Düsseldorf/Duisburg, 15. Juli 2025 - Im
Jahr 2024 sind bei den Amtsgerichten in Nordrhein-Westfalen 6.726
Anträge auf Zwangsversteigerung unbeweglicher Sachen wie Immobilien
und Grundstücken eingegangen. Wie Information und Technik
Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, entspricht
dies einer Zunahme von 25,4 % gegenüber dem Vorjahr. 2023 hatte
es 5.020 Anträge gegeben. Zu den nicht beweglichen Sachen zählen
Grundstücke, die unbebaut oder mit Ein- oder Mehrfamilienhäusern
bebaut sind, sowie Eigentumswohnungen. Als unbewegliche Sachen
gelten auch Immobilien, für die Teileigentumsrechte bestehen, wie
z. B. Garagen und Einstellplätze. Zahl der Anträge
auf Zwangsversteigerungen 2024 auf ähnlichem Niveau wie 2018
Die Zahl der Anträge auf Zwangsversteigerungen war 2024 ähnlich hoch
wie im Jahr 2018, als es 7.066 Anträge gegeben hatte. Sie lag jedoch
deutlich unter den Anträgen auf Zwangsversteigerungen im Jahr 2014.
Damals hatte es mit 12.557 fast doppelt so viele Anträge gegeben.
Nach kontinuierlichen Rückgängen der Zahl der Anträge auf
Zwangsversteigerung zwischen 2014 und 2022 gab es nun in den letzten
beiden Jahren wieder Zuwächse. Die Daten entstammen der
Statistik der Zivilgerichtsbarkeit. In dieser Statistik sind keine
Daten zur Höhe der Erlöse bei Zwangsversteigerungen enthalten.
Eine Zwangsversteigerung kann aus verschiedenen Gründen angeordnet
werden. Sie kann beispielsweise von einer Bank beantragt werden,
wenn ein Eigentümer oder eine Eigentümerin die Raten für seinen bzw.
ihren Kredit nicht bezahlen kann. Sie kann aber auch zur Auflösung
einer Gemeinschaft, z. B. Erbengemeinschaft, genutzt werden. Die
Versteigerung findet in einer öffentlichen Sitzung in dem
Amtsgericht, in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt,
statt.
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