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Archiv April - Dezember 2022 -  Januar - März 2022

Umsetzung der Wohngeldreform – Vorschusszahlungen werden ermöglicht

Düsseldorf, 23. Dezember 2022 - Zum 1. Januar 2023 tritt das Wohngeld-Plus-Gesetz des Bundes in Kraft. Am 10. November 2022 hat der Bundestag die Wohngeldreform beschlossen, am 25. November 2022 hat der Bundesrat dem Gesetzesvorhaben zugestimmt. Damit steigt in Nordrhein-Westfalen die Zahl der wohngeldberechtigten Haushalte von rund 160.000 auf voraussichtlich rund 480.000 Haushalte an.

Dies führt zu einer enormen Belastung für die Wohngeldstellen in den Kommunen. Um die Wohngeldreform bestmöglich für die Empfängerinnen und Empfänger in der Kürze der Zeit umzusetzen, arbeitet die Landesregierung eng mit den Kommunen zusammen und unterstützt mit verschiedenen Maßnahmen. So wird etwa die Ausstellung von Kurzbescheiden ermöglicht. 

 

„Die Bundesregierung schreibt mit der Wohngeldreform ein Menü auf die Karte, will es aber selbst nicht zubereiten. Stadtessen stellt sie die Kommunen in die kalte Küche. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen und die Kommunen arbeiten gemeinsam unter Hochdruck an der Umsetzung der Wohngeldreform. Ab dem 1. Januar 2023 können Bürgerinnen und Bürger einen Antrag nach dem neuen Wohngeld stellen.

Bereits jetzt können sie mit dem Wohngeldrechner prüfen, ob sie Anspruch auf das neue Wohngeld haben. Die IT-Kapazitäten wurden verstärkt, da wir zwischen den Feiertagen mit einem erhöhten Aufkommen rechnen. Darüber hinaus haben wir mit den Kommunen einen Kurzbescheid entwickelt, der Vorschusszahlungen ermöglicht”, sagt Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.

 

Um die Bürgerinnen und Bürger bei der Antragsstellung zu unterstützen, stellt das Ministerium den Kommunen zudem eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung, mehrsprachige Kurzinformationen und ein Erklärvideo zur Verfügung.

 

Im Ziel seien sich alle einig, dass die Wohngeldreform gebraucht würde, so die Ministerin. Aber der Bund habe auf allen Seiten mit seiner Starrköpfigkeit für Frustration gesorgt. „Die neusten Ankündigungen des Bundes, dass Wohngeldanträge auch formlos per Telefon oder E-Mail eingereicht werden können, machen das Chaos perfekt. Hier sorgt der Bund für noch mehr Wohngeld-Wirrwarr, denn es bedarf immer eines schriftlichen oder eines Online-Antrags.

Bitte stellen Sie keine Anträge per Telefon oder E-Mail. Die Empfehlung des Bundes ist einfach unseriös. Der Unmut landet am Ende nicht bei der Bundesregierung, sondern bei der Sachbearbeiterin oder dem Sachbearbeiter in der Wohngeldstelle vor Ort – und die können am wenigsten dafür“, sagt Ministerin Scharrenbach.

 

Dr. Eckhard Ruthemeyer, Präsident des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen und Bürgermeister der Stadt Soest: „Die Städte und Gemeinden sind sich ihrer Verantwortung bewusst. In dieser Krise sind die Menschen auf Unterstützung angewiesen. Mit den Kurzbescheiden können die Kommunen nun schneller helfen und Wohngeld vorläufig auszahlen. Wir begrüßen das sehr. Die geplanten Kurzbescheide bieten eine Notlösung im Sinne der Menschen.

Der Aufwand für die Wohngeldstellen wird sich allerdings massiv erhöhen, weil Bescheide ab April nachträglich geprüft werden müssen und mit dreimal so vielen Anträgen zu rechnen ist. Wegen der dünnen Personaldecke und des Fachkräftemangels werden deutlich längere Wartezeiten nicht zu verhindern sein. Die Städte und Gemeinden werden tun, was in ihren Kräften steht. Die Unterstützung des Landes begrüßen wir in diesem Zusammenhang ausdrücklich.“

 

Pit Clausen, Oberbürgermeister der Stadt Bielefeld sowie ehemaliger Vorsitzender und Vorstandsmitglied des Städtetages Nordrhein-Westfalen: „Wir alle wollen, dass das neue Wohngeld Plus schnell bei den Menschen ankommt. Das Wohngeld ist der richtige Weg, Menschen mit kleinem Geldbeutel gezielt zu unterstützen. Die Preise für Wohnen plus Gas, Strom und Wärme sind hoch. Die Inflation kommt dazu. Mit den vom Land nun geplanten Kurzbescheiden können wir immerhin vorläufige Wohngeld-Zahlungen ab 1. Januar veranlassen.

Das ist die gute Nachricht. Der immense Aufwand in den Wohngeldstellen wird allerdings nur zeitlich gestreckt und ins Frühjahr verschoben. Denn der Bund ist unseren Vorschlägen nicht gefolgt, das Wohngeldverfahren deutlich zu vereinfachen. Außerdem steigen die Antragszahlen sprunghaft an. Zudem müssen die Wohngeldstellen ab 1. April, wenn die neuen IT-Verfahren vom Land da sind, jeden Bescheid noch einmal vollständig prüfen. Das wird ein großer Kraftakt und geht nicht im Handumdrehen.“

 

Im Zuge der Wohngeldreform ermöglicht die Landesregierung Nordrhein-Westfalen den Kommunen Vorschusszahlungen zu leisten. Die Software dafür steht den Kommunen zur Verfügung. Um diesen Vorschuss zu erhalten, müssen die Antragsstellerinnen und Antragssteller neben dem Antrag noch den Mietvertrag und eine monatliche Verdienstabrechnung vorlegen sowie die Anzahl der Haushaltsmitglieder angeben.

Die weiteren Nachweise können nachgereicht werden. Sobald das Wohngeldprogramm zur Verfügung steht, werden die Angaben nochmals überprüft und mit dem tatsächlichen Wohngeldanspruch verrechnet. Die Menschen, die derzeit bereits Wohngeld beziehen, erhalten das Wohngeld in bisheriger Höhe weiter ausgezahlt. Eine Nachberechnung erfolgt, sobald das Wohngeldprogramm fertiggestellt ist.

Zum Ende des Bewilligungszeitraums können diese Personen einen Weiterleistungsantrag stellen. Aufgrund der Kurzfristigkeit der Wohngeldreform des Bundes (Beschluss des Bundestags am 10.11.2022 und Bundesrat am 25.11.2022) bedarf es noch weiterer Änderungen am endgültigen Wohngeldberechnungsprogramm bei IT.NRW. Die umprogrammierte Wohngeldsoftware wird voraussichtlich Ende März 2023 zur Verfügung stehen.

 

Seit dem 15. Dezember 2022 können Bürgerinnen und Bürger über den Wohngeldrechner NRW prüfen, ob sie einen Wohngeldanspruch nach neuem Recht haben und online einen Wohngeldantrag stellen. Um den erhöhten Zugriffszahlen standhalten zu können, wurde der Server des   Wohngeldrechners noch einmal verstärkt. Denn neben den erwarteten verstärkten Zugriffszahlen aus Nordrhein-Westfalen nutzen noch sieben weitere Bundesländer den Wohngeldrechner NRW: Brandenburg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen. 

 

Hintergrund Wohngeld:

 

·         Wohngeld ist ein vom Bund und dem Land Nordrhein-Westfalen jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten. Zusammen mit den Mitteln des Bundes sind 2022 rund 435 Millionen Euro Wohngeld zur Verfügung gestellt worden.

·         Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach der Haushaltsgröße, dem anrechenbaren monatlichen Gesamteinkommen und der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung

·         Wohngeld wird nur auf Antrag zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens zu den Aufwendungen für den Wohnraum geleistet (§§ 7, 26 Sozialgesetzbuch I, § 1 Wohngeldgesetz). Damit sollen die Wohnkosten für Haushalte, die keine Transferleistungen wie das Bürgergeld erhalten, tragbar gestaltet werden. Das Wohngeld wird als Miet- oder Lastenzuschuss gezahlt.

 

Die drei Bausteine der Wohngeldreform:

 

·         Dauerhafte Heizkostenkomponente als Zuschlag auf die zu berücksichtigende Miete oder Belastung

·         Dauerhafte Klimakomponente als Zuschlag auf die Höchstbeträge für Miete und Belastung

·         Änderung der Wohngeldformel, was zur Erweiterung der Einkommensgrenzen führt und damit den Empfängerkreis vergrößert.

 

Wohngeldberechnungsbeispiele

 

·         Beispiel 1: Eine Rentnerin, alleinstehend, Wohnort Düsseldorf (Mietenstufe 6). Sie hat ein Bruttorenteneinkommen in Höhe von 747,88 Euro (Netto 669,35 Euro). Zu Ihrer Rente erzielt sie noch Einkünfte aus einem Mini-Job in Höhe von 450 Euro. Sie zahlt eine Miete in Höhe von 460 Euro im Monat, wovon 50 Euro für in der Miete enthaltene Haushaltsenergie (Strom) bei der Berechnung des Wohngeldes abgezogen werden, da diese Kosten nicht wohngeldfähig sind. Bisher hat diese Person keinen Anspruch auf Wohngeld. Im Jahr 2023 hat sie einen Wohngeldanspruch in Höhe von 169 Euro.

·         Beispiel 2: Ein Busfahrer, verheiratet, 2 Kinder, Wohnort Bochum (Mietenstufe 3). Er hat als Alleinverdiener ein monatliches Bruttoeinkommen in Höhe von 4.196 Euro (Netto: 2.642,42 Euro). Er zahlt eine Miete von 723 EUR. Bisher hat dieser 4-Personen-Haushalt keinen Anspruch auf Wohngeld. Im Jahr 2023 hat er einen Wohngeldanspruch in Höhe von 153 Euro. Kindergeld und ein eventuell gewährter Kinderzuschlag werden nicht angerechnet.

·         Beispiel 3: Eine Krankenschwester, alleinerziehend, ein Kind, Wohnort Krefeld (Mietenstufe 4). Sie hat ein monatliches Bruttoeinkommen in Höhe von 2.797 Euro (Netto: 1.999,80 Euro). Sie zahlt eine Miete von 594 Euro. Bisher hat dieser 2-Personen-Haushalt keinen Anspruch auf Wohngeld. Im Jahr 2023 hat er einen Wohngeldanspruch in Höhe von 101 Euro. Kindergeld und ein eventuell gewährter Kinderzuschlag werden nicht angerechnet.

 

Weitere Informationen zum Thema Wohngeld finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums unter: https://www.mhkbd.nrw/themen/bau/wohnen/wohngeld


Den Wohngeldrechner finden Sie unter: www.wohngeldrechner.nrw.de

 

Expertenbeirat zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Ganztagsplatz nimmt Arbeit auf

Düseldorf, 22. Dezember 2022 - Schulministerin Feller und Familienministerin Paul berufen 14 Fachleute aus den Bereichen Wissenschaft und Praxis Das Ministerium für Schule und Bildung und das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration teilen mit: Auf dem Weg zum Rechtsanspruch auf einen ganztägigen Betreuungsplatz für Kinder im Grundschulalter ist ein wichtiger Schritt gemacht: Der Expertenbeirat zur Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder in Nordrhein-Westfalen nimmt die Arbeit auf.

Am Mittwochabend, 21. Dezember 2022, kamen Schulministerin Dorothee Feller und Familienministerin Josefine Paul mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft, Schule und Schulaufsicht, Jugendhilfe, Kommunalverwaltung, sowie von außerschulischen Kooperationspartnern und Eltern im Schul- und Bildungsministerium in Düsseldorf zusammen. Neben wissenschaftlicher Expertise sind besonders Expertinnen und Experten aus der Praxis gebeten worden, im Gremium mitzuarbeiten.  

Insgesamt 14 Fachleute werden die Landesregierung bei der Erstellung der Rechtsgrundlagen für die Umsetzung des gesetzlichen Anspruches auf einen Ganztagsbetreuungsplatz für Kinder im Grundschulalter beraten und begleiten. Berufen wurden die Expertinnen und Experten von Ministerin Feller und Ministerin Paul. Die Ministerinnen haben sich darauf verständigt, die Umsetzung des Rechtsanspruchs in gemeinsamer Verantwortung der Ressorts für Schule und Jugendhilfe auszugestalten.  


Ministerin Dorothee Feller: „Die Umsetzung des Rechtsanspruches auf einen ganztägigen Betreuungsplatz für Kinder im Grundschulalter wird eine herausfordernde Aufgabe, die aber auch die große Chance bietet, Erziehung, Bildung und Betreuung für alle Kinder im Ganztag entscheidend und nachhaltig zu verbessern. Daher war es uns besonders wichtig, Expertinnen und Experten zu berufen, die unterschiedliche Fachkenntnis und Blickwinkel einbringen und auch ganz konkret mit der Umsetzung, Weiterentwicklung oder Begleitung der OGS in Nordrhein-Westfalen befasst sind. Damit können wir sicherstellen, dass die von der Landesregierung geplanten gesetzlichen Regelungen, fachlich auf der Höhe der Zeit, aber gleichermaßen auch praxistauglich sind.“  

Ministerin Josefine Paul: „Wir freuen uns über die hohe und vielfältige Expertise, die in diesem Gremium zusammenkommt. Die Besetzung spiegelt die Verantwortungsgemeinschaft von Schule und Jugendhilfe wider, die zentrales Gestaltungsmerkmal der OGS in Nordrhein-Westfalen ist. Die Zusammenarbeit von Lehr- und Fachkräften aus unterschiedlichen Bereichen wollen wir zukünftig weiterentwickeln und verbindlich verankern. Mir sind dabei auch die Perspektiven außerschulischer Partner und die Sichtweisen und Anforderungen von Eltern und Familien besonders wichtig. Denn ganztägige Bildung braucht ein ganzheitliches Bildungsverständnis.“  

Gegenwärtig stehen im Haushalt 2023 715 Millionen Euro und 392.500 Plätze in der OGS zur Verfügung. Damit sind Plätze für über die Hälfte aller Kinder im Grundschulalter bereits abgedeckt. Aufgrund des hohen Bedarfs geht der Platzausbau weiter. Wichtig sind dabei aber auch qualitative Entwicklungen, wie die Gewinnung von Fachpersonal, die Auswahl von Kooperationspartnern oder auch die Zusammenarbeit der Beschäftigten in Schule und Jugendhilfe. Diese und weitere Themen wird der Expertenbeirat in den kommenden Monaten diskutieren.  

Der Expertenbeirat setzt sich wie folgt zusammen:  
- Prof. (em.) Dr. Ulrich Deinet, Professor für Didaktik und methodisches Handeln/Verwaltung und Organisation an der Hochschule Düsseldorf
- Prof. Dr. Aladin El-Mafaalani, Professor für Erziehungswissenschaft und Inhaber des Lehrstuhls für Erziehung und Bildung in der Migrationsgesellschaft an der Universität Osnabrück
- Prof.‘in Dr. Sybille Stöbe-Blossey, Professorin am Institut Arbeit und Qualifikation an der Universität Duisburg-Essen
- Prof.‘in Dr. Isabell von Ackeren, Professorin für Bildungssystem- und Schulentwicklungsforschung an der Universität Duisburg-Essen
- Karen Schubert-Wingenfeld, Bereichsleiterin der PariSozial gGmbH Dortmund
- Christoph Lützenkirchen, Regierungsschuldirektor für Grund- und Primarschulen, Förderschulen, Bezirksregierung Köln
- Andreas Jung, Fachbereichsleiter Jugend beim LVR-Landesjugendamt Rheinland
- Birgit Günther, Jugendamt beim Oberbergischen Kreis
- Andrea Schattberg, Fachbereichsleiterin Schule, Essen
- Achim Nöhles, Schulleiter, Grundschule „Am Lerchenweg“, Monheim
- Nicole Herbort, Einrichtungsleitung, OGS Diesterwegschule Kamen
- Jürgen Zimmermann, Landeselternbeirat NRW
- Jaqueline Ruhnau, Landeselternschaft der Grundschulen in NRW
- Detlef Heidkamp, Leiter der Jugendkunstschule im Kreativ-Haus e.V. Münster

Ministerin Scharrenbach: Klimaschutz hausgemacht – Solaranlagen auf Reihenhäusern und Erleichterungen für Wärmepumpen

Landesregierung erleichtert Ausbau von Strom und Wärme

Düsseldorf/Duisburg, 16. Dezember 2022 -  Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am Freitag, 16. Dezember 2022, einen Runderlass veröffentlicht, der den Ausbau von erneuerbaren Energien im Rahmen der Landesbauordnung vereinfacht.  

Nach dem Erlass zum Ausbau von Solaranlagen auf Denkmälern, erweitert das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung nun den Handlungsspielraum in der Landesbauordnung: Davon profitieren alle Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen, die Wärmepumpen, Solaranlagen sowie Kleinst- und Micro-Windanlagen errichten wollen. Der Erlass ist ein Vorgriff auf die Novellierung der Landesbauordnung für Nordrhein-Westfalen, die voraussichtlich zum 1. Januar 2024 in Kraft treten soll.   

„Klimaschutz hausgemacht: Mit dem Erlass erleichtert die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Hauseigentümerinnen und -eigentümern den Ausbau erneuerbarer Energien. Der Erlass vereinfacht die Nutzung von Erde, Sonne und Wind, die rund um das eigene Haus zu finden sind. Damit werden beispielsweise Solaranlagen auf Dächern von Reihenhäusern oder Doppelhaushälften sowie das Aufstellen von Wärmepumpen bei Ein- oder Zweifamilienhäusern ermöglicht.

Das schont bei steigenden Energiepreisen auf lange Sicht nicht nur den Geldbeutel, sondern leistet auch einen Beitrag zum Klimaschutz“, sagt Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.    

Die Neuerungen des Erlasses im Detail:  
Solaranlagen auf Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2: Solaranlagen haben nach der geltenden Landesbauordnung bei Gebäuden, die an einer Nachbargrenze errichtet sind, einen halben Meter Abstand einhalten. Dies gilt dann, wenn die Außenseiten der Module aus nichtbrennbaren Baustoffen hergestellt sind. Bei brennbaren Außenseiten muss der Abstand zur Grenzwand 1,25 Meter betragen.  

Mit dem Erlass können Solaranlagen bei Ein- und Zweifamilienhäusern (genauer: Gebäudeklassen 1 und 2) ohne Abstand zur Grenzwand auf Dächern installiert werden. Die Ausnahme von der Einhaltung des Mindestabstandes zur Grenzwand ist schriftlich bei der Bauaufsichtsbehörde zu beantragen. Bei anderen Gebäudeklassen ist bis zu der geplanten Gesetzesänderung weiterhin ein Abstand von mindestens 0,50 Meter – 1,25 Meter (je nach Brennbarkeit) einzuhalten.

Abstandsflächen von Wärmepumpen: Mit Entscheidung vom 13. März 2020 und vom 24. Juni 2021 haben die Verwaltungsgerichte Köln bzw. Düsseldorf entschieden, dass § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 BauO NRW 2018 nur selbständige bauliche Anlagen erfasst. Nach diesen Entscheidungen fehlt Wärmepumpen die erforderliche Selbständigkeit mit der Folge, dass sie rechtlich der Außenwand des Wohngebäudes zuzurechnen sind und dementsprechend Abstandsflächen auslösen. Demnach beträgt die Tiefe der Abstandsfläche mindestens drei Meter.    


Mit dem neuen Erlass fällt dieser Mindestabstand weg. Die Ausnahme von der Einhaltung des Mindestabstandes muss schriftlich bei der Bauaufsichtsbehörde beantragt werden, einer Baugenehmigung für das Aufstellen der Wärmepumpe bedarf es nicht. Der Unternehmer, der die Wärmepumpe installiert und anschließt, muss seinem Auftraggeber erklären, dass die Wärmepumpe allen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Dazu gehören auch die Immissionsschutzvorschriften. Stellt der Hauseigentümer die Wärmepumpe selbst auf, muss er sich dies von einem Sachverständigen bescheinigen lassen.  

Kleinst- oder Micro-Windenergieanlagen
Der Erlass stellt klar, dass als verfahrensfreie Bauvorhaben nach § 62 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe c) BauO NRW 2018 Kleinwindanlagen bis 10 Metern Anlagengesamthöhe gelten, das heißt, es sind auch sogenannte Kleinst- oder Micro-Windenergieanlagen, deren Größe deutlich unter 10 Metern liegen, von der Verfahrensfreiheit in Nordrhein-Westfalen erfasst.  

Dies gilt nicht in überwiegend zum Wohnen genutzten Gebieten, da insbesondere dort aufgrund des möglichen nachbarschaftlichen Konfliktpotentials die Zulässigkeit von Windenergieanlagen in einem Baugenehmigungsverfahren geprüft werden muss. In diesen Baugebieten kann eine Baugenehmigung nach § 64 BauO NRW 2018 beantragt werden.  

 

Ministerin Feller: Wir werden Maßnahmen gegen den Lehrkräftemangel zügig und zielgerichtet umsetzen

Dazu meint die Redaktion: An den Worten wird auch Frau Feller gemessen werden!
Handlungskonzepte und Faktenchecks haben immer eine Gemeinsamkeit. sie müssen auch umgesetzt werden. Seit den letzten drei Legislaturperioden ist erstens der Lehrermangel bei allen NRW-Regierungen - egal welcher politischen Farbkombination entsprungen - immer ein Thema gewesen. Und zweitens hat letztendlich stets der politischenbzw. finanzielle Wille gefehlt, die angekündigten Handlungskonzepte auch umzusetzen., da es an den Anreizen (Geld) mangelte.
Die Corona-Pandemie hat die Sachlage noch erheblich verschärft.

Ansätze gab es ab SPD-Frau Sommer, der Grünen-Vertreterin Löhrman und zuletzt bei FDP-Vertreterin Yvonne Gebauer. Ob es nun Ministerin Dorothee Feller (CDU)

schafft, tatsächlich die vorgelegten Handlungskonzepte umzusetzen, wird sich zeigen. Und nebenbei gesagt: Handlungskonzepte kann bestimmt fast jeder Lehrer:in erstellen.

 

Handlungskonzept Unterrichtsversorgung vorgestellt

Düsseldorf, 14. Dezember 2022 - Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit: Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller hat ein Handlungskonzept zur Verbesserung der Unterrichtsversorgung vorgestellt: „Der Lehrkräftemangel ist gegenwärtig eine der größten Herausforderungen für unsere Schulen. Mit unserem Handlungskonzept unternehmen wir jetzt einen wichtigen Schritt, um unsere Schulen wirksam zu unterstützen.

Das Konzept enthält zahlreiche innovative und zielgerichtete Maßnahmen, die wir jetzt zügig umsetzen werden. Wir haben das Handlungskonzept in den vergangenen Wochen intensiv mit allen am Schulleben Beteiligten besprochen. Ich bedanke mich sehr für den konstruktiven Austausch und das Vertrauen. Uns verbindet der gemeinsame Wunsch, die Situation an unseren Schulen nachhaltig zu verbessern. Es wird jedoch auch mit diesem Handlungskonzept eine Daueraufgabe bleiben.“  

Das Ministerium für Schule und Bildung wird jetzt – soweit erforderlich – die Rechtsgrundlagen für die Umsetzung der verschiedenen Maßnahmen schaffen. Dies erfolgt in der Regel in Form von Verordnungen und Erlassen. Angestrebt wird eine weitest gehende Umsetzung der Maßnahmen zum 1. Mai 2023.  


Schulministerin Feller betonte, dass es für die Verbesserung der Unterrichtsversorgung einen langen Atem brauchen werde: „Der Fachkräftemangel zeigt sich gegenwärtig in allen gesellschaftlichen Bereichen. Unsere Schulen konkurrieren mit der Wirtschaft um die besten Köpfe in unserem Land. Deshalb kommt es darauf an, dass wir dem Lehrerberuf wieder mehr Wertschätzung entgegenbringen, um langfristig mehr junge Menschen für diesen wichtigen Beruf zu gewinnen.“  


Der Lehrkräftemangel ist eine bundesweite Herausforderung. Er stellt sich je nach Lehramtsbefähigung, Schulform und Region unterschiedlich dar. Dabei können sowohl ländliche Regionen als auch Regionen mit besonderen sozialen Herausforderungen betroffen sein. Ministerin Feller hatte unmittelbar nach Amtsantritt im Sommer dieses Jahres eine Arbeitsgruppe eingesetzt, um Vorschläge für eine wirksame Verbesserung der Unterrichtsversorgung zu erarbeiten. Das jetzt vorgelegte Handlungskonzept Unterrichtsversorgung mit kurz-, mittel- und langfristig wirkenden Maßnahmen nimmt alle personalwirtschaftlichen und dienstrechtlichen Bereiche in den Blick.

 Es gliedert sich in drei Bereiche:  

·         Lehrerausbildung und Lehrereinstellung
·         Wertschätzung und Entlastung
·         Dienstrecht  

Ministerin Feller: „Langfristig sind wir auf mehr grundständig ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer angewiesen. Wir brauchen aber auch Maßnahmen, die jetzt unmittelbar wirken. Deswegen werden wir unter anderem weitere Beschäftigungsmöglichkeiten für Oberstufenlehrkräfte schaffen, den Seiteneinstieg erweitern und dabei für eine gute berufsbegleitende Qualifizierung sorgen.“  


Schulministerin Feller hob hervor, dass die Bekämpfung des Lehrkräftemangels eine gemeinsame Aufgabe aller am Schulleben Beteiligten sei: „Auf der einen Seite haben wir Maßnahmen entwickelt, mit denen wir unsere Lehrerinnen und Lehrer in ihrem Alltag entlasten und damit den Beruf auch attraktiver gestalten.


Dazu zählt auch, dass die zentralen Prüfungen in Klasse 10 zukünftig eine Klassenarbeit ersetzen können. Ein weiteres Beispiel: Alltagshelferinnen und Alltagshelfern, die außerhalb des Unterrichtes in Schule unterstützen sollen, können befristet auf unbesetzten Stellen eingestellt werden.

Auf der anderen Seite müssen aber auch Lehrerinnen und Lehrer, die sich bereits im Dienst des Landes befinden, einen Beitrag leisten, um besonders stark belastete Schulen zu unterstützen. Deshalb haben wir auch Maßnahmen aus dem Bereich des Dienstrechts aufgenommen. Guter Unterricht muss an allen Schulen sichergestellt sein. Das sind wir unseren Kindern schuldig. Dafür tragen wir alle gemeinsam die Verantwortung.“  


Abschließend erklärte Schul- und Bildungsministerin Feller, dass die Umsetzung des Handlungskonzepts in den kommenden Monaten aufmerksam begleitet wird: „Wir werden das Konzept jetzt konsequent umsetzen. Bei Bedarf werden wir nachsteuern und dazu den vertrauensvollen Austausch mit den Verbänden und Personalräten fortsetzen.“   Das Handlungskonzept Unterrichtsversorgung, ein Faktenblatt (Kurzfassung des Handlungskonzepts) sowie weitere Informationen finden Sie hier.

Faktenblatt vom 14. Dezember 2022
Handlungskonzept Unterrichtsversorgung (Kurzfassung)

Zielsetzung Der Lehrkräftemangel ist eine bundesweite Herausforderung. Guter Unterricht und gute Bildung bedürfen einer verlässlichen und verbesserten Unterrichtsversorgung. Um dieses Ziel zu erreichen, ist das Handlungskonzept Unterrichtsversorgung erarbeitet worden. Das Handlungskonzept gliedert sich in drei Abschnitte mit

 Maßnahmen aus den Bereichen der Lehrerausbildung und der Lehrereinstellung,


 Maßnahmen zur Wertschätzung und Entlastung und  Maßnahmen aus dem Bereich des Dienstrechts. Das Handlungskonzept ist ein erster Schritt. Das Ministerium für Schule und Bildung wird diese Maßnahmen konsequent umsetzen, überprüfen, an neue Bedarfe – unter Umständen auch kurzfristig – anpassen und auch weitere Maßnahmen entwickeln, um eine gesicherte Unterrichtsversorgung zu gewährleisten. I. Maßnahmen aus den Bereichen Lehrerausbildung und Lehrereinstellung


• Der Seiteneinstieg mit einem berufsbegleitenden zweijährigen Vorbereitungsdienst wird für das Lehramt an Grundschulen geöffnet. Das Angebot richtet sich an Masterabsolventinnen und Masterabsolventen von Universitäten oder Fachhochschulen mit Berufserfahrung. Die Ausbildung erfolgt in zwei Unterrichtsfächern der Grundschule, mindestens eines davon muss Deutsch oder Mathematik sein. Das Angebot ist auf fünf Jahre befristet. • Lehrkräfte mit der Befähigung zum Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen erhalten zukünftig die Möglichkeit, dauerhaft an einer Grundschule eingestellt zu werden, auch wenn ihre Lehrbefähigungen kein Fach der Grundschule 2 abbilden. Die Einstellung ist mit der Verpflichtung zur Nach- bzw. Weiterqualifizierung verbunden. Das Angebot ist auf zwei Jahre befristet.


• Der Duale Master für das Berufskolleg wird für Bachelorabsolventinnen und Bachelorabsolventen von Universitäten geöffnet. Er wird gleichzeitig um folgende Fachrichtungen erweitert: Bautechnik mit Hochbautechnik oder Tiefbautechnik, Mediendesign und Designtechnik sowie Technische Informatik.


• Die Landesregierung prüft die Zahlung von finanziellen Anreizen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst bzw. in den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst in Mangelfächern am Berufskolleg. Damit sollen mehr Ingenieurinnen und Ingenieure für den Schuldienst gewonnen werden.

• Ein weiterer Ausbau der Studienanfängerplätze wird geprüft. Ziel ist, die Zahl der Absolventinnen und Absolventen der Lehramtsstudiengänge für das Grundschullehramt und das Lehramt für sonderpädagogische Förderung in verschiedenen Fachrichtungen langfristig zu erhöhen. Das Ministerium für Schule und Bildung befindet sich dazu in Gesprächen mit dem Finanz- und dem Wissenschaftsministerium.


• Studienabsolventinnen und Studienabsolventen für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen können ihren Vorbereitungsdienst zukünftig auch für das Lehramt an Grundschulen oder für das Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundarund Gesamtschulen aufnehmen und die entsprechende Lehramtsbefähigung erwerben. Sie durchlaufen dazu einen zweijährigen berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst. Das Angebot ist auf fünf Jahre befristet.


