'Tagesaktuell' - Redaktion Harald Jeschke Sonderseiten


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Montag, 23. Dezember 2024

Noch 2 Monate bis zur Bundestagswahl
Rund 12,6 Mio. Wahlberechtigte dürfen - aller Voraussicht nach am 23. Februar 2025 - den 21. Deutschen Bundestag in Nordrhein-Westfalen wählen. Das sind 21 Prozent aller Wahlberechtigten in Deutschland. „Die nordrheinwestfälischen Wählerinnen und Wähler werden somit einen gewichtigen Anteil an der Entscheidung über die Zukunft Deutschlands haben“, erklärte die Landeswahlleiterin Monika Wißmann heute in Düsseldorf.


„Die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren. Mein Team hat den Fahrplan auf den angekündigten vorgezogenen Wahltermin und die verkürzten Fristen umgestellt. Wir sind in ständigem Kontakt mit der Bundeswahlleiterin und den Kreiswahlleiterinnen und Kreiswahlleitern in Nordrhein-Westfalen. Alle tragen mit voller Kraft zum Gelingen der Wahlorganisation bei“, so Wißmann. „Dafür bedanke ich mich an dieser Stelle schon einmal sehr! “


In Nordrhein-Westfalen wird am Wahltag in 64 Bundestagswahlkreisen gewählt. Mit ihrer Erststimme können die Wählerinnen und Wähler dort für Wahlkreisbewerberinnen und -bewerber votieren, mit der Zweitstimme für Landeslisten der Parteien. „Die ersten Landeslisten sind hier bei der Landeswahlleitung bereits eingegangen und vorgeprüft worden,“ erläuterte die Landeswahlleiterin.

„Mein Team steht den Parteien zur Einreichung der erforderlichen Unterlagen und zur Beratung auch in den Weihnachtsferien zur Verfügung.“ Die Einreichungsfrist läuft am 20. Januar 2025 ab. Die Entscheidung über die Zulassung der Landeslisten erfolgt kurz danach am 24. Januar durch den Landeswahlausschuss. Die 64 Kreiswahlleitungen nehmen bereits Wahlvorschläge für die Wahlkreisbewerberinnen und -bewerber an.


Die Städte und Gemeinden organisieren zurzeit mit großem Einsatz die Wahlräume und berufen die Wahlvorstände. Am Wahltag selbst werden ca. 110.000 nordrhein-westfälische Bürgerinnen und Bürger als Wahlhelferinnen und -helfer im Einsatz sein. Sie sorgen in rund 16.000 Wahlräumen für einen reibungslosen Ablauf der Wahl und der anschließenden Stimmenauszählung. Auf der Sonderseite zur Bundestagswahl 2025 - www.wahlen.nrw - finden Sie regelmäßig aktuelle und umfassende Informationen zur Wahl.


Mittelstand in Sorge: Reform der Schuldenbremse nötig – Unternehmen wünschen politischen Neustart
Eingetrübte Stimmung im Mittelstand: Nur noch 44 Prozent bewerten Geschäftslage „gut“ oder „sehr gut“
Forderung nach politischem Neustart: KMU wünschen sich Union als stärkste Kraft
Zukunftsinvestitionen: Fast die Hälfte der Betriebe befürwortet eine Reform der Schuldenbremse

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) blicken weniger optimistisch in die Zukunft als noch vor einem Jahr. Dies zeigt der aktuelle DMB Mittelstands-Index, für den der Deutsche Mittelstands-Bund (DMB) 558 seiner Mitgliedsunternehmen befragt hat. Demnach leiden Unternehmen besonders unter der hohen Bürokratielast. Eine Mehrzahl befürwortet einen politischen Neustart nach der Bundestagswahl und rund die Hälfte der Befragten spricht sich für eine Reform der Schuldenbremse aus.


DMB-Vorstand Marc S. Tenbieg betont: „Die Umfrage zeigt, dass KMU unter enormem Druck stehen und Reformen erwarten. Nur durch entschlossene politische Maßnahmen kann die Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstands wieder gestärkt werden.“


Wirtschaftliche Einschätzung: Pessimismus dominiert
Im Vergleich zum Vorjahr schätzen die DMB-Mitgliedsunternehmen ihre derzeitige wirtschaftliche Lage schlechter ein. Aktuell bewerten nur noch 44 Prozent der befragten Unternehmen ihre gegenwärtige Geschäftssituation als „sehr gut“ oder „gut“ – ein Rückgang von 14 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (2023: 58 Prozent).


Ein ähnlicher Negativ-Trend zeigt sich bei den Erwartungen für das kommende Jahr. Der Anteil der Unternehmen, die Stagnation erwarten, stieg von 37 Prozent (2023) auf 44 Prozent (2024). Gleichzeitig sank der Anteil derjenigen, die mit leichtem Wachstum rechnen, von 38 Prozent auf 31 Prozent im Vorjahresvergleich. Rund die Hälfte der Befragten für Reform der Schuldenbremse In Bezug auf die Schuldenbremse zeichnet sich ein Stimmungswechsel ab. 48 Prozent der Befragten befürworten mittlerweile eine Reform der im Grundgesetz verankerten Regelung (35 Prozent der Befragten lehnen die Reform ab, 17 Prozent machten keine Angaben).


Dies ist eine deutliche Wendung im Vergleich zu 2022, als der DMB seine Mitglieder erstmals zu diesem Thema befragte. Damals waren noch 61 Prozent gegen eine Reform der Schuldenbremse. Den größten Investitionsbedarf sehen die Befürworter in den Bereichen Infrastruktur und Bildung. An dritter Stelle steht Verteidigung (18 Prozent) knapp vor Digitalisierung (17 Prozent).


