'Tagesaktuell' - Redaktion Harald Jeschke Sonderseiten


Sitemap Archiv •    46. Kalenderwoche: 12. November
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Mittwoch, 13. November 2024

Duisburger Wohlfahrtsverbände auf Groß-Demo stark vertreten  
Die Duisburger Wohlfahrtsverbände zeigen Flagge bei der Großdemo "NRW bleib sozial!" heute in Düsseldorf. Unterstützung erfahren sie dabei durch den städtischen Beigeordneten Paul Bischof. Gemeinsam fordern sie die NRW-Landesregierung auf, den Haushalt 2025 sozial zu gestalten und die geplanten Kürzungen von 83 Millionen Euro im Sozialbereich zurückziehen.

Von links nach rechts: Ruth Stratmann, Geschäftsführerin Duisburger Diakoniewerk, Manfred Berns, Vorstandsvorsitzender Der Paritätische, Julia Schröder, Vorstand Caritas, Andreas Keienburg, Kreisgeschäftsführer DRK, Dirk Tänzler, Geschäftsführer Der Paritätische, Mike Kim, Prokurist AWO-Integration, Rainer Bischoff, Präsidiumsvorsitzender AWO-Duisburg, Veysel Keser, Vorstandsvorsitzender AWO-Duisburg, Elisabeth Weber, FORUM Demenz, Paul Bischof, Beigeordneter Stadt Duisburg, Elke Riedemann, Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz

Duisburger Abgeordnete Frank Börner, Sarah Philipp, Benedikt Falszewski: Wir kämpfen in Düsseldorf gemeinsam gegen die schwarz-grünen Sozialkürzungen!  
„In Düsseldorf haben heute über 32.000 Bürgerinnen und Bürger lautstark gegen die geplanten Sozialkürzungen der schwarz-grünen Landesregierung demonstriert. Auch wir sozialdemokratischen Landtagsabgeordneten haben uns zahlreich an der Protestkundgebung beteiligt und freuen uns sehr über die große Unterstützung aus allen Teilen des Landes und auch aus Duisburg.  


Trotz des Rekordhaushalts in Höhe von 105,5 Milliarden Euro will Ministerpräsident Hendrik Wüst vor allem bei den sozialen Diensten und Angeboten kürzen. Das wird nicht nur Einschränkungen von Beratungen oder Hilfeleistungen zur Folge haben: Damit gefährdet Schwarz-Grün auch das Fundament der Einrichtungen und Institutionen. Dagegen sind viele Betroffene heute in der Landeshauptstadt zurecht auf die Straße gegangen.  


Wir haben gestern in der SPD-Landtagsfraktion einstimmig unser erstes Änderungspaket zum Haushalt beschlossen: Im Mittelpunkt steht darin die Rücknahme der Kürzungen im Sozialbereich und bei den Familien. Nordrhein-Westfalen war immer das Land des Zusammenhalts und der sozialen Gerechtigkeit und wir wollen, dass das so bleibt.
Es ist kaum vorstellbar, dass in dem mehrere Milliarden Euro umfassenden Sparstrumpf der sogenannten Selbstbewirtschaftungsmittel keine 100 Millionen Euro beispielsweise für die Freie Wohlfahrt mehr zu finden sein sollen. Was es dazu braucht, ist ein politischer Wille. Hendrik Wüst hat ihn offenbar nicht.  Für die Betroffenen bedeutet das: Es wurde Wüst. Jetzt wird gebüßt.“






Wahl des 21. Deutschen Bundestages in Vorbereitung - Vertrauensfrage des Bundeskanzlers am 16. Dezember 2024 und eventuell am 23. Februar 2025 vorgezogene Bundestagswahl

Die Bundeswahlleiterin und die Landeswahlleitungen treffen alle Maßnahmen, um sicherzustellen, dass eine vorgezogene Neuwahl des Deutschen Bundestages im Rahmen der gesetzlichen Fristen stattfinden kann. Um Herausforderungen bei der Wahlorganisation, die sich aus den Fristen bei einer Neuwahl ergeben, bestmöglich zu begegnen, sollte dabei der Zeitraum von 60 Tagen zwischen der Auflösung des Bundestages bis zur Neuwahl ausgeschöpft werden.

Zugleich wirken die Wahlleitungen darauf hin, dass die zuständigen Stellen in Bund, Ländern und Gemeinden unabhängig von einem genauen Wahltermin schon jetzt alle organisatorischen Schritte ergreifen, die losgelöst von konkreten Fristen umgesetzt werden können.

Diese Maßnahmen ergreifen die Wahlorgane, Länder und Gemeinden bereits jetzt Unabhängig vom Zeitpunkt einer Bundestagswahl im Jahr 2025 laufen aktuell mit Blick auf eine vorgezogene Neuwahl unter anderem folgende Maßnahmen an:
Bildung der Wahlausschüsse (Bundeswahlausschuss, Landeswahl- und Kreiswahlausschüsse) Bildung der Urnen- und Briefwahlbezirke Bestimmung von Wahlräumen und deren Ausstattung Information der Wahlvorschlagsträger (Parteien sowie Einzelbewerberinnen und -bewerber) zu den Modalitäten der Einreichung von Wahlvorschlägen und Beteiligungsanzeigen sowie Vorprüfung der eingereichten Unterlagen durch Bundes-, Landes- und Kreiswahlleitungen Beschaffung der Wahlunterlagen.


Mit Festlegung des Wahltermins erfolgen die fristengebundenen Vorbereitungen Den genauen Wahltermin innerhalb der 60-Tage-Frist nach Auflösung des Bundestages legt der Bundespräsident fest. Im Falle einer Auflösung des Bundestages ist das Bundesministerium des Innern und für Heimat ermächtigt, die im Bundeswahlgesetz und in der Bundeswahlordnung bestimmten Termine und Fristen durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates abzukürzen.


Die Rechtsverordnung wird im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht. Bei bisherigen Neuwahlen wurden die bei einer „regulären“ Bundestagswahl geltenden Fristen, etwa zur Anzeige der Beteiligung an der Wahl oder zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen und Landeslisten, in der Regel halbiert (zuletzt durch die Verordnung über die Abkürzung von Fristen im Bundeswahlgesetz für die Wahl zum 16. Deutschen Bundestag vom 21. Juli 2005).


