'Tagesaktuell' - Redaktion Harald Jeschke Sonderseiten


Sitemap Archiv •    34. Kalenderwoche: 24. August
BaustellenDVG-UmleitungBahn-VRR


Montag, 26. August 2024

Dinslakens Bürgermeisterin Eislöffel veranlasst Waffenverbotszone zu den DIN-Tagen
Ab sofort gilt auf allen Flächen der DIN-Tage eine Waffenverbotszone. Entsprechende Schilder auf dem Neutorplatz, am Altmarkt und im Stadtpark weisen darauf hin. Mit dieser Vorsichtsmaßnahme zieht Bürgermeisterin Michaela Eislöffel eine direkte Konsequenz aus dem Anschlag in Solingen am gestrigen Freitag.

Hinweis auf die Waffenverbotszone bei den DIN-Tagen

"Damit leisten wir einen weiteren Beitrag, damit sich die Besucher*innen der DIN-Tage noch sicherer fühlen können. Zusätzlich zu den Sicherheitskräften, die für uns im Einsatz sind, und der eingeführten Videoüberwachung wollen wir durch die Verbotszone deutlich machen, dass wir nicht bereit sind, dass überhaupt Waffen auf unserem Stadtfest getragen werden. Unser Mitgefühl gilt den Opfern und Angehörigen des Messer-Anschlags von Solingen", so Bürgermeisterin Eislöffel.


Die Waffenverbotszone umfasst sämtliche Veranstaltungsflächen des Stadtfestes DIN-Tage, das noch bis morgen (25.8.2024) andauert. Betroffen sind somit der Bereich vom Neutorplatz bis zum Altmarkt, der Stadtpark und das Gelände der KTH sowie das Burgtheater und der Burginnenhof. Unter das Verbot fallen unter anderem Schlagstöcke und Messer. Durch die Waffenverbotszone ist es für die Sicherheitskräfte leichter präventiv einzuschreiten und zu kontrollieren.


Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Duisburg und der Polizei Duisburg Obermarxloh: Menschlicher Kopf in Einkaufstasche gefunden
Am 24. August (Samstag, 11:25 Uhr) bemerkte eine Zeugin auf einem Grünstreifen in Obermarxloh eine Plastiktüte mit den Überresten eines menschlichen Kopfes und alarmierte daraufhin die Polizei. Im Rahmen der Durchsuchung einer in der Nähe befindlichen Wohnung konnte die Polizei den zum Kopf gehörenden Leichnam auffinden.


Die Ermittlungen führten zur Identifizierung des toten Mannes (57). Die am heutigen Tag durchgeführte Obduktion ergab, dass er Opfer eines Gewaltverbrechens wurde. Die Polizei konnte noch am Samstag einen Tatverdächtigen vorläufig festnehmen. Es handelt sich um einen 26-jährigen Mann, der am 25. August (Sonntag) auf Antrag der Staatsanwaltschaft Duisburg dem Amtsgericht Duisburg vorgeführt und anschließend in Untersuchungshaft genommen wurde. Ihm wird vorgeworfen, den 57- Jährigen ermordet zu haben. Die Ermittlungen, insbesondere zu den Hintergründen der Tat, dauern an.


Neubau des OB-Karl-Lehr Brückenzuges - Umbau des Kreisverkehrs Kaßlerfeld in vierarmige Kreuzung mit Vorrangschaltung für die Straßenbahnlinie 901 in Ampelanlage
Beratungsergebnis in der BV Mitte: 8 Ja-, 0 Neinstimmen, 5 Enthaltungen - also einstimmig
Der Beschlussentwurf: Dem Umbau des Kaßlerfelder Kreisels in eine lichtsignalisierte, vierarmige Kreuzung mit Vorrangschaltung für die Straßenbahnlinie 901 mit voraussichtlichen Baukosten (brutto) von 17,925 Mio EUR

Als eine der vier Ruhrquerungen in Duisburg besitzt der Oberbürgermeister-Karl-LehrBrückenzug mit dem Verteilerkreis Kaßlerfeld und der Anbindung an die A40 eine außergewöhnliche Bedeutung für den innerstädtischen Nord-Süd-Verkehr und die Anbindung des Hafens an das überörtliche Straßennetz. Unmittelbar am Südufer der Ruhrbrücke schließt der Verteilerkreis Kaßlerfeld (Kaßlerfelder Kreisel) an den Brückenzug an. Der Verteilerkreis ist durch die quantitative und qualitative Zunahme insbesondere des Schwerlastverkehrs überlastet.



Hinzu kommt eine nicht mehr zeitgemäße ungesicherte Querung der Straßenbahnlinie 901 und ein besonders hohes Gefährdungspotential für Radfahrer und Fußgänger bei Querung der abgehenden Straßen (Unfallschwerpunkt). Wie auch für den Brückenzug besteht die dringende Notwendigkeit, die Verkehrsverhältnisse für den Knoten Kaßlerfeld entscheidend zu verbessern, da ansonsten die Leistungsfähigkeit des gesamten Streckenabschnitts, bestehend aus dem 1. BA Tausendfensterhaus bis Vinckewegbrücke und des 2. BA Vinckewegbrücke bis Knoten Kaßlerfeld, insgesamt nicht erhöht wird.


Der Förderantrag der Stadt Duisburg umfasst den Brücken- und Straßenbau für den Individualverkehr (IV), der der Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) den des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖV). Mit dem Förderantrag für den ÖV ist die Beschleunigungsmaßnahme der Straßenbahnlinie 901 verbunden. Nur ein Umbau des Kaßlerfelder Kreisels zu einem vierarmigen Knotenpunkt mit Lichtsignalsteuerung und Vorrangschaltung für den ÖV gewährleistet die Beschleunigung des ÖV und stellt sicher, dass auch der IV leistungsfähig wird.


Die Baumaßnahme wird von der Stadt Duisburg, der DVG und der Netze Duisburg GmbH in zwei Bauabschnitten durchgeführt. Der 1. Bauabschnitt beinhaltete den Ausbau der Ruhrorter Straße zwischen dem „Tausendfensterhaus“ und dem nördlichen Widerlager der Kaiserhafenbrücke. Diese Maßnahme ist bereits vollständig abgeschlossen und wurde 2015 für den Verkehr freigegeben.

