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Archiv Juli bis Dezember 2024

Mangelnde Umsetzungsbereitschaft: IHK zu fehlender Planungsbeschleunigung im NRW-Straßenbau

Anfrage im Landtag Düsseldorf, 19. August 2024 - Die Landesregierung beabsichtigt die Brücken im eigenen Zuständigkeitsbereich innerhalb eines Jahrzehnts zu sanieren.
1 Der Hauptgeschäftsführer der IHK Aachen bezeichnete dieses Ziel des NRW-Verkehrsministers „als sehr ambitioniert und deshalb auch schwierig“. NRW müsse vielmehr „Planungsbeschleunigung wirklich ernst zu nehmen“. Das Bewusstsein sei bei allen Stellen vorhanden, aber an der konkreten Beschleunigung mangelt es, u.a. würden „Vorgänge nicht gleichzeitig digital von den Genehmigungsbehörden bearbeitet“.


2 Hintergrund der massiven Kritik der IHK ist der anhaltende Engpass in der Eifel, wo Lkw über Landstraßen geführt werden, weil die Autobahn A 1 auf drei Bauabschnitten nicht zu Ende gebaut wird. Unternehmen aus der Region verlieren zunehmend die Geduld und geraten offenbar eine wirtschaftliche Schieflage.


Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat die Kleine Anfrage 4122 mit Schreiben vom 9. August 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie beantwortet.

1. Wie bewertet die Landesregierung, die von der IHK vorgebrachte Kritik hinsichtlich unzureichender digitaler bzw. paralleler Bearbeitung bei Genehmigungsbehörden?
Straßenbauvorhaben wie der Neubau der A 1, die eine Vielzahl von öffentlichen und privaten Interessen berühren, werden im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens genehmigt, das mit einem Planfeststellungsbeschluss abschließt. Der Planfeststellungsbeschluss hat Konzentrationswirkung, d.h., dass neben der Planfeststellung grundsätzlich keine anderen behördlichen Entscheidungen, insbesondere keine anderen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen, Bewilligungen und Zustimmungen erforderlich sind.

Innerhalb des Verfahrens arbeiten die einzelnen Fachbehörden parallel an ihren Beiträgen zum Verfahren. Der bündelnde Planfeststellungsbeschluss ist eine Verwaltungsentscheidung, die das Baurecht für ein Infrastrukturvorhaben umfassend regelt. Sämtliche für das Vorhaben erforderlichen Genehmigungen werden durch die Planfeststellungsbehörde erteilt bzw. entschieden.

Dies wiederum erfordert die frühzeitige und umfassende Beteiligung sowohl aller Träger öffentlicher Belange (Gemeinden, Fachbehörden, usw.), deren Aufgabenbereiche von dem Projekt berührt sind, als auch von sonstigen Stellen, die ihren Sachverstand und ihre Forderungen auf diesem Weg ins Verfahren einbringen können, sowie der privaten Betroffenen.

Die Träger öffentlicher Belange und sonstige Stellen werden im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens parallel zur Auslegung des Plans in den Gemeinden in der Regel digital, ggf. über eine Beteiligungsplattform, beteiligt. Es findet daher keine parallele Bearbeitung von Genehmigungsverfahren bei verschiedenen Genehmigungsbehörden statt. Im Übrigen werden die durch das am 29.12.2023 in Kraft getretene Genehmigungsbeschleunigungsgesetz eröffneten digitalen Möglichkeiten genutzt.


Auch wurden bereits in der Vergangenheit die im Zuge der Corona-Pandemie durch das am 29.05.2020 in Kraft getretene Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) eingeführten digitalen Möglichkeiten je nach Einzelfall und Eignung des Verfahrens angewandt.


2. Wird die Notwendigkeit von Planungsbeschleunigung auch bei der Landesregierung als Primärhindernis bei der Verkehrsinfrastruktursanierung, insbesondere beim Straßenbzw. Brückenbau gesehen?
Die Landesregierung setzt sich für mehr Planungsbeschleunigung auch im Landesstraßenbau ein. So sind schon mit dem sog. Infrastrukturpaket II im Dezember 2021 die Regelungen der bis dahin erlassenen Planungsbeschleunigungsgesetze des Bundes in das Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen übernommen worden, soweit sie in das Landesrecht übertragbar waren.


