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Landtag, Ministerien, Bezirksregierung und
Verfassungsgerichte aktuell
Bezirksregierung Düsseldorf:
Duisburgs Schulsituation
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Modellvorhaben: Energiespar-Vertrag für
Landesimmobilien |
Düsseldorf/Duisburg, 14. Dezember 2019 -
Der Bau- und
Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW) beteiligt sich an
einem Modellprojekt der Deutschen Energie-Agentur (dena).
Das Ziel: Ein verbindlicher Energiespar-Vertrag, um das
Einsparpotential von Gebäuden bestmöglich auszuschöpfen.
In Essen startete die erste Phase des Modellvorhabens
heute mit einer Auftaktveranstaltung.
Das Land
steigert die Energieeffizienz seiner Gebäude mit weiteren
Maßnahmen und will dabei im Rahmen eines Modellvorhabens
der dena auch auf das sogenannte Energiespar-Contracting
(ESC) setzen. Als bundeseigene Energie-Agentur stellt die
dena den Teilnehmern des ESC kostenlose Berater zur
Seite. Beim ESC verpflichtet sich ein
Energiedienstleistungs-Unternehmen in einem Vertrag
(Contract), innerhalb eines festgelegten Zeitraums das
Einsparpotential des Gebäudes durch Effizienz-,
Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen konsequent
auszuschöpfen. Das Unternehmen agiert dabei ähnlich wie
ein Facility Manager.
Je mehr Einsparungen in
Abstimmung mit dem Eigentümer und den Nutzern es erzielen
kann, desto höher ist sein Ertrag.
"Energiespar-Contracting ist für den BLB NRW als
Vermieter von über 4.000 Immobilien eine spannende Option
mit deutlichem Einsparpotenzial, aber ESC muss auf einem
gründlich ausgearbeiteten Vertragswerk fußen - deshalb
freuen wir uns über die Unterstützung der dena", erklärt
Horst Ramm, der das Projekt im BLB NRW betreut. Genau da
setzt die Deutsche Energie-Agentur mit ihrem
Modellvorhaben "Co2ntracting: build the future" an, das
sich an Kommunen und Länder richtet: Mithilfe ihrer
Fachexpertise unterstützt die Agentur die Entwicklung und
den Abschluss eines Energiespar-Vertrages, der auf die
Rahmenbedingungen des jeweiligen Gebäudes und seines
Eigentümers zugeschnitten ist. Für das Modellvorhaben
ist ein Zeitraum von rund zwei Jahren vorgesehen, für das
Energiespar-Contracting ein deutlich längerer Zeitraum.
Der Startschuss zur ersten Phase fiel am 12. Dezember bei
der Auftaktveranstaltung der dena in Essen. Vertreter aus
Kommunen und Ländern nutzten in Essen nicht nur die
Chance zum Austausch untereinander, mit
Projektentwicklern und Energieagenturen, sondern
besichtigten auch das Essener Rathaus als Beispielprojekt
für erfolgreiches Energiespar-Contracting. "Nach so
vielen neuen Einblicken und spannenden Diskussionen
freuen wir uns, dass es bald los geht", erklärt Ramm.
Insgesamt zwanzig Kommunen, Landkreise und Bundesländer
haben sich für die erste Phase des Modellvorhabens
qualifiziert, darunter fünf Liegenschaften des BLB NRW.
Nun gilt es zusammen mit der dena und den
Projektentwicklern alle potenziellen Immobilien zu
besichtigen, das Potenzial festzustellen und die zehn
finalen Teilnehmer des Modellvorhabens auszuwählen.
Bau und
Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW) Der BLB NRW ist
Eigentümer und Vermieter fast aller Immobilien des Landes
Nordrhein-Westfalen. Mit rund 4.300 Gebäuden, einer
Mietfläche von etwa 10,4 Millionen Quadratmetern und
jährlichen Mieterlösen von rund 1,4 Milliarden Euro
verwaltet der BLB NRW eines der größten
Immobilienportfolios Europas. Seine Dienstleistung
umfasst unter anderem die Bereiche Entwicklung und
Planung, Bau und Modernisierung sowie Bewirtschaftung und
Verkauf von technisch und architektonisch hoch komplexen
Immobilien. Der BLB NRW beschäftigt rund 2.200
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in sieben
Niederlassungen. Mehr Informationen unter
https://www.blb.nrw.de
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Schulversuch Talentschulen NRW geht in die 2.
Runde |
Düsseldorf/Duisburg, 12. Dezember 2019 -
Ministerin Gebauer: 25 neue
Talentschulen machen unseren Schulversuch komplett – Für
mehr beste und gerechte Bildung Das Ministerium für
Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen teilt
mit: Schulministerin Yvonne Gebauer hat heute die 25
weiteren Talentschulen vorgestellt, die ab dem kommenden
Schuljahr 2020/21 mit der Umsetzung des Schulversuchs der
Landesregierung beginnen werden. Gemeinsam mit den
bereits gestarteten 35 Talentschulen werden sie Maßnahmen
für mehr Chancengerechtigkeit in der Bildung erproben.
Eine vom Schulministerium eingesetzte unabhängige
Expertenjury hatte aus den eingegangenen Bewerbungen von
60 Schulträgern mit 98 Schulen die Auswahl getroffen.
Schulministerin Yvonne Gebauer: „Mit den 25 neuen
Talentschulen wird unser Schulversuch komplett. Wir gehen
den Weg weiter und kommen unserem Ziel näher, Kindern und
Jugendlichen unabhängig von ihrer Herkunft mehr
individuelle Chancen auf eine erfolgreiche
Bildungskarriere zu ermöglichen. Schulen mit besonderen
Herausforderungen benötigen dabei unser besonderes
Augenmerk und zusätzliche Unterstützung. Die
Talentschulen NRW sollen ein Beitrag sein für beste und
gerechte Bildungschancen für alle Schülerinnen und
Schüler, gerade wenn sie aufgrund ungleicher
Startbedingungen Nachteile haben. Hier ist eine in ihr
Umfeld vernetzte, modern aufgestellte Schule gefragt, in
der alle am Schulleben Beteiligten Hand in Hand arbeiten
und den Schülerinnen und Schülern neue Lernmöglichkeiten
eröffnen. Erfolgreiche Konzepte aus der Schul- und
Unterrichtsentwicklung im Rahmen des Schulversuchs sollen
allen Schulen mit ähnlichen Herausforderungen zugänglich
gemacht werden.“
Der Vorsitzende der elfköpfigen
Jury, Prof. Dr. Ewald Terhart von der Universität
Münster, sagte bei der Vorstellung: „Die eingegangenen
Bewerbungen zeigen, dass viele Schulen vor besonderen
Herausforderungen stehen und in dem Schulversuch eine
Chance sehen. Gleichzeitig haben viele Schulen bereits
überzeugende Konzepte für ihre Schulentwicklung und den
Abbau von Bildungsbenachteiligung entworfen. Es ist daher
richtig und wichtig, dass das Land Nordrhein-Westfalen
mit dem Schulversuch den Weg ebnet zur Erprobung von
neuen Konzepten für mehr Chancengerechtigkeit. Als Jury
möchten auch wir, dass möglichst viele Schülerinnen und
Schüler an den Talentschulen und auch darüber hinaus von
positiven Effekten profitieren werden.“
Die
ausgewählten 25 Schulen sind 16 allgemeinbildende Schulen
und neun berufsbildende Schulen. Sie verteilen sich auf
alle fünf Regierungsbezirke: sechs Schulen im
Regierungsbezirk Arnsberg eine Schule im Regierungsbezirk
Detmold sieben Schulen im Regierungsbezirk Düsseldorf
sechs Schulen im Regierungsbezirk Köln fünf Schulen im
Regierungsbezirk Münster. Alle 60 Talentschulen NRW
erhalten zusätzliche personelle Ausstattungen, ein
zusätzliches Fortbildungsbudget, das die gezielte
Fortbildung des Lehrpersonals ermöglicht, sowie
Unterstützung durch Schulentwicklungsberatung, welche die
Schule in ihren Entwicklungsprozessen begleitet und
berät. Zudem setzen die Schulen innovative
Unterrichtskonzepte im Rahmen unterschiedlicher
fachlicher Profile um.
Liste der ersten 35 Talentschulen_
Alle Kinder haben Talente und gute Bildungspolitik
eröffnet daher gerechte Bildungschancen für alle
Schülerinnen und Schüler. Mit dem Schulversuch
Talentschulen wollen wir die Schulen dabei unterstützen,
ihre Aufgabe noch besser wahrzunehmen. An den
Talentschulen soll exemplarisch erprobt werden, wie die
Entkoppelung von sozialer Herkunft und Bildungserfolg an
Schulstandorten mit besonderen Herausforderungen gelingen
kann.
Die am Schulversuch teilnehmenden Schulen
sollen ein besonderes fachliches Förderprofil auf- oder
ausbauen. Kernelement des Konzeptes ist eine Förderung,
die fachlich angebunden auf sprachliche
Kompetenzentwicklung fokussiert, das Selbstkonzept der
Schülerinnen und Schüler stärkt, ihre Potenziale
wertschätzt, systematisch in die Entwicklung mit
einbezieht und nutzt.
Die aufgenommenen
Schulen werden im Schulversuch gezielt dabei unterstützt,
sich in diesen Feldern weiterzuentwickeln. Hierzu
erhalten sie zusätzliche Ressourcen und weitere
Angebote. Insgesamt 60 Schulen sind Teil des
Schulversuchs: Bereits zum Schuljahr 2019/2020 sind die
ersten 35 Talentschulen gestartet. Zum Schuljahr
2020/2021 kommen weitere 25 Schulen hinzu.
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Waldzustandserhebung 2019: Nur jeder fünfte
Baum ohne Schäden |
Düsseldorf/Duisburg,
25. November 2019 - Umweltministerin Heinen-Esser:
"Uns muss dringend eine Trendumkehr gelingen. Die
Waldzukunft ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund und
Ländern. Der Waldzustand in Nordrhein-Westfalen hat sich
weiter verschlechtert. Nur etwa jeder fünfte Baum in
Nordrhein-Westfalen weist keine Schäden auf (19 Prozent,
22 Prozent in 2018). "
Zu diesem Ergebnis kommt der
Waldzustandsbericht 2019. Bei der aktuellen Erhebung
wurde bei 42 Prozent der Bäume eine deutliche
Kronenverlichtung festgestellt (39 Prozent in 2018),
schwache Schäden blieben mit 39 Prozent konstant. "Die
Zahlen sind alarmierend. Unser Wald ist krank, er braucht
unsere Hilfe im Klimawandel - er braucht Zukunft", sagte
Umweltministerin Ursula Heinen-Esser am Montag bei der
Vorstellung des Berichts in Düsseldorf. Die
Waldwirtschaft leiste derzeit in der Schadensbewältigung
Enormes.
Neben den
Ad-Hoc-Maßnahmen für die Schadensbewältigung habe die
Wiederbewaldung höchste Priorität. "Nach der
Abwärtsspirale der zurückliegenden Jahre muss uns
dringend eine Trendumkehr gelingen. Wie bei den Maßnahmen
in Folge des Waldsterbens durch Sauren Regen und
vergangener Sturmereignisse benötigen wir nun erneut
einen gemeinsamen politisch-gesellschaftlichen Kraftakt,
um die aktuelle Waldkrise zu überwinden."
Lediglich bei der Buche keine
weitere Verschlechterung Der aktuelle Waldzustandsbericht
belegt, was vielerorts bereits auch für Laien sichtbar
war: Stürme, Trockenheit und Borkenkäfer haben dem Wald
massiv zugesetzt. Bei den Hauptbaumarten hat sich
lediglich der Zustand der Buche im Vergleich zum Vorjahr
nicht weiter verschlechtert.
"Die klimatischen und biologischen
Beeinträchtigungen führten zu starken Schäden an
vorgeschwächten Waldbäumen. Mehrfachbelastungen haben
sich gegenseitig verstärkt", erläuterte Dr. Bertram
Leder, Leiter des Zentrums Wald und Holzwirtschaft im
Landesbetrieb Wald und Holz NRW. Zu bedenken sei, dass
die Borkenkäfer-Schäden voraussichtlich ihren Höhepunkt
noch nicht erreicht haben und die Waldböden weiterhin in
den tieferen Bodenschichten Feuchtigkeitsdefizite
aufweisen.
Klarer
Marschplan mit Waldbaukonzept
"Alle Beteiligten auf allen Ebenen
müssen sich jetzt mit ganzer Kraft für eine schnelle
Überwindung der Schäden und die Entwicklung klimastabiler
Mischwälder einsetzen", sagte Heinen-Esser. Mit dem
Waldbaukonzept hat das Land hierzu einen klaren
Marschplan erarbeitet. Empfohlen wird je nach Standort
eine Kombination von Naturverjüngung und gezielter
Pflanzung. Das Internetportal Waldinfo.NRW liefert hierzu
wertvolle Grundlagen.
Von bislang beantragten
Ad-Hoc-Hilfen in Höhe von rund 8,6 Millionen Euro wurden
bereits über 7,5 Millionen Euro bewilligt. Für die
Waldentwicklung hat das Land Mittel in Höhe von 100
Millionen Euro für die kommenden zehn Jahre zugesagt.
Gemeinschaftsaufgabe
Wald Die Waldzukunft ist
eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern. Dabei
müssen wir auch über neue Instrumente nachdenken", sagte
Heinen-Esser. Noch ist offen, wie die vom Bund
angekündigten Fördermittel in Höhe 547 Millionen Euro
exakt verteilt werden.
Darüber hinaus macht sich die
Landesregierung für eine bundesweite Baumprämie stark.
Finanziert werden könnte diese über die Einnahmen aus
CO2-Zertifikaten. "Dort, wo CO2 gespeichert wird, wie in
unseren Wäldern, müssen auch die Erlöse aus der Emission
von Treibhausgasen ankommen, um gerade auch im
Klimawandel die wertvollen Leistungen des Waldes für die
Zukunft zu sichern", so die Ministerin.
Als weiteres regionales Instrument
zur Honorierung der Klimaschutz- und Ökosystemleistungen
des Waldes schlägt Heinen-Esser die Einrichtung eines
"NRW-Waldfonds" vor: "Damit könnten wir ein regionales
Angebot zur CO2-Kompensation schaffen, mit dem
öffentliche Mittel und freiwillige Kompensationsbeiträge
von Unternehmen und Privatpersonen zu Gunsten des Waldes
gebündelt werden könnten."
Das Ministerium prüft derzeit die
rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen.
Waldzustandserhebung 2019: Hintergrund und Ergebnisse Der
Zustand der Baumkronen gibt die Vitalität der Waldbäume
wieder. Nach dem bundesweit einheitlichen Verfahren der
Waldzustandserhebung wird vor allem der Verlust von
Blättern und Nadeln beurteilt. Im Rahmen der
jährlichen Erhebungen zum Waldzustand in
Nordrhein-Westfalen werden bei Stichprobenpunkten im
Raster von 4 x 4 Kilometern über 10.000 Waldbäume
erfasst. Die Waldzustandserhebung erfolgt in ganz
Deutschland. In Nordrhein-Westfalen wird sie federführend
durch den Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen
durchgeführt. Beim forstlichen Umweltmonitoring mit
eingebunden sind das Landesamt für Natur, Umwelt und
Verbraucherschutz NRW und der Geologische Dienst NRW.
