Düsseldorf/Duisburg, 2. Oktober 2024 - Im
Jahr 2023 lebten in NRW 10,2 Prozent der Bevölkerung in Haushalten,
die nach eigenen Angaben in den vorangegangenen zwölf Monaten
mindestens einmal in Zahlungsverzug bei Hypotheken- oder
Mietzahlungen, Rechnungen von Versorgungsbetrieben oder bei
Konsumenten- und Verbraucherkrediten geraten waren. Wie
Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches
Landesamt weiter mitteilt, ist dieser Anteil gegenüber den Vorjahren
gestiegen: 2021 hatte er noch bei 6,6 und 2022 bei 7,0 Prozent
gelegen.
Zahlungsrückstände bei
Versorgungsbetrieben am häufigsten Die größte Rolle
spielten dabei Zahlungsrückstände bei Versorgungsbetrieben: Im Jahr
2023 lebten 6,9 Prozent der nordrhein-westfälischen Bevölkerung in
Haushalten, die ihre Rechnungen von Versorgungsbetrieben für Strom,
Heizkosten oder Wasser nicht immer fristgerecht begleichen konnten.
2021 waren es noch 4,4 Prozent und 2022 waren es 5,0 Prozent
gewesen.
Über drei Prozent waren in Zahlungsverzug
bei Hypotheken- oder Mietzahlungen 3,4 Prozent der
Bevölkerung in NRW lebten 2023 in Haushalten, die in den
vorangegangenen 12 Monaten in Zahlungsverzug bei Hypotheken- oder
Mietzahlungen für die selbst bewohnte Wohnung bzw. das selbst
bewohnte Haus geraten waren. 2021 lag dieser Anteil noch bei
2,5 Prozent und 2022 bei 2,7 Prozent.
Auch
Zahlungsrückstände bei Konsumenten- und Verbraucherkrediten sind
gestiegen Von Zahlungsrückständen bei Konsumenten- und
Verbraucherkrediten waren 2023 insgesamt 4,4 Prozent der
nordrhein-westfälischen Bevölkerung betroffen. Auch dieser Wert hat
sich gegenüber den Vorjahren erhöht: 2021 lebten noch 2,0 Prozent in
Haushalten mit Zahlungsverzug bei solchen Krediten, 2022 waren es
2,5 Prozent.
Weitere Ergebnisse rund um das Thema
„materielle und soziale Entbehrung” finden Sie in unserem
Schwerpunktartikel auf der Themenseite Armut unter
https://statistik.nrw/service/veroeffentlichungen/themenschwerpunkte/armut.
Die hier vorgestellten Ergebnisse basieren auf der
europäischen Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und
Lebensbedingungen (European Union Statistics on Income and Living
Conditions, EU-SILC). Die Befragung wurde bis zum Jahr 2019 als
eigenständige Erhebung durchgeführt und ist seit 2020 als
Unterstichprobe in den Mikrozensus integriert. Aufgrund der damit
verbundenen umfangreichen methodischen Änderungen ist ein Vergleich
der Ergebnisse ab 2020 mit den Vorjahren nicht möglich.
Ausführliche Informationen zur Neugestaltung von EU-SILC finden Sie
unter
https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Einkommen-Konsum-Lebensbedingungen/Lebensbedingungen-Armutsgefaehrdung/Methoden/meth-auswirkungen-corona-EU-SILC.html.
NRW: Über zwei
Mio. Empfängerinnen und Empfänger von sozialer Mindestsicherung zum
Jahresende 2023 Düsseldorf/Duisburg, 6. September 2024 - Zum
Jahresende 2023 haben über zwei Millionen Menschen in
Nordrhein-Westfalen Leistungen der sozialen Mindestsicherung
erhalten; das waren rund 9 000 bzw. 0,5 Prozent mehr als ein Jahr
zuvor. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als
Statistisches Landesamt mitteilt, hat damit Ende letzten Jahres etwa
jeder Neunte (11,0 Prozent der Bevölkerung des Landes)
Mindestsicherungsleistungen bezogen.
Die
Mindestsicherungsquote lag in den vergangenen Jahren zwischen 10 und
12 Prozent In den letzten 19 Jahren schwankte die
Quote zwischen 10,0 und 12,0 Prozent. Im Jahr 2016 gab es einen
Höchststand mit einer Mindestsicherungsquote von 12,0 Prozent bzw.
