Archiv Januar -
Juni 2024
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Europawahl 2024: Vorläufiges amtliches Ergebnis
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Die
Bundeswahlleiterin hat am 10. Juni 2024 um 5:30 Uhr das
vorläufige amtliche Ergebnis der 10. Direktwahl der 96
Abgeordneten des Europaparlaments aus der Bundesrepublik
Deutschland vom 9. Juni 2024 bekannt gegeben.
NRW-Ergebnis (63,4% Wahlbeteiligung (2019 61,4%)
Alle Gewählte Deutschlands in alphabetischer
Reihenfolge
CDU:
Lfd. Nr. |
Name, Vornamen |
Listenplatz |
Land (wenn nicht gemeinsame Liste für alle
Länder) |
in Vorperiode MdEP |
1 |
Bentele, Hildegard |
001 |
Berlin |
x |
2 |
Dr. Berger, Stefan Heinrich |
006 |
Nordrhein-Westfalen |
x |
3 |
Caspary, Daniel |
002 |
Baden-Württemberg |
x |
4 |
Düpont, Lena |
002 |
Niedersachsen |
x |
5 |
Dr. Ehler, Jan Christian |
001 |
Brandenburg |
x |
6 |
Gahler, Heinz Michael |
002 |
Hessen |
x |
7 |
Gieseke, Jens |
003 |
Niedersachsen |
x |
8 |
Herbst, Niclas |
001 |
Schleswig-Holstein |
x |
9 |
Dr. Liese, Hans-Peter |
001 |
Nordrhein-Westfalen |
x |
10 |
Lins, Norbert |
004 |
Baden-Württemberg |
x |
11 |
McAllister, David James |
001 |
Niedersachsen |
x |
12 |
Mehnert, Alexandra |
001 |
Sachsen-Anhalt |
|
13 |
Mertens, Verena |
004 |
Nordrhein-Westfalen |
|
14 |
Radtke, Dennis Christopher |
003 |
Nordrhein-Westfalen |
x |
15 |
Schenk, Oliver Georg Ferdinand |
001 |
Sachsen |
|
16 |
Schneider, Christine |
001 |
Rheinland-Pfalz |
x |
17 |
Dr. Schwab, Andreas Joachim |
003 |
Baden-Württemberg |
x |
18 |
Seekatz, Ralf |
002 |
Rheinland-Pfalz |
x |
19 |
Prof. Dr. Simon, Sven |
001 |
Hessen |
x |
20 |
Verheyen, Sabine |
002 |
Nordrhein-Westfalen |
x |
21 |
Voss, Axel |
005 |
Nordrhein-Westfalen |
x |
22 |
Walsmann, Marion Erika |
001 |
Thüringen |
x |
23 |
Prof. Dr. Wechsler, Andrea |
001 |
Baden-Württemberg |
SPD:
Lfd. Nr. |
Name, Vornamen |
Listenplatz |
Land |
in Vorperiode MdEP |
1 |
Barley, Katarina |
001 |
|
x |
2 |
Bischoff, Gabriele |
007 |
|
x |
3 |
Bullmann, Udo |
008 |
|
x |
4 |
Burkhardt, Delara |
009 |
|
x |
5 |
Costanzo, Vivien |
013 |
|
|
6 |
Cremer, Tobias |
014 |
|
|
7 |
Ecke, Matthias |
010 |
|
x |
8 |
Geier, Jens |
002 |
|
x |
9 |
Lange, Bernd |
004 |
|
x |
10 |
Noichl, Maria |
003 |
|
x |
11 |
Repasi, René |
006 |
|
x |
12 |
Repp, Sabrina |
011 |
|
|
13 |
Sippel, Birgit |
005 |
|
x |
14 |
Wölken, Tiemo |
012 |
|
x |
AFD
Lfd. Nr. |
Name, Vornamen |
Listenplatz |
Land |
in Vorperiode MdEP |
1 |
Anderson, Christine |
004 |
|
x |
2 |
Arndt, Anja Regine |
013 |
|
|
3 |
Aust, René Philip |
003 |
|
|
4 |
Bausemer, Arno |
010 |
|
|
5 |
Boßdorf, Irmhild |
009 |
|
|
6 |
Buchheit, Markus |
007 |
|
x |
7 |
Bystron, Petr |
002 |
|
|
8 |
Droese, Siegbert Frank |
011 |
|
|
9 |
Froelich, Thomas Marius |
012 |
|
|
10 |
Dr. Jongen, Marc Stephan |
006 |
|
|
11 |
Jungbluth, Alexander |
005 |
|
|
12 |
Khan-Hohloch, Mary Fatima |
014 |
|
|
13 |
Dr. Krah, Maximilian Eugen |
001 |
|
x |
14 |
Dr. Neuhoff, Hans Ludwig |
008 |
|
|
15 |
Sell, Alexander Heribert |
015 |
Grüne - mit Duisburgerin
Lfd. Nr. |
Name, Vornamen |
Listenplatz |
Land |
in Vorperiode MdEP |
1 |
Andresen, Rasmus |
012 |
|
x |
2 |
Bloss, Jan Michael |
004 |
|
x |
3 |
Cavazzini, Anna Katrin |
003 |
|
