|
Archiv Juli bis Dezember 2024
|
Mangelnde
Umsetzungsbereitschaft: IHK zu fehlender
Planungsbeschleunigung im NRW-Straßenbau
|
Anfrage im Landtag Düsseldorf, 19. August 2024 - Die Landesregierung
beabsichtigt die Brücken im eigenen Zuständigkeitsbereich innerhalb
eines Jahrzehnts zu sanieren. 1 Der Hauptgeschäftsführer der IHK
Aachen bezeichnete dieses Ziel des NRW-Verkehrsministers „als sehr
ambitioniert und deshalb auch schwierig“. NRW müsse vielmehr
„Planungsbeschleunigung wirklich ernst zu nehmen“. Das Bewusstsein
sei bei allen Stellen vorhanden, aber an der konkreten
Beschleunigung mangelt es, u.a. würden „Vorgänge nicht gleichzeitig
digital von den Genehmigungsbehörden bearbeitet“.
2
Hintergrund der massiven Kritik der IHK ist der anhaltende Engpass
in der Eifel, wo Lkw über Landstraßen geführt werden, weil die
Autobahn A 1 auf drei Bauabschnitten nicht zu Ende gebaut wird.
Unternehmen aus der Region verlieren zunehmend die Geduld und
geraten offenbar eine wirtschaftliche Schieflage.
Der
Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat die Kleine Anfrage
4122 mit Schreiben vom 9. August 2024 namens der Landesregierung im
Einvernehmen mit der Ministerin für Wirtschaft, Industrie,
Klimaschutz und Energie beantwortet.
1. Wie
bewertet die Landesregierung, die von der IHK vorgebrachte Kritik
hinsichtlich unzureichender digitaler bzw. paralleler Bearbeitung
bei Genehmigungsbehörden? Straßenbauvorhaben wie der Neubau der
A 1, die eine Vielzahl von öffentlichen und privaten Interessen
berühren, werden im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens
genehmigt, das mit einem Planfeststellungsbeschluss abschließt. Der
Planfeststellungsbeschluss hat Konzentrationswirkung, d.h., dass
neben der Planfeststellung grundsätzlich keine anderen behördlichen
Entscheidungen, insbesondere keine anderen öffentlich-rechtlichen
Genehmigungen, Bewilligungen und Zustimmungen erforderlich sind.
Innerhalb des Verfahrens arbeiten die einzelnen Fachbehörden
parallel an ihren Beiträgen zum Verfahren. Der bündelnde
Planfeststellungsbeschluss ist eine Verwaltungsentscheidung, die das
Baurecht für ein Infrastrukturvorhaben umfassend regelt. Sämtliche
für das Vorhaben erforderlichen Genehmigungen werden durch die
Planfeststellungsbehörde erteilt bzw. entschieden.
Dies
wiederum erfordert die frühzeitige und umfassende Beteiligung sowohl
aller Träger öffentlicher Belange (Gemeinden, Fachbehörden, usw.),
deren Aufgabenbereiche von dem Projekt berührt sind, als auch von
sonstigen Stellen, die ihren Sachverstand und ihre Forderungen auf
diesem Weg ins Verfahren einbringen können, sowie der privaten
Betroffenen.
Die Träger öffentlicher Belange und sonstige
Stellen werden im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens parallel
zur Auslegung des Plans in den Gemeinden in der Regel digital, ggf.
über eine Beteiligungsplattform, beteiligt. Es findet daher keine
parallele Bearbeitung von Genehmigungsverfahren bei verschiedenen
Genehmigungsbehörden statt. Im Übrigen werden die durch das am
29.12.2023 in Kraft getretene Genehmigungsbeschleunigungsgesetz
eröffneten digitalen Möglichkeiten genutzt.
Auch wurden
bereits in der Vergangenheit die im Zuge der Corona-Pandemie durch
das am 29.05.2020 in Kraft getretene Planungssicherstellungsgesetz
(PlanSiG) eingeführten digitalen Möglichkeiten je nach Einzelfall
und Eignung des Verfahrens angewandt.
2.
Wird die Notwendigkeit von Planungsbeschleunigung auch bei
der Landesregierung als Primärhindernis bei der
Verkehrsinfrastruktursanierung, insbesondere beim Straßenbzw.
