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Düsseldorf/Duisburg, 25. Oktober 2025 - Die
Gemeinden und Gemeindeverbände in Nordrhein-Westfalen
zusammengenommen konnten 2024 nur 92,8 % ihrer Auszahlungen durch
Einzahlungen decken. In absoluten Zahlen ausgedrückt entsprach das
einer Unterdeckung in Höhe von 6,8 Mrd. Euro.
Wie
Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches
Landesamt mitteilt, lag der sogenannte Deckungsgrad somit das zweite
Jahr in Folge deutlich unter 100 %. Im Jahr 2018 hatte er noch bei
103,5 % gelegen, d. h. auf kommunaler Ebene haben die Einzahlungen
damals die Auszahlungen übertroffen.
Bundesweit lag der
Deckungsgrad 2024 der Gemeinden und Gemeindeverbände aller
Flächenländer mit 93,3 % nur geringfügig über dem Wert von NRW. Die
zeitliche Entwicklung verlief bundesweit sehr ähnlich wie in
Nordrhein-Westfalen.
Thüringen mit höchstem und
Niedersachsen mit niedrigstem Deckungsgrad In 12 von
13 deutschen Flächenländern konnten die Gemeinden und
Gemeindeverbände in Summe ihre Auszahlungen nicht decken. Lediglich
die kommunale Ebene in Thüringen hatte 2024 einen Deckungsgrad von
über 100 % (101,0 %) und konnte diesen im Vergleich zu 2018 halten.
Bei den Gemeinden und Gemeindeverbänden der anderen Flächenländer
ist diese Kennziffer unter 100 % gefallen. In Niedersachsen war der
Deckungsgrad der kommunalen Ebene 2024 mit 89,5 % am niedrigsten.
Mehr als 4 von 5 Kreisen und kreisfreien Städten der
deutschen Flächenländer 2024 mit Deckungsgrad unter 100 %
Die Betrachtung der einzelnen kreisfreien Städte und Kreise
(einschließlich kreisangehöriger Gemeinden) aller deutschen
Flächenländer im Jahr 2024 zeigt, dass mehr als 4 von 5 von ihnen
ihre Auszahlungen nicht durch Einzahlungen decken konnten. Sie
wiesen damit einen Deckungsgrad unter 100 % auf. 2018 war es
umgekehrt, damals hatten mehr als 4 von 5 von ihnen einen
Deckungsgrad von über 100 %. 92,5 % der nordrhein-westfälischen
Kreise und kreisfreien Städte hatten im Jahr 2024 einen Deckungsgrad
unter 100 %. Lediglich die Kreise Olpe, Soest und
Minden-Lübbecke sowie die kreisfreie Stadt Hagen konnten ihre
Auszahlungen noch durch entsprechende Einzahlungen decken.
Die Ergebnisse entstammen der Statistik der kommunalen
Rechnungsergebnisse (2018-2023) und der kommunalen Kassenstatistik
(2024). Die Daten der Kassenstatistik bilden den aktuellen Rand und
sind als vorläufig anzusehen. Sie werden im Rahmen einer jährlichen
Aktualisierung durch die Daten der Rechnungsergebnisse ersetzt.
Die hier dargestellten Ergebnisse beziehen sich auf die
Flächenländer Deutschlands. Daher sind die Stadtstaaten Hamburg,
Berlin und Bremen ausgenommen. Soweit in den Flächenländern
vorhanden, umfasst die kommunale Ebene kreisangehörige Städte und
Gemeinden, Verbands- und Samtgemeinden, kreisfreie Städte, Kreis-,
und Amtsverwaltungen sowie Bezirksverbände, Landschaftsverbände,
Regionalverbände und dergleichen. Der Deckungsgrad wird in %
ausgewiesen und als Quotient der Ein- und Auszahlungen berechnet –
jeweils um Einzahlungen von gleicher Ebene bereinigt, ohne Zahlungen
aus Finanzierungstätigkeit. Je niedriger der Deckungsgrad ist, desto
weniger tragen die aktuell aus Steuern und anderen Quellen
generierten Einzahlungen zur Finanzierung des Haushalts bei. Daraus
lässt sich außerdem ablesen, wie hoch der Anteil an der
Haushaltssumme ist, der durch Kreditaufnahmen oder Entnahmen aus
Rücklagen finanziert werden muss.
NRW-Kommunen:
Hundesteueraufkommen steigt 2024 auf 130 Millionen Euro Düsseldorf/Duisburg, 10. Juli 2025 - In die
Kassen der Kommunen in Nordrhein-Westfalen sind im Jahr 2024 fast
130 Millionen Euro an Hundesteuer geflossen. Wie Information und
Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt,
waren das 2 % mehr als im Vorjahr (2023: 127 Millionen Euro). Die
genannten Daten entstammen der vierteljährlichen Kassenstatistik,
deren Gegenstand die Ein- und Auszahlungen der Kommunen sind. Die
Statistik enthält keine Informationen zur Anzahl der
Steuerpflichtigen, ihrer Hunde und der Steuerlast je
Hundehalter/-in. Rein rechnerisch flossen 7,16 Euro
Hundesteuer pro Kopf in die Kassen der Kommunen Auf
NRW-Ebene lagen die Einzahlungen 2024 rein rechnerisch bei 7,16 Euro
pro Einwohner/-in. Unter den kreisfreien Städten wurden die
höchsten Einzahlungen aus der Hundesteuer pro Kopf für die Städte
Remscheid mit 10,25 Euro, Solingen mit 10,14 Euro und Mülheim an
der Ruhr mit 9,48 Euro ermittelt. Die niedrigsten Pro-Kopf-Werte
hatten Aachen (4,28 Euro), Düsseldorf (4,39 Euro) und Leverkusen
(4,49 Euro). Unter den kreisangehörigen Gemeinden hatten die
höchsten Einzahlungen je Einwohner/-in die Gemeinden Titz im Kreis
Düren mit 15,10 Euro, Hellenthal im Kreis Euskirchen mit
14,64 Euro und Niederkrüchten im Kreis Viersen mit 14,24 Euro.
