Neue Regeln für kommunales Abwasser erhöhen Schutz für
Bürger und Umwelt
Am 1. Januar treten neue Regeln für eine gründlichere und
kosteneffizientere Bewirtschaftung kommunaler Abwässer in Kraft.
Ziel ist es, Bürgerinnen und Bürger und die Umwelt besser vor
schädlichen Einleitungen von kommunalem Abwasser zu schützen. Gemäß
dem Verursacherprinzip werden die Kosten für fortschrittliche
Behandlungsmethoden künftig hauptsächlich von der verantwortlichen
Industrie und nicht über die Wassergebühren oder den öffentlichen
Haushalt gedeckt. Die EU-Staaten müssen die neuen Vorgaben nun in
den kommenden Jahren in nationales Recht umsetzen.
Neue Regelung wird Flüsse, Seen, das Grundwasser und Europas Küsten
sauberer machen Die überarbeitete
Richtlinie wird nun auch für die kleinsten Gemeinden ab 1.000
Einwohnern gelten. Sie bringt finanzielle Vorteile und vereinfacht
die Berichterstattungspflichten der Mitgliedstaaten. Künftig werden
mehr Nährstoffe aus kommunalem Abwasser entfernt, neue Normen für
Mikroschadstoffe eingeführt und eine systematische Überwachung von
Mikroplastik und PFAS vorgeschrieben.
Die neuen Regeln
werden das Management von Regenüberläufen in Städten verbessern und
die Kreislauffähigkeit von Abwasser erhöhen. Die Richtlinie
gewährleistete auch Zugang von zwei Millionen der am stärksten
gefährdeten und ausgegrenzten Menschen in der EU zu sanitären
Einrichtungen im öffentlichen Raum. Die Kommission wird eng mit den
Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um eine wirksame Umsetzung der
Richtlinie sicherzustellen und so zu einem widerstandsfähigen Europa
im Bereich der Wasserpolitik beizutragen.
Neurungen in den Bereichen Mobilität,
Nachhaltigkeit, Digitales und Produktsicherheit. Im
Jahr 2025 treten bei der Prüfung von Fahrzeugen, Anlagen und
Produkten sowie bei der Zertifizierung und Auditierung von
Unternehmen zahlreiche Neuerungen in Kraft. Neben der technischen
Sicherheit rücken Nachhaltigkeit und digitale Sicherheit in den
Fokus. Der TÜV-Verband zeigt, was sich für Wirtschaft und
Verbraucher:innen im kommenden Jahr ändert.
MOBILITÄT
Führerscheinumtausch – letzte Frist läuft Bis zum 19. Januar
2025 müssen alle Personen, die zwischen 1971 und 1998 geboren wurden
und noch einen rosafarbenen oder grauen Papierführerschein besitzen,
diesen gegen einen Scheckkarten-Führerschein umtauschen. Damit endet
die Umtauschaktion. Ab dem 19. Januar 2025 dürfte niemand mehr einen
rosa oder grauen Papierführerschein besitzen. Es sei denn, er oder
sie ist vor 1953 geboren. Der Umtausch ist verpflichtend. Wer noch
mit einem alten Exemplar unterwegs ist, riskiert ein Verwarnungsgeld
in Höhe von 10 Euro.
Hauptuntersuchung: Gelbe HU-Plakette
wird vergeben Bestehen Fahrzeughalter:innen mit ihrem Pkw die
Hauptuntersuchung (HU), erhalten sie vom TÜV im Jahr 2025 eine gelbe
Plakette mit einer Laufzeit bis zum Jahr 2027. Das gilt für
Fahrzeuge, die alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung müssen. In
welchem Monat die Hauptuntersuchung fällig ist, zeigt die Zahl oben
„bei 12 Uhr“ auf der Plakette. Die Ziffer 6 steht beispielsweise für
Juni. Alternativ hilft ein Blick in den Fahrzeugschein, die
offiziell „Zulassungsbescheinigung Teil I“ heißt. Darin ist der
nächste HU-Termin vermerkt.
Wer den Termin um mehr als
zwei Monate überzieht, dem droht bei Polizeikontrollen ein Bußgeld.
Bei mehr als zwei Monaten Verzug steht außerdem eine vertiefte HU
mit zusätzlichen Kosten an. Gasprüfung für Wohnmobile ausgeweitet Ab
dem 19. Juni 2025 gelten neue Regelungen für die Prüfung von
Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen. Künftig sind alle fest eingebauten
gasbetriebenen Geräte wie Kocher, Kühlschränke oder Warmwasserboiler
untersuchungspflichtig. Bisher galt das nur für die Heizung, etwa in
Wohnmobilen, Freizeitfahrzeugen oder Mobilheimen.
