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Redaktion Harald Jeschke

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Syrien: EU startet humanitäre Luftbrücke und stockt humanitäre Hilfe auf

 Unicef: Syrien: „Eine Generation Kinder kennt nur Angst und Not“

© UNICEF/UNI638395/Aldhaher


Brüssel, 13. Dezember 2024 - Die Europäische Kommission hat eine humanitäre Luftbrücke für Syrien gestartet. Damit sollen die Bedürftigsten dort mit medizinischer Notversorgung und weiteren lebenswichtigen Gütern unterstützt werden. Die Kommission hat zudem zusätzliche 4 Millionen Euro für humanitäre Hilfe mobilisiert. 


Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sagte: „Der Zusammenbruch des Assad-Regimes gibt dem syrischen Volk neue Hoffnung. Aber dieser Moment des Wandels birgt auch Risiken und bringt Not mit sich. Angesichts der instabilen Lage vor Ort ist unsere Hilfe für die Menschen in Syrien umso wichtiger. Aus diesem Grund haben wir unsere Mittel für humanitäre Hilfe in diesem Jahr auf über 160 Millionen Euro aufgestockt. Außerdem richten wir eine humanitäre Luftbrücke ein, über die lebenswichtige Güter wie Lebensmittel, Medikamente und Notunterkünfte transportiert werden. Ich werde die Lieferung humanitärer Hilfe bei meinem Treffen mit Präsident Erdogan am Dienstag weiter erörtern. Wir stehen an der Seite der Menschen in Syrien.“


Transport der humanitären Hilfsgüter der EU über Türkei nach Syrien
Mit von der EU finanzierten Hilfsflügen werden insgesamt 50 Tonnen medizinischer Hilfsgüter aus EU-Lagerbeständen in Dubai nach Adana in der Türkei transportiert, wo sie in den kommenden Tagen über die Grenze verteilt werden sollen. Weitere 46 Tonnen an humanitären Gütern im Bereich Gesundheit, Bildung und Unterbringung werden aus einem anderen EU-Lager in Dänemark per Lkw nach Adana transportiert und dort an Unicef und die Weltgesundheitsorganisation zur Verteilung in Syrien übergeben. 

© DRC 2020.

Aufstockung der humanitären Hilfe für Syrien Darüber hinaus hat die Kommission weitere 4 Millionen Euro für die dringendsten humanitären Bedürfnisse der Menschen mobilisiert. Damit beläuft sich die humanitäre Hilfe im Jahr 2024 auf insgesamt 163 Millionen Euro. Die humanitäre Hilfe wird über die bereits in Syrien tätigen humanitären Partner der EU geleistet. 

Dazu gehören die Bereitstellung von Trauma-Kits, Notunterkünften und sanitären Einrichtungen sowie die Unterstützung von Gesundheitseinrichtungen. Außerdem werden Mittel für die Verteilung von Lebensmittelpaketen an 61.500 Menschen in Nordsyrien bereitgestellt. In den vergangenen 13 Jahren haben die EU und ihre Mitgliedstaaten mehr als 33,3 Milliarden Euro an humanitärer Hilfe, Entwicklungs, Wirtschafts- und Stabilisierungshilfe mobilisiert und damit die Menschen in Syrien und in der Region unterstützt.


- Bulgarien und Rumänien werden vollwertige Mitglieder des Schengen-Raums
- Ab dem 13. Dezember gelten strengere EU-Vorschriften zur Produktsicherheit

Bulgarien und Rumänien werden vollwertige Mitglieder des Schengen-Raums
Brüssel, 12. Dezember 2024 - Die Europäische Kommission begrüßt den einstimmigen Beschluss des Rates der EU-Staaten, die Kontrollen an den Landbinnengrenzen zu Rumänien und Bulgarien ab dem 1. Januar 2025 aufzuheben. Damit werden beide Länder vollwertige Mitglieder des Schengen-Raums.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erklärte: „Heute ist ein Tag der Freude für alle Bulgarinnen und Bulgaren, Rumäninnen und Rumänen sowie für unsere gesamte Union. Beide Mitgliedstaaten werden vollständige Mitglieder des weltweit größten Raums der Freizügigkeit. Dies ist für uns alle wichtig – für die europäischen Bürgerinnen und Bürger sowie für unsere Unternehmen. Wir alle werden von den Vorteilen einer stärkeren und besser vernetzten Union profitieren.“


Stabiler Schengen-Raum stärkt die EU
Diese Entscheidung stärkt den Schengen-Raum und den Binnenmarkt und fördert Reisen, Handel und Tourismus. Ein robuster Schengen-Raum festigt die Einheit der EU und stärkt die EU auf globaler Ebene. Keine Kontrollen mehr an den Landesgrenzen nach und zwischen Bulgarien und Rumänien Dank des heutigen Beschlusses können die Bürgerinnen und Bürger ab dem 1. Januar 2025 ohne Kontrollen an den Landbinnengrenzen nach Bulgarien und Rumänien sowie zwischen den beiden Ländern reisen.


Seit dem 
Beschluss des Rates vom Dezember des vergangenen Jahres, Rumänien und Bulgarien in den Schengen-Raum aufzunehmen, haben beide Mitgliedstaaten alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um eine reibungslose Anwendung der Schengen-Vorschriften ab dem 31. März 2024 zu gewährleisten. Zu diesem Zeitpunkt wurden die Kontrollen an den Luft- und Seebinnengrenzen aufgehoben, und die Schengen-Vorschriften fanden Anwendung – auch auf die Erteilung von Schengen-Visa.


Die Anfang März dieses Jahres von der Kommission gemeinsam mit Bulgarien und Rumänien eingeführten Kooperationsrahmen bauen auf der erfolgreichen Durchführung der Pilotprojekte für beschleunigte Asyl- und Rückkehrverfahren auf. Beide Länder werden die gemeinsamen europäischen Bemühungen zur Verbesserung der Sicherheit der EU an den EU-Außengrenzen und zur Bewältigung der Herausforderungen im Bereich der Migration weiter unterstützen.


Darüber hinaus wird die Kommission beiden Mitgliedstaaten weiterhin finanzielle Hilfe sowie Unterstützung durch Frontex anbieten. Hintergrund Wie im Schengen-Statusbericht 2024 dargelegt, ist der Schengen-Raum widerstandsfähig und nach wie vor das weltweit am häufigsten besuchte Reiseziel. Der Schengen-Raum gewährleistet reibungsloses und sicheres Reisen in eine Region mit fast 450 Millionen Menschen und ist somit für die Europäische Union, ihre Bürgerinnen und Bürger sowie ihre Unternehmen von entscheidender Bedeutung. 

Ab dem 13. Dezember gelten strengere EU-Vorschriften zur Produktsicherheit
Ab morgen gilt die neue Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit. Die neuen Vorschriften sollen gewährleisten, dass alle Verbraucherprodukte auf dem EU-Markt sicher sind. Sie gilt für Non-Food-Erzeugnisse, unabhängig davon, ob diese offline oder online verkauft werden.

Michael McGrath, Kommissar für Demokratie, Justiz, Rechtsstaatlichkeit und Verbraucherschutz, sagte: „Das Volumen der Online-Verkäufe hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen, und dieser Trend wird sich wahrscheinlich fortsetzen. Neben den unbestrittenen Vorteilen für Verbraucherinnen und Verbraucher hat dies auch Herausforderungen mit sich gebracht. Die neuen Vorschriften spiegeln diese neue Realität in vielerlei Hinsicht wider, unter anderem, indem sie sich mit der Sicherheit der online gekauften Produkte befassen. Ab morgen werden die Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU sicherer sein und besser in der Lage sein, Abhilfe zu schaffen, wenn sie auf nicht konforme Produkte stoßen.” 


Neue Verordnung ersetzt zwei Richtlinien
Die Vorschriften ersetzen die geltende Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit und die Richtlinie über lebensmittelähnliche Produkte. Sie präzisieren die Verpflichtungen der Unternehmen und tragen dazu bei, gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten. Zudem verbessern sie die Wirksamkeit von Rückrufen gefährlicher Produkte. Die Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten das Recht auf Abhilfe bei unsicheren Produkten und bessere Kommunikationskanäle, um Sicherheitsprobleme zu melden. 


