'Tagesaktuell' - Redaktion Harald Jeschke Sonderseiten


Sitemap Archiv •    20. Kalenderwoche: 12. Mai
BaustellenDVG-UmleitungBahn-VRR


Dienstag, 13. Mai 2025

Bezirksregierung Düsseldorf erörtert Pläne für den Bau einer Wasserstoffleitung zwischen Dorsten und Hamborn  
Das Unternehmen Open Grid Europe hat im August 2024 bei der Bezirksregierung Düsseldorf die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens beantragt und Unterlagen für den Bau einer Wasserstoffleitung zwischen Dorsten und Hamborn eingereicht. 

Für das Bauvorhaben - die Rohrleitung selbst sowie alle technischen Einrichtungen einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen - werden Grundstücke in den Gemeinden Schermbeck und Hünxe sowie den Städten Dinslaken, Oberhausen und Duisburg beansprucht.

Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wurden Einwendungen und Stellungnahmen abgegeben, die nun diskutiert werden sollen. Diese Erörterung beginnt am Dienstag, 20. Mai 2025, um 10:00 Uhr in der Kathrin-Türks-Halle, Platz D’Agen 4, in Dinslaken. Sinn und Zweck des Erörterungstermins ist neben der nochmals umfassenden Information der Beteiligten über das Vorhaben die Klärung aller für die Entscheidung erheblichen Fakten und Gesichtspunkte.

Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, sich mündlich zu äußern, ihre bereits schriftlich eingebrachten Einwendungen und Bedenken zu erläutern und mit dem Vorhabenträger unter Verhandlungsleitung der Bezirksregierung Düsseldorf zu diskutieren.

Die Ergebnisse des Termins werden in die weitere Entscheidungsfindung der Planfeststellungsbehörde einbezogen. Im Erörterungstermin selbst wird keine Entscheidung in der Sache getroffen. Die Erörterung wird, wenn dies erforderlich ist, am 21. Mai 2025 ab 10:00 Uhr (Einlass ab 09:00 Uhr) an gleicher Stelle fortgesetzt. 


Laar: Kinder- und Familienfest zum „Tag der Städtebauförderung“
Auf dem Theo-Barkowski-Platz in Duisburg-Laar findet am Samstag, 17. Mai, von 13 bis 18 Uhr ein Kinder- und Familienfest statt. Zum „Tag der Städtebauförderung“ stellen verschiedene Ämter der Stadt Duisburg ein buntes und kostenloses Programm für alle Familien aus Laar und Umgebung auf die Beine.

Neben dem Spielmobil „Schnelle Schnecke“ mit Hüpfburg, Kistenklettern und Rollenrutsche werden das Tanzmobil von T.K.M. e.V., Stände mit Spiel- und Bastelangeboten sowie die Polizei und Feuerwehr für gute Laune sorgen. Für das leibliche Wohl ist gesorgt. Zum „Tag der Städtebauförderung“ werden den Bürgerinnen und Bürgern die Maßnahmen präsentiert, die seit 2014 im Stadtteilprojekt Laar umgesetzt wurden.


Dazu gehören zum Beispiel die Aufwertung etlicher Spielplätze in Laar und die neu gestaltete Grün- und Spielfläche auf der früheren Brache zwischen dem Pennymarkt und der Friedrich-Ebert-Straße. Eine kleine Ausstellung auf dem Marktplatz wird diese Projekte zeigen. Um 14 und um 16 Uhr sind die Bürgerinnen und Bürger außerdem herzlich eingeladen, die Projekte in einem geführten Stadtteilrundgang selbst in Augenschein zu nehmen.

EU-Sondierung gestartet: Wie kann Wohnraum erschwinglicher werden?
Die Europäische Kommission bitte um Meinungen dazu, wie Wohnraum in Europa erschwinglicher werden kann. In Vorbereitung eines europäischen Plans zur Bewältigung der Wohnungskrise bittet sie bis zum 4. Juni um Beiträge von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen, Behörden, der Zivilgesellschaft und anderen Interessenträgern.

Auf diese erste Sondierung wird eine breite öffentliche Konsultation zum Thema folgen; sie ist für Juni bis Oktober geplant. Eine bessere Erschwinglichkeit von Wohnraum ist eine politische Priorität für den ersten EU-Kommissar für Wohnungswesen, Dan Jørgensen. 

Die Europäische Kommission will das Jahr 2025 dafür nutzen, einen Dialog über erschwinglichen Wohnraum führen. Sie geht damit ein Problem an, das Millionen von Europäerinnen und Europäern betrifft.  Bisherige Maßnahmen Im April hat die Kommission vorgeschlagen, den Betrag der kohäsionspolitischen Mittel für erschwinglichen Wohnraum zu verdoppeln.

Auch hat sie den ersten Schritt hin zu einer europaweiten Investitionsplattform eingleitet. Im Februar verabschiedete die Kommission den EU-Aktionsplan für erschwingliche Energie mit kurzfristigen Maßnahmen zur Senkung der Energiekosten und zur Verringerung der Energiearmut.  Parallel dazu richtet die Kommission einen Beirat zum Thema Wohnraum ein, dessen 15 Mitglieder unabhängige politische Empfehlungen für den Plan für erschwinglichen Wohnraum abgeben werden.

