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Landtag und Ministerien Archiv
Juli - Oktober 2013 |
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171 Millionen
Euro für die Städtebauförderung in NRW – Demographischer
Wandel erfordert Umgestaltung der Quartiere |
Düsseldorf/Duisburg, 16. Oktober 2013 -
Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und
Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen hat den Landtag
über das Städtebauförderprogramm NRW 2013 informiert.
Danach werden für Investitionen in den Jahren 2013 bis
2017 rund 171 Millionen Euro (Vorjahr: 181 Mio. Euro) zur
Verfügung gestellt. Die Mittel werden den Kommunen durch
die Bezirksregierungen zugeteilt. Das Geld kommt vom Land
NRW (96 Mio. Euro) und vom Bund (75 Mio. Euro).
Zur Vorstellung des
Programm sagte Städtebauminister Michael Groschek: „Die
gemeinsame Konzeption der Programme und die
mittelfristige Finanzierung geben den Städten und
Gemeinden Planungssicherheit und strategische
Orientierung. Damit gilt unsere Städtebauförderung in der
Europäischen Union als beispielhaft für die Unterstützung
nachhaltiger Stadtentwicklung.“
Zum Programm 2013
wurden 229 Gebiete mit einem Zuschussvolumen von über 684
Millionen Euro angemeldet. Zur Förderung konnten 162
Gebiete mit einem Zuschussvolumen von 171 Millionen Euro
berücksichtigt werden.
In
den einzelnen Programmschwerpunkten werden gefördert:
•
Aktive Stadt- und Ortsteilzentren: 49 Gebiete / 44,4 Mio.
Euro
•
Städtebaulicher Denkmalschutz: 26 Gebiete / 23,7 Mio. Euro
•
Soziale Stadt: 23 Gebiete / 20,9 Mio. Euro.
•
Stadtumbau West: 34 Gebiete / 58,7 Mio. Euro.
•
Kleinere Städte und Gemeinden: 30 Gebiete / 23,3 Mio.
Euro.
o
REGIONALEN: 25 Gebiete / 27 Mio. Euro.*
o
Ruhr 2020 Plus: 41 Gebiete / 58,7 Mio. Euro.*
*Anm.: Regionale
und Ruhr-Maßnahmen sind gleichzeitig auch Teil anderer
Programmbestandteile
Für die Zukunft
forderte Minister Groschek, das Instrumentarium der
Städtebauförderung gezielt weiter zu entwickeln: „Bund,
Land, Städte und Gemeinden bilden eine Verantwortungs- und
Finanzierungspartnerschaft für städtebauliche
Investitionen. Allein der demografische Wandel bringt
riesige Herausforderungen. Wir müssen in Zukunft von
gleichzeitigem Wachstum und Schrumpfung in verschiedenen
Regionen, zum Teil sogar auf Stadtteilebene ausgehen. Auch
die Bedeutung von Integrations- und Bildungsaufgaben in
den Quartieren nimmt zu. Wir fördern daher Projekte, die
Teil einer fachübergreifenden, integrierten
Entwicklungsstrategie sind. Unsere Fördermaßnahmen lösen
Wachstums- und Beschäftigungseffekte aus, da sie private
Folgeinvestitionen und weiteres bürgerschaftliches
Engagement verstärken“, sagte der Minister.
Duisburg wird mit 2.561 Millionen Euro
gefördert
SPD-Landtagsabgeordnete begrüßen Programm zur
Städtebauförderung: „Land gibt Impulse und Perspektiven
zur Stadtentwicklung“ Das
Städtebauförderprogramm des Landes NRW stößt auf
Zustimmung bei den Duisburger SPD-Landtagsabgeordneten.
Rainer Bischoff, Frank Börner, Ralf Jäger und Sarah
Philipp zeigen sich erfreut, dass das Land NRW den
Kommunen auch mit dem aktuellen Programm zur Förderung
des Städtebaus erneut Impulse und Perspektiven für
wichtige Projekte in der Stadtentwicklung gibt. Auch
die Stadt Duisburg ist bei der Landesförderung mit den
Projekten „Soziale Stadt“ in Duisburg Laar und „Stadtumbau
West“ in Duisburg Hochheide dabei und erhält insgesamt
einen Zuschuss in Höhe von 2.561.000 Euro (2.497.000 Euro
und 64.000 Euro). „Trotz schwieriger Haushaltslage
setzt das Land mit den Projekten wichtige Impulse für die
integrierte Stadtentwicklung in den Städten und Gemeinden
unseres Landes. Die Kommunen stehen vor großen
Herausforderungen zur Bewältigung des demografischen
Wandels und der Klimafolgen-Politik. Das Land tut deshalb
gut daran, Investitionen in die Zukunft der Kommunen
nachhaltig zu unterstützen“, erklärt Sarah Philipp, die
Mitglied im Ausschuss für Bauen, Wohnen, Verkehr und
Stadtentwicklung des Landes NRW ist. Insgesamt 171
Millionen Euro wird das Land NRW in diesem Jahr zur
Verfügung stellen, Projekte in 161 Kommunen werden
unterstützt. Darunter auch wieder Maßnahmen der „Sozialen
Stadt“ sowie des „Stadtumbau West“, mit dem Anliegen von
Wohnungs- und Städtebau quartiersbezogen miteinander
verzahnt und die soziale Stabilisierung gefördert werden
soll.
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Landtag verabschiedet
Inklusionsgesetz |
Das Gesetz
wurde in namentlicher Abstimmung bei 231 abgegebenen
Stimmen mit 124 zu 107 Stimmen verabschiedet.
Düsseldorf/Duisburg, 16. Oktober
2013 - Das NRW-Parlament hat heute das von der Regierung
erarbeitete Inklusionsgesetz beschlossen. Damit setzt NRW
die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen um.
Behinderte Kinder haben demnach ab dem Schuljahr 2014/15
schrittweise einen Rechtsanspruch auf Unterricht in einer
Regelschule. Die Frage nach Folgekosten für die Kommunen
und möglichen Ausgleichszahlungen des Landes bleibt
zunächst offen.
Gestern hatte sich die Landesregierung mit den Kommunen
darauf verständigt, das Gesetz nicht, wie geplant, am Tag
nach der Verkündung, sondern erst am 1. August 2014 in
Kraft treten zu lassen. Der Zeitaufschub soll nun genutzt
werden, um über eine Untersuchungsgruppe die Kosten der
Inklusion für die Kommunen zu erheben. Letztere können
gegen das Gesetz bis zu einem Jahr nach dessen
Inkrafttreten klagen.
Ob Inklusion gelinge, entscheide sich vor Ort, unterstrich
Norbert Römer (SPD). Umso mehr freue es ihn, dass
die kommunalen Spitzenverbände „die ausgestreckte Hand“
von Rot-Grün ergriffen hätten. Die Einigung sei alles
andere als ein Formelkompromiss oder ein Spiel auf Zeit.
„Wir haben einen verbindlichen Untersuchungsauftrag
vereinbart“, erläuterte der Fraktionsvorsitzende. Der
Rechtsschutz der Kommunen bleibe gewahrt. Insgesamt
betonte er: Inklusion bereichere, sei aber auch ein
Prozess. „Wir wollen so viel Normalität wie möglich und so
viel Förderung wie nötig“, so Römer. Seine Fraktion werde
alles tun, dass die Inklusion als große Chance für die
Gesellschaft gelinge.
