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Donnerstag, 19. September 2013 |
Eröffnung des neuen Neudorfer
Nahversorgungszentrums
Mit einer neuen Filiale der Drogeriekette
dm, Fressnapf und dem Tengelmann-Angebot Kaiser´s -
bundeseit über 550 Filialen - wird das ehemalige Gelände
der Stanzfirma Buller völlig neues Leben eingehaucht. Nach
ersten Plaungen 2009, der aufwändigen Altlastbewältigung
im Untergrund, dem Ausgleich von einem Meter Gefälle und
zudem einem harten und langen Winter wurde heute um 07:00 Uhr eröffnet. Bei
enormen Kundenandrang ging ab Mittag und Nachmittag dann
auf dem Parkplatz und rundherum nichts mehr.
Die für Menschen mit Behinderung, Rollstuhlfahrer oder
Rollatornutzer wichtige Rampe von der Krautstraße zum
Markt
mit dem Eingangstor zum Markt
An den ersten Tagen ging rund um das neue Fachmarktzentrum
und auf dem Parkplatzkaum etwas zügig
Der Abbiegebreich zum Markt in den Sternbuschweg
Die Einfahrt zum Parkbereich vom Sternbuschweg
Morgens um sieben Uhr noch alles entspannt - oder auch
nicht.
Kaiser`s Filialleiterin Waltraud Weinrauch hatte mit ihren
rund 30 Mitarbeitern noch jede Menge Details zu stemmem.
Offizielle Adresse: Kolonniestraße 120 - 126 in 47047
Duisburg. Öffnungszeiten: Montag bis Samstag 07:00 - 22:00
Uhr
Der Eingansgbereich
Die neue Wissoll-Filiale verfügt über 1460 Quardratmeter
Verkaufsfläche, die mit Angeboten gefüllt werden sollen.
Die Fleisch- und Wursttheke
Benters Brot-Arena
Der Oberhausener Rolf Nietz eröffnete nach Obermeiderich,
Beeck und Ruhrort in Neudorf sein nun viertes Standbein in
Duisburg.
Ruhe vor dem Sturm bei der neuen Filiale der
Drogeriemarktkette dm
und beim Tierbedarf Fressnapf.
102 breite Parkplätze
Nur über den Sternbuschweg - hier aus nördlicher Richtung
kommend per Linksabbieger nur für Personenkraftfahrzeuge -
geht es zum neuen Versorgungszentrum und von diesem auch
nur über den Sternbuschweg rechts heraus wieder weg.
Harald Jeschke
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Kaisers nebst Bäcker
und Cafe aus Oberhausen
Hohe Lärmschutzauflagen |
Duisburg-Neudorf, 28. Juni 2013 -
Kaisers nebst Bäcker und Cafe aus Oberhausen, DM-Markt und Fressnapf werden Ende August 2013 den
Übergabetermin mit der Duisburger Investorenfirma SGS
Stüdemann und Architekt Dieter Düster haben. Am
Donnerstag, 19 September will das neue Zentrum an der Ecke
Koloniestraße und Sternbuschweg seine Pforten für die
Kunden öffnen.
Auf dem ehemaligen riesigen Gelände des Buller-Stanzwerkes
wurden insgesamt annähernd 9 Millionen Euro investiert.
Das versicherte Dr. Jens Stüdemann (rechts im Bild) den
Gästen aus den CDU-Ortsverbänden Neudorf,
Hochfeld/Wanheimerort und den Medienvertretern. Die
Altlasten aus der Zeit noch vor des insolventen
Unternehmens Buller sowie der lange Winter haben die
Eröffnung im August nicht zugelassen.
Die Besucher staunten über die Höhe im
Bereich, der am Sternbuschweg liegt und an der
Zehn-Metermarke kratzt. "Wir haben hier ein gänzlich
anderes Gebäude als ansonsten bei Kaisers Immobilien
entstehen lassen", erklärte Architekt
Dieter Düster. "Wir
wollten hier mit dem hohen Gebäudeteil von annähernd 500
Quadtratmetern Fläche sowie der Vielzahl von hohen Fenstern
an der Außenfläche entlang des Sternbuschwegs ein
lebendiges Gebäude anbieten", ergänzte der Architekt (Foto
links).