• Lehramtsanwärter/-innen können freiwillig den Anteil des selbstständigen zusätzlichen Unterrichts von bis zu drei auf bis zu sechs Wochenstunden erhöhen. Diese Maßnahme soll entfristet werden.


• Das bisher erforderliche Sprachniveau C2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen wird für den Zugang zu sog. Ausgleichsmaßnahmen auf das Niveau C1 festgesetzt. Damit soll Lehrkräften aus Drittstaaten der Einstieg in den Schuldienst erleichtert werden. Für eine dauerhafte Übernahme muss jedoch weiterhin das Niveau C2 erreicht werden.

• Zum 1. August 2023 werden die Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase um 400, die Stellen für Multiprofessionelle Teams Inklusion in der Sekundarstufe I um 300 erhöht. Für die Förderschule werden zum 1. August 2023 125 zusätzliche Stellen für Multiprofessionelle Teams zur Verfügung gestellt. Einstellungen auf diesen Stellen können bereits in diesem Schuljahr im Vorgriff erfolgen. Gleichzeitig wird der Kreis der Bewerberinnen und Bewerber für die 3 Multiprofessionellen Teams für Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger geöffnet. II. Wertschätzung der Beschäftigten an Schulen und Entlastungen der Lehrkräfte und Schulleitungen


• Die Landesregierung hat mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Lehrkräftebesoldung eine wichtige Weichenstellung für die Schulen in NordrheinWestfalen vorgenommen. Die Besoldung der verbeamteten Lehrkräfte der Primarstufe und Sekundarstufe I wird in fünf Schritten in die Besoldungsgruppe A 13 angehoben. Die vergleichbaren tarifbeschäftigten Lehrkräfte werden ebenfalls einbezogen. Allein bis 2026 werden dafür rund 900 Millionen Euro bereitgestellt.


• Das Ministerium für Schule und Bildung wird eine neue Werbekampagne für den Lehrerberuf starten und dabei auch das Thema Wertschätzung in den Vordergrund rücken. Mit Blick auf die junge Zielgruppe soll der Fokus auf Onlinewerbemaßnahmen liegen. Für die Lehrerwerbekampagne sind in 2023 rund eine Million Euro vorgesehen.


• Die Antragsverfahren zur sonderpädagogischen Förderung (AO-SF) sollen verschlankt werden, um Lehrkräfte spürbar zu entlasten. Dazu hat das Ministerium für Schule und Bildung einen „Prüfauftrag zur steigenden Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung“ vergeben. Die Qualität und Aussagekraft der AO-SF-Verfahren bleibt gewahrt.

• Die Zentralen Prüfungen in Klasse 10 (ZP-10) können zukünftig an allen Schulformen eine Klassenarbeit ersetzen. Zur Entlastung der Lehrkräfte wird die Bandbreite der verpflichtend zu schreibendenden Klassenarbeiten in den Fächern mit Zentraler Prüfung 10 an allen Schulformen von „4 bis 5“ auf „3 bis 5“ abgesenkt.

• Die Schulen können auf unbesetzten Stellen für Lehrerinnen und Lehrer künftig befristet Alltagshelferinnen und Alltagshelfer einstellen. Das soll zu einer zeitnahen und spürbaren Entlastung der Lehrkräfte führen. III. Dienstrechtliche Maßnahmen

• Das Instrument der Abordnung von Lehrkräften soll intensiver genutzt werden, um besonders belastete Schulen gezielt zu unterstützen. Abordnungen im Schulbereich sind schulformübergreifend sowie schulamts- und bezirksübergreifend möglich und werden angesichts der unterschiedlichen Personalausstattung in einzelnen Regionen und Schulformen stärker und flächendeckend genutzt. Dabei sollte ein vorübergehender Einsatz an einer anderen Schule auch länger als ein Schulhalbjahr dauern.


4 • Neueinstellungen sollen grundsätzlich mit Abordnungen verbunden werden können. Ziel ist, die Personalsituation in derzeit unterversorgten Schulen zeitnah mit grundständig ausgebildetem Personal zu verbessern. Voraussetzung ist, dass die abgebende Schule ausreichend gut ausgestattet ist.


• Die voraussetzungslose Teilzeit wird intensiv geprüft. Anträge der Lehrkräfte auf Teilzeitbeschäftigung, die nicht im Zusammenhang mit familiären Gründen stehen, werden intensiv daraufhin geprüft, ob im Einzelfall dienstliche Gründe einer Genehmigung (im beantragten Umfang) entgegenstehen. • Lehrkräfte können erst zum Ende eines Schuljahres in den vorzeitigen Ruhestand eintreten. Anträge auf Versetzung in den Ruhestand, die vor dem regulären Pensionseintrittsalter bereits mit Vollendung des 63. Lebensjahres möglich sind, werden in bewährter Praxis aus dienstlichen Gründen bis zum Ende des laufenden Schuljahres hinausgeschoben.

• Die räumlichen Einsatzmöglichkeiten von Lehrkräften werden erweitert. Lehrkräfte, die aus einer Beurlaubung oder Freistellung von mehr als acht Monaten in den Schuldienst zurückkehren und nicht an der bisherigen Schule eingesetzt werden möchten, werden zukünftig im Umkreis von bis zu 50 Kilometern zum Wohnort eingesetzt. • Befristet eingestellte Vertretungslehrkräfte können unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Übernahme in ein Dauerbeschäftigungsverhältnis stellen. Dieses Angebot ist auf zwei Jahre befristet.

Vierte grenzübergreifende Kontrollaktion gegen ausbeuterische Arbeits- und Wohnverhältnisse

Nutzungsuntersagung für drei Unterkünfte, Verdacht auf Mietwucher

Düsseldorf, 13. Dezember 2022 - Bei einer grenzübergreifenden Kontrollaktion in der Stadt Nettetal und der Gemeinde Brüggen im Kreis Viersen am 12. Dezember 2022 hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit nordrhein-westfälischen, niederländischen, polnischen und weiteren EU-Behörden Wohnungen und Gebäude ins Visier genommen: Ziel: Schutz von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern vor ausbeuterischer Unterbringung und Beschäftigung sowie weiteres Aufklären von Strukturen.

Neben Gebäuden, in denen niederländische Leiharbeitsfirmen aus der Fleischindustrie Beschäftigte unterbringen, wurden erstmals auch Gebäude kontrolliert, in denen Menschen unterkommen, die für polnischen Firmen aus der Logistik- und Baubranche arbeiten. Alle angetroffenen Leiharbeitnehmerinnen und -nehmer sind in den Niederlanden beschäftigt.

Die Kontrolle war bereits die vierte großangelegte Kontrollaktion dieser Art im deutsch-niederländischen Grenzgebiet. Auf Einladung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützte zudem die Europäische Arbeitsbehörde (ELA) die gemeinsamen Kontrollen und ermöglichte erstmals die Teilnahme von Beamten aus Polen.  

„Weiter konsequent gegen Menschen, die andere Menschen ausbeuten: Mit der erneuten grenzüberschreitenden Kontrollaktion im deutsch-niederländischen Grenzgebiet geht die Landesregierung Nordrhein-Westfalen konzentriert mit anderen Behörden gegen ausbeuterische Arbeits- und Wohnverhältnisse vor. Gleichzeitig werden die Strukturen im Hintergrund immer weiter aufgeklärt.

Dieses Mal haben wir nicht nur Firmen aus der niederländischen Fleischindustrie, sondern auch aus der Logistik- und Baubranche in das Visier genommen. Wir haben unsere Kommunen mit dem Wohnraumstärkungsgesetz in die Lage versetzt, hart gegen schwarze Schafe durchzugreifen. Daher werden wir auch in Zukunft nicht lockerlassen und ausbeuterischen Unternehmen weiter im Nacken sitzen“, sagt Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen, die sich bei der Kontrollaktion in Brüggen vor Ort ein Bild machte und mit den Einsatzkräften und Betroffenen sprach.  


„Der nordrhein-westfälische Arbeitsschutz hat bei dieser länderübergreifenden Überwachungsaktion insbesondere Leiharbeitsfirmen im Fokus, die ihre Beschäftigten durch menschenunwürdige Unterkünfte bei extrem hohen Mieten als Arbeitskraft ausbeuten. Gleich wo die Firmen ihren Sitz haben, ob in Deutschland, den Niederlanden oder in Polen, die Unterkünfte für Arbeitskräfte müssen den geltenden Arbeitsschutzbestimmungen entsprechen. Dafür sorgen wir mit unserer konsequenten Überwachung. Ausbeuterische Strukturen dürfen hier keinen Platz haben,“ erklärt Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.  

Insgesamt haben die beteiligten Behörden in Nettetal sowie Brüggen bei sechs Gebäuden verschiedenste Verstöße festgestellt. In drei Unterkünften in Nettetal waren derart desolate Zustände festzustellen, dass eine Gefahr für Leib und Leben der Bewohner bestand. Die brandschutzrechtlichen Mängel, insbesondere das Fehlen erforderlicher Rettungswege, führte zur Anordnung von sofortigen Teilschließungen. Aus diesem Grund wurden in drei Unterkünften fünf Geschosse geräumt beziehungsweise teilgeräumt.

In diesen drei Objekten wird die weitere Nutzung als Sammelunterkunft generell untersagt. Die Wohnungsaufsichtsstellen haben eine Vielzahl an Verstößen nach dem Wohnraumstärkungsgesetz festgestellt - unter anderem fehlende Beheizung. Die festgestellten Rechtsverstöße sollen nun schnellstmöglich ordnungsrechtlich geahndet werden.  


Insgesamt waren rund 70 rumänische und polnische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Leiharbeitsfirmen in diesen Unterkünften untergebracht. Die meisten wurden willkürlich einquartiert, abgeschottet und über ihre Mieterrechte in Unkenntnis gelassen. Einzelne Bewohner mussten in Abstellkammern wohnen. Eklatante Verstöße gegen Arbeitsschutzrecht (Mindestlohn, Arbeitszeiten, Kündigungsschutz) werden die niederländischen Behörden zusätzlich ahnden. Zudem wird der polnische Arbeitsschutz im eigenen Land nachprüfen, ob die Abzüge für Miete vorgenommen wurden und diese rechtmäßig sind.  

Außerdem führten die Kontrollen zu Anhaltspunkten für den Straftatverdacht des Mietwuchers, weil die Leiharbeitsfirmen hohe Mieten von den Bewohnerinnen und Bewohnern verlangen. Dort wo es einen Anfangsverdacht von Steuerstraftaten gibt, werden die Strafverfolgungsbehörden eingeschaltet. Die Kontrollaktion wurde vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen initiiert und koordiniert.  


„Heute haben wir mit vereinten Kräften des Ministeriums, der Kreisverwaltung, der Stadt Nettetal und der Gemeinde Brüggen, der Polizei, des Arbeitsschutzes der Bezirksregierung Düsseldorf sowie der niederländischen Behörden zahlreiche Durchsuchungen in Brüggen und Nettetal durchgeführt. Damit machen wir klar, dass wir aktiv gegen Schwarzarbeit und schlechte Unterbringungsverhältnisse von Arbeitsmigrantinnen und –migranten vorgehen. Ich danke dem Ministerium von Ina Scharrenbach für die Koordinierung und allem beteiligten Kräften für ihren Einsatz”, so der Landrat des Kreises Viersen, Dr. Andreas Coenen.  

„Wir leisten in der Kommune die Basisarbeit bei der Bekämpfung von Ausbeutung in der internationalen Leiharbeiterszene. Die Zusammenarbeit mit Kreis- und Landesbehörden ist für uns immens wichtig, um dauerhaft noch schlagkräftiger zu sein. Wir wollen, dass Betreiber von Unterkünften eine menschenwürdige Unterbringung sicherstellen und begreifen, dass es eine Verpflichtung gegenüber den Menschen unserer Stadt und den jeweils betroffenen Nachbarschaften gibt“, so der Bürgermeister der Stadt Nettetal Christian Küsters.  

Frank Gellen, der Bürgermeister in Brüggen erklärte, dass er es als unverantwortlich und nicht hinnehmbar erachte, wenn Menschen aus Osteuropa als billige Arbeitskräfte von Unternehmen menschenunwürdig untergebracht und oft ohne jeglichen Arbeitsschutz ausgebeutet würden. Er sei froh, dass mit derartigen gemeinsamen Aktionen ein deutliches Zeichen dagegengesetzt werde. Während bei der letzten Kontrolle bereits der rumänische Arbeitsschutz beteiligt war, konnten die Behörden dieses Mal auf die Mithilfe des polnischen Arbeitsschutzes bauen.

Damit wird das Netzwerk gegen ausbeuterische Leihunternehmen breiter und europäischer aufgestellt und es werden noch mehr Branchen in den Blick genommen. Die Unterstützung der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) bei den Kontrollaktionen trägt dazu bei, um ein grenzübergreifendes Problem in der Europäischen Union in den Griff zu bekommen.  

Cosmin Boiangiu, Exekutivdirektor der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA): „Einige Unternehmen versuchen, sich den Kontrollen der Behörden eines EU-Mitgliedstaats zu entziehen, indem sie Arbeitnehmer/innen jenseits der Grenze in einem anderen EU-Land unterbringen, allerdings unter inakzeptablen Bedingungen. Durch grenzüberschreitende gemeinsame Kontrollen, die von den nationalen Behörden und der Europäischen Arbeitsbehörde ELA organisiert werden, kann jedoch gegen solche grenzüberschreitenden Verstöße gegen die Arbeitnehmerrechte vorgegangen und die Arbeitsmobilität in der EU fairer gestaltet werden.“  

Die ELA unterstützt die Mitgliedstaaten bei der wirksamen Durchsetzung der Gesetze zur Arbeitsmobilität in der EU. Dazu gehört auch die Koordinierung und Unterstützung von grenzüberschreitenden Inspektionen. Den EU-Arbeitnehmern wurde im Rahmen der Kontrollaktion eine Beratung über ihre Arbeitsrechte angeboten.  

Hintergrund – Grenzübergreifende Zusammenarbeit als wichtiger Schritt zur Bekämpfung von organisierter Ausbeutung:  
 ·         Die grenzübergreifenden Kontrollen gehen auf eine Initiative des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen zurück. Bereits dreimal fanden erfolgreiche Kontrollen im deutsch-niederländischen Grenzgebiet statt: am 12. und 13. Februar 2022 in Geldern und Emmerich, am 8. Mai 2022 in Goch und am 24. und 25. November in Gronau und Südlohn.  
·         Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass Arbeitsverleiher den auf deutscher Seite günstigeren Wohnraum ankaufen oder anmieten, Leiharbeitnehmer aus Ost- und Südosteuropa in ihren Heimatländern oft mit falschen Versprechungen anwerben und in fraglichen Unterkünften einquartieren. Daher ist es umso wichtiger, dass die grenzübergreifende Zusammenarbeit in diesem Bereich intensiviert wird.

 

Digitale Fortbildungsoffensive wird verlängert

Düsseldorf, 09. Dezember 2022 - Die im Frühjahr 2022 gestartete Digitale Fortbildungsoffensive für Schulleitungen und Lehrkräfte wird für ein weiteres halbes Jahr bis 30. Juni 2023 fortgesetzt. Damit stehen Schulleitungen und Lehrkräften die Angebote zur Unterstützung bei der digitalen Transformation weiterhin zur Verfügung. Darüber hinaus wird den Schulen ein zusätzliches Fortbildungsbudget sowie ein zusätzlicher Pädagogischer Tag zur Verfügung gestellt.  


Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller: „Für einen modernen digitalen Unterricht brauchen wir gut ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer. Wir führen deshalb die digitale Fortbildungsoffensive weiter und bauen die Maßnahmen aus, damit unsere Lehrerinnen und Lehrer die Potenziale der digitalen Medien auch voll ausschöpfen können.“  

Durch die Fortsetzung der Maßnahmen auch im zweiten Schulhalbjahr haben die Schulen in Nordrhein-Westfalen nun mehr Zeit, das umfängliche Angebot zu nutzen und es in ihre schulischen Entwicklungsprozesse zu integrieren.  

Zusätzlich können registrierte Schulleitungen und Lehrkräfte ab sofort auch auf eine umfangreiche E-Book-Bibliothek zugreifen. Die Auswahl der Fachbeiträge und Ratgeber für Schulleitungen ist inhaltlich auf das Online-Kursangebot der Schulleitungsmaßnahme abgestimmt und unterstützt daher die Weiterarbeit an der Schule. Registrierte Lehrkräfte erhalten mit der für sie bereitstehenden E-Book-Bibliothek zusätzliche Unterstützung bei der Nutzung digitaler Medien im Unterrichtsalltag.
Auch über die Maßnahmen der Digitalen Fortbildungsoffensive hinaus sollen die Schulen in ihrer weiteren Entwicklung unterstützt werden.  

Alle öffentlichen Schulen und genehmigten Ersatzschulen des Landes erhalten eine Fortbildungsbudget-Sonderzuweisung in Höhe von jeweils 1.000 Euro (Berufskollegs einschließlich der Berufskollegs als Förderschule erhalten eine Fortbildungsbudget-Sonderzuweisung in Höhe von jeweils 2.000 Euro), die für das Lehren und Lernen in der digitalen Welt einzusetzen ist. Insgesamt stehen hierfür Mittel in Höhe von rund 5,8 Millionen Euro zur Verfügung.  


In Verbindung mit der Nutzung des Sonderbudgets sind die Schulen aufgefordert, einen Pädagogischen Tag zu planen. Dieser soll im Nachgang zur Digitalen Fortbildungsoffensive durchgeführt werden und für eine Standortbestimmung des Kollegiums bezüglich des Lehrens und Lernens in der digitalen Welt genutzt werden. Mit den Ergebnissen sollen die eingeleiteten Entwicklungen auf diesem wichtigen pädagogischen Feld beurteilt und fortgesetzt werden. Alternativ kann das Sonderbudget für gezielte Maßnahmen an diesem zusätzlichen Pädagogischen Tag verwendet werden.

 

Mehr Bauland für bezahlbares Wohnen bereitstellen

95 Kommunen sollen erweiterte Werkzeuge an die Hand bekommen
Düsseldorf, 05. Dezember 2022 - Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat die Verbändeanhörung über einen Entwurf für eine Rechtsverordnung zur Umsetzung des Bundes-Baulandmobilisierungsgesetzes eingeleitet.

Mit der künftigen Baulandmobilisierungs-Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sollen 95 Kommunen zusätzliche Instrumente zur Verfügung gestellt werden, um mehr und schneller Bauland erschließen zu können. Dazu zählt unter anderem die Erweiterung des gemeindlichen Vorkaufsrechts auf brachliegende Grundstücke oder die Möglichkeit zur Verhängung eines Baugebots bei dringendem Wohnbedarf der Bevölkerung.  

Der Verordnungsentwurf wird bis zum 16. Dezember 2022 durch die Verbände angehört. Anschließend erfolgt eine Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen. Mit einem Inkrafttreten ist Anfang 2023 zu rechnen.  


„Bauland ist der Boden auf dem bezahlbares Wohnen entsteht. Ohne bezahlbares Bauland kann es kein bezahlbares Wohnen und damit keine bezahlbaren Mieten geben. Deshalb wollen wir als Landesregierung 95 Kommunen eine neue Verordnung zur Baulandmobilisierung an die Hand geben. Mit den erweiterten Werkzeugen können die 95 Städte und Gemeinden noch effektiver den Boden für neuen Wohnungsbau und bezahlbares Wohnen bereiten. Mit der neuen Verordnung können in Nordrhein-Westfalen noch mehr Brachflächen zu Bauflächen werden”, sagt Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.  

Zur Bestimmung der 95 Städte und Gemeinden hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen ein Gutachten bei dem Unternehmen „RegioKontext GmbH“ beauftragt. Das Gutachten bestimmt Gebiete in Nordrhein-Westfalen, in denen nach Vorgabe durch den Bund die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen nach § 201a BauGB nicht gewährleistet oder besonders gefährdet ist.  

Folgende Handlungsinstrumente zur Mobilisierung von Bauland könnten mit dem Inkrafttreten der Baulandmobilisierungs-Verordnung den 95 Kommunen zur Verfügung stehen:  
·         Erweiterung des gemeindlichen Vorkaufsrechts auf brachliegende Grundstücke oder für im Zusammenhang bebaute Ortsteile (§ 25 Absatz 1 Nummer 3 Baugesetzbuch (BauGB): Beim Verkauf eines beispielsweise brachliegenden Grundstücks kann insbesondere der Stadt oder Gemeinde ein Vorkaufsrecht zustehen. Das heißt, die Stadt oder Gemeinde kann aus städtebaulichen Gründen bei der Veräußerung von Grundstücken das Eigentum erwerben.  


·         Befreiungen von Festsetzungen eines B-Planes auch unter Abweichung von den Grundzügen der Planung (§ 31 Absatz 3 BauGB): Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung oder eine Ausnahme erteilt werden. In einem Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt kann eine Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans zugunsten des Wohnungsbaus erteilt werden.  

·         Verhängung von gemeindlichen Baugeboten zur Wohnbebauung bei dringendem Wohnbedarf der Bevölkerung (§ 175 Absatz 2 und 176 Absatz 1): Mit dem Baugebot kann die Gemeinde durch Bescheid die Eigentümerinnen und Eigentümer verpflichten, ihre Grundstücke innerhalb einer angemessenen Frist zu bebauen oder eine vorhandene bauliche Anlage anzupassen.  


Mit dem Gesetz zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz) vom 14. Juni 2021 wurde den Ländern die Möglichkeit eröffnet, durch eine Verordnung nach § 201a BauGB Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten zu bestimmen und dadurch die Anwendung bestimmter baurechtlicher Instrumente durch die Städte und Gemeinden zu ermöglichen.

Voraussetzung ist, dass nach der in § 201a Satz 3 und 4 BauGB genannten den Kriterien festgestellt wird, dass in den durch die Verordnung benannten Gemeinden der Wohnungsmarkt angespannt ist.   Aus der vorliegenden Gebietskulisse kann nicht zugleich auf eine Gebietskulisse als Grundlage für die Evaluierung der Mieterschutzverordnung geschlossen werden, da sich die Zweckrichtungen der jeweiligen Verordnungsermächtigungen deutlich unterscheiden.  

Eine Mieterschutzverordnung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch wirkt sich zwingend unmittelbar auf den Mietmarkt der darin aufgelisteten Städte und Gemeinden aus, indem staatlich in die Mietpreise eingegriffen wird. Die Mieterschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen und die darin enthaltene Gebietskulisse wird im kommenden Jahr einer Überprüfung unterzogen. 

 

Ein Jahr e-Tarif eezy.nrw: Einfach und grenzenlos im NRW-Nahverkehr

Düsseldorf, 02. Dezember 2022 - Minister Oliver Krischer: „eezy.nrw und das geplante Deutschlandticket ergänzen sich hervorragend. Beide stehen für einfaches, flexibles und grenzenloses Fahren im ÖPNV.“ Vor einem Jahr ist im öffentlichen Nahverkehr in Nordrhein-Westfalen flächendeckend der neue e-Tarif eezy.nrw gestartet. Damit gibt es erstmalig einen verbundübergreifenden elektronischen Tarif für Bus und Bahn, bei dem Fahrten einfach per App gebucht und per Luftlinienkilometer abgerechnet werden.

 

Tarifgrenzen spielen keine Rolle mehr. eezy.nrw ist ein gutes Beispiel für den praktischen Nutzen von Digitalisierung für die Kundinnen und Kunden im ÖPNV. Mit bereits 650.000 Fahrten im ersten Jahr zeigt eezy.nrw, dass der flexible und  einfache e-Tarif gut angenommen wird. Verkehrsminister Oliver Krischer bringt es auf den Punkt: „eezy.nrw und das geplante Deutschlandticket ergänzen sich hervorragend. Beide stehen für einfaches, flexibles und grenzenloses Fahren im ÖPNV. eezy.nrw ist das passende, nachhaltige und kundenfreundliche landesweite Angebot für alle, die eher unregelmäßig mit Bund und Bahn unterwegs sind.
Die technischen Voraussetzungen dazu sind in Nordrhein-Westfalen dank der ÖPNV Digitalisierungsoffensive hervorragend.“

ÖPNV-Digitalisierungsoffensive ebnet Weg zur Einführung neuer Tarifprodukte
Ein wichtiger Baustein, um eine Verkehrswende erfolgreich zu gestalten, ist die Digitalisierung im Öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV). Im Rahmen der ÖPNV-Digitalisierungsoffensive NRW bringen Verkehrsunternehmen, Verkehrsverbünde und Zweckverbände auf Initiative des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen digitale ÖPNV-Services voran und leisten damit ihren wesentlichen Beitrag zur Mobilitätswende.


Gestern kamen die Mitglieder des Lenkungskreises der ÖPNV-Digitalisierungsoffensive zu ihrem halbjährlichen Treffen zusammen und tauschten sich zu aktuellen Projekten aus. Der Fokus der diesjährigen Sitzung lag auf dem im Vorjahr gestarteten landesweiten elektronischen Tarif eezy.nrw und dem dazugehörigen Check-in Be-out-System. Die Einführung von eezy.nrw ist eine Gemeinschaftsleistung der ÖPNV-Branche in Nordrhein-Westfalen. Das für die Projektsteuerung zuständige Kompetenzcenter Marketing (KCM) wurde bei den technischen Fragen durch das Kompetenzcenter Digitalisierung (KCD) unterstützt.


Mit eezy.nrw haben sich die Beteiligten in Nordrhein-Westfalen eine Vorreiterrolle im Bundesgebiet gesichert und die technologische und organisatorische Grundlage für weitere Tarifprodukte gelegt, die auch für die Entwicklung des Deutschlandtickets hilfreich ist. Aus den Erfahrungen des ersten Jahres wird eezy.nrw daran anknüpfend tariflich und technisch weiterentwickelt. Mit der Erweiterung der Funktionalitäten wird es zukünftig möglich sein, digitale Varianten abzubilden und weitere Segmente in den Tarif aufzunehmen.

Mit den Projekten der ÖPNV Digitalisierungsoffensive NRW werden bereits heute wichtige Anliegen des aktuellen Zukunftsvertrags der Landesregierung umgesetzt. Digitale Anwendungen fördern die individuelle und intermodale Planung, Auskunft, Buchung und Bezahlung für die Menschen in Nordrhein-Westfalen. Im Schulterschluss mit dem Programm Mobility-as-a-Service (MaaS) NRW setzt sich die ÖPNV Digitalisierungsoffensive NRW dafür ein, die mobil.nrw-App zu einer multimodalen Buchungsplattform auszubauen.

Mit neuen technologischen Voraussetzungen, politischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen wollen sich die Akteure im nächsten Jahr der Weiterentwicklung der ÖPNV-Digitalisierungsoffensive NRW annehmen, um das erprobte Format weiterhin zukunftsfähig und flexibel auszurichten und Projekte wie einen landesweiten Service Chat NRW sowie barrierearmes und grenzüberschreitendes e-Ticketing voranbringen.


Hintergrund zur ÖPNV-Digitalisierungsoffensive NRW
Auf Initiative des für Verkehr zuständigen Ministeriums in Nordrhein-Westfalen, arbeiten die Verkehrsunternehmen, Zweckverbände und Verkehrsunternehmen an der Digitalisierung des öffentlichen Nahverkehrs. Das Kompetenzcenter Digitalisierung (KCD) hat gemeinsam mit dem Kompetenzcenter Marketing (KCM) sowie der Zentralen Koordinierungsstelle (ZKS) die Organisation für die ÖPNV-Digitalisierungsoffensive NRW übernommen.


Ziel aller Beteiligten ist es, maßgeschneiderte Mobilitätslösungen für individuelle Bedürfnisse anzubieten und den ÖPNV attraktiver und kundenfreundlicher zu gestalten. Die ÖPNV-Digitalisierungsoffensive NRW schafft die dafür notwendigen Rahmenbedingungen, wie beispielsweise die Förderung der digitalen Infrastruktur und gibt Standards für die Speicherung, die Pflege und den Austausch von Mobilitätsdaten.

In vier übergreifenden Projekten zur Vernetzung von Information, Tarif, Vertrieb und Mehrwertdiensten werden derzeit 25 konkrete Teilprojekte erarbeitet. Technologien zum Elektronischen Fahrgeldmanagement, landesweite e-Tarif-Lösungen sowie Entwicklungen im Bereich Information und Datenqualität werden ergänzt durch Querschnittsprojekte und Initiativen der Landesgruppe des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV). eezy.nrw, die ÖPNV Digitalisierungoffensive sowie Mobility-as-a-Service sind auch Themen des diesjährigen Mobilitätstag NRW, der am 16. Dezember 2022 stattfindet.


Bei der digitalen Fachkonferenz des Bündnisses für Mobilität des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-​​​Westfalen tauschen sich die Teilnehmenden aus Wirtschaft, Wissenschaft und Behörden über die wichtigen Mobilitätsthemen unserer Zeit aus. Weitere Informationen
ÖPNV Digitalisierungsoffensive NRW Elektronischer Tarif eezy.nrw Mobilitätstag NRW am 16. Dezember 2022  

 

Luftwärmepumpen: Gute Planung im Vorfeld hilft, Lärmkonflikte mit der Nachbarschaft zu vermeiden

Düsseldorf, 02. Dezember 2022 - Kommunen, Handwerk und Herstellende im Austausch über Handlungsmöglichkeiten Wärmepumpen sorgen als Alternative zu Gas- und Ölheizungen für eine verlässliche und bezahlbare Wärmeversorgung und sind besonders klimafreundlich. Die Technik ist stark nachgefragt und wird zunehmend häufiger verbaut. Ziel der Bundesregierung ist, ab dem Jahr 2024 jährlich 500.000 Wärmepumpen neu zu installieren.


Auch Nordrhein-Westfalen will den Einbau von Wärmepumpen erleichtern. Luftwärmepumpen können allerdings bei ungünstiger Aufstellung, falscher Gerätewahl oder mangelnder Wartung deutliche Lärmbelästigungen in der Nachbarschaft hervorrufen, auch wenn die rechtlichen Vorgaben formal eingehalten werden. Vertreterinnen und Vertreter aus Kommunen, Handwerk und Herstellenden haben sich im Umweltministerium ausgetauscht, wie Lärmkonflikte bereits im Vorfeld vermieden und vorhandene Lärmkonflikte vermindert werden können.

