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Landtag und Ministerien Archiv Januar - Mai 2014

Kabinett beschließt Mietpreisbremse
„Kappungsgrenzenverordnung“ tritt zum 1. Juni 2014 in Kraft

Düsseldorf/Duisburg, 21. Mai 2014 - Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr teilt mit: Das Landeskabinett hat auf Vorschlag des Bauministeriums eine Mietpreisbremse für bestehende Mietverträge beschlossen. Nach dieser Verordnung wird die Kappungsgrenze bei der Anpassung von bestehenden Mietverträgen an die ortsübliche Vergleichsmiete auf 15 % begrenzt. Die Verordnung soll zum 1. Juni in Kraft treten.  
Wohnungsbauminister Michael Groschek: „In den Gegenden mit angespannten Wohnungsmärkten sind die Mieten in den vergangenen Jahren rasant gestiegen. Mieten müssen aber bezahlbar bleiben. Deshalb haben wir jetzt eine erste Mietpreisbremse eingeführt. Niemand soll wegen drastischer Mieterhöhungen aus seiner Wohnung und aus seinem Quartier verdrängt werden.“  
Durch eine Änderung des § 558 Absatz 3 BGB hatte der Bund den Ländern im vergangenen Jahr die Möglichkeit eingeräumt, durch Rechtsverordnung Gebiete zu bestimmen, in denen die abgesenkte Kappungsgrenze zeitlich befristet gelten soll. Der Landtag hatte mit Beschluss vom 25.04.2013 die Landesregierung aufgefordert, in einer Verordnung auf Basis einer qualifizierten empirischen Untersuchung gemäß § 558 Absatz 3 BGB Gebiete zu bestimmen, in denen die Kappungsgrenze auf 15 % begrenzt wird (LT-Drs. 16/2617).  
Durch ein Gutachten ließ das Bauministerium die Wohnungsmarktdaten analysieren, um die Gebiete zu identifizieren, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen gefährdet ist. Im Ergebnis der vom Hamburger Institut F+B erstellten Studie erfüllen 59 Gemeinden in NRW die Voraussetzungen für eine Absenkung der Kappungsgrenze. Für diese Gemeinden kann eine derzeitige und zukünftige Wohnungsmarktenge gemäß § 558 Absatz 3 BGB unterstellt werden.
Mit der Mietpreisbremse werden dort Mieterhöhungen auf 15 statt 20 Prozent innerhalb der nächsten drei Jahre gedeckelt. Der Verordnungsentwurf war im Vorfeld mit den kommunalen Spitzenverbänden sowie den wohnungswirtschaftlichen Verbänden und den Mietervereinigungen erörtert worden. Die neue Verordnung greift bei laufenden Mietverträgen. Es handelt sich um eine rein zivilrechtliche Regelung, bei der die Mieter – wie bei allen Regelungen im Mietrecht - selbst prüfen können, ob der Vermieter die gesetzlichen Vorgaben einhält. Im Streitfall entscheiden die Gerichte. Eine Mietpreisbremse für Wiedervermietungen ist im Berliner Koalitionsvertrag verabredet. Der Bundesjustizminister hat hierzu einen Referentenentwurf vorgelegt. NRW wird auch hier die Möglichkeit nutzen, Gebiete für eine Mietpreisbremse zu bestimmen.  


NRW für mehr Bürgernähe und mehr Selbstkontrolle der Verwaltung - Landesregierung stärkt Widerspruchsverfahren
Mehr Bürgernähe und mehr Selbstkontrolle der Verwaltung ist das Ziel eines Gesetzentwurfs, den die Landesregierung in ihrer heutigen Kabinettsitzung auf den Weg gebracht hat. NRW will das behördliche Widerspruchsverfahren dort wiedereinführen, wo es für die Menschen von besonderem Interesse ist. „Wir wollen den individuellen Rechtsschutz stärken und das Widerspruchsverfahren in erster Linie dort wieder einführen, wo die Aussetzung zu Nachteilen für die Bürger geführt hat“, erklärte Innenminister Ralf Jäger heute in Düsseldorf.

„In einigen Bereichen bietet das Widerspruchsverfahren eine effektive und kostengünstige Möglichkeit, Verwaltungsentscheidungen zu überprüfen.“ Im Blick hat die Landesregierung dabei insbesondere Verwaltungsbereiche mit verfahrensrechtlichen Besonderheiten und Bereiche von sozialer Prägung. Hierzu gehören das Kinder- und Jugendhilferecht sowie das Wohngeldrecht. „Bei Antragstellern auf Wohngeld handelt es sich um einkommensschwächere Menschen, die auf eine zügige Entscheidung angewiesen sind“, erklärte Jäger. „Sie sind regelmäßig nicht in der Lage, langwierige verwaltungsgerichtliche Prozesse durchzustehen.“
Gleiches gelte für das Unterhaltsvorschussgesetz, von dem weit überwiegend Alleinerziehende betroffen sind, die über kein oder nur ein geringes Einkommen verfügen. „Für all diese Menschen stellt der Gang zum Verwaltungsgericht eine hohe Hürde dar“, erklärte Jäger. „Vor allem das mit einem Prozess verbundene Kostenrisiko wirkt abschreckend. Das Widerspruchsverfahren bietet in diesen Fällen eine bürgernahe, kostengünstige Korrekturmöglichkeit.“
In den sozial geprägten Bereichen hat das behördliche Widerspruchsverfahren zudem eine wichtige Filterfunktion gegenüber den Verwaltungsgerichten. “Oftmals erfordern diese Rechtsstreitigkeiten keine vertiefte juristische Prüfung. Sie lassen sich vielmehr durch ein erörterndes Gespräch mit den Betroffenen klären“, erläuterte der Minister. Dies könne innerhalb eines Widerspruchsverfahrens effektiver und kostengünstiger geleistet werden, als in einem Prozess vor dem Verwaltungsgericht. Die NRW-Landesregierung setzt künftig auch auf mehr Selbstkontrolle der Verwaltung im Kommunalabgabenrecht. „Hier handelt es sich regelmäßig um fehleranfällige Massenverfahren“, sagte Jäger.
„Das Widerspruchsverfahren bietet hier eine effektive Möglichkeit zur Berichtigung. Dies entspricht dem Gedanken bürgernahen Rechtsschutzes und entlastet die Verwaltungsgerichte“, erläuterte der Minister.

Die Wiedereinführung in den Bereichen des Kommunalabgabenrechts und der von den Gemeinden zu erhebenden Realsteuern erfolgt ab dem 01. Januar 2016. So können sich die Kommunen auf die Gesetzesänderung vorbereiten. Jäger sprach sich dafür aus, die Einführung des Widerspruchsverfahrens im Bereich der Kommunalabgaben im Landtag intensiv zu diskutieren. Die Positionen der Kommunalen Spitzenverbände seien dazu teilweise sehr unterschiedlich. Der Städtetag NRW habe noch keine abschließende Stellungnahme abgegeben.
Mit der partiellen Wiedereinführung des Widerspruchsverfahrens nimmt die rot-grüne Landesregierung wichtige Anpassungen an einer Entscheidung der schwarz-gelben Regierung aus dem Jahr 2007 vor. Diese hatte das zweite Bürokratieabbaugesetz auf den Weg gebracht, mit dem das Widerspruchsverfahren weitestgehend abgeschafft worden war.