2,15 Millionen betroffenen Menschen. In 2023 lagen die Quote mit
11,0 Prozent als auch die Zahl der Personen mit Bezug von
Mindestsicherungsleistungen (2 Millionen) niedriger. Gegenüber dem
Vorjahr stieg Ende 2023 die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger
von Mindestsicherungsleistungen um rund 9 000. Die
Mindestsicherungsquote blieb konstant bei 11,0 Prozent.
Regional unterscheiden sich die Mindestsicherungsquoten
stark Die höchsten Mindestsicherungsquoten sind im
Ruhrgebiet zu finden. An der Spitze liegt Gelsenkirchen mit
22,1 Prozent, so dass dort jeder Fünfte auf diese Leistungen
angewiesen ist. Danach folgen Dortmund, Gladbeck, Essen und Herne
mit über 17 Prozent. Die niedrigste Mindestsicherungsquote hatte
Ende 2023 mit 3,5 Prozent die Gemeinde Roetgen in der Städteregion
Aachen.
Weitere Ergebnisse zum Thema stehen unter
http://url.nrw/SBE für alle Städte
und Gemeinden Nordrhein-Westfalens in der Landesdatenbank zur
Verfügung.
Diese und weitere Ergebnisse finden Sie auch
auf unserer Themenseite Armut:
https://statistik.nrw/service/veroeffentlichungen/themenschwerpunkte/armut
Zu den Mindestsicherungsleistungen zählen: „Grundsicherung
für Arbeitsuchende” (Bürgergeld nach dem SGB II), Grundsicherung im
Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII), Hilfe zum Lebensunterhalt
außerhalb von Einrichtungen (SGB XII) und Regelleistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
IT.NRW erhebt und
veröffentlicht als Statistisches Landesamt zuverlässige und
objektive Daten für das Bundesland Nordrhein-Westfalen für mehr als
300 Statistiken auf gesetzlicher Grundlage. Dies ist dank der
zuverlässigen Meldungen der Befragten möglich, die damit einen
wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft leisten. Aussagekräftige
statistische Daten dienen als Grundlage für politische,
wirtschaftliche und soziale Entscheidungen. Sie stehen auch der
Wissenschaft und allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung.
NRW:
Sozialhilfeausgaben im Jahr 2023 um 15,7 Prozent gestiegen Düsseldorf/Duisburg, 30. Juli 2024 - Die
Nettoausgaben für Leistungen der Sozialhilfe gemäß dem Zwölften Buch
Sozialgesetzbuch (SGB XII) lagen im Jahr 2023 bei rund
4,3 Milliarden Euro und waren damit um 582 Millionen Euro bzw.
15,7 Prozent höher als ein Jahr zuvor. Wie Information und Technik
Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, sind die
Ausgaben in allen Bereichen des SGB XII gestiegen. Das Ausgabenplus
ist zu mehr als der Hälfte (51,8 Prozent) auf den Anstieg der
Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
nach dem 4. Kapitel SGB XII zurückzuführen (+301 Millionen Euro).
Ausgaben für Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung um fast 14 Prozent gestiegen Mit
rund 2,5 Milliarden Euro wurde mehr als die Hälfte der gesamten
Nettoausgaben (58,9 Prozent) für die Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB II ausgegeben. Das waren
13,5 Prozent mehr als im Jahr 2022. Diese Ausgaben wurden
vollständig aus Erstattungsmitteln des Bundes an die Länder
finanziert.
Hilfe zur Pflege ist zweitgrößter
Ausgabeposten Der zweitgrößte Ausgabeposten ist die
Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel SGB XII. Hier kam es nach dem
Rückgang von 2021 auf 2022 im Jahr 2023 wieder zu einem Anstieg der
Nettoausgaben (+23,1 Prozent bzw.+183 Millionen Euro). Die Ausgaben
lagen 2023 mit 975 Millionen Euro aber unter dem Wert des Jahres
2021 (1 159 Millionen Euro) vor Einführung des Leistungszuschlags
der Pflegekassen für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 in
vollstationärer Pflege gem. § 43c SGB XI zum 01.01.2022.
Für die Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII) lagen die
Nettoausgaben im Jahr 2023 mit rund 371 Millionen Euro um
15,8 Prozent über dem Niveau des Vorjahres. Auch die Ausgaben für
die Hilfen zur Gesundheit (5. Kapitel SGB XII) sind gestiegen
(+21,2 Prozent) und beliefen sich 2023 auf rund 250 Millionen Euro.
