Dinslakens Bürgermeisterin Eislöffel veranlasst Waffenverbotszone zu
den DIN-Tagen Ab sofort gilt auf allen Flächen der
DIN-Tage eine Waffenverbotszone. Entsprechende Schilder auf dem
Neutorplatz, am Altmarkt und im Stadtpark weisen darauf hin. Mit
dieser Vorsichtsmaßnahme zieht Bürgermeisterin Michaela Eislöffel
eine direkte Konsequenz aus dem Anschlag in Solingen am gestrigen
Freitag.
Hinweis auf die Waffenverbotszone bei den DIN-Tagen
"Damit
leisten wir einen weiteren Beitrag, damit sich die Besucher*innen
der DIN-Tage noch sicherer fühlen können. Zusätzlich zu den
Sicherheitskräften, die für uns im Einsatz sind, und der
eingeführten Videoüberwachung wollen wir durch die Verbotszone
deutlich machen, dass wir nicht bereit sind, dass überhaupt Waffen
auf unserem Stadtfest getragen werden. Unser Mitgefühl gilt den
Opfern und Angehörigen des Messer-Anschlags von Solingen", so
Bürgermeisterin Eislöffel.
Die Waffenverbotszone umfasst
sämtliche Veranstaltungsflächen des Stadtfestes DIN-Tage, das noch
bis morgen (25.8.2024) andauert. Betroffen sind somit der Bereich
vom Neutorplatz bis zum Altmarkt, der Stadtpark und das Gelände der
KTH sowie das Burgtheater und der Burginnenhof. Unter das Verbot
fallen unter anderem Schlagstöcke und Messer. Durch die
Waffenverbotszone ist es für die Sicherheitskräfte leichter
präventiv einzuschreiten und zu kontrollieren.
Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Duisburg und der
Polizei Duisburg Obermarxloh: Menschlicher Kopf in Einkaufstasche
gefunden Am 24. August (Samstag, 11:25 Uhr) bemerkte
eine Zeugin auf einem Grünstreifen in Obermarxloh eine Plastiktüte
mit den Überresten eines menschlichen Kopfes und alarmierte
daraufhin die Polizei. Im Rahmen der Durchsuchung einer in der Nähe
befindlichen Wohnung konnte die Polizei den zum Kopf gehörenden
Leichnam auffinden.
Die Ermittlungen führten zur
Identifizierung des toten Mannes (57). Die am heutigen Tag
durchgeführte Obduktion ergab, dass er Opfer eines Gewaltverbrechens
wurde. Die Polizei konnte noch am Samstag einen Tatverdächtigen
vorläufig festnehmen. Es handelt sich um einen 26-jährigen Mann, der
am 25. August (Sonntag) auf Antrag der Staatsanwaltschaft Duisburg
dem Amtsgericht Duisburg vorgeführt und anschließend in
Untersuchungshaft genommen wurde. Ihm wird vorgeworfen, den 57-
Jährigen ermordet zu haben. Die Ermittlungen, insbesondere zu den
Hintergründen der Tat, dauern an.
Neubau des OB-Karl-Lehr Brückenzuges - Umbau des Kreisverkehrs
Kaßlerfeld in vierarmige Kreuzung mit Vorrangschaltung für die
Straßenbahnlinie 901 in Ampelanlage Beratungsergebnis
in der BV Mitte: 8 Ja-, 0 Neinstimmen, 5 Enthaltungen - also
einstimmig Der Beschlussentwurf: Dem Umbau des
Kaßlerfelder Kreisels in eine lichtsignalisierte, vierarmige
Kreuzung mit Vorrangschaltung für die Straßenbahnlinie 901 mit
voraussichtlichen Baukosten (brutto) von 17,925 Mio EUR
Als
eine der vier Ruhrquerungen in Duisburg besitzt der
Oberbürgermeister-Karl-LehrBrückenzug mit dem Verteilerkreis
Kaßlerfeld und der Anbindung an die A40 eine außergewöhnliche
Bedeutung für den innerstädtischen Nord-Süd-Verkehr und die
Anbindung des Hafens an das überörtliche Straßennetz. Unmittelbar am
Südufer der Ruhrbrücke schließt der Verteilerkreis Kaßlerfeld
(Kaßlerfelder Kreisel) an den Brückenzug an. Der Verteilerkreis ist
durch die quantitative und qualitative Zunahme insbesondere des
Schwerlastverkehrs überlastet.
Hinzu kommt eine
nicht mehr zeitgemäße ungesicherte Querung der Straßenbahnlinie 901
und ein besonders hohes Gefährdungspotential für Radfahrer und
Fußgänger bei Querung der abgehenden Straßen (Unfallschwerpunkt).
Wie auch für den Brückenzug besteht die dringende Notwendigkeit, die
Verkehrsverhältnisse für den Knoten Kaßlerfeld entscheidend zu
verbessern, da ansonsten die Leistungsfähigkeit des gesamten
Streckenabschnitts, bestehend aus dem 1. BA Tausendfensterhaus bis
Vinckewegbrücke und des 2. BA Vinckewegbrücke bis Knoten Kaßlerfeld,
insgesamt nicht erhöht wird.
Der Förderantrag der Stadt Duisburg umfasst den Brücken- und
Straßenbau für den Individualverkehr (IV), der der Duisburger
Verkehrsgesellschaft AG (DVG) den des öffentlichen
Personennahverkehrs (ÖV). Mit dem Förderantrag für den ÖV ist die
Beschleunigungsmaßnahme der Straßenbahnlinie 901 verbunden. Nur ein
Umbau des Kaßlerfelder Kreisels zu einem vierarmigen Knotenpunkt mit
Lichtsignalsteuerung und Vorrangschaltung für den ÖV gewährleistet
die Beschleunigung des ÖV und stellt sicher, dass auch der IV
leistungsfähig wird.
Die Baumaßnahme wird von der Stadt
Duisburg, der DVG und der Netze Duisburg GmbH in zwei Bauabschnitten
durchgeführt. Der 1. Bauabschnitt beinhaltete den Ausbau der
Ruhrorter Straße zwischen dem „Tausendfensterhaus“ und dem
nördlichen Widerlager der Kaiserhafenbrücke. Diese Maßnahme ist
bereits vollständig abgeschlossen und wurde 2015 für den Verkehr
freigegeben.
•
Umbau Kaßlerfelder Kreisel zur vierarmigen
Kreuzung
Der gegenständliche 2. Bauabschnitt umfasst den Ausbau der
Ruhrorter Straße vom nördlichen Widerlager der Kaiserhafenbrücke bis
einschl. Knoten Kaßlerfeld und wird insgesamt in vier getrennten
Paketen ausgeschrieben. Das Paket 1 beinhaltet in Form von zwei
zeitlich getrennt voneinander zu vergebenden Losen die Errichtung
der Ruhr- und der Hafenkanalbrücke inkl. Vormontagefläche sowie den
Abbruch der Kaiserhafenbrücke und die Errichtung des
Kaiserhafendamms (Los 1) und den Abbruch der Ruhr- und der
Hafenkanalbrücke (Los 2).
