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Landtag, Ministerien, Bezirksregierung und Verfassungsgerichte aktuell
Bezirksregierung Düsseldorf: Duisburgs Schulsituation


Modellvorhaben: Energiespar-Vertrag für Landesimmobilien

Düsseldorf/Duisburg, 14. Dezember 2019 - Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW) beteiligt sich an einem Modellprojekt der Deutschen Energie-Agentur (dena). Das Ziel: Ein verbindlicher Energiespar-Vertrag, um das Einsparpotential von Gebäuden bestmöglich auszuschöpfen. In Essen startete die erste Phase des Modellvorhabens heute mit einer Auftaktveranstaltung.

Das Land steigert die Energieeffizienz seiner Gebäude mit weiteren Maßnahmen und will dabei im Rahmen eines Modellvorhabens der dena auch auf das sogenannte Energiespar-Contracting (ESC) setzen. Als bundeseigene Energie-Agentur stellt die dena den Teilnehmern des ESC kostenlose Berater zur Seite. Beim ESC verpflichtet sich ein Energiedienstleistungs-Unternehmen in einem Vertrag (Contract), innerhalb eines festgelegten Zeitraums das Einsparpotential des Gebäudes durch Effizienz-, Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen konsequent auszuschöpfen. Das Unternehmen agiert dabei ähnlich wie ein Facility Manager.

Je mehr Einsparungen in Abstimmung mit dem Eigentümer und den Nutzern es erzielen kann, desto höher ist sein Ertrag.  "Energiespar-Contracting ist für den BLB NRW als Vermieter von über 4.000 Immobilien eine spannende Option mit deutlichem Einsparpotenzial, aber ESC muss auf einem gründlich ausgearbeiteten Vertragswerk fußen - deshalb freuen wir uns über die Unterstützung der dena", erklärt Horst Ramm, der das Projekt im BLB NRW betreut. Genau da setzt die Deutsche Energie-Agentur mit ihrem Modellvorhaben "Co2ntracting: build the future" an, das sich an Kommunen und Länder richtet: Mithilfe ihrer Fachexpertise unterstützt die Agentur die Entwicklung und den Abschluss eines Energiespar-Vertrages, der auf die Rahmenbedingungen des jeweiligen Gebäudes und seines Eigentümers zugeschnitten ist.
Für das Modellvorhaben ist ein Zeitraum von rund zwei Jahren vorgesehen, für das Energiespar-Contracting ein deutlich längerer Zeitraum. Der Startschuss zur ersten Phase fiel am 12. Dezember bei der Auftaktveranstaltung der dena in Essen. Vertreter aus Kommunen und Ländern nutzten in Essen nicht nur die Chance zum Austausch untereinander, mit Projektentwicklern und Energieagenturen, sondern besichtigten auch das Essener Rathaus als Beispielprojekt für erfolgreiches Energiespar-Contracting.
"Nach so vielen neuen Einblicken und spannenden Diskussionen freuen wir uns, dass es bald los geht", erklärt Ramm. Insgesamt zwanzig Kommunen, Landkreise und Bundesländer haben sich für die erste Phase des Modellvorhabens qualifiziert, darunter fünf Liegenschaften des BLB NRW. Nun gilt es zusammen mit der dena und den Projektentwicklern alle potenziellen Immobilien zu besichtigen, das Potenzial festzustellen und die zehn finalen Teilnehmer des Modellvorhabens auszuwählen.

Bau und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW)
Der BLB NRW ist Eigentümer und Vermieter fast aller Immobilien des Landes Nordrhein-Westfalen. Mit rund 4.300 Gebäuden, einer Mietfläche von etwa 10,4 Millionen Quadratmetern und jährlichen Mieterlösen von rund 1,4 Milliarden Euro verwaltet der BLB NRW eines der größten Immobilienportfolios Europas.
Seine Dienstleistung umfasst unter anderem die Bereiche Entwicklung und Planung, Bau und Modernisierung sowie Bewirtschaftung und Verkauf von technisch und architektonisch hoch komplexen Immobilien. Der BLB NRW beschäftigt rund 2.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in sieben Niederlassungen. Mehr Informationen unter
https://www.blb.nrw.de


Schulversuch Talentschulen NRW geht in die 2. Runde

Düsseldorf/Duisburg, 12. Dezember 2019 - Ministerin Gebauer: 25 neue Talentschulen machen unseren Schulversuch komplett – Für mehr beste und gerechte Bildung Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit: Schulministerin Yvonne Gebauer hat heute die 25 weiteren Talentschulen vorgestellt, die ab dem kommenden Schuljahr 2020/21 mit der Umsetzung des Schulversuchs der Landesregierung beginnen werden. Gemeinsam mit den bereits gestarteten 35 Talentschulen werden sie Maßnahmen für mehr Chancengerechtigkeit in der Bildung erproben. Eine vom Schulministerium eingesetzte unabhängige Expertenjury hatte aus den eingegangenen Bewerbungen von 60 Schulträgern mit 98 Schulen die Auswahl getroffen.

Schulministerin Yvonne Gebauer: „Mit den 25 neuen Talentschulen wird unser Schulversuch komplett. Wir gehen den Weg weiter und kommen unserem Ziel näher, Kindern und Jugendlichen unabhängig von ihrer Herkunft mehr individuelle Chancen auf eine erfolgreiche Bildungskarriere zu ermöglichen. Schulen mit besonderen Herausforderungen benötigen dabei unser besonderes Augenmerk und zusätzliche Unterstützung. Die Talentschulen NRW sollen ein Beitrag sein für beste und gerechte Bildungschancen für alle Schülerinnen und Schüler, gerade wenn sie aufgrund ungleicher Startbedingungen Nachteile haben. Hier ist eine in ihr Umfeld vernetzte, modern aufgestellte Schule gefragt, in der alle am Schulleben Beteiligten Hand in Hand arbeiten und den Schülerinnen und Schülern neue Lernmöglichkeiten eröffnen. Erfolgreiche Konzepte aus der Schul- und Unterrichtsentwicklung im Rahmen des Schulversuchs sollen allen Schulen mit ähnlichen Herausforderungen zugänglich gemacht werden.“

Der Vorsitzende der elfköpfigen Jury, Prof. Dr. Ewald Terhart von der Universität Münster, sagte bei der Vorstellung: „Die eingegangenen Bewerbungen zeigen, dass viele Schulen vor besonderen Herausforderungen stehen und in dem Schulversuch eine Chance sehen. Gleichzeitig haben viele Schulen bereits überzeugende Konzepte für ihre Schulentwicklung und den Abbau von Bildungsbenachteiligung entworfen. Es ist daher richtig und wichtig, dass das Land Nordrhein-Westfalen mit dem Schulversuch den Weg ebnet zur Erprobung von neuen Konzepten für mehr Chancengerechtigkeit. Als Jury möchten auch wir, dass möglichst viele Schülerinnen und Schüler an den Talentschulen und auch darüber hinaus von positiven Effekten profitieren werden.“

Die ausgewählten 25 Schulen sind 16 allgemeinbildende Schulen und neun berufsbildende Schulen. Sie verteilen sich auf alle fünf Regierungsbezirke: sechs Schulen im Regierungsbezirk Arnsberg eine Schule im Regierungsbezirk Detmold sieben Schulen im Regierungsbezirk Düsseldorf sechs Schulen im Regierungsbezirk Köln fünf Schulen im Regierungsbezirk Münster.
Alle 60 Talentschulen NRW erhalten zusätzliche personelle Ausstattungen, ein zusätzliches Fortbildungsbudget, das die gezielte Fortbildung des Lehrpersonals ermöglicht, sowie Unterstützung durch Schulentwicklungsberatung, welche die Schule in ihren Entwicklungsprozessen begleitet und berät. Zudem setzen die Schulen innovative Unterrichtskonzepte im Rahmen unterschiedlicher fachlicher Profile um.




Liste der ersten 35 Talentschulen_


Alle Kinder haben Talente und gute Bildungspolitik eröffnet daher gerechte Bildungschancen für alle Schülerinnen und Schüler. Mit dem Schulversuch Talentschulen wollen wir die Schulen dabei unterstützen, ihre Aufgabe noch besser wahrzunehmen. An den Talentschulen soll exemplarisch erprobt werden, wie die Entkoppelung von sozialer Herkunft und Bildungserfolg an Schulstandorten mit besonderen Herausforderungen gelingen kann.

Die am Schulversuch teilnehmenden Schulen sollen ein besonderes fachliches Förderprofil auf- oder ausbauen.  Kernelement des Konzeptes ist eine Förderung, die fachlich angebunden auf sprachliche Kompetenzentwicklung fokussiert, das Selbstkonzept der Schülerinnen und Schüler stärkt, ihre Potenziale wertschätzt, systematisch in die Entwicklung mit einbezieht und nutzt.   

Die aufgenommenen Schulen werden im Schulversuch gezielt dabei unterstützt, sich in diesen Feldern weiterzuentwickeln. Hierzu erhalten sie zusätzliche Ressourcen und weitere Angebote. Insgesamt 60 Schulen sind Teil des Schulversuchs: Bereits zum Schuljahr 2019/2020 sind die ersten 35 Talentschulen gestartet. Zum Schuljahr 2020/2021 kommen weitere 25 Schulen hinzu.

 

Waldzustandserhebung 2019: Nur jeder fünfte Baum ohne Schäden

Düsseldorf/Duisburg, 25. November 2019 -  Umweltministerin Heinen-Esser: "Uns muss dringend eine Trendumkehr gelingen. Die Waldzukunft ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern. Der Waldzustand in Nordrhein-Westfalen hat sich weiter verschlechtert. Nur etwa jeder fünfte Baum in Nordrhein-Westfalen weist keine Schäden auf (19 Prozent, 22 Prozent in 2018). "

Zu diesem Ergebnis kommt der Waldzustandsbericht 2019. Bei der aktuellen Erhebung wurde bei 42 Prozent der Bäume eine deutliche Kronenverlichtung festgestellt (39 Prozent in 2018), schwache Schäden blieben mit 39 Prozent konstant. "Die Zahlen sind alarmierend. Unser Wald ist krank, er braucht unsere Hilfe im Klimawandel - er braucht Zukunft", sagte Umweltministerin Ursula Heinen-Esser am Montag bei der Vorstellung des Berichts in Düsseldorf. Die Waldwirtschaft leiste derzeit in der Schadensbewältigung Enormes.

Neben den Ad-Hoc-Maßnahmen für die Schadensbewältigung habe die Wiederbewaldung höchste Priorität. "Nach der Abwärtsspirale der zurückliegenden Jahre muss uns dringend eine Trendumkehr gelingen. Wie bei den Maßnahmen in Folge des Waldsterbens durch Sauren Regen und vergangener Sturmereignisse benötigen wir nun erneut einen gemeinsamen politisch-gesellschaftlichen Kraftakt, um die aktuelle Waldkrise zu überwinden."

Lediglich bei der Buche keine weitere Verschlechterung Der aktuelle Waldzustandsbericht belegt, was vielerorts bereits auch für Laien sichtbar war: Stürme, Trockenheit und Borkenkäfer haben dem Wald massiv zugesetzt. Bei den Hauptbaumarten hat sich lediglich der Zustand der Buche im Vergleich zum Vorjahr nicht weiter verschlechtert.
"Die klimatischen und biologischen Beeinträchtigungen führten zu starken Schäden an vorgeschwächten Waldbäumen. Mehrfachbelastungen haben sich gegenseitig verstärkt", erläuterte Dr. Bertram Leder, Leiter des Zentrums Wald und Holzwirtschaft im Landesbetrieb Wald und Holz NRW. Zu bedenken sei, dass die Borkenkäfer-Schäden voraussichtlich ihren Höhepunkt noch nicht erreicht haben und die Waldböden weiterhin in den tieferen Bodenschichten Feuchtigkeitsdefizite aufweisen.

Klarer Marschplan mit Waldbaukonzept
"Alle Beteiligten auf allen Ebenen müssen sich jetzt mit ganzer Kraft für eine schnelle Überwindung der Schäden und die Entwicklung klimastabiler Mischwälder einsetzen", sagte Heinen-Esser. Mit dem Waldbaukonzept hat das Land hierzu einen klaren Marschplan erarbeitet. Empfohlen wird je nach Standort eine Kombination von Naturverjüngung und gezielter Pflanzung. Das Internetportal Waldinfo.NRW liefert hierzu wertvolle Grundlagen.

Von bislang beantragten Ad-Hoc-Hilfen in Höhe von rund 8,6 Millionen Euro wurden bereits über 7,5 Millionen Euro bewilligt. Für die Waldentwicklung hat das Land Mittel in Höhe von 100 Millionen Euro für die kommenden zehn Jahre zugesagt.
Gemeinschaftsaufgabe Wald
Die Waldzukunft ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern. Dabei müssen wir auch über neue Instrumente nachdenken", sagte Heinen-Esser. Noch ist offen, wie die vom Bund angekündigten Fördermittel in Höhe 547 Millionen Euro exakt verteilt werden.

Darüber hinaus macht sich die Landesregierung für eine bundesweite Baumprämie stark. Finanziert werden könnte diese über die Einnahmen aus CO2-Zertifikaten. "Dort, wo CO2 gespeichert wird, wie in unseren Wäldern, müssen auch die Erlöse aus der Emission von Treibhausgasen ankommen, um gerade auch im Klimawandel die wertvollen Leistungen des Waldes für die Zukunft zu sichern", so die Ministerin. 
Als weiteres regionales Instrument zur Honorierung der Klimaschutz- und Ökosystemleistungen des Waldes schlägt Heinen-Esser die Einrichtung eines "NRW-Waldfonds" vor: "Damit könnten wir ein regionales Angebot zur CO2-Kompensation schaffen, mit dem öffentliche Mittel und freiwillige Kompensationsbeiträge von Unternehmen und Privatpersonen zu Gunsten des Waldes gebündelt werden könnten."
Das Ministerium prüft derzeit die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen. Waldzustandserhebung 2019: Hintergrund und Ergebnisse Der Zustand der Baumkronen gibt die Vitalität der Waldbäume wieder. Nach dem bundesweit einheitlichen Verfahren der Waldzustandserhebung wird vor allem der Verlust von Blättern und Nadeln beurteilt.
Im Rahmen der jährlichen Erhebungen zum Waldzustand in Nordrhein-Westfalen werden bei Stichprobenpunkten im Raster von 4 x 4 Kilometern über 10.000 Waldbäume erfasst. Die Waldzustandserhebung erfolgt in ganz Deutschland. In Nordrhein-Westfalen wird sie federführend durch den Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Beim forstlichen Umweltmonitoring mit eingebunden sind das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW und der Geologische Dienst NRW.


