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Bundesrat billigt Infektionsschutzgesetz |
1003. Sitzung des Bundesrates In
einer Sondersitzung hat der Bundesrat am 22.
April 2022 das 4. Bevölkerungsschutzgesetz
gebilligt, das vom Bundestag nur einen Tag
zuvor verabschiedet worden war. Es kann nun
dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung
zugeleitet werden. Bundesweit
einheitliche Notbremse
© Foto:
dpa | Christoph Soeder I
Der
Bundestagsbeschluss führt eine bundesweit
verbindliche Corona-Notbremse im
Bundesinfektionsschutzgesetz ein: Sie gilt
ohne weitere Umsetzungsakte in Landkreisen
und kreisfreien Städten, die
Sieben-Tage-Inzidenzen von über 100
Infektionen pro 100.000 Einwohnern an drei
aufeinanderfolgenden Tagen aufweisen.
Gesetzlich definierte Schutzmaßnahmen
Automatisch greifen dann ab dem übernächsten
Tag bestimmte, im Gesetz dezidiert
aufgezählte Schutzmaßnahmen, ohne dass die
Länder noch Verordnungen beschließen
müssten. Genannt sind unter anderem Kontakt-
und nächtliche Ausgangsbeschränkungen von 22
bis 5 Uhr, Restriktionen für Einzelhandel,
Gastronomie, Hotels, Kultur-,
Dienstleistungs-, Sport- und
Freizeiteinrichtungen. Auch
Ausnahmetatbestände für die Schutzmaßnahmen
sind gesetzlich definiert. So ist Joggen und
Spaziergehen bis 24 Uhr erlaubt, unter
bestimmten Voraussetzungen auch Einkaufen
mit Terminvergabe.
Ab einer
Inzidenz von 100 wird für Schulen und
Hochschulen Wechselunterricht verpflichtend
- ab einer Inzidenz von 165
Distanzunterricht.
Arbeitgeber sind
gehalten, ihren Beschäftigten soweit wie
möglich Homeoffice anzubieten.
Weitergehende Landesregelungen unberührt Soweit
Landesvorschriften bereits schärfere
Maßnahmen vorsehen, bleiben diese bestehen.
In Regionen mit
stabilen Inzidenzen unter 100 können die
Länder außerdem mit eigenen Verordnungen
über Einschränkungen oder Lockerungen
entscheiden. Die gesetzliche
Notbremse ist bis zum 30. Juni 2021
befristet. Verordnungen mit Zustimmung des
Gesetzgebers Außerdem im Gesetz vorgesehen:
Verordnungsermächtigungen für die
Bundesregierung, damit diese mit Zustimmung
von Bundestag und Bundesrat weitere
Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung des
Corona-Virus und besondere Regelungen für
geimpfte oder negativgetestete Personen
erlassen kann. Zusätzliche
Kinderkrankentage Flankierend wird das
Kinderkrankengeld für gesetzlich versicherte
Berufstätige um 10 zusätzliche Tage, für
Alleinerziehende um 20 Tage ausgeweitet,
damit diese ihre Kinder während
pandemiebedingter Schul- oder
Kita-Schließung zuhause betreuen können. Der
Anspruch besteht unabhängig davon, ob die
Arbeitsleistung grundsätzlich auch im
Homeoffice erbracht werden kann. Erst im
Januar hatte der Bundesrat der Erhöhung auf
20 bzw. 40 Tage für das Jahr 2021
zugestimmt. Rasches Inkrafttreten
geplant Nach Unterzeichnung durch den
Bundespräsidenten kann das Gesetz im
Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll
im Wesentlichen am Tag darauf in Kraft
treten.
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Bundeskabinett: Nationaler Radverkehrsplan
(NRVP 3.0) verabschiedet |
Berlin, 21. April
2021 - Bundesminister Andreas Scheuer: Mit
unserem neuen Nationalen Radverkehrsplan
machen wir Deutschland zum Fahrradland. Der
NRVP 3.0 ist ein Bürgerplan. So eine
umfassende Strategie für ein sicheres und
gutes Miteinander gab es noch nie. Wir haben
alles in den Blick genommen: von der
Infrastruktur über die gesetzlichen
Vorschriften, die finanzielle Förderung bis
hin zum Einsatz des Fahrrads in der
Logistik. Für den NRVP 3.0 haben wir
erstmals die Bürgerinnen und Bürger gefragt,
was sie sich für den Radverkehr wünschen.
Über 2.000 Ideen
haben uns erreicht. Im Dialog mit Ländern,
Kommunen, Verbänden, Wirtschaft und
Wissenschaft haben wir diese Strategie für
die nächsten 10 Jahre erarbeitet.
Gleichberechtigung, Rücksicht und mehr
Verkehrssicherheit stehen im Vordergrund.
Ich fordere alle auf, ihn jetzt vor Ort mit
Leben zu füllen, schnell anzupacken und die
Maßnahmen umzusetzen. Radverkehr lebt in den
Kommunen. Unsere Fördermittel in Rekordhöhe
stehen bereit. Der NRVP 3.0 wird auf dem
Nationalen Radverkehrskongress am 27./ 28.
April 2021 der Fahrradcommunity vorgestellt.
Der NRVP 3.0 ist die
Strategie für die Radverkehrsförderung in
ganz Deutschland und Leitlinie für Bund,
Länder, Kommunen, Wirtschaft und
Wissenschaft bis 2030. Die Förderung des
Radverkehrs ist eine gemeinschaftliche
Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen. Das
Anliegen: Mehr, besserer und sicherer
Radverkehr – in der Stadt und auf dem Land.
Der NRVP wird seit 2002 regelmäßig neu
aufgelegt. Der aktuelle NRVP ist Ende 2020
ausgelaufen.
Beim Nationalen
Radverkehrskongress 2019 hat Bundesminister
Scheuer den Startschuss für den NRVP 3.0
gegeben und erstmals Bürgerinnen und Bürger
aufgerufen, sich in die Erarbeitung
einzubringen. Ihre wichtigsten Anliegen:
lückenlose Radverkehrsnetze und mehr
Verkehrssicherheit. Darauf aufbauend wurden
die Inhalte und Themen gemeinsam mit
Vertretern von Ländern, Kommunen und
Verbänden wie ADFC, VCD, ADAC, Changing
Cities, Deutsche Bahn, VDV,
Zweirad-Industrie-Verband e.V., Deutsches
Institut für Urbanistik diskutiert.
Nähere Informationen
finden Sie unter nachfolgendem Link:
https://zukunft-radverkehr.bmvi.de/bmvi/de/home/info/id/20
Der NRVP zeigt auf, was Bund, Länder,
Kommunen, Wirtschaft und Wissenschaft in den
nächsten Jahren tun müssen, um Deutschland
weiter zum Fahrradland zu machen. Nur
gemeinsam und in einem kontinuierlichen
Austausch können die in dieser
Radverkehrsstrategie formulierten Maßnahmen
und Anregungen zum Gestalten einer
nachhaltigen Mobilität umgesetzt werden. Mit
sichereren Infrastrukturen, von allen
beachteten Verkehrsregeln und mehr Fairness
im gegenseitigen Miteinander im
Straßenverkehr gelingt eine Trendwende für
sicheren Radverkehr.
Der NRVP setzt
für das Fahrradland 2030 konkrete Ziele: Die
Anzahl der Wege nimmt von rund 120 auf 180
Wege je Person und Jahr zu – ohne dass dies
zu Lasten der übrigen Verkehrsarten des
Umweltverbundes geht. Die durchschnittliche
Länge der mit dem Rad zurückgelegten Wege
erhöht sich von 3,7 Kilometer auf sechs
Kilometer. Gegenüber 2019 reduziert sich die
Zahl der im Verkehr getöteten Radfahrenden
um 40 % – trotz deutlich mehr Radverkehr.
Als Orientierung – auch für die Akteure vor
Ort, die die allermeisten
Radverkehrsmaßnahmen umsetzen – haben wir
uns deshalb ein Ziel gesetzt: Die
finanzielle Förderung des Radverkehrs durch
Bund, Länder und Kommunen soll sich
perspektivisch an rund 30 Euro je Person und
Jahr orientieren.
Der NRVP beinhaltet
konkrete Vorschläge und
Handlungsempfehlungen, z. B.: Förderung
einer sicheren und lückenlosen
Radinfrastruktur: Beim Neu- und Ausbau von
Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen sollen
grundsätzlich begleitende Radwege
eingerichtet werden. Bund, Länder und
Kommunen finanzieren und bauen
Radvorrangrouten und Radschnellverbindungen
– insbesondere in allen Metropolregionen.
Der Bund erleichtert die Einrichtung von
Fahrradstraßen. Die technischen Regelwerke
zur Planung von Radverkehrsinfrastruktur
sollen um Varianten für geschützte
Kreuzungen und Radfahrstreifen (Protected
Bike Lanes) ergänzt werden.
Die
besonderen Anforderungen für Lastenräder
sollen künftig mehr Berücksichtigung finden.
Infrastruktur für Rad und Kfz werden
möglichst getrennt. Für Mischverkehre soll
es klare Einsatzgrenzen bezogen auf
Kfz-Verkehrsstärke, Schwerverkehrsanteil und
zulässiger Kfz-Geschwindigkeit geben.
Kommunen setzen auf geschützte
Radfahrstreifen (Protected Bike Lanes),
sichere Knotenpunkte, Langsamfahrspuren und
Fahrradstraßen, um Rad und Kfz im
Straßenverkehr sicher zu trennen.
Kommunen schaffen im
öffentlichen Raum schrittweise Platz für den
Radverkehr – auch durch die Umwandlung von
Kfz-Stellplätzen. Das begleiten sie mit dem
erforderlichen Parkraummanagement und
Konzepten für den Lade- und Lieferverkehr.
Kfz-Stellplätze werden in Quartiersgaragen
konzentriert. Der Bund initiiert
Modellprojekte, um öffentliche Räume
flexibel und temporär zu nutzen.
Erfolgreiche Lösungen werden bundesweit
kommuniziert und zügig in eine breite
Anwendung überführt. Bund und Länder
entwickeln ein einheitliches „Corporate
Design“ für Bodenmarkierungen und
Beschilderung im Radnetz Deutschland.
Fahrradparkplätze: Der Bund erarbeitet
ein Programm Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen
und stattet es mit
Finanzierungsmöglichkeiten aus. Er weitet
mit der DB AG die Bike&Ride-Offensive zum
Bau sicherer Fahrradparksysteme aus. Der
konkrete Bedarf für Fahrradparkplätze an
Haltestellen und Bahnhöfen wird in den
Nahverkehrsplänen beziffert. Die
Nahverkehrspläne treffen verbindliche
Aussagen zur Ausstattung der Haltestellen
und Bahnhöfen mit Bike&Ride-Anlagen.
Die Städte und Gemeinden schaffen
Fahrradparksysteme an den Bahnhöfen und
Haltestellen des öffentlichen
Personenverkehrs. Bund, Länder und Kommunen
bauen an allen öffentlichen Einrichtungen in
ausreichender Zahl Fahrradabstellanlagen. An
hoch frequentierten Orten bauen die Kommunen
v.a. Fahrradparkhäuser. Der Bund unterstützt
Wohnungsbaugesellschaften,
Wohneigentümergemeinschaften, Arbeitgeber
und den Einzelhandel finanziell dabei, in
und an Bestandsgebäuden Fahrradparksysteme
zu bauen. Ein Neubau muss immer auch gut
zugängliche Fahrradabstellmöglichkeiten
bieten.
Bund und Länder
passen dafür die Vorgaben in der
Musterbauordnung und den Landesbauordnungen
an. Verkehrssicherheit: Bund, Länder und
Kommunen fördern einen Kulturwandel beim
Umgang zwischen den Verkehrsteilnehmenden.
Die Einhaltung der Verkehrsregeln muss
konsequent kontrolliert und Vergehen müssen
geahndet werden. Die Länder unterstützen
Polizei und Kommunen bei der Durchsetzung.
Förderung von Dienstfahrten: Die
Unternehmen führen – unterstützt von Bund,
Ländern und Kommunen – Mobilitätsbudgets ein
und fördern so auch die Fahrradnutzung. Die
Unternehmen weiten ihre
Dienstradleasing-Angebote aus. Behörden und
öffentliche Unternehmen fördern die Nutzung
des Fahrrads für Dienstfahrten, schaffen
Dienstradflotten an und nutzen verstärkt
Lastenrad-Sharing-Angebote.
Verwaltung,
(Aus-)Bildung und Fahrradkultur: Der
Radverkehr wird auf allen Verwaltungsebenen
zur Querschnittsaufgabe. Bund, Länder und
Kommunen schaffen Verwaltungsstrukturen,
Personalstellen und feste
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für
die Aufgaben der Radverkehrsförderung. Sie
qualifizieren Führungs- und Fachkräfte
kontinuierlich weiter. Der Bund baut eine
Straßenverkehrsakademie mit einem
Fortbildungsangebot auf, das sich neben dem
Radverkehr auch anderen Themen einer
nachhaltigen Mobilität widmet.
Das Angebot richtet
sich an das Personal im öffentlichen Dienst,
in Planungsbüros und Beratungsunternehmen.
Verknüpfung von Verkehrsträgern: Der Bund
setzt sich dafür ein,
Fahrradmitnahmemöglichkeiten im Fernverkehr
auszubauen. Die Aufgabenträger machen
Vorgaben zur Fahrradmitnahme bei der
Ausschreibung von Verkehrsleistungen im
Schienenpersonennahverkehr. Die Länder
fördern insbesondere in ländlichen Räumen
Möglichkeiten zum Fahrradtransport an bzw.
in Bussen. Die Deutsche Bahn unterstützt die
Fahrradmitnahme in Zügen – auch von
Spezialrädern. Dafür baut sie Bahnhöfe
barrierefrei aus, insbesondere mit Rampen
und Aufzügen. Logistik und Lastenräder:
Behörden und öffentliche Unternehmen
schreiben Transportfahrten nach Möglichkeit
vermehrt als Lasten-/Fahrradfahrten aus.
Bund und Länder
ändern das Baurecht wo erforderlich und
fördern Mikrodepots. Die Kommunen
erleichtern die Einrichtung von
Logistikflächen im öffentlichen Raum. Sie
gestalten gemeinsam mit KEP-Diensten urbane
Logistikkonzepte, wie Mikrodepots oder
City-Hubs. Der Bund überprüft die
Radwegebenutzungspflicht für Lastenräder.
Die Kommunen unterstützen den Einsatz von
Lastenrädern z. B. über die Regulierung von
Zufahrtsberechtigungen für Fahrräder. Der
Bund und die Verbände setzen sich dafür ein,
europäisch einheitliche Normen für
Lastenräder zu schaffen, z. B. für
Wechselcontainer, digitale Schnittstellen
und Softwarelösungen. Den NRVP 3.0 und
weitere Informationen zu den
Fördermöglichkeiten des BMVI finden Sie
hier:
www.bmvi.de/nrvp-dokument
sowie
www.bmvi.de/radverkehr.
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Neuregelungen
April 2021 |
Bundeskabinett beschließt Notbremse
Berlin, 13. April 2021 - Ab
einer Inzidenz von 200 Fällen
müssen Schulen ihren Präsenzunterricht
einstellen und Kitas schließen. Die Länder
können eine Notbetreuung einrichten. Der
Beschluss mus noch als Gesetz verabschiedet
werden. Ab einer Drei-Tage-Inzidenz von 100
in einem Kreis gilt:
- nächtliche Ausgangssperren
von
21 bis 5 Uhr. Ausnahmen sind etwa
medizinische Notfälle, der Weg zur Arbeit
und die Versorgung von Tieren. -
Kontaktbeschränkungen: Ein Haushalt darf
sich nur noch mit einer weiteren Person
treffen - plus deren Kindern, wenn sie unter
14 sind. - Einzelhandel: Die Geschäfte
müssen schließen. Ausgenommen sind "der
Lebensmittelhandel einschließlich der
Direktvermarktung, ebenso Getränkemärkte,
Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken,
Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker,
Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Stellen des
Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen,
Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte,
Futtermittelmärkte und Gartenmärkte".
Kunden müssen FFP2- oder vergleichbare
Masken tragen und es darf nur eine begrenzte
Zahl an Menschen in die Läden. -
Gastronomie: Restaurants müssen schließen,
dürfen aber bis 21 Uhr Speisen zum Abholen
anbieten. Die Lieferung ist auch nach 21 Uhr
erlaubt - also auch während der
Ausgangssperre. - Kosmetik und
Co.: Körpernahe Dienstleistungen sind
verboten, es sei denn, sie dienen
medizinischen oder ähnlichen Zwecken. -
Friseure dürfen offen bleiben, doch die
Kunden müssen einen negativen Corona-Test
vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden
ist. - Freizeiteinrichtungen, Theater,
Zoos, touristische Übernachtungsangebote und
ähnliches müssen schließen. Ab einer
Inzidenz von 200 Fällen müssen Schulen ihren
Präsenzunterricht einstellen und Kitas
schließen. Die Länder können eine
Notbetreuung einrichten.