Brückenbau gesehen? Die Landesregierung setzt sich für mehr
Planungsbeschleunigung auch im Landesstraßenbau ein. So sind schon
mit dem sog. Infrastrukturpaket II im Dezember 2021 die Regelungen
der bis dahin erlassenen Planungsbeschleunigungsgesetze des Bundes
in das Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen
übernommen worden, soweit sie in das Landesrecht übertragbar waren.
Es wurde klargestellt, dass Brückenersatzbauten keine
planfeststellungspflichtige Änderung der Landesstraße darstellen,
soweit keine neuen Fahrstreifen angebaut werden und sie nicht mit
einer erheblichen baulichen Umgestaltung verbunden sind. Sie können
als Unterhaltungsmaßnahmen in eigener Verantwortung des
Baulastträgers verwirklicht werden, für die auch ein Recht der
Enteignung besteht. Weitere Änderungen des Straßenund Wegegesetzes
des Landes Nordrhein-Westfalen werden derzeit geprüft.
3. Wie sehen die konkreten Verkehrsbelastungen in
der Eifel rund um die fehlenden 26 Kilometer der Autobahn A1 aus
bzw. welche Straßen im Zuständigkeitsbereich von Straßen.NRW sind
betroffen?
Im Zuständigkeitsbereich von Straßen.NRW sind die
B 51, die B 258 und die L115 Träger der regionalen/überregionalen
Pendlerströme aus der Eifelregion. Die Daten der
Straßenverkehrszählung aus dem Jahr 2021 sind für den abgefragten
Bereich nachfolgend dargestellt:
4. Wie will die Landesregierung den Zehntausenden
betroffenen Pendlern bzw. Gemeinden im Grenzgebiet von NRW zu
Rheinland-Pfalz unter die Arme greifen?
Zum einen stellt die
Landesregierung im Grenzgebiet die Landesstraße 115 zur Verfügung,
auf deren Trasse zum Teil künftig die A1 gebaut werden soll. Zum
anderen wird für die Pendler im Grenzgebiet von Nordrhein-Westfalen
und Rheinland-Pfalz die duch die Flutkatastrophe zerstörte
Eifelstrecke der DB mit Mitteln des Aufbauhilfefonds des Bundes
wieder aufgebaut. An den Kosten der Elektrifizierung dieser
Eisenbahnstrecke ist das Land mit über 90 Mio. Euro beteiligt.
|
Mehr Fachunterricht für Deutsch und Mathematik an
Grundschulen
|
Pilotprojekt zur Stärkung der Basiskompetenzen mit KI –
neues Schulnetzwerk zur Alphabetisierung
Düsseldorf/Duisburg, 15. August 2024 -
Schulministerin Dorothee Feller hat zum Start des
Schuljahres 2024/25 neue Maßnahmen vorgestellt, um die
Basiskompetenzen der Schülerinnen und Schüler weiter zu
stärken und Lehrerinnen und Lehrer zu entlasten: „Auch im
neuen Schuljahr stellen wir unsere Schülerinnen und
Schüler in den Mittelpunkt. Unsere Schulleitungen,
Lehrkräfte und die vielen weiteren Berufsgruppen, die in
unseren Schulen tätig sind, werden wir weiter gezielt
unterstützen, damit sie die Basiskompetenzen Lesen,
Schreiben und Rechnen gezielt fördern können“, erklärte
die Ministerin.
•
Mehr Fachunterricht für Deutsch und Mathematik in der
Grundschule In den Grundschulen des Landes soll
künftig mehr Unterricht in den Fächern Deutsch und
Mathematik erteilt werden. Dazu beabsichtigt das
Schulministerium, die Stundentafel anzupassen und für die
beiden Fächer in jeder Jahrgangsstufe jeweils eine Stunde
mehr vorzusehen. Dazu sollen bisher variable
Förderstunden verbindlich den beiden Fächern zugeordnet
werden. Damit werden von Klasse 1 bis 4 fast durchgehend
sechs Stunden Deutsch und fünf bis sechs Stunden
Mathematik pro Woche unterrichtet.