x |
4 |
Freund, Daniel |
010 |
|
x |
5 |
Geese, Alexandra |
011 |
|
x |
6 |
Häusling, Martin Karl Christian |
006 |
|
x |
7 |
Dr. Lagodinsky, Sergey |
002 |
|
x |
8 |
Langensiepen, Katrin |
007 |
|
x |
9 |
Marquardt, Erik |
008 |
|
x |
10 |
Dr. Neumann, Hannah Marie |
005 |
|
x |
11 |
Paulus, Jutta |
009 |
|
x |
12 |
Reintke, Theresa
Duisburg |
001 |
|
x |
CSU
Lfd. Nr. |
Name, Vornamen |
Listenplatz |
Land |
in Vorperiode MdEP |
1 |
Doleschal, Christian |
003 |
Bayern |
x |
2 |
Ferber, Markus |
005 |
Bayern |
x |
3 |
Hohlmeier, Monika Brigitte Gertrud Maria |
004 |
Bayern |
x |
4 |
Köhler, Stefan Heinz Andreas |
006 |
Bayern |
|
5 |
Prof. Dr. Niebler, Angelika Viktoria |
002 |
Bayern |
x |
6 |
Weber, Manfred |
001 |
Bayern |
x |
Die Linke
Lfd. Nr. |
Name, Vornamen |
Listenplatz |
Land |
in Vorperiode MdEP |
1 |
Demirel-Böhlke, Özlem Alev |
003 |
|
x |
2 |
Rackete, Carola |
002 |
|
|
3 |
Schirdewan, Martin Simon |
001 |
|
x |
FDP
Lfd. Nr. |
Name, Vornamen |
Listenplatz |
Land |
in Vorperiode MdEP |
1 |
Glück, Andreas |
003 |
|
x |
2 |
Hahn, Svenja Ilona |
002 |
|
x |
3 |
Körner, Moritz |
004 |
|
x |
4 |
Oetjen, Jan-Christoph |
005 |
|
x |
5 |
Dr. Strack-Zimmermann, Marie-Agnes |
001 |
Die Partei
Lfd. Nr. |
Name, Vornamen |
Listenplatz |
Land |
in Vorperiode MdEP |
1 |
Berg, Sibylle |
002 |
|
|
2 |
Sonneborn, Martin Hans |
001 |
|
x |
Freie Wähler
Lfd. Nr. |
Name, Vornamen |
Listenplatz |
Land |
in Vorperiode MdEP |
1 |
Eroglu, Engin |
002 |
|
x |
2 |
Singer, Christine |
001 |
|
|
3 |
Dr. Streit, Joachim |
003 |
|
Tierschutzpartei
Lfd. Nr. |
Name, Vornamen |
Listenplatz |
Land |
in Vorperiode MdEP |
1 |
Everding, Sebastian Eike |
001 |
Ökologisch-Demokratische-Partei ÖDP
Lfd. Nr. |
Name, Vornamen |
Listenplatz |
Land |
in Vorperiode MdEP |
1 |
Ripa, Manuela Magda Franca Maria |
001 |
Familien Partei Deutschlands Familie
Lfd. Nr. |
Name, Vornamen |
Listenplatz |
Land |
in Vorperiode MdEP |
1 |
Geuking, Helmut Julius |
001 |
|
Volt Deutschland
Lfd. Nr. |
Name, Vornamen |
Listenplatz |
Land |
in Vorperiode
MdEP |
1 |
Freiherr von Boeselager, Damian Hieronymus
Johannes |
001 |
|
x |
2 |
Riehl, Nela |
002 |
|
|
3 |
Tegethoff, Kai Rasmus |
003 |
Bündnis Sahra Wagenknecht
Lfd. Nr. |
Name, Vornamen |
Listenplatz |
Land |
in Vorperiode MdEP |
1 |
De Masi, Fabio Valeriano Lanfranco |
001 |
|
|
2 |
Firmenich, Ruth Christina Margarete |
004 |
|
|
3 |
Geisel, Thomas Christian Wilhelm |
002 |
|
|
4 |
Dr. Pürner, Friedrich |
006 |
|
|
5 |
von der Schulenburg, Michael |
003 |
|
|
6 |
Prof. Dr. Warnke, Jan-Peter |
005 |
|
Partei des Fortschritts
Lfd. Nr. |
Name, Vornamen |
Listenplatz |
Land |
in Vorperiode MdEP |
1 |
Sieper, Lukas |
001 |
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Europawahl 2024: Wahlen in Zahlen |
WIESBADEN/Duisburg, 31. Mai 2024 -
Kurz vor der Europawahl blickt die Bundeswahlleiterin auf
die Zahlen zur Europawahl 2024: Wahlen in Zahlen 7
Kommunalwahlen finden gleichzeitig mit der 10. Europawahl
am 9. Juni 2024 statt: in Baden-Württemberg, Brandenburg,
Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, dem Saarland,
Sachsen und Sachsen-Anhalt. 16 Landeswahlleiterinnen und
Landeswahlleiter sorgen für die ordnungsgemäße
Durchführung der Europawahl in den Bundesländern.
