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„Roaming“ für die Ukraine: Abkommen über
erschwingliche Anrufe wird um ein weiteres Jahr
verlängert |
Brüssel, 10. JUli 2024 -
Flüchtlinge aus der Ukraine können
auch weiterhin über Grenzen hinweg vernetzt bleiben: Die
Kommission begrüßt die fünfte Verlängerung der
freiwilligen Vereinbarung zwischen 22 europäischen und
sieben ukrainischen Telekommunikationsbetreibern um
weitere zwölf Monate.
Kommissar Thierry Breton, zuständig für den Binnenmarkt
sagte: „Wir setzen uns kontinuierlich dafür ein, dass
Menschen, die vor dem Krieg geflohen sind, erschwingliche
Mobilfunkverbindungen erleichtern und andere
Telekommunikationsbetreiber zum Beitritt ermutigen. Diese
fünfte Verlängerung des Abkommens, die von der Kommission
unterstützt wird, ist ein weiteres Beispiel für
europäische Solidarität und eine rasche und effiziente
Zusammenarbeit in Zeiten äußerster Notwendigkeit. Wir
freuen uns darauf, die Ukraine zu gegebener Zeit im
EU-Roamingraum begrüßen zu können.“
Die Kommission hat die Vereinbarung gemeinsam mit der
nationalen Regulierungsbehörde NCEC, der ukrainischen
Regulierungsbehörde, erleichtert. Erschwingliche Anrufe
ermöglichen es Menschen, die in Europa Zuflucht suchen,
Familienangehörige und Freunde in der Ukraine zu
erreichen und umgekehrt. Dies wurde von den
Unterzeichnern ermöglicht, die sich verpflichtet haben,
ihre Tarife für die grenzüberschreitende Verbindung von
Anrufen zu senken.
Vereinbarung ermöglicht niedrigere Entgelte
Die jüngsten
Daten des Gremiums
der europäischen Regulierungsbehörden für elektronische
Kommunikation (GEREK) zeigen, dass die Vereinbarung
es den Betreibern ermöglicht hat, erschwingliche Anrufe
anzubieten. Betreiber, die die gemeinsame
Erklärung unterzeichnet haben, kommen in der Regel in
den Genuss beiderseitig niedrigerer Tarife als
diejenigen, die nicht unterzeichnet haben, was wiederum
bedeutet, dass sie ihren Kunden niedrigere Entgelte
anbieten können. Das GEREK stellt ferner fest, dass
sowohl Betreiber aus dem Europäischen Wirtschaftsraum
(EWR) als auch aus der Ukraine (UA) die Vorteile, die
sich aus diesen niedrigen Sätzen ergeben, an die
Verbraucher weitergeben.
EWR-Betreiber bieten Flüchtlingen weiterhin kostenlose
SIM-Karten, kostenlose Auslandsgespräche in die Ukraine
und monatliche Pakete an, die im Aufnahmeland verwendet
werden können. Neben Telekommunikationsdiensten stellen
EWR-Betreiber auch Smartphones, Strombanken und Laptops
für Flüchtlinge bereit oder unterstützen
Wohltätigkeitsorganisationen.
Trotz des Rückgangs des eingehenden Verkehrs, der
Schwierigkeiten bei der Aufrechterhaltung der
Teilnehmerbasis sowie der Notwendigkeit, zusätzlich zu
anderen negativen Folgen des anhaltenden rechtswidrigen
Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine in die
Wiederherstellung des Netzes zu investieren, bieten
UA-Betreiber weiterhin kostenlose oder stark reduzierte
Roamingdienste an, die auf die Bedürfnisse der Kunden
ausgerichtet sind.
Die Kommission fordert alle Betreiber auf, sich der
Vereinbarung anzuschließen. Eine aktualisierte Liste der
Unterzeichner finden Sie hier.
Nächste Schritte Parallel dazu hat die Ukraine daran
gearbeitet, ihre Rechtsvorschriften vollständig an die
der EU anzugleichen, um sich in den EU-Roamingraum zu
integrieren.
Das Primärrecht wurde von Präsident Selenskyj
unterzeichnet und am 19. Juni 2024 im Amtsblatt der
Ukraine veröffentlicht, während Sekundärgesetze noch
verabschiedet werden müssen. Nachdem die Ukraine ihre
vollständige Angleichung mitgeteilt hat, was in den
kommenden Monaten erwartet wird, wird die Europäische
Kommission die Konformität der nationalen
Rechtsvorschriften bewerten.
Vorbehaltlich einer positiven Bewertung durch die
Mitgliedstaaten und eines endgültigen Beschlusses des
Assoziationsausschusses EU-Ukraine wird die Ukraine Teil
des EU-Roamingraums werden, der eine stabilere und
langfristigere Lösung für das Roaming bieten wird.
Hintergrund
Telekommunikationsbetreiber mit Sitz in der EU und der
Ukraine unterzeichneten erstmals im April 2022 die gemeinsame
Erklärung zu ihren koordinierten Bemühungen um die
Sicherung und Stabilisierung erschwinglicher oder
kostenloser Roaming- und Auslandsgespräche zwischen der
EU und der Ukraine. Im April 2023 nahm der
Assoziationsausschuss EU-Ukraine den Vorschlag der
Kommission für den Beitritt der Ukraine zu den
EU-Roamingvorschriften an.
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EU-Kohäsionsausgaben: Das Kontrollsystem
funktioniert nicht |
Europäischer Rechnungshof
8. Juli 2024 - 2014–2020 machten die Kohäsionsausgaben
mit 409 Milliarden Euro mehr als ein Drittel des
EU-Haushalts aus. Die Ausgabenkontrollen der
EU-Kommission und der Mitgliedstaaten sind nicht scharf
genug. Bei Kohäsionsausgaben treten durchweg höhere
Fehlerquoten auf als in anderen Haushaltsbereichen. Der
EU ist es nicht gelungen, die anhaltend hohe Fehlerquote
bei den Kohäsionsausgaben, mit denen soziale und
wirtschaftliche Ungleichheiten innerhalb der EU abgebaut
werden sollen, deutlich zu senken. Dies geht aus einer
aktuellen Analyse des Europäischen Rechnungshofs hervor.
![](../0Fotos2024/img1D17.jpg)
Die Kontrollen der Europäischen Kommission wie auch der
EU-Länder seien auf allen Ebenen nach wie vor
unzureichend. Die Behörden der EU-Länder könnten laut
Einschätzung der Prüfer mehr Fehler aufdecken und
verhindern. Die Kommission ihrerseits habe nicht nur das
Ausmaß der Fehler zu niedrig eingeschätzt, sondern auch
die ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nicht
ausreichend genutzt, um die Mitgliedstaaten zu einer
Verbesserung ihrer Ausgabenverwaltung und -kontrolle zu
bewegen. Die Kohäsionspolitik ist ein wichtiger
Ausgabenbereich der EU. Es ist aber auch der
Haushaltsbereich, in dem schon seit Jahren die meisten
Fehler bei den Ausgaben auftreten.
Die Fehlerquote, die bei Prüfung der Ausgaben berechnet
wird, trifft keine Aussage über möglichen Betrug bzw.
eine ineffiziente oder verschwenderische Verwendung von
Mitteln. Sie ist vielmehr eine Schätzung der Beträge, die
nicht im Einklang mit den EU- und nationalen Vorschriften
verwendet wurden. In den mehrjährigen EU-Haushaltszyklen
2007–2013 und 2014–2020 sei die bei den Kohäsionsausgaben
insgesamt festgestellte Fehlerquote zwar von 6 % auf
4,8 % zurückgegangen, habe aber jedes Jahr über dem
zulässigen Schwellenwert von 2 % gelegen, wobei sie 2022
mit 6,7 % einen Höchstwert erreicht habe.