Neue EU-Vorschriften über die allgemeine Produktsicherheit
Die Verordnung sieht ein echtes Sicherheitsnetz für Verbraucher/innen vor, das auf die Sicherheit von Produkten oder Risiken gerichtet ist, die in anderen EU-Rechtsvorschriften nicht geregelt sind, insbesondere durch: Schlüsselelemente wie die Weiterentwicklung eines Produkts oder seine Interkonnektivität bei der Sicherheitsbewertung von Verbraucherprodukten; Verbesserung der Bedingungen für die Produktsicherheit zwischen Online- und Offline-Verkauf; Festlegung spezifischer Produktsicherheitsanforderungen für Online-Marktplätze zum Schutz der Verbraucher/innen vor gefährlichen Produkten, die über Online-Marktplätze verkauft werden; Ausweitung der Verpflichtung für alle nicht harmonisierten Produkte, die in die EU eingeführt werden, über einen Wirtschaftsakteur in der EU zu verfügen, der für Fragen der Produktsicherheit verantwortlich ist; Ausstattung der nationalen Behörden mit den erforderlichen Instrumenten, um so ihre Durchsetzungsbefugnisse zu stärken; Gewährleistung wirksamer Produktrückrufe durch verbindliche direkte Kontaktierung der Verbraucher/innen und standardisierte Rückrufmitteilungen.


Die neuen Vorschriften dürften auch erhebliche Einsparungen für die Gesellschaft und die Verbraucher ermöglichen, da sich die vermeidbaren Schäden durch Verletzungen und Todesfälle durch unsichere Produkte auf 11,5 Milliarden pro Jahr belaufen.

Die Kommission legte den Vorschlag für eine Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit im Juni 2021 vor, um die Sicherheit von Verbraucherprodukten auf dem Unionsmarkt zu verbessern und den in der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit von 2001 festgelegten allgemeinen Rahmen für die Produktsicherheit zu aktualisieren. Das Europäische Parlament und der Rat nahmen den Vorschlag im März bzw. April 2023 an.



Syrien: Erklärung zum Sturz des Assad-Regimes

Brüssel, 10. Dezember 2024 - Kaja Kallas, die Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, hat im Namen der Europäischen Union die Unterstützung für das syrische Volk betont. „Der Sturz des verbrecherischen Assad-Regimes ist ein historischer Moment für das syrische Volk, das unermessliches Leid ertragen und in seinem Streben nach Würde, Freiheit und Gerechtigkeit außerordentliche Widerstandsfähigkeit bewiesen hat.

nsere Gedanken sind bei allen Opfern des Assad-Regimes und den Opfern des Syrien-Konflikts. Alle Syrerinnen und Syrer sollten jetzt die Chance haben, die Wahrheit über das Schicksal ihrer Angehörigen zu erfahren,“ erklärte sie.


In der Erklärung vom gestrigen Montag heißt es weiter: „Heute stehen wir an der Seite aller Syrerinnen und Syrer, sowohl im Land als auch in der Diaspora, die voller Hoffnung sind, aber auch derjenigen, die eine ungewisse Zukunft fürchten. Alle müssen die Möglichkeit haben, ihr Land wieder zu vereinen, zu stabilisieren und wieder aufzubauen, die Gerechtigkeit wiederherzustellen und die Rechenschaftspflicht zu gewährleisten.


Es ist von entscheidender Bedeutung, die territoriale Integrität Syriens zu wahren und seine Unabhängigkeit, seine Souveränität sowie die staatlichen Institutionen zu respektieren und alle Formen des Extremismus abzulehnen. Wir fordern alle Akteure auf, weitere Gewalt zu vermeiden, den Schutz der Zivilbevölkerung zu gewährleisten und das Völkerrecht, einschließlich des humanitären Völkerrechts, zu achten.

Wir fordern insbesondere den Schutz der Angehörigen aller Minderheiten, einschließlich der Christen und anderer nicht der Mehrheit angehörender Konfessionen, sowie die Sicherheit ausländischer Staatsangehöriger und die Achtung der diplomatischen Vertretungen in Damaskus.

Wir appellieren auch an alle Parteien, das reiche kulturelle Erbe Syriens und die religiösen Denkmäler zu schützen. Jetzt ist es wichtiger denn je, dass alle Beteiligten in einen inklusiven, von Syrien geführten und von Syrien selbst verantworteten Dialog über alle wichtigen Fragen eintreten, um einen geordneten, friedlichen und inklusiven Übergang im Geiste der Resolution 2254 des UN-Sicherheitsrates und im Einklang mit dem Willen des syrischen Volkes zu gewährleisten.

In diesem Zusammenhang unterstützen wir nachdrücklich die laufende Arbeit des Sondergesandten der Vereinten Nationen für Syrien, Geir Pedersen, durch alle einschlägigen EU-Instrumente. In dieser kritischen Phase steht die Europäische Union an der Seite des syrischen Volkes und bleibt in engem Kontakt mit den Partnern in der Region und den wichtigsten internationalen Partnern.“

1000 Tage russischer Angriffskrieg gegen die Ukraine

Statement von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen

Brüssel, 19. November 2024 - Vor genau 1000 Tagen hat Russland seine grundlose und ungerechtfertigte militärische Aggression gegen die Ukraine begonnen. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sagte in einem Videostatement: „Russland muss für tausend Tage Verbrechen und Zerstörung bezahlen. Heute ist ein Tag der Trauer, aber auch ein Tag der Verheißung. Wir versprechen, ihnen zur Seite zu stehen, so lange es nötig ist. Die Zukunft der Ukraine liegt in unserer Union. Ihre Freiheit ist unsere Freiheit. Und unsere Union ist ihre Heimat."


Seit Beginn der groß angelegten Invasion haben die EU und ihre Mitgliedstaaten beispiellose wirtschaftliche, humanitäre und militärische Hilfe für die Ukraine mobilisiert, die sich bisher auf insgesamt rund 124 Milliarden Euro beläuft. Die EU hat 4 Millionen Menschen, die vor dem Krieg geflohen sind, Schutz gewährt, die internationalen Bemühungen zur Unterstützung der Souveränität, Sicherheit und des Wiederaufbaus der Ukraine angeführt und Russland zur Verantwortung gezogen. Außerdem wurden eine Reihe 
weitreichender Sanktionen gegen Russland und seine Führung verhängt.


Weitere EU-Unterstützung für Ukraine Ursula von der Leyen sicherte der Ukraine in ihrem Statement die kontinuierliche Unterstützung Europas und des Westens zu: „50 Milliarden Euro bis 2027 von der Europäischen Union sowie 50 Milliarden Dollar bis 2026 von den G7-Staaten und der EU. Und jetzt nutzen wir die Erlöse aus den eingefrorenen russischen Vermögenswerten, um die Militärproduktion in der Ukraine zu steigern und die Energieinfrastruktur vor dem Winter zu reparieren.“ Die Kommissionspräsidentin kündigte zudem an, weitere 65 Millionen Euro bereit zu stellen, um die Initiative der ukrainischen First Lady Olena Zelenska zum Kauf von Schulmahlzeiten für ukrainische Kinder zu unterstützen. 


Kommission begrüßt Einigung auf den EU-Haushalt 2025

Brüssel, 18. November 2024 - Die Europäische Kommission begrüßt die Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über den jährlichen EU-Haushalt 2025. Johannes Hahn, Kommissar für Haushalt und Verwaltung, sagte: „Die zwischen den beiden gesetzgebenden Organen erzielte Einigung schafft ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem dringenden Finanzierungsbedarf Europas und der Kontinuität erfolgreicher Programme, die Europa voranbringen.“


Der jährliche EU-Haushalt für 2025 beläuft sich auf 199,4 Milliarden Euro. Aus den durch die Halbzeitüberprüfung resultierenden Änderungen des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) ergeben sich auch für den Jahreshaushalt Verschiebungen.

