DiscoverEU startet: Chance für
6000 18-Jährige aus Deutschland auf ein kostenloses
Zugtickets
Neue
Bewerbungsrunde für DiscoverEU startet
Brüssel, 2. April 2025 - Mit 36.000 DiscoverEU-Zugtickets
gibt die Europäische Kommission 18-jährigen wieder die
Möglichkeit, Europa mit dem Zug zu erkunden. Heute
startet die nächste Bewerbungsrunde, für junge Menschen
aus Deutschland sind 6.000 Tickets reserviert.
Der Kommissar für Generationengerechtigkeit, Jugend,
Kultur und Sport, Glenn Micallef, sagte: „DiscoverEU
öffnet die Tür zu Abenteuern, Lernen und unvergesslichen
Erlebnissen. Ich freue mich sehr, die Bewerbungsrunde im
Frühjahr 2025 zu starten, die Tausenden von jungen
Menschen die Möglichkeit bietet, Europa und sein reiches
kulturelles Erbe zu erkunden, Ihr Wissen zu erweitern und
lebenslange Erinnerungen zu wecken. Wenn Sie 18 Jahre alt
und bereit für eine unglaubliche Reise sind, sollten Sie
sich diese Gelegenheit nicht entgehen lassen. Jetzt
bewerben!“
Informationen zur Bewerbung
Bewerbungen sind möglich bis Mittwoch, den 16. April um
12:00 Uhr MESZ.
Erfolgreiche Bewerber können zwischen dem 1. Juli 2025
und dem 30. September 2026 bis zu 30 Tage lang mit dem
Zug durch Europa reisen und neue Länder, Kulturen und
Erfahrungen entdecken. Antragsteller müssen zwischen dem
1. Juli 2006 und dem 30. Juni 2007 geboren sein und ihren
Wohnsitz in der EU und in mit dem Programm Erasmus+
assoziierten Ländern haben, darunter Island,
Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien und die
Türkei.
Die Bewerber müssen sich über das Europäische
Jugendportal bewerben und ein kurzes Quiz über die EU
absolvieren. Die Pässe werden an die besten Bewerber
vergeben, bis alle Tickets verteilt sind.
Lernen durch Entdecken: mit DiscoverEU mehr Europa
erleben
Reisende können ihre eigene Europareise gestalten oder
aus vorgeschlagenen Routen wählen. Sie können der Route
des Neuen Europäischen Bauhauses folgen, um lebendige,
nachhaltige Städte zu präsentieren, oder sich für die
Grüne Route entscheiden, die sie zu einigen der
nachhaltigsten Städte und naturfreundlichsten Reiseziele
auf dem gesamten Kontinent führt. Diese Route bietet
preisgekrönte Green Capitals und Green Leaf Städte,
atemberaubende Parks und Naturschutzgebiete. Unterwegs
können sie eine Rabattkarte mit Tausenden von Angeboten
für Transport, Museen, Essen, Unterkunft, Sport und mehr
in 36 Ländern nutzen.
DiscoverEU wird diese Erfahrung für alle zugänglich
machen. Spezielle Unterstützung ist für Teilnehmer mit
Behinderungen, gesundheitlichen Bedingungen oder weniger
Möglichkeiten zur Verfügung. Zusätzliche Regelungen
werden auch für diejenigen angeboten, die in abgelegenen
Gebieten, Inseln oder Gebieten in äußerster Randlage
leben.
DiscoverEU wurde 2018 ins Leben gerufen und in das
Erasmus+-Programm2021–2027 integriert und hat bereits
über 355.000 Reisepässe vergeben. Alle Teilnehmer sind
eingeladen, der offiziellen Gruppe #DiscoverEU
beizutreten, in der über 106.000 Mitglieder Erfahrungen
und Tipps austauschen.
Das Jugendinformationsnetzwerk Eurodesk beantwortet alle
Fragen zu DiscoverEU und informiert auch über
Alternativen. Eurodesk-Telefon: 0228 9506 250, E-Mail:
rausvonzuhaus@eurodesk.eu.
Entzug der Fahrerlaubnis:
Kommission begrüßt Einigung auf EU-weite Anerkennung
Brüssel, 26. März 2025 - Die
Europäische Kommission begrüßt die vorläufige Einigung
des Europäischen Parlaments und des Rates auf ein
zentrales Gesetzgebungsdossier, das die Sicherheit auf
den Straßen verbessern soll. Mit der neuen Richtlinie
wird sichergestellt, dass schwere Verkehrsverstöße von
Fahrerinnen und Fahrern in einem Mitgliedstaat auch
EU-weit konsequente Folgen haben.
EU-Verkehrskommissar Apostolos Tzitzikostas sagte: „Die
neue Regelung zum Entzug der Fahrerlaubnis wird
Schlupflöcher für gefährliche Fahrer schließen, die sich
ihren Strafen durch Grenzüberschreitungen entziehen.
Letztes Jahr sind fast 20.000 Menschen auf den Straßen
der EU umgekommen; diese Initiative wird entscheidend
dazu beitragen, unser Ziel, die Zahl der Verkehrstoten
bis 2030 zu halbieren, voranzubringen.“
Einheitliche Konsequenzen für schwere Verkehrsverstöße
Erste Versuche, europaweiten Regelungen zum Entzug der
Fahrerlaubnis zu etablieren, begannen vor über 60 Jahren.
Bisher wurde der Entzug der Fahrerlaubnis in einem
Mitgliedsstaat nicht einheitlich in der EU anerkannt.
Somit konnten Straftäter in anderen Ländern weiterfahren
und dadurch andere Verkehrsteilnehmende gefährden.
Ein System der gegenseitigen Anerkennung wird dazu
führen, dass der Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund von
schweren Verkehrsverstößen in allen EU-Mitgliedsstaaten
angewendet wird. Zu den schweren Verkehrsverstößen zählen
übermäßige Geschwindigkeitsüberschreitung (50 km/h über
dem Tempolimit), Fahren unter Einfluss von Drogen und
eine gefährliche Fahrweise, die den Tod oder eine schwere
Verletzung verursacht.
Weitere Schritte
Die Gesetzgebung baut auf den modernisierten
Führerscheinvorschriften auf, auf die sich Parlament und
Rat (nach Initiative der Kommission) in dieser Woche
geeinigt haben. Im nächsten Schritt werden das
Europäische Parlament und der Rat die neue Richtlinie
verabschieden, sie tritt dann 20 Tage nach der
Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Die
Mitgliedsstaaten haben dann vier Jahre Zeit, um die
Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
Krisenvorsorge: Neue
EU-Strategie und Bericht zu Arbeit der EU-Behörde HERA
vorgestellt
Brüssel, 26. März 2025 - Die
EU-Kommission und die Hohe Vertreterin der EU für Außen-
und Sicherheitspolitik Kaja Kallas haben die EU-Strategie
für Krisenvorsorge vorgestellt. Die Strategie soll
Mitgliedstaaten unterstützen und dabei helfen, Prävention
und Reaktion der EU auf Bedrohungen zu verbessern.
Die Kommission hat außerdem einen Bericht veröffentlicht,
in dem die Arbeit der EU-Behörde für die Krisenvorsorge
und -reaktion (HERA) seit ihrer Einrichtung vor mehr als
drei Jahren bewertet wird. Der Bericht hebt die Erfolge
der HERA bei der Stärkung der Vorsorge- und
Reaktionskapazitäten auf EU-Ebene sowie bei der Übernahme
neuer Aufgaben wie der Behandlung der Lieferkettenaspekte
kritischer Arzneimittelengpässe hervor.
30 Leitaktionen und einen Aktionsplan
Konkret umfasst die EU-Strategie für Krisenvorsorge 30
Leitaktionen und einen detaillierten Aktionsplan, um die
Ziele der Vorsorgeunion voranzubringen und in allen
Politikbereichen der EU eine Kultur der „eingebauten
Vorsorge“ zu entwickeln.
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erklärte:
„Neue Realitäten erfordern ein neues Maß an Vorsorge in
Europa. Unsere Bürgerinnen und Bürger, unsere
Mitgliedstaaten und unsere Unternehmen brauchen die
richtigen Instrumente, um Krisen zu verhindern und rasch
auf Katastrophen zu reagieren.
Familien, die in Überschwemmungsgebieten leben, sollten
wissen, was zu tun ist, wenn die Gewässer steigen.
Frühwarnsysteme können verhindern, dass von Waldbränden
betroffene Regionen wertvolle Zeit verlieren. Europa ist
bereit, die Mitgliedstaaten und vertrauenswürdige Partner
in der Nachbarschaft dabei zu unterstützen, Leben und
Existenzgrundlagen zu retten.“
Kaja Kallas, die Hohe Vertreterin der Union für Außen-
und Sicherheitspolitik, sagte: „Heute stehen wir vor
einer zunehmenden Zahl von Herausforderungen im Bereich
der äußeren Sicherheit und einer wachsenden Zahl hybrider
Angriffe in unserem gemeinsamen europäischen Raum.
Unsere Strategie zielt darauf ab, ein umfassendes Bild
der Bedrohungen zu erstellen, mit denen wir konfrontiert
sind, und die Bürgerinnen und Bürger vorzubereiten, unter
anderem indem sie ihr Risikobewusstsein verbessern, die
zivil-militärische Zusammenarbeit intensivieren und enger
mit externen Partnern, einschließlich der NATO,
zusammenarbeiten. Vorsorge ist eine regierungs- und
gesamtgesellschaftliche Herausforderung – heute setzen
wir uns für eine gemeinsame Reaktion ein.“
Bessere Vorbereitung auf Krisen und Herausforderungen
Die Europäische Union ist mit immer komplexeren Krisen
und Herausforderungen konfrontiert, die nicht ignoriert
werden dürfen. Von zunehmenden geopolitischen Spannungen
und Konflikten, hybriden Bedrohungen und
Cybersicherheitsbedrohungen, ausländischer
Informationsmanipulation und Einflussnahme bis hin zum
Klimawandel und zunehmenden Naturkatastrophen muss die EU
bereit sein, ihre Bürgerinnen und Bürger und die
wichtigsten gesellschaftlichen Funktionen, die für die
Demokratie und das tägliche Leben von entscheidender
Bedeutung sind, zu schützen.
Roxana Mînzatu, Exekutiv-Vizepräsidentin für soziale
Rechte und Kompetenzen, hochwertige Arbeitsplätze und
Vorsorge sagte: „Diese Strategie richtet sich an die
Menschen und die Gesellschaft, um zu gewährleisten, dass
im Krisenfall alles so funktioniert, wie es geschehen
sollte, und wir sind bereit, rasch und wirksam zu
handeln.
Dafür brauchen wir eine neue Vorsorge, damit jeder weiß,
was in Notfällen zu tun ist, und zwar unabhängig von der
Art des Notfalls. Europa muss flexibel handeln und eng
mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um die
Effizienz zu steigern, Zeit zu retten und Leben zu
retten. Diese Strategie ist unsere Versicherungspolice,
sodass wir bereit sind, für unsere Menschen zu sorgen,
wenn sie sie am dringendsten benötigen.“
Hadja Lahbib, EU-Kommissarin für Gleichberechtigung sowie
Krisenvorsorge und –management, sagte: „Die Vorsorge muss
in das Gefüge unserer Gesellschaften eingebettet werden –
jeder muss eine Rolle spielen. Die heutigen Bedrohungen
sind schnell, komplex und miteinander verknüpft; unsere
Reaktion muss proaktiver, stärker integriert und auf
europäischer Ebene besser koordiniert werden. Indem wir
die Energie unserer Institutionen, Unternehmen und
Bürgerinnen und Bürger nutzen, können wir Resilienz
aufbauen und dafür sorgen, dass Europa gestärkt aus
Krisen hervorgeht.“
Zu den wichtigsten Zielen und Maßnahmen der Strategie
gehören:
Schutz der grundlegenden gesellschaftlichen Funktionen
Europas:
Entwicklung von Mindestvorsorgekriterien für grundlegende
Dienstleistungen wie Krankenhäuser, Schulen, Verkehr und
Telekommunikation.
Verbesserung der Bevorratung kritischer Ausrüstungen und
Materialien.
Verbesserung der Anpassung an den Klimawandel und der
Verfügbarkeit kritischer natürlicher Ressourcen wie
Wasser.
Förderung der Vorsorge für die Bevölkerung:
Die Öffentlichkeit dazu anzuhalten, praktische Maßnahmen
zu ergreifen, wie z. B. die Aufrechterhaltung der
lebensnotwendigen Versorgung für mindestens 72 Stunden in
Notfällen.
Aufnahme von Vorsorgeunterricht in die Lehrpläne der
Schulen und Einführung eines EU-Vorsorgetags.
Verbesserung der Koordinierung der Krisenreaktion:
Einrichtung eines EU-Krisenzentrums, um die Integration
der bestehenden Krisenstrukturen der EU zu verbessern.
Stärkung der zivil-militärischen Zusammenarbeit:
Durchführung regelmäßiger EU-weiter Vorsorgeübungen, bei
denen Streitkräfte, Katastrophenschutz, Polizei,
Sicherheit, Gesundheitspersonal und Feuerwehrleute
zusammengeführt werden.
Erleichterung von Investitionen zur angemessenen Nutzung.
Stärkung der vorausschauenden und antizipativen
Fähigkeiten:
Entwicklung einer umfassenden Risiko- und
Bedrohungsanalyse auf EU-Ebene, um Krisen wie
Naturkatastrophen oder hybride Bedrohungen vorzubeugen.
Ausbau der öffentlich-privaten Zusammenarbeit:
Einrichtung einer öffentlich-privaten
Vorbereitungs-Taskforce.
Ausarbeitung von Notfallprotokollen mit Unternehmen, um
die rasche Verfügbarkeit wesentlicher Materialien, Waren
und Dienstleistungen zu gewährleisten und kritische
Produktionslinien zu sichern.
Verbesserung der Zusammenarbeit mit externen Partnern:
Zusammenarbeit mit strategischen Partnern wie der NATO in
den Bereichen militärische Mobilität, Klima und
Sicherheit, neu entstehende Technologien,
Cybersicherheit, Weltraum und Verteidigungsindustrie.
Insgesamt will die EU durch einen proaktiven
Vorsorgeansatz einen widerstandsfähigeren und sichereren
Kontinent aufbauen, der besser für die Herausforderungen
des 21. Jahrhunderts gerüstet ist.
Hintergrund
Der Niinistö-Bericht über Vorsorge und Bereitschaft der
EU kam zu dem Schluss, dass die Stärkung der zivilen und
militärischen Vorsorge und Bereitschaft Europas, die
wachsenden sicherheitspolitischen Herausforderungen in
den Bereichen Gesundheit, Migration,
Technologiesicherheit, Klima, Verteidigung oder
Wirtschaft zu bewältigen, dringend erforderlich ist. In
dem Bericht wurde eine tiefgreifende Änderung der
Denkweise und ein Wandel in der Art und Weise gefordert,
wie wir die Vorsorge in der gesamten Europäischen Union
verstehen und priorisieren. Er erkannte ferner an, dass
die Vorsorge nicht nur eine nationale Verantwortung,
sondern auch ein gemeinsames europäisches Unterfangen
ist, das eine stärkere Rolle der Union bei der
Koordinierung und Unterstützung der Mitgliedstaaten in
diesem Bereich erfordert.
Der Schwerpunkt der Strategie liegt daher auf einem
integrierten gefahrenübergreifenden Ansatz, einem
ressortübergreifenden Ansatz, bei dem alle relevanten
Akteure auf allen Regierungsebenen (lokal, regional,
national und EU) zusammenkommen, und einem
gesamtgesellschaftlichen Ansatz, bei dem Bürgerinnen und
Bürger, lokale Gemeinschaften, die Zivilgesellschaft,
Unternehmen und Sozialpartner sowie Wissenschaft und
Wissenschaft zusammenkommen.
Darüber hinaus ist die Union in enger Zusammenarbeit mit
den Mitgliedstaaten in der Lage, künftige Krisen zu
bewältigen – und kann substanzielle und wirksame Lösungen
für die Bürgerinnen und Bürger und die Gesellschaft
bieten. Die Ereignisse und Risiken, die die Europäische
Union in den letzten Jahren erlebt hat, und die
entschlossene und effiziente Reaktion auf die
COVID-19-Pandemie haben gezeigt, wie die enge
Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und den
Mitgliedstaaten bessere Ergebnisse für die Menschen und
die Gesellschaft ermöglicht.
Zur Zukunft der europäischen Verteidigung:
Weißbuch und ReARM-Europe
Neues
spezifisches Instrument: Sicherheitsmaßnahmen für Europa
(Security Action for Europe, SAFE)
Brüssel, 19. März 2025 - Die Europäische Kommission und
die Hohe Vertreterin der EU für Sicherheits- und
Außenpolitik Kaja Kallas haben ein Weißbuch zur
europäischen Verteidigung – Bereitschaft 2030 vorgelegt.
Dazu kommt der ehrgeizige Plan „ReARM Europe“, der den
EU-Mitgliedstaaten finanzielle Hebel bietet, um
Investitionen in Verteidigungsfähigkeiten zu
beschleunigen .
Mit „ReARM Europe“ werden die
gesamteuropäischen Verteidigungsfähigkeiten durch neue
finanzielle Mittel stärkt; das Weißbuch legt einen neuen
Ansatz für die Verteidigung fest und ermittelt den
Investitionsbedarf.
