'Tagesaktuell' - Redaktion Harald Jeschke Sonderseiten


Sitemap Archiv •    52. Kalenderwoche: 25. Dezember
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Donnerstag, 26. Dezember 2024 - 2. Weihnachtstag

Neue Regeln für kommunales Abwasser erhöhen Schutz für Bürger und Umwelt
Am 1. Januar treten neue Regeln für eine gründlichere und kosteneffizientere Bewirtschaftung kommunaler Abwässer in Kraft. Ziel ist es, Bürgerinnen und Bürger und die Umwelt besser vor schädlichen Einleitungen von kommunalem Abwasser zu schützen. Gemäß dem Verursacherprinzip werden die Kosten für fortschrittliche Behandlungsmethoden künftig hauptsächlich von der verantwortlichen Industrie und nicht über die Wassergebühren oder den öffentlichen Haushalt gedeckt. Die EU-Staaten müssen die neuen Vorgaben nun in den kommenden Jahren in nationales Recht umsetzen.  


Neue Regelung wird Flüsse, Seen, das Grundwasser und Europas Küsten sauberer machen Die überarbeitete Richtlinie wird nun auch für die kleinsten Gemeinden ab 1.000 Einwohnern gelten. Sie bringt finanzielle Vorteile und vereinfacht die Berichterstattungspflichten der Mitgliedstaaten. Künftig werden mehr Nährstoffe aus kommunalem Abwasser entfernt, neue Normen für Mikroschadstoffe eingeführt und eine systematische Überwachung von Mikroplastik und PFAS vorgeschrieben.


Die neuen Regeln werden das Management von Regenüberläufen in Städten verbessern und die Kreislauffähigkeit von Abwasser erhöhen. Die Richtlinie gewährleistete auch Zugang von zwei Millionen der am stärksten gefährdeten und ausgegrenzten Menschen in der EU zu sanitären Einrichtungen im öffentlichen Raum. Die Kommission wird eng mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um eine wirksame Umsetzung der Richtlinie sicherzustellen und so zu einem widerstandsfähigen Europa im Bereich der Wasserpolitik beizutragen. 


Neurungen in den Bereichen Mobilität, Nachhaltigkeit, Digitales und Produktsicherheit.
Im Jahr 2025 treten bei der Prüfung von Fahrzeugen, Anlagen und Produkten sowie bei der Zertifizierung und Auditierung von Unternehmen zahlreiche Neuerungen in Kraft. Neben der technischen Sicherheit rücken Nachhaltigkeit und digitale Sicherheit in den Fokus. Der TÜV-Verband zeigt, was sich für Wirtschaft und Verbraucher:innen im kommenden Jahr ändert.


MOBILITÄT Führerscheinumtausch – letzte Frist läuft
Bis zum 19. Januar 2025 müssen alle Personen, die zwischen 1971 und 1998 geboren wurden und noch einen rosafarbenen oder grauen Papierführerschein besitzen, diesen gegen einen Scheckkarten-Führerschein umtauschen. Damit endet die Umtauschaktion. Ab dem 19. Januar 2025 dürfte niemand mehr einen rosa oder grauen Papierführerschein besitzen. Es sei denn, er oder sie ist vor 1953 geboren. Der Umtausch ist verpflichtend. Wer noch mit einem alten Exemplar unterwegs ist, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro.

Hauptuntersuchung: Gelbe HU-Plakette wird vergeben
Bestehen Fahrzeughalter:innen mit ihrem Pkw die Hauptuntersuchung (HU), erhalten sie vom TÜV im Jahr 2025 eine gelbe Plakette mit einer Laufzeit bis zum Jahr 2027. Das gilt für Fahrzeuge, die alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung müssen. In welchem Monat die Hauptuntersuchung fällig ist, zeigt die Zahl oben „bei 12 Uhr“ auf der Plakette. Die Ziffer 6 steht beispielsweise für Juni. Alternativ hilft ein Blick in den Fahrzeugschein, die offiziell „Zulassungsbescheinigung Teil I“ heißt. Darin ist der nächste HU-Termin vermerkt.


Wer den Termin um mehr als zwei Monate überzieht, dem droht bei Polizeikontrollen ein Bußgeld. Bei mehr als zwei Monaten Verzug steht außerdem eine vertiefte HU mit zusätzlichen Kosten an. Gasprüfung für Wohnmobile ausgeweitet Ab dem 19. Juni 2025 gelten neue Regelungen für die Prüfung von Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen. Künftig sind alle fest eingebauten gasbetriebenen Geräte wie Kocher, Kühlschränke oder Warmwasserboiler untersuchungspflichtig. Bisher galt das nur für die Heizung, etwa in Wohnmobilen, Freizeitfahrzeugen oder Mobilheimen.