Die Ergebnisse zu den Hauptbaumarten (Außenaufnahmen im Sommer 2019):
Fichte (Waldanteil ca. 30 Prozent): Bereits 2018 musste der Fichte der schlechteste Kronenzustand seit Beginn der Untersuchungen attestiert werden. 2019 sind die deutlichen Kronenschäden um weitere fünf Prozentpunkte auf jetzt 42 Prozent gestiegen. Gesund sind nur noch 22 Prozent der Bäume. Nach einer aktuellen Erhebung fielen in den Jahren 2018 und 2019 allein in der Fichte über 18,7 Millionen Kubikmeter Schadholz an (Stand: November 2019).

Buche (Waldanteil ca. 19 Prozent): Bei der Buche hat sich der Zustand der Baumkronen im Vergleich zum Vorjahr zwar verbessert. Jedoch zeigen weiterhin 82 Prozent der Bäume eine Kronenverlichtung. Auch die Buchen hatten mit Dürre und Hitze zu kämpfen, was durch eingerollte Blätter als Verdunstungsschutz sichtbar war - Schwerpunkte lagen in Ostwestfalen und im Münsterland. Der Schadholzanfall liegt aktuell bei rund 600.000 Kubikmeter (Stand: November 2019).

Eiche (Waldanteil ca. 17 Prozent): Die Eichenschäden erreichen 2019 den schlechtesten Wert aller bisherigen Erhebungen. Nur zwölf Prozent der Bäume zeigen keine Kronenverlichtung. Insektenfraß, Dürre, Stürme sowie Pilzbefall führten zu einer Dauerbelastung, die den Bäumen kaum eine Chance zur Erholung lässt.
Kiefer (Waldanteil ca. 8 Prozent): Auch bei der Kiefer ist eine weitere Verschlechterung festzustellen. Bäume ohne Kronenverlichtung kommen nur noch mit einem Anteil von 11 Prozent vor. 30 Prozent weisen eine deutliche Kronenverlichtung auf. Neben den witterungsbedingten Beeinträchtigungen litt die Kiefer unter Pilzbefall, regional auch Käferbefall.

Wald in Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen verfügt über 935.000 Hektar Wald, was 27 Prozent der Landesfläche entspricht. Die Wälder in Nordrhein-Westfalen erfüllen vielfältige ökologische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Funktionen. Sie speichern rund 700 Millionen Tonnen CO2. Zusätzlich zur Speicherfunktion des Waldes trägt der Ersatz fossiler Materialien durch den nachwachsenden Rohstoff Holz zur Verringerung der CO2-Emissionen bei.
Darüber hinaus dienen Wälder der Erholung und als wertvoller Lebensraum für Tiere und Pflanzen. Zudem sind sie entscheidend für die Regulierung des Wasser- und
Temperaturhaushalts und damit ein Schlüssel einer erfolgreichen Klimaanpassungsstrategie. Dies gilt insbesondere auch für Städte oder Ballungszentren, in denen Bäume und Wälder Temperaturspitzen aber auch Starkregenereignisse abfedern können. Der Anteil der Fichte ist in den vergangenen Jahrzehnten von über 40 Prozent auf 30 Prozent gesunken. Die Förderung vielfältiger und klimastabiler Michwälder gilt es konsequent fortzusetzen. Mit 63 Prozent der Waldfläche weist Nordrhein-Westfalen einen sehr hohen Privatwaldanteil auf. 21 Prozent der Waldfläche ist Körperschaftswald.


Weitere Informationen: Waldzustandsbericht NRW 2019 - Langfassung (PDF) [https://www.umwelt.nrw.de/fileadmin/redaktion/Broschueren/waldzustandsbericht
langfassung_2019.pdf]
Waldzustandsbericht NRW 2019 - Kurzfassung - ansehen und als Broschüre bestellen [https://www.umwelt.nrw.de/mediathek/broschueren/detailseite-broschueren/?no_cache=1&broschueren_id=13481&cHash=f54e995be1ea15c3edab3528b8762b49]
Video "Waldbewirtschaftung im Klimawandel"
(Langfassung mit fachlichen Detailinformationen für den Waldbesitz) [https://www.umwelt.nrw.de/mediathek/videos/video/?video_id=13418&backId=403&cHash=9f9053eaac4ad50cac931b60a33870fc]
Video "Wald im Klimawandel" (Kurzfassung) [https://www.umwelt.nrw.de/mediathek/videos/video/?video_id=13419&backId=403&cHash=145752502ce1af90fd649bb050d78646]
Thema "Wald in NRW" [https://www.umwelt.nrw.de/naturschutz/wald/]  


"Der Wald im Klimastress": Landesregierung setzt sich für eine bundesweite Baumprämie ein

Düsseldorf/Duisburg, 11. November 2019 - Umweltministerin Heinen-Esser: Die Leistungen des Waldes für die Allgemeinheit müssen mit Blick auf den Klimawandel sichergestellt und besser honoriert werden Die nordrhein-westfälische Landesregierung setzt sich für die Einführung einer bundesweiten Baumprämie ein, mit der die wertvollen Klimaschutz- und Ökosystemleistungen des Waldes besser honoriert werden.

"Nur mit einem intakten Wald werden wir unsere Klimaziele erreichen können. Der Wald ist als grüne Lunge, CO2-Senke, Lieferant nachwachsender Rohstoffe und Hort der Artenvielfalt unsere Lebensversicherung im Umgang mit dem Klimawandel. Unsere Wälder sind Kathedralen des Klimaschutzes. Ihre Leistungen müssen viel stärker als bisher anerkannt und gewürdigt werden", sagte Umweltministerin Ursula Heinen-Esser zum Auftakt der Konferenz "Der Wald im Klimastress" in Düsseldorf. Darüber hinaus prüft das Umweltministerium als weiteres Instrument für Nordrhein-Westfalen die Einrichtung eines Waldfonds zur Unterstützung von Maßnahmen zum Schutz und zur Entwicklung vielfältiger und klimastabiler Mischwälder.

Ministerin Heinen-Esser: "Mit einem nordrhein-westfälischen Waldfonds würden wir die Möglichkeit für ein freiwilliges und regionales Angebot zur individuellen CO2-Kompensation zum Wohle des Waldes schaffen."  Rund 300 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Forstwirtschaft, Naturschutz, Wissenschaft, Politik und Kommunen sind der Einladung des Umweltministeriums Nordrhein-Westfalen gefolgt. Im Zentrum stand die Frage: Welche Anpassungen sind im Wald und in der Forstwirtschaft erforderlich, um die vielfältigen Waldfunktionen – Naturschutz, Erholung und Nutzen – gerade auch in Zeiten des Klimawandels ausgewogen sicherzustellen?

"Die Wälder Nordrhein-Westfalens sind als CO2-Senke ein bedeutender Klimaschützer, zugleich leiden sie massiv unter den Folgen des Klimawandels", betonte Heinen-Esser:
"Der Klimawandel muss einhergehen mit einem Wald- und Wertewandel. Die Leistungen des Waldes für die Allgemeinheit müssen insbesondere mit Blick auf den Klimawandel sichergestellt und besser honoriert werden."

Baumprämie zur Anerkennung der Klima- und Ökosystemleistung
Die nordrhein-westfälischen Wälder speichern rund 700 Millionen Tonnen CO2. Zusätzlich zur Speicherfunktion des Waldes trägt der Ersatz fossiler Materialien durch den nachwachsenden Rohstoff Holz zur Verringerung der CO2-Emissionen bei. Darüber hinaus dienen Wälder der Erholung und als wertvoller Lebensraum für Tiere und Pflanzen. Zudem sind sie entscheidend für die Regulierung des Wasser- und Temperaturhaushalts und damit ein Schlüssel einer erfolgreichen Klimaanpassungsstrategie.

Dies gilt insbesondere auch für Städte oder Ballungszentren, in denen Bäume und Wälder Temperaturspitzen aber auch Starkregenereignisse abfedern können.  Die vorgeschlagene bundesweite „Baumprämie“ könnte über die Einnahmen aus CO2-Zertifikaten finanziert werden. "Dort, wo CO2 gespeichert wird, müssen auch die Erlöse aus der Emission von Treibhausgasen spürbar ankommen", unterstrich Heinen-Esser. Möglichkeiten zur Realisierung möchte das Umweltministerium mit der Bundesregierung und den weiteren Ländern kurzfristig erörtern.

Mit dem "NRW-Waldfonds" möchte Umweltministerin Heinen-Esser ein regionales Angebot zur CO2-Kompensation schaffen: "Wir prüfen derzeit die rechtlichen und organisatorischen Möglichkeiten zur Einrichtung eines NRW-Waldfonds. Dieser Fonds könnte als Auffangbecken für freiwillige Kompensationsbeiträge von Unternehmen oder Privatpersonen dienen. Zugleich könnte er auch durch öffentliche Gelder gespeist werden."

9 Millionen Euro Ad-hoc-Hilfe, über 100 Millionen Euro für Wiederbewaldung und Waldumbau

Sturm, Dürre und Borkenkäfer haben in den vergangenen beiden Jahren zu großen Schäden in den Wäldern geführt. "Die Lage in unseren Wäldern ist dramatisch. Mit großem Einsatz arbeiten die Waldbesitzerinnen und -besitzer und Forstleute derzeit an einer Begrenzung der Schäden. Hierfür gebührt ihnen nicht nur mein persönlicher Dank, sondern der Dank der Gesellschaft. Die Wiederbewaldung der Schadflächen wird für die nächsten Jahre eine große Aufgabe sein, die wir als Landesregierung nach Kräften unterstützen. Standortangepasste klimastabile Mischwälder müssen zur Regel werden", so Heinen-Esser.

Das NRW-Waldbaukonzept gibt hierzu Empfehlungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Standorte. Für die Ad-hoc-Hilfe bei der akuten Schadensbewältigung hat die Landesregierung in diesem Jahr mehr als 9 Millionen Euro Bundes- und Landesmittel bereitgestellt. Von den bislang beantragten Fördermitteln in Höhe von fast 7,8 Millionen Euro wurden bereits gut 7,1 Millionen Euro bewilligt. Für die Wiederbewaldung der Schadflächen sollen in den nächsten zehn Jahren 100 Millionen Euro zweckgebunden, jährlich flexibel und an den Bedarfen im Wald orientiert bereitgestellt werden. Zudem hat der Bund für die nächsten vier Jahre Mittel in Höhe 547 Millionen Euro für die Bewältigung der bundesweiten Schäden in den Wäldern angekündigt. Der Verteilungsschlüssel der Bundesmittel auf die Länder wird derzeit noch verhandelt.

Gemeinsamer Pakt für die Zukunft des Waldes
Nach umfangreichen Erhebungen im Wald wird das Umweltministerium am 25. November 2019 gemeinsam mit dem Landesbetrieb Wald und Holz die Ergebnisse der diesjährigen Waldzustandserhebung vorstellen. Basierend auf den Erkenntnissen der heutigen Konferenz, der Waldzustandserhebung sowie den Gesprächen im Rahmen der Task-Force-Käfer plant die Landesregierung einen erneuten Austausch mit den betroffenen Verbänden, um das gemeinsame weitere Vorgehen bei der Schadensbewältigung und der Waldentwicklung abzustimmen. Ziel ist ein gemeinsamer Pakt für die Zukunft des Waldes. "

Markt der Möglichkeiten", neue Broschüre, neues Video
Im Rahmen der Konferenz präsentierten verschiedene Organisationen und Einrichtungen ihre Aktivitäten für Wald und Klimaschutz auf einem "Markt der Möglichkeiten". Pünktlich zur Konferenz hat das Umweltministerium Nordrhein-Westfalen zudem eine neue Broschüre rund um den Wald in Nordrhein-Westfalen herausgegeben. Auch zwei aktuelle Videoproduktionen geben einen Einblick in die aktuelle Lage des Waldes und einen Ausblick auf Perspektiven.

Weitere Informationen: Video: "Wald im Klimawandel" (https://www.umwelt.nrw.de/mediathek/videos/video/?video_id=13419&backId=403&cHash=145752502ce1af90fd649bb050d78646)
Video: "Waldbewirtschaftung im Klimawandel" (https://www.umwelt.nrw.de/mediathek/videos/video/?video_id=13418&backId=403&cHash=9f9053eaac4ad50cac931b60a33870fc)
Broschüre: "Wälder in Nordrhein-Westfalen - Der Wald im Klimastress" (https://www.umwelt.nrw.de/mediathek/broschueren/detailseite-broschueren/?no_cache=1&broschueren_
id=13416&backId=147&cHash=fca2caa2c2d14f4d003d9deebea19c33)  

Rückruf mit Listerien belasteter Lebensmittel

Strukturen zur Aufklärung überregionaler Infektionsgeschehen durch Lebensmittel verbessern

Düsseldorf/Duisburg, 11. Oktober 2019 - Nach einer aktuellen Veröffentlichung des Robert Koch-Instituts können elf Listeriose-Fälle in Nordrhein-Westfalen zwischen 2014 und 2018 dem Sigma-1-Ausbruch zugeordnet werden – bislang kein Fall in 2019

Das nordrhein-westfälische Verbraucherschutzministerium setzt sich dafür ein, die Strukturen zur Zusammenarbeit der Behörden bei der Aufklärung überregionaler Infektionsgeschehen, die durch Lebensmittel verursacht werden zu optimieren. „Der aktuelle Fall von Listerienfunden in einem überregional agierenden Lebensmittelbetrieb zeigt erneut, dass wir die Abstimmung und die Informationswege der Behörden untereinander und die Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit verbessern müssen“, sagte Umweltstaatssekretär Dr. Heinrich Bottermann am Freitag in Düsseldorf. Das Verbraucherschutzministerium wird seine Position am heutigen Freitag (11. Oktober 2019) unter anderem bei einem schon länger terminierten Bund-Länder-Treffen zur Lebensmittelüberwachung in München vorbringen.

Das Ministerium ist grundsätzlich der Auffassung, dass auch Informationen zu konkret betroffenen Lebensmitteln und zu den Vertriebswegen veröffentlicht werden sollten. „Gleichwohl sind, wie auch im aktuellen Fall die rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere eine Anhörung der Unternehmen zu beachten“, sagte Bottermann. Konkret regt das Verbraucherschutzministerium eine Änderung im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) an, wonach bei einer geplanten Veröffentlichung der Namen und Vertriebswege bei großen Handelsunternehmen auf eine Anhörung verzichtet werden kann – eine akute Gesundheitsgefährdung vorausgesetzt.

