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Landtag, Ministerien, Bezirksregierung und
Verfassungsgerichte aktuell
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Archiv April - Dezember 2022
- Januar - März 2022
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Umsetzung der Wohngeldreform – Vorschusszahlungen
werden ermöglicht
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Düsseldorf, 23. Dezember 2022 - Zum 1.
Januar 2023 tritt das Wohngeld-Plus-Gesetz des Bundes in
Kraft. Am 10. November 2022 hat der Bundestag die
Wohngeldreform beschlossen, am 25. November 2022 hat der
Bundesrat dem Gesetzesvorhaben zugestimmt. Damit steigt
in Nordrhein-Westfalen die Zahl der wohngeldberechtigten
Haushalte von rund 160.000 auf voraussichtlich rund
480.000 Haushalte an.
Dies führt zu einer enormen Belastung für die
Wohngeldstellen in den Kommunen. Um die Wohngeldreform
bestmöglich für die Empfängerinnen und Empfänger in der
Kürze der Zeit umzusetzen, arbeitet die Landesregierung
eng mit den Kommunen zusammen und unterstützt mit
verschiedenen Maßnahmen. So wird etwa die Ausstellung von
Kurzbescheiden ermöglicht.
„Die Bundesregierung schreibt mit der
Wohngeldreform ein Menü auf die Karte, will es aber
selbst nicht zubereiten. Stadtessen stellt sie die
Kommunen in die kalte Küche. Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen und die Kommunen arbeiten gemeinsam
unter Hochdruck an der Umsetzung der Wohngeldreform. Ab
dem 1. Januar 2023 können Bürgerinnen und Bürger einen
Antrag nach dem neuen Wohngeld stellen.
Bereits jetzt können sie mit dem Wohngeldrechner prüfen,
ob sie Anspruch auf das neue Wohngeld haben. Die
IT-Kapazitäten wurden verstärkt, da wir zwischen den
Feiertagen mit einem erhöhten Aufkommen rechnen. Darüber
hinaus haben wir mit den Kommunen einen Kurzbescheid
entwickelt, der Vorschusszahlungen ermöglicht”, sagt Ina
Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und
Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Um die Bürgerinnen und Bürger bei der
Antragsstellung zu unterstützen, stellt das Ministerium
den Kommunen zudem eine ausführliche
Schritt-für-Schritt-Anleitung, mehrsprachige
Kurzinformationen und ein Erklärvideo zur Verfügung.
Im Ziel seien sich alle einig, dass
die Wohngeldreform gebraucht würde, so die Ministerin.
Aber der Bund habe auf allen Seiten mit seiner
Starrköpfigkeit für Frustration gesorgt. „Die neusten
Ankündigungen des Bundes, dass Wohngeldanträge auch
formlos per Telefon oder E-Mail eingereicht werden
können, machen das Chaos perfekt. Hier sorgt der Bund für
noch mehr Wohngeld-Wirrwarr, denn es bedarf immer eines
schriftlichen oder eines Online-Antrags.
Bitte stellen Sie keine Anträge per Telefon oder E-Mail.
Die Empfehlung des Bundes ist einfach unseriös. Der Unmut
landet am Ende nicht bei der Bundesregierung, sondern bei
der Sachbearbeiterin oder dem Sachbearbeiter in der
Wohngeldstelle vor Ort – und die können am wenigsten
dafür“, sagt Ministerin Scharrenbach.
Dr. Eckhard Ruthemeyer, Präsident des
Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen und
Bürgermeister der Stadt Soest: „Die Städte und Gemeinden
sind sich ihrer Verantwortung bewusst. In dieser Krise
sind die Menschen auf Unterstützung angewiesen. Mit den
Kurzbescheiden können die Kommunen nun schneller helfen
und Wohngeld vorläufig auszahlen. Wir begrüßen das sehr.
Die geplanten Kurzbescheide bieten eine Notlösung im
Sinne der Menschen.
Der Aufwand für die Wohngeldstellen wird sich allerdings
massiv erhöhen, weil Bescheide ab April nachträglich
geprüft werden müssen und mit dreimal so vielen Anträgen
zu rechnen ist. Wegen der dünnen Personaldecke und des
Fachkräftemangels werden deutlich längere Wartezeiten
nicht zu verhindern sein. Die Städte und Gemeinden werden
tun, was in ihren Kräften steht. Die Unterstützung des
Landes begrüßen wir in diesem Zusammenhang ausdrücklich.“
Pit Clausen,
Oberbürgermeister der Stadt Bielefeld sowie ehemaliger
Vorsitzender und Vorstandsmitglied des Städtetages
Nordrhein-Westfalen: „Wir alle wollen, dass das
neue Wohngeld Plus schnell bei den Menschen ankommt. Das
Wohngeld ist der richtige Weg, Menschen mit kleinem
Geldbeutel gezielt zu unterstützen. Die Preise für Wohnen
plus Gas, Strom und Wärme sind hoch. Die Inflation kommt
dazu. Mit den vom Land nun geplanten Kurzbescheiden
können wir immerhin vorläufige Wohngeld-Zahlungen ab 1.
Januar veranlassen.
Das ist die gute Nachricht. Der immense Aufwand in den
Wohngeldstellen wird allerdings nur zeitlich gestreckt
und ins Frühjahr verschoben. Denn der Bund ist unseren
Vorschlägen nicht gefolgt, das Wohngeldverfahren deutlich
zu vereinfachen. Außerdem steigen die Antragszahlen
sprunghaft an. Zudem müssen die Wohngeldstellen ab 1.
April, wenn die neuen IT-Verfahren vom Land da sind,
jeden Bescheid noch einmal vollständig prüfen. Das wird
ein großer Kraftakt und geht nicht im Handumdrehen.“
Im Zuge der Wohngeldreform ermöglicht
die Landesregierung Nordrhein-Westfalen den Kommunen
Vorschusszahlungen zu leisten. Die Software dafür steht
den Kommunen zur Verfügung. Um diesen Vorschuss zu
erhalten, müssen die Antragsstellerinnen und
Antragssteller neben dem Antrag noch den Mietvertrag und
eine monatliche Verdienstabrechnung vorlegen sowie die
Anzahl der Haushaltsmitglieder angeben.
Die weiteren Nachweise können nachgereicht werden. Sobald
das Wohngeldprogramm zur Verfügung steht, werden die
Angaben nochmals überprüft und mit dem tatsächlichen
Wohngeldanspruch verrechnet. Die Menschen, die derzeit
bereits Wohngeld beziehen, erhalten das Wohngeld in
bisheriger Höhe weiter ausgezahlt. Eine Nachberechnung
erfolgt, sobald das Wohngeldprogramm fertiggestellt ist.
Zum Ende des Bewilligungszeitraums können diese Personen
einen Weiterleistungsantrag stellen. Aufgrund der
Kurzfristigkeit der Wohngeldreform des Bundes (Beschluss
des Bundestags am 10.11.2022 und Bundesrat am 25.11.2022)
bedarf es noch weiterer Änderungen am endgültigen
Wohngeldberechnungsprogramm bei IT.NRW. Die
umprogrammierte Wohngeldsoftware wird voraussichtlich
Ende März 2023 zur Verfügung stehen.
Seit dem 15. Dezember 2022 können
Bürgerinnen und Bürger über den Wohngeldrechner NRW
prüfen, ob sie einen Wohngeldanspruch nach neuem Recht
haben und online einen Wohngeldantrag stellen. Um den
erhöhten Zugriffszahlen standhalten zu können, wurde der
Server des Wohngeldrechners noch einmal
verstärkt. Denn neben den erwarteten verstärkten
Zugriffszahlen aus Nordrhein-Westfalen nutzen noch sieben
weitere Bundesländer den Wohngeldrechner NRW:
Brandenburg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Saarland,
Schleswig-Holstein und Thüringen.
Hintergrund Wohngeld:
·
Wohngeld ist ein vom Bund und dem
Land Nordrhein-Westfalen jeweils zur Hälfte getragener
Zuschuss zu den Wohnkosten. Zusammen mit den Mitteln des
Bundes sind 2022 rund 435 Millionen Euro Wohngeld zur
Verfügung gestellt worden.
·
Die Höhe des Wohngeldes richtet sich
nach der Haushaltsgröße, dem anrechenbaren monatlichen
Gesamteinkommen und der zu berücksichtigenden Miete oder
Belastung
·
Wohngeld wird nur auf Antrag zur
wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und
familiengerechten Wohnens zu den Aufwendungen für den
Wohnraum geleistet (§§ 7, 26 Sozialgesetzbuch I, § 1
Wohngeldgesetz). Damit sollen die Wohnkosten für
Haushalte, die keine Transferleistungen wie das
Bürgergeld erhalten, tragbar gestaltet werden. Das
Wohngeld wird als Miet- oder Lastenzuschuss gezahlt.
Die drei Bausteine der
Wohngeldreform:
·
Dauerhafte Heizkostenkomponente als
Zuschlag auf die zu berücksichtigende Miete oder
Belastung
·
Dauerhafte Klimakomponente als
Zuschlag auf die Höchstbeträge für Miete und Belastung
·
Änderung der Wohngeldformel, was zur
Erweiterung der Einkommensgrenzen führt und damit den
Empfängerkreis vergrößert.
Wohngeldberechnungsbeispiele
·
Beispiel 1: Eine Rentnerin,
alleinstehend, Wohnort Düsseldorf (Mietenstufe 6). Sie
hat ein Bruttorenteneinkommen in Höhe von 747,88 Euro
(Netto 669,35 Euro). Zu Ihrer Rente erzielt sie noch
Einkünfte aus einem Mini-Job in Höhe von 450 Euro. Sie
zahlt eine Miete in Höhe von 460 Euro im Monat, wovon 50
Euro für in der Miete enthaltene Haushaltsenergie (Strom)
bei der Berechnung des Wohngeldes abgezogen werden, da
diese Kosten nicht wohngeldfähig sind. Bisher hat diese
Person keinen Anspruch auf Wohngeld. Im Jahr 2023 hat sie
einen Wohngeldanspruch in Höhe von 169 Euro.
·
Beispiel 2: Ein Busfahrer,
verheiratet, 2 Kinder, Wohnort Bochum (Mietenstufe 3). Er
hat als Alleinverdiener ein monatliches Bruttoeinkommen
in Höhe von 4.196 Euro (Netto: 2.642,42 Euro). Er zahlt
eine Miete von 723 EUR. Bisher hat dieser
4-Personen-Haushalt keinen Anspruch auf Wohngeld. Im Jahr
2023 hat er einen Wohngeldanspruch in Höhe von 153 Euro.
Kindergeld und ein eventuell gewährter Kinderzuschlag
werden nicht angerechnet.
·
Beispiel 3: Eine Krankenschwester,
alleinerziehend, ein Kind, Wohnort Krefeld (Mietenstufe
4). Sie hat ein monatliches Bruttoeinkommen in Höhe von
2.797 Euro (Netto: 1.999,80 Euro). Sie zahlt eine Miete
von 594 Euro. Bisher hat dieser 2-Personen-Haushalt
keinen Anspruch auf Wohngeld. Im Jahr 2023 hat er einen
Wohngeldanspruch in Höhe von 101 Euro. Kindergeld und ein
eventuell gewährter Kinderzuschlag werden nicht
angerechnet.
Weitere Informationen zum Thema
Wohngeld finden Sie auf der Internetseite des
Ministeriums unter:
https://www.mhkbd.nrw/themen/bau/wohnen/wohngeld
Den Wohngeldrechner finden Sie unter:
www.wohngeldrechner.nrw.de
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Expertenbeirat zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf
einen Ganztagsplatz nimmt Arbeit auf
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Düseldorf, 22. Dezember 2022 -
Schulministerin Feller und Familienministerin Paul
berufen 14 Fachleute aus den Bereichen Wissenschaft und
Praxis Das Ministerium für Schule und Bildung und das
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung,
Flucht und Integration teilen mit: Auf dem Weg zum
Rechtsanspruch auf einen ganztägigen Betreuungsplatz für
Kinder im Grundschulalter ist ein wichtiger Schritt
gemacht: Der Expertenbeirat zur Einführung des
Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für
Grundschulkinder in Nordrhein-Westfalen nimmt die Arbeit
auf.
Am Mittwochabend, 21. Dezember 2022, kamen
Schulministerin Dorothee Feller und Familienministerin
Josefine Paul mit Vertreterinnen und Vertretern aus
Wissenschaft, Schule und Schulaufsicht, Jugendhilfe,
Kommunalverwaltung, sowie von außerschulischen
Kooperationspartnern und Eltern im Schul- und
Bildungsministerium in Düsseldorf zusammen. Neben
wissenschaftlicher Expertise sind besonders Expertinnen
und Experten aus der Praxis gebeten worden, im Gremium
mitzuarbeiten.
Insgesamt 14 Fachleute werden die Landesregierung bei der
Erstellung der Rechtsgrundlagen für die Umsetzung des
gesetzlichen Anspruches auf einen Ganztagsbetreuungsplatz
für Kinder im Grundschulalter beraten und begleiten.
Berufen wurden die Expertinnen und Experten von
Ministerin Feller und Ministerin Paul. Die Ministerinnen
haben sich darauf verständigt, die Umsetzung des
Rechtsanspruchs in gemeinsamer Verantwortung der Ressorts
für Schule und Jugendhilfe auszugestalten.
Ministerin Dorothee Feller: „Die
Umsetzung des Rechtsanspruches auf einen ganztägigen
Betreuungsplatz für Kinder im Grundschulalter wird eine
herausfordernde Aufgabe, die aber auch die große Chance
bietet, Erziehung, Bildung und Betreuung für alle Kinder
im Ganztag entscheidend und nachhaltig zu verbessern.
Daher war es uns besonders wichtig, Expertinnen und
Experten zu berufen, die unterschiedliche Fachkenntnis
und Blickwinkel einbringen und auch ganz konkret mit der
Umsetzung, Weiterentwicklung oder Begleitung der OGS in
Nordrhein-Westfalen befasst sind. Damit können wir
sicherstellen, dass die von der Landesregierung geplanten
gesetzlichen Regelungen, fachlich auf der Höhe der Zeit,
aber gleichermaßen auch praxistauglich sind.“
Ministerin Josefine Paul: „Wir freuen uns über die hohe
und vielfältige Expertise, die in diesem Gremium
zusammenkommt. Die Besetzung spiegelt die
Verantwortungsgemeinschaft von Schule und Jugendhilfe
wider, die zentrales Gestaltungsmerkmal der OGS in
Nordrhein-Westfalen ist. Die Zusammenarbeit von Lehr- und
Fachkräften aus unterschiedlichen Bereichen wollen wir
zukünftig weiterentwickeln und verbindlich verankern. Mir
sind dabei auch die Perspektiven außerschulischer Partner
und die Sichtweisen und Anforderungen von Eltern und
Familien besonders wichtig. Denn ganztägige Bildung
braucht ein ganzheitliches Bildungsverständnis.“
Gegenwärtig stehen im Haushalt 2023 715 Millionen Euro
und 392.500 Plätze in der OGS zur Verfügung. Damit sind
Plätze für über die Hälfte aller Kinder im
Grundschulalter bereits abgedeckt. Aufgrund des hohen
Bedarfs geht der Platzausbau weiter. Wichtig sind dabei
aber auch qualitative Entwicklungen, wie die Gewinnung
von Fachpersonal, die Auswahl von Kooperationspartnern
oder auch die Zusammenarbeit der Beschäftigten in Schule
und Jugendhilfe. Diese und weitere Themen wird der
Expertenbeirat in den kommenden Monaten diskutieren.
Der Expertenbeirat setzt sich wie folgt zusammen:
- Prof. (em.) Dr. Ulrich Deinet, Professor für Didaktik
und methodisches Handeln/Verwaltung und Organisation an
der Hochschule Düsseldorf
- Prof. Dr. Aladin El-Mafaalani, Professor für
Erziehungswissenschaft und Inhaber des Lehrstuhls für
Erziehung und Bildung in der Migrationsgesellschaft an
der Universität Osnabrück
- Prof.‘in Dr. Sybille Stöbe-Blossey, Professorin am
Institut Arbeit und Qualifikation an der Universität
Duisburg-Essen
- Prof.‘in Dr. Isabell von Ackeren, Professorin für
Bildungssystem- und Schulentwicklungsforschung an der
Universität Duisburg-Essen
- Karen Schubert-Wingenfeld, Bereichsleiterin der
PariSozial gGmbH Dortmund
- Christoph Lützenkirchen, Regierungsschuldirektor für
Grund- und Primarschulen, Förderschulen, Bezirksregierung
Köln
- Andreas Jung, Fachbereichsleiter Jugend beim
LVR-Landesjugendamt Rheinland
- Birgit Günther, Jugendamt beim Oberbergischen Kreis
- Andrea Schattberg, Fachbereichsleiterin Schule, Essen
- Achim Nöhles, Schulleiter, Grundschule „Am Lerchenweg“,
Monheim
- Nicole Herbort, Einrichtungsleitung, OGS
Diesterwegschule Kamen
- Jürgen Zimmermann, Landeselternbeirat NRW
- Jaqueline Ruhnau, Landeselternschaft der Grundschulen
in NRW
- Detlef Heidkamp, Leiter der Jugendkunstschule im
Kreativ-Haus e.V. Münster
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Ministerin Scharrenbach: Klimaschutz hausgemacht
– Solaranlagen auf Reihenhäusern und Erleichterungen für
Wärmepumpen
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Landesregierung
erleichtert Ausbau von Strom und Wärme
Düsseldorf/Duisburg, 16. Dezember 2022 - Die
Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am Freitag, 16.
Dezember 2022, einen Runderlass veröffentlicht, der den
Ausbau von erneuerbaren Energien im Rahmen der
Landesbauordnung vereinfacht.
Nach dem Erlass
zum Ausbau von Solaranlagen auf Denkmälern, erweitert das
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und
Digitalisierung nun den Handlungsspielraum in der
Landesbauordnung: Davon profitieren alle Bürgerinnen und
Bürger in Nordrhein-Westfalen, die Wärmepumpen,
Solaranlagen sowie Kleinst- und Micro-Windanlagen
errichten wollen. Der Erlass ist ein Vorgriff auf die
Novellierung der Landesbauordnung für
Nordrhein-Westfalen, die voraussichtlich zum 1. Januar
2024 in Kraft treten soll.
„Klimaschutz
hausgemacht: Mit dem Erlass erleichtert die
Landesregierung Nordrhein-Westfalen Hauseigentümerinnen
und -eigentümern den Ausbau erneuerbarer Energien. Der
Erlass vereinfacht die Nutzung von Erde, Sonne und Wind,
die rund um das eigene Haus zu finden sind. Damit werden
beispielsweise Solaranlagen auf Dächern von Reihenhäusern
oder Doppelhaushälften sowie das Aufstellen von
Wärmepumpen bei Ein- oder Zweifamilienhäusern ermöglicht.
Das schont bei steigenden Energiepreisen auf
lange Sicht nicht nur den Geldbeutel, sondern leistet
auch einen Beitrag zum Klimaschutz“, sagt Ina
Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und
Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Neuerungen des Erlasses im Detail:
Solaranlagen auf Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2:
Solaranlagen haben nach der geltenden Landesbauordnung
bei Gebäuden, die an einer Nachbargrenze errichtet sind,
einen halben Meter Abstand einhalten. Dies gilt dann,
wenn die Außenseiten der Module aus nichtbrennbaren
Baustoffen hergestellt sind. Bei brennbaren Außenseiten
muss der Abstand zur Grenzwand 1,25 Meter betragen.
Mit dem Erlass können Solaranlagen bei Ein- und
Zweifamilienhäusern (genauer: Gebäudeklassen 1 und 2)
ohne Abstand zur Grenzwand auf Dächern installiert
werden. Die Ausnahme von der Einhaltung des
Mindestabstandes zur Grenzwand ist schriftlich bei der
Bauaufsichtsbehörde zu beantragen. Bei anderen
Gebäudeklassen ist bis zu der geplanten Gesetzesänderung
weiterhin ein Abstand von mindestens 0,50 Meter – 1,25
Meter (je nach Brennbarkeit) einzuhalten.
Abstandsflächen von Wärmepumpen: Mit Entscheidung vom 13.
März 2020 und vom 24. Juni 2021 haben die
Verwaltungsgerichte Köln bzw. Düsseldorf entschieden,
dass § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 BauO NRW 2018 nur
selbständige bauliche Anlagen erfasst. Nach diesen
Entscheidungen fehlt Wärmepumpen die erforderliche
Selbständigkeit mit der Folge, dass sie rechtlich der
Außenwand des Wohngebäudes zuzurechnen sind und
dementsprechend Abstandsflächen auslösen. Demnach beträgt
die Tiefe der Abstandsfläche mindestens drei Meter.
Mit dem neuen Erlass fällt dieser
Mindestabstand weg. Die Ausnahme von der Einhaltung des
Mindestabstandes muss schriftlich bei der
Bauaufsichtsbehörde beantragt werden, einer
Baugenehmigung für das Aufstellen der Wärmepumpe bedarf
es nicht. Der Unternehmer, der die Wärmepumpe installiert
und anschließt, muss seinem Auftraggeber erklären, dass
die Wärmepumpe allen öffentlich-rechtlichen Vorschriften
entspricht. Dazu gehören auch die
Immissionsschutzvorschriften. Stellt der Hauseigentümer
die Wärmepumpe selbst auf, muss er sich dies von einem
Sachverständigen bescheinigen lassen.
Kleinst- oder Micro-Windenergieanlagen Der
Erlass stellt klar, dass als verfahrensfreie Bauvorhaben
nach § 62 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe c) BauO NRW 2018
Kleinwindanlagen bis 10 Metern Anlagengesamthöhe gelten,
das heißt, es sind auch sogenannte Kleinst- oder
Micro-Windenergieanlagen, deren Größe deutlich unter 10
Metern liegen, von der Verfahrensfreiheit in
Nordrhein-Westfalen erfasst.
Dies gilt nicht in
überwiegend zum Wohnen genutzten Gebieten, da
insbesondere dort aufgrund des möglichen
nachbarschaftlichen Konfliktpotentials die Zulässigkeit
von Windenergieanlagen in einem Baugenehmigungsverfahren
geprüft werden muss. In diesen Baugebieten kann eine
Baugenehmigung nach § 64 BauO NRW 2018 beantragt werden.
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Ministerin Feller: Wir werden
Maßnahmen gegen den Lehrkräftemangel zügig und
zielgerichtet umsetzen
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Dazu meint die Redaktion: An den
Worten wird auch Frau Feller gemessen werden!
Handlungskonzepte und Faktenchecks haben immer eine
Gemeinsamkeit. sie müssen auch umgesetzt werden. Seit den
letzten drei Legislaturperioden ist erstens der
Lehrermangel bei allen NRW-Regierungen - egal welcher
politischen Farbkombination entsprungen - immer ein Thema
gewesen. Und zweitens hat letztendlich stets der
politischenbzw. finanzielle Wille gefehlt, die
angekündigten Handlungskonzepte auch umzusetzen., da es
an den Anreizen (Geld) mangelte. Die Corona-Pandemie
hat die Sachlage noch erheblich verschärft.
Ansätze gab es ab SPD-Frau Sommer, der Grünen-Vertreterin
Löhrman und zuletzt bei FDP-Vertreterin
Yvonne Gebauer. Ob es nun
Ministerin Dorothee Feller (CDU)
schafft, tatsächlich die vorgelegten
Handlungskonzepte umzusetzen, wird sich zeigen.
Und nebenbei gesagt: Handlungskonzepte kann
bestimmt fast jeder Lehrer:in erstellen.
Handlungskonzept Unterrichtsversorgung vorgestellt
Düsseldorf, 14. Dezember 2022 -
Das Ministerium für Schule und
Bildung teilt mit: Schul- und Bildungsministerin Dorothee
Feller hat ein Handlungskonzept zur Verbesserung der
Unterrichtsversorgung vorgestellt: „Der Lehrkräftemangel
ist gegenwärtig eine der größten Herausforderungen für
unsere Schulen. Mit unserem Handlungskonzept unternehmen
wir jetzt einen wichtigen Schritt, um unsere Schulen
wirksam zu unterstützen.
Das Konzept enthält
zahlreiche innovative und zielgerichtete Maßnahmen, die
wir jetzt zügig umsetzen werden. Wir haben das
Handlungskonzept in den vergangenen Wochen intensiv mit
allen am Schulleben Beteiligten besprochen. Ich bedanke
mich sehr für den konstruktiven Austausch und das
Vertrauen. Uns verbindet der gemeinsame Wunsch, die
Situation an unseren Schulen nachhaltig zu verbessern. Es
wird jedoch auch mit diesem Handlungskonzept eine
Daueraufgabe bleiben.“
Das Ministerium für
Schule und Bildung wird jetzt – soweit erforderlich – die
Rechtsgrundlagen für die Umsetzung der verschiedenen
Maßnahmen schaffen. Dies erfolgt in der Regel in Form von
Verordnungen und Erlassen. Angestrebt wird eine weitest
gehende Umsetzung der Maßnahmen zum 1. Mai 2023.
Schulministerin Feller betonte, dass es für die
Verbesserung der Unterrichtsversorgung einen langen Atem
brauchen werde: „Der Fachkräftemangel zeigt sich
gegenwärtig in allen gesellschaftlichen Bereichen. Unsere
Schulen konkurrieren mit der Wirtschaft um die besten
Köpfe in unserem Land. Deshalb kommt es darauf an, dass
wir dem Lehrerberuf wieder mehr Wertschätzung
entgegenbringen, um langfristig mehr junge Menschen für
diesen wichtigen Beruf zu gewinnen.“
Der
Lehrkräftemangel ist eine bundesweite Herausforderung. Er
stellt sich je nach Lehramtsbefähigung, Schulform und
Region unterschiedlich dar. Dabei können sowohl ländliche
Regionen als auch Regionen mit besonderen sozialen
Herausforderungen betroffen sein. Ministerin Feller hatte
unmittelbar nach Amtsantritt im Sommer dieses Jahres eine
Arbeitsgruppe eingesetzt, um Vorschläge für eine wirksame
Verbesserung der Unterrichtsversorgung zu erarbeiten. Das
jetzt vorgelegte Handlungskonzept Unterrichtsversorgung
mit kurz-, mittel- und langfristig wirkenden Maßnahmen
nimmt alle personalwirtschaftlichen und dienstrechtlichen
Bereiche in den Blick.
Es gliedert sich in
drei Bereiche:
·
Lehrerausbildung und Lehrereinstellung ·
Wertschätzung und Entlastung · Dienstrecht
Ministerin Feller:
„Langfristig sind wir auf mehr grundständig ausgebildete
Lehrerinnen und Lehrer angewiesen. Wir brauchen aber auch
Maßnahmen, die jetzt unmittelbar wirken. Deswegen werden
wir unter anderem weitere Beschäftigungsmöglichkeiten für
Oberstufenlehrkräfte schaffen, den Seiteneinstieg
erweitern und dabei für eine gute berufsbegleitende
Qualifizierung sorgen.“
Schulministerin
Feller hob hervor, dass die Bekämpfung des
Lehrkräftemangels eine gemeinsame Aufgabe aller am
Schulleben Beteiligten sei: „Auf der einen Seite haben
wir Maßnahmen entwickelt, mit denen wir unsere
Lehrerinnen und Lehrer in ihrem Alltag entlasten und
damit den Beruf auch attraktiver gestalten.
Dazu zählt
auch, dass die zentralen Prüfungen in Klasse 10 zukünftig
eine Klassenarbeit ersetzen können. Ein weiteres
Beispiel: Alltagshelferinnen und Alltagshelfern, die
außerhalb des Unterrichtes in Schule unterstützen sollen,
können befristet auf unbesetzten Stellen eingestellt
werden.
Auf der anderen Seite müssen aber auch
Lehrerinnen und Lehrer, die sich bereits im Dienst des
Landes befinden, einen Beitrag leisten, um besonders
stark belastete Schulen zu unterstützen. Deshalb haben
wir auch Maßnahmen aus dem Bereich des Dienstrechts
aufgenommen. Guter Unterricht muss an allen Schulen
sichergestellt sein. Das sind wir unseren Kindern
schuldig. Dafür tragen wir alle gemeinsam die
Verantwortung.“
Abschließend erklärte Schul- und Bildungsministerin
Feller, dass die Umsetzung des Handlungskonzepts in den
kommenden Monaten aufmerksam begleitet wird: „Wir werden
das Konzept jetzt konsequent umsetzen. Bei Bedarf werden
wir nachsteuern und dazu den vertrauensvollen Austausch
mit den Verbänden und Personalräten fortsetzen.“ Das
Handlungskonzept Unterrichtsversorgung, ein Faktenblatt
(Kurzfassung des Handlungskonzepts) sowie weitere
Informationen finden Sie
hier.
Faktenblatt vom 14. Dezember 2022
Handlungskonzept Unterrichtsversorgung (Kurzfassung)
Zielsetzung Der Lehrkräftemangel ist eine
bundesweite Herausforderung. Guter Unterricht und gute
Bildung bedürfen einer verlässlichen und verbesserten
Unterrichtsversorgung. Um dieses Ziel zu erreichen, ist
das Handlungskonzept Unterrichtsversorgung erarbeitet
worden. Das Handlungskonzept gliedert sich in drei
Abschnitte mit
Maßnahmen aus den Bereichen der
Lehrerausbildung und der Lehrereinstellung,
Maßnahmen zur Wertschätzung und
Entlastung und Maßnahmen aus dem Bereich des
Dienstrechts. Das Handlungskonzept ist ein erster
Schritt. Das Ministerium für Schule und Bildung wird
diese Maßnahmen konsequent umsetzen, überprüfen, an neue
Bedarfe – unter Umständen auch kurzfristig – anpassen und
auch weitere Maßnahmen entwickeln, um eine gesicherte
Unterrichtsversorgung zu gewährleisten. I. Maßnahmen aus
den Bereichen Lehrerausbildung und Lehrereinstellung
• Der Seiteneinstieg mit einem berufsbegleitenden
zweijährigen Vorbereitungsdienst wird für das Lehramt an
Grundschulen geöffnet. Das Angebot richtet sich an
Masterabsolventinnen und Masterabsolventen von
Universitäten oder Fachhochschulen mit Berufserfahrung.
Die Ausbildung erfolgt in zwei Unterrichtsfächern der
Grundschule, mindestens eines davon muss Deutsch oder
Mathematik sein. Das Angebot ist auf fünf Jahre
befristet. • Lehrkräfte mit der Befähigung zum Lehramt an
Gymnasien und Gesamtschulen erhalten zukünftig die
Möglichkeit, dauerhaft an einer Grundschule eingestellt
zu werden, auch wenn ihre Lehrbefähigungen kein Fach der
Grundschule 2 abbilden. Die Einstellung ist mit der
Verpflichtung zur Nach- bzw. Weiterqualifizierung
verbunden. Das Angebot ist auf zwei Jahre befristet.
• Der Duale Master für das Berufskolleg wird für
Bachelorabsolventinnen und Bachelorabsolventen von
Universitäten geöffnet. Er wird gleichzeitig um folgende
Fachrichtungen erweitert: Bautechnik mit Hochbautechnik
oder Tiefbautechnik, Mediendesign und Designtechnik sowie
Technische Informatik.
• Die Landesregierung prüft die
Zahlung von finanziellen Anreizen für die Einstellung in
den Vorbereitungsdienst bzw. in den berufsbegleitenden
Vorbereitungsdienst in Mangelfächern am Berufskolleg.
Damit sollen mehr Ingenieurinnen und Ingenieure für den
Schuldienst gewonnen werden.
• Ein weiterer
Ausbau der Studienanfängerplätze wird geprüft. Ziel ist,
die Zahl der Absolventinnen und Absolventen der
Lehramtsstudiengänge für das Grundschullehramt und das
Lehramt für sonderpädagogische Förderung in verschiedenen
Fachrichtungen langfristig zu erhöhen. Das Ministerium
für Schule und Bildung befindet sich dazu in Gesprächen
mit dem Finanz- und dem Wissenschaftsministerium.
• Studienabsolventinnen und Studienabsolventen
für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen können
ihren Vorbereitungsdienst zukünftig auch für das Lehramt
an Grundschulen oder für das Lehramt an Haupt-, Real-,
Sekundarund Gesamtschulen aufnehmen und die entsprechende
Lehramtsbefähigung erwerben. Sie durchlaufen dazu einen
zweijährigen berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst. Das
Angebot ist auf fünf Jahre befristet.
• Lehramtsanwärter/-innen können
freiwillig den Anteil des selbstständigen zusätzlichen
Unterrichts von bis zu drei auf bis zu sechs
Wochenstunden erhöhen. Diese Maßnahme soll entfristet
werden.
