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Landtag und Ministerien Archiv
Januar - Mai 2014
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Kabinett beschließt Mietpreisbremse
„Kappungsgrenzenverordnung“ tritt zum 1. Juni 2014 in
Kraft
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Düsseldorf/Duisburg,
21. Mai 2014 - Das Ministerium für Bauen, Wohnen,
Stadtentwicklung und Verkehr teilt mit: Das Landeskabinett
hat auf Vorschlag des Bauministeriums eine Mietpreisbremse
für bestehende Mietverträge beschlossen. Nach dieser
Verordnung wird die Kappungsgrenze bei der Anpassung von
bestehenden Mietverträgen an die ortsübliche
Vergleichsmiete auf 15 % begrenzt. Die Verordnung soll zum
1. Juni in Kraft treten. Wohnungsbauminister Michael
Groschek: „In den Gegenden mit angespannten
Wohnungsmärkten sind die Mieten in den vergangenen Jahren
rasant gestiegen. Mieten müssen aber bezahlbar bleiben.
Deshalb haben wir jetzt eine erste Mietpreisbremse
eingeführt. Niemand soll wegen drastischer Mieterhöhungen
aus seiner Wohnung und aus seinem Quartier verdrängt
werden.“ Durch eine Änderung des § 558 Absatz 3 BGB
hatte der Bund den Ländern im vergangenen Jahr die
Möglichkeit eingeräumt, durch Rechtsverordnung Gebiete zu
bestimmen, in denen die abgesenkte Kappungsgrenze zeitlich
befristet gelten soll. Der Landtag hatte mit Beschluss vom
25.04.2013 die Landesregierung aufgefordert, in einer
Verordnung auf Basis einer qualifizierten empirischen
Untersuchung gemäß § 558 Absatz 3 BGB Gebiete zu
bestimmen, in denen die Kappungsgrenze auf 15 % begrenzt
wird (LT-Drs. 16/2617). Durch ein Gutachten ließ das
Bauministerium die Wohnungsmarktdaten analysieren, um die
Gebiete zu identifizieren, in denen die ausreichende
Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu
angemessenen Bedingungen gefährdet ist. Im Ergebnis der
vom Hamburger Institut F+B erstellten Studie erfüllen 59
Gemeinden in NRW die Voraussetzungen für eine Absenkung
der Kappungsgrenze. Für diese Gemeinden kann eine
derzeitige und zukünftige Wohnungsmarktenge gemäß § 558
Absatz 3 BGB unterstellt werden. Mit der
Mietpreisbremse werden dort Mieterhöhungen auf 15 statt 20
Prozent innerhalb der nächsten drei Jahre gedeckelt. Der
Verordnungsentwurf war im Vorfeld mit den kommunalen
Spitzenverbänden sowie den wohnungswirtschaftlichen
Verbänden und den Mietervereinigungen erörtert worden. Die
neue Verordnung greift bei laufenden Mietverträgen. Es
handelt sich um eine rein zivilrechtliche Regelung, bei
der die Mieter – wie bei allen Regelungen im Mietrecht -
selbst prüfen können, ob der Vermieter die gesetzlichen
Vorgaben einhält. Im Streitfall entscheiden die Gerichte.
Eine Mietpreisbremse für Wiedervermietungen ist im
Berliner Koalitionsvertrag verabredet. Der
Bundesjustizminister hat hierzu einen Referentenentwurf
vorgelegt. NRW wird auch hier die Möglichkeit nutzen,
Gebiete für eine Mietpreisbremse zu bestimmen.
NRW für mehr
Bürgernähe und mehr Selbstkontrolle der Verwaltung -
Landesregierung stärkt Widerspruchsverfahren
Mehr Bürgernähe und mehr Selbstkontrolle der Verwaltung
ist das Ziel eines Gesetzentwurfs, den die Landesregierung
in ihrer heutigen Kabinettsitzung auf den Weg gebracht
hat. NRW will das behördliche Widerspruchsverfahren dort
wiedereinführen, wo es für die Menschen von besonderem
Interesse ist. „Wir wollen den individuellen Rechtsschutz
stärken und das Widerspruchsverfahren in erster Linie dort
wieder einführen, wo die Aussetzung zu Nachteilen für die
Bürger geführt hat“, erklärte Innenminister Ralf Jäger
heute in Düsseldorf.
„In einigen Bereichen bietet
das Widerspruchsverfahren eine effektive und
kostengünstige Möglichkeit, Verwaltungsentscheidungen zu
überprüfen.“ Im Blick hat die Landesregierung dabei
insbesondere Verwaltungsbereiche mit verfahrensrechtlichen
Besonderheiten und Bereiche von sozialer Prägung. Hierzu
gehören das Kinder- und Jugendhilferecht sowie das
Wohngeldrecht. „Bei Antragstellern auf Wohngeld handelt es
sich um einkommensschwächere Menschen, die auf eine zügige
Entscheidung angewiesen sind“, erklärte Jäger. „Sie sind
regelmäßig nicht in der Lage, langwierige
verwaltungsgerichtliche Prozesse durchzustehen.“
Gleiches gelte für das Unterhaltsvorschussgesetz, von dem
weit überwiegend Alleinerziehende betroffen sind, die über
kein oder nur ein geringes Einkommen verfügen. „Für all
diese Menschen stellt der Gang zum Verwaltungsgericht eine
hohe Hürde dar“, erklärte Jäger. „Vor allem das mit einem
Prozess verbundene Kostenrisiko wirkt abschreckend. Das
Widerspruchsverfahren bietet in diesen Fällen eine
bürgernahe, kostengünstige Korrekturmöglichkeit.“ In
den sozial geprägten Bereichen hat das behördliche
Widerspruchsverfahren zudem eine wichtige Filterfunktion
gegenüber den Verwaltungsgerichten. “Oftmals erfordern
diese Rechtsstreitigkeiten keine vertiefte juristische
Prüfung. Sie lassen sich vielmehr durch ein erörterndes
Gespräch mit den Betroffenen klären“, erläuterte der
Minister. Dies könne innerhalb eines
Widerspruchsverfahrens effektiver und kostengünstiger
geleistet werden, als in einem Prozess vor dem
Verwaltungsgericht. Die NRW-Landesregierung setzt künftig
auch auf mehr Selbstkontrolle der Verwaltung im
Kommunalabgabenrecht. „Hier handelt es sich regelmäßig um
fehleranfällige Massenverfahren“, sagte Jäger. „Das
Widerspruchsverfahren bietet hier eine effektive
Möglichkeit zur Berichtigung. Dies entspricht dem Gedanken
bürgernahen Rechtsschutzes und entlastet die
Verwaltungsgerichte“, erläuterte der Minister.
Die
Wiedereinführung in den Bereichen des
Kommunalabgabenrechts und der von den Gemeinden zu
erhebenden Realsteuern erfolgt ab dem 01. Januar 2016. So
können sich die Kommunen auf die Gesetzesänderung
vorbereiten. Jäger sprach sich dafür aus, die Einführung
des Widerspruchsverfahrens im Bereich der Kommunalabgaben
im Landtag intensiv zu diskutieren. Die Positionen der
Kommunalen Spitzenverbände seien dazu teilweise sehr
unterschiedlich. Der Städtetag NRW habe noch keine
abschließende Stellungnahme abgegeben. Mit der
partiellen Wiedereinführung des Widerspruchsverfahrens
nimmt die rot-grüne Landesregierung wichtige Anpassungen
an einer Entscheidung der schwarz-gelben Regierung aus dem
Jahr 2007 vor. Diese hatte das zweite
Bürokratieabbaugesetz auf den Weg gebracht, mit dem das
Widerspruchsverfahren weitestgehend abgeschafft worden
war.
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Landtagsabgeordneter Frank Börner: „Frühe Bildung
wird gerechter: Rund 3 Mio Euro für Duisburg“
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Kabinett beschließt
Mietpreisbremse „Kappungsgrenzenverordnung“ tritt zum 1.
