BZ-Home   BZ-Sitemap

Klinik Medizinische Versorgung
  
 Redaktion Harald Jeschke

     Sonderseiten            Archiv

Klinik DU 94 00 49 Klinik Feuerwehr, Rettung 112 Polizei 110 Krankentransport 19 222  

Klinik Krankenhäuser Klinik Apotheken Klinik Notdienste Kostenfrei: 0800 00 22 8 33 - Kurzwahl 22833
Ärztliche Bereitschaft
116 117    Privatärztlich 180-1019246     Zahnärztlich 1805-986700
Hotline für chirurgische Krebspatienten: 0203 546 30333 Blutspende-Hotline: 0800-1149411

Bei Gewalt an Frauen Frauenhaus DU 62213
Gesundheitszentrum Sittardsberg
Tierarzt 33 56 56
Vergiftungen Bonn 0228/19240 und 0228/287-33211 und: www.gizbonn.de

Insektenstich?  Hilfe, mein Kind hat Läuse! Zwei Hände retten Leben - Herzdruckmassage








G-BA- Stellugnahmen zum Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung

Berlin, 20. April 2026:
Stellungnahme der hauptamtlichen unparteiischen Mitglieder des G-BA zum Referentenentwurf des BMG (PDF) (zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) Alle Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben und Verordnungsentwürfen finden Sie auf der Website des G-BA unter  Stellungnahmen.

Richtlinie zu Kontrollen des Medizinischen Dienstes in Krankenhäusern

G-BA nimmt weitere Anpassungen an das KHVVG vor
Berlin, 17. April 2026 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Richtlinienbestimmungen für Prüfungen des Medizinischen Dienstes (MD) bezüglich der Einhaltung von Qualitätsanforderungen und der Richtigkeit von Dokumentationen an die neuen gesetzlichen Vorgaben des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) angepasst.

In seiner Plenumssitzung am 16. April 2026 fasste der G-BA einen Beschluss, mit dem er seine Vorgaben umfangreich neustrukturiert, präzisiert und die Prüfpraxis weitmöglichst harmonisiert hat. Der Beschluss wird nach Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit und Veröffentlichung im Bundesanzeiger mit Wirkung vom 1. August 2026 in Kraft treten.

Der neue Gesetzeswortlaut bringt eine Anpassung der derzeitigen Richtlinienbezeichnung „MD-Qualitätskontroll-Richtlinie“ in „MD-Qualitätsprüfungs-Richtlinie (MD-QP-RL)“ mit sich, da der Begriff „Kontrollen“ durchgängig durch „Prüfungen“ ersetzt wurde.

Vermeidung von Doppelprüfungen
Der G-BA stellte klar, dass der MD zur Vermeidung von Doppelprüfungen künftig auch befugt ist, die Informationen aus der bundesweit einheitlichen Datenbank MD-QPortal zu nutzen. Denn seit Anfang Januar 2026 sind die MD in den einzelnen Bundesländern verpflichtet, die Ergebnisse ihrer Leistungsgruppenprüfungen und OPS-Strukturprüfungen an das MD-QPortal zu übermitteln. Sofern die für die MD-Qualitätsprüfungen erforderlichen Informationen dort verfügbar sind, können diese auch im Rahmen der MD-QP-Richtlinie genutzt werden.

Ermöglichung von kombinierten Prüfungen
Aufgrund der gesetzlichen Neuregelung gilt als zulässige Prüfart des MD künftig auch eine Kombination aus schriftlichem Verfahren und angemeldeter Prüfung vor Ort. Die Einzelheiten der sogenannten „kombinierten Prüfung“ sind in § 11 der MD-QP-Richtlinie geregelt und umfassen Fristen und Abläufe für die Prüfungen. Welche Erledigungsart zum Einsatz kommt, entscheidet der MD einzelfallbezogen und setzt sich mit der jeweils beauftragenden Stelle ins Benehmen.

Den MD beauftragen können die gesetzlichen Krankenkassen sowie die sogenannten Landesarbeitsgemeinschaften. Diese werden auf Bundesländerebene oder auch bundeslandübergreifend gebildet aus den jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen, Kassenzahnärztlichen Vereinigungen, den Landeskrankenhausgesellschaften und den Landesverbänden der Krankenkassen und Ersatzkassen. Auf Bundesebene kann der Unterausschuss Qualitätssicherung des G-BA den MD beauftragen.

Zweiter neuer Alzheimer-Wirkstoff ebenfalls ohne belegten Zusatznutzen

Bewertungsergebnis des G-BA ist Basis für Preisverhandlung
Berlin, 16. April 2026 – Auch für den zweiten neuen Wirkstoff zur Behandlung der frühen Alzheimer-Erkrankung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) keinen Zusatznutzen im Vergleich zum bisherigen Therapiestandard feststellen können. Basis des Ergebnisses sind die vom Hersteller vorgelegten Studiendaten. Der Wirkstoff Donanemab richtet sich – ebenso wie der kürzlich bewertete Wirkstoff Lecanemab – gegen eine mögliche Ursache der Erkrankung, nämlich Eiweißablagerungen im Gehirn.

Das Arzneimittel ist für die Behandlung von Erwachsenen mit leichter kognitiver Störung sowie mit leichter Demenz infolge der Alzheimer-Krankheit zugelassen und steht in Deutschland seit November 2025 zur Verfügung. Die bisherigen nichtmedikamentösen bzw. medikamentösen Behandlungsansätze bei diesen beiden Patientengruppen sind darauf ausgerichtet, die Symptome abzumildern. Der Beschluss des G-BA bildet nun die Grundlage für die Preisverhandlung für das Arzneimittel zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Hersteller. Mit dem G-BA-Beschluss ist keine weitergehende Einschränkung der Verordnungsfähigkeit von Donanemab verbunden.

Prof. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Arzneimittel, zu der Entscheidung: „Einen Zusatznutzen konnten wir auf Basis der vorliegenden Daten auch bei Donanemab, dem zweiten neuen Wirkstoff gegen die frühe Alzheimer-Krankheit, nicht feststellen – leider, das sage ich ganz ausdrücklich. Denn auch hier waren die Erwartungen von Betroffenen, ihren Familien und der Ärzteschaft selbstverständlich groß.

Ein Vorteil gegenüber den bisherigen Behandlungsoptionen lässt sich aber nicht belegen, die vorgelegten Daten geben das nicht her. Dennoch bedeutet ein zweiter Wirkstoff eine weitere Chance, um mehr über die Relevanz von Eiweißablagerungen für den individuellen Erkrankungsverlauf herauszufinden. Vielleicht zeigt sich im Rückblick doch noch, dass wir hier über Türöffner sprechen, die den langersehnten Durchbruch bei der Behandlung dieser schlimmen Krankheit, die die Persönlichkeit schleichend auslöscht, bringen. Aber das werden wir erst in einiger Zeit auf Basis weiterer Daten sagen können.“

Wie ist der G-BA bei der Bewertung von Donanemab vorgegangen?
Grundlage der Bewertung von Donanemab war eine vom Hersteller vorgelegte randomisierte, doppelblinde Studie.

Welchen Effekt Donanemab im Vergleich zu den bisherigen Therapieansätzen auf den Verlauf der Erkrankung hat, überprüfte der G-BA für zwei Patientengruppen: Erwachsene mit leichter kognitiver Störung aufgrund der Alzheimer-Krankheit sowie Erwachsene mit einer leichten Alzheimer-Demenz. Der G-BA richtete sein Vorgehen dabei an den aktuellen Therapieempfehlungen der S3-Leitlinie Demenzen aus, die je nach Krankheitsstadium ein unterschiedliches Vorgehen anrät: Während für das Stadium der leichten kognitiven Störung keine medikamentöse Therapie empfohlen wird, gilt bei leichter Alzheimer-Demenz ein Einsatz von Acetylcholinesterase-Hemmern als bestmögliche Behandlung.

Im Rahmen von ergänzend vorgelegten Auswertungen wurde seitens des Herstellers eine nachträgliche Zuordnung zu diesen beiden von der frühen Alzheimer-Krankheit umfassten Patientengruppen angestrebt, um den Nachweis eines Zusatznutzens im Vergleich zu den unterschiedlichen Therapieansätzen zu ermöglichen.

Im Ergebnis konnten auf dieser Grundlage die Daten für eine der beiden Patientengruppen zur Bewertung herangezogen werden: Für Erwachsene mit leichter Alzheimer-Demenz zeigte sich kein Vorteil für Donanemab im Vergleich zur bisherigen Standardtherapie. Für Erwachsene mit leichter kognitiver Störung lagen trotz der zusätzlichen Auswertungsversuche keine geeigneten Daten vor, um den Zusatznutzen beurteilen zu können.

Warum wurde der sog. Zusatznutzen von Donanemab bewertet?
Die arzneimittelrechtliche Zulassung ist zu unterscheiden von der Bewertung des Zusatznutzens gegenüber einer Vergleichstherapie:

Donanemab wurde von der Europäischen Arzneimittel-Agentur nach Prüfung der Wirksamkeit und Unbedenklichkeit arzneimittelrechtlich zugelassen. Das Arzneimittel ist seit November 2025 auf dem deutschen Markt und damit eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Preis wurde vom Hersteller eigenständig für die ersten sechs Monate festgelegt.

Die Bewertung des Zusatznutzens, die sog. frühe Nutzenbewertung beim G-BA, erfolgt nach Markteintritt: Geprüft wurde, ob Donanemab in den in der Zulassung beschriebenen Patientengruppen Vorteile im Vergleich zu den bislang jeweils empfohlenen Behandlungsansätzen hat. Das Ergebnis der Nutzenbewertung ist Ausgangspunkt für die Preisverhandlungen zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem pharmazeutischen Hersteller. Am Ende der Verhandlungen steht fest, wie viel die gesetzliche Krankenversicherung für das Alzheimer-Arzneimittel rückwirkend ab dem siebten Monat nach Markteintritt bezahlt.

Für welche Patientengruppen ist Donanemab zugelassen?
Donanemab ist für Erwachsene mit früher Alzheimer-Krankheit zugelassen. Diese umfasst zwei Stadien und ist damit unterteilt in zwei Patientengruppen, die sich in ihrer Symptomatik und auch in den zur Verfügung stehenden und empfohlenen Behandlungsoptionen unterscheiden:

Erwachsene mit leichter kognitiver Störung
Erwachsene mit leichter Alzheimer-Demenz
Vor Beginn der Behandlung ist der Nachweis von Eiweißablagerungen im Gehirn erforderlich. Zudem muss mittels eines Gentests ausgeschlossen sein, dass die Erkrankten mehr als eine Kopie des ApoE4-Gens tragen. Die für die Behandlung in Frage kommenden Patientinnen und Patienten erhalten das Arzneimittel mittels Infusion im vierwöchigen Rhythmus für maximal 18 Monate.

Eine Therapie mit dem Wirkstoff darf laut Fachinformation nicht erfolgen, wenn eine Überempfindlichkeit gegen Donanemab besteht, zeitgleich Blutgerinnungshemmer eingesetzt werden (Antikoagulation), bei unzureichend kontrollierten Blutungsstörungen oder bei Hinweisen auf eine zerebrale Amyloid-Angiopathie, eine Gefäßerkrankung des Gehirns.

Was ist neu an der Behandlung mit dem Wirkstoff Donanemab? Im Laufe der Zeit sterben bei einer Alzheimer-Krankheit immer mehr Nervenzellen im Gehirn ab. Da im Gehirn der Betroffenen auch Ablagerungen von kleinen Eiweißpartikeln (Amyloid-Beta-Plaques) nachweisbar sind, besteht die Vermutung, dass diese Eiweißablagerungen die Nervenzellen schädigen.

Donanemab ist – ebenso wie Lecanemab – ein Antikörper, der sich gegen Eiweißablagerungen im Gehirn richtet: Er bindet das Amyloid-Beta-Eiweiß und soll weitere Ablagerungen verhindern. Außerdem soll er bereits abgelagertes Eiweiß mithilfe des Immunsystems zum Teil wieder abbauen. So soll das Medikament das Fortschreiten der Erkrankung verlangsamen.

Wie beim Einsatz des Wirkstoffs Lecanemab bestehen auch bei Donanemab Risiken von zum Teil schweren Nebenwirkungen wie Hirnblutungen oder Hirnschwellungen, die eine engmaschige Betreuung der Patientinnen und Patienten während der Einnahme notwendig machen. Was ist die Alzheimer-Krankheit? Die Alzheimer-Krankheit ist eine fortschreitende Erkrankung, bei der Nervenzellen im Gehirn allmählich absterben und es zu einer Demenz kommt. Gedächtnis, Sprache und Alltagsfähigkeiten der erkrankten Personen schränken sich im Verlauf zunehmend ein.

Welche Behandlungsempfehlungen gibt es bislang im frühen Stadium der Alzheimer-Krankheit?
Für Erwachsene mit leichter kognitiver Störung rät die jüngst aktualisierte deutsche S3-Leitlinie Demenzen von einer Behandlung mit Acetylcholinesterase-Hemmern in Übereinstimmung mit dem Zulassungsstatus ab. Für Erwachsene mit leichter Alzheimer-Demenz wird in der genannten Leitlinie eine Behandlung mit einem Acetylcholinesterase-Hemmer empfohlen.

Hierbei handelt es sich um Wirkstoffe, die zur Behandlung der leichten und mittelschweren Alzheimer-Demenz zugelassen sind. In beiden Stadien können nichtmedikamentöse Ansätze, z. B. Gedächtnistraining, zur Verbesserung der Symptome beitragen. AWMF-Leitlinienregister: S3-Leitlinie Demenzen Hintergrund: Nutzenbewertung von Arzneimitteln  

Seit dem Jahr 2011 bewertet der G-BA alle neu zugelassenen Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen nach Markteintritt in Deutschland. Der G-BA prüft, ob es einen Zusatznutzen gegenüber einer vergleichbaren Therapieoption gibt und wie sicher dieses Ausmaß anhand der vorhandenen Studienqualität beurteilt werden kann. Weitere Informationen sind auf der Website des G-BA zu finden: AMNOG – Nutzenbewertung von Arzneimitteln gemäß § 35a SGB V

KVNO: Inakzeptabel und widersinnig

Sparvorschläge aus dem BMG setzen falsch an, höhlen das System weiter aus und gefährden massiv die Patientenversorgung

· Geplante Kürzungen von 20 Milliarden Euro treffen ausgerechnet die effizienteste Versorgungsebene: die ambulanten Praxen
· Milchmädchenrechnung: zusammengewürfelte Sparvorschläge an falscher Stelle verteuern das System
· Strukturelle Ursachen der GKV-Defizite sind seit Jahren bekannt, bleiben aber erneut unangegangen – echte Reformen fehlen
· Beispiel: Versicherungsfremde Leistungen müssen endlich vollständig aus Steuermitteln finanziert werden
· Eine von mehreren Folgen: Schwächung der ambulanten Versorgung verlagert Patienten in teurere Bereiche und erhöht die Gesamtkosten
· Zudem: Neue Leistungsversprechen der Notfallreform stehen in direktem Widerspruch zu den angekündigten Kürzungen
· Dr. Bergmann: „Eine Umsetzung dieser Pläne wird niemanden entlasten – sondern am Ende das Gegenteil erreichen."

Düsseldorf, 15. April 2026. Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein reagiert mit scharfer Kritik auf die gestrigen Sparvorschläge von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken. Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein, macht deutlich: „Diese Vorschläge sind unausgereift, nicht zu Ende gedacht und schlicht inakzeptabel. Statt die seit Jahren bekannten strukturellen Ursachen der finanziellen Defizite im System konsequent anzugehen, wird hier vor allem nur zusammengewürfelt auf Einschnitte bei Leistungen und Vergütungen gesetzt."

Dr. med. Frank Bergmann - Foto KVNO

Strukturelle Ursachen werden erneut ignoriert
Die Finanzierungslücke der GKV ist nach Einschätzung der KV Nordrhein zu einem erheblichen Teil politisch verursacht. „Die Politik geht hier von falschen Voraussetzungen aus, hat nie auf die sich verändernde Gesellschaft reagiert und so eine Anpassung der Finanzierung verschlafen.“

Bergmann nennt zwei Beispiele mit erheblicher Dynamik und Brisanz: „Versicherungsfremde Leistungen – etwa für Bürgergeldempfängerinnen und Bürgergeldempfänger – werden bis heute nicht ausreichend aus Steuermitteln finanziert. Und nach wie vor ist den politisch Verantwortlichen der Zusammenhang zwischen der stark steigenden Teilzeitquote und damit einhergehenden niedrigen Beiträgen in die GKV offensichtlich nicht bewusst", so Bergmann. Damit werde das Prinzip der solidarischen Krankenversicherung zunehmend ausgehöhlt. „Zulasten der Beitragszahler!“, so Bergmann.

Seine Haltung ist klar: „Das Problem ist hingegen nicht auf der Seite der Leistungserbringer oder Beitragszahler zu lösen. Nicht nur, weil das ungerecht ist. Hier stiehlt sich die Politik mal wieder aus der Verantwortung und sucht Lösungen auf dem Rücken der Menschen. Ohne eine vollständige Steuerfinanzierung dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgaben wird jede Reform nicht nur Stückwerk bleiben, sondern auch keine Akzeptanz finden", warnt der Vorstand der KV Nordrhein.

Bedeutung ambulante Versorgung und mögliche Folgen
Kürzungen treffen die Falschen – Patienten zahlen den Preis
Die geplanten Maßnahmen greifen einseitig in die ambulante Versorgung ein – mit direkten Folgen für Patientinnen und Patienten. „Wenigstens acht von zehn Behandlungen finden ambulant statt – und genau dieser Bereich soll weiter geschwächt werden. Wenn Praxen bis zu 20 Prozent ihrer Einnahmen verlieren, reden wir nicht über Effizienzreserven – wir reden über Praxisschließungen mit massiven Auswirkungen auf die Menschen in unserem Land – Patienten wie Praxispersonal“, so Bergmann.

