Duisburger Wohlfahrtsverbände auf Groß-Demo stark vertreten
Die Duisburger Wohlfahrtsverbände zeigen Flagge bei
der Großdemo "NRW bleib sozial!" heute in Düsseldorf. Unterstützung
erfahren sie dabei durch den städtischen Beigeordneten Paul Bischof.
Gemeinsam fordern sie die NRW-Landesregierung auf, den Haushalt 2025
sozial zu gestalten und die geplanten Kürzungen von 83 Millionen
Euro im Sozialbereich zurückziehen.
Von links nach rechts: Ruth Stratmann, Geschäftsführerin Duisburger
Diakoniewerk, Manfred Berns, Vorstandsvorsitzender Der Paritätische,
Julia Schröder, Vorstand Caritas, Andreas Keienburg,
Kreisgeschäftsführer DRK, Dirk Tänzler, Geschäftsführer Der
Paritätische, Mike Kim, Prokurist AWO-Integration, Rainer Bischoff,
Präsidiumsvorsitzender AWO-Duisburg, Veysel Keser,
Vorstandsvorsitzender AWO-Duisburg, Elisabeth Weber, FORUM Demenz,
Paul Bischof, Beigeordneter Stadt Duisburg, Elke Riedemann,
Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz
Duisburger Abgeordnete Frank Börner, Sarah Philipp,
Benedikt Falszewski: Wir kämpfen in Düsseldorf gemeinsam gegen die
schwarz-grünen Sozialkürzungen! „In Düsseldorf haben
heute über 32.000 Bürgerinnen und Bürger lautstark gegen die
geplanten Sozialkürzungen der schwarz-grünen Landesregierung
demonstriert. Auch wir sozialdemokratischen Landtagsabgeordneten
haben uns zahlreich an der Protestkundgebung beteiligt und freuen
uns sehr über die große Unterstützung aus allen Teilen des Landes
und auch aus Duisburg.
Trotz des Rekordhaushalts in
Höhe von 105,5 Milliarden Euro will Ministerpräsident Hendrik Wüst
vor allem bei den sozialen Diensten und Angeboten kürzen. Das wird
nicht nur Einschränkungen von Beratungen oder Hilfeleistungen zur
Folge haben: Damit gefährdet Schwarz-Grün auch das Fundament der
Einrichtungen und Institutionen. Dagegen sind viele Betroffene heute
in der Landeshauptstadt zurecht auf die Straße gegangen.
Wir haben gestern in der SPD-Landtagsfraktion einstimmig unser
erstes Änderungspaket zum Haushalt beschlossen: Im Mittelpunkt steht
darin die Rücknahme der Kürzungen im Sozialbereich und bei den
Familien. Nordrhein-Westfalen war immer das Land des Zusammenhalts
und der sozialen Gerechtigkeit und wir wollen, dass das so bleibt.
Es ist kaum vorstellbar, dass in dem mehrere Milliarden Euro
umfassenden Sparstrumpf der sogenannten Selbstbewirtschaftungsmittel
keine 100 Millionen Euro beispielsweise für die Freie Wohlfahrt mehr
zu finden sein sollen. Was es dazu braucht, ist ein politischer
Wille. Hendrik Wüst hat ihn offenbar nicht. Für die Betroffenen
bedeutet das: Es wurde Wüst. Jetzt wird gebüßt.“
Wahl des 21. Deutschen Bundestages in Vorbereitung -
Vertrauensfrage des Bundeskanzlers am 16. Dezember 2024 und
eventuell am 23. Februar 2025 vorgezogene Bundestagswahl Die Bundeswahlleiterin und die Landeswahlleitungen treffen alle
Maßnahmen, um sicherzustellen, dass eine vorgezogene Neuwahl des
Deutschen Bundestages im Rahmen der gesetzlichen Fristen stattfinden
kann. Um Herausforderungen bei der Wahlorganisation, die sich aus
den Fristen bei einer Neuwahl ergeben, bestmöglich zu begegnen,
sollte dabei der Zeitraum von 60 Tagen zwischen der Auflösung des
Bundestages bis zur Neuwahl ausgeschöpft werden.
Zugleich
wirken die Wahlleitungen darauf hin, dass die zuständigen Stellen in
Bund, Ländern und Gemeinden unabhängig von einem genauen Wahltermin
schon jetzt alle organisatorischen Schritte ergreifen, die losgelöst
von konkreten Fristen umgesetzt werden können.
Diese Maßnahmen ergreifen die Wahlorgane, Länder und
Gemeinden bereits jetzt Unabhängig vom Zeitpunkt einer
Bundestagswahl im Jahr 2025 laufen aktuell mit Blick auf eine
vorgezogene Neuwahl unter anderem folgende Maßnahmen an: Bildung
der Wahlausschüsse (Bundeswahlausschuss, Landeswahl- und
Kreiswahlausschüsse) Bildung der Urnen- und Briefwahlbezirke
Bestimmung von Wahlräumen und deren Ausstattung Information der
Wahlvorschlagsträger (Parteien sowie Einzelbewerberinnen und
-bewerber) zu den Modalitäten der Einreichung von Wahlvorschlägen
und Beteiligungsanzeigen sowie Vorprüfung der eingereichten
Unterlagen durch Bundes-, Landes- und Kreiswahlleitungen Beschaffung
der Wahlunterlagen.
Mit Festlegung des Wahltermins
erfolgen die fristengebundenen Vorbereitungen Den genauen Wahltermin
innerhalb der 60-Tage-Frist nach Auflösung des Bundestages legt der
Bundespräsident fest. Im Falle einer Auflösung des Bundestages ist
das Bundesministerium des Innern und für Heimat ermächtigt, die im
Bundeswahlgesetz und in der Bundeswahlordnung bestimmten Termine und
Fristen durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates
abzukürzen.
Die Rechtsverordnung wird im
Bundesgesetzblatt bekannt gemacht. Bei bisherigen Neuwahlen wurden
die bei einer „regulären“ Bundestagswahl geltenden Fristen, etwa zur
Anzeige der Beteiligung an der Wahl oder zur Einreichung von
Kreiswahlvorschlägen und Landeslisten, in der Regel halbiert
(zuletzt durch die Verordnung
über die Abkürzung von Fristen im Bundeswahlgesetz für die Wahl zum
16. Deutschen Bundestag vom 21. Juli 2005).
Im Falle
einer Neuwahl wird auch die Bundeswahlleiterin die Öffentlichkeit
umgehend über die geltenden Termine und Fristen informieren. Ab
diesem Zeitpunkt wissen die Wahlvorschlagsträger, wann
Einreichungsfristen enden und die Sitzungen der Kreis- und
Landeswahlausschüsse sowie des Bundeswahlausschusses stattfinden.
