| Duisburg, 01. Dezember 2020 - Folgende 
					 Änderungen sind in der ab 1.12.2020 und bis 20.12.20 
					geltenden
					
					CoronaSchVO vorgenommen worden:  
 • Die 
					Kontaktbeschränkungen wurden noch einmal verschärft. 
					Private Treffen im öffentlichen Raum 
					sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt zu 
					reduzieren. Dabei dürfen sich maximal fünf Personen treffen, 
					wobei Kinder bis einschließlich 14 Jahren bei der Berechnung 
					der Personenzahl nicht mitzählen.
 
 In der
					
					Pressemitteilung des Landes NRW vom 30.11.2020 steht 
					auch
 • Auch im privaten Raum wird eine entsprechende Beachtung 
					der Regelungen der Verordnung dringend empfohlen.
 Dies schließt ausdrücklich die Empfehlung ein, Kontakte zu 
					reduzieren bzw. diese möglichst infektionssicher unter
 Beachtung der AHA-L-Regeln zu gestalten.
 
 • Die 
					Maskenpflicht im Groß- und Einzelhandel wird erweitert und 
					die Zugangsbeschränkungen werden verschärft. Maskenpflicht 
					gilt künftig nicht nur im Geschäft, sondern 
					auch davor und auf den Parkplätzen.
 
 • Bei Geschäften mit einer Verkaufsfläche von max. 800 
					Quadratmetern bleibt es dabei, dass mindestens 10 
					Quadratmeter pro Kunde vorhanden sein müssen. Bei größeren 
					Geschäften gilt für die über 800 Quadratmeter hinausgehende 
					Verkaufsfläche ein strengerer Schlüssel von 20 Quadratmetern 
					pro Kunde.
 
 • Zum Jahreswechsel 2020/2021 sind öffentlich 
					veranstaltete Feuerwerke untersagt. Die örtlich zuständigen 
					Behörden werden zudem ermächtigt, die Verwendung von 
					Pyrotechnik für bestimmte Plätze und Straßen, auf denen eine 
					größere Gruppenbildung zu erwarten ist, zu untersagen.
 
 • Alle Freizeit- und Vergnügungsstätten, 
					zu denen auch der Betrieb von Minigolfplätzen, 
					Wasserskianlagen und Skiliften gehört, sind bis zum 20. 
					Dezember 2020 untersagt.
 
 • Zwischen dem 23. Dezember und dem 1. Januar sind 
					Treffen im engsten Familien- oder Freundeskreis mit maximal 
					10 Personen erlaubt, zuzüglich Kinder bis 14 Jahren.
 
 • Außerdem wurde geregelt, dass Kommunen mit einer 
					7-Tages-Inzidenz von einem Wert über 200 zusätzliche, über 
					die CoronaSchVO hinausgehende Schutzmaßnahmen verhängen 
					können, welche jedoch mit dem Ministerium abgestimmt werden 
					müssen. Bei einer 7-Tages-Inzidenz von einem Wert unter 50 
					können die in der Verordnung festgelegten Maßnahmen 
					reduziert werden.
 
 Folgende Änderungen 
					gelten in Duisburg auch weiterhin:
 • Die 
					Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten 
					Bereichen in der Zeit von 7 bis 20 Uhr sowie in einem Radius 
					von 150 Meter für Lehrer*innen, Erzieher*innen, 
					Schüler*innen, Begleitpersonen und sonstige 
					Mitarbeiter*innen um die besuchte Schule.
 
 • Auch ist 
					die Nutzung von öffentlichen Spielplätzen weiterhin in der 
					Zeit zwischen 17 bis 9 Uhr untersagt.
 
 
 
 "Wir brauchen noch einmal eine Kraftanstrengung"
					  Bund-Länder-Beschluss 
					  vom 25.11.2020 zur Corona-Pandemie
 Regierungserklärung 
					  der Kanzlerin
 Duisburg, 26. November 2020 - Eine 
					Trendumkehr wurde noch nicht erreicht, die Infektionszahlen 
					verharren auf einem hohen Niveau. Angesichts dieser 
					Entwicklung haben
					
					Bund und Länder die Maßnahmen zur 
					Eindämmung der Corona-Pandemie verlängert und die 
					Kontaktbeschränkungen verschärft.  Zu Weihnachten gelten 
					gesonderte Regelungen.
 
 Bund und Länder haben sich 
					darauf verständigt, die am 28. Oktober 2020 getroffenen 
					Maßnahmen bundesweit bis zum 20. Dezember zu 
					verlängern.
 