Ära der Friedensdividende ist vorüber
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erklärte:
„Die Ära der Friedensdividende ist lange vorbei. Die
Sicherheitsarchitektur, auf die wir uns verlassen haben,
ist nicht mehr selbstverständlich. Europa ist bereit,
seine Anstrengungen zu intensivieren. Wir müssen in die
Verteidigung investieren, unsere Fähigkeiten stärken und
einen proaktiven Sicherheitsansatz verfolgen.“
Der für Verteidigung und Weltraum zuständige Kommissar
Andrius Kubilius sagte: „Spätestens jetzt ist klar, dass
eine starke europäische Verteidigungsindustrie die
Grundvoraussetzung für die Sicherheit Europas ist. Wir
bauen Produktionskapazitäten aus, investieren beständig
in Innovation und verbessern die grenzüberschreitende
Zusammenarbeit – so stellen wir nicht nur unsere
Einsatzbereitschaft sicher, sondern stärken auch unsere
industrielle Basis.“
Weißbuch
Wie die Kommissionspräsidentin in den politischen
Leitlinien dargelegt hat, haben die vergangenen Jahre den
chronischen Investitionsmangel und den Mangel an
effizienten Ausgaben für die militärischen Fähigkeiten
Europas offenbart. Das Weißbuch schafft den Rahmen für
den neuen Ansatz und ermittelt den Investitionsbedarf
Europas. Um die Herausforderungen effizient zu meistern,
formuliert das Weißbuch diverse Handlungsschwerpunkte:
Lücken bei den Fähigkeiten schließen, mit dem Fokus auf
den von den Mitgliedstaaten ermittelten kritischen
Fähigkeiten;
- Unterstützung der europäischen Verteidigungsindustrie,
unter anderem durch vereinfachte Vorschriften und
gestraffte Industrieprogramme;
- Unterstützung der Ukraine durch verstärkte militärische
Hilfe und eine vertiefte Integration der europäischen und
ukrainischen Verteidigungsindustrie;
- Ausbau des europäischen Binnenmarktes für Verteidigung,
unter anderem durch Vereinfachung der Vorschriften.
- Beschleunigung des Wandels der Verteidigung durch
Innovationen wie KI und Quantentechnologie;
- Verbesserte Bereitschaft Europas für
Worst-Case-Szenarien durch verbesserte militärische
Mobilität, Bevorratung und Stärkung der Außengrenzen,
insbesondere der Landgrenze zu Russland und Belarus;
- Stärkung der Partnerschaft mit gleichgesinnten Ländern
auf der ganzen Welt.
ReARM Europe
Wie von der Kommissionspräsidentin angekündigt legt der
Plan „ReARM Europe“ dar, welche finanziellen
Möglichkeiten den EU-Mitgliedstaaten unmittelbar zur
Verfügung stehen, um die Ausgaben für
Verteidigungsfähigkeiten rasch und deutlich zu steigern.
Mit dem Plan werden über 800 Milliarden Euro für die
folgenden Säulen bereitgestellt:
Öffentliche Mittel für die Verteidigung auf nationaler
Ebene mobilisieren
Die Kommission schlägt den Mitgliedstaaten vor, die
nationale Ausweichklausel des Stabilitäts- und
Wachstumspakts zu aktivieren. Diese bietet ihnen im
Rahmen der Haushaltsregeln der EU zusätzlichen
haushaltspolitischen Spielraum für die Erhöhung ihrer
Verteidigungsausgaben.
Um die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu wahren,
gelten folgende Beschränkungen:
Nur die Verteidigungsausgaben dürfen erhöht werden, wobei
die statistische Kategorie „Verteidigung“ der
Klassifikation der Staatsausgaben nach dem
Verwendungszweck (COFOG) gilt;
das Maximum liegt bei 1,5 Prozent des BIP in jedem Jahr,
in dem die nationale Ausweichklausel aktiviert ist;
der Zeitraum ist auf vier Jahre beschränkt.
Neues spezifisches Instrument:
Sicherheitsmaßnahmen für Europa (Security Action for
Europe, SAFE)
Die Kommission wird unter Anwendung ihres bewährten
einheitlichen Finanzierungskonzepts bis zu 150 Milliarden
Euro auf den Kapitalmärkten mobilisieren und so die
EU-Mitgliedstaaten dabei unterstützen, die Investitionen
in die Verteidigungsfähigkeiten Europas rasch und
umfassend zu erhöhen. Diese Mittel werden interessierten
Mitgliedstaaten auf Anfrage und basierend auf nationalen
Plänen ausgezahlt.
Die Auszahlungen erfolgen in Form von Darlehen mit langen
Laufzeiten und wettbewerbsfähigen Preisen, die attraktive
Strukturen aufweisen und von den begünstigten
Mitgliedstaaten zurückzuzahlen sind. Die Darlehen werden
durch den Handlungsspielraum im EU-Haushalt abgesichert.
SAFE wird die Mitgliedstaaten dazu
anhalten, Ausgaben zielgerichteter, gemeinsam und in
Europa zu tätigen und so für Interoperabilität,
Planbarkeit und Kostensenkungen im Sinne einer starken
industriellen Basis der europäischen Verteidigung sorgen.
Spar- und Investitionsunion schneller umsetzen, privates
Kapital mobilisieren
Im Rahmen von „ReARM“ wird auch darauf gezählt, dass die
Europäische Investitionsbank-Gruppe den Umfang ihrer
Kreditvergabe auf Verteidigungs- und Sicherheitsprojekte
ausweitet und dabei ihre Finanzierungskapazität sichert.
So werden einerseits umfassende Finanzmittel mobilisiert
und zudem ein positives Signal an die Märkte gesendet.
Öffentliche Investitionen allein werden letzten Endes
nicht ausreichen, um den Investitionsbedarf der
Verteidigungsindustrie zu decken. Zu diesem Zweck hat die
Kommission heute auch die Strategie für die Spar- und
Investitionsunion angenommen. Sie wird es interessierten
Menschen in Europa erleichtern, private Ersparnisse in
kritischen Wirtschaftszweigen wie der Verteidigung
anzulegen
Zahl der Verkehrstoten in der EU geht leicht
zurück
Brüssel, 18. März 2025 - Die
Europäische Kommission hat vorläufige Zahlen zu den
Verkehrstoten im Jahr 2024 veröffentlich. Demnach wurden
im vergangenen Jahr in der EU rund 19.800 Menschen bei
Verkehrsunfällen getötet. Das ist im Vergleich zu 2023
ein leichter Rückgang um 3 Prozent. In Deutschland ist
die Zahl der Verkehrstoten um 2 Prozent zurückgegangen.
Die Verringerung der Zahl der Verkehrstoten sei zwar ein
Schritt in die richtige Richtung, reiche aber nicht aus,
so EU-Verkehrskommissar Apostolos Tzitzikostas: „Wir
müssen unsere Bemühungen zur Verbesserung der
Verkehrssicherheit verstärken, insbesondere für
gefährdete Verkehrsteilnehmer und in risikoreichen
Bereichen wie Landstraßen. Jeder Todesfall ist einer zu
viel. Unser Ziel bleibt: Null Verkehrstote."
Fortschritte bei der Verkehrssicherheit in der EU nach
wie vor uneinheitlich
In den vergangenen fünf Jahren ist die Zahl der
Verkehrstoten in Griechenland, Spanien, Frankreich und
Italien nur geringfügig zurückgegangen. In Irland und
Estland ist sie gestiegen. Im Gegensatz dazu verzeichnen
Bulgarien, Dänemark, Litauen, Polen und Slowenien große
Fortschritte auf dem Weg zum Ziel einer 50-prozentigen
Reduzierung.
Schweden und Dänemark sind mit einer niedrigen Zahl von
20 bzw. 24 Todesfällen pro eine Million Einwohner nach
wie vor die sichersten Länder in Bezug auf die
Verkehrssicherheit. Rumänien (77 Fälle/Mio. EW) und
Bulgarien (74 Fälle/Mio. EW) gehören weiter zu den
Ländern mit den höchsten Todesraten, haben aber mit einem
Rückgang von über 20 Prozent seit 2019 erhebliche
Fortschritte bei der Reduzierung der Verkehrstoten
erzielt.
Der EU-Durchschnitt liegt bei 44 Verkehrstoten pro eine
Million Einwohner, in Deutschland bei 33 Verkehrstoten
pro eine Million Einwohner.
Die meisten Verkehrstoten auf Landstraßen
Landstraßen stellen nach wie vor das größte Risiko dar:
52 Prozent der Todesfälle geschehen auf diesen Straßen.
Die Mehrheit der Verkehrstoten (77 Prozent) sind Männer,
ältere Erwachsene (65+) und junge Menschen (18-24) sind
besonders gefährdete Verkehrsteilnehmer.
Fußgänger, Radfahrer und Motorradfahrer in Städten
gefährdet
Was die Art der Verkehrsteilnehmer betrifft, so machen
Insassen von Personenkraftwagen den größten Anteil der
Todesopfer aus, gefolgt von Motorradfahrern (20 Prozent),
Fußgängern (18 Prozent) und Radfahrern (10 Prozent).
Gefährdete Verkehrsteilnehmer, darunter Fußgänger,
Radfahrer und Motorradfahrer, machen fast 70 Prozent der
städtischen Todesopfer aus. Das unterstreicht den
dringenden Bedarf an verbesserten Sicherheitsmaßnahmen zu
ihrem Schutz.
Hintergrund
Im Jahr 2018 setzte sich die EU das Ziel, die Zahl der
Verkehrstoten – und erstmals auch der Schwerverletzten –
bis 2030 um 50 Prozent zu senken. Dies wurde im
Strategischen Aktionsplan für die
Straßenverkehrssicherheit der Kommission und im EU-Rahmen
für die Straßenverkehrssicherheitspolitik 2021–2030
festgelegt, in denen auch Pläne zur
Straßenverkehrssicherheit dargelegt wurden, mit denen bis
2050 die Zahl der Verkehrstoten auf null gesenkt werden
soll („Vision Zero“).
Im März 2023 legte die Kommission ein Paket von
Vorschlägen zur Verkehrssicherheit vor, das aktualisierte
Anforderungen für Führerscheine und eine bessere
grenzüberschreitende Durchsetzung der
Straßenverkehrsregeln umfasst. Um diese Bemühungen weiter
zu unterstützen, wird die Kommission in Kürze neue
Vorschläge zur Überarbeitung ihrer Rechtsvorschriften zur
Verkehrssicherheit annehmen, mit denen die Zahl
unsicherer Fahrzeuge auf den Straßen der EU und die damit
verbundenen Unfälle verringert werden sollen.
Die Straßenverkehrssicherheit ist auch ein Kernelement
der mobilitätspolitischen Initiativen der EU, darunter
die Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität,
die neue TEN-V-Verordnung und der Rahmen für die
Mobilität in der Stadt.
Zusammen mit den heutigen Statistiken veröffentlichte die
Europäische Beobachtungsstelle für
Straßenverkehrssicherheit auch einen neuen jährlichen
statistischen Bericht mit Daten bis 2023 und
ausführlichen thematischen Berichten über die
Straßenverkehrssicherheit in Bezug auf Kinder,
Berufskraftfahrer und die Verkehrssicherheitskultur.
Strategische Partnerschaft EU-Südafrika: neue
Abkommen und Investitionen
Brüssel, 14. März 2025 - Auf dem
Gipfeltreffen EU-Südafrika in Kapstadt haben beide Seiten
vereinbart, Gespräche über eine neue Generation von
Handelsabkommen einzuleiten – eine Partnerschaft für
sauberen Handel und Investitionen. Kommissionspräsidentin
Ursula von der Leyen beschrieb Südafrika als regionales
Schwergewicht und starke Stimme des globalen Südens.
„Sowohl die EU als auch Südafrika sind lebendige
Demokratien. Wir haben uns beide für die Einheit in der
Vielfalt entschieden. Und wir streben beide danach, eine
sichere und wohlhabende Zukunft für die Menschen in
unseren Ländern zu schaffen. Wir stehen für eine
regelbasierte internationale Ordnung ein. Und wir stehen
für Rechtsstaatlichkeit und nicht für die Herrschaft der
Gewalt ein.“
Die gemeinsame Erklärung von Kommissionspräsidentin
Ursula von der Leyen, Ratspräsident António Costa und dem
Präsidenten der Republik Südafrika, Cyril Ramaphosa zum
Abschluss des 8. Gipfeltreffens ist hier verlinkt.
Verschiedene Schwerpunkte vereinbart
Südafrika ist das erste Land, das ein solches Abkommen
mit der EU unterzeichnen wird. Der Schwerpunkt wird dabei
auf Investitionen, der Energiewende, Kompetenzen und
Technologien sowie auf der Entwicklung strategischer
Branchen entlang der gesamten Lieferkette liegen, wodurch
hochwertige Arbeitsplätze in Afrika geschaffen werden.
Die Führungsspitzen einigten sich außerdem darauf, ihre
Zusammenarbeit auf kritische Rohstoffe auszuweiten.
Investitionspaket in Milliardenhöhe
Kommissionspräsidentin Ursulav on der Leyen kündigte ein
Global-Gateway-Investitionspaket in Höhe von 4,7
Milliarden Euro an. Der größte Teil des Pakets – 4,4
Milliarden Euro – wird in Projekte zur Förderung einer
sauberen und gerechten Energiewende in Südafrika fließen.
Erneuerbare Energien, Konnektivität und pharmazeutische
Industrie
Das ist eine wichtige Zusage im Zusammenhang mit der
Kampagne zum Ausbau der erneuerbaren Energien in Afrika,
die von Präsidentin von der Leyen und Präsident Ramaphosa
am Rande des G20-Gipfels in Rio im vergangenen November
gestartet wurde. Das Global-Gateway-Paket zielt außerdem
auf die Förderung der physischen und digitalen
Konnektivitäts-Infrastruktur und der pharmazeutischen
Industrie vor Ort ab.
US-Zölle auf Stahl und Aluminium: EU-Kommission
reagiert mit Gegenmaßnahmen
Brüssel, 12. März 2025 - Seit heute
Morgen erheben die Vereinigten Staaten einen Zollsatz von
25 Prozent auf Einfuhren von Stahl und Aluminium. Die
EU-Kommission hat auf die Einführung dieser
ungerechtfertigten US-Zölle auf EU-Einfuhren mit
verhältnismäßigen Gegenmaßnahmen reagiert.
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen betonte: „Die
Europäische Union muss handeln, um die Verbraucherinnen
und Verbraucher sowie die Unternehmen zu schützen. Die
Gegenmaßnahmen, die wir heute ergreifen, sind
weitreichend, aber verhältnismäßig. Da die Vereinigten
Staaten Zölle im Wert von 28 Milliarden US-Dollar
anwenden, reagieren wir mit Gegenmaßnahmen im Wert von 26
Milliarden Euro. Dies entspricht dem wirtschaftlichen
Umfang der Zölle aus den Vereinigten Staaten.“
EU zum konstruktiven Dialog bereit
Die Kommissionspräsidentin kündigte an, dass die
Maßnahmen in zwei Etappen eingeführt werden, „beginnend
am 1. April und vollständig ab dem 13. April. In der
Zwischenzeit werden wir stets offen für Verhandlungen
bleiben. Wir sind fest davon überzeugt, dass es in einer
Welt voller geoökonomischer und politischer
Unsicherheiten nicht in unserem gemeinsamen Interesse
liegt, unsere Volkswirtschaften mit solchen Zöllen zu
belasten. Wir sind bereit, einen konstruktiven Dialog zu
führen. Ich habe Handelskommissar Maroš Šefčovič damit
beauftragt, die Gespräche wiederaufzunehmen, um bessere
Lösungen mit den Vereinigten Staaten auszuloten.“
Handelsbeziehungen zwischen der EU und den USA
Die Handelsströme zwischen der Europäischen Union und den
Vereinigten Staaten sind die umfangreichsten der Welt,
sie haben Millionen von Menschen Wohlstand und Sicherheit
gebracht und auf beiden Seiten des Atlantiks Millionen
hochwertige Arbeitsplätze geschafften.
Von der Leyen sagte zur Zoll-Entscheidung von
US-Präsident Trump: „Wir bedauern diese Maßnahme
zutiefst. Zölle sind Steuern. Sie sind schlecht für
Unternehmen und noch schlechter für die Verbraucherinnen
und Verbraucher. Sie blockieren Lieferketten. Sie bringen
Unsicherheit für die Wirtschaft. Arbeitsplätze stehen auf
dem Spiel. Die Preise werden steigen. Das ist für
niemanden gut, und zwar auf beiden Seiten, weder in der
Europäischen Union noch in den Vereinigten Staaten.“
Zweistufiger Ansatz der Gegenmaßnahmen
Die Reaktion der Kommission ist sorgfältig abgewogen und
basiert auf einem zweistufigen Ansatz:
Zunächst wird die Kommission die Aussetzung der
bestehenden Gegenmaßnahmen gegen die USA aus den Jahren
2018 und 2020 am 1. April auslaufen lassen. Diese
Gegenmaßnahmen zielen auf eine Reihe von US-Produkten ab,
die auf den wirtschaftlichen Schaden reagieren, der den
Stahl- und Aluminiumausfuhren der EU in Höhe von 8
Milliarden Euro zugefügt wurde.
Zweitens legt die Kommission als Reaktion auf die neuen
US-Zölle, die EU-Ausfuhren im Wert von mehr als 18
Milliarden Euro betreffen, ein Paket neuer Gegenmaßnahmen
für US-Ausfuhren vor. Diese werden nach einer
Konsultation der Mitgliedstaaten und der
Interessengruppen bis Mitte April in Kraft treten.
