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Neue Bewerbungsrunde für
DiscoverEU: rund 6.000 Zugtickets allein für junge
Reisende aus Deutschland European Union
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Brüssel, 2. Oktober 2024 -
Ab dem nächsten Frühjahr können
wieder über 35.000 junge Menschen im Alter von 18 Jahren
Europa kostenlos mit dem Zug kennenlernen. Für Reisende
aus Deutschland stehen 6104 Traveltickets zur Verfügung.
Die Kommission hat gerade die Bewerbungen für die neue
Runde der DiscoverEU-Initiative geöffnet. Wer 18 Jahre
alt ist und sich erfolgreich beworben hat, kann ab März
2025 für 30 Tage durch Europa reisen.
Wie das abläuft, bestimmen die Jugendlichen selbst: Bis
Ende Mai 2026 können die Tickets genutzt werden. Iliana
Ivanova, Kommissarin für Innovation, Forschung, Kultur,
Bildung und Jugend ermutigte alle 18-Jährigen, diese
Aktion im Rahmen des Programms Erasmus+ zu
nutzen: „DiscoverEU ist eine unglaubliche Gelegenheit für
junge Menschen, ihren Horizont zu erweitern, die reiche
Vielfalt Europas zu erleben und Verbindungen über Grenzen
hinweg aufzubauen.
Mit diesen kostenlosen Reisepässen fördern wir ein
tieferes Verständnis der europäischen Kulturen, Werte und
Geschichte.“
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Teilnahme am Quiz gehört zur Bewerbung
Zur Verfügung stehen insgesamt 35.500 Reisepässe. Um sich
zu qualifizieren, müssen junge Menschen, die zwischen dem
1. Januar und dem 31. Dezember 2006 geboren sind,
zunächst ein Quiz beantworten, das aus fünf Fragen über
die EU besteht, sowie eine zusätzliche Frage zum Europäischen
Jugendportal. Die Kandidatinnen und Kandidaten werden
auf der Grundlage ihrer Antworten in eine Rangliste
aufgenommen, und die Reisepässe werden auf der Grundlage
dieser Rangliste verteilt.
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Die Aufforderung steht
jungen Menschen aus der Europäischen Union und den mit
dem Programm Erasmus+ assoziierten Ländern offen,
darunter Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen,
Serbien und die Türkei. Die Ausschreibung läuft bis
zum 16. Oktober um 12:00 Uhr.
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Tipps zur Routenplanung
Erfolgreiche Bewerberinnen und Bewerber können entweder
ihre eigenen Routen planen oder sich von bestehenden
Routen inspirieren lassen, wie z. B. der „Feel
Good Route“, die sich auf die körperliche und
geistige Gesundheit auf Reisen konzentriert. Die
Teilnehmer können sich auch von der DiscoverEU
Kultur Route inspirieren lassen, einer Initiative des
Europäischen Jahres der Jugend 2022, die verschiedene
Ziele mit Schwerpunkt auf Architektur, Musik, bildender
Kunst, Theater, Mode und Design miteinander verbindet.
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Eine weitere Möglichkeit ist eine Reise zu den Kulturhauptstädten
Europas, den Stätten auf der UNESCO-Liste
des Weltkulturerbes oder mit dem Europäischen
Kulturerbe-Siegel oder in Städte, die mit dem Access
City Award ausgezeichnet wurden. Gute Vorbereitung
und Vernetzung Zusätzlich zum kostenlosen Reisepass
erhalten die Teilnehmer eine Rabattkarte mit
über 40.000 Angeboten für öffentliche Verkehrsmittel,
Kultur, Unterkunft, Essen, Sport und andere
Dienstleistungen.
Darüber hinaus organisieren die nationalen
Erasmus+ Agenturen vor der Abreise
Informationstreffen und DiscoverEU
Meet-ups, Lernprogramme, die ein bis drei Tage
dauern. Das Jugendinformationsnetzwerk Eurodesk
beantwortet in Deutschland alle Fragen
zu DiscoverEU.
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Digital Services Act: EU fordert Informationen
von YouTube, Snapchat und TikTok |
Brüssel, 2.
