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Maskenpflicht in der Duisburger Innenstadt verlängert - Feuerwerksverbot an Silvester
Neue Corona-Allgemeinverfügung ab 19.11. in Duisburg

Duisburg, 21. Dezember 2021 - Um auch weiterhin der epidemiologischen Lage zu begegnen, insbesondere vor dem Hintergrund einer Gefährdung durch die Omikron-Virusvariante, hat die Stadt Duisburg die Allgemeinverfügungen bezüglich der Maskenpflicht auf Wochenmärkten und in der Innenstadt verlängert und wie im letzten Jahr ein Verwendungsverbot von Feuerwerkskörpern an bestimmten Örtlichkeiten ausgesprochen.

Maskenpflicht auf Bauernmarkt und Wochenmärkten
Auf dem Bauernmarkt in der Innenstadt sowie allen anderen Wochenmärkten in den Stadtteilen besteht vom 22. Dezember 2021 bis zum Ablauf des 12. Januar 2022 zu den jeweiligen Marktzeiten die Pflicht zum Tragen mindestens einer medizinischen Maske (sog. OP-Maske).

Maskenpflicht in der Innenstadt
Im Bereich der Innenstadt und des Weihnachtsmarktes besteht vom 22. Dezember bis zum Ablauf des 30. Dezember 2021 montags bis donnerstags in der Zeit von 11 bis 22 Uhr, freitags und samstags in der Zeit von 11 bis 23 Uhr sowie sonntags in der Zeit von 13 bis 22 Uhr ebenfalls die Pflicht zum Tragen mindestens einer medizinischen Maske (sog. OP-Maske).

Ausnahmen finden sich in der aktuellen Coronaschutzverordnung. So kann die Maske beispielsweise in den betreffenden Bereichen für den Verzehr von Speisen oder Getränken oder in der Außengastronomie abgenommen werden.

Öffentlichen Außenbereichen kommt ein besonderes Gefährdungspotential zu, wenn diese – wie die hier betreffenden Teile der Duisburger Innenstadt – regelmäßig gut besucht sind, Abstandsregeln nicht eingehalten werden können und zahlreiche Besucher aus vom Infektionsgeschehen stärker betroffenen Gebieten anreisen.

Feuerwerksverbot
In der Silvesternacht und am Neujahrstag besteht wie auch im letzten Jahr an den nachstehenden Örtlichkeiten ein Feuerwerkverbot, um Menschenansammlungen entgegenzuwirken und das Infektionsrisiko zu minimieren:

• Hamborner Altmarkt
• Marktplatz Hochemmerich
• Platz um die Pauluskirche in Hochfeld
• Kaiserberg
• Angerpark mit Heinrich-Hildebrandt-Höhe mit Tiger&Turtle

Außerdem gilt an den vorgenannten Bereichen am 31. Dezember 2021 ab 20 Uhr bis zum 1. Januar 2022 um 3 Uhr die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.

Generell appelliert die Stadt, auf das Zünden von Feuerwerk wegen der hohen Verletzungsgefahr zu verzichten, um so die bereits enorm belasteten Krankenhäuser nicht weiter zu strapazieren.


'2G-Zugangsbändchen': Sichere Zugangslösung für Einzelhandel und Weihnachtsmarkt
Duisburg, 10. Dezember 2021 - Duisburg hat auf die verschärften Corona-Regelungen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens reagiert und bietet ab Samstag, 11. Dezember, eine vereinfachte Zugangslösung für Geimpfte und Genesene in der Duisburger Innenstadt an. Hier gilt bekanntlich die 2G-Regelung im Einzelhandel und für den Weihnachtsmarkt.

Ein kostenfreies „2G-Zugangsbändchen“ mit täglich wechselnden Farben ermöglicht Besucherinnen und Besuchern für den jeweiligen Tag den unbeschwerten Zugang zu Geschäften und Ständen. Voraussetzung ist die einmalige Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises in Verbindung mit dem gültigen amtlichen Ausweisdokument.

Wer das Bändchen am Arm vorweisen kann, muss nicht mehr vor Betreten der Geschäfte aufs Neue seinen 2G- Nachweis erbringen. Auf Wunsch der Duisburger Einzelhändler haben Duisburg Business & Innovation (DBI) und Duisburg Kontor das Konzept gemeinsam mit dem Wirtschaftsdezernat erarbeitet.

Die DBI ist dabei in finanzielle Vorleistung getreten und hat zunächst 300.000 Bändchen bei einem Spezial-Hersteller geordert, die mit dem Logo „Duisburg ist echt“ bedruckt sind. Die Bändchen werden täglich neu ausgegeben und sind für Kundinnen und Kunden kostenlos. Um Missbrauch zu vermeiden, sind sie nicht ohne Schäden am Band vom Handgelenk zu lösbar. Um nicht missbräuchlich weitergegeben werden zu können, müssen sie direkt beim Nachweis des Impfstatus von dem jeweiligen Personal, das die Prüfung der Daten durchführt, angelegt und verschlossen werden. Die Kontrolle der Bändchen erfolgt im Geschäft durch das Vorzeigen des Bandes gegenüber dem Personal an den Eingängen.

