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BV Mitte 19. März 2009  "Neues Berufskolleg Mitte":
SPD stimmte geschlossen dagegen 

Entscheidung über Äußerungen und Stellungnahmen
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Beschlussvorlagen  

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Flächennutzungsplan - Änderung Nr. 5.41 -Duissern- 
Beschluss zur öffentlichen Auslegung 31.3.2011:  12 Ja-, 3 Neinstimmen und 1 Enthaltung

 Ein privater Investor beabsichtigt nördlich der Anschlussstelle Duisburg - Kaiserberg zwischen der BAB A40, Ruhrorter Straße und Dörnerhofstraße einen Autohof zu errichten und hat die Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens Nr.2021 - Duissern-, Autohof beantragt.

Die verfolgten Planungsziele wirken sich in gleichwertiger Weise auf die Belange von Männern und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus. Die Chancengleichheit der Geschlechter ist gegeben. Gegenwärtige Standortsituation und Lage des Geltungsbereiches Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 4,65ha.
Der Geltungsbereich wird im Süden von der BAB A40 einschließlich Abfahrt der Anschlussstelle Duisburg Kaiserberg, der Stadtgrenze zwischen Mülheim an der Ruhr und Duisburg im Osten, der Ruhrorter Straße (L140) im Norden und der Dörnerhofstraße im Westen umgrenzt.
Das Plangebiet liegt ausschließlich auf dem Stadtgebiet der Stadt Duisburg. Das Plangebiet besteht aus zwei unterschiedlich großen Teilflächen. Die Größere östlich gelegene Teilfläche hat eine Größe von ca. 2,9 ha, hier soll der Autohof entstehen. Die Kleinere westlich gelegene ist ca. 0,58 ha groß, diese Fläche dient ausschließlich der Hotelnutzung.

Die bauliche Nutzbarkeit der Grundstücke wird eingeschränkt durch die Bauverbotszonen nach Bundesfernstraßen- bzw. Landesstraßengesetz (FStrG §9 Abs.1): einen 40m breiten Streifen an der BAB A40 und einen 20m breiten Streifen entlang der Autobahnabfahrt und der Carl-Benz-Straße. Die beschriebenen Bauverbotszonen und eine vorhandenem, nicht überbaubare Fernleitungstrasse schränken die zu bebauende Grundstücksfläche des Autohofgeländes erheblich ein.
Durch die vorgesehenen Nutzungen muss daher eine zusätzliche Fläche in Anspruch genommen werden. Diese liegt zwischen der Carl- Benz- Straße und der Dörnerhofstraße und wird ausschließlich der Hotelnutzung dienen. Hinsichtlich der Anforderungen an einen zeitgemäßen Autohof gehört ein Hotel zum kundenorientierten Angebotsmix und ist daher Planungsgegenstand.

