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Redaktion Harald Jeschke

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 Politik des Bundes  NRW Duisburg 

 Archiv Januar - Juni 2024

Europawahl 2024: Vorläufiges amtliches Ergebnis

Die Bundeswahlleiterin hat am 10. Juni 2024 um 5:30 Uhr das vorläufige amtliche Ergebnis der 10. Direktwahl der 96 Abgeordneten des Europaparlaments aus der Bundesrepublik Deutschland vom 9. Juni 2024 bekannt gegeben.




NRW-Ergebnis (63,4% Wahlbeteiligung (2019 61,4%)




Alle Gewählte Deutschlands in alphabetischer Reihenfolge

 

CDU:

Lfd. Nr. Name, Vornamen Listenplatz Land (wenn nicht gemeinsame Liste für alle Länder) in Vorperiode MdEP
1 Bentele, Hildegard 001 Berlin x
2 Dr. Berger, Stefan Heinrich 006 Nordrhein-Westfalen x
3 Caspary, Daniel 002 Baden-Württemberg x
4 Düpont, Lena 002 Niedersachsen x
5 Dr. Ehler, Jan Christian 001 Brandenburg x
6 Gahler, Heinz Michael 002 Hessen x
7 Gieseke, Jens 003 Niedersachsen x
8 Herbst, Niclas 001 Schleswig-Holstein x
9 Dr. Liese, Hans-Peter 001 Nordrhein-Westfalen x
10 Lins, Norbert 004 Baden-Württemberg x
11 McAllister, David James 001 Niedersachsen x
12 Mehnert, Alexandra 001 Sachsen-Anhalt
13 Mertens, Verena 004 Nordrhein-Westfalen
14 Radtke, Dennis Christopher 003 Nordrhein-Westfalen x
15 Schenk, Oliver Georg Ferdinand 001 Sachsen
16 Schneider, Christine 001 Rheinland-Pfalz x
17 Dr. Schwab, Andreas Joachim 003 Baden-Württemberg x
18 Seekatz, Ralf 002 Rheinland-Pfalz x
19 Prof. Dr. Simon, Sven 001 Hessen x
20 Verheyen, Sabine 002 Nordrhein-Westfalen x
21 Voss, Axel 005 Nordrhein-Westfalen x
22 Walsmann, Marion Erika 001 Thüringen x
23 Prof. Dr. Wechsler, Andrea 001 Baden-Württemberg

SPD:
Lfd. Nr. Name, Vornamen Listenplatz Land in Vorperiode MdEP
1 Barley, Katarina 001 x
2 Bischoff, Gabriele 007 x
3 Bullmann, Udo 008 x
4 Burkhardt, Delara 009 x
5 Costanzo, Vivien 013
6 Cremer, Tobias 014
7 Ecke, Matthias 010 x
8 Geier, Jens 002 x
9 Lange, Bernd 004 x
10 Noichl, Maria 003 x
11 Repasi, René 006 x
12 Repp, Sabrina 011
13 Sippel, Birgit 005 x
14 Wölken, Tiemo 012 x

AFD
Lfd. Nr. Name, Vornamen Listenplatz Land in Vorperiode MdEP
1 Anderson, Christine 004 x
2 Arndt, Anja Regine 013
3 Aust, René Philip 003
4 Bausemer, Arno 010
5 Boßdorf, Irmhild 009
6 Buchheit, Markus 007 x
7 Bystron, Petr 002
8 Droese, Siegbert Frank 011
9 Froelich, Thomas Marius 012
10 Dr. Jongen, Marc Stephan 006
11 Jungbluth, Alexander 005
12 Khan-Hohloch, Mary Fatima 014
13 Dr. Krah, Maximilian Eugen 001 x
14 Dr. Neuhoff, Hans Ludwig 008
15 Sell, Alexander Heribert 015

Grüne - mit Duisburgerin
Lfd. Nr. Name, Vornamen Listenplatz Land in Vorperiode MdEP
1 Andresen, Rasmus 012 x
2 Bloss, Jan Michael 004 x
3 Cavazzini, Anna Katrin 003 x
4 Freund, Daniel 010 x
5 Geese, Alexandra 011 x
6 Häusling, Martin Karl Christian 006 x
7 Dr. Lagodinsky, Sergey 002 x
8 Langensiepen, Katrin 007 x
9 Marquardt, Erik 008 x
10 Dr. Neumann, Hannah Marie 005 x
11 Paulus, Jutta 009 x
12 Reintke, Theresa Duisburg 001 x