„Das bedeutet konkret: längere Wartezeiten, weniger Angebote und eine schlechtere Versorgung – vor allem im ländlichen Raum.“ Und gerade bei wegbrechenden fachärztlichen Ressourcen droht eine weitere Belastung der hausärztlichen Versorgung. Eine weitere mögliche Folge: „Wer kann, wird in die private Krankenversicherung wechseln und so für eine weitere Verschärfung sorgen.“

Sparen an der falschen Stelle verteuert das System
Die ambulante Versorgung ist das Rückgrat der Patientenversorgung – budgetiert und damit bereits seit Jahren ein verlässlicher Kostendämpfer. Weitere Einschnitte verschärften die Situation massiv, warnt Bergmann und macht die Dimension deutlich: „Wenigstens acht von zehn Behandlungen finden ambulant statt. Viele davon werden bereits jetzt nicht vollständig vergütet und drohen nun, ganz wegzufallen – und das, obwohl die Kosten der ambulanten Versorgung nur einen Bruchteil aller GKV-Ausgaben ausmachen."

Weitere Einschnitte setzten damit ausgerechnet bei der effizientesten Versorgungsebene an. „Wer die ambulante Versorgung schwächt, verlagert Patienten in teurere Versorgungsbereiche, riskiert Versorgungsprobleme und steigende Kosten an anderer Stelle. Diese Politik spart nicht – sie verteuert das System“, wird Bergmann deutlich.

Widersprüchliche Gesundheitspolitik ohne klare Prioritäten
Besonders scharf kritisiert Dr. Bergmann den Widerspruch zwischen Sparforderungen und gleichzeitig geplanten Leistungsausweitungen: „Parallel zur Forderung nach Einsparungen sollen neue Leistungsansprüche aufgebaut werden. Wie passt das zusammen? Die geplanten Ausweitungen im Rahmen der Notfallreform – etwa 24/7-Videosprechstunden und zusätzliche Fahrdienste – stehen in einem klaren Spannungsverhältnis zu den angekündigten Kürzungen." Eine nachhaltige Reformpolitik müsse Ausgabenprioritäten konsistent setzen. „Statt gleichzeitig neue Leistungen zu schaffen und bestehende Strukturen finanziell zu schwächen, brauchen wir eine ehrliche Reformdebatte – mit klaren Prioritäten."

KV Nordrhein fordert grundlegende Überarbeitung
Die KV Nordrhein fordert die Bundesregierung auf, die Sparvorschläge grundlegend zu überarbeiten. Dr. Bergmann fasst zusammen: „Die vorgeschlagenen Maßnahmen setzen an der falschen Stelle an, sind zu kurzfristig gedacht und gehen zulasten aller Beteiligten – mit massiven Nachteilen für die Patientinnen und Patienten. Es braucht echte Reformen, die auf bessere Steuerung, ressourcenschonenden Mitteleinsatz und sachgerechte Finanzierung setzen.“

Die Berliner Ankündigung:
Finanzlücke im Gesundheitsbereich mit Milliarden-Einsparungen entgegnen
Berlin, 14. April 2026 - Gesundheitsministerin Nina Warken hat konkrete Einsparungen vorgestellt, die viele Versicherte deutlich spüren werden. Z.B. mit dem Wegfall der Mitversicherung von Ehepartnern (mit wenigen Einschränkungen).

Die sich abzeichnende Finanzlücke in 2027 von geschätzt 15 Milliarden Euro zu schließen ist oberstes Ziel der CDU-Ministerin. Ihr gehe es um eine Reform mit stabilem Beitragssatz. Ärzte, Apotheken und Versicherte müssen mit höherem Beitrag leisten. Zunächst trifft es die beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern. Ab 2028 sollen für sie in der Regel 3,5 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens des Hauptversicherten gezahlt werden. Bei kleinen und mittleren Einkommen würde damit nur ein geringerer Beitrag fällig.

Lediglich Eltern von Kindern unter sieben Jahren sowie von Kindern mit Behinderung, pflegende Angehörige und Rentner sind nicht betroffen. Arbeitgeber sollen zudem einen höheren Pauschalbetrag für geringfügig Beschäftigte zahlen.

Bis zu 15 Euro Zuzahlung für Medikamente sollen Patienten mehr Zuzahlungen für Medikamente leisten. Statt aktuell 5 bis 10 Euro würden es künftig 7,50 bis 15 Euro sein. Homöopathie sowie das Hautkrebs-Screening stehen als Kassenleistungen auf dem Prüfstand. Für Ärzte, Apotheken und Krankenhäuser sollen Preise und Vergütungen künftig an die Entwicklung der Einnahmen gekoppelt werden. "Wir können schlicht nicht mehr Geld ausgeben, als wir einnehmen", sagte Warken.

Sie ist aber gegen Einschnitte bei Familienversicherung
Die Vorschläge der Expertenkommission zu Einsparungen bei den gesetzlichen Krankenkassen müssen diskutiert werden.

Aber beim Krankengeld soll es Abstriche geben. Die Frage nach einer kürzeren Lohnfortzahlung oder sogenannten Karenztagen, an denen im Krankheitsfall zunächst kein Lohn gezahlt wird, liege allerdings nicht in ihrer Zuständigkeit, sondern beim Arbeitsministerium, sagte Warken.

Das Thema höhere Steuern auf Alkohol und Tabak sowie die Einführung einer Zuckersteuer liege beim Finanzministerium. Für niedergelassene Ärzte sollten bestimmte Zusatzvergütungen, etwa für offene Sprechstunden ohne Termin, abgeschafft werden. Bei den Krankenhäusern sollten die Vergütungssteigerungen begrenzt werden. Schrittweise soll Warken zufolge zudem eingeführt werden, dass vor bestimmten Operationen eine ärztliche Zweitmeinung eingeholt werden muss.

 KV Nordrhein startete unter 116 117 neuen Fahrdienst

Hausbesuche im Notdienst neu organisiert
Mehr Digitalisierung, mehr Effizienz und mehr Zeit für den Patienten
Pilotphase im Raum Düsseldorf/Neuss erfolgreich
Düsseldorf, 15. April 2026 - Ein Freitagnachmittag in Neuss. Duc Phu Dinh greift zu Arztkoffer und Tablet, verlässt das Dienstzimmer der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein im Johanna-Etienne-Krankenhaus im Neusser Norden. Vor der Tür wartet Fahrerin Alexandra Bindels, die ihn in den kommenden Stunden zu den Erkrankten in der Region fahren und begleiten wird – jederzeit digital koordiniert über die Servicenummer 116 117.

Der Ablauf zeigt, wie die KV Nordrhein die ambulante Versorgung außerhalb der Sprechstundenzeiten jetzt im gesamten Rheinland neu aufstellt: zentral gesteuert, elektronisch unterstützt und mit mehr Zeit für die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten.

Duc Phu Dinh ist Internist und Allgemeinmediziner aus Krefeld. Seit 2006 absolviert er im Rahmen des ambulanten Notdienstes Hausbesuche in der Region. Seit Januar 2026 arbeitet er als Kooperationsarzt im Pilotprojekt der KV Nordrhein für Düsseldorf und Neuss. Zum 1. April 2026 wurde dieses Modell auf ganz Nordrhein ausgeweitet. Ziel: flächendeckend besser helfen, Versorgung verlässlich sichern und Praxen entlasten.

Neu: Digitale Steuerung, kurze Wege und mehr Fokus auf die Menschen
Die Abläufe sind präzise und bleiben für Erkrankte bewährt: Die für Patientinnen und Patienten kostenlose Servicenummer 116 117 nimmt die Anrufe außerhalb der Praxisöffnungszeiten (abends, nachts, am Wochenende oder feiertags) entgegen, die Disposition der KV Nordrhein in Köln steuert und bereitet alles für die Diensthabenden vor.

Arzt auf dem Weg zu einem Hausbesuch sowie das Fahrzeug. Foto  „Anne Orthen/KVNO“

Sofort nach dem Erfassen der Patientenbeschwerden sieht Phu Dinh auf seinem Tablet die Einsatzdaten und wichtigen Informationen über den erkrankten Patienten. So kann er direkt noch im Fahrzeug entscheiden: erst telefonische Klärung oder sofortiger Hausbesuch. Fahrerin Bindels bringt ihn direkt vor die Tür der Anrufenden. Das spart Zeit, reduziert Wege, erhöht nachts die Sicherheit.

Der erste Einsatz an diesem Tag: eine 86-Jährige mit Bauchschmerzen. Treppenlift und Rollator weisen auf eingeschränkte Mobilität hin. Die Messung zeigt eine deutlich zu niedrige Sauerstoffsättigung. Mediziner Phu Dinh spricht mit der Patientin und den Angehörigen, organisiert die Einweisung in eine Klinik. Wieder im Auto dokumentiert er direkt digital, auch die Abrechnung läuft automatisiert.
Der nächste Auftrag erscheint: ein Altenheim, 2,5 Kilometer entfernt. Verdacht auf Blasenentzündung, Rücksprache mit der Tochter, gemeinsam abwägen – Krankenhaus ja oder nein. So funktioniert ambulante Versorgung am Menschen, klar strukturiert und zügig.

Entlastung für Praxen in Nordrhein
Die Reform dahinter: Seit 1. Januar 2026 ruht die Verpflichtung der niedergelassenen Haus- und Fachärztinnen und -ärzte, Fahrdienste im Rahmen des ambulanten Notdienstes zu übernehmen. Die Hausbesuche führen nun Ärztinnen und Ärzte aus, die sich bewusst dafür entschieden und eine Kooperationsvereinbarung mit der KV Nordrhein abgeschlossen haben.

Für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte bedeutet das: keine verpflichtenden Fahrdienste mehr, planbare Einsätze und deutlich weniger organisatorischer Aufwand. Und: Bisher mussten viele Niedergelassene im Rheinland für Hausbesuche noch ihren eigenen PKW nutzen. Auch dies gehört nun durch die einheitliche Fahrdienststruktur über die KV Nordrhein der Vergangenheit an – ebenso wie spontane Vertretungen oder nächtliche Alleinfahrten für Ärztinnen.

Zudem wird für viele Ärztinnen und Ärzte durch eine einheitliche Kostenstruktur der Fahrdienst sogar günstiger – denn die ambulante Versorgung in den Bereitschaftszeiten finanziert sich solidarisch selbst. Der Fahrdienst wird damit zu einer eigenständigen, gut strukturierten Tätigkeit – mit digitaler Unterstützung, klaren Abläufen und ohne die bisherigen Belastungen.

Neue Bezirke, mehr Flexibilität
Auch strukturell wurde zum April gestrafft: Statt 54 sehr unterschiedlicher Fahrdienstbezirke gibt es nun 20 neu zugeschnittene Bereiche in Nordrhein. Die Basis dafür legte die Analyse tausender Einsatzfahrten in den letzten Jahren. Die neuen Bezirke ermöglichen eine flexible Steuerung – auch innerhalb einer Schicht, etwa an Brücken- und Feiertagen mit hohem Bedarf. Die Ärztinnen und Ärzte sind während des Dienstes permanent mit der 116 117-Disposition verbunden und erhalten alle relevanten Informationen auf ihr „Dienst-Tablet" digital. Das beschleunigt Entscheidungen und verkürzt Wege.

Worum es am Ende geht, erlebt Phu Dinh im Einsatz: ankommen, einschätzen, handeln – und helfen. Für fast zehn Millionen Menschen im Rheinland bedeutet das: verlässliche ärztliche Hilfe außerhalb der Sprechstundenzeiten, jede Nacht, jedes Wochenende.

Weitere Informationen zur neuen Fahrdienststruktur in Nordrhein, ein aktuelles Fazit zur funktionierenden Neustruktur über die Ostertage hier.
Die KV Nordrhein lädt ebenso interessierte Ärztinnen und Ärzte ein, Teil des neuen Fahrdienstes zu werden – weitere Informationen finden Sie hier.
Bildinformation: Hausbesuche im ambulanten Notdienst in Nordrhein. Quelle jeweils: „Anne Orthen/KVNO“


Proband:innen für Studie gesucht: Welche Symptome treten auf?

Essen/Duisburg, 14. April 2026 - Während einer akuten Entzündung im Körper können bestimmte, vom Immunsystem ausgelöste Beschwerden auftreten. Um sie zu analysieren, ist ein Forschungsteam am Universitätsklinikum Essen auf der Suche nach körperlich gesunden Proband:innen zwischen 18 und 45 Jahren.

Mediziner:innen des Instituts für Didaktik in der Medizin und der Klinik für Infektiologie untersuchen die Studienteilnehmenden rund acht Stunden am Universitätsklinikum Essen für das Forschungsprojekt „Immun-vermittelte Symptome während einer akuten Entzündungsreaktion“.
Zusätzlich gibt es vier weitere kurze Termine zur Vor- und Nachuntersuchung. Eine Aufwandsentschädigung für die Teilnahme liegt bei 300 Euro. Anmelden kann man sich ab sofort unter: entzuendung.studie@uk-essen.de.
Wie wirken sich Entzündungsprozesse im Körper aus?

Am Hauptuntersuchungstag wird eine sehr niedrig dosierte Substanz (Lipopolysaccharid) verabreicht, die das Immunsystem kurzzeitig aktiviert. Dadurch möchten die Medziner:innen herausfinden, wie Entzündungsprozesse im Körper die Psyche und das Verhalten beeinflussen.

Wer teilnehmen möchte, sollte keine psychiatrische, neurologische und/oder internistische Erkrankungen wie z.B. akute oder chronische Magen-Darm-Erkrankungen, Leber- und Nierenerkrankungen, Herz-Kreislauferkrankungen oder Diabetes melltius sowie Suchterkrankungen haben. Auch Übergewicht (BMI > 30 kg/m^2) oder regelmäßige Medikamenteneinnahme (insbesondere Kardiologische Medikamente, steroidhaltige Präparate, Schmerzmittel) machen eine Teilnahme unmöglich.

Da im Laufe des Untersuchungstages das Schmerzmittel Ibuprofen verabreicht wird, sollte hier keine Überempfindlichkeit vorhanden sein. Auch Angststörungen, insbesondere Klaustrophobie, eine Schwangerschaft sowie metallische Implantate oder Tätowierungen sollten nicht vorliegen, da auch eine Untersuchung im MRT vorgesehen ist. Im Verlauf des Tages wird außerdem mehrmals über einen Zugang Blut abgenommen.

Neue Fahrdienststruktur im Notdienst: KV Nordrhein zieht positives Fazit nach dem Osterwochenende

- Erfahrungen aus der Pilotphase haben sich ausgezahlt
- Rund 3.200 Einsätze am Osterwochenende in ganz Nordrhein
- Dank an alle beteiligten Personen für den großen Einsatz
- Neue Struktur bringt mehr Digitalisierung, mehr Effizienz, mehr Zeit für Patientinnen und Patienten

Düsseldorf/Duisburg, 8. April 2026 – Ostern ist traditionell eines der einsatzstärksten Wochenenden im ambulanten Notdienst, also zu der Zeit, in der die Fach- und Hausarztpraxen geschlossen sind. „Gerade an so einem verlängerten Wochenende zeigen sich auch besonders die Vorteile unserer neuen Struktur für den ambulanten Fahrdienst“, sagt Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KV Nordrhein).

Arzt auf dem Weg zu einem Hausbesuch sowie das Fahrzeug. Foto  „Anne Orthen/KVNO“

Vorteil für Patienten: nachhaltig gesicherte Versorgung mit mehr Qualität
Seit dem 1. April stehen für ärztliche Hausbesuche außerhalb der Praxisöffnungszeiten (abends, nachts, am Wochenende oder feiertags) in Nordrhein spezialisierte Kooperationsärztinnen und -ärzte bereit. Zentral geplant, digital unterstützt und flexibel eingesetzt durch die KV. Den Auftakt machte im Januar die Pilotregion Düsseldorf/Neuss, dort wurde erfolgreich gestartet. Zum April folgte nun rund um das Osterwochenende der nordrheinweite Rollout. „Die Reform des Fahrdienstes ist für uns der Startpunkt einer zukunftsfähigen und sicheren Gestaltung des ambulanten Notdienstes“, beschreibt Dr. Bergmann die Bedeutung der Fahrdienstreform.

Gleichzeitig sorge die Reform für mehr Qualität in der Versorgung immobiler Patientinnen und Patienten. Dr. Bergmann: „Mit unserer neuen Software nehmen wir den Ärztinnen und Ärzten sehr viel Verwaltungsarbeit ab und durch die zentrale Steuerung können wir schneller und flexibler reagieren.“ Im besten Fall könne das auch die Wartezeit für den nächsten Patienten verkürzen, so der Vorstand der KV Nordrhein.

Fahrdienstleister bringt Zeit für mehr Fokus auf Patienten
Bisher mussten viele Haus- und Fachärzte für die Hausbesuche noch ihre eigenen PKWs nutzen. Auch das fällt nun weg. „Durch die Kooperation mit einem Dienstleister, der die Fahrzeuge und Fahrer stellt, kann sich der Arzt voll auf die Vorbereitung und Nachbereitung des Hausbesuches konzentrieren. Denn das ist, was für uns alle an erster Stelle steht: eine bestmögliche und gesicherte Versorgung der Menschen in Nordrhein.“ Dazu kommt: Besonders zu den Nachtstunden ist die Begleitung durch einen Fahrer ein Sicherheitsgewinn.

Fazit Osterwochenende
Frank Bergmann: „Wir sind mit dem Start unter dem Strich sehr zufrieden. Unsere Erwartungen, die wir aufgrund der Erkenntnisse der Pilotphase gemacht haben, haben sich erfüllt. Und wir wissen nach diesem Wochenende nun auch, wo und wie wir den einen oder anderen organisatorischen Ablauf proprietär vor Ort in den Bezirken noch anpassen werden.“ Insgesamt gab es rund 3.200 Einsätze am verlängerten Osterwochenende.

Dank an die diensthabende Ärzteschaft und das Projektteam
„Dass das erste Wochenende in der neuen Struktur nun trotz einzelner Herausforderungen erfolgreich war, ist der Vorarbeit des Projektteams und den Menschen zu verdanken, die an den Feiertagen im Einsatz waren“, betont der Vorstandsvorsitzende der KV Nordrhein Frank Bergmann. „Das lange Wochenende war sehr arbeitsreich, neben einigen dutzend Ärztinnen und Ärzten waren zudem auch viele Fachleute der KV Nordrhein im Einsatz, um die ambulante Versorgung der Menschen in Nordrhein sicherzustellen. Jeder und jedem einzelnen möchte ich herzlich für das Engagement danken!“

Jetzt werde man die Erfahrungen aus der ersten Einsatzwoche strukturiert auswerten. „Unsere neue Struktur bietet uns jederzeit die Möglichkeiten, weitere Anpassungen – auch kurzfristig im laufenden Betrieb – zu machen.“

Das habe sich am Osterwochenende bereits ausgezahlt. „Wir werden unsere neuen Erkenntnisse nutzen, um wichtige Kleinigkeiten anzupassen, wenn es nötig wird. Heute aber sind wir alle dankbar und zufrieden über das vergangene Osterwochenende“, so der Vorstand der KV Nordrhein.

