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Redaktion Harald Jeschke

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 Archiv Januar bis Juni 2025 EU-Wahl 2024 +GG

 

Kommissionspräsidentin von der Leyen zum Gespräch mit Keir Starmer (UK)

 London, 25. April 2025 - Die Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen hat ihr Gespräch mit dem britischen Premierminister Keir Starmer als ausgezeichnete Vorbereitung für den geplanten EU-UK-Gipfel bezeichnet. Von der Leyen betonte: „Wir sind Freunde, wir sind Europäer, wir sind sehr gleichgesinnt. Wir teilen dieselben Interessen und Werte. Wir stehen vor denselben Herausforderungen, aber wir ergänzen uns auch bei der Verteidigung unserer Demokratien.“ 

Drei Themen im Mittelpunkt Von der Leyen sprach drei Themen ihres Gesprächs mit Ministerpräsident Starmer an: Sicherheit und Verteidigung: Von der Leyen sprach davon, dass Europa seine Verteidigungsausgaben erhöhen muss und begrüßte entsprechende Pläne in diversen Mitgliedstaaten.

Auf bilateraler Ebene mit dem Vereinigten Königreich gehe es um ein strategisches Partnerschaftsabkommen und darum, den Weg für eine gemeinsame Beschaffung und eine Beteiligung am SAFE-Programm zu ebnen. Mit Blick auf die russische Invasion der Ukraine sagte sie: „Vom ersten Tag an haben wir die Ukraine gemeinsam unterstützt, und wir werden dies auch weiterhin tun.“

Energie: Hier ging es unter anderem um die Nordsee - „wir haben darüber gesprochen, dass die Nordsee ein enormes Potenzial hat, ein sauberes Energiekraftwerk zu sein. Seit vielen Jahren warten Investoren darauf, mit ihren Projekten zu beginnen. Sie brauchen regulatorische Kohärenz und Berechenbarkeit. Und das ist etwas, das wir gemeinsam erreichen können.“

Migration: Hier betonte die Kommissionspräsidentin: „Wir verfolgen dasselbe Ziel. Wir haben unsere internationalen Verpflichtungen immer eingehalten. Das haben wir in der Vergangenheit getan, das tun wir heute, und wir werden es morgen tun. Aber wir Europäer entscheiden darüber, wer nach Europa kommt und unter welchen Umständen – und nicht die Schleuser und Menschenhändler.“

Rede beim Gipfel zur Zukunft der Energiesicherheit
Die Kommissionspräsidentin nahm in London an einem internationalen Gipfel zur Zukunft der Energiesicherheit teil. In ihrer Rede sprach sie von einem neuen Muster: „In Europa sind wir Zeuginnen und Zeugen geworden, wie Russland mit voller Absicht die Energieversorgung als Waffe eingesetzt hat. Im Nahen Osten haben Konflikte für Instabilität gesorgt und den weltweiten Transport in Gefahr gebracht. Und auf der anderen Seite des Atlantiks stellt die Androhung von Zöllen ein Risiko für weitere Störungen wichtiger Lieferketten dar.“ 

Das Treffen in London komme genau zum richtigen Zeitpunkt. „Weil eine verlässliche und bezahlbare Energieversorgung das Lebenselixier unserer Volkswirtschaften ist. Sie stützt unsere nationale Sicherheit, und sie erhält unsere industrielle und wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit.“

Von der Leyen betonte, Europa stehe an einer wichtigen Wegscheide und sei bereit, mit allen Partnern zusammenzuarbeiten und die bestehende Zusammenarbeit noch auszuweiten. Sie verwies auf das Sprichwort „Wenn du schnell gehen willst, geh‘ alleine. Wenn du weit gehen willst, geh‘ gemeinsam mit Anderen“ und betonte: „Wir wollen weit gehen.“ 


Neue EU-Vorschriften Jährliche Kontrollen: Für Pkw und Transporter, die älter als zehn Jahre sind - Abstimung Rat und Parlament notwendig

Aktualisierte Vorschriften für sicherere Straßen, weniger Luftverschmutzung und digitale Fahrzeugdokumente
Brüssel, 24. April 2025 - Die Europäische Kommission schlägt eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor. Die neuen Vorschriften konzentrieren sich auf die Anpassung an neue Technologien und die steigende Zahl an Elektrofahrzeugen und setzen einen Schwerpunkt auf Straßenverkehrssicherheit und Luftqualität.

EU-Verkehrskommissar Apostolos Tzitzikostas sagte: „Die EU ist fest entschlossen, die Zahl der Verkehrstoten und Schwerverletzten bis 2030 um 50 Prozent zu senken. Die heutige Initiative ist ein wichtiger Schritt, um unsere Straßen sicherer und unsere Luft sauberer zu machen und das Leben der Bürger zu erleichtern. Durch die Modernisierung unserer Vorschriften für die technische Überwachung nutzen wir die neueste Technologie, stärken die Durchsetzung und stellen sicher, dass sie mit den sich wandelnden Realitäten der Mobilität Schritt halten.“ 

Drei EU-Richtlinien sollen überarbeitet werden: zu den regelmäßigen technischen Kontrollen von Fahrzeugen, zu Fahrzeugzulassungen und zu den Straßenkontrollen für Nutzfahrzeuge. Herausforderungen unsicherer und alternder Fahrzeuge Der Vorschlag der Kommission zielt auf unsichere Fahrzeuge ab, die zu Unfällen, Todesfällen und Verletzungen beitragen.

Wenige umweltbelastende und laute Fahrzeuge sind für einen unverhältnismäßig hohen Anteil schädlicher Emissionen verantwortlich. Mit den derzeitigen Vorschriften, die zuletzt 2014 aktualisiert wurden, werden Luftverschmutzung und Lärm nicht ausreichend bekämpft.
Mit der Überalterung des Fuhrparks steigt auch das Risiko des Kilometerzählerbetrugs (d. h. der Kilometerzähler wird zurückgedreht auf einen geringeren Kilometerstand als es der Realität entspricht). Um diesen Betrug zu bekämpfen, sind aktualisierte Vorschriften nötig. Veraltete Verfahren und der Verzicht auf moderne Technologien behindern derzeit die Durchsetzung und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit. 

Kernelemente der neuen Vorschriften
Die vorgeschlagenen Maßnahmen umfassen Folgendes: Anpassung der Prüfung an neue Fahrzeuge: Regelmäßige technische Inspektionen für Elektrofahrzeuge und neue Tests für elektronische Sicherheitssysteme, einschließlich der Prüfung der Softwareintegrität sicherheits- und emissionsrelevanter Systeme.

Neue Emissionsprüfungen: Erkennung von Fahrzeugen mit hohen Emissionen, einschließlich manipulierter Fahrzeuge, mit fortschrittlichen Methoden für ultrafeine Partikel und NOx. Betrugsbekämpfung: Erfassung von Kilometerständen in nationalen Datenbanken für den grenzüberschreitenden Austausch von Informationen.

Jährliche Kontrollen: Für Pkw und Transporter, die älter als zehn Jahre sind. Digitalisierung: Ausstellung elektronischer Fahrzeugzulassungs- und Prüfbescheinigungen und Austausch von Daten über eine gemeinsame Plattform zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren.

Gegenseitige Anerkennung der Bescheinigungen über die regelmäßige technische Kontrolle: Gewährleistung der grenzüberschreitenden Anerkennung regelmäßiger technischer Inspektionen von Kraftfahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat für einen Zeitraum von sechs Monaten durchgeführt werden. Verbesserte Daten-Governance: Straffung des Zugangs zu technischen Fahrzeugdaten für Prüfstellen.

Hintergrund
Die vorgeschlagenen Änderungen spiegeln das Engagement der EU für eine sichere und nachhaltige Mobilität wider und gewährleisten gleichzeitig den freien Personen- und Warenverkehr. Zwischen 2026 und 2050 werden diese Vorschläge schätzungsweise rund 7.000 Menschenleben retten und rund 65.000 schwere Verletzungen verhindern. In ihrem 
politischen Rahmen der EU für die Straßenverkehrssicherheit 2021–2030 hat sich die Kommission erneut zu ihrem ehrgeizigen Ziel verpflichtet, bis 2050 nahezu keine Todesfälle und keine schweren Verletzungen auf den Straßen der EU zu verursachen („Vision Zero“).

Die Zahl der Todesfälle und schweren Verletzungen soll bis 2030 um 50 % zu verringert werden. Die neuen Vorschläge werden dazu beitragen, diese Ziele zu erreichen, und wurden in der Strategie der Kommission für nachhaltige und intelligente Mobilität 2020 angekündigt.

Nächste Schritte
Die Vorschläge werden nun vom Europäischen Parlament und vom Rat im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens geprüft. Sobald dies vereinbart ist, wird die Kommission die erforderlichen delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte für bestimmte Aspekte der Durchführung der Vorschriften ausarbeiten.

Verstöße gegen das Gesetz über digitale Märkte (DMA): Millionen-Geldbußen für Apple und Meta

Brüssel, 23. April 2025 - Die EU-Kommission hat gegen Apple und Meta wegen Verstößen gegen das Gesetz über digitale Märkte (DMA) Geldbußen von 500 Millionen Euro bzw. 200 Millionen Euro verhängt. Teresa Ribera, Exekutiv-Vizepräsidentin der EU-Kommission, sagte: „Die heutigen Entscheidungen senden eine starke und klare Botschaft. Der Rechtsakt über digitale Märkte ist ein entscheidendes Instrument zur Erschließung von Potenzial, Auswahl und Wachstum, indem er sicherstellt, dass digitale Akteure auf wettbewerbsfähigen und fairen Märkten tätig sein können.

Er schützt die europäischen Verbraucher und sorgt für gleiche Wettbewerbsbedingungen. Apple und Meta haben sich nicht an das Gesetz gehalten, indem sie Maßnahmen ergriffen haben, die die Abhängigkeit von Geschäftskunden und Verbrauchern von ihren Plattformen verstärken.Daher haben wir gegen beide Unternehmen entschlossene, aber ausgewogene Durchsetzungsmaßnahmen ergriffen, die auf klaren und vorhersehbaren Regeln beruhen.Alle Unternehmen, die in der EU tätig sind, müssen unsere Gesetze befolgen und die europäischen Werte respektieren."

Begründung der Entscheidungen
Apple: Gemäß dem DMA sollten App-Entwickler, die ihre Apps über den App Store von Apple vertreiben, in der Lage sein, ihre Kundinnen und Kunden kostenlos über alternative Angebote außerhalb des App Stores zu informieren, sie zu diesen Angeboten zu leiten und ihnen den Kauf zu ermöglichen. Die Kommission stellte fest, dass Apple dieser Verpflichtung nicht nachkommt.

Meta: Nach dem DMA müssen Torwächter (Gatekeeper) die Zustimmung der Nutzerinnen und Nutzer für die Kombination ihrer persönlichen Daten zwischen Diensten einholen. Wer nicht zustimmt, muss Zugang zu einer weniger personalisierten, aber gleichwertigen Alternative haben. Die EU-Kommission stellte fest, dass das „Consent or Pay“ Modell, das Meta im November 2023 eingeführt hatte, nicht mit dem DMA vereinbar ist.
Die beiden Entscheidungen erfolgen nach einem intensiven Dialog mit den betroffenen Unternehmen. Apple und Meta konnten ihre Ansichten und Argumente ausführlich darlegen.

Nächste Schritte
Apple und Meta sind verpflichtet, den Entscheidungen der Kommission innerhalb von 60 Tagen nachzukommen, andernfalls drohen Zwangsgelder. Die Kommission setzt ihre Gespräche mit den beiden Unternehmen fort, um die Einhaltung der Kommissionsentscheidungen und des DMA im Allgemeinen sicherzustellen.

Weitere Details zu den beiden Entscheidungen
· Nichteinhaltung der Bedingungen durch Apple
Nach dem DMA sollten App-Entwickler, die ihre Apps über den App Store von Apple vertreiben, in der Lage sein, ihre Kunden kostenlos über alternative Angebote außerhalb des App Stores zu informieren, sie zu diesen Angeboten zu leiten und ihnen den Kauf zu ermöglichen.

Die Kommission stellte fest, dass Apple dieser Verpflichtung nicht nachkommt. Aufgrund einer Reihe von Beschränkungen, die Apple auferlegt hat, können App-Entwickler nicht in vollem Umfang von den Vorteilen alternativer Vertriebskanäle außerhalb des App Stores profitierten. Ebenso können die Verbraucher nicht in vollem Umfang alternative und billigere Angebote nutzen, da Apple die App-Entwickler daran hindert, die Verbraucher direkt über solche Angebote zu informieren. Das Unternehmen hat nicht nachgewiesen, dass diese Beschränkungen objektiv notwendig und verhältnismäßig sind.

