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Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehrund Überprüfungsordnung

Berlin, 6. September 2023 - Kurzüberblick über die GEG-Novelle: Grundsätzlich muss ab dem 1. Januar 2024 jede neu eingebaute Heizung (in Neubau und Bestandsgebäuden, Wohn- und Nichtwohngebäude) mindestens 65 %erneuerbare Energie nutzen. Bestehende Heizungen sind nicht betroffen und können weiter genutzt werden. Auch Reparaturen sind weiter möglich. Enddatum für die Nutzung fossiler Brennstoffe in Heizungen ist der 31. Dezember 2044.



Die Regelung ist technologieoffen: Um die Pflicht zur Nutzung von mindestens 65 % erneuerbarer Energien in neu eingebauten Heizungen zu erfüllen, können die Eigentümer entweder eine individuelle Lösung umsetzen und den Erneuerbaren-Anteil (mind. 65 %) rechnerisch nachweisen oder zwischen verschiedenen gesetzlich vorgesehenen pauschalen Erfüllungsoptionen frei wählen: Anschluss an ein Wärmenetz, elektrische Wärmepumpe, Stromdirektheizung, Hybridheizung (Kombination aus Erneuerbaren-Heizung und Gas- oder Ölkessel), Heizung auf der Basis von Solarthermie.

Außerdem gibt es die Möglichkeit von sog. "H2-Ready"-Gasheizungen, also Heizungen, die auf 100 %Wasserstoff umrüstbar sind, aber nur, wenn es einen rechtsverbindlichen Investitions- und Transformationsplan für Wasserstoffnetze gibt und diese Heizungen ab 2030 mit mindestens 50 % Biomethan oder anderen grünen Gasen und spätestens ab 2035 mit mindestens 65 % Wasserstoff betrieben werden.

•  Für bestehende Gebäude sind weitere Optionen vorgesehen: Biomasseheizung, Gasheizung, die nachweislich erneuerbare Gase nutzt (mindestens zu 65 % Biomethan, biogenes Flüssiggas oder Wasserstoff).  Es gibt ausreichende Übergangsfristen und Ausnahmen: Ist die Heizung kaputt und kann nicht mehr repariert werden – so genannte Heizungshavarie – greifen Übergangsfristen (3 Jahre; bei Gasetagen bis zu 13 Jahre).

•  Vorübergehend kann eine (ggf. gebrauchte) fossil betriebene Heizung eingebaut werden. Soweit ein Anschluss an ein Wärmenetz absehbar ist, gelten Übergangsfristen von bis zu 10 Jahren. Aufgenommen wurde auch eine Befreiung von der Heizen-mit-Erneuerbaren-Vorgabe für hochbetagte Gebäudeeigentümer. Für Eigentümer, die das 80. Lebensjahr vollendet haben und die ein Gebäude mit bis zu sechs Wohnungen selbst bewohnen, soll im Havariefall die Pflicht zur Umstellung auf Erneuerbares Heizen entfallen.

•  Gleiches gilt beim Austausch für Etagenheizungen für Wohnungseigentümer, die 80 Jahre und älter sind und die Wohnung selbst bewohnen. Das Gebäudeenergiegesetz enthält eine allgemeine Härtefallregelung, die Ausnahmen von der Pflicht ermöglicht. Im Einzelfall wird dabei berücksichtigt, ob die notwendigen Investitionen in einem angemessenen Verhältnis zum Ertrag oder in einem angemessenen Verhältnis zum Wert des Gebäudes stehen. Auch Fördermöglichkeiten und Preisentwicklungen fließen hier ein.

•  Für den Umstieg aufs Heizen mit Erneuerbaren gibt es finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen, Krediten oder den bereits vorhanden Möglichkeiten für Steuergutschriften. Ein Förderkonzept erneuerbares Heizen wurde in der Bundesregierung geeint und passt die Förderung auf das neue Gebäudeenergiegesetz an. Das Heizen mit erneuerbaren Energien wird sich durch die Kombination aus Förderung und perspektivisch günstigen Betriebskosten für Verbraucherinnen und Verbraucher rechnen. In den entsprechenden Berechnungen des BMWK ist ein Nutzungszeitraum von 18 Jahren zugrunde gelegt.


A. Problem und Ziel
Die Energiewende im Wärmebereich ist ein zentraler Schlüsselbereich für die Erreichung der klimapolitischen Ziele und für die Reduktion der Abhängigkeit von Importen fossiler Energie. Mehr als ein Drittel des gesamten Energiebedarfs in Deutschland wird zum Heizen unserer Gebäude und zur Versorgung mit Warmwasser verbraucht. Über 80 Prozent der Wärmenachfrage wird noch durch die Verbrennung von fossilen Energieträgern gedeckt. Dabei dominiert das Erdgas im Gebäudewärmebereich.


Über 40 Prozent des in Deutschland verbrauchten Erdgases verbrennen wir jährlich, um unsere Gebäude zu beheizen und mit Warmwasser zu versorgen. Von den rund 41 Millionen Haushalten in Deutschland heizt nahezu jeder zweite mit Erdgas, gefolgt von Heizöl mit knapp 25 Prozent und Fernwärme mit gut 14 Prozent. Stromdirektheizungen und Wärmepumpen machen jeweils nicht einmal 3 Prozent aus. Die übrigen 6 Prozent entfallen auf Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe, wie Holz, Holzpellets, sonstige Biomasse und Kohle. Bei den neu installierten Heizungen betrug der Anteil von Gasheizungen im Jahr 2021 sogar 70 Prozent.


 Ohne ein schnelles Umsteuern im Bereich der Gebäudewärme kann Deutschland weder die Klimaziele erreichen noch die Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen rasch reduzieren. Der Koalitionsvertrag sah daher vor, dass ab dem Jahr 2025 jede neu eingebaute Heizung auf Basis von 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Die Regierungskoalition hat vor dem Hintergrund des russischen Angriffs auf die Ukraine entschieden, dass schon ab 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung diese Vorgabe erfüllen soll.

 

•  Das vorliegende Gesetz verankert diese zentrale Vorgabe im Gebäudeenergiegesetz (GEG) und gewährleistet damit, dass künftig nur noch moderne, zukunftsfähige Heizungen auf einer Basis von mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien in Deutschland eingebaut werden dürfen. Das Gesetz sieht vor, dass diese Pflicht technologieneutral auf unterschiedlichen Wegen erreicht werden kann, und ermöglicht auch beim Einbau von neuen Heizungen in bestehenden Gebäuden noch die partielle Nutzung von fossilen Energien.

Die verantwortlichen Eigentümer müssen aber bei jedem Heizungswechsel berücksichtigen, dass spätestens bis zum Jahr 2045 die Nutzung von fossilen Energieträgern beendet sein muss und danach alle Heizungen vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Dieses Gesetz sieht zudem vor dem Hintergrund der angespannten Lage auf den Energiemärkten einige Vorgaben für die Erhöhung der Energieeffizienz im Gebäudeenergiebereich vor, die schnell wirken und gewährleisten sollen, dass Heizenergie, egal ob mit fossilen Energien oder mit erneuerbaren Energien erzeugt, effizient genutzt wird.

•  Ergänzend hierzu setzt sich die Bundesregierung derzeit auf der EU-Ebene im Rahmen des Green Deals und der Beratungen zur Gebäudeeffizienz-Richtlinie (EPBD) für ambitionierte Mindesteffizienzstandards für Gebäude ein, um den Wärmebedarf zu senken und gemeinsam mit der in diesem Gesetz verankerten Vorgabe zur schrittweisen Dekarbonisierung der Wärmeerzeugung die Wärmewende entscheidend voranzubringen.

Der Umbau der Wärmeversorgung ist aufgrund der großen Vielfalt an unterschiedlichen Gebäuden, der unterschiedlichen Situation der Eigentümer und der Auswirkungen auf die Mieter mit großen und zahlreichen Herausforderungen verbunden. Die derzeitige Krise auf den Energiemärkten und die sprunghaft angestiegenen Preise für Erdgas und andere fossile Brennstoffe zeigen jedoch, dass dieser Umbau nicht nur aus klimapolitischen Gründen, sondern auch aus sozialpolitischen Gründen dringend notwendig ist.

•  Ein Beibehalten der derzeitigen fossil dominierten Versorgungsstrukturen würde aufgrund der Knappheit auf den Märkten für fossile Energieträger und deren Ballung in geopolitischen Konfliktregionen immer wieder zu kaum kalkulierbaren Preissprüngen und damit zu erheblichen sozialen Verwerfungen führen, die nur begrenzt und temporär durch staatliche Hilfsmaßnahmen abgefedert werden können. Eine auf erneuerbaren Energien basierende Wärmeversorgung dürfte mittel- bis langfristig eine sehr viel kalkulierbarere, kostengünstigere und stabilere Wärmeversorgung gewährleisten.

•  Insbesondere der Nutzung der überall kostenlos verfügbaren erneuerbaren Umweltwärme mittels Wärmepumpen und Solarthermie wird dabei eine entscheidende Rolle zukommen. Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine markiert eine Zeitenwende für die Energieversorgung in Deutschland. Der Wärmebereich ist von dieser Zeitenwende aufgrund der großen Abhängigkeit von Erdgas wie kein anderer Sektor betroffen.