Weitere Informationen zur neuen Fahrdienststruktur in Nordrhein
Die KV Nordrhein lädt ebenso interessierte Ärztinnen und Ärzte ein, Teil des neuen Fahrdienstes zu werde. Informationen finden Sie hier.

 

 

 

Medizin im Revier: Patientenveranstaltung Polyneuropathie am 14. April

Neurologen-Team informiert über Ursachen, Symptome und Behandlungsmöglichkeiten
Duisburg, 7. April 2026 - Kribbeln in den Füßen, taube Finger oder Schmerzen in den Beinen können Anzeichen einer Polyneuropathie sein. Über dieses Krankheitsbild informiert das Evangelische Klinikum Niederrhein im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Medizin im Revier“ am Dienstag, dem 14. April 2026.

Die Erkrankung kann den Alltag der Betroffenen spürbar einschränken, beispielsweise durch Schmerzen, Unsicherheit beim Gehen oder anhaltende Missempfindungen. Umso wichtiger ist es, die Beschwerden frühzeitig abklären zu lassen und gezielt zu behandeln.

Bei der Patientenveranstaltung im Evangelischen Klinikum Niederrhein geben die Oberärzte der Klinik für Neurologie, Dr. Larissa Dams und Nicolay Sabev, einen verständlichen Überblick über Ursachen, Diagnose und moderne Therapiemöglichkeiten. Sie erklären, welche Untersuchungen sinnvoll sind, wie sich Beschwerden lindern lassen und worauf Betroffene im Alltag achten können. Die Veranstaltung wird von Dr. Corina Kiesewalter, Chefärztin der Klinik für Neurologie, moderiert.

Im Anschluss an die Vorträge haben Besucherinnen und Besucher die Möglichkeit, Fragen zu stellen und mit dem Team der Neurologie persönlich ins Gespräch zu kommen.

Die Veranstaltung beginnt um 17 Uhr im Evangelischen Klinikum Niederrhein. Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Eckdaten der Veranstaltung:
Titel: Polyneuropathie
Datum & Uhrzeit: Dienstag, 14. April 2026, um 17.00 Uhr
Ort: Evangelisches Klinikum Niederrhein, Konferenzzentrum im Verwaltungsgebäude Raum CE.01, Fahrner Str. 133, 47169 Duisburg
Eintritt: Frei, eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Bei der Veranstaltungsreihe „Medizin im Revier“ des Klinikverbunds Evangelisches Klinikum Niederrhein werden regelmäßig medizinische Themen von hoher gesellschaftlicher Relevanz behandelt. Sie bietet Patientinnen und Patienten sowie Interessierten praxisnahe Einblicke in moderne Diagnose- und Therapiemethoden und die Gelegenheit, mit Fachexperten ins Gespräch zu kommen.

Blutspende-Routine – ein Schlüssel für stabile Versorgung in Deutschland

Duisburg, 30. März 2026 - Die gemeinnützigen Blutspendedienste des Deutschen Roten Kreuzes (DRK), die rund 75 Prozent der Blutversorgung in Deutschland sichern, verzeichneten bundesweit im Jahr 2025 ein leicht gestiegenes Blutspendeaufkommen. Insgesamt 3.182.081 Spendewillige sind auf den 40.506 organisierten Blutspendeterminen der DRK-Blutspendedienste erschienen. Das entspricht einem moderaten Plus von knapp 1% gegenüber dem Vorjahr.

Parallel setzt sich ein Trend fort: Die Quote der Erstspendewilligen sinkt weiter. Der DRK-Blutspendedienst West hat im Jahr 2025 insgesamt rund 775.900 Spendewillige auf seinen Blutspendeterminen begrüßt.

Versorgungsgebiete DRK-Blutspendedienste
Der Anstieg ist vor allem darauf zurückzuführen, dass Menschen, die ohnehin schon spenden, dies noch kontinuierlicher tun. Gleichzeitig zeigt sich eine strukturelle Entwicklung mit bundesweiter Relevanz: Die Zahl der aktiven Spenderinnen und Spender ist leicht zurückgegangen, während die durchschnittliche Spendefrequenz gestiegen ist. Ein wachsender Anteil der Blutversorgung wird damit von besonders engagierten Stammspenderinnen und Stammspendern getragen.



Auch das bundesweite Durchschnittsalter der Spenderinnen und Spender liegt mit 46,7 Jahren weiterhin auf einem konstant hohen Niveau. Eine spürbare Verjüngung der Spenderbasis ist bislang nicht erkennbar. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels gewinnt diese Entwicklung für die zukünftige Sicherung der Blutversorgung zusätzlich an Bedeutung.

Parallel setzt sich ein Trend fort: Die Quote der Erstspendewilligen sinkt weiter. Bundesweit registrierten die DRK-Blutspendedienste im Jahr 2025 insgesamt 283.054 Erstspendewillige. Das sind zwar nur knapp zwei Prozent weniger als im Vorjahr – für eine nachhaltige Stabilisierung der Blutversorgung wäre jedoch eine deutlich stärkere Dynamik beim Spendernachwuchs erforderlich.

Die aktuellen Zahlen zeigen daher ein differenziertes Bild: Viele langjährige Spenderinnen und Spender helfen weiterhin zuverlässig – dafür gebührt ihnen höchster Respekt und Anerkennung. Bislang gelingt es jedoch noch nicht ausreichend, Menschen, die noch nicht oder erst seit Kurzem Blut spenden, dauerhaft zum regelmäßigen Blutspenden zu motivieren.



Gerade deshalb bleibt eine breite und verlässliche Spenderbasis eine zentrale Voraussetzung für die Resilienz des Gesundheitswesens. Eine jederzeit gesicherte Versorgung mit Blutpräparaten gehört zur unverzichtbaren Infrastruktur der medizinischen Versorgung – im Klinikalltag ebenso wie in außergewöhnlichen Belastungssituationen.

Die DRK-Blutspendedienste appellieren deshalb bundesweit an die Bevölkerung: Wer gesund ist und Blut spenden kann, sollte regelmäßig einen Termin wahrnehmen. Ohne eine verlässliche Blutspende-Routine wird es zunehmend schwieriger, eine dauerhaft sichere Versorgung mit Blutpräparaten zu gewährleisten.

Gleichzeitig bleibt es entscheidend, insbesondere jüngere Menschen frühzeitig für die Blutspende zu begeistern und sie langfristig als Spenderinnen und Spender zu gewinnen.

NRW, Rheinland-Pfalz, Saarland: Versorgungssicherheit hängt stärker von engagierten Stammspendern ab
Der DRK-Blutspendedienst West hat im Jahr 2025 insgesamt rund 775.900 Spendewillige auf seinen rund 13.000 Blutspendeterminen begrüßt. Der Anteil der Erstspendewilligen lag 2025 im Durchschnitt bei rund 11 Prozent. Eine stabile Blutversorgung gelingt daher vor allem dort, wo regelmäßige Spenden und die Gewinnung neuer Blutspender zusammenwirken – insbesondere mit Blick auf Feiertage und saisonale Schwankungen im Spendeaufkommen.

Nach der angespannten Versorgungssituation im Januar dieses Jahres richtet sich der Blick nun auch auf die Spenderinnen und Spender, die zu Beginn des Jahres ad hoc geholfen haben. Für viele von ihnen ist inzwischen der Zeitpunkt erreicht, nach der Wartezeit von mindestens acht Wochen zwischen zwei Blutspenden erneut zu spenden und damit zur Stabilisierung der Versorgung beizutragen.

Aktuelle Termine und Informationen zur Blutspende finden sich unter: www.blutspende.jetzt

Hebammengeleitete Geburtsbetreuung in Kreißsälen: G-BA legt Mindestanforderungen fest

Berlin, 19. März 2026 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute Anforderungen an Strukturen und Prozesse einer durchgängig hebammengeleiteten Betreuung von Geburten im Krankenhaus beschlossen. Ein hebammengeleiteter Kreißsaal ist ein geburtshilfliches Betreuungsangebot, ergänzend zur ärztlich geleiteten Geburt.

Grundlagen der Beratungen waren unter anderem von Hebammenverbänden erarbeitete Kriterienkataloge für hebammengeleitete Kreißsäle. An der Erarbeitung der Richtlinie waren die maßgeblichen Hebammenberufsverbände beteiligt.

Dazu Karin Maag, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung: „Das hebammengeleitete Betreuungsangebot richtet sich an Frauen mit unkomplizierter Schwangerschaft, bei denen ein natürlicher Geburtsverlauf zu erwarten ist und deren Neugeborenes voraussichtlich gesund ist. Ein zentrales Element ist dabei die Eins-zu-Eins-Betreuung durch die Hebamme mit Beginn der aktiven Eröffnungsphase der Geburt.

Auf Wunsch der Schwangeren oder bei Anzeichen für Abweichungen vom physiologischen Geburtsverlauf stellt das Krankenhaus eine ärztliche Konsultation oder den Übergang in die ärztlich geleitete Betreuung sicher. Werdende Eltern können sich so auf bundesweit einheitliche Standards bei der hebammengeleiteten Betreuung einer Geburt im Krankenhaus verlassen.“

In seiner Erstfassung der „Richtlinie zur Qualitätssicherung der hebammengeleiteten Betreuung in Kreißsälen (QHKS-RL)“ regelt der G-BA, welche organisatorischen und personellen Anforderungen am Krankenhausstandort erfüllt werden müssen. Er definiert außerdem, unter welchen medizinischen Voraussetzungen eine rein hebammengeleitete Entbindung möglich ist und wann eine Ärztin oder ein Arzt hinzuzuziehen bzw. in eine ärztlich geleitete Betreuung überzuleiten ist.

Die Richtlinie regelt zudem die Folgen der Nichteinhaltung der Mindestanforderungen. Ob die Qualitätsziele der Richtlinie erreicht werden oder die Regelungen ggf. anzupassen sind, wird der G-BA in einer Evaluation überprüfen.

Inkrafttreten
Die Richtlinie zur Qualitätssicherung der hebammengeleiteten Betreuung in Kreißsälen wird nun dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt. Sie tritt nach Nichtbeanstandung und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Gesetzesauftrag
Der G-BA wurde durch den Gesetzgeber 2024 beauftragt, Qualitätssicherungsmaßnahmen für Kreißsäle zu beschließen, die von einem Krankenhaus betrieben und von einer in dem Krankenhaus angestellten Hebamme geleitet werden (§ 136a Absatz 7 SGB V).

Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Änderung von § 3, Streichung von § 17 und Ergänzung der Anlage und des Anhangs 2 für das Berichtsjahr 2025 vom 18. Dezember 2025

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 18. Dezember 2025 beschlossen, die Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser (Qb-R) in der Fassung vom 16. Mai 2013 (BAnz AT 24.07.2013 B5), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 18. Juni 2025 (BAnz AT 01.08.2025 B4) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:

I. § 3 Nummer 3 und 4 wird durch die folgenden Nummern 3 und 4 ersetzt: „3. „Standortnummer“ das jeden Standort eines Krankenhauses gemäß § 2a des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) in Verbindung mit dem Standortverzeichnis gemäß § 293 Absatz 6 SGB V eindeutig identifizierende Kennzeichen;“ „4. „Krankenhausstandort“ den Standort eines nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhauses, der im Standortverzeichnis mit einer Standortnummer mit dem Vorgabewert 000 oder ab dem Berichtsjahr 2026 dem Vorgabewert 001 an der siebten bis neunten Stelle geführt wird;“ II. § 17 wird gestrichen.

III. Vor „Anlage für das Berichtsjahr 2024: Inhalt, Umfang und Datenformat eines strukturierten Qualitätsberichts“ wird die aus dem Anhang 1 zu diesem Beschluss ersichtliche „Anlage für das Berichtsjahr 2025: Inhalt, Umfang und Datenformat eines strukturierten Qualitätsberichts“ eingefügt.

IV. Nach „Anlage für das Berichtsjahr 2025: Inhalt, Umfang und Datenformat eines strukturierten Qualitätsberichts“ wird der aus dem Anhang 2 zu diesem Beschluss ersichtliche „Anhang 2 für das Berichtsjahr 2025: Auswahllisten“ eingefügt. V. Die Änderung der Regelungen tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.

23. März: Protesttag! Apotheken in Duisburg fordern schnelle wirtschaftliche Stabilisierung

Duisburg, 17. März 2026 - Die Apotheken in Duisburg beteiligen sich am bundesweiten Protesttag der Apothekerschaft am 23. März 2026 unter dem Motto „Apothekensterben stoppen – Koalitionsvertrag umsetzen“. Hintergrund sind die seit Jahren unzureichenden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Apotheken sowie die anhaltende Schließungswelle in Deutschland.

Der Protest dient dazu, die Bundesregierung und Bundesgesundheitsministerin Warken darin zu bestärken, die zugesagte wirtschaftliche Stabilisierung der Vor-Ort-Apotheken zur Sicherstellung der Versorgung der Bürgerinnen und Bürger vor Ort schnell umzusetzen.

Am Protesttag bleiben viele Apotheken in Duisburg geschlossen. Die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung wird über die diensthabenden Notdienst-Apotheken sichergestellt. Patientinnen und Patienten wird empfohlen, Rezepte möglichst vor dem Protesttag einzulösen“, erklärt Christoph Herrmann, Pressesprecher der Apotheker in Duisburg.

Bundesweiter Protest - auch mit zentraler Kundgebung in Düsseldorf

Bundesweit wird der Protest von zentralen Kundgebungen in Berlin, Düsseldorf, Han-

nover und München begleitet. Auch Apothekerinnen, Apotheker und Apotheken-

teams aus Duisburg beteiligen sich, um gemeinsam mit der gesamten Apothekerschaft den Druck auf die Bundesregierung zu erhöhen. Die Botschaft ist eindeutig: Wer die Vor-Ort-Apotheken weiter wirtschaftlich ausbluten lässt, gefährdet die flächendeckende, sichere und schnelle Arzneimittelversorgung für Bürgerinnen und Bürger.

Politik darf nicht länger zögern

Anlass des Protesttags ist die aktuelle Beratung des Apothekenversorgungs-Weiter-

entwicklungsgesetz (ApoVWG) im Deutschen Bundestag. Aus Sicht der Apotheker-

schaft reicht es jedoch nicht länger, die Krise nur zu beschreiben. Thomas Preis, Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), und Dr. Armin Hoffmann, Präsident der Bundesapothekerkammer (BAK), begrüßen die parlamentarische Befassung, machen aber zugleich deutlich, wie dramatisch die Lage inzwischen ist:

„Nach 13 Jahren Honorarstillstand setzt sich das Apothekensterben ungebremst fort, mittlerweile schließt in Deutschland etwa alle 20 Stunden eine Apotheke dauerhaft. Die Wege für unsere Patientinnen und Patienten zur nächsten Apotheke werden damit immer weiter und komplizierter.

Es ist daher nur folgerichtig, dass die Regierungsfrak- tionen in ihrem Koalitionsvertrag eine wirtschaftliche Stärkung der Apotheken festge- legt haben. Jetzt muss aber auch schnell ohne jede Verzögerung und ohne Wenn und Aber die Umsetzung erfolgen. Sonst wird das fatale Folgen für die Versorgung der Menschen haben.“

Honorare stagnieren, Kosten explodieren Viele Apotheken arbeiten seit Jahren auf wirtschaftlich nicht mehr tragfähiger Grund- lage. Das gesetzlich festgelegte Honorar für verschreibungspflichtige Arzneimittel, die rund 85 Prozent des Umsatzes ausmachen, wurde seit 2004 nur einmal vor 13 Jahren um rund 3 Prozent angepasst.

Allein in den letzten 13 Jahren sind die Betriebskosten – vor allem für Personal, Energie, Miete, Digitalisierung und regulatorische Anforde- rungen – jedoch um rund 65 Prozent gestiegen. Immer mehr Apotheken rutschen da- her in die roten Zahlen und müssen schließen. Apothekensterben erreicht Städte und Ballungsräume Seit 2013 haben bundesweit rund 20 Prozent der Apotheken geschlossen.

Die Folgen treffen inzwischen nicht mehr nur den ländlichen Raum, sondern zunehmend auch Städte und Ballungsräume Es geht um die Zukunft der Arzneimittelversorgung „Mit unserem Protest stärken wir der Bundesregierung den Rücken, damit die ange- kündigte Apothekenstärkung jetzt schnell umgesetzt wird“, erklärt Christoph Herrmann. „Es geht nicht um die Interessen einzelner Betriebe, sondern um die Zu- kunft einer sicheren, persönlichen und flächendeckenden Arzneimittelversorgung für alle Bürgerinnen und Bürger in unserer Region.“



Millionenförderung für Bauchspeicheldrüsenkrebs-Forschung

Smarte Daten verbessern die Behandlung

Duisburg, 16. März 2026 - Bauchspeicheldrüsenkrebs weist die niedrigste Überlebensrate unter allen Krebserkrankungen auf. Obwohl nur etwa vier Prozent der Krebsneuerkrankungen die Bauchspeicheldrüse betreffen, ist das Pankreaskarzinom in Deutschland die vierthäufigste Todesursache bei Krebs. Die Deutsche Krebshilfe reagiert mit einer großen Forschungsallianz.

Im Zuge der Deutschen Allianz Pankreaskarzinom fördert sie drei Konsortien mit 33,5 Millionen Euro, darunter auch das Projekt ONCOverse, an dem Forschende der Medizinischen Fakultät der Universität Duisburg-Essen maßgeblich mitwirken. In das ONCOverse fließen 16,2 Millionen Euro, davon erhält das Essener Team 6,2 Millionen Euro.

Das von Essen aus geleitete Konsortium „ONCOverse: Patientenzentrierte und intuitive Evidenzgenerierung für Bauchspeicheldrüsenkrebs“ entwickelt eine digitale Versorgungsplattform, die Forschung und Klinik eng verzahnt. ONCOverse sammelt Daten aus dem Behandlungsalltag: Patient:innen dokumentieren ihr Befinden. Ärzt:innen erfassen Tumoreigenschaften, Therapien und Verläufe.