Die Ergebnisse zu
den Hauptbaumarten (Außenaufnahmen im Sommer 2019):
Fichte
(Waldanteil ca. 30 Prozent): Bereits 2018 musste der
Fichte der schlechteste Kronenzustand seit Beginn der
Untersuchungen attestiert werden. 2019 sind die
deutlichen Kronenschäden um weitere fünf Prozentpunkte
auf jetzt 42 Prozent gestiegen. Gesund sind nur noch 22
Prozent der Bäume. Nach einer aktuellen Erhebung fielen
in den Jahren 2018 und 2019 allein in der Fichte über
18,7 Millionen Kubikmeter Schadholz an (Stand: November
2019).
Buche (Waldanteil ca. 19 Prozent): Bei der Buche
hat sich der Zustand der Baumkronen im Vergleich zum
Vorjahr zwar verbessert. Jedoch zeigen weiterhin 82
Prozent der Bäume eine Kronenverlichtung. Auch die Buchen
hatten mit Dürre und Hitze zu kämpfen, was durch
eingerollte Blätter als Verdunstungsschutz sichtbar war -
Schwerpunkte lagen in Ostwestfalen und im Münsterland.
Der Schadholzanfall liegt aktuell bei rund 600.000
Kubikmeter (Stand: November 2019).
Eiche (Waldanteil
ca. 17 Prozent): Die Eichenschäden erreichen 2019 den
schlechtesten Wert aller bisherigen Erhebungen. Nur zwölf
Prozent der Bäume zeigen keine Kronenverlichtung.
Insektenfraß, Dürre, Stürme sowie Pilzbefall führten zu
einer Dauerbelastung, die den Bäumen kaum eine Chance zur
Erholung lässt.
Kiefer (Waldanteil ca. 8 Prozent): Auch
bei der Kiefer ist eine weitere Verschlechterung
festzustellen. Bäume ohne Kronenverlichtung kommen nur
noch mit einem Anteil von 11 Prozent vor. 30 Prozent
weisen eine deutliche Kronenverlichtung auf. Neben den
witterungsbedingten Beeinträchtigungen litt die Kiefer
unter Pilzbefall, regional auch Käferbefall.
Wald in Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen verfügt
über 935.000 Hektar Wald, was 27 Prozent der Landesfläche
entspricht. Die Wälder in Nordrhein-Westfalen erfüllen
vielfältige ökologische, wirtschaftliche und
gesellschaftliche Funktionen. Sie speichern rund 700
Millionen Tonnen CO2. Zusätzlich zur Speicherfunktion des
Waldes trägt der Ersatz fossiler Materialien durch den
nachwachsenden Rohstoff Holz zur Verringerung der
CO2-Emissionen bei.
Darüber hinaus dienen Wälder der Erholung und als
wertvoller Lebensraum für Tiere und Pflanzen. Zudem sind
sie entscheidend für die Regulierung des Wasser- und
Temperaturhaushalts und damit ein Schlüssel einer
erfolgreichen Klimaanpassungsstrategie. Dies gilt
insbesondere auch für Städte oder Ballungszentren, in
denen Bäume und Wälder Temperaturspitzen aber auch
Starkregenereignisse abfedern können. Der Anteil der
Fichte ist in den vergangenen Jahrzehnten von über 40
Prozent auf 30 Prozent gesunken. Die Förderung
vielfältiger und klimastabiler Michwälder gilt es
konsequent fortzusetzen. Mit 63 Prozent der Waldfläche
weist Nordrhein-Westfalen einen sehr hohen
Privatwaldanteil auf. 21 Prozent der Waldfläche ist
Körperschaftswald.
Weitere Informationen: Waldzustandsbericht NRW 2019 -
Langfassung (PDF) [https://www.umwelt.nrw.de/fileadmin/redaktion/Broschueren/waldzustandsbericht
langfassung_2019.pdf]
Waldzustandsbericht NRW 2019 -
Kurzfassung - ansehen und als Broschüre bestellen [https://www.umwelt.nrw.de/mediathek/broschueren/detailseite-broschueren/?no_cache=1&broschueren_id=13481&cHash=f54e995be1ea15c3edab3528b8762b49]
Video
"Waldbewirtschaftung im Klimawandel"
(Langfassung mit fachlichen
Detailinformationen für den Waldbesitz) [https://www.umwelt.nrw.de/mediathek/videos/video/?video_id=13418&backId=403&cHash=9f9053eaac4ad50cac931b60a33870fc]
Video "Wald im
Klimawandel" (Kurzfassung) [https://www.umwelt.nrw.de/mediathek/videos/video/?video_id=13419&backId=403&cHash=145752502ce1af90fd649bb050d78646]
Thema "Wald in NRW" [https://www.umwelt.nrw.de/naturschutz/wald/]
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"Der Wald im
Klimastress": Landesregierung setzt sich für eine
bundesweite Baumprämie ein
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Düsseldorf/Duisburg, 11. November 2019 - Umweltministerin
Heinen-Esser: Die Leistungen des Waldes für die
Allgemeinheit müssen mit Blick auf den Klimawandel
sichergestellt und besser honoriert werden Die
nordrhein-westfälische Landesregierung setzt sich für die
Einführung einer bundesweiten Baumprämie ein, mit der die
wertvollen Klimaschutz- und Ökosystemleistungen des
Waldes besser honoriert werden.
"Nur mit einem
intakten Wald werden wir unsere Klimaziele erreichen
können. Der Wald ist als grüne Lunge, CO2-Senke,
Lieferant nachwachsender Rohstoffe und Hort der
Artenvielfalt unsere Lebensversicherung im Umgang mit dem
Klimawandel. Unsere Wälder sind Kathedralen des
Klimaschutzes. Ihre Leistungen müssen viel stärker als
bisher anerkannt und gewürdigt werden", sagte
Umweltministerin Ursula Heinen-Esser zum Auftakt der
Konferenz "Der Wald im Klimastress" in Düsseldorf.
Darüber hinaus prüft das Umweltministerium als weiteres
Instrument für Nordrhein-Westfalen die Einrichtung eines
Waldfonds zur Unterstützung von Maßnahmen zum Schutz und
zur Entwicklung vielfältiger und klimastabiler
Mischwälder.
Ministerin Heinen-Esser: "Mit einem
nordrhein-westfälischen Waldfonds würden wir die
Möglichkeit für ein freiwilliges und regionales Angebot
zur individuellen CO2-Kompensation zum Wohle des Waldes
schaffen." Rund 300 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus
Forstwirtschaft, Naturschutz, Wissenschaft, Politik und
Kommunen sind der Einladung des Umweltministeriums
Nordrhein-Westfalen gefolgt. Im Zentrum stand die Frage:
Welche Anpassungen sind im Wald und in der
Forstwirtschaft erforderlich, um die vielfältigen
Waldfunktionen – Naturschutz, Erholung und Nutzen –
gerade auch in Zeiten des Klimawandels ausgewogen
sicherzustellen?
"Die Wälder Nordrhein-Westfalens
sind als CO2-Senke ein bedeutender Klimaschützer,
zugleich leiden sie massiv unter den Folgen des
Klimawandels", betonte Heinen-Esser: "Der Klimawandel
muss einhergehen mit einem Wald- und Wertewandel. Die
Leistungen des Waldes für die Allgemeinheit müssen
insbesondere mit Blick auf den Klimawandel sichergestellt
und besser honoriert werden."
Baumprämie zur
Anerkennung der Klima- und Ökosystemleistung Die
nordrhein-westfälischen Wälder speichern rund 700
Millionen Tonnen CO2. Zusätzlich zur Speicherfunktion des
Waldes trägt der Ersatz fossiler Materialien durch den
nachwachsenden Rohstoff Holz zur Verringerung der
CO2-Emissionen bei. Darüber hinaus dienen Wälder der
Erholung und als wertvoller Lebensraum für Tiere und
Pflanzen. Zudem sind sie entscheidend für die Regulierung
des Wasser- und Temperaturhaushalts und damit ein
Schlüssel einer erfolgreichen Klimaanpassungsstrategie.
Dies gilt insbesondere auch für Städte oder
Ballungszentren, in denen Bäume und Wälder
Temperaturspitzen aber auch Starkregenereignisse abfedern
können. Die vorgeschlagene bundesweite „Baumprämie“
könnte über die Einnahmen aus CO2-Zertifikaten finanziert
werden. "Dort, wo CO2 gespeichert wird, müssen auch die
Erlöse aus der Emission von Treibhausgasen spürbar
ankommen", unterstrich Heinen-Esser. Möglichkeiten zur
Realisierung möchte das Umweltministerium mit der
Bundesregierung und den weiteren Ländern kurzfristig
erörtern.
Mit dem "NRW-Waldfonds"
möchte Umweltministerin Heinen-Esser ein
regionales Angebot zur CO2-Kompensation schaffen: "Wir
prüfen derzeit die rechtlichen und organisatorischen
Möglichkeiten zur Einrichtung eines NRW-Waldfonds. Dieser
Fonds könnte als Auffangbecken für freiwillige
Kompensationsbeiträge von Unternehmen oder Privatpersonen
dienen. Zugleich könnte er auch durch öffentliche Gelder
gespeist werden."
9 Millionen Euro Ad-hoc-Hilfe,
über 100 Millionen Euro für Wiederbewaldung und Waldumbau
Sturm, Dürre und Borkenkäfer haben in den vergangenen
beiden Jahren zu großen Schäden in den Wäldern geführt.
"Die Lage in unseren Wäldern ist dramatisch. Mit großem
Einsatz arbeiten die Waldbesitzerinnen und -besitzer und
Forstleute derzeit an einer Begrenzung der Schäden.
Hierfür gebührt ihnen nicht nur mein persönlicher Dank,
sondern der Dank der Gesellschaft. Die Wiederbewaldung
der Schadflächen wird für die nächsten Jahre eine große
Aufgabe sein, die wir als Landesregierung nach Kräften
unterstützen. Standortangepasste klimastabile Mischwälder
müssen zur Regel werden", so Heinen-Esser.
Das
NRW-Waldbaukonzept gibt hierzu Empfehlungen unter
Berücksichtigung der jeweiligen Standorte. Für die
Ad-hoc-Hilfe bei der akuten Schadensbewältigung hat die
Landesregierung in diesem Jahr mehr als 9 Millionen Euro
Bundes- und Landesmittel bereitgestellt. Von den bislang
beantragten Fördermitteln in Höhe von fast 7,8 Millionen
Euro wurden bereits gut 7,1 Millionen Euro bewilligt. Für
die Wiederbewaldung der Schadflächen sollen in den
nächsten zehn Jahren 100 Millionen Euro zweckgebunden,
jährlich flexibel und an den Bedarfen im Wald orientiert
bereitgestellt werden. Zudem hat der Bund für die
nächsten vier Jahre Mittel in Höhe 547 Millionen Euro für
die Bewältigung der bundesweiten Schäden in den Wäldern
angekündigt. Der Verteilungsschlüssel der Bundesmittel
auf die Länder wird derzeit noch verhandelt.
Gemeinsamer Pakt für die Zukunft des Waldes Nach
umfangreichen Erhebungen im Wald wird das
Umweltministerium am 25. November 2019 gemeinsam mit dem
Landesbetrieb Wald und Holz die Ergebnisse der
diesjährigen Waldzustandserhebung vorstellen. Basierend
auf den Erkenntnissen der heutigen Konferenz, der
Waldzustandserhebung sowie den Gesprächen im Rahmen der
Task-Force-Käfer plant die Landesregierung einen erneuten
Austausch mit den betroffenen Verbänden, um das
gemeinsame weitere Vorgehen bei der Schadensbewältigung
und der Waldentwicklung abzustimmen. Ziel ist ein
gemeinsamer Pakt für die Zukunft des Waldes. "
Markt der Möglichkeiten", neue Broschüre, neues Video
Im Rahmen der Konferenz präsentierten verschiedene
Organisationen und Einrichtungen ihre Aktivitäten für
Wald und Klimaschutz auf einem "Markt der Möglichkeiten".
Pünktlich zur Konferenz hat das Umweltministerium
Nordrhein-Westfalen zudem eine neue Broschüre rund um den
Wald in Nordrhein-Westfalen herausgegeben. Auch zwei
aktuelle Videoproduktionen geben einen Einblick in die
aktuelle Lage des Waldes und einen Ausblick auf
Perspektiven.
Weitere Informationen: Video: "Wald
im Klimawandel" (https://www.umwelt.nrw.de/mediathek/videos/video/?video_id=13419&backId=403&cHash=145752502ce1af90fd649bb050d78646)
Video: "Waldbewirtschaftung im Klimawandel" (https://www.umwelt.nrw.de/mediathek/videos/video/?video_id=13418&backId=403&cHash=9f9053eaac4ad50cac931b60a33870fc)
Broschüre: "Wälder in Nordrhein-Westfalen - Der Wald im
Klimastress" (https://www.umwelt.nrw.de/mediathek/broschueren/detailseite-broschueren/?no_cache=1&broschueren_ id=13416&backId=147&cHash=fca2caa2c2d14f4d003d9deebea19c33)
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Rückruf mit Listerien belasteter Lebensmittel
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Strukturen zur Aufklärung
überregionaler Infektionsgeschehen durch Lebensmittel
verbessern
Düsseldorf/Duisburg, 11.
Oktober 2019 - Nach einer aktuellen Veröffentlichung des
Robert Koch-Instituts können elf Listeriose-Fälle in
Nordrhein-Westfalen zwischen 2014 und 2018 dem
Sigma-1-Ausbruch zugeordnet werden – bislang kein Fall in
2019
Das nordrhein-westfälische
Verbraucherschutzministerium setzt sich dafür ein, die
Strukturen zur Zusammenarbeit der Behörden bei der
Aufklärung überregionaler Infektionsgeschehen, die durch
Lebensmittel verursacht werden zu optimieren. „Der
aktuelle Fall von Listerienfunden in einem überregional
agierenden Lebensmittelbetrieb zeigt erneut, dass wir die
Abstimmung und die Informationswege der Behörden
untereinander und die Transparenz gegenüber der
Öffentlichkeit verbessern müssen“, sagte
Umweltstaatssekretär Dr. Heinrich Bottermann am Freitag
in Düsseldorf. Das Verbraucherschutzministerium wird
seine Position am heutigen Freitag (11. Oktober 2019)
unter anderem bei einem schon länger terminierten
Bund-Länder-Treffen zur Lebensmittelüberwachung in
München vorbringen.
Das Ministerium ist grundsätzlich der
Auffassung, dass auch Informationen zu konkret
betroffenen Lebensmitteln und zu den Vertriebswegen
veröffentlicht werden sollten. „Gleichwohl sind, wie auch
im aktuellen Fall die rechtlichen Rahmenbedingungen,
insbesondere eine Anhörung der Unternehmen zu beachten“,
sagte Bottermann. Konkret regt das
Verbraucherschutzministerium eine Änderung im
Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) an,
wonach bei einer geplanten Veröffentlichung der Namen und
Vertriebswege bei großen Handelsunternehmen auf eine
Anhörung verzichtet werden kann – eine akute
Gesundheitsgefährdung vorausgesetzt.