Die bestehende Ruhr- und
Hafenkanalbrücke sind durch zwei neue Strombrücken ersetzt worden,
die am 18.12.2023 als Umfahrungslage in Betrieb gegangen sind. Die
Kaiserhafenbrücke wurde hingegen abgerissen und hierfür ein neuer
Damm errichtet. Dieser Damm in Umfahrungslage wird nach dem
Querverschub der Brückenbauwerke in Endlage durch ein Dammbauwerk
mit östlicher Winkelstützwand ersetzt.
Das Paket 2 umfasst
ebenso in zwei Losen den Bau eines Dükers im Hafenkanal inkl. Leer-/
Medienrohre (Los 1) sowie die Um- bzw. Verlegung von
Versorgungsleitungen, wie Strom, Gas, Wasser etc. (Los 2). Dieses
Paket ist vollständig fertiggestellt. Das Paket 3 beinhaltet den
Umbau des Verkehrsknotens Kaßlerfeld vom Kreisverkehr in eine
lichtsignalisierte, vierarmige Kreuzung mit Vorrangschaltung für die
Straßenbahnlinie 901.
Für das Paket 3 wird der
Baubeschluss gefasst. Paket 4 beinhaltet die Erneuerung der
Bahngleise auf dem Brückenzug und im Bereich des Knotens Kaßlerfeld
sowie die erforderlichen bauzeitlichen Zwischenzustände. Es sind
Eigenleistungen der DVG und werden parallel zum Baufortschritt der
Pakete 1 und 3 bearbeitet, d.h. beplant, ausgeschrieben und
abgewickelt.
Grundvoraussetzung für die Förderung einer
verkehrstechnischen Maßnahme ist die nachhaltige und langfristige
Verbesserung der Verkehrsverhältnisse aller Verkehrsteilnehmer, d.h.
des ÖV und des nicht motorisierten und des motorisierten IV. Daher
ist im Förderantrag als Bauabschnitt 2b der Umbau des Kaßlerfelder
Kreisels zu einer vierarmigen Kreuzung mit Vorrangschaltung für die
hier verkehrende Straßenbahn 901 enthalten.
Grund hierfür war die zwischenzeitlich deutlich gestiegene
Verkehrsmenge und die damit verbundenen Beeinträchtigungen des
Straßenbahnverkehrs im Zulauf und Ablauf zum/vom Kreisverkehr
Kaßlerfeld. Durch den Neubau des Brückenzuges ist in dessen Verlauf
durch die Trennung der Straßenbahn von den Fahrbahnen des IV sowie
durch die Anlage von getrennten Geh- und Radwegen bereits jetzt mit
der Inbetriebnahme der Umfahrungslage eine signifikante Erhöhung der
Leistungsfähigkeit für alle genannten Verkehrsteilnehmer erreicht.
Damit verlagert sich der „Flaschenhals“ auf den
vorhandenen Kaßlerfelder Kreisel, der in seiner aktuellen
Durchbildung bereits jetzt für die bestehenden und damit auch für
die zukünftigen Verkehre nicht mehr ausreichend leistungsfähig ist.
Die Überlastung des Kreisverkehrs mit hoher Stauanfälligkeit
innerhalb der Kreisfahrbahn führt zum Rückstau in allen vier
Knotenpunktarmen. In den Hauptverkehrszeiten ist insbesondere
stadtauswärts eine freie ÖV-gerechte Erreichbarkeit des
Kreisverkehrs und der vorgelagerten Haltestelle Alberstraße nicht
möglich.
Der Verkehr staut sich bis zur vorherigen
Kreuzung (Kaßlerfelder Straße) zweistreifig zurück und blockiert
somit auch die nicht-separierte Gleistrasse. Eine Abmarkierung der
Gleiszone ist nicht möglich. Nach dem Fahrgastwechsel an der
Haltestelle unmittelbar vor dem Kreisverkehr ist eine zügige und
ungehinderte Straßenbahnweiterfahrt auch nicht möglich – vielmehr
ist ein langsames Hineintasten in den Kreisverkehr erforderlich.
Nach der Durchfahrt der Kreisinnenfläche muss ein zweites
Mal die Kreisfahrbahn langsam gekreuzt werden. Erhebliche
Zeitverluste sind die Folge. In Gegenrichtung sind die Gegebenheiten
vergleichbar. Neben dem Leistungsfähigkeitsdefizit für den
Gesamtverkehr (IV + ÖV), besteht auch ein Mangel an
Verkehrssicherheit. Die zweimalige Querung des Kreisverkehrs durch
die Straßenbahn birgt ein hohes Konfliktpotential und bildet eine
Gefahrenquelle mit zumindest Beinahe-Unfällen zwischen IV und ÖV.
Auch das Gefährdungspotential für Radfahrer und Fußgänger
ist hoch, da die Querungsfurten nicht signalisiert sind und
insbesondere beim Abbiegen von LKW Gefahrensituationen für diese
Verkehrsgruppe entstehen. Der Kreisverkehr ist darüber hinaus ein
Unfallschwerpunkt im Duisburger Straßennetz. Zukünftig wird die
Verkehrsbelastung des Knotenpunktes steigen. Dies wird aus einer im
Zuge des Projekts „Duisburg 2027“ erarbeiteten modellbasierten
Güterverkehrsexpertise des Büros BSV (Aachen) in Zusammenarbeit mit
der Bergischen Universität Wuppertal ersichtlich.
Demnach ist ein deutlicher Anstieg der Lkw-Verkehre (bis zu 4% pro
Jahr) im Zusammenhang mit Logistiknutzungen zu erwarten. Gegenüber
der Analyse steigt die Verkehrsbelastung an diesem Knotenpunkt bis
zum Jahr 2027 um 188 LKW/h in der Morgenspitze bzw. 128 LKW/h in der
Nachmittagsspitze. Derzeit erreicht der Kaßlerfelder Kreisel
lediglich die Qualitätsstufe „E", mangelhaft.
Beim
prognostizierten Anstieg, insbesondere des Schwerlastverkehrs in
Richtung Hafengebiet, ist nicht nur eine weitere Verschlechterung
der Verkehrsverhältnisse im Kreisel zu erwarten, sondern der
Brückenzug selbst kann seine Verkehrskapazität nicht voll
ausschöpfen, da ihm die Verkehre nicht ausreichend schnell zugeführt
werden. Die nicht signalisierten Querungen für den nicht
motorisierten IV sind nicht nur ein Unfallschwerpunkt und stellen
eine große Gefahr für diese Verkehrsteilnehmer dar, sondern sie sind
auch für den Verkehrsfluss hinderlich. Der Umbau des Kaßlerfelder
Kreisels ist daher unabdingbar.