Corona-Teststrategie, Kinder im Netz schützen und Geldwäsche besser
bekämpfen Kostenfreie Tests, Impfen in Hausarztpraxen und Homeoffice-Regelungen
sollen helfen, die Pandemie einzudämmen. Gleichzeitig gibt es Einmalzahlungen
für Eltern und in der Grundsicherung. Neuregelungen betreffen auch den besseren
Schutz von Kindern im Netz, das Adoptivrecht und den Führerschein. Das neue
Jugendschutzgesetz verbessert den Schutz von Kindern und Jugendlichen im
Internet und in den sozialen Medien
Corona-Pandemie
Epidemische
Lage von nationaler Tragweite besteht fort
Die Corona-Pandemie ist noch nicht
vorbei. Daher bedarf es auch in den nächsten
Monaten Regelungen zum Umgang mit der
Pandemie, beispielsweise zum Impfen und zum
Testen, aber auch zur Eindämmung des Virus.
Zahlreiche Regelungen in der epidemischen
Lage von nationaler Tragweite gelten fort.
Weitere Informationen
Kostenfreier
Test einmal pro Woche
Zielgerichtet testen - daran
orientiert sich die Nationale Teststrategie
seit Beginn der Corona-Pandemie. Mit
größerer Verfügbarkeit von Testkapazitäten
und Antigen-Schnelltests, die von geschultem
Personal vorgenommen werden, wird die
Strategie immer weiter ausgebaut. Die neue
Testverordnung ist am 08.März 2021 in Kraft
getreten. Sie sieht vor allem den
kostenfreien Bürgertest einmal pro Woche vor
und regelt die Bestätigungsdiagnostik mit
einem PCR-Test.
Weitere Informationen
Möglichst
viele und möglichst zielgerichtet gegen
Corona impfen
Die neue Corona-Impfverordnung ist in
Kraft. Nun können auch Menschen mit über 65
Jahren mit dem Impfstoff von AstraZeneca
geimpft werden. Die Grundlage für
Corona-Impfungen in den Hausarztpraxen wurde
geschaffen.
Weitere Informationen
Homeoffice-Regelung
wird verlängert
Die Corona-Arbeitsschutzverordnung
wurde bis 30. April 2021 verlängert.
Unternehmen müssen weiterhin überall dort
Homeoffice anbieten, wo es möglich ist.
Zudem werden sie verpflichtet, betriebliche
Hygienekonzepte zu erstellen und umzusetzen.
Weitere Informationen
Einmalzahlung
in der Grundsicherung von 150 Euro
Leistungsberechtigte in der
Grundsicherung erhalten eine Einmalzahlung
von 150 Euro. Der vereinfachte Zugang zur
Grundsicherung wird verlängert: Damit können
diejenigen, die unter den wirtschaftlichen
Auswirkungen der Pandemie leiden, weiterhin
Unterstützung erhalten.
Weitere Informationen
Antragsfrist
für Kurzarbeit verlängert
Unternehmen können den erleichterten
Zugang zu Kurzarbeitergeld weiterhin in
Anspruch nehmen. Die Bundesregierung
verlängert die Antragsfrist um drei Monate
bis zum 30. Juni 2021. Das gilt auch für die
Leiharbeit.
Weitere Informationen
Kinderbonus
auch im Jahr 2021
Eltern erhalten auch im Jahr 2021 für
jedes kindergeldberechtigte Kind einen
einmaligen Kinderbonus von 150 Euro. Er soll
im Mai zusammen mit dem Kindergeld
ausgezahlt werden. Das regelt das
Corona-Steuerhilfe-Gesetz. Es ist am 17.
März 2021 in Kraft getreten.
Weitere Informationen
Corona-Sonderregelung in der Bau- und
Umweltplanung
Planungssicherheit für Investitionsprojekte
Viele Gemeindeverwaltungen sind wegen
der geltenden Corona-Kontaktbeschränkungen
für den allgemeinen Publikumsverkehr
gesperrt. Sie können somit
Planungsunterlagen für öffentliche Bau- und
Erschließungsprojekte nicht öffentlich
auslegen. Das Planungssicherstellungsgesetz
vom 20. Mai 2020 besagt, dass die
öffentliche Beteiligung in
Genehmigungsverfahren rechtssicher und ohne
zeitlichen Aufschub durchgeführt werden
kann. Erörterungen und Antragskonferenzen
können online stattfinden. Die
Sonderregelung wurde bis Ende 2022
verlängert.
Weitere Informationen
Familie:
Mehr Kinderschutz im Netz
Das neue
Jugendschutzgesetz verbessert den Schutz von
Kindern und Jugendlichen im Internet und in
den sozialen Medien. Anbieter sind
verpflichtet, Minderjährige vor Mobbing,
sexueller Belästigung oder Kostenfallen zu
bewahren. Das Gesetz tritt am 1. April in
Kraft.
Weitere Informationen
Mehr
Unterstützung bei Adoptionen
Adoptivfamilien, die Herkunftsfamilien
und die Kinder erhalten mehr Hilfe und
Unterstützung. Dies wird erreicht durch eine
bessere Beratung, Aufklärung und
Vermittlung. Die Vorgaben bei
Auslandsadoptionen werden verbindlicher. Die
Neuerungen treten zum 1. April in Kraft.
Weitere Informationen
Landwirtschaft /
Altersversorgung
Beitragszuschuss in der Alterssicherung der
Landwirte
Die Einkommensgrenzen für den Anspruch
auf einen Beitragszuschuss werden ab dem 1.
April deutlich angehoben und dynamisch
ausgestaltet. Damit profitieren künftig mehr
einkommensschwächere Landwirtinnen und
Landwirte von einem Beitragszuschuss in der
Alterssicherung.
Weitere Informationen
Energie:
Engpässe im Stromnetz beseitigen
Damit die
Energiewende gelingt, bedarf es nicht nur
eines Ausbaus erneuerbarer Energien, sondern
auch des Ausbaus des Stromnetzes. Mehr Strom
aus erneuerbaren Energien kann nur über ein
optimiertes und ausgebautes Übertragungsnetz
verteilt werden. Deshalb wurde das
Bundesbedarfsplangesetzes angepasst. Es ist
zum 4. März 2021 in Kraft getreten. 35 neue
Netzausbauvorhaben werden im Gesetz
aufgenommen und neun bisherige
Netzausbauvorhaben geändert.
Weitere Informationen
Justiz:
Stärkere und effektive Bekämpfung
von Geldwäsche
Für
Staatsanwaltschaften und Gerichte wird es
künftig erheblich leichter Geldwäsche
nachzuweisen und Täter konsequent zur
Verantwortung zu ziehen. Der komplexe
bisherige Tatbestand der Geldwäsche wird
durch eine klare neue Strafvorschrift
ersetzt und deutlich erweitert.
Weitere Informationen
Verkehr:
Fahrprüfung im Automatik-Pkw gilt
auch für Schaltwagen unter bestimmten
Voraussetzungen
Wer ab dem 1. April
2021 seine praktische Fahrprüfung in einem
Automatik-Pkw ablegt, darf anschließend
trotzdem Autos mit Schaltung fahren.
Voraussetzung dafür: Mindestens zehn
zusätzliche Fahrstunden in einem
Schaltfahrzeug und eine Bescheinigung über
die Fahrtauglichkeit mit Schaltgetriebe.
Hierfür muss eine 15-minütige Testfahrt
absolviert werden. Damit soll der Einsatz
von E-Autos in der Fahrausbildung gefördert
werden.
Weitere Informationen
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1002. Sitzung des Bundesrates am 26. März 2021
Grünes Licht für 13 Gesetze und 10
Regierungsverordnungen
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Sterbefallzahlen in der 10. Kalenderwoche 2021: 12 % unter dem
Durchschnitt der Vorjahre
Destatis
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Bund-Länderbeschluss: Kontaktbeschränkungen gelten
weiter bis zum 18. April |
Die Regeln zur Eindämmung der
Corona-Pandemie gelten bis zum 18. April fort. Das
haben Bund und Länder wegen der starken
Infektionsdynamik beschlossen. Die vereinbarte
Notbremse soll konsequent umgesetzt werden, über
Ostern gilt eine weitgehende Reduzierung aller
Kontakte BESCHLUSS - 12-Punkte-Plan Berlin,
22. März 2021 - Die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
danken den Bürgerinnen und Bürger für ihre
Solidarität im Kampf gegen die Pandemie bei den
derzeit erforderlichen Beschränkungen.
Nach
deutlich sichtbaren Erfolgen bei der Eindämmung des
Infektionsgeschehens im Januar und Februar zeigt die
aktuelle Entwicklung – insbesondere aufgrund der
hohen Verbreitung von Covid-19-Variante B.1.1.7 –
wieder ein starkes Infektionsgeschehen und eine
exponentielle Dynamik. Das bedeutet, dass ohne
Maßnahmen, die den Anstieg der Neuinfektionen
begrenzen, bereits im April eine Überlastung des
Gesundheitswesens wahrscheinlich ist. Denn auch
wenn bereits ein relevanter Teil der älteren
Bevölkerung geimpft werden konnte, trägt die -nach
aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen- deutlich
höhere Sterblichkeit der in Deutschland nun
führenden Mutante B.1.1.7 und die Tatsache, dass
jüngere Patienten generell eine längere Verweildauer
auf der Intensivstation haben, dazu bei, dass in der
aktuellen Situation die Belastungsgrenze des
Gesundheitssystems zwar nicht mehr bei der gleichen
Inzidenzen wie bisher, aber bei exponentiellem
Wachstum auch zeitlich nicht sehr viel später
erreicht wird, als vor der Impfung der älteren
Bevölkerung.
Bund und Länder haben sich auf
Grundlage der geplanten Impfstofflieferung das Ziel
gesetzt, im Sommer jeder Bürgerin und jedem Bürger
ein Impfangebot zu machen. Mit der zunehmenden
Verfügbarkeit von Impfstoffen werden die Impfungen
von Woche zu Woche mehr Dynamik aufnehmen. Mit der
zunehmenden Durchimpfung der Bevölkerung wird die
Pandemie ihren Schrecken verlieren, denn je mehr
Menschen geimpft sind, desto schlechter kann das
Virus sich verbreiten. Der Anteil der geimpften
Bevölkerung wirkt sich also positiv auf die Senkung
des r-Wertes und damit auf die Frage aus, ob die
Neuinfektionszahlen stabilisiert oder gesenkt werden
können.
Bei einem hohen r-Wert setzt die
Stabilisierung des Infektionsgeschehens durch die
Impfquote später ein. Bei hohen Neuinfektionszahlen
muss über eine Stabilisierung des
Infektionsgeschehens hinaus mit Öffnungen abgewartet
werden, bis die Zahlen gesenkt 2 werden konnten.
Eine strenge Eindämmung des Infektionsgeschehens in
den nächsten Wochen führt somit zu einer früheren
Rückkehr zur Normalität und zu insgesamt kürzeren
Beschränkungen. Sie ist damit aus gesundheitlichen,
wirtschaftlichen und sozialen Gründen geboten.
Zukünftige Öffnungsschritte werden maßgeblich von
der konsequenten Testung der Bürgerinnen und Bürger
abhängen.
Schnelltests und Selbsttests
können tagesaktuell zusätzliche Sicherheit bei
Kontakten geben. Regelmäßige Testungen können dabei
unterstützen, auch Infektionen ohne
Krankheitssymptome zu erkennen. Infizierte Personen
können so schneller in Quarantäne gebracht und ihre
Kontakte besser nachvollzogen werden. Der Effekt ist
dabei umso größer, je mehr Bürgerinnen und Bürger
sich konsequent an dem Testprogramm beteiligen. Es
geht um eine deutliche Ausweitung der Tests im
Rahmen des Testprogramm und eine bessere
Nachvollziehbarkeit der Kontakte im Falle einer
Infektion. Damit die Teststrategie funktioniert,
müssen ausreichend Tests verfügbar sein.
Die
Teststrategie umfasst drei Säulen: In der ersten
Säule werden die Schülerinnen und Schüler wie auch
das Personal an den Schulen getestet. Die zweite
Säule umfasst die kostenlosen Tests für die
Bürgerinnen und Bürger und die Dritte Säule bilden
die Tests für die Beschäftigten in den Betrieben,
bei denen eine Präsenz der Arbeitnehmerinnen und
Abeitnehmer nötig ist. Bund und Länder weisen
erneut darauf hin, dass ein positiver Schnell- oder
Selbsttest eine sofortige Absonderung und zwingend
einen Bestätigungstest mittels PCR erfordert. Ein
solcher PCR-Test kann kostenlos durchgeführt werden.
Angesichts dieser Lage bedarf es konsequenter
Maßnahmen. Insbesondere Kontakte in Innenräumen
müssen aufgrund der dort erhöhten Infektionsgefahr
weitestgehend vermieden oder mit umfassenden
Schutzmaßnahmen wie dem verpflichtenden Tragen von
Masken mit hoher Schutzwirkung und der Nutzung von
Schnelltests verbunden werden.
Um das Übergreifen von
Infektionen aus Regionen mit höheren Inzidenzen in
Regionen mit niedrigeren Inzidenzen weitestgehend
einzudämmen, muss auch die Mobilität weiterhin
eingeschränkt und auf das absolut notwendige
reduziert werden. Die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
bitten alle Bürgerinnen und Bürger dringend, auch in
den nächsten Wochen alle Kontakte auf das absolut
notwendige Minimum zu beschränken und insbesondere
Zusammenkünfte in Innenräumen zu vermeiden.
Vor diesem Hintergrund vereinbaren die
Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und
Regierungschefs der Länder: 1.
Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und
der Regierungschefinnen und Regierungschefs der
Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser
Beschluss keine abweichenden Festlegungen trifft.
Die Länder werden ihre 3 Landesverordnungen mit
Wirkung ab 29. März 2021 entsprechend anpassen und
bis zum 18. April 2021 verlängern.
2. Angesichts der exponentiell steigenden
Infektionsdynamik muss die im letzten Beschluss
vereinbarte Notbremse für alle inzidenzabhängigen
Öffnungsschritte („Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro
100.000 Einwohnerinnen und Einwohner an drei
aufeinander folgenden Tagen in dem Land oder der
Region auf über 100, treten ab dem zweiten
darauffolgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7.
März gegolten haben, wieder in Kraft (Notbremse).“)
konsequent umgesetzt werden. Für die vereinbarten
Öffnungsschritte wurde als Voraussetzung vereinbart,
dass in dem Land oder der Region eine stabile oder
sinkende 7-Tage-Inzidenz von unter 100
Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und
Einwohnern erreicht wird. Zusätzliche Öffnungen bei
exponentiellem Wachstum der Neuinfektionszahlen
scheiden also auch unterhalb dieser Inzidenzschwelle
aus. 3. Angesichts des deutlich
exponentiellen Wachstums muss darüber hinaus durch
zusätzliche Maßnahmen dafür Sorge getragen werden,
dass die Neuinfektionszahlen wieder verlässlich
sinken. Deshalb werden in Landkreisen mit einer
7-Tage-Inzidenz von über 100 weitergehende Schritte
umgesetzt. Dies kann insbesondere sein: a.
Tragepflicht medizinischer Masken von Mitfahrern
auch im privaten PKW, soweit diese nicht dem
Hausstand des Fahrers angehören; b.
weitergehende Verpflichtungen, in Bereichen, in
denen die Einhaltung von Abstandsregeln und
konsequente Maskentragung erschwert sind,
tagesaktuelle Schnelltests zur Voraussetzung zu
machen. c. Ausgangsbeschränkungen; d. verschärfte
Kontaktbeschränkungen.
4.
Angesichts der ernsten Infektionsdynamik wollen Bund
und Länder die Ostertage nutzen, um durch eine
mehrtägige, sehr weitgehende Reduzierung aller
Kontakte das exponentielle Wachstum der 3. Welle zu
durchbrechen. Deshalb sollen der 1. April
(Gründonnerstag) und der 3. April (Samstag) 2021
zusätzlich einmalig als Ruhetage definiert werden
und mit weitgehenden Kontaktbeschränkungen sowie
einem Ansammlungsverbot vom 1. bis 5. April
verbunden werden („Erweiterte Ruhezeit zu Ostern“).
Es gilt damit an fünf zusammenhängenden Tagen das
Prinzip #WirBleibenZuHause.
