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Landtag und Ministerien Archiv Juli - Oktober 2013
171 Millionen Euro für die Städtebauförderung in NRW – Demographischer Wandel erfordert Umgestaltung der Quartiere

Düsseldorf/Duisburg, 16. Oktober 2013 - Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen hat den Landtag über das Städtebau­förderprogramm NRW 2013 informiert. Danach werden für Investitionen in den Jahren 2013 bis 2017 rund 171 Millionen Euro (Vorjahr: 181 Mio. Euro) zur Verfügung gestellt. Die Mittel werden den Kommunen durch die Bezirksregierungen zugeteilt. Das Geld kommt vom Land NRW (96 Mio. Euro) und vom Bund (75 Mio. Euro).

 

Zur Vorstellung des Programm sagte Städtebauminister Michael Groschek: „Die gemeinsame Konzeption der Programme und die mittel­fristige Finanzierung geben den Städten und Gemeinden Planungs­sicherheit und strategische Orientierung. Damit gilt unsere Städte­bauförderung in der Europäischen Union als beispielhaft für die Unter­stützung nachhaltiger Stadtentwicklung.“

 

Zum Programm 2013 wurden 229 Gebiete mit einem Zuschussvolumen von über 684 Millionen Euro angemeldet. Zur Förderung konnten 162 Gebiete mit einem Zuschussvolumen von 171 Millionen Euro berück­sichtigt werden.

 

In den einzelnen Programmschwerpunkten werden gefördert: 

•        Aktive Stadt- und Ortsteilzentren: 49 Gebiete / 44,4 Mio. Euro

•        Städtebaulicher Denkmalschutz: 26 Gebiete / 23,7 Mio. Euro

•        Soziale Stadt: 23 Gebiete / 20,9 Mio. Euro.

•        Stadtumbau West: 34 Gebiete / 58,7 Mio. Euro.

•        Kleinere Städte und Gemeinden: 30 Gebiete / 23,3 Mio. Euro.

 

o         REGIONALEN: 25 Gebiete / 27 Mio. Euro.*

o         Ruhr 2020 Plus: 41 Gebiete / 58,7 Mio. Euro.*

 

*Anm.: Regionale und Ruhr-Maßnahmen sind gleichzeitig auch Teil anderer Programmbestandteile

 

Für die Zukunft forderte Minister Groschek, das Instrumentarium der Städtebauförderung gezielt weiter zu entwickeln: „Bund, Land, Städte und Gemeinden bilden eine Verantwortungs- und Finanzierungspartner­schaft für städtebauliche Investitionen. Allein der demografische Wandel bringt riesige Herausforderungen. Wir müssen in Zukunft von gleich­zeitigem Wachstum und Schrumpfung in verschiedenen Regionen, zum Teil sogar auf Stadtteilebene ausgehen. Auch die Bedeutung von Integrations- und Bildungsaufgaben in den Quartieren nimmt zu. Wir fördern daher Projekte, die Teil einer fachübergreifenden, integrierten Entwicklungsstrategie sind. Unsere Fördermaßnahmen lösen Wachstums- und Beschäftigungseffekte aus, da sie private Folgeinvestitionen und weiteres bürgerschaftliches Engagement verstärken“, sagte der Minister.

 

Duisburg wird mit  2.561 Millionen Euro gefördert

 

 

SPD-Landtagsabgeordnete begrüßen Programm zur Städtebauförderung: „Land gibt Impulse und Perspektiven zur Stadtentwicklung“
Das Städtebauförderprogramm des Landes NRW stößt auf Zustimmung bei den  Duisburger SPD-Landtagsabgeordneten. Rainer Bischoff, Frank Börner, Ralf Jäger und Sarah Philipp zeigen sich erfreut, dass das Land NRW den Kommunen auch mit dem aktuellen Programm zur Förderung des  Städtebau­s erneut Impulse und Perspektiven für wichtige Projekte in der Stadtentwicklung gibt.
Auch die Stadt Duisburg ist bei der Landesförderung mit den Projekten „Soziale Stadt“ in Duisburg Laar und „Stadtumbau West“ in Duisburg Hochheide dabei und erhält insgesamt einen Zuschuss in Höhe von 2.561.000 Euro (2.497.000 Euro und 64.000 Euro).  
„Trotz schwieriger Haushaltslage setzt das Land mit den Projekten wichtige Impulse für die integrierte Stadtentwicklung in den Städten und Gemeinden unseres Landes. Die Kommunen stehen vor großen Herausforderungen zur Bewältigung des demo­grafischen Wandels und der Klimafolgen-Politik. Das Land tut deshalb gut daran, Investitionen in die Zukunft der Kommunen nachhaltig zu unterstützen“, erklärt Sarah Philipp, die Mitglied im Ausschuss für Bauen, Wohnen, Verkehr und Stadtentwicklung des Landes NRW ist.  
Insgesamt 171 Millionen Euro wird das Land NRW in diesem Jahr zur Verfügung stellen, Projekte in 161 Kommunen werden unterstützt. Darunter auch wieder Maßnahmen der „Sozialen Stadt“ sowie des „Stadtumbau West“, mit dem Anliegen von Wohnungs- und Städtebau quartiersbezogen miteinander verzahnt und die soziale Stabilisierung gefördert werden soll.

Landtag verabschiedet Inklusionsgesetz

Das Gesetz wurde in namentlicher Abstimmung bei 231 abgegebenen Stimmen mit 124 zu 107 Stimmen verabschiedet.
Düsseldorf/Duisburg, 16. Oktober 2013 - Das NRW-Parlament hat heute das von der Regierung erarbeitete Inklusionsgesetz beschlossen. Damit setzt NRW die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen um. Behinderte Kinder haben demnach ab dem Schuljahr 2014/15 schrittweise einen Rechtsanspruch auf Unterricht in einer Regelschule. Die Frage nach Folgekosten für die Kommunen und möglichen Ausgleichszahlungen des Landes bleibt zunächst offen.  

Gestern hatte sich die Landesregierung mit den Kommunen darauf verständigt, das Gesetz nicht, wie geplant, am Tag nach der Verkündung, sondern erst am 1. August 2014 in Kraft treten zu lassen. Der Zeitaufschub soll nun genutzt werden, um über eine Untersuchungsgruppe die Kosten der Inklusion für die Kommunen zu erheben. Letztere können gegen das Gesetz bis zu einem Jahr nach dessen Inkrafttreten klagen. 

Ob Inklusion gelinge, entscheide sich vor Ort, unterstrich Norbert Römer (SPD). Umso mehr freue es ihn, dass die kommunalen Spitzenverbände „die ausgestreckte Hand“ von Rot-Grün ergriffen hätten. Die Einigung sei alles andere als ein Formelkompromiss oder ein Spiel auf Zeit. „Wir haben einen verbindlichen Untersuchungsauftrag vereinbart“, erläuterte der Fraktionsvorsitzende. Der Rechtsschutz der Kommunen bleibe gewahrt. Insgesamt betonte er: Inklusion bereichere, sei aber auch ein Prozess. „Wir wollen so viel Normalität wie möglich und so viel Förderung wie nötig“, so Römer. Seine Fraktion werde alles tun, dass die Inklusion als große Chance für die Gesellschaft gelinge.