• Das bisher erforderliche
Sprachniveau C2 des Gemeinsamen Europäischen
Referenzrahmens für Sprachen wird für den Zugang zu sog.
Ausgleichsmaßnahmen auf das Niveau C1 festgesetzt. Damit
soll Lehrkräften aus Drittstaaten der Einstieg in den
Schuldienst erleichtert werden. Für eine dauerhafte
Übernahme muss jedoch weiterhin das Niveau C2 erreicht
werden.
• Zum 1. August 2023 werden die Stellen
für sozialpädagogische Fachkräfte in der
Schuleingangsphase um 400, die Stellen für
Multiprofessionelle Teams Inklusion in der Sekundarstufe
I um 300 erhöht. Für die Förderschule werden zum 1.
August 2023 125 zusätzliche Stellen für
Multiprofessionelle Teams zur Verfügung gestellt.
Einstellungen auf diesen Stellen können bereits in diesem
Schuljahr im Vorgriff erfolgen. Gleichzeitig wird der
Kreis der Bewerberinnen und Bewerber für die 3
Multiprofessionellen Teams für Heilerziehungspflegerinnen
und Heilerziehungspfleger geöffnet. II. Wertschätzung der
Beschäftigten an Schulen und Entlastungen der Lehrkräfte
und Schulleitungen
• Die Landesregierung hat
mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der
Lehrkräftebesoldung eine wichtige Weichenstellung für die
Schulen in NordrheinWestfalen vorgenommen. Die Besoldung
der verbeamteten Lehrkräfte der Primarstufe und
Sekundarstufe I wird in fünf Schritten in die
Besoldungsgruppe A 13 angehoben. Die vergleichbaren
tarifbeschäftigten Lehrkräfte werden ebenfalls
einbezogen. Allein bis 2026 werden dafür rund 900
Millionen Euro bereitgestellt.
• Das Ministerium für Schule und
Bildung wird eine neue Werbekampagne für den Lehrerberuf
starten und dabei auch das Thema Wertschätzung in den
Vordergrund rücken. Mit Blick auf die junge Zielgruppe
soll der Fokus auf Onlinewerbemaßnahmen liegen. Für die
Lehrerwerbekampagne sind in 2023 rund eine Million Euro
vorgesehen.
• Die Antragsverfahren zur
sonderpädagogischen Förderung (AO-SF) sollen verschlankt
werden, um Lehrkräfte spürbar zu entlasten. Dazu hat das
Ministerium für Schule und Bildung einen „Prüfauftrag zur
steigenden Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit Bedarf
an sonderpädagogischer Unterstützung“ vergeben. Die
Qualität und Aussagekraft der AO-SF-Verfahren bleibt
gewahrt.
• Die Zentralen Prüfungen in Klasse 10
(ZP-10) können zukünftig an allen Schulformen eine
Klassenarbeit ersetzen. Zur Entlastung der Lehrkräfte
wird die Bandbreite der verpflichtend zu schreibendenden
Klassenarbeiten in den Fächern mit Zentraler Prüfung 10
an allen Schulformen von „4 bis 5“ auf „3 bis 5“
abgesenkt.
• Die Schulen können auf unbesetzten
Stellen für Lehrerinnen und Lehrer künftig befristet
Alltagshelferinnen und Alltagshelfer einstellen. Das soll
zu einer zeitnahen und spürbaren Entlastung der
Lehrkräfte führen. III. Dienstrechtliche Maßnahmen
• Das Instrument der Abordnung von Lehrkräften soll
intensiver genutzt werden, um besonders belastete Schulen
gezielt zu unterstützen. Abordnungen im Schulbereich sind
schulformübergreifend sowie schulamts- und
bezirksübergreifend möglich und werden angesichts der
unterschiedlichen Personalausstattung in einzelnen
Regionen und Schulformen stärker und flächendeckend
genutzt. Dabei sollte ein vorübergehender Einsatz an
einer anderen Schule auch länger als ein Schulhalbjahr
dauern.
4 • Neueinstellungen sollen
grundsätzlich mit Abordnungen verbunden werden können.
Ziel ist, die Personalsituation in derzeit
unterversorgten Schulen zeitnah mit grundständig
ausgebildetem Personal zu verbessern. Voraussetzung ist,
dass die abgebende Schule ausreichend gut ausgestattet
ist.
• Die voraussetzungslose Teilzeit
wird intensiv geprüft. Anträge der Lehrkräfte auf
Teilzeitbeschäftigung, die nicht im Zusammenhang mit
familiären Gründen stehen, werden intensiv daraufhin
geprüft, ob im Einzelfall dienstliche Gründe einer
Genehmigung (im beantragten Umfang) entgegenstehen. •
Lehrkräfte können erst zum Ende eines Schuljahres in den
vorzeitigen Ruhestand eintreten. Anträge auf Versetzung
in den Ruhestand, die vor dem regulären
Pensionseintrittsalter bereits mit Vollendung des 63.
Lebensjahres möglich sind, werden in bewährter Praxis aus
dienstlichen Gründen bis zum Ende des laufenden
Schuljahres hinausgeschoben.
• Die räumlichen Einsatzmöglichkeiten
von Lehrkräften werden erweitert. Lehrkräfte, die aus
einer Beurlaubung oder Freistellung von mehr als acht
Monaten in den Schuldienst zurückkehren und nicht an der
bisherigen Schule eingesetzt werden möchten, werden
zukünftig im Umkreis von bis zu 50 Kilometern zum Wohnort
eingesetzt. • Befristet eingestellte
Vertretungslehrkräfte können unter bestimmten
Voraussetzungen einen Antrag auf Übernahme in ein
Dauerbeschäftigungsverhältnis stellen. Dieses Angebot ist
auf zwei Jahre befristet.
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Vierte grenzübergreifende Kontrollaktion gegen
ausbeuterische Arbeits- und Wohnverhältnisse
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Nutzungsuntersagung für
drei Unterkünfte, Verdacht auf Mietwucher
Düsseldorf, 13. Dezember 2022 - Bei einer
grenzübergreifenden Kontrollaktion in der Stadt Nettetal
und der Gemeinde Brüggen im Kreis Viersen am 12. Dezember
2022 hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen
gemeinsam mit nordrhein-westfälischen, niederländischen,
polnischen und weiteren EU-Behörden Wohnungen und Gebäude
ins Visier genommen: Ziel: Schutz von
Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern vor
ausbeuterischer Unterbringung und Beschäftigung sowie
weiteres Aufklären von Strukturen.
Neben
Gebäuden, in denen niederländische Leiharbeitsfirmen aus
der Fleischindustrie Beschäftigte unterbringen, wurden
erstmals auch Gebäude kontrolliert, in denen Menschen
unterkommen, die für polnischen Firmen aus der Logistik-
und Baubranche arbeiten. Alle angetroffenen
Leiharbeitnehmerinnen und -nehmer sind in den
Niederlanden beschäftigt.
Die Kontrolle war
bereits die vierte großangelegte Kontrollaktion dieser
Art im deutsch-niederländischen Grenzgebiet. Auf
Einladung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau
und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
unterstützte zudem die Europäische Arbeitsbehörde (ELA)
die gemeinsamen Kontrollen und ermöglichte erstmals die
Teilnahme von Beamten aus Polen.
„Weiter
konsequent gegen Menschen, die andere Menschen ausbeuten:
Mit der erneuten grenzüberschreitenden Kontrollaktion im
deutsch-niederländischen Grenzgebiet geht die
Landesregierung Nordrhein-Westfalen konzentriert mit
anderen Behörden gegen ausbeuterische Arbeits- und
Wohnverhältnisse vor. Gleichzeitig werden die Strukturen
im Hintergrund immer weiter aufgeklärt.
Dieses
Mal haben wir nicht nur Firmen aus der niederländischen
Fleischindustrie, sondern auch aus der Logistik- und
Baubranche in das Visier genommen. Wir haben unsere
Kommunen mit dem Wohnraumstärkungsgesetz in die Lage
versetzt, hart gegen schwarze Schafe durchzugreifen.
Daher werden wir auch in Zukunft nicht lockerlassen und
ausbeuterischen Unternehmen weiter im Nacken sitzen“,
sagt Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales,
Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen,
die sich bei der Kontrollaktion in Brüggen vor Ort ein
Bild machte und mit den Einsatzkräften und Betroffenen
sprach.
„Der nordrhein-westfälische
Arbeitsschutz hat bei dieser länderübergreifenden
Überwachungsaktion insbesondere Leiharbeitsfirmen im
Fokus, die ihre Beschäftigten durch menschenunwürdige
Unterkünfte bei extrem hohen Mieten als Arbeitskraft
ausbeuten. Gleich wo die Firmen ihren Sitz haben, ob in
Deutschland, den Niederlanden oder in Polen, die
Unterkünfte für Arbeitskräfte müssen den geltenden
Arbeitsschutzbestimmungen entsprechen. Dafür sorgen wir
mit unserer konsequenten Überwachung. Ausbeuterische
Strukturen dürfen hier keinen Platz haben,“ erklärt
Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit und Soziales des
Landes Nordrhein-Westfalen.
Insgesamt haben die
beteiligten Behörden in Nettetal sowie Brüggen bei sechs
Gebäuden verschiedenste Verstöße festgestellt. In drei
Unterkünften in Nettetal waren derart desolate Zustände
festzustellen, dass eine Gefahr für Leib und Leben der
Bewohner bestand. Die brandschutzrechtlichen Mängel,
insbesondere das Fehlen erforderlicher Rettungswege,
führte zur Anordnung von sofortigen Teilschließungen. Aus
diesem Grund wurden in drei Unterkünften fünf Geschosse
geräumt beziehungsweise teilgeräumt.
In diesen
drei Objekten wird die weitere Nutzung als
Sammelunterkunft generell untersagt. Die
Wohnungsaufsichtsstellen haben eine Vielzahl an Verstößen
nach dem Wohnraumstärkungsgesetz festgestellt - unter
anderem fehlende Beheizung. Die festgestellten
Rechtsverstöße sollen nun schnellstmöglich
ordnungsrechtlich geahndet werden.
Insgesamt waren rund 70 rumänische
und polnische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von
Leiharbeitsfirmen in diesen Unterkünften untergebracht.
Die meisten wurden willkürlich einquartiert, abgeschottet
und über ihre Mieterrechte in Unkenntnis gelassen.
Einzelne Bewohner mussten in Abstellkammern wohnen.
Eklatante Verstöße gegen Arbeitsschutzrecht (Mindestlohn,
Arbeitszeiten, Kündigungsschutz) werden die
niederländischen Behörden zusätzlich ahnden. Zudem wird
der polnische Arbeitsschutz im eigenen Land nachprüfen,
ob die Abzüge für Miete vorgenommen wurden und diese
rechtmäßig sind.
Außerdem führten die
Kontrollen zu Anhaltspunkten für den Straftatverdacht des
Mietwuchers, weil die Leiharbeitsfirmen hohe Mieten von
den Bewohnerinnen und Bewohnern verlangen. Dort wo es
einen Anfangsverdacht von Steuerstraftaten gibt, werden
die Strafverfolgungsbehörden eingeschaltet. Die
Kontrollaktion wurde vom Ministerium für Heimat,
Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes
Nordrhein-Westfalen initiiert und koordiniert.
„Heute haben wir mit vereinten
Kräften des Ministeriums, der Kreisverwaltung, der Stadt
Nettetal und der Gemeinde Brüggen, der Polizei, des
Arbeitsschutzes der Bezirksregierung Düsseldorf sowie der
niederländischen Behörden zahlreiche Durchsuchungen in
Brüggen und Nettetal durchgeführt. Damit machen wir klar,
dass wir aktiv gegen Schwarzarbeit und schlechte
Unterbringungsverhältnisse von Arbeitsmigrantinnen und
–migranten vorgehen. Ich danke dem Ministerium von Ina
Scharrenbach für die Koordinierung und allem beteiligten
Kräften für ihren Einsatz”, so der Landrat des Kreises
Viersen, Dr. Andreas Coenen.
„Wir leisten in
der Kommune die Basisarbeit bei der Bekämpfung von
Ausbeutung in der internationalen Leiharbeiterszene. Die
Zusammenarbeit mit Kreis- und Landesbehörden ist für uns
immens wichtig, um dauerhaft noch schlagkräftiger zu
sein. Wir wollen, dass Betreiber von Unterkünften eine
menschenwürdige Unterbringung sicherstellen und
begreifen, dass es eine Verpflichtung gegenüber den
Menschen unserer Stadt und den jeweils betroffenen
Nachbarschaften gibt“, so der Bürgermeister der Stadt
Nettetal Christian Küsters.
Frank Gellen, der
Bürgermeister in Brüggen erklärte, dass er es als
unverantwortlich und nicht hinnehmbar erachte, wenn
Menschen aus Osteuropa als billige Arbeitskräfte von
Unternehmen menschenunwürdig untergebracht und oft ohne
jeglichen Arbeitsschutz ausgebeutet würden. Er sei froh,
dass mit derartigen gemeinsamen Aktionen ein deutliches
Zeichen dagegengesetzt werde. Während bei der letzten
Kontrolle bereits der rumänische Arbeitsschutz beteiligt
war, konnten die Behörden dieses Mal auf die Mithilfe des
polnischen Arbeitsschutzes bauen.
Damit wird das
Netzwerk gegen ausbeuterische Leihunternehmen breiter und
europäischer aufgestellt und es werden noch mehr Branchen
in den Blick genommen. Die Unterstützung der Europäischen
Arbeitsbehörde (ELA) bei den Kontrollaktionen trägt dazu
bei, um ein grenzübergreifendes Problem in der
Europäischen Union in den Griff zu bekommen.
Cosmin Boiangiu, Exekutivdirektor der Europäischen
Arbeitsbehörde (ELA): „Einige Unternehmen versuchen, sich
den Kontrollen der Behörden eines EU-Mitgliedstaats zu
entziehen, indem sie Arbeitnehmer/innen jenseits der
Grenze in einem anderen EU-Land unterbringen, allerdings
unter inakzeptablen Bedingungen. Durch
grenzüberschreitende gemeinsame Kontrollen, die von den
nationalen Behörden und der Europäischen Arbeitsbehörde
ELA organisiert werden, kann jedoch gegen solche
grenzüberschreitenden Verstöße gegen die
Arbeitnehmerrechte vorgegangen und die Arbeitsmobilität
in der EU fairer gestaltet werden.“
Die ELA
unterstützt die Mitgliedstaaten bei der wirksamen
Durchsetzung der Gesetze zur Arbeitsmobilität in der EU.
Dazu gehört auch die Koordinierung und Unterstützung von
grenzüberschreitenden Inspektionen. Den EU-Arbeitnehmern
wurde im Rahmen der Kontrollaktion eine Beratung über
ihre Arbeitsrechte angeboten.
Hintergrund – Grenzübergreifende
Zusammenarbeit als wichtiger Schritt zur Bekämpfung von
organisierter Ausbeutung: · Die
grenzübergreifenden Kontrollen gehen auf eine Initiative
des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und
Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen zurück.
Bereits dreimal fanden erfolgreiche Kontrollen im
deutsch-niederländischen Grenzgebiet statt: am 12. und
13. Februar 2022 in Geldern und Emmerich, am 8. Mai 2022
in Goch und am 24. und 25. November in Gronau und
Südlohn. · Zusammenfassend lässt sich
feststellen, dass Arbeitsverleiher den auf deutscher
Seite günstigeren Wohnraum ankaufen oder anmieten,
Leiharbeitnehmer aus Ost- und Südosteuropa in ihren
Heimatländern oft mit falschen Versprechungen anwerben
und in fraglichen Unterkünften einquartieren. Daher ist
es umso wichtiger, dass die grenzübergreifende
Zusammenarbeit in diesem Bereich intensiviert wird.
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Digitale Fortbildungsoffensive wird verlängert |
Düsseldorf, 09. Dezember 2022 - Die im
Frühjahr 2022 gestartete Digitale Fortbildungsoffensive
für Schulleitungen und Lehrkräfte wird für ein weiteres
halbes Jahr bis 30. Juni 2023 fortgesetzt. Damit stehen
Schulleitungen und Lehrkräften die Angebote zur
Unterstützung bei der digitalen Transformation weiterhin
zur Verfügung. Darüber hinaus wird den Schulen ein
zusätzliches Fortbildungsbudget sowie ein zusätzlicher
Pädagogischer Tag zur Verfügung gestellt.
Schul- und Bildungsministerin
Dorothee Feller: „Für einen modernen digitalen Unterricht
brauchen wir gut ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer. Wir
führen deshalb die digitale Fortbildungsoffensive weiter
und bauen die Maßnahmen aus, damit unsere Lehrerinnen und
Lehrer die Potenziale der digitalen Medien auch voll
ausschöpfen können.“
Durch die Fortsetzung der
Maßnahmen auch im zweiten Schulhalbjahr haben die Schulen
in Nordrhein-Westfalen nun mehr Zeit, das umfängliche
Angebot zu nutzen und es in ihre schulischen
Entwicklungsprozesse zu integrieren.
Zusätzlich
können registrierte Schulleitungen und Lehrkräfte ab
sofort auch auf eine umfangreiche E-Book-Bibliothek
zugreifen. Die Auswahl der Fachbeiträge und Ratgeber für
Schulleitungen ist inhaltlich auf das Online-Kursangebot
der Schulleitungsmaßnahme abgestimmt und unterstützt
daher die Weiterarbeit an der Schule. Registrierte
Lehrkräfte erhalten mit der für sie bereitstehenden
E-Book-Bibliothek zusätzliche Unterstützung bei der
Nutzung digitaler Medien im Unterrichtsalltag. Auch
über die Maßnahmen der Digitalen Fortbildungsoffensive
hinaus sollen die Schulen in ihrer weiteren Entwicklung
unterstützt werden.
Alle öffentlichen Schulen
und genehmigten Ersatzschulen des Landes erhalten eine
Fortbildungsbudget-Sonderzuweisung in Höhe von jeweils
1.000 Euro (Berufskollegs einschließlich der
Berufskollegs als Förderschule erhalten eine
Fortbildungsbudget-Sonderzuweisung in Höhe von jeweils
2.000 Euro), die für das Lehren und Lernen in der
digitalen Welt einzusetzen ist. Insgesamt stehen hierfür
Mittel in Höhe von rund 5,8 Millionen Euro zur Verfügung.
In Verbindung mit der Nutzung des
Sonderbudgets sind die Schulen aufgefordert, einen
Pädagogischen Tag zu planen. Dieser soll im Nachgang zur
Digitalen Fortbildungsoffensive durchgeführt werden und
für eine Standortbestimmung des Kollegiums bezüglich des
Lehrens und Lernens in der digitalen Welt genutzt werden.
Mit den Ergebnissen sollen die eingeleiteten
Entwicklungen auf diesem wichtigen pädagogischen Feld
beurteilt und fortgesetzt werden. Alternativ kann das
Sonderbudget für gezielte Maßnahmen an diesem
zusätzlichen Pädagogischen Tag verwendet werden.
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Mehr Bauland für bezahlbares Wohnen bereitstellen
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95 Kommunen sollen
erweiterte Werkzeuge an die Hand bekommen
Düsseldorf, 05. Dezember 2022 - Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen hat die Verbändeanhörung über einen
Entwurf für eine Rechtsverordnung zur Umsetzung des
Bundes-Baulandmobilisierungsgesetzes eingeleitet.
Mit der künftigen
Baulandmobilisierungs-Verordnung des Landes
Nordrhein-Westfalen sollen 95 Kommunen zusätzliche
Instrumente zur Verfügung gestellt werden, um mehr und
schneller Bauland erschließen zu können. Dazu zählt unter
anderem die Erweiterung des gemeindlichen Vorkaufsrechts
auf brachliegende Grundstücke oder die Möglichkeit zur
Verhängung eines Baugebots bei dringendem Wohnbedarf der
Bevölkerung.
Der Verordnungsentwurf wird bis
zum 16. Dezember 2022 durch die Verbände angehört.
Anschließend erfolgt eine Auswertung der eingegangenen
Stellungnahmen. Mit einem Inkrafttreten ist Anfang 2023
zu rechnen.
„Bauland ist der Boden auf dem
bezahlbares Wohnen entsteht. Ohne bezahlbares Bauland
kann es kein bezahlbares Wohnen und damit keine
bezahlbaren Mieten geben. Deshalb wollen wir als
Landesregierung 95 Kommunen eine neue Verordnung zur
Baulandmobilisierung an die Hand geben. Mit den
erweiterten Werkzeugen können die 95 Städte und Gemeinden
noch effektiver den Boden für neuen Wohnungsbau und
bezahlbares Wohnen bereiten. Mit der neuen Verordnung
können in Nordrhein-Westfalen noch mehr Brachflächen zu
Bauflächen werden”, sagt Ina Scharrenbach, Ministerin für
Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes
Nordrhein-Westfalen.
Zur Bestimmung der 95
Städte und Gemeinden hat die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen ein Gutachten bei dem Unternehmen
„RegioKontext GmbH“ beauftragt. Das Gutachten bestimmt
Gebiete in Nordrhein-Westfalen, in denen nach Vorgabe
durch den Bund die ausreichende Versorgung der
Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen
nach § 201a BauGB nicht gewährleistet oder besonders
gefährdet ist.
Folgende Handlungsinstrumente
zur Mobilisierung von Bauland könnten mit dem
Inkrafttreten der Baulandmobilisierungs-Verordnung den 95
Kommunen zur Verfügung stehen: ·
Erweiterung des gemeindlichen Vorkaufsrechts auf
brachliegende Grundstücke oder für im Zusammenhang
bebaute Ortsteile (§ 25 Absatz 1 Nummer 3 Baugesetzbuch
(BauGB): Beim Verkauf eines beispielsweise brachliegenden
Grundstücks kann insbesondere der Stadt oder Gemeinde ein
Vorkaufsrecht zustehen. Das heißt, die Stadt oder
Gemeinde kann aus städtebaulichen Gründen bei der
Veräußerung von Grundstücken das Eigentum erwerben.
· Befreiungen von
Festsetzungen eines B-Planes auch unter Abweichung von
den Grundzügen der Planung (§ 31 Absatz 3 BauGB): Von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes kann unter bestimmten
Voraussetzungen eine Befreiung oder eine Ausnahme erteilt
werden. In einem Gebiet mit einem angespannten
Wohnungsmarkt kann eine Befreiung von Festsetzungen eines
Bebauungsplans zugunsten des Wohnungsbaus erteilt werden.
· Verhängung von gemeindlichen
Baugeboten zur Wohnbebauung bei dringendem Wohnbedarf der
Bevölkerung (§ 175 Absatz 2 und 176 Absatz 1): Mit dem
Baugebot kann die Gemeinde durch Bescheid die
Eigentümerinnen und Eigentümer verpflichten, ihre
Grundstücke innerhalb einer angemessenen Frist zu bebauen
oder eine vorhandene bauliche Anlage anzupassen.
Mit dem Gesetz zur Mobilisierung
von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz) vom 14. Juni
2021 wurde den Ländern die Möglichkeit eröffnet, durch
eine Verordnung nach § 201a BauGB Gebiete mit
angespannten Wohnungsmärkten zu bestimmen und dadurch die
Anwendung bestimmter baurechtlicher Instrumente durch die
Städte und Gemeinden zu ermöglichen.
Voraussetzung ist, dass nach der in § 201a Satz 3 und 4
BauGB genannten den Kriterien festgestellt wird, dass in
den durch die Verordnung benannten Gemeinden der
Wohnungsmarkt angespannt ist. Aus der vorliegenden
Gebietskulisse kann nicht zugleich auf eine
Gebietskulisse als Grundlage für die Evaluierung der
Mieterschutzverordnung geschlossen werden, da sich die
Zweckrichtungen der jeweiligen Verordnungsermächtigungen
deutlich unterscheiden.
Eine
Mieterschutzverordnung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch
wirkt sich zwingend unmittelbar auf den Mietmarkt der
darin aufgelisteten Städte und Gemeinden aus, indem
staatlich in die Mietpreise eingegriffen wird. Die
Mieterschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen und
die darin enthaltene Gebietskulisse wird im kommenden
Jahr einer Überprüfung unterzogen.
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Ein Jahr e-Tarif eezy.nrw: Einfach und grenzenlos
im NRW-Nahverkehr |
Düsseldorf, 02.
Dezember 2022 - Minister Oliver Krischer: „eezy.nrw und
das geplante Deutschlandticket ergänzen sich
hervorragend. Beide stehen für einfaches, flexibles und
grenzenloses Fahren im ÖPNV.“ Vor einem Jahr ist im
öffentlichen Nahverkehr in Nordrhein-Westfalen
flächendeckend der neue e-Tarif eezy.nrw gestartet. Damit
gibt es erstmalig einen verbundübergreifenden
elektronischen Tarif für Bus und Bahn, bei dem Fahrten
einfach per App gebucht und per Luftlinienkilometer
abgerechnet werden.
Tarifgrenzen
spielen keine Rolle mehr. eezy.nrw ist ein gutes Beispiel
für den praktischen Nutzen von Digitalisierung für die
Kundinnen und Kunden im ÖPNV. Mit bereits 650.000 Fahrten
im ersten Jahr zeigt eezy.nrw, dass der flexible und
einfache e-Tarif gut angenommen wird. Verkehrsminister
Oliver Krischer bringt es auf den Punkt: „eezy.nrw und
das geplante Deutschlandticket ergänzen sich
hervorragend. Beide stehen für einfaches, flexibles und
grenzenloses Fahren im ÖPNV. eezy.nrw ist das passende,
nachhaltige und kundenfreundliche landesweite Angebot für
alle, die eher unregelmäßig mit Bund und Bahn unterwegs
sind. Die technischen Voraussetzungen dazu sind in
Nordrhein-Westfalen dank der ÖPNV
Digitalisierungsoffensive hervorragend.“
ÖPNV-Digitalisierungsoffensive ebnet Weg zur Einführung
neuer Tarifprodukte Ein wichtiger Baustein, um eine
Verkehrswende erfolgreich zu gestalten, ist die
Digitalisierung im Öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV). Im
Rahmen der ÖPNV-Digitalisierungsoffensive NRW bringen
Verkehrsunternehmen, Verkehrsverbünde und Zweckverbände
auf Initiative des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz
und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen digitale
ÖPNV-Services voran und leisten damit ihren wesentlichen
Beitrag zur Mobilitätswende.
Gestern
kamen die Mitglieder des Lenkungskreises der
ÖPNV-Digitalisierungsoffensive zu ihrem halbjährlichen
Treffen zusammen und tauschten sich zu aktuellen
Projekten aus. Der Fokus der diesjährigen Sitzung lag auf
dem im Vorjahr gestarteten landesweiten elektronischen
Tarif eezy.nrw und dem dazugehörigen Check-in
Be-out-System. Die Einführung von eezy.nrw ist eine
Gemeinschaftsleistung der ÖPNV-Branche in
Nordrhein-Westfalen. Das für die Projektsteuerung
zuständige Kompetenzcenter Marketing (KCM) wurde bei den
technischen Fragen durch das Kompetenzcenter
Digitalisierung (KCD) unterstützt.
Mit
eezy.nrw haben sich die Beteiligten in
Nordrhein-Westfalen eine Vorreiterrolle im Bundesgebiet
gesichert und die technologische und organisatorische
Grundlage für weitere Tarifprodukte gelegt, die auch für
die Entwicklung des Deutschlandtickets hilfreich ist. Aus
den Erfahrungen des ersten Jahres wird eezy.nrw daran
anknüpfend tariflich und technisch weiterentwickelt. Mit
der Erweiterung der Funktionalitäten wird es zukünftig
möglich sein, digitale Varianten abzubilden und weitere
Segmente in den Tarif aufzunehmen.
Mit den
Projekten der ÖPNV Digitalisierungsoffensive NRW werden
bereits heute wichtige Anliegen des aktuellen
Zukunftsvertrags der Landesregierung umgesetzt. Digitale
Anwendungen fördern die individuelle und intermodale
Planung, Auskunft, Buchung und Bezahlung für die Menschen
in Nordrhein-Westfalen. Im Schulterschluss mit dem
Programm Mobility-as-a-Service (MaaS) NRW setzt sich die
ÖPNV Digitalisierungsoffensive NRW dafür ein, die
mobil.nrw-App zu einer multimodalen Buchungsplattform
auszubauen.
Mit neuen technologischen
Voraussetzungen, politischen und gesetzlichen
Rahmenbedingungen wollen sich die Akteure im nächsten
Jahr der Weiterentwicklung der
ÖPNV-Digitalisierungsoffensive NRW annehmen, um das
erprobte Format weiterhin zukunftsfähig und flexibel
auszurichten und Projekte wie einen landesweiten Service
Chat NRW sowie barrierearmes und grenzüberschreitendes
e-Ticketing voranbringen.
Hintergrund
zur ÖPNV-Digitalisierungsoffensive NRW Auf Initiative
des für Verkehr zuständigen Ministeriums in
Nordrhein-Westfalen, arbeiten die Verkehrsunternehmen,
Zweckverbände und Verkehrsunternehmen an der
Digitalisierung des öffentlichen Nahverkehrs. Das
Kompetenzcenter Digitalisierung (KCD) hat gemeinsam mit
dem Kompetenzcenter Marketing (KCM) sowie der Zentralen
Koordinierungsstelle (ZKS) die Organisation für die
ÖPNV-Digitalisierungsoffensive NRW übernommen.
Ziel aller
Beteiligten ist es, maßgeschneiderte Mobilitätslösungen
für individuelle Bedürfnisse anzubieten und den ÖPNV
attraktiver und kundenfreundlicher zu gestalten. Die
ÖPNV-Digitalisierungsoffensive NRW schafft die dafür
notwendigen Rahmenbedingungen, wie beispielsweise die
Förderung der digitalen Infrastruktur und gibt Standards
für die Speicherung, die Pflege und den Austausch von
Mobilitätsdaten.
In vier übergreifenden Projekten
zur Vernetzung von Information, Tarif, Vertrieb und
Mehrwertdiensten werden derzeit 25 konkrete Teilprojekte
erarbeitet. Technologien zum Elektronischen
Fahrgeldmanagement, landesweite e-Tarif-Lösungen sowie
Entwicklungen im Bereich Information und Datenqualität
werden ergänzt durch Querschnittsprojekte und Initiativen
der Landesgruppe des Verbands Deutscher
Verkehrsunternehmen (VDV). eezy.nrw, die ÖPNV
Digitalisierungoffensive sowie Mobility-as-a-Service sind
auch Themen des diesjährigen Mobilitätstag NRW,
der am 16. Dezember 2022 stattfindet.
Bei der
digitalen Fachkonferenz des Bündnisses für Mobilität des
Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des
Landes Nordrhein-Westfalen tauschen sich die
Teilnehmenden aus Wirtschaft, Wissenschaft und Behörden
über die wichtigen Mobilitätsthemen unserer Zeit aus.
Weitere Informationen
ÖPNV
Digitalisierungsoffensive NRW
Elektronischer Tarif eezy.nrw
Mobilitätstag NRW am 16. Dezember 2022
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Luftwärmepumpen: Gute Planung
im Vorfeld hilft, Lärmkonflikte mit der Nachbarschaft zu
vermeiden
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Düsseldorf, 02. Dezember 2022 - Kommunen, Handwerk und
Herstellende im Austausch über Handlungsmöglichkeiten
Wärmepumpen sorgen als Alternative zu Gas- und
Ölheizungen für eine verlässliche und bezahlbare
Wärmeversorgung und sind besonders klimafreundlich. Die
Technik ist stark nachgefragt und wird zunehmend häufiger
verbaut. Ziel der Bundesregierung ist, ab dem Jahr 2024
jährlich 500.000 Wärmepumpen neu zu installieren.
Auch Nordrhein-Westfalen will den Einbau von
Wärmepumpen erleichtern. Luftwärmepumpen können
allerdings bei ungünstiger Aufstellung, falscher
Gerätewahl oder mangelnder Wartung deutliche
Lärmbelästigungen in der Nachbarschaft hervorrufen, auch
wenn die rechtlichen Vorgaben formal eingehalten werden.
Vertreterinnen und Vertreter aus Kommunen, Handwerk und
Herstellenden haben sich im Umweltministerium
ausgetauscht, wie Lärmkonflikte bereits im Vorfeld
vermieden und vorhandene Lärmkonflikte vermindert werden
können.
