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Archiv Januar bis Juni 2024

Mangelnde Umsetzungsbereitschaft: IHK zu fehlender Planungsbeschleunigung im NRW-Straßenbau

Anfrage im Landtag Düsseldorf, 19. August 2024 - Die Landesregierung beabsichtigt die Brücken im eigenen Zuständigkeitsbereich innerhalb eines Jahrzehnts zu sanieren.
1 Der Hauptgeschäftsführer der IHK Aachen bezeichnete dieses Ziel des NRW-Verkehrsministers „als sehr ambitioniert und deshalb auch schwierig“. NRW müsse vielmehr „Planungsbeschleunigung wirklich ernst zu nehmen“. Das Bewusstsein sei bei allen Stellen vorhanden, aber an der konkreten Beschleunigung mangelt es, u.a. würden „Vorgänge nicht gleichzeitig digital von den Genehmigungsbehörden bearbeitet“.


2 Hintergrund der massiven Kritik der IHK ist der anhaltende Engpass in der Eifel, wo Lkw über Landstraßen geführt werden, weil die Autobahn A 1 auf drei Bauabschnitten nicht zu Ende gebaut wird. Unternehmen aus der Region verlieren zunehmend die Geduld und geraten offenbar eine wirtschaftliche Schieflage.


Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat die Kleine Anfrage 4122 mit Schreiben vom 9. August 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie beantwortet.

1. Wie bewertet die Landesregierung, die von der IHK vorgebrachte Kritik hinsichtlich unzureichender digitaler bzw. paralleler Bearbeitung bei Genehmigungsbehörden?
Straßenbauvorhaben wie der Neubau der A 1, die eine Vielzahl von öffentlichen und privaten Interessen berühren, werden im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens genehmigt, das mit einem Planfeststellungsbeschluss abschließt. Der Planfeststellungsbeschluss hat Konzentrationswirkung, d.h., dass neben der Planfeststellung grundsätzlich keine anderen behördlichen Entscheidungen, insbesondere keine anderen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen, Bewilligungen und Zustimmungen erforderlich sind.

Innerhalb des Verfahrens arbeiten die einzelnen Fachbehörden parallel an ihren Beiträgen zum Verfahren. Der bündelnde Planfeststellungsbeschluss ist eine Verwaltungsentscheidung, die das Baurecht für ein Infrastrukturvorhaben umfassend regelt. Sämtliche für das Vorhaben erforderlichen Genehmigungen werden durch die Planfeststellungsbehörde erteilt bzw. entschieden.

Dies wiederum erfordert die frühzeitige und umfassende Beteiligung sowohl aller Träger öffentlicher Belange (Gemeinden, Fachbehörden, usw.), deren Aufgabenbereiche von dem Projekt berührt sind, als auch von sonstigen Stellen, die ihren Sachverstand und ihre Forderungen auf diesem Weg ins Verfahren einbringen können, sowie der privaten Betroffenen.

Die Träger öffentlicher Belange und sonstige Stellen werden im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens parallel zur Auslegung des Plans in den Gemeinden in der Regel digital, ggf. über eine Beteiligungsplattform, beteiligt. Es findet daher keine parallele Bearbeitung von Genehmigungsverfahren bei verschiedenen Genehmigungsbehörden statt. Im Übrigen werden die durch das am 29.12.2023 in Kraft getretene Genehmigungsbeschleunigungsgesetz eröffneten digitalen Möglichkeiten genutzt.


Auch wurden bereits in der Vergangenheit die im Zuge der Corona-Pandemie durch das am 29.05.2020 in Kraft getretene Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) eingeführten digitalen Möglichkeiten je nach Einzelfall und Eignung des Verfahrens angewandt.


2. Wird die Notwendigkeit von Planungsbeschleunigung auch bei der Landesregierung als Primärhindernis bei der Verkehrsinfrastruktursanierung, insbesondere beim Straßenbzw. Brückenbau gesehen?
Die Landesregierung setzt sich für mehr Planungsbeschleunigung auch im Landesstraßenbau ein. So sind schon mit dem sog. Infrastrukturpaket II im Dezember 2021 die Regelungen der bis dahin erlassenen Planungsbeschleunigungsgesetze des Bundes in das Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen übernommen worden, soweit sie in das Landesrecht übertragbar waren.


Es wurde klargestellt, dass Brückenersatzbauten keine planfeststellungspflichtige Änderung der Landesstraße darstellen, soweit keine neuen Fahrstreifen angebaut werden und sie nicht mit einer erheblichen baulichen Umgestaltung verbunden sind. Sie können als Unterhaltungsmaßnahmen in eigener Verantwortung des Baulastträgers verwirklicht werden, für die auch ein Recht der Enteignung besteht. Weitere Änderungen des Straßenund Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen werden derzeit geprüft.

3. Wie sehen die konkreten Verkehrsbelastungen in der Eifel rund um die fehlenden 26 Kilometer der Autobahn A1 aus bzw. welche Straßen im Zuständigkeitsbereich von Straßen.NRW sind betroffen?

Im Zuständigkeitsbereich von Straßen.NRW sind die B 51, die B 258 und die L115 Träger der regionalen/überregionalen Pendlerströme aus der Eifelregion. Die Daten der Straßenverkehrszählung aus dem Jahr 2021 sind für den abgefragten Bereich nachfolgend dargestellt:


4. Wie will die Landesregierung den Zehntausenden betroffenen Pendlern bzw. Gemeinden im Grenzgebiet von NRW zu Rheinland-Pfalz unter die Arme greifen?

Zum einen stellt die Landesregierung im Grenzgebiet die Landesstraße 115 zur Verfügung, auf deren Trasse zum Teil künftig die A1 gebaut werden soll. Zum anderen wird für die Pendler im Grenzgebiet von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz die duch die Flutkatastrophe zerstörte Eifelstrecke der DB mit Mitteln des Aufbauhilfefonds des Bundes wieder aufgebaut. An den Kosten der Elektrifizierung dieser Eisenbahnstrecke ist das Land mit über 90 Mio. Euro beteiligt.

 

Mehr Fachunterricht für Deutsch und Mathematik an Grundschulen

Pilotprojekt zur Stärkung der Basiskompetenzen mit KI – neues Schulnetzwerk zur Alphabetisierung

Düsseldorf/Duisburg, 15. August 2024 - Schulministerin Dorothee Feller hat zum Start des Schuljahres 2024/25 neue Maßnahmen vorgestellt, um die Basiskompetenzen der Schülerinnen und Schüler weiter zu stärken und Lehrerinnen und Lehrer zu entlasten: „Auch im neuen Schuljahr stellen wir unsere Schülerinnen und Schüler in den Mittelpunkt. Unsere Schulleitungen, Lehrkräfte und die vielen weiteren Berufsgruppen, die in unseren Schulen tätig sind, werden wir weiter gezielt unterstützen, damit sie die Basiskompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen gezielt fördern können“, erklärte die Ministerin.  


  Mehr Fachunterricht für Deutsch und Mathematik in der Grundschule
In den Grundschulen des Landes soll künftig mehr Unterricht in den Fächern Deutsch und Mathematik erteilt werden. Dazu beabsichtigt das Schulministerium, die Stundentafel anzupassen und für die beiden Fächer in jeder Jahrgangsstufe jeweils eine Stunde mehr vorzusehen. Dazu sollen bisher variable Förderstunden verbindlich den beiden Fächern zugeordnet werden. Damit werden von Klasse 1 bis 4 fast durchgehend sechs Stunden Deutsch und fünf bis sechs Stunden Mathematik pro Woche unterrichtet.


Schulministerin Dorothee Feller: „Mit der Lesezeit von 3x20 Minuten haben wir bereits im vergangenen Schuljahr begonnen, diese Basiskompetenzen gezielt zu stärken. Auf diesem Weg gehen wir konsequent weiter voran und erhöhen dazu in einem weiteren Schritt in der Grundschule die Stundenzahl in den Fächern Deutsch und Mathematik. Mit dem Lesen, Schreiben und Rechnen werden die unverzichtbaren Grundlagen für alle weiteren Bildungs- und Lebenswege unserer Schülerinnen und Schüler gelegt.“


Zum Start des neuen Schuljahres wird das erforderliche Beteiligungsverfahren zur Änderung der Ausbildungsordnung für die Grundschule eingeleitet mit dem Ziel, dass die Änderung zum zweiten Schulhalbjahr umgesetzt werden kann. So bleibt den Schulen ausreichend Zeit, um sich auf die Neuregelung vorzubereiten.  


  Landesweites Screening für die Grundschulanmeldung
Zur Grundschulanmeldung im Herbst 2024 wird das Schulministerium den Grundschulen in Nordrhein-Westfalen ein neues Testverfahren zur Erhebung des Sprachstands der Kinder zur Verfügung stellen. „ILEA-T“ (Individuelle Lern-Entwicklungs-Analyse in der Transition) wurde von der Universität Halle-Wittenberg entwickelt, ist wissenschaftlich erprobt und direkt einsetzbar. Es wird allen Grundschulen kostenfrei zur Verfügung gestellt.


Schulministerin Feller: „Bislang haben unsere Grundschulen vielfach eigene Testverfahren entwickelt, mit ganz unterschiedlichen Herangehensweisen, jedoch überall mit viel Aufwand. Diesen Aufwand wollen wir unseren Schulleitungen und Lehrkräften zukünftig ersparen und die Sprachstandsfeststellung weitgehend vereinheitlichen.“  


  Perspektivisch wird bei der Grundschulanmeldung ein digitales Screening-Verfahren zum Einsatz kommen. Das Schulministerium erprobt ein solches digitales Screening-Tool in diesem Jahr an rund 130 Grundschulen. Nach erfolgreichem Testlauf soll es im Herbst 2025 allen Grundschulen zur Verfügung stehen. Das digitale Tool erfasst insbesondere sprachliche Kompetenzen systematisch und wertet diese unmittelbar aus. Es ermittelt, an welchen Stellen die Kinder Unterstützungsbedarf haben und bietet passgenaue Übungen an.


Schulministerin Feller appellierte an die Eltern: „Nutzen Sie die Beratung durch unsere Schulen und besprechen Sie mit den Lehrkräften und auch mit der KiTa die Ergebnisse der Grundschulanmeldung. Nehmen Sie alle Förderangebote wahr. Wir wollen alle gemeinsam, dass unsere Kinder einen guten Start in das Schulleben haben.“  


  Grundschulen werden von umfangreichen Dokumentationspflichten entlastet
Die Schulen in Nordrhein-Westfalen haben laut Schulgesetz (Paragraph 29) die Aufgabe, die Richtlinien und Lehrpläne des Landes in schuleigene Unterrichtsvorgaben umzusetzen, in denen die Ziele des Unterrichts bezogen auf die konkrete Situation vor Ort beschrieben werden. In der Grundschule wurde diese Vorgabe bisher in der Regel in Form von detaillierten Arbeitsplänen umgesetzt, in denen die Vorgaben teils bis auf die Ebene von Einzelstunden heruntergebrochen wurden.


  Ab dem neuen Schuljahr werden die Grundschulen keine Arbeitspläne mehr erstellen müssen, sondern lediglich schuleigene Unterrichtsvorgaben, in denen die Grundzüge der Unterrichtsarbeit festgehalten werden. Schulministerin Feller: „Nach vielen Gesprächen im vergangenen Jahr ist sehr deutlich geworden, dass die Arbeitspläne in ihrer derzeitigen Form einen enormen Arbeitsaufwand für unsere Lehrkräfte bedeuten und das Verhältnis von Aufwand und Nutzen zumindest manchmal zweifelhaft war. Ich habe deshalb entschieden, dass unsere Grundschulen zukünftig keine Arbeitspläne mehr erstellen müssen. Damit entlasten wir Schulleitungen und Lehrkräfte von einer umfassenden Dokumentation in Form von Arbeitsplänen.“


  Die Qualitäts- und Unterstützungsagentur – Landesinstitut für Schule NRW (QUA-LiS) wird zeitnah Beispiele für schuleigene Unterrichtsvorgaben bereitstellen und hat außerdem ein digitales Tool entwickelt, das die Grundschulen bei der Erstellung der eigenen Unterrichtsvorgaben unterstützt.   Pilotprojekt zum Einsatz von KI in Deutsch und Mathematik an weiterführenden Schulen Als erstes Bundesland hatte Nordrhein-Westfalen den Schulen bereits zu Beginn des Jahres 2023 einen Leitfaden zum Umgang mit KI zur Verfügung gestellt.


Derzeit werden unter Federführung von Nordrhein-Westfalen in der Kultusministerkonferenz Handlungsleitlinien für den Einsatz von KI im Unterricht erarbeitet. Daran anknüpfend startet das Schulministerium im Herbst dieses Jahres gemeinsam mit der Universität Siegen ein neues KI-Pilotprojekt. 25 Projektschulen werden in den kommenden drei Jahren konkrete Unterrichtseinheiten entwickeln und zeigen, wie KI sinnvoll im Unterricht eingesetzt werden kann, um die Basiskompetenzen zu stärken. Dafür stellt die Landesregierung über eine Million Euro zur Verfügung.

Die Projektschulen veröffentlichen ihre Arbeitsergebnisse bereits während der Projektlaufzeit, sodass alle Schulen in Nordrhein-Westfalen davon profitieren können.  


  Neues Schulnetzwerk zur Alphabetisierung neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass viele neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler im Rahmen der schulischen Erstförderung zunächst grundlegende Lese- und Schreibkompetenzen erwerben müssen. Die Alphabetisierung stellt vor allem für die weiterführenden Schulen eine große Herausforderung dar. Mit Beginn des neuen Schuljahres wird das Schulministerium daher ein neues Schulnetzwerk ins Leben rufen, das sich vor allem an weiterführende Schulen richtet.


Der Schwerpunkt des neuen BiSS-Netzwerks liegt auf der Alphabetisierung neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler. BiSS steht für Bildung durch Sprache und Schrift – eine gemeinsame Initiative von Bund und Ländern. Über 660 Schulen aus Nordrhein-Westfalen arbeiten bereits gemeinsam daran, die Sprachbildung ihrer Schülerinnen und Schüler zu verbessern. Ab sofort können die Schulen in Nordrhein-Westfalen ihr Interesse an einer Teilnahme am neuen Netzwerk unter
https://www.biss-akademie.nrw/angebot-zur-alphabetisierung/ bekunden.


Schulministerin Feller: „Die Integration neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler ist und bleibt eine große Herausforderung für unsere Schulen. Umso dankbarer bin ich, mit welchem großen Engagement unsere Schulleitungen, Lehrkräfte und Schulaufsichtsbehörden sich dieser Aufgabe widmen. Das hat unser aller Respekt verdient! Gleiches gilt für die Schulträger, die mit viel Pragmatismus den benötigten Schulraum zur Verfügung stellen, um die große Zahl der neu zugewanderten und geflüchteten Kinder an unseren Schulen aufzunehmen. Wir werden die Schulen weiter bei dieser wichtigen Arbeit unterstützen.“  


Das Schulministerium wird den Schulen zum neuen Schuljahr einen Praxisleitfaden mit konkreten Hilfestellungen zur Deutschförderung neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler zur Verfügung stellen. Im Mittelpunkt steht auch hier die Alphabetisierung.  
Abschließend erklärte Schulministerin Feller: „Mit mehr Unterricht für die Fächer Deutsch und Mathematik, mit einem neuen Screening-Verfahren für die Grundschulanmeldung und mit dem Verzicht auf die umfangreichen Arbeitspläne entlasten wir insgesamt unsere Grundschullehrkräfte und verfolgen weiterhin konsequent den Weg, unsere Schülerinnen und Schüler vom ersten Schultag an gezielt im Lesen, Schreiben und Rechnen zu fördern. Der IQB-Trend für die Sekundarstufe I hat gezeigt, dass auch unsere älteren Schülerinnen und Schüler kontinuierlich im Lesen, Schreiben und Rechnen gefördert werden müssen. Wir setzen deshalb nicht nur an den Grundschulen auf eine konsequente Förderung dieser Basiskompetenzen, sondern mit konkreten Angeboten auch an den weiterführenden Schulen.“  


Neben der Ausweitung von PIKAS werden auch das Mathematik-Tool „divomath“ und der Leseraum Online, kurz LeOn, für die Sekundarstufe I weiterentwickelt.


Öffentliche Bekanntmachung des Planfeststellungsverfahrens Deponie Lohmannsheide
Düsseldorf/Duisburg, 31. Juli 2024 - Die Bezirksregierung Düsseldorf hat der DAH1 GmbH (Vorhabenträgerin) am 20.06.2024 den Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung und den Betrieb einer DK I-Deponie (Deponie für schadstoffarme Abfälle) am Standort der Bergehalde Lohmannsheide in Duisburg-Baerl erteilt.


Die Bergehalde Lohmannsheide an der Gutenbergstraße in Duisburg wurde aufgrund der Beendigung des Steinkohlebergbaus in Deutschland nicht bis zum geplanten Endausbau verfüllt. Die DAH1 GmbH plant nun auf dem vorhandenen Haldenplateau der ehemaligen Bergehalde eine Deponie der Deponieklasse I gemäß Deponieverordnung zu errichten und zu betreiben. Die vorhandenen Restkapazitäten der Halde können so zur Deponierung von DK I-Abfällen genutzt werden.


Das Ablagerungsvolumen auf einer Grundfläche von rd. 16,2 ha beträgt ca. 3,5 Mio. m³ (ca. 5,20 Mio.t) verteilt auf 5 aufeinanderfolgende Schüttabschnitte bei einer Laufzeit von ca. 15 Jahren. Jährlich sollen maximal 400.000 t Abfälle abgelagert werden. Da neben der Vorhabenträgerin mehr als 50 Zustellungen an Einwender erforderlich wären, können diese Zustellungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.


Von dieser Möglichkeit macht die Bezirksregierung Düsseldorf als Planfeststellungsbehörde Gebrauch. Im Amtsblatt der Bezirksregierung Düsseldorf und den örtlichen Tageszeitungen wird der verfügende Teil des Planfeststellungsbeschlusses, die Rechtsbehelfsbelehrung und ein Hinweis auf die Auslegung in den betroffenen Gemeinden bekannt gegeben.    


Der Planfeststellungsbeschluss und die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 05.08.2024 bis einschließlich 19.08.2024 bei der Stadt Duisburg im Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement, Friedrich-Albert-Lange-Platz 7 (Stadthaus), Raum U28 in 47051 Duisburg zur Einsicht aus während der Dienststunden:
- Montags nur mit vorheriger telefonischer Absprache unter: 0203-2836426
- Dienstags von 08:00 bis 13:00 sowie von 13:30 bis 15:30 Uhr
- Mittwochs von 08:00 bis 13:00 sowie von 13:30 bis 15:30 Uhr
- Donnerstags nur mit vorheriger telefonischer Absprache unter: 0203-2836426
-  Freitags von 08:00 bis 14:00 Uhr. Bitte bei der Pförtnerloge anmelden.


Bei der Stadt Moers, Rathausplatz 1, 47441 Moers, 2. Stock im alten Rathausteil, Raum 2.025 während der Dienststunden von Montag bis Donnerstag 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr sowie Freitag 08:30 – 12:00 Uhr zur Einsicht aus.

Der Planfeststellungsbeschluss kann bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist von den Betroffenen sowie den Einwenderinnen und Einwendern schriftlich oder elektronisch bei der Bezirksregierung Düsseldorf angefordert werden. Der Bekanntmachungstext, der Planfeststellungsbeschluss und die Planunterlagen können innerhalb des o. g. Auslegungszeitraums auch auf der Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf (www.brd.nrw.de) unter der Rubrik „Services“ -> „Offenlagen“ eingesehen werden.  


 
Der etwas andere Weg in den Polizeidienst

Düsseldorf/Duisburg, 3. Juli 2024 - rste Absolventinnen und Absolventen des Bildungsgangs „FOS Polizei“ erhielten in Düsseldorf ihre Zeugnisse aus den Händen von Schulministerin und Innenminister
28 junge Menschen schlossen am Mittwoch, 3. Juli 2024, einen besonderen Ausbildungsschritt auf dem Weg in den Polizeidienst ab.


Aus den Händen von Schulministerin Dorothee Feller und Innenminister Herbert Reul erhielten am Max-Weber-Berufskolleg in Düsseldorf 14 Frauen und 14 Männer, die als erste Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter in Nordrhein-Westfalen den Bildungsgang „Fachoberschule für Wirtschaft und Verwaltung, Schwerpunkt Polizeivollzugsdienst“ (kurz: FOS Polizei) erfolgreich absolviert haben, ihre Zeugnisse.


Sie starten nun eine Anwärterlaufbahn im gehobenen Polizeivollzugsdienst. Auch an insgesamt 10 weiteren Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen finden in diesen Tagen FOS-Polizei-Zeugnisvergaben statt. Landesweit haben mehr als 290 Absolventinnen und Absolventen den Bildungsgang mit Erfolg abgeschlossen.  


Das neue Schulmodell, das es seit zwei Jahren gibt, ermöglicht Auszubildenden mit mittlerer Reife den Einstieg in den gehobenen Polizeidienst und ergänzt damit den herkömmlichen Ausbildungsweg, der höhere Schulabschlüsse voraussetzt.   Innenminister Herbert Reul: „Ich freue mich, dass wir unseren ersten FOS-Testpiloten zum Abschluss gratulieren können. Mit dem Bildungsgang FOS Polizei sind wir neue Wege innerhalb der Polizei gegangen und haben den Zugang zur Polizeiausbildung durchlässiger gemacht. Damit wollen wir auch denjenigen eine Chance geben, die wir nicht zuallererst auf dem Schirm haben, die aber hochmotiviert und talentiert sind. Damit ermöglichen wir, dass auch Menschen mit mittlerem Bildungsabschluss zur Polizei kommen. Nicht nur Gymnasiasten sind gute Polizisten. Mit dem Zeugnis bekommen die meisten Absolventen auch die Eintrittskarte zum Studium bei der Polizei Nordrhein-Westfalen überreicht. Wir freuen uns auf die jungen, motivierten Menschen, die ihren Weg weiter bei der Polizei Nordrhein-Westfalen gehen wollen.“  


Schulministerin Feller: „Unsere Berufskollegs leisten mit ihrer enorm breiten Ausbildungspalette einen wichtigen Beitrag zur Fachkräfteoffensive in Nordrhein-Westfalen, und dazu zählt auch, dass sie Polizistinnen und Polizisten von morgen ausbilden. Das Angebot wird sehr gut angenommen, was auch daran liegt, dass die Ausbildung praktische Erfahrungen in einer Polizeibehörde und Unterrichtsinhalte am Berufskolleg optimal miteinander verzahnt.“  


In der zweijährigen FOS-Polizei-Ausbildung erwerben die Absolventinnen und Absolventen die Fachhochschulreife und damit die Zugangsvoraussetzung für einen anschließenden Bachelorstudiengang an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW, kombiniert mit der vorbehaltlichen Einstellungszusage für den Polizeivollzugsdienst. Im ersten Jahr erfolgt ein Praktikum in einer Kreispolizeibehörde, unter anderem mit Einsätzen im Wach- und Wechseldienst im Streifenwagen, Einblicken in die kriminalpolizeiliche Ermittlungsarbeit und Teilnahme an polizeilichen Trainingseinheiten.


Im zweiten Jahr schließt sich ein ausschließlich schulischer Part an. Dabei erhalten die Schülerinnen und Schüler zur Vorbereitung auf den Polizeivollzugsdienst beispielsweise Unterricht in den Fächern Recht und Staatslehre. Der Lehrplan ist ausgerichtet auf die Inhalte des späteren Bachelorstudiums.  


In den vergangenen Jahren hat sich die Zahl der Bewerbungen an den Berufskollegs für diesen Ausbildungsgang gesteigert – von 2.485 im Jahr 2022 auf 2.936 im Jahr 2023. Im aktuellen Jahr läuft das Bewerbungsverfahren für den Ausbildungsbeginn im Sommer 2025 noch bis zum 30. November. Die Zahl der beteiligten Berufskollegs ist im vergangenen Jahr von elf auf 15 erhöht worden.


Die vier neuen Standorte sind das Eugen-Schmalenberg-Berufskolleg im Märkischen Kreis, das Freiherr-von-Stein-Berufskolleg in Minden-Lübbeke, das Berufskolleg Hilden im Kreis Mettmann und das Berufskolleg Nord in der Städteregion Aachen. Eine erste landesweite Evaluation unter den Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften hat ergeben, dass diese mit dem Ausbildungsangebot sehr zufrieden sind.  

Weitere Informationen zur FOS Polizei finden Sie unter https://www.schulministerium.nrw/fos-polizei https://www.next-level-polizei.de/fachoberschule-polizei/


Offene Ganztagsschule: Mehr Geld für mehr Plätze

Haushaltsentwurf 2025 stellt Weichen für Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung  Kabinett billigt Erlass zur OGS
Düsseldorf, 2. Juli 2025 - Mit dem Haushaltsentwurf 2025 hat die Landesregierung die Weichen dafür gestellt, den Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter ab dem Schuljahr 2026/27 sukzessive umzusetzen. Der Landeshaushalt sieht im kommenden Jahr für die Offene Ganztagsschule (OGS) erstmals einen Anstieg um 50.000 Plätze vor (2024: +38.000). Ab dem Schuljahr 2025/26 können damit vonseiten des Landes mehr als 480.000 Plätze finanziert werden – eine Steigerung um 56 Prozent seit 2017 (307.600).
In Summe wird das Land allein im nächsten Jahr über 884 Millionen Euro für die OGS bereitstellen. Im Vergleich zu diesem Jahr ist das ein Plus von rund 104,6 Millionen Euro.  


Schulministerin Dorothee Feller: „Wir sichern die Landespauschalen für den weiteren Ausbau der OGS-Plätze für die nächsten Jahre verlässlich ab. Dazu stellen wir deutlich mehr Geld für deutlich mehr Plätze zur Verfügung. Und wir sorgen dafür, dass diese Dynamik erhalten bleibt: In der mittelfristigen Finanzplanung haben wir für die Jahre 2026 und 2027 einen erneuten Ausbau der Kapazitäten um jeweils 50.000 Plätze vorgesehen. Ab dem Jahr 2027 investiert die Landesregierung jährlich mehr als eine Milliarde Euro in den Offenen Ganztag. So stehen bereits ein Jahr vor dem Endausbau ausreichend Landeszuschüsse für die erforderlichen OGS-Plätze und darüber hinaus zur Verfügung.”  


Im Jahr 2028 sollen dann noch einmal Mittel für weitere 25.000 OGS-Plätze bereitgestellt werden, sodass zum Schuljahr 2028/29 insgesamt 605.000 Plätze im Offenen Ganztag finanziert werden könnten. Prognosen zeigen, dass im Endausbau des Rechtsanspruchs ab dem Schuljahr 2029/30 für etwa 80 Prozent der Kinder im Grundschulalter ein Ganztagplatz benötigt wird. Nach Vorausberechnungen des Schulministeriums sind das knapp 590.000 Plätze in Grundschulen.  


Familienministerin Josefine Paul: „Der Offene Ganztag bei uns in Nordrhein-Westfalen ist von Beginn an als Kooperationsmodell zwischen Jugendhilfeträger und Schule konzipiert gewesen. Mit dem neuen Erlass bekennen wir uns zu unserer gemeinsamen Verantwortung für die erfolgreiche Fortführung der Offenen Ganztagsschule und schaffen nun Klarheit und Verlässlichkeit für die Träger und Familien. Mit Hilfe des Erlasses stärken wir die Verantwortungsgemeinschaft zwischen Schule und Jugendhilfe, deren gelingende Kooperation für ein ganzheitliches Bildungsverständnis ganz maßgeblich ist. Wir stärken auch – und das ist mir als Kinder- und Jugendministerin besonders wichtig – die Beteiligung von Kindern im Offenen Ganztag.“  


Der nun vorgelegte gemeinsame Erlass tritt zum 1. August 2026 in Kraft und regelt die Ganztags- und Betreuungsangebote in der Primarstufe. Dazu gehören die Offene Ganztagsschule sowie weitere außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote. Der Erlass bildet den Rahmen für die erfolgreiche Weiterführung der OGS als Kooperationsmodell von Schule und Jugendhilfe auch unter Berücksichtigung des Rechtsanspruchs.


Im Einzelnen sieht der Erlass folgende neuen Regelungsinhalte vor:
Die bestehenden Regelungen zur OGS bleiben im Grundsatz unverändert. Die gewachsenen und etablierten Strukturen und Erfahrungen werden genutzt, um das hohe Tempo beim Platzausbau beizubehalten. Weiterhin wird es für die Offenen Ganztagsschulen keiner Betriebserlaubnis bedürfen. Die OGS soll aus den bestehenden Strukturen heraus weiterentwickelt werden. So erhalten die Akteure und Verantwortlichen große Flexibilität. Dazu wird die Zusammenarbeit der Träger der Jugendhilfe und der Schulträger gestärkt. Schulträger stimmen sich zukünftig bei der Einrichtung einer OGS mit dem öffentlichen Jugendhilfeträger ab.