Die Prüfungen erfolgen alle 24 Monate sowie vor der ersten Nutzung und nach wesentlichen Änderungen an der Anlage. Wer gegen die Prüfpflichten verstößt, muss mit Bußgeldern bis zu 60 Euro rechnen. Gefahrguttransport – jetzt auch mit alternativen Antrieben Die Antriebswende wird auch bei der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße berücksichtigt.


Ab 1. Januar 2025 sind Fahrzeuge mit elektrischen Antrieben, Wasserstoffbrennstoffzellen und Verbrennungsmotoren für Wasserstoff auch für den Transport von brennbaren Gasen und Flüssigkeiten zugelassen (Fahrzeugkategorie FL). Grundlage ist die EU-Regelung ADR 2025.


NACHHALTIGKEIT Neue Ökodesign-Anforderungen für Smartphones und Tablets
Ab 20. Juni 2025 gelten in der EU neue Produktanforderungen für Smartphones und Tablets. Gemäß der in diesem Jahr verabschiedeten Ökodesign-Verordnung müssen die Geräte dann länger halten. So muss die Batterie auch nach 500-maligem Auf- und Entladen noch mindestens 80 Prozent Ladekapazität erreichen. Zudem soll die Verfügbarkeit von Ersatzteilen für neue Handys und Tablets für mindestens sieben Jahre gewährleistet sein und Reparaturen weniger oft notwendig werden.


Einheitliches Ladekabel EU kommt
Eine EU-Richtlinie soll dem Kabelchaos und Elektroschrott ein Ende bereiten. Ab 2025 gibt es nur noch einen Anschluss: USB-C als Ladestandard für Smartphones, Tablets und andere Geräte wird Pflicht. Für Laptops gilt das einheitliche Ladekabel erst ab 2026. CO2-Preis steigt Der CO2-Preis steigt ab Januar 2025 von 45 auf 55 Euro pro Tonne. Das wirkt sich auf die Preise von Benzin, Diesel, Erdgas und Heizöl aus.


Der CO2-Preis soll den klimaschädlichen Verbrauch fossiler Brennstoffe und damit den CO2-Ausstoß verringern und dabei helfen, die Klimaschutzziele zu erreichen. Neue Grenzwerte für Kaminöfen Kamine, Kaminöfen und Öfen, die zwischen Januar 1995 und dem 21. März 2010 installiert wurden, müssen ab 1.1.2025 die in der Bundesimmissionsschutzverordnung festgelegten Werte für Feinstaub und Kohlenmonoxid einhalten. Konkret heißt das: Sie dürfen pro Kubikmeter Abgas nicht mehr als vier Gramm Kohlenmonoxid und 0,15 Gramm Staub ausstoßen. Ob die Feuerstätte die neuen Grenzwerte einhält, kann beim Bezirksschornsteinfeger erfragt werden. Er kann auch über Ausnahmen von der Sanierungspflicht informieren.


KÜNSTLICHE INTELLIGENZ Schrittweise Umsetzung des AI Acts
Die Umsetzung der europäischen KI -Verordnung (AI Act) erfolgt in mehreren Schritten. Ab Februar 2025 gelten EU-weite Verbote von KI-Systemen mit hohen Risiken wie Social Scoring, Emotionserkennung am Arbeitsplatz oder bestimmte manipulative KI-Techniken. Im April soll ein Verhaltenskodex für Anbieter von Allzweck-KI-Modellen wie ChatGPT, Gemini oder Claude AI vorgelegt werden.


Der Kodex wird Themen wie Transparenz, Risikobewertung und Urheberrecht abdecken und soll die ordnungsgemäße Anwendung der Vorschriften des KI-Gesetzes erleichtern. Bis August müssen die EU-Mitgliedsländer Behörden ernannt haben, die die Umsetzung der EU-Vorgaben überwachen. Der KI-Behörde obliegt auch die Aufsicht über externe Stellen, die besonders sicherheitskritische KI-Anwendungen („Hochrisiko-KI“) wie Medizinprodukte oder autonome Fahrzeuge prüfen können. Der für die nationale Umsetzung des AI Act notwendige Gesetzentwurf soll im ersten Quartal 2025 vorgelegt werden.