Darin enthalten sind die Erstattungen an die Krankenkassen für die
Übernahme von Krankenbehandlungen. Ein weiterer Ausgabeposten sind
die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (z. B.
Obdachlosigkeit) und Hilfe in anderen Lebenslagen (z. B. Hilfe zur
Weiterführung des Haushalts, Übernahme von Bestattungskosten,
Blindenhilfe) nach dem 8. und 9. Kapitel des SGB XII. Die
Nettoausgaben für diese Leistungen sind gegenüber dem Vorjahr um
2,3 Prozent gestiegen und lagen 2023 bei rund 172 Millionen Euro.
Verschiedene Gründe für Ausgabensteigerung
Relevant für die Ausgabensteigerung sind neben der
Entwicklung der Zahl der Empfängerinnen und Empfänger (z. B. Anstieg
der Zahl derer, die Grundsicherung im Alter erhalten haben
(Pressemitteilung vom 14. Mai 2024 unter
https://www.it.nrw/nrw-ende-2023-erhielten-knapp-vier-prozent-mehr-menschen-grundsicherung-im-alter-als-ein-jahr-zuvor)
auch die Anhebung der Regelsätze nach dem §28 SGB XII zum 01.01.2023
sowie Kostensteigerungen (Personal- und Sachkosten) im Bereich der
(Kranken-)Pflegeleistungen.
Wie das Statistische Landesamt
weiter mitteilt, werden die Ausgaben für die Grundsicherung im Alter
und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel seit 2017 nicht mehr in
der Statistik der Ausgaben und Einnahmen nach dem SGB XII erfasst.
Die Angaben zu diesem Posten stammen vom Ministerium für Arbeit,
Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen auf Basis der
Erstattungszahlungen des Bundes nach § 46a SGB XII für Nettoausgaben
der Sozialhilfeträger für Geldleistungen der Grundsicherung im Alter
und bei Erwerbsminderung an die Länder.
IT.NRW erhebt und
veröffentlicht als Statistisches Landesamt zuverlässige und
objektive Daten für das Bundesland Nordrhein-Westfalen für mehr als
300 Statistiken auf gesetzlicher Grundlage. Dies ist dank der
zuverlässigen Meldungen der Befragten möglich, die damit einen
wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft leisten. Aussagekräftige
statistische Daten dienen als Grundlage für politische,
wirtschaftliche und soziale Entscheidungen. Sie stehen auch der
Wissenschaft und allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung.
NRW: Zahl der
Hilfen zum Lebensunterhalt 2023 auf dem Niveau des Vorjahres
Düsseldorf/Duisburg, 29. Juli 2024 - Ende
2023 bezogen wie schon im Vorjahr rund 55 000 Personen Hilfe zum
Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des Zwölften Buches
Sozialgesetzbuch (SGB XII). Wie Information und Technik
Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, zählten
damit wie im Vorjahr 0,3 Prozent der Bevölkerung in
Nordrhein-Westfalen zu den Empfängerinnen und Empfängern dieser
Leistung. Rund 30 000 Personen erhielten die Hilfe zum
Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen und rund 25 000 Personen
in Einrichtungen. Außerhalb von Einrichtungen waren Empfänger mit
51,1 Prozent in der Überzahl; in Einrichtungen wiesen hingegen
Empfängerinnen mit 52,6 Prozent einen höheren Anteil auf.
Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt
waren durchschnittlich 56,1 Jahre alt Empfängerinnen
und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt waren durchschnittlich
56,1 Jahre alt (2022: 55,3 Jahre). Personen mit Bezug von
Leistungen außerhalb von Einrichtungen waren Ende 2023 mit
durchschnittlich 45,1 Jahren (2022: 44,0 Jahre) jünger als
diejenigen in Einrichtungen mit 69,6 Jahren (2022: 68,9 Jahre).
Mehr als zwei Drittel der Personen mit Bezug von Hilfe zum
Lebensunterhalt in Einrichtungen waren älter als 64 Jahre
(67,2 Prozent). Bei den Empfängerinnen und Empfängern außerhalb
von Einrichtungen traf dies auf 7,2 Prozent zu.
Die Hilfe
zum Lebensunterhalt soll den für das sozioökonomische
Existenzminimum notwendigen Grundbedarf decken. Leistungsberechtigt
sind Personen bzw. Personengemeinschaften, die ihren notwendigen
Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln oder durch Leistungen
anderer vorgelagerter Sozialleistungen (wie z. B. Bürgergeld oder
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) decken können.
