| Duisburg, 8. März 2021 - Die Stadt 
					Duisburg hat ihre Allgemeinverfügung zum Schutz der 
					Duisburgerinnen und Duisburg vor dem Coronavirus verlängert.
					
 Sie gilt nun vorerst bis zum 28. März 2021 und 
					umfasst künftig auch folgende Regelungen:
 - Freitags in 
					der Zeit von 13 bis 19 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen und 
					gesetzlichen Feiertagen in der Zeit von 9 bis 19 Uhr gilt 
					beim Verweilen außerhalb befestigter Wege in bestimmten 
					öffentlichen Außenbereichen der Sechs-Seen-Platte, des
					Rheinparks und der Regattabahn die Pflicht 
					zum Tragen einer Alltagsmaske. Dies gilt auch beim Verweilen 
					auf Bänken in diesen Bereichen. So lange man in Bewegung ist 
					(z.B. beim Spazierengehen, Radfahren oder Joggen), muss man 
					keine Maske tragen.
 
 - Die Nutzung 
					öffentlicher Spielplätze ist nun in der Zeit von 18 bis 9 
					Uhr untersagt.
 
 Bestand haben zudem folgende 
					Regelungen, die ebenfalls bis zum 28. März 2021 verlängert 
					wurden:
 - In bestimmten öffentlichen 
					Außenbereichen der Stadtbezirke gilt weiterhin die 
					Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske - täglich in der 
					Zeit von 7 bis 20 Uhr.
 
 - In einem Radius von 150 
					Metern um die besuchte Schule oder Kindertageseinrichtung 
					gilt für Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher sowie 
					Begleitpersonen und sonstige Mitarbeiter ebenfalls weiterhin 
					die Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske.
 
 Anpassung und Verlängerung der Coronaschutzverordnung 
					  bis zum 28.3. in NRW
 Vorsichtige Öffnungsschritte in 
					  Nordrhein-Westfalen
 
 
  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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