Umbau Kaßlerfelder Kreisel zur vierarmigen Kreuzung


Der gegenständliche 2. Bauabschnitt umfasst den Ausbau der Ruhrorter Straße vom nördlichen Widerlager der Kaiserhafenbrücke bis einschl. Knoten Kaßlerfeld und wird insgesamt in vier getrennten Paketen ausgeschrieben. Das Paket 1 beinhaltet in Form von zwei zeitlich getrennt voneinander zu vergebenden Losen die Errichtung der Ruhr- und der Hafenkanalbrücke inkl. Vormontagefläche sowie den Abbruch der Kaiserhafenbrücke und die Errichtung des Kaiserhafendamms (Los 1) und den Abbruch der Ruhr- und der Hafenkanalbrücke (Los 2).


Die bestehende Ruhr- und Hafenkanalbrücke sind durch zwei neue Strombrücken ersetzt worden, die am 18.12.2023 als Umfahrungslage in Betrieb gegangen sind. Die Kaiserhafenbrücke wurde hingegen abgerissen und hierfür ein neuer Damm errichtet. Dieser Damm in Umfahrungslage wird nach dem Querverschub der Brückenbauwerke in Endlage durch ein Dammbauwerk mit östlicher Winkelstützwand ersetzt.

Das Paket 2 umfasst ebenso in zwei Losen den Bau eines Dükers im Hafenkanal inkl. Leer-/ Medienrohre (Los 1) sowie die Um- bzw. Verlegung von Versorgungsleitungen, wie Strom, Gas, Wasser etc. (Los 2). Dieses Paket ist vollständig fertiggestellt. Das Paket 3 beinhaltet den Umbau des Verkehrsknotens Kaßlerfeld vom Kreisverkehr in eine lichtsignalisierte, vierarmige Kreuzung mit Vorrangschaltung für die Straßenbahnlinie 901.


Für das Paket 3 wird der Baubeschluss gefasst. Paket 4 beinhaltet die Erneuerung der Bahngleise auf dem Brückenzug und im Bereich des Knotens Kaßlerfeld sowie die erforderlichen bauzeitlichen Zwischenzustände. Es sind Eigenleistungen der DVG und werden parallel zum Baufortschritt der Pakete 1 und 3 bearbeitet, d.h. beplant, ausgeschrieben und abgewickelt.

Grundvoraussetzung für die Förderung einer verkehrstechnischen Maßnahme ist die nachhaltige und langfristige Verbesserung der Verkehrsverhältnisse aller Verkehrsteilnehmer, d.h. des ÖV und des nicht motorisierten und des motorisierten IV. Daher ist im Förderantrag als Bauabschnitt 2b der Umbau des Kaßlerfelder Kreisels zu einer vierarmigen Kreuzung mit Vorrangschaltung für die hier verkehrende Straßenbahn 901 enthalten.


Grund hierfür war die zwischenzeitlich deutlich gestiegene Verkehrsmenge und die damit verbundenen Beeinträchtigungen des Straßenbahnverkehrs im Zulauf und Ablauf zum/vom Kreisverkehr Kaßlerfeld. Durch den Neubau des Brückenzuges ist in dessen Verlauf durch die Trennung der Straßenbahn von den Fahrbahnen des IV sowie durch die Anlage von getrennten Geh- und Radwegen bereits jetzt mit der Inbetriebnahme der Umfahrungslage eine signifikante Erhöhung der Leistungsfähigkeit für alle genannten Verkehrsteilnehmer erreicht.


Damit verlagert sich der „Flaschenhals“ auf den vorhandenen Kaßlerfelder Kreisel, der in seiner aktuellen Durchbildung bereits jetzt für die bestehenden und damit auch für die zukünftigen Verkehre nicht mehr ausreichend leistungsfähig ist. Die Überlastung des Kreisverkehrs mit hoher Stauanfälligkeit innerhalb der Kreisfahrbahn führt zum Rückstau in allen vier Knotenpunktarmen. In den Hauptverkehrszeiten ist insbesondere stadtauswärts eine freie ÖV-gerechte Erreichbarkeit des Kreisverkehrs und der vorgelagerten Haltestelle Alberstraße nicht möglich.


Der Verkehr staut sich bis zur vorherigen Kreuzung (Kaßlerfelder Straße) zweistreifig zurück und blockiert somit auch die nicht-separierte Gleistrasse. Eine Abmarkierung der Gleiszone ist nicht möglich. Nach dem Fahrgastwechsel an der Haltestelle unmittelbar vor dem Kreisverkehr ist eine zügige und ungehinderte Straßenbahnweiterfahrt auch nicht möglich – vielmehr ist ein langsames Hineintasten in den Kreisverkehr erforderlich.


Nach der Durchfahrt der Kreisinnenfläche muss ein zweites Mal die Kreisfahrbahn langsam gekreuzt werden. Erhebliche Zeitverluste sind die Folge. In Gegenrichtung sind die Gegebenheiten vergleichbar. Neben dem Leistungsfähigkeitsdefizit für den Gesamtverkehr (IV + ÖV), besteht auch ein Mangel an Verkehrssicherheit. Die zweimalige Querung des Kreisverkehrs durch die Straßenbahn birgt ein hohes Konfliktpotential und bildet eine Gefahrenquelle mit zumindest Beinahe-Unfällen zwischen IV und ÖV.

Auch das Gefährdungspotential für Radfahrer und Fußgänger ist hoch, da die Querungsfurten nicht signalisiert sind und insbesondere beim Abbiegen von LKW Gefahrensituationen für diese Verkehrsgruppe entstehen. Der Kreisverkehr ist darüber hinaus ein Unfallschwerpunkt im Duisburger Straßennetz. Zukünftig wird die Verkehrsbelastung des Knotenpunktes steigen. Dies wird aus einer im Zuge des Projekts „Duisburg 2027“ erarbeiteten modellbasierten Güterverkehrsexpertise des Büros BSV (Aachen) in Zusammenarbeit mit der Bergischen Universität Wuppertal ersichtlich.


Demnach ist ein deutlicher Anstieg der Lkw-Verkehre (bis zu 4% pro Jahr) im Zusammenhang mit Logistiknutzungen zu erwarten. Gegenüber der Analyse steigt die Verkehrsbelastung an diesem Knotenpunkt bis zum Jahr 2027 um 188 LKW/h in der Morgenspitze bzw. 128 LKW/h in der Nachmittagsspitze. Derzeit erreicht der Kaßlerfelder Kreisel lediglich die Qualitätsstufe „E", mangelhaft.


Beim prognostizierten Anstieg, insbesondere des Schwerlastverkehrs in Richtung Hafengebiet, ist nicht nur eine weitere Verschlechterung der Verkehrsverhältnisse im Kreisel zu erwarten, sondern der Brückenzug selbst kann seine Verkehrskapazität nicht voll ausschöpfen, da ihm die Verkehre nicht ausreichend schnell zugeführt werden.
Die nicht signalisierten Querungen für den nicht motorisierten IV sind nicht nur ein Unfallschwerpunkt und stellen eine große Gefahr für diese Verkehrsteilnehmer dar, sondern sie sind auch für den Verkehrsfluss hinderlich. Der Umbau des Kaßlerfelder Kreisels ist daher unabdingbar.

