'Tagesaktuell' - Redaktion Harald Jeschke Sonderseiten


Sitemap Archiv •    34. Kalenderwoche: 17. August
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Montag, 18. August 2025

Bundeskanzler reist nach Washington
Bundeskanzler Friedrich Merz wird am Montag gemeinsam mit dem ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj und anderen europäischen Staats- und Regierungschefs zu politischen Gesprächen nach Washington reisen.

Die Reise dient dem Informationsaustausch mit US-Präsident Donald Trump nach dessen Treffen mit dem russischen Präsidenten Wladimir Putin in Alaska. Bundeskanzler Merz wird mit den Staats- und Regierungschefs den Stand der Friedensbemühungen diskutieren und das deutsche Interesse an einem schnellen Friedensschluss in der Ukraine unterstreichen.

Gegenstand der Gespräche sind unter anderem Sicherheitsgarantien, territoriale Fragen und die fortdauernde Unterstützung der Ukraine in der Abwehr der russischen Aggression. Dazu gehört auch die Aufrechterhaltung des Sanktionsdrucks. 

NATO-Generalsekretär besucht die USA
Am 18. August 2025 wird der NATO-Generalsekretär, Mark Rutte, Washington DC besuchen Der Generalsekretär wird an einem vom Präsidenten der Vereinigten Staaten, Donald J. Trump, ausgerichteten Treffen mit dem Präsidenten der Ukraine, Wolodymyr Selenskyj, und anderen europäischen Staats- und Regierungschefs teilnehmen.

Duisburg-Altstadt: Einschränkungen auf dem Sonnenwall

Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg führen ab Montag, 18. August, Pflasterarbeiten in der Fußgängerzone im Bereich Sonnenwall 39 bis 47 in der Duisburger Altstadt durch. Aus diesem Grund ist eine Einfahrt vom Friedrich-Wilhelm-Platz in den Sonnenwall nicht möglich.

Die Schmale Gasse ist über die Wallstraße zu erreichen. Eine Umleitung ist nicht ausgeschildert. Wer zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs ist, kann den Bereich weiterhin passieren. Die Maßnahme wird voraussichtlich Ende September abgeschlossen sein.

27 260 Kinder im Jahr 2024 bei Verkehrsunfällen verunglückt
• Zahl der im Straßenverkehr getöteten unter 15-Jährigen gegenüber 2023 von 44 auf 53 gestiegen
• Risiko Schulweg: 6- bis 14-Jährige verunglücken am häufigsten zwischen 7 und 8 Uhr • Die meisten verunglückten Kinder waren mit dem Auto oder dem Fahrrad unterwegs

Alle 19 Minuten ist im letzten Jahr ein Kind im Straßenverkehr verletzt oder getötet worden. Rund 27 260 Kinder unter 15 Jahren verunglückten im Jahr 2024 bei Verkehrsunfällen, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Damit kamen in etwa so viele Kinder zu Schaden wie im Jahr 2023 (27 240).

Die Zahl der getöteten Kinder stieg 2024 gegenüber 2023 von 44 auf 53. Nach einem deutlichen Rückgang während der Corona-Pandemie in den Jahren 2020 und 2021 war die Zahl der bei Verkehrsunfällen verletzten und getöteten Kinder 2022 und 2023 wieder gestiegen.



Ältere Kinder verunglücken besonders häufig morgens auf dem Schulweg
Die 6- bis 14-Jährigen verunglücken montags bis freitags besonders häufig in der Zeit von 7 bis 8 Uhr im Straßenverkehr. Dies ist die übliche Zeit, zu der sich die Kinder auf dem Weg zur Schule befinden. In dieser Zeit wurden im vergangenen Jahr 13 % der verunglückten 21 870 Kinder im entsprechenden Alter verletzt oder getötet.

In den folgenden Stunden bis 13 Uhr sind die Unfallzahlen niedriger. Montags bis freitags in den Zeiten von 15 bis 16 Uhr sowie 16 bis 17 Uhr erreichen sie mit einem Anteil von je 9 % den nächsthöchsten Wert. Jüngere Kinder verunglücken am häufigsten im Auto, ältere Kinder auf dem Fahrrad Die meisten Kinder, die 2024 im Straßenverkehr verunglückten, waren mit dem Auto unterwegs (35 %). 33 % saßen auf einem Fahrrad und 21 % gingen zu Fuß, als der Unfall passierte.

Betrachtet man jedoch verschiedene Altersgruppen, ergibt sich ein differenzierteres Bild: Unter 6-Jährige sind besonders häufig im Auto mit betreuenden Erwachsenen unterwegs, demzufolge verunglücken sie hier am häufigsten (58 % im Jahr 2024). Schulkinder bewegen sich mit zunehmendem Alter selbstständig im Straßenverkehr – entsprechend steigt der Anteil der Radfahrenden und Fußgängerinnen und -gänger unter den Verunglückten. 6- bis 14-Jährige verunglückten am häufigsten auf ihrem Fahrrad (38 %), 29 % in einem Auto sowie 20 % zu Fuß.

Schulweg: Sicherheit vor Schnelligkeit
· Website informiert über Gefahrenstellen auf Schulweg
· Haftungsprivileg für Kinder
· Autofahrer müssen aufpassen: Fuß vom Gas  

Die Sommerferien sind in einigen Bundesländern schon vorbei. Zigtausende Kinder und Jugendliche machen sich wieder auf den Schulweg. Klar ist, der Verkehr erfordert volle Aufmerksamkeit. Das spiegelt sich seit Jahren in den Zahlen des Statistischen Bundesamtes wider: Kinder verunglücken besonders häufig am frühen Morgen, zwischen 7 und 8 Uhr, sowie ab Mittag, wenn die Schule aus ist.

