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Neue Pflegemodellrechnung für NRW: Bis 2050 wird jede zehnte Person pflegebedürftig sein
IT.NRW

Düsseldorf/Duisburg, 18. März 2026 - Laut der aktuellen Pflegemodellrechnung werden bis zum Jahr 2050 in Nordrhein-Westfalen knapp 1,7 Millionen Menschen und damit etwa jede zehnte Person pflegebedürftig sein.
Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, sind die größten Zuwächse bei stationärer Pflege und ambulanten Pflegediensten zu erwarten. So wird im Vergleich zum Jahr 2023 die Zahl der Pflegebedürftigen in stationärer Pflege um gut ein Drittel zunehmen und 2050 bei 226.300 Personen liegen. Die Zahl der durch ambulante Pflegedienste versorgten Menschen wird im gleichen Zeitraum um 28 % zunehmen und 307.600 Personen umfassen. Der ausschließliche Bezug von Pflegegeld wird, wie bereits im Jahr 2023, mit knapp 60 % die häufigste Leistungsart bleiben. Bis 2050 werden, mit 963.600 Personen, 18 % mehr Menschen diese Leistung in Anspruch nehmen, als noch 2023.  

Zahl der Pflegebedürftigen steigt in den Kreisen stärker als in den Städten  
In allen Kreisen und kreisfreien Städten von NRW, wird bis 2050 ein Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen erwartet. Dabei zeigt sich, dass die Zuwächse in den Kreisen stärker ausfallen werden, als in den kreisfreien Städten. So wird in 23 von 31 Kreisen ein Anstieg über dem Landesdurchschnitt von 21 % erwartet, während dies auf lediglich 3 der 22 kreisfreien Städte zutrifft.  

Die höchsten Zuwächse bei der Zahl der Pflegebedürftigen werden in den Kreisen Coesfeld (+46 %), Borken (+45 %) und Paderborn (+43 %) erwartet. Innerhalb der kreisfreien Städte ist in Münster (+37 %), Bonn (+32 %) und Bottrop (+22 %) vom höchsten Wachstum auszugehen.
Deutlich niedriger fallen die Anstiege dagegen insbesondere im Ruhrgebiet aus. So zeigen sich die geringsten Zunahmen an pflegebedürftigen Menschen in den kreisfreien Städten Hagen, Gelsenkirchen und Herne mit jeweils ca. +7 %.  

Im neuen Artikel Pflegemodellrechnung für NRW 2024 bis 2050/70 (https://statistik.nrw/service/veroeffentlichungen/statistik-kompakt/pflegemodellrechnung-fuer-nrw-2024-bis-2050-2070) https://statistik.nrw/service/veroeffentlichungen/statistik-kompakt/pflegemodellrechnung-fuer-nrw-2024-bis-2050-2070 wird die Entwicklung der Pflegebedürftigkeit im Land sowie in den Kreisen und kreisfreien Städten detailliert dargestellt.  

Mit der Pflegemodellrechnung soll aufgezeigt werden, welche Auswirkungen der demografische Wandel auf die zukünftige Entwicklung der Pflegebedürftigkeit haben wird. Grundlage hierfür sind die Ergebnisse der aktuellen Bevölkerungsvorausberechnung (https://statistik.nrw/service/veroeffentlichungen/statistik-kompakt/bevoelkerungsvorausberechnung-fuer-nrw-2024-bis-2050-2070) für NRW 2024-2050/2070 sowie Daten der amtlichen Pflegestatistik und der Bevölkerungsfortschreibung aus den Jahren 2021 und 2023.  

Die Berechnungen der Pflegemodellrechnung basieren auf der Annahme konstanter Pflegequoten sowie auf den Annahmen zur demografischen Entwicklung aus der Bevölkerungsvorausberechnung. Die Ergebnisse können somit nicht als präzise Prognosewerte interpretiert werden, sondern dienen im Sinne von „Wenn-dann-Aussagen“ als Orientierung in Bezug auf Richtung und Niveau der Entwicklung der Pflegebedürftigkeit.



Kosten der NRW-Krankenhäuser für die stationäre Versorgung waren 2024 um 7,7 % höher als ein Jahr zuvor
Düsseldorf/Duisburg, 12. November 2025 - Im Jahr 2024 summierten sich die Kosten der 316 nordrhein-westfälischen Krankenhäuser für die stationäre Krankenhausversorgung auf rund 30,2 Milliarden Euro.

Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 7,7 % mehr als ein Jahr zuvor. Zusammen mit den Kosten für nichtstationäre Leistungen ergaben sich für die Krankenhausversorgung Kosten in Höhe von rund 35,6 Milliarden Euro; das waren 7,0 % mehr als 2023. Die Zahl der vollstationären Behandlungsfälle ist im selben Zeitraum um 1,8 % gestiegen.  

Die Kosten je Behandlungsfall erneut gestiegen  
Die Pro-Kopf-Kosten waren 2024 um 391 Euro bzw. 5,8 % höher als ein Jahr zuvor: Umgerechnet auf alle rund 4,3 Millionen vollstationär versorgten Patientinnen und Patienten lagen die durchschnittlichen Kosten bei 7.082 Euro je Behandlungsfall. Bei 29,3 Millionen vollstationären Berechnungs- bzw. Belegungstagen im Jahr 2024 ergaben sich für einen Krankenhaustag durchschnittliche Kosten in Höhe von 1.029 Euro. Damit kostete ein Belegungstag im Schnitt 72 Euro bzw. 7,5 % mehr als im Jahr 2023.  

