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Parlamentarischer Untersuchungsausschuss Bau- und
Liegenschaftsbetrieb (BLB) |
Düsseldorf/Duisburg
30. September 2011 -
Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss zum Bau- und
Liegenschaftsbetrieb hat sich am gestrigen Donnerstagabend,
29. September 2011, im Anschluss an die Plenarsitzung des
Landtags NRW konstituiert.
Der Ausschuss hat 11 stimmberechtigte Mitglieder. Davon
stellen die Fraktionen von CDU und SPD je 4 Mitglieder; die
Fraktionen von GRÜNEN, FDP und LINKE je 1 Mitglied.
Ausschussvorsitzender ist Peter Biesenbach (CDU). Er wird
vertreten von Markus Töns (SPD).
Der Auftrag an den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss
lautet, die Sachverhalte „Neubau des Landesarchivs in
Duisburg, Erweiterungsbau des Polizeipräsidiums Köln-Kalk,
Bauvorhaben Fachhochschule Köln, Schloss Kellenberg und
weitere erkennbar werdende Sachverhalte, beispielsweise den
Erwerb des Vodafone-Hochhauses, zeitlich und sachlich
vollumfänglich aufzuklären und in diesem Zusammenhang die
Strukturen des BLB NRW zu untersuchen“.
Dabei soll u.a. auch die Rolle der Landesregierungen und der
zuständigen Ministerien als Auftraggeber und Kontrollorgan
des BLB sowie die diesbezügliche Informationspolitik der
Landesregierungen gegenüber dem Parlament und der
Öffentlichkeit untersucht und insbesondere geklärt werden,
was die Landesregierungen unternommen haben, um
Fehlentwicklungen beim BLB NRW entgegen zu wirken.
Beweisbeschlüsse will der Ausschuss im Lauf des Oktobers
fassen.
Anhörungen: Weiterentwicklung Schulstruktur und
Verfassungsänderung
Die Weiterentwicklung der nordrhein-westfälischen
Schulstruktur und die Streichung der institutionellen
Garantie für die Hauptschule in der Landesverfassung sind
die Themen zweier Anhörungen am Dienstag, 4. Oktober 2011,
im Plenarsaal des NRW-Parlamentsgebäudes.
Das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Schulstruktur in
Nordrhein-Westfalen“ basiert auf dem Schulkonsens der
Fraktionen von CDU, SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN. Mit dem
Gesetzentwurf reagieren die drei Fraktionen auf den
demographischen Wandel. Dieser hat zur Folge, dass die Zahl
der Schülerinnen und Schüler im allgemein bildenden Bereich
kontinuierlich abnimmt und sich auch die Zahl der
Schulstandorte verringert. Zudem lässt sich ein verändertes
Schulwahlverhalten der Eltern feststellen, die den
Bildungsweg für ihre Kinder länger offen halten möchten.
Insbesondere die Hauptschule ist von diesen Entwicklungen
betroffen. Um langfristig ein gerechtes, leistungsfähiges,
umfassendes und wohnortnahes Schulangebot gewährleisten zu
können, soll neben den heutigen Schulformen der
Sekundarstufe I (Hauptschule, Realschule) oder mit
Sekundarstufe I und Sekundarstufe II (Gymnasium,
Gesamtschule) die Sekundarschule als weitere Schulform der
Sekundarstufe I verankert werden. Die Ausschüsse für Schule
und Weiterbildung (Vorsitz: Wolfgang Große Brömer, SPD)
sowie für Kommunalpolitik (Vorsitz: Carina Gödecke, SPD)
nehmen in einer gemeinsamen Sitzung ab 10 Uhr im Plenarsaal
die Stellungnahmen der Experten entgegen.
Ebenfalls im Plenarsaal steht ab 13.30 Uhr die Anhörung zum
„Gesetz zur Änderung der Verfassung für das Land
Nordrhein-Westfalen“ auf der Tagesordnung des Haupt- und
Medienausschusses (Vorsitz: Wolfram Kuschke, SPD) sowie des
Ausschusses für Schule und Weiterbildung. Der Gesetzentwurf
der Fraktionen von CDU, SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN sieht
vor, die Garantie der Hauptschule aus der Landesverfassung
zu streichen. Die institutionelle Garantie der Hauptschule
erschwere die angestrebte Weiterentwicklung des
nordrhein-westfälischen Schulwesens.
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Aktuelle Stunden: Steuerabkommen mit der Schweiz und Stopp
im Straßenbau
Eilanträge zum Eisernen Rhein und zur möglichen Erhöhung der
Rundfunkgebühr |
Düsseldorf/Duisburg
26. September 2011 -
Über die Auswirkungen des Steuerabkommens mit der Schweiz
wird der Landtag NRW in der Plenarsitzung am Mittwoch, 28.
September 2011, in einer Aktuellen Stunde debattieren. Die
antragstellenden Fraktionen von SPD und GRÜNEN kritisieren
die Unterzeichnung des Abkommens mit der Schweiz über die
Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt
durch Bundesfinanzminister Schäuble. Sie sehen in dem
Vertragstext mehrere Schlupflöcher; der Übergangszeitraum
von 5 Monaten ermögliche zudem die Abwanderung deutscher
Vermögen aus der Schweiz. Besonders kritisch sei die
vorgesehene Amnestieklausel für Steuerhinterzieher, die die
von den Ländern erworbenen CDs mit Steuerdaten weitgehend zu
entwerten drohe.
Die Aktuelle Stunde in der Plenarsitzung am Donnerstag, 29.
September 2011, wird sich aufgrund separater Anträge der
Fraktionen von CDU und FDP dem Straßenbau in NRW widmen.
Nach Ankündigungen von Minister Voigtsberger sollen von
bisher 116 prioritären Projekten des
Landesstraßenbedarfsplans 79, von 174 vordringlichen
Projekten bei Bundesfernstraßen 78 gestoppt werden. Mit der
„Streichliste Straßenbau“ missachte die Landesregierung die
Beschlüsse des Parlaments und gebe Projekte, die bereits
gutachterlich begleitet worden seien, willkürlich auf. Damit
werde der Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen gefährdet.
Per Eilantrag bitten die Fraktionen von SPD und GRÜNEN die
Landesregierung unverzüglich Gespräche mit dem
Bundesverkehrsminister sowie den Regierungen von Belgien und
den Niederlanden aufzunehmen und auf eine für NRW akzeptable
und realisierbare Trassenführung für den „Eisernen Rhein“ zu
dringen. Dessen Realisierung von Antwerpen bis
Mönchengladbach sei für NRW unverzichtbar, um die wachsenden
Gütermengen aus dem Überseehandel der Häfen von Zeebrügge
und Antwerpen abwickeln zu können. Mit Ausnahme der
CDU-Fraktion hätten sich erst kürzlich die vier weiteren
Fraktionen des Landtags gegen die Absicht der
Bundesregierung ausgesprochen, eine Trasse für den Eisernen
Rhein entlang der A 52 aufzugeben und sich auf die
Reaktivierung der historischen Trasse festzulegen. Eine
entsprechende Vereinbarung zum Nachteil von NRW müsse
verhindert werden. Die Debatte ist auf der Tagesordnung der
Plenarsitzung am Mittwoch, 28. September 2011.
