|
Kampf gegen Clankriminalität: Weniger Tumultlagen, mehr
Razzien, mehr Vermögen vorläufig gesichert
Nordrhein-Westfalen bleibt entschlossen im Kampf gegen
Clankriminalität. Das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen hat das
siebte Lagebild zu Clankriminalität erstellt. Innenminister Herbert
Reul hat die Ergebnisse am Mittwoch, 10. Dezember 2025, in
Düsseldorf vorgestellt. 2024 hat die Polizei rund 6.700 Straftaten
von kriminellen Clanangehörigen erfasst.
Insgesamt wurden
bei rund 700 Razzien etwa 1.700 Objekte überprüft. Ein Erfolg ist
die deutliche Steigerung der vorläufigen Vermögenssicherungen im
Zusammenhang mit der Clankriminalität. Die Summe der vorläufig
gesicherten Werte liegt bei etwa 1,75 Millionen Euro (2023: 960.000
Euro).
Innenminister Herbert Reul: „Clankriminalität hat in
Nordrhein-Westfalen keinen Platz. Und das wird auch so bleiben. Hier
geht es neben Kleinkriminalität auch um schwere und Organisierte
Kriminalität. Mit gezielten Nadelstichen, der Zusammenarbeit
verschiedener Behörden und dem ‚Follow-the-money‘-Ansatz nehmen wir
den kriminellen Clanangehörigen das Spielfeld. Wir stören da, wo
sie sich illegal bereichern wollen, und machen ihnen das Leben
schwer. Gleichzeitig unterstützen wir mit zielgerichteter Prävention
diejenigen, die einen anderen Weg einschlagen wollen. Der Kampf ist
noch nicht gewonnen, aber wir bleiben dran und setzen alles daran,
Clankriminalität weiter zu bekämpfen.“ Die Anzahl der
Tatverdächtigen ist im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen, von
4.213 im Jahr 2023 auf 4.282 im Jahr 2024. Im Rahmen des
namensbasierten Ansatzes zur Identifizierung von kriminellen
Clanangehörigen wurde die Liste mit relevanten Familiennamen um vier
neue Namen ergänzt, während auch vier Namen entfernt wurden, da
keine Straftaten mehr von diesen Tatverdächtigen begangen wurden.
Insgesamt bleibt die Anzahl von 118 Familiennamen auf der
Liste dadurch unverändert. Im Jahr 2024 konnte die Polizei mehr als
1,7 Millionen Euro an kriminellen Vermögenswerten vorläufig sichern,
was eine Steigerung von rund 80 Prozent im Vergleich zum Vorjahr
bedeutet. Dies umfasst zum Beispiel Bargeld und Immobilien, die den
kriminellen Clanangehörigen abgenommen wurden.
Diese Erfolge
schwächen nicht nur die kriminellen Netzwerke finanziell, sondern
hindern sie auch daran, weiterhin illegale Geschäfte zu betreiben.
Im Bereich der Organisierten Kriminalität (OK) hat die Polizei im
Jahr 2024 insgesamt 82 Ermittlungsverfahren bearbeitet, neun mehr
als im Vorjahr (73 Verfahren). Sechs dieser Verfahren wurden gegen
OK-Gruppierungen geführt, die von kriminellen Angehörigen
türkisch-arabischstämmiger Großfamilien dominiert wurden.
Die Polizei konnte im Jahr 2024 in diesen Verfahren zehn Haftbefehle
gegen Tatverdächtige erwirken. Ein positiver Trend zeigt sich auch
bei den Tumultlagen: 2024 gab es eine Tumultlage mit Bezug zur
Clankriminalität. 2019 waren es noch 12 solcher Vorfälle. Das
Landeskriminalamt wertet das Phänomen Clankriminalität mit einer
namensgebundenen Recherche aus.
Das Lagebild basiert auf
erfassten Straftaten, die von Tatverdächtigen mit einem von den
Ermittlungsbehörden als relevant definierten Familiennamen begangen
wurden. Die Basis dieser Liste mit relevanten Familiennamen ist eine
aktuelle Einschätzung der regionalen Analyse- und
Auswertedienststellen in Nordrhein-Westfalen. Im Lagebild werden
ausschließlich kriminelle Angehörige türkisch-arabischer
Großfamilien erfasst, sofern Bezüge zum Libanon oder zur
Bevölkerungsgruppe der Mhallamiye vorliegen. Das Landeskriminalamt
erstellt seit 2018 jährlich das Lagebild Clankriminalität.
Wochenmärkte an den Feiertagen: Heiligabend bis 12 Uhr,
Silvester bis 13 Uhr geöffnet Die Duisburger
Wochenmärkte öffnen in diesem Jahr auch an Heiligabend und
Silvester. Beide Festtage fallen in 2025 auf einen Mittwoch. An
diesem Wochentag finden in Duisburg zahlreiche Wochenmärkte statt.
Das gilt auch für Heiligabend und Silvester. Die Märkte in
Hochemmerich, Hochfeld, Hochheide, Marxloh, Mittelmeiderich,
Neumühl, Ruhrort, Vierlinden, Wanheim und Wedau haben an beiden
Feiertagen ab 8 Uhr geöffnet und schließen an Heiligabend um 12 Uhr,
an Silvester um 13 Uhr.
Das teilt der städtische
Marktveranstalter Duisburg Kontor mit. Am ersten und zweiten
Weihnachtsfeiertag sowie an Neujahr wird es demnach keine
Wochenmärkte in Duisburg geben. Am 27.12., unmittelbar nach
Weihnachten, öffnen nur die Märkte in Hamborn, Hochemmerich,
Hochfeld und Mittelmeiderich.
Endlich: Röttgersbach
erscheint im Weihnachtsglanz „Diesmal hat es
technisch ordentlich geruckelt, aber nun leuchtet unser Stadtteil
wieder“ freut sich sichtlich entspannt die Initiatorin Renate
Gutowski. „Herzlichen Dank an alle Röttgersbacher, die gespendet
haben und an Elektro Kluba und Octeo, die technisch alles möglich
gemacht haben, so dass unsere Weihnachtsbeleuchtung zum 3.Advent wie
gewohnt glänzt!“

