|
|
|
Keine kostenloser Bürgertests mehr ab dem
11. Oktober 2021
|
|
Aufbauhilfe für Flutopfer |
Berlin, 10. August 2021 -
Die Hochwasserereignisse der letzten Wochen
in einigen Regionen unseres Landes sind eine
Katastrophe von nationalem Ausmaß. Die Zahl
der Todesopfer ist erschütternd, die Schäden
sind immens. Die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und Regierungschefs der
Länder drücken den Opfern der
Hochwasserkatastrophe ihr Mitgefühl aus und
bedanken sich bei allen Helferinnen und
Helfern für ihren Einsatz, der noch
schlimmere Auswirkungen abwenden konnte.
Niemand kann eine solche Situation allein
bewältigen.
Der Bund wird die Länder
umfangreich bei ihren Soforthilfeprogrammen
unterstützen und steht zudem bereit, sich in
den nächsten Monaten und Jahren am
Wiederaufbau finanziell zu beteiligen. Die
Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder fassen
folgenden Beschluss:
- Bereits am
21. Juli 2021 hat die Bundesregierung
beschlossen, sich hälftig an den
Soforthilfen der betroffenen Länder zu
beteiligen. Die Soforthilfen dienen der
Überbrückung von Notlagen bei Bürgerinnen
und Bürgern sowie in Land- und
Forstwirtschaft, gewerblicher Wirtschaft und
Kommunen. Konkret wird sich der Bund an den
bewilligten Soforthilfen der Länder zunächst
in Höhe von 400 Millionen Euro beteiligen.
Eine Deckelung der Gesamtsumme ist nicht
vorgesehen. Die entsprechende
Verwaltungsvereinbarung wurde vom Bund und
den betroffenen Ländern am 30. Juli 2021
gezeichnet. Die Bundesregierung hat am 4.
August 2021 darüber hinaus einen
Gesetzentwurf zur Aussetzung der
Insolvenzantragspflicht bis 31. Oktober 2021
beschlossen.
Die Bundesregierung
hat den Ländern zudem zugesichert, sich nach
Abschätzung des Gesamtschadens auch am
erforderlichen Wiederaufbau ebenfalls zu
Hälfte finanziell zu beteiligen und die
bundeseigene Infrastruktur zügig
wiederherzustellen. Die Bundeskanzlerin und
die Regierungschefinnen und Regierungschefs
der Länder vereinbaren für die anschließende
Aufbauhilfe die Einrichtung eines nationalen
Fonds „Aufbauhilfe 2021“ als Sondervermögen
des Bundes mit 30 Mrd. Euro. Die
Wiederaufbaumaßnahmen der Länder i. H. v. 28
Mrd. € werden je zur Hälfte von Bund und
Ländern finanziert. Die Beteiligung der
Ländergesamtheit erfolgt über eine Anpassung
der vertikalen Verteilung des
Umsatzsteueraufkommens über 30 Jahre. Das
Bundeskabinett beabsichtigt, dies am 18.
August 2021 zu beschließen.
Die
Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder beauftragen
die zuständigen Bundesressorts und die
betroffenen Länder, die notwendigen
untergesetzlichen Regelungen (insbesondere
Verordnung und Verwaltungsvereinbarungen)
unverzüglich zu erarbeiten, abzustimmen und
abzuschließen. Angesichts der Dringlichkeit
der Schadensbeseitigung und der zwangsläufig
zeitlich nachgelagerten verwaltungsmäßigen
Aufarbeitung wird hierbei auch eine Ausnahme
vom Grundsatz der vorherigen Bewilligung von
Maßnahmen erfolgen. Der Bund und die
Länder verzichten auf die Erstattung der
Kosten für ihre jeweiligen Einsatzkräfte
durch die betroffenen Länder und Kommunen.
Bund und Länder streben im Rahmen der
jeweiligen Zuständigkeit und
Finanzverantwortung Maßnahmen zur
Verbesserung der dezentralen Warnung der
Bevölkerung im Katastrophenfall an. Dazu
gehört insbesondere das
Sirenenförderprogramm des Bundes, mit dem
den Ländern bis 2023 insgesamt bis zu 88
Mio. € für die Ertüchtigung und Errichtung
von Sirenen zur Verfügung gestellt werden.
Den jeweiligen Ländern liegen entsprechende
Verwaltungsvereinbarungen zur Unterzeichnung
bereits vor. Zusätzlich soll das
CellBroadcasting System eingeführt werden,
mit dem künftig auch die Warnung der
Bevölkerung mit Textnachrichten auf
Mobiltelefonen ermöglicht wird. Dazu
erarbeitet die Bundesregierung aktuell eine
entsprechende Gesetzesgrundlage. Parallel
dazu werden zeitnah die Mobilfunkmasten in
Deutschland technisch angepasst.
Die Bundeskanzlerin und Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder bitten die
Justizministerkonferenz vor dem Hintergrund
der aktuellen Ereignisse zu prüfen, ob die
bisherige Bewertung einer
Pflichtversicherung für Elementarschäden“
aktualisiert werden sollte.
|
Neue Gesetze und Regelungen treten in Kraft |
Berlin, 31. Juli 2021 -
Familien mit geringem Einkommen erhalten im
August einen Kinderfreizeitbonus. Die
Corona-Testpflicht bei Einreisen wird
ausgeweitet und außerdem gibt es Änderungen
für die Künstlersozialversicherung, den
Verfassungsschutz, beim
Ausländerzentralregister und im
Energiebereich. Die gesetzlichen
Neuregelungen im Überblick.
Unterstützung für
Familien: Kinderfreizeitbonus wird ab
August ausgezahlt Kinder und Jugendliche
mussten in der Corona-Pandemie besonders
zurückstecken und haben viel verpasst –
nicht nur in der Schule. Um Familien mit
geringem Einkommen zu unterstützen, bekommen
diese ab August einmalig einen
Kinderfreizeitbonus von 100 Euro für jedes
Kind ausgezahlt. Das Geld kann individuell
für Ferien- und Freizeitaktivitäten
eingesetzt werden.
Corona-Einreiseverordnung geändert
Weltweit ist die Infektionslage nach wie vor
sehr dynamisch. Angesichts des starken
Reiseverkehrs wird die Testpflicht für
Einreisende ausgeweitet. Die Verordnung gilt
ab 1. August. Weitere Informationen Arbeit
und Soziales „Corona-Sonderregelung“ in der
Künstlersozialversicherung Vielen
Kulturschaffenden sind in der
Corona-Pandemie die Einnahmen aus ihrem
künstlerischen Schaffen weggebrochen. Bis
Ende 2021 können sie durch die
„Corona-Sonderregelung“ monatlich bis zu
1.300 Euro zusätzlich durch
nicht-künstlerische selbstständige
Tätigkeiten hinzuverdienen. Die Regelung
gilt seit dem 23. Juli und stellt sicher,
dass ein bestehender Versicherungsschutz in
der Künstlersozialversicherung nicht infolge
der Covid-19-Pandemie verloren geht.
Energie und Umwelt
Neue Verordnung konkretisiert weiteren
Ausbau der erneuerbaren Energien Seit dem
20. Juli 2021 gilt die
„Erneuerbare-Energien-Verordnung“. Sie
enthält konkrete Regelungen, mit denen das
Erneuerbare-Energie-Gesetz 2021 umgesetzt
werden soll. Beispielsweise wird die
WasserstoffHerstellung von der EEG-Umlage
befreit und der Ersatz alter Windräder durch
neue effiziente Anlagen erleichtert.
Mehr Geld für Agrarumweltprogramme
Wie auch in den vergangenen Jahren wird 2022
eine Umschichtung von EU () -Agrarmitteln
vorgenommen. Acht Prozent der so genannten
Direktzahlungen (1. Säule der Gemeinsamen
Agrarpolitik GAP) werden gezielt in
Programme zur Förderung von Klima- und
Umweltschutzmaßnahmen, zur Verbesserung der
Wettbewerbsfähigkeit und zur Stärkung der
ländlichen Räume (2. Säule der GAP)
umgeschichtet. Das Gesetz ist am 17. Juli
2021 in Kraft getreten.
Wettbewerbsfähigkeit der Industrie sichern
Mit der „Carbon Leakage-Verordnung“
schafft die Bundesregierung einen
finanziellen Ausgleich für
Industrieunternehmen, sollten sie durch die
nationale CO2-Bepreisung einen Nachteil im
internationalen Wettbewerb haben. Die
Verordnung soll verhindern, dass Produktion
und Arbeitsplätze ins Ausland abwandern und
CO2-Emissionen dort möglicherweise steigen.
Inneres Neue
Regeln erhöhen die Qualität Das
Ausländerzentralregister wird
weiterentwickelt. Die ersten Regelungen sind
in Kraft getreten, weitere folgen. Ziel ist
ein zentrales Register für alle
ausländerrechtlichen Dokumente. Das
vermeidet die Doppelspeicherung von Daten
und beschleunigt Fachverfahren, da alle
zuständigen Stellen auf das Register
zugreifen.
Wehrhafte Demokratie
braucht wirksamen Verfassungsschutz Das
Gesetz zur Anpassung des
Verfassungsschutzrechts sieht Ergänzungen im
Recht der Nachrichtendienste vor, um schwere
Bedrohungen für unseren demokratischen
Rechtsstaat und die freiheitliche
Grundordnung besser aufzuklären. Dazu werden
die Befugnisse von Nachrichtendiensten zur
sogenannten
Quellen-Telekommunikationsüberwachung
erweitert. Zudem wird der
Informationsverbund zwischen
Verfassungsschutz und Militärischem
Abschirmdienst verbessert.
|
Bundeskabinett beschließt eine neue
Einreiseverordnung
|
Berlin, 30. Juli 2021 -
Das Bundeskabinett hat heute im sogenannten
Umlaufverfahren die vom Bundesministerium
für Gesundheit vorgelegte Verordnung zum
Schutz vor einreisebedingten
Infektionsgefahren in Bezug auf das
Coronavirus SARSCoV-2 beschlossen.
Danach sind alle Einreisenden ab dem 1.
August 2021 verpflichtet, bei Einreise über
einen Nachweis zu verfügen. Dies kann ein
Impf-, Test- oder Genesenennachweis sein.
Ausnahme: Bei Einreise aus einem
Virusvaraintengebiet müssen auch Geimpfte
und Genesene einen Test nachweisen. Diese
Regelung dient dazu, die Eintragung
zusätzlicher Infektionen nach Deutschland
möglichst gering zu halten. Diese
Nachweispflichten gelten künftig nur für
Personen, die das 12. Lebensjahr vollendet
haben.
Zusätzlich wird ab dem 1.
August 2021 eine wesentliche Vereinfachung
vorgenommen, indem nur noch zwei Arten von
Risikogebieten ausgewiesen werden, nämlich
Gebiete mit erhöhtem Risiko
(Hochrisikogebiete) und
Virusvariantengebiete. Für Einreisende aus
diesen Gebieten gelten weiterhin Anmelde-
oder Absonderungspflichten: • Die
regelhaft 14-tägigen Quarantänepflichten für
Einreisende aus Virusvariantengebieten
bleiben weiterhin mit den entsprechend
geltenden Ausnahmeregelungen bestehen. •
Die Quarantänepflichten für Einreisende aus
Gebieten mit erhöhtem Risiko
(Hochrisikogebiete) entsprechen den
Pflichten, wie sie für die bisherigen
Hochinzidenzgebiete gelten, nämlich: Nicht
geimpfte oder genesene Einreisende müssen
eine zehntägige Quarantäne antreten, die
frühestens ab dem fünften Tag durch
Übermittlung eines negativen Testnachweises
beendet werden kann. • Ausnahme:
Wer jünger als 12 Jahre ist, kann ohne
Testnachweis nach fünf Tagen die Quarantäne
beenden.
|
Importpreise im
Juni 2021: +12,9 % gegenüber Juni 2020
Umsatzentwicklung im Juni 2021: +2,7 % zum
Vormonat DESTATIS
|
Importpreise im Juni
2021: +12,9 % gegenüber Juni 2020
Wiesbaden/Duisburg, 28. Juli 2021 -
Die Importpreise waren im Juni 2021 um
12,9 % höher als im Juni 2020. Eine höhere
Vorjahresveränderung hatte es zuletzt im
Oktober 1981 im
Rahmen der zweiten Ölpreiskrise gegeben
(+13,6 % gegenüber Oktober 1980).
Wie
das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter
mitteilt, hatte die
Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahr im
Mai 2021 bei +11,8 % gelegen, im
April 2021 bei +10,3 %. Gegenüber dem
Vormonat Mai 2021 stiegen die
Importpreise im Juni 2021 um 1,6 %.
Importpreise, Juni 2021 +1,6 % zum
Vormonat +12,9 % zum Vorjahresmonat
Exportpreise, Juni 2021 +0,8 % zum
Vormonat +5,0 % zum Vorjahresmonat
Umsatzentwicklung im Juni 2021: +2,7
% zum Vormonat Umsatz der gewerblichen
Wirtschaft im Juni 12,2 % über
Vorkrisenniveau Der Umsatz der
gewerblichen Wirtschaft in Deutschland ist
im Juni 2021 zum zweiten Mal in Folge
gegenüber dem Vormonat gestiegen. Wie
das
Statistische Bundesamt (Destatis) anhand
vorläufiger Ergebnisse mitteilt,
erhöhte sich der nominale (nicht
preisbereinigte) Umsatz kalender- und
saisonbereinigt gegenüber Mai 2021 um 2,7 %.