Alle waren sich einig, dass für die Akzeptanz der Technologie die Lärmthematik von Anfang an mit bedacht werden muss. Aus den kommunalen Immissionsschutzbehörden wurden Beispielen berichtet, wie zu hohe Lärmpegel bei der Nachbarschaft durch technische Maßnahmen am Gerät oder passiven Schallschutz rund um die Aggregate reduziert werden konnten. Das Handwerk und die Herstellenden, vertreten durch den Fachverband Sanitär, Heizung, Klima NRW, den Westdeutschen Handwerkskammertag, die Handwerkskammer Düsseldorf und den Bundesverband Wärmepumpen e.V., haben betont, dass Rechtssicherheit für Betriebe wie auch für Kundinnen und Kunden wichtig ist.

Ein weiterer Ansatzpunkt besteht in der gezielten Förderung besonders leiser Geräte. Betreiberinnen und Betreiber von Luftwärmepumpen sollten auf folgende Punkte achten: Entscheiden Sie sich für leise Geräte und sprechen Sie mit Ihrem Fachbetrieb über den aus Lärmschutzsicht günstigsten Aufstellungsort für die Luftwärmepumpe. Lassen Sie ihr Gerät in den vorgegebenen Intervallen von einem Fachbetrieb warten.

Sollte es dennoch zu Lärmkonflikten mit der Nachbarschaft kommen, ist es wichtig, mit den Betroffenen im Gespräch zu bleiben und zur Hilfestellung und Klärung der Problematik ihre kommunale Umweltschutzbehörde zu beteiligen. Hintergrund Das Ministerium für Umwelt, Natur und Verkehr Nordrhein-Westfalen greift in seiner Dialogreihe „Zielkonflikte in innerstädtischen Quartieren aus Sicht des Immissionsschutzes“ aktuelle Themen zu Konflikten auf, die sich durch die Nachverdichtung von Siedlungsbereichen oder technische Änderungen ergeben.


Zuletzt wurden „Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Gewerbelärm bei heranrückender Wohnbebauung“ erarbeitet und das Thema der angemessenen (Sicherheits-) Abstände zwischen Störfallbetriebsbereichen und schutzbedürftigen Nutzungen betrachtet. Das Thema der Luftwärmepumpen wurde insbesondere von den Kommunen als aktuell relevant benannt. Die Dialogreihe wird durchgeführt in Kooperation mit dem Städtetag NRW. Weitere Informationen Thema "Geräte- und Maschinenlärm"

 

Minister Oliver Krischer: Schadstoffbelastungen bei Kindern müssen weiter reduziert werden

Düsseldorf, 01. Dezember 2022 - Aktuelle Untersuchungsergebnisse zu Belastungen von Kindern in nordrhein-westfälischen Kitas mit Weichmachern vorgelegt - Regulationen wirken Bei Langzeituntersuchung von Kindergarten-Kinder sind erneut umstrittene Weichmacher oberhalb der Schwelle gefunden, bei der gesundheitliche Wirkungen nicht mehr ausgeschlossen werden können. Dies betraf acht der 250 untersuchten Kinder. Insgesamt ist die Belastung über die letzten zehn Jahre aber sichtbar weiter gesunken und verdeutlicht den Erfolg der verschärften regulatorischen Maßnahmen in der Vergangenheit.

Bei der weit überwiegenden Anzahl der Kinder wurden gesundheitlich unbedenkliche Weichmacher-Belastungen gemessen. Dies belegen die aktuellen Untersuchungsergebnisse des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) im Rahmen der "Kita-Studie NRW". Die insgesamt beobachtete Abnahme der Belastungen gilt insbesondere für die als gesundheitlich besonders bedenklich bewerteten Phthalat-Weichmacher.  "Unsere Kinder sind täglich über Alltagsprodukte und Spielsachen unterschiedlichsten chemischen Stoffen ausgesetzt", sagt Umweltminister Oliver Krischer.

Gerade bei Kindern sei es deshalb wichtig, diese Schadstoff-Belastung zu reduzieren. Denn bestimmte Weichmacher wirken sich negativ auf das Hormonsystem des Körpers aus und es gibt Hinweise, dass sie die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen können. "Die Kita-Studie NRW ist ein wichtiges Frühwarnsystem für mögliche Belastungen von Kindern mit Stoffen aus Verbraucherprodukten." Das Umweltministerium unterstützt daher auch die EU-Initiative für nachhaltige Produktpolitik im Rahmen des EU-Aktionsplans "Schadstofffreiheit von Luft, Wasser und Boden".


Von Ende August 2020 bis Anfang Juli 2021 hat das LANUV zum vierten Mal seit Beginn der Kita-Studie im Jahr 2010 den Urin von 250 Kindern im Alter von drei bis sechs Jahren auf Weichmacher untersucht. Es war nach 2011/12, 2014/15 und 2017/18 der vierte Untersuchungszeitraum. Analysiert wurden unter anderem verschiedene Weichmacher, neben den Phthalaten auch die sogenannten "alternativen" Weichmacher DINCH und Terephthalate. "Die Belastung mit Schadstoffen vor allem bei Kindern muss jederzeit so gering wie möglich gehalten werden", betonte Dr. Sibylle Pawlowski, Präsidentin des LANUV.

"Unsere Daten und Zeitreihen aus der Kita-Studie belegen, dass klare gesetzliche Regelungen wirken und Belastungen dadurch wirksam gesenkt werden können. Seit über zehn Jahren führen wir diese Untersuchungen bereits durch. Die Ergebnisse zeigen, dass unser Ansatz der richtige war, die Belastungen an Kindern konkret nachvollziehbar zu machen." Weichmacher finden sich in vielen Alltagsprodukten, mit denen Kinder in Kontakt kommen. Sie werden Kunststoffen zugesetzt, um sie dehnbar und formbar zu machen.

Mit der Zeit jedoch entweichen die Weichmacher aus den Produkten und können so von Kindern aufgenommen werden. Aufgrund ihrer breiten Verwendung werden die gesundheitlichen Auswirkungen von Phthalaten auf den Menschen intensiv untersucht. So gibt es Hinweise, dass bestimmte Phthalate störend auf das Hormonsystem des Körpers wirken und zum Beispiel die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen können. Daher wurde der Einsatz verschiedener Phthalate durch gesetzliche Regelungen stark eingeschränkt. Die EU hat die Verwendung von Phthalaten in allen Spielzeugen und Babyartikeln stark eingeschränkt oder sogar verboten. 


 Die Belastung mit dem alternativen Weichmacher DINCH reduzierte sich im vierten Untersuchungszeitraum ebenfalls im Vergleich zu den vorherigen Untersuchungsquerschnitten, während die Belastung mit dem Terephthalat DEHTP unverändert ist. Die Überschreitungen der in der Kita-Studie angesetzten gesundheitlichen Kriterien betreffen vor allem die beiden Phthalate DiBP und DnBP. Seit 2020 gelten nunmehr für diese Phthalate erweiterte Beschränkungen: sie dürfen in Verbraucherprodukten nicht mehr eingesetzt werden. In den nächsten Untersuchungszeiträumen der "Kita Studie NRW" soll daher verfolgt werden, ob dies zu einem Rückgang der Überschreitungen führen wird.


Das LANUV bietet den Eltern dieser Kinder umweltmedizinische Beratung an, auch dazu, wie eine Belastung mit Phthalaten minimiert werden kann. DnBP, DiBP, DINCH und DEHTP sind Abkürzungen für Phthalate, die alle das gleiche Molekül-Grundgerüst besitzen, sich aber chemisch leicht unterscheiden. Ihre variablen chemischen Eigenschaften finden in unterschiedlichen Materialien Anwendung. Masterplan Umwelt und Gesundheit  Mit dem 2016 verabschiedeten Masterplan Umwelt und Gesundheit verfolgt die Landesregierung das Ziel, die umweltbedingten Gesundheitsrisiken für die Menschen in Nordrhein-Westfalen mit einem breit angelegten und integrierten Handlungskonzept zu reduzieren.


Ein Schwerpunkt des Masterplans ist das frühzeitige Erkennen der Belastung von Kindern mit Schadstoffen. Das Umweltministerium hat das Landesumweltamt (LANUV) mit Untersuchungen beauftragt, in denen in regelmäßigen zeitlichen Abständen von drei bis vier Jahren die Belastung von Kindern im Alter zwischen zwei und sechs Jahren auf ausgewählte Schadstoffe und deren Abbauprodukte im Urin ermittelt wird. Durch diese regelmäßigen Untersuchungen ist es möglich, die Belastung von Kindern dieser Altersgruppe mit alten und neuen Schadstoffen zu verfolgen (Human-Biomonitoring). Weiterführende Informationen:  Der erste neue Bericht mit den aktuellsten Ergebnissen des letzten Untersuchungsdurchgangs:https://url.nrw/KitaStudieNRW Weitere Berichte zu anderen untersuchten Schadstoffen folgen. Weitere Informationen https://url.nrw/KitaStudieNRW www.umweltportal.nrw.de

 

Schutznetz für das Versorgungsnetz: NRW.BANK-Sonderprogramm „Liquiditätsstärkung Stadtwerke“ kann starten

Düsseldorf, 01. Dezember 2022 - Um kommunale Energieversorger in der aktuellen Situation zu stärken, hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen am 1. Dezember 2022 das Sonderprogramm „NRW.Liquiditätsstärkung Stadtwerke“ gestartet. Für das Programm stehen fünf Milliarden Euro zur Verfügung. Die Landesregierung hat bis zu dieser Höhe eine Haftungsfreistellung an die landeseigene -Förderbank, die NRW.BANK, erteilt. Der Landtag hatte die Landesregierung zuvor dazu ermächtigt.  

„Stadtwerke sichern weitaus überwiegend die Grundversorgung der Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und der öffentlichen Hand in Nordrhein-Westfalen. Deshalb sichert die Landesregierung Nordrhein-Westfalen die Stadtwerke. Mit dem neuen Programm wird ein Schutznetz für unser Versorgungsnetz gespannt. Seit Sommer haben Länder die Bundesregierung aufgefordert, einen bundesweit einheitlichen Rahmen zur finanziellen Absicherung der Stadtwerke zu schaffen. Das ist nicht passiert”, sagt Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.    


Die kommunalen Stadtwerke stellen mit jeweils etwa zwei Dritteln der Gas- und Stromversorgung den Großteil der Energieversorgung des Landes sicher. Zudem erbringen sie regelmäßig noch andere Leistungen der Daseinsvorsorge wie den öffentlichen Nahverkehr oder die Finanzierung vieler weiterer kommunaler Leistungen.  

„Für die Versorgungssicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger brauchen wir stabile kommunale Energieversorger. In der aktuellen Energiekrise müssen wir daher unsere Stadtwerke bei der Stärkung ihrer finanziellen Basis unterstützen. Mit dem Start des neuen Liquiditätsprogramm setzt die Landesregierung genau hier ein starkes Zeichen: Wir stellen sicher, dass die Stadtwerke auch künftig Zugang zu ausreichenden Finanzmitteln haben. Mit einer Landesgarantie im Volumen von 5 Milliarden Euro sichern wir Kredite an die Kommunen zugunsten der Stadtwerke. So unterstützen wir unsere Stadtwerke und sorgen dafür, dass im Winter die Energieversorgung im Land sicher ist“, sagt Minister der Finanzen Dr. Marcus Optendrenk.  


Grundlage des Programms ist eine Regelung im Haushaltsgesetz des Landes zur Absicherung der Energieversorgung, die auf einen Änderungsantrag der Regierungsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 3. November 2022 hin mit den Stimmen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP beschlossen und noch in den Nachtragshaushalt 2022 aufgenommen wurde.   „Gerade in der aktuellen Energiekrise müssen sich die Menschen in Nordrhein-Westfalen auf ihre Stadtwerke als Energieversorger verlassen können“, sagt Eckhard Forst, Vorstandsvorsitzender der NRW.BANK. „Als Partner der Kommunen stellen wir gemeinsam mit dem Land NRW sicher, dass die regionale Versorgung nicht an der Liquidität scheitert.”  


Die Kommunen leiten die aufgenommenen Finanzmittel vollständig an ihre betroffenen Stadtwerke weiter und sind im Gegenzug verpflichtet, sich ausdrücklich zum eigenen Energieversorger zu bekennen, indem sie ihren Anteil am Haftungskapital der Gesellschaft erhöhen. Darüber hinaus gilt für teilnehmende kommunale Energieversorger eine Boni-Sperre für Geschäftsführer und Vorstände sowie eine Ausschüttungssperre, ohne dabei die Finanzierung der kommunalen Daseinsvorsoge zu gefährden.

NRW-Schulministerin Ministerin Feller: Wir brauchen einen langen Atem
Maßnahmenpaket gegen Lehrkräftemangel vor der Fertigstellung

Düsseldorf, 01. Dezember 2022 - Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller: „Der Lehrkräftemangel ist derzeit bundesweit und somit auch bei uns die größte Herausforderung für unsere Schulen. Die Landesregierung geht dieses Problem aktiv und entschlossen an. Bereits in den Sommerferien hatte ich einer Arbeitsgruppe den Auftrag gegeben, wirksame Maßnahmen für eine bessere Unterrichtsversorgung zu entwickeln und dabei mutig zu denken. Die Ergebnisse liegen im Entwurf vor, und inzwischen habe ich auch mit allen am Schulleben Beteiligten über die Vorschläge gesprochen. Diese Gespräche waren sehr hilfreich, und ich bedanke mich ausdrücklich für den konstruktiven Austausch und das Vertrauen.“

Schulministerin Feller wird das fertige Handlungskonzept dem Ausschuss für Schule und Bildung des Landtags von Nordrhein-Westfalen wie geplant auf seiner nächsten Sitzung am 14. Dezember 2022 vorstellen. Sie wies gleichzeitig darauf hin, dass eine bessere Personalausstattung der Schulen durch zusätzliches Personal nicht von heute auf morgen zu erreichen sei: „Die Beseitigung des Lehrkräftemangels erfordert einen langen Atem. Das belegen die neuen Zahlen zur Unterrichtsversorgung vom Dezember. Umso wichtiger ist es, jetzt auch Maßnahmen zu ergreifen, die möglichst zeitnah die Unterrichtsversorgung an den Schulen verbessern, auch wenn aktuell nicht genügend grundständig ausgebildete Lehrkräfte verfügbar sind und eingestellt werden können. Die Kinder, die heute in der Schule sind, brauchen einen guten Unterricht.“  

Die Landesregierung veröffentlicht seit 2020 zwei Mal jährlich (jeweils mit Datenstand Juni und Dezember) relevante Daten zur Unterrichtsversorgung an den öffentlichen Schulen. Diese Daten geben Auskunft über die von den Bezirksregierungen zur Unterrichtserteilung anerkannten Stellen und über die aktuell vorhandene Personalausstattung in den einzelnen Schulformen.  

Die aktuellen Daten aus dem Dezember zeigen, dass die Personalausstattung an den Schulen zum Schuljahr 2022/23 im Vergleich zum Schuljahr 2021/22 (Stand 1. Juni 2022) landesweit im Umfang von rund 1.300 Stellen auf insgesamt rund 157.000 verbessert werden konnte. Allerdings fehlen derzeit auch Lehrkräfte im Umfang von rund 8.000 Stellen. In diesem Jahr wurden bereits über 7.940 Lehrkräfte und sonstiges pädagogisches Personal neu eingestellt. Dass dennoch Lehrkräfte fehlen, ist zum einen der bundesweit angespannten Situation auf dem Lehrkräftearbeitsmarkt geschuldet.

Zum anderen wurden mit dem Haushalt 2022 zum Schuljahresbeginn 2022/23 auch knapp 5.000 zusätzliche Stellen u.a. in den Bereichen Ganztag, Inklusion und für Einstellungen im Vorgriff auf die Umstellung des gymnasialen Bildungsgangs von acht auf neun Schuljahre geschaffen. Darüber hinaus wurden im November mit dem Nachtragshaushalt 2022 weitere 1.000 zusätzliche Stellen für die Beschulung von Geflüchteten zur Verfügung gestellt.

Die Schulen werden in den kommenden Wochen die neu geschaffenen Stellen ausschreiben und diese, wenn möglich, auch unterjährig besetzen. „Die Zahlen zeigen, wie groß der Handlungsdruck ist. Wir müssen daher unsere Anstrengungen verstärken, damit wir eine bessere Unterrichtsversorgung an unseren Schulen gewährleisten können. Genau an dieser Stelle werden wir mit unserem neuen Handlungskonzept ansetzen.“ Die aktuellen Daten zur Unterrichtsversorgung hier im Bildungsportal.

„Kurve kriegen“ feiert den tausendsten Absolventen

Duisburg, 16. November 2022 - Minister Reul: Wir handeln frühzeitig und bringen junge Menschen, die auf Abwege geraten sind, wieder auf Kurs. Daneben findet ein enger Austausch mit Angehörigen, Jugendämtern und Schulen statt. Im Durchschnitt sind die Jugendlichen knapp 13 Jahre alt, wenn sie zu „Kurve kriegen“ kommen. Die Teilnahme ist jedoch freiwillig. Das Programm kostet pro Teilnehmer etwa 11.000 Euro im Jahr.


„Wir investieren ordentlich in diese Initiative und das zahlt sich aus“, sagte Innenminister Reul heute in Duisburg. „Ein Intensivtäter verursacht bis zu seinem 25. Lebensjahr durchschnittlich 100 Opfer und soziale Folgekosten in Höhe von etwa 1,7 Millionen Euro. ‚Kurve kriegen‘ verhindert solche Intensivtäterkarrieren. Kriminalprävention ist der beste Opferschutz.“

40 Prozent der Absolventen werden nach der Teilnahme an „Kurve kriegen“ nicht mehr straffällig. Bei den restlichen 60 Prozent halbiert sich die Anzahl der Straftaten durch die Teilnahme an der Initiative. Das bundesweit einmalige Programm ist mittlerweile in 40 von 47 Kreispolizeibehörden in Nordrhein-Westfalen etabliert. 2023 ist ein weiterer Ausbau beabsichtigt.

Aktuell werden etwa 650 Kinder und Jugendliche betreut. Die Erfolgsgeschichte von „Kurve kriegen“ hat sowohl in anderen Bundesländern als auch international großes Interesse geweckt. In Schweden plant man, das Programm ab März 2023 unter dem Namen „Back on track“ umzusetzen. Mehr Informationen sowie die jeweiligen Kontaktdaten und Ansprechpersonen vor Ort finden Sie hier: https://www.kurvekriegen.nrw.de/

Ministerium startet den Zukunfts-Check von LOGINEO NRW

Düsseldorf, 08. November 2022 - Mit einer unabhängigen Untersuchung sollen die aktuellen Möglichkeiten und Entwicklungspotenziale der nordrhein-westfälischen Schulplattform in den Blick genommen werden. Die Untersuchung von LOGINEO NRW wird durch das Fraunhofer-Institut Fokus durchgeführt.  

Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller: „Mit dem Zukunfts-Check für LOGINEO setzen wir ein wichtiges Ziel aus dem Koalitionsvertrag um. Wir prüfen LOGINEO NRW gründlich, gewissenhaft und ergebnisoffen. Dazu werden wir uns auch intensiv mit den Nutzerinnen und Nutzern von LOGINEO NRW austauschen. Wir wollen ihre Erfahrungen aus der Praxis in den Zukunfts-Check miteinbinden.“  

Der Zukunfts-Check beleuchtet verschiedene Ebenen von LOGINEO NRW, die Gesamtarchitektur sowie die derzeitigen Planungen im Programm. Ebenso wird parallel der Entwicklungsstand von Landesplattformen in anderen Bundesländern betrachtet.  


In den Zukunfts-Check fließen die Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer von LOGINEO NRW systematisch ein. Dafür finden verschiedene Veranstaltungen statt, bei denen Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Administratoren, Eltern, Medienberaterinnen und Medienberater, Hauptpersonalräte, Hauptschwerbehindertenvertretungen, die Schulaufsicht sowie Schulträger gezielt beteiligt werden.


Darüber hinaus wird ein dauerhafter Praxisausschuss eingerichtet, in dem auch die Anwenderinnen und Anwender vertreten sein werden. Dieser Praxisausschuss soll ein ständiges und systematisches Feedback zum Einsatz digitaler Lernplattformen geben. Dabei geht es um Aspekte wie Nutzerfreundlichkeit, Nutzererlebnis, Aussehen, Handhabung und Support. Die Ergebnisse des Checks werden in einem Abschlussbericht zusammengefasst, der 2023 vorliegen wird.

Bei LOGINEO NRW handelt es sich um ein freiwilliges Plattformangebot des Landes an alle Schulen in Nordrhein-Westfalen. Das System ist ein datenschutzkonformes und kostenloses Organisations- und Kommunikationsinstrument sowie ein Lernmanagementsystem (LMS) und ein Messenger mit integrierter Videokonferenzoption.   Weitere Informationen zu LOGINEO NRW finden Sie unter www.logineo.nrw.de

Minister Oliver Krischer: 49 Euro-Ticket wird öffentlichen Verkehr revolutionieren

Düsseldorf, 03. November 2022 - Der nordrhein-westfälische Umwelt- und Verkehrsminister Oliver Krischer hat die finanzielle Einigung von Bund und Länder auf ein Nachfolge-Modell für das 9 Euro-Ticket begrüßt und eine schnellen Umsetzung gefordert: "Ein Tarifgebiet, ein Preis, ein Ticket: Das 49 Euro-Ticket wird den öffentlichen Verkehr in Deutschland revolutionieren. Das Ticket macht das Fahren mit Bahn und Bus für Millionen Menschen plötzlich attraktiv. Dort wo bisher eine Monatskarte für das Pendeln zwischen zwei Städten einen höheren dreistelligen Betrag kostete, kann ich nun für 49 Euro fahren und das auch noch bundesweit. Das wird den völlig überkommenen und kundenfeindlichen Tarifdschungel in Deutschland radikal lichten.

Diese Entwicklung war noch im Sommer völlig unvorstellbar als etwa der Bundesfinanzminister Christian Lindner eine Nachfolgeregelung für das 9 Euro-Ticket kategorisch ausschloss und als "Gratismentalität" abqualifizierte. Viele haben in den letzten Monat  für das Ticket gekämpft und sich am Ende durchgesetzt. Der fade Beigeschmack der gestrigen Einigung ist allerdings, dass der Bund trotz Erhöhung der Regionalisierungsmittel weiter nicht im nötigen Umfang seiner grundgesetzlichen Verpflichtung zur Finanzierung des ÖPNV nachkommt.

Mit dem zugesagten Geld werden die Länder das Verkehrsangebot kaum halten, geschweige denn ausbauen können. Die gleichzeitige Finanzierung des Tickets bedeutet für NRW einen finanziellen Kraftakt. Eine auskömmliche Finanzierung wäre aber bitter nötig, vor allem in Hinblick auf eine bessere Anbindung ländlicher Räume. Wir werden nun im Kreis der Verkehrsministerinnen und Verkehrsminister zusammen mit den Verkehrsunternehmen an einer schnellstmöglichen Einführung des Tickets arbeiten.

In NRW werden wir Vorschläge erarbeiten wie das 49 Euro-Ticket/Deutschland-Ticket für bestimmte Zielgruppen gerade unter sozialen Aspekten noch attraktiver gestaltet werden kann." Nordrhein-Westfalen wird zum Jahreswechsel den Vorsitz der Verkehrsministerkonferenz für die Jahre 2023 und 2024 übernehmen. Auf ihrer letzten Sitzung wählten die Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren Oliver Krischer einstimming zum Vorsitz für die nächste Amtszeit.

 

„Verantwortung stoppt Vollgas“: Präventionskonzept gegen Kfz-Rennen startet

Düsseldorf/Duisburg, 27. Oktober 2022 - An der Gesamtschule Rodenkirchen in Köln ist am Donnerstag, 27. Okto- ber 2022, der Startschuss für das Präventionskonzept „Verantwortung stoppt Vollgas“ gefallen. Innenminister Herbert Reul und Schulministerin Dorothee Feller sprachen bei der Kick-Off-Veranstaltung über die Gefahren von Kfz-Rennen und stellten das Unterrichtskonzept vor. Die nordrhein-westfälische Polizei veranschaulichte den Schülerinnen und Schülern die Folgen illegaler Autorennen anhand eines stark deformierten Unfallwagens auf dem Schulhof.

„Wer das Gaspedal zum Posen oder für einen Adrenalinkick benutzt, der verhält sich fahrlässig und rücksichtslos. Denn die Straße ist der falsche Ort, um die eigenen Grenzen oder die des Autos zu testen“, appellierte Innenminister Herbert Reul an die Schülerinnen und Schüler.

Das neue Konzept zur Bekämpfung verbotener Kfz-Rennen richtet sich explizit an Jugendliche und junge Erwachsene. 2021 waren die Unfallverursacher bei illegalen Autorennen im Durchschnitt knapp 26 Jahre alt. Die meisten Unfälle in diesem Zusammenhang waren bei den 18-Jährigen zu verzeich- nen. Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller: „Es gibt nur einen Ort für Kfz-Rennen – und das ist die Rennstrecke. Durch die neuentwickelte Unterrichtssequenz mit einer Gerichtsverhandlung als Rollenspiel gelingt es den Schülerinnen und Schülern dies zu erfahren und zu eigenen Urteilen zu gelangen.“


In Nordrhein-Westfalen stieg die Zahl verbotener Kfz-Rennen in den ver- gangenen Jahren kontinuierlich an. 2021 stellte die Polizei über 2.000 Verstöße fest. 2020 waren es noch 1.500. Dazu zählen neben Rennen zwischen zwei oder mehreren Fahrzeugen auch sogenannte Einzelren- nen. „Autorennen gefährden Menschenleben. Und jeder Verkehrstote, jeder Verletzte ist ein Opfer zu viel“, sagte Reul. Im Jahr 2022 sind in Nord- rhein-Westfalen bereits acht Menschen aufgrund illegaler Autorennen ge- storben.

„Verantwortung stoppt Vollgas“ soll junge Menschen für die Gefahren illegaler Kfz-Rennen sensibilisieren und somit dazu beitragen, schwere Verkehrsunfälle zu verhindern. Das Präventionskonzept besteht aus einem interaktiven Kurzfilm mit zwei verschiedenen Fortsetzungsmöglichkeiten und einer darauf abgestimmten Unterrichtseinheit. In einer nachgestellten Gerichtsverhandlung versetzen sich die Schülerinnen und Schüler in die unterschiedlichen Rollen (Be- schuldigter, Beifahrerin, Opfer etc.) hinein und entscheiden schließlich über die Strafe des fiktiven Haupttäters.

„Damit ist das Unterrichtskonzept – neben der nachträglichen Strafverfolgung – ein präventiver Ansatz, den steigenden Zahlen an Rennen entgegenzuwirken“, erläuterte Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller. „Verantwortung stoppt Vollgas“ kommt zunächst an ausgewählten Schulen und Fahrschulen in Aachen, Duisburg, Köln, Recklinghausen und Wuppertal zum Einsatz und soll ab dem Schuljahr 2023/2024 landesweit etabliert werden.

 

Kritische Infrastruktur besser schützen: Reul mahnt Bund zur Eile

Düsseldorf, 21. Oktober 2022 - Innenminister Herbert Reul hat den Bund aufgefordert, klare Zuständigkeiten und Maßnahmen zu schaffen, um die Kritische Infrastruktur im Land besser zu schützen. „Die Lage ist ernst und die Zeit drängt. Das haben wir angesichts der Angriffe auf die Gaspipelines und die Netze der Deutschen Bahn in den vergangenen Wochen gesehen. Wir machen es denen, die uns Böses wollen, viel zu leicht“, sagte Reul am Freitag (21. Oktober 2022) auf dem diesjährigen Wirtschaftsschutztag im Innenministerium.

Ziel der Tagung ist es, die Unternehmen in Nordrhein-Westfalen über mögliche Gefahren und entsprechende Schutzmaßnahmen zu informieren und so deren Systeme zu stärken. Neben Vorträgen gab es zwei Panels mit verschiedenen Fachleuten sowie Branchenvertreterinnen und -vertretern. Die Unternehmen der Kritischen Infrastruktur garantieren das gute Zusammenleben in einer offenen, freiheitlichen demokratischen Gesellschaft.

Ihre Funktionsfähigkeit und ihre Widerstandfähigkeit sind daher von elementarer Bedeutung. Durch den Krieg in der Ukraine ergeben sich neue Herausforderungen und die Energiekrise verschärft sich.

„Die Menschen sorgen sich, sie gehen vermehrt auf die Straße. Unsere Aufgabe ist es, diese Sorgen ernst zu nehmen und alles zu tun, um die Kritische Infrastruktur unseres Landes bestmöglich vor Angriffen zu schützen. Sie ist die Achillesferse unserer Gesellschaft“, sagte Innenminister Herbert Reul. Die Sicherheit im Bereich der Strom- und Gasversorgung oder im Bereich der Logistik sei aktuell eine der drängendsten und wichtigsten Aufgaben in Nordrhein-Westfalen. Deshalb werde der Schutz Kritischer Infrastruktur auch Thema auf der kommenden Innenministerkonferenz sein, kündigte Reul an.

Der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz sensibilisiert Unternehmen für die Gefahren durch Spionage, Sabotage und Cyberangriffe, um deren Eigenschutzmechanismen zu aktivieren. Chef des NRW-Verfassungsschutzes Jürgen Kayser: „Der Verfassungsschutz hilft, die Unternehmen in Nordrhein-Westfalen besser vor Datenklau oder Sabotage abzusichern. Deswegen gehen wir raus zu den Firmen und sensibilisieren von den Vorständen bis hin zu den Azubis.“ Neben der Extremismus-Prävention bietet der Verfassungsschutz auch im Bereich Wirtschaftsschutz Vorträge und Workshops für Unternehmen an.

 

Neues Portal zeigt Karrierechancen bei der Polizei NRW

Düsseldorf, 18. Oktober 2022 -  Es gibt verschiedene Möglichkeiten, bei der Polizei einzusteigen. Für Schülerinnen und Schüler ist ein Praktikum oft der erste Schritt, um einen Einblick in den Arbeitsalltag der Polizistinnen und Polizisten zu bekommen. Ein Fachabitur Polizei an einem der zahlreichen Berufskollegs bereitet die Schülerinnen und Schüler optimal auf das duale Studium vor und ermöglicht zudem einen schnelleren Einstieg.