Nicht immer ist der kürzeste Weg der sicherste. Auf dem Schulweg auf dem Schulweg zählt vor allem Sicherheit. Foto: HUK-COBURG

Der Weg zur Schule sollte also nicht der kürzeste, sondern der sicherste sein. Ein kleiner Umweg kann sich lohnen, wenn dafür Ampeln oder Schülerlotsen das Überqueren der Straße sicherer machen. Doch welches ist der sicherste Weg? Eltern können eigene Erfahrung auf der Seite https://www.schulwege.de/ faktenbasiert noch einmal gegenchecken: Hier lässt sich eine möglichst sichere Route auf Basis bekannter gefährlicher Bereiche berechnen.

Einen Teil der Daten zur Erkennung der Gefahrenstellen liefert die HUK-COBURG an die „Initiative für sichere Straßen“, Betreiber des Schulweg-Portals. Basis ist der Telematik-Tarif des Versicherers, den fast 700.000 Kunden nutzen. In aggregierter und anonymisierter Form geben diese Daten Hinweise auf Gefahrenstellen im Verkehr. Weitere Daten, die in die Berechnung einfließen, sind u.a. die polizeilichen Unfalldaten sowie Meldungen von Verkehrsteilnehmern.

Eltern von ABC-Schützen rät die HUK-COBURG, die Route zusammen mit ihren Kindern zu planen und mehrfach abzulaufen. Wichtig ist auch, dass ein Kind mit ausreichendem Abstand zum fließenden Verkehr am Bordstein stehen bleibt. Und vor der Straßenüberquerung sollten Kinder immer den Blickkontakt zum Autofahrer suchen. Richtig üben lässt sich nur unter realen Bedingungen: Also morgens, wenn die Schule beginnt und mittags, wenn sie endet.

Doch der Gesetzgeber weiß, dass Kinder von der Komplexität des motorisierten Straßenverkehrs oft überfordert sind. Dies gilt besonders für die Einschätzung von Geschwindigkeiten und Entfernungen. Darum haften Kinder für Schäden, die sie Dritten bei einem Verkehrsunfall fahrlässig zufügen, erst ab ihrem zehnten Geburtstag. Das hat für Autofahrer weitreichende Konsequenzen.

Werden sie in einen Unfall mit einem nicht-deliktsfähigen Kind verwickelt, haften sie unabhängig von der Schuldfrage. Autofahrer müssen also stets damit rechnen, dass Kinder sich im Straßenverkehr nicht regelkonform verhalten. Ein Kind sehen, heißt vorsichtig fahren, beide Straßenseiten im Auge behalten und jederzeit bremsbereit sein. Dies gilt in besonderem Maße in verkehrsberuhigten Zonen sowie vor Kindergärten und Schulen.

Ob ältere Kinder über zehn Jahren tatsächlich für einen Unfall und seine Folgen einstehen müssen, hängt von ihrer Einsichtsfähigkeit ab. Entscheidend ist, ob sie die eigene Verantwortung und die Konsequenzen ihrer Handlungen richtig einschätzen können. Gleichzeitig kommt es auf das individuelle Verschulden in der konkreten Situation an und auf die Frage, ob von einem Kind dieses Alters korrektes Verhalten überhaupt erwartet werden konnte.

Lautet die Antwort ja, müssen aber auch Kinder für sämtliche Haftpflichtansprüche ihres Opfers aufkommen. Sobald das Kind selbst Geld verdient, muss es zahlen. Haben die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt, können auch sie zur Kasse gebeten werden. Schutz bietet in beiden Fällen eine private Haftpflichtversicherung.

Wirtschaftsumfrage: schwarz-rote 100-Tage-Bilanz durchwachsen
Der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) hat seine Mitgliedsverbände zur Bewertung der ersten 100 Tage der neuen Bundesregierung befragt. Das Ergebnis: wirtschaftliches Problembewusstsein ist da – aber wichtige Themen bleiben unterpriorisiert. Für Freiberuflerinnen und Freiberufler, die insgesamt 6,2 Millionen Erwerbstätige ausmachen, fehlt der klare Kurs.

BFB-Präsident Dr. Stephan Hofmeister zieht nach 100 Tagen schwarz-rot Bilanz.

© axentis.de/Lopata

Wirtschaftsumfrage: schwarz-rote 100-Tage-Bilanz durchwachsen Eine BFB-Kurzumfrage attestiert der schwarz-roten Koalition wirtschaftliches Verständnis, aber zu wenig Planungssicherheit und Priorität für Selbstständigkeit. Den Freiberuflerinnen und Freiberuflern fehlt der klare Kurs. 

Wie bewerten die Freien Berufe den Start der neuen Bundesregierung? Der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) hat seine 59 Mitgliedsorganisationen befragt und kommt zu einem differenzierten Bild. Zwar erkennen die Verbände ein gewachsenes Verständnis für wirtschaftliche Herausforderungen, doch Vertrauen und Verlässlichkeit bleiben bislang hinter den Erwartungen zurück. Das zeigt die erste BFB-Kurzumfrage zum 100-Tage-Zeitraum der neuen schwarz-roten Koalition.

BFB-Präsident Dr. Stephan Hofmeister findet deutliche Worte.
Wirtschaftsverständnis da, Planungssicherheit fehlt
Die Freien Berufe sehen bei der Bundesregierung durchaus wirtschaftliche Ernsthaftigkeit, aber auch strukturelle Defizite. Der Start der schwarz-roten Koalition wird mit durchschnittlich 3,6 von 6 Punkten (Skala von 1-6) bewertet. Auf die Frage, ob die neue Bundesregierung die wirtschaftlichen Probleme im Land verstanden hat, vergeben die Mitgliedsverbände einen Wert von 3,9 – so hoch wie bei keinem anderen Indikator.

Zugleich attestieren sie der Bundesregierung jedoch mangelnde Planungssicherheit für die Unternehmen (2,7 Punkte) und eine zu geringe Priorisierung freiberuflicher Themen (2,6 Punkte). Zu wenig Fokus auf Selbstständigkeit und Fachkräfte Am häufigsten genannt als zu niedrig priorisierte Themen: Selbstständigkeit (64,3 Prozent), Bildung und Fachkräftesicherung (42,9 Prozent) sowie Digitalisierung und Bürokratieabbau und Steuerpolitik (jeweils 28,6 Prozent).