Insgesamt könnten die EU-Gegenmaßnahmen somit für
US-Warenausfuhren im Wert von bis zu 26 Milliarden Euro
gelten, was dem wirtschaftlichen Umfang der US-Zölle
entspricht. In der Zwischenzeit ist die EU weiterhin
bereit, mit der US-Regierung zusammenzuarbeiten, um eine
Verhandlungslösung zu finden. Sollte eine solche Lösung
gefunden werden, können die vorgenannten Maßnahmen
jederzeit wieder rückgängig gemacht werden.
Nächste Schritte
Der Beschluss der Kommission, die Gegenmaßnahmen der
Jahre 2018 und 2020 gegen die USA wiederherzustellen,
tritt am 1. April in Kraft.
Das von der Kommission als Reaktion auf die neuen
US-Zölle eingeleitete Verfahren wird im Rahmen der
EU-Durchsetzungsverordnung fortgesetzt, wobei die
US-Maßnahme effektiv als Schutzmaßnahme betrachtet wird.
Der erste Schritt in diesem Prozess ist eine zweiwöchige
Konsultation der Interessengruppen, die bis zum 26. März
läuft.
Auf der Grundlage der gesammelten Beiträge wird die
Kommission ihren Vorschlag für die Annahme von
Gegenmaßnahmen fertig stellen und die Mitgliedstaaten im
Rahmen des sogenannten Komitologieverfahrens
konsultieren.
Sobald dieser Prozess abgeschlossen ist, will die
Kommission den Rechtsakt zur Einführung der
Gegenmaßnahmen bis Mitte April in Kraft setzen.
- ReArm Europe: Von der Leyen
skizziert vor Europäischem Rat Plan zur Aufrüstung
Europas - Mobilisierung von fast 800 Milliarden Euro
- Strategischer Dialog zur Zukunft des Stahlsektors
gestartet
Mobilisierung von fast 800
Milliarden Euro
Brüssel, 4. März 2025 - EU-Kommissionspräsidentin Ursula
von der Leyen hat den EU-Staats- und Regierungschefs vor
der außerordentlichen Sitzung des Europäischen Rates am
Donnerstag einen Vorschlag zur Aufrüstung Europas, den
„ReArm Europe“-Plan, skizziert. „Wir leben in der
bedeutsamsten und gefährlichsten Zeit. Wie ernsthaft die
Bedrohungen sind, denen wir gegenüberstehen, muss ich
nicht erst erörtern. Oder wie verheerend die Folgen
wären, die wir ertragen müssten, wenn diese Bedrohungen
Wirklichkeit würden“, erklärte sie.
„Denn es stellt sich nicht mehr die Frage, ob die
Sicherheit Europas tatsächlich bedroht ist, oder ob
Europa mehr Verantwortung für seine eigene Sicherheit
übernehmen sollte. In Wahrheit kennen wir die Antworten
auf diese Fragen schon lange. Die eigentlichen Fragen,
die wir uns stellen müssen, sind, ob Europa bereit ist,
so entschlossen zu handeln, wie es die Situation
erfordert, und ob Europa bereit und in der Lage ist, so
rasch und so ambitioniert zu handeln, wie erforderlich
ist.“
Sie sagte weiter: „Bei verschiedenen Treffen in den
letzten Wochen – zuletzt vor zwei Tagen in London – war
die Antwort der europäischen Hauptstädte so unüberhörbar
wie eindeutig. Wir befinden uns in einer Ära der
Aufrüstung. Europa ist bereit, seine
Verteidigungsausgaben massiv zu erhöhen. Sowohl um auf
die kurzfristige Dringlichkeit zu handeln zu reagieren
und die Ukraine zu unterstützen, als auch um der
langfristigen Notwendigkeit gerecht zu werden, viel mehr
Verantwortung für unsere eigene europäische Sicherheit zu
übernehmen.“
Schreiben an die Staats- und Regierungschefs
„Aus diesem Grund habe ich mich heute im Vorfeld der
Tagung des Europäischen Rates am Donnerstag schriftlich
an die Staats- und Regierungschefs gewandt“, erklärte die
Präsidentin. „Deswegen sind wir heute hier. In diesem
Schreiben an die Staats- und Regierungschefs habe ich den
„ReArm Europe“-Plan skizziert.
Die Vorschläge konzentrieren sich darauf, wie alle uns
zur Verfügung stehenden finanziellen Möglichkeiten
genutzt werden können, um die Mitgliedstaaten dabei zu
unterstützen, die Ausgaben für Verteidigungsfähigkeiten
schnell und beträchtlich zu erhöhen. – Jetzt, aber auch
über einen längeren Zeitraum in diesem Jahrzehnt. Dieser
Plan umfasst fünf Teile.“
„ReArm Europe“-Plan: Fünf Teile
Präsidentin von der Leyen führte aus: „Der erste Teil des
„ReArm Europe“-Plans besteht darin, öffentliche Mittel
für die Verteidigung auf nationaler Ebene zu verwenden.
Die Mitgliedstaaten sind bereit, mehr in ihre eigene
Sicherheit zu investieren, wenn sie über den
haushaltspolitischen Spielraum verfügen. Wir müssen ihnen
diese Möglichkeit einräumen. Deshalb werden wir in Kürze
vorschlagen, die nationale Ausweichklausel des
Stabilitäts- und Wachstumspakts zu aktivieren.
Dadurch können die Mitgliedstaaten ihre
Verteidigungsausgaben erheblich erhöhen, ohne dabei das
Verfahren bei einem übermäßigen Defizit einzuleiten. Zum
Beispiel: Würden die Mitgliedstaaten ihre
Verteidigungsausgaben im Durchschnitt um 1,5 Prozent des
BIP erhöhen, könnte dies über einen Zeitraum von vier
Jahren einen haushaltspolitischen Spielraum von knapp 650
Milliarden Euro schaffen.
Der zweite Teil besteht aus einem neuen Instrument, mit
dem den Mitgliedstaaten Darlehen in Höhe von 150
Milliarden Euro für Investitionen im Verteidigungsbereich
bereitgestellt werden sollen. Es geht im Grunde darum,
besser zu investieren – und vor allem gemeinsam zu
investieren. Wir sprechen hier von europaweiten
Kompetenzbereichen. Beispielsweise Luft- und
Raketenabwehr, Artilleriesysteme, Flugkörper und
Munitionsdrohnen sowie Drohnenabwehrsysteme, aber auch
Cyberabwehr und militärische Mobilität.
Dieses Instrument wird den
Mitgliedstaaten dabei helfen, die Nachfrage zu bündeln
und gemeinsam Käufe zu tätigen. Natürlich können die
Mitgliedstaaten mit dieser Ausrüstung ihre Unterstützung
für die Ukraine massiv verstärken, was hieße, dass der
Ukraine umgehend militärische Ausrüstung bereitgestellt
werden könnte. Dieser Ansatz der gemeinsamen Beschaffung
wird auch die Kosten senken, die Fragmentierung
verringern, die Interoperabilität erhöhen und unsere
industrielle Basis im Verteidigungsbereich stärken. Und,
wie ich vorhin bereits erwähnt hatte, kann die Ukraine
davon profitieren. Die Zeit für Europa ist gekommen, wir
müssen Worten Taten folgen lassen.
Der dritte Teil betrifft die Nutzung der Stärke des
EU-Haushalts. Diesbezüglich können wir kurzfristig viel
tun, um mehr Mittel für Investitionen im
Verteidigungsbereich bereitzustellen. An dieser Stelle
möchte ich verkünden, dass wir den Mitgliedstaaten
zusätzliche Möglichkeiten und Anreize vorschlagen werden,
damit sie entscheiden können, ob sie die
kohäsionspolitischen Programme nutzen wollen, um die
Verteidigungsausgaben zu erhöhen.
Die letzten beiden Aktionsbereiche des Plans zielen
darauf ab, durch das Vorantreiben der Spar- und
Investitionsunion und mithilfe der Europäischen
Investitionsbank privates Kapital zu mobilisieren.“
Mobilisierung von fast 800 Milliarden Euro
Die Kommissionspräsidentin sagte: „Abschließend möchte
ich nochmals betonen, dass Europa bereit ist,
Verantwortung wahrzunehmen. Mit „ReArm Europe“ könnten
fast 800 Milliarden Euro für ein sicheres und resilientes
Europa mobilisiert werden. Wir werden weiterhin eng mit
unseren Partnern in der NATO zusammenarbeiten. Die Zeit
für Europa ist gekommen. Wir sind bereit, unsere
Anstrengungen zu verstärken.“
Strategischer Dialog zur Zukunft des Stahlsektors
gestartet
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat beim
ersten Treffen im Rahmen des strategischen Dialogs über
die Zukunft des europäischen Stahlsektors Vertreterinnen
und Vertreter der Branche, der Sozialpartner und andere
Interessensvertreter getroffen.
Der Dialog stellt die kritischen Herausforderungen, mit
denen der Sektor konfrontiert ist, und seine Rolle als
wichtiger Motor der europäischen Wirtschaft in den
Mittelpunkt. Präsidentin von der Leyen erklärte: „Unsere
Europäische Union wurde auf einer Gemeinschaft aus Kohle
und Stahl aufgebaut. Stahl ist überall, von der Windkraft
bis zur Verteidigung. Aber die europäischen
Stahlhersteller stehen an einem Scheideweg und sind mit
den Herausforderungen der notwendigen Dekarbonisierung
und des teilweise unlauteren globalen Wettbewerbs
konfrontiert.
Der heutige Dialog soll zu einem maßgeschneiderten Plan
führen, um diesem Sektor zu helfen, zu dekarbonisieren
und weltweit erfolgreich zu sein. Wir bündeln unsere
Kräfte, um einen starken Business Case für Stahl made in
Europe zu schaffen.“
Stahlwerke sind das Herz vieler regionaler
Volkswirtschaften. Sie unterstützen mehr als 2,5
Millionen Arbeitsplätze in der EU. Die Stahlindustrie
steht jedoch unter großem Druck. Die Produktionskosten
sind aufgrund hoher Energiepreise gestiegen, während die
Produktpreise aufgrund zunehmender globaler
Überkapazitäten und sinkender Nachfrage gesunken sind.
Folglich konnte der Sektor nicht in sauberen Stahl
investieren, der für die Dekarbonisierung dieser
Industrie benötigt wird.
Aktionsplan am 19. März
Präsidentin von der Leyen hat Exekutiv-Vizepräsidentin
Séjourné beauftragt, im Nachgang zum strategischen Dialog
am 19. März einen Aktionsplan vorzulegen. Dieser soll
sektorspezifische Maßnahmen sowie langfristige Schritte
umfassen, die die im Juni 2026 auslaufenden
handelspolitischen Schutzmaßnahmen ersetzen sollen.
Ukraine soll stählernes
"Stachelschwein" werden
Präsidentin
von der Leyen bekräftigt in London Unterstützung für die
Ukraine und kündigt Plan zur Aufrüstung Europas an
London/Brüssel, 3. März 2025 - Nach dem Treffen der
Staats- und Regierungschefs zur Ukraine in London hat
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen die
umfassende europäische Unterstützung für die Ukraine
bekräftigt. Sie kündigte für die außerordentliche Sitzung
des Europäischen Rates am Donnerstag dieser Woche zudem
einen umfassenden Plan zur Aufrüstung Europas an.
Präsidentin von der Leyen erklärte nach dem Treffen: „Wir
haben alles rund um das Thema ‚Frieden durch Stärke‘
erörtert. Und natürlich sind Sicherheitsgarantien für die
Ukraine von größter Wichtigkeit. Und wir brauchen
umfassende Sicherheitsgarantien. Dazu gehört, dass wir
die Ukraine in eine Position der Stärke versetzen müssen,
dass sie die Mittel hat, standzuhalten und sich zu
schützen – vom wirtschaftlichen Überleben bis hin zur
militärischen Resilienz.
Im Grunde geht es darum, die Ukraine in ein stählernes
Stachelschwein zu verwandeln und damit für potenzielle
Eindringlinge unverdaulich zu machen. Daher liegt der
Fokus nicht nur auf der militärischen Unterstützung,
sondern beispielsweise auch auf der Sicherung des
Energiesystems und darauf, dafür zu sorgen, dass es nach
und nach ein starkes und resilientes Land wird.
Das zweite Element, das ich vorgebracht gebracht habe,
ist, dass wir Europa dringend aufrüsten müssen. Und daher
werde ich den Staats- und Regierungschefs am 6. März auf
unserem Europäischen Rat einen umfassenden Plan zur
Aufrüstung Europas vorlegen.“
Weniger Verwaltungsaufwand: Kommission will
Regeln für Nachhaltigkeit und EU-Investitionen
vereinfachen
Brüssel, 27.
Februar 2025 - Die EU-Kommission hat ein Paket zur
Vereinfachung von EU-Vorschriften und einem besseren
Zugang zu Finanzinstrumenten vorgelegt. Nach Schätzungen
der Kommission lassen sich damit jährliche
Verwaltungskosten in Höhe von rund 6,3 Milliarden Euro
einsparen und zusätzliche öffentliche und private
Investitionskapazitäten in Höhe von 50 Milliarden Euro
mobilisieren.
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sagte:
„Vereinfachung versprochen, Vereinfachung geliefert! Wir
legen unseren ersten Vorschlag für eine weitreichende
Vereinfachung vor. Die EU-Unternehmen werden von
gestrafften Regeln für die Berichterstattung über ein
nachhaltiges Finanzwesen, die Sorgfaltspflicht im Bereich
der Nachhaltigkeit und die Taxonomie profitieren. Dies
wird unseren Unternehmen das Leben erleichtern und
gleichzeitig sicherstellen, dass wir auf dem Weg zu
unseren Dekarbonisierungszielen bleiben. Weitere
Vereinfachungen sind auf dem Weg.“
Die EU-Kommission hat sich das klare Ziel gesetzt, den
Verwaltungsaufwand bis zum Ende dieser Amtszeit um
mindestens 25 Prozent und für KMU um mindestens 35
Prozent zu verringern.
Die heutigen Vorschläge werden die Komplexität der
EU-Anforderungen für alle Unternehmen, insbesondere für
KMU und kleine Unternehmen mit mittlerer Kapitalisierung,
verringern. Der EU-Rechtsrahmen soll sich auf die größten
Unternehmen konzentrieren, die wahrscheinlich größere
Auswirkungen auf das Klima und die Umwelt haben werden,
und gleichzeitig den Unternehmen den Zugang zu
nachhaltigen Finanzmitteln für ihren sauberen Übergang
ermöglichen.
Nachhaltigkeitsberichterstattung zugänglicher und
effizienter machen
Die wichtigsten Änderungen im Bereich der
Nachhaltigkeitsberichterstattung (Richtlinie über die
Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen – CSRD
und EU-Taxonomie) werden u.a. Folgendes bewirken:
rund 80 Prozent der Unternehmen werden aus dem
Anwendungsbereich der CSRD herausgenommen, so dass sich
die Nachhaltigkeitsberichterstattungspflichten auf die
größten Unternehmen konzentrieren, die mit großer
Wahrscheinlichkeit die größten Auswirkungen auf Mensch
und Umwelt haben;
sicherstellen, dass die Anforderungen an die
Nachhaltigkeitsberichterstattung für große Unternehmen
kleinere Unternehmen in ihren Wertschöpfungsketten nicht
belasten;
Verschiebung der Berichtspflichten für Unternehmen, die
derzeit in den Anwendungsbereich der CSRD fallen und ab
2026 oder 2027 meldepflichtig sind, um zwei Jahre (bis
2028).
Verringerung des Aufwands für die
Berichterstattungspflichten im Rahmen der EU-Taxonomie
und Beschränkung auf die größten Unternehmen
(entsprechend dem Anwendungsbereich der CSDDD) bei
gleichzeitiger Beibehaltung der Möglichkeit, freiwillig
für die anderen großen Unternehmen im künftigen
Anwendungsbereich der CSRD Bericht zu erstatten. Dies
dürfte zu erheblichen Kosteneinsparungen für kleinere
Unternehmen führen und es Unternehmen, die Zugang zu
nachhaltigen Finanzierungen wünschen, ermöglichen, diese
Berichterstattung fortzusetzen.
Einführung der Möglichkeit der Berichterstattung über
Tätigkeiten, die teilweise mit der EU-Taxonomie in
Einklang stehen, um einen schrittweisen ökologischen
Wandel der Tätigkeiten im Laufe der Zeit zu fördern, im
Einklang mit dem Ziel, die Finanzierung des Übergangs
auszuweiten, um Unternehmen auf ihrem Weg zur
Nachhaltigkeit zu unterstützen.
Einführung einer finanziellen Wesentlichkeitsschwelle für
die Taxonomie-Berichterstattung und Verringerung der
Berichtsvorlagen um rund 70 Prozent.
Vereinfachung der Sorgfaltspflicht zur Unterstützung
verantwortungsvoller Geschäftspraktiken
Die wichtigsten Änderungen im Bereich der
Sorgfaltspflicht im Bereich der Nachhaltigkeit
(Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen –
CSDDD) im Hinblick auf Nachhaltigkeit werden sein:
Vereinfachung der Anforderungen an die Sorgfaltspflicht
im Bereich der Nachhaltigkeit, damit Unternehmen, die in
den Anwendungsbereich fallen, unnötige Komplexität und
Kosten vermeiden, z. B. durch die Konzentration
systematischer Sorgfaltspflichten auf direkte
Geschäftspartner und durch die Verringerung der
Häufigkeit regelmäßiger Bewertungen und der Überwachung
ihrer Partner von jährlich auf fünf Jahre,
erforderlichenfalls mit Ad-hoc-Bewertungen.
