'Tagesaktuell' - Redaktion Harald Jeschke Sonderseiten


Sitemap Archiv •    48. Kalenderwoche: 24. November
BaustellenDVG-UmleitungBahn-VRR


Dienstag, 25. November 2025

Duisburg leuchtet orange – Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen
In diesem Jahr beteiligt sich Duisburg wieder an der weltweit stattfindenden Aktion „Orange your City“ der Vereinten Nationen, um auf den seit 1991 stattfindenden „Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen“ aufmerksam zu machen.

Am Dienstag, 25. November, werden hierzu zahlreiche Gebäude im Stadtgebiet orange leuchten. So etwa der imposante Stadtwerketurm, die Türme der Schwanentorbrücke und das denkmalgeschützte alte Hallenbad in Hamborn, in dem das jobcenter seinen Sitz hat. Ebenso der Eingangsbereich der Schauinsland-Reisen-Arena und die Mercatorhalle.

Wie im letzten Jahr ist auch der Stadtwerketurm dabei und wird in seiner.ganzen Länge orange erleuchten. Fotos Ilja Höpping / Stadt Duisburg

MercatorOne und die Weihnachtsbeleuchtung von Duisburg Kontor am Hauptbahnhof und dem Eingang zum Weihnachtsmarkt an der Königsstraße sowie das Riesenrad der Familie Gormanns am Ende der Kuhstraße beteiligen sich ebenfalls an der Aktion.

In Orange erstrahlen werden erstmals auch die Eingangsbereiche des Landessportbundes NRW an der Friedrich-Alfred-Allee und des Stadtsportbundes an der Bertaallee im Sportpark Duisburg.

Zudem werden an verschiedenen Örtlichkeiten wieder orangefarbene Fahnen mit der Aussage „Wir sagen NEIN! zu Gewalt gegen Frauen!“ wehen, um ebenfalls ein Zeichen zu setzen. So vor dem Rathaus am Burgplatz und dem Theater, aber auch vor dem Polizeipräsidium und dem Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW am Innenhafen.

Die Evangelischen Dienste Duisburg gGmbH, die unter anderem mit ihren Frauenhäusern Zuflucht und Schutz bieten, bekennen ebenfalls Farbe und beteiligen sich an der Aktion. Im Eingangsbereich des „FORUM Duisburg“ auf der Königstraße wird außerdem am Samstag, 22. November, von 13 bis 18 Uhr der Runde Tisch „Gewaltschutz für Duisburg“ auf den besonderen Tag aufmerksam machen und über Hilfsangebote informieren.

Weitere Informationen und Aktionen rund um das Thema „Gewaltschutz für Duisburg“ finden sich auf der städtischen Internetseite unter https://www.duisburg.de/gewaltschutz

LKA-NRW: #Schweigenbrechen: Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen
Das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW) ruft mit bewegter Frauenpower zu Solidarität und Engagement auf.  Gewalt gegen Frauen ist in unserer Gesellschaft weiterhin ein drängendes Thema, das uns alle betrifft - als Strafverfolgungsbehörden, als Zeugen, Angehörige oder Opfer. Gewalt hat viele Gesichter, ist nicht nur körperlich oder sexuell, sondern oft auch psychischer Natur.

Frauen und Mädchen sind mit etwa 70 % die bei weitem am häufigsten betroffenen Opfer von häuslicher Gewalt. Eine Studie der Kriminalistisch-Kriminologischen Forschungsstelle (KKF) des LKA NRW zeigt auf, dass in Nordrhein-Westfalen zwischen 2014 und 2023 bei insgesamt 1.666 versuchten und vollendeten Tötungsdelikten an Frauen 908 der Opfer starben. 522 dieser Fälle stuft das LKA als Femizid ein.

Doch allzu oft bleiben Übergriffe und Misshandlungen im Verborgenen, allzu oft schweigen die Betroffenen. Das LKA NRW bricht auch in diesem Jahr das Schweigen. Gemeinsam mit starken Partnern und als Teil der Initiative zum Internationalen Tag gegen Gewalt gegen Frauen am 25. November 2025.

LKA-Foto

Mit einer "bewegenden" Aktion bringt das LKA NRW die sogenannten Orange Days auf die Social-Media-Bühne und positioniert sich mit Unterstützung von "Police Revolution" klar auf seinem Instagram-Kanal. Die Tänzerinnen - alle Beschäftigte der Polizei NRW - senden mit einer energiegeladenen, kraftvollen Performance die Botschaft: Gewalt gegen Frauen darf keinen Platz in unserer Gesellschaft haben!

Das Video will Betroffene genauso wie ihr Umfeld ermutigen, das Schweigen zu brechen, Hilfsangebote in Anspruch zu nehmen und sich an die Polizei zu wenden. "Wir müssen hinsehen, statt wegzuschauen. Jede und jeder kann unterstützen, indem Taten aus dem Verborgenen geholt werden. Gewalt ist nie privat. Sie betrifft uns als Gesellschaft. Solidarität, Aufmerksamkeit und konsequente Hilfe sind unser gemeinsames Zeichen gegen das Schweigen", so fasst es Özlem Öztürk - Präventionsexpertin des LKA NRW- treffend zusammen.