![](../0Fotos2024/img1B22.jpg)
"Die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten arbeiten Hand
in Hand, damit den Bürgerinnen und Bürgern die Vorteile
der EU-Kohäsionspolitik zugutekommen. Sie müssen jedoch
mehr tun, um Mittel auch im Sinne der Gesetze
auszugeben", so Helga Berger, das für die Analyse
zuständige Mitglied des Rechnungshofs. "Es sind zwar
viele Akteure am Spielfeld, aber die Ergebnisse stimmen
nicht."
Die Kontrollen durch die Verwaltungsbehörden der
Mitgliedstaaten stellen die erste Säule des
Kontrollsystems dar, mit dem die Ordnungsmäßigkeit der
Ausgaben sichergestellt werden soll. Mehr als ein Drittel
der Fehler, die von den EU-Prüfern zwischen 2017 und 2022
festgestellt wurden, hätte von diesen Behörden durch
bessere Kontrollen verhindert werden können. Die
Kontrollen durch die Prüfbehörden der Mitgliedstaaten
stellen die zweite Säule des Systems dar. Jedoch seien
bei 40 der 43 von den EU-Prüfern kontrollierten
Prüfbehörden Schwachstellen verschiedenster Art und
unterschiedlichen Ausmaßes festgestellt worden.
Die EU-Kommission als die dritte Säule stütze ihre
Bewertungen auf nur bedingt zuverlässige nationale
Kontrollen, wobei einige nationale Behörden bei der
Fehleraufdeckung erfolgreicher seien als andere. Zugleich
wiesen die Instrumente, die die Kommission zur
Aufdeckung, Verhinderung und Berichtigung von Fehlern
nutzt, eine Reihe von Schwächen auf. Da ihre
Aktenprüfungen nicht dafür ausgelegt seien,
vorschriftswidrige Ausgaben aufzudecken, könnte die
Kommission mehr bewirken, würde sie mehr
Compliance-Prüfungen vor Ort durchführen. Bei
schwerwiegenden Kontrollmängeln könne die Kommission
ferner sogenannte Finanzkorrekturen vornehmen, um
negativen Auswirkungen vorschriftwidriger Ausgaben auf
den EU-Haushalt entgegenzuwirken.
Solche Korrekturen hätten bisher jedoch keinen
finanziellen Verlust für das betreffende Land zur Folge
gehabt. Stattdessen hätten die EU-Länder diese
Korrekturen sogar für zusätzliche Projekte nutzen können.
Dadurch gehe nicht nur der abschreckende Charakter der
Korrekturen verloren, sondern es fehle auch der Anreiz
für die EU-Länder, ihre Kontrollsysteme zu verbessern und
so Fehler von vornherein zu vermeiden.
In den letzten Jahren seien die meisten Fehler bei den
Kohäsionsausgaben dadurch zustande gekommen, dass
Ausgaben und Projekte nicht förderfähig waren und die
Mittelempfänger die Vorschriften für staatliche
Beilhilfen oder die Vergabe öffentlicher Aufträge nicht
eingehalten hätten. Die EU-Prüfer haben drei
Hauptursachen für Fehler identifiziert: Mängel bei der
Verwaltung (darunter unangemessene Entscheidungen und
unwirksame Kontrollen durch die Verwaltungsbehörden),
fahrlässige oder vermutlich vorsätzliche Verstöße gegen
Vorschriften durch die Mittelempfänger sowie Probleme bei
der Auslegung der Vorschriften.
Die Prüfer kommen zu dem Schluss, dass sowohl bei der
Kommission als auch bei den EU-Ländern die Kontrolle der
Kohäsionsausgaben verbessert werden kann. Und sie warnen
vor einem weiterhin hohen Risiko vorschriftswidriger
Ausgaben. Ferner setzten die Überschneidung der
mehrjährigen Ausgabenzeiträume und die zusätzlichen
Mittel aus dem Corona-Aufbaufonds einige Länder unter
zusätzlichen Druck, dafür zu sorgen, dass das Geld
ordnungsgemäß ausgegeben wird.
Hintergrundinformationen
Die Planung des langfristigen EU-Haushalts erfolgt in
Form von siebenjährigen Finanzierungszyklen. Mit der
Kohäsionspolitik sollen wirtschaftliche und soziale
Ungleichheiten zwischen den Ländern und Regionen der EU
abgebaut werden. Die Kohäsionsmittel werden von der
EU-Kommission, die die letztendliche Verantwortung für
den EU-Haushalt trägt, und den Behörden der
Mitgliedstaaten gemeinsam verwaltet; es greift daher ein
mehrschichtiges Kontrollsystem. Für den Zeitraum
2014–2020 stützte sich die Kommission auf die
Prüfungstätigkeit der Mitgliedstaaten, d. h. jede
Kontrollebene baute jeweils auf der Arbeit der vorherigen
Ebene auf.
Die Analyse 3/2024 "Überblick über den
Zuverlässigkeitsrahmen und die wichtigsten Faktoren, die
zu Fehlern bei den Kohäsionsausgaben im Zeitraum
2014–2020 beigetragen haben" ist auf der
Website des Europäischen Rechnungshofs abrufbar. Bei
dieser Veröffentlichung handelt es sich nicht um einen
Prüfungsbericht, sondern eine Analyse, die sich auf die
bisherige Arbeit des Europäischen Rechnungshofs zu den
Kohäsionsausgaben im Zeitraum 2014–2020 sowie öffentlich
verfügbare Informationen stützt.
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PARLAMENTSWAHL 2024 |
Wie setzt sich das französische
Parlament zusammen? 8. Juli 2024 - 180 Sitze hat das kurz vor den
Wahlen geschmiedete linke Bündnis Nouveau Front populaire (zu
deutsch: Neue Volksfront) gewonnen. Damit hat der Zusammenschluss
von Sozialisten, Kommunisten und Grünen überraschend die französische
Parlamentswahl für sich entschieden. Ensemble pour la
République, liegt an zweiter Stelle. Indes verlor das Wahlbündnis
vorn Präsident Macron im Vergleich zur Wahl 2022 82 Mandate.
Das Rassemblement Nationale (RN) und seine Verbündeten gilt
dagegen als Verliere der Wahl. Indes hat das extrem rechte Lager die
Zahl seiner Sitze um 54 auf 143 ausgebaut. 32 Prozent der französischen Wähler:innen
stimmten für das von Jordan Bardella geführte RN. Dass die Partei
nicht die neue Regierung stellt ist einzig und allein dem
Mehrheitswahlrecht der fünfte Republik geschuldet.
Außerdem zogen in vielen Wahlreisen Kandidat:innen von Volksfront
und Ensemble zurück, um die Chancen des rechten Lagers zu schmälern.
Trotzdem wird der Einfluss der Partei von Marine Le Pen wachsen.
Denn mehr Sitze bedeuten auch mehr Einfluss und mehr Geld aus der
Parteinfinanzierung. Mathias Brandt
![Infografik: Wie setzt sich das französische Parlament zusammen? | Statista](../0Fotos2024/32557.jpeg)
RECHTSRUCK IN EUROPA: Wie stark ist die extrem Rechte in Europa?
Die Erleichterung über den Sieg der linken Volksfront
ist groß in Frankreich.
Nachdem das Rassemblement National die erste Runde der
Parlamentswahl recht klar für sich entschieden hatte, reichte es in
der Stichwahl nur für den dritten Platz. Das sollte indes nicht den
Blick drauf verstellen, dass 32 Prozent der französischen
Wähler:innen für die von Marine le Pen geführte extrem rechte Partei
und ihre Verbündeten gestimmt haben.
Daran das Europa
eher nach
rechts rückt, ändert sich also erstmal nichts. Dieses Phänomen
lies sich kürzlich auch bei der Wahl
zum britischen Unterhaus beobachteten. Die von Nigel Farage
geführte UK Reform-Partei konnte rund zehn Prozent der Stimmen auf
sich vereinen und ist erstmals im Londoner Parlament vertreten.
Bereits Ende 2023 triumphierte das Rechts-außen-Lager in den
Niederlanden. Geert Wilders Partij voor de Vrijheid regiert unter
dem parteilosen Ministerpräsidenten Dick Schoof in Den Haag mit.
