BZ-Home Verbraucherzentrale Ratgeber Sonderseiten



BZ-Sitemap
Stadtteile
Archiv

2013

 









 
Ratgeber Archiv 2014

2015 unterschiedliche Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen Kassenwechsel bei steigenden Zusatzbeiträgen prüfen   Krankenversicherte können sich im neuen Jahr zunächst über eine Beitragssenkung freuen: Der bisher gültige Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung sinkt von 15,5 Prozent auf 14,6 Prozent. Der Wegfall der 0,9 Beitragspunkte beschert den Versicherern jedoch ein Loch von rund elf Milliarden in ihren Kassen, das sie voraussichtlich über individuelle Zusatzbeiträge wieder schließen werden.
Für Verbraucher heißt es jetzt: „Aufgepasst! Falls eine Krankenkasse einen höheren Mitgliedsbeitrag verlangt, sollten Versicherte die Beitragssätze und die Leistungen mehrerer Kassen miteinander vergleichen und gegebenenfalls wechseln. Denn bei der Erhebung beziehungsweise Anhebung von Zusatzbeiträgen können Versicherte ein Sonderkündigungsrecht nutzen“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Mehr zu den neuen Regeln:
·       Neue Beitragssätze: 65 der gesetzlichen Krankenkassen erheben zunächst einen Zusatzbeitrag von unter 0,9 Prozent. 50 Kassen bleiben bei dem vorläufigen Satz. Und acht Krankenkassen verlangen mehr. Das bedeutet: Für viele wird die Krankenversicherung etwas günstiger als bisher.
·       Künftig mehr Ausgaben: Das Plus in der Tasche ist für die Versicherten vermutlich nur von kurzer Dauer: Mit Blick auf die steigenden Ausgaben für Medikamente, Arzthonorare und Behandlungen sind die meisten gesetzlichen Krankenkassen gezwungen, ihre Zusatzbeiträge nach einer Weile anzuheben, um die Kassenleistungen zu decken. Sämtliche Zusatzkosten müssen von den Versicherten allein – ohne Anteil der Arbeitgeber – geschultert werden.
·       Zahlungspflicht: Wer gesetzlich krankenversichert ist, muss in der Regel den Zusatzbeitrag der Kasse zahlen. Ausgenommen davon sind mitversicherte Familienangehörige – also Kinder oder Ehepartner.
Bei Empfängern von Arbeitslosengeld I oder Grundsicherung übernimmt der jeweilige Träger neben der Krankenversicherung auch den vollen Zusatzbeitrag. Für Geringverdiener zahlen die Ämter nur die durchschnittliche Anhebung. Fällt ein Aufschlag höher aus, müssen Bezieher von Sozialleistungen die Differenz nicht selbst zahlen.
·       Kündigung: Versicherte haben ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt oder erhöht. Die Kassen müssen ihre Versicherten spätestens in dem Monat vor der geplanten Anhebung auf dieses Sonderkündigungsrecht aufmerksam machen. Um eine Vergleichsmöglichkeit mit anderen Kassen zu haben, muss den Versicherten der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der Ankündigung genannt werden. Auch der Hinweis auf eine Übersicht der Zusatzbeiträge aller Kassen auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbandes unter www.gkv-zusatzbeitraege.de darf in dem Schreiben nicht fehlen. Kündigen kann man dann bis zum Ende des Monats, in dem der Zusatzbeitrag erstmals erhoben oder erhöht wird.
Die Kündigung wird jedoch erst zum Ende des übernächsten Monats wirksam. Konkret: Wer im Januar kündigt, ist ab April bei der neuen Kasse versichert. Bis dahin müssen allerdings die verlangten Zusatzbeiträge bei der alten Kasse noch gezahlt werden.

 

Dezember 2014 

Das ändert Facebook am 1. Januar 2015
Zum 1. Januar ändert Facebook seine Nutzungsbedingungen. Widersprechen kann man nicht. Wer nicht einverstanden ist, muss das Netzwerk verlassen.


Das soziale Netzwerk führt Buch darüber, wer wann und wie lange zum Beispiel auf der Homepage eines Online-Shops war und was bestellt wurde. Und das passiert sogar, wenn der Nutzer nicht bei Facebook eingeloggt ist. Irgendwo werden also Daten darüber gespeichert, wie viel Zeit der Nutzer im Internet verbracht hat und was in der Zeit genutzt wurde.
Was kann dagegen unternommen werden? Der Browser kann so eingestellt werden, dass er alle Cookies löscht, wenn er beendet wird. Bequemer ist es, den Browser im privaten Modus zu verwenden oder in den Einstellungen das Speichern von Drittanbieter-Cookies zu verbieten. Wirkungsvoll sind auch Browser-Addons wie Ghostery, das auch als App auf Android und iOS läuft.

 

Auf Gültigkeit achten Gutscheine auf dem Gabentisch  
Wenn man nicht weiß, was man schenken soll, sind Gutscheine immer eine prima Sache. „Wer an Weihnachten mit einer solchen Gabe zum Eintauschen bedacht wird, sollte jedoch auf die Fristen achten, auch wenn man sich mit dem Einlösen von Warengutscheinen Zeit lassen kann“, rät die Verbraucherzentrale NRW. Denn die Kupons für Kleidung, Küchenutensilien und Co. müssen in der Regel mindestens ein Jahr lang gültig sein.
Lag unterm Weihnachtsbaum ein Gutschein für ein Freizeitvergnügen mit festem Termin, muss die Karte allerdings zum angegebenen Datum eingelöst werden, damit sie nicht verfällt. Folgende Tipps helfen, Frust mit dem Verstreichen von Fristen zu vermeiden:
·       Gültigkeit von Warengutscheinen: Auch wenn auf einem Gutschein keine Befristung vermerkt ist, kann der Bon nicht unbegrenzt lange eingelöst werden. Allgemein gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Deshalb muss ein unbefristeter Gutschein spätestens innerhalb von drei Jahren eingelöst werden. Die Frist beginnt jedoch immer erst am Schluss des Jahres, in dem der Gutschein erworben wurde. Beispiel: Wer zum Weihnachtsfest mit einem Gutschein beschenkt wird, der im November 2014 erworben wurde, muss diesen bis spätestens zum 31. Dezember 2017 einlösen.
·       Abgelaufene Dauer: Ist die Frist auf Warengutscheinen verstrichen, müssen Händler den Bon zwar nicht mehr einlösen. Aber nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW müssen sie das Geld – abzüglich ihres entgangenen Gewinns – erstatten.
·   Fristen für Terminkupons: Bei Gutscheinen fürs Konzert oder Theater sind die angegebenen Einlösedaten zu beachten, sonst verfallen die Tickets.

 

Wenn der Baum brennt oder Böller gefährliche Blindgänger sind Regulierung von Versicherungsschäden  
Brennt der Adventskranz, steht der Weihnachtsbaum in Flammen oder schießt eine Rakete an Silvester plötzlich nach hinten los, geht das nicht immer glimpflich aus. „Wer für den Schaden aufkommt, wenn Brandschäden oder Verletzungen zu beklagen sind, hängt von der eigenen Umsicht und vom jeweiligen Versicherungsschutz ab“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.
Wer keine Hausrat- oder Haftpflichtversicherung hat, muss meistens für entstandene Schäden selbst geradestehen. Doch auch Versicherte, die solche Policen im Ordner haben, sind nicht immer auf der sicheren Seite: „Werden beim Hantieren mit Kerzen und Knallern eigene Sachen beschädigt, zahlt der Versicherer möglicherweise nur einen Teil des Schadens. Wie viel das ist, hängt vom Grad der Mitschuld des Versicherten am Schadensfall ab“, mahnt die Verbraucherzentrale NRW zum sorgsamen Umgang mit Kerzen, Knallern und Co.: „Denn einen Rundum-Versicherungsschutz gibt es nicht.“

Bei Schäden rund um die Festtage springen folgende Ver­sicherungen ein:
·       Hausratversicherung: Weihnachtsbaum, Adventskranz und -gesteck dürfen selbstverständlich in brennendem Kerzenglanz erstrahlen. Setzen die flackernden Flämmchen trotz aller Sorgfalt die Tannenzweige in Brand und kommt es zu Schäden an Möbeln, Gardinen, Geräten und Teppichen, dann haftet die Hausratversicherung. Sie ersetzt sämtliche Verluste, die sowohl durch Feuer als auch durch Löschwasser entstanden sind. Ruinierte Geschenke gehören ebenso dazu. Die Versicherung zahlt jedoch zumeist nicht oder nur teilweise, wenn Baum oder Kranz unbeaufsichtigt waren.
·       Wohngebäudeversicherung: Steht das Haus in Flammen oder wird das Gebäude durch einen kleineren Brand beschädigt, ist dies ein Regulierungsfall für die Wohngebäudeversicherung.
·       Private Haftpflichtversicherung: Wer als Partygast Geschirr, Gläser oder Geschenke unabsichtlich demoliert oder im Garten ungeschickt mit Feuerwerkskörpern hantiert, ist für den Schadensfall über seine private Haftpflichtversicherung abgesichert.
Kinder unter sieben Jahren (bei Teilnahme am Straßenverkehr unter zehn Jahren) können in der Regel nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die sie verursacht haben. Stattdessen haften Eltern – und die sind, haben sie beim Zündeln und Hantieren des Nachwuchses mit Feuerwerkskörpern ihre Aufsichtspflicht verletzt – durch die Familien-Haftpflichtversicherung geschützt.


Silvesterknaller Zündende Tipps für schadenloses Böllern  

In diesem Jahr ist der Verkauf von Knallern & Co. offiziell nur vom 29. bis 31. Dezember 2014 erlaubt. Wer sich fahrlässig verhält oder gegen bestehende Gesetze und Verordnungen verstößt, muss in der Regel für den Schaden haften.
„Auch deshalb empfiehlt es sich, nur zugelassene Feuerwerkskörper zu zünden und sich beim Silvesterspaß strikt an die Bedienungsanleitung zu halten. Zudem dürfen pyrotechnische Gegenstände nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen und Krankenhäusern sowie Kinder- und Altersheimen abgebrannt werden. Das gilt auch für reetgedeckte und Fachwerk-Häuser“, gibt die Verbraucherzentrale NRW Feuerwerk-Fans zündende Tipps zum Jahreswechsel mit auf den Weg:
·       Nur zugelassene Ware kaufen: Die explosiven Stoffe in Feuerwerkskörpern können bei unsachgemäßer Handhabung nach dem Zünden gefährliche Verletzungen verursachen. Deshalb müssen sie von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) oder einer vergleichbaren europäischen Behörde zugelassen werden. Diese Zulassung bedeutet nicht, dass die Feuerwerkskörper ungefährlich sind, sondern dass man mit Krachern und Raketen bei sachgerechter Verwendung sicher hantieren kann. In Deutschland geprüfte Ware ist an der Kennzeichnung BAM P I oder P II plus einer vierstelligen Zahlenreihe (zum Beispiel BAM - P II – 1912) zu erkennen. Europäische Ware trägt das CE-Zeichen mit Prüfnummer.
·       Auf Kennzeichnungsnummer achten: Kleinstfeuerwerk der Klasse F1 ist weniger gefährlich und darf deshalb das ganze Jahr über an Personen ab zwölf Jahren verkauft werden. Dagegen dürfen Raketen und Böller mit der Bezeichnung F2 nur zu Silvester an Personen über 18 Jahre abgegeben und in der Nacht zu Neujahr im Freien abgebrannt werden.
Für Feuerwerkskörper ohne amtliche Prüfnummer gilt: Finger weg!
Diese Waren entsprechen meist nicht dem deutschen Sicherheitsstandard. So fehlen bei diesen Produkten sowohl Zulassungsnummer als auch Verwendungshinweise in deutscher Sprache. Zudem lässt ihre Qualität sehr häufig zu wünschen übrig: Fehlzündungen drohen, oder sie entfalten sich wegen ihrer oftmals erheblich höheren Sprengkraft heftiger als erwartet.
·       Illegale Ware aus dem Ausland meiden: Feuerwerkskörper ohne amtlichen Segen werden häufig auf Trödelmärkten angeboten, finden sich bisweilen aber auch in Geschäften. Die Produkte ohne Prüfnummer stammen aus Osteuropa, Dänemark oder den Niederlanden. Einfuhr und Verkauf dieser illegalen Waren sind nach Paragraf 5 des Sprengstoffgesetzes verboten. Wer Knaller ohne Zulassung zündet, verhält sich ordnungswidrig und kann für mögliche Personen- und Sachschäden haftbar gemacht werden.

 

Neue Lebensmittelkennzeichnung gilt auch für Online-Handel
Bessere Deklaration von Inhaltstoffen
 
Vom Farbstoff über Konservierungsstoffe bis hin zu Geschmacksverstärkern hat das Rätselraten über Inhaltsstoffe bei Bestellungen von in Lebensmitteln im Internet künftig ein Ende: Ab dem 13. Dezember müssen verpackte Lebensmittel in den Ländern der Europäischen Union (EU) besser gekennzeichnet werden. Dies gilt für die Waren in Läden, aber auch für Lebensmittelprodukte, die übers Internet EU-weit feilgeboten werden:
Die Pflichthinweise im Internetshop müssen vor einer verbindlichen Bestellung – also bereits bei der Warenpräsentation – deutlich sichtbar sein. Auch alle anderen von der EU vorgeschriebenen Informationen sind stets gut lesbar zu platzieren. „Einzige Ausnahme ist das Mindesthaltbarkeitsdatum, das auch künftig beim Internetkauf fehlen darf“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.
Verbraucher müssen sich jedoch beim Einkaufen und Bestellen in virtuellen Lebensmittelläden zum Teil noch gedulden. Die neuen Vorschriften werden schrittweise umgesetzt: Für Fleisch tritt eine neue Herkunftskennzeichnung erst April nächsten Jahres in Kraft. Andere Regeln bei der Nähwertkennzeichnung gelten erst in zwei Jahren. Die Verbraucherzentrale NRW skizziert die wichtigsten Deklarationspflichten für Lebensmittel im Online-Handel:
·       Exakte Produktbezeichnung: Die Ära bloßer Fantasienamen ist passé. Künftig muss ein Lebensmittel mit seiner verkehrsüblichen Bezeichnung und nicht mit einem werbewirksam kreierten Namen im Internet genannt werden. Kunden erfahren dann, dass sich hinter einem „Erdbeertraum“ ein Milchmischgetränk aus Magermilch mit Erdbeergeschmack verbirgt oder dass es sich bei einer „NRW-Torte“ um eine Sahne-Mandel-Biskuittorte mit Landesemblem handelt.
·       Zutatenliste und Zusatzstoffe: Künftig ist bei verarbeiteten Lebensmitteln auch ein Zutatenverzeichnis Pflicht, das über die Zusammensetzung des Produkts informiert. Hierbei müssen die verwendeten Zutaten klar benannt werden. Statt der ungenauen Bezeichnung „mit Farbstoff“ muss ein solcher Zusatz exakt mit „E 100“ oder „Kurkumin“ gekennzeichnet werden. Auch Warnhinweise bei der Verwendung von Azofarbstoffen, erhöhten Koffeingehalten oder Süßungsmitteln, die bei übermäßigem Verzehr abführend wirken können, dürfen künftig nicht fehlen.
·       Allergene und Nano-Material: Auch die 14 Stoffe, die am häufigsten allergische Reaktionen hervorrufen können, müssen künftig bei verpackten Lebensmitteln in der Zutatenliste besonders – also farblich, fett oder kursiv – hervorgehoben werden. Wie über Allergene in loser Ware genau informiert werden muss, ist derzeit noch offen und wird von den einzelnen Mitgliedstaaten im Detail geregelt. Zutaten, die in Form von technisch hergestellten Nanomaterialien verwendet werden, müssen mit dem Zusatz "Nano" verbindlich gekennzeichnet sein.  

 

Präsente vom Onlinehändler - Tipps fürs Bestellen per Mausklick   Weihnachtseinkäufe im Internet vom heimischen Sofa aus – das kann bequem und günstig sein: ohne Ladenschluss und Parkplatzsuche. „Doch auch im Internet lauern Fallen. Online-Shopper sollten sich weder von schönen Internetseiten noch von tollen Versprechungen und vermeintlich günstigen Preisen blenden lassen“, rät die Verbraucherzentrale NRW. Bei Bestellungen per Mausklick sollte etwa auf vollständige Anschriften der Firmen, auf Datenschutz, Art der Bezahlung und die Versandkosten geachtet werden. Folgende Tipps helfen, den Geschenke-Stress aus dem Onlineshop locker wegzuklicken:
·       Preisvergleich und Datenschutz: Viele Produkte sind im Internet günstiger zu haben als im Ladengeschäft um die Ecke – aber nicht immer. Wer preisgünstig einkaufen will, sollte die Preise nicht nur im Internet, sondern auch im stationären Handel vergleichen. Bestellt werden sollte nur in solchen Shops, die eine verschlüsselte Datenübertragung ermöglichen.
Das erschwert eine Einsicht durch Dritte. Verschlüsselte Datenverbindungen sind am „s" hinter dem „http" in der Adress-Zeile des Browsers zu erkennen. Außerdem sollten die Datenschutzbestimmungen aufmerksam durchgelesen werden. Dabei ist darauf zu achten, ob die Angaben nur verwendet werden, um die Bestellung zu erfüllen, oder ob sie auch für Werbung genutzt oder gar an Dritte weitergegeben werden sollen.
·       Check des Vertragspartners: Vor der Bestellung sollte sich der Kunde vergewissern, dass der Firmenname, die so genannte ladungsfähige Adresse (Postanschrift mit Land, Ort, Straße) und der Verantwortliche des Anbieters leicht aufrufbar sind. Nur so weiß man, mit wem man es zu tun hat und an wen man sich wenden muss, wenn beispielsweise etwas Falsches oder gar nichts geliefert wird.
Wer auf der Homepage keine Adresse oder nur eine Postfachadresse findet, sollte misstrauisch werden und besser nichts bestellen. Hilfreich können oftmals auch Foren im Internet sein, in denen Kunden ihre Erfahrungen mit bestimmten Firmen über deren Vertragsabwicklung allgemein zugänglich darstellen. Wird dort bereits über Lieferengpässe, Probleme bei Reklamationen oder bei der Rückabwicklung von Verträgen nach einem Widerruf berichtet, sollte am besten auf eine Bestellung verzichtet werden.
·       Zusatzkosten und Zahlungsweise: Damit sich die Schnäppchen nicht als Mogelpackung erweisen, sind auch die Zusatzkosten wie Versand- und Überweisungskosten sowie Zustellgebühren (bei Nachnahmesendungen) in die Gesamtrechnung einzubeziehen. Sonst wird ein vermeintlicher Preisvorteil schnell zur Kostenfalle.
Kunden haben zwar kein Recht auf Wahl einer bestimmten Zahlungsart, doch meist werden mehrere Alternativen angeboten. Am sichersten ist die Bezahlung nach Erhalt der Ware per Rechnung oder die Erteilung einer Einzugsermächtigung. Damit geht man nicht das Risiko ein, entweder keine, eine andere als die bestellte oder eine fehlerhafte Ware zu erhalten und anschließend dem Geld hinterherlaufen zu müssen. Vorsicht gilt bei Vorkasse.

 

Strom sparen in der Weihnachtszeit
So schont die Lichterkette den Geldbeutel
  
Gemütliche Stunden zu Hause, gutes Essen, festliche Beleuchtung – in der Adventszeit ist es vielen Menschen wichtig, sich mit kleinen Ritualen auf Weihnachten einzustimmen. Viele dieser Traditionen sorgen allerdings nicht nur für vorweihnachtliche Stimmung, sondern auch für einen erhöhten Energieverbrauch. „Gerade bei der Weihnachtsbeleuchtung sollten die Stromkosten im Blick bleiben“, rät die Verbraucherzentrale NRW. „Eine einzige Lichterkette mit 100 Glühlampen schlägt über die Advents- und Weihnachtszeit mit rund 4 Euro zu Buche. Wer gern üppigen Lichterglanz genießt, kommt deshalb schnell auf höhere Summen.“
Damit die nächste Stromrechnung keine unangenehme Überraschung beschert, haben die Verbraucherschützer einige Spartipps für die Weihnachtszeit zusammengestellt.
·       Beleuchtung: Beim Kauf der Weihnachtsbeleuchtung sollten Lichterketten mit hocheffizienten LED-Lampen ausgewählt werden. Diese sind zwar in der Anschaffung etwas teurer, sparen aber im Vergleich zu Lichterketten mit Glühlampen so viel Energie, dass sie sich meist schon nach zwei oder drei Jahren rechnen. Eine Lichterkette mit 100 LED etwa braucht in der gesamten Advents- und Weihnachtszeit nur Strom für rund 75 Cent.
So macht sich die Investition schnell bezahlt. Hinzu kommt, dass LED-Lampen deutlich langlebiger sind als herkömmliche Lichterketten. Ein weiterer Spartipp: die Weihnachtsbeleuchtung nur dann einschalten, wenn sich auch wirklich jemand daran erfreuen kann. So ist es im Außenbereich sinnvoll, eine Zeitschaltuhr einzusetzen, die die Lichter gegen 23 Uhr automatisch abschaltet.
·       Kochen und Backen: Egal ob Plätzchen oder Weihnachtsgans – das Vorheizen des Backofens ist für die meisten Gerichte überflüssig. Während des Backens sollte die Ofentür möglichst geschlossen bleiben, denn bei jedem Öffnen geht wertvolle Wärme verloren.
Wer den Ofen fünf bis zehn Minuten vor Ende der Garzeit ausschaltet und die Restwärme nutzt, spart ebenfalls Energie. Nach dem Essen sollten die noch warmen Speisen erst vollständig abkühlen, bevor sie in den Kühlschrank gestellt werden. Die Reste vom Weihnachtsbraten lassen sich am nächsten Tag in der Mikrowelle schnell und besonders energiesparend erwärmen.


Sicherheit beim Immobilienkauf - Kostenfallen und Vertragslücken erkennen

Für den Traum von den eigenen vier Wänden reizen Käufer und Bauherren ihre finanziellen Möglichkeiten oft bis aufs Letzte aus. Wird ein Bau oder Umbau dann teurer als erwartet, gerät das Finanzierungsgerüst schnell ins Wanken. Unklarheiten in Verträgen können die Situation noch verschärfen.
Wer sich gegen versteckte Risiken etwa durch unvollständige Baubeschreibungen oder unerwartete Sanierungskosten wappnen möchte, findet Hilfe im Ratgeber „Kosten- und Vertragsfallen beim Immobilienkauf“ der Verbraucherzentrale NRW. Das Buch erklärt im ersten Teil die typischen Kostenrisiken und unterstützt beim Berechnen zusätzlicher Belastungen etwa durch Erschließungskosten oder Modernisierungen.
Der zweite Teil widmet sich der Vertragsgestaltung und stellt den typischen Regelungen und Formulierungen die notwendigen, wünschenswerten gegenüber. Mehr als 120 Checkblätter rund um Besichtigung, Sanierung und Vertrag sorgen für Durchblick und helfen bei Verhandlungen mit Bauträgern oder Verkäufern.

Der Ratgeber kostet 19,90 Euro und ist in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand wird er auch nach Hause geliefert.  
Bestellmöglichkeiten: Online-Shop: www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: 0211/3809-235,
Post: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf.  

 

Tipps und Ratgeber November 2014 

 

Stromtarif wechseln? Aber sicher! Kunden können ohne Risiko sparen   Stromkunden können durch eine kluge Tarifwahl Geld sparen, ohne Probleme oder Nachteile fürchten zu müssen. Das betont die Verbraucherzentrale NRW. Im Rahmen ihrer Aktion „Finden Sie den günstigsten Stromtarif – aber sicher!“ hat sie für Duisburg eine örtliche Übersicht mit Angeboten zusammengestellt, die hilft, Verträge ohne Kostenfallen und ungünstige Bedingungen zu finden.