Nach einer aktuellen Veröffentlichung des Robert Koch-Instituts (RKI) waren vom Listeriose-Ausbruch mit dem Erreger Listeria monocytogenes Sequenz-Cluster-Typ 2521 (Sigma1) in Nordrhein-Westfalen im Zeitraum von 2014 bis 2018 elf bekannte Patienten betroffen:

Jahr

2014

2015

2016

2017

2018

2019

gesamt

Fälle des Listerioseausbruchs Typ Sigma1 in NRW

1

-

1

3

6

-

11

 

Von den elf Patienten aus Nordrhein-Westfalen, die von dem Sigma1-Ausbruch betroffen waren, sind nach der Analyse des RKI vier verstorben, davon wiederum einer direkt oder indirekt an der Listeriose. Laut RKI sind die Genomsequenzen der in der Betrachtung erfassten sogenannten „Listerien-Isolate“ sehr nah verwandt, so dass davon auszugehen sei, dass die Patienten sich an einer gemeinsamen Quelle infiziert haben. Weiter heißt es in dem Bericht, dass „ein Listerien-Isolat aus Lebensmitteln eines nicht näher benannten Betriebs aus Hessen mit Patienten-Isolaten des Ausbruchs Sigma1 vergli¬chen und dabei eine sehr nahe Verwandtschaft der Listerien-Isolate der Patienten und aus dem Lebensmittel festgestellt“ worden sei.

„Ob die Listeriose-Fälle des Typs Sigma1 aus den Jahren 2014 bis 2018 direkt oder indirekt mit Listerienbelasteten Waren des Unternehmens Wilke in Verbindung stehen, kann laut der Studie des RKI weder ausgeschlossen noch bestätigt werden. Im Jahr 2019 hat es bislang keinen Fall in Nordrhein-Westfalen gegeben, der dem Erreger Sigma1 zugeordnet werden kann“, erklärte Gesundheitsstaatssekretär Dr. Edmund Heller. Heller verwies zugleich auf die Entwicklung der Gesamtzahl der gemeldeten Listeriosefälle, die die sogenannte „Referenzdefinition“ des RKI erfüllen und von 2014 bis 2019 in Nordrhein-Westfalen aufgetreten sind (Datenstand: 9.Oktober 2019):

Jahr

2014

2015

2016

2017

2018

2019

insgesamt

Listeriose-Fälle in NRW insgesamt

115

203

120

150

149

107

844

Rückruf von Lebensmitteln läuft

Am Mittwoch, 2. Oktober 2019, hatte das hessische Verbraucherschutzministerium in einer Schnellwarnmeldung mitgeteilt, dass sämtliche Produkte des Herstellers Wilke Waldecker Fleisch- und Wurstwaren GmbH & Co. KG zurückgerufen werden. Daraufhin hat in Nordrhein-Westfalen das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) unmittelbar alle betroffenen Kreise über den Vertrieb von Produkten der hessischen Firma informiert, telefonisch und per E-Mail. Am 7. Oktober hat das hessische Verbraucherschutzministerium zudem konkrete Produktnamen und eine Vertriebsliste übermittelt. Seither konnten die Rückrufe noch genauer erfolgen und kontrolliert werden.

Aus Vorsorgegründen hat das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz darüber hinaus landesweite Kontrollen veranlasst, um zu überprüfen, ob alle Produkte aus dem Verkehr genommen wurden. „Bisher wurden keine Verzögerungen oder Versäumnisse bei den Rückrufaktionen gemeldet. Unser Ziel ist es, bestmöglich sicherzustellen, dass keine Ware mehr im Verkauf ist und alle Kunden informiert sind“, sagte Bottermann. Das Ministerium geht davon aus, dass Firmen in fast allen Kreisen in Nordrhein-Westfalen betroffen waren, da Kundenbeziehungen zu Firmen in fast allen Kreisen in Nordrhein-Westfalen bestehen. Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz nahm den Vorfall zum Anlass und lässt vorsorglich mit Schwerpunktkontrollen Unternehmen überprüfen, die in der Vergangenheit schon einmal in punkto Listerien auffällig geworden sind.

 

Landesregierung beschließt Programm für die Zukunft des Waldes

Gespräch mit Forst- und Naturschutzverbänden im Vorfeld des nationalen Waldgipfels in Berlin

Düsseldorf/Duisburg, 24. September 2019 - Zur Erhaltung und Wiederaufforstung des Waldes, der in Nordrhein-Westfalen rund 27 Prozent der Gesamtfläche des Landes ausmacht, hat die Landesregierung bei der auswärtigen Kabinettklausur in Schmallenberg im Sauerland am 24. und 25. September 2019 ein "Programm für die Zukunft des Waldes" beschlossen. Kern der Erklärung sind ein 100 Millionen Euro-Wiederbewaldungsprogramm für den Aufbau von vielfältigen und klimastabilen Wäldern sowie weitere finanzielle und fachliche Hilfen bei der Bewältigung der akuten Schadenssituation.

So hat die Landesregierung aktuell die Fördergelder für Ad-hoc-Hilfen von 6,2 Millionen Euro auf 9,2 Millionen Euro aufgestockt. Ministerpräsident Armin Laschet: "Die Lage unserer Wälder ist kritisch - mit massiven Folgen für die Forstwirtschaft und das Klima. Wir erleben eine beispiellose Abfolge von Stürmen, Dürren und die drastische Ausbreitung von Borkenkäfern.

Die Auswirkungen sind überall in Nordrhein-Westfalen mit bloßem Auge zu erkennen. Der Schutz des Waldes ist essentiell für unser Klima und die Menschen in Nordrhein-Westfalen, hier steht die Landesregierung in der gemeinsamen Verantwortung mit den Waldbauern. Der Wald ist CO2-Binder, Erdrutsch-Schutz und Wasser-Filter - und vieles mehr. Diese Leistung der Waldbäuerinnen und Waldbauern muss finanziell anerkannt werden. Dafür werden wir uns bei den anstehenden Beratungen zur Ausgestaltung des Klimapakets in Berlin einsetzen. Waldschutz ist Klimaschutz."

Mit den aktuell auf 9,2 Millionen Euro aufgestockten Fördergeldern für die Ad-hoc-Hilfe bei der akuten Schadensbewältigung unterstützt die Landesregierung die Überwachung der Borkenkäferpopulation, die Aufarbeitung befallenen Holzes, den Holztransport in Trocken- und Nasslager sowie weitere Maßnahmen zur Herabsetzung der Bruttauglichkeit sowie die Anlage und den Betrieb von Holzlagerplätzen. Von den bisher als Hilfsleistungen beantragten rund 5,9 Millionen Euro wurden mehr als 5,8 Millionen Euro bereits bewilligt. Darüber hinaus sieht das Wald-Programm mit dem Titel "Schmallenberger Erklärung" vor, dass allein für die Wiederaufforstung der Schadflächen in den nächsten zehn Jahren 100 Millionen Euro zweckgebunden, haushaltstechnisch jährlich flexibel und an den Bedarfen im Wald orientiert bereitgestellt werden. Hierzu soll das Waldbaukonzept Nordrhein-Westfalen fortan zur Fördergrundlage werden.
Die Landesregierung setzt sich zum Ziel, die aktuellen Waldschadensflächen im kommenden Jahrzehnt wieder vollumfänglich aufzuforsten. Die aktuellen Schäden belaufen sich bei den Fichten auf rund 20.000 Hektar, betroffen sind rund elf Millionen Bäume. Hinzu kommen bisher etwa 300.000 Kubikmeter Schadholz bei der Buche, die auf großer Fläche zudem teilweise starke Vorschäden aufweist.

"Nordrhein-Westfalen forstet auf. Angepasst an die jeweiligen Standorte sollen klimaresiliente Mischwälder zur Regel werden. Die richtige Mischung macht es. Und diese fordern und fördern wir", betonte Umweltministerin Ursula Heinen-Esser. "Der Wald ist als Kohlenstoffspeicher Klimaschützer Nummer 1, Hort nachwachsender Rohstoffe, Lebensraum für Flora und Fauna, Erholungsraum und ein Stück Heimat für uns Menschen. Diese vielfältigen Funktionen müssen wir für die Zukunft und für uns alle sichern. Dafür braucht der Wald nun Unterstützung auf allen Ebenen."
So enthält die Schmallenberger Erklärung als eine zentrale Forderung auch eine bessere Honorierung der Klimaschutzleistungen des Waldes. Das in der vergangenen Woche vorgelegte Maßnahmenpaket des Bundes für das Klimaschutzprogramm 2030 betont die Bedeutung von Wäldern als CO2-Senken und ihr enormes Klimaschutzpotenzial. Darin heißt es: "Deshalb wird die Bundesregierung die Sicherung dieser CO2-Senken fördern."

Auch Bauministerin Ina Scharrenbach warb dafür, die Klimaschutzleistungen des Waldes besser zu honorieren: "Klimaschutz und bezahlbares Wohnen dürfen kein Widerspruch mehr sein. Deshalb arbeiten wir an neuen Lösungen. Das Bauen mit Holz ist hierbei ein wichtiger Aspekt. Holz kommt als Bau- und Werkstoff große ökologische und klimapolitische Bedeutung zu. Im Vergleich zu anderen Materialien ist Holz ein nachwachsender Rohstoff, der einen wegweisenden Beitrag zur ressourcenschonenden und nachhaltigen Entwicklung des Bauwesens leistet.
Mit dem Baurechtsmodernisierungsgesetz ist ein Schritt unternommen worden, um das Bauen mit Holz in Nordrhein-Westfalen zu erleichtern und zukunftsfähig zu machen. Das Gesetz ermöglicht die Verwendung des nachwachsenden Rohstoffs künftig auch bei Gebäuden bis zu 13 Metern Höhe. Eine von der Landesregierung eingesetzte Expertenkommission ,Bauen mit Holz/Nachhaltiges Bauen' erarbeitet derzeit zudem praktische Vorschläge, um den Holzbau noch stärker in den Fokus des Bauwesens zu rücken."

Zur Vorbereitung auf den nationalen Waldgipfel am 25. September 2019 in Berlin haben sich Ministerpräsident Laschet, Umweltministerin Heinen-Esser und Heimatministerin Ina Scharrenbach im Vorfeld der Kabinettklausur mit Vertretern der nordrhein-westfälischen Forst- und Naturschutzverbände ausgetauscht. Schwerpunkt der Gespräche waren die Sorgen um den Wald und die Forderung nach praxistauglichen Unterstützungsangeboten für Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer. Diese nordrhein-westfälischen Interessen wird Umweltministerin Heinen-Esser beim nationalen Waldgipfel von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner in Berlin einbringen.

Teilnehmer des Gesprächs waren neben den Mitgliedern der Landesregierung: Dr. Philipp Freiherr Heereman (Vorsitzender des Waldbauernverbands Nordrhein-Westfalen), Bürgermeister Bernhard Halbe (Vorsitzender des Kommunalen Waldbesitzerverbands Nordrhein-Westfalen), Max Freiherr von Elverfeldt (Vorsitzender der Familienbetriebe Land- und Forstwirtschaft Nordrhein-Westfalen), Peter Wicke (Vorsitzender Landesvertretung IG BAU Forst und Naturschutz Nordrhein-Westfalen), Fred J. Hansen (Vorsitzender des Bundes Deutscher Forstleute Nordrhein-Westfalen), Christoph Kraas (Vorsitzender Forst-Unternehmerverband), Alain Paul (Geschäftsführer Verband Deutscher Forstbaumschulen e.V.), Heinz Kowalski (stellv. Vorsitzender des NABU Nordrhein-Westfalen), Marie Luise Fasse (Vorsitzende der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald - LV NRW), Andreas Wiebe (Leiter des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein-Westfalen).

"Die Bundesmittel für die Schadensbewältigung müssen ausgeweitet werden und für die Länder flexibel und unbürokratisch nutzbar sein. Dies gilt auch für die Wiederbewaldung, die in den nächsten Jahren die zentrale Herausforderung sein wird und zusätzliche Hilfen erfordert. Waldpolitik ist kein Jahresgeschäft. Daher müssen Mittel zumindest für die nächsten zehn Jahre zur Verfügung gestellt werden, um Planungssicherheit zu schaffen. Auch das Forstschäden-Ausgleichsgesetz sollte novelliert werden, um den Schäden steuerlich und betrieblich besser begegnen zu können", so Umweltministerin Heinen-Esser mit Blick auf den Bundeswaldgipfel.

Für den 11. November 2019 plant die Landesregierung eine Wald-Konferenz, bei der mit den Betroffenen und Wissenschaftlern über die Situation des Waldes diskutiert und ein Bündnis für den Wald ins Leben gerufen werden soll. In der "Task-Force Käfer" werden regelmäßig aktuelle biologische und technische Fragen zur Ausbreitung und Bekämpfung der Schadinsekten und Möglichkeiten zur Unterstützung der Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer beraten. Mitglieder sind neben der Landesregierung die Waldbesitzverbände, die Berufsverbände, der forstliche Unternehmerverband, Baumschulen, Verbände der holzverarbeitenden Industrie sowie Naturschutzverbände.

Weitere Informationen:

"Wald und Klima" [https://www.umwelt.nrw.de/naturschutz/wald/wald-und-klima/] "Waldbau im Klimawandel" [https://www.umwelt.nrw.de/naturschutz/wald/waldbewirtschaftung/waldbau/]

NRW-Kommunalwahl am 13. September 2020

Düsseldorf/Duisburg, 10. September 2019 - Innenminister Herbert Reul hat festgelegt, dass der Termin für die Kommunalwahlen 2020 in Nordrhein-Westfalen der 13. September 2020 sein wird. An diesem Tag findet im Gebiet des Regionalverbands Ruhr auch die Wahl der Verbandsversammlung statt.

Erntebilanz 2019

- Getreideernte durchschnittlich - Winterfutter könnte knapp werden
- Große regionale und einzelbetriebliche Unterschiede auch bei anderen Kulturen


Düsseldorf/Duisburg, 21. August 2019 -
Nordrhein-Westfalen hat heute (21. August) die repräsentativen, auf mehr als 700 Feldern gemessenen Ergebnisse der besonderen Ernteermittlung für Getreide sowie Schätzungen für andere wichtige Feldfrüchte vorgelegt.
"Im Vergleich zu den teils massiven Ertragseinbüßen des Vorjahres lassen die bisherigen Ernteergebnisse eine durchschnittliche Getreideernte erwarten. Aufgrund der auch in diesem Jahr teils extremen Witterungsverhältnisse sind jedoch insbesondere beim Grünland Einbußen möglich. Es ist zu hoffen, dass die Witterung es in den kommenden Monaten gut mit der Landwirtschaft meint", sagte Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser.