Der Kriminaloberkommissarin liegt das Thema Prävention von Partnerschaftsgewalt besonders am Herzen, weshalb sie es sich nicht nehmen ließ, auch selber anlässlich der bundesweiten Aktion #SchweigenBrechen vor die Kamera zu treten. Die Polizei NRW begegnet Gewalt gegen Frauen sowohl repressiv als auch präventiv. Sie pflegt engen Kontakt mit Hilfeorganisationen, Beratungsstellen, Initiativen und beteiligt sich an Aktionskampagnen wie zum Beispiel #SchweigenBrechen.

Darüber hinaus stehen in NRW viele weitere Unterstützungsangeboten bereit - etwa das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" unter der kostenfreien Nummer 116 016, das rund um die Uhr in 18 Sprachen erreichbar ist. Auch Angehörige und Freunde werden hier professionell beraten und begleitet.

Weitere Infos und Kontaktadressen https://polizei.nrw/partnerschaftsgewalt
Das Aktions-Video von LKA NRW und "Police Revolution" wird am 25.11.2025 mit Beginn der Orange Days 2025 über den Instagram-Kanal des LKA NRW veröffentlicht: https://www.instagram.com/polizei.nrw.lka/

Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen: Brötchentütenaktion 2025 - Respekt, Vertrauen und Liebe: Aller guten Dinge sind drei!
Die Frauenberatungsstelle Duisburg macht sich mit neuen Kolleginnen stark gegen Gewalt an Frauen. „Gewalt an Frauen ist keine Privatsache – sie betrifft uns alle und gehört in die Mitte der Gesellschaft“, sagt Pia Petermann, neue Mitarbeiterin der Frauenberatungsstelle Duisburg.

„Und was ist näher an der Mitte der Gesellschaft, als beim Brötchenkauf darüber zu sprechen?“, ergänzt ihre neue Kollegin Lea Dietrich. Seit Oktober 2025 verstärken Petermann und Dietrich das nun fünfköpfige Team mit viel Herz und Engagement in der Frauenberatungsstelle in Duisburg.

Am 25. November, dem Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen, startet erneut die Brötchentütenaktion:
In den Bäckereien von Bolten und Agethen werden Tüten mit der Aufschrift „Aller guten Dinge sind drei: Respekt, Vertrauen, Liebe“ ausgegeben.
Auf der Rückseite finden sich Kontaktadressen regionaler und überregionaler Hilfsangebote, an die sich betroffene Frauen wenden können.
Mit dieser Aktion setzt die Frauenberatungsstelle ein deutliches Zeichen: Für ein Miteinander und gegen Isolation und Gewalt.

Am 25. November sind die Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle von 11:00 bis 13:00 Uhr vor der Bäckerei Bolten in der Königstraße 36 anzutreffen. Dort informieren sie über Hilfsangebote und verteilen Brötchen, die von den Bäckereien gespendet werden. Zudem laden sie Passant:innen zu einer Glücksradaktion ein.

Neben solchen öffentlichen Aktionen bietet die Frauenberatungsstelle kostenfreie, vertrauliche und auf Wunsch anonyme Beratungen für Frauen an, die Gewalt erfahren oder erlebt haben. Gleichzeitig engagiert sich das Team in der Prävention: In Schulen, Einrichtungen und Betrieben sprechen die Mitarbeiter:innen über Rollenbilder, Grenzen und Wege aus Gewaltbeziehungen.

„Wir wollen ins Gespräch kommen, Aufmerksamkeit schaffen und Mut machen“, sagt Determann, die die Brötchentütenaktion seit mehreren Jahren organisiert. „Jede dritte Frau erlebt im Laufe ihres Lebens (sexualisierte) Gewalt. Dieses Thema gehört nicht der Scham oder dem Schweigen – es gehört in die Öffentlichkeit.
Mit der Aktion zeigt die Frauenberatungsstelle: Ein sicheres Zuhause und ein Leben ohne Gewalt sind keine Selbstverständlichkeit – aber ein Recht und unsere gemeinsame Verantwortung.

Zum Schutz vor sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt braucht es eine deutliche Verbesserung des Gewaltschutzgesetzes
Zum Internationalen Tag der Beseitigung der Gewalt gegen Frauen 2025 appelliert der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) an Vertreter der Politik, die Notsituation unzähliger Frauen ernst zu nehmen und die in Deutschland seit 2018 ratifizierte Istanbul-Konvention umfassend umzusetzen.

Laut Lagebericht des Bundeskriminalamts für das Jahr 2024 gab es 308 versuchte oder vollendete Tötungsdelikte an Frauen im Kontext von Partnerschaftsgewalt und 132 Frauen wurden durch ihren (Ex-)Partner getötet. Da keine begriffliche Definition vorliegt, können diese Tötungsdelikte sowie die jeweilige Tatmotivation statistisch nicht als Femizid, d. h. Tötung einer Frau, weil sie eine Frau ist, gewertet werden. Und sie sind nur die Spitze des Eisbergs, auch die Zahlen bei weiteren Delikten geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt sind seit Jahren gleichbleibend hoch.