Dazu zählen beispielsweise vorübergehend Erwerbsunfähige,
Vorruheständler mit niedriger Rente oder längerfristig Erkrankte.
In Einrichtungen erhalten auch Empfängerinnen und Empfänger der
Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung in
vielen Fällen zusätzlich Hilfe zum Lebensunterhalt in Form des
sogenannten „weiteren notwendigen Lebensunterhalts” nach § 27b SGB
XII (Barbetrag zur persönlichen Verfügung und Bekleidungspauschale).
Das Statistische Landesamt weist darauf hin, dass es wegen
Meldeproblemen aufgrund des Cyberangriffs auf die Südwestfalen-IT
bei den Empfängerinnen und Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhat
in Einrichtungen zum 31.12..2023 zu einer Untererfassung um ca. 250
Personen kam.
IT.NRW erhebt und veröffentlicht als
Statistisches Landesamt zuverlässige und objektive Daten für das
Bundesland Nordrhein-Westfalen für mehr als 300 Statistiken auf
gesetzlicher Grundlage. Dies ist dank der zuverlässigen Meldungen
der Befragten möglich, die damit einen wichtigen Beitrag für unsere
Gesellschaft leisten. Aussagekräftige statistische Daten dienen als
Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale
Entscheidungen. Sie stehen auch der Wissenschaft und allen
Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung.
NRW: Zahl der
Empfänger/-innen von Regelleistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz 2023 rückläufig Düsseldorf/Duisburg, 9. Juli 2024 - Ende
2023 haben 103 650 Menschen Leistungen zur Deckung des täglichen
Bedarfs (sog. Regelleistungen) nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
(AsylbLG) in Nordrhein-Westfalen bezogen. Wie Information und
Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt,
waren das 3 300 Personen bzw. 3,1 Prozent weniger als ein Jahr
zuvor. 30,8 Prozent der Empfängerinnen und Empfänger von
Regelleistungen nach dem AsylbLG waren minderjährig, 67,7 Prozent im
Alter von 18 bis unter 65 Jahren und 1,5 Prozent hatten das
fünfundsechzigste Lebensjahr überschritten. Mit 62,8 Prozent waren
mehr als drei Viertel der Personen mit Leistungsbezug männlich.
Am häufigsten bezogen Menschen aus Syrien und der
Türkei Leistungen Die fünf häufigsten Herkunftsländer
der Empfängerinnen und Empfänger von Regelleistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz waren 2023 Syrien, Türkei, Irak,
die Ukraine und Afghanistan. Mehr als die Hälfte (53 865
Personen bzw. 52,0 Prozent) aller Personen mit Leistungsbezug kommen
aus diesen Ländern.
An der Spitze stehen Syrien und die
Türkei. Hier waren zudem die stärksten Zuwächse zu verzeichnen:
Die Zahl der Empfängerinnen und Empfängern mit türkischer
Staatsangehörigkeit stieg um 6 055 auf 12 305 Personen und die Zahl
der Menschen mit syrischer Staatsangehörigkeit um 4 685 Personen auf
17 610. An dritter, vierter und fünfter Stelle der
Top-Herkunftsländer folgen der Irak, die Ukraine und Afghanistan.
Die Zahl der Staatangehörigen mit Leistungsbezug aus diesen Ländern
ist gegenüber 2022 gesunken. Am stärksten fiel der Rückgang bei den
Ukrainerinnen und Ukrainern aus: Ende 2023 waren es mit 6 895
Empfängerinnen und Empfängern 4 920 weniger als ein Jahr zuvor.
Ukrainer/-innen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach §24
AufenthG haben seit dem 1. Juni 2022 grundsätzlich Anspruch auf
Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) bzw. SGB XII (Sozialhilfe).
Neu ankommende Ukrainer/-innen erhalten jedoch bis zur Erteilung der
erforderlichen Aufenthaltserlaubnis und Klärung der Einordnung zum
SGB II oder SGB XII zunächst Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz. Z
Zahl der
Empfänger/-innen von Grundleistungen nach §3 AsylbLG gestiegen
Rückgang bei Hilfe zum Lebensunterhalt als Analogleistung nach §2
AsylbLG Asylbewerberinnen und -bewerber erhalten nach
Ankunft zunächst Grundleistungen nach §3 AsylbLG. Diese Leistungen
werden zum Teil als Sachleistungen oder in Form von Wertgutscheinen
erbracht. Nach einem Aufenthalt von 18 Monaten besteht nach §2
AsylbLG in der Regel Anspruch auf sog. Analogleistungen nach dem SGB
XII; Leistungsberechtigte erhalten dann Regelleistungen in Form von
Hilfe zum Lebensunterhalt.
