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Düsseldorf/Duisburg, 14. September 2026 - Im
Jahr 2025 beliefen sich die Ausgaben für Leistungen der
Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen nach Abzug der Einnahmen
auf 7,7 Milliarden Euro. Wie Information und Technik
Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das
+7 % mehr als ein Jahr zuvor. Die Leistungen der Eingliederungshilfe
sollen Menschen mit Behinderung eine individuelle Lebensführung
ermöglichen und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft fördern.
Assistenzleistungen waren der größte Ausgabeposten
Für die Leistungen zur sozialen Teilhabe wurden 2025 insgesamt
5,1 Milliarden Euro brutto aufgewendet. Den größten Teil dieser
Ausgaben machten die Assistenzleistungen zur selbstbestimmten und
eigenständigen Bewältigung des Alltags aus. Die Bruttoausgaben für
diese Leistungen betrugen 4,1 Milliarden Euro und damit +5 % mehr
als im Vorjahr. Die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger dieser
Leistungen ist um +2 % gestiegen: Im Jahr 2025 erhielten 142.800
Menschen Assistenzleistungen. Diese waren zu 52 % männlich und
durchschnittlich 48,2 Jahre alt.
Leistungen in
Werkstätten für behinderte Menschen bildeten den zweitgrößten
Ausgabeposten Für Leistungen zur Teilhabe am
Arbeitsleben wurden 2025 insgesamt 1,7 Milliarden Euro brutto
aufgewendet. Diese Ausgaben entfielen zu 99 % auf die Leistungen im
Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen. 2025
wurden für diese Leistungen +8 % mehr aufgewendet als ein Jahr
zuvor. Von den 73.520 Menschen, die 2025 Leistungen in Werkstätten
für behinderte Menschen erhielten, waren 59 % Männer und das
Durchschnittsalter lag bei 42,6 Jahren. Gegenüber dem Vorjahr ist
die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger dieser Leistungen um −1 %
gesunken.
Leistungen zur Teilhabe an Bildung
gestiegen Die Ausgaben für die Leistungen zur Teilhabe
an Bildung lagen 2025 bei 753 Millionen Euro und damit um ca. +12 %
höher als im Vorjahr. Diese Ausgaben wurden zu 79 % direkt von den
nordrhein-westfälischen Kommunen erbracht, die wesentlich für die
Eingliederungshilfeleistungen für Schülerinnen und Schüler zuständig
sind. Die Ausgaben für Leistungen der Eingliederungshilfe insgesamt
wurden zu 8 % direkt von den Kommunen und zu 92 % über die
Landschaftsverbände erbracht.
• 2025 wurden 7,7 Milliarden
Euro für die Leistungen der Eingliederungshilfe aufgebracht •
Größter Ausgabeposten waren Assistenzleistungen, die 142.800
Menschen erhielten • Leistungen in Werkstätten für behinderte
Menschen bildeten zweitgrößten Ausgabeposten
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Düsseldorf/Duisburg, 5. Juni 2026 - Zum
Jahresende 2025 wurden in Nordrhein-Westfalen rund 1,99 Millionen
Menschen mit einem gültigen Schwerbehindertenausweis gezählt. Wie
Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches
Landesamt mitteilt, waren das 2,4 % mehr als bei der letzten
Erhebung zum Jahresende 2023. Menschen mit einem Grad der
Behinderung von 50 oder mehr können sich einen
Schwerbehindertenausweis ausstellen lassen. Die Angaben sind für
alle Städte und Gemeinden in NRW verfügbar. Vier von
fünf Schwerbehinderten waren älter als 54 Jahre
Schwerbehinderungen treten vergleichsweise selten bei jungen
Menschen auf und entstehen häufig erst im höheren Lebensalter: 80 %
der Menschen mit einem gültigen Schwerbehindertenausweis waren Ende
2025 älter als 54 Jahre, 36 % hatten das 75. Lebensjahr
überschritten.
Insgesamt ist rund die Hälfte der
schwerbehinderten Menschen weiblich (50 %). Die höchste Frauenquote
verzeichnete mit 55 % die Altersgruppe 75 Jahre und älter. Auch in
der Bevölkerung insgesamt stellen Frauen in diesem Alter aufgrund
ihrer höheren Lebenserwartung mehr als die Hälfte: Ende 2024 lag ihr
Anteil bei 60 %. In fast allen anderen Altersgruppen gab es mehr
männliche als weibliche Personen mit einem Schwerbehindertenausweis.
Krankheit bei 94 % die Ursache der Schwerbehinderung
In den meisten Fällen war eine Krankheit ursächlich für die
Schwerbehinderung (94 %). Bei 4 % der schwerbehinderten Menschen war
die schwerste Behinderung angeboren und bei 1 % durch einen Unfall
oder eine Berufskrankheit verursacht.
Mehr als die
Hälfte der Schwerbehindertenausweise wurden aufgrund einer
körperlichen Behinderung ausgestellt Bei etwas mehr als
der Hälfte der Schwerbehinderungen (52 %) wurde als Art der
schwersten Behinderung eine körperliche Behinderung festgestellt.
Dazu zählen unter anderem: Beeinträchtigungen der Funktion von
inneren Organen bzw. Organsystemen (24 %), Einschränkungen der
Funktion von Armen und/oder Beinen (10 %) oder der Wirbelsäule
und/oder des Rumpfes (8 %), Blindheit oder Sehbehinderungen (4 %)
sowie Schwerhörigkeit, Taubheit, Gleichgewichts- oder
Sprachstörungen (4 %). Bei 13 % der Personen mit einem
Schwerbehindertenausweis wurde als Art der schwersten Behinderung
eine geistig-seelische Behinderung diagnostiziert und bei 8 %
eine hirnorganische Störung. Bei den restlichen 27 % konnte die Art
der Behinderung keiner der Kategorien zugeordnet werden.
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Vier von fünf Schwerbehinderten waren älter als 54 Jahre •
Krankheit ist mit 94 % die häufigste Ursache einer Schwerbehinderung
• Die Art der schwersten Behinderung war bei 52 % eine
körperliche Behinderung
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