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Düsseldorf/Duisburg, 19. August 2026 - Im
Jahr 2025 sind in Nordrhein-Westfalen 2.321 Personen nach dem neuen
„Konsumcannabisgesetz” verurteilt worden. Diese Daten liegen nun
erstmalig vor.
Wie Information und Technik
Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren
unter den Verurteilten rund 8 % Heranwachsende oder Jugendliche, die
nach Jugendstrafrecht verurteilt wurden. Weitere rund 3 %
Heranwachsende wurden nach allgemeinem Strafrecht verurteilt. Die
restlichen rund 90 % der Verurteilungen entfielen auf erwachsene
Personen. Neben den Verurteilten wurden 29 Personen ohne Maßregeln
freigesprochen. Bei 173 Personen wurde das Verfahren ohne Maßregeln
eingestellt. Insgesamt gab es damit 2.523 Abgeurteilte.
Mit
Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes am 01.04.2024 wurde der
Besitz und Anbau von Cannabis teilweise legalisiert. Demnach sind
der Besitz und der Eigenanbau nur noch über festgelegte Grenzen
strafbar; das Handeltreiben ist nach wie vor strafbar. Die
Strafverfolgungsstatistik erfasst hierzu Daten ab dem aktuellen
Berichtsjahr 2025. Seit Einführung des neuen Gesetzes fallen der
Besitz, Anbau, Handel und Konsum von Cannabis nicht mehr unter das
Betäubungsmittelgesetz.
Rund 60 % weniger
Verurteilungen nach dem Betäubungsmittelgesetz als 2023
Die Zahl der Verurteilungen nach dem Betäubungsmittelgesetz ging in
der Folge deutlich zurück: Im Jahr 2025 gab es in NRW 4.950
Verurteilungen, das waren 33,0 % weniger als im Jahr zuvor mit 7.392
Verurteilungen. Gegenüber dem Jahr 2023 – vor der Gesetzesänderung –
sank die Zahl der Verurteilungen sogar um 59,7 %. In den Jahren 2021
und 2022 hatte es noch jeweils fast 14.000 Verurteilungen nach dem
Betäubungsmittelgesetz gegeben.
Eingeführt wurde 2024 auch
das Medizinal-Cannabisgesetz, das die Versorgung mit Cannabis zu
medizinischen Zwecken regelt und Strafen bei Verstößen festlegt.
Hierzu lagen im Berichtsjahr 2025, für das erstmals Daten erhoben
wurden, keine Verurteilungen vor.
Rund 2 % weniger
Verurteilungen bei Straftaten insgesamt Insgesamt haben
die Gerichte in NRW im Jahr 2025 rund 166.000 Personen wegen
Straftaten abgeurteilt. 77 % der Abgeurteilten wurden auch
verurteilt, das waren rund 128.000 Personen und etwa 2 % weniger als
im Vorjahr. Die meisten Ab- und Verurteilungen entfielen auf
Urkundendelikte (insbesondere Betrug und Untreue) und auf Straftaten
im Straßenverkehr. Rund 5 % der Aburteilungen betrafen
Betäubungsmittel- und Cannabisdelikte.
Dashboard
„Strafverfolgung NRW interaktiv“ liefert Ergebnisse für die Jahre
2015 bis 2025 Im Dashboard Strafverfolgung
NRW interaktiv stehen weitere Merkmale der
Strafverfolgungsstatistik bis zur Ebene der Hauptdeliktsgruppen für
die Berichtsjahre 2015 bis 2025 zur Verfügung. Interessierte können
dort unter anderem die Entwicklung der Verurteilungen im
Zeitvergleich betrachten und zwischen Geschlecht und Alter
differenzieren.
• 2.321 Personen wurden 2025 nach dem
neuen Gesetz verurteilt • Zahl der Straftaten
nach dem Betäubungsmittelgesetz im Vergleich zu 2023 um rund 60 %
gesunken • Dashboard „Strafverfolgung NRW
interaktiv“ liefert weitere Ergebnisse für die Jahre 2015 bis 2025
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