Duisburg, 21. Dezember 2021 - Um auch
weiterhin der epidemiologischen Lage zu begegnen,
insbesondere vor dem Hintergrund einer Gefährdung durch die
Omikron-Virusvariante, hat die Stadt Duisburg die
Allgemeinverfügungen bezüglich der Maskenpflicht auf
Wochenmärkten und in der Innenstadt verlängert und wie im
letzten Jahr ein Verwendungsverbot von Feuerwerkskörpern an
bestimmten Örtlichkeiten ausgesprochen.
Maskenpflicht auf Bauernmarkt und Wochenmärkten Auf
dem Bauernmarkt in der Innenstadt sowie allen anderen
Wochenmärkten in den Stadtteilen besteht vom 22. Dezember
2021 bis zum Ablauf des 12. Januar 2022 zu den jeweiligen
Marktzeiten die Pflicht zum Tragen mindestens einer
medizinischen Maske (sog. OP-Maske).
Maskenpflicht
in der Innenstadt Im Bereich der Innenstadt und des
Weihnachtsmarktes besteht vom 22. Dezember bis zum Ablauf
des 30. Dezember 2021 montags bis donnerstags in der Zeit
von 11 bis 22 Uhr, freitags und samstags in der Zeit von 11
bis 23 Uhr sowie sonntags in der Zeit von 13 bis 22 Uhr
ebenfalls die Pflicht zum Tragen mindestens einer
medizinischen Maske (sog. OP-Maske).
Ausnahmen
finden sich in der aktuellen Coronaschutzverordnung. So kann
die Maske beispielsweise in den betreffenden Bereichen für
den Verzehr von Speisen oder Getränken oder in der
Außengastronomie abgenommen werden.
Öffentlichen
Außenbereichen kommt ein besonderes Gefährdungspotential zu,
wenn diese – wie die hier betreffenden Teile der Duisburger
Innenstadt – regelmäßig gut besucht sind,
Abstandsregeln nicht eingehalten werden können und
zahlreiche Besucher aus vom Infektionsgeschehen stärker
betroffenen Gebieten anreisen.
Feuerwerksverbot
In der Silvesternacht und am Neujahrstag besteht wie auch im
letzten Jahr an den nachstehenden Örtlichkeiten ein
Feuerwerkverbot, um Menschenansammlungen entgegenzuwirken
und das Infektionsrisiko zu minimieren:
•
Hamborner Altmarkt • Marktplatz Hochemmerich • Platz
um die Pauluskirche in Hochfeld • Kaiserberg •
Angerpark mit Heinrich-Hildebrandt-Höhe mit Tiger&Turtle
Außerdem gilt an den vorgenannten Bereichen am 31. Dezember
2021 ab 20 Uhr bis zum 1. Januar 2022 um 3 Uhr die
Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
Generell appelliert die Stadt, auf das Zünden von
Feuerwerk wegen der hohen Verletzungsgefahr zu verzichten,
um so die bereits enorm belasteten Krankenhäuser nicht
weiter zu strapazieren.
'2G-Zugangsbändchen': Sichere
Zugangslösung für Einzelhandel und Weihnachtsmarkt Duisburg, 10. Dezember 2021 - Duisburg
hat auf die verschärften Corona-Regelungen zur Eindämmung
des Infektionsgeschehens reagiert und bietet ab Samstag, 11.
Dezember, eine vereinfachte Zugangslösung für Geimpfte und
Genesene in der Duisburger Innenstadt an. Hier gilt
bekanntlich die 2G-Regelung im Einzelhandel und für den
Weihnachtsmarkt.
Ein kostenfreies
„2G-Zugangsbändchen“ mit täglich wechselnden Farben
ermöglicht Besucherinnen und Besuchern für den jeweiligen
Tag den unbeschwerten Zugang zu Geschäften und Ständen.
Voraussetzung ist die einmalige Vorlage eines Impf- oder
Genesenennachweises in Verbindung mit dem gültigen amtlichen
Ausweisdokument.
Wer das Bändchen am Arm vorweisen
kann, muss nicht mehr vor Betreten der Geschäfte aufs Neue
seinen 2G- Nachweis erbringen. Auf Wunsch der Duisburger
Einzelhändler haben Duisburg Business & Innovation (DBI) und
Duisburg Kontor das Konzept gemeinsam mit dem
Wirtschaftsdezernat erarbeitet.
Die DBI ist dabei in
finanzielle Vorleistung getreten und hat zunächst 300.000
Bändchen bei einem Spezial-Hersteller geordert, die mit dem
Logo „Duisburg ist echt“ bedruckt sind. Die
Bändchen werden täglich neu ausgegeben und
sind für Kundinnen und Kunden kostenlos. Um Missbrauch zu
vermeiden, sind sie nicht ohne Schäden am Band vom
Handgelenk zu lösbar. Um nicht missbräuchlich weitergegeben
werden zu können, müssen sie direkt beim Nachweis des
Impfstatus von dem jeweiligen Personal, das die Prüfung der
Daten durchführt, angelegt und verschlossen werden. Die
Kontrolle der Bändchen erfolgt im Geschäft durch das
Vorzeigen des Bandes gegenüber dem Personal an den
Eingängen.