Nach einer aktuellen
Veröffentlichung des Robert Koch-Instituts (RKI)
waren vom Listeriose-Ausbruch mit dem Erreger Listeria
monocytogenes Sequenz-Cluster-Typ 2521 (Sigma1) in
Nordrhein-Westfalen im Zeitraum von 2014 bis 2018 elf
bekannte Patienten betroffen:
Jahr
|
2014
|
2015
|
2016
|
2017
|
2018
|
2019
|
gesamt
|
Fälle des Listerioseausbruchs
Typ Sigma1 in NRW
|
1
|
-
|
1
|
3
|
6
|
-
|
11
|
Von den elf Patienten aus
Nordrhein-Westfalen, die von dem Sigma1-Ausbruch
betroffen waren, sind nach der Analyse des RKI vier
verstorben, davon wiederum einer direkt oder indirekt an
der Listeriose. Laut RKI sind die Genomsequenzen der in
der Betrachtung erfassten sogenannten „Listerien-Isolate“
sehr nah verwandt, so dass davon auszugehen sei, dass die
Patienten sich an einer gemeinsamen Quelle infiziert
haben. Weiter heißt es in dem Bericht, dass „ein
Listerien-Isolat aus Lebensmitteln eines nicht näher
benannten Betriebs aus Hessen mit Patienten-Isolaten des
Ausbruchs Sigma1 vergli¬chen und dabei eine sehr nahe
Verwandtschaft der Listerien-Isolate der Patienten und
aus dem Lebensmittel festgestellt“ worden sei.
„Ob die Listeriose-Fälle des Typs
Sigma1 aus den Jahren 2014 bis 2018 direkt oder indirekt
mit Listerienbelasteten Waren des Unternehmens Wilke in
Verbindung stehen, kann laut der Studie des RKI weder
ausgeschlossen noch bestätigt werden. Im Jahr 2019 hat es
bislang keinen Fall in Nordrhein-Westfalen gegeben, der
dem Erreger Sigma1 zugeordnet werden kann“, erklärte
Gesundheitsstaatssekretär Dr. Edmund Heller. Heller
verwies zugleich auf die Entwicklung der Gesamtzahl der
gemeldeten Listeriosefälle, die die sogenannte
„Referenzdefinition“ des RKI erfüllen und von 2014 bis
2019 in Nordrhein-Westfalen aufgetreten sind (Datenstand:
9.Oktober 2019):
Jahr
|
2014
|
2015
|
2016
|
2017
|
2018
|
2019
|
insgesamt
|
Listeriose-Fälle in NRW
insgesamt
|
115
|
203
|
120
|
150
|
149
|
107
|
844
|
Rückruf von Lebensmitteln läuft
Am Mittwoch, 2. Oktober 2019, hatte
das hessische Verbraucherschutzministerium in einer
Schnellwarnmeldung mitgeteilt, dass sämtliche Produkte
des Herstellers Wilke Waldecker Fleisch- und Wurstwaren
GmbH & Co. KG zurückgerufen werden. Daraufhin hat in
Nordrhein-Westfalen das Landesamt für Natur, Umwelt und
Verbraucherschutz (LANUV) unmittelbar alle betroffenen
Kreise über den Vertrieb von Produkten der hessischen
Firma informiert, telefonisch und per E-Mail. Am 7.
Oktober hat das hessische Verbraucherschutzministerium
zudem konkrete Produktnamen und eine Vertriebsliste
übermittelt. Seither konnten die Rückrufe noch genauer
erfolgen und kontrolliert werden.
Aus Vorsorgegründen hat das
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und
Verbraucherschutz darüber hinaus landesweite Kontrollen
veranlasst, um zu überprüfen, ob alle Produkte aus dem
Verkehr genommen wurden. „Bisher wurden keine
Verzögerungen oder Versäumnisse bei den Rückrufaktionen
gemeldet. Unser Ziel ist es, bestmöglich sicherzustellen,
dass keine Ware mehr im Verkauf ist und alle Kunden
informiert sind“, sagte Bottermann. Das Ministerium geht
davon aus, dass Firmen in fast allen Kreisen in
Nordrhein-Westfalen betroffen waren, da Kundenbeziehungen
zu Firmen in fast allen Kreisen in Nordrhein-Westfalen
bestehen. Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz nahm den Vorfall zum Anlass
und lässt vorsorglich mit Schwerpunktkontrollen
Unternehmen überprüfen, die in der Vergangenheit schon
einmal in punkto Listerien auffällig geworden sind.
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Landesregierung beschließt Programm für die
Zukunft des Waldes |
Gespräch mit Forst-
und Naturschutzverbänden im Vorfeld des nationalen
Waldgipfels in Berlin
Düsseldorf/Duisburg, 24. September 2019 - Zur
Erhaltung und Wiederaufforstung des Waldes, der in
Nordrhein-Westfalen rund 27 Prozent der Gesamtfläche des
Landes ausmacht, hat die Landesregierung bei der
auswärtigen Kabinettklausur in Schmallenberg im Sauerland
am 24. und 25. September 2019 ein "Programm für die
Zukunft des Waldes" beschlossen. Kern der Erklärung sind
ein 100 Millionen Euro-Wiederbewaldungsprogramm für den
Aufbau von vielfältigen und klimastabilen Wäldern sowie
weitere finanzielle und fachliche Hilfen bei der
Bewältigung der akuten Schadenssituation.
So hat
die Landesregierung aktuell die Fördergelder für
Ad-hoc-Hilfen von 6,2 Millionen Euro auf 9,2 Millionen
Euro aufgestockt. Ministerpräsident Armin Laschet: "Die
Lage unserer Wälder ist kritisch - mit massiven Folgen
für die Forstwirtschaft und das Klima. Wir erleben eine
beispiellose Abfolge von Stürmen, Dürren und die
drastische Ausbreitung von Borkenkäfern.
Die
Auswirkungen sind überall in Nordrhein-Westfalen mit
bloßem Auge zu erkennen. Der Schutz des Waldes ist
essentiell für unser Klima und die Menschen in
Nordrhein-Westfalen, hier steht die Landesregierung in
der gemeinsamen Verantwortung mit den Waldbauern. Der
Wald ist CO2-Binder, Erdrutsch-Schutz und
Wasser-Filter - und vieles mehr. Diese Leistung der
Waldbäuerinnen und Waldbauern muss finanziell anerkannt
werden. Dafür werden wir uns bei den anstehenden
Beratungen zur Ausgestaltung des Klimapakets in Berlin
einsetzen. Waldschutz ist Klimaschutz."
Mit den
aktuell auf 9,2 Millionen Euro aufgestockten
Fördergeldern für die Ad-hoc-Hilfe bei der akuten
Schadensbewältigung unterstützt die Landesregierung die
Überwachung der Borkenkäferpopulation, die Aufarbeitung
befallenen Holzes, den Holztransport in Trocken- und
Nasslager sowie weitere Maßnahmen zur Herabsetzung der
Bruttauglichkeit sowie die Anlage und den Betrieb von
Holzlagerplätzen. Von den bisher als Hilfsleistungen
beantragten rund 5,9 Millionen Euro wurden mehr als 5,8
Millionen Euro bereits bewilligt. Darüber hinaus sieht
das Wald-Programm mit dem Titel "Schmallenberger
Erklärung" vor, dass allein für die Wiederaufforstung der
Schadflächen in den nächsten zehn Jahren 100 Millionen
Euro zweckgebunden, haushaltstechnisch jährlich flexibel
und an den Bedarfen im Wald orientiert bereitgestellt
werden. Hierzu soll das Waldbaukonzept
Nordrhein-Westfalen fortan zur Fördergrundlage werden.
Die Landesregierung setzt sich zum Ziel, die
aktuellen Waldschadensflächen im kommenden Jahrzehnt
wieder vollumfänglich aufzuforsten. Die aktuellen Schäden
belaufen sich bei den Fichten auf rund 20.000 Hektar,
betroffen sind rund elf Millionen Bäume. Hinzu kommen
bisher etwa 300.000 Kubikmeter Schadholz bei der Buche,
die auf großer Fläche zudem teilweise starke Vorschäden
aufweist.
"Nordrhein-Westfalen forstet auf.
Angepasst an die jeweiligen Standorte sollen
klimaresiliente Mischwälder zur Regel werden. Die
richtige Mischung macht es. Und diese fordern und fördern
wir", betonte Umweltministerin Ursula Heinen-Esser. "Der
Wald ist als Kohlenstoffspeicher Klimaschützer Nummer 1,
Hort nachwachsender Rohstoffe, Lebensraum für Flora und
Fauna, Erholungsraum und ein Stück Heimat für uns
Menschen. Diese vielfältigen Funktionen müssen wir für
die Zukunft und für uns alle sichern. Dafür braucht der
Wald nun Unterstützung auf allen Ebenen." So enthält
die Schmallenberger Erklärung als eine zentrale Forderung
auch eine bessere Honorierung der Klimaschutzleistungen
des Waldes. Das in der vergangenen Woche vorgelegte
Maßnahmenpaket des Bundes für das Klimaschutzprogramm
2030 betont die Bedeutung von Wäldern als CO2-Senken
und ihr enormes Klimaschutzpotenzial. Darin heißt es:
"Deshalb wird die Bundesregierung die Sicherung dieser CO2-Senken
fördern."
Auch Bauministerin Ina Scharrenbach
warb dafür, die Klimaschutzleistungen des Waldes besser
zu honorieren: "Klimaschutz und bezahlbares Wohnen dürfen
kein Widerspruch mehr sein. Deshalb arbeiten wir an neuen
Lösungen. Das Bauen mit Holz ist hierbei ein wichtiger
Aspekt. Holz kommt als Bau- und Werkstoff große
ökologische und klimapolitische Bedeutung zu. Im
Vergleich zu anderen Materialien ist Holz ein
nachwachsender Rohstoff, der einen wegweisenden Beitrag
zur ressourcenschonenden und nachhaltigen Entwicklung des
Bauwesens leistet. Mit dem
Baurechtsmodernisierungsgesetz ist ein Schritt
unternommen worden, um das Bauen mit Holz in
Nordrhein-Westfalen zu erleichtern und zukunftsfähig zu
machen. Das Gesetz ermöglicht die Verwendung des
nachwachsenden Rohstoffs künftig auch bei Gebäuden bis zu
13 Metern Höhe. Eine von der Landesregierung eingesetzte
Expertenkommission ,Bauen mit Holz/Nachhaltiges Bauen'
erarbeitet derzeit zudem praktische Vorschläge, um den
Holzbau noch stärker in den Fokus des Bauwesens zu
rücken."
Zur Vorbereitung auf den nationalen
Waldgipfel am 25. September 2019 in Berlin haben sich
Ministerpräsident Laschet, Umweltministerin Heinen-Esser
und Heimatministerin Ina Scharrenbach im Vorfeld der
Kabinettklausur mit Vertretern der
nordrhein-westfälischen Forst- und Naturschutzverbände
ausgetauscht. Schwerpunkt der Gespräche waren die Sorgen
um den Wald und die Forderung nach praxistauglichen
Unterstützungsangeboten für Waldbesitzerinnen und
Waldbesitzer. Diese nordrhein-westfälischen Interessen
wird Umweltministerin Heinen-Esser beim nationalen
Waldgipfel von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia
Klöckner in Berlin einbringen.
Teilnehmer des Gesprächs waren neben
den Mitgliedern der Landesregierung: Dr. Philipp Freiherr
Heereman (Vorsitzender des Waldbauernverbands
Nordrhein-Westfalen), Bürgermeister Bernhard Halbe
(Vorsitzender des Kommunalen Waldbesitzerverbands
Nordrhein-Westfalen), Max Freiherr von Elverfeldt
(Vorsitzender der Familienbetriebe Land- und
Forstwirtschaft Nordrhein-Westfalen), Peter Wicke
(Vorsitzender Landesvertretung IG BAU Forst und
Naturschutz Nordrhein-Westfalen), Fred J. Hansen
(Vorsitzender des Bundes Deutscher Forstleute
Nordrhein-Westfalen), Christoph Kraas (Vorsitzender
Forst-Unternehmerverband), Alain Paul (Geschäftsführer
Verband Deutscher Forstbaumschulen e.V.), Heinz Kowalski
(stellv. Vorsitzender des NABU Nordrhein-Westfalen),
Marie Luise Fasse (Vorsitzende der Schutzgemeinschaft
Deutscher Wald - LV NRW), Andreas Wiebe (Leiter des
Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein-Westfalen).
"Die Bundesmittel für die Schadensbewältigung müssen
ausgeweitet werden und für die Länder flexibel und
unbürokratisch nutzbar sein. Dies gilt auch für die
Wiederbewaldung, die in den nächsten Jahren die zentrale
Herausforderung sein wird und zusätzliche Hilfen
erfordert. Waldpolitik ist kein Jahresgeschäft. Daher
müssen Mittel zumindest für die nächsten zehn Jahre zur
Verfügung gestellt werden, um Planungssicherheit zu
schaffen. Auch das Forstschäden-Ausgleichsgesetz sollte
novelliert werden, um den Schäden steuerlich und
betrieblich besser begegnen zu können", so
Umweltministerin Heinen-Esser mit Blick auf den
Bundeswaldgipfel.
Für den 11. November 2019 plant die
Landesregierung eine Wald-Konferenz, bei der mit den
Betroffenen und Wissenschaftlern über die Situation des
Waldes diskutiert und ein Bündnis für den Wald ins Leben
gerufen werden soll. In der "Task-Force Käfer" werden
regelmäßig aktuelle biologische und technische Fragen zur
Ausbreitung und Bekämpfung der Schadinsekten und
Möglichkeiten zur Unterstützung der Waldbesitzerinnen und
Waldbesitzer beraten. Mitglieder sind neben der
Landesregierung die Waldbesitzverbände, die
Berufsverbände, der forstliche Unternehmerverband,
Baumschulen, Verbände der holzverarbeitenden Industrie
sowie Naturschutzverbände.
Weitere Informationen:
"Wald und Klima" [https://www.umwelt.nrw.de/naturschutz/wald/wald-und-klima/]
"Waldbau im Klimawandel" [https://www.umwelt.nrw.de/naturschutz/wald/waldbewirtschaftung/waldbau/]
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NRW-Kommunalwahl am 13. September 2020
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Düsseldorf/Duisburg, 10. September 2019 - Innenminister
Herbert Reul hat festgelegt, dass der Termin für die
Kommunalwahlen 2020 in Nordrhein-Westfalen der 13.
September 2020 sein wird. An diesem Tag findet im Gebiet
des Regionalverbands Ruhr auch die Wahl der
Verbandsversammlung statt.
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Erntebilanz 2019
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- Getreideernte
durchschnittlich
- Winterfutter könnte knapp werden - Große
regionale und einzelbetriebliche Unterschiede auch bei
anderen Kulturen
Düsseldorf/Duisburg, 21. August 2019 -
Nordrhein-Westfalen hat heute (21. August) die
repräsentativen, auf mehr als 700 Feldern gemessenen
Ergebnisse der besonderen Ernteermittlung für Getreide
sowie Schätzungen für andere wichtige Feldfrüchte
vorgelegt. "Im Vergleich zu den teils massiven
Ertragseinbüßen des Vorjahres lassen die bisherigen
Ernteergebnisse eine durchschnittliche Getreideernte
erwarten. Aufgrund der auch in diesem Jahr teils extremen
Witterungsverhältnisse sind jedoch insbesondere beim
Grünland Einbußen möglich. Es ist zu hoffen, dass die
Witterung es in den kommenden Monaten gut mit der
Landwirtschaft meint", sagte Landwirtschaftsministerin
Ursula Heinen-Esser.