Auffällig auch: Der wirtschaftspolitische Kurs der Bundesregierung wird als nicht ausreichend klar wahrgenommen (3,5 Punkte). Die Zuversicht, dass zentrale Anliegen der Freien Berufe politisch Gehör finden, liegt bei verhaltenen 3 Punkten. BFB-Präsident fordert "Get it done"-Gipfel „Deutschland braucht noch einen ,Get it done‘-Gipfel“, so BFB-Präsident Dr. Stephan Hofmeister in einem Gastkommentar für das Handelsblatt.

„Die Regierung muss verlorenes Vertrauen wieder aufbauen und Praxisnähe zeigen. Wer etwas bewegen will, muss neben den Investitionen auch die Umsetzung sichern. Das bedeutet: Diejenigen, die planen, beraten und berechnen, müssen mit einbezogen werden.“ Beim „Made for Germany“-Gipfel im Kanzleramt hatten Unternehmen Investitionen in Milliardenhöhe angekündigt – doch viele praktische Fragen blieben unbeantwortet.

Der BFB fordert daher einen Folgetermin mit Beteiligung von Handwerk, Mittelstand und Freien Berufen. „Die Freien Berufe stehen bereit, sich noch stärker einzubringen. Nicht irgendwann, sondern jetzt", so Dr. Hofmeister. Über den BFB: Der Bundesverband der Freien Berufe e. V. (BFB) vertritt als einziger Spitzenverband der freiberuflichen Kammern und Verbände die Interessen der Freien Berufe, darunter sowohl Selbstständige als auch Angestellte, in Deutschland.

Allein die rund 1,48 Millionen selbstständigen Freiberuflerinnen und Freiberufler steuern knapp zehn Prozent zum Bruttoinlandsprodukt bei. Sie beschäftigen über 4,7 Millionen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – darunter ca. 129.000 Auszubildende. Die Bedeutung der Freien Berufe für Wirtschaft und Gesellschaft geht jedoch weit über ökonomische Aspekte hinaus: Die Gemeinwohlorientierung ist ein Alleinstellungsmerkmal der Freien Berufe.

Über die Umfrage
Die BFB-Kurzumfrage wurde vom 31. Juli bis 4. August 2025 unter den 59 Mitgliedsorganisationen des Bundesverbands der Freien Berufe e. V. (BFB) online durchgeführt. Die eingegangenen Antworten wurden gewichtet, um der jeweiligen Mitgliederstärke beziehungsweise Einwohnerzahl der Bundesländer Rechnung zu tragen. Die Ergebnisse verschaffen eine verlässliche Einordnung politischer Entwicklungen aus Sicht der Freien Berufe, sind jedoch nicht-repräsentativ und erheben keinen wissenschaftlichen Anspruch.

IHK: Kommunen sollen „Möglichmacher“ sein Besserer Service für die Wirtschaft  
Am 14. September finden in NRW die Kommunalwahlen statt. Die Entscheider vor Ort beeinflussen, wie attraktiv ein Standort für Unternehmen ist. Sie können die Gesetze aus Berlin und Brüssel nicht ändern, Gestaltungsspielraum ist aber da, betont die Niederrheinische IHK. Wie das aussehen kann, will sie der Politik mit Beispielen aus der Praxis zeigen.  

Die Kommunen stehen im Wettbewerb. Schlanke, schnelle und wirtschaftsfreundliche Verwaltungen können sich abheben. „Anträge dauern zu oft Monate oder Jahre. Das kostet die Wirtschaft Geld. Im schlimmsten Fall suchen sich die Unternehmen einen neuen Standort. Deshalb brauchen wir Menschen in den Behörden, die sagen: Ich möchte, dass ein Projekt gelingt und treibe das aktiv voran. Als Behördenlotsen sollen sie Betriebe durch Genehmigungen leiten. Weg von unterschiedlichen Zuständigkeiten, hin zu festen Ansprechpartnern“, sagt Dr. Stefan Dietzfelbinger, Hauptgeschäftsführer der Niederrheinischen IHK.  

Foto IHK

Prozesse beschleunigen
Damit Behörden serviceorientiert handeln können, braucht es schlanke Prozesse. „Viel Bürokratie gibt der Bund vor, aber jede Verwaltung kann an den eigenen Prozessen arbeiten“, so Dietzfelbinger. „Da hilft auch mal ein Blick in die Nachbarstädte. Wir müssen voneinander lernen.“

Gleichzeitig sind Kommunen die Schnittstelle zu den Bürgern. Sie sind mit verantwortlich, dass Betriebe vor Ort akzeptiert werden. Das fängt damit an, junge Menschen für Technik und Wirtschaft zu begeistern. Helfen kann laut IHK, Bildungseinrichtungen wie Science-Labs anzusiedeln. Ebenso gilt es Projekte wie die „Lange Nacht der Industrie“ zu unterstützen, die Einblicke hinter die Kulissen ermöglichen.  

Für die neue Wahlperiode hat die IHK acht Schwerpunkte festgelegt. Sie liefert Beispiele aus der Region und wirbt für pragmatische Lösungen. So soll der Wirtschaftsstandort zukunftssicher werden. Die Forderungen finden sich unter www.ihk.de/niederrhein/kommunalwahl.        

Der Niederrhein ist zu teuer IHK wirbt vor Kommunalwahl für niedrige Steuern  
Hohe Steuern machen den Standort unattraktiv. Unausweichlich, sagen die Kommunen, denen es finanziell nicht gut geht. Zu kurz gedacht, findet die Niederrheinische IHK. Um die Wirtschaft anzukurbeln, sollten Gewerbe- und Grundsteuern gesenkt werden.   