„Es gibt keine Einigung, auch nicht durch Ihren
Änderungsantrag“, befand hingegen Klaus Kaiser
(CDU). Sowohl die Landesregierung als auch die
Spitzenverbände beharrten auf ihrer Position. Zudem lasse
der Zeitaufschub die Betroffenen im Unklaren, so Kaiser.
Gerade weil sich der Erfolg von Inklusion vor Ort
entscheide, könne er nicht verstehen, dass Rot-Grün
versäumt habe, Städte und Gemeinden ins Boot zu holen.
Auch provoziere die Regierung eine „Inklusion nach
Kassenlage“, meinte der CDU-Sprecher und betonte: „Die
Kommunen haben Anspruch darauf, dass ihre Mehrkosten
adäquat ersetzt werden.“ Inhaltlich bleibe Rot-Grün vor
allem klare Qualitätsstandards schuldig.
„Wir wollen eine faire und offene Evaluation“, verteidigte
Sigrid Beer (GRÜNE) die Kostenuntersuchung. Sie sei
froh, dass die Spitzenverbände den Weg mitgingen. Und was
die Unsicherheiten der Eltern und das Laufen durch
Instanzen bei Schulplatzsuche angehe, unterstrich sie:
„Damit machen wir systematisch Schluss.“ Bereits für die
Anmeldungen im nächsten Schuljahr griffen die neuen
Regelungen, kündigte Beer an. Insgesamt sei gemeinsamer
Unterricht in NRW aber auch kein komplettes Neuland: Schon
seit dem Jahr 2010 habe Rot-Grün hier mit 1.100
Lehrerstellen „massiv“ investiert. Die Quote behinderter
Kinder in Regelschulen sei seitdem deutlich gestiegen.
Christian Lindner
(FDP) bezeichnete die Inklusion als „sozialpolitische
Schlüsselaufgabe“. Behinderte Kinder müssten ihren Platz
in der Mitte der Gesellschaft und damit auch Zugang zu
Regelschulen haben. Allerdings sei der rot-grüne Entwurf
in allen Anhörungen auf „beispiellose Weise“
durchgefallen, erinnerte Lindner und forderte: „Die
Qualität muss das Tempo des Inklusionsfortschritts
bestimmen.“ Entsprechende Standards fehlten und
Förderschulen würden ohne Not abgebaut. In Bezug auf die
erwähnte ausgestreckte Hand der Regierung in Richtung der
Kommunen meinte Lindner: „Man muss aber hinzufügen, dass
Sie sie eigentlich am ausgestreckten Arm verhungern lassen
wollen.“
„Für mich ist es kein guter Tag“, stimmte Monika Pieper
(PIRATEN) in die Kritik ein. Sowohl das Verfahren als auch
das Ergebnis seien nicht zufriedenstellend. Die
Landesregierung habe trotz der Kritik der Experten
lediglich eine „Liste Wünsch-Dir-was“ erstellt, bemängelte
sie. Die Ansätze seien zwar gut und richtig, aber es fehle
die Verbindlichkeit. „Wir brauchen konkrete Zielvorgaben
und klar abgesteckte Rahmenbedingungen“, forderte Pieper
daher. Auch eine Inklusion nach Kassenlage müsse unbedingt
verhindert werden. Die Kommunen bräuchten jetzt das Geld
für die notwendigen Investitionen, betonte die Abgeordnete
und sprach sich für ein finanzielles Landesprogramm aus.
Nach der Verabschiedung müsse das Gesetz mit Leben gefüllt
werden, betonte Schulministerin Sylvia Löhrmann
(GRÜNE). Es handele sich dabei mitnichten um ein
Experiment: Bereits ein Drittel der Grundschulen sei
erfahren beim gemeinsamen Lernen. Die Expertenkritik habe
es gegeben, aber nicht einhellig, so die Ministerin –
abgesehen von den Ressourcenfragen. Hier trage das Land
seinen Anteil: Während sich die Inklusionsquote
verdreifache, versechsfache es die Zahl der Lehrerstellen.
Welche Kosten auf kommunaler Seite entstünden, werde nun
bis Ende Januar evaluiert, so Löhrmann. In Bezug auf
eingeforderte Qualitätsstandards lehnte sie eine
„Einheitsinklusion nach Maßstab“ ab.
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Umstrittene Umlage
Kommunalausschuss hörte Fachleute
zum Kommunal-Soli
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Düsseldorf/Duisburg, 15. Oktober 2013 - Darf man Kommunen, die finanziell vergleichsweise
besser dastehen, per Umlage an den Finanzhilfen für ärmere
Städte und Gemeinden beteiligen? Diese Grundsatzfrage
erörterten elf Fachleute im Ausschuss für Kommunalpolitik.
Dabei lehnte die übergroße Mehrheit aus unterschiedlichen
Gründen eine solche Beteiligung ab. Drei Experten
verlangten, der Vorschlag der Landesregierung müsse
geändert werden.
Die Mittel zur Sanierung der kommunalen
Haushalte müssten erhöht werden, wenn man allen Kommunen
in NRW eine Konsolidierungsperspektive bieten wolle,
erläuterten Dr. Dörte Diemert (Städtetag NRW), Claus
Hamacher (Städte- und Gemeindebund NRW) und Landrat Thomas
Hendele (Landkreistag NRW). Diese Erhöhung, also die
notwendige Ausweitung der Entschuldungs- und
Konsolidierungshilfen, dürften aber nicht allein über
kommunale Mittel finanziert werden. „Es fehlt ein
Gesamtkonzept, das auch auf die Situation der Kommunen
außerhalb des Stabilisierungspaktes eingeht“, kritisierte
Diemert. Kommunen, die eine solche Umlage zahlen sollten
(sogenannte Abundanzkommunen) wiesen teilweise eine höhere
Pro-Kopf-Verschuldung auf als die vorgesehenen
Empfängerstädte, so Hamacher. Man könne nicht das Problem
des einen dadurch lösen, das man den Verzehr des
Eigenkapitals des anderen beschleunige. Außerdem leisteten
gerade die Abundanzkommunen seit Jahren Solidarität, indem
sie zum Beispiel auf Schlüsselzuweisungen verzichten
müssten, betonte Hendele. Die Ursachen für die
Finanzschwäche der Kommunen lägen unter anderem darin,
dass das Land den Verbundsatz für seine Zuweisungen von
28,5 auf 23 Prozent gesenkt habe. Dafür seien die
Abundanzkommunen nicht verantwortlich.
Das Ziel des Landes, die Kommunen aus
ihrer prekären Kassenlage zu befreien, sei löblich, aber
die Mittel reichten nicht aus, meinten die Sprecher der
Arbeitsgruppe der Abundanzgemeinden, Bürgermeister Klaus
Müller, Bürgermeister Christoph Ewers und Bürgermeister
Martin Gentzsch. Die Kumulation von Soli-Ost,
Gewerbesteuerumlage, Kreisumlage und gegebenenfalls
Abundanzumlage könnte sich auf 80 bis 90 Prozent der
Überschüsse belaufen, rechnete Müller vor und stellte aus
seiner Sicht fest: „Der Gesetzentwurf ist notleidend.“
Denn von den 60 Abundanzkommunen, die die Umlage zahlen
sollen, hätten nur 8 einen ausgeglichenen Haushalt, 17
seien in Haushaltssicherung und 35 „auf der Kippe“. Da man
den Mittelabfluss nicht allein über Einsparungen
erwirtschaften könne, befürchtete Ewers einer Anhebung der
Gewerbesteuer. Dies bedeute aber die Gefahr, dass
Unternehmen und damit Steuerzahler abwanderten.