„Weitere Gebührenerhöhungen für den öffentlich-rechtlichen
Rundfunk verhindern – Die Rundfunkanstalten müssen ihr
Versprechen der Gebührenstabilität einhalten“ wird das Thema
der Debatte in der Plenarsitzung am Donnerstag, 29.
September 2011, das die FDP-Fraktion per Eilantrag auf die
Tagesordnung gebracht hat. Der finanzielle Mehrbedarf, den
die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten geltend
machten, sei unverständlich, da das künftige
Finanzierungssystem der Anstalten noch völlig offen sei. Die
Landesregierung soll sich gegen weitere Erhöhungen der
Rundfunkgebühren engagieren und frühzeitig und transparent
über ihre inhaltliche Position und Vorgehensweise
informieren.
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Anhörung zur Finanzierung
der Städtebauförderung |
Düsseldorf/Duisburg
23. September 2011 -
Der Antrag „NRW lehnt Kürzungen bei der Städtebauförderung
ab und braucht sichere Ko-Finanzierung durch den Bund!“ der
Fraktionen SPD und Grüne wird am Dienstag, 27. September
2011, 14 Uhr im Plenarsaal zum Thema einer Anhörung des
Ausschusses für Bauen, Wohnen und Verkehr (Vorsitz: Dieter
Hilser, SPD).
Für das
Haushaltsjahr 2012 soll die Bundesregierung Medienberichten
zu Folge bei den Zuschüssen für die Städtebauförderung
Kürzungen beabsichtigen. Schon 2011 hat sich als Reaktion
auf Sparmaßnahmen länderübergreifender Protest formiert.
Dieser konnten die Kürzungen zwar nicht vollständig
verhindern, jedoch insofern beeinflussen, dass sie moderater
umgesetzt wurden. Des Weiteren sollen die Mittel im Rahmen
des Programms „Soziale Stadt“ gekürzt werden, wobei das Land
NRW besonders betroffen wäre.
Da das
Förderinstrument sich nachhaltig bei der Städtebauförderung
bewährt, seien zukünftig deutlich mehr Fördermittel
notwendig als bisher, argumentieren die beiden Fraktionen.
Durch die Herausforderungen des demografischen und
wirtschaftsstrukturellen Wandels sei gerade das Programm
„Soziale Stadt“ für viele Kommunen im Land NRW für die
Revitalisierung der Städte und zur Stabilisierung von
Wohnmärkten unverzichtbar. Auf Grund dessen seien die
bereits erfolgten und weiter geplanten Kürzungen der
Bundesregierung die falsche Antwort. Ebenfalls habe die
aktuelle, bislang nicht veröffentlichte Studie der
Bergischen Universität Wuppertal aufgezeigt, dass
Steuereinnahmen der Nachfolgeinvestitionen die
Städtebauförderung selbst finanziert.
Deshalb
fordern die Fraktionen SPD und Grüne den Landtag dazu auf
eine Initiative des Landes NRW in den Bundesrat
einzubringen, welche die Bundesregierung dazu auffordern
soll, keine weiteren Kürzungen im Bereich der
Städtebauförderung vorzunehmen und die Mittel wieder auf das
Niveau von 2010 zu erhöhen. Insbesondere das Programm
„Soziale Stadt“ solle aufgestockt werden.
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Kabinett bringt Gesetz zum Stärkungspakt Stadtfinanzen auf den
Weg
5,85 Milliarden Euro für 34 Städte und Gemeinden in NRW
bis 2020 |
Gemeinsamer Krafttakt von Land und Kommunen
Vorläufige Liste der Städte und Gemeinden, die an Stufe 1 des
Stärkungspakts teilnehmen werden (Änderungen nach Vorlage
der endgültigen Haushaltsdaten möglich):
Aldenhoven, Altena, Arnsberg, Bergneustadt, CastropRauxel,
Datteln, Dorsten, Duisburg, Hagen, Hamm, Hattingen, Kürten,
Marienheide, Marl, Menden, Minden, Nachrodt-Wiblingwerde,
Nideggen, Oberhausen, Oer-Erkenschwick, Porta Westfalica,
Remscheid, Schwelm, Schwerte, Selm, Sprockhövel, Stolberg,
Übach-Palenberg, Waltrop, Welver, Werl, Witten, Wuppertal und
Würselen.
Düsseldorf/Duisburg
20. September 2011 -
Kommunalminister Jäger:
"Das Land will überschuldeten Städten und Gemeinden mit
Finanzspritzen unter die Arme greifen. Sie sollen handlungsfähig
bleiben und ihre Haushalte konsolidieren können. Davon sind
zunächst 34 Städte und Gemeinden im Land betroffen, die bereits
überschuldet sind oder voraussichtlich bis 2013 überschuldet
sein werden. „Die Situation ist alarmierend. Viele Kommunen
stecken in der Schuldenfalle. Wir müssen schnell handeln“,
erklärte Kommunalminister Ralf Jäger heute in Düsseldorf.
Hierfür sollen bis zum Jahr 2020 insgesamt 5,85 Milliarden Euro
aufgebracht werden. Im Gegenzug müssen die Städte und Gemeinden
einen klaren Sparkurs einschlagen und ihre überschuldeten
Haushalte innerhalb von zehn Jahren sanieren. Das sieht der
Gesetzentwurf für den Stärkungspakt Stadtfinanzen vor, den die
NRW-Landesregierung in ihrer heutigen (20. September)
Kabinettsitzung beschlossen hat. „Die Sanierung der Haushalte
ist machbar. Die rot-grüne Regierung ist ein verlässlicher
Partner der Kommunen. Dies wird ein gemeinsamer Kraftakt, aber
er lohnt sich“, sagte Jäger.
Das Land will die ersten 34 Gemeinden schon ab diesem Jahr
gezielt mit jährlich 350 Millionen Euro unterstützen. Dafür muss
das Stärkungspaktgesetz bis zum Jahresende vom Landtag
beschlossen werden. „Alle Landtagsfraktionen müssen den Ernst
der Lage erkennen. Wir setzen darauf, dass sie konstruktiv im
Gesetzgebungsverfahren mitarbeiten, damit wir in den größten
Notfällen schnell und nachhaltig helfen können“, unterstrich
Jäger. „Finanziell gehen wir an die Grenze unserer
Möglichkeiten.“ Neben der Finanzhilfe des Landes sollen sich
finanzstarke Gemeinden mit einem Solidaritätsbeitrag an dem
Stärkungspakt beteiligen.