•  Energiesouveränität ist zu einer Frage der nationalen und europäischen Sicherheit geworden. Die mit diesem Gesetz forcierte Beschleunigung der Wärmewende ist daher nicht nur klimapolitisch, sondern auch in Anbetracht der aktuellen Krise geopolitisch und ökonomisch geboten. Damit leistet das Gesetz einen Beitrag zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele 7 und 13 der UN-Agenda 2030, die verlangen, umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels zu ergreifen und gleichzeitig den Zugang zu bezahlbarer, nachhaltiger und moderner Energie für alle zu sichern.

B. Lösung
Die Einführung einer Pflicht zur Nutzung von mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien bei möglichst jedem Einbau einer neuen Heizung in neuen oder in bestehenden Gebäuden ist ein zentraler Schritt auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität in Deutschland im Jahr 2045. Um das Ziel der Treibhausgasneutralität zu erreichen, müssen jedoch alle Gebäude ihre Wärme künftig klimaneutral erzeugen oder klimaneutral erzeugte Wärme aus einem Wärmenetz beziehen.

•  Mit der Einführung der 65-Prozent-EE-Vorgabe wird zugleich die hohe Abhängigkeit von fossilen Energieträgern im Wärmebereich schrittweise mit jedem Heizungswechsel reduziert. Gutachterliche Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bestätigen, dass das gültige wirtschaftliche Anforderungsniveau nach wie vor das in der EU-Gebäuderichtlinie verankerte Kriterium der Kostenoptimalität erfüllt. Entscheidend für eine gute Klimabilanz und eine kostenverträgliche Wärmeversorgung ist zudem der effiziente Betrieb der Heizungsanlagen, der durch Elemente der Heizungsüberprüfung und Messung transparent gemacht wird und damit eine Optimierung zur weiteren Steigerung der Wirtschaftlichkeit erlaubt.

•  Um die Effizienz von Heizungsanlagen auch im Betrieb möglichst hoch und so den Energieverbrauch von Gebäuden so gering wie möglich zu halten, sind neben einer neuen Vorschrift zur Betriebsprüfung von Wärmepumpen auch die Verstetigung der ordnungsrechtlichen Vorgaben aus der nur befristet geltenden Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV) vorgesehen. Diese Vorgaben umfassten eine Heizungsprüfung und Heizungsoptimierung, die insbesondere auch fossil betriebene Anlagen adressiert.

•  Als wesentliche Optimierungsmaßnahme wird ein hydraulischer Abgleich vorgesehen. Dem derzeit noch bestehenden Mangel an Fachkräften sowie dem hohen bürokratischen Aufwand wird durch die Eingrenzung auf Gebäude mit mehr als sechs vermieteten Wohnungen Rechnung getragen.

Der Gesetzentwurf stellt sicher, dass spätestens im Jahr 2045 keine fossil betriebenen Heizungsanlagen mehr in Betrieb sind. C. Alternativen Keine. Alternative Lösungen wurden intensiv geprüft. Trotz umfassender Förderung insbesondere durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden gegenwärtig immer noch bei rund einem Drittel der neuen Gebäude und bei drei Viertel der bestehenden Gebäude fossil betriebene Heizsysteme (insbesondere Erdgas-Kessel) eingebaut.

•  Mit rund 15 Prozent im Jahr 2021 stagniert der Anteil erneuerbarer Energien an der Bereitstellung von Gebäudewärme weitgehend auf einem sehr niedrigen Niveau. Daher bedarf es einer Anpassung und Weiterentwicklung des bisher gewählten Instrumentenmixes aus freiwilligen informatorischen Maßnahmen, Förderung, marktwirtschaftlichen Ansätzen und ordnungsrechtlichen Vorgaben an die Anforderungen, die sich aus den ambitionierteren Klimazielen für 2030 und 2045 ergeben. Die gesetzliche Regelung ist für die Erreichung der ambitionierten deutschen Klimaziele und zur Reduktion der Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen erforderlich.


•  Eine Verstärkung klarer ordnungsrechtlicher Vorgaben, begleitet durch weitere Maßnahmen parallel zu diesem Gesetzgebungsverfahren (wie zum Beispiel die Diversifizierung und Neuausrichtung existierender Förderprogramme und die Intensivierung von Qualifikationsmaßnahmen für Handwerkerinnen und Handwerker), geben den Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern, den Investorinnen und Investoren sowie auch den Herstellern von Heizungsanlagen und Installateurinnen und Installateuren die Planungssicherheit, um die notwendigen Investitionen rechtzeitig umzusetzen, die das Gelingen der Wärmewende sicherstellen.

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Die nachstehenden Angaben sind noch nicht vollständig überprüft und unterliegen einem Änderungsvorbehalt. Bund, Ländern und Kommunen entstehen Investitionskosten, um die Vorgabe des Anteils von 65 Prozent erneuerbaren Energien bei Heizungsanlagen in öffentlichen Gebäuden zu erfüllen. Ein finanzieller und (plan-)stellenmäßiger Mehrbedarf im Bereich des Bundes ist unabhängig davon, ob er durch die geplanten Maßnahmen selbst oder durch den die Maßnahmen begleitenden Verwaltungsaufwand hervorgerufen wird, im jeweils betroffenen Einzelplan gegenzufinanzieren. Daneben führt der Vollzug des Gesetzes durch die Länder zu Verfahrenskosten.


Erfüllungsaufwand
Die nachstehenden Angaben sind noch nicht vollständig überprüft und unterliegen einem Änderungsvorbehalt. Im Folgenden wird der Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft und die Verwaltung dargestellt. Dem Erfüllungsaufwand werden im Folgenden jeweils die erzielbaren Einsparungen über die Lebensdauer der betroffenen Anlagen gegenübergestellt, um eine Orientierung zur Wirtschaftlichkeit der Anforderungen zu geben.

 

Der Erfüllungsaufwand für die Heizen-mit-Erneuerbaren-Regelung kann aufgrund der technologieoffenen Regelung und der großen Spreizung bei den potentiellen Investitionskosten nur grob dargestellt werden. Im Folgenden wird daher jeweils die Bandbreite der möglichen Investitionskosten, aber auch der Auswirkungen auf die Betriebskosten dargestellt. E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger (1) Erfüllungsaufwand außer Heizen mit Erneuerbaren-Regelung (a)

•  Zusammenfassung
Durch das Gesetz entsteht für Bürgerinnen und Bürger ein jährlicher Erfüllungsaufwand von insgesamt ca. 50 Millionen Euro. Summiert über die jeweilige Lebensdauer der betroffenen Anlagen (drei bis 20 Jahre) stehen dem Erfüllungsaufwand jeweils Einsparungen bei den Betriebskosten in Höhe von rund 238 Millionen Euro gegenüber. Zusätzlich entsteht ein einmaliger Erfüllungsaufwand von ca.182 Millionen Euro. Dem stehen über die jeweilige Lebensdauer der betroffenen Anlagen (fünf bis 20 Jahre) insgesamt ca. 989 Millionen Euro an Einsparungen gegenüber.

 

Im Einzelnen Die Streichung der Vorgaben der §§ 34 bis 45 und der §§ 52 bis 56 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) verursacht keine Be- oder Entlastungen der Bürgerinnen und Bürger. Die Änderung von § 51 Absatz 1 Nummer 2 GEG und die Einführung des neuen § 51 Absatz 1 Satz 2 GEG (Anforderungen an ein bestehendes Gebäude bei Erweiterung und Ausbau) bewirken einen jährlichen Erfüllungsaufwand in Höhe von ca. 667.800 Euro. Durch die neu eingeführten Heizungsoptimierungspflichten (§§ 60a, 60b und in § 64) entsteht ein jährlicher Erfüllungsaufwand in Höhe von ca. 2,4 Millionen Euro.


 Für die betroffenen Anlagen ergeben sich Einsparungen, die sich über die Lebensdauer der jeweils betroffenen Anlagen auf rund 6,7 Millionen Euro summieren. Zusätzlich entsteht ein einmaliger Erfüllungsaufwand von rund 99,9 Millionen Euro. Dem stehen über die jeweilige Lebensdauer der betroffenen Anlagen (drei bis 20 Jahre) wiederum Einsparungen von ca. 493 Millionen Euro gegenüber. Die Neuregelung für Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen von Raumlufttechnik- und Klimakältesysteme in Anlage 8 bewirkt außerdem einen jährlichen Erfüllungsaufwand von ca. 18,5 Millionen Euro.

•  Durch die zusätzliche Dämmung werden über 20 Jahre ca. 91,5 Millionen Euro eingespart. Insgesamt ergibt sich für die verpflichtend vorgesehene Messausstattung und Gebäudeautomation von neu eingebauten Heizungsanlagen nach § 71a Absatz 1 bis 3 GEG ein jährlicher Erfüllungsaufwand in Höhe von ca. 3,7 Millionen Euro pro Jahr. Durch die Vorgaben für die Gebäudeautomation nach § 71a Absatz 4 bis 7 entsteht ein jährlicher Erfüllungsaufwand von ca. 11,7 Millionen Euro. Zusätzlich entsteht ein einmaliger Erfüllungsaufwand von ca. 138 Millionen Euro.

