Rund 27.000 Anträge auf Härtefallhilfen für Öl, Pellets
und Flüssiggas gestellt Antragsverfahren läuft noch bis zum 20.
Oktober 2023
Das Ministerium für Heimat, Kommunales,
Bau und Digitalisierung
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Düsseldorf/Duisburg, 7. September 2023 - Das
Antragsverfahren für Härtefallhilfen an Privathaushalte wegen stark
gestiegener Energiekosten für nicht leitungsgebundene Energieträger
steht noch bis zum 20. Oktober 2023 zur Verfügung. Die
Antragsstellung erfolgt online über:
www.heizkostenhilfe.nrw. Auf der Internetseite können
Antragstellende vorab ausrechnen lassen, ob sie für die
Bundes-Härtefallhilfe in Betracht kommen. Für die Antragstellung für
Privatpersonen wird die BundID oder ein ELSTER-Zugang benötigt,
Unternehmen benötigen das ELSTER-Unternehmenskonto.
Nach
zahlreichen Eingaben hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau
und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen die vergangenen
Wochen genutzt, um zusätzlich eine papierbasierte Antragsstellung
für selbstnutzende Immobilieneigentümer und Mieter, die selbst eine
Feuerstätte betreiben, zu ermöglichen: Das Servicetelefon des Landes
nimmt unter der Telefonnummer 0211 8618 4040 vom 6. September 2023
bis 10. Oktober 2023 Anfragen entgegen und übersendet im Einzelfall
nach der Beratung einen individualisierten Papierantrag an die
jeweiligen Betroffenen. Anrufer werden gebeten zur individuellen
Prüfung eines Erstattungsanspruchs ihre Rechnungsdaten parat zu
haben.
Ina Scharrenbach Ministerin für Heimat, Kommunales,
Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen:
„Antragsberechtigte Haushalte, die mit Öl, Pellets oder Flüssiggas
heizen, können in Nordrhein-Westfalen noch bis zum 20. Oktober 2023
Härtefallhilfen beantragen. Diese Frist gilt auch für die, die die
Härtefallhilfe auf Papier beantragen. Derzeit sind rund 27.000
Anträge mit einem Gesamtvolumen von 10 Millionen Euro über das
Antragsverfahren erfolgreich eingegangen. 70 Prozent aller Anträge
sind bewilligt und ausgezahlt.“
Antragsberichtigt sind
selbstnutzende Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer oder
Mieterinnen und Mieter, die selbst eine Feuerstätte betreiben
(Direktantragstellende) sowie Vermieterinnen und Vermieter
einschließlich Wohnungseigentumsgemeinschaften
(Zentralantragstellende). Um einen Antrag stellen zu können, muss
die Erstattungssumme mindestens 100 Euro betragen. Unter nicht
leitungsgebundenen Energieträgern werden Heizöl, Flüssiggas,
Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle
oder Koks verstanden.
Von den bisher ausgezahlten und
bewilligten Anträgen entfallen auf:
Heizöl
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73,6%
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Holzpellets
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21,9%
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Flüssiggas
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3,2%
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Scheitholz
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0,7%
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Kohle / Koks
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0,3%
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Holzbriketts
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0,3%
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Holzhackschnitzel
|
0,0%
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• Bei der Härtefallhilfe des
Bundes werden Beschaffungen berücksichtigt, die im Zeitraum vom 1.
Januar 2022 bis zum 1. Dezember 2022 erfolgten. Ausnahmsweise kann
auf das Bestelldatum abgestellt werden, sofern die oder der
Antragstellende anhand geeigneter Unterlagen nachweist, dass die
Bestellung im Entlastungszeitraum aufgegeben wurde und die Lieferung
des nicht leitungsgebundenen Energieträgers bis spätestens 31. März
2023 erfolgte. • Empfänger staatlicher Leistungen zum
Lebensunterhalt (Grundsicherung, Bürgergeld und andere) sind nicht
antragsberechtigt. Eine Anrechnung auf bereits gezahlte
Heizkostenzuschüsse aus anderen Entlastungsmaßnahmen erfolgt indes
nicht. • Die Härtefallhilfe des Bundes kostet im
Verwaltungsverfahren das Land Nordrhein-Westfalen derzeit rund 10
Millionen Euro. Die zusätzlichen Verwaltungsausgaben werden
bundesseitig erstattet.
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