Für die Umplanung des Kreisverkehrs sind daher folgende Prämissen zu Grunde gelegt worden:
 Die Trassierung der Straßenbahntrasse bleibt in Grund- und Aufriss gegenüber der ursprünglichen Lösung nahezu unverändert.
 Die Straßenbahn wird durch Vorrangschaltung beschleunigt.
 Die verkehrlichen Auswirkungen auf die Nachbarknotenpunkte werden – auch mit Blick auf die Zukunft – drastisch minimiert. '
 Alle gewünschten Fahrbeziehungen werden bedient.
 Eine mindestens ausreichende Leistungsfähigkeit (Qualitätsstufe „D“) des Knotens Kaßlerfeld auch für die gestiegenen, zukünftigen Verkehre, insbesondere des Schwerlastverkehrs.
 Signalisierte Querungen für den nicht motorisierten Individualverkehrs

Umbau des Kaßlerfelder Kreisels in eine signalisierte, vierarmige Kreuzung.
 Ausbau des Knotenpunktes Am Brink / Kaßlerfelder Straße um einen Linksabbiegefahrstreifen. Die Maßnahme ist bereits umgesetzt worden.
 Verlegung der Haltestelle Albertstraße nach Süden mit gesicherter Fußgängerquerung und Mittelbahnsteig. Die Vorzugsvariante für den Umbau des Kaßlerfelder Kreisels in eine signalisierte Kreuzung sieht den folgenden Ausbaustand vor:
Zufahrt Am Brink:
 1x Rechtsabbiegefahrstreifen
 1x Geradeausfahrstreifen
 2x Linksabbiegefahrstreifen
Zufahrt Ruhrorter Straße (Süd):
 1x Geradeaus-/Rechtsabbiegefahrstreifen
 1x Geradeausfahrstreifen
 1x Linksabbiegefahrstreifen Zufahrt Ruhrdeich:
 1x Rechtsabbiegefahrstreifen
 1x Geradeausfahrstreifen
 1x Linksabbiegefahrstreifen
Zufahrt Ruhrorter Straße (Brückenzug):
 1x Geradeaus-/Rechtsabbiegefahrstreifen  1x Linksabbiegefahrstreifen

Insbesondere für die nördliche Zufahrt (vom Brückenzug aus Ruhrort kommend), die aufgrund der vorhandenen Brückenwiderlager nur zweistreifig ausgebaut ist, wurden mehrere Varianten der Verkehrsführung geprüft. Als Vorzugslösung zeigte sich, dass die beiden von der Brücke kommenden Fahrstreifen als Linksabbiegefahrstreifen und Geradeausfahrstreifen bis in die Kreuzung geführt werden sollen.


Das Abbiegen von der Ruhrorter Straße auf den Autobahnzubringer ist dann zwar erst unmittelbar nach dem Brückenwiderlager möglich, konnte aber als funktionsfähige Verkehrsführung nachgewiesen werden. Neben den aus Leistungsfähigkeitsgründen erforderlichen Fahrstreifen für den Straßenverkehr ist die Kreuzung auch für den Fußgänger- und den Radverkehr mit signalisierten Furten entsprechend auszubauen.


Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens müssen die Radfahrer auf separaten Radverkehrsanlagen im Seitenraum (Radwege, Radfahrstreifen) über die Knotenpunktarme geführt werden. Zusätzlich wird in der neu anzulegenden Grünanlage auf der derzeitigen Vormontagefläche eine neue Radwegbeziehung Nord-Süd geschaffen, so dass Radfahrende zwischen Ruhrort und Kaßlerfeld den Knotenpunkt umfahren können.


Alle diese Maßnahmen führen dazu, dass der neu zu bauende Kaßlerfelder Knoten und die umliegenden Kreuzungen zukünftig auch zu den Verkehrsspitzenzeiten über eine mindestens ausreichende Qualitätsstufe „D“ verfügen, bei gleichzeitiger Beschleunigung der Linie 901. Mit der entwickelten Lösung einer signalisierten Kreuzung können neben der Leistungsfähigkeit des IV alle Belange des Straßenbahnbetriebes erfüllt werden, die förderrechtlich von großer Bedeutung sind:
 Optimaler Verkehrsfluss zur Vermeidung von Staubildung auf der Gleiszone und somit deutliche Reduzierung von Verlustzeiten für die Straßenbahn
 Vorrangschaltungen und damit vollständige Beschleunigung der Straßenbahn
 Für die Straßenbahn ideale Fahrdynamik (Beschleunigung/Bremsen) durch Vorsignale/LSA-Schaltungen  Abmarkierung der Gleiszone südöstlich der Albertstraße bis zur Kaßlerfelder Straße und damit verbundene, weitere Beschleunigungseffekte für den Straßenbahnbetrieb
 Vermeidung von Konfliktsituationen durch Bündelung von Verkehrsströmen (nur einmalige IV-Querung der Gleistrasse erforderlich)
 Sichere Überfahrt des signalisierten Kreuzungsbereiches
 Sicheres Erreichen der Haltestelle Albertstraße durch die Anordnung eines signalisierten Haltestellenzugangs in optimaler Lage
 Barrierefreier Ausbau der Haltestelle
 Deutliche Reduzierung von Gefahren bei Fußgänger- und Radfahrerquerungen durch Signalisierung. Zusätzliche Fahrbeziehung (Nord – Süd) für Radfahrende auf Wegen durch das neu anzulegende Kaßlerfelder Grün.
 Auflösen des Unfallhäufungspunktes

Termine
Voraussichtliche (grobe) Terminschiene: Ausschreibung 1. Quartal 2025
Vergabe 4. Quartal 2025
Baubeginn Leitungen (durch Netze) 3. Quartal 2025 (frühestens)
Baubeginn Kreuzung 1. Quartal 2026 Fertigstellung 4. Quartal 2027


