Düsseldorf/Duisburg, 10. Dezember 2022 -
Steuerpflichtige in Nordrhein-Westfalen haben im Jahr 2018 Spenden
zur Förderung steuerbegünstigender Zwecke in Höhe von 1,3 Milliarden
Euro in ihrer Steuererklärung angegeben. Wie Information und
Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand jetzt
vorliegender Ergebnisse der Lohn- und Einkommensteuerstatistik
mitteilt, errechnet sich daraus ein Spendenbetrag von 70 Euro je
Einwohner.
Von allen 396 nordrhein-westfälischen Städten und
Gemeinden ergaben sich für die Stadt Unna – bezogen auf die Zahl der
Einwohner und den Steuerpflichtigen mit Spenden – die höchsten
relativen Spendenbeträge. Die durchschnittliche Spendenhöhe lag hier
bei 409 Euro je Einwohner. Bezogen auf die Steuerpflichtigen aus
Unna mit Spenden errechnen sich im Durchschnitt 3 731 Euro je
geltenden Spendenbetrag der Einkommensteuererklärung. Den zweiten
Platz in Nordrhein-Westfalen nahm Burbach im Kreis
Siegen-Wittgenstein ein (223 Euro je Einwohner; 1 872 Euro je
Steuerpflichtigen mit Spenden). Auf dem dritten Rang lag die Stadt
Espelkamp im Kreis Minden-Lübbecke (152 Euro bzw. 1 555 Euro).
Die Statistiker weisen darauf hin, dass zusammen veranlagte
Ehegatten und Personen in eingetragenen Lebenspartnerschaften als
ein Steuerpflichtiger gezählt werden. Es handelt sich um Ergebnisse
der Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2018. Sie können erst jetzt
veröffentlicht werden, weil die anonymisierten Steuerdaten von den
Finanzbehörden erst nach Abschluss aller Veranlagungsarbeiten für
statistische Auswertungen zur Verfügung gestellt werden. Die hier
dargestellten Informationen sind damit die aktuellsten, die zurzeit
verfügbar sind. Spenden zur Förderung steuerbegünstigender
Zwecke enthalten keine Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung
oder an politische Parteien und unabhängige Wählervereinigungen.
Eine weitere Differenzierung nach Spendenzweck ist nicht möglich.
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