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- ReArm Europe: Von der Leyen skizziert vor Europäischem Rat Plan zur  Aufrüstung Europas - Mobilisierung von fast 800 Milliarden Euro
- Strategischer Dialog zur Zukunft des Stahlsektors gestartet

Mobilisierung von fast 800 Milliarden Euro
Brüssel, 4. März 2025 - EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat den EU-Staats- und Regierungschefs vor der außerordentlichen Sitzung des Europäischen Rates am Donnerstag einen Vorschlag zur Aufrüstung Europas, den „ReArm Europe“-Plan, skizziert. „Wir leben in der bedeutsamsten und gefährlichsten Zeit. Wie ernsthaft die Bedrohungen sind, denen wir gegenüberstehen, muss ich nicht erst erörtern. Oder wie verheerend die Folgen wären, die wir ertragen müssten, wenn diese Bedrohungen Wirklichkeit würden“, erklärte sie.

„Denn es stellt sich nicht mehr die Frage, ob die Sicherheit Europas tatsächlich bedroht ist, oder ob Europa mehr Verantwortung für seine eigene Sicherheit übernehmen sollte. In Wahrheit kennen wir die Antworten auf diese Fragen schon lange. Die eigentlichen Fragen, die wir uns stellen müssen, sind, ob Europa bereit ist, so entschlossen zu handeln, wie es die Situation erfordert, und ob Europa bereit und in der Lage ist, so rasch und so ambitioniert zu handeln, wie erforderlich ist.“

Sie sagte weiter: „Bei verschiedenen Treffen in den letzten Wochen – zuletzt vor zwei Tagen in London – war die Antwort der europäischen Hauptstädte so unüberhörbar wie eindeutig. Wir befinden uns in einer Ära der Aufrüstung. Europa ist bereit, seine Verteidigungsausgaben massiv zu erhöhen. Sowohl um auf die kurzfristige Dringlichkeit zu handeln zu reagieren und die Ukraine zu unterstützen, als auch um der langfristigen Notwendigkeit gerecht zu werden, viel mehr Verantwortung für unsere eigene europäische Sicherheit zu übernehmen.“


Schreiben an die Staats- und Regierungschefs
„Aus diesem Grund habe ich mich heute im Vorfeld der Tagung des Europäischen Rates am Donnerstag schriftlich an die Staats- und Regierungschefs gewandt“, erklärte die Präsidentin. „Deswegen sind wir heute hier. In diesem Schreiben an die Staats- und Regierungschefs habe ich den „ReArm Europe“-Plan skizziert.
Die Vorschläge konzentrieren sich darauf, wie alle uns zur Verfügung stehenden finanziellen Möglichkeiten genutzt werden können, um die Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, die Ausgaben für Verteidigungsfähigkeiten schnell und beträchtlich zu erhöhen. – Jetzt, aber auch über einen längeren Zeitraum in diesem Jahrzehnt. Dieser Plan umfasst fünf Teile.“


„ReArm Europe“-Plan: Fünf Teile
Präsidentin von der Leyen führte aus: „Der erste Teil des „ReArm Europe“-Plans besteht darin, öffentliche Mittel für die Verteidigung auf nationaler Ebene zu verwenden. Die Mitgliedstaaten sind bereit, mehr in ihre eigene Sicherheit zu investieren, wenn sie über den haushaltspolitischen Spielraum verfügen. Wir müssen ihnen diese Möglichkeit einräumen. Deshalb werden wir in Kürze vorschlagen, die nationale Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakts zu aktivieren.

Dadurch können die Mitgliedstaaten ihre Verteidigungsausgaben erheblich erhöhen, ohne dabei das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit einzuleiten. Zum Beispiel: Würden die Mitgliedstaaten ihre Verteidigungsausgaben im Durchschnitt um 1,5 Prozent des BIP erhöhen, könnte dies über einen Zeitraum von vier Jahren einen haushaltspolitischen Spielraum von knapp 650 Milliarden Euro schaffen.


Der zweite Teil besteht aus einem neuen Instrument, mit dem den Mitgliedstaaten Darlehen in Höhe von 150 Milliarden Euro für Investitionen im Verteidigungsbereich bereitgestellt werden sollen. Es geht im Grunde darum, besser zu investieren – und vor allem gemeinsam zu investieren. Wir sprechen hier von europaweiten Kompetenzbereichen. Beispielsweise Luft- und Raketenabwehr, Artilleriesysteme, Flugkörper und Munitionsdrohnen sowie Drohnenabwehrsysteme, aber auch Cyberabwehr und militärische Mobilität.

Dieses Instrument wird den Mitgliedstaaten dabei helfen, die Nachfrage zu bündeln und gemeinsam Käufe zu tätigen. Natürlich können die Mitgliedstaaten mit dieser Ausrüstung ihre Unterstützung für die Ukraine massiv verstärken, was hieße, dass der Ukraine umgehend militärische Ausrüstung bereitgestellt werden könnte. Dieser Ansatz der gemeinsamen Beschaffung wird auch die Kosten senken, die Fragmentierung verringern, die Interoperabilität erhöhen und unsere industrielle Basis im Verteidigungsbereich stärken. Und, wie ich vorhin bereits erwähnt hatte, kann die Ukraine davon profitieren. Die Zeit für Europa ist gekommen, wir müssen Worten Taten folgen lassen.


Der dritte Teil betrifft die Nutzung der Stärke des EU-Haushalts. Diesbezüglich können wir kurzfristig viel tun, um mehr Mittel für Investitionen im Verteidigungsbereich bereitzustellen. An dieser Stelle möchte ich verkünden, dass wir den Mitgliedstaaten zusätzliche Möglichkeiten und Anreize vorschlagen werden, damit sie entscheiden können, ob sie die kohäsionspolitischen Programme nutzen wollen, um die Verteidigungsausgaben zu erhöhen.

Die letzten beiden Aktionsbereiche des Plans zielen darauf ab, durch das Vorantreiben der Spar- und Investitionsunion und mithilfe der Europäischen Investitionsbank privates Kapital zu mobilisieren.“

Mobilisierung von fast 800 Milliarden Euro
Die Kommissionspräsidentin sagte: „Abschließend möchte ich nochmals betonen, dass Europa bereit ist, Verantwortung wahrzunehmen. Mit „ReArm Europe“ könnten fast 800 Milliarden Euro für ein sicheres und resilientes Europa mobilisiert werden. Wir werden weiterhin eng mit unseren Partnern in der NATO zusammenarbeiten. Die Zeit für Europa ist gekommen. Wir sind bereit, unsere Anstrengungen zu verstärken.“


Strategischer Dialog zur Zukunft des Stahlsektors gestartet
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat beim ersten Treffen im Rahmen des strategischen Dialogs über die Zukunft des europäischen Stahlsektors Vertreterinnen und Vertreter der Branche, der Sozialpartner und andere Interessensvertreter getroffen.


Der Dialog stellt die kritischen Herausforderungen, mit denen der Sektor konfrontiert ist, und seine Rolle als wichtiger Motor der europäischen Wirtschaft in den Mittelpunkt.  Präsidentin von der Leyen erklärte: „Unsere Europäische Union wurde auf einer Gemeinschaft aus Kohle und Stahl aufgebaut. Stahl ist überall, von der Windkraft bis zur Verteidigung. Aber die europäischen Stahlhersteller stehen an einem Scheideweg und sind mit den Herausforderungen der notwendigen Dekarbonisierung und des teilweise unlauteren globalen Wettbewerbs konfrontiert.

Der heutige Dialog soll zu einem maßgeschneiderten Plan führen, um diesem Sektor zu helfen, zu dekarbonisieren und weltweit erfolgreich zu sein. Wir bündeln unsere Kräfte, um einen starken Business Case für Stahl made in Europe zu schaffen.“


Stahlwerke sind das Herz vieler regionaler Volkswirtschaften. Sie unterstützen mehr als 2,5 Millionen Arbeitsplätze in der EU. Die Stahlindustrie steht jedoch unter großem Druck. Die Produktionskosten sind aufgrund hoher Energiepreise gestiegen, während die Produktpreise aufgrund zunehmender globaler Überkapazitäten und sinkender Nachfrage gesunken sind. Folglich konnte der Sektor nicht in sauberen Stahl investieren, der für die Dekarbonisierung dieser Industrie benötigt wird. 

Aktionsplan am 19. März
Präsidentin von der Leyen hat Exekutiv-Vizepräsidentin Séjourné beauftragt, im Nachgang zum strategischen Dialog am 19. März einen Aktionsplan vorzulegen. Dieser soll sektorspezifische Maßnahmen sowie langfristige Schritte umfassen, die die im Juni 2026 auslaufenden handelspolitischen Schutzmaßnahmen ersetzen sollen. 


Ukraine soll stählernes "Stachelschwein" werden

Präsidentin von der Leyen bekräftigt in London Unterstützung für die Ukraine und kündigt Plan zur Aufrüstung Europas an 
London/Brüssel, 3. März 2025 - Nach dem Treffen der Staats- und Regierungschefs zur Ukraine in London hat EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen die umfassende europäische Unterstützung für die Ukraine bekräftigt. Sie kündigte für die außerordentliche Sitzung des Europäischen Rates am Donnerstag dieser Woche zudem einen umfassenden Plan zur Aufrüstung Europas an.


Präsidentin von der Leyen erklärte nach dem Treffen: „Wir haben alles rund um das Thema ‚Frieden durch Stärke‘ erörtert. Und natürlich sind Sicherheitsgarantien für die Ukraine von größter Wichtigkeit. Und wir brauchen umfassende Sicherheitsgarantien. Dazu gehört, dass wir die Ukraine in eine Position der Stärke versetzen müssen, dass sie die Mittel hat, standzuhalten und sich zu schützen – vom wirtschaftlichen Überleben bis hin zur militärischen Resilienz.

Im Grunde geht es darum, die Ukraine in ein stählernes Stachelschwein zu verwandeln und damit für potenzielle Eindringlinge unverdaulich zu machen. Daher liegt der Fokus nicht nur auf der militärischen Unterstützung, sondern beispielsweise auch auf der Sicherung des Energiesystems und darauf, dafür zu sorgen, dass es nach und nach ein starkes und resilientes Land wird.

Das zweite Element, das ich vorgebracht gebracht habe, ist, dass wir Europa dringend aufrüsten müssen. Und daher werde ich den Staats- und Regierungschefs am 6. März auf unserem Europäischen Rat einen umfassenden Plan zur Aufrüstung Europas vorlegen.“


Weniger Verwaltungsaufwand: Kommission will Regeln für Nachhaltigkeit und EU-Investitionen vereinfachen

Brüssel, 27. Februar 2025 - Die EU-Kommission hat ein Paket zur Vereinfachung von EU-Vorschriften und einem besseren Zugang zu Finanzinstrumenten vorgelegt. Nach Schätzungen der Kommission lassen sich damit jährliche Verwaltungskosten in Höhe von rund 6,3 Milliarden Euro einsparen und zusätzliche öffentliche und private Investitionskapazitäten in Höhe von 50 Milliarden Euro mobilisieren.

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sagte: „Vereinfachung versprochen, Vereinfachung geliefert! Wir legen unseren ersten Vorschlag für eine weitreichende Vereinfachung vor. Die EU-Unternehmen werden von gestrafften Regeln für die Berichterstattung über ein nachhaltiges Finanzwesen, die Sorgfaltspflicht im Bereich der Nachhaltigkeit und die Taxonomie profitieren. Dies wird unseren Unternehmen das Leben erleichtern und gleichzeitig sicherstellen, dass wir auf dem Weg zu unseren Dekarbonisierungszielen bleiben. Weitere Vereinfachungen sind auf dem Weg.“

Die EU-Kommission hat sich das klare Ziel gesetzt, den Verwaltungsaufwand bis zum Ende dieser Amtszeit um mindestens 25 Prozent und für KMU um mindestens 35 Prozent zu verringern.

Die heutigen Vorschläge werden die Komplexität der EU-Anforderungen für alle Unternehmen, insbesondere für KMU und kleine Unternehmen mit mittlerer Kapitalisierung, verringern. Der EU-Rechtsrahmen soll sich auf die größten Unternehmen konzentrieren, die wahrscheinlich größere Auswirkungen auf das Klima und die Umwelt haben werden, und gleichzeitig den Unternehmen den Zugang zu nachhaltigen Finanzmitteln für ihren sauberen Übergang ermöglichen.