„Erneuerung Mariensperrtor“ in Duisburg-Kaßlerfeld einschließlich des Grunderwerbs
Dringlichkeitsbeschluss öffentlich durch den Oberbürgermeister und ein Ratsmitglied (§ 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW)
Der Rat der Stadt Duisburg soll am 23. September 2024 die Weiterbeauftragung der Planungsleistungen ab LPH 5 HOAI sowie die Umsetzung der Maßnahme „Erneuerung Mariensperrtor“ in Duisburg-Kaßlerfeld einschl. des Grunderwerbs mit voraussichtlichen Gesamtkosten bis zu einer Höhe von 33,9 Mio. € brutto (Prognose) beschließen. Der Oberbürgermeister wird zugleich beauftragt, nach Vorlage der Plangenehmigung den Förderantrag zu stellen. Die Umsetzung der Maßnahme unterliegt dem Vorbehalt der Bewilligung der Förderung.
Übrigens:
Die längste Ratsitzung gab es am Montag,30. Juni 2024: Mo., 30. Juni Beginn 15:07 Uhr Ende 05:05 Uhr am 1. Juli

Als Hochwasserschutzanlage dient das Mariensperrtor dem Hochwasserschutz für den gesamten Innenstadtbereich der Stadt Duisburg. Neben den dort wohnenden und arbeitenden Menschen werden Vermögenswerte von weit mehr als 2 Mrd. Euro, darunter das gesamte Gebiet um den lnnenhafen sowie das U-Bahn-Netz der Stadt Duisburg, geschützt. Im Hochwasserfall muss zum Schutz der Bevölkerung, der Innenstadt und der damit verbundenen Sachwerte ab einem Pegelstand von + 8,60 m am Pegel Duisburg-Ruhrort das Mariensperrtor geschlossen sein.


Neben dem Stadt- und dem Landesarchiv ist insbesondere das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD) mit Sitz im Bereich des Innenhafens als besonders schutzwürdige Einrichtung zu nennen. Das LZPD - mit einer der modernsten Polizeileitstellen Europas - ist unter anderem für die behördenübergreifende Koordination von Einsatzkräften, insbesondere der Bereitschaftspolizei, der Polizeifliegerstaffel und der Spezialeinheiten zuständig und stellt eine schnelle und effektive polizeiliche Zusammenarbeit und Kommunikation - auch grenzüberschreitend - sicher.


Das Mariensperrtor bildet als westlicher Abschluss des Innenhafens zusammen mit der Marientorbrücke den Übergang zum Außenhafen. Das Mariensperrtor stammt aus dem Jahr 1929 und ist als Hochwasserschutzanlage noch in Funktion. Die Restnutzungsdauer des Mariensperrtors, insbesondere des Verschlusskörpers einschließlich der Maschinen- und Anlagenteile, neigt sich nach mittlerweile 90 Jahren dem Ende entgegen.


Die Bauwerke, Maschinen und technischen Anlagen sind in Teilen sanierungs- bzw. erneuerungsbedürftig. Zudem sind sie teilweise veraltet und entsprechen nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik und derzeitigen Sicherheitsstandards. Da die mittelfristige Stand- und Gebrauchssicherheit (insb. des Verschlusskörpers) kann nicht mehr garantiert werden. Mit Ordnungsverfügung der Bezirksregierung Düsseldorf vom 9.5.2011, AZ 54.04.01.20- Marientor, wurde die Stadt Duisburg deshalb aufgefordert: „…ein Gesamtkonzept zur Anpassung des Hochwasserschutzes im Bereich des Innenhafens …vorzulegen.“


In einer weiteren Ordnungsverfügung der Bezirksregierung Düsseldorf vom 14.12.2012, AZ 54.04.01.20-Marientor, wurde unter Ziffer 3 (neu) c.) ein „…Konzept zur Realisierbarkeit alternativer Verschlussmöglichkeiten des Innenhafenkanals“ gefordert. Dies war Anlass für die Überlegungen zur Errichtung eines Dammbalkenverschlusses. Der Errichtung des Dammbalkenverschlusses hat der Rat der Stadt am 22.06.2015 mit Beschluss über die Drucksache DS 15-0730 (vom 08.06.2015) zugestimmt.


Bezüglich des geforderten Gesamtkonzeptes und angesichts der zuvor genannten altersbedingten Mängelerscheinungen und Sanierungserfordernisse am vorhandenen Schiebetor wurden bereits 2016 verschiedene Ersatzlösungen ausgearbeitet. Durch die Verwaltung wurden seinerzeit technische Lösungsmöglichkeiten für einen Ersatz des Schiebetores (von Ersatzneubau bis dauerhafter Abtrennung des Innenhafens mittels eines Fangedammes) geprüft und hinsichtlich ihrer technisch-wirtschaftlichen Auswirkungen und städtebaulichen sowie ökologischen Wirkungen bewertet.


Im Ergebnis hat sich die Kombination aus einem neuem Schiebetor und dem Dammbalkenverschluss grundsätzlich als Vorzugslösung herausgestellt, da der Hochwasserschutz am Innenhafen entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den gesetzlichen Vorschriften sichergestellt und die dahinterliegenden landesweit bedeutsamen Infrastruktureinrichtungen vor Hochwassereinflüssen geschützt wird.


Mit dem Ratsbeschluss Drucksache 15-0914 (vom 21.09.2015) wurde der Oberbürgermeister beauftragt, die notwenigen Planungen einzuleiten und die dafür erforderlichen Genehmigungen einzuholen. Aktueller Sachstand Die erforderlichen Planungsleistungen wurden in 2019 EU-weit ausgeschrieben und 2020 beauftragt. Die Planungsleistungen ab der Genehmigungsplanung sind dabei lediglich als Option enthalten und somit gesondert zu beauftragen.

Im Zuge der Vorplanung wurden verschiedene Varianten untersucht, den Hochwasserschutz am Übergang des Duisburger Außen- zum Innenhafens gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik herzustellen. Dabei wurden auch die Ergebnisse früherer Konzept- und Seite 4 Drucksache-Nr. 24-0589 Datum 30.07.2024 Machbarkeitsstudien, die in Folge der vor genannten Ordnungsverfügungen erstellt wurden, überprüft. Es konnte bestätigt werden, dass ein standortnaher Ersatzneubau aus technischen und wirtschaftlichen Gründen sowie im Hinblick auf den Hochwasserschutz als vorteilhafter gegenüber einer Verschiebung des Standortes zu betrachten sind.



Im Rahmen der Prüfung möglicher Standorte im Umfeld des Mariensperrtors hat sich letztendlich der Ersatz des Mariensperrtors in der Bestandslage (= Standort 6) als Grundlage für die Untersuchung geeigneter Verschlusssysteme herausgestellt. Die Risiken, Auswirkungen und Erfordernisse gegenüber allen Varianten die mit einer Standortverschiebung verbunden sind, fallen deutlich geringer aus bzw. entfallen zum Teil gänzlich. Zudem scheidet eine Standortverschiebung aufgrund der örtlichen Randbedingungen aus.