Es wurde klargestellt, dass Brückenersatzbauten keine planfeststellungspflichtige Änderung der Landesstraße darstellen, soweit keine neuen Fahrstreifen angebaut werden und sie nicht mit einer erheblichen baulichen Umgestaltung verbunden sind. Sie können als Unterhaltungsmaßnahmen in eigener Verantwortung des Baulastträgers verwirklicht werden, für die auch ein Recht der Enteignung besteht. Weitere Änderungen des Straßenund Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen werden derzeit geprüft.

3. Wie sehen die konkreten Verkehrsbelastungen in der Eifel rund um die fehlenden 26 Kilometer der Autobahn A1 aus bzw. welche Straßen im Zuständigkeitsbereich von Straßen.NRW sind betroffen?

Im Zuständigkeitsbereich von Straßen.NRW sind die B 51, die B 258 und die L115 Träger der regionalen/überregionalen Pendlerströme aus der Eifelregion. Die Daten der Straßenverkehrszählung aus dem Jahr 2021 sind für den abgefragten Bereich nachfolgend dargestellt:


4. Wie will die Landesregierung den Zehntausenden betroffenen Pendlern bzw. Gemeinden im Grenzgebiet von NRW zu Rheinland-Pfalz unter die Arme greifen?

Zum einen stellt die Landesregierung im Grenzgebiet die Landesstraße 115 zur Verfügung, auf deren Trasse zum Teil künftig die A1 gebaut werden soll. Zum anderen wird für die Pendler im Grenzgebiet von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz die duch die Flutkatastrophe zerstörte Eifelstrecke der DB mit Mitteln des Aufbauhilfefonds des Bundes wieder aufgebaut. An den Kosten der Elektrifizierung dieser Eisenbahnstrecke ist das Land mit über 90 Mio. Euro beteiligt.

 

Mehr Fachunterricht für Deutsch und Mathematik an Grundschulen

Pilotprojekt zur Stärkung der Basiskompetenzen mit KI – neues Schulnetzwerk zur Alphabetisierung

Düsseldorf/Duisburg, 15. August 2024 - Schulministerin Dorothee Feller hat zum Start des Schuljahres 2024/25 neue Maßnahmen vorgestellt, um die Basiskompetenzen der Schülerinnen und Schüler weiter zu stärken und Lehrerinnen und Lehrer zu entlasten: „Auch im neuen Schuljahr stellen wir unsere Schülerinnen und Schüler in den Mittelpunkt. Unsere Schulleitungen, Lehrkräfte und die vielen weiteren Berufsgruppen, die in unseren Schulen tätig sind, werden wir weiter gezielt unterstützen, damit sie die Basiskompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen gezielt fördern können“, erklärte die Ministerin.  


  Mehr Fachunterricht für Deutsch und Mathematik in der Grundschule
In den Grundschulen des Landes soll künftig mehr Unterricht in den Fächern Deutsch und Mathematik erteilt werden. Dazu beabsichtigt das Schulministerium, die Stundentafel anzupassen und für die beiden Fächer in jeder Jahrgangsstufe jeweils eine Stunde mehr vorzusehen. Dazu sollen bisher variable Förderstunden verbindlich den beiden Fächern zugeordnet werden. Damit werden von Klasse 1 bis 4 fast durchgehend sechs Stunden Deutsch und fünf bis sechs Stunden Mathematik pro Woche unterrichtet.