Jäger machte deutlich: „Die notleidenden Kommunen dürfen
Solidarität erwarten, wenn sie ernsthaft ihre Haushalte
sanieren. Außerdem wird keine der finanzstarken Kommunen
gegenüber dem Status quo verlieren.“ Das Land stellt ab 2011 bis
2020 jährlich 350 Millionen Euro als Konsolidierungshilfe zur
Verfügung. Ab 2012 kommen Komplementärmittel hinzu, die von den
Gemeinden refinanziert werden. Im Jahr 2012 sind dies 65
Millionen Euro, im Jahr 2013 werden 115 Millionen Euro bereit
gestellt und in den Jahren 2014 bis 2020 stehen jeweils 310
Millionen Euro zur Verfügung. Somit werden ab 2014 überschuldete
Gemeinden mit jährlich 660 Millionen Euro unterstützt.
Stufe eins des Stärkungspakts sieht Hilfe für die Gemeinden vor,
die akut von Überschuldung betroffen sind oder bei denen eine
solche bis zum Jahr 2013 zu erwarten ist. „Für Kommunen in
dieser schwierigen Haushaltssituation ist die Teilnahme
zwingend“, erläuterte der Kommunalminister.
In einer zweiten Stufe können ab 2012 solche Gemeinden in den
Stärkungspakt einbezogen werden, bei denen die Haushaltsdaten
2010 eine Überschuldung bis 2016 erwarten lassen. Sie können
ihre Teilnahme beantragen, müssen dann aber die gleichen
Sanierungsziele erreichen wie die Gemeinden, die zur Teilnahme
verpflichtet sind.
Ab Ende 2013 sollen die Ergebnisse des Stärkungspakts überprüft
werden. „Dabei werden wir entscheiden, ob es eine dritte Stufe
mit weiteren teilnehmenden Städten und Gemeinden gibt“,
erläuterte Jäger.
Die rot-grüne Landesregierung sorgt seit ihrem Start mit einem
breit angelegten Aktionsplan dafür, dass die Kommunen ihre
Finanzen konsolidieren können.
Hierfür stellte sie bislang rund eine Milliarde Euro bereit.
Jäger: „Wir erwarten vom Bund, dass er auch seine Verantwortung
für die Kommunen stärker wahrnimmt. Er muss die Kommunen beim
enormen Anstieg der Soziallasten finanziell unterstützen.“
NRW:
Kommunale Verschuldung nahezu bei 3 200 Euro je Einwohner
Die Schulden der Gemeinden und Gemeindeverbände
Nordrhein-Westfalens erreichten Ende 2010 eine Höhe von 56,8
Milliarden Euro. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen
als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 7,4 Prozent mehr
als ein Jahr zuvor. Je Einwohner belief sich die Verschuldung
rein rechnerisch auf 3 183 Euro.
Ende 2010 wurden für kommunale Kernhaushalte um 0,7 Prozent
niedrigere langfristige Verbindlichkeiten (Investitionskredite)
ermittelt als im Vorjahr; die Schulden der kommunalen
Sonderrechnungen waren um 11,3 Prozent, die der Anstalten
öffentlichen Rechts (AöR) um 1,6 Prozent höher als ein Jahr
zuvor. Zur Überbrückung kurzfristiger Liquiditätsengpässe
griffen die kommunalen Körperschaften auch in 2010 verstärkt auf
Kassenkredite zurück. Ende 2010 war deren Volumen mit über 20
Milliarden Euro (1 132 Euro je Einwohner) um 17,2 Prozent höher
als ein Jahr zuvor.
(IT.NRW) |
Anhörung: Mehr Gesundheit für Jungen und Männer |
Düsseldorf/Duisburg 19. September 2011 - „Mehr Gesundheit für
Jungen und Männer“ fordert die FDP-Fraktion in ihrem Antrag,
welcher Gegenstand einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für
Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration (Vorsitz: Günter
Garbrecht, SPD) am Mittwoch, 21.09.2011, 13.30 Uhr in Raum E3 –
D01 ist. Ende Oktober 2010 wurde der erste Deutsche Bericht zur
Männergesundheit von der Gesellschaft für Mann und Gesundheit
e.V. und der Deutschen Krankenversicherung (DKV) vorgelegt, der
die körperlich, seelische und soziale Wirklichkeit von Jungen
und Männern mit ihren Auswirkungen für die Gesundheit darstellen
will. Danach sind die gesundheitlichen Probleme von Männern und
Jungen spezifischer und zum Teil auch gravierender als bislang
angenommen wurde.
So wird der Frage nachgegangen, aus welchen Gründen die
Lebenserwartung eines Mannes geringer ist als die einer Frau.
Auch die Sterblichkeit ist bei männlichen Säuglingen höher als
bei weiblichen. Und auch die Arbeitswelt ist für Männer
risikoreicher als für Frauen. Außerdem hätten sich signifikant
mehr Männer als Frauen in NRW das Leben genommen (Zahlen von
2008).
Da seit den 1970iger Jahren vorrangig Mädchen und Frauen bei
geschlechtsspezifischen Fragen in der Medizin berücksichtigt
wurden, sei es nun, so die FDP-Fraktion, nötig, auch das Thema
„Männergesundheit“ stärker in den Fokus der medizinischen
Ursachen- und Versorgungsforschung beziehungsweise der
gesundheitswissenschaftlichen Forschung zu rücken. So soll der
spezifische Bedarf von Jungen und Männern im Bereich der
Gesundheitsförderung und Prävention stärker berücksichtigt
werden. Die Gesundheit von Jungen und Männern solle bei der
nächsten Landesgesundheitskonferenz in den Mittelpunkt gestellt
werden. Die nordrhein-westfälischen Akteure im Gesundheitswesen
sollten für die Thematik sensibilisiert und Behandlungsangebote
ausgeweitet, Universitäten und Forschungsinstitute dazu
angehalten werden, die Männergesundheit innerhalb der Forschung
stärker zu berücksichtigen.
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Land deckt Einnahmeausfälle bei Kindergartenbeiträgen -
Kommunalminister Jäger: Kommunen dürfen Entlastung an die Eltern
weitergeben
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Düsseldorf/Duisburg
16. September 2011 - Das Land sorgt dafür, dass die
Städte und Gemeinden durch das beitragsfreie dritte
Kindergartenjahr keine Einnahmeausfälle haben. Dadurch dürfen
auch Kommunen mit Haushaltssicherungskonzepten die
Beitragsfreiheit des letzten Kindergartenjahres an die Familien
weiterleiten. „Wir setzen das Konnexitätsprinzip um. Jetzt
erwarten wir von den Städten und Gemeinden, dass sie die
finanzielle Entlastung an die Eltern weitergeben“, stellte
Kommunalminister Ralf Jäger heute (16. September) in Düsseldorf
klar.
Seit dem Wegfall der Landesregelung zur Höhe der
Kindergartenbeiträge beschließen die Räte eigenverantwortlich
ihre Beitragssatzungen für Kindergärten. „Die kommunale
Selbstverwaltung ist ein hohes Gut. Wir können die Städte und
Gemeinden rechtlich nicht zwingen, aber wir vertrauen darauf,
dass die Räte bei der Festsetzung der Beiträge das Wohl der
Familien fest im Blick haben“, sagte Jäger.
