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Ratgeber Archiv 2015 |
Dezember 2015 |
Paketweise Ärgernisse:
Beschwerdeportal www.paket-aerger.de gestartet
Weihnachtsgeschenke, die in der Zustellschleife hängen
bleiben. Pakete, die verstecken spielen oder ohne
Benachrichtigung in der Nachbarschaft oder im
kilometerweit entfernten Paket-Shop abgegeben werden. In
den Wochen vor dem Fest werden doppelt so viele Pakete
verschickt wie sonst – und zuhauf steht Verbraucherärger
rund um Paketsendungen ins Haus.
„Wer sein Paket ausschließlich selbst entgegennehmen
will, kann bei einigen Versendern beim Bestellen den
kostenpflichtigen Service ‚eigenhändig‘ buchen, dann
darf der Bote das Paket nur dem Empfänger selbst oder
jemandem aushändigen, der eine schriftliche Vollmacht
zur Annahme der Sendung hat“, bringt die
Verbraucherzentrale NRW Licht ins Zustell-Labyrinth.
Fürs Abladen von Ärgernissen rund ums Versenden und
Zustellen hat die Verbraucherzentrale NRW jetzt ein
Online-Beschwerdeportal gestartet.
„Hier kann man eintragen, wenn Pakete einfach vor der
Haustür abgelegt werden, beschädigt ankommen oder
sonstige Paket-Pannen passieren“, rufen die
Verbraucherschützer auf, solche Ärgernisse unter
www.paket-aerger.de mitzuteilen.
Auf der Internetseite gibt’s auch Informationen zur
Rechtslage – und durch die Auswertung der gesammelten
Beschwerden sollen Verbesserungen für Paketkunden
erreicht werden. Fürs Versenden und Empfangen gibt die
Verbraucherzentrale NRW das kleine Einmaleins der
Paketkunde mit auf den Weg:
· Vor dem Versand: Abgesehen von Preisunterschieden
–Paketdienstleister bieten auch unterschiedliche Dienste
an. So sehen manche nur einen Zustellversuch vor, andere
kommen hingegen bis zu drei Mal an die Tür, bevor das
Paket zurück an den Absender geschickt oder in einen
Paketshop umgeleitet wird. Hier lohnt sich also ein
Blick in die Zustellbedingungen.
· Ersatzzustellung beim Nachbarn: Die meisten
Paketdienste behalten sich in ihren Vertragsbedingungen
die sogenannte Ersatzzustellung an Nachbarn vor. Das
kann praktisch sein, wenn der auch tagsüber zu Hause
ist. Grundsätzlich muss jedoch kein Nachbar ein fremdes
Paket annehmen.
"Vorsicht Abzocke"
Präsente vom Onlinehändler: Tipps fürs Bestellen per
Mausklick Weihnachtseinkäufe im
Internet vom heimischen Sofa aus – das kann bequem und
günstig sein: ohne Ladenschluss und Parkplatzsuche.
„Doch auch im Internet lauern Fallen. Online-Shopper
sollten sich weder von schönen Internetseiten noch von
tollen Versprechungen und vermeintlich günstigen Preisen
blenden lassen“, rät die Verbraucherzentrale NRW.
Bei Bestellungen per Mausklick sollte etwa auf
vollständige Anschriften der Firmen, auf Datenschutz,
Art der Bezahlung und die Versandkosten geachtet werden.
Folgende Tipps helfen, den Geschenke-Stress aus dem
Onlineshop locker wegzuklicken:
· Preisvergleich und Datenschutz: Viele Produkte
sind im Internet günstiger zu haben als im Ladengeschäft
um die Ecke – aber nicht immer. Wer preisgünstig
einkaufen will, sollte die Preise nicht nur im Internet,
sondern auch im stationären Handel vergleichen.
Bestellt werden sollte nur in solchen Shops, die eine
verschlüsselte Datenübertragung ermöglichen. Das
erschwert eine Einsicht durch Dritte. Verschlüsselte
Datenverbindungen sind am „s" hinter dem „http" in der
Adress-Zeile des Browsers zu erkennen.
Außerdem sollten die Datenschutzbestimmungen aufmerksam
durchgelesen werden. Dabei ist darauf zu achten, ob die
Angaben nur verwendet werden, um die Bestellung zu
erfüllen, oder ob sie auch für Werbung genutzt oder gar
an Dritte weitergegeben werden sollen.
· Check des Vertragspartners: Vor der Bestellung
sollte sich der Kunde vergewissern, dass der Firmenname,
die sogenannte ladungsfähige Adresse (Postanschrift mit
Land, Ort, Straße) und der Verantwortliche des Anbieters
leicht aufrufbar sind. Nur so weiß man, mit wem man es
zu tun hat und an wen man sich wenden muss, wenn
beispielsweise etwas Falsches oder gar nichts geliefert
wird.
Wer auf der Homepage keine Adresse oder nur eine
Postfachadresse findet, sollte misstrauisch werden und
besser nichts bestellen. Hilfreich können oftmals auch
Foren im Internet sein, in denen Kunden ihre Erfahrungen
mit bestimmten Firmen über deren Vertragsabwicklung
allgemein zugänglich darstellen. Wird dort bereits über
Lieferengpässe, Probleme bei Reklamationen oder bei der
Rückabwicklung von Verträgen nach einem Widerruf
berichtet, sollte am besten auf eine Bestellung
verzichtet werden.
· Zusatzkosten und Zahlungsweise: Damit sich die
Schnäppchen nicht als Mogelpackung erweisen, sind auch
die Zusatzkosten wie Versand- und Überweisungskosten
sowie Zustellgebühren (bei Nachnahmesendungen) in die
Gesamtrechnung einzubeziehen. Sonst wird ein
vermeintlicher Preisvorteil schnell zur Kostenfalle.
Kunden haben zwar kein Recht auf Wahl einer bestimmten
Zahlungsart, doch meist werden mehrere Alternativen
angeboten.
Am sichersten ist die Bezahlung nach Erhalt der Ware per
Rechnung oder die Erteilung einer Einzugsermächtigung.
Damit geht man nicht das Risiko ein, entweder keine,
eine andere als die bestellte oder eine fehlerhafte Ware
zu erhalten und anschließend dem Geld hinterherlaufen zu
müssen. Vorsicht gilt bei Vorkasse.
Auf Gültigkeit achten:
Gutscheine auf dem Gabentisch
Wenn man nicht weiß, was man schenken soll, sind
Gutscheine immer eine prima Sache. „Wer an Weihnachten
mit einer solchen Gabe zum Eintauschen bedacht wird,
sollte jedoch auf die Fristen achten, auch wenn man sich
mit dem Einlösen von Warengutscheinen Zeit lassen kann“,
rät die Verbraucherzentrale NRW. Allgemein gilt eine
Verjährungsfrist von drei Jahren. Lag unterm
Weihnachtsbaum jedoch ein Gutschein für ein
Freizeitvergnügen mit festem Termin, muss die Karte zum
angegebenen Datum eingelöst werden, damit sie nicht
verfällt. Folgende Tipps helfen, Frust mit dem
Verstreichen von Fristen zu vermeiden:
· Gültigkeit von Warengutscheinen: Auch wenn auf
einem Gutschein keine Befristung vermerkt ist, kann der
Bon nicht unbegrenzt lange eingelöst werden. Allgemein
gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Deshalb muss
ein unbefristeter Gutschein spätestens innerhalb von
drei Jahren eingelöst werden. Die Frist beginnt jedoch
immer erst am Schluss des Jahres, in dem der Gutschein
erworben wurde. Beispiel: Wer zum Weihnachtsfest mit
einem Gutschein beschenkt wird, der im November 2015
erworben wurde, muss diesen bis spätestens zum 31.
Dezember 2018 einlösen.
· Abgelaufene Dauer: Ist die Frist auf
Warengutscheinen verstrichen, müssen Händler den Bon
zwar nicht mehr einlösen. Aber nach Ansicht der
Verbraucherzentrale NRW müssen sie das Geld gegen
Rückgabe des Gutscheins – abzüglich ihres entgangenen
Gewinns – erstatten.
· Fristen für Terminkupons: Bei Gutscheinen fürs
Konzert oder Theater sind die angegebenen Einlösedaten
zu beachten, sonst verfallen die Tickets.
Praxiswissen für
Wohnungseigentümer:
Rechte und Pflichten von A bis Z
Dank niedriger Zinsen ist die Gelegenheit günstig,
Besitzer einer Wohnung zu werden. Wer diese Chance
ergreift, geht mit dem Kaufvertrag allerdings auch
zahlreiche Verpflichtungen gegenüber der
Eigentümergemeinschaft ein – egal ob er die Räume
selbst nutzt oder vermietet. Welche Regeln im
nachbarschaftlichen Miteinander gelten und in welchem
Umfang sich die eigenen Interessen durchsetzen lassen,
darüber informiert das „Lexikon Eigentumswohnung –
Praxiswissen von A bis Z“ der Verbraucherzentrale NRW.
Der Wegweiser durch die Gegebenheiten einer
Eigentümergemeinschaft vermittelt ein breites
Basiswissen rund um Rechte und Pflichten. Er hält
Antworten bereit auf Fragen etwa zur
Eigentümerversammlung, zur Jahresabrechnung, zu
Gemeinschafts- und Sondereigentum oder zu den Aufgaben
des Verwalters und des Beirats. Zudem zeigt das Buch,
wie sich typische Konfliktsituationen, etwa bei der
Balkon- oder Gartennutzung, im Treppenhaus oder bei
baulichen Veränderungen, ohne Streit regeln lassen.
Der Ratgeber kostet 16,90 Euro und ist
in der örtlichen Beratungsstelle Duisburg,
Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für zuzüglich 2,50
Euro für Porto und Versand wird er auch nach Hause
geliefert.
Bestellmöglichkeiten: Online-Shop:
www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555, E-Mail:
ratgeber@vz-nrw.de, Fax: 0211/3809-235, Post:
Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister
Straße 70, 40225 Düsseldorf.
Der Weg zur Reha:
Antragstellung, Leistungen und Zahlung
Nach Schlaganfall oder Herzinfarkt, Tumorentfernung,
Hüftoperation oder Burn-Out führt der Weg zurück in die
Gesundheit oft durch eine Kur. Damit eine solche
stationäre Reha ohne Stolperfallen erreicht wird, gibt
der Ratgeber „Ihr Recht auf Reha – Alles über
Antragstellung, Leistungen und Zahlung“ der
Verbraucherzentrale NRW einen umfassenden Überblick über
das Thema. Das Buch zeigt zudem, dass der Begriff Reha
noch mehr meint als die klassische Kur. Es enthält
Informationen zu den verschiedenen Arten der
Rehabilitation, von der medizinischen über die
geriatrische bis zur beruflichen und sozialen.
Leser erfahren, welche Träger für die einzelnen
Maßnahmen zuständig sind und wo sie zum Beispiel
Kranken- oder Übergangsgeld, Reisekosten oder Zuschüsse
für Haushaltshilfen beantragen können. Zudem wird
erläutert, in welchen Fällen der Einspruch gegen einen
ablehnenden Bescheid lohnen kann.
Der Ratgeber kostet 9,90 Euro und ist
in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str.
30 erhältlich. Für weitere 2,50 Euro für Porto und
Versand wird er auch nach Hause geliefert.
Bestellmöglichkeiten: Online-Shop:
www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555, E-Mail:
ratgeber@vz-nrw.de, Fax: 0211/3809-235, Post:
Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister
Straße 70, 40225 Düsseldorf.
Finanzspritze fürs Bauen,
Kaufen und Sanieren
Energieberatung der Verbraucherzentrale weist den Weg
durch den Förderdschungel Wer beim Bauen, Kaufen oder
Sanieren auf energieeffiziente Technologien setzt, dem
steht eine wahre Flut öffentlicher Förderprogramme
offen. Leider ist die Programmvielfalt jedoch für den
Laien kaum mehr durchschaubar. Wer sicher sein möchte,
das richtige Angebot zu finden, sollte deshalb
fachkundige Beratung in Anspruch nehmen.
Jochen Kruse, Energieberater/-in der Verbraucherzentrale
Duisburg, erläutert: „Förderprogramme für
energieeffizientes Bauen und Sanieren gibt es von Bund,
Ländern und Gemeinden, teilweise sogar von
Energieanbietern. Gefördert werden Neubauten und die
Sanierung von Bestandsgebäuden, aber auch beispielsweise
der Austausch der Fenster oder eine Modernisierung der
Heizungsanlage.“
Bundesweit verfügbar sind zwei Angebote des Bundes: die
Programme der KfW-Bank sowie des Bundesamtes für
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die KfW bietet
sehr günstige Kredite an. Zusätzlich gibt es
Einmalzuschüsse für ausgewählte Vorhaben. Dabei gilt: Je
energieeffizienter das Gebäude nach der Sanierung, desto
höher fällt die Förderung aus. Das BAFA fördert
bestimmte Einzelmaßnahmen. Ergänzend stehen zwei
öffentlich geförderte Beratungsangebote zur Verfügung:
die Energieberatung der Verbraucherzentrale sowie die
BAFA-Vor Ort-Beratung.
Die regionalen Förderangebote unterscheiden sich je nach
Bundesland und Kommune stark. Und ob verschiedene
Angebote miteinander kombiniert werden können, hängt vom
einzelnen Programm ab. Jochen Kruse rät deshalb,
unbedingt einen Fachmann zu konsultieren, bevor ein
möglicherweise förderfähiges Projekt in Angriff genommen
wird: „Die Förderung muss vor Beginn der Maßnahme
beantragt werden.“
Bei allen Fragen zu Förderprogrammen gibt die
Energieberatung der Verbraucherzentrale gerne Auskunft.
Eine halbstündige Beratung für 5 Euro kann in der
Verbraucherzentrale Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30
alternativ: unter der kostenlosen Rufnummer 0800 - 809
802 400 vereinbart werden.
Eine Vor-Ort-Beratung für 60 Euro kann unter 0180 111 5
999 (Festpreis 3,9 Cent/Minute, Mobilfunkpreis max. 42
Cent/Minute) oder im Internet unter
www.vz-nrw.de/energieberatung vereinbart werden.
Womit Verbraucher 2016
rechnen müssen: Die wichtigsten Änderungen im Überblick
- noch mehr unter:
Berlin
und Gesetze
Ohne Steuer-Identifikationsnummer geht bei
Kindergeldantrag und Freistellungsauftrag nichts mehr.
Wie schon in den vergangenen Jahren schlägt die Post
beim Porto auf - dieses Mal beim Standardbrief um 8
Cent. Bankleitzahl und Kontonummer haben ab 1. Februar
2016 ausgedient: Ausschließlich die IBAN (International
Bank Account Number) gilt dann für Inlandstransfers und
Überweisungen im Euro-Zahlungsverkehrsraum.
Was sich für Verbraucher 2016 alles ändert:
Die Hartz IV-Sätze werden ab 1. Januar zwischen 3 und 5
Euro angehoben. Und 870.000 Haushalte können sich über
mehr Wohngeld freuen. Alle Jahre wieder: Die
Beitragsbemessungsgrenzen für die Kranken- und
Pflegekasse sowie in der Rentenversicherung steigen. Das
Recht auf ein Girokonto für jedermann wird 2016 endlich
umgesetzt.
Nach Hause telefonieren wird billiger: Ab 30. April
werden die jetzigen Preisobergrenzen durch
Höchstaufschläge auf den Heimtarif fürs Surfen und
Telefonieren aus dem EU-Ausland abgelöst.
Gesetzlich Krankenversicherte müssen mit einem höheren
Zusatzbeitrag rechnen. Sie können aber mit der
Termingarantie beim Facharzt und dem neuen Recht auf
eine zweite ärztliche Meinung bei bestimmten Eingriffen
auf mehr Heilkraft im Gesundheitssystem hoffen.
Wer ein Haus bauen will, muss ab 1. Januar 2016
strengere Energie-Einsparvorgaben einhalten. Aber
Bauherren können bei der KfW (die ehemalige
Kreditanstalt für Wiederaufbau) für energieeffiziente
Neubauten auch doppelt so hohe Förderkredite wie bisher
aufnehmen: Statt 50.000 Euro sind es dann 100.000 Euro
pro Wohneinheit.
Telefonieren übers Internet -
Tücken beim Umstellen auf neue Technik vermeiden
Duisburg, 03. Dezember 2015 - Das Aus fürs analoge Festnetz
ist für die Deutsche Telekom beschlossene Sache: Bis 2018
will der Telekommunikationsriese dafür sorgen, dass
sämtliche Kunden nur noch mit Hilfe des Internets
telefonieren. Die IP-Telefonie – wie sie im Fachjargon heißt
– soll Sprachqualität und Datenübertragung beim Telefonieren
und Online-Surfen künftig erheblich verbessern. Doch auf dem
Weg in die digitale Zukunft werden viele Kunden nicht
richtig mitgenommen oder bleiben mit ihrer Unkenntnis gleich
auf der Strecke.
„Kunden, die eigentlich von der digitalen Umstellung auf
IP-Telefonie profitieren sollen, berichten von dürftigen
Informationen, unerwarteten Zusatzkosten und massiven
technischen Störungen nach dem Technologiewechsel der
Telekom“, zählt die Verbraucherzentrale NRW einige Probleme
auf. Was Telefonkunden bei der geplanten Umstellung vom
analogen Festnetz auf die digitale Internettelefonie wissen
und beachten müssen, erklärt die Verbraucherzentrale NRW:
· Betroffene Telefonkunden: Sämtliche
Kunden, die bislang einen analogen oder einen ISDN-Anschluss
nutzen und einen DSL-Anschluss für ihren Zugang zum Internet
hinzugebucht haben, müssen innerhalb der nächsten drei Jahre
mit dem Umswitchen ihres Festnetzanschlusses auf
Internettechnik rechnen.
Bei Kunden ohne Internetzugang vollzieht die Telekom den
Technologiewechsel automatisch und somit meist unbemerkt.
Kunden mit Internetanschluss werden hingegen vom
Telefonanbieter über die geplante Umstellung und die damit
verbundene Vertragsänderung informiert.
· Uneinheitliche Umstellungspraxis:
Viele Kunden fühlen sich jedoch von der Ankündigung der
Telekom überrumpelt. Häufig melden sich deren Mitarbeiter
Monate vor Ablauf des bisherigen Vertrags schriftlich oder
persönlich am Telefon bei den Kunden oder stehen
unangemeldet vor der Tür, um sie über die technischen und
vertraglichen Änderungen zu informieren und zu einem raschen
Vertragswechsel zu bewegen.
Kunden, denen die Umstellung ihres Anschlusses auf
IP-Technik ins Haus steht, sollten dem Wechsel jedoch nicht
vorschnell zustimmen, sondern sich zuvor informieren, was an
Neuerungen, Kosten, neuen Endgeräten, aber auch an möglichen
Umstellungsproblemen auf sie zukommen kann.
· Vertrag für IP-Telefonie in der
Warteschleife: Der bisherige Vertrag mit der
Telekom gilt auf alle Fälle bis zum Ende der vereinbarten
Laufzeit und kann nicht zugunsten der Einführung der
IP-Telefonie vorzeitig vom Unternehmen gekündigt werden.
Fürs künftige Telefonieren und Surfen per IP-Technik muss
dann ein neuer Vertrag geschlossen werden. Kunden sollten
die geänderten Bedingungen darin – etwa Zusatzkosten für
neue Endgeräte, teurere Tarife für schnellere
Datenübertragung, die Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist –
zuvor gründlich prüfen und mit Angeboten anderer
Telekommunikationsanbieter vergleichen. Einige
Konkurrenzunternehmen locken Neukunden zudem mit Rabatten.
Ratgeber
Nebenbei der eigene Chef Tipps für Teilzeitgründer
Irgendwann einmal sein eigener Chef zu sein, davon träumt so
mancher Arbeitnehmer. Wer die ersten Schritte zum Ziel der
Selbstständigkeit machen möchte, kann das parallel zum Job
tun – nebenberuflich. Doch eine vielversprechende
Geschäftsidee allein garantiert noch keinen Erfolg. Auch
kaufmännisches Wissen und unternehmerisches Geschick sind
gefragt.
Auf welche Besonderheiten zudem vor allem Teilzeitgründer
achten müssen, zeigt der Ratgeber „Nebenberuflich
selbstständig“ der Verbraucherzentrale NRW.
Das Buch erklärt die steuerlichen und rechtlichen
Rahmenbedingungen der Selbstständigkeit in den freien
Berufen, im Handwerk und im Gewerbe. Die Sondersituation der
Nebentätigkeit bleibt dabei immer im Blick. Dazu kommen
konkrete Tipps etwa zu Kalkulation, Werbung und Buchführung
ebenso wie zu Altersvorsorge, Kontoführung und
Kreditbeschaffung.
Der Ratgeber kostet 12,90 Euro und ist in
der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30
erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand
wird er auch nach Hause geliefert. Als E-Book steht er für
9,99 Euro zum Download bereit unter
www.vz-ratgeber.de.
Bestellmöglichkeiten: Online-Shop:
www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555, E-Mail:
ratgeber@vz-nrw.de, Fax: 0211/3809-235, Post: Versandservice
der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225
Düsseldorf.
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November 2015 |
Spendensammlungen: Wahre
Wohltäter von falschen unterscheiden
Duisburg, 26. November 2015 - Ob für Flüchtlinge,
Notleidende in Krisengebieten, bedürftige Kinder oder für
kulturelle Anliegen, ob für Tier- oder Umweltschutz: Alle
Jahre wieder wird in der Weihnachtszeit zu Spenden
aufgerufen – per Post, via Internet und mit der Sammelbüchse
in der Hand.
Mehr als 600.000 Vereine und rund 21.000 Stiftungen in
Deutschland profitieren von der Bereitschaft, das eigene
Portemonnaie für Menschen in Not, für die Versorgung von
Tieren und auch für kulturelle Belange zu öffnen. „Wer
helfen möchte, tut gut daran, seine Gaben nicht allzu
leichtgläubig zu verteilen. Denn nicht jede Organisation,
die verspricht, mit Euro und Cent Gutes zu bewirken, ist so
seriös, wie sie sich gibt“, erklärt die Verbraucherzentrale
NRW. Um die wahren Wohltäter von unseriösen
Trittbrettfahrern zu unterscheiden, helfen folgende Hinweise
der Verbraucherzentrale NRW:
· Briefpost fürs
Gefühl: Fast täglich landen Spendenaufrufe
in den Briefkästen. Wer einmal gespendet hat, erhält meist
wieder Post. Spendenorganisationen nutzen zudem auch
kommerzielle Adresshändler und beziehen Anschriften etwa aus
Telefonbüchern, durch Preisausschreiben oder von
Versandhändlern.
Dank weiterer Angaben wie Alter, Beruf, Geschlecht und Wert
der bestellten Ware lassen sich unterschiedliche Zielgruppen
herausfiltern und anschreiben. Wer über seinen Briefkasten
um eine Spende gebeten wird, sollte sich bei Zweifeln an der
Glaubwürdigkeit Zeit nehmen, die Organisation genauer unter
die Lupe zu nehmen. Aufschluss bietet etwa ein Blick in den
jeweiligen Jahresbericht, den seriöse Organisationen auf
Anfrage zusenden.
Vorsicht ist hingegen
geboten, wenn die Werbepost – statt Daten
und Fakten zu liefern – allein auf Gefühle zielt.
Emotionsgeladene Texte und Mitleid erregende Fotos sind
Kennzeichen unseriöser Briefwerbung. Glaubwürdig hingegen
sind klare, aussagekräftige Informationen und authentische
Fotos mit einem erkennbaren Bezug zu dem jeweiligen
Spendenzweck.
· Mit der Büchse
unterwegs: In den Bundesländern
Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen müssen
Spendensammlungen behördlich angemeldet und genehmigt
werden. In allen übrigen Bundesländern genügt es, einen
Verein zu gründen, sich eine Satzung zu geben und auf
Sammeltour zu gehen. Während früher eine Sammelbüchse
verplombt sein musste, fehlt nun oft eine Regelung, um
Münzen und Scheine vor zweckentfremdetem Zugriff zu sichern.
Gerade die direkte Ansprache kann dazu verführen, rasch und
unbedacht zu spenden. Erst recht, wenn versucht wird, mit
Fotos angeblicher Folteropfer, hungernder Kinder oder
gequälter Tiere Mitleid zu erregen.
Doch auch bei einer Sammlung mit der Büchse handelt es bei
gezeigten Bildern womöglich um gestellte Aufnahmen. Besser
ist deshalb, zunächst abzuwinken und sich in Ruhe über die
jeweilige Organisation zu informieren. Wer seriös agiert,
kann in einem Geschäftsbericht darlegen, wofür das Geld aus
Spenden oder Mitgliedsbeiträgen ausgegeben wird – und freut
sich über eine wohl überlegte Spende per Überweisung. Ist
ein Verein oder eine Organisation als gemeinnützig
anerkannt, bedeutet dies ein Indiz für deren
Glaubwürdigkeit. Karitativ anerkannte Spenden können zudem
steuerlich abgesetzt werden.
Fertigteige, Backmischungen
oder Selbstgemachtes
In den nächsten Wochen verwandeln sich viele Küchen in
emsige Backstuben. Bis Weihnachten hat die Eigenproduktion
von Kokos-Makronen, Vanillekipferln, Zimtsternen und
Spritzgebäck Hochkonjunktur. Vor allem Kinder lieben das
Teigkneten, Ausstechen und Verzieren von Plätzchen für
Keksdosen und Weihnachtsteller.
Lebensmittelhersteller unterstützen die allseits beliebte
Freude und Lust an der Weihnachtsbäckerei mit einem
reichhaltigen Angebot an Fertigteigen und Backmischungen.
Allerdings lässt die Qualität der Produkte zum Anrühren und
Abbacken vielfach zu wünschen übrig: „Fertigteige und
Backmischungen für Weihnachtsplätzchen enthalten oftmals
hauptsächlich andere Fette als die auf der Verpackung
abgebildete Butter sowie unnötige Zusatzstoffe.
Das Hantieren mit den industriell präparierten Produkten
spart zudem kaum Zeit, sondern bringt vor allem die kleinen
Weihnachtsbäcker ums volle Backvergnügen“, rät die
Verbraucherzentrale NRW zum Selberbacken von Anfang an. Sie
steuert hierzu Wissenswertes rund um die Weihnachtsbäckerei
von A wie Angebote bis Z wie Zutaten bei:
· Fertigteige:
Die Teigblöcke aus der Kühltheke können zwar fix in
Keksscheiben geschnitten oder als Plätzchen ausgerollt und
dann in den Backofen geschoben werden. Die backfertigen
Rollen oder Platten enthalten jedoch im Gegensatz zu selbst
hergestelltem Teig viele hochverarbeitete Zutaten und
Zusatzstoffe:
Emulgatoren, Feuchthalte- und Antioxidationsmittel etwa
dienen dazu, Fertigteige zu binden und fester sowie
haltbarer zu machen. Klassische Zutaten wie Eier und Zucker
werden durch industriell hergestelltes Volleipulver und
einen Mix aus Süßungsmitteln ersetzt.