Schulministerin Dorothee Feller: „Mit der Lesezeit von
3x20 Minuten haben wir bereits im vergangenen Schuljahr
begonnen, diese Basiskompetenzen gezielt zu stärken. Auf
diesem Weg gehen wir konsequent weiter voran und erhöhen
dazu in einem weiteren Schritt in der Grundschule die
Stundenzahl in den Fächern Deutsch und Mathematik. Mit
dem Lesen, Schreiben und Rechnen werden die
unverzichtbaren Grundlagen für alle weiteren Bildungs-
und Lebenswege unserer Schülerinnen und Schüler gelegt.“
Zum Start des neuen Schuljahres wird das
erforderliche Beteiligungsverfahren zur Änderung der
Ausbildungsordnung für die Grundschule eingeleitet mit
dem Ziel, dass die Änderung zum zweiten Schulhalbjahr
umgesetzt werden kann. So bleibt den Schulen ausreichend
Zeit, um sich auf die Neuregelung vorzubereiten.
•
Landesweites Screening für die Grundschulanmeldung
Zur Grundschulanmeldung im Herbst 2024 wird das
Schulministerium den Grundschulen in Nordrhein-Westfalen
ein neues Testverfahren zur Erhebung des Sprachstands der
Kinder zur Verfügung stellen. „ILEA-T“ (Individuelle
Lern-Entwicklungs-Analyse in der Transition) wurde von
der Universität Halle-Wittenberg entwickelt, ist
wissenschaftlich erprobt und direkt einsetzbar. Es wird
allen Grundschulen kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Schulministerin Feller: „Bislang haben unsere
Grundschulen vielfach eigene Testverfahren entwickelt,
mit ganz unterschiedlichen Herangehensweisen, jedoch
überall mit viel Aufwand. Diesen Aufwand wollen wir
unseren Schulleitungen und Lehrkräften zukünftig ersparen
und die Sprachstandsfeststellung weitgehend
vereinheitlichen.“
•
Perspektivisch wird bei der Grundschulanmeldung ein
digitales Screening-Verfahren zum Einsatz kommen. Das
Schulministerium erprobt ein solches digitales
Screening-Tool in diesem Jahr an rund 130 Grundschulen.
Nach erfolgreichem Testlauf soll es im Herbst 2025 allen
Grundschulen zur Verfügung stehen. Das digitale Tool
erfasst insbesondere sprachliche Kompetenzen systematisch
und wertet diese unmittelbar aus. Es ermittelt, an
welchen Stellen die Kinder Unterstützungsbedarf haben und
bietet passgenaue Übungen an.
Schulministerin
Feller appellierte an die Eltern: „Nutzen Sie die
Beratung durch unsere Schulen und besprechen Sie mit den
Lehrkräften und auch mit der KiTa die Ergebnisse der
Grundschulanmeldung. Nehmen Sie alle Förderangebote wahr.
Wir wollen alle gemeinsam, dass unsere Kinder einen guten
Start in das Schulleben haben.“
•
Grundschulen werden von umfangreichen
Dokumentationspflichten entlastet Die Schulen in
Nordrhein-Westfalen haben laut Schulgesetz (Paragraph 29)
die Aufgabe, die Richtlinien und Lehrpläne des Landes in
schuleigene Unterrichtsvorgaben umzusetzen, in denen die
Ziele des Unterrichts bezogen auf die konkrete Situation
vor Ort beschrieben werden. In der Grundschule wurde
diese Vorgabe bisher in der Regel in Form von
detaillierten Arbeitsplänen umgesetzt, in denen die
Vorgaben teils bis auf die Ebene von Einzelstunden
heruntergebrochen wurden.
•
Ab dem neuen Schuljahr werden die Grundschulen keine
Arbeitspläne mehr erstellen müssen, sondern lediglich
schuleigene Unterrichtsvorgaben, in denen die Grundzüge
der Unterrichtsarbeit festgehalten werden.