Wichtig: Das Bändchen ist keine Pflicht, es erleichtert lediglich die Zugänge – ohne bleibt der Impfnachweis in Geschäften obligatorisch.

Erste Ausgabepunkte für die Bänder sind die Einkaufzentren Forum, Galeria und Knüllermarkt sowie Spielwaren Roskothen. Duisburg Kontor übernimmt die Verteilung der Bändchen für den Weihnachtsmarkt.

Rasmus C. Beck, Geschäftsführer der DBI: "Kundinnen und Kunden, die einmal kontrolliert wurden, müssen dank des Bändchens nicht in jedem weiteren Geschäft erneut Impfnachweis und Personalausweis herausholen. Das reduziert im Weihnachtsgeschäft lange Warteschlangen und ermöglicht ein stressfreieres Einkaufserlebnis in Duisburg."

Andree Haack, Wirtschaftsdezernat: „Der Einzelhandel ist durch Corona ohnehin schwer strapaziert. Jetzt haben wir einen gemeinsamen Weg in Duisburg, wie in der traditionell umsatzstärksten Zeit des Jahres ein Einkaufen gewährleistet werden kann.“

Uwe Kluge, Geschäftsführer von Duisburg Kontor: „Es ist sehr erfreulich, dass für die Duisburger Innenstadt für alle Kundinnen und Kunden des Weihnachtsmarktes und des Einzelhandels mit den farbigen Bändchen eine Lösung zum bequemeren Shoppen angeboten werden kann. Besonders an den Verzehrständen erleichtert das allen den Umgang.“

Fragen und Antworten auf einen Blick:
- Wo bekomme ich die Bänder? 
Zunächst bei den sog. Ankerpunkten Forum, Galeria, Knüllermarkt und Spielwaren Roskothen

- Wann bekomme ich die Bänder? 
Zu den üblichen Öffnungszeiten

- Was kosten die Bänder? 
Für Kunden sind sie kostenlos

- Sind die Bändchen Pflicht?
Nein, sie sind ein freiwilliges Angebot. Neben den Bändchen ist auch weiterhin die individuelle Ausweisung via Impfpass- oder Zertifikat auf dem Smartphone in Verbindung mit einem amtlichen Ausweis möglich. 
Es handelt sich um ein zusätzliches Angebot.

- Ab wann geht es los? 
Start ist Samstag, der 11. Dezember

- Welche Farbe wird an welchem Tag ausgegeben?
An jedem Tag eine andere, beginnend mit neongrün am Samstag, am Sonntag entfällt die
Regelung.

- Wie lange gilt das Band? 
Jeweils bis zum Ende des laufenden Tages.

- Wer bekommt ein Band? 
Jeder Kund
e und jede Kundin nach erfolgtem 2-G-Check.

- Wie ist Missbrauch zu verhindern? 
Durch persönliches Anlegen vor Ort mit einem ohne Zerstörung nicht ablösbaren Armband.

- Wie lange dauert die Aktion? 
Sie ist zunächst geplant bis Jahresende.



Maskenpflicht in der Duisburger Innenstadt sowie 2G auf dem Weihnachtsmarkt
Duisburg, 23. November 2021 - Die bis heute befristete Allgemeinverfügung zur Anordnung einer Maskenpflicht in der Duisburger Innenstadt wird verlängert und stützt sich nunmehr auf die neue CoronaSchVO des Landes.
Die Allgemeinverfügung gilt zunächst, der neuen CoronaSchVO entsprechend, bis zum 21.12.2021.

Mit der neuen CoronaSchVO wurde außerdem "2 G" für den Freizeitbereich eingeführt. Daher gilt weiterhin für den Duisburger Weihnachtsmarkt, dass er nur von immunisierten Personen in Anspruch genommen werden darf, sofern nicht eine Ausnahme besteht (z.B. Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren oder bei entgegenstehenden ärztlich attestierten gesundheitlichen Gründen).


Duisburg, 18. November 2021 - Die Stadt Duisburg reagiert auf die stark ansteigenden Infektionszahlen und hat eine Allgemeinverfügung zum Schutz der Duisburger Bevölkerung erlassen.

Die Allgemeinverfügung gilt ab morgen, 19. November, und führt die Maskenpflicht für Teile der Duisburger Innenstadt im öffentlichen Außenbereich ein.

Durch diese Maßnahme wird der weiterhin besorgniserregenden infektionsepidemiologischen Gesamtlage begegnet, die durch ein hohes und weiter steigendes Niveau an Neuinfektionen und einen noch nicht hinreichenden Immunisierungsgrad der Bevölkerung und der erwarteten auswärtigen Besucher – auch aus Gebieten mit hoher Inzidenz – gekennzeichnet ist.