 

„Es gibt keine Einigung, auch nicht durch Ihren Änderungsantrag“, befand hingegen Klaus Kaiser (CDU). Sowohl die Landesregierung als auch die Spitzenverbände beharrten auf ihrer Position. Zudem lasse der Zeitaufschub die Betroffenen im Unklaren, so Kaiser. Gerade weil sich der Erfolg von Inklusion vor Ort entscheide, könne er nicht verstehen, dass Rot-Grün versäumt habe, Städte und Gemeinden ins Boot zu holen. Auch provoziere die Regierung eine „Inklusion nach Kassenlage“, meinte der CDU-Sprecher und betonte: „Die Kommunen haben Anspruch darauf, dass ihre Mehrkosten adäquat ersetzt werden.“ Inhaltlich bleibe Rot-Grün vor allem klare Qualitätsstandards schuldig.

„Wir wollen eine faire und offene Evaluation“, verteidigte Sigrid Beer (GRÜNE) die Kostenuntersuchung. Sie sei froh, dass die Spitzenverbände den Weg mitgingen. Und was die Unsicherheiten der Eltern und das Laufen durch Instanzen bei Schulplatzsuche angehe, unterstrich sie: „Damit machen wir systematisch Schluss.“ Bereits für die Anmeldungen im nächsten Schuljahr griffen die neuen Regelungen, kündigte Beer an. Insgesamt sei gemeinsamer Unterricht in NRW aber auch kein komplettes Neuland: Schon seit dem Jahr 2010 habe Rot-Grün hier mit 1.100 Lehrerstellen „massiv“ investiert. Die Quote behinderter Kinder in Regelschulen sei seitdem deutlich gestiegen. 

 

Christian Lindner (FDP) bezeichnete die Inklusion als „sozialpolitische Schlüsselaufgabe“. Behinderte Kinder müssten ihren Platz in der Mitte der Gesellschaft und damit auch Zugang zu Regelschulen haben. Allerdings sei der rot-grüne Entwurf in allen Anhörungen auf „beispiellose Weise“ durchgefallen, erinnerte Lindner und forderte: „Die Qualität muss das Tempo des Inklusionsfortschritts bestimmen.“ Entsprechende Standards fehlten und Förderschulen würden ohne Not abgebaut. In Bezug auf die erwähnte ausgestreckte Hand der Regierung in Richtung der Kommunen meinte Lindner: „Man muss aber hinzufügen, dass Sie sie eigentlich am ausgestreckten Arm verhungern lassen wollen.“  

 

„Für mich ist es kein guter Tag“, stimmte Monika Pieper (PIRATEN) in die Kritik ein. Sowohl das Verfahren als auch das Ergebnis seien nicht zufriedenstellend. Die Landesregierung habe trotz der Kritik der Experten lediglich eine „Liste Wünsch-Dir-was“ erstellt, bemängelte sie. Die Ansätze seien zwar gut und richtig, aber es fehle die Verbindlichkeit. „Wir brauchen konkrete Zielvorgaben und klar abgesteckte Rahmenbedingungen“, forderte Pieper daher. Auch eine Inklusion nach Kassenlage müsse unbedingt verhindert werden. Die Kommunen bräuchten jetzt das Geld für die notwendigen Investitionen, betonte die Abgeordnete und sprach sich für ein finanzielles Landesprogramm aus.

 

Nach der Verabschiedung müsse das Gesetz mit Leben gefüllt werden, betonte Schulministerin Sylvia Löhrmann (GRÜNE). Es handele sich dabei mitnichten um ein Experiment: Bereits ein Drittel der Grundschulen sei erfahren beim gemeinsamen Lernen. Die Expertenkritik habe es gegeben, aber nicht einhellig, so die Ministerin – abgesehen von den Ressourcenfragen. Hier trage das Land seinen Anteil: Während sich die Inklusionsquote verdreifache, versechsfache es die Zahl der Lehrerstellen. Welche Kosten auf kommunaler Seite entstünden, werde nun bis Ende Januar evaluiert, so Löhrmann. In Bezug auf eingeforderte Qualitätsstandards lehnte sie eine „Einheitsinklusion nach Maßstab“ ab.  

Umstrittene Umlage

Kommunalausschuss hörte Fachleute zum Kommunal-Soli

Düsseldorf/Duisburg, 15. Oktober 2013 - Darf man Kommunen, die finanziell vergleichsweise besser dastehen, per Umlage an den Finanzhilfen für ärmere Städte und Gemeinden beteiligen? Diese Grundsatzfrage erörterten elf Fachleute im Ausschuss für Kommunalpolitik. Dabei lehnte die übergroße Mehrheit aus unterschiedlichen Gründen eine solche Beteiligung ab. Drei Experten verlangten, der Vorschlag der Landesregierung müsse geändert werden.

 

Die Mittel zur Sanierung der kommunalen Haushalte müssten erhöht werden, wenn man allen Kommunen in NRW eine Konsolidierungsperspektive bieten wolle, erläuterten Dr. Dörte Diemert (Städtetag NRW), Claus Hamacher (Städte- und Gemeindebund NRW) und Landrat Thomas Hendele (Landkreistag NRW). Diese Erhöhung, also die notwendige Ausweitung der Entschuldungs- und Konsolidierungshilfen, dürften aber nicht allein über kommunale Mittel finanziert werden.
„Es fehlt ein Gesamtkonzept, das auch auf die Situation der Kommunen außerhalb des Stabilisierungspaktes eingeht“, kritisierte Diemert. Kommunen, die eine solche Umlage zahlen sollten (sogenannte Abundanzkommunen) wiesen teilweise eine höhere Pro-Kopf-Verschuldung auf als die vorgesehenen Empfängerstädte, so Hamacher. Man könne nicht das Problem des einen dadurch lösen, das man den Verzehr des Eigenkapitals des anderen beschleunige. Außerdem leisteten gerade die Abundanzkommunen seit Jahren Solidarität, indem sie zum Beispiel auf Schlüsselzuweisungen verzichten müssten, betonte Hendele. Die Ursachen für die Finanzschwäche der Kommunen lägen unter anderem darin, dass das Land den Verbundsatz für seine Zuweisungen von 28,5 auf 23 Prozent gesenkt habe. Dafür seien die Abundanzkommunen nicht verantwortlich.

 

Das Ziel des Landes, die Kommunen aus ihrer prekären Kassenlage zu befreien, sei löblich, aber die Mittel reichten nicht aus, meinten die Sprecher der Arbeitsgruppe der Abundanzgemeinden, Bürgermeister Klaus Müller, Bürgermeister Christoph Ewers und Bürgermeister Martin Gentzsch. Die Kumulation von Soli-Ost, Gewerbesteuerumlage, Kreisumlage und gegebenenfalls Abundanzumlage könnte sich auf 80 bis 90 Prozent der Überschüsse belaufen, rechnete Müller vor und stellte aus seiner Sicht fest: „Der Gesetzentwurf ist notleidend.“ Denn von den 60 Abundanzkommunen, die die Umlage zahlen sollen, hätten nur 8 einen ausgeglichenen Haushalt, 17 seien in Haushaltssicherung und 35 „auf der Kippe“. Da man den Mittelabfluss nicht allein über Einsparungen erwirtschaften könne, befürchtete Ewers einer Anhebung der Gewerbesteuer. Dies bedeute aber die Gefahr, dass Unternehmen und damit Steuerzahler abwanderten.