Schulministerin Feller: „Nach vielen Gesprächen im
vergangenen Jahr ist sehr deutlich geworden, dass die
Arbeitspläne in ihrer derzeitigen Form einen enormen
Arbeitsaufwand für unsere Lehrkräfte bedeuten und das
Verhältnis von Aufwand und Nutzen zumindest manchmal
zweifelhaft war. Ich habe deshalb entschieden, dass
unsere Grundschulen zukünftig keine Arbeitspläne mehr
erstellen müssen. Damit entlasten wir Schulleitungen und
Lehrkräfte von einer umfassenden Dokumentation in Form
von Arbeitsplänen.“
•
Die Qualitäts- und Unterstützungsagentur – Landesinstitut
für Schule NRW (QUA-LiS) wird zeitnah Beispiele für
schuleigene Unterrichtsvorgaben bereitstellen und hat
außerdem ein digitales Tool entwickelt, das die
Grundschulen bei der Erstellung der eigenen
Unterrichtsvorgaben unterstützt. Pilotprojekt zum
Einsatz von KI in Deutsch und Mathematik an
weiterführenden Schulen Als erstes Bundesland hatte
Nordrhein-Westfalen den Schulen bereits zu Beginn des
Jahres 2023 einen Leitfaden zum Umgang mit KI zur
Verfügung gestellt.
Derzeit werden unter
Federführung von Nordrhein-Westfalen in der
Kultusministerkonferenz Handlungsleitlinien für den
Einsatz von KI im Unterricht erarbeitet. Daran anknüpfend
startet das Schulministerium im Herbst dieses Jahres
gemeinsam mit der Universität Siegen ein neues
KI-Pilotprojekt. 25 Projektschulen werden in den
kommenden drei Jahren konkrete Unterrichtseinheiten
entwickeln und zeigen, wie KI sinnvoll im Unterricht
eingesetzt werden kann, um die Basiskompetenzen zu
stärken. Dafür stellt die Landesregierung über eine
Million Euro zur Verfügung.
Die Projektschulen
veröffentlichen ihre Arbeitsergebnisse bereits während
der Projektlaufzeit, sodass alle Schulen in
Nordrhein-Westfalen davon profitieren können.
•
Neues Schulnetzwerk zur Alphabetisierung neu
zugewanderter Schülerinnen und Schüler Die Erfahrungen
der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass viele neu
zugewanderte Schülerinnen und Schüler im Rahmen der
schulischen Erstförderung zunächst grundlegende Lese- und
Schreibkompetenzen erwerben müssen. Die Alphabetisierung
stellt vor allem für die weiterführenden Schulen eine
große Herausforderung dar. Mit Beginn des neuen
Schuljahres wird das Schulministerium daher ein neues
Schulnetzwerk ins Leben rufen, das sich vor allem an
weiterführende Schulen richtet.
Der
Schwerpunkt des neuen BiSS-Netzwerks liegt auf der
Alphabetisierung neu zugewanderter Schülerinnen und
Schüler. BiSS steht für Bildung durch Sprache und Schrift
– eine gemeinsame Initiative von Bund und Ländern. Über
660 Schulen aus Nordrhein-Westfalen arbeiten bereits
gemeinsam daran, die Sprachbildung ihrer Schülerinnen und
Schüler zu verbessern. Ab sofort können die Schulen in
Nordrhein-Westfalen ihr Interesse an einer Teilnahme am
neuen Netzwerk unter
https://www.biss-akademie.nrw/angebot-zur-alphabetisierung/
bekunden.
Schulministerin Feller: „Die
Integration neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler
ist und bleibt eine große Herausforderung für unsere
Schulen. Umso dankbarer bin ich, mit welchem großen
Engagement unsere Schulleitungen, Lehrkräfte und
Schulaufsichtsbehörden sich dieser Aufgabe widmen. Das
hat unser aller Respekt verdient! Gleiches gilt für die
Schulträger, die mit viel Pragmatismus den benötigten
Schulraum zur Verfügung stellen, um die große Zahl der
neu zugewanderten und geflüchteten Kinder an unseren
Schulen aufzunehmen. Wir werden die Schulen weiter bei
dieser wichtigen Arbeit unterstützen.“
Das
Schulministerium wird den Schulen zum neuen Schuljahr
einen Praxisleitfaden mit konkreten Hilfestellungen zur
Deutschförderung neu zugewanderter Schülerinnen und
Schüler zur Verfügung stellen. Im Mittelpunkt steht auch
hier die Alphabetisierung. Abschließend erklärte
Schulministerin Feller: „Mit mehr Unterricht für die
Fächer Deutsch und Mathematik, mit einem neuen
Screening-Verfahren für die Grundschulanmeldung und mit
dem Verzicht auf die umfangreichen Arbeitspläne entlasten
wir insgesamt unsere Grundschullehrkräfte und verfolgen
weiterhin konsequent den Weg, unsere Schülerinnen und
Schüler vom ersten Schultag an gezielt im Lesen,
Schreiben und Rechnen zu fördern. Der IQB-Trend für die
Sekundarstufe I hat gezeigt, dass auch unsere älteren
Schülerinnen und Schüler kontinuierlich im Lesen,
Schreiben und Rechnen gefördert werden müssen. Wir setzen
deshalb nicht nur an den Grundschulen auf eine
konsequente Förderung dieser Basiskompetenzen, sondern
mit konkreten Angeboten auch an den weiterführenden
Schulen.“
Neben der Ausweitung von PIKAS
werden auch das Mathematik-Tool „divomath“ und der
Leseraum Online, kurz LeOn, für die Sekundarstufe I
weiterentwickelt.