Kommissar Hahn sagte: „Wir erfüllen weiterhin unsere politischen Verpflichtungen und stellen die finanziellen Mittel bereit, um die derzeitigen und künftigen Herausforderungen der Europäischen Union – den ökologischen und den digitalen Wandel, die Stärkung der Resilienz der Union, die Bewältigung der Folgen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine und die anhaltende Krise im Nahen Osten – zu bewältigen.“ 


EU stärkt Verteidigungsbereitschaft: Förder-Genehmigung für die ersten gemeinsamen Projekte

Brüssel, 14. November 2024 - Die Europäische Kommission hat die Finanzierung von fünf grenzüberschreitenden Projekten für die Beschaffung von Verteidigungsgütern genehmigt. Das soll ein besser koordiniertes und effizienteres Vorgehen zwischen den EU-Mitgliedstaaten unterstützen und ihre Verteidigungsbereitschaft stärken. Jedes Projekt wird 60 Millionen Euro erhalten, das entspricht einem Gesamtbetrag von 300 Millionen Euro. 


Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager spricht von einem erfolgreichen Schritt, um kritische und akute Lücken zu schließen: „Es ist das erste Mal, dass wir den EU-Haushalt nutzen, um die Mitgliedstaaten bei der gemeinsamen Beschaffung von Verteidigungsgütern zu unterstützen. Dies wird es ermöglichen, den nationalen Verteidigungshaushalten ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis zu bieten, die Interoperabilität der europäischen Streitkräfte zu verbessern, unsere Industrie zu stärken und Europa besser auf Verteidigungsbedrohungen vorzubereiten. Wichtig ist, dass die ausgewählten Projekte auch unsere Unterstützung für die Ukraine mit zusätzlicher Verteidigungsausrüstung erhöhen werden.“ 


Neue Ära der europäischen Verteidigungszusammenarbeit
Die gemeinsame Beschaffung kritischer Verteidigungsgüter durch die Mitgliedstaaten soll in drei Bereichen unterstützt werden:  Beschaffung von Luft- und Raketenabwehrsystemen. Hier sind zwei Projekte ausgewählt, zum einen MISTRAL (Zusammenarbeit von neun Mitgliedstaaten - FR, BE, CY, EE, ES, HU, SI, RO, DK) sowie JAMIE (Zusammenarbeit von sechs Mitgliedstaaten – Deutschland sowie SI, BG, AT, EE, LV) Beschaffung moderner gepanzerter Fahrzeuge. Hier geht es um das Projekt CAVS, ein moderner gepanzerter Träger für den geschützten Truppentransport. (Zusammenarbeit von vier Mitgliedstaaten: Deutschland sowie FI, LV, SE). 


Herstellung von Munition.
Hier geht es um zwei Projekte für die Beschaffung verschiedener Arten von 155-mm-Artilleriemunition: „CPoA 155mm“ (sechs Mitgliedstaaten - NL, IT, PL, LT, DK, HR) sowie „HE 155mm“ (vier Mitgliedstaaten – Deutschland sowie DK, NL, EE). Die fünf ausgewählten Projekte haben zusammen einen Auftragswert von mehr als 11 Milliarden Euro. Das veranschaulicht die hohe Hebelwirkung der EU-Mittel. 


Verteidigungsbereitschaft stärken 
Durch die gemeinsame Beschaffung, die durch Skaleneffekte ein höheres Kosten-Nutzen-Verhältnis bietet, werden kritische Verteidigungsfähigkeiten für die Streitkräfte der Mitgliedstaaten erschwinglicher. Mit den gemeinsam beschafften Produkten wird die Interoperabilität der Streitkräfte der Mitgliedstaaten verbessert.

Die klareren Perspektiven und die größere Vorhersehbarkeit, die mit größeren Aufträgen einhergehen, werden die europäische Industrie stärken und es ihr ermöglichen, ihre Produktionskapazitäten an die Verteidigungsbedürfnisse Europas anzupassen. Alles in allem wird die gemeinsame Beschaffung die Verteidigungsbereitschaft in den EU-Mitgliedstaaten stärken. 

Die Auszahlung erfolgt im Rahmen des Instruments zur Stärkung der europäischen Verteidigungsindustrie durch das 
Instrument für die gemeinsame Beschaffung (EDIRPA). Weitere Schritte Die fünf ausgewählten EDIRPA-Projekte treten nun in die Vorbereitungsphase der Finanzhilfevereinbarung. Sie umfasst eine detaillierte Koordinierung zwischen der Kommission und den Konsortien der Behörden der Mitgliedstaaten. 


Neben den ausgewählten Projekten wurden weitere vielversprechende Vorschläge eingereicht. Sie wurden in eine Reserveliste aufgenommen, so dass sie für eine mögliche künftige Finanzierung identifizierbar sind. So könnten die an diesen Vorschlägen beteiligten Mitgliedstaaten versuchen, sie finanziell zu unterstützen, indem sie ungenutzte EU-Mittel, die ihnen im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung zugewiesen wurden, übertragen.


- Weltklimakonferenz: Die EU auf der COP 29
- EU-Kommission drängt Temu zur Einhaltung des EU-Verbraucherschutzrechts

Weltklimakonferenz: Die EU auf der COP 29
Brüssel, 8. November 2024 - Auf der COP29-Klimakonferenz der Vereinten Nationen vom 11. bis 22. November in Baku (Aserbaidschan) müssen die Vertragsparteien des Pariser Klimaabkommens dafür sorgen, dass die globalen Finanzströme zunehmend an das Übereinkommen von Paris angeglichen werden. Hauptpriorität der Verhandlungen in Baku wird ein neues Klimafinanzierungsziel (New Collective Quantified Goal, NCQG) sein. 


Der für Klimapolitik zuständige EU-Kommissar Wopke Hoekstra wird das Verhandlungsteam der EU auf der COP 29 leiten und eng mit dem Ratsvorsitz und den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um das im vergangenen Monat angenommene 
Verhandlungsmandat zu erfüllen. 

EU-Energiekommissarin Kadri Simson wird am 14. und 15. November an der COP29 teilnehmen und sich auf die Umsetzung der Verpflichtung zum Übergang weg von fossilen Brennstoffen, auf die Arbeit zur Verringerung der Methanemissionen und die Entwicklung sauberer Technologien konzentrieren. Die für Innovation, Forschung, Kultur, Bildung und Jugend zuständige EU-Kommissarin Iliana Ivanova wird am 12. November ebenfalls in Baku sein, um an einer hochrangigen Veranstaltung zum Thema „Die Zukunft der Netto-Null-Wettbewerbsfähigkeit“ teilzunehmen.


EU-Beitrag zur Klimaschutzfinanzierung Die EU ist derzeit der größte Geber internationaler Klimaschutzfinanzierungen, leistet 2023 einen Beitrag von 28,6 Milliarden Euro an öffentlichen Klimaschutzfinanzierungen und mobilisiert zusätzliche private Finanzmittel in Höhe von 7,2 Milliarden Euro, um Entwicklungsländer bei der Verringerung ihrer Treibhausgasemissionen und der Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels zu unterstützen. 


Zwar sollten die Industrieländer weiterhin eine Führungsrolle bei der Mobilisierung von Finanzmitteln für den Klimaschutz übernehmen. Um die ehrgeizigen Finanzierungsziele zu erreichen, ist jedoch eine breitere Gruppe von Beitragszahlern sowie die Mobilisierung von Finanzmitteln aus dem Privatsektor, aus neuen und innovativen Quellen und die Arbeit an günstigen Bedingungen auf globaler und nationaler Ebene notwendig. 


Ein neues Klimafinanzierungsziel sollte dazu beitragen, die Finanzströme mit dem Übereinkommen von Paris in Einklang zu bringen und den multilateralen Diskurs über die Klimafinanzierung zu verändern. Sie sollte die Notwendigkeit globaler Anstrengungen zur Mobilisierung von Finanzmitteln in großem Umfang aus einer Vielzahl öffentlicher und privater, nationaler und internationaler Quellen anerkennen.


Übergang weg von fossilen Brennstoffen: nationale Ziele, CO2-Märkte
Ein weiteres wichtiges Element der diesjährigen Gespräche wird darin bestehen, die im vergangenen Jahr in Dubai vereinbarten globalen Energieziele für den Übergang von fossilen Brennstoffen, die Verdreifachung der Investitionen in erneuerbare Energien und die Verdoppelung der Energieeffizienzmaßnahmen bis 2030 zu bestätigen. 