Landtagsabgeordneter Frank Börner: „Frühe Bildung wird gerechter: Rund 3 Mio Euro für Duisburg“  

Kabinett beschließt Mietpreisbremse „Kappungsgrenzenverordnung“ tritt zum 1. Juni 2014 in Kraft Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr teilt mit: Das Landeskabinett hat auf Vorschlag des Bauministeriums eine Mietpreisbremse für bestehende Mietverträge beschlossen. Nach dieser Verordnung wird die Kappungsgrenze bei der Anpassung von bestehenden Mietverträgen an die ortsübliche Vergleichsmiete auf 15 % begrenzt. Die Verordnung soll zum 1. Juni in Kraft treten.   Wohnungsbauminister Michael Groschek: „In den Gegenden mit angespannten Wohnungsmärkten sind die Mieten in den vergangenen Jahren rasant gestiegen. Mieten müssen aber bezahlbar bleiben. Deshalb haben wir jetzt eine erste Mietpreisbremse eingeführt. Niemand soll wegen drastischer Mieterhöhungen aus seiner Wohnung und aus seinem Quartier verdrängt werden.“   Durch eine Änderung des § 558 Absatz 3 BGB hatte der Bund den Ländern im vergangenen Jahr die Möglichkeit eingeräumt, durch Rechtsverordnung Gebiete zu bestimmen, in denen die abgesenkte Kappungsgrenze zeitlich befristet gelten soll. Der Landtag hatte mit Beschluss vom 25.04.2013 die Landesregierung aufgefordert, in einer Verordnung auf Basis einer qualifizierten empirischen Untersuchung gemäß § 558 Absatz 3 BGB Gebiete zu bestimmen, in denen die Kappungsgrenze auf 15 % begrenzt wird (LT-Drs. 16/2617).   Durch ein Gutachten ließ das Bauministerium die Wohnungsmarktdaten analysieren, um die Gebiete zu identifizieren, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen gefährdet ist. Im Ergebnis der vom Hamburger Institut F+B erstellten Studie erfüllen 59 Gemeinden in NRW die Voraussetzungen für eine Absenkung der Kappungsgrenze. Für diese Gemeinden kann eine derzeitige und zukünftige Wohnungsmarktenge gemäß § 558 Absatz 3 BGB unterstellt werden. Mit der Mietpreisbremse werden dort Mieterhöhungen auf 15 statt 20 Prozent innerhalb der nächsten drei Jahre gedeckelt. Der Verordnungsentwurf war im Vorfeld mit den kommunalen Spitzenverbänden sowie den wohnungswirtschaftlichen Verbänden und den Mietervereinigungen erörtert worden.   Die neue Verordnung greift bei laufenden Mietverträgen. Es handelt sich um eine rein zivilrechtliche Regelung, bei der die Mieter – wie bei allen Regelungen im Mietrecht - selbst prüfen können, ob der Vermieter die gesetzlichen Vorgaben einhält. Im Streitfall entscheiden die Gerichte. Eine Mietpreisbremse für Wiedervermietungen ist im Berliner Koalitionsvertrag verabredet. Der Bundesjustizminister hat hierzu einen Referentenentwurf vorgelegt. NRW wird auch hier die Möglichkeit nutzen, Gebiete für eine Mietpreisbremse zu bestimmen.

Düsseldorf/Duisburg, 13. Mai 2014 - Bildungsgerechtigkeit und Qualität sind die zentralen Punkte bei der anstehenden Änderung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz). Schon im Kindergartenjahr 2014/2015 sollen die Verbesserungen in Kraft treten. Strategie ist, den Bildungsbegriff und die Ansprüche an frühkindliche Bildung gesetzlich zu verankern. „Dafür stellt das Land zusätzlich insgesamt 100 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung“, erklärt Frank Börner.
„Davon profitieren auch die Kitas in Duisburg“, freut sich die Ratsfrau Ellen Pflug. Nach bisherigen Berechnungen erhält das Jugendamt Duisburg rund 1,9 Mio Euro pro Kindergartenjahr für die Unterstützung von Einrichtungen in benachteiligten Sozialräumen. Ein weiterer Schwerpunkt im neuen Gesetz ist die Sprachförderung: Oft brauchen Kinder aus sozial benachteiligten Familien oder mit Zuwanderungsgeschichte mehr Hilfe bei der sprachlichen Entwicklung. Künftig sollen mindestens 5.000 Euro mehr an diese Einrichtungen gezahlt werden, um die kindliche Sprachbildung und -förderung weiter auszubauen. Zur Unterstützung der Sprachförderung erhält Duisburg dann jährlich rund 1,1 Mio Euro.
Diese zusätzlichen Mittel von insgesamt 3 Mio Euro übersteigen den Landeszuschuss im Jahr 2013/14 um etwa 1,5 Mio Euro. „Die konkrete Verteilung des Geldes obliegt unserem örtlichen Jugendamt und dem Jugendhilfeausschuss“, erklärt Ellen Pflug.  
Über diese Förderung hinaus sollen alle Einrichtungen pro Jahr und Gruppe nochmals durchschnittlich 2.000 Euro als Personalpauschale erhalten.

 

SPD-Abgeordnete Özdemir und Philipp: „Länderfinanzausgleich gerechter machen - Jetzt ist der Westen dran!“  
Der SPD-Bundestagsabgeordnete Mahmut Özdemir und die SPD-Landtagsabgeordnete Sarah Philipp unterstützen die Vorschläge, die NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans für eine Reform des Länderfinanzausgleichs vorgestellt hatte: „Wir brauchen dringend eine Neuausrichtung bei der Mittelverteilung. Es muss endlich Schluss sein mit der Benachteiligung Nordrhein-Westfalens, vor allem bei den Sonderzuweisungen. Wir haben in den ostdeutschen Bundesländern neue Straßen, Unis und Schulen gebaut. Jetzt ist der Westen dran!“

Nordrhein-Westfalen gehöre derzeit zu den großen Geberländern beim Länderfinanzausgleich. Zudem sei NRW wirtschaftlich ein Schwergewicht, so dass auch der Umsatzsteuerausgleich berücksichtigt werden müsse, um ein sachliches Abbild der Finanzströme zu erhalten. „Wir erhalten mehr als drei Milliarden Euro pro Jahr weniger als uns nach dem Bevölkerungsanteil zusteht. Gelder, die wir dringend brauchen, um unsere kommunale Infrastruktur wie etwa unsere Straßen und den ÖPNV zu erhalten“, erklärte dazu Sarah Philipp.  
Eine Neuregelung sei gerade für finanzschwache Kommunen und Städte wie Duisburg von großer Bedeutung, in denen wichtige Infrastrukturmaßnahmen oftmals an leeren Stadtkassen scheiterten. „Gerade vor diesem Hintergrund sind die kommunalen Entlastungen besonders wichtig. Diese Entlastungen zur langfristigen sicheren Aufstellung der Haushalte in den Städten muss im Rahmen einer Verbesserung der Bund-Länder-Beziehung berücksichtigt werden. Die Städte müssen als gleichberechtigte Partner mit an den Verhandlungstisch. Das erdet die Debatte wieder!“, so der Bundestagsabgeordnete Mahmut Özdemir.

Wirtschaftsminister Duin und Hamburgs Wirtschaftssenator Horch besuchen Logistikstandorte im Ruhrgebiet

Landtagsabgeordneter Frank Börner: „Frühe Bildung wird gerechter: Rund 3 Mio Euro für Duisburg“  
 Düsseldorf/Duisburg, 13. Mai 2014 - Bildungsgerechtigkeit und Qualität sind die zentralen Punkte bei der anstehenden Änderung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz). Schon im Kindergartenjahr 2014/2015 sollen die Verbesserungen in Kraft treten. Strategie ist, den Bildungsbegriff und die Ansprüche an frühkindliche Bildung gesetzlich zu verankern. „Dafür stellt das Land zusätzlich insgesamt 100 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung“, erklärt Frank Börner. „Davon profitieren auch die Kitas in Duisburg“, freut sich die Ratsfrau Ellen Pflug. Nach bisherigen Berechnungen erhält das Jugendamt Duisburg rund 1,9 Mio Euro pro Kindergartenjahr für die Unterstützung von Einrichtungen in benachteiligten Sozialräumen. Ein weiterer Schwerpunkt im neuen Gesetz ist die Sprachförderung: Oft brauchen Kinder aus sozial benachteiligten Familien oder mit Zuwanderungsgeschichte mehr Hilfe bei der sprachlichen Entwicklung. Künftig sollen mindestens 5.000 Euro mehr an diese Einrichtungen gezahlt werden, um die kindliche Sprachbildung und -förderung weiter auszubauen. Zur Unterstützung der Sprachförderung erhält Duisburg dann jährlich rund 1,1 Mio Euro. Diese zusätzlichen Mittel von insgesamt 3 Mio Euro übersteigen den Landeszuschuss im Jahr 2013/14 um etwa 1,5 Mio Euro. „Die konkrete Verteilung des Geldes obliegt unserem örtlichen Jugendamt und dem Jugendhilfeausschuss“, erklärt Ellen Pflug.  
Über diese Förderung hinaus sollen alle Einrichtungen pro Jahr und Gruppe nochmals durchschnittlich 2.000 Euro als Personalpauschale erhalten.