Schulministerin Dorothee Feller: „Mit der Lesezeit von 3x20 Minuten haben wir bereits im vergangenen Schuljahr begonnen, diese Basiskompetenzen gezielt zu stärken. Auf diesem Weg gehen wir konsequent weiter voran und erhöhen dazu in einem weiteren Schritt in der Grundschule die Stundenzahl in den Fächern Deutsch und Mathematik. Mit dem Lesen, Schreiben und Rechnen werden die unverzichtbaren Grundlagen für alle weiteren Bildungs- und Lebenswege unserer Schülerinnen und Schüler gelegt.“


Zum Start des neuen Schuljahres wird das erforderliche Beteiligungsverfahren zur Änderung der Ausbildungsordnung für die Grundschule eingeleitet mit dem Ziel, dass die Änderung zum zweiten Schulhalbjahr umgesetzt werden kann. So bleibt den Schulen ausreichend Zeit, um sich auf die Neuregelung vorzubereiten.  


  Landesweites Screening für die Grundschulanmeldung
Zur Grundschulanmeldung im Herbst 2024 wird das Schulministerium den Grundschulen in Nordrhein-Westfalen ein neues Testverfahren zur Erhebung des Sprachstands der Kinder zur Verfügung stellen. „ILEA-T“ (Individuelle Lern-Entwicklungs-Analyse in der Transition) wurde von der Universität Halle-Wittenberg entwickelt, ist wissenschaftlich erprobt und direkt einsetzbar. Es wird allen Grundschulen kostenfrei zur Verfügung gestellt.


Schulministerin Feller: „Bislang haben unsere Grundschulen vielfach eigene Testverfahren entwickelt, mit ganz unterschiedlichen Herangehensweisen, jedoch überall mit viel Aufwand. Diesen Aufwand wollen wir unseren Schulleitungen und Lehrkräften zukünftig ersparen und die Sprachstandsfeststellung weitgehend vereinheitlichen.“  


  Perspektivisch wird bei der Grundschulanmeldung ein digitales Screening-Verfahren zum Einsatz kommen. Das Schulministerium erprobt ein solches digitales Screening-Tool in diesem Jahr an rund 130 Grundschulen. Nach erfolgreichem Testlauf soll es im Herbst 2025 allen Grundschulen zur Verfügung stehen. Das digitale Tool erfasst insbesondere sprachliche Kompetenzen systematisch und wertet diese unmittelbar aus. Es ermittelt, an welchen Stellen die Kinder Unterstützungsbedarf haben und bietet passgenaue Übungen an.


Schulministerin Feller appellierte an die Eltern: „Nutzen Sie die Beratung durch unsere Schulen und besprechen Sie mit den Lehrkräften und auch mit der KiTa die Ergebnisse der Grundschulanmeldung. Nehmen Sie alle Förderangebote wahr. Wir wollen alle gemeinsam, dass unsere Kinder einen guten Start in das Schulleben haben.“  


  Grundschulen werden von umfangreichen Dokumentationspflichten entlastet
Die Schulen in Nordrhein-Westfalen haben laut Schulgesetz (Paragraph 29) die Aufgabe, die Richtlinien und Lehrpläne des Landes in schuleigene Unterrichtsvorgaben umzusetzen, in denen die Ziele des Unterrichts bezogen auf die konkrete Situation vor Ort beschrieben werden. In der Grundschule wurde diese Vorgabe bisher in der Regel in Form von detaillierten Arbeitsplänen umgesetzt, in denen die Vorgaben teils bis auf die Ebene von Einzelstunden heruntergebrochen wurden.


  Ab dem neuen Schuljahr werden die Grundschulen keine Arbeitspläne mehr erstellen müssen, sondern lediglich schuleigene Unterrichtsvorgaben, in denen die Grundzüge der Unterrichtsarbeit festgehalten werden. Schulministerin Feller: „Nach vielen Gesprächen im vergangenen Jahr ist sehr deutlich geworden, dass die Arbeitspläne in ihrer derzeitigen Form einen enormen Arbeitsaufwand für unsere Lehrkräfte bedeuten und das Verhältnis von Aufwand und Nutzen zumindest manchmal zweifelhaft war. Ich habe deshalb entschieden, dass unsere Grundschulen zukünftig keine Arbeitspläne mehr erstellen müssen. Damit entlasten wir Schulleitungen und Lehrkräfte von einer umfassenden Dokumentation in Form von Arbeitsplänen.“