Die Verhandlungsführer der EU werden daran arbeiten, ehrgeizige Erwartungen an die national festgelegten Beiträge zu setzen, die im nächsten Jahr von allen Vertragsparteien vorgelegt werden sollen.Die EU hat mit der Veröffentlichung der ihrer Empfehlung für Europas Klimaziel für 2040 mit den Vorbereitungen für ihr neues NDC begonnen. Die Kommission beabsichtigt, einen Legislativvorschlag zur Verankerung eines Emissionsreduktionsziels von 90 Prozent für 2040 im Europäischen Klimagesetz vorzulegen.


Dieses Ziel wird anschließend in die Vorlage des neuen NDC der EU einfließen. Das EU-Verhandlungsteam wird auch daran arbeiten, die Verhandlungen über internationale CO2-Märkte gemäß Artikel 6 des Übereinkommens von Paris abzuschließen. 

EU auf der COP29
Die EU wird auf der diesjährigen COP kein Rahmenprogramm in ihrem eigenen Pavillon durchführen, sondern an einer Vielzahl von Veranstaltungen vor Ort teilnehmen. Die Kommission arbeitet auch im dritten Jahr mit der IAO zusammen, um gemeinsam den Pavillon für einen gerechten Übergang auszurichten, ein Forum für Diskussionen und den Austausch über die beschäftigungs- und sozialpolitischen Aspekte des Übergangs, einschließlich hochwertiger grüner Arbeitsplätze, Kompetenzen und des sozialen Dialogs.

Hintergrund
Im Rahmen des Pariser Abkommens von 2015 einigten sich 194 Länder darauf, die durchschnittliche globale Temperaturänderung bis zum Ende des Jahrhunderts deutlich unter 2 Grad Celsius und so nahe wie möglich an 1,5 Grad Celsius zu halten. Zu diesem Zweck vereinbarten sie, national festgelegte Beiträge (Nationally Determined Contributions, NDCs) einzureichen, die ihre individuellen Emissionsreduktionsziele darstellen. 


Die Europäische Union bekennt sich fest zum Übereinkommen von Paris und ist weltweit führend im Klimaschutz: ihre Treibhausgasemissionen sind seit 1990 bereits um 37 Prozent gesunken, während gleichzeitig ihre Wirtschaft um fast 70 Prozent gewachsen ist. Mit dem im Dezember 2019 vorgelegten europäischen Grünen Deal hat sich die EU verpflichtet, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Dieses Ziel wurde mit der Annahme und dem Inkrafttreten des Europäischen Klimagesetzes im Juli 2021 rechtsverbindlich.


Das Klimagesetz legt auch ein Zwischenziel fest, die Nettotreibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 zu senken. Dieses Ziel für 2030 wurde dem UNFCCC im Dezember 2020 als NDC der EU im Rahmen des Übereinkommens von Paris mitgeteilt.  Im Jahr 2021 legte die EU ein Paket von Legislativvorschlägen vor, um ihre Klima-, Energie-, Landnutzungs-, Verkehrs- und Steuerpolitik so zu gestalten, dass die Nettotreibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent gesenkt werden können.


Irreführung von Verbrauchern: EU-Kommission drängt Temu zur Einhaltung des EU-Verbraucherschutzrechts
Die EU-Kommission und das Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) haben den Online-Marktplatz Temu dazu aufgefordert, seine Verkaufspraktiken in Einklang mit dem EU-Verbraucherrecht zu bringen. Eine gemeinsame Untersuchung von EU-Kommission, dem deutschen Umweltbundesamt sowie den nationalen Verbraucherbehörden Belgiens und Irlands hat eine Reihe von Praktiken festgestellt, die Verbraucherinnen und Verbraucher in die Irre führen oder ihre Kaufentscheidungen unangemessen beeinflussen können.


Temu steht nach wie vor unter Beobachtung und muss dem CPC-Netz weitere Informationen übermitteln. Kommissionsvizepräsidentin Věra Jourová, Vizepräsidentin für Werte und Transparenz, betonte: „Die Verbrauchersicherheit in der EU ist eine Priorität der Kommission. Unsere Verbraucherschutzstandards sind also nicht verhandelbar. Das Engagement und die koordinierten Anstrengungen der nationalen Behörden spielen eine entscheidende Rolle bei der Gewährleistung eines fairen und sicheren Markts für alle. Wir haben heute Temu unsere Bedenken mitgeteilt und das Unternehmen nachdrücklich aufgefordert, seine Praktiken unverzüglich und in vollem Umfang mit den EU-Verbraucherschutzvorschriften in Einklang zu bringen.“


Irreführende Informationen, Ausübung von Druck, gefälschte Bewertungen und falsche Rabatte 
Die vom CPC-Netz ermittelten problematischen und gegen EU-Verbraucherschutzvorschriften verstoßenden Praktiken von Temu umfassen Folgendes: Falsche Rabattaktionen: Es wird der Eindruck erweckt, dass Produkte mit einem Nachlass angeboten werden, obwohl dies nicht der Fall ist. Ausübung von Druck: Es wird der Eindruck vermittelt, dass Produkte nur begrenzt oder für kurze Zeit verfügbar sind, wodurch für Verbraucherinnen und Verbraucher Kaufdruck entsteht.


Erzwungene Spielifizierung: Die Verbraucherinnen und Verbraucher werden gezwungen, ein Glücksrad zu drehen, um auf den Online-Marktplatz zuzugreifen. Dabei werden wesentliche Informationen über die Nutzungsbedingungen im Zusammenhang mit den Gewinnen des Spiels verborgen. Fehlende und irreführende Informationen: Es werden unvollständige und falsche Informationen über den Rechtsanspruch der Verbraucherinnen und Verbraucher auf Rücksendungen und Erstattungen vermittelt. Temu informiert die Verbraucherinnen und Verbraucher auch nicht im Voraus, dass für den Kaufabschluss ein bestimmter Mindestwert erreicht werden muss.


Gefälschte Bewertungen: Es werden unzureichende Informationen darüber bereitgestellt, wie die Authentizität der auf Temu veröffentlichten Bewertungen sichergestellt wird. Die nationalen Behörden hielten manche Bewertungen für unecht. Versteckte Kontaktangaben: Verbraucherinnen und Verbraucher können sich bei Fragen oder Beschwerden nicht ohne Weiteres an Temu wenden. Darüber hinaus ersuchte das CPC-Netz Temu um Informationen, um zu bewerten, ob das Unternehmen weitere Verpflichtungen aus dem EU-Verbraucherrecht erfüllt, wie die Information der Verbraucherinnen und Verbraucher, ob der Verkäufer eines Produkts ein Unternehmen ist oder nicht.


Überdies soll gewährleistet sein, dass die Präsentation von Produktrankings, Bewertungen und Ratings nicht irreführend ist, Preisnachlässe korrekt angezeigt und berechnet werden und Angaben zu Umwelteinflüssen richtig und begründet sind. Paralleles DSA-Verfahren gegen Temu In der vergangenen Woche leitete die Kommission im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste ein förmliches Verfahren gegen Temu ein.


Solche Verfahren und die gemeinsamen Durchsetzungsmaßnahmen des CPC-Netzes ergänzen einander und sollen ein sicheres und vertrauenswürdiges Online-Umfeld gewährleisten, in dem die Verbraucherrechte in Europa umfassend geschützt sind. Neue Verpflichtungen gemäß der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit Im Sinne der am 13. Dezember in Kraft tretenden Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit muss es einen in der EU niedergelassenen Wirtschaftsakteur geben, der dafür verantwortlich ist, die Einhaltung der Produktsicherheitsanforderungen sicherzustellen.


Dazu gehören auch spezifische Verpflichtungen für auf Verbraucherinnen und Verbraucher ausgerichtete Online-Marktplätze. Gemäß der genannten Verordnung können die nationalen Marktüberwachungsbehörden anordnen, dass von ihnen als unsicher eingestufte Produkte aus dem Internet entfernt werden. Diese Verpflichtungen ergänzen das Gesetz über digitale Dienste. Nächste Schritte Temu hat nun einen Monat Zeit, um auf die Ergebnisse der Untersuchung durch das CPC-Netz zu antworten und darzulegen, wie es die ermittelten verbraucherrechtlichen Probleme beheben will.