Juni 2014 in Kraft Das Ministerium für Bauen, Wohnen,
Stadtentwicklung und Verkehr teilt mit: Das Landeskabinett
hat auf Vorschlag des Bauministeriums eine Mietpreisbremse
für bestehende Mietverträge beschlossen. Nach dieser
Verordnung wird die Kappungsgrenze bei der Anpassung von
bestehenden Mietverträgen an die ortsübliche
Vergleichsmiete auf 15 % begrenzt. Die Verordnung soll zum
1. Juni in Kraft treten. Wohnungsbauminister Michael
Groschek: „In den Gegenden mit angespannten
Wohnungsmärkten sind die Mieten in den vergangenen Jahren
rasant gestiegen. Mieten müssen aber bezahlbar bleiben.
Deshalb haben wir jetzt eine erste Mietpreisbremse
eingeführt. Niemand soll wegen drastischer Mieterhöhungen
aus seiner Wohnung und aus seinem Quartier verdrängt
werden.“ Durch eine Änderung des § 558 Absatz 3 BGB
hatte der Bund den Ländern im vergangenen Jahr die
Möglichkeit eingeräumt, durch Rechtsverordnung Gebiete zu
bestimmen, in denen die abgesenkte Kappungsgrenze zeitlich
befristet gelten soll. Der Landtag hatte mit Beschluss vom
25.04.2013 die Landesregierung aufgefordert, in einer
Verordnung auf Basis einer qualifizierten empirischen
Untersuchung gemäß § 558 Absatz 3 BGB Gebiete zu
bestimmen, in denen die Kappungsgrenze auf 15 % begrenzt
wird (LT-Drs. 16/2617). Durch ein Gutachten ließ das
Bauministerium die Wohnungsmarktdaten analysieren, um die
Gebiete zu identifizieren, in denen die ausreichende
Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu
angemessenen Bedingungen gefährdet ist. Im Ergebnis der
vom Hamburger Institut F+B erstellten Studie erfüllen 59
Gemeinden in NRW die Voraussetzungen für eine Absenkung
der Kappungsgrenze. Für diese Gemeinden kann eine
derzeitige und zukünftige Wohnungsmarktenge gemäß § 558
Absatz 3 BGB unterstellt werden. Mit der Mietpreisbremse
werden dort Mieterhöhungen auf 15 statt 20 Prozent
innerhalb der nächsten drei Jahre gedeckelt. Der
Verordnungsentwurf war im Vorfeld mit den kommunalen
Spitzenverbänden sowie den wohnungswirtschaftlichen
Verbänden und den Mietervereinigungen erörtert worden.
Die neue Verordnung greift bei laufenden Mietverträgen. Es
handelt sich um eine rein zivilrechtliche Regelung, bei
der die Mieter – wie bei allen Regelungen im Mietrecht -
selbst prüfen können, ob der Vermieter die gesetzlichen
Vorgaben einhält. Im Streitfall entscheiden die Gerichte.
Eine Mietpreisbremse für Wiedervermietungen ist im
Berliner Koalitionsvertrag verabredet. Der
Bundesjustizminister hat hierzu einen Referentenentwurf
vorgelegt. NRW wird auch hier die Möglichkeit nutzen,
Gebiete für eine Mietpreisbremse zu bestimmen.
Düsseldorf/Duisburg,
13. Mai 2014 - Bildungsgerechtigkeit und Qualität sind die
zentralen Punkte bei der anstehenden Änderung des
Kinderbildungsgesetzes (KiBiz). Schon im Kindergartenjahr
2014/2015 sollen die Verbesserungen in Kraft treten.
Strategie ist, den Bildungsbegriff und die Ansprüche an
frühkindliche Bildung gesetzlich zu verankern. „Dafür
stellt das Land zusätzlich insgesamt 100 Millionen Euro
pro Jahr zur Verfügung“, erklärt Frank Börner. „Davon
profitieren auch die Kitas in Duisburg“, freut sich die
Ratsfrau Ellen Pflug. Nach bisherigen Berechnungen erhält
das Jugendamt Duisburg rund 1,9 Mio Euro pro
Kindergartenjahr für die Unterstützung von Einrichtungen
in benachteiligten Sozialräumen. Ein weiterer Schwerpunkt
im neuen Gesetz ist die Sprachförderung: Oft brauchen
Kinder aus sozial benachteiligten Familien oder mit
Zuwanderungsgeschichte mehr Hilfe bei der sprachlichen
Entwicklung. Künftig sollen mindestens 5.000 Euro mehr an
diese Einrichtungen gezahlt werden, um die kindliche
Sprachbildung und -förderung weiter auszubauen. Zur
Unterstützung der Sprachförderung erhält Duisburg dann
jährlich rund 1,1 Mio Euro. Diese zusätzlichen Mittel
von insgesamt 3 Mio Euro übersteigen den Landeszuschuss im
Jahr 2013/14 um etwa 1,5 Mio Euro. „Die konkrete
Verteilung des Geldes obliegt unserem örtlichen Jugendamt
und dem Jugendhilfeausschuss“, erklärt Ellen Pflug.
Über diese Förderung hinaus sollen alle Einrichtungen pro
Jahr und Gruppe nochmals durchschnittlich 2.000 Euro als
Personalpauschale erhalten.
SPD-Abgeordnete Özdemir
und Philipp: „Länderfinanzausgleich gerechter machen -
Jetzt ist der Westen dran!“ Der
SPD-Bundestagsabgeordnete Mahmut Özdemir und die
SPD-Landtagsabgeordnete Sarah Philipp unterstützen die
Vorschläge, die NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans
für eine Reform des Länderfinanzausgleichs vorgestellt
hatte: „Wir brauchen dringend eine Neuausrichtung bei der
Mittelverteilung. Es muss endlich Schluss sein mit der
Benachteiligung Nordrhein-Westfalens, vor allem bei den
Sonderzuweisungen. Wir haben in den ostdeutschen
Bundesländern neue Straßen, Unis und Schulen gebaut. Jetzt
ist der Westen dran!“
Nordrhein-Westfalen gehöre
derzeit zu den großen Geberländern beim
Länderfinanzausgleich. Zudem sei NRW wirtschaftlich ein
Schwergewicht, so dass auch der Umsatzsteuerausgleich
berücksichtigt werden müsse, um ein sachliches Abbild der
Finanzströme zu erhalten. „Wir erhalten mehr als drei
Milliarden Euro pro Jahr weniger als uns nach dem
Bevölkerungsanteil zusteht. Gelder, die wir dringend
brauchen, um unsere kommunale Infrastruktur wie etwa
unsere Straßen und den ÖPNV zu erhalten“, erklärte dazu
Sarah Philipp. Eine Neuregelung sei gerade für
finanzschwache Kommunen und Städte wie Duisburg von großer
Bedeutung, in denen wichtige Infrastrukturmaßnahmen
oftmals an leeren Stadtkassen scheiterten. „Gerade vor
diesem Hintergrund sind die kommunalen Entlastungen
besonders wichtig. Diese Entlastungen zur langfristigen
sicheren Aufstellung der Haushalte in den Städten muss im
Rahmen einer Verbesserung der Bund-Länder-Beziehung
berücksichtigt werden. Die Städte müssen als
gleichberechtigte Partner mit an den Verhandlungstisch.
Das erdet die Debatte wieder!“, so der
Bundestagsabgeordnete Mahmut Özdemir.
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Wirtschaftsminister Duin und Hamburgs
Wirtschaftssenator Horch besuchen Logistikstandorte im
Ruhrgebiet
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Landtagsabgeordneter Frank Börner: „Frühe Bildung wird
gerechter: Rund 3 Mio Euro für Duisburg“ Düsseldorf/Duisburg,
13. Mai 2014 - Bildungsgerechtigkeit und Qualität sind die
zentralen Punkte bei der anstehenden Änderung des
Kinderbildungsgesetzes (KiBiz). Schon im Kindergartenjahr
2014/2015 sollen die Verbesserungen in Kraft treten.
