Wiesbaden/Duisburg, 26. Januar 2023 - Der
Mikrozensus 2023 hat begonnen. Von Januar bis Dezember 2023 werden
insgesamt rund 810.000 Personen in etwa 380 000 Haushalten und
Gemeinschaftsunterkünften nach einem statistischen Zufallsverfahren
ausgewählt
und befragt. Dies entspricht rund 1 % der Bevölkerung. Das
Statistische
Bundesamt (Destatis) bittet die zufällig ausgewählten Haushalte um
ihre
Unterstützung. Stellvertretend für alle geben sie Auskunft zu Themen
wie
Schule und Studium, Aus- und Weiterbildung, Beruf und Arbeitssuche,
Einkommen
und Lebensbedingungen sowie Internetnutzung.
• Mikrozensus liefert wichtige Daten zum Leben in Deutschland •
Haushalte werden nach statistischem Zufallsverfahren ausgewählt und
nehmen bis zu viermal an Befragung teil • Erstergebnisse stehen
drei Monate nach Erhebungsende bereit
Der Mikrozensus
2023 startet: Statistisches Landesamt befragt 80 000 Haushalte in
NRW Düsseldorf/Duisburg, 13. Januar 2023 - Auch
in diesem Jahr werden im Rahmen des
Mikrozensus wieder
rund 80 000 Privathaushalte in Nordrhein-Westfalen vom Statistischen
Landesamt befragt. Diese seit 1957 bundesweit jährlich durchgeführte
Haushaltsbefragung gibt Antworten auf von Politik, Wissenschaft und
Medien häufig gestellte Fragen, wie z. B.: Unter welchen
Bedingungen leben die Menschen in Nordrhein-Westfalen? Wie ist
die Bildungs- und Erwerbssituation der Bevölkerung? Wie viele
Familien mit Kindern gibt es in NRW? Wie viele Menschen haben
einen Migrationshintergrund?
Die Befragungen der Haushalte
sind gleichmäßig auf alle Wochen des Jahres verteilt. Im Januar 2023
werden beispielsweise in 77 zufällig ausgewählten Kölner
Auswahlbezirken etwa 616 Haushalte befragt (die durchschnittliche
Zahl je Bezirk liegt bei etwa acht Haushalten).
Für den
Mikrozensus werden Gebäude bzw. Gebäudeteile nach einem
mathematischen Zufallsverfahren ausgewählt. Die Haushalte, die in
diesen „ausgelosten” Gebäuden wohnen, werden innerhalb von fünf
aufeinanderfolgenden Kalenderjahren bis zu viermal zum Mikrozensus
befragt.
NRW-weit setzt IT.NRW für die Befragungen der
Haushalte unterstützend rund 180 ehrenamtliche Interviewerinnen und
Interviewer für telefonische Befragungen ein. Um Datenschutz und
statistische Geheimhaltung zu gewährleisten, sind diese zur strikten
Verschwiegenheit verpflichtet. Das telefonische Interview ist die
einfachste und zeitsparendste Art der Auskunftserteilung. Neben der
Auskunftserteilung an die sorgfältig ausgewählten und intensiv
geschulten Interviewerinnen und Interviewer können die Haushalte
aber auch online antworten. Ebenfalls möglich ist das Ausfüllen
eines Papierfragebogens mit anschließendem Versand an das
Statistische Landesamt.
Für den überwiegenden Teil der Fragen
besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht. Erfragt werden
z. B. persönliche Merkmale wie Alter, Familienstand,
Staatsangehörigkeit, Bildungsabschlüsse und Erwerbstätigkeit. In den
Mikrozensus sind auch Fragen der europaweit durchgeführten
Statistiken zur Arbeitsmarktbeteiligung, zu Einkommen und
Lebensbedingungen und zur Internetnutzung integriert.
Wie bei
allen Erhebungen der amtlichen Statistik sind der Datenschutz und
die Geheimhaltung persönlicher Daten umfassend gewährleistet. Alle
Angaben werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich für
statistische Zwecke verwendet.
Die befragten Haushalte
übernehmen mit ihren Angaben einen verantwortungsvollen Beitrag für
unsere informierte demokratische Gesellschaft. Die Ergebnisse des
Mikrozensus dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und
soziale Entscheidungen, stehen aber auch der Wissenschaft, der
Presse und allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur
Verfügung.
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