Die Wahlberechtigten werden insbesondere zu den Fristen für eine
Antragsstellung für Briefwahl informiert und die dauerhaft im
Ausland lebenden Wahlberechtigten erfahren, wann der letzte
Zeitpunkt für die Antragstellung auf Eintragung ins
Wählerverzeichnis ist.
Für die Wählerinnen und Wähler
ergeben sich grundsätzlich gegenüber einer turnusgemäßen
Bundestagswahl keine Änderungen. So müssen beispielsweise Personen,
die nicht von Amts wegen in die Wählerverzeichnisse eingetragen
werden – wie etwa dauerhaft im Ausland lebende Deutsche – erneut
Anträge auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen. Auch wer per
Briefwahl an der Neuwahl teilnehmen möchte, muss dies beantragen.
Informationen für Wahlvorschlagsträger zum Wahlverfahren
Eine vorgezogene Neuwahl wird grundsätzlich wie eine „reguläre“
Bundestagswahl – nur eben mit verkürzten Fristen – vorbereitet und
durchgeführt. Unter anderem bleibt die erforderliche Zahl der
Unterstützungsunterschriften für Parteien unverändert. Um an der
Bundestagswahl als Wahlbewerberin oder Wahlbewerber teilnehmen zu
können, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein.
Informationen für Parteien und Einzelbewerbende unter anderem zur
Wahlteilnahme, zur Durchführung von Aufstellungsversammlungen und
zur Einreichung von Beteiligungsanzeigen stellt die
Bundeswahlleiterin in ihrem Internetangebot bereit: www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-wahlbewerber.html
Höchster Indoor-Wasserfall & Familienprogramm
vor funkelnder Kulisse Duisburg, 12. November 2024 —
Der Reiseveranstalter schauinsland-reisen präsentiert auf dem
diesjährigen Lichtermarkt vom 29.11. bis 1.12.2024 im
Landschaftspark Duisburg-Nord ein Highlight: den höchsten
Indoor-Wasserfall aus Millionen schimmernder Wasserperlen1.
Einzigartiges Ambiente: Der schauinsland-reisen Lichtermarkt zieht
jedes Jahr mehr Besucher an – letztes Jahr rund 30.000. Foto: Thomas
Berns
Diese beeindruckende Installation wird
inmitten einer einzigartigen Urlaubslandschaft in der Gießhalle zu
bestaunen sein. Ob der Wasserfall einen Weltrekord erzielt,
entscheidet das Rekord-Institut für Deutschland am 29. November ab
17:30 Uhr2 vor den Augen des Publikums. Der schauinsland-reisen
Lichtermarkt wird wieder ein vielfältiges Programm vor der
beleuchteten Kulisse des ehemaligen Hüttenwerks bieten.
Neben der beeindruckenden Wasserperleninstallation in der Gießhalle
können die Besucherinnen und Besucher eine Fülle an Kunsthandwerk
bestaunen, dargeboten von über 120 Ausstellern. Festliche Klänge des
Gabrieli Quartetts sorgen für musikalische Untermalung und
vorweihnachtliche Atmosphäre auf dem gesamten Gelände. Kulinarisch
werden die Gäste mit klassischen und modernen Genüssen verwöhnt, von
herzhaftem Grünkohl und Currywurst bis zu veganen Burritos, Glühwein
und süßen Leckereien.
Erlebnis für die ganze Familie
Familien und Kinder können sich auf ein weiteres Highlight freuen:
Im Hüttenmagazin führt das schauinsland-reisen Puppentheater „Die
Reise zur leuchtenden Banane“ auf, bei der der kleine Lemur Katta
zusammen mit seinen Freunden Adele Garnele und Ingo Flamingo eine
zauberhafte Reise unternimmt. Die Vorführungen finden am Freitag um
16 und 18 Uhr, am Samstag um 14, 15:30 und 17 Uhr sowie am Sonntag
um 12, 14, 15:30 und 17 Uhr statt.
Für den guten Zweck
Im Foyer der Gießhalle wird schauinsland-reisen erneut eine
Charity-Tombola und Fotoaktion zugunsten des Vereins zebrakids e.V.
veranstalten, der sozial benachteiligten und schwer kranken Kindern
aus der Region besondere Erlebnisse und Auszeiten ermöglicht.
Tickets sind bereits im Onlineshop unter
www.lichtermarkt.ruhr und
der Tourist Information Duisburg (Königstraße 86, 47051 Duisburg)
erhältlich. Im Anhang befindet sich der Programmflyer mit
detaillierten Informationen zum schauinsland-reisen Lichtermarkt
2024.
Duisburger Bilderbuchakademie:
Sprachförderung einmal anders Die Duisburger
Stadtbibliothek startet gemeinsam mit dem bekannten Kinderbuchautor,
Illustrator und Bilderbuchkünstler Martin Baltscheit einen neuen,
ganzheitlichen Weg in der Leseförderung. Das Leseförderprojekt
„Duisburger Bilderbuchakademie“ richtet sich an Grundschulklassen
und setzt auf die kreative Verbindung von Malen und Schreiben.
v.l.: Jens Holthoff,.Leiter der Kinder- und Jugendbibliothek,
Kinderbuchautor und Illustrator Martin Baltscheit und Axel
Roghmanns, Amt für.schulische Bildung in der Stadtbibliothek. Foto
Tanja Pickartz / Stadt Duisburg
Ziel ist es, den Spaß an
Sprache zu fördern und Begeisterung für das Lesen und Schreiben, für
Bücher und Geschichten zu wecken – sowohl bei den Kindern als auch
bei ihren Eltern. Der erste Durchgang des Programms startet jetzt
mit Lehrkräften und zwei Klassen der Grundschule „Auf dem Berg“.
Nachdem sich die Lehrerinnen und Lehrer in der letzten Woche in
einem Workshop mit Martin Baltscheit mit Bilderbüchern
auseinandergesetzt haben, waren heute die Kinder an der Reihe. In
der Zentralbibliothek stellte er zwei seiner Löwen-Bücher vor und
begeisterte alle Schülerinnen und Schüler. Alle erhielten eins der
Bücher als Geschenk.
Kinderbuchautor und Illustrator Martin Baltscheit. Foto: Tanja
Pickartz / Stadt Duisburg
In den nächsten Tagen wird die
Arbeit in der Schule fortgesetzt. Dann geht es einen ganzen Tag lang
nur um Kunst und Geschichten. Die dabei entstehenden einzelnen
Bilder der Kinder überträgt Martin Baltscheit im Anschluss auf
mehrere Leinwände, die später miteinander verbunden in der Schule
aufgehängt werden. Die feierliche Einweihung des großen Wandbildes,
verbunden mit einer Lesung aus einem Löwen-Buch für die ganze
Schulgemeinde einschließlich der Eltern, bildet den Höhepunkt und
Abschluss der Akademie-Woche.