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Plenum berät über Weiterentwicklung des Schulsystems
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Düsseldorf/Duisburg
9. September 2011 - Kurz vor der parlamentarischen
Sommerpause haben sich die Fraktionen von CDU, SPD und Grünen
auf einen Schulkonsens geeinigt, der für zwölf Jahre Ruhe in die
traditionell hitzige Diskussion um die richtige Schulstruktur –
gegliedert oder gemeinsam – bringen soll. Heute hat der Landtag
in einer Sondersitzung zwei Gesetzentwürfe dieser drei
Fraktionen beraten.
Einer sieht die Schaffung einer zusätzlichen neuen Schulform
„Sekundarschule“ vor, in der Kinder getrennt, zusammen oder
teilweise zusammen lernen sollen und die sowohl auf eine
Berufsausbildung vorbereiten wie auch den Weg zum Abitur öffnen
kann. Der zweite Gesetzentwurf hat zum Ziel, die in der
Landesverfassung festgeschriebene Garantie für die Hauptschule
aufzuheben. Die Fraktionen begründen dies mit immer geringeren
Anmeldezahlen.
Einen großen Schritt für die Zukunft der Bildungspolitik in NRW
und in Deutschland sah Klaus Kaiser (CDU) im Kompromiss. Darüber
hinaus empfand er die Handlungsfähigkeit über Parteigrenzen
hinaus als Mittel gegen Politikverdrossenheit. Wichtig war ihm
zu betonen, dass es darum gehe, jedes Kind in den Mittelpunkt zu
stellen, dabei keines zu unter- oder überfordern und ein
Schulangebot in Wohnortnähe zu erhalten. Ebenfalls betonte
Kaiser, dass die neue Sekundarschule ebenso gut auf die
Berufsausbildung vorbereiten solle, wie sie die Möglichkeit zum
Abitur eröffne. Die Schulen und Schulträger bekämen künftig mehr
Freiheit und mehr Verantwortung. Der CDU-Politiker freute sich,
dass das gegliederte Schulsystem künftig in der Verfassung
anerkannt werde.
Heute beginne eine neue schulpolitische Zeitrechnung, freute
sich Sören Link (SPD). Verfassung und gesellschaftliche
Wirklichkeit stimmten nicht mehr überein, erklärte er die
geplante Verfassungsänderung. Wegen des demographischen Wandels
und des geänderten Elternwahlverhalten fehle der
Hauptschulgarantie die Grundlage für den Verfassungsrang.
Künftig garantiere die Verfassung ein vielfältiges Schulangebot
in allen Landesteilen und erkenne dabei sowohl das gegliederte
Schulsystem als auch integrierte Formen an. An der geplanten
Sekundarschule lobte er, dass sie die Kinder flexibel zu allen
Schulabschlüssen bringe und entsprechend fördere. Der
gesetzliche Anspruch auf individuelle Förderung könne sich nun
besser im Unterricht manifestieren.
Sigrid Beer (Grüne) sah drei gute Gründe für die Debatte. Dass
das Schulsystem gerechter, leistungsfähiger und Schulen
wohnortnah sein müssten, habe die überparteiliche
Bildungskonferenz eingefordert. Zum zweiten habe der
Modellversuch Gemeinschaftsschule Blockaden in der
Schullandschaft gelöst. Ein Viertel der NRW-Schulträger habe
sich auf den Weg gemacht. Den dritten Grund sah Beer in der
Freiheit und Verlässlichkeit für die Schulen. „Gute Schule wird
vor Ort gemacht“, sagte sie und bekräftigte das Vertrauen von
CDU, SPD und Grünen in die Schulentwicklung vor Ort. Sie
bedauerte, dass FDP und Linken dieses Vertrauen in die kommunale
Basis offenbar fehle. Den Konsens schrieb sie auch einer neuen
Gesprächskultur statt alter Oppositionsreflexe zu.
Der Kompromiss bedeute den Einstieg in die Abschaffung der
Differenzierung in NRW, fürchtete Ingrid Pieper-von Heiden
(FDP). Sie kritisiere, dass mit der Sekundarschule eine zweite
integrierte Schulform eingeführt werde. Mit dem vollintegrierten
Unterricht sei sie inhaltlich nichts anderes als die
Gemeinschaftsschule. Als entscheidendes Problem der
Sekundarschule machte die Abgeordnete einen Zwang zum
gemeinsamen Unterricht aus. Zwar sei auch teilkooperatives und
differenziertes Lernen möglich, erwünscht sei es aber nicht. Zu
befürchten stehe außerdem eine gewaltige Ausweitung von
pseudogymnasialem Unterricht. Ein Schulkonsens, fügte sie
schließlich hinzu, dürfe nicht die Schullandschaft zerfasern und
Kommunen gegeneinander aufbringen.
Bärbel Beuermann (Linke) bezeichnete den heutigen Freitag als
schwarzen Tag für die NRW-Schulpolitik. Sie begründete dies mit
der Festschreibung des gegliederten Schulsystems in der
Verfassung. Obwohl die Bildungskonferenz gefordert habe, die
Verfassung an die Realität anzupassen, geschehe nun das
Gegenteil. Die Linke kritisierte, dass bei der konkreten
Ausgestaltung von Sekundarschulen nicht der Elternwille, sondern
die politische Ratsmehrheit zähle. Insbesondere SPD und Grüne
sah sie weit von deren Wahlversprechen entfernt. Wählerinnen und
Wähler, die die Parteien wegen des gemeinsamen Lernens bis zum
Ende der Pflichtschulzeit gewählt hätten, seien nun enttäuscht.
Beuermanns Fazit zum, wie sie fand, „faulen Kompromiss“: „Welch
ein Sieg für die CDU!“
Das nun vorliegende Gemeinschaftswerk zeige, wozu Politikerinnen
und Politiker fähig seien, wenn sie die Bedürfnisse derjenigen
in den Mittelpunkt stellten, für die sie Politik machten, sagte
Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne). Den Weg, Kommunen mehr
Möglichkeiten zur Ausgestaltung ihres Schulangebots zu geben,
seien auch Skandinavien und Kanada bereits erfolgreich gegangen.
Klar sei, dass die Schule zum Bedarf in der Kommune passen
müsse. Angebote, die die Eltern nicht annähmen, brächten
schließlich nichts. Die Ministerin betonte, dass keine Schule
von Landesseite abgeschafft oder zwangsfusioniert werde. Auch
der Respekt vor der Landesverfassung habe übrigens zum Handeln
animiert.
Als historischen Schritt bezeichnete Ministerpräsidentin
Hannelore Kraft (SPD) die Aussicht auf zwölf Jahre Schulfrieden
in NRW. Neben dem Konsens als Wert an sich nach jahrzehntelangen
Auseinandersetzungen um die Schulstruktur lobte Kraft eine
„Politik aus den Augen der Kinder und der Eltern“. Dies sei ein
Durchbruch, den man gar nicht hoch genug hängen könne.