Die
Prüfungen erfolgen alle 24 Monate sowie vor der ersten Nutzung und
nach wesentlichen Änderungen an der Anlage. Wer gegen die
Prüfpflichten verstößt, muss mit Bußgeldern bis zu 60 Euro rechnen.
Gefahrguttransport – jetzt auch mit alternativen Antrieben Die
Antriebswende wird auch bei der Beförderung gefährlicher Güter auf
der Straße berücksichtigt.
Ab 1. Januar 2025 sind
Fahrzeuge mit elektrischen Antrieben, Wasserstoffbrennstoffzellen
und Verbrennungsmotoren für Wasserstoff auch für den Transport von
brennbaren Gasen und Flüssigkeiten zugelassen (Fahrzeugkategorie
FL). Grundlage ist die EU-Regelung ADR 2025.
NACHHALTIGKEIT Neue Ökodesign-Anforderungen für Smartphones und
Tablets Ab 20. Juni 2025 gelten in der EU neue
Produktanforderungen für Smartphones und Tablets. Gemäß der in
diesem Jahr verabschiedeten Ökodesign-Verordnung müssen die Geräte
dann länger halten. So muss die Batterie auch nach 500-maligem Auf-
und Entladen noch mindestens 80 Prozent Ladekapazität erreichen.
Zudem soll die Verfügbarkeit von Ersatzteilen für neue Handys und
Tablets für mindestens sieben Jahre gewährleistet sein und
Reparaturen weniger oft notwendig werden.
Einheitliches
Ladekabel EU kommt Eine EU-Richtlinie soll dem Kabelchaos und
Elektroschrott ein Ende bereiten. Ab 2025 gibt es nur noch einen
Anschluss: USB-C als Ladestandard für Smartphones, Tablets und
andere Geräte wird Pflicht. Für Laptops gilt das einheitliche
Ladekabel erst ab 2026. CO2-Preis steigt Der CO2-Preis steigt ab
Januar 2025 von 45 auf 55 Euro pro Tonne. Das wirkt sich auf die
Preise von Benzin, Diesel, Erdgas und Heizöl aus.
Der
CO2-Preis soll den klimaschädlichen Verbrauch fossiler Brennstoffe
und damit den CO2-Ausstoß verringern und dabei helfen, die
Klimaschutzziele zu erreichen. Neue Grenzwerte für Kaminöfen Kamine,
Kaminöfen und Öfen, die zwischen Januar 1995 und dem 21. März 2010
installiert wurden, müssen ab 1.1.2025 die in der
Bundesimmissionsschutzverordnung festgelegten Werte für Feinstaub
und Kohlenmonoxid einhalten. Konkret heißt das: Sie dürfen pro
Kubikmeter Abgas nicht mehr als vier Gramm Kohlenmonoxid und 0,15
Gramm Staub ausstoßen. Ob die Feuerstätte die neuen Grenzwerte
einhält, kann beim Bezirksschornsteinfeger erfragt werden. Er kann
auch über Ausnahmen von der Sanierungspflicht informieren.
KÜNSTLICHE INTELLIGENZ Schrittweise Umsetzung des AI Acts
Die Umsetzung der europäischen KI -Verordnung (AI Act) erfolgt in
mehreren Schritten. Ab Februar 2025 gelten EU-weite Verbote von
KI-Systemen mit hohen Risiken wie Social Scoring, Emotionserkennung
am Arbeitsplatz oder bestimmte manipulative KI-Techniken. Im April
soll ein Verhaltenskodex für Anbieter von Allzweck-KI-Modellen wie
ChatGPT, Gemini oder Claude AI vorgelegt werden.
Der
Kodex wird Themen wie Transparenz, Risikobewertung und Urheberrecht
abdecken und soll die ordnungsgemäße Anwendung der Vorschriften des
KI-Gesetzes erleichtern. Bis August müssen die EU-Mitgliedsländer
Behörden ernannt haben, die die Umsetzung der EU-Vorgaben
überwachen. Der KI-Behörde obliegt auch die Aufsicht über externe
Stellen, die besonders sicherheitskritische KI-Anwendungen
(„Hochrisiko-KI“) wie Medizinprodukte oder autonome Fahrzeuge prüfen
können. Der für die nationale Umsetzung des AI Act notwendige
Gesetzentwurf soll im ersten Quartal 2025 vorgelegt werden.
PRODUKTSICHERHEIT Neue Produktsicherheitsverordnung in Kraft
getreten Bereits am 13. Dezember 2024 ist die neue EU-Verordnung
über die Produktsicherheit (EU) 2023/988 in Kraft getreten. Die
Verordnung erweitert den bisher gültigen Sicherheitsbegriff. Neben
physikalischen und chemischen Eigenschaften werden unter anderem
auch Aspekte wie Cybersicherheit, Kennzeichnung oder
Entsorgungshinweise berücksichtigt. Der Online-Handel wird dem
stationären Handel gleichgestellt.