Dabei ist es wichtig dem Reisenden eine Umgebung zu bieten in der er die Nacht in einem angenehmen und bezahlbaren Ambiente verbringen kann, ohne auf Komfort verzichten zu müssen. Eine Zusammenfassung der Nutzungen der Sondergebiete -Autohof- bzw. -Hotel- zum Sondergebiet -Autohof / Hotel- kommt daher nicht in Betracht.
 Sondergebiet Autohof
 Die zulässige Nutzung, gemäß BauNVO § 11 Abs. 2 orientiert sich an der Zweckbestimmung "autobahnnahe Nutzung" und damit an einem umfassenden und abgerundeten Dienstleistungsangebot für die Reisenden, insbesondere auf der Autobahn, also dem LKW - und PKW - Verkehr. Der Autohof soll rund um die Uhr (24 Stunden/pro Tag), 7 Tage die Woche geöffnet sein. Wohnungen für Betriebsleiter sind daher nicht zugelassen. Neben den vorgesehenen 81 LKW- Stellplätzen und 121 PKW- Stellplätzen kann das Nutzungskonzept wie folgt genauer umschrieben werden: Tanken und Gastronomie.
Im Autorasthofgebäude ist ein Tankstellenshop mit ca. 200 m² Verkaufsfläche, Backshop, Bistro und Restaurant mit ca. 90 Sitzplätzen, einschließlich eines Raucherbereiches, vorgesehen. Weiterhin werden dem Reisenden WC-Räume, Dusch- und Waschräume für die Fernfahrer, Babywickelraum und ein Behinderten-WC zur Verfügung gestellt. Des Weiteren befinden sich im Tankstellengebäude die erforderlichen Zubereitungs-, Personal- und Lagerräume. Entertainment - Center Das Entertainment- Center soll mit 4 Spielkonzessionen betrieben werden. Es bietet ein umfangreiches Angebot an Freizeitgestaltungsmöglichkeiten.
An festen Internetplätzen kann der Fernfahrer im Kontakt mit seiner Familie bleiben, mit der Spedition Frachtpapiere, Routenpläne und dergleichen abstimmen und versenden oder im Internet surfen. Des Weiteren sind ein Billard- Cafe, ein breitgefächertes Angebot an Geschicklichkeitsspielen, Fahr- und Flugsimulatoren sowie die klassischen Geldspielautomaten vorgesehen. Insgesamt bietet das Entertainment- Center ein breites Angebot an Freizeitgestaltungsmöglichkeiten, die den Reisenden 24 Stunden/ pro Tag zur Verfügung gestellt werden. Fast- Food In exponierter Lage soll ein namhaftes Fast- Food- Unternehmen, mit einem Typenrestaurant und Drive- In- Spur angeordnet werden. Hier wird insbesondere auf die Bedürfnisse von PKW- Reisenden (Familien mit Kindern) Rücksicht genommen, z.B. Kindermenüs, Spielplätze inner und außen.
Autoservice Es sind Serviceplätze für Staubsauger, Luft/Wasser usw. für den Eigenservice vorgesehen. Bei notwendigen Fahrzeugreparaturen wird an geeignete Servicedienste und Fachwerkstätten vermittelt. Bei Bedarf können Ladestationen für Elektrofahrzeuge auf dem geplanten Autohofgelände angeschlossen werden.
Als Hinweis auf den Autohof soll ein Fernwerbepylon mit bis zu 4 Werbetransparenten nach drei Seiten aufgestellt werden. Durch den vorhandenen Baumbestand an der Böschung der BAB A40 wird eine Masthöhe von ca. 40m, zur frühzeitigen Erkennbarkeit für den Kraftfahrer erforderlich.
Sondergebiet -Hotel
Auf der zweiten, kleineren Teilfläche des Grundstücks soll ein 4-geschossiges Hotel der 2Sterne Kategorie mit ca. 58 Zimmern errichtet werden. Es stehen Einzelzimmer, Doppelzimmer und Familienzimmer auf den oberen Etagen des Hotels zur Verfügung. Im Erdgeschoss befinden sich unterschiedliche Nutzungen: die Hotellobby mit Frühstücksrestaurant, Bar und Loungebereich, hoteleigene Meeting-, Seminar- und Veranstaltungsräume. Für den ruhenden Verkehr sind 57 PKW- Stellplätze vorgesehen. 7 Verkehrsflächen und Erschließung Das Grundstück des geplanten Autohofes liegt unmittelbar nördlich der BAB A40 an der Anschlussstelle Duisburg – Kaiserberg und wird direkt über die L140, Ruhrorter Straße erschlossen und liegt ca. 170m von deren Einmündung der Carl - Benz - Straße entfernt.
 Die gesamte Erschließung erfolgt über diese neue Zufahrt. Die Lage der Zufahrt ist nach Stellungnahme der obersten Landesstraßenbaubehörde festgesetzt. Hierzu wird die Kreuzungssituation entsprechend ausgestaltet, um die erforderliche Leistungsfähigkeit sicherzustellen. Das Plangebiet des Hotels liegt nordwestlich des Plangebietes Autohof und wird über die Dörnerhofstraße, mittels einer neuen Zufahrt erschlossen wird so ausgestaltet, dass die erforderliche Leistungsfähigkeit sicher gestellt werden kann. Die Verkehrsfläche ist so angelegt, das der Parkplatz auch mit Reisebussen problemlos befahren werden kann. Busse können direkt vor dem Hotel zum ein- und aussteigen der Reisenden bzw. be- und entladen abgestellt und im Anschluss auf dem Autohof geparkt werden.
 