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Sondersitzung des Landtags NRW: Schulrechtsänderungsgesetz und
Verfassungsänderung
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Düsseldorf/Duisburg
7. September 2011 - Die ersten Lesungen des 6.
Schulrechtsänderungsgesetzes sowie des Gesetzes zur Änderung der
Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen stehen auf der
Tagesordnung der Sondersitzung, zu der die Abgeordneten des
Landtags NRW am Freitag, 9. September 2011, 12 Uhr im Plenarsaal
zusammenkommen. Dabei soll der Entwurf für das
Schulrechtsänderungsgesetz „neben den heutigen Schulformen der
Sekundarstufe I (Hauptschule, Realschule) oder mit Sekundarstufe
I und Sekundarstufe II (Gymnasium, Gesamtschule) die
Sekundarschule als weitere Schulform der Sekundarstufe I“ im
nordrhein-westfälischen Schulgesetz verankern. Die angestrebte
Verfassungsänderung, mit der die institutionelle Garantie der
Hauptschule in der NRW-Verfassung aufgegeben werden soll, wird
mit der Schließung vieler Hauptschulstandorte und dem massiven
Rückgang der Schülerzahlen aufgrund der demografischen
Entwicklung und des veränderten Schulwahlverhaltens der Eltern
begründet.
Beide Gesetzentwürfe werden von den Fraktionen von CDU, SPD und
Bündnis 90/DIE GRÜNEN vorgelegt und miteinander verbunden
diskutiert. Die drei Fraktionen hatten sich am 19. Juli 2011 auf
Eckpunkte für einen Schulkonsens verständigt. Die
Gesetzgebungsverfahren sollen nach Wunsch der drei Fraktionen
bis Oktober dieses Jahres abgeschlossen werden. Das ist die
Begründung für die Sondersitzung im unmittelbaren Anschluss an
die Sommerpause.
Da die neue Lüftungsanlage am 9. September 2011 noch nicht in
Betrieb sein kann, wird der Plenarsaal während der Sondersitzung
mit einer mobilen Baustellenbelüftung mit Frischluft versorgt.
Zu diesem Zweck werden u.a. von der Tribüne Zuluftschläuche
abgehängt. Aus diesem Grund ist es während der Sitzung nicht
möglich, dass sich Besuchergruppen auf der Tribüne aufhalten.
Der Landtag bittet um Verständnis. Für die Vertreterinnen und
Vertreter der Medien ist die Teilnahme an der Sitzung
gewährleistet.
Eine Viertelstunde nach Ende der Plenarsitzung, die
voraussichtlich bis 13.30 Uhr dauern wird, werden die Mitglieder
des Ausschusses für Schule und Weiterbildung (Vorsitz: Wolfgang
Große Brömer, SPD) und des Ausschusses für Kommunalpolitik
(Vorsitz: Carina Gödecke, SPD) in einer gemeinsamen Sitzung die
beiden Gesetzentwürfe beraten (Raum E1 - D05). Die Mitglieder
des Hauptausschusses kommen zur gleichen Zeit zusammen, um sich
mit dem Gesetz zur Änderung der Verfassung zu befassen (Raum E1
- A16).
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Überschuldete Städte und Gemeinden sollen wieder
handlungsfähig werden |
Düsseldorf/Duisburg
19. August 2011 - Überschuldete Städte und Gemeinden
in Nordrhein-Westfalen sollen wieder handlungsfähig werden.
Deshalb will das Land sie schon ab diesem Jahr jährlich mit
insgesamt 350 Millionen Euro unterstützen. Im Gegenzug
müssen diese Kommunen aber einen klaren Sanierungskurs
einschlagen.
Kommunalminister Ralf Jäger stellte heute (19. August) in
Düsseldorf den Beschluss des Kabinetts zum Stärkungspakt
Stadtfinanzen und zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2012 (GFG)
vor und betonte dabei: „Wir sorgen dafür, dass alle Kommunen
in NRW eine realistische Chance bekommen, ihre Finanzen auf
eine gesunde Grundlage zu stellen.“ Mit dem Stärkungspakt
Stadtfinanzen unternimmt das Land einen Kraftakt, um der
besorgniserregenden Situation kommunaler Haushalte
entgegenzuwirken.
„Unser Ziel ist es, möglichst vielen finanziell bedrängten
Kommunen in NRW zu helfen. Aber das Budget ist beschränkt.
Deshalb staffeln wir die Hilfe zeitlich und beginnen, wo die
Not am größten ist“, erläuterte Minister Jäger. In Stufe
eins des Sanierungsplans hilft das Land in besonders
dringlichen Fällen: Kommunen, die akut von Überschuldung
betroffen sind oder bei denen eine solche bis zum Jahr 2013
zu erwarten ist, werden bereits ab dem Jahr 2011 mit extra
bereitgestellten Mitteln von jährlich 350 Millionen Euro bei
der Haushaltskonsolidierung unterstützt. „Für Kommunen in
dieser schwierigen Haushaltssituation ist die Teilnahme am
Stärkungspakt zwingend“, unterstrich der Minister. In einer
zweiten Stufe können ab 2012 solche Kommunen in den
Konsolidierungspakt einbezogen werden, bei denen die
Haushaltsdaten 2010 eine Überschuldung bis 2016 erwarten
lassen. Für sie sind Mittel in Höhe von
65 Millionen Euro im nächsten Jahr, 115 Millionen Euro im
Jahr 2013 und 310 Millionen Euro ab dem Jahr 2014
vorgesehen. Diese Mittel sollen über das
Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) und eine Solidarumlage bei
den finanzstarken Kommunen bereitgestellt werden. Ab Ende
2013 sollen die Ergebnisse des Stärkungspakts überprüft
werden. „Dabei werden wir auch untersuchen, ob es eine
dritte Stufe mit weiteren teilnehmenden Städten und
Gemeinden geben kann“, erläuterte Jäger. „Die
Sanierungshilfe gibt es nur bei einem eisernen Sparkurs“,
betonte Jäger.
Mit Hilfe des Geldes aus dem Stärkungspakt muss der
kommunale Haushalt innerhalb von fünf Jahren ausgeglichen
sein. Bis spätestens zum Jahr 2020 muss ein
Haushaltsausgleich dann aus eigener Kraft erreicht werden.
„Das wird ein kein leichter Weg, aber die Mühe lohnt sich“,
meinte Kommunalminister Jäger. Aktionsplan: Rund eine
Milliarde Euro zusätzlich für die Kommunen Seit ihrem Start
sorgt die rot-grüne Landesregierung mit ihrem Aktionsplan
dafür, dass die Kommunen ihre Finanzen besser konsolidieren
können. Hierfür hat sie im Vergleich zur Vorgängerregierung
rund eine Milliarde Euro mehr bewegt.