Private
Zusammenkünfte sind in dieser Zeit im Kreis der
Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einem
weiteren Haushalt möglich, jedoch auf maximal fünf
Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden
dabei nicht mitgezählt. Paare gelten als ein
Haushalt. Ansammlungen im 4 öffentlichen Raum werden
grundsätzlich untersagt. Soweit Außengastronomie
geöffnet ist, wird diese während der fünf Tage
geschlossen. Ausschließlich der
Lebensmitteleinzelhandel im engen Sinne wird am
Samstag geöffnet. Der Bund wird dazu einen
Vorschlag zur rechtlichen Umsetzung einschließlich
der Begründung vorlegen. Bund und Länder werden auf
die Religionsgemeinschaften zugehen, mit der Bitte,
religiöse Versammlungen in dieser Zeit nur virtuell
durchzuführen. Soweit in den kommenden Tagen die
Kriterien für einen Öffnungsschritt nach dem
MPK-Beschluss vom 3. März 2021 erfüllt werden,
erfolgt dessen Umsetzung ab dem 6. April 2021. Impf-
und Testzentren bleiben geöffnet. Bürgerinnen und
Bürger werden ermutigt, die kostenlosen Testangebote
zu nutzen.
5. Nach
Ostern wird umfangreiches Testen für die Bekämpfung
der Pandemie noch mehr eine entscheidenden Rolle
spielen. Seit dem 8. März 2021 übernimmt der Bund
die Kosten für mindestens einen kostenlosen
Schnelltest pro Woche (Bürgertest). Es ist den
Ländern und Kommunen seitdem sehr schnell gelungen,
flächendeckend und in Kooperation mit vielen
unterschiedlichen Partnern vor Ort (u.a. kommunale
Testzentren, Ärzte, Apotheker, Einzelhändler,
Hilfsorganisationen, uvm.) eine entsprechende
Infrastruktur für dieses Testangebot aufzubauen.
Die eingesetzte Taskforce Testlogistik hat
sichergestellt, dass alle Länder für die Monate März
und April durch bereits getätigte und noch laufende
Beschaffungen ausreichend mit Schnell- und
Selbsttests versorgt sind. Die Taskforce
Testlogistik wird weiterhin mit den Herstellern
dafür Sorge tragen, dass auch nach Ostern
ausreichend Schnelltests zur Umsetzung der
Teststrategie zur Verfügung stehen. Das
Robert-Koch-Institut wird gebeten, bis zur nächsten
Konferenz der Bundeskanzlerin mit den
Regierungschefinnen und -chefs der Länder einen
Bericht darüber vorzulegen, ob bzw. ab welchem
Zeitpunkt geimpfte Personen mit so hinreichender
Sicherheit nicht infektiös sind, dass eine
Einbeziehung in Testkonzepte möglicherweise obsolet
wird. In den Ländern werden derzeit mit der
steigenden Verfügbarkeit von Schnell- und
Selbsttests flächendeckende Tests in Schulen und
Kitas eingeführt. Mit der bevorzugten Impfung von
Kitabeschäftigten sowie Grund- und
Förderschullehrkräften wird ein wichtiger
zusätzlicher Baustein bei den Schutzmaßnahmen
erreicht. Die Testungen von Beschäftigten im
Bildungsbereich und von Schülerinnen und Schülern
werden weiter ausgebaut, es werden baldmöglichst
zwei Testungen pro Woche angestrebt. Auch im
Kitabereich werden die Beschäftigten baldmöglichst
zweimal pro Woche in entsprechenden Verfahren
getestet. Durch diese Maßnahme wird zum einen ein
besserer Infektionsschutz in 5 Schulen und Kitas
erreicht, zum anderen auch das Erkennen und die
Unterbrechung von Infektionsketten in der
Gesamtbevölkerung unterstützt.
6.
Im Rahmen von zeitlich befristeten Modellprojekten
können die Länder in einigen ausgewählten Regionen,
mit strengen Schutzmaßnahmen und einem Testkonzept
einzelne Bereiche des öffentlichen Lebens öffnen, um
die Umsetzbarkeit von Öffnungsschritten unter
Nutzung eines konsequenten Testregimes zu
untersuchen. Zentrale Bedingungen dabei sind
lückenlose negative Testergebnisse als
Zugangskriterium, IT-gestützte Prozesse zur
Kontaktverfolgung und ggf. auch zum Testnachweis,
räumliche Abgrenzbarkeit auf der kommunalen Ebene,
eine enge Rückkopplung an den Öffentlichen
Gesundheitsdienst und klare Abbruchkriterien im
Misserfolgsfalle.
7. Für
einen umfassenden Infektionsschutz ist es gerade in
der aktuellen Phase der Pandemie wichtig, dass die
Unternehmen in Deutschland als
gesamtgesellschaftlichen Beitrag zur Bekämpfung der
Pandemie durch die Ermöglichung des Arbeitens von zu
Hause die epidemiologisch relevanten Kontakte am
Arbeitsplatz und auf dem Weg zu Arbeit reduzieren
und, wo dies nicht möglich ist, ihren in Präsenz
Beschäftigten regelmäßige Testangebote machen.
Dem dient die Selbstverpflichtung der
Wirtschaftsverbände zu den Testangeboten für die
Mitarbeiter sowie die
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung. Angesichts der
steigenden Infektionszahlen ist eine zügige
Umsetzung der Testangebote in allen Unternehmen in
Deutschland notwendig. Die Tests sollen den
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, so sie nicht im
Homeoffice arbeiten, mindestens einmal und bei
entsprechender Verfügbarkeit zwei Mal pro Woche
angeboten und auch bescheinigt werden.
Anfang April werden die Wirtschaftsverbände einen
ersten Umsetzungsbericht vorlegen, wie viele
Unternehmen sich beteiligen. Auf dieser Grundlage
und auf der Grundlage eines eigenen Monitorings wird
die Bundesregierung bewerten, ob regulatorischer
Handlungsbedarf in der Arbeitsschutzverordnung
besteht.
8. Für die
Unternehmen, die im Rahmen der Corona-Pandemie
besonders schwer und über eine sehr lange Zeit von
Schließungen betroffen sind, wird die
Bundesregierung ein ergänzendes Hilfsinstrument im
Rahmen der europarechtlichen Vorgaben entwickeln. 9.
Bund und Länder appellieren weiterhin eindringlich
an alle Bürgerinnen und Bürger, auf nicht zwingend
notwendige Reisen im Inland und auch ins Ausland zu
verzichten – auch hinsichtlich der bevorstehenden
Ostertage. Sie weisen nachdrücklich darauf hin, dass
bei Einreisen aus ausländischen Risikogebieten die
Pflicht zur Eintragung in die digitale
Einreiseanmeldung verpflichtend ist, und dass 6 eine
Quarantänepflicht für einen Zeitraum von 10 Tagen
nach Rückkehr besteht. Eine vorzeitige Beendigung
der Quarantäne ist nur durch einen negativen Test
möglich, der frühestens am 5 Tag nach der Einreise
abgenommen wurde. Dies gilt aufgrund der jetzt
vielfach beschriebenen längeren Ansteckungsdauer
durch Virusvarianten seit dem 8. März ausdrücklich
nicht bei Rückreisen aus Virusvariantengebieten.
Hier ist strikt eine Quarantäne von 14 Tagen
einzuhalten.
Darüber hinaus ist bei der
Rückreise aus Virusvariantengebieten mit
eingeschränkten Beförderungsmöglichkeiten zu
rechnen. Das Auftreten von verschiedenen
Covid-19-Varianten und deren weltweite Verbreitung
haben gezeigt, dass der grenzüberschreitende
Reiseverkehr auch weiterhin auf das absolut
erforderliche Mindestmaß begrenzt werden muss. Da
insbesondere bei beliebten Urlaubszielen damit zu
rechnen ist, dass Urlauber aus zahlreichen Ländern
zusammentreffen und sich Covid-19 Varianten leicht
verbreiten können, erwarten Bund und Länder von
allen Fluglinien konsequente Tests von Crews und
Passagieren vor dem Rückflug und keine weitere
Ausweitung der Flüge während der Osterferien.
Die Bundesregierung wird eine Änderung des
Infektionsschutzgesetzes vorlegen, wonach angesichts
der weltweiten Pandemie eine generelle Testpflicht
vor Abflug zur Einreisevoraussetzung bei Flügen nach
Deutschland vorgesehen wird.
10.
Die wirtschaftliche Situation der
Krankenhäuser wird durch die Ausgleichszahlungen des
Bundes nachhaltig stabilisiert. Die Bundesregierung
leistet mit dem vorgesehenen coronabedingten
Erlösausgleich für das Jahr 2021, der Ausweitung der
anspruchsberechtigten Krankenhäuser für
Ausgleichszahlungen durch Absenkung des
7-Tage-Inzidenzwertes sowie der Verlängerung der
reduzierten Zahlungsfrist für Krankenhausrechnungen
durch die Krankenkassen einen bedeutenden Beitrag
zur wirtschaftlichen Absicherung der Krankenhäuser
in der Pandemie. Zudem sollen Krankenhäuser mit
coronabedingten Liquiditätsproblemen, die trotz
eines Belegungsrückgangs im Jahr 2021 keine
Ausgleichszahlungen erhalten haben, im Vorgriff auf
den nach Ablauf des Kalenderjahres durchzuführenden
coronabedingten Erlösausgleich für das Jahr 2021
zeitnah unterstützt werden können. Die Umsetzung
dieser Regelung erfolgt im Rahmen des aktuell
laufenden Rechtsverordnungsverfahrens.
11. In Umsetzung der Impfstrategie
wurden vorrangig Bewohnerinnen und Bewohner in
Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen
der Eingliederungshilfe und dort Beschäftigte
geimpft, dies ist ein wichtiger Beitrag zur
Reduzierung schwerer und tödlicher Verläufe und
zeigt bereits Erfolge. Mit diesem Erfolg ist die
Erwartung nach einer Normalisierung der seit langem
angespannten Situation für alle Beteiligten
verbunden. Dieser Erwartung steht bis zu einer
entsprechenden 7 wissenschaftlichen Klärung und
Empfehlung durch das Robert-Koch-Institut weiterhin
die Unsicherheit gegenüber, inwieweit die Impfung
eine potenzielle Infektiosität Geimpfter
ausschließt. Deshalb haben die Bundeskanzlerin und
die Regierunschefinnen und -chefs der Länder die
Gesundheitsministerkonferenz gebeten, hierzu
Empfehlungen vorzulegen. Danach ist es
erforderlich, Hygiene- und Testkonzepte weiterhin
konsequent umzusetzen. Zwei Wochen nach der
Zweitimpfung können die Besuchsmöglichkeiten in
Einrichtungen ohne Ausbruchsgeschehen wieder
erweitert werden und wohnbereichsübergreifende
Gruppenangebote wieder durchgeführt werden. Eine
Differenzierung zwischen geimpften und ungeimpften
Bewohnerinnen und Bewohner erfolgt danach bei den
Maßnahmen nicht. Die Einrichtungen sind gehalten,
ungeimpften, zum Beispiel neuen Bewohnern zügig zu
einem Impfangebot zu verhelfen. Das
Unterstützungsangebot des Bundes beim Testen, auch
durch die Bundeswehr, wird vor diesem Hintergrund
weiterhin aufrechterhalten.
12.
Die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
werden im Lichte der weiteren Infektionsentwicklung
am 12. April 2021 erneut beraten
|
Bund-Länderbeschluss: Grünes Licht für Hausärzte -
Impfstoff weiterhin knappes Gut |
Berlin, 19. März 2021 - Bund und
Länder halten an dem Ziel fest, im Sommer allen
Bürgerinnen und Bürgern ein Impfangebot machen zu
können. Die verfügbaren Impfstoffmengen in
Deutschland steigen in den kommenden Wochen
kontinuierlich an. Erfreulich ist, dass von
Biontech/Pfizer jetzt eine zusätzliche Lieferung von
4 Mio. Dosen Impfstoff für die Europäische Union
erfolgt, von denen 580.000 Dosen auf Deutschland
entfallen.
Diese sollen insbesondere für
Hotspots und zur Abwehr von Virusmutanten eingesetzt
werden. Perspektivisch ist es erforderlich, dass
sowohl die Impfzentren ihre Kapazität steigern, als
auch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie
Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sich mit hohem
Einsatz am Impfgeschehen beteiligen. Im April
werden die Impfstoffmengen jedoch noch knapp sein.
Daher bleibt es notwendig, zunächst die besonders
gefährdeten Personen entsprechend der Empfehlung der
Ständigen Impfkommission zur Impfreihenfolge zu
impfen. Dennoch ist es sinnvoll, neben den
Impfzentren nun bereits die Arztpraxen in das
Impfgeschehen einzubeziehen, um
insbesondere vorerkrankte Personengruppen besser zu
erreichen und frühzeitig mehr Flexibilität in den
Impfprozess zu bringen.
Die Anzahl der Impfdosen pro
Praxis wird jedoch zu Beginn erst langsam aufwachsen
und nur für eine Impfsprechstunde pro Woche bzw. die
gezielte Impfung besonders vulnerabler Patientinnen
und Patienten zur Verfügung stehen. Vor diesem
Hintergrund vereinbaren die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder:
Die etablierten Strukturen der Impfzentren und
mobile Impfteams werden weiterhin benötigt.
Für einen planbaren Betrieb werden die
Anlieferungsstandorte der Länder im April
wöchentlich kontinuierlich mit 2,25 Mio. Dosen
beliefert. Die Aufteilung dieser Impfstoffe an die
Länder erfolgt weiterhin gemäß Bevölkerungsanteil.
Über die wöchentlichen Liefermengen für die
Impfzentren in den Folgemonaten entscheidet der
Bundesminister der Gesundheit gemeinsam mit der
Gesundheitsministerkonferenz rechtzeitig auf der
Grundlage der jeweiligen Lieferdaten. Die Länder
werden Termine in den Impfzentren weiterhin nach
geltender Priorisierung gemäß der
Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) vergeben
und der Bund wird den Betrieb der Impfzentren bis
mindestens zum 30. September 2021 finanzieren.
Die Menge der pro Woche
verfügbaren Impfstoffe, die die wöchentliche
Lieferung an die Länder übersteigt, wird ab der 14.
KW gemäß Bevölkerungsanteil der Länder an die
Arztpraxen ausgeliefert und dort routinemäßig
verimpft. Für die Impfungen in Arztpraxen gilt die
Priorisierung gemäß der CoronaImpfV ebenfalls als
Grundlage, die flexibel anzuwenden ist.
Zu Beginn sind die Arztpraxen aufgefordert,
schwerpunktmäßig immobile Patientinnen und Patienten
in der eigenen Häuslichkeit sowie Personen mit
Vorerkrankungen, die mit einem hohen Risiko im Falle
einer Sars-CoV-2-Infektion (siehe § 2 CoronaImpfV)
verbunden sind, zu impfen. Aufgrund der
zunächst noch sehr geringen Liefermengen pro Woche
in der Größenordnung von etwa 20 Impfdosen
pro Praxis für ca. 50.000 Hausarztpraxen (1 Mio.
Dosen insgesamt) erscheint es sinnvoll,
dass zunächst die jeweiligen Ärztinnen und Ärzte
ihre besonders vulnerablen Patientinnen und
Patienten hierzu gezielt einladen. Bei steigenden
Impfstoffmengen werden auch die Fachärzte sowie
Betriebsärzte entsprechend einbezogen.
Der
Bundesminister der Gesundheit wird gemeinsam mit der
Gesundheitsministerkonferenz gebeten, auf Grundlage
des GMK-Beschlusses vom 10. März 2021 dafür Sorge zu
tragen, dass der Dokumentationsaufwand in den
Arztpraxen möglichst geringgehalten wird, die
Belieferung der Arztpraxen über den pharmazeutischen
Großhandel und die Apotheken eine gerechte
Verteilung sicherstellt und die Versorgung mit
Impfzubehör ebenfalls sichergestellt wird. Einzelne
Länder können gegenüber dem Bundesministerium für
Gesundheit bis zum 22. März 2021 ein „Opt-out“
erklären. Die Apotheken dieser Bundesländer werden
im April somit nicht vom pharmazeutischen Großhandel
mit Impfstoffen für die Arztpraxen beliefert werden.