Der Umsatz der gewerblichen
Wirtschaft lag im Juni 2021 um 12,2 % über
dem Niveau vom Februar 2020, dem
Monat vor Beginn der Einschränkungen durch
die Corona-Pandemie in Deutschland.
|
Klima- und
Energiepartnerschaft zwischen den USA und
Deutschland
|
Washington, 15, Juli
2021 - Präsident Biden und Bundeskanzlerin
Merkel haben heute im Weißen Haus die Klima-
und Energiepartnerschaft zwischen den USA
und Deutschland ins Leben gerufen. Im Rahmen
unserer fortlaufenden gemeinsamen
Bemühungen, der Bedrohung durch den
Klimawandel zu begegnen, wird diese
Partnerschaft das Engagement für das Klima
stärken und unsere Zusammenarbeit an den zur
Beschleunigung des weltweiten Übergangs zu
„Netto-Null“ erforderlichen Strategien und
nachhaltigen Technologien vertiefen.
Beide
Länder sehen sich in der Pflicht, die Ziele
des Übereinkommens von Paris zu erreichen
und noch in diesem Jahrzehnt entschiedene
Maßnahmen zu ergreifen, um zu gewährleisten,
dass das 1,5-Grad-Begrenzungsziel erreichbar
bleibt. Wir wollen gemeinsam bei der
Entwicklung der innovativen Werkzeuge, die
dringend gebraucht werden, um die globale
Energiewende zu beschleunigen und bis
spätestens 2050 Netto-Null-Emissionen von
Treibhausgasen in den Volkswirtschaften zu
erreichen, weltweit eine Führungsrolle
einnehmen.
Um
eine wirtschaftlich dynamische und
nachhaltige Energiewende herbeizuführen,
werden die Vereinigten Staaten und
Deutschland in eine nachhaltige Wirtschaft
investieren, die integratives Wachstum
antreibt, Gemeinschaften fördert, gute
Arbeitsplätze schafft und für eine gesunde
Umwelt auf beiden Seiten des Atlantiks und
darüber hinaus sorgt.
Der Vorsitz der Klima- und
Energiepartnerschaft wird gemeinsam vom
Sondergesandten des Präsidenten für das
Klima und der Ministerin für Energie - von
US-Seite - sowie vom Bundesminister für
Wirtschaft und Energie und der
Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und
nukleare Sicherheit - von deutscher Seite -
geführt, wobei das US-Außenministerium, das
Auswärtige Amt und andere Ministerien oder
Dienststellen in geeigneter Weise beteiligt
werden.
Die Vereinigten Staaten und
Deutschland sehen für die Partnerschaft drei
Bereiche der Zusammenarbeit vor:
Klimaschutzmaßnahmen: Die Vereinigten
Staaten und Deutschland werden das weltweite
Engagement für das Klima mit Nachdruck
vorantreiben und sich sowohl bilateral als
auch multilateral dafür einsetzen, dass der
Übergang zu einer „Netto-Null“-Zukunft
beschleunigt wird.
Wir werden umsetzbare Fahrpläne und
Strategien für kurz- und langfristige
Emissionsminderungen entwickeln, um das
1,5-Grad Celsius-Begrenzungsziel im Blick zu
behalten, uns zu Klima- und Handelsagenden
abstimmen, Finanzmittel für nachhaltige
Entwicklung mobilisieren, die sektorbezogene
Dekarbonisierung vorantreiben sowie
kurzlebige klimawirksame Schadstoffe angehen
und uns betreffende gemeinsame Interessen in
multilateralen Foren einschließlich der
Konferenz der Vertragsparteien des
VN-Rahmenübereinkommens über Klimaänderungen
und den Klimagremien innerhalb der G20 und
der G7 abstimmen.
Energiewendebezogene Technologien: Die
Vereinigten Staaten und Deutschland werden
bei der Entwicklung und Anwendung der zur
Beschleunigung der Energiewende
erforderlichen Technologien
zusammenarbeiten.
Wir werden Technologien für erneuerbare
Energien und die Netzintegration
unterschiedlicher erneuerbarer Energien
einschließlich Energiespeicherung
vorantreiben, an nachhaltigen
Wasserstoff-Technologien zusammenarbeiten,
zu Effizienzmaßnahmen im gesamten Bau- und
Industriesektor kooperieren, die Akzeptanz
elektrischer Fahrzeuge erhöhen, von
Forschungsinstitutionen bis hin zur
Industrie die Vermarktung von Technologien
fördern, verlässliche und widerstandsfähige
Energiesysteme und Lieferketten
voranbringen, an fortschrittlichen
nachhaltigen Energiesystemen
zusammenarbeiten und dabei gleichzeitig die
Inklusion fördern, Gemeinschaften
unterstützen und die Arbeitnehmer stärken,
und wir werden uns in multilateralen
Energieforen abstimmen, darunter den
Energiegremien der G20 und der G7, Mission
Innovation, dem Ministertreffen für saubere
Technologien (CEM), der Internationalen
Energie-Agentur und der Internationalen
Agentur für erneuerbare Energien (IRENA).
Energiewende in Schwellenländern: Die
Vereinigten Staaten und Deutschland werden
zusammenarbeiten, um nachhaltige Energie in
Schwellenländern zu beschleunigen, die für
die Bewältigung der Klimakrise von zentraler
Bedeutung sind, und um zu verhindern, dass
Energie als Druckmittel eingesetzt wird.
Wir werden Investitionen in Mittel-
und Osteuropa mobilisieren, auch indem wir
die Energiewende, die Energieeffizienz und
die Energiesicherheit der Ukraine
unterstützen; wir werden Investitionen in
den Prozess der Energiewende in den großen
und mittleren Treibhausgasemittenten der
Welt, etwa in Süd- und Südostasien,
mobilisieren, Energiepolitik und -ordnungspolitik
ausarbeiten, die einer stärkeren Akzeptanz
von erneuerbaren Energien und nachhaltigen
Brennstoffalternativen, wie etwa
nachhaltigem Wasserstoff, förderlich sind,
und mit wichtigen Schwellenländern technisch
und technologiebezogen zusammenarbeiten,
damit entschiedenes Handeln zur Reduzierung
von Emissionen noch in diesem Jahrzehnt
beschleunigt und rasche Übergänge zu
„Netto-Null“ ermöglicht werden.
Erklärung von Washington Der
Präsident der Vereinigten Staaten von
Amerika und die Bundeskanzlerin der
Bundesrepublik Deutschland bekräftigen heute
ihr Bekenntnis zu enger bilateraler
Zusammenarbeit bei der Förderung von
Frieden, Sicherheit und Wohlstand auf der
ganzen Welt.
Das gemeinsame Bekenntnis zu
demokratischen Grundsätzen, Werten und
Institutionen bildet die Grundlage unserer
Beziehungen.
Gemeinsam werden wir die Rechtsstaatlichkeit
wahren, Transparenz und
verantwortungsbewusstes staatliches Handeln
fördern und die Zivilgesellschaft und
unabhängige Medien unterstützen. Wir werden
für die Rechte und die Würde aller Menschen
eintreten und Ungerechtigkeit und
Ungleichheit bekämpfen, wo immer sie auch
auftreten. Wir wahren die universellen
Werte, die das Herzstück der Charta der
Vereinten Nationen bilden, und wissen uns
einig in unserem Eintreten für die Achtung
der Menschenrechte überall, auch indem wir
Verletzungen der Menschenrechte
entgegentreten und einvernehmlich auf diese
reagieren. Wir müssen jetzt handeln, um zu
beweisen, dass Demokratie den Erwartungen
der Bürgerinnen und Bürger unserer Länder
und demokratische Führung den Erwartungen
der Welt gerecht werden können.
Wir verpflichten uns, offene
Gesellschaften zu verteidigen.
Überall auf der Welt müssen alle Nationen
frei und ohne Einflussnahme aus dem Ausland,
ohne Zwang oder Dominanz fremder Mächte über
ihre politische Zukunft bestimmen können.
Als zwei Nationen, deren Volkswirtschaften
vom freien Warenverkehr rund um den Globus
abhängig sind, bekräftigen wir, dass die
Freiheit der Schifffahrt und des Überflugs
und andere rechtmäßige Nutzungen des Meeres
im Einklang mit dem Völkerrecht von
entscheidender Bedeutung sind. Diese
Zielvorstellung wäre unerreichbar in einer
Welt, die in miteinander konkurrierende
Einflusssphären unterteilt ist, und wir
werden Versuchen zur Schaffung solcher
Sphären entgegenwirken, unabhängig davon, ob
sie durch Versuche der Annektierung von
Gebieten, durch die Kontrolle der digitalen
Infrastruktur, durch länderübergreifende
Unterdrückung oder durch Versuche,
Energieströme als Waffe einzusetzen,
geschaffen werden sollen.
Mehr als drei Jahrzehnte nach der
deutschen Wiedervereinigung werden wir uns
weiterhin unermüdlich für ein Europa
einsetzen, dass geeint und frei ist und in
dem Frieden herrscht. Wo
fremde Mächte ein Hindernis für die
Realisierung dieses Ziels darstellen, werden
wir uns zusammenschließen, um gemeinsam
unsere Verteidigung zu stärken, unsere
Widerstandsfähigkeit auszubauen und unsere
Solidarität zu steigern. Die NATO wird
weiterhin den Grundpfeiler dieser Bemühungen
bilden, und unser Bekenntnis zu Artikel 5
ist in Stein gemeißelt. Wir betonen die
Notwendigkeit, auf unseren Bündnissen und
Partnerschaften aufzubauen, um den
Herausforderungen der Zukunft zu begegnen –
einschließlich Cyberbedrohungen,
Energiesicherheit, Desinformation,
Korruption, Abkehr von der Demokratie und
Einflussnahme auf unsere Wahlen.
Wir werden zusammenarbeiten, um
sicherzustellen, dass die Regeln, Normen und
Standards, die für neue Technologien gelten,
auf Freiheit und nicht auf Unterdrückung
ausgerichtet sind.
Das Leben unserer Bürgerinnen und Bürger,
unsere Volkswirtschaften und unser
geopolitisches Umfeld werden durch
Technologie neu gestaltet; sie muss daher
unsere zentralen demokratischen Werte
widerspiegeln. Wir werden die Zusammenarbeit
zwischen unseren Wissenschaftlern,
Ingenieuren und Mathematikern vertiefen, um
zu gewährleisten, dass durch die großen
Innovationen dieses Jahrhunderts
demokratische Staatsführung und nicht
autoritäre Regierungssysteme gefördert
werden. Staaten müssen die Rechte ihrer
Bürgerinnen und Bürger schützen, und wir
werden der Nutzung und Verbreitung von
Überwachungstechnologien, mit denen die
Ausübung von Menschenrechten missbräuchlich
beschränkt wird, entgegenwirken.
Wir erkennen unsere Verantwortung an,
bei der Entwicklung globaler Lösungen für
gemeinsame Herausforderungen eine
Führungsrolle zu übernehmen.
Das Leben unserer Bürgerinnen und Bürger
unterliegt Störungen durch eine Reihe
internationaler Kräfte, was eine gemeinsame
Reaktion erfordert. Wir sind entschlossen,
unverzüglich Maßnahmen als Reaktion auf die
Klimakrise zu ergreifen, unter anderem,
indem wir eine Klima- und
Energiepartnerschaft ins Leben rufen, um die
Zusammenarbeit an den zur Beschleunigung des
weltweiten Übergangs zu „Netto-Null“
erforderlichen Strategien und
Energietechnologien zu vertiefen. Wir werden
daran arbeiten, die globale Gesundheit und
den globalen Gesundheitsschutz zu stärken,
darunter die Widerstandsfähigkeit gegen
zukünftige Pandemien.
Wir
werden unermüdlich auf eine nachhaltige
Erholung der Weltwirtschaft hinarbeiten, die
auf einer gerechten, alle einschließenden,
nachhaltigen, regelbasierten Weltwirtschaft
für das 21. Jahrhundert aufbaut. Mit
gemeinsamer Stärke und Einfallsreichtum
werden wir neuartige Lösungen für diese
neuen Herausforderungen entwickeln – und
bilateral sowie im Rahmen der G7 und der G20
zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass
das multilaterale System, darunter das
VN-System, den Bedürfnissen unserer Zeit
entspricht.
Seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs
haben unzählige Menschen aus allen
Lebensbereichen – darunter Wirtschaft und
Wissenschaft, Zivil und Militär,
zivilgesellschaftliche Organisationen,
Thinktanks und akademische Netzwerke – das
Band zwischen unseren beiden Nationen
gestärkt und gefestigt. Als lebendigen
Beweis für unsere bilateralen Beziehungen
und unser Bekenntnis zu den oben genannten
Grundsätzen rufen wir das
deutsch-amerikanische Zukunftsforum
(U.S.-German Futures Forum) ins Leben, in
dessen Rahmen das Fachwissen und die
Innovationskraft unserer Gesellschaften in
vollem Umfang ausgeschöpft und Lösungen zur
gemeinsamen Gestaltung der Zukunft
vorgeschlagen werden. Um die Zusammenarbeit
bei zentralen wirtschaftlichen Themen zu
erleichtern, werden wir ferner einen
Wirtschaftsdialog zwischen den USA und
Deutschland ins Leben rufen. Joseph R.