Im Rahmen der heutigen Entscheidung hat die Kommission Apple angewiesen, die technischen und kommerziellen Beschränkungen der Angebotssteuerung aufzuheben und das nicht konforme Verhalten in Zukunft zu unterlassen, was auch die Annahme eines Verhaltens mit gleichem Zweck oder gleicher Wirkung einschließt.

Die gegen Apple verhängte Geldbuße trägt der Schwere und Dauer des Verstoßes Rechnung.

Dank der frühzeitigen und proaktiven Bemühungen von Apple um eine Lösung für die Einhaltung der Vorschriften hat die Kommission heute auch die Untersuchung zu den Verpflichtungen von Apple in Bezug auf die Benutzerauswahl abgeschlossen. Weitere Informationen zu diesen Entscheidungen finden Sie hier.

· Nichteinhaltung von Metas „Consent or Pay“-Modell
Nach dem DMA müssen Gatekeeper die Zustimmung der Nutzer für die Kombination ihrer persönlichen Daten zwischen Diensten einholen. Diejenigen Nutzer, die nicht zustimmen, müssen Zugang zu einer weniger personalisierten, aber gleichwertigen Alternative haben.

Im November 2023 führte Meta ein binäres Werbemodell nach dem Prinzip „Consent or Pay“ (Einwilligung oder Bezahlung) ein. Bei diesem Modell hatten die EU-Nutzer von Facebook und Instagram die Wahl zwischen der Zustimmung zur Kombination personenbezogener Daten für personalisierte Werbung oder der Zahlung eines monatlichen Abonnements für einen werbefreien Dienst.

Die Kommission stellte fest, dass dieses Modell nicht mit dem DMA vereinbar ist, da es den Nutzern nicht die erforderliche Wahlmöglichkeit bot, sich für einen Dienst zu entscheiden, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden, der aber ansonsten dem Dienst „personalisierte Werbung“ entspricht. Das Modell von Meta ermöglichte es den Nutzern auch nicht, ihr Recht auf freie Zustimmung zur Kombination ihrer personenbezogenen Daten zu erteilen.

Nach zahlreichen Gesprächen mit der Kommission führte Meta im November 2024 eine andere Version des Modells der kostenlosen personalisierten Werbung ein und bot eine neue Option an, bei der angeblich weniger personenbezogene Daten zur Anzeige von Werbung verwendet werden. Die Kommission prüft derzeit diese neue Option und setzt ihren Dialog mit Meta fort, indem sie das Unternehmen auffordert, die Auswirkungen dieses neuen Anzeigenmodells in der Praxis zu belegen.

Unbeschadet dieser laufenden Prüfung betrifft die heutige Entscheidung, mit der die Nichteinhaltung festgestellt wird, den Zeitraum, in dem den Endnutzern in der EU zwischen März 2024, als die DMA-Verpflichtungen rechtsverbindlich wurden, und November 2024, als Metas neues Anzeigenmodell eingeführt wurde, nur die binäre Option ³eZustimmung oder Bezahlung³c angeboten wurde.

Die gegen Meta verhängte Geldbuße trägt auch der Schwere und der Dauer des Verstoßes Rechnung und stellt fest, dass die heutigen Entscheidungen gegen Apple und Meta die ersten Entscheidungen über Verstöße im Rahmen der DMA sind.

Weitere Entscheidungen
· Untersuchung zur Wahlfreiheit der Apple-Nutzer abgeschlossen
Die Kommission schloss außerdem die Untersuchung gegen Apple in Bezug auf die DMA-Verpflichtung ab, die Nutzern in der EU die Möglichkeit gibt, Softwareanwendungen einfach zu deinstallieren und Standardeinstellungen unter iOS zu ändern sowie ihren Standard-Webbrowser über einen Auswahlbildschirm auszuwählen.

Diese Schließung folgt auf einen konstruktiven Dialog zwischen der Kommission und Apple. Infolgedessen änderte Apple seinen Browserauswahlbildschirm und optimierte die Benutzererfahrung bei der Auswahl und Einstellung eines neuen Standardbrowsers auf dem iPhone.

Apple hat es Benutzern auch einfacher gemacht, Standardeinstellungen für Anrufe, Messaging, Anruffilterung, Tastaturen, Passwortmanager und Übersetzungsdienste auf iPhones zu ändern. Ein neues Menü ermöglicht es Benutzern nun, ihre Standardeinstellungen an einem zentralen Ort anzupassen und den Anpassungsprozess zu rationalisieren.

Darüber hinaus können Nutzer nun mehrere vorinstallierte Apple-Apps wie Safari deinstallieren – eine Funktion, die zuvor nicht verfügbar war.

Vorläufige Auffassung zu Drittanbietern und Apple App-Store
Die Kommission hat Apple auch über ihre vorläufige Auffassung informiert, dass Apples Vertragsbedingungen über den alternativen App-Vertrieb gegen das DMA verstoßen.

Gemäß dem DMA muss Apple die Verbreitung von Apps auf seinem iOS-Betriebssystem auf andere Weise als über den Apple App Store ermöglichen. In der Praxis bedeutet dies, dass Apple App-Stores von Drittanbietern auf iOS und das Herunterladen von Apps auf das iPhone direkt aus dem Internet zulassen muss.

Die Kommission vertritt die vorläufige Auffassung, dass Apple dieser Verpflichtung angesichts der Bedingungen, die es den Entwicklern von Apps (und App-Stores) auferlegt, nicht nachgekommen ist. Entwickler, die alternative App-Vertriebskanäle unter iOS nutzen wollen, werden davon abgehalten, da sie sich für Geschäftsbedingungen entscheiden müssen, die eine neue Gebühr (Apples Core Technology Fee) beinhalten.

Außerdem hat Apple zu strenge Zulassungsvoraussetzungen eingeführt, die es den Entwicklern erschweren, ihre Apps über alternative Kanäle zu vertreiben. Schließlich macht Apple die Installation von Apps über solche alternativen Vertriebskanäle für die Endnutzer übermäßig aufwändig und verwirrend.

Die Kommission hat vorläufig festgestellt, dass Apple nicht nachgewiesen hat, dass die eingeführten Maßnahmen unbedingt erforderlich und verhältnismäßig sind. Apple hat nun die Möglichkeit, seine Verteidigungsrechte auszuüben, indem es die Unterlagen in der Untersuchungsakte der Kommission prüft und auf die vorläufigen Feststellungen antwortet.

Facebook Marketplace unter dem relevanten Schwellenwert
Die Kommission stellte heute außerdem fest, dass Metas Online-Vermittlungsdienst Facebook Marketplace nicht mehr im Rahmen der DMA benannt werden sollte. Die Entscheidung folgt auf einen von Meta am 5. März 2024 gestellten Antrag, die Benennung von Marketplace zu überprüfen.

Nach einer sorgfältigen Prüfung der Argumente von Meta und als Ergebnis der zusätzlichen Durchsetzungs- und fortgesetzten Überwachungsmaßnahmen von Meta, um der Nutzung von Marketplace durch Unternehmen zu Verbrauchern entgegenzuwirken, stellte die Kommission fest, dass Marketplace im Jahr 2024 weniger als 10.000 geschäftliche Nutzer hatte. Meta erreicht daher nicht mehr den relevanten Schwellenwert, der die Vermutung zulässt, dass Marketplace ein wichtiges Tor für Geschäftskunden ist, um Endkunden zu erreichen.


EU-Haushalt für verteidigungsbezogene Aufstockung im Rahmen einer neuen Verordnung festgelegt

Brüssel, 22. April 2025 - Die Europäische Kommission hat Vorschläge vorgelegt, wie bestehende EU-Finanzierungsprogramme flexiblere, koordiniertere und schnellere Investitionen im Verteidigungsbereich unterstützen können.

Der für Verteidigung und Raumfahrt zuständige EU-Kommissar Andrius Kubilius sagte: „Durch Anreize für verteidigungsbezogene Investitionen und die Förderung von Innovationen in Verteidigungstechnologien stellen wir sicher, dass die europäische Verteidigungsindustrie wettbewerbsfähig und agil bleibt und bereit ist, auf sich verändernde Sicherheitsherausforderungen zu reagieren.“

Zugang zu EU-Mitteln straffen, Verteidigungsbereitschaft stärken
Die vorgeschlagenen Änderungen im Rahmen einer neuen Verordnung werden die Fähigkeit der EU und der Mitgliedstaaten verbessern, wichtige Verteidigungsfähigkeiten zu entwickeln, auszubauen und innovativ zu sein. Zugleich werden sie den Zugang zu EU-Mitteln für verteidigungsbezogene Projekte straffen.

Insgesamt wird die EU ihre Verteidigungsbereitschaft 2030 stärken und den ReArm Europe-Plan umsetzen. Kernpunkte Mit dem Vorschlag wird der Anwendungsbereich der Plattform „Strategische Technologien für Europa“ (STEP) auf verteidigungsbezogene Technologien und Produkte ausgeweitet, insbesondere auf diejenigen, die im jüngsten Weißbuch für die europäische Verteidigung als vorrangige Fähigkeiten genannt wurden.

Durch die Verordnung über „Horizont Europa“ wird der Europäische Innovationsrat (EIC) auch Start-ups erreichen, die an Innovationen mit doppeltem Verwendungszweck und im Verteidigungsbereich arbeiten. Das Programm „Digitales Europa“ (DEP) sollte auch auf Anwendungen mit doppeltem Verwendungszweck ausgeweitet werden. Dies wird entscheidende Unterstützung für Verteidigungstechnologien bieten, insbesondere bei der Entwicklung und dem Betrieb von KI-Gigafactories.

Die Verordnung enthält eine „Anlandungsklausel“ sowohl innerhalb des Europäischen Verteidigungsfonds (EEF) als auch des Gesetzes zur Unterstützung der Munitionsproduktion (ASAP). Diese Bestimmung ermöglicht es den Mitgliedstaaten, auf freiwilliger Basis Mittel, die ihnen aus den Fonds der Kohäsionspolitik zugewiesen wurden, auf diese beiden Programme zu übertragen. 

Schließlich wird die Unterstützung der militärischen Mobilität und der digitalen Infrastruktur mit doppeltem Verwendungszweck durch Änderungen an der Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) verstärkt. Nächste Schritte Dieses Änderungspaket wird das Omnibus-Verteidigungsvereinfachungspaket ergänzen, das die Kommission voraussichtlich im Juni 2025 vorlegen wird.

Sie wird die EU-Vorschriften und -Prozesse weiter straffen, um schnellere und effizientere Verteidigungsinvestitionen und eine schnellere und effizientere Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu ermöglichen. 

Hintergrund
Diese Initiative steht im Einklang mit den Zielen des gemeinsamen Weißbuchs für die europäische Verteidigung – Bereitschaft 2030. Sie gibt der EU einen klaren Weg vor, um die Entwicklung der Verteidigungsfähigkeiten zu unterstützen, die zum Schutz ihrer Bürgerinnen und Bürger, zum Schutz ihrer Werte und zur Reaktion auf ein sich rasch wandelndes geopolitisches Umfeld erforderlich sind.

Safety Gate 2024: Liste gefährlicher Produkte ebnet Weg für mehr Verbraucherschutz - EU-Entwaldungsverordnung: Kommission erleichtert die Umsetzung

Liste gefährlicher Produkte ebnet Weg für mehr Verbraucherschutz
Brüssel, 16. April 2025 - Die Europäische Kommission hat ihren Jahresbericht über das europäische Schnellwarnsystem für gefährliche Non-Food-Produkte, Safety Gate, vorgestellt. Der Bericht enthält einen Überblick über gefährliche Produkte, die 2024 im Safety Gate gemeldet wurden.

Michael McGrath , EU-Kommissar für Demokratie, Justiz, Rechtsstaatlichkeit und Verbraucherschutz, sagte: „Jahr für Jahr hat die Kommission ihre Instrumente verstärkt und modernisiert, damit die Produkte, die in unsere Haushalte gelangen, sicher sind.

Im Mittelpunkt dieser Bemühungen steht das Schnellwarnsystem Safety Gate, das es uns ermöglicht, rasch auf die von gefährlichen Produkten ausgehenden Risiken in der gesamten EU zu reagieren. Die Ergebnisse sprechen für sich, und ich freue mich darauf, diese Arbeit fortzusetzen, um sicherzustellen, dass wir keine blinden Flecken in unserer Aufsicht hinterlassen.“

Wachsende Wirksamkeit des Safety-Gate-Systems
Im vergangenen Jahr wurden 4.137 Warnmeldungen gemeldet - die höchste jemals verzeichnete Anzahl seit dem Start des Systems im Jahr 2003. Diese Zunahme der Warnmeldungen zeigt die wachsende Wirksamkeit und das wachsende Vertrauen in das Safety-Gate-System, da die Behörden die Plattform häufiger nutzen, um potenzielle Bedrohungen für die Verbrauchersicherheit zu melden und anzugehen.