Alle waren sich einig, dass für die
Akzeptanz der Technologie die Lärmthematik von Anfang an
mit bedacht werden muss. Aus den kommunalen
Immissionsschutzbehörden wurden Beispielen berichtet, wie
zu hohe Lärmpegel bei der Nachbarschaft durch technische
Maßnahmen am Gerät oder passiven Schallschutz rund um die
Aggregate reduziert werden konnten. Das Handwerk und die
Herstellenden, vertreten durch den Fachverband Sanitär,
Heizung, Klima NRW, den Westdeutschen Handwerkskammertag,
die Handwerkskammer Düsseldorf und den Bundesverband
Wärmepumpen e.V., haben betont, dass Rechtssicherheit für
Betriebe wie auch für Kundinnen und Kunden wichtig ist.
Ein weiterer Ansatzpunkt besteht in der gezielten
Förderung besonders leiser Geräte. Betreiberinnen und
Betreiber von Luftwärmepumpen sollten auf folgende Punkte
achten: Entscheiden Sie sich für leise Geräte und
sprechen Sie mit Ihrem Fachbetrieb über den aus
Lärmschutzsicht günstigsten Aufstellungsort für die
Luftwärmepumpe. Lassen Sie ihr Gerät in den vorgegebenen
Intervallen von einem Fachbetrieb warten.
Sollte
es dennoch zu Lärmkonflikten mit der Nachbarschaft
kommen, ist es wichtig, mit den Betroffenen im Gespräch
zu bleiben und zur Hilfestellung und Klärung der
Problematik ihre kommunale Umweltschutzbehörde zu
beteiligen. Hintergrund Das Ministerium für Umwelt, Natur
und Verkehr Nordrhein-Westfalen greift in seiner
Dialogreihe „Zielkonflikte in innerstädtischen Quartieren
aus Sicht des Immissionsschutzes“ aktuelle Themen zu
Konflikten auf, die sich durch die Nachverdichtung von
Siedlungsbereichen oder technische Änderungen ergeben.
Zuletzt wurden „Handlungsempfehlungen zum Umgang mit
Gewerbelärm bei heranrückender Wohnbebauung“ erarbeitet
und das Thema der angemessenen (Sicherheits-) Abstände
zwischen Störfallbetriebsbereichen und schutzbedürftigen
Nutzungen betrachtet. Das Thema der Luftwärmepumpen wurde
insbesondere von den Kommunen als aktuell relevant
benannt. Die Dialogreihe wird durchgeführt in Kooperation
mit dem Städtetag NRW. Weitere Informationen
Thema "Geräte- und Maschinenlärm"
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Minister Oliver Krischer:
Schadstoffbelastungen bei Kindern müssen weiter
reduziert werden
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Düsseldorf, 01. Dezember 2022 -
Aktuelle Untersuchungsergebnisse zu Belastungen von
Kindern in nordrhein-westfälischen Kitas mit
Weichmachern vorgelegt - Regulationen wirken Bei
Langzeituntersuchung von Kindergarten-Kinder sind
erneut umstrittene Weichmacher oberhalb der Schwelle
gefunden, bei der gesundheitliche Wirkungen nicht
mehr ausgeschlossen werden können. Dies betraf acht
der 250 untersuchten Kinder. Insgesamt ist die
Belastung über die letzten zehn Jahre aber sichtbar
weiter gesunken und verdeutlicht den Erfolg der
verschärften regulatorischen Maßnahmen in der
Vergangenheit.
Bei der weit überwiegenden
Anzahl der Kinder wurden gesundheitlich
unbedenkliche Weichmacher-Belastungen gemessen. Dies
belegen die aktuellen Untersuchungsergebnisse des
Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz
NRW (LANUV) im Rahmen der "Kita-Studie NRW". Die
insgesamt beobachtete Abnahme der Belastungen gilt
insbesondere für die als gesundheitlich besonders
bedenklich bewerteten Phthalat-Weichmacher. "Unsere
Kinder sind täglich über Alltagsprodukte und
Spielsachen unterschiedlichsten chemischen Stoffen
ausgesetzt", sagt Umweltminister Oliver Krischer.
Gerade bei Kindern sei es deshalb wichtig,
diese Schadstoff-Belastung zu reduzieren. Denn
bestimmte Weichmacher wirken sich negativ auf das
Hormonsystem des Körpers aus und es gibt Hinweise,
dass sie die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen
können. "Die Kita-Studie NRW ist ein wichtiges
Frühwarnsystem für mögliche Belastungen von Kindern
mit Stoffen aus Verbraucherprodukten." Das
Umweltministerium unterstützt daher auch die
EU-Initiative für nachhaltige Produktpolitik im
Rahmen des EU-Aktionsplans "Schadstofffreiheit von
Luft, Wasser und Boden".
Von
Ende August 2020 bis Anfang Juli 2021 hat das LANUV
zum vierten Mal seit Beginn der Kita-Studie im Jahr
2010 den Urin von 250 Kindern im Alter von drei bis
sechs Jahren auf Weichmacher untersucht. Es war nach
2011/12, 2014/15 und 2017/18 der vierte
Untersuchungszeitraum. Analysiert wurden unter
anderem verschiedene Weichmacher, neben den
Phthalaten auch die sogenannten "alternativen"
Weichmacher DINCH und Terephthalate. "Die Belastung
mit Schadstoffen vor allem bei Kindern muss
jederzeit so gering wie möglich gehalten werden",
betonte Dr. Sibylle Pawlowski, Präsidentin des
LANUV.
"Unsere Daten und Zeitreihen aus der
Kita-Studie belegen, dass klare gesetzliche
Regelungen wirken und Belastungen dadurch wirksam
gesenkt werden können. Seit über zehn Jahren führen
wir diese Untersuchungen bereits durch. Die
Ergebnisse zeigen, dass unser Ansatz der richtige
war, die Belastungen an Kindern konkret
nachvollziehbar zu machen." Weichmacher finden sich
in vielen Alltagsprodukten, mit denen Kinder in
Kontakt kommen. Sie werden Kunststoffen zugesetzt,
um sie dehnbar und formbar zu machen.
Mit
der Zeit jedoch entweichen die Weichmacher aus den
Produkten und können so von Kindern aufgenommen
werden. Aufgrund ihrer breiten Verwendung werden die
gesundheitlichen Auswirkungen von Phthalaten auf den
Menschen intensiv untersucht. So gibt es Hinweise,
dass bestimmte Phthalate störend auf das
Hormonsystem des Körpers wirken und zum Beispiel die
Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen können.
Daher wurde der Einsatz verschiedener Phthalate
durch gesetzliche Regelungen stark eingeschränkt.
Die EU hat die Verwendung von Phthalaten in allen
Spielzeugen und Babyartikeln stark eingeschränkt
oder sogar verboten.
Die
Belastung mit dem alternativen Weichmacher DINCH
reduzierte sich im vierten Untersuchungszeitraum
ebenfalls im Vergleich zu den vorherigen
Untersuchungsquerschnitten, während die Belastung
mit dem Terephthalat DEHTP unverändert ist. Die
Überschreitungen der in der Kita-Studie angesetzten
gesundheitlichen Kriterien betreffen vor allem die
beiden Phthalate DiBP und DnBP. Seit 2020 gelten
nunmehr für diese Phthalate erweiterte
Beschränkungen: sie dürfen in Verbraucherprodukten
nicht mehr eingesetzt werden. In den nächsten
Untersuchungszeiträumen der "Kita Studie NRW" soll
daher verfolgt werden, ob dies zu einem Rückgang der
Überschreitungen führen wird.
Das
LANUV bietet den Eltern dieser Kinder
umweltmedizinische Beratung an, auch dazu, wie eine
Belastung mit Phthalaten minimiert werden kann.
DnBP, DiBP, DINCH und DEHTP sind Abkürzungen für
Phthalate, die alle das gleiche Molekül-Grundgerüst
besitzen, sich aber chemisch leicht unterscheiden.
Ihre variablen chemischen Eigenschaften finden in
unterschiedlichen Materialien Anwendung. Masterplan
Umwelt und Gesundheit Mit dem 2016 verabschiedeten
Masterplan Umwelt und Gesundheit verfolgt die
Landesregierung das Ziel, die umweltbedingten
Gesundheitsrisiken für die Menschen in
Nordrhein-Westfalen mit einem breit angelegten und
integrierten Handlungskonzept zu reduzieren.
Ein
Schwerpunkt des Masterplans ist das frühzeitige
Erkennen der Belastung von Kindern mit Schadstoffen.
Das Umweltministerium hat das Landesumweltamt
(LANUV) mit Untersuchungen beauftragt, in denen in
regelmäßigen zeitlichen Abständen von drei bis vier
Jahren die Belastung von Kindern im Alter zwischen
zwei und sechs Jahren auf ausgewählte Schadstoffe
und deren Abbauprodukte im Urin ermittelt wird.
Durch diese regelmäßigen Untersuchungen ist es
möglich, die Belastung von Kindern dieser
Altersgruppe mit alten und neuen Schadstoffen zu
verfolgen (Human-Biomonitoring). Weiterführende
Informationen: Der erste neue Bericht mit den
aktuellsten Ergebnissen des letzten
Untersuchungsdurchgangs:https://url.nrw/KitaStudieNRW
Weitere Berichte zu anderen untersuchten
Schadstoffen folgen. Weitere Informationen
https://url.nrw/KitaStudieNRW
www.umweltportal.nrw.de
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Schutznetz für das
Versorgungsnetz: NRW.BANK-Sonderprogramm
„Liquiditätsstärkung Stadtwerke“ kann starten
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Düsseldorf, 01. Dezember 2022 - Um kommunale
Energieversorger in der aktuellen Situation zu stärken,
hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen am 1. Dezember
2022 das Sonderprogramm „NRW.Liquiditätsstärkung
Stadtwerke“ gestartet. Für das Programm stehen fünf
Milliarden Euro zur Verfügung. Die Landesregierung hat bis
zu dieser Höhe eine Haftungsfreistellung an die
landeseigene -Förderbank, die NRW.BANK, erteilt. Der
Landtag hatte die Landesregierung zuvor dazu ermächtigt.
„Stadtwerke sichern weitaus überwiegend die
Grundversorgung der Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen
und der öffentlichen Hand in Nordrhein-Westfalen. Deshalb
sichert die Landesregierung Nordrhein-Westfalen die
Stadtwerke. Mit dem neuen Programm wird ein Schutznetz für
unser Versorgungsnetz gespannt. Seit Sommer haben Länder
die Bundesregierung aufgefordert, einen bundesweit
einheitlichen Rahmen zur finanziellen Absicherung der
Stadtwerke zu schaffen. Das ist nicht passiert”, sagt Ina
Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und
Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die kommunalen Stadtwerke stellen mit jeweils
etwa zwei Dritteln der Gas- und Stromversorgung den
Großteil der Energieversorgung des Landes sicher.
Zudem erbringen sie regelmäßig noch andere
Leistungen der Daseinsvorsorge wie den öffentlichen
Nahverkehr oder die Finanzierung vieler weiterer
kommunaler Leistungen.
„Für die
Versorgungssicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger
brauchen wir stabile kommunale Energieversorger. In
der aktuellen Energiekrise müssen wir daher unsere
Stadtwerke bei der Stärkung ihrer finanziellen Basis
unterstützen. Mit dem Start des neuen
Liquiditätsprogramm setzt die Landesregierung genau
hier ein starkes Zeichen: Wir stellen sicher, dass
die Stadtwerke auch künftig Zugang zu ausreichenden
Finanzmitteln haben. Mit einer Landesgarantie im
Volumen von 5 Milliarden Euro sichern wir Kredite an
die Kommunen zugunsten der Stadtwerke. So
unterstützen wir unsere Stadtwerke und sorgen dafür,
dass im Winter die Energieversorgung im Land sicher
ist“, sagt Minister der Finanzen Dr. Marcus
Optendrenk.
Grundlage des Programms ist eine Regelung im
Haushaltsgesetz des Landes zur Absicherung der
Energieversorgung, die auf einen Änderungsantrag der
Regierungsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN vom 3. November 2022 hin mit den Stimmen von
CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP beschlossen
und noch in den Nachtragshaushalt 2022 aufgenommen
wurde. „Gerade in der aktuellen Energiekrise
müssen sich die Menschen in Nordrhein-Westfalen auf
ihre Stadtwerke als Energieversorger verlassen
können“, sagt Eckhard Forst, Vorstandsvorsitzender
der NRW.BANK. „Als Partner der Kommunen stellen wir
gemeinsam mit dem Land NRW sicher, dass die
regionale Versorgung nicht an der Liquidität
scheitert.”
Die Kommunen leiten die aufgenommenen
Finanzmittel vollständig an ihre betroffenen
Stadtwerke weiter und sind im Gegenzug verpflichtet,
sich ausdrücklich zum eigenen Energieversorger zu
bekennen, indem sie ihren Anteil am Haftungskapital
der Gesellschaft erhöhen. Darüber hinaus gilt für
teilnehmende kommunale Energieversorger eine
Boni-Sperre für Geschäftsführer und Vorstände sowie
eine Ausschüttungssperre, ohne dabei die
Finanzierung der kommunalen Daseinsvorsoge zu
gefährden.
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NRW-Schulministerin
Ministerin Feller: Wir brauchen einen langen Atem
Maßnahmenpaket gegen Lehrkräftemangel vor der
Fertigstellung
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Düsseldorf, 01. Dezember 2022 - Schul- und
Bildungsministerin Dorothee Feller: „Der
Lehrkräftemangel ist derzeit bundesweit und somit
auch bei uns die größte Herausforderung für unsere
Schulen. Die Landesregierung geht dieses Problem
aktiv und entschlossen an. Bereits in den
Sommerferien hatte ich einer Arbeitsgruppe den
Auftrag gegeben, wirksame Maßnahmen für eine bessere
Unterrichtsversorgung zu entwickeln und dabei mutig
zu denken. Die Ergebnisse liegen im Entwurf vor, und
inzwischen habe ich auch mit allen am Schulleben
Beteiligten über die Vorschläge gesprochen. Diese
Gespräche waren sehr hilfreich, und ich bedanke mich
ausdrücklich für den konstruktiven Austausch und das
Vertrauen.“
Schulministerin Feller wird das
fertige Handlungskonzept dem Ausschuss für Schule
und Bildung des Landtags von Nordrhein-Westfalen wie
geplant auf seiner nächsten Sitzung am 14. Dezember
2022 vorstellen. Sie wies gleichzeitig darauf hin,
dass eine bessere Personalausstattung der Schulen
durch zusätzliches Personal nicht von heute auf
morgen zu erreichen sei: „Die Beseitigung des
Lehrkräftemangels erfordert einen langen Atem. Das
belegen die neuen Zahlen zur Unterrichtsversorgung
vom Dezember. Umso wichtiger ist es, jetzt auch
Maßnahmen zu ergreifen, die möglichst zeitnah die
Unterrichtsversorgung an den Schulen verbessern,
auch wenn aktuell nicht genügend grundständig
ausgebildete Lehrkräfte verfügbar sind und
eingestellt werden können. Die Kinder, die heute in
der Schule sind, brauchen einen guten Unterricht.“
Die Landesregierung veröffentlicht seit 2020
zwei Mal jährlich (jeweils mit Datenstand Juni und
Dezember) relevante Daten zur Unterrichtsversorgung
an den öffentlichen Schulen. Diese Daten geben
Auskunft über die von den Bezirksregierungen zur
Unterrichtserteilung anerkannten Stellen und über
die aktuell vorhandene Personalausstattung in den
einzelnen Schulformen.
Die aktuellen Daten
aus dem Dezember zeigen, dass die
Personalausstattung an den Schulen zum Schuljahr
2022/23 im Vergleich zum Schuljahr 2021/22 (Stand 1.
Juni 2022) landesweit im Umfang von rund 1.300
Stellen auf insgesamt rund 157.000 verbessert werden
konnte. Allerdings fehlen derzeit auch Lehrkräfte im
Umfang von rund 8.000 Stellen. In diesem Jahr wurden
bereits über 7.940 Lehrkräfte und sonstiges
pädagogisches Personal neu eingestellt. Dass dennoch
Lehrkräfte fehlen, ist zum einen der bundesweit
angespannten Situation auf dem
Lehrkräftearbeitsmarkt geschuldet.
Zum
anderen wurden mit dem Haushalt 2022 zum
Schuljahresbeginn 2022/23 auch knapp 5.000
zusätzliche Stellen u.a. in den Bereichen Ganztag,
Inklusion und für Einstellungen im Vorgriff auf die
Umstellung des gymnasialen Bildungsgangs von acht
auf neun Schuljahre geschaffen. Darüber hinaus
wurden im November mit dem Nachtragshaushalt 2022
weitere 1.000 zusätzliche Stellen für die Beschulung
von Geflüchteten zur Verfügung gestellt.
Die
Schulen werden in den kommenden Wochen die neu
geschaffenen Stellen ausschreiben und diese, wenn
möglich, auch unterjährig besetzen. „Die Zahlen
zeigen, wie groß der Handlungsdruck ist. Wir müssen
daher unsere Anstrengungen verstärken, damit wir
eine bessere Unterrichtsversorgung an unseren
Schulen gewährleisten können. Genau an dieser Stelle
werden wir mit unserem neuen Handlungskonzept
ansetzen.“ Die aktuellen Daten zur
Unterrichtsversorgung
hier im Bildungsportal.
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„Kurve kriegen“ feiert den tausendsten
Absolventen |
Duisburg, 16. November 2022 -
Minister Reul: Wir handeln frühzeitig und bringen
junge Menschen, die auf Abwege geraten sind, wieder
auf Kurs. Daneben findet ein enger Austausch mit
Angehörigen, Jugendämtern und Schulen statt. Im
Durchschnitt sind die Jugendlichen knapp 13 Jahre
alt, wenn sie zu „Kurve kriegen“ kommen. Die
Teilnahme ist jedoch freiwillig. Das Programm kostet
pro Teilnehmer etwa 11.000 Euro im Jahr.
„Wir investieren ordentlich
in diese Initiative und das zahlt sich aus“, sagte
Innenminister Reul heute in Duisburg. „Ein
Intensivtäter verursacht bis zu seinem 25.
Lebensjahr durchschnittlich 100 Opfer und soziale
Folgekosten in Höhe von etwa 1,7 Millionen Euro.
‚Kurve kriegen‘ verhindert solche
Intensivtäterkarrieren. Kriminalprävention ist der
beste Opferschutz.“
40 Prozent der
Absolventen werden nach der Teilnahme an „Kurve
kriegen“ nicht mehr straffällig. Bei den restlichen
60 Prozent halbiert sich die Anzahl der Straftaten
durch die Teilnahme an der Initiative. Das
bundesweit einmalige Programm ist mittlerweile in 40
von 47 Kreispolizeibehörden in Nordrhein-Westfalen
etabliert. 2023 ist ein weiterer Ausbau
beabsichtigt.
Aktuell werden etwa 650 Kinder
und Jugendliche betreut. Die Erfolgsgeschichte von
„Kurve kriegen“ hat sowohl in anderen Bundesländern
als auch international großes Interesse geweckt. In
Schweden plant man, das Programm ab März 2023 unter
dem Namen „Back on track“ umzusetzen. Mehr
Informationen sowie die jeweiligen Kontaktdaten und
Ansprechpersonen vor Ort finden Sie hier:
https://www.kurvekriegen.nrw.de/
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Ministerium startet den Zukunfts-Check von
LOGINEO NRW |
Düsseldorf, 08. November 2022 -
Mit einer unabhängigen
Untersuchung sollen die aktuellen Möglichkeiten und
Entwicklungspotenziale der nordrhein-westfälischen
Schulplattform in den Blick genommen werden. Die
Untersuchung von LOGINEO NRW wird durch das
Fraunhofer-Institut Fokus durchgeführt.
Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller: „Mit
dem Zukunfts-Check für LOGINEO setzen wir ein
wichtiges Ziel aus dem Koalitionsvertrag um. Wir
prüfen LOGINEO NRW gründlich, gewissenhaft und
ergebnisoffen. Dazu werden wir uns auch intensiv mit
den Nutzerinnen und Nutzern von LOGINEO NRW
austauschen. Wir wollen ihre Erfahrungen aus der
Praxis in den Zukunfts-Check miteinbinden.“
Der Zukunfts-Check beleuchtet verschiedene
Ebenen von LOGINEO NRW, die Gesamtarchitektur sowie
die derzeitigen Planungen im Programm. Ebenso wird
parallel der Entwicklungsstand von Landesplattformen
in anderen Bundesländern betrachtet.
In den
Zukunfts-Check fließen die Bedürfnisse der
Nutzerinnen und Nutzer von LOGINEO NRW systematisch
ein. Dafür finden verschiedene Veranstaltungen
statt, bei denen Schülerinnen und Schüler,
Lehrkräfte, Administratoren, Eltern,
Medienberaterinnen und Medienberater,
Hauptpersonalräte,
Hauptschwerbehindertenvertretungen, die
Schulaufsicht sowie Schulträger gezielt beteiligt
werden.
Darüber hinaus wird ein dauerhafter Praxisausschuss
eingerichtet, in dem auch die Anwenderinnen und
Anwender vertreten sein werden. Dieser
Praxisausschuss soll ein ständiges und
systematisches Feedback zum Einsatz digitaler
Lernplattformen geben. Dabei geht es um Aspekte wie
Nutzerfreundlichkeit, Nutzererlebnis, Aussehen,
Handhabung und Support. Die Ergebnisse des Checks
werden in einem Abschlussbericht zusammengefasst,
der 2023 vorliegen wird.
Bei
LOGINEO NRW handelt es sich um ein freiwilliges
Plattformangebot des Landes an alle Schulen in
Nordrhein-Westfalen. Das System ist ein
datenschutzkonformes und kostenloses Organisations-
und Kommunikationsinstrument sowie ein
Lernmanagementsystem (LMS) und ein Messenger mit
integrierter Videokonferenzoption. Weitere
Informationen zu LOGINEO NRW finden Sie unter
www.logineo.nrw.de
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Minister Oliver Krischer: 49 Euro-Ticket
wird öffentlichen Verkehr revolutionieren |
Düsseldorf, 03. November
2022 - Der nordrhein-westfälische Umwelt- und
Verkehrsminister Oliver Krischer hat die finanzielle
Einigung von Bund und Länder auf ein
Nachfolge-Modell für das 9 Euro-Ticket begrüßt und
eine schnellen Umsetzung gefordert: "Ein
Tarifgebiet, ein Preis, ein Ticket: Das 49
Euro-Ticket wird den öffentlichen Verkehr in
Deutschland revolutionieren. Das Ticket macht das
Fahren mit Bahn und Bus für Millionen Menschen
plötzlich attraktiv. Dort wo bisher eine Monatskarte
für das Pendeln zwischen zwei Städten einen höheren
dreistelligen Betrag kostete, kann ich nun für 49
Euro fahren und das auch noch bundesweit. Das wird
den völlig überkommenen und kundenfeindlichen
Tarifdschungel in Deutschland radikal lichten.
Diese Entwicklung war noch im Sommer völlig
unvorstellbar als etwa der Bundesfinanzminister
Christian Lindner eine Nachfolgeregelung für das 9
Euro-Ticket kategorisch ausschloss und als
"Gratismentalität" abqualifizierte. Viele haben in
den letzten Monat für das Ticket gekämpft und sich
am Ende durchgesetzt. Der fade Beigeschmack der
gestrigen Einigung ist allerdings, dass der Bund
trotz Erhöhung der Regionalisierungsmittel weiter
nicht im nötigen Umfang seiner grundgesetzlichen
Verpflichtung zur Finanzierung des ÖPNV nachkommt.
Mit dem zugesagten Geld werden die Länder
das Verkehrsangebot kaum halten, geschweige denn
ausbauen können. Die gleichzeitige Finanzierung des
Tickets bedeutet für NRW einen finanziellen
Kraftakt. Eine auskömmliche Finanzierung wäre aber
bitter nötig, vor allem in Hinblick auf eine bessere
Anbindung ländlicher Räume. Wir werden nun im Kreis
der Verkehrsministerinnen und Verkehrsminister
zusammen mit den Verkehrsunternehmen an einer
schnellstmöglichen Einführung des Tickets arbeiten.
In NRW werden wir Vorschläge erarbeiten wie
das 49 Euro-Ticket/Deutschland-Ticket für bestimmte
Zielgruppen gerade unter sozialen Aspekten noch
attraktiver gestaltet werden kann."
Nordrhein-Westfalen wird zum Jahreswechsel den
Vorsitz der Verkehrsministerkonferenz für die Jahre
2023 und 2024 übernehmen. Auf ihrer letzten Sitzung
wählten die Ministerinnen und Minister sowie
Senatorinnen und Senatoren Oliver Krischer
einstimming zum Vorsitz für die nächste Amtszeit.
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„Verantwortung stoppt Vollgas“:
Präventionskonzept gegen Kfz-Rennen startet
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Düsseldorf/Duisburg, 27. Oktober
2022 - An der Gesamtschule Rodenkirchen in Köln ist
am Donnerstag, 27. Okto- ber 2022, der Startschuss
für das Präventionskonzept „Verantwortung stoppt
Vollgas“ gefallen. Innenminister Herbert Reul und
Schulministerin Dorothee Feller sprachen bei der
Kick-Off-Veranstaltung über die Gefahren von
Kfz-Rennen und stellten das Unterrichtskonzept vor.
Die nordrhein-westfälische Polizei veranschaulichte
den Schülerinnen und Schülern die Folgen illegaler
Autorennen anhand eines stark deformierten
Unfallwagens auf dem Schulhof.
„Wer das
Gaspedal zum Posen oder für einen Adrenalinkick
benutzt, der verhält sich fahrlässig und
rücksichtslos. Denn die Straße ist der falsche Ort,
um die eigenen Grenzen oder die des Autos zu
testen“, appellierte Innenminister Herbert Reul an
die Schülerinnen und Schüler.
Das neue
Konzept zur Bekämpfung verbotener Kfz-Rennen richtet
sich explizit an Jugendliche und junge Erwachsene.
2021 waren die Unfallverursacher bei illegalen
Autorennen im Durchschnitt knapp 26 Jahre alt. Die
meisten Unfälle in diesem Zusammenhang waren bei den
18-Jährigen zu verzeich- nen. Schul- und
Bildungsministerin Dorothee Feller: „Es gibt nur
einen Ort für Kfz-Rennen – und das ist die
Rennstrecke. Durch die neuentwickelte
Unterrichtssequenz mit einer Gerichtsverhandlung als
Rollenspiel gelingt es den Schülerinnen und Schülern
dies zu erfahren und zu eigenen Urteilen zu
gelangen.“
In Nordrhein-Westfalen stieg
die Zahl verbotener Kfz-Rennen in den ver- gangenen
Jahren kontinuierlich an. 2021 stellte die Polizei
über 2.000 Verstöße fest. 2020 waren es noch 1.500.
Dazu zählen neben Rennen zwischen zwei oder mehreren
Fahrzeugen auch sogenannte Einzelren- nen.
„Autorennen gefährden Menschenleben. Und jeder
Verkehrstote, jeder Verletzte ist ein Opfer zu
viel“, sagte Reul. Im Jahr 2022 sind in Nord-
rhein-Westfalen bereits acht Menschen aufgrund
illegaler Autorennen ge- storben.
„Verantwortung stoppt Vollgas“ soll junge Menschen
für die Gefahren illegaler Kfz-Rennen
sensibilisieren und somit dazu beitragen, schwere
Verkehrsunfälle zu verhindern. Das
Präventionskonzept besteht aus einem interaktiven
Kurzfilm mit zwei verschiedenen
Fortsetzungsmöglichkeiten und einer darauf
abgestimmten Unterrichtseinheit. In einer
nachgestellten Gerichtsverhandlung versetzen sich
die Schülerinnen und Schüler in die
unterschiedlichen Rollen (Be- schuldigter,
Beifahrerin, Opfer etc.) hinein und entscheiden
schließlich über die Strafe des fiktiven
Haupttäters.
„Damit ist das
Unterrichtskonzept – neben der nachträglichen
Strafverfolgung – ein präventiver Ansatz, den
steigenden Zahlen an Rennen entgegenzuwirken“,
erläuterte Schul- und Bildungsministerin Dorothee
Feller. „Verantwortung stoppt Vollgas“ kommt
zunächst an ausgewählten Schulen und Fahrschulen in
Aachen, Duisburg, Köln, Recklinghausen und Wuppertal
zum Einsatz und soll ab dem Schuljahr 2023/2024
landesweit etabliert werden.
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Kritische Infrastruktur
besser schützen: Reul mahnt Bund zur Eile
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Düsseldorf, 21. Oktober 2022 -
Innenminister Herbert Reul hat den Bund
aufgefordert, klare Zuständigkeiten und Maßnahmen zu
schaffen, um die Kritische Infrastruktur im Land
besser zu schützen. „Die Lage ist ernst und die Zeit
drängt. Das haben wir angesichts der Angriffe auf
die Gaspipelines und die Netze der Deutschen Bahn in
den vergangenen Wochen gesehen. Wir machen es denen,
die uns Böses wollen, viel zu leicht“, sagte Reul am
Freitag (21. Oktober 2022) auf dem diesjährigen
Wirtschaftsschutztag im Innenministerium.
Ziel der Tagung ist es, die Unternehmen in
Nordrhein-Westfalen über mögliche Gefahren und
entsprechende Schutzmaßnahmen zu informieren und so
deren Systeme zu stärken. Neben Vorträgen gab es
zwei Panels mit verschiedenen Fachleuten sowie
Branchenvertreterinnen und -vertretern. Die
Unternehmen der Kritischen Infrastruktur garantieren
das gute Zusammenleben in einer offenen,
freiheitlichen demokratischen Gesellschaft.
Ihre Funktionsfähigkeit und ihre Widerstandfähigkeit
sind daher von elementarer Bedeutung. Durch den
Krieg in der Ukraine ergeben sich neue
Herausforderungen und die Energiekrise verschärft
sich.
„Die Menschen sorgen sich, sie
gehen vermehrt auf die Straße. Unsere Aufgabe ist
es, diese Sorgen ernst zu nehmen und alles zu tun,
um die Kritische Infrastruktur unseres Landes
bestmöglich vor Angriffen zu schützen. Sie ist die
Achillesferse unserer Gesellschaft“, sagte
Innenminister Herbert Reul. Die Sicherheit im
Bereich der Strom- und Gasversorgung oder im Bereich
der Logistik sei aktuell eine der drängendsten und
wichtigsten Aufgaben in Nordrhein-Westfalen. Deshalb
werde der Schutz Kritischer Infrastruktur auch Thema
auf der kommenden Innenministerkonferenz sein,
kündigte Reul an.
Der nordrhein-westfälische
Verfassungsschutz sensibilisiert Unternehmen für die
Gefahren durch Spionage, Sabotage und Cyberangriffe,
um deren Eigenschutzmechanismen zu aktivieren. Chef
des NRW-Verfassungsschutzes Jürgen Kayser: „Der
Verfassungsschutz hilft, die Unternehmen in
Nordrhein-Westfalen besser vor Datenklau oder
Sabotage abzusichern. Deswegen gehen wir raus zu den
Firmen und sensibilisieren von den Vorständen bis
hin zu den Azubis.“ Neben der Extremismus-Prävention
bietet der Verfassungsschutz auch im Bereich
Wirtschaftsschutz Vorträge und Workshops für
Unternehmen an.
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Neues Portal zeigt Karrierechancen bei der
Polizei NRW |
Düsseldorf, 18. Oktober
2022 - Es gibt verschiedene Möglichkeiten, bei
der Polizei einzusteigen. Für Schülerinnen und
Schüler ist ein Praktikum oft der erste Schritt, um
einen Einblick in den Arbeitsalltag der
Polizistinnen und Polizisten zu bekommen. Ein
Fachabitur Polizei an einem der zahlreichen
Berufskollegs bereitet die Schülerinnen und Schüler
optimal auf das duale Studium vor und ermöglicht
zudem einen schnelleren Einstieg.
Insgesamt
bietet die Polizei NRW vier attraktive Studiengänge
mit einem hohen Praxisanteil an. Außerdem gibt es
Ausbildungsmöglichkeiten im handwerklichen und
ITBereich. Alle Voraussetzungen, Ansprechpartner und
weiterführenden Informationen zu Praktika,
Fachoberschule, Ausbildung und dualem Studium gibt
es gebündelt im neuen Karriereportal. Juristinnen
und Juristen, die an einem Direkteinstieg in den
höheren Polizeivollzugsdienst interessiert sind,
finden im Portal dazu alles Wissenswerte.