Oktober 2024 - European Union Die EU-Kommission hat im
Rahmen des Digital
Services Act (DSA) ein Auskunftsersuchen an YouTube,
Snapchat und TikTok gerichtet und die Plattformen
aufgefordert, mehr Informationen über die Gestaltung und
Funktionsweise ihrer Empfehlungssysteme zu liefern. Gemäß
dem DSA müssen die Plattformen Risiken bewerten, die von
ihren Empfehlungssystemen ausgehen, und angemessen
abmildern. Dazu gehören auch Risiken für die psychische
Gesundheit der Nutzerinnen und Nutzer sowie die
Verbreitung schädlicher Inhalte, die sich aus dem auf
Interaktion beruhenden Aufbau dieser Algorithmen ergeben.
Die Plattformen müssen bis zum 15. November antworten.
YouTube und Snapchat YouTube und Snapchat werden
aufgefordert, detaillierte Informationen zu folgenden
Bereichen zu liefern: zu den Parametern, die ihre
Algorithmen verwenden, um Nutzern Inhalte zu empfehlen;
zu ihrer Rolle bei der Verstärkung bestimmter
systemischer Risiken, einschließlich derjenigen, die mit
dem Wahlprozess und dem zivilgesellschaftlichen Diskurs,
dem psychischen Wohlbefinden der Nutzer (z. B.
Suchtverhalten und „Kaninchenlöcher“ in den Inhalten) und
dem Schutz von Minderjährigen zusammenhängen.
Zu den Maßnahmen, um den potenziellen Einfluss ihrer
Empfehlungssysteme auf die Verbreitung illegaler Inhalte,
wie die Förderung illegaler Drogen und Hassreden,
abzuschwächen. TikTok Die Plattform TikTok wurde
aufgefordert, mehr Informationen zu liefern, wie sie die
Manipulation des Dienstes durch schädliche Akteure
verhindert; wie sie die Risiken im Zusammenhang mit
Wahlen, Medienpluralismus und zivilgesellschaftlichem
Diskurs mindert, die durch bestimmte Empfehlungssysteme
verstärkt werden können.
Weitere Schritte Auf der Grundlage der Bewertung der
Antworten wird die Kommission die nächsten Schritte
festlegen. Dies könnte die förmliche Einleitung eines
Verfahrens nach Artikel 66 DSGVO zur Folge haben. Gemäß
Artikel 74 (2) des DSA kann die Kommission Geldbußen für
unrichtige, unvollständige oder irreführende Angaben in
den Antworten auf die RFI verhängen. Bei
Nichtbeantwortung kann die Kommission eine förmliche
Aufforderung durch Entscheidung erlassen.
In diesem Fall kann die Nichteinhaltung der Antwortfrist
die Verhängung von Zwangsgeldern zur Folge haben. Die
Kommission hat sich seit Inkrafttreten des DSA auf die
Einhaltung der Bestimmungen des DSA in Bezug auf
Empfehlungssysteme konzentriert. Empfehlungssysteme sind
unter anderem ein zentraler Bestandteil der förmlichen
Vertragsverletzungsverfahren, die gegen TikTok, AliExpress, Facebook
und Instagram eingeleitet wurden.
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EU-Kommission eröffnet zwei
Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland |
Brüssel, 26.
September 2024 - 26 Mitgliedstaaten haben der
EU-Kommission nicht mitgeteilt, wie sie fünf
EU-Richtlinien in den Bereichen Justiz, Stabilität des
Finanzsystems, Energie und Umwelt in nationales Recht
umsetzen. Im Rahmen von Vertragsverletzungsverfahrens
haben sie deshalb Aufforderungsschreiben erhalten. Sie
müssen nun binnen zwei Monaten antworten und die
Umsetzung vollständig abschließen. Andernfalls kann die
Kommission die nächste Stufe des Verfahrens, eine
begründete Stellungnahme, einleiten. Deutschland ist in
zwei Bereichen betroffen.
Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland Richtlinie zur
Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD)
17 Mitgliedstaaten, auch Deutschland, haben ihre
nationalen Maßnahmen zur vollständigen Umsetzung der
Rechnungslegungsrichtlinie (Richtlinie
2013/34/EU), der Transparenzrichtlinie (Richtlinie
2004/109/EG) und der Abschlussprüfungsrichtlinie (Richtlinie
2014/56/EU) in der durch die Richtlinie über die
Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Richtlinie
(EU) 2022/2464, CRSD) geänderten Fassung noch nicht
mitgeteilt. Die Umsetzungsfrist ist am 6. Juli 2024
abgelaufen.