Danach waren 2024 über 171.000 Frauen von Gewalt in der Partnerschaft betroffen, ein Anstieg von 1,9 % im Vergleich zum Vorjahr, und alle 4 Minuten erlebt eine Frau Gewalt durch ihren Partner oder Expartner. Geschlechtsspezifische Gewalt ist alltäglich, sie durchdringt unsere Gesellschaft und findet im öffentlichen Raum, am Arbeitsplatz und im Privaten durch alle Bevölkerungsschichten hindurch statt.

Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die „Istanbul-Konvention“, ist ein völkerrechtlich bindendes Instrument, das in Deutschland im Februar 2018 in Kraft getreten ist. Zentrale Aspekte sind der Opferschutz, die Prävention und Strafverfolgung. Bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention und Stärkung des Gewaltschutzgesetzes in Deutschland sieht der BDP dringenden Handlungsbedarf.

Entsprechend der Komplexität des Phänomens bedarf es gemäß der Istanbul-Konvention eines politischen Gesamtkonzepts zur wirksamen Bekämpfung geschlechtsbezogener Gewalt gegen Frauen. Zunächst braucht es dringend einer klaren begrifflichen Definition für „geschlechtsspezifische Gewalt” und „Femiziden” sowie deren Einordnung als spezifischer Straftatbestand auf Gesetzesebene. Schon die klare Benennung solcher Delikte könnte geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen sichtbarer, statistisch erfassbar und leichter sanktionierbar machen.

Ebenso wichtig wäre die flächendeckende Finanzierung von niedrigschwelligen Schutz- und Beratungsangeboten für Betroffene, eine verpflichtende kontinuierliche Spezialisierung verantwortlichen Akteure und unbürokratische Zusammenarbeit der betreffenden Hilfesysteme sowie die Einführung von greifenden Präventionsprogrammen in der begleitenden Täterarbeit. Für all das braucht es die Entwicklung, Implementierung und Qualitätssicherung von effektiven Aus- und Weiterbildungen auf der Basis evaluierter wissenschaftlicher Erkenntnisse.

Bereits auf seiner Delegiertenkonferenz im Herbst 2024 hatte der Verband in einer Resolution auf den dringenden Handlungsbedarf bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention in der deutschen Rechtsprechung hingewiesen. In einer Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Stärkung des Gewaltschutzgesetzes und der im Oktober 2025 dazu durchgeführten Verbändeanhörung hatte der BDP eine Einordnung vorgenommen und Verbesserungsvorschläge formuliert, die gemäß der drei Säulen Prävention, Schutz und Strafverfolgung darauf abzielen, die geschlechtsspezifische Gewalt langfristig einzudämmen und Betroffene besser zu schützen.

Der Internationale Tag der Beseitigung der Gewalt gegen Frauen 2025 schafft Sichtbarkeit und lenkt den Blick auf das Leid Betroffener sowie die immer noch nicht ausreichenden gesetzlichen Grundlagen inklusive Finanzierung zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt. Es ist Zeit, endlich zu handeln, Betroffene besser zu schützen, eine echte Strafverfolgung zu ermöglichen und die Effektivität bei der Täterarbeit zu verbessern. Worum es dabei geht, ist nicht weniger als die gesetzliche Grundlage für den Schutz Betroffener vor einem Leben in Angst vor geschlechtsspezifischer Gewalt und Femiziden in Deutschland.

Handlungsaufträge umsetzen – weltweit wird alle 10 Minuten eine Frau oder ein Mädchen durch Partner- oder Familiengewalt getötet  
Der Internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen am 25. November 2025 erinnert an die vielfältigen, weit verbreiteten Formen von Diskriminierung und Gewalt, denen Frauen und Mädchen weltweit ausgesetzt sind und fordert Politik, Gesellschaft und jeden Menschen dazu auf, aktiv gegen die Menschenrechtsverletzung vorzugehen und Schutzmaßnahmen zu stärken.

Die neuesten Zahlen des Bundeskriminalamts (BKA) machen den dringenden Handlungsbedarf in Deutschland deutlich, denn im Bereich häusliche Gewalt und im Bereich geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichteter Straftaten ist im vergangenen Jahr erneut ein Anstieg festzustellen.

Der Hinweis darauf, dass in diesen Bereichen mit Anzeigequoten von unter 10 % – bezüglich Partnerschaftsgewalt sogar unter 5 % – auszugehen ist, zeigt die Dringlichkeit des Problems und die Notwendigkeit des entschlossenen Handelns aller Akteure.   Nach wie vor fehlt es in Deutschland weiterhin an umfassenden und lückenlosen Maßnahmen zum Schutz von Frauen und (mit)betroffenen Kindern.

„Der Erinnerungs- und Aktionstag hebt die dringende Notwendigkeit hervor, völkerrechtlich verbindliche Vorgaben für das nationale Recht – wie sie in der Istanbul Konvention (IK) festgelegt sind – endlich vollumfänglich und konsequent umzusetzen. Nur durch die vollständige Umsetzung der Handlungsaufträge der IK und gezielte politische Maßnahmen mit umfassenden Ansatz zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt, wird diese wirksam bekämpft“, sagt Dr. Verena Staats, Vorständin des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V.  