Knapp zwei Drittel der Gesamtkosten entfielen auf das Personal, mehr als ein Drittel waren Sachkosten  
Die Personalkosten der NRW-Krankenhäuser hatten mit 22,1 Milliarden Euro im Jahr 2024, wie auch in den Jahren zuvor, einen Anteil von nahezu zwei Dritteln (62,0 %) an den Gesamtkosten. Mit 36,4 % machten Sachkosten gut ein Drittel der Gesamtkosten aus. Die restlichen 1,6 % entfielen auf Kosten für Ausbildungsstätten, Zinsen und ähnliche Aufwendungen sowie Steuern.  

Die Statistik zum Kostennachweis der Krankenhäuser erhebt jährlich die angefallenen Kosten der Krankenhäuser differenziert nach den einzelnen Kostenarten. Es wurden die 316 nach § 108 SGB V zugelassenen, nordrhein-westfälischen Krankenhäuser ausgewertet, die im gemäß § 293 Abs. 6 SGB V geführten Standortverzeichnis enthalten und berechtigt sind, Leistungen für die gesetzlichen Krankenkassen zu erbringen. Gegenüber Berichtsjahr 2023 wurden 5 private Kliniken (mit etwa 150 Betten) aus dem Datenbestand gestrichen, die diesem Kriterium nicht entsprochen haben.



NRW: Preise für Dienstleistungen in Alten- und Pflegeeinrichtungen um 7,6 % gestiegen
Düsseldorf/Duisburg, 12. August 2025 - Die Preise für Dienstleistungen in Altenwohnheimen und Pflegeeinrichtungen sind im ersten Halbjahr 2025 im Vergleich zum ersten Halbjahr 2024 um 7,6 % gestiegen.
Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als statistisches Landesamt auf Basis von Daten des Verbraucherpreisindex (Basis 2020 = 100) mitteilt, erhöhten sich dabei die Preise für die stationäre Pflege gesetzlich versicherter Personen um 8,9 % und die für privat versicherte Personen um 8,0 %. Die Aufwendungen für Altenwohnheime oder betreutes Wohnen stiegen indes um 4,9 %.  

Preise für stationäre Pflege privat Versicherter im Fünfjahresvergleich um 21,2 % gestiegen  
Im Fünfjahresvergleich zeigt sich, dass die Preise für die stationäre Pflege gesetzlich Versicherter zwischen 2020 und 2024 um 12,9 % gestiegen sind. Der höchste Preisanstieg zum Vorjahr wurde dabei im Jahr 2024 gemessen (+10,5 %). Zwischen den Jahren 2021 und 2022 kam es zu einem Preisrückgang, maßgeblich dafür war die Pflegereform 2021. Die Preise für die stationäre Pflege privat Versicherter stieg zwischen 2020 und 2024 mit 21,2 % überdurchschnittlich stark an.
Zum Vergleich: Die Preise für Dienstleistungen in Altenwohnheimen und Pflegeeinrichtungen insgesamt erhöhten sich um 13,9 %.  

Jährliche Rentenanpassung führt zu Preisanstieg bei stationärer Pflege gesetzlich Versicherter  
Im Juli 2025 verzeichneten die Preise für die stationäre Pflege gesetzlich Versicherter einen Anstieg von 0,9 % im Vergleich zum Vormonat. Dieser Anstieg steht u. a. im Zusammenhang mit der jährlich zum 1. Juli stattfindenden Rentenanpassung, wodurch die zu zahlenden Eigenanteile gestiegen sind. Neben den jährlichen Rentenanpassungen spielen bei der stationären Pflege gesetzlich Versicherter auch weitere Faktoren wie Sozialhilfezuschüsse bei der Preisentwicklung eine Rolle. Bei der stationären Pflege privat Versicherter haben Sozialleistungen hingegen keinerlei direkten Einfluss auf die Preisänderungen.  

Grundlage für diese Pressemitteilung ist der Verbraucherpreisindex (Basisjahr 2020 = 100). Die Daten stammen aus den monatlichen Preiserhebungen der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, auf deren Basis der Verbraucherpreisindex monatlich fortgeschrieben wird.
Für Auswertungen können verschiedene Zeiträume betrachtet werden: Übliche Vergleiche sind die prozentualen Veränderungen zum Vorjahresmonat (z. B. Januar 2025 mit Januar 2024) oder zwischen zwei aufeinander folgenden Monaten (z. B. Februar 2025 mit Januar 2025). Nach Vorliegen der Dezemberergebnisse wird darüber hinaus der Jahresdurchschnittswert berechnet. Auf Grundlage dieses Durchschnitts kann die Preisentwicklung verschiedener Jahre miteinander verglichen werden (z. B. zwischen den Jahren 2020 und 2024). Zudem sind Vergleiche anderer Zeiträume möglich, wie z. B. die der Halbjahresdurchschnittswerte. Diese werden auf Grundlage der Monate Januar bis Juni bzw. Juli bis Dezember berechnet.