Je nach Antwort von Temu kann das CPC-Netz einen Dialog mit dem Unternehmen aufnehmen. Sollte Temu die vom CPC-Netz geäußerten Bedenken nicht ausräumen, können die nationalen Behörden Durchsetzungsmaßnahmen ergreifen, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen. Beispielsweise könnten Geldbußen auf der Grundlage des Jahresumsatzes von Temu in den betreffenden Mitgliedstaaten verhängt werden. Dies gilt unbeschadet der Befugnis der nationalen Behörden, in laufenden Verfahren Durchsetzungsmaßnahmen zu ergreifen.

Hintergrundinformationen
Im Rahmen der Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz bilden die nationalen Verbraucherschutzbehörden der 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegens und Islands gemeinsam das CPC-Netz, welches grenzüberschreitende Verstöße ermittelt und die EU-Verbraucherschutzvorschriften durchsetzt.


Die Europäische Kommission erleichtert und koordiniert gegebenenfalls solche gemeinsamen Untersuchungs- und Durchsetzungsmaßnahmen.  Die verbraucherrechtlichen Verpflichtungen, die das CPC-Netz gegenüber Temu geltend macht, finden sich in der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken, der Richtlinie über die Rechte der Verbraucher, der Richtlinie über Preisangaben, der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr und der Richtlinie über missbräuchliche Vertragsklauseln.


Temu wurde am 31. Mai 2024 gemäß dem Gesetz über digitale Dienste als sehr große Online-Plattform eingestuft. Temu hatte nach seiner Einstufung vier Monate Zeit, den strengeren Verpflichtungen nachzukommen, die für sehr große Online-Plattformen gelten. Dazu gehört die Verpflichtung, systemische Risiken, die sich aus seinen Diensten ergeben, ordnungsgemäß zu bewerten und zu mindern.


Im Anschluss an eine Voruntersuchung leitete die Kommission am 31. Oktober 2024 ein förmliches Verfahren ein, um zu prüfen, ob Temu möglicherweise gegen das Gesetz über digitale Dienste verstoßen hat. Dabei geht es um die Bewertung, das Management und die Minderung von Risiken, die Transparenz von Empfehlungssystemen und den Datenzugang für Forschende. Die koordinierte Maßnahme des CPC-Netzes gegen Temu lässt laufende Verfahren der nationalen Behörden unberührt.


Bislang haben die ungarische Wettbewerbsbehörde, das polnische Amt für Wettbewerb und Verbraucherschutz und die französische Generaldirektion für Wettbewerb, Verbraucherfragen und Betrugsbekämpfung nationale Verfahren im Zusammenhang mit den Geschäftspraktiken von Temu angekündigt. Ebenso wenig berührt sie Verfahren, die die Europäische Kommission im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste eingeleitet hat oder in Zukunft einleiten könnte. Darüber hinaus schließt die koordinierte Maßnahme weder laufende noch künftige Durchsetzungsmaßnahmen der Marktüberwachungsbehörden im Rahmen des Produktsicherheitsrechts aus.




Erklärung von Kommissionspräsidentin von der Leyen zum Ergebnis der US-Präsidentschaftswahlen

Brüssel, 6. November 2024 - Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat J. Trump zu seiner Wahl zum 47. Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika gratuliert. Die Kommissionspräsidentin erklärte: „Ich freue mich auf die erneute Zusammenarbeit mit Präsident Trump für eine starke transatlantische Agenda. Die Europäische Union und die Vereinigten Staaten sind mehr als nur Verbündete.


Unsere 800 Millionen Bürgerinnen und Bürger vereint eine wahre Partnerschaft. Diese Verbindung ist tief verwurzelt in unserer gemeinsamen Geschichte, unserem Engagement für Freiheit und Demokratie und unserem geteilten Streben nach Sicherheit und Chancengleichheit.“


EU-Solidaritätsfonds: EU-Kommission schlägt 112 Millionen Euro Fluthilfe für Bayern und Baden-Württemberg vor

 Brüssel, 25. OKtober 2024 - Mit insgesamt 116 Millionen Euro aus dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union (EUSF) will die EU-Kommission Deutschland und Italien helfen, die Folgen der schweren Überschwemmungen im Mai und Juni dieses Jahres zu bewältigen. Deutschland soll mit 112,07 Millionen Euro unterstützt werden, um Schäden in Bayern und Baden-Württemberg zu beheben. 3,96 Millionen Euro soll Italien für Wiederaufbaumaßnahmen nach den Überschwemmungen in der Region Aostatal erhalten. 


Elisa Ferreira, Kommissarin für Kohäsion und Reformen, sagte: „Der EU-Solidaritätsfonds ist ein konkretes Beispiel für gelebte EU-Solidarität, denn er stellt die Menschen und Regionen in den Mittelpunkt und hilft ihnen, die Schäden von verheerenden Naturkatastrophen zu bewältigen. Er ist ein wirksames Instrument, um unseren Gemeinschaften beim Wiederaufbau zu helfen, Hilfe nach Katastrophen zu leisten und die Widerstandsfähigkeit der Mitgliedstaaten gegen künftige klimabedingte Katastrophen zu stärken.“


Maßnahmen und Vorschlag
Die EUSF-Hilfe deckt einen Teil der Kosten für Notfall- und Wiederaufbaumaßnahmen ab, einschließlich der Reparatur beschädigter Infrastrukturen und der Sicherung präventiver Infrastrukturen, des Schutzes des kulturellen Erbes sowie der Aufräumarbeiten. Die beiden Länder hatten Unterstützung aus dem Solidaritätsfonds beantragt.

Die Hilfen stehen im Einklang mit den in der Verordnung festgelegten Schwellenwerten. Weitere Schritte Sobald der Vorschlag der Kommission vom Parlament und vom Rat genehmigt ist, kann die Finanzhilfe in einer einzigen Tranche ausgezahlt werden. Not- und Wiederaufbaumaßnahmen können rückwirkend ab dem ersten Tag der Katastrophe finanziert werden.


Lenarčič bei Katastrophenschutzübung in Baden-Württemberg: „Katastrophenvorsorge auf lokaler, nationaler und europäischer Ebene verbessern“
Bei seinem Besuch in Mosbach/Schwarzbach hat der EU-Kommissar für Krisenmanagement, Janez Lenarčič, die Organisation der Katastrophenschutzübung „Magnitude 2024“ durch Baden-Württemberg begrüßt: „Es ist die größte und internationalste Übung im Rahmen des EU-Katastrophenschutzverfahrens, die je in Deutschland organisiert wurde. Fachleute aus ganz Europa arbeiten zusammen, um unsere gemeinsame Katastrophenvorsorge zu verbessern.“ 


Die Übung findet auf einer Trümmerstrecke in Mosbach statt. Sie simuliert eine Erdbebensituation, bei der es zunächst um Bergung und Versorgung von Personen und im Anschluss um Schäden an Gebäuden, Infrastrukturen und Versorgungsleitungen geht. Teams aus verschiedenen Ländern beteiligt


Zu den Teilnehmern gehören 12 deutsche Einsatzteams, acht internationale Einsatzteams aus Österreich, Griechenland, Frankreich, der Schweiz, verschiedenen deutschen Behörden sowie ein EU-Katastrophenschutzteam mit sechs Experten. Kommissar Lenarčič unterstrich die Relevanz der Vorbereitungen: „Diese Bemühungen sind wichtiger denn je. Mit der Verschärfung der Klimakrise sind extreme Wetterereignisse in ganz Europa und darüber hinaus ein fast jährliches Ereignis. Als Reaktion darauf müssen wir unsere Katastrophenvorsorge auf lokaler, nationaler und europäischer Ebene verbessern, um mit dieser stetig wachsenden Katastrophenrate Schritt zu halten.“


Größte Übung in Deutschland
Die EU trägt rund 1 Million Euro zu dieser Übung bei, das deckt 85 Prozent der Kosten ab. Ziel der Übung ist es, die Kapazitäten von Agenturen, Notdiensten und des EU-Katastrophenschutzverfahrens bei Katastrophen größeren Ausmaßes, z. B. im grenzüberschreitenden Gebiet Baden-Württembergs, zu verbessern. Im Rahmen der Übung findet ein Beobachterprogramm für Vertreter aus etwa 15 Ländern statt.