CSU
Lfd. Nr. Name, Vornamen Listenplatz Land in Vorperiode MdEP
1 Doleschal, Christian 003 Bayern x
2 Ferber, Markus 005 Bayern x
3 Hohlmeier, Monika Brigitte Gertrud Maria 004 Bayern x
4 Köhler, Stefan Heinz Andreas 006 Bayern
5 Prof. Dr. Niebler, Angelika Viktoria 002 Bayern x
6 Weber, Manfred 001 Bayern x

Die Linke
Lfd. Nr. Name, Vornamen Listenplatz Land in Vorperiode MdEP
1 Demirel-Böhlke, Özlem Alev 003 x
2 Rackete, Carola 002
3 Schirdewan, Martin Simon 001 x

FDP
Lfd. Nr. Name, Vornamen Listenplatz Land in Vorperiode MdEP
1 Glück, Andreas 003 x
2 Hahn, Svenja Ilona 002 x
3 Körner, Moritz 004 x
4 Oetjen, Jan-Christoph 005 x
5 Dr. Strack-Zimmermann, Marie-Agnes 001


Die Partei
Lfd. Nr. Name, Vornamen Listenplatz Land in Vorperiode MdEP
1 Berg, Sibylle 002
2 Sonneborn, Martin Hans 001 x

Freie Wähler
Lfd. Nr. Name, Vornamen Listenplatz Land in Vorperiode MdEP
1 Eroglu, Engin 002 x
2 Singer, Christine 001
3 Dr. Streit, Joachim 003

Tierschutzpartei
Lfd. Nr. Name, Vornamen Listenplatz Land in Vorperiode MdEP
1 Everding, Sebastian Eike 001


Ökologisch-Demokratische-Partei ÖDP
Lfd. Nr. Name, Vornamen Listenplatz Land in Vorperiode MdEP
1 Ripa, Manuela Magda Franca Maria 001

Familien Partei Deutschlands Familie
Lfd. Nr. Name, Vornamen Listenplatz Land in Vorperiode MdEP
1 Geuking, Helmut Julius 001


Volt Deutschland
Lfd. Nr. Name, Vornamen Listenplatz Land in Vorperiode
 
MdEP
1 Freiherr von Boeselager, Damian Hieronymus Johannes 001 x
2 Riehl, Nela 002
3 Tegethoff, Kai Rasmus 003


Bündnis Sahra Wagenknecht
Lfd. Nr. Name, Vornamen Listenplatz Land in Vorperiode MdEP
1 De Masi, Fabio Valeriano Lanfranco 001
2 Firmenich, Ruth Christina Margarete 004
3 Geisel, Thomas Christian Wilhelm 002
4 Dr. Pürner, Friedrich 006
5 von der Schulenburg, Michael 003
6 Prof. Dr. Warnke, Jan-Peter 005


Partei des Fortschritts
Lfd. Nr. Name, Vornamen Listenplatz Land in Vorperiode MdEP
1 Sieper, Lukas 001



Europawahl 2024: Wahlen in Zahlen

WIESBADEN/Duisburg, 31. Mai 2024 - Kurz vor der Europawahl blickt die Bundeswahlleiterin auf die Zahlen zur Europawahl 2024: Wahlen in Zahlen 7 Kommunalwahlen finden gleichzeitig mit der 10. Europawahl am 9. Juni 2024 statt: in Baden-Württemberg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt. 16 Landeswahlleiterinnen und Landeswahlleiter sorgen für die ordnungsgemäße Durchführung der Europawahl in den Bundesländern.

- 18 Uhr: Ende der Stimmabgabe in Deutschland. 25 Euro Erfrischungsgeld erhalten Wahlhelferinnen und Wahlhelfer am Wahltag, Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher erhalten 35 Euro. In manchen Gemeinden wird in eigener Verantwortung das Erfrischungsgeld über den vom Bund zu erstattenden Betrag hinaus aufgestockt.

• EU-Wahl-O-Mat ist online

- 27 EU-Mitgliedstaaten wählen ihre Abgeordneten für das Europaparlament. 35 Parteien und sonstige politische Vereinigungen nehmen in Deutschland an der Europawahl teil.
- 51,3 % der Wahlberechtigten in Deutschland sind Frauen.
- 96 Abgeordnete wählt Deutschland für das Europäische Parlament.

