In der die Duisburger Pflegekonferenz
sind vertreten:
Ärztekammer Nordrhein,
das Gesundheitsamt,
der Medizinische Dienst der Krankenversicherung Nordrhein,
die Arbeitsgemeinschaft privat gewerblicher
teilstationärer und stationärer Pflegeanbieter die
Duisburger Krankenhaussozialdienste,
die Ambulanten Pflegedienste der Duisburger
Wohlfahrtsverbände,
die
Arbeitsgemeinschaft privat gewerblicher ambulanter
Pflegeanbieter,
der Seniorenbeirat die Arbeitsgemeinschaft der Duisburger
Wohlfahrtsverbände,
die Arbeitsgemeinschaft der örtlichen Behindertenverbände,
die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein,
die Arbeitsgemeinschaft örtlicher Selbsthilfegruppen,
die stationären und teilstationären Pflegeanbieter der
Duisburger Wohlfahrtsverbände,
die Pflegekassen,
der Ausschuss für Arbeit,
Soziales und Gesundheit
und das Amt für Soziales und Wohnen
Informationen für Angehörigebei Unsicherheiten oder Fragen
bietet das Amt für Soziales und Wohnen an, über die
Finanzierungsmöglichkeiten eines Heimplatzes aufzuklären
und damit den Menschen unberechtigte Ängste und Sorgen
auch hinsichtlich einer Unterhaltsheranziehung der Kinder
zu nehmen. Selbst bei allen Duisburger Heimträgern
lassen sich hierzu erste Informationen bekommen. Nicht
zuletzt wird auch auf der Homepage der Stadt Duisburg zum
Thema Unterhalt laufend aktuell informiert.
Neben dem Beitrag der Pflegekasse, dem
Pflegewohngeld und der eigenen Rente werden –
sofern etwaig verbleibende ungedeckte Heimkosten vom
Sozialamt übernommen werden müssen – leistungsfähige
Kinder im Rahmen des sogenannten Elternunterhalts meistens
nur mit relativ geringen Beträgen herangezogen.
Selbstbehalte (Mindestbeträge)
aktuell:
Unterhaltspflichtige/r: 1.600 Euro incl. 450 Euro
Warmmietanteil Ehe- bzw. eingetragener Lebenspartner:
1.280 Euro incl. 350 Euro Warmmietanteil Für
unterhaltsberechtigte Kinder werden einkommensabhängige
Zuschläge nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle
berücksichtigt.
Eine neben der gesetzlichen Rentenversicherung angelegte
zusätzliche Altersvorsorge etwa kann bis zur Höhe von 5
Prozent des Bruttoeinkommens anerkannt werden. Hierbei
muss es sich aber um nachgewiesene, tatsächlich erbrachte
Leistungen handeln. Tilgungsraten von Haus- und
Grundvermögen zählen zum Beispiel als Altersvorsorge,
ebenso Lebensversicherungen und/oder private
Rentenversicherungen. Auch ein angemessenes
Hausgrundstück, das vom Unterhaltspflichtigen selbst
bewohnt wird, zählt zum geschützten Vermögen.
Zur Zeit zählt das Amt für Soziales und Wohnen 4041
laufende Unterhaltsfälle. Bei rund 13 Prozent der
Unterhaltspflichtigen wird dann tatsächlich auch Unterhalt
gefordert. Der durchschnittliche Unterhaltsbetrag liegt
bei rund 190 Euro monatlich. Die Spanne zwischen geringen
und teilweise auch hohen Unterhaltsbeiträgen kann je nach
Leistungsfähigkeit im Einzelfall natürlich beachtlich
sein.
Mit der Altenpflegeausbildungsausgleichsverordnung hat das
Land NRW auf den Pflegefachkräftemangel reagiert.
Zusätzlich zu den ausgewiesenen Pflegesätzen wird von den
Heimen ein Zuschlag zur Refinanzierung der
Ausgleichsbeträge nach der Verordnung gefordert. Die Höhe
wird kalenderjährlich durch den Grundsatzausschuss für die
Kurzzeitpflege und vollstationäre Pflege in NRW neu
festgelegt. Im Ergebnis sind aber mit der
Ausbildungsumlage die Heimkosten in den meisten
Altenpflegeheimen – so sie denn bisher bereits ausgebildet
haben – gesunken, weil jetzt alle ambulanten und
stationären Pflegeanbieter einen einheitlichen Betrag
abzuführen haben – unabhängig davon ob sie ausbilden oder
nicht. Zuvor ist es so gewesen, dass Heimträger, die
ausgebildet haben, diese Kosten alleine tragen und in den
Pflegesatz einrechnen mussten. Jetzt erhalten sie die zu
zahlenden Vergütungen für ihre Azubis aus dem Umlagestock
erstattet. Also ein eindeutiger Fortschritt.
Pflegekosten
Ein Teil des individuell nötigen Pflegebedarfs wird von
der Pflegeversicherung getragen. Ein Teil tragen die
Versicherten aus ihren Einkünften und ggf. ihrem Vermögen
selbst. Wer für notwendige Leistungen nicht selbst
aufkommen kann, für den zahlt das Sozialamt im Rahmen der
sogenannten „Hilfe zur Pflege“. Das in
unserem Sozialleistungssystem tief verwurzelte Prinzip der
Solidargemeinschaft, kann nur funktionieren, wenn
gesellschaftliche Solidarität eben nicht unabhängig von
der eigenen Leistungsfähigkeit in Anspruch genommen wird.
Die Duisburger Pflegekonferenz ist sehr daran
interessiert, alten und pflegebedürftigen Menschen auch im
Alter ein Leben mit Würde zu ermöglichen. Dazu gehört auch
Information und Aufklärung. Das Amt für Soziales und
Wohnen, die Pflegekassen aber auch die Duisburger
Pflegeanbieter, ob privat-gewerblich oder
wohlfahrtverbandlich organisiert, bieten weitere Auskünfte
und Beratung bei allen Fragen rund um das Thema Pflege an.