Neue Handy-App unterstützt Krebspatienten nach Klinikaufenthalt
Medizinerinnen der Universität Duisburg-Essen haben in einem Gemeinschaftsprojekt ein hybrides Unterstützungssystem mit App und Online-Gruppensitzungen für Menschen entwickelt, die eine Krebsbehandlung hinter sich haben.

So sollen psychische und körperliche Folgen einer Krebstherapie gelindert werden, zum Beispiel Fatigue oder Depressionen. Mit der Smartphone-App können Krebspatienten Fertigkeiten zum Umgang mit psychosozialen Belastungen erwerben, Achtsamkeit trainieren sowie sport- und bewegungstherapeutische Einheiten absolvieren.

Ergänzt wird das Nachsorge-Programm durch wöchentliche Online-Gruppensitzungen, in denen die Teilnehmer Sport treiben oder psychoonkologische Unterstützung erhalten. Die Rekrutierung der Probanden soll im Sommer starten. Das Vorhaben wird von der Deutschen Krebshilfe mit rund 433.000 Euro gefördert. idr - Infos: https://inspire.psm-essen.de

Verdacht auf Behandlungsfehler – TK-Versicherte in NRW melden 1.687 Fälle
Eine falsche Diagnose gestellt oder einen Tupfer im Körper vergessen: Immer wieder kommt es zu schwerwiegenden Fehlern bei ärztlichen Behandlungen. In Nordrhein-Westfalen (NRW) haben sich im vergangenen Jahr 1.687 Versicherte an die Techniker Krankenkasse (TK) gewandt, weil sie eine Fehlbehandlung ihrer Ärztin oder ihres Arztes vermuteten.

Jede dritte Beschwerde in NRW richtete sich gegen eine chirurgische Behandlung (33 Prozent), gefolgt von der Zahnmedizin/Kieferorthopädie (14 Prozent) und der inneren Medizin (8 Prozent). Die restlichen Verdachtsfälle verteilten sich auf Geburtshilfe und Gynäkologie (7 Prozent), Orthopädie (7 Prozent), Pflege (5 Prozent), Allgemeinmedizin (5 Prozent), Augenheilkunde (4 Prozent) und Neurologie/Psychiatrie (3 Prozent).

Die sonstigen Facharztgruppen kommen auf insgesamt 14 Prozent. Gleichzeitig geht die TK davon aus, dass es noch eine hohe Dunkelziffer an unentdeckten Behandlungsfehlern gibt. Meldepflicht muss kommen  Das Aufklären eines Verdachts auf Behandlungsfehler ist für Betroffene häufig ein schwieriges und zeitintensives Verfahren.

Neben deutlich schnelleren Verfahren für die Entschädigung von Patientinnen und Patienten, fordert die TK eine Meldepflicht für Behandlungsfehler von allen medizinischen Einrichtungen. Aktuell würden Fehler nur erfasst, wenn Patientinnen und Patienten sie selbst meldeten. Dadurch bleiben viele Fehler unentdeckt und eine systematische Auswertung von Fehlerquellen und Verbesserungen sei kaum möglich.

Hilfe für Versicherte Die gesetzlichen Krankenkassen unterstützen ihre Versicherten mit einem individuellen Beratungsangebot. Wichtig in jedem Einzelfall: Betroffene sollten schnellstmöglich ein Gedächtnisprotokoll des Behandlungsablaufs und der beteiligten Ärztinnen und Ärzte bzw. Pflegerinnen und Pfleger erstellen und sich im nächsten Schritt an ihre Krankenkasse wenden.

Erhärtet sich der Verdacht, kann die Krankenkasse beim Medizinischen Dienst (MD) ein Gutachten in Auftrag geben. Patientinnen und Patienten können die Gutachten für ihre eigenen Schadensersatz-Verhandlungen mit der Ärztin oder dem Arzt, dem Krankenhaus, der zuständigen Haftpflichtversicherung oder vor Gericht nutzen, sofern sie diesen Weg beschreiten möchten.

Steffens: Datenschutz behindert teilweise bessere Aufklärung "Theoretisch könnten Krankenkassen anhand von Datenanalysen mögliche Behandlungsfehler erkennen und ihre Versicherten darüber informieren. Derzeit dürfen wir aber, selbst wenn wir klare Anhaltspunkte für einen Behandlungsfehler haben, die Betroffenen nicht kontaktieren und sie darauf hinweisen", kritisiert Barbara Steffens, Leiterin der TK-Landesvertretung NRW, die strengen Datenschutzauflagen.

Kindersprechstunde mit Oberbürgermeister Sören Link
Wie differenziert Kinder das Stadtleben wahrnehmen, hat Oberbürgermeister Sören Link bei seiner ersten Kindersprechstunde im vergangenen Jahr erlebt. Dieser Austausch auf Augenhöhe war ein Gewinn für Duisburg, sodass auch jetzt wieder junge Duisburgerinnen und Duisburgern im Alter von sechs bis 13 Jahren zu Wort kommen sollen: Am Dienstag, 27. Mai, erhalten Kinder die nächste Möglichkeit, ihre Perspektiven einzubringen.