- 418 Kreis-, Stadt- und Bezirkswahlleiterinnen und -leiter organisieren die Europawahl vor Ort. 720 Abgeordnete werden 2024 insgesamt für das Europaparlament gewählt.
- 1.413 Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber treten in Deutschland bei der Europawahl 2024 an.

- 1979 fand die erste Direktwahl zum Europaparlament statt. Rund 90.000 Wahlbezirke, sowohl Urnen- als auch Briefwahlbezirke, wurden zur Europawahl eingerichtet.
- Rund 675.000 ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind am Wahltag in den Wahllokalen und bei der Briefwahl im Einsatz.
- Schätzungsweise 60,9 Millionen Deutsche sind in Deutschland bei der Europawahl wahlberechtigt.

- Ca. 4,1 Millionen Bürgerinnen und Bürger anderer EU-Mitgliedstaaten wohnen in Deutschland und sind hier wahlberechtigt.
- Etwa 5,1 Millionen Erstwählerinnen und Erstwähler dürfen in Deutschland bei der Europawahl ihre Stimme abgeben.
- 28,7 % der Wahlberechtigten in Deutschland sind älter als 64 Jahre.
- Rund 350 Millionen Menschen in allen EU-Mitgliedstaaten dürfen bei der Europawahl 2024 wählen.
- 448 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner haben alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union zusammen.

Europawahl 2024

Landeswahlleiterin Wißmann: Blinde und sehbeeinträchtigte Menschen können ohne fremde Hilfe wählen
Düsseldorf, 23. Mai 2024 - Auch bei der Europawahl am 9. Juni werden wieder Stimmzettel verwendet, deren rechte obere Ecke abgetrennt ist. Kombiniert mit einer Stimmzettelschablone und einer CD ermöglicht es diese Markierung, dass blinde und sehbeeinträchtigte Menschen den Stimmzettel selbst ausfüllen können. Dies betrifft in NordrheinWestfalen etwa 145.000 Wahlberechtigte. Landeswahlleiterin Monika Wißmann: „Ich begrüße es sehr, dass blinde und sehbeeinträchtigte Personen auf diese Weise ihre Stimme bei der Europawahl direkt ohne fremde Hilfe abgeben können.“


Die betroffenen Wählerinnen und Wähler sollten Stimmzettelschablone und CD möglichst bald anfordern, damit sie noch rechtzeitig bis zur Europawahl geliefert werden. Die Schablone hat die Form einer Mappe, in die der Stimmzettel anhand seiner Markierung eingelegt wird. Die Schablone ist aus weißem Karton und wegen der Länge des Stimmzettels etwa 90 Zentimeter lang. Durch runde Öffnungen über den zu markierenden Kreisen können blinde und sehbeeinträchtigte Wählerinnen und Wähler ihr Kreuz machen. Die zu jeder Schablone gehörende CD enthält eine Anleitung. Der Text des Stimmzettels ist telefonisch abrufbar.


Die Arbeitsgemeinschaft der Blinden- und Sehbehindertenvereine in NordrheinWestfalen (BSV NRW) stellt Schablonen und CDs her und übernimmt die Verteilung. Die Kosten werden vom Bund erstattet. So können die Schablonen und CDs kostenlos an die betroffenen Wahlberechtigten abgegeben werden. Wer mit einer Stimmzettelschablone wählen möchte, kann sie telefonisch über folgende Telefonnummern anfordern: 
 in Meerbusch unter 02159-96550 für den Bereich Rheinland und
 in Dortmund unter 0231-5575900 für den Bereich Westfalen-Lippe. Mitglieder der Blinden- und Sehbehindertenverbände erhalten die Stimmzettelschablonen durch den BSV NRW automatisch übersandt. Der Versand hat bereits begonnen. Weitere Informationen zur Europawahl am 9. Juni 2024 finden Sie unter www.wahlen.nrw.


75 Jahre Grundgesetz: Menschenwürde am wichtigsten

So alt sind die Verfassungen der EU-Staaten
Am 8. Mai 1949 wurde der Entwurf eines neuen Grundgesetzes für Deutschland im Parlamentarischen Rat angenommen und knapp zwei Wochen später, am 23. Mai, verkündet. Damit war die Gründung der Bundesrepublik als laut Bundesarchiv "demokratischer und sozialer Bundesstaat, in dem alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht", offiziell vollzogen.