Der Ersatz des Hochwassersperrtors in bestehender Lage hat die geringsten Auswirkungen auf den bestehenden Hochwasserschutz sowie die Schifffahrt oder sonstigen Nutzungen im Innen- und Außenhafen bei gleichzeitig minimaler Stützweite des Verschlusses. Ein Kraneinsatz für Ein- und Ausbau des Tores sowie Unterhaltungsarbeiten ist möglich. (vgl. Anlage 2) Im Zuge der Vorplanung wurden ebenfalls verschiedene Verschlusssysteme betrachtet, von denen sich vier Verschlusssysteme als Vorzugsvarianten herausstellten:
 Variante 1: Schiebetor,
 Variante 2: aufgehängtes Schiebetor,
 Variante 3: Dammbalkensystem und
 Variante 4: Stemmtor.


Ebenfalls wurde im Rahmen der Vorplanung herausgearbeitet, dass eine Weiternutzung der bestehenden Anlage aufgrund der offenkundigen konstruktiven und statischen Defizite nicht in Betracht kommt, da sie nicht so umgestaltet werden kann, dass sie gemäß § 77 Satz 3 LWG nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und ein dauerhaft sicherer Betrieb möglich ist. Die Bewertung der vier Planungsvarianten erfolgte anhand von fünf wertungsrelevanten Hauptkriterien mit 22 Unterkriterien in unterschiedlicher Wichtung.


Maßgeblicher Wertungsgegenstand waren dabei Betrachtungen zur Funktion und Zweckbestimmung des Mariensperrtors als Hochwasserschutzanlage, was sowohl dem historischen als auch dem gegenwertigen Funktionsgegenstand der Anlage entspricht. Wesentlich ist hierbei, unabhängig von Alter und Bauweise der Anlage, die Sicherstellung der Schutzfunktion und damit eine hohe Anlagenverfügbarkeit, ein sicherer Betrieb im Hochwasserfall sowie eine hohe Wartungsfreundlichkeit. Insgesamt wurde daher das Kriterium „Betrieb und Unterhaltung“ mit 40% am höchsten gewichtet.


Neben den vorgenannten grundsätzlichen Anforderungen aus Betrieb und Unterhaltung sind vor dem Hintergrund des wirtschaftlichen und effektiven Einsatzes von Haushaltsmitteln die Herstellkosten sowie die Kosten für die Unterhaltung das wesentliche Kriterium für die Bewertung der einzelnen Varianten. Das Kriterium „Bau und Unterhaltungskosten“ wurde mit 30% gewichtet. Die bei der Gewichtung verbleibenden 30% wurden zu gleichen Teilen auf die Kriterien „Einbindung in die Örtlichkeit und Denkmalschutz“, „Genehmigungsfähigkeit“ und „Bauausführung“ verteilt. Die Aspekte des Denkmalschutzes wurden somit noch einmal gesondert in den Abwägungs- bzw. Wertungsprozess mit einbezogen.

Vorzugsvariante - aufgehängtes Schiebetor
Gegenstand der Erneuerung des Mariensperrtors ist insbesondere der Ersatz des Verschlusskörpers sowie die Erneuerung der technischen Anlagen, um zukünftig einen vom Wasserstand sowie von sonstigen äußeren Einflüssen wie Wind, Wasserspiegeldifferenz Innen-/Außenhafen etc. unabhängigen Betrieb des Sperrtors jederzeit zu gewährleisten, bei einer gleichzeitig hohen Anlagenverfügbarkeit, einfacher Bedienung und geringem Personalaufwand.


Die anlagen- und altersbedingt unzureichenden Wartungs- und Unterhaltungsmöglichkeiten des Bestandstors, die zudem mit hohen Risiken und Defiziten bei der Arbeitssicherheit verbunden sind, wirken sich nachteilig auf die Funktionssicherheit und Einsatzfähigkeit des Sperrtors aus. Diese Defizite des Bestandstors sind weitestgehend nur durch eine grundlegende Änderung der Konstruktion zu beseitigen.


Die vorhandenen Abmessungen der Durchfahrt sind bei Ersatz des Verschlusses soweit möglich beizubehalten. Es ist eine Mindestbreite der Durchfahrt von 13,00 m und eine ausreichende Wassertiefe für Schiffe mit einem Tiefgang von bis zu 2,80 m sicherzustellen. Gleichzeitig muss eine Durchfahrtshöhe von 9,00 m gewährleistet sein. Die Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Vorgaben bezüglich des Brandschutzes erfolgt durch eine Neuanordnung der Technikräume sowie der Kabel- und Leistungstrassen.


In gleichem Zuge werden die nachteiligen Auswirkungen der mit der Absenkung in den 1950er Jahren durchgeführten baulichen Veränderungen beseitigt, womit nicht nur Wartungs- und Unterhaltungsarbeiten erleichtert, sondern auch Rettungswege gefahrenfreier und breiter gestaltet werden. Zudem werden die Elektroinstallationen oberhalb des Freibordbereiches (Bemessungswasserstand + 1m) angeordnet.


Im Hinblick auf Betrieb und Unterhaltung erhält die Torhalle einen neuen Vogeleinflugschutz insbesondere vor Tauben. Hierauf beruhend wurden in den letzten Jahren die notwendigen baulichen Veränderungen wie der Notverschluss geplant und hergestellt, bisher erforderliche Beschlüsse und Genehmigungen eingeholt sowie die Planungen zur Sicherstellung des Hochwasserschutzes vorangetrieben.











Halteverbote der Stadtreinigung
Ab dem 01. September 2024 werden die Wirtschaftsbetriebe Duisburg die maschinelle Straßenreinigung (nicht die Gehwegreinigung) in Duisburg anpassen. Diese Änderungen zielen darauf ab, die Effizienz und Nachhaltigkeit der Reinigung zu verbessern und die Reviere an die städtebaulichen Entwicklungen der letzten Jahre anzupassen. Da durch die Umstellung auch bestehende Halteverbotszonen betroffen sind, werden die Zusatzschilder unter den Halteverbotsschildern, die den Tag und die Uhrzeit der Reinigungen anzeigen, bei Bedarf ausgetauscht, um die neuen Reinigungszeiten zu berücksichtigen.


Es werden jedoch keine neuen Halteverbotsschilder aufgestellt. Die notwendigen Anhörungsverfahren, bei denen die Straßenbaubehörde und die Polizei beteiligt waren, sind bereits abgeschlossen. Das Ordnungsamt ist ebenfalls über die Umstellung informiert, sodass es keine unberechtigten Verwarnungen geben wird. Anwohnerinnen und Anwohner werden auf verschiedene Weisen über die Änderungen informiert:
 per Handzettel in den Briefkästen auf den Straßen, die von einer Änderung hinsichtlich eines ortsfesten Halteverbots betroffen sind
 Informationen auf der Webseite der Wirtschaftsbetriebe Duisburg
 „Push-Nachrichten“ für Nutzerinnen und Nutzer der WBD App
 In der WBD App können Nutzer zusätzlich direkt über eine Suchfunktion erfahren, ob ihre Straße von der Umstellung betroffen ist.

