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Ratgeber Archiv 2015
Dezember 2015

 

Paketweise Ärgernisse:
Beschwerdeportal www.paket-aerger.de gestartet
  Weihnachtsgeschenke, die in der Zustellschleife hängen bleiben. Pakete, die verstecken spielen oder ohne Benachrichtigung in der Nachbarschaft oder im kilometerweit entfernten Paket-Shop abgegeben werden. In den Wochen vor dem Fest werden doppelt so viele Pakete verschickt wie sonst – und zuhauf steht Verbraucherärger rund um Paketsendungen ins Haus.
„Wer sein Paket ausschließlich selbst entgegennehmen will, kann bei einigen Versendern beim Bestellen den kostenpflichtigen Service ‚eigenhändig‘ buchen, dann darf der Bote das Paket nur dem Empfänger selbst oder jemandem aushändigen, der eine schriftliche Vollmacht zur Annahme der Sendung hat“, bringt die Verbraucherzentrale NRW Licht ins Zustell-Labyrinth. Fürs Abladen von Ärgernissen rund ums Versenden und Zustellen hat die Verbraucherzentrale NRW jetzt ein Online-Beschwerdeportal gestartet.
„Hier kann man eintragen, wenn Pakete einfach vor der Haustür abgelegt werden, beschädigt ankommen oder sonstige Paket-Pannen passieren“, rufen die Verbraucherschützer auf, solche Ärgernisse unter www.paket-aerger.de mitzuteilen.
Auf der Internetseite gibt’s auch Informationen zur Rechtslage – und durch die Auswertung der gesammelten Beschwerden sollen Verbesserungen für Paketkunden erreicht werden. Fürs Versenden und Empfangen gibt die Verbraucherzentrale NRW das kleine Einmaleins der Paketkunde mit auf den Weg:
·     Vor dem Versand: Abgesehen von Preisunterschieden –Paketdienstleister bieten auch unterschiedliche Dienste an. So sehen manche nur einen Zustellversuch vor, andere kommen hingegen bis zu drei Mal an die Tür, bevor das Paket zurück an den Absender geschickt oder in einen Paketshop umgeleitet wird. Hier lohnt sich also ein Blick in die Zustellbedingungen.
·     Ersatzzustellung beim Nachbarn: Die meisten Paketdienste behalten sich in ihren Vertragsbedingungen die sogenannte Ersatzzustellung an Nachbarn vor. Das kann praktisch sein, wenn der auch tagsüber zu Hause ist. Grundsätzlich muss jedoch kein Nachbar ein fremdes Paket annehmen.

 

"Vorsicht Abzocke"

Präsente vom Onlinehändler: Tipps fürs Bestellen per Mausklick   Weihnachtseinkäufe im Internet vom heimischen Sofa aus – das kann bequem und günstig sein: ohne Ladenschluss und Parkplatzsuche. „Doch auch im Internet lauern Fallen. Online-Shopper sollten sich weder von schönen Internetseiten noch von tollen Versprechungen und vermeintlich günstigen Preisen blenden lassen“, rät die Verbraucherzentrale NRW.
Bei Bestellungen per Mausklick sollte etwa auf vollständige Anschriften der Firmen, auf Datenschutz, Art der Bezahlung und die Versandkosten geachtet werden. Folgende Tipps helfen, den Geschenke-Stress aus dem Onlineshop locker wegzuklicken:
·       Preisvergleich und Datenschutz: Viele Produkte sind im Internet günstiger zu haben als im Ladengeschäft um die Ecke – aber nicht immer. Wer preisgünstig einkaufen will, sollte die Preise nicht nur im Internet, sondern auch im stationären Handel vergleichen.
Bestellt werden sollte nur in solchen Shops, die eine verschlüsselte Datenübertragung ermöglichen. Das erschwert eine Einsicht durch Dritte. Verschlüsselte Datenverbindungen sind am „s" hinter dem „http" in der Adress-Zeile des Browsers zu erkennen. Außerdem sollten die Datenschutzbestimmungen aufmerksam durchgelesen werden. Dabei ist darauf zu achten, ob die Angaben nur verwendet werden, um die Bestellung zu erfüllen, oder ob sie auch für Werbung genutzt oder gar an Dritte weitergegeben werden sollen.
·       Check des Vertragspartners: Vor der Bestellung sollte sich der Kunde vergewissern, dass der Firmenname, die sogenannte ladungsfähige Adresse (Postanschrift mit Land, Ort, Straße) und der Verantwortliche des Anbieters leicht aufrufbar sind. Nur so weiß man, mit wem man es zu tun hat und an wen man sich wenden muss, wenn beispielsweise etwas Falsches oder gar nichts geliefert wird.
Wer auf der Homepage keine Adresse oder nur eine Postfachadresse findet, sollte misstrauisch werden und besser nichts bestellen. Hilfreich können oftmals auch Foren im Internet sein, in denen Kunden ihre Erfahrungen mit bestimmten Firmen über deren Vertragsabwicklung allgemein zugänglich darstellen. Wird dort bereits über Lieferengpässe, Probleme bei Reklamationen oder bei der Rückabwicklung von Verträgen nach einem Widerruf berichtet, sollte am besten auf eine Bestellung verzichtet werden.
·       Zusatzkosten und Zahlungsweise: Damit sich die Schnäppchen nicht als Mogelpackung erweisen, sind auch die Zusatzkosten wie Versand- und Überweisungskosten sowie Zustellgebühren (bei Nachnahmesendungen) in die Gesamtrechnung einzubeziehen. Sonst wird ein vermeintlicher Preisvorteil schnell zur Kostenfalle. Kunden haben zwar kein Recht auf Wahl einer bestimmten Zahlungsart, doch meist werden mehrere Alternativen angeboten.
Am sichersten ist die Bezahlung nach Erhalt der Ware per Rechnung oder die Erteilung einer Einzugsermächtigung. Damit geht man nicht das Risiko ein, entweder keine, eine andere als die bestellte oder eine fehlerhafte Ware zu erhalten und anschließend dem Geld hinterherlaufen zu müssen. Vorsicht gilt bei Vorkasse.

 

Auf Gültigkeit achten: Gutscheine auf dem Gabentisch  
Wenn man nicht weiß, was man schenken soll, sind Gutscheine immer eine prima Sache. „Wer an Weihnachten mit einer solchen Gabe zum Eintauschen bedacht wird, sollte jedoch auf die Fristen achten, auch wenn man sich mit dem Einlösen von Warengutscheinen Zeit lassen kann“, rät die Verbraucherzentrale NRW. Allgemein gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Lag unterm Weihnachtsbaum jedoch ein Gutschein für ein Freizeitvergnügen mit festem Termin, muss die Karte zum angegebenen Datum eingelöst werden, damit sie nicht verfällt. Folgende Tipps helfen, Frust mit dem Verstreichen von Fristen zu vermeiden:
·       Gültigkeit von Warengutscheinen: Auch wenn auf einem Gutschein keine Befristung vermerkt ist, kann der Bon nicht unbegrenzt lange eingelöst werden. Allgemein gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Deshalb muss ein unbefristeter Gutschein spätestens innerhalb von drei Jahren eingelöst werden. Die Frist beginnt jedoch immer erst am Schluss des Jahres, in dem der Gutschein erworben wurde. Beispiel: Wer zum Weihnachtsfest mit einem Gutschein beschenkt wird, der im November 2015 erworben wurde, muss diesen bis spätestens zum 31. Dezember 2018 einlösen.
·       Abgelaufene Dauer: Ist die Frist auf Warengutscheinen verstrichen, müssen Händler den Bon zwar nicht mehr einlösen. Aber nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW müssen sie das Geld gegen Rückgabe des Gutscheins – abzüglich ihres entgangenen Gewinns – erstatten.
·   Fristen für Terminkupons: Bei Gutscheinen fürs Konzert oder Theater sind die angegebenen Einlösedaten zu beachten, sonst verfallen die Tickets.

Praxiswissen für Wohnungseigentümer:
Rechte und Pflichten von A bis Z

Dank niedriger Zinsen ist die Gelegenheit günstig, Besitzer einer Wohnung zu werden. Wer diese Chance ergreift, geht mit dem Kaufvertrag allerdings auch zahlreiche Verpflichtungen gegenüber der Eigentümergemeinschaft  ein – egal ob er die Räume selbst nutzt oder vermietet. Welche Regeln im nachbarschaftlichen Miteinander gelten und in welchem Umfang sich die eigenen Interessen durchsetzen lassen, darüber informiert das „Lexikon Eigentumswohnung – Praxiswissen von A bis Z“ der Verbraucherzentrale NRW.
Der Wegweiser durch die Gegebenheiten einer Eigentümergemeinschaft vermittelt ein breites Basiswissen rund um Rechte und Pflichten. Er hält Antworten bereit auf Fragen etwa zur Eigentümerversammlung, zur Jahresabrechnung, zu Gemeinschafts- und Sondereigentum oder zu den Aufgaben des Verwalters und des Beirats. Zudem zeigt das Buch, wie sich typische Konfliktsituationen, etwa bei der Balkon- oder Gartennutzung, im Treppenhaus oder bei baulichen Veränderungen, ohne Streit regeln lassen.
Der Ratgeber kostet 16,90 Euro und ist in der örtlichen Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand wird er auch nach Hause geliefert.  
Bestellmöglichkeiten: Online-Shop: www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: 0211/3809-235, Post: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf.  

 

 

Der Weg zur Reha: Antragstellung, Leistungen und Zahlung
Nach Schlaganfall oder Herzinfarkt, Tumorentfernung, Hüftoperation oder Burn-Out führt der Weg zurück in die Gesundheit oft durch eine Kur. Damit eine solche stationäre Reha ohne Stolperfallen erreicht wird, gibt der Ratgeber „Ihr Recht auf Reha – Alles über Antragstellung, Leistungen und Zahlung“ der Verbraucherzentrale NRW einen umfassenden Überblick über das Thema. Das Buch zeigt zudem, dass der Begriff Reha noch mehr meint als die klassische Kur. Es enthält Informationen zu den verschiedenen Arten der Rehabilitation, von der medizinischen über die geriatrische bis zur beruflichen und sozialen.
Leser erfahren, welche Träger für die einzelnen Maßnahmen zuständig sind und wo sie zum Beispiel Kranken- oder Übergangsgeld, Reisekosten oder Zuschüsse für Haushaltshilfen beantragen können. Zudem wird erläutert, in welchen Fällen der Einspruch gegen einen ablehnenden Bescheid lohnen kann.
Der Ratgeber kostet 9,90 Euro und ist in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für weitere 2,50 Euro für Porto und Versand wird er auch nach Hause geliefert.  
Bestellmöglichkeiten: Online-Shop: www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: 0211/3809-235, Post: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf.

 

Finanzspritze fürs Bauen, Kaufen und Sanieren
Energieberatung der Verbraucherzentrale weist den Weg durch den Förderdschungel Wer beim Bauen, Kaufen oder Sanieren auf energieeffiziente Technologien setzt, dem steht eine wahre Flut öffentlicher Förderprogramme offen. Leider ist die Programmvielfalt jedoch für den Laien kaum mehr durchschaubar. Wer sicher sein möchte, das richtige Angebot zu finden, sollte deshalb fachkundige Beratung in Anspruch nehmen.   
Jochen Kruse, Energieberater/-in der Verbraucherzentrale Duisburg, erläutert: „Förderprogramme für energieeffizientes Bauen und Sanieren gibt es von Bund, Ländern und Gemeinden, teilweise sogar von Energieanbietern. Gefördert werden Neubauten und die Sanierung von Bestandsgebäuden, aber auch beispielsweise der Austausch der Fenster oder eine Modernisierung der Heizungsanlage.“
Bundesweit verfügbar sind zwei Angebote des Bundes: die Programme der KfW-Bank sowie des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die KfW bietet sehr günstige Kredite an. Zusätzlich gibt es Einmalzuschüsse für ausgewählte Vorhaben. Dabei gilt: Je energieeffizienter das Gebäude nach der Sanierung, desto höher fällt die Förderung aus. Das BAFA fördert bestimmte Einzelmaßnahmen. Ergänzend stehen zwei öffentlich geförderte Beratungsangebote zur Verfügung: die Energieberatung der Verbraucherzentrale sowie die BAFA-Vor Ort-Beratung.  
Die regionalen Förderangebote unterscheiden sich je nach Bundesland und Kommune stark. Und ob verschiedene Angebote miteinander kombiniert werden können, hängt vom einzelnen Programm ab. Jochen Kruse rät deshalb, unbedingt einen Fachmann zu konsultieren, bevor ein möglicherweise förderfähiges Projekt in Angriff genommen wird: „Die Förderung muss vor Beginn der Maßnahme beantragt werden.“
Bei allen Fragen zu Förderprogrammen gibt die Energieberatung der Verbraucherzentrale gerne Auskunft. Eine halbstündige Beratung für 5 Euro kann in der Verbraucherzentrale Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30  alternativ: unter der kostenlosen Rufnummer 0800 - 809 802 400 vereinbart werden. 
Eine Vor-Ort-Beratung für 60 Euro kann unter 0180 111 5 999 (Festpreis 3,9 Cent/Minute, Mobilfunkpreis max. 42 Cent/Minute) oder im Internet unter www.vz-nrw.de/energieberatung vereinbart werden.  

 

Womit Verbraucher 2016 rechnen müssen: Die wichtigsten Änderungen im Überblick  - noch mehr unter: Berlin und Gesetze
Ohne Steuer-Identifikationsnummer geht bei Kindergeldantrag und Freistellungsauftrag nichts mehr. Wie schon in den vergangenen Jahren schlägt die Post beim Porto auf - dieses Mal beim Standardbrief um 8 Cent. Bankleitzahl und Kontonummer haben ab 1. Februar 2016 ausgedient: Ausschließlich die IBAN (International Bank Account Number) gilt dann für Inlandstransfers und Überweisungen im Euro-Zahlungsverkehrsraum.

Was sich für Verbraucher 2016 alles ändert:
Die Hartz IV-Sätze werden ab 1. Januar zwischen 3 und 5 Euro angehoben. Und 870.000 Haushalte können sich über mehr Wohngeld freuen. Alle Jahre wieder: Die Beitragsbemessungsgrenzen für die Kranken- und Pflegekasse sowie in der Rentenversicherung steigen. Das Recht auf ein Girokonto für jedermann wird 2016 endlich umgesetzt.  

Nach Hause telefonieren wird billiger: Ab 30. April werden die jetzigen Preisobergrenzen durch Höchstaufschläge auf den Heimtarif fürs Surfen und Telefonieren aus dem EU-Ausland abgelöst.

Gesetzlich Krankenversicherte müssen mit einem höheren Zusatzbeitrag rechnen. Sie können aber mit der Termingarantie beim Facharzt und dem neuen Recht auf eine zweite ärztliche Meinung bei bestimmten Eingriffen auf mehr Heilkraft im Gesundheitssystem hoffen.  

Wer ein Haus bauen will, muss ab 1. Januar 2016 strengere Energie-Einsparvorgaben einhalten. Aber Bauherren können bei der KfW (die ehemalige Kreditanstalt für Wiederaufbau) für energieeffiziente Neubauten auch doppelt so hohe Förderkredite wie bisher aufnehmen: Statt 50.000 Euro sind es dann 100.000 Euro pro Wohneinheit.


Telefonieren übers Internet - Tücken beim Umstellen auf neue Technik vermeiden  
Duisburg, 03. Dezember 2015 - Das Aus fürs analoge Festnetz ist für die Deutsche Telekom beschlossene Sache: Bis 2018 will der Telekommunikationsriese dafür sorgen, dass sämtliche Kunden nur noch mit Hilfe des Internets telefonieren. Die IP-Telefonie – wie sie im Fachjargon heißt – soll Sprachqualität und Datenübertragung beim Telefonieren und Online-Surfen künftig erheblich verbessern. Doch auf dem Weg in die digitale Zukunft werden viele Kunden nicht richtig mitgenommen oder bleiben mit ihrer Unkenntnis gleich auf der Strecke.
„Kunden, die eigentlich von der digitalen Umstellung auf IP-Telefonie profitieren sollen, berichten von dürftigen Informationen, unerwarteten Zusatzkosten und massiven technischen Störungen nach dem Technologiewechsel der Telekom“, zählt die Verbraucherzentrale NRW einige Probleme auf. Was Telefonkunden bei der geplanten Umstellung vom analogen Festnetz auf die digitale Internettelefonie wissen und beachten müssen, erklärt die Verbraucherzentrale NRW:
·       Betroffene Telefonkunden: Sämtliche Kunden, die bislang einen analogen oder einen ISDN-Anschluss nutzen und einen DSL-Anschluss für ihren Zugang zum Internet hinzugebucht haben, müssen innerhalb der nächsten drei Jahre mit dem Umswitchen ihres Festnetzanschlusses auf Internettechnik rechnen.
Bei Kunden ohne Internetzugang vollzieht die Telekom den Technologiewechsel automatisch und somit meist unbemerkt. Kunden mit Internetanschluss werden hingegen vom Telefonanbieter über die geplante Umstellung und die damit verbundene Vertragsänderung informiert.
·       Uneinheitliche Umstellungspraxis: Viele Kunden fühlen sich jedoch von der Ankündigung der Telekom überrumpelt. Häufig melden sich deren Mitarbeiter Monate vor Ablauf des bisherigen Vertrags schriftlich oder persönlich am Telefon bei den Kunden oder stehen unangemeldet vor der Tür, um sie über die technischen und vertraglichen Änderungen zu informieren und zu einem raschen Vertragswechsel zu bewegen.
Kunden, denen die Umstellung ihres Anschlusses auf IP-Technik ins Haus steht, sollten dem Wechsel jedoch nicht vorschnell zustimmen, sondern sich zuvor informieren, was an Neuerungen, Kosten, neuen Endgeräten, aber auch an möglichen Umstellungsproblemen auf sie zukommen kann.
·       Vertrag für IP-Telefonie in der Warteschleife: Der bisherige Vertrag mit der Telekom gilt auf alle Fälle bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit und kann nicht zugunsten der Einführung der IP-Telefonie vorzeitig vom Unternehmen gekündigt werden.
Fürs künftige Telefonieren und Surfen per IP-Technik muss dann ein neuer Vertrag geschlossen werden. Kunden sollten die geänderten Bedingungen darin – etwa Zusatzkosten für neue Endgeräte, teurere Tarife für schnellere Datenübertragung, die Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist – zuvor gründlich prüfen und mit Angeboten anderer Telekommunikationsanbieter vergleichen. Einige Konkurrenzunternehmen locken Neukunden zudem mit Rabatten.

 

 

Ratgeber
Nebenbei der eigene Chef Tipps für Teilzeitgründer

Irgendwann einmal sein eigener Chef zu sein, davon träumt so mancher Arbeitnehmer. Wer die ersten Schritte zum Ziel der Selbstständigkeit machen möchte, kann das parallel zum Job tun – nebenberuflich. Doch eine vielversprechende Geschäftsidee allein garantiert noch keinen Erfolg. Auch kaufmännisches Wissen und unternehmerisches Geschick sind gefragt.

Auf welche Besonderheiten zudem vor allem Teilzeitgründer achten müssen, zeigt der Ratgeber „Nebenberuflich selbstständig“ der Verbraucherzentrale NRW.
Das Buch erklärt die steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen der Selbstständigkeit in den freien Berufen, im Handwerk und im Gewerbe. Die Sondersituation der Nebentätigkeit bleibt dabei immer im Blick. Dazu kommen konkrete Tipps etwa zu Kalkulation, Werbung und Buchführung ebenso wie zu Altersvorsorge, Kontoführung und Kreditbeschaffung.

Der Ratgeber kostet 12,90 Euro und ist in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand wird er auch nach Hause geliefert. Als E-Book steht er für 9,99 Euro zum Download bereit unter www.vz-ratgeber.de.  
Bestellmöglichkeiten: Online-Shop: www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: 0211/3809-235, Post: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf.  

 

November 2015

Spendensammlungen: Wahre Wohltäter von falschen unterscheiden  
Duisburg, 26. November 2015 - Ob für Flüchtlinge, Notleidende in Krisengebieten, bedürftige Kinder oder für kulturelle Anliegen, ob für Tier- oder Umweltschutz: Alle Jahre wieder wird in der Weihnachtszeit zu Spenden aufgerufen – per Post, via Internet und mit der Sammelbüchse in der Hand.
Mehr als 600.000 Vereine und rund 21.000 Stiftungen in Deutschland profitieren von der Bereitschaft, das eigene Portemonnaie für Menschen in Not, für die Versorgung von Tieren und auch für kulturelle Belange zu öffnen. „Wer helfen möchte, tut gut daran, seine Gaben nicht allzu leichtgläubig zu verteilen. Denn nicht jede Organisation, die verspricht, mit Euro und Cent Gutes zu bewirken, ist so seriös, wie sie sich gibt“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Um die wahren Wohltäter von unseriösen Trittbrettfahrern zu unterscheiden, helfen folgende Hinweise der Verbraucherzentrale NRW:
·       Briefpost fürs Gefühl: Fast täglich landen Spendenaufrufe in den Briefkästen. Wer einmal gespendet hat, erhält meist wieder Post. Spendenorganisationen nutzen zudem auch kommerzielle Adresshändler und beziehen Anschriften etwa aus Telefonbüchern, durch Preisausschreiben oder von Versandhändlern.
Dank weiterer Angaben wie Alter, Beruf, Geschlecht und Wert der bestellten Ware lassen sich unterschiedliche Zielgruppen herausfiltern und anschreiben. Wer über seinen Briefkasten um eine Spende gebeten wird, sollte sich bei Zweifeln an der Glaubwürdigkeit Zeit nehmen, die Organisation genauer unter die Lupe zu nehmen. Aufschluss bietet etwa ein Blick in den jeweiligen Jahresbericht, den seriöse Organisationen auf Anfrage zusenden.
Vorsicht ist hingegen geboten, wenn die Werbepost – statt Daten und Fakten zu liefern – allein auf Gefühle zielt. Emotionsgeladene Texte und Mitleid erregende Fotos sind Kennzeichen unseriöser Briefwerbung. Glaubwürdig hingegen sind klare, aussagekräftige Informationen und authentische Fotos mit einem erkennbaren Bezug zu dem jeweiligen Spendenzweck.
·       Mit der Büchse unterwegs: In den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen müssen Spendensammlungen behördlich angemeldet und genehmigt werden. In allen übrigen Bundesländern genügt es, einen Verein zu gründen, sich eine Satzung zu geben und auf Sammeltour zu gehen. Während früher eine Sammelbüchse verplombt sein musste, fehlt nun oft eine Regelung, um Münzen und Scheine vor zweckentfremdetem Zugriff zu sichern. Gerade die direkte Ansprache kann dazu verführen, rasch und unbedacht zu spenden. Erst recht, wenn versucht wird, mit Fotos angeblicher Folteropfer, hungernder Kinder oder gequälter Tiere Mitleid zu erregen.
Doch auch bei einer Sammlung mit der Büchse handelt es bei gezeigten Bildern womöglich um gestellte Aufnahmen. Besser ist deshalb, zunächst abzuwinken und sich in Ruhe über die jeweilige Organisation zu informieren. Wer seriös agiert, kann in einem Geschäftsbericht darlegen, wofür das Geld aus Spenden oder Mitgliedsbeiträgen ausgegeben wird – und freut sich über eine wohl überlegte Spende per Überweisung. Ist ein Verein oder eine Organisation als gemeinnützig anerkannt, bedeutet dies ein Indiz für deren Glaubwürdigkeit. Karitativ anerkannte Spenden können zudem steuerlich abgesetzt werden.

 

Fertigteige, Backmischungen oder Selbstgemachtes
In den nächsten Wochen verwandeln sich viele Küchen in emsige Backstuben. Bis Weihnachten hat die Eigenproduktion von Kokos-Makronen, Vanillekipferln, Zimtsternen und Spritzgebäck Hochkonjunktur. Vor allem Kinder lieben das Teigkneten, Ausstechen und Verzieren von Plätzchen für Keksdosen und Weihnachtsteller.
Lebensmittelhersteller unterstützen die allseits beliebte Freude und Lust an der Weihnachtsbäckerei mit einem reichhaltigen Angebot an Fertigteigen und Backmischungen. Allerdings lässt die Qualität der Produkte zum Anrühren und Abbacken vielfach zu wünschen übrig: „Fertigteige und Backmischungen für Weihnachtsplätzchen enthalten oftmals hauptsächlich andere Fette als die auf der Verpackung abgebildete Butter sowie unnötige Zusatzstoffe.
Das Hantieren mit den industriell präparierten Produkten spart zudem kaum Zeit, sondern bringt vor allem die kleinen Weihnachtsbäcker ums volle Backvergnügen“, rät die Verbraucherzentrale NRW zum Selberbacken von Anfang an. Sie steuert hierzu Wissenswertes rund um die Weihnachtsbäckerei von A wie Angebote bis Z wie Zutaten bei:
·       Fertigteige: Die Teigblöcke aus der Kühltheke können zwar fix in Keksscheiben geschnitten oder als Plätzchen ausgerollt und dann in den Backofen geschoben werden. Die backfertigen Rollen oder Platten enthalten jedoch im Gegensatz zu selbst hergestelltem Teig viele hochverarbeitete Zutaten und Zusatzstoffe: Emulgatoren, Feuchthalte- und Antioxidationsmittel etwa dienen dazu, Fertigteige zu binden und fester sowie haltbarer zu machen. Klassische Zutaten wie Eier und Zucker werden durch industriell hergestelltes Volleipulver und einen Mix aus Süßungsmitteln ersetzt.
Die Verwendung von Zuckerarten wie Lactose, Glukosesirup, Haushaltszucker oder Fruktose ist verwirrend für Verbraucher, da diese Zutaten nicht eindeutig als Süßungsmittel und Dickmacher erkennbar sind. Vanille aus der Schote findet sich kaum in den Rezepturen. Stattdessen werden häufig Aromen – zum Beispiel aus pflanzlichen Rohstoffen wie Holz – oder auch künstliche Aromastoffe eingesetzt. Statt Butter, wie auf einigen Packungen angepriesen, enthält die Ausroll- und Ausstechware vor allem pflanzliche Ersatzfette – etwa Palmfett und Rapsöl. Auch der Anteil an Schokolade, Kakao und Nüssen ist bei den Teigen zum Abbacken eher gering.