Die Verwendung von Zuckerarten wie Lactose, Glukosesirup,
Haushaltszucker oder Fruktose ist verwirrend für
Verbraucher, da diese Zutaten nicht eindeutig als
Süßungsmittel und Dickmacher erkennbar sind. Vanille aus der
Schote findet sich kaum in den Rezepturen. Stattdessen
werden häufig Aromen – zum Beispiel aus pflanzlichen
Rohstoffen wie Holz – oder auch künstliche Aromastoffe
eingesetzt. Statt Butter, wie auf einigen Packungen
angepriesen, enthält die Ausroll- und Ausstechware vor allem
pflanzliche Ersatzfette – etwa Palmfett und Rapsöl. Auch der
Anteil an Schokolade, Kakao und Nüssen ist bei den Teigen
zum Abbacken eher gering.
Ratgeber / Neuerscheinung
19.11.2015 - Vom gebrauchten Haus zum Traumhaus Umbau, Aus-
oder Anbau optimal geplant Der Weg vom Kauf eines
gebrauchten Hauses bis zum Einzug kann einige
Herausforderungen bereithalten. Bei einem Umbau sollten die
eigenen Wünsche auf Vereinbarkeit mit den geltenden
Vorschriften abgeklopft werden. Zudem muss die Finanzierung
stimmen, Bauanträge sind einzureichen und Handwerker zu
beauftragen.
Hilfestellung bei der sorgfältigen Planung einer komplexen
Baumaßnahme und Unterstützung während der Umsetzung bietet
der neue Ratgeber „Vom gebrauchten Haus zum Traumhaus“ der
Verbraucherzentrale NRW. Das reich illustrierte Buch
verschafft einen Überblick über alle Phasen eines Um-, An-
oder Ausbaus – von den ersten Entwürfen über die
Kostenberechnung, Fördermittel- und Kreditplanung über
Bauantrag und Ausschreibung der Handwerkerleistungen bis zu
Bauabnahme und Gewährleistungsfragen.
Damit das Wunschhaus auf einem sicheren Fundament steht,
erfahren zukünftige Hausbesitzer zudem alles über typische
Fallstricke bei Maßnahmen etwa im Keller, an der Fassade,
an der Elektroinstallation oder an der Heizung. So kommen
diese vermeidbaren Probleme gar nicht erst auf.
Der Ratgeber kostet 19,90 Euro und ist in der
Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30
erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand
wird er auch nach Hause geliefert.
Bestellmöglichkeiten: Online-Shop: www.vz-ratgeber.de,
Telefon: 0211/3809-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax:
0211/3809-235, Post: Versandservice der
Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225
Düsseldorf.
Guter Rat begrenzt
Aussagekraft von Gesundheitsportalen im Internet
Ob Kopfschmerzen, Krebserkrankungen, Kosmetikoperationen
oder Kinderkrankheiten – statt zum Arzt gehen viele
Patienten heute zuerst ins Internet. Auf Mit Hilfe von
Suchmaschinen suchen sie zu eingegebenen Stichworten auf
Gesundheitsportalen nach dem passenden medizinischen Rat zu
wirksamen Behandlungen und Medikamenten. Online bieten
unzählige Informationsseiten und Diskussionsforen allerdings
nicht immer seriöse und nützliche Hinweise zu Krankheiten,
Therapien, Medikamenten und deren Nebenwirkungen sowie Tipps
zur Vorbeugung an. Betrieben oder finanziert werden die
virtuellen Gesundheitsratgeber vielfach von Verbänden,
Verlagen oder Pharmaunternehmen.
Eine Ferndiagnose von vermeintlichen Gesundheitsexperten im
Netz kann jedoch eine persönliche medizinische Untersuchung
und deren Befund nicht ersetzen. „Wer Schmerzen hat oder
unter unklaren Symptomen leidet, sollte sich nicht auf den
Rat von unbekannten Net-Doktoren verlassen und zur
Selbsthilfe schreiten, sondern stattdessen unbedingt einen
Arzt seines Vertrauens aufsuchen“, rät die
Verbraucherzentrale NRW, Gesundheitsinformationen im Netz
nicht blind zu vertrauen. Wer begleitend zum persönlichen
Arztbesuch im Internet nach Informationen und
unterstützender Hilfe sucht, sollte hierbei folgende
Hinweise beachten:
· Grenzen und Risiken: Gesundheitsratgeber im Netz
können nur eine generelle Auskunft erteilen über Diagnostik,
Therapien und Vorbeugung von Krankheiten. Individuelle
Online-Diagnosen und Fernbehandlungen sind ohne persönliche
Kenntnis von Patienten und ohne eine eingehende Untersuchung
im Internet verboten.
Ratsuchende mit ungeklärten Symptomen riskieren beim
Befolgen von Ratschlägen aus dem Internet möglicherweise
gesundheitliche Schäden. Falsche, unvollständige
Informationen oder ein verzögerter Arztbesuch können
ersthafte Krankheiten unnötig verschlimmern.
· Indizien für seriöse Gesundheitsseiten: Bevor
Informationen auf Gesundheitsseiten angeklickt oder Fragen
zu speziellen Krankheitssymptomen gestellt werden, sollten
sich Nutzer davon überzeugen, dass die Auskünfte von einem
vertrauenswürdigen Absender stammen. Angaben zum Sinn und
Zweck der jeweiligen Webseite, zum Betreiber und dessen
Firmensitz, zu Finanzgebern und Förderern liefern hierzu
wichtige Anhaltspunkte.
Unverhohlenes Anpreisen von Medikamenten und Produkten etwa
sind ein Indiz für unseriöse Informationen. Nutzer sollten
sich nicht nur auf eine Auskunft im Netz verlassen, sondern
sich auf mehreren Portalen tummeln und die vorgefundenen
Informationen miteinander vergleichen.
Medizininformationen sollten zudem leicht zu finden und für
Laien gut zu lesen und verständlich sein. Das Wissen von
Gesundheitsportalen sollte stets dem aktuellen
wissenschaftlichen Stand entsprechen. Ob dies so ist, kann
anhand der Quellenangaben und der Einstellungsdaten geprüft
werden.
RATGEBER
Alleinerziehend? Handbuch
erklärt Unterhalt, Sorgerecht und finanzielle Hilfen
Duisburg, 12. November 2015 - Allein erziehende Elternteile
stehen oft vor extremen Herausforderungen: Die Kinder müssen
versorgt, der Job erledigt, Anträge bei Behörden und
Auseinandersetzungen mit dem Ex-Partner bewältigt werden.
Zudem verschärfen nicht selten finanzielle Schwierigkeiten
die Situation der Familien.
Wer nicht weiß, wie er Geldsorgen lösen und sich einen
Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen einer
Trennung verschaffen soll, dem hilft der neue Ratgeber
„Alleinerziehend“ der Verbraucherzentrale NRW. Das Handbuch
greift die typischen Fragen bei rechtlichen und finanziellen
Nöten auf: Familien erhalten verständliche Informationen zum
Abstammungs-, Sorge-, Umgangs- und Unterhaltsrecht sowie zu
den Ansprüchen gegenüber Staat und Arbeitgeber. Besonderes
Augenmerk richtet der Ratgeber dabei auf die Themen
Mutterschutz, Elternzeit und Elterngeld,
Unterhaltsvorschuss, Kindergeld und Leistungen bei
Arbeitslosigkeit und Sozialhilfe.
Auch die Besonderheiten bei der Sozialversicherung und
Steuer werden aufgegriffen. Zahlreiche Tipps und wichtige
Adressen zur Beratung und Selbsthilfe sowie zu Angeboten im
Internet runden das Servicepaket ab.
Der
Ratgeber kostet 12,90 Euro und ist in
der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30
erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand
wird er auch nach Hause geliefert.
Bestellmöglichkeiten: Online-Shop:
www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555, E-Mail:
ratgeber@vz-nrw.de, Fax: 0211/3809-235, Post: Versandservice
der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225
Düsseldorf.
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Kaum Chancen auf Rückerstattung:
Gas-Grundversorgungskunden müssten klagen
Kunden in der Gas-Grundversorgung, die nach dem Urteil des
Europäischen Gerichtshofs im Oktober 2014 auf Erstattungen
aus Preiserhöhungen gehofft hatten, werden nun weitgehend
enttäuscht: Denn der Bundesgerichtshof (BGH)hat entschieden,
dass es zwar an einer rechtlichen Grundlage mit der Pflicht
zur Information der Kunden über Anlass, Voraussetzungen und
Umfang fehlte. Aber dennoch hätten die Unternehmen ihre
Bezugskostensteigerungen an ihre „Tarifkunden“ weitergeben
dürfen.
Nur wenn die Versorger die Preise stärker angehoben haben
als ihre Kosten gestiegen sind, können nach der Entscheidung
der obersten Richter Erstattungen möglich sein.
Wichtig ist außerdem: Der BGH hat für mögliche Ansprüche
festgelegt, dass Kunden Rechnungen binnen drei Jahren nach
Erhalt widersprechen müssen. Und schließlich ist die
Verjährung zu beachten: Derzeit können nur noch Ansprüche
aus Rechnungen ab 2012 geltend gemacht werden – diese
verjähren Ende 2015.
Gas-Grundversorgungskunden, die übermäßige
Preiserhöhungsanteile für diese Zeiträume von ihrem
Versorger zurückfordern wollen, müssen letztlich vor Gericht
ziehen und die Billigkeit der Anhebungen prüfen lassen. Was
angesichts der moderaten Erhöhungen der letzten Jahres aus
Sicht der Verbraucherzentrale NRW in der Regel kaum lohnen
wird.
Eine Klage sollten allenfalls Kunden erwägen, deren
Prozesskosten von einer Rechtsschutzversicherung übernommen
werden. Außerdem wichtig: Wer Preiserhöhungen widersprochen
hat und jetzt den Weg vor Gericht gehen will, kann seine
Ansprüche, die er einklagen will, kaum berechnen. Denn der
Versorger muss erst im Prozess darlegen, inwieweit die
Preiserhöhungen berechtigt waren.
Für den Großteil der Gas-Grundversorgungskunden lautet
angesichts des Aufwands und der Prozesskostenrisiken die
Empfehlung der Verbraucherzentrale NRW: Raus aus der teuren
Grundversorgung – durch den Wechsel in einen Sondertarif des
Versorgers oder durch den Wechsel zu einem anderen Anbieter
lässt sich ohne Geld- und großen Zeitaufwand sofort sparen.
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Traditioneller Gänsebraten:
Genuss aus tiergerechter Haltung
In der Martinszeit oder an Weihnachten versammelt man sich
traditionell in der Familie oder mit Freunden zum
Gänseessen. Ob mit Äpfeln gefüllt oder mit Rotkraut und
Klößen serviert: Ein Gänsebraten verschafft nur echten
Genuss, wenn das Geflügel aus tiergerechter Haltung stammt.
„Schmackhaftes Fleisch und wenig Fettgewebe, langsame
Aufzucht und ausreichend Auslauf – das sind die wichtigsten
Kriterien für unbeschwerten Gansgenuss“, empfiehlt die
Verbraucherzentrale NRW, beim Kauf heimische Produkte – am
besten aus bäuerlicher Freilandhaltung oder Bio-Gänse – zu
bevorzugen. Dies aus gutem Grund:
Für die Produktion der von Liebhabern begehrten
Stopfleberpastete ist die Zwangsmast von Gänsen in Ungarn,
Frankreich und Bulgarien immer noch erlaubt. In Polen ist
auch das Rupfen von lebendigen Tieren zur Gewinnung von
Daunen nach wie vor weit verbreitet. Wer gegen diese
Quälereien ein Zeichen setzen und zuvor geschundene Gänse
nicht im eigenen Bräter will, sollte beim Kauf folgende
Hinweise beachten:
· Haltungsformen: Liebhaber der traditionellen
Delikatesse in der Winterzeit sollten möglichst Bio-Gänse
oder Fleisch von Gänsen mit der Bezeichnung
„Freilandhaltung“, „bäuerliche Freilandhaltung“ oder
„bäuerliche Freilandhaltung - unbegrenzter Auslauf“ kaufen.
Bei diesen gesetzlich definierten Haltungsformen müssen bei
der Freilandhaltung mindestens vier Quadratmeter Auslauf pro
Tier, bei der bäuerlichen Freilandhaltung sogar zehn
Quadratmeter pro Gans oder sogar unbegrenzter Auslauf
garantiert sein. Außerdem ist festgelegt, wie viele Tiere
maximal in einem Stall untergebracht werden dürfen. Crux im
Handel: Das Angebot von gekennzeichneten Gänsen, die diese
europaweit gültigen Geflügelhaltungsformen erfüllen, hält
längst nicht mit der großen Nachfrage Schritt.
· Deutsche Gänse ab Hof: Beim heimischen Erzeuger oder
auf dem Wochenmarkt kann man davon ausgehen, dass das
beliebte Federvieh langsam gemästet wurde, genügend Auslauf
und ein vergleichsweise gutes Gänseleben hatte. Allerdings:
Es empfiehlt sich auch hier nach der Herkunft des Geflügels
zu fragen. Denn zum Teil werden, insbesondere auf dem
Wochenmarkt, auch zugekaufte Tiere angeboten.
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RATGEBER
Kreative Gerichte mit Wintergemüse - Landfrauenküche für die
dunkle Jahreszeit
Langsam werfen Advent und Weihnachten ihre Schatten
voraus, und die ersten Pläne für Festtags- und Familienessen
werden geschmiedet. Gerichte aus frischen, regionalen und
saisonalen Zutaten stehen dabei als nachhaltige und gesunde
Speisen hoch im Kurs.
Doch was gibt der deutsche Winter kulinarisch her? Viele
schmackhafte Antworten darauf inklusive einem Vorschlag für
ein komplettes Weihnachtsmenü finden sich im Kochbuch
„Landfrauen-Küche – die besten Rezepte für jede Jahreszeit“
der Verbraucherzentrale NRW. Rotkohl, Sauerkraut, Brokkoli,
Porree, Grünkohl und Co. kommen darin nicht als gewohnte
Hausmannskost auf den Teller, sondern in kreativer
Zubereitung.
Innovative Rezepte wie Tomatensuppe mit Mais, Spitzkohl mit
Walnussbrot oder Selleriecremesuppe machen Lust aufs
Ausprobieren.
Neben den Tipps für die winterliche Speisenwahl bietet der
Ratgeber auch für die anderen Jahreszeiten Rezepte mit
Zutaten aus der Region. Gefüllte Gurkenschiffchen im
Frühling etwa, oder Birne mit Kräutercreme im Sommer sind
nur einige von rund 100 Ideen. Mehr als 40 davon kommen ganz
ohne Fleisch aus.
Tipps für den regionalen Einkauf sowie ein Saisonkalender
für Obst und Gemüse runden das Kochbuch ab. Das Buch
kostet 19,90 Euro und ist in der Beratungsstelle
Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für
zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand wird es auch nach
Hause geliefert.
Bestellmöglichkeiten: Online-Shop:
www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555, E-Mail:
ratgeber@vz-nrw.de, Fax: 0211/3809-235, Post: Versandservice
der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225
Düsseldorf.
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Oktober 2015 |
Günstige Finanzierungen beim
Händler? Vorsicht: Das ist ein Kredit!
Duisburg, 30. Oktober 2015 - „Wer will, der kriegt!“ oder
„Mit dem Sorglos-Kredit finanzieren und vor Ort gleich
mitnehmen“ – die Werbung verspricht unkomplizierte
Wunscherfüllung durch Kredit. Jeder Zweite erwartet
inzwischen, dass Konsumgüter wie Fernseher, Smartphone oder
Möbel auch in Monatsraten bezahlt werden können. Der
Bankenfachverband kommt aktuell gar zu dem Ergebnis, dass 61
Prozent der finanzierten Käufe ohne die Möglichkeit zum
Abstottern nicht getätigt worden wären.
„Doch Vorsicht: Günstige Finanzierungsangebote direkt vom
Händler sind immer ein Kredit! Und kein Kredit ist
geschenkt“, warnt Paulina Wleklinski, Verbraucherzentrale
NRW, Beratungsstelle Duisburg, anlässlich des Weltspartags
am 30. Oktober vor allzu blauäugigem Umgang. „Denn ob
Null-Prozent-Finanzierung, Sofortfinanzierung oder
verlockend klingende Ratenzahlungen – alle Angebote können
kostenträchtige Fallstricke bergen. Und dann werden
Konsumfinanzierungen durch zusätzliche Verträge,
Versicherungsprämien oder Kreditkartenentgelte zum
finanziellen Bumerang“, wissen die Verbraucherschützer.
Die folgenden Tipps helfen, finanzielle Abenteuer und
Stolperfallen beim kreditfinanzierten Kauf zu vermeiden:
· Bedarf klären: Zunächst steht die Klärung an, was
angeschafft werden soll oder muss und was es kosten darf –
und zwar unabhängig von der Finanzierungsmöglichkeit. Es
macht einen Unterschied, ob die defekte Waschmaschine
dringend ersetzt werden muss oder die neue
Smartphone-Generation auf dem Wunschzettel steht.
Unverzichtbar: der Preisvergleich. Kleine Raten- oder auch
Null-Prozent-Finanzierung bedeuten nicht, dass auch die Ware
günstig ist.
· Finanzielle Belastung ausloten: Egal wie einfach,
verlockend und unkompliziert die Ratenzahlungsangebote der
Händler in der Werbung auch klingen:
Es handelt sich immer um Kreditangebote einer Bank! Der
Händler kooperiert hierbei mit einem Kreditinstitut und
vermittelt dem Kunden in seinen Verkaufsräumen einen
Kreditvertrag seines Kooperationspartners. Der Käufer wird
so zum Kreditnehmer und Vertragspartner der Bank – mit allen
Risiken und Pflichten.
Die angebotene Ratenzahlung sollte deshalb nur genutzt
werden, wenn das eigene Budget vorher auf die zusätzliche
Belastung abgeklopft wurde – und der Kredit zur Not auch
über Rücklagen zu tilgen ist. Denn auch die günstigste
Konsumfinanzierung wird zur teuren Angelegenheit, wenn die
Raten nur aus dem Dispokredit des Girokontos gezahlt werden
können.
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Landesregierung und
Verbraucherzentrale NRW unterzeichnen Vereinbarung 2016 bis
2020
Düsseldorf/Duisburg, 26. Oktober 2015 - Die
Landesregierung stärkt auch für die nächsten Jahre den
Verbraucherschutz in NRW und setzt die Zusammenarbeit mit
der Verbraucherzentrale NRW fort. Verbraucherschutzminister
Johannes Remmel und der Vorstand der Verbraucherzentrale,
Wolfgang Schuldzinski, unterschrieben heute die Vereinbarung
für die Jahre 2016 bis 2020. Für diesen Zeitraum werden rund
71 Millionen Euro an Haushaltsmitteln für die
Verbraucherzentrale bereitgestellt. "Kein anderes Bundesland
unterstützt den Verbraucherschutz finanziell so stark wie
Nordrhein-Westfalen.
Die derzeit 60 Beratungsstellen sichern ein
flächendeckendes Beratungsangebot, das einmalig ist in der
Bundesrepublik", sagte Minister Remmel. "Um dieses hohe
Verbraucherschutzniveau zu sichern, setzen wir die
bestehende Zusammenarbeit gerne fort." Auch Wolfgang
Schuldzinski zeigte sich zufrieden: "Wir sehen in der
Finanzierungsvereinbarung eine wertvolle Bestätigung der
Landesregierung. Sie gibt uns Planungssicherheit, mit den
stetig steigenden Anforderungen Schritt zu halten."
Jedes Jahr wenden sich in Nordrhein-Westfalen rund 850.000
Verbraucherinnen und Verbraucher an die Verbraucherzentrale
NRW. Das Angebot reicht von aktuellen Informationen über
persönliche Beratung bis hin zur Rechtsberatung und
-vertretung. "Die Rechte der Verbraucherinnen und
Verbraucher dürfen nicht nur auf dem Papier stehen.
Voraussetzung dafür ist aber, dass Verbraucherinnen und
Verbraucher ihre Rechte kennen und einfordern. Da helfen die
Verbraucherzentralen, denn sie beraten frei von
Provisionsinteressen und Vertriebsvorgaben", unterstrich
Minister Remmel die Bedeutung der Verbraucherzentralen.
Seit der ersten Vereinbarung zwischen Land und
Verbraucherzentrale wurden die Mittel kontinuierlich erhöht.
Während die Verbraucherzentrale NRW 2007 bis 2010
noch rund neun Millionen Euro pro Jahr erhielt,
waren es 2011 bis 2015 bereits rund zwölf Millionen
Euro pro Jahr. Die neue Vereinbarung sieht eine
Unterstützung von rund 14 Millionen Euro jährlich vor. Die
Vereinbarung umfasst neben der Zusage zur finanziellen
Absicherung auch inhaltliche Themen, die das
Verbraucherschutzministerium gemeinsam mit der
Verbraucherzentrale identifiziert hat. Enthalten sind auch
die Schwerpunkte, die NRW während des Vorsitzes der
Verbraucherschutzministerkonferenz im nächsten Jahr setzt.
"Das große Thema ,Digitale Welt‘, aber auch der wichtige
Bereich 'Lebensmittelverschwendung und nachhaltiger Konsum'
werden als Schwerpunktthemen diskutiert und als notwendige
Handlungsfelder aufgezeigt. Dadurch erhoffen wir uns neue
und verbesserte Lösungswege", sagte Minister Remmel.
Digitale Welt mit Tücken Die Digitalisierung vieler
Lebensbereiche stellt den Verbraucherschutz vor große
Herausforderungen. Daten von Verbraucherinnen und
Verbrauchern werden häufig ohne deren Wissen und
Einverständnis von Anbietern gesammelt und individuell
ausgewertet – beispielsweise für gezielte Angebote. Für
einzelne Konsumenten können so gar nicht wahrnehmbare
Preisnachteile entstehen.
Verbraucherzentralenvorstand Schuldzinski sieht hier
Handlungsbedarf bei Schutz und Aufklärung der
Verbraucherinnen und Verbraucher: "Was zunehmende
Vernetzung, Digitalisierung und Big Data im Alltag für jeden
Einzelnen bedeuten kann - auch darauf muss die
Verbraucherzentrale stärker als bislang Antworten geben.
Verantwortungsvoller und sparsamer Umgang mit Daten ist
dabei nur eine Botschaft. Wir ebnen durch Rechtsberatung und
-vertretung auch den Weg, damit Verbraucherrechte in der
digitalen Welt nicht auf der Strecke bleiben."
Weitere wichtige Punkte der Vereinbarung
sind unter anderem:
- Beratung bei Finanzfragen Fehlende Finanzkompetenz und
Unwissenheit zu Finanzprodukten verursachen bei
Verbraucherinnen und Verbrauchern große Unsicherheit bei
Finanzfragen und führen häufig zu Fehlentscheidungen. Die
Verbraucherzentrale bietet eine unabhängige Aufklärung bei
privaten Finanzfragen und stärkt Verbraucherinnen und
Verbraucher gegenüber Finanzdienstleistern.
- Transparenz bei Lebensmittelkontrollen Das Pilotprojekt
des Kontrollbarometers soll weitergeführt werden.
Verbraucherinnen und Verbraucher haben ein Recht zu
erfahren, welche Gastronomen Standards bei Sauberkeit und
Sicherheit der Lebensmittel einhalten.
- Nachhaltiger Konsum Rund elf Millionen Tonnen Lebensmittel
landen in Deutschland jedes Jahr auf dem Müll. NRW will
gemeinsam mit der Verbraucherzentrale die Wertschätzung für
Nahrungsmittel steigern. Durch ein breites Beratungsangebot,
sollen Verbraucherinnen und Verbraucher für einen
nachhaltigen Konsum sensibilisiert werden.
- Energieberatung Damit Verbraucherinnen und Verbraucher
ihre Rolle als Akteur der Energiewende ausfüllen zu können,
ist die Energieberatung ein wichtiger Aspekt der
Vereinbarung. Der Energielotse NRW wird künftig eine
Lösungswegberatung für private Haushalte bei sämtlichen
Energiefragen bieten. Darüber hinaus wird der
Energieverbrauch auch bei Kaufentscheidungen von
Elektrogeräten immer wichtiger. Die Verbraucherzentrale
setzt sich für eine verbesserte
Energieverbrauchskennzeichnung ein.
- Verbraucherbildung Verbraucherinnen und Verbraucher sollen
selbstbestimmte und mündige Entscheidungen treffen können.
Die Verbraucherbildung orientiert sich an den Leitgedanken
der Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE). Das
Landeskabinett hat passend dazu Ende September die Strategie
"BNE – Zukunft Lernen NRW 2016-2020" beschlossen.
Auf dem Weg in den
Ruhestand: Was Rentner von morgen wissen sollten
22. Oktober 2015 - Wer jahrelang automatisch seine
Rentenversicherungsbeiträge geleistet hat, kann auf den
Gedanken kommen, dass die Zahlung der Rente ebenso
automatisch erfolgt. Doch das ist ein Trugschluss. Soll das
Ruhegeld pünktlich zum Jobausstieg auf dem Konto sein,
müssen zahlreiche Nachweise zur Berechnung der Rentenhöhe
sowie der Antrag auf Zahlungen vorliegen.
Worauf Rentner in spe dabei achten sollten und wie sich im
Ruhestand finanzielle Nachteile bei der Besteuerung oder
Krankenversicherung vermeiden lassen, darüber informiert der
Ratgeber „Was ich als Rentner wissen muss“ der
Verbraucherzentrale NRW.
Das aktuelle Handbuch zeigt Schritt für Schritt den Weg zum
Rentenantrag und klärt auf, worauf es bei der Berechnung der
verschiedenen Rentenarten ankommt. Infos zur Besteuerung von
Renten fehlen ebenso wenig wie praktische Tipps zur
Überprüfung von Versicherungen und Geldanlagen. Rentner
erfahren zudem, wie sich Nebeneinkünfte und Hinzuverdienst
auf Rente und Krankenversicherung auswirken.
Der Ratgeber kostet 12,90 Euro und ist in
der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30
erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro (Porto und Versand) wird
er auch nach Hause geliefert.
Bestellmöglichkeiten: Versandservice der
Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70,
40225 Düsseldorf, Internet: www.vz-nrw.de/shop, Tel: (02 11)
38 09-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: (02 11) 38
09-235
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Clevere Tipps für das Wohnen
im Alter
Mit kleinen Umbauten Stolperfallen beseitigen
Es sind nicht immer riesige Umbauten nötig, um eine Wohnung
oder ein Haus altersgerecht zu gestalten. Schon kleine
Maßnahmen wie der Einbau einer schwellenfreien Eingangstür,
die Montage von Haltegriffen im Bad oder die Umrüstung auf
elektrische Rollladen erhöhen die Sicherheit deutlich und
machen das Wohnen in den eigenen vier Wänden auf lange Sicht
möglich.
Zahleiche Tipps für die Wohnungsgestaltung ohne Barrieren
und Ideen für kleine Umbauten ohne große Investitionen
bietet der Ratgeber „Clever umbauen – Komfortabel in die
beste Jahre“ der Verbraucherzentrale NRW. Das Buch hilft,
Schritt für Schritt Barrieren in Haus oder Wohnung vom
Eingangsbereich bis zum Keller zu beseitigen und die Räume
fit fürs Alter zu machen. Von kleinen Tricks zur
Verbesserung des Wohnkomforts bis hin zu Entscheidungshilfen
für große Umbauten wie Baderneuerungen oder
Grundrissveränderungen liefert der Ratgeber Unterstützung.
