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Duisburg leuchtet orange – Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen
In diesem Jahr beteiligt sich Duisburg wieder an der
weltweit stattfindenden Aktion „Orange your City“ der Vereinten
Nationen, um auf den seit 1991 stattfindenden „Internationalen Tag
zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen“ aufmerksam zu machen.
Am Dienstag, 25. November, werden hierzu zahlreiche Gebäude im
Stadtgebiet orange leuchten. So etwa der imposante Stadtwerketurm,
die Türme der Schwanentorbrücke und das denkmalgeschützte alte
Hallenbad in Hamborn, in dem das jobcenter seinen Sitz hat. Ebenso
der Eingangsbereich der Schauinsland-Reisen-Arena und die
Mercatorhalle.

Wie im letzten Jahr ist auch der Stadtwerketurm dabei und wird in
seiner.ganzen Länge orange erleuchten. Fotos Ilja Höpping / Stadt
Duisburg
MercatorOne und die Weihnachtsbeleuchtung von
Duisburg Kontor am Hauptbahnhof und dem Eingang zum Weihnachtsmarkt
an der Königsstraße sowie das Riesenrad der Familie Gormanns am Ende
der Kuhstraße beteiligen sich ebenfalls an der Aktion.

In Orange erstrahlen werden erstmals auch die Eingangsbereiche des
Landessportbundes NRW an der Friedrich-Alfred-Allee und des
Stadtsportbundes an der Bertaallee im Sportpark Duisburg.

Zudem werden an verschiedenen Örtlichkeiten wieder orangefarbene
Fahnen mit der Aussage „Wir sagen NEIN! zu Gewalt gegen Frauen!“
wehen, um ebenfalls ein Zeichen zu setzen. So vor dem Rathaus am
Burgplatz und dem Theater, aber auch vor dem Polizeipräsidium und
dem Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW am Innenhafen.
Die Evangelischen Dienste Duisburg gGmbH, die unter anderem
mit ihren Frauenhäusern Zuflucht und Schutz bieten, bekennen
ebenfalls Farbe und beteiligen sich an der Aktion. Im
Eingangsbereich des „FORUM Duisburg“ auf der Königstraße wird
außerdem am Samstag, 22. November, von 13 bis 18 Uhr der Runde Tisch
„Gewaltschutz für Duisburg“ auf den besonderen Tag aufmerksam machen
und über Hilfsangebote informieren.
Weitere Informationen
und Aktionen rund um das Thema „Gewaltschutz für Duisburg“ finden
sich auf der städtischen Internetseite unter
https://www.duisburg.de/gewaltschutz
LKA-NRW: #Schweigenbrechen: Internationaler Tag
gegen Gewalt an Frauen Das Landeskriminalamt
Nordrhein-Westfalen (LKA NRW) ruft mit bewegter Frauenpower zu
Solidarität und Engagement auf. Gewalt gegen Frauen ist in
unserer Gesellschaft weiterhin ein drängendes Thema, das uns alle
betrifft - als Strafverfolgungsbehörden, als Zeugen, Angehörige oder
Opfer. Gewalt hat viele Gesichter, ist nicht nur körperlich oder
sexuell, sondern oft auch psychischer Natur.
Frauen und
Mädchen sind mit etwa 70 % die bei weitem am häufigsten betroffenen
Opfer von häuslicher Gewalt. Eine Studie der
Kriminalistisch-Kriminologischen Forschungsstelle (KKF) des LKA NRW
zeigt auf, dass in Nordrhein-Westfalen zwischen 2014 und 2023 bei
insgesamt 1.666 versuchten und vollendeten Tötungsdelikten an Frauen
908 der Opfer starben. 522 dieser Fälle stuft das LKA als Femizid
ein.
Doch allzu oft bleiben Übergriffe und Misshandlungen im
Verborgenen, allzu oft schweigen die Betroffenen. Das LKA NRW bricht
auch in diesem Jahr das Schweigen. Gemeinsam mit starken Partnern
und als Teil der Initiative zum Internationalen Tag gegen Gewalt
gegen Frauen am 25. November 2025.

LKA-Foto
Mit einer "bewegenden" Aktion bringt das LKA NRW die
sogenannten Orange Days auf die Social-Media-Bühne und positioniert
sich mit Unterstützung von "Police Revolution" klar auf seinem
Instagram-Kanal. Die Tänzerinnen - alle Beschäftigte der Polizei NRW
- senden mit einer energiegeladenen, kraftvollen Performance die
Botschaft: Gewalt gegen Frauen darf keinen Platz in unserer
Gesellschaft haben!
Das Video will Betroffene genauso wie
ihr Umfeld ermutigen, das Schweigen zu brechen, Hilfsangebote in
Anspruch zu nehmen und sich an die Polizei zu wenden. "Wir müssen
hinsehen, statt wegzuschauen. Jede und jeder kann unterstützen,
indem Taten aus dem Verborgenen geholt werden. Gewalt ist nie
privat. Sie betrifft uns als Gesellschaft. Solidarität,
Aufmerksamkeit und konsequente Hilfe sind unser gemeinsames Zeichen
gegen das Schweigen", so fasst es Özlem Öztürk - Präventionsexpertin
des LKA NRW- treffend zusammen.