Auf Basis aktueller Datenbanken gibt es eine kostenpflichtige Beratung zu sicheren, günstigen Tarifen und dem richtigen Vorgehen beim Wechsel. „Ein durchschnittlicher Vier-Personen-Haushalt mit 4000 kWh Jahresverbrauch spart als Kunde der Stadtwerke Duisburg rund 67,- Euro im Jahr allein dadurch, dass er aus der sogenannten Grundversorgung in einen günstigeren Tarif beim selben Unternehmen wechselt“, betont Marina Steiner, Leiterin der Verbraucherberatungs-stelle in Duisburg.

Oft reiche ein Anruf, um diesen reinen Tarifwechsel anzustoßen. Um bis zu 236,- Euro verringerten sich die jährlichen Kosten allerdings beim Neuvertrag mit einem anderen Anbieter, selbst wenn man nur sichere, verbraucherfreundliche Tarife in Betracht ziehe. „In der Grundversorgung sind alle Kunden, die ihren Vertrag per Druck auf den Lichtschalter abgeschlossen haben“, erklärt Steiner. Denn wer Strom nutze, ohne einen Vertrag zu vereinbaren, werde automatisch zu diesen meist teuren Konditionen beliefert.
„Bundesweit ist das etwa jeder dritte Haushalt“ berichtet sie. Viele davon könnten schnell und einfach Geld sparen, denn die gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist in der Grundversorgung beträgt nur zwei Wochen. Versorgungsunterbrechungen seien nicht zu erwarten, versichert Steiner. Ein Wechsel sei zudem leicht:
„Beim Vertragsabschluss erhält der neue Anbieter eine Vollmacht, um die Kündigung des alten Vertrags zu übernehmen.“ So fließe der Strom nahtlos weiter, ein Ortstermin oder gar Zähleraustausch sei nicht nötig. „Fällt der neue Anbieter aus irgendeinem Grund aus, springt automatisch wieder die Grundversorgung ein“, ergänzt Steiner. „Die Lichter bleiben also an.“



RATGEBER  27. November 2014:
Kontrolle übers Budget verloren? Haushaltsbuch hilft beim privaten Finanzmanagement
Steht am Ende des Jahres fest, dass das Sparziel verfehlt oder gar auf Pump konsumiert wurde, hilft nur der Kassensturz. Wer wissen will, wo das Geld wirklich bleibt, sollte sich Monat für Monat schwarz auf weiß Einnahmen und Ausgaben vor Augen führen. Cleveren Budgetplanern hilft dabei das „Haushaltsbuch“ der Verbraucherzentrale NRW. Der Ratgeber verschafft einen zuverlässigen Überblick über die Finanzlage des Haushaltes und hilft, bei drohenden roten Zahlen schnell entgegenzusteuern.
Per Eintrag im praktischen Ringbuch werden die täglichen Ausgaben in Wochentabellen festgehalten. Monatsübersichten und eine Jahresbilanz zeigen auf einen Blick den finanziellen Spielraum eines Familienbudgets. Zahlreiche Vorlagen beispielsweise für die Übersicht über Ratenzahlungen, Wartungstermine für Auto oder Heizung sowie Zuzahlungen etwa zur Krankenversicherung sorgen dafür, dass alle Ausgaben im Etat berücksichtigt werden. Zahlreiche Tipps rund um Haushalt, Einkauf, Strom- und Wasserverbrauch oder den passenden Versicherungsschutz zeigen, wie fast nebenbei bares Geld gespart und die Haushaltskasse entlastet werden kann.

Der Ratgeber kostet 7,90 Euro und ist in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro (Porto und Versand) wird er auch nach Hause geliefert.  
Bestellmöglichkeiten: Online-Shop: www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: 0211/3809-235, Post: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf.

 

 

Folgekosten richtig einschätzen
Hilfe beim Kauf eines gebrauchten Hauses

Beim Erwerb eines gebrauchten Hauses ist der Kaufpreis oft nur der Anfang. Meist sind Sanierungen oder Umbauten nötig, so dass der Käufer insgesamt mehr investieren muss. Das kann entscheidend dafür sein, ob ein Haus finanzierbar ist oder nicht. Doch wie können Laien einschätzen, was zu tun ist und mit welchen Kosten sie rechnen müssen?
Detaillierte Hilfe bietet der neu aufgelegte Ratgeber „Kauf eines gebrauchten Hauses“ der Verbraucherzentrale NRW mit umfangreichen Checklisten. Der Leser lernt die typischen Probleme bestimmter Baujahre kennen und erfährt zum Beispiel, welche aktuellen Vorschriften zur Energieeinsparung Modernisierungen erforderlich machen können. Zahlreiche Checklisten helfen dabei, bei jeder Besichtigung einen aussagekräftigen Eindruck zu gewinnen. Wie Handwerker für schnelle Kostenschätzungen eingebunden werden können und wie der eigentliche Kaufpreis zu beurteilen ist, erläutert der Ratgeber ebenso wie alles Wichtige rund um die Vertragsgestaltung.
Der Ratgeber kostet 19,90 Euro und ist in der Beratungsstelle Duisburg,
Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand wird er auch nach Hause geliefert.
Bestellmöglichkeiten:
Online-Shop: www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555, E-Mail:
ratgeber@vz-nrw.de, Fax: 0211/3809-235, Post: Versandservice der
Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf.

 

Modernisierung bei Wohnungseigentümergemeinschaften - Tipps zur Finanzierung  
20. November 2014 - Wenn es um teure Modernisierungen geht, etwa dem Austausch von Fenstern, der Heizung oder die Wärmedämmung, haben es Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) häufig schwer an einen Kredit zu kommen, wenn die dafür notwendigen Rücklagen nicht ausreichen. Ein zu hohes Risiko oder ein zu hoher organisatorischer Aufwand werden von Banken und Sparkassen häufig als Grund genannt. „Dabei ist insbesondere die energetische Modernisierung wichtig und sinnvoll – sowohl für die Umwelt als auch für den eigenen Geldbeutel“, weiß die Verbraucherzentrale NRW. Eine Finanzierungsmöglichkeit für WEG über Banken und Sparkassen ist das sogenannte Verbandsdarlehen.
Bei einem Verbandsdarlehen nimmt nicht der Einzelne sondern die Hausgemeinschaft ein Darlehen bei einer Bank oder Sparkasse auf. In der Regel übernimmt die bevollmächtige Hausverwaltung die Abwicklung. Doch nicht jedes Kreditinstitut bietet ein solches Darlehen an. Die Verbraucherzentrale NRW hat Kreditinstitute befragt und eine Übersicht von Banken und Sparkassen erstellt, die ein Verbandsdarlehen für WEG anbieten. Die Übersicht kann kostenlos über die Seiten der Verbraucherzentrale NRW heruntergeladen werden, unter: www.vz-nrw.de/weg-finanzierung.

Die Verbraucherzentrale NRW gibt nachfolgend Tipps zum Finanzierungsangebot, den Beratungsdienstleistungen sowie zu Förderprogrammen:   ·       Finanzierungsangebot:
In Nordrhein-Westfalen bieten 16 regionale Banken und Sparkassen Verbandsdarlehen für WEG an. Nachteil jedoch: Das Angebot wird ausschließlich an WEG aus dem jeweiligen Region der Bank oder Sparkasse angeboten. Eine Nachfrage kann sich dennoch lohnen. Darüber hinaus bieten zwei überregional tätige Banken Verbandsdarlehen für alle WEG an. Bei einigen der Banken und Sparkassen gibt es dazu Voraussetzungen. So vergeben manche Kredite nur bis zu einer bestimmten Höhe, oder es werden nur WEG ab einer bestimmten Anzahl von Eigentümern finanziert.

 

Steuertipps für den Ruhestand
Wenn der Fiskus bei Renten, Erträgen und Jobs kassiert

Der Fiskus bittet auch Rentner zur Kasse: Sie müssen weiterhin Steuern zahlen, nicht nur auf ihre Rente, sondern auch auf Kapitalerträge, Mieteinnahmen und Einkünfte aus Nebenjobs. In welchen Fällen der Staat kassiert und wie sich Rentenkürzungen und andere Probleme für die Finanzplanung vermeiden lassen, zeigt der Ratgeber „Was ich als Rentner wissen muss“ der Verbraucherzentrale NRW.
Neben dem kompakten Überblick über Steuerfragen erhalten angehende Rentner das nötige Rüstzeug für Entscheidungen rund um Versicherungen und Geldanlagen. Das Buch mit allen aktuellen Regelungen der Rentenreform gibt Tipps zur Anlagestrategie für den Ruhestand und zeigt, welche Policen und Produkte zur Lebenssituation passen. Informationen zum Rentenantrag sowie zur Berechnung der verschiedenen Rentenarten runden das Angebot ab.

Der Ratgeber kostet 12,90 Euro und ist in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand wird er auch nach Hause geliefert.  
Bestellmöglichkeiten: Online-Shop: www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: 0211/3809-235, Post: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf.

 

Ratgeber Vereinsrecht und Ehrenamt - Durchblick für Engagierte
- 6. November 2014 -
Ob als Sporttrainer oder Spielplatzpate, Katastrophenschützer, Migrationshelfer oder Sterbebegleiter: 23 Millionen Menschen in Deutschland engagieren sich ehrenamtlich in Vereinen, Initiativen und Projekten. Nicht selten kommt es dabei zu Unsicherheiten, welche Spielregeln einzuhalten sind und wann Probleme etwa bei Steuer-, Versicherungs- oder Haftungsfragen auftauchen können.
Worauf Engagierte achten sollten, zeigt der Ratgeber „Vereinsrecht und Ehrenamt – Das Handbuch für alle Ehrenamtler“ der Verbraucherzentrale NRW. Das Handbuch informiert über verschiedene Organisationsformen sowie die Rechte und Pflichten von Vereinsmitgliedern und Vorständen. Ganz gleich, ob es um die richtige Leitung einer Versammlung, um Antragsstellung und Beschlussformulierung oder um Versicherungsfragen geht: Der Ratgeber bietet konkrete Antworten. Ehrenamtler erfahren zudem, welche Regeln bei Lohn, Steuern und der Anrechnung von Zahlungen auf Sozialleistungen gelten und in welchen Fällen sie für ehrenamtliche Tätigkeiten haften.

Der Ratgeber kostet 12,90 Euro und ist in der örtlichen Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand wird er auch nach Hause geliefert.
Bestellmöglichkeiten: Online-Shop: www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: 0211/3809-235, Post: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf.

 

RATGEBER-Neuerscheinung                                                                   
Die Wohnung fit fürs Alter machen - Tipps für große und kleine Umbauten
6.November 2014 - Nur ein bis zwei Prozent der Wohnungen und Wohnhäuser in Deutschland sind barrierearm. Dabei führen viele normale Alterserscheinungen früher oder später zu Einschränkungen, die den Alltag erschweren. Dann wird die Türschwelle zur Stolperfalle oder das Bad zu eng, ein Fenstergriff ist kaum noch erreichbar oder die Klingel nicht mehr zu hören. Wer früh an solche möglichen Entwicklungen denkt und Umbauten entsprechend plant, erhöht den Wohnkomfort und seine Chance, lange in den eigenen vier Wänden zu leben.
Der neue Ratgeber „Clever umbauen – Komfortabel in die besten Jahre“ der Verbraucherzentrale NRW zeigt, worauf dabei zu achten ist. Das Buch hilft dem Leser, Barrieren in den eigenen Wohnräumen zu erkennen und einzuschätzen, ob sie sich abbauen lassen. Der Eingang wird dabei ebenso unter die Lupe genommen wie Treppenhaus, Keller, Bad und Küche.

Vorschläge für Umbauten aller Art bis hin zur Veränderung des Grundrisses stehen Informationen über nötige Genehmigungen und kompetente Planungshelfer zur Seite. Auch die Förderung durch Zuschüsse, Kredite und Steuererleichterungen wird erklärt.
Der Ratgeber kostet 19,90 Euro und ist in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand wird er auch nach Hause geliefert.
Bestellmöglichkeiten: Online-Shop: www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: 0211/3809-235, Post: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf.

 

Finanzbranche trommelt zur Unterschrift: Vorsicht Winterschlussverkauf  
6. November 2014 - Achtung Winterschlussverkauf! In diesem Jahr gehen allerdings nicht nur Händler mit ihren vermeintlich reduzierten Waren auf Kundenfang, sondern auch die Finanzbranche. Ihr Verkaufsargument ist die Absenkung des sogenannten Höchstrechnungszinses, besser bekannt als Garantiezins. Denn dieser Zins wird zum 1. Januar 2015 von bisher 1,75 Prozent auf 1,25 Prozent gesenkt.
Das wirkt sich zum Beispiel auf folgende Produkte aus: klassische Kapitallebensversicherungen, staatlich geförderte Rentenversicherungen wie Riester oder die betriebliche Altersvorsorge, sonstige Rentenversicherungen, Sterbegeldversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen. „Die Tatsache, dass der Garantiezins gesenkt wird, sollte aber keinesfalls Grundlage für einen übereilten Vertragsabschluss sein“, warnt die Verbraucherzentrale NRW.
Erstens muss ein Produkt zu den individuellen Zielen und Präferenzen des Einzelnen passen.
Zweitens sind nicht alle Produkte, bei denen der Garantiezins eine Rolle spielt, überhaupt empfehlenswert.
Drittens gilt der Garantiezins nur für den Sparanteil und nicht für den gesamten Beitrag. Vor dem Zuschlag bei einem vermeintlichen WSV-Finanzschnäppchen helfen folgende Tipps:
·       Angebote nicht immer vorteilhaft: Bevor Verträge unterschrieben werden, sollten sich Kunden deshalb erst genau informiert haben. Im Zweifel ist es besser, nächstes Jahr in Ruhe das passende Produkt zu finden, als jetzt vorschnell zu handeln. Andernfalls stellt sich eventuell im Nachhinein heraus, dass das gewählte Produkt viel zu teuer ist oder die Leistungen viel zu gering sind. Eine Fehlentscheidung kann so viel teurer zu stehen kommen, als wenn man auf die staatliche Förderung eines Jahres verzichtet oder einen geringeren Garantiezins erhält.
·       Gründe für einen Abschluss noch in 2014: Doch es gibt durchaus Situationen, die Unterschrift noch in diesem Jahr unter den Vertrag zu setzen. Nicht zögern sollte, wer sich schon – ausreichend informiert – für ein konkretes Finanzprodukt entschieden hat und dessen Planungen schon sehr weit fortgeschritten sind. Beispiele hierfür:
Falls Kunden sich grundsätzlich für einen Riester-Vertrag entschieden haben, hier eine Versicherungslösung bevorzugen und auch schon das passende Produkt gefunden haben. Das sichert nicht nur den höheren Garantiezins, sondern auch die Zulage für das Jahr 2014. Ebenfalls noch in diesem Jahr tätig werden sollten Verbraucher, die etwa Beiträge und Leistungen verschiedener Gesellschaften für eine Berufsunfähigkeitsversicherung miteinander verglichen haben und auf dieser Basis ihre Entscheidung zum Abschluss schon getroffen haben.

 

 

Kein Abschluss unter dieser Nummer: Weiterhin unerlaubte Werbung am Telefon  
6. November 2014 - Scheinbar lukrative Geldanlagen und Versicherungen, billige Telefontarife, Zeitungs-Abos oder gewinnträchtige Lotteriespiele: Privatpersonen werden am Telefon tagtäglich trotz verschärfter Bekämpfung weiterhin mit unerwünschter Werbung bombardiert.
Mal mehr oder weniger professionelle Verkaufsstrategen drängen Kalterwischte zum Abschluss unüberlegter Verträge. Die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW verzeichnen immer noch zahlreiche Beschwerden über anhaltende Belästigung am Telefon, obwohl ungebetene Werbeanrufe ausdrücklich gesetzlich verboten sind:
„Vertreter von Firmen dürfen nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Kunden anrufen und ihre Angebote unterbreiten“, stellt die Verbraucherzentrale NRW klar. Um dem unzumutbaren Treiben ein Ende zu bereiten, wollen sich die Verbraucherzentralen mit einer Langzeit-Umfrage im Internet ein genaueres Bild von den grassierenden Praktiken bundesweit machen. Unfreiwillig Angerufene können ihre Erfahrungen mit lästigen Werbeanrufen den Verbraucherschützern melden unter www.vz-nrw.de/umfrage-unerlaubte-werbeanrufe. Wer künftig vor unliebsamen Telefonattacken besser gewappnet sein will, dem helfen zudem folgende Tipps:
·       Indizien für unseriöse Anrufe: Aus heiterem Himmel werden potenzielle Kunden meist nach Feierabend immer noch von unbekannten Werbevertretern angerufen, die ihnen im Auftrag von Telefongesellschaften, Versicherungen, Zeitschriftenverlagen oder Gewinnspielfirmen Produkte und Dienstleistungen andrehen wollen. Die Anrufer locken nicht nur mit lukrativen Konditionen, sondern fragen gezielt nach persönlichen Daten und der Kontoverbindung. Anschließend müssen sich viele der arglosen Hörer mit der Behauptung herumschlagen, am Telefon sei ein wirksamer Vertrag zustande gekommen, der eine Firma zur Abbuchung erster Beiträge berechtigt.
·       Wirksame Abwehr: Grundsätzlich können Verträge telefonisch abgeschlossen werden. Kunden, die eine spontane Zusage am Telefon reut, können den Vertrag in vielen Fällen innerhalb von zwei Wochen widerrufen und bereits gezahlte Beträge zurückbuchen. Die Anbieter müssen beweisen, dass die Abmachung an der Strippe auf Gegenseitigkeit beruht.

 

 

Tipps und Ratgeber Oktober 2014   

Energieausweise richtig verstehen - Hilfen für den Immobilienvergleich
Wenn ein Haus den Energiekennwert 99 kWh/(m²a) hat – ist das dann gut oder schlecht? Fragen wie diese stellen sich seit Mai vermehrt beim Lesen von Immobilienanzeigen. Seitdem muss darin der Kennwert aus dem Energieausweis eines Gebäudes stehen, der erste Hinweise auf die Heizkosten gibt.
In rund vierzig Prozent der Zeitungsanzeigen und Aushängen bei Maklern und Geldinstituten fehlt er noch, wie die Verbraucherzentrale NRW festgestellt hat. 1700 Angebote aus Duisburg und 46 weiteren Städten hat sie untersucht. Doch auch da, wo der Kennwert vorhanden ist, ist er noch nicht selbsterklärend. Hilfestellung bei der gar nicht so einfachen Deutung gibt die Verbraucherzentrale NRW mit ihrer aktuellen Aktion „Energieausweise richtig verstehen“.
Dazu bietet sie in Duisburg Beratung und praktisches Infomaterial für den Immobilienvergleich an.
„Ob ein Energiebedarf von 99 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr gut ist oder schlecht, lässt sich nicht pauschal beantworten“, sagt Energieberater Norbert Mohr bei der Vorstellung der Aktion am Mittwoch. „Es kommt zunächst einmal darauf an, um welche Art von Haus es geht.“ Typische Neubauten mit moderner Heizung und guter Dämmung liegen aktuell etwa bei 50. Viele Altbauten rangieren dagegen im dreistelligen Bereich und können einen so
niedrigen Wert wie die 99 ohne extrem aufwändige Sanierung gar nicht erreichen.
Entsprechendes gilt für die Effizienzklassen A+ bis H: „Ein Neubau findet sich in der Regel in Klasse A oder B wieder. Aber für einen betagten Altbau kann Klasse C, in die ein Kennwert von 99 fällt, durchaus gut sein“, informiert Norbert Mohr.

 

RATGEBER   
Pflege zu Hause organisieren - Rat und Hilfe für Angehörige

Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, leistet viel. Neben der eigentlichen Pflege, die oft ohne Vorkenntnisse aufgenommen wird, sind große organisatorische Aufgaben zu bewältigen. Zahlreiche Anträge müssen gestellt, ganze Wohn- und Lebenssituationen umgestaltet werden. Und immer wieder stellt sich die Frage: Wer bezahlt was?
Der Ratgeber „Pflege zu Hause organisieren“ der Verbraucherzentrale NRW gibt Angehörigen einen umfassenden Leitfaden an die Hand. Beginnend beim unverzichtbaren Antrag auf Pflegeleistungen und der Überlegung, ob die Betreuung zu Hause wirklich leistbar ist, führt der Ratgeber durch Vorbereitung und Alltag der Pflege. Er nennt zuständige Stellen für finanzielle Leistungen sowie fachlichen Rat und erläutert rechtliche Aspekte etwa von Vollmachten und Versicherungen.
Zudem klärt er auf über Regelungen für Berufstätige wie die gehaltslose Pflegezeit oder die gehaltsreduzierte Familienpflegezeit. Praxistipps für die eigentliche Pflege und Hilfen für den Umgang mit Konflikten und emotionalen Belastungen durch die Pflegesituation runden das Angebot ab.

Der Ratgeber kostet 9,90 Euro und ist in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand wird er auch nach Hause geliefert. Bestellmöglichkeiten: Online-Shop: www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: 0211/3809-235, Post: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf.  


Auch bei Null-Prozent-Finanzierung: Hundert Prozent Preisvergleich
  Ob Einbauküche, Auto oder Flachbildfernseher – mit der Null-Prozent-Finanzierung lassen sich viele Neuanschaffungen aus dem Stand finanzieren, ohne einen Gedanken an die Zinsbelastung durch das Abstottern in Raten zu verlieren. Damit jedenfalls lockt die massenhafte Werbung von Möbelhändlern, Autohäusern und Elektromärkten.
„Doch Null-Prozent-Finanzierung bedeutet nicht automatisch, dass die Ware auch günstig erworben wird“, mahnt die Verbraucherzentrale NRW zu 100 Prozent Preisvergleich, „denn das zinslos Erworbene kann bei einem anderen Händler deutlich billiger sein. Preisfüchse können am Ende durch Vergleichen mehr sparen als durch eine günstige Finanzierung. Deshalb sollte man sich durch die meist kleinen Raten nicht vom eigentlichen Kaufpreis ablenken lassen.“
Überhaupt: Auch bei einer Null-Prozent-Finanzierung macht der Kunde Schulden – und die sollten auf absolut notwendige Anschaffungen beschränkt bleiben, denn der finanzielle Überblick geht auch bei kleinen Raten schnell verloren. „Bei der Null-Prozent-Finanzierung fallen zwar keine Zinsen für die Ratenzahlung an, das heißt aber nicht automatisch, dass keine Kosten entstehen“, weist die Verbraucherzentrale NRW auf mögliche Stolperfallen beim Kauf auf Pump hin:
·       Verkaufsförderung mit kleinen Raten: Mit dem Argument, dass der neue Fernseher ja ohnehin schon finanziert wird und keine Zinsen kostet, locken Verkäufer häufig zum Kauf eines größeren Modells mit mehr Ausstattung. Denn angesichts der kleinen Raten sei dessen Finanzierung problemlos möglich – so das Argument. Allerdings: Auch kleine Raten belasten die Haushaltskasse. Und wenn der notwendige Betrag für die Anschaffung bislang nicht angespart werden konnte, wird das auch nicht gelingen, wenn er als Rate zurückgezahlt werden muss.
·       Versteckte Zusatzbelastungen: Auch bei fehlendem Zins können sich manchmal zusätzliche Entgelte, zum Beispiel für die Kontoführung oder -bearbeitung, im Kleingedruckten verstecken. Weiterhin wird nicht selten versucht, Kunden zum Abschluss kostenpflichtiger Garantieverlängerungen zu drängen. Die sind meist überflüssig, denn die zweijährige gesetzliche Gewährleistung steht bei jedem Kauf zu.