PRODUKTSICHERHEIT
Neue Produktsicherheitsverordnung in Kraft getreten Bereits am 13. Dezember 2024 ist die neue EU-Verordnung über die Produktsicherheit (EU) 2023/988 in Kraft getreten. Die Verordnung erweitert den bisher gültigen Sicherheitsbegriff. Neben physikalischen und chemischen Eigenschaften werden unter anderem auch Aspekte wie Cybersicherheit, Kennzeichnung oder Entsorgungshinweise berücksichtigt. Der Online-Handel wird dem stationären Handel gleichgestellt.


Alle in Online-Shops, auf Social Media Plattformen oder auf Online-Marktplätzen angebotenen Produkte müssen die gleichen EU-Anforderungen erfüllen. Um den Verbraucherschutz zu verbessern, müssen Anbieter auf dem Produkt oder der Verpackung die Kontaktdaten einer verantwortlichen Person in der EU benennen. Durch das Produkt verursachte Unfälle müssen den EU-Behörden gemeldet werden. Online-Marktplätze müssen sich registrieren und sicherstellen, dass sie über Verfahren zur Gewährleistung der Produktsicherheit auf ihrer Plattform verfügen.


Neue Bewerbungsrunde für DiscoverEU: rund 6.000 Zugtickets allein für junge Reisende aus Deutschland European Union
Ab dem nächsten Frühjahr können wieder über 35.000 junge Menschen im Alter von 18 Jahren Europa kostenlos mit dem Zug kennenlernen. Für Reisende aus Deutschland stehen 6104 Traveltickets zur Verfügung. Die Kommission hat gerade die Bewerbungen für die neue Runde der DiscoverEU-Initiative geöffnet. Wer 18 Jahre alt ist und sich erfolgreich beworben hat, kann ab März 2025 für 30 Tage durch Europa reisen.


Wie das abläuft, bestimmen die Jugendlichen selbst: Bis Ende Mai 2026 können die Tickets genutzt werden. Iliana Ivanova, Kommissarin für Innovation, Forschung, Kultur, Bildung und Jugend ermutigte alle 18-Jährigen, diese Aktion im Rahmen des Programms Erasmus+ zu nutzen: „DiscoverEU ist eine unglaubliche Gelegenheit für junge Menschen, ihren Horizont zu erweitern, die reiche Vielfalt Europas zu erleben und Verbindungen über Grenzen hinweg aufzubauen.
Mit diesen kostenlosen Reisepässen fördern wir ein tieferes Verständnis der europäischen Kulturen, Werte und Geschichte.“


Teilnahme am Quiz gehört zur Bewerbung
Zur Verfügung stehen insgesamt 35.500 Reisepässe. Um sich zu qualifizieren, müssen junge Menschen, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2006 geboren sind, zunächst ein Quiz beantworten, das aus fünf Fragen über die EU besteht, sowie eine zusätzliche Frage zum 
Europäischen Jugendportal. Die Kandidatinnen und Kandidaten werden auf der Grundlage ihrer Antworten in eine Rangliste aufgenommen, und die Reisepässe werden auf der Grundlage dieser Rangliste verteilt.


Die Aufforderung steht jungen Menschen aus der Europäischen Union und den mit dem Programm Erasmus+ assoziierten Ländern offen, darunter Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien und die Türkei. Die Ausschreibung läuft bis zum 16. Oktober um 12:00 Uhr. 

Tipps zur Routenplanung
Erfolgreiche Bewerberinnen und Bewerber können entweder ihre eigenen Routen planen oder sich von bestehenden Routen inspirieren lassen, wie z. B. der „Feel Good Route“, die sich auf die körperliche und geistige Gesundheit auf Reisen konzentriert. Die Teilnehmer können sich auch von der DiscoverEU Kultur Route inspirieren lassen, einer Initiative des Europäischen Jahres der Jugend 2022, die verschiedene Ziele mit Schwerpunkt auf Architektur, Musik, bildender Kunst, Theater, Mode und Design miteinander verbindet.


Eine weitere Möglichkeit ist eine Reise zu den  Kulturhauptstädten Europas, den Stätten auf der UNESCO-Liste des Weltkulturerbes oder mit dem Europäischen Kulturerbe-Siegel oder in Städte, die mit dem Access City Award ausgezeichnet wurden. Gute Vorbereitung und Vernetzung Zusätzlich zum kostenlosen Reisepass erhalten die Teilnehmer eine Rabattkarte mit über 40.000 Angeboten für öffentliche Verkehrsmittel, Kultur, Unterkunft, Essen, Sport und andere Dienstleistungen.


Darüber hinaus organisieren die nationalen Erasmus+ Agenturen vor der Abreise Informationstreffen und DiscoverEU Meet-ups, Lernprogramme, die ein bis drei Tage dauern. Das Jugendinformationsnetzwerk Eurodesk beantwortet in Deutschland alle Fragen zu DiscoverEU.