|
Öffentliche Bekanntmachung des
Planfeststellungsverfahrens Deponie Lohmannsheide
|
Düsseldorf/Duisburg, 31. Juli 2024 - Die Bezirksregierung
Düsseldorf hat der DAH1 GmbH (Vorhabenträgerin) am
20.06.2024 den Planfeststellungsbeschluss für die
Errichtung und den Betrieb einer DK I-Deponie (Deponie
für schadstoffarme Abfälle) am Standort der Bergehalde
Lohmannsheide in Duisburg-Baerl erteilt.
Die
Bergehalde Lohmannsheide an der Gutenbergstraße in
Duisburg wurde aufgrund der Beendigung des
Steinkohlebergbaus in Deutschland nicht bis zum geplanten
Endausbau verfüllt. Die DAH1 GmbH plant nun auf dem
vorhandenen Haldenplateau der ehemaligen Bergehalde eine
Deponie der Deponieklasse I gemäß Deponieverordnung zu
errichten und zu betreiben. Die vorhandenen
Restkapazitäten der Halde können so zur Deponierung von
DK I-Abfällen genutzt werden.
Das
Ablagerungsvolumen auf einer Grundfläche von rd. 16,2 ha
beträgt ca. 3,5 Mio. m³ (ca. 5,20 Mio.t) verteilt auf 5
aufeinanderfolgende Schüttabschnitte bei einer Laufzeit
von ca. 15 Jahren. Jährlich sollen maximal 400.000 t
Abfälle abgelagert werden. Da neben der Vorhabenträgerin
mehr als 50 Zustellungen an Einwender erforderlich wären,
können diese Zustellungen durch öffentliche
Bekanntmachung ersetzt werden.
Von dieser
Möglichkeit macht die Bezirksregierung Düsseldorf als
Planfeststellungsbehörde Gebrauch. Im Amtsblatt der
Bezirksregierung Düsseldorf und den örtlichen
Tageszeitungen wird der verfügende Teil des
Planfeststellungsbeschlusses, die Rechtsbehelfsbelehrung
und ein Hinweis auf die Auslegung in den betroffenen
Gemeinden bekannt gegeben.
Der
Planfeststellungsbeschluss und die Planunterlagen liegen
in der Zeit vom 05.08.2024 bis einschließlich 19.08.2024
bei der Stadt Duisburg im Amt für
Stadtentwicklung und Projektmanagement,
Friedrich-Albert-Lange-Platz 7 (Stadthaus), Raum U28 in
47051 Duisburg zur Einsicht aus während der
Dienststunden: - Montags nur mit vorheriger
telefonischer Absprache unter: 0203-2836426 -
Dienstags von 08:00 bis 13:00 sowie von 13:30 bis 15:30
Uhr - Mittwochs von 08:00 bis 13:00 sowie von 13:30
bis 15:30 Uhr - Donnerstags nur mit vorheriger
telefonischer Absprache unter: 0203-2836426 -
Freitags von 08:00 bis 14:00 Uhr. Bitte bei der
Pförtnerloge anmelden.
Bei der Stadt
Moers, Rathausplatz 1, 47441 Moers, 2. Stock im
alten Rathausteil, Raum 2.025 während der Dienststunden
von Montag bis Donnerstag 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 –
16:00 Uhr sowie Freitag 08:30 – 12:00 Uhr zur Einsicht
aus.