„Am 14. September ist Kommunalwahl. Nicht nur Berlin und Brüssel können etwas verändern, auch die Kommunen. Finanziell sieht es vielerorts nicht rosig aus. Aber wer seine Wirtschaft belastet, verbaut sich die Zukunft. Unternehmen suchen sich andere Standorte. Für Investoren wird der Standort uninteressant. Das kostet Einnahmen und Arbeitsplätze“, so Dr. Stefan Dietzfelbinger.

Am Niederrhein liegen die Gewerbesteuern fast zehn Prozent höher als im deutschen Durchschnitt. Duisburg stellt sich gegen den Trend. Die Stadt senkt ihre Gewerbe- und Grundsteuer. „Daran sollten sich andere Kommunen orientieren. Zusätzliche Belastungen wie die neue Verpackungssteuer sind nicht tragbar. Jede Kommune kann für sich entscheiden, ob sie die Steuer einführt. Das schafft ungleiche Bedingungen zwischen Städten, aber auch Branchen. Von dem Mehr an Bürokratie ganz zu schweigen“, betont Dietzfelbinger.        

Das braucht die Wirtschaft von der Politik
Für die neue Wahlperiode hat die IHK acht Schwerpunkte festgelegt. Sie liefert Beispiele aus der Region und wirbt für pragmatische Lösungen. So soll der Wirtschaftsstandort zukunftssicher werden. Die Forderungen finden sich unter www.ihk.de/niederrhein/kommunalwahl.        

Wirtschaft braucht Fläche IHK will mehr Platz für Unternehmen  
Standorte, die keine Flächen anbieten, fallen wirtschaftlich zurück. Unternehmen investieren weniger oder anderswo. Anlässlich der Kommunalwahl ruft die Niederrheinische IHK die Politik auf zu handeln.   Duisburg hat fast keine freien Flächen mehr. Auch am Niederrhein gibt es immer weniger Spielraum.

„Unsere Unternehmen stehen im internationalen Wettbewerb. Da können sie nicht Jahre auf neue Gewerbeflächen warten. Ausgewiesene Flächen müssen schnell mobilisiert werden. Brachflächen sollten schneller nutzbar sein. Kommunen sollten auch gezielt Flächen auf Vorrat kaufen, um flexibel auf Anfragen von Unternehmen reagieren zu können“, sagt Dr. Stefan Dietzfelbinger.

IHK liefert Beispiele aus der Praxis Duisburg verfügt über 15 Hektar freie Fläche, die die Wirtschaft nutzen kann. Das reicht gerade noch für ein Jahr. Auch an anderen Standorten sieht es schlecht aus. Moers sollte die Gewerbegebiete „Kohlenhuck“ und „Kapellen“ schnell entwickeln.

Dinslaken den Kooperationsstandort „Dinslaken-Barmingholten“. Kommunale Kooperationen sind laut IHK eine gute Option, um mehr Flächen anbieten zu können. Goch und Weeze haben dadurch ein 47 Hektar großes Gewerbegebiet erschließen können. Ein weiteres positives Beispiel liefert Wachtendonk. Hier kann ein Non-Food-Discounter eine Gewerbebrachfläche so lange nutzen, bis sie entwickelt wird. Ein Entgegenkommen, das dem Händler vor Ort hilft. „Das ist pragmatisch, davon brauchen wir mehr“, so Dietzfelbinger.  

Für die neue Wahlperiode hat die IHK acht Schwerpunkte festgelegt. Sie liefert Beispiele aus der Region und wirbt für pragmatische Lösungen. So soll der Wirtschaftsstandort zukunftssicher werden. Die Forderungen finden sich unter www.ihk.de/niederrhein/kommunalwahl.

Elektromobilität: Anzahl der Ladevorgänge steigt um mehr als 23 Prozent im 1. Halbjahr
Die Elektromobilität nimmt auch in Duisburg weiter Fahrt auf. Die Stadtwerke Duisburg haben sich zum Ziel gesetzt, die öffentliche Ladeinfrastruktur konsequent weiter auszubauen und 500 öffentliche Ladepunkte im gesamten Stadtgebiet zu errichten. Das Angebot wird von den Menschen in Duisburg immer besser angenommen. Im ersten Halbjahr 2025 verzeichneten die Stadtwerke Duisburg an ihren Ladepunkten 46.106 Ladevorgänge, das waren 23,1 Prozent mehr als noch im ersten Halbjahr des Jahres 2024 (37.456 Ladevorgänge).



Gestiegen ist damit natürlich auch die gesamt abgegebene Menge Ladestrom – und das massiv. Im ersten Halbjahr 2024 waren es noch 627.408 Kilowattstunden (kWh). Im ersten Halbjahr 2025 wurden an den Ladepunkten der Stadtwerke Duisburg 1.048.173 kWh Ladestrom abgegeben. Das entspricht einer Steigerung von 67,1 Prozent. Vor allem die Nutzung der sogenannten Schnellladepunkte ist dabei in den beiden Vergleichszeiträumen deutlich angestiegen.

Während die Schnelladepunkte im ersten Halbjahr 2024 noch 2.845 Mal angefahren wurden, waren es im ersten Halbjahr dieses Jahres schon 8.302 Ladevorgänge – eine Steigerung von 191,8 Prozent. Gestiegen ist aber auch die Anzahl der Ladevorgänge an den Standard-Ladepunkten: Um 9 Prozent auf 37.804 Ladevorgänge. Einen deutlichen Zuwachs um 196,8 Prozent verzeichnete die abgegebene Menge Ladestrom an den Schnellladepunkten des lokalen Energiedienstleisters auf 226.818 kWh.

Rund 124.773 Stunden standen damit im ersten Halbjahr 2025 Elektroautos an den Ladepunkten der Stadtwerke Duisburg, um zu laden. 5.629 Stunden entfielen davon auf die Schnelladepunkte, 119.144 Stunden waren die Standard-Ladepunkte belegt. Die durchschnittliche Ladedauer an einem Standard-Ladepunkt lag bei 3,2 Stunden, der durchschnittliche Ladevorgang an einem Schnellladepunkt lag bei 0,7 Stunden. Am beliebtesten, wie auch schon im ersten Halbjahr 2024, war auch in den ersten sechs Monaten dieses Jahres die Ladestation am Stadthaus, an der von Januar bis Ende Juni mehr als 1.300 Ladevorgänge stattgefunden haben.