•  Dem jährlichen Erfüllungsaufwand stehen Einsparungen über die Lebensdauer der betroffenen Anlagen (15 Jahre) von 17 Millionen Euro gegenüber. Dem einmaligen Erfüllungsaufwand stehen Einsparungen über die Lebensdauer der betroffenen Anlagen (15 Jahre) von ca. 396 Millionen Euro gegenüber. Die Änderung der Heizkostenverordnung (Streichung der Ausnahme der Erfassungs- und Abrechnungspflicht nach Verbrauch bei Wärmepumpen) verursacht einen jährlichen - 5 - Erfüllungsaufwand von ca. 13,4 Millionen Euro. Dem stehen Einsparungen von ca. 67 Millionen Euro über die Lebensdauer der betroffenen Anlagen (20 Jahre) gegenüber.


 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Die Vorhaben führen im Saldo zu einem „In“ von ca. 453.000 Euro jährlich für die Wirtschaft (Bürokratiekosten aus Informationspflichten). Für die Nachweispflichten für die Begründung einer Ausnahme nach § 60b Absatz 7 entsteht für die Wirtschaft ein Zeitaufwand von ca. 18.127 Euro pro Jahr. Zudem verursacht die monatliche Mitteilung der fernabgelesenen Ergebnisse der Erfassung für Wärmepumpen nach der Heizkostenverordnung Kosten in Höhe von 355.200 Euro pro Jahr und die Erstellung der verbrauchsabhängigen Abrechnung nach der Heizkostenverordnung Kosten in Höhe von ca. 79.704 Euro pro Jahr.

•  Das Gesetz dient teilweise der Umsetzung einzelner noch nicht umgesetzter Vorgaben der Gebäuderichtlinie 2010/31/EU (EPBD). Die Belastungen aus der 1:1-Umsetzung von EUVorgaben sind (§ 71a Absätze 4 bis 7) im Rahmen der „One-in-one-out“-Regelung nicht zu beachten. Der Erfüllungsaufwand für Bürokratiekosten aus Informationspflichten wird durch andere Einsparungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz kompensiert. KMUs sind vor allem als Gebäudeeigentümer von den Gesetzesänderungen betroffen. Der für sie entstehende Erfüllungsaufwand ist im Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft enthalten.

•  Die Reglungen zur Gebäudeautomation betreffen sie nur, wenn sie in ihren Nichtwohngebäuden Heizungsanlagen oder kombinierte Raumheizungs- und Lüftungsanlagen/Klimaanlagen oder kombinierte Klima- und Lüftungsanlagen mit einer Nennleistung von mehr als 290 Kilowatt betreiben. Die Betroffenheit von den Gesetzesänderungen ist allgemein von den Gebäuden, die Unternehmen für ihre Geschäfte nutzen, und nicht von der Größe des Unternehmens abhängig (der Anzahl der Beschäftigten im Unternehmen und dem Jahresumsatz des Unternehmens).


•  Von der Heizen-mit Erneuerbaren-Regelung sind sie nicht mehr betroffen als größere Unternehmen, die Bürgerinnen und Bürger und die Verwaltung, da die Vorgaben für den Einbau oder das Aufstellen von neuen Heizungsanlagen für alle gelten. Die Regelung bietet verschiedene Erfüllungsoptionen, sodass KMUs eine für ihre Bedürfnisse passenden Lösung finden können. Da viele Handwerksbetriebe KMUs sind, profitieren sie davon, dass durch die neuen Regelungen für sie eine höhere Nachfrage nach  ihren Dienstleistungen generiert werden kann und sie zudem neue Dienstleistungen anbieten können (vgl. § 60a, § 60b und § 64 GEG) (1) Erfüllungsaufwand außer Heizen-mit-Erneuerbaren-Regelung (a)

Zusammenfassung
Durch das Gesetz entsteht für die Wirtschaft ein jährlicher Erfüllungsaufwand von insgesamt ca. 1,12 Milliarden. Euro. Summiert über die jeweilige Lebensdauer der betroffenen Anlagen (drei bis 20 Jahre) stehen dem jeweils Einsparungen bei den Betriebskosten in Höhe von rund 1,558 Milliarden Euro gegenüber. Zusätzlich entsteht ein einmaliger Erfüllungsaufwand von ca. 12,472 Milliarden Euro. Dem stehen über die jeweilige Lebensdauer der betroffenen Anlagen (drei bis 20 Jahre) insgesamt rund 35,903 Milliarden Euro gegenüber. (b) Im Einzelnen Die Streichung der Vorgaben der §§ 34 bis 45 und der §§ 52 bis 56 GEG verursacht keine Be- oder Entlastungen der Wirtschaft.

 

•  Die Änderung von § 51 Absatz 1 Nummer 2 GEG und die Einführung des neuen § 51 Absatz 1 Satz 2 GEG (Anforderungen an ein bestehendes Gebäude bei Erweiterung und Ausbau) bewirken einen jährlichen Erfüllungsaufwand in Höhe von ca. 60,1 Millionen Euro. Durch die neu eingeführten Heizungsoptimierungspflichten (§§ 60a, 60b und in § 64) entsteht ein jährlicher Erfüllungsaufwand in Höhe von ca. 540.000 Euro. Für die betroffenen Anlagen ergeben sich Einsparungen, die sich über die jeweilige Lebensdauer der betroffenen Anlagen (drei bis 20 Jahre) auf insgesamt rund 2,3 Millionen Euro summieren.

•  Zusätzlich entsteht ein einmaliger Erfüllungsaufwand von rund 72 Millionen Euro. Dem stehen über die jeweilige Lebensdauer der betroffenen Anlagen (3 bis 20 Jahre) wiederum Einsparungen von ca. 203 Millionen Euro gegenüber. Daneben entstehen jährliche Fortbildungskosten von ca. 3,9 Millionen Euro und einmalige Fortbildungskosten von ca. 38,5 Millionen Euro. Die Neuregelung für Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen von Raumlufttechnik- und Klimakältesysteme in Anlage 8 bewirkt außerdem einen jährlichen Erfüllungsaufwand in Höhe von 2 Millionen Euro.

•  Durch die zusätzliche Dämmung werden über 20 Jahre ca. 10,4 Millionen Euro eingespart. Insgesamt ergibt sich für die verpflichtend vorgesehene Messausstattung und Gebäudeautomation von neu eingebauten Heizungsanlagen nach § 71a Absatz 1 bis 3 GEG ein jährlicher Erfüllungsaufwand in Höhe von ca. 517.000 Euro pro Jahr. Durch die Vorgaben für die Gebäudeautomation nach § 71a Absatz 4 bis 7 entsteht ein jährlicher Erfüllungsaufwand von ca. 1,052 Milliarden Euro. Zusätzlich einsteht ein einmaliger Erfüllungsaufwand von ca. 12,4 Milliarden Euro.

•  Dem jährlichen Erfüllungsaufwand stehen Einsparungen über die Lebensdauer der betroffenen Anlagen (15 Jahre) von rund 1,538 Milliarden Euro gegenüber. Dem einmaligen Erfüllungsaufwand stehen Einsparungen über die Lebensdauer der betroffenen Anlagen (15 Jahre) von ca. 35,7 Milliarden Euro gegenüber. Die Änderung der Heizkostenverordnung (Streichung der Ausnahme der Erfassungs- und Abrechnungspflicht nach Verbrauch bei Wärmepumpen) verursacht einen jährlichen Erfüllungsaufwand von ca. 1,5 Millionen Euro. Dem stehen Einsparungen von ca. 8,4 Millionen Euro über die Lebensdauer der betroffenen Anlagen (20 Jahre) gegenüber.


Bundestag verabschiedete Gebäudeenergiegesetz GEG

Am Freitag, 8. September verabschiedet der Deutsche Bundestag nach langwierigen und kontroversen politischen und gesellschaftlichen Diskussionen endlich das Gebäudeenergiegesetz GEG sowie damit zusammenhängende Gesetze. Der VDI begrüßt, dass damit auch die Wärmewende ein wichtiges Stück vorankommt. Ohne eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende im Wärmesektor ist das Ziel der Treibhausgasneutralität im Jahr 2045 nicht zu erreichen.

Die Wärme- und Kälteversorgung weist mit 56 % den größten Teil am Endenergiebedarf auf. Bislang ist der Anteil der erneuerbaren Energien an der Wärmeversorgung mit 17,4 % noch sehr gering.   Gas- und Ölheizungen sollen sukzessive nachgerüstet oder ausgetauscht werden. Symbolbild: Standret/Shutterstock.com Grundlage der notwendigen Transformation des Wärmesektors ist daher eine möglichst flächendeckende kommunale Wärmeplanung.