Die Durchführung des seit Februar im Rahmen der Umsetzung der IK eingeführten und bundesweit geltenden Gewalthilfegesetzes in den Bundesländern spielt in Deutschland eine zentrale Rolle bei der Verbesserung des Schutzes und der Unterstützung für gewaltbetroffene Frauen und (mit)betroffene Kinder, wie sie auch im Forum 2.7 auf dem 83. Deutschen Fürsorgetag in Erfurt thematisiert wurde.  

Mit diesem ersten bundesgesetzlich verbindlichen rechtlichen und finanziellen Rahmen entsteht in Deutschland erstmals ein verlässliches, bedarfsgerechtes Hilfesystem für Frauen und (mit)betroffene Kinder. Es sichert den Zugang zu Beratung und Unterstützung, verknüpft diese Angebote mit Prävention, Täterarbeit, Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung – und führt ab 2032 erstmals einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt ein.  

Auch im Bereich des Familienrechts und Familienverfahrensrechts bedarf es der Berücksichtigung häuslicher Gewalt. Entsprechende Reformbedarfe hat der Deutsche Verein ausführlich benannt: Empfehlungen des Deutschen Vereins für eine Reform des Familien- und Familienverfahrensrechts unter Berücksichtigung von häuslicher Gewalt. Die bislang auf den Weg gebrachte Einführung einer elektronischen Fußfessel und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz und im Familienrecht kann insoweit nur ein Anfang sein.  

Einsatz von K.-o.-Tropfen bei Raub und Sexualverbrechen: Bundesjustizministerium schlägt Strafverschärfung vor
Wer sogenannte K.-o.-Tropfen zur Begehung einer Vergewaltigung oder eines Raubes einsetzt, soll zukünftig mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe rechnen. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat heute einen entsprechenden Gesetzentwurf veröffentlicht. Mit dem Gesetzentwurf reagiert das Bundesjustizministerium auf die besondere Gefährlichkeit, die von diesen Taten ausgeht, und schlägt eine Anpassung der Rechtslage im Lichte aktueller Rechtsprechung vor.

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu:
„Sexualisierte Gewalt gegen Frauen gibt es in vielen schrecklichen Formen. Vergewaltigungen unter Einsatz von K.-o.-Tropfen sind besonders perfide und gefährlich. Die Täter machen ihre Opfer wehrlos und nutzen das niederträchtig aus. Im Fall von Gisèle Pelicot ist das auf besonders brutale Weise geschehen. Ein Einzelfall ist das nicht.

Auch in Deutschland kommt es zu solchen Taten: Frauen werden gezielt mit Substanzen wie K.-o.-Tropfen betäubt, um ihnen sexuelle Gewalt anzutun. Solche Taten müssen hart bestraft werden. Deshalb müssen wir das Strafrecht anpassen und verschärfen. Unser Rechtsstaat muss Betroffenen von schweren Übergriffen fest zur Seite stehen und zugleich ein klares Signal an die Täter senden: Diese Taten werden konsequent verfolgt und streng bestraft.“

Foto: Photothek Media Lab / Dominik Butzmann

Der heimliche Einsatz von K.-o.-Tropfen bei einem Raub- oder Sexualdelikt kann bereits nach geltendem Recht straferschwerend berücksichtigt werden. Allerdings hat der Bundesgerichtshof im vergangenen Jahr entschieden, dass K.-o.-Tropfen nicht als „gefährliches Werkzeug“ im Sinne des Strafgesetzbuches zu verstehen sind. Damit handelt es sich nach geltendem Recht regelmäßig nicht um eine besonders schwere Form des sexuellen Übergriffs oder des Raubes, für den das Gesetz eine Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren vorsieht. Stattdessen ergibt sich nach derzeitiger Rechtslage regelmäßig eine Mindeststrafe von lediglich drei Jahren Freiheitsstrafe.

Die geltende Rechtslage wird damit der besonderen Gefahr und Verwerflichkeit, die von dem Einsatz von K.-o.-Tropfen ausgeht, nicht gerecht. Der Gesetzentwurf sieht daher vor, dass in solchen Fällen zukünftig eine Mindeststrafe von fünf Jahren Freiheitsstrafe gelten soll. Dazu soll der Einsatz gefährlicher Mittel der Verwendung einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs bei einem sexuellen Übergriff oder einem Raub gleichgestellt werden.

Der Gesetzentwurf wurde heute an die Länder und Verbände versendet und auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 19. Dezember 2025 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen der Verbände werden auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz veröffentlicht. Den Gesetzentwurf gibt es hier.