Die letzte Spechstunde im November 2024 - Fotos Tanja Pickartz / Stadt Duisburg


„Ich freue mich auf die jungen Gäste im Rathaus. Bereits in meiner ersten Kindersprechstunde habe ich gemerkt, dass die Ideen und Meinungen von Kindern uns alle weiterbringen können“, sagt Oberbürgermeister Sören Link. „Kinder geben unserer Stadt ein Gesicht und werden unsere Zukunft in Duisburg maßgeblich gestalten. Deshalb ist mir der direkte Austausch mit ihnen wichtig.“

Für die Kindersprechstunde am Dienstag, 27. Mai, in der Zeit von 14:30 bis 16:30 Uhr, können Eltern ihre Kinder im Alter von sechs bis 13 Jahren anmelden: Termine können bis zum 13. Mai per E-Mail unter kindersprechstunde@stadt-duisburg.de oder auch telefonisch unter (0203) 283-6111 angefragt werden.

Die Kindersprechstunde wird in einem der Sitzungsräume des Duisburger Rathauses, Burgplatz 19, ohne Beteiligung der Eltern stattfinden. Die Kinder haben dann die Möglichkeit, Oberbürgermeister Sören Link in offener Runde Fragen zu stellen, zu erzählen, was ihnen gefällt oder nicht gefällt, und können Vorschläge machen, was in Duisburg noch besser gestaltet werden kann.

Verleihung der Ehrennadel des Bezirks Hamborn für besonderes ehrenamtliches Engagement
Bezirksbürgermeisterin Martina Hermann verleiht am Dienstag, 13. Mai 2025, um 16.30 Uhr in der Bezirksverwaltung, Duisburger Str. 213, 47166 Duisburg, die die Ehrennadel des Bezirks Hamborn für besonderes ehrenamtliches Engagement. Im Beisein von Oberbürgermeister Sören Link werden Gabriele Haak für ihr bürgerschaftliches kirchliches Engagement und Jörg Weißmann für sein Verdienste in der Brauchtumspflege und im Heimatverein mit der Auszeichnung geehrt.

IGBCE NRW: „Wir bleiben Schutz und Schild für die Beschäftigten“
Im Rahmen ihrer Delegiertenkonferenzen unter dem Motto „IGBCE: Zugkräftig – Weitsichtig – Zukunftsfähig“ am 9. und 10. Mai stellten sich die Landesbezirke Nordrhein und Westfalen politisch für die kommenden vier Jahre auf. Die Besonderheit bei dieser Konferenz: Es ist die letzte Konferenz, die beide Landesbezirke formal getrennt abhalten.

Am 1.1.2026 werden die beiden Landesbezirke fusionieren. „In der Herzkammer der IGBCE führen wir zwei erfolgreiche Landesverbände zu neuer Größe und Stärke zusammen. Mit Blick auf die Herausforderungen in der größten Chemieregion Europas stärken wir unsere Strukturen, konzentrieren unsere Fähigkeiten und bauen unser Kompetenznetzwerk weiter aus. Auch die gute Kooperation mit der Landesregierung wird so noch einmal intensiviert“, erklärt Michael Vassiliadis, der Vorsitzende der IGBCE.

Gruppenfoto der Konferenzdelegierten der IGBCE in Nordrhein-Westfalen Fotograf: Stephen Petrat / IGBCE

Wie sich die IGBCE in Nordrhein-Westfalen aufstellt, wird in den demokratischen Gremien weiterdiskutiert. „Wir werden unsere Kräfte in Nordrhein-Westfalen bündeln, um noch schlagkräftiger und durchsetzungsfähiger zu werden. Wir verbinden unsere tief verwurzelte Tradition mit modernen Arbeitsmethoden für eine gute und positive Zukunft. Hierbei erproben wir völlig neue Formen der Gewerkschaftsarbeit, die wir eng mit unseren Funktionären erarbeiten“, so Thomas Meiers, Landesbezirksleiter der IGBCE Westfalen.

Selbstverständlich spielte auch die Lage in der Industrie eine herausragende Rolle auf den Konferenzen. „Es ist gut, dass die Regierung jetzt steht. Sie muss jetzt klare Prioritäten setzen. Die Wirtschaft muss zurück in die Wachstumsspur und Arbeitsplätze in der Industrie müssen gesichert werden. Energiepreise runter, Transformation mit Vernunft und Investitionen in die Infrastruktur des Landes NRW. Die Zeit drängt, die Konzepte dafür liegen auf dem Tisch, sie müssen jetzt konsequent umgesetzt werden“, so der IGBCE-Vorsitzende Vassiliadis.

