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Redaktion Harald Jeschke

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Neue Bewerbungsrunde für DiscoverEU: rund 6.000 Zugtickets allein für junge Reisende aus Deutschland European Union

Brüssel, 2. Oktober 2024 - Ab dem nächsten Frühjahr können wieder über 35.000 junge Menschen im Alter von 18 Jahren Europa kostenlos mit dem Zug kennenlernen. Für Reisende aus Deutschland stehen 6104 Traveltickets zur Verfügung. Die Kommission hat gerade die Bewerbungen für die neue Runde der DiscoverEU-Initiative geöffnet. Wer 18 Jahre alt ist und sich erfolgreich beworben hat, kann ab März 2025 für 30 Tage durch Europa reisen.


Wie das abläuft, bestimmen die Jugendlichen selbst: Bis Ende Mai 2026 können die Tickets genutzt werden. Iliana Ivanova, Kommissarin für Innovation, Forschung, Kultur, Bildung und Jugend ermutigte alle 18-Jährigen, diese Aktion im Rahmen des Programms Erasmus+ zu nutzen: „DiscoverEU ist eine unglaubliche Gelegenheit für junge Menschen, ihren Horizont zu erweitern, die reiche Vielfalt Europas zu erleben und Verbindungen über Grenzen hinweg aufzubauen.
Mit diesen kostenlosen Reisepässen fördern wir ein tieferes Verständnis der europäischen Kulturen, Werte und Geschichte.“


Teilnahme am Quiz gehört zur Bewerbung
Zur Verfügung stehen insgesamt 35.500 Reisepässe. Um sich zu qualifizieren, müssen junge Menschen, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2006 geboren sind, zunächst ein Quiz beantworten, das aus fünf Fragen über die EU besteht, sowie eine zusätzliche Frage zum 
Europäischen Jugendportal. Die Kandidatinnen und Kandidaten werden auf der Grundlage ihrer Antworten in eine Rangliste aufgenommen, und die Reisepässe werden auf der Grundlage dieser Rangliste verteilt.


Die Aufforderung steht jungen Menschen aus der Europäischen Union und den mit dem Programm Erasmus+ assoziierten Ländern offen, darunter Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien und die Türkei. Die Ausschreibung läuft bis zum 16. Oktober um 12:00 Uhr. 

Tipps zur Routenplanung
Erfolgreiche Bewerberinnen und Bewerber können entweder ihre eigenen Routen planen oder sich von bestehenden Routen inspirieren lassen, wie z. B. der „Feel Good Route“, die sich auf die körperliche und geistige Gesundheit auf Reisen konzentriert. Die Teilnehmer können sich auch von der DiscoverEU Kultur Route inspirieren lassen, einer Initiative des Europäischen Jahres der Jugend 2022, die verschiedene Ziele mit Schwerpunkt auf Architektur, Musik, bildender Kunst, Theater, Mode und Design miteinander verbindet.


Eine weitere Möglichkeit ist eine Reise zu den  Kulturhauptstädten Europas, den Stätten auf der UNESCO-Liste des Weltkulturerbes oder mit dem Europäischen Kulturerbe-Siegel oder in Städte, die mit dem Access City Award ausgezeichnet wurden. Gute Vorbereitung und Vernetzung Zusätzlich zum kostenlosen Reisepass erhalten die Teilnehmer eine Rabattkarte mit über 40.000 Angeboten für öffentliche Verkehrsmittel, Kultur, Unterkunft, Essen, Sport und andere Dienstleistungen.


Darüber hinaus organisieren die nationalen Erasmus+ Agenturen vor der Abreise Informationstreffen und DiscoverEU Meet-ups, Lernprogramme, die ein bis drei Tage dauern. Das Jugendinformationsnetzwerk Eurodesk beantwortet in Deutschland alle Fragen zu DiscoverEU.