Das Besondere dabei: alle Daten werden interoperabel gemacht, können also gemeinsam genutzt werden. So entsteht ein umfassender Datenraum. Die Forschenden um Projektleiter Prof. Dr. Jens Siveke vom Westdeutschen Tumorzentrum des Universitätsklinikums Essen und Deutschen Konsortium für Translationale Krebsforschung möchten so klären, welche Tumor- und Patient:inneneigenschaften wichtig für Therapieentscheidungen sind und welche Therapie bei welchem Tumor am besten wirkt. Langfristig sollen Behandlungen präziser auf die individuelle Tumorsituation zugeschnitten werden. Die Prognose bei Bauchspeicheldrüsenkrebs kann so verbessert werden.

Im Kern geht es um Evidenzgenerierung, das heißt um belastbare wissenschaftliche Belege aus der realen Versorgung. Statt auf isolierte Studien setzen die Wissenschaftler:innen mit ONCOverse auf kontinuierliche Datenerhebung im Klinikalltag. Moderne Analysemethoden helfen, Muster zu erkennen und Therapiewege zu vergleichen, auch mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz. Ein besonderes Merkmal: Betroffene sind von Beginn an eingebunden. Ihre Perspektive soll sicherstellen, dass neue Versorgungsmodelle tatsächlich den Bedürfnissen der Erkrankten entsprechen.

Das ONCOverse-Team bündelt die Expertise von Partner:innen aus den Universitätskliniken Dresden, Essen, Halle (Saale), Hamburg-Eppendorf, Heidelberg, Kiel/Lübeck, Köln und Tübingen sowie von der Technischen Universität München. Weiterhin bestehen Kooperationen mit dem Nationalen Centrum für Tumorerkrankungen Heidelberg, dem Forschungszentrum Jülich, dem Herz- und Diabeteszentrum Nordrhein-Westfalen sowie Partnern der Dutch Pancreatic Cancer Group Amsterdam, Maastricht und Leiden.


Gesetzliche Regelung zur Verankerung psychologischer Expertise bei der Reform der Notfallversorgung dringend erforderlich

BDP-Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes (Notfallgesetz – NotfallG)

Berlin/Duisburg, 13. März 2026 - Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) begrüßt ausdrücklich das Engagement der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für eine umfassende Reform der Notfallversorgung. Vor allem das Anliegen, die besonderen Bedürfnisse psychisch erkrankter wie auch belasteter Menschen stärker zu berücksichtigen und die Versorgung insgesamt patientenorientierter, vernetzter und effizienter zu gestalten, bewertet der Verband positiv.

Psychische Krisen und Belastungen spielen in der Notfallmedizin eine erhebliche Rolle: Schätzungen zufolge machen psychiatrische Notfälle etwa 10 – 15 % aller Notfalleinsätze in Deutschland aus. Darüber hinaus gehen Notfallsituationen, schwere Verletzungen und gesundheitliche Beeinträchtigungen immer auch mit Sorgen, Ängsten und mentalen Belastungen einher, die sich unbehandelt zu chronischen Belastungstraumata unterschiedlicher Schweregrade entwickeln können.

Dennoch fehlt in vielen Notaufnahmen sowie auch in den geplanten Integrierten Notfallzentren (INZ) die systematische Einbindung psychologischer Expertise. Versorgungslücken sowie eine verzögerte oder unzureichende frühzeitige psychosoziale Unterstützung, mit einem erhöhten Risiko für später notwendige therapeutische Maßnahmen inklusive hoher Kosten, sind die langfristigen Folgen.

Im Zuge der Novellierung des Notfallgesetzes zur umfassenden Reform der Notfallversorgung fordert der BDP daher eine explizite gesetzliche Regelung zur Verankerung psychologischer Expertise in den geplanten Integrierten Notfallzentren sowie eine bessere Vernetzung mit psychiatrischen, psychotherapeutischen und psychosozialen Krisendiensten und Versorgungsstrukturen.

Psychiatrische Notfall- und Krisendienste und die Schnittstellen hierzu müssen bereits in der Konzeption der INZ mitgedacht werden. Psychologische Expertise sollte über Fachpsycholog*innen für Notfallpsychologie und Gesundheitspsychologie als Basisstruktur und integraler Bestandteil multiprofessioneller Teams in der INZ verankert werden.

Denn eine frühzeitige und qualifizierte psychologische Intervention kann Chronifizierungen verhindern und entlastet das Gesamtsystem. Notwendige Maßnahmen zur Deeskalation, Akutintervention, die psychosoziale Begleitung von Patient*innen und Angehörigen sowie die Steuerung in geeignete Nachsorgestrukturen wären damit strukturell abgesichert. Zudem können Psycholog*innen auch zur Prävention von Sekundärtraumatisierungen beim Personal beitragen sowie bei ethischen Entscheidungen unterstützen.

Der vorliegende Gesetzesentwurf greift wichtige Aspekte auf, doch der BDP appelliert an die Fraktion und den Gesundheitsausschuss, für eine echte integrierte und bedarfsgerechte Notfallversorgung und Prävention gesundheitlicher Folgen die Verankerung psychologischer Expertise und Präzisierung der Rolle psychologischer Fachkräfte bei der Reform der Notfallversorgung mitzudenken.

Bessere Therapie gegen schwer behandelbaren Lymphdrüsenkrebs

DFG fördert Forschungsprojekt REACT

Duisburg, 13. März 2026 - Die Deutsche Forschungsgemeinschaft fördert das Projekt REACT mit 3,2 Millionen Euro, um neue Wege zur Behandlung seltener und besonders schwer therapierbarer Lymphdrüsenkrebserkrankungen des Immunsystems zu erforschen. An dem bis Dezember 2028 laufenden Studienvorhaben sind unter anderem Wissenschaftler:innen der Medizinischen Fakultät der Universität Duisburg-Essen sowie ein Team der Universitätsmedizin Göttingen beteiligt. Knapp 1,6 Millionen Euro – etwa die Hälfte der Fördersumme – gehen an die Forschenden in Essen.

Ziel des Projekts ist, die Heilungschancen von Betroffenen deutlich zu erhöhen. Die Beteiligen möchten durch den smarteren und zielgenaueren Einsatz bekannter Therapien die Behandlung von T-Zell-Non-Hodgkin-Lymphomen verbessern, einer oft aggressiven Form von Lymphdrüsenkrebs. Solche T-Zell-Lymphome entstehen aus fehlgesteuerten Abwehrzellen des Immunsystems.

Mithilfe des bildgebenden Verfahrens PET-CT können die Forschenden früh erkennen, ob die Chemotherapie bei den Betroffenen ausreichend wirkt und ob sie von einer intensiveren Therapie mit Stammzelltransplantation profitieren könnten. PET-CT meint eine Kombination aus Positronen-Emissions-Tomographie und Computertomographie. Sie macht Stoffwechselaktivitäten und anatomische Strukturen sichtbar – und zeigt, wie aktiv Tumorgewebe ist, und wo es sich im Körper befindet.

„REACT hat das Potenzial, einen neuen Behandlungsstandard für T-Zell-Lymphome zu definieren“, sagt Prof. Dr. Andreas Hüttmann, Leitender Oberarzt der Klinik für Hämatologie und Stammzelltransplantation am Universitätsklinikum Essen. Entscheidend sei die enge Zusammenarbeit von Kliniker:innen, Nuklearmediziner:innen, Statistiker:innen und Studienzentren. 20 Unikliniken wirken als Prüfzentren mit.

„Nur diese gebündelte Expertise hat die Förderung möglich gemacht, und sie eröffnet neue Perspektiven für schwer erkrankte Menschen.“ Neben ihm und seinem Essener Team ist die Universitätsmedizin Göttingen mit Prof. Dr. Gerald Wulf gleichberechtigt beteiligt an dem REACT-Projekt mit dem Titel „Allogene Zell-Therapie bei refraktären T-Zell-Lymphomen“. ACT steht für Allogeneic Cell Therapy und RE beschreibt das Reagieren auf einen PET-Befund.

„Die Studie adressiert einen klaren klinischen Bedarf“, heißt es in den Gutachten der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Das Konzept sei gut begründet, die Zentren erfahren und hervorragend organisiert.

KV Nordrhein ruft zur Vorsorge auf Früherkennung rettet Leben

Warnsignale ernst nehmen
Düsseldorf/Duisburg, 12. März 2026 - Anhaltende Durchfälle, Schmerzen, Krämpfe – wenn die Verdauung streikt, leidet die Lebensqualität erheblich. Die Ursachen sind vielfältig, die Folgen oft unterschätzt. Laut Statistischem Bundesamt zählt Darmkrebs zu den fünf häufigsten Todesarten in Deutschland, im Jahr 2024 gingen allein auf diese Krebsart 23.600 Todesfälle bundesweit zurück. Dabei ist Darmkrebs wie kaum eine andere Krebserkrankung durch konsequente Vorsorge vermeidbar oder in einem noch heilbaren Stadium erkennbar.

Und: Bei rechtzeitiger Früherkennung liegen die Heilungschancen bei über 90 Prozent, in sehr frühen Stadien sogar bei nahezu 100 Prozent. Anlässlich des Darmkrebs-Monats März appelliert die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein daher an alle Anspruchsberechtigten, die Vorsorgeangebote in den Praxen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte wahrzunehmen.

„Darmkrebs ist in der Regel gut heilbar, wenn er früh erkannt wird. Die Vorsorgeuntersuchungen sind einfach zugänglich und können Leben retten. Wir ermutigen alle Menschen in Nordrhein, diese Chance zu nutzen und Verantwortung für ihre Gesundheit zu übernehmen", betont Dr. med. Frank Bergmann, Vorsitzender der KV Nordrhein.

Vorsorge rettet Leben: Diese Angebote stehen zur Verfügung
In der gesetzlichen Krankenversicherung wird das Programm zur Früherkennung von Darmkrebs seit 2019 als organisiertes Darmkrebsscreening angeboten: Versicherte erhalten ab dem Alter von 50 Jahren von ihrer Krankenkasse eine Einladung und Informationen zur Früherkennung und zur Durchführung einer Koloskopie. Bleibt diese ohne Befund, ist eine erneute Früherkennungs-Koloskopie dann nach Ablauf von neun Kalenderjahren möglich.

Alternativ kann ab 50 Jahren bei Frauen und Männern alle zwei Jahre ein Test auf okkultes Blut im Stuhl mit einem quantitativen immunologischen Test (iFOBT) durchgeführt werden, wenn sich die Person gegen eine Darmspiegelung entscheidet. Die Kosten für diese Tests übernehmen ebenfalls die Krankenkassen.

Warnsignale ernst nehmen
Grundsätzlicher Rat: Veränderungen im Stuhlgang, Blut im Stuhl, anhaltende Bauchschmerzen oder unerklärlicher Gewichtsverlust sollten immer ärztlich abgeklärt werden. Auch eine familiäre Vorbelastung erhöht das Risiko – in diesen Fällen empfehlen Fachleute eine frühere und engmaschigere Vorsorge.

Vorbereitung einer Koloskopie, Quelle: PonyWang / gettyimages

UDE: 1,5 Millionen Euro für Forschungsprojekt „VaSequIs“ Infektionsausbrüche besser vorhersagen

Duisburg, 9. März 2026 - Mit Künstlicher Intelligenz und der Analyse von Patienten-, Trink- und Abwasserproben entwickeln Forschende der Medizinischen Fakultät der Universität Duisburg-Essen ein Frühwarnsystem: Es soll Infektionsausbrüche in Krankenhäusern schneller erkennen und die Sicherheit von Patient:innen erhöhen.

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt fördert das im Februar gestartete Projekt VaSequIs* für 14 Monate mit über 1,5 Millionen Euro.
Um Infektionsgeschehen frühzeitig zu erkennen und besser zu verstehen, entwickelt das interdisziplinäre Forschungsteam im Projekt VaSequIs ein System für vergleichende Untersuchungen von Proben aus der Patientenversorgung sowie solchen, die sie an den kritischen Stellen zwischen öffentlicher Wasserversorgung, Universitätsklinikum Essen (UK Essen) und dem Abwassernetz gewinnen.

Übersicht Projekt „VaSequIs“ (UDE/Alexander Thomas)

So wollen sie nachvollziehen, welche und wie viele Krankheitserreger vorherrschen, um mögliche Infektionsausbrüche zu erkennen und zu verhindern. Prof. Dr. Jan Buer, Dekan der Medizinischen Fakultät der Universität Duisburg-Essen (UDE) und Direktor des Instituts für Medizinische Mikrobiologie, und Prof. Dr. Martin Exner, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene, leiten das Projekt.

Beteiligte Wissenschaftler der UDE sind zudem aus dem Institut für Künstliche Intelligenz in der Medizin (Prof. Dr. Folker Meyer), aus der Krankenhaushygiene (Dr. Robin Otchwemah) sowie dem Institut für Medizinische Mikrobiologie (PD Dr. Jan Kehrmann).

Schutzschirm für Patient:innen
Als erstes Krankenhaus setzt das UK Essen automatische Probennehmer ein, die über speziell gefertigte Rohradapter 24 Stunden täglich Abwasserproben hygienisch entnehmen. Anschließend werden die Proben molekularbiologisch analysiert und genomsequenziert.

„Diese Kombination aus etablierter Analytik und modernen molekularen Verfahren bildet die Grundlage dieses wichtigen Projekts, das als interprofessionelle und interdisziplinäre Kooperation von Wissenschaft und Praxis überzeugt“, erklärt Prof. Buer. So können die Wissenschaftler:innen präzise bestimmen, welche Krankheitserreger in den Proben sind und in welcher Menge.

Darauf aufbauend erstellen sie Zeitreihen und entwickeln KI-Vorhersagen, um mögliche Infektionsausbrüche frühzeitig zu erkennen und der Krankenhaushygiene im Idealfall rechtzeitig Hinweise zur Verhinderung von Ausbrüchen zu geben. Damit schafft VaSequIs eine wissenschaftliche Grundlage für ein ganzheitliches Monitoring zur Stärkung der Sicherheit für Patient:innen.

Ergänzt wird das Forschungsteam durch HYGIUM – Zentrum für Hygiene und Umweltmedizin GmbH aus Köln, das mit seiner Expertise für den Transfer der gewonnenen Erkenntnisse in die praktische Anwendung sorgt.

„Dieses Projekt, in das etablierte mikrobiologische und epidemiologische Methoden sowie molekularbiologische Untersuchungen und moderne KI-Methoden einfließen, stellt eine signifikante Erweiterung des Methodenportfolios für den Schutz der Patientinnen und Patienten vor Infektionen dar“, fasst Prof. Exner zusammen.

* VaSequIs= Validierung von Verfahren zur Sequenzierung von Isolaten aus Patienten-, Trinkwasser- und Abwasserproben zur Bestimmung der infektionsepidemiologischen Bedeutung und hierauf basierender Regulierung



Weiterentwicklung der Apothekenversorgung - Stellungnahme Gemeinsamer Bundesausschusses (G-BA)

Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung
(Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz –ApoVWG)

2 Allgemeines
Berlin, 26. Februar 2026 - Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (ApoVWG) verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die wirtschaftlichen und strukturellen Rahmenbedingungen der öffentlichen Apotheken zu verbessern und deren Beitrag zur wohnortnahen Gesundheitsversorgung zu stärken. Im Mittelpunkt stehen Maßnahmen zum Bürokratieabbau, zur Stärkung der Eigenverantwortung von Apothekeninhaberinnen und -inhabern sowie zur Ausweitung pharmazeutischer Tätigkeiten, insbesondere im Bereich der Prävention und der direkten Patientenversorgung.

Darüber hinaus sollen eue Abgabemöglichkeiten und Aufgaben den Handlungsspielraum der Apotheken erweitern und so zur Sicherung eines flächendeckenden Apothekennetzes – insbesondere in ländlichen Regionen – beitragen.
Die hauptamtlichen unparteiischen Mitglieder des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) nehmen entsprechend der Betroffenheit des G-BA zu dem zugrundeliegenden Regierungsentwurf im nachfolgenden Umfang Stellung. Zu weiteren Aspekten wird aufgrund einer allenfalls mittelbaren Betroffenheit des G-BA auf eine Stellungnahme verzichtet.

Zu Artikel 1 „Änderung
des Fünften Buches Sozialgesetzbuch“
Zu Nummer 6: § 132e SGB V
Inhalt der Regelung:
Der GKV-Spitzenverband wird verpflichtet, mit der für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen gebildeten maßgeblichen Spitzenorganisation der Apotheker im Benehmen mit dem PKV-Verband
einen Vertrag über die Durchführung von Schutzimpfungen durch Apotheken nach § 20c des Infektionsschutzgesetzes zu schließen. In Satz 3 ist eine Frist zum Abschluss des Vertrages vorgegeben und
eine Schiedsstellenlösung vorgesehen.

Bewertung:
Nach § 132e Absatz 1a Satz 3 SGB V ist vorgesehen, dass der zwischen dem GKV-Spitzenverband und
der für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen gebildeten maßgeblichen Spitzenorganisation der Apotheker im Benehmen mit dem PKV-Verband zu schließende Vertrag „mindestens die von
der Ständigen Impfkommission gemäß § 20 Absatz 2 Satz 3 des Infektionsschutzgesetzes empfohlenen
Schutzimpfungen mit Impfstoffen, die keine Lebendimpfstoffe sind, umfasst“.

Grundlage für den Anspruch auf Leistungen für Schutzimpfungen in der GKV ist die Richtlinie des G-BA nach § 20i Absatz 1
i.V.m. § 92 Absatz 1 Satz 2 Nr. 15 SGB V und nicht die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission
nach § 20 Absatz 2 Satz 3 IfSG. Der G-BA bestimmt nach § 20i Abs. 1 SGB V die Einzelheiten zu Voraussetzungen, Art und Umfang der Leistungen für Schutzimpfungen und kann dabei mit besonderer Begründung auch von den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission abweichen. Der Vertrag nach
§ 132e Abs. 1a SGB V kann dementsprechend nur mindestens die Schutzimpfungen mit Impfstoffen,
die keine Lebendimpfstoffe sind, umfassen, auf die ein Anspruch auf Versorgung gemäß der Richtlinie
nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nr. 15 SGB V besteht.