 

Ratgeber / Neuerscheinung                                                   
19.11.2015 - Vom gebrauchten Haus zum Traumhaus Umbau, Aus- oder Anbau optimal geplant Der Weg vom Kauf eines gebrauchten Hauses bis zum Einzug kann einige Herausforderungen bereithalten. Bei einem Umbau sollten die eigenen Wünsche auf Vereinbarkeit mit den geltenden Vorschriften abgeklopft werden. Zudem muss die Finanzierung stimmen, Bauanträge sind einzureichen und Handwerker zu beauftragen.
Hilfestellung bei der sorgfältigen Planung einer komplexen Baumaßnahme und Unterstützung während der Umsetzung bietet der neue Ratgeber „Vom gebrauchten Haus zum Traumhaus“ der Verbraucherzentrale NRW. Das reich illustrierte Buch verschafft einen Überblick über alle Phasen eines Um-, An- oder Ausbaus – von den ersten Entwürfen über die Kostenberechnung, Fördermittel- und Kreditplanung über Bauantrag und Ausschreibung der Handwerkerleistungen bis zu Bauabnahme und Gewährleistungsfragen.
Damit das Wunschhaus auf einem sicheren Fundament steht, erfahren zukünftige Hausbesitzer zudem alles über typische Fallstricke bei Maßnahmen etwa  im Keller, an der  Fassade, an der Elektroinstallation oder an der Heizung. So kommen diese vermeidbaren Probleme gar nicht erst auf.

Der Ratgeber kostet 19,90 Euro und ist in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand wird er auch nach Hause geliefert.  
Bestellmöglichkeiten: Online-Shop: www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: 0211/3809-235, Post: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf.

 

Guter Rat begrenzt Aussagekraft von Gesundheitsportalen im Internet  
Ob Kopfschmerzen, Krebserkrankungen, Kosmetikoperationen oder Kinderkrankheiten – statt zum Arzt gehen viele Patienten heute zuerst ins Internet. Auf Mit Hilfe von Suchmaschinen suchen sie zu eingegebenen Stichworten auf Gesundheitsportalen nach dem passenden medizinischen Rat zu wirksamen Behandlungen und Medikamenten. Online bieten unzählige Informationsseiten und Diskussionsforen allerdings nicht immer seriöse und nützliche Hinweise zu Krankheiten, Therapien, Medikamenten und deren Nebenwirkungen sowie Tipps zur Vorbeugung an. Betrieben oder finanziert werden die virtuellen Gesundheitsratgeber vielfach von Verbänden, Verlagen oder Pharmaunternehmen.
Eine Ferndiagnose von vermeintlichen Gesundheitsexperten im Netz kann jedoch eine persönliche medizinische Untersuchung und deren Befund nicht ersetzen. „Wer Schmerzen hat oder unter unklaren Symptomen leidet, sollte sich nicht auf den Rat von unbekannten Net-Doktoren verlassen und zur Selbsthilfe schreiten, sondern stattdessen unbedingt einen Arzt seines Vertrauens aufsuchen“, rät die Verbraucherzentrale NRW, Gesundheitsinformationen im Netz nicht blind zu vertrauen. Wer begleitend zum persönlichen Arztbesuch im Internet nach Informationen und unterstützender Hilfe sucht, sollte hierbei folgende Hinweise beachten:
·       Grenzen und Risiken: Gesundheitsratgeber im Netz können nur eine generelle Auskunft erteilen über Diagnostik, Therapien und Vorbeugung von Krankheiten. Individuelle Online-Diagnosen und Fernbehandlungen sind ohne persönliche Kenntnis von Patienten und ohne eine eingehende Untersuchung im Internet verboten.
Ratsuchende mit ungeklärten Symptomen riskieren beim Befolgen von Ratschlägen aus dem Internet möglicherweise gesundheitliche Schäden. Falsche, unvollständige Informationen oder ein verzögerter Arztbesuch können ersthafte Krankheiten unnötig verschlimmern.
·       Indizien für seriöse Gesundheitsseiten: Bevor Informationen auf Gesundheitsseiten angeklickt oder Fragen zu speziellen Krankheitssymptomen gestellt werden, sollten sich Nutzer davon überzeugen, dass die Auskünfte von einem vertrauenswürdigen Absender stammen. Angaben zum Sinn und Zweck der jeweiligen Webseite, zum Betreiber und dessen Firmensitz, zu Finanzgebern und Förderern liefern hierzu wichtige Anhaltspunkte.
Unverhohlenes Anpreisen von Medikamenten und Produkten etwa sind ein Indiz für unseriöse Informationen. Nutzer sollten sich nicht nur auf eine Auskunft im Netz verlassen, sondern sich auf mehreren Portalen tummeln und die vorgefundenen Informationen miteinander vergleichen.
Medizininformationen sollten zudem leicht zu finden und für Laien gut zu lesen und verständlich sein. Das Wissen von Gesundheitsportalen sollte stets dem aktuellen wissenschaftlichen Stand entsprechen. Ob dies so ist, kann anhand der Quellenangaben und der Einstellungsdaten geprüft werden.

 

RATGEBER
Alleinerziehend? Handbuch erklärt Unterhalt, Sorgerecht und finanzielle Hilfen
Duisburg, 12. November 2015 - Allein erziehende Elternteile stehen oft vor extremen Herausforderungen: Die Kinder müssen versorgt, der Job erledigt, Anträge bei Behörden und Auseinandersetzungen mit dem Ex-Partner bewältigt werden. Zudem verschärfen nicht selten finanzielle Schwierigkeiten die Situation der Familien.
Wer nicht weiß, wie er Geldsorgen lösen und sich einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen einer Trennung verschaffen soll, dem hilft der neue Ratgeber „Alleinerziehend“ der Verbraucherzentrale NRW. Das Handbuch greift die typischen Fragen bei rechtlichen und finanziellen Nöten auf: Familien erhalten verständliche Informationen zum Abstammungs-, Sorge-, Umgangs- und Unterhaltsrecht sowie zu den Ansprüchen gegenüber Staat und Arbeitgeber. Besonderes Augenmerk richtet der Ratgeber dabei auf die Themen Mutterschutz, Elternzeit und Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Kindergeld und Leistungen bei Arbeitslosigkeit und Sozialhilfe.
Auch die Besonderheiten bei der Sozialversicherung und Steuer werden aufgegriffen. Zahlreiche Tipps und wichtige Adressen zur Beratung und Selbsthilfe sowie zu Angeboten im Internet runden das Servicepaket ab.

Der Ratgeber kostet 12,90 Euro und ist in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand wird er auch nach Hause geliefert.

Bestellmöglichkeiten: Online-Shop: www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: 0211/3809-235, Post: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf.

 

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Kaum Chancen auf Rückerstattung: Gas-Grundversorgungskunden müssten klagen  
Kunden in der Gas-Grundversorgung, die nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Oktober 2014 auf Erstattungen aus Preiserhöhungen gehofft hatten, werden nun weitgehend enttäuscht: Denn der Bundesgerichtshof (BGH)hat entschieden, dass es zwar an einer rechtlichen Grundlage mit der Pflicht zur Information der Kunden über  Anlass, Voraussetzungen und Umfang fehlte. Aber dennoch hätten die Unternehmen ihre Bezugskostensteigerungen an ihre „Tarifkunden“ weitergeben dürfen.
Nur wenn die Versorger die Preise stärker angehoben haben als ihre Kosten gestiegen sind, können nach der Entscheidung der obersten Richter Erstattungen möglich sein.  
Wichtig ist außerdem: Der BGH hat für mögliche Ansprüche festgelegt, dass Kunden Rechnungen binnen drei Jahren nach Erhalt widersprechen müssen. Und schließlich ist die Verjährung zu beachten: Derzeit können nur noch Ansprüche aus Rechnungen ab 2012 geltend gemacht werden – diese verjähren Ende 2015.  
Gas-Grundversorgungskunden, die übermäßige Preiserhöhungsanteile für diese Zeiträume von ihrem Versorger zurückfordern wollen, müssen letztlich vor Gericht ziehen und die Billigkeit der Anhebungen prüfen lassen. Was angesichts der moderaten Erhöhungen der letzten Jahres aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW in der Regel kaum lohnen wird.
Eine Klage sollten allenfalls Kunden erwägen, deren Prozesskosten von einer Rechtsschutzversicherung übernommen werden. Außerdem wichtig: Wer Preiserhöhungen widersprochen hat und jetzt den Weg vor Gericht gehen will, kann seine Ansprüche, die er einklagen will, kaum berechnen. Denn der Versorger muss erst im Prozess darlegen, inwieweit die Preiserhöhungen berechtigt waren.  
Für den Großteil der Gas-Grundversorgungskunden lautet angesichts des Aufwands und der Prozesskostenrisiken die Empfehlung der Verbraucherzentrale NRW: Raus aus der teuren Grundversorgung – durch den Wechsel in einen Sondertarif des Versorgers oder durch den Wechsel zu einem anderen Anbieter lässt sich ohne Geld- und großen Zeitaufwand sofort sparen.

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Traditioneller Gänsebraten: Genuss aus tiergerechter Haltung  
In der Martinszeit oder an Weihnachten versammelt man sich traditionell in der Familie oder mit Freunden zum Gänseessen. Ob mit Äpfeln gefüllt oder mit Rotkraut und Klößen serviert: Ein Gänsebraten verschafft nur echten Genuss, wenn das Geflügel aus tiergerechter Haltung stammt. „Schmackhaftes Fleisch und wenig Fettgewebe, langsame Aufzucht und ausreichend Auslauf – das sind die wichtigsten Kriterien für unbeschwerten Gansgenuss“, empfiehlt die Verbraucherzentrale NRW, beim Kauf heimische Produkte – am besten aus bäuerlicher Freilandhaltung oder Bio-Gänse – zu bevorzugen. Dies aus gutem Grund:
Für die Produktion der von Liebhabern begehrten Stopfleberpastete ist die Zwangsmast von Gänsen in Ungarn, Frankreich und Bulgarien immer noch erlaubt. In Polen ist auch das Rupfen von lebendigen Tieren zur Gewinnung von Daunen nach wie vor weit verbreitet. Wer gegen diese Quälereien ein Zeichen setzen und zuvor geschundene Gänse nicht im eigenen Bräter will, sollte beim Kauf folgende Hinweise beachten:
·       Haltungsformen: Liebhaber der traditionellen Delikatesse in der Winterzeit sollten möglichst Bio-Gänse oder Fleisch von Gänsen mit der Bezeichnung „Freilandhaltung“, „bäuerliche Freilandhaltung“ oder „bäuerliche Freilandhaltung - unbegrenzter Auslauf“ kaufen. Bei diesen gesetzlich definierten Haltungsformen müssen bei der Freilandhaltung mindestens vier Quadratmeter Auslauf pro Tier, bei der bäuerlichen Freilandhaltung sogar zehn Quadratmeter pro Gans oder sogar unbegrenzter Auslauf garantiert sein. Außerdem ist festgelegt, wie viele Tiere maximal in einem Stall untergebracht werden dürfen. Crux im Handel: Das Angebot von gekennzeichneten Gänsen, die diese europaweit gültigen Geflügelhaltungsformen erfüllen, hält längst nicht mit der großen Nachfrage Schritt.
·       Deutsche Gänse ab Hof: Beim heimischen Erzeuger oder auf dem Wochenmarkt kann man davon ausgehen, dass das beliebte Federvieh langsam gemästet wurde, genügend Auslauf und ein vergleichsweise gutes Gänseleben hatte. Allerdings: Es empfiehlt sich auch hier nach der Herkunft des Geflügels zu fragen. Denn zum Teil werden, insbesondere auf dem Wochenmarkt, auch zugekaufte Tiere angeboten.

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RATGEBER
Kreative Gerichte mit Wintergemüse - Landfrauenküche für die dunkle Jahreszeit
Langsam werfen Advent und Weihnachten ihre Schatten voraus, und die ersten Pläne für Festtags- und Familienessen werden geschmiedet. Gerichte aus frischen, regionalen und saisonalen Zutaten stehen dabei als nachhaltige und gesunde Speisen hoch im Kurs.

Doch was gibt der deutsche Winter kulinarisch her? Viele schmackhafte Antworten darauf inklusive einem Vorschlag für ein komplettes Weihnachtsmenü finden sich im Kochbuch „Landfrauen-Küche – die besten Rezepte für jede Jahreszeit“ der Verbraucherzentrale NRW. Rotkohl, Sauerkraut, Brokkoli, Porree, Grünkohl und Co. kommen darin nicht als gewohnte Hausmannskost auf den Teller, sondern in kreativer Zubereitung.
Innovative Rezepte wie Tomatensuppe mit Mais, Spitzkohl mit Walnussbrot oder Selleriecremesuppe machen Lust aufs Ausprobieren.
Neben den Tipps für die winterliche Speisenwahl bietet der Ratgeber auch für die anderen Jahreszeiten Rezepte mit Zutaten aus der Region. Gefüllte Gurkenschiffchen im Frühling etwa, oder Birne mit Kräutercreme im Sommer sind nur einige von rund 100 Ideen. Mehr als 40 davon kommen ganz ohne Fleisch aus.

Tipps für den regionalen Einkauf sowie ein Saisonkalender für Obst und Gemüse runden das Kochbuch ab. Das Buch kostet 19,90 Euro und ist in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand wird es auch nach Hause geliefert.  
Bestellmöglichkeiten: Online-Shop: www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: 0211/3809-235, Post: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf.     

 

Oktober 2015

Günstige Finanzierungen beim Händler? Vorsicht: Das ist ein Kredit!  
Duisburg, 30. Oktober 2015 - „Wer will, der kriegt!“ oder „Mit dem Sorglos-Kredit finanzieren und vor Ort gleich mitnehmen“ – die Werbung verspricht unkomplizierte Wunscherfüllung durch Kredit. Jeder Zweite erwartet inzwischen, dass Konsumgüter wie Fernseher, Smartphone oder Möbel auch in Monatsraten bezahlt werden können. Der Bankenfachverband kommt aktuell gar zu dem Ergebnis, dass 61 Prozent der finanzierten Käufe ohne die Möglichkeit zum Abstottern nicht getätigt worden wären.

„Doch Vorsicht: Günstige Finanzierungsangebote direkt vom Händler sind immer ein Kredit! Und kein Kredit ist geschenkt“, warnt Paulina Wleklinski, Verbraucherzentrale NRW, Beratungsstelle Duisburg, anlässlich des Weltspartags am 30. Oktober vor allzu blauäugigem Umgang. „Denn ob Null-Prozent-Finanzierung, Sofortfinanzierung oder verlockend klingende Ratenzahlungen – alle Angebote können kostenträchtige Fallstricke bergen. Und dann werden Konsumfinanzierungen durch zusätzliche Verträge, Versicherungsprämien oder Kreditkartenentgelte zum finanziellen Bumerang“, wissen die Verbraucherschützer.

Die folgenden Tipps helfen, finanzielle Abenteuer und Stolperfallen beim kreditfinanzierten Kauf zu vermeiden:
·     Bedarf klären: Zunächst steht die Klärung an, was angeschafft werden soll oder muss und was es kosten darf – und zwar unabhängig von der Finanzierungsmöglichkeit. Es macht einen Unterschied, ob die defekte Waschmaschine dringend ersetzt werden muss oder die neue Smartphone-Generation auf dem Wunschzettel steht. Unverzichtbar: der Preisvergleich. Kleine Raten- oder auch Null-Prozent-Finanzierung bedeuten nicht, dass auch die Ware günstig ist.
·     Finanzielle Belastung ausloten: Egal wie einfach, verlockend und unkompliziert die Ratenzahlungsangebote der Händler in der Werbung auch klingen:
Es handelt sich immer um Kreditangebote einer Bank! Der Händler kooperiert hierbei mit einem Kreditinstitut und vermittelt dem Kunden in seinen Verkaufsräumen einen Kreditvertrag seines Kooperationspartners. Der Käufer wird so zum Kreditnehmer und Vertragspartner der Bank – mit allen Risiken und Pflichten.
Die angebotene Ratenzahlung sollte deshalb nur genutzt werden, wenn das eigene Budget vorher auf die zusätzliche Belastung abgeklopft wurde – und der Kredit zur Not auch über Rücklagen zu tilgen ist. Denn auch die günstigste Konsumfinanzierung wird zur teuren Angelegenheit, wenn die Raten nur aus dem Dispokredit des Girokontos gezahlt werden können.

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Landesregierung und Verbraucherzentrale NRW unterzeichnen Vereinbarung 2016 bis 2020
Düsseldorf/Duisburg, 26. Oktober 2015 - Die Landesregierung stärkt auch für die nächsten Jahre den Verbraucherschutz in NRW und setzt die Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale NRW fort. Verbraucherschutzminister Johannes Remmel und der Vorstand der Verbraucherzentrale, Wolfgang Schuldzinski, unterschrieben heute die Vereinbarung für die Jahre 2016 bis 2020. Für diesen Zeitraum werden rund 71 Millionen Euro an Haushaltsmitteln für die Verbraucherzentrale bereitgestellt. "Kein anderes Bundesland unterstützt den Verbraucherschutz finanziell so stark wie Nordrhein-Westfalen.
 
Die derzeit 60 Beratungsstellen sichern ein flächendeckendes Beratungsangebot, das einmalig ist in der Bundesrepublik", sagte Minister Remmel. "Um dieses hohe Verbraucherschutzniveau zu sichern, setzen wir die bestehende Zusammenarbeit gerne fort." Auch Wolfgang Schuldzinski zeigte sich zufrieden: "Wir sehen in der Finanzierungsvereinbarung eine wertvolle Bestätigung der Landesregierung. Sie gibt uns Planungssicherheit, mit den stetig steigenden Anforderungen Schritt zu halten."
Jedes Jahr wenden sich in Nordrhein-Westfalen rund 850.000 Verbraucherinnen und Verbraucher an die Verbraucherzentrale NRW. Das Angebot reicht von aktuellen Informationen über persönliche Beratung bis hin zur Rechtsberatung und -vertretung. "Die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen nicht nur auf dem Papier stehen. Voraussetzung dafür ist aber, dass Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Rechte kennen und einfordern. Da helfen die Verbraucherzentralen, denn sie beraten frei von Provisionsinteressen und Vertriebsvorgaben", unterstrich Minister Remmel die Bedeutung der Verbraucherzentralen.
Seit der ersten Vereinbarung zwischen Land und Verbraucherzentrale wurden die Mittel kontinuierlich erhöht. Während die Verbraucherzentrale NRW 2007 bis 2010 noch rund neun Millionen Euro pro Jahr erhielt, waren es 2011 bis 2015 bereits rund zwölf Millionen Euro pro Jahr. Die neue Vereinbarung sieht eine Unterstützung von rund 14 Millionen Euro jährlich vor. Die Vereinbarung umfasst neben der Zusage zur finanziellen Absicherung auch inhaltliche Themen, die das Verbraucherschutzministerium gemeinsam mit der Verbraucherzentrale identifiziert hat. Enthalten sind auch die Schwerpunkte, die NRW während des Vorsitzes der Verbraucherschutzministerkonferenz im nächsten Jahr setzt.

"Das große Thema ,Digitale Welt‘, aber auch der wichtige Bereich 'Lebensmittelverschwendung und nachhaltiger Konsum' werden als Schwerpunktthemen diskutiert und als notwendige Handlungsfelder aufgezeigt. Dadurch erhoffen wir uns neue und verbesserte Lösungswege", sagte Minister Remmel.
Digitale Welt mit Tücken Die Digitalisierung vieler Lebensbereiche stellt den Verbraucherschutz vor große Herausforderungen. Daten von Verbraucherinnen und Verbrauchern werden häufig ohne deren Wissen und Einverständnis von Anbietern gesammelt und individuell ausgewertet – beispielsweise für gezielte Angebote. Für einzelne Konsumenten können so gar nicht wahrnehmbare Preisnachteile entstehen.

Verbraucherzentralenvorstand Schuldzinski sieht hier Handlungsbedarf bei Schutz und Aufklärung der Verbraucherinnen und Verbraucher: "Was zunehmende Vernetzung, Digitalisierung und Big Data im Alltag für jeden Einzelnen bedeuten kann - auch darauf muss die Verbraucherzentrale stärker als bislang Antworten geben. Verantwortungsvoller und sparsamer Umgang mit Daten ist dabei nur eine Botschaft. Wir ebnen durch Rechtsberatung und -vertretung auch den Weg, damit Verbraucherrechte in der digitalen Welt nicht auf der Strecke bleiben."

Weitere wichtige Punkte der Vereinbarung sind unter anderem:
- Beratung bei Finanzfragen Fehlende Finanzkompetenz und Unwissenheit zu Finanzprodukten verursachen bei Verbraucherinnen und Verbrauchern große Unsicherheit bei Finanzfragen und führen häufig zu Fehlentscheidungen. Die Verbraucherzentrale bietet eine unabhängige Aufklärung bei privaten Finanzfragen und stärkt Verbraucherinnen und Verbraucher gegenüber Finanzdienstleistern.
- Transparenz bei Lebensmittelkontrollen Das Pilotprojekt des Kontrollbarometers soll weitergeführt werden. Verbraucherinnen und Verbraucher haben ein Recht zu erfahren, welche Gastronomen Standards bei Sauberkeit und Sicherheit der Lebensmittel einhalten.
- Nachhaltiger Konsum Rund elf Millionen Tonnen Lebensmittel landen in Deutschland jedes Jahr auf dem Müll. NRW will gemeinsam mit der Verbraucherzentrale die Wertschätzung für Nahrungsmittel steigern. Durch ein breites Beratungsangebot, sollen Verbraucherinnen und Verbraucher für einen nachhaltigen Konsum sensibilisiert werden.
- Energieberatung Damit Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Rolle als Akteur der Energiewende ausfüllen zu können, ist die Energieberatung ein wichtiger Aspekt der Vereinbarung. Der Energielotse NRW wird künftig eine Lösungswegberatung für private Haushalte bei sämtlichen Energiefragen bieten. Darüber hinaus wird der Energieverbrauch auch bei Kaufentscheidungen von Elektrogeräten immer wichtiger. Die Verbraucherzentrale setzt sich für eine verbesserte Energieverbrauchskennzeichnung ein.
- Verbraucherbildung Verbraucherinnen und Verbraucher sollen selbstbestimmte und mündige Entscheidungen treffen können. Die Verbraucherbildung orientiert sich an den Leitgedanken der Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE). Das Landeskabinett hat passend dazu Ende September die Strategie "BNE – Zukunft Lernen NRW 2016-2020" beschlossen.

 

Auf dem Weg in den Ruhestand: Was Rentner von morgen wissen sollten
22. Oktober 2015 - Wer jahrelang automatisch seine Rentenversicherungsbeiträge geleistet hat, kann auf den Gedanken kommen, dass die Zahlung der Rente ebenso automatisch erfolgt. Doch das ist ein Trugschluss. Soll das Ruhegeld pünktlich zum Jobausstieg auf dem Konto sein, müssen zahlreiche Nachweise zur Berechnung der Rentenhöhe sowie der Antrag auf Zahlungen vorliegen.
Worauf Rentner in spe dabei achten sollten und wie sich im Ruhestand finanzielle Nachteile bei der Besteuerung oder Krankenversicherung vermeiden lassen, darüber informiert der Ratgeber „Was ich als Rentner wissen muss“ der Verbraucherzentrale NRW.
Das aktuelle Handbuch zeigt Schritt für Schritt den Weg zum Rentenantrag und klärt auf, worauf es bei der Berechnung der verschiedenen Rentenarten ankommt. Infos zur Besteuerung von Renten fehlen ebenso wenig wie praktische Tipps zur Überprüfung von Versicherungen und Geldanlagen. Rentner erfahren zudem, wie sich Nebeneinkünfte und Hinzuverdienst auf Rente und Krankenversicherung auswirken.  
Der Ratgeber kostet 12,90 Euro und ist in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro (Porto und Versand) wird er auch nach Hause geliefert.  
Bestellmöglichkeiten: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf, Internet: www.vz-nrw.de/shop, Tel: (02 11) 38 09-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: (02 11) 38 09-235

 

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Clevere Tipps für das Wohnen im Alter
Mit kleinen Umbauten Stolperfallen beseitigen

Es sind nicht immer riesige Umbauten nötig, um eine Wohnung oder ein Haus altersgerecht zu gestalten. Schon kleine Maßnahmen wie der Einbau einer schwellenfreien Eingangstür, die Montage von Haltegriffen im Bad oder die Umrüstung auf elektrische Rollladen erhöhen die Sicherheit deutlich und machen das Wohnen in den eigenen vier Wänden auf lange Sicht möglich.

Zahleiche Tipps für die Wohnungsgestaltung ohne Barrieren und Ideen für kleine Umbauten ohne große Investitionen bietet der Ratgeber „Clever umbauen – Komfortabel in die beste Jahre“ der Verbraucherzentrale NRW. Das Buch hilft, Schritt für Schritt Barrieren in Haus oder Wohnung vom Eingangsbereich bis zum Keller zu beseitigen und die Räume fit fürs Alter zu machen. Von kleinen Tricks zur Verbesserung des Wohnkomforts bis hin zu Entscheidungshilfen für große Umbauten wie Baderneuerungen oder Grundrissveränderungen liefert der Ratgeber Unterstützung.
Auch die Frage der Finanzierung bleibt dabei nicht ungeklärt: Fördermöglichkeiten durch Zuschüsse, Kredite und Steuererleichterungen werden ebenfalls beleuchtet. Der Ratgeber kostet 19,90 Euro und ist in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand wird er auch nach Hause geliefert.
Bestellmöglichkeiten: Online-Shop: www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: 0211/3809-235, Post: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf.