Der Kriminaloberkommissarin
liegt das Thema Prävention von Partnerschaftsgewalt besonders am
Herzen, weshalb sie es sich nicht nehmen ließ, auch selber
anlässlich der bundesweiten Aktion #SchweigenBrechen vor die Kamera
zu treten. Die Polizei NRW begegnet Gewalt gegen Frauen sowohl
repressiv als auch präventiv. Sie pflegt engen Kontakt mit
Hilfeorganisationen, Beratungsstellen, Initiativen und beteiligt
sich an Aktionskampagnen wie zum Beispiel #SchweigenBrechen.
Darüber hinaus stehen in NRW viele weitere
Unterstützungsangeboten bereit - etwa das Hilfetelefon "Gewalt gegen
Frauen" unter der kostenfreien Nummer 116 016, das rund um die Uhr
in 18 Sprachen erreichbar ist. Auch Angehörige und Freunde werden
hier professionell beraten und begleitet.
Weitere Infos und
Kontaktadressen
https://polizei.nrw/partnerschaftsgewalt Das Aktions-Video
von LKA NRW und "Police Revolution" wird am 25.11.2025 mit Beginn
der Orange Days 2025 über den Instagram-Kanal des LKA NRW
veröffentlicht:
https://www.instagram.com/polizei.nrw.lka/
Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen:
Brötchentütenaktion 2025 - Respekt, Vertrauen und
Liebe: Aller guten Dinge sind drei! Die
Frauenberatungsstelle Duisburg macht sich mit neuen Kolleginnen
stark gegen Gewalt an Frauen. „Gewalt an Frauen ist keine
Privatsache – sie betrifft uns alle und gehört in die Mitte der
Gesellschaft“, sagt Pia Petermann, neue Mitarbeiterin der
Frauenberatungsstelle Duisburg.
„Und was ist näher an der
Mitte der Gesellschaft, als beim Brötchenkauf darüber zu sprechen?“,
ergänzt ihre neue Kollegin Lea Dietrich. Seit Oktober 2025
verstärken Petermann und Dietrich das nun fünfköpfige Team mit viel
Herz und Engagement in der Frauenberatungsstelle in Duisburg.
Am 25. November, dem Internationalen Tag gegen Gewalt an
Frauen, startet erneut die Brötchentütenaktion: In den
Bäckereien von Bolten und Agethen werden Tüten mit der Aufschrift
„Aller guten Dinge sind drei: Respekt, Vertrauen, Liebe“ ausgegeben.
Auf der Rückseite finden sich Kontaktadressen regionaler und
überregionaler Hilfsangebote, an die sich betroffene Frauen wenden
können. Mit dieser Aktion setzt die Frauenberatungsstelle ein
deutliches Zeichen: Für ein Miteinander und gegen Isolation und
Gewalt.
Am 25. November sind die Mitarbeiterinnen der
Beratungsstelle von 11:00 bis 13:00 Uhr vor der Bäckerei Bolten in
der Königstraße 36 anzutreffen. Dort informieren sie über
Hilfsangebote und verteilen Brötchen, die von den Bäckereien
gespendet werden. Zudem laden sie Passant:innen zu einer
Glücksradaktion ein.
Neben solchen öffentlichen Aktionen
bietet die Frauenberatungsstelle kostenfreie, vertrauliche und auf
Wunsch anonyme Beratungen für Frauen an, die Gewalt erfahren oder
erlebt haben. Gleichzeitig engagiert sich das Team in der
Prävention: In Schulen, Einrichtungen und Betrieben sprechen die
Mitarbeiter:innen über Rollenbilder, Grenzen und Wege aus
Gewaltbeziehungen.
„Wir wollen ins Gespräch kommen,
Aufmerksamkeit schaffen und Mut machen“, sagt Determann, die die
Brötchentütenaktion seit mehreren Jahren organisiert. „Jede dritte
Frau erlebt im Laufe ihres Lebens (sexualisierte) Gewalt. Dieses
Thema gehört nicht der Scham oder dem Schweigen – es gehört in die
Öffentlichkeit. Mit der Aktion zeigt die Frauenberatungsstelle:
Ein sicheres Zuhause und ein Leben ohne Gewalt sind keine
Selbstverständlichkeit – aber ein Recht und unsere gemeinsame
Verantwortung.
Zum Schutz vor sexualisierter und
geschlechtsspezifischer Gewalt braucht es eine deutliche
Verbesserung des Gewaltschutzgesetzes Zum
Internationalen Tag der Beseitigung der Gewalt gegen Frauen 2025
appelliert der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und
Psychologen (BDP) an Vertreter der Politik, die Notsituation
unzähliger Frauen ernst zu nehmen und die in Deutschland seit 2018
ratifizierte Istanbul-Konvention umfassend umzusetzen.
Laut
Lagebericht des Bundeskriminalamts für das Jahr 2024 gab es 308
versuchte oder vollendete Tötungsdelikte an Frauen im Kontext von
Partnerschaftsgewalt und 132 Frauen wurden durch ihren (Ex-)Partner
getötet. Da keine begriffliche Definition vorliegt, können diese
Tötungsdelikte sowie die jeweilige Tatmotivation statistisch nicht
als Femizid, d. h. Tötung einer Frau, weil sie eine Frau ist,
gewertet werden. Und sie sind nur die Spitze des Eisbergs, auch die
Zahlen bei weiteren Delikten geschlechtsspezifischer und häuslicher
Gewalt sind seit Jahren gleichbleibend hoch.