Dem Lärmschutz musste der Investor mit
hohen Gebäudeteilen entlang der Derfflinger- und der
Krautstraße Rechnung tragen. "Der Andienungsbereich wurde
zudem überdacht", ergänzten Architekt und Investor. Dies
war eine der Forderungen, die die Bürger bei der Anhörung
umgesetzt haben wollten. Neben den Altlasten im Boden
und dem harten Winter war auch das Gefälle von der
Koloniestraße bis zur Krautstraße von einem Meter durchaus
ein Problem. "Wir haben den Höhenunterschied von einem
Meter mit einer langgezogenen Rampe ausgeglichen",
bekräftigte Architekt Düster.
Und: "Mit den Verwaltungsexperten der
Stadt haben wir alle Baumaßnahmen zur Umsetzung der
Barrierefreiheit im Detail abgesprochen und auch
umgesetzt", legt Dr. Jens Stüdemann (Foto) Wert auf diesen
ganz besonderen Teil. Immerhin ist das Johanniter Stift an
der Neudorfer Wildstraße nur einen Steinwurf entfernt.
In Hinsicht auf die Anfahrt musste der Investor auch eine
neue Linksabbiegemöglichkeit am Sternbuschweg (Foto) bauen.
"Hier haben wir in der Politik uns dafür stark gemacht, dass
mit Findlingen größere Fahrzeuge nicht den normalen
Kundenverkehr mit Pkw ausgrenzen", erläuterte CDU-Ratsherr
Joachim Schneider.
Anmerkung
Ungeachtet der enormen Investition muss aber auf den
Verdrängungscharakter, vielleicht sogar ruinösen
Wettbewerb hingewiesen werden, der entlang der
"Discountermeile Sternbuschweg" nun sogar noch erweitert
existiert. Die Marktanalysen - das berichten die Versorger
unisono - geben es eben her, das mit den Neuansiedlungen.
Zuletzt war das beim Pennymarkt der Fall, der gleich zwei
Neueröffnungen in kurzer Zeit schulterte. Dem Kunden
kann solch ein Wettbewerb mit fast zweistelliger Zahl an
Anbietern in einem Umkreis von nur knapp zwei Kilometern
nicht ganz egal sein. Die Schließung des CAP-Marktes
Anfang 2013
etwa
einen Kilometer entfernt von der Haupteinkaufsmeile
Sternbuschweg hatte zwar nicht unmittelbar etwas mit der
erneuten Investition zu tun, aber ist sehr wohl auch unter
dem Aspekt unsichere Zukunft bei vorausgesagten neun
Prozent Umsatzeinbußen zu sehen. Für den altangestammten
REWE-Markt nur 250 Meter vom neuen Center entfernt, wurden
von den Analysten 25 Prozent Umsatzeinbußen
prognostiziert! Mal sehen, wie die Kundschaft den etwas
höherpreisigen Vollversorger Kaisers annehmen wird und wer
das Nachsehen hat. Insgesamt gesehen ist die
Altlastenentsorgung und ein neu entwickeltes sehr großes
Areal zu begrüßen. Ob es den angestrebten Verweil- und
Kaufcharakter bieten kann, wird sich zeigen. Die
ungewöhnliche Architektur, die großzügige Gestaltung, ein
Außencafe und die gute fußläufige Anbindung an ein großes
Wohngebiet mit recht guter Kaufkraft werden sicher für
entsprechende Frequentierung sorgen.
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Plaung und Bürgerbeteiligung |
Sondersitzung BV Mitte,
Do. 30. Juni 18:00 Uhr Gemeindesaal St. Gabriel in
Duisburg-Neudorf - Öffentlicher Teil: Von Harald Jeschke
Duisburg-Neudorf, 30. Juni 2011 - Im Bereich
zwischen Sternbuschweg, Koloniestraße,
Derfflingerstraße und Krautstraße sollen ein
Lebensmittelmarkt, ein Drogeriemarkt sowie ein
weiteres Ladenlokal entstehen. Heute Abend gab es
zu diesem neuen Bebauungsplan im Neudorfer
Gemeindehaus der katholischen Kirchengemeinde St.
Gabriel einen Termin zur Bürgerbeteiligung im
Rahmen einer öffentlichen Sitzung der
Bezirksvertretung Mitte.
Und sie kamen
reichlich, die Neudorfer. Knapp 60 Bürger wollten
viel wissen, hatten reichlich Bedenken,
Kritik, Anregungen auf Lager - mehr als dem nicht
genannten Investor und seinem Planer, Architekt
Düster, lieb war.