Für die Umplanung des
Kreisverkehrs sind daher folgende Prämissen zu Grunde gelegt worden:
Die Trassierung der Straßenbahntrasse bleibt in Grund- und
Aufriss gegenüber der ursprünglichen Lösung nahezu unverändert.
Die Straßenbahn wird durch Vorrangschaltung beschleunigt.
Die verkehrlichen Auswirkungen auf die Nachbarknotenpunkte werden –
auch mit Blick auf die Zukunft – drastisch minimiert. ' Alle
gewünschten Fahrbeziehungen werden bedient. Eine mindestens
ausreichende Leistungsfähigkeit (Qualitätsstufe „D“) des Knotens
Kaßlerfeld auch für die gestiegenen, zukünftigen Verkehre,
insbesondere des Schwerlastverkehrs. Signalisierte Querungen
für den nicht motorisierten Individualverkehrs
•
Umbau des Kaßlerfelder Kreisels in eine signalisierte,
vierarmige Kreuzung. Ausbau des Knotenpunktes Am Brink /
Kaßlerfelder Straße um einen Linksabbiegefahrstreifen. Die Maßnahme
ist bereits umgesetzt worden. Verlegung der Haltestelle
Albertstraße nach Süden mit gesicherter Fußgängerquerung und
Mittelbahnsteig. Die Vorzugsvariante für den Umbau des Kaßlerfelder
Kreisels in eine signalisierte Kreuzung sieht den
folgenden Ausbaustand vor: Zufahrt Am Brink: 1x
Rechtsabbiegefahrstreifen 1x Geradeausfahrstreifen 2x
Linksabbiegefahrstreifen Zufahrt Ruhrorter Straße (Süd):
1x Geradeaus-/Rechtsabbiegefahrstreifen 1x
Geradeausfahrstreifen 1x Linksabbiegefahrstreifen Zufahrt
Ruhrdeich: 1x Rechtsabbiegefahrstreifen 1x
Geradeausfahrstreifen 1x Linksabbiegefahrstreifen Zufahrt
Ruhrorter Straße (Brückenzug): 1x
Geradeaus-/Rechtsabbiegefahrstreifen 1x Linksabbiegefahrstreifen
Insbesondere für die nördliche Zufahrt (vom Brückenzug aus
Ruhrort kommend), die aufgrund der vorhandenen Brückenwiderlager nur
zweistreifig ausgebaut ist, wurden mehrere Varianten der
Verkehrsführung geprüft. Als Vorzugslösung zeigte sich, dass die
beiden von der Brücke kommenden Fahrstreifen als
Linksabbiegefahrstreifen und Geradeausfahrstreifen bis in die
Kreuzung geführt werden sollen.
Das Abbiegen von der
Ruhrorter Straße auf den Autobahnzubringer ist dann zwar erst
unmittelbar nach dem Brückenwiderlager möglich, konnte aber als
funktionsfähige Verkehrsführung nachgewiesen werden. Neben den aus
Leistungsfähigkeitsgründen erforderlichen Fahrstreifen für den
Straßenverkehr ist die Kreuzung auch für den Fußgänger- und den
Radverkehr mit signalisierten Furten entsprechend auszubauen.
Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens müssen die Radfahrer
auf separaten Radverkehrsanlagen im Seitenraum (Radwege,
Radfahrstreifen) über die Knotenpunktarme geführt werden. Zusätzlich
wird in der neu anzulegenden Grünanlage auf der derzeitigen
Vormontagefläche eine neue Radwegbeziehung Nord-Süd geschaffen, so
dass Radfahrende zwischen Ruhrort und Kaßlerfeld den Knotenpunkt
umfahren können.
Alle diese Maßnahmen führen dazu, dass
der neu zu bauende Kaßlerfelder Knoten und die umliegenden
Kreuzungen zukünftig auch zu den Verkehrsspitzenzeiten über eine
mindestens ausreichende Qualitätsstufe „D“ verfügen, bei
gleichzeitiger Beschleunigung der Linie 901. Mit der entwickelten
Lösung einer signalisierten Kreuzung können neben der
Leistungsfähigkeit des IV alle Belange des Straßenbahnbetriebes
erfüllt werden, die förderrechtlich von großer Bedeutung sind:
Optimaler Verkehrsfluss zur Vermeidung von Staubildung auf der
Gleiszone und somit deutliche Reduzierung von Verlustzeiten für die
Straßenbahn Vorrangschaltungen und damit vollständige
Beschleunigung der Straßenbahn Für die Straßenbahn ideale
Fahrdynamik (Beschleunigung/Bremsen) durch
Vorsignale/LSA-Schaltungen Abmarkierung der Gleiszone südöstlich
der Albertstraße bis zur Kaßlerfelder Straße und damit verbundene,
weitere Beschleunigungseffekte für den Straßenbahnbetrieb
Vermeidung von Konfliktsituationen durch Bündelung von
Verkehrsströmen (nur einmalige IV-Querung der Gleistrasse
erforderlich) Sichere Überfahrt des signalisierten
Kreuzungsbereiches Sicheres Erreichen der Haltestelle
Albertstraße durch die Anordnung eines signalisierten
Haltestellenzugangs in optimaler Lage Barrierefreier Ausbau
der Haltestelle Deutliche Reduzierung von Gefahren bei
Fußgänger- und Radfahrerquerungen durch Signalisierung. Zusätzliche
Fahrbeziehung (Nord – Süd) für Radfahrende auf Wegen durch das neu
anzulegende Kaßlerfelder Grün. Auflösen des
Unfallhäufungspunktes
Termine Voraussichtliche (grobe)
Terminschiene: Ausschreibung 1. Quartal 2025 Vergabe 4. Quartal
2025 Baubeginn Leitungen (durch Netze) 3. Quartal 2025
(frühestens) Baubeginn Kreuzung 1. Quartal 2026 Fertigstellung
4. Quartal 2027
„Erneuerung Mariensperrtor“ in Duisburg-Kaßlerfeld
einschließlich des Grunderwerbs Dringlichkeitsbeschluss
öffentlich durch den Oberbürgermeister und ein Ratsmitglied (§ 60
Abs. 1 S. 2 GO NRW) Der Rat der Stadt Duisburg
soll am 23. September 2024 die Weiterbeauftragung der
Planungsleistungen ab LPH 5 HOAI sowie die Umsetzung der Maßnahme
„Erneuerung Mariensperrtor“ in Duisburg-Kaßlerfeld einschl. des
Grunderwerbs mit voraussichtlichen Gesamtkosten bis zu einer Höhe
von 33,9 Mio. € brutto (Prognose) beschließen. Der Oberbürgermeister
wird zugleich beauftragt, nach Vorlage der Plangenehmigung den
Förderantrag zu stellen. Die Umsetzung der Maßnahme unterliegt dem
Vorbehalt der Bewilligung der Förderung. Übrigens:
Die längste Ratsitzung gab es am Montag,30. Juni 2024:
Mo.,
30. Juni Beginn 15:07 Uhr Ende 05:05 Uhr am 1.
Juli
Als Hochwasserschutzanlage dient das Mariensperrtor dem
Hochwasserschutz für den gesamten Innenstadtbereich der Stadt
Duisburg. Neben den dort wohnenden und arbeitenden Menschen werden
Vermögenswerte von weit mehr als 2 Mrd. Euro, darunter das gesamte
Gebiet um den lnnenhafen sowie das U-Bahn-Netz der Stadt Duisburg,
geschützt. Im Hochwasserfall muss zum Schutz der Bevölkerung, der
Innenstadt und der damit verbundenen Sachwerte ab einem Pegelstand
von + 8,60 m am Pegel Duisburg-Ruhrort das Mariensperrtor
geschlossen sein.
Neben dem Stadt- und dem Landesarchiv
ist insbesondere das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
(LZPD) mit Sitz im Bereich des Innenhafens als besonders
schutzwürdige Einrichtung zu nennen. Das LZPD - mit einer der
modernsten Polizeileitstellen Europas - ist unter anderem für die
behördenübergreifende Koordination von Einsatzkräften, insbesondere
der Bereitschaftspolizei, der Polizeifliegerstaffel und der
Spezialeinheiten zuständig und stellt eine schnelle und effektive
polizeiliche Zusammenarbeit und Kommunikation - auch
grenzüberschreitend - sicher.
Das Mariensperrtor bildet als westlicher Abschluss des
Innenhafens zusammen mit der Marientorbrücke den Übergang zum
Außenhafen. Das Mariensperrtor stammt aus dem Jahr 1929 und ist als
Hochwasserschutzanlage noch in Funktion. Die Restnutzungsdauer des
Mariensperrtors, insbesondere des Verschlusskörpers einschließlich
der Maschinen- und Anlagenteile, neigt sich nach mittlerweile 90
Jahren dem Ende entgegen.
Die Bauwerke, Maschinen und technischen Anlagen sind in Teilen
sanierungs- bzw. erneuerungsbedürftig. Zudem sind sie teilweise
veraltet und entsprechen nicht den allgemein anerkannten Regeln der
Technik und derzeitigen Sicherheitsstandards. Da die mittelfristige
Stand- und Gebrauchssicherheit (insb. des Verschlusskörpers) kann
nicht mehr garantiert werden. Mit Ordnungsverfügung der
Bezirksregierung Düsseldorf vom 9.5.2011, AZ 54.04.01.20- Marientor,
wurde die Stadt Duisburg deshalb aufgefordert: „…ein Gesamtkonzept
zur Anpassung des Hochwasserschutzes im Bereich des Innenhafens
…vorzulegen.“
In einer weiteren Ordnungsverfügung der
Bezirksregierung Düsseldorf vom 14.12.2012, AZ
54.04.01.20-Marientor, wurde unter Ziffer 3 (neu) c.) ein „…Konzept
zur Realisierbarkeit alternativer Verschlussmöglichkeiten des
Innenhafenkanals“ gefordert. Dies war Anlass für die Überlegungen
zur Errichtung eines Dammbalkenverschlusses. Der Errichtung des
Dammbalkenverschlusses hat der Rat der Stadt am 22.06.2015 mit
Beschluss über die Drucksache DS 15-0730 (vom 08.06.2015)
zugestimmt.
Bezüglich des geforderten Gesamtkonzeptes
und angesichts der zuvor genannten altersbedingten
Mängelerscheinungen und Sanierungserfordernisse am vorhandenen
Schiebetor wurden bereits 2016 verschiedene Ersatzlösungen
ausgearbeitet. Durch die Verwaltung wurden seinerzeit technische
Lösungsmöglichkeiten für einen Ersatz des Schiebetores (von
Ersatzneubau bis dauerhafter Abtrennung des Innenhafens mittels
eines Fangedammes) geprüft und hinsichtlich ihrer
technisch-wirtschaftlichen Auswirkungen und städtebaulichen sowie
ökologischen Wirkungen bewertet.
Im Ergebnis hat sich
die Kombination aus einem neuem Schiebetor und dem
Dammbalkenverschluss grundsätzlich als Vorzugslösung herausgestellt,
da der Hochwasserschutz am Innenhafen entsprechend den allgemein
anerkannten Regeln der Technik und den gesetzlichen Vorschriften
sichergestellt und die dahinterliegenden landesweit bedeutsamen
Infrastruktureinrichtungen vor Hochwassereinflüssen geschützt wird.
Mit dem Ratsbeschluss Drucksache 15-0914 (vom
21.09.2015) wurde der Oberbürgermeister beauftragt, die notwenigen
Planungen einzuleiten und die dafür erforderlichen Genehmigungen
einzuholen. Aktueller Sachstand Die erforderlichen
Planungsleistungen wurden in 2019 EU-weit ausgeschrieben und 2020
beauftragt. Die Planungsleistungen ab der Genehmigungsplanung sind
dabei lediglich als Option enthalten und somit gesondert zu
beauftragen.
Im Zuge der Vorplanung wurden verschiedene
Varianten untersucht, den Hochwasserschutz am Übergang des
Duisburger Außen- zum Innenhafens gemäß den allgemein anerkannten
Regeln der Technik herzustellen. Dabei wurden auch die Ergebnisse
früherer Konzept- und Seite 4 Drucksache-Nr. 24-0589 Datum
30.07.2024 Machbarkeitsstudien, die in Folge der vor genannten
Ordnungsverfügungen erstellt wurden, überprüft. Es konnte bestätigt
werden, dass ein standortnaher Ersatzneubau aus technischen und
wirtschaftlichen Gründen sowie im Hinblick auf den Hochwasserschutz
als vorteilhafter gegenüber einer Verschiebung des Standortes zu
betrachten sind.
Im Rahmen der Prüfung möglicher Standorte im Umfeld des
Mariensperrtors hat sich letztendlich der Ersatz des Mariensperrtors
in der Bestandslage (= Standort 6) als Grundlage für die
Untersuchung geeigneter Verschlusssysteme herausgestellt. Die
Risiken, Auswirkungen und Erfordernisse gegenüber allen Varianten
die mit einer Standortverschiebung verbunden sind, fallen deutlich
geringer aus bzw. entfallen zum Teil gänzlich. Zudem scheidet eine
Standortverschiebung aufgrund der örtlichen Randbedingungen aus.
