BV Mitte 19. März 2009
"Neues
Berufskolleg Mitte":
SPD stimmte
geschlossen dagegen
Entscheidung über Äußerungen und Stellungnahmen |
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Beschlussvorlagen |
3
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Flächennutzungsplan -
Änderung Nr. 5.41 -Duissern-
Beschluss zur
öffentlichen Auslegung 31.3.2011:
12 Ja-, 3 Neinstimmen und 1 Enthaltung
Ein privater
Investor beabsichtigt nördlich der Anschlussstelle Duisburg -
Kaiserberg zwischen der BAB A40, Ruhrorter Straße und
Dörnerhofstraße einen Autohof zu errichten und hat die Einleitung
des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens Nr.2021 - Duissern-,
Autohof beantragt.
Die verfolgten Planungsziele wirken sich in gleichwertiger Weise auf
die Belange von Männern und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen
Gruppen aus. Die Chancengleichheit der Geschlechter ist gegeben.
Gegenwärtige Standortsituation und Lage des Geltungsbereiches Der
Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 4,65ha.
Der Geltungsbereich wird im Süden von der BAB A40 einschließlich
Abfahrt der Anschlussstelle Duisburg Kaiserberg, der Stadtgrenze
zwischen Mülheim an der Ruhr und Duisburg im Osten, der Ruhrorter
Straße (L140) im Norden und der Dörnerhofstraße im Westen umgrenzt.
Das Plangebiet liegt ausschließlich auf dem Stadtgebiet der Stadt
Duisburg. Das Plangebiet besteht aus zwei unterschiedlich großen
Teilflächen. Die Größere östlich gelegene Teilfläche hat eine Größe
von ca. 2,9 ha, hier soll der Autohof entstehen. Die Kleinere
westlich gelegene ist ca. 0,58 ha groß, diese Fläche dient
ausschließlich der Hotelnutzung.
Die bauliche Nutzbarkeit der Grundstücke wird eingeschränkt durch
die Bauverbotszonen nach Bundesfernstraßen- bzw. Landesstraßengesetz
(FStrG §9 Abs.1): einen 40m breiten Streifen an der BAB A40 und
einen 20m breiten Streifen entlang der Autobahnabfahrt und der
Carl-Benz-Straße. Die beschriebenen Bauverbotszonen und eine
vorhandenem, nicht überbaubare Fernleitungstrasse schränken die zu
bebauende Grundstücksfläche des Autohofgeländes erheblich ein.
Durch die vorgesehenen Nutzungen muss daher eine zusätzliche Fläche
in Anspruch genommen werden. Diese liegt zwischen der Carl- Benz-
Straße und der Dörnerhofstraße und wird ausschließlich der
Hotelnutzung dienen. Hinsichtlich der Anforderungen an einen
zeitgemäßen Autohof gehört ein Hotel zum kundenorientierten
Angebotsmix und ist daher Planungsgegenstand.
Dabei ist es wichtig dem
Reisenden eine Umgebung zu bieten in der er die Nacht in einem
angenehmen und bezahlbaren Ambiente verbringen kann, ohne auf
Komfort verzichten zu müssen. Eine Zusammenfassung der Nutzungen der
Sondergebiete -Autohof- bzw. -Hotel- zum Sondergebiet -Autohof /
Hotel- kommt daher nicht in Betracht.
Sondergebiet Autohof
Die zulässige Nutzung, gemäß BauNVO § 11 Abs. 2 orientiert sich an der
Zweckbestimmung "autobahnnahe Nutzung" und damit an einem
umfassenden und abgerundeten Dienstleistungsangebot für die
Reisenden, insbesondere auf der Autobahn, also dem LKW - und PKW -
Verkehr. Der Autohof soll rund um die Uhr (24 Stunden/pro Tag), 7
Tage die Woche geöffnet sein. Wohnungen für Betriebsleiter sind
daher nicht zugelassen. Neben den vorgesehenen 81 LKW- Stellplätzen
und 121 PKW- Stellplätzen kann das Nutzungskonzept wie folgt genauer
umschrieben werden: Tanken und Gastronomie.