Dank einer langfristig
angelegten Förderung durch das Amt für schulische Bildung können im
Schuljahr 2024/25 fünf Grundschulen an der „Duisburger
Bilderbuchakademie“ teilnehmen. Das Bewerbungsverfahren ist
abgeschlossen. Eine Fortsetzung im nächsten Schuljahr ist geplant.
Alle Informationen zum Projekt finden sich auf der Internetseite der
Stadtbibliothek unter
www.stadtbibliothek-duisburg.de.
Auftakt zur Duisburger Bilderbuchakademie mit Kinderbuchautor und
Illustrator Martin Baltscheit in der Stadtbibliothek. Foto: Tanja
Pickartz / Stadt Duisburg
Bürgerspaziergang
führte zu den Abwasserwelten der Wirtschaftsbetriebe Duisburg
Unter dem Motto „Take a walk with me“ führte am
vergangenen Samstag der letzte Bürgerspaziergang in diesem Jahr,
Oberbürgermeister Sören Link sowie rund 50 Teilnehmende in den
Stadtteil Huckingen und dort unter anderem an die Kaiserswerther
Straße, zum Klärwerk der Wirtschaftsbetriebe Duisburg. Den
Teilnehmenden bot sich hier die Möglichkeit, einen Blick hinter die
Kulissen der Abwasserreinigung zu werfen und mehr über die
technologischen Prozesse und nachhaltigen Ansätze zu erfahren.
Bürgerspaziergang durch die Abwasserwelten.Mit Oberbürgermeister
Sören Link unterwegs. .
Dieses Mal standen die Abwasser-Welt der
Wirtschaftsbetriebe Duisburg auf dem Programm. Stationen waren die
Kläranlage in Huckingen (Bild) und die Siedlung "Am alten
Angerbach“. Bild Ilja Höpping / Stadt Duisburg
Sebastian
Beck, Leiter des Bereichs Stadtentwässerung, erklärte den Anwesenden
die Funktionsweise des Klärwerks, gab einen Überblick über die
Stadtentwässerung im Allgemeinen und stellte die innovative und in
Deutschland bislang einmalige Kraft-Wärme-Kopplungsanlage vor. Diese
wird derzeit in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken am Klärwerk
Huckingen gebaut. Einige Baubestandteile konnten bereits besichtigt
werden. Der Vorteil dieser Technologie ist nicht nur, dass die Wärme
für das Fernwärmenetz genutzt werden kann, sondern auch, dass das
Wasser mit rund zehn Grad weniger Wärme in den Rhein zurückgeführt
werden kann.
Der anschließende Rundgang über das Gelände
führte durch die verschiedenen Stationen der Kläranlage, angefangen
bei der mechanischen Reinigung über die biologische Reinigung bis
hin zur chemischen Nachbehandlung. Die Teilnehmenden erhielten dabei
fachkundige Erklärungen und erfuhren, wie Abwasser aufbereitet wird
und welche wichtigen Umweltaspekte dabei berücksichtigt werden
müssen. Nach diesen interessanten Einblicken ging der Spaziergang
weiter zum Baugebiet „Angerbogen“, wo das Prinzip der sogenannten
„Schwammstadt“ gezeigt und erläutert wurde.
Das vor Ort
anfallende Regenwasser wird hier im Quartier aufgenommen und
gespeichert. Rund zehn Prozent der Baugebietsfläche werden dafür
genutzt. Langfristig sollen auch bestehende Quartiere diesem Prinzip
an die Folgen des Klimawandels angepasst werden. Hierdurch können
Starkregenereignisse abgemildert werden.
Der kleine Exkurs führte dann zurück an die Kaiserswerther Straße,
wo Mitarbeitende der Regenagentur Duisburg darüber informierten, wie
sich die natürliche Ressource Regenwasser effizient nutzen lässt und
wie den Herausforderungen des Klimawandels und der urbanen
Entwicklung begegnet werden kann. Im Anschluss konnten die
Teilnehmenden bei einem kleinen Imbiss und netten Gesprächen den
informativen Nachmittag gemeinsam ausklingen lassen.
Spaziergang entlang der Siedlung "Am alten Angerbach“ - Fotos Ilja
Höpping / Stadt Duisburg
Sozialbericht 2024 der
Stadt Duisburg mit dem Schwerpunktthema "Sozial- und klimagerechte
Entwicklung der Duisburger Wohnungslandschaft"
Sozialbericht Duisburg Zum
Kommunalen Handlungskonzept Wohnen: Der Sozialbericht 2024 der Stadt
Duisburg mit dem Schwerpunktthema „Sozial- und klimagerechte
Entwicklung der Duisburger Wohnungslandschaft (Kommunales
Handlungskonzept Wohnen)“ inklusive der Anlagen 1 bis 3 werden zur
Kenntnis genommen. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die
Umsetzung der Maßnahmenvorschläge zur Erreichung der jeweiligen
(Teil-) Ziele einzuleiten. Beratungsergebnis: Einstimmig
beschlossen (bei Stimmenthaltungen)
Die hierzu
erforderlichen politischen Beschlussvorlagen sind den Gremien zur
Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Die Verwaltung wird die
Politik regelmäßig über den aktuellen Umsetzungsstand der
Maßnahmenvorschläge und Zielerreichung informieren.
Zielsetzung Die Sozialberichte der Stadt Duisburg beschäftigen
sich mit ausgewählten Indikatoren zur Sozialstruktur in der Stadt
Duisburg und zeigen soziale Ungleichheiten auf. Seit 2008 behandeln
sie jeweils einen besonderen Themenschwerpunkt. Im Sozialbericht
2010 war das Thema Wohnen erstmals Schwerpunktthema, erfüllte
zugleich die Funktion eines Kommunalen Handlungskonzeptes Wohnen und
floss in die Stadtentwicklungsstrategie Duisburg 2027 ein.
Kommunale Handlungskonzepte Wohnen (KHW) sind politisch
legitimierte Strategiepapiere, die aktiv auf strukturelle
Veränderungen der Wohnungsmärkte reagieren. Damit stellen sie zum
Beispiel auch eine Grundlage für die Wohnraumförderung des Landes
dar. Der Wohnungsmarkt ist ein zentraler Faktor für die Entwicklung
der Kommune. Die lokale Wohnungspolitik muss daher auf Basis
aktueller Datengrundlagen in die Lage versetzt werden, auf
strukturelle Veränderungsprozesse reagieren zu können. Insofern war
das bestehende KHW nach mehr als einer Dekade zu aktualisieren und
auch fortzuentwickeln.
Sozialbericht Duisburg Impulse aus dem Wohnbericht 2017
(DS 18-0722) führten dazu, dass nunmehr erstmals auch Belange aus
dem Bereich Umwelt, Klima und Gesundheit in das KHW integriert
wurden. Erkenntnisse der Wohnungsmarktbeobachtung zur
Heterogenität des Duisburger Wohnungsmarktes führten zu einer
kleinräumigeren Datenanalyse. Die Aktualisierung diente zudem als
Anlass, die Konzeptinhalte weiter (z.B. räumlich) zu konkretisieren,
um eine Umsetzung des Konzepts zu forcieren.
