Düsseldorf/Duisburg, 14. Juli 2025 - Bis zu
1,5 Millionen Beschäftigungsverhältnisse in Nordrhein-Westfalen
könnten von der geplanten Erhöhung des Mindestlohns auf 13,90 Euro
pro Stunde zum 1. Januar 2026 begünstigt sein. Wie Information
und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt
mitteilt, liegen damit 18 % aller Jobs in NRW rechnerisch unterhalb
des geplanten Mindestlohns von 13,90 Euro. Von diesen Jobs entfallen
rund 1,1 Millionen, also 71 %, auf Beschäftigungsverhältnisse in
nicht tarifgebundenen Betrieben. In den nicht tarifgebundenen
Betrieben würden 26 % der Beschäftigten von der Mindestlohnerhöhung
profitieren. Dies geht aus einer Schätzung auf Basis der
Verdiensterhebung April 2024 hervor. Geringfügig entlohnte
Beschäftigte und Frauen profitieren Geringfügig entlohnte
Beschäftigte und Frauen würden ebenfalls in besonderem Maße von der
Mindestlohnerhöhung profitieren. Bezogen auf alle geringfügig
entlohnten Beschäftigten würden die Verdienste von 62 % dieser
Beschäftigten angehoben werden. Innerhalb der Beschäftigtengruppe
der Frauen wären 21 % der Beschäftigten von der Anhebung betroffen.
Mindestlohnerhöhung zum 1. Januar 2027 würde geschätzt 1,8
Millionen Jobs betreffen Zum 1. Januar 2027 ist eine weitere
Anhebung des Mindestlohns auf 14,60 Euro pro Stunde geplant. Diese
würde in NRW rund 1,8 Millionen Beschäftigungsverhältnisse
betreffen. Das entspricht 22 % aller Jobs in NRW. Bei den
Angaben handelt es sich um eine Schätzung auf Basis der
Verdiensterhebung April 2024. Dabei wurde angenommen, dass alle
Beschäftigten den zuletzt gültigen Mindestlohn erhalten.
Lohnentwicklungen wurden nicht berücksichtigt, bei gleichbleibender
Beschäftigtenanzahl und -struktur sind die Ergebnisse daher
überschätzt und somit als Obergrenze zu verstehen. Die Daten
beziehen sich auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im
Gültigkeitsbereich des Mindestlohngesetzes. Aufgrund der
Ausnahmeregelungen beim Mindestlohn wurden daher Auszubildende,
Praktikantinnen und Praktikanten sowie Minderjährige von den
Auswertungen ausgeschlossen. Bei der Berechnung des
Bruttostundenverdienstes wurden Sonderzahlungen,
Überstundenvergütung und Zuschläge sowie die bezahlten Überstunden
nicht berücksichtigt.
NRW:
Reallöhne stiegen im 1. Quartal 2025 um 1,8 % Düsseldorf/Duisburg, 25. Mai 2025 - Die
effektiven Bruttomonatsverdienste der Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer sind in Nordrhein-Westfalen im 1. Quartal 2025 real –
also preisbereinigt – um 1,8 % höher gewesen als im
Vorjahreszeitraum. Wie Information und Technik
Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt auf Basis der
Ergebnisse der Verdiensterhebung mitteilt, übertraf der Anstieg der
Nominallöhne von 3,8 % die Zunahme der Verbraucherpreise von 1,9 %.
Über die letzten neun Quartale hinweg schwächte sich sowohl der
Zuwachs der Nominallöhne als auch der Verbraucherpreiszuwachs ab.
Die seit dem 2. Quartal 2023 positive Entwicklung der Reallöhne
setzt sich weiter fort.
Die Daten zur Entwicklung der
Reallöhne und der Nominallöhne sind Ergebnisse der
Verdiensterhebung. Diese erfasst die Verdienstentwicklung aller
Beschäftigten in den Wirtschaftszeigen A-S der WZ2008. Der effektive
Bruttomonatsverdienst umfasst sowohl die laufenden Bezüge als auch
Sonderzahlungen.
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