Im Falle einer Neuwahl wird auch die Bundeswahlleiterin die Öffentlichkeit umgehend über die geltenden Termine und Fristen informieren. Ab diesem Zeitpunkt wissen die Wahlvorschlagsträger, wann Einreichungsfristen enden und die Sitzungen der Kreis- und Landeswahlausschüsse sowie des Bundeswahlausschusses stattfinden. Die Wahlberechtigten werden insbesondere zu den Fristen für eine Antragsstellung für Briefwahl informiert und die dauerhaft im Ausland lebenden Wahlberechtigten erfahren, wann der letzte Zeitpunkt für die Antragstellung auf Eintragung ins Wählerverzeichnis ist.


Für die Wählerinnen und Wähler ergeben sich grundsätzlich gegenüber einer turnusgemäßen Bundestagswahl keine Änderungen. So müssen beispielsweise Personen, die nicht von Amts wegen in die Wählerverzeichnisse eingetragen werden – wie etwa dauerhaft im Ausland lebende Deutsche – erneut Anträge auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen. Auch wer per Briefwahl an der Neuwahl teilnehmen möchte, muss dies beantragen.

Informationen für Wahlvorschlagsträger zum Wahlverfahren
Eine vorgezogene Neuwahl wird grundsätzlich wie eine „reguläre“ Bundestagswahl – nur eben mit verkürzten Fristen – vorbereitet und durchgeführt. Unter anderem bleibt die erforderliche Zahl der Unterstützungsunterschriften für Parteien unverändert. Um an der Bundestagswahl als Wahlbewerberin oder Wahlbewerber teilnehmen zu können, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein.

Informationen für Parteien und Einzelbewerbende unter anderem zur Wahlteilnahme, zur Durchführung von Aufstellungsversammlungen und zur Einreichung von Beteiligungsanzeigen stellt die Bundeswahlleiterin in ihrem Internetangebot bereit: www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-wahlbewerber.html  


Höchster Indoor-Wasserfall & Familienprogramm vor funkelnder Kulisse
Duisburg, 12. November 2024 — Der Reiseveranstalter schauinsland-reisen präsentiert auf dem diesjährigen Lichtermarkt vom 29.11. bis 1.12.2024 im Landschaftspark Duisburg-Nord ein Highlight: den höchsten Indoor-Wasserfall aus Millionen schimmernder Wasserperlen1.

Einzigartiges Ambiente: Der schauinsland-reisen Lichtermarkt zieht jedes Jahr mehr Besucher an – letztes Jahr rund 30.000. Foto: Thomas Berns


Diese beeindruckende Installation wird inmitten einer einzigartigen Urlaubslandschaft in der Gießhalle zu bestaunen sein. Ob der Wasserfall einen Weltrekord erzielt, entscheidet das Rekord-Institut für Deutschland am 29. November ab 17:30 Uhr2 vor den Augen des Publikums. Der schauinsland-reisen Lichtermarkt wird wieder ein vielfältiges Programm vor der beleuchteten Kulisse des ehemaligen Hüttenwerks bieten.


Neben der beeindruckenden Wasserperleninstallation in der Gießhalle können die Besucherinnen und Besucher eine Fülle an Kunsthandwerk bestaunen, dargeboten von über 120 Ausstellern. Festliche Klänge des Gabrieli Quartetts sorgen für musikalische Untermalung und vorweihnachtliche Atmosphäre auf dem gesamten Gelände. Kulinarisch werden die Gäste mit klassischen und modernen Genüssen verwöhnt, von herzhaftem Grünkohl und Currywurst bis zu veganen Burritos, Glühwein und süßen Leckereien.


Erlebnis für die ganze Familie
Familien und Kinder können sich auf ein weiteres Highlight freuen: Im Hüttenmagazin führt das schauinsland-reisen Puppentheater „Die Reise zur leuchtenden Banane“ auf, bei der der kleine Lemur Katta zusammen mit seinen Freunden Adele Garnele und Ingo Flamingo eine zauberhafte Reise unternimmt. Die Vorführungen finden am Freitag um 16 und 18 Uhr, am Samstag um 14, 15:30 und 17 Uhr sowie am Sonntag um 12, 14, 15:30 und 17 Uhr statt.


Für den guten Zweck
Im Foyer der Gießhalle wird schauinsland-reisen erneut eine Charity-Tombola und Fotoaktion zugunsten des Vereins zebrakids e.V. veranstalten, der sozial benachteiligten und schwer kranken Kindern aus der Region besondere Erlebnisse und Auszeiten ermöglicht. Tickets sind bereits im Onlineshop unter www.lichtermarkt.ruhr und der Tourist Information Duisburg (Königstraße 86, 47051 Duisburg) erhältlich. Im Anhang befindet sich der Programmflyer mit detaillierten Informationen zum schauinsland-reisen Lichtermarkt 2024.


Duisburger Bilderbuchakademie: Sprachförderung einmal anders
Die Duisburger Stadtbibliothek startet gemeinsam mit dem bekannten Kinderbuchautor, Illustrator und Bilderbuchkünstler Martin Baltscheit einen neuen, ganzheitlichen Weg in der Leseförderung. Das Leseförderprojekt „Duisburger Bilderbuchakademie“ richtet sich an Grundschulklassen und setzt auf die kreative Verbindung von Malen und Schreiben.

v.l.: Jens Holthoff,.Leiter der Kinder- und Jugendbibliothek, Kinderbuchautor und Illustrator Martin Baltscheit und Axel Roghmanns, Amt für.schulische Bildung in der Stadtbibliothek. Foto Tanja Pickartz / Stadt Duisburg

Ziel ist es, den Spaß an Sprache zu fördern und Begeisterung für das Lesen und Schreiben, für Bücher und Geschichten zu wecken – sowohl bei den Kindern als auch bei ihren Eltern. Der erste Durchgang des Programms startet jetzt mit Lehrkräften und zwei Klassen der Grundschule „Auf dem Berg“. Nachdem sich die Lehrerinnen und Lehrer in der letzten Woche in einem Workshop mit Martin Baltscheit mit Bilderbüchern auseinandergesetzt haben, waren heute die Kinder an der Reihe. In der Zentralbibliothek stellte er zwei seiner Löwen-Bücher vor und begeisterte alle Schülerinnen und Schüler. Alle erhielten eins der Bücher als Geschenk.

Kinderbuchautor und Illustrator Martin Baltscheit. Foto: Tanja Pickartz / Stadt Duisburg

In den nächsten Tagen wird die Arbeit in der Schule fortgesetzt. Dann geht es einen ganzen Tag lang nur um Kunst und Geschichten. Die dabei entstehenden einzelnen Bilder der Kinder überträgt Martin Baltscheit im Anschluss auf mehrere Leinwände, die später miteinander verbunden in der Schule aufgehängt werden. Die feierliche Einweihung des großen Wandbildes, verbunden mit einer Lesung aus einem Löwen-Buch für die ganze Schulgemeinde einschließlich der Eltern, bildet den Höhepunkt und Abschluss der Akademie-Woche.