Obwohl das Grundgesetz für Länder wie Spanien, Portugal, post-sowjetische und südamerikanischen Staaten als Vorbild für eigene Verfassungen gilt, stammen die ältesten noch gültigen Verfassungen in der EU Daten des Comparative Constitutions Projects zufolge teilweise schon aus dem 19. Jahrhundert. Die Verfassung der Niederlande wurde beispielsweise im Jahr 1815 ratifiziert und basierte in Teilen auf der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte der französischen Nationalversammlung von 1789.

Bereits enthalten waren einige Grundrechte sowie das Recht auf Pressefreiheit. Belgien und Luxemburg verabschiedeten ihre Verfassungen in den Jahren 1831 und 1868. Zu den jüngeren Verfassungen in der EU gehören die der Satellitenstaaten der Sowjetunion, beispielsweise Bulgarien, Rumänien, Slowenien (jeweils 1991), Estland oder Litauen (jeweils 1992).


In Polen wurde 1997 die erste offizielle Verfassung seit dem Fall der UDSSR ratifiziert, knapp 200 Jahre nach der ersten Verfassung von 1791. Diese gilt als erste ihrer Art in Europa, sofern die britische Magna Carta von 1215 und die Verfassung San Marinos von 1600 ausgeklammert werden, die beide nicht kodifiziert sind und dementsprechend nicht direkt einem einzelnen Grundgesetz entsprechen. Ungarn ist das bislang letzte EU-Mitglied, das eine neue Verfassung verabschiedet hat.

Bis vor 14 Jahren galt die 1949 verabschiedete und 1989 stark angepasste Fassung des Grundgesetzes. 2010 stieß das Kabinett unter Viktor Orbán die Arbeit an einer komplett neuen Verfassung an, die im April 2011 verabschiedet wurde. Florian Zandt
Infografik: So alt sind die Verfassungen der EU-Staaten | Statista


GRUNDRECHTE: 75 Jahre Grundgesetz: Menschenwürde am wichtigsten  
Vor 75 Jahren wurde das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland erlassen. Es ist die Verfassung auf der unser Land, wie wir es heute kennen, seit jeher fußt. In den insgesamt 146 Artikeln finden sich allgemeine Regelungen zu Bund und Ländern, Verfassungsorganen, Gesetzgebung, Rechtsprechung und dem Finanzwesen. Der wohl wichtigste Bestandteil des Grundgesetzes sind die in den ersten 19 Artikeln festgehaltenen Grundrechte.


Sie garantieren etwa Meinungs- und Pressefreiheit, Glaubensfreiheit oder Gleichberechtigung. Der erste Artikel lautet: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Dieser Grundsatz wird von der allgemeinen Bevölkerung als wichtigstes Grundrecht in der Verfassung angesehen, wie die Statista-Grafik auf Basis einer YouGov-Umfrage zeigt. Demnach zählen mehr als die Hälfte der Befragten den ersten Artikel zu den drei für sie persönlich bedeutendsten Grundrechten.


49 Prozent wählten das Prinzip der Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz, die Gewährleistung der Meinungs- und Pressefreiheit wurde mit 40 Prozent am dritthäufigsten genannt. Weniger Gewicht haben laut Umfrage hingegen die in Artikel vier vermerkte Glaubens- und Religionsfreiheit sowie die Versammlungsfreiheit und das Demonstrationsrecht (jeweils 13 Prozent). René Bocksch
Infografik: 75 Jahre Grundgesetz: Menschenwürde am wichtigsten | Statista

Sind die Bürgerrechte in Gefahr?
"Deutschland ist eine repräsentative Demokratie mit einer lebendigen politischen Kultur und Zivilgesellschaft. Die politischen Rechte und die bürgerlichen Freiheiten sind in Gesetz und Praxis weitgehend gewährleistet." Diese Einschätzung stammt aus der aktuellen Ausgabe des von Freedom House veröffentlichten "Freedom in the World" Rankings. Indes sind sich die Menschen in Deutschland sich nicht ganz so sicher, ob mit dem Zustand der Freiheit in ihrem Land alles in Ordnung ist.


Waren 2019 rund 15 Prozent der Ansicht, dass das Thema "Bürgerrechte" eines der wichtigsten Probleme des Landes ist, sind es mittlerweile über 20 Prozent der hiesigen Befragten der Statista Consumer Insights. Ähnlich stark ist die Sorge um die bürgerlichen Freiheiten in Italien gestiegen, wie der Blick auf die Statista-Grafik zeigt. Dagegen hat sich die Einschätzung der Spanier:innen bei diesem Thema nicht verändert.

"Bürgerrechte sind Grundrechte, die alle Bürger und Bürgerinnen eines Staates haben", schreibt die Bundeszentrale für politische Bildung. Dazu zählen beispielsweise Versammlungsfreiheit, Wahlrecht oder Freizügigkeit. Mathias Brandt 
Infografik: Sind die Bürgerrechte in Gefahr? | Statista


Besserer Schutz von Kindern vor Gewalt: Kommission veröffentlicht Empfehlungen

 

Über 350 Plakatentwürfe zur Europawahl 2024 von Studierenden in Deutschland

Shortlist veröffentlicht Europawahl: 203 Studierende aus 34 deutschen Hochschulen und Universitäten mit Designstudiengängen haben über 350 Entwürfe für die bundesweite Plakatkampagne „Erste Wahl“ eingereicht. Die Plakate der Shortlist und Informationen zum Wettbewerb 

Brüssel, 15. April 2024 - Eine Jury aus Vertretern der EU-Institutionen, Design-Experten und Jugendvertretern hat die drei besten Designs ausgewählt, die in den sechs Wochen vor der Wahl an Bahnhöfen in ganz Deutschland präsentiert werden. Die Shortlist der Jury mit 35 Entwürfen wird heute veröffentlicht. Die drei Gewinner werden am 25. April 2024 im Europäischen Haus in Berlin bei der Preisverleihung bekannt gegeben. Ihre Plakate werden vom 26. April bis 10. Juni 2024 in Bahnhöfen im ganzen Bundesgebiet junge Menschen ab 16 Jahren aufrufen, am 9. Juni ihre Stimme abzugeben.


Barbara Gessler, Vertreterin der EU-Kommission in Deutschland, sagte „Ich freue mich, dass so viele junge kreative Menschen an unserer Kampagne „Erste Wahl“ teilgenommen haben und bedanke mich bei allen für ihr Engagement für Europa. Am Sonntag, den 9. Juni 2024 ist Europawahl. Es ist das erste Mal, dass in Deutschland junge Menschen ab 16 Jahren wählen können. Es ist wichtig, sie darauf aufmerksam machen, dass sie Europa mitgestalten können und ihre Stimme zählt.“


Georg Pfeifer, Leiter des Verbindungsbüros des Europäischen Parlaments in Deutschland: „Ich bin begeistert von der kreativen und kommunikativen Qualität und der Vielfältigkeit der Plakate. Wir möchten damit alle jungen Menschen und insbesondere die vielen Erstwählerinnen und Erstwähler eindringlich auffordern, am 9. Juni wählen zu gehen. Denn wenn - und nur wenn -  Ihr Euch massiv beteiligt, bekommt Ihr auch die EU, die Ihr Euch wünscht.“ Veröffentlichung und Preisverleihung Die Gewinner werden auf der Preisverleihung am 25. April 2024 im Europäischen Haus (Unter den Linden 78, 10117 Berlin) bekannt gegeben.


Barbara Gessler, Vertreterin der Europäischen Kommission in Deutschland, und Georg Pfeifer, Leiter des Verbindungsbüros des Europäischen Parlaments in Deutschland, eröffnen die Veranstaltung um 17 Uhr. Medienvertreterinnen und Medienvertreter sind herzlich eingeladen, daran teilzunehmen. Um Anmeldung wird bis zum 24. April unter 
COMM-REP-BER-PRESSE@ec.europa.eu gebeten. Die Plakate der drei Gewinner werden ab dem 26. April 2024 in ganz Deutschland an Bahnhöfen und in Zügen der Deutschen Bahn gezeigt und auf Social Media vorgestellt.


Bei der Europawahl 2024 am 9. Juni dürfen in Deutschland erstmals die 16jährigen wählen. Deshalb haben die Vertretung der Europäischen Kommission und Verbindungsbüro des Europäischen Parlaments in Deutschland die landesweite Plakatkampagne initiiert, die sich direkt an Erstwählende (16-21 Jahre) richtet. Das Ziel: informieren, Diskussion anregen und die Erstwählenden motivieren, ihre wichtige demokratische Rolle in der EU wahrzunehmen und wählen zu gehen. Teilnahmeberechtigt waren alle Studierenden einer Hochschule bzw. Universität mit Designstudiengängen in Deutschland. Sie konnten ihre Plakate als Gruppen oder auch in Einzelarbeit gestalten.

Bulgarien und Rumänien treten Schengen-Raum bei

Brüssel, 2. April 2024 - Bulgarien und Rumänien sind seit dem 31. März Schengen-Mitglieder. Damit gelten in beiden Mitgliedstaaten die Schengen-Vorschriften, auch für die Ausstellung von Schengen-Visa. Die Kontrollen an den Luft- und Seebinnengrenzen werden aufgehoben. Die Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen sagte: „Bulgarien und Rumänien werden Teil der Schengen-Familie. Ich begrüße die Aufhebung der Binnengrenzkontrollen an den Luft- und Seegrenzen. Dies ist für beide Länder ein großer Erfolg – und ein historischer Moment für den Schengen-Raum, dem weltweit größten Raum der Freizügigkeit. Gemeinsam schaffen wir ein stärkeres, geeinteres Europa für alle unsere Bürgerinnen und Bürger.“

Der Beitritt geht auf den Beschluss des Rates vom Dezember 2023 zurück. In einem nächsten Schritt wird der Rat einen Beschluss fassen müssen, um einen Termin für die Aufhebung der Kontrollen auch an den Landbinnengrenzen zwischen Bulgarien, Rumänien und den anderen Schengen-Ländern festzulegen. Die Kommission wird der Ratspräsidentschaft weiterhin jede notwendige Unterstützung zukommen lassen, damit 2024 ein Beschluss über die Landgrenzen gefasst werden kann.


Kooperationsrahmen stärkt Zusammenarbeit in Grenz- und Migrationsfragen
Seit Dezember letzten Jahres haben beide Mitgliedstaaten alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um eine reibungslose Anwendung der Schengen-Vorschriften ab dem 31. März 2024 zu gewährleisten. Die Anfang März von der Kommission gemeinsam mit Bulgarien und Rumänien eingeführten Kooperationsrahmen bauen auf der erfolgreichen Umsetzung der Pilotprojekte für beschleunigte Asyl- und Rückkehrverfahren auf.


Mit diesen Kooperationsrahmen werden Rumänien und Bulgarien einen weiteren Beitrag für die Zusammenarbeit in Grenz- und Migrationsfragen, die gemeinsamen europäischen Bemühungen zur Gewährleistung der Sicherheit der EU an den Außengrenzen und zur Bewältigung der Migrationsherausforderungen leisten.


Initiative zur polizeilichen Zusammenarbeit
Darüber hinaus wurde eine regionale Initiative zur polizeilichen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten entlang der Westbalkanroute und der östlichen Mittelmeerroute (Bulgarien, Rumänien, Österreich, Griechenland, Ungarn, Slowakei) gestartet. So können die Herausforderungen in diesem Bereich, einschließlich der grenzüberschreitenden Kriminalität, gemeinsam und nachhaltig angegangen werden.

Bulgarien und Rumänien haben kontinuierlich ein hohes Maß an Engagement für die Gewährleistung eines angemessenen Schutzes der EU-Außengrenzen unter Beweis gestellt und stets maßgeblich zur inneren Sicherheit des Schengen-Raums beigetragen.


Nächste Schritte
Der Rat wird einen Beschluss fassen müssen, um einen Termin für die Aufhebung der Kontrollen an den Landbinnengrenzen zwischen Bulgarien, Rumänien und den anderen Schengen-Ländern festzulegen. Die Kommission wird der Ratspräsidentschaft weiterhin jede notwendige Unterstützung zukommen lassen, damit 2024 ein Beschluss über die Landgrenzen gefasst werden kann.


Bereits im Jahr 2011 bestätigte die Kommission in den Schengen-Evaluierungsberichten, dass Bulgarien und Rumänien alle Anforderungen für eine vollständige Mitgliedschaft im Schengen-Raum erfüllt haben. Die Kommission hat diesen Prozess aktiv unterstützt.