Der Ersatz des Hochwassersperrtors in bestehender Lage hat die
geringsten Auswirkungen auf den bestehenden Hochwasserschutz sowie
die Schifffahrt oder sonstigen Nutzungen im Innen- und Außenhafen
bei gleichzeitig minimaler Stützweite des Verschlusses. Ein
Kraneinsatz für Ein- und Ausbau des Tores sowie
Unterhaltungsarbeiten ist möglich. (vgl. Anlage 2) Im Zuge der
Vorplanung wurden ebenfalls verschiedene Verschlusssysteme
betrachtet, von denen sich vier Verschlusssysteme als
Vorzugsvarianten herausstellten: Variante 1: Schiebetor,
Variante 2: aufgehängtes Schiebetor, Variante 3:
Dammbalkensystem und Variante 4: Stemmtor.
Ebenfalls wurde im Rahmen der Vorplanung herausgearbeitet, dass
eine Weiternutzung der bestehenden Anlage aufgrund der offenkundigen
konstruktiven und statischen Defizite nicht in Betracht kommt, da
sie nicht so umgestaltet werden kann, dass sie gemäß § 77 Satz 3 LWG
nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und ein dauerhaft
sicherer Betrieb möglich ist. Die Bewertung der vier
Planungsvarianten erfolgte anhand von fünf wertungsrelevanten
Hauptkriterien mit 22 Unterkriterien in unterschiedlicher Wichtung.
Maßgeblicher Wertungsgegenstand waren dabei
Betrachtungen zur Funktion und Zweckbestimmung des Mariensperrtors
als Hochwasserschutzanlage, was sowohl dem historischen als auch dem
gegenwertigen Funktionsgegenstand der Anlage entspricht. Wesentlich
ist hierbei, unabhängig von Alter und Bauweise der Anlage, die
Sicherstellung der Schutzfunktion und damit eine hohe
Anlagenverfügbarkeit, ein sicherer Betrieb im Hochwasserfall sowie
eine hohe Wartungsfreundlichkeit. Insgesamt wurde daher das
Kriterium „Betrieb und Unterhaltung“ mit 40% am höchsten gewichtet.
Neben den vorgenannten grundsätzlichen Anforderungen aus
Betrieb und Unterhaltung sind vor dem Hintergrund des
wirtschaftlichen und effektiven Einsatzes von Haushaltsmitteln die
Herstellkosten sowie die Kosten für die Unterhaltung das wesentliche
Kriterium für die Bewertung der einzelnen Varianten. Das Kriterium
„Bau und Unterhaltungskosten“ wurde mit 30% gewichtet. Die bei der
Gewichtung verbleibenden 30% wurden zu gleichen Teilen auf die
Kriterien „Einbindung in die Örtlichkeit und Denkmalschutz“,
„Genehmigungsfähigkeit“ und „Bauausführung“ verteilt. Die Aspekte
des Denkmalschutzes wurden somit noch einmal gesondert in den
Abwägungs- bzw. Wertungsprozess mit einbezogen.
Vorzugsvariante - aufgehängtes Schiebetor
Gegenstand der Erneuerung des Mariensperrtors ist
insbesondere der Ersatz des Verschlusskörpers sowie die Erneuerung
der technischen Anlagen, um zukünftig einen vom Wasserstand sowie
von sonstigen äußeren Einflüssen wie Wind, Wasserspiegeldifferenz
Innen-/Außenhafen etc. unabhängigen Betrieb des Sperrtors jederzeit
zu gewährleisten, bei einer gleichzeitig hohen Anlagenverfügbarkeit,
einfacher Bedienung und geringem Personalaufwand.
Die
anlagen- und altersbedingt unzureichenden Wartungs- und
Unterhaltungsmöglichkeiten des Bestandstors, die zudem mit hohen
Risiken und Defiziten bei der Arbeitssicherheit verbunden sind,
wirken sich nachteilig auf die Funktionssicherheit und
Einsatzfähigkeit des Sperrtors aus. Diese Defizite des Bestandstors
sind weitestgehend nur durch eine grundlegende Änderung der
Konstruktion zu beseitigen.
Die vorhandenen Abmessungen
der Durchfahrt sind bei Ersatz des Verschlusses soweit möglich
beizubehalten. Es ist eine Mindestbreite der Durchfahrt von 13,00 m
und eine ausreichende Wassertiefe für Schiffe mit einem Tiefgang von
bis zu 2,80 m sicherzustellen. Gleichzeitig muss eine
Durchfahrtshöhe von 9,00 m gewährleistet sein. Die Einhaltung der
bauordnungsrechtlichen Vorgaben bezüglich des Brandschutzes erfolgt
durch eine Neuanordnung der Technikräume sowie der Kabel- und
Leistungstrassen.
In gleichem Zuge werden die
nachteiligen Auswirkungen der mit der Absenkung in den 1950er Jahren
durchgeführten baulichen Veränderungen beseitigt, womit nicht nur
Wartungs- und Unterhaltungsarbeiten erleichtert, sondern auch
Rettungswege gefahrenfreier und breiter gestaltet werden. Zudem
werden die Elektroinstallationen oberhalb des Freibordbereiches
(Bemessungswasserstand + 1m) angeordnet.
Im Hinblick auf
Betrieb und Unterhaltung erhält die Torhalle einen neuen
Vogeleinflugschutz insbesondere vor Tauben. Hierauf beruhend wurden
in den letzten Jahren die notwendigen baulichen Veränderungen wie
der Notverschluss geplant und hergestellt, bisher erforderliche
Beschlüsse und Genehmigungen eingeholt sowie die Planungen zur
Sicherstellung des Hochwasserschutzes vorangetrieben.
Halteverbote der Stadtreinigung Ab dem 01.
September 2024 werden die Wirtschaftsbetriebe Duisburg die
maschinelle Straßenreinigung (nicht die Gehwegreinigung) in Duisburg
anpassen. Diese Änderungen zielen darauf ab, die Effizienz und
Nachhaltigkeit der Reinigung zu verbessern und die Reviere an die
städtebaulichen Entwicklungen der letzten Jahre anzupassen. Da durch
die Umstellung auch bestehende Halteverbotszonen betroffen sind,
werden die Zusatzschilder unter den Halteverbotsschildern, die den
Tag und die Uhrzeit der Reinigungen anzeigen, bei Bedarf
ausgetauscht, um die neuen Reinigungszeiten zu berücksichtigen.
Es werden jedoch keine neuen Halteverbotsschilder
aufgestellt. Die notwendigen Anhörungsverfahren, bei denen die
Straßenbaubehörde und die Polizei beteiligt waren, sind bereits
abgeschlossen. Das Ordnungsamt ist ebenfalls über die Umstellung
informiert, sodass es keine unberechtigten Verwarnungen geben wird.