Die EU-Kommission hat daher Vertragsverletzungsverfahren
eingeleitet und Aufforderungsschreiben an die
betreffenden Mitgliedstaaten geschickt. Sie haben nun
zwei Monate Zeit, um zu antworten und ihre Umsetzung
abzuschließen. Erhält die Kommission keine
zufriedenstellende Antwort, kann sie beschließen, eine
begründete Stellungnahme abzugeben. Neben Deutschland
sind betroffen: Belgien, Tschechien, Estland,
Griechenland, Spanien, Zypern, Lettland, Luxemburg,
Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal,
Rumänien, Slowenien und Finnland.
Hintergrund zur CSRD
Mit der Richtlinie CRSD wurden neue Vorschriften für die
Nachhaltigkeitsberichterstattung
eingeführt: demnach müssen große Unternehmen und
börsennotierte Unternehmen (keine Kleinstunternehmen)
Informationen über die Risiken, denen sie in den
Bereichen Umwelt und Soziales ausgesetzt sind, und
Auswirkungen ihrer Tätigkeiten auf die Menschen und die
Umwelt offenlegen. So soll Anlegern und anderen
Interessenträgern geholfen werden, die
Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen zu bewerten.
Die neuen Vorschriften für die
Nachhaltigkeitsberichterstattung gelten für
Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2024
beginnen. Ohne eine vollständige Umsetzung kann die
Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU nicht
harmonisiert werden, und Anleger haben keine Möglichkeit,
die Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen bei ihren
Investitionsentscheidungen zu berücksichtigen.
2. Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich
erneuerbare Energien Die Europäische Kommission hat
beschlossen, mit der Übermittlung von
Aufforderungsschreiben ein Vertragsverletzungsverfahren
gegen 26 Mitgliedstaaten einzuleiten, weil diese die
überarbeitete Erneuerbare-Energien-Richtlinie in Bezug
auf vereinfachte und schnellere Genehmigungsverfahren
nicht vollständig in nationales Recht umgesetzt haben.
Zu diesen Staaten gehört auch Deutschland. Die
überarbeitete Erneuerbare-Energien-Richtlinie (Richtlinie
(EU) 2023/2413 zur Änderung der Richtlinie
(EU) 2018/2001) trat im November 2023 in Kraft;
einige Bestimmungen mussten bis zum 1. Juli 2024 in
nationales Recht umgesetzt werden. Dazu gehören Maßnahmen
zur Vereinfachung und Beschleunigung der
Genehmigungsverfahren sowohl für Projekte im Bereich der
erneuerbaren Energien als auch für Infrastrukturprojekte
zur Einspeisung der zusätzlichen Energie aus erneuerbaren
Quellen in das Stromnetz.
Betroffen sind außerdem die Festlegung klarer Fristen für
die Genehmigungsverfahren für bestimmte Technologien oder
bestimmte Arten von Projekten, die Stärkung der Rolle der
zentralen Anlaufstelle für Anträge und die Annahme, dass
Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien und der
damit verbundenen Netzinfrastruktur von überwiegendem
öffentlichen Interesse sind.
Bis dato hat nur Dänemark die vollständige Umsetzung
dieser Bestimmungen fristgerecht bis zum 1. Juli
2024 gemeldet. Die Kommission richtet daher
Aufforderungsschreiben an alle anderen EU-Staaten, neben
Deutschland also auch Belgien, Bulgarien, Tschechien,
Estland, Irland, Griechenland, Spanien, Frankreich,
Kroatien, Italien, Zypern, Lettland, Litauen, Luxemburg,
Ungarn, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen,
Portugal, Rumänien, Slowenien, die Slowakei, Finnland und
Schweden. Sie müssen nun innerhalb von zwei Monaten
reagieren und die Umsetzung abschließen. Andernfalls kann
die Kommission beschließen, mit Gründen versehene
Stellungnahmen zu übermitteln.
Die Vertragsverletzungsverfahren vom 26. September
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Hitze, Hagel, Dürre, Frost: EU-Kommission will
Bauern auch in Deutschland mit Millionensummen helfen
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Brüssel, 23.
September 2024 - Die Europäische Kommission hat
vorgeschlagen, 119,7 Millionen Euro aus der
Agrarreserve bereitzustellen und damit Landwirtinnen und
Landwirte in Deutschland und vier anderen EU-Staaten
(Bulgarien, Estland, Italien und Rumänien) zu
unterstützen. Sie waren im Frühjahr und Anfang des
Sommers von außergewöhnlich widrigen
Witterungsverhältnissen betroffen. Für bäuerliche
Betriebe in Deutschland sollen 46,5 Millionen
Euro bereitstehen.