Diese Länder erhalten im April wie bisher
ihren jeweiligen bevölkerungsbezogenen Anteil an
Impfstoffen. Biontech/Pfizer ist in Kürze in der
Lage, europaweit eine Zusatzlieferung ihres
Impfstoffes auszuliefern, von der 580.000 Dosen auf
Deutschland entfallen. Diese sollen wie folgt
verwendet werden: a) Um eine Mindestmenge von
eine Millionen Impfdosen für die Arztpraxen bereits
in der 14. Kalenderwoche (5. - 11. April)
sicherstellen zu können, werden 250.000 Dosen aus
dieser Zusatzlieferung der Gesamtmenge der für die
KW 14 für Impfzentren und Arztpraxen vorgesehenen
Dosen hinzugefügt. b) Die Vermeidung des
Infektionseintrags aus Nachbarstaaten von
Virusmutanten, die in Deutschland wenig verbreitet
sind, ist im gemeinsamen Interesse von Bund und
Ländern. Aufgrund des hohen Infektionsgeschehens auf
Grundlage der südafrikanischen Variante des
SARS-CoV2-Virus in dem französischen Département
Moselle erhält - bezogen auf die Pendlerströme in
deutsche Unternehmen aus dem Département und die
Einwohnerzahl der Grenzregion - das Saarland 80.000
und Rheinland-Pfalz 20.000 zusätzliche Dosen aus dem
deutschen Anteil der EU-Zusatzlieferung
Biontech-Impfstoff für zielgerichtete Impfungen, um
die Verbreitung der südafrikanischen Virusvariante
in Deutschland zu begrenzen. c) Tschechien ist
derzeit das Nachbarland mit dem höchsten
Infektionsgeschehen. Die 7-Tage-Inzidenz der
Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner liegt oberhalb
von 700. Es ist im gemeinsamen Interesse von Bund
und Ländern, den anhaltend hohen Infektionseintrag
nach Deutschland in dieser Grenzregion zu
reduzieren. Daher erhalten - bezogen auf die
Pendlerströme in deutsche Unternehmen aus Tschechien
und die Einwohnerzahl der Grenzregion - die Länder
Bayern 100.000, Sachsen 100.000 und Thüringen 30.000
zusätzliche Dosen aus dem deutschen Anteil der
EU-Zusatzlieferung Biontech-Impfstoff, um den
Infektionseintrag aus Tschechien nach Deutschland zu
begrenzen.
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Sterbefallzahlen im Februar 2021
drei Prozent unter dem Durchschnitt der Vorjahre
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Wiesbaden/Duisburg, 9. März 2021
- Nach
einer Hochrechnung des Statistischen Bundesamtes
(Destatis) sind im Februar 2021 in Deutschland
81 746 Menschen gestorben. Diese Zahl liegt 3 % oder
2 632 Fälle unter dem Durchschnitt der Jahre 2017
bis 2020 für diesen Monat. In der letzten
Februarwoche (22. bis 28.02.) lagen die
Sterbefallzahlen bereits 11 % oder 2 266 Fälle unter
diesem Vierjahresdurchschnitt für eine achte
Kalenderwoche. Dies geht aus einer Sonderauswertung
der vorläufigen Sterbefallzahlen hervor. Durch ein
Hochrechnungsverfahren unvollständiger Meldungen
können die ersten Sterbefallzahlen für Deutschland
bereits nach etwa einer Woche veröffentlicht werden.
Zahl der COVID-19-Todesfälle geht weiter
zurück Ein Vergleich der gesamten
Sterbefälle mit der Zahl der beim Robert
Koch-Institut (RKI) gemeldeten COVID-19-Todesfälle
ist derzeit bis einschließlich der 6. Kalenderwoche
2021 (8. bis 14. Februar) möglich. In dieser Woche
gab es laut dem RKI 2 396 COVID-19-Todesfälle. Die
Zahl ist damit gegenüber der Vorwoche um 666 Fälle
gesunken. Die gesamten Sterbefallzahlen gingen in
der 6. Kalenderwoche weiter zurück und lagen 458
Fälle beziehungsweise 2 % über dem Durchschnitt der
vier Vorjahre.
Äußerst milde
Grippewelle erklärt unterdurchschnittliche
Sterbefallzahlen
Laut aktuellem
Influenza-Wochenbericht des
RKI ist die Aktivität anderer Atemwegserkrankungen,
die normalerweise mit einem Anstieg der
Sterbefallzahlen am Jahresanfang zusammenhängt, in
dieser Wintersaison auf einem vorher nie erreichten,
niedrigen Niveau. Insbesondere in den Jahren 2017
und 2018 waren die Sterbefallzahlen durch starke
Grippewellen in
den ersten Monaten des Jahres deutlich erhöht. Diese
Entwicklungen spiegeln sich auch im Durchschnitt der
gesamten Sterbefallzahlen für die Vorjahre wider.
Sie erklären, warum im Laufe des Februars die
gesamten Sterbefallzahlen trotz der neu auftretenden
COVID-19-Todesfälle unter den Durchschnitt der
Vorjahre gefallen sind.
Übersterblichkeit Anfang Februar in allen
Bundesländern unter 30 % Auf
Länderebene lassen sich die Sterbefallzahlen derzeit
bis einschließlich der 5. Kalenderwoche 2021 (1. bis
7. Februar) abbilden. In keinem Bundesland lagen die
Sterbefallzahlen in dieser Woche noch um mehr als 30
% über dem Durchschnitt der vier Vorjahre.
In der letzten Januarwoche (25. bis 31. Januar)
wurde dieser Wert noch in Thüringen (+38 %),
Sachsen-Anhalt (+36 %) und Sachsen (+31 %)
überschritten.
In der ersten Februarwoche
lagen die Sterbefallzahlen in Sachsen-Anhalt (+25 %
oder 174 Fälle), Sachsen (+23 % oder 273 Fälle) und
Mecklenburg-Vorpommern (+23 % oder 104 Fälle) um
mindestens 20 % über dem Durchschnitt der Jahre 2017
bis 2020.
In Thüringen (+17 % oder 115
Fälle), Brandenburg (+15 % oder 105 Fälle) und
Berlin (+11 % oder 88 Fälle) lagen die Zahlen um
mindestens 10 % über diesem Durchschnitt – in allen
anderen Bundesländern waren die Abstände in der
ersten Februarwoche geringer.
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Planungsperspektive durch Öffnungsschritte.
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Berlin, 3. März 2021 - Bund und Länder haben
beschlossen, die aktuell geltenden Maßnahmen zur
Eindämmung der Corona-Pandemie bis zum 28. März 2021
zu verlängern. In ihrem Beschluss betonen Bund und
Länder, dass die Kontaktvermeidung das wesentliche
Instrument im Kampf gegen die Pandemie bleibt.
„Schwelle zu einer neuen Phase der Pandemie“
Planungsperspektive durch Öffnungsschritte.
Öffnungsschritt 1 – Schulen, Kitas, Friseure
Öffnungsschritt 2 – Buchhandlungen und körpernahe
Dienstleistungen
Öffnungsschritt 3 – Einzelhandel, Museen, Außensport
Öffnungsschritt 4 – Außengastronomie, Theater, Sport
Öffnungsschritt 5 -Freizeitveranstaltungen,
Einzelhandel, Sport
Die Bürgerinnen und Bürgern
sowie die Wirtschaft sollen gleichwohl
Planungsperspektiven erhalten, wie und wann
Beschränkungen wieder aufgehoben werden können.
Deutschland stehe an der Schwelle zu einer neuen
Phase der Pandemie, „in die wir nicht mit
Sorglosigkeit, aber doch mit berechtigten Hoffnungen
hineingehen können“, erklärte Kanzlerin Merkel nach
den Beratungen.
Der Beschluss beinhaltet
daher auch Öffnungsschritte, die überwiegend vom
aktuellen Infektionsgeschehen in einem Bundesland
oder einer Region abhängen. „Was wir
gemeinsam durchgestanden haben, das war hart“, sagte
Merkel. Es habe aber Wirkung gezeigt. Derzeit steigt
die Zahl der Neuinfektion wieder an, auch der Anteil
der Virusvarianten an den Infektionen steigt. Die
Erfahrung anderer Staaten zeige, dass beim
Hochfahren des öffentlichen Lebens Vorsicht geboten
sei, so Bund und Länder in ihrem Beschluss. Die
Kanzlerin betonte daher auch, dass es nun darum
gehe, „die nächsten Schritte klug zu gehen“.
In Europa gebe es viele Beispiele einer
dramatischen dritten Welle – „und diese Gefahr
besteht auch für uns“, so Merkel. In dieser heiklen
Phase der Pandemie komme es darauf an, die Regeln
„akkurat“ einzuhalten. Dennoch unterstrich die
Kanzlerin: „Der Frühling 2021 wird anders sein als
der Frühling vor einem Jahr“. Das liege in erster
Linie an „zwei Helfern die wir gegen das Virus
haben“ – die verschiedenen Impfstoffe und
eine Bandbreite an Tests.
Impfungen ab Ende
März auch in Arztpraxen Bund und Länder
weisen darauf hin, dass die Impfkampagne deutlich an
Fahrt gewinnen wird. Die Zahl der wöchentlichen
Impfungen soll sich – wie geplant – verdoppeln.
Aktuell werden täglich bis zu 200.000 Impfungen
durchgeführt. Ende März/Anfang April sollen
Impfungen auch bei niedergelassenen Hausund
Fachärzten angeboten werden. Arztpraxen, Impfzentren
und mobile Impfteams werden dann parallel impfen.
Die Impfzentren werden weiterhin strikt nach
geltender Impf-Priorisierung ihre Termine vergeben.
In den Arztpraxen erfolgt die Entscheidung der
Priorisierung nach ärztlicher Einschätzung vor Ort,
um eine flexiblere Umsetzung der Impfungen zu
ermöglichen. Grundlage bleibt aber auch hier die
Impfverordnung. Darüber hinaus werden Betriebsärzte
im Laufe des zweiten Quartals verstärkt in die
Impfkampagne eingebunden.
Impfintervalle
möglichst ausschöpfen Um möglichst bald
vielen Bürgerinnen und Bürgern ein Impfangebot
machen zu können, soll das gemäß der jeweiligen
Zulassung der Impfstoffe zulässige Intervall
zwischen erster und zweiter Impfung möglichst
ausgeschöpft werden. Aufgrund von Studienergebnissen
aus Großbritannien erwarten Bund und Länder zudem
eine kurzfristige Entscheidung der Ständigen
Impfkommission, den Impfstoff von AstraZeneca auch
der Bevölkerungsgruppe über 65 Jahre zu empfehlen.
Mehr Normalität durch regelmäßige
Tests Bund und Länder sehen in
regelmäßigen Corona-Tests einen wichtigen Baustein,
um mehr Normalität zu ermöglichen. Bis Anfang April
sollen schrittweise Testkonzepte umgesetzt werden
– im Bereich der Schulen, der Kinderbetreuung oder
auch der Unternehmen.
Allen asymptomatische Bürgerinnen und Bürger wird
mindestens einmal pro Woche ein kostenloser
Schnelltest ermöglicht. Bund und Länder bilden eine
gemeinsame Taskforce Testlogistik, um die
größtmögliche Verfügbarkeit und zügige Lieferung von
Schnelltests einschließlich Selbsttests
sicherzustellen.
Erweiterte
Möglichkeiten bei privaten Zusammenkünften
Bereits ab dem 8. März werden die Regeln für
private Zusammenkünften erweitert: Der eigene
Haushalt kann mit einem weiteren Haushalt
zusammenkommen – jedoch auf maximal fünf Personen
beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht
mitgezählt. Liegt die 7-Tage-Inzidenz in einer
Region unter 35 Neuinfektionen pro Woche und 100.000
Einwohner, können drei Haushalte mit zusammen bis zu
zehn Personen zusammenkommen. Auch hier werden
Kinder bis 14 Jahren nicht mitgezählt. Steigt die
7-Tage-Inzidenz in einem Bundesland oder einer
Region hingegen auf über 100, wird die
Kontaktbeschränkung wieder verschärft. Eine private
Zusammenkunft ist dann erneut auf den eigenen
Hausstand und eine weitere Person beschränkt.
Inzidenz entscheidet über
Öffnungsschritte Nach ersten Öffnungen
im Bereich der Schulen und Friseure zum
Monatsbeginn folgt ab dem 8. März ein zweiter
Öffnungsschritt: Buchhandlungen, Blumengeschäfte und
Gartenmärkte können mit Hygienekonzept und
Kundenbegrenzung öffnen. Gleiches gilt für die noch
geschlossenen, körpernahen Dienstleistungsbetriebe
sowie Fahr- und Flugschulen – in diesen Bereichen
ist jedoch ein tagesaktueller negativer Schnelltest
des Kunden Voraussetzung. Je nach Anzahl der
Neuinfektionen haben sich Bund und Länder auf drei
weitere Öffnungsschritte verständigt. Diese
berücksichtigen auch Öffnungen im Einzelhandel,
von kulturellen Einrichtungen oder im Sportbereich.
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Schienenverkehr soll weiter unter Strom gesetzt werden
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Berlin, 3. März 2021 - Das BMVI hat sein Anfang 2019
aufgelegtes Elektrifizierungsprogramm für die
Schiene fortentwickelt. Es enthält nun alle
Maßnahmen, mit denen das Ziel des
Koalitionsvertrages erreicht werden kann: 70% des
Schienennetzes mit Oberleitungen auszurüsten.
Weiteres Ziel: Bis 2050 sollen 100 % aller
gefahrenen Zugkilometer elektrisch bzw. klimaneutral
zurückgelegt werden. Dafür sollen auf Strecken ohne
Oberleitungen Züge nicht mehr mit Diesel, sonern mit
alternativen Antrieben fahren (Batterie,
Brennstoffzelle, synthetische Kraftstoffe).
Andreas Scheuer:
ElektrifizierungPlus - das nächste große Klimapaket
für die Schiene. Ein Mehr an Elektromobilität ist
die Zukunft. Um noch umweltfreundlicher unterwegs zu
sein, setzen wir die Schiene weiter unter Strom, mit
einem Mix aus Fahrdraht und sauberen Fahrzeugen.
Weniger Dieselloks heißt weniger Schadstoffe,
weniger Lärm. Das Elektrifizierungsprogramm umfasst
vier Investitionsschwerpunkte: 1. Förderung von
alternativen Antrieben in Fahrzeugen und Zügen Das
BMVI hat bereits mehrere Entwicklungsprojekte für
alternative Antriebe bei Triebwagen gefördert. Ziel:
Weniger Diesellokomotiven auf der Schiene. Ein neues
Förderprogramm geht diesen Weg konsequent weiter.
Technologieoffen werden folgende Maßnahmen
unterstützt: Beschaffung, bzw. Ausrüstung von
Fahrzeugen mit Batterien und Brennstoffzellen für
den Betrieb mit Elektromotor auf nicht oder nur
teilweise elektrifizierten Strecken. Förderung von
Lade- und Tankvorrichtungen, wie
Oberleitungsabschnitten zum Nachladen der Batterien,
Stationen zum Laden an Bahnhöfen oder
Elektrolyseanlagen zur Erzeugung von Wasserstoff.
Im Güterverkehr: Umstellung
auf CO2-freie synthetische Kraftstoffe. Die neue
"Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe im
Schienenverkehr" wurde bereits veröffentlicht. Die
Förderung soll in Kürze beginnen, ein Förderaufruf
ist in Arbeit. Für das Programm stehen laut
Finanzplanung Haushaltsmittel in Höhe von 74
Millionen Euro bis 2024 zur Verfügung.
2.
Umsetzung des Bundesverkehrswegeplans/Bedarfsplan
Schiene Hierbei werden der überregionale
Personenfern- und der Güterverkehr elektrifiziert.
Wichtige Strecken werden mit Oberleitungen versehen.
Die Maßnahmen sind im Bundesverkehrswegeplan und dem
Bedarfsplan Schiene enthalten.
3. Maßnahmen im
Schienenpersonennahverkehr Hierbei wird der
regionale Schienenpersonennahverkehr elektrifiziert.
Die Länder können Maßnahmen zur Elektrifizierung mit
bis zu 90% mit Bundesmitteln nach dem
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG)
finanzieren. Die GVFG-Mittel wurden jüngst deutlich
erhöht: Von ursprünglich 333 Millionen Euro jährlich
auf 1 Milliarde Euro jährlich ab 2021. Im Jahr 2025
steigt der Betrag noch einmal auf dann 2 Milliarden
Euro jährlich. 4. Ergänzende Maßnahmen
Schienengüterverkehr / Strukturstärkung Hierbei
werden Ausweich- und Anschlussstrecken
elektrifiziert. Mit dem Programm "Elektrische
Güterbahn" wurden Vorschläge der Länder, Verbände
und der DB AG untersucht, ob sie wirtschaftlich
umgesetzt werden können. Ergebnis: Zusätzlich zum
Bedarfsplan Schiene sollen mehrere Strecken mit
Oberleitungen für den Schienengüterverkehr versehen
werden. Zudem werden Projekte aus dem
Strukturstärkungsgesetz umgesetzt. Um den Bau von
Oberleitungen zu beschleunigen und zu vereinfachen –
hatte das BMVI bereits das Gesetz zur
Investitionsbeschleunigung aufgelegt. Es ist am
20.12.2020 in Kraft getreten. Der nachträgliche
Oberleitungsbau an bestehenden Strecken ist demnach
unter bestimmten Voraussetzungen von dem Erfordernis
einer planungsrechtlichen Genehmigung ausgenommen.