 

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Nützliche Zusatzleistungen oder unnötige Kosten?
IGeL-Angebote beim Arzt richtig einschätzen

Duisburg, 08. Oktober 2015 - Wenn gesetzlich Krankenversicherte beim Arzt ihr Portemonnaie zücken, holen sie nicht immer nur die Gesundheitskarte heraus. Viele bezahlen auch bares Geld für sogenannte Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL), die die Krankenkasse nicht übernimmt. Das können etwa Ultraschallbilder sein, Zahnreinigungen oder Akupunktur-Behandlungen.
Doch wenn die Kassen diese Leistungen nicht bezahlen – taugen sie dann überhaupt etwas? Nur manche sind wirklich sinnvoll, andere nutzen wohl vor allem der Praxiskasse. Detaillierte Einschätzungen dazu liefert der neue Ratgeber „IGeL-Angebote beim Arzt – Was Sie über private Zusatzleistungen wissen müssen“ der Verbraucherzentrale NRW.
Das 200-seitige Buch gibt einen Überblick über die am häufigsten angebotenen IGeL und die zugehörigen Bewertungen des IGeL-Monitors. Zudem erfahren die Leser, wie sie in der Arztpraxis souverän über kostenpflichtige Angebote entscheiden, auch wenn sie bereits im Wartezimmer damit überrumpelt werden. Umfassende Hintergrundinformationen zu den IGeL runden das Paket ab.

Der Ratgeber kostet 12,90 Euro und ist in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand wird er auch nach Hause geliefert. Als E-Book steht er für 9,99 Euro bereit zum Download unter www.vz-ratgeber.de.

Bestellmöglichkeiten: Online-Shop: www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: 0211/3809-235, Post: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf.


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Wohnungseinbruch:Wie die Hausratversicherung sicher leistet  
Mehr als 50.000 Wohnungseinbrüche bilanzierte die Polizei in Nordrhein-Westfalen in 2014. „Die Einbrecher kennen die Schwachstellen von Häusern. Deshalb ist es wichtig, den Sicherheitslücken der eigenen vier Wände einen Riegel vorzuschieben“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW, die jetzt gemeinsam mit dem Landeskriminalamt während Aktionstagen für mehr Sicherheit rund um Haus und Wohnung wirbt.
„Wenn die Diebe dennoch auf Beutezug gegangen sind, dann ist die Hausratversicherung der Schlüssel für den Ersatz von Möbeln, Fernsehern oder gestohlener Kleidung. Einbruchopfer müssen dabei allerdings ein paar Verhaltensregeln beachten. So sind Versicherung und Polizei umgehend zu informieren und auch alle gestohlenen Gegenstände detailliert aufzulisten“, gibt die Verbraucherzentrale NRW die folgenden Tipps rund um den Versicherungsschutz bei Wohnungseinbrüchen:
·       Was zählt als Einbruchdiebstahl? Damit das bei einem Einbruch gestohlene Wohnungseigentum über die Hausratversicherung abgesichert ist, muss der „Tatort“ bestimmte Bedingungen erfüllen. So sollte sich der Einbrecher beispielsweise mit einem Werkzeug (Brechstange, Dietrich) Zugang verschafft haben. Auch wenn der Dieb mit Hilfe eines vorher geraubten Wohnungs- oder Hausschlüssels einbrechen konnte, muss die Hausratversicherung das gestohlene Eigentum ersetzen. Kein Versicherungsschutz besteht allerdings, wenn der Schlüssel durch fahrlässiges Verhalten entwendet werden konnte.

·       Welches Eigentum deckt die Hausratversicherung ab? Durch den Abschluss einer Hausratversicherung ist der komplette Hausrat von Möbeln über Kleidung bis hin zu Elektrogeräten abgesichert. Wenn die Langfinger Bücher, Teppiche, Geschirr oder sogar das Futter für die Haustiere mitgenommen haben, gibt’s vom Versicherer Ersatz. Mitversichert ist auch, wenn Gegenstände aus einer in der Nähe liegenden Garage oder Keller, also etwa Rasenmäher oder Werkzeuge, zur Beute zählen.
·       Was bezahlt die Hausratversicherung?
Der Versicherte erhält im Schadenfall so viel Geld, dass er einen gleichwertigen Gegenstand zu heutigen Preisen neu erwerben kann (Wiederbeschaffungspreis). Achtung: Das muss nicht der Kaufpreis sein.
Übernommen werden auch Reparaturkosten für beschädigtes Inventar oder für beim Einbruch beschädigte Türen und Fenster. Darüber hinaus wird eine Wertminderung für beschädigte, aber noch uneingeschränkt nutzbare Gegenstände bezahlt.

 

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Chancen und Risiken von Energiegenossenschaften
Nahwärme folgt anderen Regeln als Wind- und Solarstrom
 
Eine klimafreundliche Geldanlage mit großen Mitbestimmungsrechten und einer auskömmlichen Rendite – das kann die Mitgliedschaft in einer gut aufgestellten Energiegenossenschaft sein. Doch die Geschäftsmodelle sind recht unterschiedlich und bergen jeweils eigene Chancen und Risiken. Die Verbraucherzentrale NRW erklärt, worauf vor einer Investition zu achten ist.
·              Welche Modelle kommen in Frage? Zur Wahl stehen Beteiligungen an Photovoltaik- und Windkraftanlagen sowie zunehmend an Nahwärmenetzen. Einen Überblick über Energiegenossenschaften in NRW gibt es unter
www.energieagentur.nrw.de/buergerenergie.
·              Welches Risiko besteht? Wegen der fehlenden Einlagensicherung sollte nur Geld angelegt werden, auf das man notfalls verzichten kann. Eingetragene Genossenschaften (eG) müssen ihr Geschäftsmodell durch den Genossenschaftsverband prüfen lassen. Dies stellt zumindest sicher, dass eine eG grundsätzlich wirtschaftlich angelegt ist. Wichtig ist, dass die Satzung keine Nachschusspflicht vorsieht. Sonst kommen im Falle einer Insolvenz zusätzliche Forderungen auf die Genossen zu.
·              Wie sicher ist die Rendite? Bei Windkraft und Photovoltaik hängt die Rendite maßgeblich von den Erträgen aus Sonne und Wind ab. Während diese bei der Windenergie oft hinter den Prognosen zurück bleiben, lassen sie sich beim Solarstrom recht gut abschätzen. Doch vor allem Photovoltaikanlagen sind wegen der sinkenden gesetzlichen Einspeisevergütung vielerorts nicht mehr rentabel. Auch deshalb ist die Nahwärme ein attraktives Geschäftsfeld geworden. Für nachhaltig produzierte Wärme gibt es jedoch keinen garantierten Abnahmepreis. Eine Gewinnvorhersage ist deutlich schwieriger. Eine genaue Abwägung ist im Einzelfall unerlässlich. Chancen und Risiken von Nahwärmegenossenschaften sind beleuchtet unter
www.vz-nrw.de/nahwaerme-chancen-risiken.
·              Wie lange sind Genossen gebunden? Die Mitgliedschaft kann häufig nach zwei bis fünf Jahren gekündigt werden. Ein Engagement in Nahwärmegenossenschaften ist meist für zehn Jahre bindend, da es mit einer Festlegung für die eigene Heizenergieversorgung einhergeht.  
Informationen zu Bürgerenergieanlagen gibt es unter
www.vz-nrw.de/buergerenergieanlagen. Bei Fragen zu Effizienzmaßnahmen gibt die Energieberatung der Verbraucherzentrale gerne Auskunft. Eine halbstündige Beratung für 5 Euro in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 wird unter Tel. 0203/48801101 und energieberatung@stadt.de/ alternativ: unter der kostenlosen Rufnummer 0800 - 809 802 400 vereinbart. 


 Eine Vor-Ort-Beratung für 60 Euro kann unter 0180 111 5 999 (Festpreis 3,9 Cent/Minute, Mobilfunkpreis max. 42 Cent/Minute) oder im Internet unter www.vz-nrw.de/energieberatung vereinbart werden.

September 2015

Ratgeber

 

Pflege zu Hause organisieren: Rat und Hilfe für Angehörige
Duisburg, 24. September 2015 - Viele Menschen möchten pflegebedürftige Familienmitglieder gern zu Hause versorgen. Dafür müssen sie neben den Herausforderungen der eigentlichen Pflege auch rechtliche Hürden bewältigen. Denn Angehörige dürfen zwar alle pflegerischen Aufgaben übernehmen, doch für finanzielle oder persönliche Angelegenheiten brauchen sie Vollmachten.
Was zu tun ist, damit beispielsweise Post geöffnet, Geld überwiesen oder der Briefverkehr mit der Pflegekasse geführt werden kann, zeigt der Ratgeber „Pflege zu Hause organisieren“ der Verbraucherzentrale NRW. Das Buch führt Familien Schritt für Schritt durch die Vorbereitung einer häuslichen Pflege und hilft bei der Prüfung der vorhandenen Vollmachten und Verfügungen sowie der Versicherungen.
In weiteren Kapiteln finden die Leser praktische Hilfe für die Organisation des Pflegealltags. Der Ratgeber unterstützt beim Antrag auf Pflegeleistungen und klärt Berufstätige über Möglichkeiten zur Freistellung von der Arbeit auf. Auch dem Umgang mit emotionalen Belastungen und Konflikten durch die Pflegesituation ist ein eigenes Kapitel gewidmet.

Der Ratgeber kostet 9,90 Euro und ist in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand wird er auch nach Hause geliefert.  
Bestellmöglichkeiten: Online-Shop: www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: 0211/3809-235, Post: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf.

 

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Teure und unnötige Policen kündigen - Versicherungsschutz gezielt auswählen
Für die meisten Sachversicherungen gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist zum Ende eines Versicherungsjahres. Wer also Verträge hat, die sich zum 1. Januar verlängern, kann noch bis Ende September wechseln oder die Versicherung ganz aufgeben.
Gute Gründe dafür gibt es oft: Viele Policen sind überflüssig oder zu teuer, und das eingesparte Geld könnte besser für die Absicherung wirklich bedrohlicher Risiken eingesetzt werden. Welcher Schutz in welcher Lebenslage Sinn ergibt und wie man durch Abschluss und Kündigung die passende Mischung zusammen bekommt, zeigt der Ratgeber „Richtig versichert“ der Verbraucherzentrale NRW.

Das Buch hilft, gegliedert nach Risikoarten, bei der Einschätzung des Versicherungsbedarfs. Während etwa die Brillenversicherung als unnötig eingestuft wird, gilt die Absicherung der Invalidität als unverzichtbar. Andere Versicherungen sind je nach Einzelfall nützlich. Die Leser erfahren, wie sie in Preisvergleichsportalen den passenden Tarif finden, worauf es beim Neuabschluss ankommt und welche Ansprechpartner im Problemfall helfen.

Der Ratgeber kostet 12,90 Euro und ist in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand wird er auch nach Hause geliefert. Als E-Book steht er für 9,99 Euro bereit zum Download unter www.vz-ratgeber.de.
Bestellmöglichkeiten: Online-Shop: www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: 0211/3809-235, Post: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf.  

 

Tipp

Chancen und Risiken von Energiegenossenschaften
Nahwärme folgt anderen Regeln als Wind- und Solarstrom
 
Duisburg, 24. September 2015 - Eine klimafreundliche Geldanlage mit großen Mitbestimmungsrechten und einer auskömmlichen Rendite – das kann die Mitgliedschaft in einer gut aufgestellten Energiegenossenschaft sein. Bundesweit etwa 120.000 Verbraucher haben sich bislang für dieses Modell entschieden.
Die Genossen sind Eigentümer lokaler Solar- oder Windkraftanlagen und zunehmend auch von anderen Strukturen wie etwa Nahwärmenetzen. Doch die Geschäftsmodelle sind recht unterschiedlich und bergen jeweils eigene Chancen und Risiken. Die Verbraucherzentrale NRW erklärt, worauf vor einer Investition zu achten ist.
·       Welche Modelle kommen in Frage? Zur Wahl stehen Beteiligungen an Photovoltaik- und Windkraftanlagen sowie zunehmend an Nahwärmenetzen. Vereinzelt finanzieren Genossenschaften auch Effizienzmaßnahmen oder andere Projekte. Einen Überblick über Energiegenossenschaften in NRW gibt es unter www.energieagentur.nrw.de/buergerenergie.
·       Welches Risiko besteht? Bei Genossenschaften gibt es keine Einlagensicherung. Geraten sie in eine Schieflage, kann die Investition verloren sein. Deshalb sollte nur Geld angelegt werden, auf das man notfalls verzichten kann. Eingetragene Genossenschaften (eG) müssen ihr Geschäftsmodell durch den Genossenschaftsverband prüfen lassen.
Dies ist keine Garantie für den Erfolg eines Vorhabens, stellt aber sicher, dass eine eG zumindest grundsätzlich wirtschaftlich angelegt ist. Wichtig ist, dass die Satzung keine Nachschusspflicht vorsieht. Sonst kommen im Falle einer Insolvenz zusätzliche Forderungen auf die Genossen zu.
·       Wie sicher ist die Rendite? Bei Windkraft und Photovoltaik hängt die Rendite maßgeblich von den Erträgen aus Sonne und Wind ab. Während diese bei der Windenergie oft hinter den Prognosen zurück bleiben, lassen sie sich beim Solarstrom recht gut abschätzen.
Doch vor allem Photovoltaikanlagen sind wegen der sinkenden gesetzlichen Einspeisevergütung vielerorts nicht mehr rentabel. Auch deshalb ist die Nahwärme ein attraktives Geschäftsfeld geworden. Für nachhaltig produzierte Wärme gibt es jedoch keinen garantierten Abnahmepreis.
Das heißt, die Wärme muss nicht nur produziert, sondern auch vor Ort vertrieben werden. Eine Gewinnvorhersage ist deutlich schwieriger, und auch ein günstiger Wärmebezug für die Genossen ist nicht in Stein gemeißelt. Eine genaue Abwägung im Einzelfall ist unerlässlich. Chancen und Risiken von Nahwärmegenossenschaften sind beleuchtet unter www.vz-nrw.de/nahwaerme-chancen-risiken.
·       Wie lange sind Genossen gebunden? Die Bindungs- und Kündigungsfristen sind unterschiedlich. Die Mitgliedschaft kann häufig nach zwei bis fünf Jahren gekündigt werden. Ein Engagement in Nahwärmegenossenschaften ist allerdings längerfristig, da es mit einer Festlegung für die eigene Heizenergieversorgung einhergeht: Die Wärmelieferverträge werden meist für zehn Jahre abgeschlossen. ·       Was können Alternativen sein? Restlos sichere Anlagen sind klimafreundliche Zins- und Sparprodukte von Banken und Sparkassen mit Einlagensicherung. Einen Überblick gibt es unter www.vz-nrw.de/klimafreundliche-sparanlagen. Auch Effizienzmaßnahmen zuhause können sich lohnen: Wer den eigenen Energieverbrauch senkt, erwirtschaftet die Ersparnis als Rendite – ganz ohne Risiko.  

Informationen zu Bürgerenergieanlagen gibt es unter
www.vz-nrw.de/buergerenergieanlagen.  
Zu Effizienzmaßnahmen gibt es Unterstützung bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW – in der örtlichen Beratungsstelle oder vor Ort. Eine Terminvereinbarung ist möglich unter 0180 111 5 999 (3,9 Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreis max. 42 Cent/Minute). www.vz-nrw.de/energie

 

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Tipp

Effizienzlabel für neue Heizungen
Nur bedingt hilfreich bei der Kaufentscheidung
 
Wer eine neue Heizung sucht, bekommt ab 26. September eine zusätzliche Informationsquelle: ein Effizienzlabel mit Buchstabenklassen von A++ bis G, wie man es etwa von Kühlschränken kennt. Vergeben wird es für neue Heizungen, die ab diesem Stichtag von Herstellern in den Handel gebracht werden. Es kann also anfangs noch ungekennzeichnete Restbestände geben. Auch wenn das Heizungslabel vorhanden ist, ist es aber leider nicht so hilfreich wie das Label für Kühlschränke. Die Verbraucherzentrale NRW hat die wichtigsten Informationen zusammengetragen:
·       Nur bestimmte Heizungen betroffen: Das Effizienzlabel gilt zunächst nur für Heizungen, die mit Öl, Gas oder Strom betrieben werden. Elektrische  Wärmepumpen sind also dabei, Pellet- und Scheitholzheizungen nicht. Geräte mit einer Leistung von mehr als 70 Kilowatt erhalten ebenfalls kein Label. Mit den gleichen Einschränkungen werden auch Warmwasserbereiter und Kombigeräte gekennzeichnet sowie Warmwasserspeicher bis 500 Liter Inhalt. ·       Erneuerbare Energien bevorzugt:
Wärmepumpen werden besser eingestuft als andere Heizungen, weil sie mit der Wärme aus Luft, Erdreich oder Grundwasser erneuerbare Energie nutzen. Sie sind die einzigen Geräte, die im Alleinbetrieb ein „A+“ oder „A++“ erhalten. Solarthermische Anlagen, die die Sonnenenergie nutzen, bekommen kein eigenes Label. Die Einstufung eines anderen Heizsystems verbessert sich aber, wenn es durch Solarwärme unterstützt wird. Nur auf diese Weise kann zum Beispiel auch eine Gasheizung ein „A+“ erhalten.
·       Keine Hilfe bei der Gerätewahl: Ist die Frage nach der Art der Heizung entschieden, hilft das Label kaum noch bei der Wahl eines bestimmten Geräts. Gas- und Ölheizungen erhalten in der Regel im Alleinbetrieb ein „A“. Weitere Angaben zur Feinunterscheidung fehlen. Die Klassen von C bis G bleiben von Anfang an vollkommen leer. Die Neugeräte mit der schlechtesten Energiebilanz fallen derzeit in die Klasse B.  

 

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Solarstromanlagen richtig planen: Sonnenstrom auch von Dächern mit Ost-West Ausrichtung - Verbraucherzentrale NRW berät  
Duisburg, 21.09.2015 - Eine Solaranlage auf dem Eigenheim lohnt sich immer noch – vor allem dann, wenn die Bewohner den erzeugten Strom selbst nutzen. Doch um die wichtigsten Fragen zur Ausrichtung und Größe der Anlage sowie möglichen Fördermöglichkeiten vor der Investition zu klären, ist eine kluge und fachkundige Planung unerlässlich.
Das wichtigste Ziel dieser Planung ist nicht mehr, wie zu Zeiten hoher Einspeisevergütung, möglichst viel Strom zu verkaufen. Stattdessen sollte eine Anlage heute so ausgelegt werden, dass ein möglichst großer Teil des selbst produzierten Stroms direkt verbraucht wird. „Strom einzukaufen kostet viel mehr, als der Verkauf einbringt“, sagt Energieberater Rainer Bank. „Deshalb ist es sinnvoller, den eigenen Bedarf mit Strom vom Dach zu decken als diese Energie billig zu verkaufen und selbst die teure aus dem Netz zu nutzen.“

Die größte Hürde dabei: Die Energie wird oft nicht zu dem Zeitpunkt benötigt, zu dem sie erzeugt wird. „Ohne besondere Maßnahmen kann ein Haushalt in der Regel rund 20-25 Prozent des Stroms vom eigenen Dach selbst nutzen“, erklärt Energieberater Bank. „Wer aber seine Geräte klug einsetzt, indem er zum Beispiel die Waschmaschine bei Sonnenschein anlaufen lässt, kommt auf bis zu 30 Prozent.“
Die Sonnenstromproduktion lohnt sich deshalb nicht mehr nur auf Dächern mit südlicher Ausrichtung: „Heute rechnen sich Dächer in Ost- und Westrichtung oft, da hier der Anteil des Eigenstromverbrauchs in den Morgen- und Abendstunden gesteigert werden kann“, sagt der Energieexperte der Verbraucherzentrale NRW. Mit Hilfe von moderner Speichertechnik kann mehr als die Hälfte der hausgemachten Energie gleich zum Einsatz kommen und der Bedarf an teurem Strom aus dem Netz gesenkt werden.  

 

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PFÄNDUNGSSCHUTZ-KONTO
HÖHERES KINDERGELD AUTOMATISCH GESCHÜTZT  

Duisburg, 10. September 2015 - Familien können ab September ein Plus beim Kindergeld verbuchen. Vier Euro mehr pro Monat und Kind zahlen dann die Familienkassen aus: 188 Euro für das erste und zweite Kind, 194 Euro für das dritte und 219 Euro für das vierte und jedes weitere Kind. Weil die Erhöhung rückwirkend zum 1. Januar in Kraft tritt, steht im Oktober pro Kind eine Nachzahlung von 32 Euro (8 Monate x 4 Euro) ins Haus.

„Erhöhte Kindergeldbeträge und Nachzahlungen sind in der Regel automatisch vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt“, gibt die Verbraucherzentrale NRW Schuldnern mit Pfändungsschutz-Konto (P-Konto) die folgenden Tipps, damit dem Nachwuchs das Existenzminimum verbleibt:

·       Aktuelles Kindergeld ab September automatisch geschützt: Zwischen September und Dezember werden die laufenden Kindergeldzahlungen jeweils vier Euro pro Kind und Monat höher als bislang sein. Banken und Sparkassen haben zugesichert, dass dieses Plus jeweils automatisch in die bestehenden Freibeträge auf P-Konten eingepflegt wird. Bereits vorliegende P-Konto-Bescheinigungen beziehungsweise Kindergeld-Bescheide sind weiterhin gültig und müssen nicht angepasst werden.

·       Nachzahlung maschinell erkannt:
Die erhöhten Beträge für Januar bis August (8 x 4 Euro = 32 Euro pro Kind) zahlen die Familienkassen im Oktober nach. Anhand eines speziellen Textschlüssels (KG2015NZ) können Banken und Sparkassen erkennen, dass es sich bei dieser Gutschrift um die Kindergeld-Nachzahlung handelt. Es ist davon auszugehen, dass die Nachzahlungen im Oktober dementsprechend automatisch berücksichtigt werden und den Freibetrag erhöhen. Bei maschinell erstellten Nachzahlungen bedarf es deshalb keiner zusätzlichen Bescheinigung oder Anpassung.

·       Anpassung bei manuell bearbeiteter Nachzahlung:
In Einzelfällen – bei etwa 5 Prozent aller Berechtigten – wird das Kindergeld samt Nachzahlung manuell berechnet und teilweise auch schon vor Oktober angewiesen. Dann fehlt die spezielle Kennzeichnung, sodass die von den Kreditinstituten eingesetzten Programme zur Pfändungsbearbeitung die Nachzahlung nicht als geschützte Gutschrift erkennen können. Kontoinhaber müssen sich um deren Schutz deshalb individuell kümmern – gegebenenfalls durch Vorlage eines Bescheids der Familienkasse.

Achtung: Die Familienkassen informieren betroffene Kindergeld-Empfänger nicht über den notwendigen Nachzahlungsschutz. Deshalb sollten Verbraucher selbst aktiv werden und bei einer solchen Zahlung mit ihrer Bank oder Sparkasse Kontakt aufnehmen und bei Bedarf die erforderlichen Nachweise vorlegen.

 

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Ratgeber

Finanzspritzen für Familien
Was Eltern und Kindern zusteht

Wohnung, Betreuung, Ausbildung, Versicherung und Vorsorge: Kinder kosten Geld. Zwar übernimmt der Staat rund ein Drittel dieser Ausgaben, doch ist nicht leicht zu durchschauen, was er im Einzelnen bezahlt. Die Familienförderung ist ein verzweigtes System aus direkten Zuschüssen, Vergünstigungen und Steuernachlässen.
Der Ratgeber „Finanzielle Hilfen für Familien“ der Verbraucherzentrale NRW zeigt, welche Leistungen Familien zustehen und wie Ansprüche auf zum Beispiel Kindergeld, Mutterschafts- oder Wohngeld, einen Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende oder BAföG geltend gemacht werden.
Von A wie Ausbildungsfreibetrag bis Z wie Zusammenveranlagung verschafft das Buch einen Überblick über die verschiedenen Hilfen und nennt die zuständigen Behörden oder Ansprechpartner. Mit Tipps zu den notwendigen Unterlagen für die Antragstellung und wichtigen Formalitäten hilft der Ratgeber, die bürokratischen Hürden zu nehmen. Hinweise auf Leistungen der Arbeitgeber und zum besten Vorgehen im Fall einer Scheidung runden das Angebot ab.

Der Ratgeber kostet 11,90 Euro und ist in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro (Porto und Versand) wird er auch nach Hause geliefert.  
Bestellmöglichkeiten: Online-Shop: www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: 0211/3809-235, Post: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf.  