Düsseldorf/Duisburg, 25. April 2014 -
Minister Duin: Wir wollen die Zusammenarbeit der wichtigen europäischen Logistikdrehkreuze NRW und Hamburg vertiefen Duisburg/Herten/Dortmund. Wirtschaftsminister Garrelt Duin und der Hamburger Senator für Wirtschaft, Verkehr und Innovationen, Frank Horch, haben bedeutende Standorte für die Logistikbranche in NRW besucht.
Die Tour führte vom Duisburger Hafen, der mit seinen Güterumschlag von 123 Millionen Tonnen (2013) als weltgrößter Binnenhafen gilt, über die 18 Hektar große Logistikfläche am „Zukunftsstandort Ewald“ in Herten bis zum Fraunhofer Institut für Materialfluss und Logistik in Dortmund (IML), dem führenden Forschungsinstitut für das Thema.  
„Nordrhein-Westfalen ist mit seiner zentralen Lage das bedeutendste Logistik-Drehkreuz in Europa. Unsere hervorragende Infrastruktur, das geballte Know-how und eine ausgezeichnete Forschungs- und Hochschullandschaft zieht Unternehmen und Investoren an, die in Europa einen Standort aufbauen oder erweitern wollen. Die boomende Logistik eröffnet Chancen gerade da, wo sich andere Nutzungen zurückziehen“, so Wirtschaftsminister Duin. „Als zwei der besten Standorte in Deutschland und Europa ‎sind NRW und Hamburg noch zu selten gemeinsam unterwegs. Wir wollen die Potenziale nutzen: Logistik und Industrie sind ideale Anknüpfungspunkte, um unsere Zusammenarbeit zu vertiefen“, sagte Duin. Weitere gemeinsame Termine sind in Planung.  
Zum Hintergrund:
Die knapp 28.000 Logistik-Unternehmen in Nordrhein-Westfalen erwirtschaften mit rund 280.000 Beschäftigten jährlich rund 70 Milliarden Euro. Zählt man die Logistikaufgaben in Handel und Industrie hinzu, beschäftigt die Branche hier über 615.000 Menschen – mit steigender Tendenz. Allein im vergangenen Jahr sind rund eine Million Quadratmeter Logistikfläche neu in NRW entstanden, unter anderem auf ehemaligen Industrie-, Bergbau- und Militärarealen

 

Sonntags den Landtag entdecken  

Düsseldorf/Duisburg, 25. April 2014 - Auch in diesem Jahr können Besucherinnen und Besucher sonntags wieder einen Blick in den Landtag Nordrhein-Westfalen werfen. Ab Sonntag, 27. April, bis Sonntag, 6. Juli, sowie vom 31. August bis zum 19. Oktober ist die Landtagspforte sonntags jeweils von 11 bis 16 Uhr für jedermann geöffnet.  
Wer Fragen zum Gebäude, zur Architektur oder zur Arbeit der nordrhein-westfälischen Abgeordneten hat, kann sich vor Ort an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Besucherdienstes wenden. Diese führen Interessierte jeweils um 12 Uhr, 14 Uhr und 15 Uhr durch das Landtagsgebäude.  
Ausgenommen vom Sonntagsbesuchsprogramm sind die folgenden Sonntage:
Jazz-Rallye am 8. Juni sowie der Weltkindertag am 14. September 2014.  
Gruppen mit mehr als fünf Personen werden um vorherige Anmeldung gebeten (Tel.: 0211/884-2955 oder -2302, E-Mail: besucherdienst@landtag.nrw.de ).  

 

Landtag verabschiedet Gesetz zur Weiterentwicklung der Berufskollegs sowie Gesetz zur Neuregelung des Wohnungsaufsichtsrechts  

Düsseldorf/Duisburg, 9. April 2014 - In seiner Plenarsitzung vom 9. April 2014 hat der Landtag Nordrhein-Westfalen die folgenden Gesetze verabschiedet:  
Gesetz zur Weiterentwicklung der Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen und zur Änderung schulgesetzlicher Vorschriften(10. Schulrechtsänderungsgesetz)  
In 2. Lesung verabschiedet mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, GRÜNE und PIRATEN bei Enthaltung der FDP-Fraktion.  
Mit dem Gesetz, vorgelegt von den Fraktionen der SPD, CDU und Bündnis 90/DIE GRÜNEN, wird die Ausbildungsvorbereitung von Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf im Berufskolleg reformiert sowie Bestimmungen zum Berufskolleg in der Folge von Änderungen des Berufsbildungsgesetzes aktualisiert. Darüber hinaus wird die Regelung für das Recht der Schulträger, Vorgaben für die Aufnahme von Kindern aus anderen Kommunen zu erlassen, angepasst.
Schließlich wird der Zeitraum, in dem Schulen beantragen können, im Rahmen des Schulversuchs PRIMUS zu erproben, ob sie durch den Zusammenschluss mit einer Grundschule zu einer Schule die Chancengerechtigkeit und die Leistungsfähigkeit des Schulwesens erhöhen und die Schülerinnen und Schüler dadurch zu besseren Abschlüssen führen, um ein Schuljahr verlängert.  

Gesetz zur Neuregelung des Wohnungsaufsichtsrechts und einer wohnraumrechtlichen Vorschrift  
In 2. Lesung verabschiedet mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP bei Enthaltung der Piratenfraktion.  
Mit dem Gesetz, vorgelegt von der Landesregierung, wird ein eigenes Wohnungsaufsichtsgesetz vor allem mit Blick auf die sogenannten Problemimmobilien etabliert. Die Eingriffstatbestände für die Gemeinden sollen geschärft und die Vollziehbarkeit der wohnungsaufsichtsrechtlichen Vorschriften verbessert werden.
Die Kommunen sollen also bessere Möglichkeiten erhalten, gegen Eigentümer vorzugehen, die ihre Wohnungen verrotten lassen. Bisher war der Bereich des Wohnungsaufsichtsrechts in den Paragraphen 40 bis 43 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen enthalten.