Gemeinsamer
Leitgedanke der beteiligten Fachbereiche Amt für Soziales und
Wohnen, Umweltamt, Stabsstelle Klimaschutz sowie Amt für
Stadtentwicklung und Projektmanagement war schlussendlich die
sozial- und klimagerechte Entwicklung der Duisburger
Wohnungslandschaft mit einer hohen Umsetzungsorientierung.
Sozialbericht Duisburg
Erarbeitung und Beteiligung Die fachlich inhaltliche Erarbeitung
des Sozialberichtes 2024 erfolgte durch die beauftragte Firma GEWOS,
Institut für Stadt-, Regional- und Wohnforschung GmbH in enger
Zusammenarbeit mit einer Lenkungsgruppe. Mitglieder der
Lenkungsgruppe waren Vertreter des Amtes für Soziales und Wohnen,
des Umweltamtes, der Stabsstelle Klimaschutz sowie des Amtes für
Stadtentwicklung und Projektmanagement.
Die Erarbeitung der
Ziele und entsprechenden Maßnahmenvorschläge erfolgte unter breiter
Beteiligung in- und externer Wohnungsmarktakteur*innen. Es wurden
fünf Projektgruppensitzungen durchgeführt, von denen drei als
themenspezifische Workshops konzipiert waren. Ergänzend wurde ein
Beirat, bestehend u.a. aus Vertreter*innen aller Ratsfraktionen
sowie den beteiligten Dezernaten und Fach- und Querschnittsämtern,
regelmäßig über den Projektfortschritt informiert. Somit ist eine
umfangreiche Expertise verschiedenster in- und externer
Wohnungsmarktakteure und -akteurinnen in die Konzepterarbeitung
eingeflossen.
Ziele und Maßnahmenvorschläge Auf Basis
der Datenanalyse (Teil 1) wurde mit einer interdisziplinär
zusammengesetzten Projektgruppe auf das KHW 2010 zurückgeschaut und
über aktuelle Zielvorstellungen diskutiert. Schlussendlich wurde
eine mehrgliedrige Zielstruktur mit 5 Leit- und 17 Teilzielen für
das neue KHW entwickelt. (siehe dazu Seite 144 im Sozialbericht
2024) Die Zielstruktur berücksichtigt die Zuständigkeit der
hauptbeteiligten Fachbereiche und deren Tätigkeitsschwerpunkte.
Im Ergebnis zeigt sich ein Nebeneinander von drei tragenden
Säulen: 1. Soziales und Zielgruppen 2. Klima, Umwelt und Gesundheit
3. Stadtentwicklung Die Themenfelder Soziales und Zielgruppen sowie
Stadtentwicklung fanden sich dabei in anderer Form bereits im KHW
aus dem Jahr 2010. Das Themenfeld Klima, Umwelt und Gesundheit wurde
nun neu in die Zielstruktur integriert. Ein viertes Themenfeld, das
in die drei Säulen hineingreift, ist das Thema der Datengrundlagen
und Kommunikation. Gemeinsames Anliegen aller Akteure und
Akteurinnen war eine messbare Formulierung aller Ziele.
Es
entspricht der allgemeinen Erfahrung, dass sich Angebot und
Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt stetig verändern. Während im KHW
2010 noch die Folgen einer zurückgehenden Bevölkerungsanzahl in
Duisburg vordringlich erschien, haben unvorhersehbare
Zuwanderungsprozesse zu einer Stabilisierung der Bevölkerungsanzahl
geführt. Zugleich hat sich die Struktur der Nachfragehaushalte
gewandelt, die kleinräumigere Betrachtung der 108 Wohnquartiere
zeigt die große soziale Heterogenität.
Auf der anderen
Seite hat sich das Angebot auf dem Wohnungsmarkt nicht im gleichen
Maße quantitativ oder qualitativ weiterentwickelt. Insofern war es
nur folgerichtig, auf Basis einer möglichst kleinteiligen und
aktuellen Datenlage sozial- und wohnungspolitische Ziele zu
aktualisieren und zu schärfen, um den aktuellen Herausforderungen
gemeinsam aktiv begegnen zu können. Mit dem vorliegenden
Maßnahmenkatalog wird der Politik nun ein zielgerichtetes,
umsetzungsorientiertes Programm an die Hand gegeben, das in einem
breiten Beteiligungsprozess mit in- und externen
Wohnungsmarktakteuren und akteurinnen entstanden ist.
Die unterschiedliche Sichtweise der Akteure und Akteurinnen auf das
Thema Wohnen hat den Diskurs im Erarbeitungsprozess bereichert,
offenbarte zugleich in Teilbereichen auch Zielkonflikte. Umsetzung
Verschiedene Maßnahmenvorschläge, wie das bereits aufgeführte
Innenentwicklungsprogramm, befinden sich in den Fachämtern bereits
in der Umsetzungsplanung, entsprechende politische Vorlagen sollen
folgen.
Es obliegt nun der Politik, Zielkonflikte zu
diskutieren, sozial- und wohnungspolitische Schwerpunkte zu setzen
und entsprechende Beschlüsse zu fassen. Dabei ist davon auszugehen,
dass die breite Beteiligung im Erarbeitungsprozess des KHW eine
wesentliche Voraussetzung für die notwendige Akzeptanz bei der
anschließenden Umsetzung skizzierter Maßnahmenvorschläge ist.
Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr.
1242 -Kaßlerfeld- „Am Holzhafen“ Vorhabenbezogener Bebauungsplan
Nr. 2046 -Kaßlerfeld- „Am alten Holzhafen“ Es geht um den Bereich
nördlich des Holzhafens, östlich des Gebäudes "Five Boats", zwischen
der Schifferstraße und der Straße "Am Innenhafen" wird aufgehoben.
Für einen Bereich nördlich des Holzhafens, östlich des Gebäudes
"Five Boats", zwischen der Schifferstraße und der Straße "Am
Innenhafen" wird dem Antrag des Investors auf Einleitung eines
Verfahrens gemäß § 12 BauGB stattgegeben. Der Béschluss im
Umwelt-Ausschussam 11. November 2024: Beratungsergebnis: Bei
Stimmenthaltungen einstimmig beschlossen
Für diesen
Bereich ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan im Sinne des § 30
Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 12 BauGB
aufzustellen. Gemäß § 2 Abs.1 BauGB wird der Aufstellungsbeschluss
gefasst. Das Verfahren wird unter der Bezeichnung Vorhabenbezogener
Bebauungsplan Nr. 2046 -Kaßlerfeld- „Am alten Holzhafen“
durchgeführt. 3. Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 2046
-Kaßlerfeld- „Am alten Holzhafen“ wird in der Prioritätenliste des
Bezirkes Mitte an Position 5 geführt.