Rund um den Kreisverkehr an dier Röttgersbacher Ziegelhorststraße
konnte seit dieser Woche die Weihnachtsbeleuchtung wieder komplett
eingeschaltet werden.
Burkhard Landers erhält
Bundesverdienstkreuz: Regierungspräsident Thomas Schürmann zeichnet
IHK-Ehrenpräsident für Engagement aus Unternehmerische
Verantwortung für die Menschen und die Wirtschaft: Burkhard Landers
erhielt am 12. Dezember für sein langjähriges Engagement das
Bundesverdienstkreuz. Die Auszeichnung überreichte
Regierungspräsident Thomas Schürmann in der Niederrheinischen IHK.
Dort war Landers als Präsident über 13 Jahre lang die Stimme der
regionalen Wirtschaft. Landrat Ingo Brohl, Kreis Wesel, und
Duisburgs Oberbürgermeister Sören Link gratulierten persönlich –
neben über 50 weiteren Gästen aus Politik, Wirtschaft und
Wissenschaft.
„Burkhard Landers steht für das, was unsere
Gesellschaft stark macht: Verantwortung übernehmen, anpacken,
gestalten. Mit dem Bundesverdienstkreuz würdigt der Bundespräsident
eine Persönlichkeit, die sich in herausragender Weise für das
Gemeinwohl einsetzt. Burkhard Landers ist ein Vorbild für
unternehmerische Verantwortung. Daher freue ich mich sehr, dass ich
diese Auszeichnung heute persönlich übergeben darf“, betont
Regierungspräsident Thomas Schürmann.
Landers ist
geschäftsführender Gesellschafter der Landers Unternehmensgruppe.
Als langjähriger Präsident der IHK hat er sich weit über sein
Unternehmen hinaus engagiert – für die Region, für junge Menschen,
für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Besonders am Herzen liegt
ihm die Förderung benachteiligter Jugendlicher. So setzt er sich für
das Duisburger Schulmodell ein, das Jugendlichen berufliche
Perspektiven eröffnet.
Burkhard Landers: „Für diese
Auszeichnung bin ich dankbar – und für die vielen Menschen, mit
denen ich gemeinsam etwas bewegen durfte. Der Niederrhein ist meine
Heimat. Für ihn setze ich mich immer gerne ein.“ Das weiß auch der
amtierende IHK-Präsident zu schätzen: „Burkhard Landers hat unsere
IHK geprägt – mit Herz, Haltung und klarem Kompass. Sein
langjähriger Einsatz verdient höchsten Respekt. Er ist ein Vorbild
für unternehmerisches Engagement – und für das, was uns als Region
ausmacht: Zusammenhalt, Verantwortung, Zukunftsorientierung“, lobt
Werner Schaurte-Küppers.
Landers prägt die IHK-Landschaft
Über ein Jahrzehnt stand der 69-Jährige an der Spitze der
Niederrheinischen IHK. In dieser Zeit hat er die Interessen der
Wirtschaft vertreten und Herausforderungen gemeistert: in der
Corona-Krise, in wirtschaftlichen Krisenzeiten, bei der Ausbildung
junger Menschen. Sein Credo: Wer unternehmerisch handelt, trägt auch
Verantwortung für die Gesellschaft. Heute ist er Ehrenpräsident der
IHK.
Sein Blick geht über den Niederrhein hinaus. Das zeigt
auch sein weiteres Engagement. So ist Landers auf Bundesebene in der
Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) aktiv: ehemals als
Vorsitzender des Umwelt- und Energieausschusses und im Vorstand.
Seit 2023 ist seine Expertise im Ältestenrat der DIHK gefragt. Auch
für Fachkräfte setzt er sich ein. Als stellvertretender Vorsitzender
der IHK FOSA (Foreign Skills Approval), Nürnberg, hat er die
Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse auf den Weg gebracht. In
NRW hat er als Vizepräsident von IHK NRW die Interessen der
Wirtschaft im Land vertreten.
Brückenbauer zwischen
Wissenschaft und Wirtschaft Hörsaal, Werkhalle und Büros gehören
zusammen, weiß Burkhard Landers. Gemeinsam können Wirtschaft und
Wissenschaft innovativ sein, Fachkräfte und junge Talente fördern,
den Standort gestalten. Seiner Initiative ist es zu verdanken, dass
die Hochschule für Ökonomie und Management (FOM) seit 2013 ein
Hochschulzentrum in seiner Heimatstadt Wesel errichtet hat. In
führender Position stärkte Landers die Fördervereine der Universität
Duisburg-Essen und der Hochschule Rhein-Waal.
Zum
Bundesverdienstkreuz Das Verdienstkreuz am Bande des
Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland, auch als
Bundesverdienstkreuz bezeichnet, ist die höchste Auszeichnung, die
der Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier für Verdienste um das
Gemeinwohl vergibt. Er wird für politische, wirtschaftlich-soziale
und geistige Leistungen verliehen.

v.l.: Ingo Brohl, Landrat des Kreises Wesel, Thomas Schürmann,
Präsident der Bezirksregierung Düsseldorf, Elke Landers mit ihrem
Mann Burkhard Landers, Ehrenpräsident der Niederrheinischen IHK,
Sören Link, Oberbürgermeister der Stadt Duisburg, IHK-Präsident
Werner Schaurte-Küppers und IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Stefan
Dietzfelbinger. Foto Niederrheinische IHK/Jacqueline Wardeski
Vor 10 Jahren in der BZ: Weihnachtsmarkt im und um den
Steinhof herum
Der Steinhof-Weihnachtsmarkt
wurde heute in Duisburg-Huckingen um 10 Uhr eröffnet und
bietet in den besonderen Räumen für jeden Geschmack etwas
an.