Dass es auch anders geht, zeigt das Beispiel Polen. Hier vertrieb
zuletzt ein liberales Bündnis die PIS von der Macht - aber 35
Prozent Stimmenanteil für die ehemalige Regierungspartei stellen
nicht unbedingt einen Linksruck da.
Die möglichen Gründe
für den Aufstieg rechter Parteien und des Rechtspopulismus sind
vielfältig. Dazu gehören Anti-Establishment-Narrative im
Zusammenhang mit Gefühlen sozialer und finanzieller Abgehängtheit
ebenso wie das Formulieren vermeintlich einfacher Antworten auf
komplexe globale Krisen wie den Klimawandel oder die Corona-Pandemie
durch rechte Gruppierungen. Mathias Brandt
![Infografik: Wie stark ist die extrem Rechte in Europa? | Statista](../0Fotos2024/31323.jpeg)
SONNTAGSFRAGE: AfD hinter Union an zweiter Stelle
Erst siegt die Labour-Partei bei der Unterhauswahl in England, nun
liegt auch das Linksbündnis bei der Parlamentswahl in Frankreich vor
den Rechtspopulisten um Marine Le Pen. Die europäischen Wahlen der
letzten Wochen zeigen eine Tendenz zu linker Politik - zumindest was
die Ergebnisse betrifft.
Beim Stimmenanteil konnten
sowohl Rassemblement National als auch UK Reform deutlich Zugewinne
verbuchen. Dass sich das nicht in den Parlamenten niederschlägt, ist
allein den jeweiligen Wahlsystemen geschuldet. In Deutschland liegt
die Union weiterhin bei allen Instituten vor allen anderen Parteien.
Zwischen 30 und 31 Prozent der Befragten würden hinter der CDU/CSU
ihr Kreuz machen, wenn am kommenden Sonntag Bundestagswahlen wären.
Die Juli-Umfragen sehen die Alternative für Deutschland
(AfD) bei
stabilen 16 bis 18 Prozent. Sie ist somit die zweitstärkste Partei
hinter der Union. Laut INSA-Umfrage (08. Juli 2024) landet die SPD
auf dem dritten Platz mit 15 Prozent, die Grünen folgen mit einem
Stimmenanteil von etwa elf Prozent.
Für FDP und Linke
sieht weiterhin mau aus - die FDP erreicht aber bei fast allen
Instituten zumindest die 5-Prozent-Hürde für das Bundestagsmandat,
die Linke bleibt weiterhin darunter. Die Liberalen sind nach der SPD
die größten Verlierer im Vergleich zur letzten Bundestagswahl 2021.
Die Stimmenanteile für die Parteineugründung "Bündnis
Sahra Wagenknecht" (BSW) liegen in der aktuellsten INSA-Umfrage bei
rund neun Prozent und damit nur einige Prozentpunkte hinter den
Grünen. Die Sonntagsfrage bildet den aktuellen Wahl-Trend in der Bundesrepublik ab
und wird regelmäßig von den Meinungsforschungsinstituten erhoben.
Renè Bocksch
![Infografik: AfD hinter Union an zweiter Stelle | Statista](../0Fotos2024/7930.jpeg)
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EU-Kommission billigt
geänderten Aufbau- und Resilienzplan Deutschlands in Höhe
von über 30 Milliarden Euro
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Brüssel, 1. Juli 2024 - Die
Europäische Kommission hat den überarbeiteten Aufbau- und
Resilienzplan (ARP) Deutschlands samt seinem
REPowerEU-Kapitel positiv bewertet. Deutschland kann im
Rahmen des Plans nun insgesamt über 30,3 Milliarden
Euro Finanzhilfen abrufen, der Plan
deckt 17 Reformen und 28 Investitionen ab.
Das REPowerEU-Kapitel Deutschlands enthält zwei
neue Reformmaßnahmen, zwei neue Investitionen und eine
erweiterte Investitionsmaßnahme, um die Ziele des REPowerEU
Plans zu verwirklichen und Europa weit vor 2030 von
fossilen Brennstoffen aus Russland unabhängig zu machen.
Im Mittelpunkt dieser Maßnahmen stehen die Erhöhung des
Anteils erneuerbarer Energien am deutschen Energiemix
durch Beschleunigung von Planungsverfahren, die
Dekarbonisierung des Straßengüterverkehrs und die
Unterstützung energieeffizienter Renovierungen von
Wohngebäuden. Der überarbeitete Aufbau- und Resilienzplan
umfasst acht Änderungen bestehender Maßnahmen.
Diese Änderungen sind aufgrund objektiver
Umstände gerechtfertigt und spiegeln Entwicklungen wider,
die der Durchführung bestimmter Investitionen in
ursprünglich geplanter Form im Wege stehen, wie etwa der
Mangel an qualifizierten Arbeitskräften, insbesondere im
IT-Sektor, Unterbrechungen der Lieferkette im Bereich
Informationstechnologie, zunehmende Sicherheitsbedenken
aufgrund des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine
und die Verfügbarkeit besserer Alternativen, um die
ursprünglichen Ziele bestimmter Reformen und
Investitionen zu erreichen.
Dennoch bleibt der Ehrgeiz der Reformen und damit
verbundener Investitionen, insbesondere für die
Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung, im
Wesentlichen unverändert, auch wenn die Durchführung
länger dauert als geplant. Ein zusätzlicher Schub für den
ökologischen Wandel in Deutschland Bei dem geänderten
Plan liegt ein besonderer Schwerpunkt auf dem
ökologischen Wandel: Statt der im ursprünglichen Plan
vorgesehenen 47 Prozent sollen nun 49,5 Prozent der
verfügbaren Mittel für Maßnahmen zur Unterstützung der
Klimaziele eingesetzt werden.
Insbesondere tragen die zwei neuen Reformmaßnahmen sowie
die erweiterten und die beiden neuen
Investitionsmaßnahmen im REPowerEU-Kapitel erheblich zur
ökologischen Dimension des Plans bei. Die Reformen zielen
darauf ab, den Ausbau von Onshore- und
Offshore-Windenergie-Anlagen zu beschleunigen. Das
nationale Windenergieflächenbedarfsgesetz legt für jedes
Bundesland das Flächenziel für Windenergie fest. Das
Gesetz enthält auch Bestimmungen, die es den
Bundesländern ermöglichen, zusätzliche Gebiete für die
Onshore-Windenergieerzeugung auszuweisen.
Darüber hinaus werden mit dem Windenergie-auf-See-Gesetz
die Ziele für den Ausbau der Offshore-Windenergie in
Deutschland von 20 GW auf mindestens 30 GW bis 2030, auf
40 GW bis 2035 und 70 GW bis 2045 gesteigert. Ferner
sieht das Gesetz auch Bestimmungen zur Beschleunigung von
Verwaltungsverfahren vor. Die zwei
neuen Investitionsmaßnahmen fördern die Anschaffung
klimafreundlicher Nutzfahrzeuge und die Beschleunigung
der Planungs- und Genehmigungsverfahren für
Wasserstoffinfrastrukturvorhaben, wobei digitale
Plattformen zur Straffung von Verwaltungsverfahren
genutzt werden. Schließlich wird mit den erweiterten
Investitionsmaßnahmen die energetische Sanierung von
Wohngebäuden gefördert.
Darüber hinaus sieht der Plan bereits umfassende
Renovierungsprogramme und Einzelmaßnahmen vor, durch die
190.000 zusätzliche einzelne Renovierungsmaßnahmen
unterstützt werden. Stärkung der digitalen Vorsorge und
der sozialen Krisenfestigkeit Deutschlands
Die Digitalisierungsziele des deutschen Plans sind nach
wie vor ambitioniert, da im überarbeiteten Aufbau- und
Resilienzplan immer noch 47,5 Prozent der Mittel für
digitale Maßnahmen vorgesehen sind. Des Weiteren sollen
die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung und
Bildung, der digitale Wandel von Gesundheitsdiensten und
Krankenhäusern sowie der digitale Wandel in der
Automobilindustrie vorangebracht werden.