Die Zusammenarbeit vor Ort soll auf Grundlage eines gemeinsamen Bildungsverständnisses erfolgen. Weiterhin bilden Kooperationsvereinbarungen die Grundlage der Zusammenarbeit. Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe wird künftig Partner dieser Vereinbarung. Vertreterinnen und Vertreter der außerunterrichtlichen Angebote in offenen Ganztagsschulen sind in den schulischen Gremien zu beteiligen. Mit dem Erlass wird zudem ein flexibler Rahmen geschaffen, der es ermöglicht, dass bestehende Angebote außerhalb der OGS, die bei den Eltern auf hohe Akzeptanz stoßen, erhalten werden können.


Auch die Partizipation der Kinder bei der Gestaltung der OGS soll zukünftig besonders berücksichtigt werden. Ihre Wünsche und Interessen sind durch vielfältige Beteiligungsformate zu berücksichtigen. Die Anforderungen an den Schutz von Kindern fließen in die Ausgestaltung der Konzepte der offenen Ganztagsschulen ein. Die Merkmale der offenen Ganztagsschulen und der außerunterrichtlichen Ganztags- und Betreuungsangebote wurden ausgeschärft. Die Kooperation mit außerschulischen Partnern bleibt zentrales Gestaltungsmerkmal.  


Bereits im Oktober des vergangenen Jahres hatte die Landesregierung die Förderrichtlinie für den Infrastrukturausbau in Kraft gesetzt, um die Kommunen beim Ausbau der Ganztagsplätze zu unterstützen. Insgesamt stehen rund 892 Millionen für Investitionen zur Verfügung.   Im März dieses Jahres haben das Familienministerium und das Schulministerium in gemeinsamer Verantwortung dann Fachliche Grundlagen für die Umsetzung des Rechtsanspruchs vorgelegt.

Nun hat das Landeskabinett den Entwurf eines gemeinsamen Erlasses von Familienministerium und Schulministerium gebilligt, der der zukünftigen Gesetzeslage Rechnung trägt und eine Grundlage bildet für die Ausgestaltung des Rechtsanspruchs vor Ort.


Schulministerin Feller: Lesen ist das A und O
Schulministerin unterzeichnet Letter of Intent mit dem 'MENTOR

Die Leselernhelfer Bundesverband' / Bildungspartnerschaft zur Leseförderung

Düsseldorf/Duisburg, 28. Juni 2024 - Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit: Lesen eröffnet Welten, erweitert den Horizont und ist eine zentrale Grundlage für den Bildungserfolg von Schülerinnen und Schülern. Um Schulen bei der Vermittlung dieser Basiskompetenz über den Unterricht hinaus zu unterstützen, arbeiten ehrenamtliche Lesementorinnen und -mentoren an zahlreichen Schulen in Nordrhein-Westfalen.


Mit ihrer Arbeit helfen sie einzelnen Schülerinnen und Schülern, die Schwierigkeiten beim Lesen haben oder zusätzliche Unterstützung benötigen. Koordiniert wird diese Unterstützung von lokalen Vereinen von 'MENTOR - Die Leselernhelfer' unter dem Dach des Bundesverbandes. Gemeinsam mit den Vorsitzenden des Verbandes Huguette Morin-Hauser und Andrea Pohlmann-Jochheim hat Schulministerin Dorothee Feller einen Letter of Intent unterzeichnet, um auf diese wichtige Arbeit aufmerksam zu machen und neue Schulen und Lesementorinnen und -mentoren zu gewinnen.  


Schulministerin Dorothee Feller erklärte anlässlich der Unterzeichnung: „Die Förderung der Lesekompetenz ist eine der wichtigsten Aufgaben für die Zukunft unserer Kinder. Das Engagement von 'MENTOR - Die Leselernhelfer' ist deshalb von großer Bedeutung für unsere Schülerinnen und Schüler, denn Lesen ist das A und O. Durch die individuelle Unterstützung und die persönliche Zuwendung wird Lesekompetenz entwickelt, das Selbstvertrauen der Schülerinnen und Schüler gestärkt und die Freude am Lesen gefördert. Solche Initiativen sind sehr hilfreich, um bessere Bildungschancen für alle zu ermöglichen."  


Die Vorsitzende des 'MENTOR - Die Leselernhelfer Bundesverbands e.V.,' Huguette Morin-Hauser erklärte: „Lesen ist die Schlüsselkompetenz, die den Zugang zu allen anderen Lernbereichen ermöglicht. Schülerinnen und Schüler, die gut lesen können, haben es leichter, Texte in allen Schulfächern zu verstehen. Eine starke Lesekompetenz ist direkt mit dem schulischen Erfolg verknüpft. Die Kinder, die heute nicht lesen können, sind die erwachsenen Analphabeten von morgen. Um das zu verhindern, setzen wir bei MENTOR – Die Leselernhelfer auf eine individuelle und langfristige Leseförderung, die schnell verfügbar ist.“  


Im Rahmen der vereinbarten Zusammenarbeit wird das Schulministerium verstärkt über die Arbeit und das Angebot des Verbands und seiner regionalen Vereine informieren. Die Initiative arbeitet eng mit Schulen zusammen, um gezielt Schülerinnen und Schüler zu betreuen, die von einer zusätzlichen Unterstützung besonders profitieren können. Die Zusammenarbeit mit Lehrkräften gewährleistet eine sinnvolle Ergänzung des schulischen Unterrichts.  


Dabei erfolgt die Leseförderung kontinuierlich über einen längeren Zeitraum, mindestens ein Jahr lang. Dies ermöglicht eine individuelle Zuwendung und gibt den Kindern die Zeit, in ihrem eigenen Tempo ihre Lesekompetenz weiterzuentwickeln. Durch die regelmäßigen, persönlichen Treffen wird gezielt auf die Bedürfnisse der Kinder eingegangen.  


Der Verband lebt von der Mitarbeit engagierter Ehrenamtlicher, die ihre Zeit und ihr Wissen zur Verfügung stellen, um die Bildungschancen von Kindern zu verbessern. Bundesweit gibt es 124 Vereine und 15.000 Mentorinnen und Mentoren. In Nordrhein-Westfalen gibt es 5.660 Mentorinnen und Mentoren, die an 1.031 Schulen insgesamt 7.170 Lesekinder unterstützen.  

Weitere Informationen zu 'MENTOR - Die Leselernhelfer' erhalten Sie
hier. -Im Bildungsportal
finden Sie auch konkrete Informationen zur Arbeit von MENTOR in NRW.

Wie steht es um den Wohnungsbestand in Nordrhein-Westfalen?

Düsseldorf, 25. Juni 2024 - Vorbemerkung der Kleinen Anfrage 3774 vom 25. April 2024 der Abgeordneten Sarah Philipp und Sebastian Watermeier SPD. Nordrhein-Westfalen ist das bevölkerungsreichste Bundesland Deutschlands. Vor diesem Hintergrund kommt der Entwicklung des Wohngebäude- und Wohnungsbestandes große Bedeutung zu. Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung hat die Kleine Anfrage 3774 mit Schreiben vom 17. Juni 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie beantwortet.


1. Wie hat sich der Wohnraum in Nordrhein-Westfalen zwischen 2013 und 2023 quantitativ entwickelt? (Bitte aufgelistet nach einzelnen Jahren sowie Wohngebäuden und einzelnen Wohnungen)

2. Wie hoch war die Neubauquote bei Wohnungen zwischen 2013 und 2023 in Nordrhein-Westfalen? (Bitte aufgelistet nach einzelnen Jahren)

4. Wie viele Wohnungen wurden jährlich in Nordrhein-Westfalen insgesamt neu gebaut? (Bitte aufgelistet nach Jahren von 2013 bis 2023)
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1, 2 und 4 gemeinsam beantwortet.
 Aus der Fortschreibung des Gebäude- und Wohnungsbestandes von IT.NRW ergibt sich nachfolgende Übersicht (Quelle: www.it.nrw/statistik/gesellschaft-und-staat/wohnen/gebaeudeund-wohnungen). Datenstand ist der 31. Dezember 2022; Daten für das Jahr 2023 liegen noch nicht vor.



3. Wie hoch war die Modernisierungsquote bei Wohnungen zwischen 2013 und 2023 in Nordrhein-Westfalen? (Bitte aufgelistet nach einzelnen Jahren)

5. Wie viele Wohnungen wurden jährlich in Nordrhein-Westfalen insgesamt energetisch modernisiert? (Bitte aufgelistet nach Jahren von 2013 bis 2023) Aufgrund des engen Sachzusammenhangs werden die Fragen 3 und 5 gemeinsam beantwortet.

Es wird darauf hingewiesen, dass die von den Anfragenden verwendeten Begriffe der „Modernisierungsquote“ bzw. der „energetischen Modernisierung nicht eindeutig definiert sind und nicht überall einheitlich verwendet werden. Investitionen der Wohnungswirtschaft: Die Verbandsstatistik des VdW weist die Summen der Investitionen in Neubau -und Bestandsmaßnahmen aus. Danach haben die Unternehmen im Zeitraum 2013 bis 2022 – mit und ohne öffentliche Förderung – rund 14,828 Milliarden Euro in ihre Bestände investiert. Das entspricht 56 % der Gesamtinvestitionen.


Einschränkend sei erwähnt, dass VdW-Mitglieder rund ein Fünftel aller Mietwohnungen in Nordrhein-Westfalen bewirtschaften und sich aus den Verbandsdaten daher keine Aussagen über Modernisierungen im privat vermieteten Mietwohnraum oder im selbstgenutzten Wohneigentum ableiten lassen. Art der Modernisierungsmaßnahmen Für seine Studie „Wie heizt Deutschland?“1 bzw. die entsprechenden Länderreports hat der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) im Jahr 2023 Bestandsinvestitionen im Gebäudebestand analysiert.


Dabei wurden Haushalte danach gefragt, welche Modernisierungs- und Energiesparmaßnahmen seit ihrem Einzug in der aktuellen Wohnung durchgeführt wurden. An erster Stelle wurde in Nordrhein-Westfalen die Erneuerung der Fenster genannt (40 % der Wohngebäude), der Heizkessel (32 %) und Heizkörper/-rohre (27 %), 1 BDEW (Hrsg.); prolytics Marktforschung (Bearb.): Wie heizt Nordrhein-Westfalen? 2023, verfügbar unter www.bdew.de/energie/studie-wie-heizt-deutschland, s. insbesondere die Folien 15-16, 18, 21 und 29 gefolgt von der Dämmung der Außenwände (25 %) sowie von Kellerdecke oder Dach (24 %). Wann diese Investitionen erfolgt sind, geht aus der Befragung aber nicht hervor.



Art und Alter der Heizungen im Wohnungsbestand
Die Studie enthält jedoch Daten zum Alter der Heizungsanlagen in nordrhein-westfälischen Wohnungen. Deren Durchschnittsalter lag im Jahr 2023 bei 12,8 Jahren; in der Studie davor (2019) waren es noch 15,6 Jahre. Insgesamt waren 46 % der Heizungsanlagen jünger als 10 Jahre, davon 20 % sogar jünger als 5 Jahre. Unklar bleibt in dieser Statistik jedoch, ob sich die Verjüngung des Heizungsbestands auf Erneuerung im Bestand oder ein Mehr an Neubau zurückführen lässt.

Eine ähnliche Aussage erlauben die Daten des Mikrozensus, einer jährlichen Haushaltsbefragung der statistischen Ämter von Bund und Ländern. Dabei werden alle vier Jahre Zusatzfragen zur Wohnsituation gestellt. Hier ist vor allem seit 2018 eine leichte Verschiebung von Erdgas und Heizöl hin zu Fernwärme und erneuerbaren Energien erkennbar.


Modernisierung mit der Wohnraumförderung des Landes
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung fördert Modernisierungsmaßnahmen an Mietwohnungen und selbstgenutztem Wohneigentum für die Zielgruppen der
öffentlichen Wohnraumförderung. Im Zeitraum 2013 bis 2023 wurden im Land NordrheinWestfalen Mittel für die Modernisierung von 1.750 selbst genutzten Eigentumswohnungen und Eigenheimen sowie von rund 21.950 Mietwohnungen (inkl. Wohnplätzen für Studierende und Auszubildende) bewilligt.


Projekte und Initiativen der Landesregierung
Um die Transformation des Gebäudesektors weiter voranzutreiben, unterstützt die Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate im Rahmen des Kompetenzzentrums Wärmewende die beteiligten Akteure mit verschiedenen Unterstützungsangeboten. Hierzu zählen u.a. Initialberatungen, Workshops und Dialogveranstaltungen sowie individuelle Beratungen. Weiterhin unterstützt die Landesregierung die energetische Modernisierung durch die Initiativen „ALTBAUNEU“ (https://www.alt-bau-neu.de/) und die Auszeichnungsveranstaltungen „KlimaQuartier.NRW“ (https://www.energy4climate.nrw/kommunen/klimaquartiernrw) und „Energieeffiziente Nichtwohngebäude in NRW“ (https://www.energy4climate.nrw/kommunen/auszeichnung-nichtwohngebaeude).


Über das Fördernavi (https://tool.energy4climate.nrw/foerder-navi) haben die verschiedenen Zielgruppen, wie Kommunen, Unternehmen und Privatpersonen, die Möglichkeit, gezielt nach Förderprogrammen für die von ihnen geplanten Maßnahmen zu suchen. Landesförderprogramm progres.nrw-Klimaschutztechnik Zudem fördert die Landesregierung unter anderem den sparsamen Einsatz von Energie im Gebäude und die Umstellung der Wärmeversorgung auf erneuerbare Energie- und Wärmequellen durch energetische Modernisierung durch den Förderbereich „Klimaschutztechnik“ (https://www.bra.nrw.de/energie-bergbau/foerderprogramme-fuer-klimaschutz-und-energiewende/foerderbereiche/fernwaermeleitungen-waermekonzepte/foerderung-von-anlagen-zurnutzung-von-abwaerme-zur-leitungsgebundenen-waermeversorgung) des landeseigenen Förderprogramms progres.nrw.


Beispielhaft wurden im Jahr 2023 damit über 750 Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, 780 thermische Solaranlagen für die Gebäudeversorgung, 330 Biomasseanlagen und stationäre Wasserstoffsysteme mit knapp 500.000 Euro gefördert. In den Jahren 2013 bis einschließlich 2023 wurden durch den Programmbereich Anträge i.H.v. über 509 Mio. Euro bewilligt.


Cannabisgesetz: Alles nur Schall und Rauch? – Sind die apokalyptischen Voraussagen von den Ministern Laumann und Reul sowie Ministerpräsident Kretschmer und Co. Realität geworden?

Düsseldorf, 31. Mai 2024 - Kleine Anfrage vom 10. April 2024 der Abgeordneten Rodion Bakum, Christina Kampmann, Thorsten Klute, Ina Blumenthal und Lisa-Kristin Kapteinat SPD Drucksache 18/8785.

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
Am Ostermontag, den 1. April 2024, ist das „Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften“, kurz „Cannabisgesetz (CanG)“ inkraftgetreten. Der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach verfolgt damit die Ziele „durch eine Entkriminalisierung und bessere Aufklärung, besseren Jugendschutz, bessere Prävention, insbesondere die nächste Generation vor der Kriminalität, vor dem Konsum und vor dem Schwarzmarkt zu schützen“.


1 Der sächsische Ministerpräsident kritisierte das Gesetz und verglich dies mit der Öffnung der „Büchse der Pandora“.

2 NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann bezeichnete das Cannabisgesetz als „großen Fehler“. NRW-Innenminister Herbert Reul kommentierte das Cannabisgesetz als „wahnwitziges Vorhaben“ und dass er keine „Lust“ habe, die „Polizisten mit so einem Scheiß zu beschäftigen.“

3 NRW-Justizminister Benjamin Limbach warb für eine zeitliche Verschiebung des Gesetzes, da etwa 60.000 Verfahren überprüft werden müssten.

4 Der Landesvorsitzende der Grünen freute sich ausgiebig über das neue Cannabisgesetz: „Die Verbotspolitik ist Geschichte. Das Gesetz setzt auf Vernunft statt Kriminalisierung und trocknet 1 „Lauterbach: Bevölkerung stärker gegen den Schwarzmarkt schützen“, online unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/reden/rede/cannabisgesetz-lauterbach-rede-bundesrat-22-03- 2024.html, abgerufen am 05.04.2024.


 2 „Cannabis-Legalisierung: Kräftemessen in der Länderkammer“, online unter https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/cannabis-legalisierung-bundesrat-sachsen-kretschmer-lauterbach-100.html, abgerufen am 05.04.2024 3 „Teil-Legalisierung von Cannabis: Ab jetzt darf gekifft werden“, online unter https://www1.wdr.de/nachrichten/marihuana-legalisierung-bundesrat-verschiebung-102.html, abgerufen am 05.04.2024 4 Ebenda den Schwarzmarkt zu großen Teilen aus.“

Nach seiner Einschätzung werde dies Polizei und Justiz entlasten.

5 Auf die Kleine Anfrage von SPD-Abgeordneten mit dem Titel „Gibt die grün-schwarze Landesregierung das Hanf frei? – Die Prävention von Cannabismissbrauch und -abhängigkeit muss entschieden ausgebaut werden!“ antwortete NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann am 04.07.2023 mit folgenden Fakten:


Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 3627 mit Schreiben vom 23. Mai 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und dem Minister der Justiz beantwortet.

1. Wie viele Krankenhausbehandlungs-, ambulante Behandlungs- bzw. Todesfälle wurden seit 2013 in Nordrhein-Westfalen durch den Konsum von Cannabinoiden (Hauptdiagnosen nach ICD-10: F12.-) festgestellt? (Bitte nach ambulant, stationär und Todesfälle, Kinder, Jugendliche und Erwachsene aufschlüsseln.) Zur Beantwortung der Frage wird auf die Anlage 1 verwiesen. Die mit der Frage erbetenen Daten liegen der Landesregierung aktuell bis einschließlich des Jahres 2022 vor.

2. Wie viele Verkehrsunfälle wurden seit 2013 unter Einwirkung von Alkohol, Cannabinoiden bzw. anderen psychotropen Substanzen in Nordrhein-Westfalen festgestellt? (Bitte nach Jahr, Unfälle mit Personenschäden, Fehlverhalten von Fahrzeugführern, Fahrzeugführer unter Einfluss von Alkohol, Fahrzeugführer unter Einfluss von Cannabinoiden, Fahrzeugführer unter Einfluss anderer Mittel aufschlüsseln.)


In der Straßenverkehrsunfallstatistik des statistischen Bundesamtes erfolgt zwar eine Unterscheidung zwischen den Unfallursachen „Alkoholeinfluss“ und „Einfluss anderer berauschender Mittel“, nicht aber eine Binnendifferenzierung dieser berauschenden Mittel (wie beispielsweise Cannabinoide, Medikamente, Kokain). Die Anzahl der festgestellten Unfallursachen „Alkoholeinfluss“ und „Einfluss berauschender Mittel“ ist auch nicht gleichzusetzen mit der Anzahl der Verkehrsunfälle. Sind beispielsweise bei einem Verkehrsunfall beide Beteiligten alkoholisiert, so wird die Ursache zweimal erfasst. Auch ein Mischkonsum führt zur Erfassung von zwei Ursachen.


Die Anlagen 2 und 3 stellen die Unfallursache „Alkoholeinfluss“ und „Einfluss anderer berauschender Mittel“ getrennt nach allen Unfallbeteiligten und nach dem Hauptverursacher dar.

„Cannabis-Freigabe: NRW-Gesundheitsminister Laumann entsetzt“, online unter https://www.msn.com/de-de/nachrichten/other/cannabis-freigabe-nrw-gesundheitsminister-laumannentsetzt/ar-BB1km0Ky, abgerufen am 05.04.2024
3. Welche Präventionsangebote mit Fokus auf Prävention von Cannabismissbrauch bzw. -abhängigkeit hat die Landesregierung mit welchen Mitteln seit 2013 gefördert? (Bitte nach Angebot/Projekt, Träger, Kommune, Jahr und Höhe der Mittel aufschlüsseln.) Die Landeskampagne "Sucht hat immer eine Geschichte" bildet den Kern der nordrhein-westfälischen Strategie zur Suchtvorbeugung.


Der Leitsatz "Sucht hat immer eine Geschichte" steht für die ursachenorientierte Sucht- und Drogenpolitik des Landes, die nicht das einzelne Suchtmittel im Vordergrund sieht. Der Ansatz der Präventionsarbeit ist in Nordrhein-Westfalen damit suchtmittelübergreifend. Zusätzlich zu übergreifenden Ansätzen zielen einzelne Programme auf spezifische Suchtmittel, so etwa das Programm „Stark statt breit“ auf Cannabisprävention. Das Land unterstützt die Kommunen mit einer fachbezogenen Pauschale nach § 29 Haushaltsgesetz bei der Suchtprävention.


Die Aufklärungs- und Präventionsarbeit wird daher maßgeblich vor Ort durch die Kommunen gestaltet. Fachkräfte bei freien sowie kommunalen Trägern führen Präventionsmaßnahmen für unterschiedliche Zielgruppen durch. Die Ansätze der fachbezogenen Pauschale sind den Haushaltsplänen des jeweiligen Jahres zu entnehmen. Eine Aufstellung im Sinne der Anfrage ist in der zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich.

4. Wie viele Anbauvereinigungen, sogenannten „Cannabis Social Clubs“, haben nach Kenntnis der Landesregierung seit Inkrafttreten des „Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften“ ihre Gründung in Nordrhein-Westfalen angekündigt, vorbereitet oder angemeldet? (Bitte nach Anbaugemeinschaften, Kommunen, weiteren Daten aufschlüsseln.)

Da die Regelungen zu Anbauvereinigungen nach Kapitel 4 des Konsumcannabisgesetzes erst zum 01.07.2024 in Kraft treten, ist eine Anmeldung von Anbauvereinigungen derzeit nicht möglich. Ankündigungen und Vorbereitungen im Sinne der Fragestellung werden durch die Landesregierung nicht systematisch erfasst.

5. Wie viele Haftbefehle und Strafverfahren wurden seit Inkrafttreten des „Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften“ in Nordrhein-Westfalen überprüft, angepasst oder aufgehoben? Mangels statistischer Erfassung der betreffenden Parameter sind dem Ministerium der Justiz keine validen Angaben zur Beantwortung der Frage möglich.

Die Erkenntnisse aus verschiedenen elektronischen Abfragen bei den Staatsanwaltschaften des Landes lassen indes die Annahme zu, dass die Vollstreckungsbehörden seit Jahresbeginn in über 70.000 Fällen Ermittlungs-, Straf- und Vollstreckungsverfahren nach Maßgabe des Cannabisgesetze
s
überprüft haben.


Unfallursachen* Alkoholeinfluss und Einfluss anderer berauschender Mittel des Hauptverursachers

 








Schulministerium legt Pläne für die Weiterentwicklung der gymnasialen Oberstufe vor
Fünftes Abiturfach wird eingeführt.  

Das, was in anderen Bundesländern längst Realität ist und was das Bundesverfassungsgericht zur Vergleichbarkeit des Abiturs in Deutschland schon 2017 zwingend gefordert hatte, das wird nun endlich auch in NRW eingeführt.

Schulministerin Feller: Wir machen die Oberstufe zukunftsfest
Düsseldorf, 29. Mai 2024 - Schulministerin Dorothee Feller hat im Ausschuss für Schule und Bildung die Pläne der Landesregierung für die Weiterentwicklung der gymnasialen Oberstufe vorgestellt. Zuvor hatte bereits das Landeskabinett die Pläne gebilligt. Ein wichtiger Aspekt der geplanten Reform ist die Einführung neuer Abiturprüfungsformate.

Zukünftig soll es mit den neuen Präsentationsprüfungen sowie den „Besonderen Lernleistungen“ Formate geben, die für Studium und Beruf wichtige Kompetenzen abbilden. Um die Schülerinnen und Schüler auch auf diese neuen Abiturprüfungsformate gut vorzubereiten, sollen Klausuren in der gymnasialen Oberstufe zum Teil auch durch alternative Formen der Leistungsüberprüfung ersetzt werden können. Auch die Dauer von Klausuren in der Vorbereitung des Abiturs soll in sinnvollem Umfang verringert werden können. Gleichzeitig wird für diese neuen Prüfungsformate ein fünftes Abiturfach eingeführt.  


Schulministerin Dorothee Feller sagte anlässlich der Vorstellung der Pläne: „Wir machen die gymnasiale Oberstufe zukunftsfest. Wir streben eine Balance zwischen Neuem und Bewährtem und zwischen Notwendigem und Gewünschtem an. Unsere Pläne tragen dabei den Erfordernissen Rechnung, die sich durch schulische, gesellschaftliche und auch technische Veränderungen wie beispielsweise die neuen Möglichkeiten des Einsatzes von KI ergeben und kommen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes zur Vergleichbarkeit des Abiturs in allen Ländern nach.“


  Wesentliche Elemente der Weiterentwicklung der gymnasialen Oberstufe sind:
- die Einführung neuer Prüfungsformate (Präsentationsprüfung und neu aufgestellte Besondere Lernleistung),
- die Einführung eines 5. Abiturfachs,
- die Einführung verpflichtender Projektkurse,
- die Erweiterung der Möglichkeiten zum Klausurersatz durch alternative Formen der Leistungsüberprüfung sowie die Reduktion von Klausurbearbeitungszeiten.  

Die neuen Regelungen sollen erstmalig für Schülerinnen und Schüler gelten, die im Sommer 2026 in die gymnasiale Oberstufe eintreten und im Jahr 2029 ihre Abiturprüfung ablegen.   Grundlagen der Maßnahmen bilden die im März 2023 verabschiedete „Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe und der Abiturprüfung“ der Kultusministerkonferenz (KMK), der ein Bundesverfassungsgerichtsurteil mit Blick auf eine bessere länderübergreifende Vergleichbarkeit der Abiturdurchschnittsnoten vorausgegangen ist, sowie die Rückmeldungen aus einem hierauf folgenden einjährigen Dialogprozess mit zentralen Akteuren aus Schule (Schüler-, Eltern-, Lehrer-, Schulleitungsverbände), Personalvertretungen, Schulaufsicht und Politik.


Die beteiligten Akteure hatten bis Anfang März Gelegenheit, zu dem Eckpunkteentwurf Stellung zu nehmen. Unter Berücksichtigung dieser Rückmeldungen entstand das nun vorliegende schulfachliche
Eckpunktepapier, das die Grundlage für eine rechtliche Umsetzung im Rahmen der üblichen schulgesetzlich vorgesehenen Beteiligungsverfahren bilden wird.  


Ministerin Feller erklärte abschließend: „Das in anderen Bundesländern bereits bewährte fünfte Abiturfach erweitert die Optionen unserer Schülerinnen und Schüler methodisch und fachlich, aber auch hinsichtlich der Kombination ihrer Prüfungsfächer. So ist beispielsweise wieder das Ablegen der Abiturprüfung in zwei naturwissenschaftlichen Fächern möglich – ein wichtiges Signal, auf das nicht nur viele Schülerinnen und Schüler, sondern auch Wirtschaft und Wissenschaft gewartet haben.“


- Personalzahlen an Nordrhein-Westfalens Schulen steigen deutlich an
- Das Mathematik-Projekt PIKAS wird auf die Sekundarstufe I ausgeweitet 

Personalzahlen an Nordrhein-Westfalens Schulen steigen deutlich an
Düsseldorf, 24. Mai 2024 - In den Schulen arbeiten 7.000 Menschen mehr als noch vor anderthalb Jahren. Ministerin Feller: Wir kommen Schritt für Schritt voran. Die personelle Situation an den nordrhein-westfälischen Schulen verbessert sich deutlich. Im bevölkerungsreichsten Bundesland arbeiten rund 7.000 Menschen mehr im Schuldienst als noch vor anderthalb Jahren.


„Wir konnten in den zurückliegenden Monaten 1.400 Stellen zusätzlich besetzen“, erläuterte Schulministerin Dorothee Feller am Freitag, 24. Mai 2024, in einer Pressekonferenz im Landtag. Bereits zwischen Dezember 2022 und Dezember 2023 waren 3.900 Stellen zusätzlich besetzt worden. Hinter diesen insgesamt 5.300 Stellen verbergen sich mehr Menschen, denn nicht alle Personen arbeiten in Vollzeit. Hinzu kommen etwa 1.500 eingestellte Alltagshelferinnen und Alltagshelfer, die Lehrerinnen und Lehrer entlasten, indem sie Aufgaben übernehmen, die nicht zum Kernunterricht gehören.

„Das sind ermutigende Zahlen“, betonte die Ministerin, „sie zeigen: In einer Zeit des Fachkräftemangels gelingt es uns dennoch, mehr Menschen für unsere Schulen zu gewinnen.“ Die nächsten detaillierten Zahlen zur Personalausstattung kommen Anfang Juni.  


Zu einer Verstetigung des positiven Trends soll unter anderem beitragen, dass das Handlungskonzept fortgeschrieben wird, mit dem die Landesregierung zusätzliches Personal für die Schulen gewinnen will. Dazu hat das Schulministerium im laufenden Schuljahr bereits 15 Maßnahmen umgesetzt beziehungsweise wird sie noch umsetzen.