 

Duisburg hat Instrument gegen die Überbelegung von Wohnungen  
Am heutigen Mittwoch hat der Landtag NRW ein neues Wohnungsaufsichtsgesetz verabschiedet, das den Städten eine Handhabe gegen überbelegte oder verwahrloste Wohnungen ermöglicht. Diese Forderung wurde insbesondere von Kommunen wie Duisburg gestellt, in denen Wohnungsüberbelegungen vor allem durch Zuwanderer aus Südost-Europa problematisch wurden.  
SPD-Landtagsabgeordnete Sarah Philipp hatte sich im Landtag für eine Neuregelung eingesetzt, die es Städten wie Duisburg ermöglicht, gegen katastrophale Wohnverhältnisse vorzugehen. „Mit diesem Gesetz geben wir den Städten rechtliche Möglichkeiten, um gegen diese unhaltbaren Zustände vorzugehen. Viele Kommunen haben darauf gewartet, um vor Ort handeln zu können“, erklärte Sarah Philipp.  
Eigentümer, deren Wohnungen Mindeststandards nicht erfüllen, sollen künftig ihre Wohnräume nicht mehr vermieten dürfen. Dazu zählt nicht nur das Vorhandensein von sanitären Anlagen, sondern auch deren Funktionstüchtigkeit. Um Überbelegungen zu verhindern, müssen mindestens 9 m² Wohnfläche für jeden Erwachsenen bereitgestellt werden, für Kinder bis 6 Jahre mindestens 6 m².   „Damit können wir die Geschäftspraktiken einiger dubioser Vermieter stoppen. Sie hatten die Unsicherheit von Mietern, insbesondere von Zuwanderern aus Südost-Europa, ausgenutzt und horrende Mieten für eine Vielzahl von Personen auf engstem Raum eingetrieben“, erklärte Angelika Wagner, sozialpolitische Sprecherin der SPD-Ratsfraktion. Diese hatte bereits im vergangenen Jahr eine Initiative im Sozialausschuss der Stadt Duisburg gegen die Überbelegung von Wohnraum eingebracht. „Auch um die negativen Auswirkungen auf die Nachbarschaft und das direkte Umfeld zu vermeiden“, so Wagner.  
Das Gesetz tritt sofort in Kraft, so dass Wohnungsämter bei Missständen Instandsetzungen anordnen können, wenn der Eigentümer nicht handelt. Falls Wohnraum nicht die Mindestanforderungen erfüllt oder sogar Gesundheitsgefahren drohen, kann die Immobilie künftig leichter für unbewohnbar und somit für nicht vermietbar erklärt werden. Wer in Zukunft Missstände nicht behebt, muss mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro rechnen.

NRW will die Metropole Ruhr stärken - Landesregierung bringt Gesetzentwurf für Regionalverband Ruhr auf den Weg

Düsseldorf/Duisburg, 1. April 2014 - Nordrhein-Westfalen will die Metropole Ruhr nachhaltig stärken. Deshalb hat die Landesregierung heute einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der die Bedeutung des Regionalverbands Ruhr (RVR) deutlich festigt.
„Der RVR ist ein stabiles und unverzichtbares Bindeglied für das Zusammenwirken der Städte und Kreise im Ruhrgebiet“, erklärte Kommunalminister Ralf Jäger in Düsseldorf. Mit der jetzt angestrebten Regelung soll die Funktion des Verbandes als administrative und politische Klammer der Metropole Ruhr ausgebaut und hervorgehoben werden.
„Auf diese Weise kann der RVR seine Aufgaben und Strukturen zukunftsgerecht aufstellen und neue Impulse setzen, um die vielfältigen Herausforderungen für die Region zu bewältigen“, so der Minister.
Die kommunalen Spitzenverbände, die Mitgliedsstädte und -kreise des RVR und weitere Institutionen aus der Region erhalten jetzt Gelegenheit, sich zum Gesetzentwurf zu äußern. Dieser sieht vor, die Kompetenzen des RVR in verschiedenen Bereichen zu erweitern. Unter anderem sollen Ziele des Klimaschutzes und die Nutzung erneuerbarer Energien gefördert werden. Außerdem sollen die Verkehrsentwicklungsplanung und die Vernetzung der kommunalen Europaarbeit im Verbandsgebiet weiter ausgebaut werden. Die Kommunen sollen zudem die Möglichkeit erhalten, Aufgaben auf den Verband zu übertragen sowie kommunale Tätigkeiten durch den RVR durchführen zu lassen.

„Das würde unsere Städte im Revier entlasten“, betonte Jäger. Ein weiterer Reformschritt sieht vor, die Verbandsversammlung stärker demokratisch zu legitimieren. Diese soll ab 2020 unmittelbar und direkt von den Bürgerinnen und Bürgern im Verbandsgebiet gewählt werden.
„Durch die Direktwahl identifizieren sich die Menschen besser mit dem Regionalverband Ruhr. Sie können über die eigenen Gemeinde- und Kreisgrenzen hinaus mitbestimmen“, sagte der Kommunalminister. Der Gesetzentwurf der Landesregierung greift damit eine mit breiter Mehrheit beschlossene Resolution der Verbandsversammlung des RVR von 2013 auf.

Zum Regionalverband Ruhrgebiet (RVR) gehören die Städte Bochum, Bottrop, Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Herne, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen und die Städte in den Kreisen Recklinghausen, Unna, Wesel und Ennepe-Ruhr. Der RVR hat seine Anfänge im Jahr 1920 als Siedlungsverband Ruhrkohlenbezirk (SVR) über den Kommunalverband Ruhrgebiet (KVR) ab dem Jahr 1979 und schließlich als Regionalverband Ruhr. Seit dieser Zeit hat er sich fortlaufend umgebildet und im Ergebnis weiterentwickelt.

 

Neue Regeln für die Kita

Düsseldorf/Duisburg, 27. März 2014 - Die Landesregierung hat dem Parlament heute eine zweite Revision des Kinderbildungsgesetzes, das seit 2008 gilt, vorgelegt. Wesentliche Änderungen betreffen die Sprachförderung, die Finanzierung von Kitas, die viele benachteiligte Kinder fördern, und die Arbeitsbedingungen des Personals. Die Fraktionen bewerten die geplanten Schritte höchst unterschiedlich.  
Erstmals werde der frühkindliche Bildungsauftrag gesetzlich verankert, erklärte Familienministerin Ute Schäfer (SPD).
Zweitens wolle man in der Kita weg von punktueller Sprachstandserhebung durch Personen, die den Kindern fremd seien, hin zu einer alltagsbegleitenden, kontinuierlichen Erhebung und Sprachförderung durch die Erzieherinnen und Erzieher.
Drittens sollen Kitas, die sich um besonders viele Kinder aus bildungsfernen Familien kümmern, insgesamt 45 Millionen Euro pro Jahr zusätzlich bekommen, um Personal aufzustocken. Alle Einrichtungen sollen zudem eine Verfügungspauschale in Höhe von insgesamt 55 Millionen Euro jährlich erhalten. Die zusätzlichen 100 Millionen Euro pro Jahr trage das Land allein.

Wolfgang Jörg (SPD) lobte den Gesetzentwurf, der in der Fachszene bereits Zustimmung erhalten habe, und den kommunikativen Weg, den die Ministerin eingeschlagen habe, um vom Gesetz Betroffene zu beteiligen. Er sei der felsenfesten Überzeugung, dass die Schritte in die richtige Richtung gingen, sagte Jörg. Sie würden auch helfen, die „himmelschreiende Ungerechtigkeit“ der sozialen Immobilität zu entschärfen. Es dürfe nicht sein, dass die soziale Lage einer Familie über die Zukunft des Kindes entscheide. Insgesamt war der Abgeordnete stolz, dass Rot-Grün den Etat für den Elementarbereich seit dem Jahr 2010 verdoppelt habe. Das gebe es in keinem anderen Bundesland.  

Die Ministerin betreibe mit Zahlen Schönfärberei, beklagte Bernhard Tenhumberg (CDU). Außerdem vergäßen die Regierenden, dass es einen Unterschied zwischen Quantität und Qualität gebe. Auch halte der Personalaufbau nicht mit dem Ausbau der Betreuungsplätze Schritt. Den notwendigen Herausforderungen habe sich die Regierung nicht gestellt – das komme einer Arbeitsverweigerung gleich. „Rot-Grün enttäuscht abermals die Familien, die Träger, Tagesmütter und -väter“, kritisierte der Abgeordnete. Probleme, etwa zu Krankenständen oder nicht auskömmlichen Pauschalen, würden nicht benannt. Tenhumberg forderte die Koalition auf, den Entwurf an die tatsächlichen Bedarfe anzupassen.