Im Autorasthofgebäude ist ein Tankstellenshop mit ca. 200 m²
Verkaufsfläche, Backshop, Bistro und Restaurant mit ca. 90
Sitzplätzen, einschließlich eines Raucherbereiches, vorgesehen.
Weiterhin werden dem Reisenden WC-Räume, Dusch- und Waschräume für
die Fernfahrer, Babywickelraum und ein Behinderten-WC zur Verfügung
gestellt. Des Weiteren befinden sich im Tankstellengebäude die
erforderlichen Zubereitungs-, Personal- und Lagerräume.
Entertainment - Center Das Entertainment- Center soll mit 4
Spielkonzessionen betrieben werden. Es bietet ein umfangreiches
Angebot an Freizeitgestaltungsmöglichkeiten.
An festen Internetplätzen kann der Fernfahrer im Kontakt mit seiner
Familie bleiben, mit der Spedition Frachtpapiere, Routenpläne und
dergleichen abstimmen und versenden oder im Internet surfen. Des
Weiteren sind ein Billard- Cafe, ein breitgefächertes Angebot an
Geschicklichkeitsspielen, Fahr- und Flugsimulatoren sowie die
klassischen Geldspielautomaten vorgesehen. Insgesamt bietet das
Entertainment- Center ein breites Angebot an
Freizeitgestaltungsmöglichkeiten, die den Reisenden 24 Stunden/ pro
Tag zur Verfügung gestellt werden. Fast- Food In exponierter Lage
soll ein namhaftes Fast- Food- Unternehmen, mit einem
Typenrestaurant und Drive- In- Spur angeordnet werden. Hier wird
insbesondere auf die Bedürfnisse von PKW- Reisenden (Familien mit
Kindern) Rücksicht genommen, z.B. Kindermenüs, Spielplätze inner und
außen.
Autoservice Es sind Serviceplätze für Staubsauger, Luft/Wasser usw.
für den Eigenservice vorgesehen. Bei notwendigen Fahrzeugreparaturen
wird an geeignete Servicedienste und Fachwerkstätten vermittelt. Bei
Bedarf können Ladestationen für Elektrofahrzeuge auf dem geplanten
Autohofgelände angeschlossen werden.
Als Hinweis auf den Autohof soll ein Fernwerbepylon mit bis zu 4
Werbetransparenten nach drei Seiten aufgestellt werden. Durch den
vorhandenen Baumbestand an der Böschung der BAB A40 wird eine
Masthöhe von ca. 40m, zur frühzeitigen Erkennbarkeit für den
Kraftfahrer erforderlich.
Sondergebiet -Hotel
Auf der zweiten, kleineren Teilfläche des Grundstücks soll ein
4-geschossiges Hotel der 2Sterne Kategorie mit ca. 58 Zimmern
errichtet werden. Es stehen Einzelzimmer, Doppelzimmer und
Familienzimmer auf den oberen Etagen des Hotels zur Verfügung. Im
Erdgeschoss befinden sich unterschiedliche Nutzungen: die Hotellobby
mit Frühstücksrestaurant, Bar und Loungebereich, hoteleigene
Meeting-, Seminar- und Veranstaltungsräume. Für den ruhenden Verkehr
sind 57 PKW- Stellplätze vorgesehen. 7 Verkehrsflächen und
Erschließung Das Grundstück des geplanten Autohofes liegt
unmittelbar nördlich der BAB A40 an der Anschlussstelle Duisburg –
Kaiserberg und wird direkt über die L140, Ruhrorter Straße
erschlossen und liegt ca. 170m von deren Einmündung der Carl - Benz
- Straße entfernt.