Dank einer langfristig angelegten Förderung durch das Amt für schulische Bildung können im Schuljahr 2024/25 fünf Grundschulen an der „Duisburger Bilderbuchakademie“ teilnehmen. Das Bewerbungsverfahren ist abgeschlossen. Eine Fortsetzung im nächsten Schuljahr ist geplant. Alle Informationen zum Projekt finden sich auf der Internetseite der Stadtbibliothek unter www.stadtbibliothek-duisburg.de.

Auftakt zur Duisburger Bilderbuchakademie mit Kinderbuchautor und Illustrator Martin Baltscheit in der Stadtbibliothek. Foto: Tanja Pickartz / Stadt Duisburg


Bürgerspaziergang führte zu den Abwasserwelten der Wirtschaftsbetriebe Duisburg
Unter dem Motto „Take a walk with me“ führte am vergangenen Samstag der letzte Bürgerspaziergang in diesem Jahr, Oberbürgermeister Sören Link sowie rund 50 Teilnehmende in den Stadtteil Huckingen und dort unter anderem an die Kaiserswerther Straße, zum Klärwerk der Wirtschaftsbetriebe Duisburg. Den Teilnehmenden bot sich hier die Möglichkeit, einen Blick hinter die Kulissen der Abwasserreinigung zu werfen und mehr über die technologischen Prozesse und nachhaltigen Ansätze zu erfahren.

Bürgerspaziergang durch die Abwasserwelten.Mit Oberbürgermeister Sören Link unterwegs. .
Dieses Mal standen die Abwasser-Welt der Wirtschaftsbetriebe Duisburg auf dem Programm. Stationen waren die Kläranlage in Huckingen (Bild) und die Siedlung "Am alten Angerbach“. Bild Ilja Höpping / Stadt Duisburg

Sebastian Beck, Leiter des Bereichs Stadtentwässerung, erklärte den Anwesenden die Funktionsweise des Klärwerks, gab einen Überblick über die Stadtentwässerung im Allgemeinen und stellte die innovative und in Deutschland bislang einmalige Kraft-Wärme-Kopplungsanlage vor. Diese wird derzeit in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken am Klärwerk Huckingen gebaut. Einige Baubestandteile konnten bereits besichtigt werden. Der Vorteil dieser Technologie ist nicht nur, dass die Wärme für das Fernwärmenetz genutzt werden kann, sondern auch, dass das Wasser mit rund zehn Grad weniger Wärme in den Rhein zurückgeführt werden kann.


Der anschließende Rundgang über das Gelände führte durch die verschiedenen Stationen der Kläranlage, angefangen bei der mechanischen Reinigung über die biologische Reinigung bis hin zur chemischen Nachbehandlung. Die Teilnehmenden erhielten dabei fachkundige Erklärungen und erfuhren, wie Abwasser aufbereitet wird und welche wichtigen Umweltaspekte dabei berücksichtigt werden müssen. Nach diesen interessanten Einblicken ging der Spaziergang weiter zum Baugebiet „Angerbogen“, wo das Prinzip der sogenannten „Schwammstadt“ gezeigt und erläutert wurde.


Das vor Ort anfallende Regenwasser wird hier im Quartier aufgenommen und gespeichert. Rund zehn Prozent der Baugebietsfläche werden dafür genutzt. Langfristig sollen auch bestehende Quartiere diesem Prinzip an die Folgen des Klimawandels angepasst werden. Hierdurch können Starkregenereignisse abgemildert werden.

Der kleine Exkurs führte dann zurück an die Kaiserswerther Straße, wo Mitarbeitende der Regenagentur Duisburg darüber informierten, wie sich die natürliche Ressource Regenwasser effizient nutzen lässt und wie den Herausforderungen des Klimawandels und der urbanen Entwicklung begegnet werden kann. Im Anschluss konnten die Teilnehmenden bei einem kleinen Imbiss und netten Gesprächen den informativen Nachmittag gemeinsam ausklingen lassen. 

Spaziergang entlang der Siedlung "Am alten Angerbach“ - Fotos Ilja Höpping / Stadt Duisburg


Sozialbericht 2024 der Stadt Duisburg mit dem Schwerpunktthema "Sozial- und klimagerechte Entwicklung der Duisburger Wohnungslandschaft"  Sozialbericht Duisburg
Zum Kommunalen Handlungskonzept Wohnen: Der Sozialbericht 2024 der Stadt Duisburg mit dem Schwerpunktthema „Sozial- und klimagerechte Entwicklung der Duisburger Wohnungslandschaft (Kommunales Handlungskonzept Wohnen)“ inklusive der Anlagen 1 bis 3 werden zur Kenntnis genommen.  Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Umsetzung der Maßnahmenvorschläge zur Erreichung der jeweiligen (Teil-) Ziele einzuleiten.
Beratungsergebnis: Einstimmig beschlossen (bei Stimmenthaltungen)

Die hierzu erforderlichen politischen Beschlussvorlagen sind den Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Die Verwaltung wird die Politik regelmäßig über den aktuellen Umsetzungsstand der Maßnahmenvorschläge und Zielerreichung informieren.

Zielsetzung
Die Sozialberichte der Stadt Duisburg beschäftigen sich mit ausgewählten Indikatoren zur Sozialstruktur in der Stadt Duisburg und zeigen soziale Ungleichheiten auf. Seit 2008 behandeln sie jeweils einen besonderen Themenschwerpunkt. Im Sozialbericht 2010 war das Thema Wohnen erstmals Schwerpunktthema, erfüllte zugleich die Funktion eines Kommunalen Handlungskonzeptes Wohnen und floss in die Stadtentwicklungsstrategie Duisburg 2027 ein.


Kommunale Handlungskonzepte Wohnen (KHW) sind politisch legitimierte Strategiepapiere, die aktiv auf strukturelle Veränderungen der Wohnungsmärkte reagieren. Damit stellen sie zum Beispiel auch eine Grundlage für die Wohnraumförderung des Landes dar. Der Wohnungsmarkt ist ein zentraler Faktor für die Entwicklung der Kommune. Die lokale Wohnungspolitik muss daher auf Basis aktueller Datengrundlagen in die Lage versetzt werden, auf strukturelle Veränderungsprozesse reagieren zu können. Insofern war das bestehende KHW nach mehr als einer Dekade zu aktualisieren und auch fortzuentwickeln.
 Sozialbericht Duisburg
 Impulse aus dem Wohnbericht 2017 (DS 18-0722) führten dazu, dass nunmehr erstmals auch Belange aus dem Bereich Umwelt, Klima und Gesundheit in das KHW integriert wurden.
 Erkenntnisse der Wohnungsmarktbeobachtung zur Heterogenität des Duisburger Wohnungsmarktes führten zu einer kleinräumigeren Datenanalyse. Die Aktualisierung diente zudem als Anlass, die Konzeptinhalte weiter (z.B. räumlich) zu konkretisieren, um eine Umsetzung des Konzepts zu forcieren.