Geltungsbereich des
Vorhabenbezogenen BebauungsplanesNr. 2046 -Kaßlerfeld- "Am alten
Holzhafen" für einen Bereich nördlich des Holzhafens, östlich des
Gebäudes "Five Boats", zwischen der "Schifferstraße" und der Straße
"Am Innenhafen"
Stand September 2024
Das Vorhabengrundstück (Flurstück
Nr. 201, Flur 21 der Gemarkung Duisburg) liegt am nördlichen Rand
der Innenstadt im Ortsteil Kaßlerfeld. Es wird begrenzt im Norden
durch die Schifferstraße, im Osten durch die Straße „Am Innenhafen“,
im Süden durch die Wasserfläche des Innenhafens (Holzhafen) bzw.
durch die Treppenanlage der Promenade und im Westen durch die
vorhandene Bürobebauung des Gebäudes „Five Boats“. Das
Vorhabengrundstück stellt sich zurzeit als Brachfläche dar.
Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 1,2 ha. Ein
Übersichtsplan, aus dem der Bereich des Bebauungsplanes ersichtlich
ist, ist der Vorlage beigefügt. 2 Planungsrecht Flächennutzungsplan
der Stadt Duisburg Der gültige Flächennutzungsplan (FNP) stellt das
Vorhabengrundstück größtenteils als Wasserfläche, Verkehrsfläche und
für einen kleinen östlichen Teil Sondergebiet Dienstleistungspark
dar. Im Entwurf des neuen Flächennutzungsplanes ist das
Vorhabengrundstück als Sondergebiet Dienstleistung dargestellt.
Die beantragten Zielsetzungen des Bebauungsplanes
widersprechen den Entwicklungszielen des wirksamen
Flächennutzungsplanes. Im Sinne des § 8 Abs. 3 BauGB ist eine
entsprechende Änderung oder Berichtigung des Flächennutzungsplanes
im Rahmen des Bauleitplanverfahrens durchzuführen. Hier wird das
genaue Vorgehen im weiteren Verfahren unter Betrachtung des gerade
laufenden Neuaufstellungsverfahren des Flächennutzungsplanes
geklärt.
Geltendes Planungsrecht Das Vorhabengrundstück
liegt nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans.
Bebauungsplan Nr.1242 -Kaßlerfeld- „Am Holzhafen“ Gemeinsam mit
einem privaten Projektentwickler wollte die Stadt Duisburg das
Projekt „The Curve“ auf dem Grundstück „Am alten Holzhafen“
umsetzen.
Die Stadt Duisburg hat mit dem damaligen privaten
Investor ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet, um die
planungsrechtliche Umsetzung des Projektes zu ermöglichen. Der Rat
der Stadt Duisburg hat mit der DS 17-0232 am 08.05.2017 die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1242 -Kaßlerfeld- "Am Holzhafen“
beschlossen. Der Beschluss wurde am 30.05.2017 ortsüblich bekannt
gemacht. Im Rahmen der Projektentwicklung ist die Zusammenarbeit
geendet, so dass das Bebauungsplanverfahren nach der öffentlichen
Auslegung nicht bis zum Satzungsbeschluss geführt wurde.
Da sich das aktuell angestrebte Konzept von den damaligen
städtebaulichen Zielsetzungen unterscheidet, soll mit der
vorliegenden DS der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr.
1242 -Kaßlerfeld- „Am Holzhafen“ aufgehoben werden, um das Verfahren
endgültig zu beenden. 3 Anlass der Planung Insgesamt ist die
Entwicklung des Duisburger Innenhafens seit Jahren erfolgreich und
beispielgebend für die Brachflächenentwicklung im Rahmen
gewerblicher Konversion.
Das Grundstück „Am alten
Holzhafen“ stellt die letzte Entwicklungsmöglichkeit einer
erfolgreichen Transformation des Innenhafens dar: Stadtstrukturell
ist der Planbereich derzeit noch eine „Lücke“ im Konglomerat des
Innenhafens und wird auch als solche im Stadtbild wahrgenommen. Das
charakteristische Grundstück mit seiner Bogenform am Holzhafen
sollte im Zusammenhang mit dem Projekt „Eurogate“ vervollständigt
werden. Hierzu wurde eine Teilfläche des Holzhafens verfüllt und
eine markante Stufenanlage zum Wasser realisiert.
Die
Umsetzung der Hochbauten unterblieb allerdings in der Folge. Mit der
Bebauung dieses Grundstückes soll auf Grundlage des vom
Architekturbüro Foster & Partners entworfenen Masterplans die
Konversion des Innenhafens vollendet werden. In Zusammenarbeit mit
einem Projektentwickler wollte die Stadt Duisburg das Projekt
„The Curve“ auf dem Grundstück „Am alten Holzhafen“
realisieren. Das Grundstück sollte dabei mit einer hochwertigen
Architektur, die die markante Bogenform sowohl im Grundriss als auch
in der Höhenentwicklung deutlich betont, einem Mix aus Büro und
Dienstleistungen, einem Hotel und Wohnen bebaut werden.
Die Stadt Duisburg hat gemeinsam mit dem damaligen privaten Investor
ein Bebauungsplanverfahren gestartet, um die planungsrechtliche
Umsetzung des Projektes zu sichern. Im Zuge der Projektentwicklung
ist diese Zusammenarbeit geendet, so dass der Bebauungsplan nicht
zum Satzungsbeschluss geführt wurde. Im Jahr 2021 hat die Stadt
Duisburg dann ein Investorenauswahlverfahren für das Grundstück „Am
alten Holzhafen“ durchgeführt.
Gegenstand des Verfahrens
war der Verkauf des städtischen Grundstückes mit Bauverpflichtung.
Ein Ziel des Verfahrens war es, dass das Grundstück durch seine
Bebauung zu einer Belebung des Innenhafens beiträgt, indem
insbesondere besucherfrequentierte Nutzungen in einem
qualitätsvollen Ensemble umgesetzt werden. Das
Investorenauswahlverfahren wurde von der BKI Gruppe gewonnen. Das
Konzept des Siegerentwurfes war sowohl Gegenstand der
Beschlussvorlage zum Grundstücksverkauf als auch des beurkundeten
Kaufvertrages (siehe DS-Nr.: 22-1138).
Nach dem
Grundstückskauf ist, im Zuge der auf privater Seite konkretisierten
Flächenentwicklung, die Am alten Holzhafen GmbH mit einem gegenüber
dem Auswahlverfahren teilweise veränderten Konzept auf die Stadt
Duisburg zugekommen. Die geplanten Nutzungen weichen in den
Obergeschossen von vier Gebäudeteilen von dem im
Investorenauswahlverfahren eingereichten Konzept ab. Zudem ist die
Konfiguration zweier Baukörper verändert, wobei insgesamt das
hochwertige architektonische Konzept des Siegerentwurfs erhalten
bleiben soll.