"Wer mehr als nur einen Beruf sucht, ist bei der
Polizei NRW genau richtig“, erklärte Innenminister
Herbert Reul. „Mit mehr als 56.000 Kolleginnen und
Kollegen sorgt die Polizei täglich für die
Sicherheit von 18 Millionen Menschen in
Nordrhein-Westfalen. Ob vor oder hinter den Kulissen
– für viele von ihnen ist das eine Berufung.“
In dem Karriereportal gewähren Kolleginnen und
Kollegen in anschaulichen Videos authentische und
interessante Einblicke in ihre polizeiliche Arbeit.
Dazu gehören zum Beispiel die Landesreiterstaffel,
die Fliegerstaffel oder der Streifendienst und
ebenso wichtige Zivilberufe wie die kriminologische
Forschung, die IT und die Öffentlichkeitsarbeit.
„Jeder Mensch ist hier wichtig
und leistet mit seinem Einsatz einen Beitrag für die
Sicherheit in Nordrhein-Westfalen“, betonte Minister
Reul. „Bei uns steht der Mensch im Mittelpunkt, die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter genauso wie die
Bürgerinnen und Bürger. Wir Neues Portal zeigt
Karrierechancen bei der Polizei NRW Minister Reul:
Bei uns steht der Mensch im Mittelpunkt. Wir leben
Vielfalt und Diversität. Und wir freuen uns immer
über neue Kolleginnen und Kollegen, die die gleichen
Werte mit uns teilen."
Für Menschen mit einer
abgeschlossenen zivilen Berufsausbildung, mit
mehreren Jahren Erfahrung oder ganz am Anfang ihrer
Karriere gibt es ebenfalls ein umfangreiches
Angebot. Die Polizei Nordrhein-Westfalen bietet ein
modernes Arbeitsumfeld mit anspruchsvollen und
abwechslungsreichen Tätigkeiten, sehr viele und
individuelle Fortbildungsmöglichkeiten sowie einen
sicheren Arbeitsplatz.
„Wir fördern aktiv die
Gesundheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
und bieten unter anderem vielseitige
Sportmöglichkeiten an. Wir sorgen für die
Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch viele
verschiedene Angebote wie die flexible
Arbeitszeitgestaltung, Teilzeitmodelle und mobile
Arbeitsformen“, erläuterte der Innenminister.
Das neue Karriereportal der Polizei
Nordrhein-Westfalen finden Sie unter:
https://karriere.polizei.nrw/
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Deutlicher Leistungsabfall bei Schülerinnen
und Schülern der 4. Klasse
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IQB-Bildungstrend 2021 sieht bei
Schülerinnen und Schülern der 4. Klasse einen
deutlichen Leistungsabfall Düsseldorf, 17.
Oktober 2022 - Zu den am Montag vorgelegten
Ergebnissen des IQB-Bildungstrends aus dem
Frühsommer 2021 erklärt Schulministerin Dorothee
Feller: „Die Ergebnisse sind ein Alarmsignal. In
allen untersuchten Leistungsbereichen sind die
Kompetenzen unserer Schülerinnen und Schüler am Ende
der Grundschulzeit im 10-Jahresvergleich erkennbar
schlechter geworden. Dieser Trend zeigt sich leider
in allen Bundesländern und damit auch in
Nordrhein-Westfalen.“
Ministerin Feller
betont: „Wir dürfen uns mit solchen Ergebnissen
niemals zufriedengeben. Sicherlich hatten wir in den
letzten Jahren zusätzliche, besondere
Herausforderungen wie zum Beispiel die
Corona-Pandemie und die Zuwanderung, die
Auswirkungen auf die Ergebnisse haben. Jedoch allein
damit lassen sich die schlechten Ergebnisse nicht
erklären.“ Die Ministerin weist darauf hin, dass das
Ministerium für Schule und Bildung bereits vor zwei
Jahren zielgerichtete Maßnahmen zur Stärkung der
Fachlichkeit in der Grundschule ergriffen habe, die
erst noch nachhaltige Wirkung entfalten müssten.
„Doch aufgrund der weiterhin schlechten
Ergebnisse in Nordrhein-Westfalen gehört für mich
noch einmal alles auf den Prüfstand. Wir brauchen
einen grundlegenden und umfassenden Ansatz, um den
negativen Trend umzukehren. Die Bildungslücken, die
bei unseren Kindern in den Grundschulen entstehen,
werden einige sicher ein Leben lang begleiten“, so
die Ministerin.
Der IQB-Bildungstrend
untersucht, inwieweit Schülerinnen und Schüler der
vierten Jahrgangsstufe die Bildungsstandards
erreichen, die von der Kultusministerkonferenz für
die Fächer Deutsch und Mathematik in der Primarstufe
festgelegt wurden. Nach 2011 und 2016 wurde der
Bildungstrend im Corona-Jahr 2021 zum dritten Mal
durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen für ganz
Deutschland einen durchgängig negativen Trend. Die
sozialen Disparitäten haben sich seit 2011
signifikant verstärkt. Die Kompetenzeinbußen fallen
insbesondere bei Kindern mit Zuwanderungshintergrund
deutlicher aus als bei Kindern ohne
Zuwanderungshintergrund. Die Corona-Pandemie hat
diese Trends noch intensiviert.
Im Rahmen
des Masterplans Grundschule stehen zur Stärkung der
Fachlichkeit bis 2025 mehr als 718 Millionen Euro
zur Verfügung. Ein zentrales Element sind die
Fachoffensiven für die Fächer Deutsch und
Mathematik. Im Rahmen dieser Fachoffensiven werden
die Schulen zusätzlich unterstützt. Gleichzeitig
werden neue regionale Netzwerke unter anderem für
Fachkonferenzen und eine systematische Begleitung
der Schulen geschaffen. Um Schülerinnen und
Schülern das gezielte Aufholen pandemiebedingter
Lernrückstände zu ermöglichen, hat das Land mit
Unterstützung des Bundes das ursprünglich bis Ende
2022 befristete Aktionsprogramm „Ankommen
und Aufholen“ gestartet.
Damit
können die Schulen vor Ort individuelle
Förderangebote auf- und ausbauen, befristet
zusätzliches Personal einstellen und Kooperationen
mit außerschulischen Partnern organisieren. Die
Landesregierung hat eine Verlängerung des Programms
bis zum Ende des Schuljahres 2022/23 beschlossen.
Auch durch die Einrichtung von 40
Familiengrundschulzentren hat die Landesregierung
seit 2021 gezielt die Prävention im
Grundschulbereich gestärkt. So sind an Grundschulen
in benachteiligten Stadtteilen bzw. Gemeinden
multiprofessionelle Netzwerke entstanden, die Eltern
sowie Schülerinnen und Schülern mit und ohne
Zuwanderungsschichte die notwendige Unterstützung
zum Beispiel in Form von Sprachangeboten,
Hilfestellungen in Gesundheitsfragen, kulturellen
Angeboten oder weiteren Förderangeboten ermöglichen.
Die Schulministerin wird im Lichte der aktuellen
Ergebnisse und in dem Bewusstsein, dass die neu
begonnenen Maßnahmen Zeit brauchen, um Wirkung zu
entfalten, die laufenden Maßnahmen bereits im
Prozess evaluieren, sodass Veränderungen oder auch
Erweiterungen vorgenommen werden können.
Der Lehrermangel ist bundesweit aktuell eine der
größten Herausforderungen, auch für die Schulen in
Nordrhein-Westfalen. Auch und vor allem die
Grundschulen sind davon betroffen. Um dem
Lehrermangel zu begegnen hat das Schulministerium
bereits in den Sommerferien eine Arbeitsgruppe
eingesetzt, die bis Endes des Jahres ein
Maßnahmenbündel mit kurz-, mittel- und langfristigen
Maßnahmen vorlegen wird.
Abschließend erklärt
Schulministerin Feller: „Der Bildungstrend legt die
Schwachstellen unseres Schulsystems schonungslos
offen. Den Ergebnissen müssen wir uns stellen und
uns fragen, was wir alle gemeinsam besser machen
müssen. Wir haben viele gute Maßnahmen, Ansätze und
Ideen. Aber offensichtlich ist es uns bisher nicht
gelungen, mit den gesellschaftlichen Veränderungen
Schritt zu halten. Deshalb werden wir jetzt alle
bisherigen Maßnahmen und auch die zur
Qualitätsentwicklung daraufhin überprüfen, ob sie
den gesellschaftlichen Veränderungen angemessen
gerecht werden. Die Leitfrage für den
Unterricht in der Grundschule lautet dabei: Wie
können wir die Kernkompetenzen Lesen, Schreiben,
Rechnen wirksam stärken? Das werden wir jetzt
unumgänglich mit Vorrang angehen.“
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Ministerin Feller: Mit
unseren bewährten Schutzmaßnahmen halten wir die
Schulen offen
|
Handlungskonzept Corona gilt im Wesentlichen
unverändert fort
Düsseldorf,
29. September 2022 - An den
Schulen in Nordrhein-Westfalen gilt auch nach den
Herbstferien bis auf Weiteres die Empfehlung zum
Tragen einer Maske. Über diese und weitere
Regelungen für den Schul- und Unterrichtsbetrieb hat
das Schulministerium am Donnerstag die Schulen des
Landes informiert.
Neuregelungen Corona-Schutzmaßnahmen des Bundes
Von 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 gilt ein neuer
Rechtsrahmen für die Corona-Schutzmaßnahmen. Ziel
der Neuregelungen ist, vor allem den Schutz
vulnerabler Gruppen im Herbst und Winter zu
verbessern. Was zu beachten ist – hier ein
Überblick.
NRW-Schulministerin Dorothee Feller erklärt:
„In den vergangenen Wochen habe ich viele Schulen in
unserem Land besucht, um mir vor Ort persönlich ein
Bild davon zu machen, wie unser Handlungskonzept
Corona umgesetzt wird. Die Rückmeldungen aus den
Schulen zeigen: Unser Konzept hat sich bewährt, die
Schulen sind gut ins neue Schuljahr gestartet und
verfügen nach über zweieinhalb Jahren Pandemie über
viel Erfahrung im Umgang mit dem Virus. Diesen
Eindruck bestätigt auch die Evaluation unseres
Handlungskonzepts durch die Schulaufsicht. Vor
diesem Hintergrund werden auf der Grundlage des
neuen Infektionsschutzgesetzes des Bundes zunächst
keine schärferen Schutzmaßnahmen ergriffen. Es
bleibt in Nordrhein-Westfalen im Wesentlichen daher
erst einmal bei den derzeit geltenden und eingeübten
Schutzmaßnahmen.“
Das neue
Bundesinfektionsschutzgesetz vom 16. September 2022
ermöglicht den Ländern, unter gewissen
Voraussetzungen eine Maskenpflicht für Schülerinnen
und Schüler ab dem fünften Schuljahr sowie
Beschäftigte in Schulen einzuführen, um bei einer
Intensivierung der Infektionslage reagieren zu
können. Die Schulen in Nordrhein-Westfalen werden
frühzeitig über einen solchen möglichen Schritt
informiert.
In den vergangenen Wochen hat
die Schulaufsicht bei den Bezirksregierungen
Dienstbesprechungen mit den Schulleitungen
durchgeführt. Dabei hat sich gezeigt, dass das
Handlungskonzept Corona von den Schulen gut
angenommen und umgesetzt wird. Änderungswünsche
bezogen sich lediglich auf einzelne Details. So
wurden zum Beispiel die für vulnerable Personen
unverändert geltenden Regelungen zur Vorlage von
ärztlichen Attesten ausführlicher erläutert.
Gegenwärtig zeichnet sich die Pandemiesituation
durch eine weitgehend stabile Lage aus. Die
wöchentlich erhobenen COSMO-Zahlen zum
Infektionsgeschehen waren an den Schulen in
Nordrhein-Westfalen rückläufig. Hinzu kommt, dass
die Immunisierung in der Bevölkerung – und damit
auch unter Schülerinnen und Schülern sowie unter
Lehrkräften – durch Impfungen und die Genesung nach
einer Infektion deutlich zugenommen hat.
Bis auf Weiteres gelten daher an den Schulen in
Nordrhein-Westfalen wie bisher folgende Regelungen:
· Es bleibt bei der bisher
ausgesprochenen Empfehlung zum Tragen einer Maske.
· Schülerinnen und Schüler testen sich
weiterhin anlassbezogen und grundsätzlich auf
freiwilliger Basis zu Hause. · Schulen
können, wenn dies aufgrund des Infektionsgeschehens
erforderlich ist und kein Vertretungsunterricht
möglich ist, wie bisher Distanzunterricht für
einzelne Klassen und Lerngruppen einrichten.
· Das regelmäßige Lüften der Klassen-
und Kursräume bleibt eine wichtige Maßnahme zum
Schutz vor Infektionen.
Weitere
Informationen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb im
Schuljahr 2022/23 können dem geringfügig
überarbeiteten
Handlungskonzept Corona entnommen werden. Die
Aktualisierungen des Handlungskonzepts können
hier auf einen Blick eingesehen werden. Um
Schülerinnen und Schülern das gezielte Aufholen
pandemiebedingter Lernrückstände zu ermöglichen, hat
das Land mit Unterstützung des Bundes im Rahmen des
Aktionsprogramms „Ankommen und Aufholen“
umfangreiche finanzielle Mittel bereitgestellt.
Damit können die Schulen vor Ort individuelle
Förderangebote auf- und ausbauen, befristet
zusätzliches Personal einstellen und Kooperationen
mit außerschulischen Partnern organisieren.
Ministerin Feller: „Das Programm wird von den
Schulen und Schulträgern engagiert umgesetzt. Es
trägt dazu bei, das schulische Lernen und die
soziale Kompetenzentwicklung zu stärken.“ Die
Landesregierung hat deshalb eine Verlängerung des
ursprünglich bis Ende 2022 befristeten Programms
beschlossen. Unter der Voraussetzung, dass der
Landtag zustimmt, sind dafür zusätzlich 100,6
Millionen Euro vorgesehen. Damit kann das Programm
zunächst auch ohne weitere Unterstützung durch den
Bund bis zum Ende des Schuljahres 2022/23
fortgeführt werden.
Schulministerin
Feller: „Unser oberstes Ziel ist und bleibt, den
Präsenzunterricht zu sichern und die Schulen offen
zu halten. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, wie
wichtig dies für das Lernen und vor allem auch die
psychosoziale Entwicklung unserer Schülerinnen und
Schüler ist. Deshalb werden wir weiterhin wachsam
sein und das Infektionsgeschehen sogfältig
beobachten. Sollte sich die Infektionslage
verschärfen, werden wir die Schulen in enger
Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium über
weitere mögliche Schutzmaßnahmen frühzeitig
informieren. Unsere Schulen sollen so gut und so
sicher wie möglich durch die kalte Jahreszeit
kommen.“
Das Ministerium für Schule und
Bildung hat darüber hinaus auch ausführliche
Informationen zur Energieversorgung der Schulen zur
Verfügung gestellt. Hintergrund ist, dass die
„Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über
kurzfristig wirksame Maßnahmen“ der Bundesregierung
verschiedene Maßnahmen zur Energieeinsparung in
öffentlichen Gebäuden vorsieht. Dazu gehört unter
anderem eine vorübergehende Absenkung der
Mindestwerte für die Temperatur in öffentlichen
Gebäuden um ein Grad Celsius. Schulen sind davon
ausdrücklich ausgenommen.
Ausführliche Informationen,
Hinweise und Empfehlungen zum Thema Energie bietet
die FAQ-Liste im Bildungsportal, die
hier zu finden ist.
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Mehr Transparenz beim Hochwasserschutz am
Rhein
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Konferenz zum Fahrplan
Deichsanierung bei der
Bezirksregierung
Düsseldorf,
29. September 2022 -
Beim jährlichen
Treffen zum „Fahrplan
Deichsanierung“ haben
Vertreter von
Umweltministerium,
Bezirksregierung und den
hochwasserschutzpflichtigen
Deichverbänden und
Kommunen sich mit einem
übersichtlicheren und
detaillierteren
Darstellungsverfahren
der notwendigen
Schutzmaßnahmen am Rhein
befasst. Dies soll
einerseits für mehr
Transparenz und
Verständlichkeit sorgen,
andererseits aber auch
dabei helfen, personelle
und finanzielle
Ressourcen der
Beteiligten noch
gezielter einzusetzen.
Im Regierungsbezirk sind
über 40
Hochwasserschutzmaßnahmen
zu planen und zu
genehmigen.
Das
Land fördert die Kosten
bis zu 80 Prozent,
dennoch sind diese
großen Projekte für die
oft ehrenamtlich
agierenden Deichverbände
eine Herausforderung.
Hinzu kommt, dass in der
Planung eine Menge Dinge
zu berücksichtigen sind:
Es geht unter anderem um
die Belange von
Anwohnern und
Grundstückseigentümern,
Naturschutz oder
Kampfmittelbeseitigung.
Das führt nicht selten
zu Umplanungen oder auch
Klageverfahren. Weitere
Gründe, warum ein
Zeitplan für Maßnahmen
nicht realistisch
aufgestellt werden kann,
sind komplexe Verfahren,
die über eine reine
Deichsanierung
hinausgehen, wie
Flutungspolder, die der
Kappung von großen
Hochwasserwellen dienen.
Weiterhin sorgt
die Personalknappheit
bzw. der
Fachkräftemangel bei
allen beteiligten
Akteuren für
Schwierigkeiten. In
diesem Jahr erschweren
die steigenden
Rohstoffpreise und ihre
bedingte Verfügbarkeit
zusätzlich die
fristgerechte Umsetzung
der Sanierungsmaßnahmen.
So kommt es auch ohne
Zutun der Akteure zu
teilweise erheblichen
Verzögerungen. Es wurde
klar, dass das
ursprünglich gesetzte
Ziel, alle
Hochwasserschutzprojekte
im Bezirk bis Ende 2025
abzuschließen, nicht zu
halten ist.
Vize-Regierungspräsident
Roland Schlapka verwies
in seiner Begrüßung
ebenfalls auf die
Komplexität der
Verfahren.
Anhand der im Plenarsaal
dargestellten
Beamtentugenden Fleiß,
Wahrheit, Eintracht
sowie Recht und Ordnung
verdeutlichte er die
unterschiedlichen
Anforderungen an die
Bezirksregierung. „Es
werden Rufe laut, die
Genehmigungsprozesse zu
verschlanken und zu
beschleunigen – ein
Ziel, dem wir uns
durchaus verpflichtet
fühlen. Gleichwohl ist
die Bezirksregierung an
geltendes Recht und
Gesetz gebunden. Die
aktuellen Vorgaben
müssen beachtet werden,
um rechtssichere
Genehmigungen zu
erteilen.“ Um die
Risiken im Einzelfall
besser darstellen zu
können, wurde im letzten
Jahr beschlossen, dass
ein sogenannter
Maßnahmensteckbrief
eingeführt wird, in dem
die
Hochwasserschutzpflichtigen
jährlich die
projektbezogenen
Besonderheiten
berichten.
Zudem haben die
Fachleute aus dem
Dezernat
Wasserwirtschaft
vorgeschlagen, die
Projekte in drei Gruppen
(grün, gelb, rot) nach
Belastbarkeit der
(Zeit-)Planung
aufzuteilen. In der
Grünen Kategorie werden
die Maßnahmen
aufgelistet, deren
Planfeststellung
abgeschlossen und deren
Umsetzung in einer
absehbaren Zeitschiene
realisierbar sind. In
der Gelben Kategorie
befinden sich die
Projekte, wo
Planfeststellung und
weitgehend auch
Umsetzung auf einer
belastbaren Zeitschiene
möglich erscheinen. In
der Roten Kategorie
schließlich tauchen die
Projekte auf, für die es
keine belastbaren
Zeitpläne für
Planfeststellung und
Umsetzung gibt. Ein
Beispiel für nicht
planbare Verzögerungen
ist das Urteil zum
Himmelgeister Rheinbogen
in Düsseldorf.
Das
Oberverwaltungsgericht
Münster hatte im Februar
entschieden, dass bei
der Genehmigung dieses
Projektes die
Zurückverlegung des
Deichs und damit eine
Wiederherstellung des
früheren
Überschwemmungsgebiets
nicht ausreichend
berücksichtigt wurde. Da
diese Entscheidung
grundlegende Bedeutung
hat und sich auf andere
Planungen auswirken
kann, hat die
Bezirksregierung
Beschwerde gegen die
Nichtzulassung der
Revision eingelegt.
Da jedoch nicht
abzusehen ist, wann eine
Entscheidung fällt,
müssen zunächst auf der
Grundlage dieses Urteils
zahlreiche Verfahren
überprüft und ggf. neu
geplant werden, was zu
Hans-Jörg
Lieberoth-Leden,
Abteilungsleiter im NRW-
Umweltministerium,
betonte die Vorteile des
neu entwickelten
Ampelsystems, durch
welches sich positive
Entwicklungen der
Maßnahmen darstellen
lassen. Es werde so noch
mehr Transparenz und
Aufmerksamkeit
geschaffen. „Es ist ein
Auftrag an alle
Beteiligten,
insbesondere die roten
Maßnahmen so gut wie
möglich voranzubringen.“
Nach einer
angeregten Diskussion
zwischen den Beteiligten
wurde der Vorschlag für
die Neuausrichtung
angenommen und der
Fahrplan Deichsanierung
gemeinsam verabschiedet.
Dabei müsse aber das
Ziel im Fokus bleiben,
betonte Schlapka: „Auch
wenn der Niederrhein in
den vergangenen Jahren
von größeren Hochwässern
verschont wurde, hat das
Starkregenereignis im
letzten Sommer die
Gefahren von Hochwasser
nochmal deutlich vor
Augen geführt. Der
Hochwasserschutz wird
von der Öffentlichkeit
eingefordert und das
verstehen wir als
unseren Auftrag.“
Der Fahrplan
Deichsanierung Am
31. Oktober 2014 wurde
vom Ministerium für
Klimaschutz, Umwelt,
Landwirtschaft, Natur-
und Verbraucherschutz
(MKULNV) mit der
Bezirksregierung
Düsseldorf, den
Deichverbänden und
hochwasserschutzpflichtigen
Kommunen ein
Sanierungsplan für die
Deiche und
Hochwasserschutzanlagen
am Rhein - "Fahrplan
Deichsanierung" -
verabredet. Bis Ende
2025 sollten demnach
alle
Hochwasserschutzanlagen
am Rhein von Monheim
bzw. Dormagen bis zur
niederländischen Grenze
an die technischen
Regeln angepasst werden.
Die Absprache
sieht zudem eine
gemeinsame jährliche
Sitzung zum
Hochwasserschutz am
Rhein vor, in der über
den Bericht der
Hochwasserschutzpflichtigen
und das weitere Vorgehen
in den einzelnen
Sanierungsabschnitten
gesprochen wird.
Insgesamt sind
demzufolge mindestens 40
Maßnahmen auf einer
Länge von rund 85
Kilometern für den
Hochwasserschutz am
Rhein zu planen, zu
genehmigen und
anschließend umzusetzen.
Auf einer Länge von rund
33 Kilometern liegen 14
Deichabschnitte, die
noch als
untersuchungsbedürftig
gelten und für die der
Sanierungsbedarf zu
ermitteln ist.
Wird im Zuge der
Untersuchungen ein
Sanierungserfordernis
festgestellt, wird für
diese Deichabschnitte
ebenfalls eine Sanierung
eingeleitet. Das
Projektcontrolling des
Fahrplans Deichsanierung
obliegt ebenfalls der
Bezirksregierung
Düsseldorf. Aufgrund der
Fülle der Maßnahmen
sowie von der
Bezirksregierung nicht
zu beeinflussender
Verzögerungen in der
Planung (z.B. durch
Klageverfahren oder
Umplanungen) ist
mittlerweile deutlich
geworden, dass das Ziel
2025 nicht zu halten
sein wird.
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Der neue Regierungspräsident setzt auf
Klimaschutz und Digitalisierung |
Düsseldorf, 09. September 2022 -
Der neue Regierungspräsident des Regierungsbezirks
Düsseldorf, Thomas Schürmann, hat heute in einer
Pressekonferenz seine Schwerpunkte für die nächsten
fünf Jahre genannt: Klimaschutz, Anpassung an den
Klimawandel und Digitalisierung: „Diese für die
Zukunft unserer Region zentralen Themen ergeben sich
aus dem Zukunftsvertrag der schwarz-grünen
Landesregierung. Bei der Umsetzung will und wird die
Bezirksregierung Düsseldorf eine wichtige Rolle
spielen“, sagte der Regierungspräsident, der das Amt
am 1. September übernommen hat.
Bei der Transformation
des Landes zu einer klimaneutralen Industrieregion
spielen vor allem Themen wie Umweltschutz, Verkehr
und Regionalplanung eine wichtige Rolle – alles
Bereiche, die in der Bezirksregierung mit Erfahrung
und Fachwissen bearbeitet werden. Schürmann nannte
als Beispiel den Ausbau der Windenergie, für die die
Regionalplanung den Rahmen festlegt und die
Umweltabteilung die Genehmigungsverfahren
durchführen wird.
„Entscheidungen,
die wir zu treffen haben, werden nicht immer allen
gefallen. Umso wichtiger ist es, sie gut und
nachvollziehbar zu kommunizieren“, betont Schürmann.
Er will den engen Kontakt zu den Kommunen und
anderen regionalen Akteuren suchen. Die ersten
Besuche bei Landräten und Oberbürgermeistern haben
bereits stattgefunden oder sind terminiert.
„Nach meinem Verständnis muss die
Bezirksregierung ihr Ohr in der Region haben, die
Praxis im Blick behalten, die Chancen,
Herausforderungen und Probleme in den Städten,
Kreisen und Gemeinden erkennen, vor Ort unterstützen
und beraten sowie die Landesregierung frühzeitig
über die regionale Entwicklung informieren.“
Einen weiteren Schwerpunkt sieht der neue
Regierungspräsident in der Digitalisierung. Dies
werde die Bezirksregierung in Absprache mit dem Land
vorantreiben. Die Digitalisierung dürfe aber kein
Selbstzweck sein, sondern müsse der Vereinfachung
und Beschleunigung von Verfahren im Sinne der
Beteiligten dienen. Zudem bietet sie die Chance, die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörde zu
entlasten, damit diese mehr Zeit für andere wichtige
Aufgaben haben.
Thomas Schürmann
wurde 1979 in Wickede geboren, lebt seit mehreren
Jahren in Essen. Der studierte Diplom-Ingenieur war
bereits von 2009 bis 2018 bei der Bezirksregierung
Düsseldorf tätig – zunächst im Bereich Städtebau und
Bauaufsicht, dann als Persönlicher Referent der
Regierungspräsidentinnen Anne Lütkes und Birgitta
Radermacher.
Von 2019 bis zu seiner Ernennung
zum Regierungspräsidenten war er im Ministerium für
Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung tätig
- zuletzt als Leiter der Gruppe „Wiederaufbau,
Denkmalpflege und Baukultur“ sowie als Leiter des
Referats „Wiederaufbau der Infrastruktur in
Kommunen“.
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NRW fördert Partnerschaftsprojekte zwischen dem
Ruhrgebiet und Greater Manchester
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NRW fördert
Partnerschaftsprojekte
zwischen dem Ruhrgebiet
und Greater Manchester
Düsseldorf/Essen(Duisburg, 02.
September 2022 - Im September
2021 haben der Regionalverband Ruhr (RVR) und die
Region Greater Manchester in England eine gemeinsame
Absichtserklärung (Memorandum of Understanding) zu
einer strategischen Partnerschaft zunächst in den
Bereichen Umwelt, Wirtschaft, Ausbildung und Kultur
verabredet.
Beide Regionen verbindet eine
Industriegeschichte, heute stehen sie vor ähnlichen
Herausforderungen, wie u.a. dem Erreichen der
Klimaneutralität oder der Entwicklung attraktiver
Bildungslandschaften. Um die Partnerschaft zwischen
den beiden Regionen weiter voranzubringen, hat das
Land NRW nun finanzielle Unterstützung für konkrete
Projekte zugesagt.
Mit der "TeamUP!"-Förderung
stellt das Land schon heute für kreative
Austauschideen bis zu 3.500 Euro pro Projekt bereit.
Europaminister Liminski betonte, dass gemeinsame
Herausforderungen noch erfolgreicher bewältigt
werden können, "wenn wir voneinander lernen und uns
gegenseitig mit erfolgreichen Konzepten anspornen".
idr
Jörg Harm ist neuer
Pressesprecher im Ministerium für Schule und Bildung
Der 53-Jährige arbeitet bereits seit 2007 in der
Pressestelle des Schulministeriums, zuletzt als
stellvertretender Pressesprecher. Vor seinem Wechsel
ins Schulministerium war er Referent für Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit in der Qualitäts- und
Unterstützungsagentur – Landesinstitut für Schule
(QUA-LiS) in Soest.
Jörg Harm, der gebürtig aus
Schleswig-Holstein stammt, hat in Freiburg und
Hamburg Geschichte, Politik und
Erziehungswissenschaft studiert. In seiner neuen
Funktion wird er von Janis Hülder als
stellvertretendem Pressesprecher unterstützt.
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Neue Richtlinie ermöglicht Förderung von
Sharing-Angeboten und Quartiersgaragen für Kommunen |
Mobilität
und Mobilitätsmanagement
Düsseldorf, 02.
September 2022 - Die neue Richtlinie für das
Förderprogramm der Landesregierung für vernetzte
Mobilität und Mobilitätsmanagement ist in Kraft
getreten. Verkehrsminister Oliver Krischer sagte
dazu: „Die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger soll
stetig verbessert werden, daher überarbeitet das
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr
seine Förderinstrumente weiter.
Mit den
neuen Förderrichtlinien sollen Kommunen auch bei
steigenden Preisen in die Lage versetzt werden,
passende Mobilitätsangebote zu finden und für die
Menschen vor Ort zu etablieren. Aus diesem Grund
werden Fördersätze und Höchstgrenzen angehoben. Mit
den neuen Fördermaßnahmen setzen wir bereits
wichtige Anliegen des Koalitionsvertrages für eine
zukünftige nachhaltige und vernetzte Mobilität um.“
Die überarbeitete Richtlinie für
vernetzte Mobilität und Mobilitätsmanagement umfasst
unter anderem folgende Förderungen: - Für die
Anlaufphase von neuen Angeboten an Carsharing und
Bi- kesharing gibt es eine neue Förderung, die für
bis zu drei Jahre die Betriebskostendefizite der
Kommunen minimieren soll. - Gefördert
werden neue Angebote dort, wo sie noch nicht
existieren: So soll Sharing auch in Kommunen
etabliert werden, in denen es sich wegen der
längeren Anlaufphase wirtschaftlich derzeit nicht
rechnet. - Ein neuer Fördertatbestand wurde auch
mit den Quartiersgaragen eingeführt, um Kommunen für
die Errichtung in Neubau- und Bestandsquartieren
eine Fördermöglichkeit anzubieten. Quartiersgaragen
stehen den Bewohnerinnen und Bewohnern des
jeweiligen Quartiers zum Parken zur Verfügung und
sollen Freiflächen schaffen für lebenswerte Bereiche
wie zum Beispiel Begegnungs-, Spiel- und
Grünflächen. Insgesamt soll so auch die Zahl der
Fahrzeuge in Innenstädten und Wohnquartieren
reduziert werden.
-
Neu in der Förderrichtlinie
ist zudem der Bereich der nachhaltigen
Stadtlogistik: In Innenstädten sollen weniger
Lieferverkehre stattfinden und diese soweit möglich
gebündelt werden. Dazu gibt es neue Förderangebote
für anbieterübergreifende Ladezonen, Mikrodepots und
Softwarelösungen, die eine effizientere Nutzung der
Infrastrukturen der Stadtlogistik ermöglichen.
-
Mobilitätskonzepte werden mit höheren Fördersummen
gefördert und müssen nun den Leitlinien der
Europäischen Kommission für nachhaltige urbane
Mobilitätspläne beziehungsweise den Leitlinien für
die Planung nachhaltiger städtische Logistik
entsprechen: Dies bedeutet insbesondere eine
zwingende stärkere Einbeziehung der möglichen
Stakeholder in die Erarbeitung sowie eine
umfassendere Betrachtung der verschiedenen
Verkehrsmittel und des räumlichen Gebietes. Damit
soll die Vernetzung von Verkehrsmitteln stärker
gefördert werden.
- Bei
Mobilstationen wurde die Förderhöchstgrenze
angehoben und eine Mindestausstattung festgelegt,
die sich an den Vorgaben der Zweckverbände
orientiert. Neu ist zudem, dass an Mobilstationen
zwingend eine Fahrradabstellmöglichkeit integriert
sein muss.