„Der Lehrkräftemangel ist nicht von heute auf morgen entstanden und er ist genauso wenig von heute auf morgen zu beheben. Wir brauchen einen langen Atem, aber wir kommen Schritt für Schritt voran. Unsere bisherigen Maßnahmen wirken. Mit neuen Maßnahmen wollen wir noch einmal nachlegen und die Schulen unterstützen“, sagte die Ministerin. Die Fortschreibung des Handlungskonzepts sieht unter anderem folgende Neuerungen vor: Das Modell Alltagshelferinnen und Alltagshelfer wird im Schuljahr 2024/25 auf die Klassen 5 und 6 an Haupt- und Realschulen ausgeweitet.  


Der Seiteneinstieg mit einem zweijährigen berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst wird für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung geöffnet, um die Unterrichtsversorgung der Schulen zu verbessern, an denen Kinder und Jugendliche mit einem entsprechenden Bedarf unterrichtet werden.   Die Hinzuverdienstgrenze für Beamtinnen und Beamten wird um weitere fünf Jahre bis Ende 2029 ausgesetzt. Damit bleibt es für pensionierte Lehrerinnen und Lehrer attraktiv, wieder oder weiter zu unterrichten.

In den vergangenen Jahren ist es gelungen, die Zahl der Lehrkräfte, die das reguläre Renteneintrittsalter überschritten haben und dennoch den Schulen erhalten bleiben, mehr als zu verdreifachen – auf 1.543 Lehrerinnen und Lehrer.  
Die erste Fassung des Handlungskonzepts stammt aus dem Dezember 2022. Das Maßnahmenpaket ist seither auf insgesamt 34 verschiedene Maßnahmen teilweise mit Unterpunkten angewachsen. Es umfasst die Handlungsfelder „Lehrkräfteausbildung und Lehrkräfteeinstellung“, „Wertschätzung und Entlastung“ sowie „Dienstrecht“.

Bisher wurden unter anderem die folgenden Maßnahmen mit Erfolg umgesetzt:  
Seit Februar 2023 konnten 1.300 Alltagshelferinnen und Alltagshelfer an Grundschulen eingestellt werden und rund 200 an Förderschulen. Mehr als 160 Vertretungslehrkräfte wurden entfristet in den Schuldienst eingestellt.  


Gemeinsam mit dem Wissenschaftsministerium und den Hochschulen wurden 465 zusätzliche Studienplätze eingerichtet, vor allem für die Lehrämter an Grundschulen und in der Sonderpädagogik. Mehr als 160 aus dem Ausland stammende Lehrkräfte haben die Anerkennung ihrer Qualifikationen erfolgreich beantragt, nachdem das Sprachniveau bei den Anerkennungsanträgen von C2 auf C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen angepasst wurde. Es wurde eine neue Werbekampagne für Lehrkräfte gestartet.


Gegenwärtig sind in Nordrhein-Westfalen von den Bezirksregierungen knapp 9.300 Lehrkräfte von ihrer Stammschulen an eine unterversorgte Schule abgeordnet, knapp die Hälfte davon an unterversorgte Grundschulen, die vom Lehrkräftemangel besonders betroffen sind (Stand: 2. April 2024). Damit tragen fast 1.200 Lehrkräfte (13 Prozent) mehr dazu bei, die Situation an unterversorgten Schulen zu verbessern.  


Schulministerin Feller dankte allen Lehrkräften, die dazu beitragen, die Personalsituation der Schulen zu verbessern, für ihren persönlichen Einsatz und betonte: „Die ersten Ergebnisse des Handlungskonzepts sind ermutigend. Dass es uns gelingt, in Zeiten des Fachkräftemangels mehr Personal an die Schulen zu bringen, ist ein Erfolg und ein positives Signal an die Kollegien. Das größte Pfund in unserem Schulsystem sind unsere hochengagierten Lehrkräfte!“

Weitere Informationen zum Handlungskonzept Unterrichtsversorgung finden Sie unter https://www.schulministerium.nrw/handlungskonzept-unterrichtsversorgung

Das Mathematik-Projekt PIKAS wird auf die Sekundarstufe I ausgeweitet
Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit: Guter Mathematikunterricht ist verstehensorientiert, guter Mathematikunterricht ist kommunikationsfördernd und guter Mathematikunterricht ist diagnosegeleitet, das betonte Prof. Dr. Christoph Selter von der Technischen Universität Dortmund anlässlich der Ausweitung des Mathematik-Projekts PIKAS auf die Sekundarstufe I. Schulministerin Feller: Rechnen zu können ist eine grundlegende Kompetenz und steht im Fokus unserer Arbeit .

Ziel des Projekts ist es, durch enge Zusammenarbeit von Wissenschaft und Schule konkrete Unterrichtsangebote für den Mathematikunterricht von der 1. bis zur 10. Klasse zu entwickeln.   Schulministerin Dorothee Feller erklärte: „Besser lesen, schreiben, zuhören und rechnen können, das ist das A und O und deshalb der Schwerpunkt unserer Arbeit in den kommenden Jahren. Mathematik ist eine grundlegende Kompetenz, die für die individuelle berufliche und persönliche Entwicklung elementar ist. Mit der Ausweitung von PIKAS wollen wir unsere Lehrkräfte auch an weiterführenden Schulen noch besser in die Lage versetzen, Schülerinnen und Schülern, die besondere Unterstützung beim Rechnenlernen benötigen, gezielt zu unterstützen.“  


Prof. Dr. Christoph Selter betonte: „Guter Mathematikunterricht ist verstehensorientiert, kommunikationsfördernd und diagnosegeleitet. Genau hier setzen wir an. Wir stellen den Lehrkräften konkrete Unterrichtsideen zur Verfügung, die sie unmittelbar in ihrem Unterricht einsetzen können, um die Basiskompetenzen der Schülerinnen und Schüler zu sichern.“  


Das Projekt "PIKAS" der Technischen Universität Dortmund bietet bislang vor allem den Grundschulen in NRW forschungsbasierte, praxiserprobte Materialien und Konzeptionen zur Umsetzung guten Mathematikunterrichts mit Videos, Handreichungen, Links und vielem mehr. Im Partnerprojekt „Mathe inklusiv mit PIKAS“ werden zudem gemeinsam mit der Universität Münster Materialien für den inklusiven Mathematikunterricht an Grundschulen zur Verfügung gestellt, sodass auch Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf oder sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf auf ihrem jeweiligen Lernniveau lernen, mathematische Zusammenhänge zu verstehen.  


Jetzt wird das Partnerprojekt „Mathe inklusiv mit PIKAS“ zur Sicherung von Basiskompetenzen auf die gesamte Sekundarstufe I ausgeweitet. Im Fokus steht dabei, Schülerinnen und Schüler nachhaltig zu befähigen, Mathematik zu lernen und zu verstehen, um langfristig erfolgreich zu lernen. Neu entwickelt werden auch Unterstützungsmaterialen für Lehrkräfte und MPT-Kräfte (Multi-Professionelle-Teams), die im Rahmen des Unterrichts Schülerinnen und Schüler mit Rechenschwierigkeiten fördern. Für die Ausweitung des Projekts auf die Sekundarstufe I stellt das Ministerium für Schule und Bildung in einer ersten Projektphase rund 245.000 Euro bereit.  


Darüber hinaus ist ebenfalls vorgesehen, das digitale Angebot divomath auf die Sekundarstufe I auszuweiten. Auch hier sollen weitere wirksame Unterrichtsbausteine für den gesamten Bereich der Sekundarstufe I bis einschließlich Klasse 9 zur Verfügung gestellt werden, um den Erwerb von Basiskompetenzen in der Sekundarstufe I zu stärken.  

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite PIKAS sowie der Webseite Mathe inklusiv mit PIKAS.

„36 Grad und es wird noch heißer“ – Kommen wir bei den bevorstehenden Hitzewellen in NRW ins Schwitzen, Minister Laumann?

Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3628 vom 10. April 2024 der Abgeordneten Rodion Bakum, Alexander Vogt, Christina Weng, René Schneider, Anja Butschkau, Alexander Baer, Julia Kahle-Hausmann, Thorsten Klute, Ina Blumenthal und Lisa-Kristin Kapteinat SPD Drucksache 18/8790 Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am Samstag, den 6. April 2024, meldete der Deutsche Wetterdienst „Ungewöhnlich warmes erstes Aprilwochenende!“1 .


Düsseldorf, Mai 2024 - Mit 30,1 Grad Celcius wurde in Ohlsbach in Badem-Württemberg der früheste Hitzetag im April seit Beginn der Wetteraufzeichnungen im Jahre 1881 gemessen.2 Örtlich wurden auch „Dekadenrekorde“ wie z.B. Köln erreicht, der NRW-Spitzenwert aus Aachen im Jahre 1946 mit 27,0 Grad Celcius wurde lediglich um 0,1 Grad Celcius in LippstadtBökenförde verpasst.3 Die durch die menschengemachte Klimakrise verursachte Erderwärmung hat aktuell unter anderem veränderte Vegetationsperioden, früheren Pollenflug, Veränderungen der Luftqualität, Einwanderung neuer Tierarten und (exotischer) Krankheitserreger und erhöhte Belastungen für die Gesundheit von Menschen und Tieren zur Folge. Insbesondere Menschen, die im Freien arbeiten, schwangere Frauen, ungeborene und neugeborene Kinder, Menschen mit chronischen Erkrankungen und ältere Menschen sind von Hitzewellen stark betroffen.


4 1 „Ungewöhnlich warmes erstes Aprilwochenende!“, online unter https://www.dwd.de/DE/wetter/thema_des_tages/2024/4/7.html, abgerufen am 10.04.2024 2 „Neuer deutscher Hitzerekord: Ohlsbacher Sonne stellt alle in den Schatten“, online unter https://www.schwarzwald-aktuell.eu/news/neuer-deutscher-hitzerekord-ohlsbacher-sonne-stellt-alle-inden-schatten/, abgerufen am 10.04.2024 3

„Jetzt amtlich: Köln knackt Wetter-Rekord – DWD-Experte: Schon bemerkenswert“,
https://www.express.de/koeln/wetter-am-6-4-2024-koeln-knackt-temperatur-rekord-771721, abgerufen am 10.04.2024 4 Stellungnahme von Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Wahner, Forschungszentrum Jülich GmbH,
Klimagerechte Gesundheitsversorgung vom 20.04.2023, online unter https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMST18-495.pdf,
abgerufen am 10.04.2024


2 Das Landeszentrum Gesundheit ist für den hitzebezogenen Gesundheitsschutz zuständig. Mit dem Infoportal „Hitze und Gesundheit“ (www.hitze.nrw.de) informiert und berät das Landeszentrum Gesundheit als Leitstelle für den öffentlichen Gesundheitsdienst und Landeskoordinierungsstelle für den gesundheitsbezogenen Hitzeschutz in Nordrhein-Westfalen.5 In einer Stellungnahme zur Anhörung zur klimagerechten Gesundheitsversorgung am 26.04.2023 führte das Landeszentrum Gesundheit aus, dass das „Beratungsinteresse (ins. zum Themenfeld Hitze und Gesundheit)“ wahrnehmbar zunimmt.


Das Landeszentrum Gesundheit wolle dies gemeinsam mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales intensivieren. Dabei werde unter anderem eine „übergeordnete Risikokommunikation aufgebaut“, hier insbesondere zur „langfristigen Vorbereitung auf Hitzeereignisse“. Das Landeszentrum Gesundheit unterstütze zudem Kommunen bei der Erarbeitung von Hitzeaktionsplänen mit „Arbeitshilfen, Praxisbeispielen (Projekten, Planwerken, Planungsprozessen), Kooperationsmöglichkeiten, rechtlichen Grundlagen, Grundsatzdokumenten, Fördermöglichkeiten und wissenschaftlichen Erkenntnissen“.


Das Landeszentrum Gesundheit kündigte hierbei „kommunale Muster-Hitzeaktionspläne“ ab 2024 an.6 Das Bundesgesundheitsministerium hat mit Datum vom 27. Juli 2023 einen „Hitzeschutzplan für Gesundheit des BMG“7 veröffentlicht. Das Bundesumweltministerium hat bereits im Mai 2019 Handlungsempfehlungen für Hitzeaktionspläne veröffentlicht.8 Es ist daher wichtig zu erfahren, wie die Landesregierung sich und das Land auf die anstehenden Hitzewellen vorbereitet, denn nicht nur das Elektropopduo „2raumwohnung“ warnte uns bereits in den Jahren 2007 und 2008 insgesamt 49 Wochen in den deutschen Musikcharts: „36 Grad und es wird noch heißer…“9 .


Die Ministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 3628 mit Schreiben vom 14. Mai 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet. 5 Infoportal Hitze und Gesundheit (www.hitze.nrw.de), online unter https://www.lzg.nrw.de/hitze/index.html, abgerufen am 10.04.2024 6 Stellungnahme von Dr. Odile Mekel, Landeszentrum Gesundheit NRW, klimagerechte Gesundheitsversorgung vom 18.04.2023, online unter https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMST18-484.pdf,
abgerufen am 10.04.2024 7 „Hitzeschutzplan für Gesundheit des BMG“, online unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/H/Hitzeschutzplan/230727_
BMG_Hitzeschutzplan.pdf, abgerufen am 10.04.2024 8 „Handlungsempfehlungen für die Erstellung von Hitzeaktionsplänen“, online unter https://www.bmuv.de/themen/gesundheit/gesundheit-im-klimawandel/handlungsempfehlungen-zu-hitzeaktionsplaenen,
abgerufen am 10.04.2024 9 „2RAUMWOHNUNG - 36grad (Official Video)“, online unter https://www.youtube.com/watch?v=wIRyoh5TClI, abgerufen am 10.04.2024

 

 1. Welche Beratungsleistungen hat das Landeszentrum Gesundheit seit 2018 zum gesundheitsbezogenen Hitzeschutz gegenüber Kommunen, unteren Gesundheitsbehörden, Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen sowie anderen Institutionen und Organisationen erbracht? (Bitte nach Datum, Beratungsleistungen, Thema, Kommune/Organisation/Institution aufschlüsseln.) Das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und dessen Vorläuferinstitution (LIGA.NRW) berät seit 2008 die Landesregierung, Kommunen, untere Gesundheitsbehörden sowie weitere Institutionen zum Thema Klimawandel, Hitze und Gesundheit. Zunächst bezog sich die Beratung vornehmlich auf einzelne, bedarfsorientierte Gespräche sowie die Pflege des Informationsportals Hitze und Gesundheit (www.hitze.nrw.de).


Ab dem Jahr 2018 wurde das Thema zudem in einer vom LZG.NRW initiierten Arbeitsgruppe mit dem kommunalen Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) zu Fragen der gesundheitsorientierten Planung in mehreren Sitzungen partizipativ aufgegriffen und im Jahr 2020 in einer Qualifizierungsveranstaltung vertieft. Zudem wurde das Thema in einzelnen Kommunen und kommunalen Verbünden systematisch angegangen. Seit April 2023 unterstützt und berät die Fachgruppe Klima und Gesundheit des LZG.NRW verstärkt in ihrer Funktion als Landeskoordinierungsstelle für den gesundheitsbezogenen Hitzeschutz die Kommunen und unteren Gesundheitsbehörden zum gesundheitsbezogenen Hitzeschutz.


Die Beratung und Unterstützung der Kommunen und Gesundheitsbehörden durch das LZG.NRW ist divers. Sie beinhaltet sowohl die Entwicklung von Arbeitshilfen für einrichtungsbezogenen Hitzeschutz sowie kommunale Hitzeaktionsplanungen, Informationsveranstaltungen, Mitwirkung an Qualifizierungsangeboten, Impulsvorträge in verschiedenen kommunalen politischen Gremien und Netzwerken als auch bilaterale Beratungsgespräche mit einzelnen Kommunen oder auch die längerfristige Prozessbegleitung bei der Erstellung von Hitzeaktionsplänen. Eine Übersicht der konkreten Beratungsleistungen befindet sich in Anlage 1.


2. Wie oft hat das Landeszentrum Gesundheit seit 2018 untere Gesundheitsbehörden bei bevorstehenden Hitzewellen benachrichtigt? (Bitte nach Datum, untere Gesundheitsbehörde, Datum, Warnstufe, Maßnahmen aufschlüsseln.) Die Verwaltungsvereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen dem Deutschen Wetterdienst – Abteilung Medizin-Meteorologie und dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) besteht seit dem Jahr 2006.


Sie besagt, dass die Abteilung Medizin-Meteorologie des Deutschen Wetterdienstes (DWD) bei erwarteter Hitzebelastung dem MAGS, dem heutigen LZG.NRW sowie dem vom LZG.NRW genannten Adressatenkreis Hitzewarnungen bei erwarteter Hitzebelastung übermittelt. Der Adressatenkreis besteht aus den 53 unteren Gesundheitsbehörden/Gesundheitsämtern der Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen. Die Warnungen des Deutschen Wetterdienstes werden daher nicht vom LZG.NRW an die unteren Gesundheitsbehörden weitergegeben. Die Übermittlung der Hitzewarnungen erfolgt vielmehr durch den DWD.


3. Welche kreisfreien Städte und Kreise haben nach aktuellem Stand einen geplanten, erstellten, abgeschlossenen oder in der Umsetzung befindlichen Hitzeaktionsplan? (Bitte nach Stadt/Kreis, Status des Hitzeaktionsplans aufschlüsseln.) Mit Stand 19. April 2024 haben in Nordrhein-Westfalen die in der Anlage 2 aufgeführten Kreise und kreisfreien Städte einen geplanten, erstellten, abgeschlossenen oder in der Umsetzung befindlichen Hitzeaktionsplan.

4. Welche Kommunen, Institutionen oder Organisationen haben Fördermittel in welcher Höhe von der Landesregierung – beispielsweise aus dem „Förderprogramm zur Klimawandelvorsorge“ oder „Coole Schul- und Kitahöfe“ – seit 2018 für Hitzeaktionspläne, einrichtungsbezogenen Hitzeschutz, Hitzeschutz an Schulen und Kitas bzw. sonstigen Hitzeschutz erhalten? (Bitte nach Kommune, Organisation, Fördermittelhöhe, Förderprogramm, Förderzweck, Förderzeitraum, Status der Förderung aufschlüsseln.)


In den Jahren 2020 bis 2023 hat das Umweltministerium drei Förderprogramme mit einem Gesamtvolumen von 48,2 Mio. Euro aufgesetzt, die dazu dienten, die Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen auf kommunaler Ebene voranzutreiben. Gefördert wurden hauptsächlich investive Maßnahmen, die der Stärkung der Klimaresilienz dienen. Es handelt sich im Detail um das Sonderprogramm „Klimaresilienz in Kommunen“ (Laufzeit 10. Oktober 2020 bis 31. August 2022) mit einem Fördervolumen von 13 Mio. Euro, das Förderprogramm „Klimaresilienz auf kommunaler und regionaler Ebene - REACT-EU“ (Laufzeit 30. August 2021 bis 30. Juni 2023) mit 20 Mio. Euro und das Förderprogramm „Klimawandelvorsorge in Kommunen“ (Laufzeit 5. August 2022 bis 29. Februar 2024) mit 15,2 Mio. Euro.


Die Förderprogramme enthielten jeweils die drei Bausteine „Dach- und Fassadenbegrünung“, „‘Coole‘ öffentliche Räume“ und „‘Coole‘ (klimaresiliente) Schul- und Kitahöfe“. Das Förderprogramm „Klimawandelvorsorge in Kommunen“ enthielt zusätzlich den Baustein „Hitzeaktionspläne als Modellprojekte“. In der Anlage 3 befindet sich eine Auflistung, welche Kommunen, Kreise und sonstige Antragstellende Fördermittel von der Landesregierung für Hitzeaktionspläne, Hitzeschutz an Schulen und Kitas bzw. sonstigen Hitzeschutz (bspw. für Begrünungsmaßnahmen und weitere Maßnahmen zur Schaffung von Verdunstungskühle) erhalten bzw. erhalten haben.


Das Förderprogramm „Klimaresilienz auf kommunaler und regionaler Ebene - REACT-EU“ findet sich in der Auflistung nicht wieder, da es sich hierbei ausschließlich um EU-Mittel handelte. Im Rahmen des EFRE-Aufrufs „Regio.NRW“ erhält die Emschergenossenschaft (Serviceorganisation der Zukunftsinitiative Klima.Werk) knapp 1,5 Mio. Euro zur Durchführung des Projekts „HAP.regio“. Im HAP.regio erarbeiten 16 Emscherkommunen und der Kreis Recklinghausen zwischen 2024 und 2027 gemeinsam abgestimmte akute/kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen zur Reduktion von Hitze bzw. den Umgang mit ihr.


Im Bereich der Stadtentwicklung fördert das Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen des BundLänderprogramms Städtebauförderung in Städten und Gemeinden in förmlich festgelegten Stadterneuerungsgebieten u. a. Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung, die auch der Hitzeprävention dienen. Mit der Städtebauförderrichtlinie 2023 wurden die genannten Themen stärker in die einzelnen Fördergegenstände integriert. Da das Thema Hitzeprävention als integrierter Bestandteil der Förderung zu betrachten ist, ist eine Aufschlüsselung nach Kommune, Organisation, Fördermittelhöhe, Förderprogramm, Förderzweck, Förderzeitraum, Status der Förderung der Fördermittelhöhe nicht möglich.

5. Wie viele Behandlungsfälle, Arbeitsunfähigkeitstage und Todesfälle waren aufgrund von hitzebedingten Gesundheitsstörungen wie Hitzschlag, Hitzekollaps, - erschöpfung, hitzebedingten Muskelkrämpfen und Flüssigkeitsmangelerscheinungen in Nordrhein-Westfalen und Deutschland seit 2018 festzustellen? (Bitte nach Fällen, AU-Tagen, Todesfällen, Ursachen, Kommunen bzw. Regionen, Altersgruppen, Geschlecht aufschlüsseln.) Für die Datenauswertung zur hitzebedingten Morbidität und Mortalität in der Anlage 4 wurde die ICD-Diagnose T67 „Schäden durch Hitze und Sonnenlicht“ verwendet.


Diese Diagnose umfasst Gesundheitsstörungen durch Hitzschlag und Sonnenstich, Hitzesynkope (Hitzekollaps), Hitzekrampf, Hitzeerschöpfung (z. B. durch Wasser- oder Salzverlust), passagere Hitzeermüdung, Hitzeödem und sonstige oder nicht näher bezeichnete Schäden durch Hitze und Sonnenlicht. Differenziertere Daten zu den Ursachen von hitzebedingten Gesundheitsstörungen liegen nicht vor. Die Tabellen in Anlage 4 enthalten zudem Krankenhausfälle aus der Krankenhausstatistik, ambulante Fälle aus der Statistik der ambulanten Behandlungsdiagnosen der Kassenärztlichen Vereinigungen Nordrhein und Westfalen-Lippe, Arbeitsunfähigkeitstage je 100.000 Versicherte aus den AU-Leistungsdaten des BKK Dachverbands e.V. sowie Todesfälle aus der Todesursachenstatistik.


Nur für die Krankenhausfälle und die Todesfälle liegen Vergleichsdaten für Deutschland vor. Die AU-Daten liegen nicht auf regionaler Ebene vor und beziehen sich nur auf Versicherte zwischen 15 und 64 Jahren. Daher entfällt hier auch die Unterteilung nach Alter. Wegen der geringen Fallzahlen in der Todesursachenstatistik und daraus resultierenden Geheimhaltungsregelungen sowie Zufallsschwankungen ist eine interpretierbare regionale Auswertung der Todesfälle aufgrund von hitzebedingten Gesundheitsstörungen nicht möglich.


In der Todesursachen-Statistik des Statistischen Bundesamtes können Schäden durch Hitze und Sonnenlicht, beispielsweise ein Hitzeschlag, als Todesursache angegeben werden (vgl. Sterbefälle ICD10: T67 in Anlage 4). Allerdings führt die Hitzeeinwirkung nur vergleichsweise selten unmittelbar zum Tod. In den meisten Fällen ist es eine Kombination aus Hitzeexposition und bereits bestehenden Vorerkrankungen (u. a. Herz-Kreislauferkrankungen), die zum Tod führt. Daher wird Hitze auf dem Totenschein normalerweise nicht als die zugrunde liegende Todesursache angegeben.


Für Angaben zur hitzebedingten Mortalität werden daher in der Regel statistische Methoden angewendet, um das Ausmaß abzuschätzen. Im Klimafolgen- und Anpassungsmonitoring (KFAM) NRW des LANUV liegen Informationen zur Abschätzung von hitzebedingten Todesfällen vor (Indikator 9.5). Die im KFAM angewandte statistische Methode wurde vom Robert Koch-Institut (RKI) entwickelt10, 11, welches auch die Daten berechnet und bereitstellt.


Die Anzahl der hitzebedingten Todesfälle wird mit Hilfe eines mathematischen Modells als Differenz der wöchentlichen Sterblichkeit mit und ohne Hitze berechnet. Die Sterblichkeit mit Hitze bildet dabei die beobachtete Sterblichkeit – basierend auf Daten des statistischen Bundesamtes – nach, während die hypothetische Sterblichkeit ohne Hitze die Sterblichkeit in einem Szenario abbildet, in dem die Wochenmitteltemperatur 20 °C 10 An der Heiden, Matthias; Muthers, Stefan; Niemann, Hildegard; Buchholz, Udo; Grabenrich, Linus; Matzarakis, Andreas (2020): Heat-Related Mortality.


In: Deutsches Ärzteblatt International 117 (37), S. 603-609. DOI: 10.3238/Arztebl.2020.0603. 11 Winklmayr, C.; Muthers, S.; Niemann, H.; Mücke, H. G.; an der Heiden, M. (2022): Heat-related mortality in Germany from 1992 to 2021. In: Deutsches Ärzteblatt International 119 (26), S. 451-457. DOI: 10.3238/arztebl.m2022.0202.

Daraus ergeben sich folgende Werte für die hitzebedingte Sterblichkeit in Nordrhein-Westfalen: Jahr Untere Prädiktionsgrenze Obere Prädiktionsgrenze Hitzebedingte Todesfälle (Erwartungswert) 2018 600 3300 1900 2019 600 3100 1800 2020 -400 2400 1000 2021 -1100 1700 300 2022 -300 2200 900 Die Daten liegen momentan bis zum Jahr 2022 vor. Das KFAM wird regelmäßig aktualisiert und fortgeschrieben.


Weitere Informationen sowie Berechnungen zur hitzebedingten Mortalität in Deutschland sind auf der Seite des RKI „Gesundheitliche Auswirkungen von Hitze“ abrufbar (https://www.rki.de/DE/Content/GesundAZ/H/Hitzefolgekrankheiten/Hitzefolgekrankheiten_node.html). 12 RKI - Robert Koch-Institut (Hrsg.) (2022): Epidemiologischen Bulletin 42: Hitzebedingte Mortalität in Deutschland 2022. https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2022/42/Art_01.html?nn=13282292.








Altschulden: Lösung statt Schweigen, Gesetz statt Eckpunkte

NRW/Duisburg, 24. April 2024 - Das Bundesfinanzministerium hat zum wiederholten Mal die Bedingungen für eine Altschuldenlösung vorgelegt, Nordrhein-Westfalen reagiert darauf bisher als einziges Bundesland nicht. Deshalb fordert die Stadt Duisburg zusammen mit dem Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“, dass nun beide einen großen Schritt machen. Als Sprecher des Aktionsbündnisses sieht Stadtdirektor Martin Murrack die finanzschwachen Kommunen in Deutschland nun an einem Punkt, an dem sie nie sein wollten: der Punkt, an dem die Schulden wieder wachsen.


In den vergangenen Jahren haben Städte wie zum Beispiel Duisburg Personal abgebaut, wichtige Investitionen in ihre Straßen und Gebäude aufgeschoben sowie freiwillige Leistungen gekürzt, um Schulden zu reduzieren. Mit diesen großen Anstrengungen senkten sie ihre Kreditlast um rund 20 Milliarden Euro. Durch Zinssteigerungen und Kostenexplosion verschlechtern sich die Bedingungen nun aber so, dass die Schuldenkurve wieder nach oben deutet. Die Kommunen stecken in einer Finanzkrise. Ein Gesamtdefizit von rund sieben Milliarden Euro in den Haushalten 2023 zeigt dies überdeutlich.


Auf Bundesebene ist eine vorsichtige Reaktion auf diese Lage zu spüren: Der Finanzausschuss des Bundestags treibt das Thema mit Erklärungen und Anfragen voran. Das zuständige Ministerium kündigte eine Fachtagung zu Kommunalfinanzen für den 5. Juli an und legte Mitte April noch einmal seine Eckpunkte für eine Altschuldenlösung unverändert vor. Es bestätigte damit offiziell, zu seinem Angebot zu stehen. Nordrhein-Westfalen, das einzige Bundesland ohne Altschuldenlösung, hat sich dazu bisher nicht verhalten. Die Landesregierung kannte die Eckpunkte des Bundesfinanzministeriums bereits im vergangenen Jahr. Dennoch legte sie eine Lösung ohne substanzielle finanzielle Beteiligung des Landes vor und scheiterte damit krachend.


Die Verantwortlichen pflegen das Narrativ, der Bund sei daran schuld, und lassen bisher nicht erkennen, dass der für dieses Jahr geplante neue Vorschlag eine große Veränderung mit sich bringt. Das Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“, in dem sich finanzschwache Kommunen aus acht Bundesländern zusammengeschlossen haben (mehr als 8,7 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner), hat daher bei seiner Konferenz in Berlin klare Forderungen an beide Ebenen formuliert: Das bevölkerungsreichste Bundesland muss eine Altschuldenlösung vorlegen, mit der es die übermäßigen Liquiditätskredite der Kommunen (mehr als 100 Euro je Einwohner) komplett übernimmt.