 

Ein solcher Schritt stelle eine Benachteiligung nordrhein-westfälischer Städte und Gemeinden gegenüber Kommunen in anderen Bundesländern oder im Ausland dar, betonte auch Daniel Zimmermann (Bürgermeister der Stadt Monheim). Er verwies darauf, dass einige Kommunen nur vorübergehend Überschüsse aufwiesen oder aufgewiesen hätten. Verpflichte man diese zur Zahlung der Umlage, würden auch sie wieder notleidend. Außerdem sei es bei der Summe aller abzuführenden Umlagen nicht möglich, dass Kommunen mit den verbleibenden 10 bis 20 Prozent ihrer Überschüsse für alle ihre Aufgaben zurechtkämen.

 

Die Abschöpfungseffekte hielt auch Rainer Strotmeier (1. Beigeordneter und Kämmerer der Stadt Lippstadt) für problematisch. Außerdem kritisierte er in seiner Stellungnahme, dass der Anreiz zur Pflege der eigenen Steuerquellen für die Kommunen, die die Mittel erhalten sollten, zu schwach ausgeprägt sei. Insgesamt wertete er die geplante Abundanzumlage als systemkonforme Ergänzung des jetzigen Schlüsselzuweisungssystems. Hierbei sei allerdings zwingend, dass die Solidaritätsumlage wie auch die Gewerbesteuerumlage bei der Berechnung der Umlagegrundlage für die Kreis- bzw. Landschaftsumlage abgezogen werden. Ohne eine solche Maßnahme werde eine Steuerkraft zugrunde gelegt, die nicht vorhanden sei.

 

Eine „allgemeinen Finanzumlage“, aus der man gegebenenfalls die Stärkungsgemeinden herausnehmen könne, sah Hermann Rappen (Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung) als möglich an. Beim geplanten Kommunal-Soli befürchtete er jedoch, dass es am Ende zu höheren Grunderwerbs- und Gewerbesteuern kommen werde: „Letztendlich werden die kommunalen Steuerzahlenden zur Kasse gebeten.“

 

Das Land trage die Verantwortung dafür, dass alle Kommunen ihre Haushalte ausgleichen könnten, unterstrich Prof. Ingolf Deubel (Deubel Government Consulting). Er hielt eine Abundanzumlage für unvermeidbar. Man dürfe sie aber nicht aufgrund des konkreten Ausgabenverhaltens der Städte und Gemeinden berechnen, denn sonst zahlten die Abundanzkommunen gegebenenfalls dafür, dass sich andere Städte und Gemeinden immer noch weit überproportionale Ausgaben erlaubten. 

Den Gesetzentwurf für insgesamt verfassungswidrig hielt Niklas Langgut (Rechtsanwälte Grooterhorst & Partner, Düsseldorf). Man dürfe den Abundanzkommunen Einnahmen, die ihnen vom Grundgesetz zur Erfüllung ihrer Aufgaben zugewiesen worden seien, nicht per Umlage einfach wegnehmen.

 

 

Aktuelle Stunden zum Abschneiden von NRW beim Schulleistungsvergleich sowie zur Zukunft von Garzweiler II

Eilantrag zum Verhalten des Stahlkonzerns Outokumpu

Duisburg/Düsseldorf, 14. Oktober 2013 - Die Aktuelle Stunde in der Plenarsitzung am Mittwoch, 16. Oktober 2013, hat den jüngsten Schulleistungsvergleich zum Thema, bei dem Nordrhein-Westfalen in den Fächern Mathematik, Chemie, Biologie und Physik unter allen Flächenländern am schlechtesten abgeschnitten hat. Entsprechende Anträge liegen von den Fraktionen der CDU sowie der FDP vor. Beide Fraktionen äußern in ihren Anträgen ihre Sorge über das Ergebnis und fordern, dass sich der Landtag mit den Konsequenzen aus dem schlechten Abschneiden von NRW beschäftigen muss. Die FDP-Fraktion verlangt einen Kurswechsel der rot-grünen Schulpolitik; für die CDU-Fraktion muss Qualität im Unterricht oberste Priorität haben.

 

Um die Zukunft des Braunkohletagebaus Garzweiler II geht es auf Antrag der Piratenfraktion in der Aktuellen Stunde der Plenarsitzung am Donnerstag, 17. Oktober 2013. Die Fraktion bezieht sich dabei auf Presseberichte, nach denen RWE die Fortsetzung des Braunkohle-Tagebaus im Abbaugebiet Garzweiler II über 2018 hinaus in Frage stelle. Als Grund werde die mangelnde Wirtschaftlichkeit des Abbaus und der anschließenden Stromerzeugung aufgrund der derzeitigen Marktbedingungen am Strommarkt genannt. Diese seien Folge des Ausbaus erneuerbarer Energien, deren Anteil weiter steigen werde. Der Landtag müsse die Frage diskutieren, welche Zukunft die Braunkohle noch habe.

 

„Tarifbruch bei Outokumpu beschädigt das Vertrauen zwischen den Sozialpartnern“, lautet die Überschrift über einem Eilantrag der Fraktionen von SPD und GRÜNEN, der in der Plenarsitzung am Mittwoch, 16. Oktober 2013, debattiert wird. Der Stahlkonzern Outokumpu habe angekündigt, so die beiden Fraktionen, den mit der IG Metall abgeschlossenen Tarifvertrag nicht einhalten zu wollen, sondern einen Produktionsstandort in Bochum zu schließen, Beschäftigten an mehreren Standorten zu kündigen und tarifvertraglich vereinbarte Investitionen in Krefeld nicht tätigen zu wollen. Der Landtag soll nun den Bruch geltender Tarifverträge missbilligen; die Landesregierung soll prüfen, welche bundesrechtlichen Initiativen notwendig sind, um die Verbindlichkeit von Tarifverträgen zu erhöhen, um Sanktionsmöglichkeiten bei Tarifbruch zu schaffen sowie um die Möglichkeiten von Betriebsräten zu sichern, die Umsetzung von Tarifverträgen zu überwachen.

...