Änderungsvorschlag:
6. § 132e Absatz 1a wird durch den folgenden Absatz 1a ersetzt:
„(1a) Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen hat mit der für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen gebildeten maßgeblichen Spitzenorganisation der Apotheker im Benehmen mit dem
Verband der Privaten Krankenversicherung einen Vertrag über die Durchführung von Schutzimpfungen durch Apotheken nach § 20c Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes abzuschließen, insbesondere
über
1. die Vergütung der Impfleistung der Apotheken einschließlich der Vergütung der Impfdokumentation und
2. die Abrechnung der Vergütung.
In dem Vertrag nach Satz 1 ist für die Beschaffung von Grippeimpfstoffen, die zur Anwendung durch
die Apotheken vorgesehen sind, eine Vergütung der Apotheken von 1 Euro je Einzeldosis sowie die
Umsatzsteuer vorzusehen. Der Vertrag umfasst mindestens die Schutzimpfungen mit Impfstoffen, die
7
keine Lebendimpfstoffe sind, auf die ein Anspruch auf Versorgung gemäß der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nr. 15 besteht. Einigen sich die Vertragsparteien
nach Satz 1 nicht bis zum … [einsetzen: Datum drei Monate nach Inkrafttreten gemäß Artikel 9 Satz 1]
auf einen Vertrag, der mindestens die von der Ständigen Impfkommission gemäß § 20 Absatz 2 Satz 3
des Infektionsschutzgesetzes empfohlenen Schutzimpfungen mit Impfstoffen, die keine Lebendimpfstoffe sind, umfasst, legt die Schiedsstelle nach § 129 Absatz 8 innerhalb eines Monats den Inhalt des
Vertrages fest. Der Vertrag nach Satz 1 ist regelmäßig anzupassen.

Kommt eine Einigung über eine Anpassung des Vertrages nicht zustande, kann jede Vertragspartei die Schieds-stelle nach § 129 Absatz 8 anrufen. Die Schiedsstelle legt innerhalb eines Monats nach ihrer Anrufung den Inhalt des Vertrages fest. Ein bestehender Vertrag oder ein Schiedsspruch nach den Sätzen 3 oder 6 gilt bis zum
Wirksamwerden eines neuen Vertrages fort. Der Verband der Privaten Krankenversicherung kann an
den Verhandlungen der Vertragspartner zum Vertrag nach Satz 1 teilnehmen. Der Verband der Privaten Krankenversicherung erhält von den Vertragspartnern die entscheidungserheblichen Unterlagen
und Daten rechtzeitig und vollständig vor den Verhandlungen.“

Prof. Josef Hecken Karin Maag Dr. med. Bernhard van Treeck
(Unparteiischer Vorsitzender) (Unparteiisches Mitglied) (Unparteiisches Mitglied)

75 Jahre DRK-Blutspendedienst West: Pionier der flächendeckenden Blutversorgung in Deutschland

Duisburg, 26. Februar 2026 - Als der DRK-Blutspendedienst West (damals noch DRK-Blutspendedienst NRW) vor 75 Jahren seine Arbeit aufnahm, stand Deutschland vor einem medizinischen und gesellschaftlichen Neuanfang. In den Nachkriegsjahren fehlte es an funktionierenden Versorgungsstrukturen, Material und Organisation – Blutkonserven waren vielerorts kaum verfügbar.

Der Aufbau eines organisierten Blutspendedienstes markierte deshalb einen Wendepunkt für das Gesundheitswesen in Deutschland.
75 Jahre DRK-Blutspende in Deutschland

Grundlage war der staatliche Versorgungsauftrag des Landes Nordrhein-Westfalen: Mit Vertrag vom 28. Februar 1951 verpflichteten sich die DRK-Landesverbände Nordrhein und Westfalen-Lippe gemeinsam mit dem Land Nordrhein-Westfalen, eine Blutspendezentrale aufzubauen und dauerhaft zu betreiben.

Damit übernahm das Deutsche Rote Kreuz in Nordrhein-Westfalen früh eine zentrale gesellschaftliche Verantwortung für die medizinische Daseinsvorsorge. Die beiden Landesverbände schufen nicht nur organisatorische Strukturen, sondern etablierten ein dauerhaft tragfähiges System freiwilliger, unentgeltlicher Blutspenden – getragen von ehrenamtlichem Engagement und regionaler Verankerung.

Der daraus hervorgegangene Blutspendedienst war der erste in Deutschland, der systematisch eine organisierte, flächendeckende Versorgung mit Blutpräparaten aufbaute. Das in Nordrhein-Westfalen entwickelte Modell wurde später bundesweit richtungsweisend und prägt bis heute die Strukturen der Blutversorgung in Deutschland.

„Die Blutspende war von Beginn an ein Versprechen: Niemand soll aus Mangel an Blut leiden oder sterben müssen“, sagt Priv.-Doz. Dr. Lambros Kordelas, Ärztlicher Geschäftsführer des DRK-Blutspendedienstes West. „Dieses Versprechen gilt bis heute – und es ist aktueller denn je.“

Fortschritt, Verantwortung und Bewährungsproben
Was in den frühen Jahren häufig noch von Improvisation geprägt war, entwickelte sich parallel zum medizinischen Fortschritt zu einer hochspezialisierten Infrastruktur. Heute sind Blutpräparate unverzichtbar für Krebstherapien, komplexe Operationen, Organtransplantationen, die Versorgung schwerverletzter Unfallopfer sowie die Behandlung von Früh- und Neugeborenen.

„Wir können heute Krankheiten behandeln, die vor 75 Jahren ein Todesurteil waren“, so Kordelas. „Doch viele dieser Therapien funktionieren nur, weil Blutkomponenten Patientinnen und Patienten stabilisieren und begleiten können. Blutspenden sind keine Vergangenheit der Medizin, sondern eine Voraussetzung ihrer Leistungsfähigkeit.“

Die Geschichte der Blutspende war zugleich immer auch eine Geschichte großer Herausforderungen. Die HIV-Infektionen durch Blutprodukte in den 1980er-Jahren markierten einen tiefen Einschnitt für die Transfusionsmedizin. Die DRK-Blutspendedienste übernahmen bundesweit eine zentrale Rolle bei der Einführung verschärfter Sicherheitsstandards, neuer Testverfahren und verbindlicher Qualitätsrichtlinien.

Der DRK-Blutspendedienst West gehörte zu den treibenden Kräften bei der Implementierung der PCR-Testung in der Blutspende und leistete damit einen wesentlichen Beitrag zur heute erreichten hohen Sicherheit von Blutprodukten in Deutschland. Auch während der Corona-

Pandemie gelang es trotz kurzfristiger Terminabsagen, organisatorischer Einschränkungen und großer Verunsicherung, die Versorgung der Kliniken stabil aufrechtzuerhalten.
Diese Erfahrungen prägen die Arbeit bis heute: Sicherheit, Qualität und Krisenfestigkeit stehen im Zentrum des Handelns.

Demografischer Wandel gefährdet die Basis der Versorgung
Gleichzeitig wächst der Druck auf das System. Mit einer älter werdenden Gesellschaft steigt der Bedarf an Blutpräparaten, während die Zahl aktiver Spenderinnen und Spender sinkt.

„Jede Generation braucht ihre eigenen Blutspenderinnen und Blutspender“, betont Dr. Holger Praßel, Kaufmännischer Geschäftsführer des DRK-Blutspendedienstes West. „Die Generation der Babyboomer, die die Versorgung jahrzehntelang getragen hat, scheidet zunehmend aus. Jüngere Menschen haben heute mehr Optionen und konkurrierende Engagementmöglichkeiten. Das spüren wir konkret – bis hin zu Phasen, in denen die Versorgung der Kliniken zeitweise unter Druck gerät.“

Innovationen für eine stabile Zukunft
Der DRK-Blutspendedienst West reagiert auf die veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen mit gezielten Innovationen in Organisation, Infrastruktur und Technologie. Ziel ist es, die Blutspende langfristig zuverlässig sicherzustellen und zugleich möglichst niedrigschwellig zu gestalten.

Dazu zählen neue Formate wie Pop-Up-Blutspenden in urbanen Zentren oder stark frequentierten Einrichtungen, die neue Zielgruppen erschließen und Blutspende stärker in den Alltag integrieren. Parallel investiert der Blutspendedienst in moderne mobile Spendeeinheiten („Blumos“), die flexiblere Einsätze und effizientere Abläufe ermöglichen und damit die flächendeckende Präsenz sichern.

Ehrenamt als Fundament seit 75 Jahren – getragen vom DRK vor Ort
Unverändert geblieben ist die zentrale Rolle des Ehrenamts – und damit die besondere Stärke des Deutschen Roten Kreuzes in Nordrhein-Westfalen. Tausende Helferinnen und Helfer in DRK-Ortsvereinen und Kreisverbänden organisieren Blutspendetermine, sprechen Menschen persönlich an und schaffen Vertrauen in ihren Gemeinden.

Gerade diese enge Verbindung aus professioneller medizinischer Infrastruktur und ehrenamtlicher Verwurzelung vor Ort machte den Aufbau der Blutversorgung überhaupt erst möglich. Die DRK-Strukturen in Nordrhein und Westfalen-Lippe sorgten bereits in den Anfangsjahren dafür, dass Blutspende nicht nur ein medizinischer Prozess, sondern eine gesellschaftliche Gemeinschaftsaufgabe wurde.

„Ohne das Ehrenamt gäbe es keine flächendeckende Blutversorgung“, sagt Praßel. „Die persönliche Ansprache, die Verlässlichkeit vor Ort und die Verwurzelung in den Kommunen sind bis heute ein entscheidender Erfolgsfaktor.“

Zur Stärkung dieses Engagements hat der Blutspendedienst ein eigenes Ehrenamtsportal eingeführt, das Organisation, Austausch und Qualifizierung digital unterstützt und damit die traditionelle Stärke des DRK mit modernen Arbeitsweisen verbindet.

Jubiläum als Bilanz und Auftrag
Zum 75. Jubiläum zieht der DRK-Blutspendedienst West eine bewusst nach vorn gerichtete Bilanz.

„Wir arbeiten auf Basis von 75 Jahren Erfahrung, Verantwortung und Vertrauen“, sagt Kordelas. „Die medizinische Zukunft ist gesichert – sofern es uns gelingt, das Engagement der Menschen mit der medizinischen Entwicklung im Einklang zu halten. Blutspende bleibt eine Gemeinschaftsaufgabe.“

Über den DRK-Blutspendedienst West
Der DRK-Blutspendedienst West ist verantwortlich für die Versorgung der Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland mit lebenswichtigen Blutpräparaten. Hervorgegangen aus dem Versorgungsauftrag an die DRK-Landesverbände Nordrhein und Westfalen-Lippe im Jahr 1951, baute er als erster Blutspendedienst Deutschlands eine organisierte, flächendeckende Blutversorgung auf und prägt bis heute die Strukturen der Blutspende in Deutschland.

Rund 1.200 Mitarbeitende sorgen gemeinsam mit tausenden ehrenamtlich Engagierten dafür, dass jährlich mehrere tausend Blutspendetermine durchgeführt und Kliniken zuverlässig versorgt werden. Informationen rund um die Blutspende beim DRK-Blutspendedienst finden Interessierte unter www.blutspendedienst-west.de


Zweiter Geburtstag nach Gehirn-OP

Erfolgreiche neurochirurgische Operation am Evangelischen Klinikum Niederrein
Duisburg, 18. Februar 2026 - Gedächtnislücken, Persönlichkeitsveränderungen und schließlich ein epileptischer Anfall am Arbeitsplatz: Für Dino Andree Rogge wurde der Alltag über Jahre hinweg zunehmend zur Belastung. Erst eine Operation im Evangelischen Klinikum Niederrhein brachte für den 54-jährigen die Wende. Den 19. Februar 2025, den Tag der Operation, bezeichnet er nun als seinen zweiten Geburtstag.

Über etwa drei Jahre hinweg bemerkten Dino Andree Rogge und seine Familie schleichende Veränderungen. Er vergaß Namen, Termine und selbst vertraute Informationen. „Ich konnte irgendwann nicht mehr sagen, wann meine Schwestern Geburtstag haben und habe mir sogar die PIN der Bankkarte ins Portemonnaie gelegt, obwohl das seit über 25 Jahren dieselbe ist“, erklärt er.

Auch sein Wesen und seine Persönlichkeit veränderten sich zunehmend. Bei Familienfesten oder Treffen war er nur körperlich anwesend, innerlich fühlte er sich nicht wirklich präsent. „Ich hatte Angst, dass ich meinen 60. Geburtstag vielleicht nicht mehr erlebe. Es war, als würde ich im Zeitraffer altern“, so Dino Andree Rogge.

Der Wendepunkt kam im Februar 2025. Während der Mittagspause kollabierte er nach einem epileptischen Krampfanfall in der Kantine seines Arbeitsgebers in Duisburg-Hamborn. Bei den anschließenden Untersuchungen wurde eine arachnoidale Zyste im Gehirn diagnostiziert. Am 19. Februar 2025 erfolgte die Operation im Evangelischen Klinikum Niederrhein. Durchgeführt wurde der Eingriff von Dr. Rashad El-Habony, Leitender Oberarzt der Klinik für Neurochirurgie - Schwerpunkt zentrale und vaskuläre Neurochirurgie.

„Eine arachnoidale Zyste ist eine Blase zwischen den Hirnhäuten, die mit Flüssigkeit gefüllt ist. Die meisten dieser Zysten machen keine Beschwerden und müssen nur beobachtet werden. Wenn sie aber, wie in diesem Fall, Druck auf das Gehirn ausüben und Symptome verursachen, ist eine Operation nötig. Dabei öffnen wir die Zyste minimal-invasiv, damit die Flüssigkeit abfließt und der Druck auf das Gehirn nachlässt“, erklärt Dr. El-Habony.

Der Eingriff bei Dino Andree Rogge verläuft erfolgreich und bereits wenige Monate später stellt er deutliche Verbesserungen fest. Erinnerungsfähigkeit, Konzentration und Leistungsfähigkeit kehrten nach und nach zurück. „Ich hatte irgendwann das Gefühl: Ich bin wieder da“, erinnert er sich.

Seit Oktober 2025 arbeitet er wieder in seinem Beruf als Fachkoordinator bei einem Stahl-Unternehmen und ist dort für rund 27 Mitarbeitende verantwortlich. „Ich fühle mich heute fitter denn je, fast wie Mitte 30. Ich bin Dr. El-Habony und dem ganzen Team der Neurochirurgie unglaublich dankbar“, sagt er.

Was von der Operation geblieben ist, ist lediglich eine kaum sichtbare Narbe, da der chirurgische Zugang über eine natürliche Stirnfalte erfolgen konnte. Viel bedeutender für Herrn Rogge ist jedoch die Freude darüber, ein neues Leben gewonnen zu haben: „Für mich ist der 19. Februar mein zweiter Geburtstag.“

Dino Andree Rogge (r.) bedankt sich bei Neurochirurg Dr. Rashad El-Habony (l.) nach dem erfolgreichen Eingriff


Ambulanter Notdienst an Karneval einsatzbereit

Ärztliche Hilfe auch an den „tollen Tagen“
Online oder per Telefon: passende Hilfe über 116 117
Videosprechstunden speziell für Kinder und Erwachsene

Düsseldorf, 10. Februar 2026 – Wer an den Karnevalstagen im Rheinland akute gesundheitliche Beschwerden hat, kann den Notdienst der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte kontaktieren. Erste Anlaufstelle ist die kostenlose Servicenummer 116 117.

Sie ist rund um die Uhr erreichbar und führt nach einer strukturierten Ersteinschätzung direkt zum passenden Angebot: Entweder in eine der rund 90 Notdienstpraxen der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein oder – wenn nötig – vermittelt sie einen ärztlichen Hausbesuch. Weitere Möglichkeit: Eine ärztliche Videosprechstunde.

Videosprechstunden im ambulanten Bereitschaftsdienst
Die Videosprechstunden der KV Nordrhein machen medizinische Hilfe besonders schnell und unkompliziert: Kinder, Jugendliche und Erwachsene können Beschwerden per Video-Gespräch mit einem Arzt/einer Ärztin zunächst abklären, geeignete Behandlungsschritte besprechen und bei Bedarf ein eRezept erhalten – häufig erübrigt sich danach der Besuch in der Praxis. Der Zugang läuft über die Rufnummer 116 117 oder direkt über die Seiten www.kvno.de/kinder bzw. www.kvno.de/erwachsene

Die kinderärztliche Videosprechstunde ist samstags, sonntags und feiertags (auch Rosenmontag) von 10 bis 22 Uhr verfügbar. Das Online-Angebot für Erwachsene in der Zeit von 9-21 Uhr an Samstagen, Sonntagen sowie an Feiertagen, ebenfalls an Rosenmontag. Nach der Anmeldung kommt der Terminlink per E‑Mail. Notwendig sind die Versichertendaten, eine stabile Internetverbindung sowie Smartphone, Tablet oder Computer mit Kamera und Mikrofon – idealerweise in ruhiger Umgebung.

Ärztliche Hausbesuche vor allem für Bettlägerige möglich
Für nicht mobile Patientinnen und Patienten kann über die 116 117 ein ärztlichen Hausbesuch organisiert werden. Ebenso informiert der Service über die Erreichbarkeit fachärztlicher Notdienste im Landesteil, etwa Augenheilkunde, HNO und Kinder.

Praxis-Vertretungen zwischen Altweiber und Aschermittwoch
Zwischen dem 12. Februar (Altweiber) und 18. Februar (Aschermittwoch) werden einige Arztpraxen urlaubsbedingt geschlossen bleiben. Während der Sprechstundenzeiten übernehmen dann andere Praxen vor Ort vertretungsweise die ambulante Versorgung. Patientinnen und Patienten sollten rechtzeitig auf entsprechende Praxis-Aushänge und Angaben auf den Praxis-Anrufbeantwortern oder Homepages achten.

Weitere Informationen sowie Adressen und Öffnungszeiten der Notdienstpraxen in Nordrhein sind unter www.kvno.de/notdienst abrufbar.

Arzt im Gespräch während einer Videosprechstunde. Foto KVNO

KVNO startet Kampagne für mehr Ärzte-Nachwuchs

„Deine Praxis. Dein Freiraum.“
· Kampagnenstart Anfang 2026
· Werbung für Tätigkeit in eigener Praxis
· Regionale Kampagnenmotive fördern gezielte Ansprache

Düsseldorf/Duisburg, 29. Januar 2026 – „Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO) engagiert sich mit Nachdruck für eine verlässliche, wohnortnahe und zukunftsfeste ambulante Versorgung im Rheinland. Und erweitert Ihr Maßnahmenpaket nun um einen zusätzlichen und besonderen Baustein: Mit der neuen Nachwuchskampagne „Deine Praxis. Dein Freiraum.“ wirbt die KV gezielt um junge Ärztinnen und Ärzte, die die ambulante Versorgung im Landesteil langfristig sichern und spürbar verbessern sollen.