Zwei wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem
Interesse (IPCEI) für Cloud-Infrastruktur und Mikrochips
sind ebenfalls vorgesehen. Der Plan behält auch die
ehrgeizige soziale Dimension bei. Der geänderte ARP,
einschließlich des REPowerEU-Kapitels, enthält ein
umfassendes Paket sich gegenseitig verstärkender Reformen
und Investitionen, die zur Bewältigung der
Herausforderungen im Zusammenhang mit der allgemeinen und
beruflichen Bildung, der Erwerbsbeteiligung, der
Besteuerung des Faktors Arbeit sowie der Sozialpolitik
beitragen. Die energetische Gebäudesanierung spielt auch
eine Rolle bei der Eindämmung der Energiearmut.
Nächste Schritte
Der Rat hat nun grundsätzlich vier Wochen Zeit, um die
Bewertung der Kommission zu billigen. Bislang hat
Deutschland aus der Aufbau- und Resilienzfazilität
(ARF) 6,22 Milliarden Euro erhalten: 2,25 Milliarden Euro
als Vorfinanzierung und 3,97 Milliarden Euro mit der
ersten Auszahlung. Weitere Auszahlungen wird die
Kommission genehmigen, wenn die im geänderten Aufbau- und
Resilienzplan Deutschlands festgelegten Etappenziele und
Zielwerte, an denen die Fortschritte bei der Umsetzung
der Investitionen und Reformen gemessen werden,
zufriedenstellend erfüllt sind.
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Verstoß gegen Gesetz über
digitale Märkte: EU-Kommission sendet vorläufige
Untersuchungsergebnisse an Meta
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Metas
„Pay-or-Consent“- Modell verstößt nach
vorläufiger Auffassung der EU-Kommission gegen das Gesetz
über digitale Märkte (DMA).
Brüssel, 1. Juli 2024 - Metas Modell zwingt die
Nutzerinnen und Nutzer, der Kombination ihrer
persönlichen Daten zuzustimmen, und bietet ihnen keine
weniger personalisierte, aber gleichwertige Version der
sozialen Netzwerke von Meta. Ihre Untersuchung dazu
hatte die Kommission im März 2024 eingeleitet.
Die Exekutiv-Vizepräsidentin der EU-Kommission Margrethe
Vestager sagte dazu: „Unsere Untersuchung zielt darauf
ab, die Wettbewerbsfähigkeit auf Märkten zu
gewährleisten, auf denen Gatekeeper wie Meta über viele
Jahre hinweg personenbezogene Daten von Millionen von
EU-Bürgerinnen und -Bürgern gesammelt haben. Unserer
vorläufigen Ansicht nach verstößt das Werbemodell von
Meta gegen das Gesetz über digitale Märkte. Und wir
wollen die Bürger in die Lage versetzen, die Kontrolle
über ihre eigenen Daten zu übernehmen und eine weniger
personalisierte Werbung zu wählen.“
Vorläufige Ergebnisse zu Metas "Pay or consent"-Modell
Online-Plattformen sammeln häufig personenbezogene Daten
über ihre eigenen Dienste und die von Dritten, um
Online-Werbedienste anzubieten. Aufgrund ihrer
bedeutenden Stellung auf den digitalen Märkten waren die
Torwächter (Gatekeeper) in der Lage, ihrer großen
Nutzerbasis Geschäftsbedingungen aufzuerlegen, die es
ihnen ermöglichten, große Mengen an personenbezogenen
Daten zu sammeln. Dies hat ihnen potenzielle Vorteile
gegenüber Wettbewerbern verschafft, die keinen Zugang zu
solch großen Datenmengen haben, und damit hohe Hürden für
die Erbringung von Online-Werbediensten und Diensten
sozialer Netzwerke errichtet.
Gemäß Artikel 5 Absatz 2 des DMA müssen Torwächter die
Zustimmung der Nutzer für die Kombination ihrer
personenbezogenen Daten zwischen ausgewiesenen
Kerndiensten der Plattform und anderen Diensten einholen.
Wenn ein Nutzer diese Zustimmung verweigert, sollte er
Zugang zu einer weniger personalisierten, aber
gleichwertigen Alternative haben. Gatekeeper dürfen die
Nutzung des Dienstes oder bestimmter Funktionalitäten
nicht von der Zustimmung der Nutzer abhängig machen.
Als Reaktion auf die regulatorischen Änderungen in der EU
führte Meta im November 2023 ein „Pay or consent“-Angebot
ein, bei dem EU-Nutzer von Facebook und Instagram wählen
müssen zwischen: (i) dem Abonnement einer werbefreien
Version dieser sozialen Netzwerke gegen eine monatliche
Gebühr oder (ii) dem kostenlosen Zugang zu einer Version
dieser sozialen Netzwerke mit personalisierter Werbung.
Die Kommission vertritt die vorläufige Auffassung, dass
das "Pay or consent"-Werbemodell von Meta nicht mit dem
DMA vereinbar ist, da es die in Artikel 5 Absatz 2
genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, insbesondere
deshalb: Es erlaubt den Nutzern nicht, sich für einen
Dienst zu entscheiden, der weniger personenbezogene Daten
verwendet , aber ansonsten dem auf „personalisierter
Werbung“ basierenden Dienst gleichwertig ist.
Es erlaubt den Nutzern nicht, ihr Recht auf freie
Zustimmung zur Kombination ihrer personenbezogenen
Daten auszuüben. Um die Einhaltung des DMA zu
gewährleisten, sollten Nutzer, die nicht zustimmen,
dennoch Zugang zu einem gleichwertigen Dienst erhalten,
der weniger personenbezogene Daten verwendet, in diesem
Fall für die Personalisierung von Werbung. Während der
gesamten Untersuchung hat sich die Kommission mit den
zuständigen Behörden abgestimmt.
Nächste Schritte
Mit der Übermittlung vorläufiger Feststellungen teilt die
Kommission Meta ihre vorläufige Auffassung mit, dass das
Unternehmen gegen den DMA verstößt. Dies greift dem
Ergebnis der Ermittlungen nicht vor. Meta hat nun die
Möglichkeit, seine Verteidigungsrechte wahrzunehmen,
indem es die Unterlagen der Untersuchung der Kommission
prüft und schriftlich auf die vorläufigen Feststellungen
der Kommission antwortet. Die Kommission wird ihre
Untersuchung innerhalb von 12 Monaten nach der Eröffnung
des Verfahrens am 25. März 2024 abschließen.
Sollte sich die vorläufige Auffassung der Kommission
letztlich bestätigen, würde die Kommission eine
Entscheidung erlassen, in der sie feststellt, dass das
Modell von Meta nicht mit Artikel 5 Absatz 2 des DMA
vereinbar ist. Im Falle der Nichteinhaltung kann die
Kommission Geldbußen in Höhe von bis zu 10 Prozent des
weltweiten Gesamtumsatzes des Gatekeepers verhängen. Bei
wiederholten Verstößen können diese Geldbußen bis zu 20
Prozent betragen.
Bei systematischer Nichteinhaltung ist die Kommission
außerdem befugt, zusätzliche Abhilfemaßnahmen zu
ergreifen, wie z. B. die Verpflichtung eines Torwächters,
ein Geschäft oder Teile davon zu verkaufen, oder das
Verbot für den Torwächter, zusätzliche Dienstleistungen
im Zusammenhang mit der systematischen Nichteinhaltung zu
erwerben. Die Kommission setzt ihren konstruktiven Dialog
mit Meta fort, um einen zufriedenstellenden Weg zur
effektiven Einhaltung der Vorschriften zu finden.