In seinem Grußwort machte Ministerpräsident Hendrik Wüst deutlich, dass nun schnell gehandelt werden müsse. „Wir in Nordrhein-Westfalen glauben an die Stärke und das Potenzial unseres Wirtschaftsstandorts. Wir haben alle Chancen für ein neues, solides Wirtschaftswachstum. Die Industrie bleibt dabei unser Wohlstandsmotor. Damit das so bleibt, ist jetzt die Zeit, entschlossen zu handeln.

Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung bietet eine solide Grundlage, um genau das zu tun: eine Vereinbarung der Vernunft in einer Zeit weltweiter Unvernunft. Mit der Chemieagenda 2045 schlägt der Bund ein neues Kapitel für die Industrie auf, das Arbeitsplätze sichert, Innovation fördert und Nordrhein-Westfalen und ganz Deutschland zurück auf die Erfolgsspur bringt. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen wird gemeinsam mit unseren Partnern – den Gewerkschaften und Unternehmen – den Bund bei der Umsetzung eng begleiten“, so Wüst.

Von der Industriekrise ist vor allem Nordrhein-Westfalen mit vielen energieintensiven Betrieben betroffen. Ziel der IGBCE ist es weiterhin, Probleme abzuwenden bevor sie bei der Belegschaft spürbar werden. „In Nordrhein-Westfalen trifft uns die anhaltende Strukturkrise besonders hart. Wir werden vor allem in dieser Situation weiterhin Schutz und Schild für die Beschäftigten in unseren Branchen bleiben – nicht nur mit guter Tarifpolitik, sondern auch mit effektivem Schutz von Beschäftigung und dem politischen Einsatz für Industriearbeitsplätze. Hierzu haben wir eine Reihe von Anträgen auf den Konferenzen erarbeitet und beschlossen, die uns fokussieren und die politische Leitlinie der nächsten vier Jahre ausmachen“, erläutert Frank Löllgen, Landesbezirksleiter der IGBCE Nordrhein abschließend.

Hochzeitsauto im Straßenverkehr: Was ist erlaubt?
Ob mit Blumen geschmückt, von Blechdosen begleitet oder als Teil eines Autokorsos – das Hochzeitsauto im beliebten Hochzeitsmonat Mai ist bei vielen Trauungen ein echter Blickfang und wird oft kreativ dekoriert. Doch sobald es am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO). Der ACV Automobil-Club Verkehr beantwortet sieben häufige Fragen zu erlaubter Dekoration, hupenden Konvois und besonderen Fahrzeugtypen.

Hochzeitsauto mit 'Just Married'-Schriftzug und traditionellem Autoschmuck aus Blechdosen/GettyImages

1. Was ist bei Fahrzeugdekoration zu beachten?
Grundsätzlich dürfen Autos geschmückt werden – wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind: Der Schmuck muss sicher befestigt sein
Rechtlich zählt der Autoschmuck als Ladung und fällt damit unter die Vorschriften zur Ladungssicherung gemäß § 22 StVO. Dabei muss er so befestigt sein, dass er sich auch bei höheren Geschwindigkeiten, einer Vollbremsung oder einem Ausweichmanöver nicht löst, verrutscht oder herabfällt.

Wer den Schmuck unsachgemäß befestigt, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern bei Gefährdung oder Unfall auch Punkte in Flensburg. Zudem kann die Kfz-Versicherung im Schadensfall die Leistung verweigern, wenn die Dekoration nicht ausreichend gesichert war. Verursacht herabfallende Dekoration einen Unfall, haftet der Fahrzeughalter unter Umständen auch zivilrechtlich – unabhängig vom Verschulden.

Kennzeichen und Lichter müssen sichtbar bleiben
Laut § 23 Abs. 1 Satz 3 StVO müssen Nummernschild und Leuchten jederzeit gut sichtbar und funktionsfähig bleiben. Ein „Just Married“-Schild oder andere Dekorationen dürfen daher weder das Kennzeichen noch die Beleuchtung verdecken oder deren Funktion beeinträchtigen.
Die Sicht des Fahrers darf nicht eingeschränkt werden
Bewegt sich der Autoschmuck während der Fahrt so, dass er die Sicht des Fahrers beeinträchtigt, liegt ein Verstoß gegen § 23 Abs. 1 Satz 1 StVO vor. Es ist darauf zu achten, dass weder Blumenschmuck auf der Motorhaube noch hängende Elemente Windschutzscheibe oder Spiegel verdecken.

2. Benötigt außergewöhnlicher Autoschmuck eine Genehmigung?
Fällt der Autoschmuck besonders üppig aus – etwa durch große Blumengestecke, breite Schleifen, Luftballons oder andere Aufbauten – und ragt dabei über die üblichen Fahrzeugmaße hinaus, kann eine Sondergenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO erforderlich sein. Maßgeblich ist, ob Sicht oder Sicherheit beeinträchtigt werden könnten. Man sollte die Genehmigung in diesen Fällen frühzeitig bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde beantragen.

Grundsätzlich gilt:
Vorne darf die Dekoration nicht über die äußersten Fahrzeugbegrenzungen hinausragen.
Nach hinten sind Überstände bis 1,50 m erlaubt, bei Fahrten unter 100 km/h sogar bis zu 3 m.
Sobald die Dekoration mehr als 1 m übersteht, muss sie laut § 22 Abs. 4 StVO mit einer roten Fahne (mindestens 30 × 30 cm) gekennzeichnet werden.

