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							Zu 'AHA' gesellt sich 'C + L' -
							'Abstand-Hygiene-Alltagsmasken-CoronaWarnApp-Lüften' 
							heißt es jetztDüsseldorf/Duisburg, 01. 
					Oktober 2020 - Das Landeskabinett hat die Verlängerung der
					
					Coronaverordnungen bis einschließlich 31. Oktober 2020 
					beschlossen. Veränderungen und Ergänzungen gibt es unter 
					anderem für Weihnachtsmärkte sowie für private Feiern. In 
					einer gesonderten Anlage zur Coronaschutzverordnung werden 
					die Regelungen für Weihnachtsmärkte festgelegt und damit 
					wird Rechtssicherheit geschaffen. Private Feierlichkeiten 
					aus herausragendem Anlass (etwa Hochzeitsfeiern) außerhalb 
					des privaten Bereichs müssen ab 50 Teilnehmern vorher beim 
					örtlichen Ordnungsamt angemeldet werden.
 
 Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Die 
					Infektionsgeschehen der letzten Tage haben gezeigt, dass 
					gerade private Feiern einen erheblichen Einfluss auf das 
					Infektionsgeschehen haben. Wir wollen nicht irgendwann vor 
					der Entscheidung stehen, solche Feiern gänzlich zu 
					verbieten. Deshalb müssen wir sicherstellen, dass man sich 
					auch bei diesen Anlässen an die Regeln hält. Die 
					Kontaktdaten sind dabei das wesentliche Element, um eine 
					weitere Ausbreitung zu verhindern und Infektionsketten zu 
					unterbrechen.“
 
 „Für Feiern in den eigenen vier 
					Wänden gilt der hohe Grundrechtsschutz der Privatsphäre“, so 
					Laumann weiter: „Hier gilt aber mein dringender Appell: 
					Nehmen Sie Corona weiterhin ernst, halten Sie sich an die 
					Hygiene- und Abstandregeln, schützen Sie sich und andere! Je 
					umsichtiger sich der Einzelne verhält, desto größer die 
					Wirkung für die Allgemeinheit. Die Herbst- und Wintermonate 
					werden uns bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie vor 
					besondere Herausforderungen stellen.“
 
 Die 
					Regelungen für Weihnachtmärkte
 
  Maßgeblich für das Gelingen von Weihnachtsmärkten in 
					Coronazeiten ist ein gut durchdachtes Infektionsschutz-, 
					Hygiene- und Zugangskonzept, das die jeweiligen 
					Gegebenheiten vor Ort berücksichtigt. Auf Weihnachtsmärkten 
					sind zudem Stehtische mit fest zugewiesenen Stehplätzen 
					zugelassen, wenn diese räumlich zu den Wegen und Straßen 
					abgegrenzt sind. Eine gleichlautende Regelung gilt ab sofort 
					auch für die Gastronomie. Darüber hinaus sollen Geschäfte in 
					und unmittelbar nach der Weihnachtszeit an mehreren 
					Sonntagen öffnen können. Dies ermöglicht zur Vermeidung von 
					Infektionsgefahren, das Einkaufsgeschehen an den Samstagen 
					zu entzerren und Gedränge in den Innenstädten zu vermeiden.
 
 Private Feiern mit mehr als 50 Gästen 
					außerhalb des privaten Bereichs (etwa in Gaststätten) müssen 
					mindestens drei Werktage mitsamt einer verantwortlichen 
					Person beim Ordnungsamt angemeldet werden. Es muss eine 
					Gästeliste geführt werden. Bei Verstößen drohen 500 Euro 
					Bußgeld. Es sind maximal 150 Gäste erlaubt. In Regionen mit 
					vielen Neuinfektionen sinkt die Zahl der erlaubten 
					Personen.
 
 Private Feierlichkeiten aus 
					herausragendem Anlass (zum Beispiel Hochzeitsfeiern) 
					außerhalb des eigenen privaten Bereichs müssen – wenn 
					mindestens 50 Teilnehmende erwartet werden – mindestens drei 
					Werktage vorher beim örtlichen Ordnungsamt angemeldet 
					werden. Darüber hinaus muss eine für die Feier 
					verantwortliche Person benannt werden.
 Für die 
					Veranstaltung muss eine Gästeliste geführt und während der 
					Veranstaltung aktualisiert werden. Wichtig in diesem 
					Zusammenhang ist, dass die Ordnungsämter kein 
					Genehmigungsverfahren durchführen, sondern lediglich die 
					Anmeldung erfolgt. Dadurch wird es den kommunalen Ämtern 
					ermöglicht nachzuvollziehen, welche Feiern in der jeweiligen 
					Kommune stattfinden, und gegebenenfalls zu kontrollieren, ob 
					die Bestimmungen der Coronaschutzverordnung eingehalten 
					werden. Unverändert gilt, dass solche Feierlichkeiten auf 
					höchstens 150 Teilnehmende begrenzt sind.
 Für Feste 
					Anfang Oktober gilt bezüglich der Anmeldefrist der 
					Vertrauensschutz. Die Veranstalter sind allerdings 
					aufgefordert, die Veranstaltungen schnellstmöglich 
					nachzumelden. Unverändert gilt, dass solche Feierlichkeiten 
					auf höchstens 150 Teilnehmende begrenzt sind.
 Zudem 
					werden in der Verordnung die Vereinbarungen des 
					Bund-Länder-Beschlusses vom 29. September 2020 bei den 
					Teilnehmerobergrenzen umgesetzt.
 
 Das heißt: Ab einer
					7-Tages-Inzidenz von 35 sind Feiern im öffentlichen 
					Raum nur noch bis 50 Teilnehmern gestattet. Bei 
					einer Inzidenz von 50 sinkt diese Zahl auf 25. 
					Ausnahmen von diesen Teilnehmerobergrenzen können im 
					Einzelfall bei besonderen Hygiene- und 
					Infektionsschutzkonzepten zugelassen werden.
 
 Bußgeld: 250 Euro für falsche Kontaktdaten in 
					Restaurants oder Gaststätten
 Zudem haben Bund und 
					Länder beschlossen, die Angabe unrichtiger Kontaktdaten auf 
					Listen, die der Rückverfolgung dienen – also etwa in 
					Restaurants – mit einem Bußgeld zu bestrafen. In 
					Nordrhein-Westfalen wird dazu für Gäste, die solche 
					Falschangaben machen, ein Regelbußgeld von 250 Euro 
					festgelegt. Für den Fall, dass eine Feier außerhalb des 
					privaten Bereichs, bei der mindestens 50 Personen erwartet 
					werden, nicht angemeldet wurde, wird ein Regelbußgeld in 
					Höhe von 500 Euro festgelegt.
 
 Mit einer 
					Innovationsklausel werden neuartige Lüftungssysteme bei den 
					Hygiene- und Infektionsschutzkonzepten stärker 
					berücksichtigt. Wenn technische Innovationen nachweislich 
					und entsprechend zertifiziert bestimmte andere 
					Schutzmaßnahmen entbehrlich machen, können durch das 
					Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Ausnahmen 
					von der Coronaschutzverordnung zugelassen werden.
 
 Sonntagsöffnungen: In der Adventszeit 
					dürfen Geschäfte in NRW sonntags von 13 bis 18 Uhr öffnen. 
					Das soll das Samstagsgedränge im Weihnachtsgeschäft mindern.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
  
 
  
					
 
    
					
 
   
 
   
					
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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