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Düsseldorf/Duisburg, 4. Juli 2026 - Ende
2025 haben 348.090 nordrhein-westfälische Haushalte Wohngeld
bezogen, das waren 24.245 Haushalte bzw. 7,5 % mehr als ein Jahr
zuvor. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als
Statistisches Landesamt mitteilt, stieg damit auch im zweiten Jahr,
nach Inkrafttreten des Wohngeld-Plus-Gesetzes zum 01.01.2023, die
Zahl der Wohngeldhaushalte weiter an. Zum 01.01.2025 wurde das
Wohngeld entsprechend der gesetzlich verankerten Anpassung an die
allgemeine Preis- und Mietpreisentwicklung erhöht. Der
durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch der Wohngeldhaushalte
in NRW lag Ende 2025 bei 322 Euro und damit um 11 Euro höher als ein
Jahr zuvor.
Wohngeld wird überwiegend als
Mietzuschuss geleistet Das Wohngeld wird
als Mietzuschuss oder Lastenzuschuss bei selbstgenutztem
Wohneigentum geleistet. Zum Jahresende 2025 erhielten in NRW 94 %
der Wohngeldhaushalte das Wohngeld in Form eines Mietzuschusses. Die
übrigen 6 % bekamen einen Lastenzuschuss. Der Durchschnittsbetrag
für den Mietzuschuss fiel mit 320 Euro im Monat geringer aus als der
durchschnittlich gezahlte Lastenzuschuss mit 359 Euro. Die Höhe
des Wohngeldanspruchs hängt maßgeblich von der Höhe des Einkommens,
der zuschussfähigen Miete oder der Belastung und der Zahl der
Haushaltsmitglieder ab.
4 % der NRW-Haushalte
erhielten Wohngeld – höchste Anteile in Hamm und Herne
Landesweit bezogen 4,0 % der Hauptwohnsitzhaushalte zum Jahresende
2025 Wohngeld. Im Vorjahr lag der Anteil der Wohngeldhaushalte bei
3,7 %.
Am höchsten waren Ende 2025 die Anteile in den
Ruhrgebietsstädten Hamm (7,4 %) und Herne (6,0 %); am
geringsten fielen sie im Kreis Olpe (2,7 %) und im
Rheinisch-Bergischen Kreis (2,9 %) aus.
Die meisten
Haushalte waren reine Wohngeldhaushalte 98 % aller
Haushalte mit Bezug von Wohngeld waren sogenannte reine
Wohngeldhaushalte. In diesen Haushalten waren alle
Haushaltsmitglieder wohngeldberechtigt. Bei den übrigen Haushalten
handelte es sich um sogenannte Mischhaushalte, in denen
Wohngeldberechtigte mit Personen zusammenleben, die nicht
wohngeldberechtigt sind. • Ende 2025 gab es in NRW insgesamt
339.760 reine Wohngeldhaushalte und 8.330 solcher Mischhaushalte.
• Ende 2025 bezogen rund 348.000 Haushalte Wohngeld – im Schnitt
322 Euro monatlich • Wohngeld wird zu 94 % als Mietzuschuss geleistet
• Landesweit erhielten 4 % der Haushalte Wohngeld – höchste Anteile in
Hamm und Herne
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Düsseldorf/Duisburg, 4. Juli 2025 -
Ende 2024 haben 323.845 nordrhein-westfälische Haushalte Wohngeld
bezogen, das waren 23.465 Haushalte bzw. 7,8 % mehr als ein Jahr
zuvor. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als
Statistisches Landesamt mitteilt, wurde damit ein Jahr nach
Inkrafttreten des Wohngeld-Plus-Gesetzes zum 01.01.2023 der höchste
Stand seit der Sozialreform 2005 (Hartz IV) erreicht.
Die meisten Haushalte waren reine Wohngeldhaushalte
97,5 % aller Haushalte mit Bezug von Wohngeld waren sogenannte
reine Wohngeldhaushalte. In diesen Haushalten waren alle
Haushaltsmitglieder wohngeldberechtigt. Bei den übrigen Haushalten
handelte es sich um sogenannte Mischhaushalte, in denen
Wohngeldberechtigte mit Personen zusammenleben, die nicht
wohngeldberechtigt sind. Ende 2024 gab es in NRW insgesamt 315.795
reine Wohngeldhaushalte und 8.050 solcher Mischhaushalte.
Anteil der Haushalte mit Wohngeldbezug in Hamm am höchsten
Mit 7,4 % war der Anteil der Haushalte mit Wohngeldbezug an
den Hauptwohnsitzhaushalten in der kreisfreien Stadt Hamm am
höchsten. Am geringsten fiel der Anteil mit 2,5 % im Kreis Olpe aus.
Landesweit bezogen Ende vergangenen Jahres 3,7 % der
nordrhein-westfälischen Hauptwohnsitzhaushalte Wohngeld. Ende 2022,
vor der Wohngeldreform 2023, hatte deren Anteil noch bei 2,0 %
gelegen. Durchschnittlicher monatlicher
Wohngeldanspruch lag bei 310 Euro Der
durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch der
nordrhein-westfälischen Wohngeldhaushalte lag Ende 2024 bei 310 Euro
und war damit um 9 Euro niedriger als ein Jahr zuvor. Ende 2022, vor
Inkrafttreten des Wohngeld-Plus-Gesetzes, fiel der durchschnittliche
Wohngeldanspruch mit 205 Euro deutlich niedriger aus.
Das
Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur
Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum (Lastenzuschuss)
geleistet. Zum Jahresende 2024 erhielten in NRW 93,8 % der reinen
Wohngeldhaushalte das Wohngeld in Form eines Mietzuschusses. Die
übrigen 6,2 % bekamen einen Lastenzuschuss. Der Durchschnittsbetrag
für den Mietzuschuss für reine Wohngeldhaushalte fiel mit 309 Euro
geringer aus als der durchschnittlich gezahlte Lastenzuschuss mit
348 Euro. Die Höhe des Wohngeldanspruchs hängt von der Höhe des
Einkommens, der zuschussfähigen Miete oder Belastung und der Zahl
der Haushaltsmitglieder ab.
Wohngeld können
einkommensschwächere Haushalte zur Finanzierung eines angemessenen
Wohnraums beantragen, wenn sie über ein eigenes Einkommen verfügen
und durch das Wohngeld der Bezug von Grundsicherungsleistungen nach
dem SGB II oder SGB XII (Grundsicherung/Bürgergeld/Sozialhilfe)
vermieden werden kann. Zum 01.01.2023 trat das
Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft. Dieses Gesetz hatte sowohl eine
Erweiterung des Kreises der Anspruchsberechtigten als auch eine
Erhöhung des durchschnittlichen Wohngeldanspruchs unter anderem
durch die Einführung einer dauerhaften Heizkostenkomponente zur
Folge. Im Jahr 2024 gab es keine Änderungen bei der Ermittlung des
Wohngeldanspruchs – eine Anpassung des Wohngelds an die Preis- und
Mietpreisentwicklung erfolgte zum 01.01.2025. Haushalte, die
unverbindlich und schnell prüfen möchten, ob sie Anspruch auf
Wohngeld haben, können den Wohngeldrechner
https://www.wohngeldrechner.nrw.de nutzen. Diese
Online-Anwendung wird von Information und Technik
Nordrhein-Westfalen im Auftrag des Ministeriums für Heimat,
Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
zur Verfügung gestellt.
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