Düsseldorf/Duisburg, 10. Juli 2025 - In die
Kassen der Kommunen in Nordrhein-Westfalen sind im Jahr 2024 fast
130 Millionen Euro an Hundesteuer geflossen. Wie Information und
Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt,
waren das 2 % mehr als im Vorjahr (2023: 127 Millionen Euro). Die
genannten Daten entstammen der vierteljährlichen Kassenstatistik,
deren Gegenstand die Ein- und Auszahlungen der Kommunen sind. Die
Statistik enthält keine Informationen zur Anzahl der
Steuerpflichtigen, ihrer Hunde und der Steuerlast je
Hundehalter/-in. Rein rechnerisch flossen 7,16 Euro
Hundesteuer pro Kopf in die Kassen der Kommunen Auf
NRW-Ebene lagen die Einzahlungen 2024 rein rechnerisch bei 7,16 Euro
pro Einwohner/-in. Unter den kreisfreien Städten wurden die
höchsten Einzahlungen aus der Hundesteuer pro Kopf für die Städte
Remscheid mit 10,25 Euro, Solingen mit 10,14 Euro und Mülheim an
der Ruhr mit 9,48 Euro ermittelt. Die niedrigsten Pro-Kopf-Werte
hatten Aachen (4,28 Euro), Düsseldorf (4,39 Euro) und Leverkusen
(4,49 Euro). Unter den kreisangehörigen Gemeinden hatten die
höchsten Einzahlungen je Einwohner/-in die Gemeinden Titz im Kreis
Düren mit 15,10 Euro, Hellenthal im Kreis Euskirchen mit
14,64 Euro und Niederkrüchten im Kreis Viersen mit 14,24 Euro.
Die niedrigsten Werte lagen für Ahlen im Kreis Warendorf
(0,96 Euro), Verl im Kreis Gütersloh (2,05 Euro) und Augustdorf im
Kreis Lippe (2,85 Euro) vor. Die Kassenstatistik stellt
sehr aktuelle Ergebnisse bereit, die den Stand zum Zeitpunkt der
Datenlieferung durch die Kommunen unmittelbar nach Abschluss eines
Quartals abbilden. Aufgrund eines Cyberangriffs bei einem kommunalen
IT-Dienstleister in Südwestfalen Ende 2023 lagen für einzelne
Gemeinden auch im Jahr 2024 keine bzw. unvollständige Meldungen vor.
Weitere Informationen unter
https://www.it.nrw/cyberangriff-suedwestfalen-auswirkungen-auf-die-statistik
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Sie wird für das
Halten von Hunden erhoben, entsprechend sind die Hundehalter/-innen
steuerpflichtig. Die Kommune erlässt eine Hundesteuersatzung, in der
die zu zahlende Steuer i. d. R. nach Anzahl und Gefährlichkeit der
Hunde (§ 3 Landeshundegesetz NRW) festgelegt ist. Diese Regelungen
können über die Kommunen hinweg sehr unterschiedlich sein, sodass
sich über die Höhe des Steueraufkommens keine Rückschlüsse über die
Anzahl der Tiere in der jeweiligen Kommune ziehen lassen.
NRW-Kommunen:
Gewerbesteueraufkommen 2024 um 3,3 % höher als ein Jahr zuvor Düsseldorf/Duisburg, 30. Juni 2025 -
Gewerbetreibende haben im Jahr 2024 rund 17,0 Milliarden Euro an
Gewerbesteuer an die Kommunen in Nordrhein-Westfalen gezahlt.
Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches
Landesamt mitteilt, waren das 3,3 % mehr als im Jahr zuvor. 2023
hatte das Gewerbesteueraufkommen bei 16,4 Milliarden Euro gelegen.
Rein rechnerisch lag das Gewerbesteueraufkommen bei 942
Euro pro Kopf Bezogen auf die Gesamtbevölkerung lag das
Gewerbesteueraufkommen der Kommunen in NRW im Jahr 2024 bei
941,67 Euro je Einwohner/-in. Die kreisfreien Städte mit den
höchsten Pro-Kopf-Einzahlungen waren Düsseldorf (2.570,32 Euro),
Köln (1.717,68 Euro) und Münster (1.152,39 Euro). Die niedrigsten
Einzahlungen hatten Herne (476,59 Euro) und Bottrop (503,09 Euro)
aus dem Ruhrgebiet sowie Leverkusen (509,03 Euro) aus dem Rheinland.
Von den 373 kreisangehörigen Gemeinden hatten Monheim am Rhein
im Kreis Mettmann (3.858,20 Euro), Attendorn im Märkischen Kreis
(2.762,65 Euro) und Neunkirchen im Kreis Olpe (2.588,06 Euro) die
höchsten Pro-Kopf-Einzahlungen aus der Gewerbesteuer. Die
niedrigsten Einzahlungen je Einwohner/-in wurden in Dahlem im
Rhein-Erft-Kreis mit −394,73 Euro ermittelt. Es folgten Odenthal im
Oberbergischen Kreis mit −198,77 Euro und Bedburg im
Rhein-Erft-Kreis mit −242,19 Euro je Einwohner/-in. Ein negatives
Gewerbesteueraufkommen in einer Kommune tritt auf, wenn die Kommune
Steuerrückzahlungen an Gewerbetreibende leisten muss und diese höher
sind, als das gesamte restliche Gewerbesteueraufkommen. Dies kann
der Fall sein, wenn die Steuervorauszahlungen von großen
Gewerbesteuerzahlern die tatsächliche Steuerschuld – evtl. auch von
mehreren Jahren – übersteigen. NRW-Kommunen zahlten
1,3 Milliarden Euro an Bund und Länder Über die
Gewerbesteuerumlage fließt Bund und Ländern ein festgelegter Anteil
am Gewerbesteueraufkommen der Kommunen zu. Dieser betrug in den
Jahren 2023 und 2024 jeweils rund 1,3 Milliarden Euro. Die
genannten Daten entstammen der vierteljährlichen Kassenstatistik.
Diese Statistik stellt sehr aktuelle Ergebnisse bereit, die den
Stand zum Zeitpunkt der Datenlieferung durch die Kommunen
unmittelbar nach Abschluss eines Quartals abbilden. Aufgrund
eines Cyberangriffs bei einem kommunalen IT-Dienstleister in
Südwestfalen Ende 2023 lagen für einzelne Gemeinden auch im Jahr
2024 keine bzw. unvollständige Meldungen vor.
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