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NRW: Gemeinden und -verbände konnten 2024 nur knapp 93 % ihrer Auszahlungen durch Einzahlungen decken
IT.NRW

Düsseldorf/Duisburg, 25. Oktober 2025 - Die Gemeinden und Gemeindeverbände in Nordrhein-Westfalen zusammengenommen konnten 2024 nur 92,8 % ihrer Auszahlungen durch Einzahlungen decken. In absoluten Zahlen ausgedrückt entsprach das einer Unterdeckung in Höhe von 6,8 Mrd. Euro.

Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, lag der sogenannte Deckungsgrad somit das zweite Jahr in Folge deutlich unter 100 %. Im Jahr 2018 hatte er noch bei 103,5 % gelegen, d. h. auf kommunaler Ebene haben die Einzahlungen damals die Auszahlungen übertroffen.

Bundesweit lag der Deckungsgrad 2024 der Gemeinden und Gemeindeverbände aller Flächenländer mit 93,3 % nur geringfügig über dem Wert von NRW. Die zeitliche Entwicklung verlief bundesweit sehr ähnlich wie in Nordrhein-Westfalen.  

Thüringen mit höchstem und Niedersachsen mit niedrigstem Deckungsgrad  
In 12 von 13 deutschen Flächenländern konnten die Gemeinden und Gemeindeverbände in Summe ihre Auszahlungen nicht decken. Lediglich die kommunale Ebene in Thüringen hatte 2024 einen Deckungsgrad von über 100 % (101,0 %) und konnte diesen im Vergleich zu 2018 halten. Bei den Gemeinden und Gemeindeverbänden der anderen Flächenländer ist diese Kennziffer unter 100 % gefallen. In Niedersachsen war der Deckungsgrad der kommunalen Ebene 2024 mit 89,5 % am niedrigsten.  

Mehr als 4 von 5 Kreisen und kreisfreien Städten der deutschen Flächenländer 2024 mit Deckungsgrad unter 100 %   Die Betrachtung der einzelnen kreisfreien Städte und Kreise (einschließlich kreisangehöriger Gemeinden) aller deutschen Flächenländer im Jahr 2024 zeigt, dass mehr als 4 von 5 von ihnen ihre Auszahlungen nicht durch Einzahlungen decken konnten. Sie wiesen damit einen Deckungsgrad unter 100 % auf. 2018 war es umgekehrt, damals hatten mehr als 4 von 5 von ihnen einen Deckungsgrad von über 100 %. 92,5 % der nordrhein-westfälischen Kreise und kreisfreien Städte hatten im Jahr 2024 einen Deckungsgrad unter 100 %.
Lediglich die Kreise Olpe, Soest und Minden-Lübbecke sowie die kreisfreie Stadt Hagen konnten ihre Auszahlungen noch durch entsprechende Einzahlungen decken.  

Die Ergebnisse entstammen der Statistik der kommunalen Rechnungsergebnisse (2018-2023) und der kommunalen Kassenstatistik (2024). Die Daten der Kassenstatistik bilden den aktuellen Rand und sind als vorläufig anzusehen. Sie werden im Rahmen einer jährlichen Aktualisierung durch die Daten der Rechnungsergebnisse ersetzt.  

Die hier dargestellten Ergebnisse beziehen sich auf die Flächenländer Deutschlands. Daher sind die Stadtstaaten Hamburg, Berlin und Bremen ausgenommen. Soweit in den Flächenländern vorhanden, umfasst die kommunale Ebene kreisangehörige Städte und Gemeinden, Verbands- und Samtgemeinden, kreisfreie Städte, Kreis-, und Amtsverwaltungen sowie Bezirksverbände, Landschaftsverbände, Regionalverbände und dergleichen.  
Der Deckungsgrad wird in % ausgewiesen und als Quotient der Ein- und Auszahlungen berechnet – jeweils um Einzahlungen von gleicher Ebene bereinigt, ohne Zahlungen aus Finanzierungstätigkeit. Je niedriger der Deckungsgrad ist, desto weniger tragen die aktuell aus Steuern und anderen Quellen generierten Einzahlungen zur Finanzierung des Haushalts bei. Daraus lässt sich außerdem ablesen, wie hoch der Anteil an der Haushaltssumme ist, der durch Kreditaufnahmen oder Entnahmen aus Rücklagen finanziert werden muss.



NRW-Kommunen: Hundesteueraufkommen steigt 2024 auf 130 Millionen Euro
Düsseldorf/Duisburg, 10. Juli 2025 - In die Kassen der Kommunen in Nordrhein-Westfalen sind im Jahr 2024 fast 130 Millionen Euro an
Hundesteuer geflossen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 2 % mehr als im Vorjahr (2023: 127 Millionen Euro). Die genannten Daten entstammen der vierteljährlichen Kassenstatistik, deren Gegenstand die Ein- und Auszahlungen der Kommunen sind. Die Statistik enthält keine Informationen zur Anzahl der Steuerpflichtigen, ihrer Hunde und der
Steuerlast je Hundehalter/-in.
 