Im großen Saal war es gemütlich

und an den Ständen

gab es viel selbst
gebastelte Artikel,

die mit viel Liebe zum Detail

Im Innenhof gab es Köstlichkeiten und
den Weihnachtsbaumverkauf der Schützenbruderschaft, dessen
Erlös an die Malteser gehen soll. BZ-Fotos haje
Für eine sichere und bezahlbare pflegerische Versorgung
auch in Zukunft! Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe
„Zukunftspakt Pflege“ will noch im Dezember ihren Abschlussbericht
vorlegen, der die Grundlage für eine Pflegereform im nächsten Jahr
bilden soll. Der Deutsche Verein wird den Reformprozess auf
Grundlage seiner aktuellen Empfehlungen zur Weiterentwicklung und
nachhaltigen Finanzierung der Pflege begleiten, die am 3. Dezember
2025 durch das Präsidium verabschiedet wurden. In regional
unterschiedlicher Ausprägung bestehen bereits heute
Versorgungsengpässe in der Langzeitpflege, da bedarfsgerechte
Pflege- und Unterstützungsangebote nicht ausreichend vorhanden sind.
Um die pflegerische Versorgung auch in Zukunft flächendeckend
sicherzustellen, sind Weiterentwicklungen und wesentliche Reformen
dringend notwendig.
„Es gilt, die Potenziale von Prävention,
Gesundheitsförderung und Rehabilitation besser zu nutzen, die
häusliche Pflege weiter zu stärken, pflegende An- und Zugehörige zu
entlasten und den Einsatz digitaler Kommunikations- und
Unterstützungstechnologien voranzubringen“, so Dr. Irme
Stetter-Karp, Präsidentin des Deutschen Vereins für öffentliche und
private Fürsorge e.V.
Gleichzeitig müssen die
pflegebedingten Eigenanteile reduziert und die
Finanzierungsgrundlage der Pflegeversicherung zukunftsfähig
ausgestaltet werden. Der Deutsche Verein macht in seinem
Empfehlungspapier dafür Vorschläge. Weitere Empfehlungen werden
zudem zur Sicherung der pflegerischen Versorgung, zur
Flexibilisierung des Leistungsrechts, zur Sicherung der
pflegerischen Versorgung von Menschen mit Behinderungen sowie zum
kompetenzorientierten Einsatz von Pflegefachpersonen ausgesprochen.
Die Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und
private Fürsorge e.V. zur Weiterentwicklung und nachhaltigen
Finanzierung der Pflege sind unter
https://www.deutscher-verein.de/fileadmin/user_upload/dv/pdfs/Empfehlungen_Stellungnahmen/2025/DV-4-25_Finanzierung_der_Pflege.pdf
abrufbar.
Kuratorinnenführung im Stadtmuseum: „Cash! Eine
Geschichte des Geldes“ Das Kultur- und
Stadthistorische Museum lädt am Sonntag, 14. Dezember, um 15 Uhr am
Johannes-Corputius-Platz (Innenhafen) zu einer Kuratorinnenführung
durch die neue Dauerausstellung: „Cash! – eine Geschichte des
Geldes“ ein. Kuratorin Dr. Andrea Gropp nimmt die Besucherinnen und
Besucher mit auf eine Reise rund um die Welt zu verschiedenen
Formen, Funktionen und Folgen des Geldes im Verlauf von sechs
Jahrtausenden.
Die Gäste erfahren, was Geld eigentlich ist,
wo es sich lohnt, „steinreich“ zu sein, warum die Münze drei Mal
erfunden wurde und wie das älteste Papiergeld der Welt aussieht. Der
Blick ins Portemonnaie wird danach ein anderer sein… Ein kleines
Tauschregal in der Ausstellung darf gern um ein Mitbringsel
bereichert werden – dafür darf man sich dann natürlich auch etwas
mitnehmen.
Die Teilnahme an der Führung ist im
Museumseintritt enthalten und kostet für Erwachsene 4,50 Euro, für
Kinder und ermäßigt zwei Euro. Das gesamte Programm ist unter
www.stadtmuseum-duisburg.de abrufbar.
MSV
Duisburg – Erzgebirge Aue: DVG setzt zusätzliche Busse ein
Für Gäste des Fußballspiels MSV Duisburg gegen Erzgebirge Aue am
Samstag, 13. Dezember, um 14 Uhr in der Schauinsland-Reisen Arena,
setzt die Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) die Sportlinie
945 ein.
Abfahrtszeiten Buslinie 945 Richtung MSV Arena:
· ab „Salmstraße“ (Meiderich) Abfahrt um 12.06, 12.16, 12.26 Uhr
· ab „Bergstraße“ um 12.11, 12.21 und 12.31 Uhr · ab „Meiderich
Bahnhof“ ab 12.15 bis 12.40 Uhr alle fünf Minuten · ab
„Großenbaum Bahnhof Ost“ um 12.50 und 13.05 Uhr · ab „Betriebshof
am Unkelstein“ ab 11.58 bis 12.23 Uhr alle fünf Minuten · ab „
Hauptbahnhof“ (Verknüpfungshalle) ab 12.15 bis 13.35 Uhr alle fünf
Minuten · ab „Businesspark Nord“ (Asterlagen) um 12.33 Uhr