Verringerung von Belastungen für KMU und kleine
Unternehmen mit mittlerer Kapitalisierung durch
Begrenzung der Menge an Informationen, die von großen
Unternehmen im Rahmen der Abbildung der
Wertschöpfungskette angefordert werden können;
weitere Harmonisierung der Sorgfaltspflichten, um EU-weit
gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten;
Abschaffung der zivilrechtlichen Haftungsbedingungen der
EU unter Wahrung des Rechts der Opfer auf vollständige
Entschädigung für Schäden, die durch Nichteinhaltung
verursacht wurden, und Schutz der Unternehmen vor
Überkompensation im Rahmen der zivilrechtlichen
Haftungsregelungen der Mitgliedstaaten; und
mehr Zeit für die Unternehmen, um sich auf die Einhaltung
der neuen Anforderungen vorzubereiten, indem die
Anwendung der Sorgfaltspflichten im Bereich der
Nachhaltigkeit für die größten Unternehmen um ein Jahr
(auf den 26. Juli 2028) verschoben wird und gleichzeitig
die Annahme der Leitlinien um ein Jahr (auf den Juli
2026) vorgezogen wird.
Vereinfachung des CO2-Grenzausgleichssystem
(Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) für einen
faireren Handel
Die wichtigsten Änderungen am CBAM sind:
Kleine Importeure, vor allem KMU und Privatpersonen,
werden von den CBAM-Verpflichtungen ausgenommen.
Vereinfachung der Vorschriften für Unternehmen, die
weiterhin in den Anwendungsbereich von CBAM fallen
Langfristig soll CBAM durch eine Stärkung der
Vorschriften zur Vermeidung von Umgehung und Missbrauch
wirksamer werden.
Diese Vereinfachung geht einer künftigen Ausweitung von
CBAM auf andere EHS-Sektoren und nachgelagerte Güter
voraus, gefolgt von einem neuen Legislativvorschlag zur
Ausweitung des Anwendungsbereichs von CBAM Anfang 2026.
Erschließung von Investitionsmöglichkeiten
Die Kommission schlägt außerdem eine Reihe von Änderungen
vor, um die Nutzung verschiedener Investitionsprogramme
zu vereinfachen und zu optimieren, darunter InvescstEU,
EFSI und ältere Finanzinstrumente.
Nächste Schritte
Die Legislativvorschläge werden nun dem Europäischen
Parlament und dem Rat zur Prüfung und Annahme vorgelegt.
Die Änderungen an der CSRD, CSDDD und CBAM werden in
Kraft treten, sobald die Mitgesetzgeber eine Einigung
über die Vorschläge erzielt haben und nach der
Veröffentlichung im Amtsblatt der EU.
Im Einklang mit der am 11. Januar 2024 veröffentlichten
Mitteilung über die Vereinfachung und Umsetzung fordert
die Kommission die Mitgesetzgeber auf, dieses Gesamtpaket
vorrangig zu behandeln, insbesondere den Vorschlag zur
Verschiebung bestimmter Offenlegungspflichten im Rahmen
der CSRD und die Umsetzungsfrist im Rahmen der CSDDD, da
sie darauf abzielen, die von den Interessengruppen
genannten Hauptanliegen zu berücksichtigen.
Der Entwurf eines delegierten Rechtsakts zur Änderung der
derzeitigen delegierten Rechtsakte im Rahmen der
Taxonomieverordnung wird nach Rückmeldungen der
Öffentlichkeit angenommen und am Ende des
Prüfungszeitraums durch das Europäische Parlament und den
Rat in Kraft treten.
Aktionsplan für erschwingliche Energie:
Kommission will Verbraucher und Unternehmen bis 2040 um
jährlich 260 Milliarden Euro entlasten
Als Schlüsselkomponente des Deals für eine saubere
Industrie (Clean Industrial Deal) hat die Europäische
Kommission heute auch einen Aktionsplan für
erschwingliche Energie vorgelegt, um strukturell hohe
Energiekosten zu senken. Mit den darin aufgeführten
Maßnahmen will sie nicht nur Haushalte mit hohen
Energiekosten entlasten, sondern auch die Industrie, die
mit hohen Produktionskosten zu kämpfen hat. Die
geschätzten Gesamteinsparungen belaufen sich auf 45
Milliarden Euro im Jahr 2025, die bis 2030 schrittweise
auf 130 Milliarden Euro und bis 2040 auf 260 Milliarden
Euro pro Jahr steigen werden.
Der Aktionsplan soll sowohl die Verbraucherinnen und
Verbraucher kurzfristig entlasten und den Weg für die
Vollendung der Energieunion ebnen. Im Mittelpunkt stehen
mehr erneuerbare Energie, Energieeinsparungen, eine
tiefere Marktintegration und besseren
Verbindungsleitungen. Er umfasst Maßnahmen, um die
strukturellen Herausforderungen anzugehen, die die
Energiekosten in der EU in die Höhe treiben, insbesondere
die Abhängigkeit Europas von importierten fossilen
Brennstoffen und die fehlende vollständige Integration
des Stromsystems.
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sagte: „Wir
treiben die Energiepreise nach unten und die
Wettbewerbsfähigkeit nach oben. Wir haben die
Energiepreise in Europa bereits deutlich gesenkt, indem
wir die erneuerbaren Energien verdoppelt haben. Jetzt
gehen wir mit dem Aktionsplan für erschwingliche Energie
als Teil unseres Clean Industrial Deals einen Schritt
weiter. Damit werden wir berechenbarere Preise, stärkere
Verbindungen in ganz Europa und eine höhere
Energieaufnahme erreichen. Wir werden die verbleibenden
Hindernisse systematisch beseitigen, damit wir eine echte
Energieunion aufbauen können.“
Der für Energie und Wohnungswesen zuständige EU-Kommissar
Dan Jørgensen erklärte: „Die heutigen Herausforderungen
erfordern mutige und ehrgeizige Maßnahmen, um sowohl die
Energiepreise zu senken als auch unsere Sicherheit zu
gewährleisten. Die Antwort auf diese Herausforderungen
liegt in einer saubereren, billigeren, effizienteren und
vernetzten Energieunion. Deshalb werden wir beim
ökologischen Wandel nicht zurücktreten. Wir werden mit
Entschlossenheit und Dringlichkeit voranschreiten.“
Der Plan baut auf der jüngsten Reform der Gestaltung des
Strommarkts, dem REPowerEU-Plan, sektorspezifischen
Blaupausen für Wind-, Solar- und Netze sowie
überarbeiteten Energie- und Klimavorschriften im Rahmen
des Pakets „Fit für 55“ auf.
Mehr Investitionen, kürzere Genehmigungsfristen
Durch die Beschleunigung von Investitionen in saubere
Energie und Infrastruktur und die Schaffung von
Transparenz und Fairness auf den Gasmärkten kann Energie
erschwinglicher gemacht werden. Eine weitere Verkürzung
der Genehmigungszeiten für erneuerbare Energien und die
Energieinfrastruktur wird auch dazu beitragen, die
Stromgestehungskosten zu senken. Dank des
Energiebinnenmarkts der EU profitieren die Verbraucher
bereits von rund 34 Milliarden Euro pro Jahr. Eine
weitere Integration könnte diese Vorteile bereits bis
2030 auf 40-43 Milliarden Euro jährlich erhöhen.
Senkung der Energiekosten zur sofortigen
Entlastung der Verbraucher
Um Strom erschwinglicher zu machen, wird die Kommission
alle drei Komponenten der Energierechnungen angehen,
nämlich Netz- und Systemkosten, Steuern und Abgaben sowie
Versorgungskosten. Die Kommission wird den
Mitgliedstaaten empfehlen, die nationalen Stromsteuern zu
senken und es den Verbrauchern zu ermöglichen, unter
anderem leichter zu günstigeren Energieangeboten zu
wechseln.
Aufbauend auf den bestehenden EU-Stromvorschriften wird
die Kommission auch die Einführung langfristiger
Lieferverträge weiter unterstützen, die letztlich dazu
beitragen, die Verbindung zwischen Stromrechnungen für
Endkunden und hohen und volatilen Gaspreisen zu
durchbrechen. Um die Netzentgelte als Teil der
Energierechnung zu senken, wird sie eine Methode
vorschlagen, mit der sichergestellt wird, dass die
Netzentgelte die Kosten des Energiesystems widerspiegeln,
wodurch Anreize für die effizienteste Nutzung des Netzes
geschaffen werden.
Zudem will die Kommission mehr Anreize für
Energieeinsparungen setzen, und zwar durch Ausweitung des
Angebots an Finanzierungslösungen für energieeffiziente
Produkte und Zugang zu effizienteren Geräten mit längerer
Lebensdauer. Bis 2030 könnten die europäischen
Verbraucherinnen und Verbraucher bis zu 162 Milliarden
Euro pro Jahr sparen.
Mehr Kontrolle der Gasmärkte
Die Gaspreise in der EU sind zu hoch und beeinträchtigen
die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie. Um
einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten, wird die
Kommission ihre Kontrolle der EU-Gasmärkte mit Hilfe der
Agentur für die Zusammenarbeit der
Energieregulierungsbehörden (ACER), der Europäischen
Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) und der
nationalen Regulierungsbehörden verstärken.
Wir werden auch mit zuverlässigen LNG-Lieferanten
zusammenarbeiten, um zusätzliche kostenwettbewerbsfähige
Einfuhren zu ermitteln und die Kaufkraft der Union zu
nutzen, indem wir die Nachfrage von EU-Unternehmen
aggregieren.
Letztlich sind tiefer integrierte, gut funktionierende
und dekarbonisierte Energiemärkte der beste Schutz gegen
Preisschwankungen. Aus diesem Grund wird sich die
Kommission um die Vollendung der Energieunion mit mehr
Verbindungsleitungen, einem stärkeren Netz und einem
stärkeren grenzüberschreitenden Handel bemühen und eine
Reihe von Initiativen ergreifen, um unter anderem die
Elektrifizierung und die Dekarbonisierung des Wärme- und
Kältesektors zu fördern, privates Kapital zu mobilisieren
und das Energiesystem weiter zu digitalisieren.
Zukunft der europäischen
Stahlindustrie: EU-Kommission startet strategischen
Dialog
Brüssel, 25.
Februar 2025 - Die Europäische Kommission richtet einen
strategischen Dialog über die Zukunft der europäischen
Stahlindustrie ein. Stéphane Séjourné,
Exekutiv-Vizepräsident für Wohlstand und
Industriestrategie, wird einen Aktionsplan für die Stahl-
und Metallindustrie ausarbeiten, der im Frühjahr dieses
Jahres vorgelegt werden soll.
Ein hochrangiges Treffen der Vertreter der gesamten
Stahlwertschöpfungskette findet am 4. März unter der
Leitung der EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der
Leyen statt. Eingeladen wurden Stahlhersteller,
Rohstofflieferanten, Abnehmer sowie Vertreter der
Sozialpartner und der Zivilgesellschaft.
Stahlindustrie: ein Schlüsselsektor des europäischen
Binnenmarktes Kommissionspräsidentin Ursula von der
Leyen sagte: „Die Stahlindustrie ist ein Schlüsselsektor
unseres europäischen Binnenmarktes. Gleichzeitig ist
diese Industrie von größter Bedeutung für unseren Kampf
gegen den Klimawandel. Der Strategische Dialog wird dazu
beitragen, einen konkreten Aktionsplan zu entwickeln, um
die einzigartigen Herausforderungen dieses Sektors im
Rahmen des sauberen industriellen Wandels zu
bewältigen. Wir wollen sicherstellen, dass die
europäische Stahlindustrie sowohl wettbewerbsfähig als
auch langfristig nachhaltig ist“.
Der Dialog wird auf dem kürzlich veröffentlichten EU-Kompass
für
Wettbewerbsfähigkeit und dem bevorstehenden EU-Deal
für eine saubere Industrie aufbauen. Leitfaden und
Diskussionspunkte Zu den Diskussionspunkten gehören die
Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und der
Kreislaufwirtschaft, die Förderung des sauberen
Übergangs, der Dekarbonisierung und der Elektrifizierung
sowie die Gewährleistung fairer Handelsbeziehungen und
internationaler Wettbewerbsgleichheit.
Die Concept
Note dient
als Leitfaden für die Diskussionen im Rahmen des
Strategischen Dialogs. Einbindung der Institutionen und
der Branche Die Kommission wird den Rat und das
Europäische Parlament während des gesamten Dialogs
informieren und konsultieren. Darüber hinaus werden
breitere Konsultationen mit anderen Interessengruppen der
Branche durchgeführt.
Hintergrund
Die europäische Stahlindustrie ist ein entscheidender
Bestandteil der EU-Wirtschaft und ein Schlüsselfaktor für
die strategische Autonomie der EU. Mit rund 500
Produktionsstätten in 22 Mitgliedstaaten trägt die
europäische Stahlindustrie etwa 80 Milliarden Euro zum
BIP der EU bei und sichert über 2,5 Millionen
Arbeitsplätze.
Sie liefert wichtige Inputs für kritische Sektoren wie
die Automobilindustrie, das Baugewerbe, die
Verteidigungsindustrie, Netto-Null-Technologien,
Elektrofahrzeuge und kritischeInfrastrukturen und bildet die
Grundlage für ganze industrielle Wertschöpfungsketten.
- Dritter Jahrestag der
russischen Invasion: Europäische Kommission in Kyjiw
- EU verabschiedet 16. Sanktionspaket gegen Russland
Dritter
Jahrestag der russischen Invasion: Europäische Kommission
in Kyjiw Kiew/Brüssel, 24. Februar 2025 -
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und das
Kollegium der Kommissarinnen und Kommissare sind am
frühen Morgen in der ukrainischen Hauptstadt Kyjiw
angekommen. Drei Jahre nach dem Einmarsch Russlands in
die Ukraine bekunden sie die uneingeschränkte
Unterstützung Europas für den Überlebenskampf der
Ukraine. Von der Leyen betonte: „Der 24. Februar 2022
wird für immer ein Tag der Schande sein. Heute gedenken
wir der gefallenen Helden der Ukraine und sind in
Gedanken bei den Menschen, die derzeit an vorderster
Front kämpfen.“
In einem gemeinsamen Statement mit Ratspräsident António
Costa und Europaparlamentspräsidentin Roberta Metsola
schreibt Ursula von der Leyen: „Russland und seine
Führung tragen die alleinige Verantwortung für diesen
Krieg und die an der ukrainischen Bevölkerung begangenen
Gräueltaten. Wir fordern weiterhin die
Rechenschaftspflicht für alle begangenen Kriegsverbrechen
und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.“
Ukraine helfen und künftige Kriege verhindern
Ursula von der Leyen erinnerte bei ihrem Besuch in Kyjiw
daran, dass eine friedliche Nation grundlos bzw. nur aus
der imperialen Obsession des russischen Präsidenten
Wladimir Putin heraus überfallen wurde. Europa stehe an
der Seite der Ukraine auf ihrem Weg in die EU. „Eine
freie und souveräne Ukraine liegt nicht nur im
europäischen Interesse, sondern auch im Interesse der
ganzen Welt.
Autokraten auf der ganzen Welt beobachten sehr genau, ob
es etwa nicht geahndet wird, wenn man in Nachbarländer
einmarschiert und internationale Grenzen missachtet. Oder
ob eine Gegenwehr eintritt. Das ist nicht nur für Europa
entscheidend. Es ist auch für Asien, Afrika und die
Länder beiderseits des Atlantiks wichtig. Eine
Investition in die Souveränität der Ukraine ist eine
Investition in die Verhinderung künftiger Kriege.“
Team Europa hat bisher 134 Milliarden Euro gegeben
Bisher haben die EU und ihre Mitgliedstaaten die Ukraine
mit 134 Milliarden Euro unterstützt. Das ist mehr als
jeder andere Geber geleistet hat. Die Haushaltslücke der
Ukraine für das laufende Jahr wurden dank der
Ukraine-Fazilität und des G7-Darlehens geschlossen. Im
März erfolgt die nächste Zahlung in Höhe von 3,5
Milliarden Euro. Von der Leyen betonte: „Gleichzeitig
müssen wir die rasche Lieferung von Waffen und Munition
beschleunigen. Dies wird in den kommenden Wochen im
Mittelpunkt unserer Arbeit stehen.“
Sondertagung des Europäischen Rates
Ratspräsident António Costa hat für den 6. März eine
Sondertagung des Europäischen Rates angesetzt. In den
Sozialen Medien schrieb er zu seinen Konsultationen mit
den europäischen Staats- und Regierungschefs, er habe ein
gemeinsames Engagement für die Bewältigung der
Herausforderungen auf EU-Ebene vernommen: die europäische
Verteidigung stärken und entscheidend zum Frieden in
Europa und der langfristigen Sicherheit der Ukraine
beitragen.
Die Kommissionspräsidentin sagte mit Blick auf das
Gipfeltreffen Anfang März: „Ich werde einen umfassenden
Plan vorlegen, wie die europäische Rüstungsproduktion und
unsere Verteidigungsmöglichkeiten ausgebaut werden
können. Und auch die Ukraine wird davon profitieren.“
Unterstützungspaket Energie
Die Europäische Kommission hat zudem ein Paket zur
Energieversorgungs-Sicherheit der Ukraine ausgearbeitet.