Mehr Informationen zu den
Zielen und den einzelnen Investitionsschwerpunkten
finden Sie auf unserer Webseite:
www.bmvi.de/elektrifizierungsprogramm
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Sterbefallzahlen in der
7. Kalenderwoche 2021
unter dem Durchschnitt des
Vorjahresdurchschnitts
Destatis
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- BMVI startet neues Förderprogramm Radnetz
Deutschland
- Weitere
100 Millionen Euro für Wallbox-Förderung
- Neues
EU-Energielabe
|
Neues EU-Energielabel für
Kühl- und Gefrierschränke, Geschirrspüler,
Waschmaschinen und Fernseher
Brüssel/Berlin, 1. März 2021
- Seit
heute (Montag) gilt in allen Geschäften und
Online-Verkaufsstellen eine neue Version des
bekannten EU-Energielabels (Foto Pixabay). Die neuen
Label kommen zunächst für vier Produktkategorien zur
Anwendung: Kühlschränke und Gefriergeräte,
Geschirrspüler, Waschmaschinen und Fernsehgeräte
(sowie andere externe Bildschirme). Die wichtigste
Änderung besteht darin, zu einer einfacheren Skala
von A bis G zurückzukehren. Zuletzt wurden immer
mehr Produkte in die Energieeffizienzklasse A+, A++
oder A+++ eingeordnet. Das EU-Energielabel hilft den
Verbraucherinnen und Verbrauchern in der EU dabei,
ihre Energiekosten und ihren CO2-Fußabdruck zu
verringern.
45 Millionen Euro für überregionale Radwege
BMVI startet neues Förderprogramm Radnetz
Deutschland
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur (BMVI) startet am 1. März ein neues
Förderprogramm zur Weiterentwicklung des „Radnetz
Deutschland“. 45 Millionen Euro stehen dafür bis
2023 bereit. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer:
Ich möchte, dass das Fahrrad auch für lange Strecken
noch attraktiver wird. Deswegen starten wir heute
ein neues Förderprogramm für den Ausbau der
überregionalen Radfernwege des Radnetzes
Deutschland. Entlang der Strecken fördern wir
Lückenschlüsse, Maßnahmen für breitere Radwege und
bessere Oberflächen, aber auch moderne Raststätten
oder Fahrradabstellanlagen. Außerdem machen wir das
Radnetz digital und legen die Grundlage für eine
Radnetzdatenbank.
App-Entwickler können die Daten künftig für
innovative Angebote nutzen. So können sich Radfahrer
unter anderem in Zukunft jederzeit über die für sie
beste Route informieren. Das Radnetz Deutschland
besteht aus dem Radweg Deutsche Einheit, dem Iron
Curtain Trail und den zwölf D-Routen – ein breites
Netz an Radfernwegen, die durch ganz Deutschland
führen. So führt z.B. der Ostseeküsten-Radweg
(D-Route 2) über 9.000 Kilometer durch neun Länder
entlang der Ostsee von Flensburg bis an die
polnische Grenze.
Über den
Radweg Deutsche Einheit radelt man entspannt und
sicher von Bonn nach Berlin. Ziel des
Förderprogramms ist es, länderübergreifend ein
sicheres, lückenloses und attraktives Netz aus
national bedeutenden Radfernwegen auszubauen und
Deutschland zum Fahrradland für Alltag, Freizeit und
Tourismus zu machen.
Die Radwege
sollen sich außerdem in das europäische
Veloroutennetz einfügen. Um diese Ziele zu
erreichen, werden u.a. folgende Maßnahmen gefördert:
Bau von neuen Radwegen, mit denen Lücken im Netz
geschlossen werden sollen, Maßnahmen zur
Verbreiterung der Radwege und Verbesserung der
Oberflächen, Schaffung von sicheren
Querungsmöglichkeiten, Bau von modernen Raststätten
und Fahrradabstellanlagen, sowie Maßnahmen, die die
Strecken und Angebote des Radnetzes Deutschland bei
den Bürgern bekannt machen.
Antragsberechtigt sind Kommunen oder andere
Institutionen. Die Maßnahmen werden mit bis zu 75
Prozent, bei finanzschwachen Kommunen und
strukturschwachen Regionen sogar mit bis zu 90
Prozent der förderfähigen Kosten unterstützt. Zur
Entlastung der Länder und Gemeinden während der
Corona-Pandemie können die Maßnahmen bis zum 31.
Dezember 2021 sogar mit bis zu 80 Prozent,
strukturschwachen Regionen mit einem Höchstsatz in
Höhe von bis zu 90 Prozent und bei finanzschwachen
Kommunen mit einem Höchstsatz von bis zu 100 Prozent
gefördert werden.
Parallel dazu bringen wir die Grundlage für ein
digitales Radnetz Deutschland auf den Weg.
Die
entsprechende Datenbank soll zukünftig nicht nur
Informationen zu Streckenverläufen enthalten,
sondern vor allem Aufschluss über die Qualität und
die Art der Radrouten geben: Ist der Radweg
barrierefrei? Handelt es sich um eine gut ausgebaute
Strecke oder um einen ausgeschilderten Waldweg? Ist
mit Baustellen zu rechnen?
Die
gesammelten Daten und Dienste der Länder sollen
allen Interessenten zur Verfügung gestellt werden.
Das kann z.B. für die Entwicklung von Apps von
Interesse sein, die dank der Daten auf qualitativ
hochwertige und sichere Routen hinweisen können. Die
Kooperation ist ein großer Schritt in Richtung eines
digitalen Radnetzes Deutschland. Die Vorarbeiten der
Länder für die Datenbank hat das Land
Rheinland-Pfalz in Abstimmung mit dem BMVI
koordiniert und so die technischen Voraussetzungen
für den Aufbau der digitalen Ressource geschaffen.
Das Förderprogramm Radnetz Deutschland wird aus
Mitteln des Klimaschutzprogrammes 2030 der
Bundesregierung finanziert. Umgesetzt wird es von
der Geschäftsstelle Radnetz Deutschland, die das
Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur beim Bundesamt für Güterverkehr
eingerichtet hat und die die weiteren Schritte auf
nationaler Ebene begleitet.
Zum Antragsverfahren: www.bmvi.de/bag-radnetz-deutschland
Zu den Streckenverläufen der D-Routen: www.bmvi.de/routenplaner-radnetz-deutschland
Eine Karte des Radnetzes Deutschland: www.bmvi.de/karte-radnetz-deutschland
Weitere 100 Millionen Euro für Wallbox-Förderung
Berlin/Duisburg, 26. Februar 2021 - Die Förderung
privater Ladestationen für Elektroautos an
Wohngebäuden wird um weitere 100 Millionen Euro
aufgestockt und damit verlängert. Mit einem Zuschuss
von 900 Euro werden der Kauf und die Installationen
der sogenannten Wallboxen unterstützt. Insgesamt
stehen dafür jetzt 400 Millionen Euro an
Bundesmitteln zur Verfügung.
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer: 300.000
Wallboxen in gerade mal gut drei Monaten - diese
enorme Nachfrage zeigt, dass wir goldrichtig liegen
mit unserem Förderprogramm. Da ein Großteil aller
Ladevorgänge daheim stattfinden wird, fördern wir
Mietern, Eigenheimbesitzern und Vermietern den
Einbau privater Ladestationen mit 900 Euro Zuschuss
vom Bund.
Mein Dank
gilt Olaf Scholz, der uns weitere 100 Millionen Euro
zur Verfügung stellt, damit wir unsere
Wallbox-Förderung fortsetzen können. Laden muss
überall und jederzeit möglich sein. Eine
flächendeckende und nutzerfreundliche
Ladeinfrastruktur ist Voraussetzung dafür, dass mehr
Menschen auf klimafreundliche E-Autos umsteigen.
Aktueller Antragsstand: Über 300.000 Ladepunkte
wurden bereits mit Stand vom 25. Februar 2021
beantragt. Das entspricht einem Volumen von rund 270
Millionen Euro. Täglich werden durchschnittlich
2.500 Anträge eingereicht.
Informationen zur Förderung: Wer kann Anträge
stellen?
Träger von Investitionsmaßnahmen (z.B.
Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften,
Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und
Bauträger) zur Errichtung einer Ladestation für
Elektroautos im nicht öffentlich zugänglichen
Bereich von selbst genutzten oder vermieteten
Wohngebäuden. Was wird gefördert?
Gefördert
werden der Erwerb und die Errichtung einer
fabrikneuen, nicht öffentlich zugänglichen
Ladestation inklusive des elektrischen Anschlusses
(Netzanschluss) sowie damit verbundene notwendige
Nebenarbeiten (Definition der Gesamtkosten siehe
unter "Wie wird gefördert?") an Stellplätzen von
bestehenden Wohngebäuden in Deutschland, wenn u.a.:
die Ladestation über eine Normalladeleistung von 11
kW verfügt, der Strom zu 100 Prozent aus
erneuerbaren Energien kommt, die Ladestation
intelligent und steuerbar ist (mit Blick auf die
Netzdienlichkeit)
Wie wird
gefördert? Die Förderung erfolgt durch
einen Investitionszuschuss, der nach Abschluss Ihres
Vorhabens auf Ihr Bankkonto überwiesen wird. Der
Zuschuss beträgt pauschal 900 Euro pro Ladepunkt.
Unterschreiten die Gesamtkosten des Vorhabens den
Zuschussbetrag, wird keine Förderung gewährt. Der
Zuschuss kann bei der KfW über das Zuschussportal
beantragt werden und muss vor Beginn des Vorhabens
erfolgen.
Bei der Ermittlung der Gesamtkosten können Kosten
für folgende Leistungen berücksichtigt werden:
Ladestation
Energiemanagementsystem/Lademanagementsystem zur
Steuerung von Ladestationen Elektrischer Anschluss
(Netzanschluss) Notwendige
Elektroinstallationsarbeiten (zum Beispiel
Erdarbeiten) Ausführliche Informationen zur
Förderung und zum Antragsverfahren finden Sie unter www.kfw.de/440.
|
Gastgewerbeumsatz 2020 real 39,0
% niedriger als 2019 Im Dezember 2020 72,0 %
unter Vorkrisenniveau
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Wiesbaden/Duisburg, 10. Februar 2021
- Das Gastgewerbe
in Deutschland setzte im Jahr 2020 real
(preisbereinigt) 39,0 % weniger um als im Jahr 2019.
Damit war der Rückgang rund 1 Prozentpunkt stärker
als nach der Schätzung des Jahresergebnisses
(Pressemitteilung Nr. 024 vom 18. Januar 2021).
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter
mitteilt, fiel der Gastgewerbeumsatz im Dezember
2020 gegenüber November 2020 nach Kalender- und
Saisonbereinigung real (preisbereinigt) um 14,7 %
und nominal (nicht preisbereinigt) um 14,3 %. Der
Umsatz lag damit real (kalender- und
saisonbereinigt) 72,0 % unter dem Niveau
vom Februar
2020, dem Monat vor Ausbruch der Corona-Pandemie in
Deutschland.
Gastgewerbeumsatz, Dezember 2020 (vorläufige
Ergebnisse) -14,7 % real zum Vormonat (kalender-
und saisonbereinigt) -14,3 % nominal zum Vormonat
(kalender- und saisonbereinigt) -72,3 % real zum
Vorjahresmonat -70,8 % nominal zum Vorjahresmonat
Gastgewerbeumsatz, Jahr 2020 (vorläufige
Ergebnisse) -39,0 % zum Vorjahr (real) -36,6 %
zum Vorjahr (nominal)
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Sterbefallzahlen in
der 5. Kalenderwoche 2021 plus 1 Prozent über
Vorjahresdurchschnitt
Destatis
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1000. Sitzung des Bundesrates am 12. Februar 2021
Ein Ehrengast und viele Beschlüsse
Bundesrat: 1000 Sitzungen seit dem 7. September 1949
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Sterbefallzahlen
im Januar 2021 plus 18 Prozent über
Vorjahresdurchschnitt
Destatis
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Inflationsrate im Januar 2021 bei +1,0 %
Destatis
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Lockdown bis zum 7.
März 2021 verlängert - 16-Punkte-Plan |
Berlin/Duisburg, 10. Februar 2021
-
Die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
fassen folgenden Beschluss:
Die
tiefgreifenden Maßnahmen zur Kontaktreduzierung
haben in den vergangenen Wochen zu einem deutlichen
Rückgang des Infektionsgeschehens geführt. Erstmals
seit Ende Oktober 2020 ist es gelungen, die Anzahl
der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb
von 7 Tagen bundesweit auf einen Wert von unter 80
zu reduzieren. Für einige Bundesländer ist bereits
eine Inzidenz unter 50 in Sichtweite, wenn auch noch
nicht erreicht. Dies wurde dadurch ermöglicht, dass
die Bürgerinnen und Bürger ihre Kontakte noch weiter
reduziert und die Einschränkungen des Lebens auch
über diesen langen Zeitraum diszipliniert und
besonnen mitgetragen haben. Dafür sind die
Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und
Regierungschefs der Länder sehr dankbar.
Gleichzeitig breiten sich Varianten des Coronavirus
mit veränderten Eigenschaften aus. Insbesondere
solche Mutanten, die ansteckender sind als der
Wildtyp des Virus, breiten sich besonders schnell
aus und erfordern erhebliche zusätzliche
Anstrengungen, um die Infektionszahlen wieder zu
senken. Daher müssen die Kontaktbeschränkungen in
den nächsten Wochen grundsätzlich beibehalten
werden. Die Bürgerinnen und Bürger werden dringend
gebeten, auch in Gebieten mit einem kontinuierlich
sinkenden Infektionsgeschehen Kontakte weiterhin auf
ein absolut notwendiges Minimum zu beschränken.
Der Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ bleibt das
wesentliche Instrument im Kampf gegen die Pandemie
und rettet täglich Menschenleben. Das Tragen
medizinischer Masken in Innenräumen reduziert das
Infektionsgeschehen deutlich – es wird, sofern nicht
ohnehin rechtlich vorgeschrieben, daher dringend in
allen Situationen empfohlen, bei denen zwei oder
mehr Personen in Innenräumen zusammenkommen.
Öffnungsschritte müssen vor dem Hintergrund der
Virusmutanten vorsichtig und schrittweise erfolgen,
um die erfolgreiche Eindämmung des
Infektionsgeschehens nicht durch ein erneutes
exponentielles Wachstum der Fallzahlen zu riskieren.
Niemandem wäre geholfen, wenn durch zu weitgehende
oder zu schnelle Öffnungen erneute umfassende
Einschränkungen des öffentlichen Lebens notwendig
würden, weil das Infektionsgeschehen sich wieder
beschleunigt. Bund und Länder werden in den nächsten
Wochen weiter gemeinsam Öffnungsschritte abstimmen.
Sie werden sich vorrangig am landesweiten und
regionalen Infektionsgeschehen orientieren.
Es ist eine großartige Leistung der Wissenschaft und
der forschenden Impfstoffhersteller, gerade auch aus
Deutschland, dass rund ein Jahr nach Beginn der
Pandemie Impfstoffe unterschiedlicher Art verfügbar
sind und weitere bald sein werden. Dafür gebührt
diesen großer Dank und Respekt.
Eine zügige
Impfung der Bevölkerung ist die Voraussetzung, das
Virus langfristig wirksam zu bekämpfen. Sobald bei
entsprechender Verfügbarkeit allen Bürgerinnen und
Bürgern ein Impfangebot gemacht werden kann, gibt es
eine Perspektive für eine Normalisierung unseres
Alltags und die Rückkehr zu einem Leben ohne
pandemiebedingte Einschränkungen. Bund und Länder
werden daher weiterhin alle Anstrengungen
unternehmen, so schnell wie möglich so viele
Bürgerinnen und Bürger wie möglich zu impfen.
Vor diesem Hintergrund vereinbaren die
Bundeskanzlerin und die Regierungs- chefinnen und
Regierungschefs der Länder:
1. Die
bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der
Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss
keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder
werden ihre Landesverordnungen entsprechend anpassen
und bis zum 7. März 2021 verlängern.