Der Planfeststellungsbeschluss kann bis zum
Ablauf der Rechtsbehelfsfrist von den Betroffenen sowie
den Einwenderinnen und Einwendern schriftlich oder
elektronisch bei der Bezirksregierung Düsseldorf
angefordert werden. Der Bekanntmachungstext, der
Planfeststellungsbeschluss und die Planunterlagen können
innerhalb des o. g. Auslegungszeitraums auch auf der
Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf
(www.brd.nrw.de) unter der Rubrik „Services“ ->
„Offenlagen“ eingesehen werden.
|
Der etwas andere Weg in den Polizeidienst
|
Düsseldorf/Duisburg, 3. Juli 2024 - rste Absolventinnen und
Absolventen des Bildungsgangs „FOS Polizei“ erhielten in Düsseldorf
ihre Zeugnisse aus den Händen von Schulministerin und Innenminister
28 junge Menschen schlossen am Mittwoch, 3. Juli 2024, einen
besonderen Ausbildungsschritt auf dem Weg in den Polizeidienst ab.
Aus den Händen von Schulministerin Dorothee Feller und
Innenminister Herbert Reul erhielten am Max-Weber-Berufskolleg in
Düsseldorf 14 Frauen und 14 Männer, die als erste
Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter in Nordrhein-Westfalen den
Bildungsgang „Fachoberschule für Wirtschaft und Verwaltung,
Schwerpunkt Polizeivollzugsdienst“ (kurz: FOS Polizei) erfolgreich
absolviert haben, ihre Zeugnisse.
Sie starten nun eine
Anwärterlaufbahn im gehobenen Polizeivollzugsdienst. Auch an
insgesamt 10 weiteren Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen finden in
diesen Tagen FOS-Polizei-Zeugnisvergaben statt. Landesweit haben
mehr als 290 Absolventinnen und Absolventen den Bildungsgang mit
Erfolg abgeschlossen.
Das neue Schulmodell, das es
seit zwei Jahren gibt, ermöglicht Auszubildenden mit mittlerer Reife
den Einstieg in den gehobenen Polizeidienst und ergänzt damit den
herkömmlichen Ausbildungsweg, der höhere Schulabschlüsse
voraussetzt. Innenminister Herbert Reul: „Ich freue mich, dass wir
unseren ersten FOS-Testpiloten zum Abschluss gratulieren können. Mit
dem Bildungsgang FOS Polizei sind wir neue Wege innerhalb der
Polizei gegangen und haben den Zugang zur Polizeiausbildung
durchlässiger gemacht. Damit wollen wir auch denjenigen eine Chance
geben, die wir nicht zuallererst auf dem Schirm haben, die aber
hochmotiviert und talentiert sind. Damit ermöglichen wir, dass auch
Menschen mit mittlerem Bildungsabschluss zur Polizei kommen. Nicht
nur Gymnasiasten sind gute Polizisten. Mit dem Zeugnis bekommen die
meisten Absolventen auch die Eintrittskarte zum Studium bei der
Polizei Nordrhein-Westfalen überreicht. Wir freuen uns auf die
jungen, motivierten Menschen, die ihren Weg weiter bei der Polizei
Nordrhein-Westfalen gehen wollen.“
Schulministerin
Feller: „Unsere Berufskollegs leisten mit ihrer enorm breiten
Ausbildungspalette einen wichtigen Beitrag zur Fachkräfteoffensive
in Nordrhein-Westfalen, und dazu zählt auch, dass sie Polizistinnen
und Polizisten von morgen ausbilden. Das Angebot wird sehr gut
angenommen, was auch daran liegt, dass die Ausbildung praktische
Erfahrungen in einer Polizeibehörde und Unterrichtsinhalte am
Berufskolleg optimal miteinander verzahnt.“
In der
zweijährigen FOS-Polizei-Ausbildung erwerben die Absolventinnen und
Absolventen die Fachhochschulreife und damit die
Zugangsvoraussetzung für einen anschließenden Bachelorstudiengang an
der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW,
kombiniert mit der vorbehaltlichen Einstellungszusage für den
Polizeivollzugsdienst. Im ersten Jahr erfolgt ein Praktikum in einer
Kreispolizeibehörde, unter anderem mit Einsätzen im Wach- und
Wechseldienst im Streifenwagen, Einblicken in die
kriminalpolizeiliche Ermittlungsarbeit und Teilnahme an
polizeilichen Trainingseinheiten.
