| Duisburg, 21. Dezember 2021 - Um auch 
					weiterhin der epidemiologischen Lage zu begegnen, 
					insbesondere vor dem Hintergrund einer Gefährdung durch die 
					Omikron-Virusvariante, hat die Stadt Duisburg die 
					Allgemeinverfügungen bezüglich der Maskenpflicht auf 
					Wochenmärkten und in der Innenstadt verlängert und wie im 
					letzten Jahr ein Verwendungsverbot von Feuerwerkskörpern an 
					bestimmten Örtlichkeiten ausgesprochen. 
 Maskenpflicht auf Bauernmarkt und Wochenmärkten
 Auf 
					dem Bauernmarkt in der Innenstadt sowie allen anderen 
					Wochenmärkten in den Stadtteilen besteht vom 22. Dezember 
					2021 bis zum Ablauf des 12. Januar 2022 zu den jeweiligen 
					Marktzeiten die Pflicht zum Tragen mindestens einer 
					medizinischen Maske (sog. OP-Maske).
 
 Maskenpflicht 
					in der Innenstadt
 Im Bereich der Innenstadt und des 
					Weihnachtsmarktes besteht vom 22. Dezember bis zum Ablauf 
					des 30. Dezember 2021 montags bis donnerstags in der Zeit 
					von 11 bis 22 Uhr, freitags und samstags in der Zeit von 11 
					bis 23 Uhr sowie sonntags in der Zeit von 13 bis 22 Uhr 
					ebenfalls die Pflicht zum Tragen mindestens einer 
					medizinischen Maske (sog. OP-Maske).
 
 Ausnahmen 
					finden sich in der aktuellen Coronaschutzverordnung. So kann 
					die Maske beispielsweise in den betreffenden Bereichen für 
					den Verzehr von Speisen oder Getränken oder in der 
					Außengastronomie abgenommen werden.
 
 Öffentlichen 
					Außenbereichen kommt ein besonderes Gefährdungspotential zu, 
					wenn diese – wie die hier betreffenden Teile der Duisburger 
					Innenstadt – regelmäßig gut besucht sind, 
					Abstandsregeln nicht eingehalten werden können und 
					zahlreiche Besucher aus vom Infektionsgeschehen stärker 
					betroffenen Gebieten anreisen.
 
 Feuerwerksverbot
 In der Silvesternacht und am Neujahrstag besteht wie auch im 
					letzten Jahr an den nachstehenden Örtlichkeiten ein 
					Feuerwerkverbot, um Menschenansammlungen entgegenzuwirken 
					und das Infektionsrisiko zu minimieren:
 
 • 
					Hamborner Altmarkt
 • Marktplatz Hochemmerich
 • Platz 
					um die Pauluskirche in Hochfeld
 • Kaiserberg
 • 
					Angerpark mit Heinrich-Hildebrandt-Höhe mit Tiger&Turtle
 
 Außerdem gilt an den vorgenannten Bereichen am 31. Dezember 
					2021 ab 20 Uhr bis zum 1. Januar 2022 um 3 Uhr die 
					Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
 
 Generell appelliert die Stadt, auf das Zünden von 
					Feuerwerk wegen der hohen Verletzungsgefahr zu verzichten, 
					um so die bereits enorm belasteten Krankenhäuser nicht 
					weiter zu strapazieren.
 
 
 '2G-Zugangsbändchen': Sichere 
					  Zugangslösung für Einzelhandel und Weihnachtsmarkt
 Duisburg, 10. Dezember 2021 - Duisburg 
					hat auf die verschärften Corona-Regelungen zur Eindämmung 
					des Infektionsgeschehens reagiert und bietet ab Samstag, 11. 
					Dezember, eine vereinfachte Zugangslösung für Geimpfte und 
					Genesene in der Duisburger Innenstadt an. Hier gilt 
					bekanntlich die 2G-Regelung im Einzelhandel und für den 
					Weihnachtsmarkt.
 
 Ein kostenfreies 
					„2G-Zugangsbändchen“ mit täglich wechselnden Farben 
					ermöglicht Besucherinnen und Besuchern für den jeweiligen 
					Tag den unbeschwerten Zugang zu Geschäften und Ständen. 
					Voraussetzung ist die einmalige Vorlage eines Impf- oder 
					Genesenennachweises in Verbindung mit dem gültigen amtlichen 
					Ausweisdokument.
 