 

Land entlastet Kommunen im kommenden Jahr um 145 Millionen Euro

Duisburg/Düsseldorf, 4. Oktober 2013 - Die Städte und Gemeinden in NRW erhalten im nächsten Jahr voraussichtlich rund 145 Millionen Euro zusätzlich vom Land. Möglich wird dies durch die Neuberechnung der Einheitslasten. Das gab Kommunalminister Ralf Jäger heute (4.10.) in Düsseldorf bekannt.
"Eine gute Nachricht für die meisten Kommunen. Wir erstatten im nächsten Jahr zu viel gezahlte Beträge zur Deutschen Einheit", sagte Jäger. Die nunmehr veröffentlichten Zahlen sind noch vorläufig, weil der Landtag zunächst einer Gesetzesänderung zustimmen muss. Der Änderungsentwurf zum Einheitslastenabrechnungsgesetz (ELAG) liegt allerdings bereits dem Landtag vor. "Wir geben die vorläufigen Zahlen frühzeitig bekannt, damit die Kommunen planen können", sagte Jäger.
Dieses Jahr werden die Kommunen in NRW bei der Abrechnung der Jahre 2007 bis 2011 um rund 275 Millionen Euro entlastet. Für das Jahr 2012 erstattet das Land 2014 netto rund 145 Millionen Euro. Auch in den Folgejahren wird das Land den Kommunen in NRW voraussichtlich zwischen rund 130 und 155 Millionen Euro pro Jahr erstatten. Im Juni dieses Jahres haben sich Land und kommunale Spitzenverbände bei der Abrechnung der bislang streitigen Kosten der Deutschen Einheit geeinigt. "Bei der Neuregelung war uns der Dialog mit den kommunalen Spitzenverbänden wichtig. Wir sind und bleiben Partner der Kommunen", erklärte Jäger. Die bisherige Regelung der schwarz-gelben Vorgängerregierung war durch den Verfassungsgerichtshof des Landes für verfassungswidrig und nichtig erklärt worden.

 

 

"Deutschland-Reparatur": Sonderkonferenz der Verkehrsminister

Minister Groschek zu den Ergebnissen der Bodewig-Kommission:
So können wir Deutschland reparieren

Duisburg/Düsseldorf, 2. Oktober 2013 - Bei der Sonderkonferenz der Verkehrsminister in Berlin hat Minister Michael Groschek die Ergebnisse der Bodewig-Kommission als bahnbrechend bezeichnet. Die Kommission um den früheren Bundesverkehrsminister Kurt Bodewig hat den Landesverkehrsministern neue Instrumente für die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur vorgelegt.
So sollen in zweckgebundenen Fonds und Sondervermögen zusätzliche Mittel
für mehrere Jahre zur Verfügung gestellt werden. Die Kommission fordert vom Bund 2,7 Mrd. Euro mehr aus den Steuereinnahmen des Verkehrsbereichs. Zudem sollen durch eine Ausweitung der Lkw-Maut (derzeit ab 12 Tonnen) auf alle Bundesstraßen 2,3 Mrd. Euro zusätzlich gewonnen werden. Für eine Ausweitung auf alle Straßen und auf 7,5 Tonnen wurde ein Prüfauftrag beschlossen. Diese zusammengerechnet 5 Mrd. Euro zusätzlich decken noch nicht den gesamten Bedarf. Sie sollen für alle Verkehrsträger und für Bund, Länder und Gemeinden eingesetzt werden.

„Ich bin richtiggehend froh über die Ergebnisse der Bodewig-Kommission. Im Angesicht des gewaltigen Sanierungsstaus habe ich jetzt endlich das Gefühl, dass wir den Erhalt unserer in weiten Teilen maroden Infrastruktur in den Griff kriegen können“, sagte Groschek, der selbst Mitglied in der Bodewig-Kommission ist.
„Ich habe eine Gemeinschaftsinitiative unter der Überschrift „Wir reparieren Deutschland“ gefordert. Den ersten Kraftakt haben die Länder heute bewältigt. Die Ver- kehrsminister haben einmütig diese künftigen Finanzierungsinstrumente
beschlossen. Das ist ein starkes Signal: Damit nehmen die Länder die künftige Bundesregierung in die Pflicht, die Vorschläge umzusetzen.“

Groschek hatte stets die Ausweitung der Lkw-Maut und die Bildung von Fonds gefordert. „Mit Fonds und Sondervermögen, in denen zusätzliche Mittel für Planung und Sanierung der Verkehrsinfrastruktur zweckge- bunden zur Verfügung stehen, können wir die mehrjährige Finanzierung von Projekten ermöglichen. Das schafft Sicherheit für effiziente Planung und Ausführung. Mit diesen neuen  Finanzierungsstrukturen können wir sogar bis zu zehn Prozent Kosten einsparen.“

Jedes Jahr fehlen rund 7,2 Mrd. Euro, um die Infrastruktur aller Verkehrsträger in Bund, Ländern und Kommunen zu erhalten. Das hatte dieVorgängerkommission ermittelt, die Karl-Heinz Daehre geleitet hatte, der frühere Verkehrsminister von Sachsen-Anhalt. Schon im kommenden Jahr sollen die Infrastrukturfonds „Schiene“ und „Straße“ installiert werden. Diese Gelder sollen ausschließlich in den
laufenden Erhalt der Infrastruktur fließen. Darüber hinaus sind die Verkehrsminister übereinstimmend zu dem Schluss gekommen, dass der Bund umgehend zusätzliche Haushaltsmittel für den Erhalt der Verkehrsinfrastruktur bereitstellen muss.

Hintergrund Sanierungsbedarf der Verkehrsinfrastruktur NRW
Bundesfernstraßen NRW

Allein für die notwendige Erneuerung oder Ertüchtigung der Brücken auf den Bundesfernstraßen in NRW werden in den nächsten zehn Jahren mindestens 4,5 Milliarden Euro zusätzlich benötigt. Für den Erhalt der Bundesfernstraßen (Autobahnen und Bundesstraßen) hat der Bund dem Land NRW in 2013 rund 350 Millionen Euro bereitgestellt. Diese Summe wird in den kommenden Jahren aber bei weitem nicht ausreichen, um die Fahrbahnen und vor allem die Brücken der Bundesfernstraßen im erforderlichen Maße zu ertüchtigen bzw. zu erneuern. Die Brücken sind in die Jahre gekommen und halten den extremen Belas-
tungen durch den Schwerverkehr nicht mehr stand. In einer ersten Aktion werden deshalb seit Mitte 2011 die kritischsten etwa 800 Brücken nachgerechnet.

Landesstraßen NRW
Auch bei den Landesstraßen besteht dringender Handlungsbedarf. Die Landesregierung ist daher bestrebt, durch realisierbare Verstärkung der
Finanzmittel dem Verfall der Straßensubstanz, so wie er in den vergangenen Jahren zu beobachten ist, Einhalt zu bieten. Für den Erhalt der Landesstraßen hat das Land NRW deshalb für 2013 einen Finanzmittel- ansatz von 85 Millionen Euro im Landeshaushalt verankert. Sollten wei- tere Finanzmittel im laufenden Haushaltsjahr zur Verfügung stehen, werden diese mit Vorrang in der Straßenerhaltung eingesetzt. Nach Schätzungen benötigt das Land NRW in den nächsten Jahren mindestens 670 Millionen Euro nur für den Erhalt aller Brücken auf den Landesstraßen (Ertüchtigung und Erneuerung).