Durch den massiven Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur durch die Stadtwerke Duisburg ist zugleich die Suche nach einem freien Ladepunkt deutlich einfacher geworden. Während die durchschnittliche Auslastung der Ladepunkte im ersten Halbjahr 2024 noch bei 33 Prozent lag, ist sie im ersten Halbjahr 2025 um 13 Prozent gesunken. Waren Ende Juni 2024 noch 124 Ladepunkte der Stadtwerke Duisburg in Betrieb, waren es Ende Juni 2025 schon 280 Ladepunkte.

Der lokale Energiedienstleister unterstützt alle Menschen und Unternehmen in Duisburg dabei, den Einstieg in die Elektromobilität zu realisieren. Privatkunden finden alle Informationen im Internet unter https://www.stadtwerke-duisburg.de/privatkunden/elektromobilitaet. Geschäftskunden, die zum Beispiel ihren Dienstwagen-Fuhrpark auf Elektromobilität umstellen wollen und Lademöglichkeiten am Betrieb installieren wollen, finden alle Informationen unter https://www.stadtwerke-duisburg.de/geschaeftskunden/elektromobilitaetskonzepte.

Workshop: Portraitzeichnen in der Neumühler Bibliothek
Die Bibliothek an der Lehrerstraße 4 bis 6 verwandelt sich am Donnerstag, 28. August, in ein kleines Künstleratelier: Jugendliche zwischen zehn und 14 Jahren können hier die Kunst des schnellen und realistischen Porträtzeichnens entdecken und üben. Riswane Rowinsky wird die Schritte vom genauen Beobachten des Modells über die erste Skizze bis hin zum fertigen Porträt vermitteln. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.

Alle Materialien werden bereitgestellt, eigene Zeichenutensilien können gerne mitgebracht werden. Der Workshop wird durch das Programm „Kulturrucksack NRW“ gefördert. Die Teilnahme kostet zwei Euro zugunsten der Duisburger Bibliotheksstiftung. Anmeldungen sind ab sofort über www.stadtbibliothek-duisburg.de unter Veranstaltungen möglich: https://stadtbibliothek-duisburg.easy2book.de/.


myBUS: Rabattaktion für Fahrgäste bis 18. August
Die Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) bietet ihren Fahrgästen aktuell eine besondere Rabattaktion für myBUS an. Von montags bis freitags zahlt die erste Person nur 50 Prozent des Fahrpreises, die zweite Person fährt kostenlos mit. Alle weiteren Mitfahrenden werden wie gewohnt nach Tarif abgerechnet. Die Rabattaktion läuft noch bis einschließlich Montag, 18. August. möchte, kann davon profitieren.  

Mit über 5.600 virtuellen Haltestellen bietet myBUS eine individuelle Ergänzung zum klassischen Linienverkehr. Das Angebot stellt insbesondere in den Abend- und Nachtstunden eine verlässliche Lösung dar, um flexibel ans Ziel zu kommen. Gleichzeitig leistet myBUS einen Beitrag zur nachhaltigen Mobilität, denn die Elektro-Kleinbusse fahren nur, wenn sie tatsächlich benötigt werden.

Die DVG und die Stadt Duisburg sehen in nachfragebasierten Angeboten einen wichtigen Baustein für die Mobilität der Zukunft. Besonders in Randzeiten oder weniger stark frequentierten Gebieten ermöglicht myBUS eine wirtschaftliche und kundenorientierte Lösung.  

Wie funktioniert myBUS? myBUS ist Teil des bestehenden Nahverkehrsangebots. Fünf Elektro-Kleinbusse sind auf Abruf in Duisburg unterwegs. Die myBUS-Fahrzeuge können über die myBUS DVG-App gebucht werden. Per Smartphone können Fahrgäste ihre Fahrtwünsche unter Angabe des Start- und Zielpunktes (virtuelle Haltestellen) angeben.

Die Routen für die Busse werden von einem Algorithmus in Echtzeit entsprechend der jeweiligen Nachfrage berechnet. So teilen sich Fahrgäste gemeinsame Fahrten und werden von ihren individuellen Standorten zum gewünschten Ziel gebracht.

Bereits die Anfahrt des Busses lässt sich in Echtzeit verfolgen, die Fahrzeuge sind durch den myBUS-Schriftzug und durch das auffällige Außendesign mit roten Diagonalflächen gut erkennbar. Sowohl die Buchung als auch die Bezahlung des Tickets erfolgt ausschließlich per App.

Fahrgäste schätzen nicht nur das unkomplizierte Angebot, sondern auch den Komfort. Die Kleinbusse sind zum Beispiel mit kostenlosem WLAN ausgestattet.  

Bildquelle: Duisburger Verkehrsgesellschaft AG  

Studie zeigt: Kommunikation verstärkt die Wirkung von Ibuprofen
Positive Erwartungen an die Behandlung kann die Wirkung von Ibuprofen verstärken - das wies jetzt eine Arbeitsgruppe am Universitätsklinikum Essen nach. Diese Studie belegt, dass Placeboeffekte auch bei Entzündungen den Nutzen aktiver Wirkstoffe steigern können.

Daraus folgern die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, dass der oder die Behandelnde über positive Kommunikation den Therapieerfolg deutlich steigern kann. Leitfrage der Untersuchung war: Wie wirken sich Informationen durch den Arzt oder die Ärztin auf Entzündungssymptome und die Behandlung aus?

Die Probandinnen und Probanden erhielten eine niedrig dosierte immunaktivierende Substanz (LPS – Lipopolysaccharid), die Immun-vermittelte Symptome während einer akuten Entzündungsreaktion hervorruft. Kombiniert wurde die LPS-Gabe entweder mit der Einnahme von Ibuprofen oder eines Placebos. Hinzu kamen positive oder neutrale Informationen über die Behandlung. idr
Weitere Informationen zur aktuellen Forschung sind auf der Webseite http://www.treatment-expectation.de nachzulesen.