- 18 Uhr: Ende der Stimmabgabe in Deutschland. 25 Euro
Erfrischungsgeld erhalten Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
am Wahltag, Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher erhalten
35 Euro. In manchen Gemeinden wird in eigener
Verantwortung das Erfrischungsgeld über den vom Bund zu
erstattenden Betrag hinaus aufgestockt.
• EU-Wahl-O-Mat
ist online
- 27 EU-Mitgliedstaaten wählen ihre Abgeordneten für das
Europaparlament. 35 Parteien und sonstige politische
Vereinigungen nehmen in Deutschland an der Europawahl
teil.
- 51,3 % der Wahlberechtigten in Deutschland sind Frauen.
- 96 Abgeordnete wählt Deutschland für
das Europäische Parlament.
- 418 Kreis-, Stadt- und Bezirkswahlleiterinnen und
-leiter organisieren die Europawahl vor Ort. 720
Abgeordnete werden 2024 insgesamt für das Europaparlament
gewählt.
- 1.413 Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber treten in
Deutschland bei der Europawahl 2024 an.
- 1979 fand die erste Direktwahl zum Europaparlament
statt. Rund 90.000 Wahlbezirke, sowohl Urnen- als auch
Briefwahlbezirke, wurden zur Europawahl eingerichtet.
- Rund 675.000 ehrenamtliche Wahlhelferinnen und
Wahlhelfer sind am Wahltag in den Wahllokalen und bei der
Briefwahl im Einsatz.
- Schätzungsweise 60,9 Millionen Deutsche sind in
Deutschland bei der Europawahl wahlberechtigt.
- Ca. 4,1 Millionen Bürgerinnen und Bürger anderer
EU-Mitgliedstaaten wohnen in Deutschland und sind hier
wahlberechtigt.
- Etwa 5,1 Millionen Erstwählerinnen und Erstwähler
dürfen in Deutschland bei der Europawahl ihre Stimme
abgeben.
- 28,7 % der Wahlberechtigten in Deutschland sind älter
als 64 Jahre.
- Rund 350 Millionen Menschen in allen EU-Mitgliedstaaten
dürfen bei der Europawahl 2024 wählen.
- 448 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner haben alle
Mitgliedstaaten der Europäischen Union zusammen.
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Europawahl 2024
|
Landeswahlleiterin Wißmann:
Blinde und sehbeeinträchtigte Menschen können ohne fremde
Hilfe wählen
Düsseldorf, 23. Mai 2024 - Auch bei der Europawahl am 9.
Juni werden wieder Stimmzettel verwendet, deren rechte
obere Ecke abgetrennt ist. Kombiniert mit einer
Stimmzettelschablone und einer CD ermöglicht es diese
Markierung, dass blinde und sehbeeinträchtigte Menschen
den Stimmzettel selbst ausfüllen können. Dies betrifft in
NordrheinWestfalen etwa 145.000 Wahlberechtigte.
Landeswahlleiterin Monika Wißmann: „Ich begrüße es sehr,
dass blinde und sehbeeinträchtigte Personen auf diese
Weise ihre Stimme bei der Europawahl direkt ohne fremde
Hilfe abgeben können.“
Die betroffenen Wählerinnen und Wähler sollten
Stimmzettelschablone und CD möglichst bald anfordern,
damit sie noch rechtzeitig bis zur Europawahl geliefert
werden. Die Schablone hat die Form einer Mappe, in die
der Stimmzettel anhand seiner Markierung eingelegt wird.
Die Schablone ist aus weißem Karton und wegen der Länge
des Stimmzettels etwa 90 Zentimeter lang. Durch runde
Öffnungen über den zu markierenden Kreisen können blinde
und sehbeeinträchtigte Wählerinnen und Wähler ihr Kreuz
machen. Die zu jeder Schablone gehörende CD enthält eine
Anleitung. Der Text des Stimmzettels ist telefonisch
abrufbar.