„Unser Ziel ist es, die ambulante Versorgung im Nordrhein für die Menschen hier vor Ort bestmöglich zu sichern“, sagt Dr. med Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KVNO. „Wir können zwar die politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen nur bedingt beeinflussen, aber wir können versuchen, junge Menschen für eine Niederlassung zu gewinnen und den Ärztinnen und Ärzten in Nordrhein eine bestmögliche Hilfestellung zu bieten. Sowohl über finanzielle Förderung als auch persönliche Unterstützung. Dafür setzen wir uns jedes Jahr aufs Neue ein!“ betont Dr. Bergmann. „Genau darum geht es auch bei dieser Kampagne.“

Beispielhafte Sichtbarkeit der KVNO-Kampagne im Laufe der kommenden Monate. Eines der auffälligen Kampagnen-Plakate. Motiv erstellt mit adobe stock by LIGHTFIELD STUDIOS, AntonioDiaz, opolja, StudioLaMagica, peopleimages.com, PeopleVideos, deagreez bearbeitet mit Midjourney und Magnific Ai.

Kampagne als wichtige Erweiterung bestehender Maßnahmen zu passendem Zeitpunkt Die Kampagne sei eine wichtige Erweiterung der zahlreichen Maßnahmen zur Sicherung der ambulanten Zukunft Nordrheins, so der KVNO-Vorstand. Sie startet dabei zu einem passenden Zeitpunkt: Viele Praxen suchen in den kommenden Jahren eine Nachfolge. Die KV wirbt deshalb gezielt um Nachwuchs und begleitet zusätzlich den Praxisstart eng – damit Übergaben gelingen und die Versorgung vor Ort gesichert bleibt.

Dr. Bergmann erklärt die Bedeutung einer Niederlassung: „Wer eine eigene Praxis übernimmt oder gründet, schafft kontinuierliche Ansprechbarkeit, kurze Wege und persönliche Betreuung – entscheidend für Prävention, Früherkennung und eine verlässliche Behandlung im Alltag.“ Die Nachwuchskampagne der KVNO macht jungen Ärztinnen und Ärzten deshalb gezielt die Vorteile der ambulanten Praxisarbeit sichtbar: selbstbestimmtes Arbeiten, Verantwortung für den eigenen Patientenkreis und Flexibilität, die eine kontinuierliche Versorgung ermöglicht.

Kampagne mit zwei Säulen: Information und Unterstützung
Crossmedial und regional ausgesteuert, führt die Kampagne Interessierte auf die Anlaufstelle dein-praxisstart.de – mit kompakten Informationen und einem digitalen Selbsttest zur eigenen Eignung für die Praxis. Authentische Testimonials und regionale Bezüge sorgen für Nähe und Glaubwürdigkeit. Die Nachwuchskampagne der KVNO wird das gesamte Jahr 2026 im Rheinland präsent sein und durchgängig für eine hohe Sichtbarkeit des Themas Niederlassung sorgen.

Gleichzeitig bietet die KVNO konkrete Unterstützung für angehende Praxisinhaberinnen und -inhaber – mit direktem Effekt auf die Versorgung: persönliche Beratung von der ersten Idee bis zur Eröffnung, Orientierung zu Niederlassungswegen, Finanzierung, Standortwahl und Teamaufbau sowie – wo nötig – finanzielle Förderung über den Strukturfonds. Dieses Serviceversprechen reduziert Anlaufzeiten, erleichtert Praxisübergaben und stabilisiert bestehende Standorte, damit Patientinnen und Patienten verlässlich versorgt werden.

„Das Jahr 2026 steht bei uns im Fokus der Nachwuchsgewinnung“, sagt Dr. Bergmann. „Wir möchten in diesem Jahr möglichst viele, neue Ärztinnen und Ärzte für eine Niederlassung gewinnen. Davon profitieren letztlich alle, nicht nur die Patienten. Unsere Testimonials in der Kampagne bestätigen es: Arzt sein in einer eigenen Praxis ist einer der schönsten Berufe, die es gibt!“

TÜV-Verband kritisiert starre Fristen für die Prüfung von Medizinprodukten

Vorschläge der EU-Kommission für eine Überarbeitung der Medizinprodukte-Verordnung schießen zum Teil über das Ziel hinaus. Starre Verfahren schaffen mehr Bürokratie, erhöhen die Hürden für den Marktzugang und können zu mehr scheiternden Prüfungen führen. Die Folge wären Mehrkosten für die Hersteller und das gesamte Gesundheitssystem.


(C)Tobias Koch

Berlin, 28. Januar 2026 – Die EU-Kommission hat am 16. Dezember 2025 Vorschläge für eine umfangreiche Überarbeitung der Medical Device Regulation (MDR) und der In-vitro Diagnostic Regulation (IVDR) vorgelegt. Ziel ist es, die erst seit dem Jahr 2017 gültigen und seitdem bereits mehrfach überarbeiteten Regelungen für den Marktzugang von Medizinprodukten in der Europäischen Union zu vereinfachen und die Zulassungsverfahren zu beschleunigen.

Wesentlicher Bestandteil des geplanten Rechtsakts sind konkrete zeitliche Vorgaben für die Prüfung von Medizinprodukten durch die Benannten Stellen sowie zusätzliche Berichtspflichten. Benannte Stellen sind staatlich autorisierte, unabhängige Organisation, die von einer nationalen Behörde benannt und überwacht werden, um Prüfungen bei Medizinprodukten durchzuführen, bevor diese auf den europäischen Markt gebracht werden dürfen.

„Der TÜV-Verband begrüßt grundsätzlich alle Bestrebungen, die Anforderungen an die Prüfung von Medizinprodukten und die Arbeit der Benannten Stellen in Europa zu harmonisieren und die Verfahren zu vereinfachen, warnt aber davor, über das Ziel hinauszuschießen und damit sogar gegenteilige Effekte zu erzielen“, sagt Mark Küller, Referent für Medizinprodukte beim TÜV-Verband. „Starre Fristen für die Prüfung von Medizinprodukten sind praxisfern, schaffen mehr statt weniger Bürokratie und können zu unnötigen Kostensteigerungen führen.“

Zeitliche Vorgaben für Prüfungen praxisfern und kostensteigernd
Bisher gibt es keine zeitlichen Vorgaben, wie lange ein Prüfverfahren bei Medizinprodukten dauern muss. Die Länge variiert aufgrund einer Vielzahl von Faktoren wie zum Beispiel der Komplexität des Produkts, seines Risikopotentials und der Qualität der Vorbereitung des Herstellers auf die Prüfung. Der Vorschlag für einen Rechtsakt sieht nun jedoch die Festlegung fester Fristen für die unterschiedlichen Schritte bei der Prüfung von Produkten vor.

„Die Fristen wurden pauschal festgelegt. Entscheidende Faktoren wie die Größe eines Herstellers, die Anzahl an Produkten des Herstellers, die Komplexität der Produkte oder die mit den Produkten verbundenen Risiken für Anwender:innen und Patient:innen sind nicht berücksichtigt worden“, sagt Küller. Diese und weitere Faktoren bestimmen aber den Umfang der zu erfüllenden gesetzlichen Anforderungen und damit den Prüfumfang der Benannten Stellen.

Es gelten somit die gleichen Fristen für einen kleinen Hersteller eines einzelnen Produkts mit geringem Risiko für Patienten, wie auch für einen international tätigen großen Hersteller mit einer Vielzahl von Produkten mit einem hohen Risiko für Patienten. „Sind die Verfahren nach Ablauf der Fristen nicht abgeschlossen, scheitern die Prüfungen“, sagt Küller.

Die Verfahren müssten dann komplett neu gestartet werden, ohne die Möglichkeit, sich einvernehmlich auf die Verlängerung einer Frist zu einigen. Der Marktzugang der Produkte würde sich verzögern. Küller: „Die Vielzahl unterschiedlicher Fristen und Bedingungen führt zu deutlich komplexeren und bürokratischeren Prüfverfahren und somit höheren Kosten für die Hersteller. Sie machen Produkte teurer und belasten am Ende das Gesundheitssystem.“

Mehr Bürokratie ohne Mehrwert
Darüber hinaus werden zusätzliche Berichtspflichten für die Benannten Stellen geschaffen. So sollen zum Beispiel Daten zur minimalen, durchschnittlichen und maximalen Dauer von Prüfverfahren sowie den mit ihnen verbundenen Kosten veröffentlicht werden. Da Prüfungen sehr individuell sind und von einer Vielzahl von Faktoren wie der Vorbereitung des Herstellers, der Anzahl und der Komplexität der Produkte und des mit den Produkten verbundenen Risikos abhängen, haben solche Daten nur eine geringe Aussagekraft.

„Hersteller können die Preise von Benannten Stellen am besten vergleichen, indem sie sich individuelle Angebote einholen und nicht, indem sie auf aggregierte und im Einzelfall nicht aussagekräftige Daten zugreifen, sagt Küller. Die Prüfung und der Vergleich solcher Kosten- und Zeitstrukturen mit Blick auf wettbewerbliche und wirtschaftliche Anforderungen könne Teil der behördlichen Überwachung sein. „In der vorgeschlagenen Form entsteht vor allem zusätzliche Bürokratie, die Prüfungen teurer macht und keinen Mehrwert schafft“, sagt Küller. „In der Folge führen die Vorgaben zu zusätzlichen Belastungen für das Gesundheitssystem.“

Unabhängigkeit der Produktprüfungen gefährdet
Benannte Stellen arbeiten in Vertretung für den Staat und werden dabei streng behördlich überwacht – dies jedoch in einer effizienten privatwirtschaftlichen Struktur. Sie müssen dabei frei von jeglichem Druck insbesondere finanzieller Art sein, der ihr Urteil oder die Ergebnisse ihrer Prüfungen beeinflussen könnten. Ihr oberstes Ziel ist die Produktsicherheit und damit die Sicherheit von Anwender:innen und Patient:innen.
Durch die von der Europäischen Kommission vorgesehenen Berichts- und Prüfvorgaben wird dieses grundlegende Prinzip jedoch in Frage gestellt, da über nicht aussagekräftige Kennzahlen Aussagen zur Leistungsfähigkeit, Arbeitsweise und den Kosten einer Benannten Stelle erzeugt werden sollen.

Der TÜV-Verband ruft die Kommission daher dazu auf, die Vorgaben im Sinne der Patientensicherheit, aber auch der Effizienzsteigerung und Entbürokratisierung, zu überarbeiten, und hat dafür konkrete Vorschläge erarbeitet.

Ein ausführliche Stellungnahme des TÜV-Verbands und der Interessengemeinschaft der Benannten Stellen für Medizinprodukte in Deutschland (IGNB) ist abrufbar unter:
https://www.tuev-verband.de/fileadmin/user_upload/ig-nb/2026_TUV_Association_and_IG-NB_Position_COM_Implementing_Regulation_on_Notified_Body_Requirements.pdf


„Streit um telefonische Arbeitsunfähigkeit ist Phantom-Diskussion“  

 Statement des Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, Dr. med. Frank Bergmann, zur aktuellen Diskussion um angeblich hohe Krankenstände im Land im Zusammenhang mit der telefonischen Krankschreibung (Telefon-AU).

Düsseldorf/Köln/Duisburg, 22. Januar 2026 – „Der Streit um die telefonische Arbeitsunfähigkeit ist eine Phantom-Diskussion! Die beklagten Probleme des vergleichsweise hohen Krankenstandes in Deutschland sind nicht durch die telefonische Arbeitsunfähigkeit bedingt. Die telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist für die Praxen im Land ein funktionierendes Instrument für persönlich bekannte Patientinnen und Patienten sowie chronisch Erkrankte.

Dr. med. Frank Bergmann, KVNO-Vorstandsvorsitzender, Quelle: KVNO

Die Regeln, ob und wann eine Krankschreibung telefonisch erfolgen kann und darf, sind nach der Corona-Pandemie zu Recht verschärft worden: Eine Telefon-AU ist nur zulässig, wenn die Praxis die Patientin oder den Patienten kennt und selbst keine Videosprechstunde anbietet.

Auch daher ist der Anteil telefonischer AUs im Verhältnis zur Gesamtzahl an Krank-schreibungen faktisch gering: Laut Daten des Zentralinstituts für die Kassenärztliche Versorgung aus dem Herbst letzten Jahres machten telefonische Krankschreibungen zuletzt lediglich 0,9 Prozent aller entsprechenden Fälle bundesweit aus – die hohen Krankenstände im Land entstehen sicher nicht aus diesem Verfahren, sondern haben andere Ursachen.

Zudem ist die AU kein medizinisches Heilmittel, sondern ein arbeitsrechtlicher Nachweis. Zur Senkung der Krankenstände, braucht es Strukturreformen statt Symboldebatten – etwa Karenzregelungen oder alternative Nachweismodelle. Ein Ende der Telefon-AU würde im Ergebnis am Krankenstand nichts ändern, wohl aber die Praxen künftig wieder mehr-belasten.“ 


Aktuelle Erkältungswelle in NRW

Ärztliche Hilfe auch per Videosprechstunde möglich
· Online oder per Telefon: passende Hilfe per 116 117
· Videosprechstunden speziell für Kinder und Erwachsene

Düsseldorf, 16.01.2026 – Die Grippe- und Erkältungssaison im Land ist in vollem Gange. Entsprechend hoch ist derzeit die Auslastung von Haus- und Kinderarztpraxen sowie des ambulanten Notdienstes. Vor allem von der Influenza sind laut Robert-Koch-Institut (RKI) momentan nahezu alle Altersgruppen betroffen. Ebenso sind RSV- und Corona-Erkrankungen zunehmend verbreitet.

Empfehlung: bei Symptomen besser auskurieren
„Die Lage in den Praxen ist insgesamt zwar noch nicht besorgniserregend, dennoch sollten wir mit Blick auf die nahenden Tage des Straßenkarnevals achtsam sein. Das heißt: Wer Symptome verspürt, an Fieber, Husten und Schmerzen leidet, bleibt am besten zu Hause und kuriert sich in Ruhe aus.

Ebenso helfen Hygienemaßnahmen wie das Einhalten der Husten- und Niesetikette, regelmäßiges Händewaschen oder Abstandhalten. Vulnerable Gruppen sollten in diesen Tagen besonders auf sich achten, damit sie unbeschadet durch die Winterzeit kommen“, sagt der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO), Dr. med. Frank Bergmann.

Ärztlicher Rat, ohne das Haus zu verlassen: Videosprechstunde
Und wenn es doch ärztlicher Rat gefragt ist? „Außerhalb der regulären Praxisöffnungszeiten der Haus- und Fachärzte, vor allem am Wochenende oder an Feiertagen, hilft Erkrankten in Nordrhein der ärztliche Bereitschaftsdienst“, sagt Dr. Bergmann. „Und das verlässlich, niedrigschwellig und ohne Umwege über die Klinik.“

Erste Anlaufstelle ist die kostenlose Servicenummer 116 117. Sie ist rund um die Uhr erreichbar und führt Patientinnen und Patienten nach einer strukturierten Ersteinschätzung direkt zum passenden Angebot: entweder in eine der rund 90 Notdienstpraxen der KVNO oder – wenn nötig – vermittelt sie einen ärztlicher Hausbesuch bei immobilen Personen. Die dritte Möglichkeit verspricht ebenfalls Hilfe ohne das Haus zu verlassen: eine Videosprechstunde – für Kinder, Jugendliche und Erwachsene.

Videosprechstunden im ambulanten Bereitschaftsdienst
Die Videosprechstunden der KVNO machen medizinische Hilfe besonders schnell und unkompliziert: Kinder, Jugendliche und Erwachsene können Beschwerden per Video-Gespräch mit einem Arzt/einer Ärztin zunächst abklären, geeignete Behandlungsschritte besprechen und bei Bedarf ein eRezept erhalten – häufig erübrigt sich danach der Besuch in der Praxis. Der Zugang läuft über die Rufnummer 116 117 oder direkt über die Seiten www.kvno.de/kinder bzw. www.kvno.de/erwachsene

Nach der Anmeldung kommt der Terminlink per E‑Mail. Notwendig sind nur die Versichertendaten, eine stabile Internetverbindung sowie Smartphone, Tablet oder Computer mit Kamera und Mikrofon – idealerweise in ruhiger Umgebung.

Die kinderärztliche Videosprechstunde ist samstags, sonntags und feiertags von 10 bis 22 Uhr verfügbar, das Angebot für Erwachsene samstags, sonntags und feiertags von 9 bis 21 Uhr.

Ärztliche Hausbesuche vor allem für Bettlägerige möglich
Für nicht mobile Patientinnen und Patienten organisiert die 116 117 einen ärztlichen Hausbesuch. Auf Wunsch informiert der Service über die Erreichbarkeit fachärztlicher Notdienste im Landesteil, etwa Augenheilkunde, HNO und Kinder.

Adressen und Öffnungszeiten der Notdienstpraxen in Nordrhein stehen online unter www.kvno.de/notdienst

Foto „KVNO“

Dringender Appell zur Blutspende: Blut wird JETZT benötigt!

Duisburg, 13. Januar 2026 - In den vergangenen Wochen mussten zahlreiche Blutspendetermine witterungsbedingt kurzfristig abgesagt werden. Viele der dennoch durchgeführten Termine waren deutlich schwächer besucht als üblich. Gleichzeitig führt die anhaltende Grippe- und Erkältungswelle dazu, dass viele potenzielle Spenderinnen und Spender vorübergehend nicht spenden können.

Bereits zu Jahresbeginn ist das Spendenaufkommen deshalb, und wegen der Feiertage, unter dem notwendigen Niveau geblieben. Die Auswirkungen sind deutlich spürbar: Die Vorräte sinken, die Lagerreichweite beträgt aktuell nur noch rund 1,5 Tage.

Der DRK-Blutspendedienst West ruft die Bevölkerung eindringlich zur Blutspende in NRW, Rheinland-Pfalz und im Saarland auf. Die Versorgung mit Blutpräparaten ist aktuell angespannt und droht sich weiter zu verschärfen. Winterwetter, eine ausgeprägte Infektwelle und ein schwacher Start ins Spendenjahr treffen auf einen unverändert hohen Bedarf in den Kliniken.