Nachhaltigkeitsberichterstattung zugänglicher und effizienter machen
Die wichtigsten Änderungen im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung (Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen – CSRD und EU-Taxonomie) werden u.a. Folgendes bewirken:

rund 80 Prozent der Unternehmen werden aus dem Anwendungsbereich der CSRD herausgenommen, so dass sich die Nachhaltigkeitsberichterstattungspflichten auf die größten Unternehmen konzentrieren, die mit großer Wahrscheinlichkeit die größten Auswirkungen auf Mensch und Umwelt haben;
sicherstellen, dass die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung für große Unternehmen kleinere Unternehmen in ihren Wertschöpfungsketten nicht belasten;
Verschiebung der Berichtspflichten für Unternehmen, die derzeit in den Anwendungsbereich der CSRD fallen und ab 2026 oder 2027 meldepflichtig sind, um zwei Jahre (bis 2028).


Verringerung des Aufwands für die Berichterstattungspflichten im Rahmen der EU-Taxonomie und Beschränkung auf die größten Unternehmen (entsprechend dem Anwendungsbereich der CSDDD) bei gleichzeitiger Beibehaltung der Möglichkeit, freiwillig für die anderen großen Unternehmen im künftigen Anwendungsbereich der CSRD Bericht zu erstatten. Dies dürfte zu erheblichen Kosteneinsparungen für kleinere Unternehmen führen und es Unternehmen, die Zugang zu nachhaltigen Finanzierungen wünschen, ermöglichen, diese Berichterstattung fortzusetzen.


Einführung der Möglichkeit der Berichterstattung über Tätigkeiten, die teilweise mit der EU-Taxonomie in Einklang stehen, um einen schrittweisen ökologischen Wandel der Tätigkeiten im Laufe der Zeit zu fördern, im Einklang mit dem Ziel, die Finanzierung des Übergangs auszuweiten, um Unternehmen auf ihrem Weg zur Nachhaltigkeit zu unterstützen.

Einführung einer finanziellen Wesentlichkeitsschwelle für die Taxonomie-Berichterstattung und Verringerung der Berichtsvorlagen um rund 70 Prozent.
Vereinfachung der Sorgfaltspflicht zur Unterstützung verantwortungsvoller Geschäftspraktiken

Die wichtigsten Änderungen im Bereich der Sorgfaltspflicht im Bereich der Nachhaltigkeit (Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen – CSDDD) im Hinblick auf Nachhaltigkeit werden sein:

Vereinfachung der Anforderungen an die Sorgfaltspflicht im Bereich der Nachhaltigkeit, damit Unternehmen, die in den Anwendungsbereich fallen, unnötige Komplexität und Kosten vermeiden, z. B. durch die Konzentration systematischer Sorgfaltspflichten auf direkte Geschäftspartner und durch die Verringerung der Häufigkeit regelmäßiger Bewertungen und der Überwachung ihrer Partner von jährlich auf fünf Jahre, erforderlichenfalls mit Ad-hoc-Bewertungen.


Verringerung von Belastungen für KMU und kleine Unternehmen mit mittlerer Kapitalisierung durch Begrenzung der Menge an Informationen, die von großen Unternehmen im Rahmen der Abbildung der Wertschöpfungskette angefordert werden können;
weitere Harmonisierung der Sorgfaltspflichten, um EU-weit gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten;
Abschaffung der zivilrechtlichen Haftungsbedingungen der EU unter Wahrung des Rechts der Opfer auf vollständige Entschädigung für Schäden, die durch Nichteinhaltung verursacht wurden, und Schutz der Unternehmen vor Überkompensation im Rahmen der zivilrechtlichen Haftungsregelungen der Mitgliedstaaten; und
mehr Zeit für die Unternehmen, um sich auf die Einhaltung der neuen Anforderungen vorzubereiten, indem die Anwendung der Sorgfaltspflichten im Bereich der Nachhaltigkeit für die größten Unternehmen um ein Jahr (auf den 26. Juli 2028) verschoben wird und gleichzeitig die Annahme der Leitlinien um ein Jahr (auf den Juli 2026) vorgezogen wird.


Vereinfachung des CO2-Grenzausgleichssystem (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) für einen faireren Handel
Die wichtigsten Änderungen am CBAM sind:
Kleine Importeure, vor allem KMU und Privatpersonen, werden von den CBAM-Verpflichtungen ausgenommen.
Vereinfachung der Vorschriften für Unternehmen, die weiterhin in den Anwendungsbereich von CBAM fallen
Langfristig soll CBAM durch eine Stärkung der Vorschriften zur Vermeidung von Umgehung und Missbrauch wirksamer werden.
Diese Vereinfachung geht einer künftigen Ausweitung von CBAM auf andere EHS-Sektoren und nachgelagerte Güter voraus, gefolgt von einem neuen Legislativvorschlag zur Ausweitung des Anwendungsbereichs von CBAM Anfang 2026.
Erschließung von Investitionsmöglichkeiten

Die Kommission schlägt außerdem eine Reihe von Änderungen vor, um die Nutzung verschiedener Investitionsprogramme zu vereinfachen und zu optimieren, darunter InvescstEU, EFSI und ältere Finanzinstrumente.

Nächste Schritte
Die Legislativvorschläge werden nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Prüfung und Annahme vorgelegt. Die Änderungen an der CSRD, CSDDD und CBAM werden in Kraft treten, sobald die Mitgesetzgeber eine Einigung über die Vorschläge erzielt haben und nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU.

Im Einklang mit der am 11. Januar 2024 veröffentlichten Mitteilung über die Vereinfachung und Umsetzung fordert die Kommission die Mitgesetzgeber auf, dieses Gesamtpaket vorrangig zu behandeln, insbesondere den Vorschlag zur Verschiebung bestimmter Offenlegungspflichten im Rahmen der CSRD und die Umsetzungsfrist im Rahmen der CSDDD, da sie darauf abzielen, die von den Interessengruppen genannten Hauptanliegen zu berücksichtigen.

Der Entwurf eines delegierten Rechtsakts zur Änderung der derzeitigen delegierten Rechtsakte im Rahmen der Taxonomieverordnung wird nach Rückmeldungen der Öffentlichkeit angenommen und am Ende des Prüfungszeitraums durch das Europäische Parlament und den Rat in Kraft treten.


Aktionsplan für erschwingliche Energie: Kommission will Verbraucher und Unternehmen bis 2040 um jährlich 260 Milliarden Euro entlasten
Als Schlüsselkomponente des Deals für eine saubere Industrie (Clean Industrial Deal) hat die Europäische Kommission heute auch einen Aktionsplan für erschwingliche Energie vorgelegt, um strukturell hohe Energiekosten zu senken. Mit den darin aufgeführten Maßnahmen will sie nicht nur Haushalte mit hohen Energiekosten entlasten, sondern auch die Industrie, die mit hohen Produktionskosten zu kämpfen hat. Die geschätzten Gesamteinsparungen belaufen sich auf 45 Milliarden Euro im Jahr 2025, die bis 2030 schrittweise auf 130 Milliarden Euro und bis 2040 auf 260 Milliarden Euro pro Jahr steigen werden.

Der Aktionsplan soll sowohl die Verbraucherinnen und Verbraucher kurzfristig entlasten und den Weg für die Vollendung der Energieunion ebnen. Im Mittelpunkt stehen mehr erneuerbare Energie, Energieeinsparungen, eine tiefere Marktintegration und besseren Verbindungsleitungen. Er umfasst Maßnahmen, um die strukturellen Herausforderungen anzugehen, die die Energiekosten in der EU in die Höhe treiben, insbesondere die Abhängigkeit Europas von importierten fossilen Brennstoffen und die fehlende vollständige Integration des Stromsystems.

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sagte: „Wir treiben die Energiepreise nach unten und die Wettbewerbsfähigkeit nach oben. Wir haben die Energiepreise in Europa bereits deutlich gesenkt, indem wir die erneuerbaren Energien verdoppelt haben. Jetzt gehen wir mit dem Aktionsplan für erschwingliche Energie als Teil unseres Clean Industrial Deals einen Schritt weiter. Damit werden wir berechenbarere Preise, stärkere Verbindungen in ganz Europa und eine höhere Energieaufnahme erreichen. Wir werden die verbleibenden Hindernisse systematisch beseitigen, damit wir eine echte Energieunion aufbauen können.“

Der für Energie und Wohnungswesen zuständige EU-Kommissar Dan Jørgensen erklärte: „Die heutigen Herausforderungen erfordern mutige und ehrgeizige Maßnahmen, um sowohl die Energiepreise zu senken als auch unsere Sicherheit zu gewährleisten. Die Antwort auf diese Herausforderungen liegt in einer saubereren, billigeren, effizienteren und vernetzten Energieunion. Deshalb werden wir beim ökologischen Wandel nicht zurücktreten. Wir werden mit Entschlossenheit und Dringlichkeit voranschreiten.“

Der Plan baut auf der jüngsten Reform der Gestaltung des Strommarkts, dem REPowerEU-Plan, sektorspezifischen Blaupausen für Wind-, Solar- und Netze sowie überarbeiteten Energie- und Klimavorschriften im Rahmen des Pakets „Fit für 55“ auf.

Mehr Investitionen, kürzere Genehmigungsfristen
Durch die Beschleunigung von Investitionen in saubere Energie und Infrastruktur und die Schaffung von Transparenz und Fairness auf den Gasmärkten kann Energie erschwinglicher gemacht werden. Eine weitere Verkürzung der Genehmigungszeiten für erneuerbare Energien und die Energieinfrastruktur wird auch dazu beitragen, die Stromgestehungskosten zu senken. Dank des Energiebinnenmarkts der EU profitieren die Verbraucher bereits von rund 34 Milliarden Euro pro Jahr. Eine weitere Integration könnte diese Vorteile bereits bis 2030 auf 40-43 Milliarden Euro jährlich erhöhen.

Senkung der Energiekosten zur sofortigen Entlastung der Verbraucher
Um Strom erschwinglicher zu machen, wird die Kommission alle drei Komponenten der Energierechnungen angehen, nämlich Netz- und Systemkosten, Steuern und Abgaben sowie Versorgungskosten. Die Kommission wird den Mitgliedstaaten empfehlen, die nationalen Stromsteuern zu senken und es den Verbrauchern zu ermöglichen, unter anderem leichter zu günstigeren Energieangeboten zu wechseln.

Aufbauend auf den bestehenden EU-Stromvorschriften wird die Kommission auch die Einführung langfristiger Lieferverträge weiter unterstützen, die letztlich dazu beitragen, die Verbindung zwischen Stromrechnungen für Endkunden und hohen und volatilen Gaspreisen zu durchbrechen. Um die Netzentgelte als Teil der Energierechnung zu senken, wird sie eine Methode vorschlagen, mit der sichergestellt wird, dass die Netzentgelte die Kosten des Energiesystems widerspiegeln, wodurch Anreize für die effizienteste Nutzung des Netzes geschaffen werden.

Zudem will die Kommission mehr Anreize für Energieeinsparungen setzen, und zwar durch Ausweitung des Angebots an Finanzierungslösungen für energieeffiziente Produkte und Zugang zu effizienteren Geräten mit längerer Lebensdauer. Bis 2030 könnten die europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher bis zu 162 Milliarden Euro pro Jahr sparen.

Mehr Kontrolle der Gasmärkte
Die Gaspreise in der EU sind zu hoch und beeinträchtigen die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie. Um einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten, wird die Kommission ihre Kontrolle der EU-Gasmärkte mit Hilfe der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER), der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) und der nationalen Regulierungsbehörden verstärken.

Wir werden auch mit zuverlässigen LNG-Lieferanten zusammenarbeiten, um zusätzliche kostenwettbewerbsfähige Einfuhren zu ermitteln und die Kaufkraft der Union zu nutzen, indem wir die Nachfrage von EU-Unternehmen aggregieren.