Liegt keine Genehmigung vor, obwohl sie im Einzelfall erforderlich gewesen wäre, handelt es sich grundsätzlich um eine Ordnungswidrigkeit. Geht vom Fahrzeug samt Dekoration jedoch keine konkrete Gefährdung aus, kann die zuständige Behörde im Rahmen des sogenannten Opportunitätsprinzips – also ihres Ermessens – von einem Bußgeld absehen. Davon sollte man jedoch nicht ausgehen – eine rechtzeitige Prüfung oder Beantragung einer Genehmigung bleibt in jedem Fall empfohlen.

3. Welche Vorschriften gelten für besondere Hochzeitsfahrzeuge?
Nicht nur der Autoschmuck, auch das Hochzeitsfahrzeug muss bestimmte Vorschriften erfüllen. Ob Oldtimer, Stretchlimousine, Kutsche oder Traktor – sobald es im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs ist, gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO). Je nach Fahrzeugtyp gelten unterschiedliche Anforderungen, etwa zu Führerschein, Zulassung, Versicherung oder Sondergenehmigung:

Oldtimer
Für private Hochzeitsfahrten ist die Nutzung eines Oldtimers in der Regel unproblematisch, solange das Fahrzeug zugelassen und versichert ist. Vermietet ein Anbieter das Fahrzeug samt Fahrer gewerblich, gelten zusätzliche Anforderungen – etwa eine Personenbeförderungsgenehmigung und ein erweiterter Versicherungsschutz. Auch bei privaten Fahrten empfiehlt es sich, im Zweifel die Versicherungsunterlagen zu prüfen oder eine schriftliche Bestätigung vom Anbieter einzuholen.

Stretchlimousine
Für Limousinen mit einer Länge von über acht Metern, die zur Personenbeförderung genutzt werden, ist ein Führerschein der Klasse D1 oder D erforderlich. Wird die Limousine samt Fahrer gebucht, sollte geprüft werden, ob das Unternehmen gewerblich zugelassen ist und den passenden Versicherungsschutz besitzt. Bei rein privaten Fahrten ohne Vermietung reicht meist der normale Pkw-Führerschein (Klasse B) aus.

Pferdekutsche
Für Fahrten mit der Pferdekutsche im Straßenverkehr sollte ein Kutschenführerschein – A für private, B für gewerbliche Nutzung – vorliegen. Zudem ist eine Haftpflichtversicherung erforderlich. Wer eine Kutsche samt Fahrer bucht, sollte auf entsprechende Zulassung und Versicherung achten.

Traktor
Für Hochzeitsfahrten mit einem Traktor ist ein Führerschein der Klasse L oder T erforderlich. Traktoren dürfen grundsätzlich auf öffentlichen Straßen fahren, ausgenommen sind jedoch Autobahnen und Kraftfahrstraßen. Auch hier ist sicherzustellen, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß zugelassen und versichert ist.

4. Sind Blechdosen am Hochzeitsauto erlaubt?
Das Befestigen von Blechdosen am Hochzeitsauto ist ein traditioneller Brauch, der einst böse Geister vertreiben sollte – heute sorgt er vor allem für Aufmerksamkeit und Lärm. Klappernde Dosen, die an Schnüren hinter dem Fahrzeug hergezogen werden, können laut § 30 Abs. 1 StVO als unnötiger Lärm gelten und eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Zudem besteht eine potenzielle Verkehrsgefährdung – etwa wenn sich Dosen oder Schnüre lösen und auf die Fahrbahn geraten.

Ob ein Bußgeld verhängt wird, liegt im Ermessen der Polizei. In der Praxis wird der Brauch vielerorts geduldet – sofern keine konkrete Gefährdung oder erhebliche Belästigung entsteht. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte die Dosen nur auf einem kurzen, verkehrsarmen Abschnitt einsetzen und anschließend wieder entfernen.

5. Wann ist Hupen erlaubt?
Wie das Klappern von Blechdosen sorgt auch ein Hupkonzert im Hochzeitskonvoi oft für Aufmerksamkeit und verursacht Lärm. Laut § 16 Abs. 1 StVO sind Schallzeichen wie die Hupe nur in zwei Fällen zulässig: zur Warnung bei Gefahr oder außerhalb geschlossener Ortschaften zur Ankündigung eines Überholvorgangs.

Ein gemeinschaftliches Hupen aus Freude ist daher nicht erlaubt und kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden. In der Praxis wird ein kurzes Hupen nach der Trauung jedoch vielerorts geduldet – solange niemand belästigt oder gefährdet wird. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte es bei einem kurzen Signal belassen.

6. Ist ein Hochzeitskorso überhaupt erlaubt?
Ein Hochzeitskorso ist straßenverkehrsrechtlich nicht gesondert geregelt und grundsätzlich zulässig – sofern keine Gefährdung oder Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer erfolgt. Entscheidend ist das Verhalten der Beteiligten: Wer andere behindert oder gefährdet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Damit es nicht zu Problemen kommt, sollten sich alle Fahrzeuge rücksichtsvoll in den Verkehr einfügen, genügend Abstand halten und die Verkehrsregeln beachten.