Geschichte hautnah erleben – Bürgerspaziergang mit Oberbürgermeister Sören Link durch die Duisburger Innenstadt
Etwa 85 Bürgerinnen und Bürger haben am vergangenen Samstag die Gelegenheit genutzt, gemeinsam mit Oberbürgermeister Sören Link auf einem historischen Bürgerspaziergang zentrale Orte der Duisburger Stadtgeschichte zu erkunden. Der Rundgang führte vom Landesarchiv NRW durch die Duisburger Innenstadt bis zum Stadtarchiv und bot spannende Einblicke in bedeutende Stationen der Stadtentwicklung.

Bürgerspaziergang durch die Innenstadt. Fotos Tanja Pickartz / Stadt

Oberbürgermeister Sören Link zeigte sich erfreut über das große Interesse: „Duisburg besitzt eine beeindruckende Geschichte, die man am besten direkt vor Ort erlebt. Der Bürgerspaziergang ist immer eine gute Gelegenheit, gemeinsam ins Gespräch zu kommen und dabei Orte zu entdecken, die unsere Stadt prägen.“

Nach einem informativen Einblick in die Arbeit des Landesarchis steuerten die Teilnehmenden mehrere bekannte, aber auch weniger bekannte Stellen an. Zunächst stand ein Stopp am Rathaus auf dem Programm – ein Gebäude, dessen Geschichte und Bedeutung für die Stadt von großer Relevanz sind. Weiter ging es zum Dreigiebelhaus, einem der ältesten noch erhaltenen Gebäude der Stadt.

Ein besonders bewegender Moment des Rundgangs war der Halt am Stolperstein des Rabbiners Manass Neumark, an dem an die Opfer des Nationalsozialismus erinnert wurde und der die Bedeutung einer lebendigen Erinnerungskultur unterstrich. Auch kulturelle und städtebauliche Entwicklungen standen im Fokus. So wurde die Rolle des Theaters Duisburg für die Kulturszene der Stadt näher erläutert.

Beim Zwischenstopp am entstehenden Mercatorquartier gab es Informationen über die aktuellen Baufortschritte und die städtebaulichen Ziele des Projekts. Der Spaziergang endete am Stadtarchiv Duisburg. Der nächste Bürgerspaziergang ist bereits in Planung und wird rechtzeitig bekannt gegeben.

Gewerkschaft NGG: „Strom darf nicht zum Luxusgut werden – Stromsteuer senken“
Licht an, Heizung an – nicht in allen Haushalten in Duisburg klappt das problemlos. Viele können sich den Strom und das Heizen nicht leisten. Singles, Pärchen, Familien, alleinerziehende Mütter und Väter mit ihren Kindern oder Seniorenhaushalte: In Duisburg leben nach Schätzungen der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) mehr als 25.100 Menschen in Haushalten, die ihre Rechnungen beim Energieversorger nicht oder nicht pünktlich bezahlen können.
Ausgeknipst: Viele Haushalte haben auch in Duisburg Probleme, ihre Stromrechnung zu bezahlen. Die Gewerkschaft NGG Nordrhein fordert, dass der Bund die Menschen bei den Energiekosten nicht im Regen stehen lässt. Die NGG ruft die Bundesregierung deshalb dazu auf, die Stromsteuer für Privathaushalte – wie für Unternehmen auch – zu senken.

Die NGG Nordrhein beruft sich dabei auf Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis). Demnach haben bundesweit im Schnitt 5 Prozent der Bevölkerung Probleme beim Bezahlen von Strom- und Gasrechnungen. Mieter seien dabei deutlich häufiger im Zahlungsrückstand als Menschen mit Wohneigentum.

„Steigende Strompreise setzen die Menschen unter Druck. Wer in Duisburg für einen Niedriglohn arbeitet oder sogar nur den Mindestlohn bekommt, muss ohnehin jeden Cent zweimal umdrehen. Wenn für diese Menschen Strom jetzt mehr und mehr zum Luxusgut wird, dann muss dringend etwas passieren“, sagt Adnan Kandemir.

Der Geschäftsführer der NGG Nordrhein fordert die Bundesregierung auf, die Stromsteuer für private Haushalte – wie im Koalitionsvertrag von Union und SPD vereinbart – zu senken. „Der Effekt wäre sofort da: Mit geringeren Stromkosten könnte der Staat den Menschen prompt und wirkungsvoll unter die Arme greifen“, so Kandemir.

Der Gewerkschafter appelliert an die Bundestagsabgeordneten aus Duisburg und der Region, sich in Berlin „für einen kräftigen und dauerhaften Stromsteuer-Rabatt stark zu machen“. Außerdem gehörten Stromnetze in die öffentliche Hand: „‚Strom-Autobahnen‘ dürfen nicht zur Rendite-Infrastruktur für Investoren werden“, fordert Kandemir.

Für private Haushalte sei es wichtig, möglichst langfristig stabile Energiekosten zu haben. Davon würden aber auch Schwimmbäder, Schulen und Krankenhäuser profitieren, so die NGG Nordrhein. Die vom Bund geplante Senkung der Stromnetzentgelte könnte genauso wie die Befreiung der Gaskunden von der Gasspeicherumlage nur ein erster Schritt sein, um die Energiekosten für private Haushalte spürbar zu senken.