In diesem Jahr konnte in Nordrhein-Westfalen mit insgesamt 3,84 Millionen Tonnen eine um 8,7 Prozent höhere Gesamtgetreidemenge (ohne Körnermais) als im Jahr 2018 geerntet werden. Die Anbaufläche lag hierbei mit insgesamt 500.100 Hektar drei Prozent über der Anbaufläche des vergangenen Jahres. Im Vergleich zum fünfjährigen Mittel wurde eine um 4,9 Prozent geringere Erntemenge ermittelt und eine um 2,4 Prozent geringere Anbaufläche.
Hierbei ist in Folge der extremen Witterungsbedingungen der Vorjahre eine Zunahme der Anbaufläche von Wintergetreide auf Kosten von Anbaufläche von Sommergetreide ersichtlich. Die Qualität des Getreides ist überwiegend zufriedenstellend bis gut.
Die Getreidepreise liegen jedoch mit 155 bis 162 Euro pro Tonne bei Brotweizen bzw. 150 bis 170 Euro bei Futterweizen unterhalb der Erwartungen der Erzeuger. Bei Wintergerste (7,65 Tonnen pro Hektar) und Triticale (7,02 t/ha) lagen die Erträge im Landesschnitt knapp über dem fünfjährigen Mittel. Bei den übrigen Getreidearten konnten Erträge zwischen 4,2 Prozent (Winterweizen, 8,16 t/ha), 6,7 Prozent (Roggen, 6,19 t/ha) und 10,8 Prozent (Hafer, 4,94 t/ha) unter dem fünfjährigen Mittel festgestellt werden. Dabei gibt es jedoch sehr große regionale und einzelbetriebliche Unterschiede.
Die Ertragshöhe hing wesentlich von der Bodenqualität und der Niederschlagsverteilung ab. Enorme Unterschiede konnten bereits innerhalb einzelner Schläge festgestellt werden. Wesentlich schwieriger als bei Getreide stellt sich momentan die Situation in Nordrhein-Westfalen bei anderen Kulturen wie Mais, Zuckerrüben und Kartoffeln sowie auf dem Grünland dar. Auch hier sind die Unterschiede in Abhängigkeit von den örtlichen Niederschlagsmengen und bei Kartoffeln zusätzlich von den Beregnungsmöglichkeiten enorm. Welche Erntemengen hier zu erzielen sind, wird auch von den Niederschlägen in den nächsten Wochen abhängen. 

Auf den Grünlandflächen konnte aufgrund der niederschlagsreichen Wintermonate ein sehr guter erster und größtenteils ein zufriedenstellender zweiter Schnitt geerntet werden. Danach führte die Trockenheit jedoch zu einem weitgehenden Wachstumsstillstand, so dass kaum noch Wiederaustrieb und Zuwachs erfolgen konnte. Punktuelle Gewitterschauer ließen in einigen Gebieten eine Regeneration des Grünlandes und gewisse Wachstumsraten zu, dennoch könnte es für viele Betriebe zu einer knappen Versorgung mit Winterfutter kommen.  

Düsseldorf fördert Schulen im Regierungsbezirk 

Düsseldorf, 26. Juli 2019 - Regierungspräsidentin Birgitta Radermacher hat gute Nachrichten für Schülerinnen und Schüler, die in der Grundschule oder in der Sekundarstufe I. das Ganztags- und Betreuungsangebot ihrer Einrichtung nutzen.

Für die Grundschulen

Die Düsseldorfer Regierungspräsidentin Birgitta Radermacher hat die vom Land NRW bereitgestellten Fördermittel für alle Grundschulen mit Ganztagsangeboten für das Schuljahr 2019/2020 in ihrem Regierungsbezirk bewilligt.

Die Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich verzeichnen im Regierungsbezirk eine weitere Steigerung der Anmeldezahlen um etwa 6 % gegenüber dem Vorjahr. „Die Offenen Ganztagsgrundschulen eröffnen unseren Kindern weitergehende Chancen und erleichtern den Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, kommentiert Regierungspräsidentin Birgitta Radermacher. „Dies ist ein sehr wichtiges Angebot, das wir gern unterstützen.“ Das Fördervolumen beträgt rund 130 Mio. Euro für rund 93.000 Schulkinder in den Offenen Ganztagsgrundschulen im Regierungsbezirk.

Zusätzlich zu den offenen Ganztagsangeboten, konnten zudem zusätzliche 610.000 Euro für verlässliche Betreuungsangebote an den Schulen im Primarbereich bewilligt werden.

Für die Sekundarstufe I.

Die Kommunen und Ersatzschulträger im Bezirk haben für das kommende Schuljahr 2019/2020 insgesamt rund 20,1 Mio. Euro für Ganztags- und Betreuungsangebote an Schulen der Sekundarstufe I beantragt. Regierungspräsidentin Birgitta Radermacher teilte nun erfreut mit: „Alle Anträge können in der beantragten Höhe bewilligt werden. Durch die erfolgreiche Zusammenarbeit der Schulen und Träger aus den Bereichen Jugendhilfe, Kultur und Sport, werden die Betreuungs- und Ganztagsangebote für die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I auch in diesem Jahr weiter ausgebaut.“ Das Programm heißt „Geld oder Stelle“.

Die Erhöhung der Fördersätze und das rege Interesse der Eltern und weiterführenden Schulen führte zu einem Anstieg der Förderung um mehr als 1,8 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr.

Land fördert Verbraucherforschung: Rund 100.000 Euro für Projekte der Universitäten Siegen und Duisburg-Essen

Kinderernährung, Lebensmitteleinkauf und digitale Sprachassistenten - Drei Forschungsvorhaben zur Förderung ausgewählt 
Düsseldorf/Duisburg, 26.Juli 2019 -
Drei Forscherteams der Universitäten Siegen und Duisburg-Essen haben sich in der aktuellen Förderrunde "Verbraucherforschung Nordrhein-Westfalen" durchgesetzt: Ihre Forschungsprojekte werden vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft mit rund 100.000 Euro gefördert. Sie befassen sich mit Kinderernährung, dem Einkauf von Lebensmitteln und digitalen Sprachassistenten für Seniorinnen und Senioren. Die Projektförderung wird jedes Jahr vom bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen angesiedelten Kompetenzzentrum Verbraucherforschung NRW (KVF NRW) ausgelobt, das vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz institutionell gefördert wird.

Das KVF NRW ist ein Kooperationsprojekt der Ministerien für Kultur und Wissenschaft (MKW) und für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MULNV) sowie der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Durch die Förderung von Projekten soll unabhängige, verbraucherrelevante Forschung in Nordrhein-Westfalen ermöglicht werden. Gefördert werden Vorhaben aus allen Fachrichtungen, die für die Verbraucherforschung eine Rolle spielen - von Psychologie über Wirtschaft bis hin zu Informatik. Ausschlaggebende Kriterien für die Förderung sind ein innovativer Ansatz, eine hohe Relevanz für die Verbraucherforschung und wissenschaftliche Exzellenz. 

Die Förderempfehlungen spricht der Wissenschaftliche Beirat des KVF NRW aus. Folgende Projekte wurden 2019 ausgewählt:  Laientheorien zu Kinderlebensmitteln / Universität Duisburg-Essen Das Projekt "Laientheorien zu Kinderlebensmitteln" untersucht, was Verbraucherinnen und Verbraucher über spezielle Kinderlebensmittel (zum Beispiel Würstchen, Fruchtjoghurts und Kekse) denken. Diese gelten oftmals als ungesund, sind aber aufgrund ihrer Gestaltung für Kinder attraktiv.
Die Forscherinnen und Forscher möchten herausfinden, wie die Wahrnehmung dieser Lebensmittel das Kaufverhalten beeinflusst. Projektleiter: Prof. Dr. Oliver Büttner (Universität Duisburg-Essen) 

Förderung des "Food Well-Being" junger Familien und deren Kinder durch die optimale Gestaltung und Nutzung des Lebensmitteleinkaufs / Universität Siegen 

Ebenfalls mit der Ernährung befasst sich das Projekt "Förderung des Food Well-Being junger Familien und deren Kinder durch die optimale Gestaltung und Nutzung des Lebensmitteleinkaufs". In diesem Vorhaben geht es darum, wie ein bewusster Lebensmitteleinkauf dazu beitragen kann, das Wohlergehen von Kindern langfristig zu fördern und diese zu einem selbstbestimmten Konsum anzuleiten. Projektleiterin: Prof. Dr. Hanna Schramm-Klein (Universität Siegen) Zwischen Fremdsteuerung und Selbststeuerung

-  Der Umgang älterer VerbraucherInnen mit digitalen Sprachassistenten / Universität Siegen 
Die Bedürfnisse von Seniorinnen und Senioren rückt das Projekt "Zwischen Fremdsteuerung und Selbststeuerung - Der Umgang älterer VerbraucherInnen mit digitalen Sprachassistenten" in den Fokus. Das Forschungsteam möchte untersuchen, welche Rolle digitale Sprachassistenten beim Einkauf und Konsum älterer Verbraucherinnen und Verbraucher spielen und wie diese mit digitalen Sprachassistenten umgehen. Projektleiterin: Prof. Dr. Hanna Schramm-Klein (Universität Siegen) 


Ministerpräsident Laschet: Der Wald ist unser wichtigster Klimaschützer

 Düsseldorf/Duisburg, 25. Juli 2019 - Mittel für die Wiederaufforstung werden mehr als verdoppelt - Ministerpräsident Laschet und Umweltministerin Heinen-Esser informieren sich über klimabedingte Waldschäden im Königsforst Ministerpräsident Armin Laschet und Umweltministerin Ursula Heinen-Esser haben am Donnerstag das Waldgebiet "Königsforst" bei Köln besucht, um sich gemeinsam mit den Waldbesitzerverbänden ein Bild über die aktuelle Lage der Wälder in Nordrhein-Westfalen zu machen.
Das Waldgebiet zeigt verschiedene Schadensbilder auf, die typisch für die derzeitigen Herausforderungen durch Sturm, Trockenheit und Schadinsekten sind. Ministerpräsident Laschet sagte: "Die Wetter- und Naturereignisse der letzten Jahre haben unseren Wäldern in Nordrhein-Westfalen stark zugesetzt. Die Lage ist dringlich - mit massiven Folgen für die Forstwirtschaft und unsere Umwelt. Förster und Waldbauern arbeiten auf allen Ebenen, um die verheerenden Folgen von Sturm, Dürre und Schädlingen zu begrenzen. Dafür bin ich ihnen sehr dankbar."

Der Ministerpräsident weiter: "Bereits jetzt haben wir 6,2 Millionen Euro an Sondermitteln zur Bewältigung der Schäden in den Wäldern zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus werden wir die Hilfen für die Wiederaufforstung von bisher gut 4 Millionen Euro auf 10 Millionen jährlich mehr als verdoppeln. Wir werden so den Kulturraum Wald für die Zukunft erhalten. Denn der Wald ist nicht nur Erholungsraum und Wirtschaftsgut, sondern auch ein nachhaltiger CO2-Speicher. Der Wald ist unser wichtigster Klimaschützer."

Umweltministerin Heinen-Esser sagte: "Wir müssen den Wald gegen den Klimawandel rüsten. Waldschutz, Wiederaufforstungen und eine nachhaltige Holzverwendung sind entscheidend im Kampf gegen die Folgen des Klimawandels. Der Wald speichert Treibhausgase und regelt den Wasser- und Temperaturhaushalt. Zugleich ist er ein Lieferant für nachwachsende Rohstoffe. Wir müssen noch intensiver zusammenarbeiten, um unsere Naturlandschaft in Nordrhein-Westfalen zu erhalten und die Wiederbewaldung und die Bekämpfung von Schädlingen zu bewältigen."

Zur Unterstützung der Waldbesitzer in den aktuellen Extremlagen hat die Landesregierung jetzt schon Sondermittel in Höhe von 6,2 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Gefördert werden unter anderem Hilfen für die Aufarbeitung befallenen Holzes, die Errichtung von Holzlagerplätzen, die Überwachung der Borkenkäferpopulation oder der Transport von Schadhölzern aus dem Wald. Daneben stehen über weitere Förderangebote auch Mittel für Wiederaufforstung und Wegebau bereit.

Um den Wald langfristig gegen die Folgen des Klimawandels zu rüsten, wird die Landesregierung darüber hinaus weitere Maßnahmen beschließen, um den heimischen Wäldern zu helfen:
  Die bisherige Förderung insbesondere für Wiederaufforstungs- und Nachbesserungsmaßnahmen durch das Land beläuft sich derzeit auf etwa 4 Millionen Euro. Um die Schadflächen wiederaufzuforsten, werden in den nächsten 10 Jahren 100 Millionen Euro benötigt. Die Landesregierung wird die Mittel für die Aufforstung daher jährlich auf 10 Millionen Euro mehr als verdoppeln.  

  Für den 11. November wird die Landesregierung zu einer Wald-Konferenz einladen, in deren Rahmen mit den Betroffenen und Wissenschaftlern neben der Situation des Waldes auch jüngste Studien zur Bedeutung des Waldes ausführlich diskutiert werden. Im Rahmen dieser Waldkonferenz soll gemeinsam mit den Verbänden ein Bündnis für den Wald ins Leben gerufen werden.  
Die Landesregierung wird sich dafür einsetzen, dass langfristig der Beitrag des Ökosystems Wald als CO2-Speicher honoriert wird. Wer aufforstet, hilft dem Klima. Daher wird die Landesregierung sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass die Öko-Bilanz des Waldes im Rahmen einer CO2-Bepreisung gewürdigt wird.

Die Landesregierung trägt dazu bei, die Vielfalt und die Stabilität der Wälder mit Blick auf den Klimawandel zu erhöhen. "Die Waldbesitzerinnen und -besitzer setzen sich mit viel Herzblut, teilweise seit Generationen, für ihren Wald ein. Wir unterstützen das Engagement der Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer mit spürbaren Hilfen.
Von vielfältigen, stabilen und leistungsstarken Wäldern profitieren wir alle. Bei der Bewältigung der Extremwetterfolgen stehen wir an Ihrer Seite", versicherte Umweltministerin Heinen-Esser im Gespräch mit Dr. Philipp Freiherr Heereman (Waldbauernverband), Max Freiherr von Elverfeldt (Familienbetriebe Land und Forst NRW) und Thomas Kämmerling (Gemeindewaldbesitzerverband).