Flughafen Essen/Mülheim wird 100 Jahre alt
Der Flughafen Essen/Mülheim feiert in diesem Jahr seinen 100. Geburtstag. Zwar gab es hier laut Chronik bereits im Jahr 1919 erste Flüge, doch erst am 25. August 1925 erhielt der Ort offiziell seine Flughafenrechte als genehmigter Notlandeplatz.

Angestoßen hatte dies die Industrie- und Handelskammer Essen, die einen Flughafen für den Industrieraum Ruhrgebiet für nötig befand. Damals verband der Flughafen das Rhein-Ruhr-Gebiet mit dem restlichen Europa. So entstanden 1930 die ersten Linienverbindungen von Essen/Mülheim in die Hauptstädte Europas. Heute ist der Flughafen, der sowohl auf Essener als auch auf Mülheimer Stadtgebiet liegt, kein Linienflughafen mehr.

Von hier aus werden Businessflüge mit kleinen Turbo-Prop-Maschinen abgewickelt und Rundflüge - u. a. mit dem Luftschiff - angeboten. Zur Feier des runden Geburtstages steigt am 7. September ein großes Familienfest auf dem Flughafengelände. Neben Spielangeboten und Mitmachaktionen steht die Erkundung des Flughafengeländes auf dem Programm.

Zu entdecken sind unter anderem eine Oldtimer Cessna und der Doppeldecker Inge. Außerdem kann der große Luftschiffhangar besichtigt werden. idr - Informationen: https://www.flughafen-essen-muelheim.de/fem/aktuelles/100-jaehriges-jubilaeum

Neue Studie: Bürgergeld: Einkommen bei Mindestlohnbeschäftigung deutlich höher als mit Grundsicherung – Zahlen zu allen Landkreisen und Städten
Auch wer zum Mindestlohn arbeitet, hat ein deutlich höheres verfügbares Einkommen als vergleichbare Personen, die Bürgergeld beziehen. Das gilt überall in Deutschland und unabhängig von der Haushaltskonstellation. Im deutschen Durchschnitt liegt der Einkommensvorteil bei 557 Euro monatlich im Falle einer alleinstehenden Person, die Vollzeit zum Mindestlohn arbeitet.

Eine alleinerziehende Person mit einem Kind hat bei Vollzeitbeschäftigung zum Mindestlohn 749 Euro mehr zur Verfügung als bei Bürgergeldbezug. Bei einer Paarfamilie mit zwei Kindern und einer oder einem in Vollzeit zum Mindestlohn Beschäftigten beträgt der Vorteil 660 Euro. In Ostdeutschland inklusive Berlin ist der Lohnabstand etwas größer als im Westen. Bei einer alleinstehenden Person sind es beispielsweise durchschnittlich 570 Euro im Osten gegenüber 549 Euro im Westen.

Regional unterscheidet sich der Umfang des Einkommensvorteils bei Beschäftigung ebenfalls, in vielen Städten und Landkreisen sind die Unterschiede zum Bundesdurchschnitt nach oben oder unten dabei eher moderat. Im regionalen Vergleich am kleinsten ist der Lohnabstand zum Bürgergeldbezug in Orten mit sehr hohen Mieten wie z.B. in München und seinem Umland oder Hamburg. Das zeigt eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. Sie liefert auch detaillierte regionale Daten für alle 400 deutschen Landkreise und kreisfreien Städte (siehe Tabelle im Anhang der Studie; Link unten).*

Dass überall in Deutschland ein deutlicher Lohnabstand zwischen einer Vollzeitbeschäftigung zum Mindestlohn und Bürgergeld besteht, ist auch eine Folge entsprechend gestalteter Sozialleistungen, zeigt die Untersuchung des WSI: Erstens gibt es mit Wohngeld, Kindergeld und Kinderzuschlag Leistungen, die verhindern sollen, dass Menschen, die in Beschäftigung stehen, überhaupt auf die Grundsicherung angewiesen sind. Zweitens stellen die Hinzuverdienstregelungen im Sozialgesetzbuch II sicher, dass auch Menschen, die Bürgergeld beziehen, bei Erwerbstätigkeit stets mehr Einkommen zur Verfügung haben als ohne eine Beschäftigung.

„Aktuell steht das Bürgergeld wieder im Zentrum einer oft polemisch geführten Debatte. Eine häufig gehörte Unterstellung ist, dass es sich für Bezieher*innen von Bürgergeld nicht lohne, erwerbstätig zu sein, weil das Bürgergeld zu hoch sei. Die Zahlen dieser Studie zeigen erneut, dass Bürgergeldempfänger*innen unabhängig vom Haushaltstyp und von der Region, in der sie wohnen, weniger Geld haben als Erwerbstätige, die zum Mindestlohn arbeiten“, sagt Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, die wissenschaftliche Direktorin des WSI.

„In Regionen, in denen der Abstand geringer ist, liegt dies an den Mieten, die in einigen Gegenden extrem hoch sind. Das verweist auf ein Feld, auf dem es im Gegensatz zum Niveau des Bürgergelds tatsächlich dringend politischen Handlungsbedarf gibt: Die Schaffung bezahlbaren Wohnraums, die sowohl die Staatskasse als auch die unteren Einkommen entlasten würde.“

Der erhebliche Abstand zwischen Bürgergeld und Mindestlohnbeschäftigung mache auch klar, mit wie wenig Geld Bürgeldempfänger*innen auskommen müssen, betont die Soziologin. „Die Behauptung, sie wollten nicht erwerbstätig sein, weil sich mit dem Bürgergeld gut leben lasse, ist sachlich falsch und stigmatisierend. Das ist das letzte, was Bürgergeldempfänger*innen brauchen. Und es hilft auch nicht bei der gesellschaftlichen Problemlösung, weil es von wirksamen Lösungsansätzen ablenkt.“