Danach waren
2024 über 171.000 Frauen von Gewalt in der Partnerschaft betroffen,
ein Anstieg von 1,9 % im Vergleich zum Vorjahr, und alle 4 Minuten
erlebt eine Frau Gewalt durch ihren Partner oder Expartner.
Geschlechtsspezifische Gewalt ist alltäglich, sie durchdringt unsere
Gesellschaft und findet im öffentlichen Raum, am Arbeitsplatz und im
Privaten durch alle Bevölkerungsschichten hindurch statt.
Das
Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt
gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die „Istanbul-Konvention“, ist
ein völkerrechtlich bindendes Instrument, das in Deutschland im
Februar 2018 in Kraft getreten ist. Zentrale Aspekte sind der
Opferschutz, die Prävention und Strafverfolgung. Bei der Umsetzung
der Istanbul-Konvention und Stärkung des Gewaltschutzgesetzes in
Deutschland sieht der BDP dringenden Handlungsbedarf.
Entsprechend der Komplexität des Phänomens bedarf es gemäß der
Istanbul-Konvention eines politischen Gesamtkonzepts zur wirksamen
Bekämpfung geschlechtsbezogener Gewalt gegen Frauen. Zunächst
braucht es dringend einer klaren begrifflichen Definition für
„geschlechtsspezifische Gewalt” und „Femiziden” sowie deren
Einordnung als spezifischer Straftatbestand auf Gesetzesebene. Schon
die klare Benennung solcher Delikte könnte geschlechtsspezifische
Gewalt gegen Frauen sichtbarer, statistisch erfassbar und leichter
sanktionierbar machen.
Ebenso wichtig wäre die
flächendeckende Finanzierung von niedrigschwelligen Schutz- und
Beratungsangeboten für Betroffene, eine verpflichtende
kontinuierliche Spezialisierung verantwortlichen Akteure und
unbürokratische Zusammenarbeit der betreffenden Hilfesysteme sowie
die Einführung von greifenden Präventionsprogrammen in der
begleitenden Täterarbeit. Für all das braucht es die Entwicklung,
Implementierung und Qualitätssicherung von effektiven Aus- und
Weiterbildungen auf der Basis evaluierter wissenschaftlicher
Erkenntnisse.
Bereits auf seiner Delegiertenkonferenz im
Herbst 2024 hatte der Verband in einer Resolution auf den dringenden
Handlungsbedarf bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention in der
deutschen Rechtsprechung hingewiesen. In einer Stellungnahme zum
Referentenentwurf zur Stärkung des Gewaltschutzgesetzes und der im
Oktober 2025 dazu durchgeführten Verbändeanhörung hatte der BDP eine
Einordnung vorgenommen und Verbesserungsvorschläge formuliert, die
gemäß der drei Säulen Prävention, Schutz und Strafverfolgung darauf
abzielen, die geschlechtsspezifische Gewalt langfristig einzudämmen
und Betroffene besser zu schützen.
Der Internationale Tag der
Beseitigung der Gewalt gegen Frauen 2025 schafft Sichtbarkeit und
lenkt den Blick auf das Leid Betroffener sowie die immer noch nicht
ausreichenden gesetzlichen Grundlagen inklusive Finanzierung zur
Bekämpfung sexualisierter Gewalt. Es ist Zeit, endlich zu handeln,
Betroffene besser zu schützen, eine echte Strafverfolgung zu
ermöglichen und die Effektivität bei der Täterarbeit zu verbessern.
Worum es dabei geht, ist nicht weniger als die gesetzliche Grundlage
für den Schutz Betroffener vor einem Leben in Angst vor
geschlechtsspezifischer Gewalt und Femiziden in Deutschland.
Handlungsaufträge umsetzen – weltweit wird alle 10 Minuten
eine Frau oder ein Mädchen durch Partner- oder Familiengewalt
getötet Der Internationale Tag zur Beseitigung von
Gewalt gegen Frauen am 25. November 2025 erinnert an die
vielfältigen, weit verbreiteten Formen von Diskriminierung und
Gewalt, denen Frauen und Mädchen weltweit ausgesetzt sind und
fordert Politik, Gesellschaft und jeden Menschen dazu auf, aktiv
gegen die Menschenrechtsverletzung vorzugehen und Schutzmaßnahmen zu
stärken.
Die neuesten Zahlen des Bundeskriminalamts (BKA)
machen den dringenden Handlungsbedarf in Deutschland deutlich, denn
im Bereich häusliche Gewalt und im Bereich geschlechtsspezifisch
gegen Frauen gerichteter Straftaten ist im vergangenen Jahr erneut
ein Anstieg festzustellen.
Der Hinweis darauf, dass in
diesen Bereichen mit Anzeigequoten von unter 10 % – bezüglich
Partnerschaftsgewalt sogar unter 5 % – auszugehen ist, zeigt die
Dringlichkeit des Problems und die Notwendigkeit des entschlossenen
Handelns aller Akteure. Nach wie vor fehlt es in Deutschland
weiterhin an umfassenden und lückenlosen Maßnahmen zum Schutz von
Frauen und (mit)betroffenen Kindern.