  Die Qualitäts- und Unterstützungsagentur – Landesinstitut für Schule NRW (QUA-LiS) wird zeitnah Beispiele für schuleigene Unterrichtsvorgaben bereitstellen und hat außerdem ein digitales Tool entwickelt, das die Grundschulen bei der Erstellung der eigenen Unterrichtsvorgaben unterstützt.   Pilotprojekt zum Einsatz von KI in Deutsch und Mathematik an weiterführenden Schulen Als erstes Bundesland hatte Nordrhein-Westfalen den Schulen bereits zu Beginn des Jahres 2023 einen Leitfaden zum Umgang mit KI zur Verfügung gestellt.


Derzeit werden unter Federführung von Nordrhein-Westfalen in der Kultusministerkonferenz Handlungsleitlinien für den Einsatz von KI im Unterricht erarbeitet. Daran anknüpfend startet das Schulministerium im Herbst dieses Jahres gemeinsam mit der Universität Siegen ein neues KI-Pilotprojekt. 25 Projektschulen werden in den kommenden drei Jahren konkrete Unterrichtseinheiten entwickeln und zeigen, wie KI sinnvoll im Unterricht eingesetzt werden kann, um die Basiskompetenzen zu stärken. Dafür stellt die Landesregierung über eine Million Euro zur Verfügung.

Die Projektschulen veröffentlichen ihre Arbeitsergebnisse bereits während der Projektlaufzeit, sodass alle Schulen in Nordrhein-Westfalen davon profitieren können.  


  Neues Schulnetzwerk zur Alphabetisierung neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass viele neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler im Rahmen der schulischen Erstförderung zunächst grundlegende Lese- und Schreibkompetenzen erwerben müssen. Die Alphabetisierung stellt vor allem für die weiterführenden Schulen eine große Herausforderung dar. Mit Beginn des neuen Schuljahres wird das Schulministerium daher ein neues Schulnetzwerk ins Leben rufen, das sich vor allem an weiterführende Schulen richtet.


Der Schwerpunkt des neuen BiSS-Netzwerks liegt auf der Alphabetisierung neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler. BiSS steht für Bildung durch Sprache und Schrift – eine gemeinsame Initiative von Bund und Ländern. Über 660 Schulen aus Nordrhein-Westfalen arbeiten bereits gemeinsam daran, die Sprachbildung ihrer Schülerinnen und Schüler zu verbessern. Ab sofort können die Schulen in Nordrhein-Westfalen ihr Interesse an einer Teilnahme am neuen Netzwerk unter
https://www.biss-akademie.nrw/angebot-zur-alphabetisierung/ bekunden.


Schulministerin Feller: „Die Integration neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler ist und bleibt eine große Herausforderung für unsere Schulen. Umso dankbarer bin ich, mit welchem großen Engagement unsere Schulleitungen, Lehrkräfte und Schulaufsichtsbehörden sich dieser Aufgabe widmen. Das hat unser aller Respekt verdient! Gleiches gilt für die Schulträger, die mit viel Pragmatismus den benötigten Schulraum zur Verfügung stellen, um die große Zahl der neu zugewanderten und geflüchteten Kinder an unseren Schulen aufzunehmen. Wir werden die Schulen weiter bei dieser wichtigen Arbeit unterstützen.“  


Das Schulministerium wird den Schulen zum neuen Schuljahr einen Praxisleitfaden mit konkreten Hilfestellungen zur Deutschförderung neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler zur Verfügung stellen. Im Mittelpunkt steht auch hier die Alphabetisierung.  
Abschließend erklärte Schulministerin Feller: „Mit mehr Unterricht für die Fächer Deutsch und Mathematik, mit einem neuen Screening-Verfahren für die Grundschulanmeldung und mit dem Verzicht auf die umfangreichen Arbeitspläne entlasten wir insgesamt unsere Grundschullehrkräfte und verfolgen weiterhin konsequent den Weg, unsere Schülerinnen und Schüler vom ersten Schultag an gezielt im Lesen, Schreiben und Rechnen zu fördern. Der IQB-Trend für die Sekundarstufe I hat gezeigt, dass auch unsere älteren Schülerinnen und Schüler kontinuierlich im Lesen, Schreiben und Rechnen gefördert werden müssen. Wir setzen deshalb nicht nur an den Grundschulen auf eine konsequente Förderung dieser Basiskompetenzen, sondern mit konkreten Angeboten auch an den weiterführenden Schulen.“  