Tatsächlich helfen würde Qualifizierung von erwerbsfähigen Menschen im Bürgergeldbezug, gute Betreuung „und in vielen Fällen Entlastung von sehr zeit- und kraftintensiver Sorgearbeit, wie der Pflege von Kranken und alten Angehörigen oder der Betreuung von Kindern“, analysiert Kohlrausch. „Statt Menschen mit niedrigen Erwerbseinkommen und Bürgergeldempfänger*innen gegeneinander auszuspielen, ist es Zeit, diese arbeitsmarktpolitischen Herausforderungen endlich zu adressieren.“

Im Rahmen der Analyse hat WSI-Forscher Dr. Eric Seils für drei typische Haushaltskonstellationen Modellrechnungen auf Basis des „WSI-Steuer-/Transfermodells“ durchgeführt, das alle relevanten Abgaben, das Bürgergeld sowie weitere Sozialleistungen umfasst. Regionale Daten zu den laufenden anerkannten Kosten der Unterkunft wurden der SGB-II-Statistik der Bundesagentur für Arbeit entnommen.

Den Berechnungen zufolge kommt eine alleinstehende Person, die 38,19 Stunden pro Woche zum Mindestlohn arbeitet – was der durchschnittlichen betriebsüblichen Vollarbeitszeit entspricht –, auf einen Bruttomonatslohn von 2121,58 Euro. Davon bleiben nach Abzug von Einkommenssteuer und Sozialversicherungsbeiträgen 1546 Euro.



Zusammen mit 26 Euro Wohngeld, auf die im Beispielfall im Bundesdurchschnitt Anspruch besteht, ergibt sich ein verfügbares Einkommen in Höhe von 1572 Euro. Wenn die Person Bürgergeld bezieht, stehen ihr 563 Euro Regelbedarf und bei gleicher Miete 451,73 Euro für die Unterkunft, also in Summe 1015 Euro zu. Der Lohnabstand beträgt damit 557 Euro. Auch wenn man davon noch den Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro abzieht, bleibt eine Differenz von deutlich über 500 Euro.

Bei einer alleinstehenden Person mit fünfjährigem Kind ergibt sich bei gleicher Arbeitszeit ein Nettolohn von 1636 Euro. Mitsamt Kindergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld und Unterhaltsvorschuss beträgt das verfügbare Einkommen 2532 Euro. Im Falle von Bürgergeldbezug summieren sich die beiden Regelsätze, der Mehrbedarf für Alleinerziehende, die Kosten der Unterkunft und der Sofortzuschlag auf 1783 Euro, was einem Lohnabstand von 749 Euro entspricht.

Ein Ehepaar mit zwei Kindern im Alter von fünf und 14 Jahren und einer Person als Alleinverdiener*in kommt netto auf ein Arbeitseinkommen von 1682 Euro, das verfügbare Einkommen inklusive Kindergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld beträgt hier 3414 Euro. Bürgergeld-Regelsätze, Kosten der Unterkunft und Sofortzuschläge machen zusammen 2754 Euro aus, also 660 Euro weniger.

Regionale Abweichungen beruhen auf Unterschieden bei den Mietkosten: Im Landkreis München, in Dachau und in der Stadt München fällt der Lohnabstand beispielsweise bei einem Single-Haushalt mit 379, 438 bzw. 444 Euro am geringsten aus, in Nordhausen und dem Vogtlandkreis mit 662 bzw. 652 Euro am größten.


Pfarrerin Randow am Service-Telefon der evangelischen Kirche in Duisburg
„Zu welcher Gemeinde gehöre ich?“ oder „Wie kann ich in die Kirche eintreten?“ oder „Holt die Diakonie auch Möbel ab?“: Antworten auf Fragen dieser Art erhalten Anrufende beim kostenfreien Servicetelefon der evangelischen Kirche in Duisburg.

Es ist unter der Rufnummer 0800 / 12131213 auch immer montags von 18 bis 20 Uhr besetzt, und dann geben Pfarrerinnen und Pfarrer Antworten auf Fragen rund um die kirchliche Arbeit und haben als Seelsorgende ein offenes Ohr für Sorgen und Nöte. Das Service-Telefon ist am Montag, 18. August 2025 von Sara Randow, Pfarrerin in der Evangelischen Kirchengemeinde Trinitatis (Buchholz / Wedau), besetzt

Kirchgarten wird zu „Church on the beach“
Am letzten Sonntag in den Sommerferien, am 24. August lädt die Evangelische Kirchengemeinde Trinitatis zu einer besonderen Ausgabe ihres Formats „Spotlight“ ein. Dann verwandelt sich der Garten des Jugendzentrums Arlberger, Arlberger Straße 6, in eine Strandbar. Unter dem Motto „Church on the beach“ sollen es sich die Besucherinnen und Besucher bei Gott und bei Kirche gut gehen lassen.

Um 17.30 Uhr beginnt der Sommerabend mit einem Kurzgottesdienst, in dem Pfarrerin Sara Randow auf die Geschichte der Hochzeit zu Kana eingeht, bei der Jesus Wasser in Wein verwandelt. Dazu singt Popkantor Daniel Drückes mit den Anwesenden Lieder, die von Gott erzählen und gute Laune bringen. Anschließend sind alle zu Cocktails, Getränken und Gesprächen eingeladen.

Spotlight ist für alle offen, die Lust auf Begegnung mit Gott und Gemeinde haben, egal welchen Alters. Bei Regen findet der Gottesdienst in der nebengelegenen Jesus-Christus-Kirche statt. Infos zur Gemeinde gibt es im Netz unter www.trinitatis-duisburg.de.