Die niedrigsten Werte lagen für Ahlen im Kreis Warendorf
(0,96 Euro), Verl im Kreis Gütersloh (2,05 Euro) und Augustdorf im
Kreis Lippe (2,85 Euro) vor. Die Kassenstatistik stellt
sehr aktuelle Ergebnisse bereit, die den Stand zum Zeitpunkt der
Datenlieferung durch die Kommunen unmittelbar nach Abschluss eines
Quartals abbilden. Aufgrund eines Cyberangriffs bei einem kommunalen
IT-Dienstleister in Südwestfalen Ende 2023 lagen für einzelne
Gemeinden auch im Jahr 2024 keine bzw. unvollständige Meldungen vor.
Weitere Informationen unter
https://www.it.nrw/cyberangriff-suedwestfalen-auswirkungen-auf-die-statistik
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Sie wird für das
Halten von Hunden erhoben, entsprechend sind die Hundehalter/-innen
steuerpflichtig. Die Kommune erlässt eine Hundesteuersatzung, in der
die zu zahlende Steuer i. d. R. nach Anzahl und Gefährlichkeit der
Hunde (§ 3 Landeshundegesetz NRW) festgelegt ist. Diese Regelungen
können über die Kommunen hinweg sehr unterschiedlich sein, sodass
sich über die Höhe des Steueraufkommens keine Rückschlüsse über die
Anzahl der Tiere in der jeweiligen Kommune ziehen lassen.
NRW-Kommunen:
Gewerbesteueraufkommen 2024 um 3,3 % höher als ein Jahr zuvor Düsseldorf/Duisburg, 30. Juni 2025 -
Gewerbetreibende haben im Jahr 2024 rund 17,0 Milliarden Euro an
Gewerbesteuer an die Kommunen in Nordrhein-Westfalen gezahlt.
Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches
Landesamt mitteilt, waren das 3,3 % mehr als im Jahr zuvor. 2023
hatte das Gewerbesteueraufkommen bei 16,4 Milliarden Euro gelegen.
Rein rechnerisch lag das Gewerbesteueraufkommen bei 942
Euro pro Kopf Bezogen auf die Gesamtbevölkerung lag das
Gewerbesteueraufkommen der Kommunen in NRW im Jahr 2024 bei
941,67 Euro je Einwohner/-in. Die kreisfreien Städte mit den
höchsten Pro-Kopf-Einzahlungen waren Düsseldorf (2.570,32 Euro),
Köln (1.717,68 Euro) und Münster (1.152,39 Euro). Die niedrigsten
Einzahlungen hatten Herne (476,59 Euro) und Bottrop (503,09 Euro)
aus dem Ruhrgebiet sowie Leverkusen (509,03 Euro) aus dem Rheinland.
Von den 373 kreisangehörigen Gemeinden hatten Monheim am Rhein
im Kreis Mettmann (3.858,20 Euro), Attendorn im Märkischen Kreis
(2.762,65 Euro) und Neunkirchen im Kreis Olpe (2.588,06 Euro) die
höchsten Pro-Kopf-Einzahlungen aus der Gewerbesteuer. Die
niedrigsten Einzahlungen je Einwohner/-in wurden in Dahlem im
Rhein-Erft-Kreis mit −394,73 Euro ermittelt. Es folgten Odenthal im
Oberbergischen Kreis mit −198,77 Euro und Bedburg im
Rhein-Erft-Kreis mit −242,19 Euro je Einwohner/-in. Ein negatives
Gewerbesteueraufkommen in einer Kommune tritt auf, wenn die Kommune
Steuerrückzahlungen an Gewerbetreibende leisten muss und diese höher
sind, als das gesamte restliche Gewerbesteueraufkommen. Dies kann
der Fall sein, wenn die Steuervorauszahlungen von großen
Gewerbesteuerzahlern die tatsächliche Steuerschuld – evtl. auch von
mehreren Jahren – übersteigen. NRW-Kommunen zahlten
1,3 Milliarden Euro an Bund und Länder Über die
Gewerbesteuerumlage fließt Bund und Ländern ein festgelegter Anteil
am Gewerbesteueraufkommen der Kommunen zu. Dieser betrug in den
Jahren 2023 und 2024 jeweils rund 1,3 Milliarden Euro. Die
genannten Daten entstammen der vierteljährlichen Kassenstatistik.
Diese Statistik stellt sehr aktuelle Ergebnisse bereit, die den
Stand zum Zeitpunkt der Datenlieferung durch die Kommunen
unmittelbar nach Abschluss eines Quartals abbilden. Aufgrund
eines Cyberangriffs bei einem kommunalen IT-Dienstleister in
Südwestfalen Ende 2023 lagen für einzelne Gemeinden auch im Jahr
2024 keine bzw. unvollständige Meldungen vor.
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