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Beendete Insolvenzverfahren in NRW
Gläubigerinnen und Gläubiger mussten auf fast 96% ihrer Forderungen verzichten

IT.NRW

Düsseldorf/Duisburg, 22. Juli 2024 -  Die Gläubigerinnen und Gläubiger der im Jahr 2013 eröffneten und bis Ende 2020 beendeten Insolvenzverfahren in Nordrhein-Westfalen haben im Schnitt 4,5 Prozent ihrer angemeldeten Forderungen erhalten.
Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt auf Basis der nun zur Verfügung stehenden Ergebnisse für das Jahr 2020 mitteilt, wurden 170 Millionen Euro der geforderten 3,8 Milliarden Euro an die Gläubigerinnen und Gläubiger verteilt.
Die Verluste beliefen sich auf 3,6 Milliarden Euro (95,5 Prozent der Forderungen).  

Insgesamt wurden bis zum 31. Dezember 2020 in NRW 31 406 der 32 552 Insolvenzverfahren beendet, die im Jahr 2013 eröffnet worden waren (96,5 Prozent). Betrachtet wird obligatorisch ein Zeitraum von sieben Jahren, weil in diesem die überwiegende Mehrheit der Unternehmens- und Verbraucherinsolvenzen beendet ist.  

Verlustquote von 94,1 Prozent bei Unternehmensinsolvenzen  
Von 6 871 im Jahr 2013 eröffneten Unternehmensinsolvenzverfahren wurden bis Ende 2020 in NRW 5 936 Verfahren beendet (86,4 Prozent). Unternehmensinsolvenzen haben im Vergleich teilweise eine längere Verfahrensdauer. Bei den Unternehmensinsolvenzen wurden 143 Millionen Euro an Forderungen gedeckt (5,9 Prozent). Die Gläubigerinnen und Gläubiger hatten Verluste in Höhe von 2,3 Milliarden Euro (94,1 Prozent).  
Es konnten 183 Unternehmen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens saniert werden (3,1 Prozent der beendeten Verfahren). Außerdem wurden 5 040 Arbeitsplätze gesichert. Zum Vergleich: Bei Antragstellung im Jahr 2013 waren 46 741 betroffene Arbeitnehmer/-innen gemeldet worden. Hierbei handelt es sich um eine Untergrenze, da die Anzahl der betroffenen Arbeitnehmer/-innen nicht in allen Verfahren bekannt war.  

Verlustquote von 98,1 Prozent bei Verbraucherinsolvenzen  
Bei den Verbraucherinsolvenzen waren bis Ende 2020 mit 99,5 Prozent fast alle der 2013 eröffneten Verfahren beendet (23 119 von 23 245). Die überwiegende Mehrheit davon waren bereits nach drei Jahren abgeschlossen gewesen. Die Gläubigerinnen und Gläubiger erhielten 1,9 Prozent ihrer anerkannten Forderungen (19 Millionen Euro). Die Verluste beliefen sich auf fast eine Milliarde Euro (98,1 Prozent).  
Die Schuldnerinnen und Schuldner einer Verbraucherinsolvenz waren am Ende mehrheitlich schuldenfrei. In 20 727 Verbraucherinsolvenzverfahren, die im Jahr 2013 eröffnet worden waren, erteilten die Gerichte bis Ende 2020 eine Restschuldbefreiung (89,2 Prozent). Bei 971 Verbraucherinsolvenzen wurde die Restschuldbefreiung versagt (4,3 Prozent).
Der häufigste Grund einer Versagung war die nicht gezahlte Mindestvergütung des Treuhänders (80,9 Prozent). In den übrigen Fällen wurde der Antrag entweder zurückgenommen, die Schuldnerinnen und Schuldner waren verstorben oder die Restschuldbefreiung wurde nach ihrer Erteilung widerrufen.  

Neben den Unternehmens- und Verbraucherinsolvenzen wurden bis Ende 2020 weitere 2 351 Verfahren von sonstigen Schuldnerinnen und Schuldnern beendet, die 2013 Insolvenz angemeldet hatten. Hier konnten 8,6 Millionen Euro gedeckt werden (2,4 Prozent). Die Verluste beliefen sich auf 345 Millionen Euro (97,6 Prozent).



NRW: 27,1 Prozent mehr Unternehmensinsolvenzen im ersten Quartal 2024
Düsseldorf/Duisburg, 12. Juni 2024 - Im ersten Quartal 2024 haben die nordrhein-westfälischen Amtsgerichte 1 313 Unternehmensinsolvenzen gemeldet.
Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 27,1 Prozent mehr als ein Jahr zuvor (Januar bis März 2023: 1 033 Verfahren). Die Höhe der voraussichtlichen Forderungen der Unternehmensinsolvenzen summierte sich im ersten Quartal 2024 auf 3,7 Milliarden Euro und war damit fast genauso hoch wie im Vorjahresquartal. Berücksichtigt wurden alle Forderungen, die von den Gläubigern bis zum Zeitpunkt der Datenübermittlung an das Statistische Landesamt bei den Amtsgerichten angemeldet wurden.  

Zum Zeitpunkt der Übermittlung waren 15 472 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von einer Unternehmensinsolvenz betroffen; damit hat sich die Zahl im Vergleich zum Vorjahresquartal nahezu halbiert (Januar bis März 2023: 29 62 Beschäftigte).
Ursächlich insbesondere für den Rückgang der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer war eine geringere Zahl von Insolvenzanträgen wirtschaftlich bedeutender Unternehmen und Unternehmensketten.  