Im April hatte Frost in Teilen des Landes Obstplantagen
und Reben erheblich geschädigt, nachdem sie nach milden
Temperaturen im März zu wachsen begonnen hatten.
EU-Landwirtschaftskommissar Janusz Wojciechowski sprach
von Solidarität der EU mit Bauern und Bäuerinnen, die
Schäden und Einkommensverluste erlitten haben. „Unsere
Landwirtinnen und Landwirte sind bei der Bekämpfung des
Klimawandels nicht allein – sie können auf die
Unterstützung der Europäischen Kommission zählen, um auf
Krisen zu reagieren, sich an neue Herausforderungen
anzupassen und die Zukunft ihrer landwirtschaftlichen
Betriebe und Familien zu schützen.“
Wojciechowski betonte auch, dass diese Zuweisung
durch bis zu 200 Prozent aus nationalen Mitteln ergänzt
werden kann. Betroffene in Bulgarien sollen insgesamt
10,9 Millionen Euro erhalten, in Estland 3,3 Millionen
Euro, in Italien 37,4 Millionen Euro und in Rumänien 21,6
Millionen Euro. Nächste Schritte Nach ihrer Annahme
müssen die nationalen Behörden diese Beihilfen bis zum
30. April 2025 verteilen und sicherstellen, dass die
Landwirte die Endbegünstigten sind.
Die betreffenden Mitgliedstaaten müssen der Kommission
außerdem bis zum 31. Dezember 2024 unter anderem
mitteilen, welche sie Kriterien für die Gewährung von
Einzelbeihilfen anwenden werden und wie
Wettbewerbsverzerrungen und Überkompensationen vermieden
werden sollen. Der Vorschlag der Kommission wird mit
allen Mitgliedstaaten erörtert, bevor diese auf der
Sitzung des Ausschusses
für die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte am 7.
Oktober über seine Annahme
entscheiden.
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Ursula von der Leyen stellt Kollegium der
EU-Kommission 2024-2029 vor
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Brüssel, 17.
September 2024 - Kommissionspräsidentin Ursula von der
Leyen hat dem Europäischen Parlament die geplante
Struktur und die designierten Mitglieder des neuen
Kollegiums der EU-Kommission vorgestellt. Nach ihrem
Treffen mit der Konferenz der Fraktionsvorsitzenden des
Parlaments sagte von der Leyen: die Struktur leite sich
von Kernprioritäten ab, die sich um Wohlstand, Sicherheit
und Demokratie drehen, sowie vom Thema
Wettbewerbsfähigkeit im aktuellen digitalen und
ökologischen Wandel. „Das gesamte College ist der
Wettbewerbsfähigkeit verpflichtet. Wir haben die engen
und starren Zuständigkeitskorridore abgeschafft.“
Gemeinsames Ziel: Europa stärker machen Insgesamt gibt es
26 Kommissarinnen und Kommissare, sechs von ihnen
sogenannte Exekutive Vizepräsidentinnen bzw.
-präsidenten. Von der Leyen betonte bei der
Vorstellung: „Sie haben unterschiedliche Hintergründe.
Aber alle eint das gemeinsame Ziel und das ist, Europa
stärker zu machen.“
Die sechs Exekutiv-Vizepräsidentinnen/-präsidenten
•
Teresa Ribera: zuständig für einen
sauberen, gerechten und wettbewerbsfähigen Übergang. Das
beinhaltet die Wettbewerbspolitik und die Umsetzung des
europäischen Grünen Deals. Von der Leyen: „Wir wollen
unsere Wirtschaft gleichzeitig dekarbonisieren und
industrialisieren.“
•
Henna Virkkunen: zuständig für
Sicherheit, Demokratie und Werte.
Das beinhaltet Digitales, disruptive Technologien,
Aspekte der inneren und äußeren Sicherheit und die
Grundlagen unserer Demokratie und
Rechtsstaatlichkeit. „Wir müssen sie schützen, wo immer
sie angegriffen wird.“
•
Stéphane Séjourné: zuständig für
Wohlstand und eine europäische Industriestrategie.