 

Frische Ideen für die Herbstküche
Kochbuch macht Lust auf Gemüse der Saison
Im Herbst ist Hochsaison für gesundes Gemüse aus heimischem Anbau. Mangold und Möhren, Kohlrabi und Kürbis, Radieschen und Rosenkohl, Porree, Feldsalat und Zucchini wecken den Appetit. In der Regel kommen die vitaminreichen Herbstgemüse als deftige Hausmannskost auf den Tisch. Dass es auch anders geht, beweist das Kochbuch „Landfrauenküche“ der Verbraucherzentrale NRW und liefert frische Ideen für die schmackhafte Zubereitung.

Vom Rosenkohlsalat über Rahm-Grünkohl bis zum Kürbis-Kartoffelauflauf: Innovative Rezepte machen Lust aufs Ausprobieren und helfen, ruckzuck gesunde Gerichte auf den Teller zu zaubern. Neben den zahlreichen Tipps für die Herbstküche bietet der Ratgeber auch für die anderen Jahreszeiten ungewöhnliche Rezepte mit Zutaten aus der Region: Tomatensuppe mit Mais im Winter, Gefüllte Gurkenschiffchen im Frühling und Birne mit Kräutercreme für den Sommer sind nur einige von rund 100 Ideen für leckere Suppen, Salate, Snacks und Sattmacher – mehr als 40 davon ohne Fleisch.
Tipps für den regionalen Einkauf sowie ein Saisonkalender für Obst und Gemüse runden das Kochbuch ab. Das Buch kostet 19,90 Euro und ist in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand wird es auch nach Hause geliefert.   Bestellmöglichkeiten: Online-Shop: www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: 0211/3809-235, Post: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf.

 

Künftig Salzgehalt statt Natriumwert
Bessere Kennzeichnung auf Lebensmitteln  
Wer vermeiden will, dass stark gesalzene Fertigsuppen oder Tiefkühlpizzen auf seinem Teller landen, suchte bislang auf der Verpackung nach dem Anteil der würzenden Zutat vergebens. Wenn überhaupt war der Salzgehalt bei den Nährwertangaben im Natriumwert versteckt.
„Viele Hersteller machten sich bisher nicht die Mühe, neben dem Natrium auch den Anteil der weißen Streuwürze in ihren Fertiggerichten anzugeben. Doch Verbraucher brauchen verlässliche Angaben, denn zu viel Salz im Essen ist für den menschlichen Organismus schädlich“, kritisiert die Verbraucherzentrale NRW.

Jeder Deutsche nimmt täglich im Schnitt sieben bis neun Gramm Salz zu sich. Mehr als sechs Gramm pro Tag können Herz und Kreislauf auf Dauer nicht verkraften. Viele Menschen haben mit hohem Blutdruck und einem steigenden Schlaganfallrisiko zu kämpfen. Die Gefahr dieser Zivilisationskrankheiten kann durch weniger Salz in der eigenen Ernährung reduziert werden.“ Eine neue Kennzeichnungspflicht ab Ende des Jahres soll Konsumenten helfen, sich beim Lebensmitteleinkauf im Laden besser zu orientieren und ihnen ermöglichen, ihren Salzkonsum leichter zu regulieren:
Kennzeichnungsrevolution auf der Verpackung: Bislang war es Herstellern freigestellt, ob sie den Salzgehalt in ihren Fertig-Pizzen, Pasta-Gerichten und Co. auf den Verpackungen angeben. Wenn, mussten Hersteller dies zwingend in Form des Natriumwerts, einem Mineralstoff im Salz, tun, konnten die Salzmenge aber zusätzlich nennen. Ein Gramm Natrium entspricht rund 2,5 Prozent Gramm der weißen Würze. Kundige Verbraucher mussten also meistens rechnen, um den wahren Salzgehalt in der Suppe von der Verpackung ablesen zu können.

Ab 13. Dezember kann der Rechner in der Tasche bleiben: Ab dann muss bei der freiwilligen Kennzeichnung der Salz- statt des Natriumanteils EU-weit auf der Verpackung angegeben werden. Aber erst ab Ende 2016 müssen sich sämtliche Hersteller an diese Vorgabe halten. Immer mehr Lebensmittelfirmen nehmen bereits im Vorfeld nicht nur die neue Regelung, sondern auch die damit beabsichtigte Gesundheitsförderung ernst: Sie stellen schon jetzt die Kennzeichnung auf ihren Lebensmittelverpackungen für Verbraucher nachvollziehbar um und reduzieren sogar in vielen Fällen den Salzanteil in ihren Gerichten.


Ratgeber: Individuell vererben oder dem Gesetz vertrauen?

Möglichkeiten der Nachlassplanung
Für die eigene Nachlassplanung gibt’s kein Patentrezept. Ob das Vermögen schon zu Lebzeiten verschenkt oder erst nach dem Tod verteilt wird, inwieweit hierbei die gesetzliche Erbfolge greift oder eine andere Aufteilung gewünscht ist, sollte den individuellen Lebensumständen und Vorstellungen des Erblassers entsprechen. Eine gute Planung der Vermögensaufteilung ist der wichtigste Schritt für alle, die rechtliche oder steuerliche Stolperfallen vermeiden und ihre Werte möglichst nach eigenem Gusto vererben wollen.
Wie die persönliche Nachlassregelung aussehen kann und worauf Erblasser bei Testamenten, Erbverträgen oder Schenkungen achten sollten, darüber informiert der Ratgeber „Richtig vererben und verschenken“ der Verbraucherzentrale NRW. Das Buch bietet einen umfassenden Überblick über die gesetzliche Erbfolgeregelung. Und es zeigt, wie unerwünschte Auswirkungen verhindert werden können sowie welche steuerlichen Aspekte im Einzelfall berücksichtigt werden müssen. Konkrete Tipps und zahlreiche Musterformulierungen helfen dabei, Wünsche rechtssicher zu formulieren.

Der Ratgeber kostet 11,90 Euro und ist in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro (Porto und Versand) wird er auch nach Hause geliefert.   Bestellmöglichkeiten: Online-Shop: www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: 0211/3809-235, Post: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf.  

 

 

 

Tipps und Ratgeber September 2014  

 

Mehr Transparenz und Information auf Nachfrage Gebrauchsanleitung fürs Verbraucherinformationsgesetz  
Wer wissen möchte, wie es um die Sauberkeit an der Fischtheke im Supermarkt bestellt ist oder ob der Bäcker um die Ecke die vorgeschriebene Kennzeichnung bei seinen Brot- und Backwaren einhält, bekommt auf Anfrage Auskunft von der zuständigen Behörde. „Seit zwei Jahren sind amtliche Stellen – bei Lebensmitteln zum Beispiel die Lebensmittelüberwachungsämter – verpflichtet, Verbraucher bei gezielter Nachfrage zu Lebensmitteln und alltäglichen Gebrauchswaren über ihre Erkenntnisse zu informieren.
Wie dies im Einzelnen geschieht, ist im Verbraucherinformationsgesetz (VIG) geregelt“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW das Informations-Plus für Verbraucher. Sie empfiehlt allen, die mehr Transparenz und Information über Daten der Behörden zu bestimmten Sachverhalten erhalten möchten, das VIG rege zu nutzen. Damit die Erkenntnisse der Behörden kein Dasein im Verborgenen fristen, hat die Verbraucherzentrale NRW die wichtigsten Schritte von der Idee über die Nachfrage bis hin zu den möglichen Kosten in einer praktikablen Anleitung zusammengestellt:
·       Auskunftsrecht: Alle Verbraucher haben Anspruch auf Information über bestimmte Daten und Produkte, die den Behörden vorliegen. Auskunft erteilt wird zum Beispiel bei Lebensmitteln, ob es Belastungen durch Pflanzenschutzmittel gibt oder ob Erkenntnisse zu Hygienemängeln in konkret benannten Betrieben, die Lebensmittel herstellen oder mit ihnen hantieren, vorliegen.
·       Zuständige Behörde ermitteln: Um Zugang zu den gewünschten Informationen zu bekommen, muss zunächst die zuständige Behörde als Ansprechpartner ermittelt werden. Bei einer gezielten Suche hilft die Behördensuchmaschine auf den Internetseiten (www.bvl.bund.de) des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), wenn dort der Begriff Verbraucherinformationsgesetz eingegeben wird.


Ratgeber 
Finanzielle Hilfen für Familien
So werden Ansprüche durchgesetzt

Rund 120.000 Euro geben Eltern nach Schätzungen von Experten im Durchschnitt für den Unterhalt eines Kindes aus, bis es volljährig ist. Der Staat unterstützt sie dabei mit finanziellen Hilfen vom Betreuungs- und Kindergeld über die beitragsfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung bis zu steuerlichen Freibeträgen.
Doch wo gibt es welche Zuschüsse? Und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Der Ratgeber „Finanzielle Hilfen für Familien“ der Verbraucherzentrale NRW zeigt, wie Eltern im verzweigten Netz direkter Hilfen und indirekter Förderung alle bestehenden Ansprüche erkennen und durchsetzen können.

Von A wie Ausbildungsfreibetrag bis Z wie Zusammenveranlagung verschafft das Buch einen Überblick über die verschiedenen Hilfearten und nennt die jeweils zuständigen Behörden oder Ansprechpartner. Mit Tipps und Hinweisen, welche Unterlagen bei der Antragstellung notwendig sind und welche Formalitäten beachtet werden sollten, gibt der Ratgeber dem Leser praktische Hilfestellungen an die Hand. Damit lassen sich die bürokratischen Hürden zur bestmöglichen Förderung für den Nachwuchs leichter nehmen

Der Ratgeber kostet 11,90 Euro und ist in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand wird er auch nach Hause geliefert.  
Bestellmöglichkeiten: Online-Shop: www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: 0211/3809-235, Post: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf.


RATGEBER 
Was tun, damit die Versicherung zahlt?
Vom Vertragsabschluss bis zur Schadensmeldung
Steht der Keller unter Wasser, heißt es nach dem Leerpumpen nicht etwa: „Schnell weg mit den kaputten Sachen, die Versicherung bezahlt ja neue“, sondern im Gegenteil: „Alles aufbewahren, fotografieren, Belege suchen und Zeugen finden!“ Sonst bezahlt die Versicherung vielleicht gar nichts. Denn nur, wer seine Pflichten als Versicherungsnehmer erfüllt, hat Anspruch auf Schadensregulierung.

Der Ratgeber „Versicherungsschaden. Was tun?“ der Verbraucherzentrale NRW hilft Verbrauchern dabei, vom Vertragsabschluss über die Schadensmeldung bis zu Fristsetzungen alles so zu gestalten, dass sie nicht auf Kosten sitzen bleiben. Geordnet nach den unterschiedlichen Policen etwa für Hausrat, Unfall, Haftpflicht, Reise, Berufsunfähigkeit, Kasko, Rechtsschutz oder Lebensversicherungen zeigt das Buch, was genau im Schadensfall zu tun ist und welche Fristen gelten. Der Ratgeber informiert zudem, wann Versicherer Leistungen ablehnen dürfen, etwa weil ein Schaden nicht abgedeckt ist oder bei Vertragsabschluss falsche Angaben gemacht wurden. Zahlreiche Checklisten und Musterbriefe sowie Tipps für außergerichtliche Einigungen runden das Servicepaket ab.

Der Ratgeber kostet 11,90 Euro und ist in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand wird er auch nach Hause geliefert.  
Bestellmöglichkeiten: Online-Shop: www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: 0211/3809-235, Post: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf.

 

 

Vorsicht vor dem Gewinn
Firmen kassieren Verbraucher mit Zusatzkosten ab
 
Immer wieder gehen Firmen mit Glückwünschen auf Kundenfang: Ob als Massensendung verschickt oder per Telefon, SMS oder E-Mail unter die Leute gebracht: „Firmen, die eine Reise, ein Auto oder einen Geldgewinn zu verschenken haben, wollen mit ihrer Mitteilung meist nur Kasse machen“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.
Den Benachrichtigungen liegt häufig ein Warenkatalog mit Bestellformular gleich bei. Eine beliebte Ankündigung ist auch der Gewinn einer Reise – oft ein teurer Preis, weil einige Extras wie Einzelzimmer- und Saisonzuschlag, Bearbeitungsentgelte, Kautionen zusätzlich zu zahlen sind. Bisweilen werden vermeintliche Gewinner auch aufgefordert, eine teure 0900-Telefonnummer für bis zu drei Euro pro Minute zu wählen, um sich über Details zu informieren. Am anderen Ende der Leitung hält man sie dann mit allgemeinen Hinweisen möglichst lange in der Leitung. Mit solchen Kostenfallen gehen dubiose Firmen auf Beutefang.
„Wer etwas gewonnen hat, muss dafür nichts zahlen – keine Briefmarke, keinen Rückruf oder sonstige Zuschläge und Gebühren“, erläutert die Verbraucherzentrale NRW und gibt  folgende Tipps:
·       Nichts zahlen: Vermeintliche Glückspilze sollten niemals mit geforderten Beträgen in Vorkasse treten – weder in bar noch per Nachnahme. Es sollte auch keine Ermächtigung zur Abbuchung vom persönlichen Konto erteilt werden. Das Geld ist meist verloren, während Betroffene auf den Gewinn vergeblich warten. ·       Mit Daten zur Person geizen: Da viele Firmen es darauf anlegen, an persönliche Daten zu kommen, um Namen und Adressen weiter zu verkaufen, müssen Freigiebige damit rechnen, bald mit erneuter lästiger Werbung und weiteren Gewinnbenachrichtigungen überhäuft zu werden.
·       Finger weg vom Hörer: Wegen weiterer Auskünfte sollten keine teuren Telefonnummern unter 0900- bzw. 0137 angewählt werden. Sonst droht den Anrufern, dass sie bei ratterndem Gebührenzähler möglichst lange hingehalten werden und bei der nächsten Telefonrechnung zahlen müssen – meist ohne einen Gewinn zu erhalten.



Behandlung nur gegen Bares?
Patientenrechte gegenüber Ärzten und Krankenkassen
Bietet ein Arzt bestimmte Leistungen nur gegen Bares an, sind Patienten oft ratlos: Welche Untersuchungen und Behandlungen sind sinnvoll, und in welchen Fällen muss dafür wirklich selbst gezahlt werden? Der Ratgeber „Ihr gutes Recht als Patient“ der Verbraucherzentrale NRW bietet Orientierung. Das Buch zeigt, worauf Patienten bei individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) achten müssen, also bei Therapien, Medikamenten und Hilfsmitteln, die Krankenkassen nicht bezahlen. Auch wie sich Ansprüche auf Behandlungen gegenüber Ärzten und Krankenversicherungen geltend machen lassen, wird erklärt.
Weitere Unterstützung erhalten Patienten bei der Durchsetzung ihrer Rechte nach Behandlungsfehlern, bei Problemen beim Umgang mit Krankenakten oder Verträgen und beim Streit mit der Krankenkasse. Das Buch zeigt zudem, welche Besonderheiten in der Pflege, bei psychotherapeutischen Behandlungen, bei Heilpraktikern oder in der Apotheke gelten.

Der Ratgeber kostet 9,90 Euro und ist in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro (Porto und Versand) wird er auch nach Hause geliefert.

Verbraucherzentrale Energieberatung berät kostenlos zum Stromsparen bei Unterhaltungselektronik „Und was hängt bei ihnen alles an der Dose?“
Diese Frage stellt die Verbraucherzentrale Energieberatung ab 22. September in einer bundesweiten Beratungsaktion. Verbraucher erfahren in der kostenfreien persönlichen Beratung, wie viel Strom TV, PC und Co. verschlingen, wie der Verbrauch wirksam gedrosselt werden kann und was bei der Geräteauswahl wichtig ist. „Beim Stromverbrauch in den Privathaushalten hat sich in den vergangen Jahren viel getan“, erklärt Eberhard Stapelmann, Energie-Experte der Verbraucherzentrale in Duisburg.
„Große Haushaltsgeräte werden ständig effizienter und der Einsatz der Energie-Effizienzlabel klärt bei vielen Gerätetypen schon beim Kauf über den Stromverbrauch auf. Auch viele Stromspartipps werden regelmäßig umgesetzt.“ Dennoch seien die Kosten für viele Haushalte nicht gesunken. Das liegt, so Stapelmann, zum einen an den steigenden Energiepreisen – zum anderen vor allem daran, dass in den Haushalten die Anzahl der elektrischen Geräte kontinuierlich ansteigt.
Moderne Geräte zeichnen sich zusätzlich durch eine Vielzahl an (oft nicht benutzten) Zusatz-Funktionen aus, die eine höhere Leistungsaufnahme erfordern. „Der Verbrauch der zum Teil mehrfach vorhandenen High-Tech-Geräte frisst die Einsparungen in anderen Bereichen manchmal schnell wieder auf. Unterhaltungselektronik und Kommunikation machen derzeit etwa 25 Prozent der Stromkosten im Haushalt aus.“, weiß der Experte.
„Wer sich den Spaß an den Geräten nicht durch die Stromkosten verderben lassen will, sollte deshalb schon beim Kauf auf den Energieverbrauch und energiesparende Einstellungen achten“, rät Stapelmann. „Hier gibt es ganz erhebliche Unterschiede, und die sparsamen Geräte sind nicht unbedingt teurer.“ In NRW beraten Energie-Experten der Verbraucherzentrale an rund 90 Standorten im Rahmen der Aktion „Und was hängt bei Ihnen alles an der Dose?“ kostenlos zu allen Fragen rund ums Stromsparen bei Unterhaltungs- und Haushaltselektronik.
Das Angebot richtet sich an private Verbraucher. Die halbstündige Beratung in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 ist unter Tel.: 0203/488 011-01 oder energieberatung@stadt.de zu vereinbaren.
Den Gutschein zur Aktion erhalten Interessierte auch in einer Beratungsstelle oder als Download auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de. Die Aktion endet am 31.10.2014.

 

 

Tipps und Ratgeber August 2014  

 

So schmeckt der Schultag:
Frühstück und Pausenbrot pushen und nicht vernachlässigen
Nur wer gut isst, lernt auch gut! Schulkinder sollten deshalb morgens frühstücken, auch wenn es nur eine Kleinigkeit ist. „Das Frühstück ist der wichtigste Muntermacher des Tages. Vollkorn- und Milchprodukte, Obst und Rohkost sind die Garanten für einen fitten Start. Sie sorgen dafür, dass Energie und Leistungsstärke in den Schulstunden nicht nachlassen – ganz ohne Brausetabletten und Pillen mit zugesetzten Vitaminen und Mineralstoffen“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Zum Schulstart liefert sie hilfreiche Tipps zu vitamin- und nährstoffhaltigen Leckereien, die auf dem Frühstücksteller und in der Brot-Box für die Pause nicht fehlen dürfen:
·       Nicht ohne zu essen und zu trinken aus dem Haus: Untersuchungen zeigen, dass immer mehr Schulkinder, vor allem die älteren, ohne etwas gegessen zu haben morgens das Haus verlassen. Viele Kinder und Jugendliche verzichten aufs Frühstück, um ein paar Minuten länger im Bett zu bleiben. Ein gutes Frühstück erleichtert jedoch den Start in den Schultag.
·       Fit mit dem richtigen Frühstück: Denn Kinder und Jugendliche, die gefrühstückt haben, sind aufmerksamer und leistungsfähiger und ermüden nicht so schnell. Das Frühstück sollte deshalb immer Kohlenhydrate, wie etwa ballaststoffreiche Vollkornprodukte in Form von Brot oder Müsli und Obst, enthalten. Idealerweise werden diese Fitmacher mit ungesüßten oder wenig gesüßten Milchprodukten sowie einem Getränk ergänzt, zum Beispiel durch ungezuckerten Früchte- oder Kräutertee. Zur Abwechslung kann es auch ein fix gemachter Milch-Mix aus Milch, Joghurt, Banane und feinen Haferflocken sein. Damit nichts in der Brot-Box zurück bleibt, sollte darin auch enthalten sein, was Kinder gerne essen.
·       Pausensnack in der Schule: Auch bei der Zusammensetzung des zweiten Frühstücks in der Schule sind ein Vollkornbrot, belegt mit Frischkäse und Salat, in Kombination mit Gemüse – Gurke, Tomate, Möhre – oder Obst ideale Energielieferanten. 
Kinder essen Gemüse und Obst besonders gerne, wenn es in mundgerechte Stücke geschnitten ist. War das Frühstück zu Hause bereits reichhaltig, sollte das Pausenfrühstück in der Schule nur ein Zwischensnack sein. Haben Pennäler am Morgen dagegen nur wenig oder gar nichts gegessen, darf beim zweiten Frühstück in der Klasse oder auf dem Schulhof gerne etwas mehr in der Brot-Box sein. Fehlt ein Wasserspender in der Schule, sollte auf alle Fälle ein geeigneter Durstlöscher mit in die Schultasche wandern. Damit sinkt die Gefahr, dass sich Schüler unterwegs mit Softdrinks, Energy-Drinks oder Sportlergetränken eindecken, die nicht empfehlenswert sind.

 

Verkaufen, verschenken oder vererben? Wie Immobilien optimal den Eigentümer wechseln
Wer sein Eigenheim an die Nachkommen verschenkt, will ihnen meist Kosten ersparen – doch unterm Strich kann es günstiger sein, einen Verkauf zu vereinbaren.
Über solche steuerlich bedingten Feinheiten sowie Chancen und Risiken bei der Weitergabe von Wohneigentum informiert die Verbraucherzentrale NRW im Ratgeber „Meine Immobilie verkaufen, verschenken oder vererben“.  
Von der sorgfältigen Wertermittlung über die ansprechende Präsentation bis zur Übergabe nach Zahlungseingang führt der Ratgeber durch den klassischen Verkaufsprozess. Die Inhalte von Makler- und Notarverträgen sind dabei ebenso Thema wie die Nützlichkeit von Gutachten und alternative Verkaufsmethoden wie das Bieterverfahren.
Wer seine Immobilie vererben möchte, findet Tipps für die sinnvolle und rechtssichere Nachlassregelung. Die Schenkung gegen Nutzung oder Wohnrecht sowie die Veräußerung gegen eine Rente werden als weitere Varianten in ihren Vor- und Nachteilen erörtert.  
Der Ratgeber kostet 11,90 Euro und ist in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand wird das Buch auch nach Hause geliefert.  
Bestellmöglichkeiten: Online-Shop: www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: 0211/3809-235, Post: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf.  

 

Alles klar beim Rundfunkbeitrag? „Sendeschluss“ für Übergangsregelungen  
Eine Wohnung – ein Beitrag. So lautet seit dem 1. Januar 2013 der Slogan zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Monatlich 17,98 Euro sind für jede Wohnung zu zahlen – unabhängig davon, wie viele oder ob überhaupt Rundfunkgeräte vorhanden sind.
Zum Jahresende ist nun „Sendeschluss“ für alle bisherigen Übergangsregelungen: „Auf Grundlage des Abgleichs mit den Daten der Einwohnermeldeämter meldet der Beitragsservice Bürgerinnen und Bürger an, die dies für ihre Wohnung bisher versäumt haben. Und dann kann es zu Nachforderungen kommen“, rät die Verbraucherzentrale NRW zum baldigen Konten-Check: „Denn auch wo zum Beispiel in Wohngemeinschaften doppelt bezahlt wurde, kann bis zum Jahresende noch von den Übergangsregelungen profitiert werden.“

Dafür gibt sie folgende Checkliste mit auf den Weg:
·       Anmeldung prüfen: Pro Wohnung ist ein Beitrag zu zahlen. Das gilt auch für Zweit- und Nebenwohnungen, privat genutzte Ferienwohnungen und Zimmer in Studentenwohnheimen. Die Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem man erstmals in einer Wohnung wohnt, nach dem Melderecht dort gemeldet oder im Mietvertrag als Mieter genannt ist.
Mit dem Rundfunkbeitrag sind alle Programmangebote abgedeckt – egal, ob sie per Fernseher, Radio, Computer oder Smartphone empfangen werden. Auch die privaten Autos der Bewohner sind enthalten. Umgekehrt allerdings: Wer nur ein Radio oder nur einen Computer hat oder überhaupt keine Rundfunkgeräte besitzt, kommt nicht am Rundfunkbeitrag vorbei: Wie alle anderen muss er für die Wohnung monatlich 17,98 Euro zahlen.
·       Doppelzahlungen checken: Pro Wohnung muss eine Person angemeldet sein und den Rundfunkbeitrag für alle entrichten. Wer für die Wohnung zahlt, entscheiden die Bewohner selbst. So müssen erwachsene Kinder mit eigenem Einkommen keinen Rundfunkbeitrag zahlen, wenn sie noch in der Wohnung ihrer Eltern leben und diese bereits den Beitrag entrichten. Auch bei Wohngemeinschaften muss nur ein Bewohner für alle zahlen. Wo bisher eventuell doppelt gezahlt wird, kann abgemeldet und die Rückerstattung der zu viel entrichteten Rundfunkbeiträge verlangt werden.
Zum Beispiel bei schon zum 1. Januar 2013 bestehenden Wohngemeinschaften, bei denen mehrere Bewohner bezahlt haben. Aber aufgepasst: Die bisherige Übergangsregelung zur Rückerstattung läuft zum Jahresende aus. Doppelt gezahlte Rundfunkbeiträge können nur noch bis 31. Dezember 2014 geltend gemacht werden.