 

 

Geldgeschichte und Stadtgeschichte – zwei Familienführungen im Stadtmuseum
Zwischen den Jahren bietet das Kultur- und Stadthistorische Museum am Duisburger Innenhafen, Johannes-Corputius-Plartz 1, zwei Familienführungen an. Am Donnerstag, 26. Dezember, führt Werner Pöhling um 15 Uhr anekdotenreich und unterhaltsam durch die stadtgeschichtliche Dauerausstellung „Geschichten aus dem alten Duisburg“. Von der steinzeitlichen Vorgeschichte der Region geht es über eine römische Befestigung auf dem Burgplatz zur Gründung Duisburgs durch fränkische Könige.


Bald war die Stadt eine hoch angesehen Handelsstadt und zog sogar räuberische Wikinger an. Doch eine Verlagerung des Rheins im Mittelalter wirkte sich zunächst negativ auf Handel und Wirtschaft aus. Am Sonntag, 29. Dezember, erzählt Harald Küst um 15 Uhr vom „Geld aus dem Nichts“. Wie sah Geld eigentlich früher aus? Womit haben Menschen bezahlt, bevor es Münzen und Scheine gab? Und warum ist Geld heute so wichtig?

Theodor Weber: Markt in Duisburg, 1850


In der Familienführung begeben wir uns gemeinsam auf eine aufregende Zeitreise durch die Geschichte des Geldes – und entdecken, wie es unser Leben bis heute beeinflusst. Kinder und Erwachsene erfahren, warum Muscheln, Salz und sogar Steine früher als Zahlungsmittel dienten, wie die ersten Münzen geprägt wurden und was hinter der „Magie“ von Papiergeld steckt. Natürlich schauen wir auch in die Zukunft: Wird Bargeld irgendwann verschwinden? Und was hat es mit Kreditkarten auf sich?


Gemeinsam überlegen wir, was Geld in unserem Alltag bedeutet und wie wir damit umgehen können. Die Veranstaltungen sind im Museumseintritt enthalten und kosten für Erwachsene 4,50 Euro, ermäßigt 2 Euro. Das vollständige Programm ist im Internet unter www.stadtmuseumduisburg.de abrufbar. Am 31. Dezember und am Neujahrstag bleibt das Museum geschlossen.


Ausstellung in der Bezirksbibliothek Buchholz

Die Bezirksbibliothek Buchholz eröffnet am Samstag, 4. Januar, um 11 Uhr im Beisein der Künstler Johanna Pullen und Volker Pehl die Ausstellung „Resonanzen II – Die Kunst berührt wie nichts anderes“. Für alle Interessierten besteht dann bis zum 31. Januar 2025 Gelegenheit, die Werke der Künstler in den Räumlichkeiten an der Sittardsberger Allee 14 zu bewundern.

Die Ausstellung kann kostenlos zu den regulären Öffnungszeiten der Bibliothek besucht werden: dienstags bis freitags von 10.30 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr sowie samstags von 10 bis 13 Uhr.

Gedrucktes VHS-Programm für Frühjahr 2025 liegt bereits aus
Zum ersten Mal hat die Volkshochschule Duisburg ihr Programm für das kommende Frühjahrssemester vor Weihnachten drucken lassen. In dem knapp 380 Seiten starken Buch sind alle 1126 Weiterbildungsangebote aus dem ersten Halbjahr 2025 gelistet. Das gedruckte Programm liegt in den VHS-Geschäftsstellen und an weiteren über hundert Orten in der Stadt zur kostenlosen Mitnahme aus.


Man kann allerdings auch am heimischen Rechner in gleich zwei PDFVersionen des neuen Programmbuchs blättern. Die Programme stehen online auf www.vhs-duisburg.de zum Download bereit. Vom 23. bis zum 30. Dezember macht die VHS Betriebsferien. Anmeldungen sind allerdings jederzeit online möglich.


VHS-Direktor Volker Heckner und Fachbereichsleiter Josip Sosic mit einem Fahrradgespann, das zur Programmverteilung insbesondere im autofreien Innenstadtbereich genutzt werden soll. In der VHS-eigenen Kreativwerkstatt Makerspace wurde ein ausrangierter Fahrradanhänger ertüchtigt und mit einer Schutzplane ausgestattet, die gleichzeitig als Werbefläche genutzt wird. Als „Zugmaschine“ dient das ausgemusterte Fahrrad einer Kollegin. Foto VHS