Gemeinsamer Leitgedanke der beteiligten Fachbereiche Amt für Soziales und Wohnen, Umweltamt, Stabsstelle Klimaschutz sowie Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement war schlussendlich die sozial- und klimagerechte Entwicklung der Duisburger Wohnungslandschaft mit einer hohen Umsetzungsorientierung. Sozialbericht Duisburg

Erarbeitung und Beteiligung
Die fachlich inhaltliche Erarbeitung des Sozialberichtes 2024 erfolgte durch die beauftragte Firma GEWOS, Institut für Stadt-, Regional- und Wohnforschung GmbH in enger Zusammenarbeit mit einer Lenkungsgruppe. Mitglieder der Lenkungsgruppe waren Vertreter des Amtes für Soziales und Wohnen, des Umweltamtes, der Stabsstelle Klimaschutz sowie des Amtes für Stadtentwicklung und Projektmanagement.

Die Erarbeitung der Ziele und entsprechenden Maßnahmenvorschläge erfolgte unter breiter Beteiligung in- und externer Wohnungsmarktakteur*innen. Es wurden fünf Projektgruppensitzungen durchgeführt, von denen drei als themenspezifische Workshops konzipiert waren. Ergänzend wurde ein Beirat, bestehend u.a. aus Vertreter*innen aller Ratsfraktionen sowie den beteiligten Dezernaten und Fach- und Querschnittsämtern, regelmäßig über den Projektfortschritt informiert. Somit ist eine umfangreiche Expertise verschiedenster in- und externer Wohnungsmarktakteure und -akteurinnen in die Konzepterarbeitung eingeflossen.

Ziele und Maßnahmenvorschläge
Auf Basis der Datenanalyse (Teil 1) wurde mit einer interdisziplinär zusammengesetzten Projektgruppe auf das KHW 2010 zurückgeschaut und über aktuelle Zielvorstellungen diskutiert. Schlussendlich wurde eine mehrgliedrige Zielstruktur mit 5 Leit- und 17 Teilzielen für das neue KHW entwickelt. (siehe dazu Seite 144 im Sozialbericht 2024) Die Zielstruktur berücksichtigt die Zuständigkeit der hauptbeteiligten Fachbereiche und deren Tätigkeitsschwerpunkte.

Im Ergebnis zeigt sich ein Nebeneinander von drei tragenden Säulen: 1. Soziales und Zielgruppen 2. Klima, Umwelt und Gesundheit 3. Stadtentwicklung Die Themenfelder Soziales und Zielgruppen sowie Stadtentwicklung fanden sich dabei in anderer Form bereits im KHW aus dem Jahr 2010. Das Themenfeld Klima, Umwelt und Gesundheit wurde nun neu in die Zielstruktur integriert. Ein viertes Themenfeld, das in die drei Säulen hineingreift, ist das Thema der Datengrundlagen und Kommunikation. Gemeinsames Anliegen aller Akteure und Akteurinnen war eine messbare Formulierung aller Ziele.

Es entspricht der allgemeinen Erfahrung, dass sich Angebot und Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt stetig verändern. Während im KHW 2010 noch die Folgen einer zurückgehenden Bevölkerungsanzahl in Duisburg vordringlich erschien, haben unvorhersehbare Zuwanderungsprozesse zu einer Stabilisierung der Bevölkerungsanzahl geführt. Zugleich hat sich die Struktur der Nachfragehaushalte gewandelt, die kleinräumigere Betrachtung der 108 Wohnquartiere zeigt die große soziale Heterogenität.


Auf der anderen Seite hat sich das Angebot auf dem Wohnungsmarkt nicht im gleichen Maße quantitativ oder qualitativ weiterentwickelt. Insofern war es nur folgerichtig, auf Basis einer möglichst kleinteiligen und aktuellen Datenlage sozial- und wohnungspolitische Ziele zu aktualisieren und zu schärfen, um den aktuellen Herausforderungen gemeinsam aktiv begegnen zu können. Mit dem vorliegenden Maßnahmenkatalog wird der Politik nun ein zielgerichtetes, umsetzungsorientiertes Programm an die Hand gegeben, das in einem breiten Beteiligungsprozess mit in- und externen Wohnungsmarktakteuren und akteurinnen entstanden ist.


Die unterschiedliche Sichtweise der Akteure und Akteurinnen auf das Thema Wohnen hat den Diskurs im Erarbeitungsprozess bereichert, offenbarte zugleich in Teilbereichen auch Zielkonflikte. Umsetzung Verschiedene Maßnahmenvorschläge, wie das bereits aufgeführte Innenentwicklungsprogramm, befinden sich in den Fachämtern bereits in der Umsetzungsplanung, entsprechende politische Vorlagen sollen folgen.

Es obliegt nun der Politik, Zielkonflikte zu diskutieren, sozial- und wohnungspolitische Schwerpunkte zu setzen und entsprechende Beschlüsse zu fassen. Dabei ist davon auszugehen, dass die breite Beteiligung im Erarbeitungsprozess des KHW eine wesentliche Voraussetzung für die notwendige Akzeptanz bei der anschließenden Umsetzung skizzierter Maßnahmenvorschläge ist.

Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 1242 -Kaßlerfeld- „Am Holzhafen“
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2046 -Kaßlerfeld- „Am alten Holzhafen“

Es geht um den Bereich nördlich des Holzhafens, östlich des Gebäudes "Five Boats", zwischen der Schifferstraße und der Straße "Am Innenhafen" wird aufgehoben. Für einen Bereich nördlich des Holzhafens, östlich des Gebäudes "Five Boats", zwischen der Schifferstraße und der Straße "Am Innenhafen" wird dem Antrag des Investors auf Einleitung eines Verfahrens gemäß § 12 BauGB stattgegeben.
Der Béschluss im Umwelt-Ausschussam 11. November 2024: Beratungsergebnis: Bei Stimmenthaltungen einstimmig beschlossen

Für diesen Bereich ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 12 BauGB aufzustellen. Gemäß § 2 Abs.1 BauGB wird der Aufstellungsbeschluss gefasst. Das Verfahren wird unter der Bezeichnung Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2046 -Kaßlerfeld- „Am alten Holzhafen“ durchgeführt. 3. Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 2046 -Kaßlerfeld- „Am alten Holzhafen“ wird in der Prioritätenliste des Bezirkes Mitte an Position 5 geführt.

Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen BebauungsplanesNr. 2046 -Kaßlerfeld- "Am alten Holzhafen" für einen Bereich nördlich des Holzhafens, östlich des Gebäudes "Five Boats", zwischen der "Schifferstraße" und der Straße "Am Innenhafen"

Stand September 2024


Das Vorhabengrundstück (Flurstück Nr. 201, Flur 21 der Gemarkung Duisburg) liegt am nördlichen Rand der Innenstadt im Ortsteil Kaßlerfeld. Es wird begrenzt im Norden durch die Schifferstraße, im Osten durch die Straße „Am Innenhafen“, im Süden durch die Wasserfläche des Innenhafens (Holzhafen) bzw. durch die Treppenanlage der Promenade und im Westen durch die vorhandene Bürobebauung des Gebäudes „Five Boats“. Das Vorhabengrundstück stellt sich zurzeit als Brachfläche dar.


Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 1,2 ha. Ein Übersichtsplan, aus dem der Bereich des Bebauungsplanes ersichtlich ist, ist der Vorlage beigefügt. 2 Planungsrecht Flächennutzungsplan der Stadt Duisburg Der gültige Flächennutzungsplan (FNP) stellt das Vorhabengrundstück größtenteils als Wasserfläche, Verkehrsfläche und für einen kleinen östlichen Teil Sondergebiet Dienstleistungspark dar. Im Entwurf des neuen Flächennutzungsplanes ist das Vorhabengrundstück als Sondergebiet Dienstleistung dargestellt.


Die beantragten Zielsetzungen des Bebauungsplanes widersprechen den Entwicklungszielen des wirksamen Flächennutzungsplanes. Im Sinne des § 8 Abs. 3 BauGB ist eine entsprechende Änderung oder Berichtigung des Flächennutzungsplanes im Rahmen des Bauleitplanverfahrens durchzuführen. Hier wird das genaue Vorgehen im weiteren Verfahren unter Betrachtung des gerade laufenden Neuaufstellungsverfahren des Flächennutzungsplanes geklärt.

Geltendes Planungsrecht
Das Vorhabengrundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans. Bebauungsplan Nr.1242 -Kaßlerfeld- „Am Holzhafen“ Gemeinsam mit einem privaten Projektentwickler wollte die Stadt Duisburg das Projekt „The Curve“ auf dem Grundstück „Am alten Holzhafen“ umsetzen.

Die Stadt Duisburg hat mit dem damaligen privaten Investor ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet, um die planungsrechtliche Umsetzung des Projektes zu ermöglichen. Der Rat der Stadt Duisburg hat mit der DS 17-0232 am 08.05.2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1242 -Kaßlerfeld- "Am Holzhafen“ beschlossen. Der Beschluss wurde am 30.05.2017 ortsüblich bekannt gemacht. Im Rahmen der Projektentwicklung ist die Zusammenarbeit geendet, so dass das Bebauungsplanverfahren nach der öffentlichen Auslegung nicht bis zum Satzungsbeschluss geführt wurde.


Da sich das aktuell angestrebte Konzept von den damaligen städtebaulichen Zielsetzungen unterscheidet, soll mit der vorliegenden DS der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 1242 -Kaßlerfeld- „Am Holzhafen“ aufgehoben werden, um das Verfahren endgültig zu beenden. 3 Anlass der Planung Insgesamt ist die Entwicklung des Duisburger Innenhafens seit Jahren erfolgreich und beispielgebend für die Brachflächenentwicklung im Rahmen gewerblicher Konversion.


Das Grundstück „Am alten Holzhafen“ stellt die letzte Entwicklungsmöglichkeit einer erfolgreichen Transformation des Innenhafens dar: Stadtstrukturell ist der Planbereich derzeit noch eine „Lücke“ im Konglomerat des Innenhafens und wird auch als solche im Stadtbild wahrgenommen. Das charakteristische Grundstück mit seiner Bogenform am Holzhafen sollte im Zusammenhang mit dem Projekt „Eurogate“ vervollständigt werden. Hierzu wurde eine Teilfläche des Holzhafens verfüllt und eine markante Stufenanlage zum Wasser realisiert.


Die Umsetzung der Hochbauten unterblieb allerdings in der Folge. Mit der Bebauung dieses Grundstückes soll auf Grundlage des vom Architekturbüro Foster & Partners entworfenen Masterplans die Konversion des Innenhafens vollendet werden. In Zusammenarbeit mit einem Projektentwickler wollte die Stadt Duisburg das Projekt „The Curve“ auf dem Grundstück „Am alten Holzhafen“ realisieren. Das Grundstück sollte dabei mit einer hochwertigen Architektur, die die markante Bogenform sowohl im Grundriss als auch in der Höhenentwicklung deutlich betont, einem Mix aus Büro und Dienstleistungen, einem Hotel und Wohnen bebaut werden.


Die Stadt Duisburg hat gemeinsam mit dem damaligen privaten Investor ein Bebauungsplanverfahren gestartet, um die planungsrechtliche Umsetzung des Projektes zu sichern. Im Zuge der Projektentwicklung ist diese Zusammenarbeit geendet, so dass der Bebauungsplan nicht zum Satzungsbeschluss geführt wurde. Im Jahr 2021 hat die Stadt Duisburg dann ein Investorenauswahlverfahren für das Grundstück „Am alten Holzhafen“ durchgeführt.


Gegenstand des Verfahrens war der Verkauf des städtischen Grundstückes mit Bauverpflichtung. Ein Ziel des Verfahrens war es, dass das Grundstück durch seine Bebauung zu einer Belebung des Innenhafens beiträgt, indem insbesondere besucherfrequentierte Nutzungen in einem qualitätsvollen Ensemble umgesetzt werden. Das Investorenauswahlverfahren wurde von der BKI Gruppe gewonnen. Das Konzept des Siegerentwurfes war sowohl Gegenstand der Beschlussvorlage zum Grundstücksverkauf als auch des beurkundeten Kaufvertrages (siehe DS-Nr.: 22-1138).