 Die auf Grund dieses 
					Beschlusses geschlossenen Betriebe und Einrichtungen bleiben 
					zunächst weiterhin geschlossen. Insbesondere die Gastronomie 
					bleibt weiterhin geschlossen und Übernachtungsangebote im 
					Inland werden weiter nur für notwendige und ausdrücklich 
					nicht für touristische Zwecke zur Verfügung gestellt.
 
 Bund und Länder appellieren an die Bürger, 
					alle nicht zwingend erforderlichen beruflichen und privaten 
					Reisen zu vermeiden - insbesondere touristische Reisen auch 
					ins Ausland unter anderem im Hinblick auf die Skisaison.
 
 Zusammenkünfte mit maximal fünf Personen
 Angesichts der besonderen Herausforderung 
					in den Wintermonaten haben Bund und Länder weitere Maßnahmen 
					vereinbart, die ab dem 1. Dezember 2020 gelten sollen. 
					Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und 
					Bekannten sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, 
					jedoch in jedem Falle auf maximal fünf Personen zu 
					beschränken. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.
 
 Erweiterte Maskenpflicht
 Die 
					bisherigen Regeln für das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung 
					werden erweitert. So gilt künftig an allen Orten mit 
					Publikumsverkehr in Innenstädten, an denen sich Menschen 
					entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend 
					aufhalten, die Pflicht zum Tragen 
					einer Mund-Nasen-Bedeckung. Auch vor 
					Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen ist sie 
					künftig vorgeschrieben.
 
 Gesonderte Regeln für 
					Weihnachtstage
 Für die Weihnachtstage und 
					den Jahreswechsel gelten erweiterte Personenobergrenzen für 
					Zusammenkünfte innen und außen: Vom 23. Dezember 2020 bis 1. 
					Januar 2021 sind Treffen im engsten Familien- und 
					Freundeskreis mit maximal 10 Personen möglich - Kinder bis 
					14 Jahre sind hiervon ausgenommen. Bund und Länder rufen 
					dazu auf, wo immer dies möglich ist, im Vorfeld dieser 
					familiären Begegnungen fünf bis sieben Tage die Kontakte auf 
					wirklich notwendigste zu reduzieren.
 
 Erweiterte 
					Maßnahmen für Hotspots
 Bund und Länder verweisen auf 
					die bereits beschlossene Hotspot-Strategie, nach der ab 
					einer Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 
					100.000 Einwohnern pro Woche sofort ein konsequentes 
					Beschränkungskonzept umgesetzt werden muss.
 Bei 
					besonders extremen Infektionslagen mit einer 
					Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 
					Einwohnern pro Woche und diffusem Infektionsgeschehen sollen 
					diese Maßnahmen nochmals erweitert werden, um kurzfristig 
					eine deutliche Absenkung der Infektionszahlen zu erreichen.
 
 'Hotspot Schule und Kita' bleiben geöffnet
 Grundsätzlich behält das Offenhalten von 
					Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen jedoch höchste 
					Bedeutung.
 
 AHA+AL-Regeln weiter beachten
 Bund und Länder betonen, dass es weiterhin dringend 
					erforderlich ist, alle nicht notwendigen Kontakte unbedingt 
					zu vermeiden. Dort, wo Begegnungen stattfinden, sind stets 
					die AHA+AL Regeln (Abstand, Hygienemaßnahmen, Alltagsmasken, 
					CoronaWarnApp, Lüften) einzuhalten.
 
 Keine 
					Trendwende erreicht
 Die bisherigen Maßnahmen zur 
					Eindämmung des Infektionsgeschehens zeigen erste Wirkung: 
					Der exponentielle Anstieg konnte abgeflacht werden. 
					Kanzlerin Merkel betonte nach den Gesprächen, dass "wir uns 
					mit diesem Teilerfolg auf gar keinen Fall begnügen" 
					könnten. Bund und Länder stellen fest, dass die erhoffte 
					Trendwende im November nicht erreicht wurde, bislang sei 
					lediglich ein "Seitwärtstrend" zu beobachten. Merkel betonte 
					daher, es bedürfe "noch einmal einer Kraftanstrengung".
 
 
 Regierungserklärung der Kanzlerin
 "Wir haben es in unserer Hand. Wir sind nicht machtlos", sagte Kanzlerin Merkel 
am Donnerstag im Bundestag. Jede und jeder könne dazu beitragen, dass wir diese 
Zeit gut durchstehen. In einer Regierungserklärung erläuterte sie die von Bund 
und Ländern beschlossenen Maßnahmen in der Corona-Pandemie. Für die kommenden 
Feiertage wünsche sie sich, dass alle in Deutschland gemeinsam mehr denn je 
miteinander und füreinander einstünden.
 