Anwohnerinnen und Anwohner werden auf verschiedene Weisen über die
Änderungen informiert: per Handzettel in den Briefkästen auf
den Straßen, die von einer Änderung hinsichtlich eines ortsfesten
Halteverbots betroffen sind Informationen auf der Webseite der
Wirtschaftsbetriebe Duisburg „Push-Nachrichten“ für
Nutzerinnen und Nutzer der WBD App In der WBD App können
Nutzer zusätzlich direkt über eine Suchfunktion erfahren, ob ihre
Straße von der Umstellung betroffen ist.
Die Bezirke:BZ
HambornBZ
Homberg Ruhrort BaerlBZ
Meiderich BeeckBZ
MitteBZ
RheinhausenBZ
WalsumBZ
Süd
Barrierefreier Ausbau von 8 Bushaltestellen an der
Lotharstraße von Mülheimer Straße bis Nettelbeckstraße in
Duisburg-Mitte Die Bezirksvertretung Mitte stimmte dem
Ausbau von 8 berrierefreien Bushaltestellen in der Neudorfer
Lotharstraße mehrheitlich (11 Ja-, 2-Neinstimmen und eine
Enthaltung) mit Kostenaufwand von Straßenbaukosten in
Höhe von 572.373 €, bei einem Förderanteil Straßenbau von 398.268 €,
Honoraren von 50.000 € und der Gesamtkosten von 622.373 € zu.
Die Novelle des Personenbeförderungsgesetzes aus dem Jahr 2012
schreibt fest, dass die Belange der in ihrer Mobilität oder
sensorisch eingeschränkten Menschen zu berücksichtigen sind und eine
vollständige Barrierefreiheit des Öffentlichen Personennahverkehrs
erreicht werden soll. Dieser gesetzlichen Vorgabe folgend, sollen
weitere Bushaltestellen barrierefrei umgebaut werden. Der
barrierefreie Ausbau von Haltestellen ist ein festgeschriebenes
Leitziel der Stadt Duisburg im Rahmen der Nahverkehrsplanung.
Der Rat der Stadt Duisburg hat die Teilfortschreibung des 3.
Nahverkehrsplanes zur Barrierefreiheit im ÖPNV, DS-Nr. 21-1124 am
25.11.2021 beschlossen. Die Teilfortschreibung konkretisiert den
aktuellen Nahverkehrsplan zur Barrierefreiheit im ÖPNV gemäß den
Vorgaben nach § 8 des Personenbeförderungsgesetzes.
Folgende acht Bushaltestellen sind zum Ausbau vorgesehen:
Die vorhandenen Bushaltestellen sind aufgrund der
Bordsteinauftritte, der Anfahrbarkeit, der fehlenden
Orientierungsmöglichkeiten für Mobilitätseingeschränkte (taktile und
visuelle Elemente) und teilweise wegen fehlender Sitz- und
Unterstellmöglichkeiten (Wartehalle) nicht barrierefrei.
Durch Erhöhung der Bordsteinauftritte auf 16cm mittels
Bussonderbordsteinen, der direkten Anfahrbarkeit am Fahrbahnrand für
alle 8 Haltestellen (analog einer Buskaphaltestelle), Verbesserung
der Ein- und Ausstiegsmöglichkeit, unterstützenden taktilen
Leitelemente und Ergänzung und Erneuerung von Wartehallen sollen
nunmehr diesen Ansprüchen Rechnung getragen werden. Ebenso wurden
hierbei die erforderlichen Querungsmöglichkeiten über die
Lotharstraße von und zu den Haltestellenbereichen betrachtet.
Im Rahmen der Planung hat sich ergeben, dass der Baum im Bereich
der Haltestelle Universität Bussteig 1 zu Gunsten eines verbesserten
Ausstieges und optimalen Andienung der Haltestelle entfernt werden
sollte. Dieser wird durch eine Neupflanzung an dieser Bushaltestelle
ersetzt. In der Sitzung vom 15.09.2022 hat der Verwaltungsrat der
VRR AöR die Anpassung des VRR-Förderkataloges 2023 gemäß Nummer 9.2
der Weiterleitungsrichtlinie des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (WLR
VRR AöR) beschlossen und den barrierefreien Ausbau von 8
Bushaltestellen in Duisburg im § 12 ÖPNV-Förderkatalog 2023 mit
einem Fördersatz in Höhe von 100 % der zuwendungsfähigen Kosten
berücksichtigt.
Die Planung des barrierefreien Ausbaus von 8
Bushaltestellen wurde bei der Sitzung der AG Bauen des Beirates für
Menschen mit Behinderung am 24.11.2022 vorgestellt. Der Beirat hat
diese Planung zugestimmt. Die Bauausführung erfolgt in 2024 - 2025.
Offene Beratung
zu IT-Lernangeboten an der VHS Duisburg Die
Volkshochschule Duisburg schult in den kommenden Monaten in
verschiedenen Kursen, Wochenendseminaren und Bildungsurlauben zum
Thema „digitale Kompetenz“. Dabei richtet sich das Angebot sowohl an
Einsteiger als auch an Fortgeschrittene. Viele Kurse sind für
Senioren geeignet. Technik-Neulinge können Grundlagenkurse für
Computer und Smartphones belegen. Auch Schulungen zu
Office-Programmen, die im Büroalltag nützlich sind, stehen auf dem
Plan.
Wer sich intensiver mit digitalen Themen befassen
möchte, kann in ambitionierten Kursen beispielsweise lernen, wie man
Daten auf dem eigenen Laptop organisiert, oder in die Welt der
Programmiersprachen wie Python, Java, JavaScript und HTML
eintauchen. Weitere spannende Angebote umfassen den 3D-Druck sowie
Seminare zum Umgang mit Linux, LaTeX und digitaler Bildbearbeitung.
Um sicherzustellen, dass jeder den für sich passenden
Kurs findet, bietet Fachbereichsleiterin Eva Fastabend individuelle
Beratungen in der dritten Etage der VHS, Steinsche Gasse 26, an. Die
Termine dafür sind: Montag, 26. August, von 10 bis 13 Uhr und
Dienstag, 3. September, von 14 bis 17 Uhr. Eine vorherige
Anmeldung ist für die unverbindliche und kostenlose Beratung nicht
erforderlich. Telefonische Beratung geht auch, unter Tel. (0203)
283- 4326. Auch individuelle Beratungstermine können vereinbart
werden.