Andrea Asch (GRÜNE) empfand die Worte ihres Vorredners als Heuchelei. Erst Rot-Grün habe den Schalter umgelegt und fünf schwarz-gelbe Jahre ständiger Kürzungen zurückgenommen und gegengesteuert: Elternmitbestimmung, Personalausstattung, U-3-Ausbau. Nun gehe es wieder um eine substanziell bessere Qualität. So wolle man durch die neuen Regeln der Sprachförderungen endlich den Sprachstand kontinuierlich ermitteln, statt punktuell die Stressresistenz der Kinder zu testen. Mit der Verfügungspauschale seien 6.000 Stellen mehr möglich, neue Regeln machten die Förderung der Betreuung außerhalb des eigenen Wohnorts möglich. Nachholbedarf sah Asch noch bei der finanziellen Beteiligung durch Kommunen und Bund.  

„Wann sollen die Erzieherinnen denn noch ihrer eigentlichen Aufgabe nachkommen?“, fragte Marcel Hafke (FDP) und kritisierte eine Fülle von Dokumentationspflichten, die kaum Zeit ließen für die pädagogische Arbeit. Sein Fazit zum Gesetzentwurf: „Große Worte, kleine Taten“, denn die 100 Millionen Euro kämen kaum bei den Kindern an. Das Personal werde nicht ent-, sondern zusätzlich belastet, die Mittel für die Sprachförderung sogar gekürzt. Unklar war dem Abgeordneten auch, wie genau ein Sprachförderbedarf festgestellt werde. „Sie werden viele Kinder in Nordrhein-Westfalen zurücklassen, und das ist unverantwortlich“, so Hafke. Pläne zu Betriebskindergärten und flexibleren Kita-Öffnungszeiten fehlten gänzlich.  

Daniel Düngel (PIRATEN) erinnerte an die Ankündigung seitens Rot-Grün, ein neues Kinderbildungsgesetz vorzulegen. Diese Ankündigung liege vier Jahre zurück, und wieder liege nur eine Revision des schwarz-gelben Gesetzes vor, das inzwischen ein rot-grünes sei. Im Grunde unterstützte er den Weg der schrittweisen Verbesserungen, aber: Durch das Parlament werde der Gesetzentwurf nun im Hau-Ruck-Verfahren durchgebracht. Um eine umfassende Expertenanhörung auszuwerten und gegebenenfalls das Gesetz im parlamentarischen Prozess anzupassen, blieben nur drei Wochen. Bestandteile des Entwurfs, etwa die Verfügungspauschale, finde er interessant, frage sich aber, wie viel tatsächlich ankomme, meinte Düngel.  
Im Folgenden werden die Fachausschüsse über den Gesetzentwurf (Drs. 16/5293) beraten und auch zahlreiche Sachverständige anhören.

 

Aktuelle Stunde: Soziallasten auf den Schultern der Kommunen  
Düsseldorf/Duisburg, 26. März 2014 - Die Städte und Gemeinden im Land kämpfen seit Jahren mit finanziellen Problemen. Hierfür seien untern anderem die hohen Soziallasten verantwortlich, betont die FDP in einem Antrag (Drs. 16/5354). Die Fraktion fordert den Bund auf, die Kommunen – wie im Koalitionsvertrag versprochen – weiter zu entlasten. Sie befürchtet, dass das Vorhaben auf die lange Bank geschoben werden könnte. Thema einer Aktuellen Stunde im Landtag.

„Sie haben alles haarklein geregelt“, meinte Kai Abruszat (FDP) hinsichtlich des Koalitionsvertrags auf Bundesebene. Doch ab wann die Kommunen bei der Eingliederungshilfe nun konkret entlastet würden, bleibe offen. Aussagen der Bundesregierung legten nahe, dass in diesem Jahr gar nichts passiere und auch in der laufenden Legislaturperiode die umfassende Unterstützung ausbleibe, so der FDP-Abgeordnete. Eine Milliarde Euro ab dem Jahr 2015 sei ein Tropfen auf den heißen Stein. Abruszat forderte: Berlin müsse die Interessen der NRW-Kommunen endlich wahrnehmen. Die schwierige Situation der Städte und Gemeinden sei dort offenbar noch nicht richtig angekommen.     

Hans-Willi Körfges (SPD) warf der FDP antizyklisches Verhalten vor: Sei sie an der Regierung, passiere nichts – in der Opposition gebe sie sich plötzlich kommunalfreundlich. Dass der Bund heute für die Grundsicherung im Alter aufkomme, dazu habe entscheidend der NRW-Regierungswechsel beigetragen, betonte der Abgeordnete. Ohne Rot-Grün hätte es den Druck aus dem Bundesrat nicht gegeben: „Wir bewirken was, während Sie nur reden.“ Die SPD stelle sich an die Seite der Kommunen, so Körfges. Auch ohne Aktuelle Stunde sei der Fahrplan klar: NRW müsse darauf hinwirken, dass die fünf Milliarden Euro Entlastung bei der Eingliederungshilfe zeitnah komme.    

Bereits jetzt unterstütze der Bund die NRW-Kommunen in den Jahren 2014 bis 2017 mit 6,5 Milliarden Euro, unterstrich André Kuper (CDU): „Bei dieser Summe kann wohl keiner ernsthaft von den Kommunen als Verlierer der Großen Koalition sprechen.“ Der Bund komme seiner Verpflichtung nach, obwohl die Länder für die kommunale Ausstattung zuständig seien. Er leiste seine Hilfe dauerhaft, unbefristet und inklusive aller Steigerungen, lobte Kuper. Hinzu komme ab dem nächsten Jahr eine Milliarde Euro Soforthilfe bei der Eingliederungshilfe – dies bedeute 240 Millionen Euro für NRW. Gleichzeitig betonte Kuper, auch Rot-Grün müsse ihren Teil für die Kommunen beitragen.
Es sei nicht in Ordnung, dass der Bund den Zeithorizont für die Zuschüsse zur Eingliederungshilfe nicht klar definiere, befand Mehrdad Mostofizadeh (GRÜNE) und forderte finanzpolitische Verlässlichkeit: „Wir wollen die schnellstmögliche Entlastung.“ Die Bundesregierung müsse zügig einen Gesetzentwurf vorlegen und dafür sorgen, dass die Hilfen auch bei den Kommunen ankämen. Zudem kritisierte Mostofizadeh die FDP für ihr ambivalentes Verhalten. Im Bundesrat habe man sie erst treiben müssen, um die Entlastung bei der Altersgrundsicherung durchsetzen zu können. Die Fraktion habe die Kommunen bis zum Jahr 2010 bekämpft, nun schwinge sie sich zu deren Retter auf.  
SPD und CDU spielten ihr eigenes „Unterlassen an Hilfeleistungen“ herunter, kritisierte Dietmar Schulz (PIRATEN). Während der Bundesfinanzminister seine schwarze Null preise, sehe er als NRW-Abgeordneter schwarz für die Kommunen im Land. Schulz warf dem Bund vor, sich auf Kosten der Städte und Gemeinden zu sanieren. Steuerquellen seien stetig nach Berlin verlagert worden. Auch sei offen, wann das Bundesteilhabegesetz als Basis für die Entlastungen bei der Eingliederungshilfe kommen werde. So sei bis zum Jahr 2017 nicht mit zusätzlichen Hilfen zu rechnen: „In Wahrheit lässt das Land die Kommunen mit ihren Aufgaben strukturell und individuell im Regen stehen.“  

Die Debatte habe einen ernsthaften Hintergrund, erinnerte Kommunalminister Ralf Jäger (SPD): Bei der Eingliederungshilfe gehe es um die lückenlose Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Er unterstütze die Beteiligung des Bundes an der Eingliederungshilfe. Jäger sagte zu: „Wir werden darauf achten, dass es auch umgesetzt wird.“ Nach dem aktuellen Plan wolle der Bund den Kommunen ab dem kommenden Jahr bis zum Jahr 2017 mit je einer Milliarde Euro helfen. Ab dem Jahr 2018 soll sich die Summe auf fünf Milliarden Euro erhöhen, erläuterte der Minister und machte deutlich: „Das ist uns zu spät.“ Rot-Grün werde sich in Gesprächen mit dem Bund für eine frühere Entlastung einsetzen.   