Das Projekt umfasst eine theoretische Übung in Stuttgart am 15. und 16. Oktober 2024 und die groß angelegte Übung in Mosbach, Mannheim und Schwarzach vom 24. bis 26. Oktober 2024. Es ist die größte und internationalste Übung in Deutschland im Rahmen dieses Programms seit 2007, und es ist das erste Mal, dass die Schweiz mit Einsatzteams an einer solchen Übung teilnimmt.


 

Neue Bewerbungsrunde für DiscoverEU: rund 6.000 Zugtickets allein für junge Reisende aus Deutschland European Union

Brüssel, 2. Oktober 2024 - Ab dem nächsten Frühjahr können wieder über 35.000 junge Menschen im Alter von 18 Jahren Europa kostenlos mit dem Zug kennenlernen. Für Reisende aus Deutschland stehen 6104 Traveltickets zur Verfügung. Die Kommission hat gerade die Bewerbungen für die neue Runde der DiscoverEU-Initiative geöffnet. Wer 18 Jahre alt ist und sich erfolgreich beworben hat, kann ab März 2025 für 30 Tage durch Europa reisen.


Wie das abläuft, bestimmen die Jugendlichen selbst: Bis Ende Mai 2026 können die Tickets genutzt werden. Iliana Ivanova, Kommissarin für Innovation, Forschung, Kultur, Bildung und Jugend ermutigte alle 18-Jährigen, diese Aktion im Rahmen des Programms Erasmus+ zu nutzen: „DiscoverEU ist eine unglaubliche Gelegenheit für junge Menschen, ihren Horizont zu erweitern, die reiche Vielfalt Europas zu erleben und Verbindungen über Grenzen hinweg aufzubauen.
Mit diesen kostenlosen Reisepässen fördern wir ein tieferes Verständnis der europäischen Kulturen, Werte und Geschichte.“


Teilnahme am Quiz gehört zur Bewerbung
Zur Verfügung stehen insgesamt 35.500 Reisepässe. Um sich zu qualifizieren, müssen junge Menschen, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2006 geboren sind, zunächst ein Quiz beantworten, das aus fünf Fragen über die EU besteht, sowie eine zusätzliche Frage zum 
Europäischen Jugendportal. Die Kandidatinnen und Kandidaten werden auf der Grundlage ihrer Antworten in eine Rangliste aufgenommen, und die Reisepässe werden auf der Grundlage dieser Rangliste verteilt.


Die Aufforderung steht jungen Menschen aus der Europäischen Union und den mit dem Programm Erasmus+ assoziierten Ländern offen, darunter Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien und die Türkei. Die Ausschreibung läuft bis zum 16. Oktober um 12:00 Uhr. 

Tipps zur Routenplanung
Erfolgreiche Bewerberinnen und Bewerber können entweder ihre eigenen Routen planen oder sich von bestehenden Routen inspirieren lassen, wie z. B. der „Feel Good Route“, die sich auf die körperliche und geistige Gesundheit auf Reisen konzentriert. Die Teilnehmer können sich auch von der DiscoverEU Kultur Route inspirieren lassen, einer Initiative des Europäischen Jahres der Jugend 2022, die verschiedene Ziele mit Schwerpunkt auf Architektur, Musik, bildender Kunst, Theater, Mode und Design miteinander verbindet.


Eine weitere Möglichkeit ist eine Reise zu den  Kulturhauptstädten Europas, den Stätten auf der UNESCO-Liste des Weltkulturerbes oder mit dem Europäischen Kulturerbe-Siegel oder in Städte, die mit dem Access City Award ausgezeichnet wurden. Gute Vorbereitung und Vernetzung Zusätzlich zum kostenlosen Reisepass erhalten die Teilnehmer eine Rabattkarte mit über 40.000 Angeboten für öffentliche Verkehrsmittel, Kultur, Unterkunft, Essen, Sport und andere Dienstleistungen.


Darüber hinaus organisieren die nationalen Erasmus+ Agenturen vor der Abreise Informationstreffen und DiscoverEU Meet-ups, Lernprogramme, die ein bis drei Tage dauern. Das Jugendinformationsnetzwerk Eurodesk beantwortet in Deutschland alle Fragen zu DiscoverEU.


Digital Services Act: EU fordert Informationen von YouTube, Snapchat und TikTok

Brüssel, 2. Oktober 2024 - European Union Die EU-Kommission hat im Rahmen des Digital Services Act (DSA) ein Auskunftsersuchen an YouTube, Snapchat und TikTok gerichtet und die Plattformen aufgefordert, mehr Informationen über die Gestaltung und Funktionsweise ihrer Empfehlungssysteme zu liefern. Gemäß dem DSA müssen die Plattformen Risiken bewerten, die von ihren Empfehlungssystemen ausgehen, und angemessen abmildern. Dazu gehören auch Risiken für die psychische Gesundheit der Nutzerinnen und Nutzer sowie die Verbreitung schädlicher Inhalte, die sich aus dem auf Interaktion beruhenden Aufbau dieser Algorithmen ergeben.


Die Plattformen müssen bis zum 15. November antworten. 
YouTube und Snapchat YouTube und Snapchat werden aufgefordert, detaillierte Informationen zu folgenden Bereichen zu liefern:  zu den Parametern, die ihre Algorithmen verwenden, um Nutzern Inhalte zu empfehlen; zu ihrer Rolle bei der Verstärkung bestimmter systemischer Risiken, einschließlich derjenigen, die mit dem Wahlprozess und dem zivilgesellschaftlichen Diskurs, dem psychischen Wohlbefinden der Nutzer (z. B. Suchtverhalten und „Kaninchenlöcher“ in den Inhalten) und dem Schutz von Minderjährigen zusammenhängen. 


Zu den Maßnahmen, um den potenziellen Einfluss ihrer Empfehlungssysteme auf die Verbreitung illegaler Inhalte, wie die Förderung illegaler Drogen und Hassreden, abzuschwächen.  TikTok Die Plattform TikTok wurde aufgefordert, mehr Informationen zu liefern,  wie sie die Manipulation des Dienstes durch schädliche Akteure verhindert; wie sie die Risiken im Zusammenhang mit Wahlen, Medienpluralismus und zivilgesellschaftlichem Diskurs mindert, die durch bestimmte Empfehlungssysteme verstärkt werden können. 


Weitere Schritte Auf der Grundlage der Bewertung der Antworten wird die Kommission die nächsten Schritte festlegen. Dies könnte die förmliche Einleitung eines Verfahrens nach Artikel 66 DSGVO zur Folge haben. Gemäß Artikel 74 (2) des DSA kann die Kommission Geldbußen für unrichtige, unvollständige oder irreführende Angaben in den Antworten auf die RFI verhängen. Bei Nichtbeantwortung kann die Kommission eine förmliche Aufforderung durch Entscheidung erlassen.


In diesem Fall kann die Nichteinhaltung der Antwortfrist die Verhängung von Zwangsgeldern zur Folge haben. Die Kommission hat sich seit Inkrafttreten des DSA auf die Einhaltung der Bestimmungen des DSA in Bezug auf Empfehlungssysteme konzentriert. Empfehlungssysteme sind unter anderem ein zentraler Bestandteil der förmlichen Vertragsverletzungsverfahren, die gegen TikTokAliExpressFacebook und Instagram eingeleitet wurden.


EU-Kommission eröffnet zwei Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland

Brüssel, 26. September 2024 - 26 Mitgliedstaaten haben der EU-Kommission nicht mitgeteilt, wie sie fünf EU-Richtlinien in den Bereichen Justiz, Stabilität des Finanzsystems, Energie und Umwelt in nationales Recht umsetzen. Im Rahmen von Vertragsverletzungsverfahrens haben sie deshalb Aufforderungsschreiben erhalten. Sie müssen nun binnen zwei Monaten antworten und die Umsetzung vollständig abschließen. Andernfalls kann die Kommission die nächste Stufe des Verfahrens, eine begründete Stellungnahme, einleiten. Deutschland ist in zwei Bereichen  betroffen.


 Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland  Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) 17 Mitgliedstaaten, auch Deutschland, haben ihre nationalen Maßnahmen zur vollständigen Umsetzung der Rechnungslegungsrichtlinie (
Richtlinie 2013/34/EU), der Transparenzrichtlinie (Richtlinie 2004/109/EG) und der Abschlussprüfungsrichtlinie (Richtlinie 2014/56/EU) in der durch die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Richtlinie (EU) 2022/2464, CRSD) geänderten Fassung noch nicht mitgeteilt. Die Umsetzungsfrist ist am 6. Juli 2024 abgelaufen. 