-Die
Förderung von Mobilitätsmanagement ist mit der neuen
Richtlinie nun auch für Unternehmen im Rahmen der
De-Minimis-Förderung vorgesehen, bisher waren nur
Kommunen antragsberechtigt: Aufgrund der Einbindung
der Industrie- und Handelskammern sowie der
Handwerkskammern in das Zukunftsnetz Mobilität NRW
und der damit einhergehenden gestärkten Beratung der
Betriebe wird mit einem erhöhten Bedarf an Maßnahmen
des betrieblichen Mobilitätsmanagements gerechnet.
Hierfür soll es im Rahmen der
wettbewerbsrechtlichen Möglichkeiten eine Förderung
geben können, um möglichst viele Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer zu erreichen. Die zu fördernden
Maßnahmen werden in Jahresprogrammen gebündelt.
Interessierte Kommunen können ihre Projektanträge
bei den jeweiligen Bezirksregierungen einreichen,
die auch eine vorherige Beratung anbieten, um die
Förderfähigkeit zu prüfen. Projektanträge für das
Jahr 2023 können noch nach Einzelfallprüfung in das
Förderprogramm aufgenommen werden.
Für
das Förderprogramm des Jahres 2024 können Anträge
bis zum 30. Juni 2023 bei den Bezirksregierungen
gestellt werden. Hintergrund Die Förderrichtlinie
Mobilitätsmanagement wurde erstmals im Mai 2019
veröffentlicht und hat mit insgesamt fünf
Fördergegenständen, nämlich Mobilitätskonzepten,
Studien für Zukunftsfragen der Mobilität, Maßnahmen
zur Digitalisierung, Mobilstationen und
Mobilitätsmanagement auf die bessere Vernetzung der
verschiedenen Verkehrsmittel abgezielt.
Im Laufe
der Zeit wurden im Rahmen der Praxis und durch die
Erfahrungen aus zwei Landeswettbewerben verschiedene
Aspekte aufgegriffen, die zu einer Überarbeitung der
Förderrichtlinie geführt haben. Die neue Richtlinie
wurde am 14. Juli 2022 mit Wirkung zum 1. Juli 2022
im Ministerialblatt (Ausgabe
2022 Nr. 27, S. 601-642) veröffentlicht. Der
Mittelansatz wurde in den vergangenen Jahren stetig
erhöht und liegt aktuell bei 25,9 Millionen Euro.
Anträge können fortlaufend bei den
Bezirksregierungen gestellt werden und werden in
Jahresprogrammen zusammengefasst.
Zuwendungsempfänger sind Kreise, Städte und
Gemeinden sowie Gemeindeverbände und sonstige
Zusammenschlüsse und Körperschaften des öffentlichen
Rechts. Nicht förderfähig sind reine ÖPNV-Maßnahmen,
Straßen- und Radwegebau sowie rein städtebauliche
Maßnahmen – hierfür existieren andere Förderzugänge
des Landes.
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Amtsübergabe bei der
Bezirksregierung Düsseldorf
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Die Bezirkrksregierung - für die
meisten Bürger das "unbekannte Wesen" schlechthin.
Für Menschen, die es mit der
Schulaufsicht zu tun bekamen ist diese Behörde oft
genug ein "rotes Tuch", das zudem aus der Sicht
vieler Insider mit dr Füller der Aufgaben
überfordert zu sein scheint. Ein personeller Wechsel
an der Spitze wird, so die Befürchtung, kaum
Änderungen bringen.
Düsseldorf, 30. August 2022 -
NRW-Innenminister Herbert Reul verabschiedet
Birgitta Radermacher und begrüßt Thomas Schürmann
als neuen Regierungspräsidenten . Auf den Tag genau
fünf Jahre nach ihrer Einführung ist
Regierungspräsidentin Birgitta Radermacher heute von
NRW-Innenminister Herbert Reul in den Ruhestand
verabschiedet worden. Im Rahmen einer
Feierstunde im historischen Stammhaus der
Bezirksregierung an der Düsseldorfer Cecilienallee
wurde anschließend Radermachers Nachfolger, Thomas
Schürmann, ins Amt eingeführt. Birgitta Radermacher
gibt den Stab damit in bekannte Hände, denn zu
Beginn ihrer Amtszeit im Regierungspräsidium war
Schürmann ihr persönlicher Referent.
Innenminister Herbert Reul (Mitte) hat die
Düsseldorfer Regierungspräsidentin Birgitta
Radermacher im festlichen Rahmen in den Ruhestand
verabschiedet und ihren Nachfolger, Thomas
Schürmann, in sein Amt eingeführt. Fotos
Bezirksregierung Düsseldorf
Herbert Reul stellte in seiner
Ansprache die Bedeutung der Bezirksregierungen
heraus: „Es gibt viele Themen und Herausforderungen,
in denen sich Land und Kommunen eng abstimmen
müssen. Die Bezirksregierungen nehmen hierbei eine
Schlüsselposition ein. Die Zusammenarbeit mit
Birgitta Radermacher war stets von gegenseitigem
Vertrauen und konstruktivem Austausch geprägt. Ich
bin sicher, dass es mit Thomas Schürmann genauso
gelingen wird.“
Birgitta Radermachers
Amtszeit, die am 1. September 2017 begann, war
geprägt von Krisen: Corona-Pandemie, Jahrhundertflut
und die Auswirkungen des Ukraine-Kriegs beschäftigen
die Bezirksregierung bis heute. Krisenstäbe, die
Hilfe und Unterstützung koordinieren, wurden zum
beinahe ständigen Begleiter, Corona- und Fluthilfen
werden noch immer von Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern bearbeitet. Und auch die Unterbringung
von Flüchtlingen aus der Ukraine sowie die
Versorgung von deren Kindern mit Schulplätzen bleibt
ein Thema für die Behörde.
Darüber hinaus
gab es eine Reihe von Themen, die die
Regierungspräsidentin auf den Weg gebracht hat: die
Luftreinhaltepläne, mit denen Dieselfahrverbote in
den großen Städten des Regierungsbezirks verhindert
werden konnten; der neue Regionalplan, der den
Kommunen einen aktuellen Rahmen für ihre
Weiterentwicklung gibt; die Abwicklung des
Stärkungspaktes für die besonders klammen Kommunen
bis hin zu großen Planfeststellungsverfahren für
wichtige Infrastrukturprojekte wie die Neuenkamper
Brücke oder den RRX.
Nach innen hat sich
die scheidende Regierungspräsidentin für eine
konsequente Modernisierung der Behörde eingesetzt,
Themen wie mobiles und agiles Arbeiten oder
betriebliches Gesundheitsmanagement ebenso
vorangetrieben wie Personalgewinnung und
-entwicklung. Nach außen hat sie immer wieder die
Vielfalt und die Bedeutung der Bezirksregierung
dargestellt.
Birgitta Radermacher: „Diese
wunderbare Behörde ist wie eine Wunderkammer, in der
wirklich jeder eine Aufgabe finden kann, die Freude
macht. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben es
mir mit ihrem Engagement und ihrer Tatkraft leicht
gemacht, die vielfältigen und anspruchsvollen
Aufgaben auch in Krisenzeiten zu bewältigen. Dafür
bin ich sehr dankbar. Ich bin davon überzeugt, dass
die Bezirksregierungen in diesen schwierigen Zeiten
noch wichtiger sind als vorher – als Partner und
Ratgeber für die Kommunen und als die Behörde, die
die gesamte Palette der Landesthemen im Blick hat
und so für widerspruchsfreies staatliches Handeln
sorgt.“
Für Thomas Schürmann ist diese
Vielfalt der Themen nichts Neues, denn er war von
2009 bis
2018 in der Bezirksregierung Düsseldorf tätig. Der
Diplom-Ingenieur mit Schwerpunkt Raumplanung war
zunächst Dezernent im Bereich Städtebau und
Bauaufsicht, dann ab 2015 Persönlicher Referent der
Regierungspräsidentin - zunächst noch für Anne
Lütkes, dann für Birgitta Radermacher. Vor seiner
Rückkehr an die Cecilienallee war er im Ministerium
für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung in
leitender Funktion im Bereich Denkmalpflege und
Wiederaufbau tätig.
Angesichts großer
Herausforderungen wie Klimawandel, Energiesicherheit
oder Digitalisierung sieht Schürmann die
Bündelungsbehörde Bezirksregierung in einer
entscheidenden Rolle bei der Umsetzung der Ziele des
Zukunftsvertrags für NRW. Dabei ist ihm ein enger
Austausch mit den Kommunen auf der einen und der
Landesregierung auf der anderen Seite wichtig.
Thomas Schürmann: „Dass ich das Haus und auch
viele der aktuellen Themen bereits kenne, wird mir
bei der Bewältigung dieser Aufgaben helfen. Ich
freue mich auf die Zusammenarbeit mit den
motivierten und engagierten Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern. Gemeinsam werden wir uns den
Herausforderungen stellen. Dabei setze ich auf eine
enge Zusammenarbeit mit den Städten, Kreisen und
Gemeinden sowie den weiteren regionalen Akteuren im
Regierungsbezirk, um die Region fit für die Zukunft
zu machen.“
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Corona-Auffrischungsimpfungen: Landesregierung setzt
jüngste Empfehlung der Ständigen Impfkommission um
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Düsseldorf, 26. August 2022 - Die
nordrhein-westfälische Landesregierung ermöglicht
Menschen ab 60 Jahren sowie Personen ab fünf Jahren
mit bestimmten Vorerkrankungen, darunter
beispielsweise Asthma oder Erkrankungen des
Immunsystems, die zweite Auffrischungsimpfung in den
kommunalen Impfstrukturen. Arbeit, Gesundheit und
Soziales Die nordrhein-westfälische Landesregierung
ermöglicht Menschen ab 60 Jahren sowie Personen ab
fünf Jahren mit bestimmten Vorerkrankungen, darunter
beispielsweise Asthma oder Erkrankungen des
Immunsystems, die zweite Auffrischungsimpfung in den
kommunalen Impfstrukturen.
Bedingung ist, dass die erste
Booster-Impfung oder die letzte Coronainfektion
mindestens sechs Monate zurückliegen. Die zweite
Auffrischungsimpfung soll mit einem mRNA-Impfstoff
erfolgen. Wenn möglich, sollte dabei der gleiche
mRNA-Impfstoff zum Einsatz kommen, der auch bei der
ersten Auffrischungsimpfung genutzt wurde.
Nordrhein-Westfalen setzt damit die jüngste
Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO)
unmittelbar um.
Gesundheitsminister
Karl-Josef Laumann erklärt: „Die zweite
Auffrischungsimpfung für Menschen ab 60 Jahren und
ab fünf Jahren mit bestimmten Vorerkrankungen ist
ein wichtiger Schritt, um einen optimalen
Immunschutz für den kommenden Herbst und Winter für
diese Personengruppen zu erreichen. Über 60-Jährige
sollten nicht auf neue Impfstoffe warten. Denn ein
Abwarten ist mit dem Risiko einer Infektion und –
aufgrund des mit der Zeit nachlassenden Impfschutzes
– einer höheren Wahrscheinlichkeit eines schweren
Krankheitsverlaufs verbunden. Die vorhandenen
Impfstoffe schützen wirksam vor einem schweren
Verlauf.”
Zudem sollen mit Blick auf den
Herbst die Koordinierenden Covid19-Impfeinheiten
(KoCIs) der Kreise und kreisfreien Städte auf Basis
ihrer bisherigen Erfahrungen zielgruppenspezifische
Konzepte für Impfangebote für schwer erreichbare
Personengruppen vorbereiten. Die Konzepte sollen dem
MAGS bis zum 30. September 2022 zugeleitet werden.
Die eingereichten Konzepte werden anschließend allen
KoCIs zur Unterstützung des Ideenausstauschs
zwischen den Kreisen und kreisfreien Städten zur
Verfügung gestellt.
Zum Hintergrund
Bisher hatte die STIKO die zweite Booster-Impfung
“nur” Menschen über 70 Jahren, Menschen in
Pflegeeinrichtungen, Menschen mit Immunschwäche und
Menschen mit erhöhtem Risiko für schwere
Covid-19-Verläufe ab fünf Jahre sowie Beschäftigten
in medizinischen Einrichtungen und
Pflegeeinrichtungen empfohlen. Für Menschen mit
bestimmten Vorerkrankungen hat die STIKO nun die
Empfehlungen erweitert - beispielsweise für Menschen
mit Asthma, COPD sowie HIV-Infektionen.
Bedingung für die zweite
Auffrischungsimpfung ab 60 Jahren ist grundsätzlich,
dass die erste Booster-Imfpung oder die letzte
Corona-Infektion mindestens sechs Monate
zurückliegen. Nur in begründeten Einzelfällen kann
der Abstand auf vier Monate reduziert werden.
Gesunden Menschen unter 60 Jahren empfiehlt die
STIKO derzeit keine weitere Auffrischungsimpfung.
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- Blick über den Zaun
Richtung Düsseldorfer Norden -
Zurückrudern am Angermunder See
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Düsseldorf/Duisburg, den
15. August 2022 - Am Freitag, den 12. August hatte
der Angermunder Kulturkreis e.V. Düsseldorfer Bürger
zu einem Meinungsaustausch mit Politikern der
Bezirksvertretung 5 in das Bürgerhaus Angermund
eingeladen. Mit von der Partie waren der
stellvertretende Bezirksbürgermeister Jürgen Gocht
(Bündnis 90/Die Grünen), Babette de Fries (CDU), Dr.
Marianne Hagen (FDP) und Nicola Irmer (SPD).
Moderiert wurde die Veranstaltung von Alexander
Führer aus dem Vorstand des Angermunder
Kulturkreises. Neben verkehrspolitischen Themen war
der Konflikt um den Angermunder Baggersee das
Hauptthema der Veranstaltung.
Ein ungewöhnlich „heißer“
Sommerabend
Alles hätte so schön sein
können: Ein lauer Sommerabend in der kleinen Stadt
Angermund. Ein gemütlicher Austausch zwischen
Bürgern und Politikern über die Problemchen einer
Dorfgemeinschaft. Aber es kam anders: Im Mittelpunkt
der Veranstaltung stand das Konfliktthema
Angermunder See: So wurde es kein friedlicher Abend,
sondern eine hitzige Auseinandersetzung um die
Zukunft des beliebten Badesees.
Besucher stehend im
Treppenhaus
Schon der Zustrom der
Besucher zu der Veranstaltung war außerordentlich:
Da die gewählte Räumlichkeit im Bürgerhaus Angermund
zu klein war, mussten einige Besucher die
Veranstaltung teilweise stehend aus dem Treppenhaus
mitverfolgen. Die Stimmung unter den Besuchern war
von Anfang an hoch emotional: Die überwiegende
Mehrheit der Teilnehmer stand den
Seeschließungsplänen negativ gegenüber.
Vogelschlaggutachten als
Hinderungsgrund für Seenutzung
Gegenstand der Diskussion
war unter anderem das gegenwärtige
Vogelschlaggutachten des Düsseldorfer Flughafens.
Der stellvertretende Bezirksbürgermeister Jürgen
Gocht von den Grünen betonte, dass das Gutachten
eine Badenutzung des Angermunder Sees aus
Sicherheitsgründen verbiete. Dem entgegnete Dr.
Marianne Hagen von der FDP, dass das Gutachten
eindeutig aussage, dass das Lagern und Baden am See
die Zahl der für den Flughafen gefährlichen Vögel
durch die Verminderung potentieller Nist- und
Brutplätze reduziere. Die Politiker betonten, dass
ein neues Vogelschlaggutachten in Auftrag gegeben
worden sei.
Poloclub Kalkum verbieten
In Zusammenhang mit der
Vogelschlaggefahr wurde von einzelnen Teilnehmern
die Existenz des Poloclubs Kalkum hinterfragt. Der
Poloclub liege bedeutend näher am Flughafen
Düsseldorf. Ein Verbot des Badens im Angermunder See
aus Sicherheitsgründen müsse eigentlich auch eine
Verbot des Poloclubs nach sich ziehen, da die zu
Pferd ausgetragenen Reiterkämpfe bedeutend mehr
Vögel aufscheuchen würden als die Schwimmer im See.
Darüber hinaus sei die Lage des Clubs in einem
Landschaftsschutzgebiet direkt an der Grenze zum
Naturschutzgebiet Überanger Mark generell zu
hinterfragen. Der Poloclub sei kein gemeinnütziger
Verein sondern eine gewinnorientierte GmbH & Co. KG.
Ein solches Unternehmen habe hier generell nichts zu
suchen.
Glaubwürdigkeit der Politik
als Problem im Düsseldorfer Norden
Klaus Kalkreuter von der
Bürgerinitiative „Angermunder See – Besser für alle“
stellte die Frage nach der Glaubwürdigkeit der
Politik im Norden Düsseldorfs: Bezirksbürgermeister
Stefan Golißa (CDU) habe in den Medien ganz deutlich
geäußert, dass das Baden im Angermunder See nicht
verboten werden solle. Dennoch wurde das Baden am
24.05.2022 von der Bezirksvertretung 5 per
Allgemeinverfügung mit einer Mehrheit aus CDU und
Grünen untersagt. Dieses Vorgehen sei völlig
unverständlich und den Bürgern nicht mehr zu
vermitteln: Hier entstehe ein massives
Glaubwürdigkeitsproblem.
Der ominöse Paragraph 19
LWG: Baden oder nicht baden
Streit gab es auch um die
Auslegung des Paragraphen 19 der
Landeswassergesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen.
Babette de Fries argumentierte, dass aus diesem
Paragraphen ein eindeutiges Verbot des Badens in
Baggerseen in NRW hervorgehe. Dr. Marianne Hagen
erwiderte, dass das Baden in Baggerseen im Ermessen
der einzelnen Kommunen läge, von einem generellen
Badeverbot durch den Paragraphen 19 könne nicht die
Rede sein. Zahlreiche Kommunen in NRW hätten
Baggerseen in Badegewässer umgewandelt.
Kriterien für die
Evaluation im Dunkeln
Die von der
Bezirksvertretung 5 beschlossene Evaluation der
Vorfälle am Angermunder See wird im Sommer 2022
durchgeführt, um eine Datenbasis zu gewinnen, auf
deren Grundlage das weitere Vorgehen der Stadt
Düsseldorf herausgearbeitet werden soll.
Fragesteller aus dem Publikum hatten nach den
Kriterien der Evaluation gefragt, so zum Beispiel,
ob die Zahl der Polizeieinsätze am See oder die
Anzahl der verhängten Ordnungsgelder gezählt würden.
Die befragten Politiker konnten leider keine Antwort
geben, so dass die Kriterien der Evaluation im
Dunkeln bleiben.
Politiker stehlen sich aus
der Verantwortung
Unter den geladenen
Politikern herrschte also keine Einigkeit über die
Zukunft des Angermunder Sees. Während FDP und SPD
den Plänen zur Seeschließung komplett ablehnend
gegenüberstanden, konnten sich die früheren
Protagonisten einer Sperrung des Sees nicht dazu
aufraffen, die Seeschließung aktiv zu verteidigen.
Jürgen Gocht und Babette de
Fries wirkten eher hilflos und leiteten ein
Rückzugsgefecht ein: Man habe zur Lösung der
Probleme am Angermunder See ein 10.000 Euro teures
Gutachten in Auftrag gegeben. Für den Inhalt des
Gutachtens sei man nicht verantwortlich und die
Bezirksvertretung 5 sei in dieser Angelegenheit auch
nicht mehr zuständig. Die Entscheidungen über die
Zukunft des Sees würden nunmehr von anderen
Instanzen getroffen werden.
Frank Hoffmeier von der
Bürgerinitiative „Angermunder See – Besser für alle“
empfindet diesen Rückzug als beschämend: „Gerade
diejenigen Politiker, die die Schließung des
Angermunder Sees forciert haben, schieben jetzt die
Verantwortung auf ein Gutachten und die öffentliche
Verwaltung ab. Das ist in hohem Maße peinlich. Auf
einmal will niemand mehr die Schließung des Sees zu
verantworten haben. Offenbar hat sich der
Angermunder See in der Politik des Düsseldorfer
Nordens zu einem so heißen Eisen entwickelt, dass
sich niemand daran die Finger verbrennen möchte. Nun
wird kräftig zurückgerudert.“
Um ihren Protest zu
formulieren, haben die Mitglieder der
Bürgerinitiative eine Online-Petition auf der
Plattform OpenPetition ins Leben gerufen:
https://www.openpetition.de/petition/online/angermunder-see-freies-schwimmen-und-sonnenbaden-fuer-alle-buerger-keine-sperrungen-von-uferzonen
Die Petition soll den
Verantwortlichen verdeutlichen, dass viele
Bürgerinnen und Bürger von der Politik erwarten,
dass eines der schönsten und kostbarsten
Naherholungsgebiete der Stadt Düsseldorf nicht
einfach geschlossen werden darf.
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NRW-Förderung Grüner Ring: Duisburg
mit 7.924.000 dabei |
Landesregierung: Förderauswahl für die
Projekte für das „Städtebauförderprogramm 2022“ -
Duisburg mit 7.924.000 dabei
Düsseldorf, 12. August 2022 -
Gefördert werden in diesem Jahr 232
Projekte mit 336,6 Millionen Euro. Die Förderung
erfolgt vorbehaltlich des Inkrafttretens der
Verwaltungsvereinbarung „Städtebauförderung 2022”
nach Gegenzeichnung durch alle 16 Bundesländer. Ina
Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau
und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen:
„Städtebauförderung macht Brachflächen zu lebendigen
Zentren, Plätze zu Treffpunkten und Bauwerke zu
Wahrzeichen. Mit 336,6 Millionen Euro unterstützt
die Städtebauförderung des Landes
Nordrhein-Westfalen und des Bundes in diesem Jahr
232 Projekte in Nordrhein-Westfalen. Mit der
Städtebauförderung fördern wir Mut und Kreativität
genau wie Solidarität und Zusammenhalt in unseren
Städten und Gemeinden. Wir machen die
nordrhein-westfälischen Kommunen damit fit für die
Zukunft”, sagt Ina Scharrenbach.
Klara
Geywitz, Bundesministerin für Bau, Wohnen und
Stadtentwicklung: „Unsere Städte und Gemeinden sind
unser Zuhause. Dort findet Gemeinschaft und Leben
statt. Unser Zuhause ist – so wie weltweit andere
Orte – von Klimaveränderungen betroffen. Der Hitze
im Sommer, folgt Regen, der zu katastrophalen
Überflutungen wie im Ahrtal führen kann. Um unsere
Kommunen stark für die Herausforderungen des
Klimawandels zu machen, ist Klimaschutz ein
Bestandteil der Städtebauförderung. Wenn Quartiere
saniert oder neu errichtet werden, gehören
Frischluftschneisen, Parks und Flüsse immer dazu.
Klimaanpassung wird also Voraussetzung für eine
Förderung durch den Bund.“
An der
Finanzierung der ausgewählten Projekte des
Städtebauförderprogramms 2022 werden sich nach
aktueller Planung die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen mit 188,2 Millionen Euro, der
Bund mit 146,1 Millionen Euro und die Europäische
Union mit rund 2,3 Millionen Euro beteiligen.
Höchste Einzelfördersummen 2022:
· Duisburg mit
7.924.000 Euro IGA 2027: Grüner Ring Süd
· Dortmund mit 7.469.000 Euro IGA 2027:
Maßnahmen Kokerei Hansa · Witten mit
6.120.000 Euro Errichtung Bildungsquartier
Witten-Annen · Espelkamp mit 6.000.000
Euro Errichtung einer Stadtsporthalle ·
Rheine mit 5.980.000 Euro Neustrukturierung und
Modernisierung des Rathauszentrums ·
Soest mit 5.863.000 Euro Umsetzung
Wallentwicklungskonzept · Coesfeld mit
5.501.000 Euro Modernisierung Schulzentrum mit
multifunktionalem Raumangebot und Quartiersfunktion
· Bad Lippspringe mit 5.435.000 Euro
Erweiterung des Thermalfreibades
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Rückblick und Bilanz der scheidenden
Regierungspräsidentin |
Birgitta Radermacher
erinnert zum Ende ihrer Amtszeit an große Projekte
und Krisen Düsseldorf, 12. August 2022 - „Die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Bezirksregierung Düsseldorf inklusive der Lehrkräfte
haben in den vergangenen Jahren mit viel Engagement
und Flexibilität außergewöhnliche Herausforderungen
gemeistert. Darauf bin ich sehr stolz“, sagt
Birgitta Radermacher, die zum Ende des Monats von
Innenminister Herbert Reul in den Ruhestand
verabschiedet wird. Genau fünf Jahre lang hat die
Juristin aus Köln die Düsseldorfer Behörde geleitet.
Ihre Amtszeit war geprägt durch
gleich drei große Krisen: die Pandemie, die Flut und
den Ukraine-Krieg. Doch trotz der zusätzlichen
Aufgaben, die dadurch auf die Bezirksregierung
zugekommen sind, habe man eine Reihe großer Projekte
zu Ende oder weiterführen können, betont die
scheidende Behördenchefin und nennt einige
Beispiele:
· Luftreinhaltepläne - in
mehreren Gerichtsverfahren konnten Dieselfahrverbote
u.a. in Düsseldorf und Essen verhindert werden,
Vergleiche mit der Deutschen Umwelthilfe wurden
erzielt, die Luftwerte werden eingehalten durch
zahlreiche Maßnahmen unterschiedlicher Akteure
(Umstellung auf Elektro-Fahrzeuge, intelligente
Ampelschaltungen, Stärkung ÖPNV und Radverkehr).
· Regionalplan - der neue
Regionalplan wurde nach langen Abstimmungsprozessen
vom Regionalrat verabschiedet und im April 2018 in
Kraft gesetzt. Er gibt den Kommunen einen
abgestimmten und verbindlichen Rahmen für ihre
Planung und Weiterentwicklung.
· Stärkungspakt - durch das
Stärkungspaktgesetz NRW gab es eine Unterstützung
für besonders hoch verschuldete Kommunen (NRW-weit
knapp 6 Milliarden Euro über zehn Jahre). Die
beteiligten Kommunen (Essen, Mönchengladbach,
Oberhausen, Duisburg, Solingen, Remscheid,
Wuppertal, Korschenbroich, Velbert, Moers) haben
diesen erfolgreich abgeschlossen. Mülheim folgt
nächstes Jahr.
· Neuenkamper Brücke
- das Planfeststellungsverfahren für die neue
Rheinquerung der A 40 wurde in nur einem Jahr
abgewickelt. Dies war nur möglich, weil Kräfte für
diese Aufgabe konzentriert und keine Klagen oder
Änderungen eingereicht wurden. Während der Krisen
waren nicht nur viele zusätzliche Aufgaben zu
bewältigen, um den Betroffenen so schnell wie
möglich zu helfen. Auch der Krisenstab der
Bezirksregierung war teilweise über Wochen damit
beschäftigt, Hilfe, Einsatzkräfte und Material zu
verteilen, zu koordinieren, Beteiligte und
Betroffene zu beraten und zu unterstützen.
· Pandemie – Corona-Maßnahmen an Schulen
und in den landeseigenen Flüchtlingseinrichtungen
umsetzen; Landeslager für Schutzausrüstung errichten
und betreiben – Verteilung an die Kommunen;
verstärkte Kontrollen im Bereich Arbeitsschutz;
verschiedene Förderprogramm abwickeln (u.a. im
Bereich Kultur, für Zoos); Allein 14 verschiedene
Wirtschaftshilfen seit Mitte 2020: Fast 5 Milliarden
Euro an rund 280.000 Empfänger ausgezahlt;
Schnittstelle und Knotenpunkt der Kommunikation
zwischen Gesundheitseinrichtungen, Kommunen,
Ordnungsbehörden und dem Ministerium (Vernetzung,
Beratung, Information).
· Sturmtief Bernd -
Koordinierung der Einsatzkräfte und -geräte,
Informationsfluss zwischen Ministerien und Kommunen,
Sicherung der Deiche, Beratung der
Hochwasserschutzpflichtigen, Kontrollen/Hilfe bei
verunreinigtem Trink-/Grundwasser; Sicherung der
Landeswasserstraße Ruhr, (Beschädigungen, Blockaden,
Treibgut etc.); Anpassungen im Hochwasserschutz und
Hochwasserrisikomanagement in Absprache mit dem
10-Punkte Programm des Umweltministeriums;
Wiederaufbauhilfe: Schon über 1500 Anträge mit einem
Volumen von knapp 70 Millionen Euro bewilligt.
· Ukraine-Krieg –
Aufnahme von Geflüchteten (derzeit noch rund 900 in
der Erstaufnahmeeinrichtung Mönchengladbach und der
Zentralen Unterbringungseinrichtung Viersen),
zusätzliche Plätze geschaffen; Beratung und
Unterstützung der Kommunen; rund 7500 Schüler in
Schulen untergebracht, über 60 Lehrkräfte
eingestellt; Anerkennung von Zeugnissen
„Ein wichtiges Anliegen ist mir
gewesen, die Behörde bekannter und für die Zukunft
fit zu machen, damit auch in Zukunft noch genug
engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Freude
an den vielfältigen Aufgaben haben“, sagt
Radermacher. So wurde unter der
Regierungspräsidentin schon vor der Pandemie das
mobile Arbeiten eingeführt, das betriebliche
Gesundheitsmanagement wurde ausgeweitet, neue Ideen
für die Personalgewinnung und -entwicklung
aufgegriffen. So wurde z.B. die Zahl der
Auszubildenden verdoppelt und ein Azubi-Austausch
mit Unternehmen eingeführt.
Birgitta Radermacher: „Für
manchen Außenstehenden ist die Bezirksregierung ein
Buch mit sieben Siegeln. Wir verstehen uns aber als
offene Behörde – als Dienstleister für die Menschen
in der Region - auch wenn unser wunderschöner,
imposanter Jugendstilbau eher ein altmodisches Bild
vermittelt. Es war mir ein Anliegen, diese Behörde
so sichtbar, transparent und nahbar zu machen, wie
sie ist. Ich bin sicher, dass dieses Verständnis
auch nach meinem Ausscheiden weitergelebt wird.“
Anmerkung der Redaktion In
ihrem letzten Abschnitt der Bilanz bestätigt die
Präsidentin, dass die Behörde für sehr viele Bürger
eine unbekannte Größe bleibt, irgendwo im Nirwana
des Bürokratismus angesiedelt sein muss.
Das ist so und wird sich auch
aufgrund der Struktur mit den vielen
Zuständigkeitsbereichen nicht ändern. Fatal dabei
ist eben die kaum zu durchschaunde Struktur, die
Aufgabenvielfalt. Es kann und sollte nicht sein,
dass hier über eine Müllverbrennungsanlage, dort
über eine neue Deponie, die Erweitung eines
Chemiewerkes und auch die Schulaufsicht
gleichermaßen behandelt werden soll. Das
funktioniert nicht.
Als Paradebeispiel wird
ihre Amtszeit belasten und lässt kein gutes Licht
auf die Behörde: der Fall der KGS
Grabenstraße in Duisburg-Neudorf. Hier
wurde ein Amt zum Erfüllungsgehilfen der
"Obrigkeit", wurden vielfache Elternhilferufe und
Mitbestimmungsrechte dermaßen mit Füßen getreten,
dass das Vertrauen in eine ohnehin als unbekanntes
Wesen bezeichnete Behörde gänzlich verspielt wurde.
Der Begriff Schulaufsicht wurde
höchst einseitig so gedehnt, dass die neue
Landesregierung aufgefordert wird, hier dringend
Änderungen - auch personell - herbeizuführen. Es
liegen der Redaktion schier unglaubliche Berichte
über eine Behandlung vor, die eigentlich Gerichte
beschäftigen sollten - und vielleicht auch noch
werden.
So gesehen kann es unter neuer
Leitung vielleicht ein wenig besser werden
Große Hoffnung besteht allerdings nicht....
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Landesregierung
zahlt Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfängerinnen
und -empfänger aus
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Düsseldorf, 11. August 2022 - Die
Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat auf einen
bundesseitigen Heizkostenzuschuss für die Empfänger
von Wohngeld gedrängt: Am 17. März 2022 hat der
Deutsche Bundestag die Gewährung eines einmaligen
Heizkostenzuschusses beschlossen. Das Bundesgesetz
ist am 1. Juni 2022, die zugehörige Verordnung des
Landes Nordrhein-Westfalen am 27. Juli 2022 in Kraft
getreten.
„Als Ausgleich für den starken
Anstieg der Energiekosten erhalten
Wohngeldempfängerinnen und -empfänger den von Seiten
des Bundes beschlossenen einmaligen
Heizkostenzuschuss ausgezahlt. Der zusätzliche
Betrag ist nach der Personenzahl gestaffelt und
beträgt grundsätzlich für Haushalte mit einer Person
270 Euro und mit zwei Personen 350 Euro. Für jede
weitere Person kommen 70 Euro hinzu.