 

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Kartoffeln ohne Giftstoffe: Richtige Lagerung und Zubereitung  
Im Herbst ernten die Landwirte traditionell die dicksten Kartoffeln. Die deutsche Kartoffelsaison beginnt Ende Juni mit den frühen Knollen und endet Ende Oktober mit den späten Sorten. Ergänzt wird das permanente Angebot im Handel unter anderem auch durch Ware aus aller Welt.
Die Sortenvielfalt ist jedoch im Herbst so reichhaltig wie in keiner anderen Jahreszeit. Die späte heimische Ernte ist schalenfest und gut zur Lagerung geeignet. „Doch durch falsche Aufbewahrung und Zubereitung können sich in den Knollen Giftstoffe bilden“, warnt die Verbraucherzentrale NRW. Vom Kauf über Lagerung bis zur Zubereitung liefert sie zweckmäßige Tipps:
·       Zweckmäßige Lagerung:
Unreife oder im Licht gelagerte grün gefärbte Kartoffeln bilden giftiges Solanín. Dies ist ein natürlicher Stoff, der sich vor allem in der Schale, in den Keimen und in den Kartoffelaugen bilden kann Zu warme oder zu kalte Lagerung, aber auch Lichteinfluss fördern die Solaninbildung. Deshalb brauchen Kartoffeln neben Dunkel- und Trockenheit auch eine angemessene kühle Umgebung. Perfekt gelagert werden Kartoffeln zwischen vier und zwölf Grad.
Bei höheren Temperaturen keimen die unterirdischen Sprösslinge schneller aus. Eine Lagerung unter vier Grad wandelt die Stärke der Kartoffeln in Zucker um, und sie schmecken süß. Deshalb sollten die Knollen nicht im Kühlschrank aufbewahrt werden. Wichtig ist auch, dass an die braunen Knollen genügend Luft kommt. Kartoffeln im Plastikbeutel sollten deshalb zu Hause sofort von der einengenden Hülle befreit werden.
Gut geeignet zum Aufbewahren ist eine Holzkiste, die unten mit Papier ausgelegt ist und oben mit einem Tuch oder Papier abgedeckt wird, um den Behälter vor Licht zu schützen. Äpfel oder Birnen haben in der Nähe der Lagerstätte von Kartoffeln nichts zu suchen. Diese Obstsorten übertragen das Reifegas Ethylen und lassen Kartoffel schneller keimen. Dadurch verlieren sie Aroma und schrumpeln schneller.
·       Richtige Zubereitung:
Grüne Kartoffeln aus der Holzkiste aussortieren und grüne Stellen bei der Zubereitung großzügig entfernen. Wer die Kartoffeln schält, kann den Solaningehalt um 80 Prozent und durch anschließendes Kochen nochmals um bis zu zehn Prozent reduzieren. Der Bitterstoff wechselt beim Garen ins Kochwasser. Wenn die Kartoffeln gar sind, das Kochwasser wegschütten und nicht für die Zubereitung von Speisen verwenden.

 

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Ohne gültiges Ticket erwischt:
Tipps für unfreiwillige Schwarzfahrer

Wer Bus oder Bahn ohne ein gültiges Ticket nutzt, wird nun bundesweit mit einem erhöhten Bußgeld von 60 Euro zur Kasse gebeten. Diese Regel gilt aber nicht, wenn Fahrgäste wegen eines defekten Fahrkartenautomaten ohne Ticket unterwegs sind oder ihr Abo-Ticket vergessen haben.
„Wer unfreiwillig zum Schwarzfahrer wird, muss die Strafgebühr meist nicht zahlen, wenn er sein Unverschulden nachweisen kann“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW und erläutert im Einzelnen, was je nach Situation auf Ticket- und Abo-Nutzer zukommt:
·                Defekter Fahrkartenautomat:
Fahrgäste brauchen keine Vertragsstrafe zu zahlen, wenn der Fahrkartenautomat oder Entwerter kaputt ist. Sind jedoch andere offene Schalter oder Automaten vorhanden, müssen sie sich an den übrigen Stellen eine Fahrkarte besorgen. Wer umsteigt, muss sich am Umsteigebahnhof um eine Fahrkarte bemühen. Betroffene sollten bei Ärger mit Automat oder Entwerter Uhrzeit, Standort und Gerätenummer der dort angegebenen Störungsstelle melden beziehungsweise notieren und den Defekt sofort dem Zugbegleiter melden.
·                Vergessene und verlorene Fahrscheine:
In einem solchen Fall kommt es auf den Ticketkauf an. Nur ein persönliches Abo, das auf den Namen des Fahrtberechtigten ausgestellt ist, kann beim Verkehrsunternehmen, das die 60 Euro fordert, nachträglich vorgelegt werden. Hierbei wird dann lediglich eine geringfügige Bearbeitungsgebühr fällig. Wichtig: Nach Ablauf der auf dem Zahlschein genannten Frist wird ein nachträgliches Vorzeigen nicht mehr akzeptiert.
Bei einem übertragbaren Ticket wird hingegen das volle erhöhte Beförderungsentgelt von 60 Euro verlangt. Dies gilt auch für Einzel- und Mehrfahrtentickets, die vergessen oder verloren wurden.
·                Unlesbares E-Ticket:
Können ein Abo per Chip-Karte oder ein E-Ticket bei der Kontrolle nicht eingelesen werden, wird ebenfalls ein erhöhtes Beförderungsentgelt erhoben. Wer allerdings innerhalb der Zahlungsfrist nachweisen kann, dass er ein gültiges Ticket hatte, muss nicht zahlen.
Fahrgäste sollten sich die Gültigkeit des Tickets vom zuständigen Verkehrsunternehmen bescheinigen lassen und den Nachweis dann dem Verkehrsunternehmen vorlegen, das die 60 Euro verlangt. Wichtig: Handytickets müssen schon vor dem Einsteigen gekauft werden. Fahrgäste, die ein Handyticket benutzen, sind dafür verantwortlich, dass der Akku geladen und das Ticket auch ohne Internetverbindung vorzeigbar ist.

 

August 2015

 

Tipp

TAGESGELD IM ZINSTIEF: KLIMAFREUNDLICHE ANGEBOTE BERÜCKSICHTIGEN
Für Sparer sieht es derzeit mau in punkto Zinsen aus. Keine Bank oder Sparkasse bietet für Tagesgeld oder kurzlaufendes Festgeld noch eine Verzinsung oberhalb der Inflationsrate. Doch ohne diese Sparanlagen sollte trotzdem niemand sein Gesamtbudget planen.
"Insbesondere das Tagesgeld ist ein wichtiger Baustein", weiß die Verbraucherzentrale, "und sollte in keinem Haushalt fehlen."
Die Verbraucherzentrale gibt Tipps, wie trotz der Niedrigzinsen sinnvoll in Tagesgeld investiert werden kann und was bei der Anlage berücksichtigt werden sollte.
·       Liquiditätsreserve: Wenn unerwartet Kosten anfallen – etwa für die Reparatur des Autos oder eine spontane Urlaubsreise – ist es wichtig, eine finanzielle Rücklage zu haben, auf die jederzeit zurückgegriffen werden kann. Letzteres ist die Spezialdisziplin des Tagesgeldes. Obendrein ist die Verzinsung hier meist höher als beim Girokonto und die Kontoführung in aller Regel kostenlos.
·       Tagesgeld bei ethisch-ökologischen Banken: Tagesgeldzinsen von Banken und Sparkassen unterscheiden sich nur wenig. Sie reichen von null bis etwa einem Prozent. Das kann ein Grund sein, auch mal die Angebote sogenannter ethisch-ökologischer Banken in den Blick zu nehmen.
Deren Zinsabstand zur Branche ist in diesen Zeiten minimal oder sogar nicht vorhanden. Die Institute investieren nach bestimmten ethisch und ökologischen Anlagekriterien: Etwa in klimafreundliche Technologien, wie Erneuerbare Energien oder energieeffizientes Bauen und Wohnen. Dagegen werden keine Kredite an Firmen vergeben, die für massive Umweltverschmutzungen verantwortlich sind.
·       Höhe der Rücklage: Grundsätzlich sollte die Rücklage mindestens den Nettogehältern von drei Monaten entsprechen. So können auch unerwartete, höhere Ausgaben problemlos und schnell beglichen werden. Wer das nicht kann, muss eventuell auf teure Dispokredite zugreifen oder vielleicht eine langlaufende, noch gut verzinste Geldanlagen teuer kündigen.
·       Einlagensicherung: Sparer sollten darauf achten, welchem Einlagensicherungssystem ihre Bank angehört. In Deutschland gibt es neben der gesetzlichen Einlagensicherung, bei der Einlagen bis zu 100.000 Euro pro Bank und Kunde gesichert sind, noch die institutionelle Sicherung der Volksbanken und Sparkassen sowie die freiwillige Einlagensicherung des Bankenverbandes. Bei Banken mit Sitz außerhalb Deutschlands oder der EU existieren andere  Sicherungssysteme oder möglicherweise auch gar keine.

 

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Finanztipps für Erstsemester
Wie das Studium bezahlbar wird Viele angehende Studierende erhalten in diesen Tagen ihre Zulassungsbescheide. Bevor mit dem Wintersemester ihre akademische Laufbahn beginnt, müssen sie klären, wie die Zeit an der Hochschule finanziert werden soll. Welche Fördermöglichkeiten es gibt und worauf Erstsemester zum Beispiel beim Bafög-Antrag achten sollten, zeigt der Ratgeber „Clever studieren – mit der richtigen Finanzierung“ der Verbraucherzentale NRW.
Das Buch informiert, mit welchen Ausgaben für Studiengebühren, Miete, Lernmittel und Versicherungen gerechnet werden muss. Auf der Einnahmenseite zeigt es, wie Stipendien, Fördergelder oder Bildungskredite die Kasse aufbessern können. Rechtliche Hinweise rund ums Jobben und geldwerte Tipps, von welchen Vergünstigungen Studierende im Alltag profitieren können, runden die Lektüre ab.

Der Ratgeber kostet 12,90 Euro und ist in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand wird er auch nach Hause geliefert. Für 9,99 Euro steht er als E-Book zum Download bereit unter www.vz-ratgeber.de  
Bestellmöglichkeiten: Online-Shop: www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: 0211/3809-235, Post: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf.

 

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Ratgeber

Mit Überblick finanzielle Engpässe vermeiden
Hilfe bei der Ordnung der Haushaltskasse

Duisburg, 6. August 2015 - Rund 86.000 Verbraucherinsolvenzen hat es im vergangenen Jahr  in Deutschland gegeben. Fehlt der Überblick über die eigenen Finanzen, ist häufig bereits der erste gefährliche Schritt in Richtung Zahlungsunfähigkeit getan. Denn wer nicht weiß, warum das Konto leer ist und wohin das Geld fließt, kann auch nicht gezielt gegensteuern.

Das „Haushaltsbuch“ der Verbraucherzentrale NRW hilft dabei, den wichtigen Überblick herzustellen und auch dauerhaft zu behalten. In das Ringbuch können Einnahmen und Ausgaben geordnet in wöchentliche, monatliche und jährliche Übersichten eingetragen werden. Miete, Kreditraten, Handyrechnungen sowie Strom- und Heizungsabschläge werden dabei genauso erfasst wie Ausgaben für Lebensmittel, Friseurbesuche, Schulbücher oder Autoreparaturen. So entsteht ein komplettes Bild, das zeigt, wo rote Zahlen drohen und wo Spielraum für größere Anschaffungen besteht. Viele Spartipps helfen zudem dabei, die Ausgaben zu senken.
Das Haushaltsbuch kostet 7,90 Euro und ist in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand wird es auch nach Hause geliefert.
Bestellmöglichkeiten: Online-Shop: www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: 0211/3809-235, Post: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf.

 

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Tipps
"Energetischer Gebäudesanierung"nierung – Fördermittel  Verbraucherzentrale NRW geben Tipps zur Förderung  
Duisburg, 6. August 2015 - Seit dem 1. August 2015 verbessert die Förderbank des Bundes (KfW) ihre Konditionen für das Förderprogramm „Energieeffizient Sanieren“: Energetische Sanierungen von Wohnhäusern, die zum KfW-Effizienzhaus-Standard führen, werden dann mit einem Förderkreditbetrag von maximal 100.000 Euro pro Wohneinheit gefördert.
Das gilt auch für denkmalgeschützte Wohngebäude.  
Aber nicht nur die Höhe der Kredite, sondern auch die der Tilgungszuschüsse  ändern sich. Gestaffelt nach Effizienzklasse reichen sie ab August von 12,5 bis 27,5 Prozent. Erstmals werden auch Tilgungszuschüsse für Kredite zur Finanzierung von Einzelmaßnahmen in Höhe von 7,5 Prozent gewährt. Und: die Zuschüsse für Effizienzhäuser werden ab August auch erhöht und liegen dann zwischen 15 und 25 Prozent.  
Neu ist  ebenfalls die Förderung von Gebäuden, deren Bau vor dem 1. Januar 2002 beantragt oder angezeigt wurde.  
Bei allen Fragen zu Fördermitteln bei der energetischen Gebäudesanierung  privater Haushalte geben die Energieberater der Verbraucherzentrale NRW gerne Auskunft. Die halbstündige Beratung für 5 Euro ist in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Straße 30 zu vereinbaren. Eine Entgeltbefreiung ist nach Vorlage entsprechender Nachweise möglich. Das Angebot wird gefördert von Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Eine Vor-Ort-Beratung für 60 Euro kann unter 0180 111 5 999 (Festpreis 3,9 Cent/Minute, Mobilfunkpreis max. 42 Cent/Minute) oder im Internet unter www.vz-nrw.de/energieberatung vereinbart werden.

 

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Effizienzlabel für Heizungen:
Chance vertan - Kaum Orientierungshilfe für Verbraucher  
Das Energieeffizienzlabel, das für zahlreiche neue Heizungen ab 26. September 2015 vorgeschrieben ist, fördert nach Einschätzung der Verbraucherzentrale NRW keinen echten Effizienzwettbewerb und ist für Verbraucher wenig hilfreich. Das neue Etikett ordnet mit Gas, Öl oder Strom betriebene Wärmeerzeuger, einschließlich Wärmepumpen, den Effizienzklassen A++ bis G zu – zumindest theoretisch.
Tatsächlich bleiben schon bei der Einführung des Effizienzlabels für Heizungen die unteren Klassen von C bis G leer. Der Neugerätemarkt wird komplett im gelben und grünen Bereich abgebildet, die Hälfte des Spektrums bleibt ungenutzt. Dadurch wird die Chance auf eine differenzierte Darstellung des Markts vertan. Statt eine Entscheidung zwischen mehreren Geräten zu ermöglichen, unterstützt das grob einteilende Label allenfalls bei der Entscheidung für eine bestimmte Technologie.
Denn sämtliche Öl- und Gas-Brennwertkessel erhalten die Einstufung in Klasse A, während Wärmepumpen in A+ oder A++ fallen – unabhängig davon, wie teuer sie etwa im Betrieb sind. Ergänzende Angaben, die diese Funktion übernehmen könnten, gibt es bei den Heizungslabels, anders als bei Elektrogeräten, nicht. Auch verbieten sich direkte Rückschlüsse von den Effizienzklassen auf die Betriebskosten, da hier Systeme mit unterschiedlichen Energieträgern verglichen werden.
Aufgrund der Ähnlichkeit zu den Etiketten auf Elektrogeräten könnten Verbraucher zudem fälschlich annehmen, dass allein das Gerät entscheidend für die Effizienz des Systems ist. Bei Heizungen spielt aber auch die Einbausituation eine große Rolle, die durch das Label naturgemäß gar nicht abgebildet werden kann. Hier besteht trotz und teilweise sogar wegen des Effizienzlabels erheblicher Beratungsbedarf.
Bei Fragen zum Heizungswechsel und dem effizienten Einsatz von Heizenergie in privaten Haushalten gibt die Energieberatung der Verbraucherzentrale gerne Auskunft.
Eine halbstündige Beratung für 5 Euro kann in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 alternativ: unter der kostenlosen Rufnummer 0800 - 809 802 400 vereinbart werden. Eine Entgeltbefreiung ist nach Vorlage entsprechender Nachweise möglich.
Eine Vor-Ort-Beratung für 60 Euro kann unter 0180 111 5 999 (Festpreis 3,9 Cent/Minute, Mobilfunkpreis max. 42 Cent/Minute) oder im Internet unter www.vz-nrw.de/energieberatung vereinbart werden.

 

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Wärme raus, Einbrecher rein? Energieberatung weist auf Fenster als Schwachstelle hin   J
eder dritte Einbruch in ein Einfamilienhaus erfolgt durchs Fenster. Durch veraltete Scheiben entwischt außerdem bis zu neunmal so viel Wärme wie durch moderne. Jochen Kruse, Energieberater in der Beratungsstelle in Duisburg empfiehlt: 
„Es lohnt sich deshalb oft, in Glas und Rahmen zu investieren. Beim Tausch können zusätzlich bauliche Barrieren abgebaut werden.“ Hier eine  Übersicht, was beim Fenstertausch zu beachten ist:  

Widerstand leisten: Einbrecher hebeln in weniger als 30 Sekunden ein Fenster mit einfachen Rollzapfen-Verschlüssen auf. Schwieriger haben sie es bei Modellen der Widerstandsklasse RC 2. Die haben Beschläge mit Pilzkopfzapfen, abschließbare Griffe und eine Verglasung, die Schlägen standhält.   Wärme einsperren: Absoluter Mindeststandard sind heute Wärmeschutzverglasungen mit zwei Scheiben. Sie lassen nicht einmal halb so viel Wärme entweichen wie Isolierfenster. Noch einmal halbiert wird der Verlust bei Dreifach- statt Zweifachverglasung.  
Dicht halten: Die beste Verglasung bringt nicht viel, wenn das Fenster nicht luftdicht eingebaut wird. Herkömmlicher Montageschaum reicht dafür nicht. Eine Luftdichtheitsmessung macht auf undichte Stellen aufmerksam.   Luftaustausch sicherstellen: Sind die Fenster dicht, gibt es keinen unkontrollierten Luftzug. Werden mehr als ein Drittel der Fenster einer Wohnung erneuert, muss ein Lüftungskonzept erstellt werden. Dieses legt fest, ob und wie Feuchtigkeit hinaus geht und frische Luft herein kommt.  
Komfortplan schmieden: Beim Fenstertausch sollten Komfort und Alltagserleichterungen gleich mitgedacht werden. Niedrige Brüstungen, außenliegender Sonnenschutz  und Schallschutzfenster gehören ebenso dazu wie tief angebrachte Griffe.  
Fördermittel einkassieren: Ein Überblick über die Bedingungen findet sich unter
www.vz-nrw.de/foerderprogramme.

Bei allen Fragen zu energiesparenden Sanierungsmaßnahmen in privaten Haushalten gibt die Energieberatung der Verbraucherzentrale gerne Auskunft. Eine halbstündige Beratung für 5 Euro kann in der Verbraucherzentrale  Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 und unter der kostenlosen Rufnummer 0800 - 809 802 400 vereinbart werden. 
Eine Vor-Ort-Beratung für 60 Euro kann unter 0180 111 5 999 (Festpreis 3,9 Cent/Minute, Mobilfunkpreis max. 42 Cent/Minute) oder im Internet unter www.vz-nrw.de/energieberatung vereinbart werden.  
Mehr Informationen unter:
www.vz-nrw.de/barrierefrei-und-energie-sparend

Juli 2015

 

Ratgeber

Dicke Luft am Gartenzaun: Was tun gegen Grillrauch und Lärm?
Der Grill des Nachbarn stinkt zum Himmel, der Rasenmäher-Roboter rattert pausenlos über die Wiese, und auf dem Balkon nebenan wird geraucht: Ärgernisse wie diese führen oft zu Streit am Gartenzaun. In welchen Fällen Mieter und Hausbesitzer auf ihre Rechte pochen können und welche Beeinträchtigungen sie hinnehmen müssen, erklärt der Ratgeber „Meine Rechte als Nachbar“ der Verbraucherzentrale NRW.
Das Buch erläutert anhand zahlreicher Beispiele, an welchen Punkten häufig Streit entbrennt. Die Leser erfahren, wie sie sich etwa gegen Lärm durch Rasenmäher, Tiere oder Bautätigkeiten wehren können, gegen Grenzbebauungen oder manche Bepflanzungen. Für Fälle, in denen eine einvernehmliche Klärung nicht gelingt, gibt es Tipps für die Konfliktlösung vor Gericht oder mithilfe einer Schlichtungsstelle.

Der Ratgeber kostet 11,90 Euro und ist in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand wird er auch nach Hause geliefert. Als E-Book steht er für 8,99 Euro zum Download bereit unter www.vz-ratgeber.de.  
Bestellmöglichkeiten: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf, Internet: www.vz-nrw.de/shop, Tel: (02 11) 38 09-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: (02 11) 38 09-235  

 

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Ratgeber
Urlaub vom Fast Food, genießen mit Fix Food
Ruckzuck lecker und gesund kochen

Kommen gesunde Ernährung und gemeinsame Mahlzeiten im Alltag oft zu kurz, weil die Ruhe für den Einkauf oder das Kochen fehlt? Dann ist vielleicht die Ferienzeit eine gute Gelegenheit, um dies zu ändern und zum Beispiel zusammen mit der Familie den Kochlöffel zu schwingen. Mit etwas Übung kommt dann auch in hektischeren Zeiten Leckeres und Gesundes frisch auf den Tisch. Wie das in höchstens 30 Minuten gelingen kann, erklärt der Ratgeber „Fix Food – Preiswerte und schnelle Küche“ der Verbraucherzentrale NRW, der jetzt in überarbeiteter Auflage erscheint.
Das Kochbuch zeigt, wie auch mit wenig Zeit frisch und fantasievoll gekocht und ein abwechslungsreicher Menüplan aufgestellt werden kann. Rund 120 blitzschnelle Rezepte sorgen für schmackhafte Vorspeisen, Snacks, Hauptspeisen und Desserts. Tipps für die effektive Planung von Einkauf und Zubereitung verringern den Stress beim Kochen. Ein Überblick über die notwendige Ausstattung für die schnelle Küche sowie zahlreiche Checklisten helfen bei der Organisation – für fixen, aber gesunden Genuss.

Der Ratgeber kostet 12,90 Euro und ist in der Beratungsstellen Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro (Porto und Versand) wird er auch nach Hause geliefert.
Bestellmöglichkeiten: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf, Internet: www.vz-nrw.de/shop, Tel: (02 11) 38 09-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: (02 11) 38 09-235

 

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Drei Must-haves am Anfang - Versicherungen für junge Leute  

Schule ist aus. Schulabgänger planen und probieren ihre ersten Schritte in ein selbstständiges Leben: Rund um Reisen, soziales Jahr, Job, Ausbildung oder Studium steht auch die Absicherung von Alltagsrisiken mit auf der To-do-Liste. Versicherungsgesellschaften locken die künftige, aber noch unerfahrene Kundschaft mit scheinbar maßgeschneiderten Paketen.
„Doch viele Versicherungen sind oft zu teuer, bieten unsinnigen Schutz und decken wirklich riskante Lücken nicht ausreichend ab“, warnt  Astrid Schenk, Versicherungsberaterin in der Beratungsstelle Duisburg. „Am Anfang sind es Haftpflicht-, Kranken- und Berufsunfähigkeitsversicherung die Berufs- und Ausbildungsstarter als Basis-Trio wirklich brauchen, um Leib und Teilhabe am Leben sinnvoll abzusichern“, erklärt Schenk.
Bei einem überlegten Abschluss helfen folgende Tipps:
·       Krankenversicherung: Dieser Gesundheitsschutz ist verpflichtend für jeden! Während Berufsanfänger automatisch in einer gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, genießen viele Studienanfänger noch bis zum Alter von 25 Jahren den Schutz der Familienversicherung. Wer beim Studentenjob jedoch mehr als 450 Euro im Monat verdient, muss selbst in die Krankenversicherung einzahlen.
Angehende Erstsemester, die über ihre Eltern privat krankenversichert sind, stehen vor der Qual der Wahl, ob sie während des Studiums weiter umfassend privat versichert bleiben wollen oder nicht. Globetrotter, die den Ausbildungsstart noch hinauszögern, oder Studenten, die ein paar Semester im Ausland studieren, sollten zusätzlich eine Auslandskrankenversicherung abschließen. Denn die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur für erforderliche Behandlungen in europäischen und einigen fernen Ländern.
Die private Zusatzversicherung hingegen übernimmt die Kosten weltweit – also etwa in den USA, Asien und Australien – und dann auch für den Rücktransport.

·       Berufsunfähigkeitsversicherung: Die frühzeitige Absicherung des Verlustes der eigenen Arbeitskraft über eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist für Azubis und Studenten gleichermaßen wichtig. Denn Betroffene, die aufgrund eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung keinen Beruf mehr ausüben können, bekommen nur eine gesetzliche Rente, wenn hierfür mindestens fünf Jahre lang Beiträge entrichtet wurden.
Wer noch nichts oder nur kurze Zeit in die Rentenkasse eingezahlt hat, erhält keine Rente bei einer Erkrankung oder einem privaten Unfall. Die private BU-Rente kann hingegen den eigenen Lebensunterhalt zu einem erheblichen Teil sichern. Hierzu darf der BU-Schutz jedoch nicht zu knapp bemessen sein. Ihn mit einer teuren Kapitallebensversicherung zu koppeln, ist finanziell auch nicht sinnvoll. Achtung: Junge Versicherungsnehmer sollten beim Vertragsabschluss auf eine Nachversicherungsgarantie achten, um später ohne erneute Gesundheitsprüfung die Versicherungsleistung ihrem Bedarf entsprechend zu erhöhen.

 

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Ratgeber
Wenn die Traumreise zum Albtraum wird Richtig reklamieren, Geld zurückbekommen

Duisburg, 16. Juli 2015 - Was tun, wenn Anschläge das Urlaubsland erschüttern oder der Ferienort von einer Naturkatastrophe betroffen ist? Wird der Urlaub wegen höherer Gewalt erheblich beeinträchtigt, können Reisende den Vertrag vor und auch während einer Reise kündigen. Ein Rücktritt ist zudem möglich, wenn der Veranstalter nach Buchung die Reiseleistung maßgeblich ändert oder den Preis deutlich erhöht.
Worauf bei der Kündigung des Reisevertrags oder dem Einfordern einer Ersatzreise zu achten ist, zeigt der Ratgeber „Richtig reklamieren – das Handbuch mit 134 Musterbriefen“ der Verbraucherzentrale NRW. In einem separaten Kapitel rund um die Pauschalreise erklärt das Buch, auf welche Rechte Urlauber gegenüber dem Veranstalter pochen können und wie eine reibungslose Abwicklung gelingt.
Zahlreiche Musterformulierungen helfen dabei. Zudem erläutert der Ratgeber, was zu tun ist, wenn Mängel die Traumreise zum Albtraum werden lassen, und wie Ansprüche auf Abhilfe, Reisepreisminderung und Kündigung durchgesetzt werden. Auch Schadenersatz ist ein Thema. In weiteren Kapiteln gibt es Informationen über Reklamationsrechte bei Kauf- und Mietverträgen sowie gegenüber Handwerkern, Versicherungen, Banken und Kommunikationsunternehmen.