2. Es
bleibt insbesondere wichtig, die Anzahl der Kontakte
zu reduzieren und die Corona-Regeln einzuhalten, um
die Verbreitung des Virus einzudämmen:
a) Die
Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und
Regierungschefs der Länder bitten alle Bürgerinnen
und Bürger dringend, auch in den nächsten Wochen
alle Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu
beschränken und insbesondere Zusammenkünfte in
Innenräumen zu vermeiden. Private Zusammenkünfte
sind weiterhin nur im Kreis der Angehörigen des
eigenen Hausstandes und mit einer weiteren nicht im
Haushalt lebenden Person gestattet. Dabei trägt es
erheblich zur Reduzierung des Infektionsrisikos bei,
wenn die Zahl der Haushalte, aus der die weiteren
Personen kommen, möglichst konstant und möglichst
klein gehalten wird („social bubble“).
b)
Medizinische Masken (also sogenannte OP-Masken oder
auch Atemschutzmasken nach dem Standard FFP2 oder
vergleichbar) haben eine höhere Schutzwirkung als
Alltagsmasken. Deshalb gilt eine Pflicht zum Tragen
von medizinischen Masken in öffentlichen
Verkehrsmitteln sowie in Geschäften. Generell wird
in Innenräumen die Nutzung medizinischer Masken
angeraten.
c) In allen Einrichtungen müssen
Hygienekonzepte konsequent umgesetzt und vor dem
Hintergrund neuer Erkenntnisse – etwa bezüglich
Virusmutanten – gegebenenfalls angepasst werden.
d) Nicht notwendige private Reisen und Besuche –
auch von Verwandten – sind weiterhin zu unterlassen.
Das gilt auch im Inland und für überregionale
tagestouristische Ausflüge.
3. Angesichts der
pandemischen Lage ist die weitere Reduzierung von
epidemiologisch relevanten Kontakten am Arbeitsplatz
erforderlich. Dazu gilt, dass Arbeitgeberinnen und
Arbeitgeber den Beschäftigten das Arbeiten im
Homeoffice ermöglichen müssen, sofern die
Tätigkeiten es zulassen. Dadurch werden Kontakte am
Arbeitsort, aber auch auf dem Weg zur Arbeit
reduziert. Die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
fordern Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auf, die
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung konsequent
anzuwenden und durch großzügige Homeoffice-Lösungen
mit stark reduziertem Präsenzpersonal umzusetzen
oder ihre Büros ganz geschlossen zu halten und
bitten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, das
Angebot zu nutzen. Wo Homeoffice nicht möglich ist,
sollen immer dann, wenn sich mehrere Personen in
einem Raum aufhalten, medizinische Masken getragen
werden.
4. Kinder und Jugendliche sind,
ebenso wie ihre Eltern, besonders von den
Einschränkungen betroffen. Um Bildung und Zukunft
unserer Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten,
haben Öffnungen im Betreuungs- und Bildungsbereich
daher Priorität. Dieser Bereich soll daher als
erster schrittweise wieder geöffnet werden. Masken,
Lüften und Hygienemaßnahmen werden dabei weiterhin
nötig sein. Wo immer möglich, sollten medizinische
Masken verwendet werden. Vermehrt sollen auch
Schnelltests den sicheren Unterricht und die sichere
Betreuung und Bildung in Kindertageseinrichtungen
und in der Kindertagespflege ermöglichen und
Infektionsrisiken minimieren. Angesichts der hohen
gesellschaftlichen Bedeutung von Bildung und
Betreuung für Kinder, Jugendliche und ihre Eltern
und angesichts der Schwierigkeit, im Berufsalltag
von Kindertagesstätten und Grundschulen
Abstandsregeln umzusetzen, bitten Bund und Länder
den Bundesminister der Gesundheit in Absprache mit
der GMK zu prüfen, ob bei der nächsten
Fortschreibung der Coronavirus-Impfverordnung
Beschäftigte in der Kindertragesbetreuung sowie
Grundschullehrerinnen und - lehrer frühzeitiger als
bisher vorgesehen -in der Kategorie 2 mit hoher
Priorität- geimpft werden können. Die Länder
entscheiden im Rahmen ihrer Kultushoheit über die
schrittweise Rückkehr zum Präsenzunterricht und die
Ausweitung des Angebots der Kindertagesbetreuung.
Sie werden gleichzeitig ihre Anstrengungen
vergrößern, die Digitalisierung des Lernens zu
befördern, um Teilungsunterricht und das
schrittweise Hochfahren zu flankieren. Der Bund
unterstützt dies durch den Digitalpakt Schule
einschließlich der Sofortprogramme für Endgeräte von
Schülern und Lehrern.
5. Friseurbetriebe
können unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des
Zutritts mit Reservierungen sowie unter Nutzung
medizinischer Masken den Betrieb ab 1. März 2021
wieder aufnehmen. Vor dem Hintergrund der Bedeutung
von Friseuren für die Körperhygiene und der jetzt
bereits seit längerem bestehenden Schließung
erscheint es erforderlich, die Inanspruchnahme zu
ermöglichen, da erhebliche Teile der Bevölkerung,
insbesondere ältere Menschen, auf diese angewiesen
sind.
6. Aus heutiger Perspektive,
insbesondere vor dem Hintergrund der Unsicherheit
bezüglich der Verbreitung von Virusmutanten, kann
der nächste Öffnungsschritt bei einer stabilen
7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen pro
100.000 Einwohnerinnen und Einwohner durch die
Länder erfolgen. Dieser nächste Öffnungsschritt soll
die Öffnung des Einzelhandels mit einer Begrenzung
von einer Kundin oder einem Kunden pro 20 qm
umfassen, die Öffnung von Museen und Galerien sowie
die Öffnung der noch geschlossenen körpernahen
Dienstleistungsbetriebe umfassen. Mit den
benachbarten Gebieten mit höheren Inzidenzen sind
gemeinsame Vorkehrungen zu treffen, um
länderübergreifende Inanspruchnahme der geöffneten
Angebote möglichst zu vermeiden. Um den Bürgerinnen
und Bürgern sowie den Unternehmen
Planungsperspektiven zu geben, arbeiten Bund und
Länder weiter an der Entwicklung nächster Schritte
der sicheren und gerechten Öffnungsstrategie
hinsichtlich der Kontaktbeschränkungen, von Kultur,
Sport in Gruppen, Freizeit, Gastronomie und
Hotelgewerbe, damit unser Leben wieder mehr
Normalität gewinnt. Diese wird von der Arbeitsgruppe
auf Ebene des Chefs des Bundeskanzleramtes und der
Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien
vorbereitet.
7. In Ländern bzw. Landkreisen,
die aufgrund ihrer hohen 7-Tages-Inzidenz weiterhin
die Inzidenz von 50 nicht unterschreiten können,
werden die Länder bzw. Landkreise umfangreiche
weitere lokale oder regionale Maßnahmen nach dem
Infektionsschutzgesetz beibehalten oder ausweiten,
damit eine entsprechend schnelle Senkung der
Infektionszahlen erreicht wird.
8. Der Bund
übernimmt weiterhin die organisatorische und
finanzielle Verantwortung für die gemeinsame
Beschaffung der Impfstoffe und die Länder schaffen
die erforderlichen Strukturen für die
Impfdurchführung vor Ort.
Bei dem gemeinsamen
Impfgipfel am 1. Februar 2021 haben Bund und Länder
daher eine Aktualisierung der Nationalen
Impfstrategie verabredet, die der Bundesminister für
Gesundheit in Abstimmung mit den
Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsministern
der Länder vornimmt. Darin soll ein nationaler
Impfplan aufgenommen werden, der auf Grundlage der
jeweils verfügbaren Informationen den weiteren
Verlauf der Impfkampagne für die kommenden Wochen
und Monate modelliert und dadurch eine bessere
Planbarkeit für die Auslastung der Impfkapazitäten
schafft.
Die Bundesregierung wird im
fortlaufenden Dialog mit den Herstellern weiter auf
längerfristig planbare Auslieferungstermine
hinwirken und etwaige Verzögerungen von
Impfstofflieferungen weiterhin unmittelbar an die
Länder kommunizieren, um weiter ein möglichst
effektives Terminmanagement in den Impfzentren zu
ermöglichen. Dies ist gerade mit Blick auf die
fristgerechte Zweitimpfung von besonderer Bedeutung.
9. Bund und Länder halten an dem Ziel fest, dass
allen Bürgerinnen und Bürgern spätestens bis zum
Ende des Sommers ein Impfangebot gemacht werden
kann. Dies ist nach Stand der aktuell von den
Herstellern zugesagten Zulassungsdaten und
Liefervolumen erreichbar. Bund und Länder werden
alle entsprechenden organisatorischen Vorkehrungen
treffen. Vor dem Herbst soll so ein ausreichendes
Schutzniveau sichergestellt sein.
10. Es ist
zu erwarten, dass in Kürze in den ersten Alten- und
Pflegeeinrichtungen die Bewohnerinnen und Bewohner
sowie das Pflegepersonal eine Zweitimpfung erhalten
haben werden. Gleichzeitig haben Bund, Länder und
Kommunen sowie die sozialen Träger in einer
gemeinsamen Anstrengung die Durchführung von
Schnelltests in den Alten- und Pflegeeinrichtungen
sowie den Einrichtungen der Eingliederungshilfe
vorangetrieben. Vor diesem Hintergrund bitten die
Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und
Regierungschefs der Länder die
Gesundheitsministerkonferenz, zeitnah Empfehlungen
vorzulegen, in welchem zeitlichen Abstand zur
Zweitimpfung und mit welchem Testkonzept die
Besuchsregeln für die Einrichtungen wieder sicher
erweitert werden können. Die Unterstützung bei der
Testdurchführung in den Einrichtungen durch die
Bundeswehr wird überall dort, wo kurzfristig über
die Bundesagentur für Arbeit keine zivilen Kräfte
zur Fortsetzung der Tätigkeit gefunden werden
können, über die bisher angebotenen drei Wochen bei
Bedarf bis Ostern fortgeführt.
11. In den
letzten drei Monaten ist es gelungen, neben dem
weiteren Aufbau der PCR- Laborkapazitäten auf
mittlerweile bis zu zwei Millionen Tests pro Woche
auch PoC- Antigen-Schnelltests für den Gebrauch
durch geschulte Personen millionenfach verfügbar zu
machen; Schätzungen gehen von 15-35 Millionen
durchgeführten Schnelltests in Deutschland im Januar
2021 aus. Die Test-Verordnung des Bundes wurde seit
der Verfügbarkeit solcher PoC-Antigen-Schnelltests
ab Ende Oktober mehrfach angepasst, so dass die
Kosten für die präventive Testung im
Gesundheitswesen umfangreich durch den Bund
übernommen werden.
Die Bundeskanzlerin und
die Regierungschefinnen und Regierungschefs der
Länder sehen in Schnelltests zur Selbstanwendung ein
weiteres geeignetes Mittel zur Steigerung der
Testkapazitäten in Deutschland. Die rechtliche
Grundlage für den Vertrieb solcher Tests in
Deutschland hat der Bundesminister für Gesundheit
durch Verordnung geschaffen. Sobald Hersteller
entsprechender Selbsttests, die für den Gebrauch
ohne vorherige Schulung vorgesehen sind, eine
Zulassung beantragen, wird der Bund diese zügig
prüfen und bei erfolgreicher Prüfung zulassen.
Wichtig ist dabei der Nachweis einer ausreichenden
Qualität; denn eine zu große Zahl falsch-negativer
Testergebnisse im Selbsttest kann fatale Folgen
haben.
12. Zur Unterstützung der Unternehmen,
die aufgrund des Lockdowns schließen mussten, haben
Bund und Länder umfangreiche Unterstützungsmaßnahmen
vereinbart. Seit Ende November wurden bereits mehr
als 5 Milliarden Euro an die betroffenen Unternehmen
ausgezahlt (November- und Dezemberhilfe). Seit heute
ist die Antragstellung für die Überbrückungshilfe
III möglich, damit beginnt in den nächsten Tagen die
Auszahlung mit großzügigen Abschlagszahlungen (bis
100.000 Euro je Monat, maximal 400.000 Euro im
automatisierten Verfahren für vier Monate). Es ist
der Bundesregierung zudem in Gesprächen mit der EU
gelungen, mehr als eine Verdopplung des
EU-Beihilferahmens für Corona-bedingte Schäden zu
erreichen. Kulturschaffende sind besonders von der
Pandemie betroffen, deshalb hat der Bund das
Rettungs- und Zukunfts-Programm „Neustart Kultur“
mit einer weiteren Milliarde Euro ausgestattet, die
auch zügig zur Auszahlung gebracht werden soll.
13. Der Bund hat digitale Werkzeuge
weiterentwickelt, um die Gesundheitsämter bei ihren
vielfältigen Aufgaben zusätzlich zu unterstützen.
Dabei ist insbesondere der flächendeckende Einsatz
von SORMAS (Surveillance Outbreack Response
Management and Analysis System) zum besseren
Management der Kontaktpersonen und Kontaktketten
erforderlich. Die Länder werden durch entsprechende
Vorgaben sicherstellen, dass künftig alle
Gesundheitsämter SORMAS und DEMIS nutzen. Der Bund
wird die dafür erforderlichen technischen Ressourcen
bereitstellen. Bis Ende Februar soll SORMAS in allen
Gesundheitsämtern installiert werden. Der Bund wird
die Schnittstellen SORMAS- X und SORMAS-eXtra Layer
zügig zur Verfügung stellen.
14. Die
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, im Falle
einer Infektion vertrauensvoll mit den
Gesundheitsämtern zu kooperieren. Die
Gesundheitsämter können die Infektionsketten nur
unterbrechen, wenn ihnen alle Kontaktpersonen
genannt werden, damit unverzüglich eine Quarantäne
und Testung erfolgen kann. Dies ist eine wesentliche
Grundlage für die Stabilisierung der
Neuinfektionszahlen und damit auch für die
Öffnungsperspektiven.
15. Die anhaltende
pandemische Lage wird die Krankenhäuser weiter stark
belasten und die Refinanzierung durch planbare
Operationen und Behandlungen teilweise außer Kraft
setzen. Wie im Beschluss der Bundeskanzlerin mit den
Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
vom 25. November 2020 festgehalten, hat das
Bundesministerium für Gesundheit eine
Bestandsaufnahme zur wirtschaftlichen Absicherung
für Krankenhäuser, die intensivmedizinische
Kapazitäten für die Behandlung von COVID19-Patienten
bereithalten, vorgenommen und die
Ausgleichszahlungen für Krankenhäuser durch
entsprechende Verordnungen bereits zweimalig
ausgeweitet.
Aus dem Bundeshaushalt wurden
bereits über zwei Milliarden Euro an die Länder zur
Weiterleitung an die begünstigten Krankenhäuser
ausgezahlt. Das Bundesministerium für Gesundheit
wird auch in Zukunft regelmäßig mit dem nach § 24
KHG gebildeten Beirat sowie den
Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsministern
der Länder die Entwicklung beobachten und ggf.
weitere Anpassungen vornehmen. Bund und Länder
werden an diesem Thema weiter arbeiten und bei ihrer
nächsten Besprechung darauf zurückkommen.
16.
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und
Regierungschefs der Länder werden im Lichte der
weiteren Infektionsentwicklung am 3. März 2021
erneut beraten.
Protokollerklärung: TH: Thüringen betont
die Bedeutung einer von den Ländern und dem Bund zu
erarbeitenden Strategie des Pandemiemanagements und
erwartet, dass diese Strategie für alle
gesellschaftlichen Bereiche klare und transparente
Perspektiven enthält. Sowohl für eine Verbesserung
des Infektionsgeschehens, aber auch für den Fall
einer Verschlechterung. Die bereits am 19. Januar
2021 in der Besprechung der Regierungschefinnen und
Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin
vereinbarte Arbeit an dieser Strategie muss nun –
unter Einbeziehung der u.a. von den Ländern
Schleswig- Holstein, Niedersachsen und Thüringen
vorgelegten Vorschläge – unverzüglich erfolgen und
rechtzeitig vor der kommenden Besprechung der
Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
mit der Bundeskanzlerin abgeschlossen sein.
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Schnellladegesetz beschlossen |
Berlin/Duisburg, 10. Februar 2021
- Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, 10. Februar
2021, den von Bundesminister Andreas Scheuer
vorgelegten Gesetzentwurf zur Bereitstellung
flächendeckender Schnellladeinfrastruktur für reine
Batterieelektrofahrzeuge – Schnellladegesetz
beschlossen. Damit schafft das BMVI die rechtliche
Grundlage für die geplante Ausschreibung zum Aufbau
eines öffentlichen Schnellladenetzes mit 1.000
Standorten.
Bundesminister Andreas Scheuer:
Die nächste Schnellladesäule muss in wenigen Minuten
erreichbar sein. Um diesem Ziel näher zu kommen,
wollen wir bundesweit 1.000-Schnellladehubs bis 2023
aufbauen. Das Schnellladegesetz ist grundlegende
Voraussetzung, um die europaweite Ausschreibung und
somit den Bau der neuen Standorte zu starten. Nur
mit einer flächendeckenden und nutzerfreundlichen
Ladeinfrastruktur schaffen wir es, dass mehr
Menschen auf klimafreundliche E-Autos umsteigen und
mit erneuerbaren Energien laden können. Gerade
das schnelle Laden mit über 150 Kilowatt ist für die
Langstreckentauglichkeit von E-Autos entscheidend.