Gemeinsamer Entschließungsantrag
Im Vorlauf der heutigen Plenarsitzung hat sich die FDP-Fraktion einem Entschließungsantrag (Drs. 16/5370) der Regierungsfraktionen für die Debatte im Kommunalausschuss angeschlossen. Darin geht es um die finanziellen Entlastungen der Kommunen im Zuge des geplanten Bundesteilhabegesetzes.  

 

59 Kommunen leisten Beitrag für finanzschwache Städte und Gemeinden - Bezirksregierungen versenden Bescheide für Solidaritätsumlage 2014

Düsseldorf/Duisburg, 26. Februar 2014 - Mit dem Stärkungspakt bekommen 61 finanzschwache Kommunen in Nordrhein-Westfalen eine Perspektive. Den größten Teil des Stärkungspakts zahlt das Land mit rund vier von insgesamt 5,76 Milliarden Euro. Im aktuellen Jahr erhalten die Stärkungspaktkommunen rund 646 Millionen Euro. Daran beteiligen sich insgesamt 59 finanzstarke Kommunen mit der Solidaritätsumlage.
Sie erbringen rund 91 Millionen Euro, das sind 13,5 Prozent. Heute verschicken die Bezirksregierungen die entsprechenden Bescheide. "Wenn Land und Kommunen an einem Strang ziehen, haben hochbelastete Städte und Gemeinden wieder die Chance, zu einer selbstbestimmten Haushaltspolitik zu kommen", betonte Kommunalminister Ralf Jäger heute (26.2.) in Düsseldorf.
Im Jahr 2014 haben die 59 Städte und Gemeinden einen Steuerkraftüberschuss in Höhe von 765 Millionen Euro erzielt. Jede dieser Kommunen unterstützt mit rund elf Prozent dieses Überschusses die Stärkungs­pakt­­kommunen. "Mir ist klar, dass die Solidaritätsumlage nicht nur Zustimmung hervorruft. Aber dieser Weg ist erforderlich und ist konsequent. Am Ende werden alle Kommunen vom Stärkungspakt profitieren", hob Jäger hervor.
Bis auf eine Ausnahme haben alle Gemeinden, die am Stärkungspakt teilnehmen, einen genehmigten Sanierungsplan für das Jahr 2013. Auch für das laufende Jahr sind bereits die ersten Sanierungspläne genehmigt worden. "Das zeigt, dass wir mit dem Stärkungspakt auf dem richtigen Weg sind", erklärte Jäger. Die Landesregierung will erreichen, dass bis 2021 alle Stärkungspaktkommunen in NRW wieder aus eigener Kraft einen ausgeglichenen Haushalt erwirtschaften. "Das setzt bei den Kommunen einen konsequenten Sparkurs voraus.
Die finanzielle Hilfe aus dem Stärkungspakt Stadtfinanzen ist kein Freibrief", führte Jäger aus. Zur Solidaritätsumlage werden nur finanzstarke, sogenannte nachhaltig abundante Kommunen herangezogen. Mit ihr sollen finanzschwache Städte und Gemeinden im Stärkungspakt Stadtfinanzen gezielt unterstützt werden. Bei der Berechnung der Umlage wird vorausgesetzt, dass die Steuerkraft der herangezogenen Städte und Gemeinden nicht nur im aktuellen Haushaltsjahr den Finanzbedarf übersteigt, sondern die Kommune auch in den vier Vorjahren mindestens zweimal abundant war. "Die Abundanz ist ein objektives, bewährtes und anerkanntes Kriterium", stellte Kommunalminister Jäger klar. "Dieses Vorgehen ist transparent und konsequent."

 

Entwicklungsperspektive für ehemalige Bergbauflächen: Land, RAG-Konzern und Kommunen schließen Vereinbarung zur Revitalisierung von Flächen ab

Düsseldorf/Duisburg, 25. Februar 2014 - Das Land Nordrhein-Westfalen, der RAG-Konzern, die Standortkommunen und der Regionalverband Ruhr (RVR) haben heute eine Vereinbarung zur Revitalisierung von rund 1.000 Hektar Bergbauflächen unterzeichnet. Darin verpflichten sich die Unterzeichner, gemeinschaftlich Verantwortung zu tragen für eine nachhaltige Folgenutzung bereits stillgelegter oder zu Stilllegung vorgesehener Bergbauflächen.  
Ziel ist es, für insgesamt 20 Flächen im Besitz der RAG oder der RAG Montan Immobilien in 17 Städten eine zügige und sachgerechte Nachnutzung zu sichern. Sämtliche Areale haben besondere städtebauliche und wirtschaftliche Bedeutung für die jeweiligen Kommunen. Bei einigen Flächen – zum Beispiel in Dinslaken, Dorsten oder Neukirchen-Vluyn – hat die Nachnutzung bereits begonnen. In anderen Fällen – etwa in Kamp-Lintfort oder Hamm – laufen Prozesse, um die zukünftige Nutzung vorzubereiten.
Für die noch aktiven Bergwerke in Bottrop, Ibbenbüren/Mettingen und Marl sollen zügig Konzepte zur Nachnutzung auf den Weg gebracht werden.   Wirtschaftsminister Garrelt Duin: „Mit der Vereinbarung haben das Land, der RAG-Konzern und die kommunale Seite Verantwortung für eine zukunftsorientierte Standortentwicklung übernommen. Nun kann eine qualifizierte Folgenutzung entwickelt werden, die in den Regionen neue Wirtschaftskraft entfalten kann. Das ist eine gute Nachricht für die Standortkommunen, gerade im nördlichen Ruhrgebiet.“  
„Die Nachnutzung von Industriebrachen ist wichtig für die Metropole Ruhr – zur Schaffung neuer Arbeitsplätze und zur Verbesserung der Lebensqualität“, erklärte Karola Geiß-Netthöfel, Regionaldirektorin des RVR. „Ein erster Schritt ist getan. In den nächsten Jahren müssen wir nun gemeinsam dafür sorgen, dass die Neunutzung im Geist der Vereinbarung zügig und sachgerecht organisiert wird. Wenn das gelingt, werden wir auch einen erheblichen Beitrag zur Einhaltung des Fünf-Hektar-Ziels der Landesregierung beim Flächenverbrauch leisten“.  
Bernd Tönjes, Vorstandsvorsitzender der RAG: „Mit der heutigen Unterzeichnung der Vereinbarung wird ein starkes Zeichen gesetzt für den Gemeinsinn in dieser Region und im Land NRW. Es ist auch ein deutliches Zeichen für die Verantwortung, die Unternehmen, Kommunen und Politik bereit sind wahrzunehmen.“   Unterzeichner der Vereinbarung sind Wirtschaftsminister Garrelt Duin, der Vorstandvorsitzende der RAG AG, Bernd Tönjes, und der Geschäftsführer der RAG Montan Immobilien GmbH, Theo Schlüter, sowie seitens der Kommunen Karola Geiß-Netthöfel, Regionaldirektorin des RVR, und die Oberbürgermeister, Bürgermeister und Landräte der beteiligten Städte und Kreise aus der Metropole Ruhr und dem Kreis Steinfurt.  
Zum Hintergrund: Mit der schrittweisen Stilllegung des Steinkohlenbergbaus sind für die betroffenen Städte und Kreise große Herausforderungen verbunden. Unter anderem sind erhebliche Folgewirkungen auf dem Arbeitsmarkt, in der Stadtentwicklung und im sozialen Bereich zu erwarten. Um dieser Entwicklung frühzeitig und gemeinschaftlich begegnen zu können, haben Kommunen im Rahmen einer interkommunalen Arbeitsgemeinschaft die Idee für eine übergreifende Vereinbarung aller Beteiligten entwickelt.  
In der Metropole Ruhr wurden seit den 1980er Jahren rund 5.400 Hektar industrielle Brachflächen neu genutzt. Davon stehen rund 2.770 Hektar (51 Prozent) für die gewerbliche Zwecke zur Verfügung. Hinzu kommen erhebliche Anteile für Erholungsflächen (rund 970 Hektar), neue Straßen oder Schienenwege (rund 400 Hektar) und Wohnbebauung (rund 90 Hektar).

