'Tagesaktuell' - Redaktion Harald Jeschke Sonderseiten


Sitemap Archiv •    22. Kalenderwoche: 31. Mai
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Montag, 2. Juni 2025

USA-Reise des Bundeskanzlers
Bundeskanzler Friedrich Merz reist in die USA. Er trifft dort am Donnerstag, den 5. Juni 2025 den Präsidenten der Vereinigten Staaten, Donald Trump, im Weißen Haus zu einem Gespräch. 
Es ist der Antrittsbesuch des Bundeskanzlers und das erste persönliche Treffen der beiden Staatsmänner. Daher werden unter anderem die Beziehungen der beiden Länder und internationale Themen wie der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine, die Lage im Nahen Osten und die Handelspolitik im Mittelpunkt des Gesprächs stehen.


„Aktionslabor“ gegen Fake News auf Tour in Nordrhein-Westfalen

ZEIT STIFTUNG BUCERIUS, Brost-Stiftung und Bibliotheken fördern digitale Nachrichtenkompetenz für Erwachsene quasi „nebenbei“

Eine Art Bällebad für Erwachsene: Interaktives Labor mit VR-Brille, Games und Bonbons tourt durchs Ruhrgebiet in Duisburg, Gladbeck, Bottrop, Dortmund und Essen; Stationen auch in Düsseldorf und Köln.

Viele Menschen fühlen sich im digitalen Raum und von der Informationsflut überfordert. Gerade in Zeiten, in denen Desinformation, Fake News und KI-generierte Bilder unser Einschätzungsvermögen herausfordern, ist digitale Medien- und Nachrichtenkompetenz besonders wichtig. Dies gilt umso mehr, um informiert verantwortungsvolle Entscheidungen etwa bei Wahlen treffen zu können.

Genau hier setzt das interaktive „Aktionslabor“ der ZEIT STIFTUNG BUCERIUS an, das Besuchenden mit VR-Station und digitalen Spielen einen völlig neuen Zugang zu Nachrichten- und Informationsfragen bietet. Das Labor macht aus Nachrichten-Theorie „Praxis zum Anfassen“ und steht niedrigschwellig und unterhaltsam genau da zum aktiven Austesten, Informieren und praktischen Erfahren zur Verfügung, wo sich Bürger:innen im öffentlichen Raum aufhalten.

Hier sind unter anderem die Bibliotheken/ Büchereien ein zentraler Ort. Dort können mit dem multimedialen Konzept alle Interessierten quasi „nebenbei“ ihr Nachrichten-Wissen und ihre digitalen Fähigkeiten testen und spielerisch stärken. Kostenlos. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Und was „Süßes“ ist auch dabei…

Gefördert durch die Essener Brost-Stiftung tourt das Aktionslabor derzeit durch Nordrhein-Westfalen. Den Schwerpunkt bilden Stationen im Ruhrgebiet, aber auch im Rheinland gastieren die mobilen Labor-Module: Nach dem Start in Bochum (Langendreer, Gerthe und Zentralbibliothek), Hattingen und Düsseldorf ist das Aktionslabor aktuell in Duisburg (Zentralbibliothek Duisburg). Anschließend geht es weiter nach Gladbeck, Bottrop, Mülheim an der Ruhr,Dortmund und Essen. Weitere Stationen sind parallel in Köln geplant.

Stationen des Aktionslabors u.a.:
aktuell – 18. Juni 2025: Zentralbibliothek Duisburg
Adresse: Stadtfenster Steinsche Gasse 26, 47051 Duisburg

ZEIT STIFTUNG BUCERIUS
Die gemeinnützige ZEIT STIFTUNG BUCERIUS mit Sitz in Hamburg ist Förderin einer offenen, aktiven Zivilgesellschaft und schaut dort hin, wo es Spannungen oder Umbrüche gibt. Ob in Wissenschaft, Kultur, Bildung, Politik, Gesellschaft oder Medien – in über 400 Förderprojekten und eigenen Initiativen verteidigt die Stiftung seit 1971 Freiheiten, schafft Freiräume und gibt Orientierung, wo sie gebraucht wird.

So befähigt sie Menschen, Mitstreitende für eine offene Gesellschaft zu werden, ganz im Sinne des Stifterehepaares Gerd und Ebelin Bucerius. Die Stärkung von Nachrichtenkompetenz und damit von aktiver Teilhabe an Demokratie steht im Fokus der Förderarbeit – damals wie aktuell.

Brost-Stiftung
Die Brost-Stiftung mit Sitz in Essen wurde 2011 in Erfüllung des testamentarischen Willens von Anneliese Brost gegründet. Für ihr soziales Engagement wurde sie noch zu Lebzeiten mehrfach ausgezeichnet. Nach ihrem Willen fördert die Brost-Stiftung heute Projekte mit Schwerpunkt in den Bereichen Kunst und Kultur, Jugend- und Altenhilfe, Volks- und Berufsbildung, öffentliches Gesundheitswesen und öffentliche Gesundheitspflege, Wohlfahrtspflege sowie mildtätige Zwecke.