Wir wollen Mobilität mit besserer Luft, weniger Lärm
und vor allem weniger CO2 ermöglichen. Zum
Hintergrund: Die inzwischen mehrjährigen
Förderprogramme zum Aufbau einer Ladeinfrastruktur
für E-Fahrzeuge reichen allein nicht aus, um den
Aufbau schnell, verlässlich, bedarfsgerecht,
flächendeckend und verbraucherfreundlich zu
gewährleisten – insbesondere mit Blick auf
Standorte, die wenig bzw. nur temporär (z. B. in
Ferienzeiten) frequentiert sind.
Sie bieten
keine Garantie für den schnellen Aufbau und
dauerhaften Betrieb von Ladeinfrastruktur, denn
trotz der Bewilligung einer Förderung ist der
Bewilligungsempfänger nicht verpflichtet, auch
tatsächlich aufzubauen. Zudem ist an den meisten
Ladepunkten bislang nur Laden mit einer normalen
Ladeleistung (von höchstens 22 kW) möglich, weil
bisher nicht gezielt bundesweit das schnelle Laden
(mit über 100 kW) forciert wurde. Schnellladepunkte
mit hoher Leistung dagegen gibt es bislang (mit
Blick auf künftig verfügbare Fahrzeuge und die
angestrebte Mittel-/Langstreckennutzung) deutlich zu
wenig.
Aktuell haben weniger als 2%
aller Ladepunkte eine Ladeleistung von
mindestens 100 kW. Für den erfolgreichen
Markthochlauf von E-Fahrzeugen bedarf es aber einer
bedarfsgerechten, bundesweit flächendeckenden und
nutzerfreundlichen Ladesäuleninfrastruktur (LIS).
Deswegen ergänzt der Bund seine Förderpolitik.
Erster Schritt: Aufbau und Betrieb eines
bundesweiten Schnelladenetzes an 1.000 Standorten
werden im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung in
Auftrag gegeben. D.h. das Schnellladenetz soll den
Bedarf für die Mittel- und Langstreckenmobilität an
Fernstraßen sowie wichtigen Standorten im urbanen
Raum abdecken.
Die Standorte müssen
stets öffentlich und rund um die Uhr zugänglich sein
und können dabei auf öffentlichem oder privatem
Grund liegen. Mit der Ladeinfrastruktur entsteht ein
leistungsfähiges und diskriminierungsfrei
zugängliches Rückgrat der Elektromobilität mit
einheitlichen Vorgaben zur Sicherung der
Nutzerfreundlichkeit. Mit Blick auf die Zielsetzung
für 2030 machen diese Standorte nur einen geringen
Anteil am notwendigen Gesamtnetz aus. Sie sind für
einen vorausschauenden Infrastrukturausbau aber
bereits jetzt notwendig, um die Akzeptanz und
Attraktivität der batterie-elektrischen Mobilität zu
steigern. Zu den Eckpunkten der Ausschreibung:
Der Bund soll nicht selbst Betreiber von
Ladeeinrichtungen werden. Vielmehr soll der
Infrastrukturaufbau für den Markthochlauf der
E-Fahrzeuge durch langfristige Verträge mit
Betreibern gewährleistet werden. Ausgeschrieben
werden soll HPC (High Power
Charging)-Ladeinfrastruktur mit einer Leistung pro
Ladepunkt von mindestens 150 kW, die ein schnelles
Laden für Mittel- und Langstreckenmobilität
gewährleistet. Die Ausschreibung erfolgt
voraussichtlich in 10 bis 15 Losen. Hierbei können
sich auch Bietergemeinschaften zusammenschließen,
sodass auch kleine und mittlere Unternehmen die
Möglichkeit haben, sich an dem Verfahren zu
beteiligen. Da es sich um eine europaweite
Ausschreibung handelt, können sich auch europäische
Unternehmen auf die Ausschreibung bewerben. Ein
geeigneter Zuschnitt der Lose wird den Wettbewerb
bei der Ausschreibung sicherstellen.
Der Bund wird mehrere Betreiber
auswählen, die dann in seinem Auftrag die Ladesäulen
aufbauen und betreiben. Dabei sind die Betreiber
rechtlich verpflichtet, die Ladesäulen in genau
definierten Regionen, in einem bestimmten zeitlichen
Rahmen und mit entsprechenden Standards zu
errichten. Der Betreiber, der das beste Angebot
unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte
abgibt, gewinnt den Auftrag. Der bisherige Bestand
an Ladeinfrastruktur wird in die Bedarfsermittlung,
die durch die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur
stattfinden soll, mit einbezogen. Die Leitstelle
verfügt mit dem „StandortTOOL“ über ein digitales
Werkzeug, das den Standort und die Leistung von
bereits vorhandenen Ladepunkten in die Planung für
den künftigen Bedarf mit einberechnet. So kann
ausgeschlossen werden, dass nahe bereits bestehenden
Ladesäulen unnötig Säulen des geplanten
Schnellladenetzes eingeplant werden.
Konkurrenzsituationen werden so vermieden. Für den
Aufbau der Schnellladeinfrastruktur ist ein Volumen
von rund 2 Milliarden Euro vorgesehen. Der Bund wird
sich hieran anteilig beteiligen, soweit dies nach
den Ergebnissen der Ausschreibung erforderlich ist.
Die nächsten Schritte: Der ressortabgestimmte
Gesetzentwurf wurde heute im Kabinett beschlossen.
Das Schnellladegesetz soll noch im Frühjahr
verabschiedet werden (Bundestag/Bundesrat). Die
Ausschreibung von 1.000 Standorten soll im Sommer
2021 starten.
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Bundesrat: 1000 Sitzung seit dem 7.
September 1949 |
Die Tausendermarke wird
mit der Sitzung des Bundesrats am 12. Februar 2021
geknackt.
© Bundesrat
Berlin/Duisburg, 10. Februar 2021 - Die Länderkammer
hat sich als „immerwährend“ definiert – sie hält
sich nicht an die Wahlperioden des Bundestags,
sondern hat 1949 bei „1“ begonnen und nummeriert
ihre Plenartreffen seither durch. Die erste
Sitzung fand am 7. September 1949 statt, vom
Alterspräsidenten Johannes Büll (SPD) aus Hamburg
mit einem Zitat Friedrich Schillers eingeleitet:
„Das vollkommenste Kunstwerk ist der Bau der
politischen Freiheit.“
Die erste Sitzung des Bundesrates
am 7. September 1949 in Bonn, dauert gerade einmal
41 Minuten. Sie soll, vier Jahre nach dem Ende des
2. Weltkriegs, die Umkehr zur Demokratie einleiten.
© Bundesrat
Die Sitzung war sehr kurz,
knapp eine Stunde nur. Aber sie wird zweifellos eine
der bedeutendsten in der Geschichte des Bundesrats
bleiben. Denn damals wurde nicht nur eine Tradition
fortgesetzt, die auf den „immerwährenden“
Reichstag zu Regensburg (der 1663 seine Arbeit
aufnahm) zurückgeht, auf die Bundesversammlung im
Deutschen Bund, den Bundesrat des Kaiserreichs und
den Reichsrat der Weimarer Republik. Es begann eine
neue Ära. Die gewandelte Länderkammer Denn im
Gegensatz zu diesen Vorgängern, reine
Gesandtenversammlungen der Reichsstände und später
der Gliedstaaten, war der neue Bundesrat nicht mehr
als „Parlament der Oberregierungsräte“ gedacht (der
spöttische Spruch wird meist Theodor Heuss
zugeschrieben). Es sollten von nun an die
Regierungsspitzen der Länder in ihm präsent sein,
die politischen Schwergewichte. Daher war erstmals
auch ein echtes Plenum vorgesehen, das öffentliche
Reden und Gegenreden ermöglichen sollte. Der
Bundesrat wandelte sich so zu einer
parlamentarischen Kammer.
Selbstbewusste
Ministerpräsidenten Im neuen Bundesrat
wollten sich die Ministerpräsidenten und ihre
Kabinette, die demokratisch legimitierten Vertreter
der Länder,
weit stärker in die Gestaltung der Bundespolitik
einschalten, als das zu Weimarer Zeiten der Fall
gewesen war. Ein Anlass war, dass die Gesetzgebungskompetenzen im Grundgesetz stark
zugunsten des Bundestags geformt wurden. Für die
Beschneidung ihrer Autonomie wollten die Länder so
als Gegengewicht eine Mitsprache in der
Bundesgesetzgebung. Lehre aus Weimarer Zeiten Ein
zweiter, heute weniger präsenter Grund: Eine starke
Länderkammer sollte die junge Demokratie und
den neu gegründeten Bundesstaat stabiler
machen. Denn es war eine Lehre aus dem Scheitern der
ersten Republik, dass die damalige Bundesebene – das
Reich – politisch labiler war als die Landesebene.
So kam es 1949 zu einigen Neuerungen wie der
herausgehobenen Rolle des Kanzlers oder dem
konstruktiven Misstrauensvotum im Bundestag,
die der Stärkung von Parlamentarismus und
Regierungsfähigkeit dienen sollten. Der neu
konstruierte Bundesrat gehörte zu diesen
Überlegungen. Länder als Machtfaktoren
Die erste Sitzung des Bundesrates am 7.
September 1949 in Bonn, dauert gerade einmal 41
Minuten. Sie soll, vier Jahre nach dem Ende des 2.
Weltkriegs, die Umkehr zur Demokratie einleiten.
Aus den Reden
der Bundesratspräsidenten lässt sich dieser
Anspruch immer wieder herauslesen, vor allem im
ersten Jahrzehnt. Der erste Präsident der Kammer,
der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Karl
Arnold (CDU), plädierte in der Auftaktsitzung
1949 für einen starken Bundesrat mit dem
Argument, eine Verfassung könne nicht „an den
vorhandenen Machtfaktoren“ vorbei gebaut werden, und
die Länder seien als Machtfaktoren nach der totalen
Niederlage „als erste wieder in Erscheinung
getreten“. Diese Sichtweise einer Gründung der
Republik von den Ländern her hat sich in den
Debatten des Bundesrats über tausend Sitzungen
hinweg bis heute gehalten.
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Gesetze und Verordnungen Diese neuen Regelungen
sind in Kraft getreten
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Homeoffice, Testpflicht und
Genmutationen schneller erkennen: Das soll dabei
helfen, die Pandemie in den Griff zu bekommen.
Berufstätige Eltern werden bei der Betreuung ihrer
Kinder unterstützt. Wichtige Neuregelungen im
Überblick. Berlin/Duisburg, 29. Januar 2021 -
Homeoffice überall da, wo es möglich ist
Unternehmen müssen überall dort Homeoffice
anbieten, wo es möglich ist. Das sieht die
Corona-Arbeitsschutz-Verordnung vor, die am 27.
Januar in Kraft getreten ist. Die Verordnung enthält
zudem Schutzmaßnahmen für diejenigen Beschäftigten,
deren Anwesenheit im Betrieb unverzichtbar ist. Sie
gilt befristet bis 15. März 2021.
Weitere Informationen
Entlastung für berufstätige Eltern
Für das Jahr 2021 wird die Zahl der
Tage verdoppelt, an denen gesetzlich Versicherte
Anspruch auf Kinderkrankengeld haben. Zudem gilt der
Anspruch nicht nur bei Krankheit des Kindes, sondern
auch, wenn Kitas und Schulen pandemiebedingt
geschlossen sind oder die Betreuung eingeschränkt
ist.
Weitere Informtionen
Digitale Einreiseanmeldung und
Testpflicht Einreisende aus
Risikogebieten müssen künftig spätestens 48 Stunden
nach Einreise ein negatives Corona-Testergebnis
vorweisen, Einreisende aus besonders betroffenen
Gebieten schon vor Einreise. Das sieht eine neue
Coronavirus-Einreiseverordnung vor, die am 14.
Januar in Kraft getreten ist.
Weitere Informationen
Gen-Mutationen schneller erkennen
Die Bundesregierung fördert mit der
sogenannten Coronavirus-Surveillanceverordnung die
bundesweite Genomsequenzierung der Corona-Viren.
Ziel ist es, künftig mindestens fünf Prozent der
Positivproben auf Gen-Mutationen zu untersuchen. Die
Verordnung ist am 19. Januar in Kraft getreten.
Weitere Informationen
Wirtschaft Mehr Befugnisse gegen
marktbeherrschende Digitalkonzerne
Die Bundesregierung will dem missbräuchlichen
Verhalten von Unternehmen, die den digitalen Markt
beherrschen, besser entgegenwirken. Die Reform des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und für ein
fokussiertes, proaktives und digitales
Wettbewerbsrecht 4.0 (GWB-Digitalisierungsgesetz)
ist nun in Kraft getreten.
Weitere Informationen
Verbraucherschutz Neues
Qualitätssystem für deutsche Weine
Bessere Vermarktungschancen für Winzerinnen
und Winzer, mehr Orientierung und Klarheit für die,
die den Wein kaufen. Das sind die Ziele einer
Änderung des Weingesetzes. Dieses ist zum 27. Januar
2021 in Kraft getreten.
Weitere Informationen
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999. Bundesratssitzung Bundesrat billigt
erweitertes Kinderkrankengeld und Wettbewerbsnovelle
und fordert weitere Aussetzung der
Insolvenzantragspflicht
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Lockdown vorerst bis zum 14.02.2021 verlängert
Politik reagiert besonnen auf sinkende Fallzahlen
und Virusmutationen
Jochem Knörzer
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Gastgewerbeumsatz 2020 real voraussichtlich 38 %
niedriger als 2019 Gastgewerbeumsatz im November
2020 um 52,3 % gegenüber Vormonat gesunken
Destatis
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Wiesbaden/Duisburg, 19. Januar
2021 - Das Gastgewerbe in
Deutschland hat im Jahr 2020 nach Schätzungen des
Statistischen Bundesamtes (Destatis) real
(preisbereinigt) rund 38 % sowie nominal (nicht
preisbereinigt) rund 36 % weniger umgesetzt als im
Jahr 2019. Diese Schätzungen berücksichtigen die
Gastgewerbeumsätze für die Monate Januar bis
November 2020, eine Schätzung für den vom
verschärften Lockdown geprägten Monat Dezember und
den Revisionsbedarf bei den Ergebnissen für die
Monate März bis einschließlich November 2020.
Jahresergebnis 2020 (Schätzung) -38 %
im Jahr 2020 gegenüber 2019 (real, vorläufig)
-36 % im Jahr 2020 gegenüber 2019 (nominal,
vorläufig)
Im November 2020 fiel der
Gastgewerbeumsatz gegenüber Oktober 2020 nach
Kalender- und Saisonbereinigung real
(preisbereinigt) um 52,3 % und nominal (nicht
preisbereinigt) um 52,2 %. Der Umsatz lag damit real
(kalender- und saisonbereinigt) 67,4 % unter dem
Niveau vom Februar 2020, dem Monat vor Ausbruch der
Corona-Pandemie in Deutschland. Das Gastgewerbe
konnte damit aufgrund des neuerlichen Lockdowns die
allmähliche Erholung der vorangegangenen Monate
nicht fortsetzen.
Gastgewerbeumsatz,
November 2020 (vorläufige Ergebnisse) -52,3 %
real zum Vormonat (kalender- und saisonbereinigt)
-52,2 % nominal zum Vormonat (kalender- und
saisonbereinigt) -67,9 % real zum Vorjahresmonat
-66,4 % nominal zum Vorjahresmonat
Auch der
Vergleich zum Vorjahresmonat zeigt die Auswirkungen
des Lockdowns deutlich: Gegenüber November 2019 war
der Gastgewerbeumsatz im November 2020 real 67,9 %
und nominal 66,4 % geringer. Die Hotels und
sonstigen Beherbergungsunternehmen erzielten im
Vergleich zum November 2019 real 82,2 % niedrigere
Umsätze. In der Gastronomie fiel der Umsatz
gegenüber November 2019 real um 60,1 %. Innerhalb
der Gastronomie lag der reale Umsatz der Caterer im
November 2020 um 45,1 % unter dem Wert des
Vorjahresmonats.
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Sterbefallzahlen in der 51. Kalenderwoche 2020 plus
24 Prozent über Vorjahresdurchschnitt Destatis
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Inflationsrate im Jahresdurchschnitt 2020 bei ca.
0,5% Destatis
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Sterbefallzahlen in der 50. Kalenderwoche 2020: 23 %
über dem Durchschnitt der Vorjahre
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Wiesbaden/Duisburg, 9. Januar 2021 -
Nach vorläufigen Ergebnissen sind in der 50.
Kalenderwoche (7. bis 13. Dezember 2020) in
Deutschland mindestens 22 897 Menschen gestorben.
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis)
weiter mitteilt, liegen die Sterbefallzahlen somit
in diesem Zeitraum etwa 23 % oder 4 289 Fälle über
dem Durchschnitt der Jahre 2016 bis 2019. Dies geht
aus einer Sonderauswertung der vorläufigen
Sterbefallzahlen hervor, die aktuell bis zur 50.