„Der Erinnerungs- und
Aktionstag hebt die dringende Notwendigkeit hervor, völkerrechtlich
verbindliche Vorgaben für das nationale Recht – wie sie in der
Istanbul Konvention (IK) festgelegt sind – endlich vollumfänglich
und konsequent umzusetzen. Nur durch die vollständige Umsetzung der
Handlungsaufträge der IK und gezielte politische Maßnahmen mit
umfassenden Ansatz zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer und
häuslicher Gewalt, wird diese wirksam bekämpft“, sagt Dr. Verena
Staats, Vorständin des Deutschen Vereins für öffentliche und private
Fürsorge e.V.
Die Durchführung des seit Februar im Rahmen
der Umsetzung der IK eingeführten und bundesweit geltenden
Gewalthilfegesetzes in den Bundesländern spielt in Deutschland eine
zentrale Rolle bei der Verbesserung des Schutzes und der
Unterstützung für gewaltbetroffene Frauen und (mit)betroffene
Kinder, wie sie auch
im Forum 2.7 auf dem 83. Deutschen Fürsorgetag in Erfurt
thematisiert wurde.
Mit diesem ersten bundesgesetzlich
verbindlichen rechtlichen und finanziellen Rahmen entsteht in
Deutschland erstmals ein verlässliches, bedarfsgerechtes Hilfesystem
für Frauen und (mit)betroffene Kinder. Es sichert den Zugang zu
Beratung und Unterstützung, verknüpft diese Angebote mit Prävention,
Täterarbeit, Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung – und führt ab
2032 erstmals einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei
geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt ein.
Auch im
Bereich des Familienrechts und Familienverfahrensrechts bedarf es
der Berücksichtigung häuslicher Gewalt. Entsprechende Reformbedarfe
hat der Deutsche Verein ausführlich benannt:
Empfehlungen des Deutschen Vereins für eine Reform des Familien- und
Familienverfahrensrechts unter Berücksichtigung von häuslicher
Gewalt. Die bislang auf den Weg gebrachte Einführung einer
elektronischen Fußfessel und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz
und im Familienrecht kann insoweit nur ein Anfang sein.
Einsatz von K.-o.-Tropfen bei Raub und Sexualverbrechen:
Bundesjustizministerium schlägt Strafverschärfung vor
Wer sogenannte K.-o.-Tropfen zur Begehung einer Vergewaltigung oder
eines Raubes einsetzt, soll zukünftig mit mindestens fünf Jahren
Freiheitsstrafe rechnen. Das Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz hat heute einen entsprechenden Gesetzentwurf
veröffentlicht. Mit dem Gesetzentwurf reagiert das
Bundesjustizministerium auf die besondere Gefährlichkeit, die von
diesen Taten ausgeht, und schlägt eine Anpassung der Rechtslage im
Lichte aktueller Rechtsprechung vor.
Bundesministerin der
Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu:
„Sexualisierte Gewalt gegen Frauen gibt es in vielen schrecklichen
Formen. Vergewaltigungen unter Einsatz von K.-o.-Tropfen sind
besonders perfide und gefährlich. Die Täter machen ihre Opfer
wehrlos und nutzen das niederträchtig aus. Im Fall von Gisèle
Pelicot ist das auf besonders brutale Weise geschehen. Ein
Einzelfall ist das nicht.
Auch in Deutschland kommt es zu
solchen Taten: Frauen werden gezielt mit Substanzen wie
K.-o.-Tropfen betäubt, um ihnen sexuelle Gewalt anzutun. Solche
Taten müssen hart bestraft werden. Deshalb müssen wir das Strafrecht
anpassen und verschärfen. Unser Rechtsstaat muss Betroffenen von
schweren Übergriffen fest zur Seite stehen und zugleich ein klares
Signal an die Täter senden: Diese Taten werden konsequent verfolgt
und streng bestraft.“

Foto: Photothek Media Lab / Dominik Butzmann
Der heimliche Einsatz von K.-o.-Tropfen bei einem Raub- oder
Sexualdelikt kann bereits nach geltendem Recht straferschwerend
berücksichtigt werden. Allerdings hat der Bundesgerichtshof im
vergangenen Jahr entschieden, dass K.-o.-Tropfen nicht als
„gefährliches Werkzeug“ im Sinne des Strafgesetzbuches zu verstehen
sind. Damit handelt es sich nach geltendem Recht regelmäßig nicht um
eine besonders schwere Form des sexuellen Übergriffs oder des
Raubes, für den das Gesetz eine Freiheitsstrafe von mindestens fünf
Jahren vorsieht. Stattdessen ergibt sich nach derzeitiger Rechtslage
regelmäßig eine Mindeststrafe von lediglich drei Jahren
Freiheitsstrafe.
Die geltende Rechtslage wird damit der
besonderen Gefahr und Verwerflichkeit, die von dem Einsatz von
K.-o.-Tropfen ausgeht, nicht gerecht. Der Gesetzentwurf sieht daher
vor, dass in solchen Fällen zukünftig eine Mindeststrafe von fünf
Jahren Freiheitsstrafe gelten soll. Dazu soll der Einsatz
gefährlicher Mittel der Verwendung einer Waffe oder eines
gefährlichen Werkzeugs bei einem sexuellen Übergriff oder einem Raub
gleichgestellt werden.
Der Gesetzentwurf wurde heute an die
Länder und Verbände versendet und auf der Internetseite des
Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis
zum 19. Dezember 2025 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen der
Verbände werden auf der Internetseite des Bundesministeriums der
Justiz und für Verbraucherschutz veröffentlicht. Den Gesetzentwurf
gibt es
hier.