Biden, Jr.
Angela Merkel
|
Großhandelspreise im Juni 2021: +10,7 %
gegenüber Juni 2020
|
Wiesbaden/Duisburg, 10. Juli 2021 -
Die
Verkaufspreise im Großhandel sind im Juni
2021 um 10,7 % gegenüber Juni 2020
gestiegen. Wie das Statistische
Bundesamt (Destatis)
weiter mitteilt, hatte es eine höhere
Vorjahresveränderung zuletzt im Oktober 1981
im Rahmen der zweiten Ölkrise gegeben (+11,0
% gegenüber Oktober 1980). Die
Veränderung gegenüber dem Vorjahr hatte im
Mai 2021 bei +9,7 % und im April bei +7,2 %
gelegen. Die hohen Steigerungsraten
begründen sich zum Teil
durch den Basiseffekt, eine Folge des sehr
niedrigen Preisniveaus der
Vorjahresmonate im Zusammenhang mit der
Corona-Krise. Im Vormonatsvergleich
stiegen die
Großhandelsverkaufspreise im Juni 2021 um
1,5 %.
|
Lebenserwartung
stagniert, Hauptursache sind hohe
Sterbefallzahlen im Zuge der Corona-Pandemie
|
30.136 Covid-19-Tote im Jahr 2020 Wiesbaden/Duisburg,
10. Juli 2021 - Die durchschnittliche
Lebenserwartung beträgt nach den Ergebnissen
der Sterbetafel 2018/2020 für
neugeborene Mädchen aktuell 83,4 Jahre
und für
neugeborene Jungen 78,6 Jahre.
Wie das Statistische Bundesamt
(Destatis)
weiter mitteilt, hat sich die
Lebenserwartung von Neugeborenen damit im
Vergleich zur vorangegangen Sterbetafel
2017/2019 nur sehr geringfügig
verändert: bei Jungen um +0,01 Jahre,
bei Mädchen um +0,04 Jahre.
Hauptgrund
für die nahezu stagnierende Entwicklung sind
die außergewöhnlich hohen
Sterbefallzahlen zum Jahresende 2020 im Zuge
der zweiten Welle der Corona-Pandemie. Zuvor
war die Lebenserwartung Neugeborener bei
beiden Geschlechtern
seit der Berechnung für die Jahre 2007/2009
jeweils um durchschnittlich 0,1
Jahre angestiegen.
|
Reise-Bestimmungen im In- und
Ausland
|
Berlin, 6. Juli 2021 Inland: Bei
einer Inzidenz unter 100 greifen die
Regelungen, die die Bundesländer in ihren
jeweiligen Coronavirus-Schutzverordnungen
festgelegt haben. Je nach Inzidenz und je
nach Bundesland können die Regelungen daher
variieren. Bevor Sie reisen – aus welchem
Grund auch immer – informieren Sie sich bei
dem jeweiligen Bundesland,
unter welchen Bedingungen Reisen möglich
ist, welche Nachweis- und Testpflichten
bestehen.
Ausland:
Wo kann ich mich über die geltenden
Bestimmungen meines Reiseziels informieren?
Auf den Internetseiten des Auswärtigen
Amtes finden Sie für alle Länder aktuelle Reise-
und Sicherheitshinweise. Aktuelle
Informationen zum jeweiligen Reiseland
finden Sie außerdem in der Reise-App
„Sicher Reisen“. Welche
Corona-Regelungen bei Reisen zu einem
Reiseziel innerhalb der EU gelten, können
Sie auch bei der EU-Kommission prüfen: auf
der Website
„re-open Europa“.
Je nach Einstufung eines Reiseziels in
Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet oder
Virusvarianten-Gebiete gelten
unterschiedliche Reisewarnungen, Test-,
Nachweis- und Quarantänereglungen. Welche
Länder aktuell als Risikogebiet,
Hochinzidenzgebiet oder
Virusvarianten-Gebiet eingestuft sind,
können Sie dieser Liste
des Robert-Koch-Insituts (RKI)
entnehmen. Aufgrund des dynamischen
Infektionsgeschehens weltweit kann sich die
Einstufung von Ländern schnell ändern. Eine
Reisewarnung für nicht notwendige,
touristische Reisen gilt grundsätzlich für
Länder, die von der Bundesregierung als
Hochinzidenzgebiet oder als
Virusvariantengebiet eingestuft sind. Für
Länder, die zwar als Risikogebiet – aber
weder als Hochinzidenz noch als
Virusvariantengebiet – eingestuft sind, wird
von nicht notwendigen, touristischen Reisen
abgeraten, sofern nicht eine
sicherheitsrelevante strengere Empfehlung
gilt. Weitere Informationen
finden Sie beim Auswärtigen Amt.
Nach einer Auslandsreise – was muss ich bei
der Einreise beachten?
Entscheidend sind die Bestimmungen der Coronavirus-Einreiseverordnung.
Sie ist am 13. Mai 2021 in Kraft getreten
und führt die die Anmelde-, Test- und
Nachweispflichten und Quarantäneregelungen
beim Thema Einreise nun bundeseinheitlich
und umfassend zusammen. Auch das
Beförderungsverbot aus
Virusvariantengebieten wurde in die
Verordnung integriert.
Der Zweck der
Coronavirus-Einreiseverordnung ist es, den
Eintrag von Infektionen aus dem Ausland so
weit wie möglich zu reduzieren, insbesondere
den Eintrag mit besorgniserregenden
Virusvarianten. Die Flugtestpflicht wird
insofern auch weiterhin fortgeführt. Der
Genesenen- oder Impfnachweise wird als
gleichwertig zum Testnachweis ebenfalls
anerkannt. Personen, die einen
entsprechenden Nachweis nicht vor Abflug dem
Beförderer vorlegen und für die keine
Ausnahmeregelung besteht, dürfen nicht
befördert werden. Weitere Informationen
erhalten Sie bei den FAQ zur Einreiseverordnung
vom Bundesgesundheitsministerium.
Für alle, die sich in
den letzten zehn Tagen vor der Einreise nach
Deutschland in einem Risikogebiet
aufgehalten haben, gilt: Jeder muss sich
vor seiner Einreise nach Deutschland
elektronisch über die digitale Einreiseanmeldung registrieren.
Grundsätzlich müssen sich alle nach der
Einreise unverzüglich auf eigene Kosten für
einen Zeitraum von mindestens zehn Tagen in
Quarantäne begeben. Wer genesen,
vollständig geimpft oder negativ getestet
ist, muss einen entsprechenden Nachweis der
zuständigen Behörde vorlegen. Dann bedarf es
nicht der Quarantäne. Diese Regelung gilt
für alle, die das 6. Lebensjahr vollendet
haben. Für alle gilt zudem: Wer in den
ersten zehn Tagen nach Einreise Symptome
einer Infektion mit dem Coronavirus
SARS-CoV-2 hat, muss dies der zuständigen
Behörde melden. Das hilft, neue
Virusvarianten zu entdecken. Als
Risikogebiet werden momentan unter anderem
die Türkei sowie Marokko deklariert.
Aktuelle Informationen zur epidemiologischen
Lage in Ihren Reiseland erhalten Sie beim Auswärtigen
Amt oder auf dieser Liste
des RKI.
Wer in ein
Urlaubsgebiet reist, das bereits vor
Reiseantritt als Risikogebiet (einfaches
Riskogebiet, Hochinzidenz- oder
Virusvariantengebiete) eingestuft war, hat
nach Rückkehr keinen Anspruch auf
Entgeltzahlung oder Entschädigung in der
Quarantäne. Anders ist es, wer aus einem
Gebiet wiederkommt, dass nicht als
Risikogebiet eingestuft war. Wer dann in
Quarantäne muss, beispielsweise aufgrund
einer Infektion, erhält für die Dauer der
Quarantäne - längstens aber für sechs Wochen
- vom Arbeitgeber eine Zahlung in Höhe des
Nettolohns. Dem Arbeitgeber werden die
ausgezahlten Beträge auf Antrag erstattet.
Für die Entschädigung ist das Bundesland
zuständig, in dem die Behörde (zum Beispiel
das Gesundheitsamt) liegt, welche die
Quarantäne oder das Tätigkeitsverbot
angeordnet hat. Von Beginn der siebten Woche
an zahlt der Staat die Leistungen in Höhe
des Krankengeldes weiter.
|
1006. Sitzung des Bundesrates am 25. Juni
2021
|
Berlin, 25. Juni 2021 - Es war ein
Mammutprogramm, das der Bundesrat am 25.
Juni 2021 absolvierte. In der letzten
Sitzung vor der parlamentarischen
Sommerpause gaben die Länder grünes Licht
für 84 Gesetzesbeschlüsse aus dem Bundestag.
Sie können daher dem Bundespräsidenten zur
Unterzeichnung zugeleitet werden und
anschließend wie geplant in Kraft treten.
Bundesrat billigt Lieferkettengesetz
Am 25. Juni 2021 hat der Bundesrat das
Gesetz über unternehmerische
Sorgfaltspflichten in Lieferketten durch
Verzicht auf ein Vermittlungsverfahren
gebilligt. Es kann jetzt dem
Bundespräsidenten zur Unterzeichnung
zugeleitet und im Bundesgesetzblatt
verkündet werden. Es wird zu großen Teilen
am 1. Januar 2023 in Kraft treten - einzelne
Vorschriften bereits am Tag nach der
Verkündung.
Verpflichtung von Unternehmen
In
Deutschland ansässige Unternehmen ab einer
bestimmten Größe sind dann verpflichtet,
ihrer Verantwortung in der Lieferkette in
Bezug auf die Achtung international
anerkannter Menschenrechte besser
nachzukommen. Dadurch sollen die Rechte der
von Unternehmensaktivitäten betroffenen
Menschen gestärkt werden, ohne dass die
Interessen der Unternehmen an
Rechtssicherheit und fairen
Wettbewerbsbedingungen außer Acht bleiben.
Anforderungen gesetzlich festgelegt
Das Gesetz legt Anforderungen an ein
verantwortliches Risikomanagement für
bestimmte Unternehmen fest. Es definiert als
„menschenrechtliche Risiken“ drohende
Verstöße gegen ausdrücklich aufgezählte
Verbote, wie etwa das Verbot der
Beschäftigung schulpflichtiger Kinder. Ein
entsprechendes Risikomanagement ist durch
angemessene Maßnahmen zu verankern. Wirksam
sind nach dem Gesetz Maßnahmen, die es
ermöglichen, menschenrechtliche und
umweltbezogene Risiken zu erkennen,
Verletzungen geschützter Rechtspositionen
oder umweltbezogener Pflichten vorzubeugen,
sie zu beenden oder zu minimieren, wenn
Unternehmen diese Risiken oder Verletzungen
innerhalb der Lieferkette verursacht oder
dazu beigetragen haben. Unternehmen haben
dafür zu sorgen, dass festgelegt ist, wer
innerhalb des Unternehmens dafür zuständig
ist, das Risikomanagement zu überwachen.
Behördliche Eingriffsbefugnisse
Vorgesehen sind auch
Durchsetzungsmechanismen. Die für die
Kontrolle und Durchsetzung der Einhaltung
der Sorgfaltspflichten zuständige Behörde -
das Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle - wird benannt und mit
Eingriffsbefugnissen ausgestattet. Das
Gesetz begründet eine so genannte
Bemühenspflicht, aber weder eine
Erfolgspflicht noch eine Garantiehaftung. Es
soll an eine künftige europäische Regelung
angepasst werden mit dem Ziel,
Wettbewerbsnachteile für deutsche
Unternehmen zu verhindern.
Umweltrisiken ebenfalls erfasst Auch der
Umweltschutz ist umfasst, soweit
Umweltrisiken zu Menschenrechtsverletzungen
führen können. Außerdem werden
umweltbezogene Pflichten etabliert, die sich
aus zwei internationalen Abkommen zum Schutz
vor den Gesundheits- und Umweltgefahren
durch Quecksilber und langlebige organische
Schadstoffe ergeben.
Hintergrund:
Internationale Verflechtung deutscher
Unternehmen Deutsche Unternehmen sind
zunehmend auf globalen Beschaffungs- und
Absatzmärkten tätig. Dies birgt die Gefahr
der Intransparenz und der oft mangelhaften
Durchsetzung von Menschenrechten in den
Lieferketten, heißt es in der
Gesetzesbegründung. Die Pflicht, die
Menschenrechte des Einzelnen zu achten, zu
schützen und einzuhalten, liege bei den
Staaten. Die Verantwortung von Unternehmen
für die Achtung der Menschenrechte bestehe
aber unabhängig von der Fähigkeit oder
Bereitschaft der Staaten, ihrer Pflicht zum
Schutz der Menschenrechte nachzukommen. Wenn
Staaten nicht in der Lage seien, dieser
Verantwortung uneingeschränkt nachzukommen,
sei von Unternehmen zu erwarten, dass sie
die Grundsätze der international anerkannten
Menschenrechte achten, soweit es in
Anbetracht der Umstände möglich ist.
