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Keine kostenloser Bürgertests mehr ab dem 11. Oktober 2021

 

Aufbauhilfe für Flutopfer

Berlin, 10. August 2021 - Die Hochwasserereignisse der letzten Wochen in einigen Regionen unseres Landes sind eine Katastrophe von nationalem Ausmaß. Die Zahl der Todesopfer ist erschütternd, die Schäden sind immens. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder drücken den Opfern der Hochwasserkatastrophe ihr Mitgefühl aus und bedanken sich bei allen Helferinnen und Helfern für ihren Einsatz, der noch schlimmere Auswirkungen abwenden konnte. Niemand kann eine solche Situation allein bewältigen.

Der Bund wird die Länder umfangreich bei ihren Soforthilfeprogrammen unterstützen und steht zudem bereit, sich in den nächsten Monaten und Jahren am Wiederaufbau finanziell zu beteiligen. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss:  

- Bereits am 21. Juli 2021 hat die Bundesregierung beschlossen, sich hälftig an den Soforthilfen der betroffenen Länder zu beteiligen. Die Soforthilfen dienen der Überbrückung von Notlagen bei Bürgerinnen und Bürgern sowie in Land- und Forstwirtschaft, gewerblicher Wirtschaft und Kommunen. Konkret wird sich der Bund an den bewilligten Soforthilfen der Länder zunächst in Höhe von 400 Millionen Euro beteiligen. Eine Deckelung der Gesamtsumme ist nicht vorgesehen. Die entsprechende Verwaltungsvereinbarung wurde vom Bund und den betroffenen Ländern am 30. Juli 2021 gezeichnet. Die Bundesregierung hat am 4. August 2021 darüber hinaus einen Gesetzentwurf zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis 31. Oktober 2021 beschlossen.  

Die Bundesregierung hat den Ländern zudem zugesichert, sich nach Abschätzung des Gesamtschadens auch am erforderlichen Wiederaufbau ebenfalls zu Hälfte finanziell zu beteiligen und die bundeseigene Infrastruktur zügig wiederherzustellen. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vereinbaren für die anschließende Aufbauhilfe die Einrichtung eines nationalen Fonds „Aufbauhilfe 2021“ als Sondervermögen des Bundes mit 30 Mrd. Euro. Die Wiederaufbaumaßnahmen der Länder i. H. v. 28 Mrd. € werden je zur Hälfte von Bund und Ländern finanziert. Die Beteiligung der Ländergesamtheit erfolgt über eine Anpassung der vertikalen Verteilung des Umsatzsteueraufkommens über 30 Jahre. Das Bundeskabinett beabsichtigt, dies am 18. August 2021 zu beschließen.  

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder beauftragen die zuständigen Bundesressorts und die betroffenen Länder, die notwendigen untergesetzlichen Regelungen (insbesondere Verordnung und Verwaltungsvereinbarungen) unverzüglich zu erarbeiten, abzustimmen und abzuschließen. Angesichts der Dringlichkeit der Schadensbeseitigung und der zwangsläufig zeitlich nachgelagerten verwaltungsmäßigen Aufarbeitung wird hierbei auch eine Ausnahme vom Grundsatz der vorherigen Bewilligung von Maßnahmen erfolgen.   Der Bund und die Länder verzichten auf die Erstattung der Kosten für ihre jeweiligen Einsatzkräfte durch die betroffenen Länder und Kommunen.  

Bund und Länder streben im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeit und Finanzverantwortung Maßnahmen zur Verbesserung der dezentralen Warnung der Bevölkerung im Katastrophenfall an. Dazu gehört insbesondere das Sirenenförderprogramm des Bundes, mit dem den Ländern bis 2023 insgesamt bis zu 88 Mio. € für die Ertüchtigung und Errichtung von Sirenen zur Verfügung gestellt werden. Den jeweiligen Ländern liegen entsprechende Verwaltungsvereinbarungen zur Unterzeichnung bereits vor. Zusätzlich soll das CellBroadcasting System eingeführt werden, mit dem künftig auch die Warnung der Bevölkerung mit Textnachrichten auf Mobiltelefonen ermöglicht wird. Dazu erarbeitet die Bundesregierung aktuell eine entsprechende Gesetzesgrundlage. Parallel dazu werden zeitnah die Mobilfunkmasten in Deutschland technisch angepasst.  

Die Bundeskanzlerin und Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten die Justizministerkonferenz vor dem Hintergrund der aktuellen Ereignisse zu prüfen, ob die bisherige Bewertung einer Pflichtversicherung für  Elementarschäden“ aktualisiert werden sollte.


Neue Gesetze und Regelungen treten in Kraft

Berlin, 31. Juli 2021 - Familien mit geringem Einkommen erhalten im August einen Kinderfreizeitbonus. Die Corona-Testpflicht bei Einreisen wird ausgeweitet und außerdem gibt es Änderungen für die Künstlersozialversicherung, den Verfassungsschutz, beim Ausländerzentralregister und im Energiebereich. Die gesetzlichen Neuregelungen im Überblick.

Unterstützung für Familien:
Kinderfreizeitbonus wird ab August ausgezahlt Kinder und Jugendliche mussten in der Corona-Pandemie besonders zurückstecken und haben viel verpasst – nicht nur in der Schule. Um Familien mit geringem Einkommen zu unterstützen, bekommen diese ab August einmalig einen Kinderfreizeitbonus von 100 Euro für jedes Kind ausgezahlt. Das Geld kann individuell für Ferien- und Freizeitaktivitäten eingesetzt werden.


Corona-Einreiseverordnung geändert
Weltweit ist die Infektionslage nach wie vor sehr dynamisch. Angesichts des starken Reiseverkehrs wird die Testpflicht für Einreisende ausgeweitet. Die Verordnung gilt ab 1. August. Weitere Informationen Arbeit und Soziales „Corona-Sonderregelung“ in der Künstlersozialversicherung Vielen Kulturschaffenden sind in der Corona-Pandemie die Einnahmen aus ihrem künstlerischen Schaffen weggebrochen. Bis Ende 2021 können sie durch die „Corona-Sonderregelung“ monatlich bis zu 1.300 Euro zusätzlich durch nicht-künstlerische selbstständige Tätigkeiten hinzuverdienen. Die Regelung gilt seit dem 23. Juli und stellt sicher, dass ein bestehender Versicherungsschutz in der Künstlersozialversicherung nicht infolge der Covid-19-Pandemie verloren geht.


Energie und Umwelt
Neue Verordnung konkretisiert weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien Seit dem 20. Juli 2021 gilt die „Erneuerbare-Energien-Verordnung“. Sie enthält konkrete Regelungen, mit denen das Erneuerbare-Energie-Gesetz 2021 umgesetzt werden soll. Beispielsweise wird die WasserstoffHerstellung von der EEG-Umlage befreit und der Ersatz alter Windräder durch neue effiziente Anlagen erleichtert.

Mehr Geld für Agrarumweltprogramme
Wie auch in den vergangenen Jahren wird 2022 eine Umschichtung von EU () -Agrarmitteln vorgenommen. Acht Prozent der so genannten Direktzahlungen (1. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik GAP) werden gezielt in Programme zur Förderung von Klima- und Umweltschutzmaßnahmen, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Stärkung der ländlichen Räume (2. Säule der GAP) umgeschichtet. Das Gesetz ist am 17. Juli 2021 in Kraft getreten.

Wettbewerbsfähigkeit der Industrie sichern
Mit der „Carbon Leakage-Verordnung“ schafft die Bundesregierung einen finanziellen Ausgleich für Industrieunternehmen, sollten sie durch die nationale CO2-Bepreisung einen Nachteil im internationalen Wettbewerb haben. Die Verordnung soll verhindern, dass Produktion und Arbeitsplätze ins Ausland abwandern und CO2-Emissionen dort möglicherweise steigen.

 Inneres
Neue Regeln erhöhen die Qualität
Das Ausländerzentralregister wird weiterentwickelt. Die ersten Regelungen sind in Kraft getreten, weitere folgen. Ziel ist ein zentrales Register für alle ausländerrechtlichen Dokumente. Das vermeidet die Doppelspeicherung von Daten und beschleunigt Fachverfahren, da alle zuständigen Stellen auf das Register zugreifen.

Wehrhafte Demokratie braucht wirksamen Verfassungsschutz
Das Gesetz zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts sieht Ergänzungen im Recht der Nachrichtendienste vor, um schwere Bedrohungen für unseren demokratischen Rechtsstaat und die freiheitliche Grundordnung besser aufzuklären. Dazu werden die Befugnisse von Nachrichtendiensten zur sogenannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung erweitert. Zudem wird der Informationsverbund zwischen Verfassungsschutz und Militärischem Abschirmdienst verbessert.

 

Bundeskabinett beschließt eine neue Einreiseverordnung

Berlin, 30. Juli 2021 - Das Bundeskabinett hat heute im sogenannten Umlaufverfahren die vom Bundesministerium für Gesundheit vorgelegte Verordnung zum Schutz vor einreisebedingten Infektionsgefahren in Bezug auf das Coronavirus SARSCoV-2 beschlossen.

Danach sind alle Einreisenden ab dem 1. August 2021 verpflichtet, bei Einreise über einen Nachweis zu verfügen. Dies kann ein Impf-, Test- oder Genesenennachweis sein. Ausnahme: Bei Einreise aus einem Virusvaraintengebiet müssen auch Geimpfte und Genesene einen Test nachweisen. Diese Regelung dient dazu, die Eintragung zusätzlicher Infektionen nach Deutschland möglichst gering zu halten. Diese Nachweispflichten gelten künftig nur für Personen, die das 12. Lebensjahr vollendet haben.

Zusätzlich wird ab dem 1. August 2021 eine wesentliche Vereinfachung vorgenommen, indem nur noch zwei Arten von Risikogebieten ausgewiesen werden, nämlich Gebiete mit erhöhtem Risiko (Hochrisikogebiete) und Virusvariantengebiete. Für Einreisende aus diesen Gebieten gelten weiterhin Anmelde- oder Absonderungspflichten: 
• Die regelhaft 14-tägigen Quarantänepflichten für Einreisende aus Virusvariantengebieten bleiben weiterhin mit den entsprechend geltenden Ausnahmeregelungen bestehen.
• Die Quarantänepflichten für Einreisende aus Gebieten mit erhöhtem Risiko (Hochrisikogebiete) entsprechen den Pflichten, wie sie für die bisherigen Hochinzidenzgebiete gelten, nämlich: Nicht geimpfte oder genesene Einreisende müssen eine zehntägige Quarantäne antreten, die frühestens ab dem fünften Tag durch Übermittlung eines negativen Testnachweises beendet werden kann.
•  Ausnahme: Wer jünger als 12 Jahre ist, kann ohne Testnachweis nach fünf Tagen die Quarantäne beenden.

 

Importpreise im Juni 2021: +12,9 % gegenüber Juni 2020
Umsatzentwicklung im Juni 2021: +2,7 % zum Vormonat
DESTATIS

Importpreise im Juni 2021: +12,9 % gegenüber Juni 2020
Wiesbaden/Duisburg, 28. Juli 2021 - Die Importpreise waren im Juni 2021 um 12,9 % höher als im Juni 2020. Eine höhere Vorjahresveränderung hatte es zuletzt im Oktober 1981 im Rahmen der zweiten Ölpreiskrise gegeben (+13,6 % gegenüber Oktober 1980).

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, hatte die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahr im Mai 2021 bei +11,8 % gelegen, im April 2021 bei +10,3 %. Gegenüber dem Vormonat Mai 2021 stiegen die Importpreise im Juni 2021 um 1,6 %. 

Importpreise, Juni 2021
+1,6 % zum Vormonat
+12,9 % zum Vorjahresmonat

Exportpreise, Juni 2021
+0,8 % zum Vormonat
+5,0 % zum Vorjahresmonat

 
Umsatzentwicklung im Juni 2021: +2,7 % zum Vormonat
Umsatz der gewerblichen Wirtschaft im Juni 12,2 % über Vorkrisenniveau

Der Umsatz der gewerblichen Wirtschaft in Deutschland ist im Juni 2021 zum zweiten Mal in Folge gegenüber dem Vormonat gestiegen.
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, erhöhte sich der nominale (nicht preisbereinigte) Umsatz kalender- und saisonbereinigt gegenüber Mai 2021 um 2,7 %.
Der Umsatz der gewerblichen Wirtschaft lag im Juni 2021 um 12,2 % über dem Niveau vom Februar 2020, dem Monat vor Beginn der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie in Deutschland.

 

Klima- und Energiepartnerschaft zwischen den USA und Deutschland

Washington, 15, Juli 2021 - Präsident Biden und Bundeskanzlerin Merkel haben heute im Weißen Haus die Klima- und Energiepartnerschaft zwischen den USA und Deutschland ins Leben gerufen. Im Rahmen unserer fortlaufenden gemeinsamen Bemühungen, der Bedrohung durch den Klimawandel zu begegnen, wird diese Partnerschaft das Engagement für das Klima stärken und unsere Zusammenarbeit an den zur Beschleunigung des weltweiten Übergangs zu „Netto-Null“ erforderlichen Strategien und nachhaltigen Technologien vertiefen.

Beide Länder sehen sich in der Pflicht, die Ziele des Übereinkommens von Paris zu erreichen und noch in diesem Jahrzehnt entschiedene Maßnahmen zu ergreifen, um zu gewährleisten, dass das 1,5-Grad-Begrenzungsziel erreichbar bleibt. Wir wollen gemeinsam bei der Entwicklung der innovativen Werkzeuge, die dringend gebraucht werden, um die globale Energiewende zu beschleunigen und bis spätestens 2050 Netto-Null-Emissionen von Treibhausgasen in den Volkswirtschaften zu erreichen, weltweit eine Führungsrolle einnehmen.

Um eine wirtschaftlich dynamische und nachhaltige Energiewende herbeizuführen, werden die Vereinigten Staaten und Deutschland in eine nachhaltige Wirtschaft investieren, die integratives Wachstum antreibt, Gemeinschaften fördert, gute Arbeitsplätze schafft und für eine gesunde Umwelt auf beiden Seiten des Atlantiks und darüber hinaus sorgt. 

Der Vorsitz der Klima- und Energiepartnerschaft wird gemeinsam vom Sondergesandten des Präsidenten für das Klima und der Ministerin für Energie - von US-Seite - sowie vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie und der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit - von deutscher Seite - geführt, wobei das US-Außenministerium, das Auswärtige Amt und andere Ministerien oder Dienststellen in geeigneter Weise beteiligt werden.

Die Vereinigten Staaten und Deutschland sehen für die Partnerschaft drei Bereiche der Zusammenarbeit vor:
Klimaschutzmaßnahmen: Die Vereinigten Staaten und Deutschland werden das weltweite Engagement für das Klima mit Nachdruck vorantreiben und sich sowohl bilateral als auch multilateral dafür einsetzen, dass der Übergang zu einer „Netto-Null“-Zukunft beschleunigt wird.
Wir werden umsetzbare Fahrpläne und Strategien für kurz- und langfristige Emissionsminderungen entwickeln, um das 1,5-Grad Celsius-Begrenzungsziel im Blick zu behalten, uns zu Klima- und Handelsagenden abstimmen, Finanzmittel für nachhaltige Entwicklung mobilisieren, die sektorbezogene Dekarbonisierung vorantreiben sowie kurzlebige klimawirksame Schadstoffe angehen und uns betreffende gemeinsame Interessen in multilateralen Foren einschließlich der Konferenz der Vertragsparteien des VN-Rahmenübereinkommens über Klimaänderungen und den Klimagremien innerhalb der G20 und der G7 abstimmen. 

Energiewendebezogene Technologien: Die Vereinigten Staaten und Deutschland werden bei der Entwicklung und Anwendung der zur Beschleunigung der Energiewende erforderlichen Technologien zusammenarbeiten.

Wir werden Technologien für erneuerbare Energien und die Netzintegration unterschiedlicher erneuerbarer Energien einschließlich Energiespeicherung vorantreiben, an nachhaltigen Wasserstoff-Technologien zusammenarbeiten, zu Effizienzmaßnahmen im gesamten Bau- und Industriesektor kooperieren, die Akzeptanz elektrischer Fahrzeuge erhöhen, von Forschungsinstitutionen bis hin zur Industrie die Vermarktung von Technologien fördern, verlässliche und widerstandsfähige Energiesysteme und Lieferketten voranbringen, an fortschrittlichen nachhaltigen Energiesystemen zusammenarbeiten und dabei gleichzeitig die Inklusion fördern, Gemeinschaften unterstützen und die Arbeitnehmer stärken, und wir werden uns in multilateralen Energieforen abstimmen, darunter den Energiegremien der G20 und der G7, Mission Innovation, dem Ministertreffen für saubere Technologien (CEM), der Internationalen Energie-Agentur und der Internationalen Agentur für erneuerbare Energien (IRENA).

Energiewende in Schwellenländern: Die Vereinigten Staaten und Deutschland werden zusammenarbeiten, um nachhaltige Energie in Schwellenländern zu beschleunigen, die für die Bewältigung der Klimakrise von zentraler Bedeutung sind, und um zu verhindern, dass Energie als Druckmittel eingesetzt wird.
Wir werden Investitionen in Mittel- und Osteuropa mobilisieren, auch indem wir die Energiewende, die Energieeffizienz und die Energiesicherheit der Ukraine unterstützen; wir werden Investitionen in den Prozess der Energiewende in den großen und mittleren Treibhausgasemittenten der Welt, etwa in Süd- und Südostasien, mobilisieren, Energiepolitik und -ordnungspolitik ausarbeiten, die einer stärkeren Akzeptanz von erneuerbaren Energien und nachhaltigen Brennstoffalternativen, wie etwa nachhaltigem Wasserstoff, förderlich sind, und mit wichtigen Schwellenländern technisch und technologiebezogen zusammenarbeiten, damit entschiedenes Handeln zur Reduzierung von Emissionen noch in diesem Jahrzehnt beschleunigt und rasche Übergänge zu „Netto-Null“ ermöglicht werden.


Erklärung von Washington
Der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika und die Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland bekräftigen heute ihr Bekenntnis zu enger bilateraler Zusammenarbeit bei der Förderung von Frieden, Sicherheit und Wohlstand auf der ganzen Welt.

Das gemeinsame Bekenntnis zu demokratischen Grundsätzen, Werten und Institutionen bildet die Grundlage unserer Beziehungen.

Gemeinsam werden wir die Rechtsstaatlichkeit wahren, Transparenz und verantwortungsbewusstes staatliches Handeln fördern und die Zivilgesellschaft und unabhängige Medien unterstützen. Wir werden für die Rechte und die Würde aller Menschen eintreten und Ungerechtigkeit und Ungleichheit bekämpfen, wo immer sie auch auftreten. Wir wahren die universellen Werte, die das Herzstück der Charta der Vereinten Nationen bilden, und wissen uns einig in unserem Eintreten für die Achtung der Menschenrechte überall, auch indem wir Verletzungen der Menschenrechte entgegentreten und einvernehmlich auf diese reagieren. Wir müssen jetzt handeln, um zu beweisen, dass Demokratie den Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger unserer Länder und demokratische Führung den Erwartungen der Welt gerecht werden können. 

Wir verpflichten uns, offene Gesellschaften zu verteidigen.

Überall auf der Welt müssen alle Nationen frei und ohne Einflussnahme aus dem Ausland, ohne Zwang oder Dominanz fremder Mächte über ihre politische Zukunft bestimmen können. Als zwei Nationen, deren Volkswirtschaften vom freien Warenverkehr rund um den Globus abhängig sind, bekräftigen wir, dass die Freiheit der Schifffahrt und des Überflugs und andere rechtmäßige Nutzungen des Meeres im Einklang mit dem Völkerrecht von entscheidender Bedeutung sind. Diese Zielvorstellung wäre unerreichbar in einer Welt, die in miteinander konkurrierende Einflusssphären unterteilt ist, und wir werden Versuchen zur Schaffung solcher Sphären entgegenwirken, unabhängig davon, ob sie durch Versuche der Annektierung von Gebieten, durch die Kontrolle der digitalen Infrastruktur, durch länderübergreifende Unterdrückung oder durch Versuche, Energieströme als Waffe einzusetzen, geschaffen werden sollen. 

Mehr als drei Jahrzehnte nach der deutschen Wiedervereinigung werden wir uns weiterhin unermüdlich für ein Europa einsetzen, dass geeint und frei ist und in dem Frieden herrscht.
 Wo fremde Mächte ein Hindernis für die Realisierung dieses Ziels darstellen, werden wir uns zusammenschließen, um gemeinsam unsere Verteidigung zu stärken, unsere Widerstandsfähigkeit auszubauen und unsere Solidarität zu steigern. Die NATO wird weiterhin den Grundpfeiler dieser Bemühungen  bilden, und unser Bekenntnis zu Artikel 5 ist in Stein gemeißelt. Wir betonen die Notwendigkeit, auf unseren Bündnissen und Partnerschaften aufzubauen, um den Herausforderungen der Zukunft zu begegnen – einschließlich Cyberbedrohungen, Energiesicherheit, Desinformation, Korruption, Abkehr von der Demokratie und Einflussnahme auf unsere Wahlen. 

Wir werden zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass die Regeln, Normen und Standards, die für neue Technologien gelten, auf Freiheit und nicht auf Unterdrückung ausgerichtet sind.

Das Leben unserer Bürgerinnen und Bürger, unsere Volkswirtschaften und unser geopolitisches Umfeld werden durch Technologie neu gestaltet; sie muss daher unsere zentralen demokratischen Werte widerspiegeln. Wir werden die Zusammenarbeit zwischen unseren Wissenschaftlern, Ingenieuren und Mathematikern vertiefen, um zu gewährleisten, dass durch die großen Innovationen dieses Jahrhunderts demokratische Staatsführung und nicht autoritäre Regierungssysteme gefördert werden. Staaten müssen die Rechte ihrer Bürgerinnen und Bürger schützen, und wir werden der Nutzung und Verbreitung von Überwachungstechnologien, mit denen die Ausübung von Menschenrechten missbräuchlich beschränkt wird, entgegenwirken. 

Wir erkennen unsere Verantwortung an, bei der Entwicklung globaler Lösungen für gemeinsame Herausforderungen eine Führungsrolle zu übernehmen.

Das Leben unserer Bürgerinnen und Bürger unterliegt Störungen durch eine Reihe internationaler Kräfte, was eine gemeinsame Reaktion erfordert. Wir sind entschlossen, unverzüglich Maßnahmen als Reaktion auf die Klimakrise zu ergreifen, unter anderem, indem wir eine Klima- und Energiepartnerschaft ins Leben rufen, um die Zusammenarbeit an den zur Beschleunigung des weltweiten Übergangs zu „Netto-Null“ erforderlichen Strategien und Energietechnologien zu vertiefen. Wir werden daran arbeiten, die globale Gesundheit und den globalen Gesundheitsschutz zu stärken, darunter die Widerstandsfähigkeit gegen zukünftige Pandemien.

Wir werden unermüdlich auf eine nachhaltige Erholung der Weltwirtschaft hinarbeiten, die auf einer gerechten, alle einschließenden, nachhaltigen, regelbasierten Weltwirtschaft für das 21. Jahrhundert aufbaut. Mit gemeinsamer Stärke und Einfallsreichtum werden wir neuartige Lösungen für diese neuen Herausforderungen entwickeln – und bilateral sowie im Rahmen der G7 und der G20 zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass das multilaterale System, darunter das VN-System, den Bedürfnissen unserer Zeit entspricht. 

Seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs haben unzählige Menschen aus allen Lebensbereichen – darunter Wirtschaft und Wissenschaft, Zivil und Militär, zivilgesellschaftliche Organisationen, Thinktanks und akademische Netzwerke – das Band zwischen unseren beiden Nationen gestärkt und gefestigt. Als lebendigen Beweis für unsere bilateralen Beziehungen und unser Bekenntnis zu den oben genannten Grundsätzen rufen wir das deutsch-amerikanische Zukunftsforum (U.S.-German Futures Forum) ins Leben, in dessen Rahmen das Fachwissen und die Innovationskraft unserer Gesellschaften in vollem Umfang ausgeschöpft und Lösungen zur gemeinsamen Gestaltung der Zukunft vorgeschlagen werden. Um die Zusammenarbeit bei zentralen wirtschaftlichen Themen zu erleichtern, werden wir ferner einen Wirtschaftsdialog zwischen den USA und Deutschland ins Leben rufen.
Joseph R. Biden, Jr.
Angela Merkel

 

Großhandelspreise im Juni 2021: +10,7 % gegenüber Juni 2020

Wiesbaden/Duisburg, 10. Juli 2021 - Die Verkaufspreise im Großhandel sind im Juni 2021 um 10,7 % gegenüber Juni 2020 gestiegen.
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, hatte es eine höhere Vorjahresveränderung zuletzt im Oktober 1981 im Rahmen der zweiten Ölkrise gegeben (+11,0 % gegenüber Oktober 1980).
Die Veränderung gegenüber dem Vorjahr hatte im Mai 2021 bei +9,7 % und im April bei +7,2 % gelegen. Die hohen Steigerungsraten begründen sich zum Teil durch den Basiseffekt, eine Folge des sehr niedrigen Preisniveaus der Vorjahresmonate im Zusammenhang mit der Corona-Krise.
Im Vormonatsvergleich
stiegen die Großhandelsverkaufspreise im Juni 2021 um 1,5 %.

 

Lebenserwartung stagniert, Hauptursache sind hohe Sterbefallzahlen im Zuge der Corona-Pandemie

30.136 Covid-19-Tote im Jahr 2020
Wiesbaden/Duisburg, 10. Juli 2021 - Die durchschnittliche Lebenserwartung beträgt nach den Ergebnissen der Sterbetafel 2018/2020 für neugeborene Mädchen aktuell 83,4 Jahre und für neugeborene Jungen 78,6 Jahre.

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, hat sich die Lebenserwartung von Neugeborenen damit im Vergleich zur vorangegangen Sterbetafel 2017/2019 nur sehr geringfügig verändert:
bei Jungen um +0,01 Jahre, bei Mädchen um +0,04 Jahre.

Hauptgrund für die nahezu stagnierende Entwicklung sind die außergewöhnlich hohen Sterbefallzahlen zum Jahresende 2020 im Zuge der zweiten Welle der Corona-Pandemie. Zuvor war die Lebenserwartung Neugeborener bei beiden Geschlechtern seit der Berechnung für die Jahre 2007/2009 jeweils um durchschnittlich 0,1 Jahre angestiegen.

Reise-Bestimmungen im In- und Ausland

Berlin, 6. Juli 2021
Inland: Bei einer Inzidenz unter 100 greifen die Regelungen, die die Bundesländer in ihren jeweiligen Coronavirus-Schutzverordnungen festgelegt haben. Je nach Inzidenz und je nach Bundesland können die Regelungen daher variieren. Bevor Sie reisen – aus welchem Grund auch immer – informieren Sie sich bei dem jeweiligen Bundesland, unter welchen Bedingungen Reisen möglich ist, welche Nachweis- und Testpflichten bestehen.

Ausland: Wo kann ich mich über die geltenden Bestimmungen meines Reiseziels informieren?
Auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes finden Sie für alle Länder aktuelle Reise- und Sicherheitshinweise. Aktuelle Informationen zum jeweiligen Reiseland finden Sie außerdem in der Reise-App „Sicher Reisen“. Welche Corona-Regelungen bei Reisen zu einem Reiseziel innerhalb der EU gelten, können Sie auch bei der EU-Kommission prüfen: auf der Website „re-open Europa“.

Je nach Einstufung eines Reiseziels in Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet oder Virusvarianten-Gebiete gelten unterschiedliche Reisewarnungen, Test-, Nachweis- und Quarantänereglungen. Welche Länder aktuell als Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet oder Virusvarianten-Gebiet eingestuft sind, können Sie dieser Liste des Robert-Koch-Insituts (RKI) entnehmen.
Aufgrund des dynamischen Infektionsgeschehens weltweit kann sich die Einstufung von Ländern schnell ändern. Eine Reisewarnung für nicht notwendige, touristische Reisen gilt grundsätzlich für Länder, die von der Bundesregierung als Hochinzidenzgebiet oder als Virusvariantengebiet eingestuft sind. Für Länder, die zwar als Risikogebiet – aber weder als Hochinzidenz noch als Virusvariantengebiet – eingestuft sind, wird von nicht notwendigen, touristischen Reisen abgeraten, sofern nicht eine sicherheitsrelevante strengere Empfehlung gilt. Weitere Informationen finden Sie beim Auswärtigen Amt.
Nach einer Auslandsreise – was muss ich bei der Einreise beachten?

Entscheidend sind die Bestimmungen der Coronavirus-Einreiseverordnung. Sie ist am 13. Mai 2021 in Kraft getreten und führt die die Anmelde-, Test- und Nachweispflichten und Quarantäneregelungen beim Thema Einreise nun bundeseinheitlich und umfassend zusammen. Auch das Beförderungsverbot aus Virusvariantengebieten wurde in die Verordnung integriert.

Der Zweck der Coronavirus-Einreiseverordnung ist es, den Eintrag von Infektionen aus dem Ausland so weit wie möglich zu reduzieren, insbesondere den Eintrag mit besorgniserregenden Virusvarianten. Die Flugtestpflicht wird insofern auch weiterhin fortgeführt. Der Genesenen- oder Impfnachweise wird als gleichwertig zum Testnachweis ebenfalls anerkannt. Personen, die einen entsprechenden Nachweis nicht vor Abflug dem Beförderer vorlegen und für die keine Ausnahmeregelung besteht, dürfen nicht befördert werden. Weitere Informationen erhalten Sie bei den FAQ zur Einreiseverordnung vom Bundesgesundheitsministerium.
Für alle, die sich in den letzten zehn Tagen vor der Einreise nach Deutschland in einem Risikogebiet aufgehalten haben, gilt:  Jeder muss sich vor seiner Einreise nach Deutschland elektronisch über die digitale Einreiseanmeldung registrieren. Grundsätzlich müssen sich alle nach der Einreise unverzüglich auf eigene Kosten für einen Zeitraum von mindestens zehn Tagen in Quarantäne begeben.
Wer genesen, vollständig geimpft oder negativ getestet ist, muss einen entsprechenden Nachweis der zuständigen Behörde vorlegen. Dann bedarf es nicht der Quarantäne. Diese Regelung gilt für alle, die das 6. Lebensjahr vollendet haben.
Für alle gilt zudem: Wer in den ersten zehn Tagen nach Einreise Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 hat, muss dies der zuständigen Behörde melden. Das hilft, neue Virusvarianten zu entdecken. Als Risikogebiet werden momentan unter anderem die Türkei sowie Marokko deklariert. Aktuelle Informationen zur epidemiologischen Lage in Ihren Reiseland erhalten Sie beim Auswärtigen Amt oder auf dieser Liste des RKI.

Wer in ein Urlaubsgebiet reist, das bereits vor Reiseantritt als Risikogebiet (einfaches Riskogebiet, Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiete) eingestuft war, hat nach Rückkehr keinen Anspruch auf Entgeltzahlung oder Entschädigung in der Quarantäne.  Anders ist es, wer aus einem Gebiet wiederkommt, dass nicht als Risikogebiet eingestuft war. Wer dann in Quarantäne muss, beispielsweise aufgrund einer Infektion, erhält für die Dauer der Quarantäne - längstens aber für sechs Wochen - vom Arbeitgeber eine Zahlung in Höhe des Nettolohns.
Dem Arbeitgeber werden die ausgezahlten Beträge auf Antrag erstattet. Für die Entschädigung ist das Bundesland zuständig, in dem die Behörde (zum Beispiel das Gesundheitsamt) liegt, welche die Quarantäne oder das Tätigkeitsverbot angeordnet hat. Von Beginn der siebten Woche an zahlt der Staat die Leistungen in Höhe des Krankengeldes weiter.

 

1006. Sitzung des Bundesrates am 25. Juni 2021

Berlin, 25. Juni 2021 - Es war ein Mammutprogramm, das der Bundesrat am 25. Juni 2021 absolvierte. In der letzten Sitzung vor der parlamentarischen Sommerpause gaben die Länder grünes Licht für 84 Gesetzesbeschlüsse aus dem Bundestag. Sie können daher dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden und anschließend wie geplant in Kraft treten.

Bundesrat billigt Lieferkettengesetz
Am 25. Juni 2021 hat der Bundesrat das Gesetz über unternehmerische Sorgfaltspflichten in Lieferketten durch Verzicht auf ein Vermittlungsverfahren gebilligt. Es kann jetzt dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es wird zu großen Teilen am 1. Januar 2023 in Kraft treten - einzelne Vorschriften bereits am Tag nach der Verkündung.

Verpflichtung von Unternehmen
In Deutschland ansässige Unternehmen ab einer bestimmten Größe sind dann verpflichtet, ihrer Verantwortung in der Lieferkette in Bezug auf die Achtung international anerkannter Menschenrechte besser nachzukommen. Dadurch sollen die Rechte der von Unternehmensaktivitäten betroffenen Menschen gestärkt werden, ohne dass die Interessen der Unternehmen an Rechtssicherheit und fairen Wettbewerbsbedingungen außer Acht bleiben.


Anforderungen gesetzlich festgelegt
Das Gesetz legt Anforderungen an ein verantwortliches Risikomanagement für bestimmte Unternehmen fest. Es definiert als „menschenrechtliche Risiken“ drohende Verstöße gegen ausdrücklich aufgezählte Verbote, wie etwa das Verbot der Beschäftigung schulpflichtiger Kinder. Ein entsprechendes Risikomanagement ist durch angemessene Maßnahmen zu verankern. Wirksam sind nach dem Gesetz Maßnahmen, die es ermöglichen, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken zu erkennen, Verletzungen geschützter Rechtspositionen oder umweltbezogener Pflichten vorzubeugen, sie zu beenden oder zu minimieren, wenn Unternehmen diese Risiken oder Verletzungen innerhalb der Lieferkette verursacht oder dazu beigetragen haben. Unternehmen haben dafür zu sorgen, dass festgelegt ist, wer innerhalb des Unternehmens dafür zuständig ist, das Risikomanagement zu überwachen.

Behördliche Eingriffsbefugnisse
Vorgesehen sind auch Durchsetzungsmechanismen. Die für die Kontrolle und Durchsetzung der Einhaltung der Sorgfaltspflichten zuständige Behörde - das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle - wird benannt und mit Eingriffsbefugnissen ausgestattet. Das Gesetz begründet eine so genannte Bemühenspflicht, aber weder eine Erfolgspflicht noch eine Garantiehaftung. Es soll an eine künftige europäische Regelung angepasst werden mit dem Ziel, Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen zu verhindern.

Umweltrisiken ebenfalls erfasst
Auch der Umweltschutz ist umfasst, soweit Umweltrisiken zu Menschenrechtsverletzungen führen können. Außerdem werden umweltbezogene Pflichten etabliert, die sich aus zwei internationalen Abkommen zum Schutz vor den Gesundheits- und Umweltgefahren durch Quecksilber und langlebige organische Schadstoffe ergeben.

Hintergrund: Internationale Verflechtung deutscher Unternehmen
Deutsche Unternehmen sind zunehmend auf globalen Beschaffungs- und Absatzmärkten tätig. Dies birgt die Gefahr der Intransparenz und der oft mangelhaften Durchsetzung von Menschenrechten in den Lieferketten, heißt es in der Gesetzesbegründung. Die Pflicht, die Menschenrechte des Einzelnen zu achten, zu schützen und einzuhalten, liege bei den Staaten. Die Verantwortung von Unternehmen für die Achtung der Menschenrechte bestehe aber unabhängig von der Fähigkeit oder Bereitschaft der Staaten, ihrer Pflicht zum Schutz der Menschenrechte nachzukommen. Wenn Staaten nicht in der Lage seien, dieser Verantwortung uneingeschränkt nachzukommen, sei von Unternehmen zu erwarten, dass sie die Grundsätze der international anerkannten Menschenrechte achten, soweit es in Anbetracht der Umstände möglich ist.

Beschlussdrucksache: Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten


Bundesrat stimmt Maßnahmen zum Insektenschutz zu

Der Bundesrat hat am 25. Juni 2021 der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung zugestimmt - allerdings nur unter der Bedingung von zwei Änderungen. Setzt die Bundesregierung diese um, kann sie die Verordnung verkünden - sie soll im Wesentlichen am Tag darauf in Kraft treten.
 
Glyphosateinsatz eingeschränkt
Ziel der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung ist es, die Artenvielfalt bei Insekten besser zu schützen. Dazu schränkt sie den Einsatz von Glyphosat im Ackerbau und auf Grünland ein: Er darf künftig nur noch erfolgen, wenn es keine alternativen Möglichkeiten gibt, zum Beispiel bei schwer zu bekämpfenden Unkräutern oder auf erosionsgefährdeten Flächen. Gänzlich verboten ist die Anwendung auf Flächen, die der Allgemeinheit dienen sowie im Haus- und Kleingartenbereich.

Zulassungsverbot ab 2024
Nach dem Auslaufen der EU-Wirkstoffgenehmigung für Glyphosat Ende 2022 und einer anschließenden einjährigen Abverkaufs- und Aufbrauchfrist dürfen dann ab 2024 keine nationalen Zulassungen für glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel mehr erteilt und diese Mittel auch nicht mehr angewendet werden.

Weitergehendes Landesrecht unberührt

Der Bundesrat stellt die Zustimmung zur Verordnung unter die Bedingung, dass auch künftig Landesrecht, das über das neue Bundesrecht hinausgeht, weiter gilt: In den Ländern bereits getroffene Vereinbarungen zwischen Naturschutz und Landwirtschaft dürften nicht verwässert werden.

Bundestagsbeschluss zum Schutz der Artenvielfalt gebilligt
Die Verordnung ist Teil des Aktionsprogramms Insektenschutz der Bundesregierung. Sie steht auch im Zusammenhang mit dem geänderten
Bundesnaturschutzgesetz, das der Bundesrat wenige Stunden nach dem Bundestag am 25. Juni 2021 ebenfalls gebilligt hat. Es kann daher dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden und anschließend wie geplant in Kraft treten.

Weitere Anstrengungen nötig
In einer begleitenden Entschließung weist der Bundesrat auf weiteren Handlungsbedarf hin. Er bittet die Bundesregierung, in enger Abstimmung mit den Ländern zusätzliche Vorschläge zum Schutz und zur Stärkung der Artenvielfalt zu erarbeiten - unter anderem durch noch mehr Reduktion von Pflanzenschutzmitteln. Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit den Anregungen des Bundesrates befasst - feste Fristvorgaben hierzu gibt es nicht.
Gesetzesbeschlüsse des Bundestages

Top 3

Bundesrat billigt Lieferkettengesetz

Top 10

Bundesrat billigt Gesetz zur Teilhabe von Frauen in Führungspositionen

Top 11

Ganztagesbetreuung: Länder rufen Vermittlungsausschuss an

Top 16

Optionsmodell für Familienunternehmen: Bundesrat stimmt zu

Top 17

Mehr Zeit für Steuererklärung

Top 18

Kampf gegen Geldwäsche: Bundesrat billigt Transparenzregister

Top 19

Reform der Tabaksteuer kommt

Top 24

Bundesrat billigt Pflegereform

Top 25

Bundesrat billigt elektronischen Identitätsnachweis

Top 27

Zustimmung für Ausländerzentralregister

Top 29

Keine Zustimmung für zusätzliche Befugnisse der Bundespolizei

Top 44

Bundesrat billigt Kronzeugenregelung im Anti-Doping-Gesetz

Top 118

Steuer für Online-Poker und virtuelle Automatenspiele kommt

Top 121

Bundesrat billigt Gesetz für faire Verbraucherverträge

Top 122

Reform des Mietspiegelrechts vom Bundesrat gebilligt

Top 128

Effektivere Bekämpfung von Stalking und Schutz vor Zwangsprostitution

Top 129

Bundesrat billigt die Einführung neuer Straftatbestände

Top 132

Grünes Licht für neues Klimaschutzgesetz

Landesinitiativen

Top 62

Bundesrat will Aufklärung von Steuerstraftaten verbessern

Top 64

Ausgleich zwischen Lärmschutz und Sportveranstaltungen

Top 107

Bundesrat fordert zukunftsfähiges Vergütungssystem für Kinder- und Jugendmedizin

 

Rechtsverordnungen

Top 84

Bundesrat stimmt Tierschutzverordnungen zu - aber nur mit Änderungen

Top 85

Keine Zustimmung für Tierschutz-Zirkusverordnung

Top 93

Neuer Rechtsrahmen für Verwertung mineralischer Abfälle


Umsatz im Bauhauptgewerbe im März 2021: -0,4 % zum März 2020
Zahl der Beschäftigten um 1,6 % gegenüber Vorjahresmonat gestiegen

Wiesbaden/Duisburg, 10. Juni 2021 - Der Umsatz im Bauhauptgewerbe ist im März 2021 um 0,4 % gegenüber März 2020 gesunken.

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen weiter mitteilt, stieg die Zahl der Beschäftigten um 1,6 % gegenüber dem Vorjahresmonat.

Der Umsatz im Bauhauptgewerbe lag in den ersten drei Monaten 2021 mit -9,4 % gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum auf einem niedrigeren Niveau. Dies ist auf das Wiederanheben der Mehrwertsteuersätze zum 1. Januar 2021 zurückzuführen: Größere Schlussrechnungen wurden bereits im Dezember 2020 gestellt und nicht wie sonst üblich im Januar und Februar. Die Zahl der Beschäftigten erhöhte sich in den ersten drei Monaten 2021 um 1,5 % gegenüber dem Vorjahresquartal.

19,7 % weniger Unternehmensinsolvenzen als im 1. Quartal 2020
Zahl der eröffneten Regelinsolvenzverfahren im Mai 2021 um 7 % niedriger als im Vormonat

Wiesbaden/Duisburg, 10. Juni 2021 - Im 1. Quartal 2021 haben die deutschen Amtsgerichte 3 762 beantragte Unternehmensinsolvenzen gemeldet.

Das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 19,7 % weniger als im 1. Quartal 2020.

Die wirtschaftliche Not vieler Unternehmen durch die Corona-Krise spiegelte sich somit noch nicht in einem Anstieg der gemeldeten Unternehmensinsolvenzen wider.      

 

Ehrenamt – Das Rückgrat der Gesellschaft

Berlin/Duisburg, 9. Juni 2021 - In Deutschland engagieren sich mehr als 30 Millionen Bürgerinnen und Bürger freiwillig und ohne Bezahlung für das Gemeinwohl. Ob in der Pflege, als Trainerin eines Sportvereins oder bei der Lebensmittelausgabe der Tafeln: Freiwillige übernehmen Aufgaben, die der Staat allein nicht leisten kann. Ehrenamt hat deshalb eine große Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserem Land.

Zur Stärkung der ehrenamtlichen Arbeit für Kinder, Jugendliche und Familien wurden der Deutschen Ehrenamtsstiftung im Rahmen des Aktionsprogramms “Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche” für 2021/2022 zusätzliche Mittel in Höhe von 30 Millionen Euro bereitgestellt.


Um das Ehrenamt noch besser zu unterstützen hat das Bundesinnenministerium die  Informationskampagne „Pack mit an! Für dich. Für uns alle.“  ins Leben gerufen. Ziel ist es, für mehr Beteiligung im Ehrenamt zu werben und Lust auf ehrenamtliches Engagement zu wecken und gleichzeitig die vielen Freiwilligen zu würdigen.

Ländliche Entwicklung  
Gerade in den Dörfern ist freiwilliges Engagement unersetzlich, um das Leben attraktiv zu gestalten. Mit dem Bundesprogramm Ländliche Entwicklung fördert das Bundeslandwirtschaftsministerium deshalb das tägliche Engagement. Ob Schulungen zur digitalen Vereinsarbeit oder zu digitalen Ausstattungen - das Bundeslandwirtschaftsministerium fördert die ehrenamtliche Arbeit von Frauenvereinen und -initiativen auf dem Lande.    

 

Neuregelungen ab Juni 2021

Berlin, 1. Juni 2021: Digitaler Impfpass
Ausgestellt wird der digitale Impfpass von Arztpraxen, Impfzentren und Krankenhäusern, die impfen. Vor allem im Urlaub soll er hilfreich sein – denn er gilt EU-weit. Falls jemand kein Smartphone besitzt oder das Zertifikat nicht speichern kann, kann man es auch in Papierform bekommen.

Auslaufen werden:
Mehrwertsteuer und Gastronomie
Im Zuge der Corona-Pandemie wurden Speisen vor Ort in Gaststätten nur noch mit 7 statt 19 Prozent Mehrwertsteuer besteuert. Diese Regelung läuft am 30. Juni aus.

Hilfe beim Neustart für Soloselbstständige
Für Soloselbstständige gibt es in der Pandemie die Möglichkeit, eine einmalige Betriebskostenpauschale bis maximal 5000 Euro zu erhalten. Diese Regelung gilt allerdings nur noch bis 30. Juni.

Überbrückungshilfe III
Die Bundesregierung hat für viele Unternehmen Hilfsmaßnahmen beschlossen – darunter auch die Überbrückungshilfe III. Diese Hilfe richtet sich an Unternehmen, die vom Lockdown seit dem 16. Dezember 2020 betroffen sind. Das Hilfsprogramm läuft allerdings zum 30. Juni aus.

Microsoft-Servicevertrag
Am 15. Juni kommt es zu einer Änderung beim Microsoft-Servicevertrag. Es ist insofern relevant, wenn ein Microsoft-Konto gellöscht werden soll. Bislang galt, dass ein Microsoft-Konto erst nach 60 Tagen Übergangsfrist entfernt werden konnte.
 Microsoft hat in seinen Servicevertrag eine Passage für ein private Microsoft-Kunden eingebaut, die es Microsoft ermöglicht, Schadensersatzansprüche zu fordern, wenn das Konto nicht gemäß den Bestimmungen verwendet wurde. Die Home-Version von Microsoft-Konten bzw. -Produkten sollte daher nicht für geschäftliche Zwecke verwendet werden – es ist immer die Business-Variante notwendig.

Bundesrat stimmt Rentenanpassung, Anspruch auf Ganztagsbetreung und dem neuen Verpackungsgesetz zu

1005. Sitzung des Bundesrates am 28. Mai 2021

Anpassung der Rentenwerte
Berlin, 28. Mai 2021 - D
er Bundesrathat  der jährlichen Anpassung der Rentenwerte zugestimmt, die die Bundesregierung am 27. April 2021 beschlossen hatte. Danach erhöht sich der Rentenwert Ost zum 1. Juli 2021 von 33,23 auf 33,47 Euro - das entspricht einer Steigerung um 0,72 Prozent. Für den Rentenwert West gibt es dieses Jahr keine Erhöhung: Der aktuelle Rentenwert von 34,19 Euro bleibt bestehen.
Hintergrund ist die Corona-Pandemie, die negative Auswirkungen auf die Lohnentwicklung hat - die wiederum Grundlage für die jährliche Rentenanpassung ist. Nach den vom statistischen Bundesamt gemeldeten Bruttolöhnen und -gehältern des Vorjahrs müssten die Rentenwerte eigentlich sinken. Die seit 2009 gesetzlich verankerte Rentengarantie verhindert allerdings Rentenkürzungen - daher bleiben die Westrenten unverändert.
Die Erhöhung des Ost-Rentenwerts auf 97,9 Prozent des aktuellen West-Wertes entspricht den im Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz festgelegten Anpassungsschritten. Mit der Zustimmung des Bundesrates kann die Verordnung nun von der Bundesregierung verkündet werden und zum 1. Juli in Kraft treten.

Länder befürworten Anspruch auf Ganztagsbetreuung
In seiner Plenarsitzung hat der Bundesrat zum Regierungsentwurf des geplanten Ganztagsförderungsgesetzes Stellung genommen. Bundesrat fordert mehr Mittel des Bundes In ihrer Stellungnahme begrüßen die Länder das Vorhaben der Bundesregierung, einen Rechtsanspruch auf ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter ab 2026 stufenweise einzuführen. Sie dringen jedoch darauf, im weiteren Gesetzgebungsverfahren insbesondere die finanziellen Rahmenbedingungen der zu erwartenden Investitions- und Betriebskosten zu klären und die finanzielle Beteiligung des Bundes auskömmlich zu gestalten.

Weiter fordert der Bundesrat, dass Fördermittel nicht nur für Baumaßnahmen, sondern auch für Ausstattungsinvestitionen zur Verfügung stehen und dass die Eigenmittel freier Träger auf den Finanzierungsanteil der Länder angerechnet werden können. Anspruch auf Betreuung und Förderung Kern des Gesetzentwurfes ist die Einführung eines bedarfsunabhängigen Anspruchs auf Förderung in einer Tageseinrichtung von mindestens 8 Stunden. Dieser soll für jedes Kind ab der ersten Klassenstufe bis zum Beginn der fünften Klassenstufe gelten.

Stufenweise Einführung
Anspruchsberechtigt sollen Kinder sein, die ab dem Schuljahr 2026/2027 die erste Klassenstufe besuchen. Der Anspruch soll dann schrittweise auf die folgenden Klassenstufen ausgeweitet werden, so dass ab dem Schuljahr 2029/2030 allen Schulkindern der ersten bis vierten Klassenstufe mindestens acht Stunden täglich Förderung in einer Tageseinrichtung zusteht.

Betreuung auch während der Ferien
Das geplante Recht auf Betreuung erstreckt sich nicht auf Wochenenden und Feiertage, aber auch auf die Ferien - einschließlich der Sommerferien nach der vierten Klasse.

Anrechnung der Schulstunden
Der Anspruch soll im zeitlichen Umfang des Unterrichts und der Angebote der Ganztagsgrundschulen als erfüllt gelten. Diese Zeit wird also auf die acht Stunden angerechnet. Hinsichtlich des verbleibenden Teils der zu gewährleistenden Stunden richtet sich der Anspruch dann gegen den zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe.

Regelungen zur Finanzierung
Daneben beinhaltet der Gesetzentwurf Regelungen über Finanzhilfen zur Unterstützung der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände bei ihren Investitionen in den Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote. Entsprechende Mittel in Höhe von mehreren Milliarden Euro wurden mit dem Ganztagsfinanzierungsgesetz bereitgestellt und ein entsprechendes Sondervermögen eingerichtet. Der Bundesrat hatte dieses Gesetz am 27. November 2020 gebilligt (BR-Drs. 702/20 (B)).

Baulandmobilisierungsgesetz gebilligt
Der Bundesrat hat den Bundestagsbeschluss zur Mobilisierung von Bauland gebilligt. Es kann damit wie geplant in Kraft treten, nachdem der Bundespräsident es unterzeichnet hat. Bezahlbarer Wohnraum Ziel des Gesetzes ist es, schneller Bauland zu aktivieren, bezahlbaren Wohnraum zu sichern und die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zu beschränken.

Kommunales Vorkaufsrecht

Gemeinden können künftig brachliegende Flächen leichter für Wohnungsbau nutzbar machen, indem sie zum Beispiel ihre Vorkaufsrechte stärker ausüben - vor allem in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten. Dort dürfen sie auch leichter ein Baugebot anordnen, um Baulücken durch neue Wohneinheiten zu schließen. Sozialer Wohnungsbau Mit sogenannten sektoralen Bebauungsplänen dürfen Gemeinden - befristet bis Ende 2024 - Flächen für Wohnbebauung festlegen.

Zusätzlich können sie vorschreiben, dass neue Wohnungen die baulichen Voraussetzungen für die soziale Wohnraumförderung erfüllen müssen. Baugenehmigungen dürfen dann auch davon abhängig gemacht werden, ob die Förderbedingungen der sozialen Wohnraumförderung – insbesondere die Miet- und Belegungsbindung – eingehalten sind.

Mieterschutz bei Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen
In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt können Kommunen bis Ende 2025 die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen für Gebäude mit mehr als fünf Wohneinheiten untersagen. Bisher ist dies nur in Milieuschutzgebieten möglich. Durch Rechtsverordnung können die Länder abweichende Regelungen für Immobilien mit 3 bis 15 Wohnungen erlassen, um regionalen Besonderheiten Rechnung zu tragen.

Wohnen im Außenbereich
Außenbereichsflächen zur Wohnnutzung können in das beschleunigte Verfahren zur Bauleitplanung einbezogen werden - allerdings nur befristet bis Ende 2022. Im Außenbereich gilt künftig eine neue Baugebietskategorie: das Dörfliche Wohngebiet, in dem einvernehmliches Miteinander von Wohnen und - insbesondere landwirtschaftlicher - Nebenerwerbsnutzung einfacher zu genehmigen ist.

Baldiges Inkrafttreten geplant
Die Bundesregierung leitet das Gesetz nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zu und organisiert anschließend die Veröffentlichung im Bundegesetzblatt. Es soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Vorgaben für tierwohlgerechte Stallumbauten erforderlich In einer begleitenden Entschließung bedauert der Bundesrat, dass der Bundestag - entgegen der Anregung der Länder - keine Vorgaben zu tierwohlgerechten Stallanlagen in das Gesetz aufgenommen hat. Diese seien aber notwendig, um den Umbau von Ställen hin zu mehr Tierwohl baurechtlich zu flankieren.

Rechtlicher Rahmen für Transformationsprozess erbeten

Der Bundesrat kritisiert, dass einerseits neue Tierschutzvorschriften betriebliche Umbaumaßnahmen in Stallanlagen verbindlich vorschreiben, andererseits baurechtlich aber nicht die hierfür erforderlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Er bittet die Bundesregierung daher, bei der nächsten Änderung des Baugesetzbuches die baurechtlichen Regelungen anzupassen, um den gesellschaftspolitisch gewollten Transformationsprozess hin zu mehr Tierwohl zu unterstützen. Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit den Länderforderungen befasst - feste Fristen gibt es hierfür nicht.



Bundesrat billigt neues Verpackungsgesetz
Der Bundesrat hat am 28. Mai 2021 die vom Bundestag beschlossene Novelle des Verpackungsgesetzes gebilligt. Sie setzt zwei EU-Richtlinien in deutsches Recht um und soll den Vollzug des seit 2019 geltenden deutschen Verpackungsgesetzes in der Praxis verbessern. Mehr Recycling, weniger Einwegabfall Ziel ist es, die Getrenntsammlung bestimmter Verpackungsabfallströme zu erweitern, um das Recycling zu verbessern und das so genannte Littering, also das achtlose Wegwerfen von Plastikabfall zu vermeiden.

Das Gesetz schreibt für bestimmte Verpackungen einen verpflichtenden Mindest-Rezyklatanteil vor und weitet die Informationspflichten gegenüber den Verbraucherinnen und Verbrauchern aus - zum Beispiel über die Möglichkeiten kostenloser Rückgabe. Es erweitert zudem Herstellerpflichten - auch im Versandhandel mit ausländischen Anbietern.

Einheitliche Pfandpflichten
Ab 2022 entfallen fast alle bisher geltenden Ausnahmen von der Pfandpflicht für Einweggetränkeflaschen und -dosen. Für Milch und Milcherzeugnisse gilt die Pfandpflicht allerdings erst ab 2024.

Mehrweg statt Einweg
Außerdem müssen Gastronomen und Einzelhändler in Zukunft beim Verkauf von Lebensmitteln und Getränken zum Sofortverzehr auch Mehrwegalternativen statt der bisher üblichen Einwegkunststoffverpackungen anbieten. Ab 2025 ist für die Herstellung von PET-Flaschen ein Mindestanteil an recyceltem Kunststoff vorgeschrieben. Inkrafttreten im Juli geplant Die Novelle soll im Wesentlichen am 3. Juli 2021 in Kraft treten.


Bundesrat stimmt Rechtsrahmen für autonome Fahrzeuge zu
Der Bundesrat hat in verkürzter Frist einem Gesetzesbeschluss des Bundestages zugestimmt, nach dem autonome Fahrzeuge künftig bundesweit ohne physisch anwesende Fahrer oder Fahrerinnen in festgelegten Betriebsbereichen des öffentlichen Straßenverkehrs im Regelbetrieb fahren können.

Grundlage für Regelbetrieb
Das Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes - Gesetz zum autonomen Fahren ermöglicht die Einführung entsprechender Systeme in den Regelbetrieb. Bislang ist im öffentlichen Straßenverkehr rechtlich lediglich die Erprobung autonomer, führerloser Fahrzeuge zulässig.

Konkrete Einsatzmöglichkeiten
Zunächst können autonome Fahrzeuge in festgelegten Betriebsbereichen eingesetzt werden. Dies soll Einsatzchancen in verschiedenen Mobilitätsbereichen ermöglichen, etwa im öffentlichen Personenverkehr, für Dienst- und Versorgungsfahrten und in der Logistik. Erlaubt sind auch Betriebsshuttles, die den Mitarbeiterverkehr übernehmen sowie auch Fahrten zwischen medizinischen Versorgungszentren und Alten- beziehungsweise Pflegeheimen.

Technische Vorgaben
Das Gesetz regelt die technischen Anforderungen an Bau, Beschaffenheit und Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit autonomen Fahrfunktionen neu – ebenso wie Prüfung und Verfahren einer Betriebserlaubnis durch das Kraftfahrt-Bundesamt.

Aufsicht und Datenschutz
Weitere Regelungen beziehen sich auf den Umgang mit den für den Betrieb benötigten Daten. Außerdem ist eine Technische Aufsicht vorgesehen. Diese muss eine natürliche Person sein, die im Einzelfall die Deaktivierung oder Freigabe von Fahrmanövern des Kraftfahrzeuges mit autonomer Fahrfunktion von außen vornehmen kann. Hierfür wird der Abschluss einer Haftpflichtversicherung vorgeschrieben.

Ausfertigung - Verkündung - Inkrafttreten
Das Gesetz wird jetzt dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und kann danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es wird am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Novelle des Klimaschutzgesetzes - Länder fordern Nachbesserungen
In verkürzter Frist hat sich der Bundesrat mit den Plänen der Bundesregierung für Änderungen am Klimaschutzgesetz auseinandergesetzt und dazu ausführlich Stellung genommen. Negative Folgen abmildern Die Länder fordern insbesondere gesetzliche Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel. Neben dessen Bekämpfung sei es auch geboten, die negativen Folgen des Klimawandels auf die Grundrechte der in Deutschland lebenden Menschen abzumildern. Dies spiegele sich innerhalb der geplanten Regelungen bisher nicht entsprechend wider, obwohl es zur Abwendung drohender Schäden, auch für kommende Generationen, von elementarer Bedeutung sei.

Finanzielle Beteiligung des Bundes
Weiter mahnt der Bundesrat unter anderem eine faire, sachgerechte und verhältnismäßige Verteilung der finanziellen Lasten des Klimaschutzes zwischen Bund, Ländern und Gemeinden und eine Unterstützung durch den Bund bei Investitionen in den öffentlichen Personennahverkehr an. Der Bundesrat erwartet überdies, dass der Bund für die notwendig werdenden sehr erheblichen zusätzlichen Investitionen in den Gebäudebestand langfristig angelegte und auskömmlich finanzierte attraktive Förderprogramme zur Verfügung stellt.

Bundesregierung plant strengere Klimaschutzziele
Der Regierungsentwurf sieht vor, dass Deutschland bis zum Jahr 2030 mindestens 65 Prozent weniger Treibhausgase ausstößt als im Jahr 1990. Bisher waren nur 55 Prozent vorgegeben. Bis 2040 sollen die CO2-Emissionen um 88 Prozent fallen. Im Jahr 2045 und damit fünf Jahre früher als in der geltenden Gesetzesfassung soll Deutschland klimaneutral sein. Es muss dann also ein Gleichgewicht zwischen Treibhausgas-Emissionen und deren Abbau erreichen. Nach dem Jahr 2050 soll Deutschland mehr Treibhausgase in natürlichen Senken einbinden als es ausstößt.

Natürliches Senken stärken
Der Gesetzentwurf betont den Beitrag natürlicher Ökosysteme zum Klimaschutz. Wälder und Moore sind Kohlenstoffspeicher, sogenannte natürliche Senken. Sie seien wichtig, um unvermeidbare Restemissionen von Treibhausgasen zu binden, so die Bundesregierung. Der Entwurf enthält deshalb konkrete Zielvorgaben, um die CO2-Bindungswirkung derartiger Speicher zu verbessern.

Hintergrund: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts
Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber verpflichtet, die Fortschreibung der Minderungsziele für Zeiträume ab dem Jahr 2031 zu regeln. Mit Beschluss vom 24. März 2021 hat es entschieden, dass die maßgeblichen Vorgaben des geltenden Gesetzes mit den Grundrechten unvereinbar sind, soweit eine solche Fortschreibung fehlt. Dabei hat es ausdrücklich herausgestellt, dass der Schutz der Grundrechte auf zwei Wegen erfolgen muss:
Neben Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels hat der Staat seiner Schutzpflicht insbesondere auch durch Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel nachzukommen - wie sie der Bundesrat nun fordert. Das Gericht hat eine Frist zur Umsetzung der Entscheidung bis zum 31. Dezember 2022 gesetzt.

Umsetzung der EU-Klimaziele
Mit der geplanten Novelle sollen auch die Klimaziele der EU umgesetzt werden. Diese sind zwar noch nicht formal beschlossen, aber bereits ausgehandelt. Die Regelungen in der gegenwärtigen Fassung des Gesetzes bauten noch auf den alten, niedrigeren Zielen der EU auf. So stehen etwa die ab 2050 vorgesehenen negativen Emissionsmengen bereits im Einklang mit den zu erwartenden europäischen Vorgaben.

Sofortprogramm für mehr Klimaschutz
Begleitend zur Novelle des Klimaschutzgesetzes will die Bundesregierung ein Sofortprogramm vorlegen. Schwerpunkte der Maßnahmen sollen in den Bereichen Industrie, klimafreundliche Mobilität, Landwirtschaft und im Gebäudebereich liegen. Ein zusätzliches Fördervolumen im Umfang von bis zu 8 Milliarden Euro soll dafür bereitgestellt werden.

Weitere Schritte
Die Stellungnahme des Bundesrates wurde der Bundesregierung zugeleitet, die dazu eine Gegenäußerung verfasst und dem Bundestag zur Entscheidung vorlegt - dort steht das Gesetz voraussichtlich am 10. Juni 2021 in erster Lesung auf der Tagesordnung. Spätestens drei Wochen nach Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag befasst sich der Bundesrat dann noch einmal abschließend damit.

 

Bundestag verabschiedet Schnellladegesetz

Rechtsgrundlage für Ausschreibung von 1.000-Schnellladehubs steht 21.05.2021
Berlin, 21. Mai 2021 - Das "Gesetz zur Bereitstellung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge", kurz Schnellladegesetz (SchnellLG), ist vom Bundestag verabschiedet worden. Mit dem Gesetz schafft das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die Rechtsgrundlage für den gezielten Ausbau eines deutschlandweiten Netzes von Schnellladepunkten. Mit 1.000 zusätzlichen Schnellladehubs soll ein engmaschiges Schnellladeinfrastruktur-Netz entstehen, das garantiert, dass die Nachfrage bei steigenden Zulassungszahlen von E-Fahrzeugen auch zu Spitzenzeiten und an bisher unwirtschaftlichen Standorten gedeckt werden kann.

Bundesminister Andreas Scheuer: Die nächste Schnellladesäule muss in wenigen Minuten erreichbar sein. Deshalb bauen wir bundesweit 1.000 Schnellladehubs bis 2023 auf. Mit dem Schnellladegesetz haben wir jetzt die gesetzliche Grundlage geschaffen, um die europaweite Ausschreibung und somit den Bau der neuen Standorte zu starten. Nur mit einer flächendeckenden und nutzerfreundlichen Ladeinfrastruktur können wir die Menschen für den Umstieg auf klimafreundliche E-Autos begeistern. Gerade das schnelle Laden mit über 150 Kilowatt ist für eine uneingeschränkte Reichweite von E-Autos entscheidend - ob in der Stadt, auf der Landstraße oder auf der Autobahn.

In enger Zusammenarbeit mit dem BMVI koordiniert und steuert die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur unter dem Dach der NOW GmbH seit 2020 die Aktivitäten zum Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland. Johannes Pallasch, Sprecher des Leitungsteams der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur: Die Fahrerinnen und Fahrer von Elektroautos müssen sicher sein, auch auf längeren Strecken schnell ihren Akku ausreichend laden zu können, egal wo in Deutschland sie unterwegs sind. Dazu braucht es ein bundesweit flächendeckendes, bedarfsgerechtes und nutzungsfreundliches Schnellladenetz.

Mit dem Schnellladegesetz haben wir nun einen historischen Schritt auf dem Weg dorthin getan. Die Ausschreibung des Schnellladenetzes wird diesen Schritt dann zügig in mehrere tausend Schnellladepunkte an den vorgesehenen Standorten umsetzen. Auf Grundlage des Schnellladegesetzes wird künftig mit einem Ausschreibungsverfahren gearbeitet, um einen effizienten Aufbau des geplanten Schnellladenetzes für den Fern- und Mittelstreckenverkehr zu gewährleisten. Das Konzept der Ausschreibung wird dem deutschen Bundestag in Kürze vorgelegt. Die Ausschreibung soll im Sommer 2021 starten. Informationen zum Ausschreibungsverfahren Ausgeschrieben werden soll sogenannte High Power Charging (HPC)-Ladeinfrastruktur mit einer Leistung von mindestens 150 kW an den jeweiligen Ladepunkten.

Ziel ist es, ein schnelles Laden für Mittel- und Langstreckenmobilität zu gewährleisten - ergänzend zur bereits bestehenden bzw. im Aufbau befindlichen privaten, öffentlichen und gewerblichen Ladeinfrastruktur, die durch das BMVI auch weiterhin parallel gefördert wird. Die Leitstelle analysiert mit Hilfe von Daten zum Mobilitäts- und Ladeverhalten, zu Fahrzeugtypen und auf Basis des bisherigen Bestands an Ladeinfrastruktur die Ladebedarfe. Dazu verwendet sie ein digitales Instrument namens StandortTOOL (
www.standorttool.de).

Basierend auf den Analysen werden Gebiete (Suchräume) zur Errichtung von Schnellladestandorten ausgeschrieben. Die Ausschreibung erfolgt in mindestens 18 regionalen Losen. Die Lose enthalten die zuvor festgelegten Suchräume. Die Lose werden verschieden groß sein. Die Belange mittelständischer Unternehmen werden bei der Losbildung berücksichtigt. Zusätzlich wird es bundesweite Lose an Rastanlagen entlang der Bundesautobahnen geben.
Für die Bietenden sind Aufbau und Gewährleistung des Betriebs der Ladepunkte vertraglich verpflichtend - anders als in bisherigen und weiter bestehenden Förderprogrammen. Der Bund legt darüber hinaus auch Versorgungs- und Qualitätsstandards an den Standorten des Schnellladenetzes fest und stellt deren Einhaltung sicher. Für den Aufbau und den Betrieb der Schnellladeinfrastruktur ist ein Volumen von rund 2 Milliarden Euro vorgesehen.

Mit der Bahn umweltfreundlich durch Deutschland und Europa
Berlin, 17. Mai 2021-  Beim Schienengipfel des BMVI auf Initiative von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer haben zahlreiche EU-Staaten zugesagt, das deutsche Konzept TEE 2.0 für grenzüberschreitende Hochgeschwindigkeits- und Nachtverkehre auf der Schiene zu unterstützen. Scheuer: Mit der Bahn umweltfreundlich durch Deutschland und Europa - das heißt: Hochgeschwindigkeits- und Nachtzugverbindungen, die mit dem Flugzeug konkurrieren können. Genau das leistet unser Konzept TEE 2.0. Und genau dafür haben wir heute breite Unterstützung aus ganz Europa erhalten.

EU-Staaten unterstützen Konzept TEE 2.0
Scheuer und zahlreiche europäische Amtskollegen unterzeichneten eine Erklärung (Letter of Intent) zu dem von Deutschland vorgeschlagenen Konzept TransEuropExpress (TEE) 2.0. Die EU-Staaten unterstützen das Konzept - als Grundlage für einen vernetzten Europatakt. U.a. sagen die Staaten den Unternehmen die moderierende Zusammenarbeit bei der Entwicklung von Verbindungen, eines Taktfahrplans und einer digitalen Buchungsplattform durch die Unternehmen zu bitten die Staaten die EU-Kommission, ein Förderprogramm für grenzüberschreitend einsetzbare Züge vorzuschlagen. Die Erklärung beinhaltet zudem zahlreiche mögliche TEE-Strecken, die in naher Zukunft, bzw. schrittweise bis Ende der zwanziger Jahre umgesetzt werden können.

Der deutsche Vorschlag für das TEE 2.0-Konzept sieht Folgendes vor: Ein TEE 2.0 verbindet mindestens drei Staaten oder zwei Staaten über mindestens 600 Kilometer. Ein TEE 2.0 erreicht mindestens 160 km/h auf einem wesentlichen Teil der Strecke oder eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 100 km/h auf der Gesamtstrecke. Ein TEE 2.0 bietet erhöhten Komfort, v.a. freies WLAN, Gastronomie sowie ggf. Schlaf- und Liegewagen oder andere Komfortangebote bei Nachtzügen gegenüber üblichen Reisezügen.

Bereits am 13.12.2020 hatte Minister Scheuer mit der neu elektrifizierten Verbindung München - Zürich die erste Strecke eröffnet, die alle Anforderungen an eine Linie des TEE 2.0 erfüllt. Mit der am 9.12.2020 unter deutscher EU-Ratspräsidentschaft vereinbarten Kooperation der vier Eisenbahnunternehmen aus Deutschland, Österreich, Frankreich und der Schweiz werden neue Nachtzugverbindungen und damit weitere Angebote des Konzepts TEE 2.0 realisiert: Ab Dezember 2021: Wien-München-Paris + Zürich-Amsterdam Ab Dezember 2023: Wien/Berlin-Brüssel/Paris Ab Dezember 2024: Zürich-Barcelona Für den Europatakt werden nationale Taktfahrpläne aufeinander abgestimmt - für bessere Anschlüsse und eine effizientere Nutzung der Infrastruktur. Die Staaten arbeiten hierzu bereits eng zusammen.

Die europäischen Infrastrukturbetreiber unterstützen durch die Initiative EuroLink. In 5 Stunden von Berlin über Dresden und Prag nach Wien Auf dem Schienengipfel unterzeichneten Deutschland, Tschechien und Österreich zudem eine Gemeinsame Absichtserklärung (MoU) zum Ausbau der internationalen Verbindung Berlin-Dresden-Prag-Wien (Via Vindobona). Die Erklärung enthält die Ausbauplanungen in den Ländern. Nach Abschluss aller Arbeiten sollen sich die Fahrtzeiten erheblich verkürzen: Berlin - Prag: bis zu 2 h 30 min Prag - Wien: bis zu 2 h 30 min
Berlin-Wien: bis zu 5 h; Expressverbindungen 4 h

Auf deutscher Seite setzt die DB Netz AG die notwendigen Maßnahmen um. Zu den konkreten Ausbauschritten gehören: Weiterer Ausbau der Strecke Berlin - Dresden, einschließlich "Dresdner Bahn" auf Berliner Stadtgebiet. Aus- und Neubaustrecke Dresden - Grenze DE/CZ - Prag. Die DB plant dazu gemeinsam mit dem tschechischen Eisenbahn-Unternehmen einen Erzgebirgstunnel. Scheuer: Die Erklärung ist der Grundstein für eine leistungsstarke grenzüberschreitende europäische Achse. Brandenburger Tor, Frauenkirche, Karlsbrücke und Stephansdom - sie rücken über die Schiene ganz dicht aneinander.

Bereits unter deutscher Ratspräsidentschaft in der zweiten Jahreshälfte 2020 hatte das BMVI wichtige Impulse für den europäischen Bahnverkehr gesetzt, das Konzept TransEuropExpress (TEE) 2.0 vorgestellt und konkrete neue Nachtzugverbindungen mit den Verkehrsunternehmen verabredet. (Siehe: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/europaeisches-jahr-der-schiene-2021.html Anlagen: Letter of Intent TEE 2.0 + MoU Berlin-Dresden-Prag-Wien

 

Klimaschutzgesetz - Eine weitere Milliarde zusätzlich für den Öffentlichen Personennahverkehr

Generationenvertrag für das Klima
Berlin, 12. Mai 2021 - Mit der Änderung des Klimaschutzgesetzes will die Bundesregierung die Klimaschutzvorgaben verschärfen und das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045 verankern. Das hat das Bundeskabinett heute beschlossen. Begleitend zum Gesetzentwurf kündigt die Bundesregierung ein Sofortprogramm an, um die ambitionierten Ziele zu unterstützen. „Das Klimaschutzgesetz setzt den Rahmen für die nächsten Jahre und Jahrzehnte“, erklärt Bundesumweltministerin Schulze.

Quelle: Bundesregierung

Die Meilensteine im Überblick:
• Kabinettsbeschluss vom 12.05.2021: Anhebung der jährlichen Minderungsziele pro Sektor für die Jahre 2023 bis 2030 und gesetzliche Festlegung der jährlichen Minderungsziele für die Jahre 2031 bis 2040
• 2024: Festlegung der jährlichen Minderungsziele pro Sektor für die Jahre 2031 bis 2040
• Spätestens 2032: Festlegung der jährlichen Minderungsziele für die Jahre 2041 bis 2045
• 2034: Festlegung der jährlichen Minderungsziele pro Sektor für die letzte Phase bis zur Treibhausgasneutralität von 2041 bis 2045

Deutschlands Weg zur Klimaneutralität ist im Klimaschutzgesetz vorgezeichnet. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und mit Blick auf das neue europäische Klimaziel 2030 hat die Bundesregierung nun ein Klimaschutzgesetz 2021 vorgelegt. Der Beschluss des Gerichts verpflichtet den Staat, aktiv vorzubeugen, so dass es in Zukunft nicht zu unverhältnismäßigen Einschränkungen der Freiheitsgrundrechte der heute jüngeren Menschen kommt. Das Bundeskabinett begegnet mit dem neuen Klimaschutzgesetz den besonderen Herausforderungen, die mit dem Klimawandel verbunden sind.

Höheres Klimaziel bis 2030
Die Gesetzesänderung sieht vor, die Zielvorgaben für weniger CO2 ()- Emissionen anzuheben. Das Minderungsziel für 2030 steigt um 10 Prozentpunkte auf mindestens 65 Prozent. Das heißt, Deutschland soll bis Barrierefreie Beschreibung anzeigen zum Ende des Jahrzehnts seinen Treibhausgas-Ausstoß um 65 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 verringern.

Die höheren Ambitionen wirken sich auch auf die CO2 ()-Minderungsziele in den einzelnen Sektoren wie der Energiewirtschaft, dem Verkehr oder dem Gebäudebereich bis zum Jahr 2030 aus. Treibhausgasneutralität bis 2045 Für das Jahr 2040 gilt ein Minderungsziel von mindestens 88 Prozent. Auf dem Weg dorthin sieht das Gesetz in den 2030er Jahren konkrete jährliche Minderungsziele vor.

 Bis zum Jahr 2045 soll Deutschland Treibhausgasneutralität erreichen:
Es muss dann also ein Gleichgewicht zwischen Treibhausgas-Emissionen und deren Abbau herrschen. Nach dem Jahr 2050 strebt die Bundesregierung negative Emissionen an. Dann soll Deutschland mehr Treibhausgase in natürlichen Senken einbinden, als es ausstößt.

 Natürliche Senken stärken
Der Gesetzentwurf betont den Beitrag natürlicher Ökosysteme zum Klimaschutz. Wälder und Moore sind Kohlenstoffspeicher, sogenannte natürliche Senken. Sie sind wichtig, um unvermeidbare Restemissionen von Treibhausgasen zu binden. Die Bundesregierung macht deshalb konkrete Zielvorgaben, um die CO2 ()-Bindungswirkung natürlicher Senken zu verbessern. 

Sofortprogramm für mehr Klimaschutz
Begleitend zur Novelle des Klimaschutzgesetzes hat die Bundesregierung eine Erklärung zum verabschiedet. Um die mit dem Klimaschutzgesetz 2021 beschlossenen Ziele erreichen zu können, sind zahlreiche unterstützende Maßnahmen in den verschiedenen Sektoren notwendig. Die Bundesregierung wird hierzu ein Sofortprogramm vorlegen. Schwerpunkte der Maßnahmen liegen in den Bereichen Industrie, „Klimapakt Deutschland“ klimafreundliche Mobilität, Landwirtschaft und im Gebäudebereich. Ein zusätzliches Fördervolumen im Umfang von bis zu 8 Milliarden Euro ist dafür vorgesehen.

 Klimaschutz europäisch abstimmen
Auf europäischer Ebene stehen konkrete Vorschläge der EU ()-Kommission zu Maßnahmen für mehr Klimaschutz noch aus. Folgerichtig sieht das novellierte Klimaschutzgesetz daher eine Evaluierung im Jahr 2022 nach den europäischen Vorgaben vor. Ziel muss ein gut koordinierter Instrumentenmix auf europäischer und nationaler Ebene sein.

Weg zur Klimaneutralität
Die Bundesregierung will mit dem novellierten Klimaschutzgesetz nicht nur mehr Generationengerechtigkeit, sondern auch mehr Planungssicherheit schaffen. Der Weg zur Klimaneutralität ist nun noch detaillierter festgelegt.



Eine weitere Milliarde zusätzlich für den Öffentlichen Personennahverkehr

Das Bundeskabinett hat heute (12. Mai 2021) einer von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer vorgelegten Formulierungshilfe zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes zugestimmt. Damit sollen die Corona-Hilfen für den Öffentlichen Personenverkehr (ÖPNV) weiter aufgestockt werden - um noch einmal eine Milliarde Euro für das Jahr 2021. Die Koalitionsfraktionen können nun einen entsprechenden Gesetzentwurf aus der Mitte des Deutschen Bundestages einbringen.

Scheuer: Klimaschutz im Verkehr beginnt vor der Haustür - beim Einsteigen in den öffentlichen Nahverkehr. Ein gutes ÖPNV-Angebot ist eines unserer wichtigsten Instrumente. Wir unterstützen die Länder bereits massiv mit Finanzhilfen. Mit noch einmal einer Milliarde Euro Corona-Hilfen zusätzlich können wir den umweltfreundlichen ÖPNV weiter leistungsfähig und zuverlässig am Laufen halten, das Vertrauen stärken und das System insgesamt zukunftsfest zu machen.

Corona-Hilfen des Bundes nun 3,5 Milliarden Euro
Mit dem Corona-Hilfspaket hat der Bund den Ländern bereits im Jahr 2020 - zusätzlich zu den regulären Regionalisierungsmitteln - weitere 2,5 Milliarden Euro bereitgestellt. Anteilige Finanzierung der Länder Die Länder haben eine hälftige Übernahme der coronabedingten finanziellen Nachteile im ÖPNV zugesagt, so dass nun Schäden der Jahre 2020 und 2021 in Höhe von insgesamt 7 Milliarden Euro ausgeglichen werden können.

Bund unterstützt ÖPNV bereits massiv
Mit den sog. "Regionalisierungsmitteln" des Bundes können die Länder den Nahverkehr finanzieren. Diese Mittel betrugen im Jahr 2020 regulär rund 8,85 Milliarden Euro. Sie stiegen im Jahr 2021 bereits regulär auf rund 9,26 Milliarden Euro. Damit leistet der Bund einen wesentlichen Beitrag für ein leistungsfähiges Nahverkehrsangebot vor Ort.


Inflationsrate erreicht Zweijahreshoch und liegt im April 2021 bei +2,0 %

Wiesbaden/Duisburg, 12. Mai 2021 - Die Inflationsrate in Deutschland − gemessen als Veränderung des Verbraucher-preisindex (VPI) zum Vorjahresmonat – lag im April 2021 bei +2,0 %.
Damit erhöhte sich die Inflationsrate nach dem Ende der temporären Senkung der Mehrwertsteuersätze den vierten Monat in Folge. Zuletzt hatte sie im April 2019 diesen Stand erreicht.
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stiegen die Verbraucherpreise im Vergleich zum Vormonat März 2021 um 0,7%.


Verbraucherpreisindex, April 2021
+2,0 % zum Vorjahresmonat (vorläufiges Ergebnis bestätigt)
+0,7 % zum Vormonat (vorläufiges Ergebnis bestätigt)
Harmonisierter Verbraucherpreisindex, April 2021
+2,1 % zum Vorjahresmonat (vorläufiges Ergebnis bestätigt)
+0,5 % zum Vormonat (vorläufiges Ergebnis bestätigt)

0,7 %.

Sterbefallzahlen in der 17. Kalenderwoche 2021: 5 % über dem Durchschnitt der Vorjahre
Sterbefallzahlen im April 2021: 3 % über dem Durchschnitt der Vorjahre

 

Bundesrat stimmt Ausnahmen für vollständig Geimpfte zu

1004. Sitzung des Bundesrates
Berlin, 7. Mai 2021 - Einen Tag nach dem Bundestag hat am 7. Mai 2021 in einem Eilverfahren auch der Bundesrat einer Verordnung zugestimmt, die Erleichterungen und Ausnahmen von Corona-Schutzmaßnahmen für vollständig Geimpfte und Genesene bundesweit vorsieht.
Rechtsverordnungen
Top 94b Bundesrat stimmt Ausnahmen für vollständig Geimpfte zu © Foto: dpa | Andreas Arnold
Die Bundesregierung hatte sie erst am Dienstag, den 4. Mai 2021 auf den Weg gebracht - und den Bundesrat gebeten, schon wenige Tage später darüber zu entscheiden.

Testungen entbehrlich
Vollständig gegen Covid-19 geimpfte und von einer Infektion genesene Personen können künftig ohne vorherige Tests einkaufen, zum Friseur, zur Fußpflege, in Zoos oder botanische Gärten gehen. Sie gelten also rechtlich wie Personen, die einen aktuellen negativen Test nachweisen können.

 Ausnahmen von Kontaktbeschränkungen
Geimpfte und Genesene zählen bei Kontaktbeschränkungen für private Zusammenkünfte oder Sportausübung nicht mit, die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen gelten für sie nicht. Zudem entfällt für sie diese Personengruppen die Quarantänepflicht, wenn sie aus Corona-Risikogebieten zurückkehren oder im Kontakt mit Corona-Infizierten waren.

Weiterhin Maskenpflicht
Unberührt bleiben allerdings die Vorgaben zum Tragen einer Schutzmaske oder zum Abstandhalten im Rahmen von Hygieneschutzkonzepten.

Grundrechtseingriffe nicht mehr gerechtfertigt
Zur Begründung führt die Bundesregierung in der Verordnung aus, dass es sich nicht um Sonderrechte oder Privilegien handele, sondern um die Aufhebung nicht mehr gerechtfertigter Grundrechtseingriffe. Denn sobald aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse hinreichend belegt sei, dass geimpfte und genesene Personen für andere nicht (mehr) ansteckend sind oder das Restrisiko einer Weiterübertragung ganz erheblich gemindert sei, bedürfe es für diese Personengruppen Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen.

Ansteckungsgefahr gering
Laut Robert Koch-Institut sei nach gegenwärtigem Kenntnisstand das Risiko einer Übertragung des Coronavirus durch Personen, die vollständig geimpft wurden, spätestens zwei Wochen nach der zweiten Impfung deutlich geringer als bei Vorliegen eines negativen Antigen-Schnelltests bei symptomlosen infizierten Personen.
Für genesene Personen gelte Vergleichbares für einen Zeitraum von sechs Monaten nach einer überstandenen Infektion. Für diese Personen werde grundsätzlich auch empfohlen, nach Kontakten zu einer infizierten Person eine Quarantäne nicht erneut anzuordnen.

Länderverordnungen erlaubt
Eine Öffnungsklausel gibt den Ländern die Möglichkeit, weitere Ausnahmen für vollständig geimpfte, genesene und getestete Personen vorzusehen, wo sie selbst noch Regelungskompetenzen für Gebote und Verbote haben. Die Sperrwirkung des Bundesrechts wird insoweit aufgehoben.

Weitere Änderungen möglich
Sofern das aktuelle Infektionsgeschehen sich verändert- etwa neue besorgniserregende Virusvarianten entstehen, zu denen keine ausreichenden Erkenntnisse über die Wirksamkeit einer Immunisierung durch Impfungen oder überstandene Erkrankung gibt, könne es der Bedarf für weitere Änderungen der bundesweiten Verordnung entstehen, betont die Bundesregierung.

Rasches Inkrafttreten geplant
Die Verordnung soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Wie schnell dies geschieht, entscheidet die Bundesregierung.

 Bundesrat billigt 28 Gesetze
Für 28 Gesetze aus dem Bundestag gab der Bundesrat am 7. Mai 2021 grünes Licht. So billigten die Länder unter anderem 50 Milliarden Euro an zusätzlichen Haushaltsmitteln zur Pandemiebekämpfung, Verschärfungen bei der Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und eine Erhöhung der Sammelquote für Elektroschrott. Außerdem stimmten sie Verbesserungen der Kinder- und Jugendhilfe und des Schutzes von Gerichtsvollziehern sowie umfangreichen Änderungen im Telekommunikationsrecht zu.

Weitere Gesetze betreffen die Vermeidung so genannter Share Deals bei der Grunderwerbsteuer, die IT-Sicherheit in der Verwaltung und eine Ausnahmeregelung für Saisonbeschäftigungen in der Pandemie. Alle Gesetze werden nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und können anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet werden.

Corona-Ausnahmen-Verordnung
Nur einen Tag nach dem Bundestag stimmten auch die Länder einer Verordnung zu, die Erleichterungen und Ausnahmen von Corona-Schutzmaßnahmen für vollständig Geimpfte und Genese vorsieht. Anregungen für Bundesregierung und Bundestag Der Bundesrat beschloss eigene Vorschläge zur Stärkung der Gerichte in Wirtschaftsstreitigkeiten und zur Erhöhung der Gerichtsvollzieherkosten, zudem fasste er Entschließungen zu steuerlichen Vereinfachungen bei der Projektförderung durch die öffentliche Hand und zum weiteren Ausbau von Photovoltaik. Außerdem fordern die Länder ein Mitspracherecht bei der Reform der Ärzteausbildung.

Keine Entscheidung gab es über Landesinitiativen zu Weiterentwicklung der Pflegeversicherung und zum Abstammungsrecht: die beiden Vorlagen setzte der Bundesrat kurzfristig von der Tagesordnung ab.
Neue Vorschläge u.a. zu Tierschutz und Immissionsschutz
Neu vorgestellt wurden Ländervorschläge zum Tarifvertragsrecht, zur Weideprämie für Tierhalter und zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes; Ebenso Initiativen zum Immissionsschutz, zur europäischen Datensouveränität und zum Tierschutz in der Landwirtschaft. Die Fachausschüsse beschäftigen sich in den kommenden Wochen damit. Stellungnahmen zu Regierungsplänen Die Länder äußerten sich teils umfangreich zu einer Reihe von Gesetzentwürfen der Bundesregierung. Dabei ging es etwa um Pläne zur Strafbarkeit der Veröffentlichung so genannter Feindeslisten und des Cyberstalking.

Keine Einwände hatte der Bundesrat gegen das geplante Lieferkettengesetz und gegen die Einführung einer Kronzeugenregelung für Dopingsünder.


Tagesordnung.

Gesetzesbeschlüsse des Bundestages
Top 2 Reform der Kinder- und Jugendhilfe: Bundesrat stimmt zu
Top 5 Bundesrat stimmt Maßnahmen gegen Share Deals zu
Top 7 Zusätzliche Milliarden für die Pandemiebekämpfung
Top 10 Bundesrat kritisiert mangelnde Einbindung der Länder bei IT-Sicherheit
Top 12 Bundesrat billigt höhere Strafen für Kindesmissbrauch
Top 14a Mehr Rückgabestellen für Elektronikgeräte
Top 21 Bundesrat stimmt TKG-Novelle zu
Top 88 Längere Verträge für Saisonarbeitskräfte: Bundesrat billigt Bundestagsbeschluss
Top 94a Mehr Schutz für Gerichtsvollzieher - höhere Pfändungsfreigrenzen  

Landesinitiativen
Top 29 Bundesrat fordert höhere Gerichtsvollziehergebühren
Top 30 Deutschland als Gerichtsstandort für internationale Handelssachen
Top 32 Abgesetzt: Entschließung zur Mitwirkung der Länder bei Weiterentwicklung der Pflegeversicherung
Top 33 Länder fordern Mitspracherecht bei Reform der Ärzteausbildung
Top 34 Abgesetzt: Initiative zum Abstammungsrecht  

Gesetzentwürfe der Bundesregierung
Top 36 Schutz von Menschenrechten in der globalen Wirtschaft
Top 51 Bundesrat will Vorschriften zur Bekämpfung von Stalking nachschärfen
Top 53 Keine Einwände gegen Kronzeugenregelung im Anti-Doping-Gesetz
Top 55 Regierungspläne zu Feindeslisten: Bundesrat fordert Änderungen  

 

Bundestag bestätigt Lockerungen für Geimpfte und von Crona-Genesende

Berlin, 6. Mai 2021 - Es war erwartet worden. Nachdem das Bundeskabinett sich für Lockerungen für Geimpfte und Genesende ausgesprochen tate, folgte der Bundestag heute dem Kabinett der großen Koalition.
Die Lockerungs-Verordnung beinhalten Ausnahmen bei den Kontaktbeschränkungen und Quarantäneregeln. Für vollständig Geimpfte - zwei Wochen nach der Zweitimpfung - und von Covid genesene Personen sollen einige Corona-Beschränkungen nicht mehr gelten.
Abgesegnet hatten das die Mehrheit der schwarz-rote Koalition, Grüne und Die Linke. Die FDP enthielt sich, die AfD war dagegen. Stimmt morgen auch der Bundesrat zu, könnten die Lockerungen schon am Wochenende in Kraft treten.


- 45 Maßnahmen und Ziele für nachhaltigen Konsum festgelegt
- Weitere 100 Millionen Euro zusätzlich für erfolgreiche Wallbox-Förderung

45 Maßnahmen und Ziele für nachhaltigen Konsum festgelegt
Berlin, 4. Mai 2021 - Bei der gestrigen Sitzung des Staatssekretärsausschusses für nachhaltige Entwicklung unter der Leitung von Dr. Hendrik Hoppenstedt, Staatsminister bei der Bundeskanzlerin, einigte sich die Bundesregierung auf ein breites Maßnahmenbündel, um den nachhaltigen Konsum zu stärken.
Beschluss: www.deutsche-nachhaltigkeitsstrategie.de

Die 45 Maßnahmen und Ziele priorisieren und fokussieren das bestehende Programm der Bundesregierung für nachhaltigen Konsum von 2016. Die überarbeiteten Maßnahmen betreffen die Bereiche Mobilität, Wohnen und Haushalt, Ernährung, Arbeit und Büro, Bekleidung sowie Freizeit und Tourismus. Der Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung betonte in seiner Sitzung die zentrale Rolle, die einem nachhaltigen Konsum für die Erreichung der Nachhaltigkeits- und Klimaschutzziele Deutschlands zukommt.

Die beschlossenen Maßnahmen sollen dazu beitragen, u.a. den konsumbezogenen Ausstoß von Treibhausgasen pro Einwohner bis 2030 zu halbieren. Mit Blick auf die Festlegungen in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, der Agenda 2030 der Vereinten Nationen aber auch des European Green Deal müsse es darum gehen, nachhaltige Konsummuster zu befördern und die negativen Sozial- und Umweltwirkungen des Konsums zu begrenzen, so der Staatssekretärsausschuss. Dabei müssten die Angebots- und die Nachfrageseite gemeinsam adressiert werden.

Die Förderung nachhaltigen Konsums sei nur ein Element neben der Setzung eines geeigneten rechtlichen Rahmens entlang der Lieferketten, der Mitwirkung an europäischen und internationalen Prozessen (u.a. ILO, WTO) sowie der Unterstützung nachhaltigen Handelns der Partnerländer. Das vom Staatssekretärsausschuss festgelegte Maßnahmenpaket enthält so unterschiedliche Maßnahmen wie die Einführung eines Mobilitätsmanagements in allen obersten Bundesbehörden und perspektivisch in ihren Geschäftsbereichen, die Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Radverkehr, eine bessere Information über Energieverbräuche und die nachhaltige Entwicklung des Gebäudebestandes.

Hinzu kommen Maßnahmen wie die Förderung einer energieeffizienten und ressourcenschonenden Informationstechnologie, die Förderung einer ausgewogenen Ernährung sowie von mehr Tierwohl bei der Tierhaltung, die Stärkung von Verbraucherinformationen und der Nutzung von vertrauenswürdigen Umwelt- und Sozialzeichen im Online-Handel sowie die Stärkung der Bildung und Forschung zu nachhaltigem Konsum. Auf Bundesebene soll bis Sommer 2021 eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Beschaffung klimafreundlicher Produkte und Dienstleistungen verabschiedet werden.

Deutschland ist eines der ersten Länder, die zum Thema Nachhaltiger Konsum ein konkretes Regierungsprogramm vorgelegt haben. Zur Unterstützung der Umsetzung des Programms wurde das Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum aus nachgeordneten Behörden mehrerer beteiligter Ministerien mit einer Geschäftsstelle beim Umweltbundesamt eingerichtet. An der Sitzung des Staatssekretärsausschusses nahmen als Gäste teil Prof. Dr. Christa Liedtke (Folkwang Universität der Künste; Abteilungsleiterin Wuppertal-Institut für Klima, Umwelt und Energie) und Prof. Rainer Grießhammer (Universität Freiburg; Senior Advisor Öko-Institut).

Nachhaltigkeitsberichte von drei Ressorts

In einem weiteren Tagesordnungspunkt stellten BMF, BMEL und BMWi ihre Ressortberichte zur Umsetzung der Agenda 2030 und der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie vor. Hintergrund: Der Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung ist das zentrale Steuerungsorgan der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie. Alle Ressorts sind in dem Ausschuss auf Ebene der beamteten Staatssekretärinnen und Staatssekretäre vertreten.

Weitere 100 Millionen Euro zusätzlich für erfolgreiche Wallbox-Förderung
Die sehr erfolgreiche Förderung privater Ladestationen für Elektroautos an Wohngebäuden wird noch einmal um weitere 100 Millionen Euro aufgestockt und damit erneut verlängert. Damit schaffen wir einen großen Schritt für die private Ladeinfrastruktur. Insgesamt steht nun eine halbe Milliarde Euro an Bundesmitteln zur Verfügung.
Mit einem Zuschuss von 900 Euro werden der Kauf und die Installationen der sogenannten Wallboxen unterstützt. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer: Wir wollen mehr Klimaschutz, mehr saubere E-Autos auf unseren Straßen und mehr Nutzung von Ökostrom. All das erreichen wir mit unserem höchst erfolgreichen Programm für private Lade-Wallboxen. Schon jetzt fördern wir rund 470.000 neue Ladepunkte. Wir stocken den Topf jetzt noch einmal um weitere 100 Millionen Euro zusätzlich auf. Insgesamt nun eine halbe Milliarde Euro für die Ladeinfrastruktur zu Hause. Die enorme Nachfrage nach dem 900-Euro-Zuschuss zeigt, dass wir mit unserem Programm goldrichtig liegen. Aktueller Umsetzungsstand Bislang sind rund 385.000 Anträge für rund 470.000 Ladepunkte eingegangen.

Wer kann Anträge stellen?
Träger von Investitionsmaßnahmen (z.B. Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Bauträger) zur Errichtung einer Ladestation für Elektroautos im nicht öffentlich zugänglichen Bereich von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden.
Was wird gefördert?
Gefördert werden der Erwerb und die Errichtung einer fabrikneuen, nicht öffentlich zugänglichen Ladestation inklusive des elektrischen Anschlusses (Netzanschluss) sowie damit verbundene notwendige Nebenarbeiten (Definition der Gesamtkosten siehe unter „Wie wird gefördert?“) an Stellplätzen von bestehenden Wohngebäuden in Deutschland, wenn u.a.: die Ladestation über eine Normalladeleistung von 11 kW verfügt, der Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien kommt, die Ladestation intelligent und steuerbar ist (mit Blick auf die Netzdienlichkeit)

Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt durch einen Investitionszuschuss, der nach Abschluss Ihres Vorhabens auf Ihr Bankkonto überwiesen wird. Der Zuschuss beträgt pauschal 900 Euro pro Ladepunkt. Unterschreiten die Gesamtkosten des Vorhabens den Zuschussbetrag, wird keine Förderung gewährt. Der Zuschuss kann bei der KfW über das Zuschussportal beantragt werden und muss vor Beginn des Vorhabens erfolgen. Bei der Ermittlung der Gesamtkosten können Kosten für folgende Leistungen berücksichtigt werden: Ladestation Energiemanagementsystem/Lademanagementsystem zur Steuerung von Ladestationen Elektrischer Anschluss (Netzanschluss) Notwendige Elektroinstallationsarbeiten (zum Beispiel Erdarbeiten)