Es
zeichnet sich bereits jetzt ab, dass der ‚einmalige‘
Heizkostenzuschuss durch die beispielsweise von der
Bundesregierung gewollten Gasumlage nicht ausreichen
wird. Jetzt kommt Geld in die linke Tasche und
spätestens im Oktober wird es aus der rechten Tasche
durch die Bundesregierung wieder herausgenommen“, so
Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales,
Bau und Digitalisierung des Landes
Nordrhein-Westfalen.
Anspruch
auf den einmaligen Heizkostenzuschuss haben
Personen, die für mindestens einen Monat im Zeitraum
vom 1. Oktober 2021 bis 31. März 2022 Wohngeld
bezogen haben. Die Auszahlung an berechtigte
Personen erfolgt in Nordrhein-Westfalen automatisch
– Wohngeldempfänger-innen und -empfänger haben
nichts zu veranlassen. Die Zahlungen sollen bis zum
20. August 2022 auf den Konten der
Wohngeldempfängerinnen und -empfänger eingehen.
Ende 2021 bezogen 157.850 nordrhein-westfälische
Haushalte Wohngeld. Damit bezogen 1,8 % aller
privaten Hauptwohnsitzhaushalte Wohngeld im
einwohnergrößten Land. Bei nahezu jedem zweiten
reinen Wohngeldhaushalt war die wichtigste
Einkommensquelle eine Rente oder eine Pension.[1
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Bezirksregierung bewilligt rund
185 Millionen Euro für Ganztagsangebote an Schulen
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Düsseldorf, 10. August
2022 - Die scheidende Düsseldorfer
Regierungspräsidentin Birgitta Radermacher - am 1.
September übernimmt Thomas Schürmann - hat die vom
Land NRW bereitgestellten Fördermittel für Ganztags-
und Betreuungsangebote an den Schulen im
Regierungsbezirk bewilligt. Die Landesregierung
stellte gegenüber dem Vorjahr ein um 11 Prozent
erhöhtes Budget zur Verfügung, so dass den
Schulträgern für das Schuljahr 2022/2023 rund 185
Millionen Euro ausgezahlt werden.
Grund-
und Förderschulen Mit rund 161 Millionen Euro
fördert das Land die Offenen Ganztagsangebote an den
Grund- und Förderschulen (1. bis 4. Klassen) für das
Schuljahr 2022/2023 im Regierungsbezirk. „Die
Ganztagsgrundschulen eröffnen Kindern mehr
Bildungschancen und erleichtern Eltern die
Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, so
Regierungspräsidentin Radermacher. Mit dem Geld
werden rund 107.000 Ganztagsplätze für Schulkinder
in den etwa 820 Offenen Ganztagsschulen im
Regierungsbezirk Düsseldorf gefördert.
Die
Schulträger verzeichnen steigende Anmeldezahlen für
den Offenen Ganztag, und im Vergleich zum Vorjahr
konnte die Bezirksregierung über 8.000 zusätzliche
OGS Plätze bewilligen. Zusätzlich wurden rund
500.000 Euro für verlässliche Betreuungsangebote an
den Schulen im Primarbereich bewilligt. Diese
Angebote sichern beispielsweise die Betreuung von
Kindern vom Ende des Unterrichts über die
Mittagszeit bis etwa 13 oder 14 Uhr.
Weiterführende Schulen Für die Ganztags- und
Betreuungsangebote in den weiterführenden Schulen
wurden im Regierungsbezirk Düsseldorf 24 Millionen
Euro für das Schuljahr 2022/2023 bereitgestellt.
Regierungspräsidentin Birgitta Radermacher: „Durch
die erfolgreiche Zusammenarbeit der Schulen mit den
Trägern der Jugendhilfe sowie aus dem Kultur- und
Sportbereich können die Betreuungs- und
Ganztagsangebote für die Schülerinnen und Schüler
der Sekundarstufe I weiter ausgebaut werden.“
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Für 2,5 Millionen
Schülerinnen und Schüler beginnt das neue Schuljahr
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Düsseldorf, 09. August 2022
- Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit:
Als erstes Land kehrt Nordrhein-Westfalen am
Mittwoch aus den Sommerferien zurück.
Schulministerin Dorothee Feller wünscht allen am
Schulleben Beteiligten einen guten Start ins neue
Schuljahr: „Nach zweieinhalb Jahren Pandemie
verbindet uns alle der Wunsch nach mehr Normalität.
Und ich wünsche ganz besonders den Erstklässlerinnen
und Erstklässlern einen unbeschwerten Start in eine
gute Schulzeit.“
Weiter erklärte Feller:
„Angesichts weiterhin hoher Infektionszahlen gilt
es, in den kommenden Wochen wachsam zu bleiben.
Bereits vor zwei Wochen haben wir den Schulen in
unserem Land ein Corona-Handlungskonzept mit den
wichtigsten Infektionsschutzmaßnahmen an die Hand
gegeben, damit sie frühzeitig alle Vorbereitungen
für das neue Schuljahr treffen können. Die Schulen
haben die vergangenen Tage intensiv genutzt, um auf
dieser Grundlage einen sicheren Schulstart
vorzubereiten. Für das große Engagement bedanke ich
mich sehr herzlich. Ich bin sicher, dass der
Schulstart auf dieser Grundlage gut gelingt.“
Das
Handlungskonzept Corona sieht im Wesentlichen
vor, dass an den Schulen in Nordrhein-Westfalen im
Schuljahr 2022/23 die Empfehlung zum Tragen einer
Maske gilt. Diese Empfehlung wird durch
anlassbezogene Tests ergänzt, die in der Regel vor
dem Schulbesuch zu Hause durchgeführt werden sollen.
Weiterhin gelten die an den Schulen bereits
eingeübten Regeln zur Einhaltung von Hygiene und
Infektionsschutz. Schulministerin Dorothee Feller:
„Mit dem Handlungskonzept haben wir den Schulen
Klarheit und Verlässlichkeit gegeben. Unser Ziel
ist, die Schulen offen zu halten und den
Präsenzunterricht zu sichern. In den kommenden Tagen
und Wochen werde ich einige unserer Schulen im
ganzen Land besuchen, um mich direkt vor Ort darüber
zu informieren, wie unser Handlungskonzept umgesetzt
wird. “
Rund 2,5 Millionen Schülerinnen
und Schüler starten am Mittwoch in das neue
Schuljahr, darunter 171.000 Erstklässlerinnen und
Erstklässler. Diese und weitere Daten zum neuen
Schuljahr können Sie dem Statistikpaket entnehmen,
das Sie
hier finden. Abschließend erklärte
Schulministerin Feller: „In den kommenden Wochen
werden wir die weitere Entwicklung der Pandemie, die
Rückmeldungen aus den Schulen und die Überarbeitung
des Infektionsschutzgesetzes auf Bundesebene
intensiv verfolgen. Sollten sich hieraus weitere
Handlungsmöglichkeiten oder Handlungsnotwendigkeiten
für die Schulen ergeben, werden wir darüber wie
bisher in enger Abstimmung mit dem
Gesundheitsministerium und unter Einbeziehung der am
Schulleben Beteiligten beraten, entscheiden und über
die Ergebnisse frühzeitig informieren.“
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Baukostensteigerungen im
Wohnungsbau – Öffentliche Wohnraumförderung 2021
kann nachträglich um 20 Prozent aufgestockt werden
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Düsseldorf, 05. August 2022
- Für die Schaffung von 7.319 preisgebundenen
Wohneinheiten wurden 2021 rund 957,1 Millionen Euro
aus der öffentlichen Wohnraumförderung des Landes
Nordrhein-Westfalen bewilligt.
Finanzierungsunsicherheiten infolge der
Entscheidungen der Bundesregierung über die
Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen in Gebäuden,
allgemeine Baukostensteigerungen, Materialmangel bei
einzelnen Baustoffen und Bauprodukten, Engpässe bei
der Verfügbarkeit von Handwerksunternehmen: Das
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und
Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
eröffnet für Investoren im öffentlichen Wohnungsbau
nun die Möglichkeit, ein Ergänzungsdarlehen in Höhe
von bis zu 20 Prozent zu beantragen. Voraussetzung:
Es wurde im Jahr 2021 eine Förderzusage aus der
öffentlichen Wohnraumförderung erteilt.
Ina Scharrenbach, Ministerin für
Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des
Landes Nordrhein-Westfalen: „Wer in
Nordrhein-Westfalen bezahlbaren Wohnraum schafft,
kann auch in herausfordernden Zeiten auf die
Landesregierung Nordrhein-Westfalen bauen: Damit
begonnene Baustellen fertiggestellt und Menschen in
Wohnungen einziehen können, macht die
Landesregierung Nordrhein-Westfalen bei öffentlich
geförderten Wohnungen aus dem Jahr 2021 die
Nachbewilligung möglich. Bis zu 20 Prozent können
auf das ursprüngliche Gesamtdarlehen aus 2021
aufgestockt werden; der Tilgungsnachlass erhöht sich
entsprechend.“
„Auch wenn die
Rahmenbedingungen herausfordernd sind, setzen wir
alles daran, die Investitionen in den
preisgebundenen Wohnungsbau zu unterstützen. Von
Mietwohnungsneubau und Modernisierungen bis zur
Bildung von Wohneigentum: Ziel der Landesregierung
Nordrhein-Westfalen ist ein Mehr an bezahlbarem,
modernem Wohnraum für die Menschen in unserem Land.
Nur ein Mehr an Wohnungsbau trägt dazu bei, Mieten,
Preise und Preisentwicklungen in den Griff zu
bekommen”, so die Ministerin.
Mit
einer nachträglichen Aufstockung bei der
Finanzierung der öffentlichen Wohnraumförderung aus
dem Jahr 2021 will das Ministerium für Heimat,
Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes
Nordrhein-Westfalen die Fertigstellung von Wohnbau-
und Modernisierungs-Projekten trotz gestiegener
Baukosten sicherstellen. Die Aufstockung in Form
eines Ergänzungsdarlehens in Höhe von bis zu 20
Prozent des ursprünglichen Förderdarlehens kann ab
sofort bei der zuständigen Bewilligungsbehörde
beantragt werden.
Das
Ergänzungsdarlehen kann auf Antrag für alle
Neubau- und Modernisierungsvorhaben, für die eine
Förderzusage im Jahr 2021 erteilt wurde und die noch
nicht bezugsfertig oder fertiggestellt sind, in Form
einer Nachbewilligung gewährt werden. Bei
geförderten Modernisierungsmaßnahmen wird der
Höchstbetrag der Darlehen auf das Niveau des
Förderjahres 2022 angehoben. Er beträgt somit für
Förderzusagen aus dem Jahr 2021 maximal 150.000 Euro
pro Wohneinheit.
Voraussetzung hierfür ist, neben
einer erneuten positiven Kreditentscheidung der
NRW.Bank, dass Baukostensteigerungen eingetreten
sind, die die Förderempfängerin oder der
Förderempfänger nicht zu vertreten hat.
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Ministerium zum Schulstart:
Empfehlung zum Tragen einer Maske. |
Düsseldorf, 28. Juli 2022 - An den Schulen in
Nordrhein-Westfalen gilt im Schuljahr 2022/23 die
Empfehlung zum Tragen einer Maske. Testungen
erfolgen anlassbezogen und in der Regel zu Hause.
Über diese und weitere Regelungen für den Schul- und
Unterrichtsbetrieb nach den Sommerferien hat das
Schulministerium - Foto Ministerium - am heutigen Donnerstag die
landesweit rund 5.500 Schulen informiert.
Schulministerin
Dorothee Feller: "Auf ihrem Weg durchs
Schulleben wünsche ich unseren neuen
Erstklässlerinnen und Erstklässlern viel Freude und
Erfolg, spannenden Unterricht mit Lehrkräften, die
sie begeistern können, und jederzeit ein tolles
Miteinander mit ihren Mitschülerinnen und
Mitschülern.
In Nordrhein-Westfalen findet
die Einschulung spätestens am zweiten Schultag nach
den Sommerferien statt. Das heißt: Die jüngsten der
rund 2,5 Millionen Schülerinnen und Schüler starten
am 10. oder 11. August 2022 in die Schule.
„Um unseren Schulen einen
guten Start ins neue Schuljahr zu ermöglichen, geben
wir ihnen frühzeitig Klarheit und Verlässlichkeit.
Gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium und im
engen Austausch mit allen am Schulleben beteiligten
Akteuren haben wir ein Konzept erarbeitet, das einen
umsichtigen Schulbetrieb erlaubt und dabei zugleich
ohne größere Einschränkungen auskommt. Mit der
Empfehlung zum Tragen einer Maske und den
anlassbezogenen Tests stärken wir in dieser Phase
der Pandemie bewusst die Eigenverantwortung vor
Ort.“
Die
Empfehlung zum freiwilligen Tragen einer Maske in
den Innenräumen der Schulen wird durch
anlassbezogene Tests ergänzt, die in der Regel vor
dem Schulbesuch zu Hause durchgeführt werden sollen.
Das heißt: Treten bei einer Schülerin oder bei einem
Schüler vor Schulbeginn Symptome auf, die
typischerweise auf eine COVID-19-Erkrankung
hindeuten, so führen sie Hause einen Selbsttest
durch. Eine Testung in der Schule ist dagegen nur
noch vorgesehen,
wenn 1)
bei Schülerinnen und Schülern, die am selben Tag
noch nicht zu Hause getestet werden konnten,
offenkundig typische Symptome vorliegen,
wenn 2) die Symptome von Schülerinnen und Schülern,
die am Morgen noch negativ getestet wurden, deutlich
zunehmen oder
wenn 3) Symptome erst im
Verlaufe des Schultags auftreten. In allen Fällen
gilt: Ist der Test negativ, können die Schülerinnen
und Schüler die Schule besuchen beziehungsweise
ihren Schultag fortsetzen.
Die
Regelungen für das anlassbezogene Testen gelten
gleichermaßen für alle an den Schulen tätigen
Personen. Die Schulen stellen deshalb künftig sowohl
den Schülerinnen und Schülern als auch allen an den
Schulen tätigen Personen Tests zur Verfügung, mit
denen sie sich bei Bedarf zu Hause testen können.
Um den
Schulstart nach den Sommerferien zusätzlich
abzusichern, besteht am ersten Unterrichtstag zudem
für alle Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit,
sich in der Schule zu testen. Damit zum Schulstart
und in den ersten Schulwochen ausreichend Tests
vorhanden sind, hat das Schulministerium eine
Belieferung sämtlicher Schulen zwischen dem 01. und
08. August 2022 veranlasst. Anschließend können die
Tests von den Schulen über das bekannte
Bestellportal bestellt werden.
Ergänzt
werden die Empfehlung zum Tragen einer Maske und die
anlassbezogenen Tests durch die an den Schulen
bereits eingeübten Regeln zur Einhaltung von Hygiene
und Infektionsschutz, vor allem durch regelmäßiges
Lüften der Klassen- und Kursräume. Um die Schulen
hierbei zu unterstützen, wird das Land die
Anschaffung von C02-Messgeräten ermöglichen, die vom
Corona-Expertinnen- und Expertenrat der
Bundesregierung empfohlen werden.
Ministerin
Feller: „Unser Handlungskonzept ist die Grundlage
dafür, dass unsere Schulen den Start ins neue
Schuljahr bestmöglich vorbereiten können. Sollte es
die weitere Entwicklung des Infektionsgeschehens im
Herbst und Winter erfordern, so werden wir die
Regelungen in enger Abstimmung mit den am Schulleben
vor Ort Beteiligten anpassen und weiterentwickeln.“
Ebenfalls
mit Blick auf die Herbst- und Wintermonate erklärte
die Ministerin: „Neben der Pandemie beschäftigen uns
auch die Diskussionen über die Energieversorgung in
Deutschland. Die Landesregierung weiß in diesem
Zusammenhang um die besondere Bedeutung der Schulen.
Um schon jetzt die erforderlichen Vorbereitungen für
die nächste Heizperiode zu treffen, stehen wir
bereits in fortlaufendem Austausch mit allen
relevanten Akteuren im Schulbereich, insbesondere
mit den Schulträgern. Auch mit der Kommunal- sowie
mit der Energieministerin stimme ich mich hierzu eng
ab. Klar ist: Die Schulen müssen auch im Fall eines
vorübergehenden Versorgungsengpasses weiterhin zum
Kreis der ‚geschützten Kunden‘ gehören.“
Weitere
Informationen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb im
Schuljahr 2022/23 können dem Handlungskonzept
Corona entnommen werden.
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Bezirksregierungen neu besetzt |
Düsseldorf/Duisburg, 15.
Juli 2022 - Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen hat in der
Kabinettsitzung am Freitag, 15. Juli 2022,
die Berufung und Ernennung der
Regierungspräsidentinnen und -präsidenten
für die Bezirksregierungen Arnsberg,
Düsseldorf, Detmold, Köln und Münster
beschlossen. Staatskanzlei
Nordrhein-Westfalen Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen hat in der
Kabinettsitzung am Freitag, 15. Juli 2022,
die Berufung und Ernennung der
Regierungspräsidentinnen und -präsidenten
für die Bezirksregierungen Arnsberg,
Düsseldorf, Detmold, Köln und Münster
beschlossen. Die Ernennungen sollen mit
Wirkung vom 1. September 2022 erfolgen.
Ministerpräsident
Hendrik Wüst: „Mit Heinrich Böckelühr, Anna
Katharina Bölling, Thomas Schürmann, Dr.
Thomas Wilk und Andreas Bothe vertreten fünf
starke Persönlichkeiten und ausgesprochen
erfahrene Expertinnen und Experten der
öffentlichen Verwaltung die Landesregierung
vor Ort. Sie alle stehen mit ihrer Herkunft
und ihrem Werdegang für die Breite und
Vielfalt unseres Landes, sie bringen
umfassende Expertise aus Kommunal-, Landes-
und Bundesverwaltung mit. Diese Breite auch
in Führungspositionen abzubilden, trägt zur
Stärke Nordrhein-Westfalens bei.
Die
Bezirksregierungen sind wichtige Mittler,
Moderatoren und Koordinatoren zwischen den
Kommunen und dem Land. Gemeinsam – von den
Menschen vor Ort über die Kommunen und
Bezirksregierungen bis hin zur
Landesregierung – Ideen für
Nordrhein-Westfalen zu entwickeln: das ist
unsere Stärke. Uns alle eint, dass wir
Antworten auf die großen Herausforderungen
dieser Zeit finden wollen und ein
nachhaltiges, lebenswertes, sicheres und
soziales Land schaffen wollen. Ich freue
mich auf die Zusammenarbeit mit den
Regierungspräsidenten und der
Regierungspräsidentin.“
Thomas Schürmann
(Regierungspräsident Düsseldorf)
Thomas Schürmann wurde 1979 in Wickede
(Ruhr) geboren. Seit 2019 ist er im
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und
Digitalisierung des Landes
Nordrhein-Westfalen tätig, zuletzt als
Leiter der Gruppe „Wiederaufbau,
Denkmalpflege, Baukultur“ sowie als Leiter
des Referats „Wiederaufbau der Infrastruktur
in Kommunen“. Von 2009 bis 2015 war der
Diplom-Ingenieur bei der Bezirksregierung
Düsseldorf in leitender Position für das
Dezernat Städtebau, Bauaufsicht, Bau-,
Wohnungs- und Denkmalangelegenheiten sowie
-förderung zuständig, danach übernahm er die
Funktion des Persönlichen Referenten der
Regierungspräsidentin. Seit 2012 ist
Schürmann zudem Dozent am Institut für
öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen.
Anmerkung der Redaktion
Zwei Legislaturperioden
prägten Mit Anne Lütges (Grüne, auch Unicef
Deutschland Schatzmeisterin) sowie Brigitta
Radermacher die Bezirksregieung in der
Landeshauptstadt. Insbeonders unter der
Leitung von Brigitta Radermacher geriet die
Bezirksregierung in Hinsicht auf die
Auswirkungen der Schulpolitik de rletzten
NRW-Schulministerin Gebauer (FDP) schwer in
die Kritik. Der Eindruck, dass die
Bezirksregierung Düsseldorf die
umfangreichen Aufsichten insbesonders im
Bereich Schule zu überfordern schien, wurde
immer eklatenter.
Mit der personellen
Neubesetzung ist viel Hoffnung verknüpft.
Die mangelnde Lehrerzuweisung nebst
Schulleitungen besonders im
Grundschulbereich in Duisburg sowie die
Amtsführung im Sektor Schulaufsicht wird
unter starker Beobachtung stehen. Nach wie
vor ist die Landespoltik aufgefordert, hier
bei den wichtigen Stellschrauben
Schulaufsicht einzuwirken oder sogar die
Lastenverteilung in der Bezirskregierung mit
neueen Schwerpunkten zu versehen, also
Schule von anderen Bereichen strikt zu
trennen.
Heinrich
Böckelühr (Regierungspräsident Arnsberg)
Heinrich Böckelühr wurde 1961 in
Schwerte geboren. Seit 2017 ist er Präsident
der Gemeindeprüfungsanstalt
Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Herne. Von
1999 bis 2017 war er hauptamtlicher
Bürgermeister der Stadt Schwerte im Kreis
Unna. Zuvor war der Jurist von 1988 bis 1999
Mitglied des Rates der Stadt Schwerte, von
1989 bis 1999 Vorsitzender des
Jugendhilfeausschusses der Stadt Schwerte
und stellvertretender Vorsitzender der
CDU-Ratsfraktion. Böckelühr leitet seit 2000
als Vorsitzender den Ortsverein Schwerte des
Deutschen Roten Kreuzes und ist
Vorstandsvorsitzender der Hans Hache
Stiftung in Schwerte.
Anna Katharina
Bölling (Regierungspräsidentin Detmold)
Anna Katharina Bölling wurde
1980 in Bad Oeynhausen geboren. Seit 2020
ist sie Landrätin des Kreises
Minden-Lübbecke. Zuvor war die studierte
Politik- und Geschichtswissenschaftlerin als
Sozialdezernentin beim Landkreis Uelzen
(Niedersachsen) sowie als Referentin für
Gesundheit, Soziales, Frauen, Familie und
Kinder, Integration und Europa bei der
CDU-Bürgerschaftsfraktion Bremen (Landtag
und Stadtbürgerschaft) tätig. Von 2005 bis
2009 hatte sie verschiedene Positionen bei
der Konrad-Adenauer-Stiftung, unter anderem
in den Auslandsbüros Warschau (Polen) und
Zagreb (Kroatien), inne.
Dr. Thomas Wilk
(Regierungspräsident Köln) Dr.
Thomas Wilk wurde 1971 in Dortmund geboren.
Seit 2018 ist er Leiter der Abteilung Bauen
sowie des BIM-Competence-Centers im
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und
Digitalisierung des Landes
Nordrhein-Westfalen. An der Technischen
Universität Dortmund hat er seit 2021 einen
Lehrauftrag zum Digitalen Bauen und für
Öffentliches Recht. Von 2013 bis 2018 war
Wilk Kreisdirektor und -kämmerer des Kreises
Unna. Im Anschluss an seine Promotion war
der Jurist zunächst Justiziar im Rechtsamt
der Stadt Bochum, juristischer Dezernent bei
der Bezirksregierung Arnsberg und
Beigeordneter für Recht und Ordnung der
Stadt Gladbeck.
Andreas Bothe
(Regierungspräsident Münster)
Andreas Bothe wurde 1967 in Gadderbaum,
jetzt Bielefeld, geboren. Von Juli 2017 bis
Juni 2022 war er Staatssekretär im
Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge
und Integration des Landes
Nordrhein-Westfalen. Von 2009 bis 2017 war
Bothe im Bundesministerium der Justiz und
für Verbraucherschutz, zuletzt als
Unterabteilungsleiter. Nach seiner
Ausbildung zum Bankkaufmann und
anschließendem Studium der
Rechtswissenschaften arbeitete Bothe
zunächst als Rechtsanwalt und
Geschäftsführer der Haus des Unternehmers
GmbH. Von 2003 bis 2009 war er als Referent
für Rechts- und Innenpolitik der
FDP-Bundestagsfraktion tätig.
Ministerpräsident Hendrik
Wüst dankte ausdrücklich den aus dem Amt
scheidenden Regierungspräsidentinnen und
-präsidenten Hans-Josef Vogel (Arnsberg),
Marianne Thomann-Stahl (Detmold), Birgitta
Radermacher (Düsseldorf) und der
Duisburgerin Gisela Walsken (Köln). Ferner
dankte er Dr. Ansgar Scheipers (Münster),
der als Regierungsvizepräsident seit dem
Weggang von Dorothee Feller die
Amtsgeschäfte kommissarisch
leitete. Dorothee Feller war von 2017 bis
2022 Regierungspräsidentin in Münster und
wurde am 29. Juni 2022 von Ministerpräsident
Hendrik Wüst zur Ministerin für Schule und
Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
ernannt.
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Das Kabinett Wüst |
Düsseldorf, 29. Juni 2022
- Ministerpräsident Hendrik Wüst hat heute
das erste "Schwarz-Grüne Kabinett" in NRW
mit den Ministerinnen und Minister seiner
Regierung, den Parlamentarischen
Staatssekretär im Ministerium für Heimat,
Kommunales, Bau und Digitalisierung sowie
die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre
vorgestellt und vereidigt.
•
Ministerium für Wirtschaft, Industrie,
Klimaschutz und Energie Ministerin Mona
Neubaur - Staatssekretär Paul Höller
Staatssekretärin Silke Krebs
•
Ministerium der Finanzen Minister Dr. Marcus
Optendrenk - Staatssekretär Dr. Dirk
Günnewig
•
Ministerium des Innern Minister Herbert Reul
- Staatssekretärin Dr. Daniela
Lesmeister
•
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie,
Gleichstellung, Flucht und Integration
Ministerin Josefine Paul -
Staatssekretär Lorenz Bahr-Hedemann
•
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und
Soziales Minister Karl-Josef Laumann -
Staatssekretär Matthias Heidmeier
•
Ministerium für Schule und Bildung
Ministerin Dorothee Feller (zuvor
Regierungspräsidentin in Münster)
-Staatssekretär Dr. Urban Mauer
•
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und
Digitalisierung Ministerin Ina Scharrenbach
- Parlamentarischer Staatssekretär Josef
Hovenjürgen MdL Staatssekretär Daniel
Sieveke
•
Ministerium der Justiz Minister Dr. Benjamin
Limbach - Staatssekretärin Dr. Daniela
Brückner
•
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und
Verkehr Minister Oliver Krischer (Vormals im
Habeck-Ministerium) - Staatssekretär
Viktor Haase
•
Ministerium für Landwirtschaft und
Verbraucherschutz Ministerin Silke Gorißen
- Staatssekretär Dr. Martin Berges
•
Ministerium für Kultur und Wissenschaft
Ministerin Ina Brandes (zuvor
Verkehrsministerin als Nachfolgerin von
Wüst) - Staatssekretärin Gonca
Türkeli-Dehnert
•
Minister für Bundes- und
Europaangelegenheiten, Internationales sowie
Medien und Chef der Staatskanzlei Nathanael
Liminski - Staatssekretär für Bundes-
und Europaangelegenheiten, Internationales
sowie Medien Dr. Mark Speich, Amtschef der
Staatskanzlei und Staatssekretär Dr. Bernd
Schulte, Staatssekretärin für Sport und
Ehrenamt Andrea Milz
|
Wahl des NRW-Ministerpräsidenten
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Um 14:45 Uhr
stand wie Wiederwahl von Henrik Wüst im
ersten Wahlgang fest. Düsseldorf,
28. Juni 2022 - Wahlvorschlag der Fraktion
der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Hendrik Wüst MdL. Grundlage: Der
Landtag wählt aus seiner Mitte in geheimer
Wahl ohne Aussprache den Ministerpräsidenten
mit mehr als der Hälfte der gesetzlichen
Zahl seiner Mitglieder (Artikel 52 Absatz 1
Landesverfassung Nordrhein-Westfalen).
Der erste Stimmungstest nach der
Landtagswahl 2022 klappte, obwohl es fünf
Landtagsabgeordnete gab (4 erkrankte
CDU-Mitglieder, ein Grünes Mitglied). CDU
und Grüne verfügen gesamt über 115
Abgeordnete, 98 Stimmen braucht Wüst zur
Wahl. Parlamentspräsident André Kuper
(CDU) verkündete um 14:45 Uhr, dass von den
181 anwesenden Abgeordneten 106 für Wüst
gestimmt haben, 74 stimmten mit Nein-Stimmen
bei einer Enthaltung. Die Vereidigung
des neuen Kabinettes Wüst/Neubauer erfolgt
am Mittwoch, 29. Juni.
|
Forstleute warnen vor steigender
Waldbrandgefahr |
Düsseldorf, 15. Juni 2022 - Mit Blick auf
die steigenden Temperaturen warnen das
Umweltministerium und der Landesbetrieb Wald
und Holz Nordrhein-Westfalen vor zunehmender
Waldbrandgefahr in den nächsten Tagen. Laut
Waldbrandgefahrenindex des Deutschen
Wetterdienstes ist am kommenden Samstag, 18.
Juni 2022, verbreitet mit einer mittleren,
regional sogar mit hoher Waldbrandgefahr zu
rechnen. Lokal, so warnen die Forstleute,
könne die Gefahr zum Beispiel an warmen
Südhängen mit trockenem Brandmaterial auch
schnell sehr groß werden.
Besonders
gefährdet sind zudem die
Fichten-Schadflächen, auf denen Stürme,
Trockenheit und Borkenkäferbefall zu einer
Zunahme von trockenen Holzresten geführt
haben. Allein im Jahr 2021 hat der
Landesbetrieb Wald und Holz
Nordrhein-Westfalen 79 Brände registriert,
die eine Waldfläche von knapp 5,8 Hektar
zerstört haben. Die meisten Brände werden
durch Menschen verursacht. Das
Umweltministerium und Wald und Holz
Nordrhein-Westfalen rufen daher zu
besonderer Vorsicht im Wald auf. Hierzu
gehöre die Beachtung des Rauchverbots im
Wald vom 1. März bis zum 31. Oktober.
Zur Waldbrandvorsorge hat das
Umweltministerium die Bußgeldempfehlungen im
neuen Verwarnungs- und Bußgeldkatalog Umwelt
deutlich verschärft. So wird für das
Feuermachen im Wald ein Bußgeld von bis zu
5.000 Euro (bisher bis 1.020 Euro) oder für
das Rauchen im Wald von März bis Oktober ein
Bußgeld von 150 Euro (bisher 80 Euro)
empfohlen. Zudem sind Waldwege und Zufahrten
dringend für Rettungsfahrzeuge freizuhalten.
Fahrzeuge sollten nur auf befestigten
Flächen abgestellt werden, damit heiße
Fahrzeugteile kein Gras entzünden.
Mit dem Ziel von mehr Vielfalt und
Klimastabilität fördert das Land die
Wiederbewaldung der Fichten-Schadflächen mit
artenreichen Mischwäldern. Diese sind
ökologisch wertvoll und gleichzeitig weniger
waldbrandgefährdet. Zum Ausbau der
Waldbrandvorsorge plant die Landesregierung
zudem in einem Pilotprojekt am Niederrhein
die Einrichtung einer kameragestützten
Waldbrandfrüherkennung. Weitere
Informationen
des
Landesbetriebes Wald und Holz
Nordrhein-Westfalen
Waldbrandgefahrenindex des DWD
Portal Waldinfo.NRW
|
Was haben die umfassenden Prüfungen
durch die Landesregierung zur Sicherstellung
der Lehrkräfteversorgung ergeben?
|
Vorbemerkung der Kleinen
Anfrage Düsseldorf, Mai 2022 - Dass der
Lehrkräftemangel eine der größten
Herausforderungen für das Bildungssystem,
aber auch grundsätzlich für die
Landespolitik darstellt, ist hinlänglich
bekannt. Nicht nur an Förder- und
Grundschulen, sondern auch an Berufskollegs
und in den MINT-Fächer fehlt Lehrpersonal,
während ein Überschuss an
Gymnasiallehrkräften vorhanden ist. Es
bedarf deshalb dringend der Verbesserung der
Lehrkräfteversorgung.
Die
regierungstragenden Fraktionen haben im
September 2020 ihren Antrag
„Lehrkräfteversorgung sicherstellen:
Möglichkeiten der passgenauen
Lehrerausbildung nutzen“ (Drucksache
17/10850) eingebracht, in dem sie diese als
„eine elementar wichtige Aufgabe“
klassifizieren und die Zahl der
Seiteneinsteigerinnen und -einsteiger, der
Pensionäre, die weiterhin oder wieder im
Schuldienst tätig sind sowie der Sek
II-Lehrkräfte, die sich für zwei Jahre an
Grundschulen bzw. Sek I-Schulen verpflichtet
haben, benennen.