Ein solcher Schritt stelle eine
Benachteiligung nordrhein-westfälischer Städte und
Gemeinden gegenüber Kommunen in anderen Bundesländern oder
im Ausland dar, betonte auch Daniel Zimmermann
(Bürgermeister der Stadt Monheim). Er verwies darauf, dass
einige Kommunen nur vorübergehend Überschüsse aufwiesen
oder aufgewiesen hätten. Verpflichte man diese zur Zahlung
der Umlage, würden auch sie wieder notleidend. Außerdem
sei es bei der Summe aller abzuführenden Umlagen nicht
möglich, dass Kommunen mit den verbleibenden 10 bis 20
Prozent ihrer Überschüsse für alle ihre Aufgaben
zurechtkämen.
Die Abschöpfungseffekte hielt auch
Rainer Strotmeier (1. Beigeordneter und Kämmerer der Stadt
Lippstadt) für problematisch. Außerdem kritisierte er in
seiner Stellungnahme, dass der Anreiz zur Pflege der
eigenen Steuerquellen für die Kommunen, die die Mittel
erhalten sollten, zu schwach ausgeprägt sei. Insgesamt
wertete er die geplante Abundanzumlage als systemkonforme
Ergänzung des jetzigen Schlüsselzuweisungssystems. Hierbei
sei allerdings zwingend, dass die Solidaritätsumlage wie
auch die Gewerbesteuerumlage bei der Berechnung der
Umlagegrundlage für die Kreis- bzw. Landschaftsumlage
abgezogen werden. Ohne eine solche Maßnahme werde eine
Steuerkraft zugrunde gelegt, die nicht vorhanden sei.
Eine „allgemeinen Finanzumlage“, aus
der man gegebenenfalls die Stärkungsgemeinden herausnehmen
könne, sah Hermann Rappen (Rheinisch-Westfälisches
Institut für Wirtschaftsforschung) als möglich an. Beim
geplanten Kommunal-Soli befürchtete er jedoch, dass es am
Ende zu höheren Grunderwerbs- und Gewerbesteuern kommen
werde: „Letztendlich werden die kommunalen Steuerzahlenden
zur Kasse gebeten.“
Das Land trage die Verantwortung dafür,
dass alle Kommunen ihre Haushalte ausgleichen könnten,
unterstrich Prof. Ingolf Deubel (Deubel Government
Consulting). Er hielt eine Abundanzumlage für
unvermeidbar. Man dürfe sie aber nicht aufgrund des
konkreten Ausgabenverhaltens der Städte und Gemeinden
berechnen, denn sonst zahlten die Abundanzkommunen
gegebenenfalls dafür, dass sich andere Städte und
Gemeinden immer noch weit überproportionale Ausgaben
erlaubten.
Den Gesetzentwurf für insgesamt
verfassungswidrig hielt Niklas Langgut (Rechtsanwälte
Grooterhorst & Partner, Düsseldorf). Man dürfe den
Abundanzkommunen Einnahmen, die ihnen vom Grundgesetz zur
Erfüllung ihrer Aufgaben zugewiesen worden seien, nicht
per Umlage einfach wegnehmen.
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Aktuelle Stunden zum Abschneiden
von NRW beim Schulleistungsvergleich sowie zur Zukunft von
Garzweiler II
Eilantrag zum Verhalten des
Stahlkonzerns Outokumpu
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Duisburg/Düsseldorf, 14. Oktober
2013 - Die Aktuelle Stunde in der Plenarsitzung am
Mittwoch, 16. Oktober 2013, hat den jüngsten
Schulleistungsvergleich zum Thema, bei dem
Nordrhein-Westfalen in den Fächern Mathematik, Chemie,
Biologie und Physik unter allen Flächenländern am
schlechtesten abgeschnitten hat. Entsprechende Anträge
liegen von den Fraktionen der CDU sowie der FDP vor. Beide
Fraktionen äußern in ihren Anträgen ihre Sorge über das
Ergebnis und fordern, dass sich der Landtag mit den
Konsequenzen aus dem schlechten Abschneiden von NRW
beschäftigen muss. Die FDP-Fraktion verlangt einen
Kurswechsel der rot-grünen Schulpolitik; für die
CDU-Fraktion muss Qualität im Unterricht oberste Priorität
haben.
Um die Zukunft des
Braunkohletagebaus Garzweiler II geht es auf Antrag
der Piratenfraktion in der Aktuellen Stunde der
Plenarsitzung am Donnerstag, 17. Oktober 2013.
Die Fraktion bezieht sich dabei auf Presseberichte, nach
denen RWE die Fortsetzung des Braunkohle-Tagebaus im
Abbaugebiet Garzweiler II über 2018 hinaus in Frage
stelle. Als Grund werde die mangelnde Wirtschaftlichkeit
des Abbaus und der anschließenden Stromerzeugung aufgrund
der derzeitigen Marktbedingungen am Strommarkt genannt.
Diese seien Folge des Ausbaus erneuerbarer Energien, deren
Anteil weiter steigen werde. Der Landtag müsse die Frage
diskutieren, welche Zukunft die Braunkohle noch habe.
„Tarifbruch bei Outokumpu beschädigt
das Vertrauen zwischen den Sozialpartnern“,
lautet die Überschrift über einem Eilantrag der Fraktionen
von SPD und GRÜNEN, der in der Plenarsitzung am
Mittwoch, 16. Oktober 2013, debattiert wird. Der
Stahlkonzern Outokumpu habe angekündigt, so die beiden
Fraktionen, den mit der IG Metall abgeschlossenen
Tarifvertrag nicht einhalten zu wollen, sondern einen
Produktionsstandort in Bochum zu schließen, Beschäftigten
an mehreren Standorten zu kündigen und tarifvertraglich
vereinbarte Investitionen in Krefeld nicht tätigen zu
wollen. Der Landtag soll nun den Bruch geltender
Tarifverträge missbilligen; die Landesregierung soll
prüfen, welche bundesrechtlichen Initiativen notwendig
sind, um die Verbindlichkeit von Tarifverträgen zu
erhöhen, um Sanktionsmöglichkeiten bei Tarifbruch zu
schaffen sowie um die Möglichkeiten von Betriebsräten zu
sichern, die Umsetzung von Tarifverträgen zu überwachen.
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Land entlastet Kommunen im
kommenden Jahr um 145 Millionen Euro
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Duisburg/Düsseldorf, 4. Oktober
2013 - Die Städte und Gemeinden in NRW erhalten im
nächsten Jahr voraussichtlich rund 145 Millionen Euro
zusätzlich vom Land. Möglich wird dies durch die
Neuberechnung der Einheitslasten. Das gab Kommunalminister
Ralf Jäger heute (4.10.) in Düsseldorf bekannt. "Eine
gute Nachricht für die meisten Kommunen. Wir erstatten im
nächsten Jahr zu viel gezahlte Beträge zur Deutschen
Einheit", sagte Jäger. Die nunmehr veröffentlichten Zahlen
sind noch vorläufig, weil der Landtag zunächst einer
Gesetzesänderung zustimmen muss. Der Änderungsentwurf zum
Einheitslastenabrechnungsgesetz (ELAG) liegt allerdings
bereits dem Landtag vor. "Wir geben die vorläufigen Zahlen
frühzeitig bekannt, damit die Kommunen planen können",
sagte Jäger. Dieses Jahr werden die Kommunen in NRW
bei der Abrechnung der Jahre 2007 bis 2011 um rund 275
Millionen Euro entlastet. Für das Jahr 2012 erstattet das
Land 2014 netto rund 145 Millionen Euro. Auch in den
Folgejahren wird das Land den Kommunen in NRW
voraussichtlich zwischen rund 130 und 155 Millionen Euro
pro Jahr erstatten. Im Juni dieses Jahres haben sich Land
und kommunale Spitzenverbände bei der Abrechnung der
bislang streitigen Kosten der Deutschen Einheit geeinigt.