Strategie ist, den Bildungsbegriff und die Ansprüche an
frühkindliche Bildung gesetzlich zu verankern. „Dafür
stellt das Land zusätzlich insgesamt 100 Millionen Euro
pro Jahr zur Verfügung“, erklärt Frank Börner. „Davon
profitieren auch die Kitas in Duisburg“, freut sich die
Ratsfrau Ellen Pflug. Nach bisherigen Berechnungen erhält
das Jugendamt Duisburg rund 1,9 Mio Euro pro
Kindergartenjahr für die Unterstützung von Einrichtungen
in benachteiligten Sozialräumen. Ein weiterer Schwerpunkt
im neuen Gesetz ist die Sprachförderung: Oft brauchen
Kinder aus sozial benachteiligten Familien oder mit
Zuwanderungsgeschichte mehr Hilfe bei der sprachlichen
Entwicklung. Künftig sollen mindestens 5.000 Euro mehr an
diese Einrichtungen gezahlt werden, um die kindliche
Sprachbildung und -förderung weiter auszubauen. Zur
Unterstützung der Sprachförderung erhält Duisburg dann
jährlich rund 1,1 Mio Euro. Diese zusätzlichen Mittel von
insgesamt 3 Mio Euro übersteigen den Landeszuschuss im
Jahr 2013/14 um etwa 1,5 Mio Euro. „Die konkrete
Verteilung des Geldes obliegt unserem örtlichen Jugendamt
und dem Jugendhilfeausschuss“, erklärt Ellen Pflug.
Über diese Förderung hinaus sollen alle Einrichtungen pro
Jahr und Gruppe nochmals durchschnittlich 2.000 Euro als
Personalpauschale erhalten.
Düsseldorf/Duisburg,
25. April 2014 - Minister Duin: Wir wollen die
Zusammenarbeit der wichtigen europäischen
Logistikdrehkreuze NRW und Hamburg vertiefen
Duisburg/Herten/Dortmund. Wirtschaftsminister Garrelt Duin
und der Hamburger Senator für Wirtschaft, Verkehr und
Innovationen, Frank Horch, haben bedeutende Standorte für
die Logistikbranche in NRW besucht. Die Tour führte
vom Duisburger Hafen, der mit seinen
Güterumschlag von 123 Millionen Tonnen (2013) als
weltgrößter Binnenhafen gilt, über die 18 Hektar große
Logistikfläche am „Zukunftsstandort Ewald“ in Herten bis
zum Fraunhofer Institut für Materialfluss und Logistik in
Dortmund (IML), dem führenden Forschungsinstitut für das
Thema. „Nordrhein-Westfalen ist mit seiner zentralen
Lage das bedeutendste Logistik-Drehkreuz in Europa. Unsere
hervorragende Infrastruktur, das geballte Know-how und
eine ausgezeichnete Forschungs- und Hochschullandschaft
zieht Unternehmen und Investoren an, die in Europa einen
Standort aufbauen oder erweitern wollen. Die boomende
Logistik eröffnet Chancen gerade da, wo sich andere
Nutzungen zurückziehen“, so Wirtschaftsminister Duin. „Als
zwei der besten Standorte in Deutschland und Europa sind
NRW und Hamburg noch zu selten gemeinsam unterwegs. Wir
wollen die Potenziale nutzen: Logistik und Industrie sind
ideale Anknüpfungspunkte, um unsere Zusammenarbeit zu
vertiefen“, sagte Duin. Weitere gemeinsame Termine sind in
Planung. Zum Hintergrund: Die knapp 28.000
Logistik-Unternehmen in Nordrhein-Westfalen erwirtschaften
mit rund 280.000 Beschäftigten jährlich rund 70 Milliarden
Euro. Zählt man die Logistikaufgaben in Handel und
Industrie hinzu, beschäftigt die Branche hier über 615.000
Menschen – mit steigender Tendenz. Allein im vergangenen
Jahr sind rund eine Million Quadratmeter Logistikfläche
neu in NRW entstanden, unter anderem auf ehemaligen
Industrie-, Bergbau- und Militärarealen
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Sonntags den Landtag entdecken
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Düsseldorf/Duisburg,
25. April 2014 - Auch in diesem Jahr können
Besucherinnen und Besucher sonntags wieder einen Blick in
den Landtag Nordrhein-Westfalen werfen. Ab Sonntag, 27.
April, bis Sonntag, 6. Juli, sowie vom 31. August bis zum
19. Oktober ist die Landtagspforte sonntags jeweils von 11
bis 16 Uhr für jedermann geöffnet. Wer Fragen zum
Gebäude, zur Architektur oder zur Arbeit der
nordrhein-westfälischen Abgeordneten hat, kann sich vor
Ort an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des
Besucherdienstes wenden. Diese führen Interessierte
jeweils um 12 Uhr, 14 Uhr und 15 Uhr durch das
Landtagsgebäude. Ausgenommen vom
Sonntagsbesuchsprogramm sind die folgenden Sonntage:
Jazz-Rallye am 8. Juni sowie der Weltkindertag am 14.
September 2014. Gruppen mit mehr als fünf Personen
werden um vorherige Anmeldung gebeten (Tel.: 0211/884-2955
oder -2302, E-Mail:
besucherdienst@landtag.nrw.de ).
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Landtag verabschiedet Gesetz zur Weiterentwicklung
der Berufskollegs sowie Gesetz zur Neuregelung des
Wohnungsaufsichtsrechts
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Düsseldorf/Duisburg,
9. April 2014 - In seiner Plenarsitzung vom 9.
April 2014 hat der Landtag Nordrhein-Westfalen die
folgenden Gesetze verabschiedet: Gesetz zur
Weiterentwicklung der Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen
und zur Änderung schulgesetzlicher Vorschriften(10.
Schulrechtsänderungsgesetz) In 2. Lesung
verabschiedet mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU,
GRÜNE und PIRATEN bei Enthaltung der FDP-Fraktion.
Mit dem Gesetz, vorgelegt von den Fraktionen der SPD, CDU
und Bündnis 90/DIE GRÜNEN, wird die
Ausbildungsvorbereitung von Jugendlichen mit besonderem
Förderbedarf im Berufskolleg reformiert sowie Bestimmungen
zum Berufskolleg in der Folge von Änderungen des
Berufsbildungsgesetzes aktualisiert. Darüber hinaus wird
die Regelung für das Recht der Schulträger, Vorgaben für
die Aufnahme von Kindern aus anderen Kommunen zu erlassen,
angepasst. Schließlich wird der Zeitraum, in dem
Schulen beantragen können, im Rahmen des Schulversuchs
PRIMUS zu erproben, ob sie durch den Zusammenschluss mit
einer Grundschule zu einer Schule die Chancengerechtigkeit
und die Leistungsfähigkeit des Schulwesens erhöhen und die
Schülerinnen und Schüler dadurch zu besseren Abschlüssen
führen, um ein Schuljahr verlängert.
Gesetz zur Neuregelung des Wohnungsaufsichtsrechts und
einer wohnraumrechtlichen Vorschrift In 2.
Lesung verabschiedet mit den Stimmen der Fraktionen von
SPD und GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU
und FDP bei Enthaltung der Piratenfraktion. Mit dem
Gesetz, vorgelegt von der Landesregierung, wird ein
eigenes Wohnungsaufsichtsgesetz vor allem mit Blick auf
die sogenannten Problemimmobilien etabliert. Die
Eingriffstatbestände für die Gemeinden sollen geschärft
und die Vollziehbarkeit der wohnungsaufsichtsrechtlichen
Vorschriften verbessert werden. Die Kommunen sollen
also bessere Möglichkeiten erhalten, gegen Eigentümer
vorzugehen, die ihre Wohnungen verrotten lassen. Bisher
war der Bereich des Wohnungsaufsichtsrechts in den
Paragraphen 40 bis 43 des Gesetzes zur Förderung und
Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen
enthalten.
Duisburg hat Instrument
gegen die Überbelegung von Wohnungen Am
heutigen Mittwoch hat der Landtag NRW ein neues
Wohnungsaufsichtsgesetz verabschiedet, das den Städten
eine Handhabe gegen überbelegte oder verwahrloste
Wohnungen ermöglicht. Diese Forderung wurde insbesondere
von Kommunen wie Duisburg gestellt, in denen
Wohnungsüberbelegungen vor allem durch Zuwanderer aus
Südost-Europa problematisch wurden.