Letztlich sind tiefer integrierte, gut funktionierende und dekarbonisierte Energiemärkte der beste Schutz gegen Preisschwankungen. Aus diesem Grund wird sich die Kommission um die Vollendung der Energieunion mit mehr Verbindungsleitungen, einem stärkeren Netz und einem stärkeren grenzüberschreitenden Handel bemühen und eine Reihe von Initiativen ergreifen, um unter anderem die Elektrifizierung und die Dekarbonisierung des Wärme- und Kältesektors zu fördern, privates Kapital zu mobilisieren und das Energiesystem weiter zu digitalisieren.


Zukunft der europäischen Stahlindustrie: EU-Kommission startet strategischen Dialog

Brüssel, 25. Februar 2025 - Die Europäische Kommission richtet einen strategischen Dialog über die Zukunft der europäischen Stahlindustrie ein. Stéphane Séjourné, Exekutiv-Vizepräsident für Wohlstand und Industriestrategie, wird einen Aktionsplan für die Stahl- und Metallindustrie ausarbeiten, der im Frühjahr dieses Jahres vorgelegt werden soll.


Ein hochrangiges Treffen der Vertreter der gesamten Stahlwertschöpfungskette findet am 4. März unter der Leitung der EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen statt. Eingeladen wurden Stahlhersteller, Rohstofflieferanten, Abnehmer sowie Vertreter der Sozialpartner und der Zivilgesellschaft.


Stahlindustrie: ein Schlüsselsektor des europäischen Binnenmarktes Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sagte: „Die Stahlindustrie ist ein Schlüsselsektor unseres europäischen Binnenmarktes. Gleichzeitig ist diese Industrie von größter Bedeutung für unseren Kampf gegen den Klimawandel. Der Strategische Dialog wird dazu beitragen, einen konkreten Aktionsplan zu entwickeln, um die einzigartigen Herausforderungen dieses Sektors im Rahmen des sauberen industriellen Wandels zu bewältigen. Wir wollen sicherstellen, dass die europäische Stahlindustrie sowohl wettbewerbsfähig als auch langfristig nachhaltig ist“.


Der Dialog wird auf dem kürzlich veröffentlichten 
EU-Kompass für Wettbewerbsfähigkeit und dem  bevorstehenden EU-Deal für eine saubere Industrie aufbauen.  Leitfaden und Diskussionspunkte  Zu den Diskussionspunkten gehören die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und der Kreislaufwirtschaft, die Förderung des sauberen Übergangs, der Dekarbonisierung und der Elektrifizierung sowie die Gewährleistung fairer Handelsbeziehungen und internationaler Wettbewerbsgleichheit. 


Die 
Concept Note dient als Leitfaden für die Diskussionen im Rahmen des Strategischen Dialogs.  Einbindung der Institutionen und der Branche  Die Kommission wird den Rat und das Europäische Parlament während des gesamten Dialogs informieren und konsultieren. Darüber hinaus werden breitere Konsultationen mit anderen Interessengruppen der Branche durchgeführt.


Hintergrund
Die europäische Stahlindustrie ist ein entscheidender Bestandteil der EU-Wirtschaft und ein Schlüsselfaktor für die strategische Autonomie der EU. Mit rund 500 Produktionsstätten in 22 Mitgliedstaaten trägt die europäische Stahlindustrie etwa 80 Milliarden Euro zum BIP der EU bei und sichert über 2,5 Millionen Arbeitsplätze.

Sie liefert wichtige Inputs für kritische Sektoren wie die Automobilindustrie, das Baugewerbe, die Verteidigungsindustrie, Netto-Null-Technologien, Elektrofahrzeuge und kritische
Infrastrukturen und bildet die Grundlage für ganze industrielle Wertschöpfungsketten.


- Dritter Jahrestag der russischen Invasion: Europäische Kommission in Kyjiw
- EU verabschiedet 16. Sanktionspaket gegen Russland

Dritter Jahrestag der russischen Invasion: Europäische Kommission in Kyjiw
Kiew/Brüssel, 24. Februar 2025 - Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und das Kollegium der Kommissarinnen und Kommissare sind am frühen Morgen in der ukrainischen Hauptstadt Kyjiw angekommen. Drei Jahre nach dem Einmarsch Russlands in die Ukraine bekunden sie die uneingeschränkte Unterstützung Europas für den Überlebenskampf der Ukraine. Von der Leyen betonte: „Der 24. Februar 2022 wird für immer ein Tag der Schande sein. Heute gedenken wir der gefallenen Helden der Ukraine und sind in Gedanken bei den Menschen, die derzeit an vorderster Front kämpfen.“

In einem gemeinsamen Statement mit Ratspräsident António Costa und Europaparlamentspräsidentin Roberta Metsola schreibt Ursula von der Leyen: „Russland und seine Führung tragen die alleinige Verantwortung für diesen Krieg und die an der ukrainischen Bevölkerung begangenen Gräueltaten. Wir fordern weiterhin die Rechenschaftspflicht für alle begangenen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.“

Ukraine helfen und künftige Kriege verhindern
Ursula von der Leyen erinnerte bei ihrem Besuch in Kyjiw daran, dass eine friedliche Nation grundlos bzw. nur aus der imperialen Obsession des russischen Präsidenten Wladimir Putin heraus überfallen wurde. Europa stehe an der Seite der Ukraine auf ihrem Weg in die EU. „Eine freie und souveräne Ukraine liegt nicht nur im europäischen Interesse, sondern auch im Interesse der ganzen Welt.


Autokraten auf der ganzen Welt beobachten sehr genau, ob es etwa nicht geahndet wird, wenn man in Nachbarländer einmarschiert und internationale Grenzen missachtet. Oder ob eine Gegenwehr eintritt. Das ist nicht nur für Europa entscheidend. Es ist auch für Asien, Afrika und die Länder beiderseits des Atlantiks wichtig. Eine Investition in die Souveränität der Ukraine ist eine Investition in die Verhinderung künftiger Kriege.“

Team Europa hat bisher 134 Milliarden Euro gegeben
Bisher haben die EU und ihre Mitgliedstaaten die Ukraine mit 134 Milliarden Euro unterstützt. Das ist mehr als jeder andere Geber geleistet hat. Die Haushaltslücke der Ukraine für das laufende Jahr wurden dank der Ukraine-Fazilität und des G7-Darlehens geschlossen. Im März erfolgt die nächste Zahlung in Höhe von 3,5 Milliarden Euro. Von der Leyen betonte: „Gleichzeitig müssen wir die rasche Lieferung von Waffen und Munition beschleunigen. Dies wird in den kommenden Wochen im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen.“

Sondertagung des Europäischen Rates
Ratspräsident António Costa hat für den 6. März eine Sondertagung des Europäischen Rates angesetzt. In den Sozialen Medien schrieb er zu seinen Konsultationen mit den europäischen Staats- und Regierungschefs, er habe ein gemeinsames Engagement für die Bewältigung der Herausforderungen auf EU-Ebene vernommen: die europäische Verteidigung stärken und entscheidend zum Frieden in Europa und der langfristigen Sicherheit der Ukraine beitragen.

Die Kommissionspräsidentin sagte mit Blick auf das Gipfeltreffen Anfang März: „Ich werde einen umfassenden Plan vorlegen, wie die europäische Rüstungsproduktion und unsere Verteidigungsmöglichkeiten ausgebaut werden können. Und auch die Ukraine wird davon profitieren.“

Unterstützungspaket Energie
Die Europäische Kommission hat zudem ein Paket zur Energieversorgungs-Sicherheit der Ukraine ausgearbeitet. Es soll das Energiesystem des Landes sichern und die vollständige Integration in den europäischen Energiemarkt ermöglichen. Von der Leyen sagte: „Drei Jahre lang hat Russland versucht, die Ukraine in die Dunkelheit zu stürzen, indem es die Energieinfrastruktur unerbittlich ins Visier nahm. Damit muss nun endgültig Schluss sein. Mit dem Paket, das wir heute anbieten, wird Europa dafür sorgen, dass die Ukraine über ein widerstandsfähiges, sicheres und wettbewerbsfähiges Energiesystem verfügt.“

Das Paket wird die Integration des ukrainischen Strommarktes in die EU bis zum Frühjahr 2027 zusammen mit der Republik Moldau sowie die weitere Integration in den Gassektor der EU erleichtern, sofern die Ukraine die notwendigen Marktreformen deutlich beschleunigt.

Energieunabhängigkeit – wichtiges strategisches Ziel
Erweiterungskommissarin Marta Kos sagte zu dem Energie-Unterstützungspaket: „In unsicheren Zeiten sind zuverlässige Freunde umso wichtiger.“ Es gehe um die Sicherheit des europäischen Kontinents und darum, dass die Ukraine nie wieder mit Energie erpresst wird.

Energiekommissar Dan Jørgensen sprach von Energieunabhängigkeit als wichtigem strategischen Ziel: „Unsere Energiesicherheit, von der unsere Wettbewerbsfähigkeit und unser Wohlstand abhängen, darf von niemandem als Geisel genommen werden. Mehr einheimische erneuerbare Energien und bessere Verbindungen zwischen uns sind die beste Garantie für eine bessere und sicherere gemeinsame Zukunft.“


Briten sanktionieren - EU verabschiedet 16. Sanktionspaket gegen Russland
Die EU-Kommission hat das vom Rat verabschiedete 16. Sanktionspaket gegen Russland begrüßt. Kaja Kallas, die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, sagte: „Seit drei Jahren bombardiert Russland unermüdlich die Ukraine und versucht, Land zu stehlen, das ihm nicht gehört.


Diese neue Sanktionsrunde richtet sich nicht nur gegen die russische Schattenflotte, sondern auch gegen diejenigen, die den Betrieb unsicherer Öltanker unterstützen, gegen Videospiel-Controller, die zum Steuern von Drohnen eingesetzt werden, gegen Banken, die zur Umgehung unserer Sanktionen genutzt werden, und gegen Propagandakanäle, die Lügen verbreiten.“


Kaja Kallas betonte weiter: „Es besteht kein Zweifel daran, wer der Aggressor ist, wer für diesen Krieg bezahlen und zur Rechenschaft gezogen werden sollte. Jedes Sanktionspaket entzieht dem Kreml Mittel für die Kriegsführung. Da Gespräche zur Beendigung der Aggression Russlands geführt werden, müssen wir die Ukraine in die bestmögliche Ausgangsposition bringen. Sanktionen sind ein Druckmittel.“


Das Paket ist Teil des unerschütterlichen Engagements der EU für einen gerechten und dauerhaften Frieden für die Ukraine. Es soll den Druck auf den Aggressor noch weiter erhöhen. Maßnahmen in den Bereichen Energie, Handel, Verkehr, Infrastruktur und Finanzdienstleistungen sowie gegen Sanktionsumgehung und Erweiterung der Sanktionsliste Das Sanktionspaket ist systematisch auf wichtige Sektoren der russischen Wirtschaft ausgerichtet, etwa auf die Bereiche Energie, Handel, Verkehr, Infrastruktur und Finanzdienstleistungen.


Außerdem werden weitere Maßnahmen hinzugefügt, um gegen die Umgehung von Sanktionen vorzugehen. Um die Gefahr zu verringern, dass unsere Sanktionen umgangen werden, wurden bestimmte Bestimmungen des 16. Sanktionspakets nun auch in die Sanktionsregelung gegen Belarus übernommen. Darüber hinaus hat die EU ihre Sanktionsregelungen gegen die Krim und Sewastopol sowie die nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der Regionen Cherson, Donezk, Luhansk und Saporischschja aktualisiert und verschärft.


- Vorgaben zum Schiffsrecycling: Kommission und Evaluierungs-Ergebnisse
- Weniger Lebensmittelverschwendung und Textilabfälle

Parlament und EU-Staaten einigen sich auf gezielte Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie
Brüssel, 19. Februar 2025 - Das Europäische Parlament und der Rat der EU-Staaten haben eine vorläufige Einigung darüber erzielt, die EU-Abfallrahmenrichtlinie gezielt zu überarbeiten. Der entsprechende Kommissionsvorschlag stammt aus dem Sommer 2023. Ziel ist es, die Lebensmittelverschwendung zu bekämpfen und Textilabfälle zu reduzieren.