Neben der Ausweitung von PIKAS werden auch das Mathematik-Tool „divomath“ und der Leseraum Online, kurz LeOn, für die Sekundarstufe I weiterentwickelt.


Öffentliche Bekanntmachung des Planfeststellungsverfahrens Deponie Lohmannsheide
Düsseldorf/Duisburg, 31. Juli 2024 - Die Bezirksregierung Düsseldorf hat der DAH1 GmbH (Vorhabenträgerin) am 20.06.2024 den Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung und den Betrieb einer DK I-Deponie (Deponie für schadstoffarme Abfälle) am Standort der Bergehalde Lohmannsheide in Duisburg-Baerl erteilt.


Die Bergehalde Lohmannsheide an der Gutenbergstraße in Duisburg wurde aufgrund der Beendigung des Steinkohlebergbaus in Deutschland nicht bis zum geplanten Endausbau verfüllt. Die DAH1 GmbH plant nun auf dem vorhandenen Haldenplateau der ehemaligen Bergehalde eine Deponie der Deponieklasse I gemäß Deponieverordnung zu errichten und zu betreiben. Die vorhandenen Restkapazitäten der Halde können so zur Deponierung von DK I-Abfällen genutzt werden.


Das Ablagerungsvolumen auf einer Grundfläche von rd. 16,2 ha beträgt ca. 3,5 Mio. m³ (ca. 5,20 Mio.t) verteilt auf 5 aufeinanderfolgende Schüttabschnitte bei einer Laufzeit von ca. 15 Jahren. Jährlich sollen maximal 400.000 t Abfälle abgelagert werden. Da neben der Vorhabenträgerin mehr als 50 Zustellungen an Einwender erforderlich wären, können diese Zustellungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.


Von dieser Möglichkeit macht die Bezirksregierung Düsseldorf als Planfeststellungsbehörde Gebrauch. Im Amtsblatt der Bezirksregierung Düsseldorf und den örtlichen Tageszeitungen wird der verfügende Teil des Planfeststellungsbeschlusses, die Rechtsbehelfsbelehrung und ein Hinweis auf die Auslegung in den betroffenen Gemeinden bekannt gegeben.    


Der Planfeststellungsbeschluss und die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 05.08.2024 bis einschließlich 19.08.2024 bei der Stadt Duisburg im Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement, Friedrich-Albert-Lange-Platz 7 (Stadthaus), Raum U28 in 47051 Duisburg zur Einsicht aus während der Dienststunden:
- Montags nur mit vorheriger telefonischer Absprache unter: 0203-2836426
- Dienstags von 08:00 bis 13:00 sowie von 13:30 bis 15:30 Uhr
- Mittwochs von 08:00 bis 13:00 sowie von 13:30 bis 15:30 Uhr
- Donnerstags nur mit vorheriger telefonischer Absprache unter: 0203-2836426
-  Freitags von 08:00 bis 14:00 Uhr. Bitte bei der Pförtnerloge anmelden.


Bei der Stadt Moers, Rathausplatz 1, 47441 Moers, 2. Stock im alten Rathausteil, Raum 2.025 während der Dienststunden von Montag bis Donnerstag 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr sowie Freitag 08:30 – 12:00 Uhr zur Einsicht aus.

Der Planfeststellungsbeschluss kann bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist von den Betroffenen sowie den Einwenderinnen und Einwendern schriftlich oder elektronisch bei der Bezirksregierung Düsseldorf angefordert werden. Der Bekanntmachungstext, der Planfeststellungsbeschluss und die Planunterlagen können innerhalb des o. g. Auslegungszeitraums auch auf der Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf (www.brd.nrw.de) unter der Rubrik „Services“ -> „Offenlagen“ eingesehen werden.  