Der Fokus liegt dabei auf dem Ruhrgebiet, der Heimat von Anneliese Brost, dessen Identität gestärkt werden soll. Ziel der Stiftung ist, durch Kooperation das Miteinander und die anpackende Selbsthilfe im Ruhrgebiet zu unterstützen. Durch die Förderung wissensbasierter, konzeptionsstarker und zukunftsweisender Projekte, soll eine Wirkung über das Ruhrgebiet hinaus erzielt werden.

Freie Berufe: Ausbildungszahlen gestiegen
ie Freien Berufe verzeichnen einen Anstieg bei den neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen. Besonders gefragt sind medizinische und zahnmedizinische Ausbildungsberufe sowie die Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten. BFB-Präsident Dr. Stephan Hofmeister sagt: "Die jungen Leute wissen ganz genau: Wenn ich eine Ausbildung bei den Freien Berufen beginne, mache ich unsere Gesellschaft widerstandsfähiger." Dennoch bleibt die Fachkräftelücke mit 211.000 fehlenden Personen erheblich.

im April berichteten zahlreiche Medien über einen Rückgang der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge. Neue Zahlen zeigen, dass es in den Freien Berufen, also u.a. bei Ärzten, Anwältinnen, Steuerberatern, Zahnärztinnen und weiteren gemeinwohlorientierten Berufsgruppen, einen gegenläufigen Trend gibt. Gute Nachrichten also für den Wirtschaftsstandort Deutschland und den freiberuflichen Sektor, der inzwischen mehr als sechs Millionen Beschäftigte in umfasst.

Die Freien Berufe sind der drittgrößte Ausbildungssektor.
Weiter unten senden wir Ihnen eine einordnende Mitteilung dazu mit den neuesten Zahlen. Das Portal MediaPioneer berichtete heute bereits darüber.

Vor 10 Jahren in der BZ: Kita-Streik: OB Sören Link will finanzielle Entlastung der Eltern - 'Eine Frage der Gerechtigkeit'
Angesichts des anhaltenden Streiks im Erziehungswesen und der damit einhergehenden Belastung für die Eltern setzt sich Oberbürgermeister Sören Link für die finanzielle Entlastung der Eltern ein. In einem ersten Schritt werden die Eltern nun das Essensgeld zurück bekommen.

OB Sören Link: „Die Belastungen für die Eltern sind doch eh schon enorm. Viele müssen für ihre Kinder nach alternativen Unterbringungen suchen, fahren dafür weite Strecken und nehmen unter Umständen auch Geld für alternative Betreuung in die Hand. Deshalb wird die Stadt Duisburg die Beiträge für das Essensgeld zurück erstatten. Bei der Erstattung der Kitagebühren sind uns dagegen im Moment leider die Hände gebunden.

Da wir noch keinen genehmigten Haushalt haben, wird die Kommunalaufsicht diese freiwillige Leistung nicht zulassen. Ich werde mich aber auch hier dafür einsetzen, dass die Eltern ihre Kitagebühren zurückbekommen – auch wenn es dafür keinen Rechtsanspruch gibt: für mich ist das einfach eine Frage der Gerechtigkeit.“ Die Rückerstattung des Essensgeldes soll unbürokratisch vonstatten gehen: "Wir zahlen auch ohne Antrag zurück. Es gilt die einfache Gleichung: Wo nichts gegessen wird, muss auch nichts gezahlt werden."

Tipps für den Alltag - Mieter dürfen Balkonkraftwerke installieren
Balkonkraftwerk: Mit Sonnenlicht Portemonnaie entlasten

Balkonkraftwerke sind in Hausrat- und Wohngebäudeversicherung eingeschlossen
In Zeiten steigender Energiepreise und wachsendem Umweltbewusstsein suchen immer mehr Menschen nach Möglichkeiten, ihren Strombedarf nachhaltig und kostengünstig zu decken. Eine attraktive Lösung sind Balkonkraftwerke, kleine Photovoltaikanlagen.

Lange Zeit hatten Mieter keine Möglichkeit, ihre Energiekosten durch den Einbau von Photovoltaik selbst zu reduzieren. Der Vermieter bestimmte, ob eine Photovoltaikanlage auf das Dach kam. Seit es Balkonkraftwerke gibt, sieht das anders aus. Mieter können sie jederzeit auf ihrem Balkon oder ihrer Terrasse aufstellen. Die Erlaubnis ihres Vermieters benötigen sie nicht. Nur bei Anlagen an der Balkonaußenseite oder der Fassade befestigt werden, kann der Vermieter mitreden.