Die Arbeitsgemeinschaft der Blinden- und
Sehbehindertenvereine in NordrheinWestfalen (BSV NRW)
stellt Schablonen und CDs her und übernimmt die
Verteilung. Die Kosten werden vom Bund erstattet. So
können die Schablonen und CDs kostenlos an die
betroffenen Wahlberechtigten abgegeben werden. Wer mit
einer Stimmzettelschablone wählen möchte, kann sie
telefonisch über folgende Telefonnummern anfordern:
in Meerbusch unter 02159-96550 für den Bereich
Rheinland und
in Dortmund unter 0231-5575900 für den Bereich
Westfalen-Lippe. Mitglieder der Blinden- und
Sehbehindertenverbände erhalten die Stimmzettelschablonen
durch den BSV NRW automatisch übersandt. Der Versand hat
bereits begonnen. Weitere Informationen zur Europawahl am
9. Juni 2024 finden Sie unter
www.wahlen.nrw.
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75 Jahre Grundgesetz: Menschenwürde am
wichtigsten |
So alt sind die Verfassungen der EU-Staaten
Am 8. Mai 1949 wurde der Entwurf eines neuen
Grundgesetzes für Deutschland im Parlamentarischen Rat
angenommen und knapp zwei Wochen später, am 23. Mai,
verkündet. Damit war die Gründung der Bundesrepublik als laut
Bundesarchiv "demokratischer
und sozialer Bundesstaat, in dem alle Staatsgewalt
vom Volke ausgeht", offiziell vollzogen.
Obwohl das Grundgesetz für Länder wie Spanien, Portugal,
post-sowjetische und südamerikanischen Staaten als Vorbild
für eigene Verfassungen gilt, stammen die ältesten
noch gültigen Verfassungen in der EU Daten
des Comparative Constitutions Projects zufolge
teilweise schon aus dem 19. Jahrhundert. Die Verfassung
der Niederlande wurde beispielsweise im Jahr 1815
ratifiziert und basierte in Teilen auf der Erklärung der
Menschen- und Bürgerrechte der französischen
Nationalversammlung von 1789.
Bereits enthalten waren einige Grundrechte sowie das
Recht auf Pressefreiheit. Belgien und Luxemburg
verabschiedeten ihre Verfassungen in den Jahren 1831 und
1868. Zu den jüngeren Verfassungen in der EU gehören die
der Satellitenstaaten der Sowjetunion, beispielsweise
Bulgarien, Rumänien, Slowenien (jeweils 1991), Estland
oder Litauen (jeweils 1992).
In Polen wurde 1997 die erste offizielle Verfassung seit
dem Fall der UDSSR ratifiziert, knapp 200 Jahre nach der
ersten Verfassung von 1791. Diese gilt als erste ihrer
Art in Europa, sofern die britische Magna Carta von 1215
und die Verfassung San Marinos von 1600 ausgeklammert
werden, die beide nicht kodifiziert sind und
dementsprechend nicht direkt einem einzelnen Grundgesetz entsprechen.
Ungarn ist das bislang letzte EU-Mitglied, das eine neue
Verfassung verabschiedet hat.
Bis vor 14 Jahren galt die 1949 verabschiedete und 1989
stark angepasste Fassung des Grundgesetzes. 2010 stieß
das Kabinett unter Viktor Orbán die Arbeit an einer
komplett neuen Verfassung an, die im April 2011
verabschiedet wurde. Florian Zandt
GRUNDRECHTE: 75 Jahre Grundgesetz: Menschenwürde am
wichtigsten
Vor 75 Jahren wurde das Grundgesetz
der Bundesrepublik Deutschland erlassen. Es ist die
Verfassung auf der unser Land, wie wir es heute kennen, seit
jeher fußt. In den insgesamt 146 Artikeln finden sich
allgemeine Regelungen zu Bund und Ländern,
Verfassungsorganen, Gesetzgebung, Rechtsprechung und dem
Finanzwesen. Der wohl wichtigste Bestandteil des
Grundgesetzes sind die in den ersten 19 Artikeln
festgehaltenen Grundrechte.
Sie garantieren etwa Meinungs- und Pressefreiheit,
Glaubensfreiheit oder Gleichberechtigung. Der erste Artikel
lautet: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu
achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen
Gewalt.“ Dieser Grundsatz wird von der allgemeinen
Bevölkerung als wichtigstes Grundrecht in der Verfassung
angesehen, wie die Statista-Grafik auf Basis einer YouGov-Umfrage zeigt.
Demnach zählen mehr als die Hälfte der Befragten den ersten
Artikel zu den drei für sie persönlich bedeutendsten
Grundrechten.