Digital Services Act: EU fordert Informationen von YouTube, Snapchat und TikTok

Brüssel, 2. Oktober 2024 - European Union Die EU-Kommission hat im Rahmen des Digital Services Act (DSA) ein Auskunftsersuchen an YouTube, Snapchat und TikTok gerichtet und die Plattformen aufgefordert, mehr Informationen über die Gestaltung und Funktionsweise ihrer Empfehlungssysteme zu liefern. Gemäß dem DSA müssen die Plattformen Risiken bewerten, die von ihren Empfehlungssystemen ausgehen, und angemessen abmildern. Dazu gehören auch Risiken für die psychische Gesundheit der Nutzerinnen und Nutzer sowie die Verbreitung schädlicher Inhalte, die sich aus dem auf Interaktion beruhenden Aufbau dieser Algorithmen ergeben.


Die Plattformen müssen bis zum 15. November antworten. 
YouTube und Snapchat YouTube und Snapchat werden aufgefordert, detaillierte Informationen zu folgenden Bereichen zu liefern:  zu den Parametern, die ihre Algorithmen verwenden, um Nutzern Inhalte zu empfehlen; zu ihrer Rolle bei der Verstärkung bestimmter systemischer Risiken, einschließlich derjenigen, die mit dem Wahlprozess und dem zivilgesellschaftlichen Diskurs, dem psychischen Wohlbefinden der Nutzer (z. B. Suchtverhalten und „Kaninchenlöcher“ in den Inhalten) und dem Schutz von Minderjährigen zusammenhängen. 


Zu den Maßnahmen, um den potenziellen Einfluss ihrer Empfehlungssysteme auf die Verbreitung illegaler Inhalte, wie die Förderung illegaler Drogen und Hassreden, abzuschwächen.  TikTok Die Plattform TikTok wurde aufgefordert, mehr Informationen zu liefern,  wie sie die Manipulation des Dienstes durch schädliche Akteure verhindert; wie sie die Risiken im Zusammenhang mit Wahlen, Medienpluralismus und zivilgesellschaftlichem Diskurs mindert, die durch bestimmte Empfehlungssysteme verstärkt werden können. 


Weitere Schritte Auf der Grundlage der Bewertung der Antworten wird die Kommission die nächsten Schritte festlegen. Dies könnte die förmliche Einleitung eines Verfahrens nach Artikel 66 DSGVO zur Folge haben. Gemäß Artikel 74 (2) des DSA kann die Kommission Geldbußen für unrichtige, unvollständige oder irreführende Angaben in den Antworten auf die RFI verhängen. Bei Nichtbeantwortung kann die Kommission eine förmliche Aufforderung durch Entscheidung erlassen.


In diesem Fall kann die Nichteinhaltung der Antwortfrist die Verhängung von Zwangsgeldern zur Folge haben. Die Kommission hat sich seit Inkrafttreten des DSA auf die Einhaltung der Bestimmungen des DSA in Bezug auf Empfehlungssysteme konzentriert. Empfehlungssysteme sind unter anderem ein zentraler Bestandteil der förmlichen Vertragsverletzungsverfahren, die gegen TikTokAliExpressFacebook und Instagram eingeleitet wurden.


EU-Kommission eröffnet zwei Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland

Brüssel, 26. September 2024 - 26 Mitgliedstaaten haben der EU-Kommission nicht mitgeteilt, wie sie fünf EU-Richtlinien in den Bereichen Justiz, Stabilität des Finanzsystems, Energie und Umwelt in nationales Recht umsetzen. Im Rahmen von Vertragsverletzungsverfahrens haben sie deshalb Aufforderungsschreiben erhalten. Sie müssen nun binnen zwei Monaten antworten und die Umsetzung vollständig abschließen. Andernfalls kann die Kommission die nächste Stufe des Verfahrens, eine begründete Stellungnahme, einleiten. Deutschland ist in zwei Bereichen  betroffen.


 Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland  Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) 17 Mitgliedstaaten, auch Deutschland, haben ihre nationalen Maßnahmen zur vollständigen Umsetzung der Rechnungslegungsrichtlinie (
Richtlinie 2013/34/EU), der Transparenzrichtlinie (Richtlinie 2004/109/EG) und der Abschlussprüfungsrichtlinie (Richtlinie 2014/56/EU) in der durch die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Richtlinie (EU) 2022/2464, CRSD) geänderten Fassung noch nicht mitgeteilt. Die Umsetzungsfrist ist am 6. Juli 2024 abgelaufen. 


