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Entlastung für NRW-Unternehmen in der Außenhandelsstatistik
IT.NRW

Düsseldorf/Duisburg, 7. Mai 2025 - NRW-Unternehmen werden ab sofort erheblich von Berichtspflichten in der Außenhandelsstatistik entlastet.
Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) als Statistisches Landesamt mitteilt, steigen mit der Novellierung des Außenhandelsstatistikgesetzes die Anmeldeschwellen zur Intrahandelsstatistik rückwirkend zum 1. Januar 2025 deutlich.
So sind Unternehmen ab sofort von der Meldepflicht befreit, wenn ihre Importe aus anderen EU-Mitgliedstaaten unter drei Millionen Euro (zuvor 800.000 Euro) liegen bzw. ihre Exporte dorthin geringer als eine Millionen Euro (zuvor 500.000 Euro) sind.  

Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen sieht diese Änderung als große Erleichterung für die nordrhein-westfälische Wirtschaft.
„Die dringend notwendige Entlastung exportierender Betriebe ist gerade in diesen herausfordernden Zeiten eine gute Nachricht”, sagt Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur. „Mehr als 5.000 exportierende Betriebe in Nordrhein-Westfalen müssen jetzt weniger oder gar keine Meldungen abgeben. Unternehmerinnen und Unternehmer klagen zurecht über zu viele bürokratische Pflichten. Deswegen freue ich mich sehr, dass die Statistik immer wieder neue Wege sucht und findet, um die nötigen Zahlen und Fakten auf einfacheren oder auch ganz anderen Wegen zu ermitteln.”  

Die jüngste Entlastung der Unternehmen wird vor allem durch neue statistische Schätzverfahren erreicht. Diese konnten auf Grundlage neu verfügbarer Daten entwickelt werden. Der Austausch dieser Daten findet auf Ebene der EU-Mitgliedstaaten statt (micro-data exchange MDE).

Die Anfang 2025 verabschiedete Änderung des Außenhandelsstatistikgesetzes bedeutet einen weiteren wichtigen Schritt zur nachhaltigen Entlastung der Wirtschaft. Insgesamt sinkt die Belastung durch Abfragen der amtlichen Statistiken seit Jahren.

Bundesweit geht mittlerweile weniger als ein Prozent der gesamten unternehmerischen Bürokratiekosten Meldungen auf die amtliche Statistik zurück.  

Der Verhaltenskodex für europäische Statistiken (Code of Practice) als auch das Bundesstatistikgesetz schreiben eine möglichst effiziente und belastungsarme Durchführung amtlicher Statistiken vor. Das amtliche Belastungsbarometer unter https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Erfuellungsaufwand/belastungsbarometer.html misst auf Bundesebene regelmäßig die durch Statistikmeldepflichten entstehenden Kosten – zuletzt veröffentlicht im Januar 2024. Die Statistikerinnen und Statistiker betonen, dass sie beständig an ihren Methoden der Datengewinnung arbeiten, um die Belastung der Datenmeldenden so gering wie möglich zu halten und ihre Ressourcen zu schonen und danken den Meldenden für ihren wichtigen Beitrag.