49 Prozent wählten das Prinzip der Gleichheit aller Menschen
vor dem Gesetz,
die Gewährleistung der Meinungs- und Pressefreiheit wurde
mit 40 Prozent am dritthäufigsten genannt. Weniger Gewicht
haben laut Umfrage hingegen die in Artikel vier vermerkte
Glaubens- und Religionsfreiheit sowie die
Versammlungsfreiheit und das Demonstrationsrecht (jeweils 13
Prozent). René Bocksch
Sind die Bürgerrechte in Gefahr?
"Deutschland ist eine repräsentative Demokratie mit einer
lebendigen politischen Kultur und Zivilgesellschaft. Die
politischen Rechte und die bürgerlichen
Freiheiten sind in Gesetz und Praxis weitgehend
gewährleistet." Diese Einschätzung stammt aus der aktuellen
Ausgabe des von Freedom
House veröffentlichten "Freedom in the World" Rankings.
Indes sind sich die Menschen in Deutschland sich nicht ganz
so sicher, ob mit dem Zustand der Freiheit in ihrem Land
alles in Ordnung ist.
Waren 2019 rund 15 Prozent der Ansicht, dass das Thema
"Bürgerrechte" eines der wichtigsten Probleme des Landes
ist, sind es mittlerweile über 20 Prozent der hiesigen
Befragten der Statista Consumer Insights. Ähnlich stark ist
die Sorge um die bürgerlichen Freiheiten in Italien
gestiegen, wie der Blick auf die Statista-Grafik zeigt.
Dagegen hat sich die Einschätzung der Spanier:innen bei
diesem Thema nicht verändert.
"Bürgerrechte sind Grundrechte, die alle Bürger und
Bürgerinnen eines Staates haben", schreibt die Bundeszentrale
für politische Bildung. Dazu zählen beispielsweise
Versammlungsfreiheit, Wahlrecht oder Freizügigkeit. Mathias
Brandt
|
Besserer Schutz von Kindern
vor Gewalt: Kommission veröffentlicht Empfehlungen
|
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Über 350 Plakatentwürfe zur Europawahl 2024 von
Studierenden in Deutschland |
Shortlist
veröffentlicht Europawahl: 203 Studierende aus 34
deutschen Hochschulen und Universitäten mit
Designstudiengängen haben über 350 Entwürfe für die
bundesweite Plakatkampagne „Erste Wahl“ eingereicht.
Die Plakate der Shortlist und Informationen zum
Wettbewerb
Brüssel, 15. April 2024 - Eine Jury aus Vertretern der
EU-Institutionen, Design-Experten und Jugendvertretern
hat die drei besten Designs ausgewählt, die in den sechs
Wochen vor der Wahl an Bahnhöfen in ganz Deutschland
präsentiert werden. Die Shortlist der Jury mit 35
Entwürfen wird heute veröffentlicht. Die drei Gewinner
werden am 25. April 2024 im Europäischen Haus in Berlin
bei der Preisverleihung bekannt gegeben. Ihre Plakate
werden vom 26. April bis 10. Juni 2024 in Bahnhöfen im
ganzen Bundesgebiet junge Menschen ab 16 Jahren aufrufen,
am 9. Juni ihre Stimme abzugeben.
Barbara Gessler, Vertreterin der EU-Kommission in
Deutschland, sagte „Ich freue mich, dass so viele junge
kreative Menschen an unserer Kampagne „Erste Wahl“
teilgenommen haben und bedanke mich bei allen für ihr
Engagement für Europa. Am Sonntag, den 9. Juni 2024 ist
Europawahl. Es ist das erste Mal, dass in Deutschland
junge Menschen ab 16 Jahren wählen können. Es ist
wichtig, sie darauf aufmerksam machen, dass sie Europa
mitgestalten können und ihre Stimme zählt.“
Georg Pfeifer, Leiter des Verbindungsbüros des
Europäischen Parlaments in Deutschland: „Ich bin
begeistert von der kreativen und kommunikativen Qualität
und der Vielfältigkeit der Plakate. Wir möchten damit
alle jungen Menschen und insbesondere die vielen
Erstwählerinnen und Erstwähler eindringlich auffordern,
am 9. Juni wählen zu gehen. Denn wenn - und nur wenn -
Ihr Euch massiv beteiligt, bekommt Ihr auch die EU, die
Ihr Euch wünscht.“ Veröffentlichung und Preisverleihung
Die Gewinner werden auf der Preisverleihung am 25. April
2024 im Europäischen Haus (Unter den Linden 78, 10117
Berlin) bekannt gegeben.
Barbara Gessler, Vertreterin der Europäischen Kommission
in Deutschland, und Georg Pfeifer, Leiter des
Verbindungsbüros des Europäischen Parlaments in
Deutschland, eröffnen die Veranstaltung um 17 Uhr.
