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Archiv Januar bis Juni 2024
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Mangelnde
Umsetzungsbereitschaft: IHK zu fehlender
Planungsbeschleunigung im NRW-Straßenbau
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Anfrage im Landtag Düsseldorf, 19. August 2024 - Die Landesregierung
beabsichtigt die Brücken im eigenen Zuständigkeitsbereich innerhalb
eines Jahrzehnts zu sanieren. 1 Der Hauptgeschäftsführer der IHK
Aachen bezeichnete dieses Ziel des NRW-Verkehrsministers „als sehr
ambitioniert und deshalb auch schwierig“. NRW müsse vielmehr
„Planungsbeschleunigung wirklich ernst zu nehmen“. Das Bewusstsein
sei bei allen Stellen vorhanden, aber an der konkreten
Beschleunigung mangelt es, u.a. würden „Vorgänge nicht gleichzeitig
digital von den Genehmigungsbehörden bearbeitet“.
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Hintergrund der massiven Kritik der IHK ist der anhaltende Engpass
in der Eifel, wo Lkw über Landstraßen geführt werden, weil die
Autobahn A 1 auf drei Bauabschnitten nicht zu Ende gebaut wird.
Unternehmen aus der Region verlieren zunehmend die Geduld und
geraten offenbar eine wirtschaftliche Schieflage.
Der
Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat die Kleine Anfrage
4122 mit Schreiben vom 9. August 2024 namens der Landesregierung im
Einvernehmen mit der Ministerin für Wirtschaft, Industrie,
Klimaschutz und Energie beantwortet.
1. Wie
bewertet die Landesregierung, die von der IHK vorgebrachte Kritik
hinsichtlich unzureichender digitaler bzw. paralleler Bearbeitung
bei Genehmigungsbehörden? Straßenbauvorhaben wie der Neubau der
A 1, die eine Vielzahl von öffentlichen und privaten Interessen
berühren, werden im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens
genehmigt, das mit einem Planfeststellungsbeschluss abschließt. Der
Planfeststellungsbeschluss hat Konzentrationswirkung, d.h., dass
neben der Planfeststellung grundsätzlich keine anderen behördlichen
Entscheidungen, insbesondere keine anderen öffentlich-rechtlichen
Genehmigungen, Bewilligungen und Zustimmungen erforderlich sind.
Innerhalb des Verfahrens arbeiten die einzelnen Fachbehörden
parallel an ihren Beiträgen zum Verfahren. Der bündelnde
Planfeststellungsbeschluss ist eine Verwaltungsentscheidung, die das
Baurecht für ein Infrastrukturvorhaben umfassend regelt. Sämtliche
für das Vorhaben erforderlichen Genehmigungen werden durch die
Planfeststellungsbehörde erteilt bzw. entschieden.
Dies
wiederum erfordert die frühzeitige und umfassende Beteiligung sowohl
aller Träger öffentlicher Belange (Gemeinden, Fachbehörden, usw.),
deren Aufgabenbereiche von dem Projekt berührt sind, als auch von
sonstigen Stellen, die ihren Sachverstand und ihre Forderungen auf
diesem Weg ins Verfahren einbringen können, sowie der privaten
Betroffenen.
Die Träger öffentlicher Belange und sonstige
Stellen werden im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens parallel
zur Auslegung des Plans in den Gemeinden in der Regel digital, ggf.
über eine Beteiligungsplattform, beteiligt. Es findet daher keine
parallele Bearbeitung von Genehmigungsverfahren bei verschiedenen
Genehmigungsbehörden statt. Im Übrigen werden die durch das am
29.12.2023 in Kraft getretene Genehmigungsbeschleunigungsgesetz
eröffneten digitalen Möglichkeiten genutzt.
Auch wurden
bereits in der Vergangenheit die im Zuge der Corona-Pandemie durch
das am 29.05.2020 in Kraft getretene Planungssicherstellungsgesetz
(PlanSiG) eingeführten digitalen Möglichkeiten je nach Einzelfall
und Eignung des Verfahrens angewandt.
2.
Wird die Notwendigkeit von Planungsbeschleunigung auch bei
der Landesregierung als Primärhindernis bei der
Verkehrsinfrastruktursanierung, insbesondere beim Straßenbzw.
Brückenbau gesehen? Die Landesregierung setzt sich für mehr
Planungsbeschleunigung auch im Landesstraßenbau ein. So sind schon
mit dem sog. Infrastrukturpaket II im Dezember 2021 die Regelungen
der bis dahin erlassenen Planungsbeschleunigungsgesetze des Bundes
in das Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen
übernommen worden, soweit sie in das Landesrecht übertragbar waren.
Es wurde klargestellt, dass Brückenersatzbauten keine
planfeststellungspflichtige Änderung der Landesstraße darstellen,
soweit keine neuen Fahrstreifen angebaut werden und sie nicht mit
einer erheblichen baulichen Umgestaltung verbunden sind. Sie können
als Unterhaltungsmaßnahmen in eigener Verantwortung des
Baulastträgers verwirklicht werden, für die auch ein Recht der
Enteignung besteht. Weitere Änderungen des Straßenund Wegegesetzes
des Landes Nordrhein-Westfalen werden derzeit geprüft.
3. Wie sehen die konkreten Verkehrsbelastungen in
der Eifel rund um die fehlenden 26 Kilometer der Autobahn A1 aus
bzw. welche Straßen im Zuständigkeitsbereich von Straßen.NRW sind
betroffen?
Im Zuständigkeitsbereich von Straßen.NRW sind die
B 51, die B 258 und die L115 Träger der regionalen/überregionalen
Pendlerströme aus der Eifelregion. Die Daten der
Straßenverkehrszählung aus dem Jahr 2021 sind für den abgefragten
Bereich nachfolgend dargestellt:
4. Wie will die Landesregierung den Zehntausenden
betroffenen Pendlern bzw. Gemeinden im Grenzgebiet von NRW zu
Rheinland-Pfalz unter die Arme greifen?
Zum einen stellt die
Landesregierung im Grenzgebiet die Landesstraße 115 zur Verfügung,
auf deren Trasse zum Teil künftig die A1 gebaut werden soll. Zum
anderen wird für die Pendler im Grenzgebiet von Nordrhein-Westfalen
und Rheinland-Pfalz die duch die Flutkatastrophe zerstörte
Eifelstrecke der DB mit Mitteln des Aufbauhilfefonds des Bundes
wieder aufgebaut. An den Kosten der Elektrifizierung dieser
Eisenbahnstrecke ist das Land mit über 90 Mio. Euro beteiligt.
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Mehr Fachunterricht für Deutsch und Mathematik an
Grundschulen
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Pilotprojekt zur Stärkung der Basiskompetenzen mit KI –
neues Schulnetzwerk zur Alphabetisierung
Düsseldorf/Duisburg, 15. August 2024 -
Schulministerin Dorothee Feller hat zum Start des
Schuljahres 2024/25 neue Maßnahmen vorgestellt, um die
Basiskompetenzen der Schülerinnen und Schüler weiter zu
stärken und Lehrerinnen und Lehrer zu entlasten: „Auch im
neuen Schuljahr stellen wir unsere Schülerinnen und
Schüler in den Mittelpunkt. Unsere Schulleitungen,
Lehrkräfte und die vielen weiteren Berufsgruppen, die in
unseren Schulen tätig sind, werden wir weiter gezielt
unterstützen, damit sie die Basiskompetenzen Lesen,
Schreiben und Rechnen gezielt fördern können“, erklärte
die Ministerin.
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Mehr Fachunterricht für Deutsch und Mathematik in der
Grundschule In den Grundschulen des Landes soll
künftig mehr Unterricht in den Fächern Deutsch und
Mathematik erteilt werden. Dazu beabsichtigt das
Schulministerium, die Stundentafel anzupassen und für die
beiden Fächer in jeder Jahrgangsstufe jeweils eine Stunde
mehr vorzusehen. Dazu sollen bisher variable
Förderstunden verbindlich den beiden Fächern zugeordnet
werden. Damit werden von Klasse 1 bis 4 fast durchgehend
sechs Stunden Deutsch und fünf bis sechs Stunden
Mathematik pro Woche unterrichtet.
Schulministerin Dorothee Feller: „Mit der Lesezeit von
3x20 Minuten haben wir bereits im vergangenen Schuljahr
begonnen, diese Basiskompetenzen gezielt zu stärken. Auf
diesem Weg gehen wir konsequent weiter voran und erhöhen
dazu in einem weiteren Schritt in der Grundschule die
Stundenzahl in den Fächern Deutsch und Mathematik. Mit
dem Lesen, Schreiben und Rechnen werden die
unverzichtbaren Grundlagen für alle weiteren Bildungs-
und Lebenswege unserer Schülerinnen und Schüler gelegt.“
Zum Start des neuen Schuljahres wird das
erforderliche Beteiligungsverfahren zur Änderung der
Ausbildungsordnung für die Grundschule eingeleitet mit
dem Ziel, dass die Änderung zum zweiten Schulhalbjahr
umgesetzt werden kann. So bleibt den Schulen ausreichend
Zeit, um sich auf die Neuregelung vorzubereiten.
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Landesweites Screening für die Grundschulanmeldung
Zur Grundschulanmeldung im Herbst 2024 wird das
Schulministerium den Grundschulen in Nordrhein-Westfalen
ein neues Testverfahren zur Erhebung des Sprachstands der
Kinder zur Verfügung stellen. „ILEA-T“ (Individuelle
Lern-Entwicklungs-Analyse in der Transition) wurde von
der Universität Halle-Wittenberg entwickelt, ist
wissenschaftlich erprobt und direkt einsetzbar. Es wird
allen Grundschulen kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Schulministerin Feller: „Bislang haben unsere
Grundschulen vielfach eigene Testverfahren entwickelt,
mit ganz unterschiedlichen Herangehensweisen, jedoch
überall mit viel Aufwand. Diesen Aufwand wollen wir
unseren Schulleitungen und Lehrkräften zukünftig ersparen
und die Sprachstandsfeststellung weitgehend
vereinheitlichen.“
•
Perspektivisch wird bei der Grundschulanmeldung ein
digitales Screening-Verfahren zum Einsatz kommen. Das
Schulministerium erprobt ein solches digitales
Screening-Tool in diesem Jahr an rund 130 Grundschulen.
Nach erfolgreichem Testlauf soll es im Herbst 2025 allen
Grundschulen zur Verfügung stehen. Das digitale Tool
erfasst insbesondere sprachliche Kompetenzen systematisch
und wertet diese unmittelbar aus. Es ermittelt, an
welchen Stellen die Kinder Unterstützungsbedarf haben und
bietet passgenaue Übungen an.
Schulministerin
Feller appellierte an die Eltern: „Nutzen Sie die
Beratung durch unsere Schulen und besprechen Sie mit den
Lehrkräften und auch mit der KiTa die Ergebnisse der
Grundschulanmeldung. Nehmen Sie alle Förderangebote wahr.
Wir wollen alle gemeinsam, dass unsere Kinder einen guten
Start in das Schulleben haben.“
•
Grundschulen werden von umfangreichen
Dokumentationspflichten entlastet Die Schulen in
Nordrhein-Westfalen haben laut Schulgesetz (Paragraph 29)
die Aufgabe, die Richtlinien und Lehrpläne des Landes in
schuleigene Unterrichtsvorgaben umzusetzen, in denen die
Ziele des Unterrichts bezogen auf die konkrete Situation
vor Ort beschrieben werden. In der Grundschule wurde
diese Vorgabe bisher in der Regel in Form von
detaillierten Arbeitsplänen umgesetzt, in denen die
Vorgaben teils bis auf die Ebene von Einzelstunden
heruntergebrochen wurden.
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Ab dem neuen Schuljahr werden die Grundschulen keine
Arbeitspläne mehr erstellen müssen, sondern lediglich
schuleigene Unterrichtsvorgaben, in denen die Grundzüge
der Unterrichtsarbeit festgehalten werden.
Schulministerin Feller: „Nach vielen Gesprächen im
vergangenen Jahr ist sehr deutlich geworden, dass die
Arbeitspläne in ihrer derzeitigen Form einen enormen
Arbeitsaufwand für unsere Lehrkräfte bedeuten und das
Verhältnis von Aufwand und Nutzen zumindest manchmal
zweifelhaft war. Ich habe deshalb entschieden, dass
unsere Grundschulen zukünftig keine Arbeitspläne mehr
erstellen müssen. Damit entlasten wir Schulleitungen und
Lehrkräfte von einer umfassenden Dokumentation in Form
von Arbeitsplänen.“
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Die Qualitäts- und Unterstützungsagentur – Landesinstitut
für Schule NRW (QUA-LiS) wird zeitnah Beispiele für
schuleigene Unterrichtsvorgaben bereitstellen und hat
außerdem ein digitales Tool entwickelt, das die
Grundschulen bei der Erstellung der eigenen
Unterrichtsvorgaben unterstützt. Pilotprojekt zum
Einsatz von KI in Deutsch und Mathematik an
weiterführenden Schulen Als erstes Bundesland hatte
Nordrhein-Westfalen den Schulen bereits zu Beginn des
Jahres 2023 einen Leitfaden zum Umgang mit KI zur
Verfügung gestellt.
Derzeit werden unter
Federführung von Nordrhein-Westfalen in der
Kultusministerkonferenz Handlungsleitlinien für den
Einsatz von KI im Unterricht erarbeitet. Daran anknüpfend
startet das Schulministerium im Herbst dieses Jahres
gemeinsam mit der Universität Siegen ein neues
KI-Pilotprojekt. 25 Projektschulen werden in den
kommenden drei Jahren konkrete Unterrichtseinheiten
entwickeln und zeigen, wie KI sinnvoll im Unterricht
eingesetzt werden kann, um die Basiskompetenzen zu
stärken. Dafür stellt die Landesregierung über eine
Million Euro zur Verfügung.
Die Projektschulen
veröffentlichen ihre Arbeitsergebnisse bereits während
der Projektlaufzeit, sodass alle Schulen in
Nordrhein-Westfalen davon profitieren können.
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Neues Schulnetzwerk zur Alphabetisierung neu
zugewanderter Schülerinnen und Schüler Die Erfahrungen
der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass viele neu
zugewanderte Schülerinnen und Schüler im Rahmen der
schulischen Erstförderung zunächst grundlegende Lese- und
Schreibkompetenzen erwerben müssen. Die Alphabetisierung
stellt vor allem für die weiterführenden Schulen eine
große Herausforderung dar. Mit Beginn des neuen
Schuljahres wird das Schulministerium daher ein neues
Schulnetzwerk ins Leben rufen, das sich vor allem an
weiterführende Schulen richtet.
Der
Schwerpunkt des neuen BiSS-Netzwerks liegt auf der
Alphabetisierung neu zugewanderter Schülerinnen und
Schüler. BiSS steht für Bildung durch Sprache und Schrift
– eine gemeinsame Initiative von Bund und Ländern. Über
660 Schulen aus Nordrhein-Westfalen arbeiten bereits
gemeinsam daran, die Sprachbildung ihrer Schülerinnen und
Schüler zu verbessern. Ab sofort können die Schulen in
Nordrhein-Westfalen ihr Interesse an einer Teilnahme am
neuen Netzwerk unter
https://www.biss-akademie.nrw/angebot-zur-alphabetisierung/
bekunden.
Schulministerin Feller: „Die
Integration neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler
ist und bleibt eine große Herausforderung für unsere
Schulen. Umso dankbarer bin ich, mit welchem großen
Engagement unsere Schulleitungen, Lehrkräfte und
Schulaufsichtsbehörden sich dieser Aufgabe widmen. Das
hat unser aller Respekt verdient! Gleiches gilt für die
Schulträger, die mit viel Pragmatismus den benötigten
Schulraum zur Verfügung stellen, um die große Zahl der
neu zugewanderten und geflüchteten Kinder an unseren
Schulen aufzunehmen. Wir werden die Schulen weiter bei
dieser wichtigen Arbeit unterstützen.“
Das
Schulministerium wird den Schulen zum neuen Schuljahr
einen Praxisleitfaden mit konkreten Hilfestellungen zur
Deutschförderung neu zugewanderter Schülerinnen und
Schüler zur Verfügung stellen. Im Mittelpunkt steht auch
hier die Alphabetisierung. Abschließend erklärte
Schulministerin Feller: „Mit mehr Unterricht für die
Fächer Deutsch und Mathematik, mit einem neuen
Screening-Verfahren für die Grundschulanmeldung und mit
dem Verzicht auf die umfangreichen Arbeitspläne entlasten
wir insgesamt unsere Grundschullehrkräfte und verfolgen
weiterhin konsequent den Weg, unsere Schülerinnen und
Schüler vom ersten Schultag an gezielt im Lesen,
Schreiben und Rechnen zu fördern. Der IQB-Trend für die
Sekundarstufe I hat gezeigt, dass auch unsere älteren
Schülerinnen und Schüler kontinuierlich im Lesen,
Schreiben und Rechnen gefördert werden müssen. Wir setzen
deshalb nicht nur an den Grundschulen auf eine
konsequente Förderung dieser Basiskompetenzen, sondern
mit konkreten Angeboten auch an den weiterführenden
Schulen.“
Neben der Ausweitung von PIKAS
werden auch das Mathematik-Tool „divomath“ und der
Leseraum Online, kurz LeOn, für die Sekundarstufe I
weiterentwickelt.
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Öffentliche Bekanntmachung des
Planfeststellungsverfahrens Deponie Lohmannsheide
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Düsseldorf/Duisburg, 31. Juli 2024 - Die Bezirksregierung
Düsseldorf hat der DAH1 GmbH (Vorhabenträgerin) am
20.06.2024 den Planfeststellungsbeschluss für die
Errichtung und den Betrieb einer DK I-Deponie (Deponie
für schadstoffarme Abfälle) am Standort der Bergehalde
Lohmannsheide in Duisburg-Baerl erteilt.
Die
Bergehalde Lohmannsheide an der Gutenbergstraße in
Duisburg wurde aufgrund der Beendigung des
Steinkohlebergbaus in Deutschland nicht bis zum geplanten
Endausbau verfüllt. Die DAH1 GmbH plant nun auf dem
vorhandenen Haldenplateau der ehemaligen Bergehalde eine
Deponie der Deponieklasse I gemäß Deponieverordnung zu
errichten und zu betreiben. Die vorhandenen
Restkapazitäten der Halde können so zur Deponierung von
DK I-Abfällen genutzt werden.
Das
Ablagerungsvolumen auf einer Grundfläche von rd. 16,2 ha
beträgt ca. 3,5 Mio. m³ (ca. 5,20 Mio.t) verteilt auf 5
aufeinanderfolgende Schüttabschnitte bei einer Laufzeit
von ca. 15 Jahren. Jährlich sollen maximal 400.000 t
Abfälle abgelagert werden. Da neben der Vorhabenträgerin
mehr als 50 Zustellungen an Einwender erforderlich wären,
können diese Zustellungen durch öffentliche
Bekanntmachung ersetzt werden.
Von dieser
Möglichkeit macht die Bezirksregierung Düsseldorf als
Planfeststellungsbehörde Gebrauch. Im Amtsblatt der
Bezirksregierung Düsseldorf und den örtlichen
Tageszeitungen wird der verfügende Teil des
Planfeststellungsbeschlusses, die Rechtsbehelfsbelehrung
und ein Hinweis auf die Auslegung in den betroffenen
Gemeinden bekannt gegeben.
Der
Planfeststellungsbeschluss und die Planunterlagen liegen
in der Zeit vom 05.08.2024 bis einschließlich 19.08.2024
bei der Stadt Duisburg im Amt für
Stadtentwicklung und Projektmanagement,
Friedrich-Albert-Lange-Platz 7 (Stadthaus), Raum U28 in
47051 Duisburg zur Einsicht aus während der
Dienststunden: - Montags nur mit vorheriger
telefonischer Absprache unter: 0203-2836426 -
Dienstags von 08:00 bis 13:00 sowie von 13:30 bis 15:30
Uhr - Mittwochs von 08:00 bis 13:00 sowie von 13:30
bis 15:30 Uhr - Donnerstags nur mit vorheriger
telefonischer Absprache unter: 0203-2836426 -
Freitags von 08:00 bis 14:00 Uhr. Bitte bei der
Pförtnerloge anmelden.
Bei der Stadt
Moers, Rathausplatz 1, 47441 Moers, 2. Stock im
alten Rathausteil, Raum 2.025 während der Dienststunden
von Montag bis Donnerstag 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 –
16:00 Uhr sowie Freitag 08:30 – 12:00 Uhr zur Einsicht
aus.
Der Planfeststellungsbeschluss kann bis zum
Ablauf der Rechtsbehelfsfrist von den Betroffenen sowie
den Einwenderinnen und Einwendern schriftlich oder
elektronisch bei der Bezirksregierung Düsseldorf
angefordert werden. Der Bekanntmachungstext, der
Planfeststellungsbeschluss und die Planunterlagen können
innerhalb des o. g. Auslegungszeitraums auch auf der
Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf
(www.brd.nrw.de) unter der Rubrik „Services“ ->
„Offenlagen“ eingesehen werden.
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Der etwas andere Weg in den Polizeidienst
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Düsseldorf/Duisburg, 3. Juli 2024 - rste Absolventinnen und
Absolventen des Bildungsgangs „FOS Polizei“ erhielten in Düsseldorf
ihre Zeugnisse aus den Händen von Schulministerin und Innenminister
28 junge Menschen schlossen am Mittwoch, 3. Juli 2024, einen
besonderen Ausbildungsschritt auf dem Weg in den Polizeidienst ab.
Aus den Händen von Schulministerin Dorothee Feller und
Innenminister Herbert Reul erhielten am Max-Weber-Berufskolleg in
Düsseldorf 14 Frauen und 14 Männer, die als erste
Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter in Nordrhein-Westfalen den
Bildungsgang „Fachoberschule für Wirtschaft und Verwaltung,
Schwerpunkt Polizeivollzugsdienst“ (kurz: FOS Polizei) erfolgreich
absolviert haben, ihre Zeugnisse.
Sie starten nun eine
Anwärterlaufbahn im gehobenen Polizeivollzugsdienst. Auch an
insgesamt 10 weiteren Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen finden in
diesen Tagen FOS-Polizei-Zeugnisvergaben statt. Landesweit haben
mehr als 290 Absolventinnen und Absolventen den Bildungsgang mit
Erfolg abgeschlossen.
Das neue Schulmodell, das es
seit zwei Jahren gibt, ermöglicht Auszubildenden mit mittlerer Reife
den Einstieg in den gehobenen Polizeidienst und ergänzt damit den
herkömmlichen Ausbildungsweg, der höhere Schulabschlüsse
voraussetzt. Innenminister Herbert Reul: „Ich freue mich, dass wir
unseren ersten FOS-Testpiloten zum Abschluss gratulieren können. Mit
dem Bildungsgang FOS Polizei sind wir neue Wege innerhalb der
Polizei gegangen und haben den Zugang zur Polizeiausbildung
durchlässiger gemacht. Damit wollen wir auch denjenigen eine Chance
geben, die wir nicht zuallererst auf dem Schirm haben, die aber
hochmotiviert und talentiert sind. Damit ermöglichen wir, dass auch
Menschen mit mittlerem Bildungsabschluss zur Polizei kommen. Nicht
nur Gymnasiasten sind gute Polizisten. Mit dem Zeugnis bekommen die
meisten Absolventen auch die Eintrittskarte zum Studium bei der
Polizei Nordrhein-Westfalen überreicht. Wir freuen uns auf die
jungen, motivierten Menschen, die ihren Weg weiter bei der Polizei
Nordrhein-Westfalen gehen wollen.“
Schulministerin
Feller: „Unsere Berufskollegs leisten mit ihrer enorm breiten
Ausbildungspalette einen wichtigen Beitrag zur Fachkräfteoffensive
in Nordrhein-Westfalen, und dazu zählt auch, dass sie Polizistinnen
und Polizisten von morgen ausbilden. Das Angebot wird sehr gut
angenommen, was auch daran liegt, dass die Ausbildung praktische
Erfahrungen in einer Polizeibehörde und Unterrichtsinhalte am
Berufskolleg optimal miteinander verzahnt.“
In der
zweijährigen FOS-Polizei-Ausbildung erwerben die Absolventinnen und
Absolventen die Fachhochschulreife und damit die
Zugangsvoraussetzung für einen anschließenden Bachelorstudiengang an
der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW,
kombiniert mit der vorbehaltlichen Einstellungszusage für den
Polizeivollzugsdienst. Im ersten Jahr erfolgt ein Praktikum in einer
Kreispolizeibehörde, unter anderem mit Einsätzen im Wach- und
Wechseldienst im Streifenwagen, Einblicken in die
kriminalpolizeiliche Ermittlungsarbeit und Teilnahme an
polizeilichen Trainingseinheiten.
Im zweiten Jahr
schließt sich ein ausschließlich schulischer Part an. Dabei erhalten
die Schülerinnen und Schüler zur Vorbereitung auf den
Polizeivollzugsdienst beispielsweise Unterricht in den Fächern Recht
und Staatslehre. Der Lehrplan ist ausgerichtet auf die Inhalte des
späteren Bachelorstudiums.
In den vergangenen Jahren
hat sich die Zahl der Bewerbungen an den Berufskollegs für diesen
Ausbildungsgang gesteigert – von 2.485 im Jahr 2022 auf 2.936 im
Jahr 2023. Im aktuellen Jahr läuft das Bewerbungsverfahren für den
Ausbildungsbeginn im Sommer 2025 noch bis zum 30. November. Die Zahl
der beteiligten Berufskollegs ist im vergangenen Jahr von elf auf 15
erhöht worden.
Die vier neuen Standorte sind das
Eugen-Schmalenberg-Berufskolleg im Märkischen Kreis, das
Freiherr-von-Stein-Berufskolleg in Minden-Lübbeke, das Berufskolleg
Hilden im Kreis Mettmann und das Berufskolleg Nord in der
Städteregion Aachen. Eine erste landesweite Evaluation unter den
Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften hat ergeben, dass diese mit
dem Ausbildungsangebot sehr zufrieden sind.
Weitere
Informationen zur FOS Polizei finden Sie unter
https://www.schulministerium.nrw/fos-polizei
https://www.next-level-polizei.de/fachoberschule-polizei/
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Offene Ganztagsschule: Mehr Geld für mehr Plätze
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Haushaltsentwurf 2025 stellt Weichen
für Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung
Kabinett billigt Erlass zur OGS
Düsseldorf, 2. Juli 2025 - Mit dem Haushaltsentwurf 2025
hat die Landesregierung die Weichen dafür gestellt, den
Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Kinder im
Grundschulalter ab dem Schuljahr 2026/27 sukzessive
umzusetzen. Der Landeshaushalt sieht im kommenden Jahr
für die Offene Ganztagsschule (OGS) erstmals einen
Anstieg um 50.000 Plätze vor (2024: +38.000). Ab dem
Schuljahr 2025/26 können damit vonseiten des Landes mehr
als 480.000 Plätze finanziert werden – eine Steigerung um
56 Prozent seit 2017 (307.600). In Summe wird das
Land allein im nächsten Jahr über 884 Millionen Euro für
die OGS bereitstellen. Im Vergleich zu diesem Jahr ist
das ein Plus von rund 104,6 Millionen Euro.
Schulministerin Dorothee Feller: „Wir sichern die
Landespauschalen für den weiteren Ausbau der OGS-Plätze
für die nächsten Jahre verlässlich ab. Dazu stellen wir
deutlich mehr Geld für deutlich mehr Plätze zur
Verfügung. Und wir sorgen dafür, dass diese Dynamik
erhalten bleibt: In der mittelfristigen Finanzplanung
haben wir für die Jahre 2026 und 2027 einen erneuten
Ausbau der Kapazitäten um jeweils 50.000 Plätze
vorgesehen. Ab dem Jahr 2027 investiert die
Landesregierung jährlich mehr als eine Milliarde Euro in
den Offenen Ganztag. So stehen bereits ein Jahr vor dem
Endausbau ausreichend Landeszuschüsse für die
erforderlichen OGS-Plätze und darüber hinaus zur
Verfügung.”
Im Jahr 2028
sollen dann noch einmal Mittel für weitere 25.000
OGS-Plätze bereitgestellt werden, sodass zum Schuljahr
2028/29 insgesamt 605.000 Plätze im Offenen Ganztag
finanziert werden könnten. Prognosen zeigen, dass im
Endausbau des Rechtsanspruchs ab dem Schuljahr 2029/30
für etwa 80 Prozent der Kinder im Grundschulalter ein
Ganztagplatz benötigt wird. Nach Vorausberechnungen des
Schulministeriums sind das knapp 590.000 Plätze in
Grundschulen.
Familienministerin Josefine
Paul: „Der Offene Ganztag bei uns in Nordrhein-Westfalen
ist von Beginn an als Kooperationsmodell zwischen
Jugendhilfeträger und Schule konzipiert gewesen. Mit dem
neuen Erlass bekennen wir uns zu unserer gemeinsamen
Verantwortung für die erfolgreiche Fortführung der
Offenen Ganztagsschule und schaffen nun Klarheit und
Verlässlichkeit für die Träger und Familien. Mit Hilfe
des Erlasses stärken wir die Verantwortungsgemeinschaft
zwischen Schule und Jugendhilfe, deren gelingende
Kooperation für ein ganzheitliches Bildungsverständnis
ganz maßgeblich ist. Wir stärken auch – und das ist mir
als Kinder- und Jugendministerin besonders wichtig – die
Beteiligung von Kindern im Offenen Ganztag.“
Der nun vorgelegte gemeinsame Erlass tritt zum 1.
August 2026 in Kraft und regelt die Ganztags- und
Betreuungsangebote in der Primarstufe. Dazu gehören die
Offene Ganztagsschule sowie weitere außerunterrichtliche
Ganztags- und Betreuungsangebote. Der Erlass bildet den
Rahmen für die erfolgreiche Weiterführung der OGS als
Kooperationsmodell von Schule und Jugendhilfe auch unter
Berücksichtigung des Rechtsanspruchs.
Im
Einzelnen sieht der Erlass folgende neuen
Regelungsinhalte vor: Die bestehenden Regelungen zur
OGS bleiben im Grundsatz unverändert. Die gewachsenen und
etablierten Strukturen und Erfahrungen werden genutzt, um
das hohe Tempo beim Platzausbau beizubehalten. Weiterhin
wird es für die Offenen Ganztagsschulen keiner
Betriebserlaubnis bedürfen. Die OGS soll aus den
bestehenden Strukturen heraus weiterentwickelt werden. So
erhalten die Akteure und Verantwortlichen große
Flexibilität. Dazu wird die Zusammenarbeit der Träger der
Jugendhilfe und der Schulträger gestärkt. Schulträger
stimmen sich zukünftig bei der Einrichtung einer OGS mit
dem öffentlichen Jugendhilfeträger ab.