Insgesamt bietet die Polizei NRW vier attraktive Studiengänge mit einem hohen Praxisanteil an. Außerdem gibt es Ausbildungsmöglichkeiten im handwerklichen und ITBereich. Alle Voraussetzungen, Ansprechpartner und weiterführenden Informationen zu Praktika, Fachoberschule, Ausbildung und dualem Studium gibt es gebündelt im neuen Karriereportal. Juristinnen und Juristen, die an einem Direkteinstieg in den höheren Polizeivollzugsdienst interessiert sind, finden im Portal dazu alles Wissenswerte.

"Wer mehr als nur einen Beruf sucht, ist bei der Polizei NRW genau richtig“, erklärte Innenminister Herbert Reul. „Mit mehr als 56.000 Kolleginnen und Kollegen sorgt die Polizei täglich für die Sicherheit von 18 Millionen Menschen in Nordrhein-Westfalen. Ob vor oder hinter den Kulissen – für viele von ihnen ist das eine Berufung.“

In dem Karriereportal gewähren Kolleginnen und Kollegen in anschaulichen Videos authentische und interessante Einblicke in ihre polizeiliche Arbeit. Dazu gehören zum Beispiel die Landesreiterstaffel, die Fliegerstaffel oder der Streifendienst und ebenso wichtige Zivilberufe wie die kriminologische Forschung, die IT und die Öffentlichkeitsarbeit.

„Jeder Mensch ist hier wichtig und leistet mit seinem Einsatz einen Beitrag für die Sicherheit in Nordrhein-Westfalen“, betonte Minister Reul. „Bei uns steht der Mensch im Mittelpunkt, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter genauso wie die Bürgerinnen und Bürger. Wir Neues Portal zeigt Karrierechancen bei der Polizei NRW Minister Reul: Bei uns steht der Mensch im Mittelpunkt. Wir leben Vielfalt und Diversität. Und wir freuen uns immer über neue Kolleginnen und Kollegen, die die gleichen Werte mit uns teilen."

Für Menschen mit einer abgeschlossenen zivilen Berufsausbildung, mit mehreren Jahren Erfahrung oder ganz am Anfang ihrer Karriere gibt es ebenfalls ein umfangreiches Angebot. Die Polizei Nordrhein-Westfalen bietet ein modernes Arbeitsumfeld mit anspruchsvollen und abwechslungsreichen Tätigkeiten, sehr viele und individuelle Fortbildungsmöglichkeiten sowie einen sicheren Arbeitsplatz.

 „Wir fördern aktiv die Gesundheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und bieten unter anderem vielseitige Sportmöglichkeiten an. Wir sorgen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch viele verschiedene Angebote wie die flexible Arbeitszeitgestaltung, Teilzeitmodelle und mobile Arbeitsformen“, erläuterte der Innenminister.

Das neue Karriereportal der Polizei Nordrhein-Westfalen finden Sie unter: https://karriere.polizei.nrw/

 

Deutlicher Leistungsabfall bei Schülerinnen und Schülern der 4. Klasse

IQB-Bildungstrend 2021 sieht bei Schülerinnen und Schülern der 4. Klasse einen deutlichen Leistungsabfall
Düsseldorf, 17. Oktober 2022 - Zu den am Montag vorgelegten Ergebnissen des IQB-Bildungstrends aus dem Frühsommer 2021 erklärt Schulministerin Dorothee Feller: „Die Ergebnisse sind ein Alarmsignal. In allen untersuchten Leistungsbereichen sind die Kompetenzen unserer Schülerinnen und Schüler am Ende der Grundschulzeit im 10-Jahresvergleich erkennbar schlechter geworden. Dieser Trend zeigt sich leider in allen Bundesländern und damit auch in Nordrhein-Westfalen.“

Ministerin Feller betont: „Wir dürfen uns mit solchen Ergebnissen niemals zufriedengeben. Sicherlich hatten wir in den letzten Jahren zusätzliche, besondere Herausforderungen wie zum Beispiel die Corona-Pandemie und die Zuwanderung, die Auswirkungen auf die Ergebnisse haben. Jedoch allein damit lassen sich die schlechten Ergebnisse nicht erklären.“ Die Ministerin weist darauf hin, dass das Ministerium für Schule und Bildung bereits vor zwei Jahren zielgerichtete Maßnahmen zur Stärkung der Fachlichkeit in der Grundschule ergriffen habe, die erst noch nachhaltige Wirkung entfalten müssten.

 „Doch aufgrund der weiterhin schlechten Ergebnisse in Nordrhein-Westfalen gehört für mich noch einmal alles auf den Prüfstand. Wir brauchen einen grundlegenden und umfassenden Ansatz, um den negativen Trend umzukehren. Die Bildungslücken, die bei unseren Kindern in den Grundschulen entstehen, werden einige sicher ein Leben lang begleiten“, so die Ministerin.  

Der IQB-Bildungstrend untersucht, inwieweit Schülerinnen und Schüler der vierten Jahrgangsstufe die Bildungsstandards erreichen, die von der Kultusministerkonferenz für die Fächer Deutsch und Mathematik in der Primarstufe festgelegt wurden. Nach 2011 und 2016 wurde der Bildungstrend im Corona-Jahr 2021 zum dritten Mal durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen für ganz Deutschland einen durchgängig negativen Trend. Die sozialen Disparitäten haben sich seit 2011 signifikant verstärkt. Die Kompetenzeinbußen fallen insbesondere bei Kindern mit Zuwanderungshintergrund deutlicher aus als bei Kindern ohne Zuwanderungshintergrund. Die Corona-Pandemie hat diese Trends noch intensiviert.  

Im Rahmen des Masterplans Grundschule stehen zur Stärkung der Fachlichkeit bis 2025 mehr als 718 Millionen Euro zur Verfügung. Ein zentrales Element sind die Fachoffensiven für die Fächer Deutsch und Mathematik. Im Rahmen dieser Fachoffensiven werden die Schulen zusätzlich unterstützt. Gleichzeitig werden neue regionale Netzwerke unter anderem für Fachkonferenzen und eine systematische Begleitung der Schulen geschaffen.   Um Schülerinnen und Schülern das gezielte Aufholen pandemiebedingter Lernrückstände zu ermöglichen, hat das Land mit Unterstützung des Bundes das ursprünglich bis Ende 2022 befristete Aktionsprogramm „Ankommen und Aufholen“ gestartet.

Damit können die Schulen vor Ort individuelle Förderangebote auf- und ausbauen, befristet zusätzliches Personal einstellen und Kooperationen mit außerschulischen Partnern organisieren. Die Landesregierung hat eine Verlängerung des Programms bis zum Ende des Schuljahres 2022/23 beschlossen.  

Auch durch die Einrichtung von 40 Familiengrundschulzentren hat die Landesregierung seit 2021 gezielt die Prävention im Grundschulbereich gestärkt. So sind an Grundschulen in benachteiligten Stadtteilen bzw. Gemeinden multiprofessionelle Netzwerke entstanden, die Eltern sowie Schülerinnen und Schülern mit und ohne Zuwanderungsschichte die notwendige Unterstützung zum Beispiel in Form von Sprachangeboten, Hilfestellungen in Gesundheitsfragen, kulturellen Angeboten oder weiteren Förderangeboten ermöglichen.   Die Schulministerin wird im Lichte der aktuellen Ergebnisse und in dem Bewusstsein, dass die neu begonnenen Maßnahmen Zeit brauchen, um Wirkung zu entfalten, die laufenden Maßnahmen bereits im Prozess evaluieren, sodass Veränderungen oder auch Erweiterungen vorgenommen werden können.  

Der Lehrermangel ist bundesweit aktuell eine der größten Herausforderungen, auch für die Schulen in Nordrhein-Westfalen. Auch und vor allem die Grundschulen sind davon betroffen. Um dem Lehrermangel zu begegnen hat das Schulministerium bereits in den Sommerferien eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die bis Endes des Jahres ein Maßnahmenbündel mit kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen vorlegen wird.

 Abschließend erklärt Schulministerin Feller: „Der Bildungstrend legt die Schwachstellen unseres Schulsystems schonungslos offen. Den Ergebnissen müssen wir uns stellen und uns fragen, was wir alle gemeinsam besser machen müssen. Wir haben viele gute Maßnahmen, Ansätze und Ideen. Aber offensichtlich ist es uns bisher nicht gelungen, mit den gesellschaftlichen Veränderungen Schritt zu halten. Deshalb werden wir jetzt alle bisherigen Maßnahmen und auch die zur Qualitätsentwicklung daraufhin überprüfen, ob sie den gesellschaftlichen Veränderungen angemessen gerecht werden. Die Leitfrage für den Unterricht in der Grundschule lautet dabei: Wie können wir die Kernkompetenzen Lesen, Schreiben, Rechnen wirksam stärken? Das werden wir jetzt unumgänglich mit Vorrang angehen.“

 

Ministerin Feller: Mit unseren bewährten Schutzmaßnahmen halten wir die Schulen offen

Handlungskonzept Corona gilt im Wesentlichen unverändert fort

Düsseldorf, 29. September 2022 - An den Schulen in Nordrhein-Westfalen gilt auch nach den Herbstferien bis auf Weiteres die Empfehlung zum Tragen einer Maske. Über diese und weitere Regelungen für den Schul- und Unterrichtsbetrieb hat das Schulministerium am Donnerstag die Schulen des Landes informiert.  

Neuregelungen Corona-Schutzmaßnahmen des Bundes
Von 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 gilt ein neuer Rechtsrahmen für die Corona-Schutzmaßnahmen. Ziel der Neuregelungen ist, vor allem den Schutz vulnerabler Gruppen im Herbst und Winter zu verbessern. Was zu beachten ist – hier ein Überblick. 


NRW-Schulministerin Dorothee Feller erklärt: „In den vergangenen Wochen habe ich viele Schulen in unserem Land besucht, um mir vor Ort persönlich ein Bild davon zu machen, wie unser Handlungskonzept Corona umgesetzt wird. Die Rückmeldungen aus den Schulen zeigen: Unser Konzept hat sich bewährt, die Schulen sind gut ins neue Schuljahr gestartet und verfügen nach über zweieinhalb Jahren Pandemie über viel Erfahrung im Umgang mit dem Virus. Diesen Eindruck bestätigt auch die Evaluation unseres Handlungskonzepts durch die Schulaufsicht. Vor diesem Hintergrund werden auf der Grundlage des neuen Infektionsschutzgesetzes des Bundes zunächst keine schärferen Schutzmaßnahmen ergriffen. Es bleibt in Nordrhein-Westfalen im Wesentlichen daher erst einmal bei den derzeit geltenden und eingeübten Schutzmaßnahmen.“  

Das neue Bundesinfektionsschutzgesetz vom 16. September 2022 ermöglicht den Ländern, unter gewissen Voraussetzungen eine Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler ab dem fünften Schuljahr sowie Beschäftigte in Schulen einzuführen, um bei einer Intensivierung der Infektionslage reagieren zu können. Die Schulen in Nordrhein-Westfalen werden frühzeitig über einen solchen möglichen Schritt informiert.  

In den vergangenen Wochen hat die Schulaufsicht bei den Bezirksregierungen Dienstbesprechungen mit den Schulleitungen durchgeführt. Dabei hat sich gezeigt, dass das Handlungskonzept Corona von den Schulen gut angenommen und umgesetzt wird. Änderungswünsche bezogen sich lediglich auf einzelne Details. So wurden zum Beispiel die für vulnerable Personen unverändert geltenden Regelungen zur Vorlage von ärztlichen Attesten ausführlicher erläutert.  

Gegenwärtig zeichnet sich die Pandemiesituation durch eine weitgehend stabile Lage aus. Die wöchentlich erhobenen COSMO-Zahlen zum Infektionsgeschehen waren an den Schulen in Nordrhein-Westfalen rückläufig. Hinzu kommt, dass die Immunisierung in der Bevölkerung – und damit auch unter Schülerinnen und Schülern sowie unter Lehrkräften – durch Impfungen und die Genesung nach einer Infektion deutlich zugenommen hat.  

Bis auf Weiteres gelten daher an den Schulen in Nordrhein-Westfalen wie bisher folgende Regelungen:  
·         Es bleibt bei der bisher ausgesprochenen Empfehlung zum Tragen einer Maske. ·         Schülerinnen und Schüler testen sich weiterhin anlassbezogen und grundsätzlich auf freiwilliger Basis zu Hause.
·         Schulen können, wenn dies aufgrund des Infektionsgeschehens erforderlich ist und kein Vertretungsunterricht möglich ist, wie bisher Distanzunterricht für einzelne Klassen und Lerngruppen einrichten.

·         Das regelmäßige Lüften der Klassen- und Kursräume bleibt eine wichtige Maßnahme zum Schutz vor Infektionen.  


Weitere Informationen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb im Schuljahr 2022/23 können dem geringfügig überarbeiteten
Handlungskonzept Corona entnommen werden. Die Aktualisierungen des Handlungskonzepts können hier auf einen Blick eingesehen werden.   Um Schülerinnen und Schülern das gezielte Aufholen pandemiebedingter Lernrückstände zu ermöglichen, hat das Land mit Unterstützung des Bundes im Rahmen des Aktionsprogramms „Ankommen und Aufholen“ umfangreiche finanzielle Mittel bereitgestellt. Damit können die Schulen vor Ort individuelle Förderangebote auf- und ausbauen, befristet zusätzliches Personal einstellen und Kooperationen mit außerschulischen Partnern organisieren.


Ministerin Feller: „Das Programm wird von den Schulen und Schulträgern engagiert umgesetzt. Es trägt dazu bei, das schulische Lernen und die soziale Kompetenzentwicklung zu stärken.“ Die Landesregierung hat deshalb eine Verlängerung des ursprünglich bis Ende 2022 befristeten Programms beschlossen. Unter der Voraussetzung, dass der Landtag zustimmt, sind dafür zusätzlich 100,6 Millionen Euro vorgesehen. Damit kann das Programm zunächst auch ohne weitere Unterstützung durch den Bund bis zum Ende des Schuljahres 2022/23 fortgeführt werden.  


Schulministerin Feller: „Unser oberstes Ziel ist und bleibt, den Präsenzunterricht zu sichern und die Schulen offen zu halten. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, wie wichtig dies für das Lernen und vor allem auch die psychosoziale Entwicklung unserer Schülerinnen und Schüler ist. Deshalb werden wir weiterhin wachsam sein und das Infektionsgeschehen sogfältig beobachten. Sollte sich die Infektionslage verschärfen, werden wir die Schulen in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium über weitere mögliche Schutzmaßnahmen frühzeitig informieren. Unsere Schulen sollen so gut und so sicher wie möglich durch die kalte Jahreszeit kommen.“  

Das Ministerium für Schule und Bildung hat darüber hinaus auch ausführliche Informationen zur Energieversorgung der Schulen zur Verfügung gestellt. Hintergrund ist, dass die „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen“ der Bundesregierung verschiedene Maßnahmen zur Energieeinsparung in öffentlichen Gebäuden vorsieht. Dazu gehört unter anderem eine vorübergehende Absenkung der Mindestwerte für die Temperatur in öffentlichen Gebäuden um ein Grad Celsius. Schulen sind davon ausdrücklich ausgenommen.  

Ausführliche Informationen, Hinweise und Empfehlungen zum Thema Energie bietet die FAQ-Liste im Bildungsportal, die hier zu finden ist.

 

Mehr Transparenz beim Hochwasserschutz am Rhein  

Konferenz zum Fahrplan Deichsanierung bei der Bezirksregierung  

Düsseldorf, 29. September 2022 - Beim jährlichen Treffen zum „Fahrplan Deichsanierung“ haben Vertreter von Umweltministerium, Bezirksregierung und den hochwasserschutzpflichtigen Deichverbänden und Kommunen sich mit einem übersichtlicheren und detaillierteren Darstellungsverfahren der notwendigen Schutzmaßnahmen am Rhein befasst. Dies soll einerseits für mehr Transparenz und Verständlichkeit sorgen, andererseits aber auch dabei helfen, personelle und finanzielle Ressourcen der Beteiligten noch gezielter einzusetzen. Im Regierungsbezirk sind über 40 Hochwasserschutzmaßnahmen zu planen und zu genehmigen.

Das Land fördert die Kosten bis zu 80 Prozent, dennoch sind diese großen Projekte für die oft ehrenamtlich agierenden Deichverbände eine Herausforderung. Hinzu kommt, dass in der Planung eine Menge Dinge zu berücksichtigen sind: Es geht unter anderem um die Belange von Anwohnern und Grundstückseigentümern, Naturschutz oder Kampfmittelbeseitigung. Das führt nicht selten zu Umplanungen oder auch Klageverfahren. Weitere Gründe, warum ein Zeitplan für Maßnahmen nicht realistisch aufgestellt werden kann, sind komplexe Verfahren, die über eine reine Deichsanierung hinausgehen, wie Flutungspolder, die der Kappung von großen Hochwasserwellen dienen.

Weiterhin sorgt die Personalknappheit bzw. der Fachkräftemangel bei allen beteiligten Akteuren für Schwierigkeiten. In diesem Jahr erschweren die steigenden Rohstoffpreise und ihre bedingte Verfügbarkeit zusätzlich die fristgerechte Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen. So kommt es auch ohne Zutun der Akteure zu teilweise erheblichen Verzögerungen. Es wurde klar, dass das ursprünglich gesetzte Ziel, alle Hochwasserschutzprojekte im Bezirk bis Ende 2025 abzuschließen, nicht zu halten ist. Vize-Regierungspräsident Roland Schlapka verwies in seiner Begrüßung ebenfalls auf die Komplexität der Verfahren.

Anhand der im Plenarsaal dargestellten Beamtentugenden Fleiß, Wahrheit, Eintracht sowie Recht und Ordnung verdeutlichte er die unterschiedlichen Anforderungen an die Bezirksregierung. „Es werden Rufe laut, die Genehmigungsprozesse zu verschlanken und zu beschleunigen – ein Ziel, dem wir uns durchaus verpflichtet fühlen. Gleichwohl ist die Bezirksregierung an geltendes Recht und Gesetz gebunden. Die aktuellen Vorgaben müssen beachtet werden, um rechtssichere Genehmigungen zu erteilen.“ Um die Risiken im Einzelfall besser darstellen zu können, wurde im letzten Jahr beschlossen, dass ein sogenannter Maßnahmensteckbrief eingeführt wird, in dem die Hochwasserschutzpflichtigen jährlich die projektbezogenen Besonderheiten berichten.


Zudem haben die Fachleute aus dem Dezernat Wasserwirtschaft vorgeschlagen, die Projekte in drei Gruppen (grün, gelb, rot) nach Belastbarkeit der (Zeit-)Planung aufzuteilen. In der Grünen Kategorie werden die Maßnahmen aufgelistet, deren Planfeststellung abgeschlossen und deren Umsetzung in einer absehbaren Zeitschiene realisierbar sind. In der Gelben Kategorie befinden sich die Projekte, wo Planfeststellung und weitgehend auch Umsetzung auf einer belastbaren Zeitschiene möglich erscheinen. In der Roten Kategorie schließlich tauchen die Projekte auf, für die es keine belastbaren Zeitpläne für Planfeststellung und Umsetzung gibt. Ein Beispiel für nicht planbare Verzögerungen ist das Urteil zum Himmelgeister Rheinbogen in Düsseldorf.

Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte im Februar entschieden, dass bei der Genehmigung dieses Projektes die Zurückverlegung des Deichs und damit eine Wiederherstellung des früheren Überschwemmungsgebiets nicht ausreichend berücksichtigt wurde. Da diese Entscheidung grundlegende Bedeutung hat und sich auf andere Planungen auswirken kann, hat die Bezirksregierung Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegt.
Da jedoch nicht abzusehen ist, wann eine Entscheidung fällt, müssen zunächst auf der Grundlage dieses Urteils zahlreiche Verfahren überprüft und ggf. neu geplant werden, was zu Hans-Jörg Lieberoth-Leden, Abteilungsleiter im NRW- Umweltministerium, betonte die Vorteile des neu entwickelten Ampelsystems, durch welches sich positive Entwicklungen der Maßnahmen darstellen lassen. Es werde so noch mehr Transparenz und Aufmerksamkeit geschaffen. „Es ist ein Auftrag an alle Beteiligten, insbesondere die roten Maßnahmen so gut wie möglich voranzubringen.“


Nach einer angeregten Diskussion zwischen den Beteiligten wurde der Vorschlag für die Neuausrichtung angenommen und der Fahrplan Deichsanierung gemeinsam verabschiedet. Dabei müsse aber das Ziel im Fokus bleiben, betonte Schlapka: „Auch wenn der Niederrhein in den vergangenen Jahren von größeren Hochwässern verschont wurde, hat das Starkregenereignis im letzten Sommer die Gefahren von Hochwasser nochmal deutlich vor Augen geführt. Der Hochwasserschutz wird von der Öffentlichkeit eingefordert und das verstehen wir als unseren Auftrag.“  

Der Fahrplan Deichsanierung
Am 31. Oktober 2014 wurde vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MKULNV) mit der Bezirksregierung Düsseldorf, den Deichverbänden und hochwasserschutzpflichtigen Kommunen ein Sanierungsplan für die Deiche und Hochwasserschutzanlagen am Rhein - "Fahrplan Deichsanierung" - verabredet. Bis Ende 2025 sollten demnach alle Hochwasserschutzanlagen am Rhein von Monheim bzw. Dormagen bis zur niederländischen Grenze an die technischen Regeln angepasst werden.

Die Absprache sieht zudem eine gemeinsame jährliche Sitzung zum Hochwasserschutz am Rhein vor, in der über den Bericht der Hochwasserschutzpflichtigen und das weitere Vorgehen in den einzelnen Sanierungsabschnitten gesprochen wird. Insgesamt sind demzufolge mindestens 40 Maßnahmen auf einer Länge von rund 85 Kilometern für den Hochwasserschutz am Rhein zu planen, zu genehmigen und anschließend umzusetzen. Auf einer Länge von rund 33 Kilometern liegen 14 Deichabschnitte, die noch als untersuchungsbedürftig gelten und für die der Sanierungsbedarf zu ermitteln ist.

Wird im Zuge der Untersuchungen ein Sanierungserfordernis festgestellt, wird für diese Deichabschnitte ebenfalls eine Sanierung eingeleitet. Das Projektcontrolling des Fahrplans Deichsanierung obliegt ebenfalls der Bezirksregierung Düsseldorf. Aufgrund der Fülle der Maßnahmen sowie von der Bezirksregierung nicht zu beeinflussender Verzögerungen in der Planung (z.B. durch Klageverfahren oder Umplanungen) ist mittlerweile deutlich geworden, dass das Ziel 2025 nicht zu halten sein wird.

Der neue Regierungspräsident setzt auf Klimaschutz und Digitalisierung

Düsseldorf, 09. September 2022 - Der neue Regierungspräsident des Regierungsbezirks Düsseldorf, Thomas Schürmann, hat heute in einer Pressekonferenz seine Schwerpunkte für die nächsten fünf Jahre genannt: Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel und Digitalisierung: „Diese für die Zukunft unserer Region zentralen Themen ergeben sich aus dem Zukunftsvertrag der schwarz-grünen Landesregierung. Bei der Umsetzung will und wird die Bezirksregierung Düsseldorf eine wichtige Rolle spielen“, sagte der Regierungspräsident, der das Amt am 1. September übernommen hat.  



Bei der Transformation des Landes zu einer klimaneutralen Industrieregion spielen vor allem Themen wie Umweltschutz, Verkehr und Regionalplanung eine wichtige Rolle – alles Bereiche, die in der Bezirksregierung mit Erfahrung und Fachwissen bearbeitet werden. Schürmann nannte als Beispiel den Ausbau der Windenergie, für die die Regionalplanung den Rahmen festlegt und die Umweltabteilung die Genehmigungsverfahren durchführen wird.  


„Entscheidungen, die wir zu treffen haben, werden nicht immer allen gefallen. Umso wichtiger ist es, sie gut und nachvollziehbar zu kommunizieren“, betont Schürmann. Er will den engen Kontakt zu den Kommunen und anderen regionalen Akteuren suchen. Die ersten Besuche bei Landräten und Oberbürgermeistern haben bereits stattgefunden oder sind terminiert.

„Nach meinem Verständnis muss die Bezirksregierung ihr Ohr in der Region haben, die Praxis im Blick behalten, die Chancen, Herausforderungen und Probleme in den Städten, Kreisen und Gemeinden erkennen, vor Ort unterstützen und beraten sowie die Landesregierung frühzeitig über die regionale Entwicklung informieren.“   


Einen weiteren Schwerpunkt sieht der neue Regierungspräsident in der Digitalisierung. Dies werde die Bezirksregierung in Absprache mit dem Land vorantreiben. Die Digitalisierung dürfe aber kein Selbstzweck sein, sondern müsse der Vereinfachung und Beschleunigung von Verfahren im Sinne der Beteiligten dienen. Zudem bietet sie die Chance, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörde zu entlasten, damit diese mehr Zeit für andere wichtige Aufgaben haben.    


Thomas Schürmann wurde 1979 in Wickede geboren, lebt seit mehreren Jahren in Essen. Der studierte Diplom-Ingenieur war bereits von 2009 bis 2018 bei der Bezirksregierung Düsseldorf tätig – zunächst im Bereich Städtebau und Bauaufsicht, dann als Persönlicher Referent der Regierungspräsidentinnen Anne Lütkes und Birgitta Radermacher.  

Von 2019 bis zu seiner Ernennung zum Regierungspräsidenten war er im Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung tätig -   zuletzt als Leiter der Gruppe „Wiederaufbau, Denkmalpflege und Baukultur“ sowie als Leiter des Referats „Wiederaufbau der Infrastruktur in Kommunen“.


NRW fördert Partnerschaftsprojekte zwischen dem Ruhrgebiet und Greater Manchester

NRW fördert Partnerschaftsprojekte zwischen dem Ruhrgebiet und Greater Manchester

Düsseldorf/Essen(Duisburg, 02. September 2022 - Im September 2021 haben der Regionalverband Ruhr (RVR) und die Region Greater Manchester in England eine gemeinsame Absichtserklärung (Memorandum of Understanding) zu einer strategischen Partnerschaft zunächst in den Bereichen Umwelt, Wirtschaft, Ausbildung und Kultur verabredet.

Beide Regionen verbindet eine Industriegeschichte, heute stehen sie vor ähnlichen Herausforderungen, wie u.a. dem Erreichen der Klimaneutralität oder der Entwicklung attraktiver Bildungslandschaften. Um die Partnerschaft zwischen den beiden Regionen weiter voranzubringen, hat das Land NRW nun finanzielle Unterstützung für konkrete Projekte zugesagt.

 Mit der "TeamUP!"-Förderung stellt das Land schon heute für kreative Austauschideen bis zu 3.500 Euro pro Projekt bereit. Europaminister Liminski betonte, dass gemeinsame Herausforderungen noch erfolgreicher bewältigt werden können, "wenn wir voneinander lernen und uns gegenseitig mit erfolgreichen Konzepten anspornen". idr

Jörg Harm ist neuer Pressesprecher im Ministerium für Schule und Bildung
Der 53-Jährige arbeitet bereits seit 2007 in der Pressestelle des Schulministeriums, zuletzt als stellvertretender Pressesprecher. Vor seinem Wechsel ins Schulministerium war er Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in der Qualitäts- und Unterstützungsagentur – Landesinstitut für Schule (QUA-LiS) in Soest.

Jörg Harm, der gebürtig aus Schleswig-Holstein stammt, hat in Freiburg und Hamburg Geschichte, Politik und Erziehungswissenschaft studiert. In seiner neuen Funktion wird er von Janis Hülder als stellvertretendem Pressesprecher unterstützt.


Neue Richtlinie ermöglicht Förderung von Sharing-Angeboten und Quartiersgaragen für Kommunen

Mobilität und Mobilitätsmanagement

Düsseldorf, 02. September 2022 - Die neue Richtlinie für das Förderprogramm der Landesregierung für vernetzte Mobilität und Mobilitätsmanagement ist in Kraft getreten. Verkehrsminister Oliver Krischer sagte dazu: „Die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger soll stetig verbessert werden, daher überarbeitet das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr seine Förderinstrumente weiter.

Mit den neuen Förderrichtlinien sollen Kommunen auch bei steigenden Preisen in die Lage versetzt werden, passende Mobilitätsangebote zu finden und für die Menschen vor Ort zu etablieren. Aus diesem Grund werden Fördersätze und Höchstgrenzen angehoben. Mit den neuen Fördermaßnahmen setzen wir bereits wichtige Anliegen des Koalitionsvertrages für eine zukünftige nachhaltige und vernetzte Mobilität um.“


Die überarbeitete Richtlinie für vernetzte Mobilität und Mobilitätsmanagement umfasst unter anderem folgende Förderungen:
- Für die Anlaufphase von neuen Angeboten an Carsharing und Bi- kesharing gibt es eine neue Förderung, die für bis zu drei Jahre die Betriebskostendefizite der Kommunen minimieren soll.
-  Gefördert werden neue Angebote dort, wo sie noch nicht existieren: So soll Sharing auch in Kommunen etabliert werden, in denen es sich wegen der längeren Anlaufphase wirtschaftlich derzeit nicht rechnet.
- Ein neuer Fördertatbestand wurde auch mit den Quartiersgaragen eingeführt, um Kommunen für die Errichtung in Neubau- und Bestandsquartieren eine Fördermöglichkeit anzubieten. Quartiersgaragen stehen den Bewohnerinnen und Bewohnern des jeweiligen Quartiers zum Parken zur Verfügung und sollen Freiflächen schaffen für lebenswerte Bereiche wie zum Beispiel Begegnungs-, Spiel- und Grünflächen. Insgesamt soll so auch die Zahl der Fahrzeuge in Innenstädten und Wohnquartieren reduziert werden.

- Neu in der Förderrichtlinie ist zudem der Bereich der nachhaltigen Stadtlogistik:
In Innenstädten sollen weniger Lieferverkehre stattfinden und diese soweit möglich gebündelt werden. Dazu gibt es neue Förderangebote für anbieterübergreifende Ladezonen, Mikrodepots und Softwarelösungen, die eine effizientere Nutzung der Infrastrukturen der Stadtlogistik ermöglichen.
 