 

Kronprinzessin Victoria von Schweden und Außenhandelsministerin Björling führen Wirtschaftsgespräche in Nordrhein-Westfalen

Düsseldorf/Duisburg, 29. Januar 2014 - Minister Duin: Wir wollen den Wirtschaftsaustausch zwischen NRW und Schweden vertiefen Düsseldorf. Die schwedische Kronprinzessin Victoria und ihr Ehemann Prinz Daniel sind gemeinsam mit Dr. Ewa Björling, schwedische Außenhandelsministerin, in Nordrhein-Westfalen zu Gast. Im Rahmen eines zweitägigen Arbeitsbesuchs, den Wirtschaftsminister Garrelt Duin begleitet, nehmen sie teil an einem Seminar zur Digitalen Wirtschaft beim schwedischen Telekommunikations­unternehmen Ericsson in Düsseldorf und einem Round-Table-Gespräch zur Kreativwirtschaft.  
„Die intensiven Gespräche über die Digitale Wirtschaft in Düsseldorf und die Kreativwirtschaft in Essen machen deutlich, wie stark die grenzüberschrei­tende Zusammenarbeit den wirtschaftlichen Interessen beider Seiten dient. Wir haben verabredet, diesen Dialog zwischen NRW und Schweden weiter zu führen und zu vertiefen. Nordrhein-Westfalen wird sich dabei mit seinen Stärken intensiv einbringen und seine Chancen nutzen“, sagte Wirtschafts­minister Garrelt Duin.   Der Ausbau der schwedisch-nordrhein-westfälischen Wirtschaftsbeziehungen stand im Mittelpunkt des Abendempfangs auf Einladung von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft auf Schloss Eller in Düsseldorf mit hochrangigen Gästen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik.  
Der zweite Besuchstag des schwedischen Kronprinzessinnenpaars wird mit dem Seminar „The Digital Economy. Opportunities and Challenges for German and Swedish Businesses“ eröffnet, das die schwedische Außenhandelsagentur Business Sweden veranstaltet. In Essen stattet die schwedische Delegation dem Weltkulturerbe Zeche Zollverein mit dem RuhrMuseum und dem Red Dot Museum für Design einen Besuch ab. Zum Abschluss diskutieren Vertreter der europäischen Kulturhauptstädte der Jahre 2010 und 2014, Essen und Umeå, in Nordschweden, auf Einladung der Folkwang Universität der Künste im Sanaa-Gebäude über die Potenziale der Kulturwirtschaft.  

 

Wettbewerb für erfolgreiche Stadtumbauprojekte

Düsseldorf/Duisburg, 27. Januar 2014 - Erstmals sollen in diesem Jahr herausragende Stadtteilprojekte und Quartiere in Nordrhein-Westfalen ausgezeichnet werden. Um die besten Projekte zu finden, hat Städtebauminister Michael Groschek jetzt den Wettbewerb „Zehn Jahre Stadtumbau in Nordrhein-Westfalen. Beispiele erfolgreicher Quartierserneuerung im Rahmen von Stadtumbau West und Wohnraumförderung“ ausgelobt.  
Anlässlich des Starts sagte Groschek: „Mit dem Stadtumbauprogramm lösen die Kommunen seit zehn Jahren gemeinsam mit dem Land NRW vielschichtige Probleme der Stadtentwicklung mit maßgeschneiderten Lösungen. Für mich sind zehn Jahre Stadtumbau ein besonderer Meilenstein und zugleich Anlass, besonders vorbildliche und innovative Stadtumbauprojekte auszuzeichnen. Immerhin sind so im vergangenen Jahrzehnt fast 100 städtebauliche Gesamtmaßnahmen in 60 Kommunen umgesetzt worden. Die besten Projekte aus diesen Maßnahmen wollen wir mit diesem Wettbewerb über die Stadtgrenzen hinaus bekannt machen.“
 
Gesucht werden innovative Projekte des Stadtumbaus in den Kategorien „Brachen“, „Zentren“ sowie „Wohnen“. Darüber hinaus werden noch Sonderauszeichnungen unter anderem in den Bereichen „Umgang mit Schrottimmobilien“ und „klimagerechte Stadtentwicklung“ vergeben. Der Wettbewerb richtet sich an Städte und Gemeinden, Unternehmen, Verbände, Vereine, Stiftungen sowie Initiativen, deren Projekte im Zusammenhang mit einem Fördergebiet des Stadtumbau West oder einer wohnungswirtschaftlichen Maßnahme des Stadtumbaus in Nordrhein-Westfalen umgesetzt werden. Das Ministerium hat die Städte, Wohnungsunternehmen und Quartiersmanager in einem Schreiben zur Teilnahme am Wettbewerb eingeladen.  
Die Projektauswahl wird durch eine Jury vorgenommen, die aus Vertretern von Verbänden, der Wissenschaft und der Initiatoren des Wettbewerbs besteht. Die ausgewählten Projekte werden im Rahmen der am 25./26. September 2014 stattfindenden Tagung „Zehn Jahre Stadtumbau in Nordrhein-Westfalen“ ausgezeichnet und der Öffentlichkeit vorgestellt. Der Einsendeschluss für die Bewerbungen ist der 31. März 2014.

 

Rund 40 Millionen Euro für die Städtebauförderung im Regierungsbezirk Düsseldorf im Jahr 2013

Düsseldorf/Duisburg, 21. Januar 2014 - Im Rahmen des Stadterneuerungsprogramms 2013 hat die Bezirksregierung Düsseldorf zum Jahresende des Jahres 2013 rund 40 Mio. € für Maßnahmen der Städtebauförderung im Regierungsbezirk bewilligt. Zahlreiche Städte und Gemeinden können nun viele der von Ihnen geplanten Projekte trotz schwieriger Haushaltslage mit dem Ziel einer nachhaltigen Stadtentwicklung umsetzen.

Im Kreis Viersen wurde die Stadt Willich im Rahmen des Programmes „Aktive Zentren“ mit dem Projekt „Alt-Willich“ neu in die Förderung aufgenommen.
Ziel ist die nachhaltige Wiederherstellung des Ortskerns als Standort für Wirtschaft, Kultur Wohnen und Arbeiten. Für die Umgestaltung des öffentlichen
Raumes „Kaiserplatz/ Friedrichstraße“, die Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs für den Marktplatz und die Einrichtung eines Stadtteilbüros
bekam die Stadt dieses Jahr eine erste Förderung von ca. 868.000 €.

Im Kreis Wesel erhielt u.a. die Stadt Moers insgesamt rund 1,0 Mio. € Förderung aus Landes- und Bundesmitteln für die Umgestaltung des Schlossumfeldes im Rahmen des Projektes „Aktive Zentren Moers“ und für die Maß- nahme „Soziale Stadt Moers – Mattheck/ Josefsviertel“. Die Stadt Dinslaken erhielt zum Abschluss der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Soziale Stadt Dinslaken – Lohberg/ Blumenviertel“ dieses Jahr letztmalig eine Förderung in Höhe von 105.000 € für Maßnahmen der Schulwegsicherung.

Im bergischen Städtedreieck erhielt die Stadt Solingen für das Stadterneuerungsgebiet „Soziale Stadt-Solinger Nordstadt“ letztmalig Fördermittel in Hö- he von 355.258 €, u.a. zur Finanzierung des Proberaumhauses. Damit beläuft sich die Städtebauförderung für diesen Stadtteil in den letzten Jahren insgesamt auf knapp 5 Mio. €.