Geschichte hautnah erleben –
Bürgerspaziergang mit Oberbürgermeister Sören Link durch die
Duisburger Innenstadt Etwa 85 Bürgerinnen und Bürger
haben am vergangenen Samstag die Gelegenheit genutzt, gemeinsam mit
Oberbürgermeister Sören Link auf einem historischen
Bürgerspaziergang zentrale Orte der Duisburger Stadtgeschichte zu
erkunden. Der Rundgang führte vom Landesarchiv NRW durch die
Duisburger Innenstadt bis zum Stadtarchiv und bot spannende
Einblicke in bedeutende Stationen der Stadtentwicklung.

Bürgerspaziergang durch die Innenstadt. Fotos Tanja Pickartz / Stadt
Oberbürgermeister Sören Link zeigte sich erfreut über das
große Interesse: „Duisburg besitzt eine beeindruckende Geschichte,
die man am besten direkt vor Ort erlebt. Der Bürgerspaziergang ist
immer eine gute Gelegenheit, gemeinsam ins Gespräch zu kommen und
dabei Orte zu entdecken, die unsere Stadt prägen.“

Nach einem informativen Einblick in die Arbeit des Landesarchis
steuerten die Teilnehmenden mehrere bekannte, aber auch weniger
bekannte Stellen an. Zunächst stand ein Stopp am Rathaus auf dem
Programm – ein Gebäude, dessen Geschichte und Bedeutung für die
Stadt von großer Relevanz sind. Weiter ging es zum Dreigiebelhaus,
einem der ältesten noch erhaltenen Gebäude der Stadt.

Ein besonders bewegender Moment des Rundgangs war der Halt am
Stolperstein des Rabbiners Manass Neumark, an dem an die Opfer des
Nationalsozialismus erinnert wurde und der die Bedeutung einer
lebendigen Erinnerungskultur unterstrich. Auch kulturelle und
städtebauliche Entwicklungen standen im Fokus. So wurde die Rolle
des Theaters Duisburg für die Kulturszene der Stadt näher erläutert.
Beim Zwischenstopp am entstehenden Mercatorquartier gab es
Informationen über die aktuellen Baufortschritte und die
städtebaulichen Ziele des Projekts. Der Spaziergang endete am
Stadtarchiv Duisburg. Der nächste Bürgerspaziergang ist bereits in
Planung und wird rechtzeitig bekannt gegeben.
Gewerkschaft NGG: „Strom darf nicht zum Luxusgut werden –
Stromsteuer senken“ Licht an, Heizung an – nicht in
allen Haushalten in Duisburg klappt das problemlos. Viele können
sich den Strom und das Heizen nicht leisten. Singles, Pärchen,
Familien, alleinerziehende Mütter und Väter mit ihren Kindern oder
Seniorenhaushalte: In Duisburg leben nach Schätzungen der
Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) mehr als 25.100
Menschen in Haushalten, die ihre Rechnungen beim Energieversorger
nicht oder nicht pünktlich bezahlen können.
Ausgeknipst: Viele Haushalte haben auch in Duisburg Probleme, ihre
Stromrechnung zu bezahlen. Die Gewerkschaft NGG Nordrhein fordert,
dass der Bund die Menschen bei den Energiekosten nicht im Regen
stehen lässt. Die NGG ruft die Bundesregierung deshalb dazu auf, die
Stromsteuer für Privathaushalte – wie für Unternehmen auch – zu
senken.
Die NGG Nordrhein beruft sich dabei auf Angaben des
Statistischen Bundesamtes (Destatis). Demnach haben bundesweit im
Schnitt 5 Prozent der Bevölkerung Probleme beim Bezahlen von Strom-
und Gasrechnungen. Mieter seien dabei deutlich häufiger im
Zahlungsrückstand als Menschen mit Wohneigentum.
„Steigende
Strompreise setzen die Menschen unter Druck. Wer in Duisburg für
einen Niedriglohn arbeitet oder sogar nur den Mindestlohn bekommt,
muss ohnehin jeden Cent zweimal umdrehen. Wenn für diese Menschen
Strom jetzt mehr und mehr zum Luxusgut wird, dann muss dringend
etwas passieren“, sagt Adnan Kandemir.
Der Geschäftsführer
der NGG Nordrhein fordert die Bundesregierung auf, die Stromsteuer
für private Haushalte – wie im Koalitionsvertrag von Union und SPD
vereinbart – zu senken. „Der Effekt wäre sofort da: Mit geringeren
Stromkosten könnte der Staat den Menschen prompt und wirkungsvoll
unter die Arme greifen“, so Kandemir.
Der Gewerkschafter
appelliert an die Bundestagsabgeordneten aus Duisburg und der
Region, sich in Berlin „für einen kräftigen und dauerhaften
Stromsteuer-Rabatt stark zu machen“. Außerdem gehörten Stromnetze in
die öffentliche Hand: „‚Strom-Autobahnen‘ dürfen nicht zur
Rendite-Infrastruktur für Investoren werden“, fordert Kandemir.
Für private Haushalte sei es wichtig, möglichst langfristig
stabile Energiekosten zu haben. Davon würden aber auch Schwimmbäder,
Schulen und Krankenhäuser profitieren, so die NGG Nordrhein. Die vom
Bund geplante Senkung der Stromnetzentgelte könnte genauso wie die
Befreiung der Gaskunden von der Gasspeicherumlage nur ein erster
Schritt sein, um die Energiekosten für private Haushalte spürbar zu
senken.