 


Wenn die Prüfung der Abwasserleitung ins Haus steht
Projekt Kanaldichtheit bietet passenden Rat für Duisburg
Um Böden und Grundwasser zu schützen, sind private Grundstückseigentümer in Nordrhein-Westfalen verpflichtet, ihre häusliche Abwasserleitung und die dazugehörigen Einsteigeschächte und Inspektionsöffnungen auf undichte Stellen zu überprüfen und bei Schäden sanieren zu lassen. Dies gilt vor allem für Grundstücke, die in einem Wasserschutzgebiet liegen. Denn Schmutzwasser aus defekten Kanälen belastet unnötig den Boden. Und Grundwasser, das ins defekte Kanalnetz läuft, bringt die Kläranlagen zusätzlich unnütz auf Touren.

Bei starken Regenfällen steigt zudem das Risiko eines Rückstaus im Keller. Feuchtigkeit und unter Umständen sogar Wertverlust einer Immobilie sind die Folge. Schäden, die durch eigene defekte Abwasserleitungen entstehen, müssen in der Regel von den Grundstückseigentümern geschultert werden. Eine Kontrolle der Leitungen ist von daher sinnvoll, stellt aber dennoch für viele Eigentümer eine große Hürde dar.
Um Hausbesitzern den Einstieg in die komplexe Materie zu erleichtern und sie mit dem nötigen Rüstzeug für eine Kontrolle und eventuelle Sanierung zu wappnen, startet heute das Projekt Kanaldichtheit der Verbraucherzentrale NRW auch für Duisburg bis Ende 2016 mit einem speziellen telefonischen und schriftlichen Informations- und Beratungsangebot.  
Guter Rat tut Not: Denn eine Überprüfung der privaten Kanalanschlüsse muss etwa bei Häusern, die vor 1965 errichtet wurden und in einem Wasserschutzgebiet liegen, spätestens bis Ende 2015 abgeschlossen sein. Kommunen können jedoch auch jetzt schon im Zuge eigener Arbeiten, etwa der Sanierung ihres Kanalnetzes, von Hauseigentümern verlangen, ihre Leitungen parallel prüfen und bei Bedarf reparieren zu lassen. Wer jedoch mal eben an der Haustür eine scheinbar günstige Firma beauftragt, zahlt meistens drauf. Häufig machen so genannte „Kanalhaie“ gern Kasse, indem sie mehr Schäden beseitigen und berechnen als nötig.
Die Dichtheit kontrollieren dürfen gemäß einer Landesverordnung ausschließlich Firmen, die die gesetzten fachlichen, technischen und rechtlichen Anforderungen erfüllen. Es kann sich vor einer Auftragsvergabe immens rechnen, wenn sich Nachbarn zusammentun und eine Firma gleich mehrere Anschlüsse im Rahmen eines Vorzugsangebots kontrolliert. Viele Eigentümer können zudem vom Förderprogramm „Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW“ bei der Beseitigung einer schadhaften Kanaldichtheit profitieren. Hauseigentümern, die eine Prüfung auf die lange Bank schieben, droht nach verstrichener Frist ein Ordnungsgeld.


Damit der eigene Wille im Ernstfall geschieht:
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Doppelpack

Eine Vorsorgevollmacht ist das A und O, um bei einem Unfall, einer schweren Erkrankung oder Demenz einer Person seines Vertrauens ein Recht auf Mitwirkung bei Behandlungen bis hin zu Bankgeschäften zu übertragen. Doch eine Vorsorgevollmacht ist nicht gefeit gegen Missbrauch, da die Bevollmächtigten keiner Kontrolle unterliegen. Die Verbraucherzentrale NRW rät deshalb, „beizeiten ein sicheres Paket zu schnüren und die Vorsorgevollmacht mit einer Patientenverfügung sowie einer Betreuungsverfügung zu kombinieren.“  
Wie die eigene Willensbekundung aussehen kann, die im Ernstfall auch den formellen Anforderungen genügt, zeigt der Ratgeber „Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung“.

Das Buch informiert über Möglichkeiten und Konsequenzen sinnvoller Regelungen für den schweren Krankheitsfall oder eine dauerhafte Pflege, skizziert aber auch die drohenden Folgen für den Fall, dass im Vorfeld keinerlei Wünsche und Anliegen verfügt worden sind. Unterstützung bei der eigenen Willensäußerung bieten rechtssichere Formulierungsvorschläge und mehrere Musterbeispiele, die alle mit Hilfe eines Passworts im Buch als Word-Dateien online heruntergeladen werden können.  
Der Ratgeber kostet 9,90 Euro und ist in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro (Porto und Versand) wird das Buch auch nach Hause geliefert. Text, Formulare und Co. gibt’s auch als E-Book für 6,49 Euro im Internet.  
Bestellmöglichkeiten: Online-Shop: www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: 0211/3809-235, Post: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf.  

 


Hilfsmittelkauf im Internet: Oft Crux statt sinnvolle Krücke 
 
Bei der Bestellung von Hygieneartikeln, Behelfsmitteln zur Pflege und Alltagshilfen umgehen viele Patienten den Rat eines Arztes, sondern suchen sich auf eigene Faust eine Bezugsquelle im Internet.
Die schnelle und bequeme Lieferung von Inkontinenzhilfen, Bandagen, Kompressionsstrümpfen und Co. ist jedoch oft eher Crux statt sinnvolle Krücke: „Kunden verlieren auf dem virtuellen Gesundheitsmarkt leicht die Orientierung. Denn webweit werden nicht nur geprüfte Qualitätswaren, sondern auch Lifestyle- und selbst deklarierte Gesundheitsprodukte als medizinische Hilfsmittel angeboten“, warnt die Verbraucherzentrale NRW.
Sie rät, „Behelfsartikel bei körperlichen Einschränkungen nicht ohne ärztliche Absprache zu bestellen.“ Viele medizinische Hilfsmittel, etwa Einlagen, Stützstrümpfe, Hörgeräte, Prothesen oder Rollstühle, müssen optimal passen beziehungsweise individuell angepasst werden, damit sie keine gesundheitlichen Schäden verursachen. „Allerdings können Extra-Anfertigungen bei einer Online-Bestellung nicht – wie sonst bei Warenbestellungen üblich – gegen Rückzahlung bereits gezahlter Beträge zurückgegeben werden“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.
Beim Weg zum richtigen Produkt im Internet sind deshalb folgende Hinweise nützlich:
·       Bei Beschwerden vorher immer zum Arzt: Der Kauf eines Hilfsmittels im Internet ist nur dann ratsam, wenn Käufer genau wissen, welche Dinge sie zum Ausgleich ihrer körperlichen Beeinträchtigung sinnvoll benötigen. Vor einer Bestellung sollte stets ärztlich geklärt werden, ob hinter einem Handicap – zum Beispiel Schwerhörigkeit – nicht eine Krankheit steckt, die anders als mit einem ausgleichenden Hilfsmittel behandelt werden muss. Auch ein falscher Behelf, zum Beispiel ein schlecht angepasstes oder technisch minderwertiges Hörgerät, kann schwerwiegende gesundheitliche Folgen auslösen.
·       Hilfsmittel auf Rezept: Vom Arzt verordnete Hilfsmittel können nicht nur in einem Fachgeschäft, sondern inzwischen auch über einen Online-Fachversand bezogen und mit der Krankenkasse abgerechnet werden. Vorausgesetzt, der Internethändler bietet geprüfte Produkte für den Gesundheits- und Pflegebedarf an, die im Hilfsmittelverzeichnis (HMV) der gesetzlichen Krankenkassen aufgeführt sind. Behelfsartikel auf Rezept sind auf den Webseiten an der jeweiligen HMV-Nummer erkennbar. Vor einer Online-Bestellung sollte jedoch mit der jeweiligen Krankenkasse geklärt werden, ob sie überhaupt und wenn ja, dann auch für Proben, Anpassung, Einweisung und eventuelle Reparatur des Hilfsmittels die Kosten übernimmt.

 

Schnell Bafög-Antrag stellen! Clevere Finanztipps zum Studienstart
Wer einen festen Studienplatz hat, muss sich nun rasch um die Finanzierung seines Studiums kümmern. Denn lässt die Bewilligung von Zuschüssen – etwa Bafög – auf sich warten, wird der Gang zur Uni ungewollt zur finanziellen Belastungsprobe.
Worauf Erstsemester achten sollten, damit die Bafög-Unterlagen rechtzeitig und vollständig vorliegen und der Start des Studiums finanziell sicher gelingt, ist in vielen Details im Ratgeber „Clever studieren – mit der richtigen Finanzierung“ der Verbraucherzentale NRW erklärt. Neben Antworten auf alle Wer-, Was-, Wie- und Wann-Fragen rund um den Bafög-Antrag bietet das Handbuch für Studenten wertvolle Informationen zu weiteren Finanzierungshilfen wie Stipendien, Fördergeldern oder Bildungskrediten.
Bei der zuverlässigen Budgetplanung hilft der umfassende Überblick über die im Laufe der Hochschulzeit anfallenden Kosten für Miete, Studiengebühren, Lernmittel und Versicherungen. Rund wird die Lektüre mit rechtlichen Hinweisen zu Studentenjobs und lukrativen Tipps zu Vergünstigungen für Hochschulabsolventen.

Der Ratgeber kostet 12,90 Euro und ist in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro (Porto und Versand) wird er auch nach Hause geliefert.  
Bestellmöglichkeiten: Online-Shop: www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: 0211/3809-235, Post: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf.

 

ENERGIEVERSORGER MÜSSEN ABSCHLÄGE NACH TATSÄCHLICHEM VERBRAUCH BEMESSEN – GUTHABEN SIND UNVERZÜGLICH ZU ERSTATTEN  
Darf ein Energieversorger die monatlichen Abschläge für Strom und Gas unverändert lassen, auch wenn der tatsächliche Verbrauch niedriger ist? Nein! – auf diese verbraucherfreundliche Entscheidung weist die Verbraucherzentrale in Duisburg hin.
Die Richter des Landgerichts Düsseldorf (Urteil vom 16. Juli 2014, AZ: 12 O 474/12, nicht rechtskräftig) haben in einem Verfahren der Verbraucherzentrale NRW gegen die ExtraEnergie GmbH geurteilt, dass künftige Abschlagszahlungen für die Lieferung von Strom oder Gas entsprechend dem tatsächlichen Verbrauch des Kunden während der letzten Abrechnungsperiode berechnet werden müssen. Es verstoße gegen das Energiewirtschaftsgesetz, wenn die bei Vertragsschluss angenommenen und viel zu hohen Verbrauchswerte weiterhin zur Grundlage genommen werden.
„Das Urteil ist auch Richtschnur für alle anderen Anbieter, die sich bisher nicht korrekt verhalten haben“, erklärt Marina Steiner, Beratungsstellenleiterin der Verbraucherzentrale an der Friedrich-Wilhelm-Straße 30. ExtraEnergie-Kunden wie auch Kunden anderer Unternehmen mit rechtswidrigen Geschäftspraktiken rät sie, selbst aktiv zu werden: „Sie können verlangen, dass künftige Abschläge entsprechend dem tatsächlichen Verbrauch aus der Jahresendabrechnung festgelegt werden. Maßgeblich ist dabei der zu Beginn des neuen Lieferjahres geltende Preis.“
Bei wirksamen Preiserhöhungen könnten die Abschläge dann gegebenenfalls höher sein als bisher.   Das jüngste Urteil der Düsseldorfer Richter ist schon die zweite rote Karte für den Energieversorger mit Sitz in Neuss: Bereits im April hatte das Landgericht (Urteil vom 9.4.2014, Az. 12 O 180/13, rechtskräftig) der ExtraEnergie GmbH auf eine Klage der Verbraucherzentrale NRW hin untersagt, in den allgemeinen Geschäftsbedingungen Klauseln zu verwenden sowie im Internetauftritt Hinweise zu geben, nach denen Guthaben aus Abrechnungen erst mit den nächsten Abschlagszahlungen verrechnet werden.
Die Richter bestätigten die Auffassung der Verbraucherschützer, dass Guthaben – wie gesetzlich vorgeschrieben – umgehend und vollständig auszuzahlen, spätestens aber mit dem nächsten Abschlag komplett zu verrechnen sind.

 

Ratgeber                                                                     07.08.2014
Richtig reklamieren gegenüber Händlern, Handwerkern und Co.

Recht bekommen mit passendem Musterbrief Telefonanschluss in der Warteschleife, überhöhte Vorauszahlungen bei Pauschalreisen, keine Schadensregulierung durch den Versicherer oder eine zu hohe Rechnung des Handwerkers: Nur wer bei alltäglichen Verbraucherproblemen seine Rechte in die Hand nimmt und gegenüber Händlern und Dienstleistern angemessen einfordert, kann seine berechtigten Ansprüche auch wirkungsvoll durchsetzen.

Der neue Ratgeber „Richtig reklamieren“ der Verbraucherzentrale NRW ist ein hilfreicher Wegweiser, wenn es darum geht, sich gegen unberechtigte Forderungen zu wehren oder Entschädigungen wegen mangelhafter Leistungen einzufordern. Das 220 Seiten starke Buch skizziert verständlich die jeweilige Rechtslage – auch gegenüber Banken, Verkehrsunternehmern und Vermietern. Mit mehr als 130 Checklisten und Musterbriefen wartet das Nachschlagewerk auch mit konkreten Hilfestellungen auf.
Der Ratgeber kostet 11,90 Euro und ist in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro (Porto und Versand) wird er auch nach Hause geliefert.  
Bestellmöglichkeiten: Online-Shop: www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: 0211/3809-235, Post: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf.

 

Juli 2014 

 

RATGEBER / NEUERSCHEINUNG                                                    31.07.2014 Abofallen, Geldversprechen, Datenklau Abzocker rechtzeitig entlarven Mit dreister Abzocke tricksen Betrüger ihre Opfer aus: Sie schicken gefälschte Mahnschreiben, locken mit scheinbar unentgeltlichen Angeboten in Abofallen, täuschen in dubiosen Online-Shops oder stehlen Daten im Internet. Nicht selten verstecken sie auch im Kleingedruckten scheinbar seriöser Verträge böse Überraschungen.
Mehr als 100 der gängigsten Maschen erklärt der Ratgeber „Vorsicht, Abzocke!“ der Verbraucherzentrale NRW und zeigt, wie man sich erfolgreich schützt. Tricks beispielsweise bei Online-Auktionen und bei Spiele-Apps deckt das Buch ebenso auf wie die Maschen bei Haustürgeschäften, Verträgen mit Fitnessstudios oder Mobilfunkanbietern.
Der Pocket-Ratgeber informiert zudem, welche Fallen bei Nebenjobs, Gewinnspielen, Geldversprechen, Kaffeefahrten oder Gutscheinen lauern und woran sich Betrugsabsichten auf den ersten Blick erkennen lassen. Wer einem Abzocke-Unternehmen auf den Leim gegangen ist, findet wertvolle Tipps und Musterbriefe, um Forderungen abzuwenden oder Verträge zu kündigen.

Der Ratgeber kostet 9,90 Euro und ist in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand wird er auch nach Hause geliefert.  
Bestellmöglichkeiten: Online-Shop: www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: 0211/3809-235, Post: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf.


Dauerhaft und oft auch bedenklich unter der Haut
Gesundheitliche Risiken von Tattoos
 
Rihanna schmückt sich damit, Mesut Özil auch. Mittlerweile findet jeder zehnte Bundesbürger Gefallen daran, seine Haut mit mehr oder weniger kunstvollen Tätowierungen zu dekorieren. Der Gang in ein Tattoo-Studio, um sich dort unwiderruflich Tinte und Farbpigmente unter die Haut stechen zu lassen, sollte nicht einer vorübergehenden Laune entspringen, sondern vorher gut überlegt und sorgfältig geprüft sein. Denn die resistenten Sticheleien zieren den eigenen Körper nicht nur lebenslang, sondern sie sind auch vielfach mit gesundheitlichen Risiken verbunden.
„Wer etwa damit liebäugelt, die Körperkunst irgendwann wieder entfernen zu lassen, sollte wissen, dass trotz Lasertechnik und anderer moderner Verfahren Narben zurückbleiben können und die Farben unter der Haut nicht immer völlig verschwinden. Zudem kann eine Entfernung auch zusätzliche Gesundheitsschäden auslösen“, warnt die Verbraucherzentrale NRW.
Sie empfiehlt deshalb vor dem Griff zur Nadel, folgende Stichpunkte mit im Blick zu haben:
·       Keine Haftung bei Komplikationen: Professionelle Tätowierer sollten Kunden vor dem ersten Stich ausführlich mündlich und schriftlich über mögliche Risiken, Komplikationen, Allergien und Tattoo-Wundpflege informieren. Künftige Tattoo-Träger müssen im Gegenzug Folgekosten auftretende Komplikationen oder für Tattoo-Entfernungen ganz oder größtenteils selbst zahlen. Die Krankenkassen übernehmen in der Regel hierfür keine Kosten.
·       Keine Tattoos für Risikogruppen: Für Schwangere oder Patienten, die Antibiotika oder immunschwächende Medikamente einnehmen, ist die Tattoo-Prozedur aufgrund des Infektionsrisikos ungeeignet. Bei Herzerkrankungen, Diabetes oder Blutgerinnungsstörungen ist ebenfalls von einer Tätowierung abzuraten. Dies gilt auch bei einer Neigung zu Allergien, Ekzemen oder offenen Wunden. Vorsicht gilt auch bei einer Nickel-Allergie, da der vielfach hautunverträgliche Stoff bislang in vielen untersuchten Tattoo-Farben gefunden wurde.
 ·       Sterile Hygiene im Studio: Der Körperschmuck sollte von einem Experten aufgetragen werden, der eine Hygieneschulung absolviert hat und penibel auf Sauberkeit achtet. Denn bei unsachgemäßen Nadelstichen ist die Entzündungs- und Verletzungsgefahr groß. Mangelnde Hygiene kann HIV-, Hepatitis- oder andere Infektionen auslösen. Stechwillige sollten vor einer Behandlung fragen, ob im Studio ein separater Raum mit abwischbaren Oberflächen und Liegen mit frischen Einwegtüchern vorhanden ist und ob sterile Nadeln und Instrumente verwendet werden. Der Tätowierer sollte auch nur zu sterilen Einmal-Farbtuben greifen. Das Wasser zum Verdünnen der Farben sollte ebenfalls aus sterilen Einwegpackungen stammen.

 

 

Ausgekochte Online-Abzocke aus Wien
Nicht zahlen für Rezepte, Horoskope und Tattoo-Vorlagen
Mit ausgekochten Tricks versucht die Firma Pable Domainverwaltung aus Wien zurzeit, ahnungslose Internetnutzer mit Rechnungen und Mahnungen zur Kasse zu bitten. Wer auf den Websites von rezepte-portal-24.net, horoskop-portal-24.net oder tattoo-vorlagen-24.net nach Rezepten gesucht oder den Blick in die Zukunft gerichtet hat, soll allein für die Registrierung zur Einsicht in die Portalseiten satte 249 Euro zahlen. Denn schon nach bloßer Eingabe der E-Mail-Adresse in die Anmeldebestätigung folgt sodann eine Rechnung für eine zwölfmonatige Mitgliedschaft.
„Die von der Premium Media Service Ltd. betriebenen Websites sind Abofallen“, rät die Verbraucherzentrale NRW, keinen Cent zu zahlen: „Der Hinweis auf die Kosten findet sich lediglich in einem schlecht lesbaren Fußnotentext auf der Startseite sowie in den Nutzungsbedingungen. Und anstatt – wie seit 1. August 2012 gesetzlich vorgeschrieben – den Kunden per Bestellbutton ausdrücklich über seine Zahlungspflicht zu informieren, ist der Button allein mit der Aufschrift ‚Registrieren‘ getarnt.“  
Weil der Onlinehändler die gesetzlichen Vorgaben zur Buttonlösung nicht einhält, kommt kein Vertrag zustande – Verbraucher müssen also auch nicht zahlen. „Auf die per E-Mail übersandte Rechnung sollte überhaupt nicht reagiert werden. Und um den Abzockern keine weiteren persönlichen Daten preiszugeben, sollte auch keine Reaktion per Post erfolgen“, rät Marina Steiner, Leiterin der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30, solchen Offerten mit Datensparsamkeit die kalte Schulter zu zeigen.

Kostenfalle durch Base-Datenautomatik
Mobiles Internet von E-Plus abgemahnt
 
Eigenmächtigen Vertragsänderungen bei BASE-Mobilfunktarifen hat die Verbraucherzentrale NRW jetzt per Abmahnung einen Riegel vorgeschoben: Im Kleingedruckten wollte E-Plus seinen Kunden mit einer Datenautomatik weiteres kostenpflichtiges Surfvolumen ungefragt und alternativlos unterjubeln, wenn die Inklusiv-Option für den mobilen Internetzugang ausgeschöpft war. Die seit Anfang Juni 2014 vorgenommenen Vertragsänderungen streicht E-Plus zum 1. August nun wieder.
„BASE-Kunden, die sich nie bewusst für die Datenautomatik entschieden haben, können ungewollten Zusatzkosten und Tarifumstellungen widersprechen“, erklärt Marina Steiner, Leiterin der Beratungsstelle in Duisburg.
Die Unterlassungserklärung des Telefonanbieters zahlt sich direkt für Kunden aus. Die Datenautomatik sollte seit 1. Juni für alle neu abgeschlossenen Verträge gelten und dann auch sukzessive bei automatischen Vertragsverlängerungen in die Verträge einbezogen werden.  
Zum 1. Juni 2014 hatte E-Plus seine allgemeinen Geschäftsbedingungen für BASE-Mobilfunktarife um eine Datenautomatik ergänzt. Wer seitdem bei diesen neuen Tarifen sein Datenvolumen für die mobile Internetnutzung ausreizt, erhält gegen Aufpreis bis zu dreimal zusätzliches Volumen, um weiterhin schnell surfen zu können. Erst danach wird die Surfgeschwindigkeit für den Rest des Monats auf 56 Kilobit pro Sekunde (kbit/s) gedrosselt. Sind also beispielsweise 500 Megabyte (MB) inklusive, gibt es für jeweils 2 Euro zusätzlich bis zu dreimal weitere ungedrosselte 100 MB dazu. Crux dabei:
Die Zusatzkosten fallen jetzt automatisch an, sobald das Volumen verbraucht ist. Vermeiden kann sie nur, wer genau darauf achtet, dass das ursprüngliche Datenvolumen nicht völlig ausgeschöpft wird. In der Kostenfalle stecken hingegen Internetnutzer, die nach Verbrauch des Inklusiv-Volumens für den Rest des Monats auch mit einer geringen Geschwindigkeit zufrieden wären: Verzichtet werden kann auf die Datenautomatik – anders als in den bisherigen BASE-Vertragsbedingungen – nicht mehr.