Sonntagsfrage im Mittelstand: Unionsparteien stehen hoch im Kurs
Bei der Frage nach der politischen Präferenz im Falle einer Bundestagswahl am kommenden Sonntag zeigt sich eine klare Tendenz: Während die Union nach dieser nicht repräsentativen Umfrage mit großem Abstand (46 Prozent) stärkste Kraft wäre, würden die Parteien der gescheiterten Ampel-Koalition schlecht abschneiden. So würden nur zwei Prozent der Befragten die SPD wählen. Die Grünen kämen auf acht Prozent und die traditionell bei Unternehmerinnen und Unternehmern beliebte FDP wäre mit neun Prozent drittstärkste Kraft hinter der AfD (15 Prozent).


Auch bei der Frage nach dem besten Kanzlerkandidaten kristallisiert sich eine Tendenz für die CDU/CSU heraus: 40 Prozent der Befragten sprechen sich für Friedrich Merz von der Union aus. Der aktuelle Regierungschef Olaf Scholz (SPD) erhält nur drei Prozent, Robert Habeck (Grüne) fünf Prozent. Eine Mehrheit der Befragten (52 Prozent) würde keinem der drei Kandidaten ihr Vertrauen schenken. Die Spitzenkandidatin der AfD, Alice Weidel, war zum Startpunkt der Umfrage noch nicht offiziell aufgestellt und fehlte deshalb als Antwortmöglichkeit.


Bürokratieabbau
Top-Priorität für Mittelständler Der DMB Mittelstands-Index zeigt darüber hinaus, welche Themen eine neue Bundesregierung 2025 vorrangig angehen muss. Oberste Priorität hat für den Mittelstand demnach der Abbau von Bürokratie: 80 Prozent der Befragten nennen dies als wichtiges Thema. Weitere zentrale Forderungen sind die Senkung der Energiepreise (72 Prozent), eine Reform des Bürgergelds (66 Prozent) und eine Verringerung der Unternehmenssteuern (62 Prozent) sowie eine Verbesserung der Infrastruktur in den Bereichen Verkehr, Internet und Mobilfunk (61 Prozent).


Marc S. Tenbieg, geschäftsführender Vorstand des DMB, fordert eine klare politische Ausrichtung: „Dem Mittelstand geht es heute schlechter als noch vor einem Jahr. KMU stehen unter enormem Druck und erwarten Reformen. Nur durch entschlossene politische Maßnahmen kann die Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstands wieder gestärkt werden. Die Betriebe benötigen jetzt verlässliche Rahmenbedingungen, um notwendige Investitionen tätigen zu können. Leider fehlt es derzeit genau daran.


Die nächste Bundesregierung muss dringend handeln, um Betriebe zu entlasten – allen voran durch den Abbau von Bürokratie. Zudem muss sie sich für eine Senkung der Energiepreise und eine Verringerung der Unternehmenssteuern einsetzen.“ Die Befragung wurde vom 26.11.2024 bis 09.12.2024 online unter 558 DMB-Mitgliedsunternehmen durchgeführt. Der DMB Mittelstands-Index wird systematisch seit dem Jahr 2023 erhoben.


FuE-Investitionen von EU-Unternehmen übertreffen die der Konkurrenz aus den USA und China und setzen damit einem zehnjährigen Trend ein Ende
Laut der neuen Ausgabe des EU-Anzeigers für FuE-Investitionen der Industrie hat die europäische Industrie ihre Investitionen in Forschung und Entwicklung (FuE) im Jahr 2023 um 9,8 % erhöht. Damit hat die Zunahme bei den FuE-Investitionen zum ersten Mal seit 2013 die entsprechenden Werte in den USA (+ 5,9 %) und China (+ 9,6 %) übertroffen. 2023 rangierte die EU bei den privaten FuE-Investitionen weltweit auf dem zweiten Platz (18,7 %), hinter den USA (42,3 %), aber vor China (17,1 %), Japan (8,3 %) und Ländern der übrigen Welt (13,6 %).

Trotz der Verlangsamung des weltweiten FuE-Wachstums (+ 7,8 % gegenüber + 12,6 % im Jahr 2022) investierten die 2 000 führenden Unternehmen 2023 die Rekordsumme von 1 257,7 Mrd. EUR in FuE. Die 50 führenden Unternehmen, zu denen auch elf Unternehmen aus der EU gehören, trugen 40,1 % der Investitionen bei. Dies belegt, dass FuE stark bei den größten Akteuren konzentriert ist.

Forschung und Innovation (FuI) werden in den kommenden Jahren im Mittelpunkt der Wirtschaft der EU stehen. Angesichts der Bestrebungen zur Förderung einer sauberen und digitalen Wirtschaft sollen so Innovationen und wissenschaftliche Exzellenz angeregt und zu nachhaltiger Wettbewerbsfähigkeit und Wohlstand der EU beigetragen werden. Im diesjährigen Anzeiger wird bekräftigt, dass europäische Unternehmen wichtige globale Akteure sind, doch aufgrund der Industriestruktur bestehen Innovationslücken gegenüber den wichtigsten Wettbewerbern.

Darüber hinaus muss die EU private FuI-Investitionen weiter fördern, für einen weiteren Ausbau von Schlüsselsektoren wie Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) und Gesundheit sorgen, Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten beseitigen und den Einsatz von Technologien sowie die Gründung und das Wachstum von Akteuren mit Sitz in der EU fördern.