Darüber hinaus begrüßt die NGG Nordrhein den vom Bund für das kommende Jahr bis 2028 geplanten vergünstigten Industriestrompreis von rund 5 Cent pro Kilowattstunde. Es sei jetzt allerdings entscheidend, welche energieintensiven Unternehmen nach dem Willen der Bundesregierung davon profitieren sollen. „Gerade auch die Lebensmittelindustrie hat einen hohen Energiebedarf. Das müssen die heimischen Bundestagsabgeordneten jetzt gegenüber der Bundesregierung in Berlin deutlich machen.

Auf jeden Fall ist es für die Ernährungswirtschaft in Duisburg und der Region wichtig, dass der Bund die Stromsteuer auch über das Jahresende hinaus senkt. Denn hohe Energiekosten dürfen keine Arbeitsplätze gefährden“, so Adnan Kandemir. Insgesamt arbeiten in Duisburg allein in der Ernährungswirtschaft rund 2.540 Beschäftigte in 49 Betrieben, so die NGG Nordrhein. Die Gewerkschaft beruft sich dabei auf Zahlen der Arbeitsagentur.

Thyssenkrupp: Verkauf von Automation Engineering an Agile Robots
Thyssenkrupp verkauft seine Sondermaschinenbau-Sparte für Automatisierungslösungen. Die Business Unit Automation Engineering soll an die Agile Robots SE mit Sitz in München veräußert werden. Der Abschluss der Transaktion steht unter dem Vorbehalt der üblichen regulatorischen Genehmigungen und wird in den kommenden Monaten erwartet. thyssenkrupp Automation Engineering ist eine operative Einheit des Segments Automotive Technology der thyssenkrupp AG.

Das Unternehmen bündelt alle Aktivitäten im Bereich der Antriebs- und Batteriemontage mit Fokus auf Elektromobilität. Weltweit arbeiten rund 1.100 Mitarbeiter in zehn Ländern auf drei Kontinenten. Das industrielle Know-how der thyssenkrupp-Tochter soll nun die Expertise von Agile Robots im Bereich KI-gesteuerter und robotergestützter Automatisierungslösungen ergänzen.

Der Verkauf von Automation Engineering ist in die im Juli beschlossene Neuaufstellung von thyssenkrupp Automotive Technology eingebettet. Das Segment richtet sein Portfolio auf vier kunden- und technologieorientierte Bereiche Chassis, Komponenten, Aftermarket und Schmiedegeschäft aus. idr

Start der neuen Plattform „Aktiv gegen Vermüllung NRW“ – Gemeinsam für saubere Städte und Straßen
Das Aktionsseite bündelt Best-Practice-Beispiele, Materialien und Mitmachangebote, um Engagement zu stärken  24.11.2025 Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat eine neue Online-Plattform „Aktiv gegen Vermüllung NRW“ freigeschaltet. Die Service-Seite vernetzt Initiativen, Vereine, Schulen, Verwaltungen und engagierte Bürgerinnen und Bürger im Einsatz für eine saubere Umwelt.

Auf der Seite finden sie Anregungen, Hilfen, Best-Practice-Beispiele und Mitmach-Angebote. Ziel ist es, die Aktionen aufeinander abzustimmen, Engagement zu stärken und mehr Aufmerksamkeit für das Thema zu schaffen. „Jede und jeder kann einen Beitrag leisten, damit weniger Müll achtlos in der Umwelt landet. Wer sich engagiert, übernimmt auch in Zukunft Verantwortung“, sagt Umweltminister Oliver Krischer.

Das Land ermöglicht mit der Plattform erstmals einen zentralen Überblick über alle Aktivitäten. Vermüllung des öffentlichen Raums ist in vielen Städten und Gemeinden zu einer wachsenden Herausforderung geworden. Verpackungsabfälle, to-go-Becher oder illegal entsorgter Sperrmüll belasten Straßen, Parks und Landschaften. Gleichzeitig engagieren sich Menschen freiwillig für Sauberkeit – oft jedoch ohne voneinander zu wissen, mit parallelen Aktionen oder fehlender Sichtbarkeit und Ankerkennung.

Genau hier setzt „Aktiv gegen Vermüllung“ an: Die Plattform bietet einen zentralen Ort, an dem sich alle Engagierten finden, austauschen und ihre Aktionen veröffentlichen können. Clean-up-Gruppen erhalten damit nicht nur mehr Reichweite, sondern auch Zugang zu Tipps, Werkzeugen und Kooperationspartnern.  Die Seite wurde gemeinsam mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Klima (LANUK) entwickelt. Beteiligt waren auch die Kommunalen Spitzenverbände, der Verband kommunaler Unternehmen NRW und die Verbraucherzentrale NRW sowie einzelne Kommunen.

Das LANUK wird die Plattform betreuen und weiterentwickeln. Elke Reichert, Präsidentin des LANUK, erklärt: „Viele Kommunen, aber auch Schulen, Vereine und private Initiativen engagieren sich gegen wild abgelagerten Müll. Die Vielfalt von Akteuren und deren Arbeit wird jetzt erstmals landesweit sichtbar. Unsere neue Internet-Plattform bündelt Wissen und Erfahrungen.