Medienvertreterinnen und Medienvertreter sind herzlich
eingeladen, daran teilzunehmen. Um Anmeldung wird bis zum
24. April unter COMM-REP-BER-PRESSE@ec.europa.eu gebeten.
Die Plakate der drei Gewinner werden ab dem 26. April
2024 in ganz Deutschland an Bahnhöfen und in Zügen der
Deutschen Bahn gezeigt und auf Social Media vorgestellt.
Bei der Europawahl 2024 am 9. Juni dürfen in
Deutschland erstmals die 16jährigen wählen.
Deshalb haben die Vertretung der Europäischen Kommission
und Verbindungsbüro des Europäischen Parlaments in
Deutschland die landesweite Plakatkampagne initiiert, die
sich direkt an Erstwählende (16-21 Jahre) richtet. Das
Ziel: informieren, Diskussion anregen und die
Erstwählenden motivieren, ihre wichtige demokratische
Rolle in der EU wahrzunehmen und wählen zu gehen.
Teilnahmeberechtigt waren alle Studierenden einer
Hochschule bzw. Universität mit Designstudiengängen in
Deutschland. Sie konnten ihre Plakate als Gruppen oder
auch in Einzelarbeit gestalten.
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Bulgarien und Rumänien treten Schengen-Raum
bei
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Brüssel, 2. April 2024 -
Bulgarien und Rumänien sind seit dem 31.
März Schengen-Mitglieder. Damit gelten in
beiden Mitgliedstaaten die
Schengen-Vorschriften, auch für die
Ausstellung von Schengen-Visa. Die
Kontrollen an den Luft- und Seebinnengrenzen
werden aufgehoben. Die Präsidentin der
Europäischen Kommission Ursula von der
Leyen sagte: „Bulgarien und Rumänien werden
Teil der Schengen-Familie. Ich begrüße die
Aufhebung der Binnengrenzkontrollen an den
Luft- und Seegrenzen. Dies ist für beide
Länder ein großer Erfolg – und ein
historischer Moment für den Schengen-Raum,
dem weltweit größten Raum der Freizügigkeit.
Gemeinsam schaffen wir ein stärkeres,
geeinteres Europa für alle unsere
Bürgerinnen und Bürger.“
Der Beitritt geht auf den Beschluss des
Rates vom Dezember 2023 zurück. In einem
nächsten Schritt wird der Rat einen
Beschluss fassen müssen, um einen Termin für
die Aufhebung der Kontrollen auch an den
Landbinnengrenzen zwischen Bulgarien,
Rumänien und den anderen Schengen-Ländern
festzulegen. Die Kommission wird der
Ratspräsidentschaft weiterhin jede
notwendige Unterstützung zukommen lassen,
damit 2024 ein Beschluss über die
Landgrenzen gefasst werden kann.
Kooperationsrahmen stärkt Zusammenarbeit in
Grenz- und Migrationsfragen
Seit Dezember letzten Jahres haben beide
Mitgliedstaaten alle erforderlichen
Maßnahmen ergriffen, um eine reibungslose
Anwendung der Schengen-Vorschriften ab dem
31. März 2024 zu gewährleisten. Die Anfang
März von der Kommission gemeinsam mit
Bulgarien und Rumänien eingeführten
Kooperationsrahmen bauen auf der
erfolgreichen Umsetzung der Pilotprojekte
für beschleunigte Asyl- und
Rückkehrverfahren auf.
Mit diesen Kooperationsrahmen werden
Rumänien und Bulgarien einen weiteren
Beitrag für die Zusammenarbeit in Grenz- und
Migrationsfragen, die gemeinsamen
europäischen Bemühungen zur Gewährleistung
der Sicherheit der EU an den Außengrenzen
und zur Bewältigung der
Migrationsherausforderungen leisten.
Initiative zur polizeilichen Zusammenarbeit
Darüber hinaus wurde eine regionale
Initiative zur polizeilichen Zusammenarbeit
zwischen den Mitgliedstaaten entlang der
Westbalkanroute und der östlichen
Mittelmeerroute (Bulgarien, Rumänien,
Österreich, Griechenland, Ungarn, Slowakei)
gestartet. So können die Herausforderungen
in diesem Bereich, einschließlich der
grenzüberschreitenden Kriminalität,
gemeinsam und nachhaltig angegangen werden.
Bulgarien und Rumänien haben kontinuierlich
ein hohes Maß an Engagement für die
Gewährleistung eines angemessenen Schutzes
der EU-Außengrenzen unter Beweis gestellt
und stets maßgeblich zur inneren Sicherheit
des Schengen-Raums beigetragen.
Nächste Schritte
Der Rat wird einen Beschluss fassen müssen,
um einen Termin für die Aufhebung der
Kontrollen an den Landbinnengrenzen zwischen
Bulgarien, Rumänien und den anderen
Schengen-Ländern festzulegen. Die Kommission
wird der Ratspräsidentschaft weiterhin jede
notwendige Unterstützung zukommen lassen,
damit 2024 ein Beschluss über die
Landgrenzen gefasst werden kann.