Dies hat die Bundesregierung mit der aktuellen Gesetzesinitiative zur kommunalen Wärmeplanung sowie den entsprechenden Anpassungen des GEG-Entwurfs aus Sicht des VDI sehr gut reflektiert. GEG gewährleistet Technologieoffenheit Statt eines Verbots von Wärmeerzeugern mit fossilen Brennstoffen zu einem fixen Zeitpunkt wurde mit dem GEG ein Gesetz entwickelt, dass zum einen frühzeitig den Einstieg in klimaneutrale Wärmelösungen erleichtert und unterstützt sowie stufenweise deren Verbreitung forciert und erzwingt und zum anderen Technologieoffenheit gewährleistet.

Eine schrittweise Einführung statt eines harten Nutzungsverbots ist auch sinnvoll, um die Transformation sozialverträglich zu gestalten.  Der VDI begrüßt daher, dass es nun auch bei bestehenden Gebäuden mehr um Klimaschutz geht. Allerdings suggeriert die Technologieoffenheit des GEG den Eigentümern eine große Wahlmöglichkeit, die in der Praxis unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten noch nicht erkennbar ist. Aktuell ist der Einbau einer Wärmepumpe in den meisten Fällen immer noch die sinnvollste Alternative.

Ob eine Beheizung mit Wasserstoff im Jahr 2035 wirtschaftlicher ist als die Umrüstung auf Wärmepumpen, kann aus Sicht des VDI aktuell noch nicht beurteilt werden. Einbau von Wärmepumpen bedarf einer Analyse Es ist darauf zu achten, dass vor dem Einbau einer Wärmepumpe in ein Bestandsgebäude eine detaillierte Analyse erfolgt. Der dazu erforderliche verpflichtende hydraulische Abgleich wird vom VDI ausdrücklich als notwendig begrüßt. Eine Wärmeerzeugung auf Basis grüner Gase oder Biokraftstoffe ist dann denkbar, wenn die ausreichende und nachhaltige Versorgung mit diesen grünen Brennstoffen nachgewiesen wird, oder diese regional zur Verfügung stehen, z. B. aus Biogasanlagen.

Diese sollten dann bevorzugt im Bereich von Hochtemperaturanwendungen oder für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen mit gezielter Unterstützung der Versorgungssicherheit zum Einsatz kommen. Die bauphysikalischen Eigenschaften wie Wärmedämmung, Dichtheit und Fensterqualität beeinflussen erheblich die Heizleistung. Für die Effizienz der Wärmepumpe ist die Art der Wärmeeinbringung und die Wärmequelle ausschlaggebend. Die Höhe der Betriebskosten ist wesentlich auch vom Strompreis abhängig. „Bei aller Diskussion um das Thema Energieeinsparung stehen die Menschen im Mittelpunkt und diese müssen sich in den Gebäuden wohlfühlen“, sagt Jochen Theloke, Geschäftsführer der VDI-Gesellschaft Energie und Umwelt.

Gas- und Ölheizungen sollen sukzessive nachgerüstet oder ausgetauscht werden. Symbolbild: Standret/Shutterstock.com

Ausbaugeschwindigkeit der erneuerbaren Energien ist noch nicht ausreichend Die aktuelle Ausbaugeschwindigkeit der erneuerbaren Energien ist weder im Strom- noch im Wärmesektor ausreichend, um die politischen Zielsetzungen zu erreichen. Es sind somit neben dem GEG weitere gesetzliche, regulative und ökonomische Rahmenbedingungen zu schaffen, um einen ausreichenden Ausbau der verschiedenen erneuerbaren Energien zu beschleunigen.

Als Instrumente kommen beispielsweise die Verteuerung von fossilen Energien durch eine EU-weit abgestimmte deutliche Erhöhung der CO₂-Abgabe und die Erhöhung der Quote für erneuerbare Energien zur Wärmeerzeugung im GEG infrage. “Damit würden der Ersatz fossiler Wärmeerzeuger oder die Installation von Solaranlagen bei Neubauten indirekt forciert”, so Jochen Theloke.



Gebäudeenergiegesetz am 8. September im Bundestag
Wärmewende: Mehrheit für Austauschpflicht kaputter Öl- und Gasheizungen

TÜV-Verband Umfrage: 59 Prozent der Bundesbürger:innen befürworten Ersatz durch nachhaltigere Alternativen. Auch Immobilienbesitzer unterstützen entsprechende Vorgaben mehrheitlich. 
 Trotz des monatelangen politischen Streits und der daraus folgenden Verunsicherung hält eine Mehrheit der Bevölkerung den Kern des Heizungsgesetzes für richtig: 59 Prozent der Bundesbürger:innen befürworten es, dass kaputte Öl- und Gasheizungen verpflichtend durch nachhaltige Alternativen ersetzt werden müssen.

29 Prozent sind nicht dieser Meinung und 12 Prozent sind unentschlossen. Das hat eine repräsentative Ipsos-Umfrage im Auftrag des TÜV-Verbands unter 1.000 Personen ab 16 Jahren ergeben. Die Umfrage hat vom 28. Juli bis 8. August 2023 stattgefunden. „Eine Mehrheit unterstützt die generelle Stoßrichtung des Gebäudeenergiegesetzes – den Ersatz kaputter Öl- und Gasheizungen durch umweltfreundliche Alternativen wie Wärmepumpen, Pelletheizungen oder künftig auch Wasserstoffanlagen“, sagt Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands.

„Mit der Verabschiedung des Heizungsgesetzes endet eine monatelange Hängepartie. Private Hauseigentümer und gewerbliche Vermieter bekommen jetzt Planungssicherheit und können die energetische Sanierung ihrer Immobilien vorantreiben.“


Laut der Umfrage befürworten sogar 64 Prozent der Immobilienbesitzer eine Austauschpflicht für kaputte Öl- und Gasheizungen. Bei den Mietern sind es dagegen nur 53 Prozent. Jetzt gelte es, das Gesetz zügig in der Praxis umzusetzen. Bühler: „Es lohnt sich für Hauseigentümer, die neuen Vorgaben gründlich zu studieren, da es viele Fördermöglichkeiten und Ausnahmetatbestände gibt.“ 

Ein generelles Verbot von Öl- und Gasheizungen lehnt dagegen 60 Prozent der Befragten ab. Aber immerhin 31 Prozent befürworten auch eine solch drastische Maßnahme und 9 Prozent haben dazu keine Meinung. Bühler: „Aus dem monatelangen Streit um das Heizungsgesetz, sollten wir Lehren ziehen, wie Klimaschutzmaßnahmen politisch umsetzbar sind. Die Mehrheit ist bereit, etwas für den Klimaschutz zu tun. Reine Verbote und Zwang werden aber als Bevormundung wahrgenommen.“

Politisch weitgehend unstrittig ist die Vorgabe, dass neu installierte Heizungsanlagen in Neubauten künftig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. „Wir müssen die Wärmewände vorantreiben, um damit einen wirksamen Beitrag zum Klimaschutz leisten zu können“, sagte Bühler. Dabei müssten verstärkt die gesamte Klimabilanz von Heizungen betrachtet werden, von der Herstellung über die Nutzung bis zum Rückbau und Recycling der Anlagen.  Die Umfrageergebnisse sind Teil der TÜV-Nachhaltigkeitsstudie, die am 20. September 2023 veröffentlicht wird. Am 21. September findet die „TÜV Sustainability Conference“ in Berlin statt. 

 

 


Ausbildung aktuell: Berufsausbildung ist wichtig für Deutschland

Berlin, 8. September 2023 - „Wir brauchen gut qualifizierte junge Leute.“ Bundeskanzler Scholz hat die Bedeutung der Berufsausbildung für jeden Einzelnen und für die Zukunft des gesamten Landes hervorgehoben. Ziel sei es, die duale Ausbildung auch für junge Menschen aus dem Ausland attraktiv zu machen, so Scholz bei seinem Besuch des neuen Ausbildungscampus der Berliner Verkehrsbetriebe.   → mehr erfahren    
Interview: „Eine Ausbildung ist das Beste, was mir passieren konnte“  
Die angehende Kfz-Mechatronikerin Emily Nikolay und der Ausbilder Ahmad Mohammad Sharef berichten über die Ausbildung bei den Berliner Verkehrsbetrieben. Ein Interview zum Besuch von Bundeskanzler Olaf Scholz im neuen Ausbildungscampus der BVG.  

Neues Ausbildungsjahr gestartet   Auszubildende sind Fachkräfte von morgen   Zum Start des neuen Ausbildungsjahres 2023 erhalten Auszubildende im ersten Lehrjahr eine höhere Mindestvergütung. Ziel der Bundesregierung ist, die Qualität und Attraktivität der beruflichen Bildung weiter zu stärken – und so mehr junge Menschen für eine Ausbildung zu begeistern.      