Blutpräparate sind nur begrenzt haltbar und können nicht auf Vorrat produziert werden. Schon wenige Tage mit zu wenigen Spenden wirken sich unmittelbar auf die Patientenversorgung aus. „Die Situation ist ernst. Krankenhäuser benötigen täglich Blut für Operationen, Notfälle, Krebstherapien und die Behandlung chronisch kranker Menschen. Diese Versorgung darf nicht ins Wanken geraten“, erklärt Stephan David Küpper, Pressesprecher des DRK-Blutspendedienstes.

„Blutspenden lassen sich nicht aufschieben – was heute nicht gespendet wird, fehlt morgen in den Kliniken“, so Küpper weiter. Der DRK-Blutspendedienst geht verantwortungsvoll mit den knappen Beständen um. Eine nachhaltige Stabilisierung der Versorgung ist jedoch nur möglich, wenn kurzfristig deutlich mehr Menschen Blut spenden.

Das DRK appelliert daher an alle gesunden und spendefähigen Bürgerinnen und Bürger, jetzt Verantwortung zu übernehmen und zeitnah einen Termin zur Blutspende wahrzunehmen. Bereits wenige Tage mit hoher Spendenbereitschaft können entscheidend dazu beitragen, die Lage zu entspannen.

Aktuelle Termine und Informationen zur Blutspende finden sich unter: www.blutspende.jetzt Wer unsicher ist, ob eine Blutspende – zum Beispiel wegen der Einnahme bestimmter Medikamente – möglich ist, kann sich kostenfrei bei der Hotline des DRK-Blutspendedienstes unter 0800 11 949 11 beraten lassen. Alternativ steht unter www.blutspende.jetzt ein praktischer Online-Check zur Verfügung.

Warum ist die Blutspende beim DRK so wichtig? Der DRK-Blutspendedienst West gewährleistet eine sichere medizinische Grundversorgung für mehr als 23 Millionen Menschen in seinem Einzugsgebiet. Insgesamt stellt das DRK 78 Prozent des gesamten Blutbedarfs bereit.

Blutspenden werden dringend benötigt

Blutspende-Termin reservieren und Leben retten Um Wartezeiten zu vermeiden und die Abläufe optimal zu gestalten, bittet das Rote Kreuz darum, sich vorab unter www.blutspende.jetzt oder über die Hotline einen Termin zu reservieren. Blut spenden kann jeder ab 18 Jahren, der sich gesund fühlt. Eine obere Altersgrenze gibt es nicht mehr.
Zum Termin bitte den Personalausweis oder Führerschein mitbringen. Die eigentliche Blutspende dauert nur etwa fünf bis zehn Minuten – und kann bis zu drei Schwerkranken oder Verletzten helfen.

KVNO stellt ambulanten Fahrdienst neu auf

Fahrdienst ab sofort mit vielen Vorteilen

· Pilotstart ab Januar 2026 im Raum Düsseldorf/Neuss
· Nordrheinweiter Rollout ab April
· Entlastungen für die Ärzteschaft: Weniger Aufwand,mehr Fokus auf die Patienten, gerechte Kosten, bessere Steuerung, schnellere Abrechnung
· Vorteil für die Patienten: eine nachhaltig gesicherte Versorgung mit mehr Qualität

Düsseldorf, 6. Januar 2026 – Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO) treibt die Modernisierung des ambulanten Notdienstes weiter voran: Ab sofort übernehmen Kooperationsärztinnen und -ärzte medizinisch notwendige Hausbesuche. Sie übernehmen in den Abend- und Nachstunden sowie an Wochenenden und Feiertagen den ambulanten Fahrdienst – und dies zentral von der KVNO geplant, flexibel besetzt und digital unterstützt.

Die bislang für Haus- und Fachärzte in Nordrhein bestehende Pflicht, auch im Rahmen des allgemeinen Notdienstes – je nach Dienstplan – Hausbesuche zu übernehmen, ist zum Jahresstart 2026 ruhend gestellt worden. „Ein klarer Schnitt mit spürbarer Entlastung für die Niedergelassenen in ganz Nordrhein“, sagt KVNO-Vorstandsvorsitzender Dr. med. Frank Bergmann.

Start in Modellregion Düsseldorf/Neuss
Ein Pilot ist am 1. Januar 2026 in Düsseldorf und Neuss gestartet. Mit den gesammelten Erfahrungen beginnt dann ab April 2026 der Rollout in ganz Nordrhein. Kernelemente sind eine zentrale Planung der Fahrdienste durch die KVNO, optimierte Neu-Zuschnitte der Fahrdienstbezirke und digitale Prozess-Unterstützung zur Steigerung von Effizienz und Qualität.

Rahmenbedingungen für Niederlassung verbessern
„Die Reform des Fahrdienstes ist für uns der Startpunkt einer zukunftsfähigen und sicheren Gestaltung des ambulanten Notdienstes“, beschreibt Dr. Bergmann die Bedeutung der Fahrdienstreform.

„Wir entlasten die Praxen von zusätzlichen Diensten und Zeitaufwänden - gerade an Wochenenden. Damit steigern wir die Attraktivität einer ambulanten Tätigkeit. Denn gerade die Dienstbelastungen im Notdienst schrecken viele junge Kolleginnen und Kollegen von einer Niederlassung ab“.

Künftig werden Haus- und Fachärzte damit grundsätzlich regulär „nur“ noch für Dienste in einer der gut 90 KVNO-Notdienstpraxen berücksichtigt, diese Pflicht bleibt weiterhin bestehen. „Damit schaffen wir eine sofort spürbare Entlastung für die Niedergelassenen – sowohl finanziell als auch bei den Arbeitsstunden“, so Dr. Bergmann. „Durch das Neukonzept entasten wir unsere Kolleginnen und Kollegen um weit über 100.000 Dienststunden. Jedes Jahr.“

Bildquelle: „KVNO“

Reform sorgt auch für eine bessere Versorgung der Patienten
Gleichzeitig sorgt die Reform für mehr Qualität in der Versorgung immobiler Patientinnen und Patienten. Dr. Bergmann: „Mit unserer neuen Software nehmen wir den Ärztinnen und Ärzten sehr viel Verwaltungsarbeit ab und durch die zentrale Steuerung können wir schneller und flexibler reagieren.“ Im besten Fall könne das auch die Wartezeit für den nächsten Patienten verkürzen, so der KVNO-Vorstand.

„Und durch die Kooperation mit einem Dienstleister, der die Fahrzeuge und Fahrer stellt, kann sich der Arzt voll auf die Vorbereitung und Nachbereitung des Hausbesuches konzentrieren. Denn das ist, was für uns alle an erster Stelle steht: eine bestmögliche und gesicherte Versorgung der Menschen in Nordrhein.“ Bisher mussten viele Haus- und Fachärzte für die Hausbesuche noch ihre eigenen PKWs nutzen. Auch das fällt nun weg. Dazu kommt: Besonders zu den Nachstunden ist die Begleitung durch einen Fahrer ein Sicherheitsgewinn.

Großes Interesse und breite Unterstützung in der Ärzteschaft
Die Aufgaben im ärztlichen Fahrdienst in Nordrhein übernehmen ab sofort alle Ärztinnen und Ärzte, die sich bewusst für den Dienst entschieden und dazu eine Kooperationsvereinbarung mit der KVNO abgeschlossen haben. Das Interesse ist groß.

Dr. Bergmann: „Für eine sichere Umsetzung benötigen wir rund 500 Kooperationsärzte. Inzwischen können wir auf rund 800 interessierte Fachleute zählen.“ Man freue sich über den großen Zuspruch. „Das zeigt, dass die KVNO mit dieser Reform genau den richtigen Weg gegangen ist!“, so Dr. Bergmann.

Auch die Mitglieder der Vertreterversammlung im vergangenen November unterstützen die Reform: Der entsprechende Antrag des Vorstands zur Umsetzung des Konzepts wurde mit großer Mehrheit von der VV beschlossen und erntete viel Lob: Diese Reform zeige die Handlungsfähigkeit der KVNO und sei ein großer Wurf.

Neue Struktur der Fahrdienstbezirke Grundlage für bessere Steuerung
Auch eine bessere Steuerung der Einsätze war im Blick der Fahrdienst-Reform. Dr. Bergmann: „Wir hatten bislang 54 teils völlig unterschiedliche Bezirke mit ebenso unterschiedlichen Anforderungen. Mit dem neuen System, aufgeteilt in 20 Bereiche, können wir viel besser und bei Bedarf sogar innerhalb einer Schicht auf steigende Bedarfe dynamisch reagieren - etwa bei Brücken- oder Feiertagen.“

Die „fahrenden“ Ärztinnen und Ärzte sind während ihrer Dienste fortwährend mit der 116 117-Disposition der KVNO in Köln verbunden. Ihre digital übermittelten Einsätze dokumentieren sie auf Tablets, die die KVNO zur Verfügung stellt. Darüber können sie online auch alle wichtigen bzw. relevanten Angaben zum Erkrankten schon vor dem Eintreffen vor Ort erhalten.

Vorteile auch bei der Finanzierung: Neukonzept schafft Kostentransparenz
Zur Finanzierung des Konzepts hat die KVNO ab 2026 die solidarische Mitgliedsumlage neu aufgestellt. Künftig beträgt diese transparent und einheitlich 242 Euro pro Quartal - sowohl für die Organisation der Sitzdienste als auch der neuen Fahrdienste. Damit gehören die Beitragsunterschiede bei der bisherigen Finanzierung der örtlichen Fahrdienste der Vergangenheit an.

Dr. Bergmann: „In einigen Kreisen lagen die Beiträge der Ärzteschaft deutlich über diesem Wert. Das gehört nun endlich auch der Vergangenheit an!“ Und: Die bisher zum Notdienst verpflichteten Ärztinnen und Ärzte müssen künftig keine eigenen Dienste mehr übernehmen und keine Vertretungen suchen.

Fahrdienstmodell aus Köln als Vorbild
Einen ersten Beweis für die Praxistauglichkeit des neuen Fahrdienstkonzept gibt es bereits in der Stadt Köln. Das Stadtgebiet wurde von der KVNO Anfang 2025 von fünf kleinteiligen auf zwei Fahrdienstbereiche neu zugeschnitten. Berücksichtigt wurden auch hier Arztdichte, räumliche Lage und Einwohnerzahlen - im Ergebnis sind die Dienste seitdem effizienter organisiert und gleichmäßig über die Niedergelassenen in Köln verteilt.

Für den nun anstehenden weiteren Rollout hat die KVNO die gewonnenen Erkenntnisse zu Fallzahlen, Strecken und Einwohnerzahlen mit wissenschaftlicher Unterstützung ausgewertet und für den gesamten Landesteil simuliert.

Weitere Informationen zum ambulanten Notdienst in Nordrhein gibt es unter www.kvno.de/notdienst


Zum 1. Januar 2026: Neue Krankenhausplanung für Nordrhein-Westfalen tritt vollständig in Kraft

Minister Laumann: Die neue Krankenhausplanung wirkt, sie stärkt die Krankenhauslandschaft und die Behandlungsqualität

Düsseldorf, 29. Dezember 2025 - Mit dem Start des neuen Jahres wird der nordrhein-westfälische Krankenhausplan, eines der wichtigsten Projekte der Landesregierung, vollständig in die Praxis umgesetzt und damit abgeschlossen: Nachdem am 1. April 2025 der Großteil der Regelungen landesweit in Kraft getreten ist, kommen am 1. Januar 2026 die Regelungen in den verbleibenden zehn von insgesamt 64 Leistungsgruppen dazu.
Das bedeutet: Die Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen können Leistungen aus allen Leistungsgruppen mit dem neuen Jahr nur noch anbieten, wenn diese ihnen in den Feststellungsbescheiden zugewiesen worden sind.

Bei den verbleibenden zehn Leistungsgruppen, die nun umgesetzt werden, handelt es sich um Leistungsgruppen der Kardiologie (EPU / Ablation, Interventionelle Kardiologie, Kardiale Devices), der Notfallversorgung (Bauchaortenaneurysma, Carotis operativ/ interventionell, Stroke Unit), der Orthopädie (Endoprothetik Hüfte, Endoprothetik Knie, Wirbelsäuleneingriffe) und um die Leistungsgruppe „Bariatrische Chirurgie“. Für diese bestand eine Übergangsfrist bis zum Ende des Jahres 2025, da die erforderliche Anpassung von Kapazitäten in den Krankenhäusern aufgrund der hohen Fallzahlen oder der besonderen Notfallrelevanz zusätzlich Zeit in Anspruch genommen hat.

„Ende 2024 hat das Land die Krankenhauslandschaft in Nordrhein-Westfalen mit einem vollkommen neuartigen Krankenhausplan neugestaltet und vor allem auf eine solide und zukunftsfähige Basis gestellt. Was unseren Plan so richtungsweisend macht ist, dass wir als erstes Bundesland nicht auf Betten setzen, sondern auf Basis des tatsächlichen Bedarfs, klaren Qualitätsstandards und eindeutigen Erreichbarkeitsvorgaben planen. Ein Kerninhalt des neuen Plans ist, dass er insbesondere bei hochkomplexen Leistungen Behandlungsschwerpunkte in den verschiedenen Krankenhäusern ausbaut.

Gleichzeitig baut er Doppel- und Mehrfachvorhaltungen der gleichen Leistungen in benachbarten Einrichtungen ab. Neun Monate nach dem Start der Umsetzung ist klar: Der neue Krankenhausplan wirkt. Durch die spürbare Konzentration von komplexen Leistungsgruppen bei einer gleichzeitigen guten Erreichbarkeit der Grundversorgung verbessert er zum einen die Versorgungsqualität für die Patientinnen und Patienten. Zum anderen dämmt er den ruinösen Wettbewerb der Krankenhäuser um Fallzahlen und Personal ein. Ich freue mich, dass der neue Krankenhausplan für Nordrhein-Westfalen in Kürze vollständig in Kraft tritt und seine ganze stärkende Wirkung auf die Krankenhauslandschaft entfalten kann“, sagt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

„Dass die neue Krankenhausplanung für die allermeisten Krankenhäuser eine deutliche Veränderung bedeutet und es daher zu Überprüfungen durch die Verwaltungsgerichte kommt, war allen Beteiligten zu jeder Zeit klar. Immerhin handelt es sich um die größte gesundheitspolitische Reform in Nordrhein-Westfalen seit Jahrzehnten. Wenn ich mir die zahlreichen Entscheidungen der Gerichte zu unseren Gunsten anschaue, dann stelle ich fest, dass wir mit unserer Planung ganz offensichtlich den richtigen Weg eingeschlagen haben“, so Minister Laumann weiter.

Bei den Verwaltungsgerichten sind aktuell 94 Hauptsacheverfahren und 72 Eilverfahren anhängig (Stand: 22. Dezember 2025), die sich zumeist gegen einzelne Planungsentscheidungen richten. Zum Vergleich: In der Planung wurden rund 6.200 Einzelentscheidungen getroffen. Klagen (also Hauptsacheverfahren) gegen einen Feststellungsbescheid zur Krankenhausplanung haben keine aufschiebende Wirkung. Die Eilverfahren beziehen sich auf parallel oder zuvor eingereichte Klagen und wurden mit dem Ziel eingereicht, die aufschiebende Wirkung der beklagten Zuweisungsentscheidungen des Landes bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren zu erwirken. Die Klagefrist ist abgelaufen.

Von den 72 Eilverfahren sind bislang 45 Verfahren erstinstanzlich von den Verwaltungsgerichten zugunsten des Landes entschieden worden, weitere 17 ganz oder teilweise zugunsten von Krankenhäusern. Vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster als nächster Instanz sind bisher insgesamt 40 Beschwerden gegen diese Eilentscheidungen eingelegt worden, davon sechs durch das Land Nordrhein-Westfalen. 14 Beschwerden wurden bisher zugunsten des Landes entschieden, vier ganz oder teilweise zugunsten der Krankenhäuser. Bezüglich der Hauptverfahren liegen noch keine Urteile vor.

Die Ergebnisse des Krankenhausplanungsverfahrens im Überblick
Wohnortnahe Grundversorgung
Ein zentraler Grundsatz der neuen Krankenhausplanungssystematik in Nordrhein-Westfalen ist, dass für 90 Prozent der Bevölkerung je Landesteil ein Krankenhaus mit internistischer und chirurgischer Versorgung mit dem Auto innerhalb von 20 Minuten erreichbar sein soll. Dieses Ziel wurde übererfüllt: 98,6 Prozent der Bürgerinnen und Bürger im Rheinland und 93,1 Prozent der Bürgerinnen und Bürger in Westfalen-Lippe erreichen nach Umsetzung der neuen Planung in 20 Minuten das nächste Krankenhaus, in dem sie internistisch und chirurgisch versorgt werden können.

Denn aufgrund ihrer Notfallrelevanz hat das Gesundheitsministerium in den Leistungsgruppen Intensivmedizin, Allgemeine Chirurgie und Allgemeine Innere Medizin landesweit beinahe alle Anträge berücksichtigt. Entsprechend ist mit der neuen Planung eine wohnortnahe Grundversorgung weiterhin sichergestellt.

Schwerpunktbildung in der Spezialversorgung
Um die Qualität der Krankenhausbehandlungen für die Patientinnen und Patienten zu steigern, zielt die neue nordrhein-westfälische Krankenhausplanung darauf ab, Doppel- und Mehrfachvorhaltungen in räumlicher Nähe abzubauen und Schwerpunkte in den Leistungsportfolios der einzelnen Krankenhäuser aufzubauen. Das gilt insbesondere für die Leistungsgruppen, die gut planbar sind, beispielsweise in der Orthopädie.

Beispiel Endoprothetik Knie:
214 Anträge landesweit – 136 Zuweisungen (= minus 36 Prozent)
Beispiel Endoprothetik Hüfte:
236 Anträge landesweit – 137 Zuweisungen (= minus 42 Prozent)

Das gilt aber auch für Bereiche, in denen eine hochspezialisierte Versorgung und große Expertise nötig sind, beispielsweise der Onkologie. Hier ist eine Konzentration auf weniger Krankenhausstandorte mit mehr Erfahrung und Expertise dringend erforderlich, um für die Patientinnen und Patienten die bestmögliche Behandlung anbieten zu können. Daher wurden nicht allen Krankenhäusern, die Anträge für diese Leistungsbereiche gestellt haben, die entsprechenden Leistungsgruppen zugewiesen.