Es soll das Energiesystem des Landes sichern und die
vollständige Integration in den europäischen Energiemarkt
ermöglichen. Von der Leyen sagte: „Drei Jahre lang hat
Russland versucht, die Ukraine in die Dunkelheit zu
stürzen, indem es die Energieinfrastruktur unerbittlich
ins Visier nahm. Damit muss nun endgültig Schluss sein.
Mit dem Paket, das wir heute anbieten, wird Europa dafür
sorgen, dass die Ukraine über ein widerstandsfähiges,
sicheres und wettbewerbsfähiges Energiesystem verfügt.“
Das Paket wird die Integration des ukrainischen
Strommarktes in die EU bis zum Frühjahr 2027 zusammen mit
der Republik Moldau sowie die weitere Integration in den
Gassektor der EU erleichtern, sofern die Ukraine die
notwendigen Marktreformen deutlich beschleunigt.
Energieunabhängigkeit – wichtiges strategisches Ziel
Erweiterungskommissarin Marta Kos sagte zu dem
Energie-Unterstützungspaket: „In unsicheren Zeiten sind
zuverlässige Freunde umso wichtiger.“ Es gehe um die
Sicherheit des europäischen Kontinents und darum, dass
die Ukraine nie wieder mit Energie erpresst wird.
Energiekommissar Dan Jørgensen sprach von
Energieunabhängigkeit als wichtigem strategischen Ziel:
„Unsere Energiesicherheit, von der unsere
Wettbewerbsfähigkeit und unser Wohlstand abhängen, darf
von niemandem als Geisel genommen werden. Mehr
einheimische erneuerbare Energien und bessere
Verbindungen zwischen uns sind die beste Garantie für
eine bessere und sicherere gemeinsame Zukunft.“
Briten sanktionieren - EU verabschiedet 16.
Sanktionspaket gegen Russland
Die EU-Kommission hat das vom Rat verabschiedete
16. Sanktionspaket gegen Russland begrüßt. Kaja Kallas,
die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und
Sicherheitspolitik, sagte: „Seit drei Jahren bombardiert
Russland unermüdlich die Ukraine und versucht, Land zu
stehlen, das ihm nicht gehört.
Diese neue Sanktionsrunde richtet sich nicht nur gegen
die russische Schattenflotte, sondern auch gegen
diejenigen, die den Betrieb unsicherer Öltanker
unterstützen, gegen Videospiel-Controller, die zum
Steuern von Drohnen eingesetzt werden, gegen Banken, die
zur Umgehung unserer Sanktionen genutzt werden, und gegen
Propagandakanäle, die Lügen verbreiten.“
Kaja Kallas betonte weiter: „Es besteht kein Zweifel
daran, wer der Aggressor ist, wer für diesen Krieg
bezahlen und zur Rechenschaft gezogen werden sollte.
Jedes Sanktionspaket entzieht dem Kreml Mittel für die
Kriegsführung. Da Gespräche zur Beendigung der Aggression
Russlands geführt werden, müssen wir die Ukraine in die
bestmögliche Ausgangsposition bringen. Sanktionen sind
ein Druckmittel.“
Das Paket ist Teil des unerschütterlichen Engagements der
EU für einen gerechten und dauerhaften Frieden für die
Ukraine. Es soll den Druck auf den Aggressor noch weiter
erhöhen. Maßnahmen in den Bereichen Energie, Handel,
Verkehr, Infrastruktur und Finanzdienstleistungen sowie
gegen Sanktionsumgehung und Erweiterung der
Sanktionsliste Das Sanktionspaket ist systematisch auf
wichtige Sektoren der russischen Wirtschaft ausgerichtet,
etwa auf die Bereiche Energie, Handel, Verkehr,
Infrastruktur und Finanzdienstleistungen.
Außerdem werden weitere Maßnahmen hinzugefügt, um gegen
die Umgehung von Sanktionen vorzugehen. Um die Gefahr zu
verringern, dass unsere Sanktionen umgangen werden,
wurden bestimmte Bestimmungen des 16. Sanktionspakets nun
auch in die Sanktionsregelung gegen Belarus übernommen.
Darüber hinaus hat die EU ihre Sanktionsregelungen gegen
die Krim und Sewastopol sowie die nicht von der Regierung
kontrollierten Gebiete der Regionen Cherson, Donezk,
Luhansk und Saporischschja aktualisiert und verschärft.
- Vorgaben zum Schiffsrecycling: Kommission und
Evaluierungs-Ergebnisse
- Weniger Lebensmittelverschwendung und
Textilabfälle
Parlament und EU-Staaten einigen sich auf gezielte
Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie
Brüssel, 19. Februar 2025 - Das Europäische Parlament und
der Rat der EU-Staaten haben eine vorläufige Einigung
darüber erzielt, die EU-Abfallrahmenrichtlinie gezielt zu
überarbeiten. Der entsprechende Kommissionsvorschlag
stammt aus dem Sommer 2023. Ziel ist es, die
Lebensmittelverschwendung zu bekämpfen und Textilabfälle
zu reduzieren.
Jessika Roswall, EU-Kommissarin für Umwelt, resiliente
Wasserversorgung und wettbewerbsfähige
Kreislaufwirtschaft, begrüßte die Einigung: „Textilien
und Lebensmittel sind zwei Bereiche, in denen viele
wertvolle Ressourcen verschwendet werden. Daher freue ich
mich, dass wir uns gemeinsam mit den Gesetzgebern auf
einen Weg geeinigt haben, dies zu ändern. Die neuen
Vorschriften werden die Schaffung eines Binnenmarkts für
Textilabfälle vereinfachen und Investitionen in
Innovationen für die Bewirtschaftung von Textilabfällen
erleichtern.“
Die geänderte Abfallrahmenrichtlinie wird die
Kreislaufwirtschaft in der gesamten EU voranbringen,
insbesondere durch die Förderung von Innovationen und den
Übergang zu nachhaltigeren Industrie- und
Verbraucherpraktiken. Dies ist ein bedeutender
Fortschritt bei der Bekämpfung von Textil- und
Lebensmittelverschwendung und stärkt gleichzeitig die
Wettbewerbsfähigkeit der EU.
Harmonisierte gemeinsame Vorschriften
Ein wesentliches Merkmal der überarbeiteten Richtlinie
ist ihr gemeinsames Regelwerk. Es wird die Nachhaltigkeit
für Unternehmen und Verbraucher erhöhen und den
Binnenmarkt für gebrauchte Textilien und Alttextilien
harmonisieren.
Ziele zur Verringerung der Lebensmittelverschwendung
Die Einigung unterstreicht das Engagement der
Mitgliedstaaten, Lebensmittelverschwendung entlang der
Produktions- und Lieferketten, einschließlich der
Haushalte, zu bekämpfen. Die EU ist bestrebt, das UN-Ziel
für nachhaltige Entwicklung 12.3 zu erreichen. Darunter
soll die weltweite Lebensmittelverschwendung pro Kopf
halbiert werden.
Um diese Arbeit zu unterstützen, wollen die
EU-Mitgliedstaaten bis 2030 die Lebensmittelverschwendung
bei der Verarbeitung und Herstellung um 10 Prozent
verringern. Die Lebensmittelverschwendung soll um 30
Prozent (pro Kopf) in Einzelhandel und Verbrauch sinken.
Die Kommission wird die Mitgliedstaaten bei der
Erreichung der Ziele unterstützen, indem sie bewährte
Verfahren und Erkenntnisse über die EU-Plattform für
Lebensmittelverluste und -verschwendung austauscht.
Darüber hinaus werden Forschungsarbeiten finanziert und
maßnahmenbezogene Finanzhilfen gewährt.
Auf dem Weg zur Reduzierung von Textilabfällen
Mit der geänderten Abfallrahmenrichtlinie wird jeder
Mitgliedstaat sein eigenes System der erweiterten
Herstellerverantwortung (EPR) für Textil- und
Schuherzeugnisse einrichten. Im Rahmen dieser Regelungen
werden die Textilhersteller zur Bewirtschaftung von Alt-
und Alttextilien beitragen. Indem sie für das Ende der
Lebensdauer der von ihnen verkauften Produkte
verantwortlich sind, werden die Hersteller ermutigt,
länger haltbare Textilprodukte zu entwerfen, die leichter
wiederverwendet, repariert und recycelt werden können.
Dieser Beitrag wird auch Investitionen in getrennte
Sammlungs-, Sortier-, Wiederverwendungs- und
Recyclingkapazitäten fördern.
Mit den neuen Vorschriften wird gegen illegale Ausfuhren
von Textilabfällen vorgegangen. Durch eine klare
Definition des Begriffs „Abfall“ im Vergleich zu
„wiederverwendbaren“ Textilien erfolgt die Sortierung vor
dem Versand gebrauchter Textilien.
Nächste Schritte
Das Europäische Parlament und der Rat müssen die
überarbeitete Richtlinie nun förmlich annehmen, bevor sie
in Kraft treten kann.
Sie tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im
Amtsblatt der EU in Kraft. Die Mitgliedstaaten müssen die
Richtlinie dann innerhalb von 20 Monaten nach ihrem
Inkrafttreten in nationales Recht umsetzen.
Hintergrund
Im Jahr 2020 erzeugte die EU 6,95 Millionen Tonnen
Textilabfälle, was 16 kg pro Kopf entspricht. Davon
wurden nur 1,95 Millionen Tonnen Textilabfälle getrennt
gesammelt. Ohne verstärktes Sortieren und Recycling in
Europa wird zu viel Textilabfall verbrannt, deponiert
oder entsorgt.
Heute fallen in der EU jährlich mehr als 59 Millionen
Tonnen Lebensmittelabfälle an, das führt zu 252 Millionen
Tonnen CO2-Emissionen in der gesamten Lebensmittelkette.
Ungefähr 10 Prozent aller Lebensmittel in unserem
täglichen werden verschwendet. Wirtschaftlich gesehen
wird geschätzt, dass der Markt aufgrund von
Lebensmittelverschwendung jährlich 132 Milliarden Euro
verliert.
Darin enthalten sind Ressourcenverluste für
Lebensmittelunternehmer sowie unnötige Ausgaben der
Haushalte. Darüber hinaus werden die Kosten für die
Sammlung und Behandlung von Lebensmittelabfällen auf
weitere 9,3 Milliarden Euro geschätzt.
Am 5. Juli 2023 schlug die Kommission eine gezielte
Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie mit Schwerpunkt
auf Lebensmittel- und Textilabfällen vor. Die
Abfallrahmenrichtlinie ist der EU-Rechtsrahmen für die
Abfallvermeidung und -bewirtschaftung in der EU. Darin
werden die Begriffsbestimmungen für die
Abfallbewirtschaftung festgelegt, einschließlich der
Begriffsbestimmungen für Abfall, Recycling und
Verwertung, Abfallhierarchie und Grundkonzepte.
Vorgaben zum Schiffsrecycling: Kommission stellt
Evaluierungs-Ergebnisse vor
Die Europäische Kommission hat die Ergebnisse ihrer
Bewertung der EU-Verordnung über das Recycling von
Schiffen veröffentlicht. Demnach wurden zwar die Ziele
der Verordnung im Großen und Ganzen erreicht: sie trägt
zu höheren Umwelt- und Sozialstandards beim
Schiffsrecycling bei.
Das ist insbesondere das Ergebnis der europäischen Liste
der Abwrackeinrichtungen, auf die alle großen Seeschiffe,
die unter der Flagge eines EU-Mitgliedstaats fahren,
zugreifen müssen. Jedoch wird die Wirksamkeit der
Verordnung erheblich dadurch beeinträchtigt, dass
Schiffseigner vor dem Recycling die Flagge ihrer Schiffe
wechseln. Zusätzliche Anstrengungen sind auch bei der
Qualität der vorgeschriebenen Gefahrstoffinventare
erforderlich.
Die Kommission wird weiterhin mit Mitgliedstaaten,
Nicht-EU-Ländern und Interessenträgern zusammenarbeiten,
um die Verordnung besser durchzusetzen. Darüber hinaus
hat die Kommission gestern die europäische Liste der
Abwrackeinrichtungen aktualisiert. Die Liste enthält nun
43 Anlagen: 21 in der EU, sieben in Norwegen, elf in der
Türkei, drei im Vereinigten Königreich und eine in den
Vereinigten Staaten.
Verordnung über das Recycling von Schiffen
EU-Kommission zur Zollpolitik der USA: „Schritt
in die falsche Richtung“
Brüssel, 14. Februar 2025 - Die
Europäische Kommission betrachtet die von Präsident Trump
vorgeschlagene „gegenseitige“ Handelspolitik als einen
Schritt in die falsche Richtung. Die EU setzt sich
weiterhin für ein offenes und berechenbares globales
Handelssystem ein, von dem alle Partner profitieren.
•
Keine Rechtfertigung für höhere US-Zölle
Die EU hält an einigen der niedrigsten Zölle der Welt
fest und sieht keine Rechtfertigung für erhöhte US-Zölle
auf ihre Ausfuhren. Zölle sind Steuern. Durch die
Einführung von Zöllen besteuern die USA ihre eigenen
Bürgerinnen und Bürger, erhöhen die Kosten für die
Unternehmen, ersticken das Wachstum und treiben die
Inflation an. Zölle erhöhen die wirtschaftliche
Unsicherheit und stören die Effizienz und Integration der
globalen Märkte.
•
Ungerechtfertigte Zölle werden nicht ohne Antwort bleiben
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sagte bei
einem gemeinsamen Pressetermin mit dem bayerischen
Ministerpräsidenten Markus Söder in München: „Es war in
der Tat selten so wichtig, das Verbindende zwischen
Europa und den USA zu betonen. Wir teilen viele
Gemeinsamkeiten.
Amerika ist und bleibt unser engster Partner. Wir wollen
weiter gut mit den Vereinigten Staaten zusammenarbeiten.
Wir glauben aber auch, dass zum Beispiel Handelskriege
und Strafzölle sich für niemanden auszahlen.“ Die
Kommissionspräsidentin betonte ein weiteres Mal:
„Ungerechtfertigte Zölle auf die Europäische Union werden
nicht ohne Antwort bleiben. Wir werden proportionale und
eindeutige Gegenmaßnahmen ergreifen.“
Die EU wird entschlossen und unverzüglich gegen
ungerechtfertigte Hemmnisse für einen freien und fairen
Handel vorgehen - auch wenn Zölle dazu verwendet werden,
rechtliche und nichtdiskriminierende Maßnahmen
anzufechten. Die EU wird die europäischen Unternehmen,
Arbeitnehmer und Verbraucher stets vor ungerechtfertigten
Zollmaßnahmen schützen.
Mögliche US-Zölle auf Stahl
und Aluminium: Erklärung der EU-Kommission
Brüssel, 10.
Februar 2025 - Die EU-Kommission hat zur möglichen
Einführung von US-Zöllen auf Stahl und Aluminium aus der
EU folgende Erklärung abgegeben: „Zum jetzigen Zeitpunkt
haben wir noch keine offizielle Mitteilung über die
Einführung zusätzlicher Zölle auf EU-Waren erhalten.
Wir werden nicht auf allgemeine Ankündigungen ohne
Einzelheiten oder schriftliche Klarstellung reagieren.
Die EU sieht keine Rechtfertigung für die Einführung von
Zöllen auf ihre Ausfuhren. Wir werden reagieren, um die
Interessen der europäischen Unternehmen,
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Verbraucherinnen
und Verbraucher vor ungerechtfertigten Maßnahmen zu
schützen.“
In der Erklärung heißt es weiter: „Im Allgemeinen gilt:
Die Einführung von Zöllen wäre rechtswidrig und
wirtschaftlich kontraproduktiv, insbesondere angesichts
der tief integrierten Produktionsketten, die die EU und
die USA durch den transatlantischen Handel und
Investitionen aufgebaut haben. Zölle sind im Wesentlichen
Steuern.
Durch die Einführung von Zöllen würden die USA ihre
eigenen Bürger besteuern, die Kosten für die Unternehmen
erhöhen und die Inflation anheizen. Darüber hinaus
erhöhen Zölle die wirtschaftliche Unsicherheit und stören
die Effizienz und Integration der globalen Märkte.“
Ukraine-Krieg: Rechtliche
Grundlagen für Sondergerichtshof zur Ahndung von
Russlands Verbrechen
Brüssel, 5.
Februar 2025 - Hochrangige Rechtsexperten der
Europäischen Kommission, des Europäischen Auswärtigen
Dienstes, des Europarats, der Ukraine und 37 weiterer
Staaten haben die rechtlichen Grundlagen zur Einrichtung
eines Sondergerichtshofs für das Verbrechen der
Aggression gegen die Ukraine geschaffen. Die Teilnehmer
legten auch die Schlüsselelemente des
„Schuman-Statutsentwurfs“ fest.
Das ist der zentrale Rechtstext, der die Arbeitsweise des
Sondergerichtshofs regeln soll.
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erklärte:
„Als Russland sich dafür entschieden hat, seine Panzer
über die Grenzen der Ukraine rollen zu lassen und damit
die Charta der Vereinten Nationen zu verletzen, hat es
einen der schwerwiegendsten Verstöße begangen: das
Verbrechen der Aggression.