Im zweiten Jahr
schließt sich ein ausschließlich schulischer Part an. Dabei erhalten
die Schülerinnen und Schüler zur Vorbereitung auf den
Polizeivollzugsdienst beispielsweise Unterricht in den Fächern Recht
und Staatslehre. Der Lehrplan ist ausgerichtet auf die Inhalte des
späteren Bachelorstudiums.
In den vergangenen Jahren
hat sich die Zahl der Bewerbungen an den Berufskollegs für diesen
Ausbildungsgang gesteigert – von 2.485 im Jahr 2022 auf 2.936 im
Jahr 2023. Im aktuellen Jahr läuft das Bewerbungsverfahren für den
Ausbildungsbeginn im Sommer 2025 noch bis zum 30. November. Die Zahl
der beteiligten Berufskollegs ist im vergangenen Jahr von elf auf 15
erhöht worden.
Die vier neuen Standorte sind das
Eugen-Schmalenberg-Berufskolleg im Märkischen Kreis, das
Freiherr-von-Stein-Berufskolleg in Minden-Lübbeke, das Berufskolleg
Hilden im Kreis Mettmann und das Berufskolleg Nord in der
Städteregion Aachen. Eine erste landesweite Evaluation unter den
Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften hat ergeben, dass diese mit
dem Ausbildungsangebot sehr zufrieden sind.
Weitere
Informationen zur FOS Polizei finden Sie unter
https://www.schulministerium.nrw/fos-polizei
https://www.next-level-polizei.de/fachoberschule-polizei/
|
Offene Ganztagsschule: Mehr Geld für mehr Plätze
|
Haushaltsentwurf 2025 stellt Weichen
für Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung
Kabinett billigt Erlass zur OGS
Düsseldorf, 2. Juli 2025 - Mit dem Haushaltsentwurf 2025
hat die Landesregierung die Weichen dafür gestellt, den
Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Kinder im
Grundschulalter ab dem Schuljahr 2026/27 sukzessive
umzusetzen. Der Landeshaushalt sieht im kommenden Jahr
für die Offene Ganztagsschule (OGS) erstmals einen
Anstieg um 50.000 Plätze vor (2024: +38.000). Ab dem
Schuljahr 2025/26 können damit vonseiten des Landes mehr
als 480.000 Plätze finanziert werden – eine Steigerung um
56 Prozent seit 2017 (307.600). In Summe wird das
Land allein im nächsten Jahr über 884 Millionen Euro für
die OGS bereitstellen. Im Vergleich zu diesem Jahr ist
das ein Plus von rund 104,6 Millionen Euro.
Schulministerin Dorothee Feller: „Wir sichern die
Landespauschalen für den weiteren Ausbau der OGS-Plätze
für die nächsten Jahre verlässlich ab. Dazu stellen wir
deutlich mehr Geld für deutlich mehr Plätze zur
Verfügung. Und wir sorgen dafür, dass diese Dynamik
erhalten bleibt: In der mittelfristigen Finanzplanung
haben wir für die Jahre 2026 und 2027 einen erneuten
Ausbau der Kapazitäten um jeweils 50.000 Plätze
vorgesehen. Ab dem Jahr 2027 investiert die
Landesregierung jährlich mehr als eine Milliarde Euro in
den Offenen Ganztag. So stehen bereits ein Jahr vor dem
Endausbau ausreichend Landeszuschüsse für die
erforderlichen OGS-Plätze und darüber hinaus zur
Verfügung.”
Im Jahr 2028
sollen dann noch einmal Mittel für weitere 25.000
OGS-Plätze bereitgestellt werden, sodass zum Schuljahr
2028/29 insgesamt 605.000 Plätze im Offenen Ganztag
finanziert werden könnten. Prognosen zeigen, dass im
Endausbau des Rechtsanspruchs ab dem Schuljahr 2029/30
für etwa 80 Prozent der Kinder im Grundschulalter ein
Ganztagplatz benötigt wird. Nach Vorausberechnungen des
Schulministeriums sind das knapp 590.000 Plätze in
Grundschulen.
