Politik NRW Sonderseiten

BZ-Sitemap     • Archiv 

 

NRW: Zahl der Anträge auf Zwangsversteigerungen 2024 um mehr als ein Viertel gestiegen
IT.NRW

Düsseldorf/Duisburg, 15. Juli 2025 - Im Jahr 2024 sind bei den Amtsgerichten in Nordrhein-Westfalen 6.726 Anträge auf Zwangsversteigerung unbeweglicher Sachen wie Immobilien und Grundstücken eingegangen.
Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, entspricht dies einer Zunahme von 25,4 %
gegenüber dem Vorjahr. 2023 hatte es 5.020 Anträge gegeben. Zu den nicht beweglichen Sachen zählen Grundstücke, die unbebaut oder mit Ein- oder Mehrfamilienhäusern bebaut sind, sowie Eigentumswohnungen. Als unbewegliche Sachen gelten auch Immobilien, für die
Teileigentumsrechte bestehen, wie z. B. Garagen und Einstellplätze.
 
Zahl der Anträge auf Zwangsversteigerungen 2024 auf ähnlichem Niveau wie 2018
Die Zahl der Anträge auf Zwangsversteigerungen war 2024 ähnlich hoch wie im Jahr 2018, als es 7.066 Anträge gegeben hatte. Sie lag jedoch deutlich unter den Anträgen auf Zwangsversteigerungen im Jahr 2014.
Damals hatte es mit 12.557 fast doppelt so viele Anträge gegeben.
Nach kontinuierlichen Rückgängen der Zahl der Anträge auf Zwangsversteigerung zwischen 2014 und 2022 gab es nun in den letzten
beiden Jahren wieder Zuwächse.
 
Die Daten entstammen der Statistik der Zivilgerichtsbarkeit. In dieser Statistik sind keine Daten zur Höhe der Erlöse bei
Zwangsversteigerungen enthalten. Eine Zwangsversteigerung kann aus verschiedenen Gründen angeordnet werden.
Sie kann beispielsweise von einer Bank beantragt werden, wenn ein Eigentümer oder eine Eigentümerin die Raten für seinen bzw. ihren Kredit nicht bezahlen kann. Sie kann aber auch zur Auflösung einer Gemeinschaft, z. B. Erbengemeinschaft, genutzt werden. Die Versteigerung findet in einer öffentlichen Sitzung in dem Amtsgericht, in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt, statt.