In dem Bericht werden auch die Folgemaßnahmen beschrieben, die von den nationalen Behörden der EU-Mitgliedstaaten, Norwegens, Islands und Liechtensteins ergriffen wurden, um Schäden für die Verbraucher zu verhindern und den Verkauf gefährlicher Produkte zu stoppen.

Wichtige Ergebnisse
Im vergangenen Jahr waren Kosmetika (36 Prozent) nach wie vor die am häufigsten gemeldeten Produkte mit Gesundheitsrisiken, gefolgt von Spielzeug (15 Prozent), Elektrogeräten (10 Prozent), Kraftfahrzeugen (9 Prozent) und chemischen Produkten (6 Prozent).

Chemische Inhaltsstoffe waren die Hauptursache für das Risiko in fast der Hälfte der Warnungen. Zu den nachgewiesenen gefährlichen Chemikalien gehörten Cadmium, Nickel und Blei in Schmuck sowie allergene Duftstoffe in Körperölen. Synthetische Chemikalien, die zum Erweichen von Kunststoff verwendet werden, zum Beispiel in Kleidungsstücken, wurden ebenfalls nachgewiesen. 97 Prozent der gemeldeten Kosmetika enthielten BMHCA, einen verbotenen synthetischen Duftstoff, der das Fortpflanzungssystem schädigen und Hautreizungen verursachen kann.

Die über das Safety-Gate-System registrierten Warnmeldungen lösten bei den Marktaufsichtsbehörden eine starke Reaktion aus, und es wurden über 4 200 Folgemaßnahmen ergriffen, um den Verkauf dieser Produkte zu stoppen oder sie sogar vom Markt zu nehmen.

Nächste Schritte
Die Kommission arbeitet eng mit den nationalen Marktüberwachungsbehörden zusammen, um den allerersten „Sweep“ zur Produktsicherheit vorzubereiten. Ein „Sweep“ ist eine Reihe von Kontrollen, die gleichzeitig auf Websites durchgeführt werden, um Verstöße gegen das EU-Verbraucherrecht in einem bestimmten Sektor zu ermitteln. Ziel des Produktsicherheits-Sweeps ist es, die auf Online-Marktplätzen verkauften Produkte auf ihre Konformität mit der neuen Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit zu überprüfen, um so die Sicherheit der online zum Verkauf angebotenen Produkte zu erhöhen.

Hintergrund
Das Schnellwarnsystem Safety Gate ermöglicht es nationalen Marktüberwachungsbehörden aus der EU und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), gefährliche Non-Food-Produkte zu melden und Maßnahmen gegen sie zu ergreifen, sowie andere Behörden zu warnen, ebenfalls rasch Maßnahmen zu ergreifen. Safety-Gate-Warnungen decken Risiken für die menschliche Gesundheit und Sicherheit, wie Erstickung, Strangulation und Schädigung des Gehörs- oder des Sehvermögens ab, sowie Risiken für die Umwelt, Energieressourcen und Eigentum.

EU-Entwaldungsverordnung: Kommission erleichtert die Umsetzung
Die Kommission erleichtert die Umsetzung der EU-Entwaldungsrichtlinie (EUDR). Die Richtline wird weiter vereinfacht und der Verwaltungsaufwand verringert. Die Verordnung tritt Ende dieses Jahres für Mitgliedstaaten, Marktteilnehmer und Händler in Kraft. In diesem Zusammenhang hat die Kommission neue Leitfäden veröffentlicht.

Mit diesen Klarstellungen und Vereinfachungen reagiert sie auch auf Rückmeldungen ihrer internationalen Partner. EU-Kommissarin Jessika Roswall, zuständig für Umwelt, resiliente Wasserversorgung und wettbewerbsfähige Kreislaufwirtschaft sagte: „Wir setzen uns für die Umsetzung der EU-Vorschriften zur Entwaldung im Geiste einer engen Partnerschaft, Transparenz und eines offenen Dialogs ein.

Unser Ziel ist es, den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu verringern und gleichzeitig die Ziele der Verordnung zu wahren. Wir werden weiterhin sehr eng mit allen Interessengruppen zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass unsere Vorschriften die weltweite Entwaldung und Waldschädigung auf eine für die Unternehmen möglichst wenig belastende Weise verringern.“

Neue Maßnahmen gehen auf die Forderungen von Interessenträgern ein
Die aktualisierten Leitlinien und die häufig gestellten Fragen werden Unternehmen, den Behörden der EU-Mitgliedstaaten und den Partnerländern zusätzliche vereinfachte Maßnahmen und Erläuterungen dazu geben, wie sie nachweisen können, dass ihre Produkte entwaldungsfrei sind. Beide Dokumente spiegeln die Rückmeldungen der Mitgliedstaaten, der Partnerländer, der Unternehmen und der Industrie wider. Dadurch wird eine harmonisierte Umsetzung des Gesetzes in der gesamten EU gewährleistet.

Die eingeführten Vereinfachungen werden durch einen delegierten Rechtsakt ergänzt, zu dem es ebenfalls eine öffentliche Konsultation gibt. Der Rechtsakt präzisiert und vereinfacht den Anwendungsbereich der EUDR und geht damit auf die Bitte der Interessenträger ein, Leitlinien für bestimmte Produktkategorien zu erstellen. Dadurch werden unnötige Verwaltungskosten für Wirtschaftsakteure und Behörden vermieden.

Die Kommission arbeitet außerdem daran, das Länder-Benchmarking-System durch einen Durchführungsrechtsakt fertigzustellen. Es wird spätestens am 30. Juni 2025 nach Beratungen mit den Mitgliedstaaten angenommen.

Verwaltungsaufwand um geschätzt 30 Prozent verringert
All diese Maßnahmen werden gemeinsam zu einer derzeit geschätzten Verringerung der Verwaltungskosten und des Verwaltungsaufwands für die Unternehmen um 30 Prozent führen. Dadurch wird eine einfache, faire und kosteneffiziente Umsetzung dieser wichtigen Verordnung gewährleistet. Die EUDR hat bereits zu positiven Entwicklungen und Maßnahmen vor Ort zur Bekämpfung der Entwaldung, des Klimawandels und des Verlusts der biologischen Vielfalt geführt.

Mit diesen Vereinfachungen kommt die Kommission ihrer Verpflichtung gegenüber dem Europäischen Parlament und dem Rat nach und gewährleistet gleichzeitig Rechtssicherheit innerhalb der Grenzen der Verordnung.

Wichtige Vereinfachungsmaßnahmen
Mit den neuen Leitlinien hat die Kommission eine Reihe von Vereinfachungsmaßnahmen eingeführt:
Große Unternehmen können bestehende Sorgfaltserklärungen wiederverwenden, wenn Waren, die bereits auf dem EU-Markt waren, erneut eingeführt werden. Dies bedeutet, dass weniger Informationen im IT-System übermittelt werden müssen;
Ein Bevollmächtigter kann nun im Namen von Mitgliedern von Unternehmensgruppen eine Sorgfaltserklärung vorlegen;
Die Unternehmen können jährlich eine Sorgfaltspflichterklärung vorlegen, anstatt für jede Lieferung oder Charge, die auf den EU-Markt gebracht wird;
Klärung des Begriffs „Feststellung“, dass die Sorgfaltspflicht erfüllt wurde, so dass große Unternehmen im nachgelagerten Bereich von vereinfachten Verpflichtungen profitieren (es gilt nun eine minimale rechtliche Verpflichtung, Referenznummern der Due Diligence Statement (DDS) von ihren Lieferanten zu erheben und diese Referenzen für ihre eigenen DDS-Einreichungen zu verwenden).

Es wird erwartet, dass alle aktualisierten Maßnahmen die Anzahl der Sorgfaltserklärungen, die Unternehmen einreichen müssen, erheblich verringern werden, um den wichtigsten Anforderungen der Branche gerecht zu werden. Ziel der vereinfachten Sorgfaltserklärungen ist es, eine einfache und effiziente Dateneingabe für alle Nutzer zu gewährleisten.

Zusammenarbeit mit Interessenträgern
Die Kommission hat den Dialog mit Drittländern, Unternehmen, der Zivilgesellschaft und globalen Partnern verstärkt, um die Umsetzung und Vorbereitung durch spezielle Sitzungen und Online-Schulungen seit 2024 im Einklang mit unserem strategischen Rahmen für Zusammenarbeit und Engagement zu erleichtern. Rückmeldungen von Interessenträgern, EU-Mitgliedstaaten und Partnerländer werden weiterhin angenommen, um Händler und Marktteilnehmer bei der Umsetzung vor Ort zu unterstützen und erforderlichenfalls weitere Leitlinien bereitzustellen.

Im Jahr 2024 hat die Kommission bereits über 300 spezielle Sitzungen zur EUDR mit Interessenträgern, einschließlich globaler Partner, abgehalten. Um die Vorbereitung zu unterstützen, wurden bereits über 50 Webinare mit 15.500 Plätzen für Online-Schulungen zur Nutzung des Informationssystems angeboten, die allen Interessenträgern zur Verfügung stehen und durch Online-Videos in mehreren Sprachen und ein Schulungssystem zur Einarbeitung vereinfacht werden.

Darüber hinaus hat die Kommission im Rahmen ihrer Team-Europa-Initiative für entwaldungsfreie Wertschöpfungsketten die finanzielle Unterstützung für globale Partner ausgeweitet (86 Millionen Euro), um Partnerländern beim Übergang zu nachhaltigen, entwaldungsfreien und legalen Wertschöpfungsketten zur Seite zu stehen.

Hintergrund
Mit der EU-Entwaldungsverordnung soll sichergestellt werden, dass wichtige Güter auf dem EU-Markt nicht zur Entwaldung und Waldschädigung sowohl in der EU als auch weltweit beitragen. Entwaldung und Waldschädigung sind wesentliche Treiber des Klimawandels und des Verlusts an biologischer Vielfalt. Noch bevor die Verordnung in Kraft tritt, hat sie für mehr Transparenz in den Lieferketten gesorgt, positive Veränderungen sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor ausgelöst und neue Marktchancen für entwaldungsfreie Produkte in der EU eröffnet.

Weniger Verwaltungsaufwand

EU-Kommission begrüßt Zustimmung des Rates zu Vereinfachungs-Vorschlag zu Nachhaltigkeit
Die Mitgliedstaaten haben den Vorschlag der Kommission gebilligt, die Anwendung der Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Sorgfaltspflicht aufzuschieben. Diese Entscheidung schafft rasche Rechtssicherheit für die Unternehmen und verhindert unnötigen Aufwand zur Einhaltung der Vorschriften, bevor weitere Vereinfachungen anstehen. 

Berichtspflichten auf 2028 verschoben
Die Berichtspflichten für Unternehmen, die derzeit in den Anwendungsbereich der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung fallen, werden damit auf das Jahr 2028 verschoben. Außerdem wird die Anwendung der Richtlinie über die Erfüllung der Sorgfaltspflicht im Bereich der nachhaltigen Entwicklung für die erste Gruppe der betroffenen Unternehmen auf 2028 verschoben.

Dies ist das erste Element des 
Vereinfachungs-Omnibus zur Nachhaltigkeit, das von der Kommission initiiert und vom Europäischen Parlament vor zwei Wochen im Schnellverfahren verabschiedet wurde. Hintergrund Kommissionspräsidentin von der Leyen hat eine neue politische Initiative zur Vereinfachung der EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit eingeleitet, ohne dabei die ehrgeizigen Klima- und Sozialziele aufzugeben.

Die im Februar 2025 vorgelegten Vorschläge sollen zu einer administrativen Entlastung in Höhe von über 6 Milliarden Euro führen und dazu beitragen, ein günstigeres Geschäftsumfeld für EU-Unternehmen zu schaffen, damit diese wachsen, innovativ sein und eine Vorreiterrolle beim sauberen Übergang spielen können.

