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Bundesrat billigt Infektionsschutzgesetz

1003. Sitzung des Bundesrates
 
I
n einer Sondersitzung hat der Bundesrat am 22. April 2022 das 4. Bevölkerungsschutzgesetz gebilligt, das vom Bundestag nur einen Tag zuvor verabschiedet worden war. Es kann nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden.
 Bundesweit einheitliche Notbremse

© Foto: dpa | Christoph Soeder I 

Der Bundestagsbeschluss führt eine bundesweit verbindliche Corona-Notbremse im Bundesinfektionsschutzgesetz ein: Sie gilt ohne weitere Umsetzungsakte in Landkreisen und kreisfreien Städten, die Sieben-Tage-Inzidenzen von über 100 Infektionen pro 100.000 Einwohnern an drei aufeinanderfolgenden Tagen aufweisen.
Gesetzlich definierte Schutzmaßnahmen Automatisch greifen dann ab dem übernächsten Tag bestimmte, im Gesetz dezidiert aufgezählte Schutzmaßnahmen, ohne dass die Länder noch Verordnungen beschließen müssten. Genannt sind unter anderem Kontakt- und nächtliche Ausgangsbeschränkungen von 22 bis 5 Uhr, Restriktionen für Einzelhandel, Gastronomie, Hotels, Kultur-, Dienstleistungs-, Sport- und Freizeiteinrichtungen.
Auch Ausnahmetatbestände für die Schutzmaßnahmen sind gesetzlich definiert. So ist Joggen und Spaziergehen bis 24 Uhr erlaubt, unter bestimmten Voraussetzungen auch Einkaufen mit Terminvergabe.
Ab einer Inzidenz von 100 wird für Schulen und Hochschulen Wechselunterricht verpflichtend - ab einer Inzidenz von 165 Distanzunterricht. Arbeitgeber sind gehalten, ihren Beschäftigten soweit wie möglich Homeoffice anzubieten.
Weitergehende Landesregelungen unberührt
 Soweit Landesvorschriften bereits schärfere Maßnahmen vorsehen, bleiben diese bestehen. In Regionen mit stabilen Inzidenzen unter 100 können die Länder außerdem mit eigenen Verordnungen über Einschränkungen oder Lockerungen entscheiden.
Die gesetzliche Notbremse ist bis zum 30. Juni 2021 befristet. Verordnungen mit Zustimmung des Gesetzgebers Außerdem im Gesetz vorgesehen: Verordnungsermächtigungen für die Bundesregierung, damit diese mit Zustimmung von Bundestag und Bundesrat weitere Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung des Corona-Virus und besondere Regelungen für geimpfte oder negativgetestete Personen erlassen kann.
Zusätzliche Kinderkrankentage
Flankierend wird das Kinderkrankengeld für gesetzlich versicherte Berufstätige um 10 zusätzliche Tage, für Alleinerziehende um 20 Tage ausgeweitet, damit diese ihre Kinder während pandemiebedingter Schul- oder Kita-Schließung zuhause betreuen können. Der Anspruch besteht unabhängig davon, ob die Arbeitsleistung grundsätzlich auch im Homeoffice erbracht werden kann. Erst im Januar hatte der Bundesrat der Erhöhung auf 20 bzw. 40 Tage für das Jahr 2021 zugestimmt.
Rasches Inkrafttreten geplant
Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll im Wesentlichen am Tag darauf in Kraft treten.

Bundeskabinett: Nationaler Radverkehrsplan (NRVP 3.0) verabschiedet

Berlin, 21. April 2021 - Bundesminister Andreas Scheuer: Mit unserem neuen Nationalen Radverkehrsplan machen wir Deutschland zum Fahrradland. Der NRVP 3.0 ist ein Bürgerplan. So eine umfassende Strategie für ein sicheres und gutes Miteinander gab es noch nie. Wir haben alles in den Blick genommen: von der Infrastruktur über die gesetzlichen Vorschriften, die finanzielle Förderung bis hin zum Einsatz des Fahrrads in der Logistik. Für den NRVP 3.0 haben wir erstmals die Bürgerinnen und Bürger gefragt, was sie sich für den Radverkehr wünschen.

Über 2.000 Ideen haben uns erreicht. Im Dialog mit Ländern, Kommunen, Verbänden, Wirtschaft und Wissenschaft haben wir diese Strategie für die nächsten 10 Jahre erarbeitet. Gleichberechtigung, Rücksicht und mehr Verkehrssicherheit stehen im Vordergrund. Ich fordere alle auf, ihn jetzt vor Ort mit Leben zu füllen, schnell anzupacken und die Maßnahmen umzusetzen. Radverkehr lebt in den Kommunen. Unsere Fördermittel in Rekordhöhe stehen bereit. Der NRVP 3.0 wird auf dem Nationalen Radverkehrskongress am 27./ 28. April 2021 der Fahrradcommunity vorgestellt.

Der NRVP 3.0 ist die Strategie für die Radverkehrsförderung in ganz Deutschland und Leitlinie für Bund, Länder, Kommunen, Wirtschaft und Wissenschaft bis 2030. Die Förderung des Radverkehrs ist eine gemeinschaftliche Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen. Das Anliegen: Mehr, besserer und sicherer Radverkehr – in der Stadt und auf dem Land. Der NRVP wird seit 2002 regelmäßig neu aufgelegt. Der aktuelle NRVP ist Ende 2020 ausgelaufen.

Beim Nationalen Radverkehrskongress 2019 hat Bundesminister Scheuer den Startschuss für den NRVP 3.0 gegeben und erstmals Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, sich in die Erarbeitung einzubringen. Ihre wichtigsten Anliegen: lückenlose Radverkehrsnetze und mehr Verkehrssicherheit. Darauf aufbauend wurden die Inhalte und Themen gemeinsam mit Vertretern von Ländern, Kommunen und Verbänden wie ADFC, VCD, ADAC, Changing Cities, Deutsche Bahn, VDV, Zweirad-Industrie-Verband e.V., Deutsches Institut für Urbanistik diskutiert.

Nähere Informationen finden Sie unter nachfolgendem Link: https://zukunft-radverkehr.bmvi.de/bmvi/de/home/info/id/20 Der NRVP zeigt auf, was Bund, Länder, Kommunen, Wirtschaft und Wissenschaft in den nächsten Jahren tun müssen, um Deutschland weiter zum Fahrradland zu machen. Nur gemeinsam und in einem kontinuierlichen Austausch können die in dieser Radverkehrsstrategie formulierten Maßnahmen und Anregungen zum Gestalten einer nachhaltigen Mobilität umgesetzt werden. Mit sichereren Infrastrukturen, von allen beachteten Verkehrsregeln und mehr Fairness im gegenseitigen Miteinander im Straßenverkehr gelingt eine Trendwende für sicheren Radverkehr.

Der NRVP setzt für das Fahrradland 2030 konkrete Ziele: Die Anzahl der Wege nimmt von rund 120 auf 180 Wege je Person und Jahr zu – ohne dass dies zu Lasten der übrigen Verkehrsarten des Umweltverbundes geht. Die durchschnittliche Länge der mit dem Rad zurückgelegten Wege erhöht sich von 3,7 Kilometer auf sechs Kilometer. Gegenüber 2019 reduziert sich die Zahl der im Verkehr getöteten Radfahrenden um 40 % – trotz deutlich mehr Radverkehr. Als Orientierung – auch für die Akteure vor Ort, die die allermeisten Radverkehrsmaßnahmen umsetzen – haben wir uns deshalb ein Ziel gesetzt: Die finanzielle Förderung des Radverkehrs durch Bund, Länder und Kommunen soll sich perspektivisch an rund 30 Euro je Person und Jahr orientieren.

Der NRVP beinhaltet konkrete Vorschläge und Handlungsempfehlungen, z. B.: Förderung einer sicheren und lückenlosen Radinfrastruktur: Beim Neu- und Ausbau von Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen sollen grundsätzlich begleitende Radwege eingerichtet werden. Bund, Länder und Kommunen finanzieren und bauen Radvorrangrouten und Radschnellverbindungen – insbesondere in allen Metropolregionen. Der Bund erleichtert die Einrichtung von Fahrradstraßen. Die technischen Regelwerke zur Planung von Radverkehrsinfrastruktur sollen um Varianten für geschützte Kreuzungen und Radfahrstreifen (Protected Bike Lanes) ergänzt werden.

Die besonderen Anforderungen für Lastenräder sollen künftig mehr Berücksichtigung finden. Infrastruktur für Rad und Kfz werden möglichst getrennt. Für Mischverkehre soll es klare Einsatzgrenzen bezogen auf Kfz-Verkehrsstärke, Schwerverkehrsanteil und zulässiger Kfz-Geschwindigkeit geben. Kommunen setzen auf geschützte Radfahrstreifen (Protected Bike Lanes), sichere Knotenpunkte, Langsamfahrspuren und Fahrradstraßen, um Rad und Kfz im Straßenverkehr sicher zu trennen.

Kommunen schaffen im öffentlichen Raum schrittweise Platz für den Radverkehr – auch durch die Umwandlung von Kfz-Stellplätzen. Das begleiten sie mit dem erforderlichen Parkraummanagement und Konzepten für den Lade- und Lieferverkehr. Kfz-Stellplätze werden in Quartiersgaragen konzentriert. Der Bund initiiert Modellprojekte, um öffentliche Räume flexibel und temporär zu nutzen. Erfolgreiche Lösungen werden bundesweit kommuniziert und zügig in eine breite Anwendung überführt. Bund und Länder entwickeln ein einheitliches „Corporate Design“ für Bodenmarkierungen und Beschilderung im Radnetz Deutschland.

Fahrradparkplätze: Der Bund erarbeitet ein Programm Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen und stattet es mit Finanzierungsmöglichkeiten aus. Er weitet mit der DB AG die Bike&Ride-Offensive zum Bau sicherer Fahrradparksysteme aus. Der konkrete Bedarf für Fahrradparkplätze an Haltestellen und Bahnhöfen wird in den Nahverkehrsplänen beziffert. Die Nahverkehrspläne treffen verbindliche Aussagen zur Ausstattung der Haltestellen und Bahnhöfen mit Bike&Ride-Anlagen.

Die Städte und Gemeinden schaffen Fahrradparksysteme an den Bahnhöfen und Haltestellen des öffentlichen Personenverkehrs. Bund, Länder und Kommunen bauen an allen öffentlichen Einrichtungen in ausreichender Zahl Fahrradabstellanlagen. An hoch frequentierten Orten bauen die Kommunen v.a. Fahrradparkhäuser. Der Bund unterstützt Wohnungsbaugesellschaften, Wohneigentümergemeinschaften, Arbeitgeber und den Einzelhandel finanziell dabei, in und an Bestandsgebäuden Fahrradparksysteme zu bauen. Ein Neubau muss immer auch gut zugängliche Fahrradabstellmöglichkeiten bieten.

Bund und Länder passen dafür die Vorgaben in der Musterbauordnung und den Landesbauordnungen an. Verkehrssicherheit: Bund, Länder und Kommunen fördern einen Kulturwandel beim Umgang zwischen den Verkehrsteilnehmenden. Die Einhaltung der Verkehrsregeln muss konsequent kontrolliert und Vergehen müssen geahndet werden. Die Länder unterstützen Polizei und Kommunen bei der Durchsetzung.

Förderung von Dienstfahrten: Die Unternehmen führen – unterstützt von Bund, Ländern und Kommunen – Mobilitätsbudgets ein und fördern so auch die Fahrradnutzung. Die Unternehmen weiten ihre Dienstradleasing-Angebote aus. Behörden und öffentliche Unternehmen fördern die Nutzung des Fahrrads für Dienstfahrten, schaffen Dienstradflotten an und nutzen verstärkt Lastenrad-Sharing-Angebote.

Verwaltung, (Aus-)Bildung und Fahrradkultur: Der Radverkehr wird auf allen Verwaltungsebenen zur Querschnittsaufgabe. Bund, Länder und Kommunen schaffen Verwaltungsstrukturen, Personalstellen und feste Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die Aufgaben der Radverkehrsförderung. Sie qualifizieren Führungs- und Fachkräfte kontinuierlich weiter. Der Bund baut eine Straßenverkehrsakademie mit einem Fortbildungsangebot auf, das sich neben dem Radverkehr auch anderen Themen einer nachhaltigen Mobilität widmet.

Das Angebot richtet sich an das Personal im öffentlichen Dienst, in Planungsbüros und Beratungsunternehmen. Verknüpfung von Verkehrsträgern: Der Bund setzt sich dafür ein, Fahrradmitnahmemöglichkeiten im Fernverkehr auszubauen. Die Aufgabenträger machen Vorgaben zur Fahrradmitnahme bei der Ausschreibung von Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr. Die Länder fördern insbesondere in ländlichen Räumen Möglichkeiten zum Fahrradtransport an bzw. in Bussen. Die Deutsche Bahn unterstützt die Fahrradmitnahme in Zügen – auch von Spezialrädern. Dafür baut sie Bahnhöfe barrierefrei aus, insbesondere mit Rampen und Aufzügen. Logistik und Lastenräder: Behörden und öffentliche Unternehmen schreiben Transportfahrten nach Möglichkeit vermehrt als Lasten-/Fahrradfahrten aus.

 Bund und Länder ändern das Baurecht wo erforderlich und fördern Mikrodepots. Die Kommunen erleichtern die Einrichtung von Logistikflächen im öffentlichen Raum. Sie gestalten gemeinsam mit KEP-Diensten urbane Logistikkonzepte, wie Mikrodepots oder City-Hubs. Der Bund überprüft die Radwegebenutzungspflicht für Lastenräder. Die Kommunen unterstützen den Einsatz von Lastenrädern z. B. über die Regulierung von Zufahrtsberechtigungen für Fahrräder. Der Bund und die Verbände setzen sich dafür ein, europäisch einheitliche Normen für Lastenräder zu schaffen, z. B. für Wechselcontainer, digitale Schnittstellen und Softwarelösungen. Den NRVP 3.0 und weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten des BMVI finden Sie hier: www.bmvi.de/nrvp-dokument sowie www.bmvi.de/radverkehr.


 

Neuregelungen April 2021

Bundeskabinett beschließt Notbremse
Berlin, 13. April 2021 - Ab einer Inzidenz von 200 Fällen müssen Schulen ihren Präsenzunterricht einstellen und Kitas schließen. Die Länder können eine Notbetreuung einrichten. Der Beschluss mus noch als Gesetz verabschiedet werden.
 Ab einer Drei-Tage-Inzidenz von 100 in einem Kreis gilt:


 - nächtliche Ausgangssperren von 21 bis 5 Uhr. Ausnahmen sind etwa medizinische Notfälle, der Weg zur Arbeit und die Versorgung von Tieren.
- Kontaktbeschränkungen: Ein Haushalt darf sich nur noch mit einer weiteren Person treffen - plus deren Kindern, wenn sie unter 14 sind.
- Einzelhandel: Die Geschäfte müssen schließen. Ausgenommen sind "der Lebensmittelhandel einschließlich der Direktvermarktung, ebenso Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte und Gartenmärkte".
Kunden müssen FFP2- oder vergleichbare Masken tragen und es darf nur eine begrenzte Zahl an Menschen in die Läden.
- Gastronomie: Restaurants müssen schließen, dürfen aber bis 21 Uhr Speisen zum Abholen anbieten. Die Lieferung ist auch nach 21 Uhr erlaubt - also auch während der Ausgangssperre.
- Kosmetik und Co.: Körpernahe Dienstleistungen sind verboten, es sei denn, sie dienen medizinischen oder ähnlichen Zwecken.
- Friseure dürfen offen bleiben, doch die Kunden müssen einen negativen Corona-Test vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden ist.
- Freizeiteinrichtungen, Theater, Zoos, touristische Übernachtungsangebote und ähnliches müssen schließen. Ab einer Inzidenz von 200 Fällen müssen Schulen ihren Präsenzunterricht einstellen und Kitas schließen. Die Länder können eine Notbetreuung einrichten.


Corona-Teststrategie, Kinder im Netz schützen und Geldwäsche besser bekämpfen

Kostenfreie Tests, Impfen in Hausarztpraxen und Homeoffice-Regelungen sollen helfen, die Pandemie einzudämmen. Gleichzeitig gibt es Einmalzahlungen für Eltern und in der Grundsicherung. Neuregelungen betreffen auch den besseren Schutz von Kindern im Netz, das Adoptivrecht und den Führerschein.  
Das neue Jugendschutzgesetz verbessert den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet und in den sozialen Medien

Corona-Pandemie

Epidemische Lage von nationaler Tragweite besteht fort

Die Corona-Pandemie ist noch nicht vorbei. Daher bedarf es auch in den nächsten Monaten Regelungen zum Umgang mit der Pandemie, beispielsweise zum Impfen und zum Testen, aber auch zur Eindämmung des Virus. Zahlreiche Regelungen in der epidemischen Lage von nationaler Tragweite gelten fort.

Weitere Informationen

Kostenfreier Test einmal pro Woche

Zielgerichtet testen - daran orientiert sich die Nationale Teststrategie seit Beginn der Corona-Pandemie. Mit größerer Verfügbarkeit von Testkapazitäten und Antigen-Schnelltests, die von geschultem Personal vorgenommen werden, wird die Strategie immer weiter ausgebaut. Die neue Testverordnung ist am 08.März 2021 in Kraft getreten. Sie sieht vor allem den kostenfreien Bürgertest einmal pro Woche vor und regelt die Bestätigungsdiagnostik mit einem PCR-Test.

Weitere Informationen

Möglichst viele und möglichst zielgerichtet gegen Corona impfen   

Die neue Corona-Impfverordnung ist in Kraft. Nun können auch Menschen mit über 65 Jahren mit dem Impfstoff von AstraZeneca geimpft werden. Die Grundlage für Corona-Impfungen in den Hausarztpraxen wurde geschaffen.

Weitere Informationen

Homeoffice-Regelung wird verlängert   

Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wurde bis 30. April 2021 verlängert. Unternehmen müssen weiterhin überall dort Homeoffice anbieten, wo es möglich ist. Zudem werden sie verpflichtet, betriebliche Hygienekonzepte zu erstellen und umzusetzen.

Weitere Informationen

Einmalzahlung in der Grundsicherung von 150 Euro

Leistungsberechtigte in der Grundsicherung erhalten eine Einmalzahlung von 150 Euro. Der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung wird verlängert: Damit können diejenigen, die unter den wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie leiden, weiterhin Unterstützung erhalten.

Weitere Informationen

Antragsfrist für Kurzarbeit verlängert   

Unternehmen können den erleichterten Zugang zu Kurzarbeitergeld weiterhin in Anspruch nehmen. Die Bundesregierung verlängert die Antragsfrist um drei Monate bis zum 30. Juni 2021. Das gilt auch für die Leiharbeit.

Weitere Informationen

Kinderbonus auch im Jahr 2021

Eltern erhalten auch im Jahr 2021 für jedes kindergeldberechtigte Kind einen einmaligen Kinderbonus von 150 Euro. Er soll im Mai zusammen mit dem Kindergeld ausgezahlt werden. Das regelt das Corona-Steuerhilfe-Gesetz. Es ist am 17. März 2021 in Kraft getreten.

Weitere Informationen

Corona-Sonderregelung in der Bau- und Umweltplanung

Planungssicherheit für Investitionsprojekte

Viele Gemeindeverwaltungen sind wegen der geltenden Corona-Kontaktbeschränkungen für den allgemeinen Publikumsverkehr gesperrt. Sie können somit Planungsunterlagen für öffentliche Bau- und Erschließungsprojekte nicht öffentlich auslegen. Das Planungssicherstellungsgesetz vom 20. Mai 2020 besagt, dass die öffentliche Beteiligung in Genehmigungsverfahren rechtssicher und ohne zeitlichen Aufschub durchgeführt werden kann. Erörterungen und Antragskonferenzen können online stattfinden. Die Sonderregelung wurde bis Ende 2022 verlängert.

Weitere Informationen

Familie: Mehr Kinderschutz im Netz

Das neue Jugendschutzgesetz verbessert den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet und in den sozialen Medien. Anbieter sind verpflichtet, Minderjährige vor Mobbing, sexueller Belästigung oder Kostenfallen zu bewahren. Das Gesetz tritt am 1. April in Kraft.

Weitere Informationen

Mehr Unterstützung bei Adoptionen

Adoptivfamilien, die Herkunftsfamilien und die Kinder erhalten mehr Hilfe und Unterstützung. Dies wird erreicht durch eine bessere Beratung, Aufklärung und Vermittlung. Die Vorgaben bei Auslandsadoptionen werden verbindlicher. Die Neuerungen treten zum 1. April in Kraft.

Weitere Informationen

Landwirtschaft / Altersversorgung

Beitragszuschuss in der Alterssicherung der Landwirte

Die Einkommensgrenzen für den Anspruch auf einen Beitragszuschuss werden ab dem 1. April deutlich angehoben und dynamisch ausgestaltet. Damit profitieren künftig mehr einkommensschwächere Landwirtinnen und Landwirte von einem Beitragszuschuss in der Alterssicherung.

Weitere Informationen

Energie: Engpässe im Stromnetz beseitigen

Damit die Energiewende gelingt, bedarf es nicht nur eines Ausbaus erneuerbarer Energien, sondern auch des Ausbaus des Stromnetzes. Mehr Strom aus erneuerbaren Energien kann nur über ein optimiertes und ausgebautes Übertragungsnetz verteilt werden. Deshalb wurde das Bundesbedarfsplangesetzes angepasst. Es ist zum 4. März 2021 in Kraft getreten. 35 neue Netzausbauvorhaben werden im Gesetz aufgenommen und neun bisherige Netzausbauvorhaben geändert.

Weitere Informationen

Justiz: Stärkere und effektive Bekämpfung von Geldwäsche

Für Staatsanwaltschaften und Gerichte wird es künftig erheblich leichter Geldwäsche nachzuweisen und Täter konsequent zur Verantwortung zu ziehen. Der komplexe bisherige Tatbestand der Geldwäsche wird durch eine klare neue Strafvorschrift ersetzt und deutlich erweitert.

Weitere Informationen

Verkehr: Fahrprüfung im Automatik-Pkw gilt auch für Schaltwagen unter bestimmten Voraussetzungen

Wer ab dem 1. April 2021 seine praktische Fahrprüfung in einem Automatik-Pkw ablegt, darf anschließend trotzdem Autos mit Schaltung fahren. Voraussetzung dafür: Mindestens zehn zusätzliche Fahrstunden in einem Schaltfahrzeug und eine Bescheinigung über die Fahrtauglichkeit mit Schaltgetriebe. Hierfür muss eine 15-minütige Testfahrt absolviert werden. Damit soll der Einsatz von E-Autos in der Fahrausbildung gefördert werden.

Weitere Informationen


1002. Sitzung des Bundesrates am 26. März 2021
Grünes Licht für 13 Gesetze und 10 Regierungsverordnungen



Sterbefallzahlen in der 10. Kalenderwoche 2021: 12 % unter dem Durchschnitt der Vorjahre
 Destatis



Bund-Länderbeschluss: Kontaktbeschränkungen gelten weiter bis zum 18. April

Die Regeln zur Eindämmung der Corona-Pandemie gelten bis zum 18. April fort. Das haben Bund und Länder wegen der starken Infektionsdynamik beschlossen. Die vereinbarte Notbremse soll konsequent umgesetzt werden, über Ostern gilt eine weitgehende Reduzierung aller Kontakte
BESCHLUSS - 12-Punkte-Plan
Berlin, 22. März 2021 - Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder danken den Bürgerinnen und Bürger für ihre Solidarität im Kampf gegen die Pandemie bei den derzeit erforderlichen Beschränkungen.

Nach deutlich sichtbaren Erfolgen bei der Eindämmung des Infektionsgeschehens im Januar und Februar zeigt die aktuelle Entwicklung – insbesondere aufgrund der hohen Verbreitung von Covid-19-Variante B.1.1.7 – wieder ein starkes Infektionsgeschehen und eine exponentielle Dynamik. Das bedeutet, dass ohne Maßnahmen, die den Anstieg der Neuinfektionen begrenzen, bereits im April eine Überlastung des Gesundheitswesens wahrscheinlich ist.
Denn auch wenn bereits ein relevanter Teil der älteren Bevölkerung geimpft werden konnte, trägt die -nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen- deutlich höhere Sterblichkeit der in Deutschland nun führenden Mutante B.1.1.7 und die Tatsache, dass jüngere Patienten generell eine längere Verweildauer auf der Intensivstation haben, dazu bei, dass in der aktuellen Situation die Belastungsgrenze des Gesundheitssystems zwar nicht mehr bei der gleichen Inzidenzen wie bisher, aber bei exponentiellem Wachstum auch zeitlich nicht sehr viel später erreicht wird, als vor der Impfung der älteren Bevölkerung.

Bund und Länder haben sich auf Grundlage der geplanten Impfstofflieferung das Ziel gesetzt, im Sommer jeder Bürgerin und jedem Bürger ein Impfangebot zu machen. Mit der zunehmenden Verfügbarkeit von Impfstoffen werden die Impfungen von Woche zu Woche mehr Dynamik aufnehmen. Mit der zunehmenden Durchimpfung der Bevölkerung wird die Pandemie ihren Schrecken verlieren, denn je mehr Menschen geimpft sind, desto schlechter kann das Virus sich verbreiten. Der Anteil der geimpften Bevölkerung wirkt sich also positiv auf die Senkung des r-Wertes und damit auf die Frage aus, ob die Neuinfektionszahlen stabilisiert oder gesenkt werden können.

Bei einem hohen r-Wert setzt die Stabilisierung des Infektionsgeschehens durch die Impfquote später ein. Bei hohen Neuinfektionszahlen muss über eine Stabilisierung des Infektionsgeschehens hinaus mit Öffnungen abgewartet werden, bis die Zahlen gesenkt 2 werden konnten. Eine strenge Eindämmung des Infektionsgeschehens in den nächsten Wochen führt somit zu einer früheren Rückkehr zur Normalität und zu insgesamt kürzeren Beschränkungen. Sie ist damit aus gesundheitlichen, wirtschaftlichen und sozialen Gründen geboten. Zukünftige Öffnungsschritte werden maßgeblich von der konsequenten Testung der Bürgerinnen und Bürger abhängen.

Schnelltests und Selbsttests können tagesaktuell zusätzliche Sicherheit bei Kontakten geben. Regelmäßige Testungen können dabei unterstützen, auch Infektionen ohne Krankheitssymptome zu erkennen. Infizierte Personen können so schneller in Quarantäne gebracht und ihre Kontakte besser nachvollzogen werden. Der Effekt ist dabei umso größer, je mehr Bürgerinnen und Bürger sich konsequent an dem Testprogramm beteiligen. Es geht um eine deutliche Ausweitung der Tests im Rahmen des Testprogramm und eine bessere Nachvollziehbarkeit der Kontakte im Falle einer Infektion. Damit die Teststrategie funktioniert, müssen ausreichend Tests verfügbar sein.

Die Teststrategie umfasst drei Säulen:
In der ersten Säule werden die Schülerinnen und Schüler wie auch das Personal an den Schulen getestet. Die zweite Säule umfasst die kostenlosen Tests für die Bürgerinnen und Bürger und die Dritte Säule bilden die Tests für die Beschäftigten in den Betrieben, bei denen eine Präsenz der Arbeitnehmerinnen und Abeitnehmer nötig ist.
Bund und Länder weisen erneut darauf hin, dass ein positiver Schnell- oder Selbsttest eine sofortige Absonderung und zwingend einen Bestätigungstest mittels PCR erfordert. Ein solcher PCR-Test kann kostenlos durchgeführt werden. Angesichts dieser Lage bedarf es konsequenter Maßnahmen. Insbesondere Kontakte in Innenräumen müssen aufgrund der dort erhöhten Infektionsgefahr weitestgehend vermieden oder mit umfassenden Schutzmaßnahmen wie dem verpflichtenden Tragen von Masken mit hoher Schutzwirkung und der Nutzung von Schnelltests verbunden werden.

Um das Übergreifen von Infektionen aus Regionen mit höheren Inzidenzen in Regionen mit niedrigeren Inzidenzen weitestgehend einzudämmen, muss auch die Mobilität weiterhin eingeschränkt und auf das absolut notwendige reduziert werden. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten alle Bürgerinnen und Bürger dringend, auch in den nächsten Wochen alle Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken und insbesondere Zusammenkünfte in Innenräumen zu vermeiden.

Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder:
1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre 3 Landesverordnungen mit Wirkung ab 29. März 2021 entsprechend anpassen und bis zum 18. April 2021 verlängern.

2. Angesichts der exponentiell steigenden Infektionsdynamik muss die im letzten Beschluss vereinbarte Notbremse für alle inzidenzabhängigen Öffnungsschritte („Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen in dem Land oder der Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft (Notbremse).“) konsequent umgesetzt werden. Für die vereinbarten Öffnungsschritte wurde als Voraussetzung vereinbart, dass in dem Land oder der Region eine stabile oder sinkende 7-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern erreicht wird. Zusätzliche Öffnungen bei exponentiellem Wachstum der Neuinfektionszahlen scheiden also auch unterhalb dieser Inzidenzschwelle aus.
3. Angesichts des deutlich exponentiellen Wachstums muss darüber hinaus durch zusätzliche Maßnahmen dafür Sorge getragen werden, dass die Neuinfektionszahlen wieder verlässlich sinken. Deshalb werden in Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 weitergehende Schritte umgesetzt. Dies kann insbesondere sein:
a. Tragepflicht medizinischer Masken von Mitfahrern auch im privaten PKW, soweit diese nicht dem Hausstand des Fahrers angehören;
b. weitergehende Verpflichtungen, in Bereichen, in denen die Einhaltung von Abstandsregeln und konsequente Maskentragung erschwert sind, tagesaktuelle Schnelltests zur Voraussetzung zu machen. c. Ausgangsbeschränkungen; d. verschärfte Kontaktbeschränkungen.

4. Angesichts der ernsten Infektionsdynamik wollen Bund und Länder die Ostertage nutzen, um durch eine mehrtägige, sehr weitgehende Reduzierung aller Kontakte das exponentielle Wachstum der 3. Welle zu durchbrechen. Deshalb sollen der 1. April (Gründonnerstag) und der 3. April (Samstag) 2021 zusätzlich einmalig als Ruhetage definiert werden und mit weitgehenden Kontaktbeschränkungen sowie einem Ansammlungsverbot vom 1. bis 5. April verbunden werden („Erweiterte Ruhezeit zu Ostern“). Es gilt damit an fünf zusammenhängenden Tagen das Prinzip #WirBleibenZuHause.

Private Zusammenkünfte sind in dieser Zeit im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Haushalt. Ansammlungen im 4 öffentlichen Raum werden grundsätzlich untersagt. Soweit Außengastronomie geöffnet ist, wird diese während der fünf Tage geschlossen. Ausschließlich der Lebensmitteleinzelhandel im engen Sinne wird am Samstag geöffnet.
Der Bund wird dazu einen Vorschlag zur rechtlichen Umsetzung einschließlich der Begründung vorlegen. Bund und Länder werden auf die Religionsgemeinschaften zugehen, mit der Bitte, religiöse Versammlungen in dieser Zeit nur virtuell durchzuführen. Soweit in den kommenden Tagen die Kriterien für einen Öffnungsschritt nach dem MPK-Beschluss vom 3. März 2021 erfüllt werden, erfolgt dessen Umsetzung ab dem 6. April 2021. Impf- und Testzentren bleiben geöffnet. Bürgerinnen und Bürger werden ermutigt, die kostenlosen Testangebote zu nutzen.

 5. Nach Ostern wird umfangreiches Testen für die Bekämpfung der Pandemie noch mehr eine entscheidenden Rolle spielen. Seit dem 8. März 2021 übernimmt der Bund die Kosten für mindestens einen kostenlosen Schnelltest pro Woche (Bürgertest). Es ist den Ländern und Kommunen seitdem sehr schnell gelungen, flächendeckend und in Kooperation mit vielen unterschiedlichen Partnern vor Ort (u.a. kommunale Testzentren, Ärzte, Apotheker, Einzelhändler, Hilfsorganisationen, uvm.) eine entsprechende Infrastruktur für dieses Testangebot aufzubauen.

Die eingesetzte Taskforce Testlogistik hat sichergestellt, dass alle Länder für die Monate März und April durch bereits getätigte und noch laufende Beschaffungen ausreichend mit Schnell- und Selbsttests versorgt sind. Die Taskforce Testlogistik wird weiterhin mit den Herstellern dafür Sorge tragen, dass auch nach Ostern ausreichend Schnelltests zur Umsetzung der Teststrategie zur Verfügung stehen. Das Robert-Koch-Institut wird gebeten, bis zur nächsten Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder einen Bericht darüber vorzulegen, ob bzw. ab welchem Zeitpunkt geimpfte Personen mit so hinreichender Sicherheit nicht infektiös sind, dass eine Einbeziehung in Testkonzepte möglicherweise obsolet wird.
In den Ländern werden derzeit mit der steigenden Verfügbarkeit von Schnell- und Selbsttests flächendeckende Tests in Schulen und Kitas eingeführt. Mit der bevorzugten Impfung von Kitabeschäftigten sowie Grund- und Förderschullehrkräften wird ein wichtiger zusätzlicher Baustein bei den Schutzmaßnahmen erreicht.
Die Testungen von Beschäftigten im Bildungsbereich und von Schülerinnen und Schülern werden weiter ausgebaut, es werden baldmöglichst zwei Testungen pro Woche angestrebt. Auch im Kitabereich werden die Beschäftigten baldmöglichst zweimal pro Woche in entsprechenden Verfahren getestet. Durch diese Maßnahme wird zum einen ein besserer Infektionsschutz in 5 Schulen und Kitas erreicht, zum anderen auch das Erkennen und die Unterbrechung von Infektionsketten in der Gesamtbevölkerung unterstützt.

6. Im Rahmen von zeitlich befristeten Modellprojekten können die Länder in einigen ausgewählten Regionen, mit strengen Schutzmaßnahmen und einem Testkonzept einzelne Bereiche des öffentlichen Lebens öffnen, um die Umsetzbarkeit von Öffnungsschritten unter Nutzung eines konsequenten Testregimes zu untersuchen. Zentrale Bedingungen dabei sind lückenlose negative Testergebnisse als Zugangskriterium, IT-gestützte Prozesse zur Kontaktverfolgung und ggf. auch zum Testnachweis, räumliche Abgrenzbarkeit auf der kommunalen Ebene, eine enge Rückkopplung an den Öffentlichen Gesundheitsdienst und klare Abbruchkriterien im Misserfolgsfalle.

7. Für einen umfassenden Infektionsschutz ist es gerade in der aktuellen Phase der Pandemie wichtig, dass die Unternehmen in Deutschland als gesamtgesellschaftlichen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie durch die Ermöglichung des Arbeitens von zu Hause die epidemiologisch relevanten Kontakte am Arbeitsplatz und auf dem Weg zu Arbeit reduzieren und, wo dies nicht möglich ist, ihren in Präsenz Beschäftigten regelmäßige Testangebote machen.
Dem dient die Selbstverpflichtung der Wirtschaftsverbände zu den Testangeboten für die Mitarbeiter sowie die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung. Angesichts der steigenden Infektionszahlen ist eine zügige Umsetzung der Testangebote in allen Unternehmen in Deutschland notwendig. Die Tests sollen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, so sie nicht im Homeoffice arbeiten, mindestens einmal und bei entsprechender Verfügbarkeit zwei Mal pro Woche angeboten und auch bescheinigt werden.

Anfang April werden die Wirtschaftsverbände einen ersten Umsetzungsbericht vorlegen, wie viele Unternehmen sich beteiligen. Auf dieser Grundlage und auf der Grundlage eines eigenen Monitorings wird die Bundesregierung bewerten, ob regulatorischer Handlungsbedarf in der Arbeitsschutzverordnung besteht.

8. Für die Unternehmen, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer und über eine sehr lange Zeit von Schließungen betroffen sind, wird die Bundesregierung ein ergänzendes Hilfsinstrument im Rahmen der europarechtlichen Vorgaben entwickeln. 9. Bund und Länder appellieren weiterhin eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger, auf nicht zwingend notwendige Reisen im Inland und auch ins Ausland zu verzichten – auch hinsichtlich der bevorstehenden Ostertage. Sie weisen nachdrücklich darauf hin, dass bei Einreisen aus ausländischen Risikogebieten die Pflicht zur Eintragung in die digitale Einreiseanmeldung verpflichtend ist, und dass 6 eine Quarantänepflicht für einen Zeitraum von 10 Tagen nach Rückkehr besteht.
Eine vorzeitige Beendigung der Quarantäne ist nur durch einen negativen Test möglich, der frühestens am 5 Tag nach der Einreise abgenommen wurde. Dies gilt aufgrund der jetzt vielfach beschriebenen längeren Ansteckungsdauer durch Virusvarianten seit dem 8. März ausdrücklich nicht bei Rückreisen aus Virusvariantengebieten. Hier ist strikt eine Quarantäne von 14 Tagen einzuhalten.

Darüber hinaus ist bei der Rückreise aus Virusvariantengebieten mit eingeschränkten Beförderungsmöglichkeiten zu rechnen. Das Auftreten von verschiedenen Covid-19-Varianten und deren weltweite Verbreitung haben gezeigt, dass der grenzüberschreitende Reiseverkehr auch weiterhin auf das absolut erforderliche Mindestmaß begrenzt werden muss. Da insbesondere bei beliebten Urlaubszielen damit zu rechnen ist, dass Urlauber aus zahlreichen Ländern zusammentreffen und sich Covid-19 Varianten leicht verbreiten können, erwarten Bund und Länder von allen Fluglinien konsequente Tests von Crews und Passagieren vor dem Rückflug und keine weitere Ausweitung der Flüge während der Osterferien.
Die Bundesregierung wird eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes vorlegen, wonach angesichts der weltweiten Pandemie eine generelle Testpflicht vor Abflug zur Einreisevoraussetzung bei Flügen nach Deutschland vorgesehen wird.

10. Die wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser wird durch die Ausgleichszahlungen des Bundes nachhaltig stabilisiert. Die Bundesregierung leistet mit dem vorgesehenen coronabedingten Erlösausgleich für das Jahr 2021, der Ausweitung der anspruchsberechtigten Krankenhäuser für Ausgleichszahlungen durch Absenkung des 7-Tage-Inzidenzwertes sowie der Verlängerung der reduzierten Zahlungsfrist für Krankenhausrechnungen durch die Krankenkassen einen bedeutenden Beitrag zur wirtschaftlichen Absicherung der Krankenhäuser in der Pandemie.
Zudem sollen Krankenhäuser mit coronabedingten Liquiditätsproblemen, die trotz eines Belegungsrückgangs im Jahr 2021 keine Ausgleichszahlungen erhalten haben, im Vorgriff auf den nach Ablauf des Kalenderjahres durchzuführenden coronabedingten Erlösausgleich für das Jahr 2021 zeitnah unterstützt werden können. Die Umsetzung dieser Regelung erfolgt im Rahmen des aktuell laufenden Rechtsverordnungsverfahrens.

11. In Umsetzung der Impfstrategie wurden vorrangig Bewohnerinnen und Bewohner in Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe und dort Beschäftigte geimpft, dies ist ein wichtiger Beitrag zur Reduzierung schwerer und tödlicher Verläufe und zeigt bereits Erfolge. Mit diesem Erfolg ist die Erwartung nach einer Normalisierung der seit langem angespannten Situation für alle Beteiligten verbunden.
Dieser Erwartung steht bis zu einer entsprechenden 7 wissenschaftlichen Klärung und Empfehlung durch das Robert-Koch-Institut weiterhin die Unsicherheit gegenüber, inwieweit die Impfung eine potenzielle Infektiosität Geimpfter ausschließt. Deshalb haben die Bundeskanzlerin und die Regierunschefinnen und -chefs der Länder die Gesundheitsministerkonferenz gebeten, hierzu Empfehlungen vorzulegen.
Danach ist es erforderlich, Hygiene- und Testkonzepte weiterhin konsequent umzusetzen. Zwei Wochen nach der Zweitimpfung können die Besuchsmöglichkeiten in Einrichtungen ohne Ausbruchsgeschehen wieder erweitert werden und wohnbereichsübergreifende Gruppenangebote wieder durchgeführt werden. Eine Differenzierung zwischen geimpften und ungeimpften Bewohnerinnen und Bewohner erfolgt danach bei den Maßnahmen nicht. Die Einrichtungen sind gehalten, ungeimpften, zum Beispiel neuen Bewohnern zügig zu einem Impfangebot zu verhelfen. Das Unterstützungsangebot des Bundes beim Testen, auch durch die Bundeswehr, wird vor diesem Hintergrund weiterhin aufrechterhalten.

12. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden im Lichte der weiteren Infektionsentwicklung am 12. April 2021 erneut beraten

 

Bund-Länderbeschluss: Grünes Licht für Hausärzte - Impfstoff weiterhin knappes Gut

Berlin, 19. März 2021 - Bund und Länder halten an dem Ziel fest, im Sommer allen Bürgerinnen und Bürgern ein Impfangebot machen zu können. Die verfügbaren Impfstoffmengen in Deutschland steigen in den kommenden Wochen kontinuierlich an. Erfreulich ist, dass von Biontech/Pfizer jetzt eine zusätzliche Lieferung von 4 Mio. Dosen Impfstoff für die Europäische Union erfolgt, von denen 580.000 Dosen auf Deutschland entfallen.

Diese sollen insbesondere für Hotspots und zur Abwehr von Virusmutanten eingesetzt werden. Perspektivisch ist es erforderlich, dass sowohl die Impfzentren ihre Kapazität steigern, als auch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sich mit hohem Einsatz am Impfgeschehen beteiligen.
Im April werden die Impfstoffmengen jedoch noch knapp sein. Daher bleibt es notwendig, zunächst die besonders gefährdeten Personen entsprechend der Empfehlung der Ständigen Impfkommission zur Impfreihenfolge zu impfen. Dennoch ist es sinnvoll, neben den Impfzentren nun bereits die Arztpraxen in das Impfgeschehen einzubeziehen, um insbesondere vorerkrankte Personengruppen besser zu erreichen und frühzeitig mehr Flexibilität in den Impfprozess zu bringen.

Die Anzahl der Impfdosen pro Praxis wird jedoch zu Beginn erst langsam aufwachsen und nur für eine Impfsprechstunde pro Woche bzw. die gezielte Impfung besonders vulnerabler Patientinnen und Patienten zur Verfügung stehen. Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder: Die etablierten Strukturen der Impfzentren und mobile Impfteams werden weiterhin benötigt.

Für einen planbaren Betrieb werden die Anlieferungsstandorte der Länder im April wöchentlich kontinuierlich mit 2,25 Mio. Dosen beliefert. Die Aufteilung dieser Impfstoffe an die Länder erfolgt weiterhin gemäß Bevölkerungsanteil. Über die wöchentlichen Liefermengen für die Impfzentren in den Folgemonaten entscheidet der Bundesminister der Gesundheit gemeinsam mit der Gesundheitsministerkonferenz rechtzeitig auf der Grundlage der jeweiligen Lieferdaten. Die Länder werden Termine in den Impfzentren weiterhin nach geltender Priorisierung gemäß der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) vergeben und der Bund wird den Betrieb der Impfzentren bis mindestens zum 30. September 2021 finanzieren.

Die Menge der pro Woche verfügbaren Impfstoffe, die die wöchentliche Lieferung an die Länder übersteigt, wird ab der 14. KW gemäß Bevölkerungsanteil der Länder an die Arztpraxen ausgeliefert und dort routinemäßig verimpft. Für die Impfungen in Arztpraxen gilt die Priorisierung gemäß der CoronaImpfV ebenfalls als Grundlage, die flexibel  anzuwenden ist.

Zu Beginn sind die Arztpraxen aufgefordert, schwerpunktmäßig immobile Patientinnen und Patienten in der eigenen Häuslichkeit sowie Personen mit Vorerkrankungen, die mit einem hohen Risiko im Falle einer Sars-CoV-2-Infektion (siehe § 2 CoronaImpfV) verbunden sind, zu impfen.
Aufgrund der zunächst noch sehr geringen Liefermengen pro Woche in der Größenordnung von etwa 20 Impfdosen pro Praxis für ca. 50.000 Hausarztpraxen (1 Mio. Dosen insgesamt) erscheint es sinnvoll, dass zunächst die jeweiligen Ärztinnen und Ärzte ihre besonders vulnerablen Patientinnen und Patienten hierzu gezielt einladen. Bei steigenden Impfstoffmengen werden auch die Fachärzte sowie Betriebsärzte entsprechend einbezogen.

Der Bundesminister der Gesundheit wird gemeinsam mit der Gesundheitsministerkonferenz gebeten, auf Grundlage des GMK-Beschlusses vom 10. März 2021 dafür Sorge zu tragen, dass der Dokumentationsaufwand in den Arztpraxen möglichst geringgehalten wird, die Belieferung der Arztpraxen über den pharmazeutischen Großhandel und die Apotheken eine gerechte Verteilung sicherstellt und die Versorgung mit Impfzubehör ebenfalls sichergestellt wird. Einzelne Länder können gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit bis zum 22. März 2021 ein „Opt-out“ erklären. Die Apotheken dieser Bundesländer werden im April somit nicht vom pharmazeutischen Großhandel mit Impfstoffen für die Arztpraxen beliefert werden.

Diese Länder erhalten im April wie bisher ihren jeweiligen bevölkerungsbezogenen Anteil an Impfstoffen. Biontech/Pfizer ist in Kürze in der Lage, europaweit eine Zusatzlieferung ihres Impfstoffes auszuliefern, von der 580.000 Dosen auf Deutschland entfallen. Diese sollen wie folgt verwendet werden:
a) Um eine Mindestmenge von eine Millionen Impfdosen für die Arztpraxen bereits in der 14. Kalenderwoche (5. - 11. April) sicherstellen zu können, werden 250.000 Dosen aus dieser Zusatzlieferung der Gesamtmenge der für die KW 14 für Impfzentren und Arztpraxen vorgesehenen Dosen hinzugefügt.
b) Die Vermeidung des Infektionseintrags aus Nachbarstaaten von Virusmutanten, die in Deutschland wenig verbreitet sind, ist im gemeinsamen Interesse von Bund und Ländern. Aufgrund des hohen Infektionsgeschehens auf Grundlage der südafrikanischen Variante des SARS-CoV2-Virus in dem französischen Département Moselle erhält - bezogen auf die Pendlerströme in deutsche Unternehmen aus dem Département und die Einwohnerzahl der Grenzregion - das Saarland 80.000 und Rheinland-Pfalz 20.000 zusätzliche Dosen aus dem deutschen Anteil der EU-Zusatzlieferung Biontech-Impfstoff für zielgerichtete Impfungen, um die Verbreitung der südafrikanischen Virusvariante in Deutschland zu begrenzen.
c) Tschechien ist derzeit das Nachbarland mit dem höchsten Infektionsgeschehen. Die 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner liegt oberhalb von 700. Es ist im gemeinsamen Interesse von Bund und Ländern, den anhaltend hohen Infektionseintrag nach Deutschland in dieser Grenzregion zu reduzieren. Daher erhalten - bezogen auf die Pendlerströme in deutsche Unternehmen aus Tschechien und die Einwohnerzahl der Grenzregion - die Länder Bayern 100.000, Sachsen 100.000 und Thüringen 30.000 zusätzliche Dosen aus dem deutschen Anteil der EU-Zusatzlieferung Biontech-Impfstoff, um den Infektionseintrag aus Tschechien nach Deutschland zu begrenzen.

 

Sterbefallzahlen im Februar 2021 drei Prozent unter dem Durchschnitt der Vorjahre

Wiesbaden/Duisburg, 9. März 2021 - Nach einer Hochrechnung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) sind im Februar 2021 in Deutschland 81 746 Menschen gestorben. Diese Zahl liegt 3 % oder 2 632 Fälle unter dem Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2020 für diesen Monat. In der letzten Februarwoche (22. bis 28.02.) lagen die Sterbefallzahlen bereits 11 % oder 2 266 Fälle unter diesem Vierjahresdurchschnitt für eine achte Kalenderwoche. Dies geht aus einer Sonderauswertung der vorläufigen Sterbefallzahlen hervor. Durch ein Hochrechnungsverfahren unvollständiger Meldungen können die ersten Sterbefallzahlen für Deutschland bereits nach etwa einer Woche veröffentlicht werden.

Zahl der COVID-19-Todesfälle geht weiter zurück 
Ein Vergleich der gesamten Sterbefälle mit der Zahl der beim Robert Koch-Institut (RKI) gemeldeten COVID-19-Todesfälle ist derzeit bis einschließlich der 6. Kalenderwoche 2021 (8. bis 14. Februar) möglich. In dieser Woche gab es laut dem RKI 2 396 COVID-19-Todesfälle. Die Zahl ist damit gegenüber der Vorwoche um 666 Fälle gesunken.
Die gesamten Sterbefallzahlen gingen in der 6. Kalenderwoche weiter zurück und lagen 458 Fälle beziehungsweise 2 % über dem Durchschnitt der vier Vorjahre.

Äußerst milde Grippewelle erklärt unterdurchschnittliche Sterbefallzahlen 
Laut aktuellem Influenza-Wochenbericht des RKI ist die Aktivität anderer Atemwegserkrankungen, die normalerweise mit einem Anstieg der Sterbefallzahlen am Jahresanfang zusammenhängt, in dieser Wintersaison auf einem vorher nie erreichten, niedrigen Niveau. Insbesondere in den Jahren 2017 und 2018 waren die Sterbefallzahlen durch starke Grippewellen in den ersten Monaten des Jahres deutlich erhöht. Diese Entwicklungen spiegeln sich auch im Durchschnitt der gesamten Sterbefallzahlen für die Vorjahre wider. Sie erklären, warum im Laufe des Februars die gesamten Sterbefallzahlen trotz der neu auftretenden COVID-19-Todesfälle unter den Durchschnitt der Vorjahre gefallen sind.

Übersterblichkeit Anfang Februar in allen Bundesländern unter 30 % 
Auf Länderebene lassen sich die Sterbefallzahlen derzeit bis einschließlich der 5. Kalenderwoche 2021 (1. bis 7. Februar) abbilden. In keinem Bundesland lagen die Sterbefallzahlen in dieser Woche noch um mehr als 30 % über dem Durchschnitt der vier Vorjahre.

In der letzten Januarwoche (25. bis 31. Januar) wurde dieser Wert noch in Thüringen (+38 %), Sachsen-Anhalt (+36 %) und Sachsen (+31 %) überschritten.

In der ersten Februarwoche lagen die Sterbefallzahlen in Sachsen-Anhalt (+25 % oder 174 Fälle), Sachsen (+23 % oder 273 Fälle) und Mecklenburg-Vorpommern (+23 % oder 104 Fälle) um mindestens 20 % über dem Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2020.

In Thüringen (+17 % oder 115 Fälle), Brandenburg (+15 % oder 105 Fälle) und Berlin (+11 % oder 88 Fälle) lagen die Zahlen um mindestens 10 % über diesem Durchschnitt – in allen anderen Bundesländern waren die Abstände in der ersten Februarwoche geringer.

 

Planungsperspektive durch Öffnungsschritte.

Berlin, 3. März 2021 - Bund und Länder haben beschlossen, die aktuell geltenden Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie bis zum 28. März 2021 zu verlängern. In ihrem Beschluss betonen Bund und Länder, dass die Kontaktvermeidung das wesentliche Instrument im Kampf gegen die Pandemie bleibt. „Schwelle zu einer neuen Phase der Pandemie“ Planungsperspektive durch Öffnungsschritte.
Öffnungsschritt 1 – Schulen, Kitas, Friseure
Öffnungsschritt 2 – Buchhandlungen und körpernahe Dienstleistungen
Öffnungsschritt 3 – Einzelhandel, Museen, Außensport
Öffnungsschritt 4 – Außengastronomie, Theater, Sport
Öffnungsschritt 5 -Freizeitveranstaltungen, Einzelhandel, Sport


 

Die Bürgerinnen und Bürgern sowie die Wirtschaft sollen gleichwohl Planungsperspektiven erhalten, wie und wann Beschränkungen wieder aufgehoben werden können. Deutschland stehe an der Schwelle zu einer neuen Phase der Pandemie, „in die wir nicht mit Sorglosigkeit, aber doch mit berechtigten Hoffnungen hineingehen können“, erklärte Kanzlerin Merkel nach den Beratungen. 

Der Beschluss beinhaltet daher auch Öffnungsschritte, die überwiegend vom aktuellen Infektionsgeschehen in einem Bundesland oder einer Region abhängen. „Was wir gemeinsam durchgestanden haben, das war hart“, sagte Merkel. Es habe aber Wirkung gezeigt. Derzeit steigt die Zahl der Neuinfektion wieder an, auch der Anteil der Virusvarianten an den Infektionen steigt. Die Erfahrung anderer Staaten zeige, dass beim Hochfahren des öffentlichen Lebens Vorsicht geboten sei, so Bund und Länder in ihrem Beschluss. Die Kanzlerin betonte daher auch, dass es nun darum gehe, „die nächsten Schritte klug zu gehen“. 

In Europa gebe es viele Beispiele einer dramatischen dritten Welle – „und diese Gefahr besteht auch für uns“, so Merkel. In dieser heiklen Phase der Pandemie komme es darauf an, die Regeln „akkurat“ einzuhalten. Dennoch unterstrich die Kanzlerin: „Der Frühling 2021 wird anders sein als der Frühling vor einem Jahr“. Das liege in erster Linie an „zwei Helfern die wir gegen das Virus haben“ – die verschiedenen Impfstoffe und eine Bandbreite an Tests. 

Impfungen ab Ende März auch in Arztpraxen
Bund und Länder weisen darauf hin, dass die Impfkampagne deutlich an Fahrt gewinnen wird. Die Zahl der wöchentlichen Impfungen soll sich – wie geplant – verdoppeln. Aktuell werden täglich bis zu 200.000 Impfungen durchgeführt. Ende März/Anfang April sollen Impfungen auch bei niedergelassenen Hausund Fachärzten angeboten werden. Arztpraxen, Impfzentren und mobile Impfteams werden dann parallel impfen.
 Die Impfzentren werden weiterhin strikt nach geltender Impf-Priorisierung ihre Termine vergeben. In den Arztpraxen erfolgt die Entscheidung der Priorisierung nach ärztlicher Einschätzung vor Ort, um eine flexiblere Umsetzung der Impfungen zu ermöglichen. Grundlage bleibt aber auch hier die Impfverordnung. Darüber hinaus werden Betriebsärzte im Laufe des zweiten Quartals verstärkt in die Impfkampagne eingebunden.

Impfintervalle möglichst ausschöpfen
Um möglichst bald vielen Bürgerinnen und Bürgern ein Impfangebot machen zu können, soll das gemäß der jeweiligen Zulassung der Impfstoffe zulässige Intervall zwischen erster und zweiter Impfung möglichst ausgeschöpft werden. Aufgrund von Studienergebnissen aus Großbritannien erwarten Bund und Länder zudem eine kurzfristige Entscheidung der Ständigen Impfkommission, den Impfstoff von AstraZeneca auch der Bevölkerungsgruppe über 65 Jahre zu empfehlen. 

Mehr Normalität durch regelmäßige Tests
Bund und Länder sehen in regelmäßigen Corona-Tests einen wichtigen Baustein, um mehr Normalität zu ermöglichen. Bis Anfang April sollen schrittweise Testkonzepte umgesetzt werden – im Bereich der Schulen, der Kinderbetreuung oder auch der Unternehmen. Allen asymptomatische Bürgerinnen und Bürger wird mindestens einmal pro Woche ein kostenloser Schnelltest ermöglicht.  Bund und Länder bilden eine gemeinsame Taskforce Testlogistik, um die größtmögliche Verfügbarkeit und zügige Lieferung von Schnelltests einschließlich Selbsttests sicherzustellen.

Erweiterte Möglichkeiten bei privaten Zusammenkünften
Bereits ab dem 8. März werden die Regeln für private Zusammenkünften erweitert: Der eigene Haushalt kann mit einem weiteren Haushalt zusammenkommen – jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Liegt die 7-Tage-Inzidenz in einer Region unter 35 Neuinfektionen pro Woche und 100.000 Einwohner, können drei Haushalte mit zusammen bis zu zehn Personen zusammenkommen. Auch hier werden Kinder bis 14 Jahren nicht mitgezählt.  Steigt die 7-Tage-Inzidenz in einem Bundesland oder einer Region hingegen auf über 100, wird die Kontaktbeschränkung wieder verschärft. Eine private Zusammenkunft ist dann erneut auf den eigenen Hausstand und eine weitere Person beschränkt.

Inzidenz entscheidet über Öffnungsschritte
Nach ersten Öffnungen im Bereich der Schulen und Friseure zum Monatsbeginn folgt ab dem 8. März ein zweiter Öffnungsschritt: Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte können mit Hygienekonzept und Kundenbegrenzung öffnen. Gleiches gilt für die noch geschlossenen, körpernahen Dienstleistungsbetriebe sowie Fahr- und Flugschulen – in diesen Bereichen ist jedoch ein tagesaktueller negativer Schnelltest des Kunden Voraussetzung. Je nach Anzahl der Neuinfektionen haben sich Bund und Länder auf drei weitere Öffnungsschritte verständigt. Diese berücksichtigen auch Öffnungen im Einzelhandel, von kulturellen Einrichtungen oder im Sportbereich.

 

Schienenverkehr soll weiter unter Strom gesetzt werden

Berlin, 3. März 2021 - Das BMVI hat sein Anfang 2019 aufgelegtes Elektrifizierungsprogramm für die Schiene fortentwickelt. Es enthält nun alle Maßnahmen, mit denen das Ziel des Koalitionsvertrages erreicht werden kann: 70% des Schienennetzes mit Oberleitungen auszurüsten. Weiteres Ziel: Bis 2050 sollen 100 % aller gefahrenen Zugkilometer elektrisch bzw. klimaneutral zurückgelegt werden. Dafür sollen auf Strecken ohne Oberleitungen Züge nicht mehr mit Diesel, sonern mit alternativen Antrieben fahren (Batterie, Brennstoffzelle, synthetische Kraftstoffe).

Andreas Scheuer: ElektrifizierungPlus - das nächste große Klimapaket für die Schiene. Ein Mehr an Elektromobilität ist die Zukunft. Um noch umweltfreundlicher unterwegs zu sein, setzen wir die Schiene weiter unter Strom, mit einem Mix aus Fahrdraht und sauberen Fahrzeugen.

Weniger Dieselloks heißt weniger Schadstoffe, weniger Lärm. Das Elektrifizierungsprogramm umfasst vier Investitionsschwerpunkte:
1. Förderung von alternativen Antrieben in Fahrzeugen und Zügen Das BMVI hat bereits mehrere Entwicklungsprojekte für alternative Antriebe bei Triebwagen gefördert. Ziel: Weniger Diesellokomotiven auf der Schiene. Ein neues Förderprogramm geht diesen Weg konsequent weiter. Technologieoffen werden folgende Maßnahmen unterstützt: Beschaffung, bzw. Ausrüstung von Fahrzeugen mit Batterien und Brennstoffzellen für den Betrieb mit Elektromotor auf nicht oder nur teilweise elektrifizierten Strecken. Förderung von Lade- und Tankvorrichtungen, wie Oberleitungsabschnitten zum Nachladen der Batterien, Stationen zum Laden an Bahnhöfen oder Elektrolyseanlagen zur Erzeugung von Wasserstoff.

Im Güterverkehr: Umstellung auf CO2-freie synthetische Kraftstoffe. Die neue "Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe im Schienenverkehr" wurde bereits veröffentlicht. Die Förderung soll in Kürze beginnen, ein Förderaufruf ist in Arbeit. Für das Programm stehen laut Finanzplanung Haushaltsmittel in Höhe von 74 Millionen Euro bis 2024 zur Verfügung.

2. Umsetzung des Bundesverkehrswegeplans/Bedarfsplan Schiene Hierbei werden der überregionale Personenfern- und der Güterverkehr elektrifiziert. Wichtige Strecken werden mit Oberleitungen versehen. Die Maßnahmen sind im Bundesverkehrswegeplan und dem Bedarfsplan Schiene enthalten.

3. Maßnahmen im Schienenpersonennahverkehr Hierbei wird der regionale Schienenpersonennahverkehr elektrifiziert. Die Länder können Maßnahmen zur Elektrifizierung mit bis zu 90% mit Bundesmitteln nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) finanzieren. Die GVFG-Mittel wurden jüngst deutlich erhöht: Von ursprünglich 333 Millionen Euro jährlich auf 1 Milliarde Euro jährlich ab 2021. Im Jahr 2025 steigt der Betrag noch einmal auf dann 2 Milliarden Euro jährlich. 4. Ergänzende Maßnahmen Schienengüterverkehr / Strukturstärkung Hierbei werden Ausweich- und Anschlussstrecken elektrifiziert.
Mit dem Programm "Elektrische Güterbahn" wurden Vorschläge der Länder, Verbände und der DB AG untersucht, ob sie wirtschaftlich umgesetzt werden können. Ergebnis: Zusätzlich zum Bedarfsplan Schiene sollen mehrere Strecken mit Oberleitungen für den Schienengüterverkehr versehen werden. Zudem werden Projekte aus dem Strukturstärkungsgesetz umgesetzt. Um den Bau von Oberleitungen zu beschleunigen und zu vereinfachen – hatte das BMVI bereits das Gesetz zur Investitionsbeschleunigung aufgelegt. Es ist am 20.12.2020 in Kraft getreten. Der nachträgliche Oberleitungsbau an bestehenden Strecken ist demnach unter bestimmten Voraussetzungen von dem Erfordernis einer planungsrechtlichen Genehmigung ausgenommen.

Mehr Informationen zu den Zielen und den einzelnen Investitionsschwerpunkten finden Sie auf unserer Webseite: www.bmvi.de/elektrifizierungsprogramm

 

Sterbefallzahlen in der 7. Kalenderwoche 2021 unter dem Durchschnitt des Vorjahresdurchschnitts
 Destatis



- BMVI startet neues Förderprogramm Radnetz Deutschland
- Weitere 100 Millionen Euro für Wallbox-Förderung
- Neues EU-Energielabe

Neues EU-Energielabel für Kühl- und Gefrierschränke, Geschirrspüler, Waschmaschinen und Fernseher
Brüssel/Berlin, 1. März 2021 -
Seit heute (Montag) gilt in allen Geschäften und Online-Verkaufsstellen eine neue Version des bekannten EU-Energielabels (Foto Pixabay). Die neuen Label kommen zunächst für vier Produktkategorien zur Anwendung: Kühlschränke und Gefriergeräte, Geschirrspüler, Waschmaschinen und Fernsehgeräte (sowie andere externe Bildschirme). Die wichtigste Änderung besteht darin, zu einer einfacheren Skala von A bis G zurückzukehren. Zuletzt wurden immer mehr Produkte in die Energieeffizienzklasse A+, A++ oder A+++ eingeordnet. Das EU-Energielabel hilft den Verbraucherinnen und Verbrauchern in der EU dabei, ihre Energiekosten und ihren CO2-Fußabdruck zu verringern.

45 Millionen Euro für überregionale Radwege
BMVI startet neues Förderprogramm Radnetz Deutschland

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) startet am 1. März ein neues Förderprogramm zur Weiterentwicklung des „Radnetz Deutschland“. 45 Millionen Euro stehen dafür bis 2023 bereit. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer: Ich möchte, dass das Fahrrad auch für lange Strecken noch attraktiver wird. Deswegen starten wir heute ein neues Förderprogramm für den Ausbau der überregionalen Radfernwege des Radnetzes Deutschland. Entlang der Strecken fördern wir Lückenschlüsse, Maßnahmen für breitere Radwege und bessere Oberflächen, aber auch moderne Raststätten oder Fahrradabstellanlagen. Außerdem machen wir das Radnetz digital und legen die Grundlage für eine Radnetzdatenbank.

App-Entwickler können die Daten künftig für innovative Angebote nutzen. So können sich Radfahrer unter anderem in Zukunft jederzeit über die für sie beste Route informieren. Das Radnetz Deutschland besteht aus dem Radweg Deutsche Einheit, dem Iron Curtain Trail und den zwölf D-Routen – ein breites Netz an Radfernwegen, die durch ganz Deutschland führen. So führt z.B. der Ostseeküsten-Radweg (D-Route 2) über 9.000 Kilometer durch neun Länder entlang der Ostsee von Flensburg bis an die polnische Grenze.

Über den Radweg Deutsche Einheit radelt man entspannt und sicher von Bonn nach Berlin. Ziel des Förderprogramms ist es, länderübergreifend ein sicheres, lückenloses und attraktives Netz aus national bedeutenden Radfernwegen auszubauen und Deutschland zum Fahrradland für Alltag, Freizeit und Tourismus zu machen.

Die Radwege sollen sich außerdem in das europäische Veloroutennetz einfügen. Um diese Ziele zu erreichen, werden u.a. folgende Maßnahmen gefördert: Bau von neuen Radwegen, mit denen Lücken im Netz geschlossen werden sollen, Maßnahmen zur Verbreiterung der Radwege und Verbesserung der Oberflächen, Schaffung von sicheren Querungsmöglichkeiten, Bau von modernen Raststätten und Fahrradabstellanlagen, sowie Maßnahmen, die die Strecken und Angebote des Radnetzes Deutschland bei den Bürgern bekannt machen.

Antragsberechtigt sind Kommunen oder andere Institutionen. Die Maßnahmen werden mit bis zu 75 Prozent, bei finanzschwachen Kommunen und strukturschwachen Regionen sogar mit bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten unterstützt. Zur Entlastung der Länder und Gemeinden während der Corona-Pandemie können die Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2021 sogar mit bis zu 80 Prozent, strukturschwachen Regionen mit einem Höchstsatz in Höhe von bis zu 90 Prozent und bei finanzschwachen Kommunen mit einem Höchstsatz von bis zu 100 Prozent gefördert werden.
Parallel dazu bringen wir die Grundlage für ein digitales Radnetz Deutschland auf den Weg.

Die entsprechende Datenbank soll zukünftig nicht nur Informationen zu Streckenverläufen enthalten, sondern vor allem Aufschluss über die Qualität und die Art der Radrouten geben: Ist der Radweg barrierefrei? Handelt es sich um eine gut ausgebaute Strecke oder um einen ausgeschilderten Waldweg? Ist mit Baustellen zu rechnen?

Die gesammelten Daten und Dienste der Länder sollen allen Interessenten zur Verfügung gestellt werden. Das kann z.B. für die Entwicklung von Apps von Interesse sein, die dank der Daten auf qualitativ hochwertige und sichere Routen hinweisen können. Die Kooperation ist ein großer Schritt in Richtung eines digitalen Radnetzes Deutschland. Die Vorarbeiten der Länder für die Datenbank hat das Land Rheinland-Pfalz in Abstimmung mit dem BMVI koordiniert und so die technischen Voraussetzungen für den Aufbau der digitalen Ressource geschaffen. Das Förderprogramm Radnetz Deutschland wird aus Mitteln des Klimaschutzprogrammes 2030 der Bundesregierung finanziert. Umgesetzt wird es von der Geschäftsstelle Radnetz Deutschland, die das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur beim Bundesamt für Güterverkehr eingerichtet hat und die die weiteren Schritte auf nationaler Ebene begleitet.


Zum Antragsverfahren: 
www.bmvi.de/bag-radnetz-deutschland
Zu den Streckenverläufen der D-Routen: www.bmvi.de/routenplaner-radnetz-deutschland
Eine Karte des Radnetzes Deutschland: www.bmvi.de/karte-radnetz-deutschland

Weitere 100 Millionen Euro für Wallbox-Förderung
Berlin/Duisburg, 26. Februar 2021 - Die Förderung privater Ladestationen für Elektroautos an Wohngebäuden wird um weitere 100 Millionen Euro aufgestockt und damit verlängert. Mit einem Zuschuss von 900 Euro werden der Kauf und die Installationen der sogenannten Wallboxen unterstützt. Insgesamt stehen dafür jetzt 400 Millionen Euro an Bundesmitteln zur Verfügung.

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer: 300.000 Wallboxen in gerade mal gut drei Monaten - diese enorme Nachfrage zeigt, dass wir goldrichtig liegen mit unserem Förderprogramm. Da ein Großteil aller Ladevorgänge daheim stattfinden wird, fördern wir Mietern, Eigenheimbesitzern und Vermietern den Einbau privater Ladestationen mit 900 Euro Zuschuss vom Bund.

Mein Dank gilt Olaf Scholz, der uns weitere 100 Millionen Euro zur Verfügung stellt, damit wir unsere Wallbox-Förderung fortsetzen können. Laden muss überall und jederzeit möglich sein. Eine flächendeckende und nutzerfreundliche Ladeinfrastruktur ist Voraussetzung dafür, dass mehr Menschen auf klimafreundliche E-Autos umsteigen. Aktueller Antragsstand: Über 300.000 Ladepunkte wurden bereits mit Stand vom 25. Februar 2021 beantragt. Das entspricht einem Volumen von rund 270 Millionen Euro. Täglich werden durchschnittlich 2.500 Anträge eingereicht.

Informationen zur Förderung: Wer kann Anträge stellen?
Träger von Investitionsmaßnahmen (z.B. Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Bauträger) zur Errichtung einer Ladestation für Elektroautos im nicht öffentlich zugänglichen Bereich von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden. Was wird gefördert?

Gefördert werden der Erwerb und die Errichtung einer fabrikneuen, nicht öffentlich zugänglichen Ladestation inklusive des elektrischen Anschlusses (Netzanschluss) sowie damit verbundene notwendige Nebenarbeiten (Definition der Gesamtkosten siehe unter "Wie wird gefördert?") an Stellplätzen von bestehenden Wohngebäuden in Deutschland, wenn u.a.: die Ladestation über eine Normalladeleistung von 11 kW verfügt, der Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien kommt, die Ladestation intelligent und steuerbar ist (mit Blick auf die Netzdienlichkeit)


Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt durch einen Investitionszuschuss, der nach Abschluss Ihres Vorhabens auf Ihr Bankkonto überwiesen wird. Der Zuschuss beträgt pauschal 900 Euro pro Ladepunkt. Unterschreiten die Gesamtkosten des Vorhabens den Zuschussbetrag, wird keine Förderung gewährt. Der Zuschuss kann bei der KfW über das Zuschussportal beantragt werden und muss vor Beginn des Vorhabens erfolgen.

Bei der Ermittlung der Gesamtkosten können Kosten für folgende Leistungen berücksichtigt werden: Ladestation Energiemanagementsystem/Lademanagementsystem zur Steuerung von Ladestationen Elektrischer Anschluss (Netzanschluss) Notwendige Elektroinstallationsarbeiten (zum Beispiel Erdarbeiten) Ausführliche Informationen zur Förderung und zum Antragsverfahren finden Sie unter www.kfw.de/440
.

 

Gastgewerbeumsatz 2020 real 39,0 % niedriger als 2019
Im Dezember 2020 72,0 % unter Vorkrisenniveau

Wiesbaden/Duisburg, 10. Februar 2021 - Das Gastgewerbe in Deutschland setzte im Jahr 2020 real (preisbereinigt) 39,0 % weniger um als im Jahr 2019. Damit war der Rückgang rund 1 Prozentpunkt stärker als nach der Schätzung des Jahresergebnisses (Pressemitteilung Nr. 024 vom 18. Januar 2021).

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, fiel der Gastgewerbeumsatz im Dezember 2020 gegenüber November 2020 nach Kalender- und Saisonbereinigung real (preisbereinigt) um 14,7 % und nominal (nicht preisbereinigt) um 14,3 %. Der Umsatz lag damit real (kalender- und saisonbereinigt) 72,0 % unter dem Niveau
vom Februar 2020, dem Monat vor Ausbruch der Corona-Pandemie in Deutschland.


Gastgewerbeumsatz, Dezember 2020 (vorläufige Ergebnisse)
-14,7 % real zum Vormonat (kalender- und saisonbereinigt)
-14,3 % nominal zum Vormonat (kalender- und saisonbereinigt)
-72,3 % real zum Vorjahresmonat
-70,8 % nominal zum Vorjahresmonat

Gastgewerbeumsatz, Jahr 2020 (vorläufige Ergebnisse)
-39,0 % zum Vorjahr (real)
-36,6 % zum Vorjahr (nominal)

 

Sterbefallzahlen in der 5. Kalenderwoche 2021 plus 1 Prozent über Vorjahresdurchschnitt
Destatis

 

1000. Sitzung des Bundesrates am 12. Februar 2021
Ein Ehrengast und viele Beschlüsse

Bundesrat: 1000 Sitzungen seit dem 7. September 1949

 

Sterbefallzahlen im Januar 2021 plus 18 Prozent über Vorjahresdurchschnitt
Destatis

 

Inflationsrate im Januar 2021 bei +1,0 %
Destatis

 
Lockdown bis zum 7. März 2021 verlängert - 16-Punkte-Plan

Berlin/Duisburg, 10. Februar 2021 - Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss:

Die tiefgreifenden Maßnahmen zur Kontaktreduzierung haben in den vergangenen Wochen zu einem deutlichen Rückgang des Infektionsgeschehens geführt. Erstmals seit Ende Oktober 2020 ist es gelungen, die Anzahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb von 7 Tagen bundesweit auf einen Wert von unter 80 zu reduzieren. Für einige Bundesländer ist bereits eine Inzidenz unter 50 in Sichtweite, wenn auch noch nicht erreicht. Dies wurde dadurch ermöglicht, dass die Bürgerinnen und Bürger ihre Kontakte noch weiter reduziert und die Einschränkungen des Lebens auch über diesen langen Zeitraum diszipliniert und besonnen mitgetragen haben. Dafür sind die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sehr dankbar.

Gleichzeitig breiten sich Varianten des Coronavirus mit veränderten Eigenschaften aus. Insbesondere solche Mutanten, die ansteckender sind als der Wildtyp des Virus, breiten sich besonders schnell aus und erfordern erhebliche zusätzliche Anstrengungen, um die Infektionszahlen wieder zu senken. Daher müssen die Kontaktbeschränkungen in den nächsten Wochen grundsätzlich beibehalten werden. Die Bürgerinnen und Bürger werden dringend gebeten, auch in Gebieten mit einem kontinuierlich sinkenden Infektionsgeschehen Kontakte weiterhin auf ein absolut notwendiges Minimum zu beschränken.

Der Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ bleibt das wesentliche Instrument im Kampf gegen die Pandemie und rettet täglich Menschenleben. Das Tragen medizinischer Masken in Innenräumen reduziert das Infektionsgeschehen deutlich – es wird, sofern nicht ohnehin rechtlich vorgeschrieben, daher dringend in allen Situationen empfohlen, bei denen zwei oder mehr Personen in Innenräumen zusammenkommen.

Öffnungsschritte müssen vor dem Hintergrund der Virusmutanten vorsichtig und schrittweise erfolgen, um die erfolgreiche Eindämmung des Infektionsgeschehens nicht durch ein erneutes exponentielles Wachstum der Fallzahlen zu riskieren. Niemandem wäre geholfen, wenn durch zu weitgehende oder zu schnelle Öffnungen erneute umfassende Einschränkungen des öffentlichen Lebens notwendig würden, weil das Infektionsgeschehen sich wieder beschleunigt. Bund und Länder werden in den nächsten Wochen weiter gemeinsam Öffnungsschritte abstimmen. Sie werden sich vorrangig am landesweiten und regionalen Infektionsgeschehen orientieren.

Es ist eine großartige Leistung der Wissenschaft und der forschenden Impfstoffhersteller, gerade auch aus Deutschland, dass rund ein Jahr nach Beginn der Pandemie Impfstoffe unterschiedlicher Art verfügbar sind und weitere bald sein werden. Dafür gebührt diesen großer Dank und Respekt.

Eine zügige Impfung der Bevölkerung ist die Voraussetzung, das Virus langfristig wirksam zu bekämpfen. Sobald bei entsprechender Verfügbarkeit allen Bürgerinnen und Bürgern ein Impfangebot gemacht werden kann, gibt es eine Perspektive für eine Normalisierung unseres Alltags und die Rückkehr zu einem Leben ohne pandemiebedingte Einschränkungen. Bund und Länder werden daher weiterhin alle Anstrengungen unternehmen, so schnell wie möglich so viele Bürgerinnen und Bürger wie möglich zu impfen.

Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Bundeskanzlerin und die Regierungs- chefinnen und Regierungschefs der Länder:

1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre Landesverordnungen entsprechend anpassen und bis zum 7. März 2021 verlängern.

2. Es bleibt insbesondere wichtig, die Anzahl der Kontakte zu reduzieren und die Corona-Regeln einzuhalten, um die Verbreitung des Virus einzudämmen:

a) Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten alle Bürgerinnen und Bürger dringend, auch in den nächsten Wochen alle Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken und insbesondere Zusammenkünfte in Innenräumen zu vermeiden. Private Zusammenkünfte sind weiterhin nur im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Dabei trägt es erheblich zur Reduzierung des Infektionsrisikos bei, wenn die Zahl der Haushalte, aus der die weiteren Personen kommen, möglichst konstant und möglichst klein gehalten wird („social bubble“).

b) Medizinische Masken (also sogenannte OP-Masken oder auch Atemschutzmasken nach dem Standard FFP2 oder vergleichbar) haben eine höhere Schutzwirkung als Alltagsmasken. Deshalb gilt eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften. Generell wird in Innenräumen die Nutzung medizinischer Masken angeraten.

c) In allen Einrichtungen müssen Hygienekonzepte konsequent umgesetzt und vor dem Hintergrund neuer Erkenntnisse – etwa bezüglich Virusmutanten – gegebenenfalls angepasst werden.

d) Nicht notwendige private Reisen und Besuche – auch von Verwandten – sind weiterhin zu unterlassen. Das gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge.

3. Angesichts der pandemischen Lage ist die weitere Reduzierung von epidemiologisch relevanten Kontakten am Arbeitsplatz erforderlich. Dazu gilt, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber den Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen müssen, sofern die Tätigkeiten es zulassen. Dadurch werden Kontakte am Arbeitsort, aber auch auf dem Weg zur Arbeit reduziert. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fordern Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auf, die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung konsequent anzuwenden und durch großzügige Homeoffice-Lösungen mit stark reduziertem Präsenzpersonal umzusetzen oder ihre Büros ganz geschlossen zu halten und bitten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, das Angebot zu nutzen. Wo Homeoffice nicht möglich ist, sollen immer dann, wenn sich mehrere Personen in einem Raum aufhalten, medizinische Masken getragen werden.

4. Kinder und Jugendliche sind, ebenso wie ihre Eltern, besonders von den Einschränkungen betroffen. Um Bildung und Zukunft unserer Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten, haben Öffnungen im Betreuungs- und Bildungsbereich daher Priorität. Dieser Bereich soll daher als erster schrittweise wieder geöffnet werden. Masken, Lüften und Hygienemaßnahmen werden dabei weiterhin nötig sein. Wo immer möglich, sollten medizinische Masken verwendet werden. Vermehrt sollen auch Schnelltests den sicheren Unterricht und die sichere Betreuung und Bildung in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege ermöglichen und Infektionsrisiken minimieren. Angesichts der hohen gesellschaftlichen Bedeutung von Bildung und Betreuung für Kinder, Jugendliche und ihre Eltern und angesichts der Schwierigkeit, im Berufsalltag von Kindertagesstätten und Grundschulen Abstandsregeln umzusetzen, bitten Bund und Länder den Bundesminister der Gesundheit in Absprache mit der GMK zu prüfen, ob bei der nächsten Fortschreibung der Coronavirus-Impfverordnung Beschäftigte in der Kindertragesbetreuung sowie Grundschullehrerinnen und - lehrer frühzeitiger als bisher vorgesehen -in der Kategorie 2 mit hoher Priorität- geimpft werden können. Die Länder entscheiden im Rahmen ihrer Kultushoheit über die schrittweise Rückkehr zum Präsenzunterricht und die Ausweitung des Angebots der Kindertagesbetreuung. Sie werden gleichzeitig ihre Anstrengungen vergrößern, die Digitalisierung des Lernens zu befördern, um Teilungsunterricht und das schrittweise Hochfahren zu flankieren. Der Bund unterstützt dies durch den Digitalpakt Schule einschließlich der Sofortprogramme für Endgeräte von Schülern und Lehrern.

5. Friseurbetriebe können unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts mit Reservierungen sowie unter Nutzung medizinischer Masken den Betrieb ab 1. März 2021 wieder aufnehmen. Vor dem Hintergrund der Bedeutung von Friseuren für die Körperhygiene und der jetzt bereits seit längerem bestehenden Schließung erscheint es erforderlich, die Inanspruchnahme zu ermöglichen, da erhebliche Teile der Bevölkerung, insbesondere ältere Menschen, auf diese angewiesen sind.

6. Aus heutiger Perspektive, insbesondere vor dem Hintergrund der Unsicherheit bezüglich der Verbreitung von Virusmutanten, kann der nächste Öffnungsschritt bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner durch die Länder erfolgen. Dieser nächste Öffnungsschritt soll die Öffnung des Einzelhandels mit einer Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden pro 20 qm umfassen, die Öffnung von Museen und Galerien sowie die Öffnung der noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe umfassen. Mit den benachbarten Gebieten mit höheren Inzidenzen sind gemeinsame Vorkehrungen zu treffen, um länderübergreifende Inanspruchnahme der geöffneten Angebote möglichst zu vermeiden. Um den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen Planungsperspektiven zu geben, arbeiten Bund und Länder weiter an der Entwicklung nächster Schritte der sicheren und gerechten Öffnungsstrategie hinsichtlich der Kontaktbeschränkungen, von Kultur, Sport in Gruppen, Freizeit, Gastronomie und Hotelgewerbe, damit unser Leben wieder mehr Normalität gewinnt. Diese wird von der Arbeitsgruppe auf Ebene des Chefs des Bundeskanzleramtes und der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien vorbereitet.

7. In Ländern bzw. Landkreisen, die aufgrund ihrer hohen 7-Tages-Inzidenz weiterhin die Inzidenz von 50 nicht unterschreiten können, werden die Länder bzw. Landkreise umfangreiche weitere lokale oder regionale Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz beibehalten oder ausweiten, damit eine entsprechend schnelle Senkung der Infektionszahlen erreicht wird.

8. Der Bund übernimmt weiterhin die organisatorische und finanzielle Verantwortung für die gemeinsame Beschaffung der Impfstoffe und die Länder schaffen die erforderlichen Strukturen für die Impfdurchführung vor Ort.

Bei dem gemeinsamen Impfgipfel am 1. Februar 2021 haben Bund und Länder daher eine Aktualisierung der Nationalen Impfstrategie verabredet, die der Bundesminister für Gesundheit in Abstimmung mit den Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsministern der Länder vornimmt. Darin soll ein nationaler Impfplan aufgenommen werden, der auf Grundlage der jeweils verfügbaren Informationen den weiteren Verlauf der Impfkampagne für die kommenden Wochen und Monate modelliert und dadurch eine bessere Planbarkeit für die Auslastung der Impfkapazitäten schafft.

Die Bundesregierung wird im fortlaufenden Dialog mit den Herstellern weiter auf längerfristig planbare Auslieferungstermine hinwirken und etwaige Verzögerungen von Impfstofflieferungen weiterhin unmittelbar an die Länder kommunizieren, um weiter ein möglichst effektives Terminmanagement in den Impfzentren zu ermöglichen. Dies ist gerade mit Blick auf die fristgerechte Zweitimpfung von besonderer Bedeutung.

9. Bund und Länder halten an dem Ziel fest, dass allen Bürgerinnen und Bürgern spätestens bis zum Ende des Sommers ein Impfangebot gemacht werden kann. Dies ist nach Stand der aktuell von den Herstellern zugesagten Zulassungsdaten und Liefervolumen erreichbar. Bund und Länder werden alle entsprechenden organisatorischen Vorkehrungen treffen. Vor dem Herbst soll so ein ausreichendes Schutzniveau sichergestellt sein.

10. Es ist zu erwarten, dass in Kürze in den ersten Alten- und Pflegeeinrichtungen die Bewohnerinnen und Bewohner sowie das Pflegepersonal eine Zweitimpfung erhalten haben werden. Gleichzeitig haben Bund, Länder und Kommunen sowie die sozialen Träger in einer gemeinsamen Anstrengung die Durchführung von Schnelltests in den Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie den Einrichtungen der Eingliederungshilfe vorangetrieben. Vor diesem Hintergrund bitten die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder die Gesundheitsministerkonferenz, zeitnah Empfehlungen vorzulegen, in welchem zeitlichen Abstand zur Zweitimpfung und mit welchem Testkonzept die Besuchsregeln für die Einrichtungen wieder sicher erweitert werden können. Die Unterstützung bei der Testdurchführung in den Einrichtungen durch die Bundeswehr wird überall dort, wo kurzfristig über die Bundesagentur für Arbeit keine zivilen Kräfte zur Fortsetzung der Tätigkeit gefunden werden können, über die bisher angebotenen drei Wochen bei Bedarf bis Ostern fortgeführt.

11. In den letzten drei Monaten ist es gelungen, neben dem weiteren Aufbau der PCR- Laborkapazitäten auf mittlerweile bis zu zwei Millionen Tests pro Woche auch PoC- Antigen-Schnelltests für den Gebrauch durch geschulte Personen millionenfach verfügbar zu machen; Schätzungen gehen von 15-35 Millionen durchgeführten Schnelltests in Deutschland im Januar 2021 aus. Die Test-Verordnung des Bundes wurde seit der Verfügbarkeit solcher PoC-Antigen-Schnelltests ab Ende Oktober mehrfach angepasst, so dass die Kosten für die präventive Testung im Gesundheitswesen umfangreich durch den Bund übernommen werden.

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sehen in Schnelltests zur Selbstanwendung ein weiteres geeignetes Mittel zur Steigerung der Testkapazitäten in Deutschland. Die rechtliche Grundlage für den Vertrieb solcher Tests in Deutschland hat der Bundesminister für Gesundheit durch Verordnung geschaffen. Sobald Hersteller entsprechender Selbsttests, die für den Gebrauch ohne vorherige Schulung vorgesehen sind, eine Zulassung beantragen, wird der Bund diese zügig prüfen und bei erfolgreicher Prüfung zulassen. Wichtig ist dabei der Nachweis einer ausreichenden Qualität; denn eine zu große Zahl falsch-negativer Testergebnisse im Selbsttest kann fatale Folgen haben.

12. Zur Unterstützung der Unternehmen, die aufgrund des Lockdowns schließen mussten, haben Bund und Länder umfangreiche Unterstützungsmaßnahmen vereinbart. Seit Ende November wurden bereits mehr als 5 Milliarden Euro an die betroffenen Unternehmen ausgezahlt (November- und Dezemberhilfe). Seit heute ist die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III möglich, damit beginnt in den nächsten Tagen die Auszahlung mit großzügigen Abschlagszahlungen (bis 100.000 Euro je Monat, maximal 400.000 Euro im automatisierten Verfahren für vier Monate). Es ist der Bundesregierung zudem in Gesprächen mit der EU gelungen, mehr als eine Verdopplung des EU-Beihilferahmens für Corona-bedingte Schäden zu erreichen. Kulturschaffende sind besonders von der Pandemie betroffen, deshalb hat der Bund das Rettungs- und Zukunfts-Programm „Neustart Kultur“ mit einer weiteren Milliarde Euro ausgestattet, die auch zügig zur Auszahlung gebracht werden soll.

13. Der Bund hat digitale Werkzeuge weiterentwickelt, um die Gesundheitsämter bei ihren vielfältigen Aufgaben zusätzlich zu unterstützen. Dabei ist insbesondere der flächendeckende Einsatz von SORMAS (Surveillance Outbreack Response Management and Analysis System) zum besseren Management der Kontaktpersonen und Kontaktketten erforderlich. Die Länder werden durch entsprechende Vorgaben sicherstellen, dass künftig alle Gesundheitsämter SORMAS und DEMIS nutzen. Der Bund wird die dafür erforderlichen technischen Ressourcen bereitstellen. Bis Ende Februar soll SORMAS in allen Gesundheitsämtern installiert werden. Der Bund wird die Schnittstellen SORMAS- X und SORMAS-eXtra Layer zügig zur Verfügung stellen.

14. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, im Falle einer Infektion vertrauensvoll mit den Gesundheitsämtern zu kooperieren. Die Gesundheitsämter können die Infektionsketten nur unterbrechen, wenn ihnen alle Kontaktpersonen genannt werden, damit unverzüglich eine Quarantäne und Testung erfolgen kann. Dies ist eine wesentliche Grundlage für die Stabilisierung der Neuinfektionszahlen und damit auch für die Öffnungsperspektiven.

15. Die anhaltende pandemische Lage wird die Krankenhäuser weiter stark belasten und die Refinanzierung durch planbare Operationen und Behandlungen teilweise außer Kraft setzen. Wie im Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 25. November 2020 festgehalten, hat das Bundesministerium für Gesundheit eine Bestandsaufnahme zur wirtschaftlichen Absicherung für Krankenhäuser, die intensivmedizinische Kapazitäten für die Behandlung von COVID19-Patienten bereithalten, vorgenommen und die Ausgleichszahlungen für Krankenhäuser durch entsprechende Verordnungen bereits zweimalig ausgeweitet.

Aus dem Bundeshaushalt wurden bereits über zwei Milliarden Euro an die Länder zur Weiterleitung an die begünstigten Krankenhäuser ausgezahlt. Das Bundesministerium für Gesundheit wird auch in Zukunft regelmäßig mit dem nach § 24 KHG gebildeten Beirat sowie den Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsministern der Länder die Entwicklung beobachten und ggf. weitere Anpassungen vornehmen. Bund und Länder werden an diesem Thema weiter arbeiten und bei ihrer nächsten Besprechung darauf zurückkommen.

16. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden im Lichte der weiteren Infektionsentwicklung am 3. März 2021 erneut beraten.

Protokollerklärung:
TH: Thüringen betont die Bedeutung einer von den Ländern und dem Bund zu erarbeitenden Strategie des Pandemiemanagements und erwartet, dass diese Strategie für alle gesellschaftlichen Bereiche klare und transparente Perspektiven enthält. Sowohl für eine Verbesserung des Infektionsgeschehens, aber auch für den Fall einer Verschlechterung.
Die bereits am 19. Januar 2021 in der Besprechung der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin vereinbarte Arbeit an dieser Strategie muss nun – unter Einbeziehung der u.a. von den Ländern Schleswig- Holstein, Niedersachsen und Thüringen vorgelegten Vorschläge – unverzüglich erfolgen und rechtzeitig vor der kommenden Besprechung der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin abgeschlossen sein.

 

Schnellladegesetz beschlossen

Berlin/Duisburg, 10. Februar 2021 - Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, 10. Februar 2021, den von Bundesminister Andreas Scheuer vorgelegten Gesetzentwurf zur Bereitstellung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge – Schnellladegesetz beschlossen. Damit schafft das BMVI die rechtliche Grundlage für die geplante Ausschreibung zum Aufbau eines öffentlichen Schnellladenetzes mit 1.000 Standorten.

Bundesminister Andreas Scheuer: Die nächste Schnellladesäule muss in wenigen Minuten erreichbar sein. Um diesem Ziel näher zu kommen, wollen wir bundesweit 1.000-Schnellladehubs bis 2023 aufbauen. Das Schnellladegesetz ist grundlegende Voraussetzung, um die europaweite Ausschreibung und somit den Bau der neuen Standorte zu starten. Nur mit einer flächendeckenden und nutzerfreundlichen Ladeinfrastruktur schaffen wir es, dass mehr Menschen auf klimafreundliche E-Autos umsteigen und mit erneuerbaren Energien laden können.
Gerade das schnelle Laden mit über 150 Kilowatt ist für die Langstreckentauglichkeit von E-Autos entscheidend. Wir wollen Mobilität mit besserer Luft, weniger Lärm und vor allem weniger CO2 ermöglichen. Zum Hintergrund: Die inzwischen mehrjährigen Förderprogramme zum Aufbau einer Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge reichen allein nicht aus, um den Aufbau schnell, verlässlich, bedarfsgerecht, flächendeckend und verbraucherfreundlich zu gewährleisten – insbesondere mit Blick auf Standorte, die wenig bzw. nur temporär (z. B. in Ferienzeiten) frequentiert sind.

Sie bieten keine Garantie für den schnellen Aufbau und dauerhaften Betrieb von Ladeinfrastruktur, denn trotz der Bewilligung einer Förderung ist der Bewilligungsempfänger nicht verpflichtet, auch tatsächlich aufzubauen. Zudem ist an den meisten Ladepunkten bislang nur Laden mit einer normalen Ladeleistung (von höchstens 22 kW) möglich, weil bisher nicht gezielt bundesweit das schnelle Laden (mit über 100 kW) forciert wurde. Schnellladepunkte mit hoher Leistung dagegen gibt es bislang (mit Blick auf künftig verfügbare Fahrzeuge und die angestrebte Mittel-/Langstreckennutzung) deutlich zu wenig.

Aktuell haben weniger als 2% aller Ladepunkte eine Ladeleistung von mindestens 100 kW. Für den erfolgreichen Markthochlauf von E-Fahrzeugen bedarf es aber einer bedarfsgerechten, bundesweit flächendeckenden und nutzerfreundlichen Ladesäuleninfrastruktur (LIS). Deswegen ergänzt der Bund seine Förderpolitik. Erster Schritt: Aufbau und Betrieb eines bundesweiten Schnelladenetzes an 1.000 Standorten werden im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung in Auftrag gegeben. D.h. das Schnellladenetz soll den Bedarf für die Mittel- und Langstreckenmobilität an Fernstraßen sowie wichtigen Standorten im urbanen Raum abdecken.

Die Standorte müssen stets öffentlich und rund um die Uhr zugänglich sein und können dabei auf öffentlichem oder privatem Grund liegen. Mit der Ladeinfrastruktur entsteht ein leistungsfähiges und diskriminierungsfrei zugängliches Rückgrat der Elektromobilität mit einheitlichen Vorgaben zur Sicherung der Nutzerfreundlichkeit. Mit Blick auf die Zielsetzung für 2030 machen diese Standorte nur einen geringen Anteil am notwendigen Gesamtnetz aus. Sie sind für einen vorausschauenden Infrastrukturausbau aber bereits jetzt notwendig, um die Akzeptanz und Attraktivität der batterie-elektrischen Mobilität zu steigern.
Zu den Eckpunkten der Ausschreibung: Der Bund soll nicht selbst Betreiber von Ladeeinrichtungen werden. Vielmehr soll der Infrastrukturaufbau für den Markthochlauf der E-Fahrzeuge durch langfristige Verträge mit Betreibern gewährleistet werden. Ausgeschrieben werden soll HPC (High Power Charging)-Ladeinfrastruktur mit einer Leistung pro Ladepunkt von mindestens 150 kW, die ein schnelles Laden für Mittel- und Langstreckenmobilität gewährleistet.
Die Ausschreibung erfolgt voraussichtlich in 10 bis 15 Losen. Hierbei können sich auch Bietergemeinschaften zusammenschließen, sodass auch kleine und mittlere Unternehmen die Möglichkeit haben, sich an dem Verfahren zu beteiligen. Da es sich um eine europaweite Ausschreibung handelt, können sich auch europäische Unternehmen auf die Ausschreibung bewerben. Ein geeigneter Zuschnitt der Lose wird den Wettbewerb bei der Ausschreibung sicherstellen.

Der Bund wird mehrere Betreiber auswählen, die dann in seinem Auftrag die Ladesäulen aufbauen und betreiben. Dabei sind die Betreiber rechtlich verpflichtet, die Ladesäulen in genau definierten Regionen, in einem bestimmten zeitlichen Rahmen und mit entsprechenden Standards zu errichten. Der Betreiber, der das beste Angebot unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte abgibt, gewinnt den Auftrag. Der bisherige Bestand an Ladeinfrastruktur wird in die Bedarfsermittlung, die durch die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur stattfinden soll, mit einbezogen.
Die Leitstelle verfügt mit dem „StandortTOOL“ über ein digitales Werkzeug, das den Standort und die Leistung von bereits vorhandenen Ladepunkten in die Planung für den künftigen Bedarf mit einberechnet. So kann ausgeschlossen werden, dass nahe bereits bestehenden Ladesäulen unnötig Säulen des geplanten Schnellladenetzes eingeplant werden. Konkurrenzsituationen werden so vermieden. Für den Aufbau der Schnellladeinfrastruktur ist ein Volumen von rund 2 Milliarden Euro vorgesehen. Der Bund wird sich hieran anteilig beteiligen, soweit dies nach den Ergebnissen der Ausschreibung erforderlich ist. Die nächsten Schritte: Der ressortabgestimmte Gesetzentwurf wurde heute im Kabinett beschlossen. Das Schnellladegesetz soll noch im Frühjahr verabschiedet werden (Bundestag/Bundesrat). Die Ausschreibung von 1.000 Standorten soll im Sommer 2021 starten.

 

Bundesrat: 1000 Sitzung seit dem 7. September 1949

Die Tausendermarke wird mit der Sitzung des Bundesrats am 12. Februar 2021 geknackt.

© Bundesrat

Berlin/Duisburg, 10. Februar 2021 - Die Länderkammer hat sich als „immerwährend“ definiert – sie hält sich nicht an die Wahlperioden des Bundestags, sondern hat 1949 bei „1“ begonnen und nummeriert ihre Plenartreffen seither durch.
Die erste Sitzung fand am 7. September 1949 statt, vom Alterspräsidenten Johannes Büll (SPD) aus Hamburg mit einem Zitat Friedrich Schillers eingeleitet: „Das vollkommenste Kunstwerk ist der Bau der politischen Freiheit.“

Die erste Sitzung des Bundesrates am 7. September 1949 in Bonn, dauert gerade einmal 41 Minuten. Sie soll, vier Jahre nach dem Ende des 2. Weltkriegs, die Umkehr zur Demokratie einleiten. © Bundesrat

Die Sitzung war sehr kurz, knapp eine Stunde nur. Aber sie wird zweifellos eine der bedeutendsten in der Geschichte des Bundesrats bleiben. Denn damals wurde nicht nur eine Tradition fortgesetzt, die auf den „immerwährenden“ Reichstag zu Regensburg (der 1663 seine Arbeit aufnahm) zurückgeht, auf die Bundesversammlung im Deutschen Bund, den Bundesrat des Kaiserreichs und den Reichsrat der Weimarer Republik. Es begann eine neue Ära.
Die gewandelte Länderkammer
Denn im Gegensatz zu diesen Vorgängern, reine Gesandtenversammlungen der Reichsstände und später der Gliedstaaten, war der neue Bundesrat nicht mehr als „Parlament der Oberregierungsräte“ gedacht (der spöttische Spruch wird meist Theodor Heuss zugeschrieben). Es sollten von nun an die Regierungsspitzen der Länder in ihm präsent sein, die politischen Schwergewichte. Daher war erstmals auch ein echtes Plenum vorgesehen, das öffentliche Reden und Gegenreden ermöglichen sollte. Der Bundesrat wandelte sich so zu einer parlamentarischen Kammer.

Selbstbewusste Ministerpräsidenten
 Im neuen Bundesrat wollten sich die Ministerpräsidenten und ihre Kabinette, die demokratisch legimitierten Vertreter der Länder, weit stärker in die Gestaltung der Bundespolitik einschalten, als das zu Weimarer Zeiten der Fall gewesen war. Ein Anlass war, dass die Gesetzgebungskompetenzen im Grundgesetz stark zugunsten des Bundestags geformt wurden. Für die Beschneidung ihrer Autonomie wollten die Länder so als Gegengewicht eine Mitsprache in der Bundesgesetzgebung. Lehre aus Weimarer Zeiten Ein zweiter, heute weniger präsenter Grund: Eine starke Länderkammer sollte die junge Demokratie und den neu gegründeten Bundesstaat stabiler machen. Denn es war eine Lehre aus dem Scheitern der ersten Republik, dass die damalige Bundesebene – das Reich – politisch labiler war als die Landesebene.
So kam es 1949 zu einigen Neuerungen wie der herausgehobenen Rolle des Kanzlers oder dem konstruktiven Misstrauensvotum im Bundestag, die der Stärkung von Parlamentarismus und Regierungsfähigkeit dienen sollten. Der neu konstruierte Bundesrat gehörte zu diesen Überlegungen. Länder als Machtfaktoren Die erste Sitzung des Bundesrates am 7. September 1949 in Bonn, dauert gerade einmal 41 Minuten. Sie soll, vier Jahre nach dem Ende des 2. Weltkriegs, die Umkehr zur Demokratie einleiten.
Aus den Reden der Bundesratspräsidenten lässt sich dieser Anspruch immer wieder herauslesen, vor allem im ersten Jahrzehnt. Der erste Präsident der Kammer, der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Karl Arnold (CDU), plädierte in der Auftaktsitzung 1949 für einen starken Bundesrat mit dem Argument, eine Verfassung könne nicht „an den vorhandenen Machtfaktoren“ vorbei gebaut werden, und die Länder seien als Machtfaktoren nach der totalen Niederlage „als erste wieder in Erscheinung getreten“. Diese Sichtweise einer Gründung der Republik von den Ländern her hat sich in den Debatten des Bundesrats über tausend Sitzungen hinweg bis heute gehalten.


Gesetze und Verordnungen
Diese neuen Regelungen sind in Kraft getreten

Homeoffice, Testpflicht und Genmutationen schneller erkennen: Das soll dabei helfen, die Pandemie in den Griff zu bekommen. Berufstätige Eltern werden bei der Betreuung ihrer Kinder unterstützt. Wichtige Neuregelungen im Überblick.
Berlin/Duisburg, 29. Januar 2021 - Homeoffice überall da, wo es möglich ist
Unternehmen müssen überall dort Homeoffice anbieten, wo es möglich ist. Das sieht die Corona-Arbeitsschutz-Verordnung vor, die am 27. Januar in Kraft getreten ist. Die Verordnung enthält zudem Schutzmaßnahmen für diejenigen Beschäftigten, deren Anwesenheit im Betrieb unverzichtbar ist. Sie gilt befristet bis 15. März 2021.
Weitere Informationen


Entlastung für berufstätige Eltern   
Für das Jahr 2021 wird die Zahl der Tage verdoppelt, an denen gesetzlich Versicherte Anspruch auf Kinderkrankengeld haben. Zudem gilt der Anspruch nicht nur bei Krankheit des Kindes, sondern auch, wenn Kitas und Schulen pandemiebedingt geschlossen sind oder die Betreuung eingeschränkt ist.
Weitere Informtionen


Digitale Einreiseanmeldung und Testpflicht   
Einreisende aus Risikogebieten müssen künftig spätestens 48 Stunden nach Einreise ein negatives Corona-Testergebnis vorweisen, Einreisende aus besonders betroffenen Gebieten schon vor Einreise. Das sieht eine neue Coronavirus-Einreiseverordnung vor, die am 14. Januar in Kraft getreten ist.
Weitere Informationen


Gen-Mutationen schneller erkennen   
Die Bundesregierung fördert mit der sogenannten Coronavirus-Surveillanceverordnung die bundesweite Genomsequenzierung der Corona-Viren. Ziel ist es, künftig mindestens fünf Prozent der Positivproben auf Gen-Mutationen zu untersuchen. Die Verordnung ist am 19. Januar in Kraft getreten.
Weitere Informationen


Wirtschaft
Mehr Befugnisse gegen marktbeherrschende Digitalkonzerne
Die Bundesregierung will dem missbräuchlichen Verhalten von Unternehmen, die den digitalen Markt beherrschen, besser entgegenwirken. Die Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und für ein fokussiertes, proaktives und digitales Wettbewerbsrecht 4.0 (GWB-Digitalisierungsgesetz) ist nun in Kraft getreten.
Weitere Informationen


Verbraucherschutz
Neues Qualitätssystem für deutsche Weine
Bessere Vermarktungschancen für Winzerinnen und Winzer, mehr Orientierung und Klarheit für die, die den Wein kaufen. Das sind die Ziele einer Änderung des Weingesetzes. Dieses ist zum 27. Januar 2021 in Kraft getreten.
Weitere Informationen

 

999. Bundesratssitzung
Bundesrat billigt erweitertes Kinderkrankengeld und Wettbewerbsnovelle und fordert weitere Aussetzung der Insolvenzantragspflicht

 

Lockdown vorerst bis zum 14.02.2021 verlängert
Politik reagiert besonnen auf sinkende Fallzahlen und Virusmutationen

Jochem Knörzer

 

Gastgewerbeumsatz 2020 real voraussichtlich 38 % niedriger als 2019
Gastgewerbeumsatz im November 2020 um 52,3 % gegenüber Vormonat gesunken
Destatis

Wiesbaden/Duisburg, 19. Januar 2021 - Das Gastgewerbe in Deutschland hat im Jahr 2020 nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) real (preisbereinigt) rund 38 % sowie nominal (nicht preisbereinigt) rund 36 % weniger umgesetzt als im Jahr 2019. Diese Schätzungen berücksichtigen die Gastgewerbeumsätze für die Monate Januar bis November 2020, eine Schätzung für den vom verschärften Lockdown geprägten Monat Dezember und den Revisionsbedarf bei den Ergebnissen für die Monate März bis einschließlich November 2020.

Jahresergebnis 2020 (Schätzung)
-38 % im Jahr 2020 gegenüber 2019 (real, vorläufig)
-36 % im Jahr 2020 gegenüber 2019 (nominal, vorläufig) 

Im November 2020 fiel der Gastgewerbeumsatz gegenüber Oktober 2020 nach Kalender- und Saisonbereinigung real (preisbereinigt) um 52,3 % und nominal (nicht preisbereinigt) um 52,2 %. Der Umsatz lag damit real (kalender- und saisonbereinigt) 67,4 % unter dem Niveau vom Februar 2020, dem Monat vor Ausbruch der Corona-Pandemie in Deutschland. Das Gastgewerbe konnte damit aufgrund des neuerlichen Lockdowns die allmähliche Erholung der vorangegangenen Monate nicht fortsetzen. 

Gastgewerbeumsatz, November 2020 (vorläufige Ergebnisse)
-52,3 % real zum Vormonat (kalender- und saisonbereinigt)
-52,2 % nominal zum Vormonat (kalender- und saisonbereinigt)
-67,9 % real zum Vorjahresmonat
-66,4 % nominal zum Vorjahresmonat 

Auch der Vergleich zum Vorjahresmonat zeigt die Auswirkungen des Lockdowns deutlich: Gegenüber November 2019 war der Gastgewerbeumsatz im November 2020 real 67,9 % und nominal 66,4 % geringer. Die Hotels und sonstigen Beherbergungsunternehmen erzielten im Vergleich zum November 2019 real 82,2 % niedrigere Umsätze. In der Gastronomie fiel der Umsatz gegenüber November 2019 real um 60,1 %. Innerhalb der Gastronomie lag der reale Umsatz der Caterer im November 2020 um 45,1 % unter dem Wert des Vorjahresmonats.

 

Sterbefallzahlen in der 51. Kalenderwoche 2020 plus  24 Prozent über Vorjahresdurchschnitt
Destatis

 

Inflationsrate im Jahresdurchschnitt 2020 bei ca. 0,5%
Destatis

 

Sterbefallzahlen in der 50. Kalenderwoche 2020: 23 % über dem Durchschnitt der Vorjahre

Wiesbaden/Duisburg, 9. Januar 2021 - Nach vorläufigen Ergebnissen sind in der 50. Kalenderwoche (7. bis 13. Dezember 2020) in Deutschland mindestens 22 897 Menschen gestorben.