In diesem Jahr konnte in
Nordrhein-Westfalen mit insgesamt 3,84 Millionen Tonnen
eine um 8,7 Prozent höhere Gesamtgetreidemenge (ohne
Körnermais) als im Jahr 2018 geerntet werden. Die
Anbaufläche lag hierbei mit insgesamt 500.100 Hektar drei
Prozent über der Anbaufläche des vergangenen Jahres. Im
Vergleich zum fünfjährigen Mittel wurde eine um 4,9
Prozent geringere Erntemenge ermittelt und eine um 2,4
Prozent geringere Anbaufläche. Hierbei ist in Folge
der extremen Witterungsbedingungen der Vorjahre eine
Zunahme der Anbaufläche von Wintergetreide auf Kosten von
Anbaufläche von Sommergetreide ersichtlich. Die Qualität
des Getreides ist überwiegend zufriedenstellend bis gut.
Die Getreidepreise liegen jedoch mit 155 bis 162 Euro
pro Tonne bei Brotweizen bzw. 150 bis 170 Euro bei
Futterweizen unterhalb der Erwartungen der Erzeuger. Bei
Wintergerste (7,65 Tonnen pro Hektar) und Triticale (7,02
t/ha) lagen die Erträge im Landesschnitt knapp über dem
fünfjährigen Mittel. Bei den übrigen Getreidearten
konnten Erträge zwischen 4,2 Prozent (Winterweizen, 8,16
t/ha), 6,7 Prozent (Roggen, 6,19 t/ha) und 10,8 Prozent
(Hafer, 4,94 t/ha) unter dem fünfjährigen Mittel
festgestellt werden. Dabei gibt es jedoch sehr große
regionale und einzelbetriebliche Unterschiede. Die
Ertragshöhe hing wesentlich von der Bodenqualität und der
Niederschlagsverteilung ab. Enorme Unterschiede konnten
bereits innerhalb einzelner Schläge festgestellt werden.
Wesentlich schwieriger als bei Getreide stellt sich
momentan die Situation in Nordrhein-Westfalen bei anderen
Kulturen wie Mais, Zuckerrüben und Kartoffeln sowie auf
dem Grünland dar. Auch hier sind die Unterschiede in
Abhängigkeit von den örtlichen Niederschlagsmengen und
bei Kartoffeln zusätzlich von den Beregnungsmöglichkeiten
enorm. Welche Erntemengen hier zu erzielen sind, wird
auch von den Niederschlägen in den nächsten Wochen
abhängen.
Auf den Grünlandflächen konnte
aufgrund der niederschlagsreichen Wintermonate ein sehr
guter erster und größtenteils ein zufriedenstellender
zweiter Schnitt geerntet werden. Danach führte die
Trockenheit jedoch zu einem weitgehenden
Wachstumsstillstand, so dass kaum noch Wiederaustrieb und
Zuwachs erfolgen konnte. Punktuelle Gewitterschauer
ließen in einigen Gebieten eine Regeneration des
Grünlandes und gewisse Wachstumsraten zu, dennoch könnte
es für viele Betriebe zu einer knappen Versorgung mit
Winterfutter kommen.
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Düsseldorf fördert Schulen im Regierungsbezirk
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Düsseldorf, 26. Juli 2019 - Regierungspräsidentin
Birgitta Radermacher hat gute Nachrichten für
Schülerinnen und Schüler, die in der Grundschule oder in
der Sekundarstufe I. das Ganztags- und Betreuungsangebot
ihrer Einrichtung nutzen.
Für die Grundschulen
Die Düsseldorfer Regierungspräsidentin Birgitta
Radermacher hat die vom Land NRW bereitgestellten
Fördermittel für alle Grundschulen mit Ganztagsangeboten
für das Schuljahr 2019/2020 in ihrem Regierungsbezirk
bewilligt.
Die Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich verzeichnen
im Regierungsbezirk eine weitere Steigerung der
Anmeldezahlen um etwa 6 % gegenüber dem Vorjahr. „Die
Offenen Ganztagsgrundschulen eröffnen unseren Kindern
weitergehende Chancen und erleichtern den Eltern die
Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, kommentiert
Regierungspräsidentin Birgitta Radermacher. „Dies ist ein
sehr wichtiges Angebot, das wir gern unterstützen.“ Das
Fördervolumen beträgt rund 130 Mio. Euro für rund 93.000
Schulkinder in den Offenen Ganztagsgrundschulen im
Regierungsbezirk.
Zusätzlich zu den offenen Ganztagsangeboten, konnten
zudem zusätzliche 610.000 Euro für verlässliche
Betreuungsangebote an den Schulen im Primarbereich
bewilligt werden.
Für die Sekundarstufe I.
Die Kommunen und Ersatzschulträger im Bezirk haben für
das kommende Schuljahr 2019/2020 insgesamt rund 20,1 Mio.
Euro für Ganztags- und Betreuungsangebote an Schulen der
Sekundarstufe I beantragt. Regierungspräsidentin Birgitta
Radermacher teilte nun erfreut mit: „Alle Anträge können
in der beantragten Höhe bewilligt werden. Durch die
erfolgreiche Zusammenarbeit der Schulen und Träger aus
den Bereichen Jugendhilfe, Kultur und Sport, werden die
Betreuungs- und Ganztagsangebote für die Schülerinnen und
Schüler der Sekundarstufe I auch in diesem Jahr weiter
ausgebaut.“ Das Programm heißt „Geld oder Stelle“.
Die Erhöhung der Fördersätze und das rege Interesse der
Eltern und weiterführenden Schulen führte zu einem
Anstieg der Förderung um mehr als 1,8 Mio. Euro gegenüber
dem Vorjahr.
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Land fördert Verbraucherforschung: Rund 100.000
Euro für Projekte der Universitäten Siegen und
Duisburg-Essen
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Kinderernährung, Lebensmitteleinkauf und digitale
Sprachassistenten - Drei Forschungsvorhaben zur Förderung
ausgewählt
Düsseldorf/Duisburg, 26.Juli 2019 - Drei
Forscherteams der Universitäten Siegen und Duisburg-Essen
haben sich in der aktuellen Förderrunde
"Verbraucherforschung Nordrhein-Westfalen" durchgesetzt:
Ihre Forschungsprojekte werden vom Ministerium für Kultur
und Wissenschaft mit rund 100.000 Euro gefördert. Sie
befassen sich mit Kinderernährung, dem Einkauf von
Lebensmitteln und digitalen Sprachassistenten für
Seniorinnen und Senioren. Die Projektförderung wird jedes
Jahr vom bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
angesiedelten Kompetenzzentrum Verbraucherforschung NRW
(KVF NRW) ausgelobt, das vom Ministerium für Umwelt,
Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
institutionell gefördert wird.
Das KVF NRW ist
ein Kooperationsprojekt der Ministerien für Kultur und
Wissenschaft (MKW) und für Umwelt, Landwirtschaft, Natur-
und Verbraucherschutz (MULNV) sowie der
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Durch die
Förderung von Projekten soll unabhängige,
verbraucherrelevante Forschung in Nordrhein-Westfalen
ermöglicht werden. Gefördert werden Vorhaben aus allen
Fachrichtungen, die für die Verbraucherforschung eine
Rolle spielen - von Psychologie über Wirtschaft bis hin
zu Informatik. Ausschlaggebende Kriterien für die
Förderung sind ein innovativer Ansatz, eine hohe Relevanz
für die Verbraucherforschung und wissenschaftliche
Exzellenz.
Die Förderempfehlungen spricht der
Wissenschaftliche Beirat des KVF NRW aus. Folgende
Projekte wurden 2019 ausgewählt: Laientheorien zu
Kinderlebensmitteln / Universität Duisburg-Essen Das
Projekt "Laientheorien zu Kinderlebensmitteln"
untersucht, was Verbraucherinnen und Verbraucher über
spezielle Kinderlebensmittel (zum Beispiel Würstchen,
Fruchtjoghurts und Kekse) denken. Diese gelten oftmals
als ungesund, sind aber aufgrund ihrer Gestaltung für
Kinder attraktiv. Die Forscherinnen und Forscher
möchten herausfinden, wie die Wahrnehmung dieser
Lebensmittel das Kaufverhalten beeinflusst.
Projektleiter: Prof. Dr. Oliver Büttner (Universität
Duisburg-Essen)
Förderung des "Food
Well-Being" junger Familien und deren Kinder durch die
optimale Gestaltung und Nutzung des Lebensmitteleinkaufs
/ Universität Siegen
Ebenfalls mit der
Ernährung befasst sich das Projekt "Förderung des Food
Well-Being junger Familien und deren Kinder durch die
optimale Gestaltung und Nutzung des
Lebensmitteleinkaufs". In diesem Vorhaben geht es darum,
wie ein bewusster Lebensmitteleinkauf dazu beitragen
kann, das Wohlergehen von Kindern langfristig zu fördern
und diese zu einem selbstbestimmten Konsum anzuleiten.
Projektleiterin: Prof. Dr. Hanna Schramm-Klein
(Universität Siegen) Zwischen Fremdsteuerung und
Selbststeuerung
- Der Umgang älterer
VerbraucherInnen mit digitalen Sprachassistenten /
Universität Siegen Die Bedürfnisse von
Seniorinnen und Senioren rückt das Projekt "Zwischen
Fremdsteuerung und Selbststeuerung - Der Umgang älterer
VerbraucherInnen mit digitalen Sprachassistenten" in den
Fokus. Das Forschungsteam möchte untersuchen, welche
Rolle digitale Sprachassistenten beim Einkauf und Konsum
älterer Verbraucherinnen und Verbraucher spielen und wie
diese mit digitalen Sprachassistenten umgehen.
Projektleiterin: Prof. Dr. Hanna Schramm-Klein
(Universität Siegen)
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Ministerpräsident Laschet: Der Wald ist unser
wichtigster Klimaschützer |
Düsseldorf/Duisburg, 25. Juli
2019 - Mittel für die Wiederaufforstung werden mehr als
verdoppelt - Ministerpräsident Laschet und
Umweltministerin Heinen-Esser informieren sich über
klimabedingte Waldschäden im Königsforst
Ministerpräsident Armin Laschet und Umweltministerin
Ursula Heinen-Esser haben am Donnerstag das Waldgebiet
"Königsforst" bei Köln besucht, um sich gemeinsam mit den
Waldbesitzerverbänden ein Bild über die aktuelle Lage der
Wälder in Nordrhein-Westfalen zu machen. Das
Waldgebiet zeigt verschiedene Schadensbilder auf, die
typisch für die derzeitigen Herausforderungen durch
Sturm, Trockenheit und Schadinsekten sind.
Ministerpräsident Laschet sagte: "Die Wetter- und
Naturereignisse der letzten Jahre haben unseren Wäldern
in Nordrhein-Westfalen stark zugesetzt. Die Lage ist
dringlich - mit massiven Folgen für die Forstwirtschaft
und unsere Umwelt. Förster und Waldbauern arbeiten auf
allen Ebenen, um die verheerenden Folgen von Sturm, Dürre
und Schädlingen zu begrenzen. Dafür bin ich ihnen sehr
dankbar."
Der Ministerpräsident weiter: "Bereits
jetzt haben wir 6,2 Millionen Euro an Sondermitteln zur
Bewältigung der Schäden in den Wäldern zur Verfügung
gestellt. Darüber hinaus werden wir die Hilfen für die
Wiederaufforstung von bisher gut 4 Millionen Euro auf 10
Millionen jährlich mehr als verdoppeln. Wir werden so den
Kulturraum Wald für die Zukunft erhalten. Denn der Wald
ist nicht nur Erholungsraum und Wirtschaftsgut, sondern
auch ein nachhaltiger CO2-Speicher. Der Wald ist unser
wichtigster Klimaschützer."
Umweltministerin
Heinen-Esser sagte: "Wir müssen den Wald gegen den
Klimawandel rüsten. Waldschutz, Wiederaufforstungen und
eine nachhaltige Holzverwendung sind entscheidend im
Kampf gegen die Folgen des Klimawandels. Der Wald
speichert Treibhausgase und regelt den Wasser- und
Temperaturhaushalt. Zugleich ist er ein Lieferant für
nachwachsende Rohstoffe. Wir müssen noch intensiver
zusammenarbeiten, um unsere Naturlandschaft in
Nordrhein-Westfalen zu erhalten und die Wiederbewaldung
und die Bekämpfung von Schädlingen zu bewältigen."
Zur Unterstützung der Waldbesitzer in den aktuellen
Extremlagen hat die Landesregierung jetzt schon
Sondermittel in Höhe von 6,2 Millionen Euro zur Verfügung
gestellt. Gefördert werden unter anderem Hilfen für die
Aufarbeitung befallenen Holzes, die Errichtung von
Holzlagerplätzen, die Überwachung der
Borkenkäferpopulation oder der Transport von Schadhölzern
aus dem Wald. Daneben stehen über weitere Förderangebote
auch Mittel für Wiederaufforstung und Wegebau bereit.
Um den Wald langfristig gegen die Folgen des
Klimawandels zu rüsten, wird die Landesregierung darüber
hinaus weitere Maßnahmen beschließen, um den heimischen
Wäldern zu helfen:
•
Die bisherige Förderung insbesondere für
Wiederaufforstungs- und Nachbesserungsmaßnahmen durch das
Land beläuft sich derzeit auf etwa 4 Millionen Euro. Um
die Schadflächen wiederaufzuforsten, werden in den
nächsten 10 Jahren 100 Millionen Euro benötigt. Die
Landesregierung wird die Mittel für die Aufforstung daher
jährlich auf 10 Millionen Euro mehr als verdoppeln.
•
Für den 11. November wird die Landesregierung zu
einer Wald-Konferenz einladen, in deren Rahmen mit den
Betroffenen und Wissenschaftlern neben der Situation des
Waldes auch jüngste Studien zur Bedeutung des Waldes
ausführlich diskutiert werden. Im Rahmen dieser
Waldkonferenz soll gemeinsam mit den Verbänden ein
Bündnis für den Wald ins Leben gerufen werden. Die
Landesregierung wird sich dafür einsetzen, dass
langfristig der Beitrag des Ökosystems Wald als
CO2-Speicher honoriert wird. Wer aufforstet, hilft dem
Klima. Daher wird die Landesregierung sich auf
Bundesebene dafür einsetzen, dass die Öko-Bilanz des
Waldes im Rahmen einer CO2-Bepreisung gewürdigt wird.
Die Landesregierung trägt dazu bei, die Vielfalt und
die Stabilität der Wälder mit Blick auf den Klimawandel
zu erhöhen. "Die Waldbesitzerinnen und -besitzer setzen
sich mit viel Herzblut, teilweise seit Generationen, für
ihren Wald ein. Wir unterstützen das Engagement der
Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer mit spürbaren Hilfen.