- EU und Vereinigte Arabische Emirate vereinbaren Aufnahme von Freihandelsgesprächen
- Unterstützung medizinischer Gegenmaßnahmen bei Bedrohung für die öffentliche Gesundheit

EU und Vereinigte Arabische Emirate vereinbaren Aufnahme von Freihandelsgesprächen
Brüssel, 11. April 2025 - Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Seine Hoheit Mohamed bin Zayed Al Nahyan, Präsident der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE), haben vereinbart, Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen aufzunehmen. Dies ist ein positiver Schritt nach vorn in den Beziehungen zwischen der EU und den Vereinigten Arabischen Emiraten und kann neben den Verhandlungen über umfassendere Abkommen über eine strategische Partnerschaft als Katalysator für engere Beziehungen zwischen der EU und dem Golf-Kooperationsrat (GCC) dienen.

Liberalisierung des Handels und vertiefte Zusammenarbeit bei erneuerbaren Energien
Präsidentin von der Leyen betonte, dass die Europäische Union bei der Umsetzung von Handelsabkommen mit hohen Standards und beim Aufbau von Partnerschaften auf der Grundlage von offenem Handel und gegenseitigem Nutzen eine solide Erfolgsbilanz vorweisen konnte.

In diesem Sinne werden sich die bevorstehenden Verhandlungen auf die Liberalisierung des Handels mit Waren, Dienstleistungen und Investitionen konzentrieren und gleichzeitig die Zusammenarbeit in strategischen Sektoren wie erneuerbare Energien, grüner Wasserstoff und kritische Rohstoffe vertiefen.

Kommisssar Maroš Šefčovič zu Gesprächen in die VAE
Präsidentin von der Leyen brachte ihre Zuversicht zum Ausdruck, dass beide Seiten rasch und ehrgeizig handeln können. Kommissionsmitglied Maroš Šefčovič wird bald in die VAE reisen, um die Gespräche voranzubringen.

Ein modernes und ehrgeiziges Abkommen wird nicht nur die Beziehungen zwischen der EU und den Vereinigten Arabischen Emiraten stärken, sondern auch zu einem breiteren regionalen Wohlstand beitragen.

Unterstützung medizinischer Gegenmaßnahmen bei Bedrohung für die öffentliche Gesundheit
Die EU-Kommission hat eine öffentliche Konsultation zur neuen Strategie zur Unterstützung medizinischer Gegenmaßnahmen bei Bedrohungen der öffentlichen Gesundheit eingeleitet. Die Konsultation läuft bis zum 9. Mai 2025.

Vorsorge und Reaktion auf Bedrohungen verbessern
Angesichts der raschen Entwicklung von Sicherheitsrisiken muss die EU ihre Vorsorge und Reaktion auf Bedrohungen der öffentlichen Gesundheit (einschließlich chemischer, biologischer, radiologischer und nuklearer Bedrohungen (CBRN)) verstärken. Mit dieser Strategie wird sichergestellt, dass bei Bedarf medizinische Gegenmaßnahmen verfügbar sind.

Gleichberechtigter Zugang zu krisenrelevanten medizinischen Gegenmaßnahmen
Hadja Lahbib, EU-Kommissarin für Gleichstellung, Krisenvorsorge und Krisenmanagement, erklärte: „Unsere Strategie zur Unterstützung medizinischer Gegenmaßnahmen gegen Bedrohungen der öffentlichen Gesundheit wird die Gesundheitssicherheit der EU stärken, unsere strategische Autonomie verbessern und die Wettbewerbsfähigkeit Europas stärken.

Sie wird einen klaren Rahmen bieten, um einen gleichberechtigten Zugang zu krisenrelevanten medizinischen Gegenmaßnahmen und deren Versorgung zu gewährleisten. Letztlich geht es darum, Leben zu schützen, indem der Zugang zu Arzneimitteln, Medizinprodukten, persönlichen Schutzausrüstungen und vor allem in Notsituationen sichergestellt wird. Dies ist die Stärke unserer Union der Vorsorge. Ich fordere alle Interessenträger auf, sich zu engagieren und zur Gestaltung unserer Strategie beizutragen.“

Die Strategie zur Unterstützung medizinischer Gegenmaßnahmen ist das erste Ergebnis der im März 2025 angenommenen EU-Strategie für Krisenvorsorge. Sie wird dazu beitragen, unsere Vorsorge und die Wettbewerbsfähigkeit des Gesundheitswesens sowohl für unsere Sicherheit als auch für unsere Wirtschaft zu stärken.

Mehr Schutz für Kinder: Vorläufige Einigung auf neue Regeln für Spielzeug-Sicherheit

Brüssel, 11. April 2025 - Die EU-Kommission hatte 2023 die geltenden Vorschriften zur Spielzeug-Sicherheit in der EU überarbeitet. Nun haben das Europäische Parlament und der Rat eine vorläufige politische Einigung erzielt. Mit der neuen Verordnung sollen die Kinder insbesondere besser vor schädlichen Chemikalien, wie PFAS, endokrinen Disruptoren und Bisphenolen geschützt. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.

Stéphane Séjourné, Exekutiv-Vizepräsident für Wohlstand und Industriestrategie begrüßte die Einigung: „Die soeben beschlossenen neuen Vorschriften machen online und offline verkauftes Spielzeug für Kinder sicherer. Sie verbieten schädliche Chemikalien und führen einen digitalen Produktpass ein, der den Verbrauchern mehr Informationen bietet und den Marktinspektoren hilft, gefährliches Spielzeug zu erkennen und zu entfernen, insbesondere an den EU-Grenzen. Dies wird dazu beitragen, einen faireren Wettbewerb und gleiche Bedingungen für die Spiezeughersteller in der EU zu schaffen.“

Die Verordnung enthält strengere Vorschriften für Online-Verkäufe und gibt den Inspektoren mehr Befugnisse, um gefährliches Spielzeug vom Markt zu nehmen. Dadurch wird sichergestellt, dass importiertes Spielzeug für die Verbraucher genauso sicher ist wie in der EU hergestelltes Spielzeug.

Die neuen Anforderungen
Aufbauend auf den bestehenden Vorschriften wird die neue Spielzeugsicherheitsverordnung die Sicherheitsanforderungen aktualisieren, die Spielzeug erfüllen muss, um in der EU in Verkehr gebracht zu werden, unabhängig davon, ob es in der EU oder anderswo hergestellt wird. Genauer gesagt wird die heutige Vereinbarung:

Besserer Schutz vor schädlichen Chemikalien: Zusätzlich zu den bereits verbotenen Stoffen wird die neue Verordnung die Verwendung von Chemikalien verbieten, die das endokrine System (endokrine Disruptoren) oder das Atmungssystem beeinflussen, Hautallergien auslösen oder für ein bestimmtes Organ toxisch sind. Außerdem wird die Verwendung gefährlicher Bisphenole und Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) in Spielzeug verboten.

Bessere Nutzung digitaler Instrumente: Mit der neuen Verordnung müssen alle Spielzeuge einen digitalen Produktpass im Format eines Datenträgers, beispielsweise eines QR-Codes, auf dem Spielzeug haben. Verbraucher oder Behörden können das Produkt, die Konformität und andere Informationen des Spielzeugs leicht einsehen. Importeure müssen an den EU-Grenzen digitale Produktpässe einreichen, auch für online verkauftes Spielzeug.

Ein neues IT-System wird alle digitalen Produktpässe an den EU-Außengrenzen überprüfen und die Sendungen ermitteln, die eingehende Kontrollen beim Zoll benötigen. Die Kontrolle von Spielzeug durch nationale Inspektoren wird erleichtert, da Informationen im digitalen Produktpass leicht verfügbar sein werden. Dadurch werden die Maßnahmen gegen unsicheres Spielzeug in der EU gestrafft und sichergestellt, dass alle Spielzeughersteller gleichberechtigt und fair miteinander konkurrieren können.

Nächster Schritt
Die politische Einigung bedarf nun der förmlichen Genehmigung durch das Europäische Parlament und den Rat. Sie tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Die Verordnung sieht eine Übergangsfrist für die Anpassung der Industrie und der Behörden an die neuen Vorschriften vor.

Hintergrund
Die Richtlinie 2009/48/EG über die Sicherheit von Spielzeug legt die Sicherheitsanforderungen fest, die Spielzeug erfüllen muss, um in der EU in Verkehr gebracht zu werden, unabhängig davon, ob es in der EU oder in Drittländern hergestellt wird. Dies erleichtert den freien Verkehr von Spielzeug im Binnenmarkt.

Nach einer Bewertung der Richtlinie stellte die Kommission jedoch eine Reihe von Mängeln bei der praktischen Anwendung der Richtlinie seit ihrer Annahme im Jahr 2009 fest. Insbesondere ist ein höheres Maß an Schutz vor möglichen Risiken in Spielzeug erforderlich, insbesondere vor Risiken durch schädliche Chemikalien. Die Bewertung ergab auch, dass die Richtlinie effizienter umgesetzt werden muss, insbesondere im Hinblick auf den Online-Verkauf.

Daraufhin hat die Kommission am 28. Juli 2023 den Vorschlag für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vorgelegt.

US-Zölle: Kommissionspräsidentin von der Leyen kündigt Aussetzen der EU-Gegenmaßnahmen für 90 Tage an

Brüssel, 10. April 2025 - EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat infolge der Ankündigung von US- Präsident Donald Trump zum Aussetzen der reziproken Zölle folgende Erklärung abgegeben: „Wir haben die Ankündigung von Präsident Trump zur Kenntnis genommen. Wir wollen den Verhandlungen eine Chance geben. Während wir die Annahme der EU-Gegenmaßnahmen, die von unseren Mitgliedstaaten nachdrücklich unterstützt wurden, abschließen, werden wir sie für 90 Tage aussetzen. Wenn die Verhandlungen nicht zufriedenstellend verlaufen, werden unsere Gegenmaßnahmen in Kraft treten.“


Die Kommissionspräsidentin sagte weiter: „Die Vorbereitungsarbeiten für weitere Gegenmaßnahmen gehen weiter. Wie ich bereits gesagt habe, bleiben alle Optionen auf dem Tisch.“ In einer weiteren Erklärung am Morgen hatte von der Leyen es begrüßt, dass US-Präsident Donald Trump bei den Gegenzöllen eine Pause angekündigt hat.

Sie erklärte: „Dies ist ein wichtiger Schritt zur Stabilisierung der Weltwirtschaft. Klare und vorhersehbare Bedingungen sind für das Funktionieren des Handels und der Lieferketten unverzichtbar.“  In einem Telefonat mit Neuseelands Premierminister Christopher Luxon unterstrich von der Leyen ebenfalls die Bedeutung vorhersehbarer und fairer Bedingungen für den internationalen Handel.


US-Zölle: EU-Mitgliedstaaten stimmen für Gegenmaßnahmen

Brüssel, 9. April 2025 - Die EU-Mitgliedstaaten haben für den Vorschlag der EU-Kommission gestimmt, handelspolitische Gegenmaßnahmen gegen die Vereinigten Staaten einzuführen. Die Kommission reagierte mit ihrem Vorschlag auf die Entscheidung der USA vom März, Zölle auf Stahl- und Aluminiumeinfuhren aus der EU zu erheben.

Die EU hält die US-Zölle für ungerechtfertigt und schädlich, da sie beiden Seiten und der Weltwirtschaft wirtschaftlichen Schaden zufügen. Die EU hat ihre klare Präferenz für Verhandlungsergebnisse mit den USA zum Ausdruck gebracht, die ausgewogen und für beide Seiten vorteilhaft wären.

Stichtag 15. April
Die heutige Zustimmung der Mitgliedstaaten bedeutet, dass die Gegenmaßnahmen in Kraft treten werden, sobald die internen Verfahren der Kommission abgeschlossen sind und der Durchführungsrechtsakt veröffentlicht wurde. Die Zölle werden ab dem 15. April erhoben. Diese Gegenmaßnahmen können jederzeit ausgesetzt werden, wenn die USA einem fairen und ausgewogenen Verhandlungsergebnis zustimmen.

Telefonat der Kommissionspräsidentin mit dem britischen Premier Starmer

Brüssel, 7. April 2025 - Die Präsidentin Europäischen Kommission Ursula von der Leyen hat in ihrem Telefonat mit dem britischen Premier Keir Starmer ihre tiefe Besorgnis über die angekündigten US-Zölle zum Ausdruck gebracht. Von der Leyen verwies auf den Schaden, den diese Zölle anrichten können – sowohl direkt als auch indirekt und auch für die ärmsten Länder. 

Von der Leyen bekräftigte die Entschlossenheit der Europäischen Union, Verhandlungen mit den USA aufzunehmen, erforderlichenfalls die Interessen der EU durch verhältnismäßige Gegenmaßnahmen zu verteidigen und gemeinsam mit Partnern auf diese neue Realität für die Weltwirtschaft zu reagieren. 