"Bei der Neuregelung war uns der Dialog mit den kommunalen
Spitzenverbänden wichtig. Wir sind und bleiben Partner der
Kommunen", erklärte Jäger. Die bisherige Regelung der
schwarz-gelben Vorgängerregierung war durch den
Verfassungsgerichtshof des Landes für verfassungswidrig
und nichtig erklärt worden.
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"Deutschland-Reparatur":
Sonderkonferenz der Verkehrsminister
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Minister Groschek zu den
Ergebnissen der Bodewig-Kommission: So können wir
Deutschland reparieren Duisburg/Düsseldorf, 2.
Oktober 2013 - Bei der Sonderkonferenz der
Verkehrsminister in Berlin hat Minister Michael Groschek
die Ergebnisse der Bodewig-Kommission als bahnbrechend
bezeichnet. Die Kommission um den früheren
Bundesverkehrsminister Kurt Bodewig hat den
Landesverkehrsministern neue Instrumente für die
Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur vorgelegt. So
sollen in zweckgebundenen Fonds und Sondervermögen
zusätzliche Mittel für mehrere Jahre zur Verfügung
gestellt werden. Die Kommission fordert vom Bund 2,7 Mrd.
Euro mehr aus den Steuereinnahmen des Verkehrsbereichs.
Zudem sollen durch eine Ausweitung der Lkw-Maut (derzeit
ab 12 Tonnen) auf alle Bundesstraßen 2,3 Mrd. Euro
zusätzlich gewonnen werden. Für eine Ausweitung auf alle
Straßen und auf 7,5 Tonnen wurde ein Prüfauftrag
beschlossen. Diese zusammengerechnet 5 Mrd. Euro
zusätzlich decken noch nicht den gesamten Bedarf. Sie
sollen für alle Verkehrsträger und für Bund, Länder und
Gemeinden eingesetzt werden.
„Ich bin
richtiggehend froh über die Ergebnisse der
Bodewig-Kommission. Im Angesicht des gewaltigen
Sanierungsstaus habe ich jetzt endlich das Gefühl, dass
wir den Erhalt unserer in weiten Teilen maroden
Infrastruktur in den Griff kriegen können“, sagte
Groschek, der selbst Mitglied in der Bodewig-Kommission
ist. „Ich habe eine Gemeinschaftsinitiative unter der
Überschrift „Wir reparieren Deutschland“ gefordert. Den
ersten Kraftakt haben die Länder heute bewältigt. Die Ver-
kehrsminister haben einmütig diese künftigen
Finanzierungsinstrumente beschlossen. Das ist ein
starkes Signal: Damit nehmen die Länder die künftige
Bundesregierung in die Pflicht, die Vorschläge
umzusetzen.“
Groschek hatte stets die Ausweitung
der Lkw-Maut und die Bildung von Fonds gefordert. „Mit
Fonds und Sondervermögen, in denen zusätzliche Mittel für
Planung und Sanierung der Verkehrsinfrastruktur zweckge-
bunden zur Verfügung stehen, können wir die mehrjährige
Finanzierung von Projekten ermöglichen. Das schafft
Sicherheit für effiziente Planung und Ausführung. Mit
diesen neuen Finanzierungsstrukturen können wir
sogar bis zu zehn Prozent Kosten einsparen.“
Jedes
Jahr fehlen rund 7,2 Mrd. Euro, um die Infrastruktur aller
Verkehrsträger in Bund, Ländern und Kommunen zu erhalten.
Das hatte dieVorgängerkommission ermittelt, die Karl-Heinz
Daehre geleitet hatte, der frühere Verkehrsminister von
Sachsen-Anhalt. Schon im kommenden Jahr sollen die
Infrastrukturfonds „Schiene“ und „Straße“ installiert
werden. Diese Gelder sollen ausschließlich in den
laufenden Erhalt der Infrastruktur fließen. Darüber hinaus
sind die Verkehrsminister übereinstimmend zu dem Schluss
gekommen, dass der Bund umgehend zusätzliche
Haushaltsmittel für den Erhalt der Verkehrsinfrastruktur
bereitstellen muss.
Hintergrund
Sanierungsbedarf der Verkehrsinfrastruktur NRW
Bundesfernstraßen NRW Allein für die
notwendige Erneuerung oder Ertüchtigung der Brücken auf
den Bundesfernstraßen in NRW werden in den nächsten zehn
Jahren mindestens 4,5 Milliarden Euro zusätzlich benötigt.
Für den Erhalt der Bundesfernstraßen (Autobahnen und
Bundesstraßen) hat der Bund dem Land NRW in 2013 rund 350
Millionen Euro bereitgestellt. Diese Summe wird in den
kommenden Jahren aber bei weitem nicht ausreichen, um die
Fahrbahnen und vor allem die Brücken der Bundesfernstraßen
im erforderlichen Maße zu ertüchtigen bzw. zu erneuern.
Die Brücken sind in die Jahre gekommen und halten den
extremen Belas- tungen durch den Schwerverkehr nicht
mehr stand. In einer ersten Aktion werden deshalb seit
Mitte 2011 die kritischsten etwa 800 Brücken
nachgerechnet.
Landesstraßen NRW
Auch bei den Landesstraßen besteht dringender
Handlungsbedarf. Die Landesregierung ist daher bestrebt,
durch realisierbare Verstärkung der Finanzmittel dem
Verfall der Straßensubstanz, so wie er in den vergangenen
Jahren zu beobachten ist, Einhalt zu bieten. Für den
Erhalt der Landesstraßen hat das Land NRW deshalb für 2013
einen Finanzmittel- ansatz von 85 Millionen Euro im
Landeshaushalt verankert. Sollten wei- tere Finanzmittel
im laufenden Haushaltsjahr zur Verfügung stehen, werden
diese mit Vorrang in der Straßenerhaltung eingesetzt. Nach
Schätzungen benötigt das Land NRW in den nächsten Jahren
mindestens 670 Millionen Euro nur für den Erhalt aller
Brücken auf den Landesstraßen (Ertüchtigung und
Erneuerung).
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Landtag NRW wird 67 Jahre alt
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Duisburg/Düsseldorf, 1. Oktober 2013 -
Seinen 67. Geburtstag kann der Landtag Nordrhein-Westfalen
am morgigen 2. Oktober feiern. Landtagpräsidentin Carina
Gödecke erinnerte daran, dass der Landtag NRW am
2. Oktober 1946 erstmals zusammentrat nach der
Gründung des Landes Nordrhein-Westfalen durch die
britische Besatzungsmacht am 23. August 1946. Die
Eröffnungssitzung fand im Düsseldorfer Opernhaus statt.