Beschlussdrucksache: Gesetz über die
unternehmerischen Sorgfaltspflichten in
Lieferketten
Bundesrat
stimmt Maßnahmen zum Insektenschutz zu
Der Bundesrat hat am 25. Juni 2021 der
Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung
zugestimmt - allerdings nur unter der
Bedingung von zwei Änderungen. Setzt die
Bundesregierung diese um, kann sie die
Verordnung verkünden - sie soll im
Wesentlichen am Tag darauf in Kraft treten.
Glyphosateinsatz eingeschränkt
Ziel der
Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung ist es,
die Artenvielfalt bei Insekten besser zu
schützen. Dazu schränkt sie den Einsatz von
Glyphosat im Ackerbau und auf Grünland ein:
Er darf künftig nur noch erfolgen, wenn es
keine alternativen Möglichkeiten gibt, zum
Beispiel bei schwer zu bekämpfenden
Unkräutern oder auf erosionsgefährdeten
Flächen. Gänzlich verboten ist die Anwendung
auf Flächen, die der Allgemeinheit dienen
sowie im Haus- und Kleingartenbereich.
Zulassungsverbot ab 2024
Nach dem
Auslaufen der EU-Wirkstoffgenehmigung für
Glyphosat Ende 2022 und einer anschließenden
einjährigen Abverkaufs- und Aufbrauchfrist
dürfen dann ab 2024 keine nationalen
Zulassungen für glyphosathaltige
Pflanzenschutzmittel mehr erteilt und diese
Mittel auch nicht mehr angewendet werden.
Weitergehendes Landesrecht unberührt
Der Bundesrat stellt die Zustimmung zur
Verordnung unter die Bedingung, dass auch
künftig Landesrecht, das über das neue
Bundesrecht hinausgeht, weiter gilt: In den
Ländern bereits getroffene Vereinbarungen
zwischen Naturschutz und Landwirtschaft
dürften nicht verwässert werden.
Bundestagsbeschluss zum Schutz der
Artenvielfalt gebilligt Die Verordnung
ist Teil des Aktionsprogramms Insektenschutz
der Bundesregierung. Sie steht auch im
Zusammenhang mit dem geänderten
Bundesnaturschutzgesetz,
das der Bundesrat wenige Stunden nach dem
Bundestag am 25. Juni 2021 ebenfalls
gebilligt hat. Es kann daher dem
Bundespräsidenten zur Unterzeichnung
zugeleitet werden und anschließend wie
geplant in Kraft treten.
Weitere Anstrengungen nötig In einer
begleitenden Entschließung weist der
Bundesrat auf weiteren Handlungsbedarf hin.
Er bittet die Bundesregierung, in enger
Abstimmung mit den Ländern zusätzliche
Vorschläge zum Schutz und zur Stärkung der
Artenvielfalt zu erarbeiten - unter anderem
durch noch mehr Reduktion von
Pflanzenschutzmitteln. Die Entschließung
wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie
entscheidet, wann sie sich mit den
Anregungen des Bundesrates befasst - feste
Fristvorgaben hierzu gibt es nicht.
Gesetzesbeschlüsse des Bundestages
|
Umsatz im
Bauhauptgewerbe im März 2021: -0,4 % zum
März 2020 Zahl der Beschäftigten um 1,6 %
gegenüber Vorjahresmonat gestiegen
|
Wiesbaden/Duisburg,
10. Juni 2021 - Der Umsatz im Bauhauptgewerbe ist im März 2021 um 0,4 % gegenüber
März 2020 gesunken.
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen
Ergebnissen weiter mitteilt, stieg die Zahl
der Beschäftigten um 1,6 % gegenüber dem
Vorjahresmonat.
Der Umsatz im
Bauhauptgewerbe lag in den ersten drei
Monaten 2021 mit -9,4 % gegenüber dem
vergleichbaren Vorjahreszeitraum
auf einem niedrigeren Niveau. Dies ist auf
das Wiederanheben der
Mehrwertsteuersätze zum 1. Januar 2021
zurückzuführen: Größere
Schlussrechnungen wurden bereits im Dezember
2020 gestellt und nicht wie sonst
üblich im Januar und Februar. Die Zahl der
Beschäftigten erhöhte sich in den
ersten drei Monaten 2021 um 1,5 % gegenüber
dem Vorjahresquartal.
|
19,7 % weniger
Unternehmensinsolvenzen als im 1. Quartal
2020 Zahl der eröffneten
Regelinsolvenzverfahren im Mai 2021 um 7 %
niedriger als im Vormonat
|
Wiesbaden/Duisburg, 10. Juni 2021 - Im 1.
Quartal 2021 haben die deutschen
Amtsgerichte 3 762 beantragte
Unternehmensinsolvenzen gemeldet.
Das waren nach Angaben des Statistischen
Bundesamtes (Destatis) 19,7 % weniger als im
1. Quartal 2020.
Die wirtschaftliche
Not vieler Unternehmen durch die
Corona-Krise spiegelte sich somit noch nicht
in einem Anstieg der gemeldeten
Unternehmensinsolvenzen wider.
|
Ehrenamt – Das
Rückgrat der Gesellschaft
|
Berlin/Duisburg, 9. Juni 2021 - In
Deutschland engagieren sich mehr als 30
Millionen Bürgerinnen und Bürger freiwillig
und ohne Bezahlung für das Gemeinwohl. Ob in
der Pflege, als Trainerin eines Sportvereins
oder bei der Lebensmittelausgabe der Tafeln:
Freiwillige übernehmen Aufgaben, die der
Staat allein nicht leisten kann. Ehrenamt
hat deshalb eine große Bedeutung für den
gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserem
Land.
Zur Stärkung der ehrenamtlichen Arbeit für
Kinder, Jugendliche und Familien wurden der
Deutschen Ehrenamtsstiftung im Rahmen des
Aktionsprogramms “Aufholen nach Corona für
Kinder und Jugendliche” für 2021/2022
zusätzliche Mittel in Höhe von 30 Millionen
Euro bereitgestellt.
Um das Ehrenamt noch besser zu
unterstützen hat das Bundesinnenministerium
die Informationskampagne „Pack
mit an! Für dich. Für uns alle.“ ins
Leben gerufen. Ziel ist es, für mehr
Beteiligung im Ehrenamt zu werben und Lust
auf ehrenamtliches Engagement zu wecken und
gleichzeitig die vielen Freiwilligen zu
würdigen.
Ländliche Entwicklung Gerade in den
Dörfern ist freiwilliges Engagement
unersetzlich, um das Leben attraktiv zu
gestalten. Mit dem Bundesprogramm Ländliche
Entwicklung fördert das
Bundeslandwirtschaftsministerium deshalb das
tägliche Engagement. Ob Schulungen zur
digitalen Vereinsarbeit oder zu digitalen
Ausstattungen - das
Bundeslandwirtschaftsministerium fördert die
ehrenamtliche Arbeit von Frauenvereinen und
-initiativen auf dem Lande.
|
Neuregelungen ab Juni 2021
|
Berlin, 1. Juni 2021: Digitaler
Impfpass Ausgestellt wird der
digitale Impfpass von Arztpraxen,
Impfzentren und Krankenhäusern, die impfen.
Vor allem im Urlaub soll er hilfreich sein –
denn er gilt EU-weit. Falls jemand kein
Smartphone besitzt oder das Zertifikat nicht
speichern kann, kann man es auch in
Papierform bekommen.
Auslaufen
werden:
Mehrwertsteuer und
Gastronomie Im Zuge der
Corona-Pandemie wurden Speisen vor Ort in
Gaststätten nur noch mit 7 statt 19 Prozent
Mehrwertsteuer besteuert. Diese Regelung
läuft am 30. Juni aus.
Hilfe beim Neustart für
Soloselbstständige Für Soloselbstständige
gibt es in der Pandemie die Möglichkeit,
eine einmalige Betriebskostenpauschale bis
maximal 5000 Euro zu erhalten. Diese
Regelung gilt allerdings nur noch bis 30.
Juni.
Überbrückungshilfe
III Die Bundesregierung
hat für viele Unternehmen Hilfsmaßnahmen
beschlossen – darunter auch
die Überbrückungshilfe III. Diese Hilfe
richtet sich an Unternehmen, die vom
Lockdown seit dem 16. Dezember 2020
betroffen sind. Das Hilfsprogramm läuft
allerdings zum 30. Juni aus.
Microsoft-Servicevertrag Am 15. Juni kommt es zu
einer Änderung beim
Microsoft-Servicevertrag. Es ist
insofern relevant, wenn ein Microsoft-Konto
gellöscht werden soll. Bislang galt, dass ein
Microsoft-Konto erst nach 60 Tagen
Übergangsfrist entfernt werden konnte. Microsoft hat in
seinen Servicevertrag eine Passage für ein
private
Microsoft-Kunden eingebaut, die es
Microsoft ermöglicht,
Schadensersatzansprüche zu fordern, wenn das
Konto nicht gemäß den Bestimmungen verwendet
wurde. Die Home-Version von Microsoft-Konten
bzw. -Produkten sollte daher nicht für
geschäftliche Zwecke verwendet werden – es
ist immer die Business-Variante notwendig.
|
Bundesrat stimmt Rentenanpassung,
Anspruch auf Ganztagsbetreung und dem neuen
Verpackungsgesetz zu
|
1005. Sitzung
des Bundesrates am 28. Mai 2021
Anpassung der Rentenwerte Berlin, 28. Mai
2021 - Der Bundesrathat der
jährlichen Anpassung der Rentenwerte
zugestimmt, die die Bundesregierung am 27.
April 2021 beschlossen hatte. Danach erhöht
sich der Rentenwert Ost zum 1. Juli 2021 von
33,23 auf 33,47 Euro - das entspricht einer
Steigerung um 0,72 Prozent. Für den
Rentenwert West gibt es dieses Jahr keine
Erhöhung: Der aktuelle Rentenwert von 34,19
Euro bleibt bestehen. Hintergrund ist
die Corona-Pandemie, die negative
Auswirkungen auf die Lohnentwicklung hat -
die wiederum Grundlage für die jährliche
Rentenanpassung ist. Nach den vom
statistischen Bundesamt gemeldeten
Bruttolöhnen und -gehältern des Vorjahrs
müssten die Rentenwerte eigentlich sinken.
Die seit 2009 gesetzlich verankerte
Rentengarantie verhindert allerdings
Rentenkürzungen - daher bleiben die
Westrenten unverändert. Die Erhöhung des
Ost-Rentenwerts auf 97,9 Prozent des
aktuellen West-Wertes entspricht den im
Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz
festgelegten Anpassungsschritten. Mit der
Zustimmung des Bundesrates kann die
Verordnung nun von der Bundesregierung
verkündet werden und zum 1. Juli in Kraft
treten.
Länder befürworten
Anspruch auf Ganztagsbetreuung
In seiner Plenarsitzung hat der Bundesrat
zum Regierungsentwurf des geplanten
Ganztagsförderungsgesetzes Stellung
genommen. Bundesrat fordert mehr Mittel des
Bundes In ihrer Stellungnahme begrüßen die
Länder das Vorhaben der Bundesregierung,
einen Rechtsanspruch auf ganztägige
Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder
im Grundschulalter ab 2026 stufenweise
einzuführen. Sie dringen jedoch darauf, im
weiteren Gesetzgebungsverfahren insbesondere
die finanziellen Rahmenbedingungen der zu
erwartenden Investitions- und Betriebskosten
zu klären und die finanzielle Beteiligung
des Bundes auskömmlich zu gestalten.
►Weiter
fordert der Bundesrat, dass Fördermittel
nicht nur für Baumaßnahmen, sondern auch für
Ausstattungsinvestitionen zur Verfügung
stehen und dass die Eigenmittel freier
Träger auf den Finanzierungsanteil der
Länder angerechnet werden können. Anspruch
auf Betreuung und Förderung Kern des
Gesetzentwurfes ist die Einführung eines
bedarfsunabhängigen Anspruchs auf Förderung
in einer Tageseinrichtung von mindestens 8
Stunden. Dieser soll für jedes Kind ab der
ersten Klassenstufe bis zum Beginn der
fünften Klassenstufe gelten.
►Stufenweise
Einführung Anspruchsberechtigt sollen
Kinder sein, die ab dem Schuljahr 2026/2027
die erste Klassenstufe besuchen. Der
Anspruch soll dann schrittweise auf die
folgenden Klassenstufen ausgeweitet werden,
so dass ab dem Schuljahr 2029/2030 allen
Schulkindern der ersten bis vierten
Klassenstufe mindestens acht Stunden täglich
Förderung in einer Tageseinrichtung zusteht.
►Betreuung
auch während der Ferien
Das geplante Recht auf Betreuung
erstreckt sich nicht auf Wochenenden und
Feiertage, aber auch auf die Ferien -
einschließlich der Sommerferien nach der
vierten Klasse.