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So hat Frankreich gewählt - PARLAMENTSWAHL 2024
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1. Juli 2024 - Bei den
Parlamentswahlen in Frankreich liegt
die rechtsnationalistische Sammelbewegung "Rassemblement
National" (RN) nach dem ersten Wahlgang laut vorläufigem
Auszählungsergebnis deutlich vorn. Marine Le Pens
RN-Partei und ihre Verbündeten erzielten 33,2 Prozent der
Stimmen. Das zeigt die Statista-Infografik mit Daten des
französischen Regierung.
Das Linksbündnis "Nouveau Front Populaire" (NFP/UG) kam
demnach auf 28 Prozent.
Das "Ensemble"-Lager der Mitte um Präsident Emmanuel
Macron landete mit einem Stimmanteil von 20 Prozent auf
Platz drei. Frankreichs Konservative um "Les
Républicains"-Chef Éric Ciotti (LR) konnten einen Anteil
von 6,6 Prozent der Stimmen erzielen. Gewählt wird nach
dem Mehrheitswahlrecht in zwei Wahlgängen. In der ersten
Runde erhalten jene Kandidaten Sitze in der
Nationalversammlung, die eine absolute Mehrheit der
abgegebenen Stimmen und mindestens 25 Prozent der Stimmen
aller Wahlberechtigter in ihrem Wahlkreis erhalten haben.
Ist eine zweite Runde erforderlich, treten jeweils die
beiden Erstplatzierten sowie sämtliche Kandidaten noch
einmal an, für die mindestens 12,5 Prozent der
Wahlberechtigten gestimmt haben. Es gewinnt derjenige
Kandidat, der die meisten Stimmen auf sich vereinen kann.
Die rechtspopulistische Rassemblement National (RN) und
Parteichefin Marine Le Pen versprechen, Migration und
damit auch finanzielle Leistungen an Migranten zu
reduzieren, Frankreich abzuschotten, auch gegen die EU.
Das neu entstandene linke Bündnis will den Mindestlohn
erhöhen und Preise einfrieren. Beide Seiten wollen
Macrons Rentenreform rückgängig machen, die das
Eintrittsalter von 62 auf 64 Jahre anhebt. Und sie
versprechen milliardenschwere Sozialprogramme, weil viele
Franzosen mit der abnehmenden Kaufkraft hadern. Das wäre
eine Belastung für den Staatshaushalt. Viele bezweifeln,
dass die Finanzierungsvorschläge, die von rechts oder
links gemacht werden, für die Versprechen reichen.
Matthias Janson
![Infografik: So hat Frankreich gewählt | Statista](../0Fotos2024/32522.jpeg)
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- EU beschließt neues Sanktionspaket gegen
Russland – LNG, Schiffe, Personen, Banken
- Verstoß gegen Gesetz über digitale Märkte: Untersuchung
gegen Apple eingeleitet
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EU beschließt neues
Sanktionspaket gegen Russland – LNG, Schiffe, Personen,
Banken
Brüssel, 24. JUni 2024 - Die Europäische
Kommission hat die Annahme des 14. Sanktionspakets gegen
Russland durch den Rat der EU-Staaten begrüßt. Es geht
Durchsetzungsprobleme an und enthält neue Maßnahmen unter
anderem im Bereich Flüssigerdgas (LNG) sowie Sanktionen
gegen Schiffe, die den Krieg Russlands gegen die Ukraine
unterstützen. Mit dem Paket sendet die EU ein deutliches
und starkes Signal der Geschlossenheit und der
anhaltenden Unterstützung für die Ukraine und ihre
Bevölkerung.
LNG und Schiffe
In Bezug auf Flüssigerdgas werden alle künftigen
Investitionen in LNG-Projekte, die in Russland im Bau
sind, sowie Ausfuhren zugunsten dieser Projekte verboten.
Auch wird nach einem Übergangszeitraum von neun Monaten
die Nutzung von EU-Häfen für die Umladung von russischem
Flüssigerdgas verboten. Außerdem verbietet das Paket die
Einfuhr von russischem LNG nach bestimmten Terminals, die
nicht an das Gasfernleitungsnetz der EU angebunden sind.
Zum ersten Mal hat die EU eine Maßnahme erlassen, die auf
bestimmte Schiffe abzielt, die zur Kriegsführung
Russlands gegen die Ukraine beitragen; sie unterliegen
einem Zugangsverbot zu Häfen und Dienstleistungen. Diese
Schiffe können aus einem breiten Spektrum von Gründen
benannt werden, z. B. aufgrund ihrer Unterstützung durch
den Transport militärischer Ausrüstung für Russland, des
Transports gestohlenen ukrainischen Getreides und der
Unterstützung der Entwicklung des russischen
Energiesektors, beispielsweise durch den Transport von
LNG-Komponenten oder durch Umladungen von LNG.
Diese Maßnahme richtet sich auch gegen Tanker, die Teil
der Schattenflotte Putins sind und die Preisobergrenzen
der EU und der Koalition für eine Preisobergrenze umgehen
und dabei irreführende Transportpraktiken unter
vollständiger Missachtung internationaler Standards
anwenden. In der ersten Runde hat die EU 27 Schiffe in
diese Liste aufgenommen. Diese Liste kann so regelmäßig
aktualisiert werden, wie es erforderlich ist, um auf die
sich ständig ändernde Beteiligung dieser Schiffe, die
Russland dabei helfen, Krieg gegen die Ukraine zu führen,
zu reagieren.
Sanktionen gegen Einzelpersonen und Organisationen
Darüber benennt das Paket neue Benennungen von
Einzelpersonen und Organisationen, die für Handlungen
verantwortlich sind, die die territoriale Unversehrtheit,
Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben
oder bedrohen.
Insgesamt gab es 116 zusätzliche Benennungen – es
unterliegen nun weitere 69 Einzelpersonen und
47 Organisationen dem Einfrieren von Vermögenswerten und,
im Falle von Einzelpersonen, auch Reiseverboten.
Finanzielle Sanktionen
Mit dem heutigen Paket werden unsere finanziellen
Sanktionen erheblich verschärft, indem es EU-Banken
außerhalb Russlands untersagt wird, das System zur
Übermittlung von Finanzmitteilungen SPFS, das russische
Äquivalent zu SWIFT, zu nutzen. Außerdem kann der Rat
eine Liste nichtrussischer Drittlandsbanken erstellen,
die an ein solches System angeschlossen sind; diesen
Banken wird es untersagt sein, mit
EU-Wirtschaftsbeteiligten Geschäfte zu machen.
Schließlich wird ein Verbot von Transaktionen mit Banken
und Anbietern von Kryptowerten in Russland und
Drittländern eingeführt, die Transaktionen zur
Unterstützung der rüstungsindustriellen Basis Russlands
erleichtern. Diese neuen Sanktionen werden die Fähigkeit
des Kreml einschränken, Mittel zur Finanzierung seiner
Kriegsmaschine bereitzustellen.
Dual Use Güter
Eines der Hauptziele besteht nach wie vor darin, die
russischen Einnahmen weiterhin zu begrenzen und die
Ausfuhrbeschränkungen für Industriegüter und
fortgeschrittene Technologie zu verschärfen. Mit dem
Paket wird die Ausfuhr von weiteren neun Gütern mit
doppeltem Verwendungszweck und fortgeschrittener
Technologie (z. B. Mikrowellen- und Antennenverstärker,
Flugdatenschreiber und geländegängige Fahrzeuge)
eingeschränkt und die Ausfuhrverbote bestimmter Arten von
Industrieprodukten, Chemikalien, Kunststoffen,
Fahrzeugteilen und Maschinen ausgeweitet (vor der
Invasion beliefen sich die EU-Ausfuhren im Jahr 2021 auf
5 Milliarden Euro).
Zudem wird nun der Export sowie die Verbringung von
Manganerzen untersagt. Das Paket sieht auch strengere
Beschränkungen für die Ausfuhr von Gütern mit doppeltem
Verwendungszweck und fortgeschrittener Technologie an
61 Organisationen – 28 mit Sitz in Russland und 33 mit
Sitz in Drittländern – vor, die direkt oder indirekt mit
dem russischen Militärkomplex in Verbindung stehen und
somit zur Unterstützung des russischen Angriffskriegs
beitragen. Darüber hinaus wird das Einfuhrverbot auch auf
Helium ausgeweitet, das erhebliche
Einnahmen für Russland generiert.