 

 

Landtag NRW wird 67 Jahre alt

Duisburg/Düsseldorf, 1. Oktober 2013 - Seinen 67. Geburtstag kann der Landtag Nordrhein-Westfalen am morgigen 2. Oktober feiern. Landtagpräsidentin Carina Gödecke erinnerte daran, dass der Landtag NRW am 2. Oktober 1946 erstmals zusammentrat nach der Gründung des Landes Nordrhein-Westfalen durch die britische Besatzungsmacht am 23. August 1946. Die Eröffnungssitzung fand im Düsseldorfer Opernhaus statt. Zum Präsidenten wählte der Landtag den SPD-Abgeordneten Ernst Gnoß.  
Die Landtagspräsidentin: „Das war der Beginn der parlamentarischen Demokratie in Nordrhein-Westfalen. Nach der konstituierenden Sitzung im Opernhaus tagte der Landtag NRW bis zum März 1949 in den Henkel-Werken in Düsseldorf-Holthausen. Danach bis 1988 im wiederaufgebauten Ständehaus. Mittlerweile haben sich von den 67 Jahren parlamentarischer Demokratie in Nordrhein-Westfalen bereits 25 im Landtag am Rhein ereignet. Das nordrhein-westfälische Parlamentsgebäude am Rhein ist ein Wahrzeichen für die Stadt Düsseldorf. Es ist ein Symbol für die parlamentarische Demokratie, weil es Transparenz, Offenheit und Respekt für die Bürgerinnen und Bürger signalisiert.“  

Die damaligen Abgeordneten waren nicht von der Bevölkerung gewählt, sondern von der britischen Militärregierung ernannt. Von den 200 Abgeordneten gehörten 71 der SPD, 66 der CDU, 34 der KPD, 18 dem Zentrum, 9 der FDP und 2 keiner Partei an. Der erste Landtag hatte der Militärregierung Gesetze lediglich vorzuschlagen, konnte sie aber noch nicht selbst in Kraft setzen. Dieses Recht erhielt der Landtag dann am 1. Dezember 1946, doch bedurften auch danach beschlossene Gesetze noch der Zustimmung des britischen Gouverneurs.

Die parteipolitische Zusammensetzung des ersten ernannten Landtags war nur aufgrund von Schätzungen über die Stärke der politischen Kräfte zustande gekommen. Erst die Gemeindewahlen vom 15. September und vom 13. Oktober 1946 ergaben ein genaueres Bild der tatsächlichen Stärke der Parteien in NRW. Daher ordnete die Militärregierung eine Veränderung der Zusammensetzung des Landtags an.
Dem zweiten ernannten Landtag (19. Dezember 1946 bis 19. April 1947) gehörten an:
92 Abgeordnete der CFU, 66 der SPD, 19 der KPD, 12 des Zentrums, 9 der FDP und 2 Parteilose. Zum Präsidenten wurde Dr. Robert Lehr (CDU) gewählt.  
Die ersten Wahlen für den Landtag NRW fanden dann am 20. April 1947 statt.
Von den 216 Abgeordneten gehörten 92 der CDU, 64 der SPD, 28 der KPD, 20 dem Zentrum und 12 der FDP an. Die Abgeordneten wählten in der konstituierenden Sitzung am 19. Mai 1947 den CDU-Abgeordneten Josef Gockeln zu ihrem Präsidenten.

 

 

Wirtschaftsminister der Länder entscheiden über Fördergebiete bis zum Jahr 2020

NRW-Minister Duin: Fördermittel werden künftig nicht mehr nach Himmelsrichtung verteilt - NRW-Anteil steigt von 24 auf 36 Millionen Euro pro Jahr
Duisburg/Düsseldorf, 24. September 2013 - Die Wirtschaftsminister der Bundesländer haben die neuen Regional­fördergebiete in Deutschland für den Zeitraum bis 2020 festgelegt. Diese Regionen können damit Mittel aus dem Fördertopf der Bund/Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) erhalten. Die Auswahl erfolgte nach einem für die ost- und westdeutschen Länder einheitlichen Verfahren.  
Wirtschaftsminister Garrelt Duin: „Das nach einheitlichen Kriterien für ganz Deutschland durchgeführte Rankingverfahren hat gezeigt: Es gibt westdeutsche Regionen, deren Strukturschwächen mit denen in Ost­deutschland durchaus vergleichbar sind. Die Ausweitung der nordrhein-westfälischen Fördergebiete, vor allem aber auch unser gestiegener Anteil an den Bundesmitteln von jährlich 24 auf 36 Millionen Euro für die nächste Förderperiode, trägt dieser Situation endlich angemessen Rechnung.“  
Gefördert werden können Investitionen von Unternehmen, die Arbeits­plätze schaffen, und Projekte zur Verbesserung der wirtschaftsnahen Infrastruktur, z.B. im Tourismus, beim Breitbandausbau sowie bei der Herrichtung von Gewerbe- und Industrieflächen.  
GRW-Fördergebiete sind weiterhin:
•   die Städte Bielefeld, Bottrop, Bochum, Dortmund, Duisburg, Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Herne und Mönchengladbach;
•   die Kreise Heinsberg, Höxter, Lippe, Recklinghausen und Unna   Neu in die Fördergebiete aufgenommen werden:
•   die Städte Essen, Krefeld, Mülheim a. d. Ruhr, Oberhausen, Remscheid, Solingen, Wuppertal und die Städteregion Aachen;
•   der Kreis Wesel und ein Teil des Kreises Viersen.

Minister Duin: „Die deutliche Ausweitung der Förderregionen ist ein Gewinn für unser Land. Sowohl die altindustriellen Regionen als auch ländliche Regionen, die zunehmend unter dem demografischen Wandel leiden, sind angemessen berücksichtigt. Zusammen mit den ab 2014 zu erwartenden EU-Ziel-2-Mitteln können wir die teils immer noch bestehenden, teils neu hinzu kommenden regionalpolitischen Ungleich­gewichte abfedern und kräftige Innovationsimpulse geben.“  
Einen besonderen Gewinn sieht Duin auch in der Tatsache, dass das Fördergefälle zwischen Ost- und Westdeutschland drastisch, nämlich auf fünf Prozentpunkte bis Ende 2017, reduziert und damit dem gesamtwirtschaftlich nachteiligen Standortwettbewerb um Unter­nehmensansiedlungen ein Ende gesetzt wird.  

 

 

Wie viel Geld brauchen die Kommunen wirklich?  

Duisburg/Düsseldorf, 13. September 2013 - Das war die zentrale Frage in einer Anhörung heute im Kommunalausschuss. Auf Antrag der FDP-Fraktion soll das Land eine Untersuchung machen lassen, um herauszufinden, wie hoch der tatsächliche Finanzbedarf der Städte und Gemeinden ist. Bisher werde nur ein fiktiver Wert statistisch ermittelt und eine vom Land festgelegte Gesamtsumme, bemessen nach den Einnahmen des Landes, nach den Regeln des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) auf die Kommunen in NRW verteilt.  
Nicht nur diese Regeln gehörten überarbeitet, sondern auch, dem vorausgehend, eben die Feststellung des realen Bedarfs an Geld, das die Kommunen benötigen, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Damit soll der kommunale Finanzausgleich insgesamt gerechter gestaltet werden.  
Die Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen hielten die Frage nach dem tatsächlichen Bedarf der Städte und Gemeinden für berechtigt. Allerdings habe es in Thüringen, wo der Bedarf ermittelt worden sei und nun auf dieser Basis Geld vom Land fließe, keineswegs zu einer Befriedung geführt; viele Kommunen seien vor Gericht gezogen.  
Wenn jedenfalls eine Bedarfserhebung gemacht werden solle, dann müsse solches erstens auch verfassungsrechtlich verankert werden und zweitens ebenso für das Land und seine Aufgaben erfolgen, betonte etwa Dr. Dörte Diemert vom Städtetag Nordrhein-Westfalen. Claus Hamacher vom Städte- und Gemeindebund NRW, der auch für den nordrhein-westfälischen Landkreistag sprach, war ausgesprochen dankbar für den Antrag der FDP. Es müsse endlich darum gehen, wie viel Geld die Kommunen real bräuchten. Derzeit gebe es mit dem kommunalen Finanzausgleich quasi nur einen relativen Armutsvergleich. Hamacher sprach sich wie Diemert dafür aus, eine finanzielle Mindestausstattung der Kommunen unabhängig von den Einnahmen des Landes in der Verfassung festzuschreiben.  