Jessika Roswall, EU-Kommissarin für Umwelt, resiliente Wasserversorgung und wettbewerbsfähige Kreislaufwirtschaft, begrüßte die Einigung: „Textilien und Lebensmittel sind zwei Bereiche, in denen viele wertvolle Ressourcen verschwendet werden. Daher freue ich mich, dass wir uns gemeinsam mit den Gesetzgebern auf einen Weg geeinigt haben, dies zu ändern. Die neuen Vorschriften werden die Schaffung eines Binnenmarkts für Textilabfälle vereinfachen und Investitionen in Innovationen für die Bewirtschaftung von Textilabfällen erleichtern.“

Die geänderte Abfallrahmenrichtlinie wird die Kreislaufwirtschaft in der gesamten EU voranbringen, insbesondere durch die Förderung von Innovationen und den Übergang zu nachhaltigeren Industrie- und Verbraucherpraktiken. Dies ist ein bedeutender Fortschritt bei der Bekämpfung von Textil- und Lebensmittelverschwendung und stärkt gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der EU.

Harmonisierte gemeinsame Vorschriften
Ein wesentliches Merkmal der überarbeiteten Richtlinie ist ihr gemeinsames Regelwerk. Es wird die Nachhaltigkeit für Unternehmen und Verbraucher erhöhen und den Binnenmarkt für gebrauchte Textilien und Alttextilien harmonisieren.

Ziele zur Verringerung der Lebensmittelverschwendung
Die Einigung unterstreicht das Engagement der Mitgliedstaaten, Lebensmittelverschwendung entlang der Produktions- und Lieferketten, einschließlich der Haushalte, zu bekämpfen. Die EU ist bestrebt, das UN-Ziel für nachhaltige Entwicklung 12.3 zu erreichen. Darunter soll die weltweite Lebensmittelverschwendung pro Kopf halbiert werden.

Um diese Arbeit zu unterstützen, wollen die EU-Mitgliedstaaten bis 2030 die Lebensmittelverschwendung bei der Verarbeitung und Herstellung um 10 Prozent verringern. Die Lebensmittelverschwendung soll um 30 Prozent (pro Kopf) in Einzelhandel und Verbrauch sinken.

Die Kommission wird die Mitgliedstaaten bei der Erreichung der Ziele unterstützen, indem sie bewährte Verfahren und Erkenntnisse über die EU-Plattform für Lebensmittelverluste und -verschwendung austauscht. Darüber hinaus werden Forschungsarbeiten finanziert und maßnahmenbezogene Finanzhilfen gewährt.

Auf dem Weg zur Reduzierung von Textilabfällen
Mit der geänderten Abfallrahmenrichtlinie wird jeder Mitgliedstaat sein eigenes System der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Textil- und Schuherzeugnisse einrichten. Im Rahmen dieser Regelungen werden die Textilhersteller zur Bewirtschaftung von Alt- und Alttextilien beitragen. Indem sie für das Ende der Lebensdauer der von ihnen verkauften Produkte verantwortlich sind, werden die Hersteller ermutigt, länger haltbare Textilprodukte zu entwerfen, die leichter wiederverwendet, repariert und recycelt werden können.

Dieser Beitrag wird auch Investitionen in getrennte Sammlungs-, Sortier-, Wiederverwendungs- und Recyclingkapazitäten fördern.

Mit den neuen Vorschriften wird gegen illegale Ausfuhren von Textilabfällen vorgegangen. Durch eine klare Definition des Begriffs „Abfall“ im Vergleich zu „wiederverwendbaren“ Textilien erfolgt die Sortierung vor dem Versand gebrauchter Textilien.

Nächste Schritte
Das Europäische Parlament und der Rat müssen die überarbeitete Richtlinie nun förmlich annehmen, bevor sie in Kraft treten kann.

Sie tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie dann innerhalb von 20 Monaten nach ihrem Inkrafttreten in nationales Recht umsetzen.

Hintergrund
Im Jahr 2020 erzeugte die EU 6,95 Millionen Tonnen Textilabfälle, was 16 kg pro Kopf entspricht. Davon wurden nur 1,95 Millionen Tonnen Textilabfälle getrennt gesammelt. Ohne verstärktes Sortieren und Recycling in Europa wird zu viel Textilabfall verbrannt, deponiert oder entsorgt.

Heute fallen in der EU jährlich mehr als 59 Millionen Tonnen Lebensmittelabfälle an, das führt zu 252 Millionen Tonnen CO2-Emissionen in der gesamten Lebensmittelkette. Ungefähr 10 Prozent aller Lebensmittel in unserem täglichen werden verschwendet. Wirtschaftlich gesehen wird geschätzt, dass der Markt aufgrund von Lebensmittelverschwendung jährlich 132 Milliarden Euro verliert.

Darin enthalten sind Ressourcenverluste für Lebensmittelunternehmer sowie unnötige Ausgaben der Haushalte. Darüber hinaus werden die Kosten für die Sammlung und Behandlung von Lebensmittelabfällen auf weitere 9,3 Milliarden Euro geschätzt.

Am 5. Juli 2023 schlug die Kommission eine gezielte Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie mit Schwerpunkt auf Lebensmittel- und Textilabfällen vor. Die Abfallrahmenrichtlinie ist der EU-Rechtsrahmen für die Abfallvermeidung und -bewirtschaftung in der EU. Darin werden die Begriffsbestimmungen für die Abfallbewirtschaftung festgelegt, einschließlich der Begriffsbestimmungen für Abfall, Recycling und Verwertung, Abfallhierarchie und Grundkonzepte.


Vorgaben zum Schiffsrecycling: Kommission stellt Evaluierungs-Ergebnisse vor
Die Europäische Kommission hat die Ergebnisse ihrer Bewertung der EU-Verordnung über das Recycling von Schiffen veröffentlicht. Demnach wurden zwar die Ziele der Verordnung im Großen und Ganzen erreicht: sie trägt zu höheren Umwelt- und Sozialstandards beim Schiffsrecycling bei.


Das ist insbesondere das Ergebnis der europäischen Liste der Abwrackeinrichtungen, auf die alle großen Seeschiffe, die unter der Flagge eines EU-Mitgliedstaats fahren, zugreifen müssen. Jedoch wird die Wirksamkeit der Verordnung erheblich dadurch beeinträchtigt, dass Schiffseigner vor dem Recycling die Flagge ihrer Schiffe wechseln. Zusätzliche Anstrengungen sind auch bei der Qualität der vorgeschriebenen Gefahrstoffinventare erforderlich.

Die Kommission wird weiterhin mit Mitgliedstaaten, Nicht-EU-Ländern und Interessenträgern zusammenarbeiten, um die Verordnung besser durchzusetzen. Darüber hinaus hat die Kommission gestern die europäische Liste der Abwrackeinrichtungen aktualisiert. Die Liste enthält nun 43 Anlagen: 21 in der EU, sieben in Norwegen, elf in der Türkei, drei im Vereinigten Königreich und eine in den Vereinigten Staaten.
Verordnung über das Recycling von Schiffen

EU-Kommission zur Zollpolitik der USA: „Schritt in die falsche Richtung“

Brüssel, 14. Februar 2025 - Die Europäische Kommission betrachtet die von Präsident Trump vorgeschlagene „gegenseitige“ Handelspolitik als einen Schritt in die falsche Richtung. Die EU setzt sich weiterhin für ein offenes und berechenbares globales Handelssystem ein, von dem alle Partner profitieren.

Keine Rechtfertigung für höhere US-Zölle
Die EU hält an einigen der niedrigsten Zölle der Welt fest und sieht keine Rechtfertigung für erhöhte US-Zölle auf ihre Ausfuhren. Zölle sind Steuern. Durch die Einführung von Zöllen besteuern die USA ihre eigenen Bürgerinnen und Bürger, erhöhen die Kosten für die Unternehmen, ersticken das Wachstum und treiben die Inflation an. Zölle erhöhen die wirtschaftliche Unsicherheit und stören die Effizienz und Integration der globalen Märkte.

Ungerechtfertigte Zölle werden nicht ohne Antwort bleiben
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sagte bei einem gemeinsamen Pressetermin mit dem bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder in München: „Es war in der Tat selten so wichtig, das Verbindende zwischen Europa und den USA zu betonen. Wir teilen viele Gemeinsamkeiten.

Amerika ist und bleibt unser engster Partner. Wir wollen weiter gut mit den Vereinigten Staaten zusammenarbeiten. Wir glauben aber auch, dass zum Beispiel Handelskriege und Strafzölle sich für niemanden auszahlen.“ Die Kommissionspräsidentin betonte ein weiteres Mal: „Ungerechtfertigte Zölle auf die Europäische Union werden nicht ohne Antwort bleiben. Wir werden proportionale und eindeutige Gegenmaßnahmen ergreifen.“

Die EU wird entschlossen und unverzüglich gegen ungerechtfertigte Hemmnisse für einen freien und fairen Handel vorgehen - auch wenn Zölle dazu verwendet werden, rechtliche und nichtdiskriminierende Maßnahmen anzufechten. Die EU wird die europäischen Unternehmen, Arbeitnehmer und Verbraucher stets vor ungerechtfertigten Zollmaßnahmen schützen.


Mögliche US-Zölle auf Stahl und Aluminium: Erklärung der EU-Kommission

Brüssel, 10. Februar 2025 - Die EU-Kommission hat zur möglichen Einführung von US-Zöllen auf Stahl und Aluminium aus der EU folgende Erklärung abgegeben: „Zum jetzigen Zeitpunkt haben wir noch keine offizielle Mitteilung über die Einführung zusätzlicher Zölle auf EU-Waren erhalten.

Wir werden nicht auf allgemeine Ankündigungen ohne Einzelheiten oder schriftliche Klarstellung reagieren. Die EU sieht keine Rechtfertigung für die Einführung von Zöllen auf ihre Ausfuhren. Wir werden reagieren, um die Interessen der europäischen Unternehmen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Verbraucherinnen und Verbraucher vor ungerechtfertigten Maßnahmen zu schützen.“


In der Erklärung heißt es weiter: „Im Allgemeinen gilt: Die Einführung von Zöllen wäre rechtswidrig und wirtschaftlich kontraproduktiv, insbesondere angesichts der tief integrierten Produktionsketten, die die EU und die USA durch den transatlantischen Handel und Investitionen aufgebaut haben. Zölle sind im Wesentlichen Steuern.

Durch die Einführung von Zöllen würden die USA ihre eigenen Bürger besteuern, die Kosten für die Unternehmen erhöhen und die Inflation anheizen. Darüber hinaus erhöhen Zölle die wirtschaftliche Unsicherheit und stören die Effizienz und Integration der globalen Märkte.“


Ukraine-Krieg: Rechtliche Grundlagen für Sondergerichtshof zur Ahndung von Russlands Verbrechen

Brüssel, 5. Februar 2025 - Hochrangige Rechtsexperten der Europäischen Kommission, des Europäischen Auswärtigen Dienstes, des Europarats, der Ukraine und 37 weiterer Staaten haben die rechtlichen Grundlagen zur Einrichtung eines Sondergerichtshofs für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine geschaffen. Die Teilnehmer legten auch die Schlüsselelemente des „Schuman-Statutsentwurfs“ fest.


Das ist der zentrale Rechtstext, der die Arbeitsweise des Sondergerichtshofs regeln soll.  Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erklärte: „Als Russland sich dafür entschieden hat, seine Panzer über die Grenzen der Ukraine rollen zu lassen und damit die Charta der Vereinten Nationen zu verletzen, hat es einen der schwerwiegendsten Verstöße begangen: das Verbrechen der Aggression.

Jetzt aber waltet Gerechtigkeit. Gerechtigkeit für die Ukraine. Wir haben die rechtlichen Grundlagen für einen Sondergerichtshof festgelegt. Es kann auch keine Gerechtigkeit ohne Widergutmachung geben. Russland muss für seine Aggression zur Rechenschaft gezogen werden – und es muss zahlen. Wir haben einen ersten Schritt hin zu einer Kommission für Schadenersatz unter Beteiligung der EU unternommen. Dieses neue Gremium wird über die im Schadensregister eingetragenen Ansprüche entscheiden.“


Sobald der Gerichtshof seine Arbeit aufgenommen hat, wird er befugt sein, die politischen und militärischen Führer Russlands zur Rechenschaft zu ziehen, die die größte Verantwortung für das Verbrechen der Aggression tragen. Das heutige Treffen stellt einen Durchbruch in einem kontinuierlichen Prozess hin zur Gewährleistung der Rechenschaftspflicht für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine sowie zur Stärkung des internationalen Strafrechtssystems dar.