Diamanten
Mit dem Paket wird ferner das bereits im
12. Sanktionspaket vereinbarte Einfuhrverbot für
russische Diamanten präzisiert. Es wird klargestellt,
dass im Zuge des Bestandsschutzes das Verbot nicht für
Diamanten gilt, die sich vor Inkrafttreten des Verbots
für russische Diamanten bereits in der EU oder in einem
Drittland (außer Russland) befanden oder in einem
Drittland poliert oder hergestellt wurden, bevor das
Verbot für russische Diamanten in Kraft trat.
Ermöglicht werden auch vorübergehende Ein- und Ausfuhren
von Schmuck, z. B. für Messen oder Reparaturen. Außerdem
verlängert das Paket die Anpassungsfrist, nach deren
Ablauf die Regelung der vollständigen Rückverfolgbarkeit
für Einfuhren roher und polierter natürlicher Diamanten
verbindlich wird, um sechs Monate (bis zum 1. März 2025).
Darüber hinaus verschiebt es das Verbot von Schmuck, der
russische Diamanten enthält, die in anderen Drittländern
als Russland verarbeitet wurden, bis der Rat beschließt,
das Verbot im Lichte der im Rahmen der G7 getroffenen
Maßnahmen zur Umsetzung dieser Maßnahme zu aktivieren.
Schutz der Demokratie
Darüber hinaus umfasst das neue Paket Maßnahmen zum
Schutz unserer demokratischen Prozesse und zur Bekämpfung
der Einmischung Russlands, etwa das Verbot, dass
politische Parteien Finanzmittel vom russischen Staat
erhalten. Es umfasst auch Maßnahmen zur Stärkung
bestehender Verkehrsbeschränkungen, insbesondere des
Flugverbots und des Kraftverkehrsverbots.
Bessere Durchsetzung
Um die Möglichkeiten Russlands weiter einzuschränken,
Zugang zu Gütern und Technologien zu erhalten, die
Beschränkungen unterliegen, enthält dieses Paket mehrere
Maßnahmen, die darauf abzielen, die Einhaltung der
Vorschriften durch den privaten Sektor zu fördern, die
Durchsetzung durch die zuständigen nationalen Behörden zu
unterstützen und die Umgehung von Sanktionen zu
verhindern, unter anderem indem ausländische
Tochtergesellschaften von EU-Wirtschaftsbeteiligten
kontrolliert werden.
Verstoß gegen Gesetz über digitale Märkte:
Untersuchung gegen Apple eingeleitet
Die Europäische Kommission hat Apple über ihre vorläufige
Auffassung informiert, dass die App-Store-Regeln des
Unternehmens gegen das Gesetz über digitale Märkte
verstoßen. Demnach hindern die App-Store-Regeln von Apple
App-Entwickler daran, Verbraucherinnen und Verbraucher
ungehindert auf alternative Kanäle für Angebote und
Inhalte zu lenken. Darüber hinaus hat die Kommission ein
neues Vertragsverletzungsverfahren gegen Apple
eingeleitet.
Die Kommission befürchtet, dass die neuen vertraglichen
Anforderungen an App-Entwickler und App-Stores von
Drittanbietern, einschließlich der neuen "Core Technology
Fee" von Apple, nicht ausreichen, um eine wirksame
Einhaltung der Verpflichtungen von Apple im Rahmen des
Gesetzes über digitale Märkte gewährleisten.
Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe
Vestager betonte: „Heute ist ein sehr wichtiger Tag für
die wirksame Durchsetzung des Gesetzes über digitale
Märkte: Wir haben Apple vorläufige Ergebnisse
übermittelt. Unser vorläufiger Standpunkt ist, dass Apple
die Lenkung nicht vollständig zulässt. Steering ist der
Schlüssel, um sicherzustellen, dass App-Entwickler
weniger abhängig von den App-Stores der Gatekeeper sind
und dass die Verbraucherinnen und Verbraucher bessere
Angebote wahrnehmen können.
Wir haben auch ein Verfahren gegen Apple eingeleitet, das
sich auf die so genannte Core-Technology-Gebühr und
verschiedene Regeln für die Zulassung von App-Stores von
Drittanbietern und Sideloading bezieht. Die
Entwicklergemeinschaft und die Verbraucher sind bestrebt,
Alternativen zum App Store anzubieten. Wir werden uns
dafür einsetzen, dass Apple diese Bemühungen nicht
untergräbt.“
Vorläufige Beurteilung von Apples Lenkungsregeln für den
App Store
Nach dem Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets
Act, DMA) sollten Entwickler, die ihre Apps über den App
Store von Apple vertreiben, die Möglichkeit haben, ihre
Kunden kostenlos über alternative, kostengünstigere
Kaufsmöglichkeiten zu informieren, sie auf diese Angebote
hinzuweisen und ihnen den Kauf zu ermöglichen. Apple hat
derzeit drei verschiedene Geschäftsbedingungen, die seine
Beziehungen zu den App-Entwicklern regeln, darunter auch
die Lenkungsregeln für den App Store.
Die Kommission stellt vorläufig fest: Keine dieser
Geschäftsbedingungen erlaubt es den Entwicklern, ihre
Kunden frei zu lenken. So können die Entwickler
beispielsweise keine Preisinformationen innerhalb der App
bereitstellen oder auf andere Weise mit ihren Kunden
kommunizieren, um für Angebote auf alternativen
Vertriebskanälen zu werben. Bei den meisten
Geschäftsbedingungen, die App-Entwicklern zur Verfügung
stehen, erlaubt Apple die Lenkung nur durch "Link-Outs",
d. h. App-Entwickler können in ihrer App einen Link
einfügen, der den Kunden auf eine Webseite weiterleitet,
auf der er einen Vertrag abschließen kann.
Der Link-Out-Prozess unterliegt mehreren von Apple
auferlegten Beschränkungen, die App-Entwickler daran
hindern, über den Vertriebskanal ihrer Wahl zu
kommunizieren, Angebote zu bewerben und Verträge
abzuschließen. Zwar kann Apple eine Gebühr dafür
erhalten, dass die Entwickler über den AppStore einen
neuen Kunden gewinnen, doch gehen die von Apple erhobenen
Gebühren über das hinaus, was für eine solche Vergütung
unbedingt erforderlich ist. So erhebt Apple von den
Entwicklern eine Gebühr für jeden Kauf digitaler Waren
oder Dienstleistungen, den ein Nutzer innerhalb von
sieben Tagen nach einem Link-Out aus der App tätigt.
Mit der Übermittlung der vorläufigen Feststellungen teilt
die Kommission Apple ihre vorläufige Auffassung mit, dass
das Unternehmen gegen das Gesetz über digitale Märkte
verstößt. Dies greift dem Ergebnis der Untersuchung nicht
vor, da Apple nun die Möglichkeit hat, seine
Verteidigungsrechte auszuüben, indem es die Unterlagen in
der Untersuchungsakte der Kommission prüft und
schriftlich auf die vorläufigen Feststellungen der
Kommission antwortet.
Neue Untersuchung zur Nichteinhaltung von Apples
Vertragsbedingungen
Die Kommission hat auch eine dritte Untersuchung der
neuen Vertragsbedingungen von Apple für Entwickler
eingeleitet, die Voraussetzung für den Zugang zu einigen
der durch den DMA ermöglichten neuen Funktionen sind,
insbesondere die Bereitstellung alternativer App-Stores
oder die Möglichkeit, eine App über einen alternativen
Vertriebskanal anzubieten. Apple hat bisher die Option
beibehalten, die bisherigen Bedingungen zu unterzeichnen,
die keinerlei alternative Vertriebskanäle zulassen.