Der Bund wird anschließend für die Hälfte davon einstehen. Nordrhein-Westfalen hat also die Chance, seine Kommunen von Krediten in Höhe von rund zehn Milliarden Euro zu befreien. Es selbst muss dafür lediglich einen jährlichen Beitrag von 350 bis 500 Millionen Euro einplanen – das ist die Größenordnung, die es vom Stärkungspakt NRW kennt. Dies ist für die Millionen Betroffenen in Nordrhein-Westfalen dringend erforderlich – und auch darüber hinaus: Andere Bundesländer mit finanzschwachen Kommunen haben bereits Altschuldenlösungen gefunden. Diese entfalten ihre volle Wirkung aber nur, wenn es auch den Bundesanteil gibt. Diesen blockiert NRW mit seinem Verhalten bisher und sollte auch aus Solidarität mit Hessen, Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Brandenburg und dem Saarland endlich den richtigen Weg einschlagen.


Da die Eckpunkte hinlänglich bekannt sind, muss das Bundesfinanzministerium nun einen Gesetzesentwurf einbringen. Die Lösung wird eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag und im Bundesrat brauchen. Deshalb muss der Gesetzgebungsprozess nun beginnen, damit die AltschuldenÜbernahme im Bundeshaushalt 2025 erfolgen kann. An den Altschuldenlösungen des Bundes und des Landes NRW werden sich die finanzschwachen Kommunen selbstverständlich beteiligen. Und sie werden sich ebenso selbstverständlich mit voller Kraft dafür einsetzen, dass keine neuen Schulden entstehen.


Dafür braucht es dann weitere Schritte: eine angemessene Finanzausstattung der Städte und Kreise sowie eine Reform der Förderpolitik. Die Mittel müssen einfach und unbürokratisch abrufbar sein und nach Bedürftigkeit verteilt werden. Bisher landet Fördergeld vor allem bei wohlhabenden Städten und nicht bei denen, die mitten in der kommunalen Finanzkrise stecken. Hintergrund-Informationen: Im Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“ haben sich 70 Kommunen aus acht Bundesländern zusammengeschlossen, in denen rund 8,7 Millionen Menschen leben.


Mitglieder des Aktionsbündnisses sind Bacharach, Bad Schmiedeberg, Bischofsheim, Bochum, Bottrop, Castrop-Rauxel, Cottbus, Cuxhaven, Landkreis Cuxhaven, Dietzenbach, Dinslaken, Dorsten, Dortmund, Duisburg, Ennepe-Ruhr-Kreis, Essen, Frankenthal, Geestland, Gelsenkirchen, Ginsheim-Gustavsburg, Gladbeck, Hagen, Hamm, Hattingen, Herne, Herten, Kaiserslautern, Koblenz, Krefeld, Lahnstein, Leverkusen, Löhne, Ludwigshafen, Lünen, Mainz, Mayen, Mettmann, Moers, Mönchengladbach, Mörfelden-Walldorf, Mülheim an der Ruhr, Neustadt an der Weinstraße, Neuwied, Oberhausen, Obertshausen, Oer-Erkenschwick, Offenbach, Pirmasens, Recklinghausen, Kreis Recklinghausen, Remscheid, Saarbrücken, Salzgitter, Schwerin, Schwerte, Solingen, Trier, Kreis Unna, Voerde, Völklingen, Waldbröl, Waltrop, Werne, Wesel, Kreis Wesel, Witten, Worms, Wülfrath, Wuppertal und Zweibrücken.


„Für die Würde unserer Städte” hat neun Sprecherinnen und Sprecher: Dr. Rico Badenschier, Oberbürgermeister der Stadt Schwerin, Dirk Glaser, Bürgermeister der Stadt Hattingen, Burkhard Mast-Weisz, Oberbürgermeister der Stadt Remscheid, Prof. Dr. Uwe Schneidewind, Oberbürgermeister der Stadt Wuppertal, Markus Zwick, Oberbürgermeister der Stadt Pirmasens, Barbara Meyer, 1. Bürgermeisterin und Kämmerin der Stadt Saarbrücken, Andrea Pospich, Kreisrätin des Landkreis Cuxhaven, Christoph Gerbersmann, Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer der Stadt Hagen und Martin Murrack, Stadtdirektor und Stadtkämmerer der Stadt Duisburg.


Ministerin Feller: Bewerbungen fürs Referendariat nun deutlich vereinfacht

Düsseldorf, 22. April 2024 - Ein neues Portal ermöglicht komplett digitale Bewerbungen für den Vorbereitungsdienst an einem Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung. Lea Heilig und Yannik Rehr wollen Lehrkräfte an Grundschulen werden, sie in Rheine, er in Arnsberg. Ihren Universitätsabschluss haben die junge Frau aus Münster und der junge Mann aus der Nähe von Hamm bald in der Tasche, nun haben sie sich für den nächsten Vorbereitungsdienst für ein Lehramt beworben, der am 1. November beginnen wird.


Über das neue Bewerberportal, welches das Schulministerium vor wenigen Tagen gestartet hat, habe das problemlos funktioniert, erzählen beide. „Ich konnte meine Daten nach einer guten Erklärung auf der Website schnell und direkt eingeben, Dokumente hochladen und meinen Lebenslauf mit Unterschrift bequem nachreichen“, berichtet Lea Heilig, die Mathe, Deutsch und Sport unterrichten wird. „Alles ist übersichtlich dargestellt, die Vorgänge ließen sich reibungslos erledigen“, sagt Yannik Rehr, der Mathe, Deutsch und Musik lehren wird.  


Die beiden zählen zu den zukünftigen Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern, die sich erstmals komplett digital über das neue Webangebot für ein Referendariat bewerben können. „Sevon 2.0“, erreichbar unter www.sevon.nrw.de, ist nach gesetzlichen Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes (OZG) erstellt worden und bietet im Vergleich zum bisherigen Bewerbungsportal deutliche Verbesserungen. So lassen sich persönliche Bewerbungsunterlagen wie Zeugnisse oder Lebensläufe per Internet zusammen mit dem Antrag an die einstellende Bezirksregierung übermitteln.


Während der gesamten Bewerbungsphase, die am 23. Mai 2024 endet, können einzelne Bewerbungsunterlagen zudem zu jeder Zeit online nachgereicht werden, um die notwendigen persönlichen Nachweise für die Einstellung zu komplettieren. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirksregierungen können die Zulässigkeit der Bewerbungen unmittelbar an ihren Bildschirmen prüfen.


„Das Verfahren wird für alle Beteiligten deutlich erleichtert“, betont Schulministerin Dorothee Feller, „das ist gut für die zukünftigen Lehrerinnen und Lehrer, und es ist gut für das Land, denn wir brauchen jede einzelne Bewerberin und jeden einzelnen Bewerber und müssen ihnen schon beim Berufseinstieg moderne Bedingungen aufzeigen.“


Um die Bewerberinnen und Bewerber auf das Bewerbungsverfahren und den Vorbereitungsdienst vorzubereiten, bieten einige Universitäten, an denen Lehrkräfte ausgebildet werden, in den kommenden Wochen Informationsveranstaltungen an, die von den Zentren für Lehrerbildung (ZfL) gestaltet werden.  


Schulministerin Feller ermutigt alle Menschen, die sich für ein Lehramtsstudium oder danach für ein Referendariat entscheiden, diesen Weg mit Freude weiterzugehen: „Es ist ein tolles Ziel, Lehrkraft in Nordrhein-Westfalen zu werden, da nach der Ausbildung ein spannender Beruf wartet, in dem für Kinder und Jugendliche und damit für unsere Gesellschaft ganz viel bewirkt werden kann. Lehrkräfte übernehmen in dem Leben unserer Kinder eine wichtige Rolle, oftmals sind sie prägend für den weiteren Lebensweg.“


Warum es sich allen Herausforderungen zum Trotz lohnt, diesen wichtigen Beruf zu ergreifen, zeigt auch die Werbekampagne für Lehrkräfte, die kürzlich gestartet worden ist. Darin erklärt beispielsweise Grundschulreferendar Bruno, was ihn an der Tätigkeit als Lehrer begeistert.   Hintergrund Für die Ausbildung stehen landesweit 33 Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung mit 106 lehramtsbezogenen Seminaren zur Verfügung.


Je nach Einstellungstermin (jeweils zum 1. Mai und 1. November) werden zwischen 3.000 und 4.000 Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter in den Vorbereitungsdienst eingestellt. Dabei wünschen sich viele angehende Lehrkräfte, ihren Vorbereitungsdienst in bestimmten Regionen absolvieren zu können. Um diesen Wünschen nachzukommen, haben die Bewerberinnen und Bewerber die Möglichkeit, bis zu vier Ortswünsche anzugeben, an denen sie ausgebildet werden möchten. Einen Platz im Vorbereitungsdienst erhalten alle, die alle Unterlagen in der gesetzten Frist einreichen.


Deutschlandticket, Infrastruktur-Investitionen, Klimaschutz und Radverkehr im Mittelpunkt - Militärische Mobilität 

Frühjahrssitzung von Bund und Ländern tagte in Münster
Münster/Duisburg, 18. April 2024 - Die Bundesländer sehen das Deutschlandticket knapp ein Jahr nach der Einführung als großen Erfolg und drängen weiter auf eine nachhaltige und längerfristige finanzielle Absicherung. Deshalb arbeiten die Länder mit dem Bund an der dauerhaften Finanzierung des Deutschlandtickets über das Jahr 2025 hinaus an. Einen entsprechenden Beschluss haben die Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren auf ihrer Frühjahrssitzung in Münster getroffen.


Für 2024 soll der Einführungspreis von 49 Euro weiterhin bestehen bleiben, um möglichst viele Kundinnen und Kunden für das neue Angebot zu gewinnen. Voraussetzung für einen stabilen Preis ist in diesem Jahr ist, dass der Bund seiner Verpflichtung nachkommt und die nicht verausgabten Finanzmittel aus 2023 auf das Jahr 2024 überträgt. 


„Das Deutschlandticket ist das erfolgreichste Ticket in der ÖPNV-Geschichte: Monatlich haben im ersten Jahr im Durchschnitt 11,2 Millionen Menschen ein Deutschlandticket gehabt - mit steigender Tendenz. Entsprechend wurden im ersten Jahr insgesamt rund 130 Millionen Tickets abgesetzt“, sagte Nordrhein-Westfalens Verkehrsminister Oliver Krischer (Bündnis 90/Die Grünen), der derzeit Vorsitzender der Verkehrsministerkonferenz ist. 


„Das zeigt, welchen Mehrwert das D-Ticket mit sich bringt. Es ist nicht nur ein Anreiz, um auf den ÖPNV umzusteigen. Es leistet dadurch auch einen Beitrag zum Klimaschutz und entlastet die Pendlerinnen und Pendler um einen Milliarden-Betrag. Das wirkt sich auch dämpfend auf die Inflation aus. Ich bin daher mit dem ersten Jahr sehr zufrieden. Aber es gibt auch noch Hausaufgaben, die anstehen: Die dauerhafte Finanzierung bleibt weiter ein Thema und die Länder haben sich auf der Verkehrsministerkonferenz klar dafür ausgesprochen, eine langfristige Finanzierung umsetzen zu wollen.“ 


Petra Berg (SPD), Ministerin für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz des Saarlandes, sagte zum Abschluss der Frühjahrssitzung der Verkehrsministerkonferenz: „Das Deutschlandticket ist eine Erfolgsgeschichte, weil das Ticket bereits innerhalb des ersten Jahres aus Gelegenheitskunden des ÖPNV Dauerkunden gemacht hat und die Fahrgastzahlen steigen. Das Deutschlandticket ist ein atmendes System und braucht weiterhin Rahmenbedingungen, die ihm dauerhaft zum Erfolg verhelfen. Die Menschen brauchen Verlässlichkeit, Planungssicherheit und Vertrauen in das Deutschlandticket. Die Preisstabilität für 2024 war ein erster Schritt. Ein weiterer essentieller ist, dass der Bund sein Versprechen hält und die Überjährigkeit der bereitgestellten Mittel ermöglicht und das Regionalisierungsgesetz entsprechend ändert."


Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter (CSU) betont: „Ein Jahr nach seiner Einführung ist das Deutschlandticket noch nicht das Erfolgsmodell für ganz Deutschland, als das es gerne hingestellt wird. Vor allem im ländlichen Raum hätte den Menschen eine Investition in verbesserte Infrastruktur und ein zuverlässiges Angebot mehr gebracht als ein günstiges Ticket. Da das Ticket aber nun eingeführt ist, sollten wir am einfachen Zugang zum öffentlichen Nahverkehr festhalten. Dafür ist aber maßgeblich, dass der Bund endlich die zugesagten Restmittel aus dem vergangenen Jahr überträgt. Nur so können wir den aktuellen Preis von 49 Euro für den Rest des Jahres gewährleisten.“


Auf ihrer Frühjahrssitzung verständigten sich die für den Verkehrsbereich zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder auf einen Fahrplan für einen Ticketpreis im nächsten Jahr. Auf der Grundlage der Entwicklung und der Prognosen zu den Verkaufszahlen, der Kostenentwicklung und somit des Zuschussbedarfs wird die Verkehrsministerkonferenz rechtzeitig in der zweiten Jahreshälfte 2024 einen Ticketpreis für das Jahr 2025 festlegen.


Gleichzeitig stellte die Fachministerkonferenz fest, dass ohne eine Klärung von Seiten des Bundes zu einer dauerhaften Finanzierung des Deutschlandtickets über das Jahr 2025 hinaus, aktuell eine Klärung der Regeln zur weiteren Preisentwicklung über das Jahr 2025 hinaus nicht möglich ist.  Länder unterstützen Idee eines Infrastrukturfonds  Ein weiteres dominierendes Thema auf der Frühjahrssitzung der Verkehrsministerkonferenz war die Gesamtfinanzierung der Verkehrsinfrastruktur und des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV).


Nach einer Studie des Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) ist für den ÖPNV allein bis 2031 ein Finanzbedarf für den Ausbau und die Modernisierung von rund 40 Milliarden Euro notwendig. Dies sei aber nach den Beratungen der Verkehrsministerkonferenz nur eine Untergrenze der notwendigen Mittel. Hinzu kommen noch weitere notwendige Erhaltungsinvestitionen in die Straßen-, Brücken und Wasserstraßeninfrastruktur. 


Die Verkehrsministerkonferenz begrüßt daher den Vorstoß von Bundesverkehrsminister Volker Wissing für einen Infrastrukturfonds, um damit die Verkehrsinfrastruktur zu erhalten, zu modernisieren und zukunftsfit zu machen.  „Wir stehen beim Erhalt unserer Infrastruktur vor einer gewaltigen Herausforderung. Jahrzehntelang wurde zu wenig investiert – und das rächt sich jetzt. Wir zahlen jetzt die Zeche für eine verfehlte Infrastrukturpolitik der Vergangenheit. Das sehen wir an der Vielzahl von Brückensperrungen, an einer überalternden Schieneninfrastruktur und an der unzureichend modernisierten Wasserstraßen-Infrastruktur. Wenn wir nicht gegensteuern, schaden wir dem Standort Deutschland. Die Verkehrsministerkonferenz unterstützt daher den Vorschlag von Bundesminister Volker Wissing für einen milliardenschweren Infrastrukturfonds“, sagte Minister Oliver Krischer.


„Ich kann nur davor warnen, die Fehler der Vergangenheit zu wiederholen. Für das neoliberale Sparedikt der schwarzen Null zahlen wir heute einen doppelten Preis. Daher müssen wir uns auch über die Schuldenbremse unterhalten. Es bringt nichts, unseren Kindern und Enkelkindern eine marode Infrastruktur zu hinterlassen. Hier müssen wir gegensteuern und wir erwarten zeitnah von Bundesminister Wissing den Konzeptentwurf für den Infrastrukturfonds.“ 


Minister Bernreiter ergänzt: „Mehr Geld für die Infrastruktur ist zweifelsohne eine Forderung, hinter der wir uns alle versammeln können. Wichtig ist dabei, dass sich der Bund nicht aus der Verantwortung stiehlt und über Umwege die Länder zur Kasse gebeten werden. Die Forderung an den Bund ist klar: Wir brauchen mehr Investitionen und eine zuverlässige Finanzierung für Straße und Schiene!“


Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann (Bündnis 90/Die Grünen): „Es sind gigantische Investitionen, die zum Erhalt bzw. Modernisierung der Verkehrsinfrastruktur nötig sind. Dafür braucht es langfristige und aufwachsende Mittel über die Jährlichkeit hinaus. Deshalb ist ein Infrastrukturfonds dringend nötig.“


Vor diesem Hintergrund haben die Länder vor Auswirkungen auf die Umsetzung von Neu- und Ausbauprojekten bei der Schieneninfrastruktur gewarnt. Die Verkehrsministerkonferenz sieht die klimapolitischen und verkehrspolitischen Ziele von Bund und Ländern zur Stärkung der Schiene vor dem Hintergrund weiterer Kürzungen im Bundeshaushalt in Gefahr. 


Ausweichrouten: Länder fordern Gesetzesänderung
Minister Krischer begrüßte darüber hinaus einen weiteren Beschluss der Verkehrsministerkonferenz, der sich mit dem Schutz vor Autobahnumleitungs- und –ausweichverkehren beschäftigt. Durch die immer häufigeren Sperrungen von Brücken und Autobahnen kommt es zu erheblichen Belastungen durch Umleitungs- und Ausweichverkehren im nachgeordneten Straßennetz. Dies führt nicht nur zu einer deutlichen Abnutzung der bestehenden Infrastruktur, sondern auch zu erheblichen Belastungen der Menschen durch Lärm und Abgasen.


„Wir erleben es gerade auch in Nordrhein-Westfalen, dass sich durch die massiven Sperrungen von Autobahnen der Verkehr auf Ausweichrouten durch Wohngebiete oder nicht dafür vorgesehene Ausweichsstraßen durchmogelt“, sagte Minister Krischer. „Mit Blick auf die Lenkung der Ausweichverkehre zeigt sich aber, dass wirksame Abhilfemaßnahmen zum Schutz der Anwohnerschaft oftmals nicht mit geltendem Straßenverkehrsrecht in Einklang gebracht werden kann. Daher müssen wir hier die rechtlcihen Rahmenbedingungen ändern. Ich bin dankbar, dass die Verkehrsministerkonferenz die Forderung Nordrhein-Westfalens nach einer Anpassung des Straßenverkehrsreht beschlossen hat. Nur so können wir Sperrungen von Strecken für den Durchgangsverkehr und hier insbesondere von Lkw deutlich vereinfacht umsetzen, um die Verkehrsbelastung auf Umleitungsstrecken zu reduzieren und Schäden im nachgeordneten Straßennetz zu vermeiden. Eine verbindliche Verkehrslenkung sollte dabei bereits auf der Autobahn erfolgen.“  


Weitere Beschlüsse der Verkehrsministerkonferenz in Münster: Mobilität und Klimaschutz
Die Verkehrsministerkonferenz sieht das klimapolitische Ziel der Bundesregierung von 15 Mio. vollelektrischen PKW in Deutschland bis 2030 als  voraussichtlich nicht mehr erreichbar. Deshalb fordern die Länder den Bund auf, zusätzliche Instrumente einzuführen, um die Zielzahlen bei der Flottenumstellung zu erreichen. Darüber hinaus wird der Bund um Vorschläge gebeten, durch die die klimapolitischen Ziele im Bereich der Antriebswende bis 2030 erreicht werden sollen.  


Radverkehr
Die Länder haben sich für eine Stärkung des Radverkehrs und seiner finanziellen Unterstützung ausgesprochen. In einem 14 Punkte umfassenden Beschluss bedauerten die Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren unter anderem, dass der Bund der Forderung vergangener Beschlüsse der Verkehrsministerkonferenz nach einer deutlichen Erhöhung der Bundesmittel zur Finanzierung der investiven Radverkehrsförderung auf 1 Mrd. Euro jährlich bis 2030 nicht entsprochen hat. 


Die Verkehrsministerkonferenz bittet den Bund, dass die Radverkehrsförderung des Bundes im Bundeshaushalt für das Jahr 2025 zunächst mindestens wieder das Niveau des Jahres 2022 erreicht und im Anschluss zunehmend gestärkt wird. Darüber hinaus hat die Verkehrsministerkonferenz den Bund aufgefordert, das Straßenverkehrsgesetz um eine Innovationsklausel zu erweitern, um  die Erprobung zusätzlicher fahrradfreundlicher Maßnahmen vor Ort zu ermöglichen.  


Mobilfunk in Zügen 
Ein attraktiver Bahnverkehr muss auch einen qualitativ hochwertigen Mobilfunk ermöglichen. Die Verkehrsministerkonferenz begrüßt die bisherigen Erfolge beim Ausbau des Mobilfunkempfangs entlang der Schienenwege, da ein attraktiver Bahnverkehr auch einen qualitativ hochwertigen Mobilfunk erfordert. Die Verkehrsministerkonferenz bittet den Bund darum, die flächendeckende Netzabdeckung weiterhin konsequent auch für Strecken im ländlichen Raum umzusetzen. Gleichzeit fordern die Länder den Bund auf, dass die Umrüstung von Fahrzeugen des Nahverkehrs im Rahmen der Digitalisierungsförderung des Bundes zu berücksichtigen ist.  


Fahrschülerausbildung
Die Länder drängen auf eine schnelle Optimierung der Fahrschülerausbildung durch den Bund. Bereits auf ihrer Sitzung im März 2023 hatten die Länder Eckpunkte für eine Novellierung der Fahrschülerausbildung geeinigt. Diese umfassten unter anderem Einsatzmöglichkeiten von Fahrsimulatoren in der Ausbildung von Fahrschülerinnen und Fahrschülern sowie den Einsatz von synchronem E-Learning. Die Länder erwarten noch in diesem Jahr einen entsprechenden Referentenentwurf des Bundes.  


Militärische Mobilität 
Angesichts der aktuellen außenpolitischen Lage in Europa durch den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sind militärische Transporte der Bundeswehr und der Bündnispartner im Bundesgebiet sicherzustellen. Die Länder sehen hier die Notwendigkeit, das Militärstraßengrundnetz zu aktualisieren und zu digitalisieren. Insbesondere seien Informationen seitens des Bundes notwendig, denn dort, wo die Transporte nicht über die Bundesautobahnen möglich sind, kommt es zu Verlagerungen ins nachgelagerte Straßennetz.   


Trassenpreisförderung
Die Länder kritisierten auf ihrer Frühjahrssitzung die Kürzungen im Bundeshaushalt bei der Trassenpreisförderung. Die Einsparungen stünden im klaren Widerspruch zur angestrebten Verkehrsverlagerung auf die Schiene. Daher wird der Bund aufgefordert, diese Kürzungen zurückzunehmen und auf das vorherige Niveau zu erhöhen sowie eine verlässliche mittel- und langfristige Finanzierung sicherzustellen.   


Busförderung
Die Verkehrsministerkonferenz hatte bereits in ihrer Sitzung am 22./23.03.2023 die Bundesregierung aufgefordert, das Finanzierungsvolumen zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr deutlich zu erhöhen. Nehmen die Länder jetzt mit großer Sorge zur Kenntnis, dass die aktuellen Haushaltsplanungen der Bundesregierung keine Mittel für die Bewilligung weiterer Anträge auf Grundlage der Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr vorsehen.

Hier fordert die Verkehrsministerkonferenz die Bundesregierung daher auf, die Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr fortzusetzen und sicherzustellen, dass weiterhin und mit mehr Planungssicherheit neue Förderanträge bewilligt werden können  


Verbindliche Prüfung von Gleisanschlüssen 
Die Verkehrsministerkonferenz setzt sich dafür ein, dass künftig beim Bau von aufkommensstarken Industrie- und Logistikstandorten eine verbindliche Prüfung des Baus einer Schienenverbindung vorgesehen wird. Dies ist auch eine zentrale Forderung von Wirtschaftsverbänden und Kommunen. Hier soll der Bund und die Fachministerkonferenz für Raumentwicklung entsprechende Maßnahmen umzusetzen. 


Smartphone statt Bürgeramt – Roll-Out der „elektronischen Wohnsitzanmeldung“ startet in der Landeshauptstadt

Düsseldorf, 16. April 2024 - Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen. "Am heutigen Dienstag, 16. April 2024, ist mit der Landeshauptstadt Düsseldorf der Nordrhein-Westfalen-weite Roll-Out der „elektronischen Wohnsitzanmeldung“ (eWA) gestartet. Die „elektronische Wohnsitzanmeldung“ ermöglicht die digitale Ummeldung nach einem Umzug und stellt damit eine bequeme Alternative zur Wohnsitzanmeldung im Bürgerbüro vor Ort dar. Die Landeshauptstadt Düsseldorf stellt als erste Kommune in Nordrhein-Westfalen ab sofort den neuen Online-Dienst zur Verfügung. Mit Dortmund, Detmold, Hennef, Essen, Bochum, Köln und Herne befinden sich sieben weitere Pilotkommunen in der Anbindung. " 


„Smartphone statt Bürgeramt: Das Ummelden geht jetzt auch von der Couch aus. Unsere Landeshauptstadt Düsseldorf macht den Anfang. Mit dem Roll-Out der elektronischen Wohnsitzanmeldung wird das digitale Rathaus weiter ausgebaut. Um allen Bürgerinnen und Bürgern diesen digitalen Service anbieten zu können, ist es wichtig, dass sich die Kommunen in Nordrhein-Westfalen dem Roll-Out anschließen. Landesweit stehen aktuell 1.891 Verwaltungsdienstleistungen den Unternehmen und Bürgerinnen und Bürgern digital zur Verfügung“, sagt Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.  


Die „elektronische Wohnsitzanmeldung“ ist Teil der europäischen Single Digital Gateway-Verordnung: Ziel ist es, bestimmte Verwaltungsverfahren auf europäischer Ebene vollständig medienbruchfrei online von allen Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen abrufen zu können. Die Antragsdaten der Bürgerinnen und Bürger werden im Austauschstandard „XMeld“ übermittelt und medienbruchfrei in die Fachverfahren übernommen.  


Die für die „elektronische Wohnsitzanmeldung“ anfallenden Betriebskosten werden zu 50 Prozent aus dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen und zu weiteren 50 Prozent aus dem Budget der Föderalen IT-Kooperation (Fitko) finanziert. Für die Kommunen fallen lediglich einmalige individuelle Anbindungskosten an. Die vom Land Nordrhein-Westfalen getragenen Betriebskosten für das Jahr 2024 belaufen sich auf rund 335.000 Euro.  


Nach erfolgreich durchgeführten Tests in der Landeshauptstadt Düsseldorf und der Stadt Dortmund kann der Roll-Out nun starten: Das Angebot des Amtes für Einwohnerwesen der Landeshauptstadt Düsseldorf digitalisiert erstmals den gesamten Ummeldungsprozess Ende-zu-Ende – von der Änderung der Adressdaten im Melderegister bis hin zur Aktualisierung des Personalausweises sowie des Reisepasses. Der Dienst steht zunächst allen volljährigen Personen aus klassischen "Single-Haushalten" – also Alleinstehenden ohne Kinder – mit deutschem Personalausweis oder europäischer eID-Karte zur Verfügung. Sobald die rechtlichen und technischen Möglichkeiten gegeben sind, wird der Nutzerkreis erweitert.  


Dr. Stephan Keller Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Düsseldorf: „Mit der fortschreitenden Digitalisierung bieten wir einen immer schnelleren und einfacheren Zugang zu den Leistungen der Stadtverwaltung. Gepaart mit dem weiteren Glasfaserausbau, der flächendeckend für schnelles Internet sorgt, stärken wir so einen wichtigen Standortfaktor für Unternehmen und Privathaushalte und stellen die Landeshauptstadt weiter zukunftsfähig auf.“  


„Nach der erfolgreichen Pilotierung und dem nun anstehenden Produktivstart können die weiteren Pilotkommunen Dortmund, Detmold, Hennef, Essen, Bochum, Köln und Herne auf Wunsch ebenfalls produktiv geschaltet werden. Zeitgleich bereiten wir eine Informationsveranstaltung für alle Kommunen in Nordrhein-Westfalen vor, in der wir den Kommunen den Dienst vorstellen und den Anbindungsprozess erläutern. Auf Basis der Rückmeldung der Kommunen werden wir dann den Dienst in mehreren Wellen in 2024 an alle nachnutzungsinteressierten Kommunen ausrollen. So erreichen wir das gesteckte Ziel des flächendeckenden Rollouts.“, skizziert Carla Freitag, Projektleiterin bei der umsetzenden Landestochter d-NRW AöR, die nächsten Schritte des Rollouts.  