Wer in den Kommunen Lösungen sucht oder sich ehrenamtlich engagieren möchte, findet hier schnell Beispiele. Wir zeigen Methoden und Erfolge, die Mut machen und Entscheidungen erleichtern sollen.“ Zu den Angeboten auf der Seite zählen Übersichten über laufende Maßnahmen wie „Mülldetektive“, „Clean-Ups“, Abfallberatung, Hinweise für Aktive, die selbst eine Aktion starten wollen, Materialien für Bildung, Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit und die Integration der Mitmachkarte der Verbraucherzentrale NRW.

Das Angebot ergänzt damit weitere Maßnahmen des Landes, darunter die jährliche Abfallvermeidungstagung, die Förderung von Umweltbildungsangeboten und die Unterstützung der Verbraucherzentrale NRW bei Sensibilisierungsmaßnahmen Weitere Informationen: aktivgegenvermuellung.nrw

Obermeiderich lädt wieder zum kostenfreien Mittagstisch ein
Die Evangelische Kirchengemeinde Duisburg-Obermeiderich startete vor zwei Jahren unter dem Motto „eine Kelle Suppe – eine Kelle Gemeinschaft“ einen kostenfreien Mittagstisch. Sie lädt seitdem weiterhin alle Menschen unabhängig von Religion und Kultur an einem Sonntag - meist dem letzten - im Monat um zwölf Uhr zur gemeinsamen Mahlzeit in das Gemeindezentrum an der Emilstraße 27 ein. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Das Essen ist gratis, Spenden werden aber gerne entgegen genommen.

Beim nächsten Mittagstisch, am 30. November 2025 kommen um 12 Uhr ein Möhren-Eintopf und natürlich ein leckeres Dessert auf den Tisch. Alles mit Liebe gekocht! Infos zur Gemeinde gibt es im Netz unter www.obermeiderich.de.   Zusatzinfos: Beim Mittagstisch geht es der Gemeinde und dem Team der Ehrenamtlichen, die vom Schnibbeln, Kochen, Servieren und Abräumen alles selber machen, um Hilfe für Menschen, die Hilfe benötigen.

Und um mehr: „Menschen brauchen in unserer herausfordernden und unsicheren Zeit Angebote, die sowohl dem Leib als auch der Seele guttun. Hunger hat viele Komponenten. Deshalb gibt es bei Emils Mittagstisch neben einer Kelle Suppe auch eine Kelle Gemeinschaft“ sagt auch Sarah Süselbeck, Pfarrerin der Gemeinde, die voll hinter dem Projekt steht und selbst mit anpackt.   


Kirche kocht und lädt zum kostenfreien Mittagessen nach Untermeiderich
In der Evangelischen Gemeinde Meiderich heißt es einmal im Monat „Kirche kocht“, denn im Begegnungscafé „Die Ecke“, Horststr. 44a, stehen dann Ehrenamtliche an den Töpfen und zaubern Leckeres; so zum Beispiel am 25. November, wenn sie um 12.30 Uhr leckeren Kürbiseintopf servieren.

Eine Anmeldung ist nicht notwendig, das Angebot ist kostenfrei. „Wir wollen Herzenswärme spenden, schöne Momente schenken und gemeinsam  Mittagessen!“ sagt Yvonne de Temple-Hannappel, die Leiterin des Begegnungscafés (Tel. 0203 45 57 92 70, E-mail: detemple-hannappel@gmx.de). Die Menüs für die nächsten Termine stehen schon fest. Infos zur Gemeinde gibt es im Netz unter www.kirche-meiderich.de.

Engagierte des Begegnungscafés „DIE ECKE“ Untermeiderich (Foto: www.kirche-meiderich.de

Meidericher Gemeinde lädt zum Spieleabend für Jung und Alt ins Begegnungscafé
Zu einem bunten Spieleabend lädt die Evangelische Kirchengemeinde Meiderich in ihr Begegnungscafé "Die Ecke" auf der Horststr. 44a ein. Dort warten am Dienstag, 25. November von 19 bis 21 Uhr alte Klassiker und neue Spiele darauf, entdeckt zu werden. Wer mag, bringt gerne eigene Spiele - egal ob Klassiker, Karten-, Brett- oder Gesellschaftsspiele - mit, die mit anderen ausprobiert werden können. Getränke und Snacks gibt's zum Selbstkostenpreis.

Wenn der Abend weiterhin gut ankommt, wird es monatlich einen Spieleabend im Gemeindezentrum geben. Infos zur Gemeinde gibt es im Netz unter www.kirche-meiderich.de.

Foto von 2025 von einem Meidericher Spieleabend mit höchster Konzentration  (Foto: kirche-meiderich.de).



NRW: Höchster Zuwachs der Reallöhne seit dem ersten Quartal 2023
* Reallöhne stiegen im dritten Quartal 2025 um 3,1 %.
* Anstieg der Nominallöhne übertraf erneut die Zunahme der Verbraucherpreise. S

Die effektiven Bruttomonatsverdienste der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind in Nordrhein-Westfalen im dritten Quartal 2025 real – also preisbereinigt – um 3,1 % höher gewesen als im Vorjahreszeitraum. Wie das Statistische Landesamt auf Basis der Ergebnisse der Verdiensterhebung mitteilt, übertraf der Anstieg der Nominallöhne von 5,2 % die Zunahme der Verbraucherpreise von 2,1 %.