Wichtig zu wissen: Ein Hochzeitskorso sollte nicht wie ein geschlossener Verband (§ 27 StVO) wirken – etwa durch enge Blockbildung oder gemeinsames Überfahren roter Ampeln. Für solche Fahrten ist eine Genehmigung erforderlich, ohne sie droht ein Bußgeld.

7. Welche Bußgelder drohen bei Hochzeitsfahrten?
Bei Hochzeitsfahrten können verschiedene Verstöße mit Bußgeldern geahndet werden. In zwei Fällen drohen zusätzlich Punkte in Flensburg:
Unzureichend gesicherter Schmuck mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer: 60 EUR, 1 Punkt
Unzureichend gesicherter Schmuck mit Unfallfolge: 75 EUR, 1 Punkt
Eine Übersicht möglicher Verstöße und Bußgelder stellt der ACV im Ratgeber-Bereich seiner Website bereit.

Mit Herz und Kompetenz – Medizin im Revier hautnah erleben
Tag der offenen Tür im Evangelischen Klinikum Niederrhein am 24. Mai 2025

Wie fühlt es sich an, mit einem OP-Roboter zu operieren? Was verrät ein Überraschungsei unter dem Röntgengerät? Und wie kommt eigentlich der Rettungshubschrauber aufs Klinikdach?

Am Samstag, den 24. Mai 2025, öffnet das Evangelische Klinikum Niederrhein am Fahrner Standort seine Türen für alle, die neugierig auf moderne Medizin und engagierte Pflege sind. Von 12 bis 18 Uhr verwandeln sich Klinik und Gelände in eine Erlebniswelt für Groß und Klein rund um moderne Medizin, Pflege und Gesundheit.

Rund ein halbes Jahr ist seit dem Umzug des Herzzentrums Duisburg auf das Gelände des Evangelischen Krankenhauses Duisburg-Nord vergangen. Zeit genug, um zusammenzuwachsen und dies nun gemeinsam mit der Bevölkerung zu feiern. Der Tag der offenen Tür bietet dazu die ideale Gelegenheit, um einen Blick hinter die Kulissen zu werfen. Der Eintritt ist frei.

Erleben, entdecken, mitmachen
An zahlreichen Mitmachstationen können die Besucherinnen und Besucher selbst aktiv werden: Reanimation üben, OP-Roboter testen, Gummibärchen laparoskopieren oder Überraschungseier röntgen. Für zusätzliches Staunen sorgen begehbare Organmodelle und kleine „Operationen“ an Kokosnüssen. Dazu vermitteln Expertinnen und Experten des Klinikverbundes in kompakten Kurzvorträgen medizinisches Wissen aus erster Hand. Außerdem stehen exklusive Führungen durch das neue Herzkatheterlabor auf dem Programm.

Ein besonderes Highlight erwartet die Besucherinnen und Besucher auf dem Dach des Verwaltungsgebäudes: Hier kann der Rettungshubschrauber Christoph 9 aus nächster Nähe besichtigt werden. Die Führungen zum Hubschrauberlandeplatz finden um 14.15 Uhr, 14.45 Uhr, 15.15 Uhr und 15.45 Uhr statt. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, wird um Anmeldung per E-Mail an veranstaltungen@evkln.de bis zum 21. Mai 2025 gebeten. Bitte geben Sie dabei Ihre Kontaktdaten und die gewünschte Uhrzeit an.

Kostenlose Gesundheitsangebote
Im Rahmen des Aktionstages bietet das Klinikum kostenlose Checks für Blutdruck, Blutzucker und Lungenfunktion an. Darüber hinaus stehen Pflegekräfte, Selbsthilfegruppen, Krankenkassen und das Deutsche Rote Kreuz für persönliche Gespräche und Beratungen zur Verfügung. Auch der Infobus der Initiative „Herzenssache Lebenszeit“ wird vor Ort sein.

Karrierechancen im Gesundheitswesen
Wer sich für eine berufliche Zukunft im Gesundheitswesen interessiert, kann sich am Tag der offenen Tür direkt über Ausbildung, Quereinstieg oder Weiterbildung im Klinikverbund informieren. Auch die Feuerwehr Duisburg ist mit dabei und informiert über die Akademie für Notfallmedizin und Rettungswesen und die Ausbildung zum Notfallsanitäter.

Spaß und Genuss für Klein und Groß
Während die Großen entdecken und ausprobieren, kommen auch die Kleinen auf ihre Kosten: Im Teddybärkrankenhaus werden Kuscheltiere liebevoll „verarztet“. Hüpfburg, Kinderschminken, Glücksrad und ein echtes Feuerwehrfahrzeug laden zum Spielen und Staunen ein. EVA, das neue Maskottchen des Klinikums, sorgt als knuffiger Fotopartner für gute Laune. Foodtruck, Grillstation und Getränkestand bieten Stärkung für zwischendurch. Und ein DJ sorgt den ganzen Tag über für entspannte musikalische Begleitung.