 
Der etwas andere Weg in den Polizeidienst

Düsseldorf/Duisburg, 3. Juli 2024 - rste Absolventinnen und Absolventen des Bildungsgangs „FOS Polizei“ erhielten in Düsseldorf ihre Zeugnisse aus den Händen von Schulministerin und Innenminister
28 junge Menschen schlossen am Mittwoch, 3. Juli 2024, einen besonderen Ausbildungsschritt auf dem Weg in den Polizeidienst ab.


Aus den Händen von Schulministerin Dorothee Feller und Innenminister Herbert Reul erhielten am Max-Weber-Berufskolleg in Düsseldorf 14 Frauen und 14 Männer, die als erste Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter in Nordrhein-Westfalen den Bildungsgang „Fachoberschule für Wirtschaft und Verwaltung, Schwerpunkt Polizeivollzugsdienst“ (kurz: FOS Polizei) erfolgreich absolviert haben, ihre Zeugnisse.


Sie starten nun eine Anwärterlaufbahn im gehobenen Polizeivollzugsdienst. Auch an insgesamt 10 weiteren Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen finden in diesen Tagen FOS-Polizei-Zeugnisvergaben statt. Landesweit haben mehr als 290 Absolventinnen und Absolventen den Bildungsgang mit Erfolg abgeschlossen.  


Das neue Schulmodell, das es seit zwei Jahren gibt, ermöglicht Auszubildenden mit mittlerer Reife den Einstieg in den gehobenen Polizeidienst und ergänzt damit den herkömmlichen Ausbildungsweg, der höhere Schulabschlüsse voraussetzt.   Innenminister Herbert Reul: „Ich freue mich, dass wir unseren ersten FOS-Testpiloten zum Abschluss gratulieren können. Mit dem Bildungsgang FOS Polizei sind wir neue Wege innerhalb der Polizei gegangen und haben den Zugang zur Polizeiausbildung durchlässiger gemacht. Damit wollen wir auch denjenigen eine Chance geben, die wir nicht zuallererst auf dem Schirm haben, die aber hochmotiviert und talentiert sind. Damit ermöglichen wir, dass auch Menschen mit mittlerem Bildungsabschluss zur Polizei kommen. Nicht nur Gymnasiasten sind gute Polizisten. Mit dem Zeugnis bekommen die meisten Absolventen auch die Eintrittskarte zum Studium bei der Polizei Nordrhein-Westfalen überreicht. Wir freuen uns auf die jungen, motivierten Menschen, die ihren Weg weiter bei der Polizei Nordrhein-Westfalen gehen wollen.“  


Schulministerin Feller: „Unsere Berufskollegs leisten mit ihrer enorm breiten Ausbildungspalette einen wichtigen Beitrag zur Fachkräfteoffensive in Nordrhein-Westfalen, und dazu zählt auch, dass sie Polizistinnen und Polizisten von morgen ausbilden. Das Angebot wird sehr gut angenommen, was auch daran liegt, dass die Ausbildung praktische Erfahrungen in einer Polizeibehörde und Unterrichtsinhalte am Berufskolleg optimal miteinander verzahnt.“  


In der zweijährigen FOS-Polizei-Ausbildung erwerben die Absolventinnen und Absolventen die Fachhochschulreife und damit die Zugangsvoraussetzung für einen anschließenden Bachelorstudiengang an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW, kombiniert mit der vorbehaltlichen Einstellungszusage für den Polizeivollzugsdienst. Im ersten Jahr erfolgt ein Praktikum in einer Kreispolizeibehörde, unter anderem mit Einsätzen im Wach- und Wechseldienst im Streifenwagen, Einblicken in die kriminalpolizeiliche Ermittlungsarbeit und Teilnahme an polizeilichen Trainingseinheiten.