Die EU-Kommission hat daher Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet und Aufforderungsschreiben an die betreffenden Mitgliedstaaten geschickt. Sie haben nun zwei Monate Zeit, um zu antworten und ihre Umsetzung abzuschließen. Erhält die Kommission keine zufriedenstellende Antwort, kann sie beschließen, eine begründete Stellungnahme abzugeben. Neben Deutschland sind betroffen: Belgien, Tschechien, Estland, Griechenland, Spanien, Zypern, Lettland, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien und Finnland.


Hintergrund zur CSRD 
Mit der Richtlinie CRSD wurden neue Vorschriften für die Nachhaltigkeitsberichterstattung eingeführt: demnach müssen große Unternehmen und börsennotierte Unternehmen (keine Kleinstunternehmen) Informationen über die Risiken, denen sie in den Bereichen Umwelt und Soziales ausgesetzt sind, und Auswirkungen ihrer Tätigkeiten auf die Menschen und die Umwelt offenlegen. So soll Anlegern und anderen Interessenträgern geholfen werden, die Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen zu bewerten. 


Die neuen Vorschriften für die Nachhaltigkeitsberichterstattung gelten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen. Ohne eine vollständige Umsetzung kann die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU nicht harmonisiert werden, und Anleger haben keine Möglichkeit, die Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen bei ihren Investitionsentscheidungen zu berücksichtigen.  

2. Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich erneuerbare Energien Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit der Übermittlung von Aufforderungsschreiben ein Vertragsverletzungsverfahren gegen 26 Mitgliedstaaten einzuleiten, weil diese die überarbeitete Erneuerbare-Energien-Richtlinie in Bezug auf vereinfachte und schnellere Genehmigungsverfahren nicht vollständig in nationales Recht umgesetzt haben.


Zu diesen Staaten gehört auch Deutschland. Die überarbeitete Erneuerbare-Energien-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2023/2413 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2018/2001) trat im November 2023 in Kraft; einige Bestimmungen mussten bis zum 1. Juli 2024 in nationales Recht umgesetzt werden. Dazu gehören Maßnahmen zur Vereinfachung und Beschleunigung der Genehmigungsverfahren sowohl für Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien als auch für Infrastrukturprojekte zur Einspeisung der zusätzlichen Energie aus erneuerbaren Quellen in das Stromnetz. 


Betroffen sind außerdem die Festlegung klarer Fristen für die Genehmigungsverfahren für bestimmte Technologien oder bestimmte Arten von Projekten, die Stärkung der Rolle der zentralen Anlaufstelle für Anträge und die Annahme, dass Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien und der damit verbundenen Netzinfrastruktur von überwiegendem öffentlichen Interesse sind.


Bis dato hat nur Dänemark die vollständige Umsetzung dieser Bestimmungen fristgerecht bis zum 1. Juli 2024 gemeldet.  Die Kommission richtet daher Aufforderungsschreiben an alle anderen EU-Staaten, neben Deutschland also auch Belgien, Bulgarien, Tschechien, Estland, Irland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Kroatien, Italien, Zypern, Lettland, Litauen, Luxemburg, Ungarn, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, die Slowakei, Finnland und Schweden. Sie müssen nun innerhalb von zwei Monaten reagieren und die Umsetzung abschließen. Andernfalls kann die Kommission beschließen, mit Gründen versehene Stellungnahmen zu übermitteln.

Die Vertragsverletzungsverfahren vom 26. September

Hitze, Hagel, Dürre, Frost: EU-Kommission will Bauern auch in Deutschland mit Millionensummen helfen

Brüssel, 23. September 2024 - Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, 119,7 Millionen Euro aus der Agrarreserve bereitzustellen und damit Landwirtinnen und Landwirte in Deutschland und vier anderen EU-Staaten (Bulgarien, Estland, Italien und Rumänien) zu unterstützen. Sie waren im Frühjahr und Anfang des Sommers von außergewöhnlich widrigen Witterungsverhältnissen betroffen. Für bäuerliche Betriebe in Deutschland sollen 46,5 Millionen Euro bereitstehen.