Alle in Online-Shops,
auf Social Media Plattformen oder auf Online-Marktplätzen
angebotenen Produkte müssen die gleichen EU-Anforderungen erfüllen.
Um den Verbraucherschutz zu verbessern, müssen Anbieter auf dem
Produkt oder der Verpackung die Kontaktdaten einer verantwortlichen
Person in der EU benennen. Durch das Produkt verursachte Unfälle
müssen den EU-Behörden gemeldet werden. Online-Marktplätze müssen
sich registrieren und sicherstellen, dass sie über Verfahren zur
Gewährleistung der Produktsicherheit auf ihrer Plattform verfügen.
Neue Bewerbungsrunde für
DiscoverEU: rund 6.000 Zugtickets allein für junge
Reisende aus Deutschland European Union
Ab dem nächsten Frühjahr können
wieder über 35.000 junge Menschen im Alter von 18 Jahren
Europa kostenlos mit dem Zug kennenlernen. Für Reisende
aus Deutschland stehen 6104 Traveltickets zur Verfügung.
Die Kommission hat gerade die Bewerbungen für die neue
Runde der DiscoverEU-Initiative geöffnet. Wer 18 Jahre
alt ist und sich erfolgreich beworben hat, kann ab März
2025 für 30 Tage durch Europa reisen.
Wie das abläuft, bestimmen die Jugendlichen selbst: Bis
Ende Mai 2026 können die Tickets genutzt werden. Iliana
Ivanova, Kommissarin für Innovation, Forschung, Kultur,
Bildung und Jugend ermutigte alle 18-Jährigen, diese
Aktion im Rahmen des Programms Erasmus+ zu
nutzen: „DiscoverEU ist eine unglaubliche Gelegenheit für
junge Menschen, ihren Horizont zu erweitern, die reiche
Vielfalt Europas zu erleben und Verbindungen über Grenzen
hinweg aufzubauen.
Mit diesen kostenlosen Reisepässen fördern wir ein
tieferes Verständnis der europäischen Kulturen, Werte und
Geschichte.“
•
Teilnahme am Quiz gehört zur Bewerbung
Zur Verfügung stehen insgesamt 35.500 Reisepässe. Um sich
zu qualifizieren, müssen junge Menschen, die zwischen dem
1. Januar und dem 31. Dezember 2006 geboren sind,
zunächst ein Quiz beantworten, das aus fünf Fragen über
die EU besteht, sowie eine zusätzliche Frage zum Europäischen
Jugendportal. Die Kandidatinnen und Kandidaten werden
auf der Grundlage ihrer Antworten in eine Rangliste
aufgenommen, und die Reisepässe werden auf der Grundlage
dieser Rangliste verteilt.
•
Die Aufforderung steht
jungen Menschen aus der Europäischen Union und den mit
dem Programm Erasmus+ assoziierten Ländern offen,
darunter Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen,
Serbien und die Türkei. Die Ausschreibung läuft bis
zum 16. Oktober um 12:00 Uhr.
•
Tipps zur Routenplanung
Erfolgreiche Bewerberinnen und Bewerber können entweder
ihre eigenen Routen planen oder sich von bestehenden
Routen inspirieren lassen, wie z. B. der „Feel
Good Route“, die sich auf die körperliche und
geistige Gesundheit auf Reisen konzentriert. Die
Teilnehmer können sich auch von der DiscoverEU
Kultur Route inspirieren lassen, einer Initiative des
Europäischen Jahres der Jugend 2022, die verschiedene
Ziele mit Schwerpunkt auf Architektur, Musik, bildender
Kunst, Theater, Mode und Design miteinander verbindet.
•
Eine weitere Möglichkeit ist eine Reise zu den Kulturhauptstädten
Europas, den Stätten auf der UNESCO-Liste
des Weltkulturerbes oder mit dem Europäischen
Kulturerbe-Siegel oder in Städte, die mit dem Access
City Award ausgezeichnet wurden. Gute Vorbereitung
und Vernetzung Zusätzlich zum kostenlosen Reisepass
erhalten die Teilnehmer eine Rabattkarte mit
über 40.000 Angeboten für öffentliche Verkehrsmittel,
Kultur, Unterkunft, Essen, Sport und andere
Dienstleistungen.
Darüber hinaus organisieren die nationalen
Erasmus+ Agenturen vor der Abreise
Informationstreffen und DiscoverEU
Meet-ups, Lernprogramme, die ein bis drei Tage
dauern. Das Jugendinformationsnetzwerk Eurodesk
beantwortet in Deutschland alle Fragen
zu DiscoverEU.