Die meisten gemeldeten Insolvenzverfahren gab es von Januar bis März 2024 mit 240 Verfahren im Wirtschaftsbereich &bquo;Handel; Instandhaltung und Reparatur von KFZ”. Gegenüber dem Vorjahresquartal war das ein Anstieg von 31,1 Prozent (Januar bis März 2023: 183 Verfahren). Nach ersten Auswertungen gab es bei den betroffenen Beschäftigten in diesem Wirtschaftsbereich jedoch den größten Rückgang.  

Wie das Statistische Landesamt weiter mitteilt, stieg im ersten Quartal 2024 auch die Zahl der beantragten Verbraucherinsolvenzverfahren in Nordrhein-Westfalen auf 4 401. Hierzu zählen die Verfahren von Arbeitnehmer(inne)n, Rentner(inne)n und Erwerbslosen. Für das erste Quartal meldeten die Amtsgerichte 7,9 Prozent mehr Verbraucherinsolvenzverfahren als im ersten Quartal 2023 (damals: 4 080 Verfahren). Die voraussichtlichen Forderungen der Verbraucherinsolvenzen waren mit 198 Millionen Euro um 9,2 Prozent höher als im Vorjahresquartal (damals: 181 Millionen Euro).  

Neben den Unternehmens- und Verbraucherinsolvenzen gab es im ersten Quartal 2024 noch 1 365 weitere gemeldete Insolvenzverfahren von übrigen Schuldner(inne)n. Insgesamt war die Zahl der gemeldeten Insolvenzverfahren im ersten Quartal 2024 mit 7 079 um 12,1 Prozent höher als im Vorjahresquartal (Januar bis März 2023: 6 317 Verfahren). Die voraussichtlichen Forderungen beliefen sich im ersten Quartal 2024 auf 4,3 Milliarden Euro und waren damit um 6,7 Prozent höher als im entsprechenden Vorjahresquartal (Januar bis März 2023: 4,0 Milliarden Euro).  

Damit lag die Zahl der Insolvenzverfahren insgesamt 5,1 Prozent über dem Vorkrisenniveau von 2019 (Januar bis März 2019: 6 734). Die Zahl der gemeldeten Unternehmensinsolvenzen war um 9,8 Prozent niedriger als im ersten Quartal 2019 (Damals: 1 455). Die Zahl der gemeldeten Verbraucherinsolvenzen lag mit 2,3 Prozent über dem Niveau von 2019 (Januar bis März 2019: 4 303).  



NRW: Unternehmensinsolvenzen in 2.2024 um gut 30% gestiegen – weniger betroffene Beschäftigte als 2.2023
Düsseldorf/Duisburg, 13. April 2024 -  Für Februar 2024 haben die Amtsgerichte in Nordrhein-Westfalen 456 beantragte Unternehmensinsolvenzen gemeldet.
Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, waren das 30,7 Prozent mehr als im Februar 2023 (damals: 349 Verfahren). Gegenüber dem Vormonat gab es einen Anstieg um 9,4 Prozent (Januar 2024: 417 Verfahren).  

Die Zahl der von einer Unternehmensinsolvenz betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer war im Februar 2024 mit 3 963 Beschäftigten um 83,1 Prozent niedriger als im entsprechenden Vorjahresmonat (Februar 2023: 23 461 Beschäftigte). Damals hatte es eine erhöhte Zahl von gemeldeten Insolvenzanträgen wirtschaftlich bedeutender Unternehmen und Unternehmensketten gegeben. Im Vergleich zum Vormonat (Januar 2024: 9 373 Beschäftigte) lag der Rückgang der betroffenen Beschäftigten bei 57,7 Prozent.  

Wie das Statistische Landesamt weiter mitteilt, stieg auch die Zahl der beantragten Verbraucherinsolvenzverfahren in NRW auf 1 375 Verfahren; hierzu zählen die Verfahren von Arbeitnehmer(inne)n, Rentner(inne)n und Erwerbslosen. Für Februar 2024 meldeten die Amtsgerichte 10,4 Prozent mehr solcher Anträge als für Februar 2023 (damals: 1 245 Verfahren). Im Vergleich zum Vormonat (Januar 2024: 1 387 Verfahren) gab es einen Rückgang von 0,9 Prozent. Neben den Unternehmens- und Verbraucherinsolvenzen gab es im Februar 2024 noch 449 weitere gemeldete Insolvenzverfahren von übrigen Schuldnerinnen und Schuldnern.  

Die Gesamtzahl der gemeldeten Insolvenzverfahren in NRW war im Februar 2024 mit 2 280 Verfahren um 15,9 Prozent höher als im entsprechenden Vorjahresmonat (Februar 2023: 1 967 Verfahren) und um 2,0 Prozent höher als im Vormonat (Januar 2024: 2 235 Verfahren).   Damit lag die Zahl der Insolvenzverfahren insgesamt 8,6 Prozent über dem Vorkrisenniveau von 2019 (Monatsdurchschnitt 2019: 2 100 Verfahren). Die Zahl der gemeldeten Unternehmensinsolvenzen war um 2,2 Prozent höher als im Jahr 2019 (Monatsdurchschnitt Unternehmen: 446 Verfahren) und die Zahl der gemeldeten Verbraucherinsolvenzen lag mit 4,5 Prozent über dem Niveau von 2019 (Monatsdurchschnitt Verbraucher: 1 316 Verfahren).