Von vielfältigen, stabilen und leistungsstarken
Wäldern profitieren wir alle. Bei der Bewältigung der
Extremwetterfolgen stehen wir an Ihrer Seite",
versicherte Umweltministerin Heinen-Esser im Gespräch mit
Dr. Philipp Freiherr Heereman (Waldbauernverband), Max
Freiherr von Elverfeldt (Familienbetriebe Land und Forst
NRW) und Thomas Kämmerling (Gemeindewaldbesitzerverband).
Rund 27 Prozent der Landesfläche in
Nordrhein-Westfalen sind bewaldet, über 80 Prozent der
Waldfläche sind in Privat- und Kommunalbesitz. Stürme und
die lang andauernde Trockenheit haben dem Wald im
vergangenen Jahr stark zugesetzt. Die Trockenheit,
die auch in diesem Jahr anhält, begünstigt wiederum die
Ausbreitung des Borkenkäfers. In der kommenden Woche
startet die offizielle jährliche Waldzustandserhebung.
Deren Ergebnisse werden im Herbst vorliegen und sollen
ein verlässliches Lagebild über die Schäden in ganz
Nordrhein-Westfalen geben. Vor allem die Eindämmung
der Borkenkäferpopulation gestaltet sich schwierig. Um
sicher zu stellen, dass die Waldbesitzer im Kampf gegen
den Borkenkämpfer Unterstützung erhalten, hat
Umweltministerin Ursula Heinen-Esser bereits im
vergangenen Jahr die "Task Force Käfer" eingesetzt.
Gemeinsam mit Waldbesitzern, den Berufsverbänden, dem
forstlichen Unternehmerverband, Baumschulen, Verbänden
der holzverarbeitenden Industrien sowie
Naturschutzverbänden berät die Landesregierung regelmäßig
über Maßnahmen gegen die starke Borkenkäferpopulation.
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Neue
Ministeriums-Broschüre zum Insektenschutz
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Düsseldorf/Duisburg, 17. Juli
2019 - Praxistipps und jede Menge
Fakten trägt die neue Broschüre "Insekten schützen –
Artenvielfalt bewahren" auf 44 ansprechend gestalteten
Seiten zusammen Umweltministerin Heinen Esser: "Weniger
Insekten, weniger Blütenpflanzen und Singvögel, weniger
Vielfalt. Diese Negativkette müssen wir gemeinsam
durchbrechen, die Bewahrung der biologischen Vielfalt ist
Kernanliegen der nordrhein-westfälischen Umwelt- und
Naturschutzpolitik. Deswegen freue ich mich, dass wir mit
der neuen Broschüre Tipps und Fakten zum Insektenschutz
auf 44 Seiten allgemeinverständlich zur Verfügung stellen
können".
Fast
Dreiviertel aller Tierarten in Deutschland sind Insekten,
von denen die meisten nur winzig klein sind. Insekten
sind für unsere Ökosysteme unverzichtbar, dennoch nehmen
in den letzten Jahrzehnten gerade die blütenbesuchenden
Insekten merklich ab, längst ist der Rückgang auch in
Nordrhein-Westfalen angekommen. Das Umweltministerium
gibt deshalb eine neue Broschüre unter dem Titel
"Insekten schützen – Artenvielfalt bewahren" heraus. Großzügige
Fotostrecken, Kurzporträts heimischer Arten und prägnante
Wissenstexte über das Wirken der kleinen Tiere laden zum
Blättern ein. Zahlreiche Ansprechpartner für Kommunen und
Privatpersonen, weiterführende Infoangebote, Medien und
Links unterstreichen den Servicecharakter des Heftes.
Kommunale Best-Practice-Beispiele und Tipps für
pestizidfreie und naturnahe Garten- und Balkongestaltung
runden die Broschüre ab. Die Publikation im modernen
Design informiert über die Ursachen des Insektensterbens
und gibt eine Übersicht der Maßnahmen, die die
nordrhein-westfälische Landesregierung bereits ergriffen
hat, um den Verlust der biologischen Vielfalt
entgegenzuwirken. Nordrhein-Westfalen besitzt eine
faszinierende Natur, die immer wieder neu begeistert.
Teil dieser vielfältigen Natur zu sein, sie zu sehen, zu
hören und zu erleben, ist von unschätzbarem Wert. Der
Erhalt der biologischen Vielfalt ist eine zentrale
Aufgabe menschlicher Daseinsvorsorge und Kernanliegen der
Landesregierung.
"Wir müssen alles dafür tun,
unseren Artenschatz den nachfolgenden Generationen zu
vererben", sagt Umweltministerin Ursula Heinen-Esser.
Ministerin Heinen-Esser: "Insekten sind faszinierende
Tiere, die ökologische Schlüsselfunktionen selbst im
Polareis oder in der Wüste wahrnehmen. Aber auch vor
unserer Haustür leisten sie Wertvolles. Wir alle können
Insekten Lebensraum und Nahrung spenden, indem wir
seltener den Rasen mähen, auf die Anlage von Steingärten
verzichten oder Obst und Gemüse aus regionalem und
biologischem Anbau kaufen."
Kostenlose Bestellung
oder herunterladen als PDF-Datei [http://url.nrw/Zv6]
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Trinkwasserversorgung in NRW ist
auch an heißen Tagen gesichert
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Düsseldorf/Duisburg. 28. Juni 2019 - Die
Trinkwasserversorgung in Nordrhein-Westfalen ist auch an
heißen Tagen gesichert. Darauf weist das
nordrhein-westfälische Umweltministerium hin. Die
Wasserversorgungsanlagen im Land sind so ausgelegt, dass
sie eine sichere Versorgung der Menschen mit Trinkwasser
sicherstellen. Auch die Talsperren des Landes, in vielen
Landesteilen wichtige Ressource für die
Trinkwasserversorgung, sind nach dem feuchten
Winterhalbjahr noch ausreichend gefüllt. "Aber
selbstverständlich ist der Wasserbedarf bei einer
anhaltenden warmen und trockenen Witterung deutlich
erhöht. Dies haben nicht zuletzt die Erfahrungen aus dem
vergangenen Sommer gezeigt", sagt Umweltministerin Ursula
Heinen-Esser. Infolge der langen Trockenperiode des
Vorjahrs sind die tiefen Bodenschichten weiterhin zu
trocken, auch die Grundwasserkörper sind noch nicht
wieder voll aufgefüllt. Einige Kommunen, in denen es
aufgrund anhaltender Trockenheit zu Versorgungsengpässen
kommt, haben ihre Bürgerinnen und Bürger aufgerufen,
sorgsam mit dem Trinkwasser umzugehen und auf das
Sprengen ihrer Gärten, das Befüllen von Schwimmbecken
oder den Einsatz von Hochdruckreinigern zu verzichten.
"Ich appelliere an die Bürgerinnen und Bürgern in den
betroffenen Regionen, die Verhaltensregeln ihrer Kommunen
ernst zu nehmen und unbedingt zu beachten", sagt
Ministerin Heinen-Esser. "Wasser ist unser
Grundnahrungsmittel Nummer Eins. Auch wenn unsere
Wasserversorgung grundsätzlich nicht gefährdet ist, sind
alle zu einem sorgsamen und sparsamen Umgang mit unserem
Grund- und Trinkwasser aufgerufen und Wasser ist nicht zu
verschwenden."
Weitere Informationen: Thema
"Wasserversorgung und Trinkwasser" [https://www.umwelt.nrw.de/umwelt/umwelt-und-wasser/wasserversorgung-und-trinkwasser/]
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Land setzt beim Schulmilchprogramm neue Akzente |
Förderung
künftig nur noch für zuckerfreie Milchprodukte
Düsseldorf/Duisburg. 1. Juni 2019 -Das
Schulmilchprogramm wird mit anderen Akzenten fortgesetzt.
Mit Beginn des kommenden Schuljahres wird das Land nur
noch reine Schulmilch fördern und dabei über das
EU-Schulmilchprogramm ausschließlich ungezuckerte
Milchprodukte anbieten. Dies haben das
Verbraucherschutzministerium und das Schulministerium zur
künftigen Ausgestaltung des Schulmilchprogramms heute
bekannt gegeben. Vorausgegangen war ein intensiver
sachlich-fachlicher Austausch mit Wissenschaft, Praxis,
den Schulen und insbesondere auch den Eltern.
"Auf dieser Grundlage haben wir
entschieden, fortan zuckerfreie Milchprodukte zu fördern
und keine Fördermittel mehr für Kakao aufzuwenden",
erklärte Verbraucherschutzministerin Heinen-Esser. "Ohne
die tägliche Ration an Kohlenhydraten, Vitaminen und
Mineralstoffen kommen Körper und Lebensgeister morgens
nicht in Schwung. Milch ist insbesondere für das
Kinderfrühstück ein wertvoller Baustein." Daher werde man
dieses Angebot weiterhin aufrechterhalten und noch
stärker fördern. Schulministerin Yvonne Gebauer ergänzte:
"Gleichzeitig wollen wir die begleitenden pädagogischen
Angebote weiter ausbauen." Gemeinsam betonen Heinen-Esser
und Gebauer auch die Bedeutung eines vollwertigen
Frühstücks für Kinder.
"Viele Kinder frühstücken nicht mehr
zu Hause und kommen auch nicht mehr mit einem Butterbrot
in die Schule. Essen und Trinken in der Schule bekommt
einen wichtigeren Stellenwert, damit unsere Schüler-innen
und Schüler fit und leistungsfähig den Schultag
bewältigen können. Welche Produkte von Dienstleistern an
Schulen angeboten werden, entscheidet letztlich der
jeweilige Träger beziehungsweise die Schule, daher stehen
alle Beteiligten in einer gemeinsamen Verantwortung",
sagte Schulministern Gebauer. Wenn Eltern und Schüler
dies wünschen, kann selbstverständlich auch künftig Kakao
bestellt werden; dieser wird jedoch nicht mehr gefördert.
Ministerin Heinen-Esser: "Das Land setzt durch Programme
wie das Schulobst- und Milchprogramm bereits positive
Signale. Die Beratung der Vernetzungsstelle Kita- und
Schulverpflegung trägt zur Etablierung einer gesunden
Verpflegung bei."
Im September 2018 hatte Ministerin
Heinen-Esser zu einem Fachdialog "Fakten zur Schulmilch"
eingeladen. Im Januar 2019 folgte ein gemeinsam mit der
Verbraucherzentrale NRW ausgerichtetes wissenschaftliches
Symposium "Frühstück macht Schule". Ein wesentliches
Ergebnis des Fachdialogs und des Symposiums war die
Bedeutung des Schulfrühstücks. Zur weiteren
Meinungsbildung hatte das Verbraucherschutzministerium
mit Unterstützung des Landesamtes für Natur, Umwelt und
Verbraucherschutz (LANUV) in den zurückliegenden Wochen
eine Elternbefragung durchgeführt. Das Stimmungsbild
dieser nicht repräsentativen Befragung hat die derzeitige
Praxis der Bestellungen sowie eine differenzierte
Sichtweise der Eltern bestätigt:
Land setzt beim Schulmilchprogramm
neue Akzente 31.05.2019 Förderung künftig nur noch für
zuckerfreie Milchprodukte Das Schulmilchprogramm wird mit
anderen Akzenten fortgesetzt. Mit Beginn des kommenden
Schuljahres wird das Land nur noch reine Schulmilch
fördern und dabei über das EU-Schulmilchprogramm
ausschließlich ungezuckerte Milchprodukte anbieten. Dies
haben das Verbraucherschutzministerium und das
Schulministerium zur künftigen Ausgestaltung des
Schulmilchprogramms heute bekannt gegeben. Vorausgegangen
war ein intensiver sachlich-fachlicher Austausch mit
Wissenschaft, Praxis, den Schulen und insbesondere auch
den Eltern. "Auf dieser Grundlage haben wir
entschieden, fortan zuckerfreie Milchprodukte zu fördern
und keine Fördermittel mehr für Kakao aufzuwenden",
erklärte Verbraucherschutzministerin Heinen-Esser. "Ohne
die tägliche Ration an Kohlenhydraten, Vitaminen und
Mineralstoffen kommen Körper und Lebensgeister morgens
nicht in Schwung. Milch ist insbesondere für das
Kinderfrühstück ein wertvoller Baustein." Daher werde
man dieses Angebot weiterhin aufrechterhalten und noch
stärker fördern. Schulministerin Yvonne Gebauer ergänzte:
"Gleichzeitig wollen wir die begleitenden pädagogischen
Angebote weiter ausbauen." Gemeinsam betonen
Heinen-Esser und Gebauer auch die Bedeutung eines
vollwertigen Frühstücks für Kinder. "Viele Kinder
frühstücken nicht mehr zu Hause und kommen auch nicht
mehr mit einem Butterbrot in die Schule. Essen und
Trinken in der Schule bekommt einen wichtigeren
Stellenwert, damit unsere Schüler-innen und Schüler fit
und leistungsfähig den Schultag bewältigen können. Welche
Produkte von Dienstleistern an Schulen angeboten werden,
entscheidet letztlich der jeweilige Träger
beziehungsweise die Schule, daher stehen alle Beteiligten
in einer gemeinsamen Verantwortung", sagte Schulministern
Gebauer.
Wenn Eltern und Schüler dies wünschen,
kann selbstverständlich auch künftig Kakao bestellt
werden; dieser wird jedoch nicht mehr gefördert.
Ministerin Heinen-Esser: "Das Land setzt durch Programme
wie das Schulobst- und Milchprogramm bereits positive
Signale. Die Beratung der Vernetzungsstelle Kita- und
Schulverpflegung trägt zur Etablierung einer gesunden
Verpflegung bei." Im September 2018 hatte Ministerin
Heinen-Esser zu einem Fachdialog "Fakten zur Schulmilch"
eingeladen. Im Januar 2019 folgte ein gemeinsam mit der
Verbraucherzentrale NRW ausgerichtetes wissenschaftliches
Symposium "Frühstück macht Schule". Ein wesentliches
Ergebnis des Fachdialogs und des Symposiums war die
Bedeutung des Schulfrühstücks. Zur weiteren
Meinungsbildung hatte das Verbraucherschutzministerium
mit Unterstützung des Landesamtes für Natur, Umwelt und
Verbraucherschutz (LANUV) in den zurückliegenden Wochen
eine Elternbefragung durchgeführt. Das Stimmungsbild
dieser nicht repräsentativen Befragung hat die derzeitige
Praxis der Bestellungen sowie eine differenzierte
Sichtweise der Eltern bestätigt:
- Circa 12.000 Eltern haben an der
Umfrage teilgenommen, weit überwiegend Eltern von
Grundschulkindern. - 83 Prozent der Befragten finden
es wichtig oder sehr wichtig, dass ihre Kinder täglich
Milch und Milchprodukte bekommen. Auf die Frage,
welche Produkte sollten über das EU-Schulmilchprogramm zu
einem vergünstigten Preis abgegeben werden, antworteten
42 Prozent Milch und Milchprodukte ohne Zuckersatz aus,
39 Prozent Milch und Kakao, zehn Prozent Milch, sechs
Prozent "egal" und drei Prozent Enthaltung.