Der Ratgeber kostet 11,90 Euro und ist in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand wird er auch nach Hause geliefert.  
Bestellmöglichkeiten: Online-Shop: www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: 0211/3809-235, Post: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf.

 

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Zu Hause zu heiß? So bleibt die Wohnung auch im Sommer kühl
Duisburg, 9. Juli 2015 - Der Sommer wird mit strahlenden Tagen und lauen Nächten sehnlichst erwartet. Doch ist er dann endlich da, ächzen die Menschen vielerorts unter der Hitze. Tatsächlich kann die sommerliche Wärme Stress für den Organismus bedeuten. Vor allem, wenn die Wohnung einmal richtig aufgeheizt ist und die Temperaturen auch nachts nicht auf ein erträgliches Niveau sinken.
Das lässt sich jedoch mit intelligentem Hitzeschutz einfach und kostengünstig verhindern. Jochen Kruse, Energieberater in der Verbraucherzentrale Duisburg, erläutert das Prinzip: „Die Abkühlung einer einmal aufgeheizten Wohnung ist mühsam und teuer. Die Geheimnis ist deshalb, die Hitze gar nicht erst herein zu lassen.“
Mit diesen Tipps bleibt die Wohnung auch an heißen Tagen angenehm kühl:
·       An sehr heißen Tagen nur in den kühleren Morgenstunden oder spät abends ausgiebig lüften, wenn ein frischer Wind weht. Tagsüber bleiben Fenster und Türen geschlossen.
·       Die Wärmeabstrahlung von Elektrogeräten und Lampen ist nicht zu unterschätzen. Deshalb an heißen Tagen überlegen, was eingeschaltet wird.
·       Die Aufwärmung der Räume über die Sonneneinstrahlung durchs Fenster wird am besten durch außenliegenden Hitzeschutz verhindert. Außen angebrachte Jalousien, Roll- und Klappläden also schließen oder Markisen einsetzen. Bei innen montierten Jalousien auf eine helle oder mit Metall beschichtete Außenfläche achten.
·       Für dauerbestrahlte Südfenster wenn möglich spezielles Sonnenschutzglas wählen. Einen ähnlichen Schutz bieten – meist getönte – Reflexionsfolien, die nachträglich von innen auf Glasflächen aufgebracht werden. Wem trotz dieser Maßnahmen immer noch zu heiß ist, der sollte über eine fachgerechte Dämmung des Hauses nachdenken. Jochen Kruse erklärt: „Eine wirksame Dämmung hilft gleich doppelt – im Sommer hält sie die Hitze draußen, im Winter die Wärme im Haus.“
Bei allen Fragen zum baulichen Hitzeschutz und dem effizienten Einsatz von Energie in privaten Haushalten gibt die Energieberatung der Verbraucherzentrale gerne Auskunft. Eine halbstündige Beratung für 5 Euro kann in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 vereinbart werden. 
Eine Vor-Ort-Beratung für 60 Euro kann unter 0180 111 5 999 (Festpreis 3,9 Cent/Minute, Mobilfunkpreis max. 42 Cent/Minute) oder im Internet unter www.vz-nrw.de/energieberatung vereinbart werden.

 

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Konfliktfall Erbengemeinschaft - Regeln bei der Nachlassteilung
Duisburg, 09. Juli 2015 -Die Frage, was welchen Erben gehört, wenn ein Nachlass gleichzeitig auf mehrere Personen übergeht, führt oft zu Konflikten. Denn wer zusammen mit anderen erbt, kann nicht direkt über Häuser, Konten, Fahrzeuge oder Firmenanteile verfügen. Vielmehr müssen sich alle Miterben erst über die Verteilung der Werte einigen – dabei ist Streit häufig programmiert. Wer Ärger vermeiden und langwieriges Zerren um Geld und Güter vermeiden möchte, findet Hilfe im Ratgeber „Erbengemeinschaft – Meine Rechte als Miterbe“ der Verbraucherzentrale NRW.

Das Buch zeigt, welche Probleme die rechtlichen Regelungen für eine Erbengemeinschaft mit sich bringen können. Anhand zahlreicher Beispiele werden jeweils Lösungswege vorgestellt. Erben und Erbinnen erfahren, wann sie auf ihre Rechte pochen sollten und in welchen Fällen es sinnvoll ist, nach einvernehmlichen Einigungen zu suchen. Tipps für Erblasser, wie sie mit einer gut durchdachten Nachlassregelung Streit vermeiden können, komplettieren das Infopaket.

Der Ratgeber kostet 11,90 Euro und ist in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro (Porto und Versand) wird er auch nach Hause geliefert.   Bestellmöglichkeiten: Online-Shop: www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: 0211/3809-235, Post: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf.  

 

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Resterampe für Heizungskessel - Energieberatung der Verbraucherzentrale: Neukauf von Niedertemperaturkesseln nicht empfehlenswert
Duisburg, 09. Juli 2015 -Nicht wenig verunsichert ist so mancher Verbraucher angesichts der aktuellen Anzeigen und Broschüren der Heizungsbranche: Jetzt, so heißt es, zuschlagen bei günstigen Heizwertgeräten, bevor die im Herbst verboten werden. Hintergrund für die Aufregung: Ab dem 26.9. gelten im Rahmen der EU-Ökodesignrichtlinie neue Effizienzanforderungen für Heizkessel in Privathaushalten.

Jochen Kruse, Energieberater in der Verbraucherzentrale NRW, Beratungsstelle Duisburg erläutert, worum es bei der Richtlinie geht und was sie für Verbraucher bedeutet. „Ziel der EU-Ökodesignrichtlinie ist es, die Energieeffizienz neuer Geräte immer weiter anzuheben“, so Jochen Kruse.
„Schritt für Schritt werden dafür die Mindestanforderungen erhöht, die ein Produkt erfüllen muss.“ Hocheffiziente Geräte ersetzen Altgeräte auch im Heizungsbereich − genau wie das bei Kühlschränken schon üblich und bekannt ist. Deswegen benötigt zum Beispiel ein neuer Kühlschrank nur noch halb so viel Strom wie ein Gerät vor 15 Jahren.
Ab 26.9.2015 müssen neue Anlagen bestimmte Effizienzkriterien einhalten. Manche Anlagentypen werden dadurch vom Markt verdrängt – so zum Beispiel die bisher noch verbreiteten, jedoch technisch nicht mehr zeitgemäßen Niedertemperaturkessel.
„Manche Anbieter versuchen daher jetzt, den Lagerbestand an Niedertemperaturkesseln noch zu verkaufen“, kritisiert Jochen Kruse. Vor einem solchen Kauf warnt die Verbraucherzentrale entschieden und rät von Niedertemperaturkesseln ab, wenn es um den Austausch eines vorhandenen Kessels geht. Brennwertgeräte sind hinsichtlich der Effizienz einfach deutlich überlegen.
Auch von den Anschaffungskosten her sind die alten Kessel meist kein Schnäppchen. Wenn dann aber 15 oder gar 20 Jahre lang um 10 Prozent höhere Heizkosten fällig werden, war das nur für den Kesselverkäufer ein gutes Geschäft.
Die neue gesetzliche Regelung ist definitiv im Sinne des Verbrauchers – und niemand sollte jetzt noch einen technisch veralteten Kessel anschaffen. Bei allen Fragen zum effizienten Einsatz von Energie im privaten Haushalt gibt die Energieberatung der Verbraucherzentrale gerne Auskunft.

Eine halbstündige Beratung für 5 Euro kann in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 vereinbart werden. Eine Entgeltbefreiung ist nach Vorlage entsprechender Nachweise möglich.
Eine Vor-Ort-Beratung für 60 Euro kann unter 0180 111 5 999 (Festpreis 3,9 Cent/Minute, Mobilfunkpreis max. 42 Cent/Minute) oder im Internet unter www.vz-nrw.de/energieberatung vereinbart werden.

 

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Beruhigende Start- und Landebedingungen für Fluggäste
Tipps zu Klimaschutz, Überbuchung und Verspätung
 
Duisburg, 1. Juli 2015 - Ob Mallorca, Madagaskar oder Malediven – viele Urlaubsziele lassen sich nur mit dem Flieger erreichen. „Wer weit weg Sonne tanken oder Abenteuer erleben will und die durch einen Flug verursachten Treibhausgase ausgleichen möchte, kann durch eine CO2-Kompensationszahlung etwas für den Klimaschutz tun“, hat Paulina Wleklinski, Verbraucherzentrale NRW in Duisburg, einen patenten Rat gegen das schlechte Gewissen beim Fliegen.

Zum Ausgleich der eigenen mauen Ökobilanz können Flugpassagiere freiwillig einen Betrag in Klimaschutzprojekte leisten. Abwickeln beziehungsweise wiederherstellen lässt sich die persönliche Balance in einigen Reisebüros oder auch über die Portale der Klimaschutzagenturen. Aber nicht nur in puncto Umwelt- und Klimaverträglichkeit verdient sich das Flugzeug als Reiseverkehrsmittel schlechte Noten.

Überbuchte Maschinen oder annullierte Flüge sind weitere Gründe, die Reisenden den Ferienstart mit dem Flieger verleiden. Um den Urlaubsärger möglichst gering zu halten, liefert die Verbrauchzentrale NRW das passende rechtliche Rüstzeug für Flugreisen:
·       Überbuchung und Annullierung: Wer wegen einer zu vollen Maschine oder eines gestrichenen Flugs nicht planmäßig abheben kann, bekommt den kompletten Flugpreis erstattet oder einen Ersatzflug angeboten. Darüber hinaus steht Kunden ein finanzieller Ausgleich zu. Dessen Höhe richtet sich nach der Länge der Flugstrecke und der Dauer der Verspätung. 250 Euro werden bei Flügen bis zu 1500 Kilometern erstattet.
Die Hälfte – nämlich 125 Euro – gibt es, wenn Passagiere auf der gebuchten Strecke bis zu zwei Stunden später ankommen. Bei Flügen innerhalb der Europäischen Union (EU) oder bei Starts zwischen 1500 und 3500 Kilometern außerhalb der EU zahlt die überbuchte Airline 400 Euro. 200 Euro weniger gibt’s bei einer Ankunft von bis zu drei Stunden später. Bei weiteren Entfernungen erstatten die Gesellschaften 600 Euro. Die Hälfte davon – 300 Euro – werden auf der Langstrecke gezahlt, wenn die Ankunft am Ziel nicht mehr als vier Stunden beträgt.
·       Sonderregeln bei gestrichenem Flug: Allerdings gilt ein Anspruch auf finanziellen Ausgleich nicht in jedem Fall. Teilt die Fluggesellschaft mindestens zwei Wochen vorher mit, dass der gebuchte Flug annulliert wird, kommt sie finanziell ungeschoren davon. Flugreisende gehen bei späterer Unterrichtung ebenfalls leer aus, wenn ihnen die Fluggesellschaft eine zeitlich zumutbare Weiterbeförderung anbietet. Kann die Airline nachweisen, dass sie für den Flugausfall nicht verantwortlich ist, haben Reisende jedoch keinerlei Entschädigungsansprüche. Mit technischen Problemen können sich die Gesellschaften indes meist nicht herausreden.

 

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Berufsunfähigkeit erfolgreich absichern
Auch mit Risikoberuf oder Vorerkrankung zum verlässlichen Vertrag Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen will, erhält nicht immer problemlos einen passenden Vertrag. Menschen mit Risikoberufen wie Dachdecker oder Feuerwehrleute sowie schweren Vorerkrankungen wie Bluthochdruck oder Asthma wird der sinnvolle Schutz häufig verweigert. Häufig muss auch mit hohen Aufschlägen, verkürzten Vertragslaufzeiten oder geminderten Leistungen gerechnet werden. Bevor ein Antrag auf Versicherungsschutz gestellt wird, sollten persönliche Risiken eingeschätzt und eine aussichtsreiche Strategie erarbeitet werden.

Worauf Antragsteller dabei achten sollten, schildert der Ratgeber „Berufsunfähigkeit gezielt absichern“ der Verbraucherzentrale NRW. Anschaulich führt das Buch Arbeitnehmer, Beamte und Selbständige zur passenden Police. Sind die Berufs- und Gesundheitsrisiken geklärt, geht es an die Vertragsgestaltung: Der Ratgeber hilft Versicherungswilligen, im Wirrwarr der Angebote und Klauseln eine persönliche Absicherung optimal zu gestalten. Dazu wird auch das Kleingedruckte im Vertrag genau unter die Lupe genommen, damit die Bedingungen darin nicht bei späterem Abruf für böse Überraschungen sorgen.

Der Ratgeber kostet 9,90 Euro und ist in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro (Porto und Versand) wird er auch nach Hause geliefert. Als E-Book kann die Lektüre für 7,99 Euro unter www.vz-ratgeber.de heruntergeladen werden.
Bestellmöglichkeiten: www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: 0211/3809-235, Post: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf.

Juli 2015

Zu Hause zu heiß? So bleibt die Wohnung auch im Sommer kühl
Duisburg, 9. Juli 2015 - Der Sommer wird mit strahlenden Tagen und lauen Nächten sehnlichst erwartet. Doch ist er dann endlich da, ächzen die Menschen vielerorts unter der Hitze. Tatsächlich kann die sommerliche Wärme Stress für den Organismus bedeuten. Vor allem, wenn die Wohnung einmal richtig aufgeheizt ist und die Temperaturen auch nachts nicht auf ein erträgliches Niveau sinken.
Das lässt sich jedoch mit intelligentem Hitzeschutz einfach und kostengünstig verhindern. Jochen Kruse, Energieberater in der Verbraucherzentrale Duisburg, erläutert das Prinzip: „Die Abkühlung einer einmal aufgeheizten Wohnung ist mühsam und teuer. Die Geheimnis ist deshalb, die Hitze gar nicht erst herein zu lassen.“

Mit diesen Tipps bleibt die Wohnung auch an heißen Tagen angenehm kühl:
·       An sehr heißen Tagen nur in den kühleren Morgenstunden oder spät abends ausgiebig lüften, wenn ein frischer Wind weht. Tagsüber bleiben Fenster und Türen geschlossen.
·       Die Wärmeabstrahlung von Elektrogeräten und Lampen ist nicht zu unterschätzen. Deshalb an heißen Tagen überlegen, was eingeschaltet wird.
·       Die Aufwärmung der Räume über die Sonneneinstrahlung durchs Fenster wird am besten durch außenliegenden Hitzeschutz verhindert. Außen angebrachte Jalousien, Roll- und Klappläden also schließen oder Markisen einsetzen. Bei innen montierten Jalousien auf eine helle oder mit Metall beschichtete Außenfläche achten.
·       Für dauerbestrahlte Südfenster wenn möglich spezielles Sonnenschutzglas wählen. Einen ähnlichen Schutz bieten – meist getönte – Reflexionsfolien, die nachträglich von innen auf Glasflächen aufgebracht werden. Wem trotz dieser Maßnahmen immer noch zu heiß ist, der sollte über eine fachgerechte Dämmung des Hauses nachdenken. Jochen Kruse erklärt: „Eine wirksame Dämmung hilft gleich doppelt – im Sommer hält sie die Hitze draußen, im Winter die Wärme im Haus.“
Bei allen Fragen zum baulichen Hitzeschutz und dem effizienten Einsatz von Energie in privaten Haushalten gibt die Energieberatung der Verbraucherzentrale gerne Auskunft. Eine halbstündige Beratung für 5 Euro kann in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 vereinbart werden. 
Eine Vor-Ort-Beratung für 60 Euro kann unter 0180 111 5 999 (Festpreis 3,9 Cent/Minute, Mobilfunkpreis max. 42 Cent/Minute) oder im Internet unter www.vz-nrw.de/energieberatung vereinbart werden.

 

Konfliktfall Erbengemeinschaft - Regeln bei der Nachlassteilung
Duisburg, 09. Juli 2015 -Die Frage, was welchen Erben gehört, wenn ein Nachlass gleichzeitig auf mehrere Personen übergeht, führt oft zu Konflikten. Denn wer zusammen mit anderen erbt, kann nicht direkt über Häuser, Konten, Fahrzeuge oder Firmenanteile verfügen. Vielmehr müssen sich alle Miterben erst über die Verteilung der Werte einigen – dabei ist Streit häufig programmiert. Wer Ärger vermeiden und langwieriges Zerren um Geld und Güter vermeiden möchte, findet Hilfe im Ratgeber „Erbengemeinschaft – Meine Rechte als Miterbe“ der Verbraucherzentrale NRW. Das Buch zeigt, welche Probleme die rechtlichen Regelungen für eine Erbengemeinschaft mit sich bringen können. Anhand zahlreicher Beispiele werden jeweils Lösungswege vorgestellt. Erben und Erbinnen erfahren, wann sie auf ihre Rechte pochen sollten und in welchen Fällen es sinnvoll ist, nach einvernehmlichen Einigungen zu suchen. Tipps für Erblasser, wie sie mit einer gut durchdachten Nachlassregelung Streit vermeiden können, komplettieren das Infopaket. Der Ratgeber kostet 11,90 Euro und ist in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro (Porto und Versand) wird er auch nach Hause geliefert.   Bestellmöglichkeiten: Online-Shop: www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: 0211/3809-235, Post: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf.  

Resterampe für Heizungskessel - Energieberatung der Verbraucherzentrale: Neukauf von Niedertemperaturkesseln nicht empfehlenswert
Duisburg, 09. Juli 2015 -Nicht wenig verunsichert ist so mancher Verbraucher angesichts der aktuellen Anzeigen und Broschüren der Heizungsbranche: Jetzt, so heißt es, zuschlagen bei günstigen Heizwertgeräten, bevor die im Herbst verboten werden. Hintergrund für die Aufregung: Ab dem 26.9. gelten im Rahmen der EU-Ökodesignrichtlinie neue Effizienzanforderungen für Heizkessel in Privathaushalten.

Jochen Kruse, Energieberater in der Verbraucherzentrale NRW, Beratungsstelle Duisburg erläutert, worum es bei der Richtlinie geht und was sie für Verbraucher bedeutet. „Ziel der EU-Ökodesignrichtlinie ist es, die Energieeffizienz neuer Geräte immer weiter anzuheben“, so Jochen Kruse.
„Schritt für Schritt werden dafür die Mindestanforderungen erhöht, die ein Produkt erfüllen muss.“ Hocheffiziente Geräte ersetzen Altgeräte auch im Heizungsbereich − genau wie das bei Kühlschränken schon üblich und bekannt ist. Deswegen benötigt zum Beispiel ein neuer Kühlschrank nur noch halb so viel Strom wie ein Gerät vor 15 Jahren.
Ab 26.9.2015 müssen neue Anlagen bestimmte Effizienzkriterien einhalten. Manche Anlagentypen werden dadurch vom Markt verdrängt – so zum Beispiel die bisher noch verbreiteten, jedoch technisch nicht mehr zeitgemäßen Niedertemperaturkessel.
„Manche Anbieter versuchen daher jetzt, den Lagerbestand an Niedertemperaturkesseln noch zu verkaufen“, kritisiert Jochen Kruse. Vor einem solchen Kauf warnt die Verbraucherzentrale entschieden und rät von Niedertemperaturkesseln ab, wenn es um den Austausch eines vorhandenen Kessels geht. Brennwertgeräte sind hinsichtlich der Effizienz einfach deutlich überlegen.
Auch von den Anschaffungskosten her sind die alten Kessel meist kein Schnäppchen. Wenn dann aber 15 oder gar 20 Jahre lang um 10 Prozent höhere Heizkosten fällig werden, war das nur für den Kesselverkäufer ein gutes Geschäft.
Die neue gesetzliche Regelung ist definitiv im Sinne des Verbrauchers – und niemand sollte jetzt noch einen technisch veralteten Kessel anschaffen. Bei allen Fragen zum effizienten Einsatz von Energie im privaten Haushalt gibt die Energieberatung der Verbraucherzentrale gerne Auskunft.

Eine halbstündige Beratung für 5 Euro kann in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 vereinbart werden. Eine Entgeltbefreiung ist nach Vorlage entsprechender Nachweise möglich.
Eine Vor-Ort-Beratung für 60 Euro kann unter 0180 111 5 999 (Festpreis 3,9 Cent/Minute, Mobilfunkpreis max. 42 Cent/Minute) oder im Internet unter www.vz-nrw.de/energieberatung vereinbart werden.

 

Beruhigende Start- und Landebedingungen für Fluggäste
Tipps zu Klimaschutz, Überbuchung und Verspätung
 
Duisburg, 1. Juli 2015 - Ob Mallorca, Madagaskar oder Malediven – viele Urlaubsziele lassen sich nur mit dem Flieger erreichen. „Wer weit weg Sonne tanken oder Abenteuer erleben will und die durch einen Flug verursachten Treibhausgase ausgleichen möchte, kann durch eine CO2-Kompensationszahlung etwas für den Klimaschutz tun“, hat Paulina Wleklinski, Verbraucherzentrale NRW in Duisburg, einen patenten Rat gegen das schlechte Gewissen beim Fliegen. Zum Ausgleich der eigenen mauen Ökobilanz können Flugpassagiere freiwillig einen Betrag in Klimaschutzprojekte leisten. Abwickeln beziehungsweise wiederherstellen lässt sich die persönliche Balance in einigen Reisebüros oder auch über die Portale der Klimaschutzagenturen. Aber nicht nur in puncto Umwelt- und Klimaverträglichkeit verdient sich das Flugzeug als Reiseverkehrsmittel schlechte Noten.

Überbuchte Maschinen oder annullierte Flüge sind weitere Gründe, die Reisenden den Ferienstart mit dem Flieger verleiden. Um den Urlaubsärger möglichst gering zu halten, liefert die Verbrauchzentrale NRW das passende rechtliche Rüstzeug für Flugreisen:
·       Überbuchung und Annullierung: Wer wegen einer zu vollen Maschine oder eines gestrichenen Flugs nicht planmäßig abheben kann, bekommt den kompletten Flugpreis erstattet oder einen Ersatzflug angeboten. Darüber hinaus steht Kunden ein finanzieller Ausgleich zu. Dessen Höhe richtet sich nach der Länge der Flugstrecke und der Dauer der Verspätung. 250 Euro werden bei Flügen bis zu 1500 Kilometern erstattet.
Die Hälfte – nämlich 125 Euro – gibt es, wenn Passagiere auf der gebuchten Strecke bis zu zwei Stunden später ankommen. Bei Flügen innerhalb der Europäischen Union (EU) oder bei Starts zwischen 1500 und 3500 Kilometern außerhalb der EU zahlt die überbuchte Airline 400 Euro. 200 Euro weniger gibt’s bei einer Ankunft von bis zu drei Stunden später. Bei weiteren Entfernungen erstatten die Gesellschaften 600 Euro. Die Hälfte davon – 300 Euro – werden auf der Langstrecke gezahlt, wenn die Ankunft am Ziel nicht mehr als vier Stunden beträgt.
·       Sonderregeln bei gestrichenem Flug: Allerdings gilt ein Anspruch auf finanziellen Ausgleich nicht in jedem Fall. Teilt die Fluggesellschaft mindestens zwei Wochen vorher mit, dass der gebuchte Flug annulliert wird, kommt sie finanziell ungeschoren davon. Flugreisende gehen bei späterer Unterrichtung ebenfalls leer aus, wenn ihnen die Fluggesellschaft eine zeitlich zumutbare Weiterbeförderung anbietet. Kann die Airline nachweisen, dass sie für den Flugausfall nicht verantwortlich ist, haben Reisende jedoch keinerlei Entschädigungsansprüche. Mit technischen Problemen können sich die Gesellschaften indes meist nicht herausreden.

 

Berufsunfähigkeit erfolgreich absichern
Auch mit Risikoberuf oder Vorerkrankung zum verlässlichen Vertrag Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen will, erhält nicht immer problemlos einen passenden Vertrag. Menschen mit Risikoberufen wie Dachdecker oder Feuerwehrleute sowie schweren Vorerkrankungen wie Bluthochdruck oder Asthma wird der sinnvolle Schutz häufig verweigert. Häufig muss auch mit hohen Aufschlägen, verkürzten Vertragslaufzeiten oder geminderten Leistungen gerechnet werden. Bevor ein Antrag auf Versicherungsschutz gestellt wird, sollten persönliche Risiken eingeschätzt und eine aussichtsreiche Strategie erarbeitet werden.

Worauf Antragsteller dabei achten sollten, schildert der Ratgeber „Berufsunfähigkeit gezielt absichern“ der Verbraucherzentrale NRW. Anschaulich führt das Buch Arbeitnehmer, Beamte und Selbständige zur passenden Police. Sind die Berufs- und Gesundheitsrisiken geklärt, geht es an die Vertragsgestaltung: Der Ratgeber hilft Versicherungswilligen, im Wirrwarr der Angebote und Klauseln eine persönliche Absicherung optimal zu gestalten. Dazu wird auch das Kleingedruckte im Vertrag genau unter die Lupe genommen, damit die Bedingungen darin nicht bei späterem Abruf für böse Überraschungen sorgen.

Der Ratgeber kostet 9,90 Euro und ist in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro (Porto und Versand) wird er auch nach Hause geliefert. Als E-Book kann die Lektüre für 7,99 Euro unter www.vz-ratgeber.de heruntergeladen werden.
Bestellmöglichkeiten: www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: 0211/3809-235, Post: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf.