Foto EVKLN.

Eckdaten der Veranstaltung:
Titel: Mit Herz und Kompetenz – Medizin im Revier hautnah erleben. Tag der offenen Tür im Evangelischen Klinikum Niederrhein
Datum: Samstag, 24. Mai 2025
Uhrzeit: 12.00 bis 18.00 Uhr
Adresse: Fahrner Straße 133, 47169 Duisburg
Eintritt ist frei.
Das komplette Programm gibt es online auf https://www.evkln.de/aktionstag.html


VHS: Führung durch das Museum St. Laurentius in der Eisenbahnsiedlung Friemersheim
Die Volkshochschule bietet am Dienstag, 13. Mai, um 16 Uhr im Museum St. Laurentius auf der Martinistraße 7 in Friemersheim eine Führung durch die Dauerausstellung und die Wechselausstellung an. Zu sehen sind frühe bildnerische Werke des Mülheimer Künstlers Heinrich Siepmann sowie die Werke von Sándor Szombati, der in seinen Objekten Klang, Gravitation und Magnetismus zum künstlerischen Ausdruckmittel machte.

Die Teilnahme an der Führung kostet zehn Euro. Eine vorherige Anmeldung ist notwendig und kann über die Homepage der VHS unter www.vhsduisburg.de oder in den Geschäftsstellen der VHS telefonisch unter (0203) 283-8475 oder per E-Mail an vhs-west@stadt-duisburg.de erfolgen.

Dr. Manfred Lütz referiert übers Glücklichsein
„Wie Sie unvermeidlich glücklich werden“ – darüber spricht der Kölner Psychiater, Psychotherapeut, Theologe und Bestsellerautor Dr. Manfred Lütz in Duisburg: Am Dienstag, 13. Mai, wird er in der Kulturkirche Liebfrauen referieren. Seine Thesen hat er in seinem Buch „Wie Sie unvermeidlich glücklich werden“ bereits ausführlich verarbeitet.

(C) Manfred Lütz

Das Publikum erwartet ein amüsanter, aber auch nachdenklicher und kabarettistischer Abend. Der Eintritt zu dieser Veranstaltung der VHS in Zusammenarbeit mit dem Seniorenbeirat der Stadt Duisburg ist frei, eine vorherige Anmeldung ist erforderlich: https://www.vhs-duisburg.de/kurssuche/kurs/Wie-Sie-unvermeidlichgluecklich-werden/251SZ1126

Wir wollen Frieden - Evangelische und katholische Frauen laden zum 24. gemeinsamen Gottesdienst  
Um „Wir wollen Frieden!“ als Forderung und Thema, das Nachdenklichkeit hervorruft, geht es im Frauengottesdienst am 2. Juni um 18 Uhr in der Duisburger Salvatorkirche neben dem Rathaus. Und mit dieser besonderen Ausgabe geht das erfolgreiche ökumenische Gottesdienstformat von Frauen für Frauen aus Duisburg und Umgebung bereits ins 24. Jahr.

Ins Leben gerufen hatten es Engagierte der Evangelischen Frauenhilfen und der kfd-Gruppen in Duisburg. Jährlich feiern sie diesen Gottesdienst, der von einem festen Team aus evangelischen und katholischen Frauen in Duisburg vorbereitet wird und im Anschluss immer gemütlich ausklingt.

Salvatorkirche  (Foto: Rolf Schotsch)



NRW: Rund ein Fünftel weniger Todesfälle durch Schlaganfall als vor zehn Jahren
Im Jahr 2023 gab es in Nordrhein-Westfalen 3,8 % weniger Todesfälle durch einen Schlaganfall und dessen Folgen als ein Jahr zuvor. Im Vergleich zu 2013 lag der Rückgang sogar bei 17,9 %. Wie das Statistische Landesamt anlässlich des Tages gegen den Schlaganfall am 10. Mai 2025 mitteilt, waren 9.958 Personen im Jahr 2023 an Schlaganfällen oder deren Folgen gestorben.

Mit 55,5 % war etwas mehr als die Hälfte der Gestorbenen Frauen (4.435 Männer und 5.523 Frauen). Auch der Anteil der Sterbefälle durch einen Schlaganfall an allen Gestorbenen hat sich in den vergangenen Jahren weiterhin verringert: Im Jahr 2013 wurde in NRW noch bei 6,1 % der Todesfälle ein Schlaganfall als Todesursache festgestellt; im Jahr 2023 lag dieser Anteil wie auch schon im Jahr 2022 bei 4,4 %.



Zwei Drittel der an Schlaganfällen gestorbenen Menschen waren 80 Jahre oder älter Schlaganfälle mit Todesfolge traten in Nordrhein-Westfalen auch im Jahr 2023 häufiger bei älteren als bei jüngeren Menschen auf. Knapp zwei Drittel bzw. 65,7 % waren 80 Jahre oder älter und nur 5,2 % waren noch keine 60 Jahre alt.