Darüber hinaus begrüßt die NGG Nordrhein den vom Bund
für das kommende Jahr bis 2028 geplanten vergünstigten
Industriestrompreis von rund 5 Cent pro Kilowattstunde. Es sei jetzt
allerdings entscheidend, welche energieintensiven Unternehmen nach
dem Willen der Bundesregierung davon profitieren sollen. „Gerade
auch die Lebensmittelindustrie hat einen hohen Energiebedarf. Das
müssen die heimischen Bundestagsabgeordneten jetzt gegenüber der
Bundesregierung in Berlin deutlich machen.
Auf jeden Fall
ist es für die Ernährungswirtschaft in Duisburg und der Region
wichtig, dass der Bund die Stromsteuer auch über das Jahresende
hinaus senkt. Denn hohe Energiekosten dürfen keine Arbeitsplätze
gefährden“, so Adnan Kandemir. Insgesamt arbeiten in Duisburg allein
in der Ernährungswirtschaft rund 2.540 Beschäftigte in 49 Betrieben,
so die NGG Nordrhein. Die Gewerkschaft beruft sich dabei auf Zahlen
der Arbeitsagentur.
Thyssenkrupp: Verkauf von
Automation Engineering an Agile Robots Thyssenkrupp
verkauft seine Sondermaschinenbau-Sparte für
Automatisierungslösungen. Die Business Unit Automation Engineering
soll an die Agile Robots SE mit Sitz in München veräußert werden.
Der Abschluss der Transaktion steht unter dem Vorbehalt der üblichen
regulatorischen Genehmigungen und wird in den kommenden Monaten
erwartet. thyssenkrupp Automation Engineering ist eine operative
Einheit des Segments Automotive Technology der thyssenkrupp AG.
Das Unternehmen bündelt alle Aktivitäten im Bereich der
Antriebs- und Batteriemontage mit Fokus auf Elektromobilität.
Weltweit arbeiten rund 1.100 Mitarbeiter in zehn Ländern auf drei
Kontinenten. Das industrielle Know-how der thyssenkrupp-Tochter soll
nun die Expertise von Agile Robots im Bereich KI-gesteuerter und
robotergestützter Automatisierungslösungen ergänzen.
Der
Verkauf von Automation Engineering ist in die im Juli beschlossene
Neuaufstellung von thyssenkrupp Automotive Technology eingebettet.
Das Segment richtet sein Portfolio auf vier kunden- und
technologieorientierte Bereiche Chassis, Komponenten, Aftermarket
und Schmiedegeschäft aus. idr
Start der neuen
Plattform „Aktiv gegen Vermüllung NRW“ – Gemeinsam für saubere
Städte und Straßen Das Aktionsseite bündelt
Best-Practice-Beispiele, Materialien und Mitmachangebote, um
Engagement zu stärken 24.11.2025 Das Ministerium für Umwelt,
Naturschutz und Verkehr hat eine neue Online-Plattform „Aktiv gegen
Vermüllung NRW“ freigeschaltet. Die Service-Seite vernetzt
Initiativen, Vereine, Schulen, Verwaltungen und engagierte
Bürgerinnen und Bürger im Einsatz für eine saubere Umwelt.
Auf der Seite finden sie Anregungen, Hilfen, Best-Practice-Beispiele
und Mitmach-Angebote. Ziel ist es, die Aktionen aufeinander
abzustimmen, Engagement zu stärken und mehr Aufmerksamkeit für das
Thema zu schaffen. „Jede und jeder kann einen Beitrag leisten, damit
weniger Müll achtlos in der Umwelt landet. Wer sich engagiert,
übernimmt auch in Zukunft Verantwortung“, sagt Umweltminister Oliver
Krischer.
Das Land ermöglicht mit der Plattform erstmals
einen zentralen Überblick über alle Aktivitäten. Vermüllung des
öffentlichen Raums ist in vielen Städten und Gemeinden zu einer
wachsenden Herausforderung geworden. Verpackungsabfälle,
to-go-Becher oder illegal entsorgter Sperrmüll belasten Straßen,
Parks und Landschaften. Gleichzeitig engagieren sich Menschen
freiwillig für Sauberkeit – oft jedoch ohne voneinander zu wissen,
mit parallelen Aktionen oder fehlender Sichtbarkeit und
Ankerkennung.
Genau hier setzt „Aktiv gegen Vermüllung“ an:
Die Plattform bietet einen zentralen Ort, an dem sich alle
Engagierten finden, austauschen und ihre Aktionen veröffentlichen
können. Clean-up-Gruppen erhalten damit nicht nur mehr Reichweite,
sondern auch Zugang zu Tipps, Werkzeugen und Kooperationspartnern.
Die Seite wurde gemeinsam mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und
Klima (LANUK) entwickelt. Beteiligt waren auch die Kommunalen
Spitzenverbände, der Verband kommunaler Unternehmen NRW und die
Verbraucherzentrale NRW sowie einzelne Kommunen.
Das LANUK
wird die Plattform betreuen und weiterentwickeln. Elke Reichert,
Präsidentin des LANUK, erklärt: „Viele Kommunen, aber auch Schulen,
Vereine und private Initiativen engagieren sich gegen wild
abgelagerten Müll. Die Vielfalt von Akteuren und deren Arbeit wird
jetzt erstmals landesweit sichtbar. Unsere neue Internet-Plattform
bündelt Wissen und Erfahrungen.