Nach dem Grundstückskauf ist, im Zuge der auf privater Seite konkretisierten Flächenentwicklung, die Am alten Holzhafen GmbH mit einem gegenüber dem Auswahlverfahren teilweise veränderten Konzept auf die Stadt Duisburg zugekommen. Die geplanten Nutzungen weichen in den Obergeschossen von vier Gebäudeteilen von dem im Investorenauswahlverfahren eingereichten Konzept ab. Zudem ist die Konfiguration zweier Baukörper verändert, wobei insgesamt das hochwertige architektonische Konzept des Siegerentwurfs erhalten bleiben soll.


Da vor allem die vom Grundstückseigentümer angestrebte Veränderung der Nutzungen hin zum Schwerpunkt Wohnen mit dem bestehenden Planungsrecht nicht umsetzbar ist, hat die Am alten Holzhafen GmbH am 03.10.2024 einen Antrag auf Einleitung eines Vorhaben- und Erschließungsplans (VEP) gestellt. 4 Städtebauliche Zielsetzungen und Mittel zur Umsetzung im Bebauungsplan Gemäß dem eingereichten Antrag (siehe Anlage 4) ist die Errichtung eines gemischt genutzten Quartiers geplant (55 % Wohnen und 45 % gewerbliche Nutzungen).


• Die aktuelle Planung sieht die Schaffung von Wohnen und sonstigen insbesondere gewerblichen Nutzungen vor. Als gewerbliche Nutzungen sollen ein Hotel, Short Stay Apartments, Bars, Fitness- und Wellnessangebote, Co-Working-Bereiche, Konferenz- und Seminarräume, eine private Kindertagesstätte, ein kleiner Lebensmittelsupermarkt mit einem Sortiment für den täglichen Bedarf sowie ein Bäcker, Cafés und Restaurants entstehen (siehe Anlage 5). Der eingereichte städtebauliche Entwurf sieht ein Ensemble aus sechs einzelnen Baukörpern vor, welche sich um die bestehende Treppenanlage anordnen.


Die Baukörper werden im 1. OG durch eine begrünte durchgehende Ebene verbunden, so dass zum Innenhafen ein baulich geschlossener, attraktiver Aufenthaltsraum entstehen kann. Die geplanten Gebäudehöhen des städtebaulichen Entwurfes berücksichtigen das städtebauliche Umfeld. Im Westen des Vorhabengrundstückes wird die Höhe des Nachbargebäudes “Five Boats“ aufgenommen (ca. 50 m ü. NHN). Hier sollen zwei sechsgeschossige Baukörper errichtet werden. Die Höhen der einzelnen Baukörper steigen im Verlauf nach Osten kontinuierlich an und bilden im Osten mit einem zehngeschossigen Baukörper einen bewussten Hochpunkt (ca. 63 m ü. NHN).


Zwischen den Gebäudekörpern soll gleichzeitig eine hohe Durchlässigkeit gewährleistet werden, um Wege- und Blickbezüge zum Wasserbecken sowie eine gute Belichtung und Durchlüftung zu sichern. Im Zentrum der bestehenden Treppenanlage weichen die Baukörper bewusst von den gebauten Stufen zurück, um Platz für Nutzungen im Außenbereich wie zum Beispiel Gastronomie zu bieten. Die gewerblichen Nutzungen sollen ausschließlich in der Erdgeschossebene und in den Obergeschossen der nordöstlichen Gebäude 4 und 5 realisiert werden.


• Die geplante Wohnnutzung soll vorwiegend in den Obergeschossen der drei westlichen Gebäudekörper (Gebäude 1-3) sowie in einem Gebäude im Osten des Vorhabengrundstückes (Gebäude 6) stattfinden. Im 1. Obergeschoss können auf der begrünten durchgehenden Ebene private und gemeinschaftliche Freibereiche mit Ausrichtung nach Süden und direktem Wasserbezug entstehen. Die Nutzungen können dort bei Bedarf miteinander verbunden werden und sich die hochwertigen Außenflächen teilen. Ebenso ist eine Nutzung der Dachflächen auf den jeweils obersten Geschossen der Gebäude denkbar.

Bei der Anordnung und Ausformung der Nutzungen wird die jeweilige Schutzwürdigkeit berücksichtigt. Zudem muss der bestehenden Immissionssituation Rechnung getragen werden. Dieses Erfordernis ist der Antragstellerin bewusst. Sie sieht sich in der Lage das beantragte Vorhaben in einer dem Innenhafen angemessenen städtebaulich-architektonischen hochwertigen Weise umsetzen zu können. Eine intensive Betrachtung dieser Thematik erfolgt im Rahmen des Verfahrens.

The Curve - Modell der Düsseldorfer Entwickler „die developer Projektentwicklung GmbH“ im Jahr 2016


Die Fassade der Baukörper hat nach dem beantragten Konzept eine klare vertikale Struktur. Harmonisch aufeinander abgestimmte Farbtöne sorgen dabei für ein ganzheitliches, zusammenhängendes Ensemble und vermitteln zwischen der modernen Architektur der direkt angrenzenden Bestandsgebäude. Nach Süden zum Hafenbecken ist eine lebendige Fassade mit begrünten Strukturen und gegebenenfalls Balkonen vorgesehen.
Vom Eurogate zu "The Curve" - bis zum Wohnen?

Modelle aus dem Jahr 2009


Am östlichen Abschluss soll eine transparente Fassade ausgebildet werden und als sogenanntes „Fenster zur Stadt“ den markanten baulichen Abschluss und die Öffnung des Ensembles zur Innenstadt unterstützen. Gemäß den Antragsunterlagen ist das Vorhaben über die angrenzende Schifferstraße sowie die Straße Am Innenhafen gut an das städtische Verkehrsnetz angebunden.

Die erforderlichen Stellplätze werden überwiegend in einer eingeschossigen Tiefgarage unter den Gebäuden sowie ggfs. auf dem gegenüberliegenden Grundstück an der Straße Am Unkelstein nachgewiesen. Ferner sollen in den hochwertig gestalteten Außenbereichen, nördlich der Gebäudekörper, weitere Stellplatzflächen entstehen. Hier können Besucherstellplätze, eine Fahrradgarage, E-Ladestationen sowie Maßnahmen zur Unterstützung alternativer Mobilitätsträger wie zum Beispiel Car- und Bike-Sharing Angebote eingerichtet werden.