Die
Zusammenarbeit vor Ort soll auf Grundlage eines
gemeinsamen Bildungsverständnisses erfolgen. Weiterhin
bilden Kooperationsvereinbarungen die Grundlage der
Zusammenarbeit. Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe
wird künftig Partner dieser Vereinbarung. Vertreterinnen
und Vertreter der außerunterrichtlichen Angebote in
offenen Ganztagsschulen sind in den schulischen Gremien
zu beteiligen. Mit dem Erlass wird zudem ein flexibler
Rahmen geschaffen, der es ermöglicht, dass bestehende
Angebote außerhalb der OGS, die bei den Eltern auf hohe
Akzeptanz stoßen, erhalten werden können.
Auch die Partizipation der Kinder bei der Gestaltung der
OGS soll zukünftig besonders berücksichtigt werden. Ihre
Wünsche und Interessen sind durch vielfältige
Beteiligungsformate zu berücksichtigen. Die Anforderungen
an den Schutz von Kindern fließen in die Ausgestaltung
der Konzepte der offenen Ganztagsschulen ein. Die
Merkmale der offenen Ganztagsschulen und der
außerunterrichtlichen Ganztags- und Betreuungsangebote
wurden ausgeschärft. Die Kooperation mit außerschulischen
Partnern bleibt zentrales Gestaltungsmerkmal.
Bereits im Oktober des vergangenen Jahres hatte die
Landesregierung die
Förderrichtlinie für den Infrastrukturausbau in Kraft
gesetzt, um die Kommunen beim Ausbau der Ganztagsplätze
zu unterstützen. Insgesamt stehen rund 892 Millionen für
Investitionen zur Verfügung. Im März dieses Jahres
haben das Familienministerium und das Schulministerium in
gemeinsamer Verantwortung dann
Fachliche Grundlagen für die Umsetzung des
Rechtsanspruchs vorgelegt.
Nun hat das
Landeskabinett den Entwurf eines gemeinsamen Erlasses von
Familienministerium und Schulministerium gebilligt, der
der zukünftigen Gesetzeslage Rechnung trägt und eine
Grundlage bildet für die Ausgestaltung des
Rechtsanspruchs vor Ort.
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Schulministerin Feller: Lesen
ist das A und O Schulministerin unterzeichnet Letter
of Intent mit dem 'MENTOR
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Die
Leselernhelfer Bundesverband' / Bildungspartnerschaft zur
Leseförderung
Düsseldorf/Duisburg, 28. Juni 2024
- Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit: Lesen
eröffnet Welten, erweitert den Horizont und ist eine
zentrale Grundlage für den Bildungserfolg von
Schülerinnen und Schülern. Um Schulen bei der Vermittlung
dieser Basiskompetenz über den Unterricht hinaus zu
unterstützen, arbeiten ehrenamtliche Lesementorinnen und
-mentoren an zahlreichen Schulen in Nordrhein-Westfalen.
Mit ihrer Arbeit helfen sie einzelnen
Schülerinnen und Schülern, die Schwierigkeiten beim Lesen
haben oder zusätzliche Unterstützung benötigen.
Koordiniert wird diese Unterstützung von lokalen Vereinen
von 'MENTOR - Die Leselernhelfer' unter dem Dach des
Bundesverbandes. Gemeinsam mit den Vorsitzenden des
Verbandes Huguette Morin-Hauser und Andrea
Pohlmann-Jochheim hat Schulministerin Dorothee Feller
einen Letter of Intent unterzeichnet, um auf diese
wichtige Arbeit aufmerksam zu machen und neue Schulen und
Lesementorinnen und -mentoren zu gewinnen.
Schulministerin Dorothee Feller erklärte anlässlich der
Unterzeichnung: „Die Förderung der Lesekompetenz ist eine
der wichtigsten Aufgaben für die Zukunft unserer Kinder.
Das Engagement von 'MENTOR - Die Leselernhelfer' ist
deshalb von großer Bedeutung für unsere Schülerinnen und
Schüler, denn Lesen ist das A und O. Durch die
individuelle Unterstützung und die persönliche Zuwendung
wird Lesekompetenz entwickelt, das Selbstvertrauen der
Schülerinnen und Schüler gestärkt und die Freude am Lesen
gefördert. Solche Initiativen sind sehr hilfreich, um
bessere Bildungschancen für alle zu ermöglichen."
Die Vorsitzende des 'MENTOR - Die Leselernhelfer
Bundesverbands e.V.,' Huguette Morin-Hauser erklärte:
„Lesen ist die Schlüsselkompetenz, die den Zugang zu
allen anderen Lernbereichen ermöglicht. Schülerinnen und
Schüler, die gut lesen können, haben es leichter, Texte
in allen Schulfächern zu verstehen. Eine starke
Lesekompetenz ist direkt mit dem schulischen Erfolg
verknüpft. Die Kinder, die heute nicht lesen können, sind
die erwachsenen Analphabeten von morgen. Um das zu
verhindern, setzen wir bei MENTOR – Die Leselernhelfer
auf eine individuelle und langfristige Leseförderung, die
schnell verfügbar ist.“
Im Rahmen der
vereinbarten Zusammenarbeit wird das Schulministerium
verstärkt über die Arbeit und das Angebot des Verbands
und seiner regionalen Vereine informieren. Die Initiative
arbeitet eng mit Schulen zusammen, um gezielt
Schülerinnen und Schüler zu betreuen, die von einer
zusätzlichen Unterstützung besonders profitieren können.
Die Zusammenarbeit mit Lehrkräften gewährleistet eine
sinnvolle Ergänzung des schulischen Unterrichts.
Dabei erfolgt die Leseförderung kontinuierlich
über einen längeren Zeitraum, mindestens ein Jahr lang.
Dies ermöglicht eine individuelle Zuwendung und gibt den
Kindern die Zeit, in ihrem eigenen Tempo ihre
Lesekompetenz weiterzuentwickeln. Durch die regelmäßigen,
persönlichen Treffen wird gezielt auf die Bedürfnisse der
Kinder eingegangen.
Der Verband lebt von
der Mitarbeit engagierter Ehrenamtlicher, die ihre Zeit
und ihr Wissen zur Verfügung stellen, um die
Bildungschancen von Kindern zu verbessern. Bundesweit
gibt es 124 Vereine und 15.000 Mentorinnen und Mentoren.
In Nordrhein-Westfalen gibt es 5.660 Mentorinnen und
Mentoren, die an 1.031 Schulen insgesamt 7.170 Lesekinder
unterstützen.
Weitere Informationen zu 'MENTOR
- Die Leselernhelfer' erhalten Sie
hier.
-Im
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finden Sie auch konkrete Informationen zur Arbeit von
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Wie steht es um den Wohnungsbestand in
Nordrhein-Westfalen? |
Düsseldorf, 25. Juni 2024 -
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage 3774 vom 25. April 2024
der Abgeordneten Sarah Philipp und Sebastian Watermeier
SPD. Nordrhein-Westfalen ist das bevölkerungsreichste
Bundesland Deutschlands. Vor diesem Hintergrund kommt der
Entwicklung des Wohngebäude- und Wohnungsbestandes große
Bedeutung zu. Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau
und Digitalisierung hat die Kleine Anfrage 3774 mit
Schreiben vom 17. Juni 2024 namens der Landesregierung im
Einvernehmen mit der Ministerin für Wirtschaft,
Industrie, Klimaschutz und Energie beantwortet.
1. Wie hat sich der Wohnraum in Nordrhein-Westfalen
zwischen 2013 und 2023 quantitativ entwickelt? (Bitte
aufgelistet nach einzelnen Jahren sowie Wohngebäuden und
einzelnen Wohnungen)
2. Wie hoch war die
Neubauquote bei Wohnungen zwischen 2013 und 2023 in
Nordrhein-Westfalen? (Bitte aufgelistet nach einzelnen
Jahren)
4. Wie viele Wohnungen wurden jährlich in
Nordrhein-Westfalen insgesamt neu gebaut? (Bitte
aufgelistet nach Jahren von 2013 bis 2023) Aufgrund
des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1, 2 und 4
gemeinsam beantwortet. Aus der Fortschreibung
des Gebäude- und Wohnungsbestandes von IT.NRW ergibt sich
nachfolgende Übersicht (Quelle:
www.it.nrw/statistik/gesellschaft-und-staat/wohnen/gebaeudeund-wohnungen).
Datenstand ist der 31. Dezember 2022; Daten für das Jahr
2023 liegen noch nicht vor.
3. Wie hoch war die Modernisierungsquote bei
Wohnungen zwischen 2013 und 2023 in Nordrhein-Westfalen?
(Bitte aufgelistet nach einzelnen Jahren)
5. Wie
viele Wohnungen wurden jährlich in Nordrhein-Westfalen
insgesamt energetisch modernisiert? (Bitte aufgelistet
nach Jahren von 2013 bis 2023) Aufgrund des engen
Sachzusammenhangs werden die Fragen 3 und 5 gemeinsam
beantwortet.
Es wird darauf hingewiesen, dass die
von den Anfragenden verwendeten Begriffe der
„Modernisierungsquote“ bzw. der „energetischen
Modernisierung nicht eindeutig definiert sind und nicht
überall einheitlich verwendet werden. Investitionen der
Wohnungswirtschaft: Die Verbandsstatistik des VdW weist
die Summen der Investitionen in Neubau -und
Bestandsmaßnahmen aus. Danach haben die Unternehmen im
Zeitraum 2013 bis 2022 – mit und ohne öffentliche
Förderung – rund 14,828 Milliarden Euro in ihre Bestände
investiert. Das entspricht 56 % der Gesamtinvestitionen.
Einschränkend sei erwähnt, dass
VdW-Mitglieder rund ein Fünftel aller Mietwohnungen in
Nordrhein-Westfalen bewirtschaften und sich aus den
Verbandsdaten daher keine Aussagen über Modernisierungen
im privat vermieteten Mietwohnraum oder im
selbstgenutzten Wohneigentum ableiten lassen. Art der
Modernisierungsmaßnahmen Für seine Studie „Wie heizt
Deutschland?“1 bzw. die entsprechenden Länderreports hat
der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft
(BDEW) im Jahr 2023 Bestandsinvestitionen im
Gebäudebestand analysiert.
Dabei wurden
Haushalte danach gefragt, welche Modernisierungs- und
Energiesparmaßnahmen seit ihrem Einzug in der aktuellen
Wohnung durchgeführt wurden. An erster Stelle wurde in
Nordrhein-Westfalen die Erneuerung der Fenster genannt
(40 % der Wohngebäude), der Heizkessel (32 %) und
Heizkörper/-rohre (27 %), 1 BDEW (Hrsg.); prolytics
Marktforschung (Bearb.): Wie heizt Nordrhein-Westfalen?
2023, verfügbar unter
www.bdew.de/energie/studie-wie-heizt-deutschland, s.
insbesondere die Folien 15-16, 18, 21 und 29 gefolgt von
der Dämmung der Außenwände (25 %) sowie von Kellerdecke
oder Dach (24 %). Wann diese Investitionen erfolgt sind,
geht aus der Befragung aber nicht hervor.
Art und Alter der Heizungen im Wohnungsbestand
Die Studie enthält jedoch Daten zum Alter der
Heizungsanlagen in nordrhein-westfälischen Wohnungen.
Deren Durchschnittsalter lag im Jahr 2023 bei 12,8
Jahren; in der Studie davor (2019) waren es noch 15,6
Jahre. Insgesamt waren 46 % der Heizungsanlagen jünger
als 10 Jahre, davon 20 % sogar jünger als 5 Jahre. Unklar
bleibt in dieser Statistik jedoch, ob sich die Verjüngung
des Heizungsbestands auf Erneuerung im Bestand oder ein
Mehr an Neubau zurückführen lässt.
Eine ähnliche
Aussage erlauben die Daten des Mikrozensus, einer
jährlichen Haushaltsbefragung der statistischen Ämter von
Bund und Ländern. Dabei werden alle vier Jahre
Zusatzfragen zur Wohnsituation gestellt. Hier ist vor
allem seit 2018 eine leichte Verschiebung von Erdgas und
Heizöl hin zu Fernwärme und erneuerbaren Energien
erkennbar.
Modernisierung mit der Wohnraumförderung des
Landes Das Ministerium für Heimat,
Kommunales, Bau und Digitalisierung fördert
Modernisierungsmaßnahmen an Mietwohnungen und
selbstgenutztem Wohneigentum für die Zielgruppen der
öffentlichen Wohnraumförderung. Im Zeitraum 2013 bis 2023
wurden im Land NordrheinWestfalen Mittel für die
Modernisierung von 1.750 selbst genutzten
Eigentumswohnungen und Eigenheimen sowie von rund 21.950
Mietwohnungen (inkl. Wohnplätzen für Studierende und
Auszubildende) bewilligt.
Projekte und Initiativen der Landesregierung
Um die Transformation des Gebäudesektors
weiter voranzutreiben, unterstützt die Landesgesellschaft
NRW.Energy4Climate im Rahmen des Kompetenzzentrums
Wärmewende die beteiligten Akteure mit verschiedenen
Unterstützungsangeboten. Hierzu zählen u.a.
Initialberatungen, Workshops und Dialogveranstaltungen
sowie individuelle Beratungen. Weiterhin unterstützt die
Landesregierung die energetische Modernisierung durch die
Initiativen „ALTBAUNEU“ (https://www.alt-bau-neu.de/) und
die Auszeichnungsveranstaltungen „KlimaQuartier.NRW“
(https://www.energy4climate.nrw/kommunen/klimaquartiernrw)
und „Energieeffiziente Nichtwohngebäude in NRW“
(https://www.energy4climate.nrw/kommunen/auszeichnung-nichtwohngebaeude).
Über das Fördernavi
(https://tool.energy4climate.nrw/foerder-navi) haben die
verschiedenen Zielgruppen, wie Kommunen, Unternehmen und
Privatpersonen, die Möglichkeit, gezielt nach
Förderprogrammen für die von ihnen geplanten Maßnahmen zu
suchen. Landesförderprogramm
progres.nrw-Klimaschutztechnik Zudem fördert die
Landesregierung unter anderem den sparsamen Einsatz von
Energie im Gebäude und die Umstellung der Wärmeversorgung
auf erneuerbare Energie- und Wärmequellen durch
energetische Modernisierung durch den Förderbereich
„Klimaschutztechnik“
(https://www.bra.nrw.de/energie-bergbau/foerderprogramme-fuer-klimaschutz-und-energiewende/foerderbereiche/fernwaermeleitungen-waermekonzepte/foerderung-von-anlagen-zurnutzung-von-abwaerme-zur-leitungsgebundenen-waermeversorgung)
des landeseigenen Förderprogramms progres.nrw.
Beispielhaft wurden im Jahr 2023 damit über 750
Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, 780 thermische
Solaranlagen für die Gebäudeversorgung, 330
Biomasseanlagen und stationäre Wasserstoffsysteme mit
knapp 500.000 Euro gefördert. In den Jahren 2013 bis
einschließlich 2023 wurden durch den Programmbereich
Anträge i.H.v. über 509 Mio. Euro bewilligt.
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Cannabisgesetz: Alles nur
Schall und Rauch? – Sind die apokalyptischen Voraussagen
von den Ministern Laumann und Reul sowie
Ministerpräsident Kretschmer und Co. Realität geworden?
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Düsseldorf, 31.
Mai 2024 - Kleine Anfrage vom 10. April 2024 der
Abgeordneten Rodion Bakum, Christina Kampmann, Thorsten
Klute, Ina Blumenthal und Lisa-Kristin Kapteinat SPD
Drucksache 18/8785.
Vorbemerkung der Kleinen
Anfrage Am Ostermontag, den 1. April 2024, ist das
„Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur
Änderung weiterer Vorschriften“, kurz „Cannabisgesetz
(CanG)“ inkraftgetreten. Der Bundesgesundheitsminister
Karl Lauterbach verfolgt damit die Ziele „durch eine
Entkriminalisierung und bessere Aufklärung, besseren
Jugendschutz, bessere Prävention, insbesondere die
nächste Generation vor der Kriminalität, vor dem Konsum
und vor dem Schwarzmarkt zu schützen“.
1 Der
sächsische Ministerpräsident kritisierte das Gesetz und
verglich dies mit der Öffnung der „Büchse der Pandora“.
2
NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann bezeichnete
das Cannabisgesetz als „großen Fehler“. NRW-Innenminister
Herbert Reul kommentierte das Cannabisgesetz als
„wahnwitziges Vorhaben“ und dass er keine „Lust“ habe,
die „Polizisten mit so einem Scheiß zu beschäftigen.“
3 NRW-Justizminister Benjamin Limbach warb für eine
zeitliche Verschiebung des Gesetzes, da etwa 60.000
Verfahren überprüft werden müssten.
4 Der
Landesvorsitzende der Grünen freute sich ausgiebig über
das neue Cannabisgesetz: „Die Verbotspolitik ist
Geschichte. Das Gesetz setzt auf Vernunft statt
Kriminalisierung und trocknet 1 „Lauterbach: Bevölkerung
stärker gegen den Schwarzmarkt schützen“, online unter
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/reden/rede/cannabisgesetz-lauterbach-rede-bundesrat-22-03-
2024.html, abgerufen am 05.04.2024.
2
„Cannabis-Legalisierung: Kräftemessen in der
Länderkammer“, online unter
https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/cannabis-legalisierung-bundesrat-sachsen-kretschmer-lauterbach-100.html,
abgerufen am 05.04.2024 3 „Teil-Legalisierung von
Cannabis: Ab jetzt darf gekifft werden“, online unter
https://www1.wdr.de/nachrichten/marihuana-legalisierung-bundesrat-verschiebung-102.html,
abgerufen am 05.04.2024 4 Ebenda den Schwarzmarkt zu
großen Teilen aus.“
Nach seiner Einschätzung
werde dies Polizei und Justiz entlasten.
5 Auf die
Kleine Anfrage von SPD-Abgeordneten mit dem Titel „Gibt
die grün-schwarze Landesregierung das Hanf frei? – Die
Prävention von Cannabismissbrauch und -abhängigkeit muss
entschieden ausgebaut werden!“ antwortete
NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann am 04.07.2023
mit folgenden Fakten:
•
Der Minister für Arbeit,
Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 3627 mit
Schreiben vom 23. Mai 2024 namens der Landesregierung im
Einvernehmen mit dem Minister des Innern und dem Minister
der Justiz beantwortet.
1. Wie
viele Krankenhausbehandlungs-, ambulante Behandlungs-
bzw. Todesfälle wurden seit 2013 in Nordrhein-Westfalen
durch den Konsum von Cannabinoiden (Hauptdiagnosen nach
ICD-10: F12.-) festgestellt? (Bitte nach ambulant,
stationär und Todesfälle, Kinder, Jugendliche und
Erwachsene aufschlüsseln.) Zur Beantwortung der Frage
wird auf die Anlage 1 verwiesen. Die mit der Frage
erbetenen Daten liegen der Landesregierung aktuell bis
einschließlich des Jahres 2022 vor.
2.
Wie viele Verkehrsunfälle wurden seit 2013 unter
Einwirkung von Alkohol, Cannabinoiden bzw. anderen
psychotropen Substanzen in Nordrhein-Westfalen
festgestellt? (Bitte nach Jahr, Unfälle mit
Personenschäden, Fehlverhalten von Fahrzeugführern,
Fahrzeugführer unter Einfluss von Alkohol, Fahrzeugführer
unter Einfluss von Cannabinoiden, Fahrzeugführer unter
Einfluss anderer Mittel aufschlüsseln.)
In
der Straßenverkehrsunfallstatistik des statistischen
Bundesamtes erfolgt zwar eine Unterscheidung zwischen den
Unfallursachen „Alkoholeinfluss“ und „Einfluss anderer
berauschender Mittel“, nicht aber eine
Binnendifferenzierung dieser berauschenden Mittel (wie
beispielsweise Cannabinoide, Medikamente, Kokain). Die
Anzahl der festgestellten Unfallursachen
„Alkoholeinfluss“ und „Einfluss berauschender Mittel“ ist
auch nicht gleichzusetzen mit der Anzahl der
Verkehrsunfälle. Sind beispielsweise bei einem
Verkehrsunfall beide Beteiligten alkoholisiert, so wird
die Ursache zweimal erfasst. Auch ein Mischkonsum führt
zur Erfassung von zwei Ursachen.
Die Anlagen
2 und 3 stellen die Unfallursache „Alkoholeinfluss“ und
„Einfluss anderer berauschender Mittel“ getrennt nach
allen Unfallbeteiligten und nach dem Hauptverursacher
dar.
„Cannabis-Freigabe: NRW-Gesundheitsminister
Laumann entsetzt“, online unter
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/other/cannabis-freigabe-nrw-gesundheitsminister-laumannentsetzt/ar-BB1km0Ky,
abgerufen am 05.04.2024 3. Welche Präventionsangebote
mit Fokus auf Prävention von Cannabismissbrauch bzw.
-abhängigkeit hat die Landesregierung mit welchen Mitteln
seit 2013 gefördert? (Bitte nach Angebot/Projekt, Träger,
Kommune, Jahr und Höhe der Mittel aufschlüsseln.) Die
Landeskampagne "Sucht hat immer eine Geschichte" bildet
den Kern der nordrhein-westfälischen Strategie zur
Suchtvorbeugung.
Der Leitsatz "Sucht hat
immer eine Geschichte" steht für die ursachenorientierte
Sucht- und Drogenpolitik des Landes, die nicht das
einzelne Suchtmittel im Vordergrund sieht. Der Ansatz der
Präventionsarbeit ist in Nordrhein-Westfalen damit
suchtmittelübergreifend. Zusätzlich zu übergreifenden
Ansätzen zielen einzelne Programme auf spezifische
Suchtmittel, so etwa das Programm „Stark statt breit“ auf
Cannabisprävention. Das Land unterstützt die Kommunen mit
einer fachbezogenen Pauschale nach § 29 Haushaltsgesetz
bei der Suchtprävention.
Die Aufklärungs- und
Präventionsarbeit wird daher maßgeblich vor Ort durch die
Kommunen gestaltet. Fachkräfte bei freien sowie
kommunalen Trägern führen Präventionsmaßnahmen für
unterschiedliche Zielgruppen durch. Die Ansätze der
fachbezogenen Pauschale sind den Haushaltsplänen des
jeweiligen Jahres zu entnehmen. Eine Aufstellung im Sinne
der Anfrage ist in der zur Beantwortung der Kleinen
Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem
Verwaltungsaufwand nicht möglich.
4.
Wie viele Anbauvereinigungen, sogenannten „Cannabis
Social Clubs“, haben nach Kenntnis der Landesregierung
seit Inkrafttreten des „Gesetzes zum kontrollierten
Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer
Vorschriften“ ihre Gründung in Nordrhein-Westfalen
angekündigt, vorbereitet oder angemeldet? (Bitte nach
Anbaugemeinschaften, Kommunen, weiteren Daten
aufschlüsseln.)
Da die Regelungen zu
Anbauvereinigungen nach Kapitel 4 des
Konsumcannabisgesetzes erst zum 01.07.2024 in Kraft
treten, ist eine Anmeldung von Anbauvereinigungen derzeit
nicht möglich. Ankündigungen und Vorbereitungen im Sinne
der Fragestellung werden durch die Landesregierung nicht
systematisch erfasst.
5. Wie
viele Haftbefehle und Strafverfahren wurden seit
Inkrafttreten des „Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit
Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften“ in
Nordrhein-Westfalen überprüft, angepasst oder aufgehoben?
Mangels statistischer Erfassung der betreffenden
Parameter sind dem Ministerium der Justiz keine validen
Angaben zur Beantwortung der Frage möglich.
Die
Erkenntnisse aus verschiedenen elektronischen Abfragen
bei den Staatsanwaltschaften des Landes lassen indes die
Annahme zu, dass die Vollstreckungsbehörden seit
Jahresbeginn in über 70.000 Fällen Ermittlungs-, Straf-
und Vollstreckungsverfahren nach Maßgabe des
Cannabisgesetzes überprüft haben.
Unfallursachen*
Alkoholeinfluss und Einfluss anderer berauschender Mittel
des Hauptverursachers
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Schulministerium legt Pläne
für die Weiterentwicklung der gymnasialen Oberstufe vor
Fünftes Abiturfach wird eingeführt.
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Das, was
in anderen Bundesländern längst Realität ist und was das
Bundesverfassungsgericht zur Vergleichbarkeit des Abiturs
in Deutschland schon 2017 zwingend gefordert hatte, das
wird nun endlich auch in NRW eingeführt.
Schulministerin Feller: Wir machen die Oberstufe
zukunftsfest Düsseldorf, 29. Mai 2024 -
Schulministerin Dorothee Feller hat im Ausschuss für
Schule und Bildung die Pläne der Landesregierung für die
Weiterentwicklung der gymnasialen Oberstufe vorgestellt.
Zuvor hatte bereits das Landeskabinett die Pläne
gebilligt. Ein wichtiger Aspekt der geplanten Reform ist
die Einführung neuer Abiturprüfungsformate.
Zukünftig soll es mit den neuen Präsentationsprüfungen
sowie den „Besonderen Lernleistungen“ Formate geben, die
für Studium und Beruf wichtige Kompetenzen abbilden. Um
die Schülerinnen und Schüler auch auf diese neuen
Abiturprüfungsformate gut vorzubereiten, sollen Klausuren
in der gymnasialen Oberstufe zum Teil auch durch
alternative Formen der Leistungsüberprüfung ersetzt
werden können. Auch die Dauer von Klausuren in der
Vorbereitung des Abiturs soll in sinnvollem Umfang
verringert werden können. Gleichzeitig wird für diese
neuen Prüfungsformate ein fünftes Abiturfach eingeführt.
Schulministerin Dorothee Feller sagte
anlässlich der Vorstellung der Pläne: „Wir machen die
gymnasiale Oberstufe zukunftsfest. Wir streben eine
Balance zwischen Neuem und Bewährtem und zwischen
Notwendigem und Gewünschtem an. Unsere Pläne tragen dabei
den Erfordernissen Rechnung, die sich durch schulische,
gesellschaftliche und auch technische Veränderungen wie
beispielsweise die neuen Möglichkeiten des Einsatzes von
KI ergeben und kommen den Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichtes zur Vergleichbarkeit des
Abiturs in allen Ländern nach.“
•
Wesentliche Elemente der
Weiterentwicklung der gymnasialen Oberstufe sind: -
die Einführung neuer Prüfungsformate
(Präsentationsprüfung und neu aufgestellte Besondere
Lernleistung), - die Einführung eines 5. Abiturfachs,
- die Einführung verpflichtender Projektkurse, -
die Erweiterung der Möglichkeiten zum Klausurersatz durch
alternative Formen der Leistungsüberprüfung sowie die
Reduktion von Klausurbearbeitungszeiten.
Die
neuen Regelungen sollen erstmalig für Schülerinnen und
Schüler gelten, die im Sommer 2026 in die gymnasiale
Oberstufe eintreten und im Jahr 2029 ihre Abiturprüfung
ablegen. Grundlagen der Maßnahmen bilden die im März
2023 verabschiedete „Vereinbarung zur Gestaltung der
gymnasialen Oberstufe und der Abiturprüfung“ der
Kultusministerkonferenz (KMK), der ein
Bundesverfassungsgerichtsurteil mit Blick auf eine
bessere länderübergreifende Vergleichbarkeit der
Abiturdurchschnittsnoten vorausgegangen ist, sowie die
Rückmeldungen aus einem hierauf folgenden einjährigen
Dialogprozess mit zentralen Akteuren aus Schule
(Schüler-, Eltern-, Lehrer-, Schulleitungsverbände),
Personalvertretungen, Schulaufsicht und Politik.
Die beteiligten Akteure hatten bis Anfang März
Gelegenheit, zu dem Eckpunkteentwurf Stellung zu nehmen.
Unter Berücksichtigung dieser Rückmeldungen entstand das
nun vorliegende schulfachliche
Eckpunktepapier, das die Grundlage für eine
rechtliche Umsetzung im Rahmen der üblichen
schulgesetzlich vorgesehenen Beteiligungsverfahren bilden
wird.
Ministerin Feller erklärte
abschließend: „Das in anderen Bundesländern bereits
bewährte fünfte Abiturfach erweitert die Optionen unserer
Schülerinnen und Schüler methodisch und fachlich, aber
auch hinsichtlich der Kombination ihrer Prüfungsfächer.
So ist beispielsweise wieder das Ablegen der
Abiturprüfung in zwei naturwissenschaftlichen Fächern
möglich – ein wichtiges Signal, auf das nicht nur viele
Schülerinnen und Schüler, sondern auch Wirtschaft und
Wissenschaft gewartet haben.“
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- Personalzahlen an
Nordrhein-Westfalens Schulen steigen deutlich an - Das
Mathematik-Projekt PIKAS wird auf die Sekundarstufe I
ausgeweitet
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Personalzahlen an
Nordrhein-Westfalens Schulen steigen deutlich an
Düsseldorf, 24. Mai 2024 - In den Schulen
arbeiten 7.000 Menschen mehr als noch vor anderthalb
Jahren. Ministerin Feller: Wir kommen Schritt für Schritt
voran. Die personelle Situation an den
nordrhein-westfälischen Schulen verbessert sich deutlich.
Im bevölkerungsreichsten Bundesland arbeiten rund 7.000
Menschen mehr im Schuldienst als noch vor anderthalb
Jahren.
„Wir konnten in den zurückliegenden
Monaten 1.400 Stellen zusätzlich besetzen“, erläuterte
Schulministerin Dorothee Feller am Freitag, 24. Mai 2024,
in einer Pressekonferenz im Landtag. Bereits zwischen
Dezember 2022 und Dezember 2023 waren 3.900 Stellen
zusätzlich besetzt worden. Hinter diesen insgesamt 5.300
Stellen verbergen sich mehr Menschen, denn nicht alle
Personen arbeiten in Vollzeit. Hinzu kommen etwa 1.500
eingestellte Alltagshelferinnen und Alltagshelfer, die
Lehrerinnen und Lehrer entlasten, indem sie Aufgaben
übernehmen, die nicht zum Kernunterricht gehören.
„Das sind ermutigende Zahlen“, betonte die
Ministerin, „sie zeigen: In einer Zeit des
Fachkräftemangels gelingt es uns dennoch, mehr Menschen
für unsere Schulen zu gewinnen.“ Die nächsten
detaillierten Zahlen zur Personalausstattung kommen
Anfang Juni.
Zu einer Verstetigung des
positiven Trends soll unter anderem beitragen, dass das
Handlungskonzept fortgeschrieben wird, mit dem die
Landesregierung zusätzliches Personal für die Schulen
gewinnen will. Dazu hat das Schulministerium im laufenden
Schuljahr bereits 15 Maßnahmen umgesetzt beziehungsweise
wird sie noch umsetzen.