Auch Matthias Wohltmann vom Deutschen Landkreistag hielt eine Bedarfsfeststellung zwar für schwierig, aber möglich, auch für notwendig und verfassungsmäßig geboten. Denn die Aufgaben der Kommunen müssten die Ausgaben bestimmen, nicht umgekehrt. Er wies auf die Gleichwertigkeit der Aufgaben des Landes einerseits und der Kommunen andererseits hin und forderte, wenn das Land mehr Einnahmen als erwartet habe, müssten die Kommunen gleichermaßen davon profitieren.  
Anderer Meinung war der Wissenschaftler Prof. Dr. Janbert Oebbecke von der Universität Münster. Er hielt eine objektive wissenschaftliche Darstellung der tatsächlichen Bedarfe für nicht möglich. Zudem wäre der Aufwand unverhältnismäßig hoch, meinte er, denn ein solches Verfahren bringe nicht einen Euro mehr in den gemeinsamen Topf von Land und Kommunen. Er bezweifelte darüber hinaus den Sinn einer Bedarfserhebung, denn mehr Geld sei schlicht nicht da.  
Es gebe keinen Anspruch der Kommunen auf eine Mindestausstattung ohne Rücksicht auf die Leistungsfähigkeit des Landes, meinte der Münchener Jurist Prof. Dr. Stefan Korioth. Zudem seien die Erfahrungen aus Thüringen nicht besonders ermutigend. „Wenn man Neuland betritt, muss man sich darauf einstellen, dass man ein lernendes System installiert“, hielt ihm Gerhard Micosatt von der Forschungsgesellschaft für Raumfinanzpolitik aus Bottrop entgegen. Natürlich müsse man das System nach den ersten Erfahrungen anpassen. Das Land NRW spreche immer nur von angemessener Finanzausstattung der Kommunen, nicht aber von aufgabenangemessener Finanzausstattung. Da sei es kein Wunder, dass die Finanzierung von Aufgaben nicht gewährleistet sei. Vom Grundsatz her sei deshalb eine Bedarfserhebung nötig, wenn auch schwierig – aber nicht unmöglich. Nur: Die Offenlegung bestimmter Wertentscheidung durch die Politik müsse vor der Bedarfserhebung stehen.  
Prof. Dr. Thies Büttner, Volkswirt aus Nürnberg, begründete, warum aus seiner Sicht eine Bedarfserhebung nicht funktionieren könne: Der öffentliche Sektor verkaufe seine Leistungen nicht, was die Bewertung schwierig mache. Wenn also jemand bewerten wolle, wie viel Geld die Kommunen für ihre Aufgaben bräuchten, dann müsste er jede einzelne Aufgabe definieren, ausgestalten, ihre Umsetzung bestimmen – genau das aber führe die kommunale Selbstverwaltung ad absurdum.

Wenn der Bedarf der Kommunen ermittelt werde, sei auch der des Landes zu ermitteln – auf diesen Punkt kam noch einmal der Wissenschaftler Prof. Dr. Thomas Döring zu sprechen. Wenn man beide Bedarfe ermittle, komme man wieder beim Anfang heraus: Beiden Ebenen fehle es an Geld; der gemeinsame Topf reiche nicht für beide – „symmetrische Pleite“ von Land und Kommunen nannte das Micosatt.   Mario Hesse von der Universität Leipzig beschrieb Bedingungen, unter denen eine Bedarfsmessung möglich sei: Man müsse in dem Prozess den Pflichtigkeitsgrad der Aufgaben bemessen.
In Thüringen beispielsweise habe das Land zugestanden, den Kommunen die Kosten für ihre Pflichtaufgaben vollständig zu erstatten, für freiwillige Aufgaben gebe es 60 Prozent. In den Gesamtbedarf, der sich so errechnete, seien die Einnahmen der Kommunen aus allen Quellen hineingerechnet worden. Heraus sei gekommen, dass die Kommunen in den letzten Jahren tendenziell weniger Geld vom Land bekämen als zuvor. Deshalb stehe vor der Entscheidung einer Bedarfsermittlung erst einmal die Frage sowohl für das Land als auch für die Kommunen, ob dieser Weg wirklich gewollt sei. Ebenso müsse bedacht werden, welche Konsequenzen eine bedarfsorientierten Finanzierung für Kommunen hätte, falls sich die Einnahmeseite des Landes positiv entwickele: Dann würden die Kommunen, anders als derzeit, davon nicht mehr profitieren.  

 

 

Starke Unterschiede bei den Gewerbesteuereinnahmen

Duisburg/Düsseldorf, 21. August 2013 - Die Gewerbesteuereinnahmen der Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen stiegen im ersten Halbjahr 2013 um 3,2 Prozent auf knapp fünf Milliarden Euro. Das sind 154 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. "Ich freue mich, dass viele Kommunen vom Erfolg ihrer Unternehmen profitieren. Die Zahlen zeigen aber auch, dass die Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen in einzelnen Städten und Gemeinden sehr unterschiedlich ausfällt", sagte Kommunalminister Ralf Jäger heute (21. August) in Düsseldorf.
Mehr als die Hälfte aller Gemeinden in NRW (220) verzeichneten ein höheres Gewerbesteueraufkommen als im Vorjahr. Die höchsten Steigerungen bei den Einnahmen hatten Ratingen (412 Prozent), Ense (260 Prozent), Burbach (180 Prozent), Altenberge (176 Prozent), Alpen (113 Prozent), Straelen (87 Prozent) und Monheim am Rhein (86 Prozent).
Im Gegensatz dazu erlitten 176 Kommunen Gewerbesteuereinbußen. Hier reicht die Spanne von minus 0,5 Prozent in Kirchlengern über Werl (-16 Prozent), Minden (-20 Prozent), Oberhausen (-26 Prozent), Leverkusen (-58 Prozent) bis Korschenbroich (Kreis Neuss) mit minus 77,6 Prozent. "Die Gewerbesteuer ist eine der wesentlichen Säulen der kommunalen Einnahmen. Sie macht fast die Hälfte aller kommunalen Steuereinnahmen aus", erklärte der Innenminister.