Auch die Frage der Finanzierung bleibt dabei nicht
ungeklärt: Fördermöglichkeiten durch Zuschüsse, Kredite und
Steuererleichterungen werden ebenfalls beleuchtet. Der
Ratgeber kostet 19,90 Euro und ist in der
Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30
erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand
wird er auch nach Hause geliefert.
Bestellmöglichkeiten: Online-Shop:
www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555, E-Mail:
ratgeber@vz-nrw.de, Fax: 0211/3809-235, Post: Versandservice
der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225
Düsseldorf.
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Nützliche Zusatzleistungen
oder unnötige Kosten?
IGeL-Angebote beim Arzt richtig
einschätzen
Duisburg, 08. Oktober 2015 - Wenn gesetzlich
Krankenversicherte beim Arzt ihr Portemonnaie zücken, holen
sie nicht immer nur die Gesundheitskarte heraus. Viele
bezahlen auch bares Geld für sogenannte Individuelle
Gesundheitsleistungen (IGeL), die die Krankenkasse nicht
übernimmt. Das können etwa Ultraschallbilder sein,
Zahnreinigungen oder Akupunktur-Behandlungen.
Doch wenn die Kassen diese Leistungen nicht bezahlen –
taugen sie dann überhaupt etwas? Nur manche sind wirklich
sinnvoll, andere nutzen wohl vor allem der Praxiskasse.
Detaillierte Einschätzungen dazu liefert der neue Ratgeber
„IGeL-Angebote beim Arzt – Was Sie über private
Zusatzleistungen wissen müssen“ der Verbraucherzentrale NRW.
Das 200-seitige Buch gibt einen Überblick über die am
häufigsten angebotenen IGeL und die zugehörigen Bewertungen
des IGeL-Monitors. Zudem erfahren die Leser, wie sie in der
Arztpraxis souverän über kostenpflichtige Angebote
entscheiden, auch wenn sie bereits im Wartezimmer damit
überrumpelt werden. Umfassende Hintergrundinformationen zu
den IGeL runden das Paket ab.
Der Ratgeber kostet 12,90 Euro und ist in
der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30
erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand
wird er auch nach Hause geliefert. Als E-Book steht er für
9,99 Euro bereit zum Download unter
www.vz-ratgeber.de.
Bestellmöglichkeiten: Online-Shop:
www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555, E-Mail:
ratgeber@vz-nrw.de, Fax: 0211/3809-235, Post: Versandservice
der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225
Düsseldorf.
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Wohnungseinbruch:Wie die
Hausratversicherung sicher leistet
Mehr als 50.000 Wohnungseinbrüche bilanzierte die Polizei in
Nordrhein-Westfalen in 2014. „Die Einbrecher kennen die
Schwachstellen von Häusern. Deshalb ist es wichtig, den
Sicherheitslücken der eigenen vier Wände einen Riegel
vorzuschieben“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW, die
jetzt gemeinsam mit dem Landeskriminalamt während
Aktionstagen für mehr Sicherheit rund um Haus und Wohnung
wirbt.
„Wenn die Diebe dennoch auf Beutezug gegangen sind, dann ist
die Hausratversicherung der Schlüssel für den Ersatz von
Möbeln, Fernsehern oder gestohlener Kleidung. Einbruchopfer
müssen dabei allerdings ein paar Verhaltensregeln beachten.
So sind Versicherung und Polizei umgehend zu informieren und
auch alle gestohlenen Gegenstände detailliert aufzulisten“,
gibt die Verbraucherzentrale NRW die folgenden Tipps rund um
den Versicherungsschutz bei Wohnungseinbrüchen:
· Was zählt als Einbruchdiebstahl? Damit das bei einem
Einbruch gestohlene Wohnungseigentum über die
Hausratversicherung abgesichert ist, muss der „Tatort“
bestimmte Bedingungen erfüllen. So sollte sich der
Einbrecher beispielsweise mit einem Werkzeug (Brechstange,
Dietrich) Zugang verschafft haben. Auch wenn der Dieb mit
Hilfe eines vorher geraubten Wohnungs- oder Hausschlüssels
einbrechen konnte, muss die Hausratversicherung das
gestohlene Eigentum ersetzen. Kein Versicherungsschutz
besteht allerdings, wenn der Schlüssel durch fahrlässiges
Verhalten entwendet werden konnte.
· Welches Eigentum deckt die Hausratversicherung ab?
Durch den Abschluss einer Hausratversicherung ist der
komplette Hausrat von Möbeln über Kleidung bis hin zu
Elektrogeräten abgesichert. Wenn die Langfinger Bücher,
Teppiche, Geschirr oder sogar das Futter für die Haustiere
mitgenommen haben, gibt’s vom Versicherer Ersatz.
Mitversichert ist auch, wenn Gegenstände aus einer in der
Nähe liegenden Garage oder Keller, also etwa Rasenmäher oder
Werkzeuge, zur Beute zählen.
· Was bezahlt die Hausratversicherung?
Der Versicherte erhält im Schadenfall so viel Geld, dass er
einen gleichwertigen Gegenstand zu heutigen Preisen neu
erwerben kann (Wiederbeschaffungspreis). Achtung: Das muss
nicht der Kaufpreis sein.
Übernommen werden auch Reparaturkosten für
beschädigtes Inventar oder für beim Einbruch beschädigte
Türen und Fenster. Darüber hinaus wird eine Wertminderung
für beschädigte, aber noch uneingeschränkt nutzbare
Gegenstände bezahlt.
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Chancen und Risiken von Energiegenossenschaften
Nahwärme folgt anderen Regeln als Wind- und Solarstrom
Eine klimafreundliche Geldanlage mit großen
Mitbestimmungsrechten und einer auskömmlichen Rendite – das
kann die Mitgliedschaft in einer gut aufgestellten
Energiegenossenschaft sein. Doch die Geschäftsmodelle sind
recht unterschiedlich und bergen jeweils eigene Chancen und
Risiken. Die Verbraucherzentrale NRW erklärt, worauf vor
einer Investition zu achten ist.
· Welche Modelle kommen in Frage? Zur Wahl
stehen Beteiligungen an Photovoltaik- und Windkraftanlagen
sowie zunehmend an Nahwärmenetzen. Einen Überblick über
Energiegenossenschaften in NRW gibt es unter
www.energieagentur.nrw.de/buergerenergie.
· Welches Risiko besteht? Wegen der fehlenden
Einlagensicherung sollte nur Geld angelegt werden, auf das
man notfalls verzichten kann. Eingetragene Genossenschaften
(eG) müssen ihr Geschäftsmodell durch den
Genossenschaftsverband prüfen lassen. Dies stellt zumindest
sicher, dass eine eG grundsätzlich wirtschaftlich angelegt
ist. Wichtig ist, dass die Satzung keine Nachschusspflicht
vorsieht. Sonst kommen im Falle einer Insolvenz zusätzliche
Forderungen auf die Genossen zu.
· Wie sicher ist die Rendite? Bei Windkraft und
Photovoltaik hängt die Rendite maßgeblich von den Erträgen
aus Sonne und Wind ab. Während diese bei der Windenergie oft
hinter den Prognosen zurück bleiben, lassen sie sich beim
Solarstrom recht gut abschätzen. Doch vor allem
Photovoltaikanlagen sind wegen der sinkenden gesetzlichen
Einspeisevergütung vielerorts nicht mehr rentabel. Auch
deshalb ist die Nahwärme ein attraktives Geschäftsfeld
geworden. Für nachhaltig produzierte Wärme gibt es jedoch
keinen garantierten Abnahmepreis. Eine Gewinnvorhersage ist
deutlich schwieriger. Eine genaue Abwägung ist im Einzelfall
unerlässlich. Chancen und Risiken von
Nahwärmegenossenschaften sind beleuchtet unter
www.vz-nrw.de/nahwaerme-chancen-risiken.
· Wie lange sind Genossen gebunden? Die
Mitgliedschaft kann häufig nach zwei bis fünf Jahren
gekündigt werden. Ein Engagement in Nahwärmegenossenschaften
ist meist für zehn Jahre bindend, da es mit einer Festlegung
für die eigene Heizenergieversorgung einhergeht.
Informationen zu Bürgerenergieanlagen gibt es unter
www.vz-nrw.de/buergerenergieanlagen.
Bei Fragen zu Effizienzmaßnahmen gibt die Energieberatung
der Verbraucherzentrale gerne Auskunft. Eine halbstündige
Beratung für 5 Euro in der Beratungsstelle Duisburg,
Friedrich-Wilhelm-Str. 30 wird unter Tel. 0203/48801101 und
energieberatung@stadt.de/
alternativ: unter der kostenlosen Rufnummer 0800 - 809 802
400 vereinbart.
Eine Vor-Ort-Beratung für 60 Euro kann unter 0180 111 5 999
(Festpreis 3,9 Cent/Minute, Mobilfunkpreis max. 42
Cent/Minute) oder im Internet unter
www.vz-nrw.de/energieberatung vereinbart werden.
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September 2015 |
Ratgeber
Pflege zu Hause
organisieren: Rat und Hilfe für Angehörige
Duisburg, 24. September 2015 - Viele Menschen möchten
pflegebedürftige Familienmitglieder gern zu Hause versorgen.
Dafür müssen sie neben den Herausforderungen der
eigentlichen Pflege auch rechtliche Hürden bewältigen. Denn
Angehörige dürfen zwar alle pflegerischen Aufgaben
übernehmen, doch für finanzielle oder persönliche
Angelegenheiten brauchen sie Vollmachten.
Was zu tun ist, damit beispielsweise Post geöffnet, Geld
überwiesen oder der Briefverkehr mit der Pflegekasse geführt
werden kann, zeigt der Ratgeber „Pflege zu Hause
organisieren“ der Verbraucherzentrale NRW. Das Buch führt
Familien Schritt für Schritt durch die Vorbereitung einer
häuslichen Pflege und hilft bei der Prüfung der vorhandenen
Vollmachten und Verfügungen sowie der Versicherungen.
In weiteren Kapiteln finden die Leser praktische Hilfe für
die Organisation des Pflegealltags. Der Ratgeber unterstützt
beim Antrag auf Pflegeleistungen und klärt Berufstätige über
Möglichkeiten zur Freistellung von der Arbeit auf. Auch dem
Umgang mit emotionalen Belastungen und Konflikten durch die
Pflegesituation ist ein eigenes Kapitel gewidmet.
Der Ratgeber kostet 9,90 Euro und ist in
der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30
erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand
wird er auch nach Hause geliefert.
Bestellmöglichkeiten: Online-Shop:
www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555, E-Mail:
ratgeber@vz-nrw.de, Fax: 0211/3809-235, Post: Versandservice
der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225
Düsseldorf.
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Teure und unnötige Policen
kündigen - Versicherungsschutz gezielt auswählen
Für die meisten Sachversicherungen gilt eine dreimonatige
Kündigungsfrist zum Ende eines Versicherungsjahres. Wer also
Verträge hat, die sich zum 1. Januar verlängern, kann noch
bis Ende September wechseln oder die Versicherung ganz
aufgeben.
Gute Gründe dafür gibt es oft: Viele Policen sind
überflüssig oder zu teuer, und das eingesparte Geld könnte
besser für die Absicherung wirklich bedrohlicher Risiken
eingesetzt werden. Welcher Schutz in welcher Lebenslage Sinn
ergibt und wie man durch Abschluss und Kündigung die
passende Mischung zusammen bekommt, zeigt der Ratgeber
„Richtig versichert“ der Verbraucherzentrale NRW.
Das Buch hilft, gegliedert nach Risikoarten, bei der
Einschätzung des Versicherungsbedarfs. Während etwa die
Brillenversicherung als unnötig eingestuft wird, gilt die
Absicherung der Invalidität als unverzichtbar. Andere
Versicherungen sind je nach Einzelfall nützlich. Die Leser
erfahren, wie sie in Preisvergleichsportalen den passenden
Tarif finden, worauf es beim Neuabschluss ankommt und welche
Ansprechpartner im Problemfall helfen.
Der Ratgeber kostet 12,90 Euro und ist in
der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30
erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand
wird er auch nach Hause geliefert. Als E-Book steht er für
9,99 Euro bereit zum Download unter
www.vz-ratgeber.de.
Bestellmöglichkeiten: Online-Shop:
www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555, E-Mail:
ratgeber@vz-nrw.de, Fax: 0211/3809-235, Post: Versandservice
der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225
Düsseldorf.
Tipp
Chancen und Risiken von
Energiegenossenschaften
Nahwärme folgt anderen Regeln als Wind- und Solarstrom
Duisburg, 24. September 2015 - Eine klimafreundliche
Geldanlage mit großen Mitbestimmungsrechten und einer
auskömmlichen Rendite – das kann die Mitgliedschaft in einer
gut aufgestellten Energiegenossenschaft sein. Bundesweit
etwa 120.000 Verbraucher haben sich bislang für dieses
Modell entschieden.
Die Genossen sind Eigentümer lokaler Solar- oder
Windkraftanlagen und zunehmend auch von anderen Strukturen
wie etwa Nahwärmenetzen. Doch die Geschäftsmodelle sind
recht unterschiedlich und bergen jeweils eigene Chancen und
Risiken. Die Verbraucherzentrale NRW erklärt, worauf vor
einer Investition zu achten ist.
· Welche Modelle kommen in Frage? Zur Wahl stehen
Beteiligungen an Photovoltaik- und Windkraftanlagen sowie
zunehmend an Nahwärmenetzen. Vereinzelt finanzieren
Genossenschaften auch Effizienzmaßnahmen oder andere
Projekte. Einen Überblick über Energiegenossenschaften in
NRW gibt es unter
www.energieagentur.nrw.de/buergerenergie.
· Welches Risiko besteht? Bei Genossenschaften gibt es
keine Einlagensicherung. Geraten sie in eine Schieflage,
kann die Investition verloren sein. Deshalb sollte nur Geld
angelegt werden, auf das man notfalls verzichten kann.
Eingetragene Genossenschaften (eG) müssen ihr
Geschäftsmodell durch den Genossenschaftsverband prüfen
lassen.
Dies ist keine Garantie für den Erfolg eines Vorhabens,
stellt aber sicher, dass eine eG zumindest grundsätzlich
wirtschaftlich angelegt ist. Wichtig ist, dass die Satzung
keine Nachschusspflicht vorsieht. Sonst kommen im Falle
einer Insolvenz zusätzliche Forderungen auf die Genossen zu.
· Wie sicher ist die Rendite? Bei Windkraft und
Photovoltaik hängt die Rendite maßgeblich von den Erträgen
aus Sonne und Wind ab. Während diese bei der Windenergie oft
hinter den Prognosen zurück bleiben, lassen sie sich beim
Solarstrom recht gut abschätzen.
Doch vor allem Photovoltaikanlagen sind wegen der sinkenden
gesetzlichen Einspeisevergütung vielerorts nicht mehr
rentabel. Auch deshalb ist die Nahwärme ein attraktives
Geschäftsfeld geworden. Für nachhaltig produzierte Wärme
gibt es jedoch keinen garantierten Abnahmepreis.
Das heißt, die Wärme muss nicht nur produziert, sondern auch
vor Ort vertrieben werden. Eine Gewinnvorhersage ist
deutlich schwieriger, und auch ein günstiger Wärmebezug für
die Genossen ist nicht in Stein gemeißelt. Eine genaue
Abwägung im Einzelfall ist unerlässlich. Chancen und Risiken
von Nahwärmegenossenschaften sind beleuchtet unter
www.vz-nrw.de/nahwaerme-chancen-risiken.
· Wie lange sind Genossen gebunden? Die Bindungs- und
Kündigungsfristen sind unterschiedlich. Die Mitgliedschaft
kann häufig nach zwei bis fünf Jahren gekündigt werden. Ein
Engagement in Nahwärmegenossenschaften ist allerdings
längerfristig, da es mit einer Festlegung für die eigene
Heizenergieversorgung einhergeht: Die Wärmelieferverträge
werden meist für zehn Jahre abgeschlossen. · Was
können Alternativen sein? Restlos sichere Anlagen sind
klimafreundliche Zins- und Sparprodukte von Banken und
Sparkassen mit Einlagensicherung. Einen Überblick gibt es
unter www.vz-nrw.de/klimafreundliche-sparanlagen. Auch
Effizienzmaßnahmen zuhause können sich lohnen: Wer den
eigenen Energieverbrauch senkt, erwirtschaftet die Ersparnis
als Rendite – ganz ohne Risiko.
Informationen zu Bürgerenergieanlagen gibt es unter
www.vz-nrw.de/buergerenergieanlagen.
Zu Effizienzmaßnahmen gibt es Unterstützung bei der
Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW – in der
örtlichen Beratungsstelle oder vor Ort. Eine
Terminvereinbarung ist möglich unter 0180 111 5 999
(3,9 Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreis
max. 42 Cent/Minute).
www.vz-nrw.de/energie
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Tipp
Effizienzlabel für neue
Heizungen
Nur bedingt hilfreich bei der Kaufentscheidung
Wer eine neue Heizung sucht, bekommt ab 26. September eine
zusätzliche Informationsquelle: ein Effizienzlabel mit
Buchstabenklassen von A++ bis G, wie man es etwa von
Kühlschränken kennt. Vergeben wird es für neue Heizungen,
die ab diesem Stichtag von Herstellern in den Handel
gebracht werden. Es kann also anfangs noch ungekennzeichnete
Restbestände geben. Auch wenn das Heizungslabel vorhanden
ist, ist es aber leider nicht so hilfreich wie das Label für
Kühlschränke. Die Verbraucherzentrale NRW hat die
wichtigsten Informationen zusammengetragen:
· Nur bestimmte Heizungen betroffen: Das
Effizienzlabel gilt zunächst nur für Heizungen, die mit Öl,
Gas oder Strom betrieben werden. Elektrische Wärmepumpen
sind also dabei, Pellet- und Scheitholzheizungen nicht.
Geräte mit einer Leistung von mehr als 70 Kilowatt erhalten
ebenfalls kein Label. Mit den gleichen Einschränkungen
werden auch Warmwasserbereiter und Kombigeräte
gekennzeichnet sowie Warmwasserspeicher bis 500 Liter
Inhalt. · Erneuerbare Energien bevorzugt:
Wärmepumpen werden besser eingestuft als andere Heizungen,
weil sie mit der Wärme aus Luft, Erdreich oder Grundwasser
erneuerbare Energie nutzen. Sie sind die einzigen Geräte,
die im Alleinbetrieb ein „A+“ oder „A++“ erhalten.
Solarthermische Anlagen, die die Sonnenenergie nutzen,
bekommen kein eigenes Label. Die Einstufung eines anderen
Heizsystems verbessert sich aber, wenn es durch Solarwärme
unterstützt wird. Nur auf diese Weise kann zum Beispiel auch
eine Gasheizung ein „A+“ erhalten.
· Keine Hilfe bei der Gerätewahl: Ist die Frage nach
der Art der Heizung entschieden, hilft das Label kaum noch
bei der Wahl eines bestimmten Geräts. Gas- und Ölheizungen
erhalten in der Regel im Alleinbetrieb ein „A“. Weitere
Angaben zur Feinunterscheidung fehlen. Die Klassen von C bis
G bleiben von Anfang an vollkommen leer. Die Neugeräte mit
der schlechtesten Energiebilanz fallen derzeit in die Klasse
B.
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Solarstromanlagen richtig
planen: Sonnenstrom auch von Dächern mit Ost-West
Ausrichtung - Verbraucherzentrale NRW berät
Duisburg, 21.09.2015 - Eine Solaranlage auf dem Eigenheim
lohnt sich immer noch – vor allem dann, wenn die Bewohner
den erzeugten Strom selbst nutzen. Doch um die wichtigsten
Fragen zur Ausrichtung und Größe der Anlage sowie möglichen
Fördermöglichkeiten vor der Investition zu klären, ist eine
kluge und fachkundige Planung unerlässlich.
Das wichtigste Ziel dieser Planung ist nicht mehr, wie zu
Zeiten hoher Einspeisevergütung, möglichst viel Strom zu
verkaufen. Stattdessen sollte eine Anlage heute so ausgelegt
werden, dass ein möglichst großer Teil des selbst
produzierten Stroms direkt verbraucht wird. „Strom
einzukaufen kostet viel mehr, als der Verkauf einbringt“,
sagt Energieberater Rainer Bank. „Deshalb ist es sinnvoller,
den eigenen Bedarf mit Strom vom Dach zu decken als diese
Energie billig zu verkaufen und selbst die teure aus dem
Netz zu nutzen.“
Die größte Hürde dabei: Die Energie wird oft nicht zu dem
Zeitpunkt benötigt, zu dem sie erzeugt wird. „Ohne besondere
Maßnahmen kann ein Haushalt in der Regel rund 20-25 Prozent
des Stroms vom eigenen Dach selbst nutzen“, erklärt
Energieberater Bank. „Wer aber seine Geräte klug einsetzt,
indem er zum Beispiel die Waschmaschine bei Sonnenschein
anlaufen lässt, kommt auf bis zu 30 Prozent.“
Die Sonnenstromproduktion lohnt sich deshalb nicht mehr nur
auf Dächern mit südlicher Ausrichtung: „Heute rechnen sich
Dächer in Ost- und Westrichtung oft, da hier der Anteil des
Eigenstromverbrauchs in den Morgen- und Abendstunden
gesteigert werden kann“, sagt der Energieexperte der
Verbraucherzentrale NRW. Mit Hilfe von moderner
Speichertechnik kann mehr als die Hälfte der hausgemachten
Energie gleich zum Einsatz kommen und der Bedarf an teurem
Strom aus dem Netz gesenkt werden.
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PFÄNDUNGSSCHUTZ-KONTO
HÖHERES KINDERGELD AUTOMATISCH GESCHÜTZT
Duisburg, 10. September 2015 - Familien können ab September
ein Plus beim Kindergeld verbuchen. Vier Euro mehr pro Monat
und Kind zahlen dann die Familienkassen aus: 188 Euro für
das erste und zweite Kind, 194 Euro für das dritte und 219
Euro für das vierte und jedes weitere Kind. Weil die
Erhöhung rückwirkend zum 1. Januar in Kraft tritt, steht im
Oktober pro Kind eine Nachzahlung von 32 Euro (8 Monate x 4
Euro) ins Haus.
„Erhöhte Kindergeldbeträge und Nachzahlungen sind in der
Regel automatisch vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt“,
gibt die Verbraucherzentrale NRW Schuldnern mit
Pfändungsschutz-Konto (P-Konto) die folgenden Tipps, damit
dem Nachwuchs das Existenzminimum verbleibt:
·
Aktuelles Kindergeld ab September
automatisch geschützt: Zwischen September und
Dezember werden die laufenden Kindergeldzahlungen jeweils
vier Euro pro Kind und Monat höher als bislang sein. Banken
und Sparkassen haben zugesichert, dass dieses Plus jeweils
automatisch in die bestehenden Freibeträge auf P-Konten
eingepflegt wird. Bereits vorliegende
P-Konto-Bescheinigungen beziehungsweise Kindergeld-Bescheide
sind weiterhin gültig und müssen nicht angepasst werden.
·
Nachzahlung maschinell erkannt:
Die erhöhten Beträge für Januar bis August (8 x 4 Euro = 32
Euro pro Kind) zahlen die Familienkassen im Oktober nach.
Anhand eines speziellen Textschlüssels (KG2015NZ) können
Banken und Sparkassen erkennen, dass es sich bei dieser
Gutschrift um die Kindergeld-Nachzahlung handelt. Es ist
davon auszugehen, dass die Nachzahlungen im Oktober
dementsprechend automatisch berücksichtigt werden und den
Freibetrag erhöhen. Bei maschinell erstellten Nachzahlungen
bedarf es deshalb keiner zusätzlichen Bescheinigung oder
Anpassung.
·
Anpassung bei manuell bearbeiteter
Nachzahlung:
In Einzelfällen – bei etwa 5 Prozent aller Berechtigten –
wird das Kindergeld samt Nachzahlung manuell berechnet und
teilweise auch schon vor Oktober angewiesen. Dann fehlt die
spezielle Kennzeichnung, sodass die von den Kreditinstituten
eingesetzten Programme zur Pfändungsbearbeitung die
Nachzahlung nicht als geschützte Gutschrift erkennen können.
Kontoinhaber müssen sich um deren Schutz deshalb individuell
kümmern – gegebenenfalls durch Vorlage eines Bescheids der
Familienkasse.
Achtung: Die Familienkassen informieren
betroffene Kindergeld-Empfänger nicht über den notwendigen
Nachzahlungsschutz. Deshalb sollten Verbraucher selbst aktiv
werden und bei einer solchen Zahlung mit ihrer Bank oder
Sparkasse Kontakt aufnehmen und bei Bedarf die
erforderlichen Nachweise vorlegen.
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Ratgeber
Finanzspritzen für Familien
Was Eltern und Kindern zusteht
Wohnung, Betreuung, Ausbildung, Versicherung und Vorsorge:
Kinder kosten Geld. Zwar übernimmt der Staat rund ein
Drittel dieser Ausgaben, doch ist nicht leicht zu
durchschauen, was er im Einzelnen bezahlt. Die
Familienförderung ist ein verzweigtes System aus direkten
Zuschüssen, Vergünstigungen und Steuernachlässen.
Der Ratgeber „Finanzielle Hilfen für Familien“ der
Verbraucherzentrale NRW zeigt, welche Leistungen Familien
zustehen und wie Ansprüche auf zum Beispiel Kindergeld,
Mutterschafts- oder Wohngeld, einen Unterhaltsvorschuss für
Alleinerziehende oder BAföG geltend gemacht werden.
Von A wie Ausbildungsfreibetrag bis Z wie
Zusammenveranlagung verschafft das Buch einen Überblick über
die verschiedenen Hilfen und nennt die zuständigen Behörden
oder Ansprechpartner. Mit Tipps zu den notwendigen
Unterlagen für die Antragstellung und wichtigen Formalitäten
hilft der Ratgeber, die bürokratischen Hürden zu nehmen.
Hinweise auf Leistungen der Arbeitgeber und zum besten
Vorgehen im Fall einer Scheidung runden das Angebot ab.
Der Ratgeber kostet 11,90 Euro und ist in
der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30
erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro (Porto und Versand) wird
er auch nach Hause geliefert.
Bestellmöglichkeiten: Online-Shop:
www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555, E-Mail:
ratgeber@vz-nrw.de, Fax: 0211/3809-235, Post: Versandservice
der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225
Düsseldorf.
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Kartoffeln ohne Giftstoffe:
Richtige Lagerung und Zubereitung
Im Herbst ernten die Landwirte traditionell die dicksten
Kartoffeln. Die deutsche Kartoffelsaison beginnt Ende Juni
mit den frühen Knollen und endet Ende Oktober mit den späten
Sorten. Ergänzt wird das permanente Angebot im Handel unter
anderem auch durch Ware aus aller Welt.