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2021 -Duissern-
Beschluss zur öffentlichen Auslegung  Ja: 13, Nein: 3

 
1

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2021 Duissern - Autohof Beschluss 2009
Flächennutungsplanänderung Nr. 5.41 - Mitte
Bereich zwischen Ruhrorter Straße, Anschlussstellte DU-Kaiserberg - A 40 und Dörnerhofstraße

4. Städtebauliche Konzeption
Das Grundstück besteht aus zwei unterschiedlich großen Teilflächen. Die größere hat eine Fläche von ca. 3,10 ha. Hier soll der Autohof entstehen.
Die kleinere, ca.0,58 ha große Fläche soll ausschließlich der Hotelnutzung dienen. Beide Teilflächen sollen im vorhabenbezogenen Bebauungsplan als sonstige Sondergebiete
mit den entsprechenden Zweckbestimmungen — Autohof- bzw. Hotel — festgesetzt werden.
4.1 Sondergebiet —Autohof
Die zulässige Nutzung soll sich von der Zweckbestimmung “autobahnnahe Nutzung“
und damit in einem umfassenden und abgerundeten Dienstleistungsangebot für den Reisenden, insbesondere auf der Autobahn, also den LKW- und PKW-Verkehr orientieren.
Der Autohof soll rund um die Uhr 24 Stunden, 7 Tage die Woche geöffnet sein. Wohnungen, auch für Betriebsleiter, sind daher nicht zu gelassen.
Neben den vorgesehenen 60 LKW- Stellplätzen und 118 Pkw- Stellplätzen kann das Nutzungskonzept wie folgt enger umschrieben werden:
Autorasthofgebäude mit Großtankstelle (Investor PSM Projekt Service Middendorp GmbH aus Salzbergen/Emsland).

Im Autorasthofgebäude ist vorgesehen ein Tankstellenshop mit ca. 100 — 120 m Verkaufsfläche, Backshop, Bistro und Restaurant mit ca. 60 - 80 Sitzplätzen.
Weiterhin sollen dem Reisenden WC-Räume, Fernfahrerduschen und —waschräume (auch für weibliche Fernfahrer), Babywickelraum, Behinderten-WC sowie die erforderlichen Küchen-, Personal- und Lagerräume zur Verfügung stehen.
Entertainmentcenter
Das Entertainmentcenter soll 6 Spielkonzessionen erhalten. Es bietet ein umfangreiches Angebot an Freizeitgestaltungsmöglichkeiten, wie z. B. lnternetarbeitsplätze im Internet-Cafe. Hier kann der Fernfahrer mit seiner Spedition in Datenaustausch, Frachtpapiere, Routenpläne und dergleichen abstimmen und versenden oder im Internet surfen. Weiterhin sind ein Billard-Cafe, ein breitgefächertes Angebot an Geschicklichkeitsspielen, Fahr- und Flugsimulatoren sowie Geldspielautomaten vorgesehen. Insgesamt eine breite Palette von Freizeitgestaltungsmöglichkeiten, die dem Reisenden, insbesondere dem Fernfahrer, 24 Stunden zur Verfügung gestellt werden sollen.