Während die Zahl der
Empfängerinnen und Empfänger von Grundleistungen nach §3 AsylbLG das
dritte Jahr in Folge gestiegen ist, ist die Zahl der Empfängerinnen
und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt als Analogleistung nach
§2 AsylbLG erneut gesunken. Ende 2023 erhielten 71 780
Asylbewerberinnen und Asylbewerber Grundleistungen nach §3 AsylbLG,
das waren 9 895 bzw. 16,0 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Zahl der
Leistungsbeziehenden der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII
(§2 AsylbLG) ist dagegen um 29,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr
gesunken und lag Ende 2023 bei 31 865 Personen.
Zu dem
Rückgang hat unter anderem das am 31.12.2022 in Kraft getretene
Chancen-Aufenthaltsrecht nach §104c Aufenthaltsgesetz beigetragen.
Danach können langjährig Geduldete durch eine 18-monatige
Aufenthaltserlaubnis die Möglichkeit bekommen, die notwendigen
Voraussetzungen für ein Bleiberecht zu erfüllen. Personen mit
Chancen-Aufenthaltsrecht erhalten ein Beschäftigungsrecht, falls sie
nicht schon erwerbstätig sind. Wenn sie auf staatliche Hilfe
angewiesen sind, erhalten sie Leistungen nach dem SGB II
(„Bürgergeld”) und nicht mehr nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
NRW: Ende 2023
hatten 1,94 Millionen Menschen in NRW eine anerkannte
Schwerbehinderung Düsseldorf/Duisburg, 7. Juni 2024 - Zum
Jahresende 2023 lebten in Nordrhein-Westfalen rund 1,94 Millionen
Menschen mit einem gültigen Schwerbehindertenausweis; das waren rund
25 000 bzw. 1,3 Prozent mehr als zum Jahresende 2021. Wie IT.NRW
anlässlich des Sehbehindertentags mitteilt, waren 6,3 Prozent der
schwerbehinderten Menschen (122 145 Personen) von Blindheit oder
Sehbehinderung betroffen. Schwerbehinderte Menschen können eine oder
mehrere Behinderungen aufweisen; bei 74 220 Personen war Blindheit
oder Sehbehinderung die Art der schwersten Behinderung.
Insgesamt hatte Ende 2023 fast jede neunte Person in
Nordrhein-Westfalen (10,7 Prozent) einen gültigen
Schwerbehindertenausweis. Diesen können sich Menschen mit einem Grad
der Behinderung von 50 oder mehr ausstellen lassen. In den
meisten Fällen ist eine Krankheit die Ursache der Schwerbehinderung
(94,1 Prozent). Bei 3,6 Prozent der schwerbehinderten Menschen
war die schwerste Behinderung angeboren, bei 1,4 Prozent durch einen
Unfall oder eine Berufskrankheit verursacht.
Schwerbehinderung tritt verstärkt im höheren Lebensalter auf:
80,1 Prozent der Menschen mit einer Schwerbehinderung waren Ende
2023 älter als 54 Jahre und mehr als ein Drittel (35,2 Prozent)
hatten das 75ste Lebensjahr überschritten.
Insgesamt sind
etwas mehr als die Hälfte der schwerbehinderten Menschen weiblich
(979 995 Personen bzw.50,4 Prozent). Differenziert nach
Altersgruppen zeigt sich, dass Frauen im Alter von 75 Jahren und
älter (mit 377 940 Personen bzw. 55,2 Prozent) und bei den 45- bis
unter 54-Jährigen (mit 82 200 Personen bzw.52,3 Prozent) in der
Mehrzahl waren, in allen anderen Altersgruppen waren männliche
Schwerbehinderte in der Überzahl.
Die Art der schwersten
Behinderung war Ende 2023 bei mehr als der Hälfte der
schwerbehinderten Menschen (51,3 Prozent) eine körperliche
Behinderung, bei 12,5 Prozent lag eine geistig – seelische
Behinderung vor. Zerebrale Störungen waren bei 8,2 Prozent der
schwerbehinderten Menschen die Art der schwersten Behinderung.
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