Die „elektronische Wohnsitzanmeldung“ ist ein länderübergreifendes Digitalisierungsprojekt der Senatskanzlei Hamburg, das im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) nach dem "Einer-für-Alle-Prinzip" (EfA) umgesetzt wird   Die „elektronische Wohnsitzanmeldung“ ist unter
www.duesselorf.de/einwohnerangelegenheiten/online-services#c171854 zu erreichen  


Hintergrund:
 
·         Für die Nutzung des Online-Dienstes ist die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder der eID-Karte sowie ein behördliches Nutzerkonto (am besten BundID, alternativ Service-Konto NRW) erforderlich.  
·         Nach der Authentifizierung mit der AusweisApp können die Daten aus dem Melderegister abgerufen und aktualisiert werden.  
·         Wer zur Miete wohnt, lädt noch die Wohnungsgeberbestätigung hoch und sendet den Antrag ab.  
·         Nach erfolgreicher Prüfung der Daten durch die zuständige Meldebehörde steht eine fälschungssichere digitale Meldebestätigung zum Download zur Verfügung.  
·         Nun kann die Aktualisierung der Adressdaten auf dem Chip des Personalausweises ebenfalls selbstständig über den Online-Dienst und die AusweisApp vorgenommen werden.  
·         Zum Schluss erfolgt ein automatisches Anschreiben der Bundesdruckerei mit einem Adressaufkleber für den Personalausweis und gegebenenfalls einem Wohnortaufkleber für den Reisepass. Dieser kann nach Anleitung eigenständig angebracht werden.


Übergangslotsen in NRW: Förderung von Ausbildungschancen für rund 10.000 Schülerinnen und Schüler - Landesweites Angebot im Rahmen der Fachkräfteoffensive NRW wird umgesetzt.

Am Dienstag, 16. April 2024, besuchten Schulministerin Dorothee Feller und Arbeitsminister Karl-Josef Laumann das Franz-Jürgens-Berufskolleg in Düsseldorf, um sich über die Umsetzung des gemeinsam entwickelten Unterstützungsangebots „Übergangslotsen” für ausbildungsinteressierte junge Menschen zu informieren.  


Arbeitsminister Karl-Josef Laumann betonte die Bedeutung der Fachkräftegewinnung: „Der Fachkräftemangel ist eine große Herausforderung, bietet jedoch auch jungen Menschen die Chance, sich auf dem Arbeitsmarkt zu etablieren. Immer noch finden zu wenige Schülerinnen und Schüler aus dem Übergangssektor den Weg in eine Berufsausbildung. Wir können es nicht hinnehmen, dass so viele junge Menschen ohne berufliche Ausbildung bleiben. Es ist entscheidend, abgestimmte und zielgerichtete Unterstützungsangebote bereitzustellen.
Die Übergangslotsen werden hier einen Beitrag leisten, indem sie die jungen Menschen persönlich, individuell und bedarfsorientiert unterstützen. Sie arbeiten eng mit den Berufskollegs, den Agenturen für Arbeit und Jobcentern sowie den Partnern in den Regionen zusammen. Ich ermutige auch die Betriebe, aktiv auf die Schülerinnen und Schüler im Übergangssektor zuzugehen und Praktikums- sowie Ausbildungsplätze anzubieten.“  


Schulministerin Dorothee Feller erklärte: „Die Fachkräftegewinnung ist in Nordrhein-Westfalen eine große gemeinsame gesellschaftliche Aufgabe. Hier ist der Schulterschluss zwischen Schulen, Unternehmen und allen an der beruflichen Ausbildung Beteiligten gefragt. Wir haben in unseren Berufskollegs eine Vielzahl von jungen Menschen, die hervorragende Fähigkeiten mitbringen und unseren Arbeitsmarkt bereichern wollen und werden – doch dafür benötigen sie Orientierung und Hilfe. Wir sind sicher, dass die Übergangslotsen mit ihrer individuellen Begleitung die Potenziale der Schülerinnen und Schüler fördern und ihren Einstieg in die Unternehmen ebnen werden.”  


Seit November 2023 unterstützen Übergangslotsen in Nordrhein-Westfalen ausbildungsinteressierte Schülerinnen und Schüler, die sich in Bildungsgängen der vollzeitschulischen Ausbildungsvorbereitung sowie der Berufsfachschule 1 und 2 (Übergangssektor) an Berufskollegs befinden, bei der Suche nach Ausbildungs- und Praktikumsstellen. Damit sollen die Übergänge der jungen Menschen des Übergangssektors in Ausbildung deutlich beschleunigt und erhöht werden. Die Landesregierung fördert landesweit insgesamt 133 Übergangslotsen, die ihre Arbeit vorwiegend vor Ort in den Berufskollegs umsetzen.  


Rund 10.000 Schülerinnen und Schüler in den Berufskollegs können sich direkt an die Lotsen oder an ihre Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer wenden und werden auch durch die Beratungsfachkräfte der Bundesagentur für Arbeit begleitet. Betriebe und Unternehmen, die auf der Suche nach Auszubildenden sind oder Praktikumsstellen anbieten möchten, können sich ebenfalls an die Berufskollegs in ihrer Region, ihre zuständige Kammer oder an die Bildungsträger wenden.  


Die Landesregierung hat die Fachkräfteoffensive NRW gestartet, um dem akuten und drohenden Fachkräftemangel mit neuen, verbesserten und verstetigten Angeboten und Kooperationen zu begegnen. Die Stärkung der beruflichen Ausbildung und ein verbesserter Übergang Jugendlicher von der Schule in den Beruf sind dabei zentrale Handlungsfelder. Weitere Informationen sowie die Listen der Bildungsträger vor Ort sind abrufbar unter: https://www.mags.nrw/uebergangslotsen.nrw


Effektive Zusammenarbeit zur Bekämpfung von Umweltkriminalität

Neue Strukturen stärken den Einsatz gegen Verstöße  
Düsseldorf, 10. April 2024 - Eine effektive Zusammenarbeit zwischen Umweltschutz- und Strafverfolgungsbehörden ist entscheidend, um Umweltstraftaten zu bekämpfen und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen. Unter diesem Aspekt hat diese Woche bei der Bezirksregierung Düsseldorf ein Austausch zwischen Umweltschutz- und Strafverfolgungsbehörden stattgefunden, an dem erstmalig auch die Zentralstelle für die Verfolgung von Umweltkriminalität in NRW (ZeUK) sowie die Vernetzungsstelle Umweltkriminalität (VStUK) des Landeskriminalamtes  teilgenommen haben.  


Der Runderlass des Ministeriums der Justiz, des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz und des Ministeriums des Innern vom 23. Juli 2019 betont die Wichtigkeit einer engen Zusammenarbeit zwischen Umweltschutz- und Strafverfolgungsbehörden. Regelmäßige Besprechungen sollen dazu dienen, Ermittlungen zu koordinieren, Erfahrungen auszutauschen und Phänomene der Umweltkriminalität zu erörtern. Dabei werden auch Aspekte des präventiven Umweltschutzes berücksichtigt.  


Die neue Struktur, insbesondere die Einrichtung der ZeUK NRW und der Vernetzungsstelle beim Landeskriminalamt, markiert einen wichtigen Schritt zur Professionalisierung der Strafverfolgungsbehörden im Bereich Umweltkriminalität. Diese Besprechung war daher von großer Bedeutung, um gemeinsam konkrete Maßnahmen zur Verfolgung von Umweltdelikten zu erarbeiten und die Zusammenarbeit zu stärken.  


Besprochen wurde u.a. eine effizientere Abstimmung und Zusammenarbeit der Behörden bei der Verfolgung von Umweltverstößen, z.B. bei illegalen Einleitungen von wassergefährdenden Stoffen aus Anlagen oder im Bereich der Schifffahrt in den Rhein, illegalen Entsorgungen von PFAS-haltigen Feuerlöschschäumen in Düngemitteln und der Verfolgung von Straftaten in Bezug auf „fischereiliche“ Ausübungen. Die Besprechung ist ein wichtiger Schritt in der Zusammenarbeit zwischen Umweltschutz- und Strafverfolgungsbehörden.

NRW: Rund 1,1 Milliarden Euro Wohngeld in 2023 ausgezahlt

Ministerin Scharrenbach: Wohngeldstellen gebührt für enormes Engagement großer Dank
Düsseldorf, 9. April 2024 - Die Wohngeldstellen in Nordrhein-Westfalen haben im Jahr 2023 mit rund 1,1 Milliarden Euro rund 2,5-mal so viel Wohngeld wie im Vergleichszeitraum 2022 ausgezahlt. Ursächlich dafür ist die bundesgesetzliche Wohngeldreform, die am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist. Das Wohngeld wird zu 50 % vom Land Nordrhein-Westfalen und zu 50 % vom Bund finanziert.


Betrug der Landesanteil 2022 noch rund 218 Millionen Euro, hatte das Land Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2023 rund 543 Millionen Euro und damit rund 325 Millionen Euro mehr zu schultern. Auch im ersten Quartal 2024 zeigt sich, dass die Wohngeldzahlungen weiter auf dem hohen Niveau von 2023 verbleiben.  


Stellvertretend für die 396 Wohngeldstellen im Land besuchte Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen, vor Kurzem Wohngeldstellen in Ahlen und Bottrop, um sich mit den Verantwortlichen über die Wohngeldpraxis und Vereinfachungspotentiale auszutauschen.  


„Das war und ist ganze Arbeit der kommunalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Wohngeldstellen: Innerhalb kürzester Zeit war die bundesgesetzliche Wohngeldreform durch die Kommunen zum 1. Januar 2023 umzusetzen. Es zeigt sich, dass sich in Nordrhein-Westfalen die Antragszahlen ungefähr um den Faktor 2,5 gegenüber 2022 gestiegen sind. Das war nach der Wohngeldreform ein enormer Kraftakt für die 396 Wohngeldstellen in unserem Land.

Den engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gilt daher ein besonderer Dank: Nur mit Ihrem Engagement war es überhaupt möglich, diese Reform zu stemmen. Denn neben der Möglichkeit der Online-Betragung suchen die meisten Menschen die Mensch-zu-Mensch-Beratung in den Wohngeldstellen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellen sicher, dass diejenigen, die finanzielle Unterstützung für das Wohnen benötigen, diese Hilfe auch erhalten“, so Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung.  


Zum 1. Januar 2023 trat das Wohngeld-Plus-Gesetz des Bundes in Kraft: Auf der einen Seite wurde der Kreis der Anspruchsberechtigten deutlich ausgeweitet und auf der anderen Seite das Wohngeld selbst erhöht. Mit der bundesgesetzlichen Reform wurde eine Verdreifachung der wohngeldberechtigten Haushalte erwartet. Dies führte und führt zu einer enormen Belastung für die Wohngeldstellen in den Kommunen. Um die Wohngeldreform für die Empfängerinnen und Empfänger in der damaligen Kürze der Zeit überhaupt umsetzen zu können, hat das Ministerium eng mit den Kommunen zusammengearbeitet und unterstützt.  


Mit der Wohngeld-Reform blieb allerdings eines aus: Notwendige Verfahrensvereinfachungen wurden weder für Bürgerinnen und Bürger noch für die Wohngeldstellen umgesetzt. Ministerin Scharrenbach nutzte die Zeit vor Ort, um sich mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus Wohngeldstellen über Optimierungspotentiale auszutauschen.  


„Unsere Erwartungshaltung geht dahin, dass die Bundesregierung in 2024 Verfahrensvereinfachungen und damit Bürokratieentlastungen im Wohngeld umsetzt. Die hohe Summe der ausgezahlten Mittel zeigt: Ohne unsere Kommunen als verlässlicher Stabilitätsanker ist kein Staat zu machen. Nur aus dem kommunalen Praxiswissen können wir erfahren, wo sinnvolle Stellschrauben zur Optimierung gedreht werden können. Denn das Wohngeld ist für viele Mieterinnen und Mieter sowie für Eigentümer mit kleinem Geldbeutel in Nordrhein-Westfalen eine wichtige Unterstützung“, so die Ministerin weiter.  


Wohngeld ist ein vom Bund und den Ländern jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten. Das Wohngeld wird als Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer geleistet. Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach Haushaltsgröße, Einkommen und Miete bzw. Belastung. Zuständig für die Bewilligung sind die örtlichen Wohngeldstellen in den Gemeinde- und Stadtverwaltungen.


Wohngeld wird vom Beginn des Antragsmonats an in der Regel für die Dauer von zwölf Monaten gezahlt. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden. Seit Mitte Dezember 2022 kann online über den Wohngeldrechner des Landes
www.wohngeldrechner.nrw.de die Höhe eines eventuellen Anspruchs auf Wohngeld unverbindlich berechnet werden. Nach der Berechnung können wohngeldberechtigte Bürgerinnen und Bürger direkt über das Tool mit ihren Angaben auch einen Online-Antrag stellen.  


Praxisbeispiel 1  
Eine Rentnerin, alleinstehend, Wohnort Düsseldorf (Mietenstufe 6). Sie hat ein Bruttorenteneinkommen in Höhe von 747,88 Euro (Netto 669,35 Euro). Zu Ihrer Rente erzielt sie noch Einkünfte aus einem Mini-Job in Höhe von 450 Euro. Sie zahlt eine Miete in Höhe von 460 Euro im Monat, wovon 50 Euro für in der Miete enthaltene Haushaltsenergie (Strom) bei der Berechnung des Wohngeldes abgezogen werden, da diese Kosten nicht wohngeldfähig sind. Seit Jahr 2023 hat sie einen Wohngeldanspruch in Höhe von 169 Euro.  


Praxisbeispiel 2  
 Ein Busfahrer, verheiratet, 2 Kinder, Wohnort Bochum (Mietenstufe 3). Er hat als Alleinverdiener ein monatliches Bruttoeinkommen in Höhe von 4.196 Euro (Netto: 2.642,42 Euro). Er zahlt eine Miete von 723 EUR. Seit 2023 hat er einen Wohngeldanspruch in Höhe von 153 Euro. Kindergeld und ein eventuell gewährter Kinderzuschlag werden nicht angerechnet.


Gewässerbewirtschaftung im Klimawandel

Ruhrverbandsgesetz soll Wasserversorgung in Trockenzeiten sichern – Verbändeanhörung eingeleitet
Duisburg, 4. April 2024 - Der Ruhrverband sichert mit dem Ruhr-Talsperrensystem die Trink- und Brauchwasserversorgung der Region mit etwa 4,6 Millionen Bewohnerinnen und Bewohnern. Durch die Steuerung der Talsperren werden die Abflüsse der Ruhr ausgeglichen und können so auch in Niedrigwasserzeiten aufrechterhalten werden. Entsprechende Vorgaben zur Pegelsteuerung sind im Ruhrverbandsgesetz verankert. Um ausreichende Füllstände in den Talsperren sicherzustellen, hatte das Umweltministerium in den vergangenen Trockenjahren bereits befristet reduzierte Mindestabflüsse durch Einzelfallentscheidung zugelassen.


Um das Fluss- und Talsperrensystem der Ruhr auf die Auswirkungen des Klimawandels vorzubereiten, soll die Steuerung der Abflussmengen nach einem Entwurf zur Änderung des Ruhrverbandsgesetzes künftig flexibler an lange Trockenphasen angepasst werden können. Hierzu sollen geringere Mindestabflüsse im Ruhrverbandsgesetz zugelassen werden, um auch in Trockenphasen eine ausreichende Trink- und Brauchwasserversorgung sicherzustellen.


Ausgenommen hiervon sollen die gewässerökologisch besonders relevanten Monate April, Mai und Juni sein, um in diesem Zeitraum höhere Wasserstände in der Ruhr und ihren Nebengewässern für die sensible Laichphase, insbesondere der Fischart Groppe und der Rundmaulart Bachneunauge, zu gewährleisten.  Den entsprechenden Entwurf zur Änderung des Ruhrverbandsgesetz hat das Umweltministerium Nordrhein-Westfalen nun den Verbänden zur Stellungnahme vorgelegt. 


Um den Folgen geringerer Wasserführung entgegenzuwirken, wird der Ruhrverband sich in einer begleitenden Vereinbarung mit dem Land NRW zu Maßnahmen zur Sicherung der Wasserqualität verpflichten. Der Ruhrverband wird zehn Kläranlagen mit einer vierten Reinigungsstufe zur Behandlung von Mikroschadstoffen ausstatten. Zudem ist eine ökologische Aufwertung von Nebengewässern geplant (Wimberbach/Mühlenbach bei Wickede, Walpke und Hellefelder Bach bei Arnsberg), um die Populationen der Groppe und des Bachneunauges in der Ruhr zu stützen.


Gemeinsam mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) wird der Ruhrverband ein begleitendes Monitoring von Gewässerchemie und Fischpopulationen durchführen.  Zur Verbesserung der Klimaresilienz der Talsperren wird daher auch der Hochwasserschutz in einer eigenständigen Begleitvereinbarung zwischen dem Land und dem Ruhrverband gewürdigt, in der sich der Verband zu weiteren Untersuchungs- und Analysemaßnahmen verpflichtet. Nach zehn Jahren ist eine Evaluierung der Gesetzänderung vorgesehen.


- Kommunalfinanzen: Das Land bleibt echte Hilfen schuldig
- Flüchtlingsfinanzierung: Land muss gestiegene Kosten ausgleichen

Kommunalfinanzen: Das Land bleibt echte Hilfen schuldig
Duisburg, 22. März 2024 - StGB NRW-Pressemitteilung Düsseldorf - Die Stimmung in den Städten und Gemeinden ist unverändert schlecht. Trotz erweiterter Spielräume im Haushaltsrecht stehen viele Kommunen finanziell mit dem Rücken zur Wand. Solange das Land davor zurückscheut, die strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen anzugehen, droht Städten und Gemeinden der Weg in die Haushaltssicherung. „Schon seit mehr als 40 Jahren leben wir von der Substanz und sind immer mehr gezwungen zu improvisieren“, unterstrich Prof. Dr. Christoph Landscheidt, Präsident des Städte- und Gemeindebundes NRW und Bürgermeister der Stadt Kamp-Lintfort am Rande einer Präsidiumssitzung des kommunalen Spitzenverbandes in Düsseldorf.


„Mit jeder Krise, mit jeder neuen Aufgabe wächst die Überforderung. Schon heute reicht es bei etlichen Gemeinden nicht einmal mehr für die Pflichtaufgaben, etwa in der Kita, in Schulen oder anderen Bereichen.“ „Nachdem wir im Herbst mit einem Hilferuf darauf hingewiesen haben, dass jede vierte Kommune vor der Haushaltssicherung steht, hat das Land an einigen Stellen eilig nachgebessert, allerdings nicht einen einzigen Euro frisches Geld in Aussicht gestellt“, bemängelte Landscheidt. Ob die Gespräche zum Abbau von Bürokratie und Standards spürbare Entlastungen bringen, bleibe abzuwarten.


Die kürzlich beschlossenen Änderungen im kommunalen Haushaltsrecht sieht Landscheidt kritisch: „Das neue Gesetz gibt den Kommunen in manchen Fällen die Chance, durch Umbuchungen den Kopf über Wasser zu halten und den gesetzlich vorgeschriebenen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Aber wir haben dadurch keinen Cent mehr in der Tasche“, erläuterte der Präsident. Im Kern habe sich an den Problemen nichts geändert, so Landscheidt.


„Das Land befasst sich mit Symptomen, nicht mit den Ursachen. Wir verschieben die Pleite, aber verhindern sie nicht. Die strukturelle Unterfinanzierung der kommunalen Ebene verschärft sich mit dem wachsenden Investitionsstau von Tag zu Tag“, betonte der Präsident des kommunalen Spitzenverbandes. „Je länger nicht investiert werden kann, umso mehr geht das auf Kosten der Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger sowie den Standort Deutschland insgesamt“, so Landscheidt. „Nicht zuletzt aufgrund des schlechten Zustandes von Schulen, Straßen oder Sportstätten wachsen die Zweifel der Menschen an der Leistungsfähigkeit des Staates. Dies ist eine Gefahr für unsere Demokratie.“


Landscheidt forderte: „Bund und Land als unsere Ansprechpartner stehen mehr denn je in der Pflicht, die Not der Kommunen anzuerkennen und eine auskömmliche wie nachhaltige Finanzierung der Städte und Gemeinden sicherzustellen. ‚Wer bestellt, bezahlt‘ – dieser Grundsatz muss Maßgabe aller politischer Handlungsentscheidungen sein, gerade mit Blick auf die Ausweitung staatlicher Leistungen. Die einzige echte Lösung sehen wir in einem Abbau der strukturellen Unterfinanzierung der Städte und Gemeinden.“


Flüchtlingsfinanzierung: Land muss gestiegene Kosten ausgleichen
Städte und Gemeinden fordern rückwirkende Erhöhung der Flüchtlingspauschale um mindestens 25 Prozent. Die Städte und Gemeinden sind durch die Aufnahme, Unterbringung und Integration von Geflüchteten weiterhin sehr stark belastet.


"Das Land muss die Kommunen deutlich mehr unterstützen und die Flüchtlingspauschale um mindestens 25 Prozent erhöhen", forderte Christof Sommer, Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW (StGB NRW), am Rande einer Präsidiumssitzung in Düsseldorf. "Die Städte und Gemeinden zahlen schon seit Jahren obendrauf. Sie sind zwingend auf eine Erstattung der tatsächlichen Kosten angewiesen, die durch die Unterbringung von Flüchtlingen entstehen", kritisierte Sommer.


"Eine Erhöhung der Pauschale, die uns für jeden Geflüchteten zusteht, ist überfällig. Schon allein wegen der enormen Preissteigerungen ist der aktuelle Betrag von 10.500 Euro im Jahr für eine kreisangehörige Kommune viel zu gering." Sommer wies auf die dauerhaft hohe Belastung der Kommunen hin. "Die Städte und Gemeinden stehen seit Anfang 2022 unter Dauerstress. Umso mehr benötigen sie eine Finanzausstattung, mit der sie Betreuung, Unterkunft und Integration verlässlich bezahlen können", so Sommer.


Die aktuelle Pauschale im Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) sei hoffnungslos veraltet und beruhe auf Kostenberechnungen aus dem Jahr 2017. Das Land stehe daher in der Pflicht die FlüAG-Pauschale rückwirkend zum 1. Januar 2024 um mindestens 25 Prozent zu erhöhen, um Kostensteigerungen aufzufangen, eine Finanzierungsregelung für das Vorhalten nicht belegter Plätze zu schaffen, für die die Kommunen bislang keinerlei Erstattung erhalten, sich stärker an den Gesundheitskosten für Geflüchtete zu beteiligen und die Mindestgrenze von derzeit 35.000 Euro für eine Beteiligung an außergewöhnlichen Krankheitskosten deutlich herabzusetzen. Auch der Bund müsse deutlich mehr Verantwortung übernehmen. Die beim Flüchtlingsgipfel im November verbredete einmalige Pauschale von 7500 Euro reiche nicht aus, um die Kommunen hinreichend zu entlasten.


Fußball-Europameisterschaft 2024: Land vereinfacht kommunale Veranstaltungsplanung

Düsseldorf, 19. März 2024 - Landesregierung ändert zur Vereinfachung befristet das Landes-Immissionsschutzgesetz Die Fußball-Europameisterschaft der Männer findet vom 14. Juni bis zum 14. Juli 2024 in Deutschland statt. In Nordrhein-Westfalen sind Dortmund, Düsseldorf, Gelsenkirchen und Köln die Austragungsorte ("host cities") von 20 Spielen. Insbesondere in diesen Städten werden Public-Viewing- sowie Fan-Veranstaltungen und Begleitprogramme angeboten. Derartige Veranstaltungen gehen in der Regel mit erhöhten Lärmimmissionen einher, die zum Teil bis in die Nachtstunden hineinreichen.


 Die Nachtruhe zwischen 22.00 und 6.00 Uhr wird in Nordrhein-Westfalen durch das Landes-Immissionsschutzgesetz (LImschG) geschützt, Ausnahmen hiervon waren bisher nur auf Grundlage von Einzelentscheidungen nach Abwägung durch die Kommunen möglich. Um den Kommunen mehr Rechts- und Planungssicherheit bei der Durchführung von Veranstaltungen zu bieten und den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, hat die Landesregierung nun eine für die EM befristete Änderung des Landes-Immissionsschutzgesetzes (LImschG) erlassen.


Die Gesetzesänderung sieht vor, dass von den Gemeinden selbst oder durch Beauftragte im Zusammenhang mit der EM 2024 durchgeführte Großveranstaltungen in bis zu neun Nächten bis 1 Uhr des Folgetages sowie in bis zu weiteren 13 Nächten zwischen 22.00 und 24.00 Uhr stattfinden können, ohne dass hierfür Einzelausnahmen notwendig sind. Mit einem Veranstaltungs- und Lärmschutzkonzept muss jedoch sichergestellt werden, dass bei einer angrenzenden Wohnnutzung innerhalb der benannten Gebiete keine höheren Maximalpegel durch technische Beschallung als 80 Dezibel verursacht werden.


Die Regelung berücksichtigt das öffentliche Interesse an der Durchführung dieser Veranstaltungen und den angemessenen Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner gleichermaßen. Für andere Veranstaltungen im Rahmen der Fußball EM 2024 gelten weiterhin die allgemeinen Regeln des Lärmschutzes. Dies bedeutet, es besteht wie bisher die Möglichkeit, dass die Kommunen durch ordnungsbehördliche Verordnungen allgemeine Ausnahmen vom Schutz der Nachtruhe zulassen oder diese auf Antrag erteilen. Dies gilt ebenso für die Außengastronomie.


Die im LImschG für die Außengastronomie geregelte generelle Ausnahme vom allgemeinen Schutz der Nachtruhe für die Zeit zwischen 22 und 24 Uhr umfasst zwar keine Ton- und Fernsehdarbietungen im Freien. Public-Viewing im Bereich von Außengastronomie kann jedoch durch weitergehende Einzelzulassungen durch die Kommunen ermöglicht werden. Zurzeit befindet sich ebenfalls eine Verordnung des Bundes über den "Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-Europameisterschaft der Männer 2024" in Vorbereitung.


Da landesrechtliche Regelungen Vorrang haben, findet diese Bundesverordnung in Nordrhein-Westfalen jedoch keine Anwendung. Minister Krischer betont: "Wir wollen, dass dieses tolle Fußballfest in den Stadien und bei den Großevents mit Public-Viewing stattfinden kann, aber eben auch in der kleinen Eckkneipe und in dem Biergarten, also da, wo Fußballfans gucken und feiern wollen."
Weitere Informationen Landes-Immissionsschutzgesetz auf recht.nrw FAQ-Liste mit Antworten auf häufig gestellte Fragen (PDF)

- Landeskabinett gibt grünes Licht für weitere Umsetzung des Startchancen-Programms
- Berufseinstiegsbegleitung: Individuelle Starthilfe für den Übergang von der Schule in den Beruf

Vereinbarungen beschlossen Landtag wird befasst Ministerin Feller: Jetzt kann der Auswahlprozess der Schulen beginnen, die ab dem Schuljahr 2024/25 gefördert werden

Düseldorf, 6. März 2024 - Die Landesregierung hat grünes Licht gegeben für die weiteren Vorbereitungen zur Umsetzung des Startchancen-Programms in Nordrhein-Westfalen. Das Landeskabinett hat in dieser Woche der Verwaltungsvereinbarung und der Rahmenvereinbarung Startchancen mit dem Bund zugestimmt, welche die rechtliche und politische Grundlage für die konkrete Ausgestaltung des Bund-Länder-Programms zur Förderung von Schulen in herausfordernder Lage bilden.


Die Vereinbarungen wurden nun unmittelbar dem Landtag Nordrhein-Westfalen zugeleitet, der sich final damit befassen wird. „Die Vereinbarungen zum Startchancen-Programm schaffen die Voraussetzungen dafür, dass das Schulministerium mit dem Auswahlprozess der Schulen beginnen kann, die ab dem Schuljahr 2024/25 in einer ersten Kohorte und dann ab dem Schuljahr 2025/2026 in einer zweiten Kohorte gefördert werden“, sagte Schulministerin Dorothee Feller.


Nordrhein-Westfalen erhält aus dem Startchancen-Programm in den kommenden zehn Jahren rund 2,3 Milliarden Euro vom Bund und wird seinerseits Landesmittel bis zu demselben Umfang in die gezielte Unterstützung von landesweit mehr als 900 Schulen in herausfordernder Lage investieren. Ein Hauptfokus des Programms liegt auf der Vermittlung der Basiskompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen sowie der Stärkung der sozialen und emotionalen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler.


Um die Schulen bei ihren Aufgaben wirksam zu unterstützen, fußt das Startchancen-Programm auf drei Säulen: Ein Investitions-Budget, mit dem eine lernförderliche Ausstattung und Infrastruktur der jeweiligen Schule geschaffen werden kann, die auf den konkreten Bedarf vor Ort abgestimmt ist. Ein Chancen-Budget, aus dem unter anderem eine pädagogische und systemische Beratung und Unterstützung für die Schulen finanziert werden kann, die nachhaltig zu einer Verbesserung der Schul- und Unterrichtsentwicklung beiträgt.


Ein zusätzliches Personal-Budget, um neben den Lehrkräften weitere Fachkräfte unterschiedlicher Professionen einzustellen, die das Lehren und Lernen unterstützen (Multiprofessionelle Teams). Das Schulministerium wird in enger Abstimmung mit den Bezirksregierungen und den Staatlichen Schulämtern nun kurzfristig die ersten 400 förderberechtigten Schulen in herausfordernder Lage auswählen, die ab April für eine Teilnahme in der 1. Kohorte angesprochen werden sollen.