Rund 27 Prozent der Landesfläche in Nordrhein-Westfalen sind bewaldet, über 80 Prozent der Waldfläche sind in Privat- und Kommunalbesitz. Stürme und die lang andauernde Trockenheit haben dem Wald im vergangenen Jahr stark zugesetzt.
Die Trockenheit, die auch in diesem Jahr anhält, begünstigt wiederum die Ausbreitung des Borkenkäfers. In der kommenden Woche startet die offizielle jährliche Waldzustandserhebung. Deren Ergebnisse werden im Herbst vorliegen und sollen ein verlässliches Lagebild über die Schäden in ganz Nordrhein-Westfalen geben.
Vor allem die Eindämmung der Borkenkäferpopulation gestaltet sich schwierig. Um sicher zu stellen, dass die Waldbesitzer im Kampf gegen den Borkenkämpfer Unterstützung erhalten, hat Umweltministerin Ursula Heinen-Esser bereits im vergangenen Jahr die "Task Force Käfer" eingesetzt. Gemeinsam mit Waldbesitzern, den Berufsverbänden, dem forstlichen Unternehmerverband, Baumschulen, Verbänden der holzverarbeitenden Industrien sowie Naturschutzverbänden berät die Landesregierung regelmäßig über Maßnahmen gegen die starke Borkenkäferpopulation.  

Neue Ministeriums-Broschüre zum Insektenschutz

Düsseldorf/Duisburg, 17. Juli 2019 - Praxistipps und jede Menge Fakten trägt die neue Broschüre "Insekten schützen – Artenvielfalt bewahren" auf 44 ansprechend gestalteten Seiten zusammen Umweltministerin Heinen Esser: "Weniger Insekten, weniger Blütenpflanzen und Singvögel, weniger Vielfalt. Diese Negativkette müssen wir gemeinsam durchbrechen, die Bewahrung der biologischen Vielfalt ist Kernanliegen der nordrhein-westfälischen Umwelt- und Naturschutzpolitik. Deswegen freue ich mich, dass wir mit der neuen Broschüre Tipps und Fakten zum Insektenschutz auf 44 Seiten allgemeinverständlich zur Verfügung stellen können".

Fast Dreiviertel aller Tierarten in Deutschland sind Insekten, von denen die meisten nur winzig klein sind. Insekten sind für unsere Ökosysteme unverzichtbar, dennoch nehmen in den letzten Jahrzehnten gerade die blütenbesuchenden Insekten merklich ab, längst ist der Rückgang auch in Nordrhein-Westfalen angekommen.
Das Umweltministerium gibt deshalb eine neue Broschüre unter dem Titel "Insekten schützen – Artenvielfalt bewahren" heraus.
 Großzügige Fotostrecken, Kurzporträts heimischer Arten und prägnante Wissenstexte über das Wirken der kleinen Tiere laden zum Blättern ein. Zahlreiche Ansprechpartner für Kommunen und Privatpersonen, weiterführende Infoangebote, Medien und Links unterstreichen den Servicecharakter des Heftes.

Kommunale Best-Practice-Beispiele und Tipps für pestizidfreie und naturnahe Garten- und Balkongestaltung runden die Broschüre ab. Die Publikation im modernen Design informiert über die Ursachen des Insektensterbens und gibt eine Übersicht der Maßnahmen, die die nordrhein-westfälische Landesregierung bereits ergriffen hat, um den Verlust der biologischen Vielfalt entgegenzuwirken. Nordrhein-Westfalen besitzt eine faszinierende Natur, die immer wieder neu begeistert.
Teil dieser vielfältigen Natur zu sein, sie zu sehen, zu hören und zu erleben, ist von unschätzbarem Wert. Der Erhalt der biologischen Vielfalt ist eine zentrale Aufgabe menschlicher Daseinsvorsorge und Kernanliegen der Landesregierung.

"Wir müssen alles dafür tun, unseren Artenschatz den nachfolgenden Generationen zu vererben", sagt Umweltministerin Ursula Heinen-Esser. Ministerin Heinen-Esser: "Insekten sind faszinierende Tiere, die ökologische Schlüsselfunktionen selbst im Polareis oder in der Wüste wahrnehmen. Aber auch vor unserer Haustür leisten sie Wertvolles. Wir alle können Insekten Lebensraum und Nahrung spenden, indem wir seltener den Rasen mähen, auf die Anlage von Steingärten verzichten oder Obst und Gemüse aus regionalem und biologischem Anbau kaufen."

Kostenlose Bestellung oder herunterladen als PDF-Datei [http://url.nrw/Zv6]

Trinkwasserversorgung in NRW ist auch an heißen Tagen gesichert

Düsseldorf/Duisburg. 28. Juni 2019 - Die Trinkwasserversorgung in Nordrhein-Westfalen ist auch an heißen Tagen gesichert. Darauf weist das nordrhein-westfälische Umweltministerium hin. Die Wasserversorgungsanlagen im Land sind so ausgelegt, dass sie eine sichere Versorgung der Menschen mit Trinkwasser sicherstellen. Auch die Talsperren des Landes, in vielen Landesteilen wichtige Ressource für die Trinkwasserversorgung, sind nach dem feuchten Winterhalbjahr noch ausreichend gefüllt.
"Aber selbstverständlich ist der Wasserbedarf bei einer anhaltenden warmen und trockenen Witterung deutlich erhöht. Dies haben nicht zuletzt die Erfahrungen aus dem vergangenen Sommer gezeigt", sagt Umweltministerin Ursula Heinen-Esser. Infolge der langen Trockenperiode des Vorjahrs sind die tiefen Bodenschichten weiterhin zu trocken, auch die Grundwasserkörper sind noch nicht wieder voll aufgefüllt. Einige Kommunen, in denen es aufgrund anhaltender Trockenheit zu Versorgungsengpässen kommt, haben ihre Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, sorgsam mit dem Trinkwasser umzugehen und auf das Sprengen ihrer Gärten, das Befüllen von Schwimmbecken oder den Einsatz von Hochdruckreinigern zu verzichten.
"Ich appelliere an die Bürgerinnen und Bürgern in den betroffenen Regionen, die Verhaltensregeln ihrer Kommunen ernst zu nehmen und unbedingt zu beachten", sagt Ministerin Heinen-Esser.
"Wasser ist unser Grundnahrungsmittel Nummer Eins. Auch wenn unsere Wasserversorgung grundsätzlich nicht gefährdet ist, sind alle zu einem sorgsamen und sparsamen Umgang mit unserem Grund- und Trinkwasser aufgerufen und Wasser ist nicht zu verschwenden."

Weitere Informationen: Thema "Wasserversorgung und Trinkwasser" [https://www.umwelt.nrw.de/umwelt/umwelt-und-wasser/wasserversorgung-und-trinkwasser/]

Land setzt beim Schulmilchprogramm neue Akzente

Förderung künftig nur noch für zuckerfreie Milchprodukte

 

Düsseldorf/Duisburg. 1. Juni 2019 -Das Schulmilchprogramm wird mit anderen Akzenten fortgesetzt. Mit Beginn des kommenden Schuljahres wird das Land nur noch reine Schulmilch fördern und dabei über das EU-Schulmilchprogramm ausschließlich ungezuckerte Milchprodukte anbieten. Dies haben das Verbraucherschutzministerium und das Schulministerium zur künftigen Ausgestaltung des Schulmilchprogramms heute bekannt gegeben. Vorausgegangen war ein intensiver sachlich-fachlicher Austausch mit Wissenschaft, Praxis, den Schulen und insbesondere auch den Eltern.

"Auf dieser Grundlage haben wir entschieden, fortan zuckerfreie Milchprodukte zu fördern und keine Fördermittel mehr für Kakao aufzuwenden", erklärte Verbraucherschutzministerin Heinen-Esser. "Ohne die tägliche Ration an Kohlenhydraten, Vitaminen und Mineralstoffen kommen Körper und Lebensgeister morgens nicht in Schwung. Milch ist insbesondere für das Kinderfrühstück ein wertvoller Baustein." Daher werde man dieses Angebot weiterhin aufrechterhalten und noch stärker fördern. Schulministerin Yvonne Gebauer ergänzte: "Gleichzeitig wollen wir die begleitenden pädagogischen Angebote weiter ausbauen." Gemeinsam betonen Heinen-Esser und Gebauer auch die Bedeutung eines vollwertigen Frühstücks für Kinder.

"Viele Kinder frühstücken nicht mehr zu Hause und kommen auch nicht mehr mit einem Butterbrot in die Schule. Essen und Trinken in der Schule bekommt einen wichtigeren Stellenwert, damit unsere Schüler-innen und Schüler fit und leistungsfähig den Schultag bewältigen können. Welche Produkte von Dienstleistern an Schulen angeboten werden, entscheidet letztlich der jeweilige Träger beziehungsweise die Schule, daher stehen alle Beteiligten in einer gemeinsamen Verantwortung", sagte Schulministern Gebauer. Wenn Eltern und Schüler dies wünschen, kann selbstverständlich auch künftig Kakao bestellt werden; dieser wird jedoch nicht mehr gefördert. Ministerin Heinen-Esser: "Das Land setzt durch Programme wie das Schulobst- und Milchprogramm bereits positive Signale. Die Beratung der Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung trägt zur Etablierung einer gesunden Verpflegung bei."

Im September 2018 hatte Ministerin Heinen-Esser zu einem Fachdialog "Fakten zur Schulmilch" eingeladen. Im Januar 2019 folgte ein gemeinsam mit der Verbraucherzentrale NRW ausgerichtetes wissenschaftliches Symposium "Frühstück macht Schule". Ein wesentliches Ergebnis des Fachdialogs und des Symposiums war die Bedeutung des Schulfrühstücks. Zur weiteren Meinungsbildung hatte das Verbraucherschutzministerium mit Unterstützung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) in den zurückliegenden Wochen eine Elternbefragung durchgeführt. Das Stimmungsbild dieser nicht repräsentativen Befragung hat die derzeitige Praxis der Bestellungen sowie eine differenzierte Sichtweise der Eltern bestätigt:

Land setzt beim Schulmilchprogramm neue Akzente 31.05.2019 Förderung künftig nur noch für zuckerfreie Milchprodukte Das Schulmilchprogramm wird mit anderen Akzenten fortgesetzt. Mit Beginn des kommenden Schuljahres wird das Land nur noch reine Schulmilch fördern und dabei über das EU-Schulmilchprogramm ausschließlich ungezuckerte Milchprodukte anbieten. Dies haben das Verbraucherschutzministerium und das Schulministerium zur künftigen Ausgestaltung des Schulmilchprogramms heute bekannt gegeben. Vorausgegangen war ein intensiver sachlich-fachlicher Austausch mit Wissenschaft, Praxis, den Schulen und insbesondere auch den Eltern.
"Auf dieser Grundlage haben wir entschieden, fortan zuckerfreie Milchprodukte zu fördern und keine Fördermittel mehr für Kakao aufzuwenden", erklärte Verbraucherschutzministerin Heinen-Esser. "Ohne die tägliche Ration an Kohlenhydraten, Vitaminen und Mineralstoffen kommen Körper und Lebensgeister morgens nicht in Schwung. Milch ist insbesondere für das Kinderfrühstück ein wertvoller Baustein."
Daher werde man dieses Angebot weiterhin aufrechterhalten und noch stärker fördern. Schulministerin Yvonne Gebauer ergänzte: "Gleichzeitig wollen wir die begleitenden pädagogischen Angebote weiter ausbauen."
Gemeinsam betonen Heinen-Esser und Gebauer auch die Bedeutung eines vollwertigen Frühstücks für Kinder. "Viele Kinder frühstücken nicht mehr zu Hause und kommen auch nicht mehr mit einem Butterbrot in die Schule. Essen und Trinken in der Schule bekommt einen wichtigeren Stellenwert, damit unsere Schüler-innen und Schüler fit und leistungsfähig den Schultag bewältigen können. Welche Produkte von Dienstleistern an Schulen angeboten werden, entscheidet letztlich der jeweilige Träger beziehungsweise die Schule, daher stehen alle Beteiligten in einer gemeinsamen Verantwortung", sagte Schulministern Gebauer.

Wenn Eltern und Schüler dies wünschen, kann selbstverständlich auch künftig Kakao bestellt werden; dieser wird jedoch nicht mehr gefördert. Ministerin Heinen-Esser: "Das Land setzt durch Programme wie das Schulobst- und Milchprogramm bereits positive Signale. Die Beratung der Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung trägt zur Etablierung einer gesunden Verpflegung bei." Im September 2018 hatte Ministerin Heinen-Esser zu einem Fachdialog "Fakten zur Schulmilch" eingeladen. Im Januar 2019 folgte ein gemeinsam mit der Verbraucherzentrale NRW ausgerichtetes wissenschaftliches Symposium "Frühstück macht Schule".
Ein wesentliches Ergebnis des Fachdialogs und des Symposiums war die Bedeutung des Schulfrühstücks. Zur weiteren Meinungsbildung hatte das Verbraucherschutzministerium mit Unterstützung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) in den zurückliegenden Wochen eine Elternbefragung durchgeführt. Das Stimmungsbild dieser nicht repräsentativen Befragung hat die derzeitige Praxis der Bestellungen sowie eine differenzierte Sichtweise der Eltern bestätigt:


- Circa 12.000 Eltern haben an der Umfrage teilgenommen, weit überwiegend Eltern von Grundschulkindern.
- 83 Prozent der Befragten finden es wichtig oder sehr wichtig, dass ihre Kinder täglich Milch und Milchprodukte bekommen.
Auf die Frage, welche Produkte sollten über das EU-Schulmilchprogramm zu einem vergünstigten Preis abgegeben werden, antworteten 42 Prozent Milch und Milchprodukte ohne Zuckersatz aus, 39 Prozent Milch und Kakao, zehn Prozent Milch, sechs Prozent "egal" und drei Prozent Enthaltung.