Doch auf dem Balkon sind die Module Naturgewalten wie Sturm, Hagel und Blitzschlag ausgesetzt. Lassen sich solche Schäden versichern? Wie die HUK-COBURG sagt, werden diese Risiken in der Hausratversicherung mit abgedeckt. Auch im Winter bei Eis und Schnee können Balkonkraftwerke bedenkenlos draußen bleiben. Manche Hausratversicherungen leisten auch, wenn das Balkonkraftwerk gestohlen wird.

Eine andere Konstellation: Die Minisolaranlage brennt wegen eines technischen Defekts und schädigt einen Dritten. Solche Schäden reguliert normalerweise die Privathaftpflichtversicherung, vorausgesetzt, dass die Anlage zu einer selbst bewohnten Immobilie gehört. Dazu gehören nicht nur Eigentumshäuser und -wohnungen, sondern auch Mietimmobilien. Art und Umfang des Versicherungsschutzes können variieren: Ein persönliches Gespräch mit dem eigenen Versicherer sorgt für Klarheit.

Doch Balkonkraftwerke – an Außenwänden oder auf Garagendächern – sind auch für viele Immobilienbesitzer inzwischen eine Option. Hängen sie fest an der Außenwand, sind sie in der Wohngebäudeversicherung mitversichert. Ausschlaggebend für den Umfang des Versicherungsschutzes ist, welche Gefahren in der eigenen Police versichert wurden. Am besten bespricht man auch diese Frage mit seinem Versicherer.

Adobe InDesign: Bildungsurlaub an der Volkshochschule
Die VHS bietet einen viertägigen Kurs mit 32 Unterrichtsstunden für die Software Adobe InDesign an. Das Seminar findet von Montag, 2. Juni, bis Donnerstag, 5. Juni, jeweils von 9 bis 16 Uhr in der VHS Duisburg-Nord, Parallelstraße 7, in Hamborn statt. Interessierte können die Techniken zur Gestaltung von Broschüren, Prospekten, Flyern, Plakaten oder Anzeigen vom Aufbau einzelner Seiten bis hin zu umfangreichen Dokumenten für den Druck oder das E-Publishing erlernen.

Sichere Windows-Kenntnisse sind notwendig. Der Intensivkurs ist als Bildungsurlaub nach dem ArbeitnehmerWeiterbildungsgesetz von Nordrhein-Westfalen anerkannt. Zielgruppe sind auch Selbstständige, die eigene Werbemittel herstellen möchten. Alle anderen Interessierten sind ebenfalls willkommen.

Der Kurs kostet 184 Euro, Ermäßigungen sind unter bestimmten Umständen möglich. Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich, die über die Homepage der VHS www.vhs-duisburg.de erfolgen kann. Weitere Informationen gibt es bei Eva Fastabend telefonisch unter 0203 283-4326 oder per E-Mail an e.fastabend@stadt-duisburg.de.


TÜV-Verband Presseinfo: Sommerrodelbahnen: Fahrspaß mit Risiken
Hohe Sicherheitsstandards und regelmäßige Prüfungen gewährleisten hohes Schutzniveau. Eigenverantwortung der Fahrgäste notwendig. TÜV-Verband warnt vor Unfällen durch Leichtsinn. Was Insassen vor und während der Fahrt beachten sollten.

Sie heißen Alpine Coaster, Mountain Coaster, Trapper Slider oder Bocksbergbob: Sommerrodelbahnen gelten als familienfreundlicher Freizeitspaß mit Adrenalinkick. Doch auf den Bahnen kommt es immer wieder zu Unfällen mit zum Teil schweren Verletzungen. In der Regel sind technische Mängel selten die Ursache, sondern Fehlverhalten der Nutzer:innen. Vor allem Auffahrunfälle sind ein Risiko.

„Fahrten in einer Sommerrodelbahn wirken harmlos, sind aber durchaus anspruchsvoll“, sagt André Siegl, Experte für Anlagensicherheit beim TÜV-Verband. „Häufig unterschätzen Fahrgäste die Dynamik, die ohne Motor entstehen kann. Vermeintliche Kleinigkeiten wie zu dichtes Auffahren, falsches Bremsen oder zu schnelle Kurvenfahrten können auf der Strecke fatale Folgen haben.“

Zusätzlich wirken Regen oder Nässe sich negativ auf Fahr- und Bremsverhalten aus. Je nach Wetterlage müssen die Bahnbetreibenden die Anlage schließen, bis sie soweit getrocknet ist, dass ein sicherer Betrieb möglich ist. Der TÜV-Verband erklärt, woran Fahrgäste sichere Anlagen erkennen und worauf es bei der Nutzung ankommt.