Die gesamte Erschließung erfolgt über diese neue Zufahrt. Die Lage der
Zufahrt ist nach Stellungnahme der obersten Landesstraßenbaubehörde
festgesetzt. Hierzu wird die Kreuzungssituation entsprechend
ausgestaltet, um die erforderliche Leistungsfähigkeit
sicherzustellen. Das Plangebiet des Hotels liegt nordwestlich des
Plangebietes Autohof und wird über die Dörnerhofstraße, mittels
einer neuen Zufahrt erschlossen wird so ausgestaltet, dass die
erforderliche Leistungsfähigkeit sicher gestellt werden kann. Die
Verkehrsfläche ist so angelegt, das der Parkplatz auch mit
Reisebussen problemlos befahren werden kann. Busse können direkt vor
dem Hotel zum ein- und aussteigen der Reisenden bzw. be- und
entladen abgestellt und im Anschluss auf dem Autohof geparkt werden.
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Vorhabenbezogener
Bebauungsplan Nr. 2021 -Duissern-
Beschluss zur
öffentlichen Auslegung Ja:
13, Nein: 3
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Vorhabenbezogener
Bebauungsplan Nr. 2021 Duissern - Autohof Beschluss 2009
Flächennutungsplanänderung
Nr. 5.41 - Mitte
Bereich zwischen Ruhrorter Straße, Anschlussstellte
DU-Kaiserberg - A 40 und Dörnerhofstraße
4. Städtebauliche
Konzeption
Das Grundstück besteht aus zwei unterschiedlich großen
Teilflächen. Die größere hat eine Fläche von ca. 3,10
ha. Hier soll der Autohof entstehen.
Die kleinere, ca.0,58 ha große Fläche soll
ausschließlich der Hotelnutzung dienen. Beide
Teilflächen sollen im vorhabenbezogenen Bebauungsplan
als sonstige Sondergebiete
mit den entsprechenden Zweckbestimmungen — Autohof- bzw.
Hotel — festgesetzt werden.
4.1 Sondergebiet —Autohof
Die zulässige Nutzung soll sich von der Zweckbestimmung
“autobahnnahe Nutzung“
und damit in einem umfassenden und abgerundeten
Dienstleistungsangebot für den Reisenden, insbesondere
auf der Autobahn, also den LKW- und PKW-Verkehr
orientieren.
Der Autohof soll rund um die Uhr 24 Stunden, 7 Tage die
Woche geöffnet sein. Wohnungen, auch für Betriebsleiter,
sind daher nicht zu gelassen.
Neben den vorgesehenen 60 LKW- Stellplätzen und 118
Pkw- Stellplätzen kann das Nutzungskonzept wie folgt
enger umschrieben werden:
Autorasthofgebäude mit Großtankstelle (Investor PSM
Projekt Service Middendorp GmbH aus Salzbergen/Emsland).
Im Autorasthofgebäude ist vorgesehen ein Tankstellenshop
mit ca. 100 — 120 m Verkaufsfläche, Backshop, Bistro und
Restaurant mit ca. 60 - 80 Sitzplätzen.
Weiterhin sollen dem Reisenden WC-Räume,
Fernfahrerduschen und —waschräume (auch für weibliche
Fernfahrer), Babywickelraum, Behinderten-WC sowie die
erforderlichen Küchen-, Personal- und Lagerräume zur
Verfügung stehen.
Entertainmentcenter
Das Entertainmentcenter soll 6 Spielkonzessionen
erhalten. Es bietet ein umfangreiches Angebot an
Freizeitgestaltungsmöglichkeiten, wie z. B.
lnternetarbeitsplätze im Internet-Cafe. Hier kann der
Fernfahrer mit seiner Spedition in Datenaustausch,
Frachtpapiere, Routenpläne und dergleichen abstimmen und
versenden oder im Internet surfen. Weiterhin sind ein
Billard-Cafe, ein breitgefächertes Angebot an
Geschicklichkeitsspielen, Fahr- und Flugsimulatoren
sowie Geldspielautomaten vorgesehen. Insgesamt eine
breite Palette von Freizeitgestaltungsmöglichkeiten, die
dem Reisenden, insbesondere dem Fernfahrer, 24 Stunden
zur Verfügung gestellt werden sollen.
