'Tagesaktuell' - Redaktion Harald Jeschke Sonderseiten


Sitemap Archiv •    50. Kalenderwoche: 12. Dezember
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Samstag, 13., Sonntag, 14. Dezember 2025

Kampf gegen Clankriminalität: Weniger Tumultlagen, mehr Razzien, mehr Vermögen vorläufig gesichert
Nordrhein-Westfalen bleibt entschlossen im Kampf gegen Clankriminalität. Das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen hat das siebte Lagebild zu Clankriminalität erstellt. Innenminister Herbert Reul hat die Ergebnisse am Mittwoch, 10. Dezember 2025, in Düsseldorf vorgestellt. 2024 hat die Polizei rund 6.700 Straftaten von kriminellen Clanangehörigen erfasst.

Insgesamt wurden bei rund 700 Razzien etwa 1.700 Objekte überprüft. Ein Erfolg ist die deutliche Steigerung der vorläufigen Vermögenssicherungen im Zusammenhang mit der Clankriminalität. Die Summe der vorläufig gesicherten Werte liegt bei etwa 1,75 Millionen Euro (2023: 960.000 Euro). 

Innenminister Herbert Reul: „Clankriminalität hat in Nordrhein-Westfalen keinen Platz. Und das wird auch so bleiben. Hier geht es neben Kleinkriminalität auch um schwere und Organisierte Kriminalität. Mit gezielten Nadelstichen, der Zusammenarbeit verschiedener Behörden und dem ‚Follow-the-money‘-Ansatz nehmen wir den kriminellen Clanangehörigen das Spielfeld.
Wir stören da, wo sie sich illegal bereichern wollen, und machen ihnen das Leben schwer. Gleichzeitig unterstützen wir mit zielgerichteter Prävention diejenigen, die einen anderen Weg einschlagen wollen. Der Kampf ist noch nicht gewonnen, aber wir bleiben dran und setzen alles daran, Clankriminalität weiter zu bekämpfen.“
Die Anzahl der Tatverdächtigen ist im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen, von 4.213 im Jahr 2023 auf 4.282 im Jahr 2024. Im Rahmen des namensbasierten Ansatzes zur Identifizierung von kriminellen Clanangehörigen wurde die Liste mit relevanten Familiennamen um vier neue Namen ergänzt, während auch vier Namen entfernt wurden, da keine Straftaten mehr von diesen Tatverdächtigen begangen wurden.

Insgesamt bleibt die Anzahl von 118 Familiennamen auf der Liste dadurch unverändert. Im Jahr 2024 konnte die Polizei mehr als 1,7 Millionen Euro an kriminellen Vermögenswerten vorläufig sichern, was eine Steigerung von rund 80 Prozent im Vergleich zum Vorjahr bedeutet. Dies umfasst zum Beispiel Bargeld und Immobilien, die den kriminellen Clanangehörigen abgenommen wurden.

Diese Erfolge schwächen nicht nur die kriminellen Netzwerke finanziell, sondern hindern sie auch daran, weiterhin illegale Geschäfte zu betreiben. Im Bereich der Organisierten Kriminalität (OK) hat die Polizei im Jahr 2024 insgesamt 82 Ermittlungsverfahren bearbeitet, neun mehr als im Vorjahr (73 Verfahren). Sechs dieser Verfahren wurden gegen OK-Gruppierungen geführt, die von kriminellen Angehörigen türkisch-arabischstämmiger Großfamilien dominiert wurden.

Die Polizei konnte im Jahr 2024 in diesen Verfahren zehn Haftbefehle gegen Tatverdächtige erwirken. Ein positiver Trend zeigt sich auch bei den Tumultlagen: 2024 gab es eine Tumultlage mit Bezug zur Clankriminalität. 2019 waren es noch 12 solcher Vorfälle. Das Landeskriminalamt wertet das Phänomen Clankriminalität mit einer namensgebundenen Recherche aus.

Das Lagebild basiert auf erfassten Straftaten, die von Tatverdächtigen mit einem von den Ermittlungsbehörden als relevant definierten Familiennamen begangen wurden. Die Basis dieser Liste mit relevanten Familiennamen ist eine aktuelle Einschätzung der regionalen Analyse- und Auswertedienststellen in Nordrhein-Westfalen. Im Lagebild werden ausschließlich kriminelle Angehörige türkisch-arabischer Großfamilien erfasst, sofern Bezüge zum Libanon oder zur Bevölkerungsgruppe der Mhallamiye vorliegen. Das Landeskriminalamt erstellt seit 2018 jährlich das Lagebild Clankriminalität.

Wochenmärkte an den Feiertagen: Heiligabend bis 12 Uhr, Silvester bis 13 Uhr geöffnet

Die Duisburger Wochenmärkte öffnen in diesem Jahr auch an Heiligabend und Silvester. Beide Festtage fallen in 2025 auf einen Mittwoch. An diesem Wochentag finden in Duisburg zahlreiche Wochenmärkte statt.
Das gilt auch für Heiligabend und Silvester. Die Märkte in Hochemmerich, Hochfeld, Hochheide, Marxloh, Mittelmeiderich, Neumühl, Ruhrort, Vierlinden, Wanheim und Wedau haben an beiden Feiertagen ab 8 Uhr geöffnet und schließen an Heiligabend um 12 Uhr, an Silvester um 13 Uhr.

Das teilt der städtische Marktveranstalter Duisburg Kontor mit. Am ersten und zweiten Weihnachtsfeiertag sowie an Neujahr wird es demnach keine Wochenmärkte in Duisburg geben. Am 27.12., unmittelbar nach Weihnachten, öffnen nur die Märkte in Hamborn, Hochemmerich, Hochfeld und Mittelmeiderich.

Endlich: Röttgersbach erscheint im Weihnachtsglanz  
„Diesmal hat es technisch ordentlich geruckelt, aber nun leuchtet unser Stadtteil wieder“ freut sich sichtlich entspannt die Initiatorin Renate Gutowski. „Herzlichen Dank an alle Röttgersbacher, die gespendet haben und an Elektro Kluba und Octeo, die technisch alles möglich gemacht haben, so dass unsere Weihnachtsbeleuchtung zum 3.Advent wie gewohnt glänzt!“  

Rund um den Kreisverkehr an dier Röttgersbacher Ziegelhorststraße konnte seit dieser Woche die Weihnachtsbeleuchtung wieder komplett eingeschaltet werden.

Burkhard Landers erhält Bundesverdienstkreuz: Regierungspräsident Thomas Schürmann zeichnet IHK-Ehrenpräsident für Engagement aus
Unternehmerische Verantwortung für die Menschen und die Wirtschaft: Burkhard Landers erhielt am 12. Dezember für sein langjähriges Engagement das Bundesverdienstkreuz. Die Auszeichnung überreichte Regierungspräsident Thomas Schürmann in der Niederrheinischen IHK. Dort war Landers als Präsident über 13 Jahre lang die Stimme der regionalen Wirtschaft. Landrat Ingo Brohl, Kreis Wesel, und Duisburgs Oberbürgermeister Sören Link gratulierten persönlich – neben über 50 weiteren Gästen aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft.

„Burkhard Landers steht für das, was unsere Gesellschaft stark macht: Verantwortung übernehmen, anpacken, gestalten. Mit dem Bundesverdienstkreuz würdigt der Bundespräsident eine Persönlichkeit, die sich in herausragender Weise für das Gemeinwohl einsetzt. Burkhard Landers ist ein Vorbild für unternehmerische Verantwortung. Daher freue ich mich sehr, dass ich diese Auszeichnung heute persönlich übergeben darf“, betont Regierungspräsident Thomas Schürmann.

Landers ist geschäftsführender Gesellschafter der Landers Unternehmensgruppe. Als langjähriger Präsident der IHK hat er sich weit über sein Unternehmen hinaus engagiert – für die Region, für junge Menschen, für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Besonders am Herzen liegt ihm die Förderung benachteiligter Jugendlicher. So setzt er sich für das Duisburger Schulmodell ein, das Jugendlichen berufliche Perspektiven eröffnet.

Burkhard Landers: „Für diese Auszeichnung bin ich dankbar – und für die vielen Menschen, mit denen ich gemeinsam etwas bewegen durfte. Der Niederrhein ist meine Heimat. Für ihn setze ich mich immer gerne ein.“ Das weiß auch der amtierende IHK-Präsident zu schätzen: „Burkhard Landers hat unsere IHK geprägt – mit Herz, Haltung und klarem Kompass. Sein langjähriger Einsatz verdient höchsten Respekt. Er ist ein Vorbild für unternehmerisches Engagement – und für das, was uns als Region ausmacht: Zusammenhalt, Verantwortung, Zukunftsorientierung“, lobt Werner Schaurte-Küppers.

Landers prägt die IHK-Landschaft
Über ein Jahrzehnt stand der 69-Jährige an der Spitze der Niederrheinischen IHK. In dieser Zeit hat er die Interessen der Wirtschaft vertreten und Herausforderungen gemeistert: in der Corona-Krise, in wirtschaftlichen Krisenzeiten, bei der Ausbildung junger Menschen. Sein Credo: Wer unternehmerisch handelt, trägt auch Verantwortung für die Gesellschaft. Heute ist er Ehrenpräsident der IHK.

Sein Blick geht über den Niederrhein hinaus. Das zeigt auch sein weiteres Engagement. So ist Landers auf Bundesebene in der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) aktiv: ehemals als Vorsitzender des Umwelt- und Energieausschusses und im Vorstand. Seit 2023 ist seine Expertise im Ältestenrat der DIHK gefragt. Auch für Fachkräfte setzt er sich ein. Als stellvertretender Vorsitzender der IHK FOSA (Foreign Skills Approval), Nürnberg, hat er die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse auf den Weg gebracht. In NRW hat er als Vizepräsident von IHK NRW die Interessen der Wirtschaft im Land vertreten.

Brückenbauer zwischen Wissenschaft und Wirtschaft
Hörsaal, Werkhalle und Büros gehören zusammen, weiß Burkhard Landers. Gemeinsam können Wirtschaft und Wissenschaft innovativ sein, Fachkräfte und junge Talente fördern, den Standort gestalten. Seiner Initiative ist es zu verdanken, dass die Hochschule für Ökonomie und Management (FOM) seit 2013 ein Hochschulzentrum in seiner Heimatstadt Wesel errichtet hat. In führender Position stärkte Landers die Fördervereine der Universität Duisburg-Essen und der Hochschule Rhein-Waal.

Zum Bundesverdienstkreuz
Das Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland, auch als Bundesverdienstkreuz bezeichnet, ist die höchste Auszeichnung, die der Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier für Verdienste um das Gemeinwohl vergibt. Er wird für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen verliehen.

v.l.: Ingo Brohl, Landrat des Kreises Wesel, Thomas Schürmann, Präsident der Bezirksregierung Düsseldorf, Elke Landers mit ihrem Mann Burkhard Landers, Ehrenpräsident der Niederrheinischen IHK, Sören Link, Oberbürgermeister der Stadt Duisburg, IHK-Präsident Werner Schaurte-Küppers und IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Stefan Dietzfelbinger. Foto Niederrheinische IHK/Jacqueline Wardeski

Vor 10 Jahren in der BZ: Weihnachtsmarkt im und um den Steinhof herum

Der Steinhof-Weihnachtsmarkt wurde heute in Duisburg-Huckingen um 10 Uhr eröffnet und bietet in den besonderen Räumen für jeden Geschmack etwas an.

Im großen Saal war es gemütlich

und an den Ständen

gab es viel selbst gebastelte Artikel,

die mit viel Liebe zum Detail

Im Innenhof gab es Köstlichkeiten und den Weihnachtsbaumverkauf der Schützenbruderschaft, dessen Erlös an die Malteser gehen soll. BZ-Fotos haje

Für eine sichere und bezahlbare pflegerische Versorgung auch in Zukunft!  
Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ will noch im Dezember ihren Abschlussbericht vorlegen, der die Grundlage für eine Pflegereform im nächsten Jahr bilden soll. Der Deutsche Verein wird den Reformprozess auf Grundlage seiner aktuellen Empfehlungen zur Weiterentwicklung und nachhaltigen Finanzierung der Pflege begleiten, die am 3. Dezember 2025 durch das Präsidium verabschiedet wurden.   
In regional unterschiedlicher Ausprägung bestehen bereits heute Versorgungsengpässe in der Langzeitpflege, da bedarfsgerechte Pflege- und Unterstützungsangebote nicht ausreichend vorhanden sind. Um die pflegerische Versorgung auch in Zukunft flächendeckend sicherzustellen, sind Weiterentwicklungen und wesentliche Reformen dringend notwendig.

„Es gilt, die Potenziale von Prävention, Gesundheitsförderung und Rehabilitation besser zu nutzen, die häusliche Pflege weiter zu stärken, pflegende An- und Zugehörige zu entlasten und den Einsatz digitaler Kommunikations- und Unterstützungstechnologien voranzubringen“, so Dr. Irme Stetter-Karp, Präsidentin des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Gleichzeitig müssen die pflegebedingten Eigenanteile reduziert und die Finanzierungsgrundlage der Pflegeversicherung zukunftsfähig ausgestaltet werden. Der Deutsche Verein macht in seinem Empfehlungspapier dafür Vorschläge. Weitere Empfehlungen werden zudem zur Sicherung der pflegerischen Versorgung, zur Flexibilisierung des Leistungsrechts, zur Sicherung der pflegerischen Versorgung von Menschen mit Behinderungen sowie zum kompetenzorientierten Einsatz von Pflegefachpersonen ausgesprochen.

Die Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zur Weiterentwicklung und nachhaltigen Finanzierung der Pflege sind unter https://www.deutscher-verein.de/fileadmin/user_upload/dv/pdfs/Empfehlungen_Stellungnahmen/2025/DV-4-25_Finanzierung_der_Pflege.pdf abrufbar.  

Kuratorinnenführung im Stadtmuseum: „Cash! Eine Geschichte des Geldes“
 Das Kultur- und Stadthistorische Museum lädt am Sonntag, 14. Dezember, um 15 Uhr am Johannes-Corputius-Platz (Innenhafen) zu einer Kuratorinnenführung durch die neue Dauerausstellung: „Cash! – eine Geschichte des Geldes“ ein. Kuratorin Dr. Andrea Gropp nimmt die Besucherinnen und Besucher mit auf eine Reise rund um die Welt zu verschiedenen Formen, Funktionen und Folgen des Geldes im Verlauf von sechs Jahrtausenden.

Die Gäste erfahren, was Geld eigentlich ist, wo es sich lohnt, „steinreich“ zu sein, warum die Münze drei Mal erfunden wurde und wie das älteste Papiergeld der Welt aussieht. Der Blick ins Portemonnaie wird danach ein anderer sein… Ein kleines Tauschregal in der Ausstellung darf gern um ein Mitbringsel bereichert werden – dafür darf man sich dann natürlich auch etwas mitnehmen.

Die Teilnahme an der Führung ist im Museumseintritt enthalten und kostet für Erwachsene 4,50 Euro, für Kinder und ermäßigt zwei Euro. Das gesamte Programm ist unter www.stadtmuseum-duisburg.de abrufbar.

MSV Duisburg – Erzgebirge Aue: DVG setzt zusätzliche Busse ein
Für Gäste des Fußballspiels MSV Duisburg gegen Erzgebirge Aue am Samstag, 13. Dezember, um 14 Uhr in der Schauinsland-Reisen Arena, setzt die Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) die Sportlinie 945 ein.

Abfahrtszeiten Buslinie 945 Richtung MSV Arena:
· ab „Salmstraße“ (Meiderich) Abfahrt um 12.06, 12.16, 12.26 Uhr
· ab „Bergstraße“ um 12.11, 12.21 und 12.31 Uhr
· ab „Meiderich Bahnhof“ ab 12.15 bis 12.40 Uhr alle fünf Minuten
· ab „Großenbaum Bahnhof Ost“ um 12.50 und 13.05 Uhr
· ab „Betriebshof am Unkelstein“ ab 11.58 bis 12.23 Uhr alle fünf Minuten
· ab „ Hauptbahnhof“ (Verknüpfungshalle) ab 12.15 bis 13.35 Uhr alle fünf Minuten
· ab „Businesspark Nord“ (Asterlagen) um 12.33 Uhr

DVG-Foto

Nach Spielende stehen am Stadion Busse für die Rückfahrt bereit. Gäste des Fußballspieles, die eine Tageseintrittskarte im Vorverkauf erworben haben oder eine Dauerkarte besitzen, können kostenlos die öffentlichen Verkehrsmittel für die Hin- und Rückfahrt benutzen. Für die Gäste, die sich an der Stadionkasse ihre Eintrittskarte kaufen, ist die Rückfahrt mit Bus und Bahn kostenlos.

Umleitung in Duisburg-Stadtmitte:
Aufgrund der Straßenbauarbeiten auf der Oberstraße fahren die Busse in Duisburg-Stadtmitte eine örtliche Umleitung ab Betriebshof Unkelstein in Fahrtrichtung MSV-Arena. Dadurch entfallen in dem Zeitraum von 12 bis 12.25 Uhr die Haltestellen „Innenhafen“, „Holzhafen“, „Hansegracht“ und „Stapeltor“. Ab der Haltestelle „Schäferturm“ gilt der normale Linienweg. Die DVG bittet die Fahrgäste im Bereich des Innenhafens auf die Linie 934 auszuweichen.

Gebäudeenergiegesetz: Mit besonnenen Anpassungen lassen sich ökologische, ökonomische und soziale Ziele am besten erreichen
Die Bundesregierung arbeitet derzeit an einer Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Die öffentlich bekannten Positionen innerhalb der Koalition liegen allerdings deutlich auseinander und markige Ankündigungen erschweren eine sachliche Debatte.

So ist von „Übersubventionierung“ und „Überregulierung“ die Rede und es wird gefordert, dass der Fokus zukünftig deutlich stärker auf „marktwirtschaftlichen Prozessen“ liegen solle. Es drohe eine unsachliche Debatte wie schon 2023 – auch zum Schaden von Verbraucher*innen, warnt Dr. Tom Bauermann, Forscher am Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung, in einer neuen Analyse.*

Eine nüchterne Betrachtung und besonnene Anpassungen könnten dagegen helfen, soziale, ökologische und ökonomische Ziele gleichermaßen zu erreichen. Sich bei der Gestaltung der „Wärmewende“ allein auf die CO2-Bepreisung zu verlassen, helfe wenig. Unter anderem, weil viele Menschen die Anstiege in den kommenden Jahren unterschätzten.
Stattdessen könne der IMK-Vorschlag eines „Staatlichen Sanierungskapitals“ einen zusätzlichen positiven Anreiz für notwendige Sanierungen setzen, erklärt der Energieexperte. Eine kluge Förderstrategie setze auch wichtige Impulse für wirtschaftliche Entwicklung und Beschäftigung in Zukunftsbranchen.

2024 betrugen die Treibhausgasemissionen Deutschlands im Gebäudesektor etwa 101 Millionen Tonnen. Sie lagen damit fünf Prozent über dem Zielwert gemäß Klimaschutzgesetz (KSG) und stammten größtenteils aus Haushalten. Erdgas und Heizöl wurden in ca. 75 Prozent der Heizungsanlagen verbrannt. Fernwärme, biogene Energien und Strom deckten nur ca. 25 Prozent.



Das KSG verpflichtet die Bundesregierung dazu, Deutschland bis 2045 weitgehend klimaneutral zu machen. Der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch des Gebäudesektors soll zudem infolge der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EER) bis 2030 auf 46 bis 50 Prozent anwachsen.

Gleichzeitig drohen auf absehbare Zeit die Kosten für die Nutzung fossiler Brennstoffe mit der Einführung des EU-Emissionshandelssystem II (ETS II) deutlich zu steigen. „Das wird besonders untere und mittlere Einkommen belasten“, betont Bauermann. „Energetischen Sanierungen und dem Austausch von Heizungen im Gebäudebestand kommt daher eine besondere Bedeutung zu.“

Um die Klimaschutzziele perspektivisch erreichen zu können, müsste u. a. die derzeitige Sanierungsrate von unter einem Prozent pro Jahr auf ca. 1,7 Prozent steigen. Das aktuelle GEG verlangt zudem, dass neu eingebaute Heizungen künftig mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien (oder unvermeidbare Abwärme) nutzen. Diese 65-Prozent-Regel ist ein Bestandteil der Umsetzung der EER.



Offizielle Angaben zum aktuellen Anteil erneuerbarer Energien im Gebäudebereich gibt es noch nicht für Deutschland. IMK-Experte Bauermann schätzt ihn auf etwa 30 Prozent. Der Abstand zum Zielwert lege nahe, den Anteil erneuerbarer bzw. strom- und fernwärmebasierter Wärme „mit diversen Instrumenten zu steigern“.

Für den künftigen Heizungseinbau werden Regelungen zum Einbau nicht-fossiler Heiztechnologien, die kommunalen Wärmepläne und die Ausgestaltung der Förderung wichtig sein, betont Bauermann. Für 2025 sind rund 15 Milliarden Euro für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) eingeplant, die Sanierungen und Heizungstausch unterstützt. Für 2026 sind es 12 Milliarden Euro.

Die Förderung erscheint hoch, sollte aber ins Verhältnis gesetzt werden, mahnt der Forscher. So geht der Subventionsbericht für 2025 von insgesamt 117 Milliarden Euro an Subventionen aus, die Bund, Länder und Gemeinden über alle Bereiche (z. B. Landwirtschaft, Gewerbliche Wirtschaft, Gebäude etc.) hinweg gewähren.

Die BEG-Förderung habe zudem eine Hebelwirkung: Auf jeden Euro Bundesförderung in Bestandswohngebäuden kamen zuletzt drei Euro an privaten Investitionen. Berichte des Expertenrats für Klimafragen legten nahe, dass insbesondere die BEG-Förderung und die klaren Regelungen im GEG einen wesentlichen Beitrag zu den Klimaschutzzielen im Gebäudesektor leisten werden, betont Bauermann. „Die Förderung wirkt daher nicht überdimensioniert.“

Unions-Politiker*innen betonen öffentlich die Bedeutung der CO2-Bepreisung als zentrales, marktwirtschaftliches Instrument in der Klimapolitik. Die CO2-Kosten müssten nur genug steigen, damit rationale Haushalte Investitionen in effizientere Gebäude und klimaneutrale Heizungen tätigen. „Doch gerade im Gebäudebereich zeigt sich, dass die CO2-Bepreisung als Leitinstrument Probleme hat“, analysiert Energieexperte Bauermann.

Denn erstens zeigen Befragungen des IMK und anderer Forschungseinrichtungen, dass viele Menschen die finanziellen Auswirkungen der CO2-Bepreisung nicht gut abschätzen können. So werden die Kosten durch den aktuellen CO2-Preis für den eigenen Haushalt im Durchschnitt überschätzt, die zukünftigen Kosten bei steigenden CO2-Preisen hingegen unterschätzt.
Zweitens könnten hohe Zinsen, fehlendes Eigenkapital oder mangelnder Zugang zu Krediten notwendige Sanierungen verhindern, besonders bei Eigentümer*innen mit geringem Einkommen. CO2-Preise können dieses Problem nicht beheben.

Ab 2028 soll auf europäischer Ebene der CO2-Preis für Wärme und Verkehr (ETS II) eingeführt werden. Anfangs strebt die EU-Kommission an, dass der CO2-Preis für Wärme bei ca. 58 Euro pro Tonne CO2 bleibt. Ab den 2030er Jahren – oder früher – können deutlich höhere Preise möglich sein. Das hätte negative soziale Effekte, rechnet Bauermann vor.

Ein Anstieg der CO2-Bepreisung auf 275 Euro pro Tonne CO2 würde bedeuten, dass Teile der einkommensschwächsten Haushalte allein 2,5 bis 5 Prozent ihres Jahreseinkommens für die CO2-Bepreisung von Wärme aufbringen müssten (siehe Abbildung 1 in der Analyse; Link unten). Selbst bei 200 Euro pro Tonne wären es noch knapp 1,8 bis 3,7 Prozent.

„Eine Kombination aus verbindlichen Vorgaben zum Einbau nicht-fossiler Heizsysteme und sozial gestaffelter Förderung löst nicht alle diese Probleme perfekt“, konzediert Bauermann. Sie könne aber besser für Klarheit sorgen sowie Anreize für Investitionen setzen und somit zum sozial ausgewogenen Klimaschutz beitragen. Die Gestaltung der Transformation mithilfe finanzieller Förderung hat nach Analyse des IMK-Experten zudem neben dem ökologischen auch einen ökonomischen Nutzen, analog zur Förderung klimaneutralen Stroms.

Der Großteil des Rückgangs bei den Treibhausgasemissionen in Deutschland seit 2000 gehe auf positive Entwicklungen im Stromsektor zurück. Die Impulse kamen vor allem aus dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG), insbesondere den Einspeisetarifen und Marktprämien für erneuerbaren Strom.

„Die EEG-Förderung hatte positive ökonomische Effekte, auch wenn im Rahmen industriepolitischer Experimente Fehler passiert sind“, betont der Wissenschaftler. So zählte der Bereich Erneuerbare Energien 2023 rund 406.000 Beschäftigte. In Relation zur Bevölkerung hat Deutschland europaweit die zweitmeisten Beschäftigten in den beiden Kernbereichen erneuerbaren Stroms. In der Produktion und Installation von Wärmepumpen waren weitere knapp 71.700 Menschen beschäftigt, inklusive vor- und nachgelagerter Bereiche wie Export, Wartung und Betrieb.

Bauermann empfiehlt daher, behutsam bei der Anpassung des GEG sowie der Fördermaßnahmen vorzugehen. Um die Klimaschutzziele zu realisieren, müsste das Fördervolumen eigentlich steigen. Ob es dazu kommt, ist angesichts absehbar schwieriger Haushaltsdiskussionen aber fraglich.

Eine Möglichkeit, klimafreundliche Sanierungen voranzutreiben ohne den Bundeshaushalt zu belasten, ist das vom IMK bereits 2023 vorgeschlagene „Staatliche Sanierungskapital“ als zusätzliches, ergänzendes Instrument. Dabei übernimmt der Staat zunächst die Sanierungskosten eines betroffenen Bestandsgebäudes und lässt sich die Kosten über die Zeit von den Eigentümer*innen in Abhängigkeit von den durch die Sanierung eingesparten hypothetischen Kosten für den Betrieb einer traditionellen Heizung zurückzahlen.

Konkret bedeutet das: Im Falle eines Heizungstauschs müssen die Eigentümer*innen eines selbstbewohnten Hauses zunächst den finanziellen Betrag aufbringen, der für eine Öl- oder Gasheizung anfallen würde. Diese sogenannten Ohnehin-Kosten dienen als Eigenanteil. Die darüber hinausgehenden Kosten werden über ein zinsgünstiges Förderdarlehen der Förderbank KfW finanziert. Die KfW kann sich zu günstigen Konditionen refinanzieren und gibt diese Zinsen (derzeit ca. 2,3-2,8 Prozent) ohne Aufschlag an die Hauseigentümer*innen weiter.

Unter dem Strich sollte bei der anstehenden Reform des GEG sowie der finanziellen Unterstützung die Förderung nicht willkürlich gekürzt werden und klare Regeln hinsichtlich grüner Wärme sollten weiterhin Bestand haben, empfiehlt Bauermann. Statt das gesamte Fördervolumen zu kürzen, sollte es gerechter über die Einkommen eingesetzt werden, um u.a. mögliche Überforderungen von Haushalten durch Sanierungen abzuwenden.

Härtefallregelungen können Bestand haben und gegebenenfalls ausgeweitet werden. Wie beim Staatlichen Sanierungskapital dargestellt, biete ein Darlehen eine Möglichkeit, die generelle Förderung auszudehnen, ohne den Bundeshaushalt dauerhaft zusätzlich zu belasten.

Hafenstadt Poetry Slam vor dem vierten Advent  
Zum Jahresabschluss trifft sich die Poetry-Slam-Szene bereits zum Lebendigen Adventskalender im Kreativquartier Ruhrort. Im 22ten Türchen wartet Slammer und Moderator Leon Hanke; welche Überraschung er mitbringt, bleibt wie bei jedem Adventskalender geheim, bis das Türchen sich um Punkt 18:30 Uhr öffnet. Ort ist, wie immer beim Hafenstadt Poetry Slam: Das PLUS am Neumarkt. Der Eintritt ist zum Kalendertürchen frei, es wird für einen guten Zweck gesammelt.  

Um 19 Uhr geht es dann weiter mit dem eigentlichen, für dieses Jahr letzten Hafenstadt Poetry Slam, der Adresse für literarisch Interessierte, Schreibtalente und Sprachbegeisterte in Ruhrort! Bei dem modernen Wettstreit des gesprochenen Wortes buhlen erfahrene Profis und frische Talente gleichermaßen um die Gunst des Publikums, welches die Jury des Abends ist.  

Moderiert wird das herrlich facettenreiche Spektakel diesmal vom erfahrenen Bühnenpoeten Poetry-Slammer Leon Hanke. Bewerbungen für die offene Liste bitte an: max.raths@hotmail.de Die Moderatoren versprechen: „Große Emotionen und feinste Unterhaltung machen jeden Besuch lohnenswert!“

Foto Ben Mischke

Karten gibt es für 5€ zuzüglich VVK-Gebühr bei Eventbrite https://www.eventbrite.de/e/1976193061645, Restkarten dann an der Abendkasse.   Hafenstadt Poetry Slam und Türchen 22 des Lebendigen Adventskalenders Ruhrort Samstag, 20. Dezember 2025, ab 18:30 Uhr Das PLUS am Neumarkt, Neumarkt 19, 47119 Duisburg-Ruhrort Eintritt 5€

„Jauchzet, frohlocket" - Bachs Weihnachtsoratorium in der Salvatorkirche
Auch in diesem Jahr sind alle Bach-Freunde am Samstag, 13. Dezember um 17 Uhr wieder zu einer Aufführung des Weihnachtsoratoriums in die Duisburger Salvatorkirche eingeladen. Die Salvatorkantorei widmet sich diesmal den Teilen I, III und V. Gerade der Eingangschor der fünften Kantate besticht durch außergewöhnlichen weihnachtlichen Schwung und zieht Hörerinnen und Hörer sofort in ihren Bann.

Als weiteres Werk ist ein englischer Klassiker zu hören: Die „Fantasia on christmas carols“ des Romantikers Ralph Vaughan Williams besitzt in England einen ähnlichen Kult-Status wie das Weihnachtsoratorium bei uns und verarbeitet in lockerer Folge beliebte englische Weihnachtslieder.

Neben vier Gesangssolisten spielen Mitglieder der Duisburger Philharmoniker unter Leitung von Kirchenmusikdirektor Marcus Strümpe. Karten von 15 bis 26 Euro gibt es unter westticket.de und an der Abendkasse. Infos zur Kirche gibt es unter www.salvatorkirche.de.   

(Foto: www.salvatorkirche.de)

Gemeinde  Duisburg-Hochfeld/Neudorf lädt zum Wintermitmachmarkt
Die Evangelische Kirchengemeinde Hochfeld/Neudorf läst zum Wintermitmachmarkt im Foyer des Neudorfer Gemeindezentrums, Gustav-Adolf-Straße 65, ein. Dort ist am 13. Dezember zwischen 14 und 17 Uhr nicht nur Stöbern an den Ständen, wo Adventliches gekauft werden kann, angesagt.

Klein und Groß sind außerdem eingeladen, in gemütlicher Atmosphäre beim Basteln und Gestalten der Kreativität freien Lauf zu lassen. Wohlige Wärme gibt es außerdem bei Kinderpunsch, Kakao oder Glühwein und Energie durch leckeres Chili (mit und ohne Fleisch) und Waffeln. Mehr Infos zu Gemeinde gibt es unter www.hochfeld-neudorf.de.
 
Advents- und Weihnachtsmusik zum Mitsingen und Zuhören
Zum Hören und Singen von Advents- und Weihnachtsliedern lädt die Evangelische Versöhnungsgemeinde Duisburg-Süd am dritten Adventsonntag, 14. Dezember 2025 um 17 Uhr in die Großenbaumer Versöhnungskirche, Lauenburger Allee 23, ein. Kantorin Annette Erdmann wird zusammen mit dem Kinderchor, den Young Voices, dem Posaunenchor unter der Leitung von Christian Söhring, der Kantorei Großenbaum und dem Flötenensemble das Publikum in weihnachtliche Stimmung versetzen.

Ob zum Mitsingen oder Zuhören - erwartet werden kann eine bunte Mischung aus neueren, aber auch traditionellen Weihnachtsliedern wie „Carol of the bells“ , „O du fröhliche“ , „Joy to the world“ oder „Lasst das Lied der Liebe weiterklingen“. Allein 10 Kinder haben eifrig für ihren Sologesang geprobt. Höhepunkt wird der gemeinsame Auftritt aller Sängerinnen und Sänger sein; die Chöre singen gemeinsam das eindrucksvolle „Magnificat" von Richard Shephard.

Der Eintritt ist frei. Um eine Kollekte für die Bahnhofsmission wird gebeten. Infos zur Gemeinde gibt es im Netz unter www.evgds.de.

Die Aufnahme stammt von einem früheren Weihnachtssingen in der Versöhnungskirche. (Foto: Ev. Kirchengemeinde Großenbaum-Rahm).

Von England inspiriert: Meiderich lädt zum musikalischen Abendgottesdienst im Advent mit Marius Furche 
In der Kirche von England wird kurz vor Weihnachten traditionell ein musikalischer Abendgottesdienst gefeiert, bei dem biblische Texte in Lesungen vorgetragen werden, die sich mit Musik und Gemeindegesang von Adventsliedern und Gebeten abwechseln. Davon hat sich ein Team in der Evangelischen Kirchengemeinde Duisburg Meiderich inspirieren lassen und einen besonderen musikalischen Abendgottesdienst für den 4. Advent, 21. Dezember in der Kirche, Auf dem Damm 6, vorbereitet: Zu erwarten ist ein Wechselspiel aus Dunkelheit und Licht, Hören und Schweigen, Singen und Beten.

„So feiern wir das Geheimnis der Ankunft Gottes in unserer Welt“ sagt Theologe Dr. Sacha Flüchter vom Vorbereitungsteam und lädt herzlich zum Mitfeiern ein. Mit dabei ist Pianist und Komponist Marius Furche, der den Abend musikalisch gestaltet und Mediationen zu bekannten Adventsliedern spielen wird.

Der Gottesdienst beginnt um 18 Uhr, der übliche Sonntagsgottesdienst um 11 Uhr findet an diesem Sonntag nicht statt. Infos zur Gemeinde gibt es im Netz unter www.kirche-meiderich.de. Infos zum Musiker gibt es hier: www.marius-furche.de.
 
Die Meidericher Kirche abends (Foto: kirche-meiderich.de)



Inflationsrate im November 2025 bei +2,3 %
Verbraucherpreisindex, November 2025:
+2,3 % zum Vorjahresmonat (vorläufiges Ergebnis bestätigt)
-0,2 % zum Vormonat (vorläufiges Ergebnis bestätigt)
Harmonisierter Verbraucherpreisindex, November 2025:
+2,6 % zum Vorjahresmonat (vorläufiges Ergebnis bestätigt)
-0,5 % zum Vormonat (vorläufiges Ergebnis bestätigt)

Die Inflationsrate in Deutschland – gemessen als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat – lag im November 2025 bei +2,3 %. Im Oktober 2025 hatte sie ebenfalls +2,3 % und im September 2025 +2,4 % betragen. "Die Entwicklung der Verbraucherpreise hat sich zum Jahresende vorerst stabilisiert", sagt Ruth Brand, Präsidentin des Statistischen Bundesamtes (Destatis).

"Der Preisauftrieb bei Dienstleistungen wirkt weiterhin erhöhend auf die Inflationsrate. Dämpfend wirken dagegen auch im November die Preisentwicklungen bei Energie und Nahrungsmitteln." Gegenüber dem Vormonat Oktober 2025 sanken die Verbraucherpreise im November 2025 um 0,2 %.



Energieprodukte verbilligten sich um 0,1 % gegenüber November 2024
Die Preise für Energieprodukte lagen im November 2025 um 0,1 % niedriger als im Vorjahresmonat. Der Preisrückgang bei Energie hatte im Oktober 2025 bei -0,9 % gelegen. Von November 2024 bis November 2025 verbilligte sich die Haushaltsenergie um 1,2 %. Insbesondere konnten die Verbraucherinnen und Verbraucher von günstigeren Preisen für Strom (-1,5 %) und Fernwärme (-0,7 %) profitieren. Teurer unter der Haushaltsenergie waren hingegen zum Beispiel leichtes Heizöl (+2,4 %) und Erdgas (+0,5 %). Die Kraftstoffpreise erhöhten sich gegenüber November 2024 um 1,6 %.



Nahrungsmittel verteuerten sich binnen Jahresfrist unterdurchschnittlich um 1,2 %
Die Preise für Nahrungsmittel waren im November 2025 um 1,2 % höher als im Vorjahresmonat. Damit verteuerten sich Nahrungsmittel binnen Jahresfrist auch im November 2025 unterdurchschnittlich (Oktober 2025: +1,3 % gegenüber Oktober 2024). Eine noch niedrigere Teuerungsrate für Nahrungsmittel wurde zuletzt im Januar 2025 erreicht (+0,8 %).

Von November 2024 bis November 2025 waren weiterhin Zucker, Marmelade, Honig und andere Süßwaren (+9,0 %, darunter Schokolade: +19,4 %) sowie Fleisch und Fleischwaren (+4,2 %, darunter Rind- und Kalbsfleisch: +13,8 %) spürbar teurer. Einige andere Nahrungsmittelgruppen wurden hingegen günstiger als ein Jahr zuvor, insbesondere Speisefette und Speiseöle (-14,8 %, darunter Butter -22,0 %; Olivenöl: -17,4 %).

Zudem verbilligte sich frisches Gemüse gegenüber dem Vorjahresmonat ebenfalls deutlich (-4,2 %, darunter Kartoffeln: -13,3 %). Inflationsrate ohne Nahrungsmittel und Energie bei +2,7 % Die Inflationsrate ohne Energie verharrte im November 2025 bei +2,5 %. Die Inflationsrate ohne Berücksichtigung von Nahrungsmitteln und Energie, häufig auch als Kerninflation bezeichnet, lag im November 2025 bei +2,7 %, nach +2,8 % im Oktober 2025. Beide Kenngrößen verdeutlichen, dass die Teuerung in anderen wichtigen Güterbereichen weiterhin überdurchschnittlich hoch war.



Dienstleistungen verteuerten sich binnen Jahresfrist überdurchschnittlich um 3,5 %
Die Preise für Dienstleistungen insgesamt lagen im November 2025 um 3,5 % höher als im Vorjahresmonat (Oktober 2025: +3,5 %). Von November 2024 bis November 2025 erhöhten sich die Preise vor allem für die Personenbeförderung im Schienenverkehr (+11,9 %), für die kombinierte Personenbeförderung (+11,4 %) und für Dienstleistungen sozialer Einrichtungen (+7,6 %).

Deutlich teurer als ein Jahr zuvor waren unter anderem Pauschalreisen (+7,1 %), Versicherungsdienstleistungen für den Verkehr (+6,9 %) sowie stationäre Gesundheitsdienstleistungen (+6,5 %). Auch weitere Dienstleistungen wie Wartung und Reparatur von Fahrzeugen (+5,2 %), Wasserversorgung und andere Dienstleistungen an der Wohnung (+3,8 %) sowie Gaststättendienstleistungen (+3,7 %) verteuerten sich binnen Jahresfrist überdurchschnittlich.

Bedeutsam für die Preisentwicklung insgesamt blieben zudem im November 2025 die Nettokaltmieten mit +2,1 %. Dagegen waren nur wenige Dienstleistungen günstiger als im Vorjahresmonat, zum Beispiel Telekommunikationsdienstleistungen (-0,5 %).

Waren verteuerten sich gegenüber November 2024 um 1,1 %
Waren insgesamt verteuerten sich von November 2024 bis November 2025 um 1,1 %. Verbrauchsgüter verteuerten sich gegenüber dem Vorjahresmonat um 1,4 % und Gebrauchsgüter um 0,6 %. Neben der unterdurchschnittlichen Preiserhöhung bei Nahrungsmitteln (+1,2 %) wurden einige andere Waren deutlich teurer, insbesondere alkoholfreie Getränke (+6,4 %, darunter Kaffee und Ähnliches: +21,1 %), gebrauchte Pkws (+4,8 %) und Tabakwaren (+3,9 %).

Für einige Waren wurde eine moderate Preiserhöhung ermittelt, zum Beispiel für Wohnmöbel (+0,6 %) und Bekleidungsartikel (+0,4 %). Preisrückgänge waren hingegen außer bei der Energie (-0,1 %) unter anderem bei Haushaltsgeräten, Geräten der Informationsverarbeitung sowie Telefonen und anderen Geräten für die Kommunikation (jeweils: -2,7 %) zu verzeichnen. 

Preise insgesamt sanken gegenüber dem Vormonat um 0,2 % Im Vergleich zum Oktober 2025 sank der Verbraucherpreisindex im November 2025 um 0,2 %. Saisonbedingt gingen vor allem die Preise für Flugtickets (-14,2 %) und Pauschalreisen (-11,5 %) zurück. Die Preise für Nahrungsmittel insgesamt blieben binnen Monatsfrist stabil (0,0 %), unter anderem zogen jedoch die Preise für Obst (+0,5 %) und Gemüse (+2,1 %) an.

Verbraucherfreundlich in der Vorweihnachtszeit war hingegen der erneute Preisrückgang binnen Monatsfrist bei Butter um 4,6 %, nachdem die Butterpreise bereits im Oktober 2025 um 10,0 % gesunken waren. Auch die Schokoladenpreise (-1,5 % gegenüber Oktober 2025) gaben etwas nach. Die Preise für Energie insgesamt stiegen gegenüber dem Vormonat um 0,6 %, hier wurde insbesondere leichtes Heizöl (+6,8 %) teurer.

Beantragte Regelinsolvenzen im November 2025: +5,7 % zum Vorjahresmonat
• 1. bis 3. Quartal 2025: 11,7 % mehr Unternehmens- und 8,3 % mehr Verbraucherinsolvenzen als im Vorjahreszeitraum
• September 2025: 6,7 % mehr Unternehmens- und 7,9 % mehr Verbraucherinsolvenzen als im Vorjahresmonat

Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im November 2025 um 5,7 % gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die Anträge erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor.



11,7 % mehr Unternehmensinsolvenzen im 1. bis 3. Quartal 2025 als im Vorjahreszeitraum 
In den ersten drei Quartalen des Jahres 2025 meldeten die Amtsgerichte nach endgültigen Ergebnissen insgesamt 18 125 beantragte Unternehmensinsolvenzen. Das waren 11,7 % mehr als im Vorjahreszeitraum. Mehr beantragte Unternehmensinsolvenzen als 2025 hatte es in den ersten drei Quartalen eines Jahres zuletzt 2014 gegeben (18 199 vom 1. bis 3. Quartal 2014).

Die Forderungen der Gläubiger aus den vom 1. bis 3. Quartal 2025 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 40,1 Milliarden Euro. Im 1. bis 3. Quartal 2024 hatten die Forderungen bei rund 45,6 Milliarden Euro gelegen. Dieser Rückgang der Forderungen trotz steigender Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist darauf zurückzuführen, dass in den ersten drei Quartalen 2024 mehr wirtschaftlich bedeutende Unternehmen Insolvenz beantragt haben als im 1. bis 3. Quartal 2025.

Im September 2025 gab es 1 940 beantragte Unternehmensinsolvenzen. Das waren 6,7 % mehr als im September 2024. Insolvenzhäufigkeit im Bereich Verkehr und Lagerei am höchsten Bezogen auf 10 000 Unternehmen gab es von Januar bis September 2025 in Deutschland insgesamt 52,2 Unternehmensinsolvenzen.

Die meisten Insolvenzen je 10 000 Unternehmen entfielen auf den Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei mit 98,0 Fällen. Danach folgte das Gastgewerbe mit 79,7 Fällen sowie das Baugewerbe mit 79,4 Insolvenzen je 10 000 Unternehmen.

8,3 % mehr Verbraucherinsolvenzen im 1. bis 3. Quartal 2025 als im Vorjahreszeitraum In den ersten drei Quartalen des Jahres 2025 gab es insgesamt 57 824 Verbraucherinsolvenzen. Das waren 8,3 % mehr als im Vorjahreszeitraum. Im September 2025 wurden 6 123 Verbraucherinsolvenzen gemeldet. Das waren 7,9 % mehr als im September 2024.