Zum Präsidenten wählte der Landtag den SPD-Abgeordneten
Ernst Gnoß. Die Landtagspräsidentin: „Das war der
Beginn der parlamentarischen Demokratie in
Nordrhein-Westfalen. Nach der konstituierenden Sitzung im
Opernhaus tagte der Landtag NRW bis zum März 1949 in den
Henkel-Werken in Düsseldorf-Holthausen. Danach bis 1988 im
wiederaufgebauten Ständehaus. Mittlerweile haben sich von
den 67 Jahren parlamentarischer Demokratie in
Nordrhein-Westfalen bereits 25 im Landtag am Rhein
ereignet. Das nordrhein-westfälische Parlamentsgebäude am
Rhein ist ein Wahrzeichen für die Stadt Düsseldorf. Es ist
ein Symbol für die parlamentarische Demokratie, weil es
Transparenz, Offenheit und Respekt für die Bürgerinnen und
Bürger signalisiert.“
Die damaligen Abgeordneten
waren nicht von der Bevölkerung gewählt, sondern von der
britischen Militärregierung ernannt. Von den 200
Abgeordneten gehörten 71 der SPD, 66 der CDU, 34 der KPD,
18 dem Zentrum, 9 der FDP und 2 keiner Partei an. Der
erste Landtag hatte der Militärregierung Gesetze lediglich
vorzuschlagen, konnte sie aber noch nicht selbst in Kraft
setzen. Dieses Recht erhielt der Landtag dann am 1.
Dezember 1946, doch bedurften auch danach beschlossene
Gesetze noch der Zustimmung des britischen Gouverneurs.
Die parteipolitische Zusammensetzung des ersten
ernannten Landtags war nur aufgrund von Schätzungen über
die Stärke der politischen Kräfte zustande gekommen. Erst
die Gemeindewahlen vom 15. September und vom 13. Oktober
1946 ergaben ein genaueres Bild der tatsächlichen Stärke
der Parteien in NRW. Daher ordnete die Militärregierung
eine Veränderung der Zusammensetzung des Landtags an.
Dem zweiten ernannten Landtag (19. Dezember 1946 bis 19.
April 1947) gehörten an: 92 Abgeordnete der CFU, 66
der SPD, 19 der KPD, 12 des Zentrums, 9 der FDP und 2
Parteilose. Zum Präsidenten wurde Dr. Robert Lehr (CDU)
gewählt. Die ersten Wahlen für den Landtag
NRW fanden dann am 20. April 1947 statt. Von
den 216 Abgeordneten gehörten 92 der CDU, 64 der SPD, 28
der KPD, 20 dem Zentrum und 12 der FDP an. Die
Abgeordneten wählten in der konstituierenden Sitzung am
19. Mai 1947 den CDU-Abgeordneten Josef Gockeln zu ihrem
Präsidenten.
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Wirtschaftsminister der
Länder entscheiden über Fördergebiete bis zum Jahr 2020
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NRW-Minister Duin: Fördermittel
werden künftig nicht mehr nach Himmelsrichtung verteilt -
NRW-Anteil steigt von 24 auf 36 Millionen Euro pro Jahr
Duisburg/Düsseldorf, 24. September 2013 - Die
Wirtschaftsminister der Bundesländer haben die neuen
Regionalfördergebiete in Deutschland für den Zeitraum bis
2020 festgelegt. Diese Regionen können damit Mittel aus
dem Fördertopf der Bund/Länder-Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)
erhalten. Die Auswahl erfolgte nach einem für die ost- und
westdeutschen Länder einheitlichen Verfahren.
Wirtschaftsminister Garrelt Duin: „Das nach einheitlichen
Kriterien für ganz Deutschland durchgeführte
Rankingverfahren hat gezeigt: Es gibt westdeutsche
Regionen, deren Strukturschwächen mit denen in
Ostdeutschland durchaus vergleichbar sind. Die Ausweitung
der nordrhein-westfälischen Fördergebiete, vor allem aber
auch unser gestiegener Anteil an den Bundesmitteln von
jährlich 24 auf 36 Millionen Euro für die nächste
Förderperiode, trägt dieser Situation endlich angemessen
Rechnung.“ Gefördert werden können Investitionen von
Unternehmen, die Arbeitsplätze schaffen, und Projekte zur
Verbesserung der wirtschaftsnahen Infrastruktur, z.B. im
Tourismus, beim Breitbandausbau sowie bei der Herrichtung
von Gewerbe- und Industrieflächen. GRW-Fördergebiete
sind weiterhin: • die Städte Bielefeld, Bottrop,
Bochum, Dortmund, Duisburg,
Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Herne und Mönchengladbach;
• die Kreise Heinsberg, Höxter, Lippe, Recklinghausen
und Unna Neu in die Fördergebiete aufgenommen werden:
• die Städte Essen, Krefeld, Mülheim a. d. Ruhr,
Oberhausen, Remscheid, Solingen, Wuppertal und die
Städteregion Aachen; • der Kreis Wesel und ein Teil
des Kreises Viersen.
Minister Duin: „Die deutliche
Ausweitung der Förderregionen ist ein Gewinn für unser
Land. Sowohl die altindustriellen Regionen als auch
ländliche Regionen, die zunehmend unter dem demografischen
Wandel leiden, sind angemessen berücksichtigt. Zusammen
mit den ab 2014 zu erwartenden EU-Ziel-2-Mitteln können
wir die teils immer noch bestehenden, teils neu hinzu
kommenden regionalpolitischen Ungleichgewichte abfedern
und kräftige Innovationsimpulse geben.“ Einen
besonderen Gewinn sieht Duin auch in der Tatsache, dass
das Fördergefälle zwischen Ost- und Westdeutschland
drastisch, nämlich auf fünf Prozentpunkte bis Ende 2017,
reduziert und damit dem gesamtwirtschaftlich nachteiligen
Standortwettbewerb um Unternehmensansiedlungen ein Ende
gesetzt wird.
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Wie viel Geld brauchen die
Kommunen wirklich?
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Duisburg/Düsseldorf, 13. September 2013 -
Das war die zentrale Frage in einer Anhörung heute im
Kommunalausschuss. Auf Antrag der FDP-Fraktion soll das
Land eine Untersuchung machen lassen, um herauszufinden,
wie hoch der tatsächliche Finanzbedarf der Städte und
Gemeinden ist. Bisher werde nur ein fiktiver Wert
statistisch ermittelt und eine vom Land festgelegte
Gesamtsumme, bemessen nach den Einnahmen des Landes, nach
den Regeln des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) auf die
Kommunen in NRW verteilt. Nicht nur diese Regeln
gehörten überarbeitet, sondern auch, dem vorausgehend,
eben die Feststellung des realen Bedarfs an Geld, das die
Kommunen benötigen, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Damit
soll der kommunale Finanzausgleich insgesamt gerechter
gestaltet werden. Die Vertreterinnen und Vertreter
der Kommunen hielten die Frage nach dem tatsächlichen
Bedarf der Städte und Gemeinden für berechtigt. Allerdings
habe es in Thüringen, wo der Bedarf ermittelt worden sei
und nun auf dieser Basis Geld vom Land fließe, keineswegs
zu einer Befriedung geführt; viele Kommunen seien vor
Gericht gezogen. Wenn jedenfalls eine Bedarfserhebung
gemacht werden solle, dann müsse solches erstens auch
verfassungsrechtlich verankert werden und zweitens ebenso
für das Land und seine Aufgaben erfolgen, betonte etwa Dr.