Enge Zusammenarbeit bei Sicherheit und Verteidigung
Die Kommissionspräsidentin betonte zudem das starke Engagement der EU für eine enge Zusammenarbeit mit dem Vereinigten Königreich in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung sowie bei der gemeinsamen und dauerhaften Unterstützung für die Ukraine. Sie sprach mit Besorgnis darüber, dass Russland die Friedensbemühungen zum Stillstand bringe. 

EU-UK-Gipfeltreffen Mitte Mai
Bei dem Telefonat haben die Präsidentin und der Premierminister die Vorbereitungen für das bevorstehende Gipfeltreffen EU-Vereinigtes Königreich am 19. Mai erörtert. Das Treffen bietet eine wichtige Gelegenheit dafür, die Zusammenarbeit zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich in Schlüsselbereichen wie Sicherheit und Verteidigung, Handel und Wirtschaft zu stärken. 

London-Besuch der Präsidentin am 24. April Die Präsidentin bestätigte, dass sie am 24. April anlässlich des Internationalen Gipfeltreffens zur Zukunft der Energieversorgungssicherheit im Lancaster House mit dem Premierminister in London zusammentreffen wird.

„Ein schwerer Schlag für die Weltwirtschaft“ – Erklärung von Präsidentin von der Leyen zu US-Zöllen

Brüssel, 3. April 2025 - EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat zur Ankündigung von universellen Zöllen durch die USA erklärt: „Die Ankündigung von Präsident Trump von Universalzöllen für die ganze Welt, einschließlich der EU, ist ein schwerer Schlag für die Weltwirtschaft. Ich bedauere diese Entscheidung zutiefst. Wir sollten uns über die immensen Folgen im Klaren sein. Die Weltwirtschaft wird massiv leiden. Die Unsicherheiten werden zunehmen und der Protektionismus wird weiter angeheizt. Die Folgen werden schwer sein für Millionen von Menschen rund um den Globus.“

Sie sagte weiter: „Auch für die am meisten gefährdeten Länder, die jetzt einigen der höchsten US-Zöllen ausgesetzt sind. Das ist das Gegenteil von dem, was wir erreichen wollen. Die Zölle werden auch den Verbraucherinnen und Verbrauchern in der Welt schaden. Das wird sofort zu spüren sein.

Millionen von Menschen werden mit höheren Lebensmittelrechnungen konfrontiert sein. Medikamente werden teurer, ebenso der Transport.
Die Inflation wird ansteigen. Und dies schadet vor allem den wirtschaftlich schwächsten Bürgerinnen und Bürgern.

Auch die Unternehmen - große und kleine - werden vom ersten Tag an leiden.
Sie werden leiden unter größerer Unsicherheit, unter gebrochenen Lieferketten, der aufwändigen Bürokratie. Die Kosten für Geschäfte mit den Vereinigten Staaten werden drastisch steigen.  Und was noch dazu kommt ist, dass es keine Ordnung zu geben scheint in dieser Unordnung.

Es gibt keinen klaren Weg durch die Komplexität und das Chaos, das geschaffen wird, da alle Handelspartner der Vereinigten Staaten betroffen sind. In den vergangenen achtzig Jahren, hat der Handel zwischen Europa und den Vereinigten Staaten Millionen von Arbeitsplätzen geschaffen.

Verbraucher auf der anderen Seite des Atlantiks haben von niedrigeren Preisen profitiert. Die Unternehmen haben von enormen Möglichkeiten profitiert, die zu beispiellosem Wohlstand und Wachstum geführt haben.
Zugleich wissen wir, dass die globalen Handelssysteme erhebliche Mängel aufweisen. Hier stimme ich mit Präsident Trump überein, dass andere die derzeitigen Regeln auf unfaire Weise ausnutzen.

Und ich bin bereit, alle Bemühungen zu unterstützen, um das Welthandelssystem an die Realitäten der Weltwirtschaft anzupassen.
Aber ich möchte auch etwas sehr klarstellen:
Das Einsetzen von Zöllen als erstes und letztes Mittel wird das Problem nicht lösen. Deshalb waren wir von Anfang an bereit, mit den USA zu verhandeln, um alle verbliebenen Hindernisse für den transatlantischen Handel zu beseitigen.

Aber zugleich sind wir auch bereitet, darauf zu reagieren.
Wir arbeiten bereits an der Fertigstellung eines ersten Pakets von Gegenmaßnahmen als Reaktion auf die Strafzölle. Und wir bereiten uns jetzt darauf vor, weitere Gegenmaßnahmen zu ergreifen, um unsere Interessen und unsere Unternehmen zu schützen, falls die Verhandlungen scheitern.

Wir werden auch genau beobachten, welche indirekten Auswirkungen diese Zölle haben könnten, denn wir können weder globale Überkapazitäten absorbieren, noch werden wir Dumping auf unserem Markt tolerieren. Als Europäerinnen und Europäer werden wir immer unsere Interessen und unsere Werte verteidigen.

Und wir werden immer für Europa einstehen. Aber es gibt auch einen alternativen Weg. Es ist noch nicht zu spät, Bedenken durch die Verhandlungen auszuräumen. Das ist der Grund, warum unser Handelskommissar Maros Šefčovič in ständigem Kontakt mit seinem US-Kollegen steht.

Wir werden auf den Abbau von Handelshemmnisse hinarbeiten. Nicht, um sie zu erhöhen, sondern, um sie zu senken. Lassen Sie uns von der Konfrontation zur Verhandlung übergehen. Das ist der richtige Weg. Schließlich möchte ich mich auch direkt an die Menschen in Europa wenden.

Ich weiß, wie sehr viele von Ihnen davon enttäuscht sind, dass sich einer unserer ältesten Verbündeten von uns abwendet. Ja, es stimmt, wir müssen uns auf Auswirkungen einstellen, die diese Entscheidung unweigerlich haben wird. Aber Europa hat alles, was es braucht, um diesen Sturm zu überstehen.
Wir stehen das gemeinsam durch.

Wenn es einen von uns trifft – das ist in Europa immer das Prinzip gewesen –, dann stehen wir alle für einander ein. Wir werden also zusammenhalten.
Wir werden uns also füreinander einsetzen. Denn wir wissen, in Europa ist Einigkeit unsere große Stärke.

Europa hat den größten Binnenmarkt der Welt - 450 Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher -, das ist unser sicherer Hafen in stürmischen Zeiten. Und Europa wird sich an die Seite derjenigen stellen, die direkt betroffen sind: die Menschen, die Unternehmen. Wir haben bereits neue Maßnahmen angekündigt zur Unterstützung des Stahl- und Automobilsektors. Letzte Woche haben wir zum Beispiel die Menge an Stahl begrenzt, die zollfrei nach Europa eingeführt werden kann.

Das wird diesen strategischen Industrien mehr Luft zum Atmen verschaffen.
Und wir werden jetzt unseren Strategischen Dialog einberufen mit dem Stahlsektor, der Automobilbranche und dem Pharma-Sektor. Andere Strategische Dialoge werden folgen, um gemeinsam Lösungen zu finden. Europa steht zusammen, für die Menschen, für die Unternehmen, für alle Europäerinnen und Europäer.“

DiscoverEU startet: Chance für 6000 18-Jährige aus Deutschland auf ein kostenloses Zugtickets

Neue Bewerbungsrunde für DiscoverEU startet
Brüssel, 2. April 2025 - Mit 36.000 DiscoverEU-Zugtickets gibt die Europäische Kommission 18-jährigen wieder die Möglichkeit, Europa mit dem Zug zu erkunden. Heute startet die nächste Bewerbungsrunde, für junge Menschen aus Deutschland sind 6.000 Tickets reserviert.

Der Kommissar für Generationengerechtigkeit, Jugend, Kultur und Sport, Glenn Micallef, sagte: „DiscoverEU öffnet die Tür zu Abenteuern, Lernen und unvergesslichen Erlebnissen. Ich freue mich sehr, die Bewerbungsrunde im Frühjahr 2025 zu starten, die Tausenden von jungen Menschen die Möglichkeit bietet, Europa und sein reiches kulturelles Erbe zu erkunden, Ihr Wissen zu erweitern und lebenslange Erinnerungen zu wecken. Wenn Sie 18 Jahre alt und bereit für eine unglaubliche Reise sind, sollten Sie sich diese Gelegenheit nicht entgehen lassen. Jetzt bewerben!“

Informationen zur Bewerbung
Bewerbungen sind möglich bis Mittwoch, den 16. April um 12:00 Uhr MESZ.

Erfolgreiche Bewerber können zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 30. September 2026 bis zu 30 Tage lang mit dem Zug durch Europa reisen und neue Länder, Kulturen und Erfahrungen entdecken. Antragsteller müssen zwischen dem 1. Juli 2006 und dem 30. Juni 2007 geboren sein und ihren Wohnsitz in der EU und in mit dem Programm Erasmus+ assoziierten Ländern haben, darunter Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien und die Türkei.

Die Bewerber müssen sich über das Europäische Jugendportal bewerben und ein kurzes Quiz über die EU absolvieren. Die Pässe werden an die besten Bewerber vergeben, bis alle Tickets verteilt sind.

Lernen durch Entdecken: mit DiscoverEU mehr Europa erleben
Reisende können ihre eigene Europareise gestalten oder aus vorgeschlagenen Routen wählen. Sie können der Route des Neuen Europäischen Bauhauses folgen, um lebendige, nachhaltige Städte zu präsentieren, oder sich für die Grüne Route entscheiden, die sie zu einigen der nachhaltigsten Städte und naturfreundlichsten Reiseziele auf dem gesamten Kontinent führt. Diese Route bietet preisgekrönte Green Capitals und Green Leaf Städte, atemberaubende Parks und Naturschutzgebiete. Unterwegs können sie eine Rabattkarte mit Tausenden von Angeboten für Transport, Museen, Essen, Unterkunft, Sport und mehr in 36 Ländern nutzen.

DiscoverEU wird diese Erfahrung für alle zugänglich machen. Spezielle Unterstützung ist für Teilnehmer mit Behinderungen, gesundheitlichen Bedingungen oder weniger Möglichkeiten zur Verfügung. Zusätzliche Regelungen werden auch für diejenigen angeboten, die in abgelegenen Gebieten, Inseln oder Gebieten in äußerster Randlage leben.

DiscoverEU wurde 2018 ins Leben gerufen und in das Erasmus+-Programm2021–2027 integriert und hat bereits über 355.000 Reisepässe vergeben. Alle Teilnehmer sind eingeladen, der offiziellen Gruppe #DiscoverEU beizutreten, in der über 106.000 Mitglieder Erfahrungen und Tipps austauschen.

Das Jugendinformationsnetzwerk Eurodesk beantwortet alle Fragen zu DiscoverEU und informiert auch über Alternativen. Eurodesk-Telefon: 0228 9506 250, E-Mail:
rausvonzuhaus@eurodesk.eu.

Entzug der Fahrerlaubnis: Kommission begrüßt Einigung auf EU-weite Anerkennung

Brüssel, 26. März 2025 - Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige Einigung des Europäischen Parlaments und des Rates auf ein zentrales Gesetzgebungsdossier, das die Sicherheit auf den Straßen verbessern soll. Mit der neuen Richtlinie wird sichergestellt, dass schwere Verkehrsverstöße von Fahrerinnen und Fahrern in einem Mitgliedstaat auch EU-weit konsequente Folgen haben.

EU-Verkehrskommissar Apostolos Tzitzikostas sagte: „Die neue Regelung zum Entzug der Fahrerlaubnis wird Schlupflöcher für gefährliche Fahrer schließen, die sich ihren Strafen durch Grenzüberschreitungen entziehen. Letztes Jahr sind fast 20.000 Menschen auf den Straßen der EU umgekommen; diese Initiative wird entscheidend dazu beitragen, unser Ziel, die Zahl der Verkehrstoten bis 2030 zu halbieren, voranzubringen.“



Einheitliche Konsequenzen für schwere Verkehrsverstöße
Erste Versuche, europaweiten Regelungen zum Entzug der Fahrerlaubnis zu etablieren, begannen vor über 60 Jahren. Bisher wurde der Entzug der Fahrerlaubnis in einem Mitgliedsstaat nicht einheitlich in der EU anerkannt. Somit konnten Straftäter in anderen Ländern weiterfahren und dadurch andere Verkehrsteilnehmende gefährden.

Ein System der gegenseitigen Anerkennung wird dazu führen, dass der Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund von schweren Verkehrsverstößen in allen EU-Mitgliedsstaaten angewendet wird. Zu den schweren Verkehrsverstößen zählen übermäßige Geschwindigkeitsüberschreitung (50 km/h über dem Tempolimit), Fahren unter Einfluss von Drogen und eine gefährliche Fahrweise, die den Tod oder eine schwere Verletzung verursacht.