Die EU-Kommission hat daher Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet und Aufforderungsschreiben an die betreffenden Mitgliedstaaten geschickt. Sie haben nun zwei Monate Zeit, um zu antworten und ihre Umsetzung abzuschließen. Erhält die Kommission keine zufriedenstellende Antwort, kann sie beschließen, eine begründete Stellungnahme abzugeben. Neben Deutschland sind betroffen: Belgien, Tschechien, Estland, Griechenland, Spanien, Zypern, Lettland, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien und Finnland.


Hintergrund zur CSRD 
Mit der Richtlinie CRSD wurden neue Vorschriften für die Nachhaltigkeitsberichterstattung eingeführt: demnach müssen große Unternehmen und börsennotierte Unternehmen (keine Kleinstunternehmen) Informationen über die Risiken, denen sie in den Bereichen Umwelt und Soziales ausgesetzt sind, und Auswirkungen ihrer Tätigkeiten auf die Menschen und die Umwelt offenlegen. So soll Anlegern und anderen Interessenträgern geholfen werden, die Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen zu bewerten. 


Die neuen Vorschriften für die Nachhaltigkeitsberichterstattung gelten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen. Ohne eine vollständige Umsetzung kann die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU nicht harmonisiert werden, und Anleger haben keine Möglichkeit, die Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen bei ihren Investitionsentscheidungen zu berücksichtigen.  

2. Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich erneuerbare Energien Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit der Übermittlung von Aufforderungsschreiben ein Vertragsverletzungsverfahren gegen 26 Mitgliedstaaten einzuleiten, weil diese die überarbeitete Erneuerbare-Energien-Richtlinie in Bezug auf vereinfachte und schnellere Genehmigungsverfahren nicht vollständig in nationales Recht umgesetzt haben.


Zu diesen Staaten gehört auch Deutschland. Die überarbeitete Erneuerbare-Energien-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2023/2413 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2018/2001) trat im November 2023 in Kraft; einige Bestimmungen mussten bis zum 1. Juli 2024 in nationales Recht umgesetzt werden. Dazu gehören Maßnahmen zur Vereinfachung und Beschleunigung der Genehmigungsverfahren sowohl für Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien als auch für Infrastrukturprojekte zur Einspeisung der zusätzlichen Energie aus erneuerbaren Quellen in das Stromnetz. 


Betroffen sind außerdem die Festlegung klarer Fristen für die Genehmigungsverfahren für bestimmte Technologien oder bestimmte Arten von Projekten, die Stärkung der Rolle der zentralen Anlaufstelle für Anträge und die Annahme, dass Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien und der damit verbundenen Netzinfrastruktur von überwiegendem öffentlichen Interesse sind.


Bis dato hat nur Dänemark die vollständige Umsetzung dieser Bestimmungen fristgerecht bis zum 1. Juli 2024 gemeldet.  Die Kommission richtet daher Aufforderungsschreiben an alle anderen EU-Staaten, neben Deutschland also auch Belgien, Bulgarien, Tschechien, Estland, Irland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Kroatien, Italien, Zypern, Lettland, Litauen, Luxemburg, Ungarn, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, die Slowakei, Finnland und Schweden. Sie müssen nun innerhalb von zwei Monaten reagieren und die Umsetzung abschließen. Andernfalls kann die Kommission beschließen, mit Gründen versehene Stellungnahmen zu übermitteln.

Die Vertragsverletzungsverfahren vom 26. September

Hitze, Hagel, Dürre, Frost: EU-Kommission will Bauern auch in Deutschland mit Millionensummen helfen

Brüssel, 23. September 2024 - Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, 119,7 Millionen Euro aus der Agrarreserve bereitzustellen und damit Landwirtinnen und Landwirte in Deutschland und vier anderen EU-Staaten (Bulgarien, Estland, Italien und Rumänien) zu unterstützen. Sie waren im Frühjahr und Anfang des Sommers von außergewöhnlich widrigen Witterungsverhältnissen betroffen. Für bäuerliche Betriebe in Deutschland sollen 46,5 Millionen Euro bereitstehen.


Im April hatte Frost in Teilen des Landes Obstplantagen und Reben erheblich geschädigt, nachdem sie nach milden Temperaturen im März zu wachsen begonnen hatten.  EU-Landwirtschaftskommissar Janusz Wojciechowski sprach von Solidarität der EU mit Bauern und Bäuerinnen, die Schäden und Einkommensverluste erlitten haben. „Unsere Landwirtinnen und Landwirte sind bei der Bekämpfung des Klimawandels nicht allein – sie können auf die Unterstützung der Europäischen Kommission zählen, um auf Krisen zu reagieren, sich an neue Herausforderungen anzupassen und die Zukunft ihrer landwirtschaftlichen Betriebe und Familien zu schützen.“


Wojciechowski betonte auch, dass diese Zuweisung durch bis zu 200 Prozent aus nationalen Mitteln ergänzt werden kann. Betroffene in Bulgarien sollen insgesamt 10,9 Millionen Euro erhalten, in Estland 3,3 Millionen Euro, in Italien 37,4 Millionen Euro und in Rumänien 21,6 Millionen Euro. Nächste Schritte Nach ihrer Annahme müssen die nationalen Behörden diese Beihilfen bis zum 30. April 2025 verteilen und sicherstellen, dass die Landwirte die Endbegünstigten sind. 


Die betreffenden Mitgliedstaaten müssen der Kommission außerdem bis zum 31. Dezember 2024 unter anderem mitteilen, welche sie Kriterien für die Gewährung von Einzelbeihilfen anwenden werden und wie Wettbewerbsverzerrungen und Überkompensationen vermieden werden sollen. Der Vorschlag der Kommission wird mit allen Mitgliedstaaten erörtert, bevor diese auf der Sitzung des 
Ausschusses für die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte am 7. Oktober über seine Annahme


 entscheiden.

Ursula von der Leyen stellt Kollegium der EU-Kommission 2024-2029 vor

Brüssel, 17. September 2024 - Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat dem Europäischen Parlament die geplante Struktur und die designierten Mitglieder des neuen Kollegiums der EU-Kommission vorgestellt. Nach ihrem Treffen mit der Konferenz der Fraktionsvorsitzenden des Parlaments sagte von der Leyen: die Struktur leite sich von Kernprioritäten ab, die sich um Wohlstand, Sicherheit und Demokratie drehen, sowie vom Thema Wettbewerbsfähigkeit im aktuellen digitalen und ökologischen Wandel. „Das gesamte College ist der Wettbewerbsfähigkeit verpflichtet. Wir haben die engen und starren Zuständigkeitskorridore abgeschafft.“


Gemeinsames Ziel: Europa stärker machen Insgesamt gibt es 26 Kommissarinnen und Kommissare, sechs von ihnen sogenannte Exekutive Vizepräsidentinnen bzw. -präsidenten. Von der Leyen betonte bei der Vorstellung: „Sie haben unterschiedliche Hintergründe. Aber alle eint das gemeinsame Ziel und das ist, Europa stärker zu machen.“


Die sechs Exekutiv-Vizepräsidentinnen/-präsidenten
Teresa Ribera: zuständig für einen sauberen, gerechten und wettbewerbsfähigen Übergang. Das beinhaltet die Wettbewerbspolitik und die Umsetzung des europäischen Grünen Deals. Von der Leyen: „Wir wollen unsere Wirtschaft gleichzeitig dekarbonisieren und industrialisieren.“

Henna Virkkunen: zuständig für Sicherheit, Demokratie und Werte.
Das beinhaltet Digitales, disruptive Technologien, Aspekte der inneren und äußeren Sicherheit und die Grundlagen unserer Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. „Wir müssen sie schützen, wo immer sie angegriffen wird.“

Stéphane Séjourné: zuständig für Wohlstand und eine europäische Industriestrategie.
Das umfasst Industrie, KMUs und den Binnenmarkt. „Er wird die Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass unsere Unternehmen weiter Erfolg haben – von Investitionen und Innovation, über wirtschaftliche Stabilität, bis hin zu Handel und wirtschaftlicher Sicherheit.“