Rein rechnerisch flossen 7,16 Euro Hundesteuer pro Kopf in die Kassen der Kommunen
Auf NRW-Ebene lagen die Einzahlungen 2024 rein rechnerisch bei 7,16 Euro pro Einwohner/-in. Unter den kreisfreien Städten wurden
die höchsten Einzahlungen aus der Hundesteuer pro Kopf für die Städte Remscheid mit 10,25 Euro, Solingen mit 10,14 Euro und
Mülheim an der Ruhr mit 9,48 Euro ermittelt.
Die niedrigsten Pro-Kopf-Werte hatten Aachen (4,28 Euro), Düsseldorf (4,39 Euro) und Leverkusen (4,49 Euro).
 
Unter den kreisangehörigen Gemeinden hatten die höchsten Einzahlungen je Einwohner/-in die Gemeinden Titz im Kreis Düren mit
15,10 Euro, Hellenthal im Kreis Euskirchen mit 14,64 Euro und Niederkrüchten im Kreis Viersen mit 14,24 Euro.
Die niedrigsten
Werte lagen für Ahlen im Kreis Warendorf (0,96 Euro), Verl im Kreis Gütersloh (2,05 Euro) und Augustdorf im Kreis Lippe (2,85 Euro)
vor.
 
Die Kassenstatistik stellt sehr aktuelle Ergebnisse bereit, die den Stand zum Zeitpunkt der Datenlieferung durch die Kommunen unmittelbar nach Abschluss eines Quartals abbilden. Aufgrund eines Cyberangriffs bei einem kommunalen IT-Dienstleister in Südwestfalen Ende 2023 lagen für einzelne Gemeinden auch im Jahr 2024 keine bzw. unvollständige Meldungen vor. Weitere Informationen unter https://www.it.nrw/cyberangriff-suedwestfalen-auswirkungen-auf-die-statistik
 
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Sie wird für das Halten von Hunden erhoben, entsprechend sind die Hundehalter/-innen
steuerpflichtig. Die Kommune erlässt eine Hundesteuersatzung, in der die zu zahlende Steuer i. d. R. nach Anzahl und Gefährlichkeit der
Hunde (§ 3 Landeshundegesetz NRW) festgelegt ist. Diese Regelungen können über die Kommunen hinweg sehr unterschiedlich sein, sodass sich über die Höhe des Steueraufkommens keine Rückschlüsse über die Anzahl der Tiere in der jeweiligen Kommune ziehen lassen.



NRW-Kommunen: Gewerbesteueraufkommen 2024 um 3,3 % höher als ein Jahr zuvor
Düsseldorf/Duisburg, 30. Juni 2025 - Gewerbetreibende haben im Jahr 2024 rund 17,0 Milliarden Euro an Gewerbesteuer an die Kommunen in Nordrhein-Westfalen gezahlt.
Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 3,3 % mehr als im Jahr zuvor.
2023 hatte das Gewerbesteueraufkommen bei 16,4 Milliarden Euro gelegen.
 
Rein rechnerisch lag das Gewerbesteueraufkommen bei 942 Euro pro Kopf
Bezogen auf die Gesamtbevölkerung lag das Gewerbesteueraufkommen der Kommunen in NRW im Jahr 2024 bei 941,67 Euro je Einwohner/-in. Die kreisfreien Städte mit den höchsten Pro-Kopf-Einzahlungen waren Düsseldorf (2.570,32 Euro), Köln (1.717,68 Euro) und Münster (1.152,39 Euro). Die niedrigsten Einzahlungen hatten Herne (476,59 Euro) und Bottrop (503,09 Euro) aus dem Ruhrgebiet sowie Leverkusen (509,03 Euro) aus dem Rheinland.
 
Von den 373 kreisangehörigen Gemeinden hatten Monheim am Rhein im Kreis Mettmann (3.858,20 Euro), Attendorn im Märkischen Kreis
(2.762,65 Euro) und Neunkirchen im Kreis Olpe (2.588,06 Euro) die höchsten Pro-Kopf-Einzahlungen aus der Gewerbesteuer.
Die niedrigsten Einzahlungen je Einwohner/-in wurden in Dahlem im Rhein-Erft-Kreis mit −394,73 Euro ermittelt. Es folgten Odenthal im Oberbergischen Kreis mit −198,77 Euro und Bedburg im Rhein-Erft-Kreis mit −242,19 Euro je Einwohner/-in. Ein negatives Gewerbesteueraufkommen in einer Kommune tritt auf, wenn die Kommune Steuerrückzahlungen an Gewerbetreibende leisten muss und diese höher sind, als das gesamte restliche Gewerbesteueraufkommen. Dies kann der Fall sein, wenn die Steuervorauszahlungen von großen Gewerbesteuerzahlern die tatsächliche Steuerschuld – evtl. auch von mehreren Jahren – übersteigen.
 
NRW-Kommunen zahlten 1,3 Milliarden Euro an Bund und Länder
Über die Gewerbesteuerumlage fließt Bund und Ländern ein festgelegter Anteil am Gewerbesteueraufkommen der Kommunen zu. Dieser
betrug in den Jahren 2023 und 2024 jeweils rund 1,3 Milliarden Euro.
 
Die genannten Daten entstammen der vierteljährlichen Kassenstatistik.
Diese Statistik stellt sehr aktuelle Ergebnisse bereit, die den Stand zum Zeitpunkt der Datenlieferung durch die Kommunen unmittelbar nach Abschluss eines Quartals abbilden.
 
Aufgrund eines Cyberangriffs bei einem kommunalen IT-Dienstleister in Südwestfalen Ende 2023 lagen für einzelne Gemeinden auch im Jahr 2024 keine bzw. unvollständige Meldungen vor.