Bei den FuE-Investitionen in der Automobilindustrie – die zusammen mit den Bereichen IKT und Gesundheit das weltweite FuE-Wachstum vorantreibt – ist die EU führend.

Mehr als drei Viertel der weltweiten FuE-Investitionen der den letzten zehn Jahre entfallen auf nur vier Sektoren, nämlich Software, IKT-Hardware, Gesundheit und Automobilindustrie. Der IKT-Softwaresektor ist mit einer jährlichen Zuwachsrate von 13,3 % über 10 Jahre weltweit am schnellsten gewachsen, gefolgt von den Bereichen Gesundheit (7 %), IKT-Hardware (6,9 %) und Automobilindustrie (6,3 %). Die FuE-Investitionen in IKT und Gesundheit verlangsamen sich nun nach dem starken Anstieg im Anschluss an die COVID-19-Krise.

Im Jahr 2023 tätigten Unternehmen aus der Automobilbranche – einer festen Größe der EU – mit Hauptsitz in der EU 45,4 % der weltweiten FuE-Investitionen. Damit investierten sie mehr als doppelt so viel wie ihre US-amerikanischen und japanischen Konkurrenten und mehr als dreimal so viel wie chinesische Wettbewerber.

Hingegen blieben die FuE-Investitionen der IKT-Softwareunternehmen in der EU im weltweiten Vergleich unerheblich, während in den USA ansässige Unternehmen 70 % der weltweiten FuE des Sektors unternahmen und in China bedeutende FuE-Unternehmen gegründet wurden. Auf Unternehmen aus den USA entfallen auch im IKT-Hardwaresektor 43,3 % der gesamten FuE. Für die Halbleiterproduktion gewinnen große Akteure aus der Republik Korea und Taiwan weltweit an Bedeutung.

Gleichzeitig stellt die Gesundheitsbranche mit 437 Unternehmen – darunter auch kleinere Biotechnologieunternehmen – die meisten Unternehmen bei den führenden 2 000. Dazu gehören 238 Unternehmen mit Sitz in den USA, die bei Forschung und Entwicklung im Bereich Gesundheit führend sind (52 % aller einschlägigen Unternehmen weltweit), während die Zahl der chinesischen Unternehmen im Gesundheitswesen innerhalb von zehn Jahren von 13 auf 63 gestiegen ist.

Somit hat das Land auf die EU (64 Unternehmen im Jahr 2023) aufgeschlossen. Die weltweiten Investitionen im Energiesektor sind 2023 um 21 % auf 23,8 Mrd. EUR gestiegen, und liegen damit über denen in Luft- und Raumfahrt und Verteidigung und knapp unter den Investitionen in der Chemiebranche.

Genaueres zur Situation in der EU
Im Jahr 2023 investierten die 800 führenden Unternehmen mit Sitz in der EU, die über 19 Mitgliedstaaten verteilt sind, 247,7 Mrd. EUR in Forschung und Entwicklung. Das ist ein Anstieg um 8,7 % gegenüber dem Vorjahr. Die Automobilindustrie steht auf der Liste der führenden 800 in der EU an der Spitze und macht 34,2 % der FuE-Investitionen der EU aus, gefolgt vom Gesundheitswesen (19,3 %), IKT-Hardware (14 %) und IKT-Software (7,8 %). Einige EU-Unternehmen in den Bereichen Halbleiter, Automobilbauteile sowie Biotechnologie und Pharmaindustrie verzeichneten einen außergewöhnlichen Anstieg der FuE-Investitionen um das Zwei- bis Fünfzigfache in den letzten zehn Jahren. Dieser Zuwachs bei den Investitionen deutet auf eine anhaltende Diversifizierung und ein erhebliches Wachstumspotenzial in diesen Bereichen hin.

Zu den führenden 800 Unternehmen in der EU gehören auch 99 kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit weniger als 250 Beschäftigten. Die meisten davon (74) sind im Gesundheitswesen tätig und haben ihren Sitz in Schweden, Frankreich, Dänemark und Deutschland. Französische KMU nehmen bei FuE-Investitionen (34 % der Gesamtinvestitionen) die Spitzenposition ein, gefolgt von Unternehmen aus Schweden (21,3 %) und den Niederlanden (16,6 %). Über das Jahr 2023 investierten diese KMU 2,4 Mrd. EUR in FuE, was einem Anstieg um 3,7 % gegenüber dem Vorjahr entspricht.

Die sogenannten Ausweitungsländer, wie Länder mit weniger leistungsstarker Forschung und Innovation bezeichnet werden, sind in der Rangliste des Anzeigers kaum vertreten. Im Jahr 2023 hatten nur vier der 2 000 weltweit führenden FuE-Investoren der EU ihren Hauptsitz in einem der 15 Mitgliedstaaten, die als Ausweitungsländer geführt werden (jeweils einer in Portugal, Ungarn, Slowenien und Malta). Mehr als die Hälfte der 14 000 Tochtergesellschaften von im Anzeiger aufgeführten Unternehmen in Ausweitungsländern in der EU sind in Tschechien (34,1 %) und Polen (16,6 %) beheimatet, was die Bedeutung der führenden Innovatoren mit Sitz in anderen EU-Ländern für einige der Ausweitungsländer belegt.