Unterschiedliche Systeme: Hohe Geschwindigkeiten auf Schienenrodelbahnen
Bei Sommerrodelbahnen unterscheidet man zwei Bauarten: Rinnen- oder Wannenrodelbahn und Schienenrodelbahn. Rinnen- oder Wannenrodelbahnen bestehen aus offenen oder halboffenen Wannen – meist aus Edelstahl, seltener aus Faserbeton oder Kunststoff. Die Schlitten werden nicht geführt, sondern gleiten frei in der Rinne. Das vermittelt ein intensives Fahrgefühl, birgt aber auch Risiken.

„Bei zu hoher Geschwindigkeit besteht die Gefahr, dass die Schlitten ins Schlingern geraten oder in Kurven sogar aus der Bahn fliegen, selbst wenn die Kurven als Steilkurven ausgeführt sind um den Schlitten in der Bahn zu halten“, sagt Siegl. Gebremst wird per Handhebel: Wird der Hebel angezogen, drückt eine Bremsklappe auf die Bahn – je nach Feingefühl genau richtig, zu sanft oder zu heftig. „Wer abrupt abbremst oder gar mitten in der Kurve bremst, riskiert Kontrollverlust oder einen Stillstand in der Bahn“, erläutert Siegl. „Auffahrunfälle sind ein häufiges Problem, da nachfolgende Fahrer nicht rechtzeitig reagieren können.“

Schienenrodelbahnen sind technisch anspruchsvoller. Die Schlitten laufen fest auf einem zwangsgeführten Schienensystem. Ein Herausschleudern oder Umkippen ist praktisch ausgeschlossen, sofern die Insassen richtig angeschnallt sind. Die Schienen erlauben eine dynamische Fahrweise mit Spitzengeschwindigkeiten bis zu 40 km/h.

Die Schattenseite: Auch hier sind Auffahrunfälle möglich, zum Beispiel, wenn Fahrgäste unvermittelt bremsen oder den Sicherheitsabstand nicht einhalten. Moderne Bahnen verfügen über automatische Bremssysteme oder Überwachungseinrichtungen, um solche Kollisionen zu verhindern. An den meisten Fahrstrecken sind gut sichtbare Hinweisschilder, wie z. B. „Langsam Fahren“ oder „Bremsen“ angebracht, doch ein sicheres Verhalten der Nutzer:innen ist dadurch nicht garantiert.

Sicherheitsstandards und unabhängige Prüfungen
In Deutschland unterliegen Sommerrodelbahnen hohen sicherheitstechnischen Anforderungen. Grundlage dafür ist seit 2018 die internationale Norm DIN ISO 19202. Sie regelt detailliert Planung, Bau, Betrieb und Prüfung – jeweils angepasst an den jeweiligen Bahntyp. Bevor eine Bahn erstmals in Betrieb gehen darf, ist eine sicherheitstechnische Erstprüfung durch eine unabhängige Prüfstelle, etwa ein TÜV-Unternehmen, gesetzlich vorgeschrieben. Danach folgen jährlich wiederkehrende Prüfungen, meist vor Saisoneröffnung.

Die Ergebnisse werden den zuständigen Bauaufsichts- und Genehmigungsbehörden vorgelegt. Auf ihre Funktionalität geprüft werden unter anderem Schlitten, Bremssysteme, Rückhalteeinrichtungen (Sicherheitsbügel und Gurte), Not-Stopp-Vorrichtungen, Lichtschranken und Rettungswege. Die Betreibenden sind verantwortlich für die Beauftragung der Prüfungen und den sicheren Betrieb der Anlagen.

„Ein Blick auf die Prüfplakette am Einstieg zeigt, ob die Bahn regelmäßig kontrolliert wurde“, sagt Siegl. „Doch Sicherheit liegt nicht nur in der Technik, sondern auch in der Verantwortung jedes Einzelnen. Sommerrodelbahnen erfordern Aufmerksamkeit, Rücksicht und Disziplin – nur so wird aus einem Abenteuer ein sicheres Erlebnis.“

Was Fahrgäste beachten sollten
So verlockend es auch ist, sich einfach reinzusetzen und loszudüsen – ein Blick auf Regeln und Technik kann den Unterschied zwischen einem unbeschwerten Abenteuer und einem missglückten Ausflug ausmachen. Damit die Fahrt mit der Sommerrodelbahn ein sicherer Nervenkitzel bleibt, empfiehlt der TÜV-Verband folgende Sicherheitsmaßnahmen:

Hinweisschilder ernst nehmen und Regeln befolgen: Vor jeder Fahrt sollten Fahrgäste die Betriebsvorschriften und Sicherheitshinweise an der Anlage aufmerksam lesen. Besonders wichtig sind Hinweise zur richtigen Körperhaltung, zum Bremsverhalten und zur Nutzung von Sicherungssystemen – diese variieren je nach Bauart der jeweiligen Bahn.