 

 

 

60 finanzstarke Kommunen sollen ihren Beitrag zum Stärkungspakt leisten

Duisburg/Düsseldorf, 20. August 2013 - Voraussichtlich werden 60 besonders finanzstarke Städte und Gemeinden ihren Beitrag zur geplanten Solidaritätsumlage leisten. Die erste Modellrechnung für jede Kommune in NRW zum Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2014 liegt jetzt vor. Das gab Kommunalminister Ralf Jäger heute (20.08.) in Düsseldorf bekannt.
"Wir verteilen die Lasten gerecht auf möglichst viele Schultern. Wir werden niemanden überfordern."  
Bei der Sanierung des Etats besonders belasteter Städte und Gemeinden setzt der Minister auf die Solidarität der kommunalen Familie. Die Liste der von der Solidaritätsumlage betroffenen Städte und Gemeinden reicht von Monheim am Rhein (rund 46 Millionen Euro) und Düsseldorf (rund 27 Millionen Euro) über Ratingen (8,5 Millionen Euro), Straelen (7,9 Millionen Euro), Verl (7,6 Millionen Euro), Burchbach (6,1 Millionen Euro), Langenfeld (5,9 Millionen Euro), Halle Westfalen (5,1 Millionen Euro) bis hin zu Wachtendonk (34.200 Euro), Blomberg (31.600 Euro) und Inden (4.500 Euro). Auch andere Bundesländer erheben ähnliche Abundanzumlagen. Im Gegensatz zur Solidaritätsumlage in NRW sind deren Umlagen zeitlich unbefristet.  
Mit der Solidaritätsumlage sollen finanzschwache Kommunen im Stärkungspakt Stadtfinanzen gezielt unterstützt werden. "Nur wenn Land und Kommunen an einem Strang ziehen, haben hoch belastete Städte und Gemeinden wieder die Chance, zu einer selbstbestimmten Haushaltspolitik zurückzukommen", betonte Jäger. "Am Ende werden alle Kommunen vom Stärkungspakt profitieren".  

Zur Solidaritätsumlage werden nur besonders finanzstarke, sogenannte abundante Kommunen herangezogen. Von ihnen sollen jährlich insgesamt 182 Millionen Euro aufgebracht werden. "Die Abundanz ist ein objektives, bewährtes und anerkanntes Kriterium", stellte Jäger klar. "In diesem Jahr müssen die Gemeinden auf rund 23,5 Prozent ihres Steuerkraftüberschusses verzichten. Mehr als drei Viertel des Überschusses bleibt somit in den Kommunen.  
Die Solidaritätsumlage wird maximal sieben Jahre lang erhoben, jährlich überprüft und endet im Jahr 2020. "Dieses Vorgehen ist transparent und konsequent. Die Sanierung der kommunalen Haushalte liegt im gemeinsamen Interesse des Landes und aller Kommunen", betonte Jäger. Besonderen Wert legte der Minister darauf, dass durch den Solidaritätsbeitrag keine Kommune überfordert wird. "Mein Anspruch bleibt, dass der Beitrag leistbar sein muss", erklärte Jäger. Deshalb werde vorausgesetzt, dass die Steuerkraft der herangezogenen nachhaltig abundanten Städte und Gemeinden nicht nur im aktuellen Haushaltsjahr den Finanzbedarf übersteigt, sondern die Kommune auch in den vier Vorjahren mindestens zweimal abundant war - also drei Mal in den letzten fünf Jahren.  

Über die Solidaritätsumlage der besonders steuerstarken Kommunen werden 22 Prozent der im Stärkungspakt als Konsolidierungshilfe bereitgestellten Mittel finanziert. "Von den geplanten Gesamtkosten des Stärkungspakts Stadtfinanzen trägt das Land mit 3,5 Milliarden Euro den Löwenanteil. Damit geht das Land an die Grenzen seiner finanziellen Belastbarkeit", unterstrich Jäger. Insgesamt hat die Landesregierung für die Kommunen mit den Haushalten 2010 bis 2013 rund 2,5 Milliarden Euro zusätzlich bereitgestellt.  
Darüber hinaus erhalten die Städte und Gemeinden im kommenden Jahr voraussichtlich eine Rekordzuweisung aus dem GFG 2014 von rund 9,3 Milliarden Euro. Das sind 722 Millionen Euro mehr als im vergangenen Jahr. Der Gesetzentwurf der Landesregierung zum GFG 2014 soll im September in den Landtag eingebracht werden. Im kommunalen Finanzausgleich für 2014 werden die aktuellen Einwohnerzahlen aus dem  Zensus 2011 zugrunde gelegt. Größere Veränderungen werden durch den sogenannten Demografiefaktor kompensiert. "Dieser ist bereits Bestandteil der Gemeindefinanzierungsgesetze und hat sich bewährt", sagte Jäger.  
Im Rahmen des GFG 2014 verzeichnen über 90 Prozent der Gemeinden in NRW einen Zuwachs in ihrer Finanzkraft. Insgesamt steigt ihre Finanzkraft um 5,6 Prozent. "Ich finde, das ist ein gutes Ergebnis für die kommunale Familie", betonte Jäger.   Die Kommunen werden im Jahr 2013 außerdem durch die von der Landesregierung auf den Weg gebrachten Neuregelung des Einheitslastenabrechnungsgesetzes rückwirkend um rund 275 Millionen Euro entlastet.  Auch in den Folgejahren sind jeweils Entlastungen von bis zu 155 Millionen Euro geplant.  
Der Kommunalminister lädt die Vertreter aus den Kommunen, die ihren Beitrag zur Solidaritätsumlage leisten sollen, zu Diskussionsrunden ein. In den kommenden Tagen haben diese die Möglichkeit in Neuss, Mettmann, Olpe und Gütersloh mit ihm direkt ins persönliche Gespräch zu kommen. "Ich weiß, dass einzelne der heute vorgestellten Komponenten von Einigen durchaus kritisch gesehen werden. Das habe ich nicht anders erwartet", erläuterte Ralf Jäger.
 Insgesamt zieht der Kommunalminister ein positives Fazit: "Wir sind auf dem richtigen Weg. Fast alle Stärkungspaktkommunen konnten für 2013 einen genehmigungsfähigen Haushaltssanierungsplan vorlegen. Mit dem Beitrag der 60 besonders steuerstarken Kommunen gibt es jetzt einen Weg aus der Vergeblichkeitsfalle."