Weitere Schritte
Die Gesetzgebung baut auf den modernisierten Führerscheinvorschriften auf, auf die sich Parlament und Rat (nach Initiative der Kommission) in dieser Woche geeinigt haben. Im nächsten Schritt werden das Europäische Parlament und der Rat die neue Richtlinie verabschieden, sie tritt dann 20 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Die Mitgliedsstaaten haben dann vier Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.


Krisenvorsorge: Neue EU-Strategie und Bericht zu Arbeit der EU-Behörde HERA vorgestellt

Brüssel, 26. März 2025 - Die EU-Kommission und die Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik Kaja Kallas haben die EU-Strategie für Krisenvorsorge vorgestellt. Die Strategie soll Mitgliedstaaten unterstützen und dabei helfen, Prävention und Reaktion der EU auf Bedrohungen zu verbessern.

Die Kommission hat außerdem einen Bericht veröffentlicht, in dem die Arbeit der EU-Behörde für die Krisenvorsorge und -reaktion (HERA) seit ihrer Einrichtung vor mehr als drei Jahren bewertet wird. Der Bericht hebt die Erfolge der HERA bei der Stärkung der Vorsorge- und Reaktionskapazitäten auf EU-Ebene sowie bei der Übernahme neuer Aufgaben wie der Behandlung der Lieferkettenaspekte kritischer Arzneimittelengpässe hervor.

30 Leitaktionen und einen Aktionsplan

Konkret umfasst die EU-Strategie für Krisenvorsorge 30 Leitaktionen und einen detaillierten Aktionsplan, um die Ziele der Vorsorgeunion voranzubringen und in allen Politikbereichen der EU eine Kultur der „eingebauten Vorsorge“ zu entwickeln.

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erklärte: „Neue Realitäten erfordern ein neues Maß an Vorsorge in Europa. Unsere Bürgerinnen und Bürger, unsere Mitgliedstaaten und unsere Unternehmen brauchen die richtigen Instrumente, um Krisen zu verhindern und rasch auf Katastrophen zu reagieren.

Familien, die in Überschwemmungsgebieten leben, sollten wissen, was zu tun ist, wenn die Gewässer steigen. Frühwarnsysteme können verhindern, dass von Waldbränden betroffene Regionen wertvolle Zeit verlieren. Europa ist bereit, die Mitgliedstaaten und vertrauenswürdige Partner in der Nachbarschaft dabei zu unterstützen, Leben und Existenzgrundlagen zu retten.“

Kaja Kallas, die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, sagte: „Heute stehen wir vor einer zunehmenden Zahl von Herausforderungen im Bereich der äußeren Sicherheit und einer wachsenden Zahl hybrider Angriffe in unserem gemeinsamen europäischen Raum.

Unsere Strategie zielt darauf ab, ein umfassendes Bild der Bedrohungen zu erstellen, mit denen wir konfrontiert sind, und die Bürgerinnen und Bürger vorzubereiten, unter anderem indem sie ihr Risikobewusstsein verbessern, die zivil-militärische Zusammenarbeit intensivieren und enger mit externen Partnern, einschließlich der NATO, zusammenarbeiten. Vorsorge ist eine regierungs- und gesamtgesellschaftliche Herausforderung – heute setzen wir uns für eine gemeinsame Reaktion ein.“

Bessere Vorbereitung auf Krisen und Herausforderungen

Die Europäische Union ist mit immer komplexeren Krisen und Herausforderungen konfrontiert, die nicht ignoriert werden dürfen. Von zunehmenden geopolitischen Spannungen und Konflikten, hybriden Bedrohungen und Cybersicherheitsbedrohungen, ausländischer Informationsmanipulation und Einflussnahme bis hin zum Klimawandel und zunehmenden Naturkatastrophen muss die EU bereit sein, ihre Bürgerinnen und Bürger und die wichtigsten gesellschaftlichen Funktionen, die für die Demokratie und das tägliche Leben von entscheidender Bedeutung sind, zu schützen.

Roxana Mînzatu, Exekutiv-Vizepräsidentin für soziale Rechte und Kompetenzen, hochwertige Arbeitsplätze und Vorsorge sagte: „Diese Strategie richtet sich an die Menschen und die Gesellschaft, um zu gewährleisten, dass im Krisenfall alles so funktioniert, wie es geschehen sollte, und wir sind bereit, rasch und wirksam zu handeln.
Dafür brauchen wir eine neue Vorsorge, damit jeder weiß, was in Notfällen zu tun ist, und zwar unabhängig von der Art des Notfalls. Europa muss flexibel handeln und eng mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um die Effizienz zu steigern, Zeit zu retten und Leben zu retten. Diese Strategie ist unsere Versicherungspolice, sodass wir bereit sind, für unsere Menschen zu sorgen, wenn sie sie am dringendsten benötigen.“

Hadja Lahbib, EU-Kommissarin für Gleichberechtigung sowie Krisenvorsorge und –management, sagte: „Die Vorsorge muss in das Gefüge unserer Gesellschaften eingebettet werden – jeder muss eine Rolle spielen. Die heutigen Bedrohungen sind schnell, komplex und miteinander verknüpft; unsere Reaktion muss proaktiver, stärker integriert und auf europäischer Ebene besser koordiniert werden. Indem wir die Energie unserer Institutionen, Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger nutzen, können wir Resilienz aufbauen und dafür sorgen, dass Europa gestärkt aus Krisen hervorgeht.“

Zu den wichtigsten Zielen und Maßnahmen der Strategie gehören:
Schutz der grundlegenden gesellschaftlichen Funktionen Europas:

Entwicklung von Mindestvorsorgekriterien für grundlegende Dienstleistungen wie Krankenhäuser, Schulen, Verkehr und Telekommunikation.
Verbesserung der Bevorratung kritischer Ausrüstungen und Materialien.
Verbesserung der Anpassung an den Klimawandel und der Verfügbarkeit kritischer natürlicher Ressourcen wie Wasser.
Förderung der Vorsorge für die Bevölkerung:

Die Öffentlichkeit dazu anzuhalten, praktische Maßnahmen zu ergreifen, wie z. B. die Aufrechterhaltung der lebensnotwendigen Versorgung für mindestens 72 Stunden in Notfällen.
Aufnahme von Vorsorgeunterricht in die Lehrpläne der Schulen und Einführung eines EU-Vorsorgetags.
Verbesserung der Koordinierung der Krisenreaktion:

Einrichtung eines EU-Krisenzentrums, um die Integration der bestehenden Krisenstrukturen der EU zu verbessern.
Stärkung der zivil-militärischen Zusammenarbeit:

Durchführung regelmäßiger EU-weiter Vorsorgeübungen, bei denen Streitkräfte, Katastrophenschutz, Polizei, Sicherheit, Gesundheitspersonal und Feuerwehrleute zusammengeführt werden.
Erleichterung von Investitionen zur angemessenen Nutzung.
Stärkung der vorausschauenden und antizipativen Fähigkeiten:

Entwicklung einer umfassenden Risiko- und Bedrohungsanalyse auf EU-Ebene, um Krisen wie Naturkatastrophen oder hybride Bedrohungen vorzubeugen.
Ausbau der öffentlich-privaten Zusammenarbeit:

Einrichtung einer öffentlich-privaten Vorbereitungs-Taskforce.
Ausarbeitung von Notfallprotokollen mit Unternehmen, um die rasche Verfügbarkeit wesentlicher Materialien, Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten und kritische Produktionslinien zu sichern.
Verbesserung der Zusammenarbeit mit externen Partnern:

Zusammenarbeit mit strategischen Partnern wie der NATO in den Bereichen militärische Mobilität, Klima und Sicherheit, neu entstehende Technologien, Cybersicherheit, Weltraum und Verteidigungsindustrie.
Insgesamt will die EU durch einen proaktiven Vorsorgeansatz einen widerstandsfähigeren und sichereren Kontinent aufbauen, der besser für die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts gerüstet ist.

Hintergrund

Der Niinistö-Bericht über Vorsorge und Bereitschaft der EU kam zu dem Schluss, dass die Stärkung der zivilen und militärischen Vorsorge und Bereitschaft Europas, die wachsenden sicherheitspolitischen Herausforderungen in den Bereichen Gesundheit, Migration, Technologiesicherheit, Klima, Verteidigung oder Wirtschaft zu bewältigen, dringend erforderlich ist. In dem Bericht wurde eine tiefgreifende Änderung der Denkweise und ein Wandel in der Art und Weise gefordert, wie wir die Vorsorge in der gesamten Europäischen Union verstehen und priorisieren. Er erkannte ferner an, dass die Vorsorge nicht nur eine nationale Verantwortung, sondern auch ein gemeinsames europäisches Unterfangen ist, das eine stärkere Rolle der Union bei der Koordinierung und Unterstützung der Mitgliedstaaten in diesem Bereich erfordert.

Der Schwerpunkt der Strategie liegt daher auf einem integrierten gefahrenübergreifenden Ansatz, einem ressortübergreifenden Ansatz, bei dem alle relevanten Akteure auf allen Regierungsebenen (lokal, regional, national und EU) zusammenkommen, und einem gesamtgesellschaftlichen Ansatz, bei dem Bürgerinnen und Bürger, lokale Gemeinschaften, die Zivilgesellschaft, Unternehmen und Sozialpartner sowie Wissenschaft und Wissenschaft zusammenkommen.

Darüber hinaus ist die Union in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten in der Lage, künftige Krisen zu bewältigen – und kann substanzielle und wirksame Lösungen für die Bürgerinnen und Bürger und die Gesellschaft bieten. Die Ereignisse und Risiken, die die Europäische Union in den letzten Jahren erlebt hat, und die entschlossene und effiziente Reaktion auf die COVID-19-Pandemie haben gezeigt, wie die enge Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten bessere Ergebnisse für die Menschen und die Gesellschaft ermöglicht.

Zur Zukunft der europäischen Verteidigung: Weißbuch und ReARM-Europe

Neues spezifisches Instrument: Sicherheitsmaßnahmen für Europa (Security Action for Europe, SAFE)
Brüssel, 19. März 2025 - Die Europäische Kommission und die Hohe Vertreterin der EU für Sicherheits- und Außenpolitik Kaja Kallas haben ein Weißbuch zur europäischen Verteidigung – Bereitschaft 2030 vorgelegt. Dazu kommt der ehrgeizige Plan „ReARM Europe“, der den EU-Mitgliedstaaten finanzielle Hebel bietet, um Investitionen in Verteidigungsfähigkeiten zu beschleunigen
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Mit „ReARM Europe“ werden die gesamteuropäischen Verteidigungsfähigkeiten durch neue finanzielle Mittel stärkt; das Weißbuch legt einen neuen Ansatz für die Verteidigung fest und ermittelt den Investitionsbedarf.

Ära der Friedensdividende ist vorüber
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erklärte: „Die Ära der Friedensdividende ist lange vorbei. Die Sicherheitsarchitektur, auf die wir uns verlassen haben, ist nicht mehr selbstverständlich. Europa ist bereit, seine Anstrengungen zu intensivieren. Wir müssen in die Verteidigung investieren, unsere Fähigkeiten stärken und einen proaktiven Sicherheitsansatz verfolgen.“


Der für Verteidigung und Weltraum zuständige Kommissar Andrius Kubilius sagte: „Spätestens jetzt ist klar, dass eine starke europäische Verteidigungsindustrie die Grundvoraussetzung für die Sicherheit Europas ist. Wir bauen Produktionskapazitäten aus, investieren beständig in Innovation und verbessern die grenzüberschreitende Zusammenarbeit – so stellen wir nicht nur unsere Einsatzbereitschaft sicher, sondern stärken auch unsere industrielle Basis.“

Weißbuch
Wie die Kommissionspräsidentin in den politischen Leitlinien dargelegt hat, haben die vergangenen Jahre den chronischen Investitionsmangel und den Mangel an effizienten Ausgaben für die militärischen Fähigkeiten Europas offenbart. Das Weißbuch schafft den Rahmen für den neuen Ansatz und ermittelt den Investitionsbedarf Europas. Um die Herausforderungen effizient zu meistern, formuliert das Weißbuch diverse Handlungsschwerpunkte:

Lücken bei den Fähigkeiten schließen, mit dem Fokus auf den von den Mitgliedstaaten ermittelten kritischen Fähigkeiten;
- Unterstützung der europäischen Verteidigungsindustrie, unter anderem durch vereinfachte Vorschriften und gestraffte Industrieprogramme;
- Unterstützung der Ukraine durch verstärkte militärische Hilfe und eine vertiefte Integration der europäischen und ukrainischen Verteidigungsindustrie;
- Ausbau des europäischen Binnenmarktes für Verteidigung, unter anderem durch Vereinfachung der Vorschriften.
- Beschleunigung des Wandels der Verteidigung durch Innovationen wie KI und Quantentechnologie;
- Verbesserte Bereitschaft Europas für Worst-Case-Szenarien durch verbesserte militärische Mobilität, Bevorratung und Stärkung der Außengrenzen, insbesondere der Landgrenze zu Russland und Belarus;
- Stärkung der Partnerschaft mit gleichgesinnten Ländern auf der ganzen Welt.