Bereits im Jahr 2011 bestätigte die
Kommission in den
Schengen-Evaluierungsberichten, dass
Bulgarien und Rumänien alle Anforderungen
für eine vollständige Mitgliedschaft im
Schengen-Raum erfüllt haben. Die Kommission
hat diesen Prozess aktiv unterstützt.
Der Schengen-Raum ohne Kontrollen an den
Binnengrenzen ist eine der von den
Unionsbürgerinnen und -bürgern am meisten
geschätzten Errungenschaften. Was 1985 als
zwischenstaatliches Projekt zwischen den
fünf Mitgliedstaaten Belgien, Frankreich,
Deutschland, Luxemburg und den Niederlanden
begann, hat sich allmählich zum weltweit
größten Raum der Freizügigkeit entwickelt.
Schengen erleichtert nicht nur den freien
Personenverkehr ohne Binnengrenzkontrollen,
sondern ist auch für die europäische
Wirtschaft von großem Nutzen.
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Bundeswahlausschuss lässt 35 Parteien und
sonstige politische Vereinigungen zu
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Europawahl 2024
Wiesbaden/Duisburg, 29. März 2024 - Der
Bundeswahlausschuss hat am 29. März 2024 in
öffentlicher Sitzung 35 Parteien und
sonstige politische Vereinigungen mit Listen
für alle Bundesländer oder für einzelne
Bundesländer zur Europawahl am 9. Juni 2024
zugelassen. Hierbei handelt es sich um die
folgenden Parteien und sonstigen politischen
Vereinigungen in der Reihenfolge des
Eingangs ihrer Wahlvorschläge.
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Verbraucherschutzbehörden: Influencer kennzeichnen selten
Werbung
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15. Februar 2024 - Legen Influencer und Influencerinnen bei ihren
Posts offen - wie es das EU-Verbraucherrecht vorschreibt - wenn es
sich bei ihrem Content um Werbung handelt? Ein Screening („Sweep“)
von Europäischer Kommission und den nationalen
Verbraucherschutzbehörden von 22 Mitgliedstaaten (auch Deutschland),
Norwegen und Island hat ergeben: Nur jede/r fünfte kennzeichnet
solche Werbeaktivitäten systematisch.
Fast alle
Überprüften (97 Prozent) veröffentlichen kommerzielle Inhalte.
Justizkommissar Didier Reynders sagte: „Auf den sich ausweitenden
Social-Media-Plattformen lassen sich in der Influencer-Szene gute
Geschäfte machen. Heutzutage erzielen die meisten Influencerinnen
und Influencer Gewinne mit ihren Posts. Unsere Ergebnisse zeigen
jedoch, dass sie ihren Followern das nicht immer offen
kommunizieren. Influencerinnen und Influencer haben einen großen
Einfluss auf ihre oft minderjährigen Follower. Ich fordere sie auf,
ihrem Publikum gegenüber viel mehr Transparenz zu zeigen.““
567 Personen überprüft, weitere 358 kommen noch dazu Bei dem
Screening wurden die Beiträge von 576 Influencerinnen und
Influencern auf großen Social-Media-Plattformen überprüft.
Zusätzlich 358 dort aktive Personen sind für weitere Ermittlungen
vorgesehen. Die nationalen Behörden werden sich nun mit ihnen in
Verbindung setzen und sie auffordern, sich an die geltenden
Vorschriften zu halten. Erforderlichenfalls können im Einklang mit
den nationalen Verfahren weitere Durchsetzungsmaßnahmen ergriffen
werden.
Ergebnisse des Sweep im Detail: 97 Prozent
der Influencerinnen und Influencer veröffentlichten Posts mit
kommerziellem Inhalt, aber nur 20 Prozent legten dies systematisch
als Werbung offen; 78 Prozent der überprüften Influencerinnen und
Influencer übten eine gewerbliche Tätigkeit aus; jedoch waren
nur 36 Prozent auf nationaler Ebene als Händlerinnen oder Händler
registriert; 30 Prozent machten in ihren Posts keine Angaben zum
Unternehmen, z. B. E-Mail-Adresse, Firmenname, Postanschrift oder
Registrierungsnummer; 38 Prozent von ihnen nutzten nicht die
Plattformlabels, die zur Offenlegung kommerzieller Inhalte dienen,
z. B. „bezahlte Partnerschaft“ auf Instagram – im Gegenteil.