 Wer das Bändchen am Arm vorweisen 
					kann, muss nicht mehr vor Betreten der Geschäfte aufs Neue 
					seinen 2G- Nachweis erbringen. Auf Wunsch der Duisburger 
					Einzelhändler haben Duisburg Business & Innovation (DBI) und 
					Duisburg Kontor das Konzept gemeinsam mit dem 
					Wirtschaftsdezernat erarbeitet.
 
 Die DBI ist dabei in 
					finanzielle Vorleistung getreten und hat zunächst 300.000 
					Bändchen bei einem Spezial-Hersteller geordert, die mit dem 
					Logo „Duisburg ist echt“ bedruckt sind. Die 
					Bändchen werden täglich neu ausgegeben und 
					sind für Kundinnen und Kunden kostenlos. Um Missbrauch zu 
					vermeiden, sind sie nicht ohne Schäden am Band vom 
					Handgelenk zu lösbar. Um nicht missbräuchlich weitergegeben 
					werden zu können, müssen sie direkt beim Nachweis des 
					Impfstatus von dem jeweiligen Personal, das die Prüfung der 
					Daten durchführt, angelegt und verschlossen werden. Die 
					Kontrolle der Bändchen erfolgt im Geschäft durch das 
					Vorzeigen des Bandes gegenüber dem Personal an den 
					Eingängen.
 
 Wichtig: Das Bändchen 
					ist keine Pflicht, es erleichtert lediglich die Zugänge – 
					ohne bleibt der Impfnachweis in Geschäften obligatorisch.
 
 Erste Ausgabepunkte für die Bänder 
					sind die Einkaufzentren Forum, Galeria und
					Knüllermarkt sowie Spielwaren 
					Roskothen. Duisburg Kontor übernimmt die Verteilung 
					der Bändchen für den Weihnachtsmarkt.
 
 Rasmus C. Beck, 
					Geschäftsführer der DBI: "Kundinnen und Kunden, die einmal 
					kontrolliert wurden, müssen dank des Bändchens nicht in 
					jedem weiteren Geschäft erneut Impfnachweis und 
					Personalausweis herausholen. Das reduziert im 
					Weihnachtsgeschäft lange Warteschlangen und ermöglicht ein 
					stressfreieres Einkaufserlebnis in Duisburg."
 
 Andree Haack, Wirtschaftsdezernat: „Der Einzelhandel ist 
					durch Corona ohnehin schwer strapaziert. Jetzt haben wir 
					einen gemeinsamen Weg in Duisburg, wie in der traditionell 
					umsatzstärksten Zeit des Jahres ein Einkaufen gewährleistet 
					werden kann.“
 
 Uwe Kluge, 
					Geschäftsführer von Duisburg Kontor: „Es ist sehr 
					erfreulich, dass für die Duisburger Innenstadt für alle 
					Kundinnen und Kunden des Weihnachtsmarktes und des 
					Einzelhandels mit den farbigen Bändchen eine Lösung zum 
					bequemeren Shoppen angeboten werden kann. Besonders an den 
					Verzehrständen erleichtert das allen den Umgang.“
 
 Fragen und 
					Antworten auf einen Blick:
 - Wo bekomme ich die Bänder?
 Zunächst bei den sog. Ankerpunkten Forum, Galeria, 
					Knüllermarkt und Spielwaren Roskothen
 
 - 
					Wann bekomme ich die Bänder?
 Zu den 
					üblichen Öffnungszeiten
 
 - Was kosten die Bänder?
 Für Kunden sind sie kostenlos
 
 - Sind die Bändchen Pflicht?
 Nein, sie sind ein freiwilliges 
					Angebot. Neben den Bändchen ist auch weiterhin die individuelle 
					Ausweisung via Impfpass- oder 
					Zertifikat auf dem Smartphone in Verbindung mit einem amtlichen Ausweis möglich.
 Es handelt sich um ein zusätzliches Angebot.
 