An exponierter Stelle soll ein namhaftes Fast-Food-Unternehmen mit einem Typenrestaurant mit Drive-In-Spur angeordnet werden. Hier wird insbesondere auf die Bedürfnisse von PKW-Reisenden (Familien mit Kindern) Rücksicht genommen, z. B.
Kindermenues, Innen-Spielecken und Spielplatz im Freien.
Autoservice
Im Bereich des Autoservice soll Reisenden eine breite Palette von Autodienstleistungen, wie z. B. Reifenservice, Carglas, Auspuffdienst, Boschdienst usw. mit dem Schwerpunkt “Pannenhilfe“ zur Verfügung stehen.
PKW-Waschhalle
Im erweiterten Tankstellenbereich ist eine PKW-Waschhalle mit entsprechenden Serv iceplätzen für Staubsauger, Luft/Wasser usw. vorgesehen.
Fast-Foot 2
Im zentralen Bereich des PKW - Parkplatzes ist ein Subway-Bistro mit ca 200 m Nutzfläche geplant.
Pylon
Als Hinweis auf den Autohof soll ein Fernkennzeichen in einer Masthöhe von 35 m und bis zu 4 Leuchtemblemen nach drei Seiten weisend aufgestellt werden dürfen.
4.2 Sondergebiet —Hotel — Auf der zweiten, kleineren Teilfläche des Grundstücks soll ein 3-geschossiges Hotel der 2 Sterne Kategorie mit max. 75 Zimmern errichtet werden.
Für den ruhenden Verkehr sind hier 54 Pkw- Stellplätze geplant.
4.3 Fußgängerbrücke
Um eine Verbindung zwischen den beiden Grundstücksflächen und damit eine gemeinsame Nutzung zu ermöglichen, soll eine Fußgängerbrücke die Carl-Benz Straße überspannen und eine Anbindung des Hotels ans große Autohofgrundstück gewährleisten.

 

2

Astrid-Lindgren-Schule, Gemeinschaftsgrundschule Aakerfährstraße, Aakerfährstr. 80, 47058 Duisburg hier: Sanierung des Daches am Hauptgebäude inkl. Pausenhalle
 
-> einstimmig beschlossen
 

3

Bebauungsplan Nr. 1132 - Neuenkamp - Essenberger Straße Aufstellungsbeschluss 
 
-> einstimmig beschlossen

4

Bebauungsplan Nr. 1056 I - Kaßlerfeld - "Am Schlütershof" -> einstimmig beschlossen
1.Erweiterung des Planbereiches 
2.Beschluss zur öffentlichen Auslegung  
 

5

Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 5.49 - Kaßlerfeld -
1.Beschluss zur öffentlichen Auslegung  
- -> einstimmig beschlossen
 

6

Bürgereingabe gemäß § 24 Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen des Herrn Gerhard Krause vom 03.02.2009
hier: Beschwerde gegen die Nutzungsänderung des Wohnhauses an der Essenberger Straße 97, 47059 Duisburg von Wohnhaus in gewerbliche Zimmervermietung (Az.: PC 2009-0007)  
-> einstimmig beschlossen
 

7

Nutzungsänderung (gastronomischer Betrieb) von Spielhalle in "Table Dance" Lokal, Vulkanstraße 26, 47053 Duisburg (Az.: BN 2009-0013)  
1 Enthaltung - mehrheitlich beschlossen
 

8

Errichtung eines Stehimbisses mit einem Wintergarten, Sternbuschweg 77, 47057 Duisburg (Az.: BV 2009-0102)  
-> einstimmig beschlossen

9

Baumfällmaßnahmen auf verschiedenen städtischen Grundstücken im Stadtgebiet Duisburg
Grünen-Fraktionssprecher
Arslan: „Wir hätten gerne nähere Informationen darüber, welche Bäume mit welcher Begründung wo abgeholzt wurden.“
  
-> einstimmig beschlossen
 

 

Anträge/Anfragen  

10

Antrag der Fraktion Bürgerlich Liberale AMP hier: Radweg Forststraße 
-> einstimmig beschlossen
 