„Wir nutzen unsere finanziellen Möglichkeiten bis an die
Grenze der Belastbarkeit“, unterstrich Jäger. In einem
ersten Schritt wurden im Jahr 2010 die Mittel des GFG um
rund 300 Millionen Euro erhöht. Diese Verbesserungen
summieren sich im GFG 2011 sogar auf rund 323 Millionen
Euro. Auch die jetzt vom Kabinett beschlossenen Eckpunkte
für das GFG 2012 sehen weiterhin rund 300 Millionen Euro
Zusatzmittel vor. Außerdem werden die Kriterien für die
Verteilung der Gelder an aktuelle Entwicklungen angepasst.
„Dies ist längst überfällig und aus verfassungsrechtlicher
Sicht zwingend geboten“, erläuterte Jäger. „Unser Ziel ist
eine gerechte Zuweisung der Gelder.“ Hierüber wurden genauso
wie beim Stärkungspakt Stadtfinanzen Abstimmungsgespräche
mit den kommunalen Spitzenverbänden geführt. „Wir sind
Partner der Kommunen“, betonte Jäger.
„Deshalb ist es mir wichtig, die Kommunen frühzeitig in
unsere Überlegungen einzubinden, um zu gemeinsamen Lösungen
zu kommen“. Bund muss sich stärker an Soziallasten
beteiligen Jäger forderte vom Bund, die Kommunen stärker zu
unterstützen. Der Anstieg der Soziallasten ist die
Hauptursache der kommunalen Finanzmisere. Die beschossene
Kostenübernahme ab dem Jahr 2014 für die Grundsicherung im
Alter und bei Erwerbsminderung reiche dafür nicht aus. Der
Kommunalminister betonte: „Das ist nur einer von vier großen
sozialen Aufgabenblöcken. Der Bund muss sich an den Kosten
der Unterkunft und Heizung, der Eingliederung für behinderte
Menschen und der Hilfe zur Pflege beteiligen“. Er erinnerte
an die einstimmige Forderung des nordrhein-westfälischen
Landtags von Oktober 2010.
Vorläufige Liste der Städte und Gemeinden, die an Stufe 1
des Stärkungspakts teilnehmen werden (Änderungen nach
Vorlage der endgültigen Haushaltsdaten möglich):
Aldenhoven - Altena - Arnsberg - Bergneustadt -
Castrop-Rauxel
Datteln - Dorsten - Duisburg - Hagen - Hamm -
Hattingen - Kürten
Marienheide - Marl - Menden - Minden - Nachrodt-Wiblingwerde
- Nideggen
Oberhausen - Oer-Erkenschwick - Porta Westfalica - Remscheid
Schwelm - Schwerte - Selm - Sprockhövel - Stolberg
Übach-Palenberg - Waltrop - Welver - Werl - Witten -
Wuppertal - Würselen
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Land will
Kommunen jährlich 21 Millionen Euro mehr für Umwelt- und
Versorgungsaufgaben zahlen |
Düsseldorf/Duisburg
22. Juli 2011 - Die Landesregierung will den Kreisen, kreisfreien
Städten und Landschaftsverbänden jährlich rund 21 Millionen Euro
mehr für Aufgaben in der Umwelt- und Versorgungsverwaltung
zahlen. Die Aufgaben waren ihnen im Jahr
2008 vom Land übertragen worden. Entsprechende Gesetzesentwürfe
wurden jetzt in den Landtag eingebracht. „Gemeinsam mit den
kommunalen Spitzenverbänden haben wir eine faire und gerechte
Lösung erarbeitet. Beschließt der Landtag die Gesetze, erhalten
die Kommunen eine angemessene Kostenerstattung für ihre
Aufgaben“, sagte Kommunalminister Ralf Jäger heute (22. Juli) in
Düsseldorf.
Von dem Betrag entfallen rund 16,2 Millionen Euro auf die
Versorgungsverwaltung und rund 4,7 Millionen Euro auf die
Umweltverwaltung. Darüber hinaus will das Land nach
Inkrafttreten der Gesetze einmalig 7,5 Millionen Euro pauschal
als Ausgleich für etwaige Unterdeckungen aus der Vergangenheit
zahlen. Diese teilen sich auf in 6 Millionen Euro für die
Versorgungs- und 1,5 Millionen Euro für die Umweltverwaltung.
Zum 1. Januar 2008 hatten die Kreise, kreisfreien Städten sowie
die beiden Landschaftsverbände wesentliche Aufgaben in den
Bereichen Immissionsschutz, Elterngeld, Schwerbehindertenrecht
und Soziales Entschädigungsrecht einschließlich
Kriegsopferversorgung übernommen.
Die meisten Kommunen sahen den unter der vorherigen
Landesregierung gezahlten Kostenausgleich als unzureichend an
und klagten. Die Klagen wurden zwar vom Verfassungsgerichtshof
zurückgewiesen. Allerdings gaben die Richter den Hinweis, den
Kostenausgleich im Rahmen der anstehenden Gesetzesevaluierung
zum 31. Oktober 2010 zu prüfen.
Die jetzt in den Landtag eingebrachten Gesetze sollen nach den
Vorstellungen der Landesregierung rückwirkend zum 1. Januar 2011
in Kraft treten. „Damit werden wir diese Baustelle, die uns die
alte schwarz-gelbe Landesregierung hinterlassen hat, endlich
schließen“, erklärte Jäger.
Sondersitzung des Landtags NRW Anfang September
Zu einer Sondersitzung über das Schulrechtsänderungsgesetz und
das Gesetz zur Änderung der Verfassung werden die Abgeordneten
des Landtags NRW am
Freitag, 9. September 2011, 12:00 Uhr zusammen kommen. Zur
Begründung führen die Fraktionsvorsitzenden Laumann, Römer und
Priggen sowie die Parlamentarischen Geschäftsführer Laschet,
Herter und Beer an:
Mit Datum von 19. Juli 2011 haben sich die Fraktionen von CDU,
SPD und GRÜNEN auf Eckpunkte für einen Schulkonsens verständigt.
In der parlamentarischen Sommerpause werden die Fraktionen auf
der Grundlage der Eckpunkte ein 6. Schulrechtsänderungsgesetz
und ein Gesetz zur Änderung der Verfassung für das Land
Nordrhein-Westfalen erarbeiten. Die Gesetzgebungsverfahren
sollen nach Wunsch aller drei Fraktionen bis Oktober dieses
Jahres abgeschlossen werden. Vor diesem Hintergrund ist zur
Einbringung der Gesetzentwürfe eine Sondersitzung des Parlaments
im unmittelbaren Anschluss an die parlamentarische Sommerpause
notwendig.