Jetzt aber waltet Gerechtigkeit. Gerechtigkeit für die
Ukraine. Wir haben die rechtlichen Grundlagen für einen
Sondergerichtshof festgelegt. Es kann auch keine
Gerechtigkeit ohne Widergutmachung geben. Russland muss
für seine Aggression zur Rechenschaft gezogen werden –
und es muss zahlen. Wir haben einen ersten Schritt hin zu
einer Kommission für Schadenersatz unter Beteiligung der
EU unternommen. Dieses neue Gremium wird über die im
Schadensregister eingetragenen Ansprüche entscheiden.“
Sobald der Gerichtshof seine Arbeit aufgenommen hat, wird
er befugt sein, die politischen und militärischen Führer
Russlands zur Rechenschaft zu ziehen, die die größte
Verantwortung für das Verbrechen der Aggression tragen.
Das heutige Treffen stellt einen Durchbruch in einem
kontinuierlichen Prozess hin zur Gewährleistung der
Rechenschaftspflicht für das Verbrechen der Aggression
gegen die Ukraine sowie zur Stärkung des internationalen
Strafrechtssystems dar.
Verhandlungen zur Einrichtung einer internationalen
Kommission für Schadenersatz für die Ukraine
Die Europäische Kommission hat auch eine Empfehlung an
den Rat zur Teilnahme an den förmlichen Verhandlungen
über die Einrichtung einer Internationalen Kommission für
Schadenersatz für die Ukraine angenommen. Die Kommission
für Schadenersatz wird für die Überprüfung und Bewertung
der im Schadensregister eingetragenen berechtigten
Forderungen sowie für diesbezügliche Entscheidungen
zuständig sein und die Höhe der jeweils fälligen
Entschädigung bestimmen.
Die Einrichtung der Kommission für Schadenersatz wird ein
entscheidender Schritt auf dem Weg zur Entschädigung der
Kriegsopfer sein. Die Kommission für Schadenersatz wird
auf der Arbeit des Schadensregisters aufbauen.
Dieses dient der Erfassung von Schäden, Verlusten oder
Verletzungen, die durch die Aggression der Russischen
Föderation gegen die Ukraine verursacht wurden.
So geht es weiter
Der Sondergerichtshof wird durch ein Abkommen zwischen
der Regierung der Ukraine und dem Europarat eingerichtet
werden. Der Gerichtshof wird seine Zuständigkeit aus der
Ukraine ableiten. Der Europarat wird für das Verfahren
zur Annahme der Entwürfe der für die Einrichtung des
Sondergerichtshofs erforderlichen Rechtsinstrumente und
für die anschließende Unterzeichnung zuständig sein.
Bezüglich der Kommission für Schadenersatz wird die erste
Verhandlungsrunde für dieses internationale Instrument
gegen Ende März 2025 beginnen. Hintergrund Sobald der
Sondergerichtshof für das Verbrechen der Aggression gegen
die Ukraine eingerichtet ist, werden die nationalen
Behörden der Ukraine in der Lage sein, laufende
innerstaatliche Ermittlungen und
Strafverfolgungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem
Verbrechen der Aggression an den Staatsanwalt des
Sondergerichtshofs zu verweisen und einschlägige
Informationen und Beweise zu übermitteln, die im Rahmen
der Arbeit des Internationalen
Zentrums für die Strafverfolgung des Verbrechens der
Aggression (ICPA) gesammelt wurden.
Die Einrichtung des Gerichtshofs innerhalb des
institutionellen Rahmens des Europarats, der Einsatz
internationaler Richter und die Anwendung des
einschlägigen Völkerrechts gewährleisten bei den
Strafverfahren die Einhaltung der höchsten
Verfahrensgarantien und der geltenden internationalen
Menschenrechtsnormen.
Zeitplan
Am 24. Februar 2022 hat Russland seinen unprovozierten
und rechtswidrigen, groß angelegten Angriffskrieg gegen
die Ukraine begonnen. Er verstößt gegen die regelbasierte
internationale Ordnung, gemeinsame Grundsätze und Regeln
und die Charta der Vereinten Nationen. Im März 2022 wurde
mit Unterstützung von Eurojust eine gemeinsame
Ermittlungsgruppe (GEG) der EU für in der Ukraine
begangene Kernverbrechen des Völkerstrafrechts
eingesetzt.
Nach dem Bekanntwerden der Gräueltaten in Butscha und
anderen befreiten Gebieten der Ukraine sagte die
Kommission ihre Unterstützung bei der Ermittlung und
Verfolgung von in der Ukraine begangenen Kriegsverbrechen
und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu. Im
Mai 2022 billigten die beiden gesetzgebenden Organe den
Vorschlag der Kommission, mit dem Eurojust
das Mandat erhält, Beweismittel für Kriegsverbrechen
zu sammeln und aufzubewahren.
Mit Unterstützung der Kommission nahm das Internationale
Zentrum für die Strafverfolgung des Verbrechens der
Aggression gegen die Ukraine (ICPA) im Juni 2023 seine
Tätigkeit in Den Haag auf. Das ICPA ist Teil der
gemeinsamen Ermittlungsgruppe und bietet eine
Koordinierungsstruktur zur Unterstützung und Verbesserung
laufender und künftiger Ermittlungen zum Verbrechen der
Aggression.
Es trägt zum Austausch und zur Analyse von seit Beginn
der russischen Aggression gesammelten Beweisen bei. Im
November 2023 legte die Kommission den Mitgliedstaaten
verschiedene Optionen vor, um die Rechenschaftspflicht
für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine
sicherzustellen. Im Januar 2023 fand die erste Sitzung
der Kerngruppe zur Einrichtung eines
Sondergerichtshofs statt, um das am besten geeignete
Modell für einen Gerichtshof für die strafrechtliche
Verfolgung der russischen Führung wegen des Verbrechens
der Aggression zu bestimmen.
Im Mai 2023 nahm das Schadensregister seinen Betrieb in
Den Haag auf. Das Register ist eine internationale
Einrichtung, die für die Erfassung von
Schadenersatzansprüchen für Schäden, Verluste oder
Verletzungen zuständig ist, die durch den Angriffskrieg
gegen die Ukraine verursacht wurden.
Im Juli 2023 wurde die EU Vollmitglied des
Schadensregisters.
Seit April 2024 können ukrainische Bürgerinnen und Bürger
sowie Personen mit Wohnsitz in der Ukraine Ansprüche
wegen Beschädigung oder Zerstörung von Wohneigentum bei
dem Register geltend machen. Darüber hinaus erfasst das
Register seit dem 16. Januar 2025 Ansprüche wegen des
Todes eines unmittelbaren Familienangehörigen.
Grundlage der Empfehlung zur Aufnahme von Verhandlungen
über die Einrichtung einer Kommission für Schadenersatz
ist die Resolution
der Generalversammlung der Vereinten Nationen „Förderung
von Rechtsschutz und Wiedergutmachung für die Aggression
gegen die Ukraine“ vom November 2022. In dieser
Resolution wurde anerkannt, dass die Russische Föderation
für ihre Aggression gegen die Ukraine zur Rechenschaft
gezogen werden muss und ein internationaler Mechanismus
für die Wiedergutmachung erforderlich ist.
Von der Leyen zum informellen Treffen der
EU-Führungsspitzen
Brüssel, 4.
Februar 2025 - Die Präsidentin der Europäischen
Kommission Ursula von der Leyen hat das informelle
Treffen der EU-Führungsspitzen in Brüssel als sehr gut
und ergiebig bezeichnet. Bei der gemeinsamen
Pressekonferenz mit Rats-Präsident António Costa und dem
polnischen Premierminister Donald Tusk sprach von der
Leyen die zentralen Schwerpunkte der Gespräche an: die
transatlantische Partnerschaft, die Wettbewerbsfähigkeit
der EU sowie die europäischen Verteidigungsfähigkeiten.
•
Partnerschaft mit den USA
Von der Leyen beschrieb die transatlantische
Partnerschaft als die „nach wie vor folgenreichste
unserer Beziehungen. Sie ist von grundlegender Bedeutung
für die Förderung von Frieden, Sicherheit und Wohlstand.
Hier steht eine Menge auf dem Spiel, und vor diesem
Hintergrund haben wir über Möglichkeiten beraten, eine
sehr pragmatisch ausgerichtete Zusammenarbeit mit den
Vereinigten Staaten zu stärken.“
Es gebe neue Herausforderungen und eine zunehmende
Unsicherheit: „Die Europäische Union ist daher bereit zu
einem robusten, aber konstruktiven Dialog mit den USA.
Wir erkennen aber auch mögliche Herausforderungen in der
Beziehung mit den Vereinigten Staaten und sind darauf
vorbereitet. Wenn die Europäische Union unfair oder
willkürlich ins Visier genommen wird, wird sie
entschlossen antworten.“
•
Multilaterale Verpflichtungen und
Wettbewerbsfähigkeit
Die Kommissionspräsidentin betonte, dass die Europäische
Union unverbrüchlich zu ihren multilateralen
Verpflichtungen steht, ob im Bereich der
Entwicklungshilfe oder bei ihren Klimazielen. „Und
natürlich sind wir uns vollauf bewusst, dass wir eigene
Herausforderungen zu bewältigen haben. Wir müssen unsere
Hausaufgaben machen. Es war daher völlig klar, dass wir
heute auch einen Schwerpunkt auf die Wettbewerbsfähigkeit
der Europäischen Union legen würden. Wie ich im Kompass
für Wettbewerbsfähigkeit dargelegt habe, haben wir einen
ganzen Fahrplan zu erfüllen. Dieser bildete den
Hintergrund der gesamten Beratung.“
•
Europa muss im Bereich Verteidigung stärker werden
Von der Leyen verwies auf die Bedrohungen, vor denen
Europa steht, und die stärker werden. „Wir müssen uns
vorbereiten und gemeinsam, als Europäer, reagieren. Wir
müssen im Bereich Verteidigung stärker werden. Europa
benötigt im Wesentlichen eine Erhöhung seiner
Verteidigungsfähigkeiten. Dafür muss die industrielle
Basis unserer Verteidigung gestärkt werden.“
Konkret nannte von der Leyen eine Erhöhung der Ausgaben
für Verteidigung, eine bessere Koordinierung in diesem
Bereich, etwa durch gemeinsame Beschaffungen,
vereinfachte Rechtsvorschriften, Förderung für
Innovationen sowie - als Folge der vielen eingesetzten
Milliarden an Steuergeldern - mehr Know-how und
hochwertige Arbeitsplätze hier in Europa.
•
Weißbuch zur Zukunft der europäischen Verteidigung
Die Europäische Kommission wird bis März ein Weißbuch zur
Zukunft der europäischen Verteidigung vorlegen. Von der
Leyen sagte dazu: „Beginnend mit unseren heutigen
Beratungen wird das Weißbuch den Mitgliedstaaten eine
Grundlage liefern, damit sie im Juni die notwendigen
Entscheidungen treffen können.“
Weitere Punkte in ihrem Statement nach dem Treffen war
eine vertiefte Partnerschaft mit der NATO und mit
Partnerländern außerhalb der EU, beispielsweise mit dem
Vereinigten Königreich. „Wir werden im Mai auf unserem
gemeinsamen Verteidigungsgipfel im Vereinigten Königreich
Struktur und Format einer solchen vertieften
Zusammenarbeit erörtern.“
KI-Gesetz: Erste Vorschriften in Kraft getreten
Brüssel,
3 Februar 2025 - Die ersten Vorschriften des Gesetzes
über künstliche Intelligenz (KI-Gesetz)
sind in Kraft getreten. Dazu gehören die Definition von
KI-Systemen, KI-Kompetenz sowie eine sehr begrenzte Zahl
verbotener KI-Anwendungsfälle, die in der KI-Verordnung
aufgeführt sind und in der EU unannehmbare Risiken
bergen.
Leitlinien zur Definition von KI-Systemen
Um Innovationen im Bereich der KI zu erleichtern, wird
die Kommission Leitlinien zur Definition von KI-Systemen
veröffentlichen.
Damit soll die Industrie dabei unterstützt werden,
festzustellen, ob ein Softwaresystem ein KI-System ist.
Die Kommission wird auch ein Live-Archiv für KI-Kompetenzverfahren veröffentlichen,
das von Anbietern und Betreibern von KI-Systemen
gesammelt wurde. Das wird das Lernen und den Austausch
zwischen ihnen fördern und gleichzeitig sicherstellen,
dass die Nutzer die für den wirksamen Einsatz von
KI-Technologien erforderlichen Kompetenzen und Kenntnisse
entwickeln.
Leitlinien zu verbotenen KI-Praktiken
Um die Einhaltung des KI-Gesetzes sicherzustellen, wird
die Kommission Leitlinien zu verbotenen KI-Praktiken
veröffentlichen, die unannehmbare Risiken für die
Sicherheit und die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger
darstellen. In diesen Leitlinien werden die rechtlichen
Konzepte erläutert und praktische Anwendungsfälle auf der
Grundlage der Beiträge der Interessenträger
bereitgestellt. Sie sind nicht verbindlich und werden
erforderlichenfalls aktualisiert.
Hintergrund
Die Kommission hat mehrere Initiativen zur Förderung von
KI-Innovationen auf den Weg gebracht, von dem KI-Innovationspaket
zur Unterstützung von Start-up-Unternehmen und KMU bis
hin zu den künftigen KI-Fabriken,
die Zugang zu der massiven Rechenleistung bieten werden,
die Start-ups, Industrie und Forscher benötigen, um ihre
KI-Modelle und -Systeme zu entwickeln.
Vertragsverletzungsverfahren:
Kommission leitet in vier Fällen rechtliche Schritte
gegen Deutschland ein
Brüssel, 31.
Januar 2025 - Die Europäische Kommission hat im Rahmen
ihrer monatlichen Entscheidungen zu Vertragsverletzungen
rechtliche Schritte gegen Mitgliedstaaten beschlossen,
die ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht
nachkommen. Die betreffenden Mitgliedstaaten haben nun
zwei Monate Zeit, um auf die Aufforderungsschreiben zu
antworten und die Richtlinien vollständig umzusetzen.
Andernfalls kann die Kommission beschließen, mit Gründen
versehene Stellungnahmen zu übermitteln. Deutschland ist
in vier Fällen betroffen.
Entscheidungen zu Deutschland
Kommission fordert Deutschland und 8 weitere
Mitgliedstaaten auf, die Richtlinie hinsichtlich der
Berichterstattung über die Emissionsprognosen für
Luftschadstoffe vollständig umzusetzen
Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit der
Übermittlung von Aufforderungsschreiben
Vertragsverletzungsverfahren gegen Bulgarien, Dänemark,
Deutschland, Zypern, Ungarn, die Niederlande, Portugal,
die Slowakei und Finnland einzuleiten, weil sie es
versäumt haben, die Delegierte Richtlinie (EU) 2024/299
der Kommission in nationales Recht umzusetzen.
Mit der Delegierten Richtlinie wird dafür gesorgt, dass
die Berichterstattung über Emissionsprognosen für
Luftschadstoffe durch die Mitgliedstaaten an die
Kommission und die Europäische Umweltagentur auf die
entsprechende Berichterstattung im Rahmen des
Übereinkommens über weiträumige grenzüberschreitende
Luftverunreinigung der Wirtschaftskommission der
Vereinten Nationen für Europa (LRTAP-Übereinkommen)
abgestimmt ist. Durch die Angleichung der
Berichterstattungspflichten haben die Mitgliedstaaten
weniger unnötigen Verwaltungsaufwand.
Anhand dieser Berichte kann die Kommission überprüfen, ob
die Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen zur
Emissionssenkung gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2284 über
die Reduktion der nationalen Emissionen bestimmter
Luftschadstoffe nachkommen. Die fraglichen
Mitgliedstaaten haben es jedoch versäumt, der Kommission
bis zum 31. Dezember 2024 ihre Umsetzungsmaßnahmen
mitzuteilen.
Die Kommission richtet daher Aufforderungsschreiben an
diese Mitgliedstaaten, die nun zwei Monate Zeit haben, um
darauf zu reagieren und die Umsetzung abzuschließen.
Andernfalls kann die Kommission beschließen, mit Gründen
versehene Stellungnahmen an diese Länder zu richten.
EU schiebt missbräuchlicher Nutzung von KI den
Riegel vor
Neue Regeln treten am 2. Februar in
Kraft
Kehl/Duisburg, 30. Januar 2025 - Die Europäische Union geht als
weltweit Erster gegen missbräuchliche Anwendungen Künstlicher
Intelligenz (KI) vor. Mit dem 2024 verabschiedeten KI-Gesetz („AI
Act“) schafft die EU verbindliche Regeln für den Einsatz von
KI-Systemen. Diese wirken sich mittlerweile auf viele Lebensbereiche
aus. Am 2. Februar treten erste Regelungen in Kraft. Das Europäische
Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) erklärt, was nun verboten ist.
Auch beim Online-Shopping kann KI das Kaufverhalten überwachen und
beeinflussen / Adobe Stock - Stanisic Vladimir
KI-Gesetz: Worum geht es?
Bereits seit 2018 schützt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
die Privatsphäre von Verbraucherinnen und Verbrauchern in der EU.
Doch der Einsatz ausgefeilter Künstlicher Intelligenz hat die Karten
neu gemischt. KI-Systeme analysieren heute Internet-Suchen,
Kaufverhalten und persönliche Daten, oft in Echtzeit, und häufig
ohne das Wissen der Betroffenen.