Wenn Grillgeruch zu dicker Luft führt: Rechte und Pflichten von Nachbarn
Der Grill des Nachbarn stinkt zum Himmel, der Rasenmäher stört die Mittagsruhe, und auf dem Balkon nebenan wird pausenlos geraucht: Im Sommer ist Hochsaison für Ärger am Gartenzaun. Nicht selten kommt es so zum Dauer-Clinch zwischen Nachbarn. In welchen Fällen Hausbesitzer und Mieter auf ihr Recht pochen können und welche Ärgernisse sie hinnehmen müssen, erklärt der Ratgeber „Meine Rechte als Nachbar“ der Verbraucherzentrale NRW.

Das Buch erläutert anhand zahlreicher Beispiele und Gerichtsurteile, an welchen Punkten häufig Streit entbrennt, und wie sich Nachbarn etwa gegen Gerüche, Lärm, grenzüberschreitende Bebauungen oder überhängende Äste wehren können. Auch die Rechtsprechung zur Störung durch spielende Kinder, jagende Katzen und wilde Partys nimmt der Ratgeber in den Blick. Für Auseinandersetzungen, die sich nicht einvernehmlich klären lassen, gibt es Tipps für die Konfliktlösung vor Gericht oder mit Hilfe einer Schlichtungsstelle.

Der Ratgeber kostet 11,90 Euro und ist in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand wird er auch nach Hause geliefert.  
Bestellmöglichkeiten: Online-Shop: www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: 0211/3809-235, Post: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf.  

 

 

Bloß nicht wegwerfen! Frische Ideen für die Resteküche
Braune Bananen, altes Brot oder Nudeln vom Vortag – Essensreste wandern nicht selten einfach in die Mülltonne. Doch statt im Abfall können die Reste mit frischen Ideen als pfiffige neue Gerichte wieder auf dem Tisch landen und so den Geldbeutel und die Umwelt schonen. Wie das gehen soll? Ruckzuck und kinderleicht, wie der Ratgeber „Kreative Resteküche“ der Verbraucherzentrale NRW beweist.
Auf einen Blick liefert das Kochbuch das passende Rezept für häufig anfallende Reste von A wie Apfel bis Z wie Ziegenkäse oder Zwieback. Eine umfangreiche Verwertungstabelle ermöglicht den schnellen Zugriff auf zahlreiche Zubereitungskniffs für Obst und Gemüse, Kräuter, Kartoffeln, Nudeln, Brot, Milchprodukte, Wurst und Fleisch.
Eine Übersicht über passende Gewürze zu den Hauptzutaten erleichtert das Ausprobieren – damit die Lust am Experimentieren nicht im Frust beim Essen endet. Restlos glücklich macht der umfangreiche Rezeptteil mit pfiffigen Kochideen für jeden Tag.  
Der Ratgeber kostet 9,90 Euro und ist in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand wird er auch nach Hause geliefert.  
Bestellmöglichkeiten: Online-Shop: www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: 0211/3809-235, Post: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf.

Balkon modernisieren Energie sparen, Komfort gewinnen
Ein Balkon soll möglichst viel Platz und Komfort an warmen Tagen bieten. Was auf und unter dem Vorbau vonstatten geht, sollten seine Besitzer aber auch an kühleren Tagen im Auge behalten. Denn aus energetischer Sicht kann das sonnige Zimmer im Freien eine Kehrseite haben.“
In Räumen unter einem Balkon drohen unter Umständen Feuchtigkeit und Schimmelbefall. Außerdem kann über den Balkon eine erhebliche Menge an Heizenergie verloren gehen“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Sie gibt Tipps, wie Balkonbesitzer Energie sparen und Komfort gewinnen können.
·       Energieverlusten einen Riegel vorschieben: Mit ihrer Glasfläche und möglichen Undichtigkeiten kann die Balkontür ein Wärmeleck sein. Zudem ist der Durchgang häufig schmal und mit Schwellen oder Stufen verbunden. Eine neue, luftdicht eingebaute Tür mit Wärmeschutzverglasung minimiert Energieverluste. Gleichzeitig kann der Austausch Sicherheit und Komfort steigern: Breite Türen mit starken Verriegelungen halten ungebetene Gäste fern, während ihre nahezu schwellenfreie Bauweise den Bewohnern einen bequemen Durchgang ermöglicht.
·       Der Wärme keine Brücke bauen: Die Balkonplatte ist in vielen Altbauten die Verlängerung einer Geschossdecke und damit eine Wärmebrücke. Darüber geht zum einen Heizenergie verloren. Zum anderen führt das kalte Bauteil zu ebenfalls kühlen Stellen an Wänden und Decken angrenzender Räume. Dort droht in der Heizperiode Tauwasser- und in der Folge Schimmelbildung. Wer solche Probleme feststellt, sollte Expertenrat einholen.
In manchen Fällen schafft eine fachgerecht angebrachte Innendämmung Abhilfe. Müssen Bodenbelag, Putz und Balkonbrüstung ohnehin erneuert werden, ist auch das Dämmen der Balkonplatte eine Möglichkeit. Welche Maßnahme sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab.
·       Seenlandschaft trocken legen: Regenwasser, das sich auf dem Balkon staut, kann einsickern und die Bausubstanz beschädigen. Wer dauerhaft Pfützen auf dem Balkon hat, sollte deshalb den Ablauf überprüfen und gegebenenfalls erneuern lassen. Die Oberfläche der Balkonplatte sollte zudem wasserdicht sein. ·       Stolperfallen einebnen: Ein aufgeständerter Boden, etwa aus Holz, sorgt auch ohne Türaustausch zumindest auf der Außenseite für stolperfreie Bewegungsfreiheit. Wichtig: Wird das Bodenniveau erhöht, muss unter Umständen auch die Geländerhöhe angepasst werden.

 

Appetitlich-App: Positive Zwischenbilanz für Gastronomie-Kontrollbaromter in Duisburg und Bielefeld VZ/NRW  
Das unter dem Namen „Appetitlich“-App gestaltete und zudem im Internet nutzbare Kontrollbarometer der Verbraucherzentrale NRW zum Stand der Hygiene und Kundeninformation in Gastronomiebetrieben ist mehr als sieben Monate nach dem Start ein Erfolgsmodell. „Mehr als 20.000 App-Downloads und über 200.000 Klicks auf Ergebnisse der Betriebsprüfungen von Restaurants, Imbisstuben und Co. zeigen, dass wir Restaurantbesuchern per App und Internet einen nützlichen Zugang zu amtlichen Kontrolldaten ebnen“, so lautet die positive Zwischenbilanz der Verbraucherzentrale NRW zu ihrem Modellversuch.  
Anfang Dezember letzten Jahres hat die Verbraucherzentrale NRW mit ihrer „Appetitlich“-App Neuland betreten. Seitdem testet sie das Kontrollbarometer als Pilotprojekt zunächst in den Städten Bielefeld und Duisburg. Die Veröffentlichung im Internet und App-Anwendung auf Tablets und Smartphones stützt sich auf die Ergebnisse der jeweiligen amtlichen Lebensmittelüberwachung. „Mit wenigen Klicks zeigt unser Kontrollbarometer anhand der Farbskala grün, gelb und rot an, ob sich ein Gastronomiebetrieb in puncto Sauberkeit und Kundeninformation korrekt verhält oder ob die berechtigten Verbraucherinteressen hierzu vernachlässigt werden“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.

Anmerkung der Redaktion: Die Installation der Applikationssoftware bereitet immer noch Probleme. Nach mehreren Versuchen mit älterer IOS-Software haben wir aufgegeben.

 

 

Was angehende Rentner jetzt wissen sollten
Tipps zu Anträgen, Steuern und Geldanlagen
Steht der Ruhestand bevor, müssen Rentner in spe in eigener Sache aktiv werden. Denn soll die erste Rente nahtlos nach dem Jobausstieg gezahlt werden, müssen wichtige Unterlagen und vor allem der Rentenantrag pünktlich vorliegen. Um finanzielle Nachteile zu vermeiden, gilt es zudem, die richtigen Entscheidungen rund um Versicherungen, Geldanlagen und Steuern zu treffen. Der Ratgeber „Was ich als Rentner wissen muss“ bietet das nötige Rüstzeug für den reibungslosen Start in den Ruhestand. Das aktuelle Buch enthält alle Neuerungen der diesjährigen Rentenreform wie die die abschlagsfreie Rente mit 63 und die Mütterrente.
Der Ratgeber erläutert den Weg zum Rentenantrag und erklärt, worauf es bei der Berechnung der verschiedenen Rentenarten ankommt. Informationen zur Besteuerung von Renten fehlen ebenso wenig wie Tipps, welche Versicherungen und Geldanlagen zur neuen Lebenssituation passen. Die Leser erfahren zudem, wie sich Nebeneinkünfte und Hinzuverdienste auf Rente und Krankenversicherung auswirken.

Der Ratgeber kostet 12,90 Euro und ist in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand wird er auch nach Hause geliefert.  
Bestellmöglichkeiten: Online-Shop: www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: 0211/3809-235, Post: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf.  

 

Mit dem Smartphone ins Ausland
Ab 1. Juli 2104 gilt: Dünnere Luft für Preisaufschläge
Neben Badehose und Sonnencreme haben Smartphone und Tablet bei vielen Urlaubern längst einen Stammplatz auf der Kofferliste. Denn auf die Möglichkeit jederzeit Fotos ins soziale Netzwerk hochzuladen, schnell mal die E-Mails zu checken oder sich zu Hause per Anruf oder SMS zu melden, will heutzutage auch auf Reisen kaum mehr jemand verzichten. Wären da nur nicht die hohen Entgelte, die Mobilfunkanbieter ihren Kunden für die Nutzung der mobilen Gerätschaften in fremden Netzen seit jeher in Rechnung stellen.
Zum einen gelten nämlich die üblichen Flatrates nicht für die Nutzung im  Ausland, und zum anderen steigen die Minutenpreise nach dem Grenzübertritt wie der Urlaubsflieger nach dem Start in höhere Sphären. Diese so genannten Roaming-Entgelte führen dazu, dass Verbraucher auf Reisen deutlich tiefer in die Tasche greifen müssen. Doch wie in den vergangenen Jahren zwingt die EU die Anbieter in den Mitgliedsländern auch diesmal, pünktlich zum Beginn der Reisesaison zum preislichen Sinkflug.
 „Ab dem 1. Juli dürfen abgehende Gespräche nur noch mit höchstens knapp 23 Cent pro Minute berechnet werden. Das sind 6 Cent weniger als bisher.“, weiß die Verbraucherzentrale NRW. Nach den Plänen der EU könnten die Roaming-Aufschläge Ende 2015 sogar gänzlich der Vergangenheit angehören. So langsam heißt es also für Anbieter wie Kunden: Fertig machen zur Landung!  
Bis es soweit ist, helfen folgende Tipps der Verbraucherschützer, die Kosten bei der Handynutzung im Ausland nicht in ungeahnte Höhen zu treiben:
·       Änderungen beachten: Ankommende  Anrufe, für die man im Ausland auch bezahlen muss, sowie das Versenden von SMS dürfen nur noch um die 6 Cent pro Minute bzw. 7 Cent pro Nachricht kosten. Auch der Höchstpreis fürs Surfen wurde erneut gesenkt und liegt nun bei knapp 24 Cent pro übertragenem Megabyte. Dabei muss die Abrechnung pro Kilobyte erfolgen.
·       Tarifoptionen prüfen: Vor Reiseantritt sollte man sich genau informieren, welche Kosten bei der Handynutzung im Ausland im eigenen Tarif tatsächlich anfallen. Denn neben dem Tarif mit den angegebenen Höchstpreisen haben die Anbieter auch andere Tarifoptionen im Portfolio. Diese sehen zum Teil eine Grundgebühr vor oder ein einmaliges Entgelt für den Verbindungsaufbau, welches zusätzlich zu den Minutenpreisen anfällt und vor allem Kurzgespräche verteuert. Für Nutzer, die sich längerfristig im  Ausland aufhalten, kann sich eine derartige Tarifoption jedoch auch als günstiger herausstellen.
Tarifwechsel sind in der Regel binnen eines Kalendertags entgeltfrei möglich. Und ab dem 1. Juli 2014 müssen Mobilfunkanbieter ihren Kunden auch ermöglichen, spezielle Roaming-Angebote anderer Anbieter zu nutzen, ohne dass dafür die Rufnummer oder die SIM-Karte gewechselt werden muss.
·       Geräte richtig einstellen: Auch in der Hosentasche kann das Smartphone durchaus erhebliche Kosten produzieren: zum Beispiel durch die Aktualisierung von Software und Apps oder durch Herunterladen von E-Mails. Wer das verhindern möchte, sollte das Gerät vor Reiseantritt so einstellen, dass es nicht ohne Rückfrage Daten über Mobilfunknetze herunterlädt. Auch auf dem Smartphone installierte Navigationssoftware funktioniert übrigens in vielen Fällen nur bei einer laufenden Internetverbindung. Welche Handgriffe zur Deaktivierung erforderlich sind, verrät die Bedienungsanleitung. Hilfe hierzu gibt`s auch beim Hersteller oder in Internetforen.
·       Datenroaming: Wer beim digitalen Surfen am Strand die Zeit vergisst, ist durch die EU-Regelungen vor dem finanziellen Kentern geschützt. Die Mobilfunkanbieter müssen ihre Kunden nämlich warnen, wenn Kosten von knapp 50 Euro produziert wurden. Bei knapp 60 Euro müssen sie die Verbindung sogar automatisch trennen. Verbraucher können die Sperre aktiv aufheben oder von vornherein höhere oder niedrigere Grenzwerte setzen. Positiv auch:
Dieser Schutz gilt nun in vielen Fällen auch außerhalb der EU.
·       WLAN nutzen: Vor bösen Überraschungen bei den Kosten ist auch geschützt, wer sich nicht über seine SIM-Karte ins Internet einwählt, sondern dafür beispielsweise das hoteleigene Drahtlosnetzwerk (WLAN) oder ein Internetcafe nutzt. Auf Online-Banking oder andere sensible Geschäfte sollte man allerdings dann sicherheitshalber besser verzichten.  
Weitere Informationen zum mobilen Telefonieren gibt's in den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW oder im Internet unter www.vz-nrw.de/roaming.

 

Juni 2014

 

Sieger BahnCard 25
Weltmeisterorakel mit Kündigungsfrist

Ob Brasilien, Deutschland oder doch der Geheimtipp Costa Rica – noch bis zum 26. Juni heizt die Deutsche Bahn mit der „Sieger BahnCard 25“ das WM-Fieber an. Dabei winkt eine viermonatige Probe-Bahn-Card 25 – sowie die Chance, eine BahnCard 25-Abo-Karte für weitere zwölf Monate zu gewinnen. Voraussetzung: Der BahnCard-Kunde hat richtig getippt, das Team welchen Landes in Brasilien Fußballweltmeister wird. Alle Inhaber der Aktionskarte, die den Titelträger korrekt orakelt haben, gehen in die kostenlose BahnCard-Verlängerung.
Die Schlichtungsstelle Nahverkehr der Verbraucherzentrale NRW rät zur umsichtigen Defensivtaktik: „Ob mit oder ohne Gewinn – die BahnCard 25 ist ein Abonnement, das sich automatisch verlängert, wenn es nicht sechs Wochen vor Ende der Laufzeit nachweislich gekündigt wird.“
·       Laufzeit und Kündigungsfrist: So bleibt die Karte für alle, die auf die falschen Mannschaften gesetzt haben, ab dem Kauf vier Monate lang gültig. Wird nicht rechtzeitig gekündigt, geht sie in ein reguläres Abo über. Orakel-Weltmeistern, die mit der Vorhersage des Fußball-Champions richtig lagen, können sich 16 Monate lang über den BahnCard-Rabatt freuen. Auch sie sollten sich aber die Kündigungsfrist auf Termin legen, wenn sie kein weiteres Abo wünschen: Sechs Wochen vor Ablauf der viermonatigen Laufzeit muss auch das Kündigungsschreiben der Gewinner bei der Deutschen Bahn eingegangen sein. ·       Rat der Verbraucherzentrale NRW: Gekündigt werden sollte per Einschreiben oder Fax. Zudem empfiehlt es sich, zeitnah um eine Kündigungsbestätigung zu bitten. Die Sieger BahnCard 25, mit der die Bahn 25 Prozent Rabatt auf ihre regulären und Spar-Preise gewährt, ist für 25 Euro erhältlich. Für die erste Klasse kostet sie 50 Euro für vier Monate.  

Bei Fragen hilft die Schlichtungsstelle Nahverkehr unter www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de. Hier gibt es auch weitere Informationen zum Nahverkehr in NRW und Hilfestellungen in Streitfällen mit einem Verkehrsunternehmen. Neu online: Fahrgastkunden können der Schlichtungsstelle auch Verspätungen zur Kenntnisnahme melden.

Handynutzung im EU-Ausland
Preissenkung ab 1. Juli für Telefonieren, Simsen und Surfen
 
Mit dem Smartphone Fotos ins soziale Netzwerk hochladen, schnell mal die E-Mails checken oder sich zu Hause per Anruf melden. "Wer das im anstehenden Auslandsurlaub macht, sollte sich zuvor gut über die Preise informieren", rät die Verbraucherzentrale NRW. Denn während hierzulande der Kampf um die günstigsten Tarife tobt, ist beim Roaming, also der Handynutzung im Ausland, noch kein funktionierender Wettbewerb erkennbar.  
Die Folge: Verbraucher müssen auf Reisen deutlich tiefer in die Tasche greifen. Zum einen nämlich gelten die üblichen Flatrates nicht für die Nutzung im Ausland. Zum anderen steigen die Minutenpreise nach dem Grenzübertritt wie der Urlaubsflieger nach dem Start in höhere Sphären.  
Immerhin: Pünktlich zum Beginn der Reisesaison zwingt die EU nun die Anbieter in den Mitgliedsländern, den preislichen Sinkflug einzuleiten.
„Ab dem 1. Juli dürfen abgehende Gespräche nur noch mit höchstens 35 Cent pro Minute berechnet werden. Das sind 7 Cent weniger als bislang“, weiß die Verbraucherzentrale NRW. Folgende Tipps der Verbraucherschützer sollen helfen, die Kosten bei der Handynutzung im Ausland nicht in ungeahnte Höhen zu treiben:
·       Änderungen beachten: Ankommende Anrufe, für die man im Ausland auch bezahlen muss, sowie das Versenden von SMS dürfen nur noch um die 10 Cent pro Minute, bzw. pro Nachricht kosten. Erstmals ist darüber hinaus ein Höchstpreis fürs Surfen festgelegt, der bei 83 Cent pro übertragenem Megabyte liegt. Dabei muss die Abrechnung pro Kilobyte erfolgen. Damit nicht genug. In den nächsten Jahren sollen die erlaubten Höchstpreise weiter sinken.
·       Tarifoptionen prüfen: Urlauber sollten sich vor Reiseantritt genau informieren, welche Kosten bei der Handynutzung im Ausland im eigenen Tarif tatsächlich anfallen. Denn neben dem Tarif mit den angegebenen Höchstpreisen haben die Anbieter auch andere Tarifoptionen im Portfolio. Diese sehen zum Teil eine Grundgebühr vor oder ein einmaliges Entgelt für den Verbindungsaufbau, welches zusätzlich zu den Minutenpreisen anfällt und vor allem Kurzgespräche verteuern.
Für Nutzer, die sich längerfristig im Ausland aufhalten, kann sich eine derartige Tarifoption jedoch auch als günstiger herausstellen. Tarifwechsel sind in der Regel binnen eines Kalendertags entgeltfrei möglich. Über die konkret anfallenden Preise muss der Anbieter bei Grenzübertritt per SMS kostenfrei informieren.

 

Start ins selbstständige Leben: Tipps für junge Erwachsene
Mit dem frischen Schulabschluss in der Tasche starten viel junge Erwachsene bald in ihr selbstständiges Leben. Studium oder Ausbildung stehen an, der Umzug in eine eigene Wohnung, ein Auslandsjahr oder eine Reise. Unterstützung bei alltäglichen Herausforderungen wie Budgetplanung, Wohnungssuche und Versicherungswahl leistet der Ratgeber „Endlich erwachsen“ der Verbraucherzentrale NRW.
Das neu aufgelegte Buch widmet sich einzeln den Bedürfnissen künftiger Auszubildender und Studierender sowie den Möglichkeiten von Schulabgängern ohne feste Perspektive: Themen von der Berufsausbildungsbeihilfe über Stipendien und Praktika bis zum Freiwilligen Sozialen Jahr werden angesprochen. An vielen Stellen gibt es Verweise auf zuverlässige Informationsquellen im Internet. Der Ratgeber erläutert genau, welche Regeln für Kindergeld, Sozialversicherung und Steuern in welcher Situation gelten. Tipps zu Themen wie Mietnebenkosten, Handyverträgen, Fahrtkosten und Kontenführung helfen allen Gruppen beim Sparen.
Der Ratgeber kostet 12,90 Euro und ist in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand wird er auch nach Hause geliefert. Als E-Book steht er unter  www.vz-ratgeber.de für 9,99 Euro zum Download bereit.
Bestellmöglichkeiten: www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: 0211/3809-235, Post: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf.  

 

Energieschulden: Kostenkarussell durch Nebenforderungen stoppen   Wer seine Stromrechnung nicht mehr bezahlen kann, steht bei seinem Energieversorger mit durchschnittlich 1.300  Euro in der Kreide. Diese alarmierende Zahl veröffentlichte jetzt das Statistische Bundesamt. „Hinter den Energieschulden verbergen sich jedoch nicht nur Außenstände bei Abschlagszahlungen oder Jahresendabrechnungen, sondern teilweise auch hohe Kosten für Mahnungen, Inkasso sowie für die Unterbrechung beziehungsweise Wiederherstellung der Stromversorgung, die die Versorger obendrein in Rechnung stellen“, so die Verbraucherzentrale NRW. Bei den 114 Grundversorgungsunternehmen in Nordrhein-Westfalen hat sie rund 13 zusätzliche Kostenpositionen entdeckt, die säumigen Energiekunden drohen können.
„Für Betroffene ist die Entgeltpraxis ein Buch mit sieben Siegeln, weil die Angaben der Versorger zu derartigen Nebenforderungen nicht einheitlich dargestellt werden und darüber hinaus vielfach missverständlich oder lückenhaft sind. Keineswegs selten ist es, dass auflaufende Nebenforderungen dann in keinem Verhältnis mehr zu den eigentlich ausstehenden Zahlungen stehen“, weiß Paulina Wleklinski, Beraterin der Verbraucherzentrale in Duisburg aus dem Beratungsalltag.
Damit das Forderungskarussell gar nicht erst in Gang kommt, hat die Verbraucherzentrale in Duisburg 30 zur bundesweiten Aktionswoche der Schuldnerberatung (23. bis 28. Juni 2014) ein vorbeugendes Informationspaket geschnürt:
·     Strom zuerst bezahlen: Wie die Miete sollten die Abschläge für Strom und Gas regelmäßig und pünktlich bezahlt werden. Denn gerät der Kunde dabei in Verzug, kann der Energieversorger die Belieferung einstellen. Abschläge und Jahresendabrechnungen sind daher vor allen anderen Rechnungen zu begleichen. Wer Leistungen von Jobcenter oder Sozialamt bezieht, kann die Abschläge auch direkt vom Sozialleistungsträger an den Energieversorger überweisen lassen. Ein formloser Antrag direkt bei der entsprechenden Behörde reicht dafür aus.
·     Unterjährige Abrechnung prüfen: Wenn der Stromverbrauch nicht nur einmalig mit der Jahresrechnung, sondern monatlich, viertel- oder halbjährlich abgerechnet wird, baut das dem Auflaufen hoher Nachzahlungsbeträge vor.
Doch Vorsicht: Viele Versorger lassen sich dieses vorbeugende Mittel gegen Energieschulden oft extra und teuer bezahlen! Vorher unbedingt die Kosten für eine unterjährige Abrechnung prüfen! Auch ein regelmäßiges Ablesen der Zählerstände trägt dazu bei, Stromverbrauch und -kosten im Blick zu behalten.