►Anrechnung
der Schulstunden Der Anspruch soll im
zeitlichen Umfang des Unterrichts und der
Angebote der Ganztagsgrundschulen als
erfüllt gelten. Diese Zeit wird also auf die
acht Stunden angerechnet. Hinsichtlich des
verbleibenden Teils der zu gewährleistenden
Stunden richtet sich der Anspruch dann gegen
den zuständigen Träger der öffentlichen
Jugendhilfe.
Regelungen zur
Finanzierung Daneben beinhaltet der
Gesetzentwurf Regelungen über Finanzhilfen
zur Unterstützung der Länder, Gemeinden und
Gemeindeverbände bei ihren Investitionen in
den Ausbau ganztägiger Bildungs- und
Betreuungsangebote. Entsprechende Mittel in
Höhe von mehreren Milliarden Euro wurden mit
dem Ganztagsfinanzierungsgesetz
bereitgestellt und ein entsprechendes
Sondervermögen eingerichtet. Der Bundesrat
hatte dieses Gesetz am 27. November 2020
gebilligt (BR-Drs.
702/20 (B)).
Baulandmobilisierungsgesetz gebilligt
Der Bundesrat hat den Bundestagsbeschluss
zur Mobilisierung von Bauland gebilligt. Es
kann damit wie geplant in Kraft treten,
nachdem der Bundespräsident es unterzeichnet
hat. Bezahlbarer Wohnraum Ziel des Gesetzes
ist es, schneller Bauland zu aktivieren,
bezahlbaren Wohnraum zu sichern und die
Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen
zu beschränken.
Kommunales
Vorkaufsrecht
►Gemeinden
können künftig brachliegende Flächen
leichter für Wohnungsbau nutzbar machen,
indem sie zum Beispiel ihre Vorkaufsrechte
stärker ausüben - vor allem in Gebieten mit
angespannten Wohnungsmärkten. Dort dürfen
sie auch leichter ein Baugebot anordnen, um
Baulücken durch neue Wohneinheiten zu
schließen. Sozialer Wohnungsbau Mit
sogenannten sektoralen Bebauungsplänen
dürfen Gemeinden - befristet bis Ende 2024 -
Flächen für Wohnbebauung festlegen.
►Zusätzlich
können sie vorschreiben, dass neue Wohnungen
die baulichen Voraussetzungen für die
soziale Wohnraumförderung erfüllen müssen.
Baugenehmigungen dürfen dann auch davon
abhängig gemacht werden, ob die
Förderbedingungen der sozialen
Wohnraumförderung – insbesondere die Miet-
und Belegungsbindung – eingehalten sind.
►Mieterschutz
bei Umwandlung von Miet- in
Eigentumswohnungen In Gebieten mit
angespanntem Wohnungsmarkt können Kommunen
bis Ende 2025 die Umwandlung von Miet- in
Eigentumswohnungen für Gebäude mit mehr als
fünf Wohneinheiten untersagen. Bisher ist
dies nur in Milieuschutzgebieten möglich.
Durch Rechtsverordnung können die Länder
abweichende Regelungen für Immobilien mit 3
bis 15 Wohnungen erlassen, um regionalen
Besonderheiten Rechnung zu tragen.
►Wohnen
im Außenbereich Außenbereichsflächen zur
Wohnnutzung können in das beschleunigte
Verfahren zur Bauleitplanung einbezogen
werden - allerdings nur befristet bis Ende
2022. Im Außenbereich gilt künftig eine neue
Baugebietskategorie: das Dörfliche
Wohngebiet, in dem einvernehmliches
Miteinander von Wohnen und - insbesondere
landwirtschaftlicher - Nebenerwerbsnutzung
einfacher zu genehmigen ist.
Baldiges Inkrafttreten geplant Die
Bundesregierung leitet das Gesetz nun dem
Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zu und
organisiert anschließend die
Veröffentlichung im Bundegesetzblatt. Es
soll am Tag nach der Verkündung in Kraft
treten. Vorgaben für tierwohlgerechte
Stallumbauten erforderlich In einer
begleitenden Entschließung bedauert der
Bundesrat, dass der Bundestag - entgegen der
Anregung der Länder - keine Vorgaben zu
tierwohlgerechten Stallanlagen in das Gesetz
aufgenommen hat. Diese seien aber notwendig,
um den Umbau von Ställen hin zu mehr
Tierwohl baurechtlich zu flankieren.
Rechtlicher Rahmen für
Transformationsprozess erbeten
Der Bundesrat kritisiert,
dass einerseits neue Tierschutzvorschriften
betriebliche Umbaumaßnahmen in Stallanlagen
verbindlich vorschreiben, andererseits
baurechtlich aber nicht die hierfür
erforderlichen Rahmenbedingungen geschaffen
werden. Er bittet die Bundesregierung daher,
bei der nächsten Änderung des
Baugesetzbuches die baurechtlichen
Regelungen anzupassen, um den
gesellschaftspolitisch gewollten
Transformationsprozess hin zu mehr Tierwohl
zu unterstützen. Die Entschließung wurde der
Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet,
wann sie sich mit den Länderforderungen
befasst - feste Fristen gibt es hierfür
nicht.
Bundesrat
billigt neues Verpackungsgesetz
Der Bundesrat hat am 28. Mai 2021 die vom
Bundestag beschlossene Novelle des
Verpackungsgesetzes gebilligt. Sie setzt
zwei EU-Richtlinien in deutsches Recht um
und soll den Vollzug des seit 2019 geltenden
deutschen Verpackungsgesetzes in der Praxis
verbessern. Mehr Recycling, weniger
Einwegabfall Ziel ist es, die
Getrenntsammlung bestimmter
Verpackungsabfallströme zu erweitern, um das
Recycling zu verbessern und das so genannte
Littering, also das achtlose Wegwerfen von
Plastikabfall zu vermeiden.
Das
Gesetz schreibt für bestimmte Verpackungen
einen verpflichtenden Mindest-Rezyklatanteil
vor und weitet die Informationspflichten
gegenüber den Verbraucherinnen und
Verbrauchern aus - zum Beispiel über die
Möglichkeiten kostenloser Rückgabe. Es
erweitert zudem Herstellerpflichten - auch
im Versandhandel mit ausländischen
Anbietern.
►Einheitliche
Pfandpflichten Ab 2022 entfallen fast
alle bisher geltenden Ausnahmen von der
Pfandpflicht für Einweggetränkeflaschen und
-dosen. Für Milch und Milcherzeugnisse gilt
die Pfandpflicht allerdings erst ab 2024.
►Mehrweg
statt Einweg Außerdem müssen Gastronomen
und Einzelhändler in Zukunft beim Verkauf
von Lebensmitteln und Getränken zum
Sofortverzehr auch Mehrwegalternativen statt
der bisher üblichen
Einwegkunststoffverpackungen anbieten. Ab
2025 ist für die Herstellung von
PET-Flaschen ein Mindestanteil an recyceltem
Kunststoff vorgeschrieben. Inkrafttreten im
Juli geplant Die Novelle soll im
Wesentlichen am 3. Juli 2021 in Kraft
treten.
Bundesrat
stimmt Rechtsrahmen für autonome Fahrzeuge
zu Der Bundesrat hat in
verkürzter Frist einem Gesetzesbeschluss des
Bundestages zugestimmt, nach dem autonome
Fahrzeuge künftig bundesweit ohne physisch
anwesende Fahrer oder Fahrerinnen in
festgelegten Betriebsbereichen des
öffentlichen Straßenverkehrs im Regelbetrieb
fahren können.
►Grundlage
für Regelbetrieb Das Gesetz zur Änderung
des Straßenverkehrsgesetzes und des
Pflichtversicherungsgesetzes - Gesetz zum
autonomen Fahren ermöglicht die Einführung
entsprechender Systeme in den Regelbetrieb.
Bislang ist im öffentlichen Straßenverkehr
rechtlich lediglich die Erprobung autonomer,
führerloser Fahrzeuge zulässig.
►Konkrete
Einsatzmöglichkeiten Zunächst können
autonome Fahrzeuge in festgelegten
Betriebsbereichen eingesetzt werden. Dies
soll Einsatzchancen in verschiedenen
Mobilitätsbereichen ermöglichen, etwa im
öffentlichen Personenverkehr, für Dienst-
und Versorgungsfahrten und in der Logistik.
Erlaubt sind auch Betriebsshuttles, die den
Mitarbeiterverkehr übernehmen sowie auch
Fahrten zwischen medizinischen
Versorgungszentren und Alten-
beziehungsweise Pflegeheimen.
Technische Vorgaben Das Gesetz regelt
die technischen Anforderungen an Bau,
Beschaffenheit und Ausrüstung von
Kraftfahrzeugen mit autonomen Fahrfunktionen
neu – ebenso wie Prüfung und Verfahren einer
Betriebserlaubnis durch das
Kraftfahrt-Bundesamt.
►Aufsicht
und Datenschutz Weitere Regelungen
beziehen sich auf den Umgang mit den für den
Betrieb benötigten Daten. Außerdem ist eine
Technische Aufsicht vorgesehen. Diese muss
eine natürliche Person sein, die im
Einzelfall die Deaktivierung oder Freigabe
von Fahrmanövern des Kraftfahrzeuges mit
autonomer Fahrfunktion von außen vornehmen
kann. Hierfür wird der Abschluss einer
Haftpflichtversicherung vorgeschrieben.
Ausfertigung - Verkündung -
Inkrafttreten Das Gesetz wird jetzt dem
Bundespräsidenten zur Unterzeichnung
zugeleitet und kann danach im
Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es wird
am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.
Novelle des
Klimaschutzgesetzes - Länder fordern
Nachbesserungen In verkürzter
Frist hat sich der Bundesrat mit den Plänen
der Bundesregierung für Änderungen am
Klimaschutzgesetz auseinandergesetzt und
dazu ausführlich Stellung genommen. Negative
Folgen abmildern Die Länder fordern
insbesondere gesetzliche Maßnahmen zur
Anpassung an den Klimawandel. Neben dessen
Bekämpfung sei es auch geboten, die
negativen Folgen des Klimawandels auf die
Grundrechte der in Deutschland lebenden
Menschen abzumildern. Dies spiegele sich
innerhalb der geplanten Regelungen bisher
nicht entsprechend wider, obwohl es zur
Abwendung drohender Schäden, auch für
kommende Generationen, von elementarer
Bedeutung sei.
►Finanzielle
Beteiligung des Bundes Weiter mahnt der
Bundesrat unter anderem eine faire,
sachgerechte und verhältnismäßige Verteilung
der finanziellen Lasten des Klimaschutzes
zwischen Bund, Ländern und Gemeinden und
eine Unterstützung durch den Bund bei
Investitionen in den öffentlichen
Personennahverkehr an. Der Bundesrat
erwartet überdies, dass der Bund für die
notwendig werdenden sehr erheblichen
zusätzlichen Investitionen in den
Gebäudebestand langfristig angelegte und
auskömmlich finanzierte attraktive
Förderprogramme zur Verfügung stellt.
►Bundesregierung
plant strengere Klimaschutzziele Der
Regierungsentwurf sieht vor, dass
Deutschland bis zum Jahr 2030 mindestens 65
Prozent weniger Treibhausgase ausstößt als
im Jahr 1990. Bisher waren nur 55 Prozent
vorgegeben. Bis 2040 sollen die
CO2-Emissionen um 88 Prozent fallen. Im Jahr
2045 und damit fünf Jahre früher als in der
geltenden Gesetzesfassung soll Deutschland
klimaneutral sein. Es muss dann also ein
Gleichgewicht zwischen
Treibhausgas-Emissionen und deren Abbau
erreichen. Nach dem Jahr 2050 soll
Deutschland mehr Treibhausgase in
natürlichen Senken einbinden als es
ausstößt.
►Natürliches
Senken stärken Der Gesetzentwurf betont
den Beitrag natürlicher Ökosysteme zum
Klimaschutz. Wälder und Moore sind
Kohlenstoffspeicher, sogenannte natürliche
Senken. Sie seien wichtig, um unvermeidbare
Restemissionen von Treibhausgasen zu binden,
so die Bundesregierung. Der Entwurf enthält
deshalb konkrete Zielvorgaben, um die
CO2-Bindungswirkung derartiger Speicher zu
verbessern.
►Hintergrund:
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts
Das Bundesverfassungsgericht hat den
Gesetzgeber verpflichtet, die Fortschreibung
der Minderungsziele für Zeiträume ab dem
Jahr 2031 zu regeln. Mit Beschluss vom 24.
März 2021 hat es entschieden, dass die
maßgeblichen Vorgaben des geltenden Gesetzes
mit den Grundrechten unvereinbar sind,
soweit eine solche Fortschreibung fehlt.
Dabei hat es ausdrücklich herausgestellt,
dass der Schutz der Grundrechte auf zwei
Wegen erfolgen muss: Neben Maßnahmen zur
Bekämpfung des Klimawandels hat der Staat
seiner Schutzpflicht insbesondere auch durch
Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel
nachzukommen - wie sie der Bundesrat nun
fordert. Das Gericht hat eine Frist zur
Umsetzung der Entscheidung bis zum 31.
Dezember 2022 gesetzt.