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Justizminister
Kutschaty: Landesregierung beschließt "elektronische Fußfesseln"
für Gewalt- und Sexualstraftäter |
Düsseldorf/Duisburg
21. Juli 2011 - Die vier Bundesländer Nordrhein-Westfalen,
Baden-Württemberg, Bayern und Hessen bauen eine rund um die Uhr
besetzte Zentralstelle auf, von wo aus gefährliche Straftäter
überwacht werden können, denen ein Gericht das Tragen so
genannter elektronischer Fußfesseln auferlegt hat. Dem Abschluss
eines Staatsvertrages über die Einrichtung einer in Hessen
angesiedelten "Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der
Länder" hat die Landesregierung zugestimmt, wie Justizminister
Thomas Kutschaty heute (Donnerstag, 21. Juli 2011) in Düsseldorf
bekanntgab. Weitere Bundesländer wollen sich beteiligen.
"NRW ist damit dem flächendeckenden Einsatz der elektronischen
Aufenthaltsüberwachung einen entscheidenden Schritt
nähergekommen", betonte der Minister. Das nordrhein-westfälische
Justizministerium habe maßgeblich an der Erarbeitung des
Staatsvertrages mitgewirkt. Kutschaty weiter: "Die
'elektronische Fußfessel‘ ist ein weiterer Baustein, um den
Schutz der Bevölkerung vor rückfallgefährdeten Gewalt- und
Sexualstraftätern in Freiheit bestmöglich sicherzustellen."
So könnten strafbare Verstöße gegen gerichtliche Weisungen - wie
etwa das Verbot, bestimmte Örtlichkeiten nicht zu betreten -
festgestellt werden. Diese Überwachung werde künftig von der
gemeinsamen Überwachungsstelle aus erfolgen, die im Gefahrenfall
auch die Polizei verständige.
Minister Kutschaty warnte zugleich vor überzogenen Erwartungen:
"Die rechtlichen und technischen Möglichkeiten der Überwachung
sind beschränkt." So sei beispielsweise die Erstellung von
Bewegungsprofilen nach dem Gesetz nur in Ausnahmefällen - etwa
zur Aufklärung von Straftaten - möglich. "Auch wenn sich
Rückfalltaten durch die Überwachung nicht sicher verhindern
lassen werden, so geht von der Möglichkeit, den Aufenthaltsort
rückwirkend genau bestimmen zu können, eine erhebliche
Abschreckungswirkung aus", erläuterte der Justizminister.
Derzeit sei in NRW eine von bundesweit drei "elektronischen
Fußfesseln" im Einsatz. Das Justizministerium rechne damit, dass
sich alle übrigen Bundesländer dem Staatsvertrag anschließen und
spätestens ab Jahresbeginn 2012 bundesweit ein flächendeckendes
Überwachungssystem einsatzbereit sei. "Die länderübergreifende
Zusammenarbeit stellt sich für NRW auch als wirtschaftlich
vernünftige Lösung dar", hob Minister Kutschaty hervor. "Im
Zusammenspiel mit KURS NRW bedeutet die elektronische
Aufenthaltsüberwachung einen echten Mehrwert für die Sicherheit
der Menschen in unserem Land."
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Bundespräsident
Wulff im Landtag NRW |
Düsseldorf/Duisburg
13. Juli 2011 -
Bei seinem offiziellen Besuch
Nordrhein-Westfalens ist Bundespräsident Christian Wulff im
Landtag von Parlamentspräsident Eckhard Uhlenberg und den
übrigen Präsidiumsmitgliedern Carina Gödecke (SPD), Oliver
Keymis (GRÜNE), Angela Freimuth (FDP) sowie Gunhild Böth (LINKE)
begrüßt worden. Pünktlich um 11.25 Uhr war das deutsche
Staatsoberhaupt zusammen mit Ministerpräsidentin Hannelore Kraft
vor dem nordrhein-westfälischen Parlamentsgebäude eingetroffen -
begleitet vom herzlichen Applaus von Landtagsbesuchern und
Landtagsbeschäftigten.
Im Plenarsaal trug sich der Bundespräsident vor
dem von Ferdinand Kriwet gestalteten Wappen des Landes in das
Gästebuch des Landtags Nordrhein-Westfalen ein. Im Plenarsaal
begegnete er auch 118 Schülerinnen und Schülern von Schulen aus
Wetter, Dormagen, Arnsberg und Xanten, die am
Informationsprogramm des Landtags-Besucherdienst teilnahmen und
den Bundespräsidenten mit Beifall begrüßten. Den Schüler, der
den Sitz der Ministerpräsidentin einnahm, ermunterte Wulff zum
Durchhalten – er selbst habe es auch erst im dritten Anlauf
geschafft, Ministerpräsident in Niedersachsen zu werden.
Im Empfangsraum des Landtags stellte
Parlamentspräsident Uhlenberg die Fraktionsvorsitzenden
Karl-Josef Laumann (CDU), Norbert Römer (SPD), Reiner Priggen
(GRÜNE), Dr. Gerhard Papke (FDP) sowie Wolfgang Zimmermann
(LINKE) vor und hieß den Bundespräsidenten im Namen aller 181
Abgeordneten des Landtags NRW nochmals herzlich willkommen.
Abnehmende Wahlbeteiligungen müssten für alle Demokraten Ansporn
sein, für lebendige Parteien und Parlamente zu sorgen. Gerade
auch in der besonderen Situation des aktuellen Landtags NRW
müssten die Abgeordneten alles daran setzen, die Weichen für
eine gute soziale, ökonomische und ökologische Zukunft
Nordrhein-Westfalens zu stellen, so Uhlenberg.
Bundespräsident Wulff zeigte sich besorgt über
den Ansehensverlust von Politikerinnen und Politikern. Drei
Themen seien ihm besonders wichtig. Das sei der
Zusammenhalt
der Gesellschaft, die sich nicht in Arm und Reich, in
Einheimische und Zugewanderte auseinanderdividieren lassen
dürfe. Die Bereitschaft zu Solidarität und Zusammenarbeit sei
ganz entscheidend von dem Gefühl in der Bevölkerung abhängig,
dass es gerecht zugehe bei der Verteilung von Lasten. Es sei
eine echte Herausforderung für alle Demokraten, in der
Gesellschaft wieder ein Klima der Fairness herzustellen.
Zweitens sei von den Politikerinnen und
Politikern Mut zum Wandel gefordert. Für die
Legitimierung weitreichender Entscheidungen sei politische
Führung und harte Überzeugungsarbeit erforderlich. Die Akzeptanz
für Entscheidungen, die häufig erst Jahre später wirksam würden,
sei der Bevölkerung oft nur schwer zu vermitteln. In diesem
Zusammenhang stellte der Bundespräsident Politikverdrossenheit
nicht nur bei Bürgerinnen und Bürgern, sondern auch bei
Politikerinnen und Politikern fest. Die Bürger wollten
Demokratie und Beteiligung; die Abgeordneten müssten sich damit
auseinandersetzen, erlebten aber auch oft, dass ihre Arbeit
nicht nur nicht gewürdigt, sondern oft auch „heruntergemacht“
werde.
Schließlich fragte das Staatsoberhaupt, wie die
Begeisterung für die Demokratie gesteigert werden könne.