Die Sortenvielfalt ist jedoch im Herbst so reichhaltig wie
in keiner anderen Jahreszeit. Die späte heimische Ernte ist
schalenfest und gut zur Lagerung geeignet. „Doch durch
falsche Aufbewahrung und Zubereitung können sich in den
Knollen Giftstoffe bilden“, warnt die Verbraucherzentrale
NRW. Vom Kauf über Lagerung bis zur Zubereitung liefert sie
zweckmäßige Tipps:
· Zweckmäßige Lagerung:
Unreife oder im Licht gelagerte grün gefärbte Kartoffeln
bilden giftiges Solanín. Dies ist ein natürlicher Stoff, der
sich vor allem in der Schale, in den Keimen und in den
Kartoffelaugen bilden kann Zu warme oder zu kalte Lagerung,
aber auch Lichteinfluss fördern die Solaninbildung. Deshalb
brauchen Kartoffeln neben Dunkel- und Trockenheit auch eine
angemessene kühle Umgebung. Perfekt gelagert werden
Kartoffeln zwischen vier und zwölf Grad.
Bei höheren Temperaturen keimen die unterirdischen
Sprösslinge schneller aus. Eine Lagerung unter vier Grad
wandelt die Stärke der Kartoffeln in Zucker um, und sie
schmecken süß. Deshalb sollten die Knollen nicht im
Kühlschrank aufbewahrt werden. Wichtig ist auch, dass an die
braunen Knollen genügend Luft kommt. Kartoffeln im
Plastikbeutel sollten deshalb zu Hause sofort von der
einengenden Hülle befreit werden.
Gut geeignet zum Aufbewahren ist eine Holzkiste, die unten
mit Papier ausgelegt ist und oben mit einem Tuch oder Papier
abgedeckt wird, um den Behälter vor Licht zu schützen. Äpfel
oder Birnen haben in der Nähe der Lagerstätte von Kartoffeln
nichts zu suchen. Diese Obstsorten übertragen das Reifegas
Ethylen und lassen Kartoffel schneller keimen. Dadurch
verlieren sie Aroma und schrumpeln schneller.
· Richtige Zubereitung:
Grüne Kartoffeln aus der Holzkiste aussortieren und grüne
Stellen bei der Zubereitung großzügig entfernen. Wer die
Kartoffeln schält, kann den Solaningehalt um 80 Prozent und
durch anschließendes Kochen nochmals um bis zu zehn Prozent
reduzieren. Der Bitterstoff wechselt beim Garen ins
Kochwasser. Wenn die Kartoffeln gar sind, das Kochwasser
wegschütten und nicht für die Zubereitung von Speisen
verwenden.
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Ohne gültiges Ticket
erwischt:
Tipps für unfreiwillige Schwarzfahrer
Wer Bus oder Bahn ohne ein gültiges Ticket nutzt, wird nun
bundesweit mit einem erhöhten Bußgeld von 60 Euro zur Kasse
gebeten. Diese Regel gilt aber nicht, wenn Fahrgäste wegen
eines defekten Fahrkartenautomaten ohne Ticket unterwegs
sind oder ihr Abo-Ticket vergessen haben.
„Wer unfreiwillig zum Schwarzfahrer wird, muss die
Strafgebühr meist nicht zahlen, wenn er sein Unverschulden
nachweisen kann“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW und
erläutert im Einzelnen, was je nach Situation auf Ticket-
und Abo-Nutzer zukommt:
· Defekter Fahrkartenautomat:
Fahrgäste brauchen keine Vertragsstrafe zu zahlen, wenn der
Fahrkartenautomat oder Entwerter kaputt ist. Sind jedoch
andere offene Schalter oder Automaten vorhanden, müssen sie
sich an den übrigen Stellen eine Fahrkarte besorgen. Wer
umsteigt, muss sich am Umsteigebahnhof um eine Fahrkarte
bemühen. Betroffene sollten bei Ärger mit Automat oder
Entwerter Uhrzeit, Standort und Gerätenummer der dort
angegebenen Störungsstelle melden beziehungsweise notieren
und den Defekt sofort dem Zugbegleiter melden.
· Vergessene und verlorene
Fahrscheine:
In einem solchen Fall kommt es auf den Ticketkauf an. Nur
ein persönliches Abo, das auf den Namen des
Fahrtberechtigten ausgestellt ist, kann beim
Verkehrsunternehmen, das die 60 Euro fordert, nachträglich
vorgelegt werden. Hierbei wird dann lediglich eine
geringfügige Bearbeitungsgebühr fällig. Wichtig: Nach Ablauf
der auf dem Zahlschein genannten Frist wird ein
nachträgliches Vorzeigen nicht mehr akzeptiert.
Bei einem übertragbaren Ticket wird hingegen das volle
erhöhte Beförderungsentgelt von 60 Euro verlangt. Dies gilt
auch für Einzel- und Mehrfahrtentickets, die vergessen oder
verloren wurden.
· Unlesbares E-Ticket:
Können ein Abo per Chip-Karte oder ein E-Ticket bei der
Kontrolle nicht eingelesen werden, wird ebenfalls ein
erhöhtes Beförderungsentgelt erhoben. Wer allerdings
innerhalb der Zahlungsfrist nachweisen kann, dass er ein
gültiges Ticket hatte, muss nicht zahlen.
Fahrgäste sollten sich die Gültigkeit des Tickets vom
zuständigen Verkehrsunternehmen bescheinigen lassen und den
Nachweis dann dem Verkehrsunternehmen vorlegen, das die
60 Euro verlangt. Wichtig: Handytickets müssen schon vor dem
Einsteigen gekauft werden. Fahrgäste, die ein Handyticket
benutzen, sind dafür verantwortlich, dass der Akku geladen
und das Ticket auch ohne Internetverbindung vorzeigbar ist.
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August 2015 |
Tipp
TAGESGELD IM ZINSTIEF:
KLIMAFREUNDLICHE ANGEBOTE BERÜCKSICHTIGEN
Für Sparer sieht es derzeit mau in punkto Zinsen
aus. Keine Bank oder Sparkasse bietet für Tagesgeld oder
kurzlaufendes Festgeld noch eine Verzinsung oberhalb der
Inflationsrate. Doch ohne diese Sparanlagen sollte trotzdem
niemand sein Gesamtbudget planen.
"Insbesondere das Tagesgeld ist ein wichtiger Baustein",
weiß die Verbraucherzentrale, "und sollte in keinem Haushalt
fehlen."
Die Verbraucherzentrale gibt Tipps, wie trotz der
Niedrigzinsen sinnvoll in Tagesgeld investiert werden kann
und was bei der Anlage berücksichtigt werden sollte.
· Liquiditätsreserve: Wenn unerwartet Kosten anfallen
– etwa für die Reparatur des Autos oder eine spontane
Urlaubsreise – ist es wichtig, eine finanzielle Rücklage zu
haben, auf die jederzeit zurückgegriffen werden kann.
Letzteres ist die Spezialdisziplin des Tagesgeldes.
Obendrein ist die Verzinsung hier meist höher als beim
Girokonto und die Kontoführung in aller Regel kostenlos.
· Tagesgeld bei ethisch-ökologischen Banken:
Tagesgeldzinsen von Banken und Sparkassen unterscheiden sich
nur wenig. Sie reichen von null bis etwa einem Prozent. Das
kann ein Grund sein, auch mal die Angebote sogenannter
ethisch-ökologischer Banken in den Blick zu nehmen.
Deren Zinsabstand zur Branche ist in diesen Zeiten minimal
oder sogar nicht vorhanden. Die Institute investieren nach
bestimmten ethisch und ökologischen Anlagekriterien: Etwa in
klimafreundliche Technologien, wie Erneuerbare Energien oder
energieeffizientes Bauen und Wohnen. Dagegen werden keine
Kredite an Firmen vergeben, die für massive
Umweltverschmutzungen verantwortlich sind.
· Höhe der Rücklage: Grundsätzlich sollte die Rücklage
mindestens den Nettogehältern von drei Monaten entsprechen.
So können auch unerwartete, höhere Ausgaben problemlos und
schnell beglichen werden. Wer das nicht kann, muss eventuell
auf teure Dispokredite zugreifen oder vielleicht eine
langlaufende, noch gut verzinste Geldanlagen teuer kündigen.
· Einlagensicherung: Sparer sollten darauf achten,
welchem Einlagensicherungssystem ihre Bank angehört. In
Deutschland gibt es neben der gesetzlichen
Einlagensicherung, bei der Einlagen bis zu 100.000 Euro pro
Bank und Kunde gesichert sind, noch die institutionelle
Sicherung der Volksbanken und Sparkassen sowie die
freiwillige Einlagensicherung des Bankenverbandes. Bei
Banken mit Sitz außerhalb Deutschlands oder der EU
existieren andere Sicherungssysteme oder möglicherweise
auch gar keine.
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Finanztipps für Erstsemester
Wie das Studium bezahlbar wird Viele angehende Studierende
erhalten in diesen Tagen ihre Zulassungsbescheide. Bevor mit
dem Wintersemester ihre akademische Laufbahn beginnt, müssen
sie klären, wie die Zeit an der Hochschule finanziert werden
soll. Welche Fördermöglichkeiten es gibt und worauf
Erstsemester zum Beispiel beim Bafög-Antrag achten sollten,
zeigt der Ratgeber „Clever studieren – mit der richtigen
Finanzierung“ der Verbraucherzentale NRW.
Das Buch informiert, mit welchen Ausgaben für
Studiengebühren, Miete, Lernmittel und Versicherungen
gerechnet werden muss. Auf der Einnahmenseite zeigt es, wie
Stipendien, Fördergelder oder Bildungskredite die Kasse
aufbessern können. Rechtliche Hinweise rund ums Jobben und
geldwerte Tipps, von welchen Vergünstigungen Studierende im
Alltag profitieren können, runden die Lektüre ab.
Der Ratgeber kostet 12,90 Euro und ist in
der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30
erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand
wird er auch nach Hause geliefert. Für 9,99 Euro steht er
als E-Book zum Download bereit unter
www.vz-ratgeber.de
Bestellmöglichkeiten: Online-Shop:
www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555, E-Mail:
ratgeber@vz-nrw.de, Fax: 0211/3809-235, Post: Versandservice
der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225
Düsseldorf.
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Ratgeber
Mit
Überblick finanzielle Engpässe vermeiden
Hilfe bei der Ordnung der Haushaltskasse
Duisburg, 6. August 2015 - Rund 86.000
Verbraucherinsolvenzen hat es im vergangenen Jahr in
Deutschland gegeben. Fehlt der Überblick über die eigenen
Finanzen, ist häufig bereits der erste gefährliche Schritt
in Richtung Zahlungsunfähigkeit getan. Denn wer nicht weiß,
warum das Konto leer ist und wohin das Geld fließt, kann
auch nicht gezielt gegensteuern.
Das „Haushaltsbuch“ der Verbraucherzentrale NRW hilft dabei,
den wichtigen Überblick herzustellen und auch dauerhaft zu
behalten. In das Ringbuch können Einnahmen und Ausgaben
geordnet in wöchentliche, monatliche und jährliche
Übersichten eingetragen werden. Miete, Kreditraten,
Handyrechnungen sowie Strom- und Heizungsabschläge werden
dabei genauso erfasst wie Ausgaben für Lebensmittel,
Friseurbesuche, Schulbücher oder Autoreparaturen. So
entsteht ein komplettes Bild, das zeigt, wo rote Zahlen
drohen und wo Spielraum für größere Anschaffungen besteht.
Viele Spartipps helfen zudem dabei, die Ausgaben zu senken.
Das Haushaltsbuch kostet 7,90 Euro und ist
in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30
erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand
wird es auch nach Hause geliefert.
Bestellmöglichkeiten: Online-Shop:
www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555, E-Mail:
ratgeber@vz-nrw.de, Fax: 0211/3809-235, Post: Versandservice
der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225
Düsseldorf.
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Tipps
"Energetischer
Gebäudesanierung"nierung –
Fördermittel Verbraucherzentrale
NRW geben Tipps zur Förderung
Duisburg, 6. August 2015 - Seit dem 1. August 2015
verbessert die Förderbank des Bundes (KfW) ihre Konditionen
für das Förderprogramm „Energieeffizient Sanieren“:
Energetische Sanierungen von Wohnhäusern, die zum
KfW-Effizienzhaus-Standard führen, werden dann mit einem
Förderkreditbetrag von maximal 100.000 Euro pro Wohneinheit
gefördert.
Das gilt auch für denkmalgeschützte Wohngebäude.
Aber nicht nur die Höhe der Kredite, sondern auch die der
Tilgungszuschüsse ändern sich. Gestaffelt nach
Effizienzklasse reichen sie ab August von 12,5 bis 27,5
Prozent. Erstmals werden auch Tilgungszuschüsse für Kredite
zur Finanzierung von Einzelmaßnahmen in Höhe von 7,5 Prozent
gewährt. Und: die Zuschüsse für Effizienzhäuser werden ab
August auch erhöht und liegen dann zwischen 15 und 25
Prozent.
Neu ist ebenfalls die Förderung von Gebäuden, deren Bau vor
dem 1. Januar 2002 beantragt oder angezeigt wurde.
Bei allen Fragen zu Fördermitteln bei der energetischen
Gebäudesanierung privater Haushalte geben die
Energieberater der Verbraucherzentrale NRW gerne Auskunft.
Die halbstündige Beratung für 5 Euro ist in der
Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Straße 30 zu
vereinbaren. Eine Entgeltbefreiung ist nach Vorlage
entsprechender Nachweise möglich. Das Angebot wird gefördert
von Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Eine Vor-Ort-Beratung für 60 Euro kann unter 0180 111 5 999
(Festpreis 3,9 Cent/Minute, Mobilfunkpreis max. 42
Cent/Minute) oder im Internet unter
www.vz-nrw.de/energieberatung vereinbart werden.
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Effizienzlabel für Heizungen:
Chance vertan - Kaum Orientierungshilfe für Verbraucher
Das Energieeffizienzlabel, das für zahlreiche neue Heizungen
ab 26. September 2015 vorgeschrieben ist, fördert nach
Einschätzung der Verbraucherzentrale NRW keinen echten
Effizienzwettbewerb und ist für Verbraucher wenig hilfreich.
Das neue Etikett ordnet mit Gas, Öl oder Strom betriebene
Wärmeerzeuger, einschließlich Wärmepumpen, den
Effizienzklassen A++ bis G zu – zumindest theoretisch.
Tatsächlich bleiben schon bei der Einführung des
Effizienzlabels für Heizungen die unteren Klassen von C bis
G leer. Der Neugerätemarkt wird komplett im gelben und
grünen Bereich abgebildet, die Hälfte des Spektrums bleibt
ungenutzt. Dadurch wird die Chance auf eine differenzierte
Darstellung des Markts vertan. Statt eine Entscheidung
zwischen mehreren Geräten zu ermöglichen, unterstützt das
grob einteilende Label allenfalls bei der Entscheidung für
eine bestimmte Technologie.
Denn sämtliche Öl- und Gas-Brennwertkessel erhalten die
Einstufung in Klasse A, während Wärmepumpen in A+ oder A++
fallen – unabhängig davon, wie teuer sie etwa im Betrieb
sind. Ergänzende Angaben, die diese Funktion übernehmen
könnten, gibt es bei den Heizungslabels, anders als bei
Elektrogeräten, nicht. Auch verbieten sich direkte
Rückschlüsse von den Effizienzklassen auf die
Betriebskosten, da hier Systeme mit unterschiedlichen
Energieträgern verglichen werden.
Aufgrund der Ähnlichkeit zu den Etiketten auf Elektrogeräten
könnten Verbraucher zudem fälschlich annehmen, dass allein
das Gerät entscheidend für die Effizienz des Systems ist.
Bei Heizungen spielt aber auch die Einbausituation eine
große Rolle, die durch das Label naturgemäß gar nicht
abgebildet werden kann. Hier besteht trotz und teilweise
sogar wegen des Effizienzlabels erheblicher Beratungsbedarf.
Bei Fragen zum Heizungswechsel und dem effizienten Einsatz
von Heizenergie in privaten Haushalten gibt die
Energieberatung der Verbraucherzentrale gerne Auskunft.
Eine halbstündige Beratung für 5 Euro kann in der
Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30
alternativ: unter der kostenlosen Rufnummer 0800 - 809 802
400 vereinbart werden. Eine Entgeltbefreiung ist nach
Vorlage entsprechender Nachweise möglich.
Eine Vor-Ort-Beratung für 60 Euro kann unter 0180 111 5 999
(Festpreis 3,9 Cent/Minute, Mobilfunkpreis max. 42
Cent/Minute) oder im Internet unter
www.vz-nrw.de/energieberatung vereinbart werden.
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Wärme
raus, Einbrecher rein? Energieberatung weist auf Fenster als
Schwachstelle hin
J
eder dritte Einbruch in ein Einfamilienhaus erfolgt durchs
Fenster. Durch veraltete Scheiben entwischt außerdem bis zu
neunmal so viel Wärme wie durch moderne. Jochen Kruse,
Energieberater in der Beratungsstelle in Duisburg
empfiehlt:
„Es lohnt sich deshalb oft, in Glas und Rahmen zu
investieren. Beim Tausch können zusätzlich bauliche
Barrieren abgebaut werden.“ Hier eine Übersicht, was beim
Fenstertausch zu beachten ist:
Widerstand leisten: Einbrecher hebeln in weniger als 30
Sekunden ein Fenster mit einfachen Rollzapfen-Verschlüssen
auf. Schwieriger haben sie es bei Modellen der
Widerstandsklasse RC 2. Die haben Beschläge mit
Pilzkopfzapfen, abschließbare Griffe und eine Verglasung,
die Schlägen standhält. Wärme einsperren: Absoluter
Mindeststandard sind heute Wärmeschutzverglasungen mit zwei
Scheiben. Sie lassen nicht einmal halb so viel Wärme
entweichen wie Isolierfenster. Noch einmal halbiert wird der
Verlust bei Dreifach- statt Zweifachverglasung.
Dicht halten: Die beste Verglasung bringt nicht viel, wenn
das Fenster nicht luftdicht eingebaut wird. Herkömmlicher
Montageschaum reicht dafür nicht. Eine Luftdichtheitsmessung
macht auf undichte Stellen aufmerksam. Luftaustausch
sicherstellen: Sind die Fenster dicht, gibt es keinen
unkontrollierten Luftzug. Werden mehr als ein Drittel der
Fenster einer Wohnung erneuert, muss ein Lüftungskonzept
erstellt werden. Dieses legt fest, ob und wie Feuchtigkeit
hinaus geht und frische Luft herein kommt.
Komfortplan schmieden: Beim Fenstertausch sollten Komfort
und Alltagserleichterungen gleich mitgedacht werden.
Niedrige Brüstungen, außenliegender Sonnenschutz und
Schallschutzfenster gehören ebenso dazu wie tief angebrachte
Griffe.
Fördermittel einkassieren: Ein Überblick über die
Bedingungen findet sich unter
www.vz-nrw.de/foerderprogramme.
Bei allen Fragen zu energiesparenden Sanierungsmaßnahmen in
privaten Haushalten gibt die Energieberatung der
Verbraucherzentrale gerne Auskunft. Eine halbstündige
Beratung für 5 Euro kann in der Verbraucherzentrale
Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und unter der
kostenlosen Rufnummer 0800 - 809 802 400 vereinbart werden.
Eine Vor-Ort-Beratung für 60 Euro kann unter 0180 111 5 999
(Festpreis 3,9 Cent/Minute, Mobilfunkpreis max. 42
Cent/Minute) oder im Internet unter
www.vz-nrw.de/energieberatung vereinbart werden.
Mehr
Informationen unter:
www.vz-nrw.de/barrierefrei-und-energie-sparend
|
Juli 2015 |
Ratgeber
Dicke Luft am Gartenzaun: Was tun
gegen Grillrauch und Lärm?
Der Grill des Nachbarn stinkt zum Himmel, der
Rasenmäher-Roboter rattert pausenlos über die Wiese, und auf
dem Balkon nebenan wird geraucht: Ärgernisse wie diese
führen oft zu Streit am Gartenzaun. In welchen Fällen Mieter
und Hausbesitzer auf ihre Rechte pochen können und welche
Beeinträchtigungen sie hinnehmen müssen, erklärt der
Ratgeber „Meine Rechte als Nachbar“ der Verbraucherzentrale
NRW.
Das Buch erläutert anhand zahlreicher Beispiele, an welchen
Punkten häufig Streit entbrennt. Die Leser erfahren, wie sie
sich etwa gegen Lärm durch Rasenmäher, Tiere oder
Bautätigkeiten wehren können, gegen Grenzbebauungen oder
manche Bepflanzungen. Für Fälle, in denen eine
einvernehmliche Klärung nicht gelingt, gibt es Tipps für die
Konfliktlösung vor Gericht oder mithilfe einer
Schlichtungsstelle.
Der Ratgeber kostet 11,90 Euro und ist in
der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30
erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand
wird er auch nach Hause geliefert. Als E-Book steht er für
8,99 Euro zum Download bereit unter
www.vz-ratgeber.de.
Bestellmöglichkeiten: Versandservice der
Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70,
40225 Düsseldorf, Internet: www.vz-nrw.de/shop, Tel: (02 11)
38 09-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: (02 11) 38
09-235
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Ratgeber
Urlaub vom Fast Food, genießen
mit Fix Food
Ruckzuck lecker und gesund kochen
Kommen gesunde Ernährung und gemeinsame Mahlzeiten im Alltag
oft zu kurz, weil die Ruhe für den Einkauf oder das Kochen
fehlt? Dann ist vielleicht die Ferienzeit eine gute
Gelegenheit, um dies zu ändern und zum Beispiel zusammen mit
der Familie den Kochlöffel zu schwingen. Mit etwas Übung
kommt dann auch in hektischeren Zeiten Leckeres und Gesundes
frisch auf den Tisch. Wie das in höchstens 30 Minuten
gelingen kann, erklärt der Ratgeber „Fix Food – Preiswerte
und schnelle Küche“ der Verbraucherzentrale NRW, der jetzt
in überarbeiteter Auflage erscheint.
Das Kochbuch zeigt, wie auch mit wenig Zeit frisch und
fantasievoll gekocht und ein abwechslungsreicher Menüplan
aufgestellt werden kann. Rund 120 blitzschnelle Rezepte
sorgen für schmackhafte Vorspeisen, Snacks, Hauptspeisen und
Desserts. Tipps für die effektive Planung von Einkauf und
Zubereitung verringern den Stress beim Kochen. Ein Überblick
über die notwendige Ausstattung für die schnelle Küche sowie
zahlreiche Checklisten helfen bei der Organisation – für
fixen, aber gesunden Genuss.
Der Ratgeber kostet 12,90 Euro und ist in der
Beratungsstellen Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30
erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro (Porto und Versand) wird
er auch nach Hause geliefert.
Bestellmöglichkeiten: Versandservice der
Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225
Düsseldorf, Internet: www.vz-nrw.de/shop, Tel: (02 11) 38
09-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: (02 11) 38 09-235
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Drei Must-haves am Anfang - Versicherungen für junge Leute
Schule ist aus. Schulabgänger planen und probieren ihre
ersten Schritte in ein selbstständiges Leben: Rund um
Reisen, soziales Jahr, Job, Ausbildung oder Studium steht
auch die Absicherung von Alltagsrisiken mit auf der
To-do-Liste. Versicherungsgesellschaften locken die
künftige, aber noch unerfahrene Kundschaft mit scheinbar
maßgeschneiderten Paketen.
„Doch viele Versicherungen sind oft zu teuer, bieten
unsinnigen Schutz und decken wirklich riskante Lücken nicht
ausreichend ab“, warnt Astrid Schenk,
Versicherungsberaterin in der Beratungsstelle Duisburg. „Am
Anfang sind es Haftpflicht-, Kranken- und
Berufsunfähigkeitsversicherung die Berufs- und
Ausbildungsstarter als Basis-Trio wirklich brauchen, um Leib
und Teilhabe am Leben sinnvoll abzusichern“, erklärt Schenk.
Bei einem überlegten Abschluss helfen folgende Tipps:
· Krankenversicherung: Dieser Gesundheitsschutz ist
verpflichtend für jeden! Während Berufsanfänger automatisch
in einer gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert
sind, genießen viele Studienanfänger noch bis zum Alter von
25 Jahren den Schutz der Familienversicherung. Wer beim
Studentenjob jedoch mehr als 450 Euro im Monat verdient,
muss selbst in die Krankenversicherung einzahlen.
Angehende Erstsemester, die über ihre Eltern privat
krankenversichert sind, stehen vor der Qual der Wahl, ob sie
während des Studiums weiter umfassend privat versichert
bleiben wollen oder nicht. Globetrotter, die den
Ausbildungsstart noch hinauszögern, oder Studenten, die ein
paar Semester im Ausland studieren, sollten zusätzlich eine
Auslandskrankenversicherung abschließen. Denn die
gesetzliche Krankenkasse zahlt nur für erforderliche
Behandlungen in europäischen und einigen fernen Ländern.
Die private Zusatzversicherung hingegen übernimmt die Kosten
weltweit – also etwa in den USA, Asien und Australien – und
dann auch für den Rücktransport.
· Berufsunfähigkeitsversicherung: Die frühzeitige
Absicherung des Verlustes der eigenen Arbeitskraft über eine
private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist für Azubis
und Studenten gleichermaßen wichtig. Denn Betroffene, die
aufgrund eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung keinen
Beruf mehr ausüben können, bekommen nur eine gesetzliche
Rente, wenn hierfür mindestens fünf Jahre lang Beiträge
entrichtet wurden.
Wer noch nichts oder nur kurze Zeit in die Rentenkasse
eingezahlt hat, erhält keine Rente bei einer Erkrankung oder
einem privaten Unfall. Die private BU-Rente kann hingegen
den eigenen Lebensunterhalt zu einem erheblichen Teil
sichern. Hierzu darf der BU-Schutz jedoch nicht zu knapp
bemessen sein. Ihn mit einer teuren
Kapitallebensversicherung zu koppeln, ist finanziell auch
nicht sinnvoll. Achtung: Junge Versicherungsnehmer sollten
beim Vertragsabschluss auf eine Nachversicherungsgarantie
achten, um später ohne erneute Gesundheitsprüfung die
Versicherungsleistung ihrem Bedarf entsprechend zu erhöhen.
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Ratgeber
Wenn die Traumreise zum Albtraum wird Richtig reklamieren,
Geld zurückbekommen
Duisburg, 16. Juli 2015 -
Was tun, wenn Anschläge das Urlaubsland erschüttern
oder der Ferienort von einer Naturkatastrophe betroffen ist?
Wird der Urlaub wegen höherer Gewalt erheblich
beeinträchtigt, können Reisende den Vertrag vor und auch
während einer Reise kündigen. Ein Rücktritt ist zudem
möglich, wenn der Veranstalter nach Buchung die
Reiseleistung maßgeblich ändert oder den Preis deutlich
erhöht.
Worauf bei der Kündigung des Reisevertrags oder dem
Einfordern einer Ersatzreise zu achten ist, zeigt der
Ratgeber „Richtig reklamieren – das Handbuch mit 134
Musterbriefen“ der Verbraucherzentrale NRW. In einem
separaten Kapitel rund um die Pauschalreise erklärt das
Buch, auf welche Rechte Urlauber gegenüber dem Veranstalter
pochen können und wie eine reibungslose Abwicklung gelingt.