Im zweiten Jahr schließt sich ein ausschließlich schulischer Part an. Dabei erhalten die Schülerinnen und Schüler zur Vorbereitung auf den Polizeivollzugsdienst beispielsweise Unterricht in den Fächern Recht und Staatslehre. Der Lehrplan ist ausgerichtet auf die Inhalte des späteren Bachelorstudiums.  


In den vergangenen Jahren hat sich die Zahl der Bewerbungen an den Berufskollegs für diesen Ausbildungsgang gesteigert – von 2.485 im Jahr 2022 auf 2.936 im Jahr 2023. Im aktuellen Jahr läuft das Bewerbungsverfahren für den Ausbildungsbeginn im Sommer 2025 noch bis zum 30. November. Die Zahl der beteiligten Berufskollegs ist im vergangenen Jahr von elf auf 15 erhöht worden.


Die vier neuen Standorte sind das Eugen-Schmalenberg-Berufskolleg im Märkischen Kreis, das Freiherr-von-Stein-Berufskolleg in Minden-Lübbeke, das Berufskolleg Hilden im Kreis Mettmann und das Berufskolleg Nord in der Städteregion Aachen. Eine erste landesweite Evaluation unter den Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften hat ergeben, dass diese mit dem Ausbildungsangebot sehr zufrieden sind.  

Weitere Informationen zur FOS Polizei finden Sie unter https://www.schulministerium.nrw/fos-polizei https://www.next-level-polizei.de/fachoberschule-polizei/


Offene Ganztagsschule: Mehr Geld für mehr Plätze

Haushaltsentwurf 2025 stellt Weichen für Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung  Kabinett billigt Erlass zur OGS
Düsseldorf, 2. Juli 2025 - Mit dem Haushaltsentwurf 2025 hat die Landesregierung die Weichen dafür gestellt, den Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter ab dem Schuljahr 2026/27 sukzessive umzusetzen. Der Landeshaushalt sieht im kommenden Jahr für die Offene Ganztagsschule (OGS) erstmals einen Anstieg um 50.000 Plätze vor (2024: +38.000). Ab dem Schuljahr 2025/26 können damit vonseiten des Landes mehr als 480.000 Plätze finanziert werden – eine Steigerung um 56 Prozent seit 2017 (307.600).
In Summe wird das Land allein im nächsten Jahr über 884 Millionen Euro für die OGS bereitstellen. Im Vergleich zu diesem Jahr ist das ein Plus von rund 104,6 Millionen Euro.  


Schulministerin Dorothee Feller: „Wir sichern die Landespauschalen für den weiteren Ausbau der OGS-Plätze für die nächsten Jahre verlässlich ab. Dazu stellen wir deutlich mehr Geld für deutlich mehr Plätze zur Verfügung. Und wir sorgen dafür, dass diese Dynamik erhalten bleibt: In der mittelfristigen Finanzplanung haben wir für die Jahre 2026 und 2027 einen erneuten Ausbau der Kapazitäten um jeweils 50.000 Plätze vorgesehen. Ab dem Jahr 2027 investiert die Landesregierung jährlich mehr als eine Milliarde Euro in den Offenen Ganztag. So stehen bereits ein Jahr vor dem Endausbau ausreichend Landeszuschüsse für die erforderlichen OGS-Plätze und darüber hinaus zur Verfügung.”  


Im Jahr 2028 sollen dann noch einmal Mittel für weitere 25.000 OGS-Plätze bereitgestellt werden, sodass zum Schuljahr 2028/29 insgesamt 605.000 Plätze im Offenen Ganztag finanziert werden könnten. Prognosen zeigen, dass im Endausbau des Rechtsanspruchs ab dem Schuljahr 2029/30 für etwa 80 Prozent der Kinder im Grundschulalter ein Ganztagplatz benötigt wird. Nach Vorausberechnungen des Schulministeriums sind das knapp 590.000 Plätze in Grundschulen.  