Öffentlichen Außenbereichen kommt ein besonderes Gefährdungspotential zu, wenn diese – wie die hier betreffenden Teile der Duisburger Innenstadt – regelmäßig gut besucht sind, Abstandsregeln nicht eingehalten werden können und zahlreiche Besucher aus vom Infektionsgeschehen stärker betroffenen Gebieten anreisen. Eine besondere Frequentierung der Innenstadt ergibt sich daraus, dass sich in diesem Bereich zahlreiche Geschäfte des Einzelhandels sowie Gastronomiebetriebe befinden, die gerade in der Vorweihnachtszeit etwa zum Einkaufen von Geschenken oder zum Flanieren aufgesucht werden.

Verstärkt wird dieser Umstand durch die Durchführung des weit über die Grenzen Duisburgs hinaus beliebten Weihnachtsmarktes. Dieser führt dazu, dass sich viele Menschen in den von der Maskenpflicht erfassten öffentlichen Außenbereiche der Duisburger Innenstadt nicht nur zu den Öffnungszeiten des Weihnachtsmarktes, sondern auch noch geraume Zeit danach, insbesondere zum weiteren Verzehr von Speisen und Getränken, aufhalten. Die Erkenntnisse seit Eröffnung des Weihnachtsmarktes am 11. November haben zudem gezeigt, dass er weitaus stärker besucht wurde als erwartet. Entgegen der ursprünglichen Planung lässt sich infolge des Andrangs in den betreffenden öffentlichen Außenbereichen die Einhaltung des erforderlichen Abstands oftmals nicht einhalten.

Die Regelung gilt zunächst bis Mittwoch, 24. November 2021 wie folgt:
montags bis donnerstags in der Zeit von 11 bis 22 Uhr,
freitags und samstags       in der Zeit von 11 bis 23 Uhr
sowie sonntags                  in der Zeit von 13 bis 22 Uhr.

Die Pflicht zum Tragen mindestens einer medizinischen Maske (sog. OP-Maske) gilt in den öffentlichen Außenbereichen der Duisburger Innenstadt entsprechend des beigefügten Lageplans.

Ausnahmen finden sich in der aktuellen Coronaschutzverordnung. So kann die Maske beispielsweise in den betreffenden Bereichen für den Verzehr von Speisen oder Getränken oder in der Außengastronomie abgenommen werden.

Sonderimpfangebote in Duisburg gehen weiter

Aktuelles Impfgeschehen
Die Stadt Duisburg hat am gestrigen Mittwoch 1700 Impfungen durchgeführt. Rund 80 Prozent davon waren Booster-Impfungen. Aufgrund der großen Nachfrage, aus der sich entsprechend lange Wartezeiten ergeben haben, hat die Stadt Duisburg weitere Ärztinnen und Ärzte bei der Kassenärztlichen Vereinigung angefordert.

Neben den Booster-Impfungen werden an den Impfstationen, deren Übersicht man auch auf der Webseite der Stadt Duisburg findet, natürlich auch Erst- und Zweitimpfungen durchgeführt.

"Das Infektionsgeschehen trifft uns im Moment mit voller Wucht. Deshalb ist es gut, dass wir unser Impfangebot ausbauen und die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte weiter dabei unterstützen können, gemeinsam die vierte Welle zu brechen. Der Blick auf die Intensivstationen, ob in Duisburg oder anderswo, zeigt mehr als deutlich, dass es für den Kampf gegen Corona kein anderes wirksames Mittel gibt, als eine Impfung", sagt Krisenstabsleiter und Stadtdirektor Martin Murrack."

Hinweise zur Impfung:
Vorherige Anmeldungen sind an keinem der Standorte notwendig. Um die Wartezeit jedoch so kurz wie möglich zu halten, wird empfohlen, die benötigten Unterlagen (2x Aufklärungsbogen, 2x Anamnese, 2x Impfeinwilligung) ausgedruckt und ausgefüllt mitzubringen. Die Unterlagen können auf der Internetseite des RKI heruntergeladen werden (www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html)

Neben der Zweitimpfung besteht die Möglichkeit, an einem der Standorte die Erst- und Drittimpfung zu erhalten. Die Auffrischungsimpfung ist sechs Monate nach der Zweitimpfung möglich.
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Der vor Ort verwendete Impfstoff für Erstimpfungen hängt dabei von der jeweiligen Verfügbarkeit ab.

Die Zweit- und Drittimpfungen werden jedoch mit dem gleichen Impfstoff vorgenommen, wie bei den Erstimpfungen (BioNTech oder Moderna).

Für die Impfung an einem der vorgenannten Standorte muss ein gültiges Ausweisdokument vorgelegt werden.

Bei einer Zweit- und Drittimpfung ist zudem zwingend die Bescheinigung über die bereits erfolgten Corona-Impfungen vorzuzeigen. Es wird daher empfohlen, den Impfausweis mitzubringen.