·     Sperre unbedingt vermeiden: Eine Stromsperre zu vermeiden ist leichter als einen gesperrten Anschluss wieder freizuschalten. Außerdem fallen dabei weitere Kosten an – denn sowohl die Sperrung (Preisspanne zwischen 12,50 und 95,20 Euro) als auch die Entsperrung (Preisspanne zwischen 14,88 und 120,20 Euro; Erhebungszeitpunkt 31. Dezember 2013) kosten Geld, was sich in noch höheren Forderungssummen niederschlägt.
Bei Jahresrechnungen lohnt es sich, mit dem Versorger über Möglichkeiten zur Ratenzahlung zu verhandeln. Die Raten sollten so bemessen sein, dass sie aus dem verfügbaren Einkommen und über einen längeren Zeitraum neben den laufenden Abschlägen bezahlt werden können. Achtung: Bei Zahlungen muss unmissverständlich klargestellt werden, welcher Anteil der Summe auf laufende Abschlagszahlungen entfällt und welcher auf die Altforderung. Hierdurch werden erneute Zahlungsrückstände vermieden.

·     Nebenforderungen einem Kosten-Check unterziehen: Es gibt eine große Kostenspanne, wie viel Versorger säumigen Zahlern zum Beispiel für eine Mahnung in Rechnung stellen. So hat die Verbraucherzentrale NRW bei einer Erhebung unter den NRW-Grundversorgern hierfür Beträge zwischen 1,50 und 7 Euro pro Mahnung ermittelt (Stand: 31. Dezember 2013).
Deshalb empfiehlt es sich, die Abrechnungen des Energieversorgers genau zu prüfen. Wer Zweifel hat, ob die in Rechnung gestellten Nebenforderungen in dieser Höhe gerechtfertigt sind, sollte dieser Teilforderung widersprechen und nur den unbestrittenen Rechnungsbetrag überweisen. Strittige Rechnungsposten sollten durch die Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt überprüft werden. In jedem Fall lohnt es sich, mit dem Versorger darüber zu verhandeln.  

Ein kostenloses Infomaterial mit Tipps zur Vermeidung einer Stromsperre gibt’s zum Abholen in der Beratungsstelle an der Friedrich-Wilhelm-Straße 30. Öffnungszeiten: Mo, Fr 9:00 - 15:00 Uhr und Di, Do 9:30 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr. Im Internet sind Fragen und Antworten zum Thema zu finden unter www.vz-nrw.de/stromsperre

 

RATGEBER / NEUERSCHEINUNG                                                   
Anspruch auf Reha geltend machen

Vom Antrag bis zur Bewilligung Jeder hat Anspruch auf eine Reha, wenn sie zum Beispiel nach einer Krankheit notwendig ist, um langfristigen Beeinträchtigungen vorzubeugen. Vom wöchentlichen Herzsport bis zur stationären Therapie reicht die Palette der sogenannten Rehabilitationsleistungen. Doch häufig werden Patienten nur unzureichend über ihre Möglichkeiten und Rechte aufgeklärt, oder sie scheitern am Papierkrieg.

Der neue Ratgeber „Ihr Recht auf Reha“ der Verbraucherzentrale NRW zeigt den Weg zur Antragsbewilligung. Das Buch klärt auf, welcher Leistungsträger von der Krankenkasse bis zur Rentenversicherung in welchem Fall zuständig ist. Die Leser erfahren, was sie bei ihrem Antrag bedenken müssen und welche finanziellen Unterstützungen wie Krankengeld oder Zuschüsse für Haushaltshilfen möglich sind. Auch das richtige Vorgehen beim Widerspruch gegen einen ablehnenden Bescheid oder bei einer Klage wird erklärt. Eine Adressliste der zuständigen Behörden und Leistungsträger rundet das Paket ab.

Der Ratgeber kostet 9,90 Euro und ist in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro (Porto und Versand) wird er auch nach Hause geliefert.  
Bestellmöglichkeiten: www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: 0211/3809-235, Post: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf.

 

König Kunde muss mehr auf Kulanz achten
Ratgeber informiert über neue Rechte beim Online-Kauf

Entpuppt sich der neue Fernseher oder die gekaufte Hose zu Hause als Fehlkauf, gibt’s im Laden nur auf Kulanzbasis Geld zurück oder einen Gutschein. Online-Kunden hingegen brauchten bislang bestellte Artikel bei Nichtgefallen nur innerhalb von 14 Tagen original verpackt wieder zurückzuschicken – bei einem Warenwert über 40 Euro sogar ohne Rücksendekosten.

Seit 13. Juni 2014 können Waren jedoch nicht kommentarlos an einen Versandhändler zurückgesendet werden. Käufer müssen vielmehr ihren Rücktritt vom Kaufvertrag per E-Mail oder Brief ausdrücklich erklären. Nun geben Online-Shops vor, ob sie oder die Kunden das Rücksendeporto hierfür zahlen müssen.   Welche Spielregeln rund um Vertragsabschluss, Umtausch und Widerruf beim Einkauf im Geschäft, Versandhandel oder Internet gelten und was Kunden beachten sollten, wenn gekaufte Ware Mängel aufweist, darüber informiert der druckfrische Ratgeber „Meine Rechte bei Kauf und Reklamation – Basiswissen für König Kunde“ der Verbraucherzentrale NRW. Das Buch mit Basiswissen auch zur aktuellen Rechtsprechung hilft Kunden, ihre Rechte durchzusetzen. Es zeigt, wie ein Kaufvertrag rückgängig gemacht und eine Ware reklamiert wird, wenn sie nicht fristgerecht eintrifft oder nicht einwandfrei funktioniert.  

Der Ratgeber kostet 9,90 Euro und ist in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für 2,50 Euro mehr (Porto und Versand) wird er auch nach Hause geliefert. Als E-Book gibt’s die Lektüre unter www.vz-ratgeber.de für 7,99 Euro zum Download.  
Bestellmöglichkeiten: Online-Shop: www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: 0211/3809-235, Post: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf.

 

-----------------------------------------------------------------------------

 

Mai

 

Billigstromanbieter: Kunden sollten auf korrekte Abrechnung und Bonuszahlung pochen  
Mit Neukundenbonus oder extrem günstigen Tarifen wollen Stromdiscounter zum Anbieterwechsel bewegen. Doch nicht immer zahlen die Billigstromanbieter den versprochenen Bonus auch aus – oder sie versuchen, durch gesetzeswidrige Guthabenverrechnungen auf Kosten der Kunden Kasse zu machen. Die Verbraucherzentrale NRW hat dem unlauteren Geschäftsgebaren der almado-Energy GmbH und der ExtraEnergie GmbH nun einen Riegel vorgeschoben.
Auf eine Klage der Verbraucherschützer hin hat das Landgericht Düsseldorf (Urteil vom 9.4.2014, Az. 12 O 180/13, nicht rechtskräftig) der ExtraEnergie GmbH untersagt, in den allgemeinen Geschäftsbedingungen Klauseln zu verwenden sowie im Internetauftritt Hinweise zu geben, nach denen Guthaben aus Abrechnungen erst mit den nächsten Abschlagszahlungen verrechnet werden.
Die Richter bestätigten, dass Guthaben – wie gesetzlich vorgeschrieben – umgehend und vollständig auszuzahlen sind. Über die almado-Energy GmbH beschwerten sich immer wieder Kunden, dass ihnen (mit verschiedenen Argumenten) der versprochene 25-Prozent-Neukundenbonus nicht ausgezahlt wurde. Das Unternehmen hat sich nach einer Abmahnung durch die Verbraucherzentrale NRW selbst verpflichtet, die monierten wettbewerbsrechtlichen Verstöße ab 1. Juni 2014 zu unterlassen.  
„Kunden von almado-Energy und ExtraEnergie müssen nun aber selbst aktiv werden“, rät Marina Steiner, Leiterin der Beratungsstelle in Duisburg. Wer um den Bonus geprellt wurde oder wessen Gutschriften mit laufenden Abschlägen verrechnet wurden, kann auf eine korrekte Abrechnung beziehungsweise Auszahlung pochen.  
Persönliche Beratung zu Strom- und Gaspreisen bietet die Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30: Terminvereinbarung unter Telefon: 0203/488 011 01

Im Nebenberuf der eigene Chef - Tipps für den Weg in die Selbstständigkeit
21. Mai 2014 - Ein zweites Einkommen nach Feierabend erarbeiten sich Millionen Menschen in Deutschland als ihr eigener Chef. Als freie Texter etwa, als Handwerker oder mit kleinen Onlineshops sind sie nebenberuflich selbstständig. Dafür brauchen sie mehr als nur eine Geschäftsidee. Denn Selbstständige müssen auch Stundensätze kalkulieren, Material finanzieren, Kunden werben und Buchführung betreiben.
Beim Einstieg hilft der Ratgeber „Nebenberuflich selbstständig“ der Verbraucherzentrale NRW. Das Buch erläutert die kaufmännischen, steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen der Selbstständigkeit und die Besonderheiten im nebenberuflichen Bereich. Muss ein Arbeitgeber der Tätigkeit zustimmen? Und unter welchen Umständen dürfen auch Arbeitslose selbstständig Geld verdienen? Antworten auf diese Fragen gibt es ebenso wie Tipps zu Risiken und Haftung, zur Kreditbeschaffung und zur Altersvorsorge.
Der Ratgeber kostet 12,90 Euro und ist in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand wird er auch nach Hause geliefert.  
Bestellmöglichkeiten: www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: 0211/3809-235, Post: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf.

 

Gaunerei mit gutem Image: Falsche Verbraucherschützer am Telefon   Duisburg, 21. Mai 2014 - Scheinbare Verbraucherschützer versuchen immer wieder mit dem guten Image der Verbraucherzentrale Kasse zu machen, indem sie arglose Bürger mit unseriösen Anrufen traktieren. Um Vertrauen zu wecken und die Leute in der Leitung zu halten, meldet sich eine Stimme am Telefon unter der Bezeichnung „Verbraucherzentrale“ oder „Verbraucherschutzzentrale“.
Die Täuschungsmanöver sind bei genauem Hinhören höchst zweifelhaft: Die Anrufer unter falschem Deckmantel bieten etwa an, persönliche Einträge in Schwarzen Listen gegen unerlaubte Telefonwerbung zu tilgen oder personenbezogene Daten aus Telefonlisten von Lotteriefirmen oder nicht vorhandenen Verträgen zu löschen.
Für diese nutzlosen Service-Leistungen werden mitunter zwischen 180 bis 285 Euro verlangt. Besonders dreist ist das Versprechen, dafür zu sorgen, dass Hörer nicht mehr mit Anrufen von anderen dubiosen Diensten belästigt werden. Als Krönung wird einigen auch noch ein Zeitungs-Abo aufgeschwatzt. „Wir rufen jedoch niemanden unaufgefordert an, erfragen keine persönlichen Angaben, führen keine Listen, die vor ungebetenen Telefonwerbern oder Gewinnspieldiensten schützen und löschen auch keine Daten bei Fremdfirmen. Wir unterbreiten schlicht keinerlei Angebote am Telefon“, warnt die Verbraucherzentrale NRW vor der Gaunerei.  

Rufen Unbekannte ungebeten zu Werbezwecken an, ist dieser Telefonanruf unzulässig. Angerufene sollten bei solchen überraschenden Attacken von Fremden keine persönliche Daten und vor allem niemals ihre Kontonummer angeben. „Betroffene sollten am besten sofort auflegen, oder sie können sich Namen und Masche merken und uns über den unerbetenen Anruf informieren“, rät die Verbraucherzentrale NRW zur sinnvollen Gegenwehr. Ein passendes Beschwerdeformular kann im Internet unter www.vz-nrw.de/telefonwerbung ausgefüllt werden.  
Persönlichen Rat und Hilfe gibt’s bei der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30. Einen kurzen Draht gegen Abzocke hat auch das Verbrauchertelefon NRW, montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr unter 0900-1-89 79 69 für 1,86 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz. Mobilfunkpreise können abweichen.

 

Überblick für private Bauherren Formular hilft bei der Vertragsgestaltung

8. Mai 2014 -  Das Eigenheim bedeutet die größte private Investition im Leben der meisten Bauherren. Doch in einer Baubeschreibung wasserdicht festzuzurren, was genau sie für ihr Geld bekommen, ist für Laien schwer. Zahlreiche Details sind zu beachten, von der Dicke der Wärmedämmung des Kellerfußbodens über die Schaltbarkeit der Steckdosen bis zur Öffnungsart der Fenster.

Der Ratgeber „Die Muster-Baubeschreibung“ der Verbraucherzentrale NRW hilft dabei, den Überblick zu bekommen und alle Vereinbarungen in dem enthaltenen Formular festzuhalten. Das Buch erläutert von der Grundstückserschließung bis zum Außenanstrich alle Aspekte eines Hausbaus. Das Formular der Muster-Baubeschreibung, das mit einem Code im Buch auch zum Ausdruck heruntergeladen werden kann, ermöglicht die genaue Dokumentation aller zugesicherten Leistungen.
So können Bauherren vor Auftragsvergabe mehrere Angebote übersichtlich vergleichen. Machen sie die Baubeschreibung zum Bestandteil des Bauvertrags, sind sie später zudem vor vielen bösen Überraschungen durch Zusatzkosten geschützt.
Der Ratgeber kostet 19,90 Euro und ist in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 5 erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro (Porto und Versand) wird er auch nach Hause geliefert.
Bestellmöglichkeiten: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf, Internet: www.vz-ratgeber.de, Tel: (02 11) 38 09-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: (02 11) 38 09-235

Gut gedämmt ist halb geheizt
Kostenlose Beratung zur Wärmedämmung bei der Verbraucherzentrale Energieberatung

Wenn sich die meisten Menschen angesichts länger werdender Tage und wärmender Sonnenstrahlen erst richtig auf den Sommer freuen, denkt Eberhard Stapelmann, Energieberater in der Verbraucherzentrale Duisburg, schon wieder an den nächsten Winter. Jetzt in der warmen Jahreszeit ist nämlich genau der richtige Zeitpunkt, das eigene Haus mit einer neuen Dämmung fit für die nächste Heizsaison zu machen. Unter dem Motto „Gut gedämmt ist halb geheizt“ startet die Verbraucherzentrale Energieberatung deshalb ab Mitte Mai eine großangelegte Beratungsaktion.
„Etwa drei Viertel des gesamten Energieeinsatzes in privaten Haushalten machen die Heizkosten aus“, erläutert Eberhard Stapelmann. Oftmals verschenktes Geld: Bei einem nicht gedämmten Einfamilienhaus entweichen bis zu zwei Drittel der Wärme einfach so über den Keller, durch die Außenwände und das Dach. Das sind in einem typischen 60er-Jahre Haus rund 2.000 Liter Heizöl im Jahr – oder bis zu 1.200 Euro. Leider rufen sich die kalten Füße und die hohe Heizrechnung des vergangenen Jahres jedoch meist erst wieder in Erinnerung, wenn der nächste Winter vor der Tür steht. Dann aber ist es für wirksame Abhilfe meist zu spät.
„Wer sein Haus dagegen schon während des Sommers warm einpackt, profitiert im Winter vom geringeren Heizbedarf und niedrigeren Heizkosten“, empfiehlt Eberhard Stapelmann. Allerdings fangen mit der Entscheidung, das eigene Heim energetisch auf Vordermann zu bringen, die Fragen manchmal erst an: Welche Maßnahme bringt am meisten? Welche Materialien stehen zur Verfügung? Wie viel darf das Ganze kosten, und welche Förderprogramme gibt es? Hier soll die Aktion Abhilfe schaffen, erklärt Eberhard Stapelmann: „Bei uns nimmt sich ein Energieberater ausführlich Zeit für die individuelle Situation.“
Bei Fragen zur Effizienz und Durchführung von Dämmmassnahmen hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale anbieterneutral und unabhängig.
Die Beratung findet nach Terminvereinbarung unter Tel. 0800-809 802 400 in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 kostenfrei gegen Vorlage des Gutscheins statt.
Den Gutschein zur Aktion erhalten Interessierte in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen oder als Download auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de. Die Aktion endet am 25.6.2014.


Streit um den Nachlass - Rechte in der Erbengemeinschaft
Nur 20 Prozent der Deutschen bestimmen per Testament, wer nach ihrem Tod ihr Vermögen erbt. In den meisten Fällen tritt die gesetzliche Erbfolge ein – und das führt nicht selten zu Missgunst und Konflikten unter den Erben. Welche Regelungen bei der Teilung und Verwaltung des Nachlasses greifen und wie typische Schwierigkeiten bewältigt werden können, zeigt der Ratgeber „Erbengemeinschaft“ der Verbraucherzentrale NRW.

Anhand eines fiktiven Falls führt das Buch durch die Vorgänge und Fallstricke auf dem Weg zur Nachlassteilung. Fachbegriffe und Vorschriften werden durch das durchgängig verwendete Beispiel anschaulich gemacht. Der Leser erfährt, wann einzelne Erben auf ihre Rechte pochen können, und in welchen Fällen einvernehmliche Lösungen sinnvoll oder nötig sind. Erblasser finden Tipps, wie sie mit einer gut durchdachten Regelung Streit von vornherein vermeiden.

Der Ratgeber kostet 11,90 Euro und ist in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro (Porto und Versand) wird er auch nach Hause geliefert.  
Bestellmöglichkeiten: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf, Internet: www.vz-nrw.de/shop, Tel: (02 11) 38 09-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: (02 11) 38 09-235

 

 

Rezepte-Apps nicht kostenlos: Gratis-Kochhilfen bieten Service gegen Daten  
Spargel mal anders zubereiten als mit Schinken und holländischer Soße? Mit Hilfe von Smartphones oder Tablets können Hobbyköche im Supermarkt oder im Bio-Laden spontan auf Suche nach den benötigten Zutaten für einen Spargelgratin mit Ziegenkäse gehen oder die Menge für einen Salat aus den gebratenen Stangen mit Erdbeeren berechnen lassen.
Zahlreiche Rezepte-Apps laufen Kochsendungen und traditionellen Kochbüchern durch ihren vielseitigen und mobilen Service den Rang ab: Die kulinarischen Web-Applikationen warten mit unzähligen Vorschlägen, detaillierten Anleitungen, Zusatzinformationen, Einkaufslisten und Netzwerk-Funktionen zum Kochen und Backen auf.
Hinter dem allseits verfügbaren Service verbirgt sich meist ein cleveres Geschäftsmodell: Die digitale Hilfe am Herd mittels Tablets und Smartphones gibt’s in der Regel nicht umsonst, auch wenn viele Apps als „kostenlos“ angepriesen werden. Meist ist bei den Gratis-Versionen nur eine kleine Rezept-Auswahl zur Nutzung freigeschaltet. „Doch egal, ob eine Gratis- oder eine Kauf-App zur heimischen Küchenhilfe wird: Die Nutzer bezahlen den Rundum-Rezepte-Service auf alle Fälle mit der Preisgabe ihrer Daten“, warnt die Verbraucherzentrale NRW.
Damit Hobbyköchen bei der Anwendung nicht der Appetit auf Koch-Apps vergeht, empfiehlt sie vor dem Download folgende Hinweise zu beachten:
·       Reiz zur Nutzung durch viele Funktionen: Die Rezepte-Sammlungen, die man sich als Web-Programme im Pocket-Format auf den mobilen Alleskönner lädt, stehen zum Anklicken stets und überall bereit. Die Zubereitung des Wunschgerichts lässt sich leicht auf die gewünschte Personenzahl umrechnen. Eine interaktive Einkaufsliste mit sämtlichen Zutaten wird oft gleich mitgeliefert. Bewertungen und Erfahrungen von anderen Anwendern bieten eine hilfreiche Orientierung.
Häufig veranschaulichen zudem Bild- oder Videostrecken die Zubereitung in kleinen Häppchen. Doch nach wenigen Klicks ist es mit dem Koch-Spaß bei den kostenlosen App-Varianten meist schnell vorbei. Wer Appetit auf mehr Finessen und Funktionen hat, muss erst eine kostenpflichtige Vollversion oder gar ein Abo auf seinem Smartphone oder Tablet freischalten. Die Kosten hierfür reichen von 89 Cent für die Vollversion bis zu 10,99 Euro für sechs Monate.

 

Solarstrom selbst nutzen
Gutes Timing zahlt sich aus

Die Solaranlage auf dem Eigenheim lohnt sich immer noch – vor allem dann, wenn die Bewohner den erzeugten Strom selbst nutzen. Das betont die Verbraucherzentrale NRW in ihrer aktuellen Aktion „Meine Sonne – mein Strom – meine Entscheidung“ rund um Photovoltaik auf Privathäusern. Große Rollen spielen dabei ein gutes Timing beim Stromverbrauch und der Einsatz von Speichern, die eine zeitversetzte Nutzung der Sonnenenergie erlauben.
„Strom einzukaufen kostet viel mehr, als der Verkauf einbringt“, fasst Eberhard Stapelmann, Energieberater der Verbraucherzentrale NRW, Beratungsstelle Duisburg, die Situation für private Kleinanlagen zusammen. „Deshalb ist es sinnvoller, den eigenen Bedarf mit Strom vom Dach zu decken, als diese Energie billig zu verkaufen und selbst die teure aus dem Netz zu nutzen.“

Ein Rechenbeispiel: Ein Hausbesitzer, der jetzt eine kleine Photovoltaikanlage in Betrieb nimmt, erhält für eine Kilowattstunde etwa 13 Cent Einspeisevergütung. Für eine aus dem Netz bezogene Kilowattstunde zahlt er im Durchschnitt rund 28 Cent. Wenn er also eine Kilowattstunde einspeist, während er zugleich eine einkauft, zahlt er effektiv 15 Cent. Nutzt er seinen selbst erzeugten Strom direkt, spart er genau diese 15 Cent. Denn er verzichtet zwar auf die Vergütung von 13 Cent, senkt aber seine Verbrauchsrechnung um 28 Cent.
Wichtigstes Ziel einer klugen Planung ist es deshalb nicht mehr, wie zu Zeiten hoher Einspeisevergütung, möglichst viel Strom zu verkaufen. Stattdessen sollte eine Anlage heute so ausgelegt werden, dass ein möglichst großer Teil des selbst produzierten Stroms direkt verbraucht wird. Die größte Hürde dabei: Die Energie wird oft nicht zu dem Zeitpunkt benötigt, zu dem sie erzeugt wird. „Ohne besondere Maßnahmen kann ein  

 

----------------------------------------------------------------------------------------

April 2014

 

Tipps zur Spargelzeit  
Liebhaber der weißen und grünen Stangen können sich freuen. Wegen des milden Winters beginnt die Spargelzeit in diesem Jahr zwei Wochen früher: Bis Ende Juni ist das zarte Gemüse wieder in aller Munde: „Spargel zergeht umso mehr auf der Zunge, je frischer er ist“, empfiehlt die Verbraucherzentrale NRW den Griff nach frisch gestochener Ware aus der Region: „Spargel aus dem beheizten Gewächshaus sollten Kunden besser links liegen lassen“, so hingegen der klimafreundliche Rat. Die Preise starten zu Saisonbeginn zwischen 4,90 Euro und 12,90 Euro pro Kilo und gehen in den nächsten Wochen bis zu 4 Euro runter.