Beispiel Behandlung von Leberkrebs:
113 Anträge landesweit – 29 Zuweisungen (= minus 74 Prozent)
Beispiel Behandlung von Speiseröhrenkrebs:
71 Anträge landesweit – 26 Zuweisungen (= minus 63 Prozent)
Gleichzeitig gibt es Bereiche, die stark notfallrelevant sind, bei denen eine Konzentration nicht oder nur eingeschränkt möglich ist. Ein Beispiel hierfür sind kardiologische Angebote.

Beispiel Interventionelle Kardiologie:
165 Anträge landesweit – 141 Zuweisungen (= minus 15 Prozent)
Die Ergebnisse der Krankenhausplanung sind im Detail einsehbar unter: https://www.mags.nrw/startseite/gesundheit/krankenhausplanung-nrw/ergebnisse-der-krankenhausplanung-nrw

Finanzielle Unterstützung der Krankenhäuser
Zur Umsetzung der Krankenhausplanung stellt das Land den Krankenhäusern in dieser Wahlperiode insgesamt 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Davon fließen zwei Milliarden Euro in die Einzelförderung von Krankenhäusern. 500 Millionen Euro werden als Kofinanzierung für Maßnahmen verwendet, die aus dem Transformationsfonds des Bundes gefördert werden.

Im Rahmen des Transformationsfonds sind für die nordrhein-westfälischen Krankenhäuser – vorbehaltlich der Zustimmung des Landtags als Haushaltsgesetzgeber – bis zum Jahr 2035 insgesamt zehn Milliarden Euro aus Landes- und Bundesmitteln sowie möglichen Eigenbeteiligungen der Krankenhausträger vorgesehen. Damit stehen den Kliniken in den nächsten zehn Jahren insgesamt zwölf Milliarden Euro aus Einzelförderung und Transformationsfonds für die Umsetzung der notwendigen Strukturveränderungen zur Verfügung.


Änderungen bei Schutzimpfungen gegen Meningokokken und Gürtelrose – STIKO-Empfehlungen umgesetzt

Berlin, 18. Dezember 2025 – Der Leistungsanspruch auf Schutzimpfungen gegen Meningokokken-Erkrankungen und Herpes zoster (Gürtelrose) wird sich voraussichtlich ab Februar 2026 ändern. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die aktualisierten Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut (STIKO) in die Schutzimpfungs-Richtlinie übernommen.

Zum Schutz vor Meningokokken-Erkrankungen sieht die STIKO nun eine Impfung für alle Kinder und Jugendlichen im Alter von 12 bis 14 Jahren vor, während die Impfung für Kleinkinder entfällt. Die Impfung gegen Gürtelrose wird anderes als bisher für Personen mit erhöhtem Erkrankungsrisiko bereits ab 18 Jahren empfohlen.

Zudem hat die STIKO präzisiert, in welchen Fällen von einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung durch eine Gürtelrose auszugehen ist. Die Beschlüsse des G-BA zur Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie werden nun dem Bundesministerium für Gesundheit zur rechtlichen Prüfung vorgelegt und treten nach einer Nichtbeanstandung und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Vermittlungsausschuss unterbreitet Einigungsvorschlag zum Sparpaket bei Klinik-Vergütungen

Berlin, 17. Dezember 2025 - In seiner konstituierenden Sitzung am 17. Dezember 2025 hat der Vermittlungsausschuss einen Einigungsvorschlag zum Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege verabschiedet.

Foto: Blick in den Sitzungssaal mit den Mitgliedern des Vermittlungsausschusses.
© Bundesrat | Thomas Trutschel

Der Bundesrat hatte den Vermittlungsausschuss am 21. November 2025 wegen eines Artikels des Gesetzes angerufen, der die Klinikvergütungen für 2026 regelt. Danach sollen durch Aussetzen der sogenannten Meistbegünstigungsklausel Ausgaben der Krankenkassen in Höhe von 1,8 Milliarden Euro eingespart werden. Der Bundesrat kritisierte diese Pläne zu Lasten der Krankenhäuser und verwies auf negative Auswirkungen auf deren finanzielle Situation in 2026 und den folgenden Jahren.
Meistbegünstigungsklausel bleibt ausgesetzt - Folgen für 2027 werden ausgeglichen

Der nun im gemeinsamen Ausschuss von Bundestag und Bundesrat gefundene Einigungsvorschlag sieht vor, die Auswirkungen der Einsparungen auf das Jahr 2026 zu begrenzen.

Konkret soll die Meistbegünstigungsklausel für das Jahr 2026 ausgesetzt bleiben. Um jedoch negative Folgen für die Finanzierung der Krankenhäuser in den darauffolgenden Jahren auszuschließen, soll bei der Vereinbarung des Landesbasisfallwertes für das Jahr 2027 ein um 1,14 Prozent erhöhter Landesbasisfallwert für 2026 zugrunde gelegt werden.

Für die meisten Krankenhäuser kann dies durch eine Ergänzung der Regelungen zum Krankenhausentgeltgesetz geschehen, wie vom Vermittlungsausschuss vorgeschlagen.

Damit dies für alle Krankenhäuser gilt, müssen auch psychiatrische und psychosomatische Kliniken einbezogen werden. Für diese hat die Bundesregierung in einer Protokollerklärung zugesichert, die Bundespflegesatzverordnung - die nicht Gegenstand der Vermittlungsverfahrens war - schnellstmöglich entsprechend zu ändern.

Bundestag und Bundesrat am Zug
Bevor der gefundene Kompromiss wirksam werden kann, müssen Bundestag und Bundesrat darüber abstimmen. Im Bundestag ist die Abstimmung für den 19. Dezember 2025 vorgesehen. Gleich im Anschluss, am selben Tag, entscheidet dann auch der Bundesrat, ob er das geänderte Gesetz billigt oder Einspruch einlegt.

Schwesig und Hoppenstedt zu Vorsitzenden gewählt
Da es sich um die erste Sitzung des Vermittlungsausschusses in der 21. Legislaturperiode des Bundestags handelte, musste sich der Ausschuss zu Beginn der Sitzung zunächst konstituieren.

Als Ausschussvorsitzende wählten die 16 Mitglieder des Deutschen Bundestages und die 16 Mitglieder des Bundesrates erneut den niedersächsischen Abgeordneten Dr. Hendrik Hoppenstedt (CDU) und die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern Manuela Schwesig. Beide wechseln sich vierteljährlich ab. Den ersten Turnus übernimmt Dr. Hendrik Hoppenstedt.

Hilfe auch an den Feiertagen

· Erste Anlaufstelle: Servicenummer 116 117
· Videosprechstunde für Kinder, Jugendliche und Erwachsene
· Zwischen den Jahren auf Praxis-Vertretungen achten

Düsseldorf, 16. Dezember 2025 – Die medizinische Versorgung bei leichten Erkrankungen, die ambulant versorgt werden können, ist in Nordrhein auch an den bevorstehenden Feiertagen gesichert. Wer an Heiligabend, den beiden Weihnachtsfeiertagen, an Silvester oder Neujahr akut erkrankt, erhält Zugang zu medizinischer Hilfe über den kostenlosen Patientenservice 116 117.

Die Nummer ist auch an den Feiertagen rund um die Uhr erreichbar. Die Mitarbeitenden vermitteln nach einer professionellen und strukturierten Ersteinschätzung - je nach Symptomen - entweder einen direkten Arztkontakt per Video-/Telefonanruf oder einen Hausbesuch bei immobilen Patienten.

Auch die Vermittlung in eine der rund 90 Notdienstpraxen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO) ist möglich. Im Fall medizinischer Notfälle kann eine Weiterleitung an den örtlichen Rettungsdienst erfolgen. Informationen zu Adressen und Öffnungszeiten der Notdienstpraxen gibt es zum Beispiel online unter www.kvno.de/notdienst.

Ärztliche Hausbesuche vor allem für Bettlägerige möglich
Für Patientinnen und Patienten, die nicht geh-fähig sind, kann über die 116 117 ein ärztlicher Hausbesuch organisiert werden. Auf Wunsch informiert die 116 117 auch über die Erreichbarkeit fachärztlicher Notdienste im Landesteil – hier für Augenheilkunde, HNO und Kinder.

Weiteres Angebot: Videosprechstunden im ambulanten Bereitschaftsdienst
Ergänzend zur Versorgung durch einen Arzt im Bereitschaftsdienst in einer der KVNO-Praxen haben alle Anrufenden, Eltern erkrankter Kinder ebenso wie Erwachsene, im Akutfall die Möglichkeit, kostenlos eine Videosprechstunde im Notdienst durchzuführen.
Auch per Videocall zum Beispiel über das Handy können mit einer Ärztin /einem Arzt Symptome abgeklärt und erste Behandlungsmaßnahmen besprochen werden. Bei Bedarf ist der Erhalt eines eRezeptes ebenso möglich. Häufig ist im Anschluss dann kein weiterer Praxisbesuch notwendig.

Die Videosprechstunde im kinderärztlichen Notdienst ist grundsätzlich samstags, sonntags und feiertags von 10 bis 22 Uhr verfügbar. Das Pendant für Erwachsene samstags, sonntags und feiertags von 9 bis 21 Uhr. Angefragt werden können beide Videosprechstunden-Angebote der KVNO entweder über die Servicenummer 116 117 oder über www.kvno.de/kinder bzw. www.kvno.de/erwachsene

Anschließend erhalten Eltern per E‑Mail einen Terminlink und sollten die Versichertendaten des Kindes bereithalten. Für die Nutzung genügt eine stabile Internetverbindung sowie ein Smartphone, Tablet, Notebook oder Computer mit Kamera und Mikrofon – bestenfalls in einer ruhigen Umgebung.

Zwischen den Jahren: auf Vertretungen achten
Zwischen dem 27. Dezember und dem 3. Januar bleiben einige Praxen im Rheinland urlaubsbedingt geschlossen. Während der regulären Sprechzeiten übernehmen andere Praxen vor Ort die Vertretung.

Patientinnen und Patienten sollten rechtzeitig auf entsprechende Aushänge in der Praxis, Hinweise auf dem Anrufbeantworter oder Informationen auf den Praxis-Websites achten. Auch sofern regelmäßig Medikamente eingenommen werden müssen, sollte die benötigte Menge ebenfalls mit Blick auf die Feiertage rechtzeitig vorab überprüft werden.

Weitere Informationen zum ambulanten Notdienst in Nordrhein gibt es unter www.kvno.de/notdienst

Stellungnahme der hauptamtlichen unparteiischen Mitglieder des G-BA
Zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform

Berlin, 15. Dezember 2025 - Zum Krankenhausreformanpassungsgesetz – KHAG:

Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung

Alle Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben und Verordnungsentwürfen finden Sie auf der Website des G-BA unter Stellungnahmen.


Verkauf des ehemaligen Kaiser-Wilhelm-Krankenhaus in Meiderich erfolgreich abgeschlossen

Evangelisches Klinikum Niederrhein übergibt früheren Standort an duisport Duisburg, 15. Dezember 2025 - Gut ein Jahr nach dem Umzug des Herzzentrums aus dem alten Kaiser-Wilhelm-Krankenhaus in Duisburg-Meiderich an den neuen Standort Duisburg-Fahrn hat das Evangelische Klinikum Niederrhein das frühere Krankenhausareal erfolgreich veräußert. Neuer Eigentümer der Immobilie ist die Duisburger Hafen AG (duisport).

Foto Evangelisches Klinikum Niederrhein gGmbH

Mit dem im Dezember 2025 beurkundeten Vertragsabschluss ist eine Lösung gefunden worden, die dem Stadtteil, der Stadt Duisburg und der weiteren strukturellen Entwicklung gleichermaßen zugutekommt. Statt eines über Jahre leerstehenden Klinikgebäudes erhält der traditionsreiche Standort eine neue Perspektive und bleibt in Nutzung.  

„Der Verkauf des ehemaligen Gebäudes unseres Herzzentrums in Meiderich ist für uns ein wichtiger Meilenstein“, sagt Dipl. Kfm. Franz Hafner, Vorsitzender der Geschäftsführung des Evangelischen Klinikums Niederrhein. „Die herzmedizinische Versorgung findet selbstverständlich weiterhin im neuen Herzzentrum Duisburg am Standort Duisburg-Fahrn statt – modern, zukunftsfähig und auf Wachstum ausgerichtet.
Gleichzeitig tragen wir Verantwortung für die Standorte, die wir verlassen. Uns war wichtig, dass hier kein ‚Lost Place‘ entsteht, sondern eine kluge Nachnutzung, die strukturell und wirtschaftlich Sinn ergibt – für Meiderich und für die Region.“  

Die Gespräche über den Verkauf verliefen zügig und in guter, vertrauensvoller Zusammenarbeit. „Die schnelle Einigung und die gute Kooperation mit duisport zeigen, dass gemeinsame Lösungen möglich sind, wenn alle Beteiligten die Perspektive des Stadtteils im Blick haben“, so Hafner weiter.  

Auch Duisburgs Oberbürgermeister Sören Link begrüßt den Abschluss ausdrücklich: „Die Übernahme des ehemaligen Krankenhausstandorts durch Duisport ist nicht nur für die Menschen in Meiderich eine sehr gute Nachricht. Diese Lösung vermeidet Leerstand und eröffnet neue Perspektiven für die weitere Entwicklung des Stadtteils.“  
Mit der Übernahme durch duisport beginnt nun die nächste Entwicklungsphase für das Areal des früheren Kaiser-Wilhelm-Krankenhauses. Die Fläche soll einer zukunftsorientierten Nutzung zugeführt und fest im Stadtgefüge verankert werden. Bereits im kommenden Jahr startet duisport mit dem Rückbau des früheren Herzzentrums, um das Gelände für weitere Schritte vorzubereiten.  

duisport-CEO Markus Bangen: „Wir prüfen derzeit verschiedene Ideen für die zukünftige Nutzung des Geländes, zum Beispiel zu Wohnzwecken, und werden diese gemeinsam mit der Stadt Duisburg und den Bürgerinnen und Bürgern diskutieren. Unser oberstes Ziel ist es, keinen ‚Lost Place‘ mitten in Meiderich entstehen zu lassen, sondern das Areal in Abstimmung mit dem Stadtteil und den Menschen weiterzuentwickeln.“  

Mit dem jetzt vollzogenen Verkauf des ehemaligen Gebäudes ist der Standortwechsel des Herzzentrums nun auch immobilienseitig vollständig abgeschlossen: Das Evangelische Klinikum Niederrhein konzentriert sich auf seine modernen Klinikstandorte, während der frühere Standort in Meiderich eine neue Rolle im städtischen Gefüge erhält.

Blutspenden im Dezember

DRK-Blutspendedienste rufen zur Blutspende über die Feiertage auf und danken für großartiges Engagement
Jede einzelne Spende 2025 hat Leben gerettet und Patientinnen und Patienten in oft ausweglosen Situationen Hoffnung und eine neue Lebensperspektive gegeben.Die aktuelle Krankenwelle wirkt sich bereits spürbar auf das Blutspendeaufkommen aus – ein Warnsignal, das die angespannte Situation zum Jahresende zusätzlich verschärft.

Mit Beginn der Advents- und Weihnachtszeit steht eine sensible Phase an: Während viele Menschen im Feiertagsmodus sind, bleibt der Bedarf an Blutpräparaten in den Kliniken kontinuierlich hoch – etwa durch planbare Behandlungen vor dem Jahresende sowie durch Notfälle. Gleichzeitig gehen die Spendezahlen traditionell zurück

Blutspende Heute / DRK-Blutspendedienst West
Jede einzelne Blutspende 2025 hat Leben gerettet und Patientinnen und Patienten in oft ausweglosen Situationen Hoffnung und eine neue Lebensperspektive gegeben. Die DRK-Blutspendedienste danken allen Blutspenderinnen und Blutspendern in Deutschland für ihr herausragendes Engagement in diesem Jahr.

Dank des verlässlichen Einsatzes der Spendergemeinschaft konnte die Versorgung mit lebenswichtigen Blutpräparaten in vielen Regionen über das gesamte Jahr hinweg sehr stabil gehalten werden – trotz Hitzeperioden im Sommer, hoher Krankheitswellen und der üblichen Schwankungen in Ferienzeiten. Obwohl das Jahr noch nicht vorüber ist, ist es bemerkenswert, wie gut die Blutversorgung bislang aufrechterhalten werden konnte. Um diese positive Lage auch im Dezember fortzuführen, werben die Blutspendedienste besonders jetzt für eine kontinuierliche Spendenbereitschaft, auch in der Advents- und Weihnachtszeit.

Was gut lief, darf auch gut weiterlaufen – aber Vorzeichen sind herausfordernd
Die aktuelle Krankenwelle wirkt sich bereits jetzt spürbar auf das Blutspendeaufkommen aus – ein Warnsignal, das die angespannte Situation zum Jahresende zusätzlich verschärft. Mit Beginn der Advents- und Weihnachtszeit beginnt eine Phase, in der viele Menschen erfahrungsgemäß sehr beschäftigt sind und die Zeit für eine Blutspende fehlt. Dennoch bleibt der Bedarf an Blutpräparaten in den Kliniken kontinuierlich hoch – etwa durch planbare Behandlungen vor dem Jahresende sowie durch Notfälle

Gemeinsam stabil durch den Jahreswechsel: Die DRK-Blutspendedienste appellieren daher an die Bevölkerung, die angebotenen Termine im Dezember wahrzunehmen – insbesondere auch an den Brückentagen und zwischen den Jahren. Mehr als hunderte Termine deutschlandweit – jetzt Liege sichern Bundesweit bieten die DRK-Blutspendedienste im Dezember mehrere hundert Spendetermine an. Sie bieten die ideale Gelegenheit, das Jahr mit einer außergewöhnlich guten Tat zu beenden und aktiv zur Versorgungssicherheit über die Feiertage beizutragen.

Termine in der Nähe sowie Informationen zur Spende sind jederzeit über www.blutspende.de abrufbar.
Blutspenden im Westen:
Alle aktuellen Blutspendetermine, sowie Informationen rund um das Thema Blutspende sind kostenfrei unter 0800 11 949 11 oder unter www.blutspende.jetzt tagesaktuell abrufbar. Facebook & Instagram: @blutspendejetzt.