Verhandlungen zur Einrichtung einer internationalen Kommission für Schadenersatz für die Ukraine
Die Europäische Kommission hat auch eine Empfehlung an den Rat zur Teilnahme an den förmlichen Verhandlungen über die Einrichtung einer Internationalen Kommission für Schadenersatz für die Ukraine angenommen. Die Kommission für Schadenersatz wird für die Überprüfung und Bewertung der im Schadensregister eingetragenen berechtigten Forderungen sowie für diesbezügliche Entscheidungen zuständig sein und die Höhe der jeweils fälligen Entschädigung bestimmen.


Die Einrichtung der Kommission für Schadenersatz wird ein entscheidender Schritt auf dem Weg zur Entschädigung der Kriegsopfer sein. Die Kommission für Schadenersatz wird auf der Arbeit des Schadensregisters aufbauen. Dieses dient der Erfassung von Schäden, Verlusten oder Verletzungen, die durch die Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine verursacht wurden.


So geht es weiter
Der Sondergerichtshof wird durch ein Abkommen zwischen der Regierung der Ukraine und dem Europarat eingerichtet werden. Der Gerichtshof wird seine Zuständigkeit aus der Ukraine ableiten. Der Europarat wird für das Verfahren zur Annahme der Entwürfe der für die Einrichtung des Sondergerichtshofs erforderlichen Rechtsinstrumente und für die anschließende Unterzeichnung zuständig sein.


Bezüglich der Kommission für Schadenersatz wird die erste Verhandlungsrunde für dieses internationale Instrument gegen Ende März 2025 beginnen. Hintergrund Sobald der Sondergerichtshof für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine eingerichtet ist, werden die nationalen Behörden der Ukraine in der Lage sein, laufende innerstaatliche Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Verbrechen der Aggression an den Staatsanwalt des Sondergerichtshofs zu verweisen und einschlägige Informationen und Beweise zu übermitteln, die im Rahmen der Arbeit des Internationalen Zentrums für die Strafverfolgung des Verbrechens der Aggression (ICPA) gesammelt wurden.


Die Einrichtung des Gerichtshofs innerhalb des institutionellen Rahmens des Europarats, der Einsatz internationaler Richter und die Anwendung des einschlägigen Völkerrechts gewährleisten bei den Strafverfahren die Einhaltung der höchsten Verfahrensgarantien und der geltenden internationalen Menschenrechtsnormen.


Zeitplan
Am 24. Februar 2022 hat Russland seinen unprovozierten und rechtswidrigen, groß angelegten Angriffskrieg gegen die Ukraine begonnen. Er verstößt gegen die regelbasierte internationale Ordnung, gemeinsame Grundsätze und Regeln und die Charta der Vereinten Nationen. Im März 2022 wurde mit Unterstützung von Eurojust eine gemeinsame Ermittlungsgruppe (GEG) der EU für in der Ukraine begangene Kernverbrechen des Völkerstrafrechts eingesetzt.


Nach dem Bekanntwerden der Gräueltaten in Butscha und anderen befreiten Gebieten der Ukraine sagte die Kommission ihre Unterstützung bei der Ermittlung und Verfolgung von in der Ukraine begangenen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu. Im Mai 2022 billigten die beiden gesetzgebenden Organe den Vorschlag der Kommission, mit dem Eurojust das Mandat erhält, Beweismittel für Kriegsverbrechen zu sammeln und aufzubewahren.


Mit Unterstützung der Kommission nahm das Internationale Zentrum für die Strafverfolgung des Verbrechens der Aggression gegen die Ukraine (ICPA) im Juni 2023 seine Tätigkeit in Den Haag auf. Das ICPA ist Teil der gemeinsamen Ermittlungsgruppe und bietet eine Koordinierungsstruktur zur Unterstützung und Verbesserung laufender und künftiger Ermittlungen zum Verbrechen der Aggression.


Es trägt zum Austausch und zur Analyse von seit Beginn der russischen Aggression gesammelten Beweisen bei. Im November 2023 legte die Kommission den Mitgliedstaaten verschiedene Optionen vor, um die Rechenschaftspflicht für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine sicherzustellen. Im Januar 2023 fand die erste Sitzung der Kerngruppe zur Einrichtung eines Sondergerichtshofs statt, um das am besten geeignete Modell für einen Gerichtshof für die strafrechtliche Verfolgung der russischen Führung wegen des Verbrechens der Aggression zu bestimmen.


Im Mai 2023 nahm das Schadensregister seinen Betrieb in Den Haag auf. Das Register ist eine internationale Einrichtung, die für die Erfassung von Schadenersatzansprüchen für Schäden, Verluste oder Verletzungen zuständig ist, die durch den Angriffskrieg gegen die Ukraine verursacht wurden. 


Im Juli 2023 wurde die EU Vollmitglied des Schadensregisters.
Seit April 2024 können ukrainische Bürgerinnen und Bürger sowie Personen mit Wohnsitz in der Ukraine Ansprüche wegen Beschädigung oder Zerstörung von Wohneigentum bei dem Register geltend machen. Darüber hinaus erfasst das Register seit dem 16. Januar 2025 Ansprüche wegen des Todes eines unmittelbaren Familienangehörigen.


Grundlage der Empfehlung zur Aufnahme von Verhandlungen über die Einrichtung einer Kommission für Schadenersatz ist die Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen „Förderung von Rechtsschutz und Wiedergutmachung für die Aggression gegen die Ukraine“ vom November 2022. In dieser Resolution wurde anerkannt, dass die Russische Föderation für ihre Aggression gegen die Ukraine zur Rechenschaft gezogen werden muss und ein internationaler Mechanismus für die Wiedergutmachung erforderlich ist.


Von der Leyen zum informellen Treffen der EU-Führungsspitzen

Brüssel, 4. Februar 2025 - Die Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen hat das informelle Treffen der EU-Führungsspitzen in Brüssel als sehr gut und ergiebig bezeichnet. Bei der gemeinsamen Pressekonferenz mit Rats-Präsident António Costa und dem polnischen Premierminister Donald Tusk sprach von der Leyen die zentralen Schwerpunkte der Gespräche an: die transatlantische Partnerschaft, die Wettbewerbsfähigkeit der EU sowie die europäischen Verteidigungsfähigkeiten.

Video-Mischnitt

Informationen zum informellen Treffen der EU-Füh


Partnerschaft mit den USA
Von der Leyen beschrieb die transatlantische Partnerschaft als die „nach wie vor folgenreichste unserer Beziehungen. Sie ist von grundlegender Bedeutung für die Förderung von Frieden, Sicherheit und Wohlstand. Hier steht eine Menge auf dem Spiel, und vor diesem Hintergrund haben wir über Möglichkeiten beraten, eine sehr pragmatisch ausgerichtete Zusammenarbeit mit den Vereinigten Staaten zu stärken.“

Es gebe neue Herausforderungen und eine zunehmende Unsicherheit: „Die Europäische Union ist daher bereit zu einem robusten, aber konstruktiven Dialog mit den USA. Wir erkennen aber auch mögliche Herausforderungen in der Beziehung mit den Vereinigten Staaten und sind darauf vorbereitet. Wenn die Europäische Union unfair oder willkürlich ins Visier genommen wird, wird sie entschlossen antworten.“

Multilaterale Verpflichtungen und Wettbewerbsfähigkeit
Die Kommissionspräsidentin betonte, dass die Europäische Union unverbrüchlich zu ihren multilateralen Verpflichtungen steht, ob im Bereich der Entwicklungshilfe oder bei ihren Klimazielen. „Und natürlich sind wir uns vollauf bewusst, dass wir eigene Herausforderungen zu bewältigen haben. Wir müssen unsere Hausaufgaben machen. Es war daher völlig klar, dass wir heute auch einen Schwerpunkt auf die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union legen würden. Wie ich im Kompass für Wettbewerbsfähigkeit dargelegt habe, haben wir einen ganzen Fahrplan zu erfüllen. Dieser bildete den Hintergrund der gesamten Beratung.“

Europa muss im Bereich Verteidigung stärker werden
Von der Leyen verwies auf die Bedrohungen, vor denen Europa steht, und die stärker werden. „Wir müssen uns vorbereiten und gemeinsam, als Europäer, reagieren. Wir müssen im Bereich Verteidigung stärker werden. Europa benötigt im Wesentlichen eine Erhöhung seiner Verteidigungsfähigkeiten. Dafür muss die industrielle Basis unserer Verteidigung gestärkt werden.“

Konkret nannte von der Leyen eine Erhöhung der Ausgaben für Verteidigung, eine bessere Koordinierung in diesem Bereich, etwa durch gemeinsame Beschaffungen, vereinfachte Rechtsvorschriften, Förderung für Innovationen sowie - als Folge der vielen eingesetzten Milliarden an Steuergeldern - mehr Know-how und hochwertige Arbeitsplätze hier in Europa.

Weißbuch zur Zukunft der europäischen Verteidigung
Die Europäische Kommission wird bis März ein Weißbuch zur Zukunft der europäischen Verteidigung vorlegen. Von der Leyen sagte dazu: „Beginnend mit unseren heutigen Beratungen wird das Weißbuch den Mitgliedstaaten eine Grundlage liefern, damit sie im Juni die notwendigen Entscheidungen treffen können.“

Weitere Punkte in ihrem Statement nach dem Treffen war eine vertiefte Partnerschaft mit der NATO und mit Partnerländern außerhalb der EU, beispielsweise mit dem Vereinigten Königreich. „Wir werden im Mai auf unserem gemeinsamen Verteidigungsgipfel im Vereinigten Königreich Struktur und Format einer solchen vertieften Zusammenarbeit erörtern.“


KI-Gesetz: Erste Vorschriften in Kraft getreten

 Brüssel, 3 Februar 2025 - Die ersten Vorschriften des Gesetzes über künstliche Intelligenz (KI-Gesetz) sind in Kraft getreten. Dazu gehören die Definition von KI-Systemen, KI-Kompetenz sowie eine sehr begrenzte Zahl verbotener KI-Anwendungsfälle, die in der KI-Verordnung aufgeführt sind und in der EU unannehmbare Risiken bergen. 


Leitlinien zur Definition von KI-Systemen 
Um Innovationen im Bereich der KI zu erleichtern, wird die Kommission Leitlinien zur Definition von KI-Systemen veröffentlichen.
Damit soll die Industrie dabei unterstützt werden, festzustellen, ob ein Softwaresystem ein KI-System ist. Die Kommission wird auch ein Live-Archiv für KI-Kompetenzverfahren veröffentlichen, das von Anbietern und Betreibern von KI-Systemen gesammelt wurde. Das wird das Lernen und den Austausch zwischen ihnen fördern und gleichzeitig sicherstellen, dass die Nutzer die für den wirksamen Einsatz von KI-Technologien erforderlichen Kompetenzen und Kenntnisse entwickeln. 


Leitlinien zu verbotenen KI-Praktiken 
Um die Einhaltung des KI-Gesetzes sicherzustellen, wird die Kommission Leitlinien zu verbotenen KI-Praktiken veröffentlichen, die unannehmbare Risiken für die Sicherheit und die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger darstellen. In diesen Leitlinien werden die rechtlichen Konzepte erläutert und praktische Anwendungsfälle auf der Grundlage der Beiträge der Interessenträger bereitgestellt. Sie sind nicht verbindlich und werden erforderlichenfalls aktualisiert. 


Hintergrund
Die Kommission hat mehrere Initiativen zur Förderung von KI-Innovationen auf den Weg gebracht, von dem KI-Innovationspaket zur Unterstützung von Start-up-Unternehmen und KMU bis hin zu den künftigen KI-Fabriken, die Zugang zu der massiven Rechenleistung bieten werden, die Start-ups, Industrie und Forscher benötigen, um ihre KI-Modelle und -Systeme zu entwickeln. 


Vertragsverletzungsverfahren: Kommission leitet in vier Fällen rechtliche Schritte gegen Deutschland ein

Brüssel, 31. Januar 2025 - Die Europäische Kommission hat im Rahmen ihrer monatlichen Entscheidungen zu Vertragsverletzungen rechtliche Schritte gegen Mitgliedstaaten beschlossen, die ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht nachkommen. Die betreffenden Mitgliedstaaten haben nun zwei Monate Zeit, um auf die Aufforderungsschreiben zu antworten und die Richtlinien vollständig umzusetzen. Andernfalls kann die Kommission beschließen, mit Gründen versehene Stellungnahmen zu übermitteln. Deutschland ist in vier Fällen betroffen.