Hintergrund
Der EU-Anzeiger für FuE-Investitionen der Industrie wird seit 2004 jährlich veröffentlicht. Die Ausgabe 2024 des Anzeigers enthält Wirtschaftsinformationen aus den jüngsten Finanzkonten (Haushaltsjahr 2023) der 2 000 weltweit größten FuE-Investoren sowie der 800 führenden Unternehmen mit Sitz in der EU. Auf diese Unternehmen entfallen 85-90 % der weltweiten privaten FuE-Mittel.

Der Anzeiger ist zu einer Referenz für Analysen und Daten in Wissenschaft, Industrie und Politikgestaltung geworden. Wichtige Veröffentlichungen wie der jüngste Bericht von Mario Draghi über die Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit und der Bericht „Align, Act, Accelerate“ stützen sich ebenso auf seine Daten wie verschiedene Strategiepapiere der vergangenen 20 Jahre. Die Daten aus dem Anzeiger werden der Öffentlichkeit im Einklang mit der Praxis der offenen Wissenschaft der Kommission zur Verfügung gestellt.



TÜV-Verband identifiziert sieben zentrale Handlungsfelder für die nächste Bundesregierung.
Wettbewerbsfähigkeit stärken: Deutschland zum Vorreiter bei digitalen und grünen Technologien machen. Beim Bürokratieabbau private Akteure einbeziehen
 er TÜV-Verband hat sieben zentrale Handlungsfelder für die Bundestagswahl 2025 identifiziert. „Im Mittelpunkt der nächsten Legislaturperiode muss die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft stehen“, sagt Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands.


„Der Standort Deutschland muss digitaler, nachhaltiger und schlanker werden.“ Gleichzeitig müsse das Land in die globalen Zukunftsmärkte investieren. „Die nächste Legislaturperiode ist entscheidend, um Deutschland als Vorreiter bei grünen und digitalen Technologien zu etablieren“, sagt Bühler. Das Potenzial sei enorm: In wichtigen Zukunftsmärkten wie Umwelt- und Klimatechnologien, Künstlicher Intelligenz und Cybersicherheit werden bis 2030 globale Umsätze in Höhe von mehr als 15 Billionen Euro pro Jahr erwartet. Doch um hier mitzuhalten, braucht es klare politische Weichenstellungen, die Planungssicherheit schaffen, Innovation fördern und Vertrauen in neue Technologien stärken.


Die sieben Handlungsfelder im Überblick: Nachhaltigkeit: GreenTec-Wirtschaft stärken Deutschland hat das Potenzial, Weltmarktführer bei grünen Technologien zu werden. Dafür müssen Investitionsanreize und steuerliche Erleichterungen geschaffen sowie das Qualitätsversprechen „Made in Germany“ durch Standardisierung und Zertifizierung abgesichert werden.


Gleichzeitig fordert der TÜV-Verband die Einrichtung von Kompetenzzentren, die Unternehmen, Start-ups und Wissenschaft vernetzen, um nachhaltige Geschäftsmodelle zu entwickeln und skalierbare Technologien voranzutreiben. Digitalisierung, Cybersicherheit und KI: Standort neu aufstellen Deutschland braucht bei der Digitalisierung einen Ruck, der vom Staat ausgehen muss. Ein eigenständiges Digitalministerium mit eigenen Kompetenzen sollte die Digitalisierung des öffentlichen Sektors koordinieren.


Die einzelnen Bereiche wie Inneres, Gesundheit, Verteidigung, Verkehr etc. sollten Sektorziele definieren, deren Fortschritt vom Digitalministerium überwacht werden. Der TÜV-Verband fordert verbindliche Standards für Cybersicherheit, die Unternehmen und Behörden gleichermaßen schützen. Gleichzeitig gilt es, KI- und digitale Technologien durch Forschung und unabhängige Prüfungen weiterzuentwickeln, um Vertrauen in diese Systeme zu schaffen.


Entbürokratisierung: Prüforganisationen sind Teil der Lösung A
nstatt zusätzliche Behörden oder Verwaltungsstrukturen zu schaffen, sollten unabhängige Prüforganisationen stärker bei der Umsetzung regulatorischer Anforderungen eingebunden werden. Diese privatwirtschaftlichen Akteure sorgen dafür, dass Innovationen sicher auf den Markt gebracht werden und gleichzeitig Vertrauen in neue Technologien entsteht. Ein solcher Ansatz entlastet staatliche Stellen, senkt Kosten und beschleunigt Verfahren.


Mobilitätswende: Kein Stillstand bei der Vision Zero
Die Verkehrsinfrastruktur muss stärker an die Bedürfnisse von Zweiradfahrern und Fußgängern angepasst werden, um die Umfallzahlen zu senken und eine umweltfreundliche Mobilität zu fördern. Die Mobilitätsbildung muss angesichts des immer komplexer werdenden Straßenverkehrs bereits in Kitas und Schulen verbessert werden. Gleichzeitig sollte die Mobilität älterer Menschen erhalten werden. Verpflichtende Rückmeldefahrten ab 75 Jahren tragen zur Sicherheit aller Verkehrsteilenehmenden bei. Klimafreundliche und sichere Mobilität ist zunehmend digital.


Die gesetzlichen Grundlagen für das autonome Fahren müssen erweitert, ein digitales Fahrzeugregister aufgebaut und ein Treuhändermodell für die Nutzung von Fahrzeugdaten geschaffen werden. Die Antriebswende muss mit neuen Anreizen gefördert werden. Für die Ermittlung der Batteriegesundheit von E-Autos und für das bidirektionale Laden müssen einheitliche Standard geschaffen werden.