Die anstehende Bundestagswahl gab Anlass zur Warnung vor
KI-generierten Desinformationskampagnen und Deepfakes. Also zum
Beispiel echt wirkende Videos, in denen bekannten Politikern Sätze
in den Mund gelegt werden, die sie nie sagen würden. Aber auch
andere bekannte Personen des öffentlichen Lebens, wie Sänger oder
Schauspielerinnen, werben in künstlich erstellten Werbeclips im
Internet für verschiedenste Produkte.
Für die europäischen Gesetzgeber besteht die Herausforderung darin,
Verbraucherrechte zu schützen, ohne den technischen Fortschritt und
die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu stark einzuschränken. 2024 wurde
das EU Gesetz zur künstlichen Intelligenz („AI Act“) verabschiedet.
Es gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und wird bis 2026
schrittweise umgesetzt. Die Regelungen betreffen alle Unternehmen
weltweit, die KI-Systeme in der EU entwickeln, verkaufen oder
nutzen. Sie schützen somit alle Verbraucherinnen und Verbraucher in
Europa.
Verbotene KI-Anwendungen ab dem 2. Februar 2025
Das sogenannte „Social Scoring“ („soziale Bewertung“) wird ab dem 2.
Februar verboten. Ein Beispiel: Wer eine Ferienwohnung in Rom mieten
möchte, könnte von einer Buchungsplattform aufgrund seines
Social-Media-Verhaltens als „unzuverlässig“ eingestuft werden –
etwa, weil frühere Beiträge auf wilde Partys hinweisen. Den Zuschlag
für die Wohnung bekommt dann ein anderer Nutzer. Unternehmen dürfen
Verbraucherinnen und Verbraucher aber nicht aufgrund ihres sozialen
oder wirtschaftlichen Verhaltens benachteiligen.
Weitere missbräuchliche KI-Praktiken, die ab sofort untersagt sind:
Manipulative Systeme, die Verbraucher beeinflussen, um sie zu
finanziellen Verpflichtungen zu verleiten (z. B. gefälschte
KI-generierte Videos, die zu riskanten Investitionen animieren).
KI-Systeme, die gezielt Kinder oder andere besonders
schutzbedürftige Gruppen ausnutzen, etwa durch psychologische
Tricks, um In-App-Käufe zu fördern.
Alexander Wahl, Jurist im Europäischen Verbraucherzentrum
Deutschland (EVZ) begrüßt das Inkrafttreten des Gesetzes: „Der AI
Act der EU schützt Verbraucher vor missbräuchlicher Nutzung von KI,
indem er manipulative und diskriminierende Praktiken verbietet.
Verbraucher müssen künstlicher Intelligenz (KI) vertrauen können. Es
braucht aber nicht nur klare Regeln, sondern auch eine starke
Kontrolle. Nur so kann KI sicher und fair für alle sein.“
KI-Kennzeichnungspflicht ab 2026
Ab dem 2. August 2026 wird das KI-Gesetz weiter verschärft. Dann
gilt eine Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte – egal ob
Video, Audio, Bild oder Text. Verbraucherinnen und Verbraucher
müssen es klar erkennen können, wenn Inhalte durch KI erstellt oder
manipuliert wurden, beispielsweise durch ein Wasserzeichen auf
Videos. Unternehmen, die sich nicht an die neuen Regeln halten,
drohen Strafen von bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent ihres
weltweiten Jahresumsatzes.
EU-Kommission stellt Kompass
für Wettbewerbsfähigkeit vor
Brüssel, 29.
Januar 2025 - Wie die EU wieder wettbewerbsfähig werden
und nachhaltigen Wohlstand sichern kann, hat die
EU-Kommission in dem „Kompass für Wettbewerbsfähigkeit“
vorgestellt. Der Kompass gibt den Weg für Europa vor,
damit es sowohl zu dem Ort wird, an dem künftige
Technologien, Dienstleistungen und saubere Produkte
erfunden, hergestellt und auf den Markt gebracht werden,
als auch zum ersten klimaneutralen Kontinent.
Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von
der Leyen, erklärte: „Europa hat alles, was es braucht,
um bei diesem Rennen zu gewinnen. Gleichzeitig müssen wir
jedoch unsere Schwächen überwinden und wieder
wettbewerbsfähig werden. Der Kompass für
Wettbewerbsfähigkeit macht aus den hervorragenden
Empfehlungen des Draghi-Berichts einen Fahrplan. Unser
Plan steht also. Wir haben den politischen Willen. Jetzt
kommt es auf Geschwindigkeit und Einigkeit an. Die Welt
wartet nicht auf uns. Darin sind sich alle
Mitgliedstaaten einig. Nun wollen wir diesem Konsens
Taten folgen lassen.“
In den letzten zwei Jahrzehnten ist Europa aufgrund einer
über längere Zeit bestehenden Lücke im
Produktivitätswachstum hinter anderen großen
Volkswirtschaften zurückgefallen. Mit ihren talentierten
und ausgebildeten Arbeitskräften, ihrem Kapital, ihren
Rücklagen, dem Binnenmarkt und der einzigartigen sozialen
Infrastruktur hat die EU alles, um diesen Trend
umzukehren; sie muss jedoch umgehend Maßnahmen ergreifen
und die seit Langem bestehenden Hindernisse und
strukturellen Schwächen angehen, die sie ausbremsen.
Drei Handlungsschwerpunkte: Innovation,
Dekarbonisierung und Sicherheit
Im Draghi-Bericht wurden drei Anforderungen an die
Transformation benannt, um die Wettbewerbsfähigkeit zu
steigern; der Kompass enthält einen Ansatz und eine
Auswahl von Leitinitiativen, um jeder dieser
Anforderungen zu entsprechen:
Die Innovationslücke schließen
Die EU muss ihren Innovationsmotor wieder ans Laufen
bekommen. Wir wollen ein Umfeld für junge innovative
Start-up-Unternehmen schaffen, die industrielle
Führungsrolle in wachstumsstarken Sektoren auf Basis von
Deep Tech stärken und die Verbreitung von Technologien in
etablierten Unternehmen und KMU fördern.
In diesem Zusammenhang wird die Kommission
„KI-Gigafabriken“ und Initiativen unter dem Motto „KI
anwenden“ vorschlagen, um die Entwicklung der KI und
ihren Einsatz in Schlüsselsektoren der Industrie zu
fördern. Außerdem wird sie Aktionspläne in Bezug auf
fortgeschrittene Werkstoffe, Quanten- und
Biotechnologien, Robotik und Weltraumtechnologien
vorlegen.
Mit einer eigens auf Start-up- und Scale-up-Unternehmen
zugeschnittenen Strategie der EU werden jene Hindernisse
angegangen, die der Entstehung und Expansion neuer
Unternehmen im Wege stehen. Durch einen Vorschlag für
eine 28. Rechtsordnung werden die geltenden Vorschriften
vereinfacht, darunter die einschlägigen Aspekte des
Gesellschaftsrechts, der Insolvenz, des Arbeits- und des
Steuerrechts, und die Kosten eines Scheiterns gesenkt.
Innovative Unternehmen können so die Vorzüge eines
einheitlichen Regelwerks nutzen, wo auch immer sie im
Binnenmarkt investieren und ihren Aktivitäten nachgehen.
Ein gemeinsamer Fahrplan für Dekarbonisierung und
Wettbewerbsfähigkeit
Im Kompass werden hohe und volatile Energiepreise als
eine der größten Herausforderungen genannt, zugleich
werden Interventionsbereiche festgelegt, um den Zugang zu
sauberer erschwinglicher Energie zu erleichtern.
Im künftigen Deal für eine saubere Industrie wird ein
wettbewerbsorientierter Ansatz für die Dekarbonisierung
dargelegt, der darauf abzielt, die EU als attraktiven
Standort für die Fertigung zu sichern, darunter auch für
energieintensive Industrien, und saubere Technologien
sowie neue kreislauforientierte Geschäftsmodelle zu
fördern.
Ein Aktionsplan für erschwingliche Energie wird
dazu beitragen, die Energiepreise und -kosten zu senken.
Zugleich werden mit einem Rechtsakt zur beschleunigten
Dekarbonisierung der Industrie beschleunigte
Genehmigungsverfahren auf Sektoren im Übergang
ausgeweitet. Darüber hinaus sieht der Kompass
maßgeschneiderte Aktionspläne für energieintensive
Sektoren wie Stahl, Metall und Chemie vor, die das
Rückgrat des europäischen Produktionssystems sind, für
die diese Phase des Übergangs jedoch mit den größten
Risiken verbunden ist.
Verringerung übermäßiger Abhängigkeiten und
Stärkung der Sicherheit
Die Fähigkeit der EU, zu diversifizieren und
Abhängigkeiten zu verringern, wird von effektiven
Partnerschaften abhängen. Die EU verfügt bereits über das
weltweit größte und am schnellsten wachsende Netzwerk von
Handelsabkommen, an dem 76 Länder beteiligt sind, auf die
fast die Hälfte des Handels der EU entfällt.
Um unsere Lieferketten auch weiterhin zu diversifizieren
und zu stärken, wird mit dem Kompass eine neue Reihe von
Partnerschaften für sauberen Handel und Investitionen
dargelegt. Sie sollen dazu beitragen, die Versorgung mit
Rohstoffen, sauberer Energie, nachhaltigen Kraftstoffen
und sauberen Technologien aus der ganzen Welt zu sichern.
Im Binnenmarkt wird es mit der Überarbeitung der
Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge
möglich, eine europäische Präferenz bei der Vergabe
öffentlicher Aufträge für kritische Sektoren und
Technologien einzuführen.
Fünf horizontale Faktoren für Wettbewerbsfähigkeit
Die drei Säulen werden durch fünf horizontale
Faktoren ergänzt, die für die Stärkung der
Wettbewerbsfähigkeit in allen Sektoren entscheidend sind: Vereinfachung: Mit diesem Faktor soll
der Regelungs- und Verwaltungsaufwand drastisch reduziert
werden. Hierbei wird systematisch vorgegangen, um die
Verfahren für den Zugang zu EU-Mitteln und für
Verwaltungsentscheidungen der EU einfacher, schneller und
schlanker zu gestalten.
Mit dem bevorstehenden Omnibus-Vorschlag werden die
Berichterstattung zur Nachhaltigkeit, die
Sorgfaltspflicht und die Taxonomie einfacher gestaltet.
Darüber hinaus wird es die Kommission für Tausende
kleinerer Unternehmen mit mittlerer Kapitalisierung
erleichtern, ihren Geschäftstätigkeiten nachzugehen.
Durch den Kompass wird das Ziel festgelegt, den
Verwaltungsaufwand für Unternehmen um mindestens 25
Prozent und für KMU um mindestens 35 Prozent zu senken. Abbau von Hindernissen für den Binnenmarkt
Seit 30 Jahren ist der Binnenmarkt Europas bewährter
Motor für Wettbewerbsfähigkeit. Damit er in allen
Branchen noch besser funktioniert, werden im Zuge einer
horizontalen Binnenmarktstrategie der Rahmen für die
wirtschaftspolitische Steuerung modernisiert, Hindernisse
innerhalb der EU beseitigt und neue Hindernisse
vermieden.
Bei dieser Gelegenheit wird die Kommission die
Normungsverfahren schneller und leichter zugänglich
machen, wobei der Fokus insbesondere auf KMU und
Start-up-Unternehmen liegt.
Die Wettbewerbsfähigkeit finanzieren:
Der EU fehlt es an einem effizienten Kapitalmarkt, damit
aus Ersparnissen Investitionen werden. Die Kommission
wird eine Europäische Spar- und Investitionsunion
vorstellen, um neue Spar- und Anlageprodukte sowie
Anreize für Risikokapital zu schaffen und
sicherzustellen, dass Investitionen in der gesamten EU
nahtlos möglich sind. Im neu ausgerichteten EU-Haushalt
wird der Zugang zu EU-Mitteln im Einklang mit den
Prioritäten der EU gestrafft.
Kompetenzen und hochwertige Arbeitsplätze fördern
Für die Wettbewerbsfähigkeit Europas sind die Menschen
entscheidend. Damit die Kompetenzen und die Anforderungen
des Arbeitsmarkts miteinander übereinstimmen, wird die
Kommission eine Initiative vorlegen, um eine Union der
Kompetenzen zu schaffen.
Deren Schwerpunkte liegen auf Investitionen,
Erwachsenenbildung und lebenslangem Lernen, dem Aufbau
zukunftssicherer Kompetenzen und ihrem Erhalt, der fairen
Mobilität, der Anwerbung und Integration qualifizierter
Fachkräfte aus dem Ausland sowie der Anerkennung
unterschiedlicher Arten der Ausbildung, um Menschen in
die Lage zu versetzen, in unserer gesamten Union zu
arbeiten.
Bessere Koordinierung der politischen Maßnahmen
auf EU- und nationaler Ebene
Die Kommission wird ein Instrument zur Koordinierung der
Wettbewerbsfähigkeit einführen, um zusammen mit den
Mitgliedstaaten die Umsetzung der gemeinsamen politischen
Ziele der EU auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene
sicherzustellen, grenzüberschreitende Projekte von
europäischem Interesse zu ermitteln und damit verbundene
Reformen und Investitionen fortzusetzen.
Im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen wird ein Fonds für
Wettbewerbsfähigkeit an die Stelle mehrerer bestehender
EU-Finanzinstrumente mit ähnlichen Zielen treten und die
finanzielle Unterstützung für die Durchführung von
Maßnahmen mit dem Instrument zur Koordinierung der
Wettbewerbsfähigkeit gewährleisten.
Hintergrund
Am 27. November 2024 kündigte Präsidentin von der Leyen
einen Kompass für Wettbewerbsfähigkeit als erste
großangelegte Initiative der Kommission während dieses
Mandats an. Dieser basiert auf dem Draghi-Bericht und
stellt den Rahmen für die Arbeit zur Wettbewerbsfähigkeit
der Kommission in dieser Amtszeit dar.
In ihrer Rede zur Lage der Europäischen Union im Jahr
2023 legte Präsidentin von der Leyen dar, dass sie den
ehemaligen italienischen Ministerpräsidenten Mario Draghi
gebeten habe, einen Bericht über die Zukunft der
europäischen Wettbewerbsfähigkeit auszuarbeiten. Der
Bericht beinhaltet die Warnung, dass Europa sich auf
viele der Faktoren, die dem Wachstum in der Vergangenheit
zuträglich waren, nicht mehr verlassen kann. Er stellt
eine eindeutige Diagnose und gibt konkrete Empfehlungen,
wie Europa auf einen anderen Kurs gebracht werden kann.
Viele der Empfehlungen finden sich bereits in den
politischen Leitlinien und Mandatsschreiben der
Präsidentin an die Mitglieder des Kollegiums.
Jahresbericht über den Binnenmarkt und die
Wettbewerbsfähigkeit 2025
Internationaler
Holocaust-Gedenktag: Erklärung der Mitglieder des
Europäischen Rates
Brüssel, 27. Januar 2025 - Die
EU-Staaten haben anlässlich des Internationalen Tages des
Gedenkens an die Opfer des Holocaust vor einer Zunahme
des Antisemitismus in Europa gewarnt. Am diesjährigen
Internationalen Holocaust-Gedenktag jährt sich die
Befreiung des deutschen nationalsozialistischen
Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau
zum 80. Mal.
In der Erklärung heißt es: „Derzeit erleben wir einen
beispiellosen Anstieg von Antisemitismus auf unserem
Kontinent, wie er seit dem Zweiten Weltkrieg nicht zu
beobachten war. Wir verurteilen auf das Schärfste die
besorgniserregende Zunahme gewaltsamer antisemitischer
Vorfälle, von Leugnung und Verfälschung des Holocaust
sowie von Verschwörungstheorien und Vorurteilen gegenüber
Jüdinnen und Juden.“
In der Erklärung heißt es weiter: „Mehr denn je ist es
ist von entscheidender Bedeutung, dass wir unserer
Verantwortung, die Opfer des Holocaust zu ehren, gerecht
werden. Wir sind entschlossen, Antisemitismus zu
bekämpfen und jüdisches Leben in Europa zu schützen und
zu fördern.
Wir verurteilen alle Formen von Diskriminierung,
Intoleranz, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit und werden
entschlossene Maßnahmen ergreifen, um diesen Bedrohungen
für demokratische Gesellschaften entgegenzuwirken. Die
Achtung der Menschenwürde, der Freiheit, der Demokratie,
der Gleichheit, der Rechtsstaatlichkeit und der
Menschenrechte, einschließlich der Meinungs-, Religions-
und Weltanschauungsfreiheit, sowie der Rechte von
Personen, die Minderheiten angehören, muss und wird – im
Einklang mit den Werten, auf die sich unsere Europäische
Union gründet und die uns allen gemeinsam sind – unser
Handeln stets leiten. „Nie wieder“ gilt jetzt.“
Fünf Jahre Europäische
Hochschulallianzen: Mobilität der Studierenden deutlich
gestiegen
Brüssel, 24.
Januar 2025 - Zum internationalen Tag der Bildung hat die
EU-Kommission Schlüsseldaten zur frühkindlichen Bildung
und Betreuung vorlegt und eine Bilanz der Initiative
„Europäische Universitäten“ gezogen.
Roxana Mînzatu, Exekutiv-Vizepräsidentin der
EU-Kommission und zuständig für soziale Rechte und
Kompetenzen, hochwertige Arbeitsplätze und Vorsorge,
sagte: „Der Europäische Bildungsraum ist ein Ort, an dem
jeder sein Recht auf Zugang zu einer qualitativ
hochwertigen allgemeinen und beruflichen Bildung
wahrnehmen kann, von klein auf bis zur Hochschulbildung
und darüber hinaus, unabhängig von der sozialen Herkunft.