Zunächst ging es in der
Drucksache um einen Vorhaben und Erschließungsplan
mit frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit:
Und hierbei: Der Oberbürgermeister wird gebeten,
das Ergebnis der Erörterung im weiteren Verfahren
auszuwerten. Das sagte niemand den Anwesenden, die
teilweise im Glauben waren, dass schon alles
entschieden sei.
Abwägungen
Gegenüber einem
Wunschdenken in Bezug auf Investoren für eine
Wohnbebauung oder eines Altenheimes kann nicht mit
der Realität Schritt halten, da es keine mehr
gibt. Die es zaghaft überlegt hatten, waren ebenso
abgesprungen wie dem Vernehmen nach auch ein
Baumarktkette.
Abwägungsprozesse
In den Reihen der Politik war es später bei
der Abstimmung zur Änderung zum alten
Bebauungsplan (1114) und dem Einleitungsbeschluss
mit Aufnahme in die Prioritätenliste deutlich,
dass im politischen Abwägungsprozess die deutliche
Mehrheit - bestehend aus CDU und SPD sich klar für
das - so Dr. Tacke von der SPD - als kleinere Übel
entschieden.
Die Planer wiesen noch
einmal darauf hin, dass es Investoren für eine
Wohnbebauung gegeben hätte, nur sprangen die
wieder ab und weitere Interessenten gab es nicht..
Bürgerfragen
Zunächst erklärte Architekt Dieter Düster
das Grundlegende des gesamten Nahversorgers
Kaisers. Im Innenbereich der 2.150 qm
Verkaufsfläche des Anbieters soll es auch einen
Bäcker nebst Kaffee mit Außengastronomie geben,
das etwas kleinere Flächenangebot (850 qm) soll
lt. Düster möglicherweise mit einem DM-Markt
besetzt werden. Die Belegung des dritten
Ladenlokals (495 qm) sei derzeit noch offen. Zur
Verkehrslage sei grundsätzlich nur das Anfahren
vom Sternbuschweg aus als Rechtsabbieger
einfahrend und auch als Rechtsabbieger ausfahrend
möglich. Er erklärte den Anwesenden auch die
Innenbepflanzung, die Anlegung der 102 Stellplätze
mit flankierend extra für den Fußgänger
eingerichteten Wegen.
Er wies auch wie die
Verwaltungsfachfrau darauf hin, dass hier nach
Gutachten zu den Altlasten im Boden sowie auch im
Bereich der Verkehrslenkung alles noch auf
dem Prüfstand stehe. Das alles wollten die Bürger
nun genauer wissen. Die Fragen wurden gestellt zu
Öffnungszeiten vornehmlich am Samstag, zu der
Andienung, dem generellen Verkehr auf den
umliegenden Straßen (Derfflinger und Krautstraße)
sowie Kühl- und Lüftungsaggregate, die
hier zwingend lärmmindernd installiert werden
sollen. Der Architekt sprach von modernsten
schallgedämpften Aggregaten, von einer Einhausung
sowie über die Versiegelung der bisherigen
Altfläche durch den Investor.
Fragen gab es neben
der Oberflächenbeschaffenheit zum gesamten
Verkehrskonzept auch in Richtung Stadtmitte
von diesem Markt aus und vor allen Dingen zu der
nun massiven Zentrierung von Nahversorgern
(Vollversorger und Discounter). In einem Bereich
von der Karl-Lehr-Straße kommend bis hin zu Edeka
bzw. Aldi, Sternbuschweg werden mit der
Inbetriebnahme bis Weihnachten von insgesamt noch
zwei zusätzlichen Pennymärkten und diesem Angebot
von Kaisers neun Anbieter zu finden sein. Hier
glauben die meisten Bürger, dass dies zu Lasten
der Arbeitsplätze und auch des CAP-Marktes
an der Mozartstraße gehen wird. Die Bürger
widersprachen Architekt Düster vehement zu dessen
Aussage, dass Kaisers hier eine Versorgungslücke
schließen würde.
Beschlussvorlagen
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Vorhaben- und
Erschließungsplan Nr. 2034 -Neudorf-Süd-
Koloniestraße/ Sternbuschweg
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage
öffentlich
Betreff
Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 2034 -
Neudorf-Süd - Koloniestraße/
Sternbuschweg
1. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum
Bebauungsplan Nr. 1114 - Neudorf-Süd
- Koloniestraße/ Sternbuschweg
2. Einleitungsbeschluss
3. Einstufung in die Prioritätenliste
Beschlussentwurf
1. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan
Nr. 1114 – Neudorf-Süd – Koloniestraße/
Sternbuschweg für einen Bereich zwischen
Sternbuschweg, Koloniestraße,
Derfflingerstraße und Krautstraße vom 28.09.2009,
ortsüblich bekannt gemacht
am 15.10.2009, wird aufgehoben.