Ausländische Berufsabschlüsse: Elf Prozent mehr Anerkennungen im Jahr 2022
In Deutschland werden immer mehr im Ausland erworbene Berufsabschlüsse anerkannt: Im vergangenen Jahr gab es mit 52.300 elf Prozent mehr Anerkennungen als 2021. Auch die Zahl der Neuanträge auf Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses stieg 2022 im Vorjahresvergleich deutlich, und zwar um 13 Prozent auf 49.500 (2021: 43.900). Wie in den Vorjahren betrafen auch 2022 rund zwei Drittel aller anerkannten Berufsabschlüsse medizinische Gesundheitsberufe.    → mehr erfahren      


Auszubildender des Monats  „Eine Ausbildung ist wirklich Gold wert“  
Große Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft sowie besonders gute Leistungen: Til Mühlisch aus Oranienburg ist „Auszubildender des Monats“. Der angehende Anlagenmechaniker für Heizungstechnik begeistert sich für seinen Beruf – und rät anderen jungen Leuten: „Eine Ausbildung ist hoch angesehen und bietet eine gute Perspektive“.   

Ausbildungsförderung   Die BAföG-Reform zeigt eine erste positive Wirkung   Laut Statistischem Bundesamt ist die Zahl der durch BAföG geförderten Studierenden im Jahr 2022 gegenüber dem Vorjahr um knapp fünf Prozent gestiegen. Die Zahlen zeigten, dass die zum Wintersemester 2022/23 in Kraft getretene BAföG-Reform eine erste positive Wirkung entfaltete, erklärte dazu Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger.                

Grenzüberschreitende Berufsausbildung  Deutsch-französisches Abkommen   
Mehr junge Menschen für eine grenzüberschreitende Berufsausbildung in Deutschland und Frankreich gewinnen – das ist das Ziel eines neuen Abkommens zwischen den beiden Ländern. "Damit sichern wir die Rahmenbedingungen für eine qualitativ hochwertige und effektive Berufsausbildung und machen sie gleichzeitig attraktiver", so Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger.  

Berufliche Ausbildung  Initiative Bildungsketten:  von der Schule ins Berufsleben  
Die Initiative „Bildungsketten“ unterstützt junge Menschen auf ihrem Weg von der Schule ins Berufsleben. Alle Jugendlichen, die eine Ausbildung machen möchten, sollen bis zum erfolgreichen Abschluss derselben begleitet werden. Ein flüssiger Übergang von der Schule in den Beruf ist von wesentlicher Bedeutung. Damit er leichter gelingt, gibt es diese Initiative.      


Tipps und Fakten    
Dein Weg zu den Sternen – spannende Möglichkeiten in der dualen Berufsausbildung      
Angebote zur Berufsberatung und Berufsorientierung wahrnehmen      
Bundesbildungsministerium fördert überbetriebliche Berufsbildungsstätten    
Fördermöglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit nutzen      
Ausbildung gemeinsam meistern durch Netzwerkarbeit      
Neue Förderrichtlinie zur Exzellenzinitiative Berufliche Bildung      
Duale Berufsausbildung: Zahl neuer Ausbildungsverträge stagniert 2022 auf niedrigem Niveau       Berufsfeld Kita und Ganztagsgrundschule: Bundesweite Hotline berät       
Pflegeausbildung: Angebot übersteigt Nachfrage    

Gesetzliche Neuregelungen September 2023

Bundesregierung - Wiesbaden/Duisburg, 1. September 2023 - Ab dem 1. September können Kfz digital zugelassen werden – und dann sofort auf die Straße. Außerdem wird ein Tierhaltungskennzeichen eingeführt. Für Batterien gelten künftig strengere Regeln, Leuchtstofflampen mit Quecksilber dürfen nicht mehr hergestellt werden. Zudem haben im Notall Energietransporte auf der Schiene weiter Vorrang.

Wirtschaft und Energie eForms - Digitalisierung der öffentlichen Auftragsvergabe
Öffentliche Aufträge werden zukünftig in elektronischen Standardformularen digital bekanntgegeben. Die „eForms-Bekanntmachungen“ vereinfachen die Ausschreibungssuche für die Unternehmen. Die entsprechende Verordnung trat am 24. August in Kraft. 
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Im Notfall Vorrang für Energietransporte auf der Schiene
Um die Energieversorgung zu sichern, können Kohle und Mineralöl vorrangig auf der Schiene transportiert werden, wenn es beim Güterverkehr oder in der Binnenschifffahrt eng wird. Die Verordnung für den priorisierten Energietransport wird bis zum 31. März 2024 verlängert. Weitere Informationen

Umweltbonus
Die Bundesregierung will der Elektromobilität weiteren Schub verleihen. Sie hat die Förderung zudem stärker auf Klimaschutz ausgerichtet. Mit dem Umweltbonus werden seit Januar 2023 nur noch reine Elektrofahrzeuge gefördert. Ab dem 1. September können nur noch private Käufer den Umweltbonus beantragen. Weitere Informationen

Verkehr i-Kfz Stufe 4: Online zulassen und sofort losfahren
Ab September können Kfz sofort nach der digitalen Zulassung am Straßenverkehr teilnehmen. Bürgerinnen und Bürger müssen nicht mehr warten, bis ihnen Kfz-Dokumente und Plaketten per Post zugehen – sie dürfen bis zu zehn Tage ohne diese fahren. Als Nachweis reicht der vorläufige digitale Zulassungsbescheid. Weitere Informationen

Landwirtschaft und Ernährung
Einführung des Tierhaltungskennzeichens

Lebensmittel tierischer Herkunft müssen künftig mit der Haltungsform der Tiere gekennzeichnet werden. Das Kennzeichen ist zunächst freiwillig, nach einer Übergangszeit von zwei Jahren wird es verpflichtend. Zunächst gelten die Vorschriften für frisches, unverarbeitetes Schweinefleisch. Weitere Tierarten werden folgen. Weitere Informationen

Küken-Töten nur bis zum 12. Bebrütungstag erlaubt
Nach bestehender Rechtslage ist es ab dem 1. Januar 2024 bis zum 7. Bebrütungstag gestattet, männliche Hühnerembryonen zu töten. Das am 24. August 2023 in Kraft getretene Gesetz regelt, dass dies künftig bis zum 12. Bebrütungstag möglich ist. Ab dem 13. Tag gilt ein Tötungsverbot. Nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen setzt das Schmerzempfinden bei Hühnerembryonen nicht vor dem 13. Bebrütungstag ein. Weitere Informationen

Umwelt- und Verbraucherschutz
EU-Batterieverordnung

Batterien sollen nachhaltiger werden. Das sieht die neue EU-Batterieverordnung vor, die am 17. August in Kraft getreten ist. Erstmals wird der gesamte Lebenszyklus eines Produktes zusammen gedacht und geregelt. Ab dem kommenden Jahr ist vorgesehen, dass Batterien nur ein Minimum an schädlichen Substanzen enthalten, einen geringen CO2-Fußabdruck haben, weniger Rohstoffe benötigen und in Europa gesammelt, wiederverwendet und recycelt werden. Weitere Informationen

Aus für Leuchtstoffröhren - EU-Ausnahmegenehmigung endet
Quecksilber darf seit über 15 Jahren nicht mehr in Elektro- oder Elektronikgeräten verwendet werden. Es ist ein giftiges Schwermetall, das umwelt- und gesundheitsschädlich ist. Bisher gab es noch Ausnahmen für einige Typen von Leuchtstofflampen. Ab dem 1. September gilt das Produktionsverbot auch für Halogen-Pins (G4, GY6.35 und G9), die die Effizienzmindestanforderungen nicht mehr erfüllen. Weitere Informationen



Kabinetbeschlüsse - Änderungen für Verbraucher

Berlin, 23. August 2023

Solarpaket I im Kabinett beschlossen: Mehr Solarstrom, weniger Bürokratie
Zukünftig wird es für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen deutlich einfacher und unbürokratischer, Photovoltaikanlagen (PV) auf dem Dach oder in der Fläche zu installieren. Auch die Inbetriebnahme von Balkon-PV-Anlagen soll unkomplizierter werden.    → mehr erfahren    

Leitentscheidungen beim BGH   Ein wichtiger Schritt zur Entlastung der Justiz  
Der BGH soll künftig Leitentscheidungen in Massenverfahren treffen können. Dies entlastet Gerichte von massenhaften Einzelklagen gleichgelagerter Ansprüche, wie etwa bei den Verfahren zum Diesel-Skandal oder solchen wegen unzulässiger Klauseln in Fitnessstudioverträgen.  

Entlastungspaket der Bundesregierung   Energiepreisbremsen wirken  
Die Energiepreisbremsen dämpfen Energiekosten und somit auch die Inflation. Sie entlasten wirksam Haushalte von den stark gestiegenen Energiekosten. Gerade auch diejenigen profitieren, die mit niedrigem Einkommen in Wohnungen mit schlechten Sanierungszustand leben. Das zeigt der erste Bericht zur Wirkung der Energiepreisbremsen.                

Sondervermögen „KTF“   Milliardeninvestitionen in die Transformation  
Ob energetische Gebäudesanierung, Dekarbonisierung der Industrie oder der Ausbau der Erneuerbaren Energien, der Elektromobilität und der Ladeinfrastruktur – mit dem „Klima- und Transformationsfonds“ werden für Verbraucherinnen und Verbraucher spürbare Investitionen angeschoben.  