►Umsetzung
der EU-Klimaziele Mit der geplanten
Novelle sollen auch die Klimaziele der EU
umgesetzt werden. Diese sind zwar noch nicht
formal beschlossen, aber bereits
ausgehandelt. Die Regelungen in der
gegenwärtigen Fassung des Gesetzes bauten
noch auf den alten, niedrigeren Zielen der
EU auf. So stehen etwa die ab 2050
vorgesehenen negativen Emissionsmengen
bereits im Einklang mit den zu erwartenden
europäischen Vorgaben.
►Sofortprogramm
für mehr Klimaschutz Begleitend zur
Novelle des Klimaschutzgesetzes will die
Bundesregierung ein Sofortprogramm vorlegen.
Schwerpunkte der Maßnahmen sollen in den
Bereichen Industrie, klimafreundliche
Mobilität, Landwirtschaft und im
Gebäudebereich liegen. Ein zusätzliches
Fördervolumen im Umfang von bis zu 8
Milliarden Euro soll dafür bereitgestellt
werden.
►Weitere
Schritte Die Stellungnahme des
Bundesrates wurde der Bundesregierung
zugeleitet, die dazu eine Gegenäußerung
verfasst und dem Bundestag zur Entscheidung
vorlegt - dort steht das Gesetz
voraussichtlich am 10. Juni 2021 in erster
Lesung auf der Tagesordnung. Spätestens drei
Wochen nach Verabschiedung des Gesetzes
durch den Bundestag befasst sich der
Bundesrat dann noch einmal abschließend
damit.
|
Bundestag
verabschiedet Schnellladegesetz |
Rechtsgrundlage für
Ausschreibung von 1.000-Schnellladehubs
steht 21.05.2021 Berlin, 21. Mai
2021 - Das "Gesetz zur Bereitstellung
flächendeckender Schnellladeinfrastruktur
für reine Batterieelektrofahrzeuge", kurz
Schnellladegesetz (SchnellLG), ist vom
Bundestag verabschiedet worden. Mit dem
Gesetz schafft das Bundesministerium für
Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
die Rechtsgrundlage für den gezielten Ausbau
eines deutschlandweiten Netzes von
Schnellladepunkten. Mit 1.000 zusätzlichen
Schnellladehubs soll ein engmaschiges
Schnellladeinfrastruktur-Netz entstehen, das
garantiert, dass die Nachfrage bei
steigenden Zulassungszahlen von E-Fahrzeugen
auch zu Spitzenzeiten und an bisher
unwirtschaftlichen Standorten gedeckt werden
kann.
Bundesminister Andreas
Scheuer: Die nächste Schnellladesäule muss
in wenigen Minuten erreichbar sein. Deshalb
bauen wir bundesweit 1.000 Schnellladehubs
bis 2023 auf. Mit dem Schnellladegesetz
haben wir jetzt die gesetzliche Grundlage
geschaffen, um die europaweite Ausschreibung
und somit den Bau der neuen Standorte zu
starten. Nur mit einer flächendeckenden und
nutzerfreundlichen Ladeinfrastruktur können
wir die Menschen für den Umstieg auf
klimafreundliche E-Autos begeistern. Gerade
das schnelle Laden mit über 150 Kilowatt ist
für eine uneingeschränkte Reichweite von
E-Autos entscheidend - ob in der Stadt, auf
der Landstraße oder auf der Autobahn.
In enger Zusammenarbeit mit dem BMVI
koordiniert und steuert die Nationale
Leitstelle Ladeinfrastruktur unter dem Dach
der NOW GmbH seit 2020 die Aktivitäten zum
Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland.
Johannes Pallasch, Sprecher des
Leitungsteams der Nationalen Leitstelle
Ladeinfrastruktur: Die Fahrerinnen und
Fahrer von Elektroautos müssen sicher sein,
auch auf längeren Strecken schnell ihren
Akku ausreichend laden zu können, egal wo in
Deutschland sie unterwegs sind. Dazu braucht
es ein bundesweit flächendeckendes,
bedarfsgerechtes und nutzungsfreundliches
Schnellladenetz.
Mit dem
Schnellladegesetz haben wir nun einen
historischen Schritt auf dem Weg dorthin
getan. Die Ausschreibung des
Schnellladenetzes wird diesen Schritt dann
zügig in mehrere tausend Schnellladepunkte
an den vorgesehenen Standorten umsetzen. Auf
Grundlage des Schnellladegesetzes wird
künftig mit einem Ausschreibungsverfahren
gearbeitet, um einen effizienten Aufbau des
geplanten Schnellladenetzes für den Fern-
und Mittelstreckenverkehr zu gewährleisten.
Das Konzept der Ausschreibung wird dem
deutschen Bundestag in Kürze vorgelegt. Die
Ausschreibung soll im Sommer 2021 starten.
Informationen zum Ausschreibungsverfahren
Ausgeschrieben werden soll sogenannte High
Power Charging (HPC)-Ladeinfrastruktur mit
einer Leistung von mindestens 150 kW an den
jeweiligen Ladepunkten.
Ziel ist es,
ein schnelles Laden für Mittel- und
Langstreckenmobilität zu gewährleisten -
ergänzend zur bereits bestehenden bzw. im
Aufbau befindlichen privaten, öffentlichen
und gewerblichen Ladeinfrastruktur, die
durch das BMVI auch weiterhin parallel
gefördert wird. Die Leitstelle analysiert
mit Hilfe von Daten zum Mobilitäts- und
Ladeverhalten, zu Fahrzeugtypen und auf
Basis des bisherigen Bestands an
Ladeinfrastruktur die Ladebedarfe. Dazu
verwendet sie ein digitales Instrument
namens StandortTOOL (www.standorttool.de).
Basierend auf den Analysen werden
Gebiete (Suchräume) zur Errichtung von
Schnellladestandorten ausgeschrieben. Die
Ausschreibung erfolgt in mindestens 18
regionalen Losen. Die Lose enthalten die
zuvor festgelegten Suchräume. Die Lose
werden verschieden groß sein. Die Belange
mittelständischer Unternehmen werden bei der
Losbildung berücksichtigt. Zusätzlich wird
es bundesweite Lose an Rastanlagen entlang
der Bundesautobahnen geben. Für die
Bietenden sind Aufbau und Gewährleistung des
Betriebs der Ladepunkte vertraglich
verpflichtend - anders als in bisherigen und
weiter bestehenden Förderprogrammen. Der
Bund legt darüber hinaus auch Versorgungs-
und Qualitätsstandards an den Standorten des
Schnellladenetzes fest und stellt deren
Einhaltung sicher. Für den Aufbau und den
Betrieb der Schnellladeinfrastruktur ist ein
Volumen von rund 2 Milliarden Euro
vorgesehen.
Mit der Bahn
umweltfreundlich durch Deutschland und
Europa Berlin, 17. Mai 2021-
Beim Schienengipfel des BMVI auf Initiative
von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer
haben zahlreiche EU-Staaten zugesagt, das
deutsche Konzept TEE 2.0 für
grenzüberschreitende Hochgeschwindigkeits-
und Nachtverkehre auf der Schiene zu
unterstützen. Scheuer: Mit der Bahn
umweltfreundlich durch Deutschland und
Europa - das heißt: Hochgeschwindigkeits-
und Nachtzugverbindungen, die mit dem
Flugzeug konkurrieren können. Genau das
leistet unser Konzept TEE 2.0. Und genau
dafür haben wir heute breite Unterstützung
aus ganz Europa erhalten.
EU-Staaten unterstützen Konzept TEE 2.0
Scheuer und zahlreiche europäische
Amtskollegen unterzeichneten eine Erklärung
(Letter of Intent) zu dem von Deutschland
vorgeschlagenen Konzept TransEuropExpress
(TEE) 2.0. Die EU-Staaten unterstützen das
Konzept - als Grundlage für einen vernetzten
Europatakt. U.a. sagen die Staaten den
Unternehmen die moderierende Zusammenarbeit
bei der Entwicklung von Verbindungen, eines
Taktfahrplans und einer digitalen
Buchungsplattform durch die Unternehmen zu
bitten die Staaten die EU-Kommission, ein
Förderprogramm für grenzüberschreitend
einsetzbare Züge vorzuschlagen. Die
Erklärung beinhaltet zudem zahlreiche
mögliche TEE-Strecken, die in naher Zukunft,
bzw. schrittweise bis Ende der zwanziger
Jahre umgesetzt werden können.
Der
deutsche Vorschlag für das TEE 2.0-Konzept
sieht Folgendes vor: Ein TEE 2.0 verbindet
mindestens drei Staaten oder zwei Staaten
über mindestens 600 Kilometer. Ein TEE 2.0
erreicht mindestens 160 km/h auf einem
wesentlichen Teil der Strecke oder eine
Durchschnittsgeschwindigkeit von 100 km/h
auf der Gesamtstrecke. Ein TEE 2.0 bietet
erhöhten Komfort, v.a. freies WLAN,
Gastronomie sowie ggf. Schlaf- und
Liegewagen oder andere Komfortangebote bei
Nachtzügen gegenüber üblichen Reisezügen.
Bereits am 13.12.2020 hatte Minister
Scheuer mit der neu elektrifizierten
Verbindung München - Zürich die erste
Strecke eröffnet, die alle Anforderungen an
eine Linie des TEE 2.0 erfüllt. Mit der am
9.12.2020 unter deutscher
EU-Ratspräsidentschaft vereinbarten
Kooperation der vier Eisenbahnunternehmen
aus Deutschland, Österreich, Frankreich und
der Schweiz werden neue Nachtzugverbindungen
und damit weitere Angebote des Konzepts TEE
2.0 realisiert: Ab Dezember 2021:
Wien-München-Paris + Zürich-Amsterdam Ab
Dezember 2023: Wien/Berlin-Brüssel/Paris Ab
Dezember 2024: Zürich-Barcelona Für den
Europatakt werden nationale Taktfahrpläne
aufeinander abgestimmt - für bessere
Anschlüsse und eine effizientere Nutzung der
Infrastruktur. Die Staaten arbeiten hierzu
bereits eng zusammen.
Die
europäischen Infrastrukturbetreiber
unterstützen durch die Initiative EuroLink.
In 5 Stunden von Berlin über Dresden und
Prag nach Wien Auf dem Schienengipfel
unterzeichneten Deutschland, Tschechien und
Österreich zudem eine Gemeinsame
Absichtserklärung (MoU) zum Ausbau der
internationalen Verbindung
Berlin-Dresden-Prag-Wien (Via Vindobona).
Die Erklärung enthält die Ausbauplanungen in
den Ländern. Nach Abschluss aller Arbeiten
sollen sich die Fahrtzeiten erheblich
verkürzen: Berlin - Prag: bis zu 2 h 30 min
Prag - Wien: bis zu 2 h 30 min
Berlin-Wien: bis zu 5 h; Expressverbindungen
4 h
Auf deutscher Seite setzt die DB
Netz AG die notwendigen Maßnahmen um. Zu den
konkreten Ausbauschritten gehören: Weiterer
Ausbau der Strecke Berlin - Dresden,
einschließlich "Dresdner Bahn" auf Berliner
Stadtgebiet. Aus- und Neubaustrecke Dresden
- Grenze DE/CZ - Prag. Die DB plant dazu
gemeinsam mit dem tschechischen
Eisenbahn-Unternehmen einen
Erzgebirgstunnel. Scheuer: Die Erklärung ist
der Grundstein für eine leistungsstarke
grenzüberschreitende europäische Achse.
Brandenburger Tor, Frauenkirche, Karlsbrücke
und Stephansdom - sie rücken über die
Schiene ganz dicht aneinander.
Bereits unter deutscher Ratspräsidentschaft
in der zweiten Jahreshälfte 2020 hatte das
BMVI wichtige Impulse für den europäischen
Bahnverkehr gesetzt, das Konzept
TransEuropExpress (TEE) 2.0 vorgestellt und
konkrete neue Nachtzugverbindungen mit den
Verkehrsunternehmen verabredet. (Siehe:
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/europaeisches-jahr-der-schiene-2021.html
Anlagen: Letter of Intent TEE 2.0 + MoU
Berlin-Dresden-Prag-Wien
|
Klimaschutzgesetz - Eine weitere
Milliarde zusätzlich für den Öffentlichen
Personennahverkehr
|
Generationenvertrag für das Klima
Berlin, 12. Mai 2021 - Mit der
Änderung des Klimaschutzgesetzes will die
Bundesregierung die Klimaschutzvorgaben
verschärfen und das Ziel der
Treibhausgasneutralität bis 2045 verankern.
Das hat das Bundeskabinett heute
beschlossen. Begleitend zum Gesetzentwurf
kündigt die Bundesregierung ein
Sofortprogramm an, um die ambitionierten
Ziele zu unterstützen. „Das
Klimaschutzgesetz setzt den Rahmen für die
nächsten Jahre und Jahrzehnte“, erklärt
Bundesumweltministerin Schulze.