Dörte Diemert vom Städtetag Nordrhein-Westfalen. Claus
Hamacher vom Städte- und Gemeindebund NRW, der auch für
den nordrhein-westfälischen Landkreistag sprach, war
ausgesprochen dankbar für den Antrag der FDP. Es müsse
endlich darum gehen, wie viel Geld die Kommunen real
bräuchten. Derzeit gebe es mit dem kommunalen
Finanzausgleich quasi nur einen relativen Armutsvergleich.
Hamacher sprach sich wie Diemert dafür aus, eine
finanzielle Mindestausstattung der Kommunen unabhängig von
den Einnahmen des Landes in der Verfassung festzuschreiben.
Auch Matthias Wohltmann vom Deutschen
Landkreistag hielt eine Bedarfsfeststellung zwar für
schwierig, aber möglich, auch für notwendig und
verfassungsmäßig geboten. Denn die Aufgaben der
Kommunen müssten die Ausgaben bestimmen, nicht umgekehrt.
Er wies auf die Gleichwertigkeit der Aufgaben des Landes
einerseits und der Kommunen andererseits hin und forderte,
wenn das Land mehr Einnahmen als erwartet habe, müssten
die Kommunen gleichermaßen davon profitieren. Anderer
Meinung war der Wissenschaftler Prof. Dr. Janbert Oebbecke
von der Universität Münster. Er hielt eine objektive
wissenschaftliche Darstellung der tatsächlichen Bedarfe
für nicht möglich. Zudem wäre der Aufwand
unverhältnismäßig hoch, meinte er, denn ein solches
Verfahren bringe nicht einen Euro mehr in den gemeinsamen
Topf von Land und Kommunen. Er bezweifelte darüber hinaus
den Sinn einer Bedarfserhebung, denn mehr Geld sei
schlicht nicht da. Es gebe keinen Anspruch
der Kommunen auf eine Mindestausstattung ohne
Rücksicht auf die Leistungsfähigkeit des Landes, meinte
der Münchener Jurist Prof. Dr. Stefan Korioth. Zudem seien
die Erfahrungen aus Thüringen nicht besonders ermutigend.
„Wenn man Neuland betritt, muss man sich darauf
einstellen, dass man ein lernendes System installiert“,
hielt ihm Gerhard Micosatt von der Forschungsgesellschaft
für Raumfinanzpolitik aus Bottrop entgegen. Natürlich
müsse man das System nach den ersten Erfahrungen anpassen.
Das Land NRW spreche immer nur von angemessener
Finanzausstattung der Kommunen, nicht aber von
aufgabenangemessener Finanzausstattung. Da sei es
kein Wunder, dass die Finanzierung von Aufgaben nicht
gewährleistet sei. Vom Grundsatz her sei deshalb eine
Bedarfserhebung nötig, wenn auch schwierig – aber nicht
unmöglich. Nur: Die Offenlegung bestimmter
Wertentscheidung durch die Politik müsse vor der
Bedarfserhebung stehen. Prof. Dr. Thies Büttner,
Volkswirt aus Nürnberg, begründete, warum aus seiner Sicht
eine Bedarfserhebung nicht funktionieren könne: Der
öffentliche Sektor verkaufe seine Leistungen nicht, was
die Bewertung schwierig mache. Wenn also jemand bewerten
wolle, wie viel Geld die Kommunen für ihre Aufgaben
bräuchten, dann müsste er jede einzelne Aufgabe
definieren, ausgestalten, ihre Umsetzung bestimmen – genau
das aber führe die kommunale Selbstverwaltung ad absurdum.
Wenn der Bedarf der Kommunen ermittelt werde, sei
auch der des Landes zu ermitteln – auf diesen Punkt kam
noch einmal der Wissenschaftler Prof. Dr. Thomas Döring zu
sprechen. Wenn man beide Bedarfe ermittle, komme man
wieder beim Anfang heraus: Beiden Ebenen fehle es
an Geld; der gemeinsame Topf reiche nicht für
beide – „symmetrische Pleite“ von Land und Kommunen nannte
das Micosatt. Mario Hesse von der Universität Leipzig
beschrieb Bedingungen, unter denen eine Bedarfsmessung
möglich sei: Man müsse in dem Prozess den
Pflichtigkeitsgrad der Aufgaben bemessen. In Thüringen
beispielsweise habe das Land zugestanden, den
Kommunen die Kosten für ihre Pflichtaufgaben vollständig
zu erstatten, für freiwillige Aufgaben gebe es 60
Prozent. In den Gesamtbedarf, der sich so errechnete,
seien die Einnahmen der Kommunen aus allen Quellen
hineingerechnet worden. Heraus sei gekommen, dass die
Kommunen in den letzten Jahren tendenziell weniger Geld
vom Land bekämen als zuvor. Deshalb stehe vor der
Entscheidung einer Bedarfsermittlung erst einmal die Frage
sowohl für das Land als auch für die Kommunen, ob dieser
Weg wirklich gewollt sei. Ebenso müsse bedacht werden,
welche Konsequenzen eine bedarfsorientierten Finanzierung
für Kommunen hätte, falls sich die Einnahmeseite des
Landes positiv entwickele: Dann würden die Kommunen,
anders als derzeit, davon nicht mehr profitieren.
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Starke Unterschiede bei den
Gewerbesteuereinnahmen
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Duisburg/Düsseldorf, 21. August 2013 -
Die Gewerbesteuereinnahmen der
Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen stiegen im
ersten Halbjahr 2013 um 3,2 Prozent auf knapp fünf
Milliarden Euro. Das sind 154 Millionen Euro mehr als im
Vorjahr. "Ich freue mich, dass viele Kommunen vom Erfolg
ihrer Unternehmen profitieren. Die Zahlen zeigen aber
auch, dass die Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen in
einzelnen Städten und Gemeinden sehr unterschiedlich
ausfällt", sagte Kommunalminister Ralf Jäger heute (21.
August) in Düsseldorf. Mehr als die Hälfte aller
Gemeinden in NRW (220) verzeichneten ein höheres
Gewerbesteueraufkommen als im Vorjahr. Die höchsten
Steigerungen bei den Einnahmen hatten Ratingen (412
Prozent), Ense (260 Prozent), Burbach (180 Prozent),
Altenberge (176 Prozent), Alpen (113 Prozent), Straelen
(87 Prozent) und Monheim am Rhein (86 Prozent). Im
Gegensatz dazu erlitten 176 Kommunen
Gewerbesteuereinbußen. Hier reicht die Spanne von minus
0,5 Prozent in Kirchlengern über Werl (-16 Prozent),
Minden (-20 Prozent), Oberhausen (-26 Prozent), Leverkusen
(-58 Prozent) bis Korschenbroich (Kreis Neuss) mit minus
77,6 Prozent. "Die Gewerbesteuer ist eine der wesentlichen
Säulen der kommunalen Einnahmen. Sie macht fast die Hälfte
aller kommunalen Steuereinnahmen aus", erklärte der
Innenminister.
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60 finanzstarke Kommunen
sollen ihren Beitrag zum Stärkungspakt leisten
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Duisburg/Düsseldorf, 20.