2. Die Einleitung des Vorhaben- und
Erschließungsplanes Nr. 2034 – Neudorf-Süd –
Koloniestraße/ Sternbuschweg für einen Bereich
zwischen Sternbuschweg, Koloniestraße,
Derfflingerstraße und Krautstraße im Sinne des §
12 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) wird beschlossen.
3. Der Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 2034 –
Neudorf-Süd – Koloniestraße/
Sternbuschweg wird in der Prioritätenliste des
Bezirks Mitte an Position 16 geführt.
1. Bisheriger Verfahrensablauf
Der Rat der Stadt hat mit der DS 09-1208 in seiner
Sitzung am 28.09.2009 die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 1114 – Neudorf-Süd –
Koloniestraße/ Sternbuschweg beschlossen.
Dieser Beschluss wurde im Amtsblatt der Stadt
Duisburg am 15.10.2009 bekannt
gemacht. Ein Übersichtsplan, aus dem der Bereich
des Bebauungsplanes ersichtlich
ist, ist der Vorlage beigefügt.
Wesentliches Ziel dieses Bebauungsplanes ist es
auf der Gewerbebrache attraktive
Wohnnutzungen im Geschosswohnungsbau und die
Ansiedlung von das Wohnen nicht
wesentlich störendem Gewerbe zu ermöglichen. Die
im Umfeld des Plangebietes dominierende
Blockrandbebauung soll hierfür aufgenommen werden.
Daher sollen insbesondere Raumkanten zum
Sternbuschweg und zur Koloniestraße ausgebildet
werden. Der o.g. Aufstellungsbeschluss nennt als
städtebauliche Zielsetzung u.a. die Festsetzung
als Mischgebiet, in dem großflächiger
Einzelhandel, Tankstellen, Gartenbaubetriebe und
Vergnügungsstätten zugunsten der geplanten
kleinteiligen und z.T. sensiblen Nutzungen im
Plangebiet ausgeschlossen werden sollen.
Dem Aufstellungsbeschluss ging ein städtebaulicher
Konzeptentwurf des Architekten
Dipl.-Ing. D. Baumgaertel voraus. Er überplante
die von der Fa. Buller GmbH & Co. KG
aufgegebene und bis dahin gewerblich genutzte
Fläche. Ein Investor für die Realisierung der
Planung ist bisher nicht aufgetreten. Das Gebiet
stellt sich größtenteils als Gewerbebrache dar.
2. Derzeitige Situation - Vorhaben
Der Investor SWF Sternbuschweg Fachmarktzentrum
GmbH (100% Tochter der SGE
Stüdemann-Grundbesitz-Entwicklung GmbH) ist an die
Stadt Duisburg herangetreten
und hat ein Planungskonzept für den knapp 20.000
qm großen Geltungsbereich vorgelegt, welches ein
Fachmarktzentrum mit großflächigem Einzelhandel
vorsieht.
Es sollen
· ein Lebensmittelmarkt inkl. Bäcker/ Café mit
einer Verkaufsfläche von ca. 2.150
qm,
· ein Drogeriemarkt mit einer Verkaufsfläche von
ca. 650 qm und
· ein Ladenlokal (z.B. Tiernahrung, Bekleidung,
Gastronomie) mit einer Verkaufsfläche
von ca. 400 qm,
sowie ebenerdige Stellplätze realisiert werden.
Mit der Realisierung der Planung soll die
wohnungsnahe Grundversorgung sichergestellt, eine
Brachfläche wieder genutzt und das örtliche
Arbeitsplatzangebot und die lokale Wirtschaft
verbessert werden.
Als Art der Nutzung soll ein Sondergebiet
festgesetzt werden.
Das geplante L-förmige Gebäude entlang der
Kolonie- und Derfflingerstraße soll die
Struktur der Blockrandbebauung in der Umgebung
aufnehmen. An der Krautstraße und
dem Sternbuschweg soll die Raumkante über eine
entsprechende Bepflanzung bzw. einer
erforderlichen Lärmschutzwand weitergeführt
werden.