Familienministerin Josefine Paul: „Der Offene Ganztag bei uns in Nordrhein-Westfalen ist von Beginn an als Kooperationsmodell zwischen Jugendhilfeträger und Schule konzipiert gewesen. Mit dem neuen Erlass bekennen wir uns zu unserer gemeinsamen Verantwortung für die erfolgreiche Fortführung der Offenen Ganztagsschule und schaffen nun Klarheit und Verlässlichkeit für die Träger und Familien. Mit Hilfe des Erlasses stärken wir die Verantwortungsgemeinschaft zwischen Schule und Jugendhilfe, deren gelingende Kooperation für ein ganzheitliches Bildungsverständnis ganz maßgeblich ist. Wir stärken auch – und das ist mir als Kinder- und Jugendministerin besonders wichtig – die Beteiligung von Kindern im Offenen Ganztag.“  


Der nun vorgelegte gemeinsame Erlass tritt zum 1. August 2026 in Kraft und regelt die Ganztags- und Betreuungsangebote in der Primarstufe. Dazu gehören die Offene Ganztagsschule sowie weitere außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote. Der Erlass bildet den Rahmen für die erfolgreiche Weiterführung der OGS als Kooperationsmodell von Schule und Jugendhilfe auch unter Berücksichtigung des Rechtsanspruchs.


Im Einzelnen sieht der Erlass folgende neuen Regelungsinhalte vor:
Die bestehenden Regelungen zur OGS bleiben im Grundsatz unverändert. Die gewachsenen und etablierten Strukturen und Erfahrungen werden genutzt, um das hohe Tempo beim Platzausbau beizubehalten. Weiterhin wird es für die Offenen Ganztagsschulen keiner Betriebserlaubnis bedürfen. Die OGS soll aus den bestehenden Strukturen heraus weiterentwickelt werden. So erhalten die Akteure und Verantwortlichen große Flexibilität. Dazu wird die Zusammenarbeit der Träger der Jugendhilfe und der Schulträger gestärkt. Schulträger stimmen sich zukünftig bei der Einrichtung einer OGS mit dem öffentlichen Jugendhilfeträger ab.


Die Zusammenarbeit vor Ort soll auf Grundlage eines gemeinsamen Bildungsverständnisses erfolgen. Weiterhin bilden Kooperationsvereinbarungen die Grundlage der Zusammenarbeit. Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe wird künftig Partner dieser Vereinbarung. Vertreterinnen und Vertreter der außerunterrichtlichen Angebote in offenen Ganztagsschulen sind in den schulischen Gremien zu beteiligen. Mit dem Erlass wird zudem ein flexibler Rahmen geschaffen, der es ermöglicht, dass bestehende Angebote außerhalb der OGS, die bei den Eltern auf hohe Akzeptanz stoßen, erhalten werden können.


Auch die Partizipation der Kinder bei der Gestaltung der OGS soll zukünftig besonders berücksichtigt werden. Ihre Wünsche und Interessen sind durch vielfältige Beteiligungsformate zu berücksichtigen. Die Anforderungen an den Schutz von Kindern fließen in die Ausgestaltung der Konzepte der offenen Ganztagsschulen ein. Die Merkmale der offenen Ganztagsschulen und der außerunterrichtlichen Ganztags- und Betreuungsangebote wurden ausgeschärft. Die Kooperation mit außerschulischen Partnern bleibt zentrales Gestaltungsmerkmal.  


Bereits im Oktober des vergangenen Jahres hatte die Landesregierung die Förderrichtlinie für den Infrastrukturausbau in Kraft gesetzt, um die Kommunen beim Ausbau der Ganztagsplätze zu unterstützen. Insgesamt stehen rund 892 Millionen für Investitionen zur Verfügung.   Im März dieses Jahres haben das Familienministerium und das Schulministerium in gemeinsamer Verantwortung dann Fachliche Grundlagen für die Umsetzung des Rechtsanspruchs vorgelegt.

Nun hat das Landeskabinett den Entwurf eines gemeinsamen Erlasses von Familienministerium und Schulministerium gebilligt, der der zukünftigen Gesetzeslage Rechnung trägt und eine Grundlage bildet für die Ausgestaltung des Rechtsanspruchs vor Ort.