Folgende Hinweise garantieren einen delikaten und umweltfreundlichen Genuss:
·     Regionaler Anbau: Wenn die Temperatur unter der Folie tagsüber 12 bis 13 Grad Celsius erreicht fühlt sich der Spargel wohl und wächst. Nächtliche Kälte hemmt das Wachstum, weil die Temperatur im Boden und unter der Folie dann absinkt. Deshalb ist der Beginn der Freilandsaison stark von der Witterung abhängig. Nach dem Saisonbeginn steht einem klimafreundlichen Kauf aber nichts mehr im Wege: Nach dem Stechen verlieren die empfindlichen Spargelstangen schnell an Frische, Geschmack und Zartheit. Feinschmecker geben deshalb während der Saison den erntefrischen Erzeugnissen aus der Region den Vorzug vor ausländischer Ware, die einen langen Weg hinter sich hat, an Frische verliert und auch das Klima durch den Transport belastet. In Nordrhein-Westfalen werden etwa 70 Prozent Spargel aus eigenem Anbau direkt ab Hof, auf dem Markt oder beim Gemüsehändler angeboten.
·     Kennzeichnung: Spargel muss mit dem Herkunftsland und dem Preis pro Kilogramm auf einem Hinweisschild oder neben der Ware gekennzeichnet werden. Nicht zulässig sind Angaben pro 500 Gramm, die Kunden am Gemüsestand in die Irre führen. Eine Einteilung in Güteklasse ist bei Spargel nicht mehr vorgeschrieben. Viele Händler orientieren sich an der gültigen internationalen UNECE-Norm und teilen den Spargel von sich aus in drei Qualitätsstufen E, I und II ein. Bei leicht gekrümmtem oder unsortierten Spargel, der oft günstiger ist, handelt es sich in der Regel nicht um minderwertigere Qualität. Begrifflich gibt es mit dem Wahlbecker und den Bornheimer Spargel zwei EU-geschützte Spargelqualitäten aus Nordrhein-Westfalen. Nur Spargel, der in diesen Regionen angebaut wird, darf unter diesen Bezeichnungen verkauft werden.

Ratgeber

Gewicht im Griff - Körpersignale richtig deuten und abnehmen Heißhungerattacken, Langeweile, Stress, Kummer oder schlicht Gewohnheit – all dies können Gründe für übermäßiges Essen sein. Viele Menschen haben verlernt, auf ihren Körper zu hören und dann zu essen, wenn sie Hunger haben, und aufzuhören, wenn sie satt sind. Die Folge dieses natürlichen Regulationsverlustes sind Übergewicht, Unwohlsein und oft auch ein Teufelskreis aus Diäten und Ess-Anfällen, der sich nur schwer durchbrechen lässt.

Wer dauerhaft abnehmen will, sollte seine Ernährungsgewohnheiten kennen und sein Essbedürfnis besser steuern: Wo kommt das Hungergefühl her? Wie lernt man, Körpersignale richtig zu deuten? Welche Nahrungsumstellungen und Übungen helfen, Gewicht zu reduzieren und zu halten?
Mit zehn Schritten führt der Ratgeber „Gewicht im Griff“ der Verbraucherzentrale NRW ohne Überforderung zum gewünschten Abnehmen. Checklisten, viele Tipps und lecker-leichte Rezepte helfen im Buch beim Ermitteln und Erreichen des eigenen Wohlfühlgewichts.
Der Ratgeber kostet 12,90 Euro und ist in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro (Porto und Versand) wird er auch nach Hause geliefert.
Bestellmöglichkeiten: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf, Internet: www.vz-nrw.de/shop, Tel: (02 11) 38 09-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: (02 11) 38 09-235

 

 

Die eigenen Finanzen selbst in die Hand nehmen
Geldanlagen prüfen und kündigen

Jedes Jahr verlieren Menschen in Deutschland 20 bis 30 Milliarden Euro, weil sie bei der Geldanlage schlecht beraten wurden. Der Finanzmarkt hält  mit unrentablen Produkten, kaum verzinsten Konten und hochriskanten Spekulationsgeschäften viele Fallstricke bereit. Bevor niedrige Renditen oder Kursschwankungen Anlegern zum Verhängnis werden, sollten diese deshalb ihre Geldgeschäfte selbst in die Hand nehmen und sich regelmäßig fragen: Abwarten oder aussteigen? Der Ratgeber „Schadensfall Geldanlage – Finanzprodukte prüfen, kündigen, verkaufen“ der Verbraucherzentrale NRW hilft dabei.

Das Buch informiert über verschiedene Produkte von Tagesgeld- und Sparkonten über Lebensversicherungspolicen, Baufinanzierunganlagen und Fonds bis zu Anleihen, Aktien und Zertifikaten. Auf 120 Seiten erfahren Anleger, welche Angebote zu ihren Bedürfnissen und Vorstellungen passen. Zu jeder Produktart gibt es zudem Tipps, wie diese Anlagen möglichst verlustfrei gekündigt oder verkauft werden können. Der Ratgeber kostet 8,90 Euro und ist in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro (Porto und Versand) wird er auch nach Hause geliefert.
Den Pocket-Ratgeber gibt’s auch als E-Book für 7,49 Euro im Internet. Bestellmöglichkeiten: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225°Düsseldorf, Internet: www.vz-ratgeber.de, Tel: (02 11) 38 09-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: (02 11) 38 09-235

 

Mit der Landfrauenküche durch das Jahr
100 Rezepte mit saisonalen Produkten
Morgens geerntet, mittags schon auf dem Esstisch – so kann der Weg von Obst und Gemüse aus regionaler Erzeugung aussehen. Lust auf eine solche heimische Küche mit einer frischen Vielfalt saisonaler Produkte macht das Kochbuch „Landfrauenküche – Die besten Rezepte für jede Jahreszeit“ der Verbraucherzentrale NRW. Nach Jahreszeiten geordnet, liefert der Ratgeber rund 100 Ideen für Suppen, Salate, Snacks, Sattmacher und Süßes.
Vom frühlingshaften Kressesüppchen über sommerliche Obstkreationen bis hin zu ungewöhnlichen Rezepten wie Sauerkrautrauten oder Pfannkuchen mit Porreefüllung für Herbst und Winter.
Dabei wird deutlich: Die Landküche bietet viele moderne, leichte und gut zu variierende Gerichte. 40 der Vor- und Hauptspeisen werden zudem ohne Fleisch zubereitet.
Tipps zum regionalen Einkauf und zur Lagerung von Lebensmitteln sowie ein Saisonkalender für Obst und Gemüse runden das Angebot ab.
Das Kochbuch kostet 19,90 Euro und ist in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro (Porto und Versand) wird es auch nach Hause geliefert.  
Bestellmöglichkeiten: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf, Internet: www.vz-nrw.de/shop, Tel: (02 11) 38 09-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: (02 11) 38 09-235

 

Zweiter Band der Schriftenreihe des Kompetenzzentrums Verbraucherforschung NRW Im Abseits der Verbraucherpolitik?
Der verletzliche Verbraucher Verletzliche Verbraucher, das können Bezieher von Sozialleistungen, Angehörige bildungsferner Schichten, ältere Menschen, Kinder und Jugendliche oder Migrantinnen und Migranten sein. Sie alle stehen auf verschiedene Art und Weise „im Abseits der Verbraucherpolitik“.
Die Beiträge des zweiten Bandes der „Beiträge zur Verbraucherforschung“ rücken die besonderen Probleme und Anforderungen dieser bisher wenig beachteten Verbrauchergruppe ins Blickfeld von Wissenschaft und Politik:
Neben grundlegenden Überlegungen zur Verbraucher- und Armutsforschung widmen sich die Autorinnen und Autoren drängenden Fragen wie der Energiearmut, der Patientenbeteiligung, der Zukunftsvorsorge, dem nachhaltigen Konsum und der Medienkompetenz. Themen des zweiten Bandes sind: "Verletzliche Verbraucher oder Haushalte?" (Prof. Dr. Michael-Burkhard Piorkowsky, Universität Bonn), "Formen der Patientenbeteiligung" (Dr. Remi Maier-Rigaud, Universität Köln), Young Professionals in der Finanzberatung (Prof. Dr. Julius Reiter, Prof. Dr. Eric Frère, Alexander Zureck und Tino Bensch, FOM Hochschule  für Oekonomie & Management), "Energiearmut: Wer sind die verletzlichen Verbraucher und wie viele gibt es?" (Frank Luschei, Universität Siegen); "Suffizienz als Anknüpfungspunkt für ein nachhaltiges Handeln des verletzlichen Verbrauchers" (Melanie Lukas, Prof. Dr. Christa Liedtke, Dr. Carolin Baedeker und Dr. Maria J. Welfens, Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie), "Der verletzliche Verbraucher im E-Commerce" (Bastian Dinter, Prof. Dr. Lothar Funk, Prof. Dr. Sven Pagel, FH Düsseldorf und FH Mainz). Ergänzt wird der Band durch Thesen zu Sozialpolitik und Verbraucherschutz.
Diese fassen die Ergebnisse eines Workshops zum Thema zusammen, der zugleich Grundlage für die Herausgabe dieses Sammelbandes war. Herausgeber Dr. Christian Bala ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter des KVF NRW Klaus Müller ist Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. Beiträge zur Verbraucherforschung Das 2011 gegründete Kompetenzzentrum Verbraucherforschung NRW (KVF NRW) der Verbraucherzentrale NRW hat die Aufgabe, die interdisziplinäre Verbraucherforschung in Nordrhein-Westfalen zu fördern, um eine Wissensbasis als Grundlage für effizientes verbraucher- und wirtschaftspolitisches Handeln zu schaffen. Mit den „Beiträgen zur Verbraucherforschung“ dokumentiert das KVF NRW seine halbjährlichen Workshops, die die Diskussion zwischen Wissenschaft, Politik und Verbraucherorganisationen anregen sollen.
Das KVF NRW ist ein Kooperationsprojekt der Verbraucherzentrale NRW e. V. mit dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MKULNV) und dem Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung (MIWF) des Landes Nordrhein-Westfalen. Bezugsmöglichkeiten Der zweite Band der "Beiträge zur Verbraucherforschung" kostet 19,90 Euro (15,99 Euro als E-Book) und ist über den Buchhandel sowie versandkostenfrei über den Online-Shop der Verbraucherzentrale erhältlich: www.vz-nrw.de/shop. Bibliografische Angaben Bala, Christian und Klaus Müller, Hrsg. 2014.

Der verletzliche Verbraucher: Die sozialpolitische Dimension von Verbraucherpolitik. Bd. 2. Beiträge zur Verbraucherforschung. Düsseldorf: Verbraucherzentrale NRW. ISBN Print:  978-3-86336-902-6, ISBN E-Book (PDF): 978-3-86336-904-0. 160 Seiten

 

----------------------------------------------------------------------------------------

Kinderteller

Dickmacherkost für die Kleinen Tipps zu Kindertellern in Restaurantketten  
März 2014 - Wenn Eltern mit ihren Kindern auswärts essen, werden in Fast-Food-Tempeln oft Kalorienbomben auf dem Kinderteller serviert: Schnitzel, Hähnchen-Nuggets, Fischstäbchen mit Pommes, Mayo und Ketchup sind dort die Hits für Kids. „Paniertes und Frittiertes ist leider an der Tagesordnung. Frisches Obst, Salat und Gemüse taucht bei der Kinderkost in der Systemgastronomie kaum auf“, rüffelt die Verbraucherzentrale NRW deren Speisenangebot für die kleinen Gäste.
Wiederholt haben die Verbraucherschützer die Komponenten von Kindertellern und –menüs von 20 Café- und Restaurantketten, die ihre Auswahl als Appetizer auch im Internet präsentieren, kritisch unter die Lupe genommen: „Die standardisierten Kindermahlzeiten sind unterm Strich zu fett und zu kalorienhaltig. Eltern, die auf eine gesunde Ernährung Wert legen und trotzdem nicht auf den Besuch von Restaurants einer bestimmten Marke verzichten wollen, müssen das gesamte Speisenangebot auch für die Erwachsenen sorgsam studieren und gezielt nach frischen Beilagen fragen“, so das Fazit der Verbraucherzentrale NRW aus ihrer Stichprobe. Bei der gesundheitsfördernden Auswahl helfen großen und kleinen Gästen folgende Tipps:
·       Status quo auf Kindertellern: Meistens werden Kindern mundgerechte Sticks, Nuggets oder Mini-Schnitzel aus Geflügelfleisch aufgetischt, das an und für sich reich an leicht verdaulichem Eiweiß und fettarm ist. Doch in den Fast-Food-Küchen brutzeln die vorfabrizierten Chicken-Nuggets, Hähnchenbrust- oder Putensteaks meist mit Panade in der Friteuse, und der gesunde Effekt löst sich in Dunst auf. Auf jedem zweiten Teller landen Pommes – entweder als Beilage oder Hauptgericht – garniert mit Ketchup und Mayonnaise.
Fisch gibt’s wenn, meist auch nur als frittierte Stäbchen dargereicht, manchmal auch als Thunfisch aus der Dose auf der Pizza. Viele Restaurants können immerhin bei ihren Pasta- und Pizzagerichten ein leichtes Plus für sich verbuchen: Denn die Kohlenhydrate bei den italienischen Klassikern sind nicht mit Frittierfett kombiniert. Gemüse gibt’s teilweise auch als Beilage oder in der Soße. Dass einige Betriebe bei ihren Kindermenüs standardmäßig jeweils eine Gemüse-, Salat- oder Obstbeilage anbieten, ist unter Frischeaspekten jedoch viel zu wenig.

 

Ökologisch, vegetarisch oder tierisch unklar?
Tricks bei der Lebensmittelkennzeichnung
März 2014 - Vegetarisch oder vegan, regional und mit Bio-Siegel: Nach zahlreichen Lebensmittelskandalen wünschen sich viele Verbraucher möglichst unbelastete Produkte. Doch die Suche danach wird ihnen oft schwer gemacht. Denn nicht immer ist klar zu erkennen, ob vermeintlicher Käse wirklich vegetarisch ist, Honig ökologisch erzeugt wurde oder eine Kartoffel aus der Region stammt. Wie Hersteller bei der Kennzeichnung täuschen, zeigt der neu aufgelegte Ratgeber „Lebensmittel-Lügen – Wie die Food-Branche trickst und tarnt“ der Verbraucherzentrale NRW.
Das Buch erklärt, wie wenig Ziegenmilch in manchem Ziegenkäse ist und wie Entengeschmack ganz ohne Zugabe von Ente in eine Fertigsuppe gelangen kann. Auch gängige Maschen bei der Angabe des Fruchtgehalts von Säften und bei Werbeaussagen rund um Zucker, Fett und andere Nährstoffe kommen unter die Lupe. Zudem erfahren Verbraucher, auf welche Siegel und Kennzeichnungen Verlass ist und wie sie sich mit Beschwerden gegen die Tricks der Branche wehren können. Der Ratgeber kostet 12,90 Euro und ist in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro (Porto und Versand) wird das Buch auch nach Hause geliefert.  
Bestellmöglichkeiten: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf, Internet: www.vz-nrw.de/shop, Tel: (02 11) 38 09-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: (02 11) 38 09-235

 

Richtig reklamieren -  Handbuch mit 134 Musterbriefen
März 2014 -
Der Telefonanschluss lässt auf sich warten. Die gebuchte Pauschalreise entpuppt sich als Reinfall. Der Versicherer verweigert die Regulierung des Schadens. Die Bank verlangt für die Bearbeitung des Kredits ein Entgelt. Ein Klick im Internet beschwert ein kostenpflichtiges Abo. Der Handwerker will mehr Geld als im Kostenvoranschlag kalkuliert. Wer es versteht, bei den alltäglichen Verbraucherproblemen richtig zu reklamieren, kann seine Rechte auch wirkungsvoll durchsetzen.
Der neue Ratgeber „Richtig reklamieren“ der Verbraucherzentrale ist dabei ein hilfreicher Wegweiser. Ob überhöhte Vorauszahlungen bei Pauschalreisen verlangt werden, Zugverspätungen die Geduld der Fahrgäste überstrapazieren oder sich in der Betriebskostenabrechnung des Vermieters viele Unbekannte auftun: rechtliche Hilfestellungen sind gefragt, um sich gegen unberechtigte Forderungen zu wehren oder Entschädigungen wegen mangelhafter Leistungen einzufordern.
Aber auch wenn der Handwerker pfuscht und der Kunde auf Nachbesserung pochen will, muss dieser seine Rechte kennen und Fristen zu deren Durchsetzung beachten. Das 224-seitige Buch „Richtig reklamieren“ skizziert verständlich die jeweilige Rechtslage und hat mit mehr als 130 Checklisten und Musterbriefen praktische Hilfestellungen parat. Der Ratgeber kostet 11,90 Euro und ist in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro (Porto und Versand) wird er auch nach Hause geliefert.  

Bestellmöglichkeiten: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf, Internet: www.vz-nrw.de/shop, Tel: (02 11) 38 09-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: (02 11) 38 09-235

 

Weltverbrauchertag 2014 in Duisburg:
Schlüsseldienste – Teure Retter in der Not

März 2014 - Verbraucherzentrale und Polizei warnen vor unseriösen Tricks Die Tür fällt zu und der Schlüssel ist drinnen – das kann jedem passieren, oftmals jedoch mit teuren Konsequenzen. Als Retter in der Not bieten Schlüsseldienste rund um die Uhr ihre Dienste an. Doch eine auffällige Anzeige im Branchenbuch oder ein vollmundiger Hinweis im Internet führt nicht immer zu einer seriösen und preisgünstigen Firma.
„Viele hilfreiche Türöffner leisten zwar rasche Abhilfe, nutzen im Gegenzug jedoch die Notlage der Kunden mit überteuerten Preisen und der Forderung nach Barzahlung schamlos aus“, warnt Marina Steiner, Leiterin der Verbraucherzentrale NRW in Duisburg. In dieser Notlage hilft nur, die Kosten vor dem Anrücken einer Firma zu vergleichen und die Rechnung im Zweifel nicht sofort zu bezahlen.
„Gibt der vermeintliche Retter in der Not jedoch nicht nach und übt weiterhin massiven Druck aus, sind auch wir bei einem Anruf zur Stelle, um Betroffenen aus dieser misslichen Lage zu befreien“, erklärt Kriminalhauptkommissar Uwe Gärtner von der Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle in Duisburg. Den diesjährigen Weltverbrauchertag am 15. März nutzen Verbraucherzentrale und Polizei, um vor unseriösen Schlüsseldiensten zu warnen, die mit gewieften Dreh schnelle Kasse machen wollen. Ratsuchende erhalten viele Tipps, um im Ernstfall auf die weit verbreiteten Tricks von Abzockern nicht hereinzufallen und angemessen zu reagieren:
·       Ortsansässige Firma suchen: Um Kosten gering zu halten und Angaben nachprüfen zu können, am besten im Notfall einen Schlüsseldienst in der Nähe anrufen. Hierbei sollten Ausgesperrte immer nach der genauen Anschrift der Firma und einem verbindlichen Festpreis – in der Regel zwischen 75 und 100 Euro – fragen.
Nutzen Schlüsselnotdienste die Bedrängnis von Kunden aus und verlangen mehrere hundert Euro fürs Türöffnen oder wollen keinen Preis nennen, ist es ratsam, auch in der akuten Stresssituation mehrere Anbieter anzurufen und deren Leistungen miteinander zu vergleichen. Auf keinen Fall sollten Firmen einen Auftrag erhalten, die sich im Telefon- oder Branchenbuch durch die Aneinanderreihung des Buchstabens „A“ an vorderster Stelle einen Vorteil verschaffen. Oft sind solche Dienste weder seriös noch ortsansässig.
·       Nur sachgerechte Leistungen akzeptieren: Vor Erteilung eines Auftrags sollte die Vereinbarung akribisch geprüft werden. Firmen vor Ort dürfen nur Fahrtkosten innerhalb der Ortsgrenzen berechnen. Ist eine Tür bloß zugefallen, muss sie weder aufgebrochen noch das Schloss ausgebaut werden. Beides ist aber häufige Praxis, um die Kosten in die Höhe zu treiben. Unverschlossene Türen lassen sich in der Regel ohne Beschädigung in zehn bis dreißig Sekunden von einem Fachmann öffnen.
Für diese Leistung kann nur ein angemessener Betrag und nicht ein Fantasiepreis – etwa für einen zweiten Monteur – verlangt werden. Schlüsseldienste dürfen nur die konkrete Arbeitszeit – in der Regel wenige Minuten – und die entstandenen Fahrtkosten in Rechnung stellen. Nur wenn der Notdienst außerhalb der gewöhnlichen Arbeitszeiten anrückt, kommen zur reinen Arbeitszeit Nacht- und Feiertagszuschläge von 25 bis 100 Prozent hinzu. Extras wie „Sofortdienstzulage“ oder „Spezialwerkzeuge“ dürfen nicht berechnet werden. Kosten für letzteren Posten fallen nur an, wenn die Geräte tatsächlich eingesetzt wurden.

 

"Crowdinvesting" im Internet Unzureichende Risiko-Hinweise
März 2014 - Die Idee ist auf dem Vormarsch: Viele Geldgeber finanzieren mit kleinen Summen gemeinsam ein Projekt und bekommen dafür im Gegenzug einen Teil der möglichen Gewinne. Crowdinvesting nennt sich das Modell, für das spezielle Internetplattformen verstärkt Kunden akquirieren. Gerade das Thema Energiewende und Klimaschutz weckt derzeit das Interesse einiger Plattformen. Sie stellen auf ihren Seiten Projekte vor und suchen dafür Unterstützer.
Mit dem eingesammelten Geld sollen beispielsweise Photovoltaik-Anlagen errichtet  oder Arbeiten realisiert werden, die die Energieeffizienz von Bürogebäuden erhöhen. Anleger bekommen im Gegenzug eine attraktive Rendite in Aussicht gestellt. In einigen Fällen vergeben die Anleger ihr Geld in Form von Darlehen. Auch der Eintritt in eine Genossenschaft, eine GmbH & Co KG oder eine andere Form der Unternehmensbeteiligung ist denkbar.
Doch so vielfältig die Arten einer Beteiligung sind, nahezu allen ist eines gemeinsam: Scheitert das Projekt, droht im schlimmsten Fall der Totalverlust des investierten Geldes. Die Verbraucherzentrale NRW ist der Auffassung, dass die Eurosammler auf dieses Risiko deutlich hinweisen müssen. Doch das tun nicht alle Plattformen, die Erneuerbare-Energie-Projekte oder Energieeffizienzmaßnahmen unterstützen. Das jedenfalls ist das Ergebnis einer Stichprobe der Verbraucherschützer.
Bei zwei von fünf geprüften Plattformen fehlte der wichtige Risiko-Hinweis. Zwei weitere Anbieter wiesen lediglich in allgemeinen FAQ (Frage-und-Antwort-Liste), in der zum Download zur Verfügung stehenden Beitrittserklärung oder in den AGB auf die Verlust-Gefahr hin. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale reicht das nicht aus. Der Hinweis sollte nicht versteckt in Prospekten, Broschüren, FAQs, AGB oder erst während des Kaufvorgangs erfolgen. Vielmehr sollte sich ein deutlicher Hinweis frei zugänglich direkt bei dem konkret beworbenen Projekt finden lassen. Wo Gewinnerwartungen und mögliche Renditen hervorgehoben werden, gehört es sich fairerweise auch, die andere Seite der Medaille zu nennen.