Abstand halten – besonders auf Schienenanlagen: Auf Schienenrodelbahnen gilt ein fester Sicherheitsabstand von mindestens 25 Metern. Wenn der vordere Schlitten plötzlich stoppt, erhöht sich das Auffahrunfallrisiko bei zu geringem Abstand.
Geschwindigkeit kontrollieren – vor allem in Rinnen- oder Wannenbahnen: In Rinnen- oder Wannenrodelbahnen müssen die Fahrgäste ihre Geschwindigkeit selbst steuern, da die Schlitten meist keine automatische Begrenzung haben. Daher müssen Fahrende besonders in Kurven und bei starkem Gefälle auf ihr Bremsverhalten achten.

Richtig sitzen und sichern: Bei Schienenrodelbahnen sind oft Anschnallgurte vorgeschrieben, Rinnen- oder Wannenanlagen sind meist mit Haltebügeln, manchmal zusätzlich noch mit Gurten ausgerüstet. In beiden Fällen gilt: Rückhaltesysteme nutzen, ruhig sitzen bleiben, Füße nicht aus dem Schlitten strecken und keinesfalls während der Fahrt filmen.

Kinder altersgerecht begleiten: Achten Sie auf die Alters- und Größenbeschränkungen der jeweiligen Bahn. Viele Anlagen erlauben es Kindern bis sieben Jahren, nur in Begleitung eines Erwachsenen zu fahren. Ab acht Jahren dürfen Kinder in der Regel alleine fahren – aber nur, wenn sie zuvor gut eingewiesen wurden, insbesondere zum richtigen Bremsen und Verhalten bei Störungen.

Alkohol- und Drogenkonsum verboten: Alkohol- und Drogen sowie in einigen Fällen auch Medikamente können geistige und körperliche Koordination, Reaktionsfähigkeit und Urteilsvermögen der Nutzer:innen beeinträchtigen. Um die eigene Sicherheit und die der anderen Nutzer:innen nicht zu gefährden, gilt grundsätzlich ein Verbot.


Ausstellung Stephan Runge "Wikinger im Weltraum“ in Duisburg-Ruhrort
Vernissage Samstag, 07.06.2025 um 18 Uhr

Der renommierte und international bekannte Künstler Stephan Runge kehrt in Ruhrort ein. Als Meisterschüler von Joseph Beuys hat er bereits bei der documenta IX in Kassel und im Deutschen Pavillon bei der Biennale di Venezia ausgestellt. Darüber hinaus ist er inzahlreichen Museen und Sammlungen weltweit vertreten.

Er hat jahrelang in Japan gearbeitet und sein umfangreiches sowie diverses Werk deckt Malerei, Skulptur, Fotografie und Film ab, aber auch elektronische Musik. Seine aktuellen Arbeiten aus dem Zyklus „Morphisches Feld“ sind im Zusammenhang mit seiner Performance bei der Eröffnung der Goya-/Polke-Ausstellung im Museo del Prado in Madrid entstanden und werden nun erstmals ausgestellt.

Ergänzt werden Runges Arbeiten durch ein textiles Werk der polnischen Künstlerin Agnieszka Dutkiewicz, die sich mit Bildnissen von Frauen auseinander setzt. Des Weiteren wird eine Zeichnung von Miriam Tinguely zu sehen sein.

Die Vernissage findet am Samstag, den 07.06.2025 um 18 Uhr in der Galerie ruhrKUNSTort, Fabrikstr. 23 in 47119 Duisburg statt. Alle Interessierten sind hierzu herzlich eingeladen. Anschließend besteht die Gelegenheit die Ausstellung bis 06.07.2025 zu den regulären Öffnungszeiten des ruhrKUNSTortes zu besuchen (Freitag 16-18 Uhr, Sonntag 15 bis 18 Uhr).  



Wir wollen Frieden - Evangelische und katholische Frauen laden zum 24. gemeinsamen Gottesdienst  
Um „Wir wollen Frieden!“ als Forderung und Thema, das Nachdenklichkeit hervorruft, geht es im Frauengottesdienst am 2. Juni um 18 Uhr in der Duisburger Salvatorkirche neben dem Rathaus. Und mit dieser besonderen Ausgabe geht das erfolgreiche ökumenische Gottesdienstformat von Frauen für Frauen aus Duisburg und Umgebung bereits ins 24. Jahr.

Ins Leben gerufen hatten es Engagierte der Evangelischen Frauenhilfen und der kfd-Gruppen in Duisburg. Jährlich feiern sie diesen Gottesdienst, der von einem festen Team aus evangelischen und katholischen Frauen in Duisburg vorbereitet wird und im Anschluss immer gemütlich ausklingt.