ReARM Europe
Wie von der Kommissionspräsidentin angekündigt legt der Plan „ReARM Europe“ dar, welche finanziellen Möglichkeiten den EU-Mitgliedstaaten unmittelbar zur Verfügung stehen, um die Ausgaben für Verteidigungsfähigkeiten rasch und deutlich zu steigern. Mit dem Plan werden über 800 Milliarden Euro für die folgenden Säulen bereitgestellt:

Öffentliche Mittel für die Verteidigung auf nationaler Ebene mobilisieren
Die Kommission schlägt den Mitgliedstaaten vor, die nationale Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakts zu aktivieren. Diese bietet ihnen im Rahmen der Haushaltsregeln der EU zusätzlichen haushaltspolitischen Spielraum für die Erhöhung ihrer Verteidigungsausgaben.

Um die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu wahren, gelten folgende Beschränkungen:
Nur die Verteidigungsausgaben dürfen erhöht werden, wobei die statistische Kategorie „Verteidigung“ der Klassifikation der Staatsausgaben nach dem Verwendungszweck (COFOG) gilt;
das Maximum liegt bei 1,5 Prozent des BIP in jedem Jahr, in dem die nationale Ausweichklausel aktiviert ist;
der Zeitraum ist auf vier Jahre beschränkt.

Neues spezifisches Instrument: Sicherheitsmaßnahmen für Europa (Security Action for Europe, SAFE)
Die Kommission wird unter Anwendung ihres bewährten einheitlichen Finanzierungskonzepts bis zu 150 Milliarden Euro auf den Kapitalmärkten mobilisieren und so die EU-Mitgliedstaaten dabei unterstützen, die Investitionen in die Verteidigungsfähigkeiten Europas rasch und umfassend zu erhöhen. Diese Mittel werden interessierten Mitgliedstaaten auf Anfrage und basierend auf nationalen Plänen ausgezahlt.

Die Auszahlungen erfolgen in Form von Darlehen mit langen Laufzeiten und wettbewerbsfähigen Preisen, die attraktive Strukturen aufweisen und von den begünstigten Mitgliedstaaten zurückzuzahlen sind. Die Darlehen werden durch den Handlungsspielraum im EU-Haushalt abgesichert.

SAFE wird die Mitgliedstaaten dazu anhalten, Ausgaben zielgerichteter, gemeinsam und in Europa zu tätigen und so für Interoperabilität, Planbarkeit und Kostensenkungen im Sinne einer starken industriellen Basis der europäischen Verteidigung sorgen.

Spar- und Investitionsunion schneller umsetzen, privates Kapital mobilisieren
Im Rahmen von „ReARM“ wird auch darauf gezählt, dass die Europäische Investitionsbank-Gruppe den Umfang ihrer Kreditvergabe auf Verteidigungs- und Sicherheitsprojekte ausweitet und dabei ihre Finanzierungskapazität sichert. So werden einerseits umfassende Finanzmittel mobilisiert und zudem ein positives Signal an die Märkte gesendet.

Öffentliche Investitionen allein werden letzten Endes nicht ausreichen, um den Investitionsbedarf der Verteidigungsindustrie zu decken. Zu diesem Zweck hat die Kommission heute auch die Strategie für die Spar- und Investitionsunion angenommen. Sie wird es interessierten Menschen in Europa erleichtern, private Ersparnisse in kritischen Wirtschaftszweigen wie der Verteidigung anzulegen



Zahl der Verkehrstoten in der EU geht leicht zurück

Brüssel, 18. März 2025 - Die Europäische Kommission hat vorläufige Zahlen zu den Verkehrstoten im Jahr 2024 veröffentlich. Demnach wurden im vergangenen Jahr in der EU rund 19.800 Menschen bei Verkehrsunfällen getötet. Das ist im Vergleich zu 2023 ein leichter Rückgang um 3 Prozent. In Deutschland ist die Zahl der Verkehrstoten um 2 Prozent zurückgegangen.

Die Verringerung der Zahl der Verkehrstoten sei zwar ein Schritt in die richtige Richtung, reiche aber nicht aus, so EU-Verkehrskommissar Apostolos Tzitzikostas: „Wir müssen unsere Bemühungen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit verstärken, insbesondere für gefährdete Verkehrsteilnehmer und in risikoreichen Bereichen wie Landstraßen. Jeder Todesfall ist einer zu viel. Unser Ziel bleibt: Null Verkehrstote."


Fortschritte bei der Verkehrssicherheit in der EU nach wie vor uneinheitlich
In den vergangenen fünf Jahren ist die Zahl der Verkehrstoten in Griechenland, Spanien, Frankreich und Italien nur geringfügig zurückgegangen. In Irland und Estland ist sie gestiegen. Im Gegensatz dazu verzeichnen Bulgarien, Dänemark, Litauen, Polen und Slowenien große Fortschritte auf dem Weg zum Ziel einer 50-prozentigen Reduzierung.

Schweden und Dänemark sind mit einer niedrigen Zahl von 20 bzw. 24 Todesfällen pro eine Million Einwohner nach wie vor die sichersten Länder in Bezug auf die Verkehrssicherheit. Rumänien (77 Fälle/Mio. EW) und Bulgarien (74 Fälle/Mio. EW) gehören weiter zu den Ländern mit den höchsten Todesraten, haben aber mit einem Rückgang von über 20 Prozent seit 2019 erhebliche Fortschritte bei der Reduzierung der Verkehrstoten erzielt.

Der EU-Durchschnitt liegt bei 44 Verkehrstoten pro eine Million Einwohner, in Deutschland bei 33 Verkehrstoten pro eine Million Einwohner.

Die meisten Verkehrstoten auf Landstraßen
Landstraßen stellen nach wie vor das größte Risiko dar: 52 Prozent der Todesfälle geschehen auf diesen Straßen. Die Mehrheit der Verkehrstoten (77 Prozent) sind Männer, ältere Erwachsene (65+) und junge Menschen (18-24) sind besonders gefährdete Verkehrsteilnehmer.


Fußgänger, Radfahrer und Motorradfahrer in Städten gefährdet
Was die Art der Verkehrsteilnehmer betrifft, so machen Insassen von Personenkraftwagen den größten Anteil der Todesopfer aus, gefolgt von Motorradfahrern (20 Prozent), Fußgängern (18 Prozent) und Radfahrern (10 Prozent).

Gefährdete Verkehrsteilnehmer, darunter Fußgänger, Radfahrer und Motorradfahrer, machen fast 70 Prozent der städtischen Todesopfer aus. Das unterstreicht den dringenden Bedarf an verbesserten Sicherheitsmaßnahmen zu ihrem Schutz.

Hintergrund
Im Jahr 2018 setzte sich die EU das Ziel, die Zahl der Verkehrstoten – und erstmals auch der Schwerverletzten – bis 2030 um 50 Prozent zu senken. Dies wurde im Strategischen Aktionsplan für die Straßenverkehrssicherheit der Kommission und im EU-Rahmen für die Straßenverkehrssicherheitspolitik 2021–2030 festgelegt, in denen auch Pläne zur Straßenverkehrssicherheit dargelegt wurden, mit denen bis 2050 die Zahl der Verkehrstoten auf null gesenkt werden soll („Vision Zero“).

Im März 2023 legte die Kommission ein Paket von Vorschlägen zur Verkehrssicherheit vor, das aktualisierte Anforderungen für Führerscheine und eine bessere grenzüberschreitende Durchsetzung der Straßenverkehrsregeln umfasst. Um diese Bemühungen weiter zu unterstützen, wird die Kommission in Kürze neue Vorschläge zur Überarbeitung ihrer Rechtsvorschriften zur Verkehrssicherheit annehmen, mit denen die Zahl unsicherer Fahrzeuge auf den Straßen der EU und die damit verbundenen Unfälle verringert werden sollen.

Die Straßenverkehrssicherheit ist auch ein Kernelement der mobilitätspolitischen Initiativen der EU, darunter die Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität, die neue TEN-V-Verordnung und der Rahmen für die Mobilität in der Stadt.

Zusammen mit den heutigen Statistiken veröffentlichte die Europäische Beobachtungsstelle für Straßenverkehrssicherheit auch einen neuen jährlichen statistischen Bericht mit Daten bis 2023 und ausführlichen thematischen Berichten über die Straßenverkehrssicherheit in Bezug auf Kinder, Berufskraftfahrer und die Verkehrssicherheitskultur.


Strategische Partnerschaft EU-Südafrika: neue Abkommen und Investitionen

Brüssel, 14. März 2025 - Auf dem Gipfeltreffen EU-Südafrika in Kapstadt haben beide Seiten vereinbart, Gespräche über eine neue Generation von Handelsabkommen einzuleiten – eine Partnerschaft für sauberen Handel und Investitionen. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen beschrieb Südafrika als regionales Schwergewicht und starke Stimme des globalen Südens.

„Sowohl die EU als auch Südafrika sind lebendige Demokratien. Wir haben uns beide für die Einheit in der Vielfalt entschieden. Und wir streben beide danach, eine sichere und wohlhabende Zukunft für die Menschen in unseren Ländern zu schaffen. Wir stehen für eine regelbasierte internationale Ordnung ein. Und wir stehen für Rechtsstaatlichkeit und nicht für die Herrschaft der Gewalt ein.“

Die gemeinsame Erklärung von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, Ratspräsident António Costa und dem Präsidenten der Republik Südafrika, Cyril Ramaphosa zum Abschluss des 8. Gipfeltreffens ist hier verlinkt.


Verschiedene Schwerpunkte vereinbart
Südafrika ist das erste Land, das ein solches Abkommen mit der EU unterzeichnen wird. Der Schwerpunkt wird dabei auf Investitionen, der Energiewende, Kompetenzen und Technologien sowie auf der Entwicklung strategischer Branchen entlang der gesamten Lieferkette liegen, wodurch hochwertige Arbeitsplätze in Afrika geschaffen werden. Die Führungsspitzen einigten sich außerdem darauf, ihre Zusammenarbeit auf kritische Rohstoffe auszuweiten.

Investitionspaket in Milliardenhöhe
Kommissionspräsidentin Ursulav on der Leyen kündigte ein Global-Gateway-Investitionspaket in Höhe von 4,7 Milliarden Euro an. Der größte Teil des Pakets – 4,4 Milliarden Euro – wird in Projekte zur Förderung einer sauberen und gerechten Energiewende in Südafrika fließen.


Erneuerbare Energien, Konnektivität und pharmazeutische Industrie
Das ist eine wichtige Zusage im Zusammenhang mit der Kampagne zum Ausbau der erneuerbaren Energien in Afrika, die von Präsidentin von der Leyen und Präsident Ramaphosa am Rande des G20-Gipfels in Rio im vergangenen November gestartet wurde. Das Global-Gateway-Paket zielt außerdem auf die Förderung der physischen und digitalen Konnektivitäts-Infrastruktur und der pharmazeutischen Industrie vor Ort ab.


US-Zölle auf Stahl und Aluminium: EU-Kommission reagiert mit Gegenmaßnahmen

Brüssel, 12. März 2025 - Seit heute Morgen erheben die Vereinigten Staaten einen Zollsatz von 25 Prozent auf Einfuhren von Stahl und Aluminium. Die EU-Kommission hat auf die Einführung dieser ungerechtfertigten US-Zölle auf EU-Einfuhren mit verhältnismäßigen Gegenmaßnahmen reagiert.


Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen betonte: „Die Europäische Union muss handeln, um die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Unternehmen zu schützen. Die Gegenmaßnahmen, die wir heute ergreifen, sind weitreichend, aber verhältnismäßig. Da die Vereinigten Staaten Zölle im Wert von 28 Milliarden US-Dollar anwenden, reagieren wir mit Gegenmaßnahmen im Wert von 26 Milliarden Euro. Dies entspricht dem wirtschaftlichen Umfang der Zölle aus den Vereinigten Staaten.“


EU zum konstruktiven Dialog bereit
Die Kommissionspräsidentin kündigte an, dass die Maßnahmen in zwei Etappen eingeführt werden, „beginnend am 1. April und vollständig ab dem 13. April. In der Zwischenzeit werden wir stets offen für Verhandlungen bleiben. Wir sind fest davon überzeugt, dass es in einer Welt voller geoökonomischer und politischer Unsicherheiten nicht in unserem gemeinsamen Interesse liegt, unsere Volkswirtschaften mit solchen Zöllen zu belasten. Wir sind bereit, einen konstruktiven Dialog zu führen. Ich habe Handelskommissar Maroš Šefčovič damit beauftragt, die Gespräche wiederaufzunehmen, um bessere Lösungen mit den Vereinigten Staaten auszuloten.“


Handelsbeziehungen zwischen der EU und den USA
Die Handelsströme zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten sind die umfangreichsten der Welt, sie haben Millionen von Menschen Wohlstand und Sicherheit gebracht und auf beiden Seiten des Atlantiks Millionen hochwertige Arbeitsplätze geschafften.

Von der Leyen sagte zur Zoll-Entscheidung von US-Präsident Trump: „Wir bedauern diese Maßnahme zutiefst. Zölle sind Steuern. Sie sind schlecht für Unternehmen und noch schlechter für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Sie blockieren Lieferketten. Sie bringen Unsicherheit für die Wirtschaft. Arbeitsplätze stehen auf dem Spiel. Die Preise werden steigen. Das ist für niemanden gut, und zwar auf beiden Seiten, weder in der Europäischen Union noch in den Vereinigten Staaten.“


Zweistufiger Ansatz der Gegenmaßnahmen
Die Reaktion der Kommission ist sorgfältig abgewogen und basiert auf einem zweistufigen Ansatz:
Zunächst wird die Kommission die Aussetzung der bestehenden Gegenmaßnahmen gegen die USA aus den Jahren 2018 und 2020 am 1. April auslaufen lassen. Diese Gegenmaßnahmen zielen auf eine Reihe von US-Produkten ab, die auf den wirtschaftlichen Schaden reagieren, der den Stahl- und Aluminiumausfuhren der EU in Höhe von 8 Milliarden Euro zugefügt wurde.

Zweitens legt die Kommission als Reaktion auf die neuen US-Zölle, die EU-Ausfuhren im Wert von mehr als 18 Milliarden Euro betreffen, ein Paket neuer Gegenmaßnahmen für US-Ausfuhren vor. Diese werden nach einer Konsultation der Mitgliedstaaten und der Interessengruppen bis Mitte April in Kraft treten.

Insgesamt könnten die EU-Gegenmaßnahmen somit für US-Warenausfuhren im Wert von bis zu 26 Milliarden Euro gelten, was dem wirtschaftlichen Umfang der US-Zölle entspricht. In der Zwischenzeit ist die EU weiterhin bereit, mit der US-Regierung zusammenzuarbeiten, um eine Verhandlungslösung zu finden. Sollte eine solche Lösung gefunden werden, können die vorgenannten Maßnahmen jederzeit wieder rückgängig gemacht werden.

Nächste Schritte
Der Beschluss der Kommission, die Gegenmaßnahmen der Jahre 2018 und 2020 gegen die USA wiederherzustellen, tritt am 1. April in Kraft.

Das von der Kommission als Reaktion auf die neuen US-Zölle eingeleitete Verfahren wird im Rahmen der EU-Durchsetzungsverordnung fortgesetzt, wobei die US-Maßnahme effektiv als Schutzmaßnahme betrachtet wird.

Der erste Schritt in diesem Prozess ist eine zweiwöchige Konsultation der Interessengruppen, die bis zum 26. März läuft.
Auf der Grundlage der gesammelten Beiträge wird die Kommission ihren Vorschlag für die Annahme von Gegenmaßnahmen fertig stellen und die Mitgliedstaaten im Rahmen des sogenannten Komitologieverfahrens konsultieren.

Sobald dieser Prozess abgeschlossen ist, will die Kommission den Rechtsakt zur Einführung der Gegenmaßnahmen bis Mitte April in Kraft setzen.


- ReArm Europe: Von der Leyen skizziert vor Europäischem Rat Plan zur  Aufrüstung Europas - Mobilisierung von fast 800 Milliarden Euro
- Strategischer Dialog zur Zukunft des Stahlsektors gestartet

Mobilisierung von fast 800 Milliarden Euro
Brüssel, 4. März 2025 - EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat den EU-Staats- und Regierungschefs vor der außerordentlichen Sitzung des Europäischen Rates am Donnerstag einen Vorschlag zur Aufrüstung Europas, den „ReArm Europe“-Plan, skizziert. „Wir leben in der bedeutsamsten und gefährlichsten Zeit. Wie ernsthaft die Bedrohungen sind, denen wir gegenüberstehen, muss ich nicht erst erörtern. Oder wie verheerend die Folgen wären, die wir ertragen müssten, wenn diese Bedrohungen Wirklichkeit würden“, erklärte sie.

„Denn es stellt sich nicht mehr die Frage, ob die Sicherheit Europas tatsächlich bedroht ist, oder ob Europa mehr Verantwortung für seine eigene Sicherheit übernehmen sollte. In Wahrheit kennen wir die Antworten auf diese Fragen schon lange. Die eigentlichen Fragen, die wir uns stellen müssen, sind, ob Europa bereit ist, so entschlossen zu handeln, wie es die Situation erfordert, und ob Europa bereit und in der Lage ist, so rasch und so ambitioniert zu handeln, wie erforderlich ist.“

Sie sagte weiter: „Bei verschiedenen Treffen in den letzten Wochen – zuletzt vor zwei Tagen in London – war die Antwort der europäischen Hauptstädte so unüberhörbar wie eindeutig. Wir befinden uns in einer Ära der Aufrüstung. Europa ist bereit, seine Verteidigungsausgaben massiv zu erhöhen. Sowohl um auf die kurzfristige Dringlichkeit zu handeln zu reagieren und die Ukraine zu unterstützen, als auch um der langfristigen Notwendigkeit gerecht zu werden, viel mehr Verantwortung für unsere eigene europäische Sicherheit zu übernehmen.“


Schreiben an die Staats- und Regierungschefs
„Aus diesem Grund habe ich mich heute im Vorfeld der Tagung des Europäischen Rates am Donnerstag schriftlich an die Staats- und Regierungschefs gewandt“, erklärte die Präsidentin. „Deswegen sind wir heute hier. In diesem Schreiben an die Staats- und Regierungschefs habe ich den „ReArm Europe“-Plan skizziert.
Die Vorschläge konzentrieren sich darauf, wie alle uns zur Verfügung stehenden finanziellen Möglichkeiten genutzt werden können, um die Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, die Ausgaben für Verteidigungsfähigkeiten schnell und beträchtlich zu erhöhen. – Jetzt, aber auch über einen längeren Zeitraum in diesem Jahrzehnt. Dieser Plan umfasst fünf Teile.“


„ReArm Europe“-Plan: Fünf Teile
Präsidentin von der Leyen führte aus: „Der erste Teil des „ReArm Europe“-Plans besteht darin, öffentliche Mittel für die Verteidigung auf nationaler Ebene zu verwenden. Die Mitgliedstaaten sind bereit, mehr in ihre eigene Sicherheit zu investieren, wenn sie über den haushaltspolitischen Spielraum verfügen. Wir müssen ihnen diese Möglichkeit einräumen. Deshalb werden wir in Kürze vorschlagen, die nationale Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakts zu aktivieren.

Dadurch können die Mitgliedstaaten ihre Verteidigungsausgaben erheblich erhöhen, ohne dabei das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit einzuleiten. Zum Beispiel: Würden die Mitgliedstaaten ihre Verteidigungsausgaben im Durchschnitt um 1,5 Prozent des BIP erhöhen, könnte dies über einen Zeitraum von vier Jahren einen haushaltspolitischen Spielraum von knapp 650 Milliarden Euro schaffen.


Der zweite Teil besteht aus einem neuen Instrument, mit dem den Mitgliedstaaten Darlehen in Höhe von 150 Milliarden Euro für Investitionen im Verteidigungsbereich bereitgestellt werden sollen. Es geht im Grunde darum, besser zu investieren – und vor allem gemeinsam zu investieren. Wir sprechen hier von europaweiten Kompetenzbereichen. Beispielsweise Luft- und Raketenabwehr, Artilleriesysteme, Flugkörper und Munitionsdrohnen sowie Drohnenabwehrsysteme, aber auch Cyberabwehr und militärische Mobilität.

Dieses Instrument wird den Mitgliedstaaten dabei helfen, die Nachfrage zu bündeln und gemeinsam Käufe zu tätigen. Natürlich können die Mitgliedstaaten mit dieser Ausrüstung ihre Unterstützung für die Ukraine massiv verstärken, was hieße, dass der Ukraine umgehend militärische Ausrüstung bereitgestellt werden könnte. Dieser Ansatz der gemeinsamen Beschaffung wird auch die Kosten senken, die Fragmentierung verringern, die Interoperabilität erhöhen und unsere industrielle Basis im Verteidigungsbereich stärken. Und, wie ich vorhin bereits erwähnt hatte, kann die Ukraine davon profitieren. Die Zeit für Europa ist gekommen, wir müssen Worten Taten folgen lassen.


Der dritte Teil betrifft die Nutzung der Stärke des EU-Haushalts. Diesbezüglich können wir kurzfristig viel tun, um mehr Mittel für Investitionen im Verteidigungsbereich bereitzustellen. An dieser Stelle möchte ich verkünden, dass wir den Mitgliedstaaten zusätzliche Möglichkeiten und Anreize vorschlagen werden, damit sie entscheiden können, ob sie die kohäsionspolitischen Programme nutzen wollen, um die Verteidigungsausgaben zu erhöhen.

Die letzten beiden Aktionsbereiche des Plans zielen darauf ab, durch das Vorantreiben der Spar- und Investitionsunion und mithilfe der Europäischen Investitionsbank privates Kapital zu mobilisieren.“

Mobilisierung von fast 800 Milliarden Euro
Die Kommissionspräsidentin sagte: „Abschließend möchte ich nochmals betonen, dass Europa bereit ist, Verantwortung wahrzunehmen. Mit „ReArm Europe“ könnten fast 800 Milliarden Euro für ein sicheres und resilientes Europa mobilisiert werden. Wir werden weiterhin eng mit unseren Partnern in der NATO zusammenarbeiten. Die Zeit für Europa ist gekommen. Wir sind bereit, unsere Anstrengungen zu verstärken.“


Strategischer Dialog zur Zukunft des Stahlsektors gestartet
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat beim ersten Treffen im Rahmen des strategischen Dialogs über die Zukunft des europäischen Stahlsektors Vertreterinnen und Vertreter der Branche, der Sozialpartner und andere Interessensvertreter getroffen.


Der Dialog stellt die kritischen Herausforderungen, mit denen der Sektor konfrontiert ist, und seine Rolle als wichtiger Motor der europäischen Wirtschaft in den Mittelpunkt.  Präsidentin von der Leyen erklärte: „Unsere Europäische Union wurde auf einer Gemeinschaft aus Kohle und Stahl aufgebaut. Stahl ist überall, von der Windkraft bis zur Verteidigung. Aber die europäischen Stahlhersteller stehen an einem Scheideweg und sind mit den Herausforderungen der notwendigen Dekarbonisierung und des teilweise unlauteren globalen Wettbewerbs konfrontiert.

Der heutige Dialog soll zu einem maßgeschneiderten Plan führen, um diesem Sektor zu helfen, zu dekarbonisieren und weltweit erfolgreich zu sein. Wir bündeln unsere Kräfte, um einen starken Business Case für Stahl made in Europe zu schaffen.“


Stahlwerke sind das Herz vieler regionaler Volkswirtschaften. Sie unterstützen mehr als 2,5 Millionen Arbeitsplätze in der EU. Die Stahlindustrie steht jedoch unter großem Druck. Die Produktionskosten sind aufgrund hoher Energiepreise gestiegen, während die Produktpreise aufgrund zunehmender globaler Überkapazitäten und sinkender Nachfrage gesunken sind. Folglich konnte der Sektor nicht in sauberen Stahl investieren, der für die Dekarbonisierung dieser Industrie benötigt wird. 

Aktionsplan am 19. März
Präsidentin von der Leyen hat Exekutiv-Vizepräsidentin Séjourné beauftragt, im Nachgang zum strategischen Dialog am 19. März einen Aktionsplan vorzulegen. Dieser soll sektorspezifische Maßnahmen sowie langfristige Schritte umfassen, die die im Juni 2026 auslaufenden handelspolitischen Schutzmaßnahmen ersetzen sollen.