Wer in den Kommunen Lösungen
sucht oder sich ehrenamtlich engagieren möchte, findet hier schnell
Beispiele. Wir zeigen Methoden und Erfolge, die Mut machen und
Entscheidungen erleichtern sollen.“ Zu den Angeboten auf der Seite
zählen Übersichten über laufende Maßnahmen wie „Mülldetektive“,
„Clean-Ups“, Abfallberatung, Hinweise für Aktive, die selbst eine
Aktion starten wollen, Materialien für Bildung, Aufklärung und
Öffentlichkeitsarbeit und die Integration der Mitmachkarte der
Verbraucherzentrale NRW.
Das Angebot ergänzt damit weitere
Maßnahmen des Landes, darunter die jährliche
Abfallvermeidungstagung, die Förderung von Umweltbildungsangeboten
und die Unterstützung der Verbraucherzentrale NRW bei
Sensibilisierungsmaßnahmen Weitere Informationen:
aktivgegenvermuellung.nrw
Obermeiderich lädt
wieder zum kostenfreien Mittagstisch ein Die
Evangelische Kirchengemeinde Duisburg-Obermeiderich startete vor
zwei Jahren unter dem Motto „eine Kelle Suppe – eine Kelle
Gemeinschaft“ einen kostenfreien Mittagstisch. Sie lädt seitdem
weiterhin alle Menschen unabhängig von Religion und Kultur an einem
Sonntag - meist dem letzten - im Monat um zwölf Uhr zur gemeinsamen
Mahlzeit in das Gemeindezentrum an der Emilstraße 27 ein. Eine
Anmeldung ist nicht erforderlich. Das Essen ist gratis, Spenden
werden aber gerne entgegen genommen.
Beim nächsten
Mittagstisch, am 30. November 2025 kommen um 12 Uhr ein
Möhren-Eintopf und natürlich ein leckeres Dessert auf den Tisch.
Alles mit Liebe gekocht! Infos zur Gemeinde gibt es im Netz unter
www.obermeiderich.de. Zusatzinfos: Beim Mittagstisch geht es der
Gemeinde und dem Team der Ehrenamtlichen, die vom Schnibbeln,
Kochen, Servieren und Abräumen alles selber machen, um Hilfe für
Menschen, die Hilfe benötigen.
Und um mehr: „Menschen
brauchen in unserer herausfordernden und unsicheren Zeit Angebote,
die sowohl dem Leib als auch der Seele guttun. Hunger hat viele
Komponenten. Deshalb gibt es bei Emils Mittagstisch neben einer
Kelle Suppe auch eine Kelle Gemeinschaft“ sagt auch Sarah Süselbeck,
Pfarrerin der Gemeinde, die voll hinter dem Projekt steht und selbst
mit anpackt.
Kirche kocht und lädt zum kostenfreien
Mittagessen nach Untermeiderich In der Evangelischen
Gemeinde Meiderich heißt es einmal im Monat „Kirche kocht“, denn im
Begegnungscafé „Die Ecke“, Horststr. 44a, stehen dann Ehrenamtliche
an den Töpfen und zaubern Leckeres; so zum Beispiel am 25. November,
wenn sie um 12.30 Uhr leckeren Kürbiseintopf servieren.
Eine
Anmeldung ist nicht notwendig, das Angebot ist kostenfrei. „Wir
wollen Herzenswärme spenden, schöne Momente schenken und gemeinsam
Mittagessen!“ sagt Yvonne de Temple-Hannappel, die Leiterin des
Begegnungscafés (Tel. 0203 45 57 92 70, E-mail:
detemple-hannappel@gmx.de). Die Menüs für die nächsten Termine
stehen schon fest. Infos zur Gemeinde gibt es im Netz unter
www.kirche-meiderich.de.
Engagierte des Begegnungscafés „DIE ECKE“ Untermeiderich (Foto:
www.kirche-meiderich.de
Meidericher Gemeinde lädt zum Spieleabend für
Jung und Alt ins Begegnungscafé Zu einem bunten
Spieleabend lädt die Evangelische Kirchengemeinde Meiderich in
ihr Begegnungscafé "Die Ecke" auf der Horststr. 44a ein. Dort warten
am Dienstag, 25. November von 19 bis 21 Uhr alte Klassiker und neue
Spiele darauf, entdeckt zu werden. Wer mag, bringt gerne eigene
Spiele - egal ob Klassiker, Karten-, Brett- oder Gesellschaftsspiele
- mit, die mit anderen ausprobiert werden können. Getränke und
Snacks gibt's zum Selbstkostenpreis.
Wenn der Abend
weiterhin gut ankommt, wird es monatlich einen Spieleabend im
Gemeindezentrum geben. Infos zur Gemeinde gibt es im Netz unter
www.kirche-meiderich.de.

Foto von 2025 von einem Meidericher Spieleabend mit höchster
Konzentration (Foto: kirche-meiderich.de).

NRW: Höchster Zuwachs der Reallöhne seit dem ersten
Quartal 2023 * Reallöhne stiegen im dritten Quartal
2025 um 3,1 %. * Anstieg der Nominallöhne übertraf erneut die
Zunahme der Verbraucherpreise. S
Die effektiven
Bruttomonatsverdienste der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind
in Nordrhein-Westfalen im dritten Quartal 2025 real – also
preisbereinigt – um 3,1 % höher gewesen als im Vorjahreszeitraum.