Da vor allem die vom Grundstückseigentümer
angestrebte Veränderung der Nutzungen hin zum Schwerpunkt Wohnen mit
dem bestehenden Planungsrecht nicht umsetzbar ist, hat die Am alten
Holzhafen GmbH am 03.10.2024 einen Antrag auf Einleitung eines
Vorhaben- und Erschließungsplans (VEP) gestellt. 4 Städtebauliche
Zielsetzungen und Mittel zur Umsetzung im Bebauungsplan Gemäß dem
eingereichten Antrag (siehe Anlage 4) ist die Errichtung eines
gemischt genutzten Quartiers geplant (55 % Wohnen und 45 %
gewerbliche Nutzungen).
• Die aktuelle Planung sieht die
Schaffung von Wohnen und sonstigen insbesondere gewerblichen
Nutzungen vor. Als gewerbliche Nutzungen sollen ein Hotel, Short
Stay Apartments, Bars, Fitness- und Wellnessangebote,
Co-Working-Bereiche, Konferenz- und Seminarräume, eine private
Kindertagesstätte, ein kleiner Lebensmittelsupermarkt mit einem
Sortiment für den täglichen Bedarf sowie ein Bäcker, Cafés und
Restaurants entstehen (siehe Anlage 5). Der eingereichte
städtebauliche Entwurf sieht ein Ensemble aus sechs einzelnen
Baukörpern vor, welche sich um die bestehende Treppenanlage
anordnen.
Die Baukörper werden im 1. OG durch eine
begrünte durchgehende Ebene verbunden, so dass zum Innenhafen ein
baulich geschlossener, attraktiver Aufenthaltsraum entstehen kann.
Die geplanten Gebäudehöhen des städtebaulichen Entwurfes
berücksichtigen das städtebauliche Umfeld. Im Westen des
Vorhabengrundstückes wird die Höhe des Nachbargebäudes “Five Boats“
aufgenommen (ca. 50 m ü. NHN). Hier sollen zwei sechsgeschossige
Baukörper errichtet werden. Die Höhen der einzelnen Baukörper
steigen im Verlauf nach Osten kontinuierlich an und bilden im Osten
mit einem zehngeschossigen Baukörper einen bewussten Hochpunkt (ca.
63 m ü. NHN).
Zwischen den Gebäudekörpern soll
gleichzeitig eine hohe Durchlässigkeit gewährleistet werden, um
Wege- und Blickbezüge zum Wasserbecken sowie eine gute Belichtung
und Durchlüftung zu sichern. Im Zentrum der bestehenden
Treppenanlage weichen die Baukörper bewusst von den gebauten Stufen
zurück, um Platz für Nutzungen im Außenbereich wie zum Beispiel
Gastronomie zu bieten. Die gewerblichen Nutzungen sollen
ausschließlich in der Erdgeschossebene und in den Obergeschossen der
nordöstlichen Gebäude 4 und 5 realisiert werden.
• Die geplante Wohnnutzung soll
vorwiegend in den Obergeschossen der drei westlichen Gebäudekörper
(Gebäude 1-3) sowie in einem Gebäude im Osten des
Vorhabengrundstückes (Gebäude 6) stattfinden. Im 1. Obergeschoss
können auf der begrünten durchgehenden Ebene private und
gemeinschaftliche Freibereiche mit Ausrichtung nach Süden und
direktem Wasserbezug entstehen. Die Nutzungen können dort bei Bedarf
miteinander verbunden werden und sich die hochwertigen Außenflächen
teilen. Ebenso ist eine Nutzung der Dachflächen auf den jeweils
obersten Geschossen der Gebäude denkbar.
Bei der Anordnung und Ausformung der Nutzungen wird die jeweilige
Schutzwürdigkeit berücksichtigt. Zudem muss der bestehenden
Immissionssituation Rechnung getragen werden. Dieses Erfordernis ist
der Antragstellerin bewusst. Sie sieht sich in der Lage das
beantragte Vorhaben in einer dem Innenhafen angemessenen
städtebaulich-architektonischen hochwertigen Weise umsetzen zu
können. Eine intensive Betrachtung dieser Thematik erfolgt im Rahmen
des Verfahrens.
The Curve - Modell der Düsseldorfer Entwickler „die developer
Projektentwicklung GmbH“ im Jahr 2016
Die Fassade der
Baukörper hat nach dem beantragten Konzept eine klare vertikale
Struktur. Harmonisch aufeinander abgestimmte Farbtöne sorgen dabei
für ein ganzheitliches, zusammenhängendes Ensemble und vermitteln
zwischen der modernen Architektur der direkt angrenzenden
Bestandsgebäude. Nach Süden zum Hafenbecken ist eine lebendige
Fassade mit begrünten Strukturen und gegebenenfalls Balkonen
vorgesehen. Vom Eurogate zu "The Curve" - bis zum Wohnen?
Modelle aus dem Jahr 2009
Am östlichen Abschluss soll eine
transparente Fassade ausgebildet werden und als sogenanntes „Fenster
zur Stadt“ den markanten baulichen Abschluss und die Öffnung des
Ensembles zur Innenstadt unterstützen. Gemäß den Antragsunterlagen
ist das Vorhaben über die angrenzende Schifferstraße sowie die
Straße Am Innenhafen gut an das städtische Verkehrsnetz angebunden.
Die erforderlichen Stellplätze werden überwiegend in einer
eingeschossigen Tiefgarage unter den Gebäuden sowie ggfs. auf dem
gegenüberliegenden Grundstück an der Straße Am Unkelstein
nachgewiesen. Ferner sollen in den hochwertig gestalteten
Außenbereichen, nördlich der Gebäudekörper, weitere
Stellplatzflächen entstehen. Hier können Besucherstellplätze, eine
Fahrradgarage, E-Ladestationen sowie Maßnahmen zur Unterstützung
alternativer Mobilitätsträger wie zum Beispiel Car- und Bike-Sharing
Angebote eingerichtet werden.
Bebauungsplan Nr. 1292 -Ruhrort- „Am Eisenbahnbassin“
In der Sitzung des
des Ausschusses für Umwelt, Klima und Naturschutz Beschluss zur
Änderung des Geltungsbereiches Beschlussentwurf 1. Der
Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses aus dem Jahr 2023
(Drucksache Nr. 23-0184) für den Bebauungsplan Nr. 1292 -Ruhrort-
„Am Eisenbahnbassin“ wird ausgeweitet. Der neue Geltungsbereich soll
für einen Bereich zwischen der Deichstraße im Norden, der
Friedrich-Ebert-Straße im Osten, der Homberger Straße sowie dem
RichardHindorf-Platz im Süden und der Dammstraße im Westen
beschlossen werden. Der Bschluss im Umwelt-Ausschussam 11.