Wulff lobte dabei das Engagement des Landtags für Jugendliche,
das sich sehr deutlich in dem in dieser Woche beginnenden 4.
Jugend-Landtag NRW zeige. Um Jugendliche anzusprechen, müssten
auch die modernen Kommunikationsformen genutzt, die Risiken
dürften dabei allerdings nicht vergessen werden. Die Parlamente
seien das Herz der Demokratie, so Wulff, und müssten sich stets
von neuem fragen, wie sie die Anliegen und Wünsche der
Bürgerinnen und Bürger aufnehmen könnten.
Bei dem anschließenden Gespräch mit den
Fraktionsvorsitzenden und den Mitgliedern des Landtagspräsidiums
stellte der Bundespräsident Übereinstimmung in der Beurteilung
vieler gesellschaftlicher Entwicklungen fest und erneuerte sein
Angebot zur Zusammenarbeit mit dem NRW-Parlament. Die Politik
müsse wegkommen von bloßen Inszenierungen. Es gehe um eine
Revitalisierung der Parlamente; im Ringen um den besten Weg
bedürfe es generell eines neuen Klimas. Aufgrund der Größe des
Landes habe der Landtag Nordrhein-Westfalen hier eine
herausgehobene Position. |
Schweigender
Kunststoff:
Lärmschutz auf Autobahnen – RWTH Aachen entwickelt
neuen Bodenbelag |
Düsseldorf/Duisburg
6. Juli 2011 - Wie leise kann eine Autobahn sein? Ziemlich
leise, so die Antwort der RWTH Aachen. Über Lärmschutz auf und
an Bundesfernstraßen haben heute Fachleute im Ausschuss für
Bauen, Wohnen und Verkehr (Vorsitz Dieter Hilser, SPD)
diskutiert. Anlass war ein Antrag von SPD und Grünen (Drs.
15/1313). Darin fordern sie die Landesregierung unter anderem
dazu auf, das Parlament umfassend über die Lärmsituation an
Autobahnen in NRW zu informieren.
Ballungsräume und ein dichtes Autobahnnetz: Das mache
Nordrhein-Westfalen zu einem besonders lärmbelasteten
Bundesland, sagte Dr. Roman Suthold vom ADAC
Nordrhein-Westfalen. Teilweise verlärmten durch die stadtnahe
Straßenführung ganze Naherholungsgebiete, so Jürgen Eichel vom
Verkehrsclub Deutschland Landesverband NRW. „Es ist
unbestritten, dass es zu laut ist in diesem Land“, stellte
ebenfalls Prof. Dr. Bernhard Steinauer vom Institut für
Straßenwesen der RWTH Aachen fest. Und das werde in den
kommenden Jahren auch auf den Autobahnen weiter deutlich
zunehmen.
Eine Prognose, die nicht nur der Umwelt, sondern auch den
Menschen direkt zu schaffen mache, betonte Axel Welge von der
Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände NRW: „Lärm
hat eine nicht unbeträchtliche Auswirkung auf die Gesundheit.“
Und nicht nur das: „Es gibt deutliche sozialstrukturelle
Einflüsse von Stadtautobahnen“, erläuterte Sigmar Gude vom
Planungsbüro Topos Stadtforschung die Ergebnisse einer nach
seinen Angaben bisher weltweit einzigartigen Studie. Das zeige
sich schon bei zwei gegenüberliegenden Straßenseiten: Diejenige,
die näher an der lärmenden Autobahn liege, weise eine niedrigere
Sozialstruktur auf, als die wenige Meter weiter entfernte.
Neben den sozialgesundheitlichen Aspekten erinnerte Welge an die
vielerorts klammen kommunalen Kassen. Teurer Lärmschutz an
städtischen Straßen sei da häufig nicht drin. Er appellierte
daher, auf Landesebene neben den Autobahnen auch die städtischen
Straßen in Sachen Lärmschutz nicht zu vergessen. Zudem schlug
Welge vor, die Lärmpläne für kommunale, Landes- und
Bundesstraßen enger miteinander zu verzahnen.
Seit Beginn der Schallschutzmaßnahmen in den 70-er Jahren sind
laut Heike Pohl vom Landesbetrieb Straßen in Nordrhein-Westfalen
rund 1,5 Milliarden Euro in die Lärmvorsorge (Straßenneubau) und
246 Millionen Euro in die Lärmsanierung von Bundesfernstraßen
geflossen. Insgesamt bringe NRW es derzeit
auf rund 800 Kilometer Schallschutzwände und rund 370 Kilometer
Wälle. In diesem Jahr erhalte das Land wieder 14,3 Millionen
Euro Schallschutzmittel vom Bund – das sei fast ein Drittel des
dafür ausgewiesenen Bundestopfes.
Während nach Ansicht von Dr. Wolfram Bartalomäus von der
Bundesanstalt für Straßenwesen die Lärmbrennpunkte an Autobahnen
mittlerweile weitgehend verschwunden sind, forderte Werner
Kühlkampf von der Industrie- und Handelskammer NRW, beim
Lärmschutz müsse an Autobahnen in Zukunft noch mehr passieren.
So regte Eichel etwa an, bei Lebensmitteln mehr auf regionale
Produkte zu setzen, um Lkw-Kilometer und damit Lärm zu
vermeiden. Den Güterverkehr einfach auf die Schiene zu verlegen,
bringe lärmtechnisch allerdings nichts, betonte Steinauer. Und
auch ein Tempolimit sei wenig effizient, stellte Kühlkampf fest.
Denn um den Lärm merklich zu reduzieren, müsste sich das
Verkehrsaufkommen quasi halbieren – das wäre wirtschaftlich
schwierig. „Wirtschaftswachstum und Verkehrswachstum sind
gekoppelt. Die kann man nicht ohne weiteres entkoppeln“, gab ihm
Steinauer Recht. Den Verkehr zu vermeiden, sei deshalb der
falsche Weg.
„Je näher man versucht, den Lärm an der Quelle einzudämmen,
desto wirkungsvoller ist es“, zeigte sich Suthold deshalb
ähnlich wie Annette Zülich vom Bauindustrieverband NRW
überzeugt. Bei einer Fahrgeschwindigkeit von unter 60
Stundenkilometern seien dies vor allem die Motorengeräusche –
auf Autobahnen aber vor allem der Lärm der Reifen.
Leisere, beinahe schweigende Bodenbelege, das sei ein
entscheidender Lärmhemmer, stimmte Steinauer zu: „Wir müssen als
Ingenieure das Problem angehen.“ Die RWTH Aachen forsche derzeit
an einem Bodenbelag für Autobahnen, leiser als Flüsterasphalt –
gefördert durch das Bundesverkehrsministerium. „Wer sagt, dass
es Asphalt oder Beton sein muss?“, fragte Steinauer. Ihm schwebe
eine Kunststoffoberfläche mit vielen unregelmäßig verteilten
Noppen vor. „Wir müssen daran denken: Wir wollen auf den Mars.
Da müssen wir heute anfangen.“ |
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