„Der Lehrkräftemangel
ist nicht von heute auf morgen entstanden und er ist
genauso wenig von heute auf morgen zu beheben. Wir
brauchen einen langen Atem, aber wir kommen Schritt für
Schritt voran. Unsere bisherigen Maßnahmen wirken. Mit
neuen Maßnahmen wollen wir noch einmal nachlegen und die
Schulen unterstützen“, sagte die Ministerin. Die
Fortschreibung des Handlungskonzepts sieht unter anderem
folgende Neuerungen vor: Das Modell Alltagshelferinnen
und Alltagshelfer wird im Schuljahr 2024/25 auf die
Klassen 5 und 6 an Haupt- und Realschulen ausgeweitet.
Der Seiteneinstieg mit einem zweijährigen
berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst wird für das
Lehramt für sonderpädagogische Förderung geöffnet, um die
Unterrichtsversorgung der Schulen zu verbessern, an denen
Kinder und Jugendliche mit einem entsprechenden Bedarf
unterrichtet werden. Die Hinzuverdienstgrenze für
Beamtinnen und Beamten wird um weitere fünf Jahre bis
Ende 2029 ausgesetzt. Damit bleibt es für pensionierte
Lehrerinnen und Lehrer attraktiv, wieder oder weiter zu
unterrichten.
In den vergangenen Jahren ist es
gelungen, die Zahl der Lehrkräfte, die das reguläre
Renteneintrittsalter überschritten haben und dennoch den
Schulen erhalten bleiben, mehr als zu verdreifachen – auf
1.543 Lehrerinnen und Lehrer. Die erste Fassung des
Handlungskonzepts stammt aus dem Dezember 2022. Das
Maßnahmenpaket ist seither auf insgesamt 34 verschiedene
Maßnahmen teilweise mit Unterpunkten angewachsen. Es
umfasst die Handlungsfelder „Lehrkräfteausbildung und
Lehrkräfteeinstellung“, „Wertschätzung und Entlastung“
sowie „Dienstrecht“.
Bisher wurden unter anderem
die folgenden Maßnahmen mit Erfolg umgesetzt: Seit
Februar 2023 konnten 1.300 Alltagshelferinnen und
Alltagshelfer an Grundschulen eingestellt werden und rund
200 an Förderschulen. Mehr als 160 Vertretungslehrkräfte
wurden entfristet in den Schuldienst eingestellt.
Gemeinsam mit dem Wissenschaftsministerium und
den Hochschulen wurden 465 zusätzliche Studienplätze
eingerichtet, vor allem für die Lehrämter an Grundschulen
und in der Sonderpädagogik. Mehr als 160 aus dem Ausland
stammende Lehrkräfte haben die Anerkennung ihrer
Qualifikationen erfolgreich beantragt, nachdem das
Sprachniveau bei den Anerkennungsanträgen von C2 auf C1
des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen
angepasst wurde. Es wurde eine neue Werbekampagne für
Lehrkräfte gestartet.
Gegenwärtig sind in
Nordrhein-Westfalen von den Bezirksregierungen knapp
9.300 Lehrkräfte von ihrer Stammschulen an eine
unterversorgte Schule abgeordnet, knapp die Hälfte davon
an unterversorgte Grundschulen, die vom Lehrkräftemangel
besonders betroffen sind (Stand: 2. April 2024). Damit
tragen fast 1.200 Lehrkräfte (13 Prozent) mehr dazu bei,
die Situation an unterversorgten Schulen zu verbessern.
Schulministerin Feller dankte allen
Lehrkräften, die dazu beitragen, die Personalsituation
der Schulen zu verbessern, für ihren persönlichen Einsatz
und betonte: „Die ersten Ergebnisse des Handlungskonzepts
sind ermutigend. Dass es uns gelingt, in Zeiten des
Fachkräftemangels mehr Personal an die Schulen zu
bringen, ist ein Erfolg und ein positives Signal an die
Kollegien. Das größte Pfund in unserem Schulsystem sind
unsere hochengagierten Lehrkräfte!“
Weitere
Informationen zum Handlungskonzept Unterrichtsversorgung
finden Sie unter
https://www.schulministerium.nrw/handlungskonzept-unterrichtsversorgung
Das Mathematik-Projekt PIKAS wird auf die
Sekundarstufe I ausgeweitet Das Ministerium
für Schule und Bildung teilt mit: Guter
Mathematikunterricht ist verstehensorientiert, guter
Mathematikunterricht ist kommunikationsfördernd und guter
Mathematikunterricht ist diagnosegeleitet, das betonte
Prof. Dr. Christoph Selter von der Technischen
Universität Dortmund anlässlich der Ausweitung des
Mathematik-Projekts PIKAS auf die Sekundarstufe I.
Schulministerin Feller: Rechnen zu können ist eine
grundlegende Kompetenz und steht im Fokus unserer Arbeit
.
Ziel des Projekts ist es, durch enge
Zusammenarbeit von Wissenschaft und Schule konkrete
Unterrichtsangebote für den Mathematikunterricht von der
1. bis zur 10. Klasse zu entwickeln. Schulministerin
Dorothee Feller erklärte: „Besser lesen, schreiben,
zuhören und rechnen können, das ist das A und O und
deshalb der Schwerpunkt unserer Arbeit in den kommenden
Jahren. Mathematik ist eine grundlegende Kompetenz, die
für die individuelle berufliche und persönliche
Entwicklung elementar ist. Mit der Ausweitung von PIKAS
wollen wir unsere Lehrkräfte auch an weiterführenden
Schulen noch besser in die Lage versetzen, Schülerinnen
und Schülern, die besondere Unterstützung beim
Rechnenlernen benötigen, gezielt zu unterstützen.“
Prof. Dr. Christoph Selter betonte: „Guter
Mathematikunterricht ist verstehensorientiert,
kommunikationsfördernd und diagnosegeleitet. Genau hier
setzen wir an. Wir stellen den Lehrkräften konkrete
Unterrichtsideen zur Verfügung, die sie unmittelbar in
ihrem Unterricht einsetzen können, um die
Basiskompetenzen der Schülerinnen und Schüler zu
sichern.“
Das Projekt "PIKAS" der
Technischen Universität Dortmund bietet bislang vor allem
den Grundschulen in NRW forschungsbasierte,
praxiserprobte Materialien und Konzeptionen zur Umsetzung
guten Mathematikunterrichts mit Videos, Handreichungen,
Links und vielem mehr. Im Partnerprojekt „Mathe inklusiv
mit PIKAS“ werden zudem gemeinsam mit der Universität
Münster Materialien für den inklusiven
Mathematikunterricht an Grundschulen zur Verfügung
gestellt, sodass auch Schülerinnen und Schüler mit
besonderem Förderbedarf oder sonderpädagogischem
Unterstützungsbedarf auf ihrem jeweiligen Lernniveau
lernen, mathematische Zusammenhänge zu verstehen.
Jetzt wird das Partnerprojekt „Mathe inklusiv mit
PIKAS“ zur Sicherung von Basiskompetenzen auf die gesamte
Sekundarstufe I ausgeweitet. Im Fokus steht dabei,
Schülerinnen und Schüler nachhaltig zu befähigen,
Mathematik zu lernen und zu verstehen, um langfristig
erfolgreich zu lernen. Neu entwickelt werden auch
Unterstützungsmaterialen für Lehrkräfte und MPT-Kräfte
(Multi-Professionelle-Teams), die im Rahmen des
Unterrichts Schülerinnen und Schüler mit
Rechenschwierigkeiten fördern. Für die Ausweitung des
Projekts auf die Sekundarstufe I stellt das Ministerium
für Schule und Bildung in einer ersten Projektphase rund
245.000 Euro bereit.
Darüber hinaus ist
ebenfalls vorgesehen, das digitale Angebot divomath auf
die Sekundarstufe I auszuweiten. Auch hier sollen weitere
wirksame Unterrichtsbausteine für den gesamten Bereich
der Sekundarstufe I bis einschließlich Klasse 9 zur
Verfügung gestellt werden, um den Erwerb von
Basiskompetenzen in der Sekundarstufe I zu stärken.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite
PIKAS sowie der
Webseite Mathe
inklusiv mit PIKAS.
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„36 Grad und es wird noch heißer“ – Kommen
wir bei den bevorstehenden Hitzewellen in NRW ins
Schwitzen, Minister Laumann?
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Antwort der Landesregierung auf die
Kleine Anfrage 3628 vom 10. April 2024 der Abgeordneten
Rodion Bakum, Alexander Vogt, Christina Weng, René
Schneider, Anja Butschkau, Alexander Baer, Julia
Kahle-Hausmann, Thorsten Klute, Ina Blumenthal und
Lisa-Kristin Kapteinat SPD Drucksache 18/8790
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am Samstag, den 6. April
2024, meldete der Deutsche Wetterdienst „Ungewöhnlich
warmes erstes Aprilwochenende!“1 .
Düsseldorf, Mai 2024 - Mit 30,1 Grad Celcius wurde in
Ohlsbach in Badem-Württemberg der früheste Hitzetag im
April seit Beginn der Wetteraufzeichnungen im Jahre 1881
gemessen.2 Örtlich wurden auch „Dekadenrekorde“ wie z.B.
Köln erreicht, der NRW-Spitzenwert aus Aachen im Jahre
1946 mit 27,0 Grad Celcius wurde lediglich um 0,1 Grad
Celcius in LippstadtBökenförde verpasst.3 Die durch die
menschengemachte Klimakrise verursachte Erderwärmung hat
aktuell unter anderem veränderte Vegetationsperioden,
früheren Pollenflug, Veränderungen der Luftqualität,
Einwanderung neuer Tierarten und (exotischer)
Krankheitserreger und erhöhte Belastungen für die
Gesundheit von Menschen und Tieren zur Folge.
Insbesondere Menschen, die im Freien arbeiten, schwangere
Frauen, ungeborene und neugeborene Kinder, Menschen mit
chronischen Erkrankungen und ältere Menschen sind von
Hitzewellen stark betroffen.
4 1 „Ungewöhnlich
warmes erstes Aprilwochenende!“, online unter
https://www.dwd.de/DE/wetter/thema_des_tages/2024/4/7.html,
abgerufen am 10.04.2024 2 „Neuer deutscher Hitzerekord:
Ohlsbacher Sonne stellt alle in den Schatten“, online
unter
https://www.schwarzwald-aktuell.eu/news/neuer-deutscher-hitzerekord-ohlsbacher-sonne-stellt-alle-inden-schatten/,
abgerufen am 10.04.2024 3
„Jetzt amtlich: Köln
knackt Wetter-Rekord – DWD-Experte: Schon bemerkenswert“,
https://www.express.de/koeln/wetter-am-6-4-2024-koeln-knackt-temperatur-rekord-771721,
abgerufen am 10.04.2024 4 Stellungnahme von Prof. Dr. Dr.
h.c. Andreas Wahner, Forschungszentrum Jülich GmbH,
Klimagerechte Gesundheitsversorgung vom 20.04.2023,
online unter
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMST18-495.pdf,
abgerufen am 10.04.2024
2 Das
Landeszentrum Gesundheit ist für den hitzebezogenen
Gesundheitsschutz zuständig. Mit dem Infoportal „Hitze
und Gesundheit“ (www.hitze.nrw.de) informiert und berät
das Landeszentrum Gesundheit als Leitstelle für den
öffentlichen Gesundheitsdienst und
Landeskoordinierungsstelle für den gesundheitsbezogenen
Hitzeschutz in Nordrhein-Westfalen.5 In einer
Stellungnahme zur Anhörung zur klimagerechten
Gesundheitsversorgung am 26.04.2023 führte das
Landeszentrum Gesundheit aus, dass das
„Beratungsinteresse (ins. zum Themenfeld Hitze und
Gesundheit)“ wahrnehmbar zunimmt.
Das
Landeszentrum Gesundheit wolle dies gemeinsam mit dem
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
intensivieren. Dabei werde unter anderem eine
„übergeordnete Risikokommunikation aufgebaut“, hier
insbesondere zur „langfristigen Vorbereitung auf
Hitzeereignisse“. Das Landeszentrum Gesundheit
unterstütze zudem Kommunen bei der Erarbeitung von
Hitzeaktionsplänen mit „Arbeitshilfen, Praxisbeispielen
(Projekten, Planwerken, Planungsprozessen),
Kooperationsmöglichkeiten, rechtlichen Grundlagen,
Grundsatzdokumenten, Fördermöglichkeiten und
wissenschaftlichen Erkenntnissen“.
Das
Landeszentrum Gesundheit kündigte hierbei „kommunale
Muster-Hitzeaktionspläne“ ab 2024 an.6 Das
Bundesgesundheitsministerium hat mit Datum vom 27. Juli
2023 einen „Hitzeschutzplan für Gesundheit des BMG“7
veröffentlicht. Das Bundesumweltministerium hat bereits
im Mai 2019 Handlungsempfehlungen für Hitzeaktionspläne
veröffentlicht.8 Es ist daher wichtig zu erfahren, wie
die Landesregierung sich und das Land auf die anstehenden
Hitzewellen vorbereitet, denn nicht nur das Elektropopduo
„2raumwohnung“ warnte uns bereits in den Jahren 2007 und
2008 insgesamt 49 Wochen in den deutschen Musikcharts:
„36 Grad und es wird noch heißer…“9 .
Die
Ministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die
Kleine Anfrage 3628 mit Schreiben vom 14. Mai 2024 namens
der Landesregierung im Einvernehmen mit allen übrigen
Mitgliedern der Landesregierung beantwortet. 5 Infoportal
Hitze und Gesundheit (www.hitze.nrw.de), online unter
https://www.lzg.nrw.de/hitze/index.html, abgerufen am
10.04.2024 6 Stellungnahme von Dr. Odile Mekel,
Landeszentrum Gesundheit NRW, klimagerechte
Gesundheitsversorgung vom 18.04.2023, online unter
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMST18-484.pdf,
abgerufen am 10.04.2024 7 „Hitzeschutzplan für
Gesundheit des BMG“, online unter
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/H/Hitzeschutzplan/230727_
BMG_Hitzeschutzplan.pdf, abgerufen am 10.04.2024 8
„Handlungsempfehlungen für die Erstellung von
Hitzeaktionsplänen“, online unter
https://www.bmuv.de/themen/gesundheit/gesundheit-im-klimawandel/handlungsempfehlungen-zu-hitzeaktionsplaenen,
abgerufen am 10.04.2024 9 „2RAUMWOHNUNG - 36grad
(Official Video)“, online unter
https://www.youtube.com/watch?v=wIRyoh5TClI, abgerufen am
10.04.2024
1. Welche
Beratungsleistungen hat das Landeszentrum Gesundheit seit
2018 zum gesundheitsbezogenen Hitzeschutz gegenüber
Kommunen, unteren Gesundheitsbehörden, Gesundheits- und
Pflegeeinrichtungen sowie anderen Institutionen und
Organisationen erbracht? (Bitte nach Datum,
Beratungsleistungen, Thema,
Kommune/Organisation/Institution aufschlüsseln.) Das
Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW)
und dessen Vorläuferinstitution (LIGA.NRW) berät seit
2008 die Landesregierung, Kommunen, untere
Gesundheitsbehörden sowie weitere Institutionen zum Thema
Klimawandel, Hitze und Gesundheit. Zunächst bezog sich
die Beratung vornehmlich auf einzelne, bedarfsorientierte
Gespräche sowie die Pflege des Informationsportals Hitze
und Gesundheit (www.hitze.nrw.de).
Ab dem
Jahr 2018 wurde das Thema zudem in einer vom LZG.NRW
initiierten Arbeitsgruppe mit dem kommunalen Öffentlichen
Gesundheitsdienst (ÖGD) zu Fragen der
gesundheitsorientierten Planung in mehreren Sitzungen
partizipativ aufgegriffen und im Jahr 2020 in einer
Qualifizierungsveranstaltung vertieft. Zudem wurde das
Thema in einzelnen Kommunen und kommunalen Verbünden
systematisch angegangen. Seit April 2023 unterstützt und
berät die Fachgruppe Klima und Gesundheit des LZG.NRW
verstärkt in ihrer Funktion als
Landeskoordinierungsstelle für den gesundheitsbezogenen
Hitzeschutz die Kommunen und unteren Gesundheitsbehörden
zum gesundheitsbezogenen Hitzeschutz.
Die
Beratung und Unterstützung der Kommunen und
Gesundheitsbehörden durch das LZG.NRW ist divers. Sie
beinhaltet sowohl die Entwicklung von Arbeitshilfen für
einrichtungsbezogenen Hitzeschutz sowie kommunale
Hitzeaktionsplanungen, Informationsveranstaltungen,
Mitwirkung an Qualifizierungsangeboten, Impulsvorträge in
verschiedenen kommunalen politischen Gremien und
Netzwerken als auch bilaterale Beratungsgespräche mit
einzelnen Kommunen oder auch die längerfristige
Prozessbegleitung bei der Erstellung von
Hitzeaktionsplänen. Eine Übersicht der konkreten
Beratungsleistungen befindet sich in Anlage 1.
2. Wie oft hat das Landeszentrum
Gesundheit seit 2018 untere Gesundheitsbehörden bei
bevorstehenden Hitzewellen benachrichtigt? (Bitte nach
Datum, untere Gesundheitsbehörde, Datum, Warnstufe,
Maßnahmen aufschlüsseln.) Die Verwaltungsvereinbarung
über die Zusammenarbeit zwischen dem Deutschen
Wetterdienst – Abteilung Medizin-Meteorologie und dem
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des
Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) besteht seit dem Jahr
2006.
Sie besagt, dass die Abteilung
Medizin-Meteorologie des Deutschen Wetterdienstes (DWD)
bei erwarteter Hitzebelastung dem MAGS, dem heutigen
LZG.NRW sowie dem vom LZG.NRW genannten Adressatenkreis
Hitzewarnungen bei erwarteter Hitzebelastung übermittelt.
Der Adressatenkreis besteht aus den 53 unteren
Gesundheitsbehörden/Gesundheitsämtern der Kreise und
kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen. Die Warnungen
des Deutschen Wetterdienstes werden daher nicht vom
LZG.NRW an die unteren Gesundheitsbehörden weitergegeben.
Die Übermittlung der Hitzewarnungen erfolgt vielmehr
durch den DWD.
3. Welche
kreisfreien Städte und Kreise haben nach aktuellem Stand
einen geplanten, erstellten, abgeschlossenen oder in der
Umsetzung befindlichen Hitzeaktionsplan? (Bitte nach
Stadt/Kreis, Status des Hitzeaktionsplans aufschlüsseln.)
Mit Stand 19. April 2024 haben in Nordrhein-Westfalen die
in der Anlage 2 aufgeführten Kreise und kreisfreien
Städte einen geplanten, erstellten, abgeschlossenen oder
in der Umsetzung befindlichen Hitzeaktionsplan.
4. Welche Kommunen,
Institutionen oder Organisationen haben Fördermittel in
welcher Höhe von der Landesregierung – beispielsweise aus
dem „Förderprogramm zur Klimawandelvorsorge“ oder „Coole
Schul- und Kitahöfe“ – seit 2018 für Hitzeaktionspläne,
einrichtungsbezogenen Hitzeschutz, Hitzeschutz an Schulen
und Kitas bzw. sonstigen Hitzeschutz erhalten? (Bitte
nach Kommune, Organisation, Fördermittelhöhe,
Förderprogramm, Förderzweck, Förderzeitraum, Status der
Förderung aufschlüsseln.)
In den Jahren 2020
bis 2023 hat das Umweltministerium drei Förderprogramme
mit einem Gesamtvolumen von 48,2 Mio. Euro aufgesetzt,
die dazu dienten, die Umsetzung von
Klimaanpassungsmaßnahmen auf kommunaler Ebene
voranzutreiben. Gefördert wurden hauptsächlich investive
Maßnahmen, die der Stärkung der Klimaresilienz dienen. Es
handelt sich im Detail um das Sonderprogramm
„Klimaresilienz in Kommunen“ (Laufzeit 10. Oktober 2020
bis 31. August 2022) mit einem Fördervolumen von 13 Mio.
Euro, das Förderprogramm „Klimaresilienz auf kommunaler
und regionaler Ebene - REACT-EU“ (Laufzeit 30. August
2021 bis 30. Juni 2023) mit 20 Mio. Euro und das
Förderprogramm „Klimawandelvorsorge in Kommunen“
(Laufzeit 5. August 2022 bis 29. Februar 2024) mit 15,2
Mio. Euro.
Die Förderprogramme enthielten
jeweils die drei Bausteine „Dach- und Fassadenbegrünung“,
„‘Coole‘ öffentliche Räume“ und „‘Coole‘
(klimaresiliente) Schul- und Kitahöfe“. Das
Förderprogramm „Klimawandelvorsorge in Kommunen“ enthielt
zusätzlich den Baustein „Hitzeaktionspläne als
Modellprojekte“. In der Anlage 3 befindet sich eine
Auflistung, welche Kommunen, Kreise und sonstige
Antragstellende Fördermittel von der Landesregierung für
Hitzeaktionspläne, Hitzeschutz an Schulen und Kitas bzw.
sonstigen Hitzeschutz (bspw. für Begrünungsmaßnahmen und
weitere Maßnahmen zur Schaffung von Verdunstungskühle)
erhalten bzw. erhalten haben.
Das
Förderprogramm „Klimaresilienz auf kommunaler und
regionaler Ebene - REACT-EU“ findet sich in der
Auflistung nicht wieder, da es sich hierbei
ausschließlich um EU-Mittel handelte. Im Rahmen des
EFRE-Aufrufs „Regio.NRW“ erhält die Emschergenossenschaft
(Serviceorganisation der Zukunftsinitiative Klima.Werk)
knapp 1,5 Mio. Euro zur Durchführung des Projekts
„HAP.regio“. Im HAP.regio erarbeiten 16 Emscherkommunen
und der Kreis Recklinghausen zwischen 2024 und 2027
gemeinsam abgestimmte akute/kurz-, mittel- und
langfristige Maßnahmen zur Reduktion von Hitze bzw. den
Umgang mit ihr.
Im Bereich der
Stadtentwicklung fördert das Land Nordrhein-Westfalen im
Rahmen des BundLänderprogramms Städtebauförderung in
Städten und Gemeinden in förmlich festgelegten
Stadterneuerungsgebieten u. a. Maßnahmen des
Klimaschutzes und der Klimaanpassung, die auch der
Hitzeprävention dienen. Mit der Städtebauförderrichtlinie
2023 wurden die genannten Themen stärker in die einzelnen
Fördergegenstände integriert. Da das Thema
Hitzeprävention als integrierter Bestandteil der
Förderung zu betrachten ist, ist eine Aufschlüsselung
nach Kommune, Organisation, Fördermittelhöhe,
Förderprogramm, Förderzweck, Förderzeitraum, Status der
Förderung der Fördermittelhöhe nicht möglich.
5. Wie viele Behandlungsfälle,
Arbeitsunfähigkeitstage und Todesfälle waren aufgrund von
hitzebedingten Gesundheitsstörungen wie Hitzschlag,
Hitzekollaps, - erschöpfung, hitzebedingten
Muskelkrämpfen und Flüssigkeitsmangelerscheinungen in
Nordrhein-Westfalen und Deutschland seit 2018
festzustellen? (Bitte nach Fällen, AU-Tagen, Todesfällen,
Ursachen, Kommunen bzw. Regionen, Altersgruppen,
Geschlecht aufschlüsseln.) Für die Datenauswertung zur
hitzebedingten Morbidität und Mortalität in der Anlage 4
wurde die ICD-Diagnose T67 „Schäden durch Hitze und
Sonnenlicht“ verwendet.
Diese Diagnose
umfasst Gesundheitsstörungen durch Hitzschlag und
Sonnenstich, Hitzesynkope (Hitzekollaps), Hitzekrampf,
Hitzeerschöpfung (z. B. durch Wasser- oder Salzverlust),
passagere Hitzeermüdung, Hitzeödem und sonstige oder
nicht näher bezeichnete Schäden durch Hitze und
Sonnenlicht. Differenziertere Daten zu den Ursachen von
hitzebedingten Gesundheitsstörungen liegen nicht vor. Die
Tabellen in Anlage 4 enthalten zudem Krankenhausfälle aus
der Krankenhausstatistik, ambulante Fälle aus der
Statistik der ambulanten Behandlungsdiagnosen der
Kassenärztlichen Vereinigungen Nordrhein und
Westfalen-Lippe, Arbeitsunfähigkeitstage je 100.000
Versicherte aus den AU-Leistungsdaten des BKK
Dachverbands e.V. sowie Todesfälle aus der
Todesursachenstatistik.
Nur für die
Krankenhausfälle und die Todesfälle liegen
Vergleichsdaten für Deutschland vor. Die AU-Daten liegen
nicht auf regionaler Ebene vor und beziehen sich nur auf
Versicherte zwischen 15 und 64 Jahren. Daher entfällt
hier auch die Unterteilung nach Alter. Wegen der geringen
Fallzahlen in der Todesursachenstatistik und daraus
resultierenden Geheimhaltungsregelungen sowie
Zufallsschwankungen ist eine interpretierbare regionale
Auswertung der Todesfälle aufgrund von hitzebedingten
Gesundheitsstörungen nicht möglich.
In der
Todesursachen-Statistik des Statistischen Bundesamtes
können Schäden durch Hitze und Sonnenlicht,
beispielsweise ein Hitzeschlag, als Todesursache
angegeben werden (vgl. Sterbefälle ICD10: T67 in Anlage
4). Allerdings führt die Hitzeeinwirkung nur
vergleichsweise selten unmittelbar zum Tod. In den
meisten Fällen ist es eine Kombination aus
Hitzeexposition und bereits bestehenden Vorerkrankungen
(u. a. Herz-Kreislauferkrankungen), die zum Tod führt.
Daher wird Hitze auf dem Totenschein normalerweise nicht
als die zugrunde liegende Todesursache angegeben.
Für Angaben zur hitzebedingten Mortalität werden
daher in der Regel statistische Methoden angewendet, um
das Ausmaß abzuschätzen. Im Klimafolgen- und
Anpassungsmonitoring (KFAM) NRW des LANUV liegen
Informationen zur Abschätzung von hitzebedingten
Todesfällen vor (Indikator 9.5). Die im KFAM angewandte
statistische Methode wurde vom Robert Koch-Institut (RKI)
entwickelt10, 11, welches auch die Daten berechnet und
bereitstellt.
Die Anzahl der hitzebedingten
Todesfälle wird mit Hilfe eines mathematischen Modells
als Differenz der wöchentlichen Sterblichkeit mit und
ohne Hitze berechnet. Die Sterblichkeit mit Hitze bildet
dabei die beobachtete Sterblichkeit – basierend auf Daten
des statistischen Bundesamtes – nach, während die
hypothetische Sterblichkeit ohne Hitze die Sterblichkeit
in einem Szenario abbildet, in dem die
Wochenmitteltemperatur 20 °C 10 An der Heiden, Matthias;
Muthers, Stefan; Niemann, Hildegard; Buchholz, Udo;
Grabenrich, Linus; Matzarakis, Andreas (2020):
Heat-Related Mortality.
In: Deutsches
Ärzteblatt International 117 (37), S. 603-609. DOI:
10.3238/Arztebl.2020.0603. 11 Winklmayr, C.; Muthers, S.;
Niemann, H.; Mücke, H. G.; an der Heiden, M. (2022):
Heat-related mortality in Germany from 1992 to 2021. In:
Deutsches Ärzteblatt International 119 (26), S. 451-457.
DOI: 10.3238/arztebl.m2022.0202.
Daraus ergeben sich folgende Werte für
die hitzebedingte Sterblichkeit in Nordrhein-Westfalen:
Jahr Untere Prädiktionsgrenze Obere Prädiktionsgrenze
Hitzebedingte Todesfälle (Erwartungswert) 2018 600 3300
1900 2019 600 3100 1800 2020 -400 2400 1000 2021 -1100
1700 300 2022 -300 2200 900 Die Daten liegen momentan bis
zum Jahr 2022 vor. Das KFAM wird regelmäßig aktualisiert
und fortgeschrieben.
Weitere Informationen
sowie Berechnungen zur hitzebedingten Mortalität in
Deutschland sind auf der Seite des RKI „Gesundheitliche
Auswirkungen von Hitze“ abrufbar
(https://www.rki.de/DE/Content/GesundAZ/H/Hitzefolgekrankheiten/Hitzefolgekrankheiten_node.html).
12 RKI - Robert Koch-Institut (Hrsg.) (2022):
Epidemiologischen Bulletin 42: Hitzebedingte Mortalität
in Deutschland 2022.
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2022/42/Art_01.html?nn=13282292.
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Altschulden: Lösung statt Schweigen, Gesetz statt
Eckpunkte
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NRW/Duisburg, 24. April 2024 - Das
Bundesfinanzministerium hat zum wiederholten Mal die
Bedingungen für eine Altschuldenlösung vorgelegt,
Nordrhein-Westfalen reagiert darauf bisher als einziges
Bundesland nicht. Deshalb fordert die Stadt Duisburg
zusammen mit dem Aktionsbündnis „Für die Würde unserer
Städte“, dass nun beide einen großen Schritt machen. Als
Sprecher des Aktionsbündnisses sieht Stadtdirektor Martin
Murrack die finanzschwachen Kommunen in Deutschland nun
an einem Punkt, an dem sie nie sein wollten: der Punkt,
an dem die Schulden wieder wachsen.
In den
vergangenen Jahren haben Städte wie zum Beispiel Duisburg
Personal abgebaut, wichtige Investitionen in ihre Straßen
und Gebäude aufgeschoben sowie freiwillige Leistungen
gekürzt, um Schulden zu reduzieren. Mit diesen großen
Anstrengungen senkten sie ihre Kreditlast um rund 20
Milliarden Euro. Durch Zinssteigerungen und
Kostenexplosion verschlechtern sich die Bedingungen nun
aber so, dass die Schuldenkurve wieder nach oben deutet.
Die Kommunen stecken in einer Finanzkrise. Ein
Gesamtdefizit von rund sieben Milliarden Euro in den
Haushalten 2023 zeigt dies überdeutlich.
Auf
Bundesebene ist eine vorsichtige Reaktion auf diese Lage
zu spüren: Der Finanzausschuss des Bundestags treibt das
Thema mit Erklärungen und Anfragen voran. Das zuständige
Ministerium kündigte eine Fachtagung zu Kommunalfinanzen
für den 5. Juli an und legte Mitte April noch einmal
seine Eckpunkte für eine Altschuldenlösung unverändert
vor. Es bestätigte damit offiziell, zu seinem Angebot zu
stehen. Nordrhein-Westfalen, das einzige Bundesland ohne
Altschuldenlösung, hat sich dazu bisher nicht verhalten.
Die Landesregierung kannte die Eckpunkte des
Bundesfinanzministeriums bereits im vergangenen Jahr.
Dennoch legte sie eine Lösung ohne substanzielle
finanzielle Beteiligung des Landes vor und scheiterte
damit krachend.
Die Verantwortlichen pflegen
das Narrativ, der Bund sei daran schuld, und lassen
bisher nicht erkennen, dass der für dieses Jahr geplante
neue Vorschlag eine große Veränderung mit sich bringt.