 

Ratgeber Schimmel stoppen
Februar 2014 -  Strategien gegen feuchte Wohnräume Falsches Lüften, eine zu niedrige Innentemperatur oder bauliche Mängel – die Ursachen für Feuchtigkeit in Wohnräumen sind vielfältig. Gern gesellt sich Schimmel als ungebetener Gast dazu und bildet nicht nur hässliche Flecken an den Wänden, sondern gefährdet auch die Gesundheit der Bewohner. Allergien und ein erhöhtes Infektrisiko können die Folgen sein.
Wie man die lästigen Pilze wieder los wird und die eigenen vier Wände trocken hält, zeigt der Ratgeber „Feuchtigkeit und Schimmelbildung in Wohnräumen“ der Verbraucherzentrale NRW. Das Buch rückt die möglichen Ursachen für Feuchtigkeitsschäden und Schimmelbefall in den Mittelpunkt und erklärt, wie falsches Heiz- und Lüftungsverhalten oder Eigenheiten des Gebäudes zu Problemen führen.
Praktische Tipps helfen, den Schimmel schnell und dauerhaft zu stoppen. Hinweise zu Rechten und Pflichten von Mietern und Vermietern sowie deren Ansprüchen bei Feuchtigkeitsschäden runden das Paket ab.
Der Ratgeber kostet 9,90 Euro und ist in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro (Porto und Versand) wird er auch nach Hause geliefert.

Bittere Pillen beim Arzneimittelkauf vermeiden
Verschiedene Vertriebswege auf dem Gesundheitsmarkt nutzen
Das Angebot an Arzneimitteln hält für Patienten manch bittere Pille bereit: Zahlreiche Medikamente gibt’s nicht auf Rezept und müssen aus eigener Tasche bezahlt werden. Die klassische Apotheke als einzige Bezugsquelle von Tabletten, Salben und Tinkturen hat ausgedient. Kunden können sich auch in Drogeriemärkten oder Internetapotheken mit den nötigen Präparaten versorgen. „Bei den Arzneimittelausgaben lassen sich durchaus einige Euro sparen, wenn Patienten mit den unterschiedlichen Regelungen und Bezugsmöglichkeiten vertraut sind“, liefert die Verbraucherzentrale NRW hierzu folgende Tipps:
·              Verschreibungspflichtige Arzneimittel: Präparate auf Rezept sind nur gegen Vorlage einer ärztlichen Verordnung erhältlich. Diese muss einer Apotheke im Original vorgelegt bzw. zugesandt werden. Für verschreibungspflichtige Medikamente gelten feste Preise, die bei Apotheken vor Ort und bei Versandapotheken identisch sind. In der Regel werden rezeptpflichtige Medikamente von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Patienten müssen hierbei zehn Prozent des Arzneimittelpreises zuzahlen – das heißt mindestens fünf und höchstens zehn Euro, auf keinen Fall aber mehr, als das Präparat kostet. Das gilt auch bei einer Bestellung im Internet. Einige preisgünstige Medikamente sind in Deutschland von der Zuzahlung befreit.
·              Rezeptfreie Medikamente: Nichtverschreibungspflichtige Arzneimittel dürfen nur in zugelassenen Vor-Ort- oder Online-Apotheken verkauft werden. Bis auf wenige Ausnahmen erstatten die gesetzlichen Krankenkassen die Mittel zur Selbstmedikation jedoch nicht. Für freiverkäufliche Medikamente gelten keine festen Preise. Deshalb kann es sich bei rezeptfrei erhältlichen Schnupfensprays, Halstabletten oder Schmerzmitteln lohnen, die Angebote mehrerer Apotheken zu vergleichen.
·              Klassische oder Discount-Apotheke: Die nächste Apotheke vor Ort ist in der Regel die erste Anlaufstelle, um sich mit Arzneimitteln zu versorgen. Daneben bieten immer öfter auch Discount-Apotheken rezeptfreie Arzneimittel zu einem günstigen Preis an. Alle Apotheken – ganz gleich ob um die Ecke oder im Internet – sind zur Beratung verpflichtet.

 

Pflegefall – was tun? Leitfaden für die passende Versorgung
Februar 2014 -  Wird ein Mensch pflegebedürftig, müssen Betroffene und Angehörige oft in kurzer Zeit wichtige und weitreichende Entscheidungen treffen. Soll die Pflege zuhause oder in einem Heim stattfinden? Wer soll sie übernehmen? Wann, wo und wie wird  finanzielle Unterstützung beantragt?
Mit dem Ratgeber „Pflegefall – was tun?“ gibt die Verbraucherzentrale NRW hierbei eine kompakte Hilfestellung. Angehörige erfahren, wie sie schnell reagieren und die Versorgung sicherstellen können. Wie sich anschließend auch dauerhaft eine gute Pflege gestalten lässt und welche Unterstützung Kranken- und Pflegekassen dabei gewähren, sind weitere Themen.
Zudem erfahren die Betroffenen, worauf sie beim Besuch des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen und der Auswahl eines Pflegeheims oder Pflegedienstes achten sollten. Informationen zur Bedeutung und Reichweite einer Vorsorge-Vollmacht sowie Tipps für Berufstätige über gesetzliche Regelungen zu Auszeiten im Job runden das Angebot ab.

Der Ratgeber kostet 8,90 Euro und ist in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro (Porto und Versand) wird er auch nach Hause geliefert. Bestellmöglichkeiten: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf, Internet: www.vz-nrw.de/shop, Tel: (02 11) 38 09-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: (02 11) 38 09-235


Frühbucherrabatte nicht immer Schnäppchen
Clevere Urlauber vergleichen Leistungen und Preise
Februar 2014 -  Zahlreiche Reiseveranstalter werben zurzeit mit Frühbucherrabatten um die Gunst der Kunden: Wer seinen Sommerurlaub frühzeitig – bis Ende Februar oder sogar bis Ende März – bucht, soll für seine rasche Entscheidung oft mit Preisnachlässen oder anderen Vergünstigungen bei Unterkunft und Verpflegung belohnt werden.
„Was auf den ersten Blick als Schnäppchen erscheint, entpuppt sich bei genauerem Hingucken mitunter als Schmalspurangebot, bei dem eine Reihe zusätzlicher Kosten fällig werden“, warnt die Verbraucherzentrale NRW vor voreiligem Zuschlag. Sie rät, Preise und Leistungsumfang von Reiseofferten anhand folgernder Tipps zu vergleichen:
·       Freiwillige Leistung: Ob ein Frühbucherrabatt gewährt wird, hängt vom jeweiligen Reiseveranstalter ab. Nachlässe oder Vergünstigungen können innerhalb eines Angebots auch variieren, etwa wenn ein Rabatt nur für bestimmte Unterkünfte eingeräumt wird.
·       Preisvergleich: Die einzelnen Posten eines Frühbucherangebots lassen sich nur bei gleichen oder ähnlichen Leistungen vergleichen.

Kunden sollten ihr Augenmerk hierbei nicht nur auf den Preis, sondern auch auf den Leistungsumfang richten. Ein Check vor Vertragsabschluss zeigt zum Beispiel, ob im Angebot der Transfer vom Flughafen zum Hotel oder die All-Inclusive-Verpflegung enthalten ist. Aber auch ein Vergleich mit anderen Angeboten kann sich lohnen: Denn viele Veranstalter bieten identische Leistungen an – etwa Flug und Unterkunft. Diese können bei dem einem Anbieter zum regulären Preis billiger sein als bei einem anderen Veranstalter zum reduzierten Preis.
Gewährt der günstigere Anbieter zusätzlich noch einen Nachlass, ist bei einem Preisvergleich unterm Strich eine Ersparnis von mehreren hundert Euro drin. Preisgünstigstes Angebot: Wer keine Lust hat, im Internet nach Schnäppchen zu jagen, sollte sich im Reisebüro nach möglichen Schnäppchen für ihr Traumziel erkundigen.
Die Reisevermittler müssen für die Preisdifferenz geradestehen, wenn sie nicht die günstigste Variante für das gewünschte Reiseziel aus ihrem Sortiment heraussuchen. Im Streitfall sollten Kunden – etwa mit Hilfe eines Zeugen – jedoch nachweisen können, dass sie sich nach dem billigsten Angebot erkundigt haben.

 

Ratgeber: Verfügungen, Verträge, Versicherungen
Handbuch zur lückenlosen Vorsorge für Ernstfälle

Februar 2014 - Unfall, Krankheit oder Pflegebedürftigkeit können jeden einzelnen unerwartet in jeder Lebensphase treffen. Wer seine persönlichen Dinge für den Ernstfall nicht vorsorglich nach seinen Vorstellungen geregelt hat, riskiert, dass Angehörige oder Außenstehende nach eigenem Gutdünken Entscheidungen über medizinische Behandlungen oder Geldausgaben treffen müssen.
Der Ratgeber „Vorsorge selbstbestimmt“ der Verbraucherzentrale NRW hilft, Gedanken und Dokumente zu den persönlichen Angelegenheiten zusammenzutragen und individuelle Wünsche rechtzeitig in rechtssichere Verfügungen einfließen zu lassen.
Das aktualisierte Handbuch erklärt anschaulich, wie unerlässliche Vorsorge-Dokumente – etwa Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung – wirksam aufgesetzt werden und welche Punkte bei der finanziellen Absicherung sowie Nachlassregelung zu beachten sind. Checklisten, Formulierungshilfen und Musterscheiben, die zur Bearbeitung am PC begleitend im Internet heruntergeladen werden können, erleichtern eine lückenlose Vorsorge. Der Ratgeber kostet 17,90 Euro und ist in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 5 erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro (Porto und Versand) wird er auch nach Hause geliefert.  
Bestellmöglichkeiten: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf, Internet: www.vz-nrw.de/shop, Tel: (02 11) 38 09-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: (02 11) 38 09-235  

Handyversicherungen  
Januar 2014 - Die Angst der Nutzer, dass ihr wertvolles Smartphone abhanden kommt oder dass allzeit bereite Tablet sie plötzlich im Stich lässt, sitzt tief. Auf diese Sorge und Not spekulieren Händler bereits beim Kauf und offerieren ihren Kunden zum Objekt ihrer Begierde gleich die passende Versicherung. Doch die Policen halten im Schadensfall vielfach nicht, was im Verkaufsgespräch an Schutz versprochen wurde. Spitzfindige Ausschlüsse und mangelhafte Versicherungsbedingungen fallen der Verbraucherzentrale NRW immer wieder beim Blick ins Kleingedruckte ins Auge.
„Unterm Strich wird bei Verlust oder einem Manko kein adäquater finanzieller Ausgleich gezahlt, sondern die Versicherer erstatten lediglich einen von ihnen festgelegten Zeitwert oder tauschen das teure Teil durch ein gebrauchtes Gerät aus“, weiß die Verbraucherzentrale NRW. Sie rät, folgende Hinweise beim Abschluss eines Schutzvertrags fürs Handy mit ins Kalkül zu ziehen: ·       Leistungen: Wer 300 Euro und mehr investiert, möchte seinen mobilen Alleskönner natürlich gut abgesichert wissen.
Dieses Sicherheitsbedürfnis machen sich viele Verkäufer zunutze und bieten für angeblich „kleines Geld“ einen Handyschutz zwischen drei und zehn Euro pro Monat an. Doch gibt’s einen Schaden zu beklagen, lässt auch der Ärger über die Versicherung nicht lange auf sich warten. Denn die zahlt bei Klau oder Defekt entweder gar nichts, und wenn, dann oft nicht Bares, sondern bietet den Geschädigten häufig nur ein ähnliches oder gar gebrauchtes Ersatzgerät an. Bei einer Reparatur werden die Kosten hierfür übernommen.
Überweist eine Versicherung tatsächlich einen Geldbetrag, erstattet sie in der Regel jedoch nicht den Neu-, sondern nur den Zeitwert eines Geräts. Dieser beträgt in der Regel zwischen 50 und 80 Prozent. Hinzu kommt, dass viele Handybesitzer meist noch mit einer Selbstbeteiligung zwischen zehn und 20 Prozent des Kaufpreises zur Kasse gebeten werden. Geht das Gerät also nach einem Jahr oder später kaputt oder verloren, rechnet sich der Versicherungsschutz immer weniger.

 

Ratgeber Baufinanzierung
Stütze bei der Suche nach optimalem Kredit

Januar 2014 -  Die wichtigste Hürde auf dem Weg zum Eigenheim ist die Finanzierung der Immobilie. Denn wer sich die Kosten für den Traum von den eigenen vier Wänden schön rechnet oder gewieften Beratern glaubt, zahlt nicht nur drauf, sondern riskiert im Ernstfall sogar den Verlust von Haus oder Wohnung. Mit Hilfe des Ratgebers „Baufinanzierung“ der Verbraucherzentrale NRW errichten künftige Immobilienbesitzer ihre Finanzplanung auf einem tragfähigen Fundament.
Das überarbeitete Buch zeigt, wie eine abgesicherte Hausfinanzierung von Berechnung des Bedarfs und der maximalen monatlichen Belastbarkeit bis zur Wahl der optimalen Finanzierungsform aufgebaut wird. Tipps zu günstigen Finanzierungsangeboten, zahlreiche Beispielrechnungen und nützliche Checklisten erleichtern die Kreditaufnahme.
Der Ratgeber kostet 16,90 Euro und ist in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro (Porto und Versand) wird er auch nach Hause geliefert.  
Bestellmöglichkeiten: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf, Internet: www.vz-nrw.de/shop, Tel: (02 11) 38 09-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: (02 11) 38 09-235

 

 

Tipp: Nachhaltige Geldanlage
Der kleine grüne Daumen der Geldinstitute
Januar 2014 - Viele Anbieter von Geldanlagen berücksichtigen bei ihren Investitionen ethische, soziale oder ökologische Kriterien. Hierdurch fördern sie etwa den fairen Handel von Gütern und Dienstleistungen, die Energiewende oder auch die Bildung und Kultur. Rüstungsgüter, Atomindustrie oder Suchtmittel wie Tabak, Alkohol oder Glücksspiel sind dagegen häufig Tabuthemen.
Nach einer aktuellen Umfrage der Verbraucherzentrale NRW bei rund 340 Banken und Sparkassen bieten 68 Prozent der Kreditinstitute nachhaltige Geldanlagen an. Jedes dritte Institut möchte sein Angebot weiter ausbauen.
Auch in Sachen Energiewende gibt´s immer wieder Offerten: etwa die Beteiligung an einer lokalen Energiegenossenschaft. Doch auf der anderen Seite fehlt es häufig noch an Vielfalt. Bei den meisten Banken gibt es nur wenige Finanzprodukte mit nachhaltigen Faktoren zu kaufen. Die Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps, was der Markt derzeit offeriert und worauf Anleger achten sollten.
·       Nachhaltige Banken: Nachhaltige Banken (etwa GLS, Ethikbank, Umweltbank, Triodos Bank) berücksichtigen im Einlagen- und Kreditgeschäft eine Reihe von ethischen, sozialen und ökologischen Kriterien. Sie bieten dieselben Dienstleistungen an wie eine herkömmliche Bank oder Sparkasse. Dazu zählen etwa klassische Tagesgeld- oder Festgeld-Konten bei denen das Ersparte unter dem Schutz des Einlagensicherungssystems steht. Auch regionale Volksbanken und Sparkassen bieten teils  sichere und nachhaltige Sparanlagen an.
·       Investmentfonds: Die meisten Kreditinstitute aus der Verbraucherzentralen-Befragung bieten Investmentfonds fürs gute Gewissen an. Investmentfonds – etwa Aktien-, Renten- oder Indexfonds – sind für diejenigen geeignet, welche flexibel sparen möchten, einen langfristigen Anlagehorizont haben, an der Entwicklung internationaler Märkte partizipieren möchten aber auch Kurs- und gegebenenfalls Währungsrisiken in Kauf nehmen können. Doch Vorsicht: Die Nachhaltigkeitskriterien der Fondsgesellschaften unterscheiden sich sehr stark und sind teils sehr schwammig formuliert.

 

Altersvorsorge richtig planen - Strategien zum finanziell gesicherten Ruhestand
Duisburg, 16. januar 2014 - Ruhestand ohne finanzielle Sorgen – dieser Wunsch lässt sich nur erfüllen mit Hilfe zusätzlicher Vorsorge. Wer im Rentenalter bei seinem persönlichen Lebensstandard keine Abstriche machen will, sollte frühzeitig damit beginnen und seine Anlagestrategie passend zu seinen Ressourcen planen. Doch bei der Vielzahl an Vorsorgeprodukten ist es oftmals schwierig, den Überblick zu behalten und die individuell richtige Auswahl zu treffen.
Anhand von wichtigen Basisinformationen, nützlichen Tipps und Berechnungsbeispielen weist der neue Ratgeber „Altersvorsorge richtig planen“ den richtigen Weg zu einer soliden Vorsorge. Informationen zum System der gesetzlichen Rente und Hinweise zu Chancen und Risiken einzelner Finanzprodukte sind darin ebenso enthalten wie Details zu Fördermöglichkeiten bei betrieblicher Altersvorsorge, Riester- und Rürup-Rente.

Anschauliche Anleitungen zu Vorsorgestrategien in unterschiedlichen Lebensphasen runden das Buch ab. Der Ratgeber kostet 12,90 Euro und ist in den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro (Porto und Versand) wird das Buch auch nach Hause geschickt.

 

Krank und allein zu Haus: Hilfeleistungen der Krankenkassen
Ein akuter Bandscheibenvorfall, beide Arme in Gips oder eine schwere Infektion, die dazu zwingt, das Bett zu hüten: Jeder kann aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung in die missliche Lage geraten, bei seinen alltäglichen Verrichtungen vorübergehend auf fremde Hilfe in den eigenen vier Wänden angewiesen zu sein. Gesetzlich Krankenversicherte, die nicht stationär ins Krankenhaus müssen, jedoch zuhause niemanden haben, der ihnen bei der Körperpflege, beim Essen und im Haushalt hilft oder die Kinder versorgt, können bei ihrer Krankenkasse die Kosten für eine häusliche Krankenpflege beziehungsweise für eine Haushaltshilfe beantragen.
„Ob und in welcher Höhe es Zuwendungen gibt, ist bei den Krankenkassen jedoch nicht einheitlich geregelt. Nachfragen zahlt sich in den meisten Fällen aus“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Sie steuert zur Klärung mit der Kasse oder zur Wahl einer neuen Krankenversicherung grundlegende Informationen bei:
·       Häusliche Krankenpflege: Eine bezahlte Extra-Unterstützung etwa bei der täglichen Körperpflege oder dem Gang zur Toilette können gesetzlich Versicherte von ihrer Krankenkasse erhalten, wenn es die ärztliche Behandlung erfordert. Häusliche Krankenpflege wird jedoch nur bewilligt, wenn niemand daheim die Pflege eines Betroffenen übernehmen kann und ein Arzt die Notwendigkeit der zusätzlichen Hilfe bescheinigt. Hierbei muss allerdings immer etwas zugezahlt werden.
Auf alle Fälle lohnt sich ein Leistungsvergleich bei den verschiedenen gesetzlichen Kassen. Denn jede bestimmt selbst, ob und wie lange sie Leistungen für Körperpflege, Ernährung und Mobilität übernimmt. Viele Krankenkassen zahlen maximal zwischen zwei Wochen oder bis zu einem halben Jahr für die tägliche Grundpflege. Einige richten ihre Leistungsbereitschaft exakt an der Dauer der medizinisch notwendigen Behandlungspflege aus. Die meisten Kassen zahlen höchstens für eine Stunde ambulante Grundpflege am Tag. Ein geringer Teil übernimmt auch zwei. Versicherte mit einer chronischen Erkrankung sollten bei einem Kassenwechsel darauf achten, dass dieses Versorgungs-Plus nicht von vornherein bei einer Verschlimmerung ihres Zustands ausgeschlossen ist.

 

Falsche Eingruppierung in Pflegestufe - Widerspruch gegen Bescheid der Pflegekasse möglich
Duisburg, 9. Januar 2014 - Wer durch Krankheit, Unfall oder hohes Alter immer mehr auf Hilfe von Anderen angewiesen ist, kann Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragen. Wie viel Geld aus der Pflegekasse gezahlt wird, ermittelt ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MDK) anhand einer Skala von Pflegestufe Null für eingeschränkte Alltagskompetenz bis hin zu Pflegestufe Drei bei schwerer Pflegebedürftigkeit. Diese Begutachtung ist ein wichtiger Termin, auf den Betroffene wie Angehörige gut vorbereitet sein sollten.
„Sind Pflegebedürftige und Angehörige mit der anschließenden Einstufung nicht einverstanden, weil sie dem tatsächlichen pflegerischen und hauswirtschaftlichen Bedarf des betroffenen Menschen nicht entspricht, kann Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt werden“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.
Damit der Einwand erfolgsversprechend ist, helfen folgende Tipps:
·       Besuch des Medizinischen Dienstes: Bei der Begutachtung des Pflegebedürftigen in dessen Wohnung oder im Pflegeheim ist es hilfreich, wenn eine persönliche Vertrauensperson an dem Termin teilnimmt. Diese Kontaktperson kann den Betroffenen unterstützen und wichtige ergänzende Hinweise zur persönlichen Lage und der Verfassung des pflegebedürftigen Menschen geben. Der Gutachter sollte einen möglichst wirklichkeitsnahen Einblick in den Alltag und über die Verfassung des betroffenen Menschen bekommen. Wichtig ist etwa, dass Probleme beim Toilettengang, Ankleiden und bei der Körperpflege realistisch geschildert werden.
·       Pflegetagebuch: Bevor Pflegeleistungen beantragt werden, ist es empfehlenswert, frühzeitig damit zu beginnen, mindestens eine Woche lang ein Pflegetagebuch zu führen. Je länger ein Pflegetagebuch geführt wird, desto mehr sagt es über die persönliche Situation des Antragstellers aus. Die schriftliche Dokumentation der täglichen Verrichtungen gibt Auskunft darüber, welche Hilfen in welchem Umfang stattfinden und notwendig sind. Die Auflistung ist eine wichtige Hilfestellung bei der Bewertung des Pflegebedarfs und für die Argumentation gegenüber der Pflegekasse unverzichtbar.

 

Aha-Effekte durch bunte Farben: Verbraucherzentrale NRW bietet unabhängige Energieberatung mit Wärmebildern vom Haus
Duisburg, 8.01.2014 - Wohlige Wärme im eigenen Heim kommt Verbraucher teuer zu stehen. Fürs Heizen geben private Haushalte rund zwei Drittel ihres Energiebudgets aus. Die Verbraucherzentrale NRW hilft, diesen großen Kostenblock nachhaltig zu senken.
Ab Anfang 2014 bietet die Energieberatung Ruhr West der Verbraucherzentrale NRW in Duisburg ein spezielles Winterpaket an: Ein 90-minütiger Beratungstermin beim Verbraucher zu Hause, inklusive so genannter Thermografien. Das sind eigens erstellte Wärmebilder des Wohngebäudes. Zum Angebot gehört ein schriftlicher Bericht über erkannte Wärmelecks, mit Hinweisen zum Sparen und Modernisieren sowie zur finanziellen Förderung.


„Die Tipps richten sich immer nach der individuellen Situation der Bewohner, ihrem Geldbeutel und den jeweiligen Bedürfnissen“, betont Norbert Mohr, seit Dezember letzten Jahres neuer Energieberater für das westliche Ruhrgebiet.   Bevor der Energieberater zur Energieberatung nach Hause kommt, fertigt ein Thermograf die Außenaufnahmen vom Haus mit einer speziellen Kamera an. Das geschieht am besten nachts, bei niedrigeren Außentemperaturen.
Die Thermografien, die so entstehen, erinnern an bunte Pop-Art-Werke, die fachmännisch interpretieren werden müssen.
Auf dieser Grundlage wird dem Hausbesitzer gezeigt, ob und wo kostbare Wärme aus dem Gebäude entweicht. Häufig zieht es durch Dächer, Fenster und Türen. Klassische Kostentreiber sind auch dünne Heizkörpernischen sowie ungedämmte Rolladenkästen oder Außenwände. „Gerade Bewohnern älterer Häuser verschaffen wir durch die Thermografie viele Aha-Effekte“, sagt Berater Norbert Mohr. Oft enthüllt die Technik auch kuriose Wärmelecks –vom Voreigentümer dürftig zugemauerte Fenster zum Beispiel, oder nackte Heizungsrohre in der Wand. „Wir beraten unabhängig von Anbietern oder Geschäftsinteressen“, erklärt Energieberater Norbert Mohr.