Quelle: Bundesregierung
Die
Meilensteine im Überblick: •
Kabinettsbeschluss vom 12.05.2021: Anhebung
der jährlichen Minderungsziele pro Sektor
für die Jahre 2023 bis 2030 und gesetzliche
Festlegung der jährlichen Minderungsziele
für die Jahre 2031 bis 2040 • 2024:
Festlegung der jährlichen Minderungsziele
pro Sektor für die Jahre 2031 bis 2040 •
Spätestens 2032: Festlegung der jährlichen
Minderungsziele für die Jahre 2041 bis 2045
• 2034: Festlegung der jährlichen
Minderungsziele pro Sektor für die letzte
Phase bis zur Treibhausgasneutralität von
2041 bis 2045
Deutschlands Weg zur
Klimaneutralität ist im Klimaschutzgesetz
vorgezeichnet. Nach dem Urteil des
Bundesverfassungsgerichts und mit Blick auf
das neue europäische Klimaziel 2030 hat die
Bundesregierung nun ein Klimaschutzgesetz
2021 vorgelegt. Der Beschluss des Gerichts
verpflichtet den Staat, aktiv vorzubeugen,
so dass es in Zukunft nicht zu
unverhältnismäßigen Einschränkungen der
Freiheitsgrundrechte der heute jüngeren
Menschen kommt. Das Bundeskabinett begegnet
mit dem neuen Klimaschutzgesetz den
besonderen Herausforderungen, die mit dem
Klimawandel verbunden sind.
Höheres Klimaziel bis
2030 Die Gesetzesänderung sieht vor, die
Zielvorgaben für weniger CO2 ()- Emissionen
anzuheben. Das Minderungsziel für 2030
steigt um 10 Prozentpunkte auf mindestens 65
Prozent. Das heißt, Deutschland soll bis
Barrierefreie Beschreibung anzeigen zum Ende
des Jahrzehnts seinen Treibhausgas-Ausstoß
um 65 Prozent gegenüber dem Jahr 1990
verringern.
Die höheren Ambitionen
wirken sich auch auf die CO2
()-Minderungsziele in den einzelnen Sektoren
wie der Energiewirtschaft, dem Verkehr oder
dem Gebäudebereich bis zum Jahr 2030 aus.
Treibhausgasneutralität bis 2045 Für das
Jahr 2040 gilt ein Minderungsziel von
mindestens 88 Prozent. Auf dem Weg dorthin
sieht das Gesetz in den 2030er Jahren
konkrete jährliche Minderungsziele vor.
Bis zum Jahr 2045
soll Deutschland Treibhausgasneutralität
erreichen: Es muss dann also ein
Gleichgewicht zwischen
Treibhausgas-Emissionen und deren Abbau
herrschen. Nach dem Jahr 2050 strebt die
Bundesregierung negative Emissionen an. Dann
soll Deutschland mehr Treibhausgase in
natürlichen Senken einbinden, als es
ausstößt.
Natürliche Senken
stärken Der Gesetzentwurf betont den
Beitrag natürlicher Ökosysteme zum
Klimaschutz. Wälder und Moore sind
Kohlenstoffspeicher, sogenannte natürliche
Senken. Sie sind wichtig, um unvermeidbare
Restemissionen von Treibhausgasen zu binden.
Die Bundesregierung macht deshalb konkrete
Zielvorgaben, um die CO2 ()-Bindungswirkung
natürlicher Senken zu verbessern.
Sofortprogramm für mehr Klimaschutz
Begleitend zur Novelle des
Klimaschutzgesetzes hat die Bundesregierung
eine Erklärung zum verabschiedet. Um die mit
dem Klimaschutzgesetz 2021 beschlossenen
Ziele erreichen zu können, sind zahlreiche
unterstützende Maßnahmen in den
verschiedenen Sektoren notwendig. Die
Bundesregierung wird hierzu ein
Sofortprogramm vorlegen. Schwerpunkte der
Maßnahmen liegen in den Bereichen Industrie,
„Klimapakt Deutschland“ klimafreundliche
Mobilität, Landwirtschaft und im
Gebäudebereich. Ein zusätzliches
Fördervolumen im Umfang von bis zu 8
Milliarden Euro ist dafür vorgesehen.
Klimaschutz europäisch abstimmen
Auf europäischer Ebene stehen konkrete
Vorschläge der EU ()-Kommission zu Maßnahmen
für mehr Klimaschutz noch aus. Folgerichtig
sieht das novellierte Klimaschutzgesetz
daher eine Evaluierung im Jahr 2022 nach den
europäischen Vorgaben vor. Ziel muss ein gut
koordinierter Instrumentenmix auf
europäischer und nationaler Ebene sein.
Weg zur Klimaneutralität Die
Bundesregierung will mit dem novellierten
Klimaschutzgesetz nicht nur mehr
Generationengerechtigkeit, sondern auch mehr
Planungssicherheit schaffen. Der Weg zur
Klimaneutralität ist nun noch detaillierter
festgelegt.
Eine
weitere Milliarde zusätzlich für den
Öffentlichen Personennahverkehr
Das Bundeskabinett hat heute (12. Mai
2021) einer von Bundesverkehrsminister
Andreas Scheuer vorgelegten
Formulierungshilfe zur Änderung des
Regionalisierungsgesetzes zugestimmt. Damit
sollen die Corona-Hilfen für den
Öffentlichen Personenverkehr (ÖPNV) weiter
aufgestockt werden - um noch einmal eine
Milliarde Euro für das Jahr 2021. Die
Koalitionsfraktionen können nun einen
entsprechenden Gesetzentwurf aus der Mitte
des Deutschen Bundestages einbringen.
Scheuer: Klimaschutz im Verkehr beginnt
vor der Haustür - beim Einsteigen in den
öffentlichen Nahverkehr. Ein gutes
ÖPNV-Angebot ist eines unserer wichtigsten
Instrumente. Wir unterstützen die Länder
bereits massiv mit Finanzhilfen. Mit noch
einmal einer Milliarde Euro Corona-Hilfen
zusätzlich können wir den umweltfreundlichen
ÖPNV weiter leistungsfähig und zuverlässig
am Laufen halten, das Vertrauen stärken und
das System insgesamt zukunftsfest zu machen.
Corona-Hilfen des Bundes nun 3,5
Milliarden Euro Mit dem
Corona-Hilfspaket hat der Bund den Ländern
bereits im Jahr 2020 - zusätzlich zu den
regulären Regionalisierungsmitteln - weitere
2,5 Milliarden Euro bereitgestellt.
Anteilige Finanzierung der Länder Die Länder
haben eine hälftige Übernahme der
coronabedingten finanziellen Nachteile im
ÖPNV zugesagt, so dass nun Schäden der Jahre
2020 und 2021 in Höhe von insgesamt 7
Milliarden Euro ausgeglichen werden können.
Bund unterstützt ÖPNV bereits massiv
Mit den sog. "Regionalisierungsmitteln"
des Bundes können die Länder den Nahverkehr
finanzieren. Diese Mittel betrugen im Jahr
2020 regulär rund 8,85 Milliarden Euro. Sie
stiegen im Jahr 2021 bereits regulär auf
rund 9,26 Milliarden Euro. Damit leistet der
Bund einen wesentlichen Beitrag für ein
leistungsfähiges Nahverkehrsangebot vor Ort.
|
Inflationsrate erreicht Zweijahreshoch und
liegt im April 2021 bei +2,0 %
|
Wiesbaden/Duisburg,
12. Mai 2021 - Die Inflationsrate in
Deutschland − gemessen als Veränderung des
Verbraucher-preisindex (VPI) zum
Vorjahresmonat – lag im April 2021 bei +2,0
%.
Damit erhöhte sich die Inflationsrate nach
dem Ende der temporären Senkung der
Mehrwertsteuersätze den vierten Monat in
Folge. Zuletzt hatte sie im April
2019 diesen Stand erreicht. Wie das
Statistische Bundesamt (Destatis) weiter
mitteilt,
stiegen die Verbraucherpreise im Vergleich
zum Vormonat März 2021 um 0,7%.
Verbraucherpreisindex, April 2021
+2,0 % zum Vorjahresmonat (vorläufiges
Ergebnis bestätigt) +0,7 % zum Vormonat
(vorläufiges Ergebnis bestätigt)
Harmonisierter Verbraucherpreisindex, April
2021 +2,1 % zum Vorjahresmonat
(vorläufiges Ergebnis bestätigt) +0,5 %
zum Vormonat (vorläufiges Ergebnis
bestätigt)
0,7 %.
|
Sterbefallzahlen in
der 17. Kalenderwoche 2021: 5 % über dem
Durchschnitt der Vorjahre
Sterbefallzahlen im April 2021: 3 %
über dem Durchschnitt der Vorjahre
|
|
Bundesrat stimmt Ausnahmen für vollständig
Geimpfte zu |
1004. Sitzung des
Bundesrates Berlin, 7. Mai 2021
- Einen Tag nach dem Bundestag hat am 7. Mai
2021 in einem Eilverfahren auch der
Bundesrat einer Verordnung zugestimmt, die
Erleichterungen und Ausnahmen von Corona-Schutzmaßnahmen
für vollständig Geimpfte und Genesene
bundesweit vorsieht. Rechtsverordnungen
Top 94b
Bundesrat stimmt Ausnahmen für vollständig
Geimpfte zu © Foto: dpa | Andreas
Arnold Die Bundesregierung
hatte sie erst am Dienstag, den 4. Mai 2021
auf den Weg gebracht - und den Bundesrat
gebeten, schon wenige Tage später darüber zu
entscheiden.
Testungen entbehrlich
Vollständig gegen Covid-19 geimpfte und von
einer Infektion genesene Personen können
künftig ohne vorherige Tests einkaufen, zum
Friseur, zur Fußpflege, in Zoos oder
botanische Gärten gehen. Sie gelten also
rechtlich wie Personen, die einen aktuellen
negativen Test nachweisen können.
Ausnahmen von
Kontaktbeschränkungen Geimpfte und
Genesene zählen bei Kontaktbeschränkungen
für private Zusammenkünfte oder
Sportausübung nicht mit, die nächtlichen
Ausgangsbeschränkungen gelten für sie nicht.
Zudem entfällt für sie diese Personengruppen
die Quarantänepflicht, wenn sie aus
Corona-Risikogebieten zurückkehren oder im
Kontakt mit Corona-Infizierten waren.
Weiterhin Maskenpflicht
Unberührt bleiben allerdings die
Vorgaben zum Tragen einer Schutzmaske oder
zum Abstandhalten im Rahmen von
Hygieneschutzkonzepten.
Grundrechtseingriffe
nicht mehr gerechtfertigt Zur Begründung
führt die Bundesregierung in der Verordnung
aus, dass es sich nicht um Sonderrechte oder
Privilegien handele, sondern um die
Aufhebung nicht mehr gerechtfertigter
Grundrechtseingriffe. Denn sobald aufgrund
wissenschaftlicher Erkenntnisse hinreichend
belegt sei, dass geimpfte und genesene
Personen für andere nicht (mehr) ansteckend
sind oder das Restrisiko einer
Weiterübertragung ganz erheblich gemindert
sei, bedürfe es für diese Personengruppen
Erleichterungen und Ausnahmen von
Schutzmaßnahmen.
Ansteckungsgefahr gering
Laut Robert Koch-Institut sei nach
gegenwärtigem Kenntnisstand das Risiko einer
Übertragung des Coronavirus durch Personen,
die vollständig geimpft wurden, spätestens
zwei Wochen nach der zweiten Impfung
deutlich geringer als bei Vorliegen eines
negativen Antigen-Schnelltests bei
symptomlosen infizierten Personen. Für
genesene Personen gelte Vergleichbares für
einen Zeitraum von sechs Monaten nach einer
überstandenen Infektion. Für diese Personen
werde grundsätzlich auch empfohlen, nach
Kontakten zu einer infizierten Person eine
Quarantäne nicht erneut anzuordnen.
Länderverordnungen
erlaubt Eine Öffnungsklausel gibt den
Ländern die Möglichkeit, weitere Ausnahmen
für vollständig geimpfte, genesene und
getestete Personen vorzusehen, wo sie selbst
noch Regelungskompetenzen für Gebote und
Verbote haben. Die Sperrwirkung des
Bundesrechts wird insoweit aufgehoben.
Weitere Änderungen
möglich Sofern das aktuelle
Infektionsgeschehen sich verändert- etwa
neue besorgniserregende Virusvarianten
entstehen, zu denen keine ausreichenden
Erkenntnisse über die Wirksamkeit einer
Immunisierung durch Impfungen oder
überstandene Erkrankung gibt, könne es der
Bedarf für weitere Änderungen der
bundesweiten Verordnung entstehen, betont
die Bundesregierung.
Rasches Inkrafttreten
geplant Die Verordnung soll am Tag nach
der Verkündung in Kraft treten. Wie schnell
dies geschieht, entscheidet die
Bundesregierung.
Bundesrat billigt
28 Gesetze Für 28 Gesetze aus dem
Bundestag gab der Bundesrat am 7. Mai 2021
grünes Licht. So billigten die Länder unter
anderem 50 Milliarden Euro an zusätzlichen
Haushaltsmitteln zur Pandemiebekämpfung,
Verschärfungen bei der Bekämpfung
sexualisierter Gewalt gegen Kinder und
eine Erhöhung der Sammelquote für
Elektroschrott. Außerdem stimmten sie
Verbesserungen der
Kinder- und Jugendhilfe und des Schutzes
von
Gerichtsvollziehern sowie umfangreichen
Änderungen im
Telekommunikationsrecht zu.