Im April hatte Frost in Teilen des Landes Obstplantagen und Reben erheblich geschädigt, nachdem sie nach milden Temperaturen im März zu wachsen begonnen hatten.  EU-Landwirtschaftskommissar Janusz Wojciechowski sprach von Solidarität der EU mit Bauern und Bäuerinnen, die Schäden und Einkommensverluste erlitten haben. „Unsere Landwirtinnen und Landwirte sind bei der Bekämpfung des Klimawandels nicht allein – sie können auf die Unterstützung der Europäischen Kommission zählen, um auf Krisen zu reagieren, sich an neue Herausforderungen anzupassen und die Zukunft ihrer landwirtschaftlichen Betriebe und Familien zu schützen.“


Wojciechowski betonte auch, dass diese Zuweisung durch bis zu 200 Prozent aus nationalen Mitteln ergänzt werden kann. Betroffene in Bulgarien sollen insgesamt 10,9 Millionen Euro erhalten, in Estland 3,3 Millionen Euro, in Italien 37,4 Millionen Euro und in Rumänien 21,6 Millionen Euro. Nächste Schritte Nach ihrer Annahme müssen die nationalen Behörden diese Beihilfen bis zum 30. April 2025 verteilen und sicherstellen, dass die Landwirte die Endbegünstigten sind. 


Die betreffenden Mitgliedstaaten müssen der Kommission außerdem bis zum 31. Dezember 2024 unter anderem mitteilen, welche sie Kriterien für die Gewährung von Einzelbeihilfen anwenden werden und wie Wettbewerbsverzerrungen und Überkompensationen vermieden werden sollen. Der Vorschlag der Kommission wird mit allen Mitgliedstaaten erörtert, bevor diese auf der Sitzung des 
Ausschusses für die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte am 7. Oktober über seine Annahme


 entscheiden.

Ursula von der Leyen stellt Kollegium der EU-Kommission 2024-2029 vor

Brüssel, 17. September 2024 - Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat dem Europäischen Parlament die geplante Struktur und die designierten Mitglieder des neuen Kollegiums der EU-Kommission vorgestellt. Nach ihrem Treffen mit der Konferenz der Fraktionsvorsitzenden des Parlaments sagte von der Leyen: die Struktur leite sich von Kernprioritäten ab, die sich um Wohlstand, Sicherheit und Demokratie drehen, sowie vom Thema Wettbewerbsfähigkeit im aktuellen digitalen und ökologischen Wandel. „Das gesamte College ist der Wettbewerbsfähigkeit verpflichtet. Wir haben die engen und starren Zuständigkeitskorridore abgeschafft.“


Gemeinsames Ziel: Europa stärker machen Insgesamt gibt es 26 Kommissarinnen und Kommissare, sechs von ihnen sogenannte Exekutive Vizepräsidentinnen bzw. -präsidenten. Von der Leyen betonte bei der Vorstellung: „Sie haben unterschiedliche Hintergründe. Aber alle eint das gemeinsame Ziel und das ist, Europa stärker zu machen.“


Die sechs Exekutiv-Vizepräsidentinnen/-präsidenten
Teresa Ribera: zuständig für einen sauberen, gerechten und wettbewerbsfähigen Übergang. Das beinhaltet die Wettbewerbspolitik und die Umsetzung des europäischen Grünen Deals. Von der Leyen: „Wir wollen unsere Wirtschaft gleichzeitig dekarbonisieren und industrialisieren.“

Henna Virkkunen: zuständig für Sicherheit, Demokratie und Werte.
Das beinhaltet Digitales, disruptive Technologien, Aspekte der inneren und äußeren Sicherheit und die Grundlagen unserer Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. „Wir müssen sie schützen, wo immer sie angegriffen wird.“

Stéphane Séjourné: zuständig für Wohlstand und eine europäische Industriestrategie.
Das umfasst Industrie, KMUs und den Binnenmarkt. „Er wird die Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass unsere Unternehmen weiter Erfolg haben – von Investitionen und Innovation, über wirtschaftliche Stabilität, bis hin zu Handel und wirtschaftlicher Sicherheit.“

