Duisburg, 8. März 2021 - Die Stadt
Duisburg hat ihre Allgemeinverfügung zum Schutz der
Duisburgerinnen und Duisburg vor dem Coronavirus verlängert.
Sie gilt nun vorerst bis zum 28. März 2021 und
umfasst künftig auch folgende Regelungen: - Freitags in
der Zeit von 13 bis 19 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen und
gesetzlichen Feiertagen in der Zeit von 9 bis 19 Uhr gilt
beim Verweilen außerhalb befestigter Wege in bestimmten
öffentlichen Außenbereichen der Sechs-Seen-Platte, des
Rheinparks und der Regattabahn die Pflicht
zum Tragen einer Alltagsmaske. Dies gilt auch beim Verweilen
auf Bänken in diesen Bereichen. So lange man in Bewegung ist
(z.B. beim Spazierengehen, Radfahren oder Joggen), muss man
keine Maske tragen.
- Die Nutzung
öffentlicher Spielplätze ist nun in der Zeit von 18 bis 9
Uhr untersagt.
Bestand haben zudem folgende
Regelungen, die ebenfalls bis zum 28. März 2021 verlängert
wurden: - In bestimmten öffentlichen
Außenbereichen der Stadtbezirke gilt weiterhin die
Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske - täglich in der
Zeit von 7 bis 20 Uhr.
- In einem Radius von 150
Metern um die besuchte Schule oder Kindertageseinrichtung
gilt für Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher sowie
Begleitpersonen und sonstige Mitarbeiter ebenfalls weiterhin
die Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske.
Anpassung und Verlängerung der Coronaschutzverordnung
bis zum 28.3. in NRW Vorsichtige Öffnungsschritte in
Nordrhein-Westfalen
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