In der BZ
2014: Politik trifft
Praxis: Sarah Philipp „mittendrin“ in der Bäckerei Bolten
Die Kunden der Bäckerei Bolten auf der
Königstraße staunten am Dienstag nicht schlecht, als sie
einen Blick über die Ladentheke riskierten:
SPD-Landtagsabgeordnete Sarah Philipp verbrachte ihren
Praxistag „Mittendrin“ in der hochfrequentierten Filiale
des Duisburger Familienunternehmens. Der Einsatzort
der Politikerin in der Innenstadt ist mit rund 400
Quadratmetern die größte Verkaufsfiliale in der Stadt.
Das dazugehörige Café hat sich zu einem wichtigen sozialen
Treffpunkt entwickelt. Bis zu 14 Mitarbeiterinnen -
ausschließlich Frauen - arbeiten gleichzeitig in dem
Betrieb, in dem auch ausgebildet wird. Angeleitet von
Filialleiterin Claudia Steinke durfte somit die junge
Politikerin einen Tag, Brot und Brötchen an die Kunden
bringen, die Kasse und die Brotschneidemaschine bedienen
und die verkauften Waren fachmännisch verpacken.
„Ich bin froh, dass ich diesen Einblick in die berufliche
Praxis haben konnte“, resümierte Philipp. „Ich muss
gestehen, von der anderen Seite der Verkaufstheke sieht
vieles einfacher aus. Besonders zu den Stoßzeiten kann es
in der Bäckerei durchaus stressig zugehen.“ Wichtig seien
ihr vor allem die Gespräche mit den Mitarbeiterinnen, die
ihre Wünsche an die Politik - wie eine regelmäßige
Reinigung der Königstraßen-Überdachung - äußerten.
Filialleiterin Claudia Steinke
und Sarah Philipp
Gemeindeversammlung im Duisburger Süden Auch
das Presbyterium der Evangelischen Kirchengemeinde
Trinitatis (Buchholz, Wedau-Bissingheim) sucht regelmäßig
das Gespräch und den Austausch mit den Gemeindemitgliedern
und lädt ein zu Information und Diskussion. So auch zur
nächsten Gemeindeversammlung. Auf der Tagesordnung stehen
am Sonntag, 1. September 2024 nach dem Gottesdienst in der
Jesus-Christus-Kirche in Buchholz an der Arlberger Straße
8, der um 10 Uhr beginnt, folgende Themen:
Ein Bericht
über die aktuelle Gemeindesituation mit der Leitfrage
„Welche aktuellen Entwicklungen sind zu beobachten?“;
Infos den Finanzen und zu den Baumaßnahmen (wie etwa zum
Umbau der Nebenräume an der Jesus-Christus-Kirche) und
Infos zum Schutzkonzept zur Prävention
sexualisierter Gewalt. Wenn weitere Tagesordnungspunkte
gewünscht werden, können diese bei Pfarrer Dirk Sawatzki,
dem Presbyteriumsvorsitzenden, gemeldet werden (Tel.: 0203
726575; E-Mail: dirk.sawatzki@ekir.de). Infos zur Gemeinde
gibt es im Netz unter www.trinitatis-duisburg.de.
Willkommen an Bord - Evangelische
Gemeinden laden zum gemeinsamen Fest ein Die
evangelischen Gemeinden der Duisburger Stadtmitte Hochfeld,
Neudorf-Ost und Neudorf-West werden ab Januar 2025 eine Gemeinde,
doch den Zusammenschluss möchten die drei jetzt schon mit einem
großen Fest feiern und sich gegenseitig „Willkommen an Bord“ heißen:
Das Miteinander am 31. August 2024 dienst auch dem Kennenlernen und
die Mitglieder der drei Gemeinden sind eingeladen, im Laufe des
Tages an verschiedenen Orten zu feiern.
Los geht es um
11 Uhr an der Hochfelder Pauluskirche mit einem Frühstücksbuffet,
Posaunenmusik und einem bunten Spiele-Programm für Kinder – bei
schönem Wetter unter freiem Himmel. Zwischen 13.30 und 14.30 Uhr
pilgern bzw. radelt die Festgemeinschaft von Hochfeld zum Neudorfer
Gemeindezentrum an der Wildstraße 31. Dort warten bereits Kaffee und
Kuchen, das große Schminken für die Kleinen, die außerdem auch ein
echtes Feuerwehrauto erkunden können.
Ab 17 Uhr geht es nur eine kurze Strecke weiter zur Kirchwiese
an der Christuskirche an der Gustav-Adolf-Straße. Dort gibt es
Spiele für Groß und Klein, Lagerfeuer und ein gemütliches
Miteinander mit Grillen. Bei schlechtem Wetter bleibt nur der Grill
draußen und alle anderen feiern im Foyer des Gemeindezentrums an der
Gustav-Adolf-Straße 65. Infos zur Gemeinde gibt es im Netz auf der
bereits gemeinsamen Homepage www.hochfeld-neudorf.de.
Straßenverkehrsunfälle im 1. Halbjahr 2024: 2 100
Verletzte mehr als im Vorjahreszeitraum 11
Verkehrstote weniger, Zahl der Unfälle im 1. Halbjahr 2024
nahezu unverändert gegenüber Vorjahreszeitraum
In
den ersten sechs Monaten des Jahres 2024 sind in
Deutschland 174 000 Menschen bei Straßenverkehrsunfällen
verletzt worden. Nach vorläufigen Ergebnissen des
Statistischen Bundesamtes (Destatis) waren das knapp 2 100
oder 1 % mehr als im 1. Halbjahr 2023. Die Zahl der
Verkehrstoten sank um 11 Personen auf 1 292.
Wie verbreitet ist pflanzliche Milch in Deutschland?
Kuhmilchersatz
Milch die nicht aus dem Euter von Kühen stammt, aber für den
menschlichen Verzehr gedacht ist, darf hierzulande nicht Milch
heißen. Verantwortlich hierfür ist eine EU-Verordnung von 2013.
Andere Produkte die ebenfalls nicht auf die Eutersekretion von
Tieren zurückgehen - wie Sonnenmilch oder Scheuermilch oder sogar
Shampoo mit Hafermilch (!) - dürfen dagegen Milch heißen.
Der Popularität von Pflanzenmilch beziehungsweise Pflanzenmilchprodukten tut
das alles indes keinen Abbruch. So konsumieren 21 Prozent der für
die Statista
Consumer Insights hierzulande befragten Menschen regelmäßig
Hafer-, Soja oder Mandelmilch oder daraus hergestellte Produkte. Das
ist ein recht normaler Wert für Europa, wie der Blick auf
Statista-Grafik zeigt. Einigermaßen unpopulär ist der Kuhmilchersatz
nur in wenigen Länder, wie etwa Serbien und Tschechien (jeweils elf
Prozent) und auch unsere französischen Nachbar:innen (14 Prozent)
sind keine Pflanzenmilchfans. Mathias Brandt
Wie viel Milch trinken die
Deutschen? Die Menschen in Deutschland trinken weniger Kuhmilch.