Wichtig: Das Bändchen
ist keine Pflicht, es erleichtert lediglich die Zugänge –
ohne bleibt der Impfnachweis in Geschäften obligatorisch.
Erste Ausgabepunkte für die Bänder
sind die Einkaufzentren Forum, Galeria und
Knüllermarkt sowie Spielwaren
Roskothen. Duisburg Kontor übernimmt die Verteilung
der Bändchen für den Weihnachtsmarkt.
Rasmus C. Beck,
Geschäftsführer der DBI: "Kundinnen und Kunden, die einmal
kontrolliert wurden, müssen dank des Bändchens nicht in
jedem weiteren Geschäft erneut Impfnachweis und
Personalausweis herausholen. Das reduziert im
Weihnachtsgeschäft lange Warteschlangen und ermöglicht ein
stressfreieres Einkaufserlebnis in Duisburg."
Andree Haack, Wirtschaftsdezernat: „Der Einzelhandel ist
durch Corona ohnehin schwer strapaziert. Jetzt haben wir
einen gemeinsamen Weg in Duisburg, wie in der traditionell
umsatzstärksten Zeit des Jahres ein Einkaufen gewährleistet
werden kann.“
Uwe Kluge,
Geschäftsführer von Duisburg Kontor: „Es ist sehr
erfreulich, dass für die Duisburger Innenstadt für alle
Kundinnen und Kunden des Weihnachtsmarktes und des
Einzelhandels mit den farbigen Bändchen eine Lösung zum
bequemeren Shoppen angeboten werden kann. Besonders an den
Verzehrständen erleichtert das allen den Umgang.“
Fragen und
Antworten auf einen Blick:
- Wo bekomme ich die Bänder?
Zunächst bei den sog. Ankerpunkten Forum, Galeria,
Knüllermarkt und Spielwaren Roskothen
-
Wann bekomme ich die Bänder? Zu den
üblichen Öffnungszeiten
- Was kosten die Bänder?
Für Kunden sind sie kostenlos
- Sind die Bändchen Pflicht?
Nein, sie sind ein freiwilliges
Angebot. Neben den Bändchen ist auch weiterhin die individuelle
Ausweisung via Impfpass- oder
Zertifikat auf dem Smartphone in Verbindung mit einem amtlichen Ausweis möglich.
Es handelt sich um ein zusätzliches Angebot.
-
Ab wann geht es los?
Start ist Samstag, der 11. Dezember
-
Welche Farbe wird an welchem Tag ausgegeben?
An jedem Tag eine andere, beginnend mit neongrün am Samstag,
am Sonntag entfällt die
Regelung.
-
Wie lange gilt das Band?
Jeweils bis zum Ende des laufenden Tages.
- Wer bekommt ein Band?
Jeder Kunde
und jede Kundin nach
erfolgtem 2-G-Check.
- Wie ist Missbrauch zu verhindern?
Durch persönliches Anlegen vor Ort mit einem ohne
Zerstörung nicht ablösbaren Armband.
-
Wie lange dauert die Aktion?
Sie ist zunächst geplant bis Jahresende.
Maskenpflicht in der Duisburger
Innenstadt sowie 2G auf dem Weihnachtsmarkt Duisburg,
23. November 2021 - Die bis heute befristete
Allgemeinverfügung zur Anordnung einer Maskenpflicht in der
Duisburger Innenstadt wird verlängert und stützt sich
nunmehr auf die neue CoronaSchVO des Landes. Die
Allgemeinverfügung gilt zunächst, der neuen CoronaSchVO
entsprechend, bis zum 21.12.2021.
Mit der neuen
CoronaSchVO wurde außerdem "2 G" für den Freizeitbereich
eingeführt. Daher gilt weiterhin für den Duisburger
Weihnachtsmarkt, dass er nur von immunisierten Personen in
Anspruch genommen werden darf, sofern nicht eine Ausnahme
besteht (z.B. Kinder und Jugendliche bis zum Alter von
einschließlich 15 Jahren oder bei entgegenstehenden ärztlich
attestierten gesundheitlichen Gründen).
Duisburg, 18. November 2021 - Die Stadt
Duisburg reagiert auf die stark ansteigenden
Infektionszahlen und hat eine Allgemeinverfügung zum Schutz
der Duisburger Bevölkerung erlassen.
Die
Allgemeinverfügung gilt ab morgen, 19. November, und
führt die Maskenpflicht für Teile der Duisburger
Innenstadt im öffentlichen Außenbereich ein.
Durch diese Maßnahme wird der weiterhin besorgniserregenden
infektionsepidemiologischen Gesamtlage begegnet, die durch
ein hohes und weiter steigendes Niveau an Neuinfektionen und
einen noch nicht hinreichenden Immunisierungsgrad der
Bevölkerung und der erwarteten auswärtigen Besucher – auch
aus Gebieten mit hoher Inzidenz – gekennzeichnet ist.