 - 
					Ab wann geht es los?
 Start ist Samstag, der 11. Dezember
 
 - 
					Welche Farbe wird an welchem Tag ausgegeben?
 An jedem Tag eine andere, beginnend mit neongrün am Samstag, 
					am Sonntag entfällt die
 Regelung.
 
 - 
					Wie lange gilt das Band?
 Jeweils bis zum Ende des laufenden Tages.
 
 - Wer bekommt ein Band?
 Jeder Kunde 
					und jede Kundin nach 
					erfolgtem 2-G-Check.
 
 - Wie ist Missbrauch zu verhindern?
 Durch persönliches Anlegen vor Ort mit einem ohne 
					Zerstörung nicht ablösbaren Armband.
 
 - 
					Wie lange dauert die Aktion?
 Sie ist zunächst geplant bis Jahresende.
 
 
 
 Maskenpflicht in der Duisburger 
					Innenstadt sowie 2G auf dem Weihnachtsmarkt
 Duisburg, 
					23. November 2021 - Die bis heute befristete 
					Allgemeinverfügung zur Anordnung einer Maskenpflicht in der 
					Duisburger Innenstadt wird verlängert und stützt sich 
					nunmehr auf die neue CoronaSchVO des Landes.
 Die 
					Allgemeinverfügung gilt zunächst, der neuen CoronaSchVO 
					entsprechend, bis zum 21.12.2021.
 
 Mit der neuen 
					CoronaSchVO wurde außerdem "2 G" für den Freizeitbereich 
					eingeführt. Daher gilt weiterhin für den Duisburger 
					Weihnachtsmarkt, dass er nur von immunisierten Personen in 
					Anspruch genommen werden darf, sofern nicht eine Ausnahme 
					besteht (z.B. Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 
					einschließlich 15 Jahren oder bei entgegenstehenden ärztlich 
					attestierten gesundheitlichen Gründen).
 
 
 Duisburg, 18. November 2021 - Die Stadt 
					Duisburg reagiert auf die stark ansteigenden 
					Infektionszahlen und hat eine Allgemeinverfügung zum Schutz 
					der Duisburger Bevölkerung erlassen.
 
 Die 
					Allgemeinverfügung gilt ab morgen, 19. November, und 
					führt die Maskenpflicht für Teile der Duisburger 
					Innenstadt im öffentlichen Außenbereich ein.
 
 Durch diese Maßnahme wird der weiterhin besorgniserregenden 
					infektionsepidemiologischen Gesamtlage begegnet, die durch 
					ein hohes und weiter steigendes Niveau an Neuinfektionen und 
					einen noch nicht hinreichenden Immunisierungsgrad der 
					Bevölkerung und der erwarteten auswärtigen Besucher – auch 
					aus Gebieten mit hoher Inzidenz – gekennzeichnet ist.
 
 Öffentlichen Außenbereichen kommt ein besonderes 
					Gefährdungspotential zu, wenn diese – wie die hier 
					betreffenden Teile der Duisburger Innenstadt – regelmäßig 
					gut besucht sind, Abstandsregeln nicht eingehalten
					werden können und zahlreiche Besucher aus vom 
					Infektionsgeschehen stärker betroffenen Gebieten anreisen. 
					Eine besondere Frequentierung der Innenstadt ergibt sich 
					daraus, dass sich in diesem Bereich zahlreiche Geschäfte des 
					Einzelhandels sowie Gastronomiebetriebe befinden, die gerade 
					in der Vorweihnachtszeit etwa zum Einkaufen von Geschenken 
					oder zum Flanieren aufgesucht werden.
 
 Verstärkt wird 
					dieser Umstand durch die Durchführung des weit über die 
					Grenzen Duisburgs hinaus beliebten Weihnachtsmarktes. Dieser 
					führt dazu, dass sich viele Menschen in den von der 
					Maskenpflicht erfassten öffentlichen Außenbereiche der 
					Duisburger Innenstadt nicht nur zu den Öffnungszeiten des 
					Weihnachtsmarktes, sondern auch noch geraume Zeit danach, 
					insbesondere zum weiteren Verzehr von Speisen und Getränken, 
					aufhalten. Die Erkenntnisse seit Eröffnung des 
					Weihnachtsmarktes am 11. November haben zudem gezeigt, dass 
					er weitaus stärker besucht wurde als erwartet. Entgegen der 
					ursprünglichen Planung lässt sich infolge des Andrangs in 
					den betreffenden öffentlichen Außenbereichen die Einhaltung 
					des erforderlichen Abstands oftmals nicht einhalten.
 