Made in Germany: Exportschlager Qualitätsinfrastruktur updaten Normen, Standards, Qualitätssicherung und unabhängige Prüfungen sind ein Garant für Wertigkeit „Made in Germany“. Diese weltweit anerkannte Qualitätsinfrastruktur muss digitalisiert und modernisiert werden. Digitale Zertifikate, Normen und Standards sind entscheidend, um den Zugang zu globalen Märkten zu sichern. Produktsicherheit erhöhen – auch im Onlinehandel Der Onlinehandel birgt wachsende Risiken für die Produktsicherheit.


Der TÜV-Verband fordert strengere Kontrollen und robuste digitale Produktpässe, um die Konformität und Sicherheit von Produkten zu gewährleisten. Gleichzeitig müssen unabhängige Prüfungen bei der Einfuhr von Produkten aus Drittstaaten gestärkt werden. Fachkräftemangel: Bildungsoffensive für nachhaltige und digitale Technologien Um die digitale und nachhaltige Transformation zu bewältigen, sind qualifizierte Fachkräfte unverzichtbar.


Der TÜV-Verband fordert eine Bildungsoffensive mit Fokus auf digitale Kompetenzen, nachhaltige Technologien und lebenslanges Lernen. Gleichzeitig müssen Weiterbildungsangebote bedarfsorientiert ausgebaut und attraktiv gestaltet werden, um die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu sichern.


Jung kauft Alt: Förderung nun auch für den Erwerb denkmalgeschützter Gebäude
Förderrichtlinie wird zum 1. Januar 2025 angepasst

Seit September gibt es das Förderprogramm „Jung kauft Alt", das Familien mit minderjährigen Kindern und kleineren bis mittleren Einkommen beim Wohneigentumserwerb von sanierungsbedürftigen Bestandsgebäuden unterstützt. Die Förderung erfolgt mittels zinsverbilligter KfW-Kredite. Zum 1. Januar 2025 wird die Förderrichtlinie angepasst. Künftig wird auch der Erwerb von sanierungsbedürftigen denkmalgeschützten Gebäuden möglich sein. In Deutschland sind rund 10% des Gebäudebestandes denkmalgeschützt.

Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Unser Förderprogramm zum Kauf sanierungsbedürftiger Bestandsimmobilien ist gut gestartet. Zum 1. Januar erhöhen wir den Kreis förderfähiger Gebäude noch einmal deutlich. Bisher konnte der Erwerb denkmalgeschützte Häuser nicht durch unser Programm Jung kauft Alt gefördert werden, da viele dieser Gebäude energetisch nicht so saniert werden können, wie es die Vorgaben für nicht denkmalgeschützte Wohngebäude vorsehen. Das ändern wir jetzt. Durch die Ausweitung von Jung kauft Alt können sich nun mehr Menschen den Traum vom Einfamilienhaus erfüllen. Damit helfen wir vielen Familien, die ein denkmalgeschütztes Haus erhalten möchten und das mit Hilfe unseres Jung kauft Alt-Programmes bislang aber nicht tun konnten. Das ermöglicht es Familien zum Beispiel in die alte Heimat zu ziehen, dort ein Haus zu kaufen, zu sanieren und hierfür auch andere Sanierungsförderungen in Anspruch zu nehmen. Insbesondere in ländlichen und dünn besiedelten Regionen kann dies dafür sorgen, dass historische Bausubstanz in den Dorfkernen nicht leer steht."

Zum Programm:
Denkmalgeschützte Gebäude müssen künftig auf das energetische Niveau „Effizienzhaus Denkmal EE" saniert werden. Dabei darf der Jahres-Primärenergiebedarf max. 160% des Wertes betragen, der für ein vergleichbares Referenzgebäude nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) gilt.
Für alle anderen Bestandsgebäude gilt weiterhin: Die Gebäude müssen den Energieeffizienzklassen F, G oder H (gemäß Energieausweis) zugehörig sein. Innerhalb von 54 Monaten nach Förderzusage muss auf mindestens Energieeffizienzklasse 70 EE saniert werden.


Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form der Anteilsfinanzierung als Kredit mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln. Förderfähig sind die gesamten Ausgaben für den Eigentumserwerb inkl. (anteilige) Grundstückskosten. Nicht gefördert werden Kaufnebenkosten.

Förderberechtigt sind Familien mit minderjährigen Kindern und einem maximal zu versteuernden Haushaltseinkommen von 90.000 Euro bei einem Kind (+10.000 Euro je weiteres Kind). Die Kredithöchstbeträge sind abhängig von der Kinderzahl und betragen bei einem Kind max. 100.000 Euro, bei zwei Kindern max. 125.000 Euro und bei drei oder mehr Kindern max. 150.000 Euro. Es sind Kreditlaufzeiten von 7 bis 35 Jahren sowie Zinsbindungen von 10 oder 20 Jahren möglich.
Das zu erwerbende Wohneigentum muss selbst zu Wohnzwecken genutzt werden. Nicht förderberechtigt sind Personen, die Voreigentum besitzen oder bereits Baukindergeld beziehen bzw. bezogen haben.
Eine Kombination mit anderen (Landes-)Förderprogrammen oder die Kombination mit BEG-Mitteln (Sanierungsförderung) ist grundsätzlich möglich.


Ratgeber für eine sichere und stressfreie Reise
Die Weihnachtsferien stehen bevor und ziehen viele Familien und Wintersportbegeisterte in verschneite Berge und auf glitzernde Skipisten. Doch bevor die Winterfreuden beginnen, erfordert die Reise mit dem Auto eine sorgfältige Planung. Der ACV Automobil-Club Verkehr hat einen umfassenden Ratgeber mit Checklisten und praktischen Tipps zusammengestellt, um die Reise sicher und stressfrei zu gestalten.