- Mobilitätskonzepte werden mit höheren Fördersummen gefördert und müssen nun den Leitlinien der Europäischen Kommission für nachhaltige urbane Mobilitätspläne beziehungsweise den Leitlinien für die Planung nachhaltiger städtische Logistik entsprechen: Dies bedeutet insbesondere eine zwingende stärkere Einbeziehung der möglichen Stakeholder in die Erarbeitung sowie eine umfassendere Betrachtung der verschiedenen Verkehrsmittel und des räumlichen Gebietes. Damit soll die Vernetzung von Verkehrsmitteln stärker gefördert werden.

- Bei Mobilstationen wurde die Förderhöchstgrenze angehoben und eine Mindestausstattung festgelegt, die sich an den Vorgaben der Zweckverbände orientiert. Neu ist zudem, dass an Mobilstationen zwingend eine Fahrradabstellmöglichkeit integriert sein muss.

-Die Förderung von Mobilitätsmanagement ist mit der neuen Richtlinie nun auch für Unternehmen im Rahmen der De-Minimis-Förderung vorgesehen, bisher waren nur Kommunen antragsberechtigt: Aufgrund der Einbindung der Industrie- und Handelskammern sowie der Handwerkskammern in das Zukunftsnetz Mobilität NRW und der damit einhergehenden gestärkten Beratung der Betriebe wird mit einem erhöhten Bedarf an Maßnahmen des betrieblichen Mobilitätsmanagements gerechnet.


Hierfür soll es im Rahmen der wettbewerbsrechtlichen Möglichkeiten eine Förderung geben können, um möglichst viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu erreichen. Die zu fördernden Maßnahmen werden in Jahresprogrammen gebündelt. Interessierte Kommunen können ihre Projektanträge bei den jeweiligen Bezirksregierungen einreichen, die auch eine vorherige Beratung anbieten, um die Förderfähigkeit zu prüfen. Projektanträge für das Jahr 2023 können noch nach Einzelfallprüfung in das Förderprogramm aufgenommen werden.


Für das Förderprogramm des Jahres 2024 können Anträge bis zum 30. Juni 2023 bei den Bezirksregierungen gestellt werden. Hintergrund Die Förderrichtlinie Mobilitätsmanagement wurde erstmals im Mai 2019 veröffentlicht und hat mit insgesamt fünf Fördergegenständen, nämlich Mobilitätskonzepten, Studien für Zukunftsfragen der Mobilität, Maßnahmen zur Digitalisierung, Mobilstationen und Mobilitätsmanagement auf die bessere Vernetzung der verschiedenen Verkehrsmittel abgezielt.

Im Laufe der Zeit wurden im Rahmen der Praxis und durch die Erfahrungen aus zwei Landeswettbewerben verschiedene Aspekte aufgegriffen, die zu einer Überarbeitung der Förderrichtlinie geführt haben. Die neue Richtlinie wurde am 14. Juli 2022 mit Wirkung zum 1. Juli 2022 im Ministerialblatt (Ausgabe 2022 Nr. 27, S. 601-642) veröffentlicht. Der Mittelansatz wurde in den vergangenen Jahren stetig erhöht und liegt aktuell bei 25,9 Millionen Euro. Anträge können fortlaufend bei den Bezirksregierungen gestellt werden und werden in Jahresprogrammen zusammengefasst. Zuwendungsempfänger sind Kreise, Städte und Gemeinden sowie Gemeindeverbände und sonstige Zusammenschlüsse und Körperschaften des öffentlichen Rechts. Nicht förderfähig sind reine ÖPNV-Maßnahmen, Straßen- und Radwegebau sowie rein städtebauliche Maßnahmen – hierfür existieren andere Förderzugänge des Landes.

Amtsübergabe bei der Bezirksregierung Düsseldorf

Die Bezirkrksregierung - für die meisten Bürger das "unbekannte Wesen" schlechthin.

Für Menschen, die es mit der Schulaufsicht zu tun bekamen ist diese Behörde oft genug ein "rotes Tuch", das zudem aus der Sicht vieler Insider mit dr Füller der Aufgaben überfordert zu sein scheint. Ein personeller Wechsel an der Spitze wird, so die Befürchtung, kaum Änderungen bringen.

Düsseldorf, 30. August 2022 - NRW-Innenminister Herbert Reul verabschiedet Birgitta Radermacher und begrüßt Thomas Schürmann als neuen Regierungspräsidenten . Auf den Tag genau fünf Jahre nach ihrer Einführung ist Regierungspräsidentin Birgitta Radermacher heute von NRW-Innenminister Herbert Reul in den Ruhestand verabschiedet worden.
Im Rahmen einer Feierstunde im historischen Stammhaus der Bezirksregierung an der Düsseldorfer Cecilienallee wurde anschließend Radermachers Nachfolger, Thomas Schürmann, ins Amt eingeführt. Birgitta Radermacher gibt den Stab damit in bekannte Hände, denn zu Beginn ihrer Amtszeit im Regierungspräsidium war Schürmann ihr persönlicher Referent.  

Innenminister Herbert Reul (Mitte) hat die Düsseldorfer Regierungspräsidentin Birgitta Radermacher im festlichen Rahmen in den Ruhestand verabschiedet und ihren Nachfolger, Thomas Schürmann, in sein Amt eingeführt. Fotos Bezirksregierung Düsseldorf

Herbert Reul stellte in seiner Ansprache die Bedeutung der Bezirksregierungen heraus: „Es gibt viele Themen und Herausforderungen, in denen sich Land und Kommunen eng abstimmen müssen. Die Bezirksregierungen nehmen hierbei eine Schlüsselposition ein. Die Zusammenarbeit mit Birgitta Radermacher war stets von gegenseitigem Vertrauen und konstruktivem Austausch geprägt. Ich bin sicher, dass es mit Thomas Schürmann genauso gelingen wird.“  

Birgitta Radermachers Amtszeit, die am 1. September 2017 begann, war geprägt von Krisen: Corona-Pandemie, Jahrhundertflut und die Auswirkungen des Ukraine-Kriegs beschäftigen die Bezirksregierung bis heute. Krisenstäbe, die Hilfe und Unterstützung koordinieren, wurden zum beinahe ständigen Begleiter, Corona- und Fluthilfen werden noch immer von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bearbeitet. Und auch die Unterbringung von Flüchtlingen aus der Ukraine sowie die Versorgung von deren Kindern mit Schulplätzen bleibt ein Thema für die Behörde.  

Darüber hinaus gab es eine Reihe von Themen, die die Regierungspräsidentin auf den Weg gebracht hat: die Luftreinhaltepläne, mit denen Dieselfahrverbote in den großen Städten des Regierungsbezirks verhindert werden konnten; der neue Regionalplan, der den Kommunen einen aktuellen Rahmen für ihre Weiterentwicklung gibt; die Abwicklung des Stärkungspaktes für die besonders klammen Kommunen bis hin zu großen Planfeststellungsverfahren für wichtige Infrastrukturprojekte wie die Neuenkamper Brücke oder den RRX.  

Nach innen hat sich die scheidende Regierungspräsidentin für eine konsequente Modernisierung der Behörde eingesetzt, Themen wie mobiles und agiles Arbeiten oder betriebliches Gesundheitsmanagement ebenso vorangetrieben wie Personalgewinnung und -entwicklung. Nach außen hat sie immer wieder die Vielfalt und die Bedeutung der Bezirksregierung dargestellt.  

Birgitta Radermacher: „Diese wunderbare Behörde ist wie eine Wunderkammer, in der wirklich jeder eine Aufgabe finden kann, die Freude macht. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben es mir mit ihrem Engagement und ihrer Tatkraft leicht gemacht, die vielfältigen und anspruchsvollen Aufgaben auch in Krisenzeiten zu bewältigen. Dafür bin ich sehr dankbar. Ich bin davon überzeugt, dass die Bezirksregierungen in diesen schwierigen Zeiten noch wichtiger sind als vorher – als Partner und Ratgeber für die Kommunen und als die Behörde, die die gesamte Palette der Landesthemen im Blick hat und so für widerspruchsfreies staatliches Handeln sorgt.“  

Für Thomas Schürmann ist diese Vielfalt der Themen nichts Neues, denn er war von 2009 bis 2018 in der Bezirksregierung Düsseldorf tätig. Der Diplom-Ingenieur mit Schwerpunkt Raumplanung war zunächst Dezernent im Bereich Städtebau und Bauaufsicht, dann ab 2015 Persönlicher Referent der Regierungspräsidentin - zunächst noch für Anne Lütkes, dann für Birgitta Radermacher. Vor seiner Rückkehr an die Cecilienallee war er im Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung in leitender Funktion im Bereich Denkmalpflege und Wiederaufbau tätig.  

Angesichts großer Herausforderungen wie Klimawandel, Energiesicherheit oder Digitalisierung sieht Schürmann die Bündelungsbehörde Bezirksregierung in einer entscheidenden Rolle bei der Umsetzung der Ziele des Zukunftsvertrags für NRW. Dabei ist ihm ein enger Austausch mit den Kommunen auf der einen und der Landesregierung auf der anderen Seite wichtig.  

Thomas Schürmann: „Dass ich das Haus und auch viele der aktuellen Themen bereits kenne, wird mir bei der Bewältigung dieser Aufgaben helfen. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit den motivierten und engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Gemeinsam werden wir uns den Herausforderungen stellen. Dabei setze ich auf eine enge Zusammenarbeit mit den Städten, Kreisen und Gemeinden sowie den weiteren regionalen Akteuren im Regierungsbezirk, um die Region fit für die Zukunft zu machen.“

 

Corona-Auffrischungsimpfungen: Landesregierung setzt jüngste Empfehlung der Ständigen Impfkommission um

Düsseldorf, 26. August 2022 - Die nordrhein-westfälische Landesregierung ermöglicht Menschen ab 60 Jahren sowie Personen ab fünf Jahren mit bestimmten Vorerkrankungen, darunter beispielsweise Asthma oder Erkrankungen des Immunsystems, die zweite Auffrischungsimpfung in den kommunalen Impfstrukturen. Arbeit, Gesundheit und Soziales Die nordrhein-westfälische Landesregierung ermöglicht Menschen ab 60 Jahren sowie Personen ab fünf Jahren mit bestimmten Vorerkrankungen, darunter beispielsweise Asthma oder Erkrankungen des Immunsystems, die zweite Auffrischungsimpfung in den kommunalen Impfstrukturen. 

Bedingung ist, dass die erste Booster-Impfung oder die letzte Coronainfektion mindestens sechs Monate zurückliegen. Die zweite Auffrischungsimpfung soll mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen. Wenn möglich, sollte dabei der gleiche mRNA-Impfstoff zum Einsatz kommen, der auch bei der ersten Auffrischungsimpfung genutzt wurde. Nordrhein-Westfalen setzt damit die jüngste Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) unmittelbar um.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt: „Die zweite Auffrischungsimpfung für Menschen ab 60 Jahren und ab fünf Jahren mit bestimmten Vorerkrankungen ist ein wichtiger Schritt, um einen optimalen Immunschutz für den kommenden Herbst und Winter für diese Personengruppen zu erreichen. Über 60-Jährige sollten nicht auf neue Impfstoffe warten. Denn ein Abwarten ist mit dem Risiko einer Infektion und – aufgrund des mit der Zeit nachlassenden Impfschutzes – einer höheren Wahrscheinlichkeit eines schweren Krankheitsverlaufs verbunden. Die vorhandenen Impfstoffe schützen wirksam vor einem schweren Verlauf.”


Zudem sollen mit Blick auf den Herbst die Koordinierenden Covid19-Impfeinheiten (KoCIs) der Kreise und kreisfreien Städte auf Basis ihrer bisherigen Erfahrungen zielgruppenspezifische Konzepte für Impfangebote für schwer erreichbare Personengruppen vorbereiten. Die Konzepte sollen dem MAGS bis zum 30. September 2022 zugeleitet werden. Die eingereichten Konzepte werden anschließend allen KoCIs zur Unterstützung des Ideenausstauschs zwischen den Kreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung gestellt.

Zum Hintergrund
Bisher hatte die STIKO die zweite Booster-Impfung “nur” Menschen über 70 Jahren, Menschen in Pflegeeinrichtungen, Menschen mit Immunschwäche und Menschen mit erhöhtem Risiko für schwere Covid-19-Verläufe ab fünf Jahre sowie Beschäftigten in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen empfohlen. Für Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen hat die STIKO nun die Empfehlungen erweitert - beispielsweise für Menschen mit Asthma, COPD sowie HIV-Infektionen.

Bedingung für die zweite Auffrischungsimpfung ab 60 Jahren ist grundsätzlich, dass die erste Booster-Imfpung oder die letzte Corona-Infektion mindestens sechs Monate zurückliegen. Nur in begründeten Einzelfällen kann der Abstand auf vier Monate reduziert werden. Gesunden Menschen unter 60 Jahren empfiehlt die STIKO derzeit keine weitere Auffrischungsimpfung.

 

- Blick über den Zaun Richtung Düsseldorfer Norden
- Zurückrudern am Angermunder See

Düsseldorf/Duisburg, den 15. August 2022 - Am Freitag, den 12. August hatte der Angermunder Kulturkreis e.V. Düsseldorfer Bürger zu einem Meinungsaustausch mit Politikern der Bezirksvertretung 5 in das Bürgerhaus Angermund eingeladen. Mit von der Partie waren der stellvertretende Bezirksbürgermeister Jürgen Gocht (Bündnis 90/Die Grünen), Babette de Fries (CDU), Dr. Marianne Hagen (FDP) und Nicola Irmer (SPD). Moderiert wurde die Veranstaltung von Alexander Führer aus dem Vorstand des Angermunder Kulturkreises. Neben verkehrspolitischen Themen war der Konflikt um den Angermunder Baggersee das Hauptthema der Veranstaltung.

 

Ein ungewöhnlich „heißer“ Sommerabend 

Alles hätte so schön sein können: Ein lauer Sommerabend in der kleinen Stadt Angermund. Ein gemütlicher Austausch zwischen Bürgern und Politikern über die Problemchen einer Dorfgemeinschaft. Aber es kam anders: Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand das Konfliktthema Angermunder See: So wurde es kein friedlicher Abend, sondern eine hitzige Auseinandersetzung um die Zukunft des beliebten Badesees.

 

Besucher stehend im Treppenhaus 

Schon der Zustrom der Besucher zu der Veranstaltung war außerordentlich: Da die gewählte Räumlichkeit im Bürgerhaus Angermund zu klein war, mussten einige Besucher die Veranstaltung teilweise stehend aus dem Treppenhaus mitverfolgen. Die Stimmung unter den Besuchern war von Anfang an hoch emotional: Die überwiegende Mehrheit der Teilnehmer stand den Seeschließungsplänen negativ gegenüber.

 

Vogelschlaggutachten als Hinderungsgrund für Seenutzung 

Gegenstand der Diskussion war unter anderem das gegenwärtige Vogelschlaggutachten des Düsseldorfer Flughafens. Der stellvertretende Bezirksbürgermeister Jürgen Gocht von den Grünen betonte, dass das Gutachten eine Badenutzung des Angermunder Sees aus Sicherheitsgründen verbiete. Dem entgegnete Dr. Marianne Hagen von der FDP, dass das Gutachten eindeutig aussage, dass das Lagern und Baden am See die Zahl der für den Flughafen gefährlichen Vögel durch die Verminderung potentieller Nist- und Brutplätze reduziere. Die Politiker betonten, dass ein neues Vogelschlaggutachten in Auftrag gegeben worden sei. 

 

Poloclub Kalkum verbieten 

In Zusammenhang mit der Vogelschlaggefahr wurde von einzelnen Teilnehmern die Existenz des Poloclubs Kalkum hinterfragt. Der Poloclub liege bedeutend näher am Flughafen Düsseldorf. Ein Verbot des Badens im Angermunder See aus Sicherheitsgründen müsse eigentlich auch eine Verbot des Poloclubs nach sich ziehen, da die zu Pferd ausgetragenen Reiterkämpfe bedeutend mehr Vögel aufscheuchen würden als die Schwimmer im See. Darüber hinaus sei die Lage des Clubs in einem Landschaftsschutzgebiet direkt an der Grenze zum Naturschutzgebiet Überanger Mark generell zu hinterfragen. Der Poloclub sei kein gemeinnütziger Verein sondern eine gewinnorientierte GmbH & Co. KG. Ein solches Unternehmen habe hier generell nichts zu suchen.

 

Glaubwürdigkeit der Politik als Problem im Düsseldorfer Norden 

Klaus Kalkreuter von der Bürgerinitiative „Angermunder See – Besser für alle“ stellte die Frage nach der Glaubwürdigkeit der Politik im Norden Düsseldorfs: Bezirksbürgermeister Stefan Golißa (CDU) habe in den Medien ganz deutlich geäußert, dass das Baden im Angermunder See nicht verboten werden solle. Dennoch wurde das Baden am 24.05.2022 von der Bezirksvertretung 5 per Allgemeinverfügung mit einer Mehrheit aus CDU und Grünen untersagt. Dieses Vorgehen sei völlig unverständlich und den Bürgern nicht mehr zu vermitteln: Hier entstehe ein massives Glaubwürdigkeitsproblem.

 

Der ominöse Paragraph 19 LWG: Baden oder nicht baden 

Streit gab es auch um die Auslegung des Paragraphen 19 der Landeswassergesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen. Babette de Fries argumentierte, dass aus diesem Paragraphen ein eindeutiges Verbot des Badens in Baggerseen in NRW hervorgehe. Dr. Marianne Hagen erwiderte, dass das Baden in Baggerseen im Ermessen der einzelnen Kommunen läge, von einem generellen Badeverbot durch den Paragraphen 19 könne nicht die Rede sein. Zahlreiche Kommunen in NRW hätten Baggerseen in Badegewässer umgewandelt.

 

Kriterien für die Evaluation im Dunkeln 

Die von der Bezirksvertretung 5 beschlossene Evaluation der Vorfälle am Angermunder See wird im Sommer 2022 durchgeführt, um eine Datenbasis zu gewinnen, auf deren Grundlage das weitere Vorgehen der Stadt Düsseldorf herausgearbeitet werden soll. Fragesteller aus dem Publikum hatten nach den Kriterien der Evaluation gefragt, so zum Beispiel, ob die Zahl der Polizeieinsätze am See oder die Anzahl der verhängten Ordnungsgelder gezählt würden. Die befragten Politiker konnten leider keine Antwort geben, so dass die Kriterien der Evaluation im Dunkeln bleiben.

 

Politiker stehlen sich aus der Verantwortung 

Unter den geladenen Politikern herrschte also keine Einigkeit über die Zukunft des Angermunder Sees. Während FDP und SPD den Plänen zur Seeschließung komplett ablehnend gegenüberstanden, konnten sich die früheren Protagonisten einer Sperrung des Sees nicht dazu aufraffen, die Seeschließung aktiv zu verteidigen.

 

Jürgen Gocht und Babette de Fries wirkten eher hilflos und leiteten ein Rückzugsgefecht ein: Man habe zur Lösung der Probleme am Angermunder See ein 10.000 Euro teures Gutachten in Auftrag gegeben. Für den Inhalt des Gutachtens sei man nicht verantwortlich und die Bezirksvertretung 5 sei in dieser Angelegenheit auch nicht mehr zuständig. Die Entscheidungen über die Zukunft des Sees würden nunmehr von anderen Instanzen getroffen werden.

 

Frank Hoffmeier von der Bürgerinitiative „Angermunder See – Besser für alle“ empfindet diesen Rückzug als beschämend: „Gerade diejenigen Politiker, die die Schließung des Angermunder Sees forciert haben, schieben jetzt die Verantwortung auf ein Gutachten und die öffentliche Verwaltung ab. Das ist in hohem Maße peinlich. Auf einmal will niemand mehr die Schließung des Sees zu verantworten haben. Offenbar hat sich der Angermunder See in der Politik des Düsseldorfer Nordens zu einem so heißen Eisen entwickelt, dass sich niemand daran die Finger verbrennen möchte. Nun wird kräftig zurückgerudert.“

 

Um ihren Protest zu formulieren, haben die Mitglieder der Bürgerinitiative eine Online-Petition auf der Plattform OpenPetition ins Leben gerufen:

https://www.openpetition.de/petition/online/angermunder-see-freies-schwimmen-und-sonnenbaden-fuer-alle-buerger-keine-sperrungen-von-uferzonen

Die Petition soll den Verantwortlichen verdeutlichen, dass viele Bürgerinnen und Bürger von der Politik erwarten, dass eines der schönsten und kostbarsten Naherholungsgebiete der Stadt Düsseldorf nicht einfach geschlossen werden darf.

NRW-Förderung Grüner Ring:  Duisburg mit 7.924.000 dabei

Landesregierung: Förderauswahl für die Projekte für das „Städtebauförderprogramm 2022“ - Duisburg mit 7.924.000 dabei
Düsseldorf, 12. August 2022 - Gefördert werden in diesem Jahr 232 Projekte mit 336,6 Millionen Euro. Die Förderung erfolgt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Verwaltungsvereinbarung „Städtebauförderung 2022” nach Gegenzeichnung durch alle 16 Bundesländer.
 Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen: „Städtebauförderung macht Brachflächen zu lebendigen Zentren, Plätze zu Treffpunkten und Bauwerke zu Wahrzeichen. Mit 336,6 Millionen Euro unterstützt die Städtebauförderung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Bundes in diesem Jahr 232 Projekte in Nordrhein-Westfalen. Mit der Städtebauförderung fördern wir Mut und Kreativität genau wie Solidarität und Zusammenhalt in unseren Städten und Gemeinden. Wir machen die nordrhein-westfälischen Kommunen damit fit für die Zukunft”, sagt Ina Scharrenbach.

 Klara Geywitz, Bundesministerin für Bau, Wohnen und Stadtentwicklung: „Unsere Städte und Gemeinden sind unser Zuhause. Dort findet Gemeinschaft und Leben statt. Unser Zuhause ist – so wie weltweit andere Orte – von Klimaveränderungen betroffen. Der Hitze im Sommer, folgt Regen, der zu katastrophalen Überflutungen wie im Ahrtal führen kann. Um unsere Kommunen stark für die Herausforderungen des Klimawandels zu machen, ist Klimaschutz ein Bestandteil der Städtebauförderung. Wenn Quartiere saniert oder neu errichtet werden, gehören Frischluftschneisen, Parks und Flüsse immer dazu. Klimaanpassung wird also Voraussetzung für eine Förderung durch den Bund.“  

An der Finanzierung der ausgewählten Projekte des Städtebauförderprogramms 2022 werden sich nach aktueller Planung die Landesregierung Nordrhein-Westfalen mit 188,2 Millionen Euro, der Bund mit 146,1 Millionen Euro und die Europäische Union mit rund 2,3 Millionen Euro beteiligen.  
Höchste Einzelfördersummen 2022:
·         Duisburg mit 7.924.000 Euro IGA 2027: Grüner Ring Süd
·         Dortmund mit 7.469.000 Euro IGA 2027: Maßnahmen Kokerei Hansa
·         Witten mit 6.120.000 Euro Errichtung Bildungsquartier Witten-Annen
·         Espelkamp mit 6.000.000 Euro Errichtung einer Stadtsporthalle
·         Rheine mit 5.980.000 Euro Neustrukturierung und Modernisierung des Rathauszentrums
·         Soest mit 5.863.000 Euro Umsetzung Wallentwicklungskonzept
·         Coesfeld mit 5.501.000 Euro Modernisierung Schulzentrum mit multifunktionalem Raumangebot und Quartiersfunktion
·         Bad Lippspringe mit 5.435.000 Euro Erweiterung des Thermalfreibades

Rückblick und Bilanz der scheidenden Regierungspräsidentin

 Birgitta Radermacher erinnert zum Ende ihrer Amtszeit an große Projekte und Krisen Düsseldorf, 12. August 2022 - „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirksregierung Düsseldorf inklusive der Lehrkräfte haben in den vergangenen Jahren mit viel Engagement und Flexibilität außergewöhnliche Herausforderungen gemeistert. Darauf bin ich sehr stolz“, sagt Birgitta Radermacher, die zum Ende des Monats von Innenminister Herbert Reul in den Ruhestand verabschiedet wird. Genau fünf Jahre lang hat die Juristin aus Köln die Düsseldorfer Behörde geleitet.  

Ihre Amtszeit war geprägt durch gleich drei große Krisen: die Pandemie, die Flut und den Ukraine-Krieg. Doch trotz der zusätzlichen Aufgaben, die dadurch auf die Bezirksregierung zugekommen sind, habe man eine Reihe großer Projekte zu Ende oder weiterführen können, betont die scheidende Behördenchefin und nennt einige Beispiele:  

·       Luftreinhaltepläne - in mehreren Gerichtsverfahren konnten Dieselfahrverbote u.a. in Düsseldorf und Essen verhindert werden, Vergleiche mit der Deutschen Umwelthilfe wurden erzielt, die Luftwerte werden eingehalten durch zahlreiche Maßnahmen unterschiedlicher Akteure (Umstellung auf Elektro-Fahrzeuge, intelligente Ampelschaltungen, Stärkung ÖPNV und Radverkehr).  
 

·       Regionalplan - der neue Regionalplan wurde nach langen Abstimmungsprozessen vom Regionalrat verabschiedet und im April 2018 in Kraft gesetzt. Er gibt den Kommunen einen abgestimmten und verbindlichen Rahmen für ihre Planung und Weiterentwicklung.
  

·       Stärkungspakt - durch das Stärkungspaktgesetz NRW gab es eine Unterstützung für besonders hoch verschuldete Kommunen (NRW-weit knapp 6 Milliarden Euro über zehn Jahre). Die beteiligten Kommunen (Essen, Mönchengladbach, Oberhausen, Duisburg, Solingen, Remscheid, Wuppertal, Korschenbroich, Velbert, Moers) haben diesen erfolgreich abgeschlossen. Mülheim folgt nächstes Jahr.  

·       Neuenkamper Brücke - das Planfeststellungsverfahren für die neue Rheinquerung der A 40 wurde in nur einem Jahr abgewickelt. Dies war nur möglich, weil Kräfte für diese Aufgabe konzentriert und keine Klagen oder Änderungen eingereicht wurden.   Während der Krisen waren nicht nur viele zusätzliche Aufgaben zu bewältigen, um den Betroffenen so schnell wie möglich zu helfen. Auch der Krisenstab der Bezirksregierung war teilweise über Wochen damit beschäftigt, Hilfe, Einsatzkräfte und Material zu verteilen, zu koordinieren, Beteiligte und Betroffene zu beraten und zu unterstützen.  

·       Pandemie – Corona-Maßnahmen an Schulen und in den landeseigenen Flüchtlingseinrichtungen umsetzen; Landeslager für Schutzausrüstung errichten und betreiben – Verteilung an die Kommunen; verstärkte Kontrollen im Bereich Arbeitsschutz; verschiedene Förderprogramm abwickeln (u.a. im Bereich Kultur, für Zoos); Allein 14 verschiedene Wirtschaftshilfen seit Mitte 2020: Fast 5 Milliarden Euro an rund 280.000 Empfänger ausgezahlt; Schnittstelle und Knotenpunkt der Kommunikation zwischen Gesundheitseinrichtungen, Kommunen, Ordnungsbehörden und dem Ministerium (Vernetzung, Beratung, Information).  

·       Sturmtief Bernd - Koordinierung der Einsatzkräfte und -geräte, Informationsfluss zwischen Ministerien und Kommunen, Sicherung der Deiche, Beratung der Hochwasserschutzpflichtigen, Kontrollen/Hilfe bei verunreinigtem Trink-/Grundwasser; Sicherung der Landeswasserstraße Ruhr, (Beschädigungen, Blockaden, Treibgut etc.); Anpassungen im Hochwasserschutz und Hochwasserrisikomanagement in Absprache mit dem 10-Punkte Programm des Umweltministeriums; Wiederaufbauhilfe: Schon über 1500 Anträge mit einem Volumen von knapp 70 Millionen Euro bewilligt.  

 ·       Ukraine-Krieg – Aufnahme von Geflüchteten (derzeit noch rund 900 in der Erstaufnahmeeinrichtung Mönchengladbach und der Zentralen Unterbringungseinrichtung Viersen), zusätzliche Plätze geschaffen; Beratung und Unterstützung der Kommunen; rund 7500 Schüler in Schulen untergebracht, über 60 Lehrkräfte eingestellt; Anerkennung von Zeugnissen  

„Ein wichtiges Anliegen ist mir gewesen, die Behörde bekannter und für die Zukunft fit zu machen, damit auch in Zukunft noch genug engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Freude an den vielfältigen Aufgaben haben“, sagt Radermacher. So wurde unter der Regierungspräsidentin schon vor der Pandemie das mobile Arbeiten eingeführt, das betriebliche Gesundheitsmanagement wurde ausgeweitet, neue Ideen für die Personalgewinnung und -entwicklung aufgegriffen. So wurde z.B. die Zahl der Auszubildenden verdoppelt und ein Azubi-Austausch mit Unternehmen eingeführt.
  

Birgitta Radermacher: „Für manchen Außenstehenden ist die Bezirksregierung ein Buch mit sieben Siegeln. Wir verstehen uns aber als offene Behörde – als Dienstleister für die Menschen in der Region -  auch wenn unser wunderschöner, imposanter Jugendstilbau eher ein altmodisches Bild vermittelt. Es war mir ein Anliegen, diese Behörde so sichtbar, transparent und nahbar zu machen, wie sie ist. Ich bin sicher, dass dieses Verständnis auch nach meinem Ausscheiden weitergelebt wird.“

Anmerkung der Redaktion
In ihrem letzten Abschnitt der Bilanz bestätigt die Präsidentin, dass die Behörde für sehr viele Bürger eine unbekannte Größe bleibt, irgendwo im Nirwana des Bürokratismus angesiedelt sein muss.

Das ist so und wird sich auch aufgrund der Struktur mit den vielen Zuständigkeitsbereichen nicht ändern. Fatal dabei ist eben die kaum zu durchschaunde Struktur, die Aufgabenvielfalt. Es kann und sollte nicht sein, dass hier über eine Müllverbrennungsanlage, dort über eine neue Deponie, die Erweitung eines Chemiewerkes und auch die Schulaufsicht gleichermaßen behandelt werden soll. Das funktioniert nicht.



Als Paradebeispiel wird ihre Amtszeit belasten und lässt kein gutes Licht auf die Behörde: der Fall der KGS Grabenstraße in Duisburg-Neudorf. Hier wurde ein Amt zum Erfüllungsgehilfen der "Obrigkeit", wurden vielfache Elternhilferufe und Mitbestimmungsrechte dermaßen mit Füßen getreten, dass das Vertrauen in eine ohnehin als unbekanntes Wesen bezeichnete Behörde gänzlich verspielt wurde.