Salvatorkirche  (Foto: Rolf Schotsch)

Arbeitszeit: Regierungspläne würden Arbeitstage von über 12 Stunden erlauben – negative Folgen für Gesundheit und Vereinbarkeit
Bundeskanzler Friedrich Merz hat eine Debatte über die Arbeitszeit in Deutschland angestoßen. Die Menschen müssten „wieder mehr und vor allem effizienter arbeiten". Im Koalitionsvertrag kündigt die neue Bundesregierung an, die Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit zu schaffen. Das zielt in erster Linie auf eine weitere Lockerung des Arbeitszeitgesetzes zur Ausweitung der täglichen Höchstarbeitszeit ab.

Dabei erlaubt bereits das geltende Gesetz längst eine tägliche Arbeitszeit von bis zu 10 Stunden. Das Vorhaben der Bundesregierung würde tägliche Höchstarbeitszeiten von über 12 Stunden erlauben, zeigt eine neue Kurzstudie des Hugo Sinzheimer Instituts für Arbeitsrecht (HSI) der Hans-Böckler-Stiftung.*

Die von der Bundesregierung angeführten Ziele – wirtschaftliche Impulse, Interessen von Beschäftigten an Flexibilität und Erhalt des Arbeitsvolumens trotz demografischen Wandels – lassen sich durch weiter deregulierte Arbeitszeiten nicht erreichen, warnen die HSI-Fachleute Dr. Amélie Sutterer-Kipping und Dr. Laurens Brandt. Denn erstens könne eine weitgehende Lockerung der täglichen Arbeitszeit bestehende gesundheitliche Probleme in der Erwerbsbevölkerung verschärfen, was das Arbeitspotenzial schwächt statt stärkt. Zweitens würde sich die Vereinbarkeit von Beruf und Familie weiter verschlechtern, was insbesondere die Teilnahme von Frauen am Erwerbsleben einschränkt.

„Eine Arbeitszeitderegulierung, die Erkenntnisse von Arbeitsmedizin und Arbeitsforschung ausblendet und an der sozialen Realität vorbeigeht, dürfte wirtschaftlich sogar kontraproduktiv wirken. Denn sie würde gerade jene Entwicklungen bremsen, die in den vergangenen Jahren wesentlich zu Rekordwerten bei Erwerbstätigkeit und Arbeitsvolumen beigetragen haben und gleichzeitig Probleme bei Gesundheit und Demografie verschärfen“, sagt Expertin Sutterer-Kipping.

Arbeitsvolumen auf Rekordniveau
Um sich ein vollständiges Bild über die Entwicklung der Arbeitszeit in Deutschland zu machen, müssen neben der durchschnittlichen Jahresarbeitszeit auch die Entwicklung der Erwerbstätigkeit und das Arbeitszeitvolumen betrachtet werden. Die HSI-Forschenden tun das mit aktuellen Daten des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

Die Zahlen der abhängig Beschäftigten bzw. der Erwerbstätigen erreichten nach dem IAB im Jahr 2023 mit einem Jahresdurchschnitt von 42,2 bzw. 46,0 Millionen Personen Höchststände. Auch das Gesamtarbeitszeitvolumen verzeichnete Rekordwerte. Insgesamt haben abhängig Beschäftigte in Deutschland 2023 rund 54,59 Milliarden Stunden geleistet, während es 1991 noch 52,20 Milliarden Stunden waren. Inklusive des Arbeitszeitvolumens der Selbstständigen und mithelfenden Familienangehörigen stieg das Arbeitszeitvolumen der Erwerbstätigen 2023 sogar auf 61,44 Milliarden Stunden.

Im Jahr 2024 blieben beide Größen sehr nahe an diesen Rekordwerten: Die Zahl der Erwerbstätigen stieg noch einmal minimal an, das Arbeitsvolumen der Erwerbstätigen ging geringfügig um 0,1 Prozent auf 61,37 Milliarden Stunden zurück. Die gestiegene Erwerbstätigenzahl und das gestiegene Arbeitszeitvolumen sind wesentlich darauf zurückzuführen, dass heute mehr Frauen einer Erwerbstätigkeit nachgehen. So ist die Erwerbsquote von Frauen zwischen 1991 und 2022 um 16 Prozentpunkte auf 73 Prozent gestiegen.

„Die Entwicklung der Arbeitszeit zeigt, dass wir uns zunehmend weg vom traditionellen Alleinverdienermodell zu einem Zweiverdienerhaushalt hinbewegen“, analysieren Sutterer-Kipping und Brandt. Dementsprechend steigt das Gesamtarbeitszeitvolumen insgesamt, während die durchschnittlichen Jahresarbeitszeiten gesunken sind. Die durchschnittlich geleistete Arbeitszeit der Beschäftigten lag laut IAB 1991 noch bei rund 1.478 Stunden und im Jahr 2023 bei 1.295 Stunden.