Vollgepackt in den Winterurlaub: Sicher reisen mit der ganzen Familie - Foto Sergey Novikov/Ripicts.com


Winterurlaub beginnt mit guter Vorbereitung
Winterliche Straßenbedingungen wie Schnee und Eis erfordern eine gründliche Vorbereitung des Fahrzeugs. Winterreifen mit mindestens 4 mm Profiltiefe bieten sicheren Grip bei Schnee und Glätte, während die gesetzliche Mindestanforderung von 1,6 mm oft nicht ausreicht. Kalte Temperaturen senken den Reifendruck, daher ist vor der Fahrt eine Kontrolle und gegebenenfalls eine Erhöhung um 0,2 bar über die Herstellerempfehlung sinnvoll.


Auch die Batterie sollte geprüft werden, da ihre Kapazität bei Temperaturen unter 0 °C deutlich abnimmt. Zusätzlich empfiehlt sich das Auffüllen der Scheibenwischanlage mit einem Frostschutzmittel, das Temperaturen bis mindestens -20 °C standhält. Um ein Festfrieren von Türdichtungen zu vermeiden, ist eine Behandlung mit Silikonspray ratsam. Hilfsmittel wie Schneebesen, Türschlossenteiser und Anti-Eis-Abdeckungen für Scheiben gehören ebenfalls zur Winterausrüstung.

Sichere Beladung des Fahrzeugs
Die richtige Beladung des Fahrzeugs trägt maßgeblich zur Sicherheit bei. Schwere Gepäckstücke sollten im unteren Bereich des Kofferraums, möglichst nah an der Rücksitzbank, verstaut werden. Eine Überladung des Beifahrersitzes oder der Rückbank sollte vermieden werden. Die Sicht durch den Rückspiegel muss frei bleiben.


Loses Gepäck sollte am besten mit Netzen oder Spannseilen gesichert werden, um zu verhindern, dass Gegenstände bei plötzlichem Bremsen oder in Kurven umherfliegen. Sperrige Gegenstände wie Skier und Snowboards finden in Dachboxen oder auf Dachträgern sicheren Halt. Um ein Verrutschen während der Fahrt zu verhindern, ist es wichtig, die Befestigungen regelmäßig zu kontrollieren, insbesondere auf längeren Strecken.

Winterreifen und Tempolimit – unterschiedliche Regelungen in beliebten Urlaubsländern
Auch die Verkehrsregeln in beliebten Urlaubsländern wie Österreich, Italien und der Schweiz sollten berücksichtigt werden. In Österreich und Italien gilt zwischen November und April eine Winterreifenpflicht. In der Schweiz gibt es zwar keine gesetzliche Vorgabe, jedoch wird der Einsatz dringend empfohlen. Tempolimits variieren ebenfalls je nach Land und Witterung. In Frankreich beispielsweise ist bei Schnee auf Autobahnen eine Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h vorgeschrieben.

Eine vollständige Übersicht mit ausführlichen Informationen zu Winterausrüstung, Sicherheitsmaßnahmen und länderspezifischen Regelungen stellt der ACV im Ratgeber-Bereich seiner Website zur Verfügung: https://www.acv.de/ratgeber/reisen/winterurlaub-mit-dem-auto-checklisten-und-tipps-fuer-eine-sichere-fahrt.


PETA veröffentlicht neuen Fernsehspot zur Bewerbung der „Veganstart“-App
Männer haben’s schwer, brauchen Fleisch? Das sieht PETA naturgemäß anders. Rechtzeitig vor den alljährlich gefassten guten Neujahrsvorsätzen veröffentlicht die Tierrechtsorganisation daher heute einen neuen Fernseh- und YouTube-Spot, der die Veganstart-App der Tierrechtsorganisation bewirbt. Der Werbespot will durch das Spiel mit Stereotypen vor allem Männer ansprechen, da diese sich mit dem Umstieg auf eine vegane Ernährung von allen Bevölkerungsgruppen am schwersten tun.


Der Clip, der in Zusammenarbeit mit der Berliner Produktionsfirma HEY NA! unter der Regie von Annegret von Feiertag entstanden ist, macht durch Witz und Ironie klar: Vegan sein hat nur Vorteile – auch für Männer. Der Spot ist ab heute im Fernsehen zu sehen. Das kostenlose Veganstart-Programm der Tierrechtsorganisation erleichtert allen Menschen mit vielen Tipps, Rezepten und persönlichem Support den Umstieg auf ein veganes Leben.


„Vegan lebende Menschen sollten sich eigentlich nicht mehr dafür verteidigen müssen, dass sie sich tierfreundlich, nachhaltig und gesund ernähren“, so Christian Coslar, Leitung Marketing und Kreation bei PETA. „Doch veraltete Männlichkeitsbilder lassen noch immer viel zu viele Männer in dem falschen Glauben, der Verzehr von Tierkadavern wäre für ihren Körper förderlich oder sogar notwendig. Dabei ist längst bekannt, dass eine ausgewogene vegane Ernährung absolut gesund ist. PETAs kostenloses Veganstart-Programm hilft beim Umstieg.“


Hintergrundinformationen
Allein 2023 wurden rund 750 Millionen Tiere in deutschen Schlachthöfen getötet – hinzu kommen unzählige, die bereits in den Ställen oder auf den Transporten sterben. Doch nicht nur für Fleisch werden Tiere ausgebeutet und umgebracht. Auch Kühe und Hennen werden für Milch und Eier ihr Leben lang gequält und auf grausame Art getötet. Hennen leiden aufgrund von Qualzucht häufig unter schmerzhaften Knochenbrüchen und wegen ihres psychischen Leids unter Verhaltensstörungen.