In dieser Phase werden ebenfalls die jeweiligen Schulträger eingebunden. Der Fokus liegt dabei mit 60 Prozent auf der Förderung von Schülerinnen und Schülern an Grund- und Förderschulen. Mit den verbleibenden 40 Prozent werden weiterführende Schulen und ausgewählte Bildungsgänge der Ausbildungsvorbereitung in den Berufskollegs gefördert.

„Bei der Auswahl orientieren wir uns streng an der Zielsetzung des Programms und den zwischen Bund und Ländern vereinbarten Sozialindikatoren und können dabei als eines von wenigen Ländern auf unseren aktuellen Schulsozialindex zurückgreifen“, erläuterte Ministerin Feller.


Damit ist sichergestellt, dass bei der Auswahl der Schulen vor allem zwei zentrale Dimensionen berücksichtigt werden: der Anteil von Schülerinnen und Schülern mit Migrationsgeschichte sowie die Armutsgefährdung von Schülerinnen und Schülern. „Es ist wichtig, dass das Geld und damit die Förderung genau bei den Schülerinnen und Schülern ankommt, die sie am dringendsten benötigen“, führte Ministerin Feller aus.


Berufseinstiegsbegleitung: Individuelle Starthilfe für den Übergang von der Schule in den Beruf
An vielen Schulen in Nordrhein-Westfalen sind sie kaum noch wegzudenken: Die Berufseinstiegsbegleiterinnen und -begleiter. Dort übernehmen sie seit 2012 die wichtige Aufgabe, jungen Menschen individuelle Orientierung zu bieten, sie bei ihrem Abschluss zu unterstützen und ihnen den erfolgreichen Übergang in eine Berufsausbildung zu ermöglichen. Die neue Förderphase für angehende Auszubildende ist jetzt gestartet.


Eineinhalb Jahre vor dem Abschluss beginnt die individuelle Betreuung der jungen Menschen durch Berufseinstiegsbegleiterinnen und -begleiter. Die Sozialpädagoginnen- und -pädagogen unterstützen die Schülerinnen und Schüler im Alltag, in der Schule und bei der Berufswahl. Damit leistet die „Berufseinstiegsbegleitung NRW“ als individuelles Förderinstrument für Jugendliche einen wichtigen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses in Nordrhein-Westfalen – und damit für die wirtschaftliche Entwicklung des Bundeslandes.


Wie in den vergangenen Jahren können von der individuellen Starthilfe auch jetzt wieder über 5.000 Jugendliche profitieren. Ermöglicht wird die „Berufseinstiegsbegleitung NRW“ durch finanzielle Mittel der Landesregierung, der Bundesagentur für Arbeit und des Europäischen Sozialfonds (ESF). Arbeitsminister Karl-Josef Laumann: „Ein wesentliches Ziel der #FachkräfteoffensiveNRW ist es, Nordrhein-Westfalen zum Berufsbildungsland Nummer Eins zu machen. Gelingen kann das nur, wenn auch junge Menschen mit schlechteren Startchancen nicht auf der Strecke bleiben.


Mit der Berufseinstiegsbegleitung haben wir ein bewährtes und hilfreiches Förderinstrument, mit dem wir ihnen beim Start ins Berufsleben unter die Arme greifen: Denn die Begleiterinnen und Begleiter kümmern sich schon in der Schulzeit individuell um Schülerinnen und Schüler, die besondere Unterstützung brauchen, und helfen beispielsweise bei Bewerbungsunterlagen, der Vermittlung in Praktika und der Suche nach einem Ausbildungsplatz. Deswegen freue ich mich sehr, dass wir die Berufseinstiegsbegleitung auch in diesem Jahr gemeinsam mit der Bundesagentur weiter fördern.“


Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller: „An unseren Schulen in Nordrhein-Westfalen reifen die Fachkräfte von morgen heran. Jeder junge Mensch, der sich für eine Ausbildung entscheidet, ist wichtig, um dem schon jetzt offensichtlichen Personalmangel in vielen Berufsfeldern zu begegnen. Damit die Schülerinnen und Schüler wissen, welche Arbeit ihnen Freude bereitet und welche Möglichkeiten sich für sie auf dem Arbeitsmarkt auftun, müssen wir ihnen frühzeitig jede Orientierung bieten, die möglich ist. Die Berufseinstiegsbegleiterinnen und Berufseinstiegsbegleiter spielen dabei eine entscheidende Rolle. Es ist gut, dass sie sich dauerhaft um Schülerinnen und Schüler kümmern – so können vertrauensvoll alle relevanten Fragen vor dem Einstieg in den Beruf geklärt werden.“


 Roland Schüßler, Vorsitzender der Geschäftsführung der Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für Arbeit: „In NRW haben wir in den vergangenen Jahren eine Trendwende am Ausbildungsmarkt erlebt: Es gibt – bei regionalen Unterschieden – insgesamt landesweit mehr gemeldete Ausbildungsstellen als jugendliche Bewerberinnen und Bewerber. Hintergrund ist der Wandel in der Demografie. Damit die Ausbildung und so auch der Fachkräftenachwuchs die angestammt wichtige Rolle für den NRW-Arbeitsmarkt weiter spielen kann, ist es wichtig, die individuelle Unterstützung von Jugendlichen nachhaltig zu sichern.
Der Ausbildungs- und damit der Arbeitsmarkt kann auf kein Talent verzichten. Dafür ist die Berufseinstiegsbegleitung ein wichtiger Baustein. Gleichzeitig sind die Berufseinstiegsbegleiterinnen und -begleiter für die jungen Menschen ein wichtiger persönlicher Kontakt, der ihnen die individuell passende Starthilfe gibt, die sie für eine erfolgreiche berufliche Zukunft benötigen.“


Unterstützung beim Übergang von der Schule in den Beruf In der bis zu 36-monatigen Betreuungsdauer bauen die Berufseinstiegsbegleiterinnen und -begleiter eine persönliche Beziehung zu den Jugendlichen auf. Damit schaffen sie die Grundlage für die sozialpädagogische Unterstützung der Schülerinnen und Schüler bei der Bewältigung von Hürden im Alltag, in der Schule und bei der Berufswahl. Die Betreuung beginnt 18 Monate vor dem Abschluss. Nach dem Abschluss besteht die Möglichkeit, die Jugendlichen weitere 18 Monate regelmäßig individuell zu unterstützen.


Gefördert werden Jugendliche, die den Förder-, Haupt-, Realschulabschluss erreichen wollen. Ein zentraler Fokus während der Schulzeit ist die Berufsorientierung. Berufseinstiegsbegleiterinnen und -begleiter vermitteln Praktika und unterstützen die jungen Menschen bei der Entscheidung für einen individuell passenden Ausbildungsberuf. Im Anschluss an diese Entscheidung helfen sie bei der Bewerbung, etwa durch Bewerbungstrainings und Unterstützung bei der Gestaltung der Bewerbungsunterlagen. Ist der Start in die Ausbildung gelungen, können sich die Jugendlichen noch während der ersten Monate der Ausbildung individuell begleiten lassen. Ziel ist es, dass die Jugendlichen den Berufsabschluss erwerben und erfolgreich in ihre berufliche Zukunft starten.


Zu gleichen Teilen finanziert durch Land und Bundesagentur für Arbeit Fachlich begleitet wird die Berufseinstiegsbegleitung NRW durch die Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung (G.I.B.). Die Finanzierung wird zu gleichen Teilen durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesagentur für Arbeit gewährleistet. Im Jahr 2023 waren es rund 32 Millionen Euro, mit denen die über 5.000 Schülerinnen und Schüler gefördert wurden.

Für weitere Informationen können sich interessierte Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern an Lehrkräfte der teilnehmenden Schulen oder an die Berufsberatungen der Agenturen für Arbeit wenden. Weitere Informationen Berufseinstiegsbegleitung auf der Internet-Seite des NRW-Arbeitsministeriums: https://www.mags.nrw/berufseinstiegsbegleitung-faq


 

1,7 Milliarden Euro Fördersumme stehen dieses Jahr für Nordrhein-Westfalen bereit

Ministerin Scharrenbach: Wohnraumförderung 2024 bietet Verlässlichkeit und Planbarkeit für den öffentlichen Wohnungsbau

Düsseldorf, 27. Februar 2024 - Ministerin Ina Scharrenbach hat am Dienstag, 27. Februar 2024, gemeinsam mit Vertretern der Immobilien- und Baubranche Nordrhein-Westfalen die neuen Richtlinien der öffentlichen Wohnraumförderung 2024 vorgestellt und einen Einblick in die aktuelle Situation der Immobilienwirtschaft und der Bauwirtschaft gegeben. Mit der öffentlichen Wohnraumförderung unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen die (Neu-)Schaffung, Modernisierung und Erhaltung moderner, barrierefreier, klimaschutzorientierter und insbesondere bezahlbarer Wohnstandorte und Wohnangebote mit Mietpreis- und Belegungsbindungen für unterschiedlichste Zielgruppen.


Die geförderten Investitionen berücksichtigen die Nachhaltigkeitsziele der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie in der Fassung des Kabinettsbeschlusses der Bundesregierung vom 10. Dezember 2021. „Aus 3 mach 1: Weniger Bürokratie für mehr öffentlich-geförderten Wohnraum. Ob Mietwohnungsneubau, Eigentumsförderung, Wohnheime für Auszubildende oder Studierende, Modernisierungsförderung – eine Richtlinie, 1,7 Milliarden Euro Fördervolumen.


Die neue Förderung berücksichtigt weiter steigende Baukosten und sieht für den Mietwohnungsneubau Bewilligungsmieten zwischen 6,50 Euro und 7,85 Euro für die Einkommensgruppe A vor. Sie stellt eine Anpassung gegenüber 2023 zwischen 50 Cent und 75 Cent dar. Um zirkuläre Bauweisen zu fördern, suchen wir zudem in 2024 zehn Bauvorhaben, die mit uns den Einstieg in den digitalen Gebäudepass vollziehen. Damit bleibt die öffentliche Wohnraumförderung Innovationsmotor und Nordrhein-Westfalen ,place-to-bau´“, sagt Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.


Alexander Rychter, Verbandsdirektor vom Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen (VdW): „Die heute vorgestellten Förderbedingungen geben den sozial orientierten Wohnungsunternehmen und -genossenschaften im VdW Rheinland Westfalen in Zeiten von steigenden Baukosten, hohen Zinsen und unsicherer bundespolitischer Förderkulisse die Sicherheit und Verlässlichkeit für den Neubau und die Modernisierung öffentlich geförderter Wohnungen, die sie brauchen.“


Martin Dornieden, Vorsitzender des BFW NRW - Verband der mittelständischen Immobilienwirtschaft: „Mitten in der Baukrise ist die öffentliche Wohnraumförderung wichtiger denn je, um für niedrige Einkommensgruppen trotz schwieriger Marktlage eine Perspektive auf bezahlbaren und verfügbaren Mietwohnraum zu schaffen.


Aber auch beim Wohneigentum ist die erneut gute Förderung wichtig und richtig. Wenn junge Familien die Chance haben, ihren Traum von den eigenen vier Wänden zu realisieren, machen sie gleichzeitig dringend benötigten Mietwohnraum frei für andere. Aus Sicht unserer Mitgliedsunternehmen sind die Förderprogramme durch die hohe Verlässlichkeit und die stetige Anpassung an die aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ein wichtiger Anker in der Planung und Umsetzung von Wohnungsbauprojekten.“


Konrad Adenauer, Präsident Haus & Grund Rheinland Westfalen: „Der Wohnungsbau erlebt gerade sehr herausfordernde Zeiten. Angesichts der ungünstigen Finanzierungsbedingungen und der stark gestiegenen Baukosten sind frei finanzierte Projekte vom Eigenheim bis zum Mietwohnungsbau für viele private Eigentümer kaum noch realisierbar. Die öffentliche Wohnraumförderung ist in diesen Zeiten wichtiger denn je, um den Neubau in NRW am Laufen zu halten.
Dabei kommt der Eigentumsförderung eine hohe Bedeutung zu, denn jeder, der ins Eigenheim zieht, macht eine Mietwohnung frei. Wir freuen uns daher über das klare Bekenntnis des Landes zur Eigentumsförderung. Die passgenaue Ausgestaltung der Förderung hat im letzten Jahr gut funktioniert und wir arbeiten gemeinsam daran, das auch für die Zukunft sicherzustellen.“


Rüdiger Otto, Vizepräsident Bauverbände Nordrhein-Westfalen: „Seit mehreren Jahrzehnten schafft das Land Nordrhein-Westfalen mit seiner öffentlichen Wohnraumförderung dringend benötigen Wohnraum für Auszubildende, Studierende, Menschen mit körperlichen Einschränkungen und einkommensschwache Haushalte. Daher stehen heute rund 40% aller Sozialwohnungen Deutschlands in Nordrhein-Westfalen. Allerdings hat die Erfahrung der letzten Jahre gezeigt, dass wir uns auf diesem Erfolg nicht ausruhen können.
Immer mehr Wohnungen fallen aus der Belegungsbindung und der Bestand schmilzt weiter ab. Daher war es wichtig und richtig, dass das Landesbauministerium die öffentliche Wohnraumförderung aufgestockt und ausgeweitet hat. Dabei fließen nicht nur neue Mittel in das Programm, sie sind auch bis 2027 festgelegt. Wir als Baugewerbe freuen uns über ein derart klares Bekenntnis, dass vor allem Planungssicherheit schafft.“


Axel Wahl, Vizepräsident der Bauindustrie NRW: „Die Versorgung mit ausreichend bezahlbarem, qualitativ hochwertigem und attraktivem Wohnraum ist zentrale Zukunftsaufgaben in NRW, die BAUINDUSTRIE NRW ist dabei strategischer und starker Partner von Politik und Auftraggebern. Die erneut und auch in der Vergangenheit schon stetig hohe Wohnraumförderung der NRW-Landesregierung schafft Planungssicherheit für unsere Mitgliedsunternehmen und steht für eine verlässliche Politik in NRW.“


Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat die öffentliche Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen 2023 bis 2027 mit einem Mittelrahmen über neun Milliarden Euro ausgestattet. Mit einem Gesamtergebnis von rund 2,1 Milliarden Euro Förderung für insgesamt 11.854 Wohneinheiten erreichte Nordrhein-Westfalen für 2023 einen Rekordwert beim öffentlichen Wohnungsbau.


Der Mietwohnungsneubau legt mit 68 Prozent auf 6.726 Wohnungen zu, bei den Eigentumsmaßnahmen hat Nordrhein-Westfalen sogar eine Zunahme von über 162 Prozent auf 1.557 Einheiten. Bei der Modernisierungsförderung hat Nordrhein-Westfalen eine bundespolitische Delle im Zusammenhang mit den ewigen Diskussionen um das Heizungsgesetz zu verzeichnen: Die Anzahl der Wohneinheiten in der Modernisierungsförderung geht leicht um 4,3 Prozent auf 2.641 Wohneinheiten zurück.



Landtags-Anfrage zum Mieterschutz - SPD-Antragsteller: Der Mieterschutz in Nordrhein-Westfalen ist vollkommen unzureichend.

Antrag der Fraktion der SPD

Düsseldorf, 21. Februar 2024 - Die Mieterinnen und Mieter in Nordrhein-Westfalen brauchen endlich einen angemessenen Mieterschutz I. Ausgangslage Nordrhein-Westfalen ist Mieterland. Von den rund 18,2 Millionen Menschen1 leben mehr als 10 Millionen in Mietwohnungen. Das sind rund 55 % der Bevölkerung. Mit der von der Landesregierung mit Wirkung zum 1. Juli 2020 erlassenen Mieterschutzverordnung (MietSchVO NRW) sollen sowohl Preissteigerungen bei einer Neuvermietung als auch die Erhöhung von Bestandsmieten begrenzt werden.


Zudem gibt die Verordnung Mieterinnen und Mietern nach der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen einen erweiterten Kündigungsschutz. Die Landesregierung wähnt sich „damit an der Seite der Mieterinnen und Mieter“2 . Dies ist jedoch nicht der Fall, denn mit der Verordnung vom 1. Juli 2020 erfolgte ein erheblicher Abbau des bisherigen landesrechtlichen Mieterschutzes. Die Gebiete in Nordrhein-Westfalen, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches besonders gefährdet ist, werden auch als angespannte Wohnungsmärkte bezeichnet.


Sie unterliegen dem Schutz dieser Verordnung, die in der Anlage 18 Städte und Gemeinden von 396 in Nordrhein-Westfalen nennt. Das sind lediglich 4,5 % aller Gebietskörperschaften des Landes. Im Gegensatz zu den vorherigen rechtlichen Bestimmungen in Nordrhein-Westfalen, stellt die geltende Mieterschutzverordnung eine erhebliche Einschränkung der Gebietskulissen und damit einen massiven Abbau des Mieterschutzes zulasten der Mehrheit der Bevölkerung dar. Bereits im Jahr 2020 war diese Verordnung von Kommunen, Mieterschutzverbänden, Sozialverbänden und DGB als realitätsfern und mieterfeindlich eingestuft worden.


Das dieser Mieterschutzverordnung zu Grunde liegende wissenschaftliche Gutachten zur Bestimmung der angespannten Wohnungsmärkte weist erhebliche Mängel auf, die u.a. von der Verwendung ungeeigneter Bewertungskriterien bis zum Verzicht auf vorhandene realitätsbezogene Wohnungsmarktdaten der Städte und Gemeinden reichen.


1 Ende Juni 2023 haben in Nordrhein-Westfalen 18 152 449 Menschen gelebt (IT.NRW).

2 Homepage des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen / Mieterschutz und Wohnungsaufsicht (https://www.mhkbd.nrw/themenportal/mieterschutz-und-wohnungsaufsicht, 5.2.2024).
So zeigt sich in der Gesamtschau, dass die Definition von lediglich 18 Städten und Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten für die Mieterschutzverordnung eher ein willkürliches Instrument zum Abbau des Mieterschutzes als zum Schutz der Mieterinnen und Mieter vor ungerechtfertigten Mietpreiserhöhungen darstellt. Grundlage dieser Betrachtung ist die Tatsache, dass Nordrhein-Westfalen mehrere Definitionen zum Thema angespannte Wohnungsmärkte kennt, die zu deutlich anderen Ergebnissen führen.


Als Beispiel sei hier die seit dem 6. Januar 2023 gültige Baulandmobilisierungs-Verordnung der Landesregierung angeführt. Diese versetzt insgesamt 95 Kommunen in die Lage, noch besser aus Brachflächen Bauflächen zu machen, gemeindliche Vorkaufsrechte zur Anwendung zu bringen und Möglichkeiten zur Verhängung eines Baugebotes bei dringendem Wohnbedarf der Bevölkerung zu schaffen. Der Verordnung liegt ein wissenschaftliches Gutachten des Dienstleisters Regiokontext zugrunde, das für NRW insgesamt 95 Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten definiert. Ein weiteres Beispiel ist der öffentlich geförderte Mietwohnungsbau des Landes.


Hier soll sich die Förderung auf Städte und Gemeinden mit hohem oder überdurchschnittlichem Bedarfsniveau konzentrieren. Jede Kommune in Nordrhein-Westfalen ist in ein sogenanntes Mietniveau von M1 bis M4+ eingestuft. Dabei sollen die Stufen M4 und M4+ das höchste Bedarfsniveau umfassen. Die dazu gehörigen Kommunen lassen sich als Städte und Gemeinden mit angespannten und sehr angespannten Wohnungsmärkten verstehen. Im Ergebnis dieses Gutachtens zur „räumlichen und sachlichen Differenzierung der Wohnraumförderung in NordrheinWestfalen (Gebietskulissen)“ gelten 225 Kommunen von 396 als angespannte Wohnungsmärkte.


II. Der Landtag stellt fest:
• Der Mieterschutz in Nordrhein-Westfalen ist vollkommen unzureichend.
• Die Mieterschutzverordnung vom 1. Juli 2020 basiert auf einer unzureichenden Datenbasis und auf falschen Bewertungskriterien.
• Sie basiert auf einem mangelhaftem Gutachten, das wissenschaftlichen Maßstäben nicht genügt.
• Die gegenwärtige Mieterschutzverordnung ist ein Instrument zum Abbau des Mieterschutzes in Nordrhein-Westfalen und hebelt den bundesgesetzlich geregelten Mieterschutz in weiten Teilen des Landes Nordrhein-Westfalen aus.

• Die Mieterinnen und Mieter in Nordrhein-Westfalen haben ein Recht auf einen realitätsbezogenen angemessenen Mieterschutz in ganz Nordrhein-Westfalen, der die Anwendung des bundesrechtlichen Mieterschutzes aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch ermöglicht.

• Hierzu bedarf es der Neufassung einer Mieterschutzverordnung, die in enger Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden und allen weiteren relevanten Akteuren geschaffen werden muss und die soziale Realität der Wohnungsmärkte in NordrheinWestfalen angemessen abbilden muss.


III. Der Landtag beschließt: Der Landtag fordert die Landesregierung auf,
• umgehend eine realitätsbezogene MieterschutzVO zu erarbeiten, die den Schutzbedürfnissen der Mieterinnen und Mieter gerecht wird und sowohl in Wirkung als auch in Reichweite der tatsächlichen sozialen Realität des Wohnungsmarktes entspricht,

• die Erarbeitung dieser neuen Mieterschutzverordnung in enger Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden, dem Deutschen Mieterbund und der Wohnungswirtschaft zu vollziehen • die Einrichtung kommunaler Prüfstellen zur Einhaltung der Mietpreisbremse zu ermöglichen und eine Beobachtungsstelle auf Landesebene zu schaffen,
 
• sich im Bundesrat deutlich für die Rechte von Mieterinnen und Mietern zu positionieren und sich für Gesetzesänderungen zum Mieterschutz einzusetzen, u.a. für o die Einführung einer Kappungsgrenzen ähnlichen Regelung für Indexmietverträge, o eine Verlängerung des Umwandlungsverbotes über 2025 hinaus, o eine Verlängerung und verbesserte Durchsetzbarkeit der Mietpreisbremse sowie o verschiedene Verbesserungen beim Kündigungsschutz (u.a. Schonfristzahlungen und Eigenbedarfskündigungen).

Jochen Ott
Ina Blumenthal
Sarah Philipp
Sebastian Watermeier und Fraktion


Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem „Gesetz zur Abschaffung der Beiträge für den Ausbau kommunaler Straßen in NRW
(Kommunalabgaben-Änderungsgesetz – KAG-ÄG NRW)“

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 17/6414

Düsseldorf, 21. Februar 2024 - Die Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragen, den Artikel 1 Nr. 3 des genannten Gesetzentwurfes wie folgt zu ändern:

§ 8a Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) Satz 1 wird wie folgt gefasst: Das Land Nordrhein-Westfalen erstattet den Gemeinden und Gemeindeverbänden diejenigen Beträge, die sie infolge des Erhebungsverbots nach § 8 Absatz 1 Satz 3 für Straßenausbaumaßnahmen nicht mehr erheben können. b) Satz 4 wird gestrichen.

2 Begründung: zu a): Ziel der Regelung in § 8a Absatz 1 Satz 1 KAG-ÄG NRW war es schon bisher, dass von der Beitragserstattung ausnahmslos alle Beträge erfasst werden, die von den Kommunen infolge des Erhebungsverbots nach § 8 Absatz 1 Satz 3 für Straßenausbaumaßnahmen nicht mehr erhoben werden können.


Im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens wurde bezweifelt, dass die bisherige Formulierung sämtliche betroffenen Beitragstatbestände abdecke, die unter das Beitragserhebungsverbot fielen. Dieser Zweifel wurde damit begründet, dass die Definition von Straßenausbaumaßnahmen in § 8a Absatz 1 KAG-ÄG NRW nicht der sich aus § 8 Absatz 2 Satz 1 KAG NRW ergebenden Definition entspreche, sondern diese einschränke.


Mit der Neufassung des Satzes wird dem beschriebenen Zweifel der Boden entzogen und das gesetzgeberische Ziel unmissverständlich klargestellt, alle infolge des Erhebungsverbots entfallenden Beiträge vollumfänglich zu erstatten. zu b): Der Verweisung bedarf es im Ergebnis nicht, da mit der Fristenregelung in § 8a Absatz 1 Satz 2 und 3 KAG-ÄG NRW die erforderlichen gesetzlichen Regelungen getroffen wurden.


Sollte sich darüber hinaus im Erstattungsverfahren die Notwendigkeit von Detailregelungen ergeben, könnten diese unproblematisch in der vorgesehenen Erstattungsverordnung geregelt werden. Durch die Streichung der pauschalen Verweisung wird auch dem vereinzelt aufgetretenen Missverständnis entgegengetreten, das Erstattungsverfahren solle sich nach der Abgabenordnung, statt nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz NRW richten.

Thorsten Schick
Matthias Kerkhoff
Fabian Schrumpf
Heinrich Frieling
Guido Déus
Wibke Brems
Verena Schäffer
Mehrdad Mostofizadeh
Dr. Julia Höller
Dr. Robin Korte und Fraktion

Bezirksregierung bewilligt der LGH e.V. über 4 Millionen Euro für das Projekt „Übergangslotsen“

Lotsen begleiten Schülerinnen und Schüler an Berufskollegs in die Ausbildung  

Düsseldorf , 20. Februar 2024 - Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat diese Woche einen weiteren bedeutenden Schritt getan, um die Zukunft der Fachkräftesicherung zu stärken. Regierungspräsident Thomas Schürmann überreichte der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V (LGH) einen Zuwendungsbescheid über rund 4,3 Millionen Euro zur Unterstützung des landesweiten Projekts „Übergangslotsen“.


Dieses EU-geförderte Projekt, eingebunden in die Fachkräfteoffensive NRW sowie in das landesweite Übergangssystem „Kein Abschluss ohne Anschluss“, wurde gemeinsam vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie dem Ministerium für Schule und Bildung erarbeitet. "Die Investition in unsere Jugend und ihre berufliche Zukunft ist von entscheidender Bedeutung für die Stärkung unserer Wirtschaft und die Sicherung qualifizierter Fachkräfte.


Mit der Bewilligung von über 4 Millionen Euro für das Projekt 'Übergangslotsen' setzen wir ein klares Zeichen für die Förderung der Ausbildung und die Unterstützung unserer jungen Menschen auf ihrem Weg in eine erfolgreiche berufliche Laufbahn. Die  Die LGH unterstützt, indem sie als Hauptansprechpartner die lokalen Partner im Ausbildungsmarkt koordiniert. Außerdem überwacht sie die Qualität und den Fortschritt der Projekte", so Regierungspräsident Thomas Schürmann. Das Förderangebot richtet sich an ausbildungsinteressierte Schülerinnen und Schüler an den Berufskollegs aus den Bildungsgängen Ausbildungsvorbereitung und Berufsfachschule. Mit dem Projekt sollen landesweit rund 10.000 Schülerinnen und Schüler begleitet werden.  


Ziel des Projekts „Übergangslotsen“ ist, insbesondere diese Schülerinnen und Schüler im Übergangssektor des Berufskollegs als Potenzial für die Fachkräftesicherung zu erreichen und ihnen Ansprache- und Unterstützungsangebote für einen erfolgreichen Übergang in Ausbildung bereitzustellen. Die Ausgestaltung orientiert sich dabei an den individuellen Bedarfen und der aktuellen Situation des jungen Menschen und wird zwischen der Schülerin/dem Schüler und der lokal vernetzten Übergangslotsin/dem Übergangslotsen abgestimmt.  


Dabei helfen die Lotsen auch bei der Suche nach einem passenden Praktikumsplatz. Dieses Praktikum ist verpflichtender Bestandteil der schulischen Ausbildung. Sie arbeiten mit den Lehrkräften der Berufskollegs, den Beratungsfachkräften der Arbeitsagentur/Integrationsfachkräften der Jobcenter, Kammern und Unternehmen und der Kommunalen Koordinierungsstelle zusammen und beziehen sowohl bereits existierende schulinterne als auch externe Angebote zur beruflichen Orientierung mit ein.  


Seit dem 1. November 2023 stehen die Übergangslotsen an Berufskollegs mit den entsprechenden Bildungsgängen in Nordrhein-Westfalen für ausbildungsinteressierte Schülerinnen und Schüler bereit. Interessierte Schülerinnen und Schüler können ihre Klassenlehrerin oder Klassenlehrer ansprechen oder sich direkt an die Übergangslotsin oder den Übergangslosen vor Ort im Berufskolleg wenden.   Die Umsetzung des Projektes erfolgt mittels Weiterleitung von Fördergeldern dezentral durch vor Ort vernetzte Trägerverbünde, wobei der LGH die übergeordnete förder- und finanztechnische Administration und die zentrale Projektleitung im gesamten Regierungsbezirk obliegt.


Dabei zeichnet sich die LGH durch ihre langjährige Erfahrung im Zusammenhang mit der Koordination von überregionalen Netzwerkprojekten im Kontext der Beruflichen Orientierung aus.  Letztlich setzen fünf Trägerverbünde in ganz Nordrhein-Westfalen bis Ende 2024 das Vorhaben der Landesregierung um, wobei rund 133 Übergangslotsinnen und –lotsen gefördert werden.