Familienministerin Josefine
Paul: „Der Offene Ganztag bei uns in Nordrhein-Westfalen
ist von Beginn an als Kooperationsmodell zwischen
Jugendhilfeträger und Schule konzipiert gewesen. Mit dem
neuen Erlass bekennen wir uns zu unserer gemeinsamen
Verantwortung für die erfolgreiche Fortführung der
Offenen Ganztagsschule und schaffen nun Klarheit und
Verlässlichkeit für die Träger und Familien. Mit Hilfe
des Erlasses stärken wir die Verantwortungsgemeinschaft
zwischen Schule und Jugendhilfe, deren gelingende
Kooperation für ein ganzheitliches Bildungsverständnis
ganz maßgeblich ist. Wir stärken auch – und das ist mir
als Kinder- und Jugendministerin besonders wichtig – die
Beteiligung von Kindern im Offenen Ganztag.“
Der nun vorgelegte gemeinsame Erlass tritt zum 1.
August 2026 in Kraft und regelt die Ganztags- und
Betreuungsangebote in der Primarstufe. Dazu gehören die
Offene Ganztagsschule sowie weitere außerunterrichtliche
Ganztags- und Betreuungsangebote. Der Erlass bildet den
Rahmen für die erfolgreiche Weiterführung der OGS als
Kooperationsmodell von Schule und Jugendhilfe auch unter
Berücksichtigung des Rechtsanspruchs.
Im
Einzelnen sieht der Erlass folgende neuen
Regelungsinhalte vor: Die bestehenden Regelungen zur
OGS bleiben im Grundsatz unverändert. Die gewachsenen und
etablierten Strukturen und Erfahrungen werden genutzt, um
das hohe Tempo beim Platzausbau beizubehalten. Weiterhin
wird es für die Offenen Ganztagsschulen keiner
Betriebserlaubnis bedürfen. Die OGS soll aus den
bestehenden Strukturen heraus weiterentwickelt werden. So
erhalten die Akteure und Verantwortlichen große
Flexibilität. Dazu wird die Zusammenarbeit der Träger der
Jugendhilfe und der Schulträger gestärkt. Schulträger
stimmen sich zukünftig bei der Einrichtung einer OGS mit
dem öffentlichen Jugendhilfeträger ab.
Die
Zusammenarbeit vor Ort soll auf Grundlage eines
gemeinsamen Bildungsverständnisses erfolgen. Weiterhin
bilden Kooperationsvereinbarungen die Grundlage der
Zusammenarbeit. Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe
wird künftig Partner dieser Vereinbarung. Vertreterinnen
und Vertreter der außerunterrichtlichen Angebote in
offenen Ganztagsschulen sind in den schulischen Gremien
zu beteiligen. Mit dem Erlass wird zudem ein flexibler
Rahmen geschaffen, der es ermöglicht, dass bestehende
Angebote außerhalb der OGS, die bei den Eltern auf hohe
Akzeptanz stoßen, erhalten werden können.
Auch die Partizipation der Kinder bei der Gestaltung der
OGS soll zukünftig besonders berücksichtigt werden. Ihre
Wünsche und Interessen sind durch vielfältige
Beteiligungsformate zu berücksichtigen. Die Anforderungen
an den Schutz von Kindern fließen in die Ausgestaltung
der Konzepte der offenen Ganztagsschulen ein. Die
Merkmale der offenen Ganztagsschulen und der
außerunterrichtlichen Ganztags- und Betreuungsangebote
wurden ausgeschärft. Die Kooperation mit außerschulischen
Partnern bleibt zentrales Gestaltungsmerkmal.
Bereits im Oktober des vergangenen Jahres hatte die
Landesregierung die
Förderrichtlinie für den Infrastrukturausbau in Kraft
gesetzt, um die Kommunen beim Ausbau der Ganztagsplätze
zu unterstützen. Insgesamt stehen rund 892 Millionen für
Investitionen zur Verfügung. Im März dieses Jahres
haben das Familienministerium und das Schulministerium in
gemeinsamer Verantwortung dann
Fachliche Grundlagen für die Umsetzung des
Rechtsanspruchs vorgelegt.
Nun hat das
Landeskabinett den Entwurf eines gemeinsamen Erlasses von
Familienministerium und Schulministerium gebilligt, der
der zukünftigen Gesetzeslage Rechnung trägt und eine
Grundlage bildet für die Ausgestaltung des
Rechtsanspruchs vor Ort.
|
|