Kaja Kallas: Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik.
Von der Leyen sieht ihre Aufgabe darin, Brücken zwischen der europäischen Innen- und Außenpolitik zu schlagen: „Wir befinden uns in einer Ära geostrategischer Rivalitäten und Instabilität. Unsere Außen- und Sicherheitspolitik muss diese Realität stets im Hinterkopf haben. Und sie muss stärker auf unsere eigenen europäischen Interessen ausgerichtet sein.“

Roxana Mînzatu: zuständig für Fachkräfte, Kompetenzen und Vorausschau.
Dazu gehören Kompetenzen, Bildung und Kultur, hochwertige Arbeitsplätze und soziale Rechte. „Roxana wird sich führend um eine Europäische Union der Kompetenzen und die europäische Säule sozialer Rechte kümmern. Diese Bereiche sind entscheidend, um unsere Gesellschaften zusammenzuhalten.“ 

Raffaele Fitto: zuständig für Kohäsion und Reformen. 
„Er soll zur Modernisierung Europas beitragen, und unsere Kohäsions- und Wachstumspolitiken stärken.“  Dazu kommen: Maroš Šefčovič: Kommissar für Handel und wirtschaftliche Sicherheit (umfasst auch die Zollpolitik) sowie die Zuständigkeit für interinstitutionelle Beziehungen und Transparenz. 

Valdis Dombrovskis: Kommissar für Wirtschaft und Produktivität, außerdem verantwortlich für Implementierung und Vereinfachung. 

Dubravka Šuica: Kommissarin für den Mittelmeerraum, zuständig auch für die weitere südliche Nachbarschaft. 

Olivér Várhely: Kommissar für Gesundheit und Tierschutz.
Dazu gehört der Aufbau der Europäischen Gesundheitsunion, der Kampf gegen Krebs und Gesundheitsvorsorge.

Wopke Hoekstra: Kommissar für Klima, Netto-Null Emissionen und sauberes Wachstum.
Das umfasst die Implementierung der Klimaziele und Klima-Anpassung, Klimadiplomatie und Dekarbonisierung. Hoekstra soll auch für Steuern zuständig sein.

Andrius Kubilius: Kommissar für Verteidigung und Raumfahrt.
Dazu gehört die Entwicklung der Europäischen Verteidigungsunion und mehr Investitionen und industrielle Kapazitäten.

Marta Kos: Das Nominierungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Sie soll Kommissarin für Erweiterung werden, auch zuständig für die östliche Nachbarschaft und den Wiederaufbau der Ukraine. 

Jozef Síkela: Kommissar für internationale Partnerschaften.
Dazu gehört Global Gateway. 

Costas Kadis: Kommissar für Fischerei und Ozeane.
Dieser Sektor soll resilienter, wettbewerbsfähiger und nachhaltiger werden. Von der Leyen kündigte an: „Er wird den ersten Europäischen Pakt für die Ozeane vorstellen.“

Maria Luís Albuquerque: EU-Kommissarin für Finanzdienstleistungen und die Spar- und Investitionsunion. 

Hadja Lahbib: Kommissarin für Vorsorge und Krisenmanagement, ein neues Portfolio, das sich mit Resilienz, Vorsorge und Katastrophenschutz befasst. Dazu gehört auch die Koordinierung der humanitären Hilfe.

Magnus Brunner: Kommissar für Inneres und Migration.
Dazu gehört die Implementierung des Asyl- und Migrationspakets, die Stärkung unserer Grenzen und eine neue Strategie der inneren Sicherheit.

Jessika Roswall: Kommissarin für Umwelt, Wassersicherheit und eine wettbewerbsfähige Kreislaufwirtschaft. 
„Es geht um den wichtigen Schutz unserer Umwelt und ein Bewusstsein dafür, dass es keine nachhaltig intakte Wirtschaft ohne intakte Umwelt gibt.“ 

Piotr Serafin: Kommissar für Haushalt, Betrugsbekämpfung und öffentliche Verwaltung.
Ein Kernpunkt ist die Vorbereitung des nächsten langfristigen Haushaltsplans. 

