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Duisburger Corona-Allgemeinverfügung bis 28.3. 2021 verlängert

Duisburg, 8. März 2021 - Die Stadt Duisburg hat ihre Allgemeinverfügung zum Schutz der Duisburgerinnen und Duisburg vor dem Coronavirus verlängert.

Sie gilt nun vorerst bis zum 28. März 2021 und umfasst künftig auch folgende Regelungen:
- Freitags in der Zeit von 13 bis 19 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen in der Zeit von 9 bis 19 Uhr gilt beim Verweilen außerhalb befestigter Wege in bestimmten öffentlichen Außenbereichen der Sechs-Seen-Platte, des Rheinparks und der Regattabahn die Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske. Dies gilt auch beim Verweilen auf Bänken in diesen Bereichen. So lange man in Bewegung ist (z.B. beim Spazierengehen, Radfahren oder Joggen), muss man keine Maske tragen.

- Die Nutzung öffentlicher Spielplätze ist nun in der Zeit von 18 bis 9 Uhr untersagt.

Bestand haben zudem folgende Regelungen, die ebenfalls bis zum 28. März 2021 verlängert wurden:
- In bestimmten öffentlichen Außenbereichen der Stadtbezirke gilt weiterhin die Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske - täglich in der Zeit von 7 bis 20 Uhr.

- In einem Radius von 150 Metern um die besuchte Schule oder Kindertageseinrichtung gilt für Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher sowie Begleitpersonen und sonstige Mitarbeiter ebenfalls weiterhin die Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske.

Anpassung und Verlängerung der Coronaschutzverordnung bis zum 28.3. in NRW
Vorsichtige Öffnungsschritte in Nordrhein-Westfalen