20,1 % der an Schlaganfall gestorbenen Männer waren unter 70 Jahre alt, bei den Frauen betrug dieser Anteil 10,3 %. Das durchschnittliche Sterbealter der an einem Schlaganfall Gestorbenen lag im Jahr 2023 bei 81,5 Jahren (Männer: 78,9 Jahre, Frauen: 83,6 Jahre).

Niedrigste durch Schlaganfall bedingte Sterberate verzeichnete die Stadt Köln Die kreisfreie Stadt Köln verzeichnete 2023 die niedrigste Sterberate mit 41 Sterbefällen durch Schlaganfall je 100.000 Einwohner. In Remscheid und Münster hatte es 42 und 43 Sterbefälle durch Schlaganfall je 100.000 Einwohner gegeben.



Die höchste Rate wurde mit 74 Sterbefällen je 100.000 Einwohner für den Kreis Herford ermittelt. Es folgten Mönchengladbach und Krefeld mit 73 und 70 schlaganfallbedingten Sterbefällen je 100.000 Einwohner. Landesweit starben 55 Personen von jeweils 100.000 Einwohnern an einem Schlaganfall oder dessen Folgen.

NRW-Industrie: Gewinnung von Kies, Sand und Ton 2024 auf dem niedrigsten Stand seit 2014
* Absatzmenge innerhalb eines Jahres um 5,7 % gesunken
* Nominaler Absatzwert pro Tonne seit 2014 um mehr als 86 % gestiegen
* Gewinnung im Regierungsbezirk Arnsberg am größten

In Nordrhein-Westfalen sind im Jahr 2024 in 131 Betrieben des Verarbeitenden Gewerbes sowie des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden 51,3 Millionen Tonnen Kies, Sand und Ton gewonnen worden. Das waren 5,7 % bzw. 3,1 Millionen Tonnen weniger als im Jahr 2023. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, war der Absatzwert mit 729,5 Millionen Euro nominal um 9,2 Millionen Euro (+1,3 %) höher als ein Jahr zuvor.

Niedrigster Gewinnungsstand seit 2014
Die Gewinnung von Kies, Sand und Ton war im letzten Jahr auf dem niedrigsten Stand seit dem Jahr 2014. Wurden damals noch 62,8 Millionen Tonnen gewonnen, so sank die Menge demgegenüber um 11,5 Millionen Tonnen bzw. 18,3 %, während der Absatzwert nominal von 479,0 Millionen Euro um 250,5 Millionen Euro bzw. 52,3 % stieg.

Durchschnittlicher Absatzwert seit 2014 um über 86 % gestiegen
Der durchschnittliche Absatzwert je Tonne erhöhte sich nominal von 13,24 Euro im Jahr 2023 um 7,4 % auf 14,22 Euro im Jahr 2024. Seit 2014 stieg der Absatzwert pro Tonne Kies, Sand und Ton um 86,3 % (damals: 7,63 Euro).

Überwiegend Rückgänge bei allen gewonnenen Erzeugnissen
Im Jahr 2024 wurden in Nordrhein-Westfalen u. a. in 57 Betrieben 12,0 Millionen Tonnen (−11,4 % gegenüber 2023) Bau- und andere natürliche Sande (ohne metallhaltige Sande) im Wert von 109,1 Millionen Euro (−7,3 %) gewonnen. Ebenfalls 57 Betriebe gewannen 8,7 Millionen Tonnen (−2,7 %) Bau- und anderen Kies mit einem Absatzwert von 117,9 Millionen Euro (+2,3 %).

Des Weiteren wurden für den Beton-, Wege- oder Bahnbau in 14 Betrieben 6,9 Millionen Tonnen (−0,5 %) gebrochener Kalkstein und Dolomit im Wert von 85,8 Millionen Euro (+9,0 %) und in 17 Betrieben 7,0 Millionen Tonnen (−6,4 %) Brechsande und Körnungen mit einem Absatzwert von 137,3 Millionen Euro (+4,7 %) hergestellt.

25 Betriebe produzierten 5,1 Millionen Tonnen (−5,5 %) Körnungen und Splitt von Natursteinen (ohne Marmor) im Wert von 66,3 Millionen Euro (+0,3 %). NRW-Betriebe erzeugten über 22 % des gesamtdeutschen Absatzwertes an Kies, Sand, Ton und Kaolin Beinahe ein Drittel (29,6 %) der nordrhein-westfälischen Gewinnung von Kies, Sand und Ton erfolgte 2024 von Betrieben im Regierungsbezirk Arnsberg, gefolgt von Betrieben in den Regierungsbezirken Düsseldorf (28,7 %), Köln (25,2 %), Münster (9,8 %) und Detmold mit 6,7 %.

Bundesweit wurden im Jahr 2024 Kies, Sand, Ton und Kaolin im Wert von 3,3 Milliarden Euro gewonnen. Das waren 1,6 % mehr als 2023. Der Anteil nordrhein-westfälischer Betriebe am gesamtdeutschen Absatzwert war mit 22,3 % nahezu unverändert (2023: 22,4 %).