Dan Jørgensen: Kommissar für Energie und Wohnungswesen.
Dazu gehören Investitionen in saubere Energie und ein Abbau von Abhängigkeiten. Im Bereich Wohnungsbau geht es um Aspekte von der Energieeffizienz über Investitionen bis hin zum Bauwesen.

Ekaterina Zaharieva: Kommissarin für Start-Ups, Forschung und Innovation. 
„Sie wird dazu beitragen, dass wir mehr investieren und unsere Gelder stärker auf strategische Prioritäten und bahnbrechende Innovationen konzentrieren.“

Michael McGrath: Kommissar für Demokratie, Justiz und Rechtsstaatlichkeit.
Dazu gehört auch der Kampf gegen Korruption sowie der Verbraucherschutz.

Apostolos Tzitzikostas: Kommissar für nachhaltigen Verkehr und Tourismus, verantwortlich für die Mobilität von Gütern und Personen. 

Christophe Hansen: Kommissar für Landwirtschaft und Ernährung. „Auf der Grundlage des Strategischen Dialogs wird er in den ersten 100 Tagen des Mandats eine neue Vision für Landwirtschaft und Ernährung in Europa entwickeln.“

Glenn Micallef: Kommissar für Generationengerechtigkeit, Kultur, Jugend und Sport. „Generationengerechtigkeit ist ein Querschnittsthema. Es betrifft uns alle und vor allem junge Menschen. Es geht um die richtige Balance in einer Gesellschaft.“ 


Sechs Kernprioritäten, die die Struktur der neuen Kommission prägen Stärkung unserer technologischen Souveränität, unserer Sicherheit und Demokratie. 
Aufbau einer wettbewerbsfähigen, dekarbonisierten Kreislaufwirtschaft – und einem fairen Übergang für alle. 
Entwicklung einer mutigen Industriestrategie, bei der Innovation und Investitionen im Mittelpunkt stehen.
Stärkung des europäischen Zusammenhalts und der Regionen. 
Die Menschen in Europa bestmöglich unterstützen, ihre Kompetenzen stärken und unser Sozialmodell zukunftsfest machen. 
Alles dafür tun, dass Europa seine Interessen durchsetzt und in der Welt eine Führungsrolle einnehmen kann. 

Vernetztere und schlankere Struktur
Bei der Strukturierung waren auch noch andere Gesichtspunkte prägend. Ursula von der Leyen begründete den Wegfall der Ebene „Vizepräsidentinnen/-präsidentinnen“ so: „Wir verschlanken die Struktur, wir wollen interaktiver und vernetzter agieren.“ 


Die Kommissionspräsidentin betonte in diesem Zusammenhang, dass alle Mitglieder des Kollegiums gleichberechtigt sind, sich für die gemeinsamen Prioritäten einsetzen und zusammenarbeiten müssen: „Denn was die Sicherheit betrifft, tangiert zwangsläufig auch die Demokratie. Was die Wirtschaft beeinflusst, wirkt sich meist auch auf die Gesellschaft aus. Und was Klima und Umwelt beeinflusst, trifft am Ende auch Menschen und Unternehmen.“ 


Gut austarierte Balance
Zum Gesichtspunkt Balance nannte von der Leyen mehrere Aspekte, die zu berücksichtigen sind: Geschlecht, Themenschwerpunkte und Geografie. In dem von ihr vorgeschlagenen Kollegium sitzen elf Frauen, das entspricht einer Quote von 40 Prozent (und ist damit besser als die ursprünglichen 22 Prozent, die sich aus den ersten Nominierungen der EU-Mitgliedstaaten ergeben hätten).

Nächste Schritte
Die designierten Kommissionsmitglieder gehen nun in ihre Anhörungen vor dem für ihr Ressort zuständigen Ausschuss des Europäischen Parlaments. Sobald alle 26 designierten Kommissionsmitglieder bestätigt worden sind, müssen sie zusammen mit der gewählten Präsidentin und der Hohen Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik in einem Zustimmungsvotum vom Europäischen Parlament bestätigt werden. Der Europäische Rat ernennt alle Kommissionsmitglieder formell mit 
qualifizierter Mehrheit in ihr jeweiliges Amt.