An exponierter Stelle soll ein namhaftes
Fast-Food-Unternehmen mit einem Typenrestaurant mit
Drive-In-Spur angeordnet werden. Hier wird insbesondere
auf die Bedürfnisse von PKW-Reisenden (Familien mit
Kindern) Rücksicht genommen, z. B.
Kindermenues, Innen-Spielecken und Spielplatz im Freien.
Autoservice
Im Bereich des Autoservice soll Reisenden eine breite
Palette von Autodienstleistungen, wie z. B.
Reifenservice, Carglas, Auspuffdienst, Boschdienst usw.
mit dem Schwerpunkt “Pannenhilfe“ zur Verfügung stehen.
PKW-Waschhalle
Im erweiterten Tankstellenbereich ist eine
PKW-Waschhalle mit entsprechenden Serv iceplätzen für
Staubsauger, Luft/Wasser usw. vorgesehen.
Fast-Foot 2
Im zentralen Bereich des PKW - Parkplatzes ist ein
Subway-Bistro mit ca 200 m Nutzfläche geplant.
Pylon
Als Hinweis auf den Autohof soll ein Fernkennzeichen in
einer Masthöhe von 35 m und bis zu 4 Leuchtemblemen nach
drei Seiten weisend aufgestellt werden dürfen.
4.2 Sondergebiet —Hotel — Auf der zweiten, kleineren
Teilfläche des Grundstücks soll ein 3-geschossiges Hotel
der 2 Sterne Kategorie mit max. 75 Zimmern errichtet
werden.
Für den ruhenden Verkehr sind hier 54 Pkw- Stellplätze
geplant.
4.3 Fußgängerbrücke
Um eine Verbindung zwischen den beiden
Grundstücksflächen und damit eine gemeinsame Nutzung zu
ermöglichen, soll eine Fußgängerbrücke die Carl-Benz
Straße überspannen und eine Anbindung des Hotels ans
große Autohofgrundstück gewährleisten.
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2 |
Astrid-Lindgren-Schule, Gemeinschaftsgrundschule
Aakerfährstraße, Aakerfährstr. 80, 47058 Duisburg hier:
Sanierung des Daches am Hauptgebäude inkl. Pausenhalle
-> einstimmig
beschlossen
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3 |
Bebauungsplan Nr. 1132 - Neuenkamp - Essenberger Straße
Aufstellungsbeschluss
-> einstimmig
beschlossen |
4 |
Bebauungsplan Nr. 1056 I - Kaßlerfeld - "Am Schlütershof"
-> einstimmig
beschlossen
1.Erweiterung des Planbereiches
2.Beschluss zur öffentlichen Auslegung
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5 |
Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 5.49 - Kaßlerfeld -
1.Beschluss zur öffentlichen Auslegung -
-> einstimmig
beschlossen
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6 |
Bürgereingabe gemäß § 24 Gemeindeordnung des Landes
Nordrhein-Westfalen des Herrn Gerhard Krause vom
03.02.2009
hier: Beschwerde gegen die Nutzungsänderung des
Wohnhauses an der Essenberger Straße 97, 47059 Duisburg
von Wohnhaus in gewerbliche Zimmervermietung (Az.: PC
2009-0007)
-> einstimmig
beschlossen
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7 |
Nutzungsänderung (gastronomischer Betrieb) von
Spielhalle in "Table Dance" Lokal, Vulkanstraße 26,
47053 Duisburg (Az.: BN 2009-0013)
1 Enthaltung - mehrheitlich beschlossen
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8 |
Errichtung eines Stehimbisses mit einem Wintergarten,
Sternbuschweg 77, 47057 Duisburg (Az.: BV 2009-0102)
-> einstimmig
beschlossen |
9 |
Baumfällmaßnahmen auf verschiedenen städtischen
Grundstücken im Stadtgebiet Duisburg
Grünen-Fraktionssprecher
Arslan: „Wir hätten gerne nähere Informationen darüber,
welche Bäume mit welcher Begründung wo abgeholzt
wurden.“
-> einstimmig
beschlossen
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Anträge/Anfragen |
10 |
Antrag
der Fraktion Bürgerlich Liberale AMP hier: Radweg
Forststraße
-> einstimmig
beschlossen
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Mitteilungsvorlagen |
11 |
Integrationsprogramm 2008/2009
Gisela Schnelle-Parker (Grüne): „Vor 25 Jahren gab es
eine Frauenbeauftragte der Stadt Duisburg, die einen
ähnlichen Stand hatte wie Frau Özmal jetzt.