Die Bezirke:BZ HambornBZ Homberg Ruhrort BaerlBZ Meiderich BeeckBZ MitteBZ RheinhausenBZ WalsumBZ Süd

Barrierefreier Ausbau von 8 Bushaltestellen an der Lotharstraße von Mülheimer Straße bis Nettelbeckstraße in Duisburg-Mitte
Die Bezirksvertretung Mitte stimmte dem Ausbau von 8 berrierefreien Bushaltestellen in der Neudorfer Lotharstraße mehrheitlich (11 Ja-, 2-Neinstimmen und eine Enthaltung)
mit Kostenaufwand von Straßenbaukosten in Höhe von 572.373 €, bei einem Förderanteil Straßenbau von 398.268 €, Honoraren von 50.000 € und der Gesamtkosten von 622.373 € zu.

Die Novelle des Personenbeförderungsgesetzes aus dem Jahr 2012 schreibt fest, dass die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen zu berücksichtigen sind und eine vollständige Barrierefreiheit des Öffentlichen Personennahverkehrs erreicht werden soll. Dieser gesetzlichen Vorgabe folgend, sollen weitere Bushaltestellen barrierefrei umgebaut werden. Der barrierefreie Ausbau von Haltestellen ist ein festgeschriebenes Leitziel der Stadt Duisburg im Rahmen der Nahverkehrsplanung.


Der Rat der Stadt Duisburg hat die Teilfortschreibung des 3. Nahverkehrsplanes zur Barrierefreiheit im ÖPNV, DS-Nr. 21-1124 am 25.11.2021 beschlossen. Die Teilfortschreibung konkretisiert den aktuellen Nahverkehrsplan zur Barrierefreiheit im ÖPNV gemäß den Vorgaben nach § 8 des Personenbeförderungsgesetzes.


Folgende acht Bushaltestellen sind zum Ausbau vorgesehen:


Die vorhandenen Bushaltestellen sind aufgrund der Bordsteinauftritte, der Anfahrbarkeit, der fehlenden Orientierungsmöglichkeiten für Mobilitätseingeschränkte (taktile und visuelle Elemente) und teilweise wegen fehlender Sitz- und Unterstellmöglichkeiten (Wartehalle) nicht barrierefrei.

Durch Erhöhung der Bordsteinauftritte auf 16cm mittels Bussonderbordsteinen, der direkten Anfahrbarkeit am Fahrbahnrand für alle 8 Haltestellen (analog einer Buskaphaltestelle), Verbesserung der Ein- und Ausstiegsmöglichkeit, unterstützenden taktilen Leitelemente und Ergänzung und Erneuerung von Wartehallen sollen nunmehr diesen Ansprüchen Rechnung getragen werden. Ebenso wurden hierbei die erforderlichen Querungsmöglichkeiten über die Lotharstraße von und zu den Haltestellenbereichen betrachtet.


Im Rahmen der Planung hat sich ergeben, dass der Baum im Bereich der Haltestelle Universität Bussteig 1 zu Gunsten eines verbesserten Ausstieges und optimalen Andienung der Haltestelle entfernt werden sollte. Dieser wird durch eine Neupflanzung an dieser Bushaltestelle ersetzt. In der Sitzung vom 15.09.2022 hat der Verwaltungsrat der VRR AöR die Anpassung des VRR-Förderkataloges 2023 gemäß Nummer 9.2 der Weiterleitungsrichtlinie des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (WLR VRR AöR) beschlossen und den barrierefreien Ausbau von 8 Bushaltestellen in Duisburg im § 12 ÖPNV-Förderkatalog 2023 mit einem Fördersatz in Höhe von 100 % der zuwendungsfähigen Kosten berücksichtigt.

Die Planung des barrierefreien Ausbaus von 8 Bushaltestellen wurde bei der Sitzung der AG Bauen des Beirates für Menschen mit Behinderung am 24.11.2022 vorgestellt. Der Beirat hat diese Planung zugestimmt. Die Bauausführung erfolgt in 2024 - 2025.

Offene Beratung zu IT-Lernangeboten an der VHS Duisburg
Die Volkshochschule Duisburg schult in den kommenden Monaten in verschiedenen Kursen, Wochenendseminaren und Bildungsurlauben zum Thema „digitale Kompetenz“. Dabei richtet sich das Angebot sowohl an Einsteiger als auch an Fortgeschrittene. Viele Kurse sind für Senioren geeignet. Technik-Neulinge können Grundlagenkurse für Computer und Smartphones belegen. Auch Schulungen zu Office-Programmen, die im Büroalltag nützlich sind, stehen auf dem Plan.


Wer sich intensiver mit digitalen Themen befassen möchte, kann in ambitionierten Kursen beispielsweise lernen, wie man Daten auf dem eigenen Laptop organisiert, oder in die Welt der Programmiersprachen wie Python, Java, JavaScript und HTML eintauchen. Weitere spannende Angebote umfassen den 3D-Druck sowie Seminare zum Umgang mit Linux, LaTeX und digitaler Bildbearbeitung.


Um sicherzustellen, dass jeder den für sich passenden Kurs findet, bietet Fachbereichsleiterin Eva Fastabend individuelle Beratungen in der dritten Etage der VHS, Steinsche Gasse 26, an. Die Termine dafür sind: Montag, 26. August, von 10 bis 13 Uhr und Dienstag, 3. September, von 14 bis 17 Uhr.
Eine vorherige Anmeldung ist für die unverbindliche und kostenlose Beratung nicht erforderlich. Telefonische Beratung geht auch, unter Tel. (0203) 283- 4326. Auch individuelle Beratungstermine können vereinbart werden.


In der BZ 2014:
Politik trifft Praxis: Sarah Philipp „mittendrin“ in der Bäckerei Bolten
Die Kunden der Bäckerei Bolten auf der Königstraße staunten am Dienstag nicht schlecht, als sie einen Blick über die Ladentheke riskierten: SPD-Landtagsabgeordnete Sarah Philipp verbrachte ihren Praxistag „Mittendrin“ in der hochfrequentierten Filiale des Duisburger Familienunternehmens.  
Der Einsatzort der Politikerin in der Innenstadt ist mit rund 400 Quadratmetern die größte Verkaufsfiliale in der Stadt.