Nahmobilitätsprogramm NRW: 73,7 Millionen Euro für 230 neue Maßnahmen

Düsseldorf/Duisburg, 15. Februar 2024 - Verkehrsminister Oliver Krischer: "Rad- und Fußverkehr sind wichtige Säulen der Mobilität der Zukunft." Rad- und Fußverkehr sind tragende Säulen für eine nachhaltige und umweltgerechte Mobilität. Mit dem Nahmobilitätsprogramm für Nordrhein-Westfalen will das Umwelt- und Verkehrsministerium den Fuß- und Radverkehr unterstützen und stellt nun 73,7 Millionen Euro für 230 neue Maßnahmen bereit.


"Unser Nahmobilitätsprogramm 2024 sendet ein starkes Signal für den Ausbau der Mobilität der Zukunft. Ich freue mich sehr, dass durch die Neufassung der Förderrichtlinien auch die Erfassung des Zustandes der Radverkehrsnetze und Nahmobilitätskonzepte förderfähig sind. Ich ermutige die Kommunen, Förderanträge zu stellen und den Fuß- und Radverkehr weiter nach vorne zu bringen", erklärte Umwelt- und Verkehrsminister Oliver Krischer.


Die Förderung kommunaler Maßnahmen der Nahmobilität erfolgt nach den Richtlinien zur Förderung der Nahmobilität in den Städten, Gemeinden und Kreisen des Landes Nordrhein-Westfalen. In dem dazugehörigen Förderprogramm werden Vorhaben gefördert, die dem nichtmotorisierten Individualverkehr dienen. Dazu gehören unter anderem Fußverkehrsanlagen, Radverkehrsanlagen, Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Verkehrsraum sowie Öffentlichkeitsarbeit und Modal-Split-Erhebungen. Das Umwelt- und Verkehrsministerium fördert 230 kommunale Maßnahmen mit rund 73,7 Millionen Euro im ersten Teil des Nahmobilitätsprogramms 2024.


Geplant ist, in der zweiten Jahreshälfte einen zweiten Teil des Programms zu veröffentlichen. Hintergrund Seit 2014 bietet das Land Nordrhein-Westfalen mit den Förderrichtlinien Nahmobilität den Gemeinden, Städten und Kreisen einen nahezu vollumfänglichen Förderzugang für Maßnahmen der Nahmobilität an. Es gewährt Zuwendungen für Investitionen und Planungen, Service sowie Kommunikation und Informationen zur Verbesserung des Radverkehrs und anderer Formen der Nahmobilität. Förderfähig sind Bau- und Ausbauvorhaben, grundhafte Sanierung sowie weitere Vorhaben der Nahmobilität, die geeignet sind, ein umweltschonendes, sicheres und nutzerorientiertes Angebot der Nahmobilität zu schaffen und motorisierten Individualverkehr auf die Nahmobilität zu verlagern. Weitere Informationen Förderprogramm Nahmobilität 2024 Teil 1 (PDF)


Hochwasser-Informationen über Webseiten, Apps und Abo-Dienste beziehen

Düsseldorf/Duisburg, 7. Februar 2024 - Mit Blick auf die aktuellen Unwetter-Warnungen weist das Umweltministerium auf das breite Angebot der Landesregierung sowie weiterer Behörden zu Hochwasserinformationen hin. "Ein funktionierender Hochwasserschutz, der auf dem aktuellen Stand der Technik ist, und moderne Hochwasserinformationssysteme als Dienstleistung auch für die breite Bevölkerung sind wichtige Voraussetzungen, um die Menschen in unserem Land vor den Folgen von Hochwasserereignissen zu schützen", sagte Minister Oliver Krischer.


Derzeit ist die Saison der Winter- und Frühlingshochwasser, bei denen Flüsse und Bäche in Nordrhein-Westfalen über die Ufer treten können. Diese Hochwasser entstehen meist aufgrund von langanhaltenden Niederschlägen oder Schneeschmelzen, die auf bereits gesättigte Böden treffen. Insgesamt stehen im Land 103 Messpegel des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) für Hochwasserinformationsmeldungen zur Verfügung. Ein weiterer Ausbau um 25 neue Pegelstandorte ist geplant.  


Extremwettereignisse werden zunehmen
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) erwartet für die Zukunft, dass durch den fortschreitenden Klimawandel meteorologische Extremereignisse häufiger auftreten: "Der Klimawandel hinterlässt auch bei uns in Nordrhein-Westfalen deutliche Spuren in allen Umwelt-, Wirtschafts- und Lebensbereichen", erklärte Elke Reichert, Präsidentin des LANUV.


"Unsere Daten aus dem Monitoring zu den Folgen des Klimawandels zeichnen die Entwicklung eindeutig nach: Die Dürrejahre 2018 bis 2020 und 2022, die auch immer neue Temperaturrekorde mit sich brachten, sowie mehr Starkregenereignisse bis hin zur Flutkatastrophe unterstreichen die Tendenz." In den letzten Jahren sind daher auch vermehrt Hochwasser aufgrund von Starkregen aufgetreten, die insbesondere in den Sommermonaten zu schnellen Anstiegen der Wasserstände und zu Hochwasser vor allem an kleinen und mittleren Gewässern führen können.


Das Land und weitere staatliche Stellen haben daher verschiedene Informationsangebote für Bürgerinnen und Bürger aufgelegt, um sich umfassend und in aktuellen Hochwasserlagen zu informieren:  
1. Hochwasserportal NRW
Um die breite Öffentlichkeit schneller und besser über Hochwassergefahren zu informieren, hat das LANUV das neue
 Hochwasserportal.NRW freigeschaltet. Es informiert unter anderem über die Online-Messdaten der Hochwassermeldepegel, der gewässerkundlichen Pegel und der Niederschlagsmessstationen des LANUV. Darüber hinaus können beispielsweise Hochwassergefahrenkarten mit der Darstellung möglicher Überflutungen angezeigt werden. Bei bevorstehenden und aktuellen Hochwasserlagen in Nordrhein-Westfalen werden auf dem Hochwasserportal.NRW regelmäßig hydrologische Lageberichte zur wasserwirtschaftlichen Bewertung der Wettersituation und der weiteren Entwicklung zur Verfügung gestellt.  

2. Hochwasserinformationen über die Warn-App NINA
Alle Smartphones, welche die App installiert und entsprechend eingestellt haben, erhalten eine Benachrichtigung, wenn im entsprechenden Gebiet Hochwasserinformationen des LANUV im Hydrologischen Lagebericht bereitgestellt werden. Dazu müssen Nutzerinnen und Nutzer wahlweise den aktuellen Standort abonniert haben und sich im betroffenen Einzugsgebiet befinden, oder sie werden über die Hochwassergefahr an einem unter "Meine Orte" abonnierten Ort informiert, wenn dieser im betroffenen Einzugsgebiet liegt.


Wichtig ist dabei, dass in den Einstellungen von NINA unter Hochwasserwarnungen die Einstellung "Benachrichtigungen erhalten" aktiviert wird. In Nordrhein-Westfalen werden bei drohendem oder eingetretenem Hochwasser jetzt regionsbezogene Hochwasserinformationen für 17 Flusseinzugsgebiete, die die Fläche von Nordrhein-Westfalen abdecken, bereitgestellt. Damit werden gezielt die Bürgerinnen und Bürger aktiv über vorliegende Hochwasserinformationen benachrichtigt, für die die Information zu Hochwasser bzw. drohendem Hochwasser im jeweiligen Flusseinzugsgebiet relevant ist. Die Informationen des LANUV dienen auch den zuständigen Kreisen und Gemeinden für die Warnung der Bevölkerung. Informationen und Download über www.bbk.bund.deWarn-App-NINA   


3. Umweltportal NRW
Das Umweltportal NRW ist die erste Anlaufstelle für behördliche Daten, Fakten und Informationen zum Umweltzustand in Nordrhein-Westfalen und bietet Zugang zu Hunderten von Webseiten, Messergebnissen, Übersichts-Karten, Umweltindikatoren, Berichten und Dokumenten. Schnelle Informationen in aktuellen Lagen und vertiefende Informationen zu einer Vielzahl von Umwelt-Themen: Über das Umweltportal NRW können sich Bürgerinnen und Bürger über Hochwasserstände der Hochwassermeldepegel und aktuelle Hydrologische Lageberichte informieren lassen.


Darüber hinaus kann man sich im Umweltportal über aktuelle Warnmeldungen bei Umweltereignissen, neue Daten-Veröffentlichungen, aktuelle Wolfsnachweise oder Ozon-Belastungen, Belastungen von Lebensmitteln sowie über ortsbezogene Umweltmessdaten direkt per Mail benachrichtigen lassen. Übersicht über die Abo-Dienste zu Pegeln und zum Hydrologischen Lagebericht: Umweltportal NRW  

4. Hochwasserinformationen über die MeinePegel-App "Meine Pegel" ist die gemeinsame Wasserstands- und Hochwasser-Informations-App aller Länder mit rund 3.000 Pegeln in ganz Deutschland.


Über die App ist ebenfalls eine Benachrichtigung bei Vorliegen von Hochwasserinformationen in einzelnen Regionen möglich. Zusätzlich können in dieser App benutzerdefinierte Schwellenwerte für persönlich relevante Pegel eingerichtet werden, bei deren Überschreitung dann eine Benachrichtigung über das Smartphone erfolgt. Informationen und Download über www.hochwasserzentral.infoMeine Pegel  

5. Hochwasserrisikokarten / Gefahrenkarten
Auf einer Länge von rund 6000 Kilometern an 438 Gewässern wurde in NRW ein signifikantes Hochwasserrisiko festgestellt und bereits in Hochwassergefahrenkarten dokumentiert. Mithilfe der in den Hochwassergefahrenkarten dargestellten Überflutungsausdehnung und Überflutungstiefe für drei charakteristische Hochwasserereignisse zeigen sie, wo in einer Region oder Stadt konkret Gefahren durch Hochwasser bestehen.


Auf dieser Basis kann die individuelle Gefahrenlage bewertet werden. Damit können Schäden vorgebeugt und Schutzmaßnahmen geplant werden. Die veröffentlichten Karten finden Sie unter: hochwasserkarten.nrw.de. Hintergrundinformationen zu den Hochwassergefahren und -risikokarten finden Sie unter: flussgebiete.nrw.de/hochwasserthemen  


Erste Anhaltspunkte zur Abschätzung der Starkregengefahr am jeweiligen Wohnort kann die Starkregengefahrenhinweiskarte NRW bieten, die wie die Hochwassergefahren- und -risikokarten die Auswirkungen bestimmter vordefinierter Szenarien darstellt: Geoportal NRW  Daneben informiert der Deutsche Wetterdienst (DWD) über Wettergefahren. Vielfach gibt es zudem detaillierte Angebote und Informationen der Städte, Kreise und Gemeinden.  

 
 
Startchancen-Programm bringt rund 2,3 Milliarden Euro für Schulen in NRW

Düsseldorf, 2. Februar 2024 - Nordrhein-Westfalen erhält für Schulen in herausfordernder Lage in den kommenden Jahren finanzielle Unterstützung des Bundes in Höhe von rund 2,3 Milliarden Euro. Das Geld ist Bestandteil des Startchancen-Programms, mit dem Bund und Länder faire Bildungschancen für Kinder und Jugendliche ermöglichen wollen. In einer eigens einberufenen Sonder-Kultusministerkonferenz haben die Bildungsministerinnen und -minister der Länder sowie Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger vorbehaltlich der Zustimmung der Länderparlamente bzw. Landesregierungen entsprechende Vereinbarungen getroffen.  


„Die Einigung ist eine große Chance für die deutsche Bildungslandschaft und eine sehr gute Nachricht für ganz viele Schulen“, erklärte Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller: „Es war gut, dass Nordrhein-Westfalen mit großem Engagement maßgeblich an der Ausgestaltung des Startchancen-Programms mitgewirkt hat, und ich bin froh, dass die Förderung der Schulen zum kommenden Schuljahr endlich beginnen kann.“  


Aus dem Startchancen-Programm erhält Nordrhein-Westfalen über eine Laufzeit von zehn Jahren insgesamt rund 2,3 Milliarden Euro vom Bund und wird seinerseits bis zu demselben Umfang im Land in die gezielte Unterstützung von landesweit mehr als 900 Schulen in herausfordernder Lage investieren. Der Fokus liegt dabei auf der Primarstufe, für die 60 Prozent der Förderung vorgesehen sind. Mit den verbleibenden 40 Prozent werden weiterführende Schulen und die Ausbildungsvorbereitung in den Berufskollegs gefördert.  


„Wenn wir über Startchancen sprechen“, so Ministerin Feller, „dann ist es selbstverständlich, dass wir uns besonders auf die frühe Förderung konzentrieren – und damit vor allem die Grund-, aber auch die Förderschulen stärken. Neben den Schulformen der Sekundarstufe I wollen wir darüber hinaus auch den Schülerinnen und Schülern einen guten Start ermöglichen, die sich an unseren Berufskollegs auf eine Ausbildung vorbereiten. Im Mittelpunkt stehen stets die Förderung der Basiskompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen sowie die Stärkung der sozialen und emotionalen Kompetenzen, die wir in Nordrhein-Westfalen zum Schwerpunkt unserer Arbeit gemacht haben.“  


Um die Schulen bei dieser Aufgabe wirksam zu unterstützen, fußt das Startchancen-Programm auf drei Säulen:  
1.      Ein Chancen-Budget, aus dem unter anderem eine pädagogische und systemische Beratung und Unterstützung für die Schulen finanziert werden kann, die nachhaltig zu einer Verbesserung von Schul- und Unterrichtsentwicklung beiträgt.  
2.      Ein zusätzliches Personal-Budget, um neben den Lehrkräften weitere Fachkräfte unterschiedlicher Professionen einzustellen, die das Lehren und Lernen unterstützen (Multiprofessionelle Teams).  
3.      Ein Investitions-Budget, mit dem eine lernförderliche Ausstattung und Infrastruktur geschaffen werden kann, die auf den konkreten Bedarf vor Ort abgestimmt ist.  


Ministerin Feller: „Das Startchancen-Programm folgt einem Ansatz, dem sich Nordrhein-Westfalen bereits seit Längerem verschrieben hat: Ungleiches ungleich behandeln. Um die größtmögliche Wirkung zu entfalten, müssen alle drei Säulen das Programm gemeinsam tragen. Das heißt auch: Die Ausgestaltung wird an den einzelnen Schulen ganz unterschiedlich aussehen. Dementsprechend werden wir die Auswahl der Schulen in den kommenden Wochen gut vorbereiten. Als eines von wenigen Ländern können wir dabei auf einen schulscharfen Sozialindex zurückgreifen, den wir erst kürzlich aktualisiert haben.“


Bund und Länder haben sich darauf verständigt, bei der Auswahl der Schulen vor allem zwei zentrale Kriterien zu berücksichtigen: den Anteil von Schülerinnen und Schülern mit Migrationsgeschichte sowie die Armutsgefährdung von Schülerinnen und Schülern. Diese Kriterien finden auch im nordrhein-westfälischen Schulsozialindex Berücksichtigung. Auf dieser Grundlage plant das Schulministerium, bis zum Frühjahr bis zu 400 Schulen für eine Förderung bereits ab dem Schuljahr 2024/25 auszuwählen. Weitere Schulen werden dann im Jahr 2025 ins Startchancen-Programm aufgenommen.  


Ministerin Feller abschließend: „Wir werden uns im weiteren Verfahren ganz eng mit der Schulaufsicht, den Schulträgern und den Schulen abstimmen, denn uns ist wichtig, dass das Geld wirklich dort ankommt, wo es am dringendsten gebraucht wird. Darüber hinaus sind wir dem Bund dankbar, dass er sich dazu bekannt hat, die Verhandlungen zu einem Digitalpakt 2.0 mit den Ländern bis Mitte Mai 2024 abschließen zu wollen.“


Land fördert das Programm Medienscouts NRW mit weiteren 1,5 Millionen Euro

Bundesweit einzigartiges Projekt von Schülerinnen und Schülern für Schülerinnen und Schüler wird ausgebaut

Düsseldorf/Duisburg, 2. Februar 2024 - Lena Löbbert und Sophie Trachte, 18 und 15 Jahre jung, sind für ihre Mitschülerinnen und Mitschüler an der Gesamtschule Essen-Borbeck wichtige Ansprechpartnerinnen. Die beiden jungen Frauen sind Medienscouts. Sie helfen anderen Jugendlichen an ihrer Schule dabei, Bilder oder Videos in sozialen Medien richtig einzuordnen, Fälschungen und Falschmeldungen zu erkennen oder sich gegen Cybermobbing zu wehren.


Wie Lena und Sophie haben sich mehrere tausend junge Menschen an nordrhein-westfälischen Schulen zu Medienscouts ausbilden lassen. Damit es noch deutlich mehr werden, baut das Ministerium für Schule und Bildung (MSB) das Programm nun gemeinsam mit der für die Organisation verantwortlichen Landesanstalt für Medien NRW (LFM NRW) aus.  


In den kommenden drei Jahren stellt das MSB weitere 1,5 Millionen Euro zur Verfügung. Damit kann die LFM NRW allen Schulen der Sekundarstufe I das Angebot machen, an diesem Projekt teilzunehmen. Zudem sollen Grundschulen ein auf sie zugeschnittenes Angebot erhalten, um Kinder zu Medienscouts zu qualifizieren. Auch an Förderschulen sollen vermehrt Medienscouts ausgebildet werden. Erste neue Qualifizierungskurse an Schulen im Kreis Mettmann fanden gestern bereits statt.  

„Wir wollen bis 2026 noch deutlich mehr Schulen in das Projekt integrieren, denn in Zeiten, in denen die sozialen Medien nicht nur Chancen bieten, sondern auch viele Risiken bergen, ist es das Beste, wenn junge Menschen in ihrem unmittelbaren persönlichen Umfeld Unterstützung erhalten - auf Augenhöhe und nicht mit dem erhobenen Zeigefinger Erwachsener“, betonte Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller.  


„Hilfe kann man immer dann besonders gut annehmen, wenn man sich mit seinen Fragen und Sorgen verstanden fühlt. Und wem würden Jugendliche bei solchen Fragen mehr vertrauen als einander? Hier setzt das Projekt Medienscouts NRW an: Wir nehmen Schülerinnen und Schüler sowohl mit ihren Kompetenzen als auch mit ihren Ängsten ernst und helfen ihnen dabei, sich selbst zu helfen. Wie die Vergangenheit zeigt, ist das ein sehr erfolgreiches Vorgehen, und wir bedanken uns ausdrücklich beim Schulministerium dafür, dass es auch in Zukunft so erfolgreich mit den Medienscouts und mit noch mehr Schulen weitergehen wird“, kommentiert Dr. Tobias Schmid, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW, die Förderung des Landes.  


Das Medienscout-Programm von Nordrhein-Westfalen ist das bundesweit größte Peer-to-Peer-Angebot dieser Art – es garantiert an den beteiligten Schulen einen direkten Austausch zu allen Fragestellungen rund um das Thema Medienkompetenz. An mehr als 1.000 nordrhein-westfälischen Schulen wurden mittlerweile rund 7.300 Medienscouts und circa 3.100 Beratungsfachkräfte ausgebildet. „Die Landesregierung unterstützt das Programm seit dem Jahr 2019 und hat in den vergangenen drei Jahren fast eine Million Euro investiert. Wir haben in den vergangenen Jahren immer wieder gesagt, dass wir dieses besondere Programm erweitern wollen“, sagte Ministerin Feller, „nun lösen wir dieses Versprechen ein“.


21 neue digitale Kurse mit vielen interaktiven Funktionen für den Unterricht

Düsseldorf/Duisburg, 29. Januar 2024 - Multimediale Angebote ergänzen nun den Unterricht in Deutsch, Englisch, Mathematik, Informatik und Sachunterricht und stellen Hilfe für Lehrkräfte sowie Spaß für Schülerinnen und Schüler dar. In magische neue digitale Welten können jetzt nordrhein-westfälische Schülerinnen und Schüler eintauchen.

Ein frisch veröffentlichter Online-Kurs erlaubt zum Beispiel nicht nur das Schreiben von Märchen und anderen Geschichten, sondern bietet auch die Möglichkeit, eigene Erzählungen einzusprechen, sich vorzulesen oder vom Computer vorlesen zu lassen, über interaktive Elemente auf den Bildschirmen die Bewertungen von Mitschülerinnen und Mitschülern einzuholen und deren Ideen einzuflechten.


Dieser am 29. Januar 2024 an den Start gebrachte Kurs ist eines von vielen neuen Angeboten, die zeigen, wie digitales Lernen in den Unterricht integriert werden kann.   Neben dem Märchen-Kurs hat das Ministerium für Schule und Bildung (MSB) weitere 20 interaktive, moodle-basierte Online-Kurse für das Lehren und Lernen in der digitalen Welt für den Unterricht in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik, Informatik und Sachunterricht veröffentlicht.


„Wir stärken die Arbeit mit digitalen Unterrichtsmaterialien an den Schulen und unterstützen mit diesen Angeboten unsere Lehrerinnen und Lehrer“, betonte Nordrhein-Westfalens Schulministerin Dorothee Feller, „zudem bin ich sicher, dass durch die Kurse mit ihrem Mix aus Texten, Grafiken, Bildern, Videos und vor allem interaktiven Elementen viele Schülerinnen und Schüler noch mehr Freude am Lernen haben werden.“  

Abrufbar sind die Digitalangebote über https://bildungsmediathek-nrw.de/?newsid=4750. Jeder Kurs basiert auf Unterrichtsinhalten aus den aktuellen (Kern-)Lehrplänen und soll den Werkzeugkoffer der Lehrerinnen und Lehrer vergrößern. Die Kurse können direkt im Unterricht zum Einsatz kommen. Sie verfügen nicht nur über viele visuell und akustisch untermalte Lektionen, sondern insbesondere über vielfältige Funktionen, mit denen Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler in den Austausch treten können.


So können die Schülerinnen und Schüler etwa während der Bearbeitung einer Aufgabenstellung die Ergebnisse auf der Lernplattform hochladen und den Mitschülerinnen und Mitschülern zur Verfügung stellen. Rückmeldungen und gemeinsame Projektverwirklichungen sind per Mausklick oder Tastendruck möglich. „Solche und andere digitale Lernangebote sind jetzt und auch künftig für uns von zentraler Bedeutung“, erläuterte Ministerin Feller. „Wir werden die Entwicklung dieser Angebote fortsetzen und immer wieder neu schauen, wo und wie wir Lehrkräfte bei der Gestaltung von digitalen Lehrinhalten unterstützen und zeitgemäße und zukunftsorientierte schulische Lernprozesse auch für unsere Kinder und Jugendlichen schaffen können.“


Vernetzungsstelle gegen Umweltkriminalität geht an den Start

Innenminister Reul: Wir rücken die Schreibtische enger zusammen
Düsseldorf/Duisburg, 24. Januar 2024 - Zum Jahresbeginn hat die Vernetzungsstelle Umweltkriminalität im Landeskriminalamt ihre Arbeit aufgenommen. Ihre Aufgabe ist es, die an der Bekämpfung der Umweltkriminalität beteiligten Behörden enger miteinander zu vernetzten. Innenminister Herbert Reul stellte am Mittwoch, dem 24. Januar 2024, die neue Dienststelle des Landeskriminalamts in Düsseldorf offiziell vor. Innenminister Herbert Reul: "Auch den Kampf gegen Umweltsünder führen wir entschlossen. Wir rücken die Schreibtische enger zusammen, tauschen uns intensiver mit den Umweltverwaltungsbehörden und der Staatsanwaltschaft aus und wollen so Umweltkriminalität stärker bekämpfen."


Ziel ist es, gemeinsam mit den beteiligten Netzwerkpartnern standardisierte Konzepte zur Bekämpfung, Verfolgung und Prävention von Straftaten gegen die Umwelt zu entwickeln. Den Kriminellen muss deutlich werden, dass Umweltstraftaten zu Lasten unser aller Lebensgrundlage gehen. Die neue Vernetzungsstelle berät die Akteure der Bekämpfung der Umweltkriminalität und fungiert als Bindeglied zwischen den zuständigen Stellen. Die Zentralstelle für die Verfolgung von Umweltkriminalität bei der Staatsanwaltschaft Dortmund (ZeUK NRW), das Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW), die Bezirksregierungen, die Wasserschutzpolizei und das Institut der Feuerwehr sind nur einige der vielzähligen Akteure.


"Unsere Erkenntnisse zeigen, dass Umweltkriminalität wirtschaftlich oft sehr lukrativ ist. Unternehmer können beispielsweise Ausgaben einsparen, wenn sie giftige Stoffe nicht sachgerecht entsorgen", so der Direktor des Landeskriminalamtes Ingo Wünsch. "Nicht selten ermitteln wir strukturiertes und organisiertes Vorgehen der Täter. Folgerichtig ist die Vernetzungsstelle hier im Haus auch in der Abteilung der Bekämpfung Organisierter Kriminalität angesiedelt", ergänzt Ingo Wünsch.


"Straftaten im Bereich der Umweltkriminalität haben nicht nur Auswirkungen auf heute, sondern bergen auch Gefahren für zukünftige Generationen. Die Umwelt ist ein 'stilles Opfer'. Sie erstattet keine Anzeige und macht auch nicht auf sich aufmerksam. Das müssen wir für sie tun." betont Minister Herbert Reul. Aufgrund der Komplexität der Straftaten ist ein hohes Maß an Rechtskenntnissen, technischem Fachwissen und umweltbiologischen Kenntnissen bei den zuständigen Behörden erforderlich.

Deshalb ist insbesondere die Vernetzung aller beteiligten Stellen von hoher Bedeutung. Hier wird die Vernetzungsstelle des Landeskriminalamts eine wichtige Rolle einnehmen und Akzente setzen. Sie ist mit vier Polizeibeamtinnen und -beamten besetzt, die durch Fachkräfte des Umweltingenieurwesens und der Finanzanalysen unterstützt werden.


Service der Bezirksregierung: Zeugnis-Telefon für Eltern, Schülerinnen und Schüler

Düsseldorf, 23./24. Januar 2024 - Am Freitag, 26. Januar 2024, erhalten die Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen ihre Halbjahreszeugnisse. Aus diesem Anlass bietet die Bezirksregierung Düsseldorf ‒ neben den Sorgentelefonen von Städten und sozialen Einrichtungen ‒ wieder die „Nummer gegen Zeugniskummer" an.

Eltern sowie Schülerinnen und Schüler können dort vor allem rechtliche Fragen klären, etwa wenn sie die Notengebung für ungerecht halten oder Fragen zur Schullaufbahn haben. Das Zeugnis-Telefon zu Fragen aus den Schulformen Realschule, Gymnasium, Gesamtschule, Sekundarschule und Gemeinschaftsschule sowie Berufskolleg ist unter der Rufnummer 0211 475-4002 an folgenden Tagen erreichbar:
·       Freitag, 26.01.2024,
·       Montag, 29.01.2024,
·       Dienstag, 30.01.2024, jeweils von 10:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 15:00 Uhr.
In den Grundschulen ist die Ausgabe der Halbjahreszeugnisse bereits seit dem 22.01.2024 möglich.

Zu Fragen aus den Schulformen Grundschule, Hauptschule und Förderschule ist das Zeugnistelefon der Bezirksregierung bei den jeweiligen Schulämtern der zehn kreisfreien Städte sowie der fünf Kreise im Regierungsbezirk Düsseldorf eingerichtet. Diese sind zu den vorgenannten Zeiten unter folgenden Rufnummern zu erreichen: Duisburg 0203 94000

Fast 2,1 Millionen Halbjahreszeugnisse Notenvergaben an rund 5400 Schulen in NRW

Fast 2,1 Millionen Schülerinnen und Schüler an etwa 5.400 Schulen in Nordrhein-Westfalen erhalten am Ende dieser Woche ihre Halbjahreszeugnisse. „Das ist ein wichtiger Zwischenschritt für unsere Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die in den vergangenen Monaten viel Zeit und Einsatz investiert haben, um ihre schulischen Ziele zu erreichen“, betonte Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller.


„Die Zeugnisse belohnen das Erreichte und geben gleichzeitig Aufschluss darüber, in welchen Fächern Leistungen noch verbessert werden können. Ich wünsche allen Schülerinnen und Schülern, dass sie zufrieden sind mit ihren Leistungsnachweisen und im zweiten Halbjahr mit viel Freude weiterlernen und ihre schulischen Ziele erreichen können.“


Damit die Kinder und Jugendlichen hierfür gute Bedingungen vorfinden, hat Ministerin Feller mit dem Handlungskonzept zur Verbesserung der Unterrichtsversorgung in Nordrhein-Westfalen zahlreiche Maßnahmen initiiert. Erste Erfolge sind sichtbar. So hat sich die Personalausstattung der Schulen in Nordrhein-Westfalen im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Vorjahres um rund 3.900 Stellen auf insgesamt 160.900 besetzte Stellen verbessert (Stand: 1. Dezember 2023).


„Wir haben den richtigen Weg eingeschlagen, werden aber weiterhin einen langen Atem brauchen“, sagte die Ministerin. Das Handlungskonzept wird fortgeschrieben, weitere Maßnahmen werden folgen. So hatte Ministerin Feller zu Wochenbeginn bereits die neue Werbekampagne für Lehrkräfte vorgestellt. Sollten bei Schülerinnen und Schülern sowie ihren Eltern Fragen zu den vergebenen Zeugnissen oder zur weiteren Schullaufbahn aufkommen, stehen die Bezirksregierungen beratend zur Verfügung.