An diesem Internationalen Tag der Bildung möchte ich mein
Engagement bekräftigen, in den nächsten fünf Jahren mit
allen EU-Mitgliedstaaten Hand in Hand zu arbeiten und den
Aufbau einer besseren, gleichberechtigten und
zugänglichen Bildung fortzusetzen.“
Europäische Hochschulallianzen: Anstieg der
Studierendenmobilität um 400 Prozent Der Bericht
skizziert die Fortschritte und Errungenschaften der Europäischen
Hochschulallianzen fünf
Jahre nach ihrem Start. Die Hochschulallianzen sind
bereits ein Eckpfeiler des europäischen Hochschulsystems.
Allein in den ersten drei Jahren verzeichneten sie einen
Anstieg der Studierendenmobilität innerhalb der Allianzen
um 400 Prozent.
Derzeit gibt es 65 Allianzen, an denen über 570
Hochschuleinrichtungen aus 35 Ländern, darunter alle
Mitgliedstaaten, beteiligt sind. Aus Deutschland sind
insgesamt 67Hochschulen an den 65 geförderten Allianzen
beteiligt. Damit ist Deutschland einer der Spitzenreiter
bei der Beteiligung an der Initiative.
Flaggschiff-Initiative der Europäischen
Hochschulstrategie der EU-Kommission
Die Hochschulallianzen bilden ein neues Modell der
transnationalen Zusammenarbeit in der Hochschulbildung
mit einer langfristigen strategischen Perspektive. Die
europäischen Hochschulallianzen haben erfolgreich
europäische interuniversitäre Campus geschaffen, in denen
Studierende grenzüberschreitend studieren und
zusammenarbeiten und von innovativen Lern- und
Lehrmethoden profitieren.
Schlüsseldaten zur frühkindlichen Bildung und Betreuung
Darüber hinaus hat die Kommission neue Schlüsseldaten zur
frühkindlichen Bildung und Betreuung (FBBE)
veröffentlicht, die eine umfassende eingehende Analyse
des Stands der FBBE, der Politik, der Praxis und der
Trends in 37 europäischen Ländern bietet. Der Bericht
zeigt, dass bei der Ausweitung des Zugangs zu FBBE
Fortschritte erzielt wurden.
Allerdings sind die Unterschiede zwischen den Ländern
nach wie vor groß sind, auch was die Qualität der
Dienstleistungen betrifft. Zwei Drittel der europäischen
Länder berichten über einen Mangel an Fachkräften in der
FBBE. Die zeigt den dringenden Bedarf an verbesserten
Arbeitsbedingungen und verstärkter beruflicher
Weiterbildung deutlich macht, um qualifizierte
Erzieherinnen und Erzieher zu gewinnen und zu halten. Der
Bericht untersucht auch die ECEC-Lehrpläne: Die meisten
europäischen Länder beziehen die Erziehung zur
Nachhaltigkeit und die Entwicklung digitaler Kompetenzen
mit ein.
Copernicus-Bericht: 2024 war das wärmste Jahr
seit Beginn der Aufzeichnungen
Brüssel, 10. Januar 2025 - Das Jahr
2024 war das wärmste Jahr seit Beginn der Aufzeichnungen
und das erste Jahr, in dem die globale
Jahres-Durchschnittstemperatur 1,5 Grad Celsius über dem
vorindustriellen Niveau lag. Das zeigt der Bericht
„Global Climate Highlights 2024“ des
Erdbeobachtungssystems Copernicus der EU. Die Erwärmung
des europäischen Kontinents ist seit den 1980er Jahren
doppelt so schnell vorangeschritten wie der globale
Durchschnitt.
Er ist damit der sich am schnellsten erwärmende Kontinent
der Erde. Das zeigen auch der europäische Bericht
über den Zustand des Klimas 2023 und die europäische
Klimarisikobewertung. Extreme Wetterereignisse nehmen zu
Insgesamt nehmen Häufigkeit und Schwere der extremen
Wetterereignisse zu. Die Meeresoberflächentemperaturen
sind nach wie vor außergewöhnlich hoch, wobei der
Zeitraum Juli bis Dezember 2024 der zweitwärmste nach
2023 war.
EU-Klimapolitik
Die EU hat sich verpflichtet, die globalen
Klimaschutzmaßnahmen zu unterstützen und bis 2050
klimaneutral zu werden. Sie hat sich auf Ziele
und Rechtsvorschriften geeinigt, um die
Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent
zu senken, und die Kommission hat bereits ein Ziel von 90
Prozent für die Nettoverringerung der
Treibhausgasemissionen bis 2040 empfohlen.
Die Kommission hat im April 2024 eine
Mitteilung darüber veröffentlicht, wie die EU wirksam
auf Klimarisiken vorbereitet und eine größere
Klimaresilienz aufgebaut werden kann. Copernicus
Copernicus ist die Erdbeobachtungskomponente des
Weltraumprogramms der Europäischen Union. Das von der EU
finanzierte Programm ist ein einzigartiges Instrument zur
Beobachtung unseres Planeten und seiner Umwelt.
Aktuelles Eurobarometer zeigt große Unterstützung
für die EU-Agrarpolitik
Brüssel/Duisburg, 9. Januar 2025 - Mehr
Europäerinnen und Europäer als je zuvor kennen die
Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP), und
mehr als 90 Prozent meinen, dass die Landwirtschaft und
die ländlichen Räume in der EU wichtig oder sehr wichtig
für unsere Zukunft sind. Das zeigt das aktuelle
Eurobarometer zur Landwirtschaft.
Mehr als 70 Prozent der Befragten in der EU (71 Prozent)
und Deutschland (73 Prozent) stimmen darin überein, dass
die EU durch die GAP ihre Rolle bei der Bereitstellung
sicherer, gesunder und nachhaltiger Lebensmittel von
hoher Qualität erfüllt. In Deutschland ist eine Mehrheit
der Befragten hingegen unzufrieden mit dem Zugang zu
schnellen Internetverbindungen im ländlichen Raum:
während EU-weit 37 Prozent der Befragten diesen als
schlecht oder sehr schlecht bewerteten, sind es in
Deutschland 62 Prozent.
Christophe Hansen, EU-Kommissar für Landwirtschaft und
Ernährung, der in
der kommenden Woche die Internationale Grüne Woche in
Berlin besuchen wird, sagte über die Gemeinsame
Agrarpolitik der EU: „Sie ist zu einem echten Baustein
der europäischen Integration geworden und zeigt die
Bedeutung der Landwirtinnen und Landwirte und der
Landwirtschaft in unserer Gesellschaft. Dies ist eine
echte europäische Erfolgsgeschichte, die eine nachhaltige
Zukunft für alle gestaltet.“
Ergebnisse zur Höhe der Unterstützung für Landwirte 70
Prozent der Befragten in den EU27 und 72 Prozent in
Deutschland geben an, dass von der Gemeinsamen
Agrarpolitik (GAP) der EU alle EU-Bürgerinnen und Bürger
profitieren. Mehr als die Hälfte (56 Prozent) gibt an,
dass die Höhe der finanziellen Unterstützung der EU für
Landwirte zur Stabilisierung ihres Einkommens angemessen
ist, was einem Anstieg um zehn Prozentpunkte seit 2022
und dem höchsten Stand seit 2013 entspricht.
In Deutschland sagen dies 61 Prozent der Befragten.
Klimawandel und Landwirtschaft Die Ergebnisse zeigen
auch, dass 62 Prozent der Befragten EU-weit zustimmen,
dass die Landwirtschaft bereits einen wichtigen Beitrag
zur Bekämpfung des Klimawandels geleistet hat
(Deutschland: 61 Prozent). Extremwetterereignisse und der
Klimawandel werden als größtes Risiko für die
Ernährungssicherheit in der EU gesehen (EU27: 49 Prozent,
Deutschland: 54 Prozent).
Handelsabkommen
Die EU-Handelsabkommen werden von den Europäerinnen und
Europäer weithin als Erfolg bewertet: Eine große Mehrheit
ist der Ansicht, dass sie der Landwirtschaft (EU: 71
Prozent, Deutschland: 74 Prozent) und den
Verbraucherinnen und Verbrauchern in der EU (EU und
Deutschland: 66 Prozent) erhebliche Vorteile bringen.
76 Prozent EU-weit stimmen darin überein, dass diese
Abkommen die Diversifizierung der Märkte und der
Versorgung mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen in der
EU gewährleisten. Mehr als sieben von zehn Befragten sind
der Ansicht, dass diese Handelsabkommen die Ausfuhren
landwirtschaftlicher Erzeugnisse aus der EU weltweit
steigern (73 Prozent) und dass sie die Arbeits- und
Umweltstandards der EU fördern, einschließlich des
Tierschutzes für die landwirtschaftliche Produktion in
anderen Ländern (71 Prozent).
Hintergrund
Dies ist die achte Eurobarometer-Umfrage zum Thema „Die
Europäer, die Landwirtschaft und die GAP“. Sie wurde
zwischen dem 13. Juni und dem 8. Juli 2024 in allen 27
EU-Mitgliedstaaten durchgeführt. 26.349 Befragte aus
verschiedenen sozialen und demografischen Gruppen wurden
in ihrer Landessprache befragt. Die Umfrage gibt einen
umfassenden Überblick über die Einstellung der Europäer
zur Landwirtschaft und zur GAP.
Chemnitz und Nova Gorica sind Kulturhauptstädte
Europas 2025
Brüssel, 8.
Januar 2025 - Seit Beginn des Jahres 2025 tragen zwei
Städte den Titel „Kulturhauptstadt Europas“ (ECOC):
Chemnitz und Nova Gorica in Slowenien. Glenn Micallef,
EU-Kommissar für Generationengerechtigkeit, Jugend,
Kultur und Sport, gratulierte den beiden Städten: „Ich
freue mich auf ein ganzes Jahr voller Feierlichkeiten,
die die Vielfalt, die Identitäten und die Werte der
europäischen Kulturen hervorheben und gleichzeitig
deutlichen machen, was die europäischen Bürgerinnen und
Bürger zusammenbringt, um unsere Vielfalt, unsere
Identitäten und unsere Werte zu feiern. Dies ist auch
eine Gelegenheit, über die Auswirkungen dieser
prestigeträchtigen Initiative in den letzten 40 Jahren
nachzudenken.“
Offizieller Start in Chemnitz am 18. Januar, in Nova
Gorizia am 8. Februar
Die Eröffnung von Chemnitz als ECOC 2025 findet am 18.
Januar statt. Unter dem Motto „C the Unseen“ will die
Stadt die Rolle der Zivilgesellschaft durch
gemeinschaftliche Kulturprojekte stärken und ein Netz
„europäischer Erbauer der Demokratie“ aufbauen. Nova
Gorica wird seine Tätigkeit als ECOC am 8.
Februar aufnehmen und das Kulturhauptstadtjahr dafür
nutzen, sich zusammen mit der angrenzenden italienischen
Stadt Gorizia weiter zu entwickeln und so zu einer
„Kulturhauptstadt Europas ohne Grenzen“ zu werden.
Dies wird auch eine Gelegenheit sein, das Konzept der
Grenzen in vielen Dimensionen mit kulturellen und
künstlerischen Mitteln zu erkunden. Chemnitz und Nova
Gorica erhalten den Melina-Mercouri-Preis Um ausgewählt
zu werden, mussten die Städte ein Kulturprogramm mit
einer starken europäischen Dimension auflegen, dass die
aktive Beteiligung der Gemeinden in ihren Städten
förderte. Die Kommission hat den beiden
Kulturhauptstädten Europas 2025 den mit 1,5 Millionen
Euro dotierten Melina-Mercouri-Preis verliehen, der im
Rahmen des Programms „Europa“ finanziert wird.
Das ganze Jahr über werden in beiden Städten kulturelle
Veranstaltungen, Ausstellungen und Aufführungen
stattfinden, die den Reichtum unserer gemeinsamen
europäischen Kulturen veranschaulichen. In diesem Jahr
erhalten die Feierlichkeiten eine zusätzliche Dimension,
da 2025 der 40. Jahrestag der ECOC-Initiative begangen
wird. Mit dem Titel „Kulturhauptstadt Europas“ können
Städte ihre lokale und regionale Entwicklung durch Kultur
fördern. Die Initiative bringt auch langfristige
kulturelle, wirtschaftliche und soziale Vorteile - sowohl
für die Städte als auch für die umliegenden Regionen.
Neue EU-Bauprodukte-Verordnung: mehr Innovation,
Digitalisierung und Nachhaltigkeit
Brüssel, 7. Januar 2025 -
Heute tritt die neue Verordnung
über Bauprodukte in Kraft. Sie erleichtert den
Verkauf von Bauprodukten im EU-Binnenmarkt, unterstützt
innovative Bautechniken und stärkt die
Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Branche.
Insbesondere bedeuten die neuen Regeln einen wichtigen
Schritt bei der Digitalisierung des Bausektors: Digitale
Produktpässe werden alle Informationen über Bauprodukte
liefern. Sie beinhalten auch Leistungs- und
Konformitätserklärungen, Sicherheitsinformationen und
Gebrauchsanleitungen. Dadurch wird es auch möglich sein,
den CO2-Fußabdruck eines Gebäudes zuverlässig zu
berechnen. Die neue Bauprodukteverordnung hilft
Bauherren, Architekten, Ingenieuren, Verbrauchern und
Behörden dabei, auf der Grundlage der Leistung und
Nachhaltigkeit von Bauprodukten die richtigen
Entscheidungen zu treffen.
Innovation und Nachhaltigkeit Die neue Verordnung soll
die Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität des
Bausektors stärken. Sie soll innovative und nachhaltige
Techniken in der EU fördern, einschließlich
vorgefertigter oder modularer Elemente wie z. B.
Fassadensysteme. Der verstärkte Einsatz von
Off-Site-Baumethoden soll dazu beitragen, die Kosten zu
senken und die Bereitstellung dringend benötigter
Wohnungen - sowohl neu gebauter als auch renovierter – zu
beschleunigen.
Weniger Abfall und längere Lebensdauer
Diese Technologien können in der Produktions- und
Fertigungsphase zu einer Reduzierung des Bauschutts um 10
bis 15 Prozent führen. Darüber hinaus können die
vorgefertigten Einheiten am Ende ihres Lebenszyklus
demontiert und neu konfiguriert werden, was die Vorteile
der Nachhaltigkeit noch weiter verstärkt.
Frauen in Aufsichtsräten
Neue EU-Regeln für ein
ausgewogeneres Geschlechterverhältnis sind in Kraft
Brüssel, 3. Januar 2025 - Die EU-Regelung über die
ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern in
Leitungsorganen von börsennotierten Unternehmen ist Ende
2024 in allen Mitgliedstaaten in Kraft getreten. Hadja
Lahbib, EU-Kommissarin für Gleichstellung, Vorsorge und
Krisenmanagement, bezeichnete die Richtlinie als
bedeutenden Meilenstein.
„Ich werde Folgemaßnahmen ergreifen, um sicherzustellen,
dass diese wichtigen Rechtsvorschriften von den
Mitgliedstaaten ordnungsgemäß umgesetzt und sorgfältig
angewandt werden. Gemeinsam können wir die gläserne Decke
durchbrechen.“
Geschlechtergerechtigkeit bedeutet Fairness für alle In
der Richtlinie wird für große börsennotierte Unternehmen
in der EU ein Ziel von 40 Prozent des
unterrepräsentierten Geschlechts unter ihren nicht
geschäftsführenden Direktoren/Aufsichtsratsmitgliedern
und von 33 Prozent unter allen
Direktoren/Aufsichtsratsmitgliedern festgelegt.
Da Frauen im EU-Durchschnitt nur 33 Prozent der
Mitglieder in den Leitungsorganen börsennotierter
Unternehmen vertreten, wird dies in der Praxis dazu
beitragen, den Anteil von Frauen in diesen
Führungspositionen zu erhöhen. Die Frist für die
Umsetzung durch die Mitgliedstaaten endete am 28.
Dezember 2024, die Unternehmen müssen die Ziele bis
zum 30. Juni 2026 erreichen.
Mehr Chancengleichheit in allen Lebensbereichen
Bisher müssen die Mitgliedstaaten unter anderem
Vorschriften über spezifische verbindliche Maßnahmen für
das Auswahlverfahren für Verwaltungsratsmitglieder mit
transparenten und geschlechtsneutralen Kriterien und die
Offenlegung von Qualifikationskriterien auf Antrag eines
nicht erfolgreichen Bewerbers umgesetzt haben.
Im November
2012 hat die Kommission die Richtlinie über ein
ausgewogenes Geschlechterverhältnis in den
Leitungsorganen von Unternehmen vorgeschlagen. Nach
zehnjährigen Beratungen erzielten das Europäische
Parlament und der Rat im Juni
2022 eine politische Einigung. Die Kommission wird
die Mitteilungen der Mitgliedstaaten über ihre
Umsetzungsmaßnahmen prüfen und begutachten, ob diese
Maßnahmen den Bestimmungen der Richtlinie ordnungsgemäß
folgen. Die Kommission unterstützte die Mitgliedstaaten
bei der Gewährleistung der ordnungsgemäßen Umsetzung in
nationales Recht, beispielsweise durch Workshops und
bilaterale Konsultationen.