Bebauungsplan Nr. 1292 -Ruhrort- „Am Eisenbahnbassin“
In der Sitzung des des Ausschusses für Umwelt, Klima und Naturschutz Beschluss zur Änderung des Geltungsbereiches Beschlussentwurf 1. Der Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses aus dem Jahr 2023 (Drucksache Nr. 23-0184) für den Bebauungsplan Nr. 1292 -Ruhrort- „Am Eisenbahnbassin“ wird ausgeweitet. Der neue Geltungsbereich soll für einen Bereich zwischen der Deichstraße im Norden, der Friedrich-Ebert-Straße im Osten, der Homberger Straße sowie dem RichardHindorf-Platz im Süden und der Dammstraße im Westen beschlossen werden.
Der Bschluss im Umwelt-Ausschussam 11. November 2024: Beratungsergebnis: Einstimmig beschlossen

Alter Geltungsbereich - Februar 2023

Neuer Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1292 -Ruhrort-"Am Eisenbahnbassin" für einen Bereich zwischen der Deichstraße im Norden, der Friedrich-Ebert-Straßeim Osten, der Homberger Straße sowie dem Richard-Hindorf-Platz im Südenund der Dammstraße im Westen

Das Plangebiet liegt am nördlichen Rand des Kernes des Ortsteils Ruhrort in der Übergangszone zum gewerblich-industriell genutzten Bereich in Richtung der Ortslage Laar. Der Geltungsbereich umfasst den Bereich zwischen der gewerblichen Bebauung sowie dem Ruhrorter Yachtclub e.V. südlich der Deichstraße, der Friedrich-Ebert-Straße im Osten, der Homberger Straße sowie dem Richard-Hindorf-Platz im Süden und der Dammstraße im Westen im Stadtteil Ruhrort in der Gemarkung Ruhrort, Flur 1, 70, 71 und 72.


Die überwiegenden Nutzungen innerhalb des Geltungsbereiches sind Böschungen und Hafenanlagen des ehemaligen Eisenbahnhafens und die brachliegenden Flächen zwischen Hafenbecken und Homberger Straße sowie die Flächen des Ruhrorter Yachtclub e.V. Der Geltungsbereich des hier aufzustellenden Bebauungsplanes hat eine Größe von 5,4 ha. Ein Übersichtsplan, aus dem der Bereich des Bebauungsplanes ersichtlich ist, ist der Vorlage beigefügt (Neuer Geltungsbereich). 2 Änderung des Geltungsbereiches Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 1292 wurde bereits am 27.03.2023 gefasst.


Die Hinzunahme der Flurstücke 48, 50, 51 und 55 teilweise in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist erforderlich, um die vorhandene Nutzung des Ruhrorter Yachtclub e.V. künftig zu sichern. 3 Planungsrecht Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Duisburg aus dem Jahr 2004 ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanes als Mischgebiet, sonstiges Sondergebiet großflächiger Einzelhandel mit max. 3.500 m² Verkaufsfläche, Gastronomie, Hotel, Büro und Dienstleistungen, als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage sowie als sonstige überörtliche oder örtliche Hauptverkehrsstraße dargestellt.


Die geplanten Zielsetzungen des Bebauungsplanes widersprechen den Entwicklungszielen des wirksamen Flächennutzungsplanes. Im Sinne des § 8 Abs. 3 BauGB soll die entsprechende Änderung Nr. 4.35 des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren durchgeführt werden. Der derzeit geltende Bebauungsplan Nr. 1092 -Ruhrort- setzt den Bereich als Sondergebiet Einzelhandel, Gastronomie, als Sondergebiet Hotel, Büro, Dienstleistungen, als Mischgebiet, als öffentliche Grünfläche sowie als Straßenverkehrsfläche fest.

Anlass der Planung
Der Eisenbahnhafen in Ruhrort bestimmte seit Mitte des 19. Jahrhunderts den Stadtteil und die Entwicklung des Hafens. Nach der Aufgabe dieser Nutzung wurde im Jahr 2008 mit dem Bebauungsplan Nr. 1092 -Ruhrort- eine neue Entwicklungsperspektive aufgezeigt. Das Projekt „Waterfront“ sollte gewerbliche Nutzungen und Wohnen sowie Einzelhandel, Gastronomie, Hotels, Büros und Dienstleister in den Stadtteil holen und gleichzeitig eine Erschließung des ehemaligen Hafenbeckens für die Bevölkerung erreichen. Seitdem sind mehr als eineinhalb Dekaden vergangen.


Von einer zeitnahen Realisierung des Projektes kann nicht mehr ausgegangen werden, da keine Bemühungen seitens des Eigentümers zur Entwicklung der Fläche erkennbar sind. Durch fehlende bauliche Tätigkeiten sowie Grünpflegemaßnahmen ist ein mit Wildwuchs zugewachsenes Gelände entstanden. Dritten wird zudem der Zugang zum Gelände ermöglicht, woraus ebenfalls eine erhebliche Vermüllung der Fläche zu erkennen ist, sodass eine negative Ausstrahlungswirkung sowie eine erhebliche Beeinträchtigung auf das Orts- und Straßenbild Ruhrorts bestehen.


Aufgrund dessen soll die Chance genutzt werden, das bisher ungenutzte Flächenpotential im Sinne einer klimagerechten Grünflächenentwicklung in relevanten Teilen neu zu denken. So kann zum einen die Fläche für die Bevölkerung nutz- und erlebbar gemacht und das negative Erscheinungsbild behoben werden, zum anderen kann eine derartige Entwicklung im Hinblick auf erforderliche Anpassungen an die Klimaveränderungen auch zu einer Verbesserung des Mikroklimas sowie zum Naturschutz beitragen. Eine Kopplung zum Projekt „Urban Zero“, welches Ruhrort bis zum Jahr 2029 zum ersten umweltneutralen Stadtteil der Welt machen soll, ist erstrebenswert.


Zudem soll die Nutzung des Ruhrorter Yachtclub e.V. in seinem Bestand erhalten und somit planungsrechtlich gesichert werden. Gleichzeitig bestehen konkrete Planungen zum leistungsfähigen Umbau des Knotenpunktes Homberger Straße / Friedrichsplatz / Friedrich-Ebert-Straße für Radfahrerinnen und Radfahrer, Fußgängerinnen und Fußgänger, dem öffentlichen Personennahverkehr sowie dem motorisierten Individualverkehr. Vorgesehen sind hierbei die Haltestellen Ruhrort und Friedrichsplatz zusammenzulegen, der barrierefreie Ausbau der Bushaltestellen sowie die Radwegeverkehrsführung im Knotenpunkt deutlich zu verbessern.


Die Fläche vor Kaufland wurde bereits für die zukünftige Lage der Haltestellen freigehalten. Für die Verbreiterung des Straßenquerschnitts in der Homberger Straße, resultierend durch die Anzahl der Fahrspuren sowie einer Radverkehrsanlage, ist jedoch ein Flächenerwerb erforderlich. Eine Gesamtlösung, die die Belange aller Verkehrsteilnehmenden angemessen berücksichtigt, bedarf somit größerer Umbauten und kann nur mit Hilfe des Erwerbs von Teilbereichen der Flurstücke Nr. 111 und 112 im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1092 erfolgen.