 

Mitteilungsvorlagen  

11

Integrationsprogramm 2008/2009  

Gisela Schnelle-Parker (Grüne): „Vor 25 Jahren gab es eine Frauenbeauftragte
der Stadt Duisburg, die einen ähnlichen Stand hatte wie Frau Özmal jetzt.
Ich denke, Frauenpolitik ist in dieser Stadt kein Thema. In 25 Jahren wäre es
schön, wenn Integrationspolitik ein fester Bestandteil unserer Stadt wird.“

 

12

Leistungsbilanz Bezirk Mitte 2008  

13

Ergebnisse der Duisburger Bürgerumfrage 2008  
 

14

Duisburger Bevölkerungsprognose  

15

Erste Änderung der Hauptsatzung der Stadt Duisburg  

16

Erste Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Duisburg  

17

Bedarfsanmeldung der Betreuungsangebote in Kindertageseinrichtungen in Duisburg zum 01.08.2009  

18

Leistungssportzuschüsse 2008; Fördergrundbeträge und Bewilligungen an Sportvereine 2008  

19

Situation, Unterbringung und Anzahl der Asylbewerber, sonstigen Flüchtlinge und Spätaussiedler in Duisburg  

20

Neuer Standort der Werthmann-Kugel im Schnittpunkt der Königstraße mit der BAB 59  

Die Skulptur „Hommage a‘ Mercator“ - besser bekannt als „Werthmann-Kugel“ - wurde 1963 vom Künstler Friederich Werthmann geschaffen. Die aus Remanith-Stahl gefertigte Kugel mit einem Durchmesser von 4 Metern und einem Gewicht
von 4,5 Tonnen wurde 1965 erstmalig von der Stadt Duisburg auf einer Grünfläche an der damaligen Mercatorhalle aufgestellt.
Mit der Umgestaltung der Königstraße nach den Plänen des Architekten Rüdiger wurde das
Kunstwerk 1993 als Bestandteil der sogenannten „Brunnenmeile“ auf die Königstraße
umgesetzt. Städtebauliche Idee der „Brunnenmeile“ war es, die Schnittpunkte der Achse der
Königstraße mit ihren Nebenstraßen durch die Anordnung von künstlerisch gestalteten
Brunnenanlagen städtebaulich zu betonen.
Mit dem Bau des City-Palais und der Umgestaltung des König-Heinrich-Platzes musste die „Werthmann-Kugel“ im Jahr 2005 vom Standort Königstraße weichen und wird seitdem auf dem Betriebshof der Wirtschaftsbetriebe in Kasslerfeld zwischengelagert. Am alten Standort Königstraße/König-Heinrich-Platz konnte aufgrund der neuen städtebaulichen Situation (Neubau des City-Palais und des Forums, gestalterische Einbeziehung des Opernplatzes sowie der Königstraße
im Abschnitt vor dem neuen Forum in die Platzsituation des König- Heinrich-Platzes) kein der neuen Platzsituation gerecht werdender Standort gefunden werden.
Seit dem Abbau der Werthmannkugel wurde wiederholt von Politik, Bürgern und dem Künstler die Diskussion um einen neuen Standort gesucht. Herr Werthmann teilte mit, dass er sich für sein Kunstwerk ausschließlich den unmittelbaren lnnenstadtbereich — in der Nähe des ursprünglichen Aufstellungsortes — vorstellen kann.
In Abstimmung mit dem Künstler Friederich Werthmann konnte ein diesen Standortansprüchen gerecht werdender Standort im Schnittpunkt der Königstraße mit der A 59 (im Bereich der heutigen Skateranlage) gefunden werden
(siehe Lageplan). Dieser Standort greift die ursprüngliche städtebauliche Idee der „Brunnenmeile“ in der Achse der Königstraße auf und wird der künstlerischen Bedeutung des Kunstwerkes aufgrund seiner exponierten Lage am nördlichen
Platzkopf des neu zu gestaltenden „Neuen Portmouthplatzes" gerecht. Der Künstler hat sich mit dem neuen Standort ausdrücklich einverstanden erklärt.