DVG-Foto
Nach Spielende stehen am Stadion Busse für die Rückfahrt
bereit. Gäste des Fußballspieles, die eine Tageseintrittskarte im
Vorverkauf erworben haben oder eine Dauerkarte besitzen, können
kostenlos die öffentlichen Verkehrsmittel für die Hin- und Rückfahrt
benutzen. Für die Gäste, die sich an der Stadionkasse ihre
Eintrittskarte kaufen, ist die Rückfahrt mit Bus und Bahn kostenlos.
Umleitung in Duisburg-Stadtmitte: Aufgrund der
Straßenbauarbeiten auf der Oberstraße fahren die Busse in
Duisburg-Stadtmitte eine örtliche Umleitung ab Betriebshof
Unkelstein in Fahrtrichtung MSV-Arena. Dadurch entfallen in dem
Zeitraum von 12 bis 12.25 Uhr die Haltestellen „Innenhafen“,
„Holzhafen“, „Hansegracht“ und „Stapeltor“. Ab der Haltestelle
„Schäferturm“ gilt der normale Linienweg. Die DVG bittet die
Fahrgäste im Bereich des Innenhafens auf die Linie 934 auszuweichen.
Gebäudeenergiegesetz: Mit besonnenen Anpassungen lassen
sich ökologische, ökonomische und soziale Ziele am besten erreichen
Die Bundesregierung arbeitet derzeit an einer Novelle des
Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Die öffentlich bekannten Positionen
innerhalb der Koalition liegen allerdings deutlich auseinander und
markige Ankündigungen erschweren eine sachliche Debatte.
So
ist von „Übersubventionierung“ und „Überregulierung“ die Rede und es
wird gefordert, dass der Fokus zukünftig deutlich stärker auf
„marktwirtschaftlichen Prozessen“ liegen solle. Es drohe eine
unsachliche Debatte wie schon 2023 – auch zum Schaden von
Verbraucher*innen, warnt Dr. Tom Bauermann, Forscher am Institut für
Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der
Hans-Böckler-Stiftung, in einer neuen Analyse.*
Eine
nüchterne Betrachtung und besonnene Anpassungen könnten dagegen
helfen, soziale, ökologische und ökonomische Ziele gleichermaßen zu
erreichen. Sich bei der Gestaltung der „Wärmewende“ allein auf die
CO2-Bepreisung zu verlassen, helfe wenig. Unter anderem, weil viele
Menschen die Anstiege in den kommenden Jahren unterschätzten.
Stattdessen könne der IMK-Vorschlag eines „Staatlichen
Sanierungskapitals“ einen zusätzlichen positiven Anreiz für
notwendige Sanierungen setzen, erklärt der Energieexperte. Eine
kluge Förderstrategie setze auch wichtige Impulse für
wirtschaftliche Entwicklung und Beschäftigung in Zukunftsbranchen.
2024 betrugen die Treibhausgasemissionen Deutschlands im
Gebäudesektor etwa 101 Millionen Tonnen. Sie lagen damit fünf
Prozent über dem Zielwert gemäß Klimaschutzgesetz (KSG) und stammten
größtenteils aus Haushalten. Erdgas und Heizöl wurden in ca. 75
Prozent der Heizungsanlagen verbrannt. Fernwärme, biogene Energien
und Strom deckten nur ca. 25 Prozent.

Das KSG verpflichtet die Bundesregierung dazu, Deutschland bis
2045 weitgehend klimaneutral zu machen. Der Anteil erneuerbarer
Energien am Endenergieverbrauch des Gebäudesektors soll zudem
infolge der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EER) bis
2030 auf 46 bis 50 Prozent anwachsen.
Gleichzeitig drohen
auf absehbare Zeit die Kosten für die Nutzung fossiler Brennstoffe
mit der Einführung des EU-Emissionshandelssystem II (ETS II)
deutlich zu steigen. „Das wird besonders untere und mittlere
Einkommen belasten“, betont Bauermann. „Energetischen Sanierungen
und dem Austausch von Heizungen im Gebäudebestand kommt daher eine
besondere Bedeutung zu.“
Um die Klimaschutzziele
perspektivisch erreichen zu können, müsste u. a. die derzeitige
Sanierungsrate von unter einem Prozent pro Jahr auf ca. 1,7 Prozent
steigen. Das aktuelle GEG verlangt zudem, dass neu eingebaute
Heizungen künftig mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien (oder
unvermeidbare Abwärme) nutzen. Diese 65-Prozent-Regel ist ein
Bestandteil der Umsetzung der EER.