Neben dem Grunderwerb wäre nach aktuellem Stand ebenfalls eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1092 notwendig, da die zu erwerbenden Flächen derzeit als Sondergebiet Hotel, Büro, Dienstleistungen ausgewiesen sind. Im Zuge des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 1292 können diese Flächen als Verkehrsflächen ausgewiesen werden, sodass die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die verkehrliche Umgestaltung geschaffen werden können.

Stadt informiert über Glasfaser- und Mobilfunkausbau - Online-Dialog am 13. November
Die Stadt Duisburg informiert in Zusammenarbeit mit dem Gigabitbüro des Bundes über den Glasfaser- und Mobilfunkausbau. Am Mittwoch, 13. November, findet dazu von 19 bis 20 Uhr eine Onlineveranstaltung für Interessierte statt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Teilnahme ist über den Link https://t1p.de/Onlinedialog-Duisburg möglich. Weitere Infos gibt es im Internet unter www.duisburg.de/smartcity. Bei der Veranstaltung können Interessierte erfahren, warum Glasfaser als Technologie der Zukunft gilt und wie jeder persönlich davon profitieren kann.


Es gibt außerdem Informationen darüber, wie Funklöcher geschlossen oder der aktuelle Mobilfunkstandard 5G flächendeckend zur Verfügung gestellt werden soll. Bereits im Vorfeld sowie während der Veranstaltung gibt es die Möglichkeit, konkrete Fragen zum Thema Glasfaserausbau an die Stadt Duisburg und das Gigabitbüro des Bundes zu richten (https://t1p.de/FragenDuisburg) Gigabitbüro des Bundes Das Gigabitbüro des Bundes (Kompetenzzentrum des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr) ist eine zentrale und neutrale Anlaufstelle, die den flächendeckenden Ausbau von Breitband- und Mobilfunknetzen in Deutschland unterstützt. Es bietet Beratung, Information und praktische Hilfestellungen für Kommunen, Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger.


Fotoreisebericht in Duissern über eine Studienfahrt ins Heilige Land
Der Duisserner Bezirk der Evangelischen Kirchengemeinde Alt-Duisburg lädt wieder zu einem Themennachmittag in die Notkirche, Martinstraße 37, ein. Dort geht es am Mittwoch, 13. November 2024 um 15 Uhr nach einem geistlichen Impuls, Kaffee und Kuchen frisch gestärkt auf Bilderreise: Pfarrer i.R. Ekkehard Müller nimmt die Anwesenden mit auf eine Studienfahrt ins Heilige Land – auch anhand von selbst aufgenommenen Fotos, die er auf einer Großleinwand zeigt.


Der Pfarrer i.R. besuchte zentrale Orte und Landschaften der Bibel und stellt sie in der Themenrunde rückblickend mit viel Hintergrundwissen vor: Jerusalem, Bethlehem, Jordan, Totes Meer, Qumran, Galiläa, See Genezareth. Eine Anmeldung zur Themenrunde ist erforderlich (Tel.: 0203 / 330490), der Kostenbeitrag von fünf Euro kann vor Ort bezahlt werden. Infos zur Gemeinde gibt es im Netz unter www.ekadu.de.



Inflationsrate im Oktober 2024 bei +2,0 % Inflationsrate zieht wieder an
 Verbraucherpreisindex, Oktober 2024 +2,0 % zum Vorjahresmonat (vorläufiges Ergebnis bestätigt) +0,4 % zum Vormonat (vorläufiges Ergebnis bestätigt)
Harmonisierter Verbraucherpreisindex, Oktober 2024 +2,4 % zum Vorjahresmonat (vorläufiges Ergebnis bestätigt) +0,4 % zum Vormonat (vorläufiges Ergebnis bestätigt)

Die Inflationsrate in Deutschland − gemessen als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat – lag im Oktober 2024 bei +2,0 %. Damit hat die Inflationsrate wieder angezogen, nachdem sie in den beiden Vormonaten September 2024 (+1,6 %) und August 2024 (+1,9 %) unter zwei Prozent gefallen war.



Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, wirkten im Oktober 2024 insbesondere die Preiserhöhungen bei Nahrungsmitteln und die weiterhin überdurchschnittlichen Preiserhöhungen bei Dienstleistungen inflationstreibend. Die Preisentwicklung bei Energie dämpfte hingegen die Inflationsrate auch im Oktober 2024, jedoch weniger stark als in den Monaten zuvor. Gegenüber dem Vormonat September 2024 stiegen die Verbraucherpreise im Oktober 2024 um 0,4 %.


NRW-Flughäfen: Im September 2024 starteten 24 400 Passagiere mehr als ein Jahr zuvor
Im September 2024 sind von den sechs Hauptverkehrsflughäfen in NRW rund 1,9 Millionen Passagiere abgeflogen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 24 400 bzw. 1,3 Prozent mehr Passagiere als ein Jahr zuvor (September 2023: 1,9 Millionen). Die Zahl der Einsteiger war damit immer noch um rund 240 100 bzw. 11,1 Prozent niedriger als vor fünf Jahren (September 2019: 2,2 Millionen).


18,5 Prozent aller gewerblich in Deutschland beförderten Passagiere starteten im September dieses Jahres von einem der großen Flughäfen in NRW. Bei Betrachtung der einzelnen Flughäfen in Nordrhein-Westfalen fällt auf, dass der Anstieg der Passagiere im Vergleich zum Vorjahreswert (September 2023) am höchsten an den Flughäfen Niederrhein/Weeze (+24,3 Prozent), Münster/Osnabrück (+18,9 Prozent) und Dortmund (+8,7 Prozent) war.


Rund 61 Prozent weniger Passagiere bei Inlandsflügen als 2019 1,8 Millionen der von den nordrhein-westfälischen Hauptverkehrsflughäfen gestarteten Passagiere flogen im September 2024 ins Ausland. Das waren 23 300 bzw. 1,3 Prozent mehr als ein Jahr zuvor und 17 000 bzw. 0,9 Prozent weniger als vor fünf Jahren (September 2019). Das Passagieraufkommen bei Inlandsflügen lag mit 145 500 Passagieren um 1 100 (+0,7 Prozent) über dem Ergebnis von September 2023 und um 223 100 (−60,5 Prozent) unter dem von September 2019. (IT.NRW)