Damit konnten die Beschäftigten in NRW den höchsten Zuwachs der Reallöhne seit dem ersten Quartal 2023 verzeichnen. Methodische Hinweise Die Daten zur Entwicklung der Reallöhne und der Nominallöhne sind Ergebnisse der Verdiensterhebung. Diese erfasst die Verdienstentwicklung aller Beschäftigten in den Wirtschaftszweigen A-S der WZ 2008. Der effektive Bruttomonatsverdienst umfasst sowohl die laufenden Bezüge als auch die Sonderzahlungen.



Stellenabbau in der Automobilindustrie: 48 700 weniger Beschäftigte zum Ende des 3. Quartals 2025 als ein Jahr zuvor
• Weniger Beschäftigte in dieser Branche gab es zuletzt Ende des 2. Quartals 2011
• Zahl der Beschäftigten im Verarbeitenden Gewerbe insgesamt um 120 300 oder 2,2 % gesunken
• Nahrungsmittelindustrie als einzige große Industriebranche mit Beschäftigtenzuwachs

In der deutschen Industrie wurden zuletzt viele Stellen abgebaut. Besonders betroffen ist die Automobilindustrie. Zum Ende des 3. Quartals 2025 arbeiteten gut 48 700 weniger Beschäftigte in der Branche als noch ein Jahr zuvor. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, entsprach das einem Rückgang von 6,3 % – so hoch wie in keiner anderen großen Industriebranche mit mehr als 200 000 Beschäftigten.

Mit 721 400 hat die Zahl der Beschäftigten in der Automobilindustrie einen Tiefstand erreicht: Weniger Menschen waren hier zuletzt Ende des 2. Quartals 2011 beschäftigt gewesen (718 000). Dennoch bleibt die Automobilindustrie gemessen an der Beschäftigtenzahl die zweitgrößte Industriebranche nach dem Maschinenbau mit rund 934 200 Beschäftigten zum Ende des 3. Quartals 2025.
Zum Vergleich: Im Verarbeitenden Gewerbe insgesamt waren rund 5,43 Millionen Beschäftigte tätig – ein Rückgang von 120 300 oder 2,2 % binnen eines Jahres.

Zulieferer stärker vom Stellenabbau betroffen als Autohersteller
Innerhalb der Automobilindustrie sind die Zulieferer deutlich stärker vom Stellenabbau betroffen als die Autohersteller. Bei Letzteren waren im Bereich der Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren mit 446 800 Beschäftigten zum Ende des 3. Quartals dieses Jahres 3,8 % weniger Personen beschäftigt als ein Jahr zuvor.

In der Zulieferbranche der Herstellung von Karosserien, Aufbauten und Anhängern betrug der Beschäftigtenrückgang 4,0 % auf zuletzt 39 200. Deutlich höher fiel er im Zulieferbereich der Herstellung von Teilen und Zubehör für Kraftwagen mit 11,1 % im selben Zeitraum aus. Hier arbeiteten zuletzt knapp 235 400 Personen.

Weitere Zulieferer außerhalb der Automobilindustrie, wie zum Beispiel in der Herstellung und Runderneuerung von Bereifungen, wurden in der Auswertung nicht berücksichtigt.  Beschäftigtenrückgang auch in den meisten anderen großen Industriebranchen Nicht allein in der Automobilindustrie mitsamt ihren Zulieferbetrieben, auch in anderen großen Industriebranchen wurden zuletzt Stellen abgebaut.

In der Metallerzeugung und -bearbeitung sank die Beschäftigtenzahl binnen eines Jahres um 5,4 % auf 215 400 zum Ende des 3. Quartals 2025. In der Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen ging sie im selben Zeitraum um 3,0 % zurück auf 310 300 Beschäftigte. Etwas höher als im Durchschnitt fiel der Beschäftigtenrückgang auch in der Kunststoffindustrie (-2,6 % auf 321 400) sowie in der Herstellung von Metallerzeugnissen (-2,5 % auf 491 500) aus.

 

Wie im Durchschnitt der gesamten Industrie sank die Zahl der Beschäftigten auch im Maschinenbau binnen eines Jahres um 2,2 %: Hier waren Ende des 3. Quartals 2025 rund 934 200 Personen beschäftigt. In der chemischen Industrie (-1,2 % auf 323 600 Personen) und der Herstellung von elektrischer Ausrüstung (-0,4 % auf 387 500 Personen) war der Beschäftigtenrückgang unterdurchschnittlich.

Demgegenüber war die Nahrungsmittelindustrie die einzige große Industriebranche, in der die Zahl der Beschäftigten mit einem Zuwachs von 8 800 oder 1,8 % auf 510 500 Personen zum Ende des 3. Quartals 2025 größer war als ein Jahr zuvor.