Wie das Statistische Landesamt auf Basis der Ergebnisse der
Verdiensterhebung mitteilt, übertraf der Anstieg der Nominallöhne
von 5,2 % die Zunahme der Verbraucherpreise von 2,1 %.
Damit
konnten die Beschäftigten in NRW den höchsten Zuwachs der Reallöhne
seit dem ersten Quartal 2023 verzeichnen. Methodische Hinweise Die
Daten zur Entwicklung der Reallöhne und der Nominallöhne sind
Ergebnisse der Verdiensterhebung. Diese erfasst die
Verdienstentwicklung aller Beschäftigten in den Wirtschaftszweigen
A-S der WZ 2008. Der effektive Bruttomonatsverdienst umfasst sowohl
die laufenden Bezüge als auch die Sonderzahlungen.

Stellenabbau in der Automobilindustrie: 48 700 weniger
Beschäftigte zum Ende des 3. Quartals 2025 als ein Jahr zuvor
• Weniger Beschäftigte in dieser Branche gab es zuletzt
Ende des 2. Quartals 2011 • Zahl der Beschäftigten im
Verarbeitenden Gewerbe insgesamt um 120 300 oder 2,2 % gesunken
• Nahrungsmittelindustrie als einzige große Industriebranche mit
Beschäftigtenzuwachs
In der deutschen Industrie wurden
zuletzt viele Stellen abgebaut. Besonders betroffen ist die
Automobilindustrie. Zum Ende des 3. Quartals 2025 arbeiteten gut 48
700 weniger Beschäftigte in der Branche als noch ein Jahr zuvor. Wie
das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, entsprach das einem
Rückgang von 6,3 % – so hoch wie in keiner anderen großen
Industriebranche mit mehr als 200 000 Beschäftigten.
Mit 721
400 hat die Zahl der Beschäftigten in der Automobilindustrie einen
Tiefstand erreicht: Weniger Menschen waren hier zuletzt Ende des 2.
Quartals 2011 beschäftigt gewesen (718 000). Dennoch bleibt die
Automobilindustrie gemessen an der Beschäftigtenzahl die zweitgrößte
Industriebranche nach dem Maschinenbau mit rund 934 200
Beschäftigten zum Ende des 3. Quartals 2025. Zum Vergleich: Im
Verarbeitenden Gewerbe insgesamt waren rund 5,43 Millionen
Beschäftigte tätig – ein Rückgang von 120 300 oder 2,2 % binnen
eines Jahres.
Zulieferer stärker vom Stellenabbau betroffen
als Autohersteller Innerhalb der Automobilindustrie sind die
Zulieferer deutlich stärker vom Stellenabbau betroffen als die
Autohersteller. Bei Letzteren waren im Bereich der Herstellung von
Kraftwagen und Kraftwagenmotoren mit 446 800 Beschäftigten zum Ende
des 3. Quartals dieses Jahres 3,8 % weniger Personen beschäftigt als
ein Jahr zuvor.
In der Zulieferbranche der Herstellung von
Karosserien, Aufbauten und Anhängern betrug der
Beschäftigtenrückgang 4,0 % auf zuletzt 39 200. Deutlich höher fiel
er im Zulieferbereich der Herstellung von Teilen und Zubehör für
Kraftwagen mit 11,1 % im selben Zeitraum aus. Hier arbeiteten
zuletzt knapp 235 400 Personen.
Weitere Zulieferer außerhalb
der Automobilindustrie, wie zum Beispiel in der Herstellung und
Runderneuerung von Bereifungen, wurden in der Auswertung nicht
berücksichtigt. Beschäftigtenrückgang auch in den meisten anderen
großen Industriebranchen Nicht allein in der Automobilindustrie
mitsamt ihren Zulieferbetrieben, auch in anderen großen
Industriebranchen wurden zuletzt Stellen abgebaut.
In der
Metallerzeugung und -bearbeitung sank die Beschäftigtenzahl binnen
eines Jahres um 5,4 % auf 215 400 zum Ende des 3. Quartals 2025. In
der Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und
optischen Erzeugnissen ging sie im selben Zeitraum um 3,0 % zurück
auf 310 300 Beschäftigte. Etwas höher als im Durchschnitt fiel der
Beschäftigtenrückgang auch in der Kunststoffindustrie (-2,6 % auf
321 400) sowie in der Herstellung von Metallerzeugnissen (-2,5 % auf
491 500) aus.

Wie im Durchschnitt der gesamten Industrie sank die Zahl der
Beschäftigten auch im Maschinenbau binnen eines Jahres um 2,2 %:
Hier waren Ende des 3. Quartals 2025 rund 934 200 Personen
beschäftigt. In der chemischen Industrie (-1,2 % auf
323 600 Personen) und der Herstellung von elektrischer Ausrüstung
(-0,4 % auf 387 500 Personen) war der Beschäftigtenrückgang
unterdurchschnittlich.
Demgegenüber war die
Nahrungsmittelindustrie die einzige große Industriebranche, in der
die Zahl der Beschäftigten mit einem Zuwachs von 8 800 oder 1,8 %
auf 510 500 Personen zum Ende des 3. Quartals 2025 größer war als
ein Jahr zuvor.
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