Klimaneutrale Fernwärme   Wärmeplanung für ganz Deutschland  
Eine zukünftig flächendeckende kommunale Wärmeplanung soll Bürgern und Unternehmen aufzeigen, ob es vor Ort eine  Fernwärmeversorgung gibt oder geben wird. Das hilft bei Investitionsentscheidungen für kosteneffizientes, klimagerechtes Heizen.                

Gesellschaftliche Modernisierung   Mehr Wahlmöglichkeiten beim Namensrecht  
Das Namensrecht soll liberalisiert und an die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger anpasst werden. Namensänderungen können die Autonomie stärken und identitätsstiftende wie integrative Wirkung entfalten.  

Achtung geschlechtlicher Identität   Selbst übers eigene Geschlecht bestimmen  
Zur Menschenwürde und zum Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit gehört auch das Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung. Das nun beschlossene Selbstbestimmungsgesetz soll das nicht mehr zeitgemäße Transsexuellengesetz ablösen.      

Reparieren statt Wegwerfen  - Recht auf Reparatur kommt 
So viele Produkte wie möglich sollen haltbarer und dafür reparierbar werden. Ziel ist es, Ressourcen zu schonen und die Müllmenge zu verringern. Die Bundesregierung unterstützt den Vorschlag der EU-Kommission für Kreislaufwirtschaft und mehr Nachhaltigkeit.   → mehr erfahren    

Hitze, Starkregen, Dürre  - Den Folgen von Extremwetter vorbeugen
Enorme Hitze, Starkregen, Dürre und tennisballgroße Hagelkörner im Sommer – Extremwetterlagen werden häufiger. Wichtig ist, sich darauf einzustellen und vorbeugend zu handeln. Die Bundesregierung schafft den politischen Rahmen, damit Bürgerinnen und Bürgern im öffentlichen Raum und in den Kommunen besserer Schutz geboten werden kann.   → mehr erfahren    

SPECIAL: Wissenswertes zu Cannabis  - Vom Bundeskabinett beschlossen  
Fragen und Antworten zur Legalisierung Mit dem Gesetz zur Legalisierung von Cannabis will die Bundesregierung neue Wege hin zu einem verantwortungsvolleren Umgang mit Cannabis gehen. Warum sie diesen Schritt macht, und welche Ziele sie mit der Neuregelung verfolgt – lesen Sie hier die wichtigsten Fragen und Antworten.   → mehr erfahren        
Hinweise für Patientinnen und Patienten zu Cannabis als Medizin      
Gesundheitliche Aufklärung zu Cannabis      
Vorsicht bei Produkten aus Hanfpflanzen: Nahrungsergänzungsmittel, Aromaöle, Kosmetika      

Podcast Social Trading
Was steckt dahinter? Kryptowerte, Hebelprodukte und finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFDs): Anlegerinnen und Anleger brauchen ein vertieftes Finanzwissen, um solche komplizierten Produkte zu verstehen und zu beurteilen. Insbesondere wenn sie unerfahren sind, kann es ihnen attraktiv erscheinen, die Investitionsstrategien anderer zu kopieren. Im Podcast werden Chancen und Risiken beleuchtet.   → mehr erfahren      

Podcast Finanzisch für Anfängerinnen und Anfänger Was bedeutet „börsennotiert“? Was bedeutet es eigentlich, wenn Unternehmen „börsennotiert“ sind? Das erklärt der Podcast des Bundesfinanzministeriums.   → mehr erfahren    

SERVICE UND FAKTEN    
Urlaubs-Souvenirs und ihre Tücken      
So bleibt die Rückkehr aus dem Urlaub „zollfrei“      
200 Euro Einmalzahlung für Studierende – Anträge jetzt noch möglich      
So läuft der Anbieterwechsel bei Strom und Gas      
Fragen und Antworten zum E-Rezept      
Tipps für Eltern: Smartphone zum Schulstart – eine gute Idee?      
Nahrungsergänzungsmittel für Kinder sind meist zu hoch dosiert      
Erlaubt: Werbung „Ohne Zuckerzusatz“ – aber trotzdem gesüßt      
Warnung vor falschen PayPal-Anrufen      
Vorsicht bei unerwartetem Anruf von der Verbraucherzentrale          

Der Webzeugkoffer ist da – Die Schatzkiste für Online-Wissen!
Wie funktioniert ChatGPT? Wie plane ich am besten meine Social-Media-Strategie? Worauf muss ich beim Online-Stellen von Bildern achten? Diese Fragen und viele mehr beantwortet der Webzeugkoffer. Hier gibt es Anleitungen, Empfehlungen und Tipps zu Social Media-Kanälen und diversen Tools zur Zusammenarbeit. Stöbern Sie einfach durch!     → mehr erfahren    

 BROSCHÜREN UND FLYER  
Familienleistungen: informieren, berechnen, beantragen!      
Pflegeleistungen zum Nachschlagen      
Dein Vormund vertritt dich … und was macht ein Vormund?      
Wiedereinstiegsrechner: Prüfen Sie Ihre finanzielle Perspektive      
Instagram – Tipps für Jugendliche      
Urheberrecht in Schulen: Ein Überblick für Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler      
Aufstiegs-BAföG: Machen Sie Ihre Karriere zum Highlight!        

​​​15. BIS 29. SEPTEMBER 2023  Faire Woche 2023
„Fair. Und kein Grad mehr!“ Von A wie Ausstellung bis Z wie Zukunftswerkstatt: Kennzeichnend für die Faire Woche, die größte Aktionswoche des Fairen Handels in Deutschland, ist die große Vielfalt an Veranstaltungen. Es sind niedrigschwellige Mitmachangebote, die alle Menschen dazu einladen, den Fairen Handel kennenzulernen und mehr über seine Hintergründe zu erfahren.     → mehr erfahren    

15. bis 17. September 2023 Deutsche Waldtage 2023
„Gesunder Wald. Gesunde Menschen!“   → mehr erfahren    

18. September bis 8. Oktober 2023 Deutsche Aktionstage Nachhaltigkeit   → mehr erfahren     29. September bis 6. Oktober 2023 Aktionswoche „Deutschland rettet Lebensmittel“   → mehr erfahren  

Gesetzliche Änderungen im August

Berlin, 2. August 2023

  Zuverlässigere Versorgung mit Arzneimitteln
Ob wichtige Krebsmedikamente oder Fiebersäfte für Kinder – in der Vergangenheit gab es manche Lieferengpässe. Ein neues Gesetz sorgt nun für eine bessere Bereitstellung von Medikamenten. Außerdem: Aromen, wie Melonen- oder Erdbeergeschmack, sind jetzt auch in Tabakerhitzern verboten. Informieren Sie sich hier über diese und weitere Regelungen, die im August in Kraft traten.   → mehr erfahren    

  Im Bundestag beschlossen   Verbraucher kommen einfacher zu ihrem Recht  
Mit der Einführung der Verbandsklage können Verbraucherverbände gleichartige Ansprüche von Verbraucherinnen und Verbraucher gegen ein Unternehmen gerichtlich einklagen. So müssen Verbraucher nicht selbst klagen. Die Justiz wird entlastet.  

  Berufsausbildung    Höhere Vergütung für Auszubildende  
Zum Start des neuen Ausbildungsjahres 2023 erhalten Auszubildende im ersten Lehrjahr eine höhere Mindestvergütung. So soll die Qualität und Attraktivität der beruflichen Bildung weiter gestärkt und mehr junge Menschen für eine Ausbildung begeistert werden.                

  Mobilfunk   So werden die letzten Funklöcher geschlossen  
'Flächendeckende Mobilfunkabdeckung ohne Funklöcher? Für eine digitale Zukunft ohne „weiße Flecken“ sorgt die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft. Im Fokus: die vernachlässigten Regionen.  
Ein Jahr Gigabitstrategie   Zwischenbilanz: Gigabitausbau nimmt Fahrt auf  

  Home-Office, Streaming im ICE und Empfang auf der Berghütte müssen endlich problemlos möglich sein. Dazu schafft die Bundesregierung jetzt die Bedingungen, so Bundesminister Wissing in seiner Zwischenbilanz.                

  Im Kabinett beschlossen   Herkunftskennzeichnung für Frischfleisch  
Ab Anfang 2024 muss unverpacktes Fleisch von Schwein, Schaf, Ziege und Geflügel eine Herkunftskennzeichnung aufweisen. Verbraucher können sich so über die Herkunft von jedem frischem, gekühltem und gefrorenem Stück Fleisch informieren. Bisher galt dies nur für vorverpacktes Fleisch.   

  Im Bundesrat zugestimmt   Für mehr Bioangebote in der Kantine  
Wer in die Kantine geht, soll sich über die Bio-Qualität der Gerichte besser informieren können. Dies soll durch ein Logo gekennzeichnet werden. Ziel ist, auf diese Weise eine erhöhte Nachfrage nach Bio-Lebensmitteln zu erreichen, durch die mehr Nachhaltigkeit in den Landbau einkehren soll.        
 