Das Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“, in dem
sich finanzschwache Kommunen aus acht Bundesländern
zusammengeschlossen haben (mehr als 8,7 Millionen
Einwohnerinnen und Einwohner), hat daher bei seiner
Konferenz in Berlin klare Forderungen an beide Ebenen
formuliert: Das bevölkerungsreichste Bundesland muss eine
Altschuldenlösung vorlegen, mit der es die übermäßigen
Liquiditätskredite der Kommunen (mehr als 100 Euro je
Einwohner) komplett übernimmt.
Der Bund wird
anschließend für die Hälfte davon einstehen.
Nordrhein-Westfalen hat also die Chance, seine Kommunen
von Krediten in Höhe von rund zehn Milliarden Euro zu
befreien. Es selbst muss dafür lediglich einen jährlichen
Beitrag von 350 bis 500 Millionen Euro einplanen – das
ist die Größenordnung, die es vom Stärkungspakt NRW
kennt. Dies ist für die Millionen Betroffenen in
Nordrhein-Westfalen dringend erforderlich – und auch
darüber hinaus: Andere Bundesländer mit finanzschwachen
Kommunen haben bereits Altschuldenlösungen gefunden.
Diese entfalten ihre volle Wirkung aber nur, wenn es auch
den Bundesanteil gibt. Diesen blockiert NRW mit seinem
Verhalten bisher und sollte auch aus Solidarität mit
Hessen, Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern,
Niedersachsen, Brandenburg und dem Saarland endlich den
richtigen Weg einschlagen.
Da die Eckpunkte
hinlänglich bekannt sind, muss das
Bundesfinanzministerium nun einen Gesetzesentwurf
einbringen. Die Lösung wird eine Zwei-Drittel-Mehrheit im
Bundestag und im Bundesrat brauchen. Deshalb muss der
Gesetzgebungsprozess nun beginnen, damit die
AltschuldenÜbernahme im Bundeshaushalt 2025 erfolgen
kann. An den Altschuldenlösungen des Bundes und des
Landes NRW werden sich die finanzschwachen Kommunen
selbstverständlich beteiligen. Und sie werden sich ebenso
selbstverständlich mit voller Kraft dafür einsetzen, dass
keine neuen Schulden entstehen.
Dafür braucht
es dann weitere Schritte: eine angemessene
Finanzausstattung der Städte und Kreise sowie eine Reform
der Förderpolitik. Die Mittel müssen einfach und
unbürokratisch abrufbar sein und nach Bedürftigkeit
verteilt werden. Bisher landet Fördergeld vor allem bei
wohlhabenden Städten und nicht bei denen, die mitten in
der kommunalen Finanzkrise stecken.
Hintergrund-Informationen: Im Aktionsbündnis „Für die
Würde unserer Städte“ haben sich 70 Kommunen aus acht
Bundesländern zusammengeschlossen, in denen rund 8,7
Millionen Menschen leben.
Mitglieder des
Aktionsbündnisses sind Bacharach, Bad Schmiedeberg,
Bischofsheim, Bochum, Bottrop, Castrop-Rauxel, Cottbus,
Cuxhaven, Landkreis Cuxhaven, Dietzenbach, Dinslaken,
Dorsten, Dortmund, Duisburg, Ennepe-Ruhr-Kreis, Essen,
Frankenthal, Geestland, Gelsenkirchen,
Ginsheim-Gustavsburg, Gladbeck, Hagen, Hamm, Hattingen,
Herne, Herten, Kaiserslautern, Koblenz, Krefeld,
Lahnstein, Leverkusen, Löhne, Ludwigshafen, Lünen, Mainz,
Mayen, Mettmann, Moers, Mönchengladbach,
Mörfelden-Walldorf, Mülheim an der Ruhr, Neustadt an der
Weinstraße, Neuwied, Oberhausen, Obertshausen,
Oer-Erkenschwick, Offenbach, Pirmasens, Recklinghausen,
Kreis Recklinghausen, Remscheid, Saarbrücken, Salzgitter,
Schwerin, Schwerte, Solingen, Trier, Kreis Unna, Voerde,
Völklingen, Waldbröl, Waltrop, Werne, Wesel, Kreis Wesel,
Witten, Worms, Wülfrath, Wuppertal und Zweibrücken.
„Für die Würde unserer Städte” hat neun
Sprecherinnen und Sprecher: Dr. Rico Badenschier,
Oberbürgermeister der Stadt Schwerin, Dirk Glaser,
Bürgermeister der Stadt Hattingen, Burkhard Mast-Weisz,
Oberbürgermeister der Stadt Remscheid, Prof. Dr. Uwe
Schneidewind, Oberbürgermeister der Stadt Wuppertal,
Markus Zwick, Oberbürgermeister der Stadt Pirmasens,
Barbara Meyer, 1. Bürgermeisterin und Kämmerin der Stadt
Saarbrücken, Andrea Pospich, Kreisrätin des Landkreis
Cuxhaven, Christoph Gerbersmann, Erster Beigeordneter und
Stadtkämmerer der Stadt Hagen und Martin Murrack,
Stadtdirektor und Stadtkämmerer der Stadt Duisburg.
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Ministerin Feller: Bewerbungen fürs Referendariat nun
deutlich vereinfacht
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Düsseldorf, 22. April 2024 - Ein neues
Portal ermöglicht komplett digitale Bewerbungen für den
Vorbereitungsdienst an einem Zentrum für schulpraktische
Lehrerausbildung. Lea Heilig und Yannik Rehr wollen
Lehrkräfte an Grundschulen werden, sie in Rheine, er in
Arnsberg. Ihren Universitätsabschluss haben die junge Frau
aus Münster und der junge Mann aus der Nähe von Hamm bald in
der Tasche, nun haben sie sich für den nächsten
Vorbereitungsdienst für ein Lehramt beworben, der am 1.
November beginnen wird.
Über das neue
Bewerberportal, welches das Schulministerium vor wenigen
Tagen gestartet hat, habe das problemlos funktioniert,
erzählen beide. „Ich konnte meine Daten nach einer guten
Erklärung auf der Website schnell und direkt eingeben,
Dokumente hochladen und meinen Lebenslauf mit Unterschrift
bequem nachreichen“, berichtet Lea Heilig, die Mathe, Deutsch
und Sport unterrichten wird. „Alles ist übersichtlich
dargestellt, die Vorgänge ließen sich reibungslos erledigen“,
sagt Yannik Rehr, der Mathe, Deutsch und Musik lehren wird.
Die beiden zählen zu den zukünftigen
Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern, die sich
erstmals komplett digital über das neue Webangebot für ein
Referendariat bewerben können. „Sevon 2.0“, erreichbar unter
www.sevon.nrw.de, ist
nach gesetzlichen Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes (OZG)
erstellt worden und bietet im Vergleich zum bisherigen
Bewerbungsportal deutliche Verbesserungen. So lassen sich
persönliche Bewerbungsunterlagen wie Zeugnisse oder
Lebensläufe per Internet zusammen mit dem Antrag an die
einstellende Bezirksregierung übermitteln.
Während der gesamten Bewerbungsphase, die am 23. Mai 2024
endet, können einzelne Bewerbungsunterlagen zudem zu jeder
Zeit online nachgereicht werden, um die notwendigen
persönlichen Nachweise für die Einstellung zu komplettieren.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirksregierungen
können die Zulässigkeit der Bewerbungen unmittelbar an ihren
Bildschirmen prüfen.
„Das Verfahren wird für alle
Beteiligten deutlich erleichtert“, betont Schulministerin
Dorothee Feller, „das ist gut für die zukünftigen Lehrerinnen
und Lehrer, und es ist gut für das Land, denn wir brauchen
jede einzelne Bewerberin und jeden einzelnen Bewerber und
müssen ihnen schon beim Berufseinstieg moderne Bedingungen
aufzeigen.“
Um die Bewerberinnen und Bewerber auf
das Bewerbungsverfahren und den Vorbereitungsdienst
vorzubereiten, bieten einige Universitäten, an denen
Lehrkräfte ausgebildet werden, in den kommenden Wochen
Informationsveranstaltungen an, die von den Zentren für
Lehrerbildung (ZfL) gestaltet werden.
Schulministerin Feller ermutigt alle Menschen, die sich für
ein Lehramtsstudium oder danach für ein Referendariat
entscheiden, diesen Weg mit Freude weiterzugehen: „Es ist ein
tolles Ziel, Lehrkraft in Nordrhein-Westfalen zu werden, da
nach der Ausbildung ein spannender Beruf wartet, in dem für
Kinder und Jugendliche und damit für unsere Gesellschaft ganz
viel bewirkt werden kann. Lehrkräfte übernehmen in dem Leben
unserer Kinder eine wichtige Rolle, oftmals sind sie prägend
für den weiteren Lebensweg.“
Warum es sich allen
Herausforderungen zum Trotz lohnt, diesen wichtigen Beruf zu
ergreifen, zeigt auch die
Werbekampagne für Lehrkräfte, die kürzlich gestartet
worden ist. Darin erklärt beispielsweise
Grundschulreferendar Bruno, was ihn an der Tätigkeit als
Lehrer begeistert. Hintergrund Für die Ausbildung stehen
landesweit 33 Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung
mit 106 lehramtsbezogenen Seminaren zur Verfügung.
Je nach Einstellungstermin (jeweils zum 1. Mai und 1.
November) werden zwischen 3.000 und 4.000
Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter in den
Vorbereitungsdienst eingestellt. Dabei wünschen sich viele
angehende Lehrkräfte, ihren Vorbereitungsdienst in bestimmten
Regionen absolvieren zu können. Um diesen Wünschen
nachzukommen, haben die Bewerberinnen und Bewerber die
Möglichkeit, bis zu vier Ortswünsche anzugeben, an denen sie
ausgebildet werden möchten. Einen Platz im
Vorbereitungsdienst erhalten alle, die alle Unterlagen in der
gesetzten Frist einreichen.
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Deutschlandticket,
Infrastruktur-Investitionen, Klimaschutz und Radverkehr im
Mittelpunkt - Militärische Mobilität
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Frühjahrssitzung von Bund und
Ländern tagte in Münster Münster/Duisburg, 18.
April 2024 - Die Bundesländer sehen das Deutschlandticket
knapp ein Jahr nach der Einführung als großen Erfolg und
drängen weiter auf eine nachhaltige und längerfristige
finanzielle Absicherung. Deshalb arbeiten die Länder mit dem
Bund an der dauerhaften Finanzierung des Deutschlandtickets
über das Jahr 2025 hinaus an. Einen entsprechenden Beschluss
haben die Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und
Senatoren auf ihrer Frühjahrssitzung in Münster getroffen.
Für 2024 soll der Einführungspreis von 49 Euro weiterhin
bestehen bleiben, um möglichst viele Kundinnen und Kunden für
das neue Angebot zu gewinnen. Voraussetzung für einen
stabilen Preis ist in diesem Jahr ist, dass der Bund seiner
Verpflichtung nachkommt und die nicht verausgabten
Finanzmittel aus 2023 auf das Jahr 2024 überträgt.
•
„Das Deutschlandticket ist das erfolgreichste Ticket in der
ÖPNV-Geschichte: Monatlich haben im ersten Jahr im
Durchschnitt 11,2 Millionen Menschen ein Deutschlandticket
gehabt - mit steigender Tendenz. Entsprechend wurden im
ersten Jahr insgesamt rund 130 Millionen Tickets abgesetzt“,
sagte Nordrhein-Westfalens Verkehrsminister Oliver Krischer
(Bündnis 90/Die Grünen), der derzeit Vorsitzender der
Verkehrsministerkonferenz ist.
„Das zeigt,
welchen Mehrwert das D-Ticket mit sich bringt. Es ist nicht
nur ein Anreiz, um auf den ÖPNV umzusteigen. Es leistet
dadurch auch einen Beitrag zum Klimaschutz und entlastet die
Pendlerinnen und Pendler um einen Milliarden-Betrag. Das
wirkt sich auch dämpfend auf die Inflation aus. Ich bin daher
mit dem ersten Jahr sehr zufrieden. Aber es gibt auch noch
Hausaufgaben, die anstehen: Die dauerhafte Finanzierung
bleibt weiter ein Thema und die Länder haben sich auf der
Verkehrsministerkonferenz klar dafür ausgesprochen, eine
langfristige Finanzierung umsetzen zu wollen.“
Petra Berg (SPD), Ministerin für Umwelt, Klima, Mobilität,
Agrar und Verbraucherschutz des Saarlandes, sagte zum
Abschluss der Frühjahrssitzung der Verkehrsministerkonferenz:
„Das Deutschlandticket ist eine Erfolgsgeschichte, weil das
Ticket bereits innerhalb des ersten Jahres aus
Gelegenheitskunden des ÖPNV Dauerkunden gemacht hat und die
Fahrgastzahlen steigen. Das Deutschlandticket ist ein
atmendes System und braucht weiterhin Rahmenbedingungen, die
ihm dauerhaft zum Erfolg verhelfen. Die Menschen brauchen
Verlässlichkeit, Planungssicherheit und Vertrauen in das
Deutschlandticket. Die Preisstabilität für 2024 war ein
erster Schritt. Ein weiterer essentieller ist, dass der Bund
sein Versprechen hält und die Überjährigkeit der
bereitgestellten Mittel ermöglicht und das
Regionalisierungsgesetz entsprechend ändert."
Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter (CSU) betont:
„Ein Jahr nach seiner Einführung ist das Deutschlandticket
noch nicht das Erfolgsmodell für ganz Deutschland, als das es
gerne hingestellt wird. Vor allem im ländlichen Raum hätte
den Menschen eine Investition in verbesserte Infrastruktur
und ein zuverlässiges Angebot mehr gebracht als ein günstiges
Ticket. Da das Ticket aber nun eingeführt ist, sollten wir am
einfachen Zugang zum öffentlichen Nahverkehr festhalten.
Dafür ist aber maßgeblich, dass der Bund endlich die
zugesagten Restmittel aus dem vergangenen Jahr überträgt. Nur
so können wir den aktuellen Preis von 49 Euro für den Rest
des Jahres gewährleisten.“
•
Auf ihrer Frühjahrssitzung verständigten sich die für den
Verkehrsbereich zuständigen Ministerinnen und Minister,
Senatorinnen und Senatoren der Länder auf einen Fahrplan für
einen Ticketpreis im nächsten Jahr. Auf der Grundlage der
Entwicklung und der Prognosen zu den Verkaufszahlen, der
Kostenentwicklung und somit des Zuschussbedarfs wird die
Verkehrsministerkonferenz rechtzeitig in der zweiten
Jahreshälfte 2024 einen Ticketpreis für das Jahr 2025
festlegen.
Gleichzeitig stellte die
Fachministerkonferenz fest, dass ohne eine Klärung von Seiten
des Bundes zu einer dauerhaften Finanzierung des
Deutschlandtickets über das Jahr 2025 hinaus, aktuell eine
Klärung der Regeln zur weiteren Preisentwicklung über das
Jahr 2025 hinaus nicht möglich ist. Länder unterstützen Idee
eines Infrastrukturfonds Ein weiteres dominierendes Thema
auf der Frühjahrssitzung der Verkehrsministerkonferenz war
die Gesamtfinanzierung der Verkehrsinfrastruktur und des
Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV).
•
Nach einer Studie des Bundesministerium für Digitales und
Verkehr (BMDV) ist für den ÖPNV allein bis 2031 ein
Finanzbedarf für den Ausbau und die Modernisierung von rund
40 Milliarden Euro notwendig. Dies sei aber nach den
Beratungen der Verkehrsministerkonferenz nur eine Untergrenze
der notwendigen Mittel. Hinzu kommen noch weitere notwendige
Erhaltungsinvestitionen in die Straßen-, Brücken und
Wasserstraßeninfrastruktur.
•
Die Verkehrsministerkonferenz begrüßt daher den Vorstoß von
Bundesverkehrsminister Volker Wissing für einen
Infrastrukturfonds, um damit die Verkehrsinfrastruktur zu
erhalten, zu modernisieren und zukunftsfit zu machen.
„Wir stehen beim Erhalt unserer Infrastruktur vor
einer gewaltigen Herausforderung. Jahrzehntelang wurde zu
wenig investiert – und das rächt sich jetzt. Wir
zahlen jetzt die Zeche für eine verfehlte
Infrastrukturpolitik der Vergangenheit. Das sehen wir an der
Vielzahl von Brückensperrungen, an einer überalternden
Schieneninfrastruktur und an der unzureichend modernisierten
Wasserstraßen-Infrastruktur. Wenn wir nicht gegensteuern,
schaden wir dem Standort Deutschland. Die
Verkehrsministerkonferenz unterstützt daher den Vorschlag von
Bundesminister Volker Wissing für einen milliardenschweren
Infrastrukturfonds“, sagte Minister Oliver Krischer.
•
„Ich kann nur davor warnen, die Fehler der Vergangenheit zu
wiederholen. Für das neoliberale Sparedikt der schwarzen Null
zahlen wir heute einen doppelten Preis. Daher müssen wir uns
auch über die Schuldenbremse unterhalten. Es bringt nichts,
unseren Kindern und Enkelkindern eine marode Infrastruktur zu
hinterlassen. Hier müssen wir gegensteuern und wir erwarten
zeitnah von Bundesminister Wissing den Konzeptentwurf für den
Infrastrukturfonds.“
Minister Bernreiter
ergänzt: „Mehr Geld für die Infrastruktur ist zweifelsohne
eine Forderung, hinter der wir uns alle versammeln können.
Wichtig ist dabei, dass sich der Bund nicht aus der
Verantwortung stiehlt und über Umwege die Länder zur Kasse
gebeten werden. Die Forderung an den Bund ist klar: Wir
brauchen mehr Investitionen und eine zuverlässige
Finanzierung für Straße und Schiene!“
Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann (Bündnis
90/Die Grünen): „Es sind gigantische Investitionen, die zum
Erhalt bzw. Modernisierung der Verkehrsinfrastruktur nötig
sind. Dafür braucht es langfristige und aufwachsende Mittel
über die Jährlichkeit hinaus. Deshalb ist ein
Infrastrukturfonds dringend nötig.“
•
Vor diesem Hintergrund haben die Länder vor Auswirkungen auf
die Umsetzung von Neu- und Ausbauprojekten bei der
Schieneninfrastruktur gewarnt. Die Verkehrsministerkonferenz
sieht die klimapolitischen und verkehrspolitischen Ziele von
Bund und Ländern zur Stärkung der Schiene vor dem Hintergrund
weiterer Kürzungen im Bundeshaushalt in Gefahr.
•
Ausweichrouten: Länder fordern Gesetzesänderung Minister
Krischer begrüßte darüber hinaus einen weiteren Beschluss der
Verkehrsministerkonferenz, der sich mit dem Schutz vor
Autobahnumleitungs- und –ausweichverkehren beschäftigt. Durch
die immer häufigeren Sperrungen von Brücken und Autobahnen
kommt es zu erheblichen Belastungen durch Umleitungs- und
Ausweichverkehren im nachgeordneten Straßennetz. Dies führt
nicht nur zu einer deutlichen Abnutzung der bestehenden
Infrastruktur, sondern auch zu erheblichen Belastungen der
Menschen durch Lärm und Abgasen.
•
„Wir erleben es gerade auch in Nordrhein-Westfalen, dass
sich durch die massiven Sperrungen von Autobahnen der Verkehr
auf Ausweichrouten durch Wohngebiete oder nicht dafür
vorgesehene Ausweichsstraßen durchmogelt“, sagte Minister
Krischer. „Mit Blick auf die Lenkung der Ausweichverkehre
zeigt sich aber, dass wirksame Abhilfemaßnahmen zum Schutz
der Anwohnerschaft oftmals nicht mit geltendem
Straßenverkehrsrecht in Einklang gebracht werden kann. Daher
müssen wir hier die rechtlcihen Rahmenbedingungen ändern. Ich
bin dankbar, dass die Verkehrsministerkonferenz die Forderung
Nordrhein-Westfalens nach einer Anpassung des
Straßenverkehrsreht beschlossen hat. Nur so können wir
Sperrungen von Strecken für den Durchgangsverkehr und hier
insbesondere von Lkw deutlich vereinfacht umsetzen, um die
Verkehrsbelastung auf Umleitungsstrecken zu reduzieren und
Schäden im nachgeordneten Straßennetz zu vermeiden. Eine
verbindliche Verkehrslenkung sollte dabei bereits auf der
Autobahn erfolgen.“
•
Weitere Beschlüsse der Verkehrsministerkonferenz in
Münster: Mobilität und Klimaschutz Die
Verkehrsministerkonferenz sieht das klimapolitische Ziel der
Bundesregierung von 15 Mio. vollelektrischen PKW in
Deutschland bis 2030 als voraussichtlich nicht mehr
erreichbar. Deshalb fordern die Länder den Bund auf,
zusätzliche Instrumente einzuführen, um die Zielzahlen bei
der Flottenumstellung zu erreichen. Darüber hinaus wird der
Bund um Vorschläge gebeten, durch die die klimapolitischen
Ziele im Bereich der Antriebswende bis 2030 erreicht werden
sollen.
•
Radverkehr Die Länder haben sich für eine Stärkung des
Radverkehrs und seiner finanziellen Unterstützung
ausgesprochen. In einem 14 Punkte umfassenden Beschluss
bedauerten die Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen
und Senatoren unter anderem, dass der Bund der Forderung
vergangener Beschlüsse der Verkehrsministerkonferenz nach
einer deutlichen Erhöhung der Bundesmittel zur Finanzierung
der investiven Radverkehrsförderung auf 1 Mrd. Euro jährlich
bis 2030 nicht entsprochen hat.
•
Die Verkehrsministerkonferenz bittet den Bund, dass die
Radverkehrsförderung des Bundes im Bundeshaushalt für das
Jahr 2025 zunächst mindestens wieder das Niveau des Jahres
2022 erreicht und im Anschluss zunehmend gestärkt wird.
Darüber hinaus hat die Verkehrsministerkonferenz den Bund
aufgefordert, das Straßenverkehrsgesetz um eine
Innovationsklausel zu erweitern, um die Erprobung
zusätzlicher fahrradfreundlicher Maßnahmen vor Ort zu
ermöglichen.
•
Mobilfunk in Zügen Ein attraktiver Bahnverkehr muss
auch einen qualitativ hochwertigen Mobilfunk ermöglichen. Die
Verkehrsministerkonferenz begrüßt die bisherigen Erfolge beim
Ausbau des Mobilfunkempfangs entlang der Schienenwege, da ein
attraktiver Bahnverkehr auch einen qualitativ hochwertigen
Mobilfunk erfordert. Die Verkehrsministerkonferenz bittet den
Bund darum, die flächendeckende Netzabdeckung weiterhin
konsequent auch für Strecken im ländlichen Raum umzusetzen.
Gleichzeit fordern die Länder den Bund auf, dass die
Umrüstung von Fahrzeugen des Nahverkehrs im Rahmen der
Digitalisierungsförderung des Bundes zu berücksichtigen ist.
•
Fahrschülerausbildung Die Länder drängen auf eine
schnelle Optimierung der Fahrschülerausbildung durch den
Bund. Bereits auf ihrer Sitzung im März 2023 hatten die
Länder Eckpunkte für eine Novellierung der
Fahrschülerausbildung geeinigt. Diese umfassten unter anderem
Einsatzmöglichkeiten von Fahrsimulatoren in der Ausbildung
von Fahrschülerinnen und Fahrschülern sowie den Einsatz von
synchronem E-Learning. Die Länder erwarten noch in diesem
Jahr einen entsprechenden Referentenentwurf des Bundes.
Militärische Mobilität
Angesichts der aktuellen außenpolitischen Lage in Europa
durch den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sind
militärische Transporte der Bundeswehr und der Bündnispartner
im Bundesgebiet sicherzustellen. Die Länder sehen hier die
Notwendigkeit, das Militärstraßengrundnetz zu aktualisieren
und zu digitalisieren. Insbesondere seien Informationen
seitens des Bundes notwendig, denn dort, wo die Transporte
nicht über die Bundesautobahnen möglich sind, kommt es zu
Verlagerungen ins nachgelagerte Straßennetz.
•
Trassenpreisförderung Die Länder kritisierten auf ihrer
Frühjahrssitzung die Kürzungen im Bundeshaushalt bei der
Trassenpreisförderung. Die Einsparungen stünden im klaren
Widerspruch zur angestrebten Verkehrsverlagerung auf die
Schiene. Daher wird der Bund aufgefordert, diese Kürzungen
zurückzunehmen und auf das vorherige Niveau zu erhöhen sowie
eine verlässliche mittel- und langfristige Finanzierung
sicherzustellen.
•
Busförderung Die Verkehrsministerkonferenz hatte bereits
in ihrer Sitzung am 22./23.03.2023 die Bundesregierung
aufgefordert, das Finanzierungsvolumen zur Förderung
alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr deutlich
zu erhöhen. Nehmen die Länder jetzt mit großer Sorge zur
Kenntnis, dass die aktuellen Haushaltsplanungen der
Bundesregierung keine Mittel für die Bewilligung weiterer
Anträge auf Grundlage der Richtlinie zur Förderung
alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr vorsehen.
Hier fordert die Verkehrsministerkonferenz die
Bundesregierung daher auf, die Förderung alternativer
Antriebe von Bussen im Personenverkehr fortzusetzen und
sicherzustellen, dass weiterhin und mit mehr
Planungssicherheit neue Förderanträge bewilligt werden können
•
Verbindliche Prüfung von Gleisanschlüssen Die
Verkehrsministerkonferenz setzt sich dafür ein, dass künftig
beim Bau von aufkommensstarken Industrie- und
Logistikstandorten eine verbindliche Prüfung des Baus einer
Schienenverbindung vorgesehen wird. Dies ist auch eine
zentrale Forderung von Wirtschaftsverbänden und Kommunen.
Hier soll der Bund und die Fachministerkonferenz für
Raumentwicklung entsprechende Maßnahmen umzusetzen.
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Smartphone statt Bürgeramt –
Roll-Out der „elektronischen Wohnsitzanmeldung“ startet in
der Landeshauptstadt
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Düsseldorf, 16.
April 2024 - Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat,
Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes
Nordrhein-Westfalen. "Am heutigen Dienstag, 16. April 2024,
ist mit der Landeshauptstadt Düsseldorf der
Nordrhein-Westfalen-weite Roll-Out der „elektronischen
Wohnsitzanmeldung“ (eWA) gestartet. Die „elektronische
Wohnsitzanmeldung“ ermöglicht die digitale Ummeldung nach
einem Umzug und stellt damit eine bequeme Alternative zur
Wohnsitzanmeldung im Bürgerbüro vor Ort dar. Die
Landeshauptstadt Düsseldorf stellt als erste Kommune in
Nordrhein-Westfalen ab sofort den neuen Online-Dienst zur
Verfügung. Mit Dortmund, Detmold, Hennef, Essen, Bochum, Köln
und Herne befinden sich sieben weitere Pilotkommunen in der
Anbindung. "
„Smartphone statt Bürgeramt: Das
Ummelden geht jetzt auch von der Couch aus. Unsere
Landeshauptstadt Düsseldorf macht den Anfang. Mit dem
Roll-Out der elektronischen Wohnsitzanmeldung wird das
digitale Rathaus weiter ausgebaut. Um allen Bürgerinnen und
Bürgern diesen digitalen Service anbieten zu können, ist es
wichtig, dass sich die Kommunen in Nordrhein-Westfalen dem
Roll-Out anschließen. Landesweit stehen aktuell 1.891
Verwaltungsdienstleistungen den Unternehmen und Bürgerinnen
und Bürgern digital zur Verfügung“, sagt Ina Scharrenbach,
Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung
des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die
„elektronische Wohnsitzanmeldung“ ist Teil der europäischen
Single Digital Gateway-Verordnung: Ziel ist es, bestimmte
Verwaltungsverfahren auf europäischer Ebene vollständig
medienbruchfrei online von allen Bürgerinnen und Bürgern
sowie Unternehmen abrufen zu können. Die Antragsdaten der
Bürgerinnen und Bürger werden im Austauschstandard „XMeld“
übermittelt und medienbruchfrei in die Fachverfahren
übernommen.
Die für die „elektronische
Wohnsitzanmeldung“ anfallenden Betriebskosten werden zu 50
Prozent aus dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und
Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen und zu
weiteren 50 Prozent aus dem Budget der Föderalen
IT-Kooperation (Fitko) finanziert. Für die Kommunen fallen
lediglich einmalige individuelle Anbindungskosten an. Die vom
Land Nordrhein-Westfalen getragenen Betriebskosten für das
Jahr 2024 belaufen sich auf rund 335.000 Euro.
Nach erfolgreich durchgeführten Tests in der Landeshauptstadt
Düsseldorf und der Stadt Dortmund kann der Roll-Out nun
starten: Das Angebot des Amtes für Einwohnerwesen der
Landeshauptstadt Düsseldorf digitalisiert erstmals den
gesamten Ummeldungsprozess Ende-zu-Ende – von der Änderung
der Adressdaten im Melderegister bis hin zur Aktualisierung
des Personalausweises sowie des Reisepasses. Der Dienst steht
zunächst allen volljährigen Personen aus klassischen
"Single-Haushalten" – also Alleinstehenden ohne Kinder – mit
deutschem Personalausweis oder europäischer eID-Karte zur
Verfügung. Sobald die rechtlichen und technischen
Möglichkeiten gegeben sind, wird der Nutzerkreis erweitert.
Dr. Stephan Keller Oberbürgermeister der
Landeshauptstadt Düsseldorf: „Mit der fortschreitenden
Digitalisierung bieten wir einen immer schnelleren und
einfacheren Zugang zu den Leistungen der Stadtverwaltung.
Gepaart mit dem weiteren Glasfaserausbau, der flächendeckend
für schnelles Internet sorgt, stärken wir so einen wichtigen
Standortfaktor für Unternehmen und Privathaushalte und
stellen die Landeshauptstadt weiter zukunftsfähig auf.“
„Nach der erfolgreichen Pilotierung und dem nun
anstehenden Produktivstart können die weiteren Pilotkommunen
Dortmund, Detmold, Hennef, Essen, Bochum, Köln und Herne auf
Wunsch ebenfalls produktiv geschaltet werden. Zeitgleich
bereiten wir eine Informationsveranstaltung für alle Kommunen
in Nordrhein-Westfalen vor, in der wir den Kommunen den
Dienst vorstellen und den Anbindungsprozess erläutern. Auf
Basis der Rückmeldung der Kommunen werden wir dann den Dienst
in mehreren Wellen in 2024 an alle nachnutzungsinteressierten
Kommunen ausrollen. So erreichen wir das gesteckte Ziel des
flächendeckenden Rollouts.“, skizziert Carla Freitag,
Projektleiterin bei der umsetzenden Landestochter d-NRW AöR,
die nächsten Schritte des Rollouts.