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, liegen die Sterbefallzahlen somit in diesem Zeitraum etwa 23 % oder 4 289 Fälle über dem Durchschnitt der Jahre 2016 bis 2019. Dies geht aus einer Sonderauswertung der vorläufigen Sterbefallzahlen hervor, die aktuell bis zur 50. Kalenderwoche zur Verfügung steht. 

 

Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und -chefs der Länder vom 5. Januar 2021

Berlin/Duisburg, 5. Januar 2021 - Die Corona-Pandemie hat auch das Weihnachtsfest und den Jahreswechsel 2020/2021 geprägt. Viele Bürgerinnen und Bürger haben auf für sie gerade in dieser Zeit wichtige Begegnungen verzichtet, um sich und andere zu schützen. Dafür danken wir allen sehr.

Dennoch ist die Belastung im Gesundheitswesen hoch und weiter gestiegen. Dem unermüdlichen Einsatz der medizinischen und Pflegefachkräfte, Ärztinnen und Ärzte und aller anderen, die in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Gesundheitsämtern ihren Dienst tun, gilt unser Dank und unsere besondere Anerkennung.

Mit der Mobilisierung aller Kräfte von Wissenschaft und Forschung ist es in Rekordzeit gelungen, Impfstoffe mit guter Verträglichkeit und hoher Wirksamkeit zu entwickeln, zu testen und zum Einsatz zu bringen. Dafür gebührt allen Beteiligten Dank und Anerkennung. Bund und Länder haben seit Beginn der Pandemie darauf gesetzt, diese durch die zügige Entwicklung von Impfstoffen zu bewältigen. Mit den nunmehr verfügbaren Impfstoffen gibt es eine Perspektive für eine Normalisierung unseres Alltags und die Rückkehr zu einem Leben ohne pandemiebedingte Einschränkungen.

Bund und Länder begrüßen ausdrücklich die gemeinsame Impfstoffbestellung der Europäischen Union und das Ziel, den Impfstoff gemeinsam für alle 27 Länder der EU zu sichern. In Zeiten der weltweiten Pandemie verhindern nationale Alleingänge wirkungsvollen Gesundheitsschutz.

Die vor uns liegenden Monate Januar, Februar und März werden jedoch noch erhebliche Geduld und Disziplin aller erfordern. Die Wintermonate begünstigen durch die saisonalen Bedingungen die Ausbreitung des Virus und die Impfungen werden sich erst dann auf die Infektionsdynamik dämpfend auswirken, wenn auch ein größerer Teil der jüngeren Bevölkerung geimpft ist.

Mit Besorgnis betrachten Bund und Länder die Entwicklung von Mutationen des SARSCov2-Virus. Gemeinsames Ziel von Bund und Ländern ist es, den Eintrag und die Verbreitung von Virusvarianten mit eventuell ungünstigeren Eigenschaften möglichst weitgehend zu begrenzen.

Eine präzise Einschätzung der Entwicklung des Infektionsgeschehens ist am Beginn des neuen Jahres außerordentlich schwierig. Aufgrund der zahlreichen Feiertage kann es zu Test- und Meldeverzögerungen gekommen sein. Darüber hinaus zeigen sich die Auswirkungen des besonderen Besuchs- und Reiseverhaltens während der Feiertage erst später im Infektionsgeschehen. Es ist davon auszugehen, dass die derzeitigen Meldezahlen das tatsächliche Infektionsgeschehen tendenziell zu gering abbilden. Sicher kann jedoch gesagt werden, dass das Infektionsgeschehen deutschlandweit noch auf viel zu hohem Niveau ist.

In gut drei Viertel der 410 Landkreise und Stadtkreise liegt die 7-Tage-Inzidenz bei über 100 (292 Landkreise/Stadtkreise). Dort hat es also in den letzten sieben Tagen mehr als 100 neue Fälle pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern gegeben. Über 70 Land- bzw. Stadtkreise weisen eine Inzidenz von über 200 auf. Deshalb ist es unter Abwägung aller gesundheitlichen, wirtschaftlichen und sozialen Faktoren erforderlich, über den 10. Januar hinaus die weitgehenden Beschränkungen aufrecht zu erhalten. Gemäß der Hotspotstrategie werden in allen Regionen, die ein besonders hohes Infektionsgeschehen aufweisen, weitere beschränkende Maßnahmen umgesetzt.

Ziel von Bund und Ländern bleibt es, die 7-Tage-Inzidenz auf unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner zu senken, um die Gesundheitsämter – unterstützt von Bund und Ländern – wieder in die Lage zu versetzen, die Infektionsketten nachzuvollziehen und Quarantäne für Kontaktpersonen 1 anzuordnen. Zur Beurteilung aller Aspekte der Pandemie werden weitere Indikatoren ebenfalls intensiv betrachtet, wie die Belastung des Gesundheitssystems oder der Impffortschritt, sowie insbesondere solche Indikatoren, die zusätzliche Aussagen zur Infektionsdynamik ermöglichen, wie der r-Wert oder die Verdopplungszeit.

13-Punkte-Beschlüsse
Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder:

1.: Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig. Alle bis zum 10. Januar 2021 befristeten Maßnahmen, die auf gemeinsamen Beschlüssen beruhen, werden die Länder in den entsprechenden Landesverordnungen bis zum 31. Januar 2021 verlängern. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten alle Bürgerinnen und Bürger dringend, auch in den nächsten drei Wochen alle Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken und soweit möglich zu Hause zu bleiben.  

2.: In Erweiterung der bisherigen Beschlüsse werden private Zusammenkünfte im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet.  

3.: Betriebskantinen werden geschlossen wo immer die Arbeitsabläufe es zulassen. Zulässig bleibt die Abgabe von mitnahmefähigen Speisen und Getränken. Ein Verzehr vor Ort ist untersagt.
 
4.: Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden dringend gebeten großzügige Home- Office-Möglichkeiten zu schaffen, um bundesweit den Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ umsetzen zu können.  

5.: In Landkreisen mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern werden die Länder weitere lokale Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz ergreifen, insbesondere zur Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 km um den Wohnort, sofern kein triftiger Grund vorliegt. Tagestouristische Ausflüge stellen explizit keinen triftigen Grund dar.  

6.: Für Alten- und Pflegeheime sind besondere Schutzmaßnahmen zu treffen. Hohe Inzidenzen in der älteren Bevölkerung und zahlreiche Ausbrüche in solchen Einrichtungen in den letzten Wochen trotz aller bereits getroffenen Maßnahmen wie der Umsetzung von Hygienekonzepten und der Bereitstellung von Schutzausrüstung haben dies noch einmal verdeutlicht.
Mindestens bis die Impfungen mit beiden Impfdosen in den Einrichtungen abgeschlossen sind und die Personen eine entsprechende Immunität aufgebaut haben, kommt den Schnelltests beim Betreten der Einrichtungen eine besondere Bedeutung zu. Deshalb haben die Länder auf Grundlage des gemeinsamen Beschlusses vom 13. Dezember 2020 eine verpflichtende Testung mehrmals pro Woche für das Personal in den Alten und Pflegeeinrichtungen sowie für Besucherinnen und Besucher in Regionen mit erhöhter Inzidenz angeordnet.

Vielfach fehlen in den Einrichtungen die personellen Kapazitäten, solche Schnelltests vor Ort durchzuführen, obwohl die Abrechnung sowohl der Anschaffung als auch der Testdurchführung über die Testverordnung des Bundes sichergestellt ist. Die Einrichtungen sind in der Verantwortung, eine umfassende Umsetzung der Testanordnung sicherzustellen.
Unterstützend werden Bund und Länder aufbauend auf bestehenden Maßnahmen der Länder eine gemeinsame Initiative starten, um Freiwillige vorübergehend zur Durchführung von umfangreichen Schnelltests in die Einrichtungen zu bringen. Die Hilfsorganisationen in Deutschland haben bereits zugesagt, die entsprechenden Schulungen zu übernehmen.
Die kommunalen Spitzenverbände werden dabei koordinieren, um den regionalen Bedarf zu klären und die Bundesagentur für Arbeit wird die Vermittlung unterstützen. Diese Initiative soll auch Einrichtungen der Eingliederungshilfe unterstützen.  

7.: Das Robert-Koch-Institut prüft sorgfältig die Berichte über neue Mutationen mit veränderten Eigenschaften des Virus, etwa in Hinblick auf eine erhöhte Ansteckungsgefahr oder Schwere des Verlaufs in verschiedenen Altersgruppen. Gemeinsames Ziel von Bund und Ländern ist es, den Eintrag von Mutationen mit möglichen pandemieverschärfenden Eigenschaften aus dem Ausland möglichst stark einzudämmen, solche Mutationen in Deutschland durch verstärkte Sequenzierung zu entdecken und deren Ausbreitung durch priorisierte Nachverfolgung und Quarantäne möglichst weitgehend zu begrenzen.
Das Bundesministerium der Gesundheit wird auf Basis des 3. Bevölkerungsschutzgesetzes zur verstärkten Sequenzierung eine Verordnung erlassen. Bei nicht vermeidbaren Einreisen aus Gebieten, in denen solche mutierten Virusvarianten vorkommen, wird die Bundespolizei die Einhaltung der besonderen Einreisebestimmungen verstärkt kontrollieren. Die Länder stellen sicher, dass die Kontrolle der Quarantäne in solchen Fällen ebenfalls verstärkt mit besonderer Priorität wahrgenommen wird, ebenso die Nachverfolgung von Fällen beim Auftreten solcher Virusvarianten in Deutschland.  

8.:
In den bisherigen Beschlüssen der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder wurde von einem Impfbeginn in 2021 ausgegangen. Nunmehr war es aufgrund einer frühen Zulassung des Impfstoffes von BioNTech / Pfizer und Bereitstellung der Infrastruktur durch die Länder möglich, bereits am 27. Dezember 2020 in allen Ländern mit dem Impfen zu beginnen. 1,3 Millionen Dosen des Impfstoffes wurden bis Jahresende an die Länder ausgeliefert, knapp 2,7 Millionen weitere Dosen folgen bis zum 1. Februar 2021, so dass bis zu diesem Datum ca. vier Millionen Impfdosen ausgeliefert werden können.

Der Bund wird den Ländern auf Grundlage der Herstellermeldungen verlässliche Lieferzeiten übermitteln, um ein abgesichertes Terminmanagement vor Ort zu ermöglichen. Bis spätestens Mitte Februar wird allen Bewohnerinnen und Bewohnern von stationären Pflegeeinrichtungen ein Impfangebot gemacht werden können. Dies ist nicht zuletzt wegen der hohen Fallzahlen und der schweren Verläufe im Bereich dieser Einrichtungen ein wichtiges erstes Zwischenziel der Impfkampagne. Ziel ist es, die anfangs eingeschränkten Produktionskapazitäten in Deutschland zu erhöhen.

Dazu unterstützen der Bund und das Land Hessen BioNTech nach Kräften dabei, dass noch im Februar in einem neu eingerichteten Werk in Marburg die Produktion genehmigt und begonnen werden kann. Der Bund wird auch darüber hinaus mit den Herstellern darüber sprechen, wie schnellstmöglich weitere Produktionskapazitäten für Impfstoffe aufgebaut werden können.
Im 1. Quartal 2021 ist mit der Zulassung weiterer Impfstoffe und in der Folge mit der Auslieferung weiterer Impfdosen zu rechnen.  

9.: Der Betrieb von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen hat höchste Bedeutung für den die Bildung der Kinder und für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf der Eltern. Geschlossene Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen, ausgesetzte Präsenzpflicht bzw. Distanzunterricht in Schulen über einen längeren Zeitraum bleibt nicht ohne negative Folgen für die Bildungsbiographien und die soziale Teilhabe der Kinder und Jugendlichen. Dennoch müssen die von den Ländern ergriffenen Maßnahmen auch in diesem Bereich entsprechend des Beschlusses vom 13. Dezember 2020 bis Ende Januar verlängert werden.  

10.: Angesichts der SARS-CoV2-Pandemie kann der bestehende Anspruch in manchen Fällen nicht ausreichen. Deshalb wird der Bund gesetzlich regeln, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erforderlich wird, weil die Schule oder der Kindergarten bzw. die Klasse oder Gruppe pandemiebedingt geschlossen ist oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt bzw. der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wurde.  

11.:
Die Beschränkungsmaßnahmen wurden in allen Bereichen durch umfangreiche finanzielle Hilfsprogramme des Bundes und der Länder begleitet. Durch Abschlagszahlungen wurden bisher über eine Milliarde Euro an Novemberhilfe durch den Bund an Betroffene ausgezahlt. Die vollständige Auszahlung der beantragten Novemberhilfe über die Länder erfolgt spätestens ab dem 10. Januar 2021.
Anträge für die Dezemberhilfe können seit Mitte Dezember 2020 gestellt werden, die ersten Abschlagszahlungen erfolgen seit Anfang Januar. Nunmehr kommt insbesondere der Überbrückungshilfe III des Bundes besondere Bedeutung zu. Dabei wird je nach Umsatzrückgang und Betroffenheit ein bestimmter Prozentsatz der fixen Kosten bis zu einer Höhe von maximal 500.000 Euro pro Monat erstattet.
Es werden Abschlagszahlungen möglich gemacht. Erste reguläre Auszahlungen im Rahmen der bis Ende Juni 2021 laufenden Überbrückungshilfe III werden durch die Länder im ersten Quartal 2021 erfolgen. Nachdem der Bund die Voraussetzungen geschaffen hat, werden Bund und Länder die Auszahlungen so schnell wie möglich realisieren.  

12.: Für Einreisen aus Risikogebieten nach Deutschland soll zukünftig grundsätzlich neben der bestehenden zehntägigen Quarantänepflicht, die vorzeitig beendet werden kann, sobald ein negatives Testergebnis eines frühestens am fünften Tag der Quarantäne erhobenen Coronatests vorliegt, zusätzlich eine Testpflicht bei Einreise eingeführt werden (Zwei-Test-Strategie).

Der Testpflicht bei Einreise kann durch eine Testung binnen 48 Stunden vor Anreise oder durch eine Testung unmittelbar nach Einreise nachgekommen werden. Die Musterquarantäneverordnung wird entsprechend angepasst und von den Ländern in ihren entsprechenden Verordnungen zum 11. Januar 2021 umgesetzt1.
Der Bund wird über die seit August 2020 bestehende Testpflicht hinaus auf der Grundlage des 3. Bevölkerungsschutzgesetzes gesonderte Regeln insbesondere zur Testpflicht vor Einreise für besondere Risikogebiete erlassen, von denen aufgrund von der Verbreitung von Mutationen des Virus oder besonders hoher Inzidenzen ein besonderes Eintragsrisiko besteht. Bund und Länder weisen noch einmal eindrücklich darauf hin, dass Reisen in Risikogebiete ohne triftigen Grund unbedingt zu vermeiden sind und dass neben der Test- und Quarantänepflicht eine Verpflichtung zur digitalen Einreiseanmeldung bei Einreisen aus Risikogebieten besteht.  

13.: Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden im Lichte der weiteren Infektionsentwicklung am 25. Januar 2021 erneut beraten und über die Maßnahmen ab 1. Februar 2021 beschließen.

1 Auf den Beschluss des Oberwaltungsgerichts für das Land NRW (Az 13 B 1770/20 NE) wird hingewiesen, mit dem die Quarantäneverpflichtung mit Freitestmöglichkeiten erst nach 5 Tagen für Personen, die aus vom RKI ausgewiesenen Risikogebieten einreisen, für NRW außer Vollzug gesetzt wurde.