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Zehn Jahre Deutsche Alleenstraße |
Düsseldorf/Duisburg, 29. Mai 2019 -
Nordrhein-Westfalen feiert zehn Jahre Deutsche
Alleenstraße. In Anwesenheit von Umweltministerin Ursula
Heinen-Esser wurde die Bedeutung der Alleen heute in
Schlangen im Kreis Lippe gewürdigt. "Zehn Jahre Deutsche
Alleenstraße in Nordrhein-Westfalen - das ist ein Grund
zum Feiern. Damit führt seit zehn Jahren eine der
beliebtesten Ferienrouten Deutschlands quer durch
Nordrhein-Westfalen.
Alleen sind ein Symbol für
Lebensqualität und Heimat, die wir gerade für unsere
künftigen Generationen erhalten wollen", sagte Ministerin
Heinen-Esser. Ab 2007 hatte sich die Landesregierung um
den Anschluss an die Deutsche Alleenstraße bemüht. Im Mai
2009 konnte die Route eingeweiht werden.
Alleen sind von einmaliger
landschaftlicher Schönheit und eine Bereicherung für
Mensch und Natur. Nordrhein-Westfalen hat viele
wunderschöne Alleen. Im Kataster des Landes sind über
5.500 Alleen erfasst. Besonders alte Alleen aus
einheimischen Baumarten wie Buchen, Eichen und Linden
sind für die Erhaltung unserer Biologischen Vielfalt
wichtig. Dazu zählen auch die Allen aus Kultursorten wie
Kirsch-, Pflaumen- und Apfelbäumen in den ländlichen
Regionen Nordrhein-Westfalens.
Heinen-Esser: "Alte Alleen sind
kulturhistorische Zeugnisse und heute wichtiger denn je:
Sie wirken dem Verlust an biologischer Vielfalt entgegen,
denn gerade an Buchen, Eichen und Linden leben viel
Insekten". Dazu zählen vor allem die blütenbesuchenden
Fluginsekten wie Bienen, Wildbienen, und Schmetterlinge.
Besonders bekannt ist ein Bienen-Produkt: der
Lindenblütenhonig.
Allee des Monats
Das Ministerium für Umwelt,
Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz präsentiert
jeden Monat eine neue "Allee des Monats" auf seiner Seite
www.allee-des-monats.nrw.de/.
Wer sich mit einem Foto bewerben
möchte, kann dieses an die Adresse
allee-des-monats@mulnv.nrw.de mailen. Wichtig: Ort
und Baumart(en) und ungefähres Alter sollten genannt
werden, gerne auch eine kurze Geschichte, warum diese
Allee vielleicht sogar die Lieblingsallee ist. Aus allen
Einsendungen wird die "Allee des Monats" ausgewählt.
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Der 22. Mai ist der Internationale Tag der biologischen
Vielfalt.
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Düsseldorf/Duisburg, 22. Mai 2019 - Im Jahr 1992 wurde an
diesem Tag der Text des internationalen Übereinkommens
über die Erhaltung der biologischen Vielfalt
verabschiedet. "Der Tag erinnert an unsere Verpflichtung
und Verantwortung, die biologische Vielfalt zu schützen
und zu erhalten. Wir müssen alles dafür tun, unseren
Artenschatz den nachfolgenden Generationen zu vererben",
so Umweltministerin Ursula Heinen-Esser. Das Ausmaß des
Artensterbens war in der Geschichte der Menschheit noch
nie so groß wie heute, zudem nimmt die Aussterberate
weiter zu. So lautet die ernüchternde Analyse eines
aktuellen globalen Biodiversitäts-Checks, den der
Weltbiodiversitätsrat Anfang Mai vorgelegt hat.
"Die Zahlen sind beängstigend. Wir müssen massiv
gegensteuern und das Ausmaß und die Geschwindigkeit des
globalen Artensterbens stoppen. Neben dem Klimawandel
stellt der Verlust unserer biologischen Vielfalt die
gegenwärtig größte ökologische Bedrohung dar. Der
aktuellen Abnahme der biologischen Vielfalt, dem Verlust
an Insekten und Singvögeln vor unserer eigenen Haustüre
müssen wir mit Nachdruck begegnen", erklärt Heinen-Esser.
Insekten schützen – Artenvielfalt bewahren
Zu den bekannten Bedrohungen der Artenvielfalt
in Nordrhein-Westfalen gehören der Verlust von
Lebensräumen durch intensive Flächennutzung infolge von
Bebauung, Land- und Forstwirtschaft, Waldverlust,
Änderungen des Nährstoff- und Wasserhaushalts sowie
Bodenschatzgewinnung. Weitere Treiber sind die Einflüsse
des Klimawandels und die Ausbreitung gebietsfremder,
invasiver Arten.
"Weniger Insekten, weniger
Blütenpflanzen und Singvögel, weniger Vielfalt und am
Ende weniger Erträge in der Landwirtschaft. Diese
Negativkette müssen wir gemeinsam durchbrechen", so
Heinen-Esser. In der Biodiversitätsstrategie NRW hat das
Land umfangreiche Maßnahmen gegen den Verlust der Arten-
und Lebensraumvielfalt auf der gesamten Landesfläche
formuliert. Heinen-Esser: "Wir müssen zweigleisig fahren:
Einerseits müssen wir die bereits bekannten Ursachen
angehen und andererseits müssen wir durch den Aufbau
solider Forschung noch offene Fragen klären. Beides
müssen wir parallel tun."
Im Jahr 2017 startete
Nordrhein-Westfalen als erstes Bundesland eine
Langzeitstudie zum Ausmaß des Insektenschwunds. In dem
Portal www.biodiversität-nrw.de der
Landwirtschaftskammer können sich Landwirte informieren,
welche Maßnahmen zur Stärkung der Artenvielfalt für ihren
Betrieb infrage kommen und welche Förderungsmöglichkeiten
es gibt. Konferenz zum Artenschutz am 3. Juni Am 3. Juni
2019 veranstaltet das Umweltministerium in Düsseldorf
eine Konferenz aller relevanten Akteure, um gemeinsam
über die Ursachen des Artenschwundes zu diskutieren und
erforderliche Gegenmaßnahmen zu beraten.
Die
Konferenz richtet sich an Naturschutzverbände,
Biologische Stationen, Landwirtschaftsverbände,
Gartenbauverbände, Wirtschaftsverbände, Waldbauern,
Kommunale Spitzenverbände, insbesondere auch an Vertreter
aus Wissenschaft und Forschung. Weitere Informationen:
über biologische Vielfalt und Biodiversitätsstrategie NRW
www.umwelt.nrw.de/naturschutz/natur/biologische-vielfalt-und-biodiversitaetsstrategie-nrw
über das Internationale Übereinkommen über die
biologische Vielfalt beim Bundesumweltministerium
www.bmu.de/WS4354
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Grüne Infrastruktur im Ruhrgebiet:
Landschaftspark Duisburg Nord hat Vorbildcharakter |
NRW-Umweltministerin Heinen-Esser: Belastete Fläche wurde
zu attraktivem Freizeit-Ort in der Metropole Ruhr
Düsseldorf/Duisburg, 20. Mai 2019 - Die
Landesregierung will die Grüne Infrastruktur in der
Metropolregion Ruhr ausbauen und stärken. Wie Grüne
Infrastruktur auf ehemaligen Industriestandorten
beispielhaft umgesetzt werden kann, haben sich
Umweltministerin Ursula Heinen-Esser und Prof. Dr. Uli
Paetzel, Vorstandsvorsitzender von Emschergenossenschaft
und Lippeverband, heute im Landschaftspark Duisburg-Nord
angeschaut.
"Hier sehen wir, wie wir belastete
Flächen zu attraktiven Orten der Grünen Infrastruktur
entwickeln können. Der Landschaftspark macht die
Metropole Ruhr noch attraktiver und ist international
anerkannt als gelungenes Nachnutzungskonzept", erklärte
Ministerin Heinen-Esser. Der Landschaftspark Duisburg
Nord auf dem ehemaligen Gelände eines Eisenhüttenwerks
bietet einen attraktiven Freizeit- und Erholungsraum.
Zugleich ist er vielfältiger Lebensraum für Tier- und
Pflanzenarten. Mit dem Umbau der Alten Emscher und einem
optimierten Regenwassermanagement wurden aus einem
begradigten Abwasserkanal ein attraktives Gewässer als
Teil des Parks und ein Lebensraum für Wasser-Lebewesen.
Im Rahmen der Unterstützung für den Emscher
Landschaftspark unterstützt das Land NRW auch den
Landschaftspark Duisburg Nord. "Grüne Infrastruktur ist
ein wichtiger Faktor einer nachhaltigen Stadtentwicklung.
Hier im Landschaftspark Duisburg-Nord sieht man, wie das
industrielle Erbe der Region mit den Themen Grün und Blau
verbunden werden können. Aus der Alten Emscher, die
früher Abwasser führte, ist mittlerweile ein attraktives
Gewässer geworden, das sogar Fischereiqualität erreicht
hat – ein echter Mehrwert für Menschen und Natur", sagte
Prof. Dr. Uli Paetzel, Vorstandsvorsitzender von
Emschergenossenschaft und Lippeverband.
Das
Themenforum Grüne Infrastruktur des Umweltministeriums
ist Bestandteil der Ruhr-Konferenz. Sie wurde von der
Landesregierung initiiert, um die Entwicklung des
Ruhrgebiets zu einer erfolgreichen Metropolregion zu
forcieren. Die Ruhr-Konferenz ist als Prozess angelegt,
der eine intensive Zusammenarbeit zwischen Kommunen,
Wirtschaft, Wissenschaft, Kulturschaffenden, Verbänden
und Vereinen anregen will. Diese Zusammenarbeit erfolgt
in 20 Themenforen. Gemeinsam mit Prof. Dr. Paetzel
moderiert und koordiniert Ministerin Heinen-Esser das
Themenforum Grüne Infrastruktur. Ideen und
Projektvorschläge zur Stärkung der Grünen Infrastruktur
wurden im Januar und im April bei zwei Veranstaltungen
mit Akteuren vor Ort erarbeitet.
Derzeit werden
die Vorschläge weiterentwickelt, um sie der
Landesregierung zur Umsetzung vorzuschlagen. Diese
bündelt die Vorschläge aller Themenforen zu einem
Maßnahmenpaket mit Leit- und Einzelprojekten für das
Ruhrgebiet. Die Umsetzung der Projekte soll ab 2020
erfolgen. Der Begriff Grüne Infrastruktur beschreibt
ein strategisch geplantes Netzwerk von natürlichen oder
naturnahen Grün- und Freiflächen wie Parks, Wälder,
Frischluftschneisen, Biotope oder naturnahe Gewässer, das
sowohl die verdichteten Städte und Ballungsräume als auch
den ländlichen Raum durchzieht. Es erbringt in vielen
Bereichen wichtige Ökosystemleistungen für unsere
Gesellschaft. Weitere Informationen:
www.landschaftspark.de
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20. Mai ist Weltbienentag: Biene ist nicht gleich
Biene |
Düsseldorf/Duisburg,
19. Mai 2019 - Bestäubung durch Bienen und andere Insekten.
Aber Biene ist nicht gleich Biene. Während bei den
gezüchteten Honigbienen die Zahl der Völker in menschlicher
Obhut steigt, nimmt die Zahl ihrer wildlebenden Verwandten
– deutschlandweit ca. 560 verschiedene Arten – über die
Jahre deutlich ab. Laut der Roten Liste bedrohter Tierarten
sind in Nordrhein-Westfalen über 50 Prozent der Wildbienen
und Wespen gefährdet. Aber gerade die Wildbienen sind
entscheidend für die Bestäubung etwa von Obstbäumen, denn
sie fliegen im Gegensatz zur Honigbiene immer, so auch bei
kühlfeuchtem Frühlingswetter. Zum morgigen Weltbienentag
erklärt Umweltministerin Ursula Heinen-Esser: "Weniger
Wildbienen, bedeuten weniger Obsternten, weniger
Blütenpflanzen, weniger Singvögel und damit weniger Vielfalt
insgesamt. Diese Negativkette müssen wir gemeinsam
durchbrechen, das liegt in unserem ureigenen Interesse. Die
Bewahrung der biologischen Vielfalt ist Kernanliegen der
nordrhein-westfälischen Umwelt- und Naturschutzpolitik. Dies
gilt insbesondere für die Bienen. Sie sind Bestandteil
unsere Lebensversicherung der Artenvielfalt."
Der
Verlust von Lebensräumen etwa durch intensive Flächennutzung
infolge von Bebauung, Land- und Forstwirtschaft, Änderungen
des Nährstoff- und Wasserhaushalts sowie
Bodenschatzgewinnung, sowie der Einfluss des Klimawandels
und gebietsfremde, invasive Arten setzen nicht nur den
Wildbienen zu, sondern die gesamte Artenvielfalt unter
Druck. Heinen-Esser: "Wir müssen zweigleisig fahren:
Einerseits müssen wir die bereits bekannten Ursachen angehen
und andererseits müssen wir durch den Aufbau solider
Forschung noch offene Fragen klären. Beides müssen wir
parallel tun." Bereits 2017 startete NRW als erstes
Bundesland eine Langzeitstudie zum Insektenschwund: Bis Ende
2022 wird auf 120 Probeflächen die aktuelle Situation
blütenbestäubender Insekten überprüft, ein gemeinsames
Forschungsvorhaben mit der Universität Osnabrück wird den
kommenden drei Jahren die statistisch valide Datengrundlage
für weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Insektenrückgangs
ermitteln. Am 03. Juni findet mit Ministerpräsident
Armin Laschet und Umweltministerin Heinen-Esser ab 11:00 Uhr
in den Düsseldorfer Rheinterrassen der Kongress "Insekten
schützen – Artenvielfalt bewahren" statt. Weitere
Informationen: zum Thema "Biologische Vielfalt und
Insektensterben"
www.umwelt.nrw.de/naturschutz/natur/biologische-vielfalt-und-biodiversitaetsstrategie-nrw
Umweltministerin Ursula Heinen-Esser besichtigt einen
Bienenstock bei ihrem Besuch am 1. Mai 2019 auf Gut
Leidenhausen in der Wahner Heide bei Köln. Foto
"MULNV NRW"
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Diese Tierquälerei muss ein Ende
haben Nordrhein-Westfalen setzt sich für einen Stopp der Tötung männlicher
Eintagsküken ein
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14. Mai 2019 -
So Ministerin Heinen-Esser. Die Verhandlung vor dem
Bundesverwaltungsgericht findet am 16. Mai statt. Jedes
Jahr werden nach Angaben des
Bundeslandwirtschaftsministeriums in Deutschland etwa 45
Millionen männliche sogenannte Eintagsküken getötet.
"Diese Tierquälerei muss schnellstmöglich ein Ende
haben. Mit den ethischen Grundsätzen des Tierschutzes ist
diese Praxis nicht vereinbar", erklärt Landwirtschafts- und
Verbraucherschutzministerin Ursula Heinen-Esser im Vorfeld
der in dieser Woche anstehenden Entscheidung des
Bundesverwaltungsgerichtes zur Rechtmäßigkeit des
Kükentötens.
mehr
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Waldumbau in Zeiten des Klimawandels ist wichtiger
denn je
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Zum Tag des Baumes am 25. April
Dem aus diesem Anlass gekürten Baum des Jahres – der
Flatterulme – gebührt an diesem Tag eine besondere
Beachtung: Sie ist in Nordrhein-Westfalen ein eher seltener
Baum, der vor allem in feuchten Bach- und Flussauen wächst
und bis zu 100 Tage Überflutung im Jahr übersteht. Gerade am
Tag des Baumes rückt die generelle Bedeutung von Bäumen und
Wäldern für die Umwelt, das Klima und die Menschen verstärkt
in das öffentliche Bewusstsein. Dies gilt besonders in
Zeiten, in denen in Wäldern sichtbar wird, wie stark die
Bäume mit dem Klimastress zu kämpfen haben. Das vergangene
Jahr mit Stürmen, anhaltender Trockenheit und der
Ausbreitung des Borkenkäfers hat Wälder und Bäume massiv
angegriffen.