SPD-Landtagsabgeordnete Sarah Philipp hatte sich im
Landtag für eine Neuregelung eingesetzt, die es Städten
wie Duisburg ermöglicht, gegen katastrophale
Wohnverhältnisse vorzugehen. „Mit diesem Gesetz geben wir
den Städten rechtliche Möglichkeiten, um gegen diese
unhaltbaren Zustände vorzugehen. Viele Kommunen haben
darauf gewartet, um vor Ort handeln zu können“, erklärte
Sarah Philipp. Eigentümer, deren Wohnungen
Mindeststandards nicht erfüllen, sollen künftig ihre
Wohnräume nicht mehr vermieten dürfen. Dazu zählt nicht
nur das Vorhandensein von sanitären Anlagen, sondern auch
deren Funktionstüchtigkeit. Um Überbelegungen zu
verhindern, müssen mindestens 9 m² Wohnfläche für jeden
Erwachsenen bereitgestellt werden, für Kinder bis 6 Jahre
mindestens 6 m². „Damit können wir die
Geschäftspraktiken einiger dubioser Vermieter stoppen. Sie
hatten die Unsicherheit von Mietern, insbesondere von
Zuwanderern aus Südost-Europa, ausgenutzt und horrende
Mieten für eine Vielzahl von Personen auf engstem Raum
eingetrieben“, erklärte Angelika Wagner, sozialpolitische
Sprecherin der SPD-Ratsfraktion. Diese hatte bereits im
vergangenen Jahr eine Initiative im Sozialausschuss der
Stadt Duisburg gegen die Überbelegung von Wohnraum
eingebracht. „Auch um die negativen Auswirkungen auf die
Nachbarschaft und das direkte Umfeld zu vermeiden“, so
Wagner. Das Gesetz tritt sofort in Kraft, so dass
Wohnungsämter bei Missständen Instandsetzungen anordnen
können, wenn der Eigentümer nicht handelt. Falls Wohnraum
nicht die Mindestanforderungen erfüllt oder sogar
Gesundheitsgefahren drohen, kann die Immobilie künftig
leichter für unbewohnbar und somit für nicht vermietbar
erklärt werden. Wer in Zukunft Missstände nicht behebt,
muss mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro rechnen.
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NRW will die Metropole Ruhr stärken -
Landesregierung bringt Gesetzentwurf für Regionalverband
Ruhr auf den Weg
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Düsseldorf/Duisburg,
1. April 2014 - Nordrhein-Westfalen will die
Metropole Ruhr nachhaltig stärken. Deshalb hat die
Landesregierung heute einen Gesetzentwurf auf den Weg
gebracht, der die Bedeutung des Regionalverbands Ruhr
(RVR) deutlich festigt. „Der RVR ist ein stabiles und
unverzichtbares Bindeglied für das Zusammenwirken der
Städte und Kreise im Ruhrgebiet“, erklärte
Kommunalminister Ralf Jäger in Düsseldorf. Mit der jetzt
angestrebten Regelung soll die Funktion des Verbandes als
administrative und politische Klammer der Metropole Ruhr
ausgebaut und hervorgehoben werden. „Auf diese Weise
kann der RVR seine Aufgaben und Strukturen zukunftsgerecht
aufstellen und neue Impulse setzen, um die vielfältigen
Herausforderungen für die Region zu bewältigen“, so der
Minister. Die kommunalen Spitzenverbände, die
Mitgliedsstädte und -kreise des RVR und weitere
Institutionen aus der Region erhalten jetzt Gelegenheit,
sich zum Gesetzentwurf zu äußern. Dieser sieht vor, die
Kompetenzen des RVR in verschiedenen Bereichen zu
erweitern. Unter anderem sollen Ziele des Klimaschutzes
und die Nutzung erneuerbarer Energien gefördert werden.
Außerdem sollen die Verkehrsentwicklungsplanung und die
Vernetzung der kommunalen Europaarbeit im Verbandsgebiet
weiter ausgebaut werden. Die Kommunen sollen zudem die
Möglichkeit erhalten, Aufgaben auf den Verband zu
übertragen sowie kommunale Tätigkeiten durch den RVR
durchführen zu lassen.
„Das würde unsere Städte im Revier
entlasten“, betonte Jäger. Ein weiterer Reformschritt
sieht vor, die Verbandsversammlung stärker demokratisch zu
legitimieren. Diese soll ab 2020 unmittelbar und direkt
von den Bürgerinnen und Bürgern im Verbandsgebiet gewählt
werden. „Durch die Direktwahl identifizieren sich die
Menschen besser mit dem Regionalverband Ruhr. Sie können
über die eigenen Gemeinde- und Kreisgrenzen hinaus
mitbestimmen“, sagte der Kommunalminister. Der
Gesetzentwurf der Landesregierung greift damit eine mit
breiter Mehrheit beschlossene Resolution der
Verbandsversammlung des RVR von 2013 auf.
Zum
Regionalverband Ruhrgebiet (RVR) gehören die Städte
Bochum, Bottrop, Dortmund, Duisburg,
Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Herne, Mülheim an der
Ruhr, Oberhausen und die Städte in den Kreisen
Recklinghausen, Unna, Wesel und Ennepe-Ruhr. Der RVR hat
seine Anfänge im Jahr 1920 als Siedlungsverband
Ruhrkohlenbezirk (SVR) über den Kommunalverband Ruhrgebiet
(KVR) ab dem Jahr 1979 und schließlich als Regionalverband
Ruhr. Seit dieser Zeit hat er sich fortlaufend umgebildet
und im Ergebnis weiterentwickelt.
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Neue Regeln für die Kita
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Düsseldorf/Duisburg, 27. März 2014 - Die Landesregierung
hat dem Parlament heute eine zweite Revision des
Kinderbildungsgesetzes, das seit 2008 gilt, vorgelegt.
Wesentliche Änderungen betreffen die Sprachförderung, die
Finanzierung von Kitas, die viele benachteiligte Kinder
fördern, und die Arbeitsbedingungen des Personals. Die
Fraktionen bewerten die geplanten Schritte höchst
unterschiedlich. Erstmals werde der frühkindliche
Bildungsauftrag gesetzlich verankert, erklärte
Familienministerin Ute Schäfer (SPD). Zweitens
wolle man in der Kita weg von punktueller
Sprachstandserhebung durch Personen, die den Kindern fremd
seien, hin zu einer alltagsbegleitenden, kontinuierlichen
Erhebung und Sprachförderung durch die Erzieherinnen und
Erzieher. Drittens sollen Kitas, die sich um besonders
viele Kinder aus bildungsfernen Familien kümmern,
insgesamt 45 Millionen Euro pro Jahr zusätzlich bekommen,
um Personal aufzustocken. Alle Einrichtungen sollen zudem
eine Verfügungspauschale in Höhe von insgesamt 55
Millionen Euro jährlich erhalten. Die zusätzlichen 100
Millionen Euro pro Jahr trage das Land allein.
Wolfgang Jörg (SPD) lobte den
Gesetzentwurf, der in der Fachszene bereits Zustimmung
erhalten habe, und den kommunikativen Weg, den die
Ministerin eingeschlagen habe, um vom Gesetz Betroffene zu
beteiligen. Er sei der felsenfesten Überzeugung, dass die
Schritte in die richtige Richtung gingen, sagte Jörg. Sie
würden auch helfen, die „himmelschreiende Ungerechtigkeit“
der sozialen Immobilität zu entschärfen. Es dürfe nicht
sein, dass die soziale Lage einer Familie über die Zukunft
des Kindes entscheide. Insgesamt war der Abgeordnete
stolz, dass Rot-Grün den Etat für den Elementarbereich
seit dem Jahr 2010 verdoppelt habe. Das gebe es in keinem
anderen Bundesland.
Die Ministerin betreibe mit
Zahlen Schönfärberei, beklagte
Bernhard Tenhumberg (CDU). Außerdem vergäßen die
Regierenden, dass es einen Unterschied zwischen Quantität
und Qualität gebe. Auch halte der Personalaufbau nicht mit
dem Ausbau der Betreuungsplätze Schritt. Den notwendigen
Herausforderungen habe sich die Regierung nicht gestellt –
das komme einer Arbeitsverweigerung gleich. „Rot-Grün
enttäuscht abermals die Familien, die Träger, Tagesmütter
und -väter“, kritisierte der Abgeordnete. Probleme, etwa
zu Krankenständen oder nicht auskömmlichen Pauschalen,
würden nicht benannt. Tenhumberg forderte die Koalition
auf, den Entwurf an die tatsächlichen Bedarfe anzupassen.