Männliche Küken werden noch im Ei oder nach einer leidvollen Mast im Schlachthaus gewaltsam ums Leben gebracht. Auch Kühe sind qualgezüchtet: So haben viele von ihnen schmerzhafte Eutererkrankungen und viele weitere Krankheiten. Männliche Kälber werden in der Regel ebenfalls nach kurzer Zeit getötet. Dabei haben Rinder eine mögliche Lebenserwartung von bis zu 20 Jahren und mehr. Die landwirtschaftliche Tierhaltung – und damit der Konsum tierischer Produkte – ist eine der Hauptursachen für die größten Umweltprobleme unserer Zeit – Klimakatastrophe, Regenwaldrodungen, Gewässerbelastung, Ressourcenverschwendung.


Durch die globale Tierwirtschaft entstehen mehr Treibhausgase als durch den gesamten Verkehrssektor. Eine Oxford-Studie (2018) kam zu dem Schluss, dass der Wandel hin zu einer veganen Ernährung die beste Möglichkeit ist, um die Auswirkungen auf das Klima am effektivsten zu bekämpfen. [1] PETAs Veganstart-Programm Immer mehr Menschen entscheiden sich für eine vegane Ernährung. Mit der Umstellung sinkt die Nachfrage für eine qualvolle und klimaschädliche Tierindustrie. Gleichzeitig war es noch nie so leicht, sich vegan zu ernähren wie heute.


PETA unterstützt den Umstieg mit der Veganstart-App für iOS und Android. Das Programm bietet Userinnen und Usern unter anderem eine Step-by-Step-Anleitung in Form einer 30-Tage-Challenge, vegane Rezepte sowie informative Artikel und Videos zu veganer Ernährung. Außerdem gibt es einen Einkaufsguide und die Möglichkeit, Bewertungen von veganen Produkten zu teilen. Während der Umstellung hilft das Veganstart-App-Maskottchen Brokko dabei, stets den Überblick zu behalten. PETA Deutschland begeht im Jahr 2024 ihr 30-jähriges Jubiläum.


Zu diesem Anlass fordert die Organisation, dass Tiere vor dem Gesetz als Personen, das heißt als Träger von schutzwürdigen Interessen, anerkannt werden und Grundrechte erhalten. PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden.




Preise für Wohnimmobilien im 3. Quartal 2024: -0,7 % zum Vorjahresquartal
Rückgang gegenüber dem Vorjahresquartal schwächt sich weiter ab
Preise für Wohnimmobilien, 3. Quartal 2024 (vorläufig) -0,7 % zum Vorjahresquartal +0,3 % zum Vorquartal

Die Preise für Wohnimmobilien (Häuserpreisindex) in Deutschland sind im 3. Quartal 2024 gegenüber dem 3. Quartal 2023 um durchschnittlich 0,7 % gesunken. Im 2. Quartal 2024 lag der Rückgang gegenüber dem Vorjahresquartal noch bei 2,5 %. Gegenüber dem Vorquartal sind die Preise für Wohnimmobilien um 0,3 % gestiegen und damit weniger stark als im 2. Quartal 2024 (+1,5 %).



Immobilienpreise im Vergleich zum Vorquartal in den meisten Gegenden gestiegen
In den meisten Gegenden Deutschlands sind die Immobilienpreise im 3. Quartal 2024 im Vergleich zum 2. Quartal 2024 gestiegen. Im Vergleich zum Vorjahresquartal schwächten sich die Preisrückgänge größtenteils ab. Teilweise waren aber auch im Vorjahresvergleich Preissteigerungen zu beobachten: So musste beispielsweise in den kreisfreien Großstädten für Wohnungen 2,4 % und für Ein- und Zweifamilienhäuser 0,2 % mehr als im 3. Quartal 2023 gezahlt werden.


Im Vergleich zum 2. Quartal 2024 waren in den kreisfreien Großstädten Wohnungen 1,0 % und Ein- und Zweifamilienhäuser 1,5 % teurer.  In den dünn besiedelten ländlichen Kreisen hingegen waren die Immobilienpreise im 3. Quartal 2024 weiterhin größtenteils rückläufig. Für Wohnungen musste hier 5,7 % weniger als im 3. Quartal 2023 beziehungsweise 1,8 % weniger als im 2. Quartal 2024 gezahlt werden.
Ein- und Zweifamilienhäuser waren in den dünn besiedelten ländlichen Kreisen 2,1 % günstiger als im Vorjahr, im Vorquartalsvergleich waren die Preise unverändert. 


In den sieben größten Städten Deutschlands (Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt am Main, Stuttgart und Düsseldorf) sind die Preise für Wohnungen im Vergleich zum 3. Quartal 2023 um 0,2 % und im Vergleich zum 2. Quartal 2024 um 0,5 % gestiegen. Für Ein- und Zweifamilienhäuser hingegen musste in diesen Städten 5,3 % weniger als im Vorjahresquartal und 3,1 % weniger als im Vorquartal gezahlt werden. 