Das geht aus Daten der Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung hervor. Denen zufolge belief
sich der Pro-Kopf-Konsum von Konsummilch 2023 auf rund 46 Kilogramm.
Ein Jahrzehnt zuvor waren es noch 7,5 Kilogramm weniger, wie die
Statista-Grafik zeigt. Hier ist auch sichtbar, dass der Verbrauch
zuvor lange Zeit stabil war.
Ein Grund für den Rückgang
könnte die zunehmende Bedeutung von pflanzlicher
Milch sein (Hafer, Soja, usw.). Bei Milcherzeugnissen wie
Sauermilch-, Kefir-, Joghurt- und Milchmischerzeugnisse sowie
Milchmischgetränken hat sich dagegen seit 2003 kaum etwas getan.
Sahne-und Buttermilcherzeugnisse verlieren offenbar ebenfalls an
Attraktivität. Zwar ist die Veränderung hier weniger deutlich, aber
auch hier ist der Pro-Kopf-Konsum im knapp zweistelligen
Prozentbereich zurückgegangen.
Sollte die Politik pflanzliche Alternativen mehr fördern?
Pflanzliche Lebensmittelersatzprodukte von
René Bocksch,
22.08.2024 Pflanzliche Alternativen zu Milchprodukten und Fleisch
gewinnen auf dem deutschen Markt an Bedeutung. Dennoch haben die Ersatzprodukte politisch
einen anderen Stellenwert als ihn tierische Erzeugnisse genießen. So
gilt für Soja-, Hafer- und Mandelmilch beispielsweise weiterhin der
reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent wohingegen Kuhmilch nur
mit sieben Prozent besteuert wird.
Laut einer Umfrage
von The
Good Food Institute und YouGov unterstützt mehr als die Hälfte
der Befragten eine Steuersenkung. Über alle Parteipräferenzen der
Befragten hinweg, stimmen mehr als 50 Prozent dieser Aussage zu. Am
höchsten war der Anteil unter Wähler:innen der Grünen (79 Prozent).
Viele Landwirte zögern
mit der Umstellung ihrer Betriebe auf pflanzliche Lebensmittel,
deshalb fordern auch 81 Prozent der Grünen-Wähler:innen mehr
politische Unterstützung bei der Transformation der Betriebe.
Die Zustimmung unter Umfrageteilnehmer:innen, die SPD, Union
und FDP wählen würden, liegt zwischen 50 und 59 Prozent - bei
AfD-Wähler:innen ist es lediglich ein Drittel. Ein weiteres großes
Anliegen der Grünen ist es, mehr pflanzliche Essensoptionen in
öffentlichen Kantinen von beispielsweise Schulen und Krankenhäusern
anzubieten. Davor verschließen sich vor allem die Wähler:innen der
Union, FDP und AfD, wie die Statista-Grafik zeigt. Renè Bocksch
Welcher Fleischersatz kommt auf den Tisch?
45 Prozent der Menschen in Deutschland haben bereits Fleischersatzprodukte ausprobiert.
Das ist bei einer Umfrage der Statista
Consumer Insights aus dem vergangenen Sommer herausgekommen.
Damit sind die Konsument:innen hierzulande etwas weniger neugierig
auf Fleischalternativen als das in Großbritannien der Fall ist, aber
aufgeschlossener als unsere französischen Nachbar:innen.
Auf dem deutschen Markt kommen vegane
beziehungsweise vegetarische "Hühnchen", "Hackfleisch" und
"Burger" am besten an, wie der Blick auf die Statista-Grafik zeigt.
Am niedrigsten ist der Anteil bei "Speck". Dagegen sind bei
Brit:innen pflanzliche Burgerpatties am beliebtesten - dahinter
folgen Hühnefleischimitate. In Frankreich liegen Wurst-Alternativen
und "Hackfleisch" vorne. Mathias Brandt
Welche Nachhaltigkeitsthemen beschäftigen Deutschland?
Im Schnitt entfallen laut Eurostat auf
jeden Menschen in Deutschland pro Jahr 131 Kilogramm
Lebensmittelabfälle - das entspricht einer Gesamtmenge von elf
Millionen Tonnen. Ein Gutteil dieser Abfälle ließe sich laut einer
vom Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und Thünen-Institut
veröffentlichten Studie vermeiden.
Ein Thema das
viele Konsument:innen beschäftigt, wie eine Statista-Umfrage zeigt.
Demnach haben sich 32 Prozent der Befragten in der jüngeren
Vergangenheit über das Thema Lebensmittelverschwendung informiert -
ähnlich hoch war das Interesse bereits vor zwei Jahren. Besonders
stark zugenommen hat das Informationsbedürfnis bei den Themen
künftige Energieversorgung und
-quellen sowie Wasserknappheit und -qualität, wie der Blick auf die
Statista-Grafik zeigt. Dagegen interessieren sich sich aktuell
offenbar weniger Menschen für den Umgang mit Abfall und
Mikroplastik. Mathias Brandt
Teure Kartoffeln Kartoffeln Die Preise für
Kartoffeln sind in den letzten zwei Jahren deutlich gestiegen. Das
zeigt die Statista-Infografik mit Daten des Statistischen
Bundesamts, die die Preisindizes von Kartoffeln und
Kartoffelprodukten mit denen von Nahrungsmitteln insgesamt und dem
Gesamt-Verbraucherpreisindex miteinander vergleicht. Hierbei ist zu
erkennen, dass die Preise für Kartoffeln
und Kartoffelprodukte stärker gestiegen sind als die
durchschnittlichen Nahrungsmittelpreise.
Die
Nahrungsmittelpreise sind ihrerseits stärker gestiegen als die
Verbraucherpreise insgesamt im Durchschnitt. Ein Grund für den
starken Anstieg der Kartoffelpreise ist die schlechte Ernte der
vergangenen Saison. "Der Zeitraum für die Ernte war zu kurz, um alle
Kartoffeln unter guten Bedingungen zu ernten und zu lagern", teilte
der Verband der westeuropäischen Kartoffelerzeuger (NPEG) bereits
zum Jahreswechsel mit.
Allgemein sei das Angebot an
Frühkartoffeln in diesem Jahr auch eher knapp gewesen, was ebenfalls
zu den höheren Preisen geführt habe. Auch Länder wie Israel, Ägypten
und Spanien in diesem Jahr weniger Frühkartoffeln geliefert. Ein
weiterer Faktor sind Medienberichten zufolge die inzwischen knapp
gewordenen Pflanzkartoffeln. Pflanzkartoffeln oder Saatkartoffeln
sind zur Aussaat neuer Kartoffelpflanzen gedacht. Die Infografik ist
Teil einer vierteiligen Serie zum Thema Kartoffeln. Zur ersten
Grafik der Serie gelangen Sie hier. Matthias Janson
|