  "Das dramatische exponentielle Wachstum der Neuinfektionen 
					konnte gestoppt werden", sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel 
					am Donnerstag im Deutschen Bundestag. Dies sei jedoch nur 
					eine Seitwärtsbewegeung der Infektionszahlen und nicht die 
					"dringend notwendige Trendumkehr". Daher bleibe das Ziel, 
					die Infektionszahlen so weit zu senken, dass die 
					Gesundheitsämter wieder in der Lage seien, Infektionsketten 
					zu erkennen und zu durchbrechen - das heißt, eine Inzidenz 
					von kleiner 50 pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen.
 
 Bund und Länder seien sich deshalb einig, dass es gerade 
					jetzt darauf ankomme, die Kontaktbeschränkungen fortzusetzen 
					und an einigen Stellen durch zusätzliche Maßnahmen zu 
					präzisieren, ergänzen und zu verstärken. Jede und jeder 
					solle daher weiterhin Kontakte reduzieren. Bei ihrem am 
					Mittwoch gefassten
					
					Beschluss hätten sich Bund und Länder von medizinischen, 
					wirtschaftlichen und ethischen Gesichtspunkten leiten 
					lassen, sagte die Bundeskanzlerin in ihrer 
					Regierungserklärung.
 
 Offene Schulen und Kitas 
					sowie weitere Wirtschaftshilfen
 So sollen die 
					Zusammenkünfte im privaten Raum reduziert und der Einsatz 
					von Mund-Nasen-Schutz verstärkt werden. Hochschulen und 
					Universitäten sind aufgefordert, auf digitale Lehre 
					überzugehen. Schulen und Kitas sollen geöffnet bleiben, 
					wobei Sonderregelungen für die Schulferien und das Tragen 
					von Masken in Schulen gelten. Der Bund habe für Schulen zwar 
					keine direkte Verantwortung, "aber wir haben auch eine 
					Verantwortung für das gesamte Infektionsgeschehen", betonte 
					Merkel.
 
 Weitere Wirtschaftshilfen für den Dezember 
					seien verabschiedet worden. Die Kanzlerin erklärte: "In der 
					Pandemie-Bekämpfung geht es nicht um Gesundheit oder 
					Wirtschaft, Gesundheit oder Bildung, Gesundheit oder Kultur, 
					Gesundheit oder Soziales. Immer geht es um beides."
 
 Entwicklung von Impfstoffen auf gutem Weg
 Die 
					Entwicklungen im Bereich der Impfstoffe seien "ein Licht am 
					Ende des Tunnels", erklärte die Bundeskanzlerin. Sie erwarte 
					deutliche Fortschritte im kommenden Jahr. Erste Impfstoffe 
					würden für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im 
					medizinischen und Pflege-Bereich eingesetzt. "Wir haben ein 
					starkes Gesundheitssystem, das der Pandemie bis jetzt 
					standgehalten hat, und wir müssen dafür sorgen, dass das 
					auch so bleibt."
 
 Um das Risiko einer Infektion zu 
					begrenzen, gelte: "Mund-Nasen-Schutz plus Abstand, das ist 
					das Allerbeste", so die Kanzlerin. Die Alltagsmaske allein 
					senke zwar das Risiko einer Infektion und sei ein Schutz. 
					"Aber solange es keine medizinische Maske von der Qualität 
					FFP2 oder -3 ist, ist es keine Sicherheit, dass es nicht 
					doch zu Ansteckungen kommen kann." Für eine umfassende 
					Sicherheit seien weitergehende Maßnahmen deshalb 
					unumgänglich. Die Kanzlerin warb auch dafür, die 
					Corona-Warn-App zu nutzen. Bereits 23 Millionen Menschen 
					haben die App bisher heruntergeladen.
 
 "Kein 
					Weihnachten der Einsamkeit"
 Die Bundeskanzlerin 
					appellierte an alle, in dieser Zeit besonders an diejenigen 
					zu denken, die in Pflege- und Seniorenheimen leben oder 
					allein zu Hause sind. "Es ist ganz wichtig, dass wir nicht 
					nur an unsere eigene Familie denken, sondern an die, die es 
					in dieser Zeit wirklich sehr, sehr schwer haben", so die 
					Kanzlerin.
 
 "Der Winter wird schwer, aber er wird 
					enden", sagte Merkel. "Und gerade jetzt, da wir so viel an 
					Weihnachten und an den kommenden Jahreswechsel denken, 
					wünsche ich mir und wünsche ich uns allen, dass wir mehr 
					denn je miteinander und füreinander einstehen. Wenn wir das 
					beherzigen, werden wir aus der Krise kommen."
 
 
 
 
 
 
  
 
  
					
 
    
					
 
   
 
   
					
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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