Der Rückgang ist stark auf die kontinuierlich gestiegenen Teilzeitquoten zurückzuführen. Knapp ein Drittel der Beschäftigten arbeitete 2023 in Teilzeit, unter den erwerbstätigen Frauen sogar fast jede zweite, und das nicht immer freiwillig. Gerade bei Müttern schränken unbezahlte Sorgearbeit und unzureichende Betreuungsmöglichkeiten die Kapazitäten für den Erwerbsjob ein. Rechnerisch senkt das die durchschnittliche Jahresarbeitszeit pro Kopf, was zu einer im europäischen Vergleich relativ geringen durchschnittlichen Arbeitszeit aller Beschäftigten von 34,7 Stunden pro Woche führt. An diesen Zusammenhängen würde eine Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes nichts verbessern, im Gegenteil.

Geltendes Recht sorgt für erhebliche Flexibilität
Den Arbeitgebern ermöglicht hingegen schon die geltende Rechtslage eine erhebliche Flexibilität, betonen die HSI-Expert*innen. Der Acht-Stunden-Tag ist zwar seit 1918 eine Konstante im Arbeitszeitrecht, gleichwohl ist ohne weitere Voraussetzung eine deutliche Verlängerung möglich. So kann die Arbeitszeit ohne Rechtfertigung auf bis zu zehn Stunden täglich ausgeweitet werden, wenn innerhalb von sechs Monaten ein Ausgleich erfolgt, also die durchschnittliche Arbeitszeit von acht Stunden werktäglich nicht überschritten wird.

Darüber hinaus lässt das geltende Arbeitszeitgesetz zahlreiche branchen- bzw. tätigkeitsbezogene Abweichungen und Ausnahmen durch Tarifvertrag, aufgrund eines Tarifvertrages in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung oder durch behördliche Erlaubnis zu, wobei im Regelfall ein entsprechender Zeitausgleich gewährleistet sein muss. Das erklärt, warum z.B. in Krankenhäusern längere Arbeitszeiten als acht bzw. zehn Stunden möglich sind.

Überlange Arbeitszeiten gefährden die Gesundheit
Trotz aller bereits bestehender Flexibilisierungsmöglichkeiten: Dass der Erwerbs-Arbeitstag im Prinzip nach acht Stunden enden soll, ist kein Zufall, sondern Ergebnis wissenschaftlicher Erkenntnisse zum Gesundheitsschutz. Die Einführung einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit würde aber faktisch nach Abzug der Mindestruhezeit von 11 Stunden und der entsprechenden Ruhepause von 45 Minuten eine tägliche Höchstarbeitszeit von 12 Stunden und 15 Minuten ermöglichen. Eine Begrenzung der täglichen Arbeitszeit fände dann nur durch die Mindestruhezeiten und Ruhepausen statt.

Arbeitsmedizinisch ist längst erwiesen, dass Arbeitszeiten von mehr als acht Stunden die Gesundheit gefährden. Langfristig kommt es häufiger zu stressbedingten Erkrankungen, sowohl zu psychischen Leiden wie vermehrtes Auftreten von Burnout-Symptomatik, physischen und psychischen Erschöpfungszuständen, als auch zu körperlichen Erkrankungen, etwa Schlaganfälle, Diabetes und erhöhtes Krebsrisiko. Psychische Erkrankungen sind immer häufiger der Grund für Fehlzeiten und vorzeitiges Ausscheiden aus dem Arbeitsleben.

Die Krankheitsdauer bei psychischen Erkrankungen lag nach Daten der DAK 2023 bei durchschnittlich 33 Tagen. „Neben den fatalen Folgen für Arbeitnehmende stellt dies langfristig auch das Gesundheitssystem und Arbeitgebende vor enorme Herausforderungen“, betonen Sutterer-Kipping und Brandt.

Neben höheren Krankheitsrisiken zeigen arbeitsmedizinische Erkenntnisse auch negative Zusammenhänge zwischen langen werktäglichen Arbeitszeiten und dem Unfallgeschehen am Arbeitsplatz. Das Unfallrisiko steigt ab der 8. Arbeitsstunde exponentiell an, sodass Arbeitszeiten über 10 Stunden täglich als hoch riskant eingestuft werden. Nach einer Arbeitszeit von 12 Stunden ist die Unfallrate bei der Arbeit oder bei der anschließenden Fahrt nach Hause im Vergleich zu 8 Stunden um das Zweifache erhöht. Dieses Risiko betrifft nicht nur die Arbeitnehmer*innen selbst, sondern auch Dritte, wie beispielsweise Patient*innen bei medizinischen Tätigkeiten oder Verkehrsteilnehmende.