Andrea Asch (GRÜNE) empfand die Worte ihres Vorredners
als Heuchelei. Erst Rot-Grün habe den Schalter umgelegt
und fünf schwarz-gelbe Jahre ständiger Kürzungen
zurückgenommen und gegengesteuert: Elternmitbestimmung,
Personalausstattung, U-3-Ausbau. Nun gehe es wieder um
eine substanziell bessere Qualität. So wolle man durch die
neuen Regeln der Sprachförderungen endlich den Sprachstand
kontinuierlich ermitteln, statt punktuell die
Stressresistenz der Kinder zu testen. Mit der
Verfügungspauschale seien 6.000 Stellen mehr möglich, neue
Regeln machten die Förderung der Betreuung außerhalb des
eigenen Wohnorts möglich. Nachholbedarf sah Asch noch bei
der finanziellen Beteiligung durch Kommunen und Bund.
„Wann sollen die Erzieherinnen denn noch ihrer
eigentlichen Aufgabe nachkommen?“, fragte
Marcel Hafke (FDP) und kritisierte eine Fülle von
Dokumentationspflichten, die kaum Zeit ließen für die
pädagogische Arbeit. Sein Fazit zum Gesetzentwurf: „Große
Worte, kleine Taten“, denn die 100 Millionen Euro kämen
kaum bei den Kindern an. Das Personal werde nicht ent-,
sondern zusätzlich belastet, die Mittel für die
Sprachförderung sogar gekürzt. Unklar war dem Abgeordneten
auch, wie genau ein Sprachförderbedarf festgestellt werde.
„Sie werden viele Kinder in Nordrhein-Westfalen
zurücklassen, und das ist unverantwortlich“, so Hafke.
Pläne zu Betriebskindergärten und flexibleren
Kita-Öffnungszeiten fehlten gänzlich.
Daniel Düngel (PIRATEN) erinnerte an die Ankündigung
seitens Rot-Grün, ein neues Kinderbildungsgesetz
vorzulegen. Diese Ankündigung liege vier Jahre zurück, und
wieder liege nur eine Revision des schwarz-gelben Gesetzes
vor, das inzwischen ein rot-grünes sei. Im Grunde
unterstützte er den Weg der schrittweisen Verbesserungen,
aber: Durch das Parlament werde der Gesetzentwurf nun im
Hau-Ruck-Verfahren durchgebracht. Um eine umfassende
Expertenanhörung auszuwerten und gegebenenfalls das Gesetz
im parlamentarischen Prozess anzupassen, blieben nur drei
Wochen. Bestandteile des Entwurfs, etwa die
Verfügungspauschale, finde er interessant, frage sich
aber, wie viel tatsächlich ankomme, meinte Düngel. Im
Folgenden werden die Fachausschüsse über den
Gesetzentwurf (Drs. 16/5293) beraten und auch
zahlreiche Sachverständige anhören.
Aktuelle Stunde:
Soziallasten auf den Schultern der Kommunen
Düsseldorf/Duisburg, 26. März 2014 - Die Städte und
Gemeinden im Land kämpfen seit Jahren mit finanziellen
Problemen. Hierfür seien untern anderem die hohen
Soziallasten verantwortlich, betont die FDP in einem
Antrag (Drs. 16/5354). Die Fraktion fordert den Bund auf,
die Kommunen – wie im Koalitionsvertrag versprochen –
weiter zu entlasten. Sie befürchtet, dass das Vorhaben auf
die lange Bank geschoben werden könnte. Thema einer
Aktuellen Stunde im Landtag.
„Sie haben alles
haarklein geregelt“, meinte Kai Abruszat (FDP)
hinsichtlich des Koalitionsvertrags auf Bundesebene. Doch
ab wann die Kommunen bei der Eingliederungshilfe nun
konkret entlastet würden, bleibe offen. Aussagen der
Bundesregierung legten nahe, dass in diesem Jahr gar
nichts passiere und auch in der laufenden
Legislaturperiode die umfassende Unterstützung ausbleibe,
so der FDP-Abgeordnete. Eine Milliarde Euro ab dem Jahr
2015 sei ein Tropfen auf den heißen Stein. Abruszat
forderte: Berlin müsse die Interessen der NRW-Kommunen
endlich wahrnehmen. Die schwierige Situation der Städte
und Gemeinden sei dort offenbar noch nicht richtig
angekommen.
Hans-Willi Körfges (SPD) warf der
FDP antizyklisches Verhalten vor: Sei sie an der
Regierung, passiere nichts – in der Opposition gebe sie
sich plötzlich kommunalfreundlich. Dass der Bund heute für
die Grundsicherung im Alter aufkomme, dazu habe
entscheidend der NRW-Regierungswechsel beigetragen,
betonte der Abgeordnete. Ohne Rot-Grün hätte es den Druck
aus dem Bundesrat nicht gegeben: „Wir bewirken was,
während Sie nur reden.“ Die SPD stelle sich an die Seite
der Kommunen, so Körfges. Auch ohne Aktuelle Stunde sei
der Fahrplan klar: NRW müsse darauf hinwirken, dass die
fünf Milliarden Euro Entlastung bei der
Eingliederungshilfe zeitnah komme.
Bereits
jetzt unterstütze der Bund die NRW-Kommunen in den Jahren
2014 bis 2017 mit 6,5 Milliarden Euro, unterstrich André
Kuper (CDU): „Bei dieser Summe kann wohl keiner ernsthaft
von den Kommunen als Verlierer der Großen Koalition
sprechen.“ Der Bund komme seiner Verpflichtung nach,
obwohl die Länder für die kommunale Ausstattung zuständig
seien. Er leiste seine Hilfe dauerhaft, unbefristet und
inklusive aller Steigerungen, lobte Kuper. Hinzu komme ab
dem nächsten Jahr eine Milliarde Euro Soforthilfe bei der
Eingliederungshilfe – dies bedeute 240 Millionen Euro für
NRW. Gleichzeitig betonte Kuper, auch Rot-Grün müsse ihren
Teil für die Kommunen beitragen. Es sei nicht in
Ordnung, dass der Bund den Zeithorizont für die Zuschüsse
zur Eingliederungshilfe nicht klar definiere, befand
Mehrdad Mostofizadeh (GRÜNE) und forderte finanzpolitische
Verlässlichkeit: „Wir wollen die schnellstmögliche
Entlastung.“ Die Bundesregierung müsse zügig einen
Gesetzentwurf vorlegen und dafür sorgen, dass die Hilfen
auch bei den Kommunen ankämen. Zudem kritisierte
Mostofizadeh die FDP für ihr ambivalentes Verhalten. Im
Bundesrat habe man sie erst treiben müssen, um die
Entlastung bei der Altersgrundsicherung durchsetzen zu
können. Die Fraktion habe die Kommunen bis zum Jahr 2010
bekämpft, nun schwinge sie sich zu deren Retter auf.
SPD und CDU spielten ihr eigenes „Unterlassen an
Hilfeleistungen“ herunter, kritisierte Dietmar Schulz
(PIRATEN). Während der Bundesfinanzminister seine schwarze
Null preise, sehe er als NRW-Abgeordneter schwarz für die
Kommunen im Land. Schulz warf dem Bund vor, sich auf
Kosten der Städte und Gemeinden zu sanieren. Steuerquellen
seien stetig nach Berlin verlagert worden. Auch sei offen,
wann das Bundesteilhabegesetz als Basis für die
Entlastungen bei der Eingliederungshilfe kommen werde. So
sei bis zum Jahr 2017 nicht mit zusätzlichen Hilfen zu
rechnen: „In Wahrheit lässt das Land die Kommunen mit
ihren Aufgaben strukturell und individuell im Regen
stehen.“
Die Debatte habe einen ernsthaften
Hintergrund, erinnerte Kommunalminister Ralf Jäger (SPD):
Bei der Eingliederungshilfe gehe es um die lückenlose
Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Er unterstütze
die Beteiligung des Bundes an der Eingliederungshilfe.