Das umfasst Industrie, KMUs und den Binnenmarkt. „Er wird
die Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass unsere
Unternehmen weiter Erfolg haben – von Investitionen und
Innovation, über wirtschaftliche Stabilität, bis hin zu
Handel und wirtschaftlicher Sicherheit.“
•
Kaja Kallas: Hohe Vertreterin der
EU für Außen- und Sicherheitspolitik.
Von der Leyen sieht ihre Aufgabe darin, Brücken zwischen
der europäischen Innen- und Außenpolitik zu
schlagen: „Wir befinden uns in einer Ära geostrategischer
Rivalitäten und Instabilität. Unsere Außen- und
Sicherheitspolitik muss diese Realität stets im
Hinterkopf haben. Und sie muss stärker auf unsere eigenen
europäischen Interessen ausgerichtet sein.“
•
Roxana Mînzatu: zuständig für
Fachkräfte, Kompetenzen und Vorausschau.
Dazu gehören Kompetenzen, Bildung und Kultur, hochwertige
Arbeitsplätze und soziale Rechte. „Roxana wird sich
führend um eine Europäische Union der Kompetenzen und die
europäische Säule sozialer Rechte kümmern. Diese Bereiche
sind entscheidend, um unsere Gesellschaften
zusammenzuhalten.“
•
Raffaele Fitto: zuständig für
Kohäsion und Reformen.
„Er soll zur Modernisierung Europas beitragen, und unsere
Kohäsions- und Wachstumspolitiken stärken.“ Dazu kommen:
Maroš Šefčovič: Kommissar für Handel und wirtschaftliche
Sicherheit (umfasst auch die Zollpolitik) sowie die
Zuständigkeit für interinstitutionelle Beziehungen und
Transparenz.
•
Valdis Dombrovskis: Kommissar für
Wirtschaft und Produktivität, außerdem verantwortlich für
Implementierung und Vereinfachung.
•
Dubravka
Šuica: Kommissarin für den Mittelmeerraum, zuständig auch
für die weitere südliche Nachbarschaft.
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Olivér Várhely: Kommissar für
Gesundheit und Tierschutz.
Dazu gehört der Aufbau der Europäischen Gesundheitsunion,
der Kampf gegen Krebs und Gesundheitsvorsorge.
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Wopke Hoekstra: Kommissar für
Klima, Netto-Null Emissionen und sauberes Wachstum.
Das umfasst die Implementierung der Klimaziele und
Klima-Anpassung, Klimadiplomatie und Dekarbonisierung.
Hoekstra soll auch für Steuern zuständig sein.
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Andrius Kubilius: Kommissar für
Verteidigung und Raumfahrt.
Dazu gehört die Entwicklung der Europäischen
Verteidigungsunion und mehr Investitionen und
industrielle Kapazitäten.
•
Marta Kos: Das
Nominierungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Sie soll Kommissarin für Erweiterung werden, auch
zuständig für die östliche Nachbarschaft und den
Wiederaufbau der Ukraine.
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Jozef Síkela: Kommissar für
internationale Partnerschaften.
Dazu gehört Global Gateway.
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Costas Kadis: Kommissar für
Fischerei und Ozeane.
Dieser Sektor soll resilienter, wettbewerbsfähiger und
nachhaltiger werden. Von der Leyen kündigte an: „Er wird
den ersten Europäischen Pakt für die Ozeane vorstellen.“
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Maria Luís Albuquerque:
EU-Kommissarin für Finanzdienstleistungen und die Spar-
und Investitionsunion.
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Hadja Lahbib: Kommissarin für
Vorsorge und Krisenmanagement, ein neues Portfolio, das
sich mit Resilienz, Vorsorge und Katastrophenschutz
befasst. Dazu gehört auch die Koordinierung der
humanitären Hilfe.
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Magnus Brunner: Kommissar für
Inneres und Migration.
Dazu gehört die Implementierung des Asyl- und
Migrationspakets, die Stärkung unserer Grenzen und eine
neue Strategie der inneren Sicherheit.
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Jessika Roswall: Kommissarin für
Umwelt, Wassersicherheit und eine wettbewerbsfähige
Kreislaufwirtschaft.
„Es geht um den wichtigen Schutz unserer Umwelt und ein
Bewusstsein dafür, dass es keine nachhaltig intakte
Wirtschaft ohne intakte Umwelt gibt.“
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Piotr Serafin: Kommissar für
Haushalt, Betrugsbekämpfung und öffentliche Verwaltung.
