Düsseldorf/Duisburg, 13. Februar 2025 - Mit
einem durchschnittlichen Bruttostundenverdienst von 21,89 Euro haben
Frauen in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2024 rund 16 Prozent
(4,04 Euro) weniger verdient als Männer (25,93 Euro). Damit betrug
der durchschnittliche Verdienstabstand pro Stunde zwischen Männern
und Frauen 4,04 Euro. Wie Information und Technik
Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, war der
Gender Pay Gap damit geringer als in den Jahren 2021 bis 2023.
Langfristig ist seit dem Jahre 2015 (23 Prozent) ein Trend zum
Rückgang des unbereinigten Gender Pay Gap bzw. des
geschlechtsspezifischen Verdienstunterschieds erkennbar.
Die Höhe des unbereinigten Gender Pay Gap ist vor allem Ausdruck
unterschiedlicher Beschäftigungsstrukturen von Frauen und Männern.
Der unbereinigte Gender Pay Gap ist allerdings nicht gleichzusetzen
mit einer Lohndiskriminierung weiblicher Beschäftigter in dieser
Höhe, da er keine Auskunft über die Ursachen des
geschlechtsspezifischen Verdienstabstands gibt. In seinem Wert
kommen nicht nur Differenzen in der individuellen Entlohnung zum
Ausdruck, sondern vor allem Unterschiede in den
Beschäftigungsstrukturen von Frauen und Männern.
Bereinigter Gender Pay Gap in NRW 2024 bei sechs Prozent
Der Verdienstabstand ist vor allem darauf zurück zu führen, dass
Frauen in Berufen, Branchen und Anforderungsniveaus arbeiten, in
denen schlechter entlohnt wird. Hinzu kommt, dass rund 60 Prozent
aller Frauen, aber nur ca. 23 Prozent der Männer, in Teilzeit oder
in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen arbeiten, die häufig
geringer entlohnt werden als Vollzeittätigkeiten. Werden diese
Faktoren bei der Berechnung des Lohnunterschieds zwischen Männern
und Frauen berücksichtigt, erhält man den sogenannten bereinigten
Gender Pay Gap. Dieser lag 2024 in NRW bei sechs Prozent oder
umgerechnet 1,54 Euro Bruttoverdienst je Arbeitsstunde. Dies
bedeutet, dass Frauen im Durchschnitt rund sechs Prozent weniger als
männliche Kollegen mit vergleichbaren Qualifikationen, Tätigkeiten
und Erwerbsbiografien verdienen. Im Gegensatz zum tendenziell
abnehmenden unbereinigten Gender Pay Gap blieb der bereinigte Gender
Pay Gap in den letzten zehn Jahren mit fünf bis sechs Prozent in NRW
relativ konstant.
Der unbereinigte Gender Pay Gap
(Lohnlücke zwischen Frauen und Männern) wird europaweit nach
einheitlichen methodischen Vorgaben berechnet und gilt als zentraler
Maßstab für internationale Vergleiche der geschlechtsspezifischen
Verdienstunterschiede. Anders als bei der Berechnung des
unbereinigten Gender Pay Gap gibt es für die Ermittlung des
bereinigten Gender Pay Gap keine verbindlichen, einheitlichen
Festlegungen. Die Angaben zur Höhe des bereinigten Gender Pay Gap
können sich daher je nach verwendeter Datenquelle, Art und Anzahl
der berücksichtigten Einflussfaktoren sowie der angewandten
Untersuchungsmethode unterscheiden.
Ab dem Berichtsjahr
2022 basieren die Daten auf der neuen monatlichen Verdiensterhebung.
Da unterschiedliche Datenquellen und Erhebungsmethodiken zugrunde
liegen, sind die Ergebnisse ab dem Jahr 2022 nur eingeschränkt mit
denen der Vorjahre vergleichbar. IT.NRW erhebt und veröffentlicht
als Statistisches Landesamt zuverlässige und objektive Daten für das
Bundesland Nordrhein-Westfalen für mehr als 300 Statistiken auf
gesetzlicher Grundlage. Dies ist dank der zuverlässigen Meldungen
der Befragten möglich, die damit einen wichtigen Beitrag für unsere
Gesellschaft leisten. Aussagekräftige statistische Daten dienen als
Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale
Entscheidungen. Sie stehen auch der Wissenschaft und allen
Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung.
NRW: Frauenanteil
im MINT-Studium steigt auf knapp ein Drittel Düsseldorf/Duisburg, 24. April 2024 - Der
Frauenanteil bei den Studierenden in MINT-Fächern ist seit Anfang
der 1990er Jahre um rund elf Prozentpunkte gestiegen. Wie
Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches
Landesamt anlässlich des Girls‘ Day am 25. April mitteilt, waren im
Wintersemester 2022/23 dennoch weniger als ein Drittel der
MINT-Studierenden weiblich (31,8 Prozent). Im Wintersemester
1992/93 waren es 20,7 Prozent gewesen. Betrachtet wurden die
Studierenden der Fächergruppen Mathematik/Naturwissenschaften und
Ingenieurwissenschaften.
Auch in den Studienfächern, die
nicht dem MINT-Bereich zugeordnet werden, ist der Frauenanteil
angestiegen: War das Geschlechterverhältnis Anfang der 1990er Jahre
nahezu ausgeglichen, lag der Frauenanteil in diesen Fächern zuletzt
bei 60,2 Prozent. Über alle Studienfächer hinweg ist der Anteil der
Frauen bei den NRW-Studierenden von 38,4 Prozent
(Wintersemester 1992/93) auf 49,1 Prozent (Wintersemester 2022/23)
gestiegen.
Niedrigster Anteil mit 5,0 Prozent im
Studienfach Fahrzeugtechnik Unter den 175
Studienfächern, in denen im Wintersemester 2022/23 mindestens 100
Studierende gezählt wurden, wies das Studienfach Fahrzeugtechnik,
wie auch im Wintersemester 1992/93 (damals: 1,4 Prozent), mit
5,0 Prozent den niedrigsten Frauenanteil auf. Es folgten die Fächer
Mechatronik (8,2 Prozent) und Maschinenbau/-wesen (12,2 Prozent). Im
Wintersemester 2022/23 gehörten die 21 Studienfächer mit den
niedrigsten Frauenanteilen alle der Fächergruppe
Ingenieurwissenschaften an.
Als MINT-Fächer bezeichnet man
die Fächer Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik
(z. B. Ingenieurwissenschaften, Fertigung und Bauwesen). In der
Studierendenstatistik werden dazu die Fächergruppen
Mathematik/Naturwissenschaften und Ingenieurwissenschaften
betrachtet. Die Zuordnung von Studierenden erfolgt auf Basis ihres
ersten Studienfaches. Nebenhörerinnen und Nebenhörer werden nicht
berücksichtigt. Zur Wahrung der Geheimhaltung erfolgt für die
Veröffentlichung der Merkmalsausprägungen des Dritten Geschlechts
(„divers” und „ohne Angabe”) seit dem Berichtsjahr 2019 eine
Zuordnung per Zufallsprinzip zu den Kategorien „männlich” und
„weiblich”.
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