Die
„elektronische Wohnsitzanmeldung“ ist ein
länderübergreifendes Digitalisierungsprojekt der
Senatskanzlei Hamburg, das im Rahmen des
Onlinezugangsgesetzes (OZG) gemeinsam mit dem
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) nach dem
"Einer-für-Alle-Prinzip" (EfA) umgesetzt wird Die
„elektronische Wohnsitzanmeldung“ ist unter
www.duesselorf.de/einwohnerangelegenheiten/online-services#c171854
zu erreichen
Hintergrund:
· Für die Nutzung des Online-Dienstes ist die
Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder der
eID-Karte sowie ein behördliches Nutzerkonto (am besten
BundID, alternativ Service-Konto NRW) erforderlich.
· Nach der Authentifizierung mit der AusweisApp
können die Daten aus dem Melderegister abgerufen und
aktualisiert werden. · Wer zur Miete wohnt,
lädt noch die Wohnungsgeberbestätigung hoch und sendet den
Antrag ab. · Nach erfolgreicher Prüfung der
Daten durch die zuständige Meldebehörde steht eine
fälschungssichere digitale Meldebestätigung zum Download zur
Verfügung. · Nun kann die Aktualisierung der
Adressdaten auf dem Chip des Personalausweises ebenfalls
selbstständig über den Online-Dienst und die AusweisApp
vorgenommen werden. · Zum Schluss erfolgt ein
automatisches Anschreiben der Bundesdruckerei mit einem
Adressaufkleber für den Personalausweis und gegebenenfalls
einem Wohnortaufkleber für den Reisepass. Dieser kann nach
Anleitung eigenständig angebracht werden.
Übergangslotsen in NRW: Förderung von Ausbildungschancen
für rund 10.000 Schülerinnen und Schüler - Landesweites
Angebot im Rahmen der Fachkräfteoffensive NRW wird umgesetzt.
Am Dienstag, 16. April 2024, besuchten
Schulministerin Dorothee Feller und Arbeitsminister
Karl-Josef Laumann das Franz-Jürgens-Berufskolleg in
Düsseldorf, um sich über die Umsetzung des gemeinsam
entwickelten Unterstützungsangebots „Übergangslotsen” für
ausbildungsinteressierte junge Menschen zu informieren.
Arbeitsminister Karl-Josef Laumann betonte die
Bedeutung der Fachkräftegewinnung: „Der Fachkräftemangel ist
eine große Herausforderung, bietet jedoch auch jungen
Menschen die Chance, sich auf dem Arbeitsmarkt zu etablieren.
Immer noch finden zu wenige Schülerinnen und Schüler aus dem
Übergangssektor den Weg in eine Berufsausbildung. Wir können
es nicht hinnehmen, dass so viele junge Menschen ohne
berufliche Ausbildung bleiben. Es ist entscheidend,
abgestimmte und zielgerichtete Unterstützungsangebote
bereitzustellen. Die Übergangslotsen werden hier einen
Beitrag leisten, indem sie die jungen Menschen persönlich,
individuell und bedarfsorientiert unterstützen. Sie arbeiten
eng mit den Berufskollegs, den Agenturen für Arbeit und
Jobcentern sowie den Partnern in den Regionen zusammen. Ich
ermutige auch die Betriebe, aktiv auf die Schülerinnen und
Schüler im Übergangssektor zuzugehen und Praktikums- sowie
Ausbildungsplätze anzubieten.“
Schulministerin
Dorothee Feller erklärte: „Die Fachkräftegewinnung ist in
Nordrhein-Westfalen eine große gemeinsame gesellschaftliche
Aufgabe. Hier ist der Schulterschluss zwischen Schulen,
Unternehmen und allen an der beruflichen Ausbildung
Beteiligten gefragt. Wir haben in unseren Berufskollegs eine
Vielzahl von jungen Menschen, die hervorragende Fähigkeiten
mitbringen und unseren Arbeitsmarkt bereichern wollen und
werden – doch dafür benötigen sie Orientierung und Hilfe. Wir
sind sicher, dass die Übergangslotsen mit ihrer individuellen
Begleitung die Potenziale der Schülerinnen und Schüler
fördern und ihren Einstieg in die Unternehmen ebnen werden.”
Seit November 2023 unterstützen Übergangslotsen
in Nordrhein-Westfalen ausbildungsinteressierte Schülerinnen
und Schüler, die sich in Bildungsgängen der
vollzeitschulischen Ausbildungsvorbereitung sowie der
Berufsfachschule 1 und 2 (Übergangssektor) an Berufskollegs
befinden, bei der Suche nach Ausbildungs- und
Praktikumsstellen. Damit sollen die Übergänge der jungen
Menschen des Übergangssektors in Ausbildung deutlich
beschleunigt und erhöht werden. Die Landesregierung fördert
landesweit insgesamt 133 Übergangslotsen, die ihre Arbeit
vorwiegend vor Ort in den Berufskollegs umsetzen.
Rund 10.000 Schülerinnen und Schüler in den Berufskollegs
können sich direkt an die Lotsen oder an ihre
Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer wenden und werden auch
durch die Beratungsfachkräfte der Bundesagentur für Arbeit
begleitet. Betriebe und Unternehmen, die auf der Suche nach
Auszubildenden sind oder Praktikumsstellen anbieten möchten,
können sich ebenfalls an die Berufskollegs in ihrer Region,
ihre zuständige Kammer oder an die Bildungsträger wenden.
Die Landesregierung hat die Fachkräfteoffensive
NRW gestartet, um dem akuten und drohenden Fachkräftemangel
mit neuen, verbesserten und verstetigten Angeboten und
Kooperationen zu begegnen. Die Stärkung der beruflichen
Ausbildung und ein verbesserter Übergang Jugendlicher von der
Schule in den Beruf sind dabei zentrale Handlungsfelder.
Weitere Informationen sowie die Listen der Bildungsträger vor
Ort sind abrufbar unter:
https://www.mags.nrw/uebergangslotsen.nrw.
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Effektive Zusammenarbeit zur Bekämpfung von
Umweltkriminalität |
Neue Strukturen stärken den
Einsatz gegen Verstöße Düsseldorf, 10. April
2024 - Eine effektive Zusammenarbeit zwischen Umweltschutz-
und Strafverfolgungsbehörden ist entscheidend, um
Umweltstraftaten zu bekämpfen und die natürlichen
Lebensgrundlagen zu schützen. Unter diesem Aspekt hat diese
Woche bei der Bezirksregierung Düsseldorf ein Austausch
zwischen Umweltschutz- und Strafverfolgungsbehörden
stattgefunden, an dem erstmalig auch die Zentralstelle für
die Verfolgung von Umweltkriminalität in NRW (ZeUK) sowie die
Vernetzungsstelle Umweltkriminalität (VStUK) des
Landeskriminalamtes teilgenommen haben.
Der
Runderlass des Ministeriums der Justiz, des Ministeriums für
Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz und des
Ministeriums des Innern vom 23. Juli 2019 betont die
Wichtigkeit einer engen Zusammenarbeit zwischen Umweltschutz-
und Strafverfolgungsbehörden. Regelmäßige Besprechungen
sollen dazu dienen, Ermittlungen zu koordinieren, Erfahrungen
auszutauschen und Phänomene der Umweltkriminalität zu
erörtern. Dabei werden auch Aspekte des präventiven
Umweltschutzes berücksichtigt.
Die neue
Struktur, insbesondere die Einrichtung der ZeUK NRW und der
Vernetzungsstelle beim Landeskriminalamt, markiert einen
wichtigen Schritt zur Professionalisierung der
Strafverfolgungsbehörden im Bereich Umweltkriminalität. Diese
Besprechung war daher von großer Bedeutung, um gemeinsam
konkrete Maßnahmen zur Verfolgung von Umweltdelikten zu
erarbeiten und die Zusammenarbeit zu stärken.
Besprochen wurde u.a. eine effizientere Abstimmung und
Zusammenarbeit der Behörden bei der Verfolgung von
Umweltverstößen, z.B. bei illegalen Einleitungen von
wassergefährdenden Stoffen aus Anlagen oder im Bereich der
Schifffahrt in den Rhein, illegalen Entsorgungen von
PFAS-haltigen Feuerlöschschäumen in Düngemitteln und der
Verfolgung von Straftaten in Bezug auf „fischereiliche“
Ausübungen. Die Besprechung ist ein wichtiger Schritt in der
Zusammenarbeit zwischen Umweltschutz- und
Strafverfolgungsbehörden.
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NRW: Rund 1,1 Milliarden Euro Wohngeld in 2023
ausgezahlt |
Ministerin
Scharrenbach: Wohngeldstellen gebührt für enormes Engagement
großer Dank Düsseldorf, 9. April 2024 - Die
Wohngeldstellen in Nordrhein-Westfalen haben im Jahr 2023 mit
rund 1,1 Milliarden Euro rund 2,5-mal so viel Wohngeld wie im
Vergleichszeitraum 2022 ausgezahlt. Ursächlich dafür ist die
bundesgesetzliche Wohngeldreform, die am 1. Januar 2023 in
Kraft getreten ist. Das Wohngeld wird zu 50 % vom Land
Nordrhein-Westfalen und zu 50 % vom Bund finanziert.
Betrug der Landesanteil 2022 noch rund 218 Millionen
Euro, hatte das Land Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2023
rund 543 Millionen Euro und damit rund 325 Millionen Euro
mehr zu schultern. Auch im ersten Quartal 2024 zeigt sich,
dass die Wohngeldzahlungen weiter auf dem hohen Niveau von
2023 verbleiben.
Stellvertretend für die 396
Wohngeldstellen im Land besuchte Ina Scharrenbach, Ministerin
für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes
Nordrhein-Westfalen, vor Kurzem Wohngeldstellen in Ahlen und
Bottrop, um sich mit den Verantwortlichen über die
Wohngeldpraxis und Vereinfachungspotentiale auszutauschen.
„Das war und ist ganze Arbeit der kommunalen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Wohngeldstellen:
Innerhalb kürzester Zeit war die bundesgesetzliche
Wohngeldreform durch die Kommunen zum 1. Januar 2023
umzusetzen. Es zeigt sich, dass sich in Nordrhein-Westfalen
die Antragszahlen ungefähr um den Faktor 2,5 gegenüber 2022
gestiegen sind. Das war nach der Wohngeldreform ein enormer
Kraftakt für die 396 Wohngeldstellen in unserem Land.
Den engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gilt
daher ein besonderer Dank: Nur mit Ihrem Engagement war es
überhaupt möglich, diese Reform zu stemmen. Denn neben der
Möglichkeit der Online-Betragung suchen die meisten Menschen
die Mensch-zu-Mensch-Beratung in den Wohngeldstellen. Die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellen sicher, dass
diejenigen, die finanzielle Unterstützung für das Wohnen
benötigen, diese Hilfe auch erhalten“, so Ina Scharrenbach,
Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung.
Zum 1. Januar 2023 trat das Wohngeld-Plus-Gesetz
des Bundes in Kraft: Auf der einen Seite wurde der Kreis der
Anspruchsberechtigten deutlich ausgeweitet und auf der
anderen Seite das Wohngeld selbst erhöht. Mit der
bundesgesetzlichen Reform wurde eine Verdreifachung der
wohngeldberechtigten Haushalte erwartet. Dies führte und
führt zu einer enormen Belastung für die Wohngeldstellen in
den Kommunen. Um die Wohngeldreform für die Empfängerinnen
und Empfänger in der damaligen Kürze der Zeit überhaupt
umsetzen zu können, hat das Ministerium eng mit den Kommunen
zusammengearbeitet und unterstützt.
Mit der
Wohngeld-Reform blieb allerdings eines aus: Notwendige
Verfahrensvereinfachungen wurden weder für Bürgerinnen und
Bürger noch für die Wohngeldstellen umgesetzt. Ministerin
Scharrenbach nutzte die Zeit vor Ort, um sich mit
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus Wohngeldstellen über
Optimierungspotentiale auszutauschen.
„Unsere
Erwartungshaltung geht dahin, dass die Bundesregierung in
2024 Verfahrensvereinfachungen und damit
Bürokratieentlastungen im Wohngeld umsetzt. Die hohe Summe
der ausgezahlten Mittel zeigt: Ohne unsere Kommunen als
verlässlicher Stabilitätsanker ist kein Staat zu machen. Nur
aus dem kommunalen Praxiswissen können wir erfahren, wo
sinnvolle Stellschrauben zur Optimierung gedreht werden
können. Denn das Wohngeld ist für viele Mieterinnen und
Mieter sowie für Eigentümer mit kleinem Geldbeutel in
Nordrhein-Westfalen eine wichtige Unterstützung“, so die
Ministerin weiter.
Wohngeld ist ein vom Bund
und den Ländern jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den
Wohnkosten. Das Wohngeld wird als Mietzuschuss oder als
Lastenzuschuss für selbstnutzende Eigentümerinnen und
Eigentümer geleistet. Die Höhe des Wohngeldes richtet sich
nach Haushaltsgröße, Einkommen und Miete bzw. Belastung.
Zuständig für die Bewilligung sind die örtlichen
Wohngeldstellen in den Gemeinde- und Stadtverwaltungen.
Wohngeld wird vom Beginn des Antragsmonats an in der
Regel für die Dauer von zwölf Monaten gezahlt. Danach muss
ein neuer Antrag gestellt werden. Seit Mitte Dezember 2022
kann online über den Wohngeldrechner des Landes
www.wohngeldrechner.nrw.de die Höhe eines eventuellen
Anspruchs auf Wohngeld unverbindlich berechnet werden. Nach
der Berechnung können wohngeldberechtigte Bürgerinnen und
Bürger direkt über das Tool mit ihren Angaben auch einen
Online-Antrag stellen.
Praxisbeispiel 1
Eine Rentnerin, alleinstehend, Wohnort Düsseldorf
(Mietenstufe 6). Sie hat ein Bruttorenteneinkommen in Höhe
von 747,88 Euro (Netto 669,35 Euro). Zu Ihrer Rente erzielt
sie noch Einkünfte aus einem Mini-Job in Höhe von 450 Euro.
Sie zahlt eine Miete in Höhe von 460 Euro im Monat, wovon 50
Euro für in der Miete enthaltene Haushaltsenergie (Strom) bei
der Berechnung des Wohngeldes abgezogen werden, da diese
Kosten nicht wohngeldfähig sind. Seit Jahr 2023 hat sie einen
Wohngeldanspruch in Höhe von 169 Euro.
Praxisbeispiel 2 Ein Busfahrer, verheiratet, 2
Kinder, Wohnort Bochum (Mietenstufe 3). Er hat als
Alleinverdiener ein monatliches Bruttoeinkommen in Höhe von
4.196 Euro (Netto: 2.642,42 Euro). Er zahlt eine Miete von
723 EUR. Seit 2023 hat er einen Wohngeldanspruch in Höhe von
153 Euro. Kindergeld und ein eventuell gewährter
Kinderzuschlag werden nicht angerechnet.
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Gewässerbewirtschaftung im Klimawandel |
Ruhrverbandsgesetz soll
Wasserversorgung in Trockenzeiten sichern – Verbändeanhörung
eingeleitet Duisburg, 4. April 2024 - Der
Ruhrverband sichert mit dem Ruhr-Talsperrensystem die Trink-
und Brauchwasserversorgung der Region mit etwa 4,6 Millionen
Bewohnerinnen und Bewohnern. Durch die Steuerung der
Talsperren werden die Abflüsse der Ruhr ausgeglichen und
können so auch in Niedrigwasserzeiten aufrechterhalten
werden. Entsprechende Vorgaben zur Pegelsteuerung sind im
Ruhrverbandsgesetz verankert. Um ausreichende Füllstände in
den Talsperren sicherzustellen, hatte das Umweltministerium
in den vergangenen Trockenjahren bereits befristet reduzierte
Mindestabflüsse durch Einzelfallentscheidung zugelassen.
Um das Fluss- und Talsperrensystem der Ruhr auf die
Auswirkungen des Klimawandels vorzubereiten, soll die
Steuerung der Abflussmengen nach einem Entwurf zur Änderung
des Ruhrverbandsgesetzes künftig flexibler an lange
Trockenphasen angepasst werden können. Hierzu sollen
geringere Mindestabflüsse im Ruhrverbandsgesetz zugelassen
werden, um auch in Trockenphasen eine ausreichende Trink- und
Brauchwasserversorgung sicherzustellen.
Ausgenommen hiervon sollen die gewässerökologisch besonders
relevanten Monate April, Mai und Juni sein, um in diesem
Zeitraum höhere Wasserstände in der Ruhr und ihren
Nebengewässern für die sensible Laichphase, insbesondere der
Fischart Groppe und der Rundmaulart Bachneunauge, zu
gewährleisten. Den entsprechenden Entwurf zur Änderung des
Ruhrverbandsgesetz hat das Umweltministerium
Nordrhein-Westfalen nun den Verbänden zur Stellungnahme
vorgelegt.
Um den Folgen geringerer
Wasserführung entgegenzuwirken, wird der Ruhrverband sich in
einer begleitenden Vereinbarung mit dem Land NRW zu Maßnahmen
zur Sicherung der Wasserqualität verpflichten. Der
Ruhrverband wird zehn Kläranlagen mit einer vierten
Reinigungsstufe zur Behandlung von Mikroschadstoffen
ausstatten. Zudem ist eine ökologische Aufwertung von
Nebengewässern geplant (Wimberbach/Mühlenbach bei Wickede,
Walpke und Hellefelder Bach bei Arnsberg), um die
Populationen der Groppe und des Bachneunauges in der Ruhr zu
stützen.
Gemeinsam mit dem Landesamt für Natur,
Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) wird der Ruhrverband ein
begleitendes Monitoring von Gewässerchemie und
Fischpopulationen durchführen. Zur Verbesserung der
Klimaresilienz der Talsperren wird daher auch der
Hochwasserschutz in einer eigenständigen Begleitvereinbarung
zwischen dem Land und dem Ruhrverband gewürdigt, in der sich
der Verband zu weiteren Untersuchungs- und Analysemaßnahmen
verpflichtet. Nach zehn Jahren ist eine Evaluierung der
Gesetzänderung vorgesehen.
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Kommunalfinanzen: Das
Land bleibt echte Hilfen schuldig
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Flüchtlingsfinanzierung:
Land muss gestiegene Kosten ausgleichen
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Kommunalfinanzen: Das
Land bleibt echte Hilfen schuldig
Duisburg, 22. März
2024 -
StGB NRW-Pressemitteilung Düsseldorf - Die Stimmung in den
Städten und Gemeinden ist unverändert schlecht. Trotz
erweiterter Spielräume im Haushaltsrecht stehen viele
Kommunen finanziell mit dem Rücken zur Wand. Solange das Land
davor zurückscheut, die strukturelle Unterfinanzierung der
Kommunen anzugehen, droht Städten und Gemeinden der Weg in
die Haushaltssicherung. „Schon seit mehr als 40 Jahren leben
wir von der Substanz und sind immer mehr gezwungen zu
improvisieren“, unterstrich Prof. Dr. Christoph Landscheidt,
Präsident des Städte- und Gemeindebundes NRW und
Bürgermeister der Stadt Kamp-Lintfort am Rande einer
Präsidiumssitzung des kommunalen Spitzenverbandes in
Düsseldorf.
„Mit jeder Krise, mit jeder neuen
Aufgabe wächst die Überforderung. Schon heute reicht es bei
etlichen Gemeinden nicht einmal mehr für die Pflichtaufgaben,
etwa in der Kita, in Schulen oder anderen Bereichen.“
„Nachdem wir im Herbst mit einem Hilferuf darauf hingewiesen
haben, dass jede vierte Kommune vor der Haushaltssicherung
steht, hat das Land an einigen Stellen eilig nachgebessert,
allerdings nicht einen einzigen Euro frisches Geld in
Aussicht gestellt“, bemängelte Landscheidt. Ob die Gespräche
zum Abbau von Bürokratie und Standards spürbare Entlastungen
bringen, bleibe abzuwarten.
Die kürzlich
beschlossenen Änderungen im kommunalen Haushaltsrecht sieht
Landscheidt kritisch: „Das neue Gesetz gibt den Kommunen in
manchen Fällen die Chance, durch Umbuchungen den Kopf über
Wasser zu halten und den gesetzlich vorgeschriebenen
ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Aber wir haben dadurch
keinen Cent mehr in der Tasche“, erläuterte der Präsident. Im
Kern habe sich an den Problemen nichts geändert, so
Landscheidt.
„Das Land befasst sich mit
Symptomen, nicht mit den Ursachen. Wir verschieben die
Pleite, aber verhindern sie nicht. Die strukturelle
Unterfinanzierung der kommunalen Ebene verschärft sich mit
dem wachsenden Investitionsstau von Tag zu Tag“, betonte der
Präsident des kommunalen Spitzenverbandes. „Je länger nicht
investiert werden kann, umso mehr geht das auf Kosten der
Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger sowie den Standort
Deutschland insgesamt“, so Landscheidt. „Nicht zuletzt
aufgrund des schlechten Zustandes von Schulen, Straßen oder
Sportstätten wachsen die Zweifel der Menschen an der
Leistungsfähigkeit des Staates. Dies ist eine Gefahr für
unsere Demokratie.“
Landscheidt forderte: „Bund
und Land als unsere Ansprechpartner stehen mehr denn je in
der Pflicht, die Not der Kommunen anzuerkennen und eine
auskömmliche wie nachhaltige Finanzierung der Städte und
Gemeinden sicherzustellen. ‚Wer bestellt, bezahlt‘ – dieser
Grundsatz muss Maßgabe aller politischer
Handlungsentscheidungen sein, gerade mit Blick auf die
Ausweitung staatlicher Leistungen. Die einzige echte Lösung
sehen wir in einem Abbau der strukturellen Unterfinanzierung
der Städte und Gemeinden.“
Flüchtlingsfinanzierung: Land muss gestiegene Kosten
ausgleichen Städte und Gemeinden fordern
rückwirkende Erhöhung der Flüchtlingspauschale um mindestens
25 Prozent. Die Städte und Gemeinden sind durch die Aufnahme,
Unterbringung und Integration von Geflüchteten weiterhin sehr
stark belastet.
"Das Land muss die Kommunen
deutlich mehr unterstützen und die Flüchtlingspauschale um
mindestens 25 Prozent erhöhen", forderte Christof Sommer,
Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW (StGB
NRW), am Rande einer Präsidiumssitzung in Düsseldorf. "Die
Städte und Gemeinden zahlen schon seit Jahren obendrauf. Sie
sind zwingend auf eine Erstattung der tatsächlichen Kosten
angewiesen, die durch die Unterbringung von Flüchtlingen
entstehen", kritisierte Sommer.
"Eine Erhöhung
der Pauschale, die uns für jeden Geflüchteten zusteht, ist
überfällig. Schon allein wegen der enormen Preissteigerungen
ist der aktuelle Betrag von 10.500 Euro im Jahr für eine
kreisangehörige Kommune viel zu gering." Sommer wies auf die
dauerhaft hohe Belastung der Kommunen hin. "Die Städte und
Gemeinden stehen seit Anfang 2022 unter Dauerstress. Umso
mehr benötigen sie eine Finanzausstattung, mit der sie
Betreuung, Unterkunft und Integration verlässlich bezahlen
können", so Sommer.
Die aktuelle Pauschale im
Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) sei hoffnungslos veraltet
und beruhe auf Kostenberechnungen aus dem Jahr 2017. Das Land
stehe daher in der Pflicht die FlüAG-Pauschale rückwirkend
zum 1. Januar 2024 um mindestens 25 Prozent zu erhöhen, um
Kostensteigerungen aufzufangen, eine Finanzierungsregelung
für das Vorhalten nicht belegter Plätze zu schaffen, für die
die Kommunen bislang keinerlei Erstattung erhalten, sich
stärker an den Gesundheitskosten für Geflüchtete zu
beteiligen und die Mindestgrenze von derzeit 35.000 Euro für
eine Beteiligung an außergewöhnlichen Krankheitskosten
deutlich herabzusetzen. Auch der Bund müsse deutlich mehr
Verantwortung übernehmen. Die beim Flüchtlingsgipfel im
November verbredete einmalige Pauschale von 7500 Euro reiche
nicht aus, um die Kommunen hinreichend zu entlasten.
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Fußball-Europameisterschaft 2024: Land vereinfacht
kommunale Veranstaltungsplanung |
Düsseldorf, 19. März 2024 -
Landesregierung ändert zur Vereinfachung befristet das
Landes-Immissionsschutzgesetz Die Fußball-Europameisterschaft
der Männer findet vom 14. Juni bis zum 14. Juli 2024 in
Deutschland statt. In Nordrhein-Westfalen sind Dortmund,
Düsseldorf, Gelsenkirchen und Köln die Austragungsorte ("host
cities") von 20 Spielen. Insbesondere in diesen Städten
werden Public-Viewing- sowie Fan-Veranstaltungen und
Begleitprogramme angeboten. Derartige Veranstaltungen gehen
in der Regel mit erhöhten Lärmimmissionen einher, die zum
Teil bis in die Nachtstunden hineinreichen.
Die
Nachtruhe zwischen 22.00 und 6.00 Uhr wird in
Nordrhein-Westfalen durch das Landes-Immissionsschutzgesetz
(LImschG) geschützt, Ausnahmen hiervon waren bisher nur auf
Grundlage von Einzelentscheidungen nach Abwägung durch die
Kommunen möglich. Um den Kommunen mehr Rechts- und
Planungssicherheit bei der Durchführung von Veranstaltungen
zu bieten und den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, hat die
Landesregierung nun eine für die EM befristete Änderung des
Landes-Immissionsschutzgesetzes (LImschG) erlassen.
Die Gesetzesänderung sieht vor, dass von den Gemeinden
selbst oder durch Beauftragte im Zusammenhang mit der EM 2024
durchgeführte Großveranstaltungen in bis zu neun Nächten bis
1 Uhr des Folgetages sowie in bis zu weiteren 13 Nächten
zwischen 22.00 und 24.00 Uhr stattfinden können, ohne dass
hierfür Einzelausnahmen notwendig sind. Mit einem
Veranstaltungs- und Lärmschutzkonzept muss jedoch
sichergestellt werden, dass bei einer angrenzenden
Wohnnutzung innerhalb der benannten Gebiete keine höheren
Maximalpegel durch technische Beschallung als 80 Dezibel
verursacht werden.
Die Regelung berücksichtigt
das öffentliche Interesse an der Durchführung dieser
Veranstaltungen und den angemessenen Schutz der Anwohnerinnen
und Anwohner gleichermaßen. Für andere Veranstaltungen im
Rahmen der Fußball EM 2024 gelten weiterhin die allgemeinen
Regeln des Lärmschutzes. Dies bedeutet, es besteht wie bisher
die Möglichkeit, dass die Kommunen durch ordnungsbehördliche
Verordnungen allgemeine Ausnahmen vom Schutz der Nachtruhe
zulassen oder diese auf Antrag erteilen. Dies gilt ebenso für
die Außengastronomie.
Die im LImschG für die
Außengastronomie geregelte generelle Ausnahme vom allgemeinen
Schutz der Nachtruhe für die Zeit zwischen 22 und 24 Uhr
umfasst zwar keine Ton- und Fernsehdarbietungen im Freien.
Public-Viewing im Bereich von Außengastronomie kann jedoch
durch weitergehende Einzelzulassungen durch die Kommunen
ermöglicht werden. Zurzeit befindet sich ebenfalls eine
Verordnung des Bundes über den "Lärmschutz bei öffentlichen
Fernsehdarbietungen im Freien über die
Fußball-Europameisterschaft der Männer 2024" in Vorbereitung.
Da landesrechtliche Regelungen Vorrang haben,
findet diese Bundesverordnung in Nordrhein-Westfalen jedoch
keine Anwendung. Minister Krischer betont: "Wir wollen, dass
dieses tolle Fußballfest in den Stadien und bei den
Großevents mit Public-Viewing stattfinden kann, aber eben
auch in der kleinen Eckkneipe und in dem Biergarten, also da,
wo Fußballfans gucken und feiern wollen." Weitere
Informationen
Landes-Immissionsschutzgesetz auf recht.nrw
FAQ-Liste mit Antworten auf häufig gestellte Fragen (PDF)
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- Landeskabinett gibt grünes Licht
für weitere Umsetzung des Startchancen-Programms -
Berufseinstiegsbegleitung: Individuelle Starthilfe für den
Übergang von der Schule in den Beruf
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Vereinbarungen beschlossen •
Landtag wird befasst
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Ministerin Feller: Jetzt kann der Auswahlprozess der
Schulen beginnen, die ab dem Schuljahr 2024/25 gefördert
werden
Düseldorf, 6. März 2024 - Die Landesregierung
hat grünes Licht gegeben für die weiteren Vorbereitungen zur
Umsetzung des Startchancen-Programms in Nordrhein-Westfalen.
Das Landeskabinett hat in dieser Woche der
Verwaltungsvereinbarung und der Rahmenvereinbarung
Startchancen mit dem Bund zugestimmt, welche die rechtliche
und politische Grundlage für die konkrete Ausgestaltung des
Bund-Länder-Programms zur Förderung von Schulen in
herausfordernder Lage bilden.
Die Vereinbarungen
wurden nun unmittelbar dem Landtag Nordrhein-Westfalen
zugeleitet, der sich final damit befassen wird. „Die
Vereinbarungen zum Startchancen-Programm schaffen die
Voraussetzungen dafür, dass das Schulministerium mit dem
Auswahlprozess der Schulen beginnen kann, die ab dem
Schuljahr 2024/25 in einer ersten Kohorte und dann ab dem
Schuljahr 2025/2026 in einer zweiten Kohorte gefördert
werden“, sagte Schulministerin Dorothee Feller.
Nordrhein-Westfalen erhält aus dem Startchancen-Programm in
den kommenden zehn Jahren rund 2,3 Milliarden Euro vom Bund
und wird seinerseits Landesmittel bis zu demselben Umfang in
die gezielte Unterstützung von landesweit mehr als 900
Schulen in herausfordernder Lage investieren. Ein Hauptfokus
des Programms liegt auf der Vermittlung der Basiskompetenzen
Lesen, Schreiben und Rechnen sowie der Stärkung der sozialen
und emotionalen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler.
Um die Schulen bei ihren Aufgaben wirksam zu
unterstützen, fußt das Startchancen-Programm auf drei Säulen:
Ein Investitions-Budget, mit dem eine lernförderliche
Ausstattung und Infrastruktur der jeweiligen Schule
geschaffen werden kann, die auf den konkreten Bedarf vor Ort
abgestimmt ist. Ein Chancen-Budget, aus dem unter anderem
eine pädagogische und systemische Beratung und Unterstützung
für die Schulen finanziert werden kann, die nachhaltig zu
einer Verbesserung der Schul- und Unterrichtsentwicklung
beiträgt.
Ein zusätzliches Personal-Budget, um
neben den Lehrkräften weitere Fachkräfte unterschiedlicher
Professionen einzustellen, die das Lehren und Lernen
unterstützen (Multiprofessionelle Teams). Das
Schulministerium wird in enger Abstimmung mit den
Bezirksregierungen und den Staatlichen Schulämtern nun
kurzfristig die ersten 400 förderberechtigten Schulen in
herausfordernder Lage auswählen, die ab April für eine
Teilnahme in der 1. Kohorte angesprochen werden sollen.
