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NRW: Kommunale Verschuldung in den Kernhaushalten stieg 2023 um 3,2 Prozent auf 49,3 Milliarden Euro
IT.NRW

Düsseldorf/Duisburg, 15. Juli 2024 - Die Schulden der Gemeinden und Gemeindeverbände in den Kernhaushalten Nordrhein-Westfalens beliefen sich Ende 2023 auf rund 49,3 Milliarden Euro. Das waren 3,2 Prozent mehr als im Jahr zuvor (31.12.2022: 47,7 Milliarden Euro).
Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, ergab sich damit rein rechnerisch eine Verschuldung von 2 715 Euro pro Kopf (2022: 2 637 Euro).

Oberhausen, Mülheim an der Ruhr und Bonn hatten 2023 die höchste Pro-Kopf-Verschuldung in den Kernhaushalten  
Im regionalen Vergleich zeigten sich für Ende 2023 Unterschiede bei der Pro-Kopf-Verschuldung in den Kernhaushalten.
Bei den kreisfreien Städten und Kreisen wurden für Oberhausen (9 419 Euro), Mülheim an der Ruhr (9 312 Euro) und Bonn (6 125 Euro) die höchsten Schulden pro Kopf ermittelt.
Landesweit die niedrigsten Werte ergaben sich für Düsseldorf (542 Euro) und die Kreise Olpe (632 Euro) und Gütersloh (661 Euro).
Die Schulden der Kreise enthalten die Verbindlichkeiten der Kreisverwaltungen und kreisangehörigen Gemeinden.  

Schulden der Kernhaushalte setzten sich zu 42,3 Prozent aus Kassenkrediten und Wertpapierschulden zur Liquiditätssicherung und zu 57,7 Prozent aus Verbindlichkeiten zu Investitionszwecken zusammen  
Die Schulden der Kernhaushalte setzten sich Ende 2023 zu 42,3 Prozent aus Kassenkrediten und Wertpapierschulden zur Liquiditätssicherung und zu 57,7 Prozent aus Verbindlichkeiten zu Investitionszwecken zusammen.
Die Schulden zur Überbrückung kurzfristiger Liquiditätsengpässe waren mit 20,9 Milliarden Euro um 1,3 Prozent niedriger als 2022 (damals: 21,1 Milliarden Euro).
Bei den mittel- und langfristigen Krediten und Wertpapierschulden zu Investitionszwecken gab es dagegen einen Zuwachs von 7,2 Prozent auf 28,4 Milliarden Euro (31.12.2022: 26,5 Milliarden Euro).  

Hagen nutzte den überwiegenden Teil seiner Schulden zur Liquiditätssicherung – Düsseldorf für Investitionen  
Auch hinsichtlich der dominierenden Schuldenart gab es Unterschiede in den Kreisen und kreisfreien Städten: So stammte 2023 in Hagen (93,8 Prozent), Remscheid (87,5 Prozent) und Leverkusen (78,3 Prozent) der überwiegende Teil der Schulden aus Krediten zur Liquiditätssicherung.
Auf Kredite für Investitionszwecke entfiel dagegen das Gros der Schulden in Düsseldorf (100 Prozent) sowie in den Kreisen Borken (98,5 Prozent) und Gütersloh (97,0 Prozent). 

Die gesamte kommunale Verschuldung belief sich 2023 auf 63,4 Milliarden Euro  
Zu den Schulden der NRW-Kernhaushalte kamen 2023 weitere 14,1 Milliarden Euro aus Schulden der kommunalen Eigenbetriebe, der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen und der kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts hinzu. Die kommunale Verschuldung belief sich bei dieser Betrachtung insgesamt auf 63,4 Milliarden Euro, das waren 3,6 Prozent mehr als Ende 2022 (damals: 61,2 Milliarden Euro).
Die Pro-Kopf-Verschuldung lag bei dieser Betrachtung bei 3 492 Euro (2022: 3 384 Euro).  

Schulden, die ein Eigenbetrieb oder eine Anstalt öffentlichen Rechts gegenüber der Trägerkommune hat, wurden in dieser Darstellung herausgerechnet. In Einzelfällen nicht auszuschließen sind Doppelzählungen, wenn Kommunen mit kommunalen Unternehmen ein Liquiditätsmanagement betreiben (Cash-Pooling).
Abweichend zu der Modellrechnung der „Integrierten Schulden” unter https://www.it.nrw/neue-modellrechnung-schulden-der-nrw-kommunen-ende-2022 werden hier als ausgegliederte Einheiten Eigenbetriebe, eigenbetriebsähnliche Einrichtungen und Anstalten öffentlichen Rechts betrachtet. Kommunale Unternehmen in privater Rechtsform und Zweckverbände werden hier nicht mit einbezogen.

Das Statistische Landesamt weist darauf hin, dass im Jahr 2023 für eine Reihe von Gemeinden, Kreisverwaltungen und kommunalen Unternehmen aufgrund von technischen Problemen infolge eines Cyberangriffs bei einem kommunalen IT-Dienstleister in Südwestfalen keine Meldungen vorlagen. Bei den betroffenen Berichtseinheiten wurden entweder die Schulden der vierteljährlichen Schuldenstatistik oder die des Vorjahres imputiert. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.it.nrw/cyberangriff-suedwestfalen-auswirkungen-auf-die-statistik.   Mit der Veröffentlichung des aktuellen Berichtsjahres ist eine Revision des Vorberichtsjahres erfolgt.