Ich denke,
Frauenpolitik ist in dieser Stadt kein Thema. In 25
Jahren wäre es schön, wenn Integrationspolitik ein
fester Bestandteil unserer Stadt wird.“
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12 |
Leistungsbilanz Bezirk Mitte 2008 |
13 |
Ergebnisse der Duisburger Bürgerumfrage 2008
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14 |
Duisburger Bevölkerungsprognose |
15 |
Erste
Änderung der Hauptsatzung der Stadt Duisburg |
16 |
Erste
Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt
Duisburg |
17 |
Bedarfsanmeldung der Betreuungsangebote in
Kindertageseinrichtungen in Duisburg zum 01.08.2009 |
18 |
Leistungssportzuschüsse 2008; Fördergrundbeträge und
Bewilligungen an Sportvereine 2008 |
19 |
Situation, Unterbringung und Anzahl der Asylbewerber,
sonstigen Flüchtlinge und Spätaussiedler in Duisburg |
20 |
Neuer
Standort der Werthmann-Kugel im Schnittpunkt der
Königstraße mit der BAB 59
Die Skulptur „Hommage a‘
Mercator“ - besser bekannt als „Werthmann-Kugel“ - wurde
1963 vom Künstler Friederich Werthmann geschaffen. Die
aus Remanith-Stahl gefertigte Kugel mit einem
Durchmesser von 4 Metern und einem Gewicht
von 4,5 Tonnen wurde 1965 erstmalig von der Stadt
Duisburg auf einer Grünfläche an der damaligen
Mercatorhalle aufgestellt.
Mit der Umgestaltung der Königstraße nach den Plänen des
Architekten Rüdiger wurde das
Kunstwerk 1993 als Bestandteil der sogenannten
„Brunnenmeile“ auf die Königstraße
umgesetzt. Städtebauliche Idee der „Brunnenmeile“ war
es, die Schnittpunkte der Achse der
Königstraße mit ihren Nebenstraßen durch die Anordnung
von künstlerisch gestalteten
Brunnenanlagen städtebaulich zu betonen.
Mit dem Bau des City-Palais und der Umgestaltung des
König-Heinrich-Platzes musste die „Werthmann-Kugel“ im
Jahr 2005 vom Standort Königstraße weichen und wird
seitdem auf dem Betriebshof der Wirtschaftsbetriebe in
Kasslerfeld zwischengelagert. Am alten Standort
Königstraße/König-Heinrich-Platz konnte aufgrund der
neuen städtebaulichen Situation (Neubau des City-Palais
und des Forums, gestalterische Einbeziehung des
Opernplatzes sowie der Königstraße
im Abschnitt vor dem neuen Forum in die Platzsituation
des König- Heinrich-Platzes) kein der neuen
Platzsituation gerecht werdender Standort gefunden
werden.
Seit dem Abbau der Werthmannkugel wurde wiederholt von
Politik, Bürgern und dem Künstler die Diskussion um
einen neuen Standort gesucht. Herr Werthmann teilte mit,
dass er sich für sein Kunstwerk ausschließlich den
unmittelbaren lnnenstadtbereich — in der Nähe des
ursprünglichen Aufstellungsortes — vorstellen kann.