Der Schengen-Raum ohne Kontrollen an den Binnengrenzen ist eine der von den Unionsbürgerinnen und -bürgern am meisten geschätzten Errungenschaften. Was 1985 als zwischenstaatliches Projekt zwischen den fünf Mitgliedstaaten Belgien, Frankreich, Deutschland, Luxemburg und den Niederlanden begann, hat sich allmählich zum weltweit größten Raum der Freizügigkeit entwickelt. Schengen erleichtert nicht nur den freien Personenverkehr ohne Binnengrenzkontrollen, sondern ist auch für die europäische Wirtschaft von großem Nutzen.

Bundeswahlausschuss lässt 35 Parteien und sonstige politische Vereinigungen zu

Europawahl 2024
Wiesbaden/Duisburg, 29. März 2024 - Der Bundeswahlausschuss hat am 29. März 2024 in öffentlicher Sitzung 35 Parteien und sonstige politische Vereinigungen mit Listen für alle Bundesländer oder für einzelne Bundesländer zur Europawahl am 9. Juni 2024 zugelassen. Hierbei handelt es sich um die folgenden Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen in der Reihenfolge des Eingangs ihrer Wahlvorschläge.


 



Verbraucherschutzbehörden: Influencer kennzeichnen selten Werbung

15. Februar 2024 - Legen Influencer und Influencerinnen bei ihren Posts offen - wie es das EU-Verbraucherrecht vorschreibt - wenn es sich bei ihrem Content um Werbung handelt? Ein Screening („Sweep“) von Europäischer Kommission und den nationalen Verbraucherschutzbehörden von 22 Mitgliedstaaten (auch Deutschland), Norwegen und Island hat ergeben: Nur jede/r fünfte kennzeichnet solche Werbeaktivitäten systematisch.  


Fast alle Überprüften (97 Prozent) veröffentlichen kommerzielle Inhalte. Justizkommissar Didier Reynders sagte: „Auf den sich ausweitenden Social-Media-Plattformen lassen sich in der Influencer-Szene gute Geschäfte machen. Heutzutage erzielen die meisten Influencerinnen und Influencer Gewinne mit ihren Posts. Unsere Ergebnisse zeigen jedoch, dass sie ihren Followern das nicht immer offen kommunizieren. Influencerinnen und Influencer haben einen großen Einfluss auf ihre oft minderjährigen Follower. Ich fordere sie auf, ihrem Publikum gegenüber viel mehr Transparenz zu zeigen.““

567 Personen überprüft, weitere 358 kommen noch dazu
Bei dem Screening wurden die Beiträge von 576 Influencerinnen und Influencern auf großen Social-Media-Plattformen überprüft. Zusätzlich 358 dort aktive Personen sind für weitere Ermittlungen vorgesehen. Die nationalen Behörden werden sich nun mit ihnen in Verbindung setzen und sie auffordern, sich an die geltenden Vorschriften zu halten. Erforderlichenfalls können im Einklang mit den nationalen Verfahren weitere Durchsetzungsmaßnahmen ergriffen werden.


Ergebnisse des Sweep im Detail:
97 Prozent der Influencerinnen und Influencer veröffentlichten Posts mit kommerziellem Inhalt, aber nur 20 Prozent legten dies systematisch als Werbung offen; 78 Prozent der überprüften Influencerinnen und Influencer übten eine gewerbliche Tätigkeit aus; jedoch waren nur 36 Prozent auf nationaler Ebene als Händlerinnen oder Händler registriert; 30 Prozent machten in ihren Posts keine Angaben zum Unternehmen, z. B. E-Mail-Adresse, Firmenname, Postanschrift oder Registrierungsnummer; 38 Prozent von ihnen nutzten nicht die Plattformlabels, die zur Offenlegung kommerzieller Inhalte dienen, z. B. „bezahlte Partnerschaft“ auf Instagram – im Gegenteil.

Diese Influencerinnen und Influencer entschieden sich für eine andere Formulierung wie z. B. „Zusammenarbeit“ (16 Prozent), „Partnerschaft“ (15 Prozent) oder ein allgemeines Dankeschön an die Partnermarke (11 Prozent); 40 Prozent der überprüften Influencerinnen und Influencer legten die gesamte kommerzielle Kommunikation transparent offen. 34 Prozent der Profile machten die Offenlegung sofort sichtbar, ohne dass weitere Schritte wie ein Klick auf „mehr lesen“ oder Scrollen erforderlich waren; 40 Prozent der Influencerinnen und Influencer bewarben ihre eigenen Produkte, Dienstleistungen oder Marken. 