 

21

Anfrage Fraktion Bündnis 90/Die Grünen; hier: Barrierefreiheit im ÖPNV  

22

Straßenzustandsdatenbank  

Neudorf

23

Informationen zum Konjunkturpaket II  

24

Nutzungskonflikt Rhein- / Ruhrwiesen  

25

Mündliche Mitteilungen  

 

Nachtrag  

 

Beschlussvorlagen  


26
Bebauungsplan Nr. 1084 - Neudorf - "Neues Berufskolleg Mitte" (siehe Berufskolleg Mitte)
hier: 1. Entscheidung über Äußerungen und Stellungnahmen
2. Aktualisierung der Begründung
3. Satzungsbeschluss  
Beschlussvorlage  

Luise Seelhoff (Grüne): „Ich halte es für sinnvoll, zu gewissen Zeiten dann Schülerbusse einzusetzen.“

Fredy Wagemeyer (CDU): Es wäre sinnvoll durch die DVG die Taktzeiten in dem Bereich anzupassen. Es heißt auch, das die Parkplätze von den Schülern dann beansprucht werde. Es sind dann keine Kinder mehr,
sie sind dann mindestens sechzehn Jahre alt.“ 
Gisela Schnelle-Parker (Grüne): „Es war im Vorfeld unserer Besprechungen eine Selbstverständlichkeit, das die DVG in diesem Bereich ihre Taktzeiten entsprechend ändern sollte. Ich gehe davon aus. Wenn es anders sein sollte,
dann sagen sie es mir. Es sollte schon so sein.“    

Mustafa Arslan (Grüne): „Der Baubeginn sollte natürlich noch vor den anstehenden Wahlen sein.“

-> Gegenstimmen: 6 (SPD) + 1 Linke, mehrheitlich beschlossen
 

27

Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses - hier: Errichtung eines ADAC-Servicecenters und Wohnungen, Kremerstraße, 47051 Duisburg (Az.: A 2009-0012) 
-> einstimmig beschlossen
 

28

Anfertigung und Montage einer Mastanlage, Umbeschriftung eines Leuchttransparentes und Umbeschriftung von zwei Schildplatten, Margaretenstraße 20, 47055 Duisburg (Az.: E 2009-0038)
-> einstimmig beschlossen
  

29

Errichtung einer Gewerbehinweisanlage, Schifferstraße, 47059 Duisburg (Az.: E 2009-0056)  
 

30

Errichtung eines Waschplatzes für Betriebsfahrzeuge, Zum Lith 181, 47055 Duisburg (Az.: BV 2008-1371)  
 

31

Errichtung einer Dachterrasse, Heinestraße 49, 47057 Duisburg (Az.: BV 2009-0114)  
 

32

Errichtung eines freistehenden Transparentes, Kalkweg 26, 47055 Duisburg (Az.: E 2008-0272)  
 

33

Errichtung einer Aussichtsplattform/Beobachtungshütte in der Tropenanlage "Rio Negro", Mülheimer Straße 273, 47058 Duisburg (Az.: BV 2009-0151)  
 

 

Anträge/Anfragen  

34

Wartehäuschen Haltestelle Stapeltor  
 

 

Mitteilungsvorlagen  

35

Eingabe gem. § 24 GO NW; Änderung der Reinigungsklasse für die Wrangelstraße  
 

36

Haushaltstage zum investiven Bezirkshaushalt 2009 (Bezirksfinanzen im Blickpunkt)  
 

37

Konflikte mit Kanadagänsen, Nilgänsen und Graugänsen
hier: Maßnahmen zur Reduzierung der Kanadagansbestände an den größeren Gewässern in Duisburg  
 

38

Verschiedenes