Jäger sagte zu: „Wir werden darauf achten, dass es auch
umgesetzt wird.“ Nach dem aktuellen Plan wolle der Bund
den Kommunen ab dem kommenden Jahr bis zum Jahr 2017 mit
je einer Milliarde Euro helfen. Ab dem Jahr 2018 soll sich
die Summe auf fünf Milliarden Euro erhöhen, erläuterte der
Minister und machte deutlich: „Das ist uns zu spät.“
Rot-Grün werde sich in Gesprächen mit dem Bund für eine
frühere Entlastung einsetzen.
Gemeinsamer
Entschließungsantrag Im Vorlauf der heutigen
Plenarsitzung hat sich die FDP-Fraktion einem
Entschließungsantrag (Drs. 16/5370) der
Regierungsfraktionen für die Debatte im Kommunalausschuss
angeschlossen. Darin geht es um die finanziellen
Entlastungen der Kommunen im Zuge des geplanten
Bundesteilhabegesetzes.
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59 Kommunen leisten Beitrag für finanzschwache
Städte und Gemeinden - Bezirksregierungen versenden
Bescheide für Solidaritätsumlage 2014
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Düsseldorf/Duisburg, 26. Februar 2014 - Mit dem
Stärkungspakt bekommen 61 finanzschwache Kommunen in
Nordrhein-Westfalen eine Perspektive. Den größten Teil des
Stärkungspakts zahlt das Land mit rund vier von insgesamt
5,76 Milliarden Euro. Im aktuellen Jahr erhalten die
Stärkungspaktkommunen rund 646 Millionen Euro. Daran
beteiligen sich insgesamt 59 finanzstarke Kommunen mit der
Solidaritätsumlage. Sie erbringen rund 91 Millionen
Euro, das sind 13,5 Prozent. Heute verschicken die
Bezirksregierungen die entsprechenden Bescheide. "Wenn
Land und Kommunen an einem Strang ziehen, haben
hochbelastete Städte und Gemeinden wieder die Chance, zu
einer selbstbestimmten Haushaltspolitik zu kommen",
betonte Kommunalminister Ralf Jäger heute (26.2.) in
Düsseldorf. Im Jahr 2014 haben die 59 Städte und
Gemeinden einen Steuerkraftüberschuss in Höhe von 765
Millionen Euro erzielt. Jede dieser Kommunen unterstützt
mit rund elf Prozent dieses Überschusses die
Stärkungspaktkommunen. "Mir ist klar, dass die
Solidaritätsumlage nicht nur Zustimmung hervorruft. Aber
dieser Weg ist erforderlich und ist konsequent. Am Ende
werden alle Kommunen vom Stärkungspakt profitieren", hob
Jäger hervor. Bis auf eine Ausnahme haben alle
Gemeinden, die am Stärkungspakt teilnehmen, einen
genehmigten Sanierungsplan für das Jahr 2013. Auch für das
laufende Jahr sind bereits die ersten Sanierungspläne
genehmigt worden. "Das zeigt, dass wir mit dem
Stärkungspakt auf dem richtigen Weg sind", erklärte Jäger.
Die Landesregierung will erreichen, dass bis 2021 alle
Stärkungspaktkommunen in NRW wieder aus eigener Kraft
einen ausgeglichenen Haushalt erwirtschaften. "Das setzt
bei den Kommunen einen konsequenten Sparkurs voraus.
Die finanzielle Hilfe aus dem Stärkungspakt Stadtfinanzen
ist kein Freibrief", führte Jäger aus. Zur
Solidaritätsumlage werden nur finanzstarke, sogenannte
nachhaltig abundante Kommunen herangezogen. Mit ihr sollen
finanzschwache Städte und Gemeinden im Stärkungspakt
Stadtfinanzen gezielt unterstützt werden. Bei der
Berechnung der Umlage wird vorausgesetzt, dass die
Steuerkraft der herangezogenen Städte und Gemeinden nicht
nur im aktuellen Haushaltsjahr den Finanzbedarf
übersteigt, sondern die Kommune auch in den vier Vorjahren
mindestens zweimal abundant war. "Die Abundanz ist ein
objektives, bewährtes und anerkanntes Kriterium", stellte
Kommunalminister Jäger klar. "Dieses Vorgehen ist
transparent und konsequent."
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Entwicklungsperspektive für ehemalige
Bergbauflächen: Land, RAG-Konzern und Kommunen schließen
Vereinbarung zur Revitalisierung von Flächen ab
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Düsseldorf/Duisburg, 25. Februar 2014 - Das Land
Nordrhein-Westfalen, der RAG-Konzern, die Standortkommunen
und der Regionalverband Ruhr (RVR) haben heute eine
Vereinbarung zur Revitalisierung von rund 1.000 Hektar
Bergbauflächen unterzeichnet. Darin verpflichten sich die
Unterzeichner, gemeinschaftlich Verantwortung zu tragen
für eine nachhaltige Folgenutzung bereits stillgelegter
oder zu Stilllegung vorgesehener Bergbauflächen.
Ziel ist es, für insgesamt 20 Flächen im Besitz der RAG
oder der RAG Montan Immobilien in 17 Städten eine zügige
und sachgerechte Nachnutzung zu sichern. Sämtliche Areale
haben besondere städtebauliche und wirtschaftliche
Bedeutung für die jeweiligen Kommunen. Bei einigen Flächen
– zum Beispiel in Dinslaken, Dorsten oder Neukirchen-Vluyn
– hat die Nachnutzung bereits begonnen. In anderen Fällen
– etwa in Kamp-Lintfort oder Hamm – laufen Prozesse, um
die zukünftige Nutzung vorzubereiten. Für die noch
aktiven Bergwerke in Bottrop, Ibbenbüren/Mettingen und
Marl sollen zügig Konzepte zur Nachnutzung auf den Weg
gebracht werden. Wirtschaftsminister Garrelt Duin: „Mit
der Vereinbarung haben das Land, der RAG-Konzern und die
kommunale Seite Verantwortung für eine zukunftsorientierte
Standortentwicklung übernommen. Nun kann eine
qualifizierte Folgenutzung entwickelt werden, die in den
Regionen neue Wirtschaftskraft entfalten kann. Das ist
eine gute Nachricht für die Standortkommunen, gerade im
nördlichen Ruhrgebiet.“ „Die Nachnutzung von
Industriebrachen ist wichtig für die Metropole Ruhr – zur
Schaffung neuer Arbeitsplätze und zur Verbesserung der
Lebensqualität“, erklärte Karola Geiß-Netthöfel,
Regionaldirektorin des RVR. „Ein erster Schritt ist getan.
In den nächsten Jahren müssen wir nun gemeinsam dafür
sorgen, dass die Neunutzung im Geist der Vereinbarung
zügig und sachgerecht organisiert wird. Wenn das gelingt,
werden wir auch einen erheblichen Beitrag zur Einhaltung
des Fünf-Hektar-Ziels der Landesregierung beim
Flächenverbrauch leisten“. Bernd Tönjes,
Vorstandsvorsitzender der RAG: „Mit der heutigen
Unterzeichnung der Vereinbarung wird ein starkes Zeichen
gesetzt für den Gemeinsinn in dieser Region und im Land
NRW. Es ist auch ein deutliches Zeichen für die
Verantwortung, die Unternehmen, Kommunen und Politik
bereit sind wahrzunehmen.“ Unterzeichner der
Vereinbarung sind Wirtschaftsminister Garrelt Duin, der
Vorstandvorsitzende der RAG AG, Bernd Tönjes, und der
Geschäftsführer der RAG Montan Immobilien GmbH, Theo
Schlüter, sowie seitens der Kommunen Karola
Geiß-Netthöfel, Regionaldirektorin des RVR, und die
Oberbürgermeister, Bürgermeister und Landräte der
beteiligten Städte und Kreise aus der Metropole Ruhr und
dem Kreis Steinfurt. Zum Hintergrund: Mit der
schrittweisen Stilllegung des Steinkohlenbergbaus sind für
die betroffenen Städte und Kreise große Herausforderungen
verbunden. Unter anderem sind erhebliche Folgewirkungen
auf dem Arbeitsmarkt, in der Stadtentwicklung und im
sozialen Bereich zu erwarten. Um dieser Entwicklung
frühzeitig und gemeinschaftlich begegnen zu können, haben
Kommunen im Rahmen einer interkommunalen
Arbeitsgemeinschaft die Idee für eine übergreifende
Vereinbarung aller Beteiligten entwickelt. In der
Metropole Ruhr wurden seit den 1980er Jahren rund 5.400
Hektar industrielle Brachflächen neu genutzt. Davon stehen
rund 2.770 Hektar (51 Prozent) für die gewerbliche Zwecke
zur Verfügung. Hinzu kommen erhebliche Anteile für
Erholungsflächen (rund 970 Hektar), neue Straßen oder
Schienenwege (rund 400 Hektar) und Wohnbebauung (rund 90
Hektar).