In der Stadt Wuppertal wurde neben dem „Döppersberg“ die integrierte Quartiersentwicklung in Oberbarmen-Wichlinghausen mit einer Zuwendung in Höhe von 2.765.360 € gefördert. Auf dem Programm stehen die Aufwertung verschiedener Spielplätze und der 3. Bauabschnitt Nordpark. Darüber hinaussollen in den nächsten Jahren die Wichlinghauser Kirche zu einem Familien- und Begegnungszentrum und der Mehrgenerationentreffpunkt an der Samoastraße umgebaut werden.

Für das Stadterneuerungsgebiet Velbert Nordstadt wurden rund 2,8 Mio. € bewilligt. Neben einigen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung konnte insbesondere die Herrichtung des Jugend- und Veranstaltungshauses an der Höferstraße mit in die Förderung aufgenommen werden.

Auch die Städte und Gemeinden im Ruhrgebiet konnten sich über erhebliche finanzielle Unterstützung des Landes aus der Städtebauförderung freuen.
Rund 2, 5 Mio. € erhielt die Stadt Duisburg für die Maßnahmen der Sozialen Stadt im Stadtteil Laar. Von dem Geld werden unter anderem Grünflächen- gestaltungen und Rückbaumaßnahmen finanziert, Beteiligungsaktionen für die Bürger unterstützt und Spielplätze im Stadtteil erneuert.

In der Stadt Essen wurde im Rahmen der Gesamtmaßnahme „Schlosspark Borbeck“ der zweite Bauabschnitt zum Umbau des Wirtschaftsgebäudes mit einer Zuwendung in Höhe von rund 1,2 Mio. € gefördert. Darüber hinaus erhielt die Stadt eine weitere Förderung für die städtebauliche Gesamtmaßnahme „Soziale Stadt Altenessen-Süd/ Nordviertel“ zur Neuerschließung von öffentlichen Grünzügen und zur Einrichtung eines Stadtteilbüros.

Für die Baumaßnahmen auf dem Standort der Zeche Zollverein in Essen konnte die Stiftung Zollverein einen Zuwendungsbescheid über 4,9 Mio. € zur denkmalgerechten Sanierung des Wagenumlaufs Nord-West Schacht 1/2/8
entgegennehmen. Ziel der Förderung ist ein dauerhafter Erhalt des Wagenumlaufs als Industriedenkmal und wesentlicher Teil des UNESCO Welterbe-Ensembles.

 

„Die hässliche Seite des Fußballs“

Düsseldorf/Duisburg, 16. Januar 2014 - Hintergrund waren Ausschreitungen von Dresdner Hooligans im Zusammenhang mit dem Zweitliga-Spiel von Dynamo Dresden bei Arminia Bielefeld am 6. Dezember 2013.  
“Hier geht es nicht um Fußball“, konkretisierte Innenminister Ralf Jäger (SPD). Vielmehr nutzten gewaltbereite Personen gezielt den Fußball, um Gewalttaten zu begehen – „das ist deren Freizeitverhalten“. 30 Prozent aller Kapazitäten der Bereitschaftspolizei entfielen inzwischen auf solche Einsätze bei Fußballspielen, erklärte er weiter. Dabei würden die Beamtinnen und Beamten sehr gut an anderer Stelle gebraucht.  
Um an der „hässlichen Seite des Fußballs“ etwas zu ändern, forderte Marc Lürbke (FDP) eine strukturelle Veränderung in der Zusammenarbeit aller Netzwerkpartner. Auch die Fans seien in der Verantwortung, sich von gewalttätigem Verhalten zu distanzieren, forderte Josefine Paul (GRÜNE). Jedenfalls reichten Geldbußen für die Vereine nicht aus, wenn sie gewaltbereite Teile der Anhängerschaft allein mit eigenen Ordnern bei Fußballspielen nicht in den Griff bekämen, unterstrich für die CDU-Fraktion der Ausschussvorsitzende Daniel Sieveke. Hans-Willi Körfges (SPD) lobte die nordrhein-westfälische Polizei, die der Bundespolizei zur Hilfe gekommen sei, für ihren deeskalierenden Einsatz, der noch Schlimmeres verhindert habe. Repression könne nicht die Antwort sein, meinte Frank Herrmann (PIRATEN). Dies führe nur zu weiterer Eskalation.  
„Es gibt nicht die einzelne Maßnahme“, erklärte der Minister. Gebraucht werde zweierlei: repressive Mittel, um gewalttätigen Störern zu begegnen, aber auch eine gute Kommunikation mit den eigentlichen Fans der Vereine: „Wir haben ein Problem mit einer kleinen Gruppe in den Stadien. Und wir haben das Problem, dass die Ultra-Szene sich nicht von den Gewalttätigen distanziert“, erläuterte Jäger.
Ein wesentliches Ziel sei es daher, dass die Ultras, also die glühenden Fans eines Fußballvereins, die aber zunächst einmal nicht gewalttätig seien, sich von den Gewalttätigen distanzierten, damit diese schließlich isoliert würden. Weil es so wichtig sei, die Ultra-Szene miteinzubeziehen, lasse sich das Problem der etwa 12.000 Gewaltbereiten im Fußball nur im Dialog lösen.  
Der Innenminister verwies zwar darauf, dass die Fußballvereine das Problem gewaltbereiter Anhänger inzwischen weitaus ernster nähmen als noch vor zwei Jahren, kündigte aber weitere Gespräche mit dem Deutschen Fußballbund und der Deutschen Fußball-Liga an, um weitere Fortschritte zu erreichen. Innenpolitisch zu diskutierende Fragen seien etwa: Sollen die von den Vereinen gebuchten Ordner künftig zertifiziert sein? Sollen Vereine bei als gefährlich eingestuften Auswärtsspielen ein geringeres Kartenkontingent erhalten? Müssen Meldeauflagen konsequenter werden? Daher werde das Problem auch „das Thema der Frühjahrskonferenz“ der Innenminister, kündigte Jäger an.

 

Land fördert Aus- und Weiterbildungsstätten des Handwerks in Dortmund und Duisburg mit rund 1,3 Millionen Euro

Düsseldorf/Duisburg, 7. Januar 2014 - Minister Duin: Das Handwerk trägt wesentlich zur Sicherung von hochqualifizierten Fachkräften in unserer Wirtschaft bei. Das wollen wir weiter unterstützen Dortmund/Duisburg. Wirtschaftsminister Garrelt Duin hat insgesamt zwölf Zuwendungsbescheide an mehrere Handwerksorganisationen in Dortmund und Duisburg übergeben. Insgesamt beläuft sich der Förderbetrag auf rund 1,3 Millionen Euro.  
Mit dem Geld soll die Ausstattung verschiedener Bildungseinrichtungen des Handwerks modernisiert und erweitert werden. Minister Duin erklärte bei der Übergabe der Bescheide: „Gut ausgebildete Berufseinsteiger und die fachmännische Weiterbildung von Berufstätigen stellen die positive Entwicklung unserer Wirtschaft sicher. Deshalb unterstützt das Land die Bildungsstätten des Handwerks.“  
In Dortmund sind dies die Bildungszentren der Handwerkskammer Dortmund, der Kreishandwerkerschaft Dortmund-Lünen, des Augenoptiker­verbandes NRW und der Bundesfachschule für Orthopädie-Technik. In Duisburg werden die Bildungszentren der Kreishandwerkerschaft Duisburg und deren Innungen unterstützt.  
 Die Gesamtfördersumme von knapp 1,3 Millionen Euro wird aus Mitteln der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) bereitgestellt. Zum Teil werden die Projekte auch vom Bundesinstitut für berufliche Bildung (BIBB) mitgefördert.