Die Erschließung für den motorisierten Verkehr und
der Warenanlieferung erfolgt ausschließlich über
die Straße Sternbuschweg, um eine zusätzliche
Belastung der Wohnbebauung zu vermeiden.
Der Investor hat bereits die Fläche der Fa. Buller
GmbH & Co. KG erworben. Der ca. 5-
10 Meter breite Grünstreifen (z.T. heute als
Abstellfläche für KFZ und als Einfahrt genutzt)
entlang der Derfflingerstraße befindet sich im
städtischen Eigentum. Über eine
Veräußerung an den Investor wird derzeit
verhandelt.
Das Vorhaben steht mit der Zielsetzung die
wohnortnahe Versorgung des dicht besiedelten
Siedlungsbereiches durch die Ansiedlung eines
Vollsortimenters zu verbessern im Einklang.
3. Weiteres Vorgehen
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. 341 1. Änderung aus
dem Jahr 1967. Der Baublock Sternbuschweg,
Koloniestraße, Derfflingerstraße und
Krautstraße ist gemäß § 8 BauNVO als Gewerbegebiet
festgesetzt. Die umgebenden
Straßenflächen sind als Straßenverkehrsflächen
festgesetzt. Das Vorhaben entspricht
nicht den Festsetzungen des geltenden
Bebauungsplanes Nr. 341 1. Änderung, so dass
ein Planverfahren erforderlich ist.
Die Planung des Fachmarktzentrums entspricht
ebenso nicht den Zielsetzungen des
Aufstellungsbeschlusses, den der Rat der Stadt
nach Aufgabe der gewerblichen Nutzung am
28.09.2009 gefasst hat, um die Fläche einer neuen
Nutzung zu zuführen. Der Aufstellungsbeschluss vom
28.09.2009 des Bebauungsplanes Nr. 1114 –
Neudorf-Süd – Koloniestraße/Sternbuschweg soll
aufgehoben werden.
Nach Fassung des Beschlusses zur Aufhebung des
Aufstellungsbeschlusses durch den
Rat wird dieser gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich
bekannt gemacht.
Zur Umsetzung der o.g. Zielsetzung soll ein
Verfahren zum Vorhaben- und Erschließungsplan
gemäß § 12 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
eingeleitet werden. Dieser erhält die Bezeichnung
Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 2034 –
Neudorf-Süd – Koloniestraße/ Sternbuschweg. Das
Instrument des Vorhaben- und
Erschließungsvertrages ermöglicht dem Investor in
Verbindung mit einem städtebaulichen Vertrag
(Durchführungsvertrag) das Vorhaben zügig und
projektbezogen zu realisieren.
Das Verfahren soll im beschleunigten Verfahren
gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden. Der
Beschluss über die Einleitung des Verfahrens wird
gemäß § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Im
Flächennutzungsplan (FNP) ist für das Plangebiet
ein nutzungsbeschränktes Gewerbegebiet mit der
Kennziffer 25 sowie ein Umspannwerk dargestellt.
Die geplanten Zielsetzungen des Vorhaben- und
Erschließungsplanes widersprechen den
Entwicklungszielen des wirksamen
Flächennutzungsplanes. Im Sinne des § 13 a BauGB
erfolgt nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens
eine entsprechende Berichtigung des
Flächennutzungsplanes.
Alle nach früheren baurechtlichen Vorschriften und
städtebaulichen Plänen im Bereich
dieses Vorhaben- und Erschließungsplanes
getroffenen Festsetzungen werden bei Inkrafttreten
dieses Vorhaben- und Erschließungsplanes durch die
hiermit getroffenen
Festsetzungen überdeckt.
4. Beschleunigtes Aufstellungsverfahren nach § 13
a BauGB
Das Baugesetzbuch wurde mit Inkrafttreten am 1.
Januar 2007 durch das „Gesetz zur Erleichterung
von Planungsvorgaben für die Innenentwicklung der
Städte“ geändert.
Zur Verminderung der Flächeninanspruchnahme und
zur Beschleunigung wichtiger Planungsvorhaben
- vor allem im Hinblick auf Arbeitsplätze,
Wohnbedarf und Infrastrukturausstattung
- wurde das Planungsrecht für Vorhaben zur
Stärkung der Innenentwicklung
vereinfacht und beschleunigt. Kernpunkt der
Gesetzesänderung ist die Einführung des
„beschleunigten Verfahrens“ zur Aufstellung von
Bebauungsplänen für die Wiedernutzbarmachung von
Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen
der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB.