In dieser Phase werden ebenfalls die jeweiligen
Schulträger eingebunden. Der Fokus liegt dabei mit 60 Prozent
auf der Förderung von Schülerinnen und Schülern an Grund- und
Förderschulen. Mit den verbleibenden 40 Prozent werden
weiterführende Schulen und ausgewählte Bildungsgänge der
Ausbildungsvorbereitung in den Berufskollegs gefördert.
„Bei der Auswahl orientieren wir uns streng an der
Zielsetzung des Programms und den zwischen Bund und Ländern
vereinbarten Sozialindikatoren und können dabei als eines von
wenigen Ländern auf unseren aktuellen Schulsozialindex
zurückgreifen“, erläuterte Ministerin Feller.
Damit ist sichergestellt, dass bei der Auswahl der Schulen
vor allem zwei zentrale Dimensionen berücksichtigt werden:
der Anteil von Schülerinnen und Schülern mit
Migrationsgeschichte sowie die Armutsgefährdung von
Schülerinnen und Schülern. „Es ist wichtig, dass das Geld und
damit die Förderung genau bei den Schülerinnen und Schülern
ankommt, die sie am dringendsten benötigen“, führte
Ministerin Feller aus.
Berufseinstiegsbegleitung: Individuelle Starthilfe für den
Übergang von der Schule in den Beruf An vielen
Schulen in Nordrhein-Westfalen sind sie kaum noch
wegzudenken: Die Berufseinstiegsbegleiterinnen und
-begleiter. Dort übernehmen sie seit 2012 die wichtige
Aufgabe, jungen Menschen individuelle Orientierung zu bieten,
sie bei ihrem Abschluss zu unterstützen und ihnen den
erfolgreichen Übergang in eine Berufsausbildung zu
ermöglichen. Die neue Förderphase für angehende Auszubildende
ist jetzt gestartet.
Eineinhalb Jahre vor dem
Abschluss beginnt die individuelle Betreuung der jungen
Menschen durch Berufseinstiegsbegleiterinnen und -begleiter.
Die Sozialpädagoginnen- und -pädagogen unterstützen die
Schülerinnen und Schüler im Alltag, in der Schule und bei der
Berufswahl. Damit leistet die „Berufseinstiegsbegleitung NRW“
als individuelles Förderinstrument für Jugendliche einen
wichtigen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses in
Nordrhein-Westfalen – und damit für die wirtschaftliche
Entwicklung des Bundeslandes.
Wie in den
vergangenen Jahren können von der individuellen Starthilfe
auch jetzt wieder über 5.000 Jugendliche profitieren.
Ermöglicht wird die „Berufseinstiegsbegleitung NRW“ durch
finanzielle Mittel der Landesregierung, der Bundesagentur für
Arbeit und des Europäischen Sozialfonds (ESF).
Arbeitsminister Karl-Josef Laumann: „Ein wesentliches Ziel
der #FachkräfteoffensiveNRW ist es, Nordrhein-Westfalen zum
Berufsbildungsland Nummer Eins zu machen. Gelingen kann das
nur, wenn auch junge Menschen mit schlechteren Startchancen
nicht auf der Strecke bleiben.
Mit der
Berufseinstiegsbegleitung haben wir ein bewährtes
und hilfreiches Förderinstrument, mit dem wir ihnen beim
Start ins Berufsleben unter die Arme greifen: Denn die
Begleiterinnen und Begleiter kümmern sich schon in der
Schulzeit individuell um Schülerinnen und Schüler, die
besondere Unterstützung brauchen, und helfen beispielsweise
bei Bewerbungsunterlagen, der Vermittlung in Praktika und der
Suche nach einem Ausbildungsplatz. Deswegen freue ich mich
sehr, dass wir die Berufseinstiegsbegleitung auch in diesem
Jahr gemeinsam mit der Bundesagentur weiter fördern.“
Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller: „An
unseren Schulen in Nordrhein-Westfalen reifen die Fachkräfte
von morgen heran. Jeder junge Mensch, der sich für eine
Ausbildung entscheidet, ist wichtig, um dem schon jetzt
offensichtlichen Personalmangel in vielen Berufsfeldern zu
begegnen. Damit die Schülerinnen und Schüler wissen, welche
Arbeit ihnen Freude bereitet und welche Möglichkeiten sich
für sie auf dem Arbeitsmarkt auftun, müssen wir ihnen
frühzeitig jede Orientierung bieten, die möglich ist. Die
Berufseinstiegsbegleiterinnen und Berufseinstiegsbegleiter
spielen dabei eine entscheidende Rolle. Es ist gut, dass sie
sich dauerhaft um Schülerinnen und Schüler kümmern – so
können vertrauensvoll alle relevanten Fragen vor dem Einstieg
in den Beruf geklärt werden.“
Roland
Schüßler, Vorsitzender der Geschäftsführung der
Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für
Arbeit: „In NRW haben wir in den vergangenen Jahren eine
Trendwende am Ausbildungsmarkt erlebt: Es gibt – bei
regionalen Unterschieden – insgesamt landesweit mehr
gemeldete Ausbildungsstellen als jugendliche Bewerberinnen
und Bewerber. Hintergrund ist der Wandel in der Demografie.
Damit die Ausbildung und so auch der Fachkräftenachwuchs die
angestammt wichtige Rolle für den NRW-Arbeitsmarkt weiter
spielen kann, ist es wichtig, die individuelle Unterstützung
von Jugendlichen nachhaltig zu sichern. Der Ausbildungs-
und damit der Arbeitsmarkt kann auf kein Talent verzichten.
Dafür ist die Berufseinstiegsbegleitung ein wichtiger
Baustein. Gleichzeitig sind die Berufseinstiegsbegleiterinnen
und -begleiter für die jungen Menschen ein wichtiger
persönlicher Kontakt, der ihnen die individuell passende
Starthilfe gibt, die sie für eine erfolgreiche berufliche
Zukunft benötigen.“
Unterstützung beim Übergang
von der Schule in den Beruf In der bis zu 36-monatigen
Betreuungsdauer bauen die Berufseinstiegsbegleiterinnen und
-begleiter eine persönliche Beziehung zu den Jugendlichen
auf. Damit schaffen sie die Grundlage für die
sozialpädagogische Unterstützung der Schülerinnen und Schüler
bei der Bewältigung von Hürden im Alltag, in der Schule und
bei der Berufswahl. Die Betreuung beginnt 18 Monate vor dem
Abschluss. Nach dem Abschluss besteht die Möglichkeit, die
Jugendlichen weitere 18 Monate regelmäßig individuell zu
unterstützen.
Gefördert werden Jugendliche, die
den Förder-, Haupt-, Realschulabschluss erreichen wollen. Ein
zentraler Fokus während der Schulzeit ist die
Berufsorientierung. Berufseinstiegsbegleiterinnen und
-begleiter vermitteln Praktika und unterstützen die jungen
Menschen bei der Entscheidung für einen individuell passenden
Ausbildungsberuf. Im Anschluss an diese Entscheidung helfen
sie bei der Bewerbung, etwa durch Bewerbungstrainings und
Unterstützung bei der Gestaltung der Bewerbungsunterlagen.
Ist der Start in die Ausbildung gelungen, können sich die
Jugendlichen noch während der ersten Monate der Ausbildung
individuell begleiten lassen. Ziel ist es, dass die
Jugendlichen den Berufsabschluss erwerben und erfolgreich in
ihre berufliche Zukunft starten.
Zu gleichen
Teilen finanziert durch Land und Bundesagentur für Arbeit
Fachlich begleitet wird die Berufseinstiegsbegleitung NRW
durch die Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung
(G.I.B.). Die Finanzierung wird zu gleichen Teilen durch das
Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesagentur für Arbeit
gewährleistet. Im Jahr 2023 waren es rund 32 Millionen Euro,
mit denen die über 5.000 Schülerinnen und Schüler gefördert
wurden.
Für weitere Informationen können sich
interessierte Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern an
Lehrkräfte der teilnehmenden Schulen oder an die
Berufsberatungen der Agenturen für Arbeit wenden. Weitere
Informationen Berufseinstiegsbegleitung auf der
Internet-Seite des NRW-Arbeitsministeriums:
https://www.mags.nrw/berufseinstiegsbegleitung-faq
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1,7 Milliarden Euro Fördersumme stehen dieses Jahr
für Nordrhein-Westfalen bereit
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Ministerin Scharrenbach:
Wohnraumförderung 2024 bietet Verlässlichkeit und Planbarkeit
für den öffentlichen Wohnungsbau
Düsseldorf, 27. Februar 2024 - Ministerin Ina Scharrenbach
hat am Dienstag, 27. Februar 2024, gemeinsam mit Vertretern
der Immobilien- und Baubranche Nordrhein-Westfalen die neuen
Richtlinien der öffentlichen Wohnraumförderung 2024
vorgestellt und einen Einblick in die aktuelle Situation der
Immobilienwirtschaft und der Bauwirtschaft gegeben. Mit der
öffentlichen Wohnraumförderung unterstützt das Land
Nordrhein-Westfalen die (Neu-)Schaffung, Modernisierung und
Erhaltung moderner, barrierefreier, klimaschutzorientierter
und insbesondere bezahlbarer Wohnstandorte und Wohnangebote
mit Mietpreis- und Belegungsbindungen für unterschiedlichste
Zielgruppen.
Die geförderten Investitionen
berücksichtigen die Nachhaltigkeitsziele der Deutschen
Nachhaltigkeitsstrategie in der Fassung des
Kabinettsbeschlusses der Bundesregierung vom 10. Dezember
2021. „Aus 3 mach 1: Weniger Bürokratie für mehr
öffentlich-geförderten Wohnraum. Ob Mietwohnungsneubau,
Eigentumsförderung, Wohnheime für Auszubildende oder
Studierende, Modernisierungsförderung – eine Richtlinie, 1,7
Milliarden Euro Fördervolumen.
Die neue Förderung
berücksichtigt weiter steigende Baukosten und sieht für den
Mietwohnungsneubau Bewilligungsmieten zwischen 6,50 Euro und
7,85 Euro für die Einkommensgruppe A vor. Sie stellt eine
Anpassung gegenüber 2023 zwischen 50 Cent und 75 Cent dar. Um
zirkuläre Bauweisen zu fördern, suchen wir zudem in 2024 zehn
Bauvorhaben, die mit uns den Einstieg in den digitalen
Gebäudepass vollziehen. Damit bleibt die öffentliche
Wohnraumförderung Innovationsmotor und Nordrhein-Westfalen
,place-to-bau´“, sagt Ina Scharrenbach, Ministerin für
Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes
Nordrhein-Westfalen.
Alexander Rychter,
Verbandsdirektor vom Verband der Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen (VdW): „Die heute
vorgestellten Förderbedingungen geben den sozial orientierten
Wohnungsunternehmen und -genossenschaften im VdW Rheinland
Westfalen in Zeiten von steigenden Baukosten, hohen Zinsen
und unsicherer bundespolitischer Förderkulisse die Sicherheit
und Verlässlichkeit für den Neubau und die Modernisierung
öffentlich geförderter Wohnungen, die sie brauchen.“
Martin Dornieden, Vorsitzender des BFW NRW - Verband der
mittelständischen Immobilienwirtschaft: „Mitten in der
Baukrise ist die öffentliche Wohnraumförderung wichtiger denn
je, um für niedrige Einkommensgruppen trotz schwieriger
Marktlage eine Perspektive auf bezahlbaren und verfügbaren
Mietwohnraum zu schaffen.
Aber auch beim
Wohneigentum ist die erneut gute Förderung wichtig und
richtig. Wenn junge Familien die Chance haben, ihren Traum
von den eigenen vier Wänden zu realisieren, machen sie
gleichzeitig dringend benötigten Mietwohnraum frei für
andere. Aus Sicht unserer Mitgliedsunternehmen sind die
Förderprogramme durch die hohe Verlässlichkeit und die
stetige Anpassung an die aktuellen wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen ein wichtiger Anker in der Planung und
Umsetzung von Wohnungsbauprojekten.“
Konrad
Adenauer, Präsident Haus & Grund Rheinland Westfalen: „Der
Wohnungsbau erlebt gerade sehr herausfordernde Zeiten.
Angesichts der ungünstigen Finanzierungsbedingungen und der
stark gestiegenen Baukosten sind frei finanzierte Projekte
vom Eigenheim bis zum Mietwohnungsbau für viele private
Eigentümer kaum noch realisierbar. Die öffentliche
Wohnraumförderung ist in diesen Zeiten wichtiger denn je, um
den Neubau in NRW am Laufen zu halten. Dabei kommt der
Eigentumsförderung eine hohe Bedeutung zu, denn jeder, der
ins Eigenheim zieht, macht eine Mietwohnung frei. Wir freuen
uns daher über das klare Bekenntnis des Landes zur
Eigentumsförderung. Die passgenaue Ausgestaltung der
Förderung hat im letzten Jahr gut funktioniert und wir
arbeiten gemeinsam daran, das auch für die Zukunft
sicherzustellen.“
Rüdiger Otto, Vizepräsident
Bauverbände Nordrhein-Westfalen: „Seit mehreren Jahrzehnten
schafft das Land Nordrhein-Westfalen mit seiner öffentlichen
Wohnraumförderung dringend benötigen Wohnraum für
Auszubildende, Studierende, Menschen mit körperlichen
Einschränkungen und einkommensschwache Haushalte. Daher
stehen heute rund 40% aller Sozialwohnungen Deutschlands in
Nordrhein-Westfalen. Allerdings hat die Erfahrung der letzten
Jahre gezeigt, dass wir uns auf diesem Erfolg nicht ausruhen
können. Immer mehr Wohnungen fallen aus der
Belegungsbindung und der Bestand schmilzt weiter ab. Daher
war es wichtig und richtig, dass das Landesbauministerium die
öffentliche Wohnraumförderung aufgestockt und ausgeweitet
hat. Dabei fließen nicht nur neue Mittel in das Programm, sie
sind auch bis 2027 festgelegt. Wir als Baugewerbe freuen uns
über ein derart klares Bekenntnis, dass vor allem
Planungssicherheit schafft.“
Axel Wahl,
Vizepräsident der Bauindustrie NRW: „Die Versorgung mit
ausreichend bezahlbarem, qualitativ hochwertigem und
attraktivem Wohnraum ist zentrale Zukunftsaufgaben in NRW,
die BAUINDUSTRIE NRW ist dabei strategischer und starker
Partner von Politik und Auftraggebern. Die erneut und auch in
der Vergangenheit schon stetig hohe Wohnraumförderung der
NRW-Landesregierung schafft Planungssicherheit für unsere
Mitgliedsunternehmen und steht für eine verlässliche Politik
in NRW.“
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen
hat die öffentliche Wohnraumförderung des Landes
Nordrhein-Westfalen 2023 bis 2027 mit einem Mittelrahmen über
neun Milliarden Euro ausgestattet. Mit einem Gesamtergebnis
von rund 2,1 Milliarden Euro Förderung für insgesamt 11.854
Wohneinheiten erreichte Nordrhein-Westfalen für 2023 einen
Rekordwert beim öffentlichen Wohnungsbau.
Der
Mietwohnungsneubau legt mit 68 Prozent auf 6.726 Wohnungen
zu, bei den Eigentumsmaßnahmen hat Nordrhein-Westfalen sogar
eine Zunahme von über 162 Prozent auf 1.557 Einheiten. Bei
der Modernisierungsförderung hat Nordrhein-Westfalen eine
bundespolitische Delle im Zusammenhang mit den ewigen
Diskussionen um das Heizungsgesetz zu verzeichnen: Die Anzahl
der Wohneinheiten in der Modernisierungsförderung geht leicht
um 4,3 Prozent auf 2.641 Wohneinheiten zurück.
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Landtags-Anfrage zum Mieterschutz
- SPD-Antragsteller: Der Mieterschutz in Nordrhein-Westfalen
ist vollkommen unzureichend.
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Antrag der Fraktion der SPD
Düsseldorf, 21. Februar 2024 - Die Mieterinnen und Mieter in
Nordrhein-Westfalen brauchen endlich einen angemessenen
Mieterschutz I. Ausgangslage Nordrhein-Westfalen ist
Mieterland. Von den rund 18,2 Millionen Menschen1 leben mehr
als 10 Millionen in Mietwohnungen. Das sind rund 55 % der
Bevölkerung. Mit der von der Landesregierung mit Wirkung zum
1. Juli 2020 erlassenen Mieterschutzverordnung (MietSchVO
NRW) sollen sowohl Preissteigerungen bei einer Neuvermietung
als auch die Erhöhung von Bestandsmieten begrenzt werden.
Zudem gibt die Verordnung Mieterinnen und Mietern
nach der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen
einen erweiterten Kündigungsschutz. Die Landesregierung wähnt
sich „damit an der Seite der Mieterinnen und Mieter“2 . Dies
ist jedoch nicht der Fall, denn mit der Verordnung vom 1.
Juli 2020 erfolgte ein erheblicher Abbau des bisherigen
landesrechtlichen Mieterschutzes. Die Gebiete in
Nordrhein-Westfalen, in denen die ausreichende Versorgung der
Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen im
Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches besonders gefährdet ist,
werden auch als angespannte Wohnungsmärkte bezeichnet.
Sie unterliegen dem Schutz dieser Verordnung, die in
der Anlage 18 Städte und Gemeinden von 396 in
Nordrhein-Westfalen nennt. Das sind lediglich 4,5 % aller
Gebietskörperschaften des Landes. Im Gegensatz zu den
vorherigen rechtlichen Bestimmungen in Nordrhein-Westfalen,
stellt die geltende Mieterschutzverordnung eine erhebliche
Einschränkung der Gebietskulissen und damit einen massiven
Abbau des Mieterschutzes zulasten der Mehrheit der
Bevölkerung dar. Bereits im Jahr 2020 war diese Verordnung
von Kommunen, Mieterschutzverbänden, Sozialverbänden und DGB
als realitätsfern und mieterfeindlich eingestuft worden.
Das dieser Mieterschutzverordnung zu Grunde liegende
wissenschaftliche Gutachten zur Bestimmung der angespannten
Wohnungsmärkte weist erhebliche Mängel auf, die u.a. von der
Verwendung ungeeigneter Bewertungskriterien bis zum Verzicht
auf vorhandene realitätsbezogene Wohnungsmarktdaten der
Städte und Gemeinden reichen.
1 Ende Juni 2023
haben in Nordrhein-Westfalen 18 152 449 Menschen gelebt
(IT.NRW).
2 Homepage des Ministeriums für Heimat,
Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes
Nordrhein-Westfalen / Mieterschutz und Wohnungsaufsicht
(https://www.mhkbd.nrw/themenportal/mieterschutz-und-wohnungsaufsicht,
5.2.2024). So zeigt sich in der Gesamtschau, dass die
Definition von lediglich 18 Städten und Gemeinden mit
angespannten Wohnungsmärkten für die Mieterschutzverordnung
eher ein willkürliches Instrument zum Abbau des
Mieterschutzes als zum Schutz der Mieterinnen und Mieter vor
ungerechtfertigten Mietpreiserhöhungen darstellt. Grundlage
dieser Betrachtung ist die Tatsache, dass Nordrhein-Westfalen
mehrere Definitionen zum Thema angespannte Wohnungsmärkte
kennt, die zu deutlich anderen Ergebnissen führen.
Als Beispiel sei hier die seit dem 6. Januar 2023 gültige
Baulandmobilisierungs-Verordnung der Landesregierung
angeführt. Diese versetzt insgesamt 95 Kommunen in die Lage,
noch besser aus Brachflächen Bauflächen zu machen,
gemeindliche Vorkaufsrechte zur Anwendung zu bringen und
Möglichkeiten zur Verhängung eines Baugebotes bei dringendem
Wohnbedarf der Bevölkerung zu schaffen. Der Verordnung liegt
ein wissenschaftliches Gutachten des Dienstleisters
Regiokontext zugrunde, das für NRW insgesamt 95 Gebiete mit
angespannten Wohnungsmärkten definiert. Ein weiteres Beispiel
ist der öffentlich geförderte Mietwohnungsbau des Landes.
Hier soll sich die Förderung auf Städte und Gemeinden
mit hohem oder überdurchschnittlichem Bedarfsniveau
konzentrieren. Jede Kommune in Nordrhein-Westfalen ist in ein
sogenanntes Mietniveau von M1 bis M4+ eingestuft. Dabei
sollen die Stufen M4 und M4+ das höchste Bedarfsniveau
umfassen. Die dazu gehörigen Kommunen lassen sich als Städte
und Gemeinden mit angespannten und sehr angespannten
Wohnungsmärkten verstehen. Im Ergebnis dieses Gutachtens zur
„räumlichen und sachlichen Differenzierung der
Wohnraumförderung in NordrheinWestfalen (Gebietskulissen)“
gelten 225 Kommunen von 396 als angespannte Wohnungsmärkte.
II. Der Landtag stellt fest: • Der
Mieterschutz in Nordrhein-Westfalen ist vollkommen
unzureichend. • Die Mieterschutzverordnung vom 1. Juli
2020 basiert auf einer unzureichenden Datenbasis und auf
falschen Bewertungskriterien. • Sie basiert auf einem
mangelhaftem Gutachten, das wissenschaftlichen Maßstäben
nicht genügt. • Die gegenwärtige Mieterschutzverordnung
ist ein Instrument zum Abbau des Mieterschutzes in
Nordrhein-Westfalen und hebelt den bundesgesetzlich
geregelten Mieterschutz in weiten Teilen des Landes
Nordrhein-Westfalen aus.
• Die Mieterinnen und Mieter
in Nordrhein-Westfalen haben ein Recht auf einen
realitätsbezogenen angemessenen Mieterschutz in ganz
Nordrhein-Westfalen, der die Anwendung des bundesrechtlichen
Mieterschutzes aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch ermöglicht.
• Hierzu bedarf es der Neufassung einer
Mieterschutzverordnung, die in enger Abstimmung mit den
kommunalen Spitzenverbänden und allen weiteren relevanten
Akteuren geschaffen werden muss und die soziale Realität der
Wohnungsmärkte in NordrheinWestfalen angemessen abbilden
muss.
III. Der Landtag beschließt: Der Landtag
fordert die Landesregierung auf, • umgehend eine
realitätsbezogene MieterschutzVO zu erarbeiten, die den
Schutzbedürfnissen der Mieterinnen und Mieter gerecht wird
und sowohl in Wirkung als auch in Reichweite der
tatsächlichen sozialen Realität des Wohnungsmarktes
entspricht,
• die Erarbeitung dieser neuen
Mieterschutzverordnung in enger Abstimmung mit den kommunalen
Spitzenverbänden, dem Deutschen Mieterbund und der
Wohnungswirtschaft zu vollziehen • die Einrichtung kommunaler
Prüfstellen zur Einhaltung der Mietpreisbremse zu ermöglichen
und eine Beobachtungsstelle auf Landesebene zu schaffen,
• sich im Bundesrat deutlich für die Rechte von Mieterinnen
und Mietern zu positionieren und sich für Gesetzesänderungen
zum Mieterschutz einzusetzen, u.a. für o die Einführung einer
Kappungsgrenzen ähnlichen Regelung für Indexmietverträge, o
eine Verlängerung des Umwandlungsverbotes über 2025 hinaus, o
eine Verlängerung und verbesserte Durchsetzbarkeit der
Mietpreisbremse sowie o verschiedene Verbesserungen beim
Kündigungsschutz (u.a. Schonfristzahlungen und
Eigenbedarfskündigungen).
Jochen Ott Ina
Blumenthal Sarah Philipp Sebastian Watermeier und
Fraktion
|
Änderungsantrag der Fraktion der
CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem „Gesetz zur
Abschaffung der Beiträge für den Ausbau kommunaler Straßen in
NRW (Kommunalabgaben-Änderungsgesetz – KAG-ÄG NRW)“
|
Gesetzentwurf der Landesregierung
Drucksache 17/6414
Düsseldorf, 21. Februar 2024 - Die
Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragen, den
Artikel 1 Nr. 3 des genannten Gesetzentwurfes wie folgt zu
ändern:
§ 8a Absatz 1 wird wie folgt geändert: a)
Satz 1 wird wie folgt gefasst: Das Land Nordrhein-Westfalen
erstattet den Gemeinden und Gemeindeverbänden diejenigen
Beträge, die sie infolge des Erhebungsverbots nach § 8 Absatz
1 Satz 3 für Straßenausbaumaßnahmen nicht mehr erheben
können. b) Satz 4 wird gestrichen.
2 Begründung: zu
a): Ziel der Regelung in § 8a Absatz 1 Satz 1 KAG-ÄG NRW war
es schon bisher, dass von der Beitragserstattung ausnahmslos
alle Beträge erfasst werden, die von den Kommunen infolge des
Erhebungsverbots nach § 8 Absatz 1 Satz 3 für
Straßenausbaumaßnahmen nicht mehr erhoben werden können.
Im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens wurde
bezweifelt, dass die bisherige Formulierung sämtliche
betroffenen Beitragstatbestände abdecke, die unter das
Beitragserhebungsverbot fielen. Dieser Zweifel wurde damit
begründet, dass die Definition von Straßenausbaumaßnahmen in
§ 8a Absatz 1 KAG-ÄG NRW nicht der sich aus § 8 Absatz 2 Satz
1 KAG NRW ergebenden Definition entspreche, sondern diese
einschränke.
Mit der Neufassung des Satzes wird
dem beschriebenen Zweifel der Boden entzogen und das
gesetzgeberische Ziel unmissverständlich klargestellt, alle
infolge des Erhebungsverbots entfallenden Beiträge
vollumfänglich zu erstatten. zu b): Der Verweisung bedarf es
im Ergebnis nicht, da mit der Fristenregelung in § 8a Absatz
1 Satz 2 und 3 KAG-ÄG NRW die erforderlichen gesetzlichen
Regelungen getroffen wurden.
Sollte sich darüber
hinaus im Erstattungsverfahren die Notwendigkeit von
Detailregelungen ergeben, könnten diese unproblematisch in
der vorgesehenen Erstattungsverordnung geregelt werden. Durch
die Streichung der pauschalen Verweisung wird auch dem
vereinzelt aufgetretenen Missverständnis entgegengetreten,
das Erstattungsverfahren solle sich nach der Abgabenordnung,
statt nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz NRW richten.
Thorsten Schick Matthias Kerkhoff Fabian Schrumpf
Heinrich Frieling Guido Déus Wibke Brems
Verena Schäffer Mehrdad Mostofizadeh Dr. Julia Höller
Dr. Robin Korte und Fraktion
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Bezirksregierung bewilligt der LGH
e.V. über 4 Millionen Euro für das Projekt „Übergangslotsen“
|
Lotsen begleiten Schülerinnen und
Schüler an Berufskollegs in die Ausbildung
Düsseldorf , 20. Februar 2024 - Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen hat diese Woche einen weiteren
bedeutenden Schritt getan, um die Zukunft der
Fachkräftesicherung zu stärken. Regierungspräsident Thomas
Schürmann überreichte der Landes-Gewerbeförderungsstelle des
nordrhein-westfälischen Handwerks e.V (LGH) einen
Zuwendungsbescheid über rund 4,3 Millionen Euro zur
Unterstützung des landesweiten Projekts „Übergangslotsen“.
Dieses EU-geförderte Projekt, eingebunden in die
Fachkräfteoffensive NRW sowie in das landesweite
Übergangssystem „Kein Abschluss ohne Anschluss“, wurde
gemeinsam vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
sowie dem Ministerium für Schule und Bildung erarbeitet. "Die
Investition in unsere Jugend und ihre berufliche Zukunft ist
von entscheidender Bedeutung für die Stärkung unserer
Wirtschaft und die Sicherung qualifizierter Fachkräfte.
Mit der Bewilligung von über 4 Millionen Euro für das
Projekt 'Übergangslotsen' setzen wir ein klares Zeichen für
die Förderung der Ausbildung und die Unterstützung unserer
jungen Menschen auf ihrem Weg in eine erfolgreiche berufliche
Laufbahn. Die Die LGH unterstützt, indem sie als
Hauptansprechpartner die lokalen Partner im Ausbildungsmarkt
koordiniert. Außerdem überwacht sie die Qualität und den
Fortschritt der Projekte", so Regierungspräsident Thomas
Schürmann. Das Förderangebot richtet sich an
ausbildungsinteressierte Schülerinnen und Schüler an den
Berufskollegs aus den Bildungsgängen Ausbildungsvorbereitung
und Berufsfachschule. Mit dem Projekt sollen landesweit rund
10.000 Schülerinnen und Schüler begleitet werden.
Ziel des Projekts „Übergangslotsen“ ist, insbesondere
diese Schülerinnen und Schüler im Übergangssektor des
Berufskollegs als Potenzial für die Fachkräftesicherung zu
erreichen und ihnen Ansprache- und Unterstützungsangebote für
einen erfolgreichen Übergang in Ausbildung bereitzustellen.
Die Ausgestaltung orientiert sich dabei an den individuellen
Bedarfen und der aktuellen Situation des jungen Menschen und
wird zwischen der Schülerin/dem Schüler und der lokal
vernetzten Übergangslotsin/dem Übergangslotsen abgestimmt.
Dabei helfen die Lotsen auch bei der Suche nach
einem passenden Praktikumsplatz. Dieses Praktikum ist
verpflichtender Bestandteil der schulischen Ausbildung. Sie
arbeiten mit den Lehrkräften der Berufskollegs, den
Beratungsfachkräften der
Arbeitsagentur/Integrationsfachkräften der Jobcenter, Kammern
und Unternehmen und der Kommunalen Koordinierungsstelle
zusammen und beziehen sowohl bereits existierende
schulinterne als auch externe Angebote zur beruflichen
Orientierung mit ein.
Seit dem 1. November 2023
stehen die Übergangslotsen an Berufskollegs mit den
entsprechenden Bildungsgängen in Nordrhein-Westfalen für
ausbildungsinteressierte Schülerinnen und Schüler bereit.
Interessierte Schülerinnen und Schüler können ihre
Klassenlehrerin oder Klassenlehrer ansprechen oder sich
direkt an die Übergangslotsin oder den Übergangslosen vor Ort
im Berufskolleg wenden. Die Umsetzung des Projektes erfolgt
mittels Weiterleitung von Fördergeldern dezentral durch vor
Ort vernetzte Trägerverbünde, wobei der LGH die übergeordnete
förder- und finanztechnische Administration und die zentrale
Projektleitung im gesamten Regierungsbezirk obliegt.
Dabei zeichnet sich die LGH durch ihre langjährige
Erfahrung im Zusammenhang mit der Koordination von
überregionalen Netzwerkprojekten im Kontext der Beruflichen
Orientierung aus. Letztlich setzen fünf Trägerverbünde in
ganz Nordrhein-Westfalen bis Ende 2024 das Vorhaben der
Landesregierung um, wobei rund 133 Übergangslotsinnen und
–lotsen gefördert werden.