Das dazugehörige Café hat sich zu einem wichtigen sozialen Treffpunkt entwickelt. Bis zu 14 Mitarbeiterinnen - ausschließlich Frauen - arbeiten gleichzeitig in dem Betrieb, in dem auch ausgebildet wird. Angeleitet von Filialleiterin Claudia Steinke durfte somit die junge Politikerin einen Tag, Brot und Brötchen an die Kunden bringen, die Kasse und die Brotschneidemaschine bedienen und die verkauften Waren fachmännisch verpacken.  


„Ich bin froh, dass ich diesen Einblick in die berufliche Praxis haben konnte“, resümierte Philipp. „Ich muss gestehen, von der anderen Seite der Verkaufstheke sieht vieles einfacher aus. Besonders zu den Stoßzeiten kann es in der Bäckerei durchaus stressig zugehen.“ Wichtig seien ihr vor allem die Gespräche mit den Mitarbeiterinnen, die ihre Wünsche an die Politik - wie eine regelmäßige Reinigung der Königstraßen-Überdachung - äußerten.

Filialleiterin Claudia Steinke und Sarah Philipp

 


Gemeindeversammlung im Duisburger Süden
Auch das Presbyterium der Evangelischen Kirchengemeinde Trinitatis (Buchholz, Wedau-Bissingheim) sucht regelmäßig das Gespräch und den Austausch mit den Gemeindemitgliedern und lädt ein zu Information und Diskussion. So auch zur nächsten Gemeindeversammlung. Auf der Tagesordnung stehen am Sonntag, 1. September 2024 nach dem Gottesdienst in der Jesus-Christus-Kirche in Buchholz an der Arlberger Straße 8, der um 10 Uhr beginnt, folgende Themen:

Ein Bericht über die aktuelle Gemeindesituation mit der Leitfrage „Welche aktuellen Entwicklungen sind zu beobachten?“; Infos den Finanzen und zu den Baumaßnahmen (wie etwa zum Umbau der Nebenräume an der Jesus-Christus-Kirche) und Infos zum Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt. Wenn weitere Tagesordnungspunkte gewünscht werden, können diese bei Pfarrer Dirk Sawatzki, dem Presbyteriumsvorsitzenden, gemeldet werden (Tel.: 0203 726575; E-Mail: dirk.sawatzki@ekir.de). Infos zur Gemeinde gibt es im Netz unter www.trinitatis-duisburg.de.


Willkommen an Bord - Evangelische Gemeinden laden zum gemeinsamen Fest ein
Die evangelischen Gemeinden der Duisburger Stadtmitte Hochfeld, Neudorf-Ost und Neudorf-West werden ab Januar 2025 eine Gemeinde, doch den Zusammenschluss möchten die drei jetzt schon mit einem großen Fest feiern und sich gegenseitig „Willkommen an Bord“ heißen: Das Miteinander am 31. August 2024 dienst auch dem Kennenlernen und die Mitglieder der drei Gemeinden sind eingeladen, im Laufe des Tages an verschiedenen Orten zu feiern.


Los geht es um 11 Uhr an der Hochfelder Pauluskirche mit einem Frühstücksbuffet, Posaunenmusik und einem bunten Spiele-Programm für Kinder – bei schönem Wetter unter freiem Himmel. Zwischen 13.30 und 14.30 Uhr pilgern bzw. radelt die Festgemeinschaft von Hochfeld zum Neudorfer Gemeindezentrum an der Wildstraße 31. Dort warten bereits Kaffee und Kuchen, das große Schminken für die Kleinen, die außerdem auch ein echtes Feuerwehrauto erkunden können.


Ab 17 Uhr geht es nur eine kurze Strecke weiter zur Kirchwiese an der Christuskirche an der Gustav-Adolf-Straße. Dort gibt es Spiele für Groß und Klein, Lagerfeuer und ein gemütliches Miteinander mit Grillen. Bei schlechtem Wetter bleibt nur der Grill draußen und alle anderen feiern im Foyer des Gemeindezentrums an der Gustav-Adolf-Straße 65. Infos zur Gemeinde gibt es im Netz auf der bereits gemeinsamen Homepage www.hochfeld-neudorf.de. 




Straßenverkehrsunfälle im 1. Halbjahr 2024: 2 100 Verletzte mehr als im Vorjahreszeitraum
11 Verkehrstote weniger, Zahl der Unfälle im 1. Halbjahr 2024 nahezu unverändert gegenüber Vorjahreszeitraum

In den ersten sechs Monaten des Jahres 2024 sind in Deutschland 174 000 Menschen bei Straßenverkehrsunfällen verletzt worden. Nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) waren das knapp 2 100 oder 1 % mehr als im 1. Halbjahr 2023. Die Zahl der Verkehrstoten sank um 11 Personen auf 1 292.



Wie verbreitet ist pflanzliche Milch in Deutschland? Kuhmilchersatz
Milch die nicht aus dem Euter von Kühen stammt, aber für den menschlichen Verzehr gedacht ist, darf hierzulande nicht Milch heißen. Verantwortlich hierfür ist eine EU-Verordnung von 2013. Andere Produkte die ebenfalls nicht auf die Eutersekretion von Tieren zurückgehen - wie Sonnenmilch oder Scheuermilch oder sogar Shampoo mit Hafermilch (!) - dürfen dagegen Milch heißen.


Der Popularität von Pflanzenmilch beziehungsweise Pflanzenmilchprodukten tut das alles indes keinen Abbruch. So konsumieren 21 Prozent der für die Statista Consumer Insights hierzulande befragten Menschen regelmäßig Hafer-, Soja oder Mandelmilch oder daraus hergestellte Produkte. Das ist ein recht normaler Wert für Europa, wie der Blick auf Statista-Grafik zeigt. Einigermaßen unpopulär ist der Kuhmilchersatz nur in wenigen Länder, wie etwa Serbien und Tschechien (jeweils elf Prozent) und auch unsere französischen Nachbar:innen (14 Prozent) sind keine Pflanzenmilchfans. Mathias Brandt
Infografik: Wie verbreitet ist pflanzliche Milch in Deutschland? | Statista

Wie viel Milch trinken die Deutschen?
Die Menschen in Deutschland trinken weniger Kuhmilch. Das geht aus Daten der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung hervor. Denen zufolge belief sich der Pro-Kopf-Konsum von Konsummilch 2023 auf rund 46 Kilogramm. Ein Jahrzehnt zuvor waren es noch 7,5 Kilogramm weniger, wie die Statista-Grafik zeigt. Hier ist auch sichtbar, dass der Verbrauch zuvor lange Zeit stabil war.


