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NRW: Zahl der Haushalte mit Wohngeldbezug 2025 um 7,5 % auf 348.090 gestiegen
IT.NRW

Düsseldorf/Duisburg, 4. Juli 2026 - Ende 2025 haben 348.090 nordrhein-westfälische Haushalte Wohngeld bezogen, das waren 24.245 Haushalte bzw. 7,5 % mehr als ein Jahr zuvor.
Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, stieg damit auch im zweiten Jahr, nach Inkrafttreten des Wohngeld-Plus-Gesetzes zum 01.01.2023, die Zahl der Wohngeldhaushalte weiter an.
Zum 01.01.2025 wurde das Wohngeld entsprechend der gesetzlich verankerten Anpassung an die allgemeine Preis- und Mietpreisentwicklung erhöht. Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch der Wohngeldhaushalte in NRW lag Ende 2025 bei 322 Euro und damit um 11 Euro höher als ein Jahr zuvor. 

Wohngeld wird überwiegend als Mietzuschuss geleistet
Das Wohngeld wird als Mietzuschuss oder Lastenzuschuss bei selbstgenutztem Wohneigentum geleistet. Zum Jahresende 2025 erhielten in NRW 94 % der Wohngeldhaushalte das Wohngeld in Form eines Mietzuschusses. Die übrigen 6 % bekamen einen Lastenzuschuss. Der Durchschnittsbetrag für den Mietzuschuss fiel mit 320 Euro im Monat geringer aus als der durchschnittlich gezahlte Lastenzuschuss mit 359 Euro.
Die Höhe des Wohngeldanspruchs hängt maßgeblich von der Höhe des Einkommens, der zuschussfähigen Miete oder der Belastung und der Zahl der Haushaltsmitglieder ab.

4 % der NRW-Haushalte erhielten Wohngeld – höchste Anteile in Hamm und Herne
Landesweit bezogen 4,0 % der Hauptwohnsitzhaushalte zum Jahresende 2025 Wohngeld. Im Vorjahr lag der Anteil der Wohngeldhaushalte bei 3,7 %. 

Am höchsten waren Ende 2025 die Anteile in den Ruhrgebietsstädten Hamm (7,4 %) und Herne (6,0 %); am geringsten fielen sie im Kreis Olpe (2,7 %) und im Rheinisch-Bergischen Kreis (2,9 %) aus. 

Die meisten Haushalte waren reine Wohngeldhaushalte
98 % aller Haushalte mit Bezug von Wohngeld waren sogenannte reine Wohngeldhaushalte. In diesen Haushalten waren alle Haushaltsmitglieder wohngeldberechtigt. Bei den übrigen Haushalten handelte es sich um sogenannte Mischhaushalte, in denen Wohngeldberechtigte mit Personen zusammenleben, die nicht wohngeldberechtigt sind.

• Ende 2025 gab es in NRW insgesamt 339.760 reine Wohngeldhaushalte und 8.330 solcher Mischhaushalte.
• Ende 2025 bezogen rund 348.000 Haushalte Wohngeld – im Schnitt 322 Euro monatlich
• Wohngeld wird zu 94 % als Mietzuschuss geleistet
• Landesweit erhielten 4 % der Haushalte Wohngeld – höchste Anteile in Hamm und Herne  

 

NRW: Zahl der Haushalte mit Wohngeldbezug auf neuem Höchststand - Wohngeldrechner
IT.NRW

Düsseldorf/Duisburg, 4. Juli 2025 - Ende 2024 haben 323.845 nordrhein-westfälische Haushalte Wohngeld bezogen, das waren 23.465 Haushalte bzw. 7,8 % mehr als ein Jahr zuvor.
Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, wurde damit ein Jahr nach Inkrafttreten des Wohngeld-Plus-Gesetzes zum 01.01.2023 der höchste Stand seit der Sozialreform 2005 (Hartz IV) erreicht.  

Die meisten Haushalte waren reine Wohngeldhaushalte  
97,5 % aller Haushalte mit Bezug von Wohngeld waren sogenannte reine Wohngeldhaushalte. In diesen Haushalten waren alle Haushaltsmitglieder wohngeldberechtigt. Bei den übrigen Haushalten handelte es sich um sogenannte Mischhaushalte, in denen Wohngeldberechtigte mit Personen zusammenleben, die nicht wohngeldberechtigt sind. Ende 2024 gab es in NRW insgesamt 315.795 reine Wohngeldhaushalte und 8.050 solcher Mischhaushalte.  

Anteil der Haushalte mit Wohngeldbezug in Hamm am höchsten  
Mit 7,4 % war der Anteil der Haushalte mit Wohngeldbezug an den Hauptwohnsitzhaushalten in der kreisfreien Stadt Hamm am höchsten. Am geringsten fiel der Anteil mit 2,5 % im Kreis Olpe aus. Landesweit bezogen Ende vergangenen Jahres 3,7 % der nordrhein-westfälischen Hauptwohnsitzhaushalte Wohngeld. Ende 2022, vor der Wohngeldreform 2023, hatte deren Anteil noch bei 2,0 % gelegen.  
Durchschnittlicher monatlicher Wohngeldanspruch lag bei 310 Euro  
Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch der nordrhein-westfälischen Wohngeldhaushalte lag Ende 2024 bei 310 Euro und war damit um 9 Euro niedriger als ein Jahr zuvor. Ende 2022, vor Inkrafttreten des Wohngeld-Plus-Gesetzes, fiel der durchschnittliche Wohngeldanspruch mit 205 Euro deutlich niedriger aus.  

Das Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum (Lastenzuschuss) geleistet. Zum Jahresende 2024 erhielten in NRW 93,8 % der reinen Wohngeldhaushalte das Wohngeld in Form eines Mietzuschusses. Die übrigen 6,2 % bekamen einen Lastenzuschuss. Der Durchschnittsbetrag für den Mietzuschuss für reine Wohngeldhaushalte fiel mit 309 Euro geringer aus als der durchschnittlich gezahlte Lastenzuschuss mit 348 Euro. Die Höhe des Wohngeldanspruchs hängt von der Höhe des Einkommens, der zuschussfähigen Miete oder Belastung und der Zahl der Haushaltsmitglieder ab.  

Wohngeld können einkommensschwächere Haushalte zur Finanzierung eines angemessenen Wohnraums beantragen, wenn sie über ein eigenes Einkommen verfügen und durch das Wohngeld der Bezug von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II oder SGB XII (Grundsicherung/Bürgergeld/Sozialhilfe) vermieden werden kann.
Zum 01.01.2023 trat das Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft. Dieses Gesetz hatte sowohl eine Erweiterung des Kreises der Anspruchsberechtigten als auch eine Erhöhung des durchschnittlichen Wohngeldanspruchs unter anderem durch die Einführung einer dauerhaften Heizkostenkomponente zur Folge. Im Jahr 2024 gab es keine Änderungen bei der Ermittlung des Wohngeldanspruchs – eine Anpassung des Wohngelds an die Preis- und Mietpreisentwicklung erfolgte zum 01.01.2025.
Haushalte, die unverbindlich und schnell prüfen möchten, ob sie Anspruch auf Wohngeld haben, können den Wohngeldrechner https://www.wohngeldrechner.nrw.de nutzen. Diese Online-Anwendung wird von Information und Technik Nordrhein-Westfalen im Auftrag des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt.