Berlin/Duisburg, 15. März 2024 -
Trotz der Enthaltung Deutschlands einigten sich die
Mitgliedstaaten im Rat der Europäischen Union
überraschenderweise auf die Verabschiedung des
EU-Lieferkettengesetzes.
Juliane Petrich, Referentin Politik und
Nachhaltigkeit beim TÜV-Verband, kommentiert: „Das
Hin und Her der letzten Wochen hat ein Ende: Eine
entscheidende Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten hat
sich heute für die Einhaltung von umwelt- und
menschenrechtsbezogenen Sorgfaltspflichten in
Lieferketten ausgesprochen. Das sorgt für Planungs-
und Rechtssicherheit für Unternehmen und eröffnet
der Europäischen Union die Chance, weltweit
eine Vorreiterrolle im Bereich nachhaltiger
Lieferketten einzunehmen. Durch die Einführung der
EU-Lieferkettenrichtlinie müssen große Unternehmen,
die in der EU tätig sind, künftig eine umfassende
risikobasierte Überprüfung ihrer gesamten
Lieferkette durchführen.
TÜV-Verband: Schnelle und praxisorientierte
Umsetzung entscheidet jetzt über Akzeptanz in der
Wirtschaft
Für eine erfolgreiche Umsetzung ist jetzt
entscheidend, dass die Mitgliedsstaaten an einem
Strang ziehen und einheitliche Vorgaben machen. Für
eine erfolgreiche Realisierung der CSDDD in der
Praxis ist außerdem elementar, dass die
Anforderungen und Leitlinien ausreichend konkret
formuliert werden. Audits und Zertifizierungen
leisten darüber hinaus einen wichtigen Beitrag zur
praktischen Umsetzung. Sie schaffen das notwendige
Vertrauen und unterstützen damit Unternehmen und
Behörden. Gleichzeitig erhöhen sie die Transparenz
für die Verbraucher/-innen.“
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