"Der Anblick kranker Bäume schmerzt.
Auch aktuell ist es zu trocken, die Waldbrandgefahr ist
erhöht. All dies stellt den Wald und die Waldwirtschaft
weiterhin vor große Herausforderungen. Damit unsere Wälder
ihre vielen Funktionen auch künftig erfüllen können, müssen
wir sie fit machen für den Klimawandel. Wir müssen ihre
Widerstandskraft, ihre Resilienz stärken. Das wollen wir
durch die Entwicklung von Mischwäldern auf der Basis
einheimischer Laubhölzer erreichen", so Umweltministerin
Ursula Heinen-Esser.
"Die Folgen des Klimawandels
haben uns in den vergangenen Jahren hart getroffen. Unsere
Forstleute arbeiten bereits seit Jahren intensiv an einem
Waldumbau hin zu stabilen, vielfältigen Mischwäldern, die
den Wetterextremen besser gewachsen sind", so Andreas Wiebe,
Leiter Wald und Holz NRW. Mit dem Ziel, die Stabilität und
Widerstandskraft der Wälder zu erhöhen, hat das Land im
Dezember 2018 ein neues Waldbaukonzept Nordrhein-Westfalen
vorgelegt. Demnach werden im Wald der Zukunft vor allem
standortangepasste Mischbestände stehen. Diese sollen sich
möglichst natürlich verbreiten. Die Vielfalt soll das
Risiko für den Wald mindern. Weitere Informationen zum
klimaangepassten Waldbau im Internetportal Waldinfo.NRW.
Früher war der kühle und feuchte April der klassische
Frühlingsmonat, um Bäume zu pflanzen. Wie in den vergangenen
Jahren erreichten auch in diesem Jahr die Temperaturen
bereits im Februar die 20 Grad-Marke. Die Nachricht,
dass sich das Klima verändert, ist nicht neu. Die
Geschwindigkeit der Klimaveränderungen und die Heftigkeit
ihrer Auswirkungen für den Wald, wie Sturmschäden, Dürre und
Borkenkäferbefall sind enorm.
Die Prognosen zu den
Auswirkungen des Klimawandels deuten darauf hin, dass sich
Witterungsextreme, wie im Jahr 2018, zukünftig häufen
können. Die nahe Verwandtschaft der Flatterulme, dem Baum
des Jahres, ist ein Beispiel, wie wichtig es ist, auf
Vielfalt im Wald zu setzen. Bergulme und Feldulme waren
wichtige Bestandteile heimischer Laubwälder. Ihr Holz, auch
bekannt unter dem Namen Rüster, war ein beliebtes Möbelholz.
Beide Arten sind durch das Ulmensterben nahezu völlig aus
nordrhein-westfälischen Wäldern verschwunden. Die
Flatterulme dagegen ist deutlich weniger anfällig gegen den
gefürchteten Käfer- und Pilzbefall. Der robusten Flatterulme
setzt vor allem der Verlust ihrer natürlichen Lebensräume
zu: der Flusstäler, Feuchtgebiete und Auenwälder. Auch wenn
die Flatterulme vielseitig und anpassungsfähig ist, ihr
Hauptlebensraum ist in den letzten Jahren vielerorts
Trockenlegungen für den Flächenbedarf von Industrie,
Landwirtschaft, Straßen und Siedlungsbau oder der
Begradigung von Bächen und Flüssen gewichen. Als Leitbaumart
dieser feuchten Gebiete leistet sie bei der Revitalisierung
der Bach- und Flussauen jedoch einen wesentlichen Beitrag,
der gefördert werden muss.
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Tag
gegen Lärm: Einmal ruhig innehalten
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24. April 2019 - Heute wird
weltweit der "Tag gegen Lärm" begangen, der in diesem Jahr
unter dem Motto "Alles laut oder was?" steht.
NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser nimmt diesen Tag
zum Anlass, um auf die zunehmende Lärmbelastung in unserer
Umwelt und die damit verbundenen gesundheitlichen Folgen
aufmerksam zu machen. "Indem wir die Lärmbelastungen senken,
verbessern wir die Lebensqualität der Menschen und die
Attraktivität und Standortqualität unserer Städte", sagt
Ministerin Heinen-Esserin.
Am heutigen Tag gegen
Lärm sind alle Menschen aufgerufen, um 14.15 Uhr für 15
Sekunden still zu sein. Die Landesregierung unterstützt
Städte und Gemeinden bei der Erfassung der Lärmbelastung und
der Aufstellung der Lärmaktionspläne. Unter anderem erstellt
das Landesumweltamt (LANUV) die Lärmkarten für die Städte
und Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern und die
beiden großen Flughäfen Düsseldorf und Köln/Bonn. Die
Lärmkarten sind eine wichtige Grundlage für die Erarbeitung
und Umsetzung von Maßnahmen zur Lärmminderung. "Der heutige
Tag lädt auch dazu ein, einmal ruhig innezuhalten. Er ruft
in Erinnerung, dass hohe Lärmbelastungen ein massives
Umwelt- und Gesundheitsproblem darstellen. Dies gilt
insbesondere in den Ballungsräumen. Jeder kann im Kleinen
dazu beitragen, dass es ruhiger zugeht", sagte
Umweltministerin Heinen-Esser. Weitere Informationen:
Verbrauchertipps zum Thema "Was kann ich selbst gegen Lärm
tun?"
www.umwelt.nrw.de/index.php?id=2038
www.umgebungslaerm.nrw.de
www.umwelt.nrw.de/umwelt/umwelt-und-gesundheit/laerm
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Internationaler Tag der Wälder (21. März 2019)
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Gemeinsam wollen Waldbesitzer, Förster
und Politik die Wälder künftig klimafester machen
Düsseldorf/Duisburg, 18. März 2019 -
Stürme im Winter und Frühjahr, Trockenheit im Sommer gefolgt
von einer Massenvermehrung des Borkenkäfers sind Folgen des
Klimawandels und haben in nordrhein-westfälischen Wäldern
deutlich sichtbare Spuren hinterlassen. Im Jahr 2018
gerieten alle Baumarten unter Stress, vor allem die auf
kühles und feuchtes Klima spezialisierte Fichte. Erste
Forschungsergebnisse in diesem Jahr zeigen zudem, dass viele
Borkenkäfer zumindest bis jetzt den Winter überlebt haben.
Damit wächst die Gefahr einer Fortsetzung der
Borkenkäferkalamität in das Jahr 2019 hinein. Wärme,
Trockenheit und Borkenkäfer treffen dabei vor allem
Fichtenwälder, die auf großer Fläche ohne Mischbaumarten
wachsen.
Am 21. März ist "Tag der Wälder". Im
Vorfeld erklären das Umweltministerium, die Forstwirtschaft
und Spitzenvertreter aus der Waldwirtschaft, ihren
jeweiligen Beitrag dazu zu leisten, um die Wälder in
Nordrhein-Westfalen gemeinsam fit für das künftige Klima zu
machen. Ministerin Ursula Heinen-Esser sagt zum Tag des
Waldes: "Wir müssen zweigleisig fahren: Derzeit benötigt die
Waldwirtschaft akute Hilfe. Dafür stehen 2019 rund 1,2
Millionen Euro zusätzliche Fördermittel von Bund und Land
und für die folgenden vier Jahre weitere 550.000 Euro
jährlich zur Verfügung. Darüber hinaus muss der Wald aber
langfristig klimastabiler werden, denn zurzeit ist er zu
anfällig für die Folgen des Klimawandels. Für den Waldbau
bedeutet das: Vorsorge treffen und Risiken minimieren durch
Diversifizierung und die Wahl geeigneter Baumarten.
Die Waldschäden waren im letzten Jahr sehr groß und
besorgniserregend, die extreme Sommertrockenheit hat alle
Baumarten geschwächt. Der Klimawandel wird uns vergleichbare
Situationen, wie wir sie 2018 hatten, künftig immer öfter
bescheren. Mit unserem gemeinsamen Waldbaukonzept haben wir
den aktuellen Stand der Forschung für die notwendige
Klimaanpassung der Wälder kürzlich vorgestellt. Es wird
künftig darauf ankommen, klimastabilere Mischwälder auf
Basis heimischer Baumarten aufzubauen".
Auch der Vorsitzende des
Waldbauernverbandes Nordrhein-Westfalen, Dr. Philipp
Freiherr Heereman unterstützt die Zielrichtung:
"Forstwirtschaft mit ihrem einmaligen Produkt Holz ist eine
wichtige Säule der gesamten Wirtschaft Nordrhein-Westfalens.
Deswegen müssen wir zukunftsorientiert handeln, dazu steht
im besonderen Maße der private Waldbesitz. Mit den
Schwierigkeiten, die gegenwärtig auf dem Wald und unserem
Holzmarkt lasten, dürfen die Waldbauern nicht alleine
gelassen werden.
Andreas Wiebe, Leiter von Wald und Holz
Nordrhein-Westfalen ist sich dessen bewusst: "Gerade im
Zeichen des Klimawandels und der anstehenden forstlichen
Strukturveränderung unterstützen und beraten unsere
Försterinnen und Förster mit Überzeugung und Sachverstand
die Waldbesitzer in unserem Land. Unsere Mitarbeitenden
begegnen täglich Bürgerinnen und Bürgern im Wald. Sie machen
jeden Tag die Erfahrung, wie wichtig der Wald für unsere
Menschen im Lande ist, gerade auch im Ballungsraum und der
Ballungsrandzone."
Bürgermeister Bernhard Halbe,
Vorsitzender des Gemeindewaldbesitzerverbandes
Nordrhein-Westfalen hob hervor: "Die Bürger erleben vor
allem gesunde und vitale Mischwälder als sehr positiv. Sie
fördern Erholung, Motivation und Gesundheit. Gerade in
unmittelbarer Nähe unsere Städte sind sie für die
Naherholung von unschätzbarem Wert, wobei auch die Einnahmen
aus dem Verkauf von Holz und dessen spätere Nutzung als CO2-Speicher
ihre Bedeutung haben."
Gemeinsames Ziel aller Beteiligten ist
es, insbesondere den privaten und kommunalen Waldbesitz in
dieser Krise zu unterstützen. "Dabei können wir es nicht bei
der rein fachlich beratenden Unterstützung der Waldbesitzer
belassen. Ein umfassender Ansatz ist notwendig, der auch
Hilfestellungen struktureller und finanzieller Art vorsieht.
Neben den bereits beschlossenen und derzeit umgesetzten
Hilfsmaßnahmen werden weitere Unterstützungen erforderlich
sein", bilanziert Heinen-Esser. Zur Bewältigung der
Schäden im Wald hat das Land 2018 eine "Task Force
Borkenkäfer" eingesetzt. Sie koordiniert
besitzartenübergreifende und konkrete Maßnahmen, wie z. B.
potentielle Bekämpfungsstrategien, Holzlagermöglichkeiten
oder Logistikverbesserungen. In der Task Force arbeiten
gemeinsam Vertreter der Waldbesitz- und
Holzwirtschaftsverbände, des Naturschutzes, des Bundes
Deutscher Forstleute, der Industriegewerkschaft
Bauen-Agrar-Umwelt sowie Experten der Landesforstverwaltung
Nordrhein-Westfalen.
Um 2018 umgehend mit konkreten Maßnahmen
beginnen zu können, wurden Fördergelder für bis zu zehn
sogenannte "Debarking Heads" zur Umrüstung von Harvestern zu
Erprobungszwecken freigegeben. Mit "Debarking Heads" wird
die Rinde befallener Bäume im Rahmen des üblichen
Aufarbeitungsprozesses entfernt. Darüber hinaus hat der
Landesbetrieb Wald und Holz forstlich ausgebildete
"Kalamitätshelfer" befristet eingestellt, um die extrem
belasteten Personen in den Kalamitätsschwerpunkten zu
unterstützen, die Bediensteten des Landesbetriebs selbst
stehen den Waldbesitzenden mit Rat und Tat zur Seite.
Angesichts der gegenwärtig schwierigen logistischen
Situation hat die Landesregierung die derzeitigen Regelungen
zum maximalen Transportgewicht von 44 Tonnen sowie zum
Aussetzen des Sonn- und Feiertagsfahrverbots für den
Transport von Kalamitätsholz bis zum Ende des Jahres 2019
verlängert. Die Regelung erfolgte in Abstimmung mit den
angrenzenden Bundesländern, so dass auch eine überregionale
Holzvermarktung erleichtert wird.
2019 stehen aktuell rund 1,5 Millionen
Euro zusätzliche Fördermittel von Bund und Land für den Wald
in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung. Für die folgenden vier
Jahre sind darüber hinaus weitere 550.000 Euro jährlich
bereitgestellt worden. Darunter fallen ganz praktische
Maßnahmen wie beispielsweise die Überwachung des
Borkenkäferflugs, das Entrinden der von ihnen befallenen von
Stämme im Wald sowie die Anlage von Trocken- und
Nasslagerplätzen.
Als Teil der langfristig angelegten
Klimaanpassungsstrategie Wald wurden 2018 mit dem neuen
Waldbaukonzept, das vermehrt auf Mischwälder aus überwiegend
heimischen Baumarten setzt, auch das neue Internetportal
"Waldinfo.nrw" vorgestellt.
Hintergrund zum Internationalen Tag der
Wälder
Der 21. März wurde erstmals 1971 Jahren
von der FAO als "Tag des Waldes" ausgerufen. Dies geschah
als Reaktion auf die globale Waldvernichtung. Mit knapp vier
Milliarden Hektar bedecken Wälder noch rund 30 Prozent der
Erdoberfläche. Während sich – ausgehend von Deutschland
– seit über 300 Jahren eine nachhaltige Forstwirtschaft in
vielen Teilen Europas etablierte, ist die Sorge um die
Regenwälder groß, die nach wie vor durch Raubbau und
Klimawandel bedroht sind. Ende des Jahres 2012 wurde dann
auf Beschluss der Plenarsitzung der UN-Generalversammlung
der traditionelle 21. März eines jeden Jahres zum "Tag der
Wälder" auf internationaler Ebene erklärt. Dieser
Welttag der Forstwirtschaft soll die Wichtigkeit aller Arten
von Wäldern und ebenso der Bäume außerhalb von Wäldern
betonen und würdigen. Einer breiten Öffentlichkeit soll
deutlich gemacht werden, dass es im internationalen
Zusammenspiel gilt, die nachhaltige Bewirtschaftung, die
Erhaltung und die Entwicklung aller Arten von Wäldern und
Bäumen zugunsten heutiger und künftiger Generationen zu
stärken. In diesem Jahr steht der Tag der Wälder unter dem
Motto "Wald und Bildung". (Quelle: FAO, Ernährungs- und
Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen)
Weitere Informationen: zum
Internationalen Tag der Wälder (in englischer Sprache bei
der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der
Vereinten Nationen/FAO)
www.fao.org/international-day-of-forests/en
www.waldinfo.nrw.de
Thema "Wald und Klima"
www.umwelt.nrw.de/naturschutz/wald/wald-und-klima
Landeswaldbericht 2019
www.umwelt.nrw.de/mediathek/broschueren/detailseite-broschueren/?no_cache=1&broschueren_id=11443&cHash=1bbf5826b5feab3d951f27d45ba898fd
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Weltverbrauchertag 2019: Unlautere
Geschäftspraktiken im Telekommunikationssektor unterbinden |
Ministerin
Ursula Heinen-Esser: Der Handel muss
seiner Informationspflicht
nachkommen
Düsseldorf/Duisburg, 14. März 2019 -
Verbraucherschutzministerin Ursula
Heinen-Esser und
Verbraucherzentralenvorstand
Wolfgang Schuldzinski kritisieren
zum Weltverbrauchertag am 15. März
unlautere Geschäftspraktiken im
stationären
Telekommunikationshandel. Sie
fordern mehr Transparenz und ein
Widerrufsrecht beim Abschluss eines
Telekommunikationsvertrags.