Zehn Jahre Deutsche Alleenstraße

Düsseldorf/Duisburg, 29. Mai 2019 - Nordrhein-Westfalen feiert zehn Jahre Deutsche Alleenstraße. In Anwesenheit von Umweltministerin Ursula Heinen-Esser wurde die Bedeutung der Alleen heute in Schlangen im Kreis Lippe gewürdigt. "Zehn Jahre Deutsche Alleenstraße in Nordrhein-Westfalen - das ist ein Grund zum Feiern. Damit führt seit zehn Jahren eine der beliebtesten Ferienrouten Deutschlands quer durch Nordrhein-Westfalen.

Alleen sind ein Symbol für Lebensqualität und Heimat, die wir gerade für unsere künftigen Generationen erhalten wollen", sagte Ministerin Heinen-Esser. Ab 2007 hatte sich die Landesregierung um den Anschluss an die Deutsche Alleenstraße bemüht. Im Mai 2009 konnte die Route eingeweiht werden.

Alleen sind von einmaliger landschaftlicher Schönheit und eine Bereicherung für Mensch und Natur. Nordrhein-Westfalen hat viele wunderschöne Alleen. Im Kataster des Landes sind über 5.500 Alleen erfasst. Besonders alte Alleen aus einheimischen Baumarten wie Buchen, Eichen und Linden sind für die Erhaltung unserer Biologischen Vielfalt wichtig. Dazu zählen auch die Allen aus Kultursorten wie Kirsch-, Pflaumen- und Apfelbäumen in den ländlichen Regionen Nordrhein-Westfalens.

Heinen-Esser: "Alte Alleen sind kulturhistorische Zeugnisse und heute wichtiger denn je: Sie wirken dem Verlust an biologischer Vielfalt entgegen, denn gerade an Buchen, Eichen und Linden leben viel Insekten". Dazu zählen vor allem die blütenbesuchenden Fluginsekten wie Bienen, Wildbienen, und Schmetterlinge. Besonders bekannt ist ein Bienen-Produkt: der Lindenblütenhonig.

Allee des Monats

Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz präsentiert jeden Monat eine neue "Allee des Monats" auf seiner Seite www.allee-des-monats.nrw.de/.

Wer sich mit einem Foto bewerben möchte, kann dieses an die Adresse allee-des-monats@mulnv.nrw.de mailen. Wichtig: Ort und Baumart(en) und ungefähres Alter sollten genannt werden, gerne auch eine kurze Geschichte, warum diese Allee vielleicht sogar die Lieblingsallee ist. Aus allen Einsendungen wird die "Allee des Monats" ausgewählt.

Der 22. Mai ist der Internationale Tag der biologischen Vielfalt.

Düsseldorf/Duisburg, 22. Mai 2019 - Im Jahr 1992 wurde an diesem Tag der Text des internationalen Übereinkommens über die Erhaltung der biologischen Vielfalt verabschiedet. "Der Tag erinnert an unsere Verpflichtung und Verantwortung, die biologische Vielfalt zu schützen und zu erhalten. Wir müssen alles dafür tun, unseren Artenschatz den nachfolgenden Generationen zu vererben", so Umweltministerin Ursula Heinen-Esser. Das Ausmaß des Artensterbens war in der Geschichte der Menschheit noch nie so groß wie heute, zudem nimmt die Aussterberate weiter zu. So lautet die ernüchternde Analyse eines aktuellen globalen Biodiversitäts-Checks, den der Weltbiodiversitätsrat Anfang Mai vorgelegt hat.

"Die Zahlen sind beängstigend. Wir müssen massiv gegensteuern und das Ausmaß und die Geschwindigkeit des globalen Artensterbens stoppen. Neben dem Klimawandel stellt der Verlust unserer biologischen Vielfalt die gegenwärtig größte ökologische Bedrohung dar. Der aktuellen Abnahme der biologischen Vielfalt, dem Verlust an Insekten und Singvögeln vor unserer eigenen Haustüre müssen wir mit Nachdruck begegnen", erklärt Heinen-Esser.

Insekten schützen – Artenvielfalt bewahren
Zu den bekannten Bedrohungen der Artenvielfalt in Nordrhein-Westfalen gehören der Verlust von Lebensräumen durch intensive Flächennutzung infolge von Bebauung, Land- und Forstwirtschaft, Waldverlust, Änderungen des Nährstoff- und Wasserhaushalts sowie Bodenschatzgewinnung. Weitere Treiber sind die Einflüsse des Klimawandels und die Ausbreitung gebietsfremder, invasiver Arten. 

"Weniger Insekten, weniger Blütenpflanzen und Singvögel, weniger Vielfalt und am Ende weniger Erträge in der Landwirtschaft. Diese Negativkette müssen wir gemeinsam durchbrechen", so Heinen-Esser. In der Biodiversitätsstrategie NRW hat das Land umfangreiche Maßnahmen gegen den Verlust der Arten- und Lebensraumvielfalt auf der gesamten Landesfläche formuliert. Heinen-Esser: "Wir müssen zweigleisig fahren: Einerseits müssen wir die bereits bekannten Ursachen angehen und andererseits müssen wir durch den Aufbau solider Forschung noch offene Fragen klären. Beides müssen wir parallel tun."

Im Jahr 2017 startete Nordrhein-Westfalen als erstes Bundesland eine Langzeitstudie zum Ausmaß des Insektenschwunds. In dem Portal www.biodiversität-nrw.de der Landwirtschaftskammer können sich Landwirte informieren, welche Maßnahmen zur Stärkung der Artenvielfalt für ihren Betrieb infrage kommen und welche Förderungsmöglichkeiten es gibt. Konferenz zum Artenschutz am 3. Juni Am 3. Juni 2019 veranstaltet das Umweltministerium in Düsseldorf eine Konferenz aller relevanten Akteure, um gemeinsam über die Ursachen des Artenschwundes zu diskutieren und erforderliche Gegenmaßnahmen zu beraten.

Die Konferenz richtet sich an Naturschutzverbände, Biologische Stationen, Landwirtschaftsverbände, Gartenbauverbände, Wirtschaftsverbände, Waldbauern, Kommunale Spitzenverbände, insbesondere auch an Vertreter aus Wissenschaft und Forschung. Weitere Informationen: über biologische Vielfalt und Biodiversitätsstrategie NRW www.umwelt.nrw.de/naturschutz/natur/biologische-vielfalt-und-biodiversitaetsstrategie-nrw über das Internationale Übereinkommen über die biologische Vielfalt beim Bundesumweltministerium www.bmu.de/WS4354

Grüne Infrastruktur im Ruhrgebiet: Landschaftspark Duisburg Nord hat Vorbildcharakter

NRW-Umweltministerin Heinen-Esser: Belastete Fläche wurde zu attraktivem Freizeit-Ort in der Metropole Ruhr
Düsseldorf/Duisburg, 20. Mai 2019 - Die Landesregierung will die Grüne Infrastruktur in der Metropolregion Ruhr ausbauen und stärken. Wie Grüne Infrastruktur auf ehemaligen Industriestandorten beispielhaft umgesetzt werden kann, haben sich Umweltministerin Ursula Heinen-Esser und Prof. Dr. Uli Paetzel, Vorstandsvorsitzender von Emschergenossenschaft und Lippeverband, heute im Landschaftspark Duisburg-Nord angeschaut.

"Hier sehen wir, wie wir belastete Flächen zu attraktiven Orten der Grünen Infrastruktur entwickeln können. Der Landschaftspark macht die Metropole Ruhr noch attraktiver und ist international anerkannt als gelungenes Nachnutzungskonzept", erklärte Ministerin Heinen-Esser.
Der Landschaftspark Duisburg Nord auf dem ehemaligen Gelände eines Eisenhüttenwerks bietet einen attraktiven Freizeit- und Erholungsraum. Zugleich ist er vielfältiger Lebensraum für Tier- und Pflanzenarten. Mit dem Umbau der Alten Emscher und einem optimierten Regenwassermanagement wurden aus einem begradigten Abwasserkanal ein attraktives Gewässer als Teil des Parks und ein Lebensraum für Wasser-Lebewesen.
Im Rahmen der Unterstützung für den Emscher Landschaftspark unterstützt das Land NRW auch den Landschaftspark Duisburg Nord. "Grüne Infrastruktur ist ein wichtiger Faktor einer nachhaltigen Stadtentwicklung. Hier im Landschaftspark Duisburg-Nord sieht man, wie das industrielle Erbe der Region mit den Themen Grün und Blau verbunden werden können. Aus der Alten Emscher, die früher Abwasser führte, ist mittlerweile ein attraktives Gewässer geworden, das sogar Fischereiqualität erreicht hat – ein echter Mehrwert für Menschen und Natur", sagte Prof. Dr. Uli Paetzel, Vorstandsvorsitzender von Emschergenossenschaft und Lippeverband.

Das Themenforum Grüne Infrastruktur des Umweltministeriums ist Bestandteil der Ruhr-Konferenz. Sie wurde von der Landesregierung initiiert, um die Entwicklung des Ruhrgebiets zu einer erfolgreichen Metropolregion zu forcieren. Die Ruhr-Konferenz ist als Prozess angelegt, der eine intensive Zusammenarbeit zwischen Kommunen, Wirtschaft, Wissenschaft, Kulturschaffenden, Verbänden und Vereinen anregen will. Diese Zusammenarbeit erfolgt in 20 Themenforen. Gemeinsam mit Prof. Dr. Paetzel moderiert und koordiniert Ministerin Heinen-Esser das Themenforum Grüne Infrastruktur. Ideen und Projektvorschläge zur Stärkung der Grünen Infrastruktur wurden im Januar und im April bei zwei Veranstaltungen mit Akteuren vor Ort erarbeitet.

Derzeit werden die Vorschläge weiterentwickelt, um sie der Landesregierung zur Umsetzung vorzuschlagen. Diese bündelt die Vorschläge aller Themenforen zu einem Maßnahmenpaket mit Leit- und Einzelprojekten für das Ruhrgebiet. Die Umsetzung der Projekte soll ab 2020 erfolgen.
Der Begriff Grüne Infrastruktur beschreibt ein strategisch geplantes Netzwerk von natürlichen oder naturnahen Grün- und Freiflächen wie Parks, Wälder, Frischluftschneisen, Biotope oder naturnahe Gewässer, das sowohl die verdichteten Städte und Ballungsräume als auch den ländlichen Raum durchzieht. Es erbringt in vielen Bereichen wichtige Ökosystemleistungen für unsere Gesellschaft. Weitere Informationen:
www.landschaftspark.de

20. Mai ist Weltbienentag: Biene ist nicht gleich Biene

Düsseldorf/Duisburg, 19. Mai 2019 - Bestäubung durch Bienen und andere Insekten. Aber Biene ist nicht gleich Biene. Während bei den gezüchteten Honigbienen die Zahl der Völker in menschlicher Obhut steigt, nimmt die Zahl ihrer wildlebenden Verwandten – deutschlandweit ca. 560 verschiedene Arten – über die Jahre deutlich ab. Laut der Roten Liste bedrohter Tierarten sind in Nordrhein-Westfalen über 50 Prozent der Wildbienen und Wespen gefährdet. Aber gerade die Wildbienen sind entscheidend für die Bestäubung etwa von Obstbäumen, denn sie fliegen im Gegensatz zur Honigbiene immer, so auch bei kühlfeuchtem Frühlingswetter.
Zum morgigen Weltbienentag erklärt Umweltministerin Ursula Heinen-Esser: "Weniger Wildbienen, bedeuten weniger Obsternten, weniger Blütenpflanzen, weniger Singvögel und damit weniger Vielfalt insgesamt. Diese Negativkette müssen wir gemeinsam durchbrechen, das liegt in unserem ureigenen Interesse. Die Bewahrung der biologischen Vielfalt ist Kernanliegen der nordrhein-westfälischen Umwelt- und Naturschutzpolitik. Dies gilt insbesondere für die Bienen. Sie sind Bestandteil unsere Lebensversicherung der Artenvielfalt."

Der Verlust von Lebensräumen etwa durch intensive Flächennutzung infolge von Bebauung, Land- und Forstwirtschaft, Änderungen des Nährstoff- und Wasserhaushalts sowie Bodenschatzgewinnung, sowie der Einfluss des Klimawandels und gebietsfremde, invasive Arten setzen nicht nur den Wildbienen zu, sondern die gesamte Artenvielfalt unter Druck. Heinen-Esser: "Wir müssen zweigleisig fahren: Einerseits müssen wir die bereits bekannten Ursachen angehen und andererseits müssen wir durch den Aufbau solider Forschung noch offene Fragen klären. Beides müssen wir parallel tun."
Bereits 2017 startete NRW als erstes Bundesland eine Langzeitstudie zum Insektenschwund: Bis Ende 2022 wird auf 120 Probeflächen die aktuelle Situation blütenbestäubender Insekten überprüft, ein gemeinsames Forschungsvorhaben mit der Universität Osnabrück wird den kommenden drei Jahren die statistisch valide Datengrundlage für weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Insektenrückgangs ermitteln.
Am 03. Juni findet mit Ministerpräsident Armin Laschet und Umweltministerin Heinen-Esser ab 11:00 Uhr in den Düsseldorfer Rheinterrassen der Kongress "Insekten schützen – Artenvielfalt bewahren" statt. Weitere Informationen: zum Thema "Biologische Vielfalt und Insektensterben" www.umwelt.nrw.de/naturschutz/natur/biologische-vielfalt-und-biodiversitaetsstrategie-nrw

Umweltministerin Ursula Heinen-Esser besichtigt einen Bienenstock bei ihrem Besuch am 1. Mai 2019 auf Gut Leidenhausen in der Wahner Heide bei Köln.   Foto  "MULNV NRW"

Diese Tierquälerei muss ein Ende haben
Nordrhein-Westfalen setzt sich für einen Stopp der Tötung männlicher Eintagsküken ein

14. Mai 2019 - So Ministerin Heinen-Esser. Die Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht findet am 16. Mai statt.
Jedes Jahr werden nach Angaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums in Deutschland etwa 45 Millionen männliche sogenannte Eintagsküken getötet.

"Diese Tierquälerei muss schnellstmöglich ein Ende haben. Mit den ethischen Grundsätzen des Tierschutzes ist diese Praxis nicht vereinbar", erklärt Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerin Ursula Heinen-Esser im Vorfeld der in dieser Woche anstehenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zur Rechtmäßigkeit des Kükentötens. mehr

 

Waldumbau in Zeiten des Klimawandels ist wichtiger denn je

Zum Tag des Baumes am 25. April

Dem aus diesem Anlass gekürten Baum des Jahres – der Flatterulme – gebührt an diesem Tag eine besondere Beachtung: Sie ist in Nordrhein-Westfalen ein eher seltener Baum, der vor allem in feuchten Bach- und Flussauen wächst und bis zu 100 Tage Überflutung im Jahr übersteht. Gerade am Tag des Baumes rückt die generelle Bedeutung von Bäumen und Wäldern für die Umwelt, das Klima und die Menschen verstärkt in das öffentliche Bewusstsein. Dies gilt besonders in Zeiten, in denen in Wäldern sichtbar wird, wie stark die Bäume mit dem Klimastress zu kämpfen haben. Das vergangene Jahr mit Stürmen, anhaltender Trockenheit und der Ausbreitung des Borkenkäfers hat Wälder und Bäume massiv angegriffen.