Ein Kernpunkt ist die Vorbereitung des nächsten
langfristigen Haushaltsplans.
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Dan Jørgensen: Kommissar für
Energie und Wohnungswesen.
Dazu gehören Investitionen in saubere Energie und ein
Abbau von Abhängigkeiten. Im Bereich Wohnungsbau geht es
um Aspekte von der Energieeffizienz über Investitionen
bis hin zum Bauwesen.
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Ekaterina Zaharieva: Kommissarin
für Start-Ups, Forschung und Innovation.
„Sie wird dazu beitragen, dass wir mehr investieren und
unsere Gelder stärker auf strategische Prioritäten und
bahnbrechende Innovationen konzentrieren.“
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Michael McGrath: Kommissar für
Demokratie, Justiz und Rechtsstaatlichkeit.
Dazu gehört auch der Kampf gegen Korruption sowie der
Verbraucherschutz.
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Apostolos Tzitzikostas: Kommissar
für nachhaltigen Verkehr und Tourismus, verantwortlich
für die Mobilität von Gütern und Personen.
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Christophe Hansen: Kommissar für
Landwirtschaft und Ernährung. „Auf der Grundlage des
Strategischen Dialogs wird er in den ersten 100 Tagen des
Mandats eine neue Vision für Landwirtschaft und Ernährung
in Europa entwickeln.“
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Glenn Micallef: Kommissar für
Generationengerechtigkeit, Kultur, Jugend und
Sport. „Generationengerechtigkeit ist ein
Querschnittsthema. Es betrifft uns alle und vor allem
junge Menschen. Es geht um die richtige Balance in einer
Gesellschaft.“
Sechs Kernprioritäten, die die Struktur der neuen
Kommission prägen Stärkung unserer technologischen
Souveränität, unserer Sicherheit und Demokratie.
Aufbau einer wettbewerbsfähigen, dekarbonisierten
Kreislaufwirtschaft – und einem fairen Übergang für
alle.
Entwicklung einer mutigen Industriestrategie, bei der
Innovation und Investitionen im Mittelpunkt stehen.
Stärkung des europäischen Zusammenhalts und der
Regionen.
Die Menschen in Europa bestmöglich unterstützen, ihre
Kompetenzen stärken und unser Sozialmodell zukunftsfest
machen.
Alles dafür tun, dass Europa seine Interessen durchsetzt
und in der Welt eine Führungsrolle einnehmen kann.
Vernetztere und schlankere Struktur
Bei der Strukturierung waren auch noch andere
Gesichtspunkte prägend. Ursula von der Leyen begründete
den Wegfall der Ebene
„Vizepräsidentinnen/-präsidentinnen“ so: „Wir
verschlanken die Struktur, wir wollen interaktiver und
vernetzter agieren.“
Die Kommissionspräsidentin betonte in diesem
Zusammenhang, dass alle Mitglieder des Kollegiums
gleichberechtigt sind, sich für die gemeinsamen
Prioritäten einsetzen und zusammenarbeiten müssen: „Denn
was die Sicherheit betrifft, tangiert zwangsläufig auch
die Demokratie. Was die Wirtschaft beeinflusst, wirkt
sich meist auch auf die Gesellschaft aus. Und was Klima
und Umwelt beeinflusst, trifft am Ende auch Menschen und
Unternehmen.“
Gut austarierte Balance
Zum Gesichtspunkt Balance nannte von der Leyen mehrere
Aspekte, die zu berücksichtigen sind: Geschlecht,
Themenschwerpunkte und Geografie. In dem von ihr
vorgeschlagenen Kollegium sitzen elf Frauen, das
entspricht einer Quote von 40 Prozent (und ist damit
besser als die ursprünglichen 22 Prozent, die sich aus
den ersten Nominierungen der EU-Mitgliedstaaten ergeben
hätten).
Nächste Schritte
Die designierten Kommissionsmitglieder gehen nun in ihre
Anhörungen vor dem für ihr Ressort zuständigen Ausschuss
des Europäischen Parlaments. Sobald alle 26 designierten
Kommissionsmitglieder bestätigt worden sind, müssen sie
zusammen mit der gewählten Präsidentin und der Hohen
Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik in einem
Zustimmungsvotum vom Europäischen Parlament bestätigt
werden. Der Europäische Rat ernennt alle
Kommissionsmitglieder formell mit qualifizierter
Mehrheit in ihr jeweiliges Amt.
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