In Abstimmung mit dem Künstler Friederich Werthmann
konnte ein diesen Standortansprüchen gerecht werdender
Standort im Schnittpunkt der Königstraße mit der A 59
(im Bereich der heutigen Skateranlage) gefunden werden
(siehe Lageplan). Dieser Standort greift die
ursprüngliche städtebauliche Idee der „Brunnenmeile“ in
der Achse der Königstraße auf und wird der
künstlerischen Bedeutung des Kunstwerkes aufgrund seiner
exponierten Lage am nördlichen
Platzkopf des neu zu gestaltenden „Neuen
Portmouthplatzes" gerecht. Der Künstler hat sich mit dem
neuen Standort ausdrücklich einverstanden erklärt.
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21 |
Anfrage
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen; hier: Barrierefreiheit
im ÖPNV |
22 |
Straßenzustandsdatenbank
Neudorf
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23 |
Informationen zum Konjunkturpaket II |
24 |
Nutzungskonflikt Rhein- / Ruhrwiesen |
25 |
Mündliche Mitteilungen |
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Nachtrag |
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Beschlussvorlagen |
26
Bebauungsplan Nr. 1084 - Neudorf - "Neues Berufskolleg
Mitte" (siehe
Berufskolleg Mitte)
hier: 1.
Entscheidung über Äußerungen und Stellungnahmen
2. Aktualisierung der Begründung
3. Satzungsbeschluss
Luise Seelhoff (Grüne):
„Ich halte es für sinnvoll, zu gewissen Zeiten dann
Schülerbusse einzusetzen.“
Fredy
Wagemeyer (CDU): Es wäre sinnvoll durch die DVG die
Taktzeiten in dem Bereich anzupassen. Es heißt auch, das
die Parkplätze von den Schülern dann beansprucht werde.
Es sind dann keine Kinder mehr,
sie sind dann mindestens
sechzehn Jahre alt.“
Gisela Schnelle-Parker (Grüne): „Es war im Vorfeld
unserer Besprechungen eine Selbstverständlichkeit, das
die DVG in diesem Bereich ihre Taktzeiten entsprechend
ändern sollte. Ich gehe davon aus. Wenn es anders sein
sollte,
dann sagen sie es mir. Es sollte schon so
sein.“
Mustafa Arslan (Grüne): „Der Baubeginn sollte natürlich
noch vor den anstehenden Wahlen sein.“
->
Gegenstimmen: 6 (SPD) + 1 Linke, mehrheitlich beschlossen
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27
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Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohn- und
Geschäftshauses - hier: Errichtung eines
ADAC-Servicecenters und Wohnungen, Kremerstraße, 47051
Duisburg (Az.: A 2009-0012)
-> einstimmig
beschlossen
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28
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Anfertigung und Montage einer Mastanlage, Umbeschriftung
eines Leuchttransparentes und Umbeschriftung von zwei
Schildplatten, Margaretenstraße 20, 47055 Duisburg (Az.:
E 2009-0038)
-> einstimmig
beschlossen
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Errichtung einer Gewerbehinweisanlage, Schifferstraße,
47059 Duisburg (Az.: E 2009-0056)
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Errichtung eines Waschplatzes für Betriebsfahrzeuge, Zum
Lith 181, 47055 Duisburg (Az.: BV 2008-1371)
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Errichtung einer Dachterrasse, Heinestraße 49, 47057
Duisburg (Az.: BV 2009-0114)
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Errichtung eines freistehenden Transparentes, Kalkweg
26, 47055 Duisburg (Az.: E 2008-0272)
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33 |
Errichtung einer Aussichtsplattform/Beobachtungshütte in
der Tropenanlage "Rio Negro", Mülheimer Straße 273,
47058 Duisburg (Az.: BV 2009-0151)
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Anträge/Anfragen |
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Wartehäuschen Haltestelle Stapeltor
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Mitteilungsvorlagen |
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Eingabe
gem. § 24 GO NW; Änderung der Reinigungsklasse für die
Wrangelstraße
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Haushaltstage zum investiven Bezirkshaushalt 2009
(Bezirksfinanzen im Blickpunkt)
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Konflikte mit Kanadagänsen, Nilgänsen und Graugänsen
hier: Maßnahmen zur Reduzierung der Kanadagansbestände
an den größeren Gewässern in Duisburg
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Verschiedenes |
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