Öffentlichen Außenbereichen kommt ein besonderes
Gefährdungspotential zu, wenn diese – wie die hier
betreffenden Teile der Duisburger Innenstadt – regelmäßig
gut besucht sind, Abstandsregeln nicht eingehalten
werden können und zahlreiche Besucher aus vom
Infektionsgeschehen stärker betroffenen Gebieten anreisen.
Eine besondere Frequentierung der Innenstadt ergibt sich
daraus, dass sich in diesem Bereich zahlreiche Geschäfte des
Einzelhandels sowie Gastronomiebetriebe befinden, die gerade
in der Vorweihnachtszeit etwa zum Einkaufen von Geschenken
oder zum Flanieren aufgesucht werden.
Verstärkt wird
dieser Umstand durch die Durchführung des weit über die
Grenzen Duisburgs hinaus beliebten Weihnachtsmarktes. Dieser
führt dazu, dass sich viele Menschen in den von der
Maskenpflicht erfassten öffentlichen Außenbereiche der
Duisburger Innenstadt nicht nur zu den Öffnungszeiten des
Weihnachtsmarktes, sondern auch noch geraume Zeit danach,
insbesondere zum weiteren Verzehr von Speisen und Getränken,
aufhalten. Die Erkenntnisse seit Eröffnung des
Weihnachtsmarktes am 11. November haben zudem gezeigt, dass
er weitaus stärker besucht wurde als erwartet. Entgegen der
ursprünglichen Planung lässt sich infolge des Andrangs in
den betreffenden öffentlichen Außenbereichen die Einhaltung
des erforderlichen Abstands oftmals nicht einhalten.
Die Regelung gilt zunächst bis Mittwoch, 24. November
2021 wie folgt: montags bis donnerstags in der Zeit von
11 bis 22 Uhr, freitags und samstags
in der Zeit von 11 bis 23 Uhr sowie sonntags
in der Zeit von 13 bis 22 Uhr.
Die Pflicht zum
Tragen mindestens einer medizinischen Maske (sog. OP-Maske)
gilt in den öffentlichen Außenbereichen der Duisburger
Innenstadt entsprechend des beigefügten Lageplans.
Ausnahmen finden sich in der aktuellen
Coronaschutzverordnung. So kann die Maske beispielsweise in
den betreffenden Bereichen für den Verzehr von Speisen oder
Getränken oder in der Außengastronomie abgenommen werden.
Sonderimpfangebote in Duisburg gehen weiter
Aktuelles Impfgeschehen Die Stadt Duisburg hat
am gestrigen Mittwoch 1700 Impfungen durchgeführt. Rund 80
Prozent davon waren Booster-Impfungen. Aufgrund der großen
Nachfrage, aus der sich entsprechend lange Wartezeiten
ergeben haben, hat die Stadt Duisburg weitere Ärztinnen und
Ärzte bei der Kassenärztlichen Vereinigung angefordert.
Neben den Booster-Impfungen werden an den Impfstationen,
deren Übersicht man auch auf der
Webseite der Stadt Duisburg findet,
natürlich auch Erst- und Zweitimpfungen durchgeführt.
"Das Infektionsgeschehen trifft uns im Moment mit voller
Wucht. Deshalb ist es gut, dass wir unser Impfangebot
ausbauen und die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte weiter
dabei unterstützen können, gemeinsam die vierte Welle zu
brechen. Der Blick auf die Intensivstationen, ob in Duisburg
oder anderswo, zeigt mehr als deutlich, dass es für den
Kampf gegen Corona kein anderes wirksames Mittel gibt, als
eine Impfung", sagt Krisenstabsleiter und Stadtdirektor
Martin Murrack."
Hinweise zur Impfung:
Vorherige Anmeldungen sind an keinem der Standorte
notwendig. Um die Wartezeit jedoch so kurz wie möglich zu
halten, wird empfohlen, die benötigten Unterlagen (2x
Aufklärungsbogen, 2x Anamnese, 2x Impfeinwilligung)
ausgedruckt und ausgefüllt mitzubringen. Die Unterlagen
können auf der Internetseite des RKI heruntergeladen werden
(www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html)
Neben der Zweitimpfung besteht die Möglichkeit, an
einem der Standorte die Erst- und Drittimpfung zu erhalten.
Die Auffrischungsimpfung ist sechs Monate nach der
Zweitimpfung möglich. ' Der vor Ort verwendete
Impfstoff für Erstimpfungen hängt dabei von der jeweiligen
Verfügbarkeit ab.
Die Zweit- und Drittimpfungen
werden jedoch mit dem gleichen Impfstoff vorgenommen, wie
bei den Erstimpfungen (BioNTech oder Moderna).
Für
die Impfung an einem der vorgenannten Standorte muss ein
gültiges Ausweisdokument vorgelegt werden.
Bei einer
Zweit- und Drittimpfung ist zudem zwingend die Bescheinigung
über die bereits erfolgten Corona-Impfungen vorzuzeigen. Es
wird daher empfohlen, den Impfausweis mitzubringen.
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