Weitere Gesetze betreffen die Vermeidung so
genannter Share Deals bei der
Grunderwerbsteuer, die
IT-Sicherheit in der Verwaltung und eine
Ausnahmeregelung für
Saisonbeschäftigungen in der Pandemie.
Alle Gesetze werden nun über die
Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur
Unterzeichnung zugeleitet und können
anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet
werden.
Corona-Ausnahmen-Verordnung Nur einen
Tag nach dem Bundestag stimmten auch die
Länder einer Verordnung zu, die
Erleichterungen und Ausnahmen von
Corona-Schutzmaßnahmen für vollständig
Geimpfte und Genese vorsieht. Anregungen für
Bundesregierung und Bundestag Der Bundesrat
beschloss eigene Vorschläge zur Stärkung der
Gerichte in
Wirtschaftsstreitigkeiten und zur
Erhöhung der
Gerichtsvollzieherkosten, zudem fasste
er Entschließungen zu steuerlichen
Vereinfachungen bei der Projektförderung
durch die öffentliche Hand und zum weiteren
Ausbau von Photovoltaik. Außerdem fordern
die Länder ein Mitspracherecht bei der
Reform der
Ärzteausbildung.
Keine Entscheidung gab es
über Landesinitiativen zu Weiterentwicklung
der
Pflegeversicherung und zum
Abstammungsrecht: die beiden Vorlagen
setzte der Bundesrat kurzfristig von der
Tagesordnung ab. Neue Vorschläge u.a. zu
Tierschutz und Immissionsschutz Neu
vorgestellt wurden Ländervorschläge zum
Tarifvertragsrecht, zur Weideprämie für
Tierhalter und zur Änderung des
Aufenthaltsgesetzes; Ebenso Initiativen zum
Immissionsschutz, zur europäischen
Datensouveränität und zum Tierschutz in der
Landwirtschaft. Die Fachausschüsse
beschäftigen sich in den kommenden Wochen
damit. Stellungnahmen zu Regierungsplänen
Die Länder äußerten sich teils umfangreich
zu einer Reihe von Gesetzentwürfen der
Bundesregierung. Dabei ging es etwa um Pläne
zur Strafbarkeit der Veröffentlichung so
genannter
Feindeslisten und des
Cyberstalking.
Keine Einwände
hatte der Bundesrat gegen das geplante
Lieferkettengesetz und gegen die
Einführung einer Kronzeugenregelung für
Dopingsünder.
Tagesordnung.
Gesetzesbeschlüsse
des Bundestages Top 2
Reform der Kinder- und Jugendhilfe:
Bundesrat stimmt zu Top 5
Bundesrat stimmt Maßnahmen gegen Share Deals
zu Top 7
Zusätzliche Milliarden für die
Pandemiebekämpfung Top 10
Bundesrat kritisiert mangelnde Einbindung
der Länder bei IT-Sicherheit Top 12
Bundesrat billigt höhere Strafen für
Kindesmissbrauch Top 14a
Mehr Rückgabestellen für Elektronikgeräte
Top 21
Bundesrat stimmt TKG-Novelle zu Top
88
Längere Verträge für Saisonarbeitskräfte:
Bundesrat billigt Bundestagsbeschluss
Top 94a
Mehr Schutz für Gerichtsvollzieher - höhere
Pfändungsfreigrenzen
Landesinitiativen Top 29
Bundesrat fordert höhere
Gerichtsvollziehergebühren Top 30
Deutschland als Gerichtsstandort für
internationale Handelssachen Top 32
Abgesetzt: Entschließung zur Mitwirkung der
Länder bei Weiterentwicklung der
Pflegeversicherung Top 33
Länder fordern Mitspracherecht bei Reform
der Ärzteausbildung Top 34
Abgesetzt: Initiative zum Abstammungsrecht
Gesetzentwürfe der Bundesregierung
Top 36
Schutz von Menschenrechten in der globalen
Wirtschaft Top 51
Bundesrat will Vorschriften zur Bekämpfung
von Stalking nachschärfen Top 53
Keine Einwände gegen Kronzeugenregelung im
Anti-Doping-Gesetz Top 55
Regierungspläne zu Feindeslisten: Bundesrat
fordert Änderungen
|
Bundestag
bestätigt Lockerungen für Geimpfte und von
Crona-Genesende |
Berlin, 6. Mai 2021 - Es
war erwartet worden. Nachdem das
Bundeskabinett sich für Lockerungen für
Geimpfte und Genesende ausgesprochen tate,
folgte der Bundestag heute dem Kabinett der
großen Koalition. Die
Lockerungs-Verordnung beinhalten Ausnahmen
bei den Kontaktbeschränkungen und
Quarantäneregeln.
Für vollständig
Geimpfte - zwei Wochen nach der Zweitimpfung
- und von Covid genesene Personen sollen
einige Corona-Beschränkungen nicht mehr
gelten. Abgesegnet
hatten das die Mehrheit der schwarz-rote
Koalition, Grüne und Die Linke. Die FDP
enthielt sich, die AfD war dagegen. Stimmt
morgen auch der Bundesrat zu, könnten die
Lockerungen schon am Wochenende in Kraft
treten.
|
-
45 Maßnahmen und Ziele für nachhaltigen
Konsum festgelegt - Weitere 100
Millionen Euro zusätzlich für erfolgreiche
Wallbox-Förderung
|
45 Maßnahmen und Ziele für nachhaltigen
Konsum festgelegt Berlin, 4. Mai 2021 - Bei
der gestrigen Sitzung des
Staatssekretärsausschusses für nachhaltige
Entwicklung unter der Leitung von Dr.
Hendrik Hoppenstedt, Staatsminister bei der
Bundeskanzlerin, einigte sich die
Bundesregierung auf ein breites
Maßnahmenbündel, um den nachhaltigen Konsum
zu stärken. Beschluss:
www.deutsche-nachhaltigkeitsstrategie.de
Die 45 Maßnahmen und
Ziele priorisieren und fokussieren das
bestehende Programm der Bundesregierung für
nachhaltigen Konsum von 2016. Die
überarbeiteten Maßnahmen betreffen die
Bereiche Mobilität, Wohnen und Haushalt,
Ernährung, Arbeit und Büro, Bekleidung sowie
Freizeit und Tourismus. Der
Staatssekretärsausschuss für nachhaltige
Entwicklung betonte in seiner Sitzung die
zentrale Rolle, die einem nachhaltigen
Konsum für die Erreichung der
Nachhaltigkeits- und Klimaschutzziele
Deutschlands zukommt.
Die beschlossenen
Maßnahmen sollen dazu beitragen, u.a. den
konsumbezogenen Ausstoß von Treibhausgasen
pro Einwohner bis 2030 zu halbieren. Mit
Blick auf die Festlegungen in der Deutschen
Nachhaltigkeitsstrategie, der Agenda 2030
der Vereinten Nationen aber auch des
European Green Deal müsse es darum gehen,
nachhaltige Konsummuster zu befördern und
die negativen Sozial- und Umweltwirkungen
des Konsums zu begrenzen, so der
Staatssekretärsausschuss. Dabei müssten die
Angebots- und die Nachfrageseite gemeinsam
adressiert werden.
Die Förderung
nachhaltigen Konsums sei nur ein Element
neben der Setzung eines geeigneten
rechtlichen Rahmens entlang der
Lieferketten, der Mitwirkung an europäischen
und internationalen Prozessen (u.a. ILO,
WTO) sowie der Unterstützung nachhaltigen
Handelns der Partnerländer. Das vom
Staatssekretärsausschuss festgelegte
Maßnahmenpaket enthält so unterschiedliche
Maßnahmen wie die Einführung eines
Mobilitätsmanagements in allen obersten
Bundesbehörden und perspektivisch in ihren
Geschäftsbereichen, die Verbesserung der
Rahmenbedingungen für den Radverkehr, eine
bessere Information über Energieverbräuche
und die nachhaltige Entwicklung des
Gebäudebestandes.
Hinzu kommen
Maßnahmen wie die Förderung einer
energieeffizienten und ressourcenschonenden
Informationstechnologie, die Förderung einer
ausgewogenen Ernährung sowie von mehr
Tierwohl bei der Tierhaltung, die Stärkung
von Verbraucherinformationen und der Nutzung
von vertrauenswürdigen Umwelt- und
Sozialzeichen im Online-Handel sowie die
Stärkung der Bildung und Forschung zu
nachhaltigem Konsum. Auf Bundesebene soll
bis Sommer 2021 eine Allgemeine
Verwaltungsvorschrift für die Beschaffung
klimafreundlicher Produkte und
Dienstleistungen verabschiedet werden.
Deutschland ist eines der
ersten Länder, die zum Thema Nachhaltiger
Konsum ein konkretes Regierungsprogramm
vorgelegt haben. Zur Unterstützung der
Umsetzung des Programms wurde das
Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum aus
nachgeordneten Behörden mehrerer beteiligter
Ministerien mit einer Geschäftsstelle beim
Umweltbundesamt eingerichtet. An der Sitzung
des Staatssekretärsausschusses nahmen als
Gäste teil Prof. Dr. Christa Liedtke
(Folkwang Universität der Künste;
Abteilungsleiterin Wuppertal-Institut für
Klima, Umwelt und Energie) und Prof. Rainer
Grießhammer (Universität Freiburg; Senior
Advisor Öko-Institut).
Nachhaltigkeitsberichte
von drei Ressorts In einem weiteren
Tagesordnungspunkt stellten BMF, BMEL und
BMWi ihre Ressortberichte zur Umsetzung der
Agenda 2030 und der Deutschen
Nachhaltigkeitsstrategie vor. Hintergrund:
Der Staatssekretärsausschuss für nachhaltige
Entwicklung ist das zentrale Steuerungsorgan
der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie. Alle
Ressorts sind in dem Ausschuss auf Ebene der
beamteten Staatssekretärinnen und
Staatssekretäre vertreten.
Weitere 100 Millionen Euro zusätzlich für
erfolgreiche Wallbox-Förderung
Die sehr erfolgreiche Förderung privater
Ladestationen für Elektroautos an
Wohngebäuden wird noch einmal um weitere 100
Millionen Euro aufgestockt und damit erneut
verlängert. Damit schaffen wir einen großen
Schritt für die private Ladeinfrastruktur.
Insgesamt steht nun eine halbe Milliarde
Euro an Bundesmitteln zur Verfügung. Mit
einem Zuschuss von 900 Euro werden der Kauf
und die Installationen der sogenannten
Wallboxen unterstützt.
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer: Wir
wollen mehr Klimaschutz, mehr saubere
E-Autos auf unseren Straßen und mehr Nutzung
von Ökostrom. All das erreichen wir mit
unserem höchst erfolgreichen Programm für
private Lade-Wallboxen. Schon jetzt fördern
wir rund 470.000 neue Ladepunkte. Wir
stocken den Topf jetzt noch einmal um
weitere 100 Millionen Euro zusätzlich auf.
Insgesamt nun eine halbe Milliarde Euro für
die Ladeinfrastruktur zu Hause. Die enorme
Nachfrage nach dem 900-Euro-Zuschuss zeigt,
dass wir mit unserem Programm goldrichtig
liegen. Aktueller Umsetzungsstand Bislang
sind rund 385.000 Anträge für rund 470.000
Ladepunkte eingegangen.
Wer kann
Anträge stellen? Träger von
Investitionsmaßnahmen (z.B. Privatpersonen,
Wohnungseigentümergemeinschaften,
Wohnungsunternehmen,
Wohnungsgenossenschaften und Bauträger) zur
Errichtung einer Ladestation für
Elektroautos im nicht öffentlich
zugänglichen Bereich von selbst genutzten
oder vermieteten Wohngebäuden. Was wird
gefördert? Gefördert werden der Erwerb
und die Errichtung einer fabrikneuen, nicht
öffentlich zugänglichen Ladestation
inklusive des elektrischen Anschlusses
(Netzanschluss) sowie damit verbundene
notwendige Nebenarbeiten (Definition der
Gesamtkosten siehe unter „Wie wird
gefördert?“) an Stellplätzen von bestehenden
Wohngebäuden in Deutschland, wenn u.a.: die
Ladestation über eine Normalladeleistung von
11 kW verfügt, der Strom zu 100 Prozent aus
erneuerbaren Energien kommt, die Ladestation
intelligent und steuerbar ist (mit Blick auf
die Netzdienlichkeit)
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt durch einen
Investitionszuschuss, der nach Abschluss
Ihres Vorhabens auf Ihr Bankkonto überwiesen
wird. Der Zuschuss beträgt pauschal 900 Euro
pro Ladepunkt. Unterschreiten die
Gesamtkosten des Vorhabens den
Zuschussbetrag, wird keine Förderung
gewährt. Der Zuschuss kann bei der KfW über
das Zuschussportal beantragt werden und muss
vor Beginn des Vorhabens erfolgen. Bei der
Ermittlung der Gesamtkosten können Kosten
für folgende Leistungen berücksichtigt
werden: Ladestation
Energiemanagementsystem/Lademanagementsystem
zur Steuerung von Ladestationen Elektrischer
Anschluss (Netzanschluss) Notwendige
Elektroinstallationsarbeiten (zum Beispiel
Erdarbeiten)
|
|
|