Mit der aktuellen Veröffentlichung wurde die Veränderungsrate des 2. Quartals 2024 gegenüber dem 2. Quartal 2023 für den bundesweiten Häuserpreisindex um 0,1 Prozentpunkte nach oben revidiert (vorläufiger Wert: -2,6 %, revidierter Wert: -2,5 %). Die Veränderungsrate des 2. Quartals 2024 gegenüber dem 1. Quartal 2024 wurde um 0,2 Prozentpunkte nach oben revidiert (vorläufiger Wert: +1,3 %, revidierter Wert: +1,5 %). Revisionen der Vorquartale und des aktuellen Jahres werden regelmäßig durchgeführt, um nachträgliche Meldungen zu berücksichtigen. 
 

Revision der Ergebnisse 2011 bis 2023
Über die reguläre Revision hinaus wurden mit der aktuellen Veröffentlichung die Ergebnisse der Quartale und der Jahre 2011 bis 2023 revidiert. Aufgrund methodischer Anpassungen in der Wägung, die durch neue europäische Vorgaben erforderlich waren, musste die Indexreihe nachträglich auf das Basisisjahr 2015 normiert werden.
Dadurch haben sich leichte Änderungen in den Vergangenheitswerten ab 2011 ergeben. Diese Revisionen führen in einigen Fällen zu Verschiebungen von 0,1 Prozentpunkten bezogen auf die Veränderungsrate zum Vorjahresquartal. 

 
NRW: 83 Prozent der Bevölkerung shoppen online
Nicht nur zu Weihnachten erfreut sich das Online-Shopping großer Beliebtheit. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen auf Basis der Erhebung zur Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien privater Haushalte mitteilt, gaben im Jahr 2024 insgesamt 83 Prozent der Personen im Alter von 16 bis 74 Jahren in NRW an, schon einmal über das Internet gekauft oder bestellt zu haben.


Bei den Jüngeren ist Online-Shopping weiterverbreitet als bei den Älteren: 90 Prozent der 16-44-Jährigen in NRW haben schon einmal online eingekauft, bei den 45-74-Jährigen sind es immerhin noch 78 Prozent. Jede(r) Zweite kaufte Kleidung, Schuhe und Accessoires im Internet Nach ihren Online-Einkäufen in den letzten drei Monaten gefragt, gaben insgesamt mehr als zwei Drittel (69 Prozent) der 16-74-Jährigen an, in diesem Zeitraum etwas über das Internet eingekauft zu haben.


Bei den 16-44-Jährigen lag dieser Anteil bei 79 Prozent, bei den 45-74-Jährigen bei 60 Prozent. Kleidung, Schuhe und Accessoires stehen dabei an erster Stelle: Mit 51 Prozent hat insgesamt gut die Hälfte der Personen in den letzten drei Monaten vor der Befragung Artikel dieser Art online bestellt. Von den 16-44-Jährigen hatten sogar 62 Prozent Kleidungsstücke über das Internet gekauft gegenüber 42 Prozent der 45-74-Jährigen.


Über 40 Prozent der 16-44-Jährigen zahlten für Streamingdienste
An zweiter Stelle stehen Filme, Serien und Musik, die insgesamt 44 Prozent der 16-74-Jährigen online gekauft haben. Hierbei werden sowohl kostenpflichtige Streamingdienste als auch physische Bild- und Tonträger in Form von DVDs, CDs u. ä. erfasst. Streaming-Dienste waren dabei deutlich häufiger gefragt als physische Produkte: Während 34 Prozent der 16- bis 74-Jährigen die Leistungen kostenpflichtiger Streamingdienste für Filme, Serien oder Sport in Anspruch genommen haben und 30 Prozent kostenpflichtig Musik streamten, bestellten lediglich 15 Prozent physische Bild- und Tonträger im Internet.


Dabei wurden Streamingdienste deutlich häufiger von den Jüngeren genutzt: Die Anteile der 16-44-Jährigen, die Streamingdienste für Filme, Serien oder Sport bzw. Musik bezahlten, lagen mit 45 bzw. 44 Prozent jeweils merklich über den Anteilen bei den 45-74-Jährigen (25 bzw. 20 Prozent). Knapp ein Drittel kaufte Lebensmittel und Güter des täglichen Bedarfs online Auf Rang drei stehen Lebensmittel und andere Güter des täglichen Bedarfs wie Getränke, Drogerieprodukte oder Tierfutter: Insgesamt 30 Prozent der 16-74-Jährigen haben derartige Artikel in den letzten drei Monaten vor der Befragung über das Internet gekauft.


Lieferdienste für Essen wurden von 29 Prozent der Personen online beauftragt, standen bei den jüngeren Personen deutlich höher im Kurs als bei älteren: 44 Prozent der 16-44-Jährigen hatten in den letzten drei Monaten online bei Restaurants oder Fast-Food-Läden bestellt, bei den 45-74-Jährigen waren es lediglich 18 Prozent. Die Ergebnisse basieren auf der europäischen Erhebung über die Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien in privaten Haushalten (IKT), die seit 2021 als freiwillige Unterstichprobe in den Mikrozensus integriert ist.


Für diese Erhebung werden Personen im Alter von 16 bis 74 Jahren zum Internetzugang und zur Internetnutzung befragt. Der Mikrozensus ist eine seit 1957 jährlich bei einem Prozent der Bevölkerung durchgeführten Befragung der amtlichen Statistik. Dank der Selbstauskünfte der Befragten liegen aussagekräftige statistische Daten zu den Arbeits- und Lebensverhältnissen der Bevölkerung vor. Die Ergebnisse des Mikrozensus dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen, stehen aber auch der Wissenschaft, der Presse und allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Weitere Informationen zum Mikrozensus finden Sie unter https://www.mikrozensus.de/. (IT.NRW)