"Der Anblick kranker Bäume schmerzt. Auch aktuell ist es zu trocken, die Waldbrandgefahr ist erhöht. All dies stellt den Wald und die Waldwirtschaft weiterhin vor große Herausforderungen. Damit unsere Wälder ihre vielen Funktionen auch künftig erfüllen können, müssen wir sie fit machen für den Klimawandel. Wir müssen ihre Widerstandskraft, ihre Resilienz stärken. Das wollen wir durch die Entwicklung von Mischwäldern auf der Basis einheimischer Laubhölzer erreichen", so Umweltministerin Ursula Heinen-Esser.

"Die Folgen des Klimawandels haben uns in den vergangenen Jahren hart getroffen. Unsere Forstleute arbeiten bereits seit Jahren intensiv an einem Waldumbau hin zu stabilen, vielfältigen Mischwäldern, die den Wetterextremen besser gewachsen sind", so Andreas Wiebe, Leiter Wald und Holz NRW. Mit dem Ziel, die Stabilität und Widerstandskraft der Wälder zu erhöhen, hat das Land im Dezember 2018 ein neues Waldbaukonzept Nordrhein-Westfalen vorgelegt. Demnach werden im Wald der Zukunft vor allem standortangepasste Mischbestände stehen. Diese sollen sich möglichst natürlich verbreiten.
Die Vielfalt soll das Risiko für den Wald mindern. Weitere Informationen zum klimaangepassten Waldbau im Internetportal Waldinfo.NRW. Früher war der kühle und feuchte April der klassische Frühlingsmonat, um Bäume zu pflanzen. Wie in den vergangenen Jahren erreichten auch in diesem Jahr die Temperaturen bereits im Februar die 20 Grad-Marke.
Die Nachricht, dass sich das Klima verändert, ist nicht neu. Die Geschwindigkeit der Klimaveränderungen und die Heftigkeit ihrer Auswirkungen für den Wald, wie Sturmschäden, Dürre und Borkenkäferbefall sind enorm.

Die Prognosen zu den Auswirkungen des Klimawandels deuten darauf hin, dass sich Witterungsextreme, wie im Jahr 2018, zukünftig häufen können. Die nahe Verwandtschaft der Flatterulme, dem Baum des Jahres, ist ein Beispiel, wie wichtig es ist, auf Vielfalt im Wald zu setzen. Bergulme und Feldulme waren wichtige Bestandteile heimischer Laubwälder. Ihr Holz, auch bekannt unter dem Namen Rüster, war ein beliebtes Möbelholz. Beide Arten sind durch das Ulmensterben nahezu völlig aus nordrhein-westfälischen Wäldern verschwunden.
Die Flatterulme dagegen ist deutlich weniger anfällig gegen den gefürchteten Käfer- und Pilzbefall. Der robusten Flatterulme setzt vor allem der Verlust ihrer natürlichen Lebensräume zu: der Flusstäler, Feuchtgebiete und Auenwälder. Auch wenn die Flatterulme vielseitig und anpassungsfähig ist, ihr Hauptlebensraum ist in den letzten Jahren vielerorts Trockenlegungen für den Flächenbedarf von Industrie, Landwirtschaft, Straßen und Siedlungsbau oder der Begradigung von Bächen und Flüssen gewichen. Als Leitbaumart dieser feuchten Gebiete leistet sie bei der Revitalisierung der Bach- und Flussauen jedoch einen wesentlichen Beitrag, der gefördert werden muss.  

 

Tag gegen Lärm: Einmal ruhig innehalten

24. April 2019 - Heute wird weltweit der "Tag gegen Lärm" begangen, der in diesem Jahr unter dem Motto "Alles laut oder was?" steht. NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser nimmt diesen Tag zum Anlass, um auf die zunehmende Lärmbelastung in unserer Umwelt und die damit verbundenen gesundheitlichen Folgen aufmerksam zu machen. "Indem wir die Lärmbelastungen senken, verbessern wir die Lebensqualität der Menschen und die Attraktivität und Standortqualität unserer Städte", sagt Ministerin Heinen-Esserin.

 Am heutigen Tag gegen Lärm sind alle Menschen aufgerufen, um 14.15 Uhr für 15 Sekunden still zu sein. Die Landesregierung unterstützt Städte und Gemeinden bei der Erfassung der Lärmbelastung und der Aufstellung der Lärmaktionspläne. Unter anderem erstellt das Landesumweltamt (LANUV) die Lärmkarten für die Städte und Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern und die beiden großen Flughäfen Düsseldorf und Köln/Bonn.

Die Lärmkarten sind eine wichtige Grundlage für die Erarbeitung und Umsetzung von Maßnahmen zur Lärmminderung. "Der heutige Tag lädt auch dazu ein, einmal ruhig innezuhalten. Er ruft in Erinnerung, dass hohe Lärmbelastungen ein massives Umwelt- und Gesundheitsproblem darstellen. Dies gilt insbesondere in den Ballungsräumen. Jeder kann im Kleinen dazu beitragen, dass es ruhiger zugeht", sagte Umweltministerin Heinen-Esser. Weitere Informationen: Verbrauchertipps zum Thema "Was kann ich selbst gegen Lärm tun?"
www.umwelt.nrw.de/index.php?id=2038 www.umgebungslaerm.nrw.de  www.umwelt.nrw.de/umwelt/umwelt-und-gesundheit/laerm  


Internationaler Tag der Wälder (21. März 2019)

Gemeinsam wollen Waldbesitzer, Förster und Politik die Wälder künftig klimafester machen

 

Düsseldorf/Duisburg, 18. März 2019 - Stürme im Winter und Frühjahr, Trockenheit im Sommer gefolgt von einer Massenvermehrung des Borkenkäfers sind Folgen des Klimawandels und haben in nordrhein-westfälischen Wäldern deutlich sichtbare Spuren hinterlassen. Im Jahr 2018 gerieten alle Baumarten unter Stress, vor allem die auf kühles und feuchtes Klima spezialisierte Fichte.
Erste Forschungsergebnisse in diesem Jahr zeigen zudem, dass viele Borkenkäfer zumindest bis jetzt den Winter überlebt haben. Damit wächst die Gefahr einer Fortsetzung der Borkenkäferkalamität in das Jahr 2019 hinein. Wärme, Trockenheit und Borkenkäfer treffen dabei vor allem Fichtenwälder, die auf großer Fläche ohne Mischbaumarten wachsen.

Am 21. März ist "Tag der Wälder". Im Vorfeld erklären das Umweltministerium, die Forstwirtschaft und Spitzenvertreter aus der Waldwirtschaft, ihren jeweiligen Beitrag dazu zu leisten, um die Wälder in Nordrhein-Westfalen gemeinsam fit für das künftige Klima zu machen.
Ministerin Ursula Heinen-Esser sagt zum Tag des Waldes: "Wir müssen zweigleisig fahren: Derzeit benötigt die Waldwirtschaft akute Hilfe. Dafür stehen 2019 rund 1,2 Millionen Euro zusätzliche Fördermittel von Bund und Land und für die folgenden vier Jahre weitere 550.000 Euro jährlich zur Verfügung. Darüber hinaus muss der Wald aber langfristig klimastabiler werden, denn zurzeit ist er zu anfällig für die Folgen des Klimawandels. Für den Waldbau bedeutet das: Vorsorge treffen und Risiken minimieren durch Diversifizierung und die Wahl geeigneter Baumarten.

Die Waldschäden waren im letzten Jahr sehr groß und besorgniserregend, die extreme Sommertrockenheit hat alle Baumarten geschwächt. Der Klimawandel wird uns vergleichbare Situationen, wie wir sie 2018 hatten, künftig immer öfter bescheren. Mit unserem gemeinsamen Waldbaukonzept haben wir den aktuellen Stand der Forschung für die notwendige Klimaanpassung der Wälder kürzlich vorgestellt. Es wird künftig darauf ankommen, klimastabilere Mischwälder auf Basis heimischer Baumarten aufzubauen".

Auch der Vorsitzende des Waldbauernverbandes Nordrhein-Westfalen, Dr. Philipp Freiherr Heereman unterstützt die Zielrichtung: "Forstwirtschaft mit ihrem einmaligen Produkt Holz ist eine wichtige Säule der gesamten Wirtschaft Nordrhein-Westfalens. Deswegen müssen wir zukunftsorientiert handeln, dazu steht im besonderen Maße der private Waldbesitz. Mit den Schwierigkeiten, die gegenwärtig auf dem Wald und unserem Holzmarkt lasten, dürfen die Waldbauern nicht alleine gelassen werden.

Andreas Wiebe, Leiter von Wald und Holz Nordrhein-Westfalen ist sich dessen bewusst: "Gerade im Zeichen des Klimawandels und der anstehenden forstlichen Strukturveränderung unterstützen und beraten unsere Försterinnen und Förster mit Überzeugung und Sachverstand die Waldbesitzer in unserem Land. Unsere Mitarbeitenden begegnen täglich Bürgerinnen und Bürgern im Wald. Sie machen jeden Tag die Erfahrung, wie wichtig der Wald für unsere Menschen im Lande ist, gerade auch im Ballungsraum und der Ballungsrandzone."

Bürgermeister Bernhard Halbe, Vorsitzender des Gemeindewaldbesitzerverbandes Nordrhein-Westfalen hob hervor: "Die Bürger erleben vor allem gesunde und vitale Mischwälder als sehr positiv. Sie fördern Erholung, Motivation und Gesundheit. Gerade in unmittelbarer Nähe unsere Städte sind sie für die Naherholung von unschätzbarem Wert, wobei auch die Einnahmen aus dem Verkauf von Holz und dessen spätere Nutzung als CO2-Speicher ihre Bedeutung haben."

Gemeinsames Ziel aller Beteiligten ist es, insbesondere den privaten und kommunalen Waldbesitz in dieser Krise zu unterstützen. "Dabei können wir es nicht bei der rein fachlich beratenden Unterstützung der Waldbesitzer belassen. Ein umfassender Ansatz ist notwendig, der auch Hilfestellungen struktureller und finanzieller Art vorsieht. Neben den bereits beschlossenen und derzeit umgesetzten Hilfsmaßnahmen werden weitere Unterstützungen erforderlich sein", bilanziert Heinen-Esser.
Zur Bewältigung der Schäden im Wald hat das Land 2018 eine "Task Force Borkenkäfer" eingesetzt. Sie koordiniert besitzartenübergreifende und konkrete Maßnahmen, wie z. B. potentielle Bekämpfungsstrategien, Holzlagermöglichkeiten oder Logistikverbesserungen. In der Task Force arbeiten gemeinsam Vertreter der Waldbesitz- und Holzwirtschaftsverbände, des Naturschutzes, des Bundes Deutscher Forstleute, der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt sowie Experten der Landesforstverwaltung Nordrhein-Westfalen.

Um 2018 umgehend mit konkreten Maßnahmen beginnen zu können, wurden Fördergelder für bis zu zehn sogenannte "Debarking Heads" zur Umrüstung von Harvestern zu Erprobungszwecken freigegeben. Mit "Debarking Heads" wird die Rinde befallener Bäume im Rahmen des üblichen Aufarbeitungsprozesses entfernt. Darüber hinaus hat der Landesbetrieb Wald und Holz forstlich ausgebildete "Kalamitätshelfer" befristet eingestellt, um die extrem belasteten Personen in den Kalamitätsschwerpunkten zu unterstützen, die Bediensteten des Landesbetriebs selbst stehen den Waldbesitzenden mit Rat und Tat zur Seite.

Angesichts der gegenwärtig schwierigen logistischen Situation hat die Landesregierung die derzeitigen Regelungen zum maximalen Transportgewicht von 44 Tonnen sowie zum Aussetzen des Sonn- und Feiertagsfahrverbots für den Transport von Kalamitätsholz bis zum Ende des Jahres 2019 verlängert. Die Regelung erfolgte in Abstimmung mit den angrenzenden Bundesländern, so dass auch eine überregionale Holzvermarktung erleichtert wird.

2019 stehen aktuell rund 1,5 Millionen Euro zusätzliche Fördermittel von Bund und Land für den Wald in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung. Für die folgenden vier Jahre sind darüber hinaus weitere 550.000 Euro jährlich bereitgestellt worden. Darunter fallen ganz praktische Maßnahmen wie beispielsweise die Überwachung des Borkenkäferflugs, das Entrinden der von ihnen befallenen von Stämme im Wald sowie die Anlage von Trocken- und Nasslagerplätzen.

Als Teil der langfristig angelegten Klimaanpassungsstrategie Wald wurden 2018 mit dem neuen Waldbaukonzept, das vermehrt auf Mischwälder aus überwiegend heimischen Baumarten setzt, auch das neue Internetportal "Waldinfo.nrw" vorgestellt.