Entscheidungen zu Deutschland
Kommission fordert Deutschland und 8 weitere Mitgliedstaaten auf, die Richtlinie hinsichtlich der Berichterstattung über die Emissionsprognosen für Luftschadstoffe vollständig umzusetzen

Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit der Übermittlung von Aufforderungsschreiben Vertragsverletzungsverfahren gegen Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Zypern, Ungarn, die Niederlande, Portugal, die Slowakei und Finnland einzuleiten, weil sie es versäumt haben, die Delegierte Richtlinie (EU) 2024/299 der Kommission in nationales Recht umzusetzen.

Mit der Delegierten Richtlinie wird dafür gesorgt, dass die Berichterstattung über Emissionsprognosen für Luftschadstoffe durch die Mitgliedstaaten an die Kommission und die Europäische Umweltagentur auf die entsprechende Berichterstattung im Rahmen des Übereinkommens über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (LRTAP-Übereinkommen) abgestimmt ist. Durch die Angleichung der Berichterstattungspflichten haben die Mitgliedstaaten weniger unnötigen Verwaltungsaufwand.

Anhand dieser Berichte kann die Kommission überprüfen, ob die Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen zur Emissionssenkung gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2284 über die Reduktion der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe nachkommen. Die fraglichen Mitgliedstaaten haben es jedoch versäumt, der Kommission bis zum 31. Dezember 2024 ihre Umsetzungsmaßnahmen mitzuteilen.

Die Kommission richtet daher Aufforderungsschreiben an diese Mitgliedstaaten, die nun zwei Monate Zeit haben, um darauf zu reagieren und die Umsetzung abzuschließen. Andernfalls kann die Kommission beschließen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an diese Länder zu richten.


EU schiebt missbräuchlicher Nutzung von KI den Riegel vor

Neue Regeln treten am 2. Februar in Kraft
Kehl/Duisburg, 30. Januar 2025 - Die Europäische Union geht als weltweit Erster gegen missbräuchliche Anwendungen Künstlicher Intelligenz (KI) vor. Mit dem 2024 verabschiedeten KI-Gesetz („AI Act“) schafft die EU verbindliche Regeln für den Einsatz von KI-Systemen. Diese wirken sich mittlerweile auf viele Lebensbereiche aus. Am 2. Februar treten erste Regelungen in Kraft. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) erklärt, was nun verboten ist.

Auch beim Online-Shopping kann KI das Kaufverhalten überwachen und beeinflussen / Adobe Stock - Stanisic Vladimir

KI-Gesetz: Worum geht es?
Bereits seit 2018 schützt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) die Privatsphäre von Verbraucherinnen und Verbrauchern in der EU. Doch der Einsatz ausgefeilter Künstlicher Intelligenz hat die Karten neu gemischt. KI-Systeme analysieren heute Internet-Suchen, Kaufverhalten und persönliche Daten, oft in Echtzeit, und häufig ohne das Wissen der Betroffenen.

Die anstehende Bundestagswahl gab Anlass zur Warnung vor KI-generierten Desinformationskampagnen und Deepfakes. Also zum Beispiel echt wirkende Videos, in denen bekannten Politikern Sätze in den Mund gelegt werden, die sie nie sagen würden. Aber auch andere bekannte Personen des öffentlichen Lebens, wie Sänger oder Schauspielerinnen, werben in künstlich erstellten Werbeclips im Internet für verschiedenste Produkte.

Für die europäischen Gesetzgeber besteht die Herausforderung darin, Verbraucherrechte zu schützen, ohne den technischen Fortschritt und die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu stark einzuschränken. 2024 wurde das EU Gesetz zur künstlichen Intelligenz („AI Act“) verabschiedet. Es gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und wird bis 2026 schrittweise umgesetzt. Die Regelungen betreffen alle Unternehmen weltweit, die KI-Systeme in der EU entwickeln, verkaufen oder nutzen. Sie schützen somit alle Verbraucherinnen und Verbraucher in Europa.


Verbotene KI-Anwendungen ab dem 2. Februar 2025
Das sogenannte „Social Scoring“ („soziale Bewertung“) wird ab dem 2. Februar verboten. Ein Beispiel: Wer eine Ferienwohnung in Rom mieten möchte, könnte von einer Buchungsplattform aufgrund seines Social-Media-Verhaltens als „unzuverlässig“ eingestuft werden – etwa, weil frühere Beiträge auf wilde Partys hinweisen. Den Zuschlag für die Wohnung bekommt dann ein anderer Nutzer. Unternehmen dürfen Verbraucherinnen und Verbraucher aber nicht aufgrund ihres sozialen oder wirtschaftlichen Verhaltens benachteiligen.


Weitere missbräuchliche KI-Praktiken, die ab sofort untersagt sind:
Manipulative Systeme, die Verbraucher beeinflussen, um sie zu finanziellen Verpflichtungen zu verleiten (z. B. gefälschte KI-generierte Videos, die zu riskanten Investitionen animieren).
KI-Systeme, die gezielt Kinder oder andere besonders schutzbedürftige Gruppen ausnutzen, etwa durch psychologische Tricks, um In-App-Käufe zu fördern.

Alexander Wahl, Jurist im Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) begrüßt das Inkrafttreten des Gesetzes: „Der AI Act der EU schützt Verbraucher vor missbräuchlicher Nutzung von KI, indem er manipulative und diskriminierende Praktiken verbietet. Verbraucher müssen künstlicher Intelligenz (KI) vertrauen können. Es braucht aber nicht nur klare Regeln, sondern auch eine starke Kontrolle. Nur so kann KI sicher und fair für alle sein.“

KI-Kennzeichnungspflicht ab 2026
Ab dem 2. August 2026 wird das KI-Gesetz weiter verschärft. Dann gilt eine Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte – egal ob Video, Audio, Bild oder Text. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen es klar erkennen können, wenn Inhalte durch KI erstellt oder manipuliert wurden, beispielsweise durch ein Wasserzeichen auf Videos. Unternehmen, die sich nicht an die neuen Regeln halten, drohen Strafen von bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes.


EU-Kommission stellt Kompass für Wettbewerbsfähigkeit vor

Brüssel, 29. Januar 2025 - Wie die EU wieder wettbewerbsfähig werden und nachhaltigen Wohlstand sichern kann, hat die EU-Kommission in dem „Kompass für Wettbewerbsfähigkeit“ vorgestellt. Der Kompass gibt den Weg für Europa vor, damit es sowohl zu dem Ort wird, an dem künftige Technologien, Dienstleistungen und saubere Produkte erfunden, hergestellt und auf den Markt gebracht werden, als auch zum ersten klimaneutralen Kontinent.

Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, erklärte: „Europa hat alles, was es braucht, um bei diesem Rennen zu gewinnen. Gleichzeitig müssen wir jedoch unsere Schwächen überwinden und wieder wettbewerbsfähig werden. Der Kompass für Wettbewerbsfähigkeit macht aus den hervorragenden Empfehlungen des Draghi-Berichts einen Fahrplan. Unser Plan steht also. Wir haben den politischen Willen. Jetzt kommt es auf Geschwindigkeit und Einigkeit an. Die Welt wartet nicht auf uns. Darin sind sich alle Mitgliedstaaten einig. Nun wollen wir diesem Konsens Taten folgen lassen.“

In den letzten zwei Jahrzehnten ist Europa aufgrund einer über längere Zeit bestehenden Lücke im Produktivitätswachstum hinter anderen großen Volkswirtschaften zurückgefallen. Mit ihren talentierten und ausgebildeten Arbeitskräften, ihrem Kapital, ihren Rücklagen, dem Binnenmarkt und der einzigartigen sozialen Infrastruktur hat die EU alles, um diesen Trend umzukehren; sie muss jedoch umgehend Maßnahmen ergreifen und die seit Langem bestehenden Hindernisse und strukturellen Schwächen angehen, die sie ausbremsen.

Drei Handlungsschwerpunkte: Innovation, Dekarbonisierung und Sicherheit
Im Draghi-Bericht wurden drei Anforderungen an die Transformation benannt, um die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern; der Kompass enthält einen Ansatz und eine Auswahl von Leitinitiativen, um jeder dieser Anforderungen zu entsprechen:

Die Innovationslücke schließen
Die EU muss ihren Innovationsmotor wieder ans Laufen bekommen. Wir wollen ein Umfeld für junge innovative Start-up-Unternehmen schaffen, die industrielle Führungsrolle in wachstumsstarken Sektoren auf Basis von Deep Tech stärken und die Verbreitung von Technologien in etablierten Unternehmen und KMU fördern.

In diesem Zusammenhang wird die Kommission „KI-Gigafabriken“ und Initiativen unter dem Motto „KI anwenden“ vorschlagen, um die Entwicklung der KI und ihren Einsatz in Schlüsselsektoren der Industrie zu fördern. Außerdem wird sie Aktionspläne in Bezug auf fortgeschrittene Werkstoffe, Quanten- und Biotechnologien, Robotik und Weltraumtechnologien vorlegen.

Mit einer eigens auf Start-up- und Scale-up-Unternehmen zugeschnittenen Strategie der EU werden jene Hindernisse angegangen, die der Entstehung und Expansion neuer Unternehmen im Wege stehen. Durch einen Vorschlag für eine 28. Rechtsordnung werden die geltenden Vorschriften vereinfacht, darunter die einschlägigen Aspekte des Gesellschaftsrechts, der Insolvenz, des Arbeits- und des Steuerrechts, und die Kosten eines Scheiterns gesenkt. Innovative Unternehmen können so die Vorzüge eines einheitlichen Regelwerks nutzen, wo auch immer sie im Binnenmarkt investieren und ihren Aktivitäten nachgehen.

Ein gemeinsamer Fahrplan für Dekarbonisierung und Wettbewerbsfähigkeit
Im Kompass werden hohe und volatile Energiepreise als eine der größten Herausforderungen genannt, zugleich werden Interventionsbereiche festgelegt, um den Zugang zu sauberer erschwinglicher Energie zu erleichtern.

Im künftigen Deal für eine saubere Industrie wird ein wettbewerbsorientierter Ansatz für die Dekarbonisierung dargelegt, der darauf abzielt, die EU als attraktiven Standort für die Fertigung zu sichern, darunter auch für energieintensive Industrien, und saubere Technologien sowie neue kreislauforientierte Geschäftsmodelle zu fördern.

Ein Aktionsplan für erschwingliche Energie wird dazu beitragen, die Energiepreise und -kosten zu senken.
Zugleich werden mit einem Rechtsakt zur beschleunigten Dekarbonisierung der Industrie beschleunigte Genehmigungsverfahren auf Sektoren im Übergang ausgeweitet. Darüber hinaus sieht der Kompass maßgeschneiderte Aktionspläne für energieintensive Sektoren wie Stahl, Metall und Chemie vor, die das Rückgrat des europäischen Produktionssystems sind, für die diese Phase des Übergangs jedoch mit den größten Risiken verbunden ist.

Verringerung übermäßiger Abhängigkeiten und Stärkung der Sicherheit
Die Fähigkeit der EU, zu diversifizieren und Abhängigkeiten zu verringern, wird von effektiven Partnerschaften abhängen. Die EU verfügt bereits über das weltweit größte und am schnellsten wachsende Netzwerk von Handelsabkommen, an dem 76 Länder beteiligt sind, auf die fast die Hälfte des Handels der EU entfällt.

Um unsere Lieferketten auch weiterhin zu diversifizieren und zu stärken, wird mit dem Kompass eine neue Reihe von Partnerschaften für sauberen Handel und Investitionen dargelegt. Sie sollen dazu beitragen, die Versorgung mit Rohstoffen, sauberer Energie, nachhaltigen Kraftstoffen und sauberen Technologien aus der ganzen Welt zu sichern.