Die Kommission wird untersuchen, ob diese neuen
vertraglichen Anforderungen für App-Entwickler und
App-Stores gegen Artikel 6 Absatz 4 des EU-DSGVO und
insbesondere gegen die darin enthaltenen Anforderungen an
die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit verstoßen.
Weiteres Verfahren gegen Apple eingestellt
In einem anderen Verfahrten hat die EU-Kommission
beschlossen, ihre kartellrechtliche Untersuchung des
angeblich wettbewerbswidrigen Verhaltens von Apple in
Bezug auf einige der Bedingungen, die es für bestimmte
App-Entwickler für die Nutzung seines App Store im
Europäischen Wirtschaftsraum gilt (AT.40716),
einzustellen. Nach dem Gesetz über digitale Märkte (DMA)
darf Apple App-Entwickler nicht zur Nutzung seines
In-App-Kaufsystems verpflichten und darf keine monetären
und nichtmonetären Steuerungsbeschränkungen auferlegen.
Angesichts dieser eindeutigen Verbote und zur Vermeidung
mehrfacher Untersuchungen desselben Verhaltens hat
die Kommission beschlossen, ihr Kartellverfahren
einzustellen. Der heutige Abschlussbeschluss betrifft
nicht die beiden anderen kartellrechtlichen
Untersuchungen, die sich speziell auf Musikstreaming (AT.40437)
und E-Books/Audiobücher (AT.40652)
beziehen.
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Abstimmung zu Renaturierungsgesetz: „Ein guter
Tag“ |
Brüssel, 18. Juni 2024 - Nach dem
Ratsreffen der Ministerinnen und Minister für Umwelt hat
EU-Umweltkommissar Virginius Sinkevičius die
Zustimmung der EU-Staaten zum Gesetz zur
Wiederherstellung der Natur begrüßt. „Das war
ein guter Tag“, sagte er. Es handle sich um ein
wegweisendes Vorhaben. „Eine gesunde Natur ist unser
bester Verbündeter im Kampf gegen den Klimawandel und bei
unseren Anpassungsbemühungen. Dies ist ein Gesetz, das
von Bürgerinnen und Bürgern, Wissenschaftlern,
Nichtregierungsorganisationen, der Industrie, dem
Finanzsektor und vielen anderen Interessenträgern
nachdrücklich unterstützt wird, die sich dafür einsetzen
und betont haben, wie wichtig dies für ihre Zukunft ist.“
Sinkevičius betonte: „Die Kommission freut sich nun sehr
darauf, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und allen
beteiligten Gemeinschaften und Interessenträgern mit der
Umsetzung zu beginnen“. Beim Ratstreffen seien zudem
sehr gute Fortschritte bei drei noch offenen Dossiers
erzielt worden, bei denen die Ministerinnen und Minister
den Weg freigemacht haben zu Trilogverhandlungen mit dem
Europäischen Parlament. Dabei handelt es sich um die
gezielte Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie, den
Vorschlag der Kommission zu Umweltaussagen sowie den
Vorschlag der Kommission zur Bodenüberwachung.
Hoekstra zu Diskussionen zum Klimaziel 2040
Mit Blick auf die klimapolitischen Diskussionen bei dem
Treffen resümierte der Klimapolitik-Kommissar Wopke
Hoekstra, dass es unter den EU-Staaten einen breiten
Konsens für ein von der Kommission empfohlenes
ehrgeiziges Klimaziel für 2040 gebe. „Breite
Unterstützung gibt es auch dafür, die Diskussion über die
Voraussetzungen für ein solches Ziel weiter zu
diskutieren, insbesondere im Hinblick auf die
Wettbewerbsfähigkeit und einen gerechten Übergang, und
mit Blick darauf, unseren Bürgerinnen und Bürgern und
unseren Unternehmen Vorhersehbarkeit zu gewährleisten.“
„Dies muss, wie viele Ministerinnen und Minister gesagt
haben, auch mit dem damit verbundenen finanziellen Aspekt
verknüpft werden“, sagte Hoekstra. „Wir müssen dafür
sorgen, dass öffentliche Mittel optimal eingesetzt
werden, um das private Kapital anzuziehen, das für die
Verwirklichung unserer Klimaziele erforderlich ist.“
Diese Diskussion werde auch dabei helfen, die Debatte
über den nationalen Beitrag (nationally determined
contribution, NDC) der EU im Vorfeld der COP 30 zu
gestalten. Der Rat sprach auch über das
Klimarisikomanagement. Hoekstra sagte dazu: „Die Realität
ist einfach, dass der Klimawandel bereits Teil unseres
Lebens war und nur Teil unseres Lebens bleiben wird. Wir
können es einfach nicht nur beim Klimaschutz belassen.
Wir müssen mehr für die Anpassung und das
Risikomanagement tun.“
Vorausgegangen war die Entscheidung im November
2023:
Gesetz zur Wiederherstellung der Natur
Das Europäische Parlament und der Rat der EU
haben eine vorläufige Einigung über das Gesetz zur
Wiederherstellung der Natur erzielt. Die EU-Kommission
begrüßte das Votum über dieses Schlüssel-Element des
Europäischen Grünen Deals und der
Biodiversitäts-Strategie der EU. „Ich bin überzeugt, dass
wir eine ausgewogene Einigung über das Gesetz zur
Wiederherstellung der Natur erzielt haben, das die Natur
wieder zu unserem Verbündeten machen wird“, sagte
EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius.
„Indem wir sie wieder gesund machen, helfen wir uns
selbst und schützen uns vor den Auswirkungen des
Klimawandels. Eine gesunde Natur bedeutet eine
ausreichende Versorgung mit sauberem Wasser, saubere
Luft, kühlere Städte bei Hitzewellen, Pufferzonen gegen
Stürme an unseren Küsten und reichliche Nahrungsquellen.“
Kommissar Sinkevicius wird heute Abend in Chemnitz über
sein Portfolio reden, mit einem besonderem Fokus auf das
Thema Nachhaltigkeit. Er wird mit im Rahmen der
Sächsischen Nachhaltigkeitskonferenz mit
dem Carlowitz-Preis für Nachhaltigkeit ausgezeichnet.
Die Laudatio hält der sächsische Minister Umwelt,
Landwirtschaft, Energie und Klima, Wolfram Günther.
Kontinuierliche und nachhaltige Erholung der Natur Das
Gesetz zur Wiederherstellung der Natur soll einen Prozess
für eine kontinuierliche und nachhaltige Erholung der
Natur auf dem Land und im Meer der EU in Gang setzen. Als
Gesamtziel, das auf EU-Ebene erreicht werden soll, werden
die Mitgliedstaaten bis 2030 auf mindestens 20 Prozent
der Landflächen und 20 Prozent der Meeresgebiete der EU
Wiederherstellungsmaßnahmen durchführen. Bis 2050 sollen
solche Maßnahmen für alle Ökosysteme, die eine
Wiederherstellung benötigen, erfolgen.
Das Gesetz wird der EU und ihren Mitgliedstaaten helfen,
das Ziel für die Wiederherstellung der Natur zu
erreichen, zu dem sie sich im Rahmen des Globalen
Biodiversitätsrahmens von Kunming-Montréal auf der COP15
im Dezember 2022 verpflichtet haben.
Nationale Maßnahmen zur Wiederherstellung gesunder und
produktiver Ökosysteme
Für die verschiedenen Ökosysteme gelten unterschiedliche
Wiederherstellungsziele. Die Mitgliedstaaten entscheiden
über die spezifischen Maßnahmen, die in ihrem
Hoheitsgebiet gelten sollen. Zu diesem Zweck werden
sie nationale Wiederherstellungspläne entwickeln, in
denen der Wiederherstellungsbedarf und die Maßnahmen an
den lokalen Kontext angepasst werden und ein Zeitplan für
die Umsetzung festgelegt wird. Sie werden diese Pläne
unter Einbeziehung der lokalen Gemeinschaften und der
Zivilgesellschaft entwickeln.