Kennzeichnung von Schweinefleisch  
So erkennen Sie, wie die Tiere gehalten wurden Künftig können Verbraucherinnen und Verbraucher anhand eines neuen Kennzeichens erkennen, aus welcher Haltungsform die Tiere stammen. In einem ersten Schritt werden Händler verpflichtet, frisches, unverarbeitetes Schweinefleisch beim Verkauf entsprechend zu kennzeichnen. Fünf Haltungsformen wird es geben: Vom „Stall“ bis zu „Bio“.   → mehr erfahren    

  Die Digitale Rentenübersicht ist online!
Mit der Digitalen Rentenübersicht können Sie sich über ihre individuellen Ansprüche im Alter informieren. Unter rentenuebersicht.de können Sie Informationen zu ihren persönlichen Altersvorsorge­ansprüchen aus der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Alterssicherung online abrufen.   → mehr erfahren    

  Sommerzeit - Reisezeit     Urlaub gebucht – und jetzt ist Streik angekündigt. Was tun?      
Neuer, kostenloser Online-Ratgeber zu den Bahngastrechten      
Waldbrände im Mittelmeerraum: Welche Rechte haben Feriengäste?      
Festivals und Konzerte: Ihre Rechte bei Ausfall, Abbruch und Co.      
Urlaubsfotos im Netz: Fünf Tipps für einen sicheren Umgang      
Urlaub mal anders: Nachhaltiges Reisen      
Radnetz Deutschland: Mit dem Fahrrad quer durchs Land      

  Inflation und steigende Zinsen  
Was wird aus Ihrem Geld? Die Inflation hat viele Auswirkungen: auf Kredite und Spareinlagen, Geldanlagen, auf Versicherungen und die Altervorsorge. Informieren Sie sich hier, von welchen konkreten Auswirkungen Sie betroffen sind und wie Sie reagieren sollten. Ein Informationsblatt der BaFin gibt Auskunft.   → mehr erfahren

- Lieferengpässe bei Arzneimitteln - Bundesrat billigt Gegenmaßnahmen
- Reform der Fachkräfteeinwanderung kommt

Berlin, 7. Juli 2023 - 1035. Sitzung des Bundesrates am 7. Juli 2023


Lieferengpässe bei Arzneimitteln - Bundesrat billigt Gegenmaßnahmen (TOP 6)

Der Bundesrat hat das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz am 7. Juli 2023 gebilligt. Frühwarnsystem Die Zahl der Produktions-und Lieferengpässe bei Arzneimitteln sei in den letzten Jahren deutlich angestiegen, heißt es in der Gesetzesbegründung. Insbesondere patentfreie Arzneimittel seien davon betroffen - unter anderem Antibiotika sowie Fiebersäfte für Kinder. Weil dadurch die Versorgung mit Arzneimitteln in Deutschland zeitweise nicht hinreichend sichergestellt war, sieht das Gesetz ein Frühwarnsystem im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte vor.

Pflicht zur Lagerhaltung
Darüber hinaus enthält es strukturelle Maßnahmen im Bereich der Festbeträge, Rabattverträge und der Versorgung mit Kinderarzneimitteln. Zur Kompensation kurzfristiger und kurzzeitiger Störungen in der Lieferkette oder kurzzeitig gesteigerter Mehrbedarfe bei patentfreien Arzneimitteln wird zudem eine Pflicht zur mehrmonatigen Lagerhaltung eingeführt. Um eine ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung in Krankenhäusern zu sichern, sind erhöhte Bevorratungsverpflichtungen für Krankenhausapotheken für bestimmte Arzneimittel in der intensivmedizinischen Versorgung enthalten. Auch bei Krebsmedikamenten soll eine stärkere Bevorratung erfolgen.


Abgabepreise bei Reserveantibiotika
Für anerkannte Reserveantibiotika mit neuen Wirkstoffen können Hersteller den bei Markteinführung gewählten Abgabepreis auch über den Zeitraum von sechs Monaten beibehalten. Drug Checking Neben Vorschriften zur Arzneimittelversorgung enthält das Gesetz auch rechtliche Rahmenbedingungen für Modellvorhaben zum sogenannten Drug-Checking in den Ländern. Beim Drug-Checking werden Drogen auf ihre Inhaltsstoffe hin untersucht. Konsumenten sollen so vor gefährlichen Substanzen, die Drogen beigemischt sein könnten, besser geschützt werden.

  Krankschreibung nach telefonischer Anamnese
Außerdem führt das Gesetz die in der Corona-Pandemie geschaffene Sonderregelung zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit nach telefonischer Anamnese fort. Für Apotheken werden einige bürokratische Vorschriften gelockert, das gilt etwa für Austauschregelungen bei nicht verfügbaren Medikamenten. Die sogenannte Retaxation, die bei Formfehlern auf Rezepten dazu führt, dass Krankenkassen nicht zahlen, wird zugunsten der Apotheken angepasst.


Ausfertigung - Verkündung - Inkrafttreten
Das Gesetz wird jetzt dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und kann dann im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Einzelne Regelungen werden bereits am Tag nach der Verkündung in Kraft treten, andere Teile zu späteren Zeitpunkten.

Reform der Fachkräfteeinwanderung kommt (TOP 8a)
Ausländische Fachkräfte werden künftig leichter nach Deutschland kommen können. Dies sieht ein Gesetzesbeschluss des Bundestages vor, den der Bundesrat am 7. Juli 2023 durch Verzicht auf ein Vermittlungsverfahren gebilligt hat. Das Gesetz soll dem aktuellen Fachkräftemangel entgegenwirken.

  Was sich ändern wird: Drei-Säulen-System
Die Fachkräfteeinwanderung baut künftig auf drei Säulen auf - der Fachkräftesäule, der Erfahrungssäule und der Potenzialsäule. Fachkräftesäule Die Fachkräftesäule bildet dabei das zentrale Element. Im Mittelpunkt steht der Fachkräftebegriff, der eine Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikation verlangt. Zukünftig kann eine Fachkraft jede qualifizierte Beschäftigung ausüben.

Das Gesetz senkt die bestehenden Gehaltsschwellen der Blauen Karte EU ab und erleichtert die Bedingungen für Berufsanfänger - ebenso die Regelungen zur Mobilität und zum Familiennachzug. Es setzt die erforderliche Voraufenthaltsdauer für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Blauen Karte EU-, sowie für Fachkräfte und deren Familienangehörige herab. Ausländische Studierende erhalten erweiterte Nebenbeschäftigungsmöglichkeiten. Das Gesetz vereinfacht zudem den Wechsel zwischen Aufenthalten zu Bildungs- und zu Erwerbszwecken.


Erfahrungssäule
Die Einreise und die Aufnahme einer qualifizierten Beschäftigung ohne einen in Deutschland formal anerkannten Abschluss wird für alle Berufsgruppen geöffnet. Voraussetzung ist eine zweijährige einschlägige Berufserfahrung, ein Mindestgehalt sowie eine im Herkunftsland staatlich anerkannte mindestens zweijährige Ausbildung.


Potenzialsäule
Das Gesetz führt die sogenannte „Chancenkarte“ als neuen Aufenthaltstitel ein, der auf einem Punktesystem basiert und Arbeitskräften zur Arbeitsplatzsuche einen gesteuerten Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglicht. Dafür müssen Arbeitskräfte zunächst eine Vorqualifikation nachweisen und über deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau A 2 oder englische Sprachkenntnisse auf dem Niveau B 2 verfügen. Das Potenzial für eine nachhaltige Arbeitsmarktintegration wird anhand festgelegter Kriterien wie u.a. Qualifikation, deutsche Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug ermittelt.

  Verordnung der Bundesregierung
Der Bundesrat hat in der Plenarsitzung auch einer Verordnung zugestimmt, die das Gesetz ergänzt und umsetzt. Weitere Schritte Nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens wird das Gesetz nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und kann dann im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Einzelne Regelungen werden bereits am Tag nach der Verkündung in Kraft treten, andere Teile zu späteren Zeitpunkten.

Die umfassende Reform des Sanktionenrechts (TOP 9) halbiert
den Umrechnungsmaßstab bei Ersatzfreiheitsstrafen: Künftig entsprechen zwei Tagessätze Geldstrafe einem Tag Freiheitsstrafe, um die Haftanstalten zu entlasten. In der Strafzumessung können Gerichte Tatmotive, die sich speziell gegen die sexuelle Orientierung zum Beispiel von LSBTI-Personen richten, als menschenverachtende Beweggründe ausdrücklich strafschärfend berücksichtigen.

Ein staatliches Label zur Tierhaltungskennzeichnung (TOP2a) für Frischfleisch vom Schwein informiert Verbraucherinnen und Verbraucher künftig darüber, aus welcher der fünf definierten Haltungsformen - von Stall bis Bio - das Tier stammt. Flankierend erleichtert ein Gesetz entsprechende Stallumbauten (TOP 2b).