November 2024: Beratungsergebnis: Einstimmig beschlossen
Alter Geltungsbereich - Februar 2023
Neuer Geltungsbereich
des Bebauungsplanes Nr. 1292 -Ruhrort-"Am Eisenbahnbassin" für einen
Bereich zwischen der Deichstraße im Norden, der
Friedrich-Ebert-Straßeim Osten, der Homberger Straße sowie dem
Richard-Hindorf-Platz im Südenund der Dammstraße im Westen
Das Plangebiet liegt am nördlichen Rand des Kernes des Ortsteils
Ruhrort in der Übergangszone zum gewerblich-industriell genutzten
Bereich in Richtung der Ortslage Laar. Der Geltungsbereich umfasst
den Bereich zwischen der gewerblichen Bebauung sowie dem Ruhrorter
Yachtclub e.V. südlich der Deichstraße, der Friedrich-Ebert-Straße
im Osten, der Homberger Straße sowie dem Richard-Hindorf-Platz im
Süden und der Dammstraße im Westen im Stadtteil Ruhrort in der
Gemarkung Ruhrort, Flur 1, 70, 71 und 72.
Die
überwiegenden Nutzungen innerhalb des Geltungsbereiches sind
Böschungen und Hafenanlagen des ehemaligen Eisenbahnhafens und die
brachliegenden Flächen zwischen Hafenbecken und Homberger Straße
sowie die Flächen des Ruhrorter Yachtclub e.V. Der Geltungsbereich
des hier aufzustellenden Bebauungsplanes hat eine Größe von 5,4 ha.
Ein Übersichtsplan, aus dem der Bereich des Bebauungsplanes
ersichtlich ist, ist der Vorlage beigefügt (Neuer Geltungsbereich).
2 Änderung des Geltungsbereiches Der Aufstellungsbeschluss für den
Bebauungsplan Nr. 1292 wurde bereits am 27.03.2023 gefasst.
Die Hinzunahme der Flurstücke 48, 50, 51 und 55 teilweise in den
Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist erforderlich, um die
vorhandene Nutzung des Ruhrorter Yachtclub e.V. künftig zu sichern.
3 Planungsrecht Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Duisburg
aus dem Jahr 2004 ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanes als
Mischgebiet, sonstiges Sondergebiet großflächiger Einzelhandel mit
max. 3.500 m² Verkaufsfläche, Gastronomie, Hotel, Büro und
Dienstleistungen, als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage
sowie als sonstige überörtliche oder örtliche Hauptverkehrsstraße
dargestellt.
Die geplanten Zielsetzungen des
Bebauungsplanes widersprechen den Entwicklungszielen des wirksamen
Flächennutzungsplanes. Im Sinne des § 8 Abs. 3 BauGB soll die
entsprechende Änderung Nr. 4.35 des Flächennutzungsplanes im
Parallelverfahren durchgeführt werden. Der derzeit geltende
Bebauungsplan Nr. 1092 -Ruhrort- setzt den Bereich als Sondergebiet
Einzelhandel, Gastronomie, als Sondergebiet Hotel, Büro,
Dienstleistungen, als Mischgebiet, als öffentliche Grünfläche sowie
als Straßenverkehrsfläche fest.
Anlass der Planung Der
Eisenbahnhafen in Ruhrort bestimmte seit Mitte des 19. Jahrhunderts
den Stadtteil und die Entwicklung des Hafens. Nach der Aufgabe
dieser Nutzung wurde im Jahr 2008 mit dem Bebauungsplan Nr. 1092
-Ruhrort- eine neue Entwicklungsperspektive aufgezeigt. Das Projekt
„Waterfront“ sollte gewerbliche Nutzungen und Wohnen sowie
Einzelhandel, Gastronomie, Hotels, Büros und Dienstleister in den
Stadtteil holen und gleichzeitig eine Erschließung des ehemaligen
Hafenbeckens für die Bevölkerung erreichen. Seitdem sind mehr als
eineinhalb Dekaden vergangen.
Von einer zeitnahen
Realisierung des Projektes kann nicht mehr ausgegangen werden, da
keine Bemühungen seitens des Eigentümers zur Entwicklung der Fläche
erkennbar sind. Durch fehlende bauliche Tätigkeiten sowie
Grünpflegemaßnahmen ist ein mit Wildwuchs zugewachsenes Gelände
entstanden. Dritten wird zudem der Zugang zum Gelände ermöglicht,
woraus ebenfalls eine erhebliche Vermüllung der Fläche zu erkennen
ist, sodass eine negative Ausstrahlungswirkung sowie eine erhebliche
Beeinträchtigung auf das Orts- und Straßenbild Ruhrorts bestehen.
Aufgrund dessen soll die Chance genutzt werden, das bisher
ungenutzte Flächenpotential im Sinne einer klimagerechten
Grünflächenentwicklung in relevanten Teilen neu zu denken. So kann
zum einen die Fläche für die Bevölkerung nutz- und erlebbar gemacht
und das negative Erscheinungsbild behoben werden, zum anderen kann
eine derartige Entwicklung im Hinblick auf erforderliche Anpassungen
an die Klimaveränderungen auch zu einer Verbesserung des Mikroklimas
sowie zum Naturschutz beitragen. Eine Kopplung zum Projekt „Urban
Zero“, welches Ruhrort bis zum Jahr 2029 zum ersten umweltneutralen
Stadtteil der Welt machen soll, ist erstrebenswert.
Zudem soll die Nutzung des Ruhrorter Yachtclub e.V. in seinem
Bestand erhalten und somit planungsrechtlich gesichert werden.
Gleichzeitig bestehen konkrete Planungen zum leistungsfähigen Umbau
des Knotenpunktes Homberger Straße / Friedrichsplatz /
Friedrich-Ebert-Straße für Radfahrerinnen und Radfahrer,
Fußgängerinnen und Fußgänger, dem öffentlichen Personennahverkehr
sowie dem motorisierten Individualverkehr. Vorgesehen sind hierbei
die Haltestellen Ruhrort und Friedrichsplatz zusammenzulegen, der
barrierefreie Ausbau der Bushaltestellen sowie die
Radwegeverkehrsführung im Knotenpunkt deutlich zu verbessern.
Die Fläche vor Kaufland wurde bereits für die zukünftige
Lage der Haltestellen freigehalten. Für die Verbreiterung des
Straßenquerschnitts in der Homberger Straße, resultierend durch die
Anzahl der Fahrspuren sowie einer Radverkehrsanlage, ist jedoch ein
Flächenerwerb erforderlich. Eine Gesamtlösung, die die Belange aller
Verkehrsteilnehmenden angemessen berücksichtigt, bedarf somit
größerer Umbauten und kann nur mit Hilfe des Erwerbs von
Teilbereichen der Flurstücke Nr. 111 und 112 im Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. 1092 erfolgen.