Juni 2015

Neue Ratgeber

Fit in den Tag: Frühstück zuhause und in der Kita  
Nur wer gut gesund isst, kommt schnell auf Touren. Diese Regel gilt besonders für die Kleinen. Kita-Kinder sollten deshalb morgens den Start in den Tag mit frühstücken beginnen, auch wenn es nur eine Kleinigkeit ist, die sie zu sich nehmen. Denn nicht auf die Menge, sondern auf die Zutaten kommt es hierbei an.
Das Frühstück ist der wichtigste Muntermacher des Tages. Vollkorn- und Milchprodukte, Obst und Rohkost sind die Garanten für einen guten Start. Diese Energielieferanten sorgen dafür, dass Spaß und Ausdauer nicht nachlassen. Der Ratgeber "Bärenstarke Kinderkost" liefert Basis-Tipps zu vitamin- und nährstoffhaltigen Fitmachern, die auf dem Frühstücksteller und in der Brot-Box nicht fehlen dürfen:
·       Gesunde Starter am Familientisch: Das Frühstück sollte immer ballaststoffreiche Vollkornprodukte in Form von Brot oder Müsli und Obst enthalten. Idealerweise werden diese Fitmacher mit ungesüßten oder wenig gesüßten Milchprodukten sowie einem Getränk ergänzt, zum Beispiel durch ungezuckerten Früchte- oder Kräutertee. Zur Abwechslung kann es auch ein selbstgemachter Mix aus Milch, Joghurt, Obst und feinen Haferflocken sein. ·       Frühstück in der Kita:
Bei der Zusammensetzung des Frühstücks in der Kita sind ein Vollkornbrot, belegt mit Frischkäse und Salat, darauf noch Gurke, Tomate, Möhre oder Obst, ideale Energielieferanten. Kinder essen Gemüse und Obst besonders gerne, wenn es in mundgerechte Stücke geschnitten ist. Auch hier gehört ein Getränk dazu. War das Frühstück zu Hause bereits reichhaltig, reicht in der Kita ein Zwischensnack. Haben die Kleinen am Morgen dagegen nur wenig oder gar nichts gegessen, darf es beim zweiten Frühstück in der Kita gerne etwas mehr in der Brot-Box sein.  
Spinnen aus Orangen und Äpfeln, eine Gurkenschlange im Gemüsebeet, Obst-Raupen, Birnenmäuse, Trauben-Pinguine und freche Brot-Gesichter in Snackboxen:
Wie der gesunde Auftakt morgens zum Reinbeißen funktioniert, zeigen Fotos aus der Kita Mitmach-Aktion in Nordrhein-Westfalen. Zu der hatte das Projekt „Kita gesund & lecker“ der Verbraucherzentrale NRW anlässlich des ersten Tages der Kitaverpflegung am 19. Juni aufgerufen. Die phantasievollen Kita-Snack-Anregungen zum Nachahmen sind im Internet zu finden unter www.vz-nrw.de/kita-mitmach-aktion.


Selbstbestimmt durch Schwangerschaft und Geburt Antworten zu Vorsorge und Diagnostik Wird unser Kind gesund sein?

Duisburg, 25. Juni 2015 - Diese Frage stellen sich werdende Eltern während der Schwangerschaft und erhalten eine Vielzahl von Angeboten zu ihrer Beantwortung. Immer mehr Frauen nehmen neben der üblichen Vorsorge individuelle Untersuchungen und eine umfassende Pränataldiagnostik in Anspruch. Doch garantieren mehr Kontrollen Sicherheit?

Wie können Schwangere entscheiden, welche Tests sie wirklich wollen?
Antworten und Entscheidungshilfen bietet der neue Ratgeber „Schwangerschaft und Geburt selbstbestimmt“ der Verbraucherzentrale NRW. Das Buch will Ängste und Unsicherheiten abbauen. Dazu lassen die Autorinnen ihre Erfahrung aus der Arbeit als Hebammen ebenso einfließen wie wissenschaftliche Erkenntnisse. Sie ermutigen werdende Eltern, eigene Entscheidungen zu treffen.
Der Ratgeber zeigt, welche Komplikationen bei Schwangerschaft und Geburt auftreten können, welche Untersuchungen wirklich sinnvoll sind und worauf bei der Wahl von Arzt oder Ärztin, Hebamme und Geburtsort zu achten ist. Zudem gibt es Informationen zu finanziellen Hilfen, Kündigungs- und Mutterschutz sowie zum Sorgerecht.
Der Ratgeber kostet 19,90 Euro und ist in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand wird er auch nach Hause geliefert.  
Bestellmöglichkeiten: Online-Shop: www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: 0211/3809-235, Post: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf.

 

Schlüsselfertig zum Festpreis? Risiken beim Hauskauf vom Bauträger
Duisburg, 25. Juni 2015 - Wer sein Eigenheim von einem Bauträger errichten lässt, muss die Vereinbarung mit dem Unternehmen genau unter die Lupe nehmen. Denn häufig unterschreiben Käufer bei dieser beliebtesten Variante des Bauens zum vermeintlichen Festpreis lückenhafte Verträge und gehen so unberechenbare finanzielle Risiken ein.
Viele Bau- und Leistungsbeschreibungen sind ebenfalls mangelhaft, auch darin müssen deshalb alle Bedingungen immer bis ins Detail geprüft werden. Das nötige Wissen dazu liefert der Ratgeber „Kauf eines Reihen- oder Doppelhauses – Schlüsselfertig vom Bauträger“ der Verbraucherzentrale NRW. Von der Bestimmung der Ausgangssituation über die Verhandlungs- und Vertragsabwicklung bis hin zur Gewährleistung:
Das Buch vermittelt die nötigen Grundlagen, um Tricks der Anbieter zu enttarnen, und zeigt, wie finanzielle Desaster, etwa durch versteckte Kosten, unklare Fertigstellungstermine oder ungeeignete Zahlungspläne, vermieden werden. Beispiele von typischen Kaufverträgen sowie Checklisten zur Prüfung der Baubeschreibung, zur Qualitätssicherung während der Bauphase und für die Abnahme des fertigen Hauses führen sicher in die eigenen vier Wände.

Der Ratgeber kostet 12,90 Euro und ist in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand wird er auch nach Hause geliefert.   Bestellmöglichkeiten: Online-Shop: www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: 0211/3809-235, Post: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf.    

 

 

Tipp

Wärme raus, Einbrecher rein? Fenster sind oft Schwachstellen  
Für Eindringlinge eine Einladung, für Heizungswärme ein Rauswerfer? Manche Fenster sind leider genau das. „Bei jedem dritten Einbruch in ein Einfamilienhaus steigen die Täter durchs Fenster. Und veralteten Scheiben entwischt bis zu neunmal so viel Wärme wie modernen“, erklärt Jochen Kruse, Energieberater in der Verbraucherzentrale NRW, Beratungsstelle Duisburg.
Es lohne sich deshalb oft, in Glas und Rahmen zu investieren. „Außerdem ist ein Fensteraustausch eine gute Gelegenheit, um bauliche Barrieren abzubauen“, sagt . Auch ohne Komplettaustausch lässt sich aber etwas unternehmen, um die Licht- und Luftversorgung sicher, energiesparend und komfortabel zu gestalten. Kruse erklärt, was möglich ist:
 ·       Widerstand leisten: Einbrecher sind schnell. In weniger als 30 Sekunden hebeln sie mit einem Schraubendreher ein Fenster mit einfachen Rollzapfen-Verschlüssen auf. Schwieriger haben sie es bei Modellen mindestens der Widerstandsklasse RC 2.
Die haben Beschläge mit Pilzkopfzapfen, abschließbare Griffe und eine Verglasung, die Schlägen standhält. Überall dort, wo vor dem Fenster eine Standfläche ist, sollten sie deshalb eingesetzt werden. Beschläge und Griffe können oft auch nachgerüstet werden, zur Glasverstärkung gibt es Klebefolien. Wichtig ist die fachgerechte Anbringung. Beratung zum Einbruchsschutz bietet die Polizei an.
·       Wärme einsperren: Absoluter Mindeststandard sind heute Wärmeschutzverglasungen mit zwei Scheiben. Sie lassen nicht einmal halb so viel Wärme entweichen wie ihre Vorgänger, die Isolierfenster, und nur ein gutes Fünftel dessen, was durch Einscheibenglas verloren geht. Noch einmal halbiert wird der Verlust bei Dreifach- statt Zweifachverglasung.
Wird mehr als ein Zehntel der gesamten Fensterfläche des Gebäudes ausgetauscht, müssen die neuen Fenster der Energieeinsparverordnung entsprechen. Darin wird über den sogenannten UW-Wert festgelegt, wie viel Wärme höchstens durch das ganze Fenster, also Glas und Rahmen, entweichen darf. Was im Einzelfall geboten und sinnvoll ist, kann eine Energieberatung vor Ort klären.

 

Verbraucherzentrale in Duisburg
Wegweiser bei aktuellen Verbraucherproblemen  

Ob Billigstromanbieter Neukunden mit einem dubiosen Bonus köderten, E-Mails mit gefälschten Rechnungen namhafter Unternehmen im Umlauf waren oder Kreditinstitute die Erstattung unzulässiger Kreditbearbeitungsentgelte verweigerten: 13.229 Anfragen und Kontakte zeigen, dass die Verbraucherzentrale in Duisburg auch 2014 erste Anlaufstelle bei Verbraucherproblemen war.
Ständige Herausforderung für das Team an der Friedrich-Wilhelm-Straße: Auf aktuelle Entwicklungen schnell zu reagieren. „Eine Nachfragewelle schwappte in die Beratungsstelle, nachdem der Bundesgerichtshof entschieden hatte, dass Bearbeitungsentgelte für Darlehen unzulässig sind“, berichtet Beratungsstellenleiterin Marina Steiner. Ratsuchende wollten wissen, für welche Darlehnsverträge Erstattungen möglich sind, welche Verjährungsfristen gelten und erkundigten sich nach Rückforderungsmodalitäten. Insbesondere wurde Unterstützung gesucht, weil Kreditinstitute massenhaft versuchten, die Erstattung mit fadenscheinigen Argumenten zu verweigern.

Mit Musterbriefen und ausgeweitetem Beratungsangebot wurde der Weg zum Recht gebahnt. Zudem sorgten fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in einer Vielzahl von Immobiliendarlehnsverträgen für ausgebuchte Beratungstermine: „Denn wurden Wohnungskäufer oder Bauherren falsch über das Widerrufsrecht belehrt, können sie den Vertrag unter Umständen noch ‚ewig‘ widerrufen. Von der vorzeitigen Auflösung profitieren Kreditnehmer, die nach der Kündigung ihres Immobiliendarlehens eine Vorfälligkeitsentschädigung, meist einige Tausend Euro, zahlen mussten oder noch sollen. Denn sie müssen nicht kündigen, sondern können den Kreditvertrag widerrufen und sparen so diese von der Bank geforderte Entschädigung“, erläuterte Marina Steiner, dass sich die Beratung in barer Münze auszahlen kann.

Wieder einmal standen bei vielen außergerichtlichen Rechtsberatungen und -vertretungen Probleme mit Telekommunikationsanbietern im Mittelpunkt: Zumeist ging es um nicht nachvollziehbare Posten in der Rechnung oder um Probleme bei der Kündigung von Verträgen. Oftmals gab es mit den Unternehmen gleich mehrere Probleme.  
„Kurzer Draht zu anbieterunabhängigem Rat war auch gefragt, als die Telekom das Ende des analogen Festnetzes einläutete und Kunden im Laufe des Jahres mit der Zwangsumstellung auf die „Voice over Internet Protocol (VoIP)-Technik“ drohte. Bestandskunden hatte das Unternehmen in seinen Schreiben vor die Wahl gestellt, ob sie umstellen oder ihren Anschluss ganz verlieren wollen. Das war nämlich die Konsequenz, wenn die Kunden nicht einwilligten“, berichtet Marina Steiner.
Ratsuchende fragten daher bei der Verbraucherzentrale, ob die Zwangsumstellung rechtlich möglich und welche Nachteile damit verbunden seien.

Zu schaffen machten auch Phishing-Mails: T-Online- und Amazon-Kunden, Inhaber einer Master-Card oder Nutzer von Pay-Pal-Konten hatten zuhauf unerwartete E-Mails erhalten, die angeblich von ihrem Anbieter stammten und die mit fadenscheinigem Inhalt geheime Zugangsdaten abfischen wollten. Die Maschen der Betrüger waren alle ähnlich: Sie versuchten mit angeblichen Sperrungen, Einschränkungen, Unregelmäßigkeiten oder Fremdzugriffen in Angst und Panik zu versetzen und zur Preisgabe zu verleiten. Dabei erreichten die als Rechnung getarnten Phishing-Mails eine neue Qualität:
Immer häufiger enthielt die digitale Post im Anschreiben die korrekten Namen der potenziellen Opfer. Während die Absender der falschen Rechnungen früher meistens nur allgemein aufgefordert hatten, auf Webseiten Kontodaten oder Passwörter zu hinterlassen, wurden die E-Mail-Empfänger nun vermehrt auch mit persönlicher Anrede zum Öffnen des Anhangs oder zum Anklicken eines Links in der Mail aufgefordert. Dabei wurde dann ein Trojaner verbreitet, der unbemerkt Passwörter fürs Onlinebanking abgreifen kann.
„Durch die persönliche Adressierung nahmen die Cyberkriminellen eine neue Stufe arglistiger Täuschung“, bilanziert Marina Steiner. Bis zu drei Anfragen täglich erreichten die Beratungsstelle zum Thema Phishing. Rat & Recht waren gefragt, wenn es beim Stromanbieterwechsel hakte oder Versorger versuchten, ihre Kunden mit unzulässigem Geschäftsgebaren zu übervorteilen.
Dauerärgernis: Neukunden von Billigstromanbietern wurden zunächst Bonuszahlungen versprochen, diese dann aber mit fadenscheinigen Argumenten verweigert.
Ärger brach sich auch Bahn, wenn Billigstromanbieter ihren Kunden die Guthaben aus Jahresrechnungen nicht wie vorgeschrieben sofort auszahlten, sondern erst mit den nächsten Abschlägen verrechneten. Außerdem wurden vielfach zu hohe Abschlagsforderungen verlangt, die sich nicht am tatsächlichen Verbrauch des Kunden orientierten.
„Mit der Aktion ‚Stromanbieterwechsel – aber sicher‘ haben wir aufgezeigt, wie man sicher wechseln und zugleich sparen kann“, so die Beratungsstellenleiterin. Auch die wachsende Zahl von Energieschuldnern hatte die Verbraucherzentrale im Blick: Wer seine Stromrechnung nicht mehr bezahlen kann, steht mit durchschnittlich 1.300 Euro bei seinem Versorger in der Kreide. „Hinter den Energieschulden verbergen sich nicht nur Außenstände bei Abschlagszahlungen oder Jahresendabrechnungen, sondern teilweise auch hohe Kosten für Mahnungen, Inkasso sowie für die Unterbrechung beziehungsweise Wiederherstellung der Stromversorgung“, hat die Beratungsstelle ausgemacht. Im Beratungsalltag waren daher auch Hilfestellungen zu Vermeidung von Stromsperren sowie die Überprüfung überhöhter Nebenforderungen gefragt.

 

Poststreik: Keine Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Zustellung  
Die Gewerkschaft ver.di hat die Postbediensteten zu einem unbefristeten Streik aufgerufen. Die Folgen für Verbraucher: Briefe und Pakete kommen später an. Zwar spricht die Deutsche Post bislang nur von ein bis zwei Werktagen Verzögerung in der Zustellung, die die Streiks mit sich bringen können.
„Aber selbst bei dieser relativ knappen Zeitspanne können unter Umständen wichtige Fristen, zum Beispiel für die Kündigung eines Zeitschriftenabonnements oder eines Mobilfunkvertrags, verpasst werden“, warnt die Verbraucherzentrale NRW: „denn das Risiko, dass Brief oder Paket rechtzeitig ankommen, trägt der Versender.
Trifft also das Kündigungsschreiben streikbedingt erst nach Ablauf der Kündigungsfrist beim Empfänger ein, verlängert sich der Vertrag um die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vereinbarte Laufzeit.“ Für den finanziellen Mehraufwand kann der Kunde gegenüber der Deutschen Post keine Schadenersatzansprüche stellen. Folgende Tipps helfen, damit Briefe trotz des Streiks rechtzeitig ankommen:
·       Fristen: Betroffene, die wegen des Poststreiks Gefahr laufen, den Kündigungstermin zu verpassen, sollten auf andere Versender ausweichen. Sofern die Kündigung keiner Originalunterschrift bedarf (keine "Schriftformerfordernis"), sollte sie per Fax mit Übermittlungsprotokoll versandt werden. Solch ein Fax hat vor Gericht als Zugangsbeweis Bestand. Eine Zustellung per E-Mail empfiehlt sich nicht, weil nicht jedes Gericht E-Mails, auch bei Lese- und Zugangsbestätigung, als Beweis anerkennt. Die Bestätigung beweise nur die Übermittlung des Datensatzes als solche, nicht auch, ob der genaue Inhalt wahrnehmbar zugestellt wurde.
·       Expressversand: Obwohl die Deutsche Post beim Expressversand ein konkretes Laufzeitversprechen gibt, gilt für diese Versandform Ähnliches. Das Unternehmen hat Streiks als Haftungsgrund in seinen AGB ausgeschlossen. Auf seiner Internetseite kündigt es allerdings an, dass Expressbriefe nicht vom Streik betroffen seien.
·       Paketversand: Auch in Bezug auf Paketzustellungen hat die Deutsche Post AG Streiks als Haftungsrisiko ausgeschlossen. Wartet der Kunde beispielsweise auf verderbliche Ware (Lebensmittel, Pflanzen etc.) und "vergammeln" die Waren streikbedingt, hat er keinen Anspruch auf Entschädigung. Schwacher Trost: Geht ein Paket verloren, muss der Kunde die Ware nicht bezahlen. Das Verlustrisiko trägt der Verkäufer – wenn er Unternehmer ist.


RATGEBER  
Finanzielle Hilfe vom Staat - Leistungen, Ansprüche, Antragstellung

Knapp 700 Milliarden Euro investiert der Staat jährlich in Sozialleistungen. Öffentliche Mittel stehen als Hilfen für Eltern und Kinder ebenso bereit wie als Finanzspritzen für Ausbildung, Altersvorsorge oder Phasen der Arbeitslosigkeit. Doch wer hat einen Anspruch auf die Unterstützung, und wie wird sie beantragt?

Durchblick im Dickicht der Sozialleistungen und Hilfe bei der Überwindung bürokratischer Hürden bietet der Ratgeber „Mein Recht auf Geld vom Staat“ der Verbraucherzentrale NRW. Das Buch verschafft einen Überblick über alle Leistungen der Sozialträger und informiert über mögliche Ansprüche etwa auf Mutterschafts- und Elterngeld, Ausbildungshilfen wie BAföG oder Riester- und Rürup-Förderungen der Altersvorsorge.
Zudem klärt der Leitfaden auf über staatliche Hilfen in Notlagen und zeigt, in welchen Fällen Arbeitslosen-, Übergangs- oder Insolvenzgeld gezahlt wird. Auch wann nach Unfällen und bei Pflegebedürftigkeit, Behinderung oder Verlust der Erwerbsfähigkeit ein Recht auf finanzielle Unterstützung besteht, wird erläutert. Tipps rund um die Antragstellung sowie Hilfe bei der Durchsetzung berechtigter Ansprüche komplettieren das Servicepaket.

Der Ratgeber kostet 12,90 Euro und ist in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand wird er auch nach Hause geliefert.  
Bestellmöglichkeiten: Online-Shop: www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: 0211/3809-235, Post: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf.  

 

 

Mai 2015

Vorzeitig in den Ruhestand? Strategien zur finanziellen Vorsorge
Nicht bis ins hohe Alter arbeiten zu müssen, ist ein Wunsch vieler Berufstätiger. Doch oft stehen Abschläge bei der gesetzlichen Rente einem frühen Ausstieg aus dem Erwerbsleben im Weg. Wer vorzeitig in den Ruhestand möchte oder sich für die Frührente aus gesundheitlichen Gründen wappnen will, muss deshalb privat vorsorgen. Strategien dafür zeigt der Ratgeber „Vorzeitig in Rente gehen“ der Verbraucherzentrale NRW auf.
Das Buch hilft bei der Ermittlung des Finanzbedarfs im Alter und der Wahl der passenden Anlageprodukte. Auf dem Prüfstand steht die betriebliche Altersvorsorge ebenso wie die Riester-Rente, die private Vermögensbildung mit staatlicher Förderung und die Investition in Wertpapiere, Fonds und private Rentenversicherungen. Auch die Eignung einer Abfindung als Überbrückungshilfe und Anlagekapital wird erläutert. Tipps für die Geldanlage nach dem Eintritt in den Ruhestand runden den Rentenplaner ab.
Der Ratgeber kostet 11,90 Euro und ist in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand wird er auch nach Hause geliefert. Als E-Book steht er für 9,49 Euro zum Download bereit unter www.vz-ratgeber.de.  
Bestellmöglichkeiten: Online-Shop: www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: 0211/3809-235, Post: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf.

 

Selbstständigkeit im Nebenberuf - Tipps für Teilzeit-Gründer
Duisburg, 21. Mai 2015 - Wer eine zündende Geschäftsidee und genügend Zeit hat, kann parallel zu Job oder Studium in die berufliche Selbstständigkeit starten. Doch wie können Teilzeit-Gründer ihr kleines Gewerbe geschickt aufbauen, finanzieren und absichern? Muss der Chef im Hauptjob sein Okay geben? Und welche Arbeiten sind eigentlich in einer ganz normalen Wohnung erlaubt? Antworten auf Fragen wie diese gibt der Ratgeber „Nebenberuflich selbstständig“ der Verbraucherzentrale NRW.

Das Buch erklärt die kaufmännischen, steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen der Selbstständigkeit. Dazu kommen konkrete Tipps etwa zu Kalkulation, Werbung und Buchführung, Risiken und Haftung sowie Altersvorsorge. Auch für den Fall der Arbeitslosigkeit wird erläutert, unter welchen Umständen Zuverdienste aus der Selbstständigkeit möglich sind.

Der Ratgeber kostet 12,90 Euro und ist in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand wird er auch nach Hause geliefert. Als E-Book steht er für 9,99 Euro zum Download bereit unter www.vz-ratgeber.de.  
Bestellmöglichkeiten: Online-Shop: www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: 0211/3809-235, Post: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf.


Wärme pumpen?
Gutscheinaktion der Energieberatung der Verbraucherzentrale
Duisburg, 21. Mai 2015 - Grundwasser, Erde oder einfach Luft – Wärmepumpen schöpfen mithilfe von etwas Strom aus den unwahrscheinlichsten Quellen Wärme. Kein Wunder, dass die Technologie mittlerweile das häufigste Heizsystem in Neubauten ist. Doch leider geht die Rechnung nicht immer auf: Ist die Anlage schlecht geplant, explodieren die Stromkosten, oder das Haus bleibt kalt. Wann also macht eine Wärmepumpe Sinn?
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale gibt mit der bundesweiten Aktion „So warm, so gut? Heizen mit Erneuerbaren Energien“ Antworten. „Das Funktionsprinzip einer Wärmepumpe kann man sich wie einen umgekehrten Kühlschrank vorstellen“, erläutert erklärt Herr Jochen Kruse, Energieberater in der Verbraucherzentrale, Beratungsstelle Duisburg.
„Der Kühlschrank entzieht seinem Innenraum Wärme und gibt sie an die Umwelt ab, die Wärmepumpe zieht die Wärme aus der Umwelt und gibt sie an das Heizsystem ab.“ Dafür benötigt die Wärmepumpe Strom – im Idealfall gerade einmal eine Kilowattstunde Strom, um vier Kilowattstunden Wärme zu erzeugen. Die Technologie kann also äußerst effizient und umweltfreundlich sein. Allerdings müssen die Rahmenbedingungen stimmen.
In erster Linie sollte das Heizsystem auf eine niedrige Vorlauftemperatur ausgelegt sein, Das ist beispielsweise bei einer Fußbodenheizung der Fall, bei klassischen Heizkörpern hingegen nicht unbedingt. Je höher jedoch die benötigte Vorlauftemperatur ist, desto geringer die Effizienz der Wärmepumpe – und desto höher folglich die Stromrechnung. Gleiches gilt für den Einsatz von Wärmepumpen in Systemen mit hohen Warmwassertemperaturen und -verbräuchen. „Ob sich eine Wärmepumpe lohnt, kann man deshalb tatsächlich nur im Einzelfall entscheiden“, betont erläutert Energieberater Kruse.
„Hier soll unsere Beratungsaktion weiterhelfen: Unsere Experten prüfen, welche Technologien im individuellen Fall geeignet sind, wie wirtschaftlich verschiedene Alternativen sind und welche Fördermöglichkeiten es gibt. Wer schon Angebote eingeholt hat, kann sie gleich zur Beratung mitbringen und analysieren lassen.“   Die Beratungsaktion „So warm, so gut? Heizen mit erneuerbaren Energien“ richtet sich an alle privaten Verbraucher.

Bei Vorlage eines Gutscheins erhalten Ratsuchende die Beratung kostenlos. Die Beratung findet nach Terminvereinbarung unter Tel: 0203/488 011-01 in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 statt. Den Gutschein zur Aktion erhalten Interessierte in der Beratungsstelle Duisburg oder als Download auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de. Die Aktion endet am 12.06.2015.