Kalenderwoche zur Verfügung steht.
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Beschluss der Bundeskanzlerin und der
Regierungschefinnen und -chefs der Länder
vom 5. Januar 2021
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Berlin/Duisburg, 5. Januar 2021 - Die
Corona-Pandemie hat auch das Weihnachtsfest und den
Jahreswechsel 2020/2021 geprägt. Viele Bürgerinnen
und Bürger haben auf für sie gerade in dieser Zeit
wichtige Begegnungen verzichtet, um sich und andere
zu schützen. Dafür danken wir allen sehr.
Dennoch ist die Belastung im Gesundheitswesen hoch
und weiter gestiegen. Dem unermüdlichen Einsatz der
medizinischen und Pflegefachkräfte, Ärztinnen und
Ärzte und aller anderen, die in Krankenhäusern,
Pflegeheimen und Gesundheitsämtern ihren Dienst tun,
gilt unser Dank und unsere besondere Anerkennung.
Mit der Mobilisierung aller Kräfte von Wissenschaft
und Forschung ist es in Rekordzeit gelungen,
Impfstoffe mit guter Verträglichkeit und hoher
Wirksamkeit zu entwickeln, zu testen und zum Einsatz
zu bringen. Dafür gebührt allen Beteiligten Dank und
Anerkennung. Bund und Länder haben seit Beginn der
Pandemie darauf gesetzt, diese durch die zügige
Entwicklung von Impfstoffen zu bewältigen. Mit den
nunmehr verfügbaren Impfstoffen gibt es eine
Perspektive für eine Normalisierung unseres Alltags
und die Rückkehr zu einem Leben ohne
pandemiebedingte Einschränkungen.
Bund und Länder begrüßen ausdrücklich die gemeinsame
Impfstoffbestellung der Europäischen Union und das
Ziel, den Impfstoff gemeinsam für alle 27 Länder der
EU zu sichern. In Zeiten der weltweiten Pandemie
verhindern nationale Alleingänge wirkungsvollen
Gesundheitsschutz.
Die vor uns liegenden Monate Januar, Februar und
März werden jedoch noch erhebliche Geduld und
Disziplin aller erfordern. Die Wintermonate
begünstigen durch die saisonalen Bedingungen die
Ausbreitung des Virus und die Impfungen werden sich
erst dann auf die Infektionsdynamik dämpfend
auswirken, wenn auch ein größerer Teil der jüngeren
Bevölkerung geimpft ist.
Mit Besorgnis betrachten Bund und Länder die
Entwicklung von Mutationen des SARSCov2-Virus.
Gemeinsames Ziel von Bund und Ländern ist es, den
Eintrag und die Verbreitung von Virusvarianten mit
eventuell ungünstigeren Eigenschaften möglichst
weitgehend zu begrenzen.
Eine präzise Einschätzung der Entwicklung des
Infektionsgeschehens ist am Beginn des neuen Jahres
außerordentlich schwierig. Aufgrund der zahlreichen
Feiertage kann es zu Test- und Meldeverzögerungen
gekommen sein. Darüber hinaus zeigen sich die
Auswirkungen des besonderen Besuchs- und
Reiseverhaltens während der Feiertage erst später im
Infektionsgeschehen. Es ist davon auszugehen, dass
die derzeitigen Meldezahlen das tatsächliche
Infektionsgeschehen tendenziell zu gering abbilden.
Sicher kann jedoch gesagt werden, dass das
Infektionsgeschehen deutschlandweit noch auf viel zu
hohem Niveau ist.
In gut drei Viertel der 410 Landkreise und
Stadtkreise liegt die 7-Tage-Inzidenz bei über 100
(292 Landkreise/Stadtkreise). Dort hat es also in
den letzten sieben Tagen mehr als 100 neue Fälle pro
100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern gegeben. Über
70 Land- bzw. Stadtkreise weisen eine Inzidenz von
über 200 auf. Deshalb ist es unter Abwägung aller
gesundheitlichen, wirtschaftlichen und sozialen
Faktoren erforderlich, über den 10. Januar hinaus
die weitgehenden Beschränkungen aufrecht zu
erhalten. Gemäß der Hotspotstrategie werden in allen
Regionen, die ein besonders hohes
Infektionsgeschehen aufweisen, weitere beschränkende
Maßnahmen umgesetzt.
Ziel von Bund und Ländern bleibt es, die
7-Tage-Inzidenz auf unter 50 Neuinfektionen pro
100.000 Einwohner zu senken, um die Gesundheitsämter
– unterstützt von Bund und Ländern – wieder in die
Lage zu versetzen, die Infektionsketten
nachzuvollziehen und Quarantäne für Kontaktpersonen
1 anzuordnen. Zur Beurteilung aller Aspekte der
Pandemie werden weitere Indikatoren ebenfalls
intensiv betrachtet, wie die Belastung des
Gesundheitssystems oder der Impffortschritt, sowie
insbesondere solche Indikatoren, die zusätzliche
Aussagen zur Infektionsdynamik ermöglichen, wie der
r-Wert oder die Verdopplungszeit.
13-Punkte-Beschlüsse
Vor diesem Hintergrund vereinbaren die
Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und
Regierungschefs der Länder:
1.:
Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und
der Regierungschefinnen und Regierungschefs der
Länder bleiben weiterhin gültig. Alle bis zum 10.
Januar 2021 befristeten Maßnahmen, die auf
gemeinsamen Beschlüssen beruhen, werden die Länder
in den entsprechenden Landesverordnungen bis zum 31.
Januar 2021 verlängern. Die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
bitten alle Bürgerinnen und Bürger dringend, auch in
den nächsten drei Wochen alle Kontakte auf das
absolut notwendige Minimum zu beschränken und soweit
möglich zu Hause zu bleiben.
2.:
In Erweiterung der bisherigen Beschlüsse
werden private Zusammenkünfte im Kreis der
Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal
einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person
gestattet.
3.:
Betriebskantinen werden geschlossen wo immer die
Arbeitsabläufe es zulassen. Zulässig bleibt die
Abgabe von mitnahmefähigen Speisen und Getränken.
Ein Verzehr vor Ort ist untersagt.
4.:
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden dringend
gebeten großzügige Home- Office-Möglichkeiten zu
schaffen, um bundesweit den Grundsatz „Wir bleiben
zuhause“ umsetzen zu können.
5.:
In Landkreisen mit einer 7-Tages-Inzidenz von
über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen
und Einwohnern werden die Länder weitere lokale
Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz ergreifen,
insbesondere zur Einschränkung des Bewegungsradius
auf 15 km um den Wohnort, sofern kein triftiger
Grund vorliegt. Tagestouristische Ausflüge stellen
explizit keinen triftigen Grund dar.
6.:
Für Alten- und Pflegeheime sind besondere
Schutzmaßnahmen zu treffen. Hohe Inzidenzen in der
älteren Bevölkerung und zahlreiche Ausbrüche in
solchen Einrichtungen in den letzten Wochen trotz
aller bereits getroffenen Maßnahmen wie der
Umsetzung von Hygienekonzepten und der
Bereitstellung von Schutzausrüstung haben dies noch
einmal verdeutlicht.
Mindestens bis die Impfungen mit beiden Impfdosen in
den Einrichtungen abgeschlossen sind und die
Personen eine entsprechende Immunität aufgebaut
haben, kommt den Schnelltests beim Betreten der
Einrichtungen eine besondere Bedeutung zu. Deshalb
haben die Länder auf Grundlage des gemeinsamen
Beschlusses vom 13. Dezember 2020 eine
verpflichtende Testung mehrmals pro Woche für das
Personal in den Alten und Pflegeeinrichtungen sowie
für Besucherinnen und Besucher in Regionen mit
erhöhter Inzidenz angeordnet.
Vielfach fehlen in den Einrichtungen die personellen
Kapazitäten, solche Schnelltests vor Ort
durchzuführen, obwohl die Abrechnung sowohl der
Anschaffung als auch der Testdurchführung über die
Testverordnung des Bundes sichergestellt ist. Die
Einrichtungen sind in der Verantwortung, eine
umfassende Umsetzung der Testanordnung
sicherzustellen.
Unterstützend werden Bund und Länder aufbauend auf
bestehenden Maßnahmen der Länder eine gemeinsame
Initiative starten, um Freiwillige vorübergehend zur
Durchführung von umfangreichen Schnelltests in die
Einrichtungen zu bringen. Die Hilfsorganisationen in
Deutschland haben bereits zugesagt, die
entsprechenden Schulungen zu übernehmen.
Die kommunalen Spitzenverbände werden dabei
koordinieren, um den regionalen Bedarf zu klären und
die Bundesagentur für Arbeit wird die Vermittlung
unterstützen. Diese Initiative soll auch
Einrichtungen der Eingliederungshilfe unterstützen.
7.:
Das Robert-Koch-Institut prüft sorgfältig die
Berichte über neue Mutationen mit veränderten
Eigenschaften des Virus, etwa in Hinblick auf eine
erhöhte Ansteckungsgefahr oder Schwere des Verlaufs
in verschiedenen Altersgruppen. Gemeinsames Ziel von
Bund und Ländern ist es, den Eintrag von Mutationen
mit möglichen pandemieverschärfenden Eigenschaften
aus dem Ausland möglichst stark einzudämmen, solche
Mutationen in Deutschland durch verstärkte
Sequenzierung zu entdecken und deren Ausbreitung
durch priorisierte Nachverfolgung und Quarantäne
möglichst weitgehend zu begrenzen.
Das Bundesministerium der Gesundheit wird auf Basis
des 3. Bevölkerungsschutzgesetzes zur verstärkten
Sequenzierung eine Verordnung erlassen. Bei nicht
vermeidbaren Einreisen aus Gebieten, in denen solche
mutierten Virusvarianten vorkommen, wird die
Bundespolizei die Einhaltung der besonderen
Einreisebestimmungen verstärkt kontrollieren. Die
Länder stellen sicher, dass die Kontrolle der
Quarantäne in solchen Fällen ebenfalls verstärkt mit
besonderer Priorität wahrgenommen wird, ebenso die
Nachverfolgung von Fällen beim Auftreten solcher
Virusvarianten in Deutschland.
8.: In den bisherigen Beschlüssen
der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und
Regierungschefs der Länder wurde von einem
Impfbeginn in 2021 ausgegangen. Nunmehr war es
aufgrund einer frühen Zulassung des Impfstoffes von
BioNTech / Pfizer und Bereitstellung der
Infrastruktur durch die Länder möglich, bereits am
27. Dezember 2020 in allen Ländern mit dem Impfen zu
beginnen. 1,3 Millionen Dosen des Impfstoffes wurden
bis Jahresende an die Länder ausgeliefert, knapp 2,7
Millionen weitere Dosen folgen bis zum 1. Februar
2021, so dass bis zu diesem Datum ca. vier Millionen
Impfdosen ausgeliefert werden können.
Der Bund wird den Ländern auf Grundlage der
Herstellermeldungen verlässliche Lieferzeiten
übermitteln, um ein abgesichertes Terminmanagement
vor Ort zu ermöglichen. Bis spätestens Mitte Februar
wird allen Bewohnerinnen und Bewohnern von
stationären Pflegeeinrichtungen ein Impfangebot
gemacht werden können. Dies ist nicht zuletzt wegen
der hohen Fallzahlen und der schweren Verläufe im
Bereich dieser Einrichtungen ein wichtiges erstes
Zwischenziel der Impfkampagne. Ziel ist es, die
anfangs eingeschränkten Produktionskapazitäten in
Deutschland zu erhöhen.
Dazu unterstützen der Bund und das Land Hessen
BioNTech nach Kräften dabei, dass noch im Februar in
einem neu eingerichteten Werk in Marburg die
Produktion genehmigt und begonnen werden kann. Der
Bund wird auch darüber hinaus mit den Herstellern
darüber sprechen, wie schnellstmöglich weitere
Produktionskapazitäten für Impfstoffe aufgebaut
werden können.
Im 1. Quartal 2021 ist mit der Zulassung weiterer
Impfstoffe und in der Folge mit der Auslieferung
weiterer Impfdosen zu rechnen.
9.:
Der Betrieb von Kinderbetreuungseinrichtungen und
Schulen hat höchste Bedeutung für den die Bildung
der Kinder und für die Vereinbarkeit von Familie und
Beruf der Eltern. Geschlossene Schulen und
Kinderbetreuungseinrichtungen, ausgesetzte
Präsenzpflicht bzw. Distanzunterricht in Schulen
über einen längeren Zeitraum bleibt nicht ohne
negative Folgen für die Bildungsbiographien und die
soziale Teilhabe der Kinder und Jugendlichen.
Dennoch müssen die von den Ländern ergriffenen
Maßnahmen auch in diesem Bereich entsprechend des
Beschlusses vom 13. Dezember 2020 bis Ende Januar
verlängert werden.
10.:
Angesichts der SARS-CoV2-Pandemie kann der
bestehende Anspruch in manchen Fällen nicht
ausreichen. Deshalb wird der Bund gesetzlich regeln,
dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10
zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage
für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch
soll auch für die Fälle gelten, in denen eine
Betreuung des Kindes zu Hause erforderlich wird,
weil die Schule oder der Kindergarten bzw. die
Klasse oder Gruppe pandemiebedingt geschlossen ist
oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt
bzw. der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot
eingeschränkt wurde.
11.: Die Beschränkungsmaßnahmen
wurden in allen Bereichen durch umfangreiche
finanzielle Hilfsprogramme des Bundes und der Länder
begleitet. Durch Abschlagszahlungen wurden bisher
über eine Milliarde Euro an Novemberhilfe durch den
Bund an Betroffene ausgezahlt. Die vollständige
Auszahlung der beantragten Novemberhilfe über die
Länder erfolgt spätestens ab dem 10. Januar 2021.
Anträge für die Dezemberhilfe können seit Mitte
Dezember 2020 gestellt werden, die ersten
Abschlagszahlungen erfolgen seit Anfang Januar.
Nunmehr kommt insbesondere der Überbrückungshilfe
III des Bundes besondere Bedeutung zu. Dabei wird je
nach Umsatzrückgang und Betroffenheit ein bestimmter
Prozentsatz der fixen Kosten bis zu einer Höhe von
maximal 500.000 Euro pro Monat erstattet.
Es werden Abschlagszahlungen möglich gemacht. Erste
reguläre Auszahlungen im Rahmen der bis Ende Juni
2021 laufenden Überbrückungshilfe III werden durch
die Länder im ersten Quartal 2021 erfolgen. Nachdem
der Bund die Voraussetzungen geschaffen hat, werden
Bund und Länder die Auszahlungen so schnell wie
möglich realisieren.
12.:
Für Einreisen aus Risikogebieten nach Deutschland
soll zukünftig grundsätzlich neben der bestehenden
zehntägigen Quarantänepflicht, die vorzeitig beendet
werden kann, sobald ein negatives Testergebnis eines
frühestens am fünften Tag der Quarantäne erhobenen
Coronatests vorliegt, zusätzlich eine Testpflicht
bei Einreise eingeführt werden
(Zwei-Test-Strategie).
Der Testpflicht bei Einreise kann durch eine Testung
binnen 48 Stunden vor Anreise oder durch eine
Testung unmittelbar nach Einreise nachgekommen
werden. Die Musterquarantäneverordnung wird
entsprechend angepasst und von den Ländern in ihren
entsprechenden Verordnungen zum 11. Januar 2021
umgesetzt1.
Der Bund wird über die seit August 2020 bestehende
Testpflicht hinaus auf der Grundlage des 3.
Bevölkerungsschutzgesetzes gesonderte Regeln
insbesondere zur Testpflicht vor Einreise für
besondere Risikogebiete erlassen, von denen aufgrund
von der Verbreitung von Mutationen des Virus oder
besonders hoher Inzidenzen ein besonderes
Eintragsrisiko besteht. Bund und Länder weisen noch
einmal eindrücklich darauf hin, dass Reisen in
Risikogebiete ohne triftigen Grund unbedingt zu
vermeiden sind und dass neben der Test- und
Quarantänepflicht eine Verpflichtung zur digitalen
Einreiseanmeldung bei Einreisen aus Risikogebieten
besteht.
13.:
Die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
werden im Lichte der weiteren Infektionsentwicklung
am 25. Januar 2021 erneut beraten und über die
Maßnahmen ab 1. Februar 2021 beschließen.
1 Auf den Beschluss des Oberwaltungsgerichts für das
Land NRW (Az 13 B 1770/20 NE) wird hingewiesen, mit
dem die Quarantäneverpflichtung mit
Freitestmöglichkeiten erst nach 5 Tagen für
Personen, die aus vom RKI ausgewiesenen
Risikogebieten einreisen, für NRW außer Vollzug
gesetzt wurde.
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