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Kronprinzessin Victoria von Schweden und
Außenhandelsministerin Björling führen
Wirtschaftsgespräche in Nordrhein-Westfalen
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Düsseldorf/Duisburg, 29. Januar 2014 - Minister Duin: Wir
wollen den Wirtschaftsaustausch zwischen NRW und Schweden
vertiefen Düsseldorf. Die schwedische Kronprinzessin
Victoria und ihr Ehemann Prinz Daniel sind gemeinsam mit
Dr. Ewa Björling, schwedische Außenhandelsministerin, in
Nordrhein-Westfalen zu Gast. Im Rahmen eines zweitägigen
Arbeitsbesuchs, den Wirtschaftsminister Garrelt Duin
begleitet, nehmen sie teil an einem Seminar zur Digitalen
Wirtschaft beim schwedischen
Telekommunikationsunternehmen Ericsson in Düsseldorf und
einem Round-Table-Gespräch zur Kreativwirtschaft.
„Die intensiven Gespräche über die Digitale Wirtschaft in
Düsseldorf und die Kreativwirtschaft in Essen machen
deutlich, wie stark die grenzüberschreitende
Zusammenarbeit den wirtschaftlichen Interessen beider
Seiten dient. Wir haben verabredet, diesen Dialog zwischen
NRW und Schweden weiter zu führen und zu vertiefen.
Nordrhein-Westfalen wird sich dabei mit seinen Stärken
intensiv einbringen und seine Chancen nutzen“, sagte
Wirtschaftsminister Garrelt Duin. Der Ausbau der
schwedisch-nordrhein-westfälischen Wirtschaftsbeziehungen
stand im Mittelpunkt des Abendempfangs auf Einladung von
Ministerpräsidentin Hannelore Kraft auf Schloss Eller in
Düsseldorf mit hochrangigen Gästen aus Wirtschaft,
Wissenschaft und Politik. Der zweite Besuchstag des
schwedischen Kronprinzessinnenpaars wird mit dem Seminar
„The Digital Economy. Opportunities and Challenges
for German and Swedish Businesses“ eröffnet, das die
schwedische Außenhandelsagentur Business Sweden
veranstaltet. In Essen stattet die schwedische Delegation
dem Weltkulturerbe Zeche Zollverein mit dem RuhrMuseum und
dem Red Dot Museum für Design einen Besuch ab.
Zum Abschluss diskutieren Vertreter der europäischen
Kulturhauptstädte der Jahre 2010 und 2014, Essen und Umeå,
in Nordschweden, auf Einladung der Folkwang Universität
der Künste im Sanaa-Gebäude über die Potenziale der
Kulturwirtschaft.
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Wettbewerb für erfolgreiche Stadtumbauprojekte
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Düsseldorf/Duisburg, 27. Januar 2014 - Erstmals sollen in
diesem Jahr herausragende Stadtteilprojekte und Quartiere
in Nordrhein-Westfalen ausgezeichnet werden. Um die besten
Projekte zu finden, hat Städtebauminister Michael Groschek
jetzt den Wettbewerb „Zehn Jahre Stadtumbau in
Nordrhein-Westfalen. Beispiele erfolgreicher
Quartierserneuerung im Rahmen von Stadtumbau West und
Wohnraumförderung“ ausgelobt. Anlässlich des Starts
sagte Groschek: „Mit dem Stadtumbauprogramm lösen die
Kommunen seit zehn Jahren gemeinsam mit dem Land NRW
vielschichtige Probleme der Stadtentwicklung mit
maßgeschneiderten Lösungen. Für mich sind zehn Jahre
Stadtumbau ein besonderer Meilenstein und zugleich Anlass,
besonders vorbildliche und innovative Stadtumbauprojekte
auszuzeichnen. Immerhin sind so im vergangenen Jahrzehnt
fast 100 städtebauliche Gesamtmaßnahmen in 60 Kommunen
umgesetzt worden. Die besten Projekte aus diesen Maßnahmen
wollen wir mit diesem Wettbewerb über die Stadtgrenzen
hinaus bekannt machen.“ Gesucht werden
innovative Projekte des Stadtumbaus in den Kategorien
„Brachen“, „Zentren“ sowie „Wohnen“. Darüber hinaus werden
noch Sonderauszeichnungen unter anderem in den Bereichen
„Umgang mit Schrottimmobilien“ und „klimagerechte
Stadtentwicklung“ vergeben. Der Wettbewerb richtet sich an
Städte und Gemeinden, Unternehmen, Verbände, Vereine,
Stiftungen sowie Initiativen, deren Projekte im
Zusammenhang mit einem Fördergebiet des Stadtumbau West
oder einer wohnungswirtschaftlichen Maßnahme des
Stadtumbaus in Nordrhein-Westfalen umgesetzt werden. Das
Ministerium hat die Städte, Wohnungsunternehmen und
Quartiersmanager in einem Schreiben zur Teilnahme am
Wettbewerb eingeladen. Die Projektauswahl wird durch
eine Jury vorgenommen, die aus Vertretern von Verbänden,
der Wissenschaft und der Initiatoren des Wettbewerbs
besteht. Die ausgewählten Projekte werden im Rahmen der am
25./26. September 2014 stattfindenden Tagung „Zehn Jahre
Stadtumbau in Nordrhein-Westfalen“ ausgezeichnet und der
Öffentlichkeit vorgestellt. Der Einsendeschluss für die
Bewerbungen ist der 31. März 2014.
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Rund 40 Millionen Euro für die Städtebauförderung
im Regierungsbezirk Düsseldorf im Jahr 2013
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Düsseldorf/Duisburg, 21. Januar 2014 - Im Rahmen des
Stadterneuerungsprogramms 2013 hat die Bezirksregierung
Düsseldorf zum Jahresende des Jahres 2013 rund 40 Mio. €
für Maßnahmen der Städtebauförderung im Regierungsbezirk
bewilligt. Zahlreiche Städte und Gemeinden können nun
viele der von Ihnen geplanten Projekte trotz schwieriger
Haushaltslage mit dem Ziel einer nachhaltigen
Stadtentwicklung umsetzen.
Im Kreis Viersen wurde
die Stadt Willich im Rahmen des Programmes „Aktive
Zentren“ mit dem Projekt „Alt-Willich“ neu in die
Förderung aufgenommen. Ziel ist die nachhaltige
Wiederherstellung des Ortskerns als Standort für
Wirtschaft, Kultur Wohnen und Arbeiten. Für die
Umgestaltung des öffentlichen Raumes „Kaiserplatz/
Friedrichstraße“, die Durchführung eines städtebaulichen
Wettbewerbs für den Marktplatz und die Einrichtung eines
Stadtteilbüros bekam die Stadt dieses Jahr eine erste
Förderung von ca. 868.000 €.
Im Kreis Wesel erhielt
u.a. die Stadt Moers insgesamt rund 1,0 Mio. € Förderung
aus Landes- und Bundesmitteln für die Umgestaltung des
Schlossumfeldes im Rahmen des Projektes „Aktive Zentren
Moers“ und für die Maß- nahme „Soziale Stadt Moers –
Mattheck/ Josefsviertel“. Die Stadt Dinslaken erhielt zum
Abschluss der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Soziale
Stadt Dinslaken – Lohberg/ Blumenviertel“ dieses Jahr
letztmalig eine Förderung in Höhe von 105.000 € für
Maßnahmen der Schulwegsicherung.