 

Verstärkte Kontrolle der Geschwindigkeit

Weniger Tote durch Raser - mehr getötete Fußgänger
Duisburg/Düsseldorf, 8. August 2013 -  Die Bilanz spricht eine deutliche Sprache: Die Zahl der Verkehrstoten in NRW ging im ersten Halbjahr 2013 um 18 Prozent zurück. Dieser deutliche Rückgang wird auch auf die Strategie der NRW-Polizei zurückgeführt. Sie sorgt durch mehr Kontrollen der Geschwindigkeit für eine größere Verkehrssicherheit und berichtet zugleich offen über anstehende Kontrollen.
209 Menschen starben, 47 weniger als in den ersten sechs Monaten des Vorjahres. Dies ist die niedrigste Zahl von Todesfällen seit mehr als 60 Jahren. Allein 15 Menschen weniger kamen durch Raser ums Leben (- 20 Prozent). „Es sterben aber immer noch viel zu viele Menschen im Straßenverkehr“, sagte Innenminister Ralf Jäger heute (8.8.) in Düsseldorf. „Geschwindigkeit ist der Killer Nummer 1 auf unseren Straßen. Deshalb gehen wir den eingeschlagenen Weg weiter und führen konsequent mehr Kontrollen durch.“
Die Kommunen in NRW haben sich als ein wichtiger Partner erwiesen, um die Verkehrssicherheit zu verbessern. Ihnen ist es durch geänderte rechtliche Vorgaben erlaubt, die Geschwindigkeit von sich aus wesentlich flexibler zu überwachen. Sie dürfen neuerdings überall dort blitzen, wo zu schnell gefahren wird. „Die Erfahrungen aus den ersten Wochen zeigen, dass die Städte und Kreise mit der neuen Regelung sehr verantwortlich umgehen“, hob Jäger hervor. Die öffentliche Diskussion über die Kontrollen hat sehr vielen Menschen die Gefahren von zu schnellem Fahren bewusst gemacht.
In Dortmund hat die Polizei festgestellt, dass sich die durchschnittliche Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit von 14,6 km/h auf rund 10 km/h verringert hat. Das ist ein Rückgang um fast ein Drittel. Auch in anderen Städten und Kreisen wie Düsseldorf, Köln und dem Rhein-Sieg-Kreis untersuchte die Polizei die Langzeitwirkung der Geschwindigkeitsüberwachungen. Ihr Fazit: Die Autofahrer halten sich mehr an die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung. „Damit werden unsere Straßen sicherer“, betonte der Innenminister. Sorge bereitet Ralf Jäger, dass 49 Fußgänger im Straßenverkehr starben. Das sind 14 Prozent mehr als in der ersten Jahreshälfte 2012. „Es ist fast immer die gefahrene Geschwindigkeit, die bei einer Kollision zwischen Auto und Fußgänger für die Schwere der Unfallfolge verantwortlich ist. Egal, wer den Unfall verursacht“, erläuterte Jäger.
„Bei einer Geschwindigkeit von 65 Stundenkilometern sterben acht von zehn Fußgängern, die im Stadtverkehr angefahren werden, bei 50 Stundenkilometern überleben dagegen acht von zehn Fußgängern. Deshalb überwachen Polizei und Kommunen in den Städten gerade dort die Geschwindigkeit, wo viele Fußgänger und Radfahrer unterwegs sind.“ Bis Ende Juni starben 31 Motorradfahrer bei Verkehrsunfällen. Dies sind 22 Prozent weniger als im Vergleich zum Vorjahr. Ebenfalls ging die Zahl der getöteten Radfahrer zurück, nämlich um 16 Prozent auf 26. Im Jahr 2012 hatte es einen deutlichen Anstieg um 17 Prozent gegeben. „Darauf haben die Polizeibehörden reagiert. Sie klären besser über Gefahren auf und gehen konsequent gegen zu schnelle und rücksichtslose Autofahrer vor. Sie verursachen viele Radfahrunfälle“, erklärte der Innenminister. „Genauso wichtig ist es aber auch, dass uneinsichtigen Radfahrern klar gemacht wird, dass es das eigene Leben schützt, wenn sie sich an die Verkehrsregeln halten.“

 

5. Jugend-Landtag

Duisburg/Düsseldorf, 16. Juli 2013 -  Von Donnerstag, 18. Juli, bis Samstag, 20. Juli 2013, tagen die Abgeordneten des 5. Jugend-Landtags Nordrhein-Westfalen im Gebäude des Landesparlaments am Rhein. Aus ganz NRW reisen 237 Jugendliche im Alter zwischen 15 und 21 Jahren an, um sich drei Tage lang intensiv der parlamentarischen Arbeit in Fraktions-, Ausschuss- und Plenarsitzungen zu widmen. Dabei entspricht der Jugend-Landtag mit 237 Abgeordneten und den fünf Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, FDP und PIRATEN in seiner Zusammensetzung exakt dem tatsächlichen Landtag NRW. Landtagspräsidentin Carina Gödecke wird den 5. Jugend-Landtag am Donnerstag, 18. Juli 2013, ab 16 Uhr im Plenarsaal eröffnen.  
Anschließend beginnt sofort die Arbeit. Die Fraktionen werden sich konstituieren und ihre Vorsitzenden sowie die Ausschuss-Mitglieder wählen. Debattiert und entschieden werden die Themen „(Begleitetes) Fahren mit 16“ und „Keine Fete an Feiertagen“. Diese Themen wurden von jugendlichen Helfern vorbereitet, die selbst einmal Teilnehmer eines Jugend-Landtags NRW waren. Dabei erarbeiten die Jugend-Abgeordneten ihre Positionen in den Fraktionen, in Fachausschüssen, in Expertenanhörungen und letztlich in der Plenarsitzung am Samstag, 20. Juli 2013. Diese wird als Höhepunkt des Jugend-Landtags live im Internet übertragen (www.landtag.nrw.de).
Mit den Beschlüssen des Jugend-Landtags ist die Auseinandersetzung mit den Themen nicht beendet. Denn diese werden später auch auf den Tagesordnungen der zuständigen Fachausschüsse des aktuellen Landtags NRW stehen. Außerdem ist zu erwarten, dass die Jugendlichen die Möglichkeit nutzen, weitere Themen, die ihnen auf den Nägeln brennen, im Rahmen von „Aktuellen Viertelstunden“ zu diskutieren. Auch hier ist mit spannenden Debatten zu rechnen

 

25 Jahre Landtag am Rhein

Duisburg/Düsseldorf, 7. Juli 2013 - Über 10.000 Menschen haben an den beiden Tagen der offenen Tür den Landtag Nordrhein-Westfalen besucht und sich über die Arbeit ihres Landesparlaments informiert. Dazu gehörten intensive Gespräche mit Abgeordneten aller fünf Fraktionen, die außerdem auch ein buntes Unterhaltungsprogramm boten. Landtagspräsidentin Carina Gödecke zeigte sich hocherfreut über das starke Interesse am NRW-Parlament und nutzte selbst die Gelegenheit für zahlreiche persönliche Gespräche.  
Besonders das Herzstück des Parlaments, der Plenarsaal, zog die Besucherinnen und Besucher an, in dem der Landtags-Besucherdienst die parlamentarische Arbeit erläuterte und die Fragen der Anwesenden beantwortete. Weitere Beschäftigte der Landtagsverwaltung erklärten z.B. den Gang der Gesetzgebung; der Sitzungsdokumentarische Dienst zeigte die Kunst und Schnelligkeit des Stenografierens. Petitionsausschuss, Europaausschuss und die Parlamentsdienste gaben Einblicke in ihre Tätigkeiten.
Als Erinnerung an die 25 Jahre Landtag am Rhein konnten die Bürgerinnen und Bürger Einkaufschips sowie Schlüsselanhänger mit persönlicher Prägung mit nach Hause nehmen.  
Um das Landtagsgebäude herum gab es viele weitere Attraktionen: Die WDR-Maus, Magier, Clowns, Wasserballett, Chöre, Bands und Sängerinnen. DLRG, die Landschaftsverbände, DRK, Technisches Hilfswerk präsentierten sich ebenfalls.