Zugleich äußern sie
im selbigen Antrag, dass
Seiteneinsteigerinnen und -einsteiger „keine
dauerhafte Lösung“ darstellten. Deshalb
müsse das Augenmerk auf einer
„bedarfsangepasste[n] grundständige[n]
Ausbildung von Lehrkräften“ liegen, wozu u.
a. Beratungsangebote an Hochschule für
angehende und/oder beginnende
Lehramtsstudierende einen Beitrag leisten
könnten. Mit Verabschiedung des Antrags am
28.04.2021 hat der Landtag die
Landesregierung mit umfassenden
Prüfaufträgen beauftragt.
Die
Ministerin für Schule und Bildung hat die
Kleine Anfrage 6528 mit Schreiben vom 9. Mai
2022 namens der Landesregierung im
Einvernehmen mit der Ministerin für Kultur
und Wissenschaft beantwortet. Vorbemerkung
der Landesregierung Die Bildungspolitik und
damit auch die Zukunft unserer Kinder und
Jugendlichen hat für die Landesregierung
absoluten Vorrang. Wie bislang keine vor ihr
investiert diese Landesregierung in die
Köpfe und damit in die Zukunft unserer
Kinder und Jugendlichen.
Innerhalb
von nur fünf Jahren hat die aktuelle
Landesregierung den Schuletat um mehr als
3,1 Milliarden Euro gesteigert – Geld, das
den Schülerinnen und Schülern insbesondere
in Form von zusätzlichen Lehrerstellen
dauerhaft zu Gute kommt. Die Landesregierung
hat in dieser Legislaturperiode große
Anstrengungen unternommen, um trotz des von
der Vorgängerregierung maßgeblich
verursachten Lehrermangels die Versorgung
der Schulen mit gut ausgebildeten
Lehrkräften zu verbessern. Die Maßnahmen der
Landesregierung zur besseren Ausstattung der
Schulen mit Lehrkräften und weiterem
Personal, die tatsächlich in den Schulen
arbeiten und unterrichten, sowie die
Bereitstellung von mehr Lehrerstellen für
die Schulen waren in dieser
Legislaturperiode sehr erfolgreich:
1. Im Schuljahr 2021/2022
arbeiteten und unterrichteten rund 13.300
Lehrkräfte (und weitere Landesbedienstete)
mehr an den öffentlichen Schulen in
Nordrhein-Westfalen als im Schuljahr
2016/2017 zur Zeit der Vorgängerregierung.
2. Seit 2017 hat
die Landesregierung rund 16.000
Lehrerstellen geschaffen und erhalten, knapp
10.000 zusätzliche Stellen wurden
geschaffen, mehr als 6.300 von der
Vorgängerregierung zur Streichung
vorgesehene Stellen wurden erhalten. Damit
wurde dafür gesorgt, dass die Schulen in
Nordrhein-Westfalen besser auf zunehmende
Herausforderungen wie Inklusion,
Integration, aber auch die Beseitigung der
Folgen der Corona-Pandemie vorbereitet sind.
3. Die
Landesregierung hat zusammen mit den
Hochschulen eine Studienplatz-Offensive
gestartet, die konsequent umgesetzt wird.
Damit werden rund 1.450 zusätzliche
Studienplätze geschaffen und dauerhaft
gesichert, insbesondere für die Lehrämter
Grundschule und Sonderpädagogik, für die von
der Vorgängerregierung nicht in
ausreichendem Maße Studienplätze
bereitgestellt wurden. Für das Lehramt an
Berufskollegs wurden die Studienplätze in
der Fachrichtung Sozialpädagogik etwa
verdreifacht und zusätzliche
Studienstandorte geschaffen.
Des
Weiteren hat die Landesregierung gemeinsam
mit den Hochschulen bereits vor der
Studienplatzoffensive zahlreiche zusätzliche
Studienplätze geschaffen bzw. gesichert.
Auch die kurzfristigen Maßnahmen zur
Lehrkräftegewinnung verlaufen ausgesprochen
erfolgreich. Mit mittlerweile vier
Maßnahmenpaketen zur Personalgewinnung sind
über 5.700 (Stand: 1. Februar 2022)
zusätzliche Einstellungen auf Stellen
gelungen, die ansonsten leergelaufen wären –
ein sehr gutes Ergebnis, von dem unsere
Schulen unmittelbar profitieren und das
zeigt, was möglich ist, wenn diese Aufgaben
entschieden angegangen werden.
Die
Bekämpfung des Lehrermangels ist eine
langfristige Aufgabe. Zu viel ist in den
Jahren vor 2017 versäumt worden,
insbesondere bei der Erstellung von
Lehrkräftebedarfsprognosen und der daraus
folgenden Schaffung zusätzlicher
Studienplätze. Darüber hinaus hat auch die
Pandemie zusätzliche Herausforderungen mit
sich gebracht.
Die Zahlen im
Einzelnen: Die Zahl der Stellen im
Lehrerstellenhaushalt ist seit 2017 unter
der jetzigen Landesregierung von 159.943 um
9.817 deutlich auf 169.760 im Haushalt 2022
erhöht worden. Allein mit dem Haushalt 2022
wurden rund 4.000 Stellen neu geschaffen.
Hinzu kommt, dass die Landesregierung seit
2018 mehr als 6.300 kw-Vermerke der
Vorgängerregierung gestrichen und diese
Stellen damit langfristig für die Schulen
gesichert hat. Damit stellt die jetzige
Landesregierung den Schulen im Vergleich zu
den Planungen der vorherigen Landesregierung
insgesamt über 16.000 zusätzliche Stellen
im Lehrerstellenhaushalt zur Verfügung. So
hat sich das Verhältnis der in den
jeweiligen Haushalten ausgewiesenen
veranschlagten Stellen im
Lehrerstellenhaushalt zu der entsprechenden
Zahl der Schülerinnen und Schüler seit 2017
von 1:14,58 auf 1:13,41 im Haushalt 2022
verbessert.
Die zusätzlich
geschaffenen Stellen bedeuten für die
Schulen eine deutliche Standardverbesserung,
die sich auch entsprechend auf die Höhe der
zugewiesenen Stellen (Stellenbedarf)
auswirkt. Die Lage auf dem
Lehrkräftearbeitsmarkt in
Nordrhein-Westfalen ist in einigen
Lehrämtern – wie in nahezu allen anderen
Bundesländern – allerdings sehr angespannt.
Es ist derzeit nicht möglich, alle zur
Verfügung stehenden Stellen zeitnah mit
grundständig ausgebildeten Lehrkräften zu
besetzen. Um einem aktuellen
Lehrkräftemangel mit grundständig
ausgebildeten Lehrkräften entgegen zu
treten, hätte bei einer regulären
Studiendauer inkl. Vorbereitungsdienst von
circa sieben Jahren eine Einrichtung von
Studienplätzen basierend auf
Lehrkräftebedarfsprognosen in den Jahren
2014 – 2017 erfolgen müssen.
Die
jetzige Landesregierung hat auf diese
Situation auf der Grundlage einer neuen
Lehrkräftebedarfsprognose unmittelbar
reagiert und begegnet dieser Herausforderung
mit einem Bündel von Maßnahmen, die kurz-,
mittel- und langfristig Wirkungen zeigen.
U.a. hat die aktuelle Landesregierung die
Studienkapazitäten in den besonders
kritischen Bereichen deutlich ausgeweitet.
Im Grundschullehramt wurden zum
Wintersemester 2020/2021 dauerhaft 300 neue
Bachelor-Studienplätze und später anwachsend
die zugehörigen Masterstudienplätze
geschaffen und dauerhaft eingerichtet.
Damit haben Land und Hochschulen mit der
bereits erfolgten Erhöhung im Jahr 2018 seit
Beginn der Legislaturperiode im
Grundschullehramt rund 700 neue Plätze
dauerhaft eingerichtet. Für den Bereich
Sonderpädagogik sind bereits über 500
weitere Bachelor-Studienplätze seit 2018
geschaffen bzw. gesichert worden.
Zum Wintersemester 2022/2023 und 2023/2024
wird es des Weiteren an zwei neuen
Standorten – Duisburg-Essen und Münster –
die Möglichkeit für jeweils 120
Bachelorstudierende geben, das Lehramt für
Sonderpädagogische Förderung zu studieren.
Wegen der im Einzelnen ergriffenen Maßnahmen
wird auf die Antwort der Landesregierung auf
die Kleine Anfrage 5796 verwiesen
(Drucksache 17/14987). Seit Beginn der
Maßnahmen konnten bisher über 5.700
Einstellungen oder Weiterbeschäftigungen
zusätzlich erfolgen; Stand: 1. Februar 2022.
Im Schuljahr 2021/2022 arbeiteten und
unterrichteten an den öffentlichen Schulen
in Nordrhein-Westfalen rund 13.300
hauptamtlich/hauptberufliche Lehrkräfte (und
weitere Landesbedienstete) mehr als im
Schuljahr 2016/2017.
Auch diese Zahl
dokumentiert eindrucksvoll, dass die
Bemühungen der Landesregierung trotz eines
sehr angespannten Lehrkräftearbeitsmarktes
wirken und erfolgreich waren. Vor diesem
Hintergrund beantworte ich die konkreten
Anfragen wie folgt: 1. Was haben
diese umfassenden Prüfungen durch die
Landesregierung ergeben? Die
Landesregierung ergreift kurz-, mittel- und
langfristig wirkende Maßnahmen, um die
Lehrkräfteversorgung jetzt und in Zukunft
sicherzustellen. Dafür spielt unter anderem
die Studienberatung an den Universitäten
eine große Rolle.
Neben der
allgemeinen Studienberatung und der
Studienberatung explizit für
Lehramtsstudierende, die auch die
individuelle Studien- und Prüfungsplanung in
den Fokus nehmen und von den Zentren für
Lehrerbildung angeboten werden, gibt es in
der Regel noch Studienfachberatungen,
Online-Angebote sowie
Orientierungsberatungen. Darüber
hinausgehend bestehen an einigen
Universitäten besondere Mentoring-Programme,
die gezielt Lehramtsinteressierte und
Lehramtsstudierende in den Blick nehmen.
Daneben stellt das Land breite
Informations- und Beratungsangebote für
Studierende und Studieninteressierte zur
Verfügung: neben den landesweiten
Internetportalen und Angeboten im Rahmen der
Lehrerwerbekampagne des Ministeriums für
Schule und Bildung insbesondere die
landesweite Beratungsstelle beim
Landesprüfungsamt für Lehrämter an Schulen
(seit 2018 rund 40.000 Beratungsanfragen)
sowie die Beratungsstellen der
Bezirksregierungen (vor allem zu
Einstellungsmöglichkeiten und
-voraussetzungen).
Die Anrechnung
von Vortätigkeiten auf die Dauer des
Vorbereitungsdienstes war Gegenstand in
Dienstbesprechungen mit den
Bezirksregierungen. Regelungen zur
Anrechnung von Vortätigkeiten auf die Dauer
des Vorbereitungsdienstes (§ 7 Absatz 2 OVP)
können aktiv genutzt werden, um für
Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter
mit zuvor erbrachten Vortätigkeiten den
Vorbereitungsdienst individuell zu
verkürzen. Seit Mai 2021 stellen die
geänderten Regelungen der Ordnung des
Vorbereitungsdienstes (§ 7 Absatz 4 OVP)
klar, dass dabei auch der Aspekt der
individuellen Leistungsfähigkeit zu
berücksichtigen ist. Der erleichterte Erwerb
einer vollen Lehramtsbefähigung für ein
weiteres Lehramt nach Einstellung in den
Schuldienst wurde mit dem 15.
Schulrechtsänderungsgesetz deutlich
erweitert; die Regelungen werden erfolgreich
angewendet. Insoweit ist ein breiteres
Angebot an Ergänzungsstudiengängen
grundsätzlich nicht mehr erforderlich.
An zwei Universitäten besteht unabhängig
davon bereits die Möglichkeit, die Lehrämter
an Grundschulen oder an Haupt-, Real- ,
Sekundar- und Gesamtschulen mit Elementen
der Sonderpädagogik zu studieren, und nach
dem ersten Abschluss eines Master of
Education mit einem weiteren
(zweisemestrigen) Ergänzungsstudiengang und
einem weiteren lehramtsbezogenen
Masterabschluss eine zusätzliche und
gleichwertige Lehramtsbefähigung für das
Lehramt für sonderpädagogische Förderung zu
erwerben.
Für
Erweiterungsstudiengänge zum ergänzenden
Erwerb von Lehrbefähigungen in weiteren
Fächern wurden zuletzt neue Rechtsgrundlagen
geschaffen (durch Änderung des § 77d des
Hochschulgesetzes und eine entsprechende
Anpassung des § 16 Lehrerausbildungsgesetzes
mit dem 16. Schulrechtsänderungsgesetz). Das
Land Nordrhein-Westfalen gewährt Bewerbenden
für die Einstellung in den
Vorbereitungsdienst der Lehrämter eine
Ausbildungsplatzgarantie, sofern alle
formellen Voraussetzungen erfüllt werden.
Hierzu werden pro Kalenderjahr 9.000
Einstellungsermächtigungen für neue
Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter
vorgehalten.
Diese auskömmliche
Anzahl sichert, dass landesweit unter
Einbeziehung aller Schulformen und Schulen
angehende Lehrkräfte eine gleichwertige und
qualitativ hochwertige schulpraktische
Ausbildung erfahren. Somit kann – anders als
in den meisten anderen Bundesländern – die
Ausbildungsplatzgarantie ohne Wartezeiten
für alle geeigneten Bewerberinnen und
Bewerber umgesetzt werden. Auf der Grundlage
der jeweils aktuellen Amtlichen Schuldaten
zu erteiltem Unterricht erfolgt eine
Quotierung der Ausbildungsplätze für die
fünf Regierungsbezirke, wobei zu jedem
Aufnahmetermin geprüft wird, ob
Aufnahmekapazitäten zu Gunsten besonders zu
stärkender Ausbildungsregionen anteilig
angepasst werden können.
Ziel des
Zuweisungsverfahrens ist es, im Rahmen der
Ausbildungskapazitäten möglichst vielen
Bewerbenden einen Dienstantritt an einem der
gewünschten Ausbildungsorte zu ermöglichen.
Es gelingt über alle Lehrämter hinweg in
jedem Verfahren ca. 75 Prozent der
Bewerbenden ihrem ersten Ortswunsch
zuzuweisen. Nimmt man die Ortswünsche der
Rangfolge 2-4 dazu, sind es sogar 90
Prozent. Diese Praxis hat das Ziel, die Zahl
der Nichtantritte signifikant zu vermindern.
Dies gilt insbesondere für die zu stärkenden
Ausbildungsorte, womit wünschenswerte
„Klebeeffekte“ – auch über die Zeit des
Vorbereitungsdienstes hinaus – unterstützt
werden.
Die bisherigen Maßnahmen zur
berufsbegleitenden Vorbereitung von
Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern
an den ZfsL sind in pädagogischer Hinsicht
bereits weitreichend an den
Qualitätsstandards grundständig
ausgebildeter Lehrkräfte orientiert.
Perspektivisch können die Maßnahmen in den
ersten sechs Monaten des berufsbegleitenden
Vorbereitungsdienstes intensiviert werden,
insbesondere in Bezug auf die überfachliche
Qualifizierung. Die befristeten neuen
Regelungen zur Pädagogischen Einführung im
Grundschulbereich, die Formen einer früheren
und besseren Begleitung im Seiteneinstieg
bis 2023 erproben, können danach Grundlage
für eine Weiterentwicklung in allen
Schulformen werden.
Im Anschluss an
die Erstqualifizierung im Seiteneinstieg
können Angebote der Lehrerfortbildung zur
Nachqualifizierung von (ehemaligen)
Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern
genutzt werden, auch Angebote von
Hochschulen.
2. Wie haben
sich die im Antrag genannten Zahlen zu
Pensionärinnen und Pensionären,
Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern
sowie Sek-II-Lehrkräften, die sich an
Grundschulen bzw. Sek-I-Schulen verpflichtet
haben, seither entwickelt? (Bitte
nach den im Antrag selbst definierten
Kategorien aufschlüsseln:
Pensionäre, die den Schuldienst
wiederaufgenommen haben; Pensionäre, die
weiterhin im Schuldienst geblieben sind;
Seiteneinsteigerinnen und -einsteiger;
Lehrkräfte für das Lehramt an Gymnasien und
Gesamtschulen, die sich für zwei Jahre an
einer Grundschule verpflichtet haben;
Lehrkräfte für das Lehramt an Gymnasien und
Gesamtschulen, die an eine Schule für die
Sekundarstufe I gewechselt sind.
Hierbei bitte darauf achten, dass die
aufgelistete Zahl der jeweiligen Kategorie
nicht den Zeitraum der vorherigen Nennung
einschließt, sondern nahtlos an den
Zeitraum, an dem der Wert erhoben worden
ist, der im Antrag genannt wird, anknüpft,
d. h. dass beispielsweise für die Lehrkräfte
an Gymnasien und Gesamtschulen, die sich für
zwei Jahre an einer Grundschule verpflichtet
haben, die erhobene Zahl den Zeitraum erst
ab dem 16.02.2020 bis heute erfasst, während
die Zahl der Seiteneinsteigerinnen und
-einsteiger die im Antrag genannten 2.736
nicht mehr umfasst, sondern erst die ab dort
neu gewonnenen.)
Die
Einstellungszahlen werden regelmäßig erfasst
und entsprechend aufsummiert. • Die Zahl
der Lehrkräfte, die in Nordrhein-Westfalen
wieder im Schuldienst als tarifbeschäftigte
Lehrkräfte tätig sind, hat sich seit 2016
von 415 Lehrkräften auf 942 Lehrkräfte im
Jahr 2021 mehr als verdoppelt. •
Bezüglich der Möglichkeit, den Eintritt in
den Ruhestand/die Rente hinauszuschieben,
ist die Zahl seit 2016 von 58 auf 87 im Jahr
2021 gestiegen. Zusammen betrachtet ergibt
sich gegenüber dem Jahr 2016 ein Anstieg von
473 auf 1.029 Beschäftigungen (Quelle/Stand:
ASD 10/2021). • Einstellungen von
Personen im Seiteneinstieg für alle
Schulformen: 789 Einstellungen in 2017,
1.006 Einstellungen in 2018, 754
Einstellungen in 2019, 674 Einstellungen in
2020, 553 Einstellungen in 2021, bisher 94
Einstellungen in 2022 (Stand: 01.02.2022);
seit 2017 insgesamt 3.870 Einstellungen.
• Einstellung von Sek II-Lehrkräften an
Grundschulen mit einer Versetzungsgarantie
nach zwei oder vier Jahren (Erlass vom
13.09.2017): 28 Einstellungen in 2017, 152
Einstellungen in 2018, 211 Einstellungen in
2019, 199 Einstellungen in 2020, 120
Einstellungen in 2021, bisher 12
Einstellungen in 2022 (Stand: 01.02.2022);
seit 2017 insgesamt 722 Einstellungen.
• Einstellung von Sek II-Lehrkräften an
Sek I-Schulen mit einer
Laufbahnwechselgarantie nach vier Jahren
(Erlass vom 03.07.2018): 36 Einstellungen in
2018, 138 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17.
Wahlperiode Drucksache 17/17116 6
Einstellungen in 2019, 98 Einstellungen in
2020, 129 Einstellungen in 2021, bisher 26
Einstellungen in 2022 (Stand: 01.02.2022);
seit 2018 insgesamt 427 Einstellungen.
|
Sonderkommission
gegen Geldautomatensprenger
Innenministerium
|
Düsseldorf/Duisburg,
4. Mai 2022 - Um die landesweit gestiegenen
Sprengungen von Geldautomaten gezielt zu
bekämpfen, hat Innenminister Herbert Reul
eine Sonderkommission im Innenministerium
eingesetzt. Ziel der Soko BEGAS (Bekämpfung
und Ermittlung von
Geldausgabeautomaten-Sprengungen) ist es,
die bisherigen Ermittlungs-, Fahndungs- und
Präventionsansätze zu analysieren und neue
Standards zu setzen, um das Delikt
einheitlich und effizient anzugehen.
„BEGAS ermittelt nicht selbst, sondern
die Sonderkommission prüft, ob das, was wir
machen gut genug ist, wo wir besser werden
können, was wir ändern müssen. Die Soko
stellt einmal alles auf den Kopf, um die
beste, schlagkräftigste Antwort auf die
Geldautomatensprenger zu geben“, so
Innenminister Reul. Die Sonderkommission hat
im April ihre Arbeit aufgenommen und ist
zunächst für einen Zeitraum von sechs
Monaten angelegt. Eine erste Erkenntnis der
Soko: Künftig soll die Tatortarbeit bei den
Behörden konzentriert werden, die über eine
Kriminaltechnische Untersuchungsstelle (KTU)
verfügen.
„Um die Täter zu kriegen,
sind Spurensuche und Spurensicherung enorm
wichtig – da müssen absolute Spezialisten
ran“, so Reul. Ein entsprechender Erlass zur
Umsetzung dieser Änderungen ist bereits
gefertigt und wird den Behörden zeitnah
zugehen. Zweite Erkenntnis: Es braucht einen
ganzheitlichen Ansatz aus Prävention,
Repression, eine starke Zusammenarbeit mit
den Banken und mehr internationale
Zusammenarbeit. „Künftig sollen sich
Experten aus allen Disziplinen über jeden
Geldautomaten beugen, der gesprengt worden
ist“, so Reul. „Denn wir wollen keine noch
so kleine Lücke zwischen dem, was wir tun
und dem, was möglich ist. Die Soko ist
unsere geballte und gebündelte Antwort auf
die Automatensprenger.
Man könnte
auch sagen: Mit BEGAS zünden wir jetzt den
Turbo.“ Die im Innenministerium
angesiedelte fünfköpfige Sonderkommission
wird von der Kriminalistin Christa Lübbers
geleitet. Sie ist seit fast 30 Jahren bei
der Polizei. Nach fünf Jahren im
Landeskriminalamt war sie zuletzt Leiterin
des Staatsschutzes beim Polizeipräsidium
Düsseldorf. Hier leitete sie einen der
größten Einsätze in der Amtszeit von
Innenminister Reul – ein Hawala-Verfahren
mit Vermögensarresten von mehr als 140
Millionen Euro.
„Nicht zuletzt
dieses Verfahren hat mich gelehrt, dass
Ausdauer und interdisziplinäres Handeln der
Schlüssel zum Erfolg sind! In beiden Fällen
haben wir es mit Profis zu tun, die ihre
Vorgehensweisen immer wieder anpassen“,
stellt Christa Lübbers den Bezug zur
aktuellen Soko dar. Im vergangenen Jahr
wurden in Nordrhein-Westfalen 152
Geldautomaten gesprengt. In diesem Jahr
waren es bereits 73 Sprengungen (Stand
04.05.22). Im Vergleich zum
Vorjahreszeitraum ist das mehr als eine
Verdreifachung. Nicht nur die Zahlen sind
gestiegen, auch die Brutalität der Täter hat
zuletzt zugenommen. Früher wurde
hauptsächlich Gas genutzt, heute
Festsprengstoff.
„Das heißt, dass
immer öfter nicht ‚nur‘ der Geldautomat
zerstört wird, sondern auch das ganze
Drumherum“, sagte Innenminister Reul.
Während sich die Täter früher nach einer
Sprengung oft versteckten, hat es die
Polizei heute mit waghalsigen und
halsbrecherischen Fluchtfahrten zu tun.
Reul: „Es war bislang pures Glück, dass kein
Mensch bei einer Sprengung oder bei einer
Verfolgungsfahrt gestorben ist. Ich will
handeln bevor es Tote gibt – auch deshalb
setzen wir jetzt die Sonderkommission ein.“
Auf die neue Brutalität der Täter und die
gestiegene Zahl an Sprengungen hat die
nordrhein-westfälische Polizei seit
Jahresanfang bereits mit verschiedenen
Maßnahmen reagiert:
- Seit Anfang
Februar hat die Polizei in allen 47
Kreispolizeibehörden ihre Fahndungsmaßnahmen
in den Nachtzeitstunden sowie ihre Präsenz
in potentiellen Gefahrenräumen verstärkt.
Reul: „Wir sind mit allen verfügbaren
Kräften auf der Straße.“
- Ende
Februar gab es einen Bankengipfel im
Innenministerium. Bei diesem Gipfel haben
Banken, Volksbanken, Sparkassen und die
Polizei ein Maßnahmenpaket beschlossen. So
erstellen Banken und Polizei für jeden der
rund 11.000 Geldautomaten in
Nordrhein-Westfalen eine Gefahrenbewertung,
um geeignete Maßnahmen zu treffen. Hierzu
zählen ein Zufahrtsschutz sowie eine
verbesserte Überwachung der Innenräume. Auch
der Abbau von Geldautomaten an
Risikostandorten kommt als Maßnahme in
Frage.
- Die nordrhein-westfälischen
Sicherheitsbehörden wie das
Landeskriminalamt haben ihre Zusammenarbeit
mit den niederländischen Kolleginnen und
Kollegen nochmals intensiviert. So hatte
Innenminister Reul erst im April mit seiner
niederländischen Kollegin, der Ministerin
für Justiz und Sicherheit Dilan
Yeşilgöz-Zegerius, gesprochen. Bei den
Geldautomatensprengern handelt es sich nicht
nur, aber immer wieder um Banden aus den
Niederlanden.
- „Die
Sonderkommission BEGAS wird diese Maßnahmen
noch erheblich beflügeln und einen starken
Part in unserem Kampf gegen die
Automatensprenger einnehmen“, so
Innenminister Reul.
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Bereits
14.700 Kinder aus der Ukraine an NRW-Schulen
Ministerium für
Schule und Bildung
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Düsseldorf/Duisburg,
2. Mai 2022 - Die Zahl der aus der Ukraine
geflüchteten Kinder und Jugendlichen, die an
den öffentlichen Schulen in
Nordrhein-Westfalen unterrichtet werden, ist
auf 14.700 gestiegen (Stichtag: 27. April).
In der Woche vor den Osterferien waren es
noch 8.753 Schülerinnen und Schüler
(Stichtag: 6. April).
Das geht aus
der aktuellen Umfrage zu den neu
zugewanderten Schülerinnen und Schülern
hervor, die das Ministerium für Schule und
Bildung seit Ende März 2022 wöchentlich
durchführt. Schul- und Bildungsministerin
Yvonne Gebauer erklärte: „Unsere Schulen
gehen sehr verantwortungsbewusst mit der
Situation um. Die Kinder aus der Ukraine
werden herzlich aufgenommen. Die
Hilfsbereitschaft ist enorm. Dafür bin ich
ihnen sehr dankbar. Das Land unterstützt die
Schulen bei dieser Aufgabe mit einem
umfassenden Konzept und zusätzlichen
Ressourcen. Dabei können wir auch auf eine
gut ausgebaute Infrastruktur zur Aufnahme
von Kindern und Jugendlichen mit
Zuwanderungsgeschichte aufbauen.“
Die Ergebnisse der wöchentlichen Umfrage zu
neu zugewanderten Schülerinnen und Schülern
an den Schulen in Nordrhein-Westfalen werden
hier im Bildungsportal bis auf die Ebene
der Kreise und kreisfreien Städte
veröffentlicht. Die Zahlen zeigen, dass die
geflüchteten Kinder und Jugendlichen
gleichmäßig über das Land verteilt sind. Die
Verteilung auf die verschiedenen Schulformen
können der folgenden Tabelle entnommen
werden:
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Abiturprüfungen
2022 in Nordrhein-Westfalen
Ministerium für
Schule und Bildung
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Düsseldorf/Duisburg,
26. April 2022 - Ab dem 26. April werden in
Nordrhein-Westfalen rund 73.000 Schülerinnen
und Schüler an 968 öffentlichen und privaten
Gymnasien, Gesamtschulen,
Weiterbildungskollegs und Waldorf-Schulen
ihre Abiturprüfungen ablegen. Insgesamt gibt
es in 40 Fächern zentrale schriftliche
Prüfungen. Auch an 234 öffentlichen und
privaten Berufskollegs werden in diesem Jahr
rund 9.500 Schülerinnen und Schüler an den
Abiturprüfungen teilnehmen. Wegen der
beruflichen Ausrichtung der Schulen gibt es
hier eine höhere Zahl an Prüfungsfächern von
insgesamt 47.
Schul- und
Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Hinter
den Schülerinnen und Schülern liegen
herausfordernde Zeiten und auch dieses Jahr
haben wir sichergestellt, dass alle
Prüflinge in Nordrhein-Westfalen unter
fairen Bedingungen ihre Abiturprüfungen
ablegen und zu einem vollwertigen und
erfolgreichen Abschluss ihrer schulischen
Laufbahn kommen. Dafür wurden erneut
Anpassungen vorgenommen, die die
Schülerinnen und Schüler bei der
Vorbereitung und dem Ablegen der Prüfungen
unterstützen und den pandemiebedingten
Herausforderungen der letzten Jahre Rechnung
tragen.“
Um die besondere Situation
der Abschlussjahrgänge 2022 in geeigneter
Weise zu berücksichtigen, hat das
Ministerium für Schule und Bildung bereits
Maßnahmen ergriffen, damit den Schülerinnen
und Schülern keine pandemiebedingten
Nachteile entstehen. Dazu zählt eine
besondere Prüfungsvorbereitungszeit. Vom 1.
bis zum 7. April 2022 fand zur Vorbereitung
auf die Prüfungen nur noch Unterricht in den
Abiturfächern statt. Darüber hinaus gibt es
auch in diesem Jahr das Angebot einer
erweiterten Aufgabenauswahl. Die
Aufgabenkommissionen haben zusätzliche
Aufgaben erarbeitet, sodass in ausgewählten
Fächern erweiterte Auswahlmöglichkeiten für
Prüflinge bzw. Lehrkräfte bestehen. Dadurch
bietet sich vor allem den Lehrkräften ein
größerer Spielraum zwischen fachlich
anspruchsvollen Aufgaben jene auszuwählen,
die zum erteilten Unterricht bestmöglich
passen.
An den Beruflichen Gymnasien
gab es vergleichbare Anpassungen, so wurden
die Prüfungsthemen gezielt fokussiert, um
eine bestmögliche Vorbereitung der
Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten.
Die schriftlichen Abiturprüfungen
werden zwischen dem 26. April und dem 10.
Mai geschrieben. Die mündlichen Prüfungen
finden ab dem 11. Mai statt. Der
letztmögliche Tag der Zeugnisausgabe ist der
25. Juni.
Abschließend erklärte
Schul- und Bildungsministerin Yvonne
Gebauer: „An dieser Stelle möchte ich auch
noch einmal ausdrücklich allen
Schulleitungen und Lehrkräften danken, die
in den vergangenen Monaten und Jahren die
angehenden Abiturientinnen und Abiturienten
unter diesen besonderen Herausforderungen
begleitet, unterstützt und vorbereitet
haben. Es waren herausfordernde Jahre, aber
ich kann nur allen Schülerinnen und Schülern
mit auf den Weg geben: Vertrauen Sie auf
sich und auf Ihre Fähigkeiten. Ich wünsche
allen Prüflingen viel Erfolg für die
anstehenden Prüfungen.“
Die genauen
Prüfungstermine für die einzelnen Fächer an
den allgemeinbildenden Schulen finden Sie
hier.
Die genauen Prüfungstermine für die
einzelnen Fächer an den Beruflichen
Gymnasien finden Sie
hier.
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NRW-Konzept zur Beschulung neu
zugewanderter Schülerinnen und Schüler
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Düsseldorf,
11. April
2022 - Um die Schulen in Nordrhein-Westfalen
bestmöglich bei der Aufnahme und
Unterrichtung von Kindern und Jugendlichen
aus der Ukraine zu unterstützen, hat das
Ministerium für Schule und Bildung ein
umfassendes Konzept erarbeitet. Auf
insgesamt 40 Seiten werden darin praxisnahe
Hinweise gegeben, wie der Unterricht vor Ort
für neu zugewanderte Schülerinnen und
Schüler geplant, organisiert und
durchgeführt werden kann.
Schul- und
Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Kinder
und Jugendliche, die bei uns Schutz suchen,
sind an unseren Schulen herzlich willkommen.