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Nahmobilitätsprogramm NRW: 73,7 Millionen Euro für
230 neue Maßnahmen |
Düsseldorf/Duisburg, 15. Februar 2024 -
Verkehrsminister Oliver Krischer: "Rad- und Fußverkehr sind
wichtige Säulen der Mobilität der Zukunft." Rad- und
Fußverkehr sind tragende Säulen für eine nachhaltige und
umweltgerechte Mobilität. Mit dem Nahmobilitätsprogramm für
Nordrhein-Westfalen will das Umwelt- und Verkehrsministerium
den Fuß- und Radverkehr unterstützen und stellt nun 73,7
Millionen Euro für 230 neue Maßnahmen bereit.
"Unser Nahmobilitätsprogramm 2024 sendet ein starkes Signal
für den Ausbau der Mobilität der Zukunft. Ich freue mich
sehr, dass durch die Neufassung der Förderrichtlinien auch
die Erfassung des Zustandes der Radverkehrsnetze und
Nahmobilitätskonzepte förderfähig sind. Ich ermutige die
Kommunen, Förderanträge zu stellen und den Fuß- und
Radverkehr weiter nach vorne zu bringen", erklärte Umwelt-
und Verkehrsminister Oliver Krischer.
Die
Förderung kommunaler Maßnahmen der Nahmobilität erfolgt nach
den Richtlinien zur Förderung der Nahmobilität in den
Städten, Gemeinden und Kreisen des Landes
Nordrhein-Westfalen. In dem dazugehörigen Förderprogramm
werden Vorhaben gefördert, die dem nichtmotorisierten
Individualverkehr dienen. Dazu gehören unter anderem
Fußverkehrsanlagen, Radverkehrsanlagen, Fahrradabstellanlagen
im öffentlichen Verkehrsraum sowie Öffentlichkeitsarbeit und
Modal-Split-Erhebungen. Das Umwelt- und Verkehrsministerium
fördert 230 kommunale Maßnahmen mit rund 73,7 Millionen Euro
im ersten Teil des Nahmobilitätsprogramms 2024.
Geplant ist, in der zweiten Jahreshälfte einen zweiten Teil
des Programms zu veröffentlichen. Hintergrund Seit 2014
bietet das Land Nordrhein-Westfalen mit den Förderrichtlinien
Nahmobilität den Gemeinden, Städten und Kreisen einen nahezu
vollumfänglichen Förderzugang für Maßnahmen der Nahmobilität
an. Es gewährt Zuwendungen für Investitionen und Planungen,
Service sowie Kommunikation und Informationen zur
Verbesserung des Radverkehrs und anderer Formen der
Nahmobilität. Förderfähig sind Bau- und Ausbauvorhaben,
grundhafte Sanierung sowie weitere Vorhaben der Nahmobilität,
die geeignet sind, ein umweltschonendes, sicheres und
nutzerorientiertes Angebot der Nahmobilität zu schaffen und
motorisierten Individualverkehr auf die Nahmobilität zu
verlagern. Weitere Informationen
Förderprogramm Nahmobilität 2024 Teil 1 (PDF)
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Hochwasser-Informationen über Webseiten, Apps und
Abo-Dienste beziehen |
Düsseldorf/Duisburg, 7. Februar 2024 -
Mit Blick auf die aktuellen
Unwetter-Warnungen weist das Umweltministerium auf das breite
Angebot der Landesregierung sowie weiterer Behörden zu
Hochwasserinformationen hin. "Ein funktionierender
Hochwasserschutz, der auf dem aktuellen Stand der Technik
ist, und moderne Hochwasserinformationssysteme als
Dienstleistung auch für die breite Bevölkerung sind wichtige
Voraussetzungen, um die Menschen in unserem Land vor den
Folgen von Hochwasserereignissen zu schützen", sagte Minister
Oliver Krischer.
Derzeit ist die Saison der
Winter- und Frühlingshochwasser, bei denen Flüsse und Bäche
in Nordrhein-Westfalen über die Ufer treten können. Diese
Hochwasser entstehen meist aufgrund von langanhaltenden
Niederschlägen oder Schneeschmelzen, die auf bereits
gesättigte Böden treffen. Insgesamt stehen im Land 103
Messpegel des Landesamtes für Natur, Umwelt und
Verbraucherschutz NRW (LANUV) für
Hochwasserinformationsmeldungen zur Verfügung. Ein weiterer
Ausbau um 25 neue Pegelstandorte ist geplant.
Extremwettereignisse werden zunehmen Das Landesamt für
Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) erwartet für
die Zukunft, dass durch den fortschreitenden Klimawandel
meteorologische Extremereignisse häufiger auftreten: "Der
Klimawandel hinterlässt auch bei uns in Nordrhein-Westfalen
deutliche Spuren in allen Umwelt-, Wirtschafts- und
Lebensbereichen", erklärte Elke Reichert, Präsidentin des
LANUV.
"Unsere Daten aus dem Monitoring zu den
Folgen des Klimawandels zeichnen die Entwicklung eindeutig
nach: Die Dürrejahre 2018 bis 2020 und 2022, die auch immer
neue Temperaturrekorde mit sich brachten, sowie mehr
Starkregenereignisse bis hin zur Flutkatastrophe
unterstreichen die Tendenz." In den letzten Jahren sind daher
auch vermehrt Hochwasser aufgrund von Starkregen aufgetreten,
die insbesondere in den Sommermonaten zu schnellen Anstiegen
der Wasserstände und zu Hochwasser vor allem an kleinen und
mittleren Gewässern führen können.
Das Land und
weitere staatliche Stellen haben daher verschiedene
Informationsangebote für Bürgerinnen und Bürger aufgelegt, um
sich umfassend und in aktuellen Hochwasserlagen zu
informieren: 1. Hochwasserportal NRW
Um die breite Öffentlichkeit schneller und besser über
Hochwassergefahren zu informieren, hat das LANUV das neue Hochwasserportal.NRW freigeschaltet.
Es informiert unter anderem über die Online-Messdaten der
Hochwassermeldepegel, der gewässerkundlichen Pegel und der
Niederschlagsmessstationen des LANUV. Darüber hinaus können
beispielsweise Hochwassergefahrenkarten mit der Darstellung
möglicher Überflutungen angezeigt werden. Bei bevorstehenden
und aktuellen Hochwasserlagen in Nordrhein-Westfalen werden
auf dem Hochwasserportal.NRW regelmäßig hydrologische
Lageberichte zur wasserwirtschaftlichen Bewertung der
Wettersituation und der weiteren Entwicklung zur Verfügung
gestellt.
2. Hochwasserinformationen über
die Warn-App NINA Alle Smartphones, welche die
App installiert und entsprechend eingestellt haben, erhalten
eine Benachrichtigung, wenn im entsprechenden Gebiet
Hochwasserinformationen des LANUV im Hydrologischen
Lagebericht bereitgestellt werden. Dazu müssen Nutzerinnen
und Nutzer wahlweise den aktuellen Standort abonniert haben
und sich im betroffenen Einzugsgebiet befinden, oder sie
werden über die Hochwassergefahr an einem unter "Meine Orte"
abonnierten Ort informiert, wenn dieser im betroffenen
Einzugsgebiet liegt.
Wichtig ist dabei, dass in
den Einstellungen von NINA unter Hochwasserwarnungen die
Einstellung "Benachrichtigungen erhalten" aktiviert wird. In
Nordrhein-Westfalen werden bei drohendem oder eingetretenem
Hochwasser jetzt regionsbezogene Hochwasserinformationen für
17 Flusseinzugsgebiete, die die Fläche von
Nordrhein-Westfalen abdecken, bereitgestellt. Damit werden
gezielt die Bürgerinnen und Bürger aktiv über vorliegende
Hochwasserinformationen benachrichtigt, für die die
Information zu Hochwasser bzw. drohendem Hochwasser im
jeweiligen Flusseinzugsgebiet relevant ist. Die Informationen
des LANUV dienen auch den zuständigen Kreisen und Gemeinden
für die Warnung der Bevölkerung. Informationen und Download
über www.bbk.bund.de: Warn-App-NINA
3. Umweltportal NRW Das
Umweltportal NRW ist die erste Anlaufstelle für behördliche
Daten, Fakten und Informationen zum Umweltzustand in
Nordrhein-Westfalen und bietet Zugang zu Hunderten von
Webseiten, Messergebnissen, Übersichts-Karten,
Umweltindikatoren, Berichten und Dokumenten. Schnelle
Informationen in aktuellen Lagen und vertiefende
Informationen zu einer Vielzahl von Umwelt-Themen: Über das
Umweltportal NRW können sich Bürgerinnen und Bürger über
Hochwasserstände der Hochwassermeldepegel und aktuelle
Hydrologische Lageberichte informieren lassen.
Darüber hinaus kann man sich im Umweltportal über aktuelle
Warnmeldungen bei Umweltereignissen, neue
Daten-Veröffentlichungen, aktuelle Wolfsnachweise oder
Ozon-Belastungen, Belastungen von Lebensmitteln sowie über
ortsbezogene Umweltmessdaten direkt per Mail benachrichtigen
lassen. Übersicht über die Abo-Dienste zu Pegeln und zum
Hydrologischen Lagebericht: Umweltportal
NRW
4. Hochwasserinformationen über die
MeinePegel-App "Meine Pegel" ist die gemeinsame
Wasserstands- und Hochwasser-Informations-App aller Länder
mit rund 3.000 Pegeln in ganz Deutschland.
Über
die App ist ebenfalls eine Benachrichtigung bei Vorliegen von
Hochwasserinformationen in einzelnen Regionen möglich.
Zusätzlich können in dieser App benutzerdefinierte
Schwellenwerte für persönlich relevante Pegel eingerichtet
werden, bei deren Überschreitung dann eine Benachrichtigung
über das Smartphone erfolgt. Informationen und Download über www.hochwasserzentral.info: Meine
Pegel
5. Hochwasserrisikokarten /
Gefahrenkarten Auf einer Länge von rund 6000
Kilometern an 438 Gewässern wurde in NRW ein signifikantes
Hochwasserrisiko festgestellt und bereits in
Hochwassergefahrenkarten dokumentiert. Mithilfe der in den
Hochwassergefahrenkarten dargestellten Überflutungsausdehnung
und Überflutungstiefe für drei charakteristische
Hochwasserereignisse zeigen sie, wo in einer Region oder
Stadt konkret Gefahren durch Hochwasser bestehen.
Auf dieser Basis kann die individuelle Gefahrenlage
bewertet werden. Damit können Schäden vorgebeugt und
Schutzmaßnahmen geplant werden. Die veröffentlichten Karten
finden Sie unter: hochwasserkarten.nrw.de.
Hintergrundinformationen zu den Hochwassergefahren und
-risikokarten finden Sie unter: flussgebiete.nrw.de/hochwasserthemen
Erste Anhaltspunkte zur Abschätzung der
Starkregengefahr am jeweiligen Wohnort kann die
Starkregengefahrenhinweiskarte NRW bieten, die wie die
Hochwassergefahren- und -risikokarten die Auswirkungen
bestimmter vordefinierter Szenarien darstellt: Geoportal
NRW Daneben informiert der Deutsche Wetterdienst (DWD)
über Wettergefahren. Vielfach gibt es zudem detaillierte
Angebote und Informationen der Städte, Kreise und Gemeinden.
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Startchancen-Programm bringt rund 2,3 Milliarden Euro
für Schulen in NRW |
Düsseldorf, 2. Februar 2024 -
Nordrhein-Westfalen erhält für Schulen in herausfordernder
Lage in den kommenden Jahren finanzielle Unterstützung des
Bundes in Höhe von rund 2,3 Milliarden Euro. Das Geld ist
Bestandteil des Startchancen-Programms, mit dem Bund und
Länder faire Bildungschancen für Kinder und Jugendliche
ermöglichen wollen. In einer eigens einberufenen
Sonder-Kultusministerkonferenz haben die
Bildungsministerinnen und -minister der Länder sowie
Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger
vorbehaltlich der Zustimmung der Länderparlamente bzw.
Landesregierungen entsprechende Vereinbarungen getroffen.
„Die Einigung ist eine große Chance für die
deutsche Bildungslandschaft und eine sehr gute Nachricht für
ganz viele Schulen“, erklärte Schul- und Bildungsministerin
Dorothee Feller: „Es war gut, dass Nordrhein-Westfalen mit
großem Engagement maßgeblich an der Ausgestaltung des
Startchancen-Programms mitgewirkt hat, und ich bin froh, dass
die Förderung der Schulen zum kommenden Schuljahr endlich
beginnen kann.“
Aus dem Startchancen-Programm
erhält Nordrhein-Westfalen über eine Laufzeit von zehn Jahren
insgesamt rund 2,3 Milliarden Euro vom Bund und wird
seinerseits bis zu demselben Umfang im Land in die gezielte
Unterstützung von landesweit mehr als 900 Schulen in
herausfordernder Lage investieren. Der Fokus liegt dabei auf
der Primarstufe, für die 60 Prozent der Förderung vorgesehen
sind. Mit den verbleibenden 40 Prozent werden weiterführende
Schulen und die Ausbildungsvorbereitung in den Berufskollegs
gefördert.
„Wenn wir über Startchancen
sprechen“, so Ministerin Feller, „dann ist es
selbstverständlich, dass wir uns besonders auf die frühe
Förderung konzentrieren – und damit vor allem die Grund-,
aber auch die Förderschulen stärken. Neben den Schulformen
der Sekundarstufe I wollen wir darüber hinaus auch den
Schülerinnen und Schülern einen guten Start ermöglichen, die
sich an unseren Berufskollegs auf eine Ausbildung
vorbereiten. Im Mittelpunkt stehen stets die Förderung der
Basiskompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen sowie die
Stärkung der sozialen und emotionalen Kompetenzen, die wir in
Nordrhein-Westfalen zum Schwerpunkt unserer Arbeit gemacht
haben.“
Um die Schulen bei dieser Aufgabe
wirksam zu unterstützen, fußt das Startchancen-Programm auf
drei Säulen: 1. Ein Chancen-Budget, aus dem unter
anderem eine pädagogische und systemische Beratung und
Unterstützung für die Schulen finanziert werden kann, die
nachhaltig zu einer Verbesserung von Schul- und
Unterrichtsentwicklung beiträgt. 2. Ein
zusätzliches Personal-Budget, um neben den Lehrkräften
weitere Fachkräfte unterschiedlicher Professionen
einzustellen, die das Lehren und Lernen unterstützen
(Multiprofessionelle Teams). 3. Ein
Investitions-Budget, mit dem eine lernförderliche Ausstattung
und Infrastruktur geschaffen werden kann, die auf den
konkreten Bedarf vor Ort abgestimmt ist.
Ministerin Feller: „Das Startchancen-Programm folgt einem
Ansatz, dem sich Nordrhein-Westfalen bereits seit Längerem
verschrieben hat: Ungleiches ungleich behandeln. Um die
größtmögliche Wirkung zu entfalten, müssen alle drei Säulen
das Programm gemeinsam tragen. Das heißt auch: Die
Ausgestaltung wird an den einzelnen Schulen ganz
unterschiedlich aussehen. Dementsprechend werden wir die
Auswahl der Schulen in den kommenden Wochen gut vorbereiten.
Als eines von wenigen Ländern können wir dabei auf einen
schulscharfen Sozialindex zurückgreifen, den wir erst
kürzlich aktualisiert haben.“
Bund und Länder
haben sich darauf verständigt, bei der Auswahl der Schulen
vor allem zwei zentrale Kriterien zu berücksichtigen: den
Anteil von Schülerinnen und Schülern mit Migrationsgeschichte
sowie die Armutsgefährdung von Schülerinnen und Schülern.
Diese Kriterien finden auch im nordrhein-westfälischen
Schulsozialindex Berücksichtigung. Auf dieser Grundlage plant
das Schulministerium, bis zum Frühjahr bis zu 400 Schulen für
eine Förderung bereits ab dem Schuljahr 2024/25 auszuwählen.
Weitere Schulen werden dann im Jahr 2025 ins
Startchancen-Programm aufgenommen.
Ministerin
Feller abschließend: „Wir werden uns im weiteren Verfahren
ganz eng mit der Schulaufsicht, den Schulträgern und den
Schulen abstimmen, denn uns ist wichtig, dass das Geld
wirklich dort ankommt, wo es am dringendsten gebraucht wird.
Darüber hinaus sind wir dem Bund dankbar, dass er sich dazu
bekannt hat, die Verhandlungen zu einem Digitalpakt 2.0 mit
den Ländern bis Mitte Mai 2024 abschließen zu wollen.“
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Land fördert das Programm Medienscouts NRW mit
weiteren 1,5 Millionen Euro |
Bundesweit
einzigartiges Projekt von Schülerinnen und Schülern für
Schülerinnen und Schüler wird ausgebaut
Düsseldorf/Duisburg, 2. Februar 2024 - Lena Löbbert und
Sophie Trachte, 18 und 15 Jahre jung, sind für ihre
Mitschülerinnen und Mitschüler an der Gesamtschule
Essen-Borbeck wichtige Ansprechpartnerinnen. Die beiden
jungen Frauen sind Medienscouts. Sie helfen anderen
Jugendlichen an ihrer Schule dabei, Bilder oder Videos in
sozialen Medien richtig einzuordnen, Fälschungen und
Falschmeldungen zu erkennen oder sich gegen Cybermobbing zu
wehren.
Wie Lena und Sophie haben sich mehrere
tausend junge Menschen an nordrhein-westfälischen Schulen zu
Medienscouts ausbilden lassen. Damit es noch deutlich mehr
werden, baut das Ministerium für Schule und Bildung (MSB) das
Programm nun gemeinsam mit der für die Organisation
verantwortlichen Landesanstalt für Medien NRW (LFM NRW) aus.
In den kommenden drei Jahren stellt das MSB
weitere 1,5 Millionen Euro zur Verfügung. Damit kann die LFM
NRW allen Schulen der Sekundarstufe I das Angebot machen, an
diesem Projekt teilzunehmen. Zudem sollen Grundschulen ein
auf sie zugeschnittenes Angebot erhalten, um Kinder zu
Medienscouts zu qualifizieren. Auch an Förderschulen sollen
vermehrt Medienscouts ausgebildet werden. Erste neue
Qualifizierungskurse an Schulen im Kreis Mettmann fanden
gestern bereits statt.
„Wir wollen bis 2026 noch
deutlich mehr Schulen in das Projekt integrieren, denn in
Zeiten, in denen die sozialen Medien nicht nur Chancen
bieten, sondern auch viele Risiken bergen, ist es das Beste,
wenn junge Menschen in ihrem unmittelbaren persönlichen
Umfeld Unterstützung erhalten - auf Augenhöhe und nicht mit
dem erhobenen Zeigefinger Erwachsener“, betonte Schul- und
Bildungsministerin Dorothee Feller.
„Hilfe kann
man immer dann besonders gut annehmen, wenn man sich mit
seinen Fragen und Sorgen verstanden fühlt. Und wem würden
Jugendliche bei solchen Fragen mehr vertrauen als einander?
Hier setzt das Projekt Medienscouts NRW an: Wir nehmen
Schülerinnen und Schüler sowohl mit ihren Kompetenzen als
auch mit ihren Ängsten ernst und helfen ihnen dabei, sich
selbst zu helfen. Wie die Vergangenheit zeigt, ist das ein
sehr erfolgreiches Vorgehen, und wir bedanken uns
ausdrücklich beim Schulministerium dafür, dass es auch in
Zukunft so erfolgreich mit den Medienscouts und mit noch mehr
Schulen weitergehen wird“, kommentiert Dr. Tobias Schmid,
Direktor der Landesanstalt für Medien NRW, die Förderung des
Landes.
Das Medienscout-Programm von
Nordrhein-Westfalen ist das bundesweit größte
Peer-to-Peer-Angebot dieser Art – es garantiert an den
beteiligten Schulen einen direkten Austausch zu allen
Fragestellungen rund um das Thema Medienkompetenz. An mehr
als 1.000 nordrhein-westfälischen Schulen wurden mittlerweile
rund 7.300 Medienscouts und circa 3.100 Beratungsfachkräfte
ausgebildet. „Die Landesregierung unterstützt das Programm
seit dem Jahr 2019 und hat in den vergangenen drei Jahren
fast eine Million Euro investiert. Wir haben in den
vergangenen Jahren immer wieder gesagt, dass wir dieses
besondere Programm erweitern wollen“, sagte Ministerin
Feller, „nun lösen wir dieses Versprechen ein“.
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21 neue digitale Kurse mit vielen interaktiven
Funktionen für den Unterricht |
Düsseldorf/Duisburg, 29. Januar 2024 -
Multimediale Angebote ergänzen nun den Unterricht in Deutsch,
Englisch, Mathematik, Informatik und Sachunterricht und
stellen Hilfe für Lehrkräfte sowie Spaß für Schülerinnen und
Schüler dar. In magische neue digitale Welten können jetzt
nordrhein-westfälische Schülerinnen und Schüler eintauchen.
Ein frisch veröffentlichter Online-Kurs erlaubt zum
Beispiel nicht nur das Schreiben von Märchen und anderen
Geschichten, sondern bietet auch die Möglichkeit, eigene
Erzählungen einzusprechen, sich vorzulesen oder vom Computer
vorlesen zu lassen, über interaktive Elemente auf den
Bildschirmen die Bewertungen von Mitschülerinnen und
Mitschülern einzuholen und deren Ideen einzuflechten.
Dieser am 29. Januar 2024 an den Start gebrachte Kurs
ist eines von vielen neuen Angeboten, die zeigen, wie
digitales Lernen in den Unterricht integriert werden kann.
Neben dem Märchen-Kurs hat das Ministerium für Schule und
Bildung (MSB) weitere 20 interaktive, moodle-basierte
Online-Kurse für das Lehren und Lernen in der digitalen Welt
für den Unterricht in den Fächern Deutsch, Englisch,
Mathematik, Informatik und Sachunterricht veröffentlicht.
„Wir stärken die Arbeit mit digitalen
Unterrichtsmaterialien an den Schulen und unterstützen mit
diesen Angeboten unsere Lehrerinnen und Lehrer“, betonte
Nordrhein-Westfalens Schulministerin Dorothee Feller, „zudem
bin ich sicher, dass durch die Kurse mit ihrem Mix aus
Texten, Grafiken, Bildern, Videos und vor allem interaktiven
Elementen viele Schülerinnen und Schüler noch mehr Freude am
Lernen haben werden.“
Abrufbar sind die
Digitalangebote über
https://bildungsmediathek-nrw.de/?newsid=4750. Jeder Kurs
basiert auf Unterrichtsinhalten aus den aktuellen
(Kern-)Lehrplänen und soll den Werkzeugkoffer der Lehrerinnen
und Lehrer vergrößern. Die Kurse können direkt im Unterricht
zum Einsatz kommen. Sie verfügen nicht nur über viele visuell
und akustisch untermalte Lektionen, sondern insbesondere über
vielfältige Funktionen, mit denen Lehrkräfte sowie
Schülerinnen und Schüler in den Austausch treten können.
So können die Schülerinnen und Schüler etwa während
der Bearbeitung einer Aufgabenstellung die Ergebnisse auf der
Lernplattform hochladen und den Mitschülerinnen und
Mitschülern zur Verfügung stellen. Rückmeldungen und
gemeinsame Projektverwirklichungen sind per Mausklick oder
Tastendruck möglich. „Solche und andere digitale Lernangebote
sind jetzt und auch künftig für uns von zentraler Bedeutung“,
erläuterte Ministerin Feller. „Wir werden die Entwicklung
dieser Angebote fortsetzen und immer wieder neu schauen, wo
und wie wir Lehrkräfte bei der Gestaltung von digitalen
Lehrinhalten unterstützen und zeitgemäße und
zukunftsorientierte schulische Lernprozesse auch für unsere
Kinder und Jugendlichen schaffen können.“
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Vernetzungsstelle gegen Umweltkriminalität geht an den Start
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Innenminister Reul: Wir rücken die
Schreibtische enger zusammen
Düsseldorf/Duisburg, 24. Januar 2024 - Zum Jahresbeginn hat
die Vernetzungsstelle Umweltkriminalität im Landeskriminalamt
ihre Arbeit aufgenommen. Ihre Aufgabe ist es, die an der
Bekämpfung der Umweltkriminalität beteiligten Behörden enger
miteinander zu vernetzten. Innenminister Herbert Reul stellte
am Mittwoch, dem 24. Januar 2024, die neue Dienststelle des
Landeskriminalamts in Düsseldorf offiziell vor. Innenminister
Herbert Reul: "Auch den Kampf gegen Umweltsünder führen wir
entschlossen. Wir rücken die Schreibtische enger zusammen,
tauschen uns intensiver mit den Umweltverwaltungsbehörden und
der Staatsanwaltschaft aus und wollen so Umweltkriminalität
stärker bekämpfen."
Ziel ist es, gemeinsam mit
den beteiligten Netzwerkpartnern standardisierte Konzepte zur
Bekämpfung, Verfolgung und Prävention von Straftaten gegen
die Umwelt zu entwickeln. Den Kriminellen muss deutlich
werden, dass Umweltstraftaten zu Lasten unser aller
Lebensgrundlage gehen. Die neue Vernetzungsstelle berät die
Akteure der Bekämpfung der Umweltkriminalität und fungiert
als Bindeglied zwischen den zuständigen Stellen. Die
Zentralstelle für die Verfolgung von Umweltkriminalität bei
der Staatsanwaltschaft Dortmund (ZeUK NRW), das Landesamt für
Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
(LANUV NRW), die Bezirksregierungen, die Wasserschutzpolizei
und das Institut der Feuerwehr sind nur einige der
vielzähligen Akteure.
"Unsere Erkenntnisse
zeigen, dass Umweltkriminalität wirtschaftlich oft sehr
lukrativ ist. Unternehmer können beispielsweise Ausgaben
einsparen, wenn sie giftige Stoffe nicht sachgerecht
entsorgen", so der Direktor des Landeskriminalamtes Ingo
Wünsch. "Nicht selten ermitteln wir strukturiertes und
organisiertes Vorgehen der Täter. Folgerichtig ist die
Vernetzungsstelle hier im Haus auch in der Abteilung der
Bekämpfung Organisierter Kriminalität angesiedelt", ergänzt
Ingo Wünsch.
"Straftaten im Bereich der
Umweltkriminalität haben nicht nur Auswirkungen auf heute,
sondern bergen auch Gefahren für zukünftige Generationen. Die
Umwelt ist ein 'stilles Opfer'. Sie erstattet keine Anzeige
und macht auch nicht auf sich aufmerksam. Das müssen wir für
sie tun." betont Minister Herbert Reul. Aufgrund der
Komplexität der Straftaten ist ein hohes Maß an
Rechtskenntnissen, technischem Fachwissen und
umweltbiologischen Kenntnissen bei den zuständigen Behörden
erforderlich.
Deshalb ist insbesondere die Vernetzung
aller beteiligten Stellen von hoher Bedeutung. Hier wird die
Vernetzungsstelle des Landeskriminalamts eine wichtige Rolle
einnehmen und Akzente setzen. Sie ist mit vier
Polizeibeamtinnen und -beamten besetzt, die durch Fachkräfte
des Umweltingenieurwesens und der Finanzanalysen unterstützt
werden.
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Service der Bezirksregierung: Zeugnis-Telefon für Eltern,
Schülerinnen und Schüler
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Düsseldorf, 23./24. Januar 2024 - Am Freitag, 26. Januar 2024,
erhalten die Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen
ihre Halbjahreszeugnisse. Aus diesem Anlass bietet die
Bezirksregierung Düsseldorf ‒ neben den Sorgentelefonen von Städten
und sozialen Einrichtungen ‒ wieder die „Nummer gegen Zeugniskummer"
an.
Eltern sowie Schülerinnen und Schüler können dort vor
allem rechtliche Fragen klären, etwa wenn sie die Notengebung für
ungerecht halten oder Fragen zur Schullaufbahn haben. Das
Zeugnis-Telefon zu Fragen aus den Schulformen Realschule, Gymnasium,
Gesamtschule, Sekundarschule und Gemeinschaftsschule sowie
Berufskolleg ist unter der Rufnummer 0211 475-4002 an folgenden
Tagen erreichbar: · Freitag, 26.01.2024, ·
Montag, 29.01.2024, · Dienstag, 30.01.2024, jeweils von
10:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 15:00 Uhr. In den
Grundschulen ist die Ausgabe der Halbjahreszeugnisse bereits seit
dem 22.01.2024 möglich.
Zu Fragen aus den Schulformen Grundschule, Hauptschule und
Förderschule ist das Zeugnistelefon der Bezirksregierung bei
den jeweiligen Schulämtern der zehn kreisfreien Städte sowie
der fünf Kreise im Regierungsbezirk Düsseldorf eingerichtet.
Diese sind zu den vorgenannten Zeiten unter folgenden
Rufnummern zu erreichen: Duisburg 0203 94000
Fast 2,1 Millionen Halbjahreszeugnisse Notenvergaben an rund
5400 Schulen in NRW Fast 2,1 Millionen Schülerinnen und
Schüler an etwa 5.400 Schulen in Nordrhein-Westfalen erhalten am
Ende dieser Woche ihre Halbjahreszeugnisse. „Das ist ein wichtiger
Zwischenschritt für unsere Kinder, Jugendlichen und jungen
Erwachsenen, die in den vergangenen Monaten viel Zeit und Einsatz
investiert haben, um ihre schulischen Ziele zu erreichen“, betonte
Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller.
„Die
Zeugnisse belohnen das Erreichte und geben gleichzeitig Aufschluss
darüber, in welchen Fächern Leistungen noch verbessert werden
können. Ich wünsche allen Schülerinnen und Schülern, dass sie
zufrieden sind mit ihren Leistungsnachweisen und im zweiten Halbjahr
mit viel Freude weiterlernen und ihre schulischen Ziele erreichen
können.“
Damit die Kinder und Jugendlichen hierfür gute
Bedingungen vorfinden, hat Ministerin Feller mit dem
Handlungskonzept zur Verbesserung der Unterrichtsversorgung in
Nordrhein-Westfalen zahlreiche Maßnahmen initiiert. Erste Erfolge
sind sichtbar. So hat sich die Personalausstattung der Schulen in
Nordrhein-Westfalen im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Vorjahres
um rund 3.900 Stellen auf insgesamt 160.900 besetzte Stellen
verbessert (Stand: 1. Dezember 2023).
„Wir haben den
richtigen Weg eingeschlagen, werden aber weiterhin einen langen Atem
brauchen“, sagte die Ministerin. Das Handlungskonzept wird
fortgeschrieben, weitere Maßnahmen werden folgen. So hatte
Ministerin Feller zu Wochenbeginn bereits die
neue Werbekampagne für Lehrkräfte vorgestellt. Sollten bei
Schülerinnen und Schülern sowie ihren Eltern Fragen zu den
vergebenen Zeugnissen oder zur weiteren Schullaufbahn aufkommen,
stehen die Bezirksregierungen beratend zur Verfügung.