Zahlreiche Musterformulierungen helfen dabei. Zudem
erläutert der Ratgeber, was zu tun ist, wenn Mängel die
Traumreise zum Albtraum werden lassen, und wie Ansprüche auf
Abhilfe, Reisepreisminderung und Kündigung durchgesetzt
werden. Auch Schadenersatz ist ein Thema. In weiteren
Kapiteln gibt es Informationen über Reklamationsrechte bei
Kauf- und Mietverträgen sowie gegenüber Handwerkern,
Versicherungen, Banken und Kommunikationsunternehmen.
Der Ratgeber kostet 11,90 Euro und ist in
der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30
erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand
wird er auch nach Hause geliefert.
Bestellmöglichkeiten: Online-Shop:
www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555, E-Mail:
ratgeber@vz-nrw.de, Fax: 0211/3809-235, Post: Versandservice
der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225
Düsseldorf.
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Zu Hause zu heiß? So bleibt die
Wohnung auch im Sommer kühl
Duisburg, 9. Juli 2015 - Der Sommer wird mit strahlenden
Tagen und lauen Nächten sehnlichst erwartet. Doch ist er
dann endlich da, ächzen die Menschen vielerorts unter der
Hitze. Tatsächlich kann die sommerliche Wärme Stress für den
Organismus bedeuten. Vor allem, wenn die Wohnung einmal
richtig aufgeheizt ist und die Temperaturen auch nachts
nicht auf ein erträgliches Niveau sinken.
Das lässt sich jedoch mit intelligentem Hitzeschutz einfach
und kostengünstig verhindern. Jochen Kruse, Energieberater
in der Verbraucherzentrale Duisburg, erläutert das Prinzip:
„Die Abkühlung einer einmal aufgeheizten Wohnung ist mühsam
und teuer. Die Geheimnis ist deshalb, die Hitze gar nicht
erst herein zu lassen.“
Mit diesen Tipps bleibt die Wohnung auch an heißen Tagen
angenehm kühl:
· An sehr heißen Tagen nur in den kühleren
Morgenstunden oder spät abends ausgiebig lüften, wenn ein
frischer Wind weht. Tagsüber bleiben Fenster und Türen
geschlossen.
· Die Wärmeabstrahlung von Elektrogeräten
und Lampen ist nicht zu unterschätzen. Deshalb an heißen
Tagen überlegen, was eingeschaltet wird.
· Die Aufwärmung der Räume über die Sonneneinstrahlung
durchs Fenster wird am besten durch außenliegenden
Hitzeschutz verhindert. Außen angebrachte Jalousien, Roll-
und Klappläden also schließen oder Markisen einsetzen. Bei
innen montierten Jalousien auf eine helle oder mit Metall
beschichtete Außenfläche achten.
· Für dauerbestrahlte Südfenster wenn möglich
spezielles Sonnenschutzglas wählen. Einen ähnlichen Schutz
bieten – meist getönte – Reflexionsfolien, die nachträglich
von innen auf Glasflächen aufgebracht werden. Wem trotz
dieser Maßnahmen immer noch zu heiß ist, der sollte über
eine fachgerechte Dämmung des Hauses nachdenken. Jochen
Kruse erklärt: „Eine wirksame Dämmung hilft gleich doppelt –
im Sommer hält sie die Hitze draußen, im Winter die Wärme im
Haus.“
Bei allen Fragen zum baulichen Hitzeschutz und dem
effizienten Einsatz von Energie in privaten Haushalten gibt
die Energieberatung der Verbraucherzentrale gerne Auskunft.
Eine halbstündige Beratung für 5 Euro kann in der
Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30
vereinbart werden.
Eine Vor-Ort-Beratung für 60 Euro kann unter 0180 111 5 999
(Festpreis 3,9 Cent/Minute, Mobilfunkpreis max. 42
Cent/Minute) oder im Internet unter
www.vz-nrw.de/energieberatung vereinbart werden.
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Konfliktfall Erbengemeinschaft -
Regeln bei der Nachlassteilung
Duisburg, 09. Juli 2015 -Die Frage, was welchen Erben
gehört, wenn ein Nachlass gleichzeitig auf mehrere Personen
übergeht, führt oft zu Konflikten. Denn wer zusammen mit
anderen erbt, kann nicht direkt über Häuser, Konten,
Fahrzeuge oder Firmenanteile verfügen. Vielmehr müssen sich
alle Miterben erst über die Verteilung der Werte einigen –
dabei ist Streit häufig programmiert. Wer Ärger vermeiden
und langwieriges Zerren um Geld und Güter vermeiden möchte,
findet Hilfe im Ratgeber „Erbengemeinschaft – Meine Rechte
als Miterbe“ der Verbraucherzentrale NRW.
Das Buch zeigt,
welche Probleme die rechtlichen Regelungen für eine
Erbengemeinschaft mit sich bringen können. Anhand
zahlreicher Beispiele werden jeweils Lösungswege
vorgestellt. Erben und Erbinnen erfahren, wann sie auf ihre
Rechte pochen sollten und in welchen Fällen es sinnvoll ist,
nach einvernehmlichen Einigungen zu suchen. Tipps für
Erblasser, wie sie mit einer gut durchdachten
Nachlassregelung Streit vermeiden können, komplettieren das
Infopaket.
Der Ratgeber kostet 11,90 Euro und ist in der
Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30
erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro (Porto und Versand) wird
er auch nach Hause geliefert. Bestellmöglichkeiten:
Online-Shop: www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555,
E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: 0211/3809-235, Post:
Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister
Straße 70, 40225 Düsseldorf.
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Resterampe für Heizungskessel - Energieberatung der
Verbraucherzentrale: Neukauf von Niedertemperaturkesseln
nicht empfehlenswert
Duisburg, 09. Juli 2015 -Nicht wenig verunsichert ist so
mancher Verbraucher angesichts der aktuellen Anzeigen und
Broschüren der Heizungsbranche: Jetzt, so heißt es,
zuschlagen bei günstigen Heizwertgeräten, bevor die im
Herbst verboten werden. Hintergrund für die Aufregung: Ab
dem 26.9. gelten im Rahmen der EU-Ökodesignrichtlinie neue
Effizienzanforderungen für Heizkessel in Privathaushalten.
Jochen Kruse, Energieberater in der Verbraucherzentrale NRW,
Beratungsstelle Duisburg erläutert, worum es bei der
Richtlinie geht und was sie für Verbraucher bedeutet. „Ziel
der EU-Ökodesignrichtlinie ist es, die Energieeffizienz
neuer Geräte immer weiter anzuheben“, so Jochen Kruse.
„Schritt für Schritt werden dafür die Mindestanforderungen
erhöht, die ein Produkt erfüllen muss.“ Hocheffiziente
Geräte ersetzen Altgeräte auch im Heizungsbereich − genau
wie das bei Kühlschränken schon üblich und bekannt ist.
Deswegen benötigt zum Beispiel ein neuer Kühlschrank nur
noch halb so viel Strom wie ein Gerät vor 15 Jahren.
Ab 26.9.2015 müssen neue Anlagen bestimmte
Effizienzkriterien einhalten. Manche Anlagentypen
werden dadurch vom Markt verdrängt – so zum Beispiel die
bisher noch verbreiteten, jedoch technisch nicht mehr
zeitgemäßen Niedertemperaturkessel.
„Manche Anbieter versuchen daher jetzt, den Lagerbestand an
Niedertemperaturkesseln noch zu verkaufen“, kritisiert
Jochen Kruse. Vor einem solchen Kauf warnt die
Verbraucherzentrale entschieden und rät von
Niedertemperaturkesseln ab, wenn es um den Austausch eines
vorhandenen Kessels geht. Brennwertgeräte sind hinsichtlich
der Effizienz einfach deutlich überlegen.
Auch von den Anschaffungskosten her sind die alten Kessel
meist kein Schnäppchen. Wenn dann aber 15 oder gar 20 Jahre
lang um 10 Prozent höhere Heizkosten fällig werden, war das
nur für den Kesselverkäufer ein gutes Geschäft.
Die neue gesetzliche Regelung ist definitiv im Sinne des
Verbrauchers – und niemand sollte jetzt noch einen technisch
veralteten Kessel anschaffen. Bei allen Fragen zum
effizienten Einsatz von Energie im privaten Haushalt gibt
die Energieberatung der Verbraucherzentrale gerne Auskunft.
Eine halbstündige Beratung für 5 Euro kann in der
Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30
vereinbart werden. Eine Entgeltbefreiung ist nach Vorlage
entsprechender Nachweise möglich.
Eine Vor-Ort-Beratung für 60 Euro kann unter 0180 111 5 999
(Festpreis 3,9 Cent/Minute, Mobilfunkpreis max. 42
Cent/Minute) oder im Internet unter
www.vz-nrw.de/energieberatung vereinbart werden.
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Beruhigende Start- und
Landebedingungen für Fluggäste
Tipps zu Klimaschutz, Überbuchung und Verspätung
Duisburg, 1. Juli 2015 - Ob Mallorca, Madagaskar oder
Malediven – viele Urlaubsziele lassen sich nur mit dem
Flieger erreichen. „Wer weit weg Sonne tanken oder Abenteuer
erleben will und die durch einen Flug verursachten
Treibhausgase ausgleichen möchte, kann durch eine
CO2-Kompensationszahlung etwas für den Klimaschutz tun“, hat
Paulina Wleklinski, Verbraucherzentrale NRW in Duisburg,
einen patenten Rat gegen das schlechte Gewissen beim
Fliegen.
Zum Ausgleich der eigenen mauen Ökobilanz können
Flugpassagiere freiwillig einen Betrag in
Klimaschutzprojekte leisten. Abwickeln beziehungsweise
wiederherstellen lässt sich die persönliche Balance in
einigen Reisebüros oder auch über die Portale der
Klimaschutzagenturen. Aber nicht nur in puncto Umwelt- und
Klimaverträglichkeit verdient sich das Flugzeug als
Reiseverkehrsmittel schlechte Noten.
Überbuchte Maschinen oder annullierte Flüge sind weitere
Gründe, die Reisenden den Ferienstart mit dem Flieger
verleiden. Um den Urlaubsärger möglichst gering zu halten,
liefert die Verbrauchzentrale NRW das passende rechtliche
Rüstzeug für Flugreisen:
· Überbuchung und Annullierung: Wer wegen einer zu
vollen Maschine oder eines gestrichenen Flugs nicht
planmäßig abheben kann, bekommt den kompletten Flugpreis
erstattet oder einen Ersatzflug angeboten. Darüber hinaus
steht Kunden ein finanzieller Ausgleich zu. Dessen Höhe
richtet sich nach der Länge der Flugstrecke und der Dauer
der Verspätung. 250 Euro werden bei Flügen bis zu 1500
Kilometern erstattet.
Die Hälfte – nämlich 125 Euro – gibt es, wenn Passagiere auf
der gebuchten Strecke bis zu zwei Stunden später ankommen.
Bei Flügen innerhalb der Europäischen Union (EU) oder bei
Starts zwischen 1500 und 3500 Kilometern außerhalb der EU
zahlt die überbuchte Airline 400 Euro. 200 Euro weniger
gibt’s bei einer Ankunft von bis zu drei Stunden später. Bei
weiteren Entfernungen erstatten die Gesellschaften 600 Euro.
Die Hälfte davon – 300 Euro – werden auf der Langstrecke
gezahlt, wenn die Ankunft am Ziel nicht mehr als vier
Stunden beträgt.
· Sonderregeln bei gestrichenem Flug: Allerdings gilt
ein Anspruch auf finanziellen Ausgleich nicht in jedem Fall.
Teilt die Fluggesellschaft mindestens zwei Wochen vorher
mit, dass der gebuchte Flug annulliert wird, kommt sie
finanziell ungeschoren davon. Flugreisende gehen bei
späterer Unterrichtung ebenfalls leer aus, wenn ihnen die
Fluggesellschaft eine zeitlich zumutbare Weiterbeförderung
anbietet. Kann die Airline nachweisen, dass sie für den
Flugausfall nicht verantwortlich ist, haben Reisende jedoch
keinerlei Entschädigungsansprüche. Mit technischen Problemen
können sich die Gesellschaften indes meist nicht
herausreden.
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Berufsunfähigkeit erfolgreich
absichern
Auch mit Risikoberuf oder Vorerkrankung zum verlässlichen
Vertrag Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen
will, erhält nicht immer problemlos einen passenden Vertrag.
Menschen mit Risikoberufen wie Dachdecker oder
Feuerwehrleute sowie schweren Vorerkrankungen wie
Bluthochdruck oder Asthma wird der sinnvolle Schutz häufig
verweigert. Häufig muss auch mit hohen Aufschlägen,
verkürzten Vertragslaufzeiten oder geminderten Leistungen
gerechnet werden. Bevor ein Antrag auf Versicherungsschutz
gestellt wird, sollten persönliche Risiken eingeschätzt und
eine aussichtsreiche Strategie erarbeitet werden.
Worauf Antragsteller dabei achten sollten, schildert der
Ratgeber „Berufsunfähigkeit gezielt absichern“ der
Verbraucherzentrale NRW. Anschaulich führt das Buch
Arbeitnehmer, Beamte und Selbständige zur passenden Police.
Sind die Berufs- und Gesundheitsrisiken geklärt, geht es an
die Vertragsgestaltung: Der Ratgeber hilft
Versicherungswilligen, im Wirrwarr der Angebote und Klauseln
eine persönliche Absicherung optimal zu gestalten. Dazu wird
auch das Kleingedruckte im Vertrag genau unter die Lupe
genommen, damit die Bedingungen darin nicht bei späterem
Abruf für böse Überraschungen sorgen.
Der Ratgeber kostet 9,90 Euro und ist in
der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30
erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro (Porto und Versand) wird
er auch nach Hause geliefert. Als E-Book kann die Lektüre
für 7,99 Euro unter www.vz-ratgeber.de heruntergeladen
werden.
Bestellmöglichkeiten: www.vz-ratgeber.de,
Telefon: 0211/3809-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax:
0211/3809-235, Post: Versandservice der
Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225
Düsseldorf.
|
Juli 2015 |
Zu Hause zu heiß? So bleibt die
Wohnung auch im Sommer kühl
Duisburg, 9. Juli 2015 - Der Sommer wird mit strahlenden
Tagen und lauen Nächten sehnlichst erwartet. Doch ist er
dann endlich da, ächzen die Menschen vielerorts unter der
Hitze. Tatsächlich kann die sommerliche Wärme Stress für den
Organismus bedeuten. Vor allem, wenn die Wohnung einmal
richtig aufgeheizt ist und die Temperaturen auch nachts
nicht auf ein erträgliches Niveau sinken.
Das lässt sich jedoch mit intelligentem Hitzeschutz einfach
und kostengünstig verhindern. Jochen Kruse, Energieberater
in der Verbraucherzentrale Duisburg, erläutert das Prinzip:
„Die Abkühlung einer einmal aufgeheizten Wohnung ist mühsam
und teuer. Die Geheimnis ist deshalb, die Hitze gar nicht
erst herein zu lassen.“
Mit diesen Tipps bleibt die Wohnung auch an heißen Tagen
angenehm kühl:
· An sehr heißen Tagen nur in den kühleren
Morgenstunden oder spät abends ausgiebig lüften, wenn ein
frischer Wind weht. Tagsüber bleiben Fenster und Türen
geschlossen.
· Die Wärmeabstrahlung von Elektrogeräten
und Lampen ist nicht zu unterschätzen. Deshalb an heißen
Tagen überlegen, was eingeschaltet wird.
· Die Aufwärmung der Räume über die Sonneneinstrahlung
durchs Fenster wird am besten durch außenliegenden
Hitzeschutz verhindert. Außen angebrachte Jalousien, Roll-
und Klappläden also schließen oder Markisen einsetzen. Bei
innen montierten Jalousien auf eine helle oder mit Metall
beschichtete Außenfläche achten.
· Für dauerbestrahlte Südfenster wenn möglich
spezielles Sonnenschutzglas wählen. Einen ähnlichen Schutz
bieten – meist getönte – Reflexionsfolien, die nachträglich
von innen auf Glasflächen aufgebracht werden. Wem trotz
dieser Maßnahmen immer noch zu heiß ist, der sollte über
eine fachgerechte Dämmung des Hauses nachdenken. Jochen
Kruse erklärt: „Eine wirksame Dämmung hilft gleich doppelt –
im Sommer hält sie die Hitze draußen, im Winter die Wärme im
Haus.“
Bei allen Fragen zum baulichen Hitzeschutz und dem
effizienten Einsatz von Energie in privaten Haushalten gibt
die Energieberatung der Verbraucherzentrale gerne Auskunft.
Eine halbstündige Beratung für 5 Euro kann in der
Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30
vereinbart werden.
Eine Vor-Ort-Beratung für 60 Euro kann unter 0180 111 5 999
(Festpreis 3,9 Cent/Minute, Mobilfunkpreis max. 42
Cent/Minute) oder im Internet unter
www.vz-nrw.de/energieberatung vereinbart werden.
Konfliktfall Erbengemeinschaft -
Regeln bei der Nachlassteilung
Duisburg, 09. Juli 2015 -Die Frage, was welchen Erben
gehört, wenn ein Nachlass gleichzeitig auf mehrere Personen
übergeht, führt oft zu Konflikten. Denn wer zusammen mit
anderen erbt, kann nicht direkt über Häuser, Konten,
Fahrzeuge oder Firmenanteile verfügen. Vielmehr müssen sich
alle Miterben erst über die Verteilung der Werte einigen –
dabei ist Streit häufig programmiert. Wer Ärger vermeiden
und langwieriges Zerren um Geld und Güter vermeiden möchte,
findet Hilfe im Ratgeber „Erbengemeinschaft – Meine Rechte
als Miterbe“ der Verbraucherzentrale NRW. Das Buch zeigt,
welche Probleme die rechtlichen Regelungen für eine
Erbengemeinschaft mit sich bringen können. Anhand
zahlreicher Beispiele werden jeweils Lösungswege
vorgestellt. Erben und Erbinnen erfahren, wann sie auf ihre
Rechte pochen sollten und in welchen Fällen es sinnvoll ist,
nach einvernehmlichen Einigungen zu suchen. Tipps für
Erblasser, wie sie mit einer gut durchdachten
Nachlassregelung Streit vermeiden können, komplettieren das
Infopaket. Der Ratgeber kostet 11,90 Euro und ist in der
Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30
erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro (Porto und Versand) wird
er auch nach Hause geliefert. Bestellmöglichkeiten:
Online-Shop: www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555,
E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: 0211/3809-235, Post:
Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister
Straße 70, 40225 Düsseldorf.
Resterampe für Heizungskessel - Energieberatung der
Verbraucherzentrale: Neukauf von Niedertemperaturkesseln
nicht empfehlenswert
Duisburg, 09. Juli 2015 -Nicht wenig verunsichert ist so
mancher Verbraucher angesichts der aktuellen Anzeigen und
Broschüren der Heizungsbranche: Jetzt, so heißt es,
zuschlagen bei günstigen Heizwertgeräten, bevor die im
Herbst verboten werden. Hintergrund für die Aufregung: Ab
dem 26.9. gelten im Rahmen der EU-Ökodesignrichtlinie neue
Effizienzanforderungen für Heizkessel in Privathaushalten.
Jochen Kruse, Energieberater in der Verbraucherzentrale NRW,
Beratungsstelle Duisburg erläutert, worum es bei der
Richtlinie geht und was sie für Verbraucher bedeutet. „Ziel
der EU-Ökodesignrichtlinie ist es, die Energieeffizienz
neuer Geräte immer weiter anzuheben“, so Jochen Kruse.
„Schritt für Schritt werden dafür die Mindestanforderungen
erhöht, die ein Produkt erfüllen muss.“ Hocheffiziente
Geräte ersetzen Altgeräte auch im Heizungsbereich − genau
wie das bei Kühlschränken schon üblich und bekannt ist.
Deswegen benötigt zum Beispiel ein neuer Kühlschrank nur
noch halb so viel Strom wie ein Gerät vor 15 Jahren.
Ab 26.9.2015 müssen neue Anlagen bestimmte
Effizienzkriterien einhalten. Manche Anlagentypen
werden dadurch vom Markt verdrängt – so zum Beispiel die
bisher noch verbreiteten, jedoch technisch nicht mehr
zeitgemäßen Niedertemperaturkessel.
„Manche Anbieter versuchen daher jetzt, den Lagerbestand an
Niedertemperaturkesseln noch zu verkaufen“, kritisiert
Jochen Kruse. Vor einem solchen Kauf warnt die
Verbraucherzentrale entschieden und rät von
Niedertemperaturkesseln ab, wenn es um den Austausch eines
vorhandenen Kessels geht. Brennwertgeräte sind hinsichtlich
der Effizienz einfach deutlich überlegen.
Auch von den Anschaffungskosten her sind die alten Kessel
meist kein Schnäppchen. Wenn dann aber 15 oder gar 20 Jahre
lang um 10 Prozent höhere Heizkosten fällig werden, war das
nur für den Kesselverkäufer ein gutes Geschäft.
Die neue gesetzliche Regelung ist definitiv im Sinne des
Verbrauchers – und niemand sollte jetzt noch einen technisch
veralteten Kessel anschaffen. Bei allen Fragen zum
effizienten Einsatz von Energie im privaten Haushalt gibt
die Energieberatung der Verbraucherzentrale gerne Auskunft.
Eine halbstündige Beratung für 5 Euro kann in der
Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30
vereinbart werden. Eine Entgeltbefreiung ist nach Vorlage
entsprechender Nachweise möglich.
Eine Vor-Ort-Beratung für 60 Euro kann unter 0180 111 5 999
(Festpreis 3,9 Cent/Minute, Mobilfunkpreis max. 42
Cent/Minute) oder im Internet unter
www.vz-nrw.de/energieberatung vereinbart werden.
Beruhigende Start- und
Landebedingungen für Fluggäste
Tipps zu Klimaschutz, Überbuchung und Verspätung
Duisburg, 1. Juli 2015 - Ob Mallorca, Madagaskar oder
Malediven – viele Urlaubsziele lassen sich nur mit dem
Flieger erreichen. „Wer weit weg Sonne tanken oder Abenteuer
erleben will und die durch einen Flug verursachten
Treibhausgase ausgleichen möchte, kann durch eine
CO2-Kompensationszahlung etwas für den Klimaschutz tun“, hat
Paulina Wleklinski, Verbraucherzentrale NRW in Duisburg,
einen patenten Rat gegen das schlechte Gewissen beim
Fliegen. Zum Ausgleich der eigenen mauen Ökobilanz können
Flugpassagiere freiwillig einen Betrag in
Klimaschutzprojekte leisten. Abwickeln beziehungsweise
wiederherstellen lässt sich die persönliche Balance in
einigen Reisebüros oder auch über die Portale der
Klimaschutzagenturen. Aber nicht nur in puncto Umwelt- und
Klimaverträglichkeit verdient sich das Flugzeug als
Reiseverkehrsmittel schlechte Noten.
Überbuchte Maschinen oder annullierte Flüge sind weitere
Gründe, die Reisenden den Ferienstart mit dem Flieger
verleiden. Um den Urlaubsärger möglichst gering zu halten,
liefert die Verbrauchzentrale NRW das passende rechtliche
Rüstzeug für Flugreisen:
· Überbuchung und Annullierung: Wer wegen einer zu
vollen Maschine oder eines gestrichenen Flugs nicht
planmäßig abheben kann, bekommt den kompletten Flugpreis
erstattet oder einen Ersatzflug angeboten. Darüber hinaus
steht Kunden ein finanzieller Ausgleich zu. Dessen Höhe
richtet sich nach der Länge der Flugstrecke und der Dauer
der Verspätung. 250 Euro werden bei Flügen bis zu 1500
Kilometern erstattet.
Die Hälfte – nämlich 125 Euro – gibt es, wenn Passagiere auf
der gebuchten Strecke bis zu zwei Stunden später ankommen.
Bei Flügen innerhalb der Europäischen Union (EU) oder bei
Starts zwischen 1500 und 3500 Kilometern außerhalb der EU
zahlt die überbuchte Airline 400 Euro. 200 Euro weniger
gibt’s bei einer Ankunft von bis zu drei Stunden später. Bei
weiteren Entfernungen erstatten die Gesellschaften 600 Euro.
Die Hälfte davon – 300 Euro – werden auf der Langstrecke
gezahlt, wenn die Ankunft am Ziel nicht mehr als vier
Stunden beträgt.
· Sonderregeln bei gestrichenem Flug: Allerdings gilt
ein Anspruch auf finanziellen Ausgleich nicht in jedem Fall.
Teilt die Fluggesellschaft mindestens zwei Wochen vorher
mit, dass der gebuchte Flug annulliert wird, kommt sie
finanziell ungeschoren davon. Flugreisende gehen bei
späterer Unterrichtung ebenfalls leer aus, wenn ihnen die
Fluggesellschaft eine zeitlich zumutbare Weiterbeförderung
anbietet. Kann die Airline nachweisen, dass sie für den
Flugausfall nicht verantwortlich ist, haben Reisende jedoch
keinerlei Entschädigungsansprüche. Mit technischen Problemen
können sich die Gesellschaften indes meist nicht
herausreden.
Berufsunfähigkeit erfolgreich
absichern
Auch mit Risikoberuf oder Vorerkrankung zum verlässlichen
Vertrag Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen
will, erhält nicht immer problemlos einen passenden Vertrag.
Menschen mit Risikoberufen wie Dachdecker oder
Feuerwehrleute sowie schweren Vorerkrankungen wie
Bluthochdruck oder Asthma wird der sinnvolle Schutz häufig
verweigert. Häufig muss auch mit hohen Aufschlägen,
verkürzten Vertragslaufzeiten oder geminderten Leistungen
gerechnet werden. Bevor ein Antrag auf Versicherungsschutz
gestellt wird, sollten persönliche Risiken eingeschätzt und
eine aussichtsreiche Strategie erarbeitet werden.
Worauf Antragsteller dabei achten sollten, schildert der
Ratgeber „Berufsunfähigkeit gezielt absichern“ der
Verbraucherzentrale NRW. Anschaulich führt das Buch
Arbeitnehmer, Beamte und Selbständige zur passenden Police.
Sind die Berufs- und Gesundheitsrisiken geklärt, geht es an
die Vertragsgestaltung: Der Ratgeber hilft
Versicherungswilligen, im Wirrwarr der Angebote und Klauseln
eine persönliche Absicherung optimal zu gestalten. Dazu wird
auch das Kleingedruckte im Vertrag genau unter die Lupe
genommen, damit die Bedingungen darin nicht bei späterem
Abruf für böse Überraschungen sorgen.
Der Ratgeber kostet 9,90 Euro und ist in
der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30
erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro (Porto und Versand) wird
er auch nach Hause geliefert. Als E-Book kann die Lektüre
für 7,99 Euro unter www.vz-ratgeber.de heruntergeladen
werden.
Bestellmöglichkeiten: www.vz-ratgeber.de,
Telefon: 0211/3809-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax:
0211/3809-235, Post: Versandservice der
Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225
Düsseldorf.
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Juni 2015 |
Neue Ratgeber
Fit in den Tag: Frühstück
zuhause und in der Kita
Nur wer gut gesund isst, kommt schnell auf Touren. Diese
Regel gilt besonders für die Kleinen. Kita-Kinder sollten
deshalb morgens den Start in den Tag mit frühstücken
beginnen, auch wenn es nur eine Kleinigkeit ist, die sie zu
sich nehmen. Denn nicht auf die Menge, sondern auf die
Zutaten kommt es hierbei an.
