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Düsseldorf/Duisburg, 9. Mai 2026 - Im Jahr
2025 haben die nordrhein-westfälischen Städte und Gemeinden ein um
4,4 % niedrigeres Gesamtaufkommen aus der Grundsteuer B erzielt als
im Vorjahr.
Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen
als Statistisches Landesamt mitteilt, flossen jedoch 2,0 % mehr
Grundsteuer B in die Kassen der Kommunen als in den Jahren 2022 und
2023. Mit einem Gesamtaufkommen von 4 Milliarden Euro wurde 2025 der
zweithöchste Wert an Einzahlungen der letzten 10 Jahre erreicht. Die
Grundsteuer B wird für Grundstücke erhoben, die nicht zu einem
Betrieb der Land- und Forstwirtschaft gehören.
Beim Vergleich
der Werte aus dem Jahr 2025 insbesondere mit den Jahren 2023 und
2024 sind veränderte Rahmenbedingungen und Sondereffekte zu
beachten, die einen Einfluss auf die Höhe der Einzahlungen in den
drei genannten Jahren haben können: Seit dem 1. Januar 2025 gilt das
neue Grundsteuerrecht. Im Zuge der Grundsteuerreform wurden die
veralteten Einheitswerte durch die Grundsteuerwerte abgelöst; in der
Folge haben viele Kommunen die Hebesätze angepasst, um das Aufkommen
stabil zu halten. Hebesatzänderungen wurden auch in früheren Jahren
genutzt; sie wirken sich grundsätzlich auf die Höhe der Einzahlungen
der Kommunen aus. So hatten z. B. im
Jahr 2024 rund 43 Prozent der Kommunen in Nordrhein-Westfalen den
Hebesatz der Grundsteuer B erhöht. Der Hebesatz ist ein Faktor,
mit dem die Steuerschuld berechnet wird. Zudem sind aufgrund eines
Cyberangriffs bei einem kommunalen Dienstleister in Südwestfalen im
Jahr 2023 bei einzelnen Kommunen Einzahlungen aus der Grundsteuer B
erst verspätet im Jahr 2024 erfolgt. Rund ein
Drittel der Kommunen mit differenzierten Hebesätzen der Grundsteuer
B Das für 2025 betrachtete Gesamtaufkommen umfasst
sämtliche Einzahlungen aus der einheitlichen und der differenzierten
Grundsteuer B, um einen Vergleich mit den Vorjahren vornehmen zu
können. Seit dem Jahr 2025 können Kommunen statt der bisher üblichen
Grundsteuer B differenzierte Hebesätze für die Grundsteuer B1
(Wohngrundstücke) und B2 (Nicht-Wohngrundstücke) festsetzen. Von
dieser Option machten 121 Städte und Gemeinden und damit rund ein
Drittel der Kommunen Gebrauch. Teilweise wiesen diese Kommunen
weiterhin Einzahlungen bei der einheitlichen Grundsteuer B aus; das
sind Zahlungen, die aus Ansprüchen aus Vorjahren resultieren können.
275 Kommunen blieben bei der bisherigen Regelung ohne Unterscheidung
nach Wohn- und Nicht-Wohngrundstücken.
Das Gesamtaufkommen
von 4 Milliarden Euro im Jahr 2025 setzte sich zu 59,7 % aus der
einheitlichen Grundsteuer B, zu 25,9 % aus der Grundsteuer B1 für
Wohngrundstücke und zu 14,4 % aus der Grundsteuer B2 zur Besteuerung
der Nicht-Wohngrundstücke zusammen. 196 Gemeinden und damit etwa
die Hälfte der Kommunen verzeichneten im Jahr 2025 höhere
Einzahlungen aus der Grundsteuer B als im Jahr zuvor. Bei 200
Gemeinden war das Aufkommen niedriger.
Aufkommen
Grundsteuer A um – 26,7 % zurückgegangen – Erhebung Grundsteuer C
nur bei wenigen Kommunen Neben der Grundsteuer B erheben
die Kommunen auch die Grundsteuer A. Besteuert wird hier der
Grundbesitz der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe. Im Jahr
2025 gab es hier Einzahlungen in Höhe von 38,2 Millionen Euro, das
waren 26,7 % weniger als im Vorjahr. Die Grundsteuer A machte 2025
nur einen Anteil von 0,9 % am Grundsteueraufkommen insgesamt aus.
Eine mögliche Erklärung für den starken Rückgang könnte die
Neuregelung sein, dass die zu Wohnzwecken genutzten Grundstücke der
land- und forstwirtschaftlichen Betriebe jetzt nicht mehr unter
Grundsteuer A, sondern unter Grundsteuer B fallen. Dadurch sinkt die
Besteuerungsgrundlage bei Grundsteuer A, während es bei Grundsteuer
B umgekehrt ist.
Ab dem Jahr 2025 konnte zudem erstmals die
Grundsteuer C für baureife Grundstücke erhoben werden, um die
Wohnraumschaffung durch Bebauung der Grundstücke zu fördern. Hier
setzten allerdings nur vier Kommunen Hebesätze fest; sie lagen mit
2.500 % bis 10.000 % über den Hebesätzen von Grundsteuer A und B.
Das landesweite Aufkommen betrug 2025 lediglich rund 900.000 Euro.
• Grundsteuer 2025 erstmals nach neuem Grundsteuerrecht erhoben
• 4 Milliarden Euro Gesamtsteueraufkommen für Grundsteuer B im Jahr
2025 ist zweithöchster Wert der letzten 10 Jahre • Bei der Hälfte
der Gemeinden waren die Einzahlungen aus Grundsteuer B im Jahr 2025
niedriger als ein Jahr davor
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