 Die Regelung gilt zunächst bis Mittwoch, 24. November 
					2021 wie folgt:
 montags bis donnerstags in der Zeit von 
					11 bis 22 Uhr,
 freitags und samstags     
					  in der Zeit von 11 bis 23 Uhr
 sowie sonntags                 
					 in der Zeit von 13 bis 22 Uhr.
 
 Die Pflicht zum 
					Tragen mindestens einer medizinischen Maske (sog. OP-Maske) 
					gilt in den öffentlichen Außenbereichen der Duisburger 
					Innenstadt entsprechend des beigefügten Lageplans.
 
 Ausnahmen finden sich in der aktuellen 
					Coronaschutzverordnung. So kann die Maske beispielsweise in 
					den betreffenden Bereichen für den Verzehr von Speisen oder 
					Getränken oder in der Außengastronomie abgenommen werden.
 
 Sonderimpfangebote in Duisburg gehen weiter
 
 Aktuelles Impfgeschehen
 Die Stadt Duisburg hat 
					am gestrigen Mittwoch 1700 Impfungen durchgeführt. Rund 80 
					Prozent davon waren Booster-Impfungen. Aufgrund der großen 
					Nachfrage, aus der sich entsprechend lange Wartezeiten 
					ergeben haben, hat die Stadt Duisburg weitere Ärztinnen und 
					Ärzte bei der Kassenärztlichen Vereinigung angefordert.
 
 Neben den Booster-Impfungen werden an den Impfstationen, 
					deren Übersicht man auch auf der
					
					Webseite der Stadt Duisburg findet, 
					natürlich auch Erst- und Zweitimpfungen durchgeführt.
 
 "Das Infektionsgeschehen trifft uns im Moment mit voller 
					Wucht. Deshalb ist es gut, dass wir unser Impfangebot 
					ausbauen und die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte weiter 
					dabei unterstützen können, gemeinsam die vierte Welle zu 
					brechen. Der Blick auf die Intensivstationen, ob in Duisburg 
					oder anderswo, zeigt mehr als deutlich, dass es für den 
					Kampf gegen Corona kein anderes wirksames Mittel gibt, als 
					eine Impfung", sagt Krisenstabsleiter und Stadtdirektor 
					Martin Murrack."
 
 Hinweise zur Impfung:
 Vorherige Anmeldungen sind an keinem der Standorte 
					notwendig. Um die Wartezeit jedoch so kurz wie möglich zu 
					halten, wird empfohlen, die benötigten Unterlagen (2x 
					Aufklärungsbogen, 2x Anamnese, 2x Impfeinwilligung) 
					ausgedruckt und ausgefüllt mitzubringen. Die Unterlagen 
					können auf der Internetseite des RKI heruntergeladen werden 
					(www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html)
 
 Neben der Zweitimpfung besteht die Möglichkeit, an 
					einem der Standorte die Erst- und Drittimpfung zu erhalten. 
					Die Auffrischungsimpfung ist sechs Monate nach der 
					Zweitimpfung möglich.
 '
 Der vor Ort verwendete 
					Impfstoff für Erstimpfungen hängt dabei von der jeweiligen 
					Verfügbarkeit ab.
 
 Die Zweit- und Drittimpfungen 
					werden jedoch mit dem gleichen Impfstoff vorgenommen, wie 
					bei den Erstimpfungen (BioNTech oder Moderna).
 
 Für 
					die Impfung an einem der vorgenannten Standorte muss ein 
					gültiges Ausweisdokument vorgelegt werden.
 
 Bei einer 
					Zweit- und Drittimpfung ist zudem zwingend die Bescheinigung 
					über die bereits erfolgten Corona-Impfungen vorzuzeigen. Es 
					wird daher empfohlen, den Impfausweis mitzubringen.
 
 
       
 
 
 
 
 
 
 
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