Das Engagement, mit dem sich unsere Schulen
ihrer neuen Schülerinnen und Schüler
annehmen, ist bewundernswert – insbesondere,
wenn man bedenkt, wie herausfordernd die
vergangenen zwei Pandemie-Jahre für unsere
Schulen gewesen sind. Mit unserem neuen
Rahmenkonzept wollen wir sie und alle am
Schulleben vor Ort Beteiligten daher in
geeigneter Weise unterstützen. Dabei ist mir
bewusst: Ein gutes Rahmenkonzept benötigt
auch gute Rahmenbedingungen. Deshalb stärken
wir in einem ersten Schritt vor allem die
personellen und organisatorischen Ressourcen
unserer Schulen.“
Bereits jetzt
werden durch das Ministerium für Schule und
Bildung mehr als 5.000 Stellen für die
Integration zur Verfügung gestellt. Dieser
Bereich wird nun so finanziell verstärkt,
dass auch dem Bedarf nach einer zusätzlichen
Verstärkung durch Aushilfskräfte entsprochen
werden kann. Darüber hinaus werden 1.052
Lehrerstellen zusätzlich zur Beschulung
geflüchteter Schülerinnen und Schüler
eingesetzt und den Bezirksregierungen
zugewiesen. Zudem werden die flexiblen
Mittel für Vertretungsunterricht in Höhe von
rund 60 Millionen Euro kurzfristig um
weitere 3,5 Millionen Euro erhöht.
Um möglichst schnell zusätzliches Personal
gewinnen zu können, wurden die
Schulleitungen in Nordrhein-Westfalen mit
der
SchulMail vom 4. April 2022 gebeten,
geeignete Lehrkräfte vorab anzusprechen mit
dem Ziel • der vorzeitigen Rückkehr aus
der Beurlaubung, • der Aufstockung einer
Teilzeitbeschäftigung, • des späteren
Eintritts in den Ruhestand oder die Rente,
• der Gewinnung von bereits in den
Ruhestand oder die Rente eingetretenen
Lehrkräften für eine Vertretungstätigkeit.
Darüber hinaus hat Ministerin
Gebauer ebenfalls am 4. April 2022 insgesamt
5.604 Lehrkräfte, die bislang kein
Einstellungsangebot erhalten haben,
angeschrieben, um sie mindestens für eine
befristete Beschäftigung zu gewinnen. Auch
die 33 Zentren für schulpraktische
Lehrerausbildung wurden angeschrieben, um
Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter
für den unterrichtlichen Einsatz zu
gewinnen. Dazu wurde der rechtliche Rahmen
für freiwilligen zusätzlichen bezahlten
selbständigen Unterricht von
Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern
auf bis zu sechs Wochenstunden erhöht.
Neben der
personellen Unterstützung bietet das
Rahmenkonzept auch umfangreiche Hinweise zur
Planung, Organisation und Durchführung des
Unterrichts für die neu zugewanderten Kinder
und Jugendlichen: Sobald die Schülerinnen
und Schüler in unseren Schulen ankommen,
gilt der
Erlass zur Integration und Deutschförderung
neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler.
Darin wird das Beherrschen der deutschen
Sprache als Grundvoraussetzung dafür
definiert, um erfolgreich am Schulunterricht
in Nordrhein-Westfalen teilnehmen zu können.
Die Deutschförderung kann dabei von
den Schulen auf unterschiedliche Art und
Weise organisiert werden: • in innerer
Differenzierung, also im Rahmen einer
vollständigen Teilnahme am Regelunterricht,
• in teilweise äußerer Differenzierung,
also durch den Besuch einer eigenen
Lerngruppe und der teilweisen Teilnahme am
Regelunterricht oder • in vollständiger
äußerer Differenzierung, also in eigenen
Lerngruppen, den sogenannten
Willkommensklassen.
Um den Kindern
und Jugendlichen möglichst schnell die
wichtigen Deutschkenntnisse zu vermitteln,
umfasst die Deutschförderung in einer Form
der äußeren Differenzierung mindestens zehn
bis zwölf Wochenstunden. Ministerin Gebauer:
„Es kann durchaus sinnvoll sein, die
Schülerinnen und Schülern zunächst in den
Willkommensklassen intensiv beim Erlernen
der deutschen Sprache zu unterstützen.
Gleichwohl ist es unser festes Ziel, die
Kinder und Jugendlichen so schnell und so
gut wie möglich in den Regelunterricht zu
integrieren.“
Darüber hinaus
trifft das Ministerium für Schule und
Bildung zurzeit die notwendigen Vorkehrungen
dafür, zeitnah Herkunftssprachlichen
Unterricht in ukrainischer Sprache
anzubieten. In Kürze sollen dazu erste
Ausschreibungen veröffentlicht werden, auf
die sich dann ukrainischsprachige
Lehrerinnen und Lehrer bewerben können. Die
Kultusministerkonferenz hat sich überdies
bereits mit ihrer
Lübecker Erklärung vom 10./11. März 2022
dafür ausgesprochen, geflüchteten
ukrainischen Lehrkräften
Beschäftigungsmöglichkeiten an Schulen zu
verschaffen oder sie weiterzuqualifizieren.
Nordrhein-Westfalen beteiligt sich intensiv
an der Klärung der hierfür notwendigen
Voraussetzungen.
„Unsere Schulen
leisten einmal mehr einen immensen Beitrag
bei der Integration neu zugewanderter
Menschen. Den ukrainischen Lehrerinnen und
Lehrern eröffnen sie berufliche
Perspektiven, den Schülerinnen und Schülern,
die in ihrem jungen Alter so Schreckliches
haben erleben müssen, gibt der regelmäßige
Schulbesuch darüber hinaus Halt, Struktur
und ein Gefühl von Sicherheit. Zudem
erleichtert ihnen der Kontakt mit
Gleichaltrigen das Ankommen bei uns in
Nordrhein-Westfalen“, so Ministerin Gebauer
abschließend.
Das vollständige
Rahmenkonzept zur Beschulung von neu
zugewanderten Kindern und Jugendlichen unter
besonderer Berücksichtigung des Krieges in
der Ukraine und seiner Folgen für die
Schulen in Nordrhein-Westfalen, das heute
sämtlichen Schulen, Schulträgern und
weiteren Akteuren in Nordrhein-Westfalen
übermittelt wurde, finden Sie
hier.
Bis zum Stichtag vom 6.
April wurden bereits an 1.985
nordrhein-westfälischen Schulen neu
zugewanderte Schülerinnen und Schüler aus
der Ukraine aufgenommen. Insgesamt 8.753
Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine
nahmen an diesen Schulen an einer
schulischen Erstförderung teil. Eine Woche
zuvor waren es noch 6.167 Schülerinnen und
Schüler an 1.650 Schulen. Über die weitere
Entwicklung wird das Ministerium für Schule
und Bildung nach den Ferien regelmäßig
berichten.
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Treffen der Clan-Experten
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Reul:
„Nordrhein-Westfalen ist kein Honigtopf für
kriminelle Clans mehr“ - 10,2 Millionen Euro
beschlagnahmt Düsseldorf,
04. April
2022 - Auf der diesjährigen Fachtagung zur
Bekämpfung von Clankriminalität stellte
Innenminister Herbert Reul das neue Lagebild
vor und zog eine Bilanz der vergangenen fünf
Jahre: „Nordrhein-Westfalen ist heute kein
Honigtopf für kriminelle Clans mehr. An
unserer Null Toleranz-Strategie, der Polizei
und unseren Ermittlerinnen und Ermittlern
verbrennen sich die Clans die Finger. Wir
piesacken mit Erfolg, nehmen den Kriminellen
ihre illegalen Millionen weg und tun alles
dafür, dass die, die aussteigen wollen, auch
aussteigen können“, sagte Reul vor mehr als
hundert Teilnehmerinnen und Teilnehmern.
An der Tagung in Neuss nahmen
Polizei-Experten aus den Bereichen Einsatz,
Ermittlungen und Prävention teil. Ebenfalls
anwesend waren Vertreter aus Politik,
Ruhrgebiets-Kommunen, der
Sicherheitskooperation Ruhr (SiKo Ruhr)
sowie Ermittlerinnen und Ermittler aus den
Kreispolizeibehörden, die tagtäglich die
Organisierte Kriminalität bekämpfen.
Besonders spannend war der Erfahrungsbericht
von Linda Staaf von der schwedischen
Polizei, die über ihren Kampf gegen
kriminelle Clans referierte.
Aus dem
neuen und vierten Lagebild Clan ragen
insbesondere die vermögensabschöpfenden
Maßnahmen heraus: Beschlagnahmte die Polizei
im Jahr 2020 knapp 4 Millionen Euro, waren
es in 2021 rund 10,2 Millionen Euro - mehr
als doppelt so viel. Unter anderem hat die
Polizei Bargeld in Höhe von 8,4 Millionen
Euro und Immobilien im Wert von 1,1
Millionen Euro gesichert. „Wir reden hier
schon lange nicht mehr über Kleinkram,
sondern über illegale Clan-Millionen. Das
geht denen an die Substanz“, so Reul.
Weitere Erkenntnisse aus dem Lagebild: §
2017 wurden 24 Haftbefehle gegen kriminelle
Clanangehörige erlassen. 2020 waren es 36
und 2021 waren es 49. Reul: „Bei den
Haftbefehlen sehen wir mehr als eine
Verdoppelung in unserer Regierungszeit.“
§ Die Anzahl der
Straftaten, die durch kriminelle
Clanangehörige begangen wurden, ist 2021 um
5,8 Prozent gesunken: von 5.778 Straftaten
im Jahr 2020 auf 5.462 im Jahr 2021. §
Die Zahl der Tatverdächtigen ist um 5,1
Prozent von 3.826 im Jahr 2020 auf 3.629 im
Jahr 2021 gesunken. § Nach wie vor ist
das Ruhrgebiet der Hauptaktionsraum der
Clankriminellen. Die meisten Straftaten
wurden 2021 in Essen verzeichnet, gefolgt
von Recklinghausen, Gelsenkirchen,
Duisburg und Bochum. § Von
insgesamt 90 im Jahr 2021 erfassten
Ermittlungsverfahren der Organisierten
Kriminalität (OK) waren 18 Verfahren von
türkischarabischstämmigen Clan-Familien
dominiert. Damit hat jedes fünfte
OK-Verfahren Clan-Bezüge. Bei diesen
OK-Verfahren liegt der Schwerpunkt
vorwiegend im Bereich der organisierten
Rauschgiftkriminalität. § Das Gros der
durch kriminelle Clans begangenen Straftaten
insgesamt sind Rohheitsdelikte und
Straftaten gegen die persönliche Freiheit
(28 Prozent). Zu diesen Delikten gehören
beispielsweise Straftaten wie Raubdelikte,
Bedrohung und Körperverletzungsdelikte aller
Art. Auffällig ist der Anstieg von fast 40
Prozent im Vergleich zum Vorjahr bei den
Straftaten gegen die sexuelle
Selbstbestimmung. 2020 gab es
hier 99 Fälle, 2021 waren es 138.
Darunter fallen alle Sexualdelikte, also
auch zum Beispiel sexuelle Belästigung.
§ Vermögens- und Fälschungsdelikte machen
2021 rund 16 Prozent aller im Lagebild
erfassten Straftaten aus. § Der Anteil der
Verkehrsstraftaten hat leicht zugenommen.
Sie machen 13,6 Prozent aus. § Auch 2021
begingen 4,5 Prozent der Tatverdächtigen
fast ein Viertel (21,9 Prozent) aller
Straftaten.
Innenminister Reul:
„Grundsätzlich beobachten wir weiterhin,
dass wir es bei der Clan-Kriminalität mit
ausgeprägten Intensivtätern zu tun haben.
Das zeigt, wie wichtig es ist, früh
einzusteigen mit der Intensivtäterbekämpfung
und vor allem bei Heranwachsenden präventiv
tätig zu sein.“ §Aus
diesem Grund bildet Prävention eine wichtige
Säule im Kampf gegen die Clankriminalität:
„Aktuell arbeiten wir an sieben Standorten
im Ruhrgebiet mit 34 Kindern aus
polizeibekannten, kriminellen Familienclans
zusammen“, erklärte Reul. §
Die Zahl der kriminellen Clannamen hat sich
kaum verändert und liegt jetzt bei 113
(2020: 112). Reul: „Die meisten Menschen mit
den entsprechenden Familiennamen haben sich
nicht das Geringste zu Schulden kommen
lassen. Es hilft aber auch nicht, in alte
Debatten zu verfallen, die nur dazu führen,
dass man das Problem nicht klar benennt,
weil man vermeintlich jemanden
stigmatisiert. Man muss bei dem Thema Ross
und Reiter klar benennen, statt Drumherum zu
reden. Nur dann haben wir weiterhin eine
Chance, erfolgreich gegen diese über
Jahrzehnte gewachsenen Strukturen
vorzugehen.“ Das Lagebild Clan 2021 ist
online abrufbar unter:
https://polizei.nrw/artikel/lagebild-clankriminalitaet
|
„need-help.nrw“ - 36 Tage Bomben,
Zerstörung, zivile Opfer und Millionen
Menschen auf der Flucht
|
Düsseldorf, 31. März
2022 - 36 Tage: Bomben, Zerstörung, zivile
Opfer, Millionen Menschen auf der Flucht –
es herrscht Krieg in der Ukraine. Es
herrscht Krieg auf dem europäischen
Kontinent. Das Ministerium für Heimat,
Kommunales, Bau und Gleichstellung teilt
mit: „Zivilpersonen, insbesondere Frauen und
Kinder, stellen die weitaus größte Mehrheit
der vom Angriffskrieg der Russischen
Föderation auf die Ukraine betroffenen
Personen, namentlich auch als Flüchtlinge
und Binnenvertriebene. Dies wird Folgen für
einen dauerhaften Frieden und eine
dauerhafte Aussöhnung nach sich ziehen.
Der seit dem 24.
Februar 2022 laufende Angriffskrieg
Russlands gegen die Ukraine ist Mahnung und
Aufgabe zugleich. Zahlreiche Menschen aus
der Zivilgesellschaft zeigen Solidarität mit
den Menschen in der Ukraine und mit den
Menschen, die bei uns leben und aus der
Ukraine stammen. Sie bangen um ihre Kinder,
Mütter, Väter, Großeltern, Verwandte und
Freunde. Krieg kennt keine Gewinner, nur
Verlierer - Krieg darf niemals das letzte
Wort sein. Dies sind die Lehren aus zwei
Weltkriegen im letzten Jahrhundert“, so Ina
Scharrenbach, Ministerin für Heimat,
Kommunales, Bau und Gleichstellung des
Landes Nordrhein-Westfalen.
Das
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und
Gleichstellung des Landes
Nordrhein-Westfalen startet „need-help.nrw“:
„need-help.nrw“ setzt sich aus einer
Informations- und Öffentlichkeitskampagne,
die sich an geflüchtete Frauen aus der
Ukraine richtet, und einem Förderaufruf an
die Frauenunterstützungsinfrastruktur
zusammen.
„Die Kampagne
‚need-help.nrw‘ informiert
geflüchtete Frauen direkt nach ihrer Ankunft
in den Bahnhöfen der großen Städte in
Nordrhein-Westfalen auf digitalen
Werbeflächen über Hilfsangebote im Land
Nordrhein-Westfalen. Nur wenn von Gewalt
bedrohte oder betroffene Frauen wissen, wo
sie schnell und ohne Umwege Hilfe und Schutz
finden, können sie die Angebote auch nutzen.
Mit ‚need-help.nrw‘ helfen wir da, wo Hilfe
benötigt wird. Zugleich sensibilisieren wir
damit die Öffentlichkeit, hin- und nicht
wegzuschauen, wenn Frauen von Gewalt bedroht
oder betroffen sind. Darüber hinaus geht es
um das Schaffen von niedrigschwelligen
Angeboten zur Erreichung von Frauen und
Kindern, um konfliktbezogene sexualisierte
und geschlechtsspezifische Gewalt im
Fluchtkontext vorzubeugen und Opfern
Unterstützung zu bieten.
Über den
Förderaufruf können
Frauenunterstützungseinrichtungen bis zu
20.000 Euro erhalten“, erläutert Ministerin
Scharrenbach. Über die Internetseite
need-help.nrw oder das Abscannen des
QR-Codes auf den Plakaten gelangen
Betroffene direkt auf das Opferschutzportal
der Landesregierung Nordrhein-Westfalen.
Dieses wurde in die ukrainische Sprache
übersetzt. Dort wird zielgerichtet über alle
landesgeförderten Hilfs- und
Unterstützungsangebote informiert.
Die schnelle und flächendeckende
Umsetzung der Informationskampagne wird
durch die Unterstützung der Ströer Media
Deutschland GmbH möglich, die in den
Kommunen rund 500 digitale
Informationsscreens zur Verfügung stellt.
„Wir sind uns unserer
gesellschaftspolitischen Verantwortung
gerade in diesen Zeiten bewusst und
unterstützen deshalb die Initiative des
Ministeriums reichweitenstark mit der
Ausstrahlung der Informationskampagne auf
unseren digitalen Medien genau dort, wo sie
benötigt wird: in den Bahnhöfen in
Deutschland, in denen aktuell tausende
Geflüchtete aus der Ukraine ankommen. Dort
haben wir die Möglichkeit, Betroffene
unmittelbar für das Thema zu sensibilisieren
und Hilfsangebote aufzuzeigen“, sagt
Alexander Stotz, CEO Ströer Media
Deutschland GmbH.
Weitere
Maßnahmen: a) Öffnung der
digitalen Wohnraumkarte für Haus & Grund
Neben den Hilfsmaßnahmen im Bereich des
Gewaltschutzes und der Aufklärung hat das
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und
Gleichstellung des Landes
Nordrhein-Westfalen zusammen mit dem Verband
der Wohnungswirtschaft Rheinland Westfalen
und den Kommunalen Spitzenverbänden am 4.
März 2022 eine „digitale Wohnraumkarte“ ins
Leben gerufen.
Die „digitale
Wohnraumkarte“ wird nun auch für
die Nutzung über Haus &
Grund-Geschäftsstellen geöffnet: Rund 60
Prozent der vermietungsfähigen Einheiten
werden von Kleinvermieterinnen und
Kleinvermieter gehalten, die überwiegend
Mitglied bei einem der Haus & Grund-Verbände
sind. Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von
Haus & Grund Rheinland Westfalen erklärt:
„Der Krieg und die Gewalt in der Ukraine
machen auch Haus & Grund-Mitglieder
fassungslos und traurig. Ein Teil unserer
Mitglieder hat das Ende des Zweiten
Weltkrieges im Kindesalter noch selbst
miterleben müssen und ist im zerstörten
Nachkriegsdeutschland aufgewachsen.
Viele private Eigentümer wollen praktische
Hilfe in Form einer Beherbergung zur
Verfügung stellen. Für uns als Landesverband
und die teilnehmenden Haus & Grund-Vereine
vor Ort ist es daher eine
Selbstverständlichkeit, die Wohnraumkarte zu
unterstützen.“ In
einem ersten Schritt werden sich die Haus &
Grund-Geschäftsstellen in Aachen, Alsdorf,
Düsseldorf, Krefeld und Neuss aktiv
einbringen. „Jeden Tag zählen wir mehr
Geflüchtete, die auch nach
Nordrhein-Westfalen kommen. Damit zählt auch
jede Wohnung, die den Menschen Sicherheit
gibt und Ruhe ermöglicht“, sagt Alexander
Rychter, Verbandsdirektor des VdW Rheinland
Westfalen. b) Schaffen von
Flüchtlingseinrichtungen in Kommunen
Das Ministerium für Heimat, Kommunales,
Bau und Gleichstellung des Landes
Nordrhein-Westfalen hat am 15. März 2022
einen Erlass herausgegeben, mit dem das
Schaffen von Flüchtlingseinrichtungen in
Kommunen erleichtert wird. Darüber hinaus
steht seitens der Kreditanstalt für
Wiederaufbau für Kommunen ein Sonderprogramm
„Flüchtlingseinrichtungen“ mit
zins-verbilligten Krediten in Höhe von 500
Millionen Euro zur Verfügung. Die
landeseigene Förderbank, die NRW.BANK, wird
ebenfalls ein Programm mit zins-verbilligten
Krediten auflegen: Das Volumen umfasst 400
Millionen Euro, verteilt auf die Jahre 2022
und 2023. Das Programm richtet sich
ebenfalls an Kommunen.
c)
Dauerhafte Wohnraumversorgung Kommunen
benötigen alle Möglichkeiten, um
Aufnahmeeinrichtungen zu schaffen. Eine
Bundesratsinitiative Nordrhein-Westfalens
für eine Änderung im Baugesetzbuch war
erfolgreich und wird von den
regierungstragenden Fraktionen auf
Bundesebene umgesetzt. Eine dauerhafte
Unterbringung von Frauen und Kindern in
„Sammel-Flüchtlingsunterkünften“ ist nicht
angezeigt. Es zeigt sich aber, dass bereits
jetzt der frei am Markt verfügbare Wohnraum
zumindest im Rheinland sowie in den
Großstädten des Landes nicht mehr verfügbar
ist. Es wird das Erfordernis gesehen, in
einem zeitlich vertretbaren Rahmen neuen,
dauerhaften Wohnraum zu schaffen. Seitens
des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau
und Gleichstellung wird derzeit an der
Veröffentlichung einer gesonderten
Richtlinie (über die öffentliche
Wohnraumförderung) gearbeitet.
Weitere Informationen zum Förderprogramm des
Landes Nordrhein-Westfalen für die Beratung
und Unterstützung für von konfliktbezogener
sexualisierter und geschlechtsspezifischer
Gewalt bedrohter oder betroffener Frauen,
die insbesondere anlässlich des Krieges in
der Ukraine nach Deutschland eingereist sind
(Förderprogramm need-help.nrw), finden Sie
unter
www.mhkbg.nrw/need-help
Die landesweite Informationskampagne wird ab
dem 31. März in den Bahnhöfen der großen
Städte Aachen, Bielefeld, Dortmund,
Düsseldorf, Essen, Hagen, Hamm, Herne, Köln
und Münster durchgeführt. Sie richtet sich
auf rund 500 digitalen Werbeflächen in
ukrainischer Sprache direkt an betroffene
Frauen und vermittelt schnell und
niederschwellig Schutz- und Hilfsangebote.
Über die Internetseite ‚need-help.nrw‘ oder
das Abscannen des QR-Codes auf den Plakaten
gelangen Betroffene direkt auf das
Opferschutzportal der Landesregierung.
Dieses wurde in die ukrainische Sprache
übersetzt. Dort werden sie zielgerichtet
über alle landesgeförderten Hilfs- und
Unterstützungsangebote informiert.
Nordrhein-Westfalen verfügt über ein
stark ausgebautes Frauenhilfenetz an
Frauenhäusern, allgemeinen
Frauenberatungsstellen und
Frauenfachberatungsstellen landesweit mit
über 185 Einrichtungen, in denen Frauen
Schutz, Rat und Hilfe finden. Gefördert
werden: · 64 Frauenhäuser · 62
allgemeine Frauenberatungsstellen · 52
Fachberatungsstellen gegen sexualisierte
Gewalt · 8 spezialisierte
Beratungsstellen für weibliche Opfer von
Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung
· 2 überregional tätige
Fachberatungsstellen gegen Zwangsheirat in
Bielefeld (Mädchenhaus Bielefeld) und Köln
(agisra e.V. Köln) · 1
Fachberatungsstelle zum Thema Weibliche
Genitalbeschneidung in Köln, Lobby für
Mädchen e.V. · 1 Fachstelle zur
Gewaltprävention und zum Gewaltschutz von
Mädchen und Frauen mit Behinderung „Mädchen
sicher inklusiv“ beim Mädchenhaus Bielefeld.
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Arbeitsschutz wird ab 1. April neu
organisiert
|
Düsseldorf, 31. März
2022 - Die Strukturreform des
NRW-Arbeitsschutzes durch das Ministerium
für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS)
führt auch bei der Bezirksregierung
Düsseldorf ab 1. April zu Veränderungen. So
wird es statt der bisher zwei künftig drei
Arbeitsschutz-Dezernate geben - mit neuen
Zuständigkeiten. Bisher war der
Arbeitsschutz der Bezirksregierung
aufgeteilt in den technischen (Dezernat 55)
und den betrieblichen (Dezernat 56)
Arbeitsschutz. Die Kolleginnen und Kollegen
waren spezialisiert auf bestimmte
Fachgebiete wie Sprengstoffwesen,
Produktsicherheit, Arbeitszeiten oder
Jugend- und Mutterschutz.
Künftig
wird die Überwachungs- und
Beratungstätigkeit nach Branchen
ausgerichtet. Ziel ist es, hierdurch die
Überwachung im Arbeitsschutz effektiver
wahrzunehmen und die behördliche Präsenz in
den Unternehmen zu erhöhen. In der
Überwachung sollen künftig von den
Aufsichtspersonen möglichst umfassend die
arbeitsschutzrechtlichen Grundsatzthemen
abgedeckt werden.
Für vertiefende
Fragestellungen oder besondere Fachaufgaben
stehen weiterhin Spezialisten zur Verfügung.
So wird das Dezernat 55, das von Dr. Torsten
Wolf geleitet wird, künftig zuständig sein
für die Branchen Gesundheit, Forschung,
Bildung, Bau und Chemie. Hinzu kommen
Fachaufgaben wie Strahlenschutz und
Sprengstoffwesen.
Das Dezernat 56 kümmert sich um die
Bereiche Metall, Holz, Maschinenbau,
Elektrotechnik, Textil, Medizinerzeugnisse
und Handel sowie als Fachaufgabe um
Chemikaliensicherheit sowie vielfältige
arbeitsschutzrechtliche Genehmigungen und
Anzeigen und wird von Kurt Plaumann
geleitet. Das neue Dezernat 57 betreut die
Branchen Logistik, Abfallwirtschaft,
Energie, Nahrungsmittel, Gastgewerbe,
Finanzen, Verwaltung und Dienstleistungen.
Zu den Fachaufgaben gehören die
Arbeitszeit der Kraftfahrer, Gefahrgut- und
Transportsicherheit sowie
Rechtsangelegenheiten. Für das neue Dezernat
wird das Ministerium die Stelle des
Hauptdezernenten zeitnah ausschreiben.
Für die im Arbeitsschutz tätigen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedeutet
dies eine große Umstellung - sowohl in ihren
Aufgaben, als auch bei ihren Einsatzorten.
Die entsprechenden Internetseiten der
Bezirksregierung werden derzeit
aktualisiert, damit Unternehmen ihre neuen
Ansprechpartner schnell finden können.
Kommentar der Redaktion:
Warum nicht auch der Bereich Bildung und
Schule?
In der Mitteilung der Bezirksregierung
wird der Aufgabenbereich von Dr. Torsten
Wolf ersichtlich. Bildung wird einfach
weiterhin so eingereiht, sollte aber
aufgrudn der zentralen Rolle für die
Öffentlichkeit ein eigenständiges Dezernat
sein.
Die Pandemie-Jahre zeigten deutlich die
gravierenden Probleme in der Verzahnung
zwischen Bildungsministerium NRW, der
Bezirksregierung gegenüber Lehrer:innen, der
Elternschaft und auch der Öffentlichkeit.
Bei grundsätzlichen Fragen im Schulbereich
und/oder zur Entscheidungen von
Schulleitungen wurde deutlich, dass die
Summierung bzw. Aufgabenfülle hier extrem zu
Lasten von Lehreren und Eltern geht.
Nach einer nachvollziehbaren und sinnvollen
Neugestaltung sowie Verbesserung in Sachen
Effizienz und Transparenz für Lehrer:innen
und Eltern sieht das nicht aus. Das sollte
für die neue Landesregierung nach der Wahl
zentrales Themen sein. Der Unmut vor allem
bei den Pädagogen und Eltern ist zu groß,
als dass dies keine politischen Auswirkungen
hätte. Harald Jeschke
DigitalPakt
Schule: Schulträger haben fast 900 Millionen
Euro beantragt
Ministerin Gebauer: Die
Digitalisierung unserer Schulen ist ein
Dauerlauf
Die
Digitalisierung der Schulen in
Nordrhein-Westfalen geht weiter voran: Mit
Stand vom 28. Februar 2022 hatten die
Schulträger allein aus dem DigitalPakt
Schule des Bundes
rund
94
Prozent
(rund 894 Millionen Euro) der ihnen
insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel
beantragt. Auch
die Programme zur Ausstattung von
Lehrkräften sowie von Schülerinnen und
Schülern mit besonderem Bedarf sind mit rund
98,5 beziehungsweise 97,5 Prozent
abgerufener Mittel nahezu vollständig
erschöpft.
Immer größerer
Beliebtheit erfreuen sich darüber hinaus die
Anwendungen der LOGINEO NRW Produktfamilie
mit Funktionen wie dienstlicher
E-Mail-Kommunikation, Cloud, Lernplattform
und Messenger mit Videokonferenzoption.
Insgesamt rund 60 Prozent der Schulen nutzen
mindestens eine dieser Anwendungen, in der
Stadt Düsseldorf sind es beispielsweise
bereits 72 Prozent der Schulen. Darüber
hinaus hat die Stadt signalisiert, den
Einsatz von LOGINEO NRW ausweiten zu wollen.
Landesweit konnte das Hauptsystem LOGINEO
NRW seit November 2019 inzwischen für über
2.200 Schulen bereitgestellt werden, mehr
als 2.700 Schulen nutzen das
Lernmanagementsystem LOGINEO NRW LMS und
2.200 Schulen den LOGINEO NRW Messenger,
davon 1.100 mit Videokonferenzoption.
Schul- und
Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Die
digitale Aufholjagd, die wir 2017
versprochen haben, ist in vollem Gange.
Inzwischen tragen wir statt der roten
Laterne das olympische Feuer der
Digitalisierung vor uns her. Dass das Geld
aus dem DigitalPakt und den
Ausstattungsprogrammen so gut angenommen
wird, zeigt wie groß der Nachholbedarf bei
der Digitalisierung unserer Schulen war.
Neben der digitalen Ausstattung kümmern wir
uns auch mit Hochdruck um Weiterentwicklung
einer modernen Aus- und Fortbildung unserer
Lehrkräfte, um eine zeitgemäße
Unterrichtsgestaltung zu ermöglichen.“
Im
März hat das Ministerium für Schule und
Bildung dazu eine
Digitale Fortbildungsoffensive
gestartet, für die insgesamt bis zu 18
Millionen Euro bereitstehen. Die Digitale
Fortbildungsoffensive umfasst drei Teile,
die jeweils auf Schulleitungen, auf
Lehrkräfte und auf die Moderatorinnen und
Moderatoren der staatlichen
Lehrerfortbildung abgestimmt sind.
Unterstützung bietet den Lehrerinnen und
Lehrern zudem ein neues
Impulspapier mit pädagogischen und
didaktischen Anregungen für eine zeitgemäße
digitale Lernkultur.
Ausstattung, Qualifikation der Lehrkräfte
und Unterstützung bei der Planung,
Organisation und Gestaltung zeitgemäßen
Unterrichts sind die drei Schwerpunkte der
Digitalstrategie Schule NRW, die in
engem Austausch mit Vertreterinnen und
Vertretern von Schulträgern und
Schulaufsicht sowie aus der schulischen
Praxis entstanden ist. Dazu hatte Ministerin
Gebauer bereits im Frühsommer 2018
Digitalisierungs-Konferenzen in allen fünf
Regierungsbezirken einberufen.
Um den gewinnbringenden Austausch zwischen
Schulen, Schulträgern und Schulaufsicht über
das digitale Lehren und Lernen fortzuführen,
wurden die Regionalkonferenzen im Februar
und März 2022 in einem digitalen Format mit
rund 5.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern
neu aufgelegt. Am heutigen Nachmittag (31.
März 2022)
kommt Ministerin Gebauer mit landesweiten
Vertreterinnen und Vertretern von
Schulträgern, Schulaufsicht und aus der
schulischen Praxis zusammen, um sich darüber
auszutauschen, wie ein zeitgemäßer und
zukunftsgerichteter Unterricht
weiterentwickelt werden kann.
„Im
Austausch mit allen am Schulleben vor Ort
Beteiligten sind wir uns einig: Mit den
jetzt getätigten Investitionen ist es nicht
getan. Die Digitalisierung unserer Schulen
ist ein Dauerlauf. Mit einem Zwischensprint
haben wir in Nordrhein-Westfalen viel Boden
gut gemacht. Und dieses Tempo wollen wir
beibehalten. Dafür muss mit dem DigitalPakt
2.0 auch die Aussicht auf eine Verstetigung
der Finanzierung unter verlässlicher
Beteiligung des Bundes einhergehen. Denn
beste Bildung in einer digitalisierten Welt
ist eine gesamtstaatliche Aufgabe“, so
Ministerin Gebauer abschließend.
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