Das Öko-Landbaugesetz (TOP 3) regelt die Kontrolle für Öko-Siegel und enthält zusätzlich Änderungen beim seit 2022 geltenden Verbot, männliche Küken zu töten: Ab 1. Januar 2024 sind Eingriffe zur Bestimmung des Geschlechts im Hühnerei ab dem 13. Bebrütungstag verboten - bislang galt dafür eine 7-Tage-Höchstgrenze.

Das geänderte Tabakerzeugnisgesetz (TOP 5a) dehnt das Verbot von charakteristischen Aromen und Aromastoffen auf Tabakerhitzer aus - bisher galt es nur für Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen. In einer zugehörigen Verordnung (TOP 5b) finden sich ergänzende Detailregelungen. - Bei Wahlen zum Europäischen Parlament (TOP 11) soll es künftig eine Zwei-Prozent-Hürde geben. Der Bundestagsbeschluss, dem der Bundesrat mit Zwei-Drittel-Mehrheit zugestimmt hat, sieht die Zustimmung Deutschlands zu einem entsprechenden EU-Beschluss vor.


Änderungen am LNG-Beschleunigungsgesetz (TOP 49) dienen dazu, den Bau eines schwimmenden Terminals im Hafen von Mukran auf Rügen zu vereinfachen, so dass der Standort schon ab Winter 2023/24 zur Sicherung der Energieversorgung mit Gas beitragen kann - vor allem für Ostdeutschland und Bayern. Die Kommunen erhalten mehr Spielraum, zusätzliche Flächen für die Windenergienutzung auszuweisen.


Zahlreiche eher technische Anpassungen der im letzten Jahr eingeführten Energiepreisbremsen (TOP 10) sollen die Maßnahmen zur Entlastung von Wirtschaft und Verbrauchern weiterentwickeln und die Praxiserfahrungen mit den seit einigen Monaten geltenden Regeln umsetzen. Initiativen aus den Ländern In zwei eigenen Entschließungen erinnert der Bundesrat an das 75. Jubiläum der UN-Erklärung der Menschenrechte (TOP 17) und fordert die Bundesregierung auf, die Kosten für Umweltstatistiken (TOP 18) zu reduzieren.

Neu vorgestellt wurden Landesinitiativen zur Finanzierung von Wissenschaftseinrichtungen (TOP 15) und von Jobcentern (TOP 16) sowie zur steuerlichen Förderung von Klimaschutzmaßnahmen (TOP 47). Änderungswünsche an Regierungsplänen Der Bundesrat formulierte Änderungswünsche an Gesetzentwürfen, die ihm die Bundesregierung zur Stellungnahme vorgelegt hatte - unter anderem zum Sozialrecht (TOP 19) zur Stärkung des Pflegestudiums (TOP 20), zum Onlinezugangsgesetz (TOP 21), zur digitalen Dokumentation von Strafprozessen (TOP 22), zu Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit (TOP 23), zu Regulierungsbefugnissen im Energiewirtschaftsrecht (TOP 26) und zur Ausweitung der Lkw-Maut (TOP 25).

Mit den teils umfangreichen und detaillierten Stellungnahmen befasst sich nun die Bundesregierung, bevor der Bundestag über die Vorhaben entscheidet. Stellungnahmen zu EU-Vorschlägen Ebenfalls umfangreich äußerte sich der Bundesrat zu EU-Vorlagen mit Vorschlägen zu den Themen Wirtschaftspolitik (TOP 28a), Defizitverfahren (TOP 28b), Korruptionsbekämpfung (TOP 29) sowie Verbraucherschutz bei Chemikalien in Reinigungsmitteln (TOP31).

Zustimmung zu Regierungsverordnungen 13 Verordnungen der Bundesregierung fanden die Zustimmung des Bundesrates - zum Teil allerdings nur unter der Maßgabe von Änderungen. Setzt die Bundesregierung diese um, kann sie die Verordnungen in Kraft setzten. Einige Vorlagen ergänzen die vom Bundestag beschlossenen Gesetze um Detailvorgaben für die Umsetzung in der Praxis, zum Beispiel bei der Fachkräfteeinwanderung (TOP 8b), der Lebensmittelkennzeichnung (TOP 34, TOP 36), beim Aromenverbot für Tabakerhitzer (TOP 5b) und beim Öko-Landbau (TOP 35).

Weitere Verordnungen regeln Fahrgastrechte für Bahnkunden (TOP 40), die Anzeige von Versicherungsfällen in der gesetzlichen Unfallversicherung (TOP 33) und das Recycling von Materialien in der Ersatzbaustoffverordnung (TOP 39).


Ausbildung aktuell: „Betriebe müssen zunehmend um Auszubildende werben“

Berlin, 6. Juli 2023 - Unternehmen suchen händeringend Auszubildende, gleichzeitig sind junge Leute aufgefordert, bei der Berufswahl flexibel zu sein: so die Lage kurz vor Beginn des neuen Ausbildungsjahres. Doch wie können Unternehmen konkret ihren Fachkräftebedarf sichern? Und was genau können Jugendliche tun, die einen Ausbildungsplatz suchen? Antworten gibt der Präsident des Bundesinstituts für Berufsbildung, Professor Esser.   → mehr erfahren      

Berufliche Weiterbildung   Fit für die Arbeit von morgen  
Neue Arbeitsinhalte, neue Technologien, neue Werkzeuge: Viele Arbeitskräfte stehen heute vor großen Herausforderungen. Um sie fit zu machen für die Arbeit von morgen, muss Weiterbildung leichter zugänglich werden und allen Beschäftigten offenstehen. Darauf zielt das Weiterbildungsgesetz.  Außerdem enthält das Gesetz eine Ausbildungsgarantie für junge Menschen.  

Fachkräfteeinwanderung   Deutschland wird ein modernes Einwanderungsland  
Fachkräfte sollen schneller und unbürokratischer in Deutschland arbeiten können. Mit einem Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeeinwanderung sollen bestehende Hürden abgebaut und die Verdienstgrenze für die Blaue Karte abgesenkt werden. Wer zwei Jahre Berufserfahrung und einen Abschluss im Heimatland hat, kann als Fachkraft nach Deutschland kommen. Neu eingeführt wird eine Chancenkarte mit einem Punktesystem.      

Aufstiegs-BAföG 2022: Erstmals mehr als eine Milliarde investiert
2022 ist erstmals mehr als eine Milliarde Euro Aufstiegs-BAföG ausgezahlt worden. Das Fördervolumen lag acht Prozent höher als im Vorjahr. Dabei blieb die Zahl der geförderten Personen mit 192.000 nahezu unverändert.  Mit dem Aufstiegs-BAföG wird die berufliche Fortbildung finanziell unterstützt. Derzeit profitieren davon besonders Erzieherinnen und Erzieher.     → mehr erfahren      

Sommer der Berufsausbildung   „Wer eine Ausbildung erfolgreich absolviert, ist gefragt“  
Mehr junge Menschen für eine berufliche Ausbildung zu begeistern – das ist Ziel des „Sommers der Berufsausbildung“. Was eine Berufsausbildung so wertvoll macht? Sie ist ein tolles Sprungbrett für ein erfolgreiches Berufsleben – und bietet weitere Pluspunkte.  

Allianz für Aus- und Weiterbildung   Gemeinsam die duale Ausbildung stärken  
Bundesregierung, Wirtschaftsverbände und Gewerkschaften haben eine Vereinbarung zur „Allianz für Aus- und Weiterbildung“ unterzeichnet. Mehr Berufsorientierung, ein besserer Übergang von der Schule ins Arbeitsleben und weniger Ausbildungsabbrüche: Dies und mehr will die Allianz bis 2026 erreichen.  

11. Nationaler MINT-Gipfel in Berlin   Deutschland sucht dringend MINT-Fachkräfte   Bundeskanzler Scholz hat auf die hohe Bedeutung von MINT-Berufen für die Zukunftsfähigkeit Deutschlands hingewiesen. Gerade mit Blick auf die Energiewende würden MINT-Fachleute gebraucht, sagte der Kanzler anlässlich des 11. Nationalen MINT-Gipfels in Berlin.   

Im Kabinett   Bessere Bedingungen für Pflegestudierende  
Das Pflegestudium soll attraktiver werden: Eine Ausbildungsvergütung für Studierende sowie die vereinfachte Anerkennung ausländischer Abschlüsse sind nur zwei der neuen Regelungen. Das Kabinett hat den Entwurf des Pflegestudiumstärkungsgesetzes beschlossen.      

Tipps und Fakten    
Leistungen zur Ausbildungsförderung      
Neue Regelung beim Bügergeld: Bessere Chancen auf Qualifikation und Arbeit       Broschüre: Berufliche Orientierung für Zugewanderte      
Broschüre: Elternratgeber für Zugewanderte – Ausbildung in Deutschland      
Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/-innen mit neuer Fachrichtung      
Ausbildungsberuf Mediengestalter/-in Digital und Print modernisiert      
Ausbildungsordnung für Glasapparatebauer/-innen modernisiert      
Ausbildung beim Zoll: „Du im Team für mehr Gerechtigkeit in Deutschland“      
Studie: Mobilität beim Übergang Jugendlicher in die Berufsausbildung