Düsseldorf/Duisburg, 7. Mai 2024 - Im Jahr
2023 genehmigten die nordrhein-westfälischen Bauämter nach
endgültigen Ergebnissen den Bau von 2 798 neuen Betriebs-, Büro- und
Verwaltungsgebäuden. Wie Information und Technik
Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das
9,3 Prozent bzw.. 288 Nichtwohngebäude weniger als ein Jahr zuvor
(2022: 3 086 Baugenehmigungen).
Die Baugenehmigungen für
Handels- und Lagergebäude verringerten sich um 13,2 Prozent auf 920
Genehmigungen ebenso wie die Zahl der Baugenehmigungen für Fabrik-
und Werkstattgebäude (2023: 283 Baugenehmigungen). Der Rückgang bei
den Büro- und Verwaltungsgebäuden lag bei −15,8 Prozent (271
Baugenehmigungen). Für 67 Anstaltsgebäude wurden
Baugenehmigungen erteilt (2022: 88 Baugenehmigungen). Bei den
übrigen Nichtwohngebäuden beträgt der Rückgang 7,9 Prozent (614
Baugenehmigungen).
Die Baugenehmigungen für Hotels und
Gaststätten konnten 2023 einen Anstieg von 40 Prozent auf rund 49
Genehmigungen verzeichnen (2022: 35 Genehmigungen). Für
landwirtschaftliche Betriebsgebäude wurden 594 Genehmigungen
erteilt, dies entspricht einem Anstieg von 1,0 Prozent (2022: 588
Genehmigungen) gegenüber dem Vorjahr.
Die Zahl der
genehmigten Betriebs-, Büro- und Verwaltungsgebäude war im Jahr 2023
in allen fünf nordrhein-westfälischen Regierungsbezirken niedriger
als 2022. Im Regierungsbezirk Arnsberg wurden 515 Baugenehmigungen
(−20,8 Prozent) erteilt, im Regierungsbezirk Münster 722
(−7,8 Prozent), im Bezirk Detmold 444 (−7,7 Prozent), Köln 536
(−5,3 Prozent) und Düsseldorf 581 (−4,1 Prozent).
Rauminhalt der genehmigten neuen Nichtwohngebäude sank 2023 um 19,1
Prozent Der Rauminhalt aller 2 798 im Jahr 2023
genehmigten neuen Nichtwohngebäude verringerte sich in
Nordrhein-Westfalen gegenüber 2022 um 19,1 Prozent auf rund
32,2 Millionen Kubikmeter. Einen großen Anteil am Rückgang des
umbauten Raumes hatten die Handels- und Lagergebäude: Der genehmigte
Rauminhalt sank bei dieser Gebäudeart im Jahr 2023 um 22,8 Prozent
auf 17,4 Millionen Kubikmeter. Rückläufig entwickelte sich auch der
genehmigte Rauminhalt bei Büro- und Verwaltungsgebäuden
(−29,8 Prozent auf 2,9 Millionen Kubikmeter), Anstaltsgebäuden
(−51,5 Prozent auf 0,7 Millionen Kubikmeter), Fabrik- und
Werkstattgebäuden (−19,5 Prozent auf 3,0 Millionen Kubikmeter) und
bei den Landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden (−8,0 Prozent auf
3,1 Millionen Kubikmeter).
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