Deren Zeugnistelefone sind zu folgenden Uhrzeiten freigeschaltet:
Bezirksregierung Düsseldorf: Das Zeugnistelefon zu Fragen aus den Schulformen Realschule, Gymnasium, Gesamtschule, Sekundarschule und Gemeinschaftsschule sowie Berufskolleg ist unter der Rufnummer 0211 / 475 - 4002 an folgenden Tagen erreichbar: Freitag, 26. Januar, Montag, 29. Januar, und Dienstag, 30. Januar, jeweils in der Zeit von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr. Zu Fragen aus den Schulformen Grundschule, Hauptschule und Förderschule ist das Zeugnistelefon bei den jeweiligen Schulämtern der zehn kreisfreien Städte sowie der fünf Kreise im Regierungsbezirk Düsseldorf eingerichtet.


Lehrkräfte werben gemeinsam mit dem Schulministerium für ihren Beruf

Kampagne führt mit wenigen Klicks zum Lehramtsstudium oder in den Seiteneinstieg
Düsseldorf/Duisburg, 22. Januar 2024 - Louisa arbeitet als Musiklehrerin an einer Förderschule. Warum sie sich für diesen Beruf entschieden hat? Das erklärt die 26-Jährige in einem Video: „Als Lehrerin bin ich Musikerin, Pädagogin und Vertrauensperson zugleich.“ Vor der Klasse setzt Louisa voll auf ihre ‚LehrKRÄFTE‘: Empathie, Positivität und Flexibilität. Über eine besondere ‚LehrKRAFT‘ verfügt auch Volker: Als Seiteneinsteiger bringt der studierte Architekt jede Menge Berufserfahrung in seinen Bautechnik-Unterricht am Berufskolleg ein.

Wer sich wie er für den Seiteneinstieg in den Schuldienst entscheidet, wählt, so sagt er, „einen wunderbaren Beruf, der abwechslungsreiche Arbeiten bietet und auch tolle Rückmeldungen von den Schülerinnen und Schülern mit sich bringt.“ Die Videos von Volker und Louisa sind Teil einer Kampagne, in der Lehrkräfte gemeinsam mit dem Schulministerium für den Lehrerberuf werben. Mit dem Appell „Was ist deine LehrKRAFT? Find’s raus!“ setzt die Kampagne auf eine gezielte und direkte Ansprache in den Social-Media-Kanälen Facebook (
@lehrkraftwerden.nrw) und Instagram (@lehrkraft_werden.nrw) sowie auf YouTube (@Lehrkraft_werden_nrw).


Die Website
www.lehrkraft-werden.nrw lässt Interessierte ihre ‚LehrKRÄFTE‘ entdecken und führt sie über einen Chancen-Rechner mit wenigen Klicks zum Lehramtsstudium oder in den Seiteneinstieg. Schulministerin Dorothee Feller: „Um dem Lehrkräftemangel wirksam zu begegnen, brauchen wir Lehrkräfte mit besonderen LehrKRÄFTEN. Und um diese Lehrkräfte für unsere Schulen zu gewinnen, sprechen in unserer Kampagne Lehrkräfte über ihre LehrKRÄFTE.


Wenn Lehrer und Lehrerinnen wie Volker und Louisa beschreiben, warum sie allen Herausforderungen zum Trotz gerne mit ihren Schülerinnen und Schülern arbeiten, macht sie das zu den besten Botschafterinnen und Botschaftern, die wir uns für diesen so wichtigen Beruf nur wünschen können.“ Zu den Botschafterinnen und Botschaftern gehören neben Volker und Louisa auch Ahmad, Bruno und Cisem. Cisem ist 23 Jahre alt und studiert an der Universität Duisburg-Essen die Fächer Deutsch und Geschichte im Lehramt für die Sekundarstufe I. Als Lehrerin möchte sie die positiven Erfahrungen, die sie als Schülerin gemacht hat, an die nächsten Generationen weitergeben.


Bruno absolviert zurzeit in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sport seinen Vorbereitungsdienst an einer Grundschule. Um die Kinder fürs Lernen zu begeistern, greift er im Unterricht schon mal zu seiner Gitarre. Ahmad studierte nach seiner Flucht vor dem Bürgerkrieg in Syrien zunächst in Frankfurt und arbeitet inzwischen als Englisch- und Religionslehrer an einem Dortmunder Gymnasium. Er hat sich bewusst für die Arbeit mit jungen Menschen entschieden, um sich in den Dienst der Gesellschaft zu stellen.


Die Videos von Ahmad, Bruno, Cisem, Volker und Lousia stehen
hier im Bildungsportal ebenso wie einige Bildmotive zum Download bereit. Die neue Kampagne ist Teil eines ersten Handlungskonzepts, mit dem Ministerin Feller die Personalsituation an den Schulen kurz-, mittel- und langfristig verbessern will. „Um die offenen Stellen zu besetzen, müssen wir wieder genug Lehrerinnen und Lehrer für alle Schulformen ausbilden. Zum laufenden Wintersemester haben wir daher gemeinsam mit den Hochschulen insgesamt 465 weitere neue Studienplätze für das Grundschullehramt und die Sonderpädagogik eingerichtet.


Angesichts des allgemeinen Fachkräftemangels werben wir gezielt um angehende Abiturientinnen und Abiturienten, die sich vorstellen können, ein Lehramtsstudium aufzunehmen. Darüber hinaus wollen wir weitere Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger dafür gewinnen, ihre LehrKRÄFTE zu entdecken und sich für den Lehrerberuf zu entscheiden“, so Ministerin Feller. Im Jahr 2023 waren insgesamt rund 800 Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger in den nordrhein-westfälischen Schuldienst eingestellt worden, gut 160 davon an Grundschulen, die ebenso wie die Förderschulen außerdem von der Unterstützung durch insgesamt bereits
fast 1.200 Alltagshelferinnen und Alltagshelfer profitieren.


„Dass es uns nach und nach gelingt, die Schulen mit zusätzlichem Personal zu unterstützen, ist für uns ein Ansporn, die nächsten Schritte zu gehen. Einer dieser Schritte ist die Kampagne, weitere werden folgen, wenn wir unser Handlungskonzept fortschreiben. Dass
am 1. Dezember 2023 landesweit rund 3.900 Lehrerstellen mehr besetzt waren als noch ein Jahr zuvor, zeigt: Wir sind auf dem richtigen Weg“, so Ministerin Feller abschließend.


Neue Ausbildungs- und Prüfungsordnung verankert Distanzunterricht als reguläre Unterrichtsform

Düseldorf, 22. Januar 2024 - Das Landeskabinett hat den Weg frei gemacht für eine neue Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs. Mit dem neuen Regelwerk soll den Berufskollegs die Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht in synchroner und digitaler Form unter bestimmten Voraussetzungen dauerhaft ermöglicht werden.


Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller: „Während der Pandemie haben unsere Berufskollegs bereits gute Erfahrungen mit dem Lernen auf Distanz gemacht. Darauf bauen wir jetzt auf und gehen einen Schritt weiter. Erstmals wollen wir den Distanzunterricht als regulären Unterricht rechtlich fest verankern. Damit geben wir unseren Berufskollegs Möglichkeiten zur Umsetzung von innovativen Lehr- und Lernformen und sorgen für eine berufliche Bildung auf der Höhe der Zeit. Mit digitalisierten Unterrichtsformaten erhalten junge Menschen in Nordrhein-Westfalen eine moderne berufliche Bildung.“


Eine Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht in synchroner und digitaler Form war den Berufskollegs seit der Pandemie bereits auf der Grundlage von Einzelerlassen ermöglicht worden. Erstmalig in einer schulischen Ausbildungs- und Prüfungsordnung wird der Distanzunterricht nun als regelhafte Organisationsform von Unterricht verankert. Schulministerin Feller: „Mit den neuen Vorgaben kommen wir auch den Wünschen vieler Ausbildungsbetriebe nach. In den ländlichen Regionen unseres Landes ist der Besuch einer Fachklasse in bestimmten Berufen mit längeren Fahrtzeiten verbunden. Mit der dauerhaften Einrichtung von Distanzunterricht können wir diesen Nachteil ausgleichen und duale Fachklassen auch im ländlichen Raum attraktiv halten.“


Für die Umsetzung der Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht zeigen die Berufskollegs ihre Konzepte lediglich bei der Bezirksregierung an. Strukturierte Vorlagen hierfür werden zur Verfügung gestellt. Aufwändige Genehmigungsverfahren sind nicht vorgesehen. Der Entwurf der Siebten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs wurde an den Landtag übermittelt und wird dort nun im Ausschuss für Schule und Bildung beraten. Vorgesehen ist, dass die neue Vorschrift zum Schuljahr 2024/25 in Kraft treten soll. Sie finden den Verordnungsentwurf unter dem Link:
https://opal.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV18-2182.pdf


Demokratie erleben in jungen Jahren

Düsseldorf/Duisburg, 15. Januar 2024 - Wie können wir Schülerinnen und Schüler noch besser am Schulleben beteiligen und ihnen dadurch Demokratiekompetenz vermitteln – darum geht es bei einem neuen Programm, welches das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) startet. In den kommenden zwei Jahren sollen neue Beteiligungsformate zur Stärkung der Demokratiekompetenz von Schülerinnen und Schülern für Schülerinnen und Schüler geschaffen werden.  


Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller erklärte: „Wie können wir Schülerinnen und Schüler besser am Schulleben beteiligen? Bei dieser Frage geht es nicht nur darum, die Vorstellungen der Schülerschaft kennenzulernen, sondern auch um die Vermittlung von Demokratiekompetenz. In unserer Demokratie können die Menschen in Frieden und Freiheit auf der Grundlage des Rechts miteinander leben. Das ist keine Kleinigkeit und selbstverständlich ist es auch nicht. Damit das auch in Zukunft so bleibt, wollen wir die demokratischen Kompetenzen der jungen Menschen stärken. Wir beginnen damit in unseren Schulen.
Hier können Kinder und Jugendliche früh lernen, ihre eigenen Interessen zu vertreten, aber auch andere Meinungen zu respektieren. Diese Fähigkeiten wollen wir mit unserem neuen Programm gezielt fördern. Dabei legen wir großen Wert darauf, dass Schülerinnen und Schüler ihre eigenen Wege gehen können. Wir geben keine Themen und Formate vor, sondern setzen auf einen Prozess von unten. Das Signal lautet: Wir hören Euch und wir nehmen Euch ernst!“  


Ziel des Prozesses zur Stärkung der Demokratiekompetenz ist es, bis zum Jahr 2026 neue demokratische Foren an Schulen zu installieren, die weit über die Vermittlung von Fachwissen über Staatsformen im Unterricht und die Organisation von Schülerparlamenten hinausgehen. Zu diesem Zweck sammeln das Schulministerium und die DKJS zunächst Ideen und Themen, die Schülerinnen und Schüler im ganzen Bundesland beschäftigen.
Was ist ihnen wichtig?
Was erwarten sie von Politik? Wie soll die Schule von morgen aussehen?
Und wo möchten Sie gerne mitgestalten?
Antworten auf diese und andere Fragen sollen eine neue Mitbestimmungspraxis an den Schulen prägen. „Wir wollen nichts verordnen oder überstülpen“, betonte Ministerin Feller, „wir nehmen die Schülerinnen und Schüler ernst und bauen alles Weitere auf ihren Gedanken und Wünschen auf.“  


Die DKJS setzt sich seit 30 Jahren dafür ein, junge Menschen zu beteiligen, insbesondere an der Gestaltung ihrer Lebens- und Lernorte. Auch auf diesen Erfahrungen wird das neue Programm aufbauen. „Sich willkommen fühlen, gehört zu werden und aktiver Teil einer Gemeinschaft zu sein, sind wichtige Voraussetzungen, um sich mit dem Lebens- und Lernort Schule zu identifizieren. Gleichzeitig ist Beteiligung eine grundlegende Erfahrung, damit sich junge Menschen als handlungsfähig und selbstwirksam erleben, um mit Krisen umgehen zu können und als Persönlichkeiten und Demokratinnen und Demokraten zu wachsen.

Wie wollen junge Menschen an ihren Schulen leben und lernen, was brauchen sie dafür, was sind ihre Bedarfe, Wünsche und Ideen?“, sagte die Geschäftsführungsvorsitzende Anne Rolvering. „Die Fähigkeiten, anderen zuzuhören, Kompromisse einzugehen und Entscheidungen auszuhandeln, sind wichtige Erfahrungen für unser gemeinsames demokratisches Miteinander. Darauf zielt das neue Beteiligungsvorhaben ab“, fügte sie hinzu.  


Eckpunkte des Beteiligungsprozesses zur Stärkung der Demokratiekompetenz: Im Zeitraum von 2024 bis 2026 soll ein umfangreicher Beteiligungsprozess zur Stärkung der Demokratiekompetenz an bis zu 250 Schulen in Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden. Das Programm richtet sich zunächst an Schülerinnen und Schüler der 6. bis 8. Jahrgangsstufe von allgemeinbildenden Schulen aller Schulformen in Nordrhein-Westfalen. Ein modulares Konzept bietet unterschiedliche Bausteine, um Schülerinnen und Schüler individuell nach ihren Bedürfnissen und Kapazitäten an dem Prozess zu beteiligen.  


Die nächsten Schritte: In den kommenden Wochen werden wichtige Akteure des Schullebens und der Jugendbeteiligung wie etwa die Landesschülervertretung und der Landesjugendring eingebunden. Ab März 2024 werden alle Schulen der Sek I durch Mailings, eine digitale Informationsveranstaltung und eine Website über das Vorhaben informiert und zur Teilnahme eingeladen. Nach den Osterferien können sich interessierte Schulen online für eine Teilnahme bewerben.


Nach den Sommerferien haben dann Schülerinnen und Schüler an bis zu 250 Schulen die Möglichkeit, mit Unterstützung durch die DKJS über einen längeren Zeitraum die eigene Schule zu erkunden und Ideen für Veränderung zu entwickeln. Die DKJS bietet dazu begleitende Beratungen für Lehrerinnen und Lehrer und weitere pädagogische Fachkräfte der Schulen an. Darauf aufbauend erhalten in einem weiteren Schritt Schülerinnen und Schüler an bis zu 25 Schulen die Möglichkeit, vertiefende Angebote des Programms zu nutzen. Dazu gehören unter anderem Workshops und Barcamp-Formate.


Alle Angebote bauen auf den Interessen und Themen der Schülerinnen und Schüler auf. Die an dieser Vertiefungsphase beteiligten Schulen können bis zu 1.000 Euro zur Umsetzung von Beteiligungsprojekten beantragen. Begleitende pädagogische Fachkräfte an den Schulen erhalten parallel Fachimpulse und Möglichkeiten zum Austausch.


Als Höhepunkt des Beteiligungsprozesses und als Ausdruck der Wertschätzung ist im Jahr 2026 ein Jugendkongress im nordrhein-westfälischen Landtag geplant. Dazu werden etwa 200 Schülerinnen und Schüler eingeladen, ihre Ideen vorzustellen, mit anderen Schülerinnen und Schülern zu diskutieren und die erarbeiteten Ideen weiterzuentwickeln. Die Ergebnisse fließen in weitere Dialogformate auf regionaler und landesweiter Ebene ein.  



Minister Oliver Krischer: "Extremes Weihnachtswetter sorgte für eines der schwersten Hochwasser seit Jahrzehnten"

Letzter Pegel in Nordrhein-Westfalen sinkt unter Warnstufe 1
Umweltministerium zieht Bilanz - Dank an Einsatzkräfte


Düsseldorf, 12. Januar 2024 -  Durch die Entspannung der Wetterlage sind die Pegelstände an den Gewässern in Nordrhein-Westfalen in den letzten Tagen weiter stark gesunken. In der Nacht zu Freitag ist auch der letzte Pegel (Lippe) in Nordrhein-Westfalen unter den Informationswert 1 gefallen und damit unterhalb der letzten Warnstufe, die nur noch ein kleines Hochwasser anzeigt. "Obwohl es eines der schwersten Hochwasser der letzten Jahrzehnte war, hat Nordrhein-Westfalen das Weihnachtshochwasser glimpflich überstanden.


Größere Schäden an Infrastruktur und Gebäuden sind nach ersten Erkenntnissen ausgeblieben, auch die Gefährdung der Bürgerinnen und Bürger konnte durch den Einsatz tausender Einsatzkräfte vermieden werden", sagte Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Minister Krischer dankte in dem Zusammenhang noch einmal den Einsatzkräften von THW, Feuerwehr, DLRG und vielen anderen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, die Weihnachten und das Neujahrfest für den Hochwasserschutz geopfert haben.


Minister Krischer: "Auch die Deiche und Schutzanlagen im Lande haben dem Hochwasser Stand gehalten. Allerdings müssen wir auch feststellen: Es gibt hier deutlichen Sanierungsbedarf. Deshalb werden wir unseren eingeschlagenen Weg zur Stärkung des Hochwasserschutzes weiter umsetzen", kündigte Minister Krischer an. "Denn wir haben gesehen, dass wir unser Land gegenüber solchen Naturgewalten stärken müssen. Nordrhein-Westfalen muss klimaresilienter werden. Durch die Klimakrise werden Wetterextreme in Zukunft öfter eintreten. Darauf ist unsere Hochwasserschutz-Infrastruktur teilweise nicht ausgelegt. Hier müssen wir nachbessern. Dabei geht es ausdrücklich nicht nur um Deiche, denn moderner Hochwasserschutz ist und muss viel mehr sein."


Die große Hochwasserlage in Nordrhein-Westfalen wurde vor allem durch die massiven Niederschläge im Dezember ausgelöst. Allein zwischen dem 21.12.2023 und dem 07.01.2024 fielen insbesondere in der Mitte sowie im Norden, Osten und Nord-Osten Nordrhein-Westfalens hohe Niederschlagsmengen von flächendeckend über 100 Millimeter (mm). An einzelnen Niederschlagsmess-Stationen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) wurden Niederschlagsmengen von über 260 mm gemessen. Die langjährigen mittleren Niederschläge in diesem Zeitraum wurden deutlich überschritten. 


Die Niederschläge trafen auf bereits gesättigte Böden mit hoher Abflussbereitschaft und führten in der Folge zu Hochwasser insbesondere an Ems, Lippe, Niers, Ruhr und der Weser. Betroffen waren unter anderem auch die Rur und die Sieg mit ihren Einzugsgebieten sowie das Issel-, Berkel- und Vechteeinzugsgebiet. Hohe Niederschläge in den Einzugsgebieten der Oberweser, in den Quellflüssen Werra und Fulda sowie in den Einzugsgebieten des Ober- und Mittelrheins führten im selben Zeitraum zu einer Hochwasserlage an den nordrhein-westfälischen Gewässerstrecken von Weser und Rhein.


Damit waren insgesamt 13 der 17 Einzugsgebiete in Nordrhein-Westfalen von Hochwasser betroffen. Das Hochwasser war in seiner räumlichen Ausdehnung und seiner zeitlichen Dauer ein außergewöhnliches Ereignis in NRW. An insgesamt acht der 123 Hochwassermeldepegel wurde der höchste Informationswert 3 überschritten (Einzugsgebiet der Ems, Niers und Schwalm, der Lippe- sowie der Weser). An 29 Messstellen wurde maximal der Informationswert 2 und an weiteren 45 Messstellen der Informationswert 1 überschritten.


Praktisch überall im Land war zwischen Weihnachten und Neujahr Hochwasser, wenn auch in stark unterschiedlicher Ausprägung. Die Niederschläge im Dezember sorgten auch dafür, dass das Jahr 2023 nicht nur zu den wärmsten, sondern auch zu den regenreichsten Jahren in Nordrhein-Westfalen seit Aufzeichnungsbeginn 1881 wurde. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) ermittelte für Nordrhein-Westfalen eine durchschnittliche Jahresniederschlagssumme von rund 1198 mm.


Minister Krischer: "2023 reiht sich damit in das Jahr der Wetterextreme ein: Es war nicht nur eines der wärmsten Jahre, sondern reiht sich auch durch einen weiteren Negativ-Rekord in die immer länger werdende Jahresreihe mit Wetterextrem ein -  die Dürre-Sommer 2018, 2019 und 2022 und die Starkregenereignisse in den Jahren 2014, 2016 und natürlich auch 2021. Die Klimakrise bringt uns immer neue, oft gegensätzliche Wetterextreme. Extrem ist leider das neue Normal."


Hochwasserschutzanlagen
Das schwere Hochwasser hat zu einer starken Beanspruchung der Hochwasserschutzanlagen im Land geführt, die aber ihre Funktion nahezu überall erfüllt haben. An einigen Stellen im Land mussten Deichverteidigungsmaßnahmen vorbereitet oder durchgeführt werden. Zum Teil ist die Situation vor Ort weiter angespannt, da die Deiche durch die langanhaltenden hohen Wasserstände sowie den Dauerregen stark durchnässt sind.


Die Sanierung der Hochwasserschutzanlagen durch die Unterhaltungspflichtigen hat die Landesregierung als Schwerpunktaufgabe im 10-Punkte-Arbeitsplans unter Punkt 4 "Verbesserung des Hochwasserschutzes vor Ort" adressiert. Die Relevanz dieser Schwerpunktaufgabe wurde durch die Hochwasserlage erneut bestätigt. Es zeigt sich aber auch, dass Hochwasserschutzmaßnahmen der Vergangenheit, wie etwa die Schaffung von Überflutungsräumen an der Lippe oder der Niers erfolgreich waren und die Hochwasserlage entspannt haben.


Der nächste Schritt in der Umsetzung dieser Schwerpunktaufgabe ist die Fertigstellung des im Aufbau befindlichen Katasters für Hochwasserschutzanlagen (Deichkataster). In diesem Kataster werden die im Land an unterschiedlichen Stellen vorliegenden Daten zum Zustand und den Eigenschaften der Hochwasserschutzanlagen erstmals zusammengeführt. Mit diesem Kataster ist dann eine flächendeckende detaillierte Übersicht der Hochwasserschutzanlagen, also Deichen und Hochwasserschutzmauern, möglich.


Auf Basis der Daten des Deichkatasters soll im darauf aufbauenden Schritt ein Priorisierungskonzept entwickelt werden, in dem die Maßnahmen an den sanierungsbedürftigen Hochwasserschutzanlagen entsprechend eines risikobasierten Vorgehens bewertet werden. Auf dieser Basis können die erforderlichen Ressourcen und Finanzmittel abgeleitet werden.

Talsperren
Anders als während der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 bestand während des Hochwasserereignisses im Dezember 2023 und Januar 2024 zu keinem Zeitpunkt die Besorgnis eines Talsperrenversagens. Die Bauwerkssicherheit war zu jeder Zeit gewährleistet, es sind keine besonderen Vorkommnisse aufgetreten. Bei 15 Talsperren in der Eifel, dem Sauerland, Bergischen und Ostwestfalen-Lippe ist nach Erreichen des Vollstaus die Hochwasserentlastungsanlage während der Hochwasserlage zumindest zeitweise planmäßig betriebsbedingt angesprungen.


Trotz dieser insgesamt sehr positiven Wirkung ist bereits im 10-Punkte Arbeitsplan die fortwährende Optimierung der Talsperrensicherheit und des Talsperrenmanagements verankert. Der fortschreitende Klimawandel erhöht die Anforderungen an das Talsperrenmanagement. Während Hochwasserphasen sollen Talsperren ausreichend Wasser zum Schutz der Unterlieger gewähren, wohingegen sie während langanhaltender Trockenphasen ausreichend bevorratetes Wasser u.a. zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung bereithalten sollen.


Verkehrsinfrastruktur
Es gab insgesamt 34 (Teil-)Sperrungen an Bundes- und Landesstraßen in Nordrhein-Westfalen. Davon konnten bereits 22 Einschränkungen wieder aufgehoben werden. Darüber hinaus gab es insgesamt 15 Sperrungen von straßenbegleitenden Radwegen, von denen bereits sieben wieder freigegeben werden konnten (Stand: 11. Januar 2024). Hochwasserschutz ist Gemeinschaftsaufgabe Die Landesregierung wird daher den eingeschlagenen Weg zur Stärkung des Hochwasserschutzes weiterverfolgen: Neben der Umsetzung des 10 Punkte-Plans wird die Umsetzung des Deichsanierungsplans am Rhein mit rund 44 Maßnahmen forciert und der in der Vergangenheit festgelegte Zeitplan überarbeitet.


Um die Planung und Umsetzung von Deichsanierungen zu beschleunigen, wird weiterhin mehr Personal in der Umweltverwaltung dafür eingestellt. Um Prioritäten bei der Sanierung vorzunehmen, wird der Aufbau eines Deichkatasters weiterverfolgt. Im Kataster selbst werden die im Land an unterschiedlichen Stellen vorliegenden Daten zum Zustand und den Eigenschaften der Hochwasserschutzanlagen erstmals zusammengeführt.


"Hochwasserschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe - Bund, Land, Kommune, Zweckverbände bis hin zu Flächeneigentümerinnen und -eigentümer stehen in der Pflicht.  Das Weihnachtshochwasser hat einmal mehr gezeigt, dass die Investition in unsere Deiche eine Investition in den Schutz von Mensch, Umwelt und Infrastruktur darstellt", sagte Minister Krischer.


Weitere Informationen
Witterungsanalyse 2023 Abo-Service für Warnstufen und Hochwasser-Lageberichte
Übersicht über Pegelstände


Umweltminister Krischer: "Vermeidung von Abfällen ist ein Booster für den Klimaschutz"

Düsseldorf, 8. Januar 2024 - Die Landesregierung will die Kommunen auf ihrem Weg zu einer klimaschonenderen Kreislaufwirtschaft unterstützen und startett am Montag, 8. Januar 2024, den Förderaufruf "Circular Economy - CircularCities.NRW". Land und EU stellen im Rahmen des EFRE/JTF-Programms NRW 2021 - 2027 rund 27 Millionen Euro für Städte, Kreise und Gemeinden zur Verfügung, die eine ressourcenschonendere Kreislaufwirtschaft gemeinsam mit Unternehmen und Zivilgesellschaft entwickeln wollen.

 


"Wenn Kommunen gemeinsam mit Unternehmen und Zivilgesellschaft Maßnahmen für eine verbesserte Kreislaufführung von Produkten und Materialien umsetzen, ist das ein wichtiger Booster für den Klimaschutz: Die Hälfte der weltweiten CO2-Emissionen geht auf die Förderung und Verarbeitung von Rohstoffen zurück und 50 Prozent des weltweiten Abfalls werden in Städten produziert. Mit unserem Förderaufruf stärken wir umfassend eine Circular Economy in Kommunen, in denen Abfälle vermieden und Ressourcen geschont werden", erklärte Umweltminister Oliver Krischer.


Minister Krischer betonte außerdem, dass der Übergang in eine ressourcenschonende Kreislaufwirtschaft ein Paradebeispiel dafür sei, wie Ressourcen- und Klimaschutz mit ökonomischen Verbesserungen Hand in Hand gingen: "Wir können Wertschöpfung in Kommunen und Regionen erhöhen, wenn Stoffkreisläufe geschlossen werden und dadurch weniger Rohstoffe importiert werden müssen. Wenn Unternehmen in Kommunen innovative Ansätze im Bereich der zirkulären Wirtschaft umsetzen, können zudem zukunftsfähige Arbeitsplätze neu entstehen."


Der Schwerpunkt des Förderaufrufs "Circular Economy - CircularCities.NRW" liegt in den Bereichen Wieder- und Weiterverwendung von Produkten und Materialien, Reparatur sowie zirkuläre beziehungsweise ressourcenschonende Geschäftsmodelle. Gefördert werden Innovationen, Investitionen, Aktivierungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen sowie in der Einstellung von Circular-Economy-Beauftragten in Kommunen. Antragsberechtigt sind Kommunen, kommunale Unternehmen und Einrichtungen, Forschungseinrichtungen, kleine und mittlere Unternehmen sowie Kammern, Vereine und Stiftungen.


Projektskizzen können in der ersten Einreichungsrunde bis zum 17. Mai 2024 bei der Innovationsförderagentur NRW eingereicht werden. Hintergrund Für zukunftsweisende, nachhaltige und innovative Vorhaben in Nordrhein-Westfalen steht aus dem EFRE/JTF-Programm NRW 2021 - 2027 ein Investitionsvolumen von insgesamt rund 4,2 Milliarden Euro zur Verfügung. Es speist sich aus 1,9 Milliarden Euro EU-Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und des Just Transition Fund (JTF) sowie der Ko-Finanzierung des Landes Nordrhein-Westfalen und Eigenanteilen der Projekte.


Im Rahmen vielfältiger Förderaufrufe werden Vorhaben aus den Themenfeldern Innovation, Nachhaltigkeit, Mittelstandsförderung, Lebensqualität, Mobilität und Strukturwandel in Kohlerückzugsregionen unterstützt. Informationen zu diesem Thema finden Sie unter www.efre.nrw und #efrenrw. Weitere Informationen, die Förderrichtlinie, Fristen und Ansprechpersonen: https://www.efre.nrw.de/wege-zur-foerderung/foerderungen-in-2021-2027/circular-economy-circularcitiesnrw/ www.in.nrw/massnahmen/circular-cities-nrw