Im Zuge dieses Verfahrens kann die
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
eingeschränkt, von einer förmlichen Umweltprüfung
nach § 2 (4) BauGB, der Erstellung
Umweltberichtes nach § 2 a BauGB und der
naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung abgesehen
werden.
Das Plangebiet liegt im Innenbereich und dient der
Wiedernutzbarmachung von Flächen. Gemäß § 13 a (2)
Satz 4 gelten Eingriffe in Natur und Landschaft,
die auf Grund der Aufstellung dieses Vorhaben- und
Erschließungsplanes zu erwarten sind, als bereits
erfolgt oder zulässig. Aufgrund der Größe des
Plangebietes und der beabsichtigten
städtebaulichen Zielsetzung ist davon auszugehen,
dass die zulässige Grundfläche von 20.000 qm
unterschritten wird. Es bestehen keine
Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung der
Schutzgüter gem. § 1 (6) Nr. 7 BauGB, da der
Bebauungsplan kein Vorhaben vorbereitet, für das
eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich
ist.
Der Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 2034 –
Neudorf-Süd – Koloniestraße/ Sternbuschweg erfüllt
damit die Anforderungen und Voraussetzungen für
die Anwendung des § 13 a BauGB und soll daher im
vereinfachten Verfahren ohne eine (formalisierte)
Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt
werden.
Auch wenn auf die Erstellung eines Umweltberichtes
verzichtet wird, sind alle von der
Planung betroffenen Umweltbelange entsprechend den
Anforderungen des BauGB zu
untersuchen und in den Abwägungsprozess
einzustellen. Der Entfall der Umweltprüfung
nach § 2 Abs. 4 BauGB und des Umweltberichtes nach
§ 2 a BauGB bedeutet damit lediglich eine
Reduzierung verfahrenstechnischer und zeitlich
umfangreicher formaler Anforderungen.
Der Flächennutzungsplan ist gemäß § 13 a BauGB im
Wege der Berichtigung hinsichtlich seiner
Nutzungsdarstellungen den Zielen des Vorhaben- und
Erschließungsplanes anzupassen. Hierzu wird zu
gegebener Zeit das Verfahren zur Anpassung des
Flächennutzungsplanes durchgeführt.
5. Einstufung in die Prioritätenliste
Die Verwaltung schlägt vor, den Bebauungsplan in
der Prioritätenliste unter Position 16
zu führen.
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Vorhaben- und
Erschließungsplan Nr. 2034 - Neudorf-Süd -
Koloniestraße/ Sternbus
Befürwortungen
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- Brache wird
belebt
- Altlasten vom
insolventen vorherigem Unternehmen Buller,
aber auch vom zuvor dort produktivem
Kabelwerk (bis ca.1934)- in dieser Zeit
wurde als Isolation meist auch
teerhaltiges und asbesthaltiges
Material Material genutzt - werden mit
durchaus hohem Kostenaufwand zumindest
teilweise bereinigt.
(Quelle: Neudorfer Chronik II Seite 51-53
)
|
f-
Bedenken
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-
Hohes Verkehrsaufkommen mit Lärm- und
Feinstaubbelastungen im ohnehin schon
stark frequentierten Sternbuschweg und der
Koloniestraße (L 60).
- Öffnungszeiten auch
am bisher relativ ruhigen Samstag sowie in
den Abendstunden
-
Verdrängungswettbewerb mit eventueller
Aufgabe und damit verbundenen
Arbeitsplatzvernichtung der im
direkten Umfeld schon angesiedelter
Nahversorger (REWE, Penny und vor allem
beim erst seit Oktober 2006 im Neudorfer
Süden heimisch gewordenen CAP-Markt, für
den es keine Alternative gibt. Schon
Umsatzeinbrüche im einstelligen Bereich
könnten das Aus bedeuten)
- Wohnqualität sinkt in
den angrenzenden Wohnquartieren um die
Derfflinger und Krautstraße
- Andienungsprobleme
durch Lastkraftwagen (An- und Abfahrt,
Lift- und und Rollcontainergeräusche-
müssten mittels Durchführungsverträge mit
dem Betreiber und durch Einhausungen
geregelt werden)
- Dauerlärmpegel durch
Kühl- und Klima-Aggregate
(gesetzliche Schallschutzauflagen müssten
umsetzbar sein udn hochmoderne Aggregate
können das auch leisten)
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