Der Begriff Schulaufsicht wurde höchst einseitig so gedehnt, dass die neue Landesregierung aufgefordert wird, hier dringend Änderungen - auch personell - herbeizuführen. Es liegen der Redaktion schier unglaubliche Berichte über eine Behandlung vor, die eigentlich Gerichte beschäftigen sollten - und vielleicht auch noch werden.

So gesehen kann es unter neuer Leitung vielleicht ein wenig besser werden  Große Hoffnung besteht allerdings nicht....


 


 Landesregierung zahlt Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfängerinnen und -empfänger aus

Düsseldorf, 11. August 2022 - Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat auf einen bundesseitigen Heizkostenzuschuss für die Empfänger von Wohngeld gedrängt: Am 17. März 2022 hat der Deutsche Bundestag die Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses beschlossen. Das Bundesgesetz ist am 1. Juni 2022, die zugehörige Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen am 27. Juli 2022 in Kraft getreten.  

„Als Ausgleich für den starken Anstieg der Energiekosten erhalten Wohngeldempfängerinnen und -empfänger den von Seiten des Bundes beschlossenen einmaligen Heizkostenzuschuss ausgezahlt. Der zusätzliche Betrag ist nach der Personenzahl gestaffelt und beträgt grundsätzlich für Haushalte mit einer Person 270 Euro und mit zwei Personen 350 Euro. Für jede weitere Person kommen 70 Euro hinzu.

 Es zeichnet sich bereits jetzt ab, dass der ‚einmalige‘ Heizkostenzuschuss durch die beispielsweise von der Bundesregierung gewollten Gasumlage nicht ausreichen wird. Jetzt kommt Geld in die linke Tasche und spätestens im Oktober wird es aus der rechten Tasche durch die Bundesregierung wieder herausgenommen“, so Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.  

Anspruch auf den einmaligen Heizkostenzuschuss haben Personen, die für mindestens einen Monat im Zeitraum vom 1. Oktober 2021 bis 31. März 2022 Wohngeld bezogen haben. Die Auszahlung an berechtigte Personen erfolgt in Nordrhein-Westfalen automatisch – Wohngeldempfänger-innen und -empfänger haben nichts zu veranlassen. Die Zahlungen sollen bis zum 20. August 2022 auf den Konten der Wohngeldempfängerinnen und -empfänger eingehen.  

Ende 2021 bezogen 157.850 nordrhein-westfälische Haushalte Wohngeld. Damit bezogen 1,8 % aller privaten Hauptwohnsitzhaushalte Wohngeld im einwohnergrößten Land. Bei nahezu jedem zweiten reinen Wohngeldhaushalt war die wichtigste Einkommensquelle eine Rente oder eine Pension.[1

 

Bezirksregierung bewilligt rund 185 Millionen Euro für Ganztagsangebote an Schulen

Düsseldorf, 10. August 2022 - Die scheidende Düsseldorfer Regierungspräsidentin Birgitta Radermacher - am 1. September übernimmt Thomas Schürmann - hat die vom Land NRW bereitgestellten Fördermittel für Ganztags- und Betreuungsangebote an den Schulen im Regierungsbezirk bewilligt. Die Landesregierung stellte gegenüber dem Vorjahr ein um 11 Prozent erhöhtes Budget zur Verfügung, so dass den Schulträgern für das Schuljahr 2022/2023 rund 185 Millionen Euro ausgezahlt werden.  

Grund- und Förderschulen
Mit rund 161 Millionen Euro fördert das Land die Offenen Ganztagsangebote an den Grund- und Förderschulen (1. bis 4. Klassen) für das Schuljahr 2022/2023 im Regierungsbezirk. „Die Ganztagsgrundschulen eröffnen Kindern mehr Bildungschancen und erleichtern Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, so Regierungspräsidentin Radermacher. Mit dem Geld werden rund 107.000 Ganztagsplätze für Schulkinder in den etwa 820 Offenen Ganztagsschulen im Regierungsbezirk Düsseldorf gefördert.

Die Schulträger verzeichnen steigende Anmeldezahlen für den Offenen Ganztag, und im Vergleich zum Vorjahr konnte die Bezirksregierung über 8.000 zusätzliche OGS Plätze bewilligen. Zusätzlich wurden rund 500.000 Euro für verlässliche Betreuungsangebote an den Schulen im Primarbereich bewilligt. Diese Angebote sichern beispielsweise die Betreuung von Kindern vom Ende des Unterrichts über die Mittagszeit bis etwa 13 oder 14 Uhr.  

Weiterführende Schulen
Für die Ganztags- und Betreuungsangebote in den weiterführenden Schulen wurden im Regierungsbezirk Düsseldorf 24 Millionen Euro für das Schuljahr 2022/2023 bereitgestellt. Regierungspräsidentin Birgitta Radermacher: „Durch die erfolgreiche Zusammenarbeit der Schulen mit den Trägern der Jugendhilfe sowie aus dem Kultur- und Sportbereich können die Betreuungs- und Ganztagsangebote für die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I weiter ausgebaut werden.“  

 

Für 2,5 Millionen Schülerinnen und Schüler beginnt das neue Schuljahr

Düsseldorf, 09. August 2022 - Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit: Als erstes Land kehrt Nordrhein-Westfalen am Mittwoch aus den Sommerferien zurück. Schulministerin Dorothee Feller wünscht allen am Schulleben Beteiligten einen guten Start ins neue Schuljahr: „Nach zweieinhalb Jahren Pandemie verbindet uns alle der Wunsch nach mehr Normalität. Und ich wünsche ganz besonders den Erstklässlerinnen und Erstklässlern einen unbeschwerten Start in eine gute Schulzeit.“

Weiter erklärte Feller: „Angesichts weiterhin hoher Infektionszahlen gilt es, in den kommenden Wochen wachsam zu bleiben. Bereits vor zwei Wochen haben wir den Schulen in unserem Land ein Corona-Handlungskonzept mit den wichtigsten Infektionsschutzmaßnahmen an die Hand gegeben, damit sie frühzeitig alle Vorbereitungen für das neue Schuljahr treffen können. Die Schulen haben die vergangenen Tage intensiv genutzt, um auf dieser Grundlage einen sicheren Schulstart vorzubereiten. Für das große Engagement bedanke ich mich sehr herzlich. Ich bin sicher, dass der Schulstart auf dieser Grundlage gut gelingt.“  


Das Handlungskonzept Corona sieht im Wesentlichen vor, dass an den Schulen in Nordrhein-Westfalen im Schuljahr 2022/23 die Empfehlung zum Tragen einer Maske gilt. Diese Empfehlung wird durch anlassbezogene Tests ergänzt, die in der Regel vor dem Schulbesuch zu Hause durchgeführt werden sollen. Weiterhin gelten die an den Schulen bereits eingeübten Regeln zur Einhaltung von Hygiene und Infektionsschutz.   Schulministerin Dorothee Feller: „Mit dem Handlungskonzept haben wir den Schulen Klarheit und Verlässlichkeit gegeben. Unser Ziel ist, die Schulen offen zu halten und den Präsenzunterricht zu sichern. In den kommenden Tagen und Wochen werde ich einige unserer Schulen im ganzen Land besuchen, um mich direkt vor Ort darüber zu informieren, wie unser Handlungskonzept umgesetzt wird. “  

Rund 2,5 Millionen Schülerinnen und Schüler starten am Mittwoch in das neue Schuljahr, darunter 171.000 Erstklässlerinnen und Erstklässler. Diese und weitere Daten zum neuen Schuljahr können Sie dem Statistikpaket entnehmen, das Sie hier finden.   Abschließend erklärte Schulministerin Feller: „In den kommenden Wochen werden wir die weitere Entwicklung der Pandemie, die Rückmeldungen aus den Schulen und die Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes auf Bundesebene intensiv verfolgen.
Sollten sich hieraus weitere Handlungsmöglichkeiten oder Handlungsnotwendigkeiten für die Schulen ergeben, werden wir darüber wie bisher in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium und unter Einbeziehung der am Schulleben Beteiligten beraten, entscheiden und über die Ergebnisse frühzeitig informieren.“  

 

Baukostensteigerungen im Wohnungsbau – Öffentliche Wohnraumförderung 2021 kann nachträglich um 20 Prozent aufgestockt werden

Düsseldorf, 05. August 2022 - Für die Schaffung von 7.319 preisgebundenen Wohneinheiten wurden 2021 rund 957,1 Millionen Euro aus der öffentlichen Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen bewilligt.  

Finanzierungsunsicherheiten infolge der Entscheidungen der Bundesregierung über die Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen in Gebäuden, allgemeine Baukostensteigerungen, Materialmangel bei einzelnen Baustoffen und Bauprodukten, Engpässe bei der Verfügbarkeit von Handwerksunternehmen: Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen eröffnet für Investoren im öffentlichen Wohnungsbau nun die Möglichkeit, ein Ergänzungsdarlehen in Höhe von bis zu 20 Prozent zu beantragen. Voraussetzung: Es wurde im Jahr 2021 eine Förderzusage aus der öffentlichen Wohnraumförderung erteilt.  

  

Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen: „Wer in Nordrhein-Westfalen bezahlbaren Wohnraum schafft, kann auch in herausfordernden Zeiten auf die Landesregierung Nordrhein-Westfalen bauen: Damit begonnene Baustellen fertiggestellt und Menschen in Wohnungen einziehen können, macht die Landesregierung Nordrhein-Westfalen bei öffentlich geförderten Wohnungen aus dem Jahr 2021 die Nachbewilligung möglich. Bis zu 20 Prozent können auf das ursprüngliche Gesamtdarlehen aus 2021 aufgestockt werden; der Tilgungsnachlass erhöht sich entsprechend.“  


„Auch wenn die Rahmenbedingungen herausfordernd sind, setzen wir alles daran, die Investitionen in den preisgebundenen Wohnungsbau zu unterstützen. Von Mietwohnungsneubau und Modernisierungen bis zur Bildung von Wohneigentum: Ziel der Landesregierung Nordrhein-Westfalen ist ein Mehr an bezahlbarem, modernem Wohnraum für die Menschen in unserem Land. Nur ein Mehr an Wohnungsbau trägt dazu bei, Mieten, Preise und Preisentwicklungen in den Griff zu bekommen”, so die Ministerin.  


Mit einer nachträglichen Aufstockung bei der Finanzierung der öffentlichen Wohnraumförderung aus dem Jahr 2021 will das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen die Fertigstellung von Wohnbau- und Modernisierungs-Projekten trotz gestiegener Baukosten sicherstellen. Die Aufstockung in Form eines Ergänzungsdarlehens in Höhe von bis zu 20 Prozent des ursprünglichen Förderdarlehens kann ab sofort bei der zuständigen Bewilligungsbehörde beantragt werden.  

Das Ergänzungsdarlehen kann auf Antrag für alle Neubau- und Modernisierungsvorhaben, für die eine Förderzusage im Jahr 2021 erteilt wurde und die noch nicht bezugsfertig oder fertiggestellt sind, in Form einer Nachbewilligung gewährt werden. Bei geförderten Modernisierungsmaßnahmen wird der Höchstbetrag der Darlehen auf das Niveau des Förderjahres 2022 angehoben. Er beträgt somit für Förderzusagen aus dem Jahr 2021 maximal 150.000 Euro pro Wohneinheit.  

Voraussetzung hierfür ist, neben einer erneuten positiven Kreditentscheidung der NRW.Bank, dass Baukostensteigerungen eingetreten sind, die die Förderempfängerin oder der Förderempfänger nicht zu vertreten hat.

 

Ministerium zum Schulstart: Empfehlung zum Tragen einer Maske.

Düsseldorf, 28. Juli 2022 - An den Schulen in Nordrhein-Westfalen gilt im Schuljahr 2022/23 die Empfehlung zum Tragen einer Maske. Testungen erfolgen anlassbezogen und in der Regel zu Hause. Über diese und weitere Regelungen für den Schul- und Unterrichtsbetrieb nach den Sommerferien hat das Schulministerium - Foto Ministerium - am heutigen Donnerstag die landesweit rund 5.500 Schulen informiert.

Schulministerin Dorothee Feller:
"Auf ihrem Weg durchs Schulleben wünsche ich unseren neuen Erstklässlerinnen und Erstklässlern viel Freude und Erfolg, spannenden Unterricht mit Lehrkräften, die sie begeistern können, und jederzeit ein tolles Miteinander mit ihren Mitschülerinnen und Mitschülern. 

In Nordrhein-Westfalen findet die Einschulung spätestens am zweiten Schultag nach den Sommerferien statt. Das heißt: Die jüngsten der rund 2,5 Millionen Schülerinnen und Schüler starten am 10. oder 11. August 2022 in die Schule.

„Um unseren Schulen einen guten Start ins neue Schuljahr zu ermöglichen, geben wir ihnen frühzeitig Klarheit und Verlässlichkeit.

Gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium und im engen Austausch mit allen am Schulleben beteiligten Akteuren haben wir ein Konzept erarbeitet, das einen umsichtigen Schulbetrieb erlaubt und dabei zugleich ohne größere Einschränkungen auskommt. Mit der Empfehlung zum Tragen einer Maske und den anlassbezogenen Tests stärken wir in dieser Phase der Pandemie bewusst die Eigenverantwortung vor Ort.“

Die Empfehlung zum freiwilligen Tragen einer Maske in den Innenräumen der Schulen wird durch anlassbezogene Tests ergänzt, die in der Regel vor dem Schulbesuch zu Hause durchgeführt werden sollen. Das heißt: Treten bei einer Schülerin oder bei einem Schüler vor Schulbeginn Symptome auf, die typischerweise auf eine COVID-19-Erkrankung hindeuten, so führen sie Hause einen Selbsttest durch. Eine Testung in der Schule ist dagegen nur noch vorgesehen,

wenn 1) bei Schülerinnen und Schülern, die am selben Tag noch nicht zu Hause getestet werden konnten, offenkundig typische Symptome vorliegen,

wenn 2) die Symptome von Schülerinnen und Schülern, die am Morgen noch negativ getestet wurden, deutlich zunehmen oder

wenn 3) Symptome erst im Verlaufe des Schultags auftreten. In allen Fällen gilt: Ist der Test negativ, können die Schülerinnen und Schüler die Schule besuchen beziehungsweise ihren Schultag fortsetzen.

Die Regelungen für das anlassbezogene Testen gelten gleichermaßen für alle an den Schulen tätigen Personen. Die Schulen stellen deshalb künftig sowohl den Schülerinnen und Schülern als auch allen an den Schulen tätigen Personen Tests zur Verfügung, mit denen sie sich bei Bedarf zu Hause testen können.

Um den Schulstart nach den Sommerferien zusätzlich abzusichern, besteht am ersten Unterrichtstag zudem für alle Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, sich in der Schule zu testen. Damit zum Schulstart und in den ersten Schulwochen ausreichend Tests vorhanden sind, hat das Schulministerium eine Belieferung sämtlicher Schulen zwischen dem 01. und 08. August 2022 veranlasst. Anschließend können die Tests von den Schulen über das bekannte Bestellportal bestellt werden.

Ergänzt werden die Empfehlung zum Tragen einer Maske und die anlassbezogenen Tests durch die an den Schulen bereits eingeübten Regeln zur Einhaltung von Hygiene und Infektionsschutz, vor allem durch regelmäßiges Lüften der Klassen- und Kursräume. Um die Schulen hierbei zu unterstützen, wird das Land die Anschaffung von C02-Messgeräten ermöglichen, die vom Corona-Expertinnen- und Expertenrat der Bundesregierung empfohlen werden.

Ministerin Feller: „Unser Handlungskonzept ist die Grundlage dafür, dass unsere Schulen den Start ins neue Schuljahr bestmöglich vorbereiten können. Sollte es die weitere Entwicklung des Infektionsgeschehens im Herbst und Winter erfordern, so werden wir die Regelungen in enger Abstimmung mit den am Schulleben vor Ort Beteiligten anpassen und weiterentwickeln.“

Ebenfalls mit Blick auf die Herbst- und Wintermonate erklärte die Ministerin: „Neben der Pandemie beschäftigen uns auch die Diskussionen über die Energieversorgung in Deutschland. Die Landesregierung weiß in diesem Zusammenhang um die besondere Bedeutung der Schulen. Um schon jetzt die erforderlichen Vorbereitungen für die nächste Heizperiode zu treffen, stehen wir bereits in fortlaufendem Austausch mit allen relevanten Akteuren im Schulbereich, insbesondere mit den Schulträgern. Auch mit der Kommunal- sowie mit der Energieministerin stimme ich mich hierzu eng ab. Klar ist: Die Schulen müssen auch im Fall eines vorübergehenden Versorgungsengpasses weiterhin zum Kreis der ‚geschützten Kunden‘ gehören.“

Weitere Informationen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb im Schuljahr 2022/23 können dem Handlungskonzept Corona entnommen werden.

 

Bezirksregierungen neu besetzt

Düsseldorf/Duisburg, 15. Juli 2022 - Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat in der Kabinettsitzung am Freitag, 15. Juli 2022, die Berufung und Ernennung der Regierungspräsidentinnen und -präsidenten für die Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf, Detmold, Köln und Münster beschlossen. Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat in der Kabinettsitzung am Freitag, 15. Juli 2022, die Berufung und Ernennung der Regierungspräsidentinnen und -präsidenten für die Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf, Detmold, Köln und Münster beschlossen. Die Ernennungen sollen mit Wirkung vom 1. September 2022 erfolgen. 

Ministerpräsident Hendrik Wüst: „Mit Heinrich Böckelühr, Anna Katharina Bölling, Thomas Schürmann, Dr. Thomas Wilk und Andreas Bothe vertreten fünf starke Persönlichkeiten und ausgesprochen erfahrene Expertinnen und Experten der öffentlichen Verwaltung die Landesregierung vor Ort. Sie alle stehen mit ihrer Herkunft und ihrem Werdegang für die Breite und Vielfalt unseres Landes, sie bringen umfassende Expertise aus Kommunal-, Landes- und Bundesverwaltung mit. Diese Breite auch in Führungspositionen abzubilden, trägt zur Stärke Nordrhein-Westfalens bei.

Die Bezirksregierungen sind wichtige Mittler, Moderatoren und Koordinatoren zwischen den Kommunen und dem Land. Gemeinsam – von den Menschen vor Ort über die Kommunen und Bezirksregierungen bis hin zur Landesregierung – Ideen für Nordrhein-Westfalen zu entwickeln: das ist unsere Stärke. Uns alle eint, dass wir Antworten auf die großen Herausforderungen dieser Zeit finden wollen und ein nachhaltiges, lebenswertes, sicheres und soziales Land schaffen wollen. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit den Regierungspräsidenten und der Regierungspräsidentin.“


Thomas Schürmann (Regierungspräsident Düsseldorf)

Thomas Schürmann wurde 1979 in Wickede (Ruhr) geboren. Seit 2019 ist er im Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen tätig, zuletzt als Leiter der Gruppe „Wiederaufbau, Denkmalpflege, Baukultur“ sowie als Leiter des Referats „Wiederaufbau der Infrastruktur in Kommunen“.
Von 2009 bis 2015 war der Diplom-Ingenieur bei der Bezirksregierung Düsseldorf in leitender Position für das Dezernat Städtebau, Bauaufsicht, Bau-, Wohnungs- und Denkmalangelegenheiten sowie -förderung zuständig, danach übernahm er die Funktion des Persönlichen Referenten der Regierungspräsidentin. Seit 2012 ist Schürmann zudem Dozent am Institut für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen.

Anmerkung der Redaktion

Zwei Legislaturperioden prägten Mit Anne Lütges (Grüne, auch Unicef Deutschland Schatzmeisterin) sowie Brigitta Radermacher die Bezirksregieung in der Landeshauptstadt. Insbeonders unter der Leitung von Brigitta Radermacher geriet die Bezirksregierung in Hinsicht auf die Auswirkungen der Schulpolitik de rletzten NRW-Schulministerin Gebauer (FDP) schwer in die Kritik. Der Eindruck, dass die Bezirksregierung Düsseldorf die umfangreichen Aufsichten insbesonders im Bereich Schule zu überfordern schien, wurde immer eklatenter.

Mit der personellen Neubesetzung ist viel Hoffnung verknüpft. Die mangelnde Lehrerzuweisung nebst Schulleitungen besonders im Grundschulbereich in Duisburg sowie die Amtsführung im Sektor Schulaufsicht wird unter starker Beobachtung stehen. Nach wie vor ist die Landespoltik aufgefordert, hier bei den wichtigen Stellschrauben Schulaufsicht einzuwirken oder sogar die Lastenverteilung in der Bezirskregierung mit neueen Schwerpunkten zu versehen, also Schule von anderen Bereichen strikt zu trennen.



Heinrich Böckelühr (Regierungspräsident Arnsberg)
Heinrich Böckelühr wurde 1961 in Schwerte geboren. Seit 2017 ist er Präsident der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Herne. Von 1999 bis 2017 war er hauptamtlicher Bürgermeister der Stadt Schwerte im Kreis Unna. Zuvor war der Jurist von 1988 bis 1999 Mitglied des Rates der Stadt Schwerte, von 1989 bis 1999 Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses der Stadt Schwerte und stellvertretender Vorsitzender der CDU-Ratsfraktion. Böckelühr leitet seit 2000 als Vorsitzender den Ortsverein Schwerte des Deutschen Roten Kreuzes und ist Vorstandsvorsitzender der Hans Hache Stiftung in Schwerte.


Anna Katharina Bölling (Regierungspräsidentin Detmold)

Anna Katharina Bölling wurde 1980 in Bad Oeynhausen geboren. Seit 2020 ist sie Landrätin des Kreises Minden-Lübbecke. Zuvor war die studierte Politik- und Geschichtswissenschaftlerin als Sozialdezernentin beim Landkreis Uelzen (Niedersachsen) sowie als Referentin für Gesundheit, Soziales, Frauen, Familie und Kinder, Integration und Europa bei der CDU-Bürgerschaftsfraktion Bremen (Landtag und Stadtbürgerschaft) tätig. Von 2005 bis 2009 hatte sie verschiedene Positionen bei der Konrad-Adenauer-Stiftung, unter anderem in den Auslandsbüros Warschau (Polen) und Zagreb (Kroatien), inne.


Dr. Thomas Wilk (Regierungspräsident Köln)
Dr. Thomas Wilk wurde 1971 in Dortmund geboren. Seit 2018 ist er Leiter der Abteilung Bauen sowie des BIM-Competence-Centers im Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen. An der Technischen Universität Dortmund hat er seit 2021 einen Lehrauftrag zum Digitalen Bauen und für Öffentliches Recht. Von 2013 bis 2018 war Wilk Kreisdirektor und -kämmerer des Kreises Unna. Im Anschluss an seine Promotion war der Jurist zunächst Justiziar im Rechtsamt der Stadt Bochum, juristischer Dezernent bei der Bezirksregierung Arnsberg und Beigeordneter für Recht und Ordnung der Stadt Gladbeck.


Andreas Bothe (Regierungspräsident Münster)

Andreas Bothe wurde 1967 in Gadderbaum, jetzt Bielefeld, geboren. Von Juli 2017 bis Juni 2022 war er Staatssekretär im Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen. Von 2009 bis 2017 war Bothe im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, zuletzt als Unterabteilungsleiter. Nach seiner Ausbildung zum Bankkaufmann und anschließendem Studium der Rechtswissenschaften arbeitete Bothe zunächst als Rechtsanwalt und Geschäftsführer der Haus des Unternehmers GmbH. Von 2003 bis 2009 war er als Referent für Rechts- und Innenpolitik der FDP-Bundestagsfraktion tätig.

Ministerpräsident Hendrik Wüst dankte ausdrücklich den aus dem Amt scheidenden Regierungspräsidentinnen und -präsidenten Hans-Josef Vogel (Arnsberg), Marianne Thomann-Stahl (Detmold), Birgitta Radermacher (Düsseldorf) und der Duisburgerin Gisela Walsken (Köln). Ferner dankte er Dr. Ansgar Scheipers (Münster), der als Regierungsvizepräsident seit dem Weggang von Dorothee Feller die Amtsgeschäfte kommissarisch leitete. Dorothee Feller war von 2017 bis 2022 Regierungspräsidentin in Münster und wurde am 29. Juni 2022 von Ministerpräsident Hendrik Wüst zur Ministerin für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen ernannt.

 

Das Kabinett Wüst

Düsseldorf, 29. Juni 2022 - Ministerpräsident Hendrik Wüst hat heute das erste "Schwarz-Grüne Kabinett" in NRW mit den Ministerinnen und Minister seiner Regierung, den Parlamentarischen Staatssekretär im Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung sowie die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre vorgestellt und vereidigt.

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie Ministerin Mona Neubaur
- Staatssekretär Paul Höller Staatssekretärin Silke Krebs  

  Ministerium der Finanzen Minister Dr. Marcus Optendrenk
- Staatssekretär Dr. Dirk Günnewig  
Ministerium des Innern Minister Herbert Reul
- Staatssekretärin Dr. Daniela Lesmeister  
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration Ministerin Josefine Paul
- Staatssekretär Lorenz Bahr-Hedemann  
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Minister Karl-Josef Laumann
- Staatssekretär Matthias Heidmeier  
Ministerium für Schule und Bildung Ministerin Dorothee Feller (zuvor Regierungspräsidentin in Münster)
-Staatssekretär Dr. Urban Mauer  
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung Ministerin Ina Scharrenbach
- Parlamentarischer Staatssekretär Josef Hovenjürgen MdL Staatssekretär Daniel Sieveke  
Ministerium der Justiz Minister Dr. Benjamin Limbach
- Staatssekretärin Dr. Daniela Brückner  
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Minister Oliver Krischer (Vormals im Habeck-Ministerium)
- Staatssekretär Viktor Haase  
Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Ministerin Silke Gorißen
- Staatssekretär Dr. Martin Berges  
Ministerium für Kultur und Wissenschaft Ministerin Ina Brandes (zuvor Verkehrsministerin als Nachfolgerin von Wüst)
- Staatssekretärin Gonca Türkeli-Dehnert  
Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien und Chef der Staatskanzlei Nathanael Liminski
- Staatssekretär für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien Dr. Mark Speich, Amtschef der Staatskanzlei und Staatssekretär Dr. Bernd Schulte, Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt Andrea Milz

 

Wahl des NRW-Ministerpräsidenten

Um 14:45 Uhr stand wie Wiederwahl von Henrik Wüst im ersten Wahlgang fest. Düsseldorf, 28. Juni 2022 - Wahlvorschlag der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Hendrik Wüst MdL. Grundlage: Der Landtag wählt aus seiner Mitte in geheimer Wahl ohne Aussprache den Ministerpräsidenten mit mehr als der Hälfte der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder (Artikel 52 Absatz 1 Landesverfassung Nordrhein-Westfalen).

Der erste Stimmungstest nach der Landtagswahl 2022 klappte, obwohl es fünf Landtagsabgeordnete gab (4 erkrankte CDU-Mitglieder, ein Grünes Mitglied). CDU und Grüne verfügen gesamt über 115 Abgeordnete, 98 Stimmen braucht Wüst zur Wahl. 
Parlamentspräsident André Kuper (CDU) verkündete um 14:45 Uhr, dass von den 181 anwesenden Abgeordneten 106 für Wüst gestimmt haben, 74 stimmten mit Nein-Stimmen bei einer Enthaltung.
Die Vereidigung des neuen Kabinettes Wüst/Neubauer erfolgt am Mittwoch, 29. Juni.

Forstleute warnen vor steigender Waldbrandgefahr

Düsseldorf, 15. Juni 2022 - Mit Blick auf die steigenden Temperaturen warnen das Umweltministerium und der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen vor zunehmender Waldbrandgefahr in den nächsten Tagen. Laut Waldbrandgefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes ist am kommenden Samstag, 18. Juni 2022, verbreitet mit einer mittleren, regional sogar mit hoher Waldbrandgefahr zu rechnen. Lokal, so warnen die Forstleute, könne die Gefahr zum Beispiel an warmen Südhängen mit trockenem Brandmaterial auch schnell sehr groß werden.

Besonders gefährdet sind zudem die Fichten-Schadflächen, auf denen Stürme, Trockenheit und Borkenkäferbefall zu einer Zunahme von trockenen Holzresten geführt haben. Allein im Jahr 2021 hat der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen 79 Brände registriert, die eine Waldfläche von knapp 5,8 Hektar zerstört haben. Die meisten Brände werden durch Menschen verursacht. Das Umweltministerium und Wald und Holz Nordrhein-Westfalen rufen daher zu besonderer Vorsicht im Wald auf. Hierzu gehöre die Beachtung des Rauchverbots im Wald vom 1. März bis zum 31. Oktober.

Zur Waldbrandvorsorge hat das Umweltministerium die Bußgeldempfehlungen im neuen Verwarnungs- und Bußgeldkatalog Umwelt deutlich verschärft. So wird für das Feuermachen im Wald ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro (bisher bis 1.020 Euro) oder für das Rauchen im Wald von März bis Oktober ein Bußgeld von 150 Euro (bisher 80 Euro) empfohlen. Zudem sind Waldwege und Zufahrten dringend für Rettungsfahrzeuge freizuhalten. Fahrzeuge sollten nur auf befestigten Flächen abgestellt werden, damit heiße Fahrzeugteile kein Gras entzünden.

Mit dem Ziel von mehr Vielfalt und Klimastabilität fördert das Land die Wiederbewaldung der Fichten-Schadflächen mit artenreichen Mischwäldern. Diese sind ökologisch wertvoll und gleichzeitig weniger waldbrandgefährdet. Zum Ausbau der Waldbrandvorsorge plant die Landesregierung zudem in einem Pilotprojekt am Niederrhein die Einrichtung einer kameragestützten Waldbrandfrüherkennung.
Weitere Informationen des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein-Westfalen Waldbrandgefahrenindex des DWD Portal Waldinfo.NRW

 

Was haben die umfassenden Prüfungen durch die Landesregierung zur Sicherstellung der Lehrkräfteversorgung ergeben?

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
Düsseldorf, Mai 2022 - Dass der Lehrkräftemangel eine der größten Herausforderungen für das Bildungssystem, aber auch grundsätzlich für die Landespolitik darstellt, ist hinlänglich bekannt. Nicht nur an Förder- und Grundschulen, sondern auch an Berufskollegs und in den MINT-Fächer fehlt Lehrpersonal, während ein Überschuss an Gymnasiallehrkräften vorhanden ist. Es bedarf deshalb dringend der Verbesserung der Lehrkräfteversorgung.