August 2013 - Voraussichtlich werden 60 besonders
finanzstarke Städte und Gemeinden ihren Beitrag zur
geplanten Solidaritätsumlage leisten. Die erste
Modellrechnung für jede Kommune in NRW zum
Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2014 liegt jetzt vor.
Das gab Kommunalminister Ralf Jäger heute (20.08.) in
Düsseldorf bekannt. "Wir verteilen die Lasten gerecht
auf möglichst viele Schultern. Wir werden niemanden
überfordern." Bei der Sanierung des Etats besonders
belasteter Städte und Gemeinden setzt der Minister auf die
Solidarität der kommunalen Familie. Die Liste der von der
Solidaritätsumlage betroffenen Städte und
Gemeinden reicht von Monheim am Rhein (rund 46 Millionen
Euro) und Düsseldorf (rund 27 Millionen Euro) über
Ratingen (8,5 Millionen Euro), Straelen (7,9 Millionen
Euro), Verl (7,6 Millionen Euro), Burchbach (6,1 Millionen
Euro), Langenfeld (5,9 Millionen Euro), Halle Westfalen
(5,1 Millionen Euro) bis hin zu Wachtendonk (34.200 Euro),
Blomberg (31.600 Euro) und Inden (4.500 Euro).
Auch andere Bundesländer erheben ähnliche Abundanzumlagen.
Im Gegensatz zur Solidaritätsumlage in NRW sind deren
Umlagen zeitlich unbefristet. Mit der
Solidaritätsumlage sollen finanzschwache Kommunen im
Stärkungspakt Stadtfinanzen gezielt unterstützt werden.
"Nur wenn Land und Kommunen an einem Strang ziehen, haben
hoch belastete Städte und Gemeinden wieder die Chance, zu
einer selbstbestimmten Haushaltspolitik zurückzukommen",
betonte Jäger. "Am Ende werden alle Kommunen vom
Stärkungspakt profitieren".
Zur
Solidaritätsumlage werden nur besonders finanzstarke,
sogenannte abundante Kommunen herangezogen. Von ihnen
sollen jährlich insgesamt 182 Millionen Euro aufgebracht
werden. "Die Abundanz ist ein objektives, bewährtes und
anerkanntes Kriterium", stellte Jäger klar. "In diesem
Jahr müssen die Gemeinden auf rund 23,5 Prozent ihres
Steuerkraftüberschusses verzichten. Mehr als drei Viertel
des Überschusses bleibt somit in den Kommunen.
Die Solidaritätsumlage wird maximal sieben Jahre
lang erhoben, jährlich überprüft und endet im
Jahr 2020. "Dieses Vorgehen ist transparent und
konsequent. Die Sanierung der kommunalen Haushalte liegt
im gemeinsamen Interesse des Landes und aller Kommunen",
betonte Jäger. Besonderen Wert legte der Minister darauf,
dass durch den Solidaritätsbeitrag keine Kommune
überfordert wird. "Mein Anspruch bleibt, dass der Beitrag
leistbar sein muss", erklärte Jäger. Deshalb werde
vorausgesetzt, dass die Steuerkraft der herangezogenen
nachhaltig abundanten Städte und Gemeinden nicht nur im
aktuellen Haushaltsjahr den Finanzbedarf übersteigt,
sondern die Kommune auch in den vier Vorjahren mindestens
zweimal abundant war - also drei Mal in den letzten fünf
Jahren.
Über die Solidaritätsumlage der besonders
steuerstarken Kommunen werden 22 Prozent der im
Stärkungspakt als Konsolidierungshilfe bereitgestellten
Mittel finanziert. "Von den geplanten Gesamtkosten
des Stärkungspakts Stadtfinanzen trägt das Land mit 3,5
Milliarden Euro den Löwenanteil. Damit geht das
Land an die Grenzen seiner finanziellen Belastbarkeit",
unterstrich Jäger. Insgesamt hat die Landesregierung für
die Kommunen mit den Haushalten 2010 bis 2013 rund 2,5
Milliarden Euro zusätzlich bereitgestellt. Darüber
hinaus erhalten die Städte und Gemeinden im kommenden Jahr
voraussichtlich eine Rekordzuweisung aus dem GFG 2014 von
rund 9,3 Milliarden Euro. Das sind 722 Millionen Euro mehr
als im vergangenen Jahr. Der Gesetzentwurf der
Landesregierung zum GFG 2014 soll im September in den
Landtag eingebracht werden. Im kommunalen Finanzausgleich
für 2014 werden die aktuellen Einwohnerzahlen aus dem
Zensus 2011 zugrunde gelegt. Größere Veränderungen werden
durch den sogenannten Demografiefaktor kompensiert.
"Dieser ist bereits Bestandteil der
Gemeindefinanzierungsgesetze und hat sich bewährt", sagte
Jäger. Im Rahmen des GFG 2014 verzeichnen über 90
Prozent der Gemeinden in NRW einen Zuwachs in ihrer
Finanzkraft. Insgesamt steigt ihre Finanzkraft um 5,6
Prozent. "Ich finde, das ist ein gutes Ergebnis für die
kommunale Familie", betonte Jäger. Die Kommunen werden
im Jahr 2013 außerdem durch die von der Landesregierung
auf den Weg gebrachten Neuregelung des
Einheitslastenabrechnungsgesetzes rückwirkend um rund 275
Millionen Euro entlastet. Auch in den Folgejahren sind
jeweils Entlastungen von bis zu 155 Millionen Euro
geplant. Der Kommunalminister lädt die Vertreter aus
den Kommunen, die ihren Beitrag zur Solidaritätsumlage
leisten sollen, zu Diskussionsrunden ein. In den kommenden
Tagen haben diese die Möglichkeit in Neuss, Mettmann, Olpe
und Gütersloh mit ihm direkt ins persönliche Gespräch zu
kommen. "Ich weiß, dass einzelne der heute vorgestellten
Komponenten von Einigen durchaus kritisch gesehen werden.
Das habe ich nicht anders erwartet", erläuterte Ralf
Jäger. Insgesamt zieht der Kommunalminister ein
positives Fazit: "Wir sind auf dem richtigen Weg. Fast
alle Stärkungspaktkommunen konnten für 2013 einen
genehmigungsfähigen Haushaltssanierungsplan vorlegen. Mit
dem Beitrag der 60 besonders steuerstarken Kommunen gibt
es jetzt einen Weg aus der Vergeblichkeitsfalle."
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Verstärkte Kontrolle der
Geschwindigkeit
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Weniger Tote durch Raser - mehr
getötete Fußgänger Duisburg/Düsseldorf, 8.
August 2013 - Die Bilanz spricht
eine deutliche Sprache: Die Zahl der Verkehrstoten in NRW
ging im ersten Halbjahr 2013 um 18 Prozent zurück. Dieser
deutliche Rückgang wird auch auf die Strategie der
NRW-Polizei zurückgeführt. Sie sorgt durch mehr Kontrollen
der Geschwindigkeit für eine größere Verkehrssicherheit
und berichtet zugleich offen über anstehende Kontrollen.
