Düsseldorf/Duisburg, 7. Mai 2025 -
NRW-Unternehmen werden ab sofort erheblich von Berichtspflichten in
der Außenhandelsstatistik entlastet. Wie Information und Technik
Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) als Statistisches Landesamt mitteilt,
steigen mit der Novellierung des Außenhandelsstatistikgesetzes die
Anmeldeschwellen zur Intrahandelsstatistik rückwirkend zum 1. Januar
2025 deutlich. So sind Unternehmen ab sofort von der
Meldepflicht befreit, wenn ihre Importe aus anderen
EU-Mitgliedstaaten unter drei Millionen Euro (zuvor 800.000 Euro)
liegen bzw. ihre Exporte dorthin geringer als eine Millionen Euro
(zuvor 500.000 Euro) sind.
Das Ministerium für Wirtschaft,
Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
sieht diese Änderung als große Erleichterung für die
nordrhein-westfälische Wirtschaft. „Die dringend notwendige
Entlastung exportierender Betriebe ist gerade in diesen
herausfordernden Zeiten eine gute Nachricht”, sagt Wirtschafts- und
Klimaschutzministerin Mona Neubaur. „Mehr als 5.000 exportierende
Betriebe in Nordrhein-Westfalen müssen jetzt weniger oder gar keine
Meldungen abgeben. Unternehmerinnen und Unternehmer klagen zurecht
über zu viele bürokratische Pflichten. Deswegen freue ich mich sehr,
dass die Statistik immer wieder neue Wege sucht und findet, um die
nötigen Zahlen und Fakten auf einfacheren oder auch ganz anderen
Wegen zu ermitteln.”
Die jüngste Entlastung der
Unternehmen wird vor allem durch neue statistische Schätzverfahren
erreicht. Diese konnten auf Grundlage neu verfügbarer Daten
entwickelt werden. Der Austausch dieser Daten findet auf Ebene der
EU-Mitgliedstaaten statt (micro-data exchange MDE).
Die
Anfang 2025 verabschiedete Änderung des
Außenhandelsstatistikgesetzes bedeutet einen weiteren wichtigen
Schritt zur nachhaltigen Entlastung der Wirtschaft. Insgesamt sinkt
die Belastung durch Abfragen der amtlichen Statistiken seit Jahren.
Bundesweit geht mittlerweile weniger als ein Prozent der
gesamten unternehmerischen Bürokratiekosten Meldungen auf die
amtliche Statistik zurück.
Der Verhaltenskodex für
europäische Statistiken (Code of Practice) als auch das
Bundesstatistikgesetz schreiben eine möglichst effiziente und
belastungsarme Durchführung amtlicher Statistiken vor. Das amtliche
Belastungsbarometer unter
https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Erfuellungsaufwand/belastungsbarometer.html
misst auf Bundesebene regelmäßig die durch Statistikmeldepflichten
entstehenden Kosten – zuletzt veröffentlicht im Januar 2024. Die
Statistikerinnen und Statistiker betonen, dass sie beständig an
ihren Methoden der Datengewinnung arbeiten, um die Belastung der
Datenmeldenden so gering wie möglich zu halten und ihre Ressourcen
zu schonen und danken den Meldenden für ihren wichtigen Beitrag.
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