Hintergrund zum Internationalen Tag der Wälder

Der 21. März wurde erstmals 1971 Jahren von der FAO als "Tag des Waldes" ausgerufen. Dies geschah als Reaktion auf die globale Waldvernichtung. Mit knapp vier Milliarden Hektar bedecken Wälder noch rund 30 Prozent der Erdoberfläche. Während sich – ausgehend von Deutschland – seit über 300 Jahren eine nachhaltige Forstwirtschaft in vielen Teilen Europas etablierte, ist die Sorge um die Regenwälder groß, die nach wie vor durch Raubbau und Klimawandel bedroht sind. Ende des Jahres 2012 wurde dann auf Beschluss der Plenarsitzung der UN-Generalversammlung der traditionelle 21. März eines jeden Jahres zum "Tag der Wälder" auf internationaler Ebene erklärt.
Dieser Welttag der Forstwirtschaft soll die Wichtigkeit aller Arten von Wäldern und ebenso der Bäume außerhalb von Wäldern betonen und würdigen. Einer breiten Öffentlichkeit soll deutlich gemacht werden, dass es im internationalen Zusammenspiel gilt, die nachhaltige Bewirtschaftung, die Erhaltung und die Entwicklung aller Arten von Wäldern und Bäumen zugunsten heutiger und künftiger Generationen zu stärken. In diesem Jahr steht der Tag der Wälder unter dem Motto "Wald und Bildung". (Quelle: FAO, Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen)


Weitere Informationen: zum Internationalen Tag der Wälder (in englischer Sprache bei der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen/FAO) www.fao.org/international-day-of-forests/en www.waldinfo.nrw.de Thema "Wald und Klima" www.umwelt.nrw.de/naturschutz/wald/wald-und-klima Landeswaldbericht 2019 www.umwelt.nrw.de/mediathek/broschueren/detailseite-broschueren/?no_cache=1&broschueren_id=11443&cHash=1bbf5826b5feab3d951f27d45ba898fd

Weltverbrauchertag 2019: Unlautere Geschäftspraktiken im Telekommunikationssektor unterbinden
Ministerin Ursula Heinen-Esser: Der Handel muss seiner Informationspflicht nachkommen

Düsseldorf/Duisburg, 14. März 2019 - Verbraucherschutzministerin Ursula Heinen-Esser und Verbraucherzentralenvorstand Wolfgang Schuldzinski kritisieren zum Weltverbrauchertag am 15. März unlautere Geschäftspraktiken im stationären Telekommunikationshandel. Sie fordern mehr Transparenz und ein Widerrufsrecht beim Abschluss eines Telekommunikationsvertrags.

Bei der Befolgung der gesetzlichen Vorgaben zeigen sich massive Mängel: "Ein neues Smartphone kaufen oder aktuelle Tarife erfragen – mit diesen Anliegen kommen die Kundinnen und Kunden in ein Geschäft und verlassen es oft mit einem Vertrag, den sie gar nicht haben wollten. Der Handel kommt in vielen Fällen seiner Informationspflicht nicht nach", kritisierte Ministerin Ursula Heinen-Esser die Fehlentwicklung bei Kundeninformation und Kundenberatung im stationären Telekommunikationshandel.

"Aus Verbrauchersicht gibt es keinen Grund, weshalb das Widerrufsrecht, welches bereits bei Online- und Haustürgeschäften in der Regel 14 Tage lang besteht, nicht auch auf Verträge mit komplexem Inhalt und Wechselwirkungen, wie dies bei etwa Telekommunikations-Dienstleistungen der Fall ist, künftig ausgeweitet werden kann", erläuterte der Verbraucherzentralenvorstand Schuldzinski den Kerngedanken des gemeinsamen Vorstoßes.

Damit Kundinnen und Kunden im Gewirr von Kosten, Extras und Tarifen einen für sie passenden Handyvertrag finden können, ist der Handel rechtlich verpflichtet, über die wichtigsten Details vor einem Vertragsabschluss zu informieren. Doch die Vorgaben der seit Juni 2017 geltenden Transparenzverordnung werden nur unzureichend umgesetzt: So müssen Händlerinnen und Händler auf ein Produktinformationsblatt hinweisen, das nach Vorgaben der Bundesnetzagentur gestaltet ist. Sie müssen es leicht zugänglich bereitstellen; also entweder sehr gut sichtbar auslegen oder den Kundinnen und Kunden aushändigen.

Diese Informationspflicht wird erheblich vernachlässigt. Das ergab eine Stichprobe, die 59 Beratungsstellen der Verbraucherzentrale in 301 Telefongeschäften landesweit durchgeführt haben. Aufgesucht wurden Shops mit und ohne Bindung an die großen Mobilfunkunternehmen. Demnach händigten nur zwei Shopverkäufer das Produktinformationsblatt von sich aus aus.
Neun von zehn Händlerinnen und Händlern gaben das Papier auch auf Nachfrage nicht raus. In keinem Fall konnten Verbraucherinnen und Verbraucher die vollständigen Vertragsunterlagen vor der Unterschrift zur Prüfung mit nach Hause nehmen. Die Folge: Kundinnen und Kunden geraten häufig in eine Druck- und Überrumpelungssituation und stimmen ohne gründliche Prüfung dem Abschluss eines Handyvertrags zu.

Gegenüber der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen schildern Ratsuchende, dass sie mit Vertragsbedingungen konfrontiert worden seien, die von den mündlich abgesprochenen Konditionen deutlich abwichen. Realisieren sie später den tatsächlichen Preis- und Leistungsumfang, bereuen viele von ihnen die Vertragsunterschrift – bei Mindestlaufzeiten von 24 Monaten kann dies teuer werden.
"Nach derzeitiger Rechtslage sind Verbraucher in aller Regel jedoch bis zum Ende der Mindestlaufzeit an einen im Geschäft geschlossenen Vertrag gebunden und haben keine Möglichkeit, diesen vorzeitig zu beenden. Bei derartigen Vertragsabschlüssen besitzen Kunden insbesondere grundsätzlich kein Widerrufsrecht, wie dies beispielsweise bei Vertragsschlüssen im Internet oder an der Haustür der Fall ist", erläuterte Wolfgang Schuldzinski die derzeitige Rechtslage.

Das Verbraucherschutzministerium und die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen sprechen sich dafür aus, die Schutzlücke bei Vertragsanbahnungen im stationären Telekommunikationshandel zu schließen. "Die Einführung eines Widerrufsrechts auch für Verträge, die innerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurden, werde ich rechtlich prüfen", erklärte Ursula Heinen-Esser. Die Ministerin will die Ausweitung des Widerrufsrechts auch auf stationär geschlossene Vereinbarungen in sogenannten Dauerschuldverhältnissen bei der Verbraucherschutzministerkonferenz einbringen.

Weitere Informationen: Informationen rund um Handyverträge, zu Tarifen, einem lückenlosen Wechsel, den Feinheiten bei Laufzeiten, Kündigungen oder Prepaid-Restguthaben sowie hilfreiche Links zu Musterbriefen und Telekommunikationsberatung auf den Seiten der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen www.verbraucherzentrale.nrw/handyvertrag

 
5.500 Alleen in Nordrhein-Westfalen

Ab jetzt können Fotos der schönsten Alleen Nordrhein-Westfalens zur Wahl der "Allee des Monats" eingesandt werden:
allee-des-monats@mulnv.nrw.de

Düsseldorf/Duisburg, 07. März 2019 - Alleen sind von einmaliger landschaftlicher Schönheit und eine Bereicherung für Mensch und Natur. Keine Allee gleicht der anderen. Nordrhein-Westfalen hat viele wunderschöne Alleen. Im Kataster des Landes sind über 5.500 Alleen erfasst. Aus diesem Grund präsentiert das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz demnächst jeden Monat eine neue "Allee des Monats" auf seiner Seite im Internet.

Fotografen können ab jetzt Bilder von Nordrhein-Westfalens schönsten Alleen an die Adresse allee-des-monats@mulnv.nrw.de mailen. Wichtig: Ort und Baumart(en) und ungefähres Alter sollten genannt werden, gerne auch eine kurze Geschichte, warum diese Allee vielleicht sogar die Lieblingsallee ist. Aus allen Einsendungen wird die "Allee des Monats" ausgewählt.

Informationen zu Alleen in Nordrhein-Westfalen finden sich unter www.alleen.nrw.de. Ein Foto der Lieblingsallee und die zugehörige Geschichte können unter allee-des-monats@mulnv.nrw.de zugesendet werden. www.alleen.nrw.de startet mit einer Allee der Lippischen Alleenstraße (Foto beigefügt). Für Fotografinnen Theresa Stipp und Annia Gully-Watson, Praktikantinnen der Unteren Naturschutzbehörde des Kreis Lippe, ist diese Allee ein "Birkliches" Wunder!

Papenhauser Allee

 Bildautor Jörg Westphal

 

 

Umweltministerium legt erste Auswertung zur Luftqualität 2018 vor

Düsseldorf/Duisburg, 16. Januar 2019 - Das Umweltministerium hat eine erste Auswertung zur Stickstoffdioxidbelastung 2018 veröffentlicht. Ausgewertet wurden die Jahresmittelwerte der 59 Standorte in Nordrhein-Westfalen, an denen die Luftschadstoffbelastung mit Stickstoffdioxid (NO2) mit Hilfe eines automatischen Messverfahrens im Messcontainer erfasst wird.

Von diesen Messorten ergibt sich für 35 Probenahmestellen eine Abnahme (zwischen -1 und 6 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft) und für 13 eine Zunahme (zwischen 1 und 2 µg/m³) des Jahresmittelwertes der NO2-Belastung im Vergleich zum Vorjahr. Verbessert haben sich die Werte im Vergleich zum Jahresmittelwert 2017 unter anderem an der Konrad-Adenauer-Straße in Solingen (6 µg/m³), an der Gathe in Wuppertal (4 µg/m³), am Clevischen Ring in Köln, an der Corneliusstraße in Düsseldorf und an der Wilhelmstraße in Aachen (jeweils 3 µg/m³).
Weil die Ergebnisse noch nicht validiert sind, müssen sie allerdings als vorläufig bezeichnet werden. Eine abschließende Bewertung der Luftqualitätswerte für das Jahr 2018 ist erst nach Vorliegen aller validierten Messergebnisse möglich. Einen Überblick über die bislang vorliegenden Messergebnisse in Nordrhein-Westfalen finden Sie in beigefügter Tabelle.
Neben automatisierten Messcontainern werden Passivsammler zur Ermittlung der NO2-Belastungen eingesetzt. Deren Messergebnisse liegen erst zu einem späteren Zeitpunkt vor, weil sie in einem aufwändigen Verfahren zunächst im Labor analysiert und anschließend ausgewertet werden müssen. Dies betrifft insgesamt 75 Messstandorte. Zuständig für die Überwachung der Luftqualität In Nordrhein-Westfalen ist das Landesamt für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz (LANUV). Weitere Informationen: vorläufige Jahresmittelwerte der Stickstoffdioxid-Konzentration 2018 (PDF) www.umwelt.nrw.de/fileadmin/redaktion/PDFs/umwelt/luft/stickstoffdioxid-konzentration_2018.pdf beim LANUV NRW www.lanuv.nrw.de/umwelt/luft/ Thema "Luft" www.umwelt.nrw.de/umwelt/umwelt-und-gesundheit/luft  

 

 

Ruhr-Konferenz will Grüne Infrastruktur in der Metropolregion Ruhr stärken

Umweltministerin Ursula Heinen-Esser will die Grüne Infrastruktur in der Metropolregion Ruhr ausbauen und stärken. Gemeinsam mit ihren Ko-Moderatoren Josef Tumbrinck (Vorsitzender NABU NRW) und Prof. Dr. Uli Paetzel (Vorstandsvorsitzender Emschergenossenschaft) sowie Expertinnen und Experten diskutierte Ministerin Heinen-Esser bei der Auftaktveranstaltung des Themenforums "Grüne Infrastruktur – Metropolregion Ruhr" über Möglichkeiten, Grün- und Freiflächen im Ruhrgebiet zu sichern, verbinden und weiterzuentwickeln.

"Wir stecken mitten im Klimawandel und unsere Artenvielfalt ist in Gefahr. Deshalb müssen wir bei der Entwicklung unserer Städte die Vorteile von vernetzten Grün- und Freiflächen nutzen – insbesondere im Hinblick auf ein ökologisch und ökonomisch nachhaltiges, gesundes und attraktives Umfeld für die Menschen vor Ort. Wir brauchen eine Grüne Infrastruktur, die gleichberechtigt zur grauen Infrastruktur ist", sagte Ministerin Ursula Heinen-Esser.

Der Begriff Grüne Infrastruktur beschreibt ein strategisch geplantes Netzwerk von natürlichen oder naturnahen Grün- und Freiflächen, das sowohl die verdichteten Städte und Ballungsräume als auch den ländlichen Raum durchzieht. Grüne Infrastruktur dient unter anderem dem Erhalt der Biodiversität, der Anpassung an die Folgen des Klimawandels und der Schaffung eines ökologisch und ökonomisch nachhaltigen, gesunden, attraktiven Umfelds.
"Grüne und blaue Infrastruktur ist der Schlüsselfaktor für die Zukunft des Ruhrgebiets: Eine lebenswerte Region für Mensch und Natur", sagte Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU NRW.

150 Expertinnen und Experten legten heute den Grundstein für die Bildung eines großen Netzwerks, um Ideen zur Stärkung der Grünen Infrastruktur im Ruhrgebiet zu entwickeln. Dabei kann im Ruhrgebiet auf erfolgreiche Projekte aufgebaut werden. Dazu gehören beispielsweise der Emscher Landschaftspark und die Renaturierung der Emscher. Prof. Dr. Uli Paetzel, Vorstandsvorsitzender der Emschergenossenschaft, betonte: "Grüne – und blaue – Infrastruktur ist nicht nur ein harter Standortfaktor, sondern auch ein wesentliches Element einer nachhaltigen Klimaanpassungsstrategie unserer Region."

Themenforum Grüne Infrastruktur als Bestandteil der Ruhr-Konferenz

Das Themenforum Grüne Infrastruktur des Umweltministeriums ist Bestandteil der Ruhr-Konferenz, die von der Landesregierung initiiert wurde, um die Entwicklung des Ruhrgebiets zu einer erfolgreichen Metropolregion zu forcieren. Die Ruhr-Konferenz ist als Veränderungsprozess für die Region und ihre Menschen angelegt, der eine intensive Zusammenarbeit zwischen Kommunen, Wirtschaft, Wissenschaft, Kulturschaffenden, Verbänden und Vereinen anregen will. Diese Zusammenarbeit erfolgt in rund 20 Themenforen.

Ziel des von Ministerin Heinen-Esser, Josef Tumbrinck und Prof. Uli Paetzel gemeinsam moderierten Themenforums ist es, Grüne Infrastruktur im Ruhrgebiet aufzuwerten, zu sichern und zu erweitern.
"Grün- und Freiräume sind in verdichteten Räumen Voraussetzung für eine hohe Lebensqualität und bilden einen wichtigen Standortfaktor. Wir setzen uns dafür ein, gemeinsam eine Vision für die Grüne Infrastruktur im Ruhrgebiet zu entwickeln, erfolgreiche bestehende Projekte auszuweiten, zu verknüpfen und neue Projekte zu initiieren, umzusetzen und langfristig abzusichern. Dabei wollen wir explizit auch um Unterstützung und Mitwirkung bei den Bürgerinnen und Bürgern im Ruhrgebiet werben", betonte Ministerin Heinen-Esser. Infos unter www.land.nrw/de/ruhr-konferenz