Geldgeschichte und Stadtgeschichte – zwei Familienführungen
im Stadtmuseum Zwischen den Jahren bietet das Kultur-
und Stadthistorische Museum am Duisburger Innenhafen,
Johannes-Corputius-Plartz 1, zwei Familienführungen an. Am
Donnerstag, 26. Dezember, führt Werner Pöhling um 15 Uhr
anekdotenreich und unterhaltsam durch die stadtgeschichtliche
Dauerausstellung „Geschichten aus dem alten Duisburg“. Von der
steinzeitlichen Vorgeschichte der Region geht es über eine römische
Befestigung auf dem Burgplatz zur Gründung Duisburgs durch
fränkische Könige.
Bald war die Stadt eine hoch
angesehen Handelsstadt und zog sogar räuberische Wikinger an. Doch
eine Verlagerung des Rheins im Mittelalter wirkte sich zunächst
negativ auf Handel und Wirtschaft aus. Am Sonntag, 29. Dezember,
erzählt Harald Küst um 15 Uhr vom „Geld aus dem Nichts“. Wie sah
Geld eigentlich früher aus? Womit haben Menschen bezahlt, bevor es
Münzen und Scheine gab? Und warum ist Geld heute so wichtig?
Theodor Weber: Markt in Duisburg, 1850
In der
Familienführung begeben wir uns gemeinsam auf eine aufregende
Zeitreise durch die Geschichte des Geldes – und entdecken, wie es
unser Leben bis heute beeinflusst. Kinder und Erwachsene erfahren,
warum Muscheln, Salz und sogar Steine früher als Zahlungsmittel
dienten, wie die ersten Münzen geprägt wurden und was hinter der
„Magie“ von Papiergeld steckt. Natürlich schauen wir auch in die
Zukunft: Wird Bargeld irgendwann verschwinden? Und was hat es mit
Kreditkarten auf sich?
Gemeinsam überlegen wir, was Geld
in unserem Alltag bedeutet und wie wir damit umgehen können. Die
Veranstaltungen sind im Museumseintritt enthalten und kosten für
Erwachsene 4,50 Euro, ermäßigt 2 Euro. Das vollständige Programm ist
im Internet unter www.stadtmuseumduisburg.de abrufbar. Am 31.
Dezember und am Neujahrstag bleibt das Museum geschlossen.
Ausstellung in der Bezirksbibliothek Buchholz
Die Bezirksbibliothek Buchholz eröffnet am Samstag, 4. Januar, um 11
Uhr im Beisein der Künstler Johanna Pullen und Volker Pehl die
Ausstellung „Resonanzen II – Die Kunst berührt wie nichts anderes“.
Für alle Interessierten besteht dann bis zum 31. Januar 2025
Gelegenheit, die Werke der Künstler in den Räumlichkeiten an der
Sittardsberger Allee 14 zu bewundern.
Die Ausstellung kann
kostenlos zu den regulären Öffnungszeiten der Bibliothek besucht
werden: dienstags bis freitags von 10.30 bis 13 Uhr und 14 bis 18
Uhr sowie samstags von 10 bis 13 Uhr.
Gedrucktes VHS-Programm für Frühjahr 2025 liegt bereits aus
Zum ersten Mal hat die Volkshochschule Duisburg ihr Programm für
das kommende Frühjahrssemester vor Weihnachten drucken lassen. In
dem knapp 380 Seiten starken Buch sind alle 1126
Weiterbildungsangebote aus dem ersten Halbjahr 2025 gelistet. Das
gedruckte Programm liegt in den VHS-Geschäftsstellen und an weiteren
über hundert Orten in der Stadt zur kostenlosen Mitnahme aus.
Man kann allerdings auch am heimischen Rechner in gleich
zwei PDFVersionen des neuen Programmbuchs blättern. Die Programme
stehen online auf www.vhs-duisburg.de zum Download bereit. Vom 23.
bis zum 30. Dezember macht die VHS Betriebsferien. Anmeldungen sind
allerdings jederzeit online möglich.
VHS-Direktor Volker Heckner und Fachbereichsleiter Josip Sosic mit
einem Fahrradgespann, das zur Programmverteilung insbesondere im
autofreien Innenstadtbereich genutzt werden soll. In der VHS-eigenen
Kreativwerkstatt Makerspace wurde ein ausrangierter Fahrradanhänger
ertüchtigt und mit einer Schutzplane ausgestattet, die gleichzeitig
als Werbefläche genutzt wird. Als „Zugmaschine“ dient das
ausgemusterte Fahrrad einer Kollegin. Foto VHS
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