209 Menschen starben, 47 weniger als in den ersten
sechs Monaten des Vorjahres. Dies ist die niedrigste Zahl
von Todesfällen seit mehr als 60 Jahren. Allein 15
Menschen weniger kamen durch Raser ums Leben (- 20
Prozent). „Es sterben aber immer noch viel zu viele
Menschen im Straßenverkehr“, sagte Innenminister Ralf
Jäger heute (8.8.) in Düsseldorf. „Geschwindigkeit ist der
Killer Nummer 1 auf unseren Straßen. Deshalb gehen wir den
eingeschlagenen Weg weiter und führen konsequent mehr
Kontrollen durch.“ Die Kommunen in NRW haben sich als
ein wichtiger Partner erwiesen, um die Verkehrssicherheit
zu verbessern. Ihnen ist es durch geänderte rechtliche
Vorgaben erlaubt, die Geschwindigkeit von sich aus
wesentlich flexibler zu überwachen. Sie dürfen neuerdings
überall dort blitzen, wo zu schnell gefahren wird. „Die
Erfahrungen aus den ersten Wochen zeigen, dass die Städte
und Kreise mit der neuen Regelung sehr verantwortlich
umgehen“, hob Jäger hervor. Die öffentliche Diskussion
über die Kontrollen hat sehr vielen Menschen die Gefahren
von zu schnellem Fahren bewusst gemacht. In Dortmund
hat die Polizei festgestellt, dass sich die
durchschnittliche Überschreitung der erlaubten
Geschwindigkeit von 14,6 km/h auf rund 10 km/h verringert
hat. Das ist ein Rückgang um fast ein Drittel. Auch in
anderen Städten und Kreisen wie Düsseldorf, Köln und dem
Rhein-Sieg-Kreis untersuchte die Polizei die
Langzeitwirkung der Geschwindigkeitsüberwachungen. Ihr
Fazit: Die Autofahrer halten sich mehr an die
vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung. „Damit werden
unsere Straßen sicherer“, betonte der Innenminister. Sorge
bereitet Ralf Jäger, dass 49 Fußgänger im Straßenverkehr
starben. Das sind 14 Prozent mehr als in der ersten
Jahreshälfte 2012. „Es ist fast immer die gefahrene
Geschwindigkeit, die bei einer Kollision zwischen Auto und
Fußgänger für die Schwere der Unfallfolge verantwortlich
ist. Egal, wer den Unfall verursacht“, erläuterte Jäger.
„Bei einer Geschwindigkeit von 65 Stundenkilometern
sterben acht von zehn Fußgängern, die im Stadtverkehr
angefahren werden, bei 50 Stundenkilometern überleben
dagegen acht von zehn Fußgängern. Deshalb überwachen
Polizei und Kommunen in den Städten gerade dort die
Geschwindigkeit, wo viele Fußgänger und Radfahrer
unterwegs sind.“ Bis Ende Juni starben 31 Motorradfahrer
bei Verkehrsunfällen. Dies sind 22 Prozent weniger als im
Vergleich zum Vorjahr. Ebenfalls ging die Zahl der
getöteten Radfahrer zurück, nämlich um 16 Prozent auf 26.
Im Jahr 2012 hatte es einen deutlichen Anstieg um 17
Prozent gegeben. „Darauf haben die Polizeibehörden
reagiert. Sie klären besser über Gefahren auf und gehen
konsequent gegen zu schnelle und rücksichtslose Autofahrer
vor. Sie verursachen viele Radfahrunfälle“, erklärte der
Innenminister. „Genauso wichtig ist es aber auch, dass
uneinsichtigen Radfahrern klar gemacht wird, dass es das
eigene Leben schützt, wenn sie sich an die Verkehrsregeln
halten.“
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5. Jugend-Landtag
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Duisburg/Düsseldorf, 16. Juli 2013 -
Von Donnerstag, 18. Juli, bis Samstag, 20. Juli 2013,
tagen die Abgeordneten des 5. Jugend-Landtags
Nordrhein-Westfalen im Gebäude des Landesparlaments am
Rhein. Aus ganz NRW reisen 237 Jugendliche im Alter
zwischen 15 und 21 Jahren an, um sich drei Tage lang
intensiv der parlamentarischen Arbeit in Fraktions-,
Ausschuss- und Plenarsitzungen zu widmen. Dabei entspricht
der Jugend-Landtag mit 237 Abgeordneten und den fünf
Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, FDP und
PIRATEN in seiner Zusammensetzung exakt dem tatsächlichen
Landtag NRW. Landtagspräsidentin Carina Gödecke wird den
5. Jugend-Landtag am Donnerstag, 18. Juli 2013, ab 16 Uhr
im Plenarsaal eröffnen. Anschließend beginnt sofort
die Arbeit. Die Fraktionen werden sich konstituieren und
ihre Vorsitzenden sowie die Ausschuss-Mitglieder wählen.
Debattiert und entschieden werden die Themen
„(Begleitetes) Fahren mit 16“ und „Keine Fete an
Feiertagen“. Diese Themen wurden von jugendlichen Helfern
vorbereitet, die selbst einmal Teilnehmer eines
Jugend-Landtags NRW waren. Dabei erarbeiten die
Jugend-Abgeordneten ihre Positionen in den Fraktionen, in
Fachausschüssen, in Expertenanhörungen und letztlich in
der Plenarsitzung am Samstag, 20. Juli 2013. Diese wird
als Höhepunkt des Jugend-Landtags live im Internet
übertragen (www.landtag.nrw.de).
Mit den Beschlüssen des Jugend-Landtags ist die
Auseinandersetzung mit den Themen nicht beendet. Denn
diese werden später auch auf den Tagesordnungen der
zuständigen Fachausschüsse des aktuellen Landtags NRW
stehen. Außerdem ist zu erwarten, dass die Jugendlichen
die Möglichkeit nutzen, weitere Themen, die ihnen auf den
Nägeln brennen, im Rahmen von „Aktuellen Viertelstunden“
zu diskutieren. Auch hier ist mit spannenden Debatten zu
rechnen
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25 Jahre Landtag am Rhein
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Duisburg/Düsseldorf, 7. Juli 2013 -
Über 10.000 Menschen haben an den beiden Tagen der offenen
Tür den Landtag Nordrhein-Westfalen besucht und sich über
die Arbeit ihres Landesparlaments informiert. Dazu
gehörten intensive Gespräche mit Abgeordneten aller fünf
Fraktionen, die außerdem auch ein buntes
Unterhaltungsprogramm boten. Landtagspräsidentin Carina
Gödecke zeigte sich hocherfreut über das starke Interesse
am NRW-Parlament und nutzte selbst die Gelegenheit für
zahlreiche persönliche Gespräche. Besonders das
Herzstück des Parlaments, der Plenarsaal, zog die
Besucherinnen und Besucher an, in dem der
Landtags-Besucherdienst die parlamentarische Arbeit
erläuterte und die Fragen der Anwesenden beantwortete.
Weitere Beschäftigte der Landtagsverwaltung erklärten z.B.
den Gang der Gesetzgebung; der Sitzungsdokumentarische
Dienst zeigte die Kunst und Schnelligkeit des
Stenografierens. Petitionsausschuss, Europaausschuss und
die Parlamentsdienste gaben Einblicke in ihre Tätigkeiten.
Als Erinnerung an die 25 Jahre Landtag am Rhein
konnten die Bürgerinnen und Bürger Einkaufschips sowie
Schlüsselanhänger mit persönlicher Prägung mit nach Hause
nehmen. Um das Landtagsgebäude herum gab es viele
weitere Attraktionen: Die WDR-Maus, Magier, Clowns,
Wasserballett, Chöre, Bands und Sängerinnen. DLRG, die
Landschaftsverbände, DRK, Technisches Hilfswerk
präsentierten sich ebenfalls.
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