60 Prozent davon legten Werbung nicht konsequent offen; 44 Prozent der Influencerinnen und Influencer hatten eigene Websites, die Mehrzahl von ihnen konnte direkt über diese Sites verkaufen. Nächste Schritte Problematische Vermarktungspraktiken zeigen die Bedeutung moderner, robuster Rechtsvorschriften, um digitale Fairness für die Verbraucherinnen und Verbraucher im Internet zu gewährleisten. Die Ergebnisse des Sweep werden auch in die Digitale Fairness – Eignungsprüfung des EU-Verbraucherrechts einfließen, die die Europäische Kommission im Frühjahr 2022 gestartet hat.


Zweck dieser Eignungsprüfung ist, die Probleme zu bewerten, mit denen Verbraucherinnen und Verbraucher auf den digitalen Märkten konfrontiert sind. Zudem soll festgestellt werden, ob das geltende EU-Recht nach wie vor geeignet ist, ein hohes Verbraucherschutzniveau zu gewährleisten, oder ob gezielte Änderungen erforderlich wären, um diese Probleme besser anzugehen. 


Hintergrund
Im Jahr 2023 hat die Europäische Kommission die Rechtsplattform für Influencer ins Leben gerufen, auf der Influencerinnen und Influencer praktische Informationen zur Einhaltung des EU-Rechts finden. Das EU-Verbraucherrecht schreibt Transparenz bei kommerzieller Kommunikation vor. In ihren Posts sollten Influencerinnen und Influencer die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht mit falschen oder unwahren Informationen über die beworbenen Produkte oder Dienstleistungen, die unter die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken fallen, irreführen.


Jede Werbung für die Produkte oder Dienstleistungen einer Marke in Posts, die den Influencern Einnahmen oder andere Vorteile bringen, muss auch als Werbetätigkeit offengelegt werden. Darüber hinaus haben Influencerinnen und Influencer, die Produkte oder Dienstleistungen für eigene Rechnung verkaufen, dieselben rechtlichen Verpflichtungen wie Online-Shops, z. B. indem sie Verbraucherinnen und Verbrauchern ihre eingetragene Anschrift gemäß der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr zur Verfügung stellen oder Verbraucherinnen und Verbrauchern rechtliche Garantien oder Widerrufsrechte gewähren, wie dies in der Richtlinie über die Rechte der Verbraucher vorgeschrieben ist.


Folgende EU-Mitgliedstaaten waren am Sweep beteiligt: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Österreich, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern sowie Island und Norwegen. 82 Influencerinnen und Influencer hatten über 1 Million Follower, 301 über 100 000 und 73 zwischen 5 000 und 100 000.

Mehrere Influencerinnen und Influencer waren auf verschiedenen Social-Media-Plattformen aktiv: 572 posteten auf Instagram, 334 auf TikTok, 224 auf YouTube, 202 auf Facebook, 82 auf X (früher Twitter), 52 auf Snapchat und 28 auf Twitch. Die wichtigsten betroffenen Sektoren sind in absteigender Reihenfolge Mode, Lifestyle, Schönheit, Food, Reisen und Fitness/Sport.

Posts von 119 Influencerinnen und Influencern wurden als förderlich für eine ungesunde Lebensweise oder gefährliche Aktivitäten eingestuft, z. B. durch Inhalte in Zusammenhang mit Junk-Lebensmitteln, Alkohol, medizinischen oder ästhetischen Behandlungen, Glücksspiel oder Finanzdienstleistungen wie Kryptohandel. Beim Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) handelt es sich um einen Zusammenschluss einzelstaatlicher Behörden, die für die Durchsetzung der EU-Verbraucherschutzvorschriften zuständig sind.

Die Behörden arbeiten zusammen, um Verstöße gegen das Verbraucherrecht zu bekämpfen, die sich auf den Binnenmarkt auswirken. „Sweeps“ werden von der Europäischen Kommission koordiniert und von den nationalen Durchsetzungsbehörden zeitgleich durchgeführt.