Bei der Befolgung der gesetzlichen
Vorgaben zeigen sich massive Mängel:
"Ein neues Smartphone kaufen oder
aktuelle Tarife erfragen – mit
diesen Anliegen kommen die Kundinnen
und Kunden in ein Geschäft und
verlassen es oft mit einem Vertrag,
den sie gar nicht haben wollten. Der
Handel kommt in vielen Fällen seiner
Informationspflicht nicht nach",
kritisierte Ministerin Ursula
Heinen-Esser die Fehlentwicklung bei
Kundeninformation und Kundenberatung
im stationären
Telekommunikationshandel.
"Aus
Verbrauchersicht gibt es keinen
Grund, weshalb das Widerrufsrecht,
welches bereits bei Online- und
Haustürgeschäften in der Regel 14
Tage lang besteht, nicht auch auf
Verträge mit komplexem Inhalt und
Wechselwirkungen, wie dies bei etwa
Telekommunikations-Dienstleistungen
der Fall ist, künftig ausgeweitet
werden kann", erläuterte der
Verbraucherzentralenvorstand
Schuldzinski den Kerngedanken des
gemeinsamen Vorstoßes.
Damit Kundinnen
und Kunden im Gewirr von Kosten,
Extras und Tarifen einen für sie
passenden Handyvertrag finden
können, ist der Handel rechtlich
verpflichtet, über die wichtigsten
Details vor einem Vertragsabschluss
zu informieren. Doch die Vorgaben
der seit Juni 2017 geltenden
Transparenzverordnung werden nur
unzureichend umgesetzt: So müssen
Händlerinnen und Händler auf ein
Produktinformationsblatt hinweisen,
das nach Vorgaben der
Bundesnetzagentur gestaltet ist. Sie
müssen es leicht zugänglich
bereitstellen; also entweder sehr
gut sichtbar auslegen oder den
Kundinnen und Kunden aushändigen.
Diese
Informationspflicht wird erheblich
vernachlässigt. Das ergab eine
Stichprobe, die 59 Beratungsstellen
der Verbraucherzentrale in 301
Telefongeschäften landesweit
durchgeführt haben. Aufgesucht
wurden Shops mit und ohne Bindung an
die großen Mobilfunkunternehmen.
Demnach händigten nur zwei
Shopverkäufer das
Produktinformationsblatt von sich
aus aus. Neun von zehn
Händlerinnen und Händlern gaben das
Papier auch auf Nachfrage nicht
raus. In keinem Fall konnten
Verbraucherinnen und Verbraucher die
vollständigen Vertragsunterlagen vor
der Unterschrift zur Prüfung mit
nach Hause nehmen. Die Folge:
Kundinnen und Kunden geraten häufig
in eine Druck- und
Überrumpelungssituation und stimmen
ohne gründliche Prüfung dem
Abschluss eines Handyvertrags zu.
Gegenüber der
Verbraucherzentrale
Nordrhein-Westfalen schildern
Ratsuchende, dass sie mit
Vertragsbedingungen konfrontiert
worden seien, die von den mündlich
abgesprochenen Konditionen deutlich
abwichen. Realisieren sie später den
tatsächlichen Preis- und
Leistungsumfang, bereuen viele von
ihnen die Vertragsunterschrift – bei
Mindestlaufzeiten von 24 Monaten
kann dies teuer werden. "Nach
derzeitiger Rechtslage sind
Verbraucher in aller Regel jedoch
bis zum Ende der Mindestlaufzeit an
einen im Geschäft geschlossenen
Vertrag gebunden und haben keine
Möglichkeit, diesen vorzeitig zu
beenden. Bei derartigen
Vertragsabschlüssen besitzen Kunden
insbesondere grundsätzlich kein
Widerrufsrecht, wie dies
beispielsweise bei Vertragsschlüssen
im Internet oder an der Haustür der
Fall ist", erläuterte Wolfgang
Schuldzinski die derzeitige
Rechtslage.
Das
Verbraucherschutzministerium und die
Verbraucherzentrale
Nordrhein-Westfalen sprechen sich
dafür aus, die Schutzlücke bei
Vertragsanbahnungen im stationären
Telekommunikationshandel zu
schließen. "Die Einführung eines
Widerrufsrechts auch für Verträge,
die innerhalb von Geschäftsräumen
geschlossen wurden, werde ich
rechtlich prüfen", erklärte Ursula
Heinen-Esser. Die Ministerin will
die Ausweitung des Widerrufsrechts
auch auf stationär geschlossene
Vereinbarungen in sogenannten
Dauerschuldverhältnissen bei der
Verbraucherschutzministerkonferenz
einbringen.
Weitere
Informationen: Informationen rund um
Handyverträge, zu Tarifen, einem
lückenlosen Wechsel, den Feinheiten
bei Laufzeiten, Kündigungen oder
Prepaid-Restguthaben sowie
hilfreiche Links zu Musterbriefen
und Telekommunikationsberatung auf
den Seiten der Verbraucherzentrale
Nordrhein-Westfalen
www.verbraucherzentrale.nrw/handyvertrag
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5.500 Alleen in Nordrhein-Westfalen |
Ab jetzt
können Fotos der schönsten Alleen Nordrhein-Westfalens zur
Wahl der "Allee des Monats" eingesandt werden:
allee-des-monats@mulnv.nrw.de
Düsseldorf/Duisburg, 07. März 2019 -
Alleen sind von einmaliger landschaftlicher Schönheit und
eine Bereicherung für Mensch und Natur. Keine Allee gleicht
der anderen. Nordrhein-Westfalen hat viele wunderschöne
Alleen. Im Kataster des Landes sind über 5.500 Alleen
erfasst. Aus diesem Grund präsentiert das Ministerium für
Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
demnächst jeden Monat eine neue "Allee des Monats" auf
seiner Seite im Internet.
Fotografen können ab jetzt
Bilder von Nordrhein-Westfalens schönsten Alleen an die
Adresse
allee-des-monats@mulnv.nrw.de mailen. Wichtig: Ort und
Baumart(en) und ungefähres Alter sollten genannt werden,
gerne auch eine kurze Geschichte, warum diese Allee
vielleicht sogar die Lieblingsallee ist. Aus allen
Einsendungen wird die "Allee des Monats" ausgewählt.
Informationen zu Alleen in
Nordrhein-Westfalen finden sich unter
www.alleen.nrw.de. Ein Foto der Lieblingsallee und die
zugehörige Geschichte können unter
allee-des-monats@mulnv.nrw.de zugesendet werden.
www.alleen.nrw.de startet mit einer Allee der Lippischen
Alleenstraße (Foto beigefügt). Für Fotografinnen Theresa
Stipp und Annia Gully-Watson, Praktikantinnen der Unteren
Naturschutzbehörde des Kreis Lippe, ist diese Allee ein
"Birkliches" Wunder!
Papenhauser Allee
Bildautor
Jörg Westphal
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Umweltministerium legt erste Auswertung zur
Luftqualität 2018 vor |
Düsseldorf/Duisburg, 16. Januar 2019 -
Das Umweltministerium hat eine erste Auswertung zur
Stickstoffdioxidbelastung 2018 veröffentlicht. Ausgewertet
wurden die Jahresmittelwerte der 59 Standorte in
Nordrhein-Westfalen, an denen die Luftschadstoffbelastung
mit Stickstoffdioxid (NO2) mit Hilfe eines automatischen
Messverfahrens im Messcontainer erfasst wird.
Von
diesen Messorten ergibt sich für 35 Probenahmestellen eine
Abnahme (zwischen -1 und 6 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro
Kubikmeter Luft) und für 13 eine Zunahme (zwischen 1 und 2
µg/m³) des Jahresmittelwertes der NO2-Belastung im Vergleich
zum Vorjahr. Verbessert haben sich die Werte im Vergleich
zum Jahresmittelwert 2017 unter anderem an der
Konrad-Adenauer-Straße in Solingen (6 µg/m³), an der Gathe
in Wuppertal (4 µg/m³), am Clevischen Ring in Köln, an der
Corneliusstraße in Düsseldorf und an der Wilhelmstraße in
Aachen (jeweils 3 µg/m³). Weil die Ergebnisse noch nicht
validiert sind, müssen sie allerdings als vorläufig
bezeichnet werden. Eine abschließende Bewertung der
Luftqualitätswerte für das Jahr 2018 ist erst nach Vorliegen
aller validierten Messergebnisse möglich. Einen Überblick
über die bislang vorliegenden Messergebnisse in
Nordrhein-Westfalen finden Sie in beigefügter Tabelle.
Neben automatisierten Messcontainern werden Passivsammler
zur Ermittlung der NO2-Belastungen eingesetzt. Deren
Messergebnisse liegen erst zu einem späteren Zeitpunkt vor,
weil sie in einem aufwändigen Verfahren zunächst im Labor
analysiert und anschließend ausgewertet werden müssen. Dies
betrifft insgesamt 75 Messstandorte. Zuständig für die
Überwachung der Luftqualität In Nordrhein-Westfalen ist das
Landesamt für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz (LANUV).
Weitere Informationen: vorläufige Jahresmittelwerte der
Stickstoffdioxid-Konzentration 2018 (PDF)
www.umwelt.nrw.de/fileadmin/redaktion/PDFs/umwelt/luft/stickstoffdioxid-konzentration_2018.pdf
beim LANUV NRW www.lanuv.nrw.de/umwelt/luft/ Thema "Luft"
www.umwelt.nrw.de/umwelt/umwelt-und-gesundheit/luft
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Ruhr-Konferenz will Grüne Infrastruktur in der
Metropolregion Ruhr stärken |
Umweltministerin Ursula Heinen-Esser will
die Grüne Infrastruktur in der Metropolregion Ruhr ausbauen
und stärken. Gemeinsam mit ihren Ko-Moderatoren Josef
Tumbrinck (Vorsitzender NABU NRW) und Prof. Dr. Uli Paetzel
(Vorstandsvorsitzender Emschergenossenschaft) sowie
Expertinnen und Experten diskutierte Ministerin Heinen-Esser
bei der Auftaktveranstaltung des Themenforums "Grüne
Infrastruktur – Metropolregion Ruhr" über Möglichkeiten,
Grün- und Freiflächen im Ruhrgebiet zu sichern, verbinden
und weiterzuentwickeln.
"Wir stecken mitten im
Klimawandel und unsere Artenvielfalt ist in Gefahr. Deshalb
müssen wir bei der Entwicklung unserer Städte die Vorteile
von vernetzten Grün- und Freiflächen nutzen – insbesondere
im Hinblick auf ein ökologisch und ökonomisch nachhaltiges,
gesundes und attraktives Umfeld für die Menschen vor Ort.
Wir brauchen eine Grüne Infrastruktur, die gleichberechtigt
zur grauen Infrastruktur ist", sagte Ministerin Ursula
Heinen-Esser.
Der Begriff Grüne Infrastruktur
beschreibt ein strategisch geplantes Netzwerk von
natürlichen oder naturnahen Grün- und Freiflächen, das
sowohl die verdichteten Städte und Ballungsräume als auch
den ländlichen Raum durchzieht. Grüne Infrastruktur dient
unter anderem dem Erhalt der Biodiversität, der Anpassung an
die Folgen des Klimawandels und der Schaffung eines
ökologisch und ökonomisch nachhaltigen, gesunden,
attraktiven Umfelds. "Grüne und blaue Infrastruktur ist
der Schlüsselfaktor für die Zukunft des Ruhrgebiets: Eine
lebenswerte Region für Mensch und Natur", sagte Josef
Tumbrinck, Vorsitzender des NABU NRW.
150 Expertinnen und Experten legten heute
den Grundstein für die Bildung eines großen Netzwerks, um
Ideen zur Stärkung der Grünen Infrastruktur im Ruhrgebiet zu
entwickeln. Dabei kann im Ruhrgebiet auf erfolgreiche
Projekte aufgebaut werden. Dazu gehören beispielsweise der
Emscher Landschaftspark und die Renaturierung der Emscher.
Prof. Dr. Uli Paetzel, Vorstandsvorsitzender der
Emschergenossenschaft, betonte: "Grüne – und blaue
– Infrastruktur ist nicht nur ein harter Standortfaktor,
sondern auch ein wesentliches Element einer nachhaltigen
Klimaanpassungsstrategie unserer Region."
Themenforum Grüne Infrastruktur als
Bestandteil der Ruhr-Konferenz
Das Themenforum Grüne Infrastruktur des
Umweltministeriums ist Bestandteil der Ruhr-Konferenz, die
von der Landesregierung initiiert wurde, um die Entwicklung
des Ruhrgebiets zu einer erfolgreichen Metropolregion zu
forcieren. Die Ruhr-Konferenz ist als Veränderungsprozess
für die Region und ihre Menschen angelegt, der eine
intensive Zusammenarbeit zwischen Kommunen, Wirtschaft,
Wissenschaft, Kulturschaffenden, Verbänden und Vereinen
anregen will. Diese Zusammenarbeit erfolgt in rund 20
Themenforen.
Ziel des von Ministerin Heinen-Esser,
Josef Tumbrinck und Prof. Uli Paetzel gemeinsam moderierten
Themenforums ist es, Grüne Infrastruktur im Ruhrgebiet
aufzuwerten, zu sichern und zu erweitern. "Grün- und
Freiräume sind in verdichteten Räumen Voraussetzung für eine
hohe Lebensqualität und bilden einen wichtigen
Standortfaktor. Wir setzen uns dafür ein, gemeinsam eine
Vision für die Grüne Infrastruktur im Ruhrgebiet zu
entwickeln, erfolgreiche bestehende Projekte auszuweiten, zu
verknüpfen und neue Projekte zu initiieren, umzusetzen und
langfristig abzusichern. Dabei wollen wir explizit auch um
Unterstützung und Mitwirkung bei den Bürgerinnen und Bürgern
im Ruhrgebiet werben", betonte Ministerin Heinen-Esser.
Infos unter
www.land.nrw/de/ruhr-konferenz
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