Das Frühstück ist der wichtigste Muntermacher des Tages.
Vollkorn- und Milchprodukte, Obst und Rohkost sind die
Garanten für einen guten Start. Diese Energielieferanten
sorgen dafür, dass Spaß und Ausdauer nicht nachlassen. Der
Ratgeber "Bärenstarke Kinderkost" liefert Basis-Tipps zu
vitamin- und nährstoffhaltigen Fitmachern, die auf dem
Frühstücksteller und in der Brot-Box nicht fehlen dürfen:
· Gesunde Starter am Familientisch: Das Frühstück
sollte immer ballaststoffreiche Vollkornprodukte in Form von
Brot oder Müsli und Obst enthalten. Idealerweise werden
diese Fitmacher mit ungesüßten oder wenig gesüßten
Milchprodukten sowie einem Getränk ergänzt, zum Beispiel
durch ungezuckerten Früchte- oder Kräutertee. Zur
Abwechslung kann es auch ein selbstgemachter Mix aus Milch,
Joghurt, Obst und feinen Haferflocken sein. ·
Frühstück in der Kita:
Bei der Zusammensetzung des Frühstücks in der Kita sind ein
Vollkornbrot, belegt mit Frischkäse und Salat, darauf noch
Gurke, Tomate, Möhre oder Obst, ideale Energielieferanten.
Kinder essen Gemüse und Obst besonders gerne, wenn es in
mundgerechte Stücke geschnitten ist. Auch hier gehört ein
Getränk dazu. War das Frühstück zu Hause bereits
reichhaltig, reicht in der Kita ein Zwischensnack. Haben die
Kleinen am Morgen dagegen nur wenig oder gar nichts
gegessen, darf es beim zweiten Frühstück in der Kita gerne
etwas mehr in der Brot-Box sein.
Spinnen aus Orangen und Äpfeln, eine Gurkenschlange im
Gemüsebeet, Obst-Raupen, Birnenmäuse, Trauben-Pinguine und
freche Brot-Gesichter in Snackboxen:
Wie der gesunde Auftakt morgens zum Reinbeißen funktioniert,
zeigen Fotos aus der Kita Mitmach-Aktion in
Nordrhein-Westfalen. Zu der hatte das Projekt „Kita gesund &
lecker“ der Verbraucherzentrale NRW anlässlich des ersten
Tages der Kitaverpflegung am 19. Juni aufgerufen. Die
phantasievollen Kita-Snack-Anregungen zum Nachahmen sind im
Internet zu finden unter www.vz-nrw.de/kita-mitmach-aktion.
Selbstbestimmt durch Schwangerschaft und Geburt Antworten zu
Vorsorge und Diagnostik Wird unser Kind gesund sein?
Duisburg, 25. Juni 2015 - Diese Frage stellen sich werdende
Eltern während der Schwangerschaft und erhalten eine
Vielzahl von Angeboten zu ihrer Beantwortung. Immer mehr
Frauen nehmen neben der üblichen Vorsorge individuelle
Untersuchungen und eine umfassende Pränataldiagnostik in
Anspruch. Doch garantieren mehr Kontrollen Sicherheit?
Wie können Schwangere entscheiden, welche Tests sie wirklich
wollen?
Antworten und Entscheidungshilfen bietet der neue Ratgeber
„Schwangerschaft und Geburt selbstbestimmt“ der
Verbraucherzentrale NRW. Das Buch will Ängste und
Unsicherheiten abbauen. Dazu lassen die Autorinnen ihre
Erfahrung aus der Arbeit als Hebammen ebenso einfließen wie
wissenschaftliche Erkenntnisse. Sie ermutigen werdende
Eltern, eigene Entscheidungen zu treffen.
Der Ratgeber zeigt, welche Komplikationen bei
Schwangerschaft und Geburt auftreten können, welche
Untersuchungen wirklich sinnvoll sind und worauf bei der
Wahl von Arzt oder Ärztin, Hebamme und Geburtsort zu achten
ist. Zudem gibt es Informationen zu finanziellen Hilfen,
Kündigungs- und Mutterschutz sowie zum Sorgerecht.
Der Ratgeber kostet 19,90 Euro und ist in
der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30
erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand
wird er auch nach Hause geliefert.
Bestellmöglichkeiten: Online-Shop: www.vz-ratgeber.de,
Telefon: 0211/3809-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax:
0211/3809-235, Post: Versandservice der
Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225
Düsseldorf.
Schlüsselfertig zum Festpreis?
Risiken beim Hauskauf vom Bauträger
Duisburg, 25. Juni 2015 - Wer sein Eigenheim von einem
Bauträger errichten lässt, muss die Vereinbarung mit dem
Unternehmen genau unter die Lupe nehmen. Denn häufig
unterschreiben Käufer bei dieser beliebtesten Variante des
Bauens zum vermeintlichen Festpreis lückenhafte Verträge und
gehen so unberechenbare finanzielle Risiken ein.
Viele Bau- und Leistungsbeschreibungen sind ebenfalls
mangelhaft, auch darin müssen deshalb alle Bedingungen immer
bis ins Detail geprüft werden. Das nötige Wissen dazu
liefert der Ratgeber „Kauf eines Reihen- oder Doppelhauses –
Schlüsselfertig vom Bauträger“ der Verbraucherzentrale NRW.
Von der Bestimmung der Ausgangssituation über die
Verhandlungs- und Vertragsabwicklung bis hin zur
Gewährleistung:
Das Buch vermittelt die nötigen Grundlagen, um Tricks der
Anbieter zu enttarnen, und zeigt, wie finanzielle Desaster,
etwa durch versteckte Kosten, unklare Fertigstellungstermine
oder ungeeignete Zahlungspläne, vermieden werden. Beispiele
von typischen Kaufverträgen sowie Checklisten zur Prüfung
der Baubeschreibung, zur Qualitätssicherung während der
Bauphase und für die Abnahme des fertigen Hauses führen
sicher in die eigenen vier Wände.
Der Ratgeber kostet 12,90 Euro und ist in
der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30
erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand
wird er auch nach Hause geliefert. Bestellmöglichkeiten:
Online-Shop: www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555,
E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: 0211/3809-235, Post:
Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister
Straße 70, 40225 Düsseldorf.
Tipp
Wärme raus, Einbrecher rein?
Fenster sind oft Schwachstellen
Für Eindringlinge eine Einladung, für Heizungswärme ein
Rauswerfer? Manche Fenster sind leider genau das. „Bei jedem
dritten Einbruch in ein Einfamilienhaus steigen die Täter
durchs Fenster. Und veralteten Scheiben entwischt bis zu
neunmal so viel Wärme wie modernen“, erklärt Jochen Kruse,
Energieberater in der Verbraucherzentrale NRW,
Beratungsstelle Duisburg.
Es lohne sich deshalb oft, in Glas und Rahmen zu
investieren. „Außerdem ist ein Fensteraustausch eine gute
Gelegenheit, um bauliche Barrieren abzubauen“, sagt
. Auch ohne Komplettaustausch lässt sich aber etwas
unternehmen, um die Licht- und Luftversorgung sicher,
energiesparend und komfortabel zu gestalten. Kruse erklärt,
was möglich ist:
· Widerstand leisten: Einbrecher sind schnell. In weniger als
30 Sekunden hebeln sie mit einem Schraubendreher ein Fenster
mit einfachen Rollzapfen-Verschlüssen auf. Schwieriger haben
sie es bei Modellen mindestens der Widerstandsklasse RC 2.
Die haben Beschläge mit Pilzkopfzapfen, abschließbare Griffe
und eine Verglasung, die Schlägen standhält. Überall dort,
wo vor dem Fenster eine Standfläche ist, sollten sie deshalb
eingesetzt werden. Beschläge und Griffe können oft auch
nachgerüstet werden, zur Glasverstärkung gibt es
Klebefolien. Wichtig ist die fachgerechte Anbringung.
Beratung zum Einbruchsschutz bietet die Polizei an.
· Wärme einsperren: Absoluter Mindeststandard sind
heute Wärmeschutzverglasungen mit zwei Scheiben. Sie lassen
nicht einmal halb so viel Wärme entweichen wie ihre
Vorgänger, die Isolierfenster, und nur ein gutes Fünftel
dessen, was durch Einscheibenglas verloren geht. Noch einmal
halbiert wird der Verlust bei Dreifach- statt
Zweifachverglasung.
Wird mehr als ein Zehntel der gesamten Fensterfläche des
Gebäudes ausgetauscht, müssen die neuen Fenster der
Energieeinsparverordnung entsprechen. Darin wird über den
sogenannten UW-Wert festgelegt, wie viel Wärme höchstens
durch das ganze Fenster, also Glas und Rahmen, entweichen
darf. Was im Einzelfall geboten und sinnvoll ist, kann eine
Energieberatung vor Ort klären.
Verbraucherzentrale in Duisburg
Wegweiser bei aktuellen Verbraucherproblemen
Ob Billigstromanbieter Neukunden mit einem dubiosen Bonus
köderten, E-Mails mit gefälschten Rechnungen namhafter
Unternehmen im Umlauf waren oder Kreditinstitute die
Erstattung unzulässiger Kreditbearbeitungsentgelte
verweigerten: 13.229 Anfragen und Kontakte zeigen, dass die
Verbraucherzentrale in Duisburg auch 2014 erste Anlaufstelle
bei Verbraucherproblemen war.
Ständige Herausforderung für das Team an der
Friedrich-Wilhelm-Straße: Auf aktuelle Entwicklungen schnell
zu reagieren. „Eine Nachfragewelle schwappte in die
Beratungsstelle, nachdem der Bundesgerichtshof entschieden
hatte, dass Bearbeitungsentgelte für Darlehen unzulässig
sind“, berichtet Beratungsstellenleiterin Marina Steiner.
Ratsuchende wollten wissen, für welche Darlehnsverträge
Erstattungen möglich sind, welche Verjährungsfristen gelten
und erkundigten sich nach Rückforderungsmodalitäten.
Insbesondere wurde Unterstützung gesucht, weil
Kreditinstitute massenhaft versuchten, die Erstattung mit
fadenscheinigen Argumenten zu verweigern.
Mit Musterbriefen und ausgeweitetem Beratungsangebot wurde
der Weg zum Recht gebahnt. Zudem sorgten fehlerhafte
Widerrufsbelehrungen in einer Vielzahl von
Immobiliendarlehnsverträgen für ausgebuchte
Beratungstermine: „Denn wurden Wohnungskäufer oder Bauherren
falsch über das Widerrufsrecht belehrt, können sie den
Vertrag unter Umständen noch ‚ewig‘ widerrufen. Von der
vorzeitigen Auflösung profitieren Kreditnehmer, die nach der
Kündigung ihres Immobiliendarlehens eine
Vorfälligkeitsentschädigung, meist einige Tausend Euro,
zahlen mussten oder noch sollen. Denn sie müssen nicht
kündigen, sondern können den Kreditvertrag widerrufen und
sparen so diese von der Bank geforderte Entschädigung“,
erläuterte Marina Steiner, dass sich die Beratung in barer
Münze auszahlen kann.
Wieder einmal standen bei vielen außergerichtlichen
Rechtsberatungen und -vertretungen Probleme mit
Telekommunikationsanbietern im Mittelpunkt: Zumeist ging es
um nicht nachvollziehbare Posten in der Rechnung oder um
Probleme bei der Kündigung von Verträgen. Oftmals gab es mit
den Unternehmen gleich mehrere Probleme.
„Kurzer Draht zu anbieterunabhängigem Rat war auch gefragt,
als die Telekom das Ende des analogen Festnetzes einläutete
und Kunden im Laufe des Jahres mit der Zwangsumstellung auf
die „Voice over Internet Protocol (VoIP)-Technik“ drohte.
Bestandskunden hatte das Unternehmen in seinen Schreiben vor
die Wahl gestellt, ob sie umstellen oder ihren Anschluss
ganz verlieren wollen. Das war nämlich die Konsequenz, wenn
die Kunden nicht einwilligten“, berichtet Marina Steiner.
Ratsuchende fragten daher bei der Verbraucherzentrale, ob
die Zwangsumstellung rechtlich möglich und welche Nachteile
damit verbunden seien.
Zu schaffen machten auch Phishing-Mails: T-Online- und
Amazon-Kunden, Inhaber einer Master-Card oder Nutzer von
Pay-Pal-Konten hatten zuhauf unerwartete E-Mails erhalten,
die angeblich von ihrem Anbieter stammten und die mit
fadenscheinigem Inhalt geheime Zugangsdaten abfischen
wollten. Die Maschen der Betrüger waren alle ähnlich: Sie
versuchten mit angeblichen Sperrungen, Einschränkungen,
Unregelmäßigkeiten oder Fremdzugriffen in Angst und Panik zu
versetzen und zur Preisgabe zu verleiten. Dabei erreichten
die als Rechnung getarnten Phishing-Mails eine neue
Qualität:
Immer häufiger enthielt die digitale Post im Anschreiben die
korrekten Namen der potenziellen Opfer. Während die Absender
der falschen Rechnungen früher meistens nur allgemein
aufgefordert hatten, auf Webseiten Kontodaten oder
Passwörter zu hinterlassen, wurden die E-Mail-Empfänger nun
vermehrt auch mit persönlicher Anrede zum Öffnen des Anhangs
oder zum Anklicken eines Links in der Mail aufgefordert.
Dabei wurde dann ein Trojaner verbreitet, der unbemerkt
Passwörter fürs Onlinebanking abgreifen kann.
„Durch die persönliche Adressierung nahmen die
Cyberkriminellen eine neue Stufe arglistiger Täuschung“,
bilanziert Marina Steiner. Bis zu drei Anfragen täglich
erreichten die Beratungsstelle zum Thema Phishing. Rat &
Recht waren gefragt, wenn es beim Stromanbieterwechsel hakte
oder Versorger versuchten, ihre Kunden mit unzulässigem
Geschäftsgebaren zu übervorteilen.
Dauerärgernis: Neukunden von Billigstromanbietern wurden
zunächst Bonuszahlungen versprochen, diese dann aber mit
fadenscheinigen Argumenten verweigert.
Ärger brach sich auch Bahn, wenn Billigstromanbieter ihren
Kunden die Guthaben aus Jahresrechnungen nicht wie
vorgeschrieben sofort auszahlten, sondern erst mit den
nächsten Abschlägen verrechneten. Außerdem wurden vielfach
zu hohe Abschlagsforderungen verlangt, die sich nicht am
tatsächlichen Verbrauch des Kunden orientierten.
„Mit der Aktion ‚Stromanbieterwechsel – aber sicher‘ haben
wir aufgezeigt, wie man sicher wechseln und zugleich sparen
kann“, so die Beratungsstellenleiterin. Auch die wachsende
Zahl von Energieschuldnern hatte die Verbraucherzentrale im
Blick: Wer seine Stromrechnung nicht mehr bezahlen kann,
steht mit durchschnittlich 1.300 Euro bei seinem Versorger
in der Kreide. „Hinter den Energieschulden verbergen sich
nicht nur Außenstände bei Abschlagszahlungen oder
Jahresendabrechnungen, sondern teilweise auch hohe Kosten
für Mahnungen, Inkasso sowie für die Unterbrechung
beziehungsweise Wiederherstellung der Stromversorgung“, hat
die Beratungsstelle ausgemacht. Im Beratungsalltag waren
daher auch Hilfestellungen zu Vermeidung von Stromsperren
sowie die Überprüfung überhöhter Nebenforderungen gefragt.
Poststreik: Keine
Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Zustellung
Die Gewerkschaft ver.di hat die Postbediensteten zu einem
unbefristeten Streik aufgerufen. Die Folgen für Verbraucher:
Briefe und Pakete kommen später an. Zwar spricht die
Deutsche Post bislang nur von ein bis zwei Werktagen
Verzögerung in der Zustellung, die die Streiks mit sich
bringen können.
„Aber selbst bei dieser relativ knappen Zeitspanne können
unter Umständen wichtige Fristen, zum Beispiel für die
Kündigung eines Zeitschriftenabonnements oder eines
Mobilfunkvertrags, verpasst werden“, warnt die
Verbraucherzentrale NRW: „denn das Risiko, dass Brief oder
Paket rechtzeitig ankommen, trägt der Versender.
Trifft also das Kündigungsschreiben
streikbedingt erst nach Ablauf der Kündigungsfrist beim
Empfänger ein, verlängert sich der Vertrag um die in den
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vereinbarte
Laufzeit.“ Für den finanziellen Mehraufwand kann der Kunde
gegenüber der Deutschen Post keine Schadenersatzansprüche
stellen. Folgende Tipps helfen, damit Briefe trotz des
Streiks rechtzeitig ankommen:
· Fristen: Betroffene, die wegen des
Poststreiks Gefahr laufen, den Kündigungstermin zu
verpassen, sollten auf andere Versender ausweichen. Sofern
die Kündigung keiner Originalunterschrift bedarf (keine
"Schriftformerfordernis"), sollte sie per Fax mit
Übermittlungsprotokoll versandt werden. Solch ein Fax hat
vor Gericht als Zugangsbeweis Bestand. Eine Zustellung per
E-Mail empfiehlt sich nicht, weil nicht jedes Gericht
E-Mails, auch bei Lese- und Zugangsbestätigung, als Beweis
anerkennt. Die Bestätigung beweise nur die Übermittlung des
Datensatzes als solche, nicht auch, ob der genaue Inhalt
wahrnehmbar zugestellt wurde.
· Expressversand: Obwohl die Deutsche
Post beim Expressversand ein konkretes Laufzeitversprechen
gibt, gilt für diese Versandform Ähnliches. Das Unternehmen
hat Streiks als Haftungsgrund in seinen AGB ausgeschlossen.
Auf seiner Internetseite kündigt es allerdings an, dass
Expressbriefe nicht vom Streik betroffen seien.
· Paketversand: Auch in Bezug auf
Paketzustellungen hat die Deutsche Post AG Streiks als
Haftungsrisiko ausgeschlossen. Wartet der Kunde
beispielsweise auf verderbliche Ware (Lebensmittel, Pflanzen
etc.) und "vergammeln" die Waren streikbedingt, hat er
keinen Anspruch auf Entschädigung. Schwacher Trost: Geht ein
Paket verloren, muss der Kunde die Ware nicht bezahlen. Das
Verlustrisiko trägt der Verkäufer – wenn er Unternehmer ist.
RATGEBER
Finanzielle Hilfe vom Staat - Leistungen, Ansprüche,
Antragstellung
Knapp 700 Milliarden Euro investiert der Staat jährlich in
Sozialleistungen. Öffentliche Mittel stehen als Hilfen für
Eltern und Kinder ebenso bereit wie als Finanzspritzen für
Ausbildung, Altersvorsorge oder Phasen der Arbeitslosigkeit.
Doch wer hat einen Anspruch auf die Unterstützung, und wie
wird sie beantragt?
Durchblick im Dickicht der Sozialleistungen und Hilfe bei
der Überwindung bürokratischer Hürden bietet der Ratgeber
„Mein Recht auf Geld vom Staat“ der Verbraucherzentrale NRW.
Das Buch verschafft einen Überblick über alle Leistungen der
Sozialträger und informiert über mögliche Ansprüche etwa auf
Mutterschafts- und Elterngeld, Ausbildungshilfen wie BAföG
oder Riester- und Rürup-Förderungen der Altersvorsorge.
Zudem klärt der Leitfaden auf über staatliche Hilfen in
Notlagen und zeigt, in welchen Fällen Arbeitslosen-,
Übergangs- oder Insolvenzgeld gezahlt wird. Auch wann nach
Unfällen und bei Pflegebedürftigkeit, Behinderung oder
Verlust der Erwerbsfähigkeit ein Recht auf finanzielle
Unterstützung besteht, wird erläutert. Tipps rund um die
Antragstellung sowie Hilfe bei der Durchsetzung berechtigter
Ansprüche komplettieren das Servicepaket.
Der Ratgeber kostet 12,90 Euro und ist in
der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30
erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand
wird er auch nach Hause geliefert.
Bestellmöglichkeiten: Online-Shop:
www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555, E-Mail:
ratgeber@vz-nrw.de, Fax: 0211/3809-235, Post: Versandservice
der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225
Düsseldorf.
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Mai 2015 |
Vorzeitig in den Ruhestand?
Strategien zur finanziellen Vorsorge
Nicht bis ins hohe Alter arbeiten zu müssen, ist ein Wunsch
vieler Berufstätiger. Doch oft stehen Abschläge bei der
gesetzlichen Rente einem frühen Ausstieg aus dem
Erwerbsleben im Weg. Wer vorzeitig in den Ruhestand möchte
oder sich für die Frührente aus gesundheitlichen Gründen
wappnen will, muss deshalb privat vorsorgen. Strategien
dafür zeigt der Ratgeber „Vorzeitig in Rente gehen“ der
Verbraucherzentrale NRW auf.
Das Buch hilft bei der Ermittlung des Finanzbedarfs im Alter
und der Wahl der passenden Anlageprodukte. Auf dem Prüfstand
steht die betriebliche Altersvorsorge ebenso wie die
Riester-Rente, die private Vermögensbildung mit staatlicher
Förderung und die Investition in Wertpapiere, Fonds und
private Rentenversicherungen. Auch die Eignung einer
Abfindung als Überbrückungshilfe und Anlagekapital wird
erläutert. Tipps für die Geldanlage nach dem Eintritt in den
Ruhestand runden den Rentenplaner ab.
Der Ratgeber kostet 11,90 Euro und ist in
der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30
erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand
wird er auch nach Hause geliefert. Als E-Book steht er für
9,49 Euro zum Download bereit unter
www.vz-ratgeber.de.
Bestellmöglichkeiten: Online-Shop:
www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555, E-Mail:
ratgeber@vz-nrw.de, Fax: 0211/3809-235, Post: Versandservice
der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225
Düsseldorf.
Selbstständigkeit im Nebenberuf -
Tipps für Teilzeit-Gründer
Duisburg, 21. Mai 2015 - Wer eine zündende Geschäftsidee und
genügend Zeit hat, kann parallel zu Job oder Studium in die
berufliche Selbstständigkeit starten. Doch wie können
Teilzeit-Gründer ihr kleines Gewerbe geschickt aufbauen,
finanzieren und absichern? Muss der Chef im Hauptjob sein
Okay geben? Und welche Arbeiten sind eigentlich in einer
ganz normalen Wohnung erlaubt? Antworten auf Fragen wie
diese gibt der Ratgeber „Nebenberuflich selbstständig“ der
Verbraucherzentrale NRW.
Das Buch erklärt die kaufmännischen, steuerlichen und
rechtlichen Rahmenbedingungen der Selbstständigkeit. Dazu
kommen konkrete Tipps etwa zu Kalkulation, Werbung und
Buchführung, Risiken und Haftung sowie Altersvorsorge. Auch
für den Fall der Arbeitslosigkeit wird erläutert, unter
welchen Umständen Zuverdienste aus der Selbstständigkeit
möglich sind.
Der Ratgeber kostet 12,90 Euro und ist in
der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30
erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand
wird er auch nach Hause geliefert. Als E-Book steht er für
9,99 Euro zum Download bereit unter
www.vz-ratgeber.de.
Bestellmöglichkeiten: Online-Shop:
www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555, E-Mail:
ratgeber@vz-nrw.de, Fax: 0211/3809-235, Post: Versandservice
der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225
Düsseldorf.
Wärme pumpen?
Gutscheinaktion der Energieberatung der Verbraucherzentrale
Duisburg, 21. Mai 2015 - Grundwasser, Erde oder
einfach Luft – Wärmepumpen schöpfen mithilfe von etwas Strom
aus den unwahrscheinlichsten Quellen Wärme. Kein Wunder,
dass die Technologie mittlerweile das häufigste Heizsystem
in Neubauten ist. Doch leider geht die Rechnung nicht immer
auf: Ist die Anlage schlecht geplant, explodieren die
Stromkosten, oder das Haus bleibt kalt. Wann also macht eine
Wärmepumpe Sinn?
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale gibt mit der
bundesweiten Aktion „So warm, so gut? Heizen mit
Erneuerbaren Energien“ Antworten. „Das Funktionsprinzip
einer Wärmepumpe kann man sich wie einen umgekehrten
Kühlschrank vorstellen“, erläutert erklärt Herr Jochen
Kruse, Energieberater in der Verbraucherzentrale,
Beratungsstelle Duisburg.
„Der Kühlschrank entzieht seinem Innenraum Wärme und gibt
sie an die Umwelt ab, die Wärmepumpe zieht die Wärme aus der
Umwelt und gibt sie an das Heizsystem ab.“ Dafür benötigt
die Wärmepumpe Strom – im Idealfall gerade einmal eine
Kilowattstunde Strom, um vier Kilowattstunden Wärme zu
erzeugen. Die Technologie kann also äußerst effizient und
umweltfreundlich sein. Allerdings müssen die
Rahmenbedingungen stimmen.
In erster Linie sollte das Heizsystem auf eine niedrige
Vorlauftemperatur ausgelegt sein, Das ist beispielsweise bei
einer Fußbodenheizung der Fall, bei klassischen Heizkörpern
hingegen nicht unbedingt. Je höher jedoch die benötigte
Vorlauftemperatur ist, desto geringer die Effizienz der
Wärmepumpe – und desto höher folglich die Stromrechnung.
Gleiches gilt für den Einsatz von Wärmepumpen in Systemen
mit hohen Warmwassertemperaturen und -verbräuchen. „Ob sich
eine Wärmepumpe lohnt, kann man deshalb tatsächlich nur im
Einzelfall entscheiden“, betont erläutert Energieberater
Kruse.
„Hier soll unsere Beratungsaktion weiterhelfen: Unsere
Experten prüfen, welche Technologien im individuellen Fall
geeignet sind, wie wirtschaftlich verschiedene Alternativen
sind und welche Fördermöglichkeiten es gibt. Wer schon
Angebote eingeholt hat, kann sie gleich zur Beratung
mitbringen und analysieren lassen.“ Die Beratungsaktion
„So warm, so gut? Heizen mit erneuerbaren Energien“ richtet
sich an alle privaten Verbraucher.
Bei Vorlage eines Gutscheins erhalten Ratsuchende
die Beratung kostenlos. Die Beratung findet nach
Terminvereinbarung unter Tel: 0203/488 011-01 in der
Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 statt.
Den Gutschein zur Aktion erhalten Interessierte in der
Beratungsstelle Duisburg oder als Download auf
www.verbraucherzentrale-energieberatung.de. Die Aktion
endet am 12.06.2015.
April 2015
Was tun, wenn jemand stirbt?
Hilfestellung für Angehörige
Wenn ein Mensch stirbt, müssen Hinterbliebene viele
Entscheidungen treffen. Die Bestattung und eine Trauerfeier
müssen geplant werden, Anzeigen aufgegeben, Versicherungen
informiert. Vieles davon hat finanzielle Auswirkungen. Etwas
leichter fällt diese organisatorische Höchstleistung, wenn
das Tabuthema Sterben nicht erst im Zustand tiefer Trauer in
den Blick gerät.
Der Ratgeber „Was tun, wenn jemand stirbt?“
der Verbraucherzentrale NRW hilft dabei, Vorsorge für die
Zeit nach dem eigenen Tod zu treffen und als Hinterbliebener
den Überblick zu behalten. Das Buch informiert über die
verschiedenen Formen der Bestattung und zeigt auf, mit
welchen Kosten zu rechnen ist. Auch die Friedhofsgebühren
von 75 Städten sind in der gerade aktualisierten Auflage
enthalten.
Fristen und Formalien für Versicherungen und Steuer sind
weitere Themen. Eine Entlastung für Angehörige bietet eine
umfangreiche Checkliste, in der vom Bestattungswunsch über
die Sozialversicherungsdaten und vorhandene Bankkonten bis
zu Passwörtern viele Informationen hinterlegt werden können,
die nach einem Todesfall wichtig werden.
Der Ratgeber kostet 12,90 Euro und ist in
der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30
erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand
wird er auch nach Hause geliefert. Als E-Book steht er für
9,99 Euro zum Download bereit unter
www.vz-ratgeber.de.
Bestellmöglichkeiten: Online-Shop:
www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555, E-Mail:
ratgeber@vz-nrw.de, Fax: 0211/3809-235, Post: Versandservice
der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225
Düsseldorf.
Wenn Eltern mit ihrem Latein am Ende sind
Tipps für qualifizierten Nachhilfeunterricht
Das laufende Schuljahr nähert sich dem Ende. Sind
Schulabschluss oder Versetzung gefährdet, steigt die
Nachfrage nach gezielter Nachhilfe rapide an. Um den
Notendurchschnitt in Deutsch, Mathe oder Englisch zu
verbessern, greifen viele Eltern tief in die Tasche. Denn
qualifizierte Nachhilfe hat ihren Preis. Doch die Angebote
auf dem Bildungsmarkt sind unüberschaubar. „Jeder, der sich
dazu berufen fühlt, kann seine pädagogischen Dienste
anbieten und zahlenden Eltern die Bedingungen hierfür
diktieren“, warnt Marina Steiner, Leiterin der
Beratungsstelle in Duisburg.
Eltern sollten nicht ungeprüft auf den erstbesten
Nachhilfe-Profi setzen. Einseitige Terminänderungen etwa in
der Ferienzeit, Ankündigung von Kursterminen nur unter
Vorbehalt, eigenmächtige Weitergabe reservierter Plätze sind
nur einige Beispiele von unwirksamen Vorgaben in Verträgen
von gewerblichen Nachhilfeanbietern.
Allein im letzten Jahr hat die Verbraucherzentrale im Rahmen
einer Aktion insgesamt 51 unwirksame Klauseln bei zehn
Nachhilfe-Unternehmen abgemahnt. Eltern, die schulische
Defizite ihrer Kinder mit einer Extra-Portion Pauken
ausgleichen wollen, sollten bei ihrer Entscheidung für
Nachhilfe auf eine qualifizierte Lehrkraft und einen fairen
Vertrag achten:
· Qual der Wahl: Mehrere tausend gewerbliche
Nachhilfeinstitute bieten bundesweit ihre Dienste zur
Verbesserung der Noten an. Die meisten Schüler büffeln nach
der Schule mit privat organisierten Nachhilfelehrern,
Schülern oder Studenten.
Professionelle Institute offerieren ihre Lernhilfe
vornehmlich in Kleingruppen, während Nachhilfelehrer zur
Einzelbetreuung meistens ins Haus kommen. Preise und Dauer
des Zusatzunterrichts können stark variieren. Während bei
Privatlehrern oft ein Honorar ohne schriftlichen Vertrag
ausgehandelt wird, arbeiten große Institute in der Regel mit
festen Sätzen, die schriftlich fixiert werden.
· Nachhilfe – Ja oder Nein: Betreutes
Büffeln nach der Schule sollte nur vorübergehend sein und
darf nicht zur Dauerkrücke und somit zur Dauerbelastung des
lernenden Nachwuchses werden. Meist ist es sinnvoll,
zunächst mit dem zuständigen Lehrer auszuloten, wo Defizite
liegen und ob bzw. welche Nachhilfe angebracht ist.
· Einzelunterricht zu Hause: Private
Einzelnachhilfe bedeutet häufig eine individuellere
Betreuung und ist oft günstiger als zusätzlicher
Nachmittagsunterricht in einem Institut. Geeignete
Nachhilfelehrer lassen sich oftmals durch Nachfragen im
Bekannten- oder Verwandtenkreis ermitteln. Eltern sollten
sich in einem persönlichen Gespräch einen Eindruck von der
Qualifikation eines privaten „Paukers“ verschaffen und eine
Probestunde vereinbaren.
Denn die Nachhilfe bringt nur einen Lernerfolg, wenn Schüler
und Privatlehrer gut miteinander zurechtkommen. Deshalb
sollte bei anhaltenden Problemen ein rascher Wechsel der
Lehrperson möglich sein. Ernsthafte Nachhilfelehrer
informieren sich über den Lern- und Wissensstand ihres
Zöglings und richten ihre pädagogische Unterstützung am
Unterrichtsstoff aus.
RATGEBER Verkaufen, verschenken
oder vererben?
Trennung von der eigenen Immobilie klug geplant
Verschenken, vererben oder lohnt sich ein Hausverkauf – auch
innerhalb der Familie?
Wer sich von seinen eigenen vier Wänden trennen will, muss
klug planen, um finanzielle Nachteile zu vermeiden: Wie
Immobilien am besten den Eigentümer wechseln und sich
rechtliche und steuerliche Möglichkeiten vorteilhaft nutzen
lassen, darüber informiert der neu aufgelegte Ratgeber
„Meine Immobilie verkaufen, verschenken oder vererben“ der
Verbraucherzentrale NRW. Das Buch liefert das Basiswissen
für alle Entscheidungen rund um die Weitergabe von
Wohneigentum und erläutert, wie Verkauf, Schenkung und
Vererbung optimal vorbereitet und abgewickelt werden.
Hausverkäufer unterstützt der Leitfaden mit praktischen
Tipps von der Wertermittlung und Präsentation bis zur Suche
nach geeigneten Verkaufsmethoden. Außerdem wird gezeigt,
worauf es bei Maklerverträgen ankommt, wann das Finanzamt
mitkassiert oder welche Klauseln für Sicherheit beim
Notarvertrag sorgen. Als Alternative zur Veräußerung werden
sinnvolle und rechtssichere Nachlassregelungen aufgezeigt
und die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten bei
Übertragung oder Verteilung des Immobilienvermögens erklärt.
Der Ratgeber kostet 12,90 Euro und ist in
der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30
erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand
wird er auch nach Hause geliefert.
Bestellmöglichkeiten: Online-Shop:
www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555, E-Mail:
ratgeber@vz-nrw.de, Fax: 0211/3809-235, Post: Versandservice
der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225
Düsseldorf.
Staat zahlt teils ein Drittel der Heizungsanlage -
Fördermittel ausschöpfen und Energie sparen
Umweltfreundliches und sparsames Heizen wird
günstiger, denn ab 1. April gibt es deutlich höhere
Zuschüsse für die Nutzung erneuerbarer Energien. Die
gestiegenen Sätze des Bundesamts für Ausfuhrkontrolle (BAFA)
gelten für neue Holzpelletheizungen, Solarthermie-Anlagen
und Wärmepumpen. „Wer dieses Förderprogramm klug nutzt und
mit anderen kombiniert, bekommt in manchen Fällen 30 bis 40
Prozent der Kosten für seine Heizungsanlage erstattet“, sagt
Marina Steiner, Leiterin der Beratungsstelle Duisburg der
Verbraucherzentrale NRW.
Ein Beispiel: Eine Eigenheimbesitzerin lässt zwölf
Quadratmeter Solarkollektoren anbringen, die künftig rund
ein Viertel der benötigten Wärme liefern. Da für dieses
Viertel kein Brennstoff mehr benötigt wird, sinken die
Verbrauchskosten. Außerdem lässt sie eine nahezu
CO2-neutrale Holzpelletheizung mit Pufferspeicher einbauen.
Zusammen zahlt sie dafür 30.000 Euro.
Das BAFA gewährt ihr mehrere Zuschüsse in Höhe von insgesamt
6000 Euro. Aus dem Landesprogramm Progres-NRW erhält sie
weitere 3580 Euro. Am Ende stehen 9580 Euro Förderung, also
32 Prozent der Kosten. Und den Ausbau ihres alten Ölkessels
muss die Eigentümerin dank BAFA auch nur zu 90 Prozent
bezahlen. „Gewusst, wie – so lautet die Devise bei den oft
unübersichtlichen, aber lohnenden Förderprogrammen“, sagt
Steiner. Das gelte auch für andere Bereiche wie Wärmedämmung
oder Photovoltaik.
Frau Steiner erklärt wichtige Schritte beim Vorgehen auf dem
Weg zum Zuschuss oder Kredit.
· Fördergeber finden: Neben dem BAFA ist bundesweit
die KfW-Bank ein staatlicher Fördermittelgeber für
Energiesparmaßnahmen. Dazu zählen zum Beispiel nachträgliche
Wärmedämmungen, der Einbau neuer Fenster oder die
Modernisierung der Heizung. Gefördert wird mit Zuschüssen
oder günstigen Krediten. Darüber hinaus gibt es
Landesförderprogramme wie Progres NRW oder Angebote der
NRW-Bank.
Eine aktuelle Übersicht gibt es unter
www.vz-nrw.de/foerderprogramme. Auch viele Kommunen und
Energieversorger gewähren örtlich Förderungen – Nachfragen
lohnt sich. Immer geklärt werden sollte auch, ob sich
mehrere Programme kombinieren lassen.
März 2015
Augen auf beim Eierkauf zu Ostern
Kennzeichnung entschlüsseln und auf Haltung achten
Der Appetit auf bunt Gefärbtes beschert Hühnern und
ihren Eiern zu Ostern Hochkonjunktur. Damit Kunden beim Kauf
erkennen, wie frisch die Eier sind, woher sie stammen und
wie die Legehennen gehalten werden, sind die Produkte und
Verpackungen mit entsprechenden Angaben gekennzeichnet. Doch
die unterschiedlichen Nummern und Länderkürzel sind für
viele Konsumenten verwirrend.
„Auf der Schale muss der Erzeugercode aufgedruckt sein, der
Aufschluss über die Herkunft und Haltungsform gibt. Auf der
Verpackung sind zudem das Mindesthaltbarkeitsdatum und ein
Kürzel über die Packstelle angegeben. Herkunfts- und
Verpackungsland können jedoch unterschiedlich sein“, erklärt
Marina Steiner, Leiterin der Beratungsstelle Duisburg. Wer
beim Eierkauf sicher sein will, dass Ware aus der
gewünschten Haltungsform im Osterkörbchen landet, sollte
sich mit der richtigen Kennzeichnung vertraut machen und
nachfolgende Hinweise beachten:
· Angaben auf der Verpackung: Auf der Verpackung muss
neben dem Mindesthaltbarkeitsdatum zusätzlich die
Haltungsform in Worten angegeben sein, damit Kunden erkennen
können, ob die Eier aus Bio-, Freiland-, Boden- oder
Käfighaltung stammen. Eine weitere Buchstaben- und
Zahlenreihe auf dem Eierkarton sorgt hingegen oft für
Irritation.
Dieser Code bezeichnet die genaue Stelle, an der die Ware
abgepackt wurde – aber nicht, wo die Eier gelegt wurden.
Erzeugungs- und Verpackungsort müssen also nicht identisch
sein. So kann es vorkommen, dass Eier in den Niederlanden
gelegt werden und erst in Deutschland in den Karton wandern.
· Erzeugercode auf dem Produkt: In den Ländern der
Europäischen Union ist eine einheitliche Eierkennzeichnung
mit Hinweisen zur Herkunft, Haltung und Frische der Eier
vorgeschrieben. Ein gestempelter Zifferncode (zum
Beispiel 0-DE-0500081) auf der Schale verrät, woher die Ware
kommt.
Eine „0“ an erster Stelle
gibt die Herkunft
aus ökologischer
Erzeugung an,
eine „1“ steht für
Freilandhaltung, die Ziffer
„2“ für Boden-
und eine „3“ für
Käfighaltung.
An nächster Stelle offenbaren Länderkürzel das Herkunftsland
– so steht „DE“ für Deutschland oder „NL“ für die
Niederlande. Um die Herkunft vom Verkauf bis zum Stall
zurückverfolgen zu können, zeigt der abschließende
siebenstellige Zahlencode auf deutschen Eiern das jeweilige
Bundesland sowie die entsprechende Betriebs- und Stallnummer
an. „05“ steht hierbei für Nordrhein-Westfalen oder „03“ für
Niedersachsen.
NIEDRIGERER RUNDFUNKBEITRAG AB 1.
APRIL 2015
DAUERAUFTRÄGE RECHTZEITIG ANPASSEN
Im Quartal bleiben 1,44 Euro mehr im Portemonnaie – denn der
Rundfunkbeitrag sinkt zum 1. April 2015. Künftig sind dann
17,50 Euro – 48 Cent weniger als bislang – pro Monat für
jede Wohnung zu zahlen. „Wer einen Dauerauftrag für die
Abbuchung erteilt hat, sollte diesen rechtzeitig an den
niedrigeren neuen Beitrag anpassen“, rät Marina Steiner,
Leiterin der Beratungsstelle Duisburg. Der Rundfunkbeitrag
ist quartalsweise zu entrichten – entweder zu Beginn oder in
der Mitte des laufenden Vierteljahres.
„Das bedeutet, dass der Dauerauftrag mit dem niedrigeren
Beitrag dann je nach Fälligkeit entweder zum 1. April oder
zum 15. Mai geändert werden muss.“ Frau Steiner gibt zu den
Zahlungsweisen für den Rundfunkbeitrag den folgenden
„Programmüberblick“:
· Zahlung per
Überweisung: Wenn Rundfunkteilnehmer den
Beitrag überweisen, erhalten sie vom Rundfunkbeitragsservice
ab April eine Zahlungsaufforderung, die schon den
reduzierten Beitrag enthält. Überzahlungen kann es hiermit
nicht geben.
· Zahlung per
Lastschrift: Wurde dem
Rundfunkbeitragsservice eine Lastschrift erteilt, um die
fälligen Beiträge einzuziehen, muss der Teilnehmer selbst
nichts tun. Der neue Betrag von 17,50 Euro pro Monat wird im
Lastschriftverfahren automatisch berücksichtigt und dann
quartalsweise abgebucht.
· Zahlung per
Dauerauftrag: Wer bei seinem Geldinstitut
einen Dauerauftrag zur Überweisung des Rundfunkbeitrags
eingerichtet hat, muss hierbei ab April die Höhe auf 17,50
Euro pro Monat ändern. Quartalsweise sind dann 52,50 Euro zu
entrichten. Dabei ist zu beachten, dass die Änderung nicht
zu knapp zum Monatsletzten passiert – sonst wird der zu hohe
alte Beitrag noch überwiesen. Überzahlungen können mit den
nächsten fälligen Zahlungen verrechnet werden.
· Ermäßigter
Beitrag: Wer aufgrund einer
Schwerbehinderung ein "RF - Merkzeichen" im
Schwerbehindertenausweis hat, zahlt einen ermäßigten
Beitrag. Statt bislang 5,99 Euro sind ab 1. April nur noch
5,83 Euro zu entrichten. Wie bei Voll-Beitragszahlern müssen
Daueraufträge entsprechend angepasst werden.
Hausbau: Verträge von Anfang an
richtig gestalten
Wenn Häuslebauer über Verträge stolpern, Mängel die
Baustelle lahmlegen oder die Kosten fürs Eigenheim
explodieren, ist guter Rat teuer. Denn häufig versäumen es
Bauherren, die Planung ihres Hauses auf ein sicheres
vertragliches Fundament zu stellen. Ärger und finanzielle
Desaster lassen sich vermeiden, wenn von Anfang an die
richtigen Entscheidungen bei Verhandlungen und Verträgen mit
Architekten und Handwerkern getroffen werden.
Was Bauherren dabei beachten sollten, zeigt der Ratgeber
„Recht und Verträge beim
Hausbau“ der Verbraucherzentrale NRW.
Beginnend bei der Prüfung eines in Frage kommenden
Grundstücks bis zur Abnahme des fertigen Bauwerks begleitet
das Buch durch viele wichtige Entscheidungen. Schon die
grundlegende Art des Bauvertrags bedeutet zum Beispiel eine
folgenreiche Weichenstellung. Gleiches gilt für die Frage,
ob etwa ein Architekt beauftragt oder im Bauträgermodell
quasi erst das fertige Haus gekauft wird.
Zahlreiche Tipps helfen, kostspielige Fehler zu vermeiden.
Bauherren erfahren zudem, welche Rechte sie auch nach der
Bauphase haben und wie sie diese durchsetzen können.
Informationen über Versicherungen rund um den Hausbau runden
das Servicepaket ab.
Der Ratgeber
kostet 11,90 Euro und ist in der Beratungsstelle
Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für
zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand wird er auch nach
Hause geliefert.
Bestellmöglichkeiten:
Online-Shop: www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555,
E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: 0211/3809-235, Post:
Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister
Straße 70, 40225 Düsseldorf.
Kinder brauchen keine Extrawurst
Schnelle und gesunde Mahlzeiten für die ganze Familie
Im Alltagsstress zwischen Job und Haushalt kann das Kochen
für die ganze Familie zur lästigen Pflicht werden. Schnelle
Hilfe für eilige Ernährungsbewusste verheißen vermeintlich
gesunde Fertigprodukte speziell für Kinder – vom Müsli bis
zur Tomatensuppe. Doch selten halten sie, was sie
versprechen: Meist sind Kinderlebensmittel kein Stück
gesünder als andere Produkte, dafür aber oft viel süßer und
teurer.
Dass Kinder eigentlich gar keine Extrawurst brauchen und
sich auch frische Familienmahlzeiten im Handumdrehen
zubereiten lassen, zeigt der Ratgeber „Bärenstarke
Kinderkost – Einfach, schnell und lecker“ der
Verbraucherzentrale NRW. Das komplett überarbeitete Buch
ermutigt Mütter und Väter, gesunde Gerichte auf den Tisch zu
bringen.
Dabei setzt der Ratgeber auf eine vollwertige Ernährung mit
Obst, Gemüse, Getreide, Milchprodukten, Fisch, Fleisch und
Eiern. Rund 100 erprobte Rezepte vom Frühstück bis zum
Abendbrot helfen bei der Erstellung eines ausgewogenen
Speiseplans mit schmackhaften Gerichten – ganz ohne
Extrawurst.
Der Ratgeber kostet 12,90 Euro und ist in
der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30
erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand
wird er auch nach Hause geliefert.
Bestellmöglichkeiten: Online-Shop:
www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555, E-Mail:
ratgeber@vz-nrw.de, Fax: 0211/3809-235, Post: Versandservice
der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225
Düsseldorf.
Rechte beim Online-Kauf
13. März 2015 - Klick-Konsumenten wissen die Vorteile des
Online-Einkaufs zu schätzen: Shoppingzeiten rund um die Uhr,
eine Vielzahl von Anbietern und Waren auf einen Tastendruck
sowie ein unmittelbarer Preisvergleich. Doch Kunden, die
sich bei ihrer Einkaufstour im Internet allein vom
günstigsten Preis leiten lassen, riskieren hierbei
leichtfertig über den virtuellen Ladentisch gezogen zu
werden.
Denn gewitzte Händler locken Online-Käufern das Geld nicht
nur über den Produkt-Preis, sondern auch mit der Berechnung
von Nebenkosten oder durch versteckte Klauseln im
Kleingedruckten aus der Tasche. „Kunden müssen solches
Fehlverhalten von Online-Händlern jedoch nicht hinnehmen und
teuer bezahlen, sondern können sich vom Vertrag lösen und
bereits gezahltes Geld zurückverlangen“, stellt die
Verbraucherzentrale NRW klar.
Denn auch die Einkaufstour in der
virtuellen Welt verläuft auf geordneten Wegen. Zum
diesjährigen Weltverbrauchertag am 15. März erklärt das Team
der Verbraucherzentrale an der Friedrich-Wilhelm-Straße
interessierten Web-Kunden mit Hilfe von Vorträgen, Tipps und
einem Gewinnspiel, wie sie häufige Klickfallen bei der
Online-Bestellung erkennen können und ein Hineintappen
vermeiden:
· Wichtige Bestellposten auf einem Blick:
Damit Kunden sicher sein können, dass sie das richtige
Produkt bestellen und hierbei nichts Wesentliches übersehen,
muss ein Online-Händler unmittelbar vor dem Abschluss eines
Bestellvorgangs die wichtigsten Posten klar und deutlich auf
einem Blick angeben. Dazu gehören die Merkmale der Ware oder
Leistung, den fälligen Gesamtpreis mit Mehrwertsteuer,
Zusatz- und Versandkosten sowie Laufzeit und
Kündigungsbedingungen. Kunden sollten vor dem Drücken der
Kaufbestätigung alle Posten noch einmal sorgfältig prüfen:
· Kein Extra-Geschäft mit ungewollten
Leistungen: Oft jubeln Händler den Online-Kunden
unbemerkt kostenpflichtige Extras unter. So handeln sich
Kunden etwa mit der Bestellung eines Internetanschlusses
gleich auch noch ein Sicherheitspaket mit ein. Oder der
Preis fürs Smartphone schnellt ungefragt durch den Abschluss
einer Zusatz-Versicherung in die Höhe. Solche
Nebenleistungen müssen jedoch nur bezahlt werden, wenn
Kunden sie ausdrücklich bestellt haben. Es reicht nicht,
wenn Preis und Leistung lediglich irgendwo in den
Allgemeinen Geschäftsbedingungen erwähnt werden oder im
Bestellvorgang bereits vorgegeben auftauchen.
Düstere Zeiten für Sparer -
Ratgeber „Geldanlage ganz konkret“
Die passende Finanzstrategie finden
Die Zinsen sind zurzeit extrem niedrig, erste Banken belegen
sehr große Guthaben sogar mit Negativzinsen – die Kunden
zahlen also dafür, dass ihr Geld auf einem Konto liegt. Wer
sein Erspartes dennoch Gewinn bringend anlegen möchte,
braucht einen Überblick über alle Möglichkeiten mit ihren
Vor- und Nachteilen. Denn Produkte wie Sparkonten und
Tagesgeld sind zwar sicher, werfen aber kaum Zinsen ab. Bei
Festgeldangeboten ist der Ertrag besser, doch das Ersparte
ist oft über Jahre nicht verfügbar. Und hohe Risiken für
eine gute Rendite können viele Anleger nicht in Kauf nehmen.
Der Ratgeber „Geldanlage ganz konkret“ der
Verbraucherzentrale NRW hilft dabei, im Spannungsfeld von
Sicherheit und Ertrag die passende persönliche
Finanzstrategie zu finden. Das Buch erklärt gängige
Anlageformen vom Tagesgeldkonto über Fonds und
Börsentermingeschäfte bis zu staatlich geförderten Modellen
wie der betrieblichen Altersvorsorge. Es vermittelt
wichtiges Grundlagenwissen für alle Verhandlungen mit Bank-
und Anlageberatern und zeigt, woran unseriöse
Verkaufstaktiken und Angebote zu erkennen sind.
Der Ratgeber kostet 12,90 Euro und ist in der
Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30
erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand
wird er auch nach Hause geliefert. Als E-Book steht er zum
Download bereit für 9,99 Euro unter
www.vz-nrw.de/shop.
Bestellmöglichkeiten: Online-Shop: www.vz-ratgeber.de,
Telefon: 0211/3809-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax:
0211/3809-235, Post: Versandservice der
Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225
Düsseldorf.
Februar 2015
Vorsicht beim Immobilienkauf -
Kostenfallen rechtzeitig erkennen
Ob Haus oder Wohnung, neu oder gebraucht: Für die eigenen
vier Wände gehen Käufer und Bauherren häufig an die Grenzen
ihrer finanziellen Belastbarkeit. Das wird zum Problem, wenn
sie dabei die Nebenkosten aus den Augen verlieren. Denn ein
Finanzierungsgerüst gerät schnell ins Wanken, wenn zu
Belastungen etwa durch Notargebühren und Steuern noch
versteckte Kosten kommen, deren Höhe sich erst nach
Vertragsunterzeichnung zeigt.
Der Ratgeber „Kosten- und Vertragsfallen beim
Immobilienkauf“ der Verbraucherzentrale NRW informiert über
typische Risiken und erklärt, was bei der Kalkulation zu
beachten ist.
Ist die Leistungsbeschreibung wasserdicht und vollständig?
Wurden Erschließungskosten berücksichtigt?
Besteht ein Sanierungsstau oder ist ein Umbau nötig?
Der Ratgeber hilft, diese und andere
wichtige Fragen rund um den Immobilienkauf vor einem
Vertragsabschluss zu klären. Mit den mehr als
120 enthaltenen Checkblättern lassen sich Häuser und
Wohnungen ebenso wie Klauseln und Konditionen genau prüfen
und böse Überraschungen vermeiden.
Der Ratgeber kostet 19,90 Euro und ist in der
Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30
erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand
wird er auch nach Hause geliefert.
Bestellmöglichkeiten: Online-Shop: www.vz-ratgeber.de,
Telefon: 0211/3809-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax:
0211/3809-235, Post: Versandservice der
Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225
Düsseldorf
Schlanker werden und bleiben
Erfolgsrezepte ohne Jojo-Effekt
Fastenzeiten, Radikaldiäten oder Pillen und Pülverchen
taugen meist nicht als Methode, um überflüssige Pfunde
dauerhaft loszuwerden. Wer es satt hat, sich immer wieder
mit Diäten zu quälen und dabei in den Teufelskreis ständiger
Gewichtsschwankungen zu geraten, der sollte es mit dem
Erfolgsrezept einer langfristigen Ernährungsumstellung
versuchen.
Wie das funktioniert, zeigt der Ratgeber „Gewicht im Griff“
der Verbraucherzentrale NRW. Das alltagstaugliche Programm
basiert auf den Erfahrungen aus 35 Jahren Ernährungskursen
und bringt Fettpolster zuverlässig zum Schmelzen. Mit
zahlreichen Vorschlägen für gesunde Mahlzeiten sowie Tipps
für einen abgespeckten Ernährungsplan geht es Schritt für
Schritt zum Wohlfühlgewicht.
Bei der Herausforderung, nach der Gewichtsabnahme die
Wunschfigur zu halten, hilft anschließend der weitere
Ratgeber „Schlank bleiben“. Das Buch unterstützt bei der
Suche nach dem persönlichen Weg zu einem dauerhaft gesunden
Lebensstil und hilft dabei, Rückfälle in schädliche
Ernährungsgewohnheiten zu vermeiden.
Die Ratgeber kosten jeweils 12,90 Euro und
sind in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str.
30 erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand
werden sie auch nach Hause geliefert.
Bestellmöglichkeiten: Online-Shop:
www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555, E-Mail:
ratgeber@vz-nrw.de, Fax: 0211/3809-235, Post: Versandservice
der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225
Düsseldorf.
Alles klar mit der
Abwasserleitung? In welchem Fall eine Prüfung Pflicht ist
Um Schäden und Folgekosten zu vermeiden, müssen betroffene
Eigentümer in Wasserschutzgebieten die Abwasserkanäle ihres
Grundstücks bis Ende des Jahres überprüfen lassen. Dies gilt
für Liegenschaften, bei denen die Schmutzwasserleitungen vor
dem 1. Januar 1965 verlegt worden sind. „Wer die gesetzliche
Prüfpflicht missachtet, muss mit einem Bußgeld rechnen. Eine
erste Frist hierzu läuft für einige Grundstückbesitzer Ende
des Jahres ab“, warnt die Verbraucherzentrale NRW. Die
Überprüfung dient nicht nur zum Schutz der Umwelt, sondern
liegt auch im Interesse der Hauseigentümer, um Nässeschäden,
aufwändige Reparaturen am Mauerwerk und den Werteverlust der
eigenen Immobilie zu vermeiden. Bei der Frage, warum eine
Zustands- und Funktionsprüfung nötig ist, helfen
Hauseigentümern folgende Tipps des Verbrauchertelefons
Kanaldichtheit der Verbraucherzentrale NRW:
· Pflichten der Eigentümer: Grundsätzlich sind
Grundstücks-eigentümer verantwortlich für alle Schäden, die
durch Risse, Brüche oder undichte Muffen an den eigenen
Abwasserleitungen entstehen. Kostenintensiv sind undichte
Leitungen insbesondere, wenn bei starken Regenfällen ein
Rückstau im Keller verursacht wird und Nässeschäden am
Gebäude auftreten. Auch schlägt es sich auf die
Nebenkostenabrechnung nieder, wenn Grundwasser ins defekte
Kanalnetz läuft und Kläranlagen dadurch unnötig auf Touren
gebracht werden.
· Wasserschutzgebiete benötigen besonderen Schutz:
Deshalb müssen Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten,
die dort vor 1965 auf Grundstücken verlegt wurden, bis Ende
2015 geprüft werden. Bei später verlegten Leitungen endet
die Prüffrist erst Ende 2020. Wird bei der Überprüfung des
Zustands ein Schaden festgestellt, muss ein Eigentümer je
nach Schwere der Defekte eine Sanierung innerhalb der
nächsten zehn Jahre durchführen. So ist es in der
Selbstüberwachungsverordnung Abwasser festgelegt.
· Regeln für Neubauten und Änderungen an der Leitung:
Auch außerhalb von Wasserschutzgebieten müssen bei
Neubauten, oder wenn die bestehende Abwasseranlage verändert
beziehungsweise saniert wird, die Leitungen vor
Inbetriebnahme überprüft werden. Darüber hinaus kann die
Stadt oder Gemeinde außerhalb von Wasserschutzgebieten per
Satzung verfügen, dass Abwasserleitungen zu kontrollieren
sind. Nicht zuletzt können Kommunen im Zuge der Sanierung
des öffentlichen Kanalnetzes von den anliegenden
Grundstücksbesitzern verlangen, ihre privaten
Schmutzwasserleitungen während der Baumaßnahmen prüfen und
entsprechend reparieren zu lassen.
Verbraucherzentrale Duisburg am
Rosenmontag (16. Februar) geschlossen
RATGEBER
Alt werden in den eigenen vier Wänden
Zuschüsse helfen beim Abbau von Barrieren
Für den altersgerechten Umbau von Häusern und Wohnungen gibt
es bares Geld: Mit bis zu 5000 Euro unterstützt die KfW-Bank
Eigentümer und Mieter bei Maßnahmen, die das Wohnen im Alter
erleichtern. Dazu zählen beispielsweise neue Rampen und
Lifte, die Sanierung des Bades oder der Einbau leicht
bedienbarer Fenster.
Mit welchen kleinen oder größeren Veränderungen sich
Barrieren beseitigen lassen und wie gute Planung es
ermöglicht, lange in den eigenen vier Wänden zu leben, das
zeigt der Ratgeber „Clever umbauen – komfortabel in die
besten Jahre“ der Verbraucherzentrale NRW.
Mit zahlreichen Ideen und Tipps für die Gestaltung von
Küche, Keller, Treppenhaus, Bad, Eingangsbereich und Garten
oder Balkon hilft das Buch beim Entwurf einer
altersgerechten Umgebung. Die Leser erfahren, worauf sie
achten sollten, damit der Umbau der Wohnung oder des Hauses
die gewünschte Wirkung hat. Zahlreiche Rechenbeispiele und
Checklisten sorgen für Durchblick. Hinweise auf Planungs-
und Finanzierungshilfen sowie Steuererleichterungen runden
den Leitfaden ab.
Der Ratgeber kostet 19,90 Euro und ist in
de Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30
erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand
wird er auch nach Hause geliefert.
Bestellmöglichkeiten: Online-Shop:
www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555, E-Mail:
ratgeber@vz-nrw.de, Fax: 0211/3809-235, Post: Versandservice
der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225
Düsseldorf.
Viele Hauseigentümer müssen neue Heizkessel kaufen
Austausch von Ü-30-Geräten ist vorgeschrieben
Zahlreiche Haus- und Wohnungseigentümer müssen jetzt in ihre
Heizkessel investieren. Denn fünf bis zehn Prozent dieser
Geräte in nordrhein-westfälischen Wohngebäuden sind älter
als 30 Jahre. Weil das mit einem hohen Energieverbrauch und
starker Klimabelastung einhergeht, gilt für viele von ihnen
seit Januar eine Austauschpflicht. Für Eigentümer bedeutet
diese bundesweite Vorgabe erst einmal Kosten von mehreren
tausend Euro.
Aber: „Aktuelle Brennwertkessel verbrauchen deutlich weniger
Öl oder Gas als die alten Heizwertkessel, weil sie auch den
Abgasen noch nutzbare Wärme abgewinnen“, erklärt Jochen
Kruse, Energieberater der Beratungsstelle Duisburg. „Die
Investition kann sich deshalb durchaus bezahlt machen.
Gleichzeitig profitiert natürlich das Klima.“ Die
Verbraucherzentrale NRW beantwortet die wichtigsten Fragen
zum Heizkesselaustausch:
· Wer muss den Kessel austauschen? Vorgeschrieben ist
der Austausch von Konstanttemperaturkesseln, die älter sind
als 30 Jahre. Derzeit müssen also Geräte ersetzt werden, die
vor 1985 eingebaut wurden, nächstes Jahr markiert 1986 die
Grenze. Wer nicht weiß, wie alt sein Kessel ist, schaut ins
Protokoll des Schornsteinfegers: Entscheidend ist das
Baujahr des Wärmetauschers. Manche Ü-30-Heizung darf aber
weiterlaufen.
Wer seit 1. Februar 2002 im eigenen Ein- oder
Zweifamilienhaus wohnt, ist von der Austauschpflicht
ausgenommen. Gleiches gilt für Anlagen in
Mehrfamilienhäusern mit mehr als 400 Kilowatt Nennleistung
sowie für alle Brennwert- und Niedertemperaturkessel. Wer
jetzt ein Haus mit austauschpflichtigem Kessel kauft, muss
diesen binnen zwei Jahren ersetzen. Die Einhaltung der
Vorschriften überwacht der bevollmächtigte
Bezirksschornsteinfeger.
· Was kostet ein neuer Kessel? Einen
Gas-Brennwertkessel für ein Zweifamilienhaus gibt es
inklusive der nötigen Umrüstung des Kamins ab etwa 5000
Euro. Öl-Geräte sind etwas teurer. Hinzu kommt der Einbau.
Von einer Eigenmontage ist Laien abzuraten, weil viele
Vorschriften zu beachten sind und Fehler die Effizienz
beeinträchtigen können. Dann benötigt die Heizung mehr
Energie als nötig, ist im Betrieb also teurer. Eigentümer
sollten mehrere Angebote von Heizungsbauern einholen, bevor
sie einen Auftrag erteilen. Unterstützung bei der
Angebotsprüfung bietet die unabhängige Energieberatung der
Verbraucherzentrale an.
Januar 2015
Nicht alle Klauseln rechtlich in
Form Verträge mit Fitness-Studios
Nach den Feiertagen werden in Fitness-Studios schlaffe
Muskeln gestärkt, die Kondition trainiert und die Figur in
Form gebracht – zu teilweise stolzen Monatsbeiträgen. Viele
Studiobetreiber versuchen außerdem, Fitness-Fans durch lange
Mindestlaufzeiten, ungünstige Kündigungsfristen oder
automatische Vertragsverlängerungen dauerhaft an sich zu
binden.
Vertragliche Vereinbarungen über die sportliche Betätigung
haben jedoch vielfach rechtlich keinen Bestand. So versuchen
Betreiber etwa oft, ihre Schadenshaftung auszuschließen,
wenn Wertgegenstände wegkommen oder ein Unfall an den
Geräten passiert. Ein Studio muss zwar nicht für alle
Schäden des Kunden aufkommen.
„Es darf aber auch nicht die Verantwortung komplett von sich
weisen. So muss das Fitness-Center für eigene Fahrlässigkeit
geradestehen, falls zum Beispiel die Trainingsgeräte nicht
richtig gewartet werden und sich deshalb jemand verletzt“,
erklärt die Verbraucherzentrale NRW: „Beliebt ist auch die
Forderung bei Verlust der Mitgliedskarte pauschal einen
meist saftigen Betrag für eine neue Karte zu verlangen. Dies
ist ebenfalls nicht ohne weiteres zulässig.“
Damit sich Freizeitsportler im Dickicht undurchsichtiger
Vertragsklauseln zurechtfinden, helfen folgende Tipps bei
der Suche nach fairen Fitness-Konditionen:
· Sorgfältiger Check vor Unterschrift:
Wer Mitglied in einem Fitness-Studio werden will, sollte
vorher Erreichbarkeit, Öffnungszeiten und Mitgliedsbeiträge
checken. Viele Studios bieten zum Kennenlernen ein
kostenloses Probetraining an. Bevor Hobbysportler einen
Vertrag unterschreiben, sollten sie den Text und vor allem
das Kleingedruckte gründlich prüfen – am besten in aller
Ruhe zu Hause. Unklares sollte dann mit den Studiobetreibern
noch abgeklärt werden. Oftmals sind diese offen für Wünsche
– etwa bei der Frage nach besonderen Rabatten – zum Beispiel
für Studenten, Senioren oder für Mitglieder bestimmter
Krankenkassen.
· Vertragslaufzeit: Die meisten
Fitness-Verträge werden für eine feste Dauer abgeschlossen.
Eine Erstlaufzeit von 24 Monaten ist hierbei zulässig. Die
längere Treue wird oft mit einem niedrigeren Monatsbeitrag
belohnt. Wer jedoch flexibel bleiben möchte, sollte sich
nicht zu lange binden. Wird der Vertrag nicht rechtzeitig
gekündigt, verlängert er sich meist automatisch um einen
bestimmten Zeitraum. Weitere sechs Monate sind hierbei in
Ordnung, zumindest bei einem moderaten Monatsbeitrag.
Streitigkeiten wegen längerer Zeiträume werden von Gerichten
bislang sehr unterschiedlich entschieden. Eine
Vertragsverlängerung von mehr als einem Jahr dürfte jedoch
unzulässig sein.
Ratgeber „Kreative Resteküche"
Aus Resten leckere Gerichte zaubern
Kreative Tipps und Rezepte Was tun, wenn nach einem Fest die
Gäste weg sind, aber noch viele Speisen übrig? Und wohin mit
den restlichen Zutaten, die nicht zum Einsatz gekommen sind?
Damit übrig gebliebene Lebensmittel nicht im Abfall landen,
sondern auf dem Teller, hält die Verbraucherzentrale NRW in
ihrem Ratgeber „Kreative Resteküche – einfach, schnell,
günstig“ viele Tipps und Rezepte bereit. Für Zutaten von der
Artischocke bis zum Zitroneneis findet der Leser in
übersichtlichen Tabellen sofort eine Idee, wie er sie
verarbeiten kann. Von Gemüse über Obst, Wurst, Fisch und
Fleisch, Kartoffeln, Brot und Milchprodukte bis hin zu
Nüssen und Backzutaten gibt es für alles einen
knackig-kurzen Verwendungsvorschlag.
Eine weitere Tabelle erläutert, welche Gewürze zu welchen
Hauptzutaten passen. Raffiniertere Ideen findet der Leser im
ausführlichen Rezeptteil. Tipps für die kluge Vorratshaltung
und die richtige Lagerung frischer und zubereiteter Speisen
helfen ebenfalls dabei, künftig nichts mehr verderben zu
lassen – weder im Alltag, noch nach einem rauschenden Fest.
Der Ratgeber kostet 9,90 Euro und ist in der
Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30
erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand
wird er auch nach Hause geliefert.
Bestellmöglichkeiten: Online-Shop: www.vz-ratgeber.de,
Telefon: 0211/3809-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax:
0211/3809-235, Post: Versandservice
der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225
Düsseldorf.
E-Nummern – unbedenklich oder
ungesund?
Zusatzstoffe in Lebensmitteln richtig einschätzen
Fast jedes Fertiglebensmittel enthält Zusatzstoffe.
Diese Zutaten werden auf den Verpackungen oft mit den
sogenannten E-Nummern angegeben. Die Lebensmittelindustrie
verwendet sie unter anderem, um Produkte besser aussehen zu
lassen, Qualitätsmängel zu überdecken oder die Herstellung
billiger zu machen. Doch was verbirgt sich hinter
Bezeichnungen wie E 948, und warum ist vom Verzehr von E 425
abzuraten?
Der Ratgeber „Was bedeuten die E-Nummern?“ entschlüsselt und
bewertet in seiner 67. aktualisierten und erweiterten
Auflage die mehr als 320 europaweit zugelassenen
Lebensmittelzusatzstoffe. Farb-, Süß- und
Konservierungsstoffe, Antioxidations- und Säuerungsmittel,
Verdickungs- und Feuchthaltemittel sowie
Geschmacksverstärker werden in dieser E-Nummern-Liste nach
wissenschaftlichen Erkenntnissen kritisch beurteilt.
Anschauliche Symbole zeigen zum Beispiel, in welchen Stoffen
Gentechnologie steckt und welche zu
Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern führen können.
Hinweise für Allergiker oder Asthmatiker fehlen ebenso wenig
wie solche für Vegetarier und Veganer. Eine Liste
bedenklicher E-Nummern im Scheckkartenformat dient als
praktischer Begleiter für den Lebensmitteleinkauf.
Der Ratgeber kostet 5,90 Euro und ist in der Beratungsstelle
Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für
zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand wird er auch nach
Hause geliefert.
Bestellmöglichkeiten: Online-Shop: www.vz-ratgeber.de,
Telefon: 0211/3809-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax:
0211/3809-235, Post: Versandservice
der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225
Düsseldorf.
Sturmschäden schnell der
Versicherung melden
Regen, Hagel, Sturm: Am Wochenende werden schwere Sturmböen
erwartet, die auch in Nordrhein-Westfalen mit mehr als
100 Stundenkilometern für abgedeckte Dächer und umgestürzte
Bäume sorgen können. Etwaige Sturmschäden sind ein Fall für
die Versicherung und müssen dem Versicherer umgehend
gemeldet werden.
„Betroffene sind zudem verpflichtet, alles zu unterlassen,
was einen Schaden verursachen und die Feststellung
erschweren könnte – sonst wird in vielen Fällen der
Versicherungsschutz teilweise oder komplett riskiert“, warnt
die Verbraucherzentrale NRW. Gefahrenquellen dürfen und
müssen jedoch beseitigt werden. Die Angaben bei der
Schadensmeldung müssen außerdem wahrheitsgetreu sein.
Folgende Hinweise und die Nachfrage beim Versicherer
informieren darüber, wie sich Betroffene vorsorglich
verhalten sollten:
· Eine Police reicht nicht: Für Sturmschäden haften
Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherungen. Stürmisch ist's
nach den Bedingungen der Versicherer ab Windstärke acht. Das
entspricht einer Windgeschwindigkeit von 62
Stundenkilometern. Dass der Wind bei Sturm Ziegel und
Dachpappe mitgehen ließ, müssen Betroffene in der Regel
nicht selbst nachweisen. Nach den Versicherungsbedingungen
reicht es aus, wenn es vorher eine offizielle Sturmwarnung
gegeben oder der Schaden an einem zuvor einwandfreien
Gebäude nur durch den Sturm entstanden sein kann oder Häuser
in der Nachbarschaft ebenfalls beschädigt wurden.
· Gebäude- und Hausratversicherung:
Einen dreifachen Schutz gegen Sturm/Hagel, Feuer und
Leitungswasser bietet die Gebäudeversicherung: Eine solche
Police sollten Hausbesitzer vorweisen können, wenn das Dach
abgedeckt, der Schornstein beschädigt oder ein Baum aufs
Haus gefallen ist. Wurden Hausratgegenstände zum Spielball
des Sturms, sind diese Schäden durch die Hausratversicherung
abgedeckt.
Die Versicherung greift bei beschädigter Inneneinrichtung
jedoch nur, wenn Fenster und Türen verschlossen waren. Für
beschädigte Gartenmöbel wird in der Regel nur gezahlt, wenn
sie während der Böen in einem Gebäude untergebracht waren
und dies ebenfalls vom Wind beschädigt wurde. Reguliert
werden auch Schäden an Antennen und Markisen, die einem
Mieter gehören, außen am Gebäude angebracht sind und
ausschließlich durch die Bewohner der versicherten Wohnung
genutzt werden.
Richtig reklamieren bei
Handwerkern, Banken und Co.
130 Musterbriefe mit wirksamen Formulierungen
Wer Waren und Leistungen reklamieren oder unzulässige
Forderungen abwehren möchte, muss die richtigen Worte und
Wege wählen. Sonst bleibt er oder sie womöglich auf den
Kosten für defekte Produkte, falsche Rechnungen oder
unzulässige Gebühren sitzen.
Der Ratgeber „Richtig reklamieren“ der
Verbraucherzentrale NRW hilft dabei, die eigenen Rechte in
vielen Situationen souverän selbst durchzusetzen. Das
Handbuch zeigt mit mehr als 130 Musterbriefen kurz und
präzise die richtige Vorgehensweise in verschiedenen Fällen.
Es liefert wirksame Formulierungen für Beanstandungen
gegenüber Händlern und Handwerkern ebenso wie für
Reklamationen gegenüber Vermietern, Versicherungen,
Telefonanbietern oder Banken.
Auch dem Thema Reise sowie der Bahn sind einige der 220
Seiten gewidmet. Informationen über außergerichtliche
Streitschlichtungen sowie gerichtliche Mahn- und
Klageverfahren runden das Angebot ab.
Der Ratgeber kostet 11,90 Euro und ist in der
Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30
erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand
wird er auch nach Hause geliefert.
Bestellmöglichkeiten: Online-Shop: www.vz-ratgeber.de,
Telefon: 0211/3809-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax:
0211/3809-235, Post: Versandservice
der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225
Düsseldorf.
2015 unterschiedliche Beiträge
der gesetzlichen Krankenkassen Kassenwechsel bei steigenden
Zusatzbeiträgen prüfen Krankenversicherte können
sich im neuen Jahr zunächst über eine Beitragssenkung
freuen: Der bisher gültige Beitragssatz der gesetzlichen
Krankenversicherung sinkt von 15,5 Prozent auf 14,6 Prozent.
Der Wegfall der 0,9 Beitragspunkte beschert den Versicherern
jedoch ein Loch von rund elf Milliarden in ihren Kassen, das
sie voraussichtlich über individuelle Zusatzbeiträge wieder
schließen werden.
Für Verbraucher heißt es jetzt: „Aufgepasst! Falls eine
Krankenkasse einen höheren Mitgliedsbeitrag verlangt,
sollten Versicherte die Beitragssätze und die Leistungen
mehrerer Kassen miteinander vergleichen und gegebenenfalls
wechseln. Denn bei der Erhebung beziehungsweise Anhebung von
Zusatzbeiträgen können Versicherte ein Sonderkündigungsrecht
nutzen“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Mehr zu den
neuen Regeln:
· Neue Beitragssätze: 65 der gesetzlichen
Krankenkassen erheben zunächst einen Zusatzbeitrag von unter
0,9 Prozent. 50 Kassen bleiben bei dem vorläufigen Satz. Und
acht Krankenkassen verlangen mehr. Das bedeutet: Für viele
wird die Krankenversicherung etwas günstiger als bisher.
· Künftig mehr Ausgaben: Das Plus in der Tasche ist
für die Versicherten vermutlich nur von kurzer Dauer: Mit
Blick auf die steigenden Ausgaben für Medikamente,
Arzthonorare und Behandlungen sind die meisten gesetzlichen
Krankenkassen gezwungen, ihre Zusatzbeiträge nach einer
Weile anzuheben, um die Kassenleistungen zu decken.
Sämtliche Zusatzkosten müssen von den Versicherten allein –
ohne Anteil der Arbeitgeber – geschultert werden.
· Zahlungspflicht: Wer gesetzlich krankenversichert
ist, muss in der Regel den Zusatzbeitrag der Kasse zahlen.
Ausgenommen davon sind mitversicherte Familienangehörige –
also Kinder oder Ehepartner.
Bei Empfängern von Arbeitslosengeld I oder Grundsicherung
übernimmt der jeweilige Träger neben der Krankenversicherung
auch den vollen Zusatzbeitrag. Für Geringverdiener zahlen
die Ämter nur die durchschnittliche Anhebung. Fällt ein
Aufschlag höher aus, müssen Bezieher von Sozialleistungen
die Differenz nicht selbst zahlen.
· Kündigung: Versicherte haben ein
Sonderkündigungsrecht, wenn die Krankenkasse einen
Zusatzbeitrag erhebt oder erhöht. Die Kassen müssen ihre
Versicherten spätestens in dem Monat vor der geplanten
Anhebung auf dieses Sonderkündigungsrecht aufmerksam machen.
Um eine Vergleichsmöglichkeit mit anderen Kassen zu haben,
muss den Versicherten der durchschnittliche Zusatzbeitrag in
der Ankündigung genannt werden. Auch der Hinweis auf eine
Übersicht der Zusatzbeiträge aller Kassen auf der
Internetseite des GKV-Spitzenverbandes unter
www.gkv-zusatzbeitraege.de darf in dem Schreiben nicht
fehlen. Kündigen kann man dann bis zum Ende des Monats, in
dem der Zusatzbeitrag erstmals erhoben oder erhöht wird.
Die Kündigung wird jedoch erst zum Ende des übernächsten
Monats wirksam. Konkret: Wer im Januar kündigt, ist ab April
bei der neuen Kasse versichert. Bis dahin müssen allerdings
die verlangten Zusatzbeiträge bei der alten Kasse noch
gezahlt werden.
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Neu in 2015 |
2015 unterschiedliche Beiträge
der gesetzlichen Krankenkassen Kassenwechsel bei steigenden
Zusatzbeiträgen prüfen Krankenversicherte können
sich im neuen Jahr zunächst über eine Beitragssenkung
freuen: Der bisher gültige Beitragssatz der gesetzlichen
Krankenversicherung sinkt von 15,5 Prozent auf 14,6 Prozent.
Der Wegfall der 0,9 Beitragspunkte beschert den Versicherern
jedoch ein Loch von rund elf Milliarden in ihren Kassen, das
sie voraussichtlich über individuelle Zusatzbeiträge wieder
schließen werden.
Für Verbraucher heißt es jetzt: „Aufgepasst! Falls eine
Krankenkasse einen höheren Mitgliedsbeitrag verlangt,
sollten Versicherte die Beitragssätze und die Leistungen
mehrerer Kassen miteinander vergleichen und gegebenenfalls
wechseln. Denn bei der Erhebung beziehungsweise Anhebung von
Zusatzbeiträgen können Versicherte ein Sonderkündigungsrecht
nutzen“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Mehr zu den
neuen Regeln:
· Neue Beitragssätze: 65
der gesetzlichen Krankenkassen erheben zunächst einen
Zusatzbeitrag von unter 0,9 Prozent. 50 Kassen bleiben bei
dem vorläufigen Satz. Und acht Krankenkassen verlangen mehr.
Das bedeutet: Für viele wird die Krankenversicherung etwas
günstiger als bisher.
· Künftig mehr Ausgaben:
Das Plus in der Tasche ist für die Versicherten vermutlich
nur von kurzer Dauer: Mit Blick auf die steigenden Ausgaben
für Medikamente, Arzthonorare und Behandlungen sind die
meisten gesetzlichen Krankenkassen gezwungen, ihre
Zusatzbeiträge nach einer Weile anzuheben, um die
Kassenleistungen zu decken. Sämtliche Zusatzkosten müssen
von den Versicherten allein – ohne Anteil der Arbeitgeber –
geschultert werden.
· Zahlungspflicht: Wer
gesetzlich krankenversichert ist, muss in der Regel den
Zusatzbeitrag der Kasse zahlen. Ausgenommen davon sind
mitversicherte Familienangehörige – also Kinder oder
Ehepartner.
Bei Empfängern von Arbeitslosengeld I oder Grundsicherung
übernimmt der jeweilige Träger neben der Krankenversicherung
auch den vollen Zusatzbeitrag. Für Geringverdiener zahlen
die Ämter nur die durchschnittliche Anhebung. Fällt ein
Aufschlag höher aus, müssen Bezieher von Sozialleistungen
die Differenz nicht selbst zahlen.
· Kündigung: Versicherte
haben ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Krankenkasse einen
Zusatzbeitrag erhebt oder erhöht. Die Kassen müssen ihre
Versicherten spätestens in dem Monat vor der geplanten
Anhebung auf dieses Sonderkündigungsrecht aufmerksam machen.
Um eine Vergleichsmöglichkeit mit anderen Kassen zu haben,
muss den Versicherten der durchschnittliche Zusatzbeitrag in
der Ankündigung genannt werden. Auch der Hinweis auf eine
Übersicht der Zusatzbeiträge aller Kassen auf der
Internetseite des GKV-Spitzenverbandes unter
www.gkv-zusatzbeitraege.de darf in dem Schreiben nicht
fehlen. Kündigen kann man dann bis zum Ende des Monats, in
dem der Zusatzbeitrag erstmals erhoben oder erhöht wird.
Die Kündigung wird jedoch erst zum Ende des übernächsten
Monats wirksam. Konkret: Wer im Januar kündigt, ist ab April
bei der neuen Kasse versichert. Bis dahin müssen allerdings
die verlangten Zusatzbeiträge bei der alten Kasse noch
gezahlt werden.
Das ändert Facebook am 1. Januar
2015
Zum 1. Januar ändert Facebook seine
Nutzungsbedingungen. Widersprechen kann man nicht. Wer nicht
einverstanden ist, muss das Netzwerk verlassen.
Das soziale Netzwerk führt Buch darüber, wer wann und wie
lange zum Beispiel auf der Homepage eines Online-Shops war
und was bestellt wurde. Und das passiert sogar, wenn
der Nutzer
nicht bei Facebook eingeloggt ist. Irgendwo werden
also Daten darüber gespeichert, wie viel Zeit der Nutzer im
Internet verbracht hat und was in der Zeit genutzt wurde.
Was kann dagegen unternommen werden? Der Browser kann so
eingestellt werden, dass er alle Cookies löscht, wenn er
beendet wird. Bequemer ist es, den Browser im privaten Modus
zu verwenden oder in den Einstellungen das Speichern von
Drittanbieter-Cookies zu verbieten. Wirkungsvoll sind auch
Browser-Addons wie
Ghostery,
das auch als App auf Android und iOS läuft.
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