 

April 2015

Was tun, wenn jemand stirbt? Hilfestellung für Angehörige
Wenn ein Mensch stirbt, müssen Hinterbliebene viele Entscheidungen treffen. Die Bestattung und eine Trauerfeier müssen geplant werden, Anzeigen aufgegeben, Versicherungen informiert. Vieles davon hat finanzielle Auswirkungen. Etwas leichter fällt diese organisatorische Höchstleistung, wenn das Tabuthema Sterben nicht erst im Zustand tiefer Trauer in den Blick gerät.
Der Ratgeber „Was tun, wenn jemand stirbt?“ der Verbraucherzentrale NRW hilft dabei, Vorsorge für die Zeit nach dem eigenen Tod zu treffen und als Hinterbliebener den Überblick zu behalten. Das Buch informiert über die verschiedenen Formen der Bestattung und zeigt auf, mit welchen Kosten zu rechnen ist. Auch die Friedhofsgebühren von 75 Städten sind in der gerade aktualisierten Auflage enthalten.
Fristen und Formalien für Versicherungen und Steuer sind weitere Themen. Eine Entlastung für Angehörige bietet eine umfangreiche Checkliste, in der vom Bestattungswunsch über die Sozialversicherungsdaten und vorhandene Bankkonten bis zu Passwörtern viele Informationen hinterlegt werden können, die nach einem Todesfall wichtig werden.
Der Ratgeber kostet 12,90 Euro und ist in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand wird er auch nach Hause geliefert. Als E-Book steht er für 9,99 Euro zum Download bereit unter www.vz-ratgeber.de.  
Bestellmöglichkeiten: Online-Shop: www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: 0211/3809-235, Post: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf.



Wenn Eltern mit ihrem Latein am Ende sind
Tipps für qualifizierten Nachhilfeunterricht

Das laufende Schuljahr nähert sich dem Ende. Sind Schulabschluss oder Versetzung gefährdet, steigt die Nachfrage nach gezielter Nachhilfe rapide an. Um den Notendurchschnitt in Deutsch, Mathe oder Englisch zu verbessern, greifen viele Eltern tief in die Tasche. Denn qualifizierte Nachhilfe hat ihren Preis. Doch die Angebote auf dem Bildungsmarkt sind unüberschaubar. „Jeder, der sich dazu berufen fühlt, kann seine pädagogischen Dienste anbieten und zahlenden Eltern die Bedingungen hierfür diktieren“, warnt Marina Steiner, Leiterin der Beratungsstelle in Duisburg.
Eltern sollten nicht ungeprüft auf den erstbesten Nachhilfe-Profi setzen. Einseitige Terminänderungen etwa in der Ferienzeit, Ankündigung von Kursterminen nur unter Vorbehalt, eigenmächtige Weitergabe reservierter Plätze sind nur einige Beispiele von unwirksamen Vorgaben in Verträgen von gewerblichen Nachhilfeanbietern.
Allein im letzten Jahr hat die Verbraucherzentrale im Rahmen einer Aktion insgesamt 51 unwirksame Klauseln bei zehn Nachhilfe-Unternehmen abgemahnt. Eltern, die schulische Defizite ihrer Kinder mit einer Extra-Portion Pauken ausgleichen wollen, sollten bei ihrer Entscheidung für Nachhilfe auf eine qualifizierte Lehrkraft und einen fairen Vertrag achten:
·       Qual der Wahl: Mehrere tausend gewerbliche Nachhilfeinstitute bieten bundesweit ihre Dienste zur Verbesserung der Noten an. Die meisten Schüler büffeln nach der Schule mit privat organisierten Nachhilfelehrern, Schülern oder Studenten.
Professionelle Institute offerieren ihre Lernhilfe vornehmlich in Kleingruppen, während Nachhilfelehrer zur Einzelbetreuung meistens ins Haus kommen. Preise und Dauer des Zusatzunterrichts können stark variieren. Während bei Privatlehrern oft ein Honorar ohne schriftlichen Vertrag ausgehandelt wird, arbeiten große Institute in der Regel mit festen Sätzen, die schriftlich fixiert werden.
·       Nachhilfe – Ja oder Nein: Betreutes Büffeln nach der Schule sollte nur vorübergehend sein und darf nicht zur Dauerkrücke und somit zur Dauerbelastung des lernenden Nachwuchses werden. Meist ist es sinnvoll, zunächst mit dem zuständigen Lehrer auszuloten, wo Defizite liegen und ob bzw. welche Nachhilfe angebracht ist.
·       Einzelunterricht zu Hause: Private Einzelnachhilfe bedeutet häufig eine individuellere Betreuung und ist oft günstiger als zusätzlicher Nachmittagsunterricht in einem Institut. Geeignete Nachhilfelehrer lassen sich oftmals durch Nachfragen im Bekannten- oder Verwandtenkreis ermitteln. Eltern sollten sich in einem persönlichen Gespräch einen Eindruck von der Qualifikation eines privaten „Paukers“ verschaffen und eine Probestunde vereinbaren.
Denn die Nachhilfe bringt nur einen Lernerfolg, wenn Schüler und Privatlehrer gut miteinander zurechtkommen. Deshalb sollte bei anhaltenden Problemen ein rascher Wechsel der Lehrperson möglich sein. Ernsthafte Nachhilfelehrer informieren sich über den Lern- und Wissensstand ihres Zöglings und richten ihre pädagogische Unterstützung am Unterrichtsstoff aus.

 

 

RATGEBER  Verkaufen, verschenken oder vererben?
Trennung von der eigenen Immobilie klug geplant Verschenken, vererben oder lohnt sich ein Hausverkauf – auch innerhalb der Familie?
Wer sich von seinen eigenen vier Wänden trennen will, muss klug planen, um finanzielle Nachteile zu vermeiden: Wie Immobilien am besten den Eigentümer wechseln und sich rechtliche und steuerliche Möglichkeiten vorteilhaft nutzen lassen, darüber informiert der neu aufgelegte Ratgeber „Meine Immobilie verkaufen, verschenken oder vererben“ der Verbraucherzentrale NRW. Das Buch liefert das Basiswissen für alle Entscheidungen rund um die Weitergabe von Wohneigentum und erläutert, wie Verkauf, Schenkung und Vererbung optimal vorbereitet und abgewickelt werden.
Hausverkäufer unterstützt der Leitfaden mit praktischen Tipps von der Wertermittlung und Präsentation bis zur Suche nach geeigneten Verkaufsmethoden. Außerdem wird gezeigt, worauf es bei Maklerverträgen ankommt, wann das Finanzamt mitkassiert oder welche Klauseln für Sicherheit beim Notarvertrag sorgen. Als Alternative zur Veräußerung werden sinnvolle und rechtssichere Nachlassregelungen aufgezeigt und die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten bei Übertragung oder Verteilung des Immobilienvermögens erklärt.
Der Ratgeber kostet 12,90 Euro und ist in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand wird er auch nach Hause geliefert.  
Bestellmöglichkeiten: Online-Shop: www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: 0211/3809-235, Post: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf.  



Staat zahlt teils ein Drittel der Heizungsanlage - Fördermittel ausschöpfen und Energie sparen
Umweltfreundliches und sparsames Heizen wird günstiger, denn ab 1. April gibt es deutlich höhere Zuschüsse für die Nutzung erneuerbarer Energien. Die gestiegenen Sätze des Bundesamts für Ausfuhrkontrolle (BAFA) gelten für neue Holzpelletheizungen, Solarthermie-Anlagen und Wärmepumpen. „Wer dieses Förderprogramm klug nutzt und mit anderen kombiniert, bekommt in manchen Fällen 30 bis 40 Prozent der Kosten für seine Heizungsanlage erstattet“, sagt Marina Steiner, Leiterin der Beratungsstelle Duisburg der Verbraucherzentrale NRW.
Ein Beispiel: Eine Eigenheimbesitzerin lässt zwölf Quadratmeter Solarkollektoren anbringen, die künftig rund ein Viertel der benötigten Wärme liefern. Da für dieses Viertel kein Brennstoff mehr benötigt wird, sinken die Verbrauchskosten. Außerdem lässt sie eine nahezu CO2-neutrale Holzpelletheizung mit Pufferspeicher einbauen. Zusammen zahlt sie dafür 30.000 Euro.
Das BAFA gewährt ihr mehrere Zuschüsse in Höhe von insgesamt 6000 Euro. Aus dem Landesprogramm Progres-NRW erhält sie weitere 3580 Euro. Am Ende  stehen 9580 Euro Förderung, also 32 Prozent der Kosten. Und den Ausbau ihres alten Ölkessels muss die Eigentümerin dank BAFA auch nur zu 90 Prozent bezahlen. „Gewusst, wie – so lautet die Devise bei den oft unübersichtlichen, aber lohnenden Förderprogrammen“, sagt Steiner. Das gelte auch für andere Bereiche wie Wärmedämmung oder Photovoltaik.
Frau Steiner erklärt wichtige Schritte beim Vorgehen auf dem Weg zum Zuschuss oder Kredit.
·       Fördergeber finden: Neben dem BAFA ist bundesweit die KfW-Bank ein staatlicher Fördermittelgeber für Energiesparmaßnahmen. Dazu zählen zum Beispiel nachträgliche Wärmedämmungen, der Einbau neuer Fenster oder die Modernisierung der Heizung. Gefördert wird mit Zuschüssen oder günstigen Krediten. Darüber hinaus gibt es Landesförderprogramme wie Progres NRW oder Angebote der NRW-Bank.
Eine aktuelle Übersicht gibt es unter www.vz-nrw.de/foerderprogramme.  Auch viele Kommunen und Energieversorger gewähren örtlich Förderungen – Nachfragen lohnt sich. Immer geklärt werden sollte auch, ob sich mehrere Programme kombinieren lassen.

 

 

März 2015

Augen auf beim Eierkauf zu Ostern Kennzeichnung entschlüsseln und auf Haltung achten
Der Appetit auf bunt Gefärbtes beschert Hühnern und ihren Eiern zu Ostern Hochkonjunktur. Damit Kunden beim Kauf erkennen, wie frisch die Eier sind, woher sie stammen und wie die Legehennen gehalten werden, sind die Produkte und Verpackungen mit entsprechenden Angaben gekennzeichnet. Doch die unterschiedlichen Nummern und Länderkürzel sind für viele Konsumenten verwirrend.
„Auf der Schale muss der Erzeugercode aufgedruckt sein, der Aufschluss über die Herkunft und Haltungsform gibt. Auf der Verpackung sind zudem das Mindesthaltbarkeitsdatum und ein Kürzel über die Packstelle angegeben. Herkunfts- und Verpackungsland können jedoch unterschiedlich sein“, erklärt Marina Steiner, Leiterin der Beratungsstelle Duisburg. Wer beim Eierkauf sicher sein will, dass Ware aus der gewünschten Haltungsform im Osterkörbchen landet, sollte sich mit der richtigen Kennzeichnung vertraut machen und nachfolgende Hinweise beachten:

·       Angaben auf der Verpackung: Auf der Verpackung muss neben dem Mindesthaltbarkeitsdatum zusätzlich die Haltungsform in Worten angegeben sein, damit Kunden erkennen können, ob die Eier aus Bio-, Freiland-, Boden- oder Käfighaltung stammen. Eine weitere Buchstaben- und Zahlenreihe auf dem Eierkarton sorgt hingegen oft für Irritation.
Dieser Code bezeichnet die genaue Stelle, an der die Ware abgepackt wurde – aber nicht, wo die Eier gelegt wurden. Erzeugungs- und Verpackungsort müssen also nicht identisch sein. So kann es vorkommen, dass Eier in den Niederlanden gelegt werden und erst in Deutschland in den Karton wandern.
·       Erzeugercode auf dem Produkt: In den Ländern der Europäischen Union ist eine einheitliche Eierkennzeichnung mit Hinweisen zur Herkunft, Haltung und Frische der Eier vorgeschrieben. Ein gestempelter Zifferncode (zum Beispiel 0-DE-0500081) auf der Schale verrät, woher die Ware kommt.
Eine „0“ an erster Stelle gibt die Herkunft aus ökologischer Erzeugung an,
eine „1“ steht für Freilandhaltung, die Ziffer „2“ für Boden- und eine „3“ für Käfighaltung.
An nächster Stelle offenbaren Länderkürzel das Herkunftsland – so steht „DE“ für Deutschland oder „NL“ für die Niederlande. Um die Herkunft vom Verkauf bis zum Stall zurückverfolgen zu können, zeigt der abschließende siebenstellige Zahlencode auf deutschen Eiern das jeweilige Bundesland sowie die entsprechende Betriebs- und Stallnummer an. „05“ steht hierbei für Nordrhein-Westfalen oder „03“ für Niedersachsen.

 

NIEDRIGERER RUNDFUNKBEITRAG AB 1. APRIL 2015
DAUERAUFTRÄGE RECHTZEITIG ANPASSEN
 
Im Quartal bleiben 1,44 Euro mehr im Portemonnaie – denn der Rundfunkbeitrag sinkt zum 1. April 2015. Künftig sind dann 17,50 Euro – 48 Cent weniger als bislang – pro Monat für jede Wohnung zu zahlen. „Wer einen Dauerauftrag für die Abbuchung erteilt hat, sollte diesen rechtzeitig an den niedrigeren neuen Beitrag anpassen“, rät Marina Steiner, Leiterin der Beratungsstelle Duisburg. Der Rundfunkbeitrag ist quartalsweise zu entrichten – entweder zu Beginn oder in der Mitte des laufenden Vierteljahres.
„Das bedeutet, dass der Dauerauftrag mit dem niedrigeren Beitrag dann je nach Fälligkeit entweder zum 1. April oder zum 15. Mai geändert werden muss.“ Frau Steiner gibt zu den Zahlungsweisen für den Rundfunkbeitrag den folgenden „Programmüberblick“:
·       Zahlung per Überweisung: Wenn Rundfunkteilnehmer den Beitrag überweisen, erhalten sie vom Rundfunkbeitragsservice ab April eine Zahlungsaufforderung, die schon den reduzierten Beitrag enthält. Überzahlungen kann es hiermit nicht geben.
·       Zahlung per Lastschrift: Wurde dem Rundfunkbeitragsservice eine Lastschrift erteilt, um die fälligen Beiträge einzuziehen, muss der Teilnehmer selbst nichts tun. Der neue Betrag von 17,50 Euro pro Monat wird im Lastschriftverfahren automatisch berücksichtigt und dann quartalsweise abgebucht.
·       Zahlung per Dauerauftrag: Wer bei seinem Geldinstitut einen Dauerauftrag zur Überweisung des Rundfunkbeitrags eingerichtet hat, muss hierbei ab April die Höhe auf 17,50 Euro pro Monat ändern. Quartalsweise sind dann 52,50 Euro zu entrichten. Dabei ist zu beachten, dass die Änderung nicht zu knapp zum Monatsletzten passiert – sonst wird der zu hohe alte Beitrag noch überwiesen. Überzahlungen können mit den nächsten fälligen Zahlungen verrechnet werden.
·       Ermäßigter Beitrag: Wer aufgrund einer Schwerbehinderung ein "RF - Merkzeichen" im Schwerbehindertenausweis hat, zahlt einen ermäßigten Beitrag. Statt bislang 5,99 Euro sind ab 1. April nur noch 5,83 Euro zu entrichten. Wie bei Voll-Beitragszahlern müssen Daueraufträge entsprechend angepasst werden.

Hausbau: Verträge von Anfang an richtig gestalten
Wenn Häuslebauer über Verträge stolpern, Mängel die Baustelle lahmlegen oder die Kosten fürs Eigenheim explodieren, ist guter Rat teuer. Denn häufig versäumen es Bauherren, die Planung ihres Hauses auf ein sicheres vertragliches Fundament zu stellen. Ärger und finanzielle Desaster lassen sich vermeiden, wenn von Anfang an die richtigen Entscheidungen bei Verhandlungen und Verträgen mit Architekten und Handwerkern getroffen werden.

Was Bauherren dabei beachten sollten, zeigt der Ratgeber „Recht und Verträge beim Hausbau“ der Verbraucherzentrale NRW. Beginnend bei der Prüfung eines in Frage kommenden Grundstücks bis zur Abnahme des fertigen Bauwerks begleitet das Buch durch viele wichtige Entscheidungen. Schon die grundlegende Art des Bauvertrags bedeutet zum Beispiel eine folgenreiche Weichenstellung. Gleiches gilt für die Frage, ob etwa ein Architekt beauftragt oder im Bauträgermodell quasi erst das fertige Haus gekauft wird.
Zahlreiche Tipps helfen, kostspielige Fehler zu vermeiden. Bauherren erfahren zudem, welche Rechte sie auch nach der Bauphase haben und wie sie diese durchsetzen können. Informationen über Versicherungen rund um den Hausbau runden das Servicepaket ab.

Der Ratgeber kostet 11,90 Euro und ist in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand wird er auch nach Hause geliefert.  
Bestellmöglichkeiten: Online-Shop: www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: 0211/3809-235, Post: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf.  

 

 

Kinder brauchen keine Extrawurst
Schnelle und gesunde Mahlzeiten für die ganze Familie

Im Alltagsstress zwischen Job und Haushalt kann das Kochen für die ganze Familie zur lästigen Pflicht werden. Schnelle Hilfe für eilige Ernährungsbewusste verheißen vermeintlich gesunde Fertigprodukte speziell für Kinder – vom Müsli bis zur Tomatensuppe. Doch selten halten sie, was sie versprechen: Meist sind Kinderlebensmittel kein Stück gesünder als andere Produkte, dafür aber oft viel süßer und teurer.
Dass Kinder eigentlich gar keine Extrawurst brauchen und sich auch frische Familienmahlzeiten im Handumdrehen zubereiten lassen, zeigt der Ratgeber „Bärenstarke Kinderkost – Einfach, schnell und lecker“ der Verbraucherzentrale NRW. Das komplett überarbeitete Buch ermutigt Mütter und Väter, gesunde Gerichte auf den Tisch zu bringen.
Dabei setzt der Ratgeber auf eine vollwertige Ernährung mit Obst, Gemüse, Getreide, Milchprodukten, Fisch, Fleisch und Eiern. Rund 100 erprobte Rezepte vom Frühstück bis zum Abendbrot helfen bei der Erstellung eines ausgewogenen Speiseplans mit schmackhaften Gerichten – ganz ohne Extrawurst.
Der Ratgeber kostet 12,90 Euro und ist in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand wird er auch nach Hause geliefert.  
Bestellmöglichkeiten: Online-Shop: www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: 0211/3809-235, Post: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf.

 

Rechte beim Online-Kauf
13. März 2015 - Klick-Konsumenten wissen die Vorteile des Online-Einkaufs zu schätzen: Shoppingzeiten rund um die Uhr, eine Vielzahl von Anbietern und Waren auf einen Tastendruck sowie ein unmittelbarer Preisvergleich. Doch Kunden, die sich bei ihrer Einkaufstour im Internet allein vom günstigsten Preis leiten lassen, riskieren hierbei leichtfertig über den virtuellen Ladentisch gezogen zu werden.
Denn gewitzte Händler locken Online-Käufern das Geld nicht nur über den Produkt-Preis, sondern auch mit der Berechnung von Nebenkosten oder durch versteckte Klauseln im Kleingedruckten aus der Tasche. „Kunden müssen solches Fehlverhalten von Online-Händlern jedoch nicht hinnehmen und teuer bezahlen, sondern können sich vom Vertrag lösen und bereits gezahltes Geld zurückverlangen“, stellt die Verbraucherzentrale NRW klar.

Denn auch die Einkaufstour in der virtuellen Welt verläuft auf geordneten Wegen. Zum diesjährigen Weltverbrauchertag am 15. März erklärt das Team der Verbraucherzentrale an der Friedrich-Wilhelm-Straße interessierten Web-Kunden mit Hilfe von Vorträgen, Tipps und einem Gewinnspiel, wie sie häufige Klickfallen bei der Online-Bestellung erkennen können und ein Hineintappen vermeiden:

·       Wichtige Bestellposten auf einem Blick: Damit Kunden sicher sein können, dass sie das richtige Produkt bestellen und hierbei nichts Wesentliches übersehen, muss ein Online-Händler unmittelbar vor dem Abschluss eines Bestellvorgangs die wichtigsten Posten klar und deutlich auf einem Blick angeben. Dazu gehören die Merkmale der Ware oder Leistung, den fälligen Gesamtpreis mit Mehrwertsteuer, Zusatz- und Versandkosten sowie Laufzeit und Kündigungsbedingungen. Kunden sollten vor dem Drücken der Kaufbestätigung alle Posten noch einmal sorgfältig prüfen:
·       Kein Extra-Geschäft mit ungewollten Leistungen: Oft jubeln Händler den Online-Kunden unbemerkt kostenpflichtige Extras unter. So handeln sich Kunden etwa mit der Bestellung eines Internetanschlusses gleich auch noch ein Sicherheitspaket mit ein. Oder der Preis fürs Smartphone schnellt ungefragt durch den Abschluss einer Zusatz-Versicherung in die Höhe. Solche Nebenleistungen müssen jedoch nur bezahlt werden, wenn Kunden sie ausdrücklich bestellt haben. Es reicht nicht, wenn Preis und Leistung lediglich irgendwo in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen erwähnt werden oder im Bestellvorgang bereits vorgegeben auftauchen.    

 

 

Düstere Zeiten für Sparer - Ratgeber „Geldanlage ganz konkret“
Die passende Finanzstrategie finden

Die Zinsen sind zurzeit extrem niedrig, erste Banken belegen sehr große Guthaben sogar mit Negativzinsen – die Kunden zahlen also dafür, dass ihr Geld auf einem Konto liegt. Wer sein Erspartes dennoch Gewinn bringend anlegen möchte, braucht einen Überblick über alle Möglichkeiten mit ihren Vor- und Nachteilen. Denn Produkte wie Sparkonten und Tagesgeld sind zwar sicher, werfen aber kaum Zinsen ab. Bei Festgeldangeboten ist der Ertrag besser, doch das Ersparte ist oft über Jahre nicht verfügbar. Und hohe Risiken für eine gute Rendite können viele Anleger nicht in Kauf nehmen.
Der Ratgeber „Geldanlage ganz konkret“ der Verbraucherzentrale NRW hilft dabei, im Spannungsfeld von Sicherheit und Ertrag die passende persönliche Finanzstrategie zu finden. Das Buch erklärt gängige Anlageformen vom Tagesgeldkonto über Fonds und Börsentermingeschäfte bis zu staatlich geförderten Modellen wie der betrieblichen Altersvorsorge. Es vermittelt wichtiges Grundlagenwissen für alle Verhandlungen mit Bank- und Anlageberatern und zeigt, woran unseriöse Verkaufstaktiken und Angebote zu erkennen sind.

Der Ratgeber kostet 12,90 Euro und ist in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand wird er auch nach Hause geliefert. Als E-Book steht er zum Download bereit für 9,99 Euro unter www.vz-nrw.de/shop.
Bestellmöglichkeiten: Online-Shop: www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: 0211/3809-235, Post: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf.  

 

 

Februar 2015 

Vorsicht beim Immobilienkauf - Kostenfallen rechtzeitig erkennen
Ob Haus oder Wohnung, neu oder gebraucht: Für die eigenen vier Wände gehen Käufer und Bauherren häufig an die Grenzen ihrer finanziellen Belastbarkeit. Das wird zum Problem, wenn sie dabei die Nebenkosten aus den Augen verlieren. Denn ein Finanzierungsgerüst gerät schnell ins Wanken, wenn zu Belastungen etwa durch Notargebühren und Steuern noch versteckte Kosten kommen, deren Höhe sich erst nach Vertragsunterzeichnung zeigt.

Der Ratgeber „Kosten- und Vertragsfallen beim Immobilienkauf“ der Verbraucherzentrale NRW informiert über typische Risiken und erklärt, was bei der Kalkulation zu beachten ist.
Ist die Leistungsbeschreibung wasserdicht und vollständig?
Wurden Erschließungskosten berücksichtigt?
Besteht ein Sanierungsstau oder ist ein Umbau nötig?

Der Ratgeber hilft, diese und andere wichtige Fragen rund um den Immobilienkauf vor einem Vertragsabschluss zu klären. Mit den mehr als 120 enthaltenen Checkblättern lassen sich Häuser und Wohnungen ebenso wie Klauseln und Konditionen genau prüfen und böse Überraschungen vermeiden.

Der Ratgeber kostet 19,90 Euro und ist in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand wird er auch nach Hause geliefert.  
Bestellmöglichkeiten: Online-Shop: www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: 0211/3809-235, Post: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf

 

Schlanker werden und bleiben Erfolgsrezepte ohne Jojo-Effekt
Fastenzeiten, Radikaldiäten oder Pillen und Pülverchen taugen meist nicht als Methode, um überflüssige Pfunde dauerhaft loszuwerden. Wer es satt hat, sich immer wieder mit Diäten zu quälen und dabei in den Teufelskreis ständiger Gewichtsschwankungen zu geraten, der sollte es mit dem Erfolgsrezept einer langfristigen Ernährungsumstellung versuchen.
Wie das funktioniert, zeigt der Ratgeber „Gewicht im Griff“ der Verbraucherzentrale NRW. Das alltagstaugliche Programm basiert auf den Erfahrungen aus 35 Jahren Ernährungskursen und bringt Fettpolster zuverlässig zum Schmelzen. Mit zahlreichen Vorschlägen für gesunde Mahlzeiten sowie Tipps für einen abgespeckten Ernährungsplan geht es Schritt für Schritt zum Wohlfühlgewicht.
Bei der Herausforderung, nach der Gewichtsabnahme die Wunschfigur zu halten, hilft anschließend der weitere Ratgeber „Schlank bleiben“. Das Buch unterstützt bei der Suche nach dem persönlichen Weg zu einem dauerhaft gesunden Lebensstil und hilft dabei, Rückfälle in schädliche Ernährungsgewohnheiten zu vermeiden.
Die Ratgeber kosten jeweils 12,90 Euro und sind in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand werden sie auch nach Hause geliefert.  
Bestellmöglichkeiten: Online-Shop: www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: 0211/3809-235, Post: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf.  