Im Binnenmarkt wird es mit der Überarbeitung der Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge möglich, eine europäische Präferenz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge für kritische Sektoren und Technologien einzuführen.
Fünf horizontale Faktoren für Wettbewerbsfähigkeit

Die drei Säulen werden durch fünf horizontale Faktoren ergänzt, die für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit in allen Sektoren entscheidend sind:
Vereinfachung: Mit diesem Faktor soll der Regelungs- und Verwaltungsaufwand drastisch reduziert werden. Hierbei wird systematisch vorgegangen, um die Verfahren für den Zugang zu EU-Mitteln und für Verwaltungsentscheidungen der EU einfacher, schneller und schlanker zu gestalten.

Mit dem bevorstehenden Omnibus-Vorschlag werden die Berichterstattung zur Nachhaltigkeit, die Sorgfaltspflicht und die Taxonomie einfacher gestaltet. Darüber hinaus wird es die Kommission für Tausende kleinerer Unternehmen mit mittlerer Kapitalisierung erleichtern, ihren Geschäftstätigkeiten nachzugehen.

Durch den Kompass wird das Ziel festgelegt, den Verwaltungsaufwand für Unternehmen um mindestens 25 Prozent und für KMU um mindestens 35 Prozent zu senken.
Abbau von Hindernissen für den Binnenmarkt
Seit 30 Jahren ist der Binnenmarkt Europas bewährter Motor für Wettbewerbsfähigkeit. Damit er in allen Branchen noch besser funktioniert, werden im Zuge einer horizontalen Binnenmarktstrategie der Rahmen für die wirtschaftspolitische Steuerung modernisiert, Hindernisse innerhalb der EU beseitigt und neue Hindernisse vermieden.

Bei dieser Gelegenheit wird die Kommission die Normungsverfahren schneller und leichter zugänglich machen, wobei der Fokus insbesondere auf KMU und Start-up-Unternehmen liegt.

Die Wettbewerbsfähigkeit finanzieren: Der EU fehlt es an einem effizienten Kapitalmarkt, damit aus Ersparnissen Investitionen werden. Die Kommission wird eine Europäische Spar- und Investitionsunion vorstellen, um neue Spar- und Anlageprodukte sowie Anreize für Risikokapital zu schaffen und sicherzustellen, dass Investitionen in der gesamten EU nahtlos möglich sind. Im neu ausgerichteten EU-Haushalt wird der Zugang zu EU-Mitteln im Einklang mit den Prioritäten der EU gestrafft.
Kompetenzen und hochwertige Arbeitsplätze fördern

Für die Wettbewerbsfähigkeit Europas sind die Menschen entscheidend. Damit die Kompetenzen und die Anforderungen des Arbeitsmarkts miteinander übereinstimmen, wird die Kommission eine Initiative vorlegen, um eine Union der Kompetenzen zu schaffen.

Deren Schwerpunkte liegen auf Investitionen, Erwachsenenbildung und lebenslangem Lernen, dem Aufbau zukunftssicherer Kompetenzen und ihrem Erhalt, der fairen Mobilität, der Anwerbung und Integration qualifizierter Fachkräfte aus dem Ausland sowie der Anerkennung unterschiedlicher Arten der Ausbildung, um Menschen in die Lage zu versetzen, in unserer gesamten Union zu arbeiten.

Bessere Koordinierung der politischen Maßnahmen auf EU- und nationaler Ebene
Die Kommission wird ein Instrument zur Koordinierung der Wettbewerbsfähigkeit einführen, um zusammen mit den Mitgliedstaaten die Umsetzung der gemeinsamen politischen Ziele der EU auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene sicherzustellen, grenzüberschreitende Projekte von europäischem Interesse zu ermitteln und damit verbundene Reformen und Investitionen fortzusetzen.

Im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen wird ein Fonds für Wettbewerbsfähigkeit an die Stelle mehrerer bestehender EU-Finanzinstrumente mit ähnlichen Zielen treten und die finanzielle Unterstützung für die Durchführung von Maßnahmen mit dem Instrument zur Koordinierung der Wettbewerbsfähigkeit gewährleisten.
Hintergrund

Am 27. November 2024 kündigte Präsidentin von der Leyen einen Kompass für Wettbewerbsfähigkeit als erste großangelegte Initiative der Kommission während dieses Mandats an. Dieser basiert auf dem Draghi-Bericht und stellt den Rahmen für die Arbeit zur Wettbewerbsfähigkeit der Kommission in dieser Amtszeit dar.

In ihrer Rede zur Lage der Europäischen Union im Jahr 2023 legte Präsidentin von der Leyen dar, dass sie den ehemaligen italienischen Ministerpräsidenten Mario Draghi gebeten habe, einen Bericht über die Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit auszuarbeiten. Der Bericht beinhaltet die Warnung, dass Europa sich auf viele der Faktoren, die dem Wachstum in der Vergangenheit zuträglich waren, nicht mehr verlassen kann. Er stellt eine eindeutige Diagnose und gibt konkrete Empfehlungen, wie Europa auf einen anderen Kurs gebracht werden kann. Viele der Empfehlungen finden sich bereits in den politischen Leitlinien und Mandatsschreiben der Präsidentin an die Mitglieder des Kollegiums.
Jahresbericht über den Binnenmarkt und die Wettbewerbsfähigkeit 2025  



Internationaler Holocaust-Gedenktag: Erklärung der Mitglieder des Europäischen Rates

Brüssel, 27. Januar 2025 - Die EU-Staaten haben anlässlich des Internationalen Tages des Gedenkens an die Opfer des Holocaust vor einer Zunahme des Antisemitismus in Europa gewarnt. Am diesjährigen Internationalen Holocaust-Gedenktag jährt sich die Befreiung des deutschen nationalsozialistischen Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau zum 80. Mal.


In der Erklärung heißt es: „Derzeit erleben wir einen beispiellosen Anstieg von Antisemitismus auf unserem Kontinent, wie er seit dem Zweiten Weltkrieg nicht zu beobachten war. Wir verurteilen auf das Schärfste die besorgniserregende Zunahme gewaltsamer antisemitischer Vorfälle, von Leugnung und Verfälschung des Holocaust sowie von Verschwörungstheorien und Vorurteilen gegenüber Jüdinnen und Juden.“


In der Erklärung heißt es weiter: „Mehr denn je ist es ist von entscheidender Bedeutung, dass wir unserer Verantwortung, die Opfer des Holocaust zu ehren, gerecht werden. Wir sind entschlossen, Antisemitismus zu bekämpfen und jüdisches Leben in Europa zu schützen und zu fördern.

Wir verurteilen alle Formen von Diskriminierung, Intoleranz, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit und werden entschlossene Maßnahmen ergreifen, um diesen Bedrohungen für demokratische Gesellschaften entgegenzuwirken. Die Achtung der Menschenwürde, der Freiheit, der Demokratie, der Gleichheit, der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte, einschließlich der Meinungs-, Religions- und Weltanschauungsfreiheit, sowie der Rechte von Personen, die Minderheiten angehören, muss und wird – im Einklang mit den Werten, auf die sich unsere Europäische Union gründet und die uns allen gemeinsam sind – unser Handeln stets leiten. „Nie wieder“ gilt jetzt.“


Fünf Jahre Europäische Hochschulallianzen: Mobilität der Studierenden deutlich gestiegen

Brüssel, 24. Januar 2025 - Zum internationalen Tag der Bildung hat die EU-Kommission Schlüsseldaten zur frühkindlichen Bildung und Betreuung vorlegt und eine Bilanz der Initiative „Europäische Universitäten“ gezogen. 


Roxana Mînzatu, Exekutiv-Vizepräsidentin der EU-Kommission und zuständig für soziale Rechte und Kompetenzen, hochwertige Arbeitsplätze und Vorsorge, sagte: „Der Europäische Bildungsraum ist ein Ort, an dem jeder sein Recht auf Zugang zu einer qualitativ hochwertigen allgemeinen und beruflichen Bildung wahrnehmen kann, von klein auf bis zur Hochschulbildung und darüber hinaus, unabhängig von der sozialen Herkunft.

An diesem Internationalen Tag der Bildung möchte ich mein Engagement bekräftigen, in den nächsten fünf Jahren mit allen EU-Mitgliedstaaten Hand in Hand zu arbeiten und den Aufbau einer besseren, gleichberechtigten und zugänglichen Bildung fortzusetzen.“


Europäische Hochschulallianzen: Anstieg der Studierendenmobilität um 400 Prozent Der Bericht skizziert die Fortschritte und Errungenschaften der 
Europäischen Hochschulallianzen fünf Jahre nach ihrem Start. Die Hochschulallianzen sind bereits ein Eckpfeiler des europäischen Hochschulsystems. Allein in den ersten drei Jahren verzeichneten sie einen Anstieg der Studierendenmobilität innerhalb der Allianzen um 400 Prozent.


Derzeit gibt es 65 Allianzen, an denen über 570 Hochschuleinrichtungen aus 35 Ländern, darunter alle Mitgliedstaaten, beteiligt sind. Aus Deutschland sind insgesamt 67Hochschulen an den 65 geförderten Allianzen beteiligt. Damit ist Deutschland einer der Spitzenreiter bei der Beteiligung an der Initiative.


Flaggschiff-Initiative der Europäischen Hochschulstrategie der EU-Kommission 
Die Hochschulallianzen bilden ein neues Modell der transnationalen Zusammenarbeit in der Hochschulbildung mit einer langfristigen strategischen Perspektive. Die europäischen Hochschulallianzen haben erfolgreich europäische interuniversitäre Campus geschaffen, in denen Studierende grenzüberschreitend studieren und zusammenarbeiten und von innovativen Lern- und Lehrmethoden profitieren. 


Schlüsseldaten zur frühkindlichen Bildung und Betreuung Darüber hinaus hat die Kommission neue Schlüsseldaten zur frühkindlichen Bildung und Betreuung (FBBE) veröffentlicht, die eine umfassende eingehende Analyse des Stands der FBBE, der Politik, der Praxis und der Trends in 37 europäischen Ländern bietet. Der Bericht zeigt, dass bei der Ausweitung des Zugangs zu FBBE Fortschritte erzielt wurden.


Allerdings sind die Unterschiede zwischen den Ländern nach wie vor groß sind, auch was die Qualität der Dienstleistungen betrifft. Zwei Drittel der europäischen Länder berichten über einen Mangel an Fachkräften in der FBBE. Die zeigt den dringenden Bedarf an verbesserten Arbeitsbedingungen und verstärkter beruflicher Weiterbildung deutlich macht, um qualifizierte Erzieherinnen und Erzieher zu gewinnen und zu halten. Der Bericht untersucht auch die ECEC-Lehrpläne: Die meisten europäischen Länder beziehen die Erziehung zur Nachhaltigkeit und die Entwicklung digitaler Kompetenzen mit ein.


Copernicus-Bericht: 2024 war das wärmste Jahr seit Beginn der Aufzeichnungen

Brüssel, 10. Januar 2025 - Das Jahr 2024 war das wärmste Jahr seit Beginn der Aufzeichnungen und das erste Jahr, in dem die globale Jahres-Durchschnittstemperatur 1,5 Grad Celsius über dem vorindustriellen Niveau lag. Das zeigt der Bericht „Global Climate Highlights 2024“ des Erdbeobachtungssystems Copernicus der EU.  Die Erwärmung des europäischen Kontinents ist seit den 1980er Jahren doppelt so schnell vorangeschritten wie der globale Durchschnitt.


Er ist damit der sich am schnellsten erwärmende Kontinent der Erde. Das zeigen auch der europäische Bericht über den Zustand des Klimas 2023 und die europäische Klimarisikobewertung.  Extreme Wetterereignisse nehmen zu Insgesamt nehmen Häufigkeit und Schwere der extremen Wetterereignisse zu. Die Meeresoberflächentemperaturen sind nach wie vor außergewöhnlich hoch, wobei der Zeitraum Juli bis Dezember 2024 der zweitwärmste nach 2023 war.


EU-Klimapolitik 
Die EU hat sich verpflichtet, die globalen Klimaschutzmaßnahmen zu unterstützen und bis 2050 klimaneutral zu werden. Sie hat sich auf Ziele und Rechtsvorschriften geeinigt, um die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent zu senken, und die Kommission hat bereits ein Ziel von 90 Prozent für die Nettoverringerung der Treibhausgasemissionen bis 2040 empfohlen.