Vereinbarkeit von Beruf und Familie leidet
Weiteres gravierendes Problem: Durch die Einführung einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit werden Betreuungskonflikte nicht gelöst, sondern verschärft, so die Forschenden. „Die Vorhersehbarkeit und Planbarkeit von Arbeitszeiten stellen wichtige Schlüsselfaktoren für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie dar. Es droht der Effekt einer weiteren Verringerung der Erwerbsarbeit gerade bei Frauen.“

Das schwächt nicht nur das aktuelle Arbeitsangebot. Langfristig verhindert die ungleiche Teilhabe am Arbeitsmarkt die eigenständige Existenzsicherung im Lebenslauf, schmälert nachweislich Aufstiegs- und Weiterbildungschancen und erhöht das Risiko für Altersarmut.

Was Arbeitnehmer*innen hingegen wirklich helfen würde, Erwerbsarbeit und Sorgearbeit unter einen Hut zu bringen, sei mehr Arbeitszeitsouveränität, also Einflussnahme auf die Verteilung der Arbeitszeit. Im Koalitionsvertrag machen die Forschenden an diesem Punkt aber eine Leerstelle aus. „Dort heißt es zwar, dass sich die Beschäftigten und Unternehmen mehr Flexibilität wünschen, der Koalitionsvertrag sieht aber keine Einflussnahme der Arbeitnehmenden auf die Verteilung der Arbeitszeit vor.“

Nach geltender Rechtslage kann sich die konkrete Lage der Arbeitszeit aus dem Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder tarifvertraglichen Regelungen ergeben. Sofern hier keine Festlegungen getroffen worden sind, unterliegt die Bestimmung der Lage der Arbeitszeit dem Direktionsrecht der Arbeitgebenden. Sie haben also das letzte Wort.

Auch vor diesem Hintergrund bewerten die Fachleute die Einführung einer wöchentlichen statt einer täglichen Höchstarbeitszeit als „nicht verantwortbar und die falsche Stellschraube zur Lösung des Problems von gleichberechtigter Sorgearbeit“. Statt diesen Irrweg einzuschlagen, solle sich die Bundesregierung an Reformen der bislang letzten schwarz-roten Koalition orientieren. Mit der 2019 eingeführten Brückenteilzeit sei ein erster Schritt gemacht worden, um der „Teilzeitfalle“ entgegenzuwirken.

„Doch bisher gibt es noch zu viele Einschränkungen, als dass dieses Gesetz wirklich ein Ende der Teilzeitfalle bedeuten würde“, schreiben die Forschenden. Gleichzeitig müsse die institutionelle Kinderbetreuung weiter gestärkt werden, denn die Verfügbarkeit von Betreuungsmöglichkeiten sei ein zentraler Hebel für die gleichberechtigte Verteilung der Sorgearbeit.




NRW-Inflationsrate liegt im Mai 2025 bei 2,0 %
* Preise für Übernachtungen höher als ein Jahr zuvor (+13,8 %)
* Preisrückgänge bei Kraftstoffen (–6,1 %)

Die Inflationsrate in Nordrhein-Westfalen – gemessen als Veränderung des Verbraucherpreisindex zum Vorjahresmonat – liegt im Mai 2025 bei 2,0 %. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, stieg der Preisindex gegenüber dem Vormonat (April 2025) um 0,2 %.



 Vorjahresvergleich: Preise für Übernachtungen um 13,8 % gestiegen
Zwischen Mai 2024 und Mai 2025 stiegen u. a. die Preise für Übernachtungen um 13,8 % und für Versicherungsdienstleistungen um 9,2 %. Alkoholfreie Getränke verteuerten sich um 8,9 % und Obst um 8,6 %. 

Die Energiepreise sanken im Vergleich zum Vorjahresmonat um durchschnittlich 3,1 %. Haushaltsenergien wurden um 1,0 % und Kraftstoffe um 6,1 % günstiger angeboten. Die Preise für Telefone u. a. Geräte für Kommunikation sanken um 6,7 %. Vormonatsvergleich: Paprika um 27,5 % günstiger als im April 2025 Zwischen April 2025 und Mai 2025 verteuerten sich Schokoladentafeln um 10,6 %, Kaugummi, Gummibärchen o. Ä. um 5,6 % und Kartoffeln um 5,4 %.

Verschiedene Gemüsesorten wie z. B. Paprika (–27,5 %), Tomaten (–22,0 %), Kopf- oder Eisbergsalat (–12,3 %), Möhren (–5,8 %) und Gurken (–5,6 %) verzeichneten Preisrückgänge. Wichtige Preisveränderungen https://www.it.nrw/system/files/media/document/file/149_25.xlsx