Im bergischen
Städtedreieck erhielt die Stadt Solingen für das
Stadterneuerungsgebiet „Soziale Stadt-Solinger Nordstadt“
letztmalig Fördermittel in Hö- he von 355.258 €, u.a. zur
Finanzierung des Proberaumhauses. Damit beläuft sich die
Städtebauförderung für diesen Stadtteil in den letzten
Jahren insgesamt auf knapp 5 Mio. €.
In der Stadt Wuppertal wurde neben dem „Döppersberg“
die integrierte Quartiersentwicklung in
Oberbarmen-Wichlinghausen mit einer Zuwendung in Höhe von
2.765.360 € gefördert. Auf dem Programm stehen die
Aufwertung verschiedener Spielplätze und der 3.
Bauabschnitt Nordpark. Darüber hinaussollen in den
nächsten Jahren die Wichlinghauser Kirche zu einem
Familien- und Begegnungszentrum und der
Mehrgenerationentreffpunkt an der Samoastraße umgebaut
werden.
Für das Stadterneuerungsgebiet Velbert
Nordstadt wurden rund 2,8 Mio. € bewilligt. Neben einigen
Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung konnte insbesondere die
Herrichtung des Jugend- und Veranstaltungshauses an der
Höferstraße mit in die Förderung aufgenommen werden.
Auch die Städte und Gemeinden im Ruhrgebiet konnten
sich über erhebliche finanzielle Unterstützung des Landes
aus der Städtebauförderung freuen.
Rund 2, 5
Mio. € erhielt die Stadt Duisburg für die Maßnahmen der
Sozialen Stadt im Stadtteil Laar. Von dem Geld
werden unter anderem Grünflächen- gestaltungen und
Rückbaumaßnahmen finanziert, Beteiligungsaktionen für die
Bürger unterstützt und Spielplätze im Stadtteil erneuert.
In der Stadt Essen wurde im Rahmen der Gesamtmaßnahme
„Schlosspark Borbeck“ der zweite Bauabschnitt zum Umbau
des Wirtschaftsgebäudes mit einer Zuwendung in Höhe von
rund 1,2 Mio. € gefördert. Darüber hinaus erhielt die
Stadt eine weitere Förderung für die städtebauliche
Gesamtmaßnahme „Soziale Stadt Altenessen-Süd/ Nordviertel“
zur Neuerschließung von öffentlichen Grünzügen und zur
Einrichtung eines Stadtteilbüros.
Für die
Baumaßnahmen auf dem Standort der Zeche Zollverein in
Essen konnte die Stiftung Zollverein einen
Zuwendungsbescheid über 4,9 Mio. € zur denkmalgerechten
Sanierung des Wagenumlaufs Nord-West Schacht 1/2/8
entgegennehmen. Ziel der Förderung ist ein dauerhafter
Erhalt des Wagenumlaufs als Industriedenkmal und
wesentlicher Teil des UNESCO Welterbe-Ensembles.
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„Die hässliche Seite des Fußballs“
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Düsseldorf/Duisburg, 16. Januar 2014 - Hintergrund waren
Ausschreitungen von Dresdner Hooligans im Zusammenhang mit
dem Zweitliga-Spiel von Dynamo Dresden bei Arminia
Bielefeld am 6. Dezember 2013. “Hier geht es nicht um
Fußball“, konkretisierte Innenminister Ralf Jäger (SPD).
Vielmehr nutzten gewaltbereite Personen gezielt den
Fußball, um Gewalttaten zu begehen – „das ist deren
Freizeitverhalten“. 30 Prozent aller Kapazitäten der
Bereitschaftspolizei entfielen inzwischen auf solche
Einsätze bei Fußballspielen, erklärte er weiter. Dabei
würden die Beamtinnen und Beamten sehr gut an anderer
Stelle gebraucht. Um an der „hässlichen Seite des
Fußballs“ etwas zu ändern, forderte Marc Lürbke (FDP) eine
strukturelle Veränderung in der Zusammenarbeit aller
Netzwerkpartner. Auch die Fans seien in der Verantwortung,
sich von gewalttätigem Verhalten zu distanzieren, forderte
Josefine Paul (GRÜNE). Jedenfalls reichten Geldbußen für
die Vereine nicht aus, wenn sie gewaltbereite Teile der
Anhängerschaft allein mit eigenen Ordnern bei
Fußballspielen nicht in den Griff bekämen, unterstrich für
die CDU-Fraktion der Ausschussvorsitzende Daniel Sieveke.
Hans-Willi Körfges (SPD) lobte die nordrhein-westfälische
Polizei, die der Bundespolizei zur Hilfe gekommen sei, für
ihren deeskalierenden Einsatz, der noch Schlimmeres
verhindert habe. Repression könne nicht die Antwort sein,
meinte Frank Herrmann (PIRATEN). Dies führe nur zu
weiterer Eskalation. „Es gibt nicht die einzelne
Maßnahme“, erklärte der Minister. Gebraucht werde
zweierlei: repressive Mittel, um gewalttätigen Störern zu
begegnen, aber auch eine gute Kommunikation mit den
eigentlichen Fans der Vereine: „Wir haben ein Problem mit
einer kleinen Gruppe in den Stadien. Und wir haben das
Problem, dass die Ultra-Szene sich nicht von den
Gewalttätigen distanziert“, erläuterte Jäger. Ein
wesentliches Ziel sei es daher, dass die Ultras, also die
glühenden Fans eines Fußballvereins, die aber zunächst
einmal nicht gewalttätig seien, sich von den Gewalttätigen
distanzierten, damit diese schließlich isoliert würden.
Weil es so wichtig sei, die Ultra-Szene miteinzubeziehen,
lasse sich das Problem der etwa 12.000 Gewaltbereiten im
Fußball nur im Dialog lösen. Der Innenminister
verwies zwar darauf, dass die Fußballvereine das Problem
gewaltbereiter Anhänger inzwischen weitaus ernster nähmen
als noch vor zwei Jahren, kündigte aber weitere Gespräche
mit dem Deutschen Fußballbund und der Deutschen
Fußball-Liga an, um weitere Fortschritte zu erreichen.
Innenpolitisch zu diskutierende Fragen seien etwa: Sollen
die von den Vereinen gebuchten Ordner künftig zertifiziert
sein? Sollen Vereine bei als gefährlich eingestuften
Auswärtsspielen ein geringeres Kartenkontingent erhalten?
Müssen Meldeauflagen konsequenter werden? Daher werde das
Problem auch „das Thema der Frühjahrskonferenz“ der
Innenminister, kündigte Jäger an.
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Land fördert Aus- und Weiterbildungsstätten des
Handwerks in Dortmund und Duisburg mit rund 1,3 Millionen
Euro
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Düsseldorf/Duisburg, 7. Januar 2014 - Minister Duin: Das
Handwerk trägt wesentlich zur Sicherung von
hochqualifizierten Fachkräften in unserer Wirtschaft bei.
Das wollen wir weiter unterstützen Dortmund/Duisburg.
Wirtschaftsminister Garrelt Duin hat insgesamt zwölf
Zuwendungsbescheide an mehrere Handwerksorganisationen in
Dortmund und Duisburg übergeben. Insgesamt beläuft sich
der Förderbetrag auf rund 1,3 Millionen Euro. Mit
dem Geld soll die Ausstattung verschiedener
Bildungseinrichtungen des Handwerks modernisiert und
erweitert werden. Minister Duin erklärte bei der Übergabe
der Bescheide: „Gut ausgebildete Berufseinsteiger und die
fachmännische Weiterbildung von Berufstätigen stellen die
positive Entwicklung unserer Wirtschaft sicher. Deshalb
unterstützt das Land die Bildungsstätten des Handwerks.“
In Dortmund sind dies die Bildungszentren der
Handwerkskammer Dortmund, der Kreishandwerkerschaft
Dortmund-Lünen, des Augenoptikerverbandes NRW und der
Bundesfachschule für Orthopädie-Technik. In
Duisburg werden die Bildungszentren der
Kreishandwerkerschaft Duisburg und deren Innungen
unterstützt. Die Gesamtfördersumme von
knapp 1,3 Millionen Euro wird aus Mitteln der
Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) bereitgestellt. Zum
Teil werden die Projekte auch vom Bundesinstitut für
berufliche Bildung (BIBB) mitgefördert.
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