Diese Influencerinnen und Influencer entschieden sich für eine
andere Formulierung wie z. B. „Zusammenarbeit“ (16 Prozent),
„Partnerschaft“ (15 Prozent) oder ein allgemeines Dankeschön an die
Partnermarke (11 Prozent); 40 Prozent der überprüften
Influencerinnen und Influencer legten die gesamte kommerzielle
Kommunikation transparent offen. 34 Prozent der Profile machten die
Offenlegung sofort sichtbar, ohne dass weitere Schritte wie ein
Klick auf „mehr lesen“ oder Scrollen erforderlich waren; 40 Prozent
der Influencerinnen und Influencer bewarben ihre eigenen Produkte,
Dienstleistungen oder Marken.
60 Prozent davon legten
Werbung nicht konsequent offen; 44 Prozent der Influencerinnen und
Influencer hatten eigene Websites, die Mehrzahl von ihnen konnte
direkt über diese Sites verkaufen. Nächste Schritte Problematische
Vermarktungspraktiken zeigen die Bedeutung moderner, robuster
Rechtsvorschriften, um digitale Fairness für die Verbraucherinnen
und Verbraucher im Internet zu gewährleisten. Die Ergebnisse des
Sweep werden auch in die Digitale
Fairness – Eignungsprüfung des EU-Verbraucherrechts einfließen,
die die Europäische Kommission im Frühjahr 2022 gestartet hat.
Zweck dieser Eignungsprüfung ist, die Probleme zu bewerten,
mit denen Verbraucherinnen und Verbraucher auf den digitalen Märkten
konfrontiert sind. Zudem soll festgestellt werden, ob das geltende
EU-Recht nach wie vor geeignet ist, ein hohes
Verbraucherschutzniveau zu gewährleisten, oder ob gezielte
Änderungen erforderlich wären, um diese Probleme besser anzugehen.
Hintergrund Im Jahr 2023 hat die Europäische
Kommission die Rechtsplattform
für Influencer ins Leben gerufen, auf der Influencerinnen und
Influencer praktische Informationen zur Einhaltung des EU-Rechts
finden. Das EU-Verbraucherrecht schreibt Transparenz bei
kommerzieller Kommunikation vor. In ihren Posts sollten
Influencerinnen und Influencer die Verbraucherinnen und Verbraucher
nicht mit falschen oder unwahren Informationen über die beworbenen
Produkte oder Dienstleistungen, die unter die Richtlinie
über unlautere Geschäftspraktiken fallen, irreführen.
Jede Werbung für die Produkte oder Dienstleistungen einer Marke
in Posts, die den Influencern Einnahmen oder andere Vorteile
bringen, muss auch als Werbetätigkeit offengelegt werden. Darüber
hinaus haben Influencerinnen und Influencer, die Produkte oder
Dienstleistungen für eigene Rechnung verkaufen, dieselben
rechtlichen Verpflichtungen wie Online-Shops, z. B. indem sie
Verbraucherinnen und Verbrauchern ihre eingetragene Anschrift gemäß
der Richtlinie
über den elektronischen Geschäftsverkehr zur Verfügung stellen
oder Verbraucherinnen und Verbrauchern rechtliche Garantien oder
Widerrufsrechte gewähren, wie dies in der Richtlinie
über die Rechte der Verbraucher vorgeschrieben ist.
Folgende EU-Mitgliedstaaten waren am Sweep beteiligt: Belgien,
Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland,
Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Österreich, Portugal,
Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische
Republik, Ungarn, Zypern sowie Island und Norwegen. 82
Influencerinnen und Influencer hatten über 1 Million Follower, 301
über 100 000 und 73 zwischen 5 000 und 100 000.
Mehrere Influencerinnen und Influencer waren auf verschiedenen
Social-Media-Plattformen aktiv: 572 posteten auf Instagram, 334 auf
TikTok, 224 auf YouTube, 202 auf Facebook, 82 auf X (früher
Twitter), 52 auf Snapchat und 28 auf Twitch. Die wichtigsten
betroffenen Sektoren sind in absteigender Reihenfolge Mode,
Lifestyle, Schönheit, Food, Reisen und Fitness/Sport.
Posts
von 119 Influencerinnen und Influencern wurden als förderlich für
eine ungesunde Lebensweise oder gefährliche Aktivitäten eingestuft,
z. B. durch Inhalte in Zusammenhang mit Junk-Lebensmitteln, Alkohol,
medizinischen oder ästhetischen Behandlungen, Glücksspiel oder
Finanzdienstleistungen wie Kryptohandel. Beim Netz
für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) handelt
es sich um einen Zusammenschluss einzelstaatlicher Behörden, die für
die Durchsetzung der EU-Verbraucherschutzvorschriften zuständig
sind.
Die Behörden arbeiten zusammen, um Verstöße gegen das
Verbraucherrecht zu bekämpfen, die sich auf den Binnenmarkt
auswirken. „Sweeps“ werden
von der Europäischen Kommission koordiniert und von den nationalen
Durchsetzungsbehörden zeitgleich durchgeführt.
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