Ein Grund für den Rückgang könnte die zunehmende Bedeutung von pflanzlicher Milch sein (Hafer, Soja, usw.). Bei Milcherzeugnissen wie Sauermilch-, Kefir-, Joghurt- und Milchmischerzeugnisse sowie Milchmischgetränken hat sich dagegen seit 2003 kaum etwas getan. Sahne-und Buttermilcherzeugnisse verlieren offenbar ebenfalls an Attraktivität. Zwar ist die Veränderung hier weniger deutlich, aber auch hier ist der Pro-Kopf-Konsum im knapp zweistelligen Prozentbereich zurückgegangen.
Infografik: Wie viel Milch trinken die Deutschen? | Statista

Sollte die Politik pflanzliche Alternativen mehr fördern?
Pflanzliche Lebensmittelersatzprodukte von  René Bocksch,   22.08.2024 Pflanzliche Alternativen zu Milchprodukten und Fleisch gewinnen auf dem deutschen Markt an Bedeutung. Dennoch haben die Ersatzprodukte politisch einen anderen Stellenwert als ihn tierische Erzeugnisse genießen. So gilt für Soja-, Hafer- und Mandelmilch beispielsweise weiterhin der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent wohingegen Kuhmilch nur mit sieben Prozent besteuert wird.


Laut einer Umfrage von The Good Food Institute und YouGov unterstützt mehr als die Hälfte der Befragten eine Steuersenkung. Über alle Parteipräferenzen der Befragten hinweg, stimmen mehr als 50 Prozent dieser Aussage zu. Am höchsten war der Anteil unter Wähler:innen der Grünen (79 Prozent). Viele Landwirte zögern mit der Umstellung ihrer Betriebe auf pflanzliche Lebensmittel, deshalb fordern auch 81 Prozent der Grünen-Wähler:innen mehr politische Unterstützung bei der Transformation der Betriebe.


Die Zustimmung unter Umfrageteilnehmer:innen, die SPD, Union und FDP wählen würden, liegt zwischen 50 und 59 Prozent - bei AfD-Wähler:innen ist es lediglich ein Drittel. Ein weiteres großes Anliegen der Grünen ist es, mehr pflanzliche Essensoptionen in öffentlichen Kantinen von beispielsweise Schulen und Krankenhäusern anzubieten. Davor verschließen sich vor allem die Wähler:innen der Union, FDP und AfD, wie die Statista-Grafik zeigt. Renè Bocksch
Infografik: Sollte die Politik pflanzliche Alternativen mehr fördern? | Statista

Welcher Fleischersatz kommt auf den Tisch?
45 Prozent der Menschen in Deutschland haben bereits Fleischersatzprodukte ausprobiert. Das ist bei einer Umfrage der Statista Consumer Insights aus dem vergangenen Sommer herausgekommen. Damit sind die Konsument:innen hierzulande etwas weniger neugierig auf Fleischalternativen als das in Großbritannien der Fall ist, aber aufgeschlossener als unsere französischen Nachbar:innen.


Auf dem deutschen Markt kommen vegane beziehungsweise vegetarische "Hühnchen", "Hackfleisch" und "Burger" am besten an, wie der Blick auf die Statista-Grafik zeigt. Am niedrigsten ist der Anteil bei "Speck". Dagegen sind bei Brit:innen pflanzliche Burgerpatties am beliebtesten - dahinter folgen Hühnefleischimitate. In Frankreich liegen Wurst-Alternativen und "Hackfleisch" vorne. Mathias Brandt
Infografik: Welcher Fleischersatz kommt auf den Tisch? | Statista

Welche Nachhaltigkeitsthemen beschäftigen Deutschland?
Im Schnitt entfallen laut Eurostat auf jeden Menschen in Deutschland pro Jahr 131 Kilogramm Lebensmittelabfälle - das entspricht einer Gesamtmenge von elf Millionen Tonnen. Ein Gutteil dieser Abfälle ließe sich laut einer vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und Thünen-Institut veröffentlichten Studie vermeiden.


Ein Thema das viele Konsument:innen beschäftigt, wie eine Statista-Umfrage zeigt. Demnach haben sich 32 Prozent der Befragten in der jüngeren Vergangenheit über das Thema Lebensmittelverschwendung informiert - ähnlich hoch war das Interesse bereits vor zwei Jahren. Besonders stark zugenommen hat das Informationsbedürfnis bei den Themen künftige Energieversorgung und -quellen sowie Wasserknappheit und -qualität, wie der Blick auf die Statista-Grafik zeigt. Dagegen interessieren sich sich aktuell offenbar weniger Menschen für den Umgang mit Abfall und Mikroplastik. Mathias Brandt
Infografik: Welche Nachhaltigkeitsthemen beschäftigen Deutschland? | Statista

Teure Kartoffeln Kartoffeln
Die Preise für Kartoffeln sind in den letzten zwei Jahren deutlich gestiegen. Das zeigt die Statista-Infografik mit Daten des Statistischen Bundesamts, die die Preisindizes von Kartoffeln und Kartoffelprodukten mit denen von Nahrungsmitteln insgesamt und dem Gesamt-Verbraucherpreisindex miteinander vergleicht. Hierbei ist zu erkennen, dass die Preise für Kartoffeln und Kartoffelprodukte stärker gestiegen sind als die durchschnittlichen Nahrungsmittelpreise.


Die Nahrungsmittelpreise sind ihrerseits stärker gestiegen als die Verbraucherpreise insgesamt im Durchschnitt. Ein Grund für den starken Anstieg der Kartoffelpreise ist die schlechte Ernte der vergangenen Saison. "Der Zeitraum für die Ernte war zu kurz, um alle Kartoffeln unter guten Bedingungen zu ernten und zu lagern", teilte der Verband der westeuropäischen Kartoffelerzeuger (NPEG) bereits zum Jahreswechsel mit.


Allgemein sei das Angebot an Frühkartoffeln in diesem Jahr auch eher knapp gewesen, was ebenfalls zu den höheren Preisen geführt habe. Auch Länder wie Israel, Ägypten und Spanien in diesem Jahr weniger Frühkartoffeln geliefert. Ein weiterer Faktor sind Medienberichten zufolge die inzwischen knapp gewordenen Pflanzkartoffeln. Pflanzkartoffeln oder Saatkartoffeln sind zur Aussaat neuer Kartoffelpflanzen gedacht. Die Infografik ist Teil einer vierteiligen Serie zum Thema Kartoffeln. Zur ersten Grafik der Serie gelangen Sie hier. Matthias Janson
Infografik: Teure Kartoffeln | Statista