Neben dem Grunderwerb
wäre nach aktuellem Stand ebenfalls eine Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 1092 notwendig, da die zu erwerbenden Flächen
derzeit als Sondergebiet Hotel, Büro, Dienstleistungen ausgewiesen
sind. Im Zuge des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 1292 können
diese Flächen als Verkehrsflächen ausgewiesen werden, sodass die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die verkehrliche
Umgestaltung geschaffen werden können.
Stadt informiert über Glasfaser- und
Mobilfunkausbau - Online-Dialog am 13. November Die
Stadt Duisburg informiert in Zusammenarbeit mit dem Gigabitbüro des
Bundes über den Glasfaser- und Mobilfunkausbau. Am Mittwoch, 13.
November, findet dazu von 19 bis 20 Uhr eine Onlineveranstaltung für
Interessierte statt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die
Teilnahme ist über den Link https://t1p.de/Onlinedialog-Duisburg
möglich. Weitere Infos gibt es im Internet unter
www.duisburg.de/smartcity. Bei der Veranstaltung können
Interessierte erfahren, warum Glasfaser als Technologie der Zukunft
gilt und wie jeder persönlich davon profitieren kann.
Es
gibt außerdem Informationen darüber, wie Funklöcher geschlossen oder
der aktuelle Mobilfunkstandard 5G flächendeckend zur Verfügung
gestellt werden soll. Bereits im Vorfeld sowie während der
Veranstaltung gibt es die Möglichkeit, konkrete Fragen zum Thema
Glasfaserausbau an die Stadt Duisburg und das Gigabitbüro des Bundes
zu richten (https://t1p.de/FragenDuisburg) Gigabitbüro des Bundes
Das Gigabitbüro des Bundes (Kompetenzzentrum des Bundesministeriums
für Digitales und Verkehr) ist eine zentrale und neutrale
Anlaufstelle, die den flächendeckenden Ausbau von Breitband- und
Mobilfunknetzen in Deutschland unterstützt. Es bietet Beratung,
Information und praktische Hilfestellungen für Kommunen, Unternehmen
sowie Bürgerinnen und Bürger.
Fotoreisebericht in Duissern
über eine Studienfahrt ins Heilige Land Der Duisserner
Bezirk der Evangelischen Kirchengemeinde Alt-Duisburg lädt wieder zu
einem Themennachmittag in die Notkirche, Martinstraße 37, ein. Dort
geht es am Mittwoch, 13. November 2024 um 15 Uhr nach einem
geistlichen Impuls, Kaffee und Kuchen frisch gestärkt auf
Bilderreise: Pfarrer i.R. Ekkehard Müller nimmt die Anwesenden mit
auf eine Studienfahrt ins Heilige Land – auch anhand von selbst
aufgenommenen Fotos, die er auf einer Großleinwand zeigt.
Der Pfarrer i.R. besuchte zentrale Orte und Landschaften der
Bibel und stellt sie in der Themenrunde rückblickend mit viel
Hintergrundwissen vor: Jerusalem, Bethlehem, Jordan, Totes Meer,
Qumran, Galiläa, See Genezareth. Eine Anmeldung zur Themenrunde ist
erforderlich (Tel.: 0203 / 330490), der Kostenbeitrag von fünf Euro
kann vor Ort bezahlt werden. Infos zur Gemeinde gibt es im Netz
unter www.ekadu.de.
Inflationsrate im Oktober 2024 bei +2,0 % Inflationsrate
zieht wieder an Verbraucherpreisindex, Oktober
2024 +2,0 % zum Vorjahresmonat (vorläufiges Ergebnis bestätigt) +0,4
% zum Vormonat (vorläufiges Ergebnis bestätigt) Harmonisierter
Verbraucherpreisindex, Oktober 2024 +2,4 % zum Vorjahresmonat
(vorläufiges Ergebnis bestätigt) +0,4 % zum Vormonat (vorläufiges
Ergebnis bestätigt)
Die Inflationsrate in Deutschland −
gemessen als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum
Vorjahresmonat – lag im Oktober 2024 bei +2,0 %. Damit hat die
Inflationsrate wieder angezogen, nachdem sie in den beiden
Vormonaten September 2024 (+1,6 %) und August 2024 (+1,9 %) unter
zwei Prozent gefallen war.
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt,
wirkten im Oktober 2024 insbesondere die Preiserhöhungen bei
Nahrungsmitteln und die weiterhin überdurchschnittlichen
Preiserhöhungen bei Dienstleistungen inflationstreibend. Die
Preisentwicklung bei Energie dämpfte hingegen die Inflationsrate
auch im Oktober 2024, jedoch weniger stark als in den Monaten zuvor.
Gegenüber dem Vormonat September 2024 stiegen die Verbraucherpreise
im Oktober 2024 um 0,4 %.
NRW-Flughäfen: Im September 2024 starteten 24 400
Passagiere mehr als ein Jahr zuvor Im September 2024
sind von den sechs Hauptverkehrsflughäfen in NRW rund 1,9 Millionen
Passagiere abgeflogen. Wie Information und Technik
Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das
24 400 bzw. 1,3 Prozent mehr Passagiere als ein Jahr zuvor
(September 2023: 1,9 Millionen). Die Zahl der Einsteiger war damit
immer noch um rund 240 100 bzw. 11,1 Prozent niedriger als vor fünf
Jahren (September 2019: 2,2 Millionen).
18,5 Prozent
aller gewerblich in Deutschland beförderten Passagiere starteten im
September dieses Jahres von einem der großen Flughäfen in NRW. Bei
Betrachtung der einzelnen Flughäfen in Nordrhein-Westfalen fällt
auf, dass der Anstieg der Passagiere im Vergleich zum Vorjahreswert
(September 2023) am höchsten an den Flughäfen Niederrhein/Weeze
(+24,3 Prozent), Münster/Osnabrück (+18,9 Prozent) und Dortmund
(+8,7 Prozent) war.
Rund 61 Prozent weniger Passagiere
bei Inlandsflügen als 2019 1,8 Millionen der von den
nordrhein-westfälischen Hauptverkehrsflughäfen gestarteten
Passagiere flogen im September 2024 ins Ausland. Das waren 23 300
bzw. 1,3 Prozent mehr als ein Jahr zuvor und 17 000 bzw. 0,9 Prozent
weniger als vor fünf Jahren (September 2019). Das Passagieraufkommen
bei Inlandsflügen lag mit 145 500 Passagieren um 1 100
(+0,7 Prozent) über dem Ergebnis von September 2023 und um 223 100
(−60,5 Prozent) unter dem von September 2019. (IT.NRW)
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