Die regierungstragenden Fraktionen haben im September 2020 ihren Antrag „Lehrkräfteversorgung sicherstellen: Möglichkeiten der passgenauen Lehrerausbildung nutzen“ (Drucksache 17/10850) eingebracht, in dem sie diese als „eine elementar wichtige Aufgabe“ klassifizieren und die Zahl der Seiteneinsteigerinnen und -einsteiger, der Pensionäre, die weiterhin oder wieder im Schuldienst tätig sind sowie der Sek II-Lehrkräfte, die sich für zwei Jahre an Grundschulen bzw. Sek I-Schulen verpflichtet haben, benennen.

Zugleich äußern sie im selbigen Antrag, dass Seiteneinsteigerinnen und -einsteiger „keine dauerhafte Lösung“ darstellten. Deshalb müsse das Augenmerk auf einer „bedarfsangepasste[n] grundständige[n] Ausbildung von Lehrkräften“ liegen, wozu u. a. Beratungsangebote an Hochschule für angehende und/oder beginnende Lehramtsstudierende einen Beitrag leisten könnten. Mit Verabschiedung des Antrags am 28.04.2021 hat der Landtag die Landesregierung mit umfassenden Prüfaufträgen beauftragt.

 Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 6528 mit Schreiben vom 9. Mai 2022 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Kultur und Wissenschaft beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die Bildungspolitik und damit auch die Zukunft unserer Kinder und Jugendlichen hat für die Landesregierung absoluten Vorrang. Wie bislang keine vor ihr investiert diese Landesregierung in die Köpfe und damit in die Zukunft unserer Kinder und Jugendlichen.

Innerhalb von nur fünf Jahren hat die aktuelle Landesregierung den Schuletat um mehr als 3,1 Milliarden Euro gesteigert – Geld, das den Schülerinnen und Schülern insbesondere in Form von zusätzlichen Lehrerstellen dauerhaft zu Gute kommt. Die Landesregierung hat in dieser Legislaturperiode große Anstrengungen unternommen, um trotz des von der Vorgängerregierung maßgeblich verursachten Lehrermangels die Versorgung der Schulen mit gut ausgebildeten Lehrkräften zu verbessern. Die Maßnahmen der Landesregierung zur besseren Ausstattung der Schulen mit Lehrkräften und weiterem Personal, die tatsächlich in den Schulen arbeiten und unterrichten, sowie die Bereitstellung von mehr Lehrerstellen für die Schulen waren in dieser Legislaturperiode sehr erfolgreich:

1. Im Schuljahr 2021/2022 arbeiteten und unterrichteten rund 13.300 Lehrkräfte (und weitere Landesbedienstete) mehr an den öffentlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen als im Schuljahr 2016/2017 zur Zeit der Vorgängerregierung.

2. Seit 2017 hat die Landesregierung rund 16.000 Lehrerstellen geschaffen und erhalten, knapp 10.000 zusätzliche Stellen wurden geschaffen, mehr als 6.300 von der Vorgängerregierung zur Streichung vorgesehene Stellen wurden erhalten. Damit wurde dafür gesorgt, dass die Schulen in Nordrhein-Westfalen besser auf zunehmende Herausforderungen wie Inklusion, Integration, aber auch die Beseitigung der Folgen der Corona-Pandemie vorbereitet sind.

3. Die Landesregierung hat zusammen mit den Hochschulen eine Studienplatz-Offensive gestartet, die konsequent umgesetzt wird. Damit werden rund 1.450 zusätzliche Studienplätze geschaffen und dauerhaft gesichert, insbesondere für die Lehrämter Grundschule und Sonderpädagogik, für die von der Vorgängerregierung nicht in ausreichendem Maße Studienplätze bereitgestellt wurden. Für das Lehramt an Berufskollegs wurden die Studienplätze in der Fachrichtung Sozialpädagogik etwa verdreifacht und zusätzliche Studienstandorte geschaffen.

Des Weiteren hat die Landesregierung gemeinsam mit den Hochschulen bereits vor der Studienplatzoffensive zahlreiche zusätzliche Studienplätze geschaffen bzw. gesichert. Auch die kurzfristigen Maßnahmen zur Lehrkräftegewinnung verlaufen ausgesprochen erfolgreich. Mit mittlerweile vier Maßnahmenpaketen zur Personalgewinnung sind über 5.700 (Stand: 1. Februar 2022) zusätzliche Einstellungen auf Stellen gelungen, die ansonsten leergelaufen wären – ein sehr gutes Ergebnis, von dem unsere Schulen unmittelbar profitieren und das zeigt, was möglich ist, wenn diese Aufgaben entschieden angegangen werden.

Die Bekämpfung des Lehrermangels ist eine langfristige Aufgabe. Zu viel ist in den Jahren vor 2017 versäumt worden, insbesondere bei der Erstellung von Lehrkräftebedarfsprognosen und der daraus folgenden Schaffung zusätzlicher Studienplätze. Darüber hinaus hat auch die Pandemie zusätzliche Herausforderungen mit sich gebracht.

Die Zahlen im Einzelnen:
Die Zahl der Stellen im Lehrerstellenhaushalt ist seit 2017 unter der jetzigen Landesregierung von 159.943 um 9.817 deutlich auf 169.760 im Haushalt 2022 erhöht worden. Allein mit dem Haushalt 2022 wurden rund 4.000 Stellen neu geschaffen. Hinzu kommt, dass die Landesregierung seit 2018 mehr als 6.300 kw-Vermerke der Vorgängerregierung gestrichen und diese Stellen damit langfristig für die Schulen gesichert hat. Damit stellt die jetzige Landesregierung den Schulen im Vergleich zu den Planungen der vorherigen Landesregierung insgesamt über
16.000 zusätzliche Stellen im Lehrerstellenhaushalt zur Verfügung. So hat sich das Verhältnis der in den jeweiligen Haushalten ausgewiesenen veranschlagten Stellen im Lehrerstellenhaushalt zu der entsprechenden Zahl der Schülerinnen und Schüler seit 2017 von 1:14,58 auf 1:13,41 im Haushalt 2022 verbessert.

Die zusätzlich geschaffenen Stellen bedeuten für die Schulen eine deutliche Standardverbesserung, die sich auch entsprechend auf die Höhe der zugewiesenen Stellen (Stellenbedarf) auswirkt. Die Lage auf dem Lehrkräftearbeitsmarkt in Nordrhein-Westfalen ist in einigen Lehrämtern – wie in nahezu allen anderen Bundesländern – allerdings sehr angespannt. Es ist derzeit nicht möglich, alle zur Verfügung stehenden Stellen zeitnah mit grundständig ausgebildeten Lehrkräften zu besetzen. Um einem aktuellen Lehrkräftemangel mit grundständig ausgebildeten Lehrkräften entgegen zu treten, hätte bei einer regulären Studiendauer inkl. Vorbereitungsdienst von circa sieben Jahren eine Einrichtung von Studienplätzen basierend auf Lehrkräftebedarfsprognosen in den Jahren 2014 – 2017 erfolgen müssen.

Die jetzige Landesregierung hat auf diese Situation auf der Grundlage einer neuen Lehrkräftebedarfsprognose unmittelbar reagiert und begegnet dieser Herausforderung mit einem Bündel von Maßnahmen, die kurz-, mittel- und langfristig Wirkungen zeigen. U.a. hat die aktuelle Landesregierung die Studienkapazitäten in den besonders kritischen Bereichen deutlich ausgeweitet. Im Grundschullehramt wurden zum Wintersemester 2020/2021 dauerhaft 300 neue Bachelor-Studienplätze und später anwachsend die zugehörigen Masterstudienplätze geschaffen und dauerhaft eingerichtet.

Damit haben Land und Hochschulen mit der bereits erfolgten Erhöhung im Jahr 2018 seit Beginn der Legislaturperiode im Grundschullehramt rund 700 neue Plätze dauerhaft eingerichtet. Für den Bereich Sonderpädagogik sind bereits über 500 weitere Bachelor-Studienplätze seit 2018 geschaffen bzw. gesichert worden.

Zum Wintersemester 2022/2023 und 2023/2024 wird es des Weiteren an zwei neuen Standorten – Duisburg-Essen und Münster – die Möglichkeit für jeweils 120 Bachelorstudierende geben, das Lehramt für Sonderpädagogische Förderung zu studieren. Wegen der im Einzelnen ergriffenen Maßnahmen wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5796 verwiesen (Drucksache 17/14987).
Seit Beginn der Maßnahmen konnten bisher über 5.700 Einstellungen oder Weiterbeschäftigungen zusätzlich erfolgen; Stand: 1. Februar 2022. Im Schuljahr 2021/2022 arbeiteten und unterrichteten an den öffentlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen rund 13.300 hauptamtlich/hauptberufliche Lehrkräfte (und weitere Landesbedienstete) mehr als im Schuljahr 2016/2017.

Auch diese Zahl dokumentiert eindrucksvoll, dass die Bemühungen der Landesregierung trotz eines sehr angespannten Lehrkräftearbeitsmarktes wirken und erfolgreich waren. Vor diesem Hintergrund beantworte ich die konkreten Anfragen wie folgt:
1. Was haben diese umfassenden Prüfungen durch die Landesregierung ergeben?
Die Landesregierung ergreift kurz-, mittel- und langfristig wirkende Maßnahmen, um die Lehrkräfteversorgung jetzt und in Zukunft sicherzustellen. Dafür spielt unter anderem die Studienberatung an den Universitäten eine große Rolle.

Neben der allgemeinen Studienberatung und der Studienberatung explizit für Lehramtsstudierende, die auch die individuelle Studien- und Prüfungsplanung in den Fokus nehmen und von den Zentren für Lehrerbildung angeboten werden, gibt es in der Regel noch Studienfachberatungen, Online-Angebote sowie Orientierungsberatungen. Darüber hinausgehend bestehen an einigen Universitäten besondere Mentoring-Programme, die gezielt Lehramtsinteressierte und Lehramtsstudierende in den Blick nehmen.

Daneben stellt das Land breite Informations- und Beratungsangebote für Studierende und Studieninteressierte zur Verfügung: neben den landesweiten Internetportalen und Angeboten im Rahmen der Lehrerwerbekampagne des Ministeriums für Schule und Bildung insbesondere die landesweite Beratungsstelle beim Landesprüfungsamt für Lehrämter an Schulen (seit 2018 rund 40.000 Beratungsanfragen) sowie die Beratungsstellen der Bezirksregierungen (vor allem zu Einstellungsmöglichkeiten und -voraussetzungen).

Die Anrechnung von Vortätigkeiten auf die Dauer des Vorbereitungsdienstes war Gegenstand in Dienstbesprechungen mit den Bezirksregierungen. Regelungen zur Anrechnung von Vortätigkeiten auf die Dauer des Vorbereitungsdienstes (§ 7 Absatz 2 OVP) können aktiv genutzt werden, um für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter mit zuvor erbrachten Vortätigkeiten den Vorbereitungsdienst individuell zu verkürzen.
Seit Mai 2021 stellen die geänderten Regelungen der Ordnung des Vorbereitungsdienstes (§ 7 Absatz 4 OVP) klar, dass dabei auch der Aspekt der individuellen Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen ist. Der erleichterte Erwerb einer vollen Lehramtsbefähigung für ein weiteres Lehramt nach Einstellung in den Schuldienst wurde mit dem 15. Schulrechtsänderungsgesetz deutlich erweitert; die Regelungen werden erfolgreich angewendet. Insoweit ist ein breiteres Angebot an Ergänzungsstudiengängen grundsätzlich nicht mehr erforderlich.

An zwei Universitäten besteht unabhängig davon bereits die Möglichkeit, die Lehrämter an Grundschulen oder an Haupt-, Real- , Sekundar- und Gesamtschulen mit Elementen der Sonderpädagogik zu studieren, und nach dem ersten Abschluss eines Master of Education mit einem weiteren (zweisemestrigen) Ergänzungsstudiengang und einem weiteren lehramtsbezogenen Masterabschluss eine zusätzliche und gleichwertige Lehramtsbefähigung für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung zu erwerben.

Für Erweiterungsstudiengänge zum ergänzenden Erwerb von Lehrbefähigungen in weiteren Fächern wurden zuletzt neue Rechtsgrundlagen geschaffen (durch Änderung des § 77d des Hochschulgesetzes und eine entsprechende Anpassung des § 16 Lehrerausbildungsgesetzes mit dem 16. Schulrechtsänderungsgesetz). Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt Bewerbenden für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst der Lehrämter eine Ausbildungsplatzgarantie, sofern alle formellen Voraussetzungen erfüllt werden. Hierzu werden pro Kalenderjahr 9.000 Einstellungsermächtigungen für neue Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter vorgehalten.

Diese auskömmliche Anzahl sichert, dass landesweit unter Einbeziehung aller Schulformen und Schulen angehende Lehrkräfte eine gleichwertige und qualitativ hochwertige schulpraktische Ausbildung erfahren. Somit kann – anders als in den meisten anderen Bundesländern – die Ausbildungsplatzgarantie ohne Wartezeiten für alle geeigneten Bewerberinnen und Bewerber umgesetzt werden. Auf der Grundlage der jeweils aktuellen Amtlichen Schuldaten zu erteiltem Unterricht erfolgt eine Quotierung der Ausbildungsplätze für die fünf Regierungsbezirke, wobei zu jedem Aufnahmetermin geprüft wird, ob Aufnahmekapazitäten zu Gunsten besonders zu stärkender Ausbildungsregionen anteilig angepasst werden können.

Ziel des Zuweisungsverfahrens ist es, im Rahmen der Ausbildungskapazitäten möglichst vielen Bewerbenden einen Dienstantritt an einem der gewünschten Ausbildungsorte zu ermöglichen. Es gelingt über alle Lehrämter hinweg in jedem Verfahren ca. 75 Prozent der Bewerbenden ihrem ersten Ortswunsch zuzuweisen. Nimmt man die Ortswünsche der Rangfolge 2-4 dazu, sind es sogar 90 Prozent. Diese Praxis hat das Ziel, die Zahl der Nichtantritte signifikant zu vermindern. Dies gilt insbesondere für die zu stärkenden Ausbildungsorte, womit wünschenswerte „Klebeeffekte“ – auch über die Zeit des Vorbereitungsdienstes hinaus – unterstützt werden.

Die bisherigen Maßnahmen zur berufsbegleitenden Vorbereitung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern an den ZfsL sind in pädagogischer Hinsicht bereits weitreichend an den Qualitätsstandards grundständig ausgebildeter Lehrkräfte orientiert. Perspektivisch können die Maßnahmen in den ersten sechs Monaten des berufsbegleitenden Vorbereitungsdienstes intensiviert werden, insbesondere in Bezug auf die überfachliche Qualifizierung. Die befristeten neuen Regelungen zur Pädagogischen Einführung im Grundschulbereich, die Formen einer früheren und besseren Begleitung im Seiteneinstieg bis 2023 erproben, können danach Grundlage für eine Weiterentwicklung in allen Schulformen werden.

Im Anschluss an die Erstqualifizierung im Seiteneinstieg können Angebote der Lehrerfortbildung zur Nachqualifizierung von (ehemaligen) Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern genutzt werden, auch Angebote von Hochschulen.

2. Wie haben sich die im Antrag genannten Zahlen zu Pensionärinnen und Pensionären, Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern sowie Sek-II-Lehrkräften, die sich an Grundschulen bzw. Sek-I-Schulen verpflichtet haben, seither entwickelt? (Bitte nach den im Antrag selbst definierten Kategorien aufschlüsseln:

Pensionäre, die den Schuldienst wiederaufgenommen haben; Pensionäre, die weiterhin im Schuldienst geblieben sind; Seiteneinsteigerinnen und -einsteiger; Lehrkräfte für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen, die sich für zwei Jahre an einer Grundschule verpflichtet haben; Lehrkräfte für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen, die an eine Schule für die Sekundarstufe I gewechselt sind.

Hierbei bitte darauf achten, dass die aufgelistete Zahl der jeweiligen Kategorie nicht den Zeitraum der vorherigen Nennung einschließt, sondern nahtlos an den Zeitraum, an dem der Wert erhoben worden ist, der im Antrag genannt wird, anknüpft, d. h. dass beispielsweise für die Lehrkräfte an Gymnasien und Gesamtschulen, die sich für zwei Jahre an einer Grundschule verpflichtet haben, die erhobene Zahl den Zeitraum erst ab dem 16.02.2020 bis heute erfasst, während die Zahl der Seiteneinsteigerinnen und -einsteiger die im Antrag genannten 2.736 nicht mehr umfasst, sondern erst die ab dort neu gewonnenen.)

Die Einstellungszahlen werden regelmäßig erfasst und entsprechend aufsummiert.
• Die Zahl der Lehrkräfte, die in Nordrhein-Westfalen wieder im Schuldienst als tarifbeschäftigte Lehrkräfte tätig sind, hat sich seit 2016 von 415 Lehrkräften auf 942 Lehrkräfte im Jahr 2021 mehr als verdoppelt.
• Bezüglich der Möglichkeit, den Eintritt in den Ruhestand/die Rente hinauszuschieben, ist die Zahl seit 2016 von 58 auf 87 im Jahr 2021 gestiegen. Zusammen betrachtet ergibt sich gegenüber dem Jahr 2016 ein Anstieg von 473 auf 1.029 Beschäftigungen (Quelle/Stand: ASD 10/2021).
• Einstellungen von Personen im Seiteneinstieg für alle Schulformen: 789 Einstellungen in 2017, 1.006 Einstellungen in 2018, 754 Einstellungen in 2019, 674 Einstellungen in 2020, 553 Einstellungen in 2021, bisher 94 Einstellungen in 2022 (Stand: 01.02.2022); seit 2017 insgesamt 3.870 Einstellungen.

• Einstellung von Sek II-Lehrkräften an Grundschulen mit einer Versetzungsgarantie nach zwei oder vier Jahren (Erlass vom 13.09.2017): 28 Einstellungen in 2017, 152 Einstellungen in 2018, 211 Einstellungen in 2019, 199 Einstellungen in 2020, 120 Einstellungen in 2021, bisher 12 Einstellungen in 2022 (Stand: 01.02.2022); seit 2017 insgesamt 722 Einstellungen.

• Einstellung von Sek II-Lehrkräften an Sek I-Schulen mit einer Laufbahnwechselgarantie nach vier Jahren (Erlass vom 03.07.2018): 36 Einstellungen in 2018, 138 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/17116 6 Einstellungen in 2019, 98 Einstellungen in 2020, 129 Einstellungen in 2021, bisher 26 Einstellungen in 2022 (Stand: 01.02.2022); seit 2018 insgesamt 427 Einstellungen.

Sonderkommission gegen Geldautomatensprenger
Innenministerium

Düsseldorf/Duisburg, 4. Mai 2022 - Um die landesweit gestiegenen Sprengungen von Geldautomaten gezielt zu bekämpfen, hat Innenminister Herbert Reul eine Sonderkommission im Innenministerium eingesetzt. Ziel der Soko BEGAS (Bekämpfung und Ermittlung von Geldausgabeautomaten-Sprengungen) ist es, die bisherigen Ermittlungs-, Fahndungs- und Präventionsansätze zu analysieren und neue Standards zu setzen, um das Delikt einheitlich und effizient anzugehen.

„BEGAS ermittelt nicht selbst, sondern die Sonderkommission prüft, ob das, was wir machen gut genug ist, wo wir besser werden können, was wir ändern müssen. Die Soko stellt einmal alles auf den Kopf, um die beste, schlagkräftigste Antwort auf die Geldautomatensprenger zu geben“, so Innenminister Reul. Die Sonderkommission hat im April ihre Arbeit aufgenommen und ist zunächst für einen Zeitraum von sechs Monaten angelegt. Eine erste Erkenntnis der Soko: Künftig soll die Tatortarbeit bei den Behörden konzentriert werden, die über eine Kriminaltechnische Untersuchungsstelle (KTU) verfügen.

„Um die Täter zu kriegen, sind Spurensuche und Spurensicherung enorm wichtig – da müssen absolute Spezialisten ran“, so Reul. Ein entsprechender Erlass zur Umsetzung dieser Änderungen ist bereits gefertigt und wird den Behörden zeitnah zugehen. Zweite Erkenntnis: Es braucht einen ganzheitlichen Ansatz aus Prävention, Repression, eine starke Zusammenarbeit mit den Banken und mehr internationale Zusammenarbeit. „Künftig sollen sich Experten aus allen Disziplinen über jeden Geldautomaten beugen, der gesprengt worden ist“, so Reul. „Denn wir wollen keine noch so kleine Lücke zwischen dem, was wir tun und dem, was möglich ist. Die Soko ist unsere geballte und gebündelte Antwort auf die Automatensprenger.

Man könnte auch sagen: Mit BEGAS zünden wir jetzt den Turbo.“
Die im Innenministerium angesiedelte fünfköpfige Sonderkommission wird von der Kriminalistin Christa Lübbers geleitet. Sie ist seit fast 30 Jahren bei der Polizei. Nach fünf Jahren im Landeskriminalamt war sie zuletzt Leiterin des Staatsschutzes beim Polizeipräsidium Düsseldorf. Hier leitete sie einen der größten Einsätze in der Amtszeit von Innenminister Reul – ein Hawala-Verfahren mit Vermögensarresten von mehr als 140 Millionen Euro.

„Nicht zuletzt dieses Verfahren hat mich gelehrt, dass Ausdauer und interdisziplinäres Handeln der Schlüssel zum Erfolg sind! In beiden Fällen haben wir es mit Profis zu tun, die ihre Vorgehensweisen immer wieder anpassen“, stellt Christa Lübbers den Bezug zur aktuellen Soko dar. Im vergangenen Jahr wurden in Nordrhein-Westfalen 152 Geldautomaten gesprengt. In diesem Jahr waren es bereits 73 Sprengungen (Stand 04.05.22). Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist das mehr als eine Verdreifachung. Nicht nur die Zahlen sind gestiegen, auch die Brutalität der Täter hat zuletzt zugenommen. Früher wurde hauptsächlich Gas genutzt, heute Festsprengstoff.

„Das heißt, dass immer öfter nicht ‚nur‘ der Geldautomat zerstört wird, sondern auch das ganze Drumherum“, sagte Innenminister Reul. Während sich die Täter früher nach einer Sprengung oft versteckten, hat es die Polizei heute mit waghalsigen und halsbrecherischen Fluchtfahrten zu tun. Reul: „Es war bislang pures Glück, dass kein Mensch bei einer Sprengung oder bei einer Verfolgungsfahrt gestorben ist.
Ich will handeln bevor es Tote gibt – auch deshalb setzen wir jetzt die Sonderkommission ein.“ Auf die neue Brutalität der Täter und die gestiegene Zahl an Sprengungen hat die nordrhein-westfälische Polizei seit Jahresanfang bereits mit verschiedenen Maßnahmen reagiert:

- Seit Anfang Februar hat die Polizei in allen 47 Kreispolizeibehörden ihre Fahndungsmaßnahmen in den Nachtzeitstunden sowie ihre Präsenz in potentiellen Gefahrenräumen verstärkt. Reul: „Wir sind mit allen verfügbaren Kräften auf der Straße.“

- Ende Februar gab es einen Bankengipfel im Innenministerium. Bei diesem Gipfel haben Banken, Volksbanken, Sparkassen und die Polizei ein Maßnahmenpaket beschlossen. So erstellen Banken und Polizei für jeden der rund 11.000 Geldautomaten in Nordrhein-Westfalen eine Gefahrenbewertung, um geeignete Maßnahmen zu treffen. Hierzu zählen ein Zufahrtsschutz sowie eine verbesserte Überwachung der Innenräume. Auch der Abbau von Geldautomaten an Risikostandorten kommt als Maßnahme in Frage.

- Die nordrhein-westfälischen Sicherheitsbehörden wie das Landeskriminalamt haben ihre Zusammenarbeit mit den niederländischen Kolleginnen und Kollegen nochmals intensiviert. So hatte Innenminister Reul erst im April mit seiner niederländischen Kollegin, der Ministerin für Justiz und Sicherheit Dilan Yeşilgöz-Zegerius, gesprochen. Bei den Geldautomatensprengern handelt es sich nicht nur, aber immer wieder um Banden aus den Niederlanden.

- „Die Sonderkommission BEGAS wird diese Maßnahmen noch erheblich beflügeln und einen starken Part in unserem Kampf gegen die Automatensprenger einnehmen“, so Innenminister Reul.

Bereits 14.700 Kinder aus der Ukraine an NRW-Schulen
Ministerium für Schule und Bildung

Düsseldorf/Duisburg, 2. Mai 2022 - Die Zahl der aus der Ukraine geflüchteten Kinder und Jugendlichen, die an den öffentlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen unterrichtet werden, ist auf 14.700 gestiegen (Stichtag: 27. April). In der Woche vor den Osterferien waren es noch 8.753 Schülerinnen und Schüler (Stichtag: 6. April).

Das geht aus der aktuellen Umfrage zu den neu zugewanderten Schülerinnen und Schülern hervor, die das Ministerium für Schule und Bildung seit Ende März 2022 wöchentlich durchführt. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte: „Unsere Schulen gehen sehr verantwortungsbewusst mit der Situation um. Die Kinder aus der Ukraine werden herzlich aufgenommen. Die Hilfsbereitschaft ist enorm. Dafür bin ich ihnen sehr dankbar. Das Land unterstützt die Schulen bei dieser Aufgabe mit einem umfassenden Konzept und zusätzlichen Ressourcen. Dabei können wir auch auf eine gut ausgebaute Infrastruktur zur Aufnahme von Kindern und Jugendlichen mit Zuwanderungsgeschichte aufbauen.“  

Die Ergebnisse der wöchentlichen Umfrage zu neu zugewanderten Schülerinnen und Schülern an den Schulen in Nordrhein-Westfalen werden hier im Bildungsportal bis auf die Ebene der Kreise und kreisfreien Städte veröffentlicht. Die Zahlen zeigen, dass die geflüchteten Kinder und Jugendlichen gleichmäßig über das Land verteilt sind. Die Verteilung auf die verschiedenen Schulformen können der folgenden Tabelle entnommen werden:



Abiturprüfungen 2022 in Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Schule und Bildung

Düsseldorf/Duisburg, 26. April 2022 - Ab dem 26. April werden in Nordrhein-Westfalen rund 73.000 Schülerinnen und Schüler an 968 öffentlichen und privaten Gymnasien, Gesamtschulen, Weiterbildungskollegs und Waldorf-Schulen ihre Abiturprüfungen ablegen. Insgesamt gibt es in 40 Fächern zentrale schriftliche Prüfungen. Auch an 234 öffentlichen und privaten Berufskollegs werden in diesem Jahr rund 9.500 Schülerinnen und Schüler an den Abiturprüfungen teilnehmen. Wegen der beruflichen Ausrichtung der Schulen gibt es hier eine höhere Zahl an Prüfungsfächern von insgesamt 47.

Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Hinter den Schülerinnen und Schülern liegen herausfordernde Zeiten und auch dieses Jahr haben wir sichergestellt, dass alle Prüflinge in Nordrhein-Westfalen unter fairen Bedingungen ihre Abiturprüfungen ablegen und zu einem vollwertigen und erfolgreichen Abschluss ihrer schulischen Laufbahn kommen. Dafür wurden erneut Anpassungen vorgenommen, die die Schülerinnen und Schüler bei der Vorbereitung und dem Ablegen der Prüfungen unterstützen und den pandemiebedingten Herausforderungen der letzten Jahre Rechnung tragen.“

Um die besondere Situation der Abschlussjahrgänge 2022 in geeigneter Weise zu berücksichtigen, hat das Ministerium für Schule und Bildung bereits Maßnahmen ergriffen, damit den Schülerinnen und Schülern keine pandemiebedingten Nachteile entstehen. Dazu zählt eine besondere Prüfungsvorbereitungszeit. Vom 1. bis zum 7. April 2022 fand zur Vorbereitung auf die Prüfungen nur noch Unterricht in den Abiturfächern statt. Darüber hinaus gibt es auch in diesem Jahr das Angebot einer erweiterten Aufgabenauswahl. Die Aufgabenkommissionen haben zusätzliche Aufgaben erarbeitet, sodass in ausgewählten Fächern erweiterte Auswahlmöglichkeiten für Prüflinge bzw. Lehrkräfte bestehen. Dadurch bietet sich vor allem den Lehrkräften ein größerer Spielraum zwischen fachlich anspruchsvollen Aufgaben jene auszuwählen, die zum erteilten Unterricht bestmöglich passen.

An den Beruflichen Gymnasien gab es vergleichbare Anpassungen, so wurden die Prüfungsthemen gezielt fokussiert, um eine bestmögliche Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten.

Die schriftlichen Abiturprüfungen werden zwischen dem 26. April und dem 10. Mai geschrieben. Die mündlichen Prüfungen finden ab dem 11. Mai statt. Der letztmögliche Tag der Zeugnisausgabe ist der 25. Juni.

Abschließend erklärte Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „An dieser Stelle möchte ich auch noch einmal ausdrücklich allen Schulleitungen und Lehrkräften danken, die in den vergangenen Monaten und Jahren die angehenden Abiturientinnen und Abiturienten unter diesen besonderen Herausforderungen begleitet, unterstützt und vorbereitet haben. Es waren herausfordernde Jahre, aber ich kann nur allen Schülerinnen und Schülern mit auf den Weg geben: Vertrauen Sie auf sich und auf Ihre Fähigkeiten. Ich wünsche allen Prüflingen viel Erfolg für die anstehenden Prüfungen.“

Die genauen Prüfungstermine für die einzelnen Fächer an den allgemeinbildenden Schulen finden Sie
hier.
Die genauen Prüfungstermine für die einzelnen Fächer an den Beruflichen Gymnasien finden Sie
hier.

NRW-Konzept zur Beschulung neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler

Düsseldorf,  11. April 2022 - Um die Schulen in Nordrhein-Westfalen bestmöglich bei der Aufnahme und Unterrichtung von Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine zu unterstützen, hat das Ministerium für Schule und Bildung ein umfassendes Konzept erarbeitet. Auf insgesamt 40 Seiten werden darin praxisnahe Hinweise gegeben, wie der Unterricht vor Ort für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler geplant, organisiert und durchgeführt werden kann.

Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Kinder und Jugendliche, die bei uns Schutz suchen, sind an unseren Schulen herzlich willkommen. Das Engagement, mit dem sich unsere Schulen ihrer neuen Schülerinnen und Schüler annehmen, ist bewundernswert – insbesondere, wenn man bedenkt, wie herausfordernd die vergangenen zwei Pandemie-Jahre für unsere Schulen gewesen sind. Mit unserem neuen Rahmenkonzept wollen wir sie und alle am Schulleben vor Ort Beteiligten daher in geeigneter Weise unterstützen. Dabei ist mir bewusst: Ein gutes Rahmenkonzept benötigt auch gute Rahmenbedingungen. Deshalb stärken wir in einem ersten Schritt vor allem die personellen und organisatorischen Ressourcen unserer Schulen.“  

Bereits jetzt werden durch das Ministerium für Schule und Bildung mehr als 5.000 Stellen für die Integration zur Verfügung gestellt. Dieser Bereich wird nun so finanziell verstärkt, dass auch dem Bedarf nach einer zusätzlichen Verstärkung durch Aushilfskräfte entsprochen werden kann. Darüber hinaus werden 1.052 Lehrerstellen zusätzlich zur Beschulung geflüchteter Schülerinnen und Schüler eingesetzt und den Bezirksregierungen zugewiesen. Zudem werden die flexiblen Mittel für Vertretungsunterricht in Höhe von rund 60 Millionen Euro kurzfristig um weitere 3,5 Millionen Euro erhöht.

Um möglichst schnell zusätzliches Personal gewinnen zu können, wurden die Schulleitungen in Nordrhein-Westfalen mit der SchulMail vom 4. April 2022 gebeten, geeignete Lehrkräfte vorab anzusprechen mit dem Ziel  
• der vorzeitigen Rückkehr aus der Beurlaubung,
• der Aufstockung einer Teilzeitbeschäftigung,
• des späteren Eintritts in den Ruhestand oder die Rente,
• der Gewinnung von bereits in den Ruhestand oder die Rente eingetretenen Lehrkräften für eine Vertretungstätigkeit.  

Darüber hinaus hat Ministerin Gebauer ebenfalls am 4. April 2022 insgesamt 5.604 Lehrkräfte, die bislang kein Einstellungsangebot erhalten haben, angeschrieben, um sie mindestens für eine befristete Beschäftigung zu gewinnen. Auch die 33 Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung wurden angeschrieben, um Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter für den unterrichtlichen Einsatz zu gewinnen. Dazu wurde der rechtliche Rahmen für freiwilligen zusätzlichen bezahlten selbständigen Unterricht von Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern auf bis zu sechs Wochenstunden erhöht.  

Neben der personellen Unterstützung bietet das Rahmenkonzept auch umfangreiche Hinweise zur Planung, Organisation und Durchführung des Unterrichts für die neu zugewanderten Kinder und Jugendlichen: Sobald die Schülerinnen und Schüler in unseren Schulen ankommen, gilt der Erlass zur Integration und Deutschförderung neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler. Darin wird das Beherrschen der deutschen Sprache als Grundvoraussetzung dafür definiert, um erfolgreich am Schulunterricht in Nordrhein-Westfalen teilnehmen zu können.

Die Deutschförderung kann dabei von den Schulen auf unterschiedliche Art und Weise organisiert werden:  
• in innerer Differenzierung, also im Rahmen einer vollständigen Teilnahme am Regelunterricht,
• in teilweise äußerer Differenzierung, also durch den Besuch einer eigenen Lerngruppe und der teilweisen Teilnahme am Regelunterricht oder
• in vollständiger äußerer Differenzierung, also in eigenen Lerngruppen, den sogenannten Willkommensklassen.  

Um den Kindern und Jugendlichen möglichst schnell die wichtigen Deutschkenntnisse zu vermitteln, umfasst die Deutschförderung in einer Form der äußeren Differenzierung mindestens zehn bis zwölf Wochenstunden. Ministerin Gebauer: „Es kann durchaus sinnvoll sein, die Schülerinnen und Schülern zunächst in den Willkommensklassen intensiv beim Erlernen der deutschen Sprache zu unterstützen. Gleichwohl ist es unser festes Ziel, die Kinder und Jugendlichen so schnell und so gut wie möglich in den Regelunterricht zu integrieren.“  

Darüber hinaus trifft das Ministerium für Schule und Bildung zurzeit die notwendigen Vorkehrungen dafür, zeitnah Herkunftssprachlichen Unterricht in ukrainischer Sprache anzubieten. In Kürze sollen dazu erste Ausschreibungen veröffentlicht werden, auf die sich dann ukrainischsprachige Lehrerinnen und Lehrer bewerben können. Die Kultusministerkonferenz hat sich überdies bereits mit ihrer Lübecker Erklärung vom 10./11. März 2022 dafür ausgesprochen, geflüchteten ukrainischen Lehrkräften Beschäftigungsmöglichkeiten an Schulen zu verschaffen oder sie weiterzuqualifizieren. Nordrhein-Westfalen beteiligt sich intensiv an der Klärung der hierfür notwendigen Voraussetzungen.  

„Unsere Schulen leisten einmal mehr einen immensen Beitrag bei der Integration neu zugewanderter Menschen. Den ukrainischen Lehrerinnen und Lehrern eröffnen sie berufliche Perspektiven, den Schülerinnen und Schülern, die in ihrem jungen Alter so Schreckliches haben erleben müssen, gibt der regelmäßige Schulbesuch darüber hinaus Halt, Struktur und ein Gefühl von Sicherheit. Zudem erleichtert ihnen der Kontakt mit Gleichaltrigen das Ankommen bei uns in Nordrhein-Westfalen“, so Ministerin Gebauer abschließend.  

Das vollständige Rahmenkonzept zur Beschulung von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen unter besonderer Berücksichtigung des Krieges in der Ukraine und seiner Folgen für die Schulen in Nordrhein-Westfalen, das heute sämtlichen Schulen, Schulträgern und weiteren Akteuren in Nordrhein-Westfalen übermittelt wurde, finden Sie hier.  

Bis zum Stichtag vom 6. April wurden bereits an 1.985 nordrhein-westfälischen Schulen neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine aufgenommen. Insgesamt 8.753 Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine nahmen an diesen Schulen an einer schulischen Erstförderung teil. Eine Woche zuvor waren es noch 6.167 Schülerinnen und Schüler an 1.650 Schulen. Über die weitere Entwicklung wird das Ministerium für Schule und Bildung nach den Ferien regelmäßig berichten.

 

Treffen der Clan-Experten

Reul: „Nordrhein-Westfalen ist kein Honigtopf für kriminelle Clans mehr“ - 10,2 Millionen Euro beschlagnahmt
Düsseldorf,  04. April 2022 - Auf der diesjährigen Fachtagung zur Bekämpfung von Clankriminalität stellte Innenminister Herbert Reul das neue Lagebild vor und zog eine Bilanz der vergangenen fünf Jahre: „Nordrhein-Westfalen ist heute kein Honigtopf für kriminelle Clans mehr. An unserer Null Toleranz-Strategie, der Polizei und unseren Ermittlerinnen und Ermittlern verbrennen sich die Clans die Finger. Wir piesacken mit Erfolg, nehmen den Kriminellen ihre illegalen Millionen weg und tun alles dafür, dass die, die aussteigen wollen, auch aussteigen können“, sagte Reul vor mehr als hundert Teilnehmerinnen und Teilnehmern.

An der Tagung in Neuss nahmen Polizei-Experten aus den Bereichen Einsatz, Ermittlungen und Prävention teil. Ebenfalls anwesend waren Vertreter aus Politik, Ruhrgebiets-Kommunen, der Sicherheitskooperation Ruhr (SiKo Ruhr) sowie Ermittlerinnen und Ermittler aus den Kreispolizeibehörden, die tagtäglich die Organisierte Kriminalität bekämpfen. Besonders spannend war der Erfahrungsbericht von Linda Staaf von der schwedischen Polizei, die über ihren Kampf gegen kriminelle Clans referierte.

Aus dem neuen und vierten Lagebild Clan ragen insbesondere die vermögensabschöpfenden Maßnahmen heraus: Beschlagnahmte die Polizei im Jahr 2020 knapp 4 Millionen Euro, waren es in 2021 rund 10,2 Millionen Euro - mehr als doppelt so viel. Unter anderem hat die Polizei Bargeld in Höhe von 8,4 Millionen Euro und Immobilien im Wert von 1,1 Millionen Euro gesichert. „Wir reden hier schon lange nicht mehr über Kleinkram, sondern über illegale Clan-Millionen. Das geht denen an die Substanz“, so Reul. Weitere Erkenntnisse aus dem Lagebild: § 2017 wurden 24 Haftbefehle gegen kriminelle Clanangehörige erlassen. 2020 waren es 36 und 2021 waren es 49. Reul: „Bei den Haftbefehlen sehen wir mehr als eine Verdoppelung in unserer Regierungszeit.“


§ Die Anzahl der Straftaten, die durch kriminelle Clanangehörige begangen wurden, ist 2021 um 5,8 Prozent gesunken: von 5.778 Straftaten im Jahr 2020 auf 5.462 im Jahr 2021.
§ Die Zahl der Tatverdächtigen ist um 5,1 Prozent von 3.826 im Jahr 2020 auf 3.629 im Jahr 2021 gesunken.
§ Nach wie vor ist das Ruhrgebiet der Hauptaktionsraum der Clankriminellen. Die meisten Straftaten wurden 2021 in Essen verzeichnet, gefolgt von Recklinghausen, Gelsenkirchen, Duisburg und Bochum.
§ Von insgesamt 90 im Jahr 2021 erfassten Ermittlungsverfahren der Organisierten Kriminalität (OK) waren 18 Verfahren von türkischarabischstämmigen Clan-Familien dominiert. Damit hat jedes fünfte OK-Verfahren Clan-Bezüge. Bei diesen OK-Verfahren liegt der Schwerpunkt vorwiegend im Bereich der organisierten Rauschgiftkriminalität.
§ Das Gros der durch kriminelle Clans begangenen Straftaten insgesamt sind Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit (28 Prozent). Zu diesen Delikten gehören beispielsweise Straftaten wie Raubdelikte, Bedrohung und Körperverletzungsdelikte aller Art. Auffällig ist der Anstieg von fast 40 Prozent im Vergleich zum Vorjahr bei den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. 2020 gab es hier 99 Fälle, 2021 waren es 138. Darunter fallen alle Sexualdelikte, also auch zum Beispiel sexuelle Belästigung.
§ Vermögens- und Fälschungsdelikte machen 2021 rund 16 Prozent aller im Lagebild erfassten Straftaten aus. § Der Anteil der Verkehrsstraftaten hat leicht zugenommen. Sie machen 13,6 Prozent aus.
§ Auch 2021 begingen 4,5 Prozent der Tatverdächtigen fast ein Viertel (21,9 Prozent) aller Straftaten.

Innenminister Reul: „Grundsätzlich beobachten wir weiterhin, dass wir es bei der Clan-Kriminalität mit ausgeprägten Intensivtätern zu tun haben. Das zeigt, wie wichtig es ist, früh einzusteigen mit der Intensivtäterbekämpfung und vor allem bei Heranwachsenden präventiv tätig zu sein.“
 §Aus diesem Grund bildet Prävention eine wichtige Säule im Kampf gegen die Clankriminalität: „Aktuell arbeiten wir an sieben Standorten im Ruhrgebiet mit 34 Kindern aus polizeibekannten, kriminellen Familienclans zusammen“, erklärte Reul.
§
Die Zahl der kriminellen Clannamen hat sich kaum verändert und liegt jetzt bei 113 (2020: 112). Reul: „Die meisten Menschen mit den entsprechenden Familiennamen haben sich nicht das Geringste zu Schulden kommen lassen. Es hilft aber auch nicht, in alte Debatten zu verfallen, die nur dazu führen, dass man das Problem nicht klar benennt, weil man vermeintlich jemanden stigmatisiert. Man muss bei dem Thema Ross und Reiter klar benennen, statt Drumherum zu reden. Nur dann haben wir weiterhin eine Chance, erfolgreich gegen diese über Jahrzehnte gewachsenen Strukturen vorzugehen.“
Das Lagebild Clan 2021 ist online abrufbar unter: https://polizei.nrw/artikel/lagebild-clankriminalitaet

 

need-help.nrw“ - 36 Tage Bomben, Zerstörung, zivile Opfer und Millionen Menschen auf der Flucht

Düsseldorf, 31. März 2022 - 36 Tage: Bomben, Zerstörung, zivile Opfer, Millionen Menschen auf der Flucht – es herrscht Krieg in der Ukraine. Es herrscht Krieg auf dem europäischen Kontinent. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung teilt mit: „Zivilpersonen, insbesondere Frauen und Kinder, stellen die weitaus größte Mehrheit der vom Angriffskrieg der Russischen Föderation auf die Ukraine betroffenen Personen, namentlich auch als Flüchtlinge und Binnenvertriebene. Dies wird Folgen für einen dauerhaften Frieden und eine dauerhafte Aussöhnung nach sich ziehen.

Der seit dem 24. Februar 2022 laufende Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine ist Mahnung und Aufgabe zugleich. Zahlreiche Menschen aus der Zivilgesellschaft zeigen Solidarität mit den Menschen in der Ukraine und mit den Menschen, die bei uns leben und aus der Ukraine stammen. Sie bangen um ihre Kinder, Mütter, Väter, Großeltern, Verwandte und Freunde. Krieg kennt keine Gewinner, nur Verlierer - Krieg darf niemals das letzte Wort sein. Dies sind die Lehren aus zwei Weltkriegen im letzten Jahrhundert“, so Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.  

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen startet „need-help.nrw“: „need-help.nrw“ setzt sich aus einer Informations- und Öffentlichkeitskampagne, die sich an geflüchtete Frauen aus der Ukraine richtet, und einem Förderaufruf an die Frauenunterstützungsinfrastruktur zusammen.  

„Die Kampagne ‚need-help.nrw‘ informiert geflüchtete Frauen direkt nach ihrer Ankunft in den Bahnhöfen der großen Städte in Nordrhein-Westfalen auf digitalen Werbeflächen über Hilfsangebote im Land Nordrhein-Westfalen. Nur wenn von Gewalt bedrohte oder betroffene Frauen wissen, wo sie schnell und ohne Umwege Hilfe und Schutz finden, können sie die Angebote auch nutzen. Mit ‚need-help.nrw‘ helfen wir da, wo Hilfe benötigt wird. Zugleich sensibilisieren wir damit die Öffentlichkeit, hin- und nicht wegzuschauen, wenn Frauen von Gewalt bedroht oder betroffen sind. Darüber hinaus geht es um das Schaffen von niedrigschwelligen Angeboten zur Erreichung von Frauen und Kindern, um konfliktbezogene sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt im Fluchtkontext vorzubeugen und Opfern Unterstützung zu bieten.

Über den Förderaufruf können Frauenunterstützungseinrichtungen bis zu 20.000 Euro erhalten“, erläutert Ministerin Scharrenbach. Über die Internetseite need-help.nrw oder das Abscannen des QR-Codes auf den Plakaten gelangen Betroffene direkt auf das Opferschutzportal der Landesregierung Nordrhein-Westfalen. Dieses wurde in die ukrainische Sprache übersetzt. Dort wird zielgerichtet über alle landesgeförderten Hilfs- und Unterstützungsangebote informiert.  

Die schnelle und flächendeckende Umsetzung der Informationskampagne wird durch die Unterstützung der Ströer Media Deutschland GmbH möglich, die in den Kommunen rund 500 digitale Informationsscreens zur Verfügung stellt. „Wir sind uns unserer gesellschaftspolitischen Verantwortung gerade in diesen Zeiten bewusst und unterstützen deshalb die Initiative des Ministeriums reichweitenstark mit der Ausstrahlung der Informationskampagne auf unseren digitalen Medien genau dort, wo sie benötigt wird: in den Bahnhöfen in Deutschland, in denen aktuell tausende Geflüchtete aus der Ukraine ankommen. Dort haben wir die Möglichkeit, Betroffene unmittelbar für das Thema zu sensibilisieren und Hilfsangebote aufzuzeigen“, sagt Alexander Stotz, CEO Ströer Media Deutschland GmbH.

Weitere Maßnahmen:
a) Öffnung der digitalen Wohnraumkarte für Haus & Grund Neben den Hilfsmaßnahmen im Bereich des Gewaltschutzes und der Aufklärung hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen zusammen mit dem Verband der Wohnungswirtschaft Rheinland Westfalen und den Kommunalen Spitzenverbänden am 4. März 2022 eine „digitale Wohnraumkarte“ ins Leben gerufen.

Die „digitale Wohnraumkarte“ wird nun auch für die Nutzung über Haus & Grund-Geschäftsstellen geöffnet: Rund 60 Prozent der vermietungsfähigen Einheiten werden von Kleinvermieterinnen und Kleinvermieter gehalten, die überwiegend Mitglied bei einem der Haus & Grund-Verbände sind.  Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen erklärt: „Der Krieg und die Gewalt in der Ukraine machen auch Haus & Grund-Mitglieder fassungslos und traurig. Ein Teil unserer Mitglieder hat das Ende des Zweiten Weltkrieges im Kindesalter noch selbst miterleben müssen und ist im zerstörten Nachkriegsdeutschland aufgewachsen.

Viele private Eigentümer wollen praktische Hilfe in Form einer Beherbergung zur Verfügung stellen. Für uns als Landesverband und die teilnehmenden Haus & Grund-Vereine vor Ort ist es daher eine Selbstverständlichkeit, die Wohnraumkarte zu unterstützen.“
In einem ersten Schritt werden sich die Haus & Grund-Geschäftsstellen in Aachen, Alsdorf, Düsseldorf, Krefeld und Neuss aktiv einbringen.  
„Jeden Tag zählen wir mehr Geflüchtete, die auch nach Nordrhein-Westfalen kommen. Damit zählt auch jede Wohnung, die den Menschen Sicherheit gibt und Ruhe ermöglicht“, sagt Alexander Rychter, Verbandsdirektor des VdW Rheinland Westfalen.  
b) Schaffen von Flüchtlingseinrichtungen in Kommunen

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 15. März 2022 einen Erlass herausgegeben, mit dem das Schaffen von Flüchtlingseinrichtungen in Kommunen erleichtert wird. Darüber hinaus steht seitens der Kreditanstalt für Wiederaufbau für Kommunen ein Sonderprogramm „Flüchtlingseinrichtungen“ mit zins-verbilligten Krediten in Höhe von 500 Millionen Euro zur Verfügung. Die landeseigene Förderbank, die NRW.BANK, wird ebenfalls ein Programm mit zins-verbilligten Krediten auflegen: Das Volumen umfasst 400 Millionen Euro, verteilt auf die Jahre 2022 und 2023. Das Programm richtet sich ebenfalls an Kommunen.  

c) Dauerhafte Wohnraumversorgung
Kommunen benötigen alle Möglichkeiten, um Aufnahmeeinrichtungen zu schaffen. Eine Bundesratsinitiative Nordrhein-Westfalens für eine Änderung im Baugesetzbuch war erfolgreich und wird von den regierungstragenden Fraktionen auf Bundesebene umgesetzt. Eine dauerhafte Unterbringung von Frauen und Kindern in „Sammel-Flüchtlingsunterkünften“ ist nicht angezeigt. Es zeigt sich aber, dass bereits jetzt der frei am Markt verfügbare Wohnraum zumindest im Rheinland sowie in den Großstädten des Landes nicht mehr verfügbar ist. Es wird das Erfordernis gesehen, in einem zeitlich vertretbaren Rahmen neuen, dauerhaften Wohnraum zu schaffen. Seitens des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung wird derzeit an der Veröffentlichung einer gesonderten Richtlinie (über die öffentliche Wohnraumförderung) gearbeitet.  

Weitere Informationen zum Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen für die Beratung und Unterstützung für von konfliktbezogener sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt bedrohter oder betroffener Frauen, die insbesondere anlässlich des Krieges in der Ukraine nach Deutschland eingereist sind (Förderprogramm need-help.nrw), finden Sie unter www.mhkbg.nrw/need-help  

Die landesweite Informationskampagne wird ab dem 31. März in den Bahnhöfen der großen Städte Aachen, Bielefeld, Dortmund, Düsseldorf, Essen, Hagen, Hamm, Herne, Köln und Münster durchgeführt. Sie richtet sich auf rund 500 digitalen Werbeflächen in ukrainischer Sprache direkt an betroffene Frauen und vermittelt schnell und niederschwellig Schutz- und Hilfsangebote. Über die Internetseite ‚need-help.nrw‘ oder das Abscannen des QR-Codes auf den Plakaten gelangen Betroffene direkt auf das Opferschutzportal der Landesregierung. Dieses wurde in die ukrainische Sprache übersetzt. Dort werden sie zielgerichtet über alle landesgeförderten Hilfs- und Unterstützungsangebote informiert.  

Nordrhein-Westfalen verfügt über ein stark ausgebautes Frauenhilfenetz an Frauenhäusern, allgemeinen Frauenberatungsstellen und Frauenfachberatungsstellen landesweit mit über 185 Einrichtungen, in denen Frauen Schutz, Rat und Hilfe finden. Gefördert werden:  
· 64 Frauenhäuser
· 62 allgemeine Frauenberatungsstellen
· 52 Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt
·  8 spezialisierte Beratungsstellen für weibliche Opfer von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung
·  2 überregional tätige Fachberatungsstellen gegen Zwangsheirat in Bielefeld (Mädchenhaus Bielefeld) und Köln (agisra e.V. Köln)
·  1 Fachberatungsstelle zum Thema Weibliche Genitalbeschneidung in Köln, Lobby für Mädchen e.V.
·  1 Fachstelle zur Gewaltprävention und zum Gewaltschutz von Mädchen und Frauen mit Behinderung „Mädchen sicher inklusiv“ beim Mädchenhaus Bielefeld.

 

Arbeitsschutz wird ab 1. April neu organisiert

Düsseldorf, 31. März 2022 - Die Strukturreform des NRW-Arbeitsschutzes durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) führt auch bei der Bezirksregierung Düsseldorf ab 1. April zu Veränderungen. So wird es statt der bisher zwei künftig drei Arbeitsschutz-Dezernate geben - mit neuen Zuständigkeiten. Bisher war der Arbeitsschutz der Bezirksregierung aufgeteilt in den technischen (Dezernat 55) und den betrieblichen (Dezernat 56) Arbeitsschutz. Die Kolleginnen und Kollegen waren spezialisiert auf bestimmte Fachgebiete wie Sprengstoffwesen, Produktsicherheit, Arbeitszeiten oder Jugend- und Mutterschutz.

Künftig wird die Überwachungs- und Beratungstätigkeit nach Branchen ausgerichtet. Ziel ist es, hierdurch die Überwachung im Arbeitsschutz effektiver wahrzunehmen und die behördliche Präsenz in den Unternehmen zu erhöhen. In der Überwachung sollen künftig von den Aufsichtspersonen möglichst umfassend die arbeitsschutzrechtlichen Grundsatzthemen abgedeckt werden.

Für vertiefende Fragestellungen oder besondere Fachaufgaben stehen weiterhin Spezialisten zur Verfügung. So wird das Dezernat 55, das von Dr. Torsten Wolf geleitet wird, künftig zuständig sein für die Branchen Gesundheit, Forschung, Bildung, Bau und Chemie. Hinzu kommen Fachaufgaben wie Strahlenschutz und Sprengstoffwesen.  

Das Dezernat 56 kümmert sich um die Bereiche Metall, Holz, Maschinenbau, Elektrotechnik, Textil, Medizinerzeugnisse und Handel sowie als Fachaufgabe um Chemikaliensicherheit sowie vielfältige arbeitsschutzrechtliche Genehmigungen und Anzeigen und wird von Kurt Plaumann geleitet.   Das neue Dezernat 57 betreut die Branchen Logistik, Abfallwirtschaft, Energie, Nahrungsmittel, Gastgewerbe, Finanzen, Verwaltung und Dienstleistungen.

Zu den Fachaufgaben gehören die Arbeitszeit der Kraftfahrer, Gefahrgut- und Transportsicherheit sowie Rechtsangelegenheiten. Für das neue Dezernat wird das Ministerium die Stelle des Hauptdezernenten zeitnah ausschreiben.  
Für die im Arbeitsschutz tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedeutet dies eine große Umstellung - sowohl in ihren Aufgaben, als auch bei ihren Einsatzorten. Die entsprechenden Internetseiten der Bezirksregierung werden derzeit aktualisiert, damit Unternehmen ihre neuen Ansprechpartner schnell finden können.

Kommentar der Redaktion: Warum nicht auch der Bereich Bildung und Schule?
In der Mitteilung der Bezirksregierung wird der Aufgabenbereich von Dr. Torsten Wolf ersichtlich. Bildung wird einfach weiterhin so eingereiht, sollte aber aufgrudn der zentralen Rolle für die Öffentlichkeit ein eigenständiges Dezernat sein.

Die Pandemie-Jahre zeigten deutlich die gravierenden Probleme in der Verzahnung zwischen Bildungsministerium NRW, der Bezirksregierung gegenüber Lehrer:innen, der Elternschaft und auch der Öffentlichkeit. Bei grundsätzlichen Fragen im Schulbereich und/oder zur Entscheidungen von Schulleitungen wurde deutlich, dass die Summierung bzw. Aufgabenfülle hier extrem zu Lasten von Lehreren und Eltern geht.
Nach einer nachvollziehbaren und sinnvollen Neugestaltung sowie Verbesserung in Sachen Effizienz und Transparenz für Lehrer:innen und Eltern sieht das nicht aus. Das sollte für die neue Landesregierung nach der Wahl zentrales Themen sein. Der Unmut vor allem bei den Pädagogen und Eltern ist zu groß, als dass dies keine politischen Auswirkungen hätte. Harald Jeschke


DigitalPakt Schule: Schulträger haben fast 900 Millionen Euro beantragt
Ministerin Gebauer: Die Digitalisierung unserer Schulen ist ein Dauerlauf
Die Digitalisierung der Schulen in Nordrhein-Westfalen geht weiter voran: Mit Stand vom 28. Februar 2022 hatten die Schulträger allein aus dem DigitalPakt Schule des Bundes rund 94 Prozent (rund 894 Millionen Euro) der ihnen insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel beantragt. Auch die Programme zur Ausstattung von Lehrkräften sowie von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Bedarf sind mit rund 98,5 beziehungsweise 97,5 Prozent abgerufener Mittel nahezu vollständig erschöpft.

Immer größerer Beliebtheit erfreuen sich darüber hinaus die Anwendungen der LOGINEO NRW Produktfamilie mit Funktionen wie dienstlicher E-Mail-Kommunikation, Cloud, Lernplattform und Messenger mit Videokonferenzoption. Insgesamt rund 60 Prozent der Schulen nutzen mindestens eine dieser Anwendungen, in der Stadt Düsseldorf sind es beispielsweise bereits 72 Prozent der Schulen. Darüber hinaus hat die Stadt signalisiert, den Einsatz von LOGINEO NRW ausweiten zu wollen. Landesweit konnte das Hauptsystem LOGINEO NRW seit November 2019 inzwischen für über 2.200 Schulen bereitgestellt werden, mehr als 2.700 Schulen nutzen das Lernmanagementsystem LOGINEO NRW LMS und 2.200 Schulen den LOGINEO NRW Messenger, davon 1.100 mit Videokonferenzoption.


Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Die digitale Aufholjagd, die wir 2017 versprochen haben, ist in vollem Gange. Inzwischen tragen wir statt der roten Laterne das olympische Feuer der Digitalisierung vor uns her. Dass das Geld aus dem DigitalPakt und den Ausstattungsprogrammen so gut angenommen wird, zeigt wie groß der Nachholbedarf bei der Digitalisierung unserer Schulen war. Neben der digitalen Ausstattung kümmern wir uns auch mit Hochdruck um Weiterentwicklung einer modernen Aus- und Fortbildung unserer Lehrkräfte, um eine zeitgemäße Unterrichtsgestaltung zu ermöglichen.“

Im März hat das Ministerium für Schule und Bildung dazu eine Digitale Fortbildungsoffensive gestartet, für die insgesamt bis zu 18 Millionen Euro bereitstehen. Die Digitale Fortbildungsoffensive umfasst drei Teile, die jeweils auf Schulleitungen, auf Lehrkräfte und auf die Moderatorinnen und Moderatoren der staatlichen Lehrerfortbildung abgestimmt sind. Unterstützung bietet den Lehrerinnen und Lehrern zudem ein neues Impulspapier mit pädagogischen und didaktischen Anregungen für eine zeitgemäße digitale Lernkultur.


Ausstattung, Qualifikation der Lehrkräfte und Unterstützung bei der Planung, Organisation und Gestaltung zeitgemäßen Unterrichts sind die drei Schwerpunkte der Digitalstrategie Schule NRW, die in engem Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern von Schulträgern und Schulaufsicht sowie aus der schulischen Praxis entstanden ist. Dazu hatte Ministerin Gebauer bereits im Frühsommer 2018 Digitalisierungs-Konferenzen in allen fünf Regierungsbezirken einberufen.

Um den gewinnbringenden Austausch zwischen Schulen, Schulträgern und Schulaufsicht über das digitale Lehren und Lernen fortzuführen, wurden die Regionalkonferenzen im Februar und März 2022 in einem digitalen Format mit rund 5.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern neu aufgelegt. Am heutigen Nachmittag (31. März 2022) kommt Ministerin Gebauer mit landesweiten Vertreterinnen und Vertretern von Schulträgern, Schulaufsicht und aus der schulischen Praxis zusammen, um sich darüber auszutauschen, wie ein zeitgemäßer und zukunftsgerichteter Unterricht weiterentwickelt werden kann.

„Im Austausch mit allen am Schulleben vor Ort Beteiligten sind wir uns einig: Mit den jetzt getätigten Investitionen ist es nicht getan. Die Digitalisierung unserer Schulen ist ein Dauerlauf. Mit einem Zwischensprint haben wir in Nordrhein-Westfalen viel Boden gut gemacht. Und dieses Tempo wollen wir beibehalten. Dafür muss mit dem DigitalPakt 2.0 auch die Aussicht auf eine Verstetigung der Finanzierung unter verlässlicher Beteiligung des Bundes einhergehen. Denn beste Bildung in einer digitalisierten Welt ist eine gesamtstaatliche Aufgabe“, so Ministerin Gebauer abschließend.