Offizielle Angaben zum aktuellen Anteil erneuerbarer Energien im
Gebäudebereich gibt es noch nicht für Deutschland. IMK-Experte
Bauermann schätzt ihn auf etwa 30 Prozent. Der Abstand zum Zielwert
lege nahe, den Anteil erneuerbarer bzw. strom- und
fernwärmebasierter Wärme „mit diversen Instrumenten zu steigern“.
Für den künftigen Heizungseinbau werden Regelungen zum Einbau
nicht-fossiler Heiztechnologien, die kommunalen Wärmepläne und die
Ausgestaltung der Förderung wichtig sein, betont Bauermann. Für 2025
sind rund 15 Milliarden Euro für die Bundesförderung für effiziente
Gebäude (BEG) eingeplant, die Sanierungen und Heizungstausch
unterstützt. Für 2026 sind es 12 Milliarden Euro.
Die
Förderung erscheint hoch, sollte aber ins Verhältnis gesetzt werden,
mahnt der Forscher. So geht der Subventionsbericht für 2025 von
insgesamt 117 Milliarden Euro an Subventionen aus, die Bund, Länder
und Gemeinden über alle Bereiche (z. B. Landwirtschaft, Gewerbliche
Wirtschaft, Gebäude etc.) hinweg gewähren.
Die BEG-Förderung
habe zudem eine Hebelwirkung: Auf jeden Euro Bundesförderung in
Bestandswohngebäuden kamen zuletzt drei Euro an privaten
Investitionen. Berichte des Expertenrats für Klimafragen legten
nahe, dass insbesondere die BEG-Förderung und die klaren Regelungen
im GEG einen wesentlichen Beitrag zu den Klimaschutzzielen im
Gebäudesektor leisten werden, betont Bauermann. „Die Förderung wirkt
daher nicht überdimensioniert.“
Unions-Politiker*innen
betonen öffentlich die Bedeutung der CO2-Bepreisung als zentrales,
marktwirtschaftliches Instrument in der Klimapolitik. Die CO2-Kosten
müssten nur genug steigen, damit rationale Haushalte Investitionen
in effizientere Gebäude und klimaneutrale Heizungen tätigen. „Doch
gerade im Gebäudebereich zeigt sich, dass die CO2-Bepreisung als
Leitinstrument Probleme hat“, analysiert Energieexperte Bauermann.
Denn erstens zeigen Befragungen des IMK und anderer
Forschungseinrichtungen, dass viele Menschen die finanziellen
Auswirkungen der CO2-Bepreisung nicht gut abschätzen können. So
werden die Kosten durch den aktuellen CO2-Preis für den eigenen
Haushalt im Durchschnitt überschätzt, die zukünftigen Kosten bei
steigenden CO2-Preisen hingegen unterschätzt. Zweitens könnten
hohe Zinsen, fehlendes Eigenkapital oder mangelnder Zugang zu
Krediten notwendige Sanierungen verhindern, besonders bei
Eigentümer*innen mit geringem Einkommen. CO2-Preise können dieses
Problem nicht beheben.
Ab 2028 soll auf europäischer Ebene
der CO2-Preis für Wärme und Verkehr (ETS II) eingeführt werden.
Anfangs strebt die EU-Kommission an, dass der CO2-Preis für Wärme
bei ca. 58 Euro pro Tonne CO2 bleibt. Ab den 2030er Jahren – oder
früher – können deutlich höhere Preise möglich sein. Das hätte
negative soziale Effekte, rechnet Bauermann vor.
Ein Anstieg
der CO2-Bepreisung auf 275 Euro pro Tonne CO2 würde bedeuten, dass
Teile der einkommensschwächsten Haushalte allein 2,5 bis 5 Prozent
ihres Jahreseinkommens für die CO2-Bepreisung von Wärme aufbringen
müssten (siehe Abbildung 1 in der Analyse; Link unten). Selbst bei
200 Euro pro Tonne wären es noch knapp 1,8 bis 3,7 Prozent.
„Eine Kombination aus verbindlichen Vorgaben zum Einbau
nicht-fossiler Heizsysteme und sozial gestaffelter Förderung löst
nicht alle diese Probleme perfekt“, konzediert Bauermann. Sie könne
aber besser für Klarheit sorgen sowie Anreize für Investitionen
setzen und somit zum sozial ausgewogenen Klimaschutz beitragen. Die
Gestaltung der Transformation mithilfe finanzieller Förderung hat
nach Analyse des IMK-Experten zudem neben dem ökologischen auch
einen ökonomischen Nutzen, analog zur Förderung klimaneutralen
Stroms.
Der Großteil des Rückgangs bei den
Treibhausgasemissionen in Deutschland seit 2000 gehe auf positive
Entwicklungen im Stromsektor zurück. Die Impulse kamen vor allem aus
dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG), insbesondere den
Einspeisetarifen und Marktprämien für erneuerbaren Strom.
„Die EEG-Förderung hatte positive ökonomische Effekte, auch wenn im
Rahmen industriepolitischer Experimente Fehler passiert sind“,
betont der Wissenschaftler. So zählte der Bereich Erneuerbare
Energien 2023 rund 406.000 Beschäftigte. In Relation zur Bevölkerung
hat Deutschland europaweit die zweitmeisten Beschäftigten in den
beiden Kernbereichen erneuerbaren Stroms. In der Produktion und
Installation von Wärmepumpen waren weitere knapp 71.700 Menschen
beschäftigt, inklusive vor- und nachgelagerter Bereiche wie Export,
Wartung und Betrieb.
Bauermann empfiehlt daher, behutsam bei
der Anpassung des GEG sowie der Fördermaßnahmen vorzugehen. Um die
Klimaschutzziele zu realisieren, müsste das Fördervolumen eigentlich
steigen. Ob es dazu kommt, ist angesichts absehbar schwieriger
Haushaltsdiskussionen aber fraglich.
Eine Möglichkeit,
klimafreundliche Sanierungen voranzutreiben ohne den Bundeshaushalt
zu belasten, ist das vom IMK bereits 2023 vorgeschlagene „Staatliche
Sanierungskapital“ als zusätzliches, ergänzendes Instrument. Dabei
übernimmt der Staat zunächst die Sanierungskosten eines betroffenen
Bestandsgebäudes und lässt sich die Kosten über die Zeit von den
Eigentümer*innen in Abhängigkeit von den durch die Sanierung
eingesparten hypothetischen Kosten für den Betrieb einer
traditionellen Heizung zurückzahlen.
Konkret bedeutet das: Im
Falle eines Heizungstauschs müssen die Eigentümer*innen eines
selbstbewohnten Hauses zunächst den finanziellen Betrag aufbringen,
der für eine Öl- oder Gasheizung anfallen würde. Diese sogenannten
Ohnehin-Kosten dienen als Eigenanteil. Die darüber hinausgehenden
Kosten werden über ein zinsgünstiges Förderdarlehen der Förderbank
KfW finanziert. Die KfW kann sich zu günstigen Konditionen
refinanzieren und gibt diese Zinsen (derzeit ca. 2,3-2,8 Prozent)
ohne Aufschlag an die Hauseigentümer*innen weiter.
Unter dem
Strich sollte bei der anstehenden Reform des GEG sowie der
finanziellen Unterstützung die Förderung nicht willkürlich gekürzt
werden und klare Regeln hinsichtlich grüner Wärme sollten weiterhin
Bestand haben, empfiehlt Bauermann. Statt das gesamte Fördervolumen
zu kürzen, sollte es gerechter über die Einkommen eingesetzt werden,
um u.a. mögliche Überforderungen von Haushalten durch Sanierungen
abzuwenden.
Härtefallregelungen können Bestand haben und gegebenenfalls
ausgeweitet werden. Wie beim Staatlichen Sanierungskapital
dargestellt, biete ein Darlehen eine Möglichkeit, die generelle
Förderung auszudehnen, ohne den Bundeshaushalt dauerhaft zusätzlich
zu belasten.
Hafenstadt Poetry Slam vor dem vierten
Advent Zum Jahresabschluss trifft sich die
Poetry-Slam-Szene bereits zum Lebendigen Adventskalender im
Kreativquartier Ruhrort. Im 22ten Türchen wartet Slammer und
Moderator Leon Hanke; welche Überraschung er mitbringt, bleibt wie
bei jedem Adventskalender geheim, bis das Türchen sich um Punkt
18:30 Uhr öffnet. Ort ist, wie immer beim Hafenstadt Poetry Slam:
Das PLUS am Neumarkt. Der Eintritt ist zum Kalendertürchen frei, es
wird für einen guten Zweck gesammelt.
Um 19 Uhr geht es
dann weiter mit dem eigentlichen, für dieses Jahr letzten Hafenstadt
Poetry Slam, der Adresse für literarisch Interessierte,
Schreibtalente und Sprachbegeisterte in Ruhrort! Bei dem modernen
Wettstreit des gesprochenen Wortes buhlen erfahrene Profis und
frische Talente gleichermaßen um die Gunst des Publikums, welches
die Jury des Abends ist.
Moderiert wird das herrlich
facettenreiche Spektakel diesmal vom erfahrenen Bühnenpoeten
Poetry-Slammer Leon Hanke. Bewerbungen für die offene Liste bitte
an: max.raths@hotmail.de
Die Moderatoren versprechen: „Große Emotionen und feinste
Unterhaltung machen jeden Besuch lohnenswert!“

Foto Ben Mischke
Karten gibt es für 5€ zuzüglich VVK-Gebühr
bei Eventbrite
https://www.eventbrite.de/e/1976193061645, Restkarten dann an
der Abendkasse. Hafenstadt Poetry Slam und Türchen 22 des
Lebendigen Adventskalenders Ruhrort Samstag, 20. Dezember 2025, ab
18:30 Uhr Das PLUS am Neumarkt, Neumarkt 19, 47119 Duisburg-Ruhrort
Eintritt 5€
„Jauchzet, frohlocket" - Bachs
Weihnachtsoratorium in der Salvatorkirche Auch in
diesem Jahr sind alle Bach-Freunde am Samstag, 13. Dezember um 17
Uhr wieder zu einer Aufführung des Weihnachtsoratoriums in die
Duisburger Salvatorkirche eingeladen. Die Salvatorkantorei widmet
sich diesmal den Teilen I, III und V. Gerade der Eingangschor der
fünften Kantate besticht durch außergewöhnlichen weihnachtlichen
Schwung und zieht Hörerinnen und Hörer sofort in ihren Bann.
Als weiteres Werk ist ein englischer Klassiker zu hören: Die
„Fantasia on christmas carols“ des Romantikers Ralph Vaughan
Williams besitzt in England einen ähnlichen Kult-Status wie das
Weihnachtsoratorium bei uns und verarbeitet in lockerer Folge
beliebte englische Weihnachtslieder.
Neben vier
Gesangssolisten spielen Mitglieder der Duisburger Philharmoniker
unter Leitung von Kirchenmusikdirektor Marcus Strümpe. Karten von 15
bis 26 Euro gibt es unter westticket.de und an der Abendkasse. Infos
zur Kirche gibt es unter
www.salvatorkirche.de.

(Foto: www.salvatorkirche.de)
Gemeinde
Duisburg-Hochfeld/Neudorf lädt zum Wintermitmachmarkt
Die Evangelische Kirchengemeinde Hochfeld/Neudorf läst zum
Wintermitmachmarkt im Foyer des Neudorfer Gemeindezentrums,
Gustav-Adolf-Straße 65, ein. Dort ist am 13. Dezember zwischen 14
und 17 Uhr nicht nur Stöbern an den Ständen, wo Adventliches gekauft
werden kann, angesagt.
Klein und Groß sind außerdem
eingeladen, in gemütlicher Atmosphäre beim Basteln und Gestalten der
Kreativität freien Lauf zu lassen. Wohlige Wärme gibt es außerdem
bei Kinderpunsch, Kakao oder Glühwein und Energie durch leckeres
Chili (mit und ohne Fleisch) und Waffeln. Mehr Infos zu Gemeinde
gibt es unter www.hochfeld-neudorf.de.
Advents- und Weihnachtsmusik zum Mitsingen und Zuhören
Zum Hören und Singen von Advents- und Weihnachtsliedern
lädt die Evangelische Versöhnungsgemeinde Duisburg-Süd am dritten
Adventsonntag, 14. Dezember 2025 um 17 Uhr in die Großenbaumer
Versöhnungskirche, Lauenburger Allee 23, ein. Kantorin Annette
Erdmann wird zusammen mit dem Kinderchor, den Young Voices, dem
Posaunenchor unter der Leitung von Christian Söhring, der Kantorei
Großenbaum und dem Flötenensemble das Publikum in weihnachtliche
Stimmung versetzen.
Ob zum Mitsingen oder Zuhören - erwartet
werden kann eine bunte Mischung aus neueren, aber auch
traditionellen Weihnachtsliedern wie „Carol of the bells“ , „O du
fröhliche“ , „Joy to the world“ oder „Lasst das Lied der Liebe
weiterklingen“. Allein 10 Kinder haben eifrig für ihren Sologesang
geprobt. Höhepunkt wird der gemeinsame Auftritt aller Sängerinnen
und Sänger sein; die Chöre singen gemeinsam das eindrucksvolle
„Magnificat" von Richard Shephard.
Der Eintritt ist frei. Um
eine Kollekte für die Bahnhofsmission wird gebeten. Infos zur
Gemeinde gibt es im Netz unter
www.evgds.de.

Die Aufnahme stammt von einem früheren Weihnachtssingen in der
Versöhnungskirche. (Foto: Ev. Kirchengemeinde Großenbaum-Rahm).
Von England inspiriert: Meiderich lädt zum musikalischen
Abendgottesdienst im Advent mit Marius Furche In der
Kirche von England wird kurz vor Weihnachten traditionell ein
musikalischer Abendgottesdienst gefeiert, bei dem biblische Texte in
Lesungen vorgetragen werden, die sich mit Musik und Gemeindegesang
von Adventsliedern und Gebeten abwechseln. Davon hat sich ein Team
in der Evangelischen Kirchengemeinde Duisburg Meiderich inspirieren
lassen und einen besonderen musikalischen Abendgottesdienst für den
4. Advent, 21. Dezember in der Kirche, Auf dem Damm 6, vorbereitet:
Zu erwarten ist ein Wechselspiel aus Dunkelheit und Licht, Hören und
Schweigen, Singen und Beten.
„So feiern wir das Geheimnis
der Ankunft Gottes in unserer Welt“ sagt Theologe Dr. Sacha Flüchter
vom Vorbereitungsteam und lädt herzlich zum Mitfeiern ein. Mit dabei
ist Pianist und Komponist Marius Furche, der den Abend musikalisch
gestaltet und Mediationen zu bekannten Adventsliedern spielen wird.
Der Gottesdienst beginnt um 18 Uhr, der übliche
Sonntagsgottesdienst um 11 Uhr findet an diesem Sonntag nicht statt.
Infos zur Gemeinde gibt es im Netz unter www.kirche-meiderich.de.
Infos zum Musiker gibt es hier:
www.marius-furche.de. 
Die Meidericher Kirche abends (Foto: kirche-meiderich.de)

Inflationsrate im November 2025 bei +2,3 %
Verbraucherpreisindex, November 2025: +2,3 % zum Vorjahresmonat
(vorläufiges Ergebnis bestätigt) -0,2 % zum Vormonat (vorläufiges
Ergebnis bestätigt) Harmonisierter Verbraucherpreisindex,
November 2025: +2,6 % zum Vorjahresmonat (vorläufiges Ergebnis
bestätigt) -0,5 % zum Vormonat (vorläufiges Ergebnis bestätigt)
Die Inflationsrate in Deutschland – gemessen als Veränderung des
Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat – lag im November
2025 bei +2,3 %. Im Oktober 2025 hatte sie ebenfalls +2,3 % und im
September 2025 +2,4 % betragen. "Die Entwicklung der
Verbraucherpreise hat sich zum Jahresende vorerst stabilisiert",
sagt Ruth Brand, Präsidentin des Statistischen Bundesamtes
(Destatis).
"Der Preisauftrieb bei Dienstleistungen wirkt
weiterhin erhöhend auf die Inflationsrate. Dämpfend wirken dagegen
auch im November die Preisentwicklungen bei Energie und
Nahrungsmitteln." Gegenüber dem Vormonat Oktober 2025 sanken die
Verbraucherpreise im November 2025 um 0,2 %.

Energieprodukte verbilligten sich um 0,1 % gegenüber November
2024 Die Preise
für Energieprodukte lagen im November 2025 um 0,1 % niedriger
als im Vorjahresmonat. Der Preisrückgang bei Energie hatte im
Oktober 2025 bei -0,9 % gelegen. Von November 2024 bis November 2025
verbilligte sich die Haushaltsenergie um 1,2 %. Insbesondere konnten
die Verbraucherinnen und Verbraucher von günstigeren Preisen für
Strom (-1,5 %) und Fernwärme (-0,7 %) profitieren. Teurer unter der
Haushaltsenergie waren hingegen zum Beispiel leichtes Heizöl
(+2,4 %) und Erdgas (+0,5 %). Die Kraftstoffpreise erhöhten sich
gegenüber November 2024 um 1,6 %.

Nahrungsmittel verteuerten sich binnen Jahresfrist
unterdurchschnittlich um 1,2 % Die Preise für Nahrungsmittel
waren im November 2025 um 1,2 % höher als im Vorjahresmonat. Damit
verteuerten sich Nahrungsmittel binnen
Jahresfrist auch im November 2025 unterdurchschnittlich (Oktober
2025: +1,3 % gegenüber Oktober 2024). Eine noch niedrigere
Teuerungsrate für Nahrungsmittel wurde zuletzt im Januar 2025
erreicht (+0,8 %).
Von November 2024 bis November 2025 waren
weiterhin Zucker,
Marmelade, Honig und andere Süßwaren (+9,0 %, darunter
Schokolade: +19,4 %) sowie Fleisch und Fleischwaren (+4,2 %,
darunter Rind-
und Kalbsfleisch: +13,8 %) spürbar teurer. Einige andere
Nahrungsmittelgruppen wurden hingegen günstiger als ein Jahr zuvor,
insbesondere Speisefette und Speiseöle (-14,8 %, darunter Butter
-22,0 %; Olivenöl: -17,4 %).
Zudem verbilligte sich frisches
Gemüse gegenüber dem Vorjahresmonat ebenfalls deutlich (-4,2 %,
darunter Kartoffeln: -13,3 %). Inflationsrate ohne Nahrungsmittel
und Energie bei +2,7 % Die Inflationsrate ohne Energie verharrte im
November 2025 bei +2,5 %. Die Inflationsrate
ohne Berücksichtigung von Nahrungsmitteln und Energie, häufig
auch als Kerninflation bezeichnet, lag im November 2025 bei +2,7 %,
nach +2,8 % im Oktober 2025. Beide Kenngrößen verdeutlichen, dass
die Teuerung in anderen wichtigen Güterbereichen weiterhin
überdurchschnittlich hoch war.

Dienstleistungen verteuerten sich binnen Jahresfrist
überdurchschnittlich um 3,5 % Die Preise für Dienstleistungen
insgesamt lagen im November 2025 um 3,5 % höher als im
Vorjahresmonat (Oktober 2025: +3,5 %). Von November 2024 bis
November 2025 erhöhten sich die Preise vor allem für die Personenbeförderung
im Schienenverkehr (+11,9 %), für die kombinierte
Personenbeförderung (+11,4 %) und für Dienstleistungen sozialer
Einrichtungen (+7,6 %).
Deutlich teurer als ein Jahr zuvor
waren unter anderem Pauschalreisen (+7,1 %),
Versicherungsdienstleistungen für den Verkehr (+6,9 %) sowie
stationäre Gesundheitsdienstleistungen (+6,5 %). Auch weitere
Dienstleistungen wie Wartung und Reparatur von Fahrzeugen (+5,2 %),
Wasserversorgung und andere Dienstleistungen an der Wohnung (+3,8 %)
sowie Gaststättendienstleistungen (+3,7 %) verteuerten sich binnen
Jahresfrist überdurchschnittlich.
Bedeutsam für die
Preisentwicklung insgesamt blieben zudem im November 2025 die Nettokaltmieten mit
+2,1 %. Dagegen waren nur wenige Dienstleistungen günstiger als im
Vorjahresmonat, zum Beispiel Telekommunikationsdienstleistungen
(-0,5 %).
Waren verteuerten sich gegenüber November 2024 um
1,1 % Waren insgesamt verteuerten sich von November 2024 bis
November 2025 um 1,1 %. Verbrauchsgüter verteuerten sich gegenüber
dem Vorjahresmonat um 1,4 % und Gebrauchsgüter um 0,6 %. Neben der
unterdurchschnittlichen Preiserhöhung bei Nahrungsmitteln (+1,2 %)
wurden einige andere Waren deutlich teurer, insbesondere
alkoholfreie Getränke (+6,4 %, darunter Kaffee
und Ähnliches: +21,1 %), gebrauchte Pkws (+4,8 %) und Tabakwaren
(+3,9 %).
Für einige Waren wurde eine moderate Preiserhöhung
ermittelt, zum Beispiel für Wohnmöbel (+0,6 %) und
Bekleidungsartikel (+0,4 %). Preisrückgänge waren hingegen außer bei
der Energie (-0,1 %) unter anderem bei Haushaltsgeräten, Geräten
der Informationsverarbeitung
sowie Telefonen und anderen Geräten für die Kommunikation
(jeweils: -2,7 %) zu verzeichnen.
Preise insgesamt sanken
gegenüber dem Vormonat um 0,2 % Im Vergleich zum Oktober 2025 sank
der Verbraucherpreisindex im November 2025 um 0,2 %. Saisonbedingt
gingen vor allem die Preise für Flugtickets (-14,2 %) und
Pauschalreisen (-11,5 %) zurück. Die Preise für Nahrungsmittel
insgesamt blieben binnen Monatsfrist stabil (0,0 %), unter anderem
zogen jedoch die Preise für Obst (+0,5 %) und Gemüse (+2,1 %) an.
Verbraucherfreundlich in der Vorweihnachtszeit war hingegen
der erneute Preisrückgang binnen Monatsfrist bei Butter um
4,6 %, nachdem die Butterpreise bereits im Oktober 2025 um 10,0 %
gesunken waren. Auch die Schokoladenpreise (-1,5 % gegenüber Oktober
2025) gaben etwas nach. Die Preise für Energie insgesamt stiegen
gegenüber dem Vormonat um 0,6 %, hier wurde insbesondere leichtes
Heizöl (+6,8 %) teurer.
Beantragte Regelinsolvenzen
im November 2025: +5,7 % zum Vorjahresmonat • 1. bis 3.
Quartal 2025: 11,7 % mehr Unternehmens- und 8,3 % mehr
Verbraucherinsolvenzen als im Vorjahreszeitraum • September
2025: 6,7 % mehr Unternehmens- und 7,9 % mehr Verbraucherinsolvenzen
als im Vorjahresmonat
Die Zahl der beantragten
Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des
Statistischen Bundesamtes (Destatis) im November 2025 um 5,7 %
gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Bei den Ergebnissen ist zu
berücksichtigen, dass die Anträge erst nach der ersten Entscheidung
des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche
Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei
Monate davor.

11,7 % mehr Unternehmensinsolvenzen im
1. bis 3. Quartal 2025 als im Vorjahreszeitraum In den ersten
drei Quartalen des Jahres 2025 meldeten die Amtsgerichte nach
endgültigen Ergebnissen insgesamt 18 125 beantragte
Unternehmensinsolvenzen. Das waren 11,7 % mehr als im
Vorjahreszeitraum. Mehr beantragte Unternehmensinsolvenzen als 2025
hatte es in den ersten drei Quartalen eines Jahres zuletzt 2014
gegeben (18 199 vom 1. bis 3. Quartal 2014).
Die Forderungen
der Gläubiger aus den vom 1. bis 3. Quartal 2025 gemeldeten
Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund
40,1 Milliarden Euro. Im 1. bis 3. Quartal 2024 hatten die
Forderungen bei rund 45,6 Milliarden Euro gelegen. Dieser Rückgang
der Forderungen trotz steigender Zahl der Unternehmensinsolvenzen
ist darauf zurückzuführen, dass in den ersten drei Quartalen 2024
mehr wirtschaftlich bedeutende Unternehmen Insolvenz beantragt haben
als im 1. bis 3. Quartal 2025.
Im September 2025 gab es
1 940 beantragte Unternehmensinsolvenzen. Das waren 6,7 % mehr als
im September 2024. Insolvenzhäufigkeit im Bereich Verkehr und
Lagerei am höchsten Bezogen auf 10 000 Unternehmen gab es von Januar
bis September 2025 in Deutschland insgesamt
52,2 Unternehmensinsolvenzen.
Die meisten Insolvenzen je
10 000 Unternehmen entfielen auf den Wirtschaftsabschnitt Verkehr
und Lagerei mit 98,0 Fällen. Danach folgte das Gastgewerbe mit
79,7 Fällen sowie das Baugewerbe mit 79,4 Insolvenzen je
10 000 Unternehmen.
8,3 % mehr Verbraucherinsolvenzen im 1.
bis 3. Quartal 2025 als im Vorjahreszeitraum In den ersten drei
Quartalen des Jahres 2025 gab es insgesamt
57 824 Verbraucherinsolvenzen. Das waren 8,3 % mehr als im
Vorjahreszeitraum. Im September 2025 wurden
6 123 Verbraucherinsolvenzen gemeldet. Das waren 7,9 % mehr als im
September 2024.
|