Großhandelspreise im Juli 2025: +0,5 % gegenüber Juli 2024 Großhandelsverkaufspreise, Juli 2025 +0,5 % zum Vorjahresmonat -0,1 % zum Vormonat

Die Verkaufspreise im Großhandel waren im Juli 2025 um 0,5 % höher als im Juli 2024. Im Juni 2025 hatte die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat bei +0,9 % gelegen, im Mai 2025 bei +0,4 %. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, fielen die Großhandelspreise im Juli 2025 gegenüber dem Vormonat Juni 2025 geringfügig um 0,1 %.



Gestiegene Preise für Nahrungs- und Genussmittel, Getränke und Tabakwaren sowie für Nicht-Eisen-Erze, Nicht-Eisen-Metalle und Nicht-Eisen-Metallhalbzeug Hauptursächlich für den Anstieg der Großhandelspreise insgesamt gegenüber dem Vorjahresmonat war im Juli 2025 der Preisanstieg bei Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren. Die Preise lagen hier im Durchschnitt 3,5 % über denen von Juli 2024 (-0,6 % gegenüber Juni 2025).

Insbesondere Kaffee, Tee, Kakao und Gewürze waren auf Großhandelsebene erheblich teurer als ein Jahr zuvor (+16,0 %), gegenüber Juni 2025 sanken die Preise aber um 6,2 %. Zucker, Süßwaren und Backwaren kosteten ebenfalls mehr als im Vorjahresmonat (+15,0 %) und verteuerten sich auch im Vormonatsvergleich (+0,8 ). Ebenfalls merklich mehr bezahlt werden musste binnen Jahresfrist für Fleisch und Fleischwaren (+9,4 %), lebende Tiere (+8,4 %) sowie für Milch, Milcherzeugnisse, Eier, Speiseöle und Nahrungsfette (+7,3 %).

Gegenüber Juni 2025 wurden die Produkte hier billiger: lebende Tiere um 2,4 %, Milch, Milcherzeugnisse, Eier, Speiseöle und Nahrungsfette um 0,4 % und Fleisch und Fleischwaren um 0,1 %. Einen deutlichen Anstieg der Preise gegenüber dem Vorjahresmonat gab es auch im Großhandel mit Nicht-Eisen-Erzen, Nicht-Eisen-Metallen und Halbzeug daraus (+17,6 %). Sie sanken aber gegenüber Juni 2025 um 1,5 %.

Niedriger als im Juli 2024 waren dagegen die Preise im Großhandel mit festen Brennstoffen und Mineralölerzeugnissen (-5,7 %). Gegenüber Juni 2025 musste hier aber 2,0 % mehr bezahlt werden. Ebenfalls günstiger im Vorjahresvergleich waren auf Großhandelsebene Altmaterial- und Reststoffe (-9,0 %). Gegenüber Juni 2025 wurden sie ebenfalls billiger (-2,4 %).

Niedrigere Preise gegenüber dem Vorjahresmonat und Vormonat gab es auch im Großhandel mit Eisen, Stahl und Halbzeug daraus (-5,6 % gegenüber Juli 2024; -0,2 % gegenüber Juni 2025) sowie mit Datenverarbeitungs- und peripheren Geräten (-4,8 % gegenüber Juli 2024; -0,3 % gegenüber Juni 2025).


4 % mehr Promovierende im Jahr 2024
• 212 400 Promovierende an deutschen Hochschulen
• 28 % strebten im Jahr 2024 ihren Doktorgrad in Humanmedizin/ Gesundheitswissenschaften an
• Frauenanteil an den Promovierenden bei 49 %

Im Jahr 2024 befanden sich an den Hochschulen in Deutschland 212 400 Personen in einem laufenden Promotionsverfahren. Das waren 7 500 oder 4 % Promovierende mehr als im Jahr 2023. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, blieb der Frauenanteil an den Promovierenden mit 49 % (103 500) fast unverändert gegenüber dem Vorjahr (48 %).

Über ein Viertel promoviert in Humanmedizin/Gesundheitswissenschaften
Mit 60 300 Personen strebte im Jahr 2024 gut ein Viertel (28 %) der Promovierenden ihren Doktorgrad in der Fächergruppe Humanmedizin/Gesundheitswissenschaften an. Die zweitgrößte Gruppe bildeten die Promovierenden in der Fächergruppe Mathematik, Naturwissenschaften mit 47 700 Personen (22 %) gefolgt von den Ingenieurwissenschaften mit 39 200 Promovierenden (18 %) und den Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften mit 33 300 Promovierenden (16 %).

In den einzelnen Fächergruppen zeigten sich deutliche Unterschiede in der Geschlechterverteilung. So waren etwa drei von vier Promovierenden (77 %) in der Fächergruppe Ingenieurwissenschaften Männer, während in der Fächergruppen Kunst, Kunstwissenschaft zwei von drei Promovierenden (67 %) Frauen waren.

In absoluten Zahlen promovierten Männer am häufigsten in den Ingenieurwissenschaften (30 000), Frauen in der Fächergruppe Humanmedizin/Gesundheitswissenschaften (37 400).

16 % der Promovierenden haben 2024 mit der Promotion begonnen
Im Jahr 2024 waren 34 700 Personen (16 % aller Promovierenden) erstmalig als Promovierende an einer deutschen Hochschule registriert. Das waren 8 % mehr als im Vorjahr.

Mit 9 500 Personen hatte gut ein Viertel (27 %) der Promotionsanfängerinnen und -anfänger des Jahres 2024 eine ausländische Staatsangehörigkeit. Damit lag der Ausländeranteil bei den Promotionsanfängerinnen und -anfängern etwas höher als bei den Promovierenden insgesamt (25 %).

17 % der Promovierenden verteilen sich auf vier Hochschulen Im Jahr 2024 entfielen 17 % aller Promovierenden auf lediglich vier Hochschulen. Mit 9 700 Personen (5 % der Promovierenden) war die Ludwig-Maximilians-Universität München die Hochschule mit den meisten laufenden Promotionsvorhaben, gefolgt von der Technischen Universität München (9 400 Personen), der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg (9 300 Personen) und der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen (7 900 Personen) mit jeweils 4 % aller Promovierenden.