Deren Zeugnistelefone sind zu folgenden Uhrzeiten freigeschaltet:
Bezirksregierung Düsseldorf: Das Zeugnistelefon zu Fragen aus
den Schulformen Realschule, Gymnasium, Gesamtschule, Sekundarschule
und Gemeinschaftsschule sowie Berufskolleg ist unter der Rufnummer
0211 / 475 - 4002 an folgenden Tagen erreichbar: Freitag, 26.
Januar, Montag, 29. Januar, und Dienstag, 30. Januar, jeweils in der
Zeit von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr. Zu
Fragen aus den Schulformen Grundschule, Hauptschule und Förderschule
ist das Zeugnistelefon bei den jeweiligen Schulämtern der zehn
kreisfreien Städte sowie der fünf Kreise im Regierungsbezirk
Düsseldorf eingerichtet.
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Lehrkräfte werben gemeinsam mit
dem Schulministerium für ihren Beruf
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Kampagne
führt mit wenigen Klicks zum Lehramtsstudium oder in den
Seiteneinstieg Düsseldorf/Duisburg, 22. Januar
2024 - Louisa arbeitet als Musiklehrerin an einer
Förderschule. Warum sie sich für diesen Beruf entschieden
hat? Das erklärt die 26-Jährige in einem Video: „Als Lehrerin
bin ich Musikerin, Pädagogin und Vertrauensperson zugleich.“
Vor der Klasse setzt Louisa voll auf ihre ‚LehrKRÄFTE‘:
Empathie, Positivität und Flexibilität. Über eine besondere
‚LehrKRAFT‘ verfügt auch Volker: Als Seiteneinsteiger bringt
der studierte Architekt jede Menge Berufserfahrung in seinen
Bautechnik-Unterricht am Berufskolleg ein.
Wer sich
wie er für den Seiteneinstieg in den Schuldienst entscheidet,
wählt, so sagt er, „einen wunderbaren Beruf, der
abwechslungsreiche Arbeiten bietet und auch tolle
Rückmeldungen von den Schülerinnen und Schülern mit sich
bringt.“ Die Videos von Volker und Louisa sind Teil einer
Kampagne, in der Lehrkräfte gemeinsam mit dem
Schulministerium für den Lehrerberuf werben. Mit dem Appell
„Was ist deine LehrKRAFT? Find’s raus!“ setzt die Kampagne
auf eine gezielte und direkte Ansprache in den
Social-Media-Kanälen Facebook (@lehrkraftwerden.nrw)
und Instagram (@lehrkraft_werden.nrw)
sowie auf YouTube
(@Lehrkraft_werden_nrw).
Die Website
www.lehrkraft-werden.nrw
lässt Interessierte ihre ‚LehrKRÄFTE‘ entdecken und führt sie
über einen Chancen-Rechner mit wenigen Klicks zum
Lehramtsstudium oder in den Seiteneinstieg. Schulministerin
Dorothee Feller: „Um dem Lehrkräftemangel wirksam zu
begegnen, brauchen wir Lehrkräfte mit besonderen LehrKRÄFTEN.
Und um diese Lehrkräfte für unsere Schulen zu gewinnen,
sprechen in unserer Kampagne Lehrkräfte über ihre LehrKRÄFTE.
Wenn Lehrer und Lehrerinnen wie Volker und Louisa
beschreiben, warum sie allen Herausforderungen zum Trotz
gerne mit ihren Schülerinnen und Schülern arbeiten, macht sie
das zu den besten Botschafterinnen und Botschaftern, die wir
uns für diesen so wichtigen Beruf nur wünschen können.“ Zu
den Botschafterinnen und Botschaftern gehören neben Volker
und Louisa auch Ahmad, Bruno und Cisem. Cisem ist 23 Jahre
alt und studiert an der Universität Duisburg-Essen die Fächer
Deutsch und Geschichte im Lehramt für die Sekundarstufe I.
Als Lehrerin möchte sie die positiven Erfahrungen, die sie
als Schülerin gemacht hat, an die nächsten Generationen
weitergeben.
Bruno absolviert zurzeit in den
Fächern Deutsch, Mathematik und Sport seinen
Vorbereitungsdienst an einer Grundschule. Um die Kinder fürs
Lernen zu begeistern, greift er im Unterricht schon mal zu
seiner Gitarre. Ahmad studierte nach seiner Flucht vor dem
Bürgerkrieg in Syrien zunächst in Frankfurt und arbeitet
inzwischen als Englisch- und Religionslehrer an einem
Dortmunder Gymnasium. Er hat sich bewusst für die Arbeit mit
jungen Menschen entschieden, um sich in den Dienst der
Gesellschaft zu stellen.
Die Videos von Ahmad,
Bruno, Cisem, Volker und Lousia stehen
hier
im Bildungsportal ebenso wie einige Bildmotive zum Download
bereit. Die neue Kampagne ist Teil eines ersten
Handlungskonzepts, mit dem Ministerin Feller die
Personalsituation an den Schulen kurz-, mittel- und
langfristig verbessern will. „Um die offenen Stellen zu
besetzen, müssen wir wieder genug Lehrerinnen und Lehrer für
alle Schulformen ausbilden. Zum laufenden Wintersemester
haben wir daher gemeinsam mit den Hochschulen insgesamt
465 weitere neue Studienplätze für das
Grundschullehramt und die Sonderpädagogik
eingerichtet.
Angesichts des allgemeinen
Fachkräftemangels werben wir gezielt um angehende
Abiturientinnen und Abiturienten, die sich vorstellen können,
ein Lehramtsstudium aufzunehmen. Darüber hinaus wollen wir
weitere Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger dafür
gewinnen, ihre LehrKRÄFTE zu entdecken und sich für den
Lehrerberuf zu entscheiden“, so Ministerin Feller. Im Jahr
2023 waren insgesamt rund 800 Seiteneinsteigerinnen und
Seiteneinsteiger in den nordrhein-westfälischen Schuldienst
eingestellt worden, gut 160 davon an Grundschulen, die ebenso
wie die Förderschulen außerdem von der Unterstützung durch
insgesamt bereits
fast 1.200 Alltagshelferinnen und
Alltagshelfer profitieren.
„Dass es uns nach und nach gelingt, die Schulen
mit zusätzlichem Personal zu unterstützen, ist für uns ein
Ansporn, die nächsten Schritte zu gehen. Einer dieser
Schritte ist die Kampagne, weitere werden folgen, wenn wir
unser Handlungskonzept fortschreiben. Dass
am 1. Dezember 2023 landesweit rund
3.900 Lehrerstellen mehr besetzt waren als noch ein Jahr
zuvor, zeigt: Wir sind auf
dem richtigen Weg“, so Ministerin Feller abschließend.
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Neue Ausbildungs- und
Prüfungsordnung verankert Distanzunterricht als reguläre
Unterrichtsform
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Düseldorf, 22.
Januar 2024 - Das Landeskabinett hat den Weg frei gemacht für
eine neue Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den
Bildungsgängen des Berufskollegs. Mit dem neuen Regelwerk
soll den Berufskollegs die Verknüpfung von Präsenz- und
Distanzunterricht in synchroner und digitaler Form unter
bestimmten Voraussetzungen dauerhaft ermöglicht werden.
Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller:
„Während der Pandemie haben unsere Berufskollegs bereits gute
Erfahrungen mit dem Lernen auf Distanz gemacht. Darauf bauen
wir jetzt auf und gehen einen Schritt weiter. Erstmals wollen
wir den Distanzunterricht als regulären Unterricht rechtlich
fest verankern. Damit geben wir unseren Berufskollegs
Möglichkeiten zur Umsetzung von innovativen Lehr- und
Lernformen und sorgen für eine berufliche Bildung auf der
Höhe der Zeit. Mit digitalisierten Unterrichtsformaten
erhalten junge Menschen in Nordrhein-Westfalen eine moderne
berufliche Bildung.“
Eine Verknüpfung von
Präsenz- und Distanzunterricht in synchroner und digitaler
Form war den Berufskollegs seit der Pandemie bereits auf der
Grundlage von Einzelerlassen ermöglicht worden. Erstmalig in
einer schulischen Ausbildungs- und Prüfungsordnung wird der
Distanzunterricht nun als regelhafte Organisationsform von
Unterricht verankert. Schulministerin Feller: „Mit den neuen
Vorgaben kommen wir auch den Wünschen vieler
Ausbildungsbetriebe nach. In den ländlichen Regionen unseres
Landes ist der Besuch einer Fachklasse in bestimmten Berufen
mit längeren Fahrtzeiten verbunden. Mit der dauerhaften
Einrichtung von Distanzunterricht können wir diesen Nachteil
ausgleichen und duale Fachklassen auch im ländlichen Raum
attraktiv halten.“
Für die Umsetzung der
Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht zeigen die
Berufskollegs ihre Konzepte lediglich bei der
Bezirksregierung an. Strukturierte Vorlagen hierfür werden
zur Verfügung gestellt. Aufwändige Genehmigungsverfahren sind
nicht vorgesehen. Der Entwurf der Siebten Verordnung zur
Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in
den Bildungsgängen des Berufskollegs wurde an den Landtag
übermittelt und wird dort nun im Ausschuss für Schule und
Bildung beraten. Vorgesehen ist, dass die neue Vorschrift zum
Schuljahr 2024/25 in Kraft treten soll. Sie finden den
Verordnungsentwurf unter dem Link:
https://opal.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV18-2182.pdf
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Demokratie erleben in jungen
Jahren
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Düsseldorf/Duisburg, 15. Januar 2024 - Wie können wir
Schülerinnen und Schüler noch besser am Schulleben beteiligen
und ihnen dadurch Demokratiekompetenz vermitteln – darum geht
es bei einem neuen Programm, welches das Ministerium für
Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen gemeinsam
mit der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) startet.
In den kommenden zwei Jahren sollen neue Beteiligungsformate
zur Stärkung der Demokratiekompetenz von Schülerinnen und
Schülern für Schülerinnen und Schüler geschaffen werden.
Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller
erklärte: „Wie können wir Schülerinnen und Schüler besser am
Schulleben beteiligen? Bei dieser Frage geht es nicht nur
darum, die Vorstellungen der Schülerschaft kennenzulernen,
sondern auch um die Vermittlung von Demokratiekompetenz. In
unserer Demokratie können die Menschen in Frieden und
Freiheit auf der Grundlage des Rechts miteinander leben. Das
ist keine Kleinigkeit und selbstverständlich ist es auch
nicht. Damit das auch in Zukunft so bleibt, wollen wir die
demokratischen Kompetenzen der jungen Menschen stärken. Wir
beginnen damit in unseren Schulen. Hier können Kinder und
Jugendliche früh lernen, ihre eigenen Interessen zu
vertreten, aber auch andere Meinungen zu respektieren. Diese
Fähigkeiten wollen wir mit unserem neuen Programm gezielt
fördern. Dabei legen wir großen Wert darauf, dass
Schülerinnen und Schüler ihre eigenen Wege gehen können. Wir
geben keine Themen und Formate vor, sondern setzen auf einen
Prozess von unten. Das Signal lautet: Wir hören Euch und wir
nehmen Euch ernst!“
Ziel des Prozesses zur
Stärkung der Demokratiekompetenz ist es, bis zum Jahr 2026
neue demokratische Foren an Schulen zu installieren, die weit
über die Vermittlung von Fachwissen über Staatsformen im
Unterricht und die Organisation von Schülerparlamenten
hinausgehen. Zu diesem Zweck sammeln das Schulministerium und
die DKJS zunächst Ideen und Themen, die Schülerinnen und
Schüler im ganzen Bundesland beschäftigen. Was ist ihnen
wichtig? Was erwarten sie von Politik? Wie soll die
Schule von morgen aussehen? Und wo möchten Sie gerne
mitgestalten? Antworten auf diese und andere Fragen
sollen eine neue Mitbestimmungspraxis an den Schulen prägen.
„Wir wollen nichts verordnen oder überstülpen“, betonte
Ministerin Feller, „wir nehmen die Schülerinnen und Schüler
ernst und bauen alles Weitere auf ihren Gedanken und Wünschen
auf.“
Die DKJS setzt sich seit 30 Jahren dafür
ein, junge Menschen zu beteiligen, insbesondere an der
Gestaltung ihrer Lebens- und Lernorte. Auch auf diesen
Erfahrungen wird das neue Programm aufbauen. „Sich willkommen
fühlen, gehört zu werden und aktiver Teil einer Gemeinschaft
zu sein, sind wichtige Voraussetzungen, um sich mit dem
Lebens- und Lernort Schule zu identifizieren. Gleichzeitig
ist Beteiligung eine grundlegende Erfahrung, damit sich junge
Menschen als handlungsfähig und selbstwirksam erleben, um mit
Krisen umgehen zu können und als Persönlichkeiten und
Demokratinnen und Demokraten zu wachsen.
Wie wollen
junge Menschen an ihren Schulen leben und lernen, was
brauchen sie dafür, was sind ihre Bedarfe, Wünsche und
Ideen?“, sagte die Geschäftsführungsvorsitzende Anne
Rolvering. „Die Fähigkeiten, anderen zuzuhören, Kompromisse
einzugehen und Entscheidungen auszuhandeln, sind wichtige
Erfahrungen für unser gemeinsames demokratisches Miteinander.
Darauf zielt das neue Beteiligungsvorhaben ab“, fügte sie
hinzu.
Eckpunkte des Beteiligungsprozesses zur
Stärkung der Demokratiekompetenz: Im Zeitraum von 2024 bis
2026 soll ein umfangreicher Beteiligungsprozess zur Stärkung
der Demokratiekompetenz an bis zu 250 Schulen in
Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden. Das Programm richtet
sich zunächst an Schülerinnen und Schüler der 6. bis 8.
Jahrgangsstufe von allgemeinbildenden Schulen aller
Schulformen in Nordrhein-Westfalen. Ein modulares Konzept
bietet unterschiedliche Bausteine, um Schülerinnen und
Schüler individuell nach ihren Bedürfnissen und Kapazitäten
an dem Prozess zu beteiligen.
Die nächsten
Schritte: In den kommenden Wochen werden wichtige Akteure des
Schullebens und der Jugendbeteiligung wie etwa die
Landesschülervertretung und der Landesjugendring eingebunden.
Ab März 2024 werden alle Schulen der Sek I durch Mailings,
eine digitale Informationsveranstaltung und eine Website über
das Vorhaben informiert und zur Teilnahme eingeladen. Nach
den Osterferien können sich interessierte Schulen online für
eine Teilnahme bewerben.
Nach den Sommerferien
haben dann Schülerinnen und Schüler an bis zu 250 Schulen die
Möglichkeit, mit Unterstützung durch die DKJS über einen
längeren Zeitraum die eigene Schule zu erkunden und Ideen für
Veränderung zu entwickeln. Die DKJS bietet dazu begleitende
Beratungen für Lehrerinnen und Lehrer und weitere
pädagogische Fachkräfte der Schulen an. Darauf aufbauend
erhalten in einem weiteren Schritt Schülerinnen und Schüler
an bis zu 25 Schulen die Möglichkeit, vertiefende Angebote
des Programms zu nutzen. Dazu gehören unter anderem Workshops
und Barcamp-Formate.
Alle Angebote bauen auf den
Interessen und Themen der Schülerinnen und Schüler auf. Die
an dieser Vertiefungsphase beteiligten Schulen können bis zu
1.000 Euro zur Umsetzung von Beteiligungsprojekten
beantragen. Begleitende pädagogische Fachkräfte an den
Schulen erhalten parallel Fachimpulse und Möglichkeiten zum
Austausch.
Als Höhepunkt des
Beteiligungsprozesses und als Ausdruck der Wertschätzung ist
im Jahr 2026 ein Jugendkongress im nordrhein-westfälischen
Landtag geplant. Dazu werden etwa 200 Schülerinnen und
Schüler eingeladen, ihre Ideen vorzustellen, mit anderen
Schülerinnen und Schülern zu diskutieren und die erarbeiteten
Ideen weiterzuentwickeln. Die Ergebnisse fließen in weitere
Dialogformate auf regionaler und landesweiter Ebene ein.
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Minister Oliver Krischer:
"Extremes Weihnachtswetter sorgte für eines der schwersten
Hochwasser seit Jahrzehnten"
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Letzter
Pegel in Nordrhein-Westfalen sinkt unter Warnstufe 1
Umweltministerium zieht Bilanz - Dank an Einsatzkräfte
Düsseldorf, 12.
Januar 2024 - Durch die Entspannung der Wetterlage sind
die Pegelstände an den Gewässern in Nordrhein-Westfalen in
den letzten Tagen weiter stark gesunken. In der Nacht zu
Freitag ist auch der letzte Pegel (Lippe) in
Nordrhein-Westfalen unter den Informationswert 1 gefallen und
damit unterhalb der letzten Warnstufe, die nur noch ein
kleines Hochwasser anzeigt. "Obwohl es eines der schwersten
Hochwasser der letzten Jahrzehnte war, hat
Nordrhein-Westfalen das Weihnachtshochwasser glimpflich
überstanden.
Größere Schäden an Infrastruktur und
Gebäuden sind nach ersten Erkenntnissen ausgeblieben, auch
die Gefährdung der Bürgerinnen und Bürger konnte durch den
Einsatz tausender Einsatzkräfte vermieden werden", sagte
Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr
des Landes Nordrhein-Westfalen. Minister Krischer dankte in
dem Zusammenhang noch einmal den Einsatzkräften von THW,
Feuerwehr, DLRG und vielen anderen ehrenamtlichen Helferinnen
und Helfern, die Weihnachten und das Neujahrfest für den
Hochwasserschutz geopfert haben.
Minister
Krischer: "Auch die Deiche und Schutzanlagen im Lande haben
dem Hochwasser Stand gehalten. Allerdings müssen wir auch
feststellen: Es gibt hier deutlichen Sanierungsbedarf.
Deshalb werden wir unseren eingeschlagenen Weg zur Stärkung
des Hochwasserschutzes weiter umsetzen", kündigte Minister
Krischer an. "Denn wir haben gesehen, dass wir unser Land
gegenüber solchen Naturgewalten stärken müssen.
Nordrhein-Westfalen muss klimaresilienter werden. Durch die
Klimakrise werden Wetterextreme in Zukunft öfter eintreten.
Darauf ist unsere Hochwasserschutz-Infrastruktur teilweise
nicht ausgelegt. Hier müssen wir nachbessern. Dabei geht es
ausdrücklich nicht nur um Deiche, denn moderner
Hochwasserschutz ist und muss viel mehr sein."
Die große Hochwasserlage in Nordrhein-Westfalen wurde vor
allem durch die massiven Niederschläge im Dezember ausgelöst.
Allein zwischen dem 21.12.2023 und dem 07.01.2024 fielen
insbesondere in der Mitte sowie im Norden, Osten und
Nord-Osten Nordrhein-Westfalens hohe Niederschlagsmengen von
flächendeckend über 100 Millimeter (mm). An einzelnen
Niederschlagsmess-Stationen des Landesamtes für Natur, Umwelt
und Verbraucherschutz (LANUV) wurden Niederschlagsmengen von
über 260 mm gemessen. Die langjährigen mittleren
Niederschläge in diesem Zeitraum wurden deutlich
überschritten.
Die Niederschläge trafen auf
bereits gesättigte Böden mit hoher Abflussbereitschaft und
führten in der Folge zu Hochwasser insbesondere an Ems,
Lippe, Niers, Ruhr und der Weser. Betroffen waren unter
anderem auch die Rur und die Sieg mit ihren Einzugsgebieten
sowie das Issel-, Berkel- und Vechteeinzugsgebiet. Hohe
Niederschläge in den Einzugsgebieten der Oberweser, in den
Quellflüssen Werra und Fulda sowie in den Einzugsgebieten des
Ober- und Mittelrheins führten im selben Zeitraum zu einer
Hochwasserlage an den nordrhein-westfälischen
Gewässerstrecken von Weser und Rhein.
Damit waren
insgesamt 13 der 17 Einzugsgebiete in Nordrhein-Westfalen von
Hochwasser betroffen. Das Hochwasser war in seiner räumlichen
Ausdehnung und seiner zeitlichen Dauer ein außergewöhnliches
Ereignis in NRW. An insgesamt acht der 123
Hochwassermeldepegel wurde der höchste Informationswert 3
überschritten (Einzugsgebiet der Ems, Niers und Schwalm, der
Lippe- sowie der Weser). An 29 Messstellen wurde maximal der
Informationswert 2 und an weiteren 45 Messstellen der
Informationswert 1 überschritten.
Praktisch
überall im Land war zwischen Weihnachten und Neujahr
Hochwasser, wenn auch in stark unterschiedlicher Ausprägung.
Die Niederschläge im Dezember sorgten auch dafür, dass das
Jahr 2023 nicht nur zu den wärmsten, sondern auch zu den
regenreichsten Jahren in Nordrhein-Westfalen seit
Aufzeichnungsbeginn 1881 wurde. Das Landesamt für Natur,
Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) ermittelte für
Nordrhein-Westfalen eine durchschnittliche
Jahresniederschlagssumme von rund 1198 mm.
Minister Krischer: "2023 reiht sich damit in das Jahr der
Wetterextreme ein: Es war nicht nur eines der wärmsten Jahre,
sondern reiht sich auch durch einen weiteren Negativ-Rekord
in die immer länger werdende Jahresreihe mit Wetterextrem ein
- die Dürre-Sommer 2018, 2019 und 2022 und die
Starkregenereignisse in den Jahren 2014, 2016 und natürlich
auch 2021. Die Klimakrise bringt uns immer neue, oft
gegensätzliche Wetterextreme. Extrem ist leider das neue
Normal."
Hochwasserschutzanlagen Das schwere
Hochwasser hat zu einer starken Beanspruchung der
Hochwasserschutzanlagen im Land geführt, die aber ihre
Funktion nahezu überall erfüllt haben. An einigen Stellen im
Land mussten Deichverteidigungsmaßnahmen vorbereitet oder
durchgeführt werden. Zum Teil ist die Situation vor Ort
weiter angespannt, da die Deiche durch die langanhaltenden
hohen Wasserstände sowie den Dauerregen stark durchnässt
sind.
Die Sanierung der Hochwasserschutzanlagen
durch die Unterhaltungspflichtigen hat die Landesregierung
als Schwerpunktaufgabe im 10-Punkte-Arbeitsplans unter Punkt
4 "Verbesserung des Hochwasserschutzes vor Ort" adressiert.
Die Relevanz dieser Schwerpunktaufgabe wurde durch die
Hochwasserlage erneut bestätigt. Es zeigt sich aber auch,
dass Hochwasserschutzmaßnahmen der Vergangenheit, wie etwa
die Schaffung von Überflutungsräumen an der Lippe oder der
Niers erfolgreich waren und die Hochwasserlage entspannt
haben.
Der nächste Schritt in der Umsetzung
dieser Schwerpunktaufgabe ist die Fertigstellung des im
Aufbau befindlichen Katasters für Hochwasserschutzanlagen
(Deichkataster). In diesem Kataster werden die im Land an
unterschiedlichen Stellen vorliegenden Daten zum Zustand und
den Eigenschaften der Hochwasserschutzanlagen erstmals
zusammengeführt. Mit diesem Kataster ist dann eine
flächendeckende detaillierte Übersicht der
Hochwasserschutzanlagen, also Deichen und
Hochwasserschutzmauern, möglich.
Auf Basis der
Daten des Deichkatasters soll im darauf aufbauenden Schritt
ein Priorisierungskonzept entwickelt werden, in dem die
Maßnahmen an den sanierungsbedürftigen
Hochwasserschutzanlagen entsprechend eines risikobasierten
Vorgehens bewertet werden. Auf dieser Basis können die
erforderlichen Ressourcen und Finanzmittel abgeleitet werden.
Talsperren
Anders als während der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021
bestand während des Hochwasserereignisses im Dezember 2023
und Januar 2024 zu keinem Zeitpunkt die Besorgnis eines
Talsperrenversagens. Die Bauwerkssicherheit war zu jeder Zeit
gewährleistet, es sind keine besonderen Vorkommnisse
aufgetreten. Bei 15 Talsperren in der Eifel, dem Sauerland,
Bergischen und Ostwestfalen-Lippe ist nach Erreichen des
Vollstaus die Hochwasserentlastungsanlage während der
Hochwasserlage zumindest zeitweise planmäßig betriebsbedingt
angesprungen.
Trotz dieser insgesamt sehr
positiven Wirkung ist bereits im 10-Punkte Arbeitsplan die
fortwährende Optimierung der Talsperrensicherheit und des
Talsperrenmanagements verankert. Der fortschreitende
Klimawandel erhöht die Anforderungen an das
Talsperrenmanagement. Während Hochwasserphasen sollen
Talsperren ausreichend Wasser zum Schutz der Unterlieger
gewähren, wohingegen sie während langanhaltender
Trockenphasen ausreichend bevorratetes Wasser u.a. zur
Sicherstellung der Trinkwasserversorgung bereithalten sollen.
Verkehrsinfrastruktur Es gab insgesamt 34
(Teil-)Sperrungen an Bundes- und Landesstraßen in
Nordrhein-Westfalen. Davon konnten bereits 22 Einschränkungen
wieder aufgehoben werden. Darüber hinaus gab es insgesamt 15
Sperrungen von straßenbegleitenden Radwegen, von denen
bereits sieben wieder freigegeben werden konnten (Stand: 11.
Januar 2024). Hochwasserschutz ist Gemeinschaftsaufgabe Die
Landesregierung wird daher den eingeschlagenen Weg zur
Stärkung des Hochwasserschutzes weiterverfolgen: Neben der
Umsetzung des 10 Punkte-Plans wird die Umsetzung des
Deichsanierungsplans am Rhein mit rund 44 Maßnahmen forciert
und der in der Vergangenheit festgelegte Zeitplan
überarbeitet.
Um die Planung und Umsetzung von
Deichsanierungen zu beschleunigen, wird weiterhin mehr
Personal in der Umweltverwaltung dafür eingestellt. Um
Prioritäten bei der Sanierung vorzunehmen, wird der Aufbau
eines Deichkatasters weiterverfolgt. Im Kataster selbst
werden die im Land an unterschiedlichen Stellen vorliegenden
Daten zum Zustand und den Eigenschaften der
Hochwasserschutzanlagen erstmals zusammengeführt.
"Hochwasserschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe - Bund,
Land, Kommune, Zweckverbände bis hin zu
Flächeneigentümerinnen und -eigentümer stehen in der
Pflicht. Das Weihnachtshochwasser hat einmal mehr gezeigt,
dass die Investition in unsere Deiche eine Investition in den
Schutz von Mensch, Umwelt und Infrastruktur darstellt", sagte
Minister Krischer.
Weitere Informationen
Witterungsanalyse 2023
Abo-Service für Warnstufen und Hochwasser-Lageberichte
Übersicht über Pegelstände
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Umweltminister Krischer: "Vermeidung von
Abfällen ist ein Booster für den Klimaschutz" |
Düsseldorf, 8. Januar 2024 - Die
Landesregierung will die Kommunen auf ihrem Weg zu einer
klimaschonenderen Kreislaufwirtschaft unterstützen und startett am
Montag, 8. Januar 2024, den Förderaufruf "Circular Economy -
CircularCities.NRW". Land und EU stellen im Rahmen des
EFRE/JTF-Programms NRW 2021 - 2027 rund 27 Millionen Euro für
Städte, Kreise und Gemeinden zur Verfügung, die eine
ressourcenschonendere Kreislaufwirtschaft gemeinsam mit Unternehmen
und Zivilgesellschaft entwickeln wollen.
"Wenn Kommunen gemeinsam mit Unternehmen und Zivilgesellschaft
Maßnahmen für eine verbesserte Kreislaufführung von Produkten und
Materialien umsetzen, ist das ein wichtiger Booster für den
Klimaschutz: Die Hälfte der weltweiten CO2-Emissionen geht auf die
Förderung und Verarbeitung von Rohstoffen zurück und 50 Prozent des
weltweiten Abfalls werden in Städten produziert. Mit unserem
Förderaufruf stärken wir umfassend eine Circular Economy in
Kommunen, in denen Abfälle vermieden und Ressourcen geschont
werden", erklärte Umweltminister Oliver Krischer.
Minister Krischer betonte außerdem, dass der Übergang in eine
ressourcenschonende Kreislaufwirtschaft ein Paradebeispiel dafür
sei, wie Ressourcen- und Klimaschutz mit ökonomischen Verbesserungen
Hand in Hand gingen: "Wir können Wertschöpfung in Kommunen und
Regionen erhöhen, wenn Stoffkreisläufe geschlossen werden und
dadurch weniger Rohstoffe importiert werden müssen. Wenn Unternehmen
in Kommunen innovative Ansätze im Bereich der zirkulären Wirtschaft
umsetzen, können zudem zukunftsfähige Arbeitsplätze neu entstehen."
Der Schwerpunkt des Förderaufrufs "Circular Economy -
CircularCities.NRW" liegt in den Bereichen Wieder- und
Weiterverwendung von Produkten und Materialien, Reparatur sowie
zirkuläre beziehungsweise ressourcenschonende Geschäftsmodelle.
Gefördert werden Innovationen, Investitionen, Aktivierungs- und
Sensibilisierungsmaßnahmen sowie in der Einstellung von
Circular-Economy-Beauftragten in Kommunen. Antragsberechtigt sind
Kommunen, kommunale Unternehmen und Einrichtungen,
Forschungseinrichtungen, kleine und mittlere Unternehmen sowie
Kammern, Vereine und Stiftungen.
Projektskizzen können
in der ersten Einreichungsrunde bis zum 17. Mai 2024 bei der
Innovationsförderagentur NRW eingereicht werden. Hintergrund Für
zukunftsweisende, nachhaltige und innovative Vorhaben in
Nordrhein-Westfalen steht aus dem EFRE/JTF-Programm NRW 2021 - 2027
ein Investitionsvolumen von insgesamt rund 4,2 Milliarden Euro zur
Verfügung. Es speist sich aus 1,9 Milliarden Euro EU-Mitteln des
Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und des Just
Transition Fund (JTF) sowie der Ko-Finanzierung des Landes
Nordrhein-Westfalen und Eigenanteilen der Projekte.
Im
Rahmen vielfältiger Förderaufrufe werden Vorhaben aus den
Themenfeldern Innovation, Nachhaltigkeit, Mittelstandsförderung,
Lebensqualität, Mobilität und Strukturwandel in
Kohlerückzugsregionen unterstützt. Informationen zu diesem Thema
finden Sie unter www.efre.nrw und
#efrenrw. Weitere Informationen, die Förderrichtlinie, Fristen und
Ansprechpersonen:
https://www.efre.nrw.de/wege-zur-foerderung/foerderungen-in-2021-2027/circular-economy-circularcitiesnrw/
www.in.nrw/massnahmen/circular-cities-nrw
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