Die Kommission hat im April 2024 eine Mitteilung darüber veröffentlicht, wie die EU wirksam auf Klimarisiken vorbereitet und eine größere Klimaresilienz aufgebaut werden kann. Copernicus Copernicus ist die Erdbeobachtungskomponente des Weltraumprogramms der Europäischen Union. Das von der EU finanzierte Programm ist ein einzigartiges Instrument zur Beobachtung unseres Planeten und seiner Umwelt.


Aktuelles Eurobarometer zeigt große Unterstützung für die EU-Agrarpolitik

Brüssel/Duisburg, 9. Januar 2025 - Mehr Europäerinnen und Europäer als je zuvor kennen die Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP), und mehr als 90 Prozent meinen, dass die Landwirtschaft und die ländlichen Räume in der EU wichtig oder sehr wichtig für unsere Zukunft sind. Das zeigt das aktuelle Eurobarometer zur Landwirtschaft.


Mehr als 70 Prozent der Befragten in der EU (71 Prozent) und Deutschland (73 Prozent) stimmen darin überein, dass die EU durch die GAP ihre Rolle bei der Bereitstellung sicherer, gesunder und nachhaltiger Lebensmittel von hoher Qualität erfüllt. In Deutschland ist eine Mehrheit der Befragten hingegen unzufrieden mit dem Zugang zu schnellen Internetverbindungen im ländlichen Raum: während EU-weit 37 Prozent der Befragten diesen als schlecht oder sehr schlecht bewerteten, sind es in Deutschland 62 Prozent.


Christophe Hansen, EU-Kommissar für Landwirtschaft und Ernährung, der in der kommenden Woche die Internationale Grüne Woche in Berlin besuchen wird, sagte über die Gemeinsame Agrarpolitik der EU: „Sie ist zu einem echten Baustein der europäischen Integration geworden und zeigt die Bedeutung der Landwirtinnen und Landwirte und der Landwirtschaft in unserer Gesellschaft. Dies ist eine echte europäische Erfolgsgeschichte, die eine nachhaltige Zukunft für alle gestaltet.“ 


Ergebnisse zur Höhe der Unterstützung für Landwirte 70 Prozent der Befragten in den EU27 und 72 Prozent in Deutschland geben an, dass von der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU alle EU-Bürgerinnen und Bürger profitieren. Mehr als die Hälfte (56 Prozent) gibt an, dass die Höhe der finanziellen Unterstützung der EU für Landwirte zur Stabilisierung ihres Einkommens angemessen ist, was einem Anstieg um zehn Prozentpunkte seit 2022 und dem höchsten Stand seit 2013 entspricht.


In Deutschland sagen dies 61 Prozent der Befragten.  Klimawandel und Landwirtschaft Die Ergebnisse zeigen auch, dass 62 Prozent der Befragten EU-weit zustimmen, dass die Landwirtschaft bereits einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels geleistet hat (Deutschland: 61 Prozent). Extremwetterereignisse und der Klimawandel werden als größtes Risiko für die Ernährungssicherheit in der EU gesehen (EU27: 49 Prozent, Deutschland: 54 Prozent).


Handelsabkommen
Die EU-Handelsabkommen werden von den Europäerinnen und Europäer weithin als Erfolg bewertet: Eine große Mehrheit ist der Ansicht, dass sie der Landwirtschaft (EU: 71 Prozent, Deutschland: 74 Prozent) und den Verbraucherinnen und Verbrauchern in der EU (EU und Deutschland: 66 Prozent) erhebliche Vorteile bringen. 


76 Prozent EU-weit stimmen darin überein, dass diese Abkommen die Diversifizierung der Märkte und der Versorgung mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen in der EU gewährleisten. Mehr als sieben von zehn Befragten sind der Ansicht, dass diese Handelsabkommen die Ausfuhren landwirtschaftlicher Erzeugnisse aus der EU weltweit steigern (73 Prozent) und dass sie die Arbeits- und Umweltstandards der EU fördern, einschließlich des Tierschutzes für die landwirtschaftliche Produktion in anderen Ländern (71 Prozent).

Hintergrund
Dies ist die achte Eurobarometer-Umfrage zum Thema „Die Europäer, die Landwirtschaft und die GAP“. Sie wurde zwischen dem 13. Juni und dem 8. Juli 2024 in allen 27 EU-Mitgliedstaaten durchgeführt. 26.349 Befragte aus verschiedenen sozialen und demografischen Gruppen wurden in ihrer Landessprache befragt. Die Umfrage gibt einen umfassenden Überblick über die Einstellung der Europäer zur Landwirtschaft und zur GAP.



Chemnitz und Nova Gorica sind Kulturhauptstädte Europas 2025

Brüssel, 8. Januar 2025 - Seit Beginn des Jahres 2025 tragen zwei Städte den Titel „Kulturhauptstadt Europas“ (ECOC): Chemnitz und Nova Gorica in Slowenien. Glenn Micallef, EU-Kommissar für Generationengerechtigkeit, Jugend, Kultur und Sport, gratulierte den beiden Städten: „Ich freue mich auf ein ganzes Jahr voller Feierlichkeiten, die die Vielfalt, die Identitäten und die Werte der europäischen Kulturen hervorheben und gleichzeitig deutlichen machen, was die europäischen Bürgerinnen und Bürger zusammenbringt, um unsere Vielfalt, unsere Identitäten und unsere Werte zu feiern. Dies ist auch eine Gelegenheit, über die Auswirkungen dieser prestigeträchtigen Initiative in den letzten 40 Jahren nachzudenken.“


Offizieller Start in Chemnitz am 18. Januar, in Nova Gorizia am 8. Februar
Die Eröffnung von Chemnitz als ECOC 2025 findet am 18. Januar statt. Unter dem Motto „C the Unseen“ will die Stadt die Rolle der Zivilgesellschaft durch gemeinschaftliche Kulturprojekte stärken und ein Netz „europäischer Erbauer der Demokratie“ aufbauen. Nova Gorica wird seine Tätigkeit als ECOC am 8. Februar aufnehmen und das Kulturhauptstadtjahr dafür nutzen, sich zusammen mit der angrenzenden italienischen Stadt Gorizia weiter zu entwickeln und so zu einer „Kulturhauptstadt Europas ohne Grenzen“ zu werden.


Dies wird auch eine Gelegenheit sein, das Konzept der Grenzen in vielen Dimensionen mit kulturellen und künstlerischen Mitteln zu erkunden.  Chemnitz und Nova Gorica erhalten den Melina-Mercouri-Preis Um ausgewählt zu werden, mussten die Städte ein Kulturprogramm mit einer starken europäischen Dimension auflegen, dass die aktive Beteiligung der Gemeinden in ihren Städten förderte. Die Kommission hat den beiden Kulturhauptstädten Europas 2025 den mit 1,5 Millionen Euro dotierten Melina-Mercouri-Preis verliehen, der im Rahmen des Programms „Europa“ finanziert wird.


Das ganze Jahr über werden in beiden Städten kulturelle Veranstaltungen, Ausstellungen und Aufführungen stattfinden, die den Reichtum unserer gemeinsamen europäischen Kulturen veranschaulichen. In diesem Jahr erhalten die Feierlichkeiten eine zusätzliche Dimension, da 2025 der 40. Jahrestag der ECOC-Initiative begangen wird. Mit dem Titel „Kulturhauptstadt Europas“ können Städte ihre lokale und regionale Entwicklung durch Kultur fördern. Die Initiative bringt auch langfristige kulturelle, wirtschaftliche und soziale Vorteile - sowohl für die Städte als auch für die umliegenden Regionen. 


Weitere Informationen
Daily News vom 8. Januar Website der EU-Kommission zur Europäischen Kulturhauptstadt Website Europäische Kulturhauptstadt Chemnitz 

Neue EU-Bauprodukte-Verordnung: mehr Innovation, Digitalisierung und Nachhaltigkeit

Brüssel, 7. Januar 2025 - Heute tritt die neue Verordnung über Bauprodukte in Kraft. Sie erleichtert den Verkauf von Bauprodukten im EU-Binnenmarkt, unterstützt innovative Bautechniken und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Branche. 

Insbesondere bedeuten die neuen Regeln einen wichtigen Schritt bei der Digitalisierung des Bausektors: Digitale Produktpässe werden alle Informationen über Bauprodukte liefern. Sie beinhalten auch Leistungs- und Konformitätserklärungen, Sicherheitsinformationen und Gebrauchsanleitungen. Dadurch wird es auch möglich sein, den CO2-Fußabdruck eines Gebäudes zuverlässig zu berechnen. Die neue Bauprodukteverordnung hilft Bauherren, Architekten, Ingenieuren, Verbrauchern und Behörden dabei, auf der Grundlage der Leistung und Nachhaltigkeit von Bauprodukten die richtigen Entscheidungen zu treffen.


Innovation und Nachhaltigkeit Die neue Verordnung soll die Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität des Bausektors stärken. Sie soll innovative und nachhaltige Techniken in der EU fördern, einschließlich vorgefertigter oder modularer Elemente wie z. B. Fassadensysteme. Der verstärkte Einsatz von Off-Site-Baumethoden soll dazu beitragen, die Kosten zu senken und die Bereitstellung dringend benötigter Wohnungen - sowohl neu gebauter als auch renovierter – zu beschleunigen. 


Weniger Abfall und längere Lebensdauer 
Diese Technologien können in der Produktions- und Fertigungsphase zu einer Reduzierung des Bauschutts um 10 bis 15 Prozent führen. Darüber hinaus können die vorgefertigten Einheiten am Ende ihres Lebenszyklus demontiert und neu konfiguriert werden, was die Vorteile der Nachhaltigkeit noch weiter verstärkt.


Frauen in Aufsichtsräten

Neue EU-Regeln für ein ausgewogeneres Geschlechterverhältnis sind in Kraft
Brüssel, 3. Januar 2025 - Die EU-Regelung über die ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern in Leitungsorganen von börsennotierten Unternehmen ist Ende 2024 in allen Mitgliedstaaten in Kraft getreten. Hadja Lahbib, EU-Kommissarin für Gleichstellung, Vorsorge und Krisenmanagement, bezeichnete die Richtlinie als bedeutenden Meilenstein.

„Ich werde Folgemaßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass diese wichtigen Rechtsvorschriften von den Mitgliedstaaten ordnungsgemäß umgesetzt und sorgfältig angewandt werden. Gemeinsam können wir die gläserne Decke durchbrechen.“


Geschlechtergerechtigkeit bedeutet Fairness für alle In der Richtlinie wird für große börsennotierte Unternehmen in der EU ein Ziel von 40 Prozent des unterrepräsentierten Geschlechts unter ihren nicht geschäftsführenden Direktoren/Aufsichtsratsmitgliedern und von 33 Prozent unter allen Direktoren/Aufsichtsratsmitgliedern festgelegt.

Da Frauen im EU-Durchschnitt nur 33 Prozent der Mitglieder in den Leitungsorganen börsennotierter Unternehmen vertreten, wird dies in der Praxis dazu beitragen, den Anteil von Frauen in diesen Führungspositionen zu erhöhen. Die Frist für die Umsetzung durch die Mitgliedstaaten endete am 28. Dezember 2024, die Unternehmen müssen die Ziele bis zum 30. Juni 2026 erreichen. 


Mehr Chancengleichheit in allen Lebensbereichen 
Bisher müssen die Mitgliedstaaten unter anderem Vorschriften über spezifische verbindliche Maßnahmen für das Auswahlverfahren für Verwaltungsratsmitglieder mit transparenten und geschlechtsneutralen Kriterien und die Offenlegung von Qualifikationskriterien auf Antrag eines nicht erfolgreichen Bewerbers umgesetzt haben. 

Im November 2012 hat die Kommission die Richtlinie über ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis in den Leitungsorganen von Unternehmen vorgeschlagen. Nach zehnjährigen Beratungen erzielten das Europäische Parlament und der Rat im Juni 2022 eine politische Einigung. Die Kommission wird die Mitteilungen der Mitgliedstaaten über ihre Umsetzungsmaßnahmen prüfen und begutachten, ob diese Maßnahmen den Bestimmungen der Richtlinie ordnungsgemäß folgen. Die Kommission unterstützte die Mitgliedstaaten bei der Gewährleistung der ordnungsgemäßen Umsetzung in nationales Recht, beispielsweise durch Workshops und bilaterale Konsultationen.