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Von der Leyen: Ukraine-Konferenz bringt uns einem
echten Frieden näher |
17. Juni 2024 -
Bei der Konferenz zum Frieden in der Ukraine hat
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen betont, dass
dieses international besetzte Treffen und die
unverbrüchliche Unterstützung der EU für die Ukraine
einen echten Frieden näherbringen. „Unser Ziel ist ein
gerechter, umfassender und dauerhafter Frieden. Ein
Frieden, der die Unterdrückung und das Leiden des
ukrainischen Volkes endlich beendet. Der die Souveränität
und die territoriale Unversehrtheit der Ukraine
bekräftigt. Der dem Vorrang des Völkerrechts und der
UN-Charta wieder Geltung verschafft.“
![](../0Fotos2024/img1112.jpg)
„Kein Land würde Putins Bedingungen je akzeptieren“ Mit
Blick auf Äußerungen des russischen Präsidenten Wladimir
Putin vor der Konferenz in der Schweiz betonte von der
Leyen: „Dies waren keine Friedensverhandlungen. Weil
Putin nicht ernsthaft vorhat, den Krieg zu beenden: Er
besteht auf einer Kapitulation. Darauf, dass die Ukraine
Gebiete abtritt – sogar Gebiete, die er derzeit nicht
besetzt. Auf eine Entwaffnung der Ukraine, sodass sich
das Land gegen künftige Angriffe nicht mehr zur Wehr
setzen kann. Kein Land würde diese ungeheuerlichen
Bedingungen je akzeptieren.“
Keinen Freifahrtschein für künftige Angriffskriege
liefern Von der Leyen forderte
Putin auf, seine imperialistische Aggression zu
beenden und die Botschaft der Friedenskonferenz zu
hören. „Wenn Russland auf der Grundlage der UN-Charta zum
Frieden bereit ist, wird die Zeit für Russland kommen,
sich an unseren Bemühungen zu beteiligen.“ Sie betonte
auch, dass das Einfrieren des Konflikts zum jetzigen
Zeitpunkt, mit russisch besetztem ukrainischen Land,
nicht die Antwort ist: „Ganz im Gegenteil: Es wäre ein
Freifahrtschein für künftige Angriffskriege“.
Unverletzlichkeit aller Grenzen steht auf dem Spiel
Bereits bei ihrer Rede im Eröffnungsplenum hatte von der
Leyen auf die internationale Dimension des russischen
Angriffs auf die Ukraine gehoben. Es gehe um die
Auswirkungen auf die Ernährungssicherheit, den Zugang zu
Energie und den Handel. Und bei aller Unterschiedlichkeit
der auf der Konferenz vertretenen Länder gebe es eine
Gemeinsamkeit: „Wir alle schätzen unsere Unabhängigkeit,
unsere Freiheit. Wir alle erwarten, dass unsere Grenzen
respektiert werden. Wir alle sehnen uns danach, Meister
unseres eigenen Schicksals zu sein.“
Auch die Ukraine wolle einfach nur Unabhängigkeit,
Selbstbestimmung und Freiheit, ein Leben frei von Angst
vor Raketen und vor Zerstörung. Finanzielle Unterstützung
für die Ukraine Die EU wird der Ukraine so lange wie
nötig zur Seite stehen, auch finanziell. Hier verwies die
Kommissionspräsidentin auf die fast 100 Milliarden Euro,
die die Europäische Union der Ukraine und ihrer
Bevölkerung mittlerweile zur Verfügung gestellt hat. Auch
sprach sie den G7-Gipfel an, der ein Darlehen in Höhe von
50 Milliarden US-Dollar für die Ukraine auf den Weg
gebracht – finanziert aus den Erträgen aus eingefrorenem
russischem Vermögen in Europa.
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E-Autos aus China: vorläufige
Kommissionsuntersuchung ergibt unfaire Subventionierung
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Brüssel, 12.
JUni 2024 - Im Rahmen ihrer laufenden Untersuchung kommt
die Europäische Kommission vorläufig zu folgendem
Schluss: Die Wertschöpfungskette für batteriebetriebene
Elektrofahrzeuge (BEV) in China profitiert von
einer unfairen Subventionierung, den Herstellern in der
EU droht deshalb wirtschaftlicher Schaden. Untersucht
wurde auch, wie sich die Maßnahmen auf Importeure,
User/Userinnen und Verbraucher/Verbraucherinnen auswirken
können.
Die Kommission hat sich an die chinesischen Behörden
gewandt, um mit ihnen diese Feststellungen zu erörtern
und zu sondieren, wie die festgestellten Probleme auf
WTO-konforme Weise gelöst werden können. Höhe der
vorläufigen Ausgleichszölle In diesem Zusammenhang hat
die Kommission offengelegt, wie hoch die vorläufigen
Ausgleichszölle auf batteriebetriebene Elektrofahrzeuge
aus China sein werden. Führen die Gespräche mit der
chinesischen Seite zu keiner Lösung, werden diese Zölle
zum 4. Juli eingeführt - und zwar durch eine
Sicherheitsleistung in der von den Zollbehörden in jedem
Mitgliedstaat festzulegenden Form. Sie würden nur dann
erhoben, wenn endgültige Zölle eingeführt würden.
Für die drei in die Stichprobe einbezogenen chinesischen
Hersteller sind vorgesehen:
• BYD: 17,4 Prozent • Geely: 20 Prozent • SAIC: 38,1
Prozent.
Für Hersteller in China, die bei der Untersuchung
kooperiert haben, aber nicht in die Stichprobe einbezogen
wurden, würde der gewogene durchschnittliche
Ausgleichszoll von 21 Prozent gelten.
Für alle anderen Hersteller in China, die nicht
kooperiert haben, sind 38,1 Prozent vorgesehen.
Ablauf des Verfahrens und nächste Schritte
Am 4. Oktober 2023 hatte die Europäische Kommission eine
Antisubventions-Untersuchung eingeleitet zu den Einfuhren
von batteriebetriebenen Elektrofahrzeugen aus China. Jede
Untersuchung muss innerhalb von 13 Monaten nach ihrer
Einleitung abgeschlossen werden. Vorläufige
Ausgleichszölle können von der Kommission innerhalb von 9
Monaten nach der Einleitung veröffentlicht werden (d. h.
bis spätestens 4. Juli). Endgültige Maßnahmen müssen
innerhalb von 4 Monaten nach Einführung der vorläufigen
Zölle eingeführt werden.
Auf begründeten Antrag kann ein BEV-Hersteller in China –
Tesla – im Rahmen der endgültigen Sachaufklärung einen
individuell berechneten Zollsatz erhalten. Jedes andere,
nicht in die endgültige Stichprobe einbezogene
Unternehmen, das seine besondere Lage untersuchen lassen
möchte, kann eine beschleunigte Überprüfung im Einklang
mit der Antisubventionsgrundverordnung beantragen, und
zwar unmittelbar nach der Einführung endgültiger
Maßnahmen (13 Monate nach der Einleitung). Die Frist für
den Abschluss einer solchen Überprüfung beträgt 9
Monate.
Vor der Einführung solcher Maßnahmen werden allen
interessierten Parteien (einschließlich der
Unionshersteller, der Importeure und Exporteure mit ihren
jeweiligen Verbänden, der chinesischen ausführenden
Hersteller und ihrer repräsentativen Verbände sowie des
Ursprungs- und/oder Ausfuhrlandes, d. h. China) und den
EU-Mitgliedstaaten Informationen über die beabsichtigte
Höhe der vorläufigen Zölle im Einklang mit den in der
Antisubventionsgrundverordnung der EU festgelegten
Verfahren übermittelt. Diese Informationen werden auch
auf der Website
der Kommission veröffentlicht.
Die in die Stichprobe einbezogenen Unternehmen erhielten
einzeln Informationen über ihre eigenen Berechnungen und
haben die Möglichkeit, zu deren Richtigkeit Stellung zu
nehmen. Sollten diese Anmerkungen ausreichende
Gegenbeweise liefern, kann die Kommission ihre Berechnung
im Einklang mit dem EU-Recht überarbeiten.
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