Kaja Kallas: Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik.
Von der Leyen sieht ihre Aufgabe darin, Brücken zwischen der europäischen Innen- und Außenpolitik zu schlagen: „Wir befinden uns in einer Ära geostrategischer Rivalitäten und Instabilität. Unsere Außen- und Sicherheitspolitik muss diese Realität stets im Hinterkopf haben. Und sie muss stärker auf unsere eigenen europäischen Interessen ausgerichtet sein.“

Roxana Mînzatu: zuständig für Fachkräfte, Kompetenzen und Vorausschau.
Dazu gehören Kompetenzen, Bildung und Kultur, hochwertige Arbeitsplätze und soziale Rechte. „Roxana wird sich führend um eine Europäische Union der Kompetenzen und die europäische Säule sozialer Rechte kümmern. Diese Bereiche sind entscheidend, um unsere Gesellschaften zusammenzuhalten.“ 

Raffaele Fitto: zuständig für Kohäsion und Reformen. 
„Er soll zur Modernisierung Europas beitragen, und unsere Kohäsions- und Wachstumspolitiken stärken.“  Dazu kommen: Maroš Šefčovič: Kommissar für Handel und wirtschaftliche Sicherheit (umfasst auch die Zollpolitik) sowie die Zuständigkeit für interinstitutionelle Beziehungen und Transparenz. 

Valdis Dombrovskis: Kommissar für Wirtschaft und Produktivität, außerdem verantwortlich für Implementierung und Vereinfachung. 

Dubravka Šuica: Kommissarin für den Mittelmeerraum, zuständig auch für die weitere südliche Nachbarschaft. 

Olivér Várhely: Kommissar für Gesundheit und Tierschutz.
Dazu gehört der Aufbau der Europäischen Gesundheitsunion, der Kampf gegen Krebs und Gesundheitsvorsorge.

Wopke Hoekstra: Kommissar für Klima, Netto-Null Emissionen und sauberes Wachstum.
Das umfasst die Implementierung der Klimaziele und Klima-Anpassung, Klimadiplomatie und Dekarbonisierung. Hoekstra soll auch für Steuern zuständig sein.

Andrius Kubilius: Kommissar für Verteidigung und Raumfahrt.
Dazu gehört die Entwicklung der Europäischen Verteidigungsunion und mehr Investitionen und industrielle Kapazitäten.

Marta Kos: Das Nominierungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Sie soll Kommissarin für Erweiterung werden, auch zuständig für die östliche Nachbarschaft und den Wiederaufbau der Ukraine. 

Jozef Síkela: Kommissar für internationale Partnerschaften.
Dazu gehört Global Gateway. 

Costas Kadis: Kommissar für Fischerei und Ozeane.
Dieser Sektor soll resilienter, wettbewerbsfähiger und nachhaltiger werden. Von der Leyen kündigte an: „Er wird den ersten Europäischen Pakt für die Ozeane vorstellen.“

Maria Luís Albuquerque: EU-Kommissarin für Finanzdienstleistungen und die Spar- und Investitionsunion. 

Hadja Lahbib: Kommissarin für Vorsorge und Krisenmanagement, ein neues Portfolio, das sich mit Resilienz, Vorsorge und Katastrophenschutz befasst. Dazu gehört auch die Koordinierung der humanitären Hilfe.

Magnus Brunner: Kommissar für Inneres und Migration.
Dazu gehört die Implementierung des Asyl- und Migrationspakets, die Stärkung unserer Grenzen und eine neue Strategie der inneren Sicherheit.

Jessika Roswall: Kommissarin für Umwelt, Wassersicherheit und eine wettbewerbsfähige Kreislaufwirtschaft. 
„Es geht um den wichtigen Schutz unserer Umwelt und ein Bewusstsein dafür, dass es keine nachhaltig intakte Wirtschaft ohne intakte Umwelt gibt.“ 

Piotr Serafin: Kommissar für Haushalt, Betrugsbekämpfung und öffentliche Verwaltung.
Ein Kernpunkt ist die Vorbereitung des nächsten langfristigen Haushaltsplans. 

Dan Jørgensen: Kommissar für Energie und Wohnungswesen.
Dazu gehören Investitionen in saubere Energie und ein Abbau von Abhängigkeiten. Im Bereich Wohnungsbau geht es um Aspekte von der Energieeffizienz über Investitionen bis hin zum Bauwesen.

Ekaterina Zaharieva: Kommissarin für Start-Ups, Forschung und Innovation. 
„Sie wird dazu beitragen, dass wir mehr investieren und unsere Gelder stärker auf strategische Prioritäten und bahnbrechende Innovationen konzentrieren.“

Michael McGrath: Kommissar für Demokratie, Justiz und Rechtsstaatlichkeit.
Dazu gehört auch der Kampf gegen Korruption sowie der Verbraucherschutz.

Apostolos Tzitzikostas: Kommissar für nachhaltigen Verkehr und Tourismus, verantwortlich für die Mobilität von Gütern und Personen. 

Christophe Hansen: Kommissar für Landwirtschaft und Ernährung. „Auf der Grundlage des Strategischen Dialogs wird er in den ersten 100 Tagen des Mandats eine neue Vision für Landwirtschaft und Ernährung in Europa entwickeln.“

Glenn Micallef: Kommissar für Generationengerechtigkeit, Kultur, Jugend und Sport. „Generationengerechtigkeit ist ein Querschnittsthema. Es betrifft uns alle und vor allem junge Menschen. Es geht um die richtige Balance in einer Gesellschaft.“ 


Sechs Kernprioritäten, die die Struktur der neuen Kommission prägen Stärkung unserer technologischen Souveränität, unserer Sicherheit und Demokratie. 
Aufbau einer wettbewerbsfähigen, dekarbonisierten Kreislaufwirtschaft – und einem fairen Übergang für alle. 
Entwicklung einer mutigen Industriestrategie, bei der Innovation und Investitionen im Mittelpunkt stehen.
Stärkung des europäischen Zusammenhalts und der Regionen. 
Die Menschen in Europa bestmöglich unterstützen, ihre Kompetenzen stärken und unser Sozialmodell zukunftsfest machen. 
Alles dafür tun, dass Europa seine Interessen durchsetzt und in der Welt eine Führungsrolle einnehmen kann. 

Vernetztere und schlankere Struktur
Bei der Strukturierung waren auch noch andere Gesichtspunkte prägend. Ursula von der Leyen begründete den Wegfall der Ebene „Vizepräsidentinnen/-präsidentinnen“ so: „Wir verschlanken die Struktur, wir wollen interaktiver und vernetzter agieren.“ 


Die Kommissionspräsidentin betonte in diesem Zusammenhang, dass alle Mitglieder des Kollegiums gleichberechtigt sind, sich für die gemeinsamen Prioritäten einsetzen und zusammenarbeiten müssen: „Denn was die Sicherheit betrifft, tangiert zwangsläufig auch die Demokratie. Was die Wirtschaft beeinflusst, wirkt sich meist auch auf die Gesellschaft aus. Und was Klima und Umwelt beeinflusst, trifft am Ende auch Menschen und Unternehmen.“ 


Gut austarierte Balance
Zum Gesichtspunkt Balance nannte von der Leyen mehrere Aspekte, die zu berücksichtigen sind: Geschlecht, Themenschwerpunkte und Geografie. In dem von ihr vorgeschlagenen Kollegium sitzen elf Frauen, das entspricht einer Quote von 40 Prozent (und ist damit besser als die ursprünglichen 22 Prozent, die sich aus den ersten Nominierungen der EU-Mitgliedstaaten ergeben hätten).

Nächste Schritte
Die designierten Kommissionsmitglieder gehen nun in ihre Anhörungen vor dem für ihr Ressort zuständigen Ausschuss des Europäischen Parlaments. Sobald alle 26 designierten Kommissionsmitglieder bestätigt worden sind, müssen sie zusammen mit der gewählten Präsidentin und der Hohen Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik in einem Zustimmungsvotum vom Europäischen Parlament bestätigt werden. Der Europäische Rat ernennt alle Kommissionsmitglieder formell mit 
qualifizierter Mehrheit in ihr jeweiliges Amt.