Alles klar mit der Abwasserleitung? In welchem Fall eine Prüfung Pflicht ist  
Um Schäden und Folgekosten zu vermeiden, müssen betroffene Eigentümer in Wasserschutzgebieten die Abwasserkanäle ihres Grundstücks bis Ende des Jahres überprüfen lassen. Dies gilt für Liegenschaften, bei denen die Schmutzwasserleitungen vor dem 1. Januar 1965 verlegt worden sind. „Wer die gesetzliche Prüfpflicht missachtet, muss mit einem Bußgeld rechnen. Eine erste Frist hierzu läuft für einige Grundstückbesitzer Ende des Jahres ab“, warnt die Verbraucherzentrale NRW. Die Überprüfung dient nicht nur zum Schutz der Umwelt, sondern liegt auch im Interesse der Hauseigentümer, um Nässeschäden, aufwändige Reparaturen am Mauerwerk und den Werteverlust der eigenen Immobilie zu vermeiden. Bei der Frage, warum eine Zustands- und Funktionsprüfung nötig ist, helfen Hauseigentümern folgende Tipps des Verbrauchertelefons Kanaldichtheit der Verbraucherzentrale NRW:
·       Pflichten der Eigentümer: Grundsätzlich sind Grundstücks-eigentümer verantwortlich für alle Schäden, die durch Risse, Brüche oder undichte Muffen an den eigenen Abwasserleitungen entstehen. Kostenintensiv sind undichte Leitungen insbesondere, wenn bei starken Regenfällen ein Rückstau im Keller verursacht wird und Nässeschäden am Gebäude auftreten. Auch schlägt es sich auf die Nebenkostenabrechnung nieder, wenn Grundwasser ins defekte Kanalnetz läuft und Kläranlagen dadurch unnötig auf Touren gebracht werden.
·       Wasserschutzgebiete benötigen besonderen Schutz: Deshalb müssen Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten, die dort vor 1965 auf Grundstücken verlegt wurden, bis Ende 2015 geprüft werden. Bei später verlegten Leitungen endet die Prüffrist erst Ende 2020. Wird bei der Überprüfung des Zustands ein Schaden festgestellt, muss ein Eigentümer je nach Schwere der Defekte eine Sanierung innerhalb der nächsten zehn Jahre durchführen. So ist es in der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser festgelegt.
·       Regeln für Neubauten und Änderungen an der Leitung: Auch außerhalb von Wasserschutzgebieten müssen bei Neubauten, oder wenn die bestehende Abwasseranlage verändert beziehungsweise saniert wird, die Leitungen vor Inbetriebnahme überprüft werden. Darüber hinaus kann die Stadt oder Gemeinde außerhalb von Wasserschutzgebieten per Satzung verfügen, dass Abwasserleitungen zu kontrollieren sind. Nicht zuletzt können Kommunen im Zuge der Sanierung des öffentlichen Kanalnetzes von den anliegenden Grundstücksbesitzern verlangen, ihre privaten Schmutzwasserleitungen während der Baumaßnahmen prüfen und entsprechend reparieren zu lassen.

 

Verbraucherzentrale Duisburg am Rosenmontag (16. Februar) geschlossen

 

RATGEBER  
Alt werden in den eigenen vier Wänden
Zuschüsse helfen beim Abbau von Barrieren

Für den altersgerechten Umbau von Häusern und Wohnungen gibt es bares Geld: Mit bis zu 5000 Euro unterstützt die KfW-Bank Eigentümer und Mieter bei Maßnahmen, die das Wohnen im Alter erleichtern. Dazu zählen beispielsweise neue Rampen und Lifte, die Sanierung des Bades oder der Einbau leicht bedienbarer Fenster.
Mit welchen kleinen oder größeren Veränderungen sich Barrieren beseitigen lassen und wie gute Planung es ermöglicht, lange in den eigenen vier Wänden zu leben, das zeigt der Ratgeber „Clever umbauen – komfortabel in die besten Jahre“ der Verbraucherzentrale NRW.
Mit zahlreichen Ideen und Tipps für die Gestaltung von Küche, Keller, Treppenhaus, Bad, Eingangsbereich und Garten oder Balkon hilft das Buch beim Entwurf einer altersgerechten Umgebung. Die Leser erfahren, worauf sie achten sollten, damit der Umbau der Wohnung oder des Hauses die gewünschte Wirkung hat. Zahlreiche Rechenbeispiele und Checklisten sorgen für Durchblick. Hinweise auf Planungs- und Finanzierungshilfen sowie Steuererleichterungen runden den Leitfaden ab.

Der Ratgeber kostet 19,90 Euro und ist in de Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand wird er auch nach Hause geliefert.  
Bestellmöglichkeiten: Online-Shop: www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: 0211/3809-235, Post: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf.


Viele Hauseigentümer müssen neue Heizkessel kaufen
Austausch von Ü-30-Geräten ist vorgeschrieben
 
Zahlreiche Haus- und Wohnungseigentümer müssen jetzt in ihre Heizkessel investieren. Denn fünf bis zehn Prozent dieser Geräte in nordrhein-westfälischen Wohngebäuden sind älter als 30 Jahre. Weil das mit einem hohen Energieverbrauch und starker Klimabelastung einhergeht, gilt für viele von ihnen seit Januar eine Austauschpflicht. Für Eigentümer bedeutet diese bundesweite Vorgabe erst einmal Kosten von mehreren tausend Euro.
Aber: „Aktuelle Brennwertkessel verbrauchen deutlich weniger Öl oder Gas als die alten Heizwertkessel, weil sie auch den Abgasen noch nutzbare Wärme abgewinnen“, erklärt Jochen Kruse, Energieberater der Beratungsstelle Duisburg. „Die Investition kann sich deshalb durchaus bezahlt machen. Gleichzeitig profitiert natürlich das Klima.“ Die Verbraucherzentrale NRW beantwortet die wichtigsten Fragen zum Heizkesselaustausch:  
·       Wer muss den Kessel austauschen? Vorgeschrieben ist der Austausch von Konstanttemperaturkesseln, die älter sind als 30 Jahre. Derzeit müssen also Geräte ersetzt werden, die vor 1985 eingebaut wurden, nächstes Jahr markiert 1986 die Grenze. Wer nicht weiß, wie alt sein Kessel ist, schaut ins Protokoll des Schornsteinfegers: Entscheidend ist das Baujahr des Wärmetauschers. Manche Ü-30-Heizung darf aber weiterlaufen.
Wer seit 1. Februar 2002 im eigenen Ein- oder Zweifamilienhaus wohnt, ist von der Austauschpflicht ausgenommen. Gleiches gilt für Anlagen in Mehrfamilienhäusern mit mehr als 400 Kilowatt Nennleistung sowie für alle Brennwert- und Niedertemperaturkessel. Wer jetzt ein Haus mit austauschpflichtigem Kessel kauft, muss diesen binnen zwei Jahren ersetzen. Die Einhaltung der Vorschriften überwacht der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger.
·       Was kostet ein neuer Kessel? Einen Gas-Brennwertkessel für ein Zweifamilienhaus gibt es inklusive der nötigen Umrüstung des Kamins ab etwa 5000 Euro. Öl-Geräte sind etwas teurer. Hinzu kommt der Einbau. Von einer Eigenmontage ist Laien abzuraten, weil viele Vorschriften zu beachten sind und Fehler die Effizienz beeinträchtigen können. Dann benötigt die Heizung mehr Energie als nötig, ist im Betrieb also teurer. Eigentümer sollten mehrere Angebote von Heizungsbauern einholen, bevor sie einen Auftrag erteilen. Unterstützung bei der Angebotsprüfung bietet die unabhängige Energieberatung der Verbraucherzentrale an.

 

 

Januar 2015

Nicht alle Klauseln rechtlich in Form Verträge mit Fitness-Studios  
Nach den Feiertagen werden in Fitness-Studios schlaffe Muskeln gestärkt, die Kondition trainiert und die Figur in Form gebracht – zu teilweise stolzen Monatsbeiträgen. Viele Studiobetreiber versuchen außerdem, Fitness-Fans durch lange Mindestlaufzeiten, ungünstige Kündigungsfristen oder automatische Vertragsverlängerungen dauerhaft an sich zu binden.
Vertragliche Vereinbarungen über die sportliche Betätigung haben jedoch vielfach rechtlich keinen Bestand. So versuchen Betreiber etwa oft, ihre Schadenshaftung auszuschließen, wenn Wertgegenstände wegkommen oder ein Unfall an den Geräten passiert. Ein Studio muss zwar nicht für alle Schäden des Kunden aufkommen.
„Es darf aber auch nicht die Verantwortung komplett von sich weisen. So muss das Fitness-Center für eigene Fahrlässigkeit geradestehen, falls zum Beispiel die Trainingsgeräte nicht richtig gewartet werden und sich deshalb jemand verletzt“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW: „Beliebt ist auch die Forderung bei Verlust der Mitgliedskarte pauschal einen meist saftigen Betrag für eine neue Karte zu verlangen. Dies ist ebenfalls nicht ohne weiteres zulässig.“
Damit sich Freizeitsportler im Dickicht undurchsichtiger Vertragsklauseln zurechtfinden, helfen folgende Tipps bei der Suche nach fairen Fitness-Konditionen:
·       Sorgfältiger Check vor Unterschrift: Wer Mitglied in einem Fitness-Studio werden will, sollte vorher Erreichbarkeit, Öffnungszeiten und Mitgliedsbeiträge checken. Viele Studios bieten zum Kennenlernen ein kostenloses Probetraining an. Bevor Hobbysportler einen Vertrag unterschreiben, sollten sie den Text und vor allem das Kleingedruckte gründlich prüfen – am besten in aller Ruhe zu Hause. Unklares sollte dann mit den Studiobetreibern noch abgeklärt werden. Oftmals sind diese offen für Wünsche – etwa bei der Frage nach besonderen Rabatten – zum Beispiel für Studenten, Senioren oder für Mitglieder bestimmter Krankenkassen.
·       Vertragslaufzeit: Die meisten Fitness-Verträge werden für eine feste Dauer abgeschlossen. Eine Erstlaufzeit von 24 Monaten ist hierbei zulässig. Die längere Treue wird oft mit einem niedrigeren Monatsbeitrag belohnt. Wer jedoch flexibel bleiben möchte, sollte sich nicht zu lange binden. Wird der Vertrag nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert er sich meist automatisch um einen bestimmten Zeitraum. Weitere sechs Monate sind hierbei in Ordnung, zumindest bei einem moderaten Monatsbeitrag. Streitigkeiten wegen längerer Zeiträume werden von Gerichten bislang sehr unterschiedlich entschieden. Eine Vertragsverlängerung von mehr als einem Jahr dürfte jedoch unzulässig sein.

 

Ratgeber „Kreative Resteküche"

Aus Resten leckere Gerichte zaubern Kreative Tipps und Rezepte Was tun, wenn nach einem Fest die Gäste weg sind, aber noch viele Speisen übrig? Und wohin mit den restlichen Zutaten, die nicht zum Einsatz gekommen sind? Damit übrig gebliebene Lebensmittel nicht im Abfall landen, sondern auf dem Teller, hält die Verbraucherzentrale NRW in ihrem Ratgeber „Kreative Resteküche – einfach, schnell, günstig“ viele Tipps und Rezepte bereit. Für Zutaten von der Artischocke bis zum Zitroneneis findet der Leser in übersichtlichen Tabellen sofort eine Idee, wie er sie verarbeiten kann. Von Gemüse über Obst, Wurst, Fisch und Fleisch, Kartoffeln, Brot und Milchprodukte bis hin zu Nüssen und Backzutaten gibt es für alles einen knackig-kurzen Verwendungsvorschlag.
Eine weitere Tabelle erläutert, welche Gewürze zu welchen Hauptzutaten passen. Raffiniertere Ideen findet der Leser im ausführlichen Rezeptteil. Tipps für die kluge Vorratshaltung und die richtige Lagerung frischer und zubereiteter Speisen helfen ebenfalls dabei, künftig nichts mehr verderben zu lassen – weder im Alltag, noch nach einem rauschenden Fest.  
Der Ratgeber kostet 9,90 Euro und ist in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand wird er auch nach Hause geliefert.  
Bestellmöglichkeiten: Online-Shop: www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: 0211/3809-235, Post: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf.  

 

 

E-Nummern – unbedenklich oder ungesund?
Zusatzstoffe in Lebensmitteln richtig einschätzen
Fast jedes Fertiglebensmittel enthält Zusatzstoffe. Diese Zutaten werden auf den Verpackungen oft mit den sogenannten E-Nummern angegeben. Die Lebensmittelindustrie verwendet sie unter anderem, um Produkte besser aussehen zu lassen, Qualitätsmängel zu überdecken oder die Herstellung billiger zu machen. Doch was verbirgt sich hinter Bezeichnungen wie E 948, und warum ist vom Verzehr von E 425 abzuraten?
Der Ratgeber „Was bedeuten die E-Nummern?“ entschlüsselt und bewertet in seiner 67. aktualisierten und erweiterten Auflage die mehr als 320 europaweit zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe. Farb-, Süß- und Konservierungsstoffe, Antioxidations- und Säuerungsmittel, Verdickungs- und Feuchthaltemittel sowie Geschmacksverstärker werden in dieser E-Nummern-Liste nach wissenschaftlichen Erkenntnissen kritisch beurteilt. Anschauliche Symbole zeigen zum Beispiel, in welchen Stoffen Gentechnologie steckt und welche zu Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern führen können.
Hinweise für Allergiker oder Asthmatiker fehlen ebenso wenig wie solche für Vegetarier und Veganer. Eine Liste bedenklicher E-Nummern im Scheckkartenformat dient als praktischer Begleiter für den Lebensmitteleinkauf.

Der Ratgeber kostet 5,90 Euro und ist in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand wird er auch nach Hause geliefert.  

Bestellmöglichkeiten: Online-Shop: www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: 0211/3809-235, Post: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf.

 

Sturmschäden schnell der Versicherung melden  
Regen, Hagel, Sturm: Am Wochenende werden schwere Sturmböen erwartet, die auch in Nordrhein-Westfalen mit mehr als 100 Stundenkilometern für abgedeckte Dächer und umgestürzte Bäume sorgen können. Etwaige Sturmschäden sind ein Fall für die Versicherung und müssen dem Versicherer umgehend gemeldet werden.
„Betroffene sind zudem verpflichtet, alles zu unterlassen, was einen Schaden verursachen und die Feststellung erschweren könnte – sonst wird in vielen Fällen der Versicherungsschutz teilweise oder komplett riskiert“, warnt die Verbraucherzentrale NRW. Gefahrenquellen dürfen und müssen jedoch beseitigt werden. Die Angaben bei der Schadensmeldung müssen außerdem wahrheitsgetreu sein. Folgende Hinweise und die Nachfrage beim Versicherer informieren darüber, wie sich Betroffene vorsorglich verhalten sollten:
·       Eine Police reicht nicht: Für Sturmschäden haften Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherungen. Stürmisch ist's nach den Bedingungen der Versicherer ab Windstärke acht. Das entspricht einer Windgeschwindigkeit von 62 Stundenkilometern. Dass der Wind bei Sturm Ziegel und Dachpappe mitgehen ließ, müssen Betroffene in der Regel nicht selbst nachweisen. Nach den Versicherungsbedingungen reicht es aus, wenn es vorher eine offizielle Sturmwarnung gegeben oder der Schaden an einem zuvor einwandfreien Gebäude nur durch den Sturm entstanden sein kann oder Häuser in der Nachbarschaft ebenfalls beschädigt wurden.
·       Gebäude- und Hausratversicherung: Einen dreifachen Schutz gegen Sturm/Hagel, Feuer und Leitungswasser bietet die Gebäudeversicherung: Eine solche Police sollten Hausbesitzer vorweisen können, wenn das Dach abgedeckt, der Schornstein beschädigt oder ein Baum aufs Haus gefallen ist. Wurden Hausratgegenstände zum Spielball des Sturms, sind diese Schäden durch die Hausratversicherung abgedeckt.
Die Versicherung greift bei beschädigter Inneneinrichtung jedoch nur, wenn Fenster und Türen verschlossen waren. Für beschädigte Gartenmöbel wird in der Regel nur gezahlt, wenn sie während der Böen in einem Gebäude untergebracht waren und dies ebenfalls vom Wind beschädigt wurde. Reguliert werden auch Schäden an Antennen und Markisen, die einem Mieter gehören, außen am Gebäude angebracht sind und ausschließlich durch die Bewohner der versicherten Wohnung genutzt werden.

 

Richtig reklamieren bei Handwerkern, Banken und Co.
130 Musterbriefe mit wirksamen Formulierungen

Wer Waren und Leistungen reklamieren oder unzulässige Forderungen abwehren möchte, muss die richtigen Worte und Wege wählen. Sonst bleibt er oder sie womöglich auf den Kosten für defekte Produkte, falsche Rechnungen oder unzulässige Gebühren sitzen.
Der Ratgeber „Richtig reklamieren“ der Verbraucherzentrale NRW hilft dabei, die eigenen Rechte in vielen Situationen souverän selbst durchzusetzen. Das Handbuch zeigt mit mehr als 130 Musterbriefen kurz und präzise die richtige Vorgehensweise in verschiedenen Fällen. Es liefert wirksame Formulierungen für Beanstandungen gegenüber Händlern und Handwerkern ebenso wie für Reklamationen gegenüber Vermietern, Versicherungen, Telefonanbietern oder Banken.
Auch dem Thema Reise sowie der Bahn sind einige der 220 Seiten gewidmet. Informationen über außergerichtliche Streitschlichtungen sowie gerichtliche Mahn- und Klageverfahren runden das Angebot ab.

Der Ratgeber kostet 11,90 Euro und ist in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand wird er auch nach Hause geliefert.  
Bestellmöglichkeiten: Online-Shop: www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: 0211/3809-235, Post: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf.  

 

2015 unterschiedliche Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen Kassenwechsel bei steigenden Zusatzbeiträgen prüfen   Krankenversicherte können sich im neuen Jahr zunächst über eine Beitragssenkung freuen: Der bisher gültige Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung sinkt von 15,5 Prozent auf 14,6 Prozent. Der Wegfall der 0,9 Beitragspunkte beschert den Versicherern jedoch ein Loch von rund elf Milliarden in ihren Kassen, das sie voraussichtlich über individuelle Zusatzbeiträge wieder schließen werden.
Für Verbraucher heißt es jetzt: „Aufgepasst! Falls eine Krankenkasse einen höheren Mitgliedsbeitrag verlangt, sollten Versicherte die Beitragssätze und die Leistungen mehrerer Kassen miteinander vergleichen und gegebenenfalls wechseln. Denn bei der Erhebung beziehungsweise Anhebung von Zusatzbeiträgen können Versicherte ein Sonderkündigungsrecht nutzen“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Mehr zu den neuen Regeln:
·       Neue Beitragssätze: 65 der gesetzlichen Krankenkassen erheben zunächst einen Zusatzbeitrag von unter 0,9 Prozent. 50 Kassen bleiben bei dem vorläufigen Satz. Und acht Krankenkassen verlangen mehr. Das bedeutet: Für viele wird die Krankenversicherung etwas günstiger als bisher.
·       Künftig mehr Ausgaben: Das Plus in der Tasche ist für die Versicherten vermutlich nur von kurzer Dauer: Mit Blick auf die steigenden Ausgaben für Medikamente, Arzthonorare und Behandlungen sind die meisten gesetzlichen Krankenkassen gezwungen, ihre Zusatzbeiträge nach einer Weile anzuheben, um die Kassenleistungen zu decken. Sämtliche Zusatzkosten müssen von den Versicherten allein – ohne Anteil der Arbeitgeber – geschultert werden.
·       Zahlungspflicht: Wer gesetzlich krankenversichert ist, muss in der Regel den Zusatzbeitrag der Kasse zahlen. Ausgenommen davon sind mitversicherte Familienangehörige – also Kinder oder Ehepartner.
Bei Empfängern von Arbeitslosengeld I oder Grundsicherung übernimmt der jeweilige Träger neben der Krankenversicherung auch den vollen Zusatzbeitrag. Für Geringverdiener zahlen die Ämter nur die durchschnittliche Anhebung. Fällt ein Aufschlag höher aus, müssen Bezieher von Sozialleistungen die Differenz nicht selbst zahlen.
·       Kündigung: Versicherte haben ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt oder erhöht. Die Kassen müssen ihre Versicherten spätestens in dem Monat vor der geplanten Anhebung auf dieses Sonderkündigungsrecht aufmerksam machen. Um eine Vergleichsmöglichkeit mit anderen Kassen zu haben, muss den Versicherten der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der Ankündigung genannt werden. Auch der Hinweis auf eine Übersicht der Zusatzbeiträge aller Kassen auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbandes unter www.gkv-zusatzbeitraege.de darf in dem Schreiben nicht fehlen. Kündigen kann man dann bis zum Ende des Monats, in dem der Zusatzbeitrag erstmals erhoben oder erhöht wird.
Die Kündigung wird jedoch erst zum Ende des übernächsten Monats wirksam. Konkret: Wer im Januar kündigt, ist ab April bei der neuen Kasse versichert. Bis dahin müssen allerdings die verlangten Zusatzbeiträge bei der alten Kasse noch gezahlt werden.  


Neu in 2015

2015 unterschiedliche Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen Kassenwechsel bei steigenden Zusatzbeiträgen prüfen   Krankenversicherte können sich im neuen Jahr zunächst über eine Beitragssenkung freuen: Der bisher gültige Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung sinkt von 15,5 Prozent auf 14,6 Prozent. Der Wegfall der 0,9 Beitragspunkte beschert den Versicherern jedoch ein Loch von rund elf Milliarden in ihren Kassen, das sie voraussichtlich über individuelle Zusatzbeiträge wieder schließen werden.
Für Verbraucher heißt es jetzt: „Aufgepasst! Falls eine Krankenkasse einen höheren Mitgliedsbeitrag verlangt, sollten Versicherte die Beitragssätze und die Leistungen mehrerer Kassen miteinander vergleichen und gegebenenfalls wechseln. Denn bei der Erhebung beziehungsweise Anhebung von Zusatzbeiträgen können Versicherte ein Sonderkündigungsrecht nutzen“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Mehr zu den neuen Regeln:
·       Neue Beitragssätze: 65 der gesetzlichen Krankenkassen erheben zunächst einen Zusatzbeitrag von unter 0,9 Prozent. 50 Kassen bleiben bei dem vorläufigen Satz. Und acht Krankenkassen verlangen mehr. Das bedeutet: Für viele wird die Krankenversicherung etwas günstiger als bisher.
·       Künftig mehr Ausgaben: Das Plus in der Tasche ist für die Versicherten vermutlich nur von kurzer Dauer: Mit Blick auf die steigenden Ausgaben für Medikamente, Arzthonorare und Behandlungen sind die meisten gesetzlichen Krankenkassen gezwungen, ihre Zusatzbeiträge nach einer Weile anzuheben, um die Kassenleistungen zu decken. Sämtliche Zusatzkosten müssen von den Versicherten allein – ohne Anteil der Arbeitgeber – geschultert werden.
·       Zahlungspflicht: Wer gesetzlich krankenversichert ist, muss in der Regel den Zusatzbeitrag der Kasse zahlen. Ausgenommen davon sind mitversicherte Familienangehörige – also Kinder oder Ehepartner.
Bei Empfängern von Arbeitslosengeld I oder Grundsicherung übernimmt der jeweilige Träger neben der Krankenversicherung auch den vollen Zusatzbeitrag. Für Geringverdiener zahlen die Ämter nur die durchschnittliche Anhebung. Fällt ein Aufschlag höher aus, müssen Bezieher von Sozialleistungen die Differenz nicht selbst zahlen.
·       Kündigung: Versicherte haben ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt oder erhöht. Die Kassen müssen ihre Versicherten spätestens in dem Monat vor der geplanten Anhebung auf dieses Sonderkündigungsrecht aufmerksam machen. Um eine Vergleichsmöglichkeit mit anderen Kassen zu haben, muss den Versicherten der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der Ankündigung genannt werden. Auch der Hinweis auf eine Übersicht der Zusatzbeiträge aller Kassen auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbandes unter www.gkv-zusatzbeitraege.de darf in dem Schreiben nicht fehlen. Kündigen kann man dann bis zum Ende des Monats, in dem der Zusatzbeitrag erstmals erhoben oder erhöht wird.
Die Kündigung wird jedoch erst zum Ende des übernächsten Monats wirksam. Konkret: Wer im Januar kündigt, ist ab April bei der neuen Kasse versichert. Bis dahin müssen allerdings die verlangten Zusatzbeiträge bei der alten Kasse noch gezahlt werden.

 

Das ändert Facebook am 1. Januar 2015
Zum 1. Januar ändert Facebook seine Nutzungsbedingungen. Widersprechen kann man nicht. Wer nicht einverstanden ist, muss das Netzwerk verlassen.


Das soziale Netzwerk führt Buch darüber, wer wann und wie lange zum Beispiel auf der Homepage eines Online-Shops war und was bestellt wurde. Und das passiert sogar, wenn der Nutzer nicht bei Facebook eingeloggt ist. Irgendwo werden also Daten darüber gespeichert, wie viel Zeit der Nutzer im Internet verbracht hat und was in der Zeit genutzt wurde.
Was kann dagegen unternommen werden? Der Browser kann so eingestellt werden, dass er alle Cookies löscht, wenn er beendet wird. Bequemer ist es, den Browser im privaten Modus zu verwenden oder in den Einstellungen das